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    Plenarprotokoll 16/232 eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenhei- ten der Europäischen Union (Drucksache 16/13923) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifi- zierung des Vertrags von Lissabon (Drucksache 16/13924) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geset- zes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bun- Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU) . . . . . . . Jörg Tauss (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 26251 D 26251 D 26256 C 26258 C 26260 C 26262 B 26264 A 26265 A 26266 B 26267 C 26268 C 26269 C 26270 C Deutscher B Stenografisch 232. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Peter Rzepka, Dr. Hans-Peter Uhl, Jochen-Konrad Fromme, Susanne Jaffke- Witt, Bartholomäus Kalb, Wolfgang Meckelburg und Otto Schily . . . . . . . . . . . . Begrüßung des neuen Abgeordneten Dr. Steffen Hultsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berufung von 16 deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments zur Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses für die An- gelegenheiten der Europäischen Union . . . Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs d e T J 26251 A 26251 B 26251 C destag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union (Drucksache 16/13925) . . . . . . . . . . . . . . . 26252 A undestag er Bericht ung 26. August 2009 t : ) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegen- heiten der Europäischen Union (Drucksache 16/13926) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Nešković, Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Artikel 23, 45 und 93) (Drucksache 16/13928) . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26252 B 26252 C 26252 D 26255 B Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 26271 C 26272 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichte- rung der Sanierung von Unternehmen (Drucksache 16/13927) . . . . . . . . . . . . . . . b) Verordnung der Bundesregierung: Fünf- undachtzigste Verordnung zur Ände- rung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 16/13920) . . . . . . . . . . . . . . . c) Verordnung der Bundesregierung: Ein- hundertachte Verordnung zur Ände- rung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung – (Drucksache 16/13921) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . 26274 B 26274 B 26274 B 26277 C 26279 B 26280 C 26280 D 26281 A 26282 A 26283 A 26284 C Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Bärbel Höhn, Jürgen Trittin, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Risiko-Reakto- ren abschalten (Drucksache 16/13864) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jörg van Essen, Hellmut Königshaus, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Entscheidungen des Bundesver- fassungsgerichts zur Stärkung der Par- lamentsrechte unverzüglich umsetzen (Drucksache 16/13865) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Vereinbarte Debatte: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Frage- und Informationsrecht des Bundestages so- wie zu den Rechten eines Untersuchungs- ausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . D S N A L A E ( n k Z n u n A A 26274 C 26274 D 26274 D 26275 A 26276 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung des Abgeordneten Jörg van Essen FDP) zur Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucher- reditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der ahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuord- ung der Vorschriften über das Widerrufs- nd Rückgaberecht (230. Sitzung, Tagesord- ungspunkt 77 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26285 B 26286 B 26287 C 26288 D 26289 A 26290 A 26290 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26251 (A) ) (B) ) 232. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26289 (A) ) (B) ) DIE GRÜNEN Zapf, Uta SPD 26.08.2009 Koczy, Ute BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.08.2009 Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ 26.08.2009 Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 26.08.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Akgün, Lale SPD 26.08.2009 Altmaier, Peter CDU/CSU 26.08.2009 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.08.2009 Annen, Niels SPD 26.08.2009 Aydin, Hüseyin-Kenan DIE LINKE 26.08.2009 Barth, Uwe FDP 26.08.2009 Dr. Berg, Axel SPD 26.08.2009 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 26.08.2009 Blumentritt, Volker SPD 26.08.2009 Bodewig, Kurt SPD 26.08.2009 Burkert, Martin SPD 26.08.2009 Claus, Roland DIE LINKE 26.08.2009 Dreibus, Werner DIE LINKE 26.08.2009 Edathy, Sebastian SPD 26.08.2009 Faße, Annette SPD 26.08.2009 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.08.2009 Gradistanac, Renate SPD 26.08.2009 Hänsel, Heike DIE LINKE 26.08.2009 Hartenbach, Alfred SPD 26.08.2009 Hauer, Nina SPD 26.08.2009 Hempelmann, Rolf SPD 26.08.2009 Hübinger, Anette CDU/CSU 26.08.2009 M M D M D M M P R R R S S S S S D D S V W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten anzewski, Dirk SPD 26.08.2009 attheis, Hilde SPD 26.08.2009 r. Meister, Michael CDU/CSU 26.08.2009 erz, Friedrich CDU/CSU 26.08.2009 r. Müller, Gerd CDU/CSU 26.08.2009 üller (Düsseldorf), Michael SPD 26.08.2009 ulthaupt, Gesine SPD 26.08.2009 ieper, Cornelia FDP 26.08.2009 amelow, Bodo DIE LINKE 26.08.2009 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.08.2009 upprecht (Weiden), Albert CDU/CSU 26.08.2009 charf, Hermann-Josef CDU/CSU 26.08.2009 chauerte, Hartmut CDU/CSU 26.08.2009 chieder, Marianne SPD 26.08.2009 chmidbauer, Bernd CDU/CSU 26.08.2009 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 26.08.2009 r. Schwanholz, Martin SPD 26.08.2009 r. Sitte, Petra DIE LINKE 26.08.2009 taffelt, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.08.2009 eit, Rüdiger SPD 26.08.2009 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.08.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 26290 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 (A) ) (B) ) Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Jörg van Essen (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditricht- linie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungs- diensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rück- gaberecht (230. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 77 b) Hiermit erkläre ich im Namen der Fraktion der FDP, dass unser Votum „Enthaltung“ lautet. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – … Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 45d) – Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentari- schen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bun- des – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 87d) – Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsam- tes für Flugsicherung und zur Änderung und An- passung weiterer Vorschriften – Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettie- rungsgesetzes und des Düngegesetzes – Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozial- gesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungs- ausgleichskasse und zur Änderung anderer Ge- setze – Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksich- tigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerent- lastungsgesetz Krankenversicherung) – Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus – Gesetz zur diamorphingestützten Substitutions- behandlung – Gesetz zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz – TSG- ÄndG) – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – (C (D Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbe- sondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präven- tionshilfe (... StrÄndG) Gesetz zur Regelung der Verständigung im Straf- verfahren Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnah- men Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaft- rechts Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechts- verkehrs und der elektronischen Akte im Grund- buchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vor- schriften (ERVGBG) Gesetz zu der Genfer Fassung vom 2. Juli 1999 (Genfer Akte) des Haager Abkommens vom 6. November 1925 über die internationale Eintra- gung gewerblicher Muster und Modelle Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmus- tergesetzes Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergü- tung (VorstAG) Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungs- rechts Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Natur- schutzes und der Landschaftspflege Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtioni- sierender Strahlung Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Ge- schäftsbereich des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechts- bereinigungsgesetz Umwelt – RGU) Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtli- cher Vorschriften Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26291 (A) ) (B) ) – Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtli- nie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvor- schriften – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Siche- rung der Bauforderungen – Gesetz zu der Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informa- tionen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entschei- dungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Ände- rungs-Übereinkommen) – Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol- Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkom- mens und zur Änderung des Europol-Gesetzes – Gesetz zu den Beschlüssen vom 24. September 2004 zur Änderung des Rotterdamer Überein- kommens vom 10. September 1998 über das Ver- fahren der vorherigen Zustimmung nach In- kenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schäd- lingsbekämpfungsmittel im internationalen Han- del – Gesetz zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Feh- marnbeltquerung – Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisa- tionen und der Direktzahlungen – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digital- funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Re- gelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk – Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nach- trags zum Bundeshaushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009) – Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht – Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) – Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktsta- bilisierung – Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrund- sätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisie- rungsgesetz – HGrGMoG) – Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vor- schriften – Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland – – – – – ß s e V n 2 a l f c u S d g B d b L e n A s A d l d A d T g (C (D und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertie- fung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkredit- richtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungs- diensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vor- schriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissio- nen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsre- formgesetz) Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vor- schriften des Heimgesetzes nach der Föderalis- musreform Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ung gefasst: Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, im Jahres- teuergesetz 2010 die Aufwandsentschädigung der hrenamtlichen Betreuer nach § 1908i Absatz 1 Satz 1 in erbindung mit § 1835a BGB entsprechend der soge- annten „Übungsleiterpauschale“ in Höhe von jährlich 100 Euro von der Einkommensteuerpflicht zu befreien. Der Bundesrat hat dieses Anliegen bereits mehrfach n den Bundestag herangetragen, zuletzt in seinen Stel- ungnahmen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ür ein Jahressteuergesetz 2008 (Bundesratsdrucksa- he 544/07) und zu dem Gesetz zur Änderung des Erb- nd Verjährungsrechts (Bundesratsdrucksache 96/08, eite 9 ff.). Das dahinter stehende Problem wird unter- essen immer größer: Die Betreuungszahlen steigen und leichzeitig geht der Anteil der ehrenamtlich geführten etreuungen – die nach dem Betreuungsrecht eigentlich er Regelfall sein sollen – zurück. Immer höhere Ausga- en für Berufsbetreuer belasten damit die Haushalte der änder. Ein Hemmnis für die Übernahme von mehr als zwei hrenamtlichen Betreuungen ist die für die Betreuer icht nachvollziehbare Besteuerung ihrer jährlichen ufwandspauschale (323 Euro je Betreuungsfall), wenn ie dem Finanzamt die mit der Betreuung verbundenen ufwendungen nicht konkret nachweisen. Dabei ist iese Pauschale eigens vorgesehen, um den ehrenamt- ichen Betreuern die Dokumentation und den Gerichten ie Überprüfung des mit der Betreuung verbundenen ufwands (z. B. Fahrt- und Telefonkosten) zu ersparen. Das geltende Recht behandelt ehrenamtliche Betreuer amit auch grundlos schlechter als andere ehrenamtlich ätige. Warum das von § 3 Nummer 26 EStG privile- ierte Engagement in einem Sportverein einen höheren 26292 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 (A) ) (B) ) Freibetrag rechtfertigt als die von ehrenamtlichen Be- treuern übernommene Rechtsfürsorge für Alte, Kranke und Behinderte, ist nicht einzusehen. Die Erstreckung der „Übungsleiterpauschale“ auf die ehrenamtlichen Betreuer wirkt nicht nur den steigen- den Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegen und baut Bürokratie ab, sondern setzt auch ein klares Sig- nal, wie wichtig dem Gesetzgeber das bürgerschaftli- che Engagement für die Schwachen in unserer Gesell- schaft ist. – Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes Der Bundesrat hat ferner die nachfolgende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat begrüßt den Gesetzesbeschluss zur Änderung des Energiesteuergesetzes, mit dem der 350 Euro-Selbstbehalt und die Verbrauchsobergrenze von 10 000 Litern für zwei Jahre ausgesetzt werden, als wichtigen Beitrag zur Linderung der auch die Land- und Forstwirtschaft massiv treffenden negativen Auswirkun- gen der Wirtschafts- und Finanzkrise. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alles daran zu setzen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe bald- möglichst Nutzen aus der Gesetzesänderung ziehen kön- nen. Eine erste Auszahlung soll noch im laufenden Jahr auf der Basis des Agrardieselverbrauchs des Jahres 2008 erfolgen. Die damit verbundene, dringend erforderliche Verbesserung der Liquidität kann wesentlich dazu beitra- gen, die landwirtschaftlichen Betriebe und damit Ar- beitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Der Bundes- rat sieht damit auch die von der EU im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geforderte Anreizwirkung der Maßnahme als gegeben. Im Hinblick auf das Ziel einer dauerhaften Verbesse- rung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- wirtschaft gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten be- züglich der Energiebesteuerung ist der Bundesrat der Auffassung, dass die jetzt im Gesetz vorgesehene Befris- tung auf zwei Jahre nicht sachgerecht ist. Der Bundesrat spricht sich daher für eine Rücknahme von Selbstbehalt und Höchstgrenze beim Agrardiesel aus, solange eine europäische Harmonisierung in diesem Bereich nicht er- folgt ist. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Bundesrat seine mit der Änderung der Richtlinie 2003/96/EG erho- bene Bitte an die Bundesregierung (Bundesratsdruck- sache 196/07 – Beschluss – Ziffer 5), auch für den Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaues, der Forst- wirtschaft und der Fischzucht auf eine Harmonisierung der Besteuerung von Gasöl auf EU-Ebene hinzuwirken und so die nicht binnenmarktkonformen Wettbewerbs- verzerrungen abzubauen. In einem ersten Schritt ist ver- stärkt auf den von der Kommission ursprünglich bereits 2008 vorzulegenden Bericht zu den Agrardieselvergüns- tigungen zu drängen. – f a b c (C (D Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- asst: ) Der Bundesrat hat bereits mehrfach seiner Sorge Ausdruck verliehen, dass sich im Zusammenhang mit der Gesetzgebung des Bundes im Bereich der So- zialversicherung zunehmend Tendenzen manifestie- ren, den föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland durch zentralistische Strukturen deut- lich zu schwächen. ) Auch im vorliegenden Gesetz sind Regelungen ent- halten, die diesen Trend bestätigen. So sehen sich die landesunmittelbaren Krankenkassen zukünftig auf Grund der Vorgaben des neuen § 273 SGB V neben Prüfungen durch die Landesprüfungsämter und den Bundesrechnungshof auch Vor-Ort-Prüfungen durch das Bundesversicherungsamt ausgesetzt. Wurden in der Vergangenheit Auffälligkeiten im Zusammen- hang mit der Durchführung des Risikostrukturaus- gleichs durch Prüfungen der Landesprüfungsämter „im Auftrag“ des Bundesversicherungsamtes auf- geklärt, soll nunmehr dem Bundesversicherungsamt ein originäres Prüfrecht zustehen. Überzeugende Gründe, die den damit verbundenen Eingriff in die föderale Grundordnung rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. ) Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund noch- mals in aller Deutlichkeit, zukünftig den bundespoli- tischen Bestrebungen zum Zentralismus Einhalt zu gebieten und dem föderalen Staatsaufbau sowie den berechtigten Interessen der Länder umfassend Rech- nung zu tragen. Begründung: Die Regelung in § 273 Absatz 3 Satz 5 SGB V – neu – ist nicht erforderlich. Soweit zur Aufklärung von Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Durch- führung des Risikostrukturausgleichs Vor-Ort-Prü- fungen bei landesunmittelbaren Krankenkassen er- forderlich sind, können diese von den mit der Prüfung nach § 274 befassten Stellen durchgeführt werden. Eine entsprechende Systematik gilt heute bereits im Rahmen des § 15a der Risikostruktur-Aus- gleichsverordnung. Demgegenüber ist die Befugnis des Bundesversiche- rungsamtes zur Vor-Ort-Prüfung landesunmittelba- rer Krankenkassen mit der für die Sozialversicherun- gen geltenden Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern nicht vereinbar und widerspricht dem im Grundgesetz als Ausfluss des föderalen Staatsaufbaus verankerten Grundsatz, dass Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausfüh- ren (Artikel 83 des Grundgesetzes). Damit stellt die Regelung einen weiteren Schritt in Richtung Zentralisierung der gesetzlichen Kranken- versicherung dar. Das ist entschieden zu missbilli- gen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26293 (A) ) (B) ) – Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffge- setzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1. Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Novellie- rung des Sprengstoffgesetzes Artikel 2 Nummer 9 (§§ 6 und 6a 1. SprengV) durch eine Ausnahme da- hin gehend zu ändern, dass für pyrotechnische Ge- genstände für Fahrzeuge (z. B. Gasgeneratoren für Airbags) die Anzeigepflicht mit Zuteilung einer Identifikationsnummer entfällt. Begründung: Gemäß Artikel 2 Nummer 9 zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz sind Explosiv- stoffe und pyrotechnische Gegenstände vor der erst- maligen Verwendung im Geltungsbereich des Ge- setzes der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Bundesanstalt) anzuzeigen. Darüber hi- naus ist eine Anleitung nach Anhang I Nummer 3 Buchstabe h der Richtlinie 2007/23/EG (Pyrotech- nik-Richtlinie) beizufügen. Die Bundesanstalt ver- gibt zum Nachweis der Anzeige eine Identifikations- nummer. Für pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge (z. B. Gasgeneratoren für Airbags) sind eine Anzeige- pflicht, die Zuteilung einer Identifikationsnummer und die Aufnahme in eine Anleitung nicht konform mit der Richtlinie 2007/23/EG. Ziel der Richtlinie 2007/23/EG sind die Harmonisie- rung bisheriger nationaler Zulassungs- und Registrie- rungsverfahren und die Einführung eines EU- gültigen CE-Konformitätsbewertungsverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens sieht die Pyrotechnik- Richtlinie vor, dass pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge nach entsprechenden Prüfungen EU- anerkannte CE-Registrierungsnummern zugewiesen werden. Die Richtlinie sieht keine zusätzliche nationale An- zeigepflicht vor. Damit ginge die vorgesehene Regelung für pyrotech- nische Gegenstände für Fahrzeuge über eine 1:1 Um- setzung hinaus. 2. Der Bundesrat begrüßt die im vorliegenden Gesetz enthaltenen Änderungen des Waffengesetzes, die unter Mitwirkung der Bund/Länder-Arbeitsgruppe Waffenrecht, des Bundesministerium des Innern und der Fraktionen CDU/CSU und SPD entstanden sind. Der Bundesrat hält es für erforderlich, über die beab- sichtigten Änderungen hinaus im Dialog mit den Schießsportverbänden zu prüfen, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit großkalibrigen Kurzwaf- fen weiter eingeschränkt werden sollte. Insbesondere ist dabei zu prüfen, a) ob unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz von Schusswaffen, die für die Durchführung von schweren Gewalttaten besonders geeignet sind, eine Beschränkung hinsichtlich der Zulassung – f d d d h n r g k L a (C (D von Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nach Bauart und Kaliber der Waffe erforderlich ist; da- bei ist vor allem zu untersuchen – eine Begrenzung der Magazine auf fünf Pa- tronen, – eine Erschwerung und damit zeitliche Verzö- gerung des Magazinwechsels, – eine Begrenzung der Schussenergie von groß- kalibrigen Waffen; b) ob der Umgang mit großkalibrigen Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nur zeitlich abgestuft, das heißt, erst nach einer ausreichenden Praxis mit kleinkalibrigen Sportwaffen, zugelassen wer- den sollte. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob dazu die Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV) entsprechend angepasst werden muss. Außerdem bittet der Bundesrat, in diesem Sinne die vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnungen kritisch zu über- prüfen und die Genehmigung von Sportord- nungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt künftig nur noch im Ein- vernehmen mit den Ländern zu erteilen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Genehmigungen von Sportordnungen insoweit zu widerrufen, als sie IPSC-Schießen enthalten, da es sich dabei um Schießübungen mit einem kampfmäßigen Charakter handelt, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das im Bezug auf die Bitten unter Ziffer 2 und 3 Veran- lasste dem Bundesrat bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten. Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Infor- mationstechnik des Bundes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- asst: Der Bundesrat begrüßt die Entschließung des Bun- estages in zu Bundesratsdrucksache 578/09. Der Bun- esrat erwartet, dass die zuständigen Stellen des Bundes ie zuständigen Behörden der Länder in den in Rede ste- enden Bereichen (Standardsetzung, technische Richtli- ien und Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten) echtzeitig informieren, an der Erarbeitung der einschlä- igen Regelungen beteiligen und nur mit dem Arbeits- reis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und ändern oder dessen jeweiliger Nachfolgeorganisation bgestimmte Entscheidungen treffen. Begründung: Der Bundesrat hatte am 6. März 2009 zu dem Ge- setzentwurf ausführlich Stellung genommen – Bun- desratsdrucksache 62/09 (Beschluss) – und u. a. um Einfügung zusätzlicher Regelungen in § 8 Absatz 4 26294 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 (A) ) (B) ) gebeten. Mit diesen zusätzlichen Regelungen sollte sichergestellt werden, dass die Länderinteressen ins- besondere bei Vorgaben und Festlegungen im Be- reich Standardisierung, die sich auf die Informati- onstechnik in der Verantwortung der Länder und Kommunen auswirken können, gewahrt bleiben. Der Bundesrat erkennt grundsätzlich das berechtigte Interesse des Bundes an, seine IT-Systeme durch ge- eignete Maßnahmen zu schützen, indem er techni- sche Vorgaben für die Sicherung der Informa- tionstechnik in der Bundesverwaltung festlegt und Maßnahmen ergreift, um Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren. Er will das weitere Gesetzgebungsverfahren daher nicht verzögern. Andererseits muss den berechtigten Inter- essen der Länder Rechnung getragen werden. – Gesetz über die Akkreditierungsstelle (Akkredi- tierungsstellengesetz – AkkStelleG) Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat stellt fest, dass Begutachtungstätigkei- ten gemäß § 2 Absatz 3 des Akkreditierungsstellengeset- zes (AkkStelleG) auch zukünftig unmittelbar in den Händen der bisher akkreditierenden staatlichen Aner- kennungsstellen bleiben, deren Begutachtungssysteme sich in der Vergangenheit etabliert und bewährt haben. Diese Anerkennungsstellen sind derzeit u. a. AKS-Han- nover (Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover) und SAL (Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittel- überwachung). Sie sind Befugnis erteilende Behörden im Sinne des Gesetzes. In ihre Zuständigkeit fallen auch die Begutachtungen und Anerkennungen staatlicher Konformitätsbewertungsstellen (z. B. Untersuchungs- ämter), die eine Akkreditierung als Voraussetzung für ihr Tätigwerden im Rahmen bereits gegebener Zuständig- keiten benötigen. Der Vollzug des Rechts in den in § 1 Absatz 2 AkkStelleG genannten sensiblen Bereichen ist grund- sätzlich Angelegenheit der Länder. Begutachtungs- und Übewachungstätigkeiten in diesen Bereichen sollen al- lein in staatlicher Hand bleiben. Dazu wird bekräftigt, dass die in den Ziffern 6 und 20 der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2009 (vgl. Bundesratsdrucksa- che 373/09 [Beschluss]) ausdrücklich genannten staatli- chen Stellen die Begutachtungen durchführen sollen und dass Anerkennungen staatlicher Konformitätsbewer- tungsstellen, wie sie z. B. durch die AKS-Hannover und die SAL erfolgen, vom Begriff „Befugniserteilung“ im Sinne des Gesetzes mit erfasst werden. – Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zu- sammenarbeit bei der Verhinderung und Be- kämpfung schwerwiegender Kriminalität f 1 2 (C (D Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- asst: . Der Bundesrat begrüßt die Entschließung des Bun- destages. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesre- gierung bei der Durchführung des Abkommens auf die Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus hin- wirkt und die Aspekte, die der Bundesrat in seinem Beschluss zum Gesetzentwurf kritisch geltend ge- macht hat, bei künftigen Verhandlungen berücksich- tigt. . Die Bundesregierung wird gebeten, mit der Regie- rung der Vereinigten Staaten von Amerika Nachver- handlungen zu dem oben genannten Abkommen auf- zunehmen. In das Abkommen sollten verbindliche Definitionen der Begriffe „schwerwiegende Kriminalität“ und „terroristische Straftaten“ aufgenommen werden. Die Regelung in Artikel 12 betreffend besonders sen- sible Daten bedarf der Überarbeitung in Bezug auf die Voraussetzungen für eine Übermittlung be- sonders sensibler Daten sowie hinsichtlich der auf- gezählten Datenkategorien (insbesondere Daten betreffend die Gewerkschaftsmitgliedschaft, die Ge- sundheit oder das Sexualleben). Insgesamt bedarf es einer Verbesserung des Daten- schutzniveaus, insbesondere hinsichtlich der Ge- währleistung von Rechten der Betroffenen auf Aus- kunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer Daten. Begründung zu Ziffer 1: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2009 zu dem Gesetz- entwurf ausführlich Stellung genommen (Bundes- ratsdrucksache 331/09 [Beschluss]) und darauf hin- gewiesen, dass der in dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 vorgesehene intensive Austausch personenbezogener Daten insbesondere eine umfas- sende Auseinandersetzung mit dem verfassungs- rechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung voraussetzt. Er hatte dabei vor allem auf den problematischen Zuschnitt von Arti- kel 12 des Abkommens hingewiesen, mit dem an die Übermittlung von personenbezogenen Daten beson- derer Kategorien strengere Anforderungen geknüpft werden sollten, aber die Voraussetzungen nicht hin- reichend bestimmt worden waren. Er hat desweiteren darauf aufmerksam gemacht, dass das Abkommen keine verbindlichen Löschungs- bzw. Prüffristen festlegt und auch eine verbindliche Definition der schwerwiegenden Kriminalität sowie der terroristi- schen Straftaten fehlt. Der Bundesrat hat aber auch anerkannt, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Bundesrepu- blik Deutschland mit anderen Staaten von wesentli- cher Bedeutung ist und will das Inkrafttreten des Ab- kommens nicht verzögern. Andererseits muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ge- wahrt bleiben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26295 (A) ) (B) ) Begründung zu Ziffer 2: Die Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität und insbesondere des internationalen Terrorismus ist eine wichtige, nur in internationaler Zusammenarbeit zu bewältigende Aufgabe. Dennoch müssen hierbei die Grundrechte gewahrt bleiben. Das Abkommen mit den USA ermöglicht ei- nen weitreichenden Austausch von personenbezoge- nen Daten. Hierbei ist das Grundrecht auf informa- tionelle Selbstbestimmung zu beachten. In der derzeitigen Fassung genügt das Abkommen nicht den Anforderungen, die an einen grundrechts- konformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu stellen sind. Es enthält zunächst keine Definition der Begriffe „schwerwiegende Kriminalität“ und „terroristische Straftaten“, die für Zweck und Zuläs- sigkeit der Datenübermittlung maßgebend sind. Dies widerspricht dem Bestimmtheitsgebot sowie der ständigen Rechtsprechung des BVerfG, wonach der Zweck der Datenerhebung und -verwendung im Ge- setz hinreichend klar festgelegt sein muss. Artikel 12 des Abkommens regelt Anforderungen an die Übermittlung besonders sensibler Daten, darunter Angaben betreffend die Gewerkschaftszugehörig- keit, die Gesundheit und das Sexualleben. Da nicht erkennbar ist, welche Relevanz diese Angaben für die Verhinderung terroristischer Straftaten haben, sollte ihre Übermittlung generell ausgeschlossen werden. Außerdem sind die Voraussetzungen für eine Übermittlung besonders sensibler Daten nicht hinrei- chend bestimmt geregelt. Weder ist der Übermitt- lungszweck gegenüber den „Zwecken dieses Abkommens“ begrenzt noch wird die als Übermitt- lungsvoraussetzung geforderte „besondere Rele- vanz“ der Daten näher definiert. Ferner enthält das Abkommen nur unzureichende Regelungen über den Schutz der übermittelten Da- ten. Insbesondere wird den Betroffenen selbst weder ein Auskunftsrecht noch ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten eingeräumt. Auch fehlt es in den USA an einer den deutschen Da- tenschutzbeauftragten vergleichbaren unabhängigen Kontrollstelle für die Einhaltung datenschutzrechtli- cher Vorschriften. Vor diesem Hintergrund begegnet auch die Regelung in Artikel 13, die die Nutzung der übermittelten Daten zu anderen Zwecken als denen des Abkommens in weitem Umfang ermöglicht, Be- denken. Vor diesem Hintergrund sind Nachverhandlungen mit dem Ziel der Festlegung verbindlicher Begriffs- definitionen sowie der Verbesserung des Daten- schutzniveaus erforderlich. – Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes Der Bundesrat hat ferner nachfolgende Entschließung gefasst: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Gesetz weit hinter der vom Bundesrat mit Beschluss vom 15. Mai 2009 2 (C (D empfohlenen und am 5. Juni 2009 von den Innen- ministern und -senatoren der Länder befürworteten Lösung zurückbleibt. Der Bundesrat nimmt auch zur Kenntnis, dass für die vom Bundesrat empfohlene Lösung derzeit die erforderlichen Mehrheiten im Bundestag nicht zu erreichen sind. Der Bundesrat be- hält sich deshalb Vorstöße für eine Nachbesserung in der nächsten Legislaturperiode vor. . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Führerschein- Richtlinie die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfs- organisationen, die nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, die technischen Hilfsdienste und sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes als Be- standteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung freimacht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich ent- sprechend der Stellungnahme des Bundesrates (vgl. Bundesratsdrucksache 330/09 [Beschluss]) weiter dafür einzusetzen, – dass Einsatzkräfte der unter 1. genannten Organi- sationen, die im Besitz der Fahrerlaubnis B sind, die Berechtigung erhalten, Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen zu führen. Dies soll auf der Basis ei- ner ohne weitere Ausbildung und Prüfung zu er- teilenden Fahrberechtigung möglich sein. – für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse nach einer praktischen Unterwei- sung, d. h. ohne Ausbildung und ohne Prüfung, eine Fahrberechtigung erteilt werden soll, sofern mindestens zwei Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden ist. Begründung: Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages ist im Hinblick auf die gewünschten Erleichterungen für die ehrenamtlich Tätigen unzureichend. Er ist nicht geeignet, die Nachwuchsproblematik bei den Feuerwehren im Bereich der Fahrzeugführer zu be- wältigen. Durch das Gesetz werden unnötige büro- kratische Hürden aufgestellt, die durch Landesrecht nicht angemessen ergänzt werden können. Die Erhal- tung der Einsatzfähigkeit der betroffenen Organisa- tionen wird durch die vorgesehene Regelung nicht ausreichend sichergestellt. Die Regelung stellt ledig- lich einen ersten Schritt dar und ist umgehend zu er- weitern. Eine umfassende und den Herausforderungen in die- sem Bereich angemessene Lösung ermöglicht hin- gegen der Vorschlag des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2009 (vgl. Bundesrats- drucksache 330/09 [Beschluss]), der auch durch die Innenminister und -senatoren der Länder entspre- chend unterstützt wird. Der Vorschlag bietet eine ein- fache und unbürokratische Lösung. Gleichzeitig ist dieser Vorschlag auch mit europäischem Recht ver- einbar. Dies wurde auch von der Kommission in ih- rem Schreiben vom 13. Mai 2009 grundsätzlich be- stätigt. 26296 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 (A) (C) (B) ) Die in der Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 2009 genannten Organisationen mit ihrem beachtlichen personellen und sachlichen Potential sind integraler Bestandteil des Katastrophenschutzes in Deutschland. Die Gewährleistung des Brandschut- zes und der Menschenrettung stellt ebenso wie der Schutz vor Naturkatastrophen etc. Fachaufgaben des Katastrophenschutzes dar. Der im europäischen Recht eröffnete Gestaltungs- spielraum sollte deshalb umfassend genutzt werden. Eine weitere Gesetzesänderung ist daher im Interesse der Einsatzfähigkeit der Organisationen alsbald er- forderlich. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Strategie der Bundesregierung zur Internationalisie- rung von Wissenschaft und Forschung – Deutschlands Rolle in der globalen Wissensgesellschaft stärken – Drucksache 16/8338 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Bildungsbericht 2008 – Bildung in Deutsch- land und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 16/10206 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2009 – Drucksache 16/12640 – Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 – Drucksache 16/12858 – – Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats vom 1. Juli bis 31. Dezember 2008 – Drucksache 16/12859 – Innenausschuss – Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Da- tenschutz und die Informationsfreiheit Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007 – Drucksache 16/8500 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zehnter Bericht der Bundesregierung über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zu- sammenhang mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ – Drucksachen 16/12657, 16/12949 Nr. 3 – (D Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Eu- ropäischen Parlaments 2008 – Drucksachen 16/11777, 16/11963 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Un- terzeichnung und Ratifikation europäischer Abkom- men und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum Juni 2007 bis März 2009 – Drucksachen 16/12272, 16/12524 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Ostseeparlamentarierkonferenz 17. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz vom 31. August bis 2. September 2008 in Visby, Schwe- den – Drucksache 16/12399 – Ausschuss für Kultur und Medien – Bericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ – Drucksache 16/7000 – 91, 1 0, T 232. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3

Rede von Jerzy Montag
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

it keinem einzigen Wort haben Sie sich dafür einge-
etzt.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Dann bedanken Sie sich bei Herrn Gauweiler!)


Die Klage der Linken war darauf gerichtet, den Ver-
rag von Lissabon zu Fall zu bringen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


iese Klage haben Sie verloren; denn das Bundesverfas-
ungsgericht hat den Vertrag von Lissabon für verfas-
ungsmäßig erklärt.

Aus Ihrer Sicht, Herr Dehm und auch Herr Kollege
ysi, ist dieses Urteil ein Kollateralerfolg.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Was für ein Unsinn!)


ie schmücken sich aber mit falschen Federn, wenn Sie
etzt sagen, man müsse sich bei Ihnen bedanken.


(Widerspruch des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


as werden wir auf gar keinen Fall tun.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Kollege Dehm, nachdem ich Ihnen für Ihre Re-

    ezeit in einer unauffällig großzügigen Weise einen Zu-
    chlag gewährt habe, wäre es vielleicht ganz fair, wenn
    ie Ihren nachfolgenden Kollegen wenigstens zeitweise
    u Wort kommen ließen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26269 Präsident Dr. Norbert Lammert GRÜNEN – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Dann sagen Sie das aber auch mal Ihren CDUKollegen, wenn sie dazwischensprechen!)


    (A) )


    (B) )