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ID1622908000

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    Plenarprotokoll 16/229 BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Schlüsse der Bundesregierung aus kriti- schen Äußerungen des namibischen Alt- präsidenten Nujoma über Deutsche Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25560 A 25560 C 25560 D 25561 B 25561 C 25562 A 25562 B 25562 D 25565 B 25565 C 25566 A 25566 D Deutscher B Stenografisch 229. Sitz Berlin, Mittwoch, d I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht zur Deutschen Islam-Konferenz . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister J D T F ( D H E t r 25557 A 25557 B 25558 B 25558 C 25559 B 25559 C 25560 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25563 A undestag er Bericht ung en 1. Juli 2009 t : erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksachen 16/13569, 16/13594) . . . . . . . . ringliche Frage 1 eike Hänsel (DIE LINKE) ngagement der Bundesregierung zuguns- en der Amtseinsetzung von Honduras echtmäßigem Präsidenten Manuel Zelaya 25563 C 25564 A 25565 B Zusatzfragen Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25567 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 Mündliche Fragen 16 und 17 Dorothée Menzner (DIE LINKE) Unterstützung der insolventen Wilhelm Karmann GmbH in Osnabrück mit öffent- lichen Mitteln Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 18 und 19 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Teilverkauf der Verbundnetz Gas AG Leipzig an einen der vier großen Energie- konzerne Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In Ausfuhrgenehmigungen genannte Emp- fängerstaaten für die Überwachungstech- nik von Nokia Siemens Networks oder ver- bundene Unternehmen; Schritte zur Verhinderung des Zugriffs repressiver Re- gime auf diese Technik Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 30 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Atomkraftwerke vor Terrorismus Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M H A B t r A A Z H T V d L A M M D R M D D D G Z A d d d I C U D M C O B J 25568 A, C 25568 B 25569 A 25569 B 25569 D 25570 A 25570 D 25571 A ündliche Frage 31 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ussage der Bundesministerin der Justiz, rigitte Zypries, zur Gefährdung der na- ionalen Sicherheit bei Laufzeitverlänge- ung von Atomkraftwerken ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 3: ereinbarte Debatte: Entscheidung des Bun- esverfassungsgerichts zum Vertrag von issabon xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . r. Peter Gauweiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . unther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen er CDU/CSU und der SPD: Kritik der Bun- esbank an überhöhten Kreditzinsen der eutschen Banken ngrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25571 D 25572 A 25572 C 25574 A 25575 C 25577 B 25579 A 25580 D 25582 A 25583 C 25584 C 25585 D 25587 B 25588 B 25589 A 25590 A 25591 A 25591 D 25592 D 25593 D 25594 C 25595 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 III Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Auswüchse des Versandhandels mit Arz- neimitteln unterbinden – Für eine qualitätsgesicherte und flächen- deckende Arzneimittelversorgung – Ver- sandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel begrenzen (227. Sitzung, Tagesordnungspunkt 30) Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 1 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Höhe der zu erwartenden Strafgelder im Rahmen des Vertragsverletzungsverfah- rens bezüglich nicht veröffentlichter EU- Agrarsubventionen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 2 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Anlage eines zweiten Versuchsfeldes mit gentechnisch veränderter Gerste in Groß Lüsewitz Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D Ü s g A C A M D E z b P A M A M D O m g A M A M D P t s l A P A M D A g A g A P 25596 D 25597 C 25598 C 25599 C 25599 D 25601 A 25601 B 25602 B 25602 C nlage 5 ündliche Frage 3 r. Martina Bunge (DIE LINKE) bergangsregelungen für die Soldatenver- orgung nach § 92 a des Soldatenversor- ungsgesetzes ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 4 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) inheitliche Position der Bundesregierung um neuen Pflegebegriff im Umsetzungs- ericht des Beirats zur Überprüfung des flegebedürftigkeitsbegriffs ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 5 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) ffene Fragen sowie Schnittstellenproble- atiken bei der Umsetzung des neuen Pfle- ebegriffs ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 7 r. Martina Bunge (DIE LINKE) läne zur Änderung bei Versorgungsleis- ungen und Ruhensregelungen für An- pruchsberechtigte aus den neuen Bundes- ändern ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 8 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) nzahl der nach § 69 a Bundesbeamten- esetz angezeigten Beschäftigungen und nzahl der Untersagungen in der 16. Le- islaturperiode ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25602 D 25603 B 25603 B 25603 D 25604 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 Anlage 10 Mündliche Frage 9 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahl vollzogener Abschiebungen in den Iran seit Jahresbeginn Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 10 Gudrun Kopp (FDP) Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Umsatzsteuerbefreiung für Postuniversal- dienstleistungen Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 11 Gudrun Kopp (FDP) Verhalten der Finanzverwaltungsbehör- den bei einem etwaigen Einstellen der Um- satzsteuerzahlungen von Postdienstleistern Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 12 Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) Weitergabe der Zinssenkungen der Euro- päischen Zentralbank an Privat- und Ge- schäftskunden Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 13 Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) Unterstützung der Wirtschaft durch di- rekte Kredite der Notenbanken Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M M V s A N A M M G e f A N A M D K d s A P A M I E m f B b h A F A M D K d 25604 A 25604 B 25604 C 25604 D 25605 B nlage 15 ündliche Frage 14 arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ereinbarkeit von Bürgerentlastungsge- etz und Schuldenbremse ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 15 arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) egenfinanzierung der durch das Bürger- ntlastungsgesetz verursachten Steueraus- älle ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 20 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) onsequenzen aus den Überwachungsskan- alen bei der Deutschen Telekom, der Deut- chen Bahn und der Deutschen Post AG ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 22 rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inhaltung der Vorgaben des Bundesgre- ienbesetzungsgesetzes bei den Beru- ungsverfahren für das Kuratorium der undesanstalt für Arbeitsschutz und Ar- eitsmedizin sowie Schritte zur Erhö- ung des Frauenanteils ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 23 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) onsequenzen aus der Schlussfolgerung es Instituts für Wirtschaftsforschung 25605 B 25606 B 25606 C 25607 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 V Halle zum Verzicht auf Sanktionen nach dem SGB II gegenüber Arbeitslosen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 24 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Schlüsse aus den Aussagen des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle zur Sanktio- nierung von Hartz-IV-Beziehern unter 25 sowie Vereinbarkeit mit Art. 3 des Grund- gesetzes Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 25 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Begründung für unterschiedliche Bewer- tungen der Wirtschaftlichkeit von Ablade- tiefen bei deutschen Binnengewässern Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 26 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der binnenschiffgeeigneten Tonnage der Lkw in den Jahren 2002 bis 2007 und Bewertung hinsichtlich der Not- wendigkeit des Donauausbaus Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 27 und 28 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der noch zur Verfügung stehenden Mittel und deren Aufteilung für Straßen- bauvorhaben in Sachsen nach dem Bun- desverkehrswegeplan 2003 Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S K T A A A M K A B A A A M K K m a d A A A M C Z b A A A M C S K A A 25607 D 25608 B 25608 D 25609 A 25609 B nlage 24 ündliche Frage 29 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ontrollen zu perfluorierten organischen ensiden und Bewertung der Ergebnisse ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 32 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswahlkriterien für die Einladungen zur ologna-Konferenz am 7. Juli 2009 ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 33 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) onsequenzen und Initiativen des Bundes- inisteriums für Bildung und Forschung us dem Dritten Bericht zur Umsetzung es Bologna-Prozesses in Deutschland ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 34 ornelia Hirsch (DIE LINKE) ur Bologna-Konferenz eingeladene Ver- ände und Organisationen ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 28 ündliche Frage 35 ornelia Hirsch (DIE LINKE) trukturierung und Ziele der Bologna- onferenz der Bundesregierung ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25609 D 25610 C 25610 C 25610 D 25611 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25557 (A) ) (B) ) 229. Sitz Berlin, Mittwoch, d Beginn: 13.0
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    Berichtigung 228. Sitzung, Seite 25435 (D), letzter Absatz, der letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Wir verlängern die Möglich- keit der Istbesteuerung in den neuen Bundesländern und heben für die alten Bundesländer die Umsatzgrenze eben- falls auf 500 000 Euro an.“ Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25601 (A) ) (B) ) Probleme beim legalen Versandhandel seitdem nicht ge- verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gestatten wol- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Auswüchse des Versandhandels mit Arznei- mitteln unterbinden – Für eine qualitätsgesicherte und flächende- ckende Arzneimittelversorgung – Versand- handel auf rezeptfreie Arzneimittel be- grenzen (227. Sitzung, Tagesordnungspunkt 30) Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin für Gesundheit: Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist seit seiner Einführung Anfang 2004 umstritten – und dies, obwohl es arzneimittelrelevante g w K h b w u n r t a i w h A e e d t a L d T b n n D b s U b E R D t G T s b s k d b A V m r d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.07.2009 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 01.07.2009 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 01.07.2009 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 01.07.2009 Dr. Jahr, Peter CDU/CSU 01.07.2009 Lenke, Ina FDP 01.07.2009 Meierhofer, Horst FDP 01.07.2009 Ortel, Holger SPD 01.07.2009 Raidel, Hans CDU/CSU 01.07.2009* Röring, Johannes CDU/CSU 01.07.2009 Dr. Tabillion, Rainer SPD 01.07.2009 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 01.07.2009* Zapf, Uta SPD 01.07.2009* (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht eben hat. Im Gegenteil: Der Versandhandel hat sich be- ährt und ist heute eine wichtige Ergänzung für den auf von Arzneimitteln in der Apotheke vor Ort. Gleichwohl will die Fraktion Die Linke den Versand- andel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ver- ieten. Die FDP-Fraktion beantragt, angebliche Aus- üchse des Versandhandels mit Arzneimitteln zu nterbinden. Die FDP will mit ihrem Antrag die Abgabe von Arz- eimitteln über Abholstellen, wie zum Beispiel Droge- iemärkte, verbieten. Die dafür angeführten Argumente eile ich nicht. Arzneimittel werden in Abholstellen nicht bgegeben, sondern nur ausgehändigt. Deren Abgabe ist n Abholstellen verboten. Dieser wichtige Unterschied ird von den Kritikern regelmäßig übersehen. Die nötigen Anforderungen für Qualität und Sicher- eit der Arzneimittelversorgung beim Versandhandel mit rzneimitteln regelt das Apothekengesetz. Sie gewähren in hohes Maß an Arzneimittelsicherheit und gehören uropaweit zu den strengsten Maßstäben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Versandhan- el über eine Abholstelle in bestimmten Drogeriemärk- en überprüft und keine besonderen Risiken für den End- bnehmer gesehen. Die Abholstelle sei nur Glied der ieferkette und händige Arzneimittel lediglich aus. Für ie Abgabe und Sicherheit der Lieferkette und den ransport des Arzneimittels bis zum Besteller sei und leibe der versendende Apotheker verantwortlich. Das Bundesministerium für Gesundheit ist gegen ei- en Wildwuchs von Bestell- und Abholservices für Arz- eimittel, zum Beispiel in Bäckereien oder Tankstellen. iese können schon heute unterbunden werden. Wir ha- en dennoch spezielle gesetzliche Regelungen zu Be- tell- und Abholservices für Arzneimittel vorgeschlagen. nter anderem sollen sie den zuständigen Gesundheits- ehörden angezeigt und von ihnen überwacht werden. ine Verständigung kam dazu bisher im politischen aum aber auch mit der Apothekerschaft nicht zustande. as Bundesministerium für Gesundheit hält jedoch wei- erhin an seinen Vorschlägen fest. Die Anhörung im esundheitsausschuss am 25. März 2009 hat zu diesem hema keine weiterführenden Erkenntnisse erbracht. Im Übrigen wäre ein Verbot der Bestell- und Abhol- ervices für Arzneimittel verfassungsrechtlich höchst edenklich. Es verstieße maßgeblich gegen die grundge- etzliche geschützte Berufsfreiheit von Versandapothe- ern und -apothekerinnen. Vor diesem Hintergrund sieht ie Bundesregierung derzeit keine Möglichkeit, die estehenden gesetzlichen Regelungen zu ändern. Die uffassung der Fraktion Die Linke für ein Verbot des ersandhandels mit verschreibungspflichtigen Arznei- itteln teile ich nicht. Sie ist weder tatsächlich noch echtlich gerechtfertigt. Der Europäische Gerichtshof hat es in das Ermessen er EU-Mitgliedstaaten gestellt, ob sie den Versand mit 25602 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 (A) ) (B) ) len oder nicht. Der deutsche Gesetzgeber hat ihn 2004 zugelassen, um besonders Kranken oder Berufstätigen einen erleichterten Zugang zu Arzneimitteln zu ermögli- chen. Das Verbot wäre mangels Gefährdungspotenzial heute auch europarechtlich kaum zu begründen. Seit Einführung des Versandhandels in 2004 ist die Zahl der Apotheken um fast 300 auf circa 21 600 ge- stiegen. Es gibt keine Hinweise auf eine Gefährdung der flächendeckenden und ordnungsgemäßen Arzneimittel- versorgung. Im Gegenteil leistet gerade der legale Ver- sandhandel einen Beitrag zu dieser Versorgung. Außerhalb des legalen Handels sind Fälschungen kaum zu verhindern. Das geforderte Verbot würde kei- nen Verbraucher vor illegalen Arzneimittelangeboten im Internet schützen. Verbraucher können heute im Internet einfach zwischen legalen und illegalen Versandapothe- ken unterscheiden. Das DIMDI hat im Auftrag des Bun- desministeriums für Gesundheit im April 2009 ein Si- cherheitslogo und ein Register für legale Anbieter im Internet eingeführt. Per Mausklick auf das Logo ist fest- stellbar, ob eine Versandapotheke eine behördlich Zulas- sung besitzt oder nicht. Die Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss am 25. März 2009 hat gezeigt, dass das geforderte Verbot eine breite Ablehnung findet. Der Antrag der Fraktion Die Linke ist daher abzuleh- nen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/13569, Frage 1): In welcher Höhe werden sich nach Ansicht der Bundes- regierung die potenziellen Strafgelder durch das Vertragsver- letzungsverfahren und eine potenzielle Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof, EuGH, bezüglich der nicht veröf- fentlichten EU-Agrarsubventionen bewegen, und wie wird die Bundesregierung die Zahlung dieser Strafgelder durch den Freistaat Bayern regeln? Finanzielle Sanktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland bzw. gegen den Freistaat Bayern stehen bis auf Weiteres nicht an. Die Europäische Kommission hat gerade erst die Einleitung des Vertragsverletzungsver- fahrens gemäß Art. 226 EGV beschlossen. Sollten im jetzt anstehenden Vorverfahren die Bedenken der Euro- päischen Kommission nicht ausgeräumt werden können, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen. Erst wenn sich der Freistaat Bayern – bei Vorliegen eines für die Bundesrepublik Deutschland bzw. für den Freistaat Bayern negativen Urteils des EuGH in der Vertragsver- letzungsklage – nach wie vor weigern würde, dem Urteil nachzukommen, kann am Ende des dann zu erwartenden Zwangsgeldverfahrens gemäß Art. 228 EGV die Festset- zung von finanziellen Sanktionen stehen. Im Rahmen der Tätigkeit der Föderalismuskommis- sion wurde im Jahr 2006 in Art. 104 a Grundgesetz ein neuer Abs. 6 eingefügt, der die bis dahin zwischen Bund und Ländern streitige Frage der Lastentragung im Falle f E u f Z I l m D V d d v N d t A d F L G h A c „ d 1 v B w s l w t a w w F G A d d ( (C (D inanzwirksamer Entscheidungen zwischenstaatlicher inrichtungen wegen Verletzungen von supranationalen nd völkerrechtlichen Verpflichtungen regelt. Danach ist ür die innerstaatliche Lastentragung die innerstaatliche uständigkeits- und Aufgabenverteilung entscheidend. m Fall der Nichtveröffentlichung der EU-Agrarzah- ungen allein durch Bayern trotz Vorliegens aller Instru- entarien (EG-Gemeinschaftsrecht sowie nationale urchführungsvorschriften) und der Feststellung des ertragsverstoßes durch ein erstes EuGH-Urteil bedeutet ies, dass im Fall einer zweiten Verurteilung der Bun- esrepublik Deutschland durch den EuGH zur Zahlung on Zwangsgeld bzw. eines Pauschalbetrags wegen ichtbefolgung eines ersten EuGH-Urteils durch Bayern ie Lasten innerstaatlich vollständig durch Bayern zu ragen sind. nlage 4 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE INKE) (Drucksache 16/13569, Frage 2): Wie bewertet die Bundesregierung die Anlage eines zwei- ten Versuchsfeldes mit gentechnisch veränderter Gerste in Groß Lüsewitz, und entspricht das Flurstück der im Genehmi- gungsverfahren genehmigten Fläche? Das Versuchsfeld mit gentechnisch veränderter erste in Groß Lüsewitz war Teil eines Forschungsvor- abens der Universität Gießen zur Untersuchung der uswirkungen transgener Pflanzen auf nützliche pilzli- he Mikroorganismen. Das Projekt wird im Rahmen der Biologischen Sicherheitsforschung“ vom BMBF gefor- ert. Die Freisetzung wurde auf einer Fläche von knapp 0 Quadratmeter am 12. Mai 2009 angelegt. In der Nacht om 17. zum 18. Mai 2009 wurde der Versuch zerstört. Die Anlage des Versuchsfeldes ist zur erfolgreichen earbeitung des genannten Forschungsvorhabens not- endig. Die Anfrage der Universität Gießen, ob der Ver- uch mit noch vorhandenem Saatgut neben der ursprüng- ichen Versuchsfläche neu angelegt werden könne, urde durch die zuständige Überwachungsbehörde posi- iv entschieden. Die Universität Gießen teilte die beabsichtigte Neu- ussaat am 19. Mai 2009 dem BVL mit. Die Mitteilung urde vom BVL als Änderungsmitteilung mit dem Hin- eis „Neuaussaat auf Grund von Zerstörung durch remdeinwirkung“ in das Standortregister eingetragen. Der neu ausgesäte Versuch befindet sich auf dem im enehmigungsverfahren genehmigten Flurstück. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage er Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Drucksache 16/13569, Frage 3): Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25603 (A) ) (B) ) Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die im § 92 a des Soldatenversorgungsgesetzes enthaltene Er- mächtigung zu Übergangsregelungen für die Soldatenversor- gung in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Ge- biet bis zum 31. Dezember 2009 umzusetzen? Aufgrund der Ermächtigung in § 92 a des Soldaten- versorgungsgesetzes hat die Bundesregierung die Ver- ordnung über soldatenversorgungsrechtliche Übergangs- regelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung – SVÜV), Bekanntmachung der Neufassung vom 24. März 1993, Bundesgesetzblatt Teil I Seite 378, erlassen. Gemäß der Ermächtigung enthält die Soldatenversorgungs-Über- gangsverordnung Übergangsregelungen zu Art, Berech- nungsgrundlagen sowie Höhe von Versorgungsleistungen und Ruhensregelungen abweichend vom Soldatenversor- gungsgesetz, soweit den besonderen Verhältnissen in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet noch Rechnung zu tragen ist. Der Erlass der Soldatenver- sorgungs-Übergangsverordnung erfolgte, soweit ver- gleichbarer Regelungsbedarf besteht, im Gleichklang mit den entsprechenden abweichenden Regelungen für das oben genannte Gebiet in der Beamtenversorgungs-Über- gangsverordnung aufgrund der Ermächtigung in § 107 a des Beamtenversorgungsgesetzes. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/13569, Frage 4): Aus welchen inhaltlichen Gründen konnte sich die Bun- desregierung – so Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, auf einer Veranstaltung beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. am 23. Juni 2009 – nicht auf eine gemeinsame Position zum Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vom 20. Mai 2009 einigen? Die Bundesministerin für Gesundheit hat im Kabinett zu den vorgelegten Berichten des Beirates berichtet. Die Bundesregierung ist einig darüber, dass der Pflegebe- dürftigkeitsbegriff überarbeitet werden sollte. Dies wird eine wesentliche Aufgabe für die nächste Legislatur- periode sein. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/13569, Frage 5): Welche grundsätzlichen Fragestellungen, die mit einer Umsetzung des neuen Pflegebegriffs verbunden sind, werden nach Ansicht der Bundesregierung durch den Umsetzungsbe- richt des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbe- griffs nicht bzw. nur teilweise beantwortet, und welche Maß- nahmen plant die Bundesregierung, um das Zusammenwirken von Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungs- hilfe zu klären, damit Schnittstellenproblematiken von vorn- herein verhindert werden? b h d R B s B a v G u B L u u p d w w a d w s k d b s v L Z f L R g A d A ( E A t r e 1 r i E r (C (D Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeits- egriffs hat mit seinen beiden Berichten nach zweiein- alb Jahren intensiver fachlicher Arbeit und Diskussion en Ausgangspunkt für einen nächsten, weitreichenden eformschritt der Pflegeversicherung beschrieben. Der eirat hat darüber hinaus in differenzierter und umfas- ender Weise fachlich und sozialpolitisch begründete ewertungsmaßstäbe und Empfehlungen zur Umsetzung usformuliert. Er hat mit der Ausarbeitung und Vorlage on unterschiedlichen Modellen die pflegepolitischen estaltungsspielräume des neuen Instruments umrissen nd dessen finanzielle Folgewirkungen verdeutlicht. Der eirat hatte nicht den Auftrag, konkrete Vorschläge zum eistungsrecht der Pflegeversicherung auszuarbeiten nd vorzulegen. Er bewertet konkrete Szenarien sowohl nter pflegefachlichen als auch finanziellen und sozial- olitischen Gesichtspunkten. Gleichwohl wird gezeigt, ass Lösungsvorschläge möglich sind, die dem gegen- ärtigen Leistungsvolumen entsprechen. Andererseits erden Szenarien mit Mehrausgaben vorgestellt und uch inhaltlich nachvollziehbar begründet. Deshalb sind ie Auswirkungen auf andere Sozialleistungssysteme ie insbesondere die Sozialhilfe weiter zu prüfen. Die weitere Auswertung und Umsetzung der Vor- chläge des Beirats wird eine wesentliche Aufgabe der ommenden Legislaturperiode sein. Dazu gehört auch ie Klärung, wie Pflegeversicherung und Sozialhilfe zw. Eingliederungshilfe am besten zusammenwirken owie welche Finanzwirkungen hinsichtlich der Pflege- ersicherung als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf eistungen der Träger der Sozialhilfe zu erwarten sind. iel der Bundesregierung ist, Hilfe und Unterstützung ür die Betroffenen ohne Schnittstellendiskussion ihrer ebenslage entsprechend aufeinander abzustimmen. Die eformprozesse in der Pflegeversicherung und der Ein- liederungshilfe sind dabei zu berücksichtigen. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der bgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Drucksache 16/13569, Frage 7): Hat die Bundesregierung Pläne, hinsichtlich der Art, der Berechnungsgrundlage sowie der Höhe von Versorgungsleis- tungen und Ruhensregelungen für Anspruchsberechtigte aus den neuen Bundesländern etwas zu ändern, und, wenn ja, in welche Richtung? Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat die mit dem inigungsvertrag getroffene Systementscheidung, die lterssicherung für die vor dem 3. Oktober 1990 im Bei- rittsgebiet geleistete Dienstzeit grundsätzlich renten- echtlich zu regeln, für mit dem Grundgesetz vereinbar rklärt (Urteil vom 28. April 1999 – 1 BvL 32/95 und BvR 2105/95). Dabei hat das Bundesverfassungsge- icht festgestellt, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet st, die Betroffenen so zu behandeln, als hätten sie ihre rwerbsbiografie vollständig in der Bundesrepublik zu- ückgelegt. Eine Änderung ist nicht geplant. 25604 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 (A) ) (B) ) Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/13569, Frage 8): Wie viele Beamte bzw. Ruhestandsbeamte – bitte nach Bundesministerien aufgliedern – haben in dieser Legislatur- periode nach § 69 a des Bundesbeamtengesetzes eine Be- schäftigung oder Erwerbstätigkeit der letzten obersten Dienst- behörde angezeigt, und in wie vielen Fällen wurde eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit untersagt, weil dienstli- che Interessen dagegensprachen? Zu den erbetenen Angaben wird keine Statistik ge- führt. Für eine Beantwortung der Frage müssten daher die Personalakten aller seit Oktober 2005 ausgeschiede- nen Beamtinnen und Beamten gesichtet und entspre- chend überprüft werden. Ich bitte um Verständnis, dass eine solche Erhebung in der für die Beantwortung einer mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 9): Wie viele Abschiebungen wurden im laufenden Kalender- jahr – bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln – in den Iran vollzogen? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für Ab- schiebungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) die Ausländerbehörden der Länder zuständig sind (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG i. V. m. § 58 AufenthG). Statisti- sche Angaben zu Abschiebungen der Länder werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei der Bundespolizei erho- ben, soweit die Ausländerbehörden der Länder die Aus- reise bei der Bundespolizei ankündigen. Vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2009 wurden dem- nach insgesamt acht Abschiebungen in den Iran vollzo- gen. Davon entfielen jeweils zwei Abschiebungen auf die Monate Januar, Februar und Mai sowie jeweils eine Abschiebung auf den Monat März und April. Eine statistische Auswertung der für diese Abschie- bungen zuständigen Länder erfolgt nicht. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Druck- sache 16/13569, Frage 10): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. April 2009 in der Rechtssache C-357/07 bestätigt hat, dass alle Postuni- versaldienstleistungen eines Unternehmens von der Umsatz- steuer zu befreien sind, auch wenn dieses Unternehmen derar- tige Leistungen nicht „ständig flächendeckend in einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer“ an- bietet? z z B T g d t s c i e o D e S 1 m d f l d A d d 1 n d V A i g l d n b e d A d d ( (C (D Die Bundesregierung stimmt dieser Auffassung nicht u. Der Europäische Gerichtshof hat in dem von Ihnen itierten Urteil das Gemeinschaftsrecht (Art 132 Abs. 1 uchst. a der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie = Art. 13 eil A Abs. 1 Buchst. a der bis zum 31. Dezember 2006 eltenden 6. EG-Richtlinie) in dem Sinne ausgelegt, dass iese Vorschriften eine Steuerbefreiung für Dienstleis- ungen und die dazugehörenden Lieferungen von Gegen- tänden durch Unternehmer vorsehen, die die öffentli- hen Posteinrichtungen als solche ausführen, nämlich in hrer Eigenschaft als Betreiber, der sich verpflichtet, in inem Mitgliedstaat den gesamten Universalpostdienst der einen Teil davon flächendeckend zu gewährleisten. ie Befreiung gilt nur insoweit, als ein Unternehmer ntsprechende Postuniversaldienstleistungen ausführt. olche Leistungen liegen aber – in Umsetzung der . Post-Richtlinie – nach § 11 Postgesetz in Verbindung it der Post-Universaldienstleistungs-Verordnung nur ann vor, wenn derartige Leistungen nicht nur ständig lächendeckend, sondern auch in einer bestimmten Qua- ität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer erbracht wer- en. nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage er Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Drucksache 6/13569, Frage 11): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die ent- sprechenden Finanzverwaltungsbehörden sich verhalten wer- den, wenn jene Postdienstleister, die Universaldienstleistun- gen im Sinne des oben genannten EuGH-Urteils erbringen, ihre Umsatzsteuerzahlungen für diese Dienstleistungen auf der Grundlage des oben genannten EuGH-Urteils – gegebe- nenfalls rückwirkend – einstellen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkennt- isse vor. Im Übrigen wird es nach Auffassung der Bun- esregierung nur wenige Unternehmer geben, die die oraussetzungen erfüllen, die das EuGH-Urteil für die nwendung der Steuerbefreiung vorschreibt. Dies gilt nsbesondere hinsichtlich der flächendeckenden Erbrin- ung zumindest eines Bereichs von Postuniversaldienst- eistungen. Insbesondere eine rückwirkende Behandlung er fraglichen Umsätze als steuerfrei dürfte die Unter- ehmen wegen der dann erforderlichen Rechnungs- erichtigungen und Vorsteueraufteilungen vor nicht un- rhebliche Probleme stellen, sodass die Bundesregierung ie Frage eher als theoretisch betrachtet. nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) Drucksache 16/13569, Frage 12): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu er- greifen, um sicherzustellen, dass die Banken in Deutschland die Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank an ihre Pri- vat- und Geschäftskunden weitergeben? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25605 (A) ) (B) ) Der Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Mai 2009 untersucht die Weitergabe von Zinssenkungen in Deutschland. Nach diesen Untersuchungen gibt es keinen Hinweis auf eine generell zögerliche Zinsweiter- gabe der deutschen Banken. Im kurzfristigen Unterneh- menskreditgeschäft wurden demnach bis Ende März 2009 knapp 80 Prozent der Zinssenkungen an die Kun- den weitergegeben. Es kann allerdings nicht ausge- schlossen werden, dass es für einzelne Kreditkategorien oder Kundengruppen zu einer – im Vergleich mit der Zeit vor der Krise – zögerlichen Weitergabe der geld- politischen Zinssenkungen kommt. Da im Abschwung die gesamtwirtschaftlichen Risiken steigen, werden auch Kredite an Unternehmen riskanter. Die Banken tragen dem Rechnung, indem sie höhere Sicherheitsanforderun- gen und eine höhere Risikomarge fordern. Betriebswirtschaftlich kann dies vollkommen ge- rechtfertigt sein; volkswirtschaftlich ist es prinzipiell denkbar, dass dies den Abschwung verstärkt. Aus die- sem Grund hat auch Bundesbankpräsident Professor Dr. Weber auf die gesamtwirtschaftliche Notwendigkeit hingewiesen, dass die geldpolitischen Zinssenkungen sich auch in den Kreditzinsen widerspiegeln sollten. Die Bundesregierung erwartet von den Banken, dass sie verantwortlich und risikobewusst Kredite vergeben. Unmittelbare Maßnahmen, die auf die Kreditzinsen von Einzelinstituten wirken, sieht das Kreditwesengesetz nicht vor. Um eine Kreditklemme zu vermeiden, hat die Bundesregierung dem Bundestag ein Gesetz zur Fortent- wicklung der Finanzmarktstabilisierung vorgeschlagen, das zu einer Bilanzentlastung bei Banken führen und da- durch deren Fähigkeit zur Kreditvergabe stärken würde. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) (Drucksache 16/13569, Frage 13): Würde sich die Bundesregierung auch dafür einsetzen, dass die Notenbanken gegebenenfalls die Wirtschaft mit di- rekten Krediten unter Umgehung der Banken unterstützen können, wie dies in den USA bereits geschieht? Die Europäische Zentralbank ist in ihren geldpoliti- schen Entscheidungen unabhängig. Die Bundesregie- rung respektiert diese Unabhängigkeit voll und ganz. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 14): Wie verträgt sich nach Ansicht der Bundesregierung das beschlossene Bürgerentlastungsgesetz mit der ebenso kürzlich beschlossenen Schuldenbremse angesichts der Tatsache, dass das Bürgerentlastungsgesetz mit massiven Steuerminderein- nahmen der Bundesländer einhergeht und damit die Bemü- hungen der Bundesländer zur Verschuldungsbegrenzung er- heblich erschwert werden? t s 2 v s r s v d t z g K s P g s B w c t d t S ( R s t w a a n e g I r g r p T w d s a e B k n f (C (D Wie Sie wissen, haben wir mit dem Bürgerentlas- ungsgesetz die für den Gesetzgeber verbindlichen Be- chlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 008 umgesetzt und die steuerliche Berücksichtigung on Beiträgen zugunsten einer Kranken- und Pflegever- icherung deutlich verbessert. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsge- ichts vom 13. Februar 2008 können Aufwendungen der teuerpflichtigen Person für die Kranken- und Pflege- ersorgung für sich, ihren nicht dauernd getrennt leben- en unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegat- en und ihre Kinder Teil des einkommensteuerrechtlich u verschonenden Existenzminimums sein. Insoweit knüpft die steuerrechtliche Berücksichti- ung von Aufwendungen für eine existenznotwendige rankenversorgung und für eine gesetzliche Pflegever- icherung (soziale Pflegeversicherung und private flege-Pflichtversicherung) im Rahmen des Sonderaus- abenabzugs an die von der steuerpflichtigen Person tat- ächlich geleisteten Beiträge an. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist die steuerliche erücksichtigung von Versicherungsbeiträgen – ebenso ie beim sächlichen Existenzminimum – nur entspre- hend dem sozialhilferechtlich gewährleisteten Leis- ungsniveau erforderlich. Das Prinzip der Steuerfreiheit es Existenzminimums gewährleistet dem Steuerpflich- igen somit einen Schutz des Lebensstandards nicht auf ozialversicherungs-, sondern nur auf Sozialhilfeniveau BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2008 – 2 BvL 1/06, dNr. 112). Dies wird durch das Bürgerentlastungsgesetz berück- ichtigt, da sichergestellt ist, dass die geleisteten Bei- räge in jedem Fall steuerlich angesetzt werden. Das Gesetz enthält allerdings auch eine Regelung zur eiteren Berücksichtigung von sonstigen Vorsorge- ufwendungen. Hierbei wird an das bestehende Recht ngeknüpft. Die dadurch bedingten Steuerminderein- ahmen sind jedoch im Verhältnis zu den Steuerminder- innahmen zur Berücksichtung von Kranken- und Pfle- epflichtversicherungsbeiträgen sehr gering (interne nformation: Steuermindereinnahmen durch die Ände- ungen im Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendun- en: 200 Millionen Euro). Rund 85 Prozent aller steuerbelasteten Arbeitnehme- innen und Arbeitnehmer, aber auch andere Berufsgrup- en werden ab dem kommenden Jahr mehr Geld in der asche haben. Daneben treten – befristet auf jeweils zwei Jahre – eitere Erleichterungen für Unternehmen in Kraft. Insgesamt werden diese Maßnahmen ihren Beitrag azu leisten, die Auswirkungen der globalen Wirt- chaftskrise, die auch Deutschland hart getroffen haben, bzufedern. Denn in einer solchen Krisensituation ist es rforderlich, dass der Staat antizyklisch gegensteuert. undesregierung und Gesetzgeber haben deshalb einen räftigen Impuls gesetzt und weitere entlastende Maß- ahmen für Bürger und Unternehmen beschlossen. Die reigesetzte Kaufkraft wird der Konjunktur dringend be- 25606 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 (A) ) (B) ) nötigte zusätzliche Impulse geben. Die Unternehmen werden entlastet, damit sie die Krise besser bewältigen können. Aufgabe der politisch Verantwortlichen auf allen staatlichen Ebenen wird es jedoch sein, mit Erholung der Wirtschaft und Zunahme des Bruttoinlandsprodukts wie- der den Weg zurück zur Konsolidierung der Haushalte zu beschreiten. Eine wesentliche Grundlage dafür sind die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Schul- denbegrenzung in Bund und Ländern. Das übergreifende Ziel der Reform der verfassungs- rechtlichen Verschuldungsregeln ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte und die finanziellen Hand- lungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu sichern. Mit ihrer Hilfe soll und muss es gelingen, die Konsolidierungsanstrengungen in Bund und Ländern zu stärken und die mit der Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise auch verbundene Erhöhung der struktu- rellen Verschuldung nach Überwindung der Krise wieder abzubauen. Für die Länderhaushalte ist erst ab dem Jahr 2020 ein struktureller Verschuldensspielraum von null vorgesehen. Damit wird zur Bewältigung des Konsoli- dierungspfades ausreichend Zeit zum Abbau strukturel- ler Defizite eingeräumt. Die erhöhten Konsolidierungsanforderungen treffen Bund und Länder. In diesem Zusammenhang sollten auch die Konsolidierungshilfen der bundesstaatlichen Gemeinschaft nicht unerwähnt bleiben, die fünf Länder mit Blick auf ihre besonders schwierige Haushaltssitua- tion erhalten und an denen sich der Bund hälftig betei- ligt. Für die Jahre 2011 bis 2019 sind jährlich 800 Mil- lionen Euro Konsolidierungshilfen vorgesehen, damit bis 2020 alle Länder einen strukturell ausgeglichenen Haushalt erreichen können. Der Bund muss aus eigener Kraft bereits 2016 einen strukturell nahezu ausgegliche- nen Haushalt erreichen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Nicolette Kressl auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 15): Welche Möglichkeiten der Gegenfinanzierung sieht die Bundesregierung für die durch das Bürgerentlastungsgesetz verursachten Steuerausfälle von Bundesländern wie Bremen? Die Art und Weise der Gegenfinanzierung von Steuerausfällen ist von den Ländern im Rahmen ihrer ei- genverantwortlichen Haushaltswirtschaft zu entschei- den. Nach Art. 109 Abs. 1 GG sind Bund und Länder in ih- rer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig. Die Art und Weise der Gegenfinanzierung von Steuerausfällen ist von den Ländern im Rahmen ih- rer eigenverantwortlichen Haushaltswirtschaft zu ent- scheiden. Dabei muss jedes Land prüfen, welche Verbes- serung auf der Einnahmeseite zu erzielen und welche Kürzungen auf der Ausgabenseite notwendig sind. G s b B w B s z d 2 D d d h d A d A ( R t c s s r t i b g r ( s w R g u m D s n 1 n f B l g g b t (C (D Die bundesstaatliche Solidargemeinschaft ist nun als anzes gefordert, die Lasten der konjunkturellen Stabili- ierung zu tragen. Auch Länder wie Bremen, denen die undesstaatliche Gemeinschaft in der Vergangenheit zur ewältigung ihrer Haushaltskrisen Unterstützung ge- ährt hat, können hiervon nicht ausgenommen werden. remen erhielt im Zeitraum von 1994 bis 2004 insge- amt 8,5 Milliarden Euro Sonderbedarfs-Bundesergän- ungszuweisungen zur Sanierung des Haushalts. Im Zuge der Einführung der Schuldenbremse erhält as Land Bremen Konsolidierungshilfen in den Jahren 011 bis 2019 in Höhe von jährlich 300 Millionen Euro. amit berücksichtigt die bundesstaatliche Gemeinschaft ie schwierige Haushaltslage in Bremen und unterstützt as Bemühen zur Haushaltskonsolidierung mit dem öchsten Betrag sowohl je Einwohner als auch nominal, en eines der anspruchsberechtigten Länder erhält. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/13569, Frage 20): Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Überwachungsskandalen bei der Deutschen Telekom AG, der Deutschen Bahn AG und der Deutschen Post AG ge- zogen? Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember 2008 den egierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Da- enschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtli- her Vorschriften verabschiedet. Der Gesetzentwurf ieht verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Daten- chutzes im Bereich der Privatwirtschaft vor, unter ande- em eine Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauf- ragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz m nichtöffentlichen Bereich, eine Informationspflicht ei Datenschutzpannen, eine Präzisierung der Regelun- en zur Auftragsdatenverarbeitung und eine Grundsatz- egelung zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis § 32 E-BDSG). Die geltende Rechtslage zum Daten- chutz im Beschäftigungsverhältnis wird gegenwärtig in eiten Bereichen durch die von der arbeitsgerichtlichen echtsprechung erarbeiteten Grundsätze bestimmt. Der eplante § 32 E-BDSG spiegelt diese Grundsätze wider nd macht sie transparenter, als dies innerhalb der allge- einen Bestimmungen des BDSG bisher möglich war. er Gesetzentwurf ist am 19. März 2009 in erster Le- ung im Deutschen Bundestag beraten und an den In- enausschuss (federführend) überwiesen worden. Am . Juli 2009 steht der Gesetzentwurf auf der Tagesord- ung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags, ür den 3. Juli 2009 auf der Tagesordnung des Deutschen undestages für die zweite und dritte Lesung, Aufgrund laufender staatsanwaltschaftlicher Ermitt- ungen ist die Bewertung der Vorgänge in den von Ihnen enannten Unternehmen darüber hinaus noch nicht ab- eschlossen. Sofern innerhalb der Unternehmen gegen estehende Gesetze verstoßen wurde, sind vor allem da- enschutzrechtliche Umsetzungsdefizite seitens der be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25607 (A) ) (B) ) troffenen Unternehmen zu beseitigen. Diese haben zum Teil mit umfangreichen Maßnahmenkatalogen bereits re- agiert. Hieran hatten – neben den umgehend eingeleiteten Prüfaktivitäten der zuständigen Aufsichtsbehörden, wie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Bundesnetzagentur – auch die seitens der Bundesregierung einberufenen Gespräche mit Vertretern der Telekommunikationsbranche ihren Anteil. Die eingeleiteten Maßnahmen versprechen einen bes- seren Schutz insbesondere der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eine abschließende Bewertung der Maß- nahmen ist allerdings erst mit dem Abschluss der staats- anwaltschaftlichen Ermittlungen und der Veröffentli- chung der Ermittlungsergebnisse möglich. I. Zur Deutschen Telekom AG Die Deutsche Telekom AG hat zwischenzeitlich eine ganze Reihe kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Ergänzung ihres Datenschutzkonzepts auf den Weg gebracht, die vergleichbare Verstöße unterbinden sollten. Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen war das der Bun- desnetzagentur als Aufsichtsbehörde vorzulegende tech- nische Sicherheitskonzept der Deutschen Telekom voll- ständig zu überarbeiten. Zudem wurde noch im Jahre 2008 ein eigener Vorstandsbereich für den Datenschutz gebildet, der die Befugnisse für die Belange des Daten- schutzes und der Einhaltung gesetzlicher Auflagen bün- delt. Die Bundesregierung hat noch 2008 den Maßnah- menkatalog der Deutschen Telekom mit Vertretern der übrigen Telekommunikationsbranche erörtert. Die ent- sprechenden Verbände haben hierauf einen Statusreport Datenschutz erstellt, der der Branche auch im Licht der nun vorgeschlagenen Maßnahmen ein hohes Daten- schutzniveau attestiert. Eine abschließende Bewertung des Datenschutzskan- dals kann jedoch erst erfolgen, wenn die Klärung der Sachverhalte durch die laufenden Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist. Mögliche weitere Schritte sollen so- dann zeitnah mit der Bundesnetzagentur sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor- mationsfreiheit abgestimmt werden. II. Zur Deutschen Bahn AG Die Bundesregierung hat auch der vorbehaltlosen und umfassenden Aufklärung des Datenmissbrauchs bei der Deutschen Bahn AG einen sehr hohen Stellenwert beige- messen. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen wa- ren jedoch von der Deutschen Bahn AG selbst und dort vom Aufsichtsrat als zuständigem Kontrollorgan des Unternehmens zu ziehen. Hierzu hat der Bund als Al- leineigentümer über seine Vertreter im Aufsichtsrat die ihm nach Aktienrecht zustehenden Aufsichts- und Kon- trollrechte umfänglich und intensiv wahrgenommen. In der Folge hat der Aufsichtsrat verschiedene Anstel- lungsverträge aufgelöst. Des Weiteren sind neben weite- ren Personalmaßnahmen von der Deutschen Bahn AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates umfangreiche orga- nisatorische Änderungen zur signifikanten Verbesserung v d „ s p f g B e h b v A d d N e T d S v n B n n w A d A ( (C (D on Compliance und Datenschutz vorgenommen wor- en. So wurde insbesondere ein neues Vorstandsressort Compliance, Datenschutz und Recht“ eingerichtet. III. Zur Deutschen Post AG Die Bundesregierung hat im Bundesdatenschutzge- etz rechtsverbindliche Vorschriften zum Umgang mit ersonenbezogenen Daten erlassen, sodass Strukturen ür die ordnungsgemäße Behandlung von Daten vorlie- en. Gesetzesverstöße einzelner Unternehmen kann die undesregierung nicht von vornherein ausschließen; die ntsprechenden Gesetze sehen für Fälle der Zuwider- andlung Sanktionsmöglichkeiten durch die Aufsichts- ehörde sowie Unterlassungsansprüche der Betroffenen or. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 22): Sind in den vergangenen Berufungsverfahren für das Kuratorium – vormals Beirat – der Bundesanstalt für Arbeits- schutz und Arbeitsmedizin, BAuA, von allen vorschlagsbe- rechtigten Stellen die nach § 4 des Bundesgremienbesetzungs- gesetzes erforderlichen Doppelbenennungen vorgenommen worden, und welche Schritte unternimmt das Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales als berufende Stelle nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz, um den Frauenanteil im Kuratorium der BAuA im anstehenden Berufungsverfahren im Vergleich zu bisher deutlich zu erhöhen und eine gleichbe- rechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in dem Gremium sicherzustellen? Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist s ein nachdrückliches Anliegen, die gleichberechtigte eilhabe von Frauen und Männern sicherzustellen. Aus iesem Grunde wurden auch die vorschlagsberechtigten tellen im Rahmen der Aufforderung zur Benennung on Mitgliedern auf die Notwendigkeit der Doppelbe- ennung nach § 4 Bundesgremiengesetz hingewiesen. ei der Benennung wurde jedoch auf Ausnahmegründe ach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BGremBG (eine Doppelbenen- ung ist aus tatsächlichen Gründen nicht möglich) ver- iesen. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der bgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Drucksache 16/13569, Frage 23): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Fest- stellung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, IWH, dass Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vielfach einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten und primär das Ziel verfolgen, „eine allgemeine Atmosphäre des Drucks zu erzeugen, in der die Konzessionsbereitschaft von Arbeits- losen gegenüber potenziellen Arbeitgebern erhöht wird“, und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung der Aufforde- rung zu folgen, dass auf die „Androhung und die Verhängung von Sanktionen“ verzichtet werden soll (vergleiche Wirtschaft im Wandel, 6/2009, Seiten 236 bis 239)? 25608 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 (A) ) (B) ) Die Bundesregierung hält den vom Institut für Wirt- schaftsforschung (IWH) dargestellten Zusammenhang zwischen Stattgabequote in Widerspruchs- und Klage- verfahren, sogenannten Sanktionsbescheiden und Ar- beitsbereitschaft für unzureichend. Beispielsweise ist nicht berücksichtigt, dass die Stattgabequote keinen An- haltspunkt dafür gibt, in wie vielen Fällen die Bescheide rechtswidrig sind, weil die Träger zugunsten der Betrof- fenen einen geringeren als den gesetzlich vorgeschriebe- nen Sanktionsbetrag festgesetzt haben. Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung des IWH, wonach mit Sanktionen primär das Ziel verfolgt werde, eine „allgemeine Atmosphäre des Drucks zu er- zeugen, in der die Konzessionsbereitschaft von Arbeits- losen gegenüber potenziellen Arbeitgebern erhöht wird“; der Gesetzgeber hat ein entsprechendes Ziel weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung formuliert. Die Einschätzung des IWH, wonach dies die Hauptwirkung der Sanktionen sei, kann aufgrund der dargestellten Un- tersuchungsergebnisse nicht bestätigt werden. Insbeson- dere ist nicht erkennbar, weshalb das IWH aus der hohen Stattgabequote darauf schließt, dass viele Sanktionen „die Falschen“ treffen: Aus der Rechtswidrigkeit eines Sanktionsbescheides ist nicht zwingend der Um- kehrschluss zu ziehen, der Betroffene habe gegen keine sanktionsbewehrte Pflicht verstoßen. Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung des Autors, wonach Sanktionen der Ersatz für fehlende fi- nanzielle Arbeitsanreize im Leistungsrecht der Grund- sicherung für Arbeitsuchende sind. Der Gesetzgeber hat die Sanktionen vielmehr bewusst ergänzend zu den be- stehenden Arbeitsanreizen geregelt (vergleiche Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Bundestagsdrucksache 15/1516, Seite 44). Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Regelungen über die Minderung und den Wegfall des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverletzungen abzuschaf- fen. Es ist ein tragender Grundsatz des Leistungsrechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dass die steuer- finanzierten Leistungen zur Sicherung des Lebensunter- halts nicht bedingungslos gewährt werden. Mit ihrer Ge- währung wird ausdrücklich die Erwartung verknüpft, dass Erwerbsfähige alles tun, um ihre Hilfebedürftigkeit schnellst möglich durch Aufnahme einer Erwerbstätig- keit zu überwinden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können nicht erwarten, dass die Steuerzahler, die das Fürsorgesystem finanzieren, ihnen dauerhaft einen ungekürzten Leis- tungsbezug ermöglichen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/13569, Frage 24): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Aus- sagen des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, IWH, dass die schärferen und häufigeren Sanktionen gegenüber Hilfe- beziehenden bis 25 Jahre in einem „bemerkenswerten Kon- u q s t A m r ä b e b R z h n e I w k r ( t H D d s a n d s d n b k A d A G t c e h u t (C (D trast“ zu Erkenntnissen über die Arbeitsbereitschaft jüngerer Hartz-IV-Bezieher stehen (vergleiche Wirtschaft im Wandel, 6/2009, Seiten 236 bis 239), und sieht die Bundesregierung in der schärferen Sanktionierung junger Menschen bis 25 Jahre eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und daher einen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes? Das IWH weist darauf hin, dass die höhere Betreu- ngsintensität eine Ursache für die höhere Sanktions- uote bei jüngeren Beziehern von Arbeitslosengeld II ein kann. Eine weitere Ursache für die geringere Sank- ionsquote bei Älteren dürfte sein, dass jüngeren rbeitslosen faktisch mehr zumutbare Eingliederungs- aßnahmen (zum Beispiel Ausbildungszuschüsse, Be- ufsvorbereitungskurse) angeboten werden (können) als lteren Arbeitslosen. Außer Acht gelassen hat das IWH, dass ältere Ar- eitslose Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II unter rleichterten Bedingungen (sogenannte 58er-Regelung) eziehen können, sofern sie den Bestandsschutz dieser egelung genießen: Danach müssen ältere Leistungsbe- ieher nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung ste- en beziehungsweise nicht mehr alles Zumutbare unter- ehmen, um ihre Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme iner Erwerbstätigkeit zu verringern oder zu vermindern. m Ergebnis gibt es eine Vielzahl denkbarer Ursachen, arum ältere Arbeitslose seltener als jüngere Mitwir- ungspflichten verletzen (können), die zu einer Minde- ung oder dem Wegfall von Arbeitslosengeld II führen würden). Die Bundesregierung sieht in den schärferen Sank- ionsregelungen für 15- bis 24-Jährige erwerbsfähige ilfebedürftige keine sachwidrige Ungleichbehandlung. er Gesetzgeber begründete die Regelungen damit, dass ie Verweigerungshaltung bei jungen Hilfebedürftigen tärker sanktioniert werden sollte, um der Langzeit- rbeitslosigkeit gerade dieser Altersgruppe besonders achhaltig entgegenzuwirken. Gemessen an diesem Ziel es Gesetzgebers ist ersichtlich, dass es für die unter- chiedliche Behandlung der Bezieher von Leistungen er Grundsicherung für Arbeitsuchende je nach Alter ei- en sachlichen Grund gibt. Es war Wille des Gesetzge- ers, dem Eintritt und der Verstetigung von Arbeitslosig- eit möglichst frühzeitig zu begegnen. nlage 21 Antwort er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 25): Gibt es unterschiedliche Bewertungen der Wirtschaftlich- keit von Abladetiefen bei deutschen Binnengewässern insbe- sondere in der Betrachtung von Donau und Elbe, und wie wird diese unterschiedliche Bewertung begründet? Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Ablade- iefen bei erwogenen Ausbauprojekten erfolgt nach glei- hen Maßstäben, denn alle Ausbaumaßnahmen werden iner gesamtwirtschaftlichen Bewertung nach der ein- eitlichen Methodik der Bundesverkehrswegeplanung nterzogen. Hierbei werden den erforderlichen Investi- ionskosten alle resultierenden Wirkungen als positive Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25609 (A) ) (B) ) und negative Nutzen gegenübergestellt. Auch wenn die zugrunde liegende Bewertungsmethode und die Bewer- tungsmaßstäbe gleich sind, kann sich für verschiedene Projekte entsprechend der jeweiligen Randbedingungen ein jeweils anderer Projektumfang als optimal heraus- stellen. Unabhängig von diesen grundlegenden Zusammen- hängen ist anzumerken, dass für die Binnenelbe gemäß Beschluss der Bundesregierung lediglich die bereits frü- her vorhandenen Fahrrinnentiefen durch Unterhaltungs- maßnahmen dauerhaft gewährleistet werden. An der Binnenelbe stellt sich demnach die Frage einer Bewer- tung von Ausbauinvestitionen und den daraus resultie- renden Abladetiefen nicht. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 26): Wie hat sich die binnenschiffgeeignete Tonnage der Lkw in den Jahren zwischen 2002 und 2007 nach der europäischen Lkw-Güterverkehrsstatistik vor allem unter Berücksichtigung der Massengüter entwickelt, und wie bewertet die Bundes- regierung diese Entwicklung in Bezug auf die Notwendigkeit des Donauausbaus? Die Wirtschaftlichkeit von erwogenen Ausbauvarian- ten für den Donauabschnitt Straubing–Vilshofen ist maß- geblich von den erzielbaren Transportkostenreduzierun- gen durch größere Abladetiefen abhängig. Hierbei geht unter anderem das künftige Transportaufkommen nach Projektrealisierung auf den relevanten Transportrelatio- nen ein. Aus der in der Fragestellung genannten „bin- nenschiffgeeigneten Tonnage der Lkw in den Jahren zwischen 2002 und 2007 nach der europäischen Lkw- Statistik“ lässt sich keine Begründung für oder gegen eine erwogene Ausbauvariante ableiten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Fragen 27 und 28): Wie viele Mittel stehen voraussichtlich im verbleibenden Planungszeitraum des Bundesverkehrswegeplanes 2003 für Straßenbauvorhaben in Sachsen, auch unter Berücksichtigung der Konjunkturpakete, zur Verfügung, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Planungsreserve davon ein? Wie teilen sich die bislang dem Freistaat Sachsen für Stra- ßenbauprojekte zur Verfügung gestellten Bundesmittel (ver- gleiche Antwort auf die schriftlichen Fragen 44 und 45 auf Bundestagsdrucksache 16/9389) entsprechend den Bedarfs- bzw. Planungskategorien des Bundesverkehrswegeplanes 2003 – Vordringlicher Bedarf, Weiterer Bedarf mit Planungs- recht, laufende und fest disponierte Vorhaben, neue Vorhaben, besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag – auf, und wie werden sich voraussichtlich die verbleibenden Mittel nach diesen Kategorien aufteilen? Z 2 w b s ß k P a Z S t s n g A c d h w g A d A G T L f w f V g P B e f P 0 P s d d (C (D u Frage 27: Für 2009 kann nach vorläufigen Daten mit etwa 00 Millionen Euro für Straßenbau in Sachsen gerechnet erden. Der Haushaltsentwurf 2010 und die Finanzplanung is 2013 wurde am 24. Juni 2009 vom Kabinett be- chlossen. Der tatsächliche Anteil der Bundesfernstra- enmittel für den Freistaat Sachsen in diesem Zeitraum ann erst nach Verabschiedung des Haushalts durch das arlament festgelegt werden. Über 2013 hinaus sind ber auch dann keine Angaben möglich. u Frage 28: Die bis einschließlich 2008 dem Freistaat Sachsen für traßenbauprojekte zur Verfügung gestellten Bundesmit- el sind nur für Maßnahmen des Vordringlicher Bedarfs owie für eine Maßnahme des Weiteren Bedarfs mit Pla- ungsrecht, die bedingt durch das Hochwasser im Au- ust 2002 realisiert werden musste, verwendet worden. ngaben über die Aufteilung der Bundesmittel entspre- hend den Bedarfs- bzw. Planungskategorien des Bun- esverkehrswegeplanes 2003 für das laufende Haus- altsjahr können erst zum Jahresabschluss gemacht erden. Für den Zeitraum nach 2009 können keine An- aben getroffen werden. nlage 24 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 29): In welchen Bereichen wurden Kontrollen zu perfluorierten organischen Tensiden – PFT, PFOA, PFOS etc. – durchge- führt, und wie werden die Ergebnisse durch die Bundesregie- rung bewertet? Seit Juni 2006 untersuchen die für den Vollzug der rinkwasserverordnung zuständigen Behörden in den ändern das Trinkwasser in entsprechenden Verdachts- ällen auf Belastungen mit perfluorierten Tensiden (PFT) ie zum Beispiel Perfluoroctansäure (PFOA) und Per- luoroctansulfonsäure (PFOS), gemäß den rechtlichen orgaben des Art. 7 der EG-Trinkwasserrichtlinie und emäß der Trinkwasser-Verordnung 2001. Im Trinkwasser von 14 Ländern wurden seither keine FT oberhalb der von der Trinkwasserkommission des undesgesundheitsministeriums am Umweltbundesamt mpfohlenen Vorsorgehöchstwerte festgestellt. Nur in einzelnen Trinkwässern Nordrhein-Westfalens anden die dort zuständigen Überwachungsbehörden FOA oberhalb des allgemeinen Vorsorgewertes von ,1 Mikrogramm/L und außerdem in einigen Fällen FOS in wesentlich geringerer Konzentration. Auch in Bayern wurden 2006 in wenigen Trinkwas- ergewinnungsanlagen PFOA und andere PFT oberhalb es allgemeinen Vorsorgewertes nachgewiesen. Trotz zeitweiliger Überschreitung (bis August 2006) er Vorsorgewerte in einem Versorgungsgebiet in Nord- 25610 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 (A) ) (B) ) rhein-Westfalen bieten oder boten die dabei seinerzeit mit dem Trinkwasser aufgenommenen PFT-Mengen nach gesichertem Stand des toxikologischen Fachwis- sens zu keinem Zeitpunkt einen Anlass für eine direkte gesundheitliche Besorgnis. Untersuchungen zu Lebensmitteln wurden seit dem Nachweis von erhöhten Gehalten von perfluorierten Tensiden (PFT) in Fischen im Jahr 2006 in speziellen Untersuchungsprogrammen durchgeführt. Die Untersu- chungen liegen in der Zuständigkeit der amtlichen Le- bensmittelüberwachung der Länder. Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2007 wurden 385 Proben zu Wildschweinleber, Fischen und Wurzelgemüse auf PFOS und PFOA unter- sucht. Dabei wurden in 90 Prozent der Wildschweinle- berproben PFT-Belastungen nachgewiesen. In der Wa- rengruppe „Fische und Fischzuschnitte“ waren es rund 23 Prozent. Im Wurzelgemüse wurden keine Belastun- gen gefunden. Nach der bisherigen Datenlage kommt das Bundes- institut für Risikobewertung in seiner Stellungnahme 004/2009 vom 11. September 2008 zu der Bewertung, dass ein gesundheitliches Risiko von PFOS und PFOA in Lebensmitteln nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich ist. Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2008 wurden weitere 300 Lebensmittelproben un- tersucht; der Bericht wird derzeit vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammengestellt. Durch die amtliche Futtermittelüberwachung der Länder wurden in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 134 Analysen zu PFT in verschiedenen Futtermitteln vorgenommen lediglich bei zwei Getreideproben und ei- ner Knollenprobe lagen in 2008 die Analyseergebnisse im quantifizierbaren Bereich und die entsprechenden Partien wurden durch die Überwachungsbehörden der Länder als nicht vorschriftsmäßig eingestuft. Dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz liegen Untersuchungs- ergebnisse der Länder zu PFT von 22 Lebensmittel- bedarfsgegenständen vor. Die Untersuchungen waren sämtlich ohne Befund. Für andere Bedarfsgegenstände als Lebensmittelbedarfsgegenstände liegen keine Unter- suchungsergebnisse vor. Insgesamt bewertet die Bundesregierung die Ergeb- nisse der bisherigen Untersuchungen als nicht akut ge- sundheitsgefährdend, sieht aber wegen des verbreiteten Vorkommens der PFT sowie der nicht vollständigen und nicht repräsentativen Daten in den einzelnen Untersu- chungsbereichen weiteren Klärungsbedarf. Das BMU hat über das Umweltbundesamt zwei Ab- fragen bei den Ländern über die Belastungen kommuna- ler Klärschlämme durch perfluorierte Verbindungen ver- anlasst. Auf der Grundlage der Abfragen und der Ergebnisse einer zusätzlich durchgeführten Studie (Titel: Vorläufige Bewertung von PFT in Klärschlamm; erstellt: November 2007) beabsichtigt das BMU in der Novelle der Klärschlammverordnung einen Grenzwert für per- fluorierte Verbindungen (PFOS und PFOA) festzulegen. A d d G u b D n s S w r d e A d d G i T B R d d b k t m H C h D g i d A d d ( (C (D nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 32): Welche Gruppen und Personen werden nach welchen Kri- terien zu der Bologna-Konferenz anlässlich des bundesweiten Bildungsstreiks eingeladen, die Bundesministerin Dr. Annette Schavan für den 7. Juli 2009 angekündigt hat (Quelle: FAZ vom 19. Juni 2009, „Bildung ist vor allem Selbstzweck“)? Zu der Konferenz am 7. Juli 2009 werden Veranstalter nd Veranstalterinnen des Bildungsstreiks sowie die undesweit agierenden Hochschulverbände eingeladen. azu gehören die den Parteien im Deutschen Bundestag ahestehenden Studierendenvertretungen, der „freie zu- ammschluss von studentInnenschaften“, Kirchliche tudierendenvertretungen und das Deutsche Studenten- erk (DSW). Weiterhin sind die Kultusministerkonfe- enz, die Hochschulrektorenkonferenz und als Vertreter er Hochschullehrer der Deutsche Hochschulverband ingeladen. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 33): Welche Konsequenzen und konkreten Initiativen leitet die Bundesministerin bzw. das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus dem Dritten Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland vom 30. März 2009 ab (Bundestagsdrucksache 16/12552)? Über den Umsetzungsbericht wurde am 27. Mai 2009 m Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und echnikfolgenabschätzung ausführlich debattiert. Das MBF wird, wie in dem Bericht bereits angekündigt, im ahmen des nationalen Aktionsplans soziale Dimension, er Qualifizierungsinitiative und des Zieles „Aufstieg urch Bildung“ die Chancengerechtigkeit und einen reiteren Zugang zur Hochschulbildung und eine stär- ere Teilhabe bisher unterrepräsentierter Gruppen voran- reiben, die als notwendig erkannten Reformen im Rah- en seiner Zuständigkeit weiter vorantreiben und die ochschulen ermutigen, bei der Weiterentwicklung der urricula die Studierbarkeit als Hauptziel im Fokus zu aben, und verstärkt die Hochschulkooperationen, Joint egrees und zum Beispiel ein neu aufgelegtes Pro- ramm speziell für vierjährige Bachelor-Programme mit ntegriertem einjährigen Auslandsaufenthalt fördern, um ie Mobilität zu erleichtern und zu erhöhen. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/13569, Frage 34): Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25611 (A) (C) (B) (D) Welche Verbände oder Organisationen hat die Bundes- regierung zu der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, medial angekündigten Bologna-Konferenz eingeladen, und wie kann es sein, dass bis dato das bundesweite Bildungsstreikbündnis 2009 keine Ein- ladung erhalten hat, obwohl erst auf Druck der Aktionen die- ses Bündnisses die Konferenz einberufen wurde? Zu der Studierendenkonferenz am 7. Juli 2009 wer- den die Veranstalter und Veranstalterinnen des Bildungs- streiks sowie die bundesweit agierenden Hochschulver- bände eingeladen. Dazu gehören die den Parteien im Deutschen Bundestag nahestehenden Studierendenver- tretungen, der „freie zusammenschluss von studentIn- nenschaften“ (fzs), kirchliche Studierendenvertretungen und das Deutsche Studentenwerk (DSW). Weiterhin sind die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektoren- konferenz und als Vertreter der Hochschullehrer der Deutsche Hochschulverband eingeladen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/13569, Frage 35): Wie wird die von der Bundesregierung einberufene Bologna-Konferenz strukturiert sein, und welche inhaltlichen Ziele verfolgt die Bundesregierung damit? Die Konferenz stellt die Studierenden in den Mittel- punkt und gibt ihnen Raum für ihre Argumente und An- regungen im Gespräch mit Vertretern aus Bund, Ländern und Hochschulen. Ziel der Veranstaltung ist es, Hand- lungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten für eine er- folgreiche Umsetzung der Bologna-Reformen zu artiku- lieren. 229. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Michael Stübgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    ie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ent-
    ält für die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag
    nd den Bundesrat zwei zentrale Botschaften.

    Erstens. Das Grundgesetz – das kann man gar nicht
    ft genug wiederholen – sagt Ja zum Vertrag von Lissa-
    on. Mit dieser sehr klaren Aussage des Vorsitzenden
    ichters des Zweiten Senates, Professor Dr. Voßkuhle,
    erden die Anträge der Kläger im Organstreitverfahren
    erworfen und zurückgewiesen, ebenso die Verfassungs-
    eschwerden, soweit sie das Ratifikationsgesetz und die
    rundgesetzänderung betreffen.

    Der Vertrag von Lissabon verstößt nicht gegen das
    rundgesetz; er führt nicht zu einer Entstaatlichung der
    undesrepublik Deutschland; Art. 20 des Grundgeset-
    es, in dem die Bundesrepublik Deutschland als demo-
    ratischer und sozialer Bundesstaat definiert wird, ist
    icht verletzt; auch die Entscheidungshoheit des Deut-
    chen Bundestages beim Einsatz der Streitkräfte wird
    urch die Bestimmungen des Vertrages von Lissabon
    icht ausgehöhlt – um die wesentlichen Klageinhalte zu
    iederholen. Das Bundesverfassungsgericht hat damit
    ie Verfassungsbeschwerden der Kläger in ihren zentra-
    en Punkten als unbegründet zurückgewiesen.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die zweite zentrale Botschaft lautet: Der Deutsche
    undestag und der Bundesrat müssen mit den ihnen
    ach dem Grundgesetz zustehenden Ausgestaltungs-
    öglichkeiten bei der Umsetzung des Vertrages im in-

    erstaatlichen Recht selbstbewusster umgehen und ihre
    eteiligungsrechte aktiver und umfassender wahrneh-
    en. In dem 147 Seiten umfassenden Urteil erläutert das
    ericht auf den letzten Seiten sehr genau, welche Betei-

    igungsrechte des Bundestages und des Bundesrates
    icht in dem erforderlichen Umfang ausgestaltet worden






    (A) )



    (B) )


    Michael Stübgen
    sind. Gemeint sind in dem Kontext nicht nur die verein-
    fachten Verfahren zur Änderung der EU-Verträge, die
    nach der Auffassung des Verfassungsgerichts ein aktives
    Handeln des Deutschen Bundestages erfordern und einer
    ordentlichen Vertragsänderung im Wege eines Ratifika-
    tionsverfahrens gleichkommen müssen. Gemeint sind
    auch diejenigen Politikbereiche, die sich in einem dyna-
    mischen europäischen Prozess weiterentwickeln, ohne
    dass bereits heute ausreichend erkennbar wäre, in wel-
    che Richtung der Weg geht. Dies betrifft zum Beispiel
    die Entwicklungsklauseln im europäischen Strafrecht.

    Bei der Weiterentwicklung des EU-Primärrechts darf
    es keine Lücken in der demokratischen Legitimation ge-
    ben. Dies würde auch dem Prinzip der begrenzten
    Einzelermächtigung zuwiderlaufen. Der Deutsche Bun-
    destag muss also das Begleitgesetz zum Vertrag von Lis-
    sabon ändern, bevor die Ratifikationsurkunde in Rom
    hinterlegt werden kann. Die Koalitionsfraktionen von
    CDU/CSU und SPD haben hierfür bereits einen Fahr-
    plan beschlossen, der sicherstellt, dass die erforderlichen
    Änderungen nach der Maßgabe der Entscheidung des
    Verfassungsgerichts noch vor der Bundestagswahl ins
    Gesetz geschrieben werden. Wir drängen in dieser Frage
    auf Eile, nicht nur deshalb, weil wir davon überzeugt
    sind, dass der Vertrag von Lissabon für die weitere Ge-
    staltung der Europäischen Union absolut notwendig ist.
    Wir drängen auch auf Eile, weil wir eine europäische
    Mitverantwortung für die rechtzeitige Inkraftsetzung des
    Vertrages von Lissabon in der Europäischen Union tra-
    gen und vom Verhalten des Deutschen Bundestages und
    des Bundesrates eine Signalwirkung für die noch ausste-
    henden Unterschriften unter das Ratifikationsgesetz in
    Polen, Tschechien und Irland ausgeht. Wir werden diese
    Verantwortung wahrnehmen, ohne dass wir dabei die
    notwendige Sorgfalt außer Acht lassen.

    Wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im
    Ganzen liest, kommt zu dem Ergebnis, dass der Deut-
    sche Bundestag als Gesetzgeber gestärkt aus dem Ver-
    fahren herausgekommen ist, nicht zuletzt deshalb, weil
    das Bundesverfassungsgericht Nachbesserungen beim
    Begleitgesetz verlangt hat, mit denen eine aktive Beteili-
    gung des Bundestages in allen europapolitischen Fragen
    verlangt wird, besonders aber bei jenen Fragen, bei de-
    nen der Integrationsweg nicht hinreichend bestimmt ist.
    Es reicht nicht, wenn der Bundestag Vertragsänderungen
    stillschweigend passieren lässt. Er ist durch das Grund-
    gesetz zur aktiven Verantwortungswahrnehmung ver-
    pflichtet.

    Das Bundesverfassungsgericht stärkt den Deutschen
    Bundestag auch im Verhältnis zur Bundesregierung. Wir
    haben uns in den vergangenen Jahren bei der Zusam-
    menarbeit in EU-Angelegenheiten auf die Zusammenar-
    beitsvereinbarung zwischen Bundestag und Bundesre-
    gierung stützen können und erst vor wenigen Wochen
    einen Antrag dazu im Deutschen Bundestag verabschie-
    det, in dem Meinungsverschiedenheiten und Ausle-
    gungsdefizite ausgeräumt werden sollten. Das Bundes-
    verfassungsgericht hat gestern klargestellt, dass dieser
    Vertrag mit der Bundesregierung schon wegen seiner un-
    klaren Rechtsnatur für die Ausgestaltung der Mitwir-
    kungsrechte nach dem Grundgesetz nicht ausreicht. Wir

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    (C (D erden deshalb nicht umhinkommen, wesentliche Eleente aus der Vereinbarung in das Gesetz hineinzu chreiben, zum Beispiel die notwendige Herstellung des invernehmens vor der Aufnahme neuer Mitglieder zw. dem Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen oder or der Aufnahme von Verhandlungen über Vertragsänerungen. Im Duktus des Urteils sind dies wesentliche EU-Entcheidungen bzw. EU-Rechtsetzungsakte. Diese bedüren eines Zustimmungsvorbehaltes durch den Deutschen undestag und – soweit betroffen – auch vom Bundes at. Wir werden uns sehr eng an die Vorgaben des Bunesverfassungsgerichts halten. Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung in eigener ache. Die Zusammenarbeitsvereinbarung besteht seit ber zwei Jahren. Wir haben gerade vor wenigen Wohen eine Debatte darüber geführt. Aber gerade das Verahren zum zweiten Monitoring-Bericht dieser Vereinbaung und das Ergebnis zum Beispiel des Briefes der eiden Parlamentarischen Staatssekretäre an den Auschussvorsitzenden haben in mir schon damals die Übereugung wachsen lassen, dass es grundsätzlich besser äre – wie es das Bundesverfassungsgericht jetzt ent chieden hat –, die grundlegenden Normen der Zusamenarbeitsvereinbarung in einem Gesetz zu regeln. Die en Auftrag haben wir jetzt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch auch darauf
    ingewiesen, dass ungeachtet der Stärkung der nationa-
    en Parlamente im Vertrag von Lissabon die Europäische
    nion zu ihrer Legitimation weiterhin auf die Rück-
    opplung mit den nationalen Parlamenten angewiesen
    st. Der supranationale Charakter der Europäischen
    nion hat nach der Auffassung des Bundesverfassungs-
    erichts keine staatliche Identität. Er wird sie auch in
    ukunft nicht bekommen, es sei denn – das ergibt sich
    us dem Urteil –, dass unsere Nachfolger im Sinne des
    rt. 146 des Grundgesetzes einen echten europäischen
    undesstaat gründen wollen, und zwar mit einem Refe-

    endum über eine echte europäische Verfassung. Ich
    enke aber, diese Fragen können wir getrost unseren
    achfolgenden Generationen überlassen.

    Die gestrige Entscheidung definiert eine Grenze der
    uropäischen Integration nach dem jetzigen Staaten-
    undmodell, die gerade von uns als Bundestag bei der
    eiteren Übertragung von Hoheitsrechten an die Euro-
    äische Union beachtet werden muss.

    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch ein-
    al darauf hinweisen, dass die CDU/CSU-Bundestags-

    raktion den Vertrag von Lissabon nachhaltig unterstützt
    nd alles daransetzen wird, dass er so früh wie möglich
    n Kraft gesetzt werden kann. Der Vertrag von Lissabon
    rweitert die Zuständigkeiten der Europäischen Union;
    r macht die Europäische Union jedoch zugleich demo-
    ratischer, indem er die Mitentscheidung des Europäi-
    chen Parlamentes und der nationalen Parlamente ver-
    essert und diesen zum Beispiel ein Klagerecht
    egenüber dem Europäischen Gerichtshof gegen Gesetz-






    (A) )



    (B) )


    Michael Stübgen
    gebungsakte einräumt, die nach ihrer Auffassung gegen
    das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.

    Auch andere institutionelle Neuerungen – zum Bei-
    spiel die Abschaffung der Rotation bei der EU-Ratsprä-
    sidentschaft und die Zusammenführung des Amtes des
    Hohen Beauftragten mit dem des EU-Außenkommissars –
    sind aus unserer Sicht notwendig und stärken die Hand-
    lungsfähigkeit der Europäischen Union in ihren auswär-
    tigen Beziehungen. Europa soll künftig seine Interessen
    noch wirkungsvoller vertreten können. Dass dies not-
    wendig ist, zeigt sich beispielhaft an den Themen welt-
    weiter Klimaschutz und Bewältigung der globalen Fi-
    nanzkrise.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Ent-
    scheidung kein Urteil gegen die europäische Integration
    gefällt. Ganz im Gegenteil: Es hat auf die Europafreund-
    lichkeit des Grundgesetzes hingewiesen und die Not-
    wendigkeit unterstrichen, dass die Legimitation europäi-
    schen Handelns vor allem von den Nationalstaaten
    ausgehen muss. Sie bleiben die Herren der europäischen
    Verträge. Die Europäische Union hat eben keine Kompe-
    tenzkompetenz. Diese darf ihr nach dem Grundgesetz
    auch nicht übertragen werden. Natürlich ist die Europäi-
    sche Union eine Rechtsgemeinschaft. Aber sie kann vol-
    len demokratischen Standards nur zusammen mit dem
    Grundgesetz genügen.

    Wir haben in den nächsten Wochen eine ganze Menge
    zu tun. Wir alle wissen, was wir wollen und was möglich
    ist; denn wir alle haben darüber in den letzten Jahren dis-
    kutiert. Deswegen habe ich die große Hoffnung, dass wir
    es schaffen, mit großer Mehrheit das Begleitgesetz de-
    mokratischer zu machen – wie es das Bundesverfas-
    sungsgericht vorgegeben hat – und es noch im Septem-
    ber abzuschließen. Ich hoffe, dass der Bundesrat – die
    Zusammenarbeit mit ihm wird von besonderer Bedeu-
    tung sein – diesen Weg mitgeht und wir noch vor dem
    Referendum in Irland am 4. Oktober unsere Urkunde in
    Rom zur Ratifikation des Lissabon-Vertrages hinterlegen
    werden.

    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat der Kollege Dr. Gregor Gysi für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gregor Gysi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Ich glaube, die wenigsten haben über Nacht die
    147 Seiten des Urteils gelesen. Wer nicht dabei war und
    nicht zugehört hat und trotzdem so redet, als ob er es
    wirklich gelesen hätte, sagt deshalb falsche Sätze, zum
    Beispiel den Satz, es sei wunderbar, dass das Bundesver-
    fassungsgericht den Vertrag von Lissabon als grundge-
    setzgemäß angesehen habe. Dazu muss man zwei Dinge
    sagen: Erstens. Noch nie hat das Bundesverfassungsge-

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    (C (D icht einen internationalen Vertrag für grundgesetzwidrig rklärt. (Zuruf des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


    Herr Trittin, warten Sie! Zu Ihnen komme ich noch.
    ie haben schon während der Verkündung alles besser
    ewusst. Die Richter hatten es noch nicht vorgelesen, da
    aren Sie schon wieder oberschlau, lieber Herr Trittin.
    as habe ich mitbekommen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Zweitens. Entscheidend ist, dass die Richter des Bun-
    esverfassungsgerichts den Lissabon-Vertrag völlig neu
    nterpretiert haben


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


    nd mit ihrer Interpretation Bundestag, Bundesrat und
    undesregierung gebunden haben. Dadurch hat der Ver-

    rag zum Teil einen neuen Inhalt. Lassen Sie mich zwei
    achen herausgreifen. Zum Beispiel bleibt die Bundes-
    ehr eine Parlamentsarmee.


    (Zuruf von der SPD)


    Entschuldigung, im Vertrag ist es anders geregelt.


    (Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Wo steht das?)


    Das kann ich Ihnen sagen: im Urteil des Bundesverfas-
    ungsgerichts. Aber das haben Sie nicht gelesen. Dort
    teht, dass man die Bestimmung auch so verstehen
    önne, dass man das aber für Deutschland anders inter-
    retiere; das gehe nur, wenn der Bundestag zuvor zuge-
    timmt habe.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Dort steht ebenfalls, dass man die Bestimmung zur
    ozialstaatlichkeit zwar auch so verstehen könne, dass
    s aber für die Bundesrepublik Deutschland nur eine In-
    erpretation gebe; sie müsse in der Zuständigkeit dieses
    arlaments bleiben. Das alles wollen Sie nicht zur
    enntnis nehmen. Der Lissabon-Vertrag ist durch Inter-
    retation des Bundesverfassungsgerichts deutlich verän-
    ert. Das ist Tatsache.


    (Beifall bei der LINKEN – Lachen des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Das finden Sie wohl amüsant. Aber das ist gar nicht
    müsant. Das hat das Bundesverfassungsgericht übri-
    ens schon oft gemacht, Herr Trittin. Zum Beispiel
    urde die Organklage im Zusammenhang mit dem
    rundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR ab-
    ewiesen. Aber Bayern hat das als Erfolg gefeiert, weil
    ie Interpretation des Vertrages völlig anders war als zu-
    or. Auch das haben Sie nicht mitbekommen.


    (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war damals eine Niederlage für Bayern!)


    Nun gebe ich Ihnen einen Beweis. Wissen Sie, wie
    er vorletzte Satz des Urteils lautet? Dort steht: Mit
    ücksicht darauf, dass das Zustimmungsgesetz zum Ver-






    (A) )



    (B) )


    Dr. Gregor Gysi
    trag von Lissabon – Sie sind stolz darauf, dass die Be-
    schwerde dagegen abgewiesen wurde – nur nach Maß-
    gabe der Gründe dieser Entscheidung mit dem
    Grundgesetz vereinbar und die Begleitgesetzgebung teil-
    weise verfassungswidrig ist, wurden Bundestag und
    Bundesregierung verpflichtet, uns ein Drittel der Kosten
    zu erstatten; das haben Sie völlig übersehen. Ich finde
    das völlig richtig.


    (Beifall bei der LINKEN – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt, dass Sie auf zwei Dritteln der Kosten sitzen bleiben!)


    Ein weiterer Hinweis: Das 147 Seiten umfassende Ur-
    teil ist von grundlegender Bedeutung; denn die Richter
    des Bundesverfassungsgerichts haben Stellung zur Euro-
    päischen Union, zum europäischen Recht, zum Europäi-
    schen Gerichtshof, zu Bundestag, Bundesrat und Bun-
    desregierung sowie übrigens auch zu den Kompetenzen
    des Bundesverfassungsgerichts genommen. Selten ist in
    einem Urteil so häufig zu diesen Kompetenzen Stellung
    genommen worden wie in diesem. Ich glaube, dass wir
    alle das Urteil noch sehr gründlich studieren und auswer-
    ten müssen, weil es von großer Relevanz für unsere
    künftige Politik ist. Es hat eine Sache festgestellt, die Sie
    auch nicht gesagt haben, nämlich dass die 27 souveränen
    Staaten Verträge schließen dürfen, die aber nicht so ver-
    wirklicht werden dürfen, „dass in den Mitgliedstaaten
    kein ausreichender Raum“ – alles wörtlich – „zur politi-
    schen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und
    sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt“. Das ist ein
    ganz wichtiger Grundsatz, der hier aufgestellt wird.

    Ich komme zu einer weiteren Sache, nämlich dass das
    Begleitgesetz für grundgesetzwidrig erklärt worden ist.


    (Zuruf von der SPD: Teilweise!)


    Was mich schon erstaunt – auch bei Ihnen, Herr Trittin,
    bei Ihnen allen –, ist, dass keiner von Ihren Fraktionen
    auch nur einen selbstkritischen Satz sagt, zum Beispiel:
    Ja, wir haben etwas Grundgesetzwidriges beschlossen. –


    (Zuruf von der SPD: Doch, haben Sie nicht zugehört, Herr Gysi?)


    Das hat keiner von Ihnen gesagt. Das ist das Mindeste,
    was ich hier erwartet hätte.


    (Beifall bei der LINKEN – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Sie haben mir nicht zugehört! Schade, schade!)


    – Ich wusste, dass Sie sich gleich aufregen, aber wahr ist
    es trotzdem. Das hat nun einmal das Bundesverfassungs-
    gericht festgestellt. –


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Herr Gysi, Sie haben zu zwei Dritteln verloren!)


    Das Nächste ist: Was hat das Bundesverfassungsgericht
    entschieden? Es hat erstens Europa in den Bundestag ge-
    holt. Das ist wichtig. Es stimmt, was gesagt wurde: Wir
    müssen über neue Bedingungen nachdenken. Das ist
    wahr. Es wird übrigens auch höchste Zeit, wenn wir die
    Akzeptanz der Europäischen Union in der Bevölkerung
    erhöhen wollen.

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    (C (D weitens hat es das Verhältnis von Legislative und Exeutive geklärt. Jetzt sage ich es Ihnen einmal ganz deutich: Es wird keine Änderung des Vertrages, wie Sie es ollten – alle vier Fraktionen wollten das –, ohne Zu timmung des Bundestages geben. Das hat das Bundeserfassungsgericht festgelegt. Sie wollten, dass Brüssel hne Zustimmung des Bundestages Strafrechtsnormen eschließen kann. Dazu hat das Bundesverfassungsgeicht gesagt, dass genau das nicht gehen wird. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat es immer noch nicht verstanden!)


    (Beifall bei der LINKEN)


    ie haben keine Rechte des Bundestages und keine
    echte des Bundesrates im Begleitgesetz festgelegt. Ge-
    au deshalb ist es für grundgesetzwidrig erklärt worden.
    as ginge doch auch nicht. Es geht doch nicht, dass sich
    rüssel überlegt, was hier eine Straftat sein könnte, und
    er Bundestag noch nicht einmal darüber mitentscheidet.
    ie können doch einmal selbstkritisch sagen, dass Sie
    ie Rechte des Bundestags in dieser Hinsicht verletzt ha-
    en.


    (Beifall bei der LINKEN – Dr. Angelica Schwall-Düren [SPD]: Es ist Quatsch, was Sie da sagen!)


    s wird auch keine wichtigen zivil- und familienrechtli-
    hen Vorschriften aus Brüssel ohne vorhergehende Zu-
    timmung des Parlaments geben.

    Nun müssen wir also ein neues Begleitgesetz schaf-
    en. Wir werden dabei zusammenarbeiten. Ich stimme
    em Vertreter der FDP zu: Auch mit uns wird es kein
    esetz geben, das versucht, die Vorgaben des Bundes-
    erfassungsgerichts zu umgehen. Aber das ist nicht das
    inzige. Das Bundesverfassungsgericht hat noch etwas
    nderes vorgeschlagen, und ich bitte Sie, das gründlich
    u lesen. Es gibt Fälle, in denen die Europäische Union
    ompetenzüberschreitend oder identitätsverletzend wirkt.
    s wurde vorgeschlagen, über ein neues Verfahren nach-
    udenken, wie man diesbezüglich eine Feststellung des
    undesverfassungsgerichts einholen kann. Das verlangt
    ine Änderung des Grundgesetzes. Ich bitte Sie, diese
    telle genau zu lesen und uns dann in dem Gremium
    leichzeitig beraten zu lassen, ob wir dieses Gesetz nicht
    inbringen, das Grundgesetz ändern und die Möglichkei-
    en des Weges zum Bundesverfassungsgericht erweitern.

    Letztlich kommen Sie um eines nicht herum – Sie
    önnen hier alle reden, was Sie wollen –:


    (Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Das hat was mit Freiheit zu tun!)


    urch Gauweiler, durch Graf Stauffenberg und durch die
    raktion Die Linke sind die Rechte des Bundestages und
    es Bundesrates gestärkt worden.


    (Beifall bei der LINKEN – Michael Roth [Heringen] [SPD]: Auf diesen Satz haben wir gewartet!)







    (A) )



    (B) )


    Dr. Gregor Gysi
    Sie hätten sie geschwächt. Ein Satz von Ihnen hätte fal-
    len müssen: Danke, Graf Stauffenberg, danke, Herr
    Gauweiler, danke, Fraktion Die Linke. –

    Danke.


    (Beifall bei der LINKEN)