Plenarprotokoll 16/229
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
Antwort
Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 6
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Schlüsse der Bundesregierung aus kriti-
schen Äußerungen des namibischen Alt-
präsidenten Nujoma über Deutsche
Antwort
Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25560 A
25560 C
25560 D
25561 B
25561 C
25562 A
25562 B
25562 D
25565 B
25565 C
25566 A
25566 D
Deutscher B
Stenografisch
229. Sitz
Berlin, Mittwoch, d
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Bericht zur
Deutschen Islam-Konferenz . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
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25557 A
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25558 B
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25559 C
25560 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25563 A
undestag
er Bericht
ung
en 1. Juli 2009
t :
erzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 2:
ragestunde
Drucksachen 16/13569, 16/13594) . . . . . . . .
ringliche Frage 1
eike Hänsel (DIE LINKE)
ngagement der Bundesregierung zuguns-
en der Amtseinsetzung von Honduras
echtmäßigem Präsidenten Manuel Zelaya
25563 C
25564 A
25565 B
Zusatzfragen
Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
25567 A
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009
Mündliche Fragen 16 und 17
Dorothée Menzner (DIE LINKE)
Unterstützung der insolventen Wilhelm
Karmann GmbH in Osnabrück mit öffent-
lichen Mitteln
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 18 und 19
Manfred Kolbe (CDU/CSU)
Teilverkauf der Verbundnetz Gas AG
Leipzig an einen der vier großen Energie-
konzerne
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 21
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In Ausfuhrgenehmigungen genannte Emp-
fängerstaaten für die Überwachungstech-
nik von Nokia Siemens Networks oder ver-
bundene Unternehmen; Schritte zur
Verhinderung des Zugriffs repressiver Re-
gime auf diese Technik
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 30
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der
Atomkraftwerke vor Terrorismus
Antwort
Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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25568 A, C
25568 B
25569 A
25569 B
25569 D
25570 A
25570 D
25571 A
ündliche Frage 31
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ussage der Bundesministerin der Justiz,
rigitte Zypries, zur Gefährdung der na-
ionalen Sicherheit bei Laufzeitverlänge-
ung von Atomkraftwerken
ntwort
strid Klug, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 3:
ereinbarte Debatte: Entscheidung des Bun-
esverfassungsgerichts zum Vertrag von
issabon
xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . .
arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . .
r. Peter Gauweiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . .
unther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 1:
ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen
er CDU/CSU und der SPD: Kritik der Bun-
esbank an überhöhten Kreditzinsen der
eutschen Banken
ngrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . .
anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
hristine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
ernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
25571 D
25572 A
25572 C
25574 A
25575 C
25577 B
25579 A
25580 D
25582 A
25583 C
25584 C
25585 D
25587 B
25588 B
25589 A
25590 A
25591 A
25591 D
25592 D
25593 D
25594 C
25595 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 III
Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur
Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu den Anträgen:
– Auswüchse des Versandhandels mit Arz-
neimitteln unterbinden
– Für eine qualitätsgesicherte und flächen-
deckende Arzneimittelversorgung – Ver-
sandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel
begrenzen
(227. Sitzung, Tagesordnungspunkt 30)
Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 1
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Höhe der zu erwartenden Strafgelder im
Rahmen des Vertragsverletzungsverfah-
rens bezüglich nicht veröffentlichter EU-
Agrarsubventionen
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Frage 2
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Anlage eines zweiten Versuchsfeldes mit
gentechnisch veränderter Gerste in Groß
Lüsewitz
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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25596 D
25597 C
25598 C
25599 C
25599 D
25601 A
25601 B
25602 B
25602 C
nlage 5
ündliche Frage 3
r. Martina Bunge (DIE LINKE)
bergangsregelungen für die Soldatenver-
orgung nach § 92 a des Soldatenversor-
ungsgesetzes
ntwort
hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
ündliche Frage 4
r. Ilja Seifert (DIE LINKE)
inheitliche Position der Bundesregierung
um neuen Pflegebegriff im Umsetzungs-
ericht des Beirats zur Überprüfung des
flegebedürftigkeitsbegriffs
ntwort
arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
ündliche Frage 5
r. Ilja Seifert (DIE LINKE)
ffene Fragen sowie Schnittstellenproble-
atiken bei der Umsetzung des neuen Pfle-
ebegriffs
ntwort
arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 8
ündliche Frage 7
r. Martina Bunge (DIE LINKE)
läne zur Änderung bei Versorgungsleis-
ungen und Ruhensregelungen für An-
pruchsberechtigte aus den neuen Bundes-
ändern
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 9
ündliche Frage 8
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
nzahl der nach § 69 a Bundesbeamten-
esetz angezeigten Beschäftigungen und
nzahl der Untersagungen in der 16. Le-
islaturperiode
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25602 D
25603 B
25603 B
25603 D
25604 A
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009
Anlage 10
Mündliche Frage 9
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zahl vollzogener Abschiebungen in den
Iran seit Jahresbeginn
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Frage 10
Gudrun Kopp (FDP)
Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur
Umsatzsteuerbefreiung für Postuniversal-
dienstleistungen
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Frage 11
Gudrun Kopp (FDP)
Verhalten der Finanzverwaltungsbehör-
den bei einem etwaigen Einstellen der Um-
satzsteuerzahlungen von Postdienstleistern
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Mündliche Frage 12
Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
Weitergabe der Zinssenkungen der Euro-
päischen Zentralbank an Privat- und Ge-
schäftskunden
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 14
Mündliche Frage 13
Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
Unterstützung der Wirtschaft durch di-
rekte Kredite der Notenbanken
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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25604 A
25604 B
25604 C
25604 D
25605 B
nlage 15
ündliche Frage 14
arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ereinbarkeit von Bürgerentlastungsge-
etz und Schuldenbremse
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 16
ündliche Frage 15
arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
egenfinanzierung der durch das Bürger-
ntlastungsgesetz verursachten Steueraus-
älle
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 17
ündliche Frage 20
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
onsequenzen aus den Überwachungsskan-
alen bei der Deutschen Telekom, der Deut-
chen Bahn und der Deutschen Post AG
ntwort
eter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 18
ündliche Frage 22
rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
inhaltung der Vorgaben des Bundesgre-
ienbesetzungsgesetzes bei den Beru-
ungsverfahren für das Kuratorium der
undesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-
eitsmedizin sowie Schritte zur Erhö-
ung des Frauenanteils
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 19
ündliche Frage 23
r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
onsequenzen aus der Schlussfolgerung
es Instituts für Wirtschaftsforschung
25605 B
25606 B
25606 C
25607 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 V
Halle zum Verzicht auf Sanktionen nach
dem SGB II gegenüber Arbeitslosen
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 20
Mündliche Frage 24
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
Schlüsse aus den Aussagen des Instituts für
Wirtschaftsforschung Halle zur Sanktio-
nierung von Hartz-IV-Beziehern unter 25
sowie Vereinbarkeit mit Art. 3 des Grund-
gesetzes
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 21
Mündliche Frage 25
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Begründung für unterschiedliche Bewer-
tungen der Wirtschaftlichkeit von Ablade-
tiefen bei deutschen Binnengewässern
Antwort
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 22
Mündliche Frage 26
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Entwicklung der binnenschiffgeeigneten
Tonnage der Lkw in den Jahren 2002 bis
2007 und Bewertung hinsichtlich der Not-
wendigkeit des Donauausbaus
Antwort
Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 23
Mündliche Fragen 27 und 28
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Höhe der noch zur Verfügung stehenden
Mittel und deren Aufteilung für Straßen-
bauvorhaben in Sachsen nach dem Bun-
desverkehrswegeplan 2003
Antwort
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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25607 D
25608 B
25608 D
25609 A
25609 B
nlage 24
ündliche Frage 29
ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ontrollen zu perfluorierten organischen
ensiden und Bewertung der Ergebnisse
ntwort
strid Klug, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 25
ündliche Frage 32
ai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
uswahlkriterien für die Einladungen zur
ologna-Konferenz am 7. Juli 2009
ntwort
ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 26
ündliche Frage 33
ai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
onsequenzen und Initiativen des Bundes-
inisteriums für Bildung und Forschung
us dem Dritten Bericht zur Umsetzung
es Bologna-Prozesses in Deutschland
ntwort
ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 27
ündliche Frage 34
ornelia Hirsch (DIE LINKE)
ur Bologna-Konferenz eingeladene Ver-
ände und Organisationen
ntwort
ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 28
ündliche Frage 35
ornelia Hirsch (DIE LINKE)
trukturierung und Ziele der Bologna-
onferenz der Bundesregierung
ntwort
ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25609 D
25610 C
25610 C
25610 D
25611 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25557
(A) )
(B) )
229. Sitz
Berlin, Mittwoch, d
Beginn: 13.0
Berichtigung
228. Sitzung, Seite 25435 (D), letzter Absatz, der letzte
Satz ist wie folgt zu lesen: „Wir verlängern die Möglich-
keit der Istbesteuerung in den neuen Bundesländern und
heben für die alten Bundesländer die Umsatzgrenze eben-
falls auf 500 000 Euro an.“
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25601
(A) )
(B) )
Probleme beim legalen Versandhandel seitdem nicht ge- verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gestatten wol-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu den Anträgen:
– Auswüchse des Versandhandels mit Arznei-
mitteln unterbinden
– Für eine qualitätsgesicherte und flächende-
ckende Arzneimittelversorgung – Versand-
handel auf rezeptfreie Arzneimittel be-
grenzen
(227. Sitzung, Tagesordnungspunkt 30)
Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär bei der Bun-
desministerin für Gesundheit: Der Versandhandel mit
Arzneimitteln ist seit seiner Einführung Anfang 2004
umstritten – und dies, obwohl es arzneimittelrelevante
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01.07.2009
Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 01.07.2009
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 01.07.2009
Holzenkamp, Franz-
Josef
CDU/CSU 01.07.2009
Dr. Jahr, Peter CDU/CSU 01.07.2009
Lenke, Ina FDP 01.07.2009
Meierhofer, Horst FDP 01.07.2009
Ortel, Holger SPD 01.07.2009
Raidel, Hans CDU/CSU 01.07.2009*
Röring, Johannes CDU/CSU 01.07.2009
Dr. Tabillion, Rainer SPD 01.07.2009
Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 01.07.2009*
Zapf, Uta SPD 01.07.2009*
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
eben hat. Im Gegenteil: Der Versandhandel hat sich be-
ährt und ist heute eine wichtige Ergänzung für den
auf von Arzneimitteln in der Apotheke vor Ort.
Gleichwohl will die Fraktion Die Linke den Versand-
andel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ver-
ieten. Die FDP-Fraktion beantragt, angebliche Aus-
üchse des Versandhandels mit Arzneimitteln zu
nterbinden.
Die FDP will mit ihrem Antrag die Abgabe von Arz-
eimitteln über Abholstellen, wie zum Beispiel Droge-
iemärkte, verbieten. Die dafür angeführten Argumente
eile ich nicht. Arzneimittel werden in Abholstellen nicht
bgegeben, sondern nur ausgehändigt. Deren Abgabe ist
n Abholstellen verboten. Dieser wichtige Unterschied
ird von den Kritikern regelmäßig übersehen.
Die nötigen Anforderungen für Qualität und Sicher-
eit der Arzneimittelversorgung beim Versandhandel mit
rzneimitteln regelt das Apothekengesetz. Sie gewähren
in hohes Maß an Arzneimittelsicherheit und gehören
uropaweit zu den strengsten Maßstäben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Versandhan-
el über eine Abholstelle in bestimmten Drogeriemärk-
en überprüft und keine besonderen Risiken für den End-
bnehmer gesehen. Die Abholstelle sei nur Glied der
ieferkette und händige Arzneimittel lediglich aus. Für
ie Abgabe und Sicherheit der Lieferkette und den
ransport des Arzneimittels bis zum Besteller sei und
leibe der versendende Apotheker verantwortlich.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist gegen ei-
en Wildwuchs von Bestell- und Abholservices für Arz-
eimittel, zum Beispiel in Bäckereien oder Tankstellen.
iese können schon heute unterbunden werden. Wir ha-
en dennoch spezielle gesetzliche Regelungen zu Be-
tell- und Abholservices für Arzneimittel vorgeschlagen.
nter anderem sollen sie den zuständigen Gesundheits-
ehörden angezeigt und von ihnen überwacht werden.
ine Verständigung kam dazu bisher im politischen
aum aber auch mit der Apothekerschaft nicht zustande.
as Bundesministerium für Gesundheit hält jedoch wei-
erhin an seinen Vorschlägen fest. Die Anhörung im
esundheitsausschuss am 25. März 2009 hat zu diesem
hema keine weiterführenden Erkenntnisse erbracht.
Im Übrigen wäre ein Verbot der Bestell- und Abhol-
ervices für Arzneimittel verfassungsrechtlich höchst
edenklich. Es verstieße maßgeblich gegen die grundge-
etzliche geschützte Berufsfreiheit von Versandapothe-
ern und -apothekerinnen. Vor diesem Hintergrund sieht
ie Bundesregierung derzeit keine Möglichkeit, die
estehenden gesetzlichen Regelungen zu ändern. Die
uffassung der Fraktion Die Linke für ein Verbot des
ersandhandels mit verschreibungspflichtigen Arznei-
itteln teile ich nicht. Sie ist weder tatsächlich noch
echtlich gerechtfertigt.
Der Europäische Gerichtshof hat es in das Ermessen
er EU-Mitgliedstaaten gestellt, ob sie den Versand mit
25602 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009
(A) )
(B) )
len oder nicht. Der deutsche Gesetzgeber hat ihn 2004
zugelassen, um besonders Kranken oder Berufstätigen
einen erleichterten Zugang zu Arzneimitteln zu ermögli-
chen. Das Verbot wäre mangels Gefährdungspotenzial
heute auch europarechtlich kaum zu begründen.
Seit Einführung des Versandhandels in 2004 ist die
Zahl der Apotheken um fast 300 auf circa 21 600 ge-
stiegen. Es gibt keine Hinweise auf eine Gefährdung der
flächendeckenden und ordnungsgemäßen Arzneimittel-
versorgung. Im Gegenteil leistet gerade der legale Ver-
sandhandel einen Beitrag zu dieser Versorgung.
Außerhalb des legalen Handels sind Fälschungen
kaum zu verhindern. Das geforderte Verbot würde kei-
nen Verbraucher vor illegalen Arzneimittelangeboten im
Internet schützen. Verbraucher können heute im Internet
einfach zwischen legalen und illegalen Versandapothe-
ken unterscheiden. Das DIMDI hat im Auftrag des Bun-
desministeriums für Gesundheit im April 2009 ein Si-
cherheitslogo und ein Register für legale Anbieter im
Internet eingeführt. Per Mausklick auf das Logo ist fest-
stellbar, ob eine Versandapotheke eine behördlich Zulas-
sung besitzt oder nicht.
Die Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss am
25. März 2009 hat gezeigt, dass das geforderte Verbot
eine breite Ablehnung findet.
Der Antrag der Fraktion Die Linke ist daher abzuleh-
nen.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
LINKE) (Drucksache 16/13569, Frage 1):
In welcher Höhe werden sich nach Ansicht der Bundes-
regierung die potenziellen Strafgelder durch das Vertragsver-
letzungsverfahren und eine potenzielle Verurteilung durch den
Europäischen Gerichtshof, EuGH, bezüglich der nicht veröf-
fentlichten EU-Agrarsubventionen bewegen, und wie wird die
Bundesregierung die Zahlung dieser Strafgelder durch den
Freistaat Bayern regeln?
Finanzielle Sanktionen gegen die Bundesrepublik
Deutschland bzw. gegen den Freistaat Bayern stehen bis
auf Weiteres nicht an. Die Europäische Kommission hat
gerade erst die Einleitung des Vertragsverletzungsver-
fahrens gemäß Art. 226 EGV beschlossen. Sollten im
jetzt anstehenden Vorverfahren die Bedenken der Euro-
päischen Kommission nicht ausgeräumt werden können,
kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen. Erst
wenn sich der Freistaat Bayern – bei Vorliegen eines für
die Bundesrepublik Deutschland bzw. für den Freistaat
Bayern negativen Urteils des EuGH in der Vertragsver-
letzungsklage – nach wie vor weigern würde, dem Urteil
nachzukommen, kann am Ende des dann zu erwartenden
Zwangsgeldverfahrens gemäß Art. 228 EGV die Festset-
zung von finanziellen Sanktionen stehen.
Im Rahmen der Tätigkeit der Föderalismuskommis-
sion wurde im Jahr 2006 in Art. 104 a Grundgesetz ein
neuer Abs. 6 eingefügt, der die bis dahin zwischen Bund
und Ländern streitige Frage der Lastentragung im Falle
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inanzwirksamer Entscheidungen zwischenstaatlicher
inrichtungen wegen Verletzungen von supranationalen
nd völkerrechtlichen Verpflichtungen regelt. Danach ist
ür die innerstaatliche Lastentragung die innerstaatliche
uständigkeits- und Aufgabenverteilung entscheidend.
m Fall der Nichtveröffentlichung der EU-Agrarzah-
ungen allein durch Bayern trotz Vorliegens aller Instru-
entarien (EG-Gemeinschaftsrecht sowie nationale
urchführungsvorschriften) und der Feststellung des
ertragsverstoßes durch ein erstes EuGH-Urteil bedeutet
ies, dass im Fall einer zweiten Verurteilung der Bun-
esrepublik Deutschland durch den EuGH zur Zahlung
on Zwangsgeld bzw. eines Pauschalbetrags wegen
ichtbefolgung eines ersten EuGH-Urteils durch Bayern
ie Lasten innerstaatlich vollständig durch Bayern zu
ragen sind.
nlage 4
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
INKE) (Drucksache 16/13569, Frage 2):
Wie bewertet die Bundesregierung die Anlage eines zwei-
ten Versuchsfeldes mit gentechnisch veränderter Gerste in
Groß Lüsewitz, und entspricht das Flurstück der im Genehmi-
gungsverfahren genehmigten Fläche?
Das Versuchsfeld mit gentechnisch veränderter
erste in Groß Lüsewitz war Teil eines Forschungsvor-
abens der Universität Gießen zur Untersuchung der
uswirkungen transgener Pflanzen auf nützliche pilzli-
he Mikroorganismen. Das Projekt wird im Rahmen der
Biologischen Sicherheitsforschung“ vom BMBF gefor-
ert.
Die Freisetzung wurde auf einer Fläche von knapp
0 Quadratmeter am 12. Mai 2009 angelegt. In der Nacht
om 17. zum 18. Mai 2009 wurde der Versuch zerstört.
Die Anlage des Versuchsfeldes ist zur erfolgreichen
earbeitung des genannten Forschungsvorhabens not-
endig. Die Anfrage der Universität Gießen, ob der Ver-
uch mit noch vorhandenem Saatgut neben der ursprüng-
ichen Versuchsfläche neu angelegt werden könne,
urde durch die zuständige Überwachungsbehörde posi-
iv entschieden.
Die Universität Gießen teilte die beabsichtigte Neu-
ussaat am 19. Mai 2009 dem BVL mit. Die Mitteilung
urde vom BVL als Änderungsmitteilung mit dem Hin-
eis „Neuaussaat auf Grund von Zerstörung durch
remdeinwirkung“ in das Standortregister eingetragen.
Der neu ausgesäte Versuch befindet sich auf dem im
enehmigungsverfahren genehmigten Flurstück.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Drucksache 16/13569, Frage 3):
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25603
(A) )
(B) )
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die
im § 92 a des Soldatenversorgungsgesetzes enthaltene Er-
mächtigung zu Übergangsregelungen für die Soldatenversor-
gung in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Ge-
biet bis zum 31. Dezember 2009 umzusetzen?
Aufgrund der Ermächtigung in § 92 a des Soldaten-
versorgungsgesetzes hat die Bundesregierung die Ver-
ordnung über soldatenversorgungsrechtliche Übergangs-
regelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands
(Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung – SVÜV),
Bekanntmachung der Neufassung vom 24. März 1993,
Bundesgesetzblatt Teil I Seite 378, erlassen. Gemäß der
Ermächtigung enthält die Soldatenversorgungs-Über-
gangsverordnung Übergangsregelungen zu Art, Berech-
nungsgrundlagen sowie Höhe von Versorgungsleistungen
und Ruhensregelungen abweichend vom Soldatenversor-
gungsgesetz, soweit den besonderen Verhältnissen in
dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
noch Rechnung zu tragen ist. Der Erlass der Soldatenver-
sorgungs-Übergangsverordnung erfolgte, soweit ver-
gleichbarer Regelungsbedarf besteht, im Gleichklang mit
den entsprechenden abweichenden Regelungen für das
oben genannte Gebiet in der Beamtenversorgungs-Über-
gangsverordnung aufgrund der Ermächtigung in § 107 a
des Beamtenversorgungsgesetzes.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 16/13569, Frage 4):
Aus welchen inhaltlichen Gründen konnte sich die Bun-
desregierung – so Bundesministerin für Gesundheit, Ulla
Schmidt, auf einer Veranstaltung beim Deutschen Verein für
öffentliche und private Fürsorge e. V. am 23. Juni 2009 –
nicht auf eine gemeinsame Position zum Umsetzungsbericht
des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
vom 20. Mai 2009 einigen?
Die Bundesministerin für Gesundheit hat im Kabinett
zu den vorgelegten Berichten des Beirates berichtet. Die
Bundesregierung ist einig darüber, dass der Pflegebe-
dürftigkeitsbegriff überarbeitet werden sollte. Dies wird
eine wesentliche Aufgabe für die nächste Legislatur-
periode sein.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 16/13569, Frage 5):
Welche grundsätzlichen Fragestellungen, die mit einer
Umsetzung des neuen Pflegebegriffs verbunden sind, werden
nach Ansicht der Bundesregierung durch den Umsetzungsbe-
richt des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbe-
griffs nicht bzw. nur teilweise beantwortet, und welche Maß-
nahmen plant die Bundesregierung, um das Zusammenwirken
von Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungs-
hilfe zu klären, damit Schnittstellenproblematiken von vorn-
herein verhindert werden?
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Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeits-
egriffs hat mit seinen beiden Berichten nach zweiein-
alb Jahren intensiver fachlicher Arbeit und Diskussion
en Ausgangspunkt für einen nächsten, weitreichenden
eformschritt der Pflegeversicherung beschrieben. Der
eirat hat darüber hinaus in differenzierter und umfas-
ender Weise fachlich und sozialpolitisch begründete
ewertungsmaßstäbe und Empfehlungen zur Umsetzung
usformuliert. Er hat mit der Ausarbeitung und Vorlage
on unterschiedlichen Modellen die pflegepolitischen
estaltungsspielräume des neuen Instruments umrissen
nd dessen finanzielle Folgewirkungen verdeutlicht. Der
eirat hatte nicht den Auftrag, konkrete Vorschläge zum
eistungsrecht der Pflegeversicherung auszuarbeiten
nd vorzulegen. Er bewertet konkrete Szenarien sowohl
nter pflegefachlichen als auch finanziellen und sozial-
olitischen Gesichtspunkten. Gleichwohl wird gezeigt,
ass Lösungsvorschläge möglich sind, die dem gegen-
ärtigen Leistungsvolumen entsprechen. Andererseits
erden Szenarien mit Mehrausgaben vorgestellt und
uch inhaltlich nachvollziehbar begründet. Deshalb sind
ie Auswirkungen auf andere Sozialleistungssysteme
ie insbesondere die Sozialhilfe weiter zu prüfen.
Die weitere Auswertung und Umsetzung der Vor-
chläge des Beirats wird eine wesentliche Aufgabe der
ommenden Legislaturperiode sein. Dazu gehört auch
ie Klärung, wie Pflegeversicherung und Sozialhilfe
zw. Eingliederungshilfe am besten zusammenwirken
owie welche Finanzwirkungen hinsichtlich der Pflege-
ersicherung als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf
eistungen der Träger der Sozialhilfe zu erwarten sind.
iel der Bundesregierung ist, Hilfe und Unterstützung
ür die Betroffenen ohne Schnittstellendiskussion ihrer
ebenslage entsprechend aufeinander abzustimmen. Die
eformprozesse in der Pflegeversicherung und der Ein-
liederungshilfe sind dabei zu berücksichtigen.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der
bgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Drucksache 16/13569, Frage 7):
Hat die Bundesregierung Pläne, hinsichtlich der Art, der
Berechnungsgrundlage sowie der Höhe von Versorgungsleis-
tungen und Ruhensregelungen für Anspruchsberechtigte aus
den neuen Bundesländern etwas zu ändern, und, wenn ja, in
welche Richtung?
Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat die mit dem
inigungsvertrag getroffene Systementscheidung, die
lterssicherung für die vor dem 3. Oktober 1990 im Bei-
rittsgebiet geleistete Dienstzeit grundsätzlich renten-
echtlich zu regeln, für mit dem Grundgesetz vereinbar
rklärt (Urteil vom 28. April 1999 – 1 BvL 32/95 und
BvR 2105/95). Dabei hat das Bundesverfassungsge-
icht festgestellt, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet
st, die Betroffenen so zu behandeln, als hätten sie ihre
rwerbsbiografie vollständig in der Bundesrepublik zu-
ückgelegt. Eine Änderung ist nicht geplant.
25604 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009
(A) )
(B) )
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/13569, Frage 8):
Wie viele Beamte bzw. Ruhestandsbeamte – bitte nach
Bundesministerien aufgliedern – haben in dieser Legislatur-
periode nach § 69 a des Bundesbeamtengesetzes eine Be-
schäftigung oder Erwerbstätigkeit der letzten obersten Dienst-
behörde angezeigt, und in wie vielen Fällen wurde eine
Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit untersagt, weil dienstli-
che Interessen dagegensprachen?
Zu den erbetenen Angaben wird keine Statistik ge-
führt. Für eine Beantwortung der Frage müssten daher
die Personalakten aller seit Oktober 2005 ausgeschiede-
nen Beamtinnen und Beamten gesichtet und entspre-
chend überprüft werden. Ich bitte um Verständnis, dass
eine solche Erhebung in der für die Beantwortung einer
mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich ist.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 9):
Wie viele Abschiebungen wurden im laufenden Kalender-
jahr – bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln –
in den Iran vollzogen?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für Ab-
schiebungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
die Ausländerbehörden der Länder zuständig sind (§ 71
Abs. 1 Satz 1 AufenthG i. V. m. § 58 AufenthG). Statisti-
sche Angaben zu Abschiebungen der Länder werden im
Rahmen ihrer Zuständigkeit bei der Bundespolizei erho-
ben, soweit die Ausländerbehörden der Länder die Aus-
reise bei der Bundespolizei ankündigen.
Vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2009 wurden dem-
nach insgesamt acht Abschiebungen in den Iran vollzo-
gen. Davon entfielen jeweils zwei Abschiebungen auf
die Monate Januar, Februar und Mai sowie jeweils eine
Abschiebung auf den Monat März und April.
Eine statistische Auswertung der für diese Abschie-
bungen zuständigen Länder erfolgt nicht.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Druck-
sache 16/13569, Frage 10):
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass der
Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. April 2009
in der Rechtssache C-357/07 bestätigt hat, dass alle Postuni-
versaldienstleistungen eines Unternehmens von der Umsatz-
steuer zu befreien sind, auch wenn dieses Unternehmen derar-
tige Leistungen nicht „ständig flächendeckend in einer
bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer“ an-
bietet?
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Die Bundesregierung stimmt dieser Auffassung nicht
u. Der Europäische Gerichtshof hat in dem von Ihnen
itierten Urteil das Gemeinschaftsrecht (Art 132 Abs. 1
uchst. a der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie = Art. 13
eil A Abs. 1 Buchst. a der bis zum 31. Dezember 2006
eltenden 6. EG-Richtlinie) in dem Sinne ausgelegt, dass
iese Vorschriften eine Steuerbefreiung für Dienstleis-
ungen und die dazugehörenden Lieferungen von Gegen-
tänden durch Unternehmer vorsehen, die die öffentli-
hen Posteinrichtungen als solche ausführen, nämlich in
hrer Eigenschaft als Betreiber, der sich verpflichtet, in
inem Mitgliedstaat den gesamten Universalpostdienst
der einen Teil davon flächendeckend zu gewährleisten.
ie Befreiung gilt nur insoweit, als ein Unternehmer
ntsprechende Postuniversaldienstleistungen ausführt.
olche Leistungen liegen aber – in Umsetzung der
. Post-Richtlinie – nach § 11 Postgesetz in Verbindung
it der Post-Universaldienstleistungs-Verordnung nur
ann vor, wenn derartige Leistungen nicht nur ständig
lächendeckend, sondern auch in einer bestimmten Qua-
ität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer erbracht wer-
en.
nlage 12
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
er Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Drucksache
6/13569, Frage 11):
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die ent-
sprechenden Finanzverwaltungsbehörden sich verhalten wer-
den, wenn jene Postdienstleister, die Universaldienstleistun-
gen im Sinne des oben genannten EuGH-Urteils erbringen,
ihre Umsatzsteuerzahlungen für diese Dienstleistungen auf
der Grundlage des oben genannten EuGH-Urteils – gegebe-
nenfalls rückwirkend – einstellen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkennt-
isse vor. Im Übrigen wird es nach Auffassung der Bun-
esregierung nur wenige Unternehmer geben, die die
oraussetzungen erfüllen, die das EuGH-Urteil für die
nwendung der Steuerbefreiung vorschreibt. Dies gilt
nsbesondere hinsichtlich der flächendeckenden Erbrin-
ung zumindest eines Bereichs von Postuniversaldienst-
eistungen. Insbesondere eine rückwirkende Behandlung
er fraglichen Umsätze als steuerfrei dürfte die Unter-
ehmen wegen der dann erforderlichen Rechnungs-
erichtigungen und Vorsteueraufteilungen vor nicht un-
rhebliche Probleme stellen, sodass die Bundesregierung
ie Frage eher als theoretisch betrachtet.
nlage 13
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
Drucksache 16/13569, Frage 12):
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu er-
greifen, um sicherzustellen, dass die Banken in Deutschland
die Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank an ihre Pri-
vat- und Geschäftskunden weitergeben?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25605
(A) )
(B) )
Der Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom
Mai 2009 untersucht die Weitergabe von Zinssenkungen
in Deutschland. Nach diesen Untersuchungen gibt es
keinen Hinweis auf eine generell zögerliche Zinsweiter-
gabe der deutschen Banken. Im kurzfristigen Unterneh-
menskreditgeschäft wurden demnach bis Ende März
2009 knapp 80 Prozent der Zinssenkungen an die Kun-
den weitergegeben. Es kann allerdings nicht ausge-
schlossen werden, dass es für einzelne Kreditkategorien
oder Kundengruppen zu einer – im Vergleich mit der
Zeit vor der Krise – zögerlichen Weitergabe der geld-
politischen Zinssenkungen kommt. Da im Abschwung
die gesamtwirtschaftlichen Risiken steigen, werden auch
Kredite an Unternehmen riskanter. Die Banken tragen
dem Rechnung, indem sie höhere Sicherheitsanforderun-
gen und eine höhere Risikomarge fordern.
Betriebswirtschaftlich kann dies vollkommen ge-
rechtfertigt sein; volkswirtschaftlich ist es prinzipiell
denkbar, dass dies den Abschwung verstärkt. Aus die-
sem Grund hat auch Bundesbankpräsident Professor
Dr. Weber auf die gesamtwirtschaftliche Notwendigkeit
hingewiesen, dass die geldpolitischen Zinssenkungen
sich auch in den Kreditzinsen widerspiegeln sollten.
Die Bundesregierung erwartet von den Banken, dass
sie verantwortlich und risikobewusst Kredite vergeben.
Unmittelbare Maßnahmen, die auf die Kreditzinsen von
Einzelinstituten wirken, sieht das Kreditwesengesetz
nicht vor. Um eine Kreditklemme zu vermeiden, hat die
Bundesregierung dem Bundestag ein Gesetz zur Fortent-
wicklung der Finanzmarktstabilisierung vorgeschlagen,
das zu einer Bilanzentlastung bei Banken führen und da-
durch deren Fähigkeit zur Kreditvergabe stärken würde.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
(Drucksache 16/13569, Frage 13):
Würde sich die Bundesregierung auch dafür einsetzen,
dass die Notenbanken gegebenenfalls die Wirtschaft mit di-
rekten Krediten unter Umgehung der Banken unterstützen
können, wie dies in den USA bereits geschieht?
Die Europäische Zentralbank ist in ihren geldpoliti-
schen Entscheidungen unabhängig. Die Bundesregie-
rung respektiert diese Unabhängigkeit voll und ganz.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13569,
Frage 14):
Wie verträgt sich nach Ansicht der Bundesregierung das
beschlossene Bürgerentlastungsgesetz mit der ebenso kürzlich
beschlossenen Schuldenbremse angesichts der Tatsache, dass
das Bürgerentlastungsgesetz mit massiven Steuerminderein-
nahmen der Bundesländer einhergeht und damit die Bemü-
hungen der Bundesländer zur Verschuldungsbegrenzung er-
heblich erschwert werden?
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Wie Sie wissen, haben wir mit dem Bürgerentlas-
ungsgesetz die für den Gesetzgeber verbindlichen Be-
chlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom Februar
008 umgesetzt und die steuerliche Berücksichtigung
on Beiträgen zugunsten einer Kranken- und Pflegever-
icherung deutlich verbessert.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsge-
ichts vom 13. Februar 2008 können Aufwendungen der
teuerpflichtigen Person für die Kranken- und Pflege-
ersorgung für sich, ihren nicht dauernd getrennt leben-
en unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegat-
en und ihre Kinder Teil des einkommensteuerrechtlich
u verschonenden Existenzminimums sein.
Insoweit knüpft die steuerrechtliche Berücksichti-
ung von Aufwendungen für eine existenznotwendige
rankenversorgung und für eine gesetzliche Pflegever-
icherung (soziale Pflegeversicherung und private
flege-Pflichtversicherung) im Rahmen des Sonderaus-
abenabzugs an die von der steuerpflichtigen Person tat-
ächlich geleisteten Beiträge an.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist die steuerliche
erücksichtigung von Versicherungsbeiträgen – ebenso
ie beim sächlichen Existenzminimum – nur entspre-
hend dem sozialhilferechtlich gewährleisteten Leis-
ungsniveau erforderlich. Das Prinzip der Steuerfreiheit
es Existenzminimums gewährleistet dem Steuerpflich-
igen somit einen Schutz des Lebensstandards nicht auf
ozialversicherungs-, sondern nur auf Sozialhilfeniveau
BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2008 – 2 BvL 1/06,
dNr. 112).
Dies wird durch das Bürgerentlastungsgesetz berück-
ichtigt, da sichergestellt ist, dass die geleisteten Bei-
räge in jedem Fall steuerlich angesetzt werden.
Das Gesetz enthält allerdings auch eine Regelung zur
eiteren Berücksichtigung von sonstigen Vorsorge-
ufwendungen. Hierbei wird an das bestehende Recht
ngeknüpft. Die dadurch bedingten Steuerminderein-
ahmen sind jedoch im Verhältnis zu den Steuerminder-
innahmen zur Berücksichtung von Kranken- und Pfle-
epflichtversicherungsbeiträgen sehr gering (interne
nformation: Steuermindereinnahmen durch die Ände-
ungen im Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendun-
en: 200 Millionen Euro).
Rund 85 Prozent aller steuerbelasteten Arbeitnehme-
innen und Arbeitnehmer, aber auch andere Berufsgrup-
en werden ab dem kommenden Jahr mehr Geld in der
asche haben.
Daneben treten – befristet auf jeweils zwei Jahre –
eitere Erleichterungen für Unternehmen in Kraft.
Insgesamt werden diese Maßnahmen ihren Beitrag
azu leisten, die Auswirkungen der globalen Wirt-
chaftskrise, die auch Deutschland hart getroffen haben,
bzufedern. Denn in einer solchen Krisensituation ist es
rforderlich, dass der Staat antizyklisch gegensteuert.
undesregierung und Gesetzgeber haben deshalb einen
räftigen Impuls gesetzt und weitere entlastende Maß-
ahmen für Bürger und Unternehmen beschlossen. Die
reigesetzte Kaufkraft wird der Konjunktur dringend be-
25606 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009
(A) )
(B) )
nötigte zusätzliche Impulse geben. Die Unternehmen
werden entlastet, damit sie die Krise besser bewältigen
können.
Aufgabe der politisch Verantwortlichen auf allen
staatlichen Ebenen wird es jedoch sein, mit Erholung der
Wirtschaft und Zunahme des Bruttoinlandsprodukts wie-
der den Weg zurück zur Konsolidierung der Haushalte
zu beschreiten. Eine wesentliche Grundlage dafür sind
die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Schul-
denbegrenzung in Bund und Ländern.
Das übergreifende Ziel der Reform der verfassungs-
rechtlichen Verschuldungsregeln ist es, die langfristige
Tragfähigkeit der Haushalte und die finanziellen Hand-
lungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben
zu sichern. Mit ihrer Hilfe soll und muss es gelingen, die
Konsolidierungsanstrengungen in Bund und Ländern zu
stärken und die mit der Bekämpfung der Finanz- und
Wirtschaftskrise auch verbundene Erhöhung der struktu-
rellen Verschuldung nach Überwindung der Krise wieder
abzubauen. Für die Länderhaushalte ist erst ab dem Jahr
2020 ein struktureller Verschuldensspielraum von null
vorgesehen. Damit wird zur Bewältigung des Konsoli-
dierungspfades ausreichend Zeit zum Abbau strukturel-
ler Defizite eingeräumt.
Die erhöhten Konsolidierungsanforderungen treffen
Bund und Länder. In diesem Zusammenhang sollten
auch die Konsolidierungshilfen der bundesstaatlichen
Gemeinschaft nicht unerwähnt bleiben, die fünf Länder
mit Blick auf ihre besonders schwierige Haushaltssitua-
tion erhalten und an denen sich der Bund hälftig betei-
ligt. Für die Jahre 2011 bis 2019 sind jährlich 800 Mil-
lionen Euro Konsolidierungshilfen vorgesehen, damit
bis 2020 alle Länder einen strukturell ausgeglichenen
Haushalt erreichen können. Der Bund muss aus eigener
Kraft bereits 2016 einen strukturell nahezu ausgegliche-
nen Haushalt erreichen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Nicolette Kressl auf die Frage
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 15):
Welche Möglichkeiten der Gegenfinanzierung sieht die
Bundesregierung für die durch das Bürgerentlastungsgesetz
verursachten Steuerausfälle von Bundesländern wie Bremen?
Die Art und Weise der Gegenfinanzierung von
Steuerausfällen ist von den Ländern im Rahmen ihrer ei-
genverantwortlichen Haushaltswirtschaft zu entschei-
den.
Nach Art. 109 Abs. 1 GG sind Bund und Länder in ih-
rer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander
unabhängig. Die Art und Weise der Gegenfinanzierung
von Steuerausfällen ist von den Ländern im Rahmen ih-
rer eigenverantwortlichen Haushaltswirtschaft zu ent-
scheiden. Dabei muss jedes Land prüfen, welche Verbes-
serung auf der Einnahmeseite zu erzielen und welche
Kürzungen auf der Ausgabenseite notwendig sind.
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Die bundesstaatliche Solidargemeinschaft ist nun als
anzes gefordert, die Lasten der konjunkturellen Stabili-
ierung zu tragen. Auch Länder wie Bremen, denen die
undesstaatliche Gemeinschaft in der Vergangenheit zur
ewältigung ihrer Haushaltskrisen Unterstützung ge-
ährt hat, können hiervon nicht ausgenommen werden.
remen erhielt im Zeitraum von 1994 bis 2004 insge-
amt 8,5 Milliarden Euro Sonderbedarfs-Bundesergän-
ungszuweisungen zur Sanierung des Haushalts.
Im Zuge der Einführung der Schuldenbremse erhält
as Land Bremen Konsolidierungshilfen in den Jahren
011 bis 2019 in Höhe von jährlich 300 Millionen Euro.
amit berücksichtigt die bundesstaatliche Gemeinschaft
ie schwierige Haushaltslage in Bremen und unterstützt
as Bemühen zur Haushaltskonsolidierung mit dem
öchsten Betrag sowohl je Einwohner als auch nominal,
en eines der anspruchsberechtigten Länder erhält.
nlage 17
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/13569, Frage 20):
Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung
aus den Überwachungsskandalen bei der Deutschen Telekom
AG, der Deutschen Bahn AG und der Deutschen Post AG ge-
zogen?
Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember 2008 den
egierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Da-
enschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtli-
her Vorschriften verabschiedet. Der Gesetzentwurf
ieht verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Daten-
chutzes im Bereich der Privatwirtschaft vor, unter ande-
em eine Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauf-
ragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz
m nichtöffentlichen Bereich, eine Informationspflicht
ei Datenschutzpannen, eine Präzisierung der Regelun-
en zur Auftragsdatenverarbeitung und eine Grundsatz-
egelung zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis
§ 32 E-BDSG). Die geltende Rechtslage zum Daten-
chutz im Beschäftigungsverhältnis wird gegenwärtig in
eiten Bereichen durch die von der arbeitsgerichtlichen
echtsprechung erarbeiteten Grundsätze bestimmt. Der
eplante § 32 E-BDSG spiegelt diese Grundsätze wider
nd macht sie transparenter, als dies innerhalb der allge-
einen Bestimmungen des BDSG bisher möglich war.
er Gesetzentwurf ist am 19. März 2009 in erster Le-
ung im Deutschen Bundestag beraten und an den In-
enausschuss (federführend) überwiesen worden. Am
. Juli 2009 steht der Gesetzentwurf auf der Tagesord-
ung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags,
ür den 3. Juli 2009 auf der Tagesordnung des Deutschen
undestages für die zweite und dritte Lesung,
Aufgrund laufender staatsanwaltschaftlicher Ermitt-
ungen ist die Bewertung der Vorgänge in den von Ihnen
enannten Unternehmen darüber hinaus noch nicht ab-
eschlossen. Sofern innerhalb der Unternehmen gegen
estehende Gesetze verstoßen wurde, sind vor allem da-
enschutzrechtliche Umsetzungsdefizite seitens der be-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25607
(A) )
(B) )
troffenen Unternehmen zu beseitigen. Diese haben zum
Teil mit umfangreichen Maßnahmenkatalogen bereits re-
agiert.
Hieran hatten – neben den umgehend eingeleiteten
Prüfaktivitäten der zuständigen Aufsichtsbehörden, wie
dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit und der Bundesnetzagentur – auch
die seitens der Bundesregierung einberufenen Gespräche
mit Vertretern der Telekommunikationsbranche ihren
Anteil.
Die eingeleiteten Maßnahmen versprechen einen bes-
seren Schutz insbesondere der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, eine abschließende Bewertung der Maß-
nahmen ist allerdings erst mit dem Abschluss der staats-
anwaltschaftlichen Ermittlungen und der Veröffentli-
chung der Ermittlungsergebnisse möglich.
I. Zur Deutschen Telekom AG
Die Deutsche Telekom AG hat zwischenzeitlich eine
ganze Reihe kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen
zur Ergänzung ihres Datenschutzkonzepts auf den Weg
gebracht, die vergleichbare Verstöße unterbinden sollten.
Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen war das der Bun-
desnetzagentur als Aufsichtsbehörde vorzulegende tech-
nische Sicherheitskonzept der Deutschen Telekom voll-
ständig zu überarbeiten. Zudem wurde noch im Jahre
2008 ein eigener Vorstandsbereich für den Datenschutz
gebildet, der die Befugnisse für die Belange des Daten-
schutzes und der Einhaltung gesetzlicher Auflagen bün-
delt.
Die Bundesregierung hat noch 2008 den Maßnah-
menkatalog der Deutschen Telekom mit Vertretern der
übrigen Telekommunikationsbranche erörtert. Die ent-
sprechenden Verbände haben hierauf einen Statusreport
Datenschutz erstellt, der der Branche auch im Licht der
nun vorgeschlagenen Maßnahmen ein hohes Daten-
schutzniveau attestiert.
Eine abschließende Bewertung des Datenschutzskan-
dals kann jedoch erst erfolgen, wenn die Klärung der
Sachverhalte durch die laufenden Ermittlungsverfahren
abgeschlossen ist. Mögliche weitere Schritte sollen so-
dann zeitnah mit der Bundesnetzagentur sowie dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor-
mationsfreiheit abgestimmt werden.
II. Zur Deutschen Bahn AG
Die Bundesregierung hat auch der vorbehaltlosen und
umfassenden Aufklärung des Datenmissbrauchs bei der
Deutschen Bahn AG einen sehr hohen Stellenwert beige-
messen. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen wa-
ren jedoch von der Deutschen Bahn AG selbst und dort
vom Aufsichtsrat als zuständigem Kontrollorgan des
Unternehmens zu ziehen. Hierzu hat der Bund als Al-
leineigentümer über seine Vertreter im Aufsichtsrat die
ihm nach Aktienrecht zustehenden Aufsichts- und Kon-
trollrechte umfänglich und intensiv wahrgenommen.
In der Folge hat der Aufsichtsrat verschiedene Anstel-
lungsverträge aufgelöst. Des Weiteren sind neben weite-
ren Personalmaßnahmen von der Deutschen Bahn AG
mit Zustimmung des Aufsichtsrates umfangreiche orga-
nisatorische Änderungen zur signifikanten Verbesserung
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on Compliance und Datenschutz vorgenommen wor-
en. So wurde insbesondere ein neues Vorstandsressort
Compliance, Datenschutz und Recht“ eingerichtet.
III. Zur Deutschen Post AG
Die Bundesregierung hat im Bundesdatenschutzge-
etz rechtsverbindliche Vorschriften zum Umgang mit
ersonenbezogenen Daten erlassen, sodass Strukturen
ür die ordnungsgemäße Behandlung von Daten vorlie-
en. Gesetzesverstöße einzelner Unternehmen kann die
undesregierung nicht von vornherein ausschließen; die
ntsprechenden Gesetze sehen für Fälle der Zuwider-
andlung Sanktionsmöglichkeiten durch die Aufsichts-
ehörde sowie Unterlassungsansprüche der Betroffenen
or.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
er Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 22):
Sind in den vergangenen Berufungsverfahren für das
Kuratorium – vormals Beirat – der Bundesanstalt für Arbeits-
schutz und Arbeitsmedizin, BAuA, von allen vorschlagsbe-
rechtigten Stellen die nach § 4 des Bundesgremienbesetzungs-
gesetzes erforderlichen Doppelbenennungen vorgenommen
worden, und welche Schritte unternimmt das Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales als berufende Stelle nach dem
Bundesgremienbesetzungsgesetz, um den Frauenanteil im
Kuratorium der BAuA im anstehenden Berufungsverfahren
im Vergleich zu bisher deutlich zu erhöhen und eine gleichbe-
rechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in dem Gremium
sicherzustellen?
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist
s ein nachdrückliches Anliegen, die gleichberechtigte
eilhabe von Frauen und Männern sicherzustellen. Aus
iesem Grunde wurden auch die vorschlagsberechtigten
tellen im Rahmen der Aufforderung zur Benennung
on Mitgliedern auf die Notwendigkeit der Doppelbe-
ennung nach § 4 Bundesgremiengesetz hingewiesen.
ei der Benennung wurde jedoch auf Ausnahmegründe
ach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BGremBG (eine Doppelbenen-
ung ist aus tatsächlichen Gründen nicht möglich) ver-
iesen.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der
bgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
Drucksache 16/13569, Frage 23):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Fest-
stellung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, IWH,
dass Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vielfach
einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten und primär
das Ziel verfolgen, „eine allgemeine Atmosphäre des Drucks
zu erzeugen, in der die Konzessionsbereitschaft von Arbeits-
losen gegenüber potenziellen Arbeitgebern erhöht wird“, und
in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung der Aufforde-
rung zu folgen, dass auf die „Androhung und die Verhängung
von Sanktionen“ verzichtet werden soll (vergleiche Wirtschaft
im Wandel, 6/2009, Seiten 236 bis 239)?
25608 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009
(A) )
(B) )
Die Bundesregierung hält den vom Institut für Wirt-
schaftsforschung (IWH) dargestellten Zusammenhang
zwischen Stattgabequote in Widerspruchs- und Klage-
verfahren, sogenannten Sanktionsbescheiden und Ar-
beitsbereitschaft für unzureichend. Beispielsweise ist
nicht berücksichtigt, dass die Stattgabequote keinen An-
haltspunkt dafür gibt, in wie vielen Fällen die Bescheide
rechtswidrig sind, weil die Träger zugunsten der Betrof-
fenen einen geringeren als den gesetzlich vorgeschriebe-
nen Sanktionsbetrag festgesetzt haben.
Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung des
IWH, wonach mit Sanktionen primär das Ziel verfolgt
werde, eine „allgemeine Atmosphäre des Drucks zu er-
zeugen, in der die Konzessionsbereitschaft von Arbeits-
losen gegenüber potenziellen Arbeitgebern erhöht wird“;
der Gesetzgeber hat ein entsprechendes Ziel weder im
Gesetz noch in der Gesetzesbegründung formuliert. Die
Einschätzung des IWH, wonach dies die Hauptwirkung
der Sanktionen sei, kann aufgrund der dargestellten Un-
tersuchungsergebnisse nicht bestätigt werden. Insbeson-
dere ist nicht erkennbar, weshalb das IWH aus der hohen
Stattgabequote darauf schließt, dass viele Sanktionen
„die Falschen“ treffen: Aus der Rechtswidrigkeit eines
Sanktionsbescheides ist nicht zwingend der Um-
kehrschluss zu ziehen, der Betroffene habe gegen keine
sanktionsbewehrte Pflicht verstoßen.
Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung des
Autors, wonach Sanktionen der Ersatz für fehlende fi-
nanzielle Arbeitsanreize im Leistungsrecht der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende sind. Der Gesetzgeber hat
die Sanktionen vielmehr bewusst ergänzend zu den be-
stehenden Arbeitsanreizen geregelt (vergleiche Entwurf
eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt, Bundestagsdrucksache 15/1516, Seite 44).
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die
Regelungen über die Minderung und den Wegfall des
Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverletzungen abzuschaf-
fen. Es ist ein tragender Grundsatz des Leistungsrechts
der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dass die steuer-
finanzierten Leistungen zur Sicherung des Lebensunter-
halts nicht bedingungslos gewährt werden. Mit ihrer Ge-
währung wird ausdrücklich die Erwartung verknüpft,
dass Erwerbsfähige alles tun, um ihre Hilfebedürftigkeit
schnellst möglich durch Aufnahme einer Erwerbstätig-
keit zu überwinden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die
dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können nicht
erwarten, dass die Steuerzahler, die das Fürsorgesystem
finanzieren, ihnen dauerhaft einen ungekürzten Leis-
tungsbezug ermöglichen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
(Drucksache 16/13569, Frage 24):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Aus-
sagen des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, IWH, dass
die schärferen und häufigeren Sanktionen gegenüber Hilfe-
beziehenden bis 25 Jahre in einem „bemerkenswerten Kon-
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trast“ zu Erkenntnissen über die Arbeitsbereitschaft jüngerer
Hartz-IV-Bezieher stehen (vergleiche Wirtschaft im Wandel,
6/2009, Seiten 236 bis 239), und sieht die Bundesregierung in
der schärferen Sanktionierung junger Menschen bis 25 Jahre
eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und daher
einen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes?
Das IWH weist darauf hin, dass die höhere Betreu-
ngsintensität eine Ursache für die höhere Sanktions-
uote bei jüngeren Beziehern von Arbeitslosengeld II
ein kann. Eine weitere Ursache für die geringere Sank-
ionsquote bei Älteren dürfte sein, dass jüngeren
rbeitslosen faktisch mehr zumutbare Eingliederungs-
aßnahmen (zum Beispiel Ausbildungszuschüsse, Be-
ufsvorbereitungskurse) angeboten werden (können) als
lteren Arbeitslosen.
Außer Acht gelassen hat das IWH, dass ältere Ar-
eitslose Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II unter
rleichterten Bedingungen (sogenannte 58er-Regelung)
eziehen können, sofern sie den Bestandsschutz dieser
egelung genießen: Danach müssen ältere Leistungsbe-
ieher nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung ste-
en beziehungsweise nicht mehr alles Zumutbare unter-
ehmen, um ihre Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme
iner Erwerbstätigkeit zu verringern oder zu vermindern.
m Ergebnis gibt es eine Vielzahl denkbarer Ursachen,
arum ältere Arbeitslose seltener als jüngere Mitwir-
ungspflichten verletzen (können), die zu einer Minde-
ung oder dem Wegfall von Arbeitslosengeld II führen
würden).
Die Bundesregierung sieht in den schärferen Sank-
ionsregelungen für 15- bis 24-Jährige erwerbsfähige
ilfebedürftige keine sachwidrige Ungleichbehandlung.
er Gesetzgeber begründete die Regelungen damit, dass
ie Verweigerungshaltung bei jungen Hilfebedürftigen
tärker sanktioniert werden sollte, um der Langzeit-
rbeitslosigkeit gerade dieser Altersgruppe besonders
achhaltig entgegenzuwirken. Gemessen an diesem Ziel
es Gesetzgebers ist ersichtlich, dass es für die unter-
chiedliche Behandlung der Bezieher von Leistungen
er Grundsicherung für Arbeitsuchende je nach Alter ei-
en sachlichen Grund gibt. Es war Wille des Gesetzge-
ers, dem Eintritt und der Verstetigung von Arbeitslosig-
eit möglichst frühzeitig zu begegnen.
nlage 21
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des
bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 25):
Gibt es unterschiedliche Bewertungen der Wirtschaftlich-
keit von Abladetiefen bei deutschen Binnengewässern insbe-
sondere in der Betrachtung von Donau und Elbe, und wie
wird diese unterschiedliche Bewertung begründet?
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Ablade-
iefen bei erwogenen Ausbauprojekten erfolgt nach glei-
hen Maßstäben, denn alle Ausbaumaßnahmen werden
iner gesamtwirtschaftlichen Bewertung nach der ein-
eitlichen Methodik der Bundesverkehrswegeplanung
nterzogen. Hierbei werden den erforderlichen Investi-
ionskosten alle resultierenden Wirkungen als positive
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25609
(A) )
(B) )
und negative Nutzen gegenübergestellt. Auch wenn die
zugrunde liegende Bewertungsmethode und die Bewer-
tungsmaßstäbe gleich sind, kann sich für verschiedene
Projekte entsprechend der jeweiligen Randbedingungen
ein jeweils anderer Projektumfang als optimal heraus-
stellen.
Unabhängig von diesen grundlegenden Zusammen-
hängen ist anzumerken, dass für die Binnenelbe gemäß
Beschluss der Bundesregierung lediglich die bereits frü-
her vorhandenen Fahrrinnentiefen durch Unterhaltungs-
maßnahmen dauerhaft gewährleistet werden. An der
Binnenelbe stellt sich demnach die Frage einer Bewer-
tung von Ausbauinvestitionen und den daraus resultie-
renden Abladetiefen nicht.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 26):
Wie hat sich die binnenschiffgeeignete Tonnage der Lkw
in den Jahren zwischen 2002 und 2007 nach der europäischen
Lkw-Güterverkehrsstatistik vor allem unter Berücksichtigung
der Massengüter entwickelt, und wie bewertet die Bundes-
regierung diese Entwicklung in Bezug auf die Notwendigkeit
des Donauausbaus?
Die Wirtschaftlichkeit von erwogenen Ausbauvarian-
ten für den Donauabschnitt Straubing–Vilshofen ist maß-
geblich von den erzielbaren Transportkostenreduzierun-
gen durch größere Abladetiefen abhängig. Hierbei geht
unter anderem das künftige Transportaufkommen nach
Projektrealisierung auf den relevanten Transportrelatio-
nen ein. Aus der in der Fragestellung genannten „bin-
nenschiffgeeigneten Tonnage der Lkw in den Jahren
zwischen 2002 und 2007 nach der europäischen Lkw-
Statistik“ lässt sich keine Begründung für oder gegen
eine erwogene Ausbauvariante ableiten.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen
des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/13569, Fragen 27 und 28):
Wie viele Mittel stehen voraussichtlich im verbleibenden
Planungszeitraum des Bundesverkehrswegeplanes 2003 für
Straßenbauvorhaben in Sachsen, auch unter Berücksichtigung
der Konjunkturpakete, zur Verfügung, und wie hoch schätzt
die Bundesregierung den Anteil der Planungsreserve davon
ein?
Wie teilen sich die bislang dem Freistaat Sachsen für Stra-
ßenbauprojekte zur Verfügung gestellten Bundesmittel (ver-
gleiche Antwort auf die schriftlichen Fragen 44 und 45 auf
Bundestagsdrucksache 16/9389) entsprechend den Bedarfs-
bzw. Planungskategorien des Bundesverkehrswegeplanes
2003 – Vordringlicher Bedarf, Weiterer Bedarf mit Planungs-
recht, laufende und fest disponierte Vorhaben, neue Vorhaben,
besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag – auf, und
wie werden sich voraussichtlich die verbleibenden Mittel
nach diesen Kategorien aufteilen?
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u Frage 27:
Für 2009 kann nach vorläufigen Daten mit etwa
00 Millionen Euro für Straßenbau in Sachsen gerechnet
erden.
Der Haushaltsentwurf 2010 und die Finanzplanung
is 2013 wurde am 24. Juni 2009 vom Kabinett be-
chlossen. Der tatsächliche Anteil der Bundesfernstra-
enmittel für den Freistaat Sachsen in diesem Zeitraum
ann erst nach Verabschiedung des Haushalts durch das
arlament festgelegt werden. Über 2013 hinaus sind
ber auch dann keine Angaben möglich.
u Frage 28:
Die bis einschließlich 2008 dem Freistaat Sachsen für
traßenbauprojekte zur Verfügung gestellten Bundesmit-
el sind nur für Maßnahmen des Vordringlicher Bedarfs
owie für eine Maßnahme des Weiteren Bedarfs mit Pla-
ungsrecht, die bedingt durch das Hochwasser im Au-
ust 2002 realisiert werden musste, verwendet worden.
ngaben über die Aufteilung der Bundesmittel entspre-
hend den Bedarfs- bzw. Planungskategorien des Bun-
esverkehrswegeplanes 2003 für das laufende Haus-
altsjahr können erst zum Jahresabschluss gemacht
erden. Für den Zeitraum nach 2009 können keine An-
aben getroffen werden.
nlage 24
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der
bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 29):
In welchen Bereichen wurden Kontrollen zu perfluorierten
organischen Tensiden – PFT, PFOA, PFOS etc. – durchge-
führt, und wie werden die Ergebnisse durch die Bundesregie-
rung bewertet?
Seit Juni 2006 untersuchen die für den Vollzug der
rinkwasserverordnung zuständigen Behörden in den
ändern das Trinkwasser in entsprechenden Verdachts-
ällen auf Belastungen mit perfluorierten Tensiden (PFT)
ie zum Beispiel Perfluoroctansäure (PFOA) und Per-
luoroctansulfonsäure (PFOS), gemäß den rechtlichen
orgaben des Art. 7 der EG-Trinkwasserrichtlinie und
emäß der Trinkwasser-Verordnung 2001.
Im Trinkwasser von 14 Ländern wurden seither keine
FT oberhalb der von der Trinkwasserkommission des
undesgesundheitsministeriums am Umweltbundesamt
mpfohlenen Vorsorgehöchstwerte festgestellt.
Nur in einzelnen Trinkwässern Nordrhein-Westfalens
anden die dort zuständigen Überwachungsbehörden
FOA oberhalb des allgemeinen Vorsorgewertes von
,1 Mikrogramm/L und außerdem in einigen Fällen
FOS in wesentlich geringerer Konzentration.
Auch in Bayern wurden 2006 in wenigen Trinkwas-
ergewinnungsanlagen PFOA und andere PFT oberhalb
es allgemeinen Vorsorgewertes nachgewiesen.
Trotz zeitweiliger Überschreitung (bis August 2006)
er Vorsorgewerte in einem Versorgungsgebiet in Nord-
25610 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009
(A) )
(B) )
rhein-Westfalen bieten oder boten die dabei seinerzeit
mit dem Trinkwasser aufgenommenen PFT-Mengen
nach gesichertem Stand des toxikologischen Fachwis-
sens zu keinem Zeitpunkt einen Anlass für eine direkte
gesundheitliche Besorgnis.
Untersuchungen zu Lebensmitteln wurden seit dem
Nachweis von erhöhten Gehalten von perfluorierten
Tensiden (PFT) in Fischen im Jahr 2006 in speziellen
Untersuchungsprogrammen durchgeführt. Die Untersu-
chungen liegen in der Zuständigkeit der amtlichen Le-
bensmittelüberwachung der Länder.
Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans
(BÜp) 2007 wurden 385 Proben zu Wildschweinleber,
Fischen und Wurzelgemüse auf PFOS und PFOA unter-
sucht. Dabei wurden in 90 Prozent der Wildschweinle-
berproben PFT-Belastungen nachgewiesen. In der Wa-
rengruppe „Fische und Fischzuschnitte“ waren es rund
23 Prozent. Im Wurzelgemüse wurden keine Belastun-
gen gefunden.
Nach der bisherigen Datenlage kommt das Bundes-
institut für Risikobewertung in seiner Stellungnahme
004/2009 vom 11. September 2008 zu der Bewertung,
dass ein gesundheitliches Risiko von PFOS und PFOA
in Lebensmitteln nach derzeitigem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unwahrscheinlich ist.
Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans
(BÜp) 2008 wurden weitere 300 Lebensmittelproben un-
tersucht; der Bericht wird derzeit vom Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
zusammengestellt.
Durch die amtliche Futtermittelüberwachung der
Länder wurden in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt
134 Analysen zu PFT in verschiedenen Futtermitteln
vorgenommen lediglich bei zwei Getreideproben und ei-
ner Knollenprobe lagen in 2008 die Analyseergebnisse
im quantifizierbaren Bereich und die entsprechenden
Partien wurden durch die Überwachungsbehörden der
Länder als nicht vorschriftsmäßig eingestuft.
Dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz liegen Untersuchungs-
ergebnisse der Länder zu PFT von 22 Lebensmittel-
bedarfsgegenständen vor. Die Untersuchungen waren
sämtlich ohne Befund. Für andere Bedarfsgegenstände
als Lebensmittelbedarfsgegenstände liegen keine Unter-
suchungsergebnisse vor.
Insgesamt bewertet die Bundesregierung die Ergeb-
nisse der bisherigen Untersuchungen als nicht akut ge-
sundheitsgefährdend, sieht aber wegen des verbreiteten
Vorkommens der PFT sowie der nicht vollständigen und
nicht repräsentativen Daten in den einzelnen Untersu-
chungsbereichen weiteren Klärungsbedarf.
Das BMU hat über das Umweltbundesamt zwei Ab-
fragen bei den Ländern über die Belastungen kommuna-
ler Klärschlämme durch perfluorierte Verbindungen ver-
anlasst. Auf der Grundlage der Abfragen und der
Ergebnisse einer zusätzlich durchgeführten Studie (Titel:
Vorläufige Bewertung von PFT in Klärschlamm; erstellt:
November 2007) beabsichtigt das BMU in der Novelle
der Klärschlammverordnung einen Grenzwert für per-
fluorierte Verbindungen (PFOS und PFOA) festzulegen.
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nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 32):
Welche Gruppen und Personen werden nach welchen Kri-
terien zu der Bologna-Konferenz anlässlich des bundesweiten
Bildungsstreiks eingeladen, die Bundesministerin Dr. Annette
Schavan für den 7. Juli 2009 angekündigt hat (Quelle: FAZ
vom 19. Juni 2009, „Bildung ist vor allem Selbstzweck“)?
Zu der Konferenz am 7. Juli 2009 werden Veranstalter
nd Veranstalterinnen des Bildungsstreiks sowie die
undesweit agierenden Hochschulverbände eingeladen.
azu gehören die den Parteien im Deutschen Bundestag
ahestehenden Studierendenvertretungen, der „freie zu-
ammschluss von studentInnenschaften“, Kirchliche
tudierendenvertretungen und das Deutsche Studenten-
erk (DSW). Weiterhin sind die Kultusministerkonfe-
enz, die Hochschulrektorenkonferenz und als Vertreter
er Hochschullehrer der Deutsche Hochschulverband
ingeladen.
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/13569, Frage 33):
Welche Konsequenzen und konkreten Initiativen leitet die
Bundesministerin bzw. das Bundesministerium für Bildung
und Forschung aus dem Dritten Bericht zur Umsetzung des
Bologna-Prozesses in Deutschland vom 30. März 2009 ab
(Bundestagsdrucksache 16/12552)?
Über den Umsetzungsbericht wurde am 27. Mai 2009
m Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und
echnikfolgenabschätzung ausführlich debattiert. Das
MBF wird, wie in dem Bericht bereits angekündigt, im
ahmen des nationalen Aktionsplans soziale Dimension,
er Qualifizierungsinitiative und des Zieles „Aufstieg
urch Bildung“ die Chancengerechtigkeit und einen
reiteren Zugang zur Hochschulbildung und eine stär-
ere Teilhabe bisher unterrepräsentierter Gruppen voran-
reiben, die als notwendig erkannten Reformen im Rah-
en seiner Zuständigkeit weiter vorantreiben und die
ochschulen ermutigen, bei der Weiterentwicklung der
urricula die Studierbarkeit als Hauptziel im Fokus zu
aben, und verstärkt die Hochschulkooperationen, Joint
egrees und zum Beispiel ein neu aufgelegtes Pro-
ramm speziell für vierjährige Bachelor-Programme mit
ntegriertem einjährigen Auslandsaufenthalt fördern, um
ie Mobilität zu erleichtern und zu erhöhen.
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Antwort
es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/13569, Frage 34):
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009 25611
(A) (C)
(B) (D)
Welche Verbände oder Organisationen hat die Bundes-
regierung zu der von der Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Dr. Annette Schavan, medial angekündigten
Bologna-Konferenz eingeladen, und wie kann es sein, dass bis
dato das bundesweite Bildungsstreikbündnis 2009 keine Ein-
ladung erhalten hat, obwohl erst auf Druck der Aktionen die-
ses Bündnisses die Konferenz einberufen wurde?
Zu der Studierendenkonferenz am 7. Juli 2009 wer-
den die Veranstalter und Veranstalterinnen des Bildungs-
streiks sowie die bundesweit agierenden Hochschulver-
bände eingeladen. Dazu gehören die den Parteien im
Deutschen Bundestag nahestehenden Studierendenver-
tretungen, der „freie zusammenschluss von studentIn-
nenschaften“ (fzs), kirchliche Studierendenvertretungen
und das Deutsche Studentenwerk (DSW). Weiterhin sind
die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektoren-
konferenz und als Vertreter der Hochschullehrer der
Deutsche Hochschulverband eingeladen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/13569, Frage 35):
Wie wird die von der Bundesregierung einberufene
Bologna-Konferenz strukturiert sein, und welche inhaltlichen
Ziele verfolgt die Bundesregierung damit?
Die Konferenz stellt die Studierenden in den Mittel-
punkt und gibt ihnen Raum für ihre Argumente und An-
regungen im Gespräch mit Vertretern aus Bund, Ländern
und Hochschulen. Ziel der Veranstaltung ist es, Hand-
lungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten für eine er-
folgreiche Umsetzung der Bologna-Reformen zu artiku-
lieren.
229. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28