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  • date_rangeDatum: 27. Mai 2009

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/223 Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Zweite Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverord- nung; weitere Fragen zur Kabinettssitzung Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Hermann Gröhe, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Schmitt (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 16/13102) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu Kritik an ihrer Jugendpolitik durch das Bundes- jugendkuratorium und Konsequenzen 24491 C 24491 D 24492 D 24493 C 24493 D 24494 B 24494 C 24495 A 24497 D 24498 A Deutscher B Stenografisch 223. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Wahl der Abgeordneten Bärbel Höhn als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungs- ausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87 d) (Drucksache 16/13105) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung luftverkehrsrecht- licher Vorschriften (Drucksache 16/13107) . . . . . . . . . . . . . . . B H I U D H B H C 24491 A 24491 B 24491 B Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24495 A undestag er Bericht ung n 27. Mai 2009 t : odo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ermann Gröhe, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngo Schmitt (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . ermann Gröhe, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . odo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ermann Gröhe, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24495 B 24495 C 24495 D 24496 A 24496 C 24496 C 24497 A 24497 B 24497 C Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24498 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 Zusatzfragen Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Verhinderung gewalttäti- ger Auseinandersetzungen mit autonomen nationalistischen Gruppierungen bei Demonstrationen Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 16 und 17 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung der in den Konjunktur- paketen I und II beschlossenen und mit dem geplanten Bürgerentlastungsgesetz verbundenen Steuererleichterungen in der aktuellen Steuerschätzung und Anteil an den für die Gemeinden ermittelten Min- dereinnahmen Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Gitta Connemann (CDU/CSU) Beurteilung des geplanten Baus von Kohle- kraftwerken in Dörpen, Emden und im nie- derländischen Eemshaven Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung eines Vertragsverletzungs- verfahrens wegen der verspäteten Umset- z z m A H Z B M B A E u A H Z B M S B B A H Z S V P M W L T A H Z W P M W G R 24499 A 24500 A 24500 B 24501 A 24501 C 24503 D 24504 A 24504 C ung der EU-Richtlinie über Energieeffi- ienz und Energiedienstleistungen sowie ögliche Sanktionen ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 24 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der Verzögerung beim nergieeffizienzgesetz auf Energiekosten nd Klima ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 evim Dağdelen (DIE LINKE) edingungen für die Bereitstellung von ürgschaften und Staatshilfen für Opel ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Frage 29 infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ieferung moderner Kampfpanzer des yps Leopard 2 an das Emirat Katar ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Frage 30 infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) espräche mit Pakistan über deutsche üstungslieferungen 24504 D 24505 B 24505 D 24506 A 24506 C 24507 A 24508 A 24508 C 24508 D 24509 A 24509 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 III Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 40 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ertüchtigung bzw. Neutrassierung der Schienenhinterlandanbindung einer festen Querung über den Fehmarnbelt Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Kostenbeteiligung des Bundes an Querungsbauwerken für die feste Querung über den Fehmarnbelt Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 48 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Überprüfung der Einhaltung der von Mexiko akzeptierten Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 51 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Berufung von Friedrich Merz zum nächsten deutschen EU-Kommissar A D Z M Z A d d m k D G D K D L D O D J O S F N A L A M B D B F d A A 24510 A 24510 A 24510 D 24511 C 24512 A 24512 D 24512 D 24513 D 24514 B ntwort r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er FDP: Haltung der Bundesregierung zu en kritischen Äußerungen von EU-Kom- issar Günter Verheugen über die Ban- enaufsicht in Deutschland . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . unther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . rtwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . örg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . imone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 2 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) eteiligung der Atomwirtschaft an der inanzierung der Öffentlichkeitsarbeit für as Atommülllager Asse ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24515 B 24515 C 24516 A 24516 B 24517 C 24518 C 24519 B 24520 C 24521 D 24522 D 24524 B 24525 A 24526 A 24527 A 24528 A 24529 B 24530 C 24531 A 24531 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 Anlage 3 Mündliche Frage 3 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Absprachen mit Vertretern des Bundes zum Zwecke der Finanzierung von Öffent- lichkeitsarbeit bei der Schachtanlage Asse II Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 5 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einschätzung einer „potenziellen abstrak- ten Gefährlichkeit“ von durch Deutschland aufzunehmenden Guantánamo-Gefange- nen laut Bundesministerium des Innnern Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 6 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Verantwortbarkeit von Überstellungen nach Italien im Rahmen des Dublin-Sys- tems Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 7 Christoph Waitz (FDP) Auswirkungen des Wegfalls des Verlust- vortrages für den Bestand und die Unter- nehmensgründung in den Bereichen Bio- und Nanotechnologie und Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 8 Christoph Waitz (FDP) Systemrelevante Konsequenzen einer Insolvenz der Hypo Real Estate A N A M D H Ä V d A N A M D A c h f P B B g A N A M D Z d t 2 M A N A M D P r a t A N 24531 D 24532 A 24532 C 24532 D ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Fragen 9 und 10 r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) altung der Bundesregierung zu den ußerungen von EU-Kommissar Günter erheugen über die deutschen Banken und ie Bankenaufsicht ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 11 r. Volker Wissing (FDP) uswirkungen der wegen des Untersu- hungsausschusses zur Hypo Real Estate ohen Arbeitsbelastung der Bundesanstalt ür Finanzdienstleistungsaufsicht auf die rüfung von Banken und Zahl der seit eginn der 16. Legislaturperiode im ereich der Finanzaufsicht zusätzlich eschaffenen Stellen ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 12 r. Volker Wissing (FDP) ahl der bei der Bundesanstalt für Finanz- ienstleistungsaufsicht mit der Vorberei- ung und Bereitstellung von Akten für den . Untersuchungsausschuss beschäftigten itarbeiter ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 13 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) ersonelle Konsequenzen der Bundesregie- ung aus der Ankündigung der Bundes- nstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur eilweisen Einstellung der Bankenaufsicht ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24533 A 24533 B 24533 D 24534 B 24534 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 V Anlage 12 Mündliche Frage 14 Frank Spieth (DIE LINKE) Verzicht auf die Rückzahlungsverpflich- tung von Bundeszuschüssen und Liqui- ditätshilfen für den Gesundheitsfonds angesichts möglicher Zusatzbeiträge von Versicherten wegen krisenbedingter Fehl- beträge Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 15 Frank Spieth (DIE LINKE) Höhe der bislang im Jahr 2009 vorgezoge- nen Bundeszuschüsse für den Gesundheits- fonds Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 18 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verteilung der für Atomanlagen von den Energieversorgungsunternehmen gebilde- ten Stilllegungs- und Entsorgungsrück- stellungen auf die einzelnen Anlagen in Deutschland und im Ausland Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 19 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verwendung der Stilllegungs- und Entsor- gungsrückstellungen der Energieversor- gungsunternehmen in den letzten Jahren Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 20 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) A d b A H A M H A E F A H A M D T B d A H A M S B C G o B A H A M S F P A H 24534 D 24535 A 24535 B 24535 C uswirkungen des Biokraftstoffanteils auf ie Benzin- und Dieselpreise sowie dies- ezüglich erstellte Rechnungen ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 21 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nwendung der Fördermöglichkeiten des U-Klimapakets auf Kohlekraftwerke mit ertigstellung vor dem Jahr 2013 ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 25 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) eilnahme der Bundesregierung an den ilderberg-Konferenzen sowie Bewertung er jüngsten Ergebnisse in Griechenland ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 26 abine Zimmermann (DIE LINKE) isherige staatliche Förderung der Palla reativ Textiltechnik in St. Egidien und rund für die Nichtbeantwortung eines ffenen Briefes der Beschäftigten an die undeskanzlerin ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 27 abine Zimmermann (DIE LINKE) olgekosten einer möglichen Insolvenz der alla Creativ Textiltechnik ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24535 D 24536 A 24536 B 24536 B 24536 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 Anlage 21 Mündliche Fragen 31 und 32 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 33 Elke Reinke (DIE LINKE) Veröffentlichung von Ausführungshinwei- sen der Bundesagentur für Arbeit zur Anwendung des § 16 f SGB II sowie Vor- lage einer Umsetzungsrichtlinie Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 34 Elke Reinke (DIE LINKE) Maßnahmen zur Anhebung der Regelsätze für Kinder nach SGB II und SGB XII unter Berücksichtigung der wirklichen Bedarfsermittlung Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 35 und 36 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Einbeziehung von Jugendlichen in der dua- len Berufsausbildung mit Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe in das Schul- starterpaket Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Fragen 37 und 38 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) V d A A F A M D M v b o D A A A M G H e L k A K A M D H d A K A M D K z h A D 24536 D 24537 A 24537 B 24538 A erhinderung eines Fachkräftemangels in en sozialen Berufen und Verbesserung der rbeitsbedingungen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 39 r. Erwin Lotter (FDP) aßnahmen zur Vermeidung von Zug- erweisungen von Kindern und hilfs- edürftigen Personen wegen fehlender der ungültiger Fahrausweise bei der eutschen Bahn AG ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 42 itta Connemann (CDU/CSU) altung der Bundesregierung zum Bau ines Ems-Kanals von Papenburg nach eer und Beteiligung an einer Machbar- eitsstudie ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 28 ündliche Fragen 43 und 44 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) erstellung von Barrierefreiheit bei Bun- esbauten ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Frage 45 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) onkrete Zusagen der Bundesregierung um Erhalt des Stahlstandortes Eisen- üttenstadt ntwort r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24538 C 24539 C 24539 D 24540 A 24540 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 VII Anlage 30 Mündliche Frage 46 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Menschenrechtslage in der indonesischen Provinz West-Papua und Folgen für die Entwicklungszusammenarbeitarbeit Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 47 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Gold- und Kupfer- abbaus in West-Papua auf die Menschen- rechte der dortigen Ureinwohner Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 49 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zur Massen- tötung von Schweinen in Ägypten sowie Auswirkungen auf die koptische Minder- heit Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 50 Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) Haltung der Bundesregierung zur Ein- ladung Taiwans als Beobachter der dies- jährigen Weltgesundheitsversammlung Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24540 C 24541 A 24541 B 24541 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24491 (A) ) (B) ) 223. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24531 (A) ) (B) ) sonstigen Vorgängen beteiligt, die zum Ziel hatten, die Atom- wirtschaft direkt oder indirekt in die Finanzierung vonStiegler, Ludwig SPD 27.05.2009 der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 3): Inwieweit waren Vertreter des Bundes an Absprachen oder Schily, Otto SPD 27.05.2009 Dr. Schwanholz, Martin SPD 27.05.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A d A G z s l D g c w d e m B K f c f A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 27.05.2009 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.05.2009 Barth, Uwe FDP 27.05.2009 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.05.2009 Benneter, Klaus Uwe SPD 27.05.2009 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 27.05.2009 Dreibus, Werner DIE LINKE 27.05.2009 Eichhorn, Maria CDU/CSU 27.05.2009 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.05.2009 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 27.05.2009 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.05.2009 Gloser, Günter SPD 27.05.2009 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.05.2009 Irber, Brunhilde SPD 27.05.2009 Klose, Hans-Ulrich SPD 27.05.2009 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 27.05.2009 Leutert, Michael DIE LINKE 27.05.2009 Möller, Kornelia DIE LINKE 27.05.2009 Multhaupt, Gesine SPD 27.05.2009 Raidel, Hans CDU/CSU 27.05.2009* Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.05.2009 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 27.05.2009 T W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE nlage 2 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der bgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 2): In welchem Umfang sind Gelder aus der Energiewirtschaft direkt oder indirekt – beispielsweise über das Deutsche Atom- forum – für Öffentlichkeitsarbeit, Besucherbetreuung oder Ähnliches an die Betreiber der Schachtanlage Asse II geflos- sen – Angaben bitte differenziert nach Betrag und Zahler –, und wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung der Atomwirtschaft bei der Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit für das Atommülllager Asse? Die Kernkraftwerk betreibenden Unternehmen haben wischen 1997 und 2002 die Besucherführungen im For- chungsbergwerk Asse vertraglich vereinbart mit jähr- ich 200 000 DM zuzüglich Mehrwertsteuer unterstützt. iese waren aus finanziellen Gründen 1992 vom damali- en Betreiber GSF (heute Helmholtz-Zentrum Mün- hen) eingestellt worden. Ziel der Besucherführungen ar es, die interessierte Öffentlichkeit über Lagerung ra- ioaktiver Abfälle in Deutschland zu informieren. Eine ntsprechende Vereinbarung wurde 1997 mit Zustim- ung des damals zuständigen Bundesministeriums für ildung und Forschung zwischen dem Informationskreis ernenergie und dem damaligen Betreiber GSF getrof- en. Die damals bereitgestellten Mittel wurden, entspre- hend der Vereinbarung, ausschließlich für die Durch- ührung von Besucherführungen eingesetzt. nlage 3 Antwort rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.05.2009 icklein, Andrea SPD 27.05.2009 inkelmeier, Gert fraktionslos 27.05.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 24532 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 (A) ) (B) ) Besucherführungen oder sonstigen auf die Asse bezogenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen? Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Durchführung von Besucherführungen in der Schachtan- lage Asse II durch die Kernkraftwerk betreibenden Un- ternehmen fand mit Zustimmung des damals zuständi- gen Bundesministeriums für Bildung und Forschung statt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 5): Wie begründet die Bundesregierung, auch vor dem Hinter- grund der Stellungnahme des ehemaligen US-Bundesanwaltes Eric Tirschwell vom 19. Mai 2009, die in der Presse zu fin- denden Aussagen aus dem Bundesministerium des Innern (zum Beispiel Focus, Ausgaben 20/2009 und 21/2009), von den von den USA für unschuldig gehaltenen Gefangenen aus Guantánamo, um deren Aufnahme die USA die Bundesrepu- blik Deutschland gebeten hätten, gehe eine „potenzielle ab- strakte Gefährlichkeit“ aus, und welche Informationen sind bisher von den USA nicht geliefert worden, die eine zügige Prüfung einer Aufnahme ermöglichen würden? Die US-Regierung hat der Bundesregierung Ende April Unterlagen zu einzelnen Guantánamo-Häftlingen übergeben. Die darin enthaltenen Informationen reichen für eine Entscheidung bislang nicht aus. Ich bitte aller- dings um Verständnis, dass die Gespräche zwischen Deutschland und den USA vertraulich sind und ich zu Ihrer Frage im Übrigen keine näheren Angaben machen kann. Dies ist auch im Interesse der betroffenen Perso- nen. Allerdings hat Herr Minister Schäuble mehrfach deut- lich gemacht, welche Kriterien bei einer Anfrage aus den USA anzuwenden wären: Ist es hinreichend sicher, dass von den Häftlingen keine Gefahr ausgeht? Könnte es sein, dass sie sich während ihrer Zeit in Guantánamo erst oder weiter radikalisiert haben? Warum können nicht die Her- kunftsländer oder die USA die betroffenen Personen auf- nehmen? Gibt es einen Bezug, den die Personen zu Deutschland haben, das heißt aus welchem Grund wird eine Anfrage an Deutschland gestellt? Diese Haltung entspricht im Wesentlichen auch der Linie der Innenminister der EU, die sie während des JI- Rats am 6. April beschlossen haben: Die JI-Minister sind sich einig, dass die primäre Verantwortlichkeit für die Schließung von Guantánamo bei den USA liegt. Jeder Mitgliedstaat entscheidet selbst über die Einreise und den Aufenthalt früherer Gefangener. Eine Aufnahme kommt nur von Personen mit dem Status „cleared for release“ in Betracht, das heißt dass seitens der USA keine Bedingungen an den Aufnahme- staat gestellt werden dürfen, wie zum Beispiel eine per- manente Überwachung. Aufgrund des Wegfalls der Grenzkontrollen im Schen- genraum ist ein Informationsaustausch und Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung. A s s A d d c V F r Ü n l A d d c d t n 2 z V n g d j D n a R (C (D ufnahmebereite Staaten werden im Rahmen ihrer Ent- cheidung die Sicherheitsinteressen anderer Mitglied- taaten berücksichtigen. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage er Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- he 16/13102, Frage 6): Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung Über- stellungen im Rahmen des Dublin-Systems nach Italien noch für verantwortbar, nachdem der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi Flüchtlingslager in Italien mit Konzentrations- lagern verglichen hat – sodass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass Italien seinen Verpflichtungen nach der EU-Aufnahme- richtlinie nachkommt – und Italien zudem mit der Abschie- bung von aufgegriffenen Bootsflüchtlingen direkt nach Li- byen – ohne den Betroffenen zuvor die Möglichkeit eines Asylgesuchs gegeben und ohne deren Schutzbedürftigkeit und Flüchtlingseigenschaft geprüft zu haben – eindeutig gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, gegen die Europäische Men- schenrechtskonvention und gegen europäische Flüchtlings- richtlinien verstoßen hat? Die Bundesregierung geht davon aus, dass Italien die erpflichtungen aus europäischem und internationalem lüchtlingsrecht sowie aus den einschlägigen Menschen- echtskodifikationen einhält. Für eine Aussetzung von berstellungen von Asylbewerbern aus Deutschland ach Italien gemäß der Dublin-VO besteht keine Veran- assung. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksa- he 16/13102, Frage 7): Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Wegfalls des Verlustvortrages durch die Unternehmensteuer- reform 2008 für den Bestand und die Unternehmensgründung von forschungs- und entwicklungsintensiven Unternehmen in den Bereichen Bio- und Nanotechnologie, und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung diesen Unter- nehmen die Kapitalbeschaffung für Forschungstätigkeit künf- tig zu erleichtern? Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wur- en die Verlustabzugsbeschränkungen für Körperschaf- en effektiver und gestaltungssicherer ausgestaltet. Da- ach kann es bei Beteiligungserwerben von mehr als 5 Prozent zu einem teilweisen, bei mehr als 50 Prozent u einem vollständigen Wegfall bislang nicht genutzter erlustvorträge kommen. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Moder- isierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligun- en (MoRaG) Regelungen auf den Weg gebracht, durch ie die Bereitstellung von privatem Wagniskapital für unge und mittelständische Unternehmen gefördert wird. ie Regelungen sollen vor allem Unternehmen im Tech- ologie- und Hochtechnologiebereich, zum Beispiel auch uf dem Gebiet der Biotechnologie, zugutekommen. Die egelungen sehen auch eine Ausnahme von § 8c KStG Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24533 (A) ) (B) ) vor, wonach der Verlust einer solchen Zielgesellschaft bei Übernahme von Anteilen durch eine Wagniskapitalbetei- ligungsgesellschaft und unter weiteren Voraussetzungen auch durch einen anderen Erwerber erhalten bleibt, so- weit bei der Zielgesellschaft stille Reserven vorhanden sind. Die Regelung wird allerdings derzeit noch von der Europäischen Kommission geprüft und ist aus diesem Grund noch nicht in Kraft getreten (Suspensivklausel). Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksa- che 16/13102, Frage 8): Welche systemrelevanten Konsequenzen erwartete die Bundesregierung im Falle einer Insolvenz der Hypo Real Es- tate Holding AG insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nach § 30 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes Pfand- briefe nicht Teil der Insolvenzmasse werden können? Die großen Industriestaaten haben zugesagt, keine systemrelevante Bank in die Insolvenz gehen zu lassen. Dies gilt auch für die HRE. § 30 Abs. 1 Pfandbriefgesetz (PfandBG) sieht vor, dass im Falle der Insolvenz einer Pfandbriefbank die im Deckungsregister eingetragenen Werte nicht in die In- solvenzmasse der Pfandbriefbank fallen. Aus den im Deckungsregister eingetragenen Werten sind die An- sprüche der Pfandbriefgläubiger zu befriedigen. Diese gesetzlich geschaffene Absicherung der Pfandbriefgläu- biger verleiht dem Pfandbrief sein Sicherheitsniveau. Die Regelung ist allgemein bekannt, sodass Gläubiger der HRE sehr genau wissen, dass ihnen diese Werte nicht zur Verfügung stehen. Über die Gesamtbeträge, die zur Deckung verwendet werden, müssen die Pfandbrief- banken nach § 28 PfandBG quartalsweise in öffentlich zugänglicher Form informieren. In der Regel stellen die Pfandbriefbanken diese Information auch auf ihrer Homepage zur Verfügung. Es ist also allgemein und öf- fentlich bekannt, in welchem Umfang die im Deckungs- register eingetragenen Werte nicht der Insolvenzmasse der Pfandbriefbank zur Verfügung stehen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 16/13102, Fragen 9 und 10): Teilt die Bundesregierung die Meinung von EU-Kommis- sar Günter Verheugen über die bisherige deutsche Bankenauf- sicht (Süddeutsche Zeitung vom 18. Mai 2009)? Teilt die Bundesregierung die Auffassung von EU-Kom- missar Günter Verheugen, dass „Deutschland Weltmeister in riskanten Bankgeschäften“ war (Süddeutsche Zeitung vom 18. Mai 2009)? Zu Frage 9: Es ist nicht nachvollziehbar, worauf sich diese Aus- sage von Herrn Verheugen stützt. Vom Instrumentarium h e U i w t G g V l d Z r s a s z s g g l g 6 d m d A d d s s d h u d g A z n (C (D er bewegt sich die deutsche Aufsicht im Rahmen der uropäischen Richtlinien. Im Vergleich mit anderen Staaten, besonders UK und SA ist die staatliche Unterstützung des Bankensektors n Deutschland bisher relativ moderat. In den USA urde unter anderem der Investmentbankenstatus fak- isch abgeschafft, es sind Staatshilfen für beinahe alle roßbanken notwendig, eine erhebliche Anzahl von re- ional tätigen Instituten musste geschlossen werden. Im ereinigten Königreich sind die Probleme auch erheb- ich größer, wie sich an den Pleiten diverser Banken und en Staatshilfen für beinahe alle Großbanken zeigt. u Frage 10: Nein, die Behauptung ist falsch. Häufig wird diese Behauptung mit sogenannten Leve- age-Kennzahlen belegt. Danach betrage die Bilanz- umme deutscher Banken meist ein höheres Vielfaches ls der entsprechende Quotient anderer Länder, insbe- ondere in den USA. Eine derartige Betrachtung für sich allein ist nicht ielführend, da sie nicht die Höhe des eingegangenen Ri- ikos berücksichtigt. Das ist aber erforderlich, um die Ei- enmittelunterlegung im Rahmen der europäischen Vor- aben durch die Bankenrichtlinie bestimmen zu können. In Wahrheit entfallen auf die USA 66 Prozent der Ver- uste, auf Großbritannien rund 9 Prozent, erst dann fol- en Deutschland mit 6,7 Prozent und die Schweiz mit Prozent. Heruntergebrochen auf einzelne Banken führen ein- eutig amerikanische Banken das Feld an, ganz vorne it dabei die UBS, in der Mitte britische Banken und ann ganz am Schluss die deutschen Banken. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Dr. Volker Wissing (FDP) (Druck- ache 16/13102, Frage 11): Wie viele Banken können nach Ansicht der Bundesregie- rung aufgrund der Arbeitsbelastung der Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht mit der Vorbereitung des Untersu- chungsausschusses zur Hypo Real Estate Holding AG nicht bzw. eingeschränkt geprüft werden, und wie viele zusätzliche Stellen hat die Bundesregierung im Bereich der einzelnen, für die Finanzaufsicht zuständigen Institutionen in der Zeit vom Beginn der 16. Legislaturperiode bis zum 15. September 2008 bzw. nach dem 15. September 2008 jeweils neu geschaffen? Angesichts der aktuellen Finanzmarkt- und Wirt- chaftskrise begleitet die Bankenaufsicht die Institute erzeit sehr eng. Allein dies ist mit einem permanent er- öhten Personaleinsatz verbunden. Ungeachtet dessen nternimmt die Bankenaufsicht alle Anstrengungen, um en Anforderungen des Untersuchungsausschusses frist- erecht nachzukommen. Im gleichen Maße behandelt sie nfragen aus dem parlamentarischen Raum, deren An- ahl seit Einsetzung des Untersuchungsausschusses er- eut extrem gestiegen ist. Die angespannte Personal- 24534 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 (A) ) (B) ) situation verschärft sich derzeit weiter aufgrund zusätzlicher IFG-Anfragen (Bild-Zeitung). Die damit einhergehenden Arbeiten binden in der Bankenaufsicht derzeit erhebliche Kapazitäten. Diese Arbeiten wirken sich abhängig von den jeweiligen Be- weisbeschlüssen mehr oder weniger stark auf die Auf- sicht insgesamt aus. Ich möchte jedoch betonen, dass die aufsichtlichen Handlungen bei Kriseninstituten und auf- sichtsintensiven Banken zu keinem Zeitpunkt einge- schränkt wurde, da die BaFin bei der Arbeitsverteilung risikoorientiert vorgeht. In den Jahren 2006 bis 2008 hat die BaFin insgesamt zusätzlich 79,5 Stellen davon 7,5 Ersatzplanstellen er- halten. Davon entfielen 12 auf die Bankenaufsicht, 18 auf die Versicherungsaufsicht, 15 auf die Wertpapier- aufsicht, 4 auf den Querschnittsbereich Internationales, 2 auf Querschnittsbereich Risiko- und Finanzmarktana- lysen, 14 auf den Querschnittsbereich Risikomodellie- rung, 1 auf den Bereich Enforcement und 6 auf die Ab- teilung Z. Im Jahr 2009 – nach dem abgefragten Stichtag vom 15. September 2008 – ergaben sich zusätzlich 97 Stellen, davon 18 für die Bankenaufsicht, 19 für die Versiche- rungsaufsicht und 60 für die Querschnittsbereiche und die Innere Verwaltung. Im Bereich der Bankenaufsicht verfügte die Bundes- bank zum Ende des Jahres 2005 über 1 063 Stellen. Diese Anzahl verringerte sich bis zum Ende des Jahres 2008 auf 1 009 Stellen, was einem Rückgang von rund 5 Prozent entspricht. Im Jahr 2009 beträgt die Anzahl circa 993 Stellen. Am stärksten fiel der Rückgang im Bereich der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes aus. Veränderungen beim Personal sind nicht zuletzt dem Be- streben der Bundesbank geschuldet, ihre gesetzlichen Aufgaben mit größtmöglicher Effizienz zu erfüllen. Des- halb war mit diesen Stellenkürzungen keine Verringe- rung der aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten verbunden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Volker Wissing (FDP) (Druck- sache 16/13102, Frage 12): Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind explizit mit der Vorbe- reitung bzw. Bereitstellung von Akten für den 2. Untersu- chungsausschuss beschäftigt, und wie viele dieser Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter nehmen schwerpunktmäßig Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht wahr? Mit den Beweisbeschlüssen waren nach Auskunft der BaFin bis zu 44 Prozent der Aufseher des Geschäftsbe- reiches Bankenaufsicht – 112 Mitarbeiter – befasst. Teil- weise wurden diese Mitarbeiter ausschließlich für diese Arbeiten freigestellt. Die mit dem Untersuchungsaus- schuss verbundenen Tätigkeiten können in großen Teilen nur von Kollegen mit bankaufsichtlichem Fachwissen ausgeführt werden. b R m V e e f w A d d ( l B n l s g d v t r A d d ( 3 b s i G d K 2 l (C (D Zusätzlich haben 70 Kollegen aus anderen Geschäfts- ereichen der BaFin den Bereich Bankenaufsicht im ahmen ihrer fachlichen Möglichkeiten oder bei rein ad- inistrativen Tätigkeiten unterstützt. Auch andere Geschäftsbereiche wie zum Beispiel die ersicherungs- und Wertpapieraufsicht sind originär von inigen Beweisbeschlüssen betroffen. Auch hier kommt s zu einem signifikanten Personaleinsatz. Bis zur vollständigen Übersendung der Unterlagen ür alle Beweisbeschlüsse wird sich dieser Arbeitsauf- and noch erheblich steigern. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/13102, Frage 13): Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Kontrolle der Banken teilweise einzustellen, und welche personellen Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dieser Ankündi- gung gezogen? Das Bundesministerium der Finanzen sieht die erheb- iche Belastung, die der Direktion Bankenaufsicht der aFin derzeit zusätzlich auferlegt wird. Dennoch ist es icht akzeptabel, dass in manchen Bereichen derzeit die aufende Aufsicht eingestellt bzw. nur noch sehr einge- chränkt ausgeübt wird. BaFin wurde aufgefordert, um- ehend organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, so- ass die laufende Aufsicht im Bereich Bankenaufsicht ollumfänglich gewährleistet wird. BaFin wurde gebe- en, kurzfristig über zu treffende Maßnahmen zu unter- ichten. nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Frank Spieth (DIE LINKE) Drucksache 16/13102, Frage 14): Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der neuen Zahlen des Schätzerkreises und des daraus ersichtlich höheren Risikos, dass die Versicherten für krisenbedingte Fehlbeträge in den kommenden Jahren Zusatzbeiträge zahlen müssen, be- reit, auf die Verpflichtung zur Rückzahlung von Bundeszu- schüssen und Liquiditätshilfen an den Gesundheitsfonds zu verzichten, um so nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die gesetzlich Krankenversicherten einen Schutzschirm aufzuspannen? Der Schätzerkreis hat sich in seiner Sitzung am 0. April 2009 lediglich mit der Einnahmen- und Ausga- enentwicklung des Jahres 2009 beschäftigt. Insofern ind Rückschlüsse auf die Finanzentwicklung der GKV n den Folgejahren derzeit verfrüht. Im Übrigen hat der esetzgeber die Frist zur Rückzahlung von Liquiditäts- arlehen, die 2009 gewährt werden, im Rahmen des onjunkturpakets II bereits von Ende 2010 auf Ende 011 verlängert. Außerdem ist hinsichtlich der Rückzah- ung der Liquiditätsdarlehen durch den Gesundheits- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24535 (A) ) (B) ) fonds zu berücksichtigen, dass der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung neben der Erhö- hung durch das Konjunkturpaket II sowohl im Jahr 2010 als auch im Jahr 2011 um jeweils weitere 1,5 Milliarden Euro ansteigt. Unter diesen Bedingungen sieht die Bun- desregierung keine Notwendigkeit, die geltenden gesetz- lichen Regelungen zu ändern. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Frank Spieth (DIE LINKE) (Drucksache 16/13102, Frage 15): Wie hoch sind die Mittel aus dem Bundeszuschuss, die nach § 11 Abs. 5 des Haushaltsgesetzes in diesem Jahr bislang vorgezogen wurden und den Gesundheitsfonds stützten – bitte nach Monat aufschlüsseln –, um Liquiditätsdarlehen zu ver- meiden? Der Gesundheitsfonds hat bisher folgende vorgezoge- nen Bundeszuschüsse erhalten: am 15. Februar zur Ab- rechnung des Monats Januar: 48 Millionen Euro, am 15. März zur Abrechnung des Monats Februar: 734 Mil- lionen Euro, am 15. April zur Abrechnung des Monats März: 853 Millionen Euro und am 15. Mai zur Abrech- nung des Monats April: 584 Millionen Euro. Die vorgezogenen Beträge wurden mit später fälligen regulären Raten verrechnet, sodass der insgesamt vorge- zogene Bundeszuschuss deutlich geringer ausfällt. Er beträgt derzeit 1,5 Milliarden Euro. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 18): Wie verteilen sich die von den Energieversorgungsunter- nehmen gebildeten Stilllegungs- und Entsorgungsrückstellun- gen für Atomanlagen auf die einzelnen Atomanlagen in Deutschland und im Ausland, und, falls unbekannt, welche rechtliche Handhabe hat die Bundesregierung, um die jeweili- gen Anteile in Erfahrung zu bringen? Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur Ver- teilung der von den Energieversorgungsunternehmen ge- bildeten Stilllegungs- und Entsorgungsrückstellungen auf die einzelnen Anlagen vor. Bekannt ist die Gesamthöhe der Rückstellungen, die von den Energieversorgungsunternehmen nach dem Atom- recht für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraft- werken sowie für die Entsorgung von radioaktiven Be- triebsabfällen und bestrahlten Brennelementen gebildet worden sind. Da die Energieversorgungsunternehmen für die Verfügbarkeit der Mittel bis auf die Konzern- ebene einstehen, ist die Gesamthöhe der auf Konzern- ebene handelsrechtlich gebildeten Rückstellungen rele- vant. Diese wird durch die hierfür zuständigen Wirtschaftsprüfer regelmäßig überprüft und testiert. Zu- sätzlich erfolgt eine steuerrechtliche Prüfung der Rück- stellungen durch die Steuerbehörden. E k v N A d F N F r b a R f d g a K a l E s b B f e b B d R A d F N g d p s (C (D Zur Höhe der von der E.ON AG, der RWE AG, der nBW AG sowie der Vattenfall Europe AG für Kern- raftwerke in Deutschland gebildeten Rückstellungen erweisen wir auf die Antwort zur schriftlichen Frage r. 5/69 vom 8. Mai 2009. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 19): Für welche Rückbau- und Entsorgungsvorhaben wurden die Stilllegungs- und Entsorgungsrückstellungen der Energie- versorgungsunternehmen in den letzten Jahren verwendet – bitte mit Angabe der Höhe –, und welche aktuellen Angaben liegen der Bundesregierung zu den jeweiligen Gesamtkosten für Rückbau und Entsorgung der stillgelegten bzw. in Stillle- gung befindlichen deutschen Atomkraftwerke vor? Wie schon bei der Beantwortung der mündlichen rage Nummer 18 dargestellt, liegen der Bundesregie- ung keine Angaben zur Verteilung der von den EVU ge- ildeten Stilllegungs- und Entsorgungsrückstellungen uf einzelne Anlagen vor. Die insgesamt gebildeten ückstellungen der Energieversorgungsunternehmen sind ür die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie für ie Stilllegung und Demontage der Kernkraftwerke vor- esehen. Zu den Entsorgungsrückstellungen zählen unter nderem Kosten für Wiederaufbereitung, Transport, onditionierung, Verpackung, Zwischenlagerung von bgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfäl- en sowie die Kosten für Errichtung und Betrieb der ndlager. Hinsichtlich der von Ihnen nachgefragten abgeschlos- enen und laufenden Rückbau- und Entsorgungsvorha- en in Deutschland verweise ich auf den Bericht der undesrepublik Deutschland für die dritte Überprü- ungskonferenz im Mai 2009 zum „Gemeinsamen Über- inkommen über die Sicherheit der Behandlung abge- rannter Brennelemente und über die Sicherheit der ehandlung radioaktiver Abfälle“, veröffentlicht durch as Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und eaktorsicherheit. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Fra- e 20): Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung vor, in welchem Umfang – ausgedrückt in Eurocent – sich ein Pro- zentpunkt Beimischungsanteil von Biokraftstoffen auf die Benzin- und Dieselpreise auswirkt, und welche diesbezügli- chen Rechnungen hat die Bundesregierung von unabhängigen Institutionen erstellen lassen? Berechnungen des unabhängigen Energie-Informations- ienstes – EID – legen nahe, dass sich die Tankstellen- reise in Deutschland in einer Durchschnittsbetrachtung ehr gut durch Bewegungen der Produktpreise am Rot- 24536 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 (A) ) (B) ) terdamer Spotmarkt sowie durch allgemeine Kostenän- derungen erklären lassen. Da nach diesen Berechnungen sich auch die Tankstellenmargen in relativ engen Bahnen bewegen, dürften sich bislang auch die Kosten der Bio- kraftstoffbeimischung in den Preisen vollständig wider- spiegeln. Sofern man dieses Szenario auch für die Zukunft zugrunde legt, würde der Kosteneffekt der Bei- mischung von einem Prozentpunkt an Biokraftstoffen auf den Tankstellenpreis dann grundsätzlich von der Ent- wicklung der Preisdifferenz der Biokraftstoffe zu den fossilen Kraftstoffen abhängen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 21): Kann die im Rahmen des EU-Klimapaktes eingeräumte Förderung für neue Kraftwerke mit bis zu 15 Prozent der In- vestitionskosten neuer Kohlekraftwerksbauten bereits für Kraftwerke angewandt werden, die vor 2013 fertiggestellt oder genehmigt werden, und welche zeitlichen Vorgaben für die Antragstellung bzw. Errichtung von Kohlekraftwerken will die Bundesregierung setzen, um von der seitens der Euro- päischen Union eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu ma- chen? Die Bundesregierung hat sich zu den Modalitäten der Förderung für neue, hocheffiziente Kraftwerke noch nicht festgelegt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/13102, Frage 25): Welche Mitglieder der Bundesregierung haben an Bilder- berg-Konferenzen teilgenommen, und wie bewertet die Bun- desregierung die Ergebnisse der letzten Bilderberg-Konferenz in Griechenland? An der Bilderberg-Konferenz vom 14. bis 17. Mai 2009 in Griechenland hat kein Mitglied der Bundesre- gierung teilgenommen. Der Bundesregierung sind die Ergebnisse der Bilder- berg-Konferenz 2009 in Griechenland nicht bekannt, so- dass eine Bewertung dieser Ergebnisse nicht vorgenom- men werden kann. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 16/13102, Frage 26): Warum hat die Bundeskanzlerin bisher nicht auf den offe- nen Brief der Beschäftigten der Palla Creativ Textiltechnik vom 26. März dieses Jahres geantwortet, und wie viele Steu- ergelder sind an den Standort in Sankt Egidien im Rahmen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung geflossen? f g r v t s r k d d d r A d F L v d v s s i r v U 4 z k U b A d d G (C (D Im Allgemeinen pflegt die Bundeskanzlerin auf of- ene Briefe nicht zu antworten. Briefe, die den Empfän- er erst nach oder gleichzeitig mit der Presse oder ande- en Adressaten erreichen, sind nicht in der Absicht erfasst, in einen ernsthaften Austausch von Argumen- en einzutreten. Sie zielen in der Regel auf eine ver- tärkte Wirkung in der Öffentlichkeit. Zu geflossenen Fördermitteln kann die Bundesregie- ung keine Angaben machen. Die Veröffentlichung kon- reter Angaben über Investitionsförderungen aus Mitteln er Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung er regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW – ist erst seit em Jahr 2007 zulässig. Seit 2007 ist keine GRW-Förde- ung an das Unternehmen geflossen. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 16/13102, Frage 27): Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll ist, durch die Verweigerung einer Bürgschaft von 4 Millionen Euro einen hochmodernen Textil- betrieb, in den seit 1997 Gesamtinvestitionen von 240 Millio- nen Euro flossen, pleitegehen zu lassen, und wie hoch sind die sozialen Folgekosten – Zahlung des Arbeitslosengeldes, feh- lende Steuer- und Beitragseinnahmen, mögliche Kosten für Umschulung bzw. Fortbildung usw. – für einen Wegfall der 465 Arbeitsplätze des Betriebes? Die Prüfung einer Bürgschaft in der Größenordnung on 4 Millionen Euro fällt in die Zuständigkeit des Bun- eslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Im orliegenden Fall handelt es sich um den Freistaat Sach- en. Nach Mitteilung von Vertretern des sächsischen Wirt- chaftsministeriums fanden dort bereits seit August 2008 ntensive Verhandlungen zunächst mit der Geschäftsfüh- ung des Unternehmens und später mit dem Insolvenz- erwalter statt. Der Freistaat Sachsen musste eine vom nternehmen beantragte Rettungsbeihilfe in Höhe von Millionen Euro letztlich ablehnen, da die Gesamtfinan- ierung des Unternehmens nicht gesichert werden onnte. Zu den möglichen Folgekosten einer Insolvenz des nternehmens kann die Bundesregierung keine Anga- en machen. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen es Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/13102, Fragen 31 und 32): Welche wesentlichen Inhalte wird der von der Bundesre- gierung angekündigte Aktionsplan zur Umsetzung des Über- einkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderun- gen haben, und wann wird die Bundesregierung diesen voraussichtlich vorlegen? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24537 (A) ) (B) ) Welche Konsequenzen hat der Aktionsplan für die noch laufende Legislaturperiode, und in welchem Umfang wurden und werden die zivilgesellschaftlichen Akteure bei der Bear- beitung und Umsetzung des Aktionsplanes einbezogen? Zu Frage 31: Wie bereits in der Antwort der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 16/12240) dargelegt, hat die Bundesregierung mit der Prüfung ge- eigneter Wege zur Umsetzung des Übereinkommens be- gonnen. Dabei wird auch die Möglichkeit, einen Ak- tionsplan zu entwickeln, in Betracht gezogen. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregie- rung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 32: Die Bundesregierung wird die wesentlichen Akteure einschließlich die der Zivilgesellschaft eng in die weite- ren Planungen zur Umsetzung des Übereinkommens ein- beziehen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Elke Reinke (DIE LINKE) (Druck- sache 16/13102, Frage 33): Was ist der Grund dafür, dass bislang noch keine Arbeits- hilfe bzw. Ausführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit – BA – zur Anwendung des § 16 f des Zweiten Buches Sozi- algesetzbuch – SGB II – veröffentlicht wurden, und wann ist mit der Erstellung einer einheitlichen Umsetzungsrichtlinie zu rechnen? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Bun- desagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Gewährleis- tungsverantwortung entscheidet, ob und in welchem Umfang zentral bereitgestellte Arbeitshilfen für eine rechtmäßige Umsetzung der Grundsicherung für Arbeit- suchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – erforderlich sind. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass offensichtlich die Erstellung einer Arbeitshilfe zu § 16 f SGB II als notwendige Voraussetzung für die Um- setzung der Freien Förderung nach § 16 f SGB II ange- sehen wird. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass in der Vergangenheit von unterschiedlichen Stellen zen- tral bereitgestellte Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit häufig als überregulierend und die örtliche Hand- lungsfreiheit einschränkend kritisiert wurden. Gerade mit der Einführung der Freien Förderung hat der Gesetz- geber für die Grundsicherungsstellen die Möglichkeit geschaffen, vor Ort passgenaue Eingliederungskonzepte unter Beachtung der gesetzlich geregelten Grenzen zu realisieren. Eine zentral bereitgestellte Arbeitshilfe könnte wiederum als einengend empfunden werden. Richtig ist aber, dass mit der durch § 16 f SGB II ge- schaffenen Freiheit ein hohes Maß an Verantwortung für die Grundsicherungsstellen einhergeht. Vor diesem Hin- tergrund haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Länder eine gemeinsame Arbeitsgruppe z d M G g e z d b A d d s R z d B s R e m r c N s g L A b t s d B a a s V z z e d e n w m b (C (D ur Umsetzung des § 16 f SGB II eingerichtet. Ziel ist ie Erarbeitung einer gemeinsamen Auffassung zu den öglichkeiten und Grenzen der Freien Förderung in der rundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei sollen rundsätzliche und gesetzessystematische Einordnungen rfolgen, die als Orientierung für die konkrete Umset- ung vor Ort – im Sinne von Leitplanken für die Praxis – ienen können. Der Abschluss der Bund-Länder-Ar- eitsgruppe wird für die erste Junihälfte angestrebt. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Elke Reinke (DIE LINKE) (Druck- ache 16/13102, Frage 34): Welche Maßnahmen, die über die Anhebung der Kinder- regelleistungen nach SGB II und SGB XII für Kinder zwi- schen 6 und 13 Jahren von 60 Prozent auf 70 Prozent sowie über die Ausweitung des sogenannten Schulbedarfspakets im Konjunkturpaket II hinausgehen, hat die Bundesregierung ge- troffen, um den Urteilen des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2006 (L 6 AS 336/07) und des Bundes- sozialgerichts vom 27. Januar 2009 gerecht zu werden, wo- nach die Ermittlung der Regelsätze für Kinder nach SGB II und SGB XII als verfassungswidrig anzusehen ist, weil keine wirkliche Bedarfsermittlung für Kinder vorliegt? Das Bundessozialgericht – BSG – hat die derzeitige egelleistung für Kinder als nicht verfassungsgemäß be- eichnet, die Verfahren ausgesetzt und die zu entschei- enden Fälle zur verfassungsrechtlichen Prüfung dem undesverfassungsgericht vorgelegt. Allerdings befasste ich das Gericht in seiner Begründung damit, dass der egelsatz bzw. die Regelleistung für Kinder nicht benso eigenständig und mit vergleichbarer Intensität er- ittelt wurde, wie der für Alleinstehende geltende Eck- egelsatz. Ferner wurde bemängelt, dass eine ausrei- hende Begründung der Leistungshöhe für Kinder fehle. icht befasst hat sich das BSG mit der Frage, ob die tat- ächliche Höhe der Regelsätze bedarfsdeckend ist. Ver- leichbares gilt für den Vorlagebeschluss des Hessischen andessozialgerichts. Bereits im Jahr 2008 hatte das Bundesministerium für rbeit und Soziales das Statistische Bundesamt – StaBA – eauftragt, auf der Grundlage der BMFSFJ-Studie „Kos- en eines Kindes“ zu prüfen, ob auf Basis der EVS 2003 pezielle „Kinderregelsätze“ ermittelt werden können. In ieser Studie hatte das BMFSFJ durch das Statistische undesamt modellhaft für alle Haushalte mit Kindern uf Basis der EVS 1998 und 2003 die gesamten „Kinder- usgaben“ ermitteln lassen. Dies ist nur über den Kon- um von „Familien mit Kindern“ möglich, da die erbrauchsausgaben der EVS immer nur im Haushalts- usammenhang erfasst werden. Diese Berechnungen eigen, dass sich nicht sämtliche Verbrauchsausgaben xakt auf Erwachsene und Kinder verteilen lassen. Bei em überwiegenden Teil der Verbrauchsausgaben ist ine Verteilung auf Erwachsene und Kinder nur durch ormative Festlegungen möglich. Für diese Aufteilung aren umfangreiche Berechungen erforderlich, denen ethodisch anspruchsvolle Modelle für die Ausgaben- ereiche Ernährung, Verkehr und Wohnen und weitere, 24538 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 (A) ) (B) ) etwas einfachere Annahmen, für alle anderen Ausgaben- bereiche zugrunde lagen. Diese Festlegungen wurden in einer hierzu vom BMFSFJ eingerichteten Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Wissenschaftlern getroffen. Die Aufteilung der regelsatzrelevanten Verbrauchs- ausgaben auf Erwachsene und Kinder erfolgte daher auch bei dieser Sonderauswertung entsprechend der da- mals getroffenen normativen Festlegungen. Damit hat die Bundesregierung bereits Veränderun- gen vorgenommen, die das BSG verlangte, und hat auch dem Anliegen des Bundesrates und der Wohlfahrtsver- bände, die Regelsätze für Kinder nach einer Überprü- fung anhand des realen Bedarfs anzupassen, Rechnung getragen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/13102, Fragen 35 und 36): Sind Jugendliche in der dualen Berufsausbildung, die auf Berufsausbildungsbeihilfe angewiesen sind, in den Kreis der Empfängerinnen und Empfänger für das sogenannte Schul- starterpaket einbezogen? Inwiefern plant die Bundesregierung, Jugendliche in der dualen Berufsausbildung, die auf Berufsausbildungsbeihilfe angewiesen sind, in den Kreis der Empfängerinnen und Emp- fänger für das sogenannte Schulstarterpaket aufzunehmen, falls dies noch nicht geschehen ist, wie dies der Deutsche Ge- werkschaftsbund, DGB, in seiner Stellungnahme zum „Bürger- entlastungsgesetz Krankenversicherung“ vom 16. April 2009 vorgeschlagen hat, da dieser Personenkreis ebenfalls nicht ohne Weiteres in der Lage wäre, die Ausgaben für den Besuch der Berufsschule zu decken, und so eine Gleichbehandlung vergleichbarer Personengruppen im Gesetz erreicht werden könnte? Jugendliche, die sich in einer dualen Ausbildung be- finden, sind nicht in den Kreis der Empfängerinnen und Empfänger der zusätzlichen Leistung für die Schule ein- bezogen. Die Bundesregierung plant auch nicht eine er- gänzende Aufnahme dieses Personenkreises. Personen, die sich in einer dualen Ausbildung befin- den, sind dem Grunde nach aus dem System des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) ausgeschlossen, wenn sie außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen. Die Ausweitung der zusätzlichen Leistung für die Schule im Rahmen des SGB II auf diese Personengruppe ist auch deshalb nicht erforderlich, weil der jeweilige Ausbildungsbedarf über das vorrangige System der Aus- bildungsförderung (hier die Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III –) abgedeckt wird. Sofern dieser Personenkreis noch im Haushalt der Eltern lebt, besteht Anspruch auf (ergän- zendes) Arbeitslosengeld II. In diesen Fällen können die Kosten der Ausbildung aber einkommensmindernd gel- tend gemacht werden, sodass es keiner ergänzenden För- derung durch die zusätzliche Leistung für die Schule be- darf. A d d ( Z P s b s g w E t s R I p d g u z a f u W d r b Ä w b l k w B S b D p q B W n (C (D nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen er Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Drucksache 16/13102, Fragen 37 und 38): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem nach dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, zu erwartenden möglichen Fachkräftemangel in den so- zialen Berufen – unter anderem im Bereich der Kranken- und Altenpflege – entgegenzuwirken und die Beschäftigung in den Gesundheitsberufen insgesamt weiter auszubauen, damit der Gesundheits- und Pflegesektor gestärkt aus der Krise her- vorgehen kann? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Arbeitsbedingungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen beispielsweise durch eine leistungsgerechte Bezahlung oder den Abbau von Hierarchien attraktiver zu gestalten, und wel- che Maßnahmen plant sie in den Bereichen Aus- und Weiter- bildung? u Frage 37: Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Bedarf an flegefachkräften ansteigt und infolge des demografi- chen Wandels sich weiter erhöhen wird. Die Pflege- ranche ist insofern von der Wirtschaftskrise auch nur ehr begrenzt betroffen. Zwar kann derzeit von einem enerellen Fachkräftemangel noch nicht gesprochen erden, gleichwohl kann es bereits heute regional zu ngpässen kommen. Die Bundesregierung hat vielfäl- ige Maßnahmen ergriffen, um den Berufsnachwuchs zu ichern, das Berufsfeld aufzuwerten und die beruflichen ahmenbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. nsbesondere hat sie bereits in der letzten Legislatur- eriode eine umfassende Modernisierung der Ausbil- ungsregelungen in der Kranken- und Altenpflege um- esetzt. Mit dem „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung nd Stabilität in Deutschland“ vom 2. März 2009 wurde udem die Umschulungsförderung für den Pflegebereich usgeweitet. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt ür die in den Jahren 2009 und 2010 beginnenden Alten- nd Krankenpflegeumschulungen die Finanzierung der eiterbildungskosten über die gesamte Ausbildungs- auer von drei Jahren und verschafft hierdurch den Ein- ichtungen finanzielle Freiräume für zusätzliche Erstaus- ildungen. Mit der zum 1. Juli 2009 in Kraft tretenden nderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erden künftig auch Aufstiegsfortbildungen in der am- ulanten und stationären Altenpflege gefördert. Damit assen sich auch über diesen Weg mehr Nachwuchs- räfte durch attraktivere Fortbildungsmöglichkeiten ge- innen. Darüber hinaus gibt es im Bereich des BMFSFJ und MG verschiedene Initiativen in der Pflegeausbildung. o bietet das Projekt „Servicenetzwerk Altenpflegeaus- ildung“ des BMFSFJ allen Pflegeeinrichtungen in eutschland kostenlose Beratung an, um Ausbildungs- lätze in der Altenpflege zu schaffen, zu erhalten und ualifiziert auszugestalten. Darüber hinaus hat das MFSFJ ein Modellvorhaben mit acht Projekten zur eiterentwicklung der Pflegeberufe durchgeführt, das eue Wege der Zusammenführung und zukunftsweisen- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24539 (A) ) (B) ) den Ausgestaltung der pflegerischen Fachkraftausbil- dung aufzeigt. Mit dem Krankenhausfinanzierungs- reformgesetz – KHRG – wurde ein Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Kran- kenhäusern eingeführt. Damit sollen in den nächsten drei Jahren schrittweise bis zu 16 500 zusätzliche Stellen im Pflegedienst der Krankenhäuser zu 90 Prozent durch die Krankenkassen finanziert werden. Dadurch wird dem seit Jahren anhaltenden Trend entgegengewirkt, dass Krankenhäuser zulasten des Pflegebereichs Einsparun- gen vornehmen und Pflegepersonal abbauen; dies stärkt auch die Beschäftigung und die Berufszufriedenheit der Pflegenden in den Krankenhäusern. Schließlich hat Ende März die Allianz zur Beratung der Bundesregierung in Fragen des Arbeitskräftebedarfs ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll den Bedarf an qualifi- zierten Arbeitskräften für die Zukunft identifizieren und Maßnahmen vorschlagen, wie diesem Bedarf Rechnung getragen werden kann. Die Allianz wird auch die Ent- wicklung in den Heil- und daher auch Pflegeberufen analysieren. Zu Frage 38: Die Bundesregierung wird weiterhin die Aktivitäten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Gesund- heits- und insbesondere in den Pflegeberufen im Rahmen der Initiative „Neue Qualität der Arbeit (INQA)“ sowie im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz- strategie – GDA – unterstützen. Die Pflege/Altenpflege sowie die demografischen Aspekte dieser Branche sind Förderschwerpunkt des Modellprogramms zur Bekämp- fung arbeitsbedingter Erkrankungen, das die Bundesan- stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchführt. Zudem ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozia- les Partner des Wettbewerbes „Beste Arbeitgeber im Ge- sundheitswesen“. Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes – AEntG – die Möglichkeit geschaffen, in weiteren Branchen Mindestlöhne festzu- setzen. Dazu wurden sechs weitere Branchen, darunter die Pflegebranche – Altenpflege und ambulante Kran- kenpflege – aufgenommen. Damit besteht auch in der Pflegebranche künftig die Möglichkeit, Mindestlöhne für alle Arbeitgeber sowie alle in Deutschland beschäf- tigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bran- che verbindlich zu machen. Aufgrund der Besonderhei- ten der Pflegebranche knüpft der Verordnungsgeber zur Festsetzung von Mindestlöhnen nicht an einen Tarifver- trag, sondern an den Vorschlag einer sich aus Vertretern der Branche zusammensetzenden Kommission an. Schließlich hat der von Frau Bundesgesundheits- ministerin Ulla Schmidt einberufene Pflegegipfel Anfang April 2009 Handlungsempfehlungen für Maß- nahmen zur Entwicklung und Erprobung neuer Arbeits- und Aufgabenteilungen in der Krankenhauspflege, zur Unterstützung einer modernen Arbeitsorganisation so- wie zur Nachwuchsförderung in der Pflege beschlossen. Dadurch soll die Berufszufriedenheit der Pflegenden er- höht sowie die Vereinbarkeit des Pflegeberufs mit Fami- lie und Freizeit verbessert werden. Beispielhafte M d D a b w A d F ( u v s w d k D b i W g g i A d A s v K z k e s r B (C (D odelle sollen mit finanzieller Unterstützung des Bun- esministeriums für Gesundheit unter Federführung der eutschen Krankenhausgesellschaft zusammengetragen, usgewertet und veröffentlicht werden. Im Hinblick auf die Aktivitäten zur Aus- und Weiter- ildung wird auf den Antwortbeitrag zu Frage 37 ver- iesen. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die rage des Abgeordneten Dr. Erwin Lotter (FDP) Drucksache 16/13102, Frage 39): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Fahrgastsicherheit die immer wieder gemeldeten Vorfälle im Personenverkehr der Deutschen Bahn AG, nach denen Kinder, ältere Menschen, Behinderte und andere Personen- gruppen, die sich nur eingeschränkt oder gar nicht selbst hel- fen können, wegen falscher, vergessener oder fehlender Fahr- ausweise vor Erreichen des Fahrtziels am nächsten Bahnhof vom Schaffner des Zuges verwiesen werden, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung als alleiniger Anteils- eigner der Deutschen Bahn AG, solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden? Bei den bekannt gewordenen Fällen handelt es sich m solche, in denen Kinder ohne Fahrausweis der Züge erwiesenen worden waren. Die Bundesregierung hat ich daraufhin umgehend an die Deutsche Bahn AG ge- andt und um Aufklärung gebeten. Diese hat mitgeteilt, ass ihr Regelwerk vorsieht, dass Minderjährige unter einen Umständen des Zuges verwiesen werden dürfen. ie Zugbegleiter sind angewiesen, immer das Alter der etroffenen Kinder und Jugendlichen festzustellen und m Zweifelsfall vom Kinderstatus auszugehen. Nach diesem Regelwerk werden ebenfalls von der eiterfahrt nicht ausgeschlossen Kranke oder Schwan- ere, alleinreisende Erwachsene mit Kindern, hilflose, ebrechliche und behinderte Menschen, sowie Personen n stark alkoholisiertem Zustand. nlage 27 Antwort er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage der bgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Druck- ache 16/13102, Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen für den Bau eines sogenannten Ems-Kanals von Papenburg nach Leer, und inwiefern beabsichtigt sie, sich an einer solchen Machbarkeitsstudie zu beteiligen? Das Land Niedersachsen hat die von den Umwelt- erbänden BUND und WWF aufgebrachte Idee eines anals parallel zur Ems aufgegriffen und beabsichtigt, ur Beurteilung der Realisierungschancen eine Machbar- eitsstudie durchführen lassen. Die Bundesregierung steht iner ergebnisoffenen Prüfung der Projektidee grund- ätzlich aufgeschlossen gegenüber. Das Bundesministe- ium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat der itte Niedersachsens, die Durchführung der Machbar- 24540 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 (A) ) (B) ) keitsstudie fachlich durch die Wasser- und Schifffahrts- verwaltung zu unterstützen, entsprochen. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- che 16/13102, Fragen 43 und 44): Bei wie vielen der 900 Bundesbauten, die laut Pressemit- teilung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung, Wolfgang Tiefensee, vom 21. Mai 2009 mit 500 Mil- lionen Euro aus dem Konjunkturprogramm saniert werden, wird damit auch Barrierefreiheit hergestellt, bei welchen die- ser Bauten nicht? Wann wird die Bundesregierung meine Frage 13 auf Bun- destagsdrucksache 16/11715 vom 28. Januar 2009 nach einer Übersicht über fehlende Barrierefreiheit bei Bundesbauten be- antworten können? Zu Frage 43: Die barrierefreie Erschließung und Nutzung von öf- fentlichen Gebäuden ist erklärtes politisches Ziel, dessen bauliche Umsetzung im Einzelfall gemäß den aktuell geltenden Vorschriften erfolgt. Innerhalb des Teilprogramms „Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden“ des Konjunktur- paketes II der Bundesregierung werden Maßnahmen ent- sprechend umzusetzen sein. Zu Frage 44: Eine Übersicht über die fehlende oder vorhandene Barrierefreiheit bei den 900 Bundesbauten, die im Kon- junkturprogramm saniert werden sollen, ist in circa zwei Jahren möglich. Eine Übersicht der Barrierefreiheit bei sämtlichen Bundesgebäuden ist bei dem derzeit vorhandenen Perso- nalbestand in einer vertretbaren Zeit nicht herstellbar. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/13102, Frage 45): Welche konkreten Zusagen hat die Bundesregierung durch den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Stein- meier, bei dessen Telefonat mit dem Vorstandschef des Stahl- unternehmens Arcelor Mittal gegeben, um den Standort Ei- senhüttenstadt in vollem Umfang zu erhalten, und stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass der Erhalt des Stahlstandorts Eisenhüttenstadt für das Land Brandenburg denselben Stellenwert besitzt wie der Erhalt der Standorte der Adam Opel GmbH für die Bundesländer Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen? Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Wal- ter Steinmeier, hat zuletzt im vergangenen Sommer das Arcelor Mittal Stahlwerk in Eisenhüttenstadt besucht. Er hat in einem Telefonat am 11. Mai 2009 mit dem Vorstandsvorsitzenden von Arcelor Mittal, Herrn Lakshmi M d d m L s n t b A d d G i z K h M v d b d f a n m s d a P s d i g h i g r O – f t m (C (D ittal, auf den hohen Stellenwert des Stahlwerkes für ie Region und über die Region hinaus hingewiesen und arauf hingewirkt, dass Arcelor Mittal im engen Kontakt it den Beschäftigten, den Gewerkschaften und der andesregierung alles unternimmt, um den Standort Ei- enhüttenstadt zu erhalten. Über den konkreten Inhalt haben die Gesprächspart- er Vertraulichkeit vereinbart. Lakshmi Mittal und der Bundesminister des Auswär- igen haben vereinbart, hierzu weiter im Kontakt zu blei- en. nlage 30 Antwort es Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage er Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 46): Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Entwick- lung der Menschenrechtslage in West-Papua, nachdem Ende April 2009 die einzige Niederlassung des Internationalen Ro- ten Kreuzes von den indonesischen Behörden geschlossen wurde und vier niederländische Medienvertreter im Zuge der Parlamentswahlen mehrere Stunden inhaftiert wurden, und besteht die Möglichkeit, die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung und Indonesiens im Menschenrechtsbe- reich zu vertiefen? Nach Kenntnis der Bundesregierung steht die von der ndonesischen Regierung ausgesprochene Anordnung ur Schließung der Außenstelle des Internationalen omitees vom Roten Kreuz – IKRK – in der Provinz- auptstadt Jayapura nicht im Zusammenhang mit der enschenrechtslage in den beiden indonesischen Pro- inzen Papua und West-Papua. Laut IKRK sieht die in- onesische Regierung die Außenstelle nicht durch die isherigen bilateralen Absprachen gedeckt. Nach den er Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen er- olgte die Verhaftung der niederländischen Journalisten us aufenthaltsrechtlichen Gründen. Sie wurden am Tag ach der Festnahme wieder aus der Haft entlassen. Un- ittelbare Rückschlüsse aus diesem Vorfall auf die Men- chenrechtslage in Papua sind nicht möglich. Es ist je- och bekannt, dass die indonesische Regierung usländischen Journalisten regelmäßig die Einreise nach apua verwehrt. Zu beobachten ist eine faktische Verletzung der wirt- chaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte er indigenen Bevölkerung. Menschenrechtsverteidiger n Papua sind Repressalien und Einschüchterungen aus- esetzt. In Einzelfällen kommt es zu unverhältnismäßig arten Strafurteilen für Einwohner Papuas, insbesondere m Umfeld bloßer Meinungsäußerung. Die Bundesregierung steht in engem und regelmäßi- em Kontakt mit den in Indonesien tätigen Menschen- echtsverteidigern und fördert die Arbeit nichtstaatlicher rganisationen wie „Peace Brigades International“ pbi. Möglichkeiten der Unterstützung des Aufbaus unktionierender rechtsstaatlicher und gemeinwohlorien- ierter Strukturen der Daseinsvorsorge in Papua werden it der indonesischen Seite erörtert. Gleichwohl ist eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24541 (A) ) (B) ) Zurückhaltung auf indonesischer Seite aufgrund der politischen Sensibilität des Themas unübersehbar. Die Frage der Menschenrechte und die Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit in diesem Bereich ist Ge- genstand der regelmäßigen Treffen zwischen Regie- rungsvertretern und Parlamentariern beider Länder, so bei den Besuchen des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, im Februar 2008 und des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechts- politik und Humanitäre Hilfe, Günter Nooke, im Februar 2009. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 47): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Gold- und Kupferabbaus der US-amerikanischen Firma Free- port-McMoRan Copper & Gold Inc. in West-Papua auf die Menschenrechte der Ureinwohner von West-Papua vor dem Hintergrund, dass das indonesische Umweltministerium die Firma seit 1997 wiederholt wegen umweltzerstörender Maß- nahmen verwarnt hat? Laut der Bundesregierung bekannten Medienberich- ten soll es in der Vergangenheit beim Betrieb der Gold- und Kupfermine (PT Freeport) der US-amerikanischen Firma Freeport McMoRan Copper and Gold Inc. in der Provinz Papua zu Verstößen gegen umweltrechtliche Auflagen des indonesischen Umweltministeriums ge- kommen sein. So sollen Abwasser und Abraum ohne die erforderli- chen Genehmigungen unter anderem in den Ajikwa- Fluss abgeleitet worden sein. Im März 2006 hat das indonesische Umweltministe- rium einen Bericht veröffentlicht, in dem diese Verstöße kritisiert werden. Vor diesem Hintergrund kommt es im- mer wieder zu gegen PT Freeport gerichteten Demon- strationen und sporadischen Unruhen unter der indige- nen Bevölkerung, zuletzt im März 2006. Das Unternehmen ist seit geraumer Zeit im Bereich des „Corporate Social Responsibility“ – der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen – in Papua engagiert. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 49): Wie beurteilt die Bundesregierung die Massentötung von Schweinen durch die ägyptische Regierung vor dem Hinter- grund der Eindämmung der sogenannten Schweinegrippe, und welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für die koptische Minderheit in Ägypten? Die neue Influenza A – H1N1 – ist bisher weltweit nur in einem Schweinebestand in Kanada nachgewiesen worden, in den sie nachweislich durch einen aus Mexiko z B K B e n E p R r S R ß e h h d m m u m h r e m Z A d F ( B s n d s m d t 2 S r o g e a z (C (D urückgekehrten Reisenden eingeschleppt wurde. Der egriff „Schweinegrippe“ ist irreführend und falsch. Die eulung von Schweinen in Ägypten ist aus Sicht der undesregierung keine Maßnahme, die geeignet wäre, iner Ausbreitung der von Mensch zu Mensch übertrage- en H1N1-Epidemie nach Ägypten vorzubeugen. Nach inschätzung der Bundesregierung sind religiöse As- ekte nicht maßgeblich für das Handeln der ägyptischen egierung. Die Behörden in Kairo haben schon seit Jah- en versucht, die Massenhaltung von Schweinen aus der tadt in die Randbezirke zu verlagern. Die seitens der egierung getroffenen Maßnahmen treffen gleicherma- en christliche wie muslimische Schweinehalter, wobei s sich bei der Mehrzahl der Betroffenen um Kopten andelt. Eine wirtschaftliche Schädigung der Schweine- alter, die trotz Entschädigungszahlungen eintreten ürfte, nimmt die Regierung dabei in Kauf. Die Regierung kann sicher sein, dass die Mehrheit der uslimischen Bevölkerung die Maßnahmen willkom- en heißt. Dies liegt unter anderem auch an Fehlperzeptionen nd Ängsten in der muslimischen Bevölkerung, die auch it dem Schweinefleischverbot des Islam zusammen- ängen. Die an guten Beziehungen zur Regierung inte- essierte koptische Amtskirche hat die Maßnahmen benfalls begrüßt. Die ägyptische Regierung betont im- er wieder, dass sie ein hohes Interesse am friedlichen usammenleben von Muslimen und Christen hat. nlage 33 Antwort es Parl. Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die rage des Abgeordneten Wilhelm Josef Sebastian CDUCSU) (Drucksache 16/13102, Frage 50): Was hat die Bundesregierung davon abgehalten, es offi- ziell zu begrüßen, dass Taiwan als Beobachter zur diesjähri- gen Weltgesundheitsversammlung eingeladen wurde, wie dies die EU, Frankreich und Großbritannien getan haben? Die Bundesregierung hat die Teilnahme Taiwans als eobachter an der soeben zu Ende gegangenen Weltge- undheitsversammlung begrüßt und unterstützt. Die zu- ehmende Zahl globaler Gesundheitsgefahren erfordert, ass Fachleute ungeachtet politischer Umstände eng zu- ammenarbeiten und Informationen austauschen. Die Bundesregierung hat sich daher in enger Abstim- ung mit den EU-Partnern seit langem dafür eingesetzt, ie pragmatische Mitarbeit Taiwans in der WHO zu ver- iefen. Die tschechische Präsidentschaft hat dazu am 8. Mai 009 im Namen aller EU-Mitglieder und weiterer zwölf taaten in Brüssel eine Erklärung veröffentlicht und da- in uneingeschränkt die Teilnahme Taiwans als Be- bachter an der 62. Weltgesundheitsversammlung be- rüßt und unterstützt. Die Bundesregierung legt in dieser Frage Wert auf ine einheitliche Haltung der EU und hat daher davon bgesehen, dieser Erklärung eine weitere nationale Ein- elerklärung hinzuzufügen. 223. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    zieht sie aus dieser kritischen Bewertung durch das von ihr
    berufene Sachverständigengremium?

    Bitte schön.

    Dr

Rede von Dr. Hermann Kues
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Herr Abgeordneter Gehring, zunächst einmal ver-
weise ich darauf, dass das Bundesjugendkuratorium ein
Beratungsgremium der Bundesregierung ist. Dieses Gre-
mium wurde am 2. Februar 2007 gebeten, praxisorien-
tierte Vorschläge bei der Profilierung der Jugendpolitik
vorzulegen. Ende März 2009 hat das Bundesjugendkura-
torium daher die zitierte Stellungnahme „Zur Neuposi-
tionierung von Jugendpolitik: Notwendigkeit und Stol-
persteine“ beschlossen.

Das Bundesjugendkuratorium hat in seiner Stellung-
nahme den querschnittsorientierten Ansatz der Jugend-
politik hervorgehoben, den aktuellen Stand der Debatte
zu einer zukunftsorientierten Jugendpolitik reflektiert,
die wichtigsten Handlungsfelder einer kohärenten Ju-
gendpolitik aufgeführt und eine umfangreiche Darstel-
lung der aktuellen politischen und fachlichen Diskurse
dazu vorgelegt. Die Bundesregierung dankt dem Bun-
desjugendkuratorium ausdrücklich für das Papier und
wird die darin enthaltenen Hinweise für die Entwicklung
einer kohärenten Jugendpolitik – soweit der Bund be-
troffen ist – prüfen.

Allerdings hat die Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen „Jugendliche in Deutschland: Perspektiven
durch Zugänge, Teilhabe und Generationengerechtig-
keit“ vom 23. März 2007 zu den Zielen und Inhalten der

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(C (D ugendpolitik auf Bundesebene bereits deutlich geacht, wo sie konkrete Handlungsziele für eine umfas ende Jugendpolitik sieht, die hier nicht erneut im Einelnen erläutert werden müssen. Danach bezieht sich ugendpolitik auf viele Themenfelder und ist als Querchnittspolitik angelegt. Auch die Stellungnahme des undesjugendkuratoriums hebt gerade diesen quer chnittsorientierten Ansatz hervor. In den zwei Jahren, in denen diese Stellungnahme errbeitet wurde, sind darauf aufbauend und in Abstimung mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung berlegungen zur Weiterentwicklung der Jugendpolitik ngestellt worden. Dabei haben wir auch von dem kontiuierlichen Beratungsprozess des Bundesjugendkuratoiums bezüglich dieser Thematik profitiert. Insofern ist s auch nicht überraschend, dass Planungsüberlegungen es Bundesjugendministeriums zum Beispiel zur Arbeit it benachteiligten jungen Menschen – dort haben wir inen ganz neuen Schwerpunkt gesetzt – eine gute Abtützung durch Vorschläge des Bundesjugendkuratoiums erfahren. So wird zum Beispiel am 15. Juni 2009 in Berlin die eue Initiative des Bundesjugendministeriums im Rahen der Bundeskonferenz „JUGEND STÄRKEN – eue Wege einer zukunftsorientierten Jugendpolitik“ orgestellt. Mit dieser Initiative entwickelt und erprobt as Bundesjugendministerium neue Wege und Methoen zur sozialen, schulischen und beruflichen Integraion junger Menschen mit schlechteren Startchancen. iese Initiative soll nachhaltige Impulse für eine aktive ugendpolitik insbesondere für diese Zielgruppen in die änder und Kommunen geben und die Politik des Bunesjugendministeriums für benachteiligte junge Menchen noch schlagkräftiger gestalten. Die Aussagen des Bundesjugendkuratoriums zum chutz von Jugendlichen vor Gewalt oder Gefährdunen, etwa durch Medien, sind für die Bundesregierung ine Bestätigung ihrer aktuellen Schwerpunktsetzung. nsbesondere die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten lektronischer, digitaler und interaktiver Medien stellen ine zunehmende Herausforderung für Eltern, Erzieende und auch Lehrpersonal dar. In allen Phasen spieen die Eltern eine ganz wichtige Rolle. Sie können aus hrer Verantwortung nicht entlassen werden. Der Staat ann sie aber bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstüten. Neben den gesetzlichen Regelungen zum Jugendnd Verbraucherschutz sind die Förderung von Medienompetenz und Medienerziehungskompetenz wichtige estandteile eines wirksamen Schutzkonzeptes. Insofern kann die Bundesregierung die in der mündlihen Frage zitierte Kritik des Bundesjugendkuratoriums, s handele sich bei der Jugendpolitik der Bundesregieung um einen „Flickenteppich unabgestimmter Maßahmen, Programme und Aktivitäten“, nicht nachvolliehen. Sie bleibt bei dem von ihr eingeschlagenen ukunftsorientierten Kurs. Ihre Zusatzfrage, bitte. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Zum Hintergrund der Frage, die Sie gerade beantworten wollten, weise ich darauf hin, dass gerade in der Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums gesagt wird, die Ausführungen in der Antwort, die Sie auf unsere Große Anfrage zur Jugendpolitik gegeben haben, stünden – Zitat – „in scharfem Kontrast zur gegenwärtigen Wirklichkeit von Jugendpolitik“. Deshalb bitte ich um Ihre Einschätzung zu zwei Vorschlägen, die das von der Bundesregierung berufene Sachverständigengremium „Bundesjugendkuratorium“ unterbreitet hat. Erstens geht es um den Verbesserungsvorschlag des Bundesjugendkuratoriums, die Einführung eines regelmäßigen Jugendmonitorings zu prüfen. Mich interessiert, ob die Bundesregierung dazu bereits Prüfungen vorgenommen und Überlegungen angestellt hat, ob ein solches Jugendmonitoring künftig sinnvoll ist, um die Wissensbasis für eine zukunftsfähige Jugendpolitik zu erhöhen und um Daten über die Ressourcenverteilung innerhalb der jugendpolitischen Bereiche zu gewinnen, was angesichts des Kinderund Jugendberichts vor allem im Jugendbereich sehr wichtig ist. Zu dem zweiten Vorschlag des Bundesjugendkuratoriums frage ich Sie: Halten Sie es für richtig, eine ressortübergreifende Zuständigkeit des BMFSFJ durch eine Änderung der Geschäftsordnung der Bundesregierung zu erweitern? Dr Zunächst einmal zu dem möglichen Mehrwert eines Jugendmonitorings: Hinsichtlich dessen, was hier zusammengefasst dargestellt wird, ist für uns nicht unmittelbar nachvollziehbar, was damit erreicht werden soll. Der bloße Hinweis auf lückenhaftes Wissen kann dies unseres Erachtens noch nicht rechtfertigen und schon gar nicht Antworten auf die Fragen geben, was künftig noch gemacht werden soll, wer es machen soll und wer es tatsächlich bezahlen soll. Es existiert eine bestimmte Ordnung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden in Bezug auf diese Themen und Fragestellungen. Im Grunde genommen gibt es bereits eine intensive Berichterstattung. Wir schaffen es gar nicht, die vielen Anregungen, die beispielsweise im 11., 12. und 13. Jugendbericht vorgegeben worden sind, von heute auf morgen umzusetzen; denn dies ist ein Prozess, in den die verschiedenen Ebenen einbezogen werden müssen und in dem auch andere mitentscheiden. Das entscheidet weder allein das Bundesjugendministerium noch die Bundesregierung. Das allein hilft nicht. Man muss sich schon konkrete Gedanken über die Instrumente machen. Im Übrigen glaube ich, dass die Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums arg theoretisch und textlastig ist. Sie ersetzt nicht politische Überlegungen. Was die Zuständigkeiten angeht, verhält es sich so, dass das Bundesfamilienministerium innerhalb der Bundesregierung durchaus eine koordinierende Funktion innehat, was die Jugendpolitik angeht. Wenn Sie sich die u a s F r h t k k c b r u g t u d i e h d j E d s S B g l B W V d m s P d g A (C (D nterschiedlichen Sachbereiche ansehen – wir haben usdrücklich festgestellt, dass es sich um eine Querchnittsaufgabe handelt –, dann erkennen Sie, dass eine ülle von Ressorts betroffen ist – vom Arbeitsministeium über das Bildungsministerium bis hin zum Gesundeitsministerium –, die dort in eigener Verantwortung täig sind. Daher kann nicht alles ohne Weiteres onzentriert werden. Wenn man die Länder und die ommunale Ebene einbezieht, dann wird noch deutliher, dass es dort immer eine vielschichtige Struktur geen wird und dass es daher darauf ankommt, dies kohäent zu gestalten. Ich glaube, es ist sachgerecht, die nterschiedliche Vielschichtigkeit in den einzelnen Reionen zu berücksichtigen; denn wenn wir dies nicht häten, fänden wir – je nach Region in Deutschland – keine nterschiedlichen Antworten. Deswegen halten wir an er föderalen Struktur fest. Sie haben eine weitere Zusatzfrage. In der Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums st hervorgehoben, dass eine stärkere Partizipation und ine Diskussion über das Wahlalter zu einer zukunftsfäigen Jugendpolitik gehören. Deshalb frage ich Sie, ob ie Bundesregierung die Einschätzung des Bundesugendkuratoriums teilt, nach der „die Überprüfung von inschränkungen des aktiven Wahlrechts mit Bezug auf as Alter … ein zentrales Anliegen einer umfassend vertandenen Jugendpolitik“ ist, und welche Konsequenzen ie daraus ziehen. Dr Das ist eine konkrete Einschätzung der Wissenschafter, die dem Bundesjugendkuratorium angehören. Die undesregierung teilt nicht die Auffassung, dass das ahlrecht geändert werden müsste. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereiches. ielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung er Fragen. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesinisteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor icherheit. Die Fragen 2 und 3 der Kollegin Brigitte othmer werden schriftlich beantwortet. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bunesministeriums des Innern. Zur Beantwortung der Fraen steht der Parlamentarische Staatssekretär Peter ltmaier bereit. Ich rufe die Frage 4 der Kollegin Monika Lazar auf: Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundes regierung darauf reagieren, dass, wie im Verfassungsschutzbericht 2008 beschrieben, autonome nationalistische Gruppen bei Demonstrationen zunehmend gewalttätige Auseinandersetzungen suchen? Bitte, Herr Staatssekretär. P Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Lazar, ich kann Ihnen zunächst bestätigen, dass die Bundesregierung selbstverständlich alle gewaltbereiten extremistischen Gruppierungen beobachtet, und zwar mit besonderer Aufmerksamkeit. Das gilt auch für die von Ihnen angesprochenen autonomen Nationalisten. Was nun Ihre konkrete Frage im Hinblick auf die Maßnahmen angeht, die bei gewalttätigen Auseinandersetzungen ergriffen werden: Dies fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Wie Sie wissen, beteiligt sich die Bundespolizei bisweilen an entsprechenden Einsätzen. Aber sie wird dann unterstellt. Das wird von den jeweiligen Ländern entschieden und angeordnet. Zu deren Zuständigkeitsbereich äußert sich die Bundesregierung generell und grundsätzlich nicht. Ich will aber hinzufügen, dass wir neben der polizeilichen Reaktion selbstverständlich gefordert sind, auf dieses Phänomen gesellschaftspolitisch zu reagieren. Wir sind präventiv gefordert, positive Einflussfaktoren wie erlebte Toleranz und Offenheit, berufliche und persönliche Anerkennung und Wertschätzung, Zivilcourage, Integration und Teilhabe zu fördern und zu unterstützen, um damit zentrifugalen Kräften entgegenzuwirken. Sie selbst wissen aufgrund Ihres eigenen Engagements, dass es eine Fülle von Initiativen und Programmen gibt, die hierzu von der Bundesregierung eingerichtet worden sind. Ich nenne beispielhaft das Programm „Vielfalt tut gut“ im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ihre Zusatzfragen, bitte. Die Fragen zu den Bundesprogrammen hätte ich an Herrn Staatssekretär Kues stellen müssen, der mir wahrscheinlich gut hätte antworten können. Da Sie aber jetzt mein Gesprächspartner sind, stelle ich eine andere Frage. Es ist sicherlich sinnvoll, die gesamten Debatten aus Bundessicht zu betrachten. Mich würde interessieren, ob diese konkrete neue Erscheinung der autonomen Nationalisten auch in der Innenministerkonferenz, in der das BMI vertreten ist, eine Rolle spielt. Mir geht es um die neue Gewalt, aber auch um Parolen, die in den letzten Jahren nicht so häufig zu hören waren. Ich erwähne exemplarisch zwei, die ich gehört habe. Eine Parole, die immer wieder bei diesen Demonstrationen gerufen wird, lautet: „Nationaler Sozialismus jetzt!“ Das ist sehr grenzwertig. Eine andere Parole ist: „Nie wieder Krieg – nach unserem Sieg“. Das betrifft ja den Verfassungsschutz, für den die Länder, aber auch der Bund zuständig sind. Deshalb würde mich Ihre diesbezügliche Einschätzung interessieren. Wird die Entwicklung von der Bundesseite beobachtet, und versucht man, im Benehmen mit den Ländern die Gremien dafür zu sensibilisieren? P Frau Kollegin Lazar, ich habe eingangs gesagt, dass wir diese Aktivitäten sehr genau beobachten. Es handelt s r s o w V w S z D s h k m h n t s d r d n c n m t d d g f l d l l g r S m d G F a r s K C g a (C (D ich um rund 400 autonome Nationalisten. Es gibt daüber hinaus ein Umfeld. Dies wird von den Verfasungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bebachtet. Die Erkenntnisse, die darüber gewonnen erden, werden ausgetauscht. Ich bitte allerdings um erständnis dafür, dass ich Einzelheiten über das hinaus, as im Verfassungsschutzbericht dargelegt ist, an dieser telle nicht erörtern kann. Sie wissen, dass es dafür die uständigen Gremien des Deutschen Bundestages gibt. er Bundestag hat sich vorbehalten, derartige Fragen peziell im Parlamentarischen Kontrollgremium zu beandeln. Im Übrigen beschäftigt sich die Innenministeronferenz, wie Sie wissen, regelmäßig mit Fragen, die it dem politischen Extremismus in Zusammenhang ste en. Ich bitte um Verständnis, dass ich an dieser Stelle icht in der Lage bin, über die Tagesordnung der nächsen IMK, die nicht vom Bundesinnenministerium aufgetellt wird – die IMK ist eine Einrichtung der Länder; as Bundesinnenministerium ist dort nur Gast –, zu refeieren. Ihre zweite Zusatzfrage, bitte. Vielleicht können Sie mir verraten, ob es ein Wunsch es Bundesinnenministeriums wäre, bei der nächsten Inenministerkonferenz auch diese Teilbereiche anzusprehen; denn Sie können wahrscheinlich auf die Tagesordung Einfluss nehmen. P Frau Kollegin Lazar, ich kann Ihnen jedenfalls verra en, wenn Sie es nicht ohnehin schon wissen, dass es ein ringender Wunsch des Bundesinnenministeriums ist, ass bei Demonstrationen und bei der Ausübung des rundgesetzlich geschützten Rechts auf Demonstrationsreiheit, Gewalttätigkeiten – egal ob von rechts oder von inks – nach Möglichkeit gar nicht vorkommen bzw. iese eingedämmt und bekämpft werden. Das ist ein Aniegen des Bundesinnenministeriums. Wir haben in der etzten Zeit eine Reihe von Vorfällen erlebt, die Anlass eben, die Frage zu stellen, ob alle notwendigen Vorkehungen getroffen worden sind, um beispielsweise den chutz von unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern, Deonstranten, aber auch Polizisten sicherzustellen. Über iese Fragen wird selbstverständlich in den zuständigen remien geredet. Die Frage 5 des Kollegen Volker Beck sowie die rage 6 der Kollegin Ulla Jelpke werden schriftlich bentwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeiums der Finanzen auf. Zur Beantwortung der Fragen teht die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette ressl zur Verfügung. Die Fragen 7 und 8 des Kollegen hristoph Waitz werden schriftlich beantwortet. Die Fraen 9 und 10 des Kollegen Dr. Jürgen Koppelin werden ufgrund Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien ebenfalls schrift Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner lich beantwortet. Außerdem werden die Fragen 11 und 12 des Kollegen Dr. Volker Wissing und die Frage 13 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch schriftlich beantwortet. Die Fragen 14 und 15 des Kollegen Frank Spieth werden ebenfalls schriftlich beantwortet. Ich rufe nun die Frage 16 der Kollegin Britta Haßelmann auf: Inwieweit sind die in den Konjunkturpaketen I und II beschlossenen Steuererleichterungen und die mit dem geplanten Bürgerentlastungsgesetz verbundenen Steuererleichterungen in die aktuelle Steuerschätzung eingegangen? N Sehr geehrte Frau Kollegin Haßelmann, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die finanziellen Auswirkungen der in den Konjunkturpaketen I und II beschlossenen Maßnahmen und die mit dem geplanten Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen, das wir auch „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ nennen, verbundenen Effekte – letztere nach dem Stand des Regierungsentwurfs, weil der Abschluss der parlamentarischen Beratungen noch aussteht und die entsprechenden finanziellen Auswirkungen nicht bekannt sein konnten – wurden in die aktuelle Steuerschätzung einbezogen. Als Folge der drei hier angesprochenen Rechtsänderungen wurden bei der Steuerschätzung für die Kassenjahre 2009 bis 2013 folgende Mindereinnahmen auf gesamtstaatlicher Ebene – darauf bezog sich Ihre Frage – ermittelt: im Jahr 2009 durch das Konjunkturpaket I minus 2,6 Milliarden Euro, durch das Konjunkturpaket II minus 4,9 Milliarden Euro, in der Summe minus 7,5 Milliarden Euro; im Jahr 2010 durch das Konjunkturpaket I minus 5,7 Milliarden Euro, durch das Konjunkturpaket II minus 5,6 Milliarden Euro, durch das Bürgerentlastungsgesetz minus 8,1 Milliarden Euro, in der Summe minus 19,4 Milliarden Euro; im Jahr 2011 durch das Konjunkturpaket I minus 5,9 Milliarden Euro, durch das Konjunkturpaket II minus 6,1 Milliarden Euro, durch das Bürgerentlastungsgesetz minus 10,5 Milliarden Euro, in der Summe minus 22,5 Milliarden Euro; im Jahr 2012 durch das Konjunkturpaket I minus 3,9 Milliarden Euro, durch das Konjunkturpaket II minus 6,2 Milliarden Euro, durch das Bürgerentlastungsgesetz minus 10,6 Milliarden Euro, in der Summe minus 20,7 Milliarden Euro; im Jahr 2013 durch das Konjunkturpaket I minus 1,4 Milliarden Euro, durch das Konjunkturpaket II minus 6,3 Milliarden Euro, durch das Bürgerentlastungsgesetz minus 11,3 Milliarden Euro, in der Summe minus 19,0 Milliarden Euro. Ihre Zusatzfragen, bitte. Ich möchte erst die Antwort auf meine zweite Frage abwarten. d m H d w v g M m d d d E r 1 d 4 j K B d li d d m p e G E v E m p e G E ü n (C (D N Ich beantworte die Fragen gern zusammen, aber man uss es mir sagen. Ich wusste das auch nicht. Dann rufe ich auch die Frage 17 der Kollegin Britta aßelmann auf: Wie hoch ist der Anteil dieser Steuererleichterungen an den in der Steuerschätzung für die Gemeinden ermittelten Mindereinnahmen, differenziert nach den Steuererleichterungen im Konjunkturpaket I, im Konjunkturpaket II und dem geplanten Bürgerentlastungsgesetz? N Frau Präsidentin, das wussten wir beide nicht, aber ir können ja flexibel reagieren. Gegenüber der jeweils letzten Steuerschätzung – Noember 2008 für 2009, Mai 2008 für 2010 bis 2012 – ereben sich nach der Mai-Steuerschätzung 2009 folgende indereinnahmen für die Gemeinden: 2009 insgesamt inus 7,6 Milliarden Euro, davon durch Steuerrechtsän erungen minus 2,4 Milliarden Euro, davon wiederum urch das Konjunkturpaket I minus 0,7 Milliarden Euro, urch das Konjunkturpaket II minus 0,7 Milliarden uro, durch das Bürgerentlastungsgesetz keine Verände ung, durch die Gesamtheit der drei Gesetze also minus ,4 Milliarden Euro; 2010 insgesamt minus 10,7 Milliaren Euro, davon durch Steuerrechtsänderungen minus ,7 Milliarden Euro, davon wiederum durch das Konunkturpaket I minus 1,7 Milliarden Euro, durch das onjunkturpaket II minus 0,8 Milliarden Euro, durch das ürgerentlastungsgesetz minus 1,2 Milliarden Euro, urch die Gesamtheit der drei Gesetze also minus 3,7 Milarden Euro; 2011 insgesamt minus 12,1 Milliarden Euro, avon durch Steuerrechtsänderungen minus 5,0 Milliaren Euro, davon wiederum durch das Konjunkturpaket I inus 1,7 Milliarden Euro, durch das Konjunktur aket II minus 0,9 Milliarden Euro, durch das Bürgerntlastungsgesetz minus 1,5 Milliarden Euro, durch die esamtheit der drei Gesetze also minus 4,1 Milliarden uro; 2012 insgesamt minus 12,2 Milliarden Euro, daon durch Steuerrechtsänderungen minus 4,3 Milliarden uro, davon wiederum durch das Konjunkturpaket I inus 1,0 Milliarden Euro, durch das Konjunktur aket II minus 0,9 Milliarden Euro, durch das Bürgerntlastungsgesetz minus 1,5 Milliarden Euro, durch die esamtheit der drei Gesetze also minus 3,4 Milliarden uro. Das war nicht der Windbericht, sondern die Übersicht ber die Steuermindereinnahmen. Jetzt haben Sie vier Zusatzfragen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch Ih en, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung meiner Britta Haßelmann beiden Fragen. Dadurch wurde ja noch einmal deutlich, dass in der Frage der Steuermindereinnahmen neben der Krise – wir haben ja hier schon über wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen und andere Dinge diskutiert – auch bestimmte Beschlussfassungen im Deutschen Bundestag erhebliche Auswirkungen auf die drei Ebenen Bund, Länder und Kommunen haben. Mich würde interessieren, ob innerhalb der Bundesregierung und speziell im Bundesministerium der Finanzen aufgrund der massiven Einbrüche an Steuereinnahmen bzw. der Steuermindereinnahmen darüber diskutiert wird, Gesetzesinitiativen hinsichtlich einer Mindestfinanzausstattung der kommunalen Ebene – diese interessiert mich jetzt besonders – auf den Weg zu bringen. N Frau Kollegin Haßelmann, Sie wissen sicherlich, dass es nicht möglich ist, die massiven positiven Wirkungen, die ja zum Beispiel durch das im Konjunkturpaket II enthaltene kommunale Investitionsprogramm zu erwarten sind, in die Steuerschätzung, die ich gerade dargestellt habe, einzurechnen. Ich weise deshalb darauf hin, dass durch die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen hier im Parlament durch das Konjunkturpaket II schon Maßnahmen auf den Weg gebracht wurden, die – davon gehen wir aus – ganz deutliche Entlastungen für die Kommunen bringen werden. Beispielsweise werden die Möglichkeiten für Investitionen in die Region, die das Konjunkturpaket II eröffnet, nach unserer Überzeugung ganz massiv das regionale Handwerk und Unternehmen mit regionalem Bezug stärken. Auf die Art und Weise werden ganz sicher, auch wenn das jetzt natürlich noch nicht abschätzbar ist, auch Steuermehreinnahmen generiert. Bezüglich des föderalen Finanzierungssystems sind derzeit keine Gesetzesinitiativen von unserer Seite vorgesehen. Auch Sie wissen ja, dass wir das aufgrund der Kürze der in dieser Legislaturperiode noch zur Verfügung stehenden Zeit kaum schaffen würden und solche Initiativen unter das Prinzip der Diskontinuität fallen würden. Ihre weiteren Zusatzfragen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretä rin, sicherlich werden wir am Freitag im Rahmen der Föderalismusreform II über die Frage der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und auch über die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen diskutieren. Ich habe deshalb nach der Mindestfinanzausstattung gefragt, weil wir aufgrund der Krise doch sehr kurzfristig, wie auch in vielen anderen Bereichen, zu Gesetzesinitiativen vonseiten der Bundesregierung Stellung nehmen oder gar Gesetze beschließen müssen. Aufgrund der Krise sehen Sie sich ja veranlasst, in vielen Bereichen Änderungen vorzunehmen. Deshalb habe ich gezielt nach der Mindestfinanzausstattung gefragt. f b g K z i g R b e a a t J z d z p K d l n r z j d b a s l s m r n l B k e t M a a b W d z d g h (C (D Der Ansatz Ihres Ministeriums, das Ganze makroinanztechnisch zu sehen – ähnliche Ausführungen haen Sie ja schon einmal in Bezug auf die Konjunkturproramme gemacht –, ist aufgrund der Zahlen aus den ommunen unseres Erachtens nicht haltbar; ich nenne um Beispiel die 220 Millionen Euro Mindereinnahmen n Köln und verweise auf die ähnliche Situation in Stuttart, München etc. Alle Städte berichten ja von massiven ückgängen bzw. Einbrüchen bei den Steuereinnahmen. Deshalb frage ich noch einmal: Gibt es, auch im Hinlick auf den Beginn der nächsten Legislaturperiode, ine irgendwie geartete Initiative Ihres Hauses, in Bezug uf eine verlässliche Finanzausstattung der Kommunen ktiv zu werden? Eine Betrachtung der Gesamtfinanzsiuation nach dem Motto: „Ihr werdet davon in ein paar ahren etwas haben“ kann keiner der kommunalen Spitenverbände nachvollziehen. N Sehr geehrte Frau Kollegin, ich teile Ihre Einschätung, dass das kommunale Investitionsprogramm keine ositiven Auswirkungen auf die Finanzsituation der ommunen hat, nicht. Die momentanen Zahlen lassen as noch nicht erkennen. Nachdem der Bund die 10 Miliarden Euro an die Kommunen weitergeleitet hat, haben un auch die Länder die entsprechenden Umsetzungsegelungen fertig. Nach meinen Erkenntnissen – da beiehe ich mich zum Beispiel auf meinen Wahlkreis, der a auch eine Reihe von Kommunen umfasst – ist es so, ass die Gemeinderäte jetzt die Beschlüsse gefasst haen, dass die Aufträge ausgeschrieben werden, zum Teil uch schon vergeben worden sind, sodass wir sehr sicher ind – das haben die kommunalen Spitzenverbände deutich gemacht –, dass dies nicht erst in ein paar Jahren, ondern noch im Laufe dieses Jahres greifen wird. Zusätzlich – Ihre Frage war ja sehr umfangreich; ich öchte noch zwei Punkte herausgreifen – weise ich da auf hin, dass beispielsweise die Regelung des kommualen Finanzausgleichs nicht in der Hand des Bundes iegt – das wissen Sie sicherlich auch – und dass der undestag hier kein Gesetz beschließen kann, in dem die ommunale Lastenverteilung geregelt wird. Ich will bezüglich der Mindestfinanzausstattung auf inen dritten Punkt hinweisen: Es ist so, dass in den letzen Jahren beispielsweise durch die Hinzurechnung von ieten und Pachten bei der Gewerbesteuerberechnung uch deutlich stabilisierende Elemente für die Finanzusstattung der Kommunen auf den Weg gebracht und eschlossen worden sind. Obwohl es von sehr vielen irtschaftsverbänden massive Versuche gibt, die hier urch entstehenden Kosten im Rahmen der Gegenfinanierung der Unternehmensteuer wieder zu reduzieren, ist ies nicht Gegenstand der momentan laufenden Gesetzebungsverfahren. Mir ist es ein großes Anliegen, darauf inzuweisen. Bitte, Ihre weitere Frage. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Danke für die Be antwortung, Frau Staatssekretärin. Nachdem Sie ja deutlich gemacht haben, dass es zur Mindestfinanzausstattung keine Überlegungen gibt und auch im Rahmen der Beschlüsse zur Föderalismuskommission II am Freitag keine Berücksichtigung der Kommunen zu erwarten ist, ist meine Frage, ob es Überlegungen in Ihrem Haus oder in der Bundesregierung gibt, endlich ein Konnexitätsprinzip zu verankern, das heißt, dass wir endlich festlegen, dass wir uns verpflichten, Bundesgesetze, durch die auf der kommunalen Ebene Mehrkosten entstehen, dann auch finanziell zu unterlegen bzw. den Kommunen die Kosten zu erstatten. Ich frage das deshalb, weil wir am Montag die Anhörung zum Kinderschutzgesetz hatten und die Bundesfamilienministerin abschließend gesagt hat, das Gesetz hätte keinerlei finanzielle Auswirkungen. Das bestreiten alle Ebenen außer der Bundesebene. Nun ist das Gesetz seit heute – Gott sei Dank – vom Tisch. Mich würde dennoch interessieren – das haben wir ja auch bei anderen Gesetzesvorhaben –, ob Sie beabsichtigen, das Prinzip der Konnexität, wie auch in manchen Landesverfassungen vorgesehen, auf Bundesebene zu verankern. N Frau Kollegin, ich kann jetzt inhaltlich nichts zu dem Gesetz unter der Federführung des Familienministeriums sagen. Sonst würde ich mich womöglich vergaloppieren, weil ich ja auch bei der Anhörung nicht dabei war. Ich will aber anhand der Tatsache, dass es ab 2014 das Recht der Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder geben wird, beispielhaft deutlich machen, dass wir inzwischen indirekt durchaus Verantwortungen des Bundes haben, Aufgaben der Kommunen finanziell mit zu unterstützen. Durch Veränderungen aufgrund der Ergebnisse der Föderalismuskommission I sind ja die Durchgriffsmöglichkeiten des Bundes auf die Kommunen eingeschränkt worden. So besteht zum Beispiel der Rechtsanspruch auf diesen Betreuungsplatz gegenüber den Ländern. An diesem anerkanntermaßen sehr großen, auch finanziell wichtigen Schritt für die Kommunen wird sich der Bund zukünftig nicht nur über ein Investitionsprogramm, sondern durch entsprechende Umsatzsteueranteile dauerhaft, Jahr für Jahr an den Kosten für die Gewährleistung dieses Rechtsanspruchs mit über 700 Millionen Euro jährlich, und zwar unbegrenzt, beteiligen. Ich sage dies, um deutlich zu machen, dass es dieser Bundesregierung immer ein wichtiges Anliegen war, zu sagen: Wenn der Bund Aufgaben für wichtig hält – dazu zählt, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz durchgesetzt wird –, dann muss es für deren Erledigung eine finanzielle Unterstützung des Bundes geben. Sie haben noch eine Frage. d r d w f b l i z d R G ü d F s k V d r w H U J C d w l in to u s S e f d l h B a e (C (D Frau Staatssekretärin, Ihrer Antwort entnehme ich, ass es keinerlei Überlegungen innerhalb der Bundesegierung und auch nicht in Ihrem Haus gibt, das Prinzip er Konnexität zu verankern, das dann greifen würde, enn Bundesgesetze auf den Weg gebracht werden, die inanzielle Auswirkungen auf die kommunale Ebene haen. Da am Freitag im Rahmen der Debatte zur Föderaismusreform das Durchgriffsrecht geändert wird, frage ch: Gibt es Planungen in Ihrem Haus, ein solches Prinip zu verankern? N Sehr geehrte Frau Kollegin, in den am Freitag im ahmen der Föderalismusreform zu verabschiedenden esetzen wird es nicht enthalten sein. Alle Planungen ber die Legislatur hinaus werden der dann herrschenen parlamentarischen Mehrheit und den sie tragenden raktionen vorbehalten sein. Insofern ist es ein wenig chwierig, im Moment über zukünftige Planungen Ausunft zu geben. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. ielen Dank, Frau Staatssekretärin für die Beantwortung er Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeiums für Wirtschaft und Technologie auf. Zur Beantortung steht der Parlamentarische Staatssekretär artmut Schauerte bereit. Die Fragen 18 und 19 der Kollegin Sylvia Kottinghl sowie die Fragen 20 und 21 des Kollegen Hans osef Fell werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 22 der Abgeordneten Gitta onnemann auf: Wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Bau von Kohlekraftwerken in Dörpen/Emsland, Emden und in Eemshaven/Niederlande, und lehnt die Bundesregierung diese Standorte ab, oder befürwortet sie diese? H Sehr geehrte Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage ie folgt: Die Bundesregierung spricht sich grundsätz ich nicht für oder gegen konkrete Kraftwerksstandorte Deutschland aus. Sie geht davon aus, dass die Invesrenentscheidung für einen bestimmten Kraftwerkstyp nd den Standort vor allem unter ökonomischen Geichtspunkten getroffen wurde, sodass dadurch die tromverbraucher in der Region und auch anderswo von iner vergleichsweise preiswerten Stromproduktion proitieren würden. Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit entscheiden ie Genehmigungsbehörden unabhängig auf Basis rechticher Vorgaben. Für alle dem europäischen Emissionsandel unterliegenden Anlagen, zu denen alle mit fossilen rennstoffen betriebenen Kraftwerke gehören, werden b 2013 die erlaubten CO2-Gesamtemissionen durch ine gemeinsame Entscheidung von Europäischem Par Parl. Staatssekretär Hartmut Schauerte lament und Ministerrat genau vorgegeben. Deswegen bleibt das Einhalten der Klimaziele garantiert, unabhängig davon, ob an einem bestimmten Standort ein Kraftwerk errichtet wird oder nicht. Der Einsatz hocheffizienter Kraftwerke bewirkt vielmehr, dass alte, ineffiziente Kraftwerke weniger genutzt oder sogar vom Netz genommen werden können und dadurch eine preiswertere Stromproduktion unter Einhaltung der Klimaziele – ich sage sogar: der verbesserten Klimaziele – erreicht sowie die Umweltbelastungen hinsichtlich anderer Schadstoffe reduziert werden kann. – So weit meine Antwort. Vielen Dank. – Frau Kollegin, Sie können fragen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie haben gerade erklärt, dass sich die Bundesregierung nicht für oder gegen konkrete Kraftwerksstandorte in Deutschland ausspricht. Das überrascht mich nicht. Ich frage mich aber: Kann oder will sie es nicht? Aus meiner konkreten Erfahrung zurzeit vor Ort weiß ich, dass von einigen politischen Vertretern immer wieder behauptet wird bzw. der Eindruck suggeriert wird, dass der Bund konkrete Standortentscheidungen beeinflussen bzw. verhindern könnte. Deswegen meine Nachfrage: Kann der Bund – und wenn ja, wie – auf eine konkrete Standortentscheidung Einfluss nehmen, wie zum Beispiel in Dörpen, Eemshaven oder Emden? H Frau Kollegin, ich kenne diese Debatten, die vor Ort geführt werden. Ich kann ganz eindeutig und ohne jeden Zweifel sagen: Der Bund kann es nicht, weil er keine Kompetenz dazu hat. Das liegt an der eindeutigen Zuständigkeitsregelung in unserem föderalen Aufbau. Das ist am Ende eine Entscheidung der Länder und der Kommunen sowie der dort verfassungsgemäß eingerichteten zuständigen Behörden. Vielen Dank für die Klarstellung, Herr Staatssekretär. – Sie haben deutlich gemacht, in diesem Zusammenhang keine konkrete Aussage treffen zu dürfen. Sie sprechen sich aber grundsätzlich für die Notwendigkeit des Baus von Kohlekraftwerken aus, übrigens auch aus umweltpolitischen Gründen. Meine Nachfrage: Sprechen Sie damit nur im Namen der CDU/CSU-geführten Ministerien oder auch der SPD-geführten Häuser? Diese Nachfrage resultiert aus meiner derzeitigen Wahrnehmung vor Ort, dass entgegen der Aussagen von Herrn Bundesumweltminister Gabriel, der sich vehement dazu bekannt hat, den Bau von Kohlekraftwerken zu unterstützen, vonseiten seiner Parteikollegen der Eindruck erzeugt wird, als ob dies nur eine CDU/CSU-getragene Meinung sei. d A k d t w s s O b E K a e W W t B d s Z K d Z V d a m d t t b u r (C (D H Ich kann Ihnen auch hier eine eindeutige und klare ntwort geben: Die Notwendigkeit des Baus von Kohleraftwerken ist die gemeinsame Überzeugung der Bunesregierung, einschließlich des Bundesumweltminiseriums. Ich halte Versuche – wenn das denn der Fall äre –, parteipolitische Spielchen zu betreiben, für chädlich. Wir betreiben hier eine gemeinsame, gesamttaatliche Aufgabenwahrnehmung. Auch wenn es vor rt Probleme gibt – das ist nicht ganz ungewöhnlich –, leibt dies die Antwort der gesamten Bundesregierung. (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Vielen Dank, Herr Staatssekretär!)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





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