Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24531
(A) )
(B) )
sonstigen Vorgängen beteiligt, die zum Ziel hatten, die Atom-
wirtschaft direkt oder indirekt in die Finanzierung vonStiegler, Ludwig SPD 27.05.2009
der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der
Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 3):
Inwieweit waren Vertreter des Bundes an Absprachen oder
Schily, Otto SPD 27.05.2009
Dr. Schwanholz, Martin SPD 27.05.2009
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aigner, Ilse CDU/CSU 27.05.2009
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.05.2009
Barth, Uwe FDP 27.05.2009
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.05.2009
Benneter, Klaus Uwe SPD 27.05.2009
Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 27.05.2009
Dreibus, Werner DIE LINKE 27.05.2009
Eichhorn, Maria CDU/CSU 27.05.2009
Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.05.2009
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 27.05.2009
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.05.2009
Gloser, Günter SPD 27.05.2009
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.05.2009
Irber, Brunhilde SPD 27.05.2009
Klose, Hans-Ulrich SPD 27.05.2009
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 27.05.2009
Leutert, Michael DIE LINKE 27.05.2009
Möller, Kornelia DIE LINKE 27.05.2009
Multhaupt, Gesine SPD 27.05.2009
Raidel, Hans CDU/CSU 27.05.2009*
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.05.2009
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 27.05.2009
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(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE
nlage 2
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der
bgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 2):
In welchem Umfang sind Gelder aus der Energiewirtschaft
direkt oder indirekt – beispielsweise über das Deutsche Atom-
forum – für Öffentlichkeitsarbeit, Besucherbetreuung oder
Ähnliches an die Betreiber der Schachtanlage Asse II geflos-
sen – Angaben bitte differenziert nach Betrag und Zahler –,
und wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung der
Atomwirtschaft bei der Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit
für das Atommülllager Asse?
Die Kernkraftwerk betreibenden Unternehmen haben
wischen 1997 und 2002 die Besucherführungen im For-
chungsbergwerk Asse vertraglich vereinbart mit jähr-
ich 200 000 DM zuzüglich Mehrwertsteuer unterstützt.
iese waren aus finanziellen Gründen 1992 vom damali-
en Betreiber GSF (heute Helmholtz-Zentrum Mün-
hen) eingestellt worden. Ziel der Besucherführungen
ar es, die interessierte Öffentlichkeit über Lagerung ra-
ioaktiver Abfälle in Deutschland zu informieren. Eine
ntsprechende Vereinbarung wurde 1997 mit Zustim-
ung des damals zuständigen Bundesministeriums für
ildung und Forschung zwischen dem Informationskreis
ernenergie und dem damaligen Betreiber GSF getrof-
en. Die damals bereitgestellten Mittel wurden, entspre-
hend der Vereinbarung, ausschließlich für die Durch-
ührung von Besucherführungen eingesetzt.
nlage 3
Antwort
rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.05.2009
icklein, Andrea SPD 27.05.2009
inkelmeier, Gert fraktionslos 27.05.2009
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
24532 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009
(A) )
(B) )
Besucherführungen oder sonstigen auf die Asse bezogenen
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen?
Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die
Durchführung von Besucherführungen in der Schachtan-
lage Asse II durch die Kernkraftwerk betreibenden Un-
ternehmen fand mit Zustimmung des damals zuständi-
gen Bundesministeriums für Bildung und Forschung
statt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 5):
Wie begründet die Bundesregierung, auch vor dem Hinter-
grund der Stellungnahme des ehemaligen US-Bundesanwaltes
Eric Tirschwell vom 19. Mai 2009, die in der Presse zu fin-
denden Aussagen aus dem Bundesministerium des Innern
(zum Beispiel Focus, Ausgaben 20/2009 und 21/2009), von
den von den USA für unschuldig gehaltenen Gefangenen aus
Guantánamo, um deren Aufnahme die USA die Bundesrepu-
blik Deutschland gebeten hätten, gehe eine „potenzielle ab-
strakte Gefährlichkeit“ aus, und welche Informationen sind
bisher von den USA nicht geliefert worden, die eine zügige
Prüfung einer Aufnahme ermöglichen würden?
Die US-Regierung hat der Bundesregierung Ende
April Unterlagen zu einzelnen Guantánamo-Häftlingen
übergeben. Die darin enthaltenen Informationen reichen
für eine Entscheidung bislang nicht aus. Ich bitte aller-
dings um Verständnis, dass die Gespräche zwischen
Deutschland und den USA vertraulich sind und ich zu
Ihrer Frage im Übrigen keine näheren Angaben machen
kann. Dies ist auch im Interesse der betroffenen Perso-
nen.
Allerdings hat Herr Minister Schäuble mehrfach deut-
lich gemacht, welche Kriterien bei einer Anfrage aus den
USA anzuwenden wären: Ist es hinreichend sicher, dass
von den Häftlingen keine Gefahr ausgeht? Könnte es sein,
dass sie sich während ihrer Zeit in Guantánamo erst oder
weiter radikalisiert haben? Warum können nicht die Her-
kunftsländer oder die USA die betroffenen Personen auf-
nehmen? Gibt es einen Bezug, den die Personen zu
Deutschland haben, das heißt aus welchem Grund wird
eine Anfrage an Deutschland gestellt?
Diese Haltung entspricht im Wesentlichen auch der
Linie der Innenminister der EU, die sie während des JI-
Rats am 6. April beschlossen haben: Die JI-Minister sind
sich einig, dass die primäre Verantwortlichkeit für die
Schließung von Guantánamo bei den USA liegt. Jeder
Mitgliedstaat entscheidet selbst über die Einreise und
den Aufenthalt früherer Gefangener.
Eine Aufnahme kommt nur von Personen mit dem
Status „cleared for release“ in Betracht, das heißt dass
seitens der USA keine Bedingungen an den Aufnahme-
staat gestellt werden dürfen, wie zum Beispiel eine per-
manente Überwachung.
Aufgrund des Wegfalls der Grenzkontrollen im Schen-
genraum ist ein Informationsaustausch und Transparenz
zwischen den Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung.
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ufnahmebereite Staaten werden im Rahmen ihrer Ent-
cheidung die Sicherheitsinteressen anderer Mitglied-
taaten berücksichtigen.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage
er Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
he 16/13102, Frage 6):
Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung Über-
stellungen im Rahmen des Dublin-Systems nach Italien noch
für verantwortbar, nachdem der italienische Ministerpräsident
Silvio Berlusconi Flüchtlingslager in Italien mit Konzentrations-
lagern verglichen hat – sodass erhebliche Zweifel daran bestehen,
dass Italien seinen Verpflichtungen nach der EU-Aufnahme-
richtlinie nachkommt – und Italien zudem mit der Abschie-
bung von aufgegriffenen Bootsflüchtlingen direkt nach Li-
byen – ohne den Betroffenen zuvor die Möglichkeit eines
Asylgesuchs gegeben und ohne deren Schutzbedürftigkeit und
Flüchtlingseigenschaft geprüft zu haben – eindeutig gegen die
Genfer Flüchtlingskonvention, gegen die Europäische Men-
schenrechtskonvention und gegen europäische Flüchtlings-
richtlinien verstoßen hat?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Italien die
erpflichtungen aus europäischem und internationalem
lüchtlingsrecht sowie aus den einschlägigen Menschen-
echtskodifikationen einhält. Für eine Aussetzung von
berstellungen von Asylbewerbern aus Deutschland
ach Italien gemäß der Dublin-VO besteht keine Veran-
assung.
nlage 6
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksa-
he 16/13102, Frage 7):
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des
Wegfalls des Verlustvortrages durch die Unternehmensteuer-
reform 2008 für den Bestand und die Unternehmensgründung
von forschungs- und entwicklungsintensiven Unternehmen in
den Bereichen Bio- und Nanotechnologie, und mit welchen
Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung diesen Unter-
nehmen die Kapitalbeschaffung für Forschungstätigkeit künf-
tig zu erleichtern?
Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wur-
en die Verlustabzugsbeschränkungen für Körperschaf-
en effektiver und gestaltungssicherer ausgestaltet. Da-
ach kann es bei Beteiligungserwerben von mehr als
5 Prozent zu einem teilweisen, bei mehr als 50 Prozent
u einem vollständigen Wegfall bislang nicht genutzter
erlustvorträge kommen.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Moder-
isierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligun-
en (MoRaG) Regelungen auf den Weg gebracht, durch
ie die Bereitstellung von privatem Wagniskapital für
unge und mittelständische Unternehmen gefördert wird.
ie Regelungen sollen vor allem Unternehmen im Tech-
ologie- und Hochtechnologiebereich, zum Beispiel auch
uf dem Gebiet der Biotechnologie, zugutekommen. Die
egelungen sehen auch eine Ausnahme von § 8c KStG
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24533
(A) )
(B) )
vor, wonach der Verlust einer solchen Zielgesellschaft bei
Übernahme von Anteilen durch eine Wagniskapitalbetei-
ligungsgesellschaft und unter weiteren Voraussetzungen
auch durch einen anderen Erwerber erhalten bleibt, so-
weit bei der Zielgesellschaft stille Reserven vorhanden
sind. Die Regelung wird allerdings derzeit noch von der
Europäischen Kommission geprüft und ist aus diesem
Grund noch nicht in Kraft getreten (Suspensivklausel).
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
des Abgeordneten Christoph Waitz (FDP) (Drucksa-
che 16/13102, Frage 8):
Welche systemrelevanten Konsequenzen erwartete die
Bundesregierung im Falle einer Insolvenz der Hypo Real Es-
tate Holding AG insbesondere unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass nach § 30 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes Pfand-
briefe nicht Teil der Insolvenzmasse werden können?
Die großen Industriestaaten haben zugesagt, keine
systemrelevante Bank in die Insolvenz gehen zu lassen.
Dies gilt auch für die HRE.
§ 30 Abs. 1 Pfandbriefgesetz (PfandBG) sieht vor,
dass im Falle der Insolvenz einer Pfandbriefbank die im
Deckungsregister eingetragenen Werte nicht in die In-
solvenzmasse der Pfandbriefbank fallen. Aus den im
Deckungsregister eingetragenen Werten sind die An-
sprüche der Pfandbriefgläubiger zu befriedigen. Diese
gesetzlich geschaffene Absicherung der Pfandbriefgläu-
biger verleiht dem Pfandbrief sein Sicherheitsniveau.
Die Regelung ist allgemein bekannt, sodass Gläubiger
der HRE sehr genau wissen, dass ihnen diese Werte
nicht zur Verfügung stehen. Über die Gesamtbeträge, die
zur Deckung verwendet werden, müssen die Pfandbrief-
banken nach § 28 PfandBG quartalsweise in öffentlich
zugänglicher Form informieren. In der Regel stellen die
Pfandbriefbanken diese Information auch auf ihrer
Homepage zur Verfügung. Es ist also allgemein und öf-
fentlich bekannt, in welchem Umfang die im Deckungs-
register eingetragenen Werte nicht der Insolvenzmasse
der Pfandbriefbank zur Verfügung stehen.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin
(FDP) (Drucksache 16/13102, Fragen 9 und 10):
Teilt die Bundesregierung die Meinung von EU-Kommis-
sar Günter Verheugen über die bisherige deutsche Bankenauf-
sicht (Süddeutsche Zeitung vom 18. Mai 2009)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von EU-Kom-
missar Günter Verheugen, dass „Deutschland Weltmeister in
riskanten Bankgeschäften“ war (Süddeutsche Zeitung vom 18.
Mai 2009)?
Zu Frage 9:
Es ist nicht nachvollziehbar, worauf sich diese Aus-
sage von Herrn Verheugen stützt. Vom Instrumentarium
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er bewegt sich die deutsche Aufsicht im Rahmen der
uropäischen Richtlinien.
Im Vergleich mit anderen Staaten, besonders UK und
SA ist die staatliche Unterstützung des Bankensektors
n Deutschland bisher relativ moderat. In den USA
urde unter anderem der Investmentbankenstatus fak-
isch abgeschafft, es sind Staatshilfen für beinahe alle
roßbanken notwendig, eine erhebliche Anzahl von re-
ional tätigen Instituten musste geschlossen werden. Im
ereinigten Königreich sind die Probleme auch erheb-
ich größer, wie sich an den Pleiten diverser Banken und
en Staatshilfen für beinahe alle Großbanken zeigt.
u Frage 10:
Nein, die Behauptung ist falsch.
Häufig wird diese Behauptung mit sogenannten Leve-
age-Kennzahlen belegt. Danach betrage die Bilanz-
umme deutscher Banken meist ein höheres Vielfaches
ls der entsprechende Quotient anderer Länder, insbe-
ondere in den USA.
Eine derartige Betrachtung für sich allein ist nicht
ielführend, da sie nicht die Höhe des eingegangenen Ri-
ikos berücksichtigt. Das ist aber erforderlich, um die Ei-
enmittelunterlegung im Rahmen der europäischen Vor-
aben durch die Bankenrichtlinie bestimmen zu können.
In Wahrheit entfallen auf die USA 66 Prozent der Ver-
uste, auf Großbritannien rund 9 Prozent, erst dann fol-
en Deutschland mit 6,7 Prozent und die Schweiz mit
Prozent.
Heruntergebrochen auf einzelne Banken führen ein-
eutig amerikanische Banken das Feld an, ganz vorne
it dabei die UBS, in der Mitte britische Banken und
ann ganz am Schluss die deutschen Banken.
nlage 9
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Volker Wissing (FDP) (Druck-
ache 16/13102, Frage 11):
Wie viele Banken können nach Ansicht der Bundesregie-
rung aufgrund der Arbeitsbelastung der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht mit der Vorbereitung des Untersu-
chungsausschusses zur Hypo Real Estate Holding AG nicht
bzw. eingeschränkt geprüft werden, und wie viele zusätzliche
Stellen hat die Bundesregierung im Bereich der einzelnen, für
die Finanzaufsicht zuständigen Institutionen in der Zeit vom
Beginn der 16. Legislaturperiode bis zum 15. September 2008
bzw. nach dem 15. September 2008 jeweils neu geschaffen?
Angesichts der aktuellen Finanzmarkt- und Wirt-
chaftskrise begleitet die Bankenaufsicht die Institute
erzeit sehr eng. Allein dies ist mit einem permanent er-
öhten Personaleinsatz verbunden. Ungeachtet dessen
nternimmt die Bankenaufsicht alle Anstrengungen, um
en Anforderungen des Untersuchungsausschusses frist-
erecht nachzukommen. Im gleichen Maße behandelt sie
nfragen aus dem parlamentarischen Raum, deren An-
ahl seit Einsetzung des Untersuchungsausschusses er-
eut extrem gestiegen ist. Die angespannte Personal-
24534 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009
(A) )
(B) )
situation verschärft sich derzeit weiter aufgrund
zusätzlicher IFG-Anfragen (Bild-Zeitung).
Die damit einhergehenden Arbeiten binden in der
Bankenaufsicht derzeit erhebliche Kapazitäten. Diese
Arbeiten wirken sich abhängig von den jeweiligen Be-
weisbeschlüssen mehr oder weniger stark auf die Auf-
sicht insgesamt aus. Ich möchte jedoch betonen, dass die
aufsichtlichen Handlungen bei Kriseninstituten und auf-
sichtsintensiven Banken zu keinem Zeitpunkt einge-
schränkt wurde, da die BaFin bei der Arbeitsverteilung
risikoorientiert vorgeht.
In den Jahren 2006 bis 2008 hat die BaFin insgesamt
zusätzlich 79,5 Stellen davon 7,5 Ersatzplanstellen er-
halten. Davon entfielen 12 auf die Bankenaufsicht,
18 auf die Versicherungsaufsicht, 15 auf die Wertpapier-
aufsicht, 4 auf den Querschnittsbereich Internationales,
2 auf Querschnittsbereich Risiko- und Finanzmarktana-
lysen, 14 auf den Querschnittsbereich Risikomodellie-
rung, 1 auf den Bereich Enforcement und 6 auf die Ab-
teilung Z.
Im Jahr 2009 – nach dem abgefragten Stichtag vom
15. September 2008 – ergaben sich zusätzlich 97 Stellen,
davon 18 für die Bankenaufsicht, 19 für die Versiche-
rungsaufsicht und 60 für die Querschnittsbereiche und
die Innere Verwaltung.
Im Bereich der Bankenaufsicht verfügte die Bundes-
bank zum Ende des Jahres 2005 über 1 063 Stellen.
Diese Anzahl verringerte sich bis zum Ende des Jahres
2008 auf 1 009 Stellen, was einem Rückgang von rund
5 Prozent entspricht. Im Jahr 2009 beträgt die Anzahl
circa 993 Stellen. Am stärksten fiel der Rückgang im
Bereich der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes aus.
Veränderungen beim Personal sind nicht zuletzt dem Be-
streben der Bundesbank geschuldet, ihre gesetzlichen
Aufgaben mit größtmöglicher Effizienz zu erfüllen. Des-
halb war mit diesen Stellenkürzungen keine Verringe-
rung der aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten verbunden.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Volker Wissing (FDP) (Druck-
sache 16/13102, Frage 12):
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht sind explizit mit der Vorbe-
reitung bzw. Bereitstellung von Akten für den 2. Untersu-
chungsausschuss beschäftigt, und wie viele dieser Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter nehmen schwerpunktmäßig Aufgaben
im Bereich der Bankenaufsicht wahr?
Mit den Beweisbeschlüssen waren nach Auskunft der
BaFin bis zu 44 Prozent der Aufseher des Geschäftsbe-
reiches Bankenaufsicht – 112 Mitarbeiter – befasst. Teil-
weise wurden diese Mitarbeiter ausschließlich für diese
Arbeiten freigestellt. Die mit dem Untersuchungsaus-
schuss verbundenen Tätigkeiten können in großen Teilen
nur von Kollegen mit bankaufsichtlichem Fachwissen
ausgeführt werden.
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Zusätzlich haben 70 Kollegen aus anderen Geschäfts-
ereichen der BaFin den Bereich Bankenaufsicht im
ahmen ihrer fachlichen Möglichkeiten oder bei rein ad-
inistrativen Tätigkeiten unterstützt.
Auch andere Geschäftsbereiche wie zum Beispiel die
ersicherungs- und Wertpapieraufsicht sind originär von
inigen Beweisbeschlüssen betroffen. Auch hier kommt
s zu einem signifikanten Personaleinsatz.
Bis zur vollständigen Übersendung der Unterlagen
ür alle Beweisbeschlüsse wird sich dieser Arbeitsauf-
and noch erheblich steigern.
nlage 11
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/13102, Frage 13):
Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Kontrolle
der Banken teilweise einzustellen, und welche personellen
Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dieser Ankündi-
gung gezogen?
Das Bundesministerium der Finanzen sieht die erheb-
iche Belastung, die der Direktion Bankenaufsicht der
aFin derzeit zusätzlich auferlegt wird. Dennoch ist es
icht akzeptabel, dass in manchen Bereichen derzeit die
aufende Aufsicht eingestellt bzw. nur noch sehr einge-
chränkt ausgeübt wird. BaFin wurde aufgefordert, um-
ehend organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, so-
ass die laufende Aufsicht im Bereich Bankenaufsicht
ollumfänglich gewährleistet wird. BaFin wurde gebe-
en, kurzfristig über zu treffende Maßnahmen zu unter-
ichten.
nlage 12
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Frank Spieth (DIE LINKE)
Drucksache 16/13102, Frage 14):
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der neuen
Zahlen des Schätzerkreises und des daraus ersichtlich höheren
Risikos, dass die Versicherten für krisenbedingte Fehlbeträge
in den kommenden Jahren Zusatzbeiträge zahlen müssen, be-
reit, auf die Verpflichtung zur Rückzahlung von Bundeszu-
schüssen und Liquiditätshilfen an den Gesundheitsfonds zu
verzichten, um so nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch
für die gesetzlich Krankenversicherten einen Schutzschirm
aufzuspannen?
Der Schätzerkreis hat sich in seiner Sitzung am
0. April 2009 lediglich mit der Einnahmen- und Ausga-
enentwicklung des Jahres 2009 beschäftigt. Insofern
ind Rückschlüsse auf die Finanzentwicklung der GKV
n den Folgejahren derzeit verfrüht. Im Übrigen hat der
esetzgeber die Frist zur Rückzahlung von Liquiditäts-
arlehen, die 2009 gewährt werden, im Rahmen des
onjunkturpakets II bereits von Ende 2010 auf Ende
011 verlängert. Außerdem ist hinsichtlich der Rückzah-
ung der Liquiditätsdarlehen durch den Gesundheits-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24535
(A) )
(B) )
fonds zu berücksichtigen, dass der Bundeszuschuss an
die gesetzliche Krankenversicherung neben der Erhö-
hung durch das Konjunkturpaket II sowohl im Jahr 2010
als auch im Jahr 2011 um jeweils weitere 1,5 Milliarden
Euro ansteigt. Unter diesen Bedingungen sieht die Bun-
desregierung keine Notwendigkeit, die geltenden gesetz-
lichen Regelungen zu ändern.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
des Abgeordneten Frank Spieth (DIE LINKE)
(Drucksache 16/13102, Frage 15):
Wie hoch sind die Mittel aus dem Bundeszuschuss, die
nach § 11 Abs. 5 des Haushaltsgesetzes in diesem Jahr bislang
vorgezogen wurden und den Gesundheitsfonds stützten – bitte
nach Monat aufschlüsseln –, um Liquiditätsdarlehen zu ver-
meiden?
Der Gesundheitsfonds hat bisher folgende vorgezoge-
nen Bundeszuschüsse erhalten: am 15. Februar zur Ab-
rechnung des Monats Januar: 48 Millionen Euro, am
15. März zur Abrechnung des Monats Februar: 734 Mil-
lionen Euro, am 15. April zur Abrechnung des Monats
März: 853 Millionen Euro und am 15. Mai zur Abrech-
nung des Monats April: 584 Millionen Euro.
Die vorgezogenen Beträge wurden mit später fälligen
regulären Raten verrechnet, sodass der insgesamt vorge-
zogene Bundeszuschuss deutlich geringer ausfällt. Er
beträgt derzeit 1,5 Milliarden Euro.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 18):
Wie verteilen sich die von den Energieversorgungsunter-
nehmen gebildeten Stilllegungs- und Entsorgungsrückstellun-
gen für Atomanlagen auf die einzelnen Atomanlagen in
Deutschland und im Ausland, und, falls unbekannt, welche
rechtliche Handhabe hat die Bundesregierung, um die jeweili-
gen Anteile in Erfahrung zu bringen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur Ver-
teilung der von den Energieversorgungsunternehmen ge-
bildeten Stilllegungs- und Entsorgungsrückstellungen
auf die einzelnen Anlagen vor.
Bekannt ist die Gesamthöhe der Rückstellungen, die
von den Energieversorgungsunternehmen nach dem Atom-
recht für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraft-
werken sowie für die Entsorgung von radioaktiven Be-
triebsabfällen und bestrahlten Brennelementen gebildet
worden sind. Da die Energieversorgungsunternehmen
für die Verfügbarkeit der Mittel bis auf die Konzern-
ebene einstehen, ist die Gesamthöhe der auf Konzern-
ebene handelsrechtlich gebildeten Rückstellungen rele-
vant. Diese wird durch die hierfür zuständigen
Wirtschaftsprüfer regelmäßig überprüft und testiert. Zu-
sätzlich erfolgt eine steuerrechtliche Prüfung der Rück-
stellungen durch die Steuerbehörden.
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Zur Höhe der von der E.ON AG, der RWE AG, der
nBW AG sowie der Vattenfall Europe AG für Kern-
raftwerke in Deutschland gebildeten Rückstellungen
erweisen wir auf die Antwort zur schriftlichen Frage
r. 5/69 vom 8. Mai 2009.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 19):
Für welche Rückbau- und Entsorgungsvorhaben wurden
die Stilllegungs- und Entsorgungsrückstellungen der Energie-
versorgungsunternehmen in den letzten Jahren verwendet
– bitte mit Angabe der Höhe –, und welche aktuellen Angaben
liegen der Bundesregierung zu den jeweiligen Gesamtkosten
für Rückbau und Entsorgung der stillgelegten bzw. in Stillle-
gung befindlichen deutschen Atomkraftwerke vor?
Wie schon bei der Beantwortung der mündlichen
rage Nummer 18 dargestellt, liegen der Bundesregie-
ung keine Angaben zur Verteilung der von den EVU ge-
ildeten Stilllegungs- und Entsorgungsrückstellungen
uf einzelne Anlagen vor. Die insgesamt gebildeten
ückstellungen der Energieversorgungsunternehmen sind
ür die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie für
ie Stilllegung und Demontage der Kernkraftwerke vor-
esehen. Zu den Entsorgungsrückstellungen zählen unter
nderem Kosten für Wiederaufbereitung, Transport,
onditionierung, Verpackung, Zwischenlagerung von
bgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfäl-
en sowie die Kosten für Errichtung und Betrieb der
ndlager.
Hinsichtlich der von Ihnen nachgefragten abgeschlos-
enen und laufenden Rückbau- und Entsorgungsvorha-
en in Deutschland verweise ich auf den Bericht der
undesrepublik Deutschland für die dritte Überprü-
ungskonferenz im Mai 2009 zum „Gemeinsamen Über-
inkommen über die Sicherheit der Behandlung abge-
rannter Brennelemente und über die Sicherheit der
ehandlung radioaktiver Abfälle“, veröffentlicht durch
as Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
eaktorsicherheit.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Fra-
e 20):
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung vor, in
welchem Umfang – ausgedrückt in Eurocent – sich ein Pro-
zentpunkt Beimischungsanteil von Biokraftstoffen auf die
Benzin- und Dieselpreise auswirkt, und welche diesbezügli-
chen Rechnungen hat die Bundesregierung von unabhängigen
Institutionen erstellen lassen?
Berechnungen des unabhängigen Energie-Informations-
ienstes – EID – legen nahe, dass sich die Tankstellen-
reise in Deutschland in einer Durchschnittsbetrachtung
ehr gut durch Bewegungen der Produktpreise am Rot-
24536 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009
(A) )
(B) )
terdamer Spotmarkt sowie durch allgemeine Kostenän-
derungen erklären lassen. Da nach diesen Berechnungen
sich auch die Tankstellenmargen in relativ engen Bahnen
bewegen, dürften sich bislang auch die Kosten der Bio-
kraftstoffbeimischung in den Preisen vollständig wider-
spiegeln. Sofern man dieses Szenario auch für die
Zukunft zugrunde legt, würde der Kosteneffekt der Bei-
mischung von einem Prozentpunkt an Biokraftstoffen
auf den Tankstellenpreis dann grundsätzlich von der Ent-
wicklung der Preisdifferenz der Biokraftstoffe zu den
fossilen Kraftstoffen abhängen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 21):
Kann die im Rahmen des EU-Klimapaktes eingeräumte
Förderung für neue Kraftwerke mit bis zu 15 Prozent der In-
vestitionskosten neuer Kohlekraftwerksbauten bereits für
Kraftwerke angewandt werden, die vor 2013 fertiggestellt
oder genehmigt werden, und welche zeitlichen Vorgaben für
die Antragstellung bzw. Errichtung von Kohlekraftwerken
will die Bundesregierung setzen, um von der seitens der Euro-
päischen Union eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu ma-
chen?
Die Bundesregierung hat sich zu den Modalitäten der
Förderung für neue, hocheffiziente Kraftwerke noch
nicht festgelegt.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE
LINKE) (Drucksache 16/13102, Frage 25):
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben an Bilder-
berg-Konferenzen teilgenommen, und wie bewertet die Bun-
desregierung die Ergebnisse der letzten Bilderberg-Konferenz
in Griechenland?
An der Bilderberg-Konferenz vom 14. bis 17. Mai
2009 in Griechenland hat kein Mitglied der Bundesre-
gierung teilgenommen.
Der Bundesregierung sind die Ergebnisse der Bilder-
berg-Konferenz 2009 in Griechenland nicht bekannt, so-
dass eine Bewertung dieser Ergebnisse nicht vorgenom-
men werden kann.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 16/13102, Frage 26):
Warum hat die Bundeskanzlerin bisher nicht auf den offe-
nen Brief der Beschäftigten der Palla Creativ Textiltechnik
vom 26. März dieses Jahres geantwortet, und wie viele Steu-
ergelder sind an den Standort in Sankt Egidien im Rahmen der
Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung geflossen?
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Im Allgemeinen pflegt die Bundeskanzlerin auf of-
ene Briefe nicht zu antworten. Briefe, die den Empfän-
er erst nach oder gleichzeitig mit der Presse oder ande-
en Adressaten erreichen, sind nicht in der Absicht
erfasst, in einen ernsthaften Austausch von Argumen-
en einzutreten. Sie zielen in der Regel auf eine ver-
tärkte Wirkung in der Öffentlichkeit.
Zu geflossenen Fördermitteln kann die Bundesregie-
ung keine Angaben machen. Die Veröffentlichung kon-
reter Angaben über Investitionsförderungen aus Mitteln
er Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
er regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW – ist erst seit
em Jahr 2007 zulässig. Seit 2007 ist keine GRW-Förde-
ung an das Unternehmen geflossen.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 16/13102, Frage 27):
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es betriebs- und
volkswirtschaftlich sinnvoll ist, durch die Verweigerung einer
Bürgschaft von 4 Millionen Euro einen hochmodernen Textil-
betrieb, in den seit 1997 Gesamtinvestitionen von 240 Millio-
nen Euro flossen, pleitegehen zu lassen, und wie hoch sind die
sozialen Folgekosten – Zahlung des Arbeitslosengeldes, feh-
lende Steuer- und Beitragseinnahmen, mögliche Kosten für
Umschulung bzw. Fortbildung usw. – für einen Wegfall der
465 Arbeitsplätze des Betriebes?
Die Prüfung einer Bürgschaft in der Größenordnung
on 4 Millionen Euro fällt in die Zuständigkeit des Bun-
eslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Im
orliegenden Fall handelt es sich um den Freistaat Sach-
en.
Nach Mitteilung von Vertretern des sächsischen Wirt-
chaftsministeriums fanden dort bereits seit August 2008
ntensive Verhandlungen zunächst mit der Geschäftsfüh-
ung des Unternehmens und später mit dem Insolvenz-
erwalter statt. Der Freistaat Sachsen musste eine vom
nternehmen beantragte Rettungsbeihilfe in Höhe von
Millionen Euro letztlich ablehnen, da die Gesamtfinan-
ierung des Unternehmens nicht gesichert werden
onnte.
Zu den möglichen Folgekosten einer Insolvenz des
nternehmens kann die Bundesregierung keine Anga-
en machen.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
es Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/13102, Fragen 31 und 32):
Welche wesentlichen Inhalte wird der von der Bundesre-
gierung angekündigte Aktionsplan zur Umsetzung des Über-
einkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderun-
gen haben, und wann wird die Bundesregierung diesen
voraussichtlich vorlegen?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24537
(A) )
(B) )
Welche Konsequenzen hat der Aktionsplan für die noch
laufende Legislaturperiode, und in welchem Umfang wurden
und werden die zivilgesellschaftlichen Akteure bei der Bear-
beitung und Umsetzung des Aktionsplanes einbezogen?
Zu Frage 31:
Wie bereits in der Antwort der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 16/12240)
dargelegt, hat die Bundesregierung mit der Prüfung ge-
eigneter Wege zur Umsetzung des Übereinkommens be-
gonnen. Dabei wird auch die Möglichkeit, einen Ak-
tionsplan zu entwickeln, in Betracht gezogen. Der
Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregie-
rung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 32:
Die Bundesregierung wird die wesentlichen Akteure
einschließlich die der Zivilgesellschaft eng in die weite-
ren Planungen zur Umsetzung des Übereinkommens ein-
beziehen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
der Abgeordneten Elke Reinke (DIE LINKE) (Druck-
sache 16/13102, Frage 33):
Was ist der Grund dafür, dass bislang noch keine Arbeits-
hilfe bzw. Ausführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit
– BA – zur Anwendung des § 16 f des Zweiten Buches Sozi-
algesetzbuch – SGB II – veröffentlicht wurden, und wann ist
mit der Erstellung einer einheitlichen Umsetzungsrichtlinie zu
rechnen?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Bun-
desagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Gewährleis-
tungsverantwortung entscheidet, ob und in welchem
Umfang zentral bereitgestellte Arbeitshilfen für eine
rechtmäßige Umsetzung der Grundsicherung für Arbeit-
suchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
– SGB II – erforderlich sind.
Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis,
dass offensichtlich die Erstellung einer Arbeitshilfe zu
§ 16 f SGB II als notwendige Voraussetzung für die Um-
setzung der Freien Förderung nach § 16 f SGB II ange-
sehen wird. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass
in der Vergangenheit von unterschiedlichen Stellen zen-
tral bereitgestellte Arbeitshilfen der Bundesagentur für
Arbeit häufig als überregulierend und die örtliche Hand-
lungsfreiheit einschränkend kritisiert wurden. Gerade
mit der Einführung der Freien Förderung hat der Gesetz-
geber für die Grundsicherungsstellen die Möglichkeit
geschaffen, vor Ort passgenaue Eingliederungskonzepte
unter Beachtung der gesetzlich geregelten Grenzen zu
realisieren. Eine zentral bereitgestellte Arbeitshilfe
könnte wiederum als einengend empfunden werden.
Richtig ist aber, dass mit der durch § 16 f SGB II ge-
schaffenen Freiheit ein hohes Maß an Verantwortung für
die Grundsicherungsstellen einhergeht. Vor diesem Hin-
tergrund haben das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und die Länder eine gemeinsame Arbeitsgruppe
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ur Umsetzung des § 16 f SGB II eingerichtet. Ziel ist
ie Erarbeitung einer gemeinsamen Auffassung zu den
öglichkeiten und Grenzen der Freien Förderung in der
rundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei sollen
rundsätzliche und gesetzessystematische Einordnungen
rfolgen, die als Orientierung für die konkrete Umset-
ung vor Ort – im Sinne von Leitplanken für die Praxis –
ienen können. Der Abschluss der Bund-Länder-Ar-
eitsgruppe wird für die erste Junihälfte angestrebt.
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
er Abgeordneten Elke Reinke (DIE LINKE) (Druck-
ache 16/13102, Frage 34):
Welche Maßnahmen, die über die Anhebung der Kinder-
regelleistungen nach SGB II und SGB XII für Kinder zwi-
schen 6 und 13 Jahren von 60 Prozent auf 70 Prozent sowie
über die Ausweitung des sogenannten Schulbedarfspakets im
Konjunkturpaket II hinausgehen, hat die Bundesregierung ge-
troffen, um den Urteilen des Hessischen Landessozialgerichts
vom 29. Oktober 2006 (L 6 AS 336/07) und des Bundes-
sozialgerichts vom 27. Januar 2009 gerecht zu werden, wo-
nach die Ermittlung der Regelsätze für Kinder nach SGB II
und SGB XII als verfassungswidrig anzusehen ist, weil keine
wirkliche Bedarfsermittlung für Kinder vorliegt?
Das Bundessozialgericht – BSG – hat die derzeitige
egelleistung für Kinder als nicht verfassungsgemäß be-
eichnet, die Verfahren ausgesetzt und die zu entschei-
enden Fälle zur verfassungsrechtlichen Prüfung dem
undesverfassungsgericht vorgelegt. Allerdings befasste
ich das Gericht in seiner Begründung damit, dass der
egelsatz bzw. die Regelleistung für Kinder nicht
benso eigenständig und mit vergleichbarer Intensität er-
ittelt wurde, wie der für Alleinstehende geltende Eck-
egelsatz. Ferner wurde bemängelt, dass eine ausrei-
hende Begründung der Leistungshöhe für Kinder fehle.
icht befasst hat sich das BSG mit der Frage, ob die tat-
ächliche Höhe der Regelsätze bedarfsdeckend ist. Ver-
leichbares gilt für den Vorlagebeschluss des Hessischen
andessozialgerichts.
Bereits im Jahr 2008 hatte das Bundesministerium für
rbeit und Soziales das Statistische Bundesamt – StaBA –
eauftragt, auf der Grundlage der BMFSFJ-Studie „Kos-
en eines Kindes“ zu prüfen, ob auf Basis der EVS 2003
pezielle „Kinderregelsätze“ ermittelt werden können. In
ieser Studie hatte das BMFSFJ durch das Statistische
undesamt modellhaft für alle Haushalte mit Kindern
uf Basis der EVS 1998 und 2003 die gesamten „Kinder-
usgaben“ ermitteln lassen. Dies ist nur über den Kon-
um von „Familien mit Kindern“ möglich, da die
erbrauchsausgaben der EVS immer nur im Haushalts-
usammenhang erfasst werden. Diese Berechnungen
eigen, dass sich nicht sämtliche Verbrauchsausgaben
xakt auf Erwachsene und Kinder verteilen lassen. Bei
em überwiegenden Teil der Verbrauchsausgaben ist
ine Verteilung auf Erwachsene und Kinder nur durch
ormative Festlegungen möglich. Für diese Aufteilung
aren umfangreiche Berechungen erforderlich, denen
ethodisch anspruchsvolle Modelle für die Ausgaben-
ereiche Ernährung, Verkehr und Wohnen und weitere,
24538 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009
(A) )
(B) )
etwas einfachere Annahmen, für alle anderen Ausgaben-
bereiche zugrunde lagen. Diese Festlegungen wurden in
einer hierzu vom BMFSFJ eingerichteten Arbeitsgruppe
unter Einbeziehung von Wissenschaftlern getroffen.
Die Aufteilung der regelsatzrelevanten Verbrauchs-
ausgaben auf Erwachsene und Kinder erfolgte daher
auch bei dieser Sonderauswertung entsprechend der da-
mals getroffenen normativen Festlegungen.
Damit hat die Bundesregierung bereits Veränderun-
gen vorgenommen, die das BSG verlangte, und hat auch
dem Anliegen des Bundesrates und der Wohlfahrtsver-
bände, die Regelsätze für Kinder nach einer Überprü-
fung anhand des realen Bedarfs anzupassen, Rechnung
getragen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/13102, Fragen 35 und 36):
Sind Jugendliche in der dualen Berufsausbildung, die auf
Berufsausbildungsbeihilfe angewiesen sind, in den Kreis der
Empfängerinnen und Empfänger für das sogenannte Schul-
starterpaket einbezogen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, Jugendliche in der
dualen Berufsausbildung, die auf Berufsausbildungsbeihilfe
angewiesen sind, in den Kreis der Empfängerinnen und Emp-
fänger für das sogenannte Schulstarterpaket aufzunehmen,
falls dies noch nicht geschehen ist, wie dies der Deutsche Ge-
werkschaftsbund, DGB, in seiner Stellungnahme zum „Bürger-
entlastungsgesetz Krankenversicherung“ vom 16. April 2009
vorgeschlagen hat, da dieser Personenkreis ebenfalls nicht
ohne Weiteres in der Lage wäre, die Ausgaben für den Besuch
der Berufsschule zu decken, und so eine Gleichbehandlung
vergleichbarer Personengruppen im Gesetz erreicht werden
könnte?
Jugendliche, die sich in einer dualen Ausbildung be-
finden, sind nicht in den Kreis der Empfängerinnen und
Empfänger der zusätzlichen Leistung für die Schule ein-
bezogen. Die Bundesregierung plant auch nicht eine er-
gänzende Aufnahme dieses Personenkreises.
Personen, die sich in einer dualen Ausbildung befin-
den, sind dem Grunde nach aus dem System des Zweiten
Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) ausgeschlossen, wenn
sie außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen.
Die Ausweitung der zusätzlichen Leistung für die
Schule im Rahmen des SGB II auf diese Personengruppe
ist auch deshalb nicht erforderlich, weil der jeweilige
Ausbildungsbedarf über das vorrangige System der Aus-
bildungsförderung (hier die Berufsausbildungsbeihilfe
nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III –)
abgedeckt wird. Sofern dieser Personenkreis noch im
Haushalt der Eltern lebt, besteht Anspruch auf (ergän-
zendes) Arbeitslosengeld II. In diesen Fällen können die
Kosten der Ausbildung aber einkommensmindernd gel-
tend gemacht werden, sodass es keiner ergänzenden För-
derung durch die zusätzliche Leistung für die Schule be-
darf.
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nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
er Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Drucksache 16/13102, Fragen 37 und 38):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem
nach dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung,
IAB, zu erwartenden möglichen Fachkräftemangel in den so-
zialen Berufen – unter anderem im Bereich der Kranken- und
Altenpflege – entgegenzuwirken und die Beschäftigung in
den Gesundheitsberufen insgesamt weiter auszubauen, damit
der Gesundheits- und Pflegesektor gestärkt aus der Krise her-
vorgehen kann?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Arbeitsbedingungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen
beispielsweise durch eine leistungsgerechte Bezahlung oder
den Abbau von Hierarchien attraktiver zu gestalten, und wel-
che Maßnahmen plant sie in den Bereichen Aus- und Weiter-
bildung?
u Frage 37:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Bedarf an
flegefachkräften ansteigt und infolge des demografi-
chen Wandels sich weiter erhöhen wird. Die Pflege-
ranche ist insofern von der Wirtschaftskrise auch nur
ehr begrenzt betroffen. Zwar kann derzeit von einem
enerellen Fachkräftemangel noch nicht gesprochen
erden, gleichwohl kann es bereits heute regional zu
ngpässen kommen. Die Bundesregierung hat vielfäl-
ige Maßnahmen ergriffen, um den Berufsnachwuchs zu
ichern, das Berufsfeld aufzuwerten und die beruflichen
ahmenbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern.
nsbesondere hat sie bereits in der letzten Legislatur-
eriode eine umfassende Modernisierung der Ausbil-
ungsregelungen in der Kranken- und Altenpflege um-
esetzt.
Mit dem „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung
nd Stabilität in Deutschland“ vom 2. März 2009 wurde
udem die Umschulungsförderung für den Pflegebereich
usgeweitet. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt
ür die in den Jahren 2009 und 2010 beginnenden Alten-
nd Krankenpflegeumschulungen die Finanzierung der
eiterbildungskosten über die gesamte Ausbildungs-
auer von drei Jahren und verschafft hierdurch den Ein-
ichtungen finanzielle Freiräume für zusätzliche Erstaus-
ildungen. Mit der zum 1. Juli 2009 in Kraft tretenden
nderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
erden künftig auch Aufstiegsfortbildungen in der am-
ulanten und stationären Altenpflege gefördert. Damit
assen sich auch über diesen Weg mehr Nachwuchs-
räfte durch attraktivere Fortbildungsmöglichkeiten ge-
innen.
Darüber hinaus gibt es im Bereich des BMFSFJ und
MG verschiedene Initiativen in der Pflegeausbildung.
o bietet das Projekt „Servicenetzwerk Altenpflegeaus-
ildung“ des BMFSFJ allen Pflegeeinrichtungen in
eutschland kostenlose Beratung an, um Ausbildungs-
lätze in der Altenpflege zu schaffen, zu erhalten und
ualifiziert auszugestalten. Darüber hinaus hat das
MFSFJ ein Modellvorhaben mit acht Projekten zur
eiterentwicklung der Pflegeberufe durchgeführt, das
eue Wege der Zusammenführung und zukunftsweisen-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24539
(A) )
(B) )
den Ausgestaltung der pflegerischen Fachkraftausbil-
dung aufzeigt. Mit dem Krankenhausfinanzierungs-
reformgesetz – KHRG – wurde ein Förderprogramm zur
Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Kran-
kenhäusern eingeführt. Damit sollen in den nächsten drei
Jahren schrittweise bis zu 16 500 zusätzliche Stellen im
Pflegedienst der Krankenhäuser zu 90 Prozent durch die
Krankenkassen finanziert werden. Dadurch wird dem
seit Jahren anhaltenden Trend entgegengewirkt, dass
Krankenhäuser zulasten des Pflegebereichs Einsparun-
gen vornehmen und Pflegepersonal abbauen; dies stärkt
auch die Beschäftigung und die Berufszufriedenheit der
Pflegenden in den Krankenhäusern.
Schließlich hat Ende März die Allianz zur Beratung
der Bundesregierung in Fragen des Arbeitskräftebedarfs
ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll den Bedarf an qualifi-
zierten Arbeitskräften für die Zukunft identifizieren und
Maßnahmen vorschlagen, wie diesem Bedarf Rechnung
getragen werden kann. Die Allianz wird auch die Ent-
wicklung in den Heil- und daher auch Pflegeberufen
analysieren.
Zu Frage 38:
Die Bundesregierung wird weiterhin die Aktivitäten
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Gesund-
heits- und insbesondere in den Pflegeberufen im Rahmen
der Initiative „Neue Qualität der Arbeit (INQA)“ sowie
im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz-
strategie – GDA – unterstützen. Die Pflege/Altenpflege
sowie die demografischen Aspekte dieser Branche sind
Förderschwerpunkt des Modellprogramms zur Bekämp-
fung arbeitsbedingter Erkrankungen, das die Bundesan-
stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchführt.
Zudem ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les Partner des Wettbewerbes „Beste Arbeitgeber im Ge-
sundheitswesen“.
Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des Arbeit-
nehmer-Entsendegesetzes – AEntG – die Möglichkeit
geschaffen, in weiteren Branchen Mindestlöhne festzu-
setzen. Dazu wurden sechs weitere Branchen, darunter
die Pflegebranche – Altenpflege und ambulante Kran-
kenpflege – aufgenommen. Damit besteht auch in der
Pflegebranche künftig die Möglichkeit, Mindestlöhne
für alle Arbeitgeber sowie alle in Deutschland beschäf-
tigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bran-
che verbindlich zu machen. Aufgrund der Besonderhei-
ten der Pflegebranche knüpft der Verordnungsgeber zur
Festsetzung von Mindestlöhnen nicht an einen Tarifver-
trag, sondern an den Vorschlag einer sich aus Vertretern
der Branche zusammensetzenden Kommission an.
Schließlich hat der von Frau Bundesgesundheits-
ministerin Ulla Schmidt einberufene Pflegegipfel
Anfang April 2009 Handlungsempfehlungen für Maß-
nahmen zur Entwicklung und Erprobung neuer Arbeits-
und Aufgabenteilungen in der Krankenhauspflege, zur
Unterstützung einer modernen Arbeitsorganisation so-
wie zur Nachwuchsförderung in der Pflege beschlossen.
Dadurch soll die Berufszufriedenheit der Pflegenden er-
höht sowie die Vereinbarkeit des Pflegeberufs mit Fami-
lie und Freizeit verbessert werden. Beispielhafte
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odelle sollen mit finanzieller Unterstützung des Bun-
esministeriums für Gesundheit unter Federführung der
eutschen Krankenhausgesellschaft zusammengetragen,
usgewertet und veröffentlicht werden.
Im Hinblick auf die Aktivitäten zur Aus- und Weiter-
ildung wird auf den Antwortbeitrag zu Frage 37 ver-
iesen.
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die
rage des Abgeordneten Dr. Erwin Lotter (FDP)
Drucksache 16/13102, Frage 39):
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der Fahrgastsicherheit die immer wieder gemeldeten Vorfälle
im Personenverkehr der Deutschen Bahn AG, nach denen
Kinder, ältere Menschen, Behinderte und andere Personen-
gruppen, die sich nur eingeschränkt oder gar nicht selbst hel-
fen können, wegen falscher, vergessener oder fehlender Fahr-
ausweise vor Erreichen des Fahrtziels am nächsten Bahnhof
vom Schaffner des Zuges verwiesen werden, und welche
Möglichkeit sieht die Bundesregierung als alleiniger Anteils-
eigner der Deutschen Bahn AG, solche Vorfälle in Zukunft zu
vermeiden?
Bei den bekannt gewordenen Fällen handelt es sich
m solche, in denen Kinder ohne Fahrausweis der Züge
erwiesenen worden waren. Die Bundesregierung hat
ich daraufhin umgehend an die Deutsche Bahn AG ge-
andt und um Aufklärung gebeten. Diese hat mitgeteilt,
ass ihr Regelwerk vorsieht, dass Minderjährige unter
einen Umständen des Zuges verwiesen werden dürfen.
ie Zugbegleiter sind angewiesen, immer das Alter der
etroffenen Kinder und Jugendlichen festzustellen und
m Zweifelsfall vom Kinderstatus auszugehen.
Nach diesem Regelwerk werden ebenfalls von der
eiterfahrt nicht ausgeschlossen Kranke oder Schwan-
ere, alleinreisende Erwachsene mit Kindern, hilflose,
ebrechliche und behinderte Menschen, sowie Personen
n stark alkoholisiertem Zustand.
nlage 27
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage der
bgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Druck-
ache 16/13102, Frage 42):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen für
den Bau eines sogenannten Ems-Kanals von Papenburg nach
Leer, und inwiefern beabsichtigt sie, sich an einer solchen
Machbarkeitsstudie zu beteiligen?
Das Land Niedersachsen hat die von den Umwelt-
erbänden BUND und WWF aufgebrachte Idee eines
anals parallel zur Ems aufgegriffen und beabsichtigt,
ur Beurteilung der Realisierungschancen eine Machbar-
eitsstudie durchführen lassen. Die Bundesregierung steht
iner ergebnisoffenen Prüfung der Projektidee grund-
ätzlich aufgeschlossen gegenüber. Das Bundesministe-
ium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat der
itte Niedersachsens, die Durchführung der Machbar-
24540 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009
(A) )
(B) )
keitsstudie fachlich durch die Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung zu unterstützen, entsprochen.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 16/13102, Fragen 43 und 44):
Bei wie vielen der 900 Bundesbauten, die laut Pressemit-
teilung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung, Wolfgang Tiefensee, vom 21. Mai 2009 mit 500 Mil-
lionen Euro aus dem Konjunkturprogramm saniert werden,
wird damit auch Barrierefreiheit hergestellt, bei welchen die-
ser Bauten nicht?
Wann wird die Bundesregierung meine Frage 13 auf Bun-
destagsdrucksache 16/11715 vom 28. Januar 2009 nach einer
Übersicht über fehlende Barrierefreiheit bei Bundesbauten be-
antworten können?
Zu Frage 43:
Die barrierefreie Erschließung und Nutzung von öf-
fentlichen Gebäuden ist erklärtes politisches Ziel, dessen
bauliche Umsetzung im Einzelfall gemäß den aktuell
geltenden Vorschriften erfolgt.
Innerhalb des Teilprogramms „Grundsanierung und
energetische Sanierung von Gebäuden“ des Konjunktur-
paketes II der Bundesregierung werden Maßnahmen ent-
sprechend umzusetzen sein.
Zu Frage 44:
Eine Übersicht über die fehlende oder vorhandene
Barrierefreiheit bei den 900 Bundesbauten, die im Kon-
junkturprogramm saniert werden sollen, ist in circa zwei
Jahren möglich.
Eine Übersicht der Barrierefreiheit bei sämtlichen
Bundesgebäuden ist bei dem derzeit vorhandenen Perso-
nalbestand in einer vertretbaren Zeit nicht herstellbar.
Anlage 29
Antwort
des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
LINKE) (Drucksache 16/13102, Frage 45):
Welche konkreten Zusagen hat die Bundesregierung durch
den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Stein-
meier, bei dessen Telefonat mit dem Vorstandschef des Stahl-
unternehmens Arcelor Mittal gegeben, um den Standort Ei-
senhüttenstadt in vollem Umfang zu erhalten, und stimmt die
Bundesregierung der Auffassung zu, dass der Erhalt des
Stahlstandorts Eisenhüttenstadt für das Land Brandenburg
denselben Stellenwert besitzt wie der Erhalt der Standorte der
Adam Opel GmbH für die Bundesländer Thüringen, Hessen,
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Wal-
ter Steinmeier, hat zuletzt im vergangenen Sommer das
Arcelor Mittal Stahlwerk in Eisenhüttenstadt besucht.
Er hat in einem Telefonat am 11. Mai 2009 mit dem
Vorstandsvorsitzenden von Arcelor Mittal, Herrn Lakshmi
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ittal, auf den hohen Stellenwert des Stahlwerkes für
ie Region und über die Region hinaus hingewiesen und
arauf hingewirkt, dass Arcelor Mittal im engen Kontakt
it den Beschäftigten, den Gewerkschaften und der
andesregierung alles unternimmt, um den Standort Ei-
enhüttenstadt zu erhalten.
Über den konkreten Inhalt haben die Gesprächspart-
er Vertraulichkeit vereinbart.
Lakshmi Mittal und der Bundesminister des Auswär-
igen haben vereinbart, hierzu weiter im Kontakt zu blei-
en.
nlage 30
Antwort
es Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage
er Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 46):
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Entwick-
lung der Menschenrechtslage in West-Papua, nachdem Ende
April 2009 die einzige Niederlassung des Internationalen Ro-
ten Kreuzes von den indonesischen Behörden geschlossen
wurde und vier niederländische Medienvertreter im Zuge der
Parlamentswahlen mehrere Stunden inhaftiert wurden, und
besteht die Möglichkeit, die Entwicklungszusammenarbeit
der Bundesregierung und Indonesiens im Menschenrechtsbe-
reich zu vertiefen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung steht die von der
ndonesischen Regierung ausgesprochene Anordnung
ur Schließung der Außenstelle des Internationalen
omitees vom Roten Kreuz – IKRK – in der Provinz-
auptstadt Jayapura nicht im Zusammenhang mit der
enschenrechtslage in den beiden indonesischen Pro-
inzen Papua und West-Papua. Laut IKRK sieht die in-
onesische Regierung die Außenstelle nicht durch die
isherigen bilateralen Absprachen gedeckt. Nach den
er Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen er-
olgte die Verhaftung der niederländischen Journalisten
us aufenthaltsrechtlichen Gründen. Sie wurden am Tag
ach der Festnahme wieder aus der Haft entlassen. Un-
ittelbare Rückschlüsse aus diesem Vorfall auf die Men-
chenrechtslage in Papua sind nicht möglich. Es ist je-
och bekannt, dass die indonesische Regierung
usländischen Journalisten regelmäßig die Einreise nach
apua verwehrt.
Zu beobachten ist eine faktische Verletzung der wirt-
chaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte
er indigenen Bevölkerung. Menschenrechtsverteidiger
n Papua sind Repressalien und Einschüchterungen aus-
esetzt. In Einzelfällen kommt es zu unverhältnismäßig
arten Strafurteilen für Einwohner Papuas, insbesondere
m Umfeld bloßer Meinungsäußerung.
Die Bundesregierung steht in engem und regelmäßi-
em Kontakt mit den in Indonesien tätigen Menschen-
echtsverteidigern und fördert die Arbeit nichtstaatlicher
rganisationen wie „Peace Brigades International“
pbi. Möglichkeiten der Unterstützung des Aufbaus
unktionierender rechtsstaatlicher und gemeinwohlorien-
ierter Strukturen der Daseinsvorsorge in Papua werden
it der indonesischen Seite erörtert. Gleichwohl ist eine
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009 24541
(A) )
(B) )
Zurückhaltung auf indonesischer Seite aufgrund der
politischen Sensibilität des Themas unübersehbar.
Die Frage der Menschenrechte und die Vertiefung der
bilateralen Zusammenarbeit in diesem Bereich ist Ge-
genstand der regelmäßigen Treffen zwischen Regie-
rungsvertretern und Parlamentariern beider Länder, so
bei den Besuchen des Bundesministers des Auswärtigen,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, im Februar 2008 und des
Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechts-
politik und Humanitäre Hilfe, Günter Nooke, im Februar
2009.
Anlage 31
Antwort
des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage
der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 47):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des
Gold- und Kupferabbaus der US-amerikanischen Firma Free-
port-McMoRan Copper & Gold Inc. in West-Papua auf die
Menschenrechte der Ureinwohner von West-Papua vor dem
Hintergrund, dass das indonesische Umweltministerium die
Firma seit 1997 wiederholt wegen umweltzerstörender Maß-
nahmen verwarnt hat?
Laut der Bundesregierung bekannten Medienberich-
ten soll es in der Vergangenheit beim Betrieb der Gold-
und Kupfermine (PT Freeport) der US-amerikanischen
Firma Freeport McMoRan Copper and Gold Inc. in der
Provinz Papua zu Verstößen gegen umweltrechtliche
Auflagen des indonesischen Umweltministeriums ge-
kommen sein.
So sollen Abwasser und Abraum ohne die erforderli-
chen Genehmigungen unter anderem in den Ajikwa-
Fluss abgeleitet worden sein.
Im März 2006 hat das indonesische Umweltministe-
rium einen Bericht veröffentlicht, in dem diese Verstöße
kritisiert werden. Vor diesem Hintergrund kommt es im-
mer wieder zu gegen PT Freeport gerichteten Demon-
strationen und sporadischen Unruhen unter der indige-
nen Bevölkerung, zuletzt im März 2006.
Das Unternehmen ist seit geraumer Zeit im Bereich des
„Corporate Social Responsibility“ – der gesellschaftlichen
Verantwortung von Unternehmen – in Papua engagiert.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/13102, Frage 49):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Massentötung von
Schweinen durch die ägyptische Regierung vor dem Hinter-
grund der Eindämmung der sogenannten Schweinegrippe,
und welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für die
koptische Minderheit in Ägypten?
Die neue Influenza A – H1N1 – ist bisher weltweit
nur in einem Schweinebestand in Kanada nachgewiesen
worden, in den sie nachweislich durch einen aus Mexiko
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urückgekehrten Reisenden eingeschleppt wurde. Der
egriff „Schweinegrippe“ ist irreführend und falsch. Die
eulung von Schweinen in Ägypten ist aus Sicht der
undesregierung keine Maßnahme, die geeignet wäre,
iner Ausbreitung der von Mensch zu Mensch übertrage-
en H1N1-Epidemie nach Ägypten vorzubeugen. Nach
inschätzung der Bundesregierung sind religiöse As-
ekte nicht maßgeblich für das Handeln der ägyptischen
egierung. Die Behörden in Kairo haben schon seit Jah-
en versucht, die Massenhaltung von Schweinen aus der
tadt in die Randbezirke zu verlagern. Die seitens der
egierung getroffenen Maßnahmen treffen gleicherma-
en christliche wie muslimische Schweinehalter, wobei
s sich bei der Mehrzahl der Betroffenen um Kopten
andelt. Eine wirtschaftliche Schädigung der Schweine-
alter, die trotz Entschädigungszahlungen eintreten
ürfte, nimmt die Regierung dabei in Kauf.
Die Regierung kann sicher sein, dass die Mehrheit der
uslimischen Bevölkerung die Maßnahmen willkom-
en heißt.
Dies liegt unter anderem auch an Fehlperzeptionen
nd Ängsten in der muslimischen Bevölkerung, die auch
it dem Schweinefleischverbot des Islam zusammen-
ängen. Die an guten Beziehungen zur Regierung inte-
essierte koptische Amtskirche hat die Maßnahmen
benfalls begrüßt. Die ägyptische Regierung betont im-
er wieder, dass sie ein hohes Interesse am friedlichen
usammenleben von Muslimen und Christen hat.
nlage 33
Antwort
es Parl. Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die
rage des Abgeordneten Wilhelm Josef Sebastian
CDUCSU) (Drucksache 16/13102, Frage 50):
Was hat die Bundesregierung davon abgehalten, es offi-
ziell zu begrüßen, dass Taiwan als Beobachter zur diesjähri-
gen Weltgesundheitsversammlung eingeladen wurde, wie dies
die EU, Frankreich und Großbritannien getan haben?
Die Bundesregierung hat die Teilnahme Taiwans als
eobachter an der soeben zu Ende gegangenen Weltge-
undheitsversammlung begrüßt und unterstützt. Die zu-
ehmende Zahl globaler Gesundheitsgefahren erfordert,
ass Fachleute ungeachtet politischer Umstände eng zu-
ammenarbeiten und Informationen austauschen.
Die Bundesregierung hat sich daher in enger Abstim-
ung mit den EU-Partnern seit langem dafür eingesetzt,
ie pragmatische Mitarbeit Taiwans in der WHO zu ver-
iefen.
Die tschechische Präsidentschaft hat dazu am 8. Mai
009 im Namen aller EU-Mitglieder und weiterer zwölf
taaten in Brüssel eine Erklärung veröffentlicht und da-
in uneingeschränkt die Teilnahme Taiwans als Be-
bachter an der 62. Weltgesundheitsversammlung be-
rüßt und unterstützt.
Die Bundesregierung legt in dieser Frage Wert auf
ine einheitliche Haltung der EU und hat daher davon
bgesehen, dieser Erklärung eine weitere nationale Ein-
elerklärung hinzuzufügen.
223. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 27. Mai 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33