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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/219 Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Heinrich Jordan (CDU/CSU) . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 16/12816, 16/12845) . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Grund für den kurzfristigen Abbruch einer mit 200 deutschen Polizistinnen und Polizis- ten vorbereiteten Aktion zur Befreiung der Geiseln des Frachters „Hansa Stavanger“ und Auswirkungen für die weitere Planung 23845 B 23846 B 23846 C 23846 D 23847 A 23847 B 23847 C 23848 A 23848 B 23848 D 23851 A 23851 B Deutscher B Stenografisch 219. Sitz Berlin, Mittwoch, d I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung Absetzung des Tagesordnungspunktes 10 . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Handlungs- konzept der Bundesregierung zur Weiter- entwicklung der ländlichen Räume . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . S I F I H I U I D 23843 A 23843 B 23843 C 23843 D 23843 D 23844 B 23844 C 23845 A Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23848 D undestag er Bericht ung en 6. Mai 2009 t : abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . lse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . lse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . lse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23849 A 23849 C 23849 C 23849 D 23850 A 23850 B 23850 C 23850 C 23850 D Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23851 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 Zusatzfragen Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Voraussichtliche Lohnentwicklung im Jahr 2009 mit und ohne Verlängerung des Kurz- arbeitergeldes Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe und Zeitpunkt des Abflusses von Mitteln aus dem Investitions- und Tilgungs- fonds für die im zweiten Konjunkturpro- gramm beschlossenen Zukunftsinvestitionen für die Kommunen zu den Schwerpunkten Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Grund für den zögerlichen Mittelabfluss beim Investitions- und Tilgungsfonds Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Berufung von Mitgliedern des nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz zu bilden- den Hauptausschusses und Vereinbarung von Mindestentgelten für Callcenter vor Ablauf der 16. Wahlperiode Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z S M S Z P a o B A F Z S M M E v f B t A M Z M M M Z lu P r A M M D A s 2 I A U Z D 23851 D 23852 B 23852 D 23853 A 23853 D 23853 D 23854 A 23855 A 23855 D usatzfragen abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Frage 10 abine Zimmermann (DIE LINKE) ulässiger maximaler Zeitrahmen von der rüfung der Tarifbindung durch den Haupt- usschuss bis zum Erlass einer Rechtsver- rdnung zu Mindestarbeitsentgelten einer ranche ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Frage 15 arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ntschließung des Europäischen Parlaments om 23. April 2009 zum Vorschlag der Emp- ehlung einer europäischen Maßnahme im ereich seltener Krankheiten und Bewer- ung durch die Bundesregierung ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arkus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ündliche Frage 16 arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eitpunkt der voraussichtlichen Behand- ng der Entschließung des Europäischen arlaments vom 23. April 2009 im Minister- at und Haltung der Bundesregierung dazu ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 17 und 18 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) npassung des Personenbeförderungsge- etzes an die neue EU-Verordnung 1370/ 007; Interimslösung für die Zeit bis zum nkrafttreten geänderter Bestimmungen ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23855 D 23856 A 23856 C 23857 B 23857 C 23858 A 23858 D 23859 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 III Mündliche Frage 21 Hellmut Königshaus (FDP) Gründe für die Abwicklung eines „Hava- rieverkehrs“ mit Güterzügen auf der An- halter Bahn zwischen dem Bahnhof Süd- kreuz und dem Berliner Außenring Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Hellmut Königshaus (FDP) Erhöhte Lärmemission sowie geplante Lärm- schutzmaßnahmen entlang der Anhalter Bahn zwischen den Bahnhöfen Südkreuz und Teltow bzw. Teltow Stadt Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Inge Höger (DIE LINKE) Ausweitung der Bekämpfung von Piraten auch auf das somalische Festland Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Inge Höger (DIE LINKE) Maßnahmen der Bundesregierung gegen Raubfischerei und Giftmüllentsorgung vor der somalischen Küste Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Meinungsver- schiedenheiten in der Bundesregierung zu Steuersenkungsvorhaben . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . G D L A F E R O B T E C e d ( H D M J W M C R I J T a b 23859 D 23860 B 23861 A 23861 B 23862 A 23862 B 23862 C 23862 D 23863 B 23863 C 23864 D 23866 A abriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . aurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . agesordnungspunkt 3: rste Beratung des von den Fraktionen der DU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs ines Gesetzes zur Bekämpfung der Kin- erpornographie in Kommunikationsnetzen Drucksache 16/12850) . . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . artin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . hristoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . enate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ngo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 4: ) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jens Ackermann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Stärkung der Steuerautono- mie in den Ländern (Erbschaftsteuerre- formgesetz) (Drucksachen 16/10309, 16/12072) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Carl- Ludwig Thiele, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Keine Steuererhöhung bei der Erb- schaftsteuer – Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zurückziehen 23867 C 23868 D 23869 D 23871 A 23872 B 23873 B 23874 B 23875 C 23876 D 23877 D 23878 A 23878 D 23879 D 23881 B 23882 D 23884 A 23885 B 23886 B 23887 B 23888 C 23889 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Reichtum umverteilen – für eine sozial ge- rechte Reform der Erbschaftsbe- steuerung – zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Eckpunkte für eine gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Drucksachen 16/7765, 16/3348, 16/8185, 16/12072) . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speiche- rung von Kohlendioxid (Drucksache 16/12782) . . . . . . . . . . . . . . . b) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung: Tech- nikfolgenabschätzung (TA) CO2-Abscheidung und -Lagerung bei Kraftwerken Sachstandsbericht zum Monitoring „Nachhaltige Energieversorgung“ (Drucksache 16/9896) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Gudrun Kopp, Michael Kauch, weiterer Ab- g l C ( S H H E B M M T a b c d e 23889 C 23890 A 23891 A 23892 D 23894 D 23896 B 23897 C 23898 B 23899 A 23899 D 23902 A 23903 A 23903 D 23904 B 23905 D 23906 A eordneter und der Fraktion der FDP: Recht- iche Grundlagen für die Einführung von CS-Technologien unverzüglich schaffen Drucksache 16/11751) . . . . . . . . . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Dritter Bericht zur Umsetzung des Bo- logna-Prozesses in Deutschland (Drucksache 16/12552) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Umsetzung der Bologna-Beschlüsse kri- tisch begleiten (Drucksache 16/11910) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Bologna-Reform verbessern – Studienqualität erhöhen und soziale Dimension stärken (Drucksache 16/12736) . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrü- cken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Neuregelung des Hochschulzugangs und der Hochschul- abschlüsse als Impuls zur Hochschulöff- nung und Qualitätsentwicklung nutzen (Drucksachen 16/2796, 16/12831) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für einen sozialen Europäischen Hochschulraum – zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz 23906 A 23906 B 23908 B 23909 C 23910 D 23911 C 23912 D 23914 A 23915 C 23915 C 23915 D 23915 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 V (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Den Bologna-Prozess voran- bringen – Qualität verbessern, Mo- bilität erleichtern und soziale Hürden abbauen (Drucksachen 16/5246, 16/5256, 16/12832) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- ausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Wolfgang Nešković, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rehabilitierung für die Verfolgung und Unterdrückung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demo- kratischen Republik und Entschädi- gung der Verurteilten – zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homo- sexueller Handlungen Verurteilten (Drucksachen 16/10944, 16/11440, 16/12371) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versi- cherungsaufsicht (Drucksache 16/12783) . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katrin Göring- Eckardt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38) (Drucksache 16/12344) . . . . . . . . . . . . . . . b T E C w E ( N R W D D C T A S E t b Ü v U ( i Z A V A N w c A ( S D M S 23916 A 23916 D 23917 A 23918 A 23918 A 23919 A 23919 D 23920 C 23921 A 23921 C 23922 B ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katrin Göring- Eckardt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung des Wahlalters im Bun- deswahlgesetz und im Europawahlge- setz (Drucksache 16/12345) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: rste Beratung des von den Fraktionen der DU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- urfs eines Gesetzes zur Änderung des nergiesteuergesetzes Drucksache 16/12851) . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: ntrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, abine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van ssen, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Vorschlag für einen Rahmen- eschluss des Rates über die Europäische berwachungsanordnung in Ermittlungs- erfahren innerhalb der Europäischen nion (Ratsdok. 17002/08) Drucksache 16/12733) . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Abgeordneten Jerzy Montag, olker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Europäische Über- achungsanordnung rechtsstaatlich absi- hern – Stellungnahme gemäß Artikel 23 bsatz 3 des Grundgesetzes Drucksache 16/12856) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23922 C 23922 D 23922 D 23923 D 23924 A 23925 A 23925 C 23926 B 23926 D 23927 A 23927 A 23927 D 23928 C 23929 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Solide Grundlage für Hochschulpakt – Beitrag zur syste- matischen Verbesserung der Hoch- schullehre – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE: Hochschulpakt II für mehr Qualität, soziale Öffnung und zur Ausfinanzierung des deut- schen Hochschulsystems vereinba- ren – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Hochschulpakt in gesamt- staatlicher Kooperation zu einem wirksamen Pakt für mehr und bes- sere Studienplätze entwickeln (Drucksachen 16/10327, 16/11178, 16/10881, 16/12828) . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Qualität für die Hochschulen (Drucksachen 16/649, 16/12833) . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Lehre an allen Hochschulen gewährleisten, he- rausragende Hochschullehre prämieren (Drucksachen 16/8211, 16/12830) . . . . . . Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . K T A W te N D r f ( B M D K M N B A L A M I M r l t A D A M C K d z A A A M D H i e 23930 C 23931 C 23931 D 23931 D 23932 A 23933 D 23934 D 23935 B 23936 C ai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . agesordnungspunkt 14: ntrag der Abgeordneten Monika Lazar, infried Hermann, Katrin Göring-Eckardt, wei- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Alle Formen von iskriminierungen thematisieren – Bürger- echte von Fußballfans stärken – Für einen riedlichen und integrativen Fußballsport Drucksache 16/12115) . . . . . . . . . . . . . . . . . ernd Heynemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . artin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . onika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 2 na Lenke (FDP) aßnahmen der Bundesregierung resultie- end aus der Repräsentativumfrage „Al- einerziehende: Lebens- und Arbeitssitua- ion sowie Lebenspläne“ ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 3 ornelia Hirsch (DIE LINKE) onkrete Schritte der Bundesregierung in er Umsetzung der Ziele des Bologna-Pro- esses ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 6 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) andlungsspielraum für Steuersenkungen n den nächsten Jahren in Anbetracht zu rwartender hoher Nettoneuverschuldung 23937 B 23938 D 23939 A 23940 C 23941 C 23942 C 23943 A 23944 C 23944 D 23945 A 23945 D 23946 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 VII Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 7 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Vorlage des Berichts der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe für die 16. Legislaturperiode Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 8 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Sachgerechte Beantwortung der Frage zur Berliner Vermittlungsagentur JobLife Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 11 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe des Rentenversicherungsbeitragssat- zes für das Jahr 2010 bei Änderung der Rentenformel bzw. bei Ausschluss einer Senkung des aktuellen Rentenwertes sowie Folgen für die langfristige Entwicklung des Beitragssatzes Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 12 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pandemievorkehrungen in den letzten Jah- ren und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der sogenannten Schweine- grippe Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M E B n r r A M A M B I R M b A M A M V M r e U A A A M D Z B A A A M S I g „ A 23947 A 23947 D 23947 C 23947 D 23948 A nlage 9 ündliche Frage 13 lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung des vom sogenannten Schwei- egrippenvirus ausgehenden Gesundheits- isikos im Vergleich zu anderen Grippeer- egern ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 14 ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nformation aus Mexiko rückkehrender eisender über die Schweinegrippe und aßnahmen zur Verhinderung der Aus- reitung dieser Infektionskrankheit ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 19 eronika Bellmann (CDU/CSU) autberechnung in Deutschland und de- en Vereinbarkeit mit den Vorgaben des inschlägigen Rechts der Europäischen nion ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 20 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) ahlung von Boni an den ausgeschiedenen ahnchef Hartmut Mehdorn ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 23 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) m Januar 2009 vereinbarte Rahmenbedin- ungen für die Arbeit der Arbeitsgruppe Optionenvergleich“ zum Atommülllager sse II 23948 C 23948 D 23949 A 23949 C VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forschungsvorhaben und Forschungszweck im Zusammenhang mit den im Atommüll- lager Asse II eingelagerten Großtierkada- vern Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 25 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Entwicklung des Programms zur Förde- rung von Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen im Ausland Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 26 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschärfung von Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt nach Angriffen auf Kreuzfahrtschiffe vor der Küste Somalias Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Unterrichtung: Dritter Bericht zur Umset- zung des Bologna-Prozesses in Deutschland – Antrag: Umsetzung der Bologna-Beschlüsse kritisch begleiten – Antrag: Bologna-Reform verbessern – Studienqualität erhöhen und soziale Di- mension stärken – Beschlussempfehlung und Bericht: Neure- gelung des Hochschulzugangs und der Hochschulabschlüsse als Impuls zur Hoch- schulöffnung und Qualitätsentwicklung nutzen – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: ( A D U C K A A Z d d – – ( D D J W A Z – – ( S K G D K 23949 D 23950 A 23950 B 23950 C – Für einen sozialen Europäischen Hoch- schulraum – Den Bologna-Prozess voranbringen – Qualität verbessern, Mobilität erleich- tern und soziale Hürden abbauen Tagesordnungspunkt 6 a bis e) nette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts zu en Anträgen: Rehabilitierung für die Verfolgung und Unterdrückung einvernehmlicher gleich- geschlechtlicher Handlungen in der Bun- desrepublik Deutschland und der Deut- schen Demokratischen Republik und Ent- schädigung der Verurteilten Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homose- xueller Handlungen Verurteilten Tagesordnungspunkt 7) r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38) Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Wahlalters im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz Tagesordnungspunkt 9 a und b) tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 23951 A 23952 A 23954 C 23955 D 23956 C 23957 C 23959 A 23959 D 23960 D 23961 D 23962 C 23964 A 23965 B 23966 A 23967 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23843 (A) ) (B) ) 219. Sitz Berlin, Mittwoch, d Beginn: 13.0
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    (D Berichtigung 216. Sitzung, Seite 23487 (D), letzter Absatz: Der zweite Satz ist wie folgt zu lesen: „Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen misst TMDD seit 2005 in seinem Gewässerunter- suchungsprogramm und weist diesen Stoff seitdem in Flüssen des Landes in Konzentrationen von 0,1 bis 3 µg/l nach. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23945 (A) ) (B) ) fügen oftmals über Berufserfahrung und sind stärker an ziehenden gerne arbeiten würden – auch unter nicht er- werbstätigen Müttern mit Kindern unter drei Jahren ist der Wunsch zu arbeiten weit verbreitet: mehr als die Hälfte von ihnen möchte arbeiten. Alleinerziehende ver- Nešković, Wolfgang DIE LINKE 06.05.2009 Pau, Petra DIE LINKE 06.05.2009 Dr. Scheer, Hermann SPD 06.05.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A d F c 2 D K 8 e s d l h b A d 1 d d d d d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.05.2009 Barnett, Doris SPD 06.05.2009* Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.05.2009 Becker, Dirk SPD 06.05.2009 Bodewig, Kurt SPD 06.05.2009 Borchert, Jochen CDU/CSU 06.05.2009 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 06.05.2009 Ernstberger, Petra SPD 06.05.2009 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 06.05.2009 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 06.05.2009* Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 06.05.2009 Dr. Geisen, Edmund FDP 06.05.2009 Gleicke, Iris SPD 06.05.2009 Hänsel, Heike DIE LINKE 06.05.2009 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 06.05.2009 Humme, Christel SPD 06.05.2009 Irber, Brunhilde SPD 06.05.2009 Dr. Jahr, Peter CDU/CSU 06.05.2009 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 06.05.2009 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 06.05.2009 Lehn, Waltraud SPD 06.05.2009 Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.05.2009 S D D S D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Ina Lenke (FDP) (Drucksa- he 16/12816, Frage 2): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung resultie- rend aus den Erkenntnissen der Repräsentativumfrage „Al- leinerziehende: Lebens- und Arbeitssituation sowie Lebens- pläne“ – Herbst 2008 –, um die Lebens- und Arbeitssituation von Alleinerziehenden zu verbessern? Wie Sie wissen, machen Alleinerziehende fast 0 Prozent aller Familien mit Kindern unter 18 Jahren in eutschland aus. Von den insgesamt 2,2 Millionen indern aus Alleinerziehendenhaushalten leben rund 00 000 Kinder mit einem Armutsrisiko. Bei Allein- rziehenden sind die fehlende oder eine nur einge- chränkte Erwerbsbeteiligung, die Zahl und das Alter er Kinder und eventuell ausbleibende Unterhaltszah- ungen wesentliche Einflussfaktoren für niedrige Haus- altseinkommen und für den häufig lang dauernden Ver- leib in prekären Einkommenslagen. 42 Prozent der lleinerziehendenhaushalte sind hilfebedürftig im Sinne es SGB II. In diesen 650 000 Haushalten lebt circa Million Kinder. Längsschnittuntersuchungen zeigen, ass Alleinerziehende das gegenüber den anderen Be- arfsgemeinschaften höchste Risiko einer im Zeitverlauf auerhaften Hilfebedürftigkeit haben. Aktuelle Befragungen – unter anderem auch die in er Frage erwähnte Allensbach-Befragung – zeigen, ass fast zwei Drittel der nicht erwerbstätigen Alleiner- chily, Otto SPD 06.05.2009 r. Schui, Herbert DIE LINKE 06.05.2009 r. Stinner, Rainer FDP 06.05.2009** trothmann, Lena CDU/CSU 06.05.2009 r. Tabillion, Rainer SPD 06.05.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 23946 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) beruflicher Weiterbildung interessiert als Mütter in Paar- haushalten. Sie sind hochmotiviert, ihren Lebensunter- halt selbst zu erwirtschaften. Ausgehend von der vielschichtigen Bedarfslage der Alleinerziehenden im SGB II kann es die eine zielfüh- rende Maßnahme für eine nachhaltige Arbeitsmarktinte- gration nicht geben. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bun- desministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wollen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen einer kooperativen Partnerschaft und im Rah- men ihrer Zuständigkeiten die Perspektiven für Allein- erziehende für eine gelingende Arbeitsmarktintegration verbessern. Dazu werden kontinuierlich Daten und For- schungserkenntnisse zur Lebenssituation von Allein- erziehenden und zur Identifizierung geeigneter sozial-, arbeitsmarkt- und familienpolitischer Ansatzpunkte in Deutschland sowie im internationalen Vergleich gesich- tet und ausgewertet. Neben der bereits erwähnten Befra- gung von Alleinerziehenden durch das Institut für De- moskopie Allensbach Ende 2008, hat das BMFSFJ im Dezember 2008 wichtige Erkenntnisse in einem Monitor Familienforschung „Alleinerziehende in Deutschland“ und im März 2009 in einem Dossier „Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende“ veröffentlicht. Das BMAS wird für die Jahre 2009 bis 2011 ein interna- tional vergleichendes Forschungsprojekt zur Arbeits- marktintegration und zur sozioökonomischen Situation von Alleinerziehenden ausschreiben. Am 26. Mai 2009 wird vom BMAS, BMFSFJ und der BA in Kooperation die Fachtagung „Perspektiven für Alleinerziehende – Fachtagung im SGB II“ in Berlin durchgeführt. Im Mittelpunkt der Tagung stehen innova- tive und praxisgerechte Impulse zur Stärkung Allein- erziehender mit guten Beispielen in den Bereichen Be- schäftigung, Qualifizierung, Kinderbetreuung, Beratung/ Fallmanagement sowie Netzwerkbildung. ARGEn, Lokale Bündnisse, MGHs und andere relevante Akteure werden sich intensiv austauschen und miteinander disku- tieren. Wir wissen, dass Alleinerziehende in ihrer Lebenssi- tuation ein funktionierendes Backup benötigen, eine be- darfsgerechte und zielgenaue Unterstützung. In einem vom BMFSFJ im April 2009 gestarteten, einjährigen Modellprojekt mit zwölf Pilotstandorten werden bei- spielhaft stabile und nachhaltige Netzwerkstrukturen zur wirksamen Integration von Alleinerziehenden in den Ar- beitsmarkt etabliert. Im Kern geht es um ein besseres Ineinandergreifen von eher fallbezogener Arbeit der Arbeitsagenturen mit Netzwerken, die infrastrukturbezo- gene Akzente setzen. Dabei soll die Kooperation zwi- schen SGB-II-Einrichtungen und anderen Akteuren wie Unternehmen, Verbänden, Kammern, Organisationen und Bildungs- sowie Jugendhilfeträgern, bestehenden familienpolitischen Netzwerken wie Lokalen Bündnis- sen für Familie und Mehrgenerationenhäusern im Sinne der Bildung von Produktionsnetzwerken weiterentwi- ckelt werden. Die Projekte decken im Rahmen ihrer Netzwerke ver- schiedene Ziele ab, unter anderem sollen zentrale Anlaufstellen für Alleinerziehende in den Gemeinden ein- gerichtet, passende Beratungsangebote für Alleinerzie- h T F d d f e I v u s e c m r s 6 f u a E p G v I A d d ( Q Ö d d s h u s B D f l p d Z ( 2 (C (D ende, die in die Erwerbstätigkeit wechseln, geschaffen, eilzeitausbildungen entwickelt und die Betreuungs- und ördersituation für Kinder von Alleinerziehenden ab em ersten Lebensjahr verbessert werden. Im Rahmen es Modellprojektes werden Umsetzungsempfehlungen ür die Netzwerkarbeit in der Fläche sowie Handlungs- mpfehlungen für die Politik erarbeitet. Das BMAS hat im April 2009 den Aufruf für den deenwettbewerb „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ eröffentlicht. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung nd Verbreitung von Praxisansätzen, die zu einer verbes- erten Arbeitsmarktintegration hilfebedürftiger Allein- rziehender führen und deren Erwerbs- und Verdienst- hancen erhöhen. Projekte zu diesem Ideenwettbewerb müssen sich indestens einem der Handlungsschwerpunkte Aktivie- ung, Integration in Erwerbstätigkeit und soziale und be- chäftigungsbezogene Stabilisierung zuordnen lassen. Für den Ideenwettbewerb stehen insgesamt bis zu 0 Millionen Euro aus ESF- und Bundesmitteln zur Ver- ügung. Damit sollen mindestens 60 Projekte auf lokaler nd regionaler Ebene gefördert werden. Die Ausschreibung für den Ideenwettbewerb erfolgt uf der Grundlage der Rahmenrichtlinie für thematische SF-Projektförderungen des BMAS für die Förder- eriode 2007 bis 2013. Gesucht werden Projekte von rundsicherungsstellen oder Projekte unter Beteiligung on Grundsicherungsstellen. Bewerbungsschluss für die nteressenbekundungen ist der 8. Mai dieses Jahres. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/12816, Frage 3): Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung um- setzen, um zentrale Ziele des Bologna-Prozesses wie bei- spielsweise die soziale Öffnung der Hochschulen oder die Steigerung der Mobilität innerhalb Deutschlands sowie Euro- pas zu erreichen, wie dies der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Andreas Storm erklärt (Pressemitteilung vom 29. April 2009)? Bund und Länder haben für Deutschland durch die ualifizierungsinitiative die Voraussetzungen für die ffnung der Hochschulen geschaffen. Das Ziel, die Stu- ienanfängerquote auf 40 Prozent zu steigern, ist mit erzeit 39,3 Prozent in greifbare Nähe gerückt. Die mas- ive Ausweitung der BAföG-Leistungen mit einer Erhö- ung der Förderung um 10 Prozent und der Freibeträge m 8 Prozent befördert die soziale Öffnung der Hoch- chulen. Weitere konkrete Maßnahmen sind im Dritten ericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in eutschland (Bundestagsdrucksache 16/12552) aufge- ührt. Die studentische Mobilität von und nach Deutsch- and hat sich seit der Einführung des Bologna-Prozesses ositiv entwickelt. So gingen 1999 49 000 deutsche Stu- ierende ins Ausland; 2006 waren es bereits 83 000. Die ahl der ausländischen Studierenden in Deutschland Bildungsausländer) erhöhte sich im Zeitraum 1999 bis 007 von 108 000 auf 178 000. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23947 (A) ) (B) ) Die internationale Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern wird in Deutschland bereits lange und erfolgreich durch erweiterte BAföG-Leistungen und durch den DAAD und die europäischen Mobilitätspro- gramme gefördert. Mit der Umstellung auf die neuen Studienstrukturen sind teilweise Anpassungen bei der Art der Förderung sinnvoll und wurden schon vorge- nommen. So fördert der DAAD verstärkt Doppel- abschlussprogramme (Joint Degrees) und Hochschul- kooperationen. Die Hochschulen haben zudem die Möglichkeit, Mobilitätsfenster in den Studienprogram- men einzubauen, um die Mobilität zu erleichtern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/12816, Frage 6): Sieht die Bundesregierung in Anbetracht einer Netto- neuverschuldung von über 50 Milliarden Euro einen Hand- lungsspielraum für Steuersenkungen in den nächsten Jahren, und, wenn ja, wie könnten diese Steuersenkungen finanziert werden? Die Bundesregierung hat durch die bereits auf den Weg gebrachten beiden Konjunkturpakete und das Fami- lienleistungsgesetz zur Stabilisierung von Beschäftigung und Wachstum beigetragen, indem auch Nachfrage sti- mulierende Maßnahmen beschlossenen wurden. Hierzu zählen beispielsweise die steuerlichen Entlas- tungen bei der Einkommensteuer durch die Senkung des Eingangssteuersatzes, die Anhebung des Grundfreibetra- ges, Kinderfreibetrages und Kindergeldes sowie die Ausweitung der steuerlichen Förderung von Handwer- kerleistungen. Die Wiedereinführung der Pendlerpau- schale und die ab 2010 vorgesehene verbesserte Berück- sichtigung von Vorsorgebeiträgen für den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sind zwei weitere Maßnah- men, die zur Entlastung der Steuerpflichtigen führen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung derzeit keinen Spielraum für umfassende Steuersenkungen. Auch die Reform der Verschuldungsregeln, auf die wir uns im Rahmen der Föderalismusreform II geeinigt haben, geht von einer fundamentalen Einsicht aus: Weder steigende Ausgaben noch sinkende Einnahmen des Staates dürfen auf Dauer über eine weiter steigende Kreditaufnahme fi- nanziert werden. Wer Netto-Entlastungen fordert, muss also sagen, wie er sie finanzieren will. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/12816, Frage 7): Wann wird die Bundesregierung ihren Bericht über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teil- habe für die 16. Wahlperiode, welcher im März 2009 vorge- legt werden sollte (siehe auch Antwort der Bundesregierung h f m r i i u A d d ( a N v v A d d N d f a S m A Ü v B s w s d (C (D auf die schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Bundestagsdrucksache 16/10076), dem Deutschen Bundestag übergeben? Der Bericht der Bundesregierung über die Lage be- inderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe ür diese Legislaturperiode liegt im Entwurf vor. Er uss zunächst jedoch noch innerhalb der Bundesregie- ung abgestimmt werden. Die Ressortabstimmung wird n Kürze eingeleitet, sodass der Bericht voraussichtlich m Juni 2009 vom Kabinett beschlossen werden kann nd anschließend dem Bundestag vorgelegt wird. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 16/12816, Frage 8): Wann wird die Bundesregierung die Fragen zur Berliner Vermittlungsagentur JobLife – siehe Antwort der Bundes- regierung vom 25. Februar 2009 zu den Fragen 1 bis 4 aus der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zur „Kontrolle der Tätigkeit privater Arbeitsvermittler durch die Bundesagentur für Arbeit“, Bundestagsdrucksache 16/11837, laut der die Er- mittlungen noch nicht abgeschlossen sind – sachgerecht be- antworten? Die Bundesregierung hat die Fragen sachgerecht be- ntwortet. Auf die Antwort zu der gleichlautenden Frage r. 34 aus der Fragestunde des Deutschen Bundestages om 25. März 2009 wird verwiesen. Die Sachlage ist un- erändert. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12816, Frage 11): In welcher Höhe muss der Beitragssatz für das Jahr 2010 festgesetzt werden, wenn die Rentenformel nach den Plänen vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, ge- ändert würde bzw. wenn eine Senkung des aktuellen Renten- werts für das Jahr 2010 ausgeschlossen würde, und welche Folgen hätte das für die mittel- und langfristige Entwicklung des Beitragssatzes? Die Bundesregierung geht nach der Neueinschätzung er gesamtwirtschaftlichen Eckwerte davon aus, dass die ür die Rentenanpassung relevanten Löhne pro Kopf uch in diesem Jahr steigen werden und es nicht zu einer enkung des aktuellen Rentenwerts im Jahr 2010 kom- en würde. Das gesetzgeberische Ausschließen einer bsenkung des aktuellen Rentenwerts mit dem im brigen die Anpassungsformel nicht verändert wird, ist ielmehr eine vertrauensbildende Maßnahme. Auf der asis der Neueinschätzung der Eckwerte kommt die ge- etzgeberische Ergänzung im Jahr 2010 nicht zur An- endung. Somit ergeben sich weder Folgen für die Fest- etzung des Beitragssatzes für das Jahr 2010 noch für essen mittel- und langfristige Entwicklung. 23948 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12816, Frage 12): Haben die Bundesregierung und die Bundesländer in den letzten Jahren ausreichende Pandemievorkehrungen getroffen, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinn- voll, um eine Ausbreitung der sogenannten Schweinegrippe zu verhindern? Bund und Länder sind auf eine Pandemie vorbereitet. Der gemeinsame Nationale Influenzapandemieplan von Bund und Ländern wurde erstmals Anfang 2005 und eine aktualisierte Fassung 2007 veröffentlicht. Der Nationale Pandemieplan enthält eine Reihe von Maß- nahmen, Aufgaben und Handlungsempfehlungen, erläu- tert die wissenschaftlichen Zusammenhänge der Pande- mieplanung, diente als Grundlage für die Planungen der letzten Jahre und für das aktuelle Vorgehen. In der gegenwärtigen WHO-Phase 5 wurde unter an- derem die Überwachung des Krankheitsgeschehens in- tensiviert. Reisende aus Mexiko und den USA werden über Symptome und Verhaltensmaßgaben informiert, da- mit Infizierte und Kontaktpersonen schnell identifiziert werden können. Von nicht erforderlichen Reisen nach Mexiko wird abgeraten. Hygieneempfehlungen wurden veröffentlicht. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine schnelle Ausbreitung des neuen Influenzavirus zu ver- hindern. Aufgrund der Eigenschaften der Influenzaviren ist es dennoch nicht auszuschließen, dass es zu einer weiteren Verbreitung kommen wird. In diesem Fall würde durch weitere Maßnahmen (zum Beispiel Schul- schließungen, Absage von Veranstaltungen) versucht werden, die Infektionsrate zu verringern, um die Belas- tung der medizinischen Einrichtungen zu reduzieren und Zeit zur Impfstoffbereitstellung zu gewinnen. Die Bundesregierung hat zudem die wissenschaftli- che Entwicklung von Prototypimpfstoffen für den Influenzapandemiefall gefördert und gemeinsam mit den Ländern durch Vereinbarungen mit den Impfstoffherstel- lern sichergestellt, dass in der Pandemie eine frühest mögliche Bereitstellung eines Impfstoffs für die Bevöl- kerung gewährleistet ist. Ein solcher Impfstoff kann nicht bevorratet werden. Er kann erst produziert werden, wenn das auslösende Virus bekannt ist und für die Impf- stoffproduktion angepasst wurde. Diese Arbeiten wur- den bereits begonnen, ein Impfstoff kann voraussichtlich in drei bis vier Monaten zur Verfügung stehen. Derzeit werden Erkrankte mit antiviralen Medikamenten behan- delt. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12816, Frage 13): Wie bewertet die Bundesregierung das Gesundheitsrisiko, das vom sogenannten Schweinegrippenvirus vom Typ H1N1 ausgeht, auch im Vergleich zu anderen Grippeerregern? n E h U U – b f k R z h k g g E n z s A d F N e n l s ( n F S g u e d R A d d ( (C (D Die für Mexiko vorliegenden Zahlen deuten auf eine icht unerhebliche Sterblichkeit in Zusammenhang mit rkrankungen durch das neue Influenzavirus hin. Außer- alb von Mexiko kam es – bis auf einen Todesfall in den SA – bisher zu relativ milden Krankheitsverläufen. Die rsachen für die relativ hohe Sterblichkeit in Mexiko im Vergleich zu den anderen betroffenen Ländern – ist isher unklar. Über die Gefährlichkeit des neuen In- luenzavirus lässt sich daher zum jetzigen Zeitpunkt eine verlässliche Aussage machen. Der Präsident des obert Koch-Instituts hat in seiner Situationseinschät- ung von Sonntag, die weiterhin aktuell ist, auch darauf ingewiesen, dass keine Entwarnung gegeben werden ann. Mit weiteren Erkrankungen in Deutschland müsse erechnet werden. Nach derzeitigem Stand sei das Virus ut übertragbar. Hierzu komme, dass Grippeviren ihr rbgut ständig verändern. Es müsse vor allem die inter- ationale Situation im Auge behalten werden, um auch ukünftig auf neue Entwicklungen rasch und angemes- en reagieren zu können. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12816, Frage 14): Wie werden aktuell zurückkehrende Personen aus Mexiko über die Schweinegrippe informiert, und wie wird vermieden, dass potenziell Infizierte die Krankheit auch in Deutschland weitertragen? Reisende aus Mexiko werden bereits im Flugzeug mit inem mehrsprachigen Informationsschreiben über die eue Grippe informiert und aufgefordert, sich beim Vor- iegen von grippetypischen Symptomen beim Bordper- onal zu melden. Möglicherweise erkrankte Personen Verdachtsfälle) werden dann am Zielflughafen medizi- isch betreut. Alle weiteren Fluggäste erhalten in diesem all ein weiteres Informationsschreiben, das sie auf die ituation hinweist und sie auffordert, in den nächsten Ta- en auf entsprechende Krankheitssymptome zu achten nd gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen. Zusätzlich rhalten die Passagiere eine „Aussteigerkarte“, auf der ie Personalien festgehalten werden, um eine spätere ückverfolgung zu ermöglichen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage er Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) Drucksache 16/12816, Frage 19): Welche Werte für beispielsweise Autobahnstreckenkilo- meter, Grundstücke etc. – Bezeichnung, prozentualer Anteil und tatsächliche Summe – rechnet die Bundesregierung in die Berechnung der Mauthöhe ein, und ist dies entgegen der Auf- fassung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, BGL, der seine Mitgliedsunternehmen zur Maut- zahlung „unter Vorbehalt“ auffordert, im Einklang mit den Vorgaben des einschlägigen Rechts der Europäischen Union? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23949 (A) ) (B) ) Die Mautsätze der Lkw-Maut wurden auf Grundlage einer Wegekostenrechnung für die deutschen Bundes- autobahnen festgelegt. Die Wegekostenrechnung wurde im Vorfeld der Mauteinführung im Jahr 2001 erstmalig beauftragt und 2006/2007 aktualisiert. Die seit dem 1. Januar 2009 geltenden Mautsätze basieren auf den Ergebnissen der aktualisierten Wege- kostenrechnung für das Jahr 2010. Im Rahmen des Ge- setzgebungsverfahrens zur Änderung der Mauthöhever- ordnung wurde entschieden – insbesondere um der wirtschaftlichen Situation des Gewerbes Rechnung zu tragen –, von den gutachterlich ermittelten Wegekosten der schweren Lkw einen Betrag von 330 Millionen Euro und für die Jahre 2009/2010 weitere 60 Millionen Euro nicht anzulasten; die Mautsätze sind entsprechend ange- passt. Die Methodik der Wegekostenrechnung, die einbezo- genen Kostenkomponenten, die Verteilung der Kosten auf die Nutzergruppen sowie die Differenzierung der Mautsätze für schwere Lkw ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nach Emissionsklassen ist in folgenden zwei Berichten detailliert dokumentiert: Schlussbericht „Wegekostenrechnung für das Bundesfernstraßennetz“, März 2002 und Endbericht „Aktualisierung der Wege- kostenrechnung für die Bundesfernstraßen in Deutsch- land“, 30. November 2007. Beide Berichte sind auf der Homepage des Bundes- ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingestellt. Die Wegekostenrechnung ist sehr umfangreich. Zu- dem wurden die Wegekosten für mehrere ausgewählte Jahre ermittelt. Die aktualisierte Wegekostenrechnung aus dem Jahr 2007 weist die Wegekosten für die Jahre 2005, 2007, 2008, 2010 und 2012 aus. Daher verweise ich für konkrete Daten auf die genannten Berichte, insbesondere auf die jahresbezogenen und nach Nutzer- gruppen differenzierten Übersichten zu den Gesamt- kosten für die Bundesautobahnen sowie auf die jahresbe- zogenen Übersichten zur Kostenallokation für die Bundesautobahnen. Bestandteile der Wegekosten sind die Kapitalkosten und die laufenden Kosten. Die Kapitalkosten umfassen die Abschreibungen auf die Infrastrukturanlagen sowie kalkulatorische Zinsen für das gebundene Kapital; zu den laufenden Kosten zählen der betriebliche Unterhalt, zuzurechnende Kosten der Verwaltung, der Verkehrspo- lizei sowie die Kosten des Mauterhebungssystems. Die Wegekosten werden differenziert nach folgenden Kostenkomponenten ermittelt: Streckenobjekte (Grund- stücke, Erdbau, Tragschicht, Deckenbau), Punktobjekte (Ausstattung, Knoten, Tunnel, Brücken, Meistereien, Rastanlagen) und Betrieb (betrieblicher Unterhalt, Ver- waltung und Polizei, Erhebungssystem Lkw-Maut). Die Wegekostenrechnung für die Bundesautobahnen ist zukunftsorientiert am Ziel der Substanzerhaltung des Autobahnnetzes ausgerichtet, der Zustand der Autobah- nen wird also dauerhaft erhalten. In die Rechnung flie- ßen daher insbesondere Informationen zum aktuellen Zustand des Autobahnnetzes, die Fahrleistungsentwick- lung bzw. die Entwicklung der Nutzungsintensität, die E p B m t f ü s d A d d ( 2 D B e v A d A G R K E b e G a b T t p l U g (C (D ntwicklung der Kosten für Bauleistungen sowie ge- lante und bereits durchgeführte Baumaßnahmen ein. ei der Aktualisierung der Wegekostenrechnung ist der ethodische Ansatz – zukunftsbezogene Kostenkalkula- ion – unverändert geblieben. Die Änderung der Mautsätze zum 1. Januar 2009 er- olgte in Vereinbarkeit mit der Richtlinie 1999/62/EG ber die Erhebung von Gebühren für die Benutzung be- timmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge in er Fassung der Richtlinie 2006/38/EG. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/12816, Frage 20): Wird sich die Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deut- schen Bahn AG dafür einsetzen, dass der ehemalige Bahnchef Hartmut Mehdorn, der wegen der Überwachung von Bahn- mitarbeitern zurücktreten musste, nach seinem Ausscheiden keine Bonizahlungen erhält, und, wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die leistungsabhängige Zahlung für Hartmut Mehdorn, wenn er offensichtlich keine Leistungen mehr für die Deutsche Bahn AG erbringen wird? Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG hat am 5. April 2009 beschlossen, den Vertrag mit Herrn r. Mehdorn als Vorstandsvorsitzendem der Deutschen ahn AG aufzulösen. Im Rahmen seines Ausscheidens rhält Herr Dr. Mehdorn die für diesen Fall vertraglich orgesehenen Leistungen. nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/12816, Frage 23): Welche neuen Rahmenbedingungen wurden für die Arbeit der Arbeitsgruppe „Optionenvergleich“, AGO, zum Atom- mülllager Asse II im Januar 2009 vereinbart, und welche As- pekte sind bislang vertraglich geregelt? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und eaktorsicherheit (BMU) wird das Forschungszentrum arlsruhe (FZK) – Projektträger Wassertechnologie und ntsorgung mit der Fortführung der Arbeiten der Ar- eitsgruppe Optionenvergleich (AGO) beauftragen. Der ntsprechende Vertrag wird derzeit verhandelt. FZK übernimmt dabei wie bisher die Funktion der eschäftsstelle und koordiniert die AGO fachlich und dministrativ. Auch die durch die Asse II Begleitgruppe enannten Experten werden weiterhin im Rahmen der ätigkeiten der AGO beschäftigt. Die AGO wird folgende Aufgaben übernehmen: Ers- ens. Wissenschaftliche Begleitung des Entscheidungs- rozesses für ein Stilllegungskonzept. Zweitens. Erstel- ung von Stellungnahmen zu vorhabensrelevanten nterlagen und drittens Beratung der Asse II Begleit- ruppe zu fachlichen Fragen. 23950 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12816, Frage 24): Auf welche Forschungsvorhaben gehen die im Atommüll- lager Asse II eingelagerten Großtierkadaver zurück, und wel- chem Forschungszweck dienten die Vorhaben jeweils? Die damalige Kernforschungsanlage Jülich (KFA, heute: Forschungszentrum Jülich) hat in der ersten Hälfte der 1970er-Jahre Fässer mit radioaktiven Abfäl- len in die Schachtanlage Asse II gebracht. Dabei waren auch einige Fässer, die unter anderem „mumifizierte Tierkadaver“ enthielten. Die dazu gehörenden Begleit- listen weisen aus, dass die Tiere kontaminiert waren. Deshalb durften sie seinerzeit nicht konventionell ent- sorgt werden. Bei den Tieren handelte es sich ausschließlich um Kleintiere. Soweit die Tierkörper aus der medizinischen Forschung der damaligen Kernforschungsanlage stamm- ten, waren es ausschließlich Mäuse. Im Institut für Medi- zin der KFA wurde damals die Wirkung von Strahlung auf Zellen untersucht, darunter auch die Frage einer möglicherweise positiven Wirkung niedriger Dosen. Ein weiteres Thema war die Tumorforschung. Experimentell wurde untersucht, inwieweit Applikationen von Jod-125 die therapeutische Wirkung einer nachfolgenden Tumor- bestrahlung unterstützen. Soweit Abfälle der Landessammelstelle NRW betroffen sind, können nur die damaligen Ablieferer Angaben über die Verwendung der Tiere für Forschungszwecke machen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Druck- sache 16/12816, Frage 25): Wie entwickelt sich das Programm zur Förderung von In- vestitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen im Ausland, Pilotprojekte Ausland – Mittelabfluss in welche konkreten Projekte –, und werden – aktuell und künftig – wei- tere Projekte wie insbesondere die geplanten Windparks in Bozi Dar und Moldava – beide Tschechische Republik – im Rahmen dieser Pilotprojekte mit deutschen Fördermitteln un- terstützt? Im „Programm zur Förderung von Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen im Ausland“ wer- den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, derzeit Haushaltsmittel für folgende Projekte zur Verfügung gestellt: Lettland (Erneuerung der Wärmeversorgung der Stadt Jelgava) in Höhe von insgesamt 728 359,62 Euro (Laufzeit 2007 bis Ende 2009) sowie Polen (Modernisierung des Fernwär- menetzes Zgorzelec einschließlich Rauchgasreinigungs- anlage im Heizwerk ul. Groszowa) in Höhe von insgesamt 2 076 000 Euro (Laufzeit 2008 bis Ende 2010). Auch künftig werden auf Antrag im Rahmen der ver- fügbaren Haushaltsmittel förderfähige Projekte in den n g D v A d g G f a m d A e d w A a a K A (C (D euen EU-Ländern sowie der Türkei aus dem BMU-Pro- ramm unterstützt. Zu den geplanten Windparks in Bozi ar und Moldava liegen dem BMU keine Informationen or. nlage 16 Antwort es Staatsministers Günter Gloser auf die Frage der Ab- eordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/12816, Frage 26): Beabsichtigt das Auswärtige Amt, nachdem am Abend des 25. April 2009 ein weiterer Versuch, ein Kreuzfahrtschiff vor der Küste Somalias zu kapern, scheiterte, die Reisewarnungen diesbezüglich zu verschärfen? Das Auswärtige Amt hat seine seit mehreren Jahren ür das Festland von Somalia ausgerufene Reisewarnung m 23. September 2008 auch auf die Gewässer vor So- alia ausgedehnt und warnt eindringlich vor Reisen in ieses Gebiet. Die Reisewarnung ist die schärfste Form, in der das uswärtige Amt vor Aufenthalten in einem Land oder in iner Region warnen kann. Sie ersetzt alle übrigen, unter ieser Schwelle liegenden Reise- und Sicherheitshin- eise des Auswärtigen Amts. Das Auswärtige Amt wird die Situation am Horn von frika und in den angrenzenden Gewässern weiterhin ufmerksam verfolgen und bei Bedarf seine Hinweise npassen. Dabei wird auch die mögliche Gefährdung von reuzfahrtschiffen berücksichtigt werden. nlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – Unterrichtung: Dritter Bericht zur Umset- zung des Bologna-Prozesses in Deutschland – Antrag: Umsetzung der Bologna-Beschlüsse kritisch begleiten – Antrag: Bologna-Reform verbessern – Stu- dienqualität erhöhen und soziale Dimension stärken – Beschlussempfehlung und Bericht: Neurege- lung des Hochschulzugangs und der Hoch- schulabschlüsse als Impuls zur Hochschul- öffnung und Qualitätsentwicklung nutzen – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Für einen sozialen Europäischen Hoch- schulraum – Den Bologna-Prozess voranbringen – Qualität verbessern, Mobilität erleich- tern und soziale Hürden abbauen (Tagesordnungspunkt 6 a bis e) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23951 (A) ) (B) ) Anette Hübinger (CDU/CSU): Die erste Dekade des Bologna-Prozesses neigt sich dem Ende entgegen. Nicht alle gesetzten Ziele wurden erreicht. In Kenntnis dessen hat die Ministerkonferenz in Leuven am 28. und 29. April 2009 die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Umge- staltung der Hochschulausbildung auf Bachelor- und Masterabschlüsse beschlossen. Zwar hinken wir in der Umsetzung im Vergleich zu Italien, den Niederlanden, Norwegen und Großbritannien noch etwas hinterher, doch sind in Deutschland zum Sommersemester 2009 76 Prozent aller Studiengänge auf die gestufte Studien- struktur umgestellt. Bezogen auf das Wintersemester 2007/2008 bedeutet dies, dass mehr als 600 000 Studie- rende in Bachelor- und Masterstudiengänge eingeschrie- ben sind. Für diese jungen Menschen tragen wir, unsere Kollegen in den Bundesländern und die deutschen Hoch- schulen eine große Verantwortung. Wir sind geradezu verpflichtet, die Bologna-Reform mit Augenmaß und Weitsicht weiterzuentwickeln. Der Bund stellt sich im Rahmen seiner Regelungs- kompetenz dieser Verantwortung. Genannt seien bei- spielhaft der Hochschulpakt, die Änderungen bei der Mitnahmemöglichkeit des BAföGs bei Auslandsstudium oder die Einführung von Aufstiegsstipendien für beruf- lich Qualifizierte. Auch bei der Mobilität wollen wir die in Leuven vereinbarte Zielmarke von 20 Prozent bis 2020 übertreffen. Wir wollen, dass bis 2020 die Hälfte der Studierenden während des Studiums Auslandserfah- rung sammeln. Bei einer derzeitigen Quote von 23 Pro- zent ist das ehrgeizig, aber erreichbar. Nach den Beschlüssen von Leuven wird die soziale Dimension des Bologna-Prozesses in den nächsten Jah- ren im Vordergrund stehen. Auch hier sind wir auf einem guten Weg. Denn wir haben bereits Maßnahmen in Be- zug auf die Steigerung des Frauenanteils in den soge- nannten MINT-Fächern und für eine höhere Bildungsbe- teiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ergriffen. Der „Nationale Aktionsplan Soziale Dimen- sion“ in Verbindung mit der Qualifizierungsinitiative bietet eine vielversprechende Grundlage für die zukünf- tige Entwicklung in diesen wichtigen Fragestellungen. Leicht wird übersehen, dass Europa mit dem Bologna- Prozess eine internationale Vorreiterrolle übernommen hat. Die Grundidee des Prozesses und viele seiner an- gewendeten Instrumente finden international große Be- achtung. Mit dem Projekt „Tuning USA“ wird in drei Bundesstaaten der Bologna-Prozess im Pilotverfahren übernommen. Aber um den Bologna-Prozess zu einem allseits anerkannten Erfolg zu machen, muss in vielen Punkten nachgebessert werden. Dieser Verantwortung müssen sich alle Beteiligten stellen. Viele Probleme sind nicht der Bologna-Idee an sich zuzuschreiben, sondern in erster Linie der teilweise ein- fach schlechten Umsetzung. Aus meiner Sicht lassen sich die grundlegenden Schwierigkeiten stichpunktartig in folgenden drei Kategorien zusammenfassen: den in- ternationalen Austausch hemmende Mobilitätshinder- nisse, zu gedrängte Curricula in den Studiengängen und mangelnde Anerkennung von – insbesondere im Aus- land erworbenen – Studienleistungen und Qualifikatio- nen. Gemeinsam ist diesen drei Punkten, dass sie – in g g v w A H c e z d d e d v P A a k g s i D D A d r g d m t V P k f W g A n a s w d N a g t D b m ß h S (C (D ewisser Weise – einander bedingen. Hier muss drin- end nachgebessert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Mobilität infolge on Zeitmangel im Bachelorstudium noch schwieriger ird. Es darf kein Grundsatzproblem sein, wenn ein uslandsaufenthalt von einem halben Jahr geplant ist. ier sind ganz eindeutig die Hochschulen gefragt, wel- he schon jetzt „Mobilitätsfenster“ in die Studienstruktur inbauen können, diese möglichen Freiräume aber zur- eit noch unzureichend nutzen. Doch auch der inner- eutsche Hochschulwechsel wird durch die starke Aus- ifferenzierung in der Bachelorphase eher erschwert als rleichtert. Genauso wie die Auslandsmobilität bedarf iese Problematik einer kritischen Revision. Weiterhin wird immer noch über die 1:1-Übertragung on „alten“ in die „neuen“ Studiengänge geklagt, eine raxis, die den Bologna-Zielen einer berufsorientierten usbildung im Bachelorstudiengang zuwiderläuft. Es ist uch kein Geheimnis, dass es in der Praxis Schwierig- eiten beim Thema Anerkennung der Studienleistungen ibt. Da dies indirekt auch ein Mobilitätshindernis dar- tellt, muss auch hier dringend nachgebessert werden. Neben den soeben angesprochenen Problemen möchte ch zwei weitere Punkte herausgreifen, bei denen es im etail Verbesserungsbedarf gibt: Erstens zählt dazu das Problem der Studienabbrecher. iese Thematik verfolgt uns schon seit Jahrzehnten. uch wenn die ersten Zahlen auf Basis der neuen Stu- ienstruktur darauf hindeuten, dass sich die Quote leicht ückläufig entwickelt, gibt es Handlungsbedarf. Lösun- en bietet der Bologna-Prozess selbst an, welche unter en Stichworten „Betreuungsverhältnis“ und „Qualitäts- anagement“ umrissen werden können. Zweitens darf auch das deutsche Akkreditierungssys- em nicht ungenannt bleiben. Schlankere und effizientere erfahren wären sicherlich bei der Beschleunigung des rozesses hilfreich. Bei aller Kritik geraten leider die positiven Auswir- ungen infolge des Bologna-Prozesses aus dem Blick- eld. Hochschulen qualifizieren heute nicht nur für die issenschaft, sondern haben auch für die Berufsbefähi- ung zu sorgen – einem zentralen Anliegen von Bologna. ktualität der Methoden, Forschungsstand und Praxis- ähe des Studiums wurden vonseiten der Studierenden ls vorteilhaft empfunden. Der Bachelor ist kein Hoch- chulabschluss zweiter Klasse. Es würde sehr helfen, enn auch die Lehrenden dies so kommunizieren wür- en. Bologna ist in der deutschen Hochschullandschaft zur ormalität geworden und hat wichtige Strukturreformen ngestoßen. Als CDU/CSU-Fraktion halten wir die rundlegende Intention für richtig. Wie die Reform wei- erentwickelt werden kann, darüber brauchen wir einen ialog mit allen Beteiligten. Nach meiner Einschätzung efindet sich dieser im vollen Gange und das stimmt ich für die Zukunft optimistisch. Es steht für mich au- er Zweifel, dass die Schaffung eines gemeinsamen ein- eitlichen Hochschulraums der richtige Weg ist. Dieses ignal muss von unserem Hause ausgehen! 23952 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Im Nachgang zur großen Bologna-Folgekonferenz, die kürzlich in Leuven stattgefunden hat, geben wir hier unsere Reden zu Protokoll. Für die SPD-Fraktion heißt das, dass wir in den folgenden Punkten im Einzelnen feststellen wollen: Erstens. Fast zehn Jahre nach dem Beginn des soge- nannten Bologna-Prozesses hat die Konferenz von Leuven gezeigt, wie weit diese Initiative zu einem ge- meinsamen europäischen Hochschulraum mittlerweile ausgreift. Nicht nur, dass aus den ersten 27 Staaten, die seinerzeit beim Beginn des Bologna-Prozesses dabei wa- ren, mittlerweile 46 geworden sind. Nein, auch zahlrei- che Drittstaaten bis hin zu Australien haben in einem as- soziierten Bologna-Forum in Leuven Interesse an den Zielen wie dem System dieser tiefgreifenden Hochschul- reform in Europa gezeigt. Ohne dass hier gleich eine „Bologna-UNO“ am Horizont erscheint, ist dennoch zu konstatieren, dass Europa mit dem Bologna-Prozess of- fensichtlich ein interessantes Modell entwickelt hat und es in der weiteren Folge sehr wohl dahin kommen könnte, dass dieses Modell zum Benchmark in der glo- balen Hochschulwelt werden könnte. Umso wichtiger ist es, dass einerseits alles getan wird, um die Transparenz dieses Prozesses und die Ergebnisse noch weiter zu er- höhen. Wir begrüßen daher, dass in Leuven auch Verab- redungen zu einer Verbesserung des europäischen Hoch- schulstatistikwesens getroffen worden sind. Natürlich wird es entscheidend darauf ankommen, welche Qualität dieses Statistik- und Berichtwesen erreicht. Für die SPD- Bildungs- und Forschungspolitiker darf ich an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass wir die schroffe Ablehnung eines seinerzeit von der OECD ins Gespräch gebrachten „Hochschul-PISA“ nach wie vor nicht teilen. Ein qualitatives Hochschul-PISA, selbst wenn die Be- dingungen für ein Schul- und ein Hochschul-PISA natür- lich ganz andere sind, ist für uns jedenfalls die bessere Alternative zu einem simplen Hochschulranking, wie es bis dato ins Gespräch gebracht und glücklicherweise aber noch nicht beschlossen worden ist. Wir möchten diese Idee jedenfalls wieder ins Gespräch bringen, denn hilfreich könnte ein solches qualitatives, auf die Trans- parenz von Ergebnissen und Prozessen abgestelltes Hochschul-PISA durchaus sein. Zweitens. Am Anfang des Bologna-Prozesses stand nicht zuletzt die Erwartung, mit einer dualen Struktur von Bachelor und Master den Ausbau des Studiums im Sinne einer Berufsorientierung, einer Wissenschafts- orientierung und einer Strukturierung des Studiums im Sinne von Verkürzung und Stufenbildung zu erreichen. Diese Debatte ist in den bisherigen Bologna-Folgekonfe- renzen vor allem unter der Maßgabe geführt worden, welche Quantitäten man in der Umstellung der Studien- gänge im Sinne dieser Bologna-Struktur erreicht hat. Wir begrüßen es, dass zunehmend auch die Qualität in der Strukturdiskussion mehr Platz gewinnt. Tatsächlich müssen wir uns fragen, ob die besondere Rigidität, mit der in Deutschland die 3+1-Struktur durchgesetzt wor- den ist, sich wirklich als vorteilhaft erweist. Wir begrü- ßen als SPD, wenn es hier zu einer Öffnung kommt, die wieder längere, differenzierte Studienzeiten zulässt, um im Studium mehr Tiefe und Breite zu gewinnen. Außer- d d s d t S z A u „ V k l t R p s l b d b e H n g c m t n d 2 v B s s R M R e s b d s W i d H d o m n s D A B k a l d D s (C (D em halten wir es für sinnvoll, noch einmal sehr intensiv arüber nachzudenken, in welcher Weise die Durchläs- igkeit vom Bachelor- zum Masterstudium erhöht wer- en kann. Dies ist dann nicht nur eine Frage der Kapazi- äten, die hierfür vorgehalten werden, sondern auch der ystematik, zum Beispiel in den Förderwerken bis hin um BAföG. Wir sprechen uns als SPD dafür aus, die ltersgrenzen beim BAföG entsprechend anzuheben nd damit das möglich zu machen, was man quasi als ein Master-BAföG“ bezeichnen könnte. Wenn es zu dieser erbesserung in Breite und Tiefe des Curriculums ommt, um den Kultursminister Olbertz, der Deutsch- and für die Länder bei der Konferenz in Leuven vertre- en hat, zu zitieren, dann erfordert dies auch zusätzliche essourcen, sowohl in räumlicher und materieller wie ersoneller Hinsicht. Als SPD sind wir nach wie vor sehr tolz darauf, im Konjunkturprogramm II hier nicht zu- etzt auf unsere Initiative hin auch durchgesetzt zu ha- en, dass an den über 12 Milliarden, die für den Bil- ungsbereich reserviert sind, die Hochschulen massiv eteiligt werden. Außerdem bekräftigen wir hier noch inmal nachdrücklich unsere Haltung, dass nach dem ochschulpakt I auch ein Hochschulpakt II zwingend otwendig ist, denn 275 000 zusätzliche Studienanfän- er, die wir zum Glück bis 2015 erwarten dürfen, brau- hen auch entsprechende Voraussetzungen, um in einer odernisierten Studienstruktur nach dem Bachelor-Mas- er-System gut studieren zu können. Ich sage hier auch och einmal ausdrücklich, dass die Anhebung der urchschnittlichen Fördersätze pro Studienplatz von 2 000 auf 26 000 Euro für uns ein notwendiger und un- erzichtbarer Beitrag Richtung Qualität in der Lehre ist. eides, die bessere materielle Ausstattung der Hoch- chulen wie die Stärkung der Personalmittel in der Per- pektive des Hochschulprogramms II, müssen auch den aum schaffen, innerhalb der Struktur von Bachelor und aster wieder ausreichend Platz für den kulturellen ahmen des Studiums zu gewinnen. Denn natürlich ist in Studium mehr als eine klassische Ausbildung und ind individuelle Freiheiten und Interessen genauso da- ei zu berücksichtigen wie die Vermittlung eines über as Fach hinausreichenden Kontextes und allgemeinwis- enschaftlichen Verständnisses. Außenminister Frank- alter Steinmeier hat hierzu den Satz geprägt: „Bildung st auf Emanzipation angelegt. Sie erweitert die Freiheit es Einzelnen unmittelbar“. Dies muss auch für die ochschulen der Zukunft gelten können. Drittens. Ein Diskussionsthema in Leuven war, wie as Ziel der Mobilität zwischen verschiedenen Stand- rten bis hin zu Studienzeiten im Ausland weiter opti- iert werden könnte. Die Schwächen, die es aktuell och bei der Anrechnung nach dem ECTS-System gibt, ind offensichtlich nach wie vor noch sehr groß, auch in eutschland. Ohne ein wirklich funktionierendes ECTS- nrechnungssystem würde das Bemühen um mehr reite und Tiefe der Curricula einerseits und der Verstär- ung von Individualisierung von Studiengestaltungen ndererseits sehr schnell an Substanz verlieren. Tatsäch- ich möchten wir von der SPD die Frage aufwerfen, ob ie überwältigende Zahl an Studiengängen, die wir in eutschland reklamieren, immer nur Grund zur Freude ein muss. Wenn mittlerweile 9 510 Bachelor- und Mas- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23953 (A) ) (B) ) terstudiengänge umgestellt sind und 2 303 noch der Um- stellung harren, wie es aus den jüngsten Sachstandspro- zessen zum Bologna-Prozess ja ablesbar ist, wirft das natürlich gleichzeitig die Frage auf, ob es tatsächlich so viele eigene Studiengänge sein müssen oder ob es nicht genauso ein Anliegen des Bologna-Prozesses sein müsste, die Zahl der Studiengänge zumindest so weit zu reduzieren, dass es dort noch eine Transparenz, eine Überschaubarkeit und eine Vergleichbarkeit zwischen den Studiengängen gibt, an denen sich Breite und Tiefe der Curricula orientieren können, um hier noch einmal Herrn Olbertz zu zitieren. Viertens. Die Absicht des Bologna-Prozesses war auch, über eine Strukturierung des Studiums dazu beizu- tragen, dass sich die Bedeutung, die Qualität und auch letztlich die Effizienz von Lehre im Sinne eines guten Studiums für alle entwickeln kann. Wir halten es für er- freulich, dass das Anliegen der „Guten Lehre für alle“ ein sozialdemokratisches Kernthema, auch in Leuven als ein Schwerpunkt der Beratungen behandelt worden ist. Die Reduktion der Studienabbrüche, die leider immer noch bei 25 Prozent liegen, muss ein vorrangiges Ziel sein. Wir stellen mit Befriedigung fest, dass sich nicht zuletzt der Wissenschaftsrat, aber auch die Hochschul- rektorenkonferenz und letztlich auch die politischen Kräfte wieder mehr darauf konzentrieren, die gute Lehre an den Hochschulen für alle zu entwickeln. Einschlägige Konzepte hierzu liegen vor. Von der SPD-Seite ist be- kannt, dass wir gerade in der Unterfütterung des Bolo- gna-Prozesses wünschen, dass auch der Wissenschaftsrat mit der Einrichtung von didaktischen Zentren und ande- rem noch ehrgeiziger in seinen Zielvorstellungen wird. Auf der anderen Seite beobachten wir hier auch sehr viel positive Eigeninitiative an einzelnen Hochschulen und von engagierten Hochschullehrerinnen und -lehrern. Das Merkmal guter und erfolgreicher Lehre muss ein min- destens gleichberechtigtes Markenzeichen der Hoch- schulen der Zukunft werden. Den Vorschlag des Aus- baus der Personalkapazitäten und ihrer Differenzierung sowie des internationalen Austausches von Hochschul- lehrern wollen wir gerne unterstützen. Mit Comenius, Leonardo da Vinci, Erasmus und Grundtvig hat die EU vier herausragende europäische Gelehrte zu Leitfiguren ihrer Bildungsprogramme gemacht. Im Rahmen des ERASMUS-Programms zum Austausch der Studieren- den ein entsprechendes Programm zum Austausch von Lehrenden zu entwickeln, würden wir von der SPD aus nachdrücklich unterstützen. Ein solches Programm, wir möchten es EINSTEIN-Programm nennen, wäre ein wichtiges Zeichen dafür, dass auch die EU den Bologna- Prozess anerkennt und aufnimmt sowie gleichzeitig die Priorität „Gute Lehre“ durch den Austausch guter Hoch- schullehrer anerkennt und materiell unterstützt. Fünftens. Der Bologna-Prozess sollte, wenn man sich an die ersten Erklärungen erinnert, vor allem auch der europäischen Mobilität und letztlich der Hochschulmo- bilität in einem globalen Wissens- und Forschungsraum dienen. Für diese Mobilität ist die Strukturierung des Studiums bis hin, dass es ein funktionierendes ECTS- System gibt, unmittelbare Voraussetzung. Nur müssen wir feststellen, dass gerade im Jubiläumsjahr vom Stu- d g D U w V S i W b S m Q B l m d l B h p b i t e z d r s d m w Z S s s k B w b t a h D t g d ü a a b B f S z a d p B g d (C (D entenaustauschprogramm ERASMUS erstmals seit län- erem die Teilnehmerzahlen nachhaltig zurückgehen. ie Ursachen dürfen auch in Bezug auf die bisherige msetzung der Bachelor-Master-Struktur nicht ignoriert erden. Sie liegen sicherlich auch in einer zu starken erdichtung des Studiums und Überbeanspruchung der tudierenden, die eben einfach kein Mobilitätsfenster in hren Studienprogrammen vorfinden. Auf diese negative irklichkeit hin hat nun die Konferenz von Leuven mit esonders ehrgeizigen Zielen reagiert. 20 Prozent aller tudierenden sollen danach Auslandserfahrung sam- eln. So weit, so gut. Doch kommt es auch hier auf die ualität der Auslandserfahrung mit an. Die Idee des ologna-Prozesses ist gewesen, das Studium im Aus- and für noch mehr Studenten erfahrbar und gestaltbar zu achen. Billigvarianten dieses internationalen Stu- iums, wie zum Beispiel die Reduzierung des Aus- andsaufenthaltes auf Praktika, würden dem Geist von ologna hingegen nicht mehr entsprechen. Die Gefahr ierfür ist allerdings groß, denn nicht zuletzt das Zusatz- rogramm ERASMUS-Praktikum, bei dem immerhin is zu 400 Euro für berufliche und Praktikumstätigkeiten m Ausland gezahlt werden, hat zwar eine große Attrak- ivität, wie man an den wachsenden Teilnehmerzahlen rsehen kann, aber es hat natürlich keinen Bezug mehr u einem entsprechenden qualitativ hochwertigen Stu- ium. Als SPD möchten wir deshalb nachdrücklich da- auf bestehen, an dieser Stelle vor allem auch dafür zu orgen, dass das klassische ERASMUS-Programm für ie Studierenden wieder stärker nutzbar wird. Dazu uss gehören, dass die ERASMUS-Fördersätze erhöht erden und dass es eben auch von der Struktur und dem eitraster des Studiums her möglich wird, tatsächlich ein emester oder auch weitere Semester im Ausland ohne ystematische Zeitverluste bis hin zum Studienabschluss tudieren zu können. Sechstens. Tatsächlich zeigt sich an den Schwierig- eiten mit der Mobilität, dass die soziale Dimension im ologna-Prozess noch viel stärker mit berücksichtigt erden muss. Denn auch bei der Mobilität ist feststell- ar, dass Studierende mit einem ausreichend starken ma- eriellen Hintergrund ganz andere Möglichkeiten haben, ls es bei der Masse der Studierenden der Fall ist. Des- alb ist es ein großer Verdienst nicht nur seitens des eutschen Studentenwerkes, sondern auch der Studen- enverbände, immer wieder einzufordern, dass zu einem uten Studium für alle eine Gebührenfreiheit des Stu- iums gehört, eine ausreichende materielle Förderung ber gesetzliche Stipendiensysteme wie das BAföG, ein usreichendes Wohnangebot, ausreichende Beratung und uch Kinderbetreuung. Die SPD kann, was Studienge- ühren angeht, nur noch einmal nachdrücklich an alle undesländer appellieren, dem hessischen Beispiel zu olgen und durch Schaden zur Einsicht zu kommen. Die tudiengebühren waren dort eingeführt worden und sind um Glück wieder abgeschafft. Wir wünschen uns dieses uch für andere Bundesländer. Wir werben jetzt schon afür, den ausreichenden studentischen Wohnraum arallel zum Hochschulpakt II auf die Tagesordnung von und, Ländern und Kommunen zu setzen. Dass es uns elungen ist, den studentischen Wohnheimbau auch in as Konjunkturprogramm II hineinzubekommen, ist für 23954 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) uns nach wie vor ein Erfolg. Gute Beispiele aus einzel- nen Bundesländern, wo dieses dankbar zur Verstärkung der sozialen Dimension aufgegriffen wurde, bestärken uns hierin. Dass Familienfreundlichkeit an Hochschulen immer wichtiger wird, ergibt sich nicht zuletzt aus der Bachelor-Master-Struktur, die ja auch einen längeren Studienprozess in der Verknüpfung von Studium und be- ruflicher Tätigkeit wie ein Teilzeitstudium ausdrücklich mit unterstützen will. Beides erfordert dann aber auch eine entsprechende familien- und kinderfreundliche Hochschule. Schließlich bleibt der eine Zusammenhang signifikant: Wenn im Bologna-Prozess intensiver als frü- her studiert wird und die Studienzeit durch das Studium intensiver ausgefüllt wird, gehen die Möglichkeiten für eine studienbegleitende Erwerbstätigkeit zurück. Umso wichtiger ist es gerade für die Studierenden aus materiell nicht so gut gestellten Familien, dass sie ein ausreichen- des BAföG bekommen. Um es knapp zu sagen: Wer Bologna ernst nimmt, muss für das BAföG immer wie- der neu kämpfen. Noch einige grundsätzliche Bemerkungen zum Schluss: Die Konferenz von Leuven war die letzte Bologna-Folgekonferenz, die noch im Zwei-Jahres- Rhythmus stattgefunden hat. Die nächste Konferenz wird erst in drei Jahren stattfinden. Wir sehen hierin auch ein Stück Normalisierung, dass man der Gefahr des Konferenztourismus dadurch vorbeugend entgehen will. Umso wichtiger wird es sein, das kontinuierliche Be- richtssystem über den Bologna-Prozess gleichwohl bei- zubehalten und qualitativ zu verfeinern. Dabei sollten nicht immer nur Erfolge, sondern auch genauso die Schwächen und die kritischen Punkte im Bologna-Pro- zess mit dargestellt werden. Denn im Vorfeld der 10-jäh- rigen Jubiläumsfeiern, die Anfang 2010 mit Recht vom Kreis der Bologna-Teilnehmer wahrgenommen werden, wird man darauf hinweisen dürfen: Weder die Euphorie, wie sie von einigen zu Beginn dieses Prozesses transpor- tiert worden ist, wird der Komplexität des Bologna-Pro- zesses gerecht, noch die vernichtende Kritik, wie sie im- mer noch besonders aus konservativen Kreisen von Hochschulprofessoren geäußert wird, noch der Attentis- mus, wie er zum Beispiel vom Deutschen Hochschulver- band mit seiner Forderung nach einem Moratorium ver- treten wird. Für ein Moratorium ist keine Zeit mehr, sondern die Hochschulen in Europa und auch darüber hi- naus sind in einem Prozess, der gestaltet werden muss, der aber auch gestaltet werden kann. Weder Professoren und Hochschulangehörige noch Studenten müssen die Hamster im Laufrad sein, um hier den Hochschulver- bandvorsitzenden Kempen zu zitieren. Sie können Hochschule vielmehr gestalten und müssen dies noch viel mehr tun, als es zwischenzeitlich schon von ihnen getan worden ist. Wer nach wie vor unter dem Hum- boldt-Syndrom unbedingt leiden muss, hat Humboldt nicht richtig verstanden. Die Freiheit von Forschung und Lehre in der Einheit von Forschung und Lehre ist durch den Bologna-Prozess ja gerade nicht ausgeschlossen worden, sondern kann von jedem einzelnen Hochschul- angehörigen nach wie vor realisiert werden. So wenig wie zu Humboldts Zeiten selbst diese Freiheit eine abso- lute war, so wenig ist sie es in den veränderten Zeiten ei- ner Hochschule als Großbildungseinrichtung für Millio- n d i V U d d p a A g Z g n B h D T d i u S k s R w u r g m g v m d t g l n a m m d s o s d S h r K g B d D (C (D en von Studierenden. Professor Kleiner, der Präsident er DFG, hat im Magazin des Deutschen Studentenwerks m März dieses Jahres ganz praktisch dargestellt, welche eränderung die Bologna-Reform auch für sein eigenes mgehen mit seinem ganz persönlichen Curriculum be- eutet hat. Er hat Humboldt dadurch ganz praktisch wer- en lassen und gleichzeitig neuen Elan und neuen Im- uls und Freude an Hochschule mit einer guten Lehre für lle Studierenden und mit einer guten Forschung für die llgemeinheit erfahren. Das bleibt im Jahr 10 des Bolo- na-Prozesses die Hoffnung und Verpflichtung für die ukunft: Hochschule praktisch besser zu gestalten. Uwe Barth (FDP): Bologna ist in der Kritik und es ilt derzeit als en vogue, alles, was im Hochschulbereich icht rund läuft – und das ist durchaus einiges –, dem ologna-Prozess anzuhaften. Schlechte Betreuungsver- ältnisse, Leistungsdruck und Mobilitätshemmnisse: er Sündenbock Bologna ist stets zur Hand! Bologna ist in der Kritik und da ist sicher ein guter eil berechtigter Kritik dabei. Manches fällt aber auch in ie Rubrik platte Schuldzuweisung und das Fatale dabei st, dass die wirklichen Ursachen unbenannt bleiben und nter den Tisch fallen. Das ist weder redlich noch in der ache förderlich. Wer so tut, als ob mit der Bologna-Er- lärung vor zehn Jahren der Niedergang unseres Hoch- chulsystems eingeläutet worden sei, der verkennt die ealität. Denn es herrschte auch im Jahr 1999 keines- egs eitel Sonnenschein an den deutschen Hochschulen nd Universitäten. Mit dem realistischen Blick in die Zeit vor zehn Jah- en ist auch erklärt, dass mit den Reformen Hoffnungen eweckt wurden, die – und da sind wir bei den Proble- en – eben nicht alle erfüllt wurden. Manche konnten ar nicht erfüllt werden, sie beruhten offenbar auf Miss- erständnissen oder anderen Kommunikationsproble- en. Manche waren vielleicht überzogen. Wenn man ies alles einmal abzieht und die Sache realistisch be- rachtet, ist die Bilanz besser, als oft dargestellt. Aber auch die, die kritisieren, haben ernsthafte Anlie- en. Wenn der Deutsche Juristen-Fakultätentag sagt, Bo- ogna sei in allen Zielen gescheitert, dann ist das sicher icht richtig. Was hier zum Ausdruck kommt, ist aber uch das Gefühl, eine Reform aufgezwungen zu bekom- en, die man nicht wollte und mit deren Umsetzung an nun auch noch allein gelassen wird. Die in unserem Antrag aufgelisteten Punkte zeigen, ass Politik, Wirtschaft und in weiten Teilen die Hoch- chulen selbst einer ganzen Reihe von Pflichten nicht der nur schleppend nachgekommen sind. Dies muss ich schleunigst ändern! Denn es besteht die Gefahr, ass der Reformprozess auf drei Vierteln des Weges ins tocken kommt und im Dickicht der Bedenken, Vorbe- alte und vagen Ängste stecken bleibt. Aber eine Rolle- ückwärts könnte hier zum Salto mortale werden! Eine ehrtwende ist nicht zu verantworten – gerade jenen ge- enüber, die nach hochwertiger Ausbildung verlangen. und und Länder tragen eine Verantwortung dafür, dass er Bologna-Prozess zu einem guten Ende geführt wird. enn nur so ist sichergestellt, dass die Lebensplanung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23955 (A) ) (B) ) und Perspektive von Studierenden nicht in Mitleiden- schaft gezogen wird. Ich bin ein großer Anhänger der Diplomstudiengänge, ich habe selbst einen belegt und erfolgreich beendet, das muss man ja immer mal dazu sagen. Aber die Frage kann doch nicht lauten: Wollen wir Diplom oder Bologna? Deutlicher, drastischer formuliert wird das auch mal so ausgedrückt: Wollen wir unsere guten Di- plomstudiengänge gegen einen minderwertigen Bache- lor oder Master eintauschen? Eine solche Frage ließe nur eine Antwort zu: Nein, das wollen wir natürlich nicht! Die Konsequenz hieße: raus aus dem Reformprozess, und zwar so schnell wie irgend möglich. Wenn eine sol- che Frage ihre Berechtigung hätte, würde dies aber auch bedeuten, dass jene, die diese Reform erdacht und be- schlossen haben, entweder böswillig oder schwachsinnig gewesen wären. Beides mag ich nicht glauben und ein Blick auf die Ziele lässt auch keines von beidem vermu- ten. Es kommt auf die Umsetzung der Reform und die Konzeption von Studienangeboten an – beides unzwei- felhaft Aufgaben der Hochschulautonomie. Hier müssen die Hochschulen selber Hand anlegen und den gegebe- nen Handlungsspielraum nutzen. Es kommt dabei auf die institutionellen Rahmenbedingungen, etwa Landes- hochschulgesetze und Hochschulverträge an, wichtig ist aber vor allem etwas, was uns seitens der HRK in den letzten Jahren immer wieder in Erinnerung gerufen wurde: eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Hochschulen. Alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss werden sich erinnern, dass die HRK immer wieder darauf hingewiesen hat, dass neben der ohnehin drastischen Unterfinanzierung der Hochschulen ein we- sentliches Problem der Umsetzung von Bologna eben genau darin besteht, dass diese Fundamentalreform der Hochschullehre ohne einen einzigen Euro zusätzlichen Geldes bewerkstelligt werden musste und muss. Die FDP-Fraktion hat beim Hochschulpakt darauf hingewiesen, dass der Ansatz von 5 500 Euro pro Stu- dienplatz und Semester bei tatsächlichen Kosten in Höhe von durchschnittlich 7 300 Euro eine Farce ist. Nun soll in der Nachfolgevereinbarung, sofern sie zustande kommt, der Ansatz auf 6 500 Euro erhöht werden. Dass das auch nicht reicht, ist sofort klar, wird aber schon fast zur Nebensache, wenn wir nun hören, dass Bundes- minister Steinbrück Bedenken angemeldet hat und die Sonderprogramme für Forschung und Hochschulen ins- gesamt, also die Exzellenzinitiative, den Pakt für Inno- vation und Forschung und eben auch den Hochschul- pakt II, unter Haushaltsvorbehalt gestellt sind. Damit gehen ja auch die Befürchtungen der Bildungspolitiker in seiner eigenen Fraktion in Erfüllung, die vor wenigen Wochen vor genau diesem Szenario als Ergebnis des Konjunkturpakets gewarnt hatten. Es ist schon eine Farce, dass die Koalition, ohne mit der Wimper zu zu- cken, für die Abwrackprämie Milliarden bereitstellt, Bil- dung, Wissenschaft und Forschung aber der Haushalts- lage anheimstellt. Ein Skandal! Wir haben schon in unserem Antrag zum Hochschul- pakt II darauf hingewiesen, dass die überhastet zuwege g d a ä h s s z A d g d M t o r h i r n v d d d w t c S H n m w S s g t s s z m m s u n s w d p z h d l s ü F (C (D ebrachten Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung ie langfristig geplanten, durchdachten und mit Sorgfalt bgestimmten Förderprogramme gefährden würden. Es rgert mich persönlich maßlos, wenn ich sehe, wie diese irnrissige Geldverschwendung die Grundlage für einen o dringend notwendigen Substanzaufbau bei Wissen- chaft und Forschung bedroht. Aber es geht ja im Zusammenhang mit der Umset- ung des Bologna-Prozesses nicht nur um eine adäquate usfinanzierung der Studienplätze. Wichtig ist auch, für ie entsprechenden Bedingungen für Studierende zu sor- en. „Bisher aufgetretene Probleme bei der Umsetzung er Bologna-Reform, wie die tendenziell rückläufige obilität der Bachelorstudierenden, steigende Leis- ungs- und Prüfungsanforderungen, zunehmender Stress der geringerer zeitlicher Spielraum für studienfinanzie- ende Erwerbstätigkeit machen adäquate, leistungsfä- ige Service- und Beratungsangebote für Studierende mmer wichtiger“, so formuliert es das DSW und hat echt mit dieser Mahnung. Wir haben uns in verschiede- en Anträgen in dieser Legislatur immer wieder auch für erbesserten Service während, aber auch vor dem Stu- ium ausgesprochen, weil wir wollen, dass erstens jeder, er studieren will und intellektuell dazu in der Lage ist, ies auch tun kann, zweitens jeder, der studieren geht, eiß, was an Anforderungen auf ihn zukommt und drit- ens auch jedem klar ist, welche Chancen ein erfolgrei- her Hochschulabschluss bietet. Wir müssen den Aufbau von Kredit-, Darlehens- und tipendiensystemen unterstützen, um denjenigen eine ilfestellung zukommen zu lassen, die nicht in den Ge- uss von BAföG kommen. Derzeit erhalten gerade ein- al 2 Prozent aller Studenten ein Stipendium – die FDP ill diese Quote auf 10 Prozent steigern. Das treibt die PD auf die Palme. Sie hat das vom nordrhein-westfäli- chen FDP-Innovationsminister Professor Pinkwart vor- elegte Konzept mit allen zur Verfügung stehenden Mit- eln bekämpft. Die Damen und Herren „Genossen“ ollen doch einmal den Stipendiaten erklären, weswegen ie dieses Vorhaben blockieren! Als ob eine leistungsbe- ogene Unterstützung nicht allen Studierenden gleicher- aßen offen stünde! Bologna ist Realität. Da hilft weder Zetern oder Jam- ern noch ein verklärter Rückblick in vermeintlich bes- ere Zeiten. Entscheidend ist, dass die Bedingungen an nseren Hochschulen den Erfordernissen einer moder- en Wissensgesellschaft entsprechen müssen. Denn an- onsten setzen wir die Zukunftsfähigkeit unseres Nach- uchses und des Landes insgesamt aufs Spiel. Und ieses Risiko dürfen wir nicht in Kauf nehmen! Cornelia Hirsch (DIE LINKE): Die Idee eines euro- äischen Hochschulraums ist aus Sicht der Linken nicht u kritisieren! Dass jedoch nicht alles so läuft, wie uns ier gerne weisgemacht wird, scheint inzwischen sogar ie Union zu verstehen. In ihrer heutigen Pressemittei- ung ist zu lesen: „Zum Teil wurden Inhalte von Diplom- tudiengängen eins zu eins in Bachelorstudiengänge bernommen, was eine Überfrachtung der Curricula zur olge hatte. Problematisch ist auch die noch fehlende 23956 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) Akzeptanz der Bachelor-Abschlüsse.“ Schön, dass end- lich auch das Regierungslager zu verstehen beginnt, was die Linke hier schon mehrfach problematisiert hat: Der Bologna-Prozess wird mangelhaft bis ungenügend um- gesetzt! Viele Studiengänge werden nur umetikettiert, der Prüfungsdruck steigt in ein beinahe unerträgliches Ausmaß und eine demokratische Beteiligung liegt in weiter Ferne. So wird diese Reform kein Erfolg. Wenn der Bologna-Prozess zu einem Erfolg werden soll, dann muss sich in drei zentralen Fragen etwas än- dern. Erstens: Am neu geschaffenen Hochschulraum müs- sen alle gleichermaßen partizipieren können. Das ist bis- her nicht der Fall. Weder konnte die Studierendenquote deutlich erhöht, geschweige denn der Anteil von Studie- renden aus finanzschwachen und bildungsfernen Eltern- häusern gesteigert werden. Er dümpelt auf einem be- schämend niedrigem Niveau. Außerdem befindet sich die Studienfinanzierung trotz der 22. BAföG-Novelle, für die sich die Große Koalition feiern ließ, in einem desolaten Zustand. Die Bedarfssätze und Freibeträge wurden nicht ausreichend erhöht und eine generelle För- derung im Master ist ebenfalls nicht möglich. Die Linke fordert deshalb, dass die soziale Dimension nicht zum Feigenblatt verkommt, sondern endlich ernst genommen wird! Zweitens muss Mobilität tatsächlich und nicht nur in wohlfeilen Erklärungen erhöht werden. Dieses zentrale Versprechen des Prozesses kann die Bundesregierung bisher nicht halten. Es reicht nicht, nur auf die Erfolge der Umstellungsgeschwindigkeit zu verweisen, wenn mittlerweile sogar innerhalb von Deutschland der Wech- sel von Hochschule zu Hochschule immer schwieriger wird. Den Studierenden wurde versprochen, dass sie zu- künftig zwischen Berlin und Madrid wechseln können werden. Nun stellen sie fest, dass nicht mal mehr ein Hochschulwechsel von Berlin nach Frankfurt funktio- niert. Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregie- rung! Und als dritten Punkt muss der Bologna-Prozess zu mehr Qualität im Studium führen. Bisher ist das Gegen- teil der Fall. Im Hauruckverfahren wurde der Prozess in Deutschland eingeleitet und umgesetzt. Die Hochschu- len waren hiermit deutlich überfordert. Die Studierenden wurden viel zu wenig einbezogen, aber vor allem fehlten die notwendigen finanziellen Mittel. Eine qualitative Studienreform geht nur mit deutlich mehr Geld. Deshalb ist es ein Skandal ohnegleichen, dass Bundesfinanzminis- ter Peer Steinbrück die Fortsetzung des Hochschulpaktes auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben hat. Wie perfide muss man sein, vor wenigen Tagen noch ein Wahlprogramm für die SPD mit einem zentralen Schwerpunkt auf der Bildung auf den Weg zu bringen, um kurz darauf eine Haushaltssperre in diesem Politik- feld zu verhängen? Die Kritik an der Umsetzung allein ist für die Linke aber noch lange nicht ausreichend. Wir kritisieren zu- dem, dass der Bologna-Prozess auf einer falschen Grundlage steht. Er orientiert sich an der EU-Politik und damit an der Lissabon-Strategie. Diese Lissabon-Strate- g g b P s s V w u d F u s t f m u w z s t M u d s h w M f A c t w – a W a c g b l W f A l S tr s z d d s s S g (C (D ie impliziert im Bildungsbereich konkrete Empfehlun- en der EU-Kommission zur Einführung von Studienge- ühren oder für die Erleichterung von Public-Private- artnership-Modellen im Hochschulbereich. Die Linke etzt sich dagegen dafür ein, dass die konsequente Um- etzung der Verpflichtungen aus dem UN-Sozialpakt zur oraussetzung für die Teilnahme am Bologna-Prozess ird. Im UN-Sozialpakt, den fast alle Bologna-Staaten nterzeichnet haben, ist die Gebührenfreiheit des Stu- iums als Ziel verankert. Bisher lehnten alle anderen raktionen unser Ansinnen ab. Das zeigt nicht nur, wie nwichtig ihnen internationale Verpflichtungen sind, ondern auch, wie halbherzig gerade SPD oder Grüne atsächlich gegen Studiengebühren eintreten. Die Linke ordert europaweite Gebührenfreiheit der Bildung! Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein ge- einsamer europäischer Hochschulraum ist ein starkes nd visionäres Ziel für die junge Generation. Darin sind ir uns sicher alle einig. Ein erfolgreicher Bologna-Pro- ess könnte daher einen wichtigen Beitrag für das tat- ächliche Zusammenwachsen unseres Kontinents leis- en. Die Umstellung auf das zweistufige Bachelor- und astersystem sollte grenzenlose Mobilität ermöglichen nd zu einem Treiber für eine echte Studienreform wer- en. Zum zehnten Geburtstag der Bologna-Reform müs- en wir aber konstatieren: Die Bilanz ihrer Umsetzung ierzulande ist durchwachsen. Einerseits sind mittler- eile drei Viertel aller Studiengänge auf Bachelor und aster umgestellt. Andererseits sind wesentliche Re- ormziele wie mehr Mobilität der Studierenden, bessere nerkennung von Studienleistungen, geringere Abbre- herquoten, höhere Studienqualität und eine bessere Be- reuung der Studierenden noch immer nicht erreicht oder urden sogar deutlich verfehlt. Es zeigt sich, dass es trotz aller Anstrengungen an den Hochschulen vor Ort – uch im zehnten Umsetzungsjahr noch immer ein weiter eg von Bologna nach Deutschland ist. Dafür gibt es uch im Bologna-Bericht der Bundesregierung zahlrei- he Belege. Zu einer ehrlichen Bilanz gehört daher, sich einzu- estehen, dass wir einen ganze Palette an Problemen ha- en. Die Konsequenz daraus kann aber nicht sein, Bo- ogna rückgängig zu machen und damit auf halbem ege auszusteigen. Nein, das wäre unvernünftig und ahrlässig. Wir brauchen vielmehr von allen handelnden kteuren – im Bund, in den Ländern, an den Hochschu- en – gemeinsam getragene Strategien, wie wir für alle tudierenden tatsächlich ein besseres Studium und einen ansparenten mobilitätsfreundlichen europäischen Hoch- chulraum verwirklichen. Wir meinen daher, dass der Bologna-Prozess eine weite Reformstufe braucht, eine Reformstufe, welche ie Studierenden endlich in den Mittelpunkt stellt. Denn ie bisherige Umsetzung in Deutschland hat sich viel zu ehr auf die Struktur beschränkt und teilweise zu Über- trukturierungen geführt. Es war keine Studienreform im inne ihrer Erfinder, vielerorts auf alte Diplom- und Ma- isterstudiengänge einfach das Etikett „Bachelor“ zu Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23957 (A) ) (B) ) kleben und nach dem Motto „verschulen, verdichten, umbenennen“ vorzugehen. Es war ein Fehler, Studien- ordnungen häufig nicht zu entrümpeln und auf diese Weise die Arbeitsbelastung der Studierenden – unter an- derem durch vielzählige studienbegleitende Prüfungen – hochzuschrauben, anstatt vordringlich auf hohe Studien- qualität und gute Studierbarkeit zu achten. Deshalb müssen wir in einer zweiten Reformstufe dringend die Qualität von Studiengängen und Lehre auf Vordermann bringen. Wir benötigen dabei eine kritische Revision der Studieninhalte. Nur so kann die Vision ei- nes europäischen Hochschulraums Wirklichkeit werden. Die Bundesregierung hat von der Bologna-Konferenz in Löwen ein dickes Hausaufgabenheft mitbekommen. Es deckt sich weitgehend mit grünen Forderungen aus unserem Antrag. Wir wollen eine soziale Öffnung der Hochschulen und mehr gesellschaftliche Vielfalt auf dem Campus anstatt exklusive Zugänge für einzelne Herkunftsgruppen. Wir wollen eine bessere Betreuung für die Studierenden statt Vorlesungen und Prüfungen im Akkord. Wir wollen innovative Lehrkonzepte fördern statt Steinzeitdidaktik. Abbruchquoten müssen in allen Studiengängen sinken, nicht steigen. Auslandsaufent- halte müssen im Bachelorstudium zeitlich machbar und einfacher möglich sein als vorher. Und Bachelorabsol- venten brauchen anstelle neuer Übergangshürden reale Möglichkeiten, ein Masterstudium aufnehmen zu kön- nen. Bundesregierung, Länder und Hochschulen müssen in diesem Sinne zusammenwirken, damit die „Kinder- krankheiten“ der Bologna-Reform endlich geheilt wer- den. Dieser Wille ist bei der amtierenden Bundesregie- rung jedoch an keiner Stelle auszumachen. Stichwort „Soziale Öffnung der Hochschulen“: Im Studienanfängerjahrgang 2005 ist der Anteil der Arbeiter- kinder nur halb so groß wie ihr Anteil an der altersglei- chen Bevölkerung (20 zu 40 Prozent). Zugangshürden zum Hörsaal gehören abgeräumt und nicht verteidigt, so wie es Studiengebührenbefürworterin Schavan tut. Und wenn wir wissen, dass die Möglichkeit zu Auslands- semestern stark von der sozialen und finanziellen Lage der Studierenden abhängt, dann braucht es unter ande- rem eine stärkere Studienfinanzierung als heute. Stichwort „Studierbarkeit“: Die Studienstrukturreform muss in eine umfassende Lehr- und Qualitätsreform ein- münden: Die Hochschulen müssen den Spielraum erhal- ten und nutzen, sieben- und achtsemestrige Bachelor- studiengänge anzubieten. Auslandssemester, Praktika oder studentisches, soziales oder politisches Engage- ment müssen ohne Studienverzögerung oder Dauerstress einzutakten sein – dazu braucht es mehr Flexibilität und Mobilitätsfenster im Studienangebot. Studierende müs- sen zudem die Sicherheit erhalten, dass andernorts er- brachte Studienleistungen einheitlich, vorhersehbar und großzügig anerkannt anstatt überpenibel gehandhabt werden. Stichwort „Finanzierung der Bologna-Reform“: Ba- chelorabschlüsse kosten in der Regel mehr als die bishe- rigen Studiengänge. Die notwendigen zusätzlichen Mit- tel wurden aber nicht bereitgestellt. Es ist Aufgabe des B z g d u g l d d e t z B t s s n s k d J E H u r E R p E z I r n z 4 W b D s r e d M z J G a g a g s D d (C (D undes und vor allem der Länder, im Rahmen einer weiten Reformstufe endlich für eine angemessene Ge- enfinanzierung der Bologna-Reform zu sorgen, damit ie Betreuung und soziale Flankierung gestärkt werden. Beim Hochschulpakt haben Finanzminister Steinbrück nd die Landesfinanzminister der Union die vorgeschla- ene Erhöhung der Pauschale pro Studienplatz aber eider gerade vom Tisch gewischt – während die Bun- esregierung für Banken und Neuwagen riesige Schul- enberge und Haushaltsrisiken auftürmt. Gleichzeitig ntzieht der Finanzminister den nachfolgenden Genera- ionen die Grundlagen, die Schulden jemals wieder ab- ubauen. Damit wird einmal mehr überdeutlich: Merkels ildungsgipfel war ein Jammertal – eine Showveranstal- ung ohne Substanz. Wir sind hier aber nicht im Kino, ondern in der hochschulpolitischen Realität. Und die chreit nach beherzten Taten und einem neuen Aufbruch ach Bologna. Für Ernüchterung und gebrochene Ver- prechen in der Hochschulpolitik hat die große Streit- oalition schon genug gesorgt. Andreas Storm, Parl. Staatssekretär bei der Bun- esministerin für Bildung und Forschung: In diesem ahr sind zehn Jahre seit der Unterzeichnung der Bologna- rklärung vergangen, zehn Jahre, in denen die deutsche ochschullandschaft entscheidend modernisiert wurde nd in denen die Idee eines europäischen Hochschul- aums Wirklichkeit geworden ist. Das gilt etwa für die inführung von vergleichbaren Studienabschlüssen, von egeln und Institutionen der Qualitätssicherung und Trans- arenzinstrumenten wie ECTS und Diploma Supplement. in untrügliches Indiz für den Erfolg des Bologna-Pro- esses ist, dass auch das außereuropäische Ausland mit nteresse auf die Reformen blickt und sich in einigen Be- eichen an ihnen orientiert. Lassen Sie mich auch sagen: Zehn Jahre waren noch icht in allen Bereichen genug, um mit den Fortschritten ufrieden zu sein. Die Ministerinnen und Minister der 6 Bologna-Staaten haben sich daher in der vergangenen oche in Leuven für die Fortsetzung der Zusammenar- eit im Europäischen Hochschulraum in der kommenden ekade ausgesprochen, um die Attraktivität der europäi- chen Hochschulen zu steigern, die Mobilität der Studie- enden auszuweiten und das Lebenslange Lernen fortzu- ntwickeln. In Deutschland sind von den insgesamt gut 12 000 Stu- iengängen mittlerweile drei Viertel auf Bachelor und aster umgestellt. Bei dem letzen Bericht zur Umset- ung des Bologna-Prozesses in Deutschland vor zwei ahren lag der Anteil noch bei weniger als der Hälfte. ut 30 Prozent der Studierenden und rund zwei Drittel ller Studienanfänger sind in diesen Studiengängen ein- eschrieben; auch hier ganz klar mit steigender Tendenz. Im Zuge der Bologna-Reformen und der Umstellung uf BA und MA ist eine große Vielfalt von Studiengän- en entstanden. Diese Entwicklung ist zu begrüßen, da ie den Innovationsgeist unserer Hochschulen zeigt! ennoch ist die Umsetzung noch nicht überall zufrie- enstellend gelungen. Insbesondere dort, wo bisherige 23958 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) Studiengänge ohne inhaltliche und qualitative Weiterent- wicklung auf die neue Studienstruktur umgestellt wur- den und dadurch Dichte und Fülle des Studienstoffes nur schwer beherrschbar sind, muss nachgebessert werden. Die Weiterentwicklung der Curricula wird daher auch im kommenden Jahrzehnt entscheidend für die erfolgrei- che Umsetzung des Bologna-Prozesses sein. Dabei wird von den Hochschulen die Breite und Tiefe der Studienin- halte, vor allem im Bachelorstudium, kritisch zu über- prüfen sein. Berufspraktische Ansprüche müssen besser berücksichtigt werden, Mobilität muss auch im Bachelor- studium leichter möglich sein, und die Studierbarkeit der Studiengänge muss gewährleistet sein. Die Hochschulen haben durch die Reformen mehr Spielräume erhalten, ein eigenes Profil zu entwickeln und Verantwortung für die Inhalte und die Qualität ihres Angebotes zu überneh- men. Ich möchte die Universitäten und Fachhochschulen nachdrücklich auffordern, die Reform pragmatisch an den Interessen der Studierenden so zu orientieren, dass Forschung und Lehre verbessert werden. Die Erhöhung der Mobilität von Studierenden und akademischem Personal bleibt eines der Kernziele des Bologna-Prozesses. Für Deutschland ist die Bilanz zwi- schen den aktuellen Werten und dem Ausgangsjahr des Bologna-Prozesses 1999 positiv: Die deutschen Studie- renden gehen öfter ins Ausland, und auch als Gastgeber- land ist Deutschland attraktiv. Dennoch gilt es hier noch ehrgeiziger zu sein: In Leuven haben wir europaweit das Ziel vereinbart, dass bis 2020 20 Prozent der Studieren- den während ihres Studiums ins Ausland gehen. Für Deutschland haben wir uns noch höhere Ziele gesetzt: Wir wollen, dass 20 Prozent aller Studierenden mindes- tens ein Semester an einer ausländischen Hochschule ab- solvieren und dass insgesamt 50 Prozent aller Studieren- den zum Zwecke des Studiums, eines Praktikums oder eines Sprachkurses während ihres Studiums ins Ausland gehen. Zur Steigerung der Mobilität müssen wir in den kommenden Jahren auch daran arbeiten, dass im Aus- land erbrachte Studienleistungen bei uns besser aner- kannt werden. Ein großes Thema der Bologna-Ministerkonferenz war auch das Lebenslange Lernen und die Frage, wie Europa seinen Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften dauerhaft decken kann. Der Bologna-Prozess bietet hier die Gelegenheit, auf neue Herausforderungen zu reagie- ren, die ich mit der Überschrift „Veränderte Bildungs- biografien“ kurz umreißen möchte: Wir müssen die Durchlässigkeit aus der beruflichen Bildung in die Hochschulen verbessern, indem der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erleichtert und die Anrech- nung mitgebrachter Kompetenzen verstärkt wird. Hier liegen große Potenziale für eine Steigerung der Studien- anfängerquote und die Ausschöpfung von Begabungs- reserven, die bisher zu wenig genutzt werden. Wir müs- sen den Wechsel zwischen Phasen des Studiums bzw. der akademischen Weiterbildung und der Berufstätigkeit erleichtern und mehr Möglichkeiten für ein berufsbeglei- tendes Studium oder ein Teilzeitstudium schaffen. d Q r b v B s z e ti f n z J s g l p W d s r d r s K d d H d n h B N l Z g r F g M B u v v S s t k s z m u (C (D Durchlässigkeit, berufsbegleitende Weiterbildung und er Aufstieg durch Bildung sind auch Kernpunkte der ualifizierungsinitiative für Deutschland, die Bundes- egierung und Länder am 22. Oktober 2008 in Dresden eschlossen haben. Zahlreiche konkrete Schritte wurden ereinbart, um die Potenziale für einen Aufstieg durch ildung zu heben. So haben die Länder spürbare Verbes- erungen beim Hochschulzugang für beruflich Qualifi- ierte und bei der Anrechnung ihrer Kompetenzen auf in Studium zugesagt. Beruflich Qualifizierte sollen künf- g nach dreijähriger Berufstätigkeit die Möglichkeit zum achgebundenen Hochschulzugang erhalten, Meister, Tech- iker und Fachwirte sogar den allgemeinen Hochschul- ugang. Die Bundesregierung hat bereits im vergangenen ahr speziell für diese Zielgruppe mit den Aufstiegs- tipendien ein neues und attraktives Instrument der Be- abtenförderung geschaffen. Bis Ende dieses Jahres sol- en bereits 1 500 Stipendiaten von der Förderung rofitieren. Zudem wollen Bund und Länder in der nächsten ahlperiode einen Wettbewerb „Aufstieg durch Bil- ung: Lebenslange wissenschaftliche Qualifizierung“ tarten. Damit soll die Entwicklung von praxisnahen, be- ufs- und ausbildungsbegleitenden Studiengängen an en Hochschulen gefördert und die Integration von Be- ufstätigen und beruflich Qualifizierten in die Hoch- chulbildung erhöht werden. Auch für Studierende mit indern ist ein solches Angebot interessant. Stärker als bisher wird im kommenden Jahrzehnt auch ie soziale Dimension des Bologna-Prozesses im Vor- ergrund der Aufmerksamkeit stehen. Die europäischen ochschulminister haben sich in Leuven darauf verstän- igt, dass jedes Land quantifizierbare Ziele für die Teil- ahme an der Hochschulbildung und eine stärkere Teil- abe bislang unterrepräsentierter Gruppen erarbeitet. und und Länder haben hier für Deutschland durch den ationalen Aktionsplan Soziale Dimension und die Qua- ifizierungsinitiative die Weichen richtig gestellt. Unser iel, die Studienanfängerquote auf 40 Prozent zu stei- ern, ist mit derzeit 39,3 Prozent in greifbare Nähe ge- ückt. Für die Steigerung des Frauenanteils in MINT- ächern und für eine höhere Bildungsbeteiligung von Ju- endlichen mit Migrationshintergrund haben wir neue aßnahmen ergriffen. Die massive Ausweitung der AföG-Leistungen mit einer Erhöhung der Förderung m 10 Prozent und der Freibeträge um 8 Prozent sowie erbesserten Regelungen für mobile Studierende, die erstärkte Förderung integrierter Studiengänge und die ensibilisierung der Hochschulen für Studierende in be- onderen Lebenslagen sind weitere Bausteine. Die Fortsetzung der Bologna-Reformen in der nächs- en Dekade ist alternativlos, wenn wir unser Land zu- unftsfähig machen wollen. An einer erfolgreichen Um- etzung werden wir in der bewährten Kooperation wischen allen Akteuren auf Bundes- und Landesebene, it Hochschulen und Hochschullehrern, Studierenden nd Sozialpartnern weiterarbeiten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23959 (A) ) (B) ) Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Rehabilitierung für die Verfolgung und Unterdrückung einvernehmlicher gleich- geschlechtlicher Handlungen in der Bundes- republik Deutschland und der Deutschen De- mokratischen Republik und Entschädigung der Verurteilten – Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten (Tagesordnungspunkt 7) Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Zum besseren Ver- ständnis der heutigen Debatte empfehle ich jedem, sich den Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 16/12371 zu Gemüte zu führen. Dort wird man zweierlei Interes- santes entdecken. Erstens: Es gibt keine Stellungnahme der Grünen. Dies verwundert überhaupt nicht, denn je- dem verantwortlichen Rechtspolitiker auch bei den Grü- nen ist klar, dass gewisse Dinge nicht gehen, die so gern andere Politiker aus den eigenen Reihen oft vollmundig in den Mund nehmen und damit beifallheischend auch durch die Lande ziehen. Zweitens: Im Bericht findet sich folgender Satz der Linken: „Jenseits von Ideologien seien daher die nach 1945 ausgesprochenen Urteile auf- zuheben“. Dies ist der entscheidende Punkt. Wenn man unter Ideologie auch den Rechtsstaat und das Gewaltentei- lungsprinzip versteht, dann ist die Botschaft der Linken klar: Wenn es passt, wenn es politisch opportun ist, dann ist es nicht mehr weit her mit dem zu schuldenden Re- spekt der Gewalten untereinander, und man hat schein- bar überhaupt kein Problem damit, flugs einmal die Axt an das Gewaltenteilungsprinzip zu legen. Ich finde dies gar nicht lustig, denn hier geht es um sehr prinzipielle Fragen des Rechtstaates, und ich bin sehr erschrocken, wie schnell und auch locker-flockig fundamentale Prin- zipen unseres Gemeinwesens hier geopfert werden sol- len. Zum wiederholten Male stelle ich fest: Erstens. Es gibt Nachkriegsurteile, und nicht nur auf diesem Feld, über die wir heute nur den Kopf schütteln oder man sich gar schämen muss, wie es der Kollege van Essen im Ja- nuar ausgeführt hat. Zweitens. Die Stärke unseres Staates, unserer Demo- kratie, liegt allerdings darin, dass der Gesetzgeber, dass dieses Parlament Dinge ändert, wenn er sie für falsch hält. Dies ist mit dem § 175 StGB im Laufe der Jahre auch geschehen – wenn man so will, ein durch und durch demokratischer Vorgang. Drittens. Dieses Parlament hat sich bereits mehrfach und zuletzt im Jahr 2000 ganz ausführlich mit dem Schicksal homosexueller Menschen in der NS- und auch der Nachkriegszeit beschäftigt. Dieses Haus hat förmlich f z F d n G n s s a e g n e n m g n t K p f t a l m u h i A d r b s k d d o t s R i d s h a a t c w s g t d (C (D ür das angetane Leid gerade auch aus der Nachkriegs- eit um Entschuldigung gebeten. Und im Gegensatz zur alschinformation von Frau Höll in der Januardebatte ist ie damalige Entschließung auch einstimmig vom Ple- um dieses Hauses angenommen worden. Die wenigen egenstimmen gab es in der Ausschussabstimmung und icht im Plenum – aber diesen kleinen, feinen Unter- chied muss man kennen oder sich gegebenenfalls auf- chreiben lassen. Viertens. Wir haben uns im Jahr 2000 auch für einen nderen Weg der Rehabilitierung und Entschädigung ntschieden. Ich kann nur jeden ermuntern, den damali- en Beschluss und die damaligen Reden noch einmal achzulesen, damit nicht der falsche und fatale Eindruck ntsteht, der Bundestag würde sich erstmals 2009 und ur auf Drängen der Opposition dieses Themas anneh- en. Geschichtsklitterungen dieser Art sollten wir leich im Keim ersticken. Ich gebe auch die Hoffnung icht auf, dass eines Tages die Magnus-Hirschfeld-Stif- ung noch das Licht der Welt erblicken wird. Fünftens. Wie der Kollege Dressel, wie viele andere ollegen einschließlich meiner Person und wie ganz ex- lizit die rot-grüne Bundesregierung selbst bereits mehr- ach ausgeführt haben, können nachkonstitutionelle Ur- eile aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ufgehoben werden. Außer, und dies sage ich ganz deut- ich, man stellt sich hier hin und steht auch dazu, dass an bereit ist, die Axt an das Gewaltenteilungsprinzip nd die Unabhängigkeit der Justiz zu legen. Vor diesem Hintergrund frage ich heute in aller Ernst- aftigkeit und Öffentlichkeit den Kollegen Montag, der mmerhin zu den Unterzeichnern des heutigen Grünen- ntrags gehört, ob er wirklich die Auffassung vertritt, er Gesetzgeber – also dieses Haus – könne und solle echtskräftige Urteile aufheben, die auf einer Strafnorm eruhen, die wiederum zum Zeitpunkt des Urteils- pruchs vom Bundesverfassungsgericht als verfassungs- onform eingestuft wurde. Noch einmal, weil es so wichtig ist: Es geht nicht um as Leid homosexueller Mitbürger, sondern es geht um ie zentrale und grundsätzlich zu beantwortende Frage, b eine jeweilige Parlamentsmehrheit, also die Legisla- ive, rechtskräftige Urteile unabhängiger Gerichte chlicht und einfach aufheben kann und ob dies mit dem echtsstaat und unserem Grundgesetz zu vereinbaren st. Sie sehen, es geht an dieser Stelle überhaupt nicht um as Schicksal einer Gruppe, sondern um eine verfas- ungsrechtliche Grundsatzfrage. Diese Grundsatzfrage at meine Fraktion, und nach meinem Eindruck ebenso uch SPD und FDP, klar für sich beantwortet. Und genau us diesem Grunde wird die Union die vorliegenden An- räge ablehnen. Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Die strafrechtli- he Verfolgung homosexueller Beziehungen unter Er- achsenen in der Vergangenheit ist der Gegenstand die- er Debatte. Dabei müssen wir unterscheiden. Denn es eht hier um die Verfolgungen während der Zeit des Na- ionalsozialismus einerseits und um die Repressionen in er Zeit nach 1945 andererseits. Während der Zeit der 23960 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) Naziherrschaft erreichten Verfolgungen, Anfeindungen und Gewalt gegen Homosexuelle einen traurigen Höhe- punkt. In der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR bestand die Strafandrohung lange Zeit mit den für die Betroffenen verbundenen Auswirkungen fort. Vor diesem Hintergrund erscheint das Ziel der beiden Anträge, die wir jetzt in 2./3. Lesung beraten, durchaus ehrenwert. Ich unterstelle zumindest Bündnis 90/Die Grünen eine positive Intention, da sie mit ihrer Initiative den Versuch unternehmen wollen, geschehenes Unrecht zu mildern. Bei der PDS sticht nach wie vor heraus, dass Zielrichtung des Antrages ist, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR in einem Satz zu nennen. Wir alle wissen, dass Versuche der Rehabilitation in der jüngeren Vergangenheit immer wieder unternommen worden sind, notwendigerweise, wie ich finde. Ich glaube, darüber besteht fraktionsübergreifend Einigkeit. Beide Anträge klassifizieren die strafrechtliche Ver- folgung gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen als einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechts- konvention – dies ist seit 1984 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt. Darüber hi- naus wird in den Anträgen argumentiert, dass nach der erfolgten Rehabilitierung der von NS-Urteilen Betroffe- nen diese auch für die Zeit nach 1945 erfolgen könne und müsse. Um dies schon an dieser Stelle festzustellen: Ich halte dieses Ansinnen für nicht realisierbar und werde dies ausführlich begründen. Ich habe das bereits während der 1. Lesung an dieser Stelle gesagt, und gebe es heute erneut zu Protokoll: Die deutsche Sozialdemokratie hat die Verfolgung von Men- schen, die aufgrund einvernehmlicher gleichgeschlecht- licher Handlungen unterdrückt wurden – diese Unterdrü- ckung ging bis hin zum Mord (!) –, stets bekämpft. Es gab dazu bereits in der Weimarer Republik entspre- chende SPD-Initiativen und nicht zuletzt wurde das All- gemeine Gleichbehandlungsgesetz gegen massive Wi- derstände von uns durchgesetzt. Seit dem 1. Januar 2009 sieht das Bundesrecht vor, dass Lebenspartnerschaften genauso wie Ehen in allen Bundesländern vor einem Staatsbeamten geschlossen werden können. Damit wurde ein klares Signal für die Gleichberechtigung aller Partnerschaften gesetzt! Wir haben die beiden vorliegenden Anträge detailliert geprüft. Und bevor ich Ihnen die Punkte aufzählen werde, die für meine Fraktion dafür ausschlaggebend sind, die eingebrachten Anträge abzulehnen, möchte ich einige verfassungsrechtliche Anmerkungen beitragen: Die Aufhebung von nachkonstitutionellen Urteilen nach §§ 175, 175 a Nr. 4 StGB würde massiven verfas- sungsrechtlichen Einwänden begegnen. Aus dem in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG normierten Gewaltenteilungs- prinzip folgt, dass jede der drei Staatsgewalten grund- sätzlich verpflichtet ist, die von den beiden anderen Staatsgewalten erlassenen Akte anzuerkennen und als rechtsgültig zu behandeln. Ferner hat das Bundesverfas- sungsgericht darauf hingewiesen, dass Gesetze, die rück- wirkend in die Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen eingreifen, den Grundsatz der Gewaltenteilung berühren. l 1 t l s e s G d G g u b t W i Z d l z R g s a E s u s r s h k B t r b L d D g E z e d i s g g S u w d c (C (D Ich will das noch etwas präzisieren: Das den Verurtei- ungen zugrunde liegende Strafrecht nach 1945 (§§ 175, 75 a StGB bzw. § 151 StGB-DDR) war gültig. Die Ur- eile sind deshalb rechtskräftig. Der normative Einstel- ungswandel gegenüber Homosexualität hat zu einer Ab- chaffung der Straftatbestände und darüber hinaus zur ntsprechenden Interpretation der Europäischen Men- chenrechtskonvention geführt. Beides ist jedoch kein rund zur Durchbrechung der Rechtskraft. Insofern ist ie in den Anträgen in der Begründung vorgenommene leichsetzung mit den aufgehobenen NS-Urteilen an- reifbar. Diese waren von Anfang an menschenrechts- nd verfassungswidrig – deshalb wurden sie aufgeho- en. Gleiches gilt jedoch nicht für die nach 1945 erfolg- en Urteile, gleichwohl dies nicht mehr den heutigen ertevorstellungen entspricht. Aus diesem Grund sind n der 14. Wahlperiode ja auch nur die Urteile aus der eit des Nationalsozialismus pauschal aufgehoben wor- en. Um es ganz klar zu veranschaulichen: Eine nachträg- iche Rückwirkung der Gesetzesänderung wäre ein Prä- edenzfall, verbunden mit dem Risiko, dass in Zukunft eformen wegen der Gefahr von Entschädigungsleistun- en in der Tendenz erschwert würden! Ich möchte jetzt noch zwei weitere Kritikpunkte hin- ichtlich der beiden Anträge anbringen, die meines Er- chtens seit der ersten Lesung fortbestehen. Erstens zur ntschädigungsfrage. Dazu ist zu sagen, dass der Deut- che Bundestag es bereits im Rahmen des NS-AufhebG nd seiner Änderungsgesetze abgelehnt hat, eine pau- chale Entschädigung bei der Aufhebung eines NS-Un- echtsurteils vorzusehen. Es gelten die allgemeinen Ent- chädigungsregeln für erlittenes NS-Unrecht. Darüber inaus besteht lediglich die Möglichkeit einer Billig- eitsentscheidung. Zweitens. Sowohl für die Rehabilitierung von in der undesrepublik Deutschland als auch in der DDR Verur- eilten hat der Bundestag bereits eine umfassende Erklä- ung (Drucksache 14/4894) abgegeben, die eindeutig ist. Aus diesen Gründen wird meine Fraktion nicht für die eiden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und PDS- inke stimmen. Jörg van Essen (FDP): Ich stimme der Aussage in em Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu, dass in eutschland auch nach 1945 die strafrechtliche Verfol- ung von Homosexuellen ein Klima der Angst und der inschüchterung erzeugte. Ich stimme auch der Aussage u, dass die strafrechtliche Verfolgung einherging mit iner gesellschaftlichen Ächtung von Homosexualität. Die FDP-Bundestagsfraktion hat nie einen Zweifel aran gelassen, dass die Urteile von deutschen Gerichten n den 50er-Jahren aus heutiger Sicht auf völliges Unver- tändnis stoßen müssen. Selbst das Bundesverfassungs- ericht hat in einem Urteil von 1957 festgestellt, dass die leichgeschlechtliche Betätigung eindeutig gegen das ittengesetz verstößt. Eine strafrechtliche Verfolgung nd eine Verurteilung wegen einer Tat nach § 175 StGB ar geeignet, ganze Lebensbiografien zu zerstören. Für ie Betroffenen hatte eine derartige Verurteilung weitrei- hende Konsequenzen in alle Lebensbereiche hinein. Es Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23961 (A) ) (B) ) war daher richtig und notwendig, dass der Deutsche Bundestag in der 14. Wahlperiode einmütig bekundet hat, dass die in der BRD und DDR fortbestehende Straf- androhung für homosexuelle Männer die Betroffenen in ihrer Menschenwürde verletzt hat. Der Bundestag hat bekräftigt, dass die Verfolgung einvernehmlicher gleich- geschlechtlicher Beziehungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und nach heutigem Verständ- nis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes verstößt. Der Bundestag hat damit einen Weg gefunden, um den Opfern ihre Ehre wiederzugeben und sich bei all denen zu entschuldigen, die im Namen des Staates zu leiden hatten und denen Unrecht wider- fahren ist. Ich stimme den vorliegenden Anträgen nicht zu be- züglich der Forderungen, die aus den vorliegenden Sach- verhalten abgeleitet werden. Aus meiner Sicht machen es sich die Antragsteller zu einfach, wenn sie die Aufhe- bung der wegen § 175 StGB ergangenen Urteile nach 1945 fordern. Wir feiern in diesem Jahr das Jubiläum „60 Jahre Grundgesetz“. Zu Recht nehmen wir dieses Jubiläum zum Anlass, mit Stolz auf unsere Verfassung und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schauen. 60 Jahre Grundgesetz bedeutet 60 Jahre Frei- heit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Vor diesem Hintergrund ist es rechtssystematisch höchst bedenklich, die Forderung nach Aufhebung von Urteilen der Ge- richte nach 1945 zu stellen. Es ist schon ein elementarer Unterschied, über die Aufhebung von Urteilen zu disku- tieren, die während eines Unrechtsregimes ergangen sind, und über Urteile, die von unabhängigen Gerichten in einem demokratischen Rechtsstaat ergangen sind. Die Urteile wegen § 175 Reichsstrafgesetzbuch sind vom Gesetzgeber in der 14. Wahlperiode durch das NS-Auf- hebungsgesetz zu Recht aufgehoben worden. Die Maß- stäbe, die seinerzeit an das Aufhebungsgesetz angelegt wurden, können nicht in gleicher Weise für die Urteile gelten, die nach 1945 ergangen sind. Es hat, insbeson- dere in den 50er-Jahren, in der BRD eine Reihe von strafgerichtlichen Entscheidungen gegeben, die heute auf völliges Unverständnis stoßen. Insbesondere Ver- urteilungen wegen Kuppelei sind mit dem heutigen Rechtsempfinden nicht vereinbar. Es hat zahlreiche Ur- teile gegeben, wo die Gerichte mit Blick auf das Sitten- gesetz wegen kleinster Vergehen hohe Strafen ausge- sprochen haben. Auch solche Entscheidungen sind aus heutiger Sicht nur schwer nachzuvollziehen. Würde man den vorliegenden Anträgen folgen, würden den Verur- teilungen nach § 175 StGB weitere Urteile folgen müs- sen, bei denen zu überlegen wäre, sie nachträglich auf- zuheben. Die isolierte Betrachtung der Urteile wegen § 175 StGB führt zu einer willkürlichen Ungleichbe- handlung gegenüber all denjenigen Opfern, gegen die Urteile wegen ähnlicher Vergehen ergangen sind. Wir würden hier ein Fass öffnen, das nie wieder geschlossen werden könnte. Es bleibt daher bei der grundsätzlichen Frage, ob der Gesetzgeber gut beraten ist, wenn er nachkonstitutionel- les Recht unter Geltung des Grundgesetzes aufhebt. Für meine Fraktion verneine ich diese Frage. Ich finde, der Gesetzgeber hat in der 14. Wahlperiode einen angemes- senen Weg gefunden, um die Ehre der Opfer wiederher- z u R u V G w s g k h 6 e d M l H d i v s V m s s F k s m n P h E k R P s d A W i u g b d d i d d u s S x g N 1 t (C (D ustellen. Ich weise im Übrigen darauf hin, dass die Ver- rteilungen nach 1945 wegen § 175 StGB heute keine echtswirkungen mehr entfalten. In den Strafregistern nd in den polizeilichen Führungszeugnissen taucht die erurteilung nicht mehr auf. Ein weiteres Handeln des esetzgebers ist daher nicht mehr erforderlich. Am ichtigsten ist mir jedoch: Gerade Homosexuelle haben ich immer zu Recht gegen eine Ungleichbehandlung ewandt und für die Gleichheit ihrer Lebensweisen ge- ämpft. Zwei Fraktionen wollen nun eine Ungleichbe- andlung gegenüber anderen, gegen die in den 50er- und 0er-Jahren aus heutiger Sicht unangemessene Urteile rgangen sind. In dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen werden ie Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofs für enschenrechte angesprochen bezüglich der strafrecht- ichen Verfolgung von einvernehmlichen homosexuellen andlungen unter Erwachsenen. Das Gericht hat wie- erholt festgestellt, dass entsprechende Strafnormen das n Art. 8 EMRK garantierte Recht auf Achtung des Pri- atlebens verletzen. Der Gerichtshof hat die Eingriffe als o schwerwiegend angesehen, dass er Klägern, die von erfolgung aufgrund diskriminierender Strafrechtsnor- en betroffen waren, mehrfach Entschädigungen zuge- prochen hat. Die FDP-Bundestagsfraktion nimmt die- en Sachverhalt sehr ernst. Es ist daher berechtigt, die rage aufzuwerfen, wie der Gesetzgeber mit den Wir- ungen von Entscheidungen des Europäischen Men- chengerichtshofs umgeht. Diese Frage ist jedoch allge- ein zu diskutieren und nicht auf die Verurteilungen ach § 175 StGB zu beschränken. Es ist ein allgemeines roblem, dass die Staaten bezüglich der Entschädigung äufig säumig sind. Die Opfer sind dann gehalten, die ntschädigung gegebenenfalls innerstaatlich einzu- lagen. In Deutschland ist hierfür der ordentliche echtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Die robleme, die um diesen Sachverhalt kreisen, sind viel- chichtig und müssen an anderer Stelle diskutiert wer- en. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt die vorliegenden nträge ab. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ir feiern in diesem Monat 60 Jahre Grundgesetz. Dabei st daran zu erinnern, dass die Grundrechte nicht sofort nd überall nach dem Inkrafttreten unserer Verfassung egriffen haben. Die Homosexuellen sind bis zur Aufhe- ung der Strafbarkeit 1969 noch wegen Verstoßes gegen as „Sittengesetz“ strafverfolgt worden. Grundlage war er unsägliche § 175 Strafgesetzbuch. Dieser Paragraf st eins zu eins aus dem Nazi-StGB übernommen wor- en. Statt freier Entfaltung der Persönlichkeit, statt Anti- iskriminierung sind bis zu seiner Aufhebung 50 000 Ver- rteilungen wegen sexueller Handlungen unter Erwach- enen ergangen. Der Religionsphilosoph Hans-Joachim choeps prägte 1963 das bittere Wort: „Für die Homose- uellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende.“ Erst 2002 ist es Rot-Grün nach langen Diskussionen elungen, die Strafurteile wegen Homosexualität aus der S-Zeit aufzuheben. Die bundesdeutschen Urteile bis 969, die auf der gleichen Strafrechtsbestimmung fuß- en, sind aber immer noch nicht aufgehoben. Das kann 23962 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) niemand erklären. Wir wollen die Opfer, die § 175 nach 1945 gefordert hat, rehabilitieren und entschädigen. Es geht uns nicht darum, die Gewaltenteilung zu durchbre- chen und den Strafgerichten Fehlurteile vorzuwerfen. Aber der Gesetzgeber steht in der Verantwortung für eine jahrzehntelange menschenrechtswidrige Gesetzge- bung. Es geht darum, Verantwortung dafür wahrzunehmen, dass der Gesetzgeber, der 20 Jahre lang Nazirecht gegen Homosexuelle billigte, seine homosexuellen Bürger stets mit einem Bein ins Gefängnis gestellt, gesellschaftlich geächtet und Erpressungen aller Art ausgeliefert hat. Es geht um den Gesetzgeber, der 1969 leider nicht den Mut fand, Homosexualität vollständig zu entkriminialisieren, sondern weitere 25 Jahre wider alle Argumente aus Strafrechtslehre und Humanwissenschaften an unter- schiedlichen Schutzaltersgrenzen für Homo- und Hetero- sexualität festhielt. Die Statistik zählt weitere 3 545 Ver- urteilungen bis 1994. Auch unterschiedliche Schutz- altersgrenzen sind ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, sagt der Europäische Ge- richtshof für Menschenrechte in ständiger Rechtspre- chung. Und wir sollten im Jahr 20 nach dem Mauerfall nicht die Urteile in der DDR vergessen. Über sie wurde in der ersten Lesung wenig gesprochen. Kein Wunder, denn hier zieht das Argument Gewaltenteilung schon gar nicht. Anders als die Bundesrepublik hatte die DDR zwar das Nazistrafrecht gegen Homosexuelle im Zuge geändert. Dennoch hat die Staats- und Parteiführung da- für gesorgt, dass es bis 1968 massive politische und ge- sellschaftliche Repression gegen Schwule und Lesben gab. Von 1968 bis zum 30. Mai 1989 galten dann in der DDR mit § 151 StGB-DDR unterschiedliche Schutz- altersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen. Man schätzt, dass es in der DDR insgesamt circa 4 300 Verurteilungen gab, also auch hier keine vollstän- dige Entkriminalisierung, wenn auch weniger Opfer. Und auch die Opfer der antihomosexuellen Strafgesetze der DDR haben Anspruch auf Gerechtigkeit. Der Bundestag hat die Strafverfolgung Homosexuel- ler im Jahr 2000 einstimmig bedauert. Das war ein wich- tiges Signal. Aber das reicht noch nicht aus. Wir müssen als Gesetzgeber unserer Verantwortung gerecht werden, den Opfern menschenrechtswidriger Strafgesetze indivi- duell Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen und auch für Entschädigung sorgen. Das kostet nicht viel, das kostet nur Überwindung. Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 38) – Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Wahlalters im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz (Tagesordnungspunkt 9 a und b) b p G W p d z ü h l A D u T m s t B G g f z r a a v f d H c t b W s S S z k B d M b r m d M B f d a d u d d (C (D Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Die De- atte, die wir heute führen, haben wir in dieser Wahl- eriode schon einmal geführt. Die Grünen bringen einen esetzentwurf ein, mit dem das aktive Wahlalter bei den ahlen zum Deutschen Bundestag und zum Euro- äischen Parlament von 18 auf 16 Jahre abgesenkt wer- en soll. Erst vor wenigen Monaten – nämlich am 4. De- ember 2008 – haben wir in zweiter und dritter Lesung ber einen Antrag der Grünen beraten, der den selben In- alt hatte – allerdings dort noch beschränkt auf die Wah- en zum Deutschen Bundestag. Es handelt sich um den ntrag mit der Drucksachennummer 16/6647, den der eutsche Bundestag am 4. Dezember 2008 in zweiter nd dritter Lesung abgelehnt hat. Die Meinung der CDU/CSU-Fraktion zu diesem hema hat sich innerhalb der letzten wenigen Monate itnichten geändert. Es ist zwar das gute parlamentari- che Recht der Grünen, den Inhalt ihres abgelehnten An- rags noch einmal als Gesetz verpackt in den Deutschen undestag einzubringen. In weiten Bereichen haben die rünen ganze Sätze aus ihrem alten Antrag wörtlich ab- eschrieben und jetzt lediglich in etwas anderer Reihen- olge wieder aufgewärmt. Bei dieser Vorgeschichte bin ich aber davon über- eugt, dass die Grünen auch selbst nicht ernsthaft damit echnen, dass es im Deutschen Bundestag plötzlich ganz ndere Mehrheitsverhältnisse zu diesem Thema als noch m 4. Dezember 2008 gibt. Es spricht stattdessen sehr ieles dafür, dass die Grünen hier einen reinen Schau- ensterantrag eingebracht haben, denn die Argumente zu iesem Thema sind in der laufenden Wahlperiode dieses auses bereits umfassend ausgetauscht worden. Es ergibt sich auch nichts Neues aus der bloßen Tatsa- he, dass die Grünen die Absenkung des aktiven Wahlal- ers jetzt nicht nur bei Bundestagswahlen, sondern auch ei Europawahlen fordern. Diese Ausweitung – wenige ochen vor den Europawahlen am 7. Juni 2009 – ver- tärkt vielmehr den Eindruck, dass wir es mit einem chaufensterantrag zu tun haben. Trotzdem sei an dieser telle die Position der CDU/CSU-Fraktion noch einmal usammengefasst. Die Grünen behaupten, ihnen gehe es um eine Stär- ung der demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und ürger. Das ist ein leidlich vordergründiges Argument, as einer genaueren Prüfung in keiner Weise standhält. it diesem Argument könnte man im Grunde jede belie- ige andere niedrigere Altersgrenze für das aktive Wahl- echt zu begründen versuchen; richtiger wird das Argu- ent dadurch in der Sache nicht. Entscheidend ist es och, zunächst die Frage zu beantworten: Halten wir ein indestalter für das aktive Wahlrecht zum Deutschen undestag und zum Europäischen Parlament überhaupt ür richtig? Auch wenn ich weiß, dass es einige Mitglie- er dieses Hauses gibt, die ein „Wahlrecht von Geburt n“ ins Gespräch gebracht haben, so glaube ich doch, ass die weit überwiegende Mehrheit der Kolleginnen nd Kollegen im Bundestag grundsätzlich ein Min- estalter für sachgerecht halten. Dazu gehöre auch ich. Wenn man aber ein Mindestalter für notwendig hält, ann sollte diese Altersgrenze gemessen an der Gesamt- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23963 (A) ) (B) ) heit unserer Rechtsordnung so schlüssig und konsequent wie möglich gewählt werden. Das ist der entscheidende Punkt. Und an dieser Stelle steht für die CDU/CSU fest: Die mit großem Abstand besten Argumente sprechen da- für, die Altersgrenze bei 18 Jahren zu belassen. Wir halten es für richtig, dass das Wahlalter für den Deutschen Bundestag wie für das Europäische Parla- ment im Einklang mit der Altersgrenze für die zivilrecht- liche Volljährigkeit steht. Die Volljährigkeit ist die ent- scheidende Zäsur, die für den gesamten Bereich des zivilen Rechtsverkehrs gilt. Erst mit Volljährigkeit – also mit Vollendung des 18. Lebensjahres – tritt die volle Ge- schäftsfähigkeit ein. Unterhalb dieser Altersgrenze hal- ten wir es im Zivilrecht – das heißt: im ganz normalen Alltag – ganz selbstverständlich für notwendig, junge Menschen vor etwaigen nachteiligen rechtlichen Folgen ihres Handelns zu schützen, indem eine von dem Betref- fenden abgegebene Willenserklärung nur wirksam ist, wenn sein gesetzlicher Vertreter zustimmt. Anders ist das im Zivilrecht nur dann, wenn der Minderjährige durch seine Willenserklärung ausschließlich einen recht- lichen Vorteil erlangt. Es gibt für mich bis heute keine überzeugenden Argumente, dass wir einerseits den Min- derjährigen im Zivilrecht vor der Verantwortung für die negativen Folgen seines Handelns schützen sollen, ihn aber andererseits plötzlich für reif genug halten sollen, eine Wahlentscheidung mit Konsequenzen für die Ge- samtheit der Wahlberechtigten zu treffen. Das passt nicht zusammen. Die Grünen stellen die Frage nach der Altersgrenze falsch. Sie argumentieren, dass Jugendliche regelmäßig bereits zu einem früheren Zeitpunkt als mit 18 Jahren über die Fähigkeit verfügen würden, sich eine eigene politische Meinung zu bilden. Diese Annahme der Grü- nen greift zu kurz und geht der entscheidenden Frage nicht auf den Grund. Die entscheidende Frage muss doch lauten: Welchen Maßstab legen wir an diese politi- sche Meinungsbildung an? Selbstverständlich besitzen Jugendliche die Fähigkeit, sich in allen möglichen Fra- gen, so auch zu politischen Fragen, eine – wie auch im- mer geartete – Meinung zu bilden. Die entscheidende Frage ist aber: Ist es mit Blick auf die Bedeutung der de- mokratischen Wahlen in unserer Verfassungsordnung konsequent, hier einen weniger strengen Maßstab an die erforderliche persönliche Reife anzulegen als für einen völlig unspektakulären Kaufvertrag zum Beispiel über ein gebrauchtes Fahrrad? Auch über die Konsequenzen eines solchen Kaufvertrages kann sich ein Jugendlicher in aller Regel ein gewisses Urteil – in den Worten der Grünen: eine Meinung – bilden. Aber wir müssen doch weiterfragen: Genügt diese Meinungsbildung, um den Jugendlichen an den Konsequenzen seines Handelns in dem einen wie in dem anderen Fall verbindlich festzu- halten? Beim Fahrradkauf sagen wir: Nein. Wollen wir allen Ernstes dem Minderjährigen zumuten, Verantwor- tung für das Gemeinwesen auf Bundes- oder europäi- scher Ebene zu übernehmen, obwohl wir ihm das für den Kauf eines Fahrrads nicht zumuten? Meine Antwort lau- tet hier klar: Nein. Volljährigkeit und Wahlrecht zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament sollten miteinander in Einklang stehen. s s F t S a e h s j z t M z P f s d r M E g m k l t b m v s s w a T s m w w T w T O v p l M d L s M d M e i ü i 2 c G F (C (D Ich möchte nicht missverstanden werden: Selbstver- tändlich gibt es erfreulicherweise viele junge Men- chen, die sich für politische Prozesse, für Politik und ragen der Entscheidungsfindung in der Demokratie in- eressieren. Das weiß ich aus vielen Gesprächen mit chülerinnen und Schülern in meinem Wahlkreis, die ich uch regelmäßig und sehr gerne hierhin nach Berlin zu inem Besuch des Deutschen Bundestages einlade. Ich alte es für absolut richtig, dass wir Politiker junge Men- chen ermuntern und ermutigen sollten, sich schon in ungen Jahren mit Politik und Demokratie auseinander- usetzen. Wir als Abgeordnete des Deutschen Bundes- ages sind hier ganz besonders gefordert, mit den jungen enschen, beispielsweise in Schulklassen, über Politik u diskutieren, ihnen den Blickwinkel der politischen raxis zu erläutern und vielleicht sogar junge Menschen ür Politik zu begeistern. Ich habe aber in meinen Ge- prächen mit vielen jungen Menschen nicht den Ein- ruck gewonnen, dass die Wahlaltersgrenze von 18 Jah- en bei Bundestags- und Europawahlen in größerem aße bei ihnen ein Thema ist. Ich habe vielmehr den indruck, dass es den meisten Jugendlichen viel wichti- er ist, zunächst Möglichkeiten aufgezeigt zu bekom- en, wie sie mehr über Politik erfahren können. Hinzu ommt dann im günstigen Fall, das Interesse und viel- eicht sogar die Freude der jungen Menschen an der poli- ischen Sachdebatte und Argumentation zu wecken. Im esten Fall gelingt es, junge Menschen vielleicht dazu zu otivieren, sich politisch zu engagieren, auch wenn sie ielleicht noch nicht sofort bei den Wahlen zum Deut- chen Bundestag wahlberechtigt sind. Ich habe den Eindruck, dass die meisten jungen Men- chen, die an Politik interessiert sind, eine solche stufen- eise Heranführung an die politische Mitwirkung durch- us für sinnvoll halten. Es gibt auch außerhalb der eilnahme an Wahlen Möglichkeiten für junge Men- chen, Verantwortung zu übernehmen, sich für das Ge- einwesen und für andere Menschen zu engagieren. Es äre völlig falsch, wenn wir den Eindruck erwecken ürden, dass allein das Wahlrecht den jungen Menschen eilhabemöglichkeiten in unserem Gemeinwesen bieten ürde. Freilich bildet das Wahlrecht das fundamentale eilhaberecht in unserer demokratischen Grundordnung. hne Wahlrecht gibt es keine Demokratie. Das ist auch öllig unbestritten. Aber es gibt übergeordnete Gesichts- unkte, die ich hier skizziert habe, die gute Gründe dafür iefern, dieses grundlegende demokratische Recht an das indestalter von 18 Jahren zu knüpfen. Wir sollten aber ie vielfältigen anderen Möglichkeiten, sich in unserem and zu engagieren, nicht ausblenden. Viele junge Men- chen engagieren sich für das Gemeinwesen, für andere enschen, für bestimmte Projekte – die als solche urchaus politischen Inhalt haben können. Viele junge enschen sind in Sportvereinen oder bei der Jugendfeu- rwehr ehrenamtlich tätig, viele Schüler engagieren sich n der Hausaufgabenbetreuung für Schulkameraden oder bernehmen Aufgaben in der Kirchengemeinde. Allein m Bundesverband Deutsche Jugendfeuerwehr sind über 60 000 junge Menschen organisiert. Diese Jugendli- hen übernehmen ganz bewusst Verantwortung in der esellschaft – in einer anderen, aber genau so wichtigen orm wie bei der Ausübung des Wahlrechts. Es ist 23964 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) schlüssig und in der Gesamtschau unserer Rechtsord- nung konsequent, dass die Möglichkeit zur aktiven Teil- nahme an Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament dann mit 18 Jahren hinzutritt. Auch wenn wir den Gesetzentwurf der Grünen heute erst in der ersten Lesung beraten, kann ich dennoch schon deutlich signalisieren, dass die CDU/CSU-Frak- tion eine Herabsenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre für inkonsequent halten würde und deshalb ab- lehnen wird. Klaus Uwe Benneter (SPD): Meine Anerkennung für Ihre Hartnäckigkeit: Zuletzt am 4. Dezember 2008 – also vor nicht mal ganz einem halben Jahr – haben wir uns mit einem Antrag Ihrer Fraktion befasst, der eine praktisch identische Forderung zu den heute diskutierten Gesetzentwürfen beinhaltete: Die Absenkung des akti- ven Wahlalters bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Ich meine das keineswegs ironisch: Wir Sozialdemokraten haben große Sympathie für alle Initiativen, die zu mehr politischer Partizipation von jungen Menschen und einer Stärkung des demokratischen Prinzips in unserem Land führen sollen. Willy Brandt hat dies erstmals in dem oft zitierten Satz „Mehr Demokratie wagen“ zum Ausdruck gebracht und auch unser Parteivorsitzender Franz Müntefering hat unlängst seine Sympathie für Ihren Vor- schlag bekundet. Mittlerweile liegt uns sogar ein ausformulierter Ge- setzentwurf Ihrer Fraktion vor. Mit einer Änderung des Art. 38 Grundgesetz wollen Sie die verfassungsrechtli- chen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Jugendliche schon mit 16 Jahren den Deutschen Bundestag wählen können. Art. 38 Grundgesetz lautet heute: „Die Abge- ordneten des Deutschen Bundestages werden in allge- meiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Wahlberechtigt ist, wer das acht- zehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Al- ter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. …“ Art. 38 Grundgesetz enthält damit das Bekenntnis zum parlamentarischen System und stellt Grundsätze für die wichtigste Form der politischen Willensbildung des Vol- kes auf Bundesebene auf: der Wahl des Deutschen Bun- destages. Und ich will es gleich vorwegnehmen: Bei die- sen Regelungen sollten wir es derzeit auch belassen. Eine Reihe von Argumenten ist in diesem Zusammen- hang schon ausgetauscht worden. Man hat ein bisschen den Eindruck, dass schon alles gesagt worden ist, nur noch nicht von jedem. Ich will deshalb heute auch nicht die gesamte Diskussion wiederholen. Dennoch halte ich es für wichtig, auf die wesentlichen Positionen der An- tragsteller zu antworten: Die Grünen argumentieren mit der Einsichtsfähigkeit der Jugendlichen. Die sei auch schon mit 16 Jahren vor- handen. Das bestreitet doch auch niemand. Immer wie- der treffe ich auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis in Schulen und Freizeiteinrichtungen auf hochinteres- sierte Jugendliche, teilweise auch viel jünger als 16, die ihre eigene politische Meinung engagiert vertreten. Ich b e m d s 1 s s w F g d c s F o p n s r 1 K e h g w W w d J u w g ü d E i r a ü g w G n L W r s K D d z d (C (D in mir sicher, jeder von uns hier hat so etwas schon oft rlebt. Politikverdrossenheit entsteht nicht dadurch, dass an erst mit 18 Jahren wählen kann. Und sie wird nicht adurch bekämpft, dass das Wahlalter auf 16 Jahre abge- enkt wird. Stellen wir doch einmal gegenüber: Was spricht für 8 Jahre, was spricht dagegen? Und machen wir das- elbe mit dem Wahlalter 16. Beim Wehrdienst knüpft un- ere Rechtsordnung an das Alter von 18 Jahren an. Es äre auch ein unhaltbarer Zustand, wenn wir von jungen rauen und Männern verlangen, ihr Leben im Verteidi- ungsfall einzusetzen, sie aber nicht wählen lassen. Oder enken Sie an das Bürgerliche Recht: Dass ein Jugendli- her mit 16 Jahren ein Fahrrad nur mit Genehmigung einer Eltern kaufen kann, stellt niemand ernsthaft in rage. Andererseits wollen Sie ihm erlauben, die Abge- rdneten des Deutschen Bundestags zu wählen? Das asst nicht zusammen! Mit 18 Jahren kann ein Jugendlicher zum ersten Mal ach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden. Er kann einen Führerschein machen. Oder ihm wird erlaubt, zu auchen. Das Alter dafür haben wir übrigens gerade von 6 Jahren angehoben – auch mit Ihren Stimmen, liebe olleginnen und Kollegen der Grünen. Offenbar gibt es ine Reihe von Bereichen, in denen wir es für sinnvoll alten, 18 Jahre als das Alter zu bestimmen, in dem Ju- endliche rechtlich ihre volle Freiheit und Eigenverant- ortung gewinnen. Natürlich ist mir dabei bewusst: Die Verknüpfung des ahlalters mit der Volljährigkeit ist nur ein möglicher, enn auch gut vertretbarer Ansatzpunkt. Zwingend ist er amit noch nicht. Die Antragsteller behaupten einerseits, ugendliche seien schon mit 16 Jahren intellektuell reif nd unabhängig genug, den Deutschen Bundestag zu ählen, andererseits sprechen sie ihnen aber klar die ei- ene Wählbarkeit ab. Was ist nun? In diesem Zusammenhang noch ein Wort zum Gesetz ber die religiöse Kindererziehung. Jugendliche haben anach bereits mit 14 Jahren das Recht zu umfassenden ntscheidungen über ihre Religionsausübung. Auch das st mit ihrer Einsichtsfähigkeit begründet worden. Wa- um senken wir dann das Wahlrecht nicht auf 14 Jahre b? Das machen wir deshalb nicht, weil die Bestimmung ber die Religionsausübung allein dem Zwang vorbeu- en will, dass junge Menschen mit einer Religion auf- achsen müssen, die sie innerlich ablehnen. Art. 38 rundgesetz hat aber eine gänzlich andere Zielsetzung. Die Antragsteller argumentieren mit der Generatio- engerechtigkeit: Die Jugendlichen werden in unserem and immer weniger, die Menschen immer älter. Ein ahlrecht ab 16 Jahren stärke deshalb einen fairen Inte- essenausgleich zwischen den Generationen. Das hört ich ja erstmal gut an. Aber dann haben die jüngeren inder in unserem Land wirklich schlechte Karten! enn denen wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen er Grünen, ausdrücklich kein Wahlrecht über die Eltern ugestehen. Das ist doch nicht logisch! Wir Sozialdemokraten haben den Anspruch auf För- erung in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23965 (A) ) (B) ) Tagesmutter ab 1. August 2013 festgeschrieben. Wir ha- ben den Ausbau der Ganztagsschulen beschlossen. In unserem Wahlprogramm 2009 sprechen wir uns zudem für die Einrichtung einer nationalen Kinderkonferenz aus: und das ganz ohne die Wählerstimmen der Kinder. Weil es die richtigen Antworten auf die Veränderungen in unserer Gesellschaft sind! Ich habe weiter den Eindruck, dass ein Wahlrecht mit 18 Jahren von der überwiegenden Mehrheit der Bevölke- rung und von der ganz überwiegenden Mehrheit in der betroffenen Altersgruppe als angemessen und richtig be- trachtet wird. An mich ist jedenfalls noch kein 16-Jähri- ger herangetreten, der sich das Wahlrecht für die Bundestagswahl gewünscht hätte. Im Gegenteil: Die derzeitige Regelung stärkt das Bewusstsein, dass das Wahlrecht keine Bagatelle, sondern in einer Demokratie ein Recht von großer Tragweite ist. Am Anfang meiner Rede habe ich Art. 38 Grund- gesetz zitiert. Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen wollen die Grünen das Grundgesetz in einer für die par- lamentarische Demokratie wesentlichen Bestimmung ändern. Dazu bedarf es – wie immer – überzeugender und eindeutiger Argumente. Die sehe ich noch nicht. In einer Feststellung stimme ich aber voll mit den An- tragstellern überein: Wir brauchen eine Verstärkung der politischen Bildung in Schulen, Jugendeinrichtungen, Elternhäusern und Medien. Das sind die Diskussionen, die wir eigentlich führen müssten. Das Wahlrecht ab 16 ist demgegenüber ein Nebenschauplatz und wäre vor- erst nur eine reine Symbolpolitik. Aber ich will mich nicht der Diskussion verschließen. Bevor wir wichtige Grundgesetzbestimmungen ändern, müssen wir uns die Erfahrungen mit dem kommunalen Wahlalter ab 16 Jah- ren anschauen. Noch eine abschließende Bemerkung: Uns, der SPD, ist es weiter ernst mit: „Mehr Demokratie wagen“: Wir sind zum Beispiel für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene und wir wollen, dass Staatsangehörige von Staaten, die nicht der Euro- päischen Union angehören, endlich auf kommunaler Ebene mitwählen dürfen – und in möglichst vielen Ge- meinden auch 16-Jährige. Aber darüber dürfen, können und müssen die Menschen am 27. September zur Bun- destagswahl entscheiden, jedenfalls soweit sie über 18 Jahre alt sind. Gisela Piltz (FDP): Seit nunmehr fast 30 Jahren wird das sogenannte Kinderwahlrecht in Deutschland diskutiert. Als Begründung werden vor allem der demo- grafische Wandel und die Partizipationsfeindlichkeit des Wählervolkes ins Feld geführt. In der Diskussion sind dabei im Wesentlichen drei Gestaltungsformen: die Ab- senkung der Wahlaltersschranke, die stellvertretende Wahlrechtsausübung durch die Eltern und das soge- nannte Familienwahlrecht, das heißt die Gewährung mehrfachen Stimmrechts für die Eltern. Die heute zu debattierenden Gesetzentwürfe der Grü- nen verfolgen den erstgenannten Lösungsansatz, wonach eine – wie es im jeweiligen Teil B heißt – „maßvolle“ H s a t l n d P t s w g h d i z d j d d e n g r h u G g m E z d g Z J U w I k S d U a g r V u z w f d s l g s s d t (C (D erabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre ange- trebt wird. In der Begründung der Gesetzentwürfe wird usgeführt, dass, „die Interessen nachfolgender Genera- ionen … heute häufig ignoriert und strukturell vernach- ässigt“ werden. Meine Damen und Herren von den Grü- en, in sieben Jahren Regierungsverantwortung war iese Einschätzung augenscheinlich nicht Leitlinie Ihrer olitik. Die Senkung der Wahlaltersgrenze nun als Ret- ung unserer Demokratie darzustellen, geht nach Ein- chätzung der FDP-Bundestagsfraktion jedenfalls viel zu eit. Das Bundesverfassungsgericht hat das im Übrigen enau so gesehen. In Bestätigung seiner Rechtsprechung at der 2. Senat zuletzt im Jahr 2000 beschlossen, dass ie Mindestaltersgrenze für die aktive Wahlberechtigung n Art. 38 Abs. 1 GG gerade nicht dem Demokratieprin- ip und dem Prinzip der Allgemeinheit der Wahl zuwi- erläuft. Das höchste Gericht hat ausgeführt, dass es von eher aus zwingenden Gründen als mit dem Grundsatz er Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen wor- en ist, die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung ines Mindestalters zu knüpfen. Nun kann man es mit den Grünen halten und entgeg- en, das Mindestalter in diesem Sinne habe auch ein Ju- endlicher mit Vollendung seines 15. Lebensjahres er- eicht. In diesem Zusammenhang möchte ich aber darauf inweisen, dass nach unserer Einschätzung politische nd damit gesellschaftliche Partizipation nicht mit dem ang zur Wahlurne aufhört. Nach unserem Verständnis eht die Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, stets it der Pflicht einher, die Konsequenzen der eigenen ntscheidung abzuschätzen und im Zweifel auch selbst u tragen. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen. Ich bin urchaus bei Ihnen und Ihrer Einschätzung, dass ein Ju- endlicher, der heute 14, 15 oder 16 Jahre alt ist, im weifel reifer und weiter entwickelt ist, als es noch ein ugendlicher vor 30 Jahren war. Politisches und soziales rteilsvermögen sind zweifellos bei der heutigen Jugend eiter ausgeprägt, als es noch vor Jahren der Fall war. nsofern ist die Ausweitung von Partizipationsmöglich- eiten auch auf Jugendliche grundsätzlich ein richtiger chritt. Wählen allein um des Wählens willen kann je- och nicht Sinn und Zweck unserer Demokratie sein. nsere Rechtsordnung sieht, im Übrigen, wie ich finde, us guten Gründen, vor, dass die Konsequenzen des ei- enen Verhaltens im Sinne einer vollen Verantwortung egelmäßig erst mit der Volljährigkeit zu tragen sind. Die olljährigkeit ist der Dreh- und Angelpunkt für Rechte nd Pflichten des Einzelnen. Sie markiert den Zeitpunkt, u dem ein junger Mensch vollständig für sich Verant- ortung übernimmt und zu übernehmen hat. Nicht zuletzt deswegen hält es die FDP-Bundestags- raktion für falsch, das sogenannte Kinderwahlrecht als as Mittel zum Erhalt unserer Demokratie hochzustili- ieren. Die Argumentation, alle Staatsgewalt würde al- ein vom volljährigen Volk ausgehen, ist polemisch und eht im Übrigen auch an der Sache vorbei. Eltern chauen heutzutage ganz genau hin, welche Politik tat- ächlich kinder- und familienfreundlich ist. Kinder und ie Entscheidung für Kinder beeinflussen auch ohne ak- ives Kinderwahlrecht unmittelbar die politische Wil- 23966 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) ) (B) ) lensbildung in den Familien. Kinder und Jugendliche sind gerade keine Bürger zweiter Klasse. Dies wird aber nicht selten von den Befürwortern einer Herabsetzung des Wahlalters kolportiert. Um der allgemeinen Politikverdrossenheit entgegen- zutreten, bedarf es vielmehr eines ganzen Bündels von Maßnahmen. Hier und da Flickschusterei zu betreiben, ist wenig zielführend. Um Jugendlichen politische Pro- zesse näherzubringen und Politikverdrossenheit abzu- bauen, müssen andere, attraktivere Angebote gemacht und bestehende Angebote verbessert werden. Alle Par- teien verzeichnen einen Mitgliederschwund. Und trotz der Vielzahl an Jugendlichen, die sich bei Vereinen, in Verbänden oder bei Initiativen engagieren, wäre eine noch höhere Beteiligung wünschenswert. Wir Liberale halten Jugendparlamente, die von den Schulen oder der Stadt organisiert werden, für einen guten Weg, demokra- tische Prozesse auch vor dem Erreichen der Volljährig- keitsgrenze zu erlernen. Auch auf europäischer Ebene hat sich die Beschrän- kung des aktiven Wahlrechts auf 18 Jahre bewährt. Inso- fern halten wir es mit den meisten europäischen Mit- gliedstaaten und plädieren für die Beibehaltung der bestehenden Wahlaltersgrenze. Diana Golze (DIE LINKE): Die Absenkung des Wahlalters für die Bundestags- und Europawahlen trifft bei mir auf große Zustimmung. Das liegt zum einen an meiner eigenen politischen Biografie, die in der PDS be- gonnen hat. Von dieser Quellpartei der heutigen Linken wurde das Wahlalter ab 16 nicht nur gefordert, sondern auf kommunaler Ebene auch mit durchgesetzt. Sie fin- den in mir auch eine Unterstützerin in einigen Teilen der Begründung und Problemschilderung Ihres Antrages. Es dürfte selbst bei hartgesottenen Gegnern der Absenkung des Wahlalters inzwischen angekommen sein, dass junge Menschen bereits sehr frühzeitig nicht nur eine eigene Meinung haben, sondern diese auch in das gesellschaftli- che Leben einbringen wollen. Junge Menschen bilden sich sehr wohl auch eine politische Meinung. Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass für uns als Linke die Mittel und Wege der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik völlig unzureichend sind. Doch auch wenn ich das Anliegen an sich sehr be- grüße, möchte ich nicht leugnen, dass ich viele Punkte kritisch und einige sogar nicht begrüßenswert finde. Un- logisch erscheint mir zum Beispiel die Heranziehung der Ausübungsfreiheit von Religionen. Was das Recht auf freie Wahl der ausgeübten Religion mit einem abgesenk- ten Wahlalter zu tun hat, ist mir nicht ganz klar und au- ßerdem als politische Aussage mehr als fraglich. Wenn man dann aber in dieser Logik bliebe, müsste man das Wahlalter eigentlich auf 14 absenken, da dies der Zeit- punkt ist, ab dem Kinder ihre Religion frei wählen kön- nen. Kurz: Dieser Nebenvermerk in der Problembenen- nung des Antrages ist nicht nur unnötig, er ist dem Antrag aus meiner Sicht nicht dienlich. Auch bei den Al- ternativen, die laut Punkt C des Antrages nicht gesehen w A M s m z d u 1 m d v g d s 1 f A k m t u w a h W u s u s w „ r J w A g M B d u S n G l t h J p r V h W s S k i (C (D erden, kommt der Grundcharakter des Antrages zum usdruck: Ihm fehlt bei der Auslotung demokratischer itbestimmungsformen die Konsequenz! Denn erstens ieht die Linke eine ganze Menge „anderer Lösungs- öglichkeiten zur Stärkung des Demokratischen Prin- ips“! Wer glaubt, dass dieses nur mit einer Erweiterung es Wahlberechtigtenkreises zu schaffen ist, der irrt aus nserer Sicht! In der Onlineausgabe des Spiegels vom 9. April 2009 wird die Frage gestellt: „Warum soll je- and über die Geschicke des Staates mitentscheiden ürfen, den man noch nicht für reif genug hält, seine pri- aten Lebensverhältnisse zu regeln?“ Ich möchte das ern umdrehen und die Abgeordneten der SPD fragen, ie dem Anliegen laut Presse ja sehr positiv gegenüber- tehen: Warum darf auf der einen Seite jemand mit 6 wählen – soll aber den Staat bis zum 25. Lebensjahr ragen, ob er zu Hause ausziehen darf, nur weil er LG II bezieht? Wie wollen Sie einem Auszubildenden larmachen, dass er zwar Bundestags- und Europaparla- entarier wählen darf, aber in seinem Ausbildungsbe- rieb immer weniger Mitspracherechte hat? Es gibt viele Punkte, die angepackt werden müssten nd auch ohne Weiteres angepackt werden könnten, enn man Kindern und Jugendlichen eine Beteiligung m demokratischen Leben geben möchte. Der Antrag at den faden Beigeschmack, dass die Absenkung des ahlalters ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit nd fehlende demokratische Mitbestimmungsrechte dar- tellt. In ihrem Antrag „Mitbestimmungsrechte von Kindern nd Jugendlichen erweitern – Partizipation umfassend ichern!“ hat die Linke ihre Vorschläge dargelegt. Er urde im Ausschuss höhnisch als Sammelsurium und Wünsch-dir-was-Liste“ abgetan. Die Mitbestimmungs- echte von jungen Menschen sind in den vergangenen ahren nicht nur schmählich und sträflich vernachlässigt orden. Sie wurden durch die jeweiligen politischen kteure vermindert und teilweise verhindert. Diejeni- en, die jetzt von der Wichtigkeit der demokratischen itbestimmung der jungen Generation reden, haben die asis von Mitbestimmung in den vergangenen Jahren urch Mittelkürzungen im Jugendhilfeplan ausgedünnt nd geschwächt! Die Träger der Bildungsarbeit, die chulen und die Jugendeinrichtungen brauchen nämlich icht nur Zeit, wie Sie es in Ihrer Begründung zur rundgesetzänderung formulieren. Sie brauchen vor al- em eine solide finanzielle Unterstützung, mit der quali- ativ und quantitativ hochwertige Bildungsarbeit vorge- alten werden kann. Die Stärkung der Träger der freien ugendhilfe, der Vereine, Verbände und Initiatoren der olitischen Bildung stand aber in den vergangenen Jah- en immer weniger auf der jugendpolitischen Agenda. iel häufiger wurde sie zum Thema der Haushaltsver- andlungen bei Bund und Ländern – mit vollmundigen orten der Anerkennung auf den Lippen, aber dem Rot- tift in der Hand. Natürlich ist uns klar, dass es nicht angenehm ist, den piegel vorgehalten zu bekommen, wenn das Bild darin ein schönes ist. Aber ich versichere Ihnen, wir werden hn Ihnen an jeder passenden Stelle vorhalten! Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 23967 (A) ) (B) ) Abschließend möchte ich zusammenfassen: Eine Absenkung des Wahlalters ist eine begrüßenswerte Ini- tiative. Sie aber zur obersten und alleinigen Lösungs- möglichkeit zu erheben, verstellt den Blick auf die Rea- litäten. Ich gebe den Bedenken der Konrad-Adenauer- Stiftung an einer Stelle recht, die meint: „dass Interesse, Verständnis und Engagement für die Politik nicht durch den Akt der Wahlrechtsverleihung verordnet werden kann“. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die grüne Forderung nach einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre findet offenbar immer mehr Unterstützerin- nen und Unterstützer – das freut mich! Neben Jugend- verbänden und Jugendforschern haben vor kurzem auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, und der SPD-Vorsitzende Müntefering ihre Zustimmung bekundet. An Münteferings Adresse kann ich nur sagen: Willkommen im Club! Meinen Sie das ernst oder bleibt Ihre Äußerung unglaubwürdiger und folgenloser Vorwahlkampf? Die Frage drängt sich umso mehr nach einem Blick ins SPD-Wahlprogramm auf: Hier findet sich zum Wahl- alter kein Wort. Justizministerin Zypries (ebenfalls SPD) lehnt eine Wahlalterabsenkung sogar explizit ab. Es wäre hier und heute an der Zeit, dass insbesondere die Kolle- ginnen und Kollegen von der SPD den Jugendlichen in Deutschland mitteilen, ob sie die 16- bis 18-Jährigen weiterhin mit warmen Worten verschaukeln wollen oder ob sie unseren konkreten Gesetzesinitiativen zustimmen! Ihr unverbindliches Mantra, man bräuchte „eine breite Diskussion über eine Absenkung des Wahlalters“, zeigt, dass sich die SPD vor einer klaren Entscheidung drückt und Jugendliche offenbar auf den Sankt-Nimmerleins- Tag vertrösten will. In Schleswig-Holstein haben Union und SPD heute einen Grünen-Antrag leider abgeschmet- tert, wonach 16-Jährige künftig den Landtag hätten wäh- len dürfen. Also: Hören Sie auf mit Ihrer Doppelzüngig- keit, geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unseren Initiativen im Bundestag zu! Den Kritikern eines aktiven Wahlrechts ab 16 möchte ich entgegenhalten, dass jede Einschränkung des allge- meinen und gleichen Wahlrechts begründungsbedürftig ist. Es ist schlicht falsch, mit einer zwingenden Koppe- lung des Wahlalters an die Volljährigkeit zu argumentie- ren. In Österreich wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt, ohne dabei die Volljährigkeit zu verändern. Auch in Deutschland wich das Wahlalter für mehrere Jahre von der Volljährigkeit ab, als es von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde. Wie wir alle wissen, kennt unser Rechtssystem viel- fältige und differenzierte Altersabstufungen, deren zen- traler Bezugspunkt nicht die Volljährigkeit ist. Beispiels- weise wird die volle Religionsmündigkeit mit 14 Jahren erreicht, der Führerscheinerwerb ist möglich und ein Personalausweis nötig. In vielen Bundesländern hat sich zudem bekanntlich das Kommunalwahlrecht ab 16 Jah- ren als Demokratiegewinn bewährt. Diese positive Ent- wicklung setzt sich fort: Als erstes Bundesland plant die r p f i e t e i F i t S f s d f B d m s K s J P t b e f h d g g u m n a l d 1 a s b G m M w g 6 m S u s p (C (D ot-grüne Regierung in Bremen, 16-Jährige das Landes- arlament mitwählen zu lassen. Dies soll Teil einer um- assenden Strategie zur Förderung der Partizipation sein, n die auch wir die Altersabsenkung auf Bundesebene inbetten wollen. In Bremen wird die Regierungsinitia- ive übrigens von der Linken und der FDP unterstützt. Eine Wahlaltersenkung auf Bundesebene ist für uns in zentraler Baustein einer neuen Beteiligungskultur. Es st deshalb unredlich, unseren Vorschlag gegen andere ormen der Beteiligung auszuspielen. Wir wollen, dass m Zuge einer Beteiligungsoffensive in Kindertagesstät- en, Bildungs- und Jugendeinrichtungen demokratische pielregeln früh erlernt werden. Wir wollen mehr und rüher Demokratie wagen – anstatt über Politikverdros- enheit zu lamentieren. Hinzukommen muss eine systematische Aufwertung er politischen Bildung. Wie Sie unseren Gesetzentwür- en entnehmen können, soll die Zeit bis zur nächsten undestagswahl von allen Trägern der Bildungsarbeit azu genutzt werden, sich auf die neu auf sie zukom- ende Verantwortung vorzubereiten. Die Wahlalterab- enkung wäre somit eine Chance, unsere demokratische ultur insgesamt zu beleben und das Wissen über politi- che Entscheidungsprozesse zu verbreitern. Wir wissen: e besser die politische Teilhabe und die Kenntnisse über olitik, umso höher ist die Akzeptanz unserer Demokra- ie. Wenn 16- und 17-Jährige das aktive Wahlrecht auch ei Bundestags- und Europawahlen erhalten, können sie ndlich über die politische Zukunft mitentscheiden. Da- ür sprechen verschiedene gute Argumente: Jugendliche aben die Urteilsfähigkeit, um zu wählen. Politik muss en Sachverstand von Jugendlichen einbeziehen. Ju- endliche müssen mit den Folgen heutiger Entscheidun- en morgen leben. Sie sollten Demokratie aktiv erleben nd auch per Wahlentscheidung mit gestalten – das acht unser politisches System greifbar, erfahrbar und achvollziehbar. Wesentlich für ein Wahlalter 16 sind uch die Auswirkungen der demografischen Entwick- ung auf die demokratische Entscheidungsfindung und as Gemeinwohl. Jugend- und Entwicklungsforschung belegen, dass 6- und 17-Jährige entscheidungsfähig genug sind, um n politischen Wahlen teilzunehmen. Jugendliche ent- cheiden heute zunehmend selbstständig über ihren Le- ensweg und ihre Bildungsbiografie. Sie sind zudem die eneration mit der höchsten ehrenamtlichen Engage- entbereitschaft. Ihnen darf das Wahlrecht als zentrale itbestimmungsmöglichkeit nicht länger verweigert erden! Bereits im nächsten Jahr werden erstmals weniger Ju- endliche unter 20 Jahren als ältere Menschen über 5 Jahre in Deutschland leben. Jugendliche werden so- it immer mehr zur gesellschaftlichen Minderheit. Ihre timme muss Gewicht bekommen, um zu nachhaltigen nd generationengerechten Lösungen zu kommen. Sonst ind weiterhin Milliarden für eine unsinnige Abwrack- rämie da, aber nicht für Zukunftsinvestitionen in bes- 23968 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 (A) (C) (B) (D) sere Bildung! Auch der willkürliche Umgang der Gro- ßen Koalition mit der Rentenformel zeigt, dass die Interessen jüngerer Menschen an nachhaltiger Politik und einem fairen Interessenausgleich zwischen den Ge- nerationen ignoriert oder sogar mit Füßen getreten wer- den! Die demokratischen Rechte der Jugendlichen müssen gestärkt werden. Unsere Gesetzentwürfe beschreiben da- für einen ambitionierten, aber machbaren und rechtlich zweifellos zulässigen Weg. Geben Sie den Jugendlichen die Möglichkeit, sich selbstbewusst an der demokrati- schen Gestaltung ihrer eigenen Zukunft zu beteiligen! 219. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Leo Dautzenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Oktober des

    letzten Jahres haben Bundesregierung und Parlament
    entschlossen und richtig gehandelt. Mit dem Bankenret-
    tungsschirm ist es uns gelungen, den deutschen Finanz-
    markt zu stabilisieren und den Untergang eines syste-
    misch relevanten Finanzinstituts zu verhindern. Als Teil
    des damals beschlossenen Maßnahmenpakets hat die
    Bundesregierung angekündigt, Änderungen bei den
    Finanzmarktaufsichtsgesetzen vorzunehmen. Mit dem
    Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versiche-
    rungsaufsicht, das wir heute in erster Lesung beraten,
    versucht die Bundesregierung, diese Ankündigung umzu-
    setzen.

    Wenn wir heute über die Fortentwicklung des Banken-
    aufsichtsrechts sprechen, so muss zunächst festgehalten
    werden, dass die Koalition mit dem Aufsichtsstruktur-
    modernisierungsgesetz aus dem letzten Jahr bereits
    richtige Schritte unternommen hat. Die neue Organisa-
    tionsstruktur der BaFin sowie die neuen Regeln zur Zu-
    sammenarbeit zwischen BaFin und Bundesbank sind eine
    wichtige Grundlage.

    Trotzdem hat die Krise eine Reihe von strukturellen
    Schwachstellen bei der Bankenaufsicht aufgezeigt. Das
    gilt allerdings nicht allein mit Blick auf die deutsche Ban-
    kenaufsicht, sondern vielmehr ganz generell weltweit.
    Kein nationales Aufsichtsmodell konnte in der Krise als
    internationales Vorbild dienen. Nun gilt es, die vorhande-
    nen Eingriffsinstrumente der Aufsicht zu überprüfen und
    Änderungen vorzunehmen, mit denen die Bankenaufsicht
    weiter verbessert wird. Im Einzelnen umfasst der Gesetz-
    entwurf der Bundesregierung folgende Maßnahmen.

    Erstens. Die BaFin soll zukünftig leichter höhere
    Eigenmittel verlangen können, wenn die nachhaltige An-
    gemessenheit der Eigenmittelausstattung eines Instituts
    nicht mehr gewährleistet werden kann oder die Risiko-
    tragfähigkeit des Instituts nicht mehr gegeben ist.

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    (C (D Zweitens. Die BaFin erhält das Recht, künftig eine höere Liquiditätsausstattung verlangen zu können, wenn ies zur Sicherung eines Instituts angemessen ist. Gerade n der gegenwärtigen Krise hat sich die Liquiditätsaustattung zahlreicher Institute als unzureichend herausgetellt. Drittens. Ein Gewinnausschüttungsverbot soll in Zuunft bereits angeordnet werden können, wenn eine Unerschreitung aufsichtsrechtlicher Kennziffern droht. Viertens. Mit einem Zahlungsverbot, beschränkt auf lle konzerninternen Zahlungen (sogenannte Ring Fening)

    chen Tochterinstitut durch die ausländische Mutterge-
    ellschaft Liquidität entzogen wird.

    Fünftens. Durch verschiedene neue Meldepflichten,
    nter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Meldung des
    everage Ratio, sollen mögliche Risikopotenziale einer
    ank in Zukunft besser erkannt werden.

    Sechstens. Schließlich soll die BaFin das Recht erhal-
    en, Mitglieder der Kontrollgremien von Banken und Ver-
    icherungen abzuberufen, wenn diese fachlich ungeeig-
    et oder unzuverlässig sind. Zudem soll die Zahl der
    andate für Geschäftsleiter und Mitglieder von Kontroll-

    remien begrenzt werden, um eine verantwortliche Auf-
    abenstellung sicherzustellen.

    Der bisherige Verlauf der Finanzmarktkrise hat ge-
    eigt, dass die Eingriffsmöglichkeiten der BaFin nicht
    usreichend sind. Aus diesem Grund unterstützt die
    nionsfraktion die Ziele des Gesetzes im Grundsatz. Wir
    ollen eine durchschlagskräftige Aufsicht, die vor allem

    m Vorfeld einer Krise vorbeugend tätig werden kann.
    eshalb begrüßen wir besonders die Einschränkung des
    ing Fencing sowie die klar geregelten Vorgaben der
    aFin, in die Geschäftsorganisation eines Instituts Ein-
    lick zu erhalten.

    Andererseits hat meine Fraktion die Befürchtung, dass
    inige der vorgeschlagenen Maßnahmen über das Ziel hi-
    ausschießen könnten. Insbesondere den Vorgaben für
    ine zusätzliche Eigenkapitalunterlegung stehen wir aus-
    esprochen kritisch gegenüber. Mit den erhöhten Anfor-
    erungen an Institute werden zum Teil Maßnahmen vor-
    eggenommen, die derzeit auf Brüsseler Ebene in der
    berarbeitung der Basel-II-Regeln diskutiert werden. Da
    ie Bankenregulierung in Deutschland im Wesentlichen
    urch europäische Vorgaben bestimmt wird, ist ein euro-
    äisch abgestimmtes Verfahren aber unbedingt notwen-
    ig. Bei nationalen Alleingängen besteht die Gefahr er-
    eblicher Wettbewerbsnachteile für die deutsche Kredit-
    nd Versicherungswirtschaft. Gerade in Krisensituatio-
    en kann das Festsetzen von Eigenkapitalzuschlägen
    azu führen, dass weniger für zusätzliches Geschäfts-
    otenzial auch in Form von Kreditgewährung zur Verfü-
    ung steht. In diesem Fall würde die vorgeschlagene
    aßnahme nur krisenverstärkend wirken.

    Fragwürdig sind auch die höheren fachlichen Anfor-
    erungen an die Kontrollgremien. Zum einen wird im Ge-
    etzentwurf der Bundesregierung nicht ausreichend zwi-
    chen Verwaltungs- und Aufsichtsorganen unterschieden.
    us Gründen der Rechtssicherheit sollte jedoch nur der


    (A) )



    (B) )

    im KWG gebräuchliche Begriff des Aufsichtsorgans ver-
    wendet werden. Zum anderen ist eine effektive Kontrolle
    durch die Aufsichtsorgane nicht allein Frage eines be-
    stimmten fachlichen Kenntnisstands ihrer Mitglieder. Be-
    sonders Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind oft
    auf Unternehmer, Handwerker und kommunale Mandats-
    träger in ihren Verwaltungsräten angewiesen, die durch
    ihre individuellen Kenntnisse durchaus eine angemessene
    Kontrollfunktion in den Gremien wahrnehmen können.

    Nichts könnte dem Finanzplatz Deutschland derzeit
    mehr schaden als unangemessene und nicht adäquate
    Schnellschüsse. Die CDU/CSU-Fraktion wird im weite-
    ren Gesetzgebungsverfahren kritisch prüfen, ob an ein-
    zelnen Stellen des Gesetzentwurfes Änderungen vorzu-
    nehmen sind.



Rede von Klaus-Peter Flosbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Nach dem uns vorliegenden Gesetzentwurf soll die

Banken-, aber auch die Versicherungsaufsicht gestärkt
werden. Ich möchte mich auf den zweiten Teil konzentrie-
ren und kurz zu den Veränderungen bei der Aufsicht von
Versicherungen Stellung nehmen.

Es ist zu begrüßen, die Stabilität des Finanzmarktes
und seiner Teilnehmer zu erhöhen. Es ist allerdings pro-
blematisch, Regelungen aus dem Bankenbereich einfach
so auf den Versicherungsbereich zu übertragen. Lassen
Sie mich dazu drei Punkte ansprechen:

Erstens. Mitglieder der Kontrollgremien von Versiche-
rungsgesellschaften haben nun, wie im Bankenbereich,
zur Wahrung ihrer Kontrollfunktion eine bestimmte fach-
liche Eignung vorzuweisen. Liegt diese Eignung nicht
vor, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht die Ausübung der Kontrolltätigkeit untersagen.
Diese Regelung ist zwar auf den ersten Blick zu begrüßen,
jedoch bei einer Hinterfragung unrealistisch. Was bedeu-
tet eigentlich diese fachliche Eignung? Welche Qualifika-
tionen sind vorzuweisen? In den Aufsichts- und Verwal-
tungsräten befinden sich viele Politiker, Gewerkschafter,
Arbeitnehmer und strategische Investoren, die eine Ver-
tretung ihrer Interessen als Eigentümer – oder auch als
deren Vertreter – wahren. Ein wirtschaftliches Verständ-
nis sollte in solch einer Position natürlich vorhanden
sein, aber die Qualifikationsanforderungen, wie sie in der
Begründung des Gesetzentwurfs dargelegt werden, kön-
nen selbst im Idealfall nicht von allen Mitgliedern er-
reicht werden. Der besondere Sachverstand kommunal
tätiger Personen wird als ausreichende Qualifikation
überhaupt nicht anerkannt. Das ist meiner Meinung nach
ein großer Fehler. Gerade diese Personen kennen sich
bestens mit wichtigen kommunalen und regionalen Be-
sonderheiten beispielsweise in der Verwaltungspraxis
aus und können dieses Wissen in die Aufsichts- und Kon-
trollgremien einbringen. Die „Muss“-Anforderungen für
die fachliche Eignung erscheinen mir zu eng und sollten
daher geöffnet werden. Außerdem stellen diese Anforde-
rungen in meinen Augen einen unverhältnismäßigen Ein-
griff in die Berufs- und Eigentumsfreiheit dar.

Zweitens. Zur Funktion des sogenannten Verantwort-
lichen Aktuars: Der Aktuar hat mit mathematischen oder
statistischen Methoden die Risiken wie Versicherungs-,

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(C (D nlageund Liquiditätsrisiken einzuschätzen und zu beerten. Er besitzt somit eine zentrale und wichtige Posi ion im Versicherungsunternehmen. Diese Funktion soll ünftig nicht mehr durch einen Geschäftsleiter ausgeübt erden. Nach dem Prinzip der Funktionstrennung ist bis uf die Vorstandsebene eine Trennung der Funktion des isikomanagements von den Verantwortlichen für die apitalanlage und die Versicherungstechnik vorzunehen. Wieder erscheint auch dieser Punkt stimmig, jedoch rneut unrealistisch. Besonders für kleine und mittlere ersicherungsunternehmen stellt dies eine personelle Heausforderung dar und ist kurzfristig nicht umsetzbar. es Weiteren kann ich dieses Prinzip der Funktionstrenung nicht richtig nachvollziehen. Ein Geschäftsleiter rägt in seinem Unternehmen die Verantwortung für das isikomanagement. Doch auch der Verantwortliche Ak uar muss ständig zahlreiche entscheidende Risiken des ersicherungsunternehmens einschätzen, beispielsweise ur Berechnung der Überschüsse. Warum kann dann ein eschäftsleiter nicht auch die Position des Aktuars ausben? Drittens. Ein dritter Punkt sind die strengeren Anforerungen an Versicherungsverbriefungen. Die Bundesnstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist künftig orab über die Risiken der Verbriefung von Versicheungsrisiken, die über Zweckgesellschaften erfolgt, zu nformieren. Die Laufzeit der Papiere, die über diese weckgesellschaften ausgegeben werden, soll denen der ersicherungsverträge entsprechen. Was bedeutet dies, elche Art von Versicherungsverträgen ist damit geeint? Welche Laufzeiten sollen diese Verträge haben? ie notwendige Verbriefung von Versicherungsrisiken ird ohne erkennbaren Grund wesentlich aufwendiger nd geht deutlich über ähnlich diskutierte Regelungen im ankenbereich hinaus. Die Finanzmarktkrise lieferte jeenfalls keine Argumente für unverhältnismäßig strenge orschriften, die Versicherungsunternehmen erweisen ich meiner Meinung nach als solide. Auch in diesem unkt sollte man also die Realitätsnähe und den Sinn der euen Regelungen nicht aus dem Auge verlieren. Die nächsten Gespräche werden zeigen, wie wir in eutschland die Finanzmarktund Versicherungsauf icht noch besser reformieren können. Wenn es brennt, muss die Feuerwehr schnell zur Stelle ein und das Feuer gekonnt und rasch löschen. Aber ihre ichtigste Aufgabe ist nicht das Löschen, sondern der randschutz. Die tüchtigste Feuerwehr ist nicht diejeige, die am meisten Erfahrungen mit Großbränden hat, ondern die, welche am zuverlässigsten dafür sorgt, dass rände sich nicht ausbreiten, am besten gar nicht erst ntstehen können. Oder anders ausgedrückt: Das wichigste Instrument ist nicht das C-Rohr, sondern sind kluge, efährdungsadäquate und praktikable Sicherheitsvorchriften, deren Einhaltung wirksam kontrolliert wird. Um im Bild zu bleiben: Als es in der noch immer nicht eendeten weltweiten Bankenkrise lichterloh zu brennen nfing, haben die Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und egierungen überall im Großen und Ganzen gute Leo Dautzenberg gebene Reden Löscharbeit zur Beherrschung der akuten Gefahren geleistet. Aber die – wie sich gezeigt hat – unerlässliche Verbesserung des nachhaltigen Brandschutzes, sprich der Finanzmarktregeln und der Finanzmarktaufsicht, steht noch aus. Umfassend und wirklich befriedigend wird diese Aufgabe nur auf dem Wege einer sehr engen und konstruktiven internationalen Zusammenarbeit gelingen können. Es ist deshalb ein sehr großer Erfolg, dass Anfang April die Staatsund Regierungschefs der 20 wirtschaftlich bedeutendsten Länder bei ihrem sogenannten G-20-Gipfel in London vereinbart haben, die Finanzmarktaufsicht durch gemeinsames Vorgehen und Intensivierung der Zusammenarbeit international zu stärken. Wie aus der Abschlusserklärung des Treffens hervorgeht, gibt es in den Kernelementen dieses anspruchsvollen Vorhabens bereits heute ein erfreulich hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den Beteiligten. Realistischerweise ist gleichwohl davon auszugehen, dass Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung der gemeinsamen Regeln und der künftig deutlich engeren internationalen Zusammenarbeit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Was auf internationaler Ebene geschehen kann und muss, um die Finanzmarktaufsicht zu stärken und offenkundige Mängel zu beseitigen, sollte deshalb nicht auf die lange Bank geschoben werden. Der vorliegende Gesetzentwurf greift also den auf europäischer und G-20-Ebene zu verabredenden Maßnahmen nicht vor. Aber er ist ein wichtiger Schritt, um die Finanzmarktaufsicht auf nationaler Ebene deutlich zu stärken. Das Artikelgesetz enthält insbesondere Änderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes, mit denen die Eingriffsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – verbessert werden sollen. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – eine Stärkung der präventiven Befugnisse der BaFin und ihrer Eingriffsrechte in Krisensituationen wichtig ist. Gleichzeitig soll die Informationsbasis der Aufsicht durch zusätzliche Meldepflichten vergrößert werden, damit Risikopotenziale zukünftig besser eingeschätzt werden können. Die Finanzmarktaufsicht soll die Möglichkeit haben, frühzeitig und schnell schon im Vorfeld von Krisen handeln zu können. So soll die BaFin künftig unter erleichterten Bedingungen höhere Eigenmittel bei Kreditinstituten oder höhere Liquiditätsausstattung verlangen können, wenn die nachhaltige Angemessenheit der Eigenmittelausstattung oder der Liquiditätsausstattung eines Instituts ohne eine solche Maßnahme nicht mehr gewährleistet werden kann. Maßnahmen wie ein Kreditund Gewinnausschüttungsverbot sollen demnächst schon möglich sein, wenn eine Unterschreitung aufsichtsrechtlicher Kennziffern droht. Über manche Einzelheiten wird im Finanzausschuss gewiss noch eingehend beraten werden, insbesondere im Anschluss an die vorgesehene Sachverständigenanhörung. Einen Punkt, über den mit Sicherheit diskutiert werden wird, will ich heute schon nennen: die im Entwurf enthaltenen Formulierungen zu den Qualifikationsanforderungen, denen Mitglieder von Aufsichtsund Verwal t F n v s u V ü l o n n d W M d s a S f w w D – g u t ü d g B E k M g d m m k i c d d W s t B K d s s d a Zu Protokoll ge (C (D ungsräten unterliegen sollen. Auf welche Kenntnisse und ähigkeiten sollte es hier ankommen? Meiner Auffassung ach nicht in erster Linie auf die Vertrautheit mit schwer erständlichen innovativen Finanzprodukten. Wichtiger cheint mir ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein nd ausgeprägte Zivilcourage, den zu kontrollierenden orstand zu klaren und nachvollziehbaren Informationen ber die Geschäftsstrategie und die Geschäftsentwickung zu zwingen. Im Übrigen gibt es für jeden Aufsichtsder Verwaltungsrat ein fachlich hochqualifiziertes, aber icht immer ausreichend zu Rate gezogenes oder sich icht immer ausreichend einbringendes Hilfsprogramm: en Wirtschaftsprüfer. Auch über die wichtige Rolle der irtschaftsprüfer bei der rechtzeitigen Erkennung von ängeln in der Risikosteuerung von Banken wird zu re en sein. Die Finanzkrise ist vor allem auch eine Krise der taatlichen Aufsicht, das hat auch das hierzu vom Finanzusschuss durchgeführte Fachgespräch mit zahlreichen achverständigen deutlich gemacht. Die Bundesanstalt ür Finanzdienstleistungen – BaFin – hat in der gegenärtigen Krise versagt. Die wirklich großen Probleme urden nicht von ihr selbst, sondern von Dritten entdeckt. ie BaFin ist durch das deutsche Kreditwesengesetz KWG – mit umfassenden Informationsrechten und Ein riffsbefugnissen ausgestattet. Vertreter der BaFin haben nter anderem bei den deutschen Landesbanken prakisch alle Entscheidungen in allen wesentlichen Gremien ber Jahre begleitet. Geholfen hat dies nichts. Deshalb geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, er der BaFin gerade weitere Kompetenzen und Einriffsrechte geben soll, in die völlig falsche Richtung. eispielsweise soll die BaFin künftig über die fachliche ignung der Mitglieder von Kontrollorganen befinden önnen. Dies lehnen wir ab. Über die Fähigkeiten der itglieder der Kontrollorgane können am besten die Ei entümer entscheiden, die staatliche Aufsicht sollte sich ort nicht unnötig einmischen. Der Gesetzentwurf bezieht auch die Versicherungen it ein, ohne klarzumachen, wie dadurch die Finanzarktstabilität gesteigert wird. Die Finanzmarktkrise ist eine Krise der Versicherungen, sodass es inakzeptabel st, Regelungen für Banken nun undifferenziert auf Versiherungen auszudehnen. Der vorliegende Gesetzentwurf krankt aber daran, ass er nur an Symptomen herumdoktert, die Ursachen er mangelhaften Bankenaufsicht aber nicht beseitigt. ir müssen unsere Bankenaufsicht konzentrieren, ver tärken und professionalisieren. Wir haben die Zerspliterung der Bankenaufsicht zwischen der BaFin und der undesbank von Anfang an abgelehnt. Wir fordern eine onzentration der Aufsicht bei der unabhängigen Bunesbank, denn dies verhindert Reibungsverluste und trafft die Arbeitsabläufe. Die geldpolitische, volkswirtchaftliche und die aufsichtsrechtliche Expertise sind ann in einer Institution gebündelt und können effizienter ufeinander abgestimmt werden. Jörg-Otto Spiller gebene Reden Gewöhnlich begrüßen wir eine stärkere Finanzmarkt aufsicht. Sie ist dringend geboten. Auch mag akzeptabel sein, dass die Bundesregierung sich auf weniges beschränkt, um einer europäischen Einigung nicht vorzugreifen. Keinesfalls akzeptabel sind jedoch die Folgen des Gesetzes für Demokratie und Mitbestimmung. Als Linke teilen wir die Kritik, die unterschiedliche Institutionen an uns herangetragen haben: der Zentrale Kreditausschuss und Gewerkschaften ebenso wie der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städteund Gemeindebund. Ich fasse die beiden Kernpunkte der Kritik zusammen. Sie sind so gravierend, dass wir das Gesetz in der vorliegenden Form ablehnen. Erstens sieht das Gesetz vor, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz: BaFin – ein direktes Eingriffsrecht in demokratisch gewählte Gremien zuzugestehen. Die BaFin soll das Recht erhalten, Mitgliedern von Verwaltungsund Aufsichtsorganen das Ausüben ihrer Tätigkeit zu untersagen. Dies gilt dann, wenn ein Mitglied nach Ansicht der BaFin nicht zuverlässig ist oder fachlich ungeeignet erscheint. Völlig zu Recht verweist der DGB darauf, dass bereits das heutige Aktienrecht ermöglicht, Gremienmitglieder auf Antrag des Aufsichtsrates abzuberufen. Auch die BaFin kann auf diesem Weg die Abberufung von Mitgliedern beantragen. Das ist ein absolut funktionsfähiges und demokratisches Verfahren. Die BaFin muss es nur nutzen. Ein direktes Eingriffsrecht der BaFin öffnet hingegen ein breites Einfallstor für Willkür und Missbrauch. Diese Gefahr besteht umso mehr, weil das Gesetz der BaFin keine angemessenen Beurteilungsmaßstäbe an die Hand gibt. Schon aus Gremien der Pensionskassen ist bekannt, dass die BaFin die Benennung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern verhindert hat. Das zweite Kernproblem ergibt sich aus der eingeschränkten Sicht auf die fachliche Eignung von Mitgliedern in Verwaltungsund Aufsichtsräten: Denn nicht allein finanztechnisches Fachpersonal gehört in die Gremien. Ebenso unabdingbar sind Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen. Sie müssen weiterhin ihren Platz in den Verwaltungsräten der Sparkassen und Kommunalversicherer behalten. Sparkassen und Kommunalversicherer haben einen öffentlichen Auftrag und sind in der Region verwurzelt. Ich bezweifle zutiefst, dass Sparkassen und Kommunalversicherer von einem reinen Fachexpertengremium besser kontrolliert werden als von gewählten Mitgliedern der Stadträte und Kreistage. Fälle wie die Milliardenverluste bei der Hypo Real Estate und anderen Finanzinstituten belegen: Viel wichtiger als die Einzelqualifikation der Gremiumsmitglieder ist das Selbstverständnis der Gremien. Wie ist die Kontrolle organisiert? Wie ist die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern geregelt? Diese und andere Fragen sind es, die es zu beantworten gilt. Für mich ist unstrittig, dass Mitglieder von Verwaltungsund Aufsichtsräten kaufmännisches Verständnis benötigen und sich regelmäßig weiterbilden müssen. Zugleich sind relevante Angaben den Kontrollgremien verständlich zu ü s r t d n V r f M m E g B d z e z E v g d A F d k s e v g g A f A w d z w R ü d L a a l o t k p s A Zu Protokoll ge (C (D bermitteln. Fest steht: Eingriffe in Demokratie, Mitbetimmung und die Ausklammerung kommunaler Vertreteinnen und Vertreter sind inakzeptabel, unnötig und konraproduktiv. Ebenso bleibt zu betonen, dass gerade auch ie BaFin selbst dringend mehr und qualifiziertes Persoal benötigt. Eines zeigt der vorliegende Gesetzentwurf bei allem eränderungsbedarf bereits jetzt: Finanzmarktregulieung ist immer auch eine nationale Aufgabe. Bundesinanzminister Steinbrück hat ja in den vergangenen onaten den Eindruck vermittelt, als ob sich die Finanzärkte ausschließlich international, mindestens aber U-weit, regulieren ließen. Wir Grüne haben das nie gelaubt und begrüßen deswegen die späte Einsicht der undesregierung, auch national etwas zu tun. Die Länder sperren sich laut Medienberichten gegen as Gesetz. Ihr Argument: Man wolle den Bemühungen u Regulierungen auf EU-Ebene nicht vorgreifen. Das ist in wichtiger Punkt. Dennoch ist es richtig, national das u tun, was möglich ist. Das schließt weitere Regelungen U-weit und international ja nicht aus. In Wahrheit ist es ielleicht aber so, dass den Ländern nicht so sehr die Reelungskompetenz der EU am Herzen liegt, sondern anere Fragen die Ablehnung motivieren. Der vorliegende Entwurf verfolgt einen präventiven nsatz. Das begrüßen wir. In der Vergangenheit wurde inanzmarktpolitik meist unter der Maßgabe betrieben, ass es besser sei, im Schadensfall die Scherben wegzuehren, als vorsorglich zu handeln. Die Liquiditätsaustattung der Versicherungen und Kreditinstitute ist hier in wichtiger Punkt ebenso wie die verstärkte Beachtung on Risikokonzentrationen innerhalb von Finanzholdingruppen und Versicherungsgruppen. Ob hier die richtien Dimensionen gefunden wurden, werden wir in der nhörung und den parlamentarischen Beratungen noch estlegen. Wir Grüne wünschen uns, dass der präventive nsatz auch beim Verbraucherschutz ernst genommen ird. An dieser Stelle hat die Bundesregierung bisher nur urch Nichtstun geglänzt. Die Einführung einer Leverage Ratio als Kriterium ur Risikoeinschätzung ist ein sinnvoller Schritt, auch enn die Kennzahl nicht überbewertet werden sollte. Im ahmen der parlamentarischen Beratungen sollten wir berlegen, ob nicht eine feste Größe festgeschrieben weren sollte. Im Gesetzentwurf ist ja nur die Meldung des everage Ratio vorgesehen. In der Begründung des Gesetzentwurfes wird zu Recht ngemerkt, dass diese Kennzahl die übermäßige Bilanzusweitung der HRE-Tochter Depfa angezeigt hätte. Alerdings stellt sich die Frage, ob die BaFin personell und rganisatorisch in der Lage ist, vornehmlich im Ausland ätige Tochterunternehmen – wie es die Depfa ist – wirungsvoll zu überwachen. Die Intention des Gesetzes steht und fällt mit der Kometenz der BaFin. Sie soll über die Qualität der Gechäftsorganisation entscheiden. Danach richten sich die nforderungen an das Eigenkapital. Die BaFin darf aber gebene Reden Dr. Gerhard Schick nicht mit neuen Aufgaben überfrachtet werden, ohne dass sie auch personell in der Lage ist, diese neuen Aufgaben auch zufriedenstellend auszuführen. Wir alle wissen, dass das starre Besoldungsschema des öffentlichen Dienstes es der BaFin sehr schwer macht, gute Leute zu bekommen bzw. zu halten. Wir sollten also nicht vergessen, der BaFin auch die Mittel bereitzustellen, bevor wir sie mit neuen Aufgaben überfrachten. Das Zahlungsverbot in Krisenfällen zulasten konzerninterner Gläubiger soll künftig verboten werden können. Dadurch soll der Abfluss von Finanzmitteln von der deutschen Tochter an das ausländische Mutterunternehmen ausgeschlossen werden. Wie das in einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt, in dem die Unterscheidung zwischen inund ausländisch keine Rolle mehr spielt, funktionieren soll, da sind wir auf eine Erläuterung durch die Koalition in den Beratungen gespannt. Eine Frage, die eine große Bedeutung in den Beratungen haben wird, ist die der Qualifikation von Aufsichtsoder Verwaltungsratsmitgliedern. Richtig ist, dass eine gute Kontrollarbeit der Aufsichtsgremien eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Insolvenzen spielt. Wir Grünen haben ein Interesse, die Qualität der Aufsichtsgremien zu verbessern. Wie wichtig das ist, konnte man ja gerade bei der sächsischen Landesbank und bei der IKB feststellen. Da hätte viel verhindert werden können, wenn Verwaltungsbeziehungsweise Aufsichtsrat ihren Aufgaben gerecht geworden wären. Was aber sicher nicht geht, ist, die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite, die Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Räten sowie Oberbürgermeister, Landräte und andere kommunale Amtsträger mit anderen Mitgliedern solcher Gremien über einen Kamm zu scheren. Das Leitbild kann nicht sein, dass überall nur noch langjährige Vorstände von Privatbanken in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Sektors sitzen. Wichtig wird es also sein, praktikable Lösungen zu finden, die die Anforderungen einer guten Arbeit der Verwaltungsund Aufsichtsräte einerseits und die verschiedene Herkunft und damit auch Aufgabe dieser Akteure andererseits berücksichtigt. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent wurfs auf Drucksache 16/12783 an die in der Tagesordnung ausgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b auf: a)

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    Rede von Jörg-Otto Spiller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





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