Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23817
        (A) )
        (B) )
        Gleicke, Iris SPD 24.04.2009 Dr. Scheer, Hermann SPD 24.04.2009
        Dr. Geisen, Edmund FDP 24.04.2009
        Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 24.04.2009
        Scheel, Christine BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Ahrendt, Christian FDP 24.04.2009
        Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        Beck (Bremen),
        Marieluise
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        Becker, Dirk SPD 24.04.2009
        Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        Bluhm, Heidrun DIE LINKE 24.04.2009
        Blumenthal, Antje CDU/CSU 24.04.2009
        Blumentritt, Volker SPD 24.04.2009
        Dr. Botz, Gerhard SPD 24.04.2009
        Burkert, Martin SPD 24.04.2009
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 24.04.2009
        Dreibus, Werner DIE LINKE 24.04.2009
        Duin, Garrelt SPD 24.04.2009
        Eichel, Hans SPD 24.04.2009
        Ernstberger, Petra SPD 24.04.2009
        Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 24.04.2009
        Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        Freitag, Dagmar SPD 24.04.2009
        Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 24.04.2009
        Gabriel, Sigmar SPD 24.04.2009
        Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 24.04.2009
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        riese, Kerstin SPD 24.04.2009
        änsel, Heike DIE LINKE 24.04.2009
        r. Hemker, Reinhold SPD 24.04.2009
        ennrich, Michael CDU/CSU 24.04.2009
        erlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        ermann, Winfried BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        ill, Hans-Kurt DIE LINKE. 24.04.2009
        alb, Bartholomäus CDU/CSU 24.04.2009
        noche, Monika DIE LINKE 24.04.2009
        ünast, Renate BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        afontaine, Oskar DIE LINKE 24.04.2009
        aurischk, Sibylle FDP 24.04.2009
        eutert, Michael DIE LINKE 24.04.2009
        ink (Heilbronn),
        Michael
        FDP 24.04.2009
        opez, Helga SPD 24.04.2009
        aisch, Nicole BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        erz, Friedrich CDU/CSU 24.04.2009
        üntefering, Franz SPD 24.04.2009
        ahles, Andrea SPD 24.04.2009
        r. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 24.04.2009
        charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        r. Schavan, Annette CDU/CSU 24.04.2009
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        23818 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
        (A) )
        (B) )
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
        zur Abstimmung über den Entwurf eines
        Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum
        begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Aus-
        gleichsleistungsgesetzes und der Flächen-
        erwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungs-
        gesetz – FlErwÄndG) (Tagesordnungspunkt 35 a)
        Am Freitag, dem 24. April 2009, werde ich dem von
        der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ge-
        setzes zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten
        Flächenerwerb nach § 3 Ausgleichsgesetz und der Flä-
        chenerwerbsverordnung zustimmen.
        Die Europäische Kommission verabschiedete am
        6. Dezember 2006 einen neuen Gemeinschaftsrahmen
        für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor 2007
        bis 2013. Die daraus resultierenden Verordnungen und
        Richtlinien über die Anwendung der Art. 87 und 88 des
        EG-Vertrages auf staatliche Beihilfen an kleine und
        mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Er-
        zeugnissen tätige Unternehmen verursachen einen Ände-
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        Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.04.2009
        Schily, Otto SPD 24.04.2009
        Schmidt (Nürnberg),
        Renate
        SPD 24.04.2009
        Schneider (Erfurt),
        Carsten
        SPD 24.04.2009
        Schultz (Everswinkel),
        Reinhard
        SPD 24.04.2009
        Dr. Schwanholz,
        Martin
        SPD 24.04.2009
        Tauss, Jörg SPD 24.04.2009
        Ulrich, Alexander DIE LINKE 24.04.2009
        Wieczorek-Zeul,
        Heidemarie
        SPD 24.04.2009
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 24.04.2009
        Wunderlich, Jörn DIE LINKE 24.04.2009
        Zapf, Uta SPD 24.04.2009
        Zypries, Brigitte SPD 24.04.2009
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
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        (D
        ungsbedarf, welcher durch den vorliegenden Gesetzent-
        urf erfüllt wird.
        Gleichwohl ist die Entschädigungsregelung für Alt-
        igentümer im Rahmen der Privatisierung land- und
        orstwirtschaftlicher Flächen, insbesondere aufgrund
        on Verzögerungen bei der Ausstellung von Leistungs-
        escheiden, verbesserungswürdig. Es ist unzumutbar,
        ass 20 Jahre nach der Wiedervereinigung noch circa
        0 000 Anträge von Alteigentümern unbearbeitet sind.
        a diese Bescheide aber Voraussetzung für einen be-
        ünstigten Flächenerwerb sind, können die Betroffenen
        hre gesetzlich zugesicherten Möglichkeiten nicht nut-
        en. Dies führt bei einem konstanten monetären An-
        pruch und im Zeitverlauf steigenden Bodenpreisen
        wobei die Verfahren längst vor den Preissteigerungen
        ätten abgeschlossen werden müssen – zu einer geringe-
        en Erwerbsmöglichkeit von landwirtschaftlichen Flä-
        hen.
        Dies ist für die Betroffenen eine Ungerechtigkeit. Mit
        ieser Frage wird man sich in der nächsten Legislatur-
        eriode erneut beschäftigen müssen. Ich möchte an die
        uständigen Landesbehörden eindringlich appellieren,
        hren verfassungsgemäßen Verpflichtungen nachzukom-
        en und die Leistungsbescheide zügig auszustellen.
        Insgesamt stimme ich dem Gesetzentwurf zu, da zahl-
        eiche wichtige weitere Regelungen zur Verbesserung
        es Verfahrens zum begünstigten Bodenerwerb zuguns-
        en der landwirtschaftlichen Betriebe in Ostdeutschland
        nthalten sind.
        nlage 3
        Erklärung
        der Abgeordneten Andrea Astrid Voßhoff
        (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung
        über den Antrag: Keine Atomwaffen in
        Deutschland (Drucksache 16/12684) (Tagesord-
        nungspunkt 33 b)
        In der Liste der Teilnehmer der zweiten namentlichen
        bstimmung fehlt mein Name. Mein Votum lautet: Ab-
        ehnung.
        nlage 4
        Erklärung
        des Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle
        (FDP) zur namentlichen Abstimmung über
        den Antrag: Für einen Abzug der in Deutsch-
        land noch verbliebenen US-Nuklearwaffen
        (Drucksache 16/12667) (Zusatztagesordnungs-
        punkt 11)
        Bei den soeben stattgefundenen namentlichen Ab-
        timmungen habe ich versehentlich die dritte Abstim-
        ung – über den FDP-Antrag – versäumt.
        Ich möchte nur feststellen, dass ich diesem Antrag zu-
        timme.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23819
        (A) )
        (B) )
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung:
        – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung ei-
        senbahnrechtlicher Vorschriften an die Ver-
        ordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäi-
        schen Parlaments und des Rates vom 23. Ok-
        tober 2007 über die Rechte und Pflichten der
        Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
        – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
        Fahrgastrechte
        – Beschlussempfehlung und Bericht: Rechte
        von Bahnkunden stärken
        (Tagesordnungspunkt 32 a und b)
        Hans-Michael Goldmann (FDP): Am Montag die-
        ser Woche hatte ich einmal mehr ein einschneidendes
        Erlebnis mit der Deutschen Bahn. Dieses zeigte wieder
        auf, dass die jetzigen gesetzlichen Regelungen nicht an-
        nähernd ausreichen, um unsere Verbraucher ausreichend
        zu schützen und den hohen Preisen der DB AG gerecht
        zu werden. Ein Gast in meinem Bundestagsbüro verspä-
        tete sich um fast eine Stunde, weil sein Zug wieder ein-
        mal 50 Minuten Verspätung hatte. Als in unserem Ge-
        spräch die Worte Entschädigung von der Bahn von
        meinem Gegenüber fielen, musste ich meinen Gast
        freundlich darauf hinweisen, dass er keinerlei gesetzli-
        chen Anspruch auf Entschädigung hat. Genau in diesen
        Situationen, in denen unsere Verbraucher sich auf die
        Pünktlichkeit der Bahn verlassen, müssen zeitliche Pläne
        auch eingehalten und garantiert werden. Dabei spielt es
        keine Rolle, ob es sich um wichtige geschäftliche Ter-
        mine handelt oder Familie, Freunde und Verwandte be-
        sucht werden. Es kann nicht sein, dass Fahrgäste be-
        wusst frühere Züge nehmen müssen, um überhaupt
        ansatzweise pünktlich zu sein, und bei auftretenden Ver-
        spätungen unter einer Stunde noch nicht einmal entschä-
        digt werden. Ist die Bahn nicht in der Lage, unsere Bür-
        ger pünktlich von A nach B zu bringen, kann sie ihnen
        auch leider nachträglich nicht die verlorene Zeit zurück-
        geben. Aber dann muss es das Mindeste sein, dass die
        Fahrgäste ohne Wenn und Aber entschädigt werden.
        Die Bundesregierung feiert sich dafür, dass sie Fahr-
        gästen ein Recht auf 25 Prozent Rückerstattung des
        Fahrpreises ab einer Stunde Verspätung einräumt. In
        Wahrheit wäre dieses Recht kraft EU-Verordnung ohne-
        hin in einem halben Jahr gekommen. Sie verschweigt je-
        doch die peinliche Tatsache, dass sie erst durch eine
        europäische Verordnung gezwungen werden musste,
        Fahrgästen überhaupt ein Recht auf Entschädigung zu
        geben. Noch peinlicher ist es, dass sie entgegen dem Rat
        der Verbraucherministerkonferenz nur eine Regelung
        umsetzt, die in der EU-Verordnung ausdrücklich als
        Mindestentschädigung bezeichnet wird. Alle Experten
        halten eine Entschädigung bereits ab einer halben
        Stunde, wie es der Antrag der FDP-Fraktion fordert, für
        absolut richtig und angemessen.
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        Was hemmt die Große Koalition, den Verbrauchern
        ehr zu geben? Hatte die Bundesregierung Angst vor
        er Drohung der DB AG, mit höheren Fahrpreisen auf
        chärfere Entschädigungen zu reagieren? Allein die Dro-
        ung halte ich für eine Frechheit. Das ist das typische
        erhalten eines Monopolisten. Mein Eindruck ist: Dieser
        egierung waren die Interessen von Monopolisten, ob
        ei Bahn, Post oder Energie, immer wichtiger als die der
        erbraucher. Ansonsten hätte sie alle Anstrengungen un-
        ernommen, die Attraktivität der Bahn auch über mehr
        echte der Kunden zu steigern. Das Postmonopol kon-
        erviert sie über den Mindestlohn. Das Energieoligopol
        urde durch Ministererlaubnis geschaffen. Die Bahn
        ird vor dem Kunden und dem Wettbewerb geschützt.
        Niemand müsste sich über die Pünktlichkeit der Bahn
        edanken machen, wenn die Liberalisierung der Bahn-
        ärkte zu echtem Wettbewerb im Fernverkehr geführt
        ätte. Dann wäre Pünktlichkeit und Service Teil eines
        atürlichen Leistungswettbewerbs. Bessere Fahrgast-
        echte und eine schärfere Haftung sind letztlich nur eine
        rücke für den Mangel an Wettbewerb. In diesem
        rundverständnis unterscheiden wir uns auch maßgeb-
        ich von der Fraktion der Linken. Ohne Wettbewerb
        ann ein Anreiz für mehr Pünktlichkeit nur über stärkere
        ahrgastrechte gesetzt werden. Nur wenn Mängel im
        etrieb der Bahn auch finanzielle Konsequenzen haben,
        ird sich etwas verbessern. Eine Entschädigung erst ab
        0 Minuten setzt keinerlei Anreiz.
        Was wir als Dauereinrichtung dringend brauchen, ist
        ine neutrale Schlichterstelle. Die EU-Verordnung sagt
        azu nichts. Stattdessen schreibt sie Beschwerdemög-
        ichkeiten bei der Eisenbahnaufsicht vor. Als unabhän-
        ige Schlichtungsstelle arbeitet zurzeit noch der Ver-
        ehrsclub Deutschland. Diese Einrichtung hat sich sehr
        ewährt und führt in 85 von 100 Fällen zu einer Eini-
        ung. Sie ist für den Kunden kostenlos. Eine solche Ein-
        ichtung brauchen wir auch in Zukunft. Wir fordern da-
        er: eine unbürokratische Entschädigung der Kunden
        ereits ab einer Verspätung von mindestens 30 Minuten
        n Höhe von 25 Prozent und von 50 Prozent bei einer
        erspätung ab 60 Minuten; die Entschädigungsregelun-
        en müssen sowohl für den Fern- als auch den Nahver-
        ehr gelten; das Eisenbahnunternehmen haftet nur dann
        icht, wenn es sich um Fälle wie zum Beispiel höhere
        ewalt handelt. Das hat dann das Unternehmen zu
        eweisen. Außerdem fordern wir, eine unabhängige
        chlichtungsstelle für Streitfälle gesetzlich zu verankern.
        assen Sie uns Bahnfahrern endlich die nötige Unter-
        tützung geben, mit den Vorschlägen der FDP fährt der
        erbraucher einfach besser!
        Der Zustand bei den Fahrgastrechten ist symptoma-
        isch für den Zustand der Verbraucherpolitik der Bundes-
        egierung. Es ist eine Strategie der verbraucherpolitischen
        albherzigkeiten. Nachdem das Verbraucherressort von
        errn Seehofer auf Frau Ministerin Aigner übergegan-
        en war, habe ich mit großem Interesse ihre Ankündi-
        ungen für mehr Verbraucherschutz vernommen. Pas-
        iert ist dagegen nichts. Der Zugang zu behördlichen
        nformationen durch das Verbraucherinformationsge-
        etz ist schlecht und teuer. Der Schutz der Anleger vor
        alschberatung ist im Ansatz steckengeblieben. Wer sein
        23820 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
        (A) )
        (B) )
        Haus durch einen Kredit finanziert hat, muss immer
        noch befürchten, dass der laufende Kredit ohne seine
        Zustimmung veräußert wird. Eine vernünftige Kenn-
        zeichnung der Nährwerte auf Lebensmitteln ist ebenso
        wenig erfolgt.
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
        Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb
        nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und
        der Flächenerwerbsverordnung (Flächen-
        erwerbsänderungsgesetz – FlErwÄndG)
        – Beschlussempfehlung und Bericht: Boden-
        privatisierung neu ausrichten
        (Tagesordnungspunkt 35 a und b)
        Ernst Bahr (Neuruppin) (SPD): Das Flächenerwerbs-
        änderungsgesetz vereint als Artikelgesetz verschiedene
        Vorhaben, die ihre Wurzeln in der schwierigen Beson-
        derheit deutscher Geschichte haben, und zwar in Regie-
        rungen, die Entscheidungen für Land und Leute fernab
        von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeiten fällten
        und so Familien, Regionen, ein ganzes Land trennten.
        Wenn ich von vergangenen Regierungsformen rede,
        wird deutlich, über welchen Zeitraum sich das Unrecht
        erstreckt, das wir hier aufgearbeitet haben. Denn die ehe-
        mals volkseigenen Flächen, über deren Veräußerung wir
        hier reden, sind nicht nur einmal enteignet worden, was
        das Konfliktpotenzial im Zuge der heutigen Bodenver-
        wertung nur noch erhöht.
        Fakt ist, dass wir dieses Unrecht heute nicht wieder-
        gutmachen können. Was wir aber können und müssen,
        ist, endlich die Besitzverhältnisse zu klären, um allen
        Beteiligten Sicherheit für die Zukunft zu geben. Die Be-
        teiligten, das sind in erster Linie die Menschen vor Ort,
        die den Transformationsprozess der Landwirtschaft in
        Ostdeutschland gestaltet haben, aber auch die Alteigen-
        tümer, denen eine Ausgleichsleistung für die Enteignung
        ihrer Familien zusteht.
        Bevor ich hier in die Details gehe, möchte ich zuvor
        auf einen weiteren wichtigen Artikel dieses Gesetzes
        hinweisen. Ein Projekt, das seit Jahren in Arbeit ist und
        mit dem vorliegenden Gesetz endlich rechtliche Grund-
        lagen erhält, ist das Grüne Band Deutschlands. Auf
        1 400 Kilometern ehemals deutsch-deutscher Grenze
        konnte sich ein einmaliges Naturschutzgebiet entwi-
        ckeln. Dieser ökologisch wertvolle Naturraum gehört
        zum Nationalen Naturerbe, das nun vom Bund unent-
        geltlich an die Länder übertragen wird. Neben dem Grü-
        nen Band werden in den nächsten Jahren Gebiete mit
        einer Gesamtfläche 125 000 Hektar an Nationalparks,
        Biosphärenreservate und weitere Projekte übertragen.
        Das vorliegende Flächenerwerbsänderungsgesetz ak-
        tualisiert auch die Rahmenbedingungen, die bei der Pri-
        vatisierung der ehemals volkseigenen landwirtschaftli-
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        hen Flächen in den neuen Bundesländern angewendet
        erden. Dabei handelt es sich um eines der schwierigs-
        en Gesetze der Nachwendezeit, mit großer Bedeutung
        ür die weitere Entwicklung im ländlichen Raum. Des-
        alb danke ich dem Bundesministerium der Finanzen für
        en Kompromiss, den es mit dem Gesetzentwurf vorlegt.
        ngesichts der sensiblen Bodenfrage in den neuen Län-
        ern wird hiermit nämlich den Interessen aller Beteilig-
        en Rechnung getragen.
        In den neuen Bundesländern sind noch mehr als
        00 000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche des Bun-
        es zu privatisieren. Sie werden von der Nachfolgeein-
        ichtung der Treuhandanstalt, der Bodenverwertungs-
        nd -verwaltungs GmbH – kurz BVVG – verwaltet. Und
        erwertet! Dabei erfordern die besonderen agrarstruktu-
        ellen Belange der neuen Länder nicht nur Feingefühl,
        ondern auch spezielle Regelungen. So gibt es neben
        ormalen Ausschreibungen und Verkäufen an bisherige
        ächter auch die Möglichkeit zum begünstigten Flächen-
        rwerb.
        Das nun vorliegende Flächenerwerbsänderungsge-
        etz ist notwendig, um eine Reihe von Problemen zu be-
        eben. In der Öffentlichkeit sind dabei die Bodenpreis-
        ntwicklung und die Interessen von Alteigentümern
        esonders vehement diskutiert worden. Letztere beklag-
        en die mit dem Erwerb von BVVG-Flächen verbun-
        enen Auflagen. So gab es bisher Bindungsfristen von
        0 Jahren, was zum Beispiel die Ortsansässigkeit der
        anzen Familie oder ein Verkaufsverbot betraf. Im parla-
        entarischen Verfahren wurden nun sämtliche Bin-
        ungsfristen auf 15 Jahre reduziert. Dies betrifft die
        rtsansässigkeit ebenso wie die Einhaltung eines Be-
        iebskonzeptes, was ganz entscheidende Erleichterungen
        ür Eigentümer darstellt. Auch ist es nun möglich, die
        orangegangene Pachtzeit auf den erforderlichen Zeit-
        aum der Ortsansässigkeit anzurechnen, was 18 Jahre
        ach der deutschen Einheit bedeutet, dass mit Inkrafttre-
        en dieses Gesetzes fast alle Erwerber von ihrer Orts-
        nsässigkeit frei sind oder es in Kürze sein werden. Hier
        urden ganz klar Lockerungen im Gesetz vorgenom-
        en, die den Interessen der Alteigentümer entgegen-
        ommen.
        Was die Wertermittlung der Flächen betrifft, folgt der
        esetzgeber in Übereinstimmung mit den Ländern ganz
        lar dem Konzept eines einheitlichen Preises für die
        ächter und die Alteigentümer. Einen anderen Weg zu
        ehen, der zur Bevorzugung der einen und damit zur kla-
        en Benachteilung der anderen Gruppe führt, ist absolut
        ndiskutabel. Und wir würden damit in die Preisentwick-
        ung des Bodenmarktes eingreifen. Der nun vorliegende
        esetzentwurf hält daran ganz klar fest und stellt einen
        ompromiss zwischen dem Kompensationsinteresse der
        lteigentümer und den Interessen der neuen Länder dar.
        Rund 130 000 Hektar Landwirtschafts- und Waldflä-
        hen werden für diesen begünstigten Erwerb benötigt,
        er im Ausgleichsleistungsgesetz und in der Flächen-
        rwerbsverordnung geregelt ist. Der Kaufpreis dieser
        lächen wird mit 35 Prozent unter dem Verkehrswert be-
        echnet. Nach neuer EU-Rechtsprechung können staatli-
        he Beihilfen im land- und forstwirtschaftlichen Sektor
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23821
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        (B) )
        allerdings nur noch bis zu 10 Prozent gewährt werden.
        Die Übergangsfrist für bestehende Regelungen wird für
        landwirtschaftliche Flächen Ende 2009 auslaufen. Des-
        halb ist es im Interesse aller Beteiligten, bis zu diesem
        Stichtag so viele Kaufverträge wie möglich abzuschlie-
        ßen.
        Es liegt nahe, dass beim Verkauf der BVVG-Flächen
        in Einzelfällen Probleme auftauchen. Denn die flächen-
        bewirtschaftenden Betriebe wollen möglichst viel Boden
        für möglichst wenig Geld kaufen und weiterhin langfris-
        tig pachten. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei
        um LPG-Nachfolger, die natürlich über einen besonders
        hohen Anteil an BVVG-Pachtflächen verfügen. Für sie
        ist die Belastung, die mit der Veräußerung der von ihnen
        bewirtschafteten Flächen einhergeht, besonders hoch
        und angesichts der befürchteten Flächenverluste von
        existenzieller Bedeutung. Denn was Betriebe und Unter-
        nehmer brauchen, ist Planungssicherheit, basierend auf
        einer Rechtssicherheit, mit der sie frei in die Zukunft bli-
        cken können. Klagen kommen aber auf der anderen
        Seite auch von Betrieben, die bislang keine oder nur we-
        nige BVVG-Flächen bewirtschaften. Sie möchten bei
        der Flächenprivatisierung stärker berücksichtigt werden.
        An die Länder möchte ich abschließend appellieren,
        ihren Pflichten, die mit diesem Gesetz einhergehen, auch
        nachzukommen, sei es etwa, ausstehende Anträge auf
        Entschädigung zügig zu beantworten oder im Falle des
        Nationalen Naturerbes die Übertragung vom Bund an
        die Länder voranzutreiben.
        Zusammenfassend halte ich fest, dass die aktuellen
        Probleme mit dem Inkrafttreten des Flächenerwerbsän-
        derungsgesetzes für alle Beteiligten akzeptabel gelöst
        werden. Der Weg hierher war nicht leicht. An diesem
        sensiblen Thema haben Bund und Länder in den vergan-
        genen Monaten eng zusammengearbeitet. Das Bundes-
        ministerium der Finanzen hat sich dabei immer als fairer
        Verhandlungspartner erwiesen und ist den einzelnen An-
        liegen nachgegangen. Als Ergebnis liegt uns nun das ak-
        tuelle Gesetz vor, und ich bin froh, dass wir es heute in
        dieser Form verabschieden.
        Hans-Michael Goldmann (FDP): „Es kreißen die
        Berge, zur Welt kommt nur ein lächerliches Mäuschen.“
        Dieser Ausspruch von Horaz fasst das Drama Flächener-
        werbsänderungsgesetz am besten zusammen. Der Ge-
        setzentwurf und die aktuellen Änderungen der Bundes-
        regierung gehen zwar in die richtige Richtung, doch
        leider bleiben entscheidende Punkte ungelöst. Zwar wer-
        den einige der Missstände angepackt und abgeräumt,
        doch nach einem Jahr Streit in der Koalition war zu er-
        hoffen gewesen, dass auch die restlichen Probleme ge-
        löst würden.
        Die bisherige starre Regelung, dass prinzipiell Ver-
        kauf vor Verpachtung stand, hat zu einigen Verwerfun-
        gen in der ostdeutschen Landwirtschaft geführt. Deshalb
        unterstützen wir die neu geschaffene Möglichkeit, dass
        die BVVG nach dem Ablauf langfristiger Pachtverträge
        von landwirtschaftlichen Flächen erneut Pachtverträge
        von über fünf Jahren abschließen darf.
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        Es ist natürlich auch zu begrüßen, dass der bevorrech-
        igte begünstigte Erwerb land- und forstwirtschaftlicher
        lächen durch Alteigentümer erhalten bleibt, aber der
        esetzentwurf ignoriert immer noch das Problem, dass
        iele kaufwillige Alteigentümer wegen der schleppen-
        en Bearbeitung ihrer Vorgänge in der BVVG nicht zu
        inem Zeitpunkt kaufen konnten, als die Preise noch mo-
        erat waren. Inzwischen sind die Flächenpreise zum Teil
        rastisch gestiegen, und dadurch haben sich die Hektar-
        lächen, die von Alteigentümern begünstigt erworben
        erden können, halbiert.
        11 000 Anträge auf Ausgleichsleistungsbescheide
        ind immer noch nicht von den Ländern ausgestellt, ob-
        ohl das Verfassungsgericht Thüringen dies 2001 als
        erfassungswidrig eingestuft hat. Wir haben vom Wis-
        enschaftlichen Dienst prüfen lassen, was der Bund tun
        önnte, um die Länder zum Handeln zu zwingen. Und in
        etzter Konsequenz könnte der Bund erstmals den Bun-
        eszwang nach Art. 37 GG anwenden. Nach Zustim-
        ung des Bundesrates könnte er im Zweifel sogar
        rsatzweise die Bescheide erlassen. Das Bundesfinanz-
        inisterium hat also noch nicht einmal ansatzweise
        eine Möglichkeiten ausgeschöpft, die Verfahren nach so
        ielen Jahren abzuschließen.
        Nun sind absurderweise insbesondere die selbst wirt-
        chaftenden Alteigentümer betroffen. Sie haben jahre-
        ang Flächen von der BVVG gepachtet und konnten
        icht kaufen, da die Ausgleichsleistungsbescheide noch
        icht abgeschlossen waren bzw. sind. Der Vorschlag der
        etroffenen, einen Stichtag einzuführen, damit die Altei-
        entümer nicht für die langsame Bearbeitung ihrer Aus-
        leichsleistungsbescheide bestraft werden, war berech-
        igt und sehr vernünftig. Umso unverständlicher ist die
        eigerung der SPD, hier nicht nachzugeben.
        Immerhin wurde eine Forderung erfüllt, nämlich die
        0-Jahresfrist bei der Verpflichtung der Ortsansässigkeit
        urch eine 15-Jahresfrist zu ersetzen. Einfacher und bes-
        er wäre es allerdings gewesen, auf das Ortsansässig-
        eitsprinzip komplett zu verzichten. Angesichts dessen,
        ass bereits heute beim Erwerb von Waldflächen durch
        lteigentümer auf das Ortsansässigkeitsprinzip verzich-
        et wird, ist es auch ein Wertungswiderspruch, bei land-
        irtschaftlichen Flächen darauf zu bestehen. Und wenn
        ich die Regierung schon nicht zu einer solchen unbüro-
        ratischen Regelung durchringen konnte, hätte man die
        rist zumindest auf zehn Jahre senken müssen.
        Es ist auch nicht nachzuvollziehen, dass die Regie-
        ung nicht die Anregung Niedersachsens aufgegriffen
        at, wonach Erwerber von forstwirtschaftlichen Flächen
        uch gleichzeitig landwirtschaftliche Flächen erwerben
        ürden.
        Ebenfalls nicht nachvollziehen können wir Liberale
        as großflächige Verschenken von Naturschutzflächen
        n Verbände und Stiftungen. Flächen in Naturparken
        ind Teil einer nachhaltigen Naturschutzpolitik. Sie sind
        innvoll und im Einklang mit den Erfordernissen des Na-
        ur- und Umweltschutzes auch landwirtschaftlich zu be-
        irtschaften. Angesichts des ständigen Lamentierens
        on Teilen der Bundesregierung über den Verlust land-
        irtschaftlicher Flächen durch ökologische Ausgleichs-
        23822 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
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        maßnahmen ist es völlig unverständlich, dass Natur-
        parke nun ebenfalls der landwirtschaftlichen Nutzung
        entzogen werden sollen, indem man sie Naturschutzver-
        bänden und Stiftungen schenkt. Auch andere Natur-
        schutzflächen sind grundsätzlich wirtschaftlich nutzbar,
        und auch hier hätte man zunächst ein Primat des Ver-
        kaufs vor Verschenkung festschreiben müssen.
        Abschließend noch Wort zum Antrag der Grünen. Mit
        ihrem Antrag zeigen sie wieder ihr wahres Gesicht einer
        Ideologisierung der Landwirtschaftspolitik, und er ist ein
        Paradebeispiel für den Grundsatz „gut gemeint ist oft das
        Gegenteil von gut gemacht“. Ihre Forderung nach Be-
        vorzugung arbeitsintensiver Betriebe geht beispielsweise
        ins Leere. Jeder Betriebsteil muss für sich wirtschaftlich
        sein, damit der Betrieb zukunftsfähig ist. Hier darf der
        Staat bei der Flächenvergabe nicht falsche Anreize set-
        zen. Ebenso wenig sinnvoll ist die Forderung, Betriebe
        mit höchstens zwei Großvieheinheiten zu bevorzugen.
        Moderne Landwirtschaft – vor allem junge Landwirte –
        brauchen Strukturwandel. Der Sinn der Forderung, di-
        versifizierte Betriebe zu bevorzugen, erschließt sich
        auch nicht. Sollen wir jetzt vom grünen Tisch aus in die
        Konzepte der Unternehmer eingreifen? Die öffentliche
        Hand hat in den letzten 40 Jahren genug falsche Markt-
        lenkung betrieben, in Ost wie in West. Damit muss end-
        lich Schluss sein.
        Das gilt auch für die Forderung, Öko-Landbetriebe zu
        bevorzugen. Die FDP hat überhaupt nichts gegen den
        Öko-Landbau. Im Gegenteil, angesichts der Marktlage
        halten wir es durchaus für erfolgversprechend, in den
        Öko-Landbau zu investieren. Wir haben nur etwas dage-
        gen, wenn die öffentliche Hand durch ihre Förderung
        glaubt Signale dafür setzen zu müssen, was objektiv die
        „richtige Landwirtschaft“ ist. Es gibt nur einen, der qua-
        lifiziert ist, dies im Einzelfall zu entscheiden: der Land-
        wirt, der sein Geld in seinen Betrieb investiert.
        Nahezu unglaublich ist die Forderung, dass Kaufver-
        träge rückabgewickelt werden sollen, wenn ein Landwirt
        innerhalb von 20 Jahren von seinem Betriebskonzept ab-
        weichen sollte. Niemand darf 20 Jahre lang auf Markt-
        entwicklungen reagieren? Absurd, wenn wir zurückden-
        ken, wie sich die staatlichen Rahmenbedingungen in den
        letzten 20 Jahren verändert haben. Zu so einem Antrag
        kann man nur Nein sagen.
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts: Verbraucherfreundliche und praxis-
        taugliche Lebensmittelkennzeichnung durchset-
        zen – Verbots- und Bevormundungspolitik ver-
        hindern (Tagesordnungspunkt 36)
        Julia Klöckner (CDU/CSU): Neue Kleider braucht
        das Land. Diese und andere Schlagzeilen haben wir die-
        ser Tage in der Presse verfolgen können. Grund: Die
        Deutschen wachsen nicht mehr so stark in die Höhe, da-
        für gehen sie immer mehr in die Breite. Das zumindest
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        at die Vermessungsstudie „Size Germany“ ergeben.
        ber 13 000 Männer, Frauen und Kinder wurden unter-
        ucht. Es ist die erste große Vermessung deutscher
        rauen seit 15 Jahren, der Männer seit 30 Jahren. Der
        eibesumfang nahm sowohl bei Frauen wie auch bei
        ännern in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu.
        Wir sind übrigens nicht nur das größte Land Europas,
        ondern auch das dickste, ein Titel, den wir nur allzu
        erne wieder abgeben würden … Das Problem darf und
        ann nicht wegdiskutiert werden: Etwa 37 Millionen Er-
        achsene und rund 2 Millionen Kinder und Jugendliche
        ind in Deutschland übergewichtig oder sogar fettleibig.
        ltersdiabetes wird bereits bei Kindern diagnostiziert –
        in schockierender Trend!
        Auf der Suche nach Gründen begegnen wir einer
        ielzahl an Studien. „Gesunde Fertiggerichte sind das
        lektroauto der Ernährungsindustrie“, so lautet das Fazit
        er Untersuchung „So is(s)t Deutschland“. Die Ergeb-
        isse zeigen uns, dass wir in Deutschland beim Thema
        rnährung vor neuen Herausforderungen stehen: Men-
        chen essen immer häufiger außer Haus, dementspre-
        hend weniger wird zu Hause gekocht. Weniger als die
        älfte der jungen Menschen unter 30 Jahren kochen bei-
        pielsweise noch selbst. Wahrscheinlich sind die Ergeb-
        isse noch alarmierender, da das Erhitzen einer Fertig-
        uppe heute oftmals schon als „selbst kochen“ gilt.
        eshalb darf uns auch nicht wundern, dass die Branche
        er Schnellrestaurants ihre Umsätze um 7 Prozent ge-
        teigert hat.
        Ähnliches berichtet der Ernährungsbericht 2008, der
        or einigen Monaten von der Deutschen Gesellschaft für
        rnährung vorgestellt wurde. Viele Deutsche essen ein-
        ach zu viel und bewegen sich zu wenig.
        Gutes gibt es aber auch zu berichten. Der Verbrauch
        on gesunden Speisen nimmt zu. Die Deutschen essen
        ehr Obst und Gemüse. Der Verbrauch von Äpfeln, To-
        aten und Möhren ist deutlich angestiegen, auch der
        ischverbrauch steigt. Diese positiven Entwicklungen
        önnen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich
        mmer mehr Bundesbürger insgesamt falsch ernähren
        nd zu wenig bewegen. Dass bereits Kinder an Alters-
        iabetes leiden, ist nur eine Folge davon.
        Bleibt die Frage, wie die Lösung aussehen kann und
        elchen Weg wir gehen müssen, um wieder fitter und
        chlanker zu werden. Es geht nicht um Stigmatisierung,
        ondern um Sensibilisierung. Ziel muss sein, die Bedeu-
        ung von Ernährung und Gesundheit in den Mittelpunkt
        u rücken. Prävention heißt das Gebot der Stunde. Pro-
        ekte alleine genügen hier sicher nicht, wir müssen An-
        eize schaffen. Anders als meine Kollegen der Grünen
        nd der Linken ist die Union der Meinung, dass ein un-
        esunder Lebensstil nicht kurzfristig oder mit Gesetzen
        bzuwenden ist. Es muss darum gehen, die Bedeutung
        on Ernährung und Gesundheit wieder in den Mittel-
        unkt zu rücken. Aufgefordert sind hierzu alle: Politik,
        ereine, Krankenkassen, Eltern und Schulen. In den
        chulen, in Sportvereinen und vor allem im Elternhaus
        uss sensibilisiert werden.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23823
        (A) )
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        Es geht um Orientierung. Lebensmittelkennzeichnung
        kann hier ein wichtiger Baustein sein. Es ist aber kein
        Allheilmittel und die alleinige politische Antwort auf un-
        ser Gewichtsproblem. Kennzeichnung kann dem Ver-
        braucher letztlich nur eine Navigationshilfe sein, um ein-
        zuschätzen, wie sich Lebensmittel zusammensetzen, um
        dann eine Wahl zu treffen. Um diese Wahl treffen zu
        können, erwartet der Konsument wahre, leicht verständ-
        liche und miteinander vergleichbare Informationen auf
        der Schauseite der Produkte. Hier müssen wir ansetzen.
        Dass der Weg dahin schwierig ist, zeigt die aktuelle
        Diskussion im Europäischen Parlament: weit über
        1 000 Änderungsanträge bei dem Gesetz zur Änderung
        der Lebensmittelkennzeichnung. Umso vernünftiger ist
        die Entscheidung des Europaparlamentes, erst nach der
        Wahl eines neuen EU-Parlamentes über diese wichtige
        Frage zu entscheiden. Wir brauchen gerade bei diesem
        komplexen Bereich eine vernünftige, handhabbare Lö-
        sung und keine politischen Schnellschüsse. Es gilt, na-
        tionale Alleingänge zu vermeiden, das Ergebnis wäre ein
        nationaler Flickenteppich, was letztlich niemandem hel-
        fen würde. Im Gegenteil: Hohe Produktions- und Logis-
        tikkosten für die Wirtschaft und Verwirrung für die Ver-
        braucher wären die Folgen.
        Die Union setzt auf ein System, das die Verbraucher
        leitet und nicht bevormundet. Wenn sich dabei ein Wett-
        bewerb unter den Herstellern entwickelt, ist das gut.
        Wichtig ist, dass der Verbraucher es versteht und schnell
        Orientierung erhält. Das im Bundesministerium für Er-
        nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ent-
        wickelte „1 plus 4“-Modell für erweiterte Nährwert-
        informationen auf vorverpackten Lebensmitteln, eine an
        die Lebensmittelwirtschaft gerichtete Empfehlung für
        zusätzliche freiwillige Nährwertinformationen, bietet
        sich als Grundlage für ein einheitliches europäisches
        Modell an. Eine Ampel – da sind wir uns mit den Kolle-
        gen der FDP einig – gehört in den Straßenverkehr, nicht
        auf Lebensmittel oder Finanzprodukte. Sie teilt in gute
        und schlechte Lebensmittel ein und ist simplifizierend.
        Eine Ampel würde zudem auch die Produktinnovation
        erschweren: Sahne erhält immer einen roten Punkt, egal
        ob sie als fettreduzierendes Produkt auf den Markt
        kommt oder nicht. In diesem Punkt sind aber auch die
        Lebensmittelunternehmen in der Pflicht: Die Entwick-
        lung innovativer Produkte muss verstärkt werden –
        Stichwort: Kalorienreduzierte Lebensmittel werden an
        Bedeutung gewinnen.
        Weniger ist mehr, dieser Grundsatz gilt nicht nur für
        das Essen, sondern auch für gesetzgeberische Maßnah-
        men: Die CDU/CSU ist gegen Ernährungsdiktate, Gän-
        geln und Verbieten. Auf die Einsicht und die Erkenntnis
        eines jeden Einzelnen kommt es an. Wir müssen die El-
        tern befähigen. Die Familien sind wichtig. Es kann nicht
        sein, dass nun nach dem Staat und Frau Aigner gerufen
        wird, wenn Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkom-
        men und ihre Kinder ohne Frühstück oder mit einem
        Schokoriegel in die Schule schicken. Wir brauchen hier
        als Unterstützung Ernährungslehrer. Deshalb unterstützt
        die CDU/CSU-Fraktion einen gesamtgesellschaftlichen
        Ansatz, der auf Einsicht, aber auch auf das spielerische
        Erlernen setzt, auch in Kindergärten und der Schule.
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        Der Politik muss es letztendlich um Hilfestellung ge-
        en. Dort, wo der Staat Einfluss hat, muss er auch die
        ahmenbedingungen dafür schaffen, dass Menschen die
        ilfe bekommen, um in höherer Lebensqualität leben zu
        önnen und weiterhin Spaß am Essen zu haben; denn
        ssen und Bewegung können auch Freude bereiten. Ge-
        au hier gilt es anzusetzen: Wir müssen Kindern, Ju-
        endlichen, aber auch jedem Einzelnen von uns Essen
        ls Genuss vermitteln, ohne die Gefahren von übermäßi-
        em Konsum zu verschönen.
        Der Aktionsplan des Bundesministeriums für Ernäh-
        ung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „In Form“
        etzt hier erste wichtige Maßstäbe und dient als Leitlinie
        ür eine solche Volksbewegung. Bis 2020 wollen wir mit
        inem Maßnahmenbündel Essstörungen bekämpfen. Ziel
        st es, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in der
        evölkerung nachhaltig zu verbessern und die Zunahme
        on ernährungsbedingten Krankheiten zu verringern.
        ierbei sollen Akteure und Maßnahmen vernetzt, Emp-
        ehlungen zum Ernährungs- und Bewegungsverhalten
        ereinheitlicht und dauerhafte Strukturen vor Ort ge-
        chaffen werden. Nicht gängeln, sondern vorleben, nicht
        esetzlich regulieren, sondern Anreize schaffen – dies
        uss unser gemeinsames Ziel für eine bessere und aus-
        ewogene Ernährung und für mehr Bewegung in
        eutschland sein. Hier sind wir alle gefragt.
        Dr. Marlies Volkmer (SPD): Die FDP fordert die
        undesregierung auf, den mündigen Verbraucher ins
        entrum ihrer Politik zu stellen. Das wollen wir auch!
        ffensichtlich hat die FDP aber andere Vorstellungen
        on Mündigkeit als wir. Zu einer verantwortlichen Ent-
        cheidung gehören nicht nur der Konsumwille und ent-
        prechende Waren. Dazu gehören auch Informationen
        ber das Produkt, die die Verbraucherin und der Ver-
        raucher im Hinblick auf das Konsumziel bewerten und
        ur Entscheidungsgrundlage machen können. Über diese
        nformationen verfügt nur der Hersteller und deshalb
        uss dieser sie zur Verfügung stellen. Abhängig vom
        onkreten Produkt und dessen Kosten wird das Informa-
        ionsbedürfnis unterschiedlich sein. Für den Kauf eines
        anglebigen Konsumguts wird man in der Regel mehr
        eit mit der Informationssammlung im Voraus aufwen-
        en, als für preiswerte und regelmäßig zu kaufende Wa-
        en. Aber ohne Informationen ist eine mündige Entschei-
        ung nicht denkbar.
        Bei der Lebensmittelkennzeichnung geht es um Infor-
        ationen über Produkte, die beinahe täglich eingekauft
        erden müssen. Für diesen Einkauf haben die Menschen
        ur wenig Zeit zur Verfügung und wollen gewiss nicht
        orher im Internet recherchieren. Sie wollen insbeson-
        ere bei zusammengesetzten Lebensmitteln auf einen
        lick erkennen können, welches Produkt in einer Waren-
        ruppe das geeignete für ihre Ernährungsziele ist. Das
        eistet die auf Wünschen der Lebensmittelindustrie ba-
        ierende freiwillige „1 plus 4“-Kennzeichnung nicht.
        as gilt auch für den Vorschlag der EU-Kommission zur
        ährwertkennzeichnung. Hier besteht noch Verbesse-
        ungsbedarf, der uns in der kommenden Legislatur-
        eriode noch beschäftigen wird.
        23824 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
        (A) )
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        Die Information, die die von uns geforderte Nähr-
        wertampel liefert, würde eine mündige Kaufentschei-
        dung im Alltag überhaupt erst möglich machen. Das hat
        mit Verbot und Bevormundung nichts gemein. Wer die
        Information nicht will, wird sie ignorieren. Aber weil
        einige Verbraucher die Information vielleicht nicht wün-
        schen, darf sie nicht allen anderen vorenthalten werden.
        Ein weiterer Effekt der Nährwertkennzeichnung darf
        nicht unterschätzt werden: Eine verbindliche, klare
        Kennzeichnung stellt Vergleichbarkeit her, die dem fai-
        ren Wettbewerb nützt. Gerade im Interesse der kleinen
        und mittleren Unternehmen müssen deshalb eine Vielfalt
        von Kennzeichnungsarten und das Ausklinken einzelner
        Marktteilnehmer vermieden werden.
        Auch wir treten für eine einheitliche Lebensmittel-
        kennzeichnung in Europa ein. Schließlich haben alle eu-
        ropäischen Verbraucherinnen und Verbraucher densel-
        ben Anspruch auf hilfreiche Informationen über die von
        ihnen täglich benötigten Produkte. Deshalb wollen wir
        erreichen, dass die Nährwertampel durch die EU-Ver-
        ordnung für alle verbindlich gemacht wird. Wir teilen
        die Auffassung, dass die Kennzeichnungsvorschriften
        für verpackte Lebensmittel nicht 1:1 auf lose Ware über-
        tragen werden können. Aber der Status quo muss enden!
        Mehr als 30 Prozent der Deutschen leiden zum Bei-
        spiel an einer allergischen Erkrankung, auch die Zahl
        von Menschen mit Lebensmittelallergien steigt stetig.
        Die Allergenkennzeichnung bei verpackter Ware konnte
        in den vergangenen Jahren sehr verbessert werden. Nur
        bei loser Ware hat es noch keine entscheidende Verbes-
        serung gegeben. Das Lebensmittelhandwerk und der
        Einzelhandel haben es hier verabsäumt, eigene Informa-
        tionsstrategien zu entwickeln. Dabei geht es einerseits
        um den Schutz der Verbraucher mit Allergien vor zum
        Teil erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen, und
        zum anderen um das Schaffen von Wahlmöglichkeiten
        und damit Lebensqualität. Auch Allergiker möchten
        zum Brötchen- oder Wurstkauf zu Fuß um die Ecke ge-
        hen können und nicht ins Auto steigen müssen. Auch sie
        möchten aus unterschiedlichen Produkten wählen kön-
        nen und nicht immer nur auf das eine Produkt des einen
        Herstellers angewiesen sein.
        Es muss deshalb leicht zugängliche Zutatenlisten ge-
        ben. Das heißt, am Ort des Verkaufs muss die Informa-
        tion jederzeit griffbereit sein (ohne Suchen durch das
        Personal, ohne zusätzliche Wartezeit für die Kunden).
        Zusätzliche Informationen im Internet sind wünschens-
        wert.
        Die Listen müssen verlässlich sein.
        Die Betriebe müssen mit ihrer Prozesshygiene Konta-
        minationen vermeiden.
        Einige Rezepturen sollten bewusst allergikerfreund-
        lich sein.
        Angesichts recht unterschiedlicher Situationen in den
        Mitgliedstaaten ist der Vorschlag der Kommission sinn-
        voll, den Mitgliedstaaten zu überlassen, in welcher Form
        Allergene bei loser Ware gekennzeichnet werden sollen.
        Für die Übertragung dieses Vorschlags in deutsches
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        echt verlangen wir schon jetzt, dass die vorgenannten
        unkte zügig umgesetzt werden müssen. Die Verkäufer
        oser Ware können die Zeit bis dahin nutzen, sich mit
        reativen Lösungen einen Marktvorteil bei den Verbrau-
        herinnen und Verbrauchern mit Allergien zu verschaf-
        en.
        Hans-Michael Goldmann (FDP): Monatelang dis-
        utierten Politik, Wirtschaft und Verbraucherschützer in-
        ensiv und sehr konträr über die Frage der Nährwert-
        ennzeichnung auf Lebensmitteln, um den Verbrauchern
        ie Wahl der richtigen Produkte zu einer gesunden und
        usgewogenen Ernährung zu erleichtern. Sie alle können
        ich sicher noch an die großen Ankündigungen des ehe-
        aligen Ministers Seehofer erinnern. Zunächst sprach er
        on der Ampelkennzeichnung als Volksverdummung,
        ann wurde er zum Ampelmann, fand nachträglich, dass
        ie Ampel auf Produkten eine großartige Idee wäre. Auf
        uropäischer Ebene fand eine ähnliche Diskussion statt.
        Nach diesem Umfallen von Herrn Seehofer zog vor
        inigen Monaten frischer und positiver Wind ein, als un-
        ere neue Ministerin Frau Aigner auch wieder andere
        odelle gegenüber dem von Herrn Seehofer angepriese-
        en Ampelmodell in Betracht zog. Allerdings wissen wir
        eute auch bei ihr nicht, was sie wirklich möchte.
        Allerdings muss ich besorgt feststellen, dass seit eini-
        en Wochen „absolute Stille im Walde“ herrscht, wenn
        s um das Thema Nährwertkennzeichnung geht. Auch
        enn auf EU-Ebene die Kennzeichnungsfrage erst ein-
        al bis nach den Wahlen auf Eis gelegt ist, heißt das
        och nun wirklich nicht, dass selbiges für die Entwick-
        ung in Deutschland gelten muss, denn es gilt doch pri-
        är zuerst die Frage zu klären, welches Modell für un-
        ere Verbraucher das beste ist. Dies ist ein eindeutiges
        eichen dafür, dass das Wohl der Verbraucher bei der
        undesregierung wieder einmal ganz hinten ansteht.
        iese sind die Leidtragenden in diesem Prozess und
        üssen sich auch weiterhin in Geduld üben bezüglich
        er Frage, welche Form der Nährwertkennzeichnung
        ich durchsetzen soll. Und die neue Bundesverbraucher-
        inisterin zieht das Schweigen der Entscheidung vor,
        m nicht bei ihrem Vorgänger und jetzigen CSU-Vorsit-
        enden in Ungnade zu fallen. Die dauerhaft unkonkrete
        nd uneffiziente Arbeit der Bundesregierung bei dieser
        ichtigen Fragestellung ist unverantwortlich, und daher
        ann ich nur ein weiteres Mal appellieren, dass die Bun-
        esregierung endlich eine klare Position beziehen soll.
        Frau Aigner, an Sie geht mein besonderer Aufruf. Ihre
        nfängliche Offenheit bei der Kennzeichnungsfrage ließ
        ie Hoffnung auf ein schnelles und effektives Vorgehen
        ei dieser Problematik zu, aber leider sind Sie viel zu
        chnell abgetaucht. Sie dürfen nicht länger um dieses
        hema einen Bogen machen, es wird langsam Zeit für
        lare Bekenntnisse.
        Die FDP hat in ihrem Antrag noch einmal ganz ein-
        eutig betont, dass Seehofers Erbe der Verbraucher-
        evormundung ein Ende haben muss. Lebensmittelkenn-
        eichnung soll im Sinne des interessierten und mündigen
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23825
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        Verbrauchers geschaffen werden, ohne unnötige büro-
        kratische Reglementierungen. Wir wollen den eigenstän-
        dig und bewusst handelnden Konsumenten, der frei ent-
        scheidet, welche Ware für ihn die richtige ist.
        Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die
        Ampel absolut nicht der richtige Weg sein kann, um den
        Verbrauchern eine Hilfestellung bei der Auswahl ihrer
        Lebensmittel zu geben. Vielmehr wird sie sich als Blo-
        ckade erweisen, weil kein Mensch in diesem Farbenge-
        wirr verstehen wird, was ihm wirklich guttut, und auto-
        matisch Verdrossenheit und Desinteresse einsetzt. Es
        gibt mittlerweile schon verschiedene Kennzeichnungs-
        systeme, die auf freiwilliger Basis sehr gut von Verbrau-
        chern angenommen werden und auch in Zukunft gute
        Erfolge versprechen. Lassen Sie uns dort ansetzen, wo in
        der Praxis schon erprobt wurde, was den Konsumenten
        voranbringt. Endlose Phrasen in der Theorie bringen nie-
        mandem etwas.
        Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Gedanken
        ansprechen. Wir dürfen nicht vergessen, dass selbst ein
        einwandfrei verständliches Label auf der Verpackung
        noch lange nicht dazu führen wird, dass unsere Verbrau-
        cher sich zukünftig durchgehend gesund und ausgewo-
        gen ernähren. Vielmehr sind Wirtschaft und Politik in
        der Pflicht, aufzuklären und zu sensibilisieren. Das heißt
        nichts anderes, als dass der Bildungs- und Informations-
        faktor im Lebensmittelbereich weiterhin verbessert wer-
        den muss. Dies gilt auch bei vielen weiteren Themen,
        zum Beispiel bei dem aktuell aufgetretenen Problem mit
        dem Analog-Käse oder immer wiederkehrenden Skanda-
        len im Bereich Gammelfleisch. Nur wenn die verschie-
        denen Komponenten parallel erweitert werden, können
        wir erfolgreich unsere Verbraucher unterstützen.
        Frau Aigner, es ist Zeit, aus dem Dornröschenschlaf
        zu erwachen und endlich im Interesse der Verbraucher
        zu handeln.
        Karin Binder (DIE LINKE): Wir diskutieren hier ei-
        nen Antrag der FDP mit dem Titel „Verbraucherfreundli-
        che und praxistaugliche Lebensmittelkennzeichnung
        durchsetzen“. Das hört sich erstmal gut an, doch dieser
        FDP-Antrag ist eine Mogelpackung. Denn es ist nicht
        drin, was draufsteht. Die Liberalen wollen damit in ers-
        ter Linie die Ampelkennzeichnung verhindern. Stattdes-
        sen machen sie sich für freiwillige Nährwertkennzeich-
        nungsmodelle der Wirtschaft und das vom Bundesminis-
        terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
        schutz (BMELV) geförderte, ebenfalls freiwillige
        „1 plus 4“-Modell stark.
        Solche Forderungen sind weder verbraucherfreund-
        lich noch praxistauglich! Im Gegenteil, gerade die Ein-
        führung der Ampelkennzeichnung wäre verbraucher-
        freundlich und praxistauglich. Es ist doch kein Zufall,
        dass Verbraucherorganisationen und zunehmend mehr
        gesellschaftliche Institutionen, unter anderem Kranken-
        kassen, die Bundesärztekammer oder auch der Bundes-
        elternrat eine Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln
        wollen. Auch die Verbraucherschutzministerkonferenz
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        VSMK) hat sich im vergangenen Herbst dafür ausge-
        prochen.
        Die „Ampel“ setzt die Forderung nach einer verbind-
        ichen, einfachen und leicht verständlichen Nährwert-
        ennzeichnung am konsequentesten um. Die Verbrau-
        herinnen und Verbraucher können damit in ihrem
        lltag ohne großes Vorwissen und ohne viel Zeitauf-
        and umgehen. So können sie beispielsweise beim Ein-
        auf auf den ersten Blick erkennen, ob es sich bei Fertig-
        rodukten und zusammengesetzten Lebensmitteln um
        ett- oder zuckerreiche Kalorienbomben handelt. Denn
        er von uns Verbraucherinnen und Verbrauchern kann
        pontan die Nährwerte einer Tiefkühlpizza oder eines
        rühstücksmüslis richtig einschätzen? Und wer von uns
        at die Muße, im Supermarkt schwer durchschaubare
        abellen mit Prozentzahlen umzurechnen? Die Realität
        ieht doch so aus: Kaum eine Verbraucherin oder ein
        erbraucher hat die Zeit und die Energie, sich während
        es Einkaufs mit den komplizierten Nährwertkennzeich-
        ungen der Lebensmittelwirtschaft auseinanderzusetzen.
        och dazu sind diese sehr unterschiedlich, was die
        andhabung nicht gerade vereinfacht.
        Aus Sicht der Linken gibt es kein stichhaltiges Argu-
        ent gegen die Ampel, auch wenn sich die Lebensmit-
        elindustrie nicht freuen wird, wenn ungesunde Produkte
        ukünftig zu Ladenhütern werden sollten. Aber da die
        iberalen bekanntlich gerne mit der Industrie und deren
        obby kuscheln, lehnen sie diese einheitliche und vor al-
        em verbindliche Nährwertkennzeichnung von Lebens-
        itteln ab.
        Damit befinden sie sich in „bester“ Gesellschaft mit
        er Union. Politikerinnen und Politiker von CDU/CSU
        nd FDP verbreiten auch gerne und immer wieder fal-
        che Informationen über dieses Kennzeichnungsmodell.
        on daher macht es sicher Sinn, hier noch mal zentrale
        unkte klarzustellen: Die Ampel zeigt je nach Zusam-
        ensetzung der Produkte grün, gelb oder rot für mindes-
        ens vier Kategorien an – nämlich Fett, gesättigte Fett-
        äuren, Zucker und Salz. Sie enthält also jeweils immer
        ier farbig unterlegte Angaben. Schon allein deshalb ist
        ie von konservativer und liberaler Seite verbreitete
        orstellung absurd, dass da ein roter Punkt auf einem
        rodukt als Warnsignal prange und es dadurch in die Ka-
        egorie „schlechtes Lebensmittel“ fallen würde. Abgese-
        en davon signalisiert rot lediglich, dass man darauf ach-
        en sollte, nicht zu viel und zu häufig davon zu essen.
        ber ab und zu kann man sich die Torte oder die Chips
        uhig mal erlauben.
        Doch CDU/CSU und FDP halten die Verbraucherin-
        en und Verbraucher offensichtlich für unzurechnungs-
        ähig und vermuten, dass diese in Zukunft zum Beispiel
        eine Butter mehr verwenden würden, weil diese rot für
        ett und gesättigte Fettsäuren hätte. Dabei wissen doch
        uch ohne Ampel alle – und seien sie aus noch so bil-
        ungsfernen Schichten –, dass Butter viel Fett enthält,
        an diese nicht kiloweise isst, sondern sie in kleinen
        engen als Brotaufstrich verwendet.
        23826 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
        (A) )
        (B) )
        Es bleibt festzuhalten: Das Verhalten von Liberalen
        und Union ist nicht verbraucherfreundlich. Gerade erst
        Anfang Februar dieses Jahres präsentierte die Verbrau-
        cherorganisation „foodwatch“ eine repräsentative Emnid-
        Umfrage, laut der 67 Prozent der Befragten für eine Am-
        pelkennzeichnung von Lebensmitteln sind. Doch eine
        einheitliche und rechtlich verbindliche Lebensmittel-
        kennzeichnung ist vorerst in weite Ferne gerückt: Die
        CDU hat Mitte März im Europaparlament dafür gesorgt,
        dass die geplante Regelung verschleppt und blockiert
        wird. Dank ihrer Abgeordneten in Brüssel wird dort auf
        längere Sicht rein gar nichts passieren. Auf nationaler
        Ebene haben die Union und das von der CSU geführte
        Verbraucherministerium dagegen immer behauptet, man
        müsse die Entwicklungen auf EU-Ebene abwarten, be-
        vor man in Deutschland aktiv werden könne. Ob dafür
        nun wahltaktische Überlegungen oder nur ein erneutes
        Einknicken vor der Lebensmittellobby ausschlaggebend
        waren, die FDP wird sich über diese Entwicklung
        freuen.
        Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ver-
        braucherfreundliche Lebensmittelkennzeichnung möchte
        die FDP für den – ich zitiere aus dem Antrag: „mündi-
        gen Verbraucher“ und „eigenverantwortlich handelnden
        Konsumenten und Marktteilnehmer“. Darunter versteht
        die FDP offensichtlich den durch eine zweitägige Fort-
        bildung in Nährwertkennzeichnung vorgebildeten Aka-
        demiker, der Urlaub hat. Beides sind nämlich Vorausset-
        zungen dafür, sich im Supermarkt den komplizierten
        Nährwertangaben des „1 plus 4“-Vorschlages widmen zu
        können.
        Aber komplizierte Leitfäden für Lebensmitteletiket-
        ten sind ernährungs- und gesundheitspolitische Mogel-
        packungen! Sie sind Verschleierungs-Codes der Ernäh-
        rungsindustrie und sie verbessern für die Zielgruppen
        mit den größten Gesundheitsproblemen nichts.
        16 Millionen Menschen sind an der schweren Form
        der Übergewichtigkeit, an der Adipositas erkrankt.
        70 Milliarden Euro pro Jahr geben wir in Deutschland
        für die ernährungsbedingten Folgekosten der Krankhei-
        ten aus, bei Fortsetzung dieses Trends werden die Folge-
        kosten ungesunder Ernährung auf über 100 Milliarden
        Euro in den nächsten Jahren explodieren. Es geht also
        nicht um ein Problem einzelner Menschen und vor allem
        nicht um die Schuld einzelner Menschen.
        Differenzierte Studien weisen auf eine wichtige Ursa-
        che für ungesunde Ernährung und Übergewicht hin:
        Finanzarmut und ihre Folgen: 70 Prozent der Hauptschü-
        ler sind übergewichtig; bei Abiturienten sind es nur
        35 Prozent. In niedrigen sozialen Schichten ist der Anteil
        an übergewichtigen und fettleibigen Kindern mehr als
        doppelt so hoch, über 20 Prozent der Kinder aus Fami-
        lien mit Migrationshintergrund sind adipös! Sozial be-
        nachteiligte Menschen, insbesondere Kinder, essen deut-
        lich weniger frisches Obst und Gemüse, Milchprodukte,
        fettarmes Fleisch, dafür aber deutlich mehr Weißbrot,
        Konserven, Fertigprodukte, Fast Food, fettreiche Wurst,
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        nacks, Chips, Softdrinks und Süßes. Eigenverantwort-
        ichkeit und Mündigkeit nach FDP-Manier heißt hier
        wie so oft bei der FDP, wenn es um Verbraucherfragen
        eht –, diese Bürger im Regen stehen zu lassen. Hilf dir
        elbst, denn die FDP hilft dir nicht!
        Selbstverständlich müssen in erster Linie die Ursa-
        hen der Armut bekämpft werden, für gute Bildung
        auch im Bereich Ernährung –, gutes Essen in Schulen
        nd Kitas und auch mehr für Bewegung gesorgt werden.
        ber die Ampel-Kennzeichnung ist ein wichtiges und
        nverzichtbares Instrument zur Verbesserung der Orien-
        ierungsmöglichkeiten der Verbraucher bei der Zusam-
        enstellung des Warenkorbs. Wir Grünen fordern schon
        eit langem eine Orientierungshilfe, bei der man im Su-
        ermarkt auch ohne Lupe, Ernährungsstudium und Ta-
        chenrechner auskommt. Wer der Bevölkerung eine Hil-
        estellung bei der Lebensmittelauswahl geben möchte,
        arf nicht auf kompliziertes Prozentrechnen und unsin-
        ige Tagesportionen setzen. Gesucht ist eine Ent-
        cheidungshilfe im Laden, die auch für berufstätige Al-
        einerziehende unter Zeitdruck und für Menschen jeder
        ildungsstufe schnell und einfach verständlich ist.
        In Studien bevorzugten 65 Prozent der Teilnehmer
        arbige Darstellungen, eine Ampel-Kennzeichnung kam
        iederholt auf die besten Ergebnisse. Verbraucherorga-
        isationen sammelten Tausende von Unterschriften von
        ürgerinnen und Bürgern, die die Einführung der Am-
        el-Kennzeichnung auf Lebensmitteln fordern. Und an-
        cheinend wachen nach und nach die Ernährungspoliti-
        er auf. Auch in der SPD mehren sich die Stimmen für
        ine einfache und klare Kennzeichnung in den Signalfar-
        en Rot, Gelb, Grün. Wir fordern von der Bundesregie-
        ung, ihre wissenschaftlich zweifelhaften und völlig
        raxisfernen Vorschläge zurückzuziehen und eine ver-
        raucherfreundliche Lebensmittelkennzeichnung auf
        en Weg zu bringen.
        Wir brauchen eine unternehmensübergreifende, ver-
        raucherfreundliche Kennzeichnung auf Lebensmitteln,
        ie wie die Ampelkennzeichnung der britischen Lebens-
        ittelbehörde klar und einfach vermittelt, welchen Bei-
        rag das Lebensmittel zu einer gesunden Ernährung
        eisten kann, eine Informationskampagne, die die neue
        ebensmittelkennzeichnung breiten Bevölkerungs-
        chichten bekannt macht und die Vorteile für die tägliche
        ssensauswahl unterstreicht und im Rahmen der Ernäh-
        ungsforschung Lebensmittelprodukte, die weniger Fett
        nd Zucker enthalten, möglichst naturbelassen sind und
        n empfehlenswerten Portionsgrößen angeboten werden.
        in guter Kompromiss, auch auf Veranstaltungen des
        undes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde
        elbst vorgestellt, kann es sein, die Anwendung der
        Ampel“ auf verarbeitete Lebensmittel zu begrenzen.
        ann sind auch all die Bedenken, zum Beispiel bei den
        len, vom Tisch. Wir fordern darüber hinaus eine Rege-
        ung für Werbung für Kinderlebensmittel und den Ver-
        auf von Süßigkeiten und Süßgetränken an Schulen zu
        ntersagen.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23827
        (A) )
        (B) )
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Ände-
        rung von Statistikgesetzen (Zusatztagesord-
        nungspunkt 17)
        Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU): Wir
        haben heute einen Gesetzentwurf vor uns liegen, der das
        gemeinsame Ergebnis einer ebenso mühevollen wie kon-
        struktiven Arbeit von allen Seiten ist. Mit dieser Arbeit
        haben wir uns ein Vermittlungsverfahren erspart. Des-
        halb möchte ich zu Beginn meiner Rede auch zunächst
        allen Beteiligten danken, und zwar insbesondere dem
        Bundesinnenministerium, den Vertretern der Länder und
        vor allem natürlich auch meinem Kollegen von der SPD,
        Maik Reichel. Lieber Maik Reichel, wenn die Zusam-
        menarbeit immer so gut wäre wie in diesem Fall, dann
        könnte ich die Große Koalition richtig in mein Herz
        schließen.
        Zugleich geht mein Dank an das Statistische Bundes-
        amt in meinem Wahlkreis Wiesbaden, an die statisti-
        schen Landesämter und an die Zensuskommission unter
        dem Vorsitz von Professor Dr. Gert G. Wagner. Seit Jah-
        ren arbeiten sie daran, dass wir 2011 ein völlig neues Ka-
        pitel der Volkszählungen in Deutschland aufschlagen
        können. Sie leisten echte Pionierarbeit und sind dabei
        akribisch und innovativ zugleich. Dank ihnen werden
        wir 2011 wohl den weltweit modernsten registergestütz-
        ten Zensus erleben.
        Es gibt einen schönen Satz: „Politik beginnt mit der
        Betrachtung der Realität“. Und genau darum geht es im
        Zensus 2011. Um die Betrachtung der Realität. Zurzeit
        kennen wir die demografische Realität in Deutschland
        nicht. Wir wissen zwar genau, wie viele Rindviecher wir
        haben – zum Stichtag 3. November 2008: genau
        12 987 543 – aber wir haben keine Ahnung, wie viele
        Einwohner. Unsere „aktuellen“ Daten basieren auf Fort-
        schreibungen der Ergebnisse der Volkszählungen von
        1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der ehemaligen
        DDR. Es ist wahrscheinlich, dass sich beim Zensus 2011
        zeigen wird, dass wir mindestens 1,3 Millionen weniger
        Einwohner in Deutschland haben als errechnet. Schon
        beim Zensus 1987 in der alten Bundesrepublik Deutsch-
        land mussten wir unsere Bevölkerungszahlen deutlich
        korrigieren. Nur bei der letzten Volkszählung in der
        DDR 1981 mussten die Bevölkerungszahlen nur um
        0,2 Prozent korrigiert werden, es gab also kaum Aus-
        wanderung oder Zuwanderung. Ob die Kollegen von der
        Linken dies auch als eine „bewundernswerte Errungen-
        schaft“ der DDR verbuchen, würde mich interessieren.
        Für unsere politischen und wirtschaftlichen Planun-
        gen, ebenso für die wissenschaftliche Forschung, brau-
        chen wir aber verlässliche Daten, nicht nur darüber, wie
        viele Menschen in Deutschland wo leben, sondern
        ebenso darüber, welche Bildungsabschlüsse diese Men-
        schen haben oder welchen Beruf sie ausüben. Dabei be-
        treten wir mit der Volkszählung 2011 methodisches Neu-
        land. Es wird keine Vollerhebung geben, bei der jeder
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        inwohner befragt wird. Sondern wir legen die wich-
        igsten Register – die Einwohnermelderegister, die Re-
        ister der Bundesagentur für Arbeit und der öffentlichen
        and – übereinander. Wir wissen aber, dass diese Regis-
        er nicht fehlerfrei sind – gerade in großen Städten gibt
        s zum Beispiel viele Karteileichen, also Personen, die
        ich nicht abgemeldet haben, obwohl sie umgezogen
        ind. Daher werden wir zusätzlich maximal 10 Prozent
        er Bevölkerung befragen. Mit den Ergebnissen dieser
        efragung werden zum einen die Fehler der Melderegis-
        er korrigiert – Statistiker können so etwas –, zum ande-
        en werden weitere Merkmale erhoben, die wir aus den
        egistern nicht gewinnen können, zum Beispiel Daten
        ur Bildung und Ausbildung oder über die Erwerbstätig-
        eit.
        Mit diesem hochmodernen Verfahren wollen wir drei
        inge erreichen: Erstens. Wir wollen Geld sparen. Der
        egistergestützte Zensus ist nur etwa halb so teuer wie
        ine Vollerhebung. Zweitens. Wir wollen die Bevölke-
        ung so wenig wie möglich belasten; rund 90 Prozent
        erden 2011 nicht befragt werden. Drittens. Wir wollen
        ber auch genauso gute Daten erhalten wie bei einer
        ollerhebung. Daher schreibt der Bundestag heute fest,
        ass der Fehler dieser Erhebung bei maximal 1 Prozent
        iegen darf. Die Daten müssen also zu 99 Prozent korrekt
        ein. Eine höhere Genauigkeit hat man in der Vergan-
        enheit auch bei traditionellen Volkszählungen nicht er-
        eicht.
        Gelegentlich wird ja behauptet, wir bräuchten keine
        olkszählung, wir hätten ja den Mikrozensus. In der Tat
        erden jedes Jahr 1 Prozent der Bevölkerung im Mikro-
        ensus befragt. Aber der Mikrozensus kann den Zensus
        icht ersetzen. Denn sowohl für die Ziehung als auch für
        ie Hochrechnung der Stichprobe des Mikrozensus muss
        ie Grundgesamtheit bekannt sein. Aber unser Wissen
        ber die Grundgesamtheit basiert immer noch auf den al-
        en Zahlen von 1981 und 1987. Daher brauchen wir mit
        em Zensus 2011 endlich wieder aktuelle Zahlen über
        ie Grundgesamtheit, damit auch der Mikrozensus wie-
        er exaktere Ergebnisse liefert.
        Wenn der Deutsche Bundestag heute dieses Gesetz
        eschließt, dann hat er es an einigen entscheidenden
        tellen verändert. Denn, wie gesagt, mit dem Zensus
        ollen wir die Realität in Deutschland betrachten. Und
        u dieser Realität gehört auch, dass wir ein Land sind, in
        em Menschen mit unterschiedlichen Religionen und
        ulturellen Hintergründen zusammenleben. Daher haben
        ir Abgeordnete uns dafür eingesetzt, dass zwei weitere
        erkmale in den Zensus aufgenommen werden. Damit
        ehen wir über den ursprünglichen Entwurf des Bundes-
        nnenministeriums hinaus, der sich dabei an den Vor-
        chlägen der EU orientiert hatte. In den Beratungen
        urde demgegenüber ein Konsens darüber erzielt, dass
        uch die Erfassung des Migrationshintergrundes und der
        eligionszugehörigkeit in der Haushaltsstichprobe zum
        ensus 2011 unabdingbar insbesondere für die weiteren
        ntegrationspolitischen Planungen sind. Bei der Frage
        ach dem Migrationshintergrund werden dabei auch An-
        aben zum Herkunftsland der Eltern erfasst, sodass erst-
        als ein realistisches Bild auch von Migranten der zwei-
        en Generation möglich sein wird. Bisher muss die
        23828 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
        (A) )
        (B) )
        Migrationspolitik hier ziemlich im Dunkeln operieren.
        Bund, Länder und Gemeinden haben im Nationalen Inte-
        grationsplan zu Recht darauf hingewiesen, dass statisti-
        sche Daten bisher in der Regel nur zwischen Deutschen
        und Ausländern unterscheiden. Für die Erfassung von
        Integrationsprozessen ist dies wenig aussagekräftig.
        Außerdem werden wir die Religionszugehörigkeit der
        Befragten erheben. Seit 1871 erheben wir dieses Merk-
        mal in Deutschland, und es wäre meines Erachtens ein
        großer Fehler, dies nicht auch 2011 zu tun. Wir können
        die gesellschaftliche Realität eines Landes nicht be-
        schreiben, wenn wir die religiöse Realität nicht kennen.
        Daher haben sich auch sowohl die Evangelische als auch
        die Katholische Kirche in Deutschland als auch zum
        Beispiel muslimische Glaubensvertreter eindrücklich für
        dieses Merkmal ausgesprochen.
        Das Zensus-Gesetz orientiert sich streng an den Vor-
        gaben des Bundesverfassungsgerichtes und seines
        Volkszählungsurteils vom Dezember 1983. Erstens. Dies
        beginnt schon damit, dass das Bundesverfassungsgericht
        im Volkszählungsurteil vom Gesetzgeber forderte, dass
        wir uns vor einer künftigen Volkszählung mit dem jewei-
        ligen Stand der statistischen Methodendiskussion ausei-
        nandersetzen. Dies wurde gemacht und aus dieser Dis-
        kussion wurde die nun vorliegende Methode des
        registergestützten Zensus entwickelt.
        Zweitens. Wir haben im Gesetz auch ganz klar unter-
        schieden zwischen Erhebungsmerkmalen, die dauerhaft
        für die statistische Auswertung zur Verfügung stehen
        werden, und Hilfsmerkmalen, die nur für die Durchfüh-
        rung des Zensus genutzt werden dürfen und anschlie-
        ßend gelöscht werden müssen. Darunter sind Hilfsmerk-
        male wie „Adresse“, die eigentlich für die Kommunen
        als richtige Erhebungsmerkmale außerordentlich wichtig
        gewesen wären. Dem steht jedoch das Urteil des Bun-
        desverfassungsgerichtes entgegen. Denn unsere Vorgabe
        heißt, dass die Daten frühzeitig zu anonymisieren sind
        und dass Vorkehrungen gegen eine Wiederherstellung
        des Personenbezugs getroffen werden.
        Drittens. Wie vom Bundesverfassungsgericht gefor-
        dert, wird es auch keinen Rückfluss der Daten in die
        Melderegister geben. Dies wäre ein Verstoß gegen das
        allgemeine Persönlichkeitsrecht.
        Viertens. Auch beim Thema Religionszugehörigkeit
        orientieren wir uns eng am Volkszählungsurteil. Bei Mit-
        gliedern einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft
        des öffentlichen Rechts ist, dürfen wir demnach diese
        Frage für eine gesetzlich angeordnete statistische Erhe-
        bung stellen. Das betrifft etwa die katholische oder die
        evangelische Kirche. Da es verfassungsrechtlich sehr
        umstritten ist, ob man dies auch bei Religionsgemein-
        schaften darf, die keine Körperschaft des öffentlichen
        Rechtes sind, werden diese Angaben freiwillig sein.
        Deutschland braucht endlich wieder einen Zensus.
        Schon im Jahr 2000 hätten wir aktuelle Daten eigentlich
        dringend benötigt. Ich danke allen Beteiligten, dass wir
        dies nun gemeinsam heute auf den Weg bringen.
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        Maik Reichel (SPD): Nach 1981 in der DDR und
        987 in der damaligen BRD wird im Jahre 2011 eine
        olkszählung innerhalb der EU durchgeführt. In
        eutschland wird es erstmals einen registergestützten
        ensus geben, das heißt, nicht alle Bürgerinnen und Bür-
        er werden persönlich befragt, nur durch eine Stichprobe
        er aus verschiedenen Registern gewonnenen Daten
        erden sie durch diesen Zensus persönlich berührt.
        2007 haben wir durch das Zensusvorbereitungsgesetz
        ereits parlamentarische Vorarbeit geleistet. Es ist für
        und und Länder sowie die Kommunen ein wichtiges
        nd notwendiges Gesetz, nicht nur, weil die festgestell-
        en Zahlen Bemessungsgrundlage für die Bevölkerungs-
        ortschreibungen darstellen, sondern auch, weil sie
        rundlage für etwa 50 Rechtsvorschriften sind, unter an-
        erem folgende: Verteilung der Länderstimmen im Bun-
        esrat, Beteiligung der Länder am Aufkommen der
        msatzsteuer, Verteilung der Lasten bei Sanktionsmaß-
        ahmen der EU, Ergänzungsanteile an der Umsatzsteuer,
        usgleichsmesszahl, horizontaler Ausgleich der Steuer-
        innahmen, Einwohner-Gewichtung, Verteilung der Ein-
        uhrumsatzsteuer, Verteilung der Mittel aus dem Fonds
        eutsche Einheit, Einteilung der Wahlkreise, Erstattung
        er Wahlkosten durch den Bund an die Länder, Größe
        er Wahlbezirke, Stimmenzahl bei den Gemeindeunfall-
        ersicherungsverbänden, Beiträge bei den Gemeindeun-
        allversicherungsverbänden, Finanzhilfen für Investitio-
        en in Pflegeeinrichtungen.
        Der Bundesrat hat der Bundesregierung 47 Empfeh-
        ungen zugesandt, von denen nur wenige die Akzeptanz
        er Regierung fanden. Jedoch waren in zentralen Fragen
        ie deutlichen Unterschiede zwischen Bund und Län-
        ern zu spüren, was nicht nur die finanzielle Seite des
        roßvorhabens betraf. Dies versuchten die beiden Ko-
        litionsberichterstatter zu bereinigen, denn alle haben
        in großes Interesse am ordnungsgemäßen und reibungs-
        osen Ablauf des Zensus. In einem von den beiden
        oalitionsberichterstattern beantragten Bund-Länder-
        espräch konnten einige der – auch aus unserer Sicht er-
        lärlichen – Forderungen der Länder besprochen wer-
        en, um Eingang in das Gesetz zu finden. Diese
        rgebnisse wurden durch das anschließende erweiterte
        erichterstattergespräch mit den verschiedenen Gutach-
        ern noch einmal bestätigt. An dieser Stelle möchte ich
        ich bei meinen Mitberichterstattern der Oppositions-
        raktionen entschuldigen, dass diese Änderungsanträge
        rst sehr spät in den Innenausschuss gekommen sind.
        ies war auch aufgrund der späteren finanziellen Eini-
        ung nicht früher möglich. Es war aber notwendig, noch
        olche Änderungen einzufügen, um eine Verzögerung
        es Vorhabens nicht aufkommen zu lassen.
        Die Änderungen betreffen (ich zitiere im Wesentli-
        hen aus dem Änderungsantrag der Koalition):
        § 1 Abs. 2, Sonderbereiche
        Mit der Änderung werden Personen miterfasst, die
        war an der Anschrift, aber nicht im Sonderbereich woh-
        en. Eine weitere Änderung nimmt Erhebungen zur Be-
        ertung der Qualität der Zensusergebnisse als Nr. 8 in
        en Katalog des Abs. 2 auf.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23829
        (A) )
        (B) )
        § 2 Abs. 3
        „Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungs-
        zählung sind Gebäude mit Wohnraum, bewohnte Unter-
        künfte und Wohnungen. Ausgenommen sind Gebäude,
        Unterkünfte und Wohnungen, die von ausländischen
        Staaten oder Angehörigen ausländischer Streitkräfte, di-
        plomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen ge-
        nutzt werden und auf Grund internationaler Vereinbarun-
        gen unverletzlich sind.“
        Mit der Neufassung wird einem Vorschlag des Bun-
        desrates entsprochen. Die vom Bundesrat vorgeschla-
        gene Aufteilung des Satzes in zwei Sätze dient der Klar-
        stellung.
        Abs. 5 Satz 5
        „Anschriften, unter denen Personen auf Grund der
        Meldepflichten für Personen in Krankenhäusern, Hei-
        men und ähnlichen Einrichtungen gemeldet sind, werden
        den Sonderbereichen zugeordnet.“
        Nach dem Konzept, das dem Gesetzentwurf zugrunde
        liegt, sind diejenigen Beherbergungsbetriebe, die nach
        melderechtlichen Vorschriften als Haupt- oder Neben-
        wohnsitz benannt sind, bereits regulär über die Register-
        datennutzung erfasst, sodass ihre Zuordnung zu den
        Sonderbereichen nicht erforderlich ist. Auch für An-
        schriften, unter denen Binnenschiffer und Seeleute auf-
        grund spezieller Meldepflichten gemeldet sind, ist eine
        Zuordnung zu den Sonderbereichen nicht erforderlich.
        Abs. 6 Satz 1
        „Soweit Erhebungen auf Kreise, Gemeindeverbände
        unterhalb der Kreisebene und Gemeinden sowie Teile
        von Städten Bezug nehmen, werden der Gebietsstand
        und die in § 5 des Bevölkerungsstatistikgesetzes gere-
        gelte Bevölkerungsfortschreibung mit Stand vom
        31. Dezember 2009 zugrunde gelegt.“
        Durch die Erweiterung auf Gemeindeverbände unter-
        halb der Kreisebene sowie auf Teile von Städten können
        regional differenzierte Informationen auch für Gebiete
        mit überwiegend kleinen Gemeinden und für Teile von
        Großstädten gewonnen werden.
        Die fehlerhafte Verweisung im Regierungsentwurf
        auf § 5 des Bundesstatistikgesetzes wird durch die rich-
        tige Verweisung auf § 5 des Bevölkerungsstatistikgeset-
        zes ersetzt.
        § 3 Abs. 1, Rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffent-
        lich-rechtlichen Religionsgesellschaft
        Die Erhebung der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer
        öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ermöglicht
        es Bund, Ländern und Gemeinden, in Verbindung mit
        demografischen und sozialen Tatbeständen wichtige zu-
        sätzliche Informationen über die Zusammensetzung der
        Gesamtbevölkerung zu erhalten.
        § 7 Abs. 1, Satz 2
        In Nr. 1 werden nach dem Wort „Einwohnern“ die
        Wörter „sowie in Städten mit mindestens 400 000 Ein-
        wohnern für Teile der Stadt mit durchschnittlich etwa
        200 000 Einwohnern“ eingefügt.
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        In Nr. 2 werden die Wörter „sowie für alle Kreise“
        urch die Wörter „in allen Kreisen sowie in Städten mit
        indestens 400 000 Einwohnern für Teile der Stadt mit
        urchschnittlich etwa 200 000 Einwohnern“ und die
        örter „des betreffenden Kreises“ durch die Wörter
        der betreffenden Gebietseinheit; als Gemeinden im
        inne dieser Vorschrift gelten auch die Verbandsgemein-
        en in Rheinland-Pfalz“ ersetzt. Durch die Erweiterung
        uf Teile von Großstädten sowie auf Verbandsgemein-
        en in Rheinland-Pfalz können regional differenzierte
        nformationen auch für Teile von Großstädten und für
        ebiete mit überwiegend kleinen Gemeinden gewonnen
        erden.
        Satz 3
        „Die Feststellung umfasst nicht die Berichtigung der
        us den Melderegistern übernommenen Angaben zum
        ohnungsstatus der Person.“ Die Änderung dient der
        larstellung und der Einheitlichkeit der Formulierung
        insichtlich des Wohnungsstatus.
        Abs. 2
        Die Erhöhung des vorgegebenen Stichprobenumfangs
        on 8 auf 10 Prozent berücksichtigt die Erweiterung der
        aushaltsstichprobe auf Gemeindeverbände unterhalb
        er Kreisebene sowie auf Teile von Städten. Es ist eine
        olgeänderung zur Änderung in Abs. 1.
        Satz 2
        „Die Bundesregierung legt zur Erreichung der Ziele
        es § 1 Absatz 3 und der Qualitätsvorgaben des § 7 Ab-
        atz 1 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
        undesrates das Stichprobenverfahren sowie den kon-
        reten Stichprobenumfang fest. Der Entwurf dieser
        echtsverordnung ist dem Bundesrat bis zum 15. März
        010 zuzuleiten.“ Die Festlegung eines einheitlichen
        tichprobendesigns aufgrund des vom Statistischen
        undesamt in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen
        orschungsprojekts wird in die Rechtsverordnung der
        undesregierung einbezogen.
        Abs. 3 Satz 2
        „Beziehen sich Anschriften auf Neuzugänge mit
        ohnraum, die in dem Zeitraum zwischen der Stichpro-
        enziehung und dem Berichtszeitpunkt in das Anschrif-
        en- und Gebäuderegister aufgenommen worden sind, ist
        ine ergänzende Stichprobe zu ziehen.“
        Die Änderung dient der Klarstellung, dass nicht nur
        rstmals bezogene Neubauten, sondern alle Neuzugänge
        it Wohnraum in die ergänzende Stichprobe aufgenom-
        en werden.
        Im Satz 7 werden folgende Wörter angefügt: „sowie
        n Städten mit mindestens 400 000 Einwohnern auf der
        bene von Teilen der Stadt mit durchschnittlich etwa
        00 000 Einwohnern; als Gemeinden im Sinne dieser
        orschrift gelten auch die Verbandsgemeinden in Rhein-
        and-Pfalz“.
        Durch die Erweiterung auf Gemeindeverbände unter-
        alb der Kreisebene sowie auf Teile von Städten können
        egional differenzierte Informationen auch für Gebiete
        23830 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
        (A) )
        (B) )
        mit überwiegend kleinen Gemeinden und für Teile von
        Großstädten gewonnen werden.
        Nr. 7
        Die EU-Zensusverordnung sieht nicht nur die Erhe-
        bung des früheren Wohnsitzes im Ausland, sondern auch
        des Jahres der Ankunft im Inland vor, weshalb Angaben
        zum Zuzugsjahr aufgenommen werden. Diese Angaben
        sowie Angaben zum Herkunftsland der Eltern liefern
        Daten zur Migration und können im Zusammenhang mit
        den anderen für den Zensus erhobenen Daten zu weite-
        ren Erkenntnissen im Hinblick auf Migration und Inte-
        gration führen. Das Datum 1955 ist an die „Vereinba-
        rung über die Anwerbung und Vermittlung von
        italienischen Arbeitskräften nach der Bundesrepublik
        Deutschland“ vom 20. Dezember 1955 ausgerichtet.
        Durch Verknüpfung mit den anderen Daten des Zensus
        lässt sich ein zeitlich besserer Überblick über Migranten
        in der Bundesrepublik Deutschland verschaffen.
        Folgende Nrn. 18 und 19 werden angefügt:
        „18. rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-
        rechtlichen Religionsgesellschaft,
        19. Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung
        oder Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer
        Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und
        sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltan-
        schauungen).“
        Während die Erhebungen unter § 3 Abs. 1 Nr. 27 und
        § 7 Abs. 4 Nr. 18 im Wesentlichen die christlichen Kir-
        chen, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften aner-
        kannt sind, erfassen, ermöglicht dieses Erhebungsmerk-
        mal die Erhebung von Daten zu sonstigen christlichen
        Glaubensgemeinschaften, insbesondere aber auch zu is-
        lamischen Glaubensrichtungen und anderen Weltreligio-
        nen. Die – wenn auch freiwillige – Erhebung ist wichtig
        für das Verständnis von Prozessen der Integration von
        Zuwanderern und ihrer Kinder.
        § 8 Abs. 4 neu
        „In sensiblen Sonderbereichen werden bei der Ge-
        bäude- und Wohnungszählung nur die Erhebungsmerk-
        male nach § 6 Absatz 2 und als Hilfsmerkmale die Fami-
        liennamen, die Vornamen, die Anschriften und die
        Telekommunikationsnummern der Auskunftspflichtigen
        erhoben.“
        Auch bei der Gebäude- und Wohnungszählung in sen-
        siblen Sonderbereichen sind Hilfsmerkmale der Aus-
        kunftspflichtigen notwendig, um Nachfragen stellen zu
        können.
        § 12 Satz 4
        „Der Referenzdatenbestand ist im Zusammenwirken
        mit den statistischen Ämtern der Länder zu nutzen, um
        Erhebungs- und Hilfsmerkmale erhebungsteilübergrei-
        fend durch automatisierten Abgleich auf ihre Schlüssig-
        keit und Vollständigkeit zu prüfen; die Fachkonzepte
        sind abzustimmen.“
        Weitere Änderungen will ich aufgrund der Kürze nur
        streifen. Der Regierungsentwurf sah 1:1 die Übernahme
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        er Vorgaben der EU vor. Wir haben in den Beratungen
        och zwei weitere Merkmale aufgenommen bzw.
        eitlich erweitert. Dies betrifft zum einen die Religions-
        ugehörigkeit und zum anderen die Migration. Die Zen-
        uskommission hatte insgesamt zehn Merkmale vorge-
        chlagen.
        Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass das
        erkmal der Religionszugehörigkeit Bestandteil des
        ragenkataloges bleibt; hier wurde den vielfach vorge-
        rachten Wünschen diverser Religionsgemeinschaften
        echnung getragen. Verpflichtend abgefragt wird aller-
        ings nur die Zugehörigkeit zu anerkannten Religionsge-
        einschaften; die Auskunft über andere Religionen kann
        reiwillig erfolgen.
        Die Erfassung des Merkmals des Migrationshinter-
        rundes, also die Frage nach einem früheren Wohnsitz
        es Befragten oder seiner Eltern außerhalb des Bundes-
        ebietes, wurde auf den Stichtag 31. Dezember 1955
        orgezogen, um die mit der Anwerbung sogenannter
        astarbeiter seit Mitte der 1950er-Jahre einsetzende Ein-
        anderung erfassen zu können.
        Zwei Bemerkungen möchte ich zu den Merkmalen,
        peziell zur Religionszugehörigkeit machen. Erstens.
        ach dem Zensus 2011 sollte noch einmal detailliert
        usgewertet werden, ob die Frage der Religionszugehö-
        igkeit ein notwendiges Merkmal bei weiteren Volkszäh-
        ungen bleiben sollte. Hier ist also die Frage nach dem
        utzen zu stellen. Zweitens. Zum anderen ist laut
        rundgesetz Religion Privatsache. Da eine Verweige-
        ung der Angabe von verpflichtenden Teilen des Fragen-
        ataloges ein Bußgeld nach sich ziehen kann, möchte ich
        erade in dem Fall der Religion die dafür zuständigen
        änder bitten, mit vorsichtiger Hand umzugehen, wenn
        ürgerinnen und Bürger keine Angabe machen wollen.
        as Bußgeld sollte nicht als Strafandrohungshammer
        enutzt werden, auch nicht hinterher.
        Der Bundesrat hat beantragt, in Art. 1 § 13 Abs. 3
        atz 2 zu streichen. Hierbei geht es um die Speicherung
        er Ordnungsnummern. Die im Gesetzentwurf vorgese-
        ene Regelung führt dazu, dass nach Löschung der Ord-
        ungsnummern ein Großteil der Zensusergebnisse nach
        er Aufbereitung vernichtet wird. Es sind dann keine
        uswertungen zu Haushalten, zur Wohnsituation der Be-
        ölkerung oder zur Gebäudestruktur mehr möglich. Das
        st nicht im Interesse aller Nutzer der Zensusergebnisse.
        iner Änderung des Gesetzentwurfs bedarf es zum jetzi-
        en Zeitpunkt jedoch nicht. Gelöst werden kann diese
        roblemstellung dadurch, dass im Rahmen einer nächs-
        en Änderung des Zensusgesetzes analog der Vorschrift
        n § 15 Abs. 3 des Volkszählungsgesetzes 1987 eine
        ergleichbare Regelung vorgesehen wird, um sicherzu-
        tellen, dass Auswertungen der Zensusergebnisse später
        mmer noch möglich sind. Diese Forderung sollte auf
        hre datenschutzrechtlichen und erfassungsrechtlichen
        rundlagen geprüft werden, inwieweit hier eine Mög-
        ichkeit besteht.
        Nach Schätzungen wird der Zensus circa 670 Millio-
        en Euro kosten, womöglich noch mehr. Der Bund betei-
        igt sich mit einer Festfinanzierung in Höhe von
        50 Millionen an diesem Gemeinschaftsprojekt.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23831
        (A) )
        (B) )
        Ein weiterer Punkt ist mir noch wichtig: Das Gesetz
        sieht vor, dass die Länder bei der Erhebung in bestimm-
        ten Fällen abweichen können. Dies darf aber nicht zu ei-
        ner rechtlichen Anfechtung des Zensus führen. Ich hoffe
        auf ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern
        in dieser Angelegenheit. Der gefundene Kompromiss zu
        diesem Gesetz sollte dabei Grundlage sein. Ich werde
        den weiteren Verlauf mit Interesse und unterstützender
        Hilfe immer begleiten
        Ich danke an dieser Stelle meiner Kollegin Kristina
        Köhler für die äußerst konstruktive und zielführende Zu-
        sammenarbeit sowie allen Beteiligten von Bund und
        Ländern, dass dieser Kompromiss – auch wenn er nicht
        alle Wünsche erfüllen konnte – zustande kam.
        Gisela Piltz (FDP): Manchmal geht Gesetzgebung ja
        ganz schnell: am Montag eine Anhörung und heute
        schon die abschließende Lesung, am Mittwoch Aus-
        schussberatung, bei der als Tischvorlage die 13 Seiten
        mit Änderungsanträgen verteilt wurden. Das Verfahren
        spottet jedem geordneten Gesetzgebungsverfahren. Der
        Deutsche Bundestag wird von der sogenannten Großen
        Koalition als Abnickgremium verstanden. Wenn vor der
        Anhörung der Experten im Ausschuss bereits eine Eini-
        gung im Hinterzimmer der sogenannten Großen Koali-
        tion erzielt wurde, ist das nicht nur eine Düpierung des
        Parlaments, sondern auch eine Beleidigung der gelade-
        nen Sachverständigen.
        In der Ausschussberatung wurde die Tischvorlage
        zwar zu Beginn der Sitzung verteilt, aber dann noch zu-
        rückgestellt, weil noch eine Rückmeldung eines Bundes-
        lands ausstand. Bis dahin war ich der Meinung, dass wir
        hier im Bundestag verhandeln, aber offensichtlich ver-
        wechselt die sogenannte Große Koalition Bundestag und
        Bundesrat. Das Grundgesetz sieht nämlich, das möchte
        ich den Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD
        noch einmal kurz darlegen, ein recht klares Verfahren
        dafür vor, wann und an welcher Stelle und nach wel-
        chem Verfahren die Länder an der Gesetzgebung betei-
        ligt werden. Von Hinterzimmerkungelei habe ich jeden-
        falls im Grundgesetz bislang nichts gelesen. Wenigstens
        haben sich die Kolleginnen und Kollegen von CDU/
        CSU und SPD dafür entschuldigt.
        Dass diese Debatte heute stattfindet, haben Union und
        SPD mit ihrer Mehrheit gegen den Protest der FDP-
        Fraktion beschlossen. Die FDP-Fraktion hat gegen die-
        ses undemokratische Hauruckverfahren protestiert,
        musste dann aber erfahren, dass sich die sogenannte
        Große Koalition nicht einmal zu schade ist, die Opposi-
        tion zu nötigen. Union und SPD drohten damit, der Auf-
        setzung von Anträgen der FDP-Fraktion, die sogar ohne
        Debatte in dieser Woche auf die Tagesordnung gesetzt
        werden sollten, mit ihrer Mehrheit einen Riegel vorzu-
        schieben, wenn die FDP-Fraktion ihren Widerstand nicht
        aufgeben würde. Ein solcher Umgang mit parlamentari-
        schen Rechten und Verfahren ist unerträglich.
        Inhaltlich hat diese ganze Nacht-und-Nebel-Aktion
        dem Gesetz im Übrigen nicht wirklich geholfen. Der
        entscheidende Punkt ist nach wie vor ungeregelt: Auch
        weiterhin kann in jedem Bundesland das Verfahren an-
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        ers gestaltet werden. Die Folge sind Ergebnisse, deren
        ergleichbarkeit infrage steht, Ergebnisse, die ja nicht
        ur einfach mal so interessant und zum Nachschlagen
        ind, sondern Ergebnisse, aufgrund derer sich Bundes-
        atssitze bestimmen, aufgrund derer der Finanzausgleich
        tattfindet, aufgrund derer sich entscheidet, ob eine Stadt
        ls Großstadt gilt oder nicht und dann zum Beispiel ei-
        en Oberbürgermeister hat oder nicht.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition,
        ei einem Projekt, das jeden Bürger betrifft und das
        70 Millionen Euro kostet, sind solche Ungenauigkeiten
        infach grob fahrlässig. Eine Volkszählung durchzufüh-
        en, deren Ergebnisse nicht verlässlich sind, ist aber
        icht nur unsinnig, sondern vor allem sehr gefährlich.
        enn wenn die Ergebnisse am Ende keinen Pfifferling
        ert sind, heißt es im schlimmsten Fall: noch einmal von
        orne. Dem kann die FDP-Fraktion nicht zustimmen.
        Dabei möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen,
        ass die FDP-Bundestagsfraktion erstens generell eine
        olkszählung für notwendig hält, zweitens großen Wert
        uf die Einhaltung der europäischen Verpflichtungen
        egt und drittens den Ansatz eines registergestützten
        ensus grundsätzlich begrüßt und unterstützt. Mit einem
        ernünftig durchgeführten Zensus wird die notwendige
        rhebung valider Daten für statistische Zwecke, die un-
        rlässliche Grundlage für staatliches Handeln sind, er-
        öglicht. Ein registergestützter Zensus bietet dabei die
        hance, die für die Funktionsfähigkeit des Staates erfor-
        erliche Datenerhebung mit dem grundrechtlich garan-
        ierten Schutz personenbezogener Daten in Einklang zu
        ringen.
        Insbesondere unterstützt die FDP-Bundestagsfrak-
        ion die Beschränkung auf wenige Merkmale und Regis-
        er, um so dem Volkszählungsurteil von 1983 Rechnung
        u tragen. Ob die Aufnahme des Merkmals Religion in
        er von Union und SPD geforderten und beschlossenen
        assung als teils verpflichtendes, teils freiwilliges Merk-
        al dem entspricht, wird sich zeigen. Die mögliche Buß-
        eldbewehrung ist im Hinblick auf die Achtung der
        egativen Bekenntnisfreiheit verfassungsrechtlich frag-
        ürdig. An diesem Punkt zeigt sich überdeutlich, dass es
        lug gewesen wäre, die Ergebnisse der Sachverständi-
        enanhörung gründlich zu würdigen. Nur in einem ge-
        rdneten Verfahren können vernünftige Lösungen gefun-
        en werden, die verfassungsrechtliche Grenzen wahren
        nd die verschiedenen berechtigten Interessen in Ein-
        lang bringen.
        Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt auch, dass nun-
        ehr Konsens besteht, dass das Stichprobendesign die
        egitimen Interessen der Kommunen an Daten aus dem
        ensus besser berücksichtigt. Auch begrüßt die FDP-
        raktion, dass die Gemeindeverbände nunmehr berück-
        ichtigt werden, ebenso wie die Stadtteile in großen
        tädten.
        Die Regelung für die Erhebung in Sonderbereichen
        rifft nach wie vor auf datenschutzrechtliche Bedenken,
        a entgegen dem Volkszählungsurteil nicht nur zahlen-
        äßig, sondern personalisiert erhoben wird, wer auch in
        ensiblen Sonderbereichen gemeldet ist. Dadurch blei-
        en Betroffene dauerhaft mit einem „Makel“ behaftet,
        23832 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
        (A) )
        (B) )
        der diskriminierende Wirkungen haben kann. Darin liegt
        eine Missachtung des Volkszählungsurteils, die auch
        nicht lapidar mit „statistischen Notwendigkeiten“ be-
        gründet weggeredet werden kann.
        In meiner Rede zur ersten Lesung habe ich damit ge-
        schlossen, dass die FDP-Bundestagsfraktion „den Bera-
        tungen mit der Hoffnung entgegensieht, dass die berech-
        tigten Kritikpunkte des Bundesrats hier im Hause Gehör
        finden werden und am Ende ein notwendiges Vorhaben
        mit einem vernünftigen Gesetz auf den Weg gebracht
        werden kann“. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Im
        Gegenteil: Sie wurde enttäuscht. Die FDP-Bundestags-
        fraktion kann daher dem vorgelegten Gesetz nicht zu-
        stimmen.
        Petra Pau (DIE LINKE): Unsere Bedenken wurden
        vermehrt, deshalb Nein zum Zensus.
        Erstens. Wir beraten heute abschließend, was vor fünf
        Wochen schon einmal im Plenum debattiert wurde: ein
        Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011. Für jene, denen
        die schlichte Sprache des Bundestages wie ein Brief mit
        sieben Siegeln erscheint, so viel: Es sollen Daten erho-
        ben werden für künftige Bewertungen und Planungen,
        nicht so massiv und nicht so direkt wie bei einer allge-
        meinen Volkszählung, aber immerhin Daten.
        Zweitens. In der Auftaktdebatte hatte ich gesagt:
        „Aber auch eine kleine Volkszählung will bürgerrecht-
        lich begründet sein. Oder anders gesagt: Der erwartete
        Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger muss erkenntlich
        weit größer sein als das befürchtete Risiko für ihre ver-
        brieften Rechte. Und genau da bestehen unausgeräumte
        Zweifel.“ So weit meine Einschätzung am 19. März.
        Drittens. Heute stehen wir also vor der Frage, ob
        diese Zweifel ausgeräumt wurden und ob die Relation
        zwischen Datenerfassung und Persönlichkeitsrechten
        vertretbar ist. Nach unserem Ermessen ist die Antwort
        Nein. Demzufolge wird die Fraktion Die Linke das
        „Zensus 2011“-Gesetz auch ablehnen. Wir bleiben statt-
        dessen bei unserer Forderung nach einem Moratorium
        für alle datenschutzrechtlichen Großvorhaben.
        Viertens. Ein persönlicher Gedanke: Erfasst werden
        soll auch die Religionszugehörigkeit der Bürgerinnen
        und Bürger. Das entspricht zwar nicht der EU-Empfeh-
        lung. Aber die Kirchen haben darauf gedrängt und die
        CDU/CSU hat dafür gekämpft. Ich hingegen frage sie:
        Angenommen, ich wäre religiös. Dann ginge das mich
        etwas an und Gott, sonst niemanden, schon gar nicht den
        Staat und erst recht nicht per Gesetz.
        Fünftens. Es gab eine Expertenanhörung. Aus der
        Fülle der Bedenken möchte ich nur eine Mahnung auf-
        greifen. Sie lautete: Die Planungssicherheit wird nach
        dem Zensus mitnichten so gut sein wie angenommen.
        Dafür werden die Zensuskosten weit höher liegen als
        ausgewiesen. Die Kosten aber betreffen vor allem die
        Länder. Und dabei geht es immerhin um 500 Millionen
        Euro und mehr. Für bessere Bildung wären die klüger
        angelegt.
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        Sechstens. Die Liste dieser Fragwürdigkeiten ließe
        ich fortsetzen. Sie betreffen Inhalte des Zensus 2011,
        ie betreffen das Verfahren der Erfassung und sie betref-
        en den Schutz der erhobenen Daten vor Missbrauch.
        eshalb abschließend meine Bewertung: Ein besseres
        esetz wäre möglich gewesen. Die Regierungsfraktio-
        en haben es verhindert. Die Linke war offen. Nun aber
        wingen sie uns zum Nein.
        Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN): Wieder einmal hat es die Bundesregierung
        icht geschafft, aus einer EU-Richtlinie ein vernünftiges
        nd tragfähiges nationales Gesetz zu machen. Schon die
        rste Zusage, beim sensiblen Thema Zensus gibt es eine
        :1-Umsetzung des EU-Rechtes, wird nicht eingehalten.
        as wäre nicht so schlimm, wenn Ihre Änderungen denn
        atsächlich zu einer Verbesserung des Gesetzes geführt
        ätten. Dies ist nicht der Fall. Sie halten die Vorgaben
        es Volkszählungsurteils von 1983 nicht ein. Sie waren
        icht in der Lage, in den Verhandlungen mit den Län-
        ern sicherzustellen, dass es ein bundeseinheitliches sta-
        istisches Erhebungsverfahren gibt, und Sie führen im
        igrationsbereich Merkmale ein, die diskriminierend
        ind. Warum wollen wir von eingebürgerten Deutschen
        issen, woher die Eltern stammen?
        Wir haben es begrüßt, dass beim Zensus 2011 weitge-
        end auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden soll.
        ber auch hier haben Sie in nächtlichen Änderungsan-
        rägen kurzfristig noch eingegriffen. So soll die direkte
        efragung der Bevölkerung von vormals 8 Prozent auf
        0 Prozent erhöht werden. Eine vernünftige Begründung
        iefern Sie nicht. Besonders gravierend ist, dass Sie bei
        er Erhebung besonders sensibler Daten in Sonderberei-
        hen sich nicht an die Vorgaben des Volkszählungsurteils
        alten. Hier gehen Sie das Risiko der Verfassungswid-
        igkeit ein, das ist eine Steilvorlage für eine Verfassungs-
        lage. Bei dem Anschriften- und Gebäuderegister lassen
        ie die Zweckentfremdung der Daten zu, auch dies kön-
        en wir nicht hinnehmen. Gerade beim Zensus müssen
        er Grundsatz der schnellstmöglichen und strikten Ano-
        ymisierung und die enge Zweckbindung durchgehend
        ültigkeit haben. Das ursprünglich für den Zensus 2011
        ufgebaute Anschriften- und Gebäuderegister soll für
        ine zensusunabhängige „umwelt- und wohnungsstatisti-
        che Stichprobenerhebung“ genutzt werden. Der daten-
        chutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung wird hier
        icht gewahrt. Doch gerade bei einer so umfassenden
        rhebung muss dieser unbedingt beachtet werden.
        Auch bei der Erhebung personenbezogener Daten in
        en Sonderbereichen wird das Persönlichkeitsrecht der
        etroffenen nicht beachtet. Das Bundesverfassungsge-
        icht schützt dieses ausdrücklich. In sensiblen Sonderbe-
        eichen sollen nur anonymisierte Erhebungen stattfin-
        en, um eine soziale Abstempelung zu vermeiden. Beim
        ensus 2011 werden allerdings die personenbezogenen
        aten der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Berei-
        he voll erkenntlich erhoben und zum Abgleich weiter-
        eleitet. Ich möchte verdeutlichen, um welche Einrich-
        en es sich handelt: Gemeinschafts-, Anstalts- und
        otunterkünfte, Wohnheime und ähnliche Unterkünfte.
        ies können also Justizvollzugsanstalten, psychiatri-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23833
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        sche Einrichtungen und Entzugskliniken sein. Der Bun-
        desbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
        hat mehrmals auf diesen Missstand aufmerksam ge-
        macht und wurde dennoch nicht in die weiteren Planun-
        gen zum Zensus 2011 einbezogen, ganz zu schweigen
        vom Verfahren, mit dem wir uns im Innenausschuss kon-
        frontiert sahen. In der letzten Sitzung des Innenaus-
        schusses wurden uns eilig umfassende Änderungsan-
        träge vorgelegt, über die in gleicher Sitzung abgestimmt
        wurde. Das Gesetz ist mit der heißen Nadel gestrickt, es
        ist fehlerhaft und mangelhaft und kann unsere Zustim-
        mung wahrlich nicht erhalten.
        Die Regierung hat ihre Hausaufgaben mal wieder
        nicht gemacht. Die Große Koalition will zum Schluss
        noch möglichst viel fertig bekommen. Was Sie hier aller-
        dings abliefern, das ist Murks. Bei solchen Ergebnissen
        wäre liegen lassen besser gewesen, denn die Fehler müs-
        sen dann nach der Wahl korrigiert werden. Die Bundes-
        tagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kann diesem Gesetz
        nicht zustimmen. Die derzeitige Bundesregierung trägt
        die Verantwortung dafür, wenn ein Zensus in Deutsch-
        land erneut scheitert.
        Anlage 9
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – Antrag: Bundesausbildungsförderung an
        die Studienrealität anpassen und Struktur-
        reform vorbereiten
        – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
        Ausbildungsförderungsbedarfs
        – Beschlussempfehlung und Bericht: Hoch-
        schulen öffnen – BAföG ausweiten
        (Tagesordnungspunkt 37 a bis c)
        Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Wir
        reden hier heute über BAföG, und ich möchte dies zum
        Anlass nehmen, auf die erfolgreiche Hochschulpolitik
        dieser Legislaturperiode hinzuweisen. Bundesministerin
        Dr. Annette Schavan und der CDU/CSU-Bundestags-
        fraktion ist es gelungen, die Bildungs- und Forschungs-
        politik ins Zentrum der politischen Agenda zu rücken.
        Als erste Regierungschefin überhaupt hat unsere Bun-
        deskanzlerin Angela Merkel das Thema Bildung zur
        Chefsache erklärt und auch entsprechend gehandelt.
        Denn eines ist klar: Deutschlands wichtigster Rohstoff
        sind der Ideenreichtum und die Kreativität seiner Bevöl-
        kerung. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, schafft die
        Bundesregierung beste Arbeitsbedingungen nicht nur für
        die Guten, sondern auch für die Besten.
        Mit dem Konjunkturpaket stellen wir einerseits die
        Weichen für eine gute Zukunft, für die Überwindung der
        Krise. Durch Investitionen in Bildung und Forschung le-
        gen wir gleichzeitig das Fundament für den nächsten
        Aufschwung und für den langfristigen Erhalt des hart er-
        arbeiteten Wohlstandes in unserem Land. Nie zuvor
        wurde stärker in Bildung und Forschung investiert. Zwei
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        rittel aller Investitionen in die Infrastruktur kommen
        itas, Schulen und Hochschulen zugute. In jeder Krise
        teckt auch eine Chance. Diese wollen wir ergreifen. In
        ildung und Forschung ist das Geld gut angelegt.
        Ganz in diesem Sinne zeigen die Exzellenzinitiative
        er Bundesregierung und der Pakt für Forschung und In-
        ovation bereits Wirkung. Unser Ziel ist die „Wissensge-
        ellschaft Deutschland“. Erreichen können wir es jedoch
        ur mithilfe der Menschen – das Land der Ideen braucht
        ngenieure, Mathematiker und Naturwissenschaftler. Wir
        aben deswegen eine Nationale Qualifizierungsinitiative
        onzipiert, die auf allen Stufen – Schulbildung, Ausbil-
        ung und Übergang in den Arbeitsmarkt – neue Impulse
        etzt. Als gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern,
        nternehmen und Verbänden wird sie individuelle
        hancen erhöhen und das Angebot an Fachkräften si-
        herstellen.
        Einige Beispiele unserer Erfolgsbilanz: Die Hoch-
        chulen in Deutschland stehen vor großen Herausforde-
        ungen. Die Zahl der Studienberechtigten wird sich vo-
        aussichtlich in den nächsten Jahren deutlich erhöhen.
        m Hochschul- und Wissenschaftsbereich ist der Bund
        ereits sehr engagiert. Insgesamt haben wir die Mittel
        ür den Bereich des Ministeriums für Bildung und For-
        chung in dieser Legislaturperiode von rund 8 Milliarden
        uro in 2006 auf über 10 Milliarden Euro (Regierungs-
        ntwurf) erhöht.
        Um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu si-
        hern und die Hochschulen offenzuhalten für eine er-
        öhte Zahl von Studienanfängern, haben Bund und Län-
        er den Hochschulpakt geschlossen. Damit können die
        ochschulen bis 2010 insgesamt 91 370 zusätzliche Stu-
        ienanfänger gegenüber 2005 aufnehmen und erhalten in
        er Forschung Unterstützung durch die Finanzierung
        on Programmpauschalen (565 Millionen Euro). Nach
        010 soll der Hochschulpakt fortgeschrieben werden.
        nser Ziel ist ein Studienplatzangebot für 40 Prozent ei-
        es Jahrgangs. Wir entlasten die Hochschulen im Be-
        eich der Forschung mit einer Gemeinkosten-Finanzie-
        ung aus DFG-Mitteln (700 Millionen Euro). Wir haben
        twa 1,4 Milliarden Euro für die Exzellenzinitiative zur
        erfügung gestellt und zuletzt die BAföG-Förderung er-
        eblich erweitert. Mit dem Hochschulpakt 2020 wurden
        ie richtigen Weichen für die Erhöhung der Anzahl der
        ochschulabsolventen um 30 Prozent gestellt.
        Nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes
        aben im Studienjahr 2008 rund 385 500 Erstsemester
        in Studium aufgenommen. Die Studienanfängerquote
        iegt für das Studienjahr 2008 bei 39 Prozent. Sie er-
        eicht damit einen neuen Höchststand. Der Arbeitsmarkt
        erzeichnet einen steigenden Bedarf an Hochqualifi-
        ierten, sowohl aus dem akademischen als auch dem
        erufsbildenden Bereich. 2006 bestanden insgesamt
        21 000 Menschen eine Hochschulprüfung. Das waren
        0 Prozent mehr als 2001. Hinzu kamen rund
        6 000 Personen, die ihre Fortbildungsprüfungen als
        eister, Techniker und Fachwirte bestanden. Daraus er-
        ab sich eine Hochqualifizierungsquote von rund
        3 Prozent. Ziel muss sein, diese Quote weiter zu stei-
        ern. Dabei kommt es nicht darauf an, auf welchem
        23834 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
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        Wege dies erreicht wird (zum Beispiel Steigerung der
        Abiturientenquote, Steigerung der Studienanfänger-
        quote, Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifi-
        zierte, Verbesserung der Bedingungen für berufsbeglei-
        tende Studiengänge, Reduzierung der Abbrecherquoten,
        Reduzierung der Durchfallquoten etc.). Der beste Weg
        dorthin ist in einem transparenten Wettbewerb zwischen
        den Ländern zu ermitteln, beispielsweise durch zentrale
        Abschlussprüfungen an Schulen und Gymnasien. Im
        Wintersemester 2008/2009 sind an den Hochschulen in
        Deutschland insgesamt 2,01 Millionen Studierende ein-
        geschrieben. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies ei-
        ner Steigerung von knapp 4 Prozent. Damit wird erst-
        mals seit dem Wintersemester 2003/2004 wieder die
        Zwei-Millionen-Grenze überschritten. Die vorgelegten
        Zahlen zeigen, dass die vielfältigen Reformen im Bil-
        dungsbereich wirken.
        Am 18. Juli 2005 einigten sich Bund und Länder über
        die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur
        Förderung von Wissenschaft und Forschung an deut-
        schen Hochschulen auf die Bereitstellung von zusätzli-
        chen öffentlichen Mitteln für die projektbezogene Förde-
        rung von Graduiertenschulen, Exzellenzclustern und
        Zukunftskonzepten an deutschen Universitäten. Für die
        Umsetzung des Gesamtprogramms waren von Beginn an
        zwei Ausschreibungsrunden vorgesehen, die mit einem
        Abstand von einem Jahr gestartet wurden. Insgesamt ste-
        hen für die Exzellenzinitiative im Zeitraum 2006 bis
        2011 Mittel in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zur Verfü-
        gung (Anteil: 75 Prozent Bund, 25 Prozent Land). Dabei
        wird der Landesanteil vom jeweiligen Sitzland der Ex-
        zellenzeinrichtung finanziert. 37 Hochschulen waren in
        den ersten beiden Runden erfolgreich. Insgesamt wurden
        39 Graduiertenschulen, 37 Exzellenzcluster und 9 Zu-
        kunftskonzepte bewilligt. Kriterien für die Förderung
        der Graduiertenschulen waren: Forschungs- und Qualifi-
        zierungsumgebung, Exzellenz der beteiligten Wissen-
        schaftler, interdisziplinärer Ansatz, internationale
        Vernetzung, Kooperation mit außeruniversitären Ein-
        richtungen.
        Bereits ab 2010 wollen wir 3 Prozent des BIP in For-
        schung und Entwicklung investieren. Hierzu sind wir auf
        einem guten Weg. Ebenso wichtig sind uns Investitionen
        in die Bildung. Leider ist der Anteil der Bildungsaus-
        gaben am BIP zwischen 1995 und 2005 gesunken, von
        6,9 auf 6,2 Prozent. Diesen Trend kehrten wir um. Seit
        2005 haben wir die Begabtenförderung erheblich ausge-
        weitet, 2007 das BAföG um 10 Prozent erhöht und den
        Kreis der Empfänger um 100 000 Studierende erweitert.
        2009 werden wir die Rahmenbedingungen für das
        Meister-BAföG deutlich verbessern und zusätzliche Be-
        rufsgruppen in die Förderung einbeziehen.
        Deutschland soll es schaffen, ab 2010 3 Prozent des
        BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren. Des-
        halb werden wir jährlich mehr als eine halbe Milliarden
        Euro zusätzlich in Forschung und Entwicklung investie-
        ren. Damit aus Forschungsergebnissen innovative Pro-
        dukte und Dienstleistungen werden, machen wir eine In-
        novationspolitik aus einem Guss. Das heißt Stärkung der
        Grundlagenforschung, Projektförderung neuer Techno-
        logien, wie Bio, Nano und Mikro, und Schaffung inno-
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        ationsfreundlicher Rahmenbedingungen für die Märkte
        er Zukunft. In Deutschland darf nicht länger einseitig
        ur über Risiken, sondern muss auch wieder über Chan-
        en neuer Technologien gesprochen werden.
        Zur Integration von Auszubildenden mit Migrations-
        intergrund wird die Förderungsberechtigung nach
        AföG erleichtert. Ausländische Auszubildende mit
        angfristiger Aufenthaltsberechtigung oder die schon
        ange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibe-
        erspektive haben, erhalten BAföG auch ohne Anknüp-
        ung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern
        Eine breite Basis an gut ausgebildeten, engagierten
        nd motivierten Technikern, Ingenieuren und Naturwis-
        enschaftlern ist die Voraussetzung für unseren künfti-
        en Wohlstand. Die gegenwärtigen Absolventenzahlen
        eichen – trotz Steigerungsrate – nicht aus, den altersbe-
        ingten Abgang zu decken. Besonders junge Frauen ent-
        cheiden sich in Deutschland sehr selten für einen tech-
        ischen Beruf. In Frankreich und Großbritannien sind es
        eutlich mehr. Deshalb ist die Initiative „Mehr Frauen in
        INT-Berufen“, in der sich die Bundesregierung und
        ertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft, Medien und
        esellschaft verpflichtet haben, Frauen nachdrücklich
        u fördern, sehr zu begrüßen. Schon in der Grundschule
        ird die Basis für ein technisches Verständnis und Inte-
        esse gelegt. Dies muss sich vermehrt in der Unterrichts-
        estaltung widerspiegeln. Außerdem darf aus unserer
        icht auf Mathematik als Abiturfach nicht verzichtet
        erden.
        Um die Grundlagen für ein technisches oder natur-
        issenschaftliches Studium in den Schulen legen zu
        önnen, brauchen wir gerade in diesem Bereich gut aus-
        ebildete Lehrkräfte, die es schaffen, die Begeisterung
        ür Technik und Naturwissenschaften in den jungen
        enschen frühzeitig zu wecken. Dazu geeignete außer-
        chulische Projekte wie zum Beispiel das Potsdamer
        Exploratorium“ oder das Berliner „Spektrum“ müssen
        taatlich gefördert werden.
        Der diesjährige OECD-Bericht „Bildung auf einen
        lick“ belegt eindrucksvoll den Bildungserfolg junger
        rauen in Deutschland. Mit 55 Prozent stellen Frauen
        ittlerweile die Mehrheit bei den Studienanfängern. In
        er traditionell überwiegend von Männern gewählten
        ächergruppe Mathematik und Informatik sind es im-
        erhin schon 35 Prozent. In keinem anderen Land ist
        ieser Anteil höher. Im internationalen Durchschnitt
        iegt der Frauenanteil in dieser Fächergruppe bei ledig-
        ich 24 Prozent. Diese erfreuliche Entwicklung wollen
        ir weiter unterstützen. Hierzu soll insbesondere auch
        as von Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan
        ufgelegte Professorinnenprogramm, für das das Bun-
        esministerium für Bildung und Forschung und die Län-
        er zusammen 150 Millionen Euro zur Verfügung stel-
        en, einen Beitrag leisten, damit nicht nur viele Frauen
        iese spannenden und für unsere Volkswirtschaft so
        ichtigen Fächer studieren, sondern später dann auch
        ehr Frauen eine Chance erhalten, in diesen Fächern zu
        orschen und zu lehren.
        Das Programm „Aufstiegsstipendien – Studium ohne
        bitur“ ist ein wichtiger Baustein, um Jugendlichen die
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23835
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        Aufnahme eines Studiums zu erleichtern. Es ergänzt die
        vielen Instrumente, die in Deutschland für Studierende
        zur Verfügung stehen. Neben dem BAföG, das nach der
        Erhöhung in dieser Legislaturperiode von einem Drittel
        der Studierenden in Anspruch genommen werden kann,
        bis zu den Leistungsstipendien reicht die Palette.
        Deutschland ist mit diesen staatlichen Angeboten sehr
        vorbildlich. Nun können rund 1 000 sogenannte Auf-
        stiegsstipendien vergeben werden. Damit werden beruf-
        lich besonders Qualifizierte ohne klassisches Abitur bei
        ihrem Studium unterstützt.
        Der Ausbildungspakt und die vielfältigen Ausbildungs-
        programme, die Bundesbildungsministerin Dr. Annette
        Schavan aufgelegt hat, zeigen deutliche Erfolge. Die Er-
        höhung des Ausbildungsplatzangebotes um 14 Prozent
        ist ein Beleg dafür. Die Qualifizierungsinitiative und der
        Ausbildungsbonus sind weitere Maßnahmen der Bun-
        desregierung, die den Wirtschaftsstandort Deutschland
        stärken, die Durchlässigkeit des Bildungssystems erhö-
        hen und allen Jugendlichen die Chance eröffnen werden,
        eine arbeitsmarktverwertbare Berufsausbildung zu be-
        ginnen. Dennoch können die Ergebnisse des Nationalen
        Bildungsberichtes keine Entwarnung für weitere Reform-
        anstrengungen bedeuten. Während der Anteil der Bil-
        dungsausgaben im Bundeshaushalt seit 2005 kontinuier-
        lich steigt, ist die Situation in den Ländern sehr
        unterschiedlich. Auch die Länder müssen ihrer Verant-
        wortung in der Bildungspolitik nachkommen und mehr
        finanzielle Mittel für Investitionen in Köpfe zur Verfü-
        gung stellen. Talente fördern und Schwächen ausglei-
        chen, das ist das Erfolgskonzept.
        Deutschland verfügt im internationalen Vergleich
        nicht nur in der Breite über einen sehr hohen Bildungs-
        stand, sondern auch in der Spitze. Der Bundesbericht zur
        Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs belegt:
        Nirgendwo gibt es mehr hochqualifizierte Frauen und
        Männer als in Deutschland. Nirgendwo ist der Anteil der
        Hochschulabsolventen mit Promotion höher als in
        Deutschland. Nirgendwo ist der Anteil der Doktoren an
        der jungen Bevölkerung höher als in Deutschland. So-
        wohl bei den Männern als auch bei den Frauen ist der
        Anteil der Doktoren etwa doppelt so hoch wie im EU-
        Durchschnitt, in Frankreich oder den USA. Der hohe
        Bildungsstand der jungen Menschen ist unser wichtigs-
        ter Standortfaktor. Die Zahlen des Bundesberichts Wis-
        senschaftlicher Nachwuchs bestätigen die Förderpolitik
        der Bundesregierung. Dies gilt besonders für die Förde-
        rung weiblicher Nachwuchskräfte, deren Anteil an den
        Promotionen seit 1995 um ein Viertel auf inzwischen
        etwa 40 Prozent gestiegen ist. Im Fach Medizin ist sogar
        schon der Gleichstand erreicht.
        Damit wir den internationalen Spitzenplatz behaupten
        können, müssen wir die Rahmenbedingungen für den
        wissenschaftlichen Nachwuchs weiter optimieren. Wich-
        tigstes Anliegen ist dabei die Verbesserung der Karriere-
        perspektiven für junge Wissenschaftler („Tenure
        Track“), damit sie für sich bei uns eine Zukunft sehen
        und wir auch langfristig von ihnen profitieren können.
        Wir werden auch in Zukunft unseren Beitrag leisten,
        dass Bund und Länder erfolgreich in der Bildungspolitik
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        usammenarbeiten und ihre gesamtstaatliche Verantwor-
        ung wahrnehmen.
        Der Bund hat vieles auf den Weg gebracht und ist in
        ielen Dingen besser aufgestellt als 2005. Der SPD-Bun-
        estagsfraktion und den Linken fällt es offensichtlich
        chwer, dies anzuerkennen. Offenbar können es einige
        ildungs- und Forschungspolitiker nicht verwinden,
        ass das von Dr. Annette Schavan (CDU) geführte Bun-
        esministerium für Bildung und Forschung ein glänzen-
        es Ergebnis der Arbeit der vergangenen Jahre vorwei-
        en kann.
        Vor diesem Hintergrund bleibt mir abschließend nur
        estzustellen, dass der Antrag der Fraktion Die Linke auf
        inem Zerrbild der tatsächlichen Verhältnisse fußt, in-
        altlich daher in eine völlig falsche Richtung weist und
        aher abzulehnen ist.
        Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Wir
        prechen heute über BAföG und ich möchte dies
        unächst zum Anlass nehmen, auf die erfolgreiche
        ochschulpolitik dieser Legislatur hinzuweisen. Bundes-
        inisterin Dr. Annette Schavan und die CDU/CSU-Bun-
        estagsfraktion haben die Bildungs- und Forschungs-
        olitik ins Zentrum der politischen Agenda gerückt. Als
        rste Regierungschefin überhaupt hat Bundeskanzlerin
        r. Angela Merkel das Thema Bildung zur Chefsache
        rklärt und entsprechend gehandelt.
        Der wichtigste Rohstoff in Deutschland – es kann
        icht oft genug betont werden – ist der Ideenreichtum
        er Menschen, die hier leben. Um dieses Potenzial aus-
        uschöpfen, schafft die Bundesregierung beste Bedin-
        ungen für die Bildung. Mit dem zweiten Konjunktur-
        aket wird neben der wirtschaftlichen Belebung vor
        llem das Fundament für den nächsten Aufschwung ge-
        egt. Nie zuvor wurde in Deutschland stärker in Bildung
        nd Forschung investiert. Im Hochschul- und Wissen-
        chaftsbereich ist der Bund bereits sehr engagiert. Insge-
        amt haben wir die Mittel für den Bereich des Ministeriums
        ür Bildung und Forschung in dieser Legislaturperiode
        on rund 8 Milliarden Euro in 2006 auf über 10 Milliar-
        en Euro erhöht. Das ist ein großer Erfolg!
        Um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu si-
        hern und die Hochschulen offenzuhalten für eine er-
        öhte Zahl von Studienanfängern, haben Bund und Län-
        er den Hochschulpakt geschlossen. Damit können die
        ochschulen bis 2010 insgesamt über 90 000 zusätzli-
        he Studienanfänger gegenüber 2005 aufnehmen. Unser
        iel ist ein Studienplatzangebot für 40 Prozent eines
        ahrgangs. Wir haben die Hochschulen mit Programm-
        auschalen von rund 550 Millionen Euro und mit einer
        emeinkosten-Finanzierung von 700 Euro unterstützt.
        ir haben etwa 1,4 Milliarden Euro für die Exzellenz-
        itiative zur Verfügung gestellt und zuletzt die Berufsaus-
        ildungsförderung erheblich erweitert. Der Arbeitsmarkt
        erzeichnet einen steigenden Bedarf an Hochqualifizier-
        en, sowohl aus dem akademischen als auch dem berufs-
        ildenden Bereich.
        Nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes
        aben im Studienjahr 2008 rund 390 000 Erstsemester
        23836 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
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        ein Studium aufgenommen. Die Studienanfängerquote
        lag im Studienjahr 2008 bei 39 Prozent. Sie erreicht da-
        mit einen neuen Höchststand. Insgesamt waren im letz-
        ten Wintersemester 2,01 Millionen Studierende an Deut-
        schen Hochschulen eingeschrieben – ein Zuwachs von
        4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2006 bestanden insge-
        samt 221 000 Menschen eine Hochschulprüfung. Das
        waren 30 Prozent mehr als 2001. Hinzu kamen rund
        96 000 Personen, die ihre Fortbildungsprüfungen als
        Meister, Techniker oder Fachwirte bestanden. Daraus er-
        gab sich eine Hochqualifizierungsquote von rund 33 Pro-
        zent. Wir wollen diese Quote weiter steigern! Die vorge-
        legten Zahlen zeigen, dass die vielfältigen Reformen im
        Bildungsbereich wirken!
        Die von der Bundesregierung entfachte Aufbruch-
        stimmung für eine bessere Bildungslandschaft scheint
        die Linke allerdings für absurde Forderungen nutzen zu
        wollen. Denn sie versucht mit vorliegendem Antrag zum
        wiederholten Male ihre bekannten und nicht realisierba-
        ren Vorstellungen von einer elternunabhängigen, aber
        voll bedarfsdeckenden Zuschussförderung für alle Stu-
        dierenden durchzusetzen. Dies ist jedoch nicht der Sinn
        des BAföG. Bis zum Abschluss einer Berufsausbildung
        gehört es zur Verantwortung der Eltern, für den Unter-
        halt ihrer Kinder aufzukommen. Das BAföG springt ge-
        wissermaßen als soziale Sicherung ein, wenn die Eltern
        ihrer Unterhaltspflicht aus wirtschaftlichen Gründen
        nicht nachkommen können. Nichts anderes ist der Sinn
        dieser steuerfinanzierten Leistung des Staates! Sie stellt
        Chancengleichheit im Ausbildungsbereich her!
        Das BAföG folgt aber auch dem unterhaltsrechtlichen
        Grundsatz der abnehmenden Finanzierungsverantwor-
        tung bei gleichzeitig wachsender Eigenverantwortung
        des Kindes mit zunehmendem Alter und Ausbildungs-
        stand. Das BAföG dient der Ermöglichung einer nei-
        gungsentsprechenden Erstausbildung für jeden. Entspre-
        chend ist es ebenso sinnvoll, das Alter auf 30 Jahre zu
        begrenzen. Wir wollen, dass junge Menschen schnell ih-
        ren Weg auf den Arbeitsmarkt finden. Daher können und
        wollen wir die studienzeitverlängernden Maßnahmen
        der Linken nicht zulassen! Selbstverständlich ist zwi-
        schen dem Interesse des Einzelnen an individuell be-
        darfsgerechten Mitteln zur zügigen Durchführung der
        Ausbildung und dem Interesse der Allgemeinheit an
        sparsamer Verwendung von Steuermitteln abzuwägen.
        Dabei ist anzumerken, dass die Leistungen für das
        BAföG kontinuierlich gestiegen sind und mit 2,3 Mil-
        liarden Euro eine gewaltige Größe erreicht haben! Et-
        waige Anpassungen werden entsprechend der BAföG-
        Berichte immer wieder vorgenommen.
        Ebenso absurd wie die Forderungen der Linken ist die
        Idee der Grünen, jedem Studierenden monatlich pau-
        schal 200 Euro auszuzahlen. Der ganze Sinn des Sozial-
        staates, soziale Ungerechtigkeiten auszugleichen, würde
        dadurch ad absurdum geführt. Es kann nicht im Sinne
        unserer Gesellschaft sein, wenn auch Kinder Besserver-
        dienender den Lebensunterhalt im Studium aus Steuer-
        mitteln finanziert bekämen. Wir kommen nicht um eine
        bedarfsabhängige Regelung herum, wenn die Leistungen
        des Sozialstaates wirklich mehr Gerechtigkeit bringen
        sollen!
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        Die Linke scheint mir geradezu eine Unterstützung
        ür Hobby-Studenten anzustreben – ohne Bedarfsgerech-
        igkeit, mit möglichst langer Studiendauer, ohne Erbrin-
        ung von Leistungsnachweisen und ohne Altersbegren-
        ung. Ich warte auf den Antrag mit dem Sie fordern, dass
        ür die Auszahlung der Ausbildungsförderung gar keine
        ufnahme einer Ausbildung erforderlich ist. So funktio-
        iert unsere Gesellschaft leider nicht!
        Jürgen Kucharczyk (SPD): Das BAföG bleibt das
        entrale Instrument für junge Menschen, wenn es um
        chte Chancengleichheit in der Bildung geht. Das haben
        ir bei der großen BAföG-Reform 2002 gezeigt, das ha-
        en wir Ende 2007 mit dem 22. Änderungsgesetz erneut
        nter Beweis gestellt. Die zentralen Verbesserungen sind
        em Haus bekannt. Kurzum: Mehr und ein besseres
        AföG für mehr Studierende heißt schlicht mehr Zu-
        unft für viele junge Menschen in Deutschland. Dies gilt
        twa für den Kinderbetreuungszuschlag für Studierende
        it Kindern, für die Verbesserung der Förderung von
        tudierenden mit Migrationshintergrund oder für die
        ögliche BAföG-Förderung im EU-Ausland bereits ab
        em 1. Semester.
        Von der eigentlichen Erhöhung der Bedarfssätze um
        0 Prozent und der Freibeträge um 8 Prozent profitieren
        m Sommersemester 2009 zum zweiten Mal weit über
        00 000 Studierende. Rund 25 Prozent aller Studentin-
        en und Studenten werden über das BAföG gefördert.
        ir fördern damit mehr junge Leute, die damit in den
        tand versetzt werden, materiell gesichert ein Studium
        ufzunehmen. Ohne die Förderung – insbesondere durch
        as BAföG – ginge uns in Deutschland das Begabungs-
        otenzial junger Menschen aus allen sozialen Schichten
        erloren. Das können wir uns nicht leisten, insbesondere
        enn es um die Zukunft der Wirtschaftsstandorte
        eutschland und Europa geht! Deshalb war und ist es
        ichtig, dass wir die Bedarfssätze und die Freibeträge in
        er 22. BAföG-Novelle erhöht haben. Als einzige Frak-
        ion im Deutschen Bundestag hat sich Die Linke gewei-
        ert, dieser Erhöhung zuzustimmen.
        Wie sich die Wirkungen der anderen Maßnahmen ge-
        talten – ich denke hier vor allem an die Vereinbarkeit
        on Studium und Kindern –, wird der nächste BAföG-
        ericht zeigen. Bei den Schlussfolgerungen können sich
        ie Studierenden auf die SPD verlassen, die sich immer
        n der Seite der Bildungsverbände und -organisationen
        ür eine Weiterentwicklung des BAföG stark gemacht
        at, dies auch weiterhin mit Herz und Verstand in An-
        riff nehmen wird und auch den unbequemen Wahrhei-
        en mit sachlichen Lösungen entgegentreten wird. Dazu
        ehört auch das klare Bekenntnis der SPD gegen Stu-
        iengebühren.
        Auch die Verbesserungen beim Meister-BAföG kön-
        en sich sehen lassen. Auf Initiative der SPD-Bundes-
        agsfraktion wurde es im vergangenen Jahr novelliert
        nd leistungsfähiger gemacht. Ich möchte aus Zeitgrün-
        en nur auf einen zentralen Baustein aufmerksam ma-
        hen, der mir als Familienpolitiker am Herzen liegt. Ab
        uli 2009 wird es erhebliche Verbesserungen beispiels-
        eise in der Frauen- und Familienförderung geben: Die
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23837
        (A) )
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        Förderung von Alleinerziehenden, Frauen und Familien
        wird durch mehrere Komponenten ausgebaut. So wird
        der Kinderzuschlag beim Unterhaltsbeitrag von bisher
        179 Euro auf 210 Euro angehoben und künftig zu
        50 Prozent als Zuschuss ausbezahlt. Außerdem wird der
        Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende pauscha-
        lisiert und künftig in Höhe von 113 Euro monatlich pro
        Kind ohne Kostennachweis bis zum 10. Geburtstag ge-
        zahlt. Bei der Betreuung von Kindern mit Behinderun-
        gen entfällt künftig diese Altersbegrenzung.
        Mit der 22. BAföG- und mit der 2. Meister-BAföG-
        Novelle haben wir eines gezeigt: Das ist gute Bildungs-
        politik. Das ist sozial gerechte Bildungspolitik, die auch
        zugleich gute Familienpolitik ist, weil sie die Realität in
        Deutschland anerkennt.
        An dieser Stelle möchte ich keinen Hehl daraus ma-
        chen, dass für mich genau hier der Irrweg der uns heute
        vorliegenden Anträge und des Gesetzentwurfs der Lin-
        ken liegt. Die überwiegende Zahl der Forderungen geht
        einfach an der Lebenswirklichkeit in unserem Land vor-
        bei. Unter anderem mein Fraktionskollege Ernst-Dieter
        Rossmann hat sich in den ersten Lesungen hinlänglich
        mit ihren Vorschlägen auseinandergesetzt, mit einer
        Ernsthaftigkeit, die ich in den Anträgen der Linken zu-
        weilen vermisse. Auch der neue Antrag von April 2009
        ist eine Tour d’Horizon altbekannter Vorschläge, wo
        nicht immer genau hingeschaut wird, wo die Ursachen
        liegen und als Lösung oftmals nur Transfers angedacht
        sind. Unsere Politik hat System und sorgt für Chancen-
        gleichheit, und dabei bleiben wir.
        Swen Schulz (Spandau) (SPD): Die Linke beantragt
        heute eine deutliche Verbesserung des Bundesausbil-
        dungsförderungsgesetzes, kurz: BAföG. Das hört sich
        natürlich erst mal gut und schön an. Doch zunächst ist
        darauf hinzuweisen, dass das BAföG gerade von uns So-
        zialdemokraten kontinuierlich und stetig ausgebaut
        wurde. Gerade im letzten Jahr haben wir, obwohl es bei
        unserem Koalitionspartner noch massive Einwände ge-
        gen das BAföG gab, deutliche Verbesserungen durchge-
        setzt. Ich nenne nur die Stichworte: Kinderbetreuungszu-
        schlag, Verbesserung der Förderung von Studierenden
        mit Migrationshintergrund, Förderung im Ausland, Er-
        höhung der Bedarfssätze um 10 Prozent sowie der Frei-
        beträge um 8 Prozent, Erhöhung der Hinzuverdienst-
        obergrenze auf 400 Euro im Monat – das sind deutliche
        Verbesserungen. Über 300 Millionen Euro wird der
        Bund dadurch jährlich zusätzlich aufwenden und Studie-
        renden zur Verfügung stellen.
        Und in der Tat ist das BAföG nötig, damit sich Inte-
        ressierte, die nicht viel Geld haben, das Studium tatsäch-
        lich leisten können und nicht einfach aus finanziellen
        Gründen von höherer Bildung abgehalten werden. Das
        brauchen wir aus volkswirtschaftlichen Gründen und vor
        allem, damit alle die gleichen Chancen haben ihr Leben
        zu gestalten und voranzukommen. Das ist ein Gebot der
        Vernunft und der sozialen Gerechtigkeit!
        Das BAföG ist also gut, doch es kann weiter verbes-
        sert werden. Darum sind gute Vorschläge immer will-
        kommen. Ich will im hier möglichen Rahmen kurz auf
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        inige Vorschläge des aktuellen Antrages der Fraktion
        ie Linke eingehen, ohne die weiteren Beratungen vor-
        egnehmen zu wollen. Einige Forderungen sind nicht
        chlecht. Die Anhebung oder Streichung der Alters-
        renze etwa haben auch wir von der SPD uns vorgenom-
        en. Wir wollen über 30-Jährigen ein Hochschulstu-
        ium ermöglichen, gerade auch mit Blick auf die
        ffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte. Sie
        prechen auch das Schüler-BAföG ab der 11. Klasse an –
        benfalls ein Bestandteil des SPD-Programmes, damit
        chülerinnen und Schüler aus nicht so einkommensstar-
        en Familien sich das Abitur leisten können. Über man-
        he andere Punkte sollten wir in den weiteren Beratun-
        en sprechen.
        Allerdings ist das Gesamtpaket der Forderungen der
        raktion Die Linke wieder vollkommen illusorisch, voll-
        ommen aus einer anderen Welt. Langfristig wollen sie
        in elternunabhängiges BAföG. Das hätte einen zwei-
        telligen Milliardenbetrag als Mehraufwand zur Folge,
        ürde die gesamte Finanzierung sprengen und wäre
        uch unter Gerechtigkeitsaspekten fragwürdig: Warum
        oll denn der Lebensunterhalt von Kindern vermögender
        ltern aus Steuermitteln, sprich von allen Arbeitnehme-
        innen und Arbeitnehmern, finanziert werden? Nein, da-
        it würde man auch die Akzeptanz der BAföG-Förde-
        ung in der Gesellschaft untergraben, das wäre letztlich
        in Schaden für die Bildungspolitik.
        Die Fraktion Die Linke fordert in einem der Anträge
        ie Öffnung der Hochschulen. Dieses Ziel teilen wir im
        rundsatz. Und das BAföG ist ein zentrales Instrument
        afür, dass die Hochschulen für diejenigen offen sind,
        ie sich sonst ein Studium nicht leisten könnten. Darum
        aben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten
        as BAföG immer verteidigt und ausgebaut, auch wenn
        wie in dieser Koalition – andere Partien ganz andere
        orstellungen hatten. Trotzdem müssen wir konstatieren,
        ass immer noch viel weniger Menschen aus einkom-
        ensschwachen und bildungsfernen Familien den Weg
        n die Hochschulen finden. Das hat natürlich auch mit
        nserem Bildungssystem vor der Hochschule zu tun. Die
        ISA-Studien haben es gezeigt: Die Kinder und Jugend-
        ichen werden in Deutschland nicht ihren Fähigkeiten
        ntsprechend gefördert und unterstützt, sondern erleiden
        achteile, wenn ihre Eltern nicht so mithelfen können
        der wollen. Darum ist es von entscheidender Bedeu-
        ung, dass wir bereits vor der Schule ansetzen, damit die
        inder einen guten Start in die Schule, gleiche Chancen
        rhalten. Und darum müssen die Schulen verbessert wer-
        en, wir brauchen Ganztagsschulen mit mehr und quali-
        izierter Förderung, damit die Kinder und Jugendlichen,
        eren Eltern sich die Nachhilfe nicht leisten können,
        rotzdem mitkommen. Nur mit solchen Maßnahmen
        chaffen wir es, dass alle die gleichen Möglichkeiten zu
        öherer Bildung bekommen. Das BAföG bleibt dann ein
        ichtiger Baustein in einer ganzen Kette von Hilfen für
        ute Bildung für alle.
        Uwe Barth (FDP): Uns liegen drei Initiativen der
        inken vor, die sich in allen wesentlichen Aspekten zum
        ähnen gleichen. Realitätsbezogene, pragmatische Lö-
        ungsansätze gehören nicht zur Stärke der Altkader –
        23838 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
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        und auch hier sucht man Innovatives vergeblich. Statt-
        dessen meint man, in alter Manier Ängste schüren zu
        müssen. Blendwirkung erzielt man natürlich nur in hin-
        reichend düsterer Kulisse, und die muss man eben erst
        mal schaffen.
        Jeglicher Realitätsbezug wird ausgeblendet – sobald
        sich die Linke aber in Regierungsverantwortung befin-
        det, bröckelt die Fassade, und es wird deutlich, wie de-
        saströs sich linke Wissenschafts- und Hochschulpolitik
        darstellt. Man sollte sich daran erinnern, dass der letzte
        linke Hochschulminister im Amt, Dr. Thomas Flierl, von
        Studierenden ausgepfiffen und sogar aus dem eigenen
        Büro gejagt wurde. Der Koalitionspartner SPD war heil-
        froh, dass man die jämmerliche Fehlbesetzung schnell
        loswurde. Fakt ist, dass seit diesem Zeitpunkt die Linke
        nichts Substanzielles an deutschen Hochschulen zu sa-
        gen hatte – und das ist gut so!
        Verantwortungsvolle Hochschulpolitik gestaltet sich
        anders. Es war richtig, die BAföG-Sätze zum August
        2008 anzuheben und die Situation für die berechtigten
        Studierenden zu verbessern. Deswegen hat die FDP, im
        Unterschied zu Grünen und der Linken, die BAföG-No-
        vellierung vorangetrieben, unterstützt und ihr auch
        schließlich zugestimmt.
        Wir haben allerdings auch darauf hingewiesen, dass
        gerade einmal jeder zehnte Studierende die Vollförde-
        rung per BAföG erhält. Laut Erhebung des Studenten-
        werks muss jeder fünfte Studierende mit deutlich weni-
        ger als dem BAföG-Höchstsatz sein Leben bestreiten.
        Wir brauchen Unterstützungsinstrumente neben dem
        BAföG. Die FDP hat sich in den vergangenen Monaten
        dafür eingesetzt, dass mindestens jeder zehnte Studie-
        rende in den Genuss eines Stipendiums kommt. Unsere
        Vorstöße – und hier sei nochmals dem FDP-Innovations-
        minister Pinkwart in NRW gedankt – wurden allesamt
        von der SPD blockiert und zunichtegemacht. Leidtra-
        gende sind die Studierenden. Nun wird das Land Nord-
        rhein-Westfalen in dieser Frage alleine voranschreiten.
        Neben den Stipendien brauchen wir ein reichhaltiges
        Angebot an kostengünstigen Studiendarlehen und ein
        Anreizsystem zur Förderung des privaten Bildungsspa-
        rens. Keiner – außer möglicherweise den Mitgliedern
        dieser Regierungskoalition – versteht, weswegen Bil-
        dungssparen und Investitionen in die Hochschulbildung
        im Unterschied zur Wohnungsbauförderung und dem
        Vermögensaufbau nicht staatlich unterstützt werden soll-
        ten. Diese Investition lohnt! Denn Akademiker sind,
        ganz im Gegensatz zu den von SPD und Grünen verbrei-
        teten Angst- und Gruselgeschichten, weitgehend gegen
        Armut und Arbeitslosigkeit gefeit. Sicherlich gibt es im-
        mer Einzelfälle. Doch die jüngste HIS-Studie zeigt ein-
        drucksvoll, dass gerade einmal 1 Prozent der Hochschul-
        absolventen sich als arbeitssuchend bezeichnen. Zwar ist
        jede fünfte Akademikerin im zehnten Jahr nach Ab-
        schluss nicht erwerbstätig – doch Grund hierfür ist laut
        Studie die freiwillige Elternzeit.
        Das Durchschnittseinkommen von Akademikern ran-
        giert 10 Jahre nach Abschluss zwischen durchschnittlich
        87 000 Euro (Wirtschaftsingenieure) und 45 300 Euro
        (Lehrer). Durchschnittseinkommen! Wer will, ange-
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        ichts dieser doch beträchtlichen Rendite für die Investi-
        ion „Studium“, Klein- und Geringverdiener dazu
        erdonnern, Studierenden das Studium nebst Lebenshal-
        ungskosten per Steuer voll zu bezahlen? Wir müssen
        tudierende in die Lage versetzen, die mit dem Studium
        n Verbindung stehenden Kosten finanzieren zu können.
        ie brauchen hierzu Hilfestellungen, aber keine staatli-
        he Vollversorgung.
        Von der Linken wird nichts Neues geboten. Es han-
        elt sich um dieselben alten Rezepte wie eh und je. Man
        pielt mit Ängsten, schürt Misstrauen, baut Feindbilder
        uf – bietet aber keine wirklich brauchbaren Optionen.
        as gilt auch und gerade für die hier vorgelegten Initia-
        iven, die wir deswegen auch ablehnen.
        Cornelia Hirsch (DIE LINKE): Bis heute lässt sich
        ie Große Koalition für ihr BAföG-Reförmchen im ver-
        angenen Jahr feiern. Die Frage ist nur, wofür: Mit der
        2. BAföG-Novelle wurden ausschließlich längst über-
        ällige oder dringend notwendige Punkte beschlossen.
        em tatsächlichen Reformbedarf wurde die Novelle
        icht gerecht. Dies betrifft sowohl die Erhöhung der Be-
        arfssätze und Freibeträge als auch die vorgenommenen
        trukturellen Änderungen.
        Was die Freibeträge und Bedarfssätze betrifft, so
        erständigten sich SPD und Union nach langem Ringen
        uf eine BAföG-Erhöhung um gerade einmal 10 Pro-
        ent. In den letzten Jahren hatte der Beirat jährlich eine
        und 2-prozentige Erhöhung aufgrund der steigenden
        ebenshaltungskosten gefordert. Die Freibeträge wur-
        en nach sechsjähriger Stagnation um gerade einmal
        Prozent erhöht. Faktisch wurde damit eine Politik der
        eiteren Aushöhlung des BAföG betrieben. Damit diese
        olitik nicht weiterbetrieben werden kann, fordern wir
        it unserem Antrag eine automatische Kopplung der
        edarfssätze an die Steigerung der Lebenshaltungskos-
        en.
        Wir alle wissen um den erheblichen Einfluss der Ge-
        taltung der Studienfinanzierung auf die Zugangsmög-
        ichkeiten zum Studium und auf die soziale Zusammen-
        etzung der Studierenden. Trotzdem wurde die
        2. BAföG-Novelle noch nicht einmal dem entstehenden
        eformbedarf durch die Umstellung der Studienstruktur
        uf Bachelor/Master gerecht. Am Beispiel der Alters-
        renze wird dies besonders deutlich: Aktuell besteht eine
        ltersgrenze von 30 Jahren im BAföG. Angesichts der
        orderungen nach mehr Flexibilität, nach individueller
        estaltung der Bildungsbiografie und nach lebenslan-
        em Lernen ist diese Altersgrenze anachronistisch. Zu-
        em hat sie sich durch die zweistufige Studienstruktur
        erschärft: Während Studierende früher mit 33 Jahren
        inen vollständig geförderten Diplomstudiengang ab-
        chließen konnten, endet die Förderung heute in diesem
        all bereits bei 31 Jahren mit dem Bachelorabschluss.
        er daran einen Masterstudiengang anschließen will
        der muss, geht leer aus.
        Auch weitere Punkte stoßen immer wieder auf Kritik
        nd müssten geändert werden. Etwa diskriminiert das
        AföG eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber
        er Ehe, indem für sie beispielsweise Teilerlasse ausge-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23839
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        schlossen sind sowie die Anrechnung des Einkommens
        nicht erfolgt und dementsprechend auch keine Einkom-
        mensfreibeträge im BAföG berücksichtigt werden. Bei
        der Berücksichtigung von Fremdsprachenkenntnissen
        wird mit unterschiedlichem Maß gemessen. Die eltern-
        unabhängige Förderung ist nicht umfassend genug. Mit
        einer Änderung in diesen Punkten wäre vielen Studie-
        renden geholfen. Deshalb setzt sich die Linke noch in
        dieser Legislatur für eine BAföG-Novelle ein, die diesen
        Reformbedarf endlich angeht.
        Mittelfristig muss das BAföG aber grundlegend refor-
        miert werden. Die Linke möchte die Hochschulen sozial
        öffnen und zugleich Studierende als erwachsene Men-
        schen ernst nehmen. Deshalb wollen wir eine Studienfi-
        nanzierung, die als Vollzuschuss gezahlt wird, sodass
        Studierende nach ihrem Studium nicht vor einem Schul-
        denberg stehen. Zudem muss das Schüler-BAföG ausge-
        weitet werden, damit der Bildungsungleichheit bereits
        frühzeitig begegnet werden kann. Zum anderen setzen
        wir uns dafür ein, die Studienfinanzierung Schritt für
        Schritt elternunabhängig zu gestalten. Wer studieren
        möchte, sollte dies unabhängig und selbstständig von
        seinen Eltern tun können.
        Vor diesem Hintergrund schlagen wir heute das
        „Zwei-Körbe-Modell“ vor. Der erste Korb soll aus ei-
        nem für alle Studierenden einheitlichen Sockelbetrag be-
        stehen, in dem alle kindbezogenen Transferleistungen
        und Freibeträge zusammengefasst werden und direkt an
        die Studierenden fließen. Der zweite Korb soll aus ei-
        nem – in einem ersten Schritt elternabhängigen – Zu-
        schussteil bestehen, der schrittweise hin zur Elternunab-
        hängigkeit ausgeweitet wird.
        Hinzu kommen muss selbstverständlich eine bundes-
        weite Gebührenfreiheit des Studiums, für das die Linke
        eintritt. Das Bezahlstudium konterkariert sämtliche Be-
        strebungen, die Hochschulen zu öffnen und die Studie-
        rendenquote zu erhöhen. Deshalb müssen Studiengebüh-
        ren in allen Bundesländern Geschichte werden. Neben
        den bisherigen BAföG-Leistungen und den gebündelten
        kindbezogenen Transferleistungen und Freibeträgen soll
        unser Modell durch eine sozial gerechtere Steuerpolitik
        finanziert werden. Die Hochschulbildung sehen wir so-
        mit als eine öffentliche Aufgabe an, die auch öffentlich
        finanziert werden muss. Wer studiert, sollte dies nicht als
        Investition in das eigene Humankapital begreifen, son-
        dern als gesellschaftliche Aufgabe. So könnte die Ge-
        staltung der Studienfinanzierung nicht nur zu einem so-
        zial gerechteren Studium führen, sondern auch zu einem
        Umdenken, was ihre gesellschaftspolitische Funktion
        betrifft.
        Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im letz-
        ten Wahlkampf wollte die damalige baden-württember-
        gische Kultusministerin Annette Schavan das BAföG
        abschaffen. An seine Stelle sollten Studienkredite treten.
        Die Empörung war groß – zu Recht! Das BAföG hat in
        den letzten Jahrzehnten dazu beigetragen, finanzschwa-
        chen und bildungsfernen Schichten den Zugang zu
        Hochschulreife und Studium zu verbreitern. Wer die so-
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        iale Öffnung der Hochschulen will, darf die staatliche
        tudienfinanzierung nicht durch Kreditmodelle mit ho-
        en Verschuldungsrisiken ersetzen!
        Dieser Tatsache hat sich auch die heutige Bundesbil-
        ungsministerin nicht verschließen können. Am Ende
        er 16. Legislaturperiode können wir festhalten: Die
        AföG-Fördersätze und Freibeträge sind erhöht worden.
        as erkennen wir an, das war ein notwendiger und rich-
        iger Schritt der parlamentarischen Mehrheit in diesem
        aus. Und für diese zehnprozentige BAföG-Erhöhung
        aben wir als Grüne hart gekämpft. Bevor es zur Erhö-
        ung im Oktober 2008 kommen konnte, mussten SPD-
        nd Unions-Fraktion von uns über die Schwelle getragen
        erden. Im Kabinett saßen Bildungsministerin Schavan
        nd Finanzminister Steinbrück auf der Bremse und woll-
        en den Studierenden eine weitere Nullrunde verordnen.
        s ist gut, dass das Parlament anders entschieden hat,
        ierin liegt das gemeinsame Verdienst der Oppositions-
        raktionen und der Bildungspolitiker der SPD: Die
        lockade der Union und seitens des Bundeskabinetts
        urde durchbrochen. Durch die Langsamkeit der Gro-
        en Koalition und angesichts steigender Lebenshal-
        ungskosten ist die BAföG-Erhöhungsrunde 2008 aber
        u gering ausgefallen. Die Koalition hat das BAföG auf
        osten der Studierenden nur halbherzig erhöht.
        Dennoch ist auch das abermals reformierte BAföG in
        ielfacher Hinsicht kein Idealkonzept, sondern in vielfa-
        her Hinsicht unzureichend und ungerecht. Deshalb ha-
        en wir im Rahmen der 22. BAföG-Novelle ein ganzes
        ündel an Sofortmaßnahmen vorgeschlagen, welche die
        oalition leider abgelehnt hat. Es geht uns dabei darum,
        ehler und Gerechtigkeitslücken zu beseitigen. Für die
        etroffenen Studierenden hätten diese Korrekturen viel
        ebracht: Warum hält die Koalition an starren Obergren-
        en beim Unterkunftszuschuss fest? Warum übernimmt
        ie nicht unseren Vorschlag, angemessene Miet- und
        eizkosten komplett zu übernehmen, sodass man auch
        n München und Düsseldorf vom BAföG leben kann?
        arum stellt sie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
        icht endlich auch im BAföG mit Ehegattinnen und Ehe-
        atten gleich, anstatt gleichgeschlechtliche Paare weiter
        u diskriminieren? Warum verweigern Union und SPD
        ich einer Klarstellung im Gesetz, dass Studierende nicht
        enachteiligt werden dürfen, wenn die Hochschule ihre
        tudiengänge von Diplom auf Bachelor umstellt und das
        AföG-Amt dies als „förderschädlichen Fachrichtungs-
        echsel“ wertet? Diese und weitere unserer Sofortmaß-
        ahmen, die wir im Februar 2007 vorgeschlagen haben,
        at nun die Linke in ihrem Antrag übernommen – da
        ann ich nur sagen: herzlich willkommen im Club!
        Kleinteilige Reparaturen am BAföG werden mittel-
        ristig jedoch nicht ausreichen. Der Anteil der Kinder
        us hochschulfernen Gruppen, der ein Hochschulstu-
        ium aufnimmt, nimmt immer weiter ab: von 57 Prozent
        m Jahr 1982 auf 38 Prozent im Jahr 2006. Arbeiterkin-
        er haben mittlerweile Seltenheitswert auf dem Campus:
        on 100 Akademikerkindern gelangen 83 an die Hoch-
        chulen, von 100 Nicht-Akademikerkindern sind es nur
        3. Das BAföG mit seiner Mischung aus Zuschuss und
        23840 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
        (A) )
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        Darlehen konnte diese gewachsene Ungerechtigkeit
        nicht verhindern. Die Linke skizziert in ihrem Antrag
        vage Vorstellungen für eine strukturelle Weiterentwick-
        lung des BAföG – die grüne Bundestagsfraktion ist da
        schon deutlich weiter: Wir haben ein gerechteres grünes
        Zwei-Säulen-Modell entwickelt und beschlossen, mit
        dem wir die staatliche Studienfinanzierung stärken und
        ausbauen wollen.
        Das neue grüne Modell umfasst und kombiniert zwei
        Säulen: den Studierendenzuschuss und den Bedarfszu-
        schuss. Mit dem Studierendenzuschuss erhalten alle Stu-
        dierenden einen Sockelbetrag, der unabhängig vom Ein-
        kommen der Eltern gezahlt wird und eine
        Basisabsicherung und Unterstützung für alle schafft. Zur
        Gegenfinanzierung werden das bisherige Kindergeld so-
        wie steuerliche Freibeträge in den neuen Sockel über-
        führt. Diese familienbezogenen Leistungen kommen
        dann direkt und ohne „Umweg“ den Studierenden zu-
        gute. Dies ist ein erheblicher Paradigmenwechsel.
        Das grüne Zwei-Säulen-Modell umfasst zusätzlich
        eine starke und unerlässliche soziale Komponente: Die-
        ser Bedarfszuschuss ist anders als das derzeitige BAföG
        als nicht zurückzuzahlender Zuschuss ausgestaltet. Aus
        finanziellen Gründen liegen in den einkommensarmen
        und bildungsfernen Familien derzeit die meisten Bil-
        dungspotenziale brach. Daher begünstigen wir diese Stu-
        dierenden mit dem Bedarfszuschusses gezielt. Mit dem
        grünen Zwei-Säulen-Modell können Studierende inklu-
        sive Wohngeld und etwaiger Ausgaben für die Kranken-
        versicherung bis rund 800 Euro im Monat erhalten – also
        mehr als Empfänger des derzeitigen BAföG-Höchstsat-
        zes. Ferner können ergänzende Finanzierungsbausteine
        genutzt werden, zum Beispiel zusätzliche Stipendien so-
        wie risikoarme und sozial abgefederte Darlehen. Unser
        Modell reagiert auf vielfältige Lebens- und Studienreali-
        täten und bringt all denen Verbesserungen, die bisher
        Probleme bei ihrer Studienfinanzierung haben. Studie-
        rende aus der unteren und mittleren Mittelschicht wer-
        den sich ebenfalls besserstellen. Gerade für Mehrkindfa-
        milien ist der neue Sockelbetrag eine Erleichterung.
        Wir wollen mehr Teilhabe- und Verteilungsgerechtig-
        keit sicherstellen. Eine vollständig elternunabhängige
        Studienfinanzierung, wie es die Linke fordert, würde vor
        allem Studierende aus Gutverdiener-Haushalten begüns-
        tigen – und damit unseren Anspruch an soziale Gerech-
        tigkeit verletzen und ihm widersprechen. Studierenden
        aus einkommensreichen Elternhäusern ein genauso ho-
        hes Studierendengrundeinkommen zu überweisen wie
        Studierenden aus einkommensarmen Familien, wäre un-
        gerecht und nicht zielgenau. Das trägt nicht zur sozialen
        Öffnung der Hochschulen bei! Chancengerechtigkeit
        geht vor völliger Elternunabhängigkeit!
        Das neue grüne Zwei-Säulen-Modell leistet einen ent-
        scheidenden Beitrag zur dringend notwendigen sozialen
        Öffnung unserer Hochschulen. Die neue Studienfinan-
        zierung erfordert eine ambitionierte Reform, die zu-
        gleich politisch umsetzbar und gut vermittelbar wäre.
        Dafür werden wir streiten.
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        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur Ab-
        stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur
        Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
        (217. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 6)
        Im Rahmen der Verhandlungen zum Gesetz zur Än-
        erung der Förderung von Biokraftstoffen habe ich mich
        ür eine Steuerbefreiung des im öffentlichen Personen-
        ahverkehr einschließlich Schienennahverkehr verwen-
        eten Biodiesels eingesetzt. Diese Maßnahme hätte ei-
        en wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bedeutet –
        chließlich führt Biodiesel aus deutscher Produktion zu
        iner CO2-Reduktion von 45 Prozent gegenüber fossilem
        iesel. Weiterhin hätten von dieser Maßnahme nicht nur
        ie Verkehrsbetriebe der Kommunen profitiert, sondern
        uch die Landwirte und Biodieselproduzenten vor Ort.
        ußerdem wäre dies ein sinnvoller Beitrag zur Stärkung
        nd für den Aufbau regionaler nachhaltiger Wirtschafts-
        reisläufe gewesen.
        Ich habe das Ziel verfolgt, den Kraftstoff E 10 als
        reiwilliges Angebot einzuführen. Hierdurch wäre der
        ettbewerb auf dem Mineralölmarkt zugunsten von
        illionen Autofahrern gestärkt worden. Denn E 10 ist
        in qualitativ hochwertiger Kraftstoff, der im Vergleich
        u den Premiumsorten der großen Mineralölkonzerne
        ünstiger angeboten werden kann. Bei einer freiwilligen
        inführung hätte zudem jeder Fahrzeughalter auf der
        rundlage der Angaben des Herstellers selbst entschei-
        en können, ob er E 10 tankt oder auch nicht.
        Des Weiteren halte ich die im Gesetz enthaltene Ver-
        rdnungsermächtigung zur Zulassung des Co-Hydro-
        reating-Verfahrens ohne Zustimmung des Bundestages
        ür äußerst problematisch. Hierdurch droht eine mögli-
        herweise grenzenlose Wettbewerbsverzerrung zuun-
        unsten des mittelständischen Mineralölhandels. Denn
        ie ab 1. Januar 2010 vorgesehene Gesamtquote von
        ,25 Prozent kann ohne das Inverkehrbringen von E 10
        nd die gleichzeitige Möglichkeit des Co-Hydrotreatings
        ur noch von den großen Mineralölkonzernen erfüllt
        erden.
        Auf die mittelständischen Firmen kämen hingegen
        ährliche Ausgleichszahlungen in Höhe von mindestens
        00 Millionen Euro zu. Da diese Belastungen nicht ein-
        ach auf die Kunden umgelegt werden können, wäre ein
        irtschaftliches Arbeiten nicht mehr möglich.
        Ich werde mich in den nächsten Wochen dafür einset-
        en, dass der im Entschließungsantrag zum Gesetz von
        PD und Union formulierte Wille, die Verordnungser-
        ächtigung unter Parlamentsvorbehalt zu stellen, umge-
        etzt wird.
        Für all die genannten Vorschläge habe ich innerhalb
        er Koalition keine mehrheitliche Unterstützung erfah-
        en. Jedoch erachte ich die Bemühungen hinsichtlich ei-
        er Nachhaltigkeitsverordnung als notwendig und sehr
        ositiv. Deshalb enthalte ich mich bei der Abstimmung
        ber dieses Gesetz der Stimme.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009 23841
        (A) )
        (B) )
        Anlage 11
        Berichtigung
        zu der Beschlussempfehlung des Innenaus-
        schusses auf Drucksache 16/12711 zu dem Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus
        2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
        (Zusatztagesordnungspunkt 16)
        1) Der Einleitungssatz lautet: „Der Bundestag hat mit
        Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz
        beschlossen:“
        2) Die in Nummer 5 und Nummer 10 des Änderungs-
        antrages enthaltenen Änderungen der Überschriften
        der §§ 8 und 17 gelten auch für die Inhaltsübersicht
        zu Artikel 1 und lauten somit in deren Abschnitt 2
        „§ 8 Erhebungen an Anschriften mit Sonderberei-
        chen“ und in Abschnitt 4 „§ 17 Bewertung der Quali-
        tät der Zensusergebnisse“.
        3) Die Überschrift des neuen § 25 lautet „Finanzzuwei-
        sung“ und ist ebenfalls in die Inhaltsübersicht bei
        Abschnitt 6 als „§ 25 Finanzzuweisung“ aufzuneh-
        men.
        Anlage 12
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 857. Sitzung am 3. April
        2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
        stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
        des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Gesetz zur Änderung truppenzollrechtlicher Vor-
        schriften und anderer Vorschriften (Truppenzoll-
        rechtsänderungsgesetz)
        – Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei
        der Entfernungspauschale
        – Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanz-
        marktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungs-
        gesetz – FMStErgG)
        – Viertes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen
        Eisenbahngesetzes
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Oktober 2004
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-
        Dschamahirija über die Förderung und den ge-
        genseitigen Schutz von Kapitalanlagen
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. November
        2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
        und dem Haschemitischen Königreich Jordanien
        über die Förderung und den gegenseitigen Schutz
        von Kapitalanlagen
        – Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
        (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)
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        Der Abgeordnete Dieter Grasedieck hat darum gebe-
        n, bei dem Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung
        es Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von
        chwangerschaftskonflikten auf Drucksache 16/11347
        achträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen
        u werden.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
        atz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
        u den nachstehenden Vorlagen absieht:
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2009
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
        Ausgabe bei Kapitel 06 15 Titel 681 12
        – Leistungen nach dem Heimkehrerentschädigungs-
        gesetz – bis zu einer Höhe von 5,07 Mio. Euro
        – Drucksachen 16/12263, 16/12357 Nr. 1.3 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2009
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine außerplan-
        mäßige Ausgabe bei Kapitel 08 02 Titel 532 01
        – Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der
        authentos GmbH (Bundesdruckerei) – bis zur Höhe von
        4,8 Mio. Euro
        – Drucksachen 16/12478, 16/12524 Nr. 4 –
        Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für
        konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2004 (Rüstungs-
        exportbericht 2004)
        – Drucksache 16/507 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für
        konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2005 (Rüstungs-
        exportbericht 2005)
        – Drucksache 16/3730 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für
        konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2006 (Rüstungs-
        exportbericht 2006)
        – Drucksache 16/8855 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission
        2006/2007
        – Drucksachen 16/10140, 16/10398 Nr. 1.1 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht über die stärkere Verzahnung von Maßnahmen
        der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Ansatz der
        Exportunterstützung für Erneuerbare Energien
        – Drucksachen 16/10476, 16/10949 Nr. 3 –
        23842 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. April 2009
        (A) (C)
        (B) (D)
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Neunter Bericht der Bundesregierung über die Aktivi-
        täten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der
        einzelnen Rohstoffabkommen
        – Drucksachen 16/10760, 16/10949 Nr. 10 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Jahresgutachten 2008/09 des Sachverständigenrates zur
        Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
        – Drucksache 16/10985 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62
        Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
        Strom und Gas 2007: Wettbewerbsdefizite und zöger-
        liche Regulierung
        – Drucksache 16/7087 –
        Stellungnahme der Bundesregierung
        – Drucksachen 16/11366, 16/11478 Nr. 1.5 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission
        2006/2007
        – Drucksache 16/10140 –
        Stellungnahme der Bundesregierung
        – Drucksachen 16/11558, 16/11718 Nr. 1.8 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Jahreswirtschaftsbericht 2009 der Bundesregierung
        Konjunkturgerechte Wachstumspolitik
        – Drucksache 16/11650 –
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Entwicklung und Wiederaufbau Afghanistans
        – Drucksachen 16/10477, 16/10949 Nr. 4. –
        91, 1
        0, T
        218. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 24. April 2009
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12