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    Plenarprotokoll 16/215 Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Günther H. Oettinger, Ministerpräsident (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ Handwerk (Drucksachen 16/7783, 16/10022) . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Mitte stärken – Mittelstand ins Zentrum der Wirt- schaftspolitik rücken (Drucksache 16/12326) . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) 23363 D 23365 D 23367 B 23369 B 23372 C 23374 C 23377 A 23378 C 23379 A 23388 D 23389 A 23389 A 23390 B 23390 D 23392 B 23393 C Deutscher B Stenografisch 215. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Absetzung des Zusatztagesordnungspunktes 9 Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Drucksache 16/12410) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zur zwei- ten Föderalismusreform (Drucksache 16/12400) . . . . . . . . . . . . . . . B D D F J T a 23363 A 23363 A 23363 B 23363 B DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23380 A 23380 D undestag er Bericht ung 27. März 2009 t : ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ingolf Deubel, Staatsminister (Rheinland-Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . agesordnungspunkt 31: ) Große Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Birgit Homburger, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bürokratische Belas- tungen statistischer Erhebungen für das 23382 A 23383 A 23384 C 23386 C 23387 C (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23393 D 23394 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der par- lamentarischen Kontrolle der Nach- richtendienste des Bundes (Drucksache 16/12411) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundge- setzes (Artikel 45 d) (Drucksache 16/12412) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der parla- mentarischen Kontrolle der Geheim- dienste sowie des Informationszugangs- rechts (Drucksache 16/12189) . . . . . . . . . . . . . . . d D D T W H D T Z d E G ( H D K P H S T B s A K A K b ( G H K K M 23396 A 23397 D 23399 C 23399 D 23400 A 23401 C 23402 A 23404 C 23405 D 23408 A 23409 B 23409 C 23409 C ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Nešković, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Norman Paech, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Kontroll- gremiumgesetzes (Drucksache 16/12374) . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 33: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines rsten Gesetzes zur Änderung des Artikel-10- esetzes Drucksachen 16/509, 16/12448) . . . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . agesordnungspunkt 34: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu dem ntrag der Abgeordneten Katrin Kunert, atja Kipping, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: eine Anrechnung der Abwrackprämie ei ALG II und Eingliederungshilfe Drucksachen 16/12114, 16/12358) . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23409 D 23409 D 23411 B 23413 A 23415 A 23416 A 23417 C 23419 A 23419 B 23420 B 23421 A 23422 D 23423 C 23424 A 23425 A 23426 B 23426 B 23427 B 23428 A 23428 D 23430 A 23431 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 III Tagesordnungspunkt 35: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Cornelia Behm, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sicherung der inter- kommunalen Zusammenarbeit (Drucksachen 16/9443, 16/11976) . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Sicherung der interkommunalen Zusammenarbeit (Tagesordnungspunkt 35) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23432 B 23432 D 23433 A 23434 B 23435 B 23435 D 23436 D 23437 C 23438 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23363 (A) ) (B) ) 215. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 2 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23433 (A) ) (B) ) Hempelmann, Rolf SPD 27.03.2009 Rauen, Peter CDU/CSU 27.03.2009 Granold, Ute CDU/CSU 27.03.2009 Gruß, Miriam FDP 27.03.2009 Maurer, Ulrich DIE LINKE 27.03.2009 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 27.03.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 27.03.2009* Ahrendt, Christian FDP 27.03.2009 Aigner, Ilse CDU/CSU 27.03.2009 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Arndt-Brauer, Ingrid SPD 27.03.2009 Barth, Uwe FDP 27.03.2009 Bartol, Sören SPD 27.03.2009 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Dr. Berg, Axel SPD 27.03.2009 Brunkhorst, Angelika FDP 27.03.2009 Bülow, Marco SPD 27.03.2009 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 27.03.2009 Carstensen, Christian SPD 27.03.2009 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 27.03.2009 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 27.03.2009 Dreibus, Werner DIE LINKE 27.03.2009 Duin, Garrelt SPD 27.03.2009 Dr. Enkelmann, Dagmar DIE LINKE 27.03.2009 Freitag, Dagmar SPD 27.03.2009 Gabriel, Sigmar SPD 27.03.2009 Dr. Geisen, Edmund Peter FDP 27.03.2009 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.03.2009 Gleicke, Iris SPD 27.03.2009 Gradistanac, Renate SPD 27.03.2009 H H H H H D H H I J K K K D K L L L L D L D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten erlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 ermann, Winfried BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 ill, Hans-Kurt DIE LINKE 27.03.2009 irsch, Cornelia DIE LINKE 27.03.2009 öger, Inge DIE LINKE 27.03.2009 r. Högl, Eva SPD 27.03.2009 off, Elke FDP 27.03.2009 oppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 brügger, Lothar SPD 27.03.2009 ung (Karlsruhe), Johannes SPD 27.03.2009 elber, Ulrich SPD 27.03.2009 opp, Gudrun FDP 27.03.2009 orte, Jan DIE LINKE 27.03.2009 r. Küster, Uwe SPD 27.03.2009 unert, Katrin DIE LINKE 27.03.2009 afontaine, Oskar DIE LINKE 27.03.2009 ange (Backnang), Christian SPD 27.03.2009 aurischk, Sybille FDP 27.03.2009 enke, Ina FDP 27.03.2009 r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 27.03.2009 ötzer, Ulla DIE LINKE 27.03.2009 r. Lotter, Erwin FDP 27.03.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 23434 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Sicherung der inter- kommunalen Zusammenarbeit (Tagesord- nungspunkt 35) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Ja, auch ich bin der festen Überzeugung, dass die interkommunale Zusam- menarbeit ein wesentlicher Bestandteil der Organisa- tionshoheit unseres Staates ist. Sicherlich gilt es, diese – durch unseren föderalen Staatsaufbau auch notwendi- gen – Strukturen auch im europäischen Staatenbund zu schützen. Die Verwaltungszusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften ist ein geeignetes Mittel interner Staatsorganisation, ganz besonders, wenn es darum geht, im Interesse des Gemeinwohls Leistun- gen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen. In strukturschwachen Regionen ist gerade bei der Siche- rung der Grundvorsorge die interkommunale Zusam- m l l h t u ß n s B d t A f Z U g B ti v d W s u l s w d d w t v B d b d c F ß u d l m g A m d t V d O v g b g Reichenbach, Gerold SPD 27.03.2009 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 27.03.2009 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 27.03.2009 Schily, Otto SPD 27.03.2009 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 27.03.2009 Dr. Schwanholz, Martin SPD 27.03.2009 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 27.03.2009 Staffelt, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Tauss, Jörg SPD 27.03.2009 Ulrich, Alexander DIE LINKE 27.03.2009 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 27.03.2009 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 27.03.2009 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 27.03.2009 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.03.2009 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich (C (D enarbeit ein wichtiger Stützpfeiler. Dieser darf nicht eichtfertig dem Wettbewerb ausgesetzt werden. Es bleibt jedoch bei meinen bereits im November etzten Jahres formulierten drei Einwänden gegen den ier von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag: Sie fordern, den Ausbau interkommunaler Koopera- ion konsequent und gezielt durch Förderprogramme zu nterstützen. Sie lassen bei dieser Forderung jedoch au- er Acht, dass bei der Frage der innerstaatlichen Orga- isation der Bundesgesetzgeber nur über sehr einge- chränkte Kompetenzen verfügt. Ganz im Sinne unseres estrebens nach Subsidiarität ist jede Instanz unterhalb es Bundesstaats auch wieder für die eigene Organisa- ion zuständig. Demnach sind bei staatlich zu lösenden ufgaben – wie der Einrichtung von Förderprogrammen ür interkommunale Kooperationen – zuerst und im weifel immer die Länder für die Einrichtung und die msetzung zuständig. Ich habe bereits in meiner letzten Rede darauf hin- ewiesen, dass die Aktivitäten des Bundesamtes für auordnung und Raumwesen den Ländern hier als Orien- erung dienen könnten. Hier werden zahlreiche Modell- orhaben zu erfolgreicher interkommunaler Kooperation urchgeführt. Die Bundesländer Hessen und Nordrhein- estfalen haben bereits Förderprogramme aufgelegt, die ich eng an die Empfehlungen des Bundesamtes halten nd sich guter Resonanz erfreuen. Bayern und das Saar- and befinden sich derzeit in der Planungsphase. Im Ge- präch mit Vertretern der zuständigen Landesbehörden urde mir vermittelt, dass es nicht erwünscht sei, wenn er Bund hier in Konkurrenz zu den Ländern treten und ie Förderung im kommunalen Bereich an sich ziehen ürde. Für mich ist und bleibt die föderale Organisa- ionsweise und somit auch Entscheidungsfreiheit nach- ollziehbar: Die Landesregierungen kennen die lokalen edürfnisse, ein bundeseinheitliches Programm würde er Komplexität des Themas gewiss nicht gerecht. Auch beim Punkt 5 sehe ich ähnlich gelagerte Pro- leme: Gerade eine Formulierung wie „ … auf die Län- er dahingehend einzuwirken, dass sie in ihren gesetzli- hen Regelungen die private Beteiligung bei zulässigen ormen der interkommunalen Kooperation ausschlie- en“ halte ich für mehr als unglücklich. Im Übrigen: Der Antrag kommt verspätet. Wir haben ns Ende letzten Jahres intensiv mit der Novellierung es deutschen Vergaberechts auseinandergesetzt. Nach angen Kämpfen – besonders im Bereich der interkom- unalen Zusammenarbeit – sind wir zu einer Einigung ekommen. Es ist darum gegangen, die Interessen der uftraggeberseite und die Interessen der Auftragneh- erseite sinnvoll miteinander zu vereinen. Wir haben abei weder einer Liberalisierung zu sehr Rechnung ge- ragen noch haben wir der Rekommunalisierung zu sehr orschub geleistet. Denn einerseits muss das Interesse es Staates an einer möglichst freien Ausübung seiner rganisationshoheit gesichert bleiben, andererseits muss erhindert werden, dass unter dem Deckmantel der Or- anisationshoheit öffentliche Aufträge gezielt am Verga- erecht vorbeidirigiert und ganze Wirtschaftszweige ge- enüber der Staatswirtschaft benachteiligt werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23435 (A) ) (B) ) Als Kommunalpolitiker konnte ich die Bedenken der öffentlichen Auftraggeber verstehen. Hätten wir die in- terkommunale Kooperation dem Vergaberecht unterwor- fen, wäre dies de facto auf eine Privatisierungspflicht hi- nausgelaufen. Die Entscheidung, ob eine Leistung am Markt eingekauft oder selbst ausgeführt wird, obliegt al- leine den betroffenen staatlichen Einheiten. So ging es bei der Novelle des Vergaberechts in erster Linie darum, Kommunen zu ermöglichen, miteinander Kooperationen einzugehen, und nicht darum, ihnen zu ermöglichen, sich dem Wettbewerb zu verschließen. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung ist und bleibt ein hohes Gut im Selbstverständnis des deutschen Staates und ge- hört geschützt. Für die Position der Wirtschaft sprachen wirtschafts- politische Überlegungen, mit denen ich mich als CSUler durchaus identifizieren kann: Die Ausschreibung be- stimmter Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, etwa im Bereich der Abwasserentsorgung, kann die Marktzu- gangschancen von Privatunternehmen und gerade auch von Mittelständlern verbessern. Dies ist und bleibt poli- tisch von unserer Fraktion gewollt. Auch politisch ge- wollt ist es, im Bereich der öffentlichen Aufträge kos- teneffizient zu wirtschaften. Deshalb appellieren wir an die öffentlichen Auftraggeber, immer sorgfältig zu prü- fen, ob nicht eine Vergabe an private Unternehmen unter dem Aspekt der Kostenersparnis und Entlastung der öf- fentlichen Haushalte vorteilhafter ist, als die Aufträge selbst auszuführen. Das ist auch „Organisationsfreiheit“, das ist eine fundamentale Entscheidungskompetenz und -pflicht der Kommunalpolitik. Wir dürfen bei der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit die Auswirkungen für mittelständische Unternehmen der Privatwirtschaft nicht außer Acht las- sen. Die Details zu den Diskussionen, die wir um einen Kompromiss zwischen Privatwirtschaft und kommuna- len Betrieben bei der Novelle des Vergaberechts geführt haben, habe ich Ihnen ja bereits in früheren Reden erläu- tert. Hier jetzt wieder anzusetzen, wo wir gerade einen für alle tragbaren Kompromiss gefunden haben, halte ich für unnötig. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Wir sind uns einig darin, dass die interkommunale Zusammen- arbeit für die gemeinsame Erledigung von öffentlichen Aufgaben unverzichtbar ist. Zum einen ermöglicht sie den Städten, Kreisen und Gemeinden, ihre Aufgaben kostengünstig und damit wirtschaftlicher zu erfüllen, da sie Größenvorteile nutzen können und so von Synergie- effekten profitieren. Zum anderen wird sie schlichtweg notwendig, wenn eine Kommune eine Aufgabe tech- nisch oder aus anderen Gründen nicht allein erledigen kann. Und zum dritten sind viele Städte und Gemeinden einfach aufgrund ihrer angespannten Finanzlage zur ge- meinsamen Aufgabenwahrnehmung gezwungen. Dabei agieren die Kommunen allerdings nicht im rechtsfreien Raum. Die interkommunale Zusammen- arbeit ist Teil der kommunalen Organisationshoheit, die wiederum als wichtiger Bestandteil der Selbstverwal- tungsgarantie durch Art. 28 GG verfassungsrechtlich ge- s v t g u Z N V c r l e Z m z V a u s d D s d h z f a u a b c P l t r d w n s r m b t A s s m d g A w T d a (C (D chützt ist. Man müsste eigentlich meinen, dass dieser erfassungsrechtliche Schutz ausreichend sei, um die in- erkommunale Zusammenarbeit zu sichern. Leider weit efehlt, denn EuGH, verschiedenen deutschen Gerichten nd Teilen der Privatwirtschaft ist die interkommunale usammenarbeit ein Dorn im Auge. Sie drängen mit achdruck darauf, Aufträge zwischen der öffentlichen erwaltung und den übrigen Einrichtungen des öffentli- hen Rechts in weiten Teilen dem Diktum des Vergabe- echts zu unterwerfen. Dass Sie diesen Bestrebungen Einhalt gebieten wol- en, findet grundsätzlich meine volle Zustimmung. Denn s war bei der Reform des Vergaberechts auch unser iel, die zunehmende Überlagerung des Rechts der kom- unalen Zusammenarbeit durch das Vergaberecht auf- uheben. Durch eine eindeutige Regelung im GWB zur ergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammen- rbeit wollten wir Rechtssicherheit für Städte, Kreise nd Gemeinden schaffen. Leider ist das im parlamentari- chen Verfahren in letzter Minute vom Wirtschaftsflügel er CDU/CSU-Fraktion verhindert worden, der dem ruck der einschlägigen Wirtschaftsverbände nicht tandhalten konnte oder wollte und sogar ein Scheitern er gesamten Vergaberechtsreform in Kauf genommen ätte. Dieser Kompromiss kann für uns natürlich nicht ufriedenstellend sein und war es im Übrigen auch nicht ür den Bundesrat, der sich in einem Entschließungs- ntrag klar dafür ausgesprochen hat, bestehende Rechts- nsicherheiten bei der interkommunalen Zusammen- rbeit und anderen staatlichen Kooperationen zu eseitigen und bei der EU-Kommission auf eine entspre- hende Klarstellung hinzuwirken. Für uns bleibt dieser unkt also zwingend auf der politischen Tagesordnung. Eines möchte ich abschließend nochmals ausdrück- ich betonen: Die interkommunale Zusammenarbeit un- erliegt bereits heute weder dem europäischen Vergabe- echt noch dem deutschen Vergaberecht im GWB. Bei er interkommunalen Zusammenarbeit geht es um Ver- altungsorganisation und nicht um Beschaffung. Zu den anderen Forderungen Ihres Antrages kann ich ur sagen: Das sind nicht mehr als gut gemeinte Ab- ichtserklärungen. Denn grundsätzlich liegt die konkrete echtliche Ausgestaltung der interkommunalen Zusam- enarbeit in den Händen der Länder und da soll sie auch leiben. Diese Entscheidungshoheit sollten Sie respek- ieren. Paul K. Friedhoff (FDP): Wir debattieren hier einen ntrag der Grünen aus dem Juni letzten Jahres. Danach ollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, mit Be- chaffungen oder Dienstleistungen eine andere Kom- une direkt zu beauftragen. Problematisch ist, dass es en Kommunen bei dieser Art öffentlicher Auftragsver- abe möglich ist, ein Vergabeverfahren zu umgehen. Ich glaube kaum, dass die Fraktion der Grünen ihren ntrag aus dem letzten Sommer heute noch so stellen ürde. Ich hatte bereits in meiner Plenarrede zu diesem hema im November letzten Jahres darauf hingewiesen, ass die überwiegende Mehrheit der zum Vergaberecht ngehörten Sachverständigen sich deutlich gegen Forde- 23436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 (A) ) (B) ) rungen, wie sie in diesem Antrag enthalten sind, ausge- sprochen hat. Die Fachleute bestätigten vielmehr die von meiner Fraktion vorgebrachten Hinweise auf die Gefah- ren, die in einer Ausweitung der interkommunalen Zu- sammenarbeit liegen würden. Vor allem die Bürger würden es nicht verstehen, wenn es erleichtert werden sollte, mit den von ihnen erwirt- schafteten Geldern leichtfertig umzugehen. Die Vor- schriften des Vergaberechts sollen in erster Linie eine wirtschaftliche Beschaffung erreichen. Verschwendung soll im Sinne der Bürger verhindert werden. Auch die mittelständische Wirtschaft könnte nicht verstehen, warum ihre Unternehmen als private Auftrag- nehmer sich den hohen Anforderungen der Vergabe- verfahren stellen sollen, während bei öffentlichen Auf- tragnehmern der bequeme Weg ohne Ausschreibung und ohne Wettbewerb offenstünde. Eine krasse Wettbe- werbsverzerrung zulasten der regionalen Unternehmen wäre unausweichlich die Folge einer Ausweitung inter- kommunaler Zusammenarbeit. Der Wirtschaftsausschuss hat den vorliegenden An- trag folgerichtig Ende Januar dieses Jahres abgelehnt. Gerade in dieser Zeit allgemeinwirtschaftlicher Schwä- che dürfen die zu beauftragenden Mittelständler nicht noch mehr belastet werden. Es ist von den Kommunen nicht zu viel verlangt, dass sie ein – für sie vielleicht un- bequemes – Vergabeverfahren anstrengen müssen, bevor sie Steuergeld ausgeben. Die Mittelständler vor Ort sind aktuell auf jeden Auftrag der öffentlichen Hand ange- wiesen. Es wäre überhaupt nicht vermittelbar, wenn Kommunen zu ihren Lasten von den Anforderungen des Vergaberechts zwecks interkommunaler Zusammenar- beit freigestellt würden. Gerade von den Grünen, die doch das Gebot der Transparenz angeblich so hoch halten, hätte ich erwartet, dass sie für größtmögliche Transparenz auch in deut- schen Vergabeverfahren sind. Stattdessen wollen sie die interkommunale Zusammenarbeit fördern, in der sie eine „verwaltungsinterne Lösung“ sehen, für die das Verga- berecht nicht gelten solle. Als Begründung hierfür wird angeführt, dass die An- wendung des Vergaberechts einen faktischen Privatisie- rungszwang auslösen würde. Nun ist es, wie Sie wissen, nicht so, dass meine Fraktion etwas gegen Privatisierun- gen einzuwenden hätte. Jedoch ist die Argumentation hier falsch und zeigt Unkenntnis des Wesens der öffent- lichen Vergabe. Sinn des Vergabeverfahrens sind gleiche und gerechte Chancen auf Aufträge. Es fordert daher auch niemand, dass sich kommunale, also öffentliche Auftragnehmer an Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern nicht mehr beteiligen dürfen. Es wird nur gefordert, dass für alle potenziellen Auftragnehmer die gleichen Bedingun- gen eines fairen Wettbewerbs um den zu erlangenden Auftrag gelten. Wenn die öffentlichen Bewerber gut und effizient sind, brauchen sie den Wettbewerb mit den pri- vaten nicht zu fürchten. Wenn sie ineffizient und zu teuer sind, sollten sie ihr Geschäftsmodell überprüfen. Die V k m s H s b m i s r f v l w a d n S F f w g V m v t k a l l s a k t d v d m b e W l b n d a L m t b (C (D ergabe an zu teure oder zu schlechte Auftragnehmer ann und darf niemals im Sinne der vergebenden Kom- une sein. Ihre Beschaffung muss stattdessen stets wirt- chaftlich sein. Dies wird unter dem Eindruck klammer aushalte der Gemeinden wohl niemand ernsthaft be- treiten können. Wenn die Grünen in ihrem Antrag denn auch schrei- en, dass die von ihnen so geschätzte Art des Zusam- enwirkens von Gemeinden ein erforderliches Mittel st, um kosteneffizient Leistungen zu erbringen, haben ie dabei scheinbar den Grundgedanken des Vergabe- echts völlig aus den Augen verloren. Dieser liegt darin, ür die öffentliche Hand einen wirtschaftlichen Einkauf on Leistungen zu gewährleisten. Und diese Wirtschaft- ichkeit lässt sich ohne Wettbewerb nicht erreichen. Aktuell zeigt die teils nicht sehr sachgerechte Ver- endung der an die Kommunen ausgeschütteten Mittel us dem zweiten Konjunkturpaket der Bundesregierung, ass bei der Auftragsvergabe die Anforderungen an ei- en gerechten Wettbewerb nicht sinken dürfen. Damit ie mich an dieser Stelle nicht falsch verstehen: Die DP-Fraktion ist strikt gegen die Einbindung vergabe- remder Kriterien in das Verfahren. Sozial- und Um- eltpolitik und allgemeinpolitische Ziele haben im Ver- abeverfahren nichts zu suchen. Jegliche Nutzung des ergabeverfahrens als Vehikel zum Transport gut ge- einter anderer Ziele verzögert die Auftragsvergabe und erteuert sie in der Regel auch. Die Möglichkeit einer vom Grünenantrag favorisier- en Auftragsvergabe nach Gutdünken an befreundete ommunale Betriebe klingt für Bürgermeister sicher ttraktiv, aber sie gefährdet den Wettbewerb bei öffent- ichen Aufträgen: Während sich Kommunen zur Aus- astung ihrer Eigenbetriebe teure Aufträge hin- und her- chanzen können, bleiben die privaten Unternehmer ußen vor. Die Transparenz sinkt und die Wirtschaftlich- eit dieser Art der Beschaffung ist nicht gewährleistet. Eine Wirtschaftlichkeitskontrolle würde bei verstärk- er kommunaler Verflechtung immer weniger stattfin- en. Unter dem Leitbild einer transparenten Auftrags- ergabe der öffentlichen Hand verbietet sich geradezu ie Schaffung der Möglichkeit, Betriebe anderer Kom- unen ohne Ausschreibung zu beauftragen. Das Verga- erecht soll fairen Wettbewerb sicherstellen und es nicht twa den Kommunen einfach machen, unerwünschten ettbewerb auszuschalten. Lassen Sie es mich abschließend nochmals klarstel- en: Wenn kommunale Unternehmen gut wirtschaften, rauchen sie den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft icht zu fürchten. Es gibt deshalb auch keinen Grund, ie städtischen Betriebe von den Vergabevorschriften uszunehmen und so vor Wettbewerb zu schützen. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Die Fraktion Die inke unterstützt den Antrag der Grünen, die interkom- unale Zusammenarbeit zu sichern. Dies ist umso wich- iger geworden, weil die Bundesregierung beim Verga- erecht den Schwanz vor dem BDI eingezogen hat. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23437 (A) ) (B) ) Nach einer beispiellosen Intervention der Industrie hat die Koalition auch noch die letzte fortschrittliche Rege- lung in ihrer Vergaberechtsnovelle, die zur interkommu- nalen Zusammenarbeit, aus dem Gesetz gestrichen. Die Folge ist, dass insbesondere in dem für die Kommunen wichtigen Zukunftsthema der interkommunalen Koope- ration eine weitgehende Ausschreibungspflicht beibehal- ten wird. Das heißt, obwohl beide Kommunen eine Auf- gabe öffentlich wahrnehmen wollen, werden sie in vielen Fällen zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben gezwungen. Ob eine Kommune sich entscheidet, den Winterdienst zusammen mit der Nachbargemeinde erledigen zu lassen oder an Private zu vergeben – das ist eine Frage der De- mokratie, das ist eine Frage, die der Stadtrat zu entschei- den hat und nicht die vom BDI bezahlten Juristen. Und dabei muss es unerheblich sein, ob dies eine Kommune alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erledigt. Wohlgemerkt geht es uns dabei um regionale Zusammenarbeit und um regionale Wirtschaftskreisläufe. Es geht um die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen oder innerhalb einer Region auch über die Grenzen von Bundesländern oder Staaten hinweg. Interkommunale Zu- sammenarbeit darf nicht dazu führen, die Kommunen miteinander in den bundesweiten Wettbewerb zu treiben. Wenn eine Kommune am einen Ende der Republik sich die Versorgung der Menschen in einer Kommune am an- deren Ende oder gar im Ausland unter den Nagel reißt, würde sie sich von ihrer Aufgabe, der Sicherstellung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen für die Bür- gerinnen und Bürger im eigenen Gebiet zu weit weg ent- fernen. In solchen Fällen agieren die Kommunen nicht anders als Private und haben dafür keinen besonderen Schutz verdient. Anders gesagt: Wenn die Stadtwerke München mit der Gemeinde Sauerlach kooperieren, um ein geothermisches Kraftwerk zu errichten, so macht das Sinn, eine europaweite Ausschreibung wäre hier irr- witzig. Wenn die Mannheimer Stadtwerke die Köthener Stadtwerke aufkaufen, spielen sie nur das Spiel der gro- ßen EVU mit. Interkommunale Zusammenarbeit nimmt angesichts der prekären finanziellen Situation von Kommunen ei- nen immer größeren Stellenwert ein. Insbesondere für kleinere und strukturschwächere Gemeinden ist die Zu- sammenarbeit mit anderen Kommunen ein wichtiges Mittel, ihre Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wer diese Zusammenarbeit jedoch als reines Instrument von Rationalisierung versteht, greift zu kurz. Dann erreicht er keine Verbesserung der öffentlichen Leistungen. Im Gegenteil, die Wege der Bürgerinnen und Bürger zu den Einrichtungen ihrer Gemeinde wer- den immer länger und umständlicher. Uns muss es darum gehen, im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Bereitstellung öffentlicher Infra- struktur und des Ausbaus sozialer und kultureller Ange- bote die Kommunen in die Lage zu versetzen, durch Zusammenarbeit mit ihren Nachbarkommunen Synergie- effekte im Sinne der Bevölkerung zu nutzen. In vielen R m k d h l G G b n W d a U z s B P d k f s z d – l s s m D S a p Z s e a v d g K t m N l W e t k D s s f P V (C (D egionen gibt es hierzu bereits langjährige Erfahrungen; an denke nur an den öffentlichen Personennahverkehr. Es wird jedoch auch immer Bereiche geben, in denen ommunale Kooperation schwierig ist, insbesondere ort, wo die Kommunen miteinander im Wettbewerb ste- en, bei der Einwohnerzahl und bei der Gewerbeansied- ung. Zumindest bei letzterem würde der Vorschlag der rünen, im Falle gemeinsamer grenzüberschreitender ewerbegebiete einen Verteilungsmodus für die Gewer- esteuer einzuführen, einen positiven Effekt haben kön- en. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ir haben heute abschließend einen Antrag zu verhan- eln, der zum Ziel hat, die interkommunale Zusammen- rbeit zwischen Kommunen ohne Beteiligung privater nternehmen – also die Kooperationen zwischen 100-pro- entigen kommunalen Trägern – wieder auf eine rechts- ichere Basis zu stellen. Wir Grüne sind uns mit den undesländern einig, dass es sich um ein drängendes roblem handelt, schließlich geht es um die Sicherung er öffentlichen Daseinsvorsorge, die gerade in diesen risengeschüttelten Zeiten einen besonderen Stellenwert ür Bürgerinnen und Bürger hat. Vor allem in struktur- chwachen und ländlichen Regionen ist die Kooperation wischen kommunalen Trägern inzwischen ein zwingen- es Erfordernis geworden, um öffentliche Leistungen von der Wasserversorgung bis zu den Volkshochschu- en – wirtschaftlich erbringen zu können. Gerade in die- en Regionen, in denen die demografische Entwicklung chon heute ihre Spuren hinterlässt, ist es für die Kom- unen wichtig, bei der Erbringung ihrer öffentlichen ienstleistungen Synergieeffekte zu nutzen. Die EU-Kommission und der EuGH beziehen – wie ie wissen – verstärkt vergaberechtlich die Zusammen- rbeit zwischen kommunalen Organisationen in die euro- aweite Ausschreibungspflicht ein. Solche kommunalen usammenschlüsse sind jedoch eine rein organisatori- che Entscheidung. Deshalb brauchen wir jetzt endlich ine klarstellende Regelung, sowohl im EU-Recht als uch auf Bundes- und Landesebene. Und hier, meine erehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD und er Union, haben Sie ganz offensichtlich ihre Hausauf- aben nicht gemacht. Was ist denn aus der Zusage des ollegen Dr. Nüßlein in der ersten Lesung dieses An- rags geworden, die Koalition regele das Problem schon it einer Negativdefinition in § 99 Abs. 1 Satz 2 GWB? ichts dergleichen wurde umgesetzt. Die besagte Rege- ung, die noch im Regierungsentwurf zum Gesetz gegen ettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten war und in weiterer Schritt in Richtung Rechtsklarheit über in- erkommunale Zusammenarbeit gewesen wäre, wurde urz vor Verabschiedung der Vergaberechtsnovelle im ezember 2008 wieder gestrichen. Union und SPD las- en sich vor den Karren mancher Wirtschaftsverbände pannen und leisten mit ihrer unterlassenen Hilfestellung ür die kommunale Zusammenarbeit einem faktischen rivatisierungszwang für öffentliche Dienstleistungen orschub. Sogar die Aufforderung ihrer Parteikollegen 23438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 (A) ) (B) ) in der Bundesratssitzung vom 13. Februar 2009, die Negativdefinition in § 99 GWG wieder aufzunehmen, lassen sie ungerührt verhallen, und belassen es bei beste- hender Rechtsunsicherheit für kooperationswillige Kom- munen. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, Sie lassen hier die Städte und Gemeinden im Stich. Mit Ihrer Weigerung, eine rechtliche Klarstellung zugunsten interkommunaler Zusammenarbeit ohne Be- teiligung Privater auf den Weg zu bringen, verhindern Sie auch eine eindeutige Abgrenzung zu den öffentlich- privaten Partnerschaften. Sie setzen mit Ihrer in dieser Sitzungswoche eingebrachten Initiative „Faire Wettbe- werbsbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften“ gezielt Prioritäten für öffentlich-private Partnerschaften. Während Sie die von uns geforderten Programme zur Unterstützung kommunaler Kooperationen verweigern, fördern Sie aktiv Modellprojekte für öffentlich-private Partnerschaften. Wir Grüne sind nicht prinzipiell gegen öffentlich-private Partnerschaften, wenn sie transparent und so ausgestaltet sind, dass die Kontrolle des öffentli- chen Auftraggebers eindeutig gegeben ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass nicht Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden. Wenn Sie jetzt jedoch das Tor für öffentlich-private Partnerschaften weit öff- nen und es für die interkommunale Zusammenarbeit schließen, dann treiben Sie die Kommunen offensiv in die Privatisierung. Sie missachten damit ganz empfind- lich das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesen krisenhaften Zeiten lieber auf öffentliche Dienstleistungen der Kommunen verlassen. Im Einklang mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Ländern fordere ich Sie auf, jetzt umgehend die ur- sprünglich geplante rechtliche Klarstellung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf den Weg zu bringen und die erforderliche Rechtssicherheit für inter- kommunale Zusammenarbeit zu schaffen. Zudem müs- sen Sie auf EU-Ebene darauf hinarbeiten, dass eine sekundärrechtliche Klarstellung zugunsten der interkom- munalen Zusammenarbeit erfolgt. Kurz: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Abgeordnete Dr. Annette Schavan hat darum ge- beten, bei dem Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patienten- verfügungsgesetz – PatVerfG) auf Drucksache 16/11360 nachträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden. Die Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels und Dr. Konrad Schily haben darum gebeten, bei dem Ent- wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschafts- konflikten auf Drucksache 16/11347 nachträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden. g O D t A s c r s v l m d r (C (D Die Abgeordnete Dr. Margrit Spielmann hat darum ebeten, bei dem Antrag Programm „Stadtumbau st“ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms auf rucksache 16/12284 nachträglich in die Liste der An- ragsteller aufgenommen zu werden. Die Fraktion Die Linke hat mitgeteilt, dass sie den ntrag Sicherheit und Zukunft – Initiative für ein ozial gerechtes Antikrisenprogramm auf Drucksa- he 16/12245 zurückzieht. Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senio- en, Frauen und Jugend hat mitgeteilt, dass der Aus- chuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung on einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vor- age absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetzes – Drucksachen 16/5400, 16/6008 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- okumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- atung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/11721 Nr. A.2 Ratsdokument 16940/08 Drucksache 16/11965 Nr. A.1 EuB-EP 1838; P6_TA-PROV(2009)0640 Sportausschuss Drucksache 16/820 Nr. 1.5 EuB-EP 1193 Finanzausschuss Drucksache 16/11721 Nr. A.11 Ratsdokument 16774/08 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/12188 Nr. A.16 Ratsdokument 5685/09 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/11721 Nr. A.20 Ratsdokument 16543/08 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/8455 Nr. A.12 Ratsdokument 6175/08 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/11819 Nr. A.17 Ratsdokument 17501/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.18 Ratsdokument 17502/08 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23439 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/11721 Nr. A.24 Ratsdokument 17022/08 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/8135 Nr. A.14 Ratsdokument 5088/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.46 Ratsdokument 5223/08 Drucksache 16/12188 Nr. A.27 Ratsdokument 5892/09 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/10286 Nr. A.72 Ratsdokument 11709/08 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/11132 Nr. A.19 Ratsdokument 14632/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.32 Ratsdokument 16276/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.29 Ratsdokument 5001/09 Drucksache 16/11819 Nr. A.30 Ratsdokument 17476/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.31 Ratsdokument 17573/08 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/10286 Nr. A.92 Ratsdokument 11159/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.52 Ratsdokument 13631/08 215. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. März 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz-Peter Haustein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Da-

    men und Herren! Sicherlich kennen Sie alle Captain
    Flint und Die Schatzinsel. Das Thema ist Ihnen bestimmt
    bekannt. Bei Schätzen geht es nicht nur darum, dass im
    Erzgebirge Schätze gesucht werden, sondern es geht
    auch um Wracks.


    (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


    Beim „Wrack“ dürfen wir dann wieder an das neu kon-
    struierte Wort „Abwrackprämie“ denken.

    Für den einen Teil ist sie etwas Gutes. Sie hilft der
    Autoindustrie, aber eben nur dieser, vor allem den Auto-
    händlern. Angesichts der Kriterien, die im Rahmen der
    Abwrackprämie angesetzt werden, geht es allerdings
    weniger um deutsche Autos, sondern um Autos aus
    Korea oder Rumänien.

    Wie dem auch sei. Auch ich bin Mittelständler und
    freue mich, wenn man den Autohäusern helfen kann und
    es ihnen besser geht. Ich vertrete eine Branche, in der
    Aufzüge gebaut werden, „ Fahrstühle“, wie die Leute sa-
    gen. Meine Kollegen fragen mich: Wieso gibt es diese
    Prämie eigentlich nur für Autos? Warum gibt es sie nicht
    auch zum Beispiel für Fahrstühle?


    (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Weil die nicht so viel CO2 verbrauchen!)


    Warum kann man nicht die Aufzüge aus alten Häusern
    herausreißen, sie modernisieren und dann wieder ein-
    bauen? Wieso gibt es eine solche Prämie nicht auch für
    alte Waschmaschinen oder alte Kühlschränke? Wieso
    nur für die Autoindustrie?


    (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Berechtigte Frage!)


    Liebe Freunde, diese Frage muss doch einmal erlaubt
    sein.


    (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Darum geht es heute aber nicht. Heute geht es nur um
    die Frage: Wieso wird die Abwrackprämie bei ALG-II-
    Empfängern nicht ausgezahlt, sondern verrechnet?
    Hierzu ist Folgendes zu sagen: Wir als FDP haben den
    Kurs klar gesteckt. Es geht um die Leute, die das Geld
    erarbeiten, die morgens früh um fünf oder sechs Uhr auf-
    stehen, zur Arbeit zu fahren, die Steuern zahlen, die So-
    zialsysteme speisen. Es geht aber auch darum, in unse-
    rem Land ein soziales Netz zu flechten und diese Leute,
    die das selbst nicht leisten können, aufzufangen.

    Dass Hartz IV nicht das Gelbe vom Ei ist, wissen die
    meisten hier. Wir schlagen ein Bürgergeld vor, um end-
    lich einmal dieses Wirrwarr bei Hartz IV – ständige Kla-
    gen, Nichtklagen und ein Hin und Her – abzuschaffen.
    Es wird noch etwas dauern, aber ich denke, wenn wir mit

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    (C (D nseren Freunden der CDU/CSU regieren, wird das chon klappen. (Beifall bei der FDP – Lachen bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    In diesem Fall allerdings begründet die Bundesregie-
    ung die Ablehnung mit ordnungspolitischen Vorgaben.
    ie bringt als Regierung also die Ordnungspolitik ins
    piel und sagt, deshalb darf die Prämie nicht an Hartz-IV-
    mpfänger ausgezahlt werden. Liebe Freunde der Re-
    ierung, wir sagen: Die Ordnungspolitik treten Sie im
    oment mit Füßen. Sie schmeißen sie massenweise über
    ord, um beim Wrack zu bleiben. Von daher kann man
    uch einmal eine Ausnahme machen und den Hartz-IV-
    mpfängern diese Abwrackprämie zahlen.

    Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme ent-
    alten.


    (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Das ist weder Fisch noch Fleisch!)


    enn wir Schätze heben wollen, dann müssen wir die
    chätze unserer Menschen in den Herzen und in den
    öpfen erreichen. Dann kommen wir auch durch diese
    rise hindurch.

    In diesem Sinne ein herzliches Glückauf aus dem Erz-
    ebirge.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Karl Schiewerling,

DU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: So, jetzt kommt das Münsterland!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Schiewerling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe

    olleginnen und Kollegen! Herr Kollege Haustein, die
    bwrackprämie oder, besser gesagt, die Umweltprämie
    ann man bewerten, wie man will: ordnungspolitisch
    der wie auch immer. Sie ist aber ein Erfolg, und die
    enschen fragen nach. Es zeichnet sich ab, dass die

    aufzeit verlängert wird, und in der Krise, in der wir uns
    efinden, wird den Menschen durch diese Prämie durch-
    us Mut gegeben. Ob das alles ordnungspolitisch sauber
    der nicht sauber ist, lasse ich jetzt einmal dahingestellt,


    (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie es eigentlich besser wissen!)


    ber ich glaube, dass ein wichtiges Zeichen gesetzt wor-
    en ist.

    Bei der Verabschiedung des Konjunkturpaketes II hat
    ohl niemand die rechtliche Situation der Empfänger
    on Arbeitslosengeld II im Blick gehabt. Es hat auch
    iemand daran gedacht, dass es hier möglicherweise
    chwierigkeiten dahin gehend geben könnte, dass sie
    ein rechtlich einen Anspruch auf dieses Geld haben;
    enn diese Abwrackprämie von 2 500 Euro stellt nach






    (A) )



    (B) )


    Karl Schiewerling
    der Definition des Gesetzes eine wesentliche Verbesse-
    rung der finanziellen Situation dar und ist von daher ge-
    mäß Definition anzurechnen.

    Ich denke einmal, dass auch deswegen niemand auf
    die Idee gekommen ist, weil wir berücksichtigen müs-
    sen, in welcher Situation – auch finanzieller Situation –
    sich die Menschen befinden, die von Arbeitslosengeld II
    leben müssen. Bedenken Sie: Jemand, der 58 Jahre alt
    ist, darf ein Schonvermögen von maximal 6 100 Euro
    für Konsumausgaben haben. Im Übrigen glaube ich,
    dass sich viele Bezieher von Arbeitslosengeld II fragen,
    was ihnen eigentlich die Abwrackprämie nutzt, da sie
    das Geld für einen Neu- oder Jahreswagen überhaupt
    nicht aufbringen können. Sie werden diese Diskussion
    hier möglicherweise als ziemlich abstrus empfinden.

    In der Tat verstehe ich auch unter diesem Gesichts-
    punkt den Antrag der Linken nicht. Nahezu bei jedem
    Antrag, den Sie zu diesem Thema hier in den Deutschen
    Bundestag eingebracht haben, haben Sie nämlich darauf
    hingewiesen, dass die Menschen, die Arbeitslosengeld II
    beziehen, arm sind und aufgrund der Höhe der Sätze
    keine Möglichkeit haben, Rücklagen zu bilden: noch
    nicht einmal für die Waschmaschine, den Trockenauto-
    maten oder den Elektroherd. Sie weisen darauf hin, dass
    die Sätze erhöht werden müssen, damit sie ein Minimum
    an Lebensstandard haben. Jetzt kommen Sie mit einem
    Antrag, die Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger
    einzuführen, wohl wissend, dass die gesamte Situation
    so ist, wie sie ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Hinzu kommt übrigens – das wissen Sie auch –, dass
    jemand, der Arbeitslosengeld II erhält, nach den Buch-
    staben des Gesetzes kein Auto haben darf, das mehr als
    7 500 Euro wert ist. Das ist festgelegt. Ich will gerne zu-
    gestehen, dass es solche Autos gibt. Das will ich nicht in
    Abrede stellen. Wenn aber jemand mehr dafür bezahlt
    hat, dann wird dies als zusätzliches Vermögen angerech-
    net.

    Ich sage in aller Deutlichkeit, ich halte diese Diskus-
    sion für ziemlich abstrus und an den Haaren herbeigezo-
    gen. Es kann aber sein – das will ich nicht in Abrede
    stellen –, dass es vielleicht 100 oder 200 Bedarfsgemein-
    schaften gibt, der zwei Personen von etwa 58 oder
    60 Jahren mit einem Schonvermögen von 6 000 Euro
    angehören – für beide zusammen sind es also
    12 000 Euro –, das sie für einen Autokauf verwenden
    könnten.

    Unsere Fraktion hat immer wieder darauf hingewie-
    sen, dass die Umsetzung des Gesetzes nicht die Aufgabe
    des Parlaments, sondern der Exekutive ist. Die Exeku-
    tive ist das Bundesarbeitsministerium, das festgestellt
    hat, dass nach dem Buchstaben des Gesetzes die Ab-
    wrackprämie beim Arbeitslosengeld II angerechnet wer-
    den muss. Das haben wir akzeptiert. Wir hätten es aber
    genauso akzeptiert, wenn das Bundesarbeitsministerium
    gesagt hätte, die Abwrackprämie ist nicht anrechnungs-
    fähig.


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


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    (C (D Nun liegt die Stellungnahme des Präsidenten des undessozialgerichts vor. Vielleicht wird dadurch die iskussion neu eröffnet. Es kann sein, dass sich das undesarbeitsministerium auf der Grundlage dieser Stel ungnahme noch einmal mit diesem Thema befassen ill. Sollte das Bundesarbeitsministerium zu einer ande en Einschätzung kommen, dann werden wir auch dieses ittragen und einer entsprechenden Regelung nicht ehr im Wege stehen. Wir würden das akzeptieren. Ich will einen Punkt klarstellen, Herr Kollege Seifert. ie haben vorhin gesagt, dass auch Behinderte in der age sein müssen, sich ein neues Auto zu kaufen, und nspruch auf die Abwrackprämie haben sollten. Dageen spricht überhaupt nichts. Behinderte sind nicht beroffen, sofern sie nicht nach dem jetzigen Stand der inge Arbeitslosengeld II beziehen. as ist ein Teil der Regelungen – das will ich nicht in brede stellen –, der möglicherweise im Rahmen der rüfung mitzuklären ist. Wir diskutieren wieder einmal die zusätzlichen Bearfe von Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Es st unstrittig, dass es sich dabei um eine Grundsicherung andelt. Große Sprünge – das weiß jeder – kann man dait nicht machen. Das war auch nie beabsichtigt; denn s handelt sich um eine steuerfinanzierte Grundsicheung, die von denen erwirtschaftet werden muss, die eier Erwerbsarbeit nachgehen. Ich halte es für zwingend geboten, endlich diejenigen n den Blick zu nehmen, die mit ihrem Nettoeinkommen napp über dem Arbeitslosengeld II liegen, ie sich trotz Abwrackprämie kein neues Auto leisten önnen, die aufgrund der Situation, in der sie leben, kein usätzliches Kindergeld, keine Zuschüsse für die Klasenfahrt ihrer Kinder und keine weitere finanzielle Unerstützung bekommen und dennoch durch ihre Arbeit ie Steuern erwirtschaften müssen, mit denen wir die rundsicherung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher ein chließlich der Abwrackprämie finanzieren müssen. Es geht in diesem Punkt nicht um Neid. Es geht vielehr darum, dass wir die Leistungsträger unserer Ge ellschaft – den Facharbeiter, die Erzieherin oder die rankenschwester – nicht weiter belasten und ihnen das efühl geben, dass sich Arbeit wieder lohnt. Die Debatte m die Abwrackprämie von 2 500 Euro halte ich, wie esagt, bei unter dem Strich vielleicht 100 oder 00 Fällen, um die es in der Bundesrepublik gehen mag, ür eine Phantomdebatte. Ich sage es noch einmal: Sollte das Bundesarbeitsmiisterium feststellen, dass die Abwrackprämie bei Areitslosengeld-II-Beziehern nicht auf die Grundsicheung angerechnet wird, dann wird sich unsere Fraktion em nicht in den Weg stellen. Eine Gesetzesänderung, m einen Sonderfall zu schaffen, werden wir aber nicht Karl Schiewerling mittragen. Denn damit öffnen wir ein neues Fass, das wir an anderer Stelle nicht mehr zubekommen. Wir fangen an dieser Stelle wieder an, zu diskutieren, ohne zu wissen, was noch durch andere gesetzliche Regelungen auf uns zukommt. Ich rate uns, bei einer klaren Linie zu bleiben. Herzlichen Dank. Nächste Rednerin ist die Kollegin Katja Kipping, Fraktion Die Linke. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Haustein, wenn Sie Ihr neoliberales Bürgergeld mit Arbeitszwang als das Gelbe vom Ei anpreisen, dann kann ich nur sagen: Bei diesem Eigelb ist Salmonellenalarm gegeben. Kommen wir zu unserem vorliegenden Antrag. Die Linke fordert, dass die Abwrackprämie nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Herr Schiewerling behauptet, dass wir eine Phantomdiskussion betreiben. Wer schon länger Hartz-IV-Bezieher ist, kann sich sicherlich auch mit Abwrackprämie keinen Neuwagen – auch keinen kleinen – leisten. Aber es gibt Aufstocker, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind und trotzdem mobil sein müssen, um ihre vielen Minijobs ausüben zu können. Als Beleg dafür möchte ich gerne aus einem Brief zitieren, der uns in den letzten Tagen zugegangen ist: Ich bin leider zurzeit auf ALG-II-Hilfe angewiesen und habe... Einkommen aus freiberuflichen Tätigkeiten. Mein alter Pkw war am Ende (21 Jahre alt, Spritfresser und immer kaputt, hohe Steuern)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    (Widerspruch bei der LINKEN)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der CDU/CSU)





    (A) )


    (B) )


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)