Plenarprotokoll 16/215
Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Günther H. Oettinger, Ministerpräsident
(Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
Handwerk
(Drucksachen 16/7783, 16/10022) . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Rainer
Brüderle, Paul K. Friedhoff, Jens
Ackermann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Die Mitte stärken –
Mittelstand ins Zentrum der Wirt-
schaftspolitik rücken
(Drucksache 16/12326) . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . .
Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . .
Laurenz Meyer (Hamm)
23363 D
23365 D
23367 B
23369 B
23372 C
23374 C
23377 A
23378 C
23379 A
23388 D
23389 A
23389 A
23390 B
23390 D
23392 B
23393 C
Deutscher B
Stenografisch
215. Sitz
Berlin, Freitag, den
I n h a l
Absetzung des Zusatztagesordnungspunktes 9
Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 30:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände-
rung des Grundgesetzes (Artikel 91 c,
91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d)
(Drucksache 16/12410) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Begleitgesetzes zur zwei-
ten Föderalismusreform
(Drucksache 16/12400) . . . . . . . . . . . . . . .
B
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23363 A
23363 A
23363 B
23363 B
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . .
23380 A
23380 D
undestag
er Bericht
ung
27. März 2009
t :
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Ingolf Deubel, Staatsminister
(Rheinland-Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hans-Peter Friedrich (Hof)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . .
agesordnungspunkt 31:
) Große Anfrage der Abgeordneten Jürgen
Koppelin, Birgit Homburger, Rainer
Brüderle, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Bürokratische Belas-
tungen statistischer Erhebungen für das
23382 A
23383 A
23384 C
23386 C
23387 C
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
23393 D
23394 D
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009
Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . .
Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . .
Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 32:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer,
Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordne-
ten und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Thomas
Oppermann, Joachim Stünker, Fritz
Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der
Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion
der FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Fortentwicklung der par-
lamentarischen Kontrolle der Nach-
richtendienste des Bundes
(Drucksache 16/12411) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer,
Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordne-
ten und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Thomas
Oppermann, Joachim Stünker, Fritz
Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der
Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion
der FDP eingebrachten Entwurfs eines …
Gesetzes zur Änderung des Grundge-
setzes (Artikel 45 d)
(Drucksache 16/12412) . . . . . . . . . . . . . . .
c) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele, Volker Beck
(Köln), Monika Lazar, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Verbesserung der parla-
mentarischen Kontrolle der Geheim-
dienste sowie des Informationszugangs-
rechts
(Drucksache 16/12189) . . . . . . . . . . . . . . .
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23396 A
23397 D
23399 C
23399 D
23400 A
23401 C
23402 A
23404 C
23405 D
23408 A
23409 B
23409 C
23409 C
) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Wolfgang Nešković, Dr. Lukrezia
Jochimsen, Dr. Norman Paech, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion DIE
LINKE eingebrachten Entwurfs eines …
Gesetzes zur Änderung des Kontroll-
gremiumgesetzes
(Drucksache 16/12374) . . . . . . . . . . . . . .
r. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . .
r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . .
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 33:
weite und dritte Beratung des von der Bun-
esregierung eingebrachten Entwurfs eines
rsten Gesetzes zur Änderung des Artikel-10-
esetzes
Drucksachen 16/509, 16/12448) . . . . . . . . . .
elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . .
tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
agesordnungspunkt 34:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Arbeit und Soziales zu dem
ntrag der Abgeordneten Katrin Kunert,
atja Kipping, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer
bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
eine Anrechnung der Abwrackprämie
ei ALG II und Eingliederungshilfe
Drucksachen 16/12114, 16/12358) . . . . . . . .
abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . .
arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
arkus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
23409 D
23409 D
23411 B
23413 A
23415 A
23416 A
23417 C
23419 A
23419 B
23420 B
23421 A
23422 D
23423 C
23424 A
23425 A
23426 B
23426 B
23427 B
23428 A
23428 D
23430 A
23431 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 III
Tagesordnungspunkt 35:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Wirtschaft und Technologie zu
dem Antrag der Abgeordneten Britta
Haßelmann, Cornelia Behm, Kerstin Andreae,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Sicherung der inter-
kommunalen Zusammenarbeit
(Drucksachen 16/9443, 16/11976) . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Beschlussempfehlung und des Berichts zu
dem Antrag: Sicherung der interkommunalen
Zusammenarbeit (Tagesordnungspunkt 35)
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Reinhard Schultz (Everswinkel)
(SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
23432 B
23432 D
23433 A
23434 B
23435 B
23435 D
23436 D
23437 C
23438 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23363
(A) )
(B) )
215. Sitz
Berlin, Freitag, den
Beginn: 9.0
Anlage 2
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23433
(A) )
(B) )
Hempelmann, Rolf SPD 27.03.2009
Rauen, Peter CDU/CSU 27.03.2009
Granold, Ute CDU/CSU 27.03.2009
Gruß, Miriam FDP 27.03.2009
Maurer, Ulrich DIE LINKE 27.03.2009
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 27.03.2009
Anlage 1
Liste der entschuldigt
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Adam, Ulrich CDU/CSU 27.03.2009*
Ahrendt, Christian FDP 27.03.2009
Aigner, Ilse CDU/CSU 27.03.2009
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.03.2009
Arndt-Brauer, Ingrid SPD 27.03.2009
Barth, Uwe FDP 27.03.2009
Bartol, Sören SPD 27.03.2009
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.03.2009
Dr. Berg, Axel SPD 27.03.2009
Brunkhorst, Angelika FDP 27.03.2009
Bülow, Marco SPD 27.03.2009
Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 27.03.2009
Carstensen, Christian SPD 27.03.2009
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 27.03.2009
Dött, Marie-Luise CDU/CSU 27.03.2009
Dreibus, Werner DIE LINKE 27.03.2009
Duin, Garrelt SPD 27.03.2009
Dr. Enkelmann, Dagmar DIE LINKE 27.03.2009
Freitag, Dagmar SPD 27.03.2009
Gabriel, Sigmar SPD 27.03.2009
Dr. Geisen, Edmund Peter FDP 27.03.2009
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.03.2009
Gleicke, Iris SPD 27.03.2009
Gradistanac, Renate SPD 27.03.2009
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(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
erlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.03.2009
ermann, Winfried BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.03.2009
ill, Hans-Kurt DIE LINKE 27.03.2009
irsch, Cornelia DIE LINKE 27.03.2009
öger, Inge DIE LINKE 27.03.2009
r. Högl, Eva SPD 27.03.2009
off, Elke FDP 27.03.2009
oppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.03.2009
brügger, Lothar SPD 27.03.2009
ung (Karlsruhe),
Johannes
SPD 27.03.2009
elber, Ulrich SPD 27.03.2009
opp, Gudrun FDP 27.03.2009
orte, Jan DIE LINKE 27.03.2009
r. Küster, Uwe SPD 27.03.2009
unert, Katrin DIE LINKE 27.03.2009
afontaine, Oskar DIE LINKE 27.03.2009
ange (Backnang),
Christian
SPD 27.03.2009
aurischk, Sybille FDP 27.03.2009
enke, Ina FDP 27.03.2009
r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 27.03.2009
ötzer, Ulla DIE LINKE 27.03.2009
r. Lotter, Erwin FDP 27.03.2009
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
23434 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009
(A) )
(B) )
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Sicherung der inter-
kommunalen Zusammenarbeit (Tagesord-
nungspunkt 35)
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Ja, auch ich bin der
festen Überzeugung, dass die interkommunale Zusam-
menarbeit ein wesentlicher Bestandteil der Organisa-
tionshoheit unseres Staates ist. Sicherlich gilt es, diese
– durch unseren föderalen Staatsaufbau auch notwendi-
gen – Strukturen auch im europäischen Staatenbund zu
schützen. Die Verwaltungszusammenarbeit zwischen
kommunalen Gebietskörperschaften ist ein geeignetes
Mittel interner Staatsorganisation, ganz besonders, wenn
es darum geht, im Interesse des Gemeinwohls Leistun-
gen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen. In
strukturschwachen Regionen ist gerade bei der Siche-
rung der Grundvorsorge die interkommunale Zusam-
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Reichenbach, Gerold SPD 27.03.2009
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 27.03.2009
Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 27.03.2009
Schily, Otto SPD 27.03.2009
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 27.03.2009
Dr. Schwanholz, Martin SPD 27.03.2009
Sebastian, Wilhelm
Josef
CDU/CSU 27.03.2009
Staffelt, Grietje BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.03.2009
Dr. Strengmann-Kuhn,
Wolfgang
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.03.2009
Tauss, Jörg SPD 27.03.2009
Ulrich, Alexander DIE LINKE 27.03.2009
Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 27.03.2009
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 27.03.2009
Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 27.03.2009
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.03.2009
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
(C
(D
enarbeit ein wichtiger Stützpfeiler. Dieser darf nicht
eichtfertig dem Wettbewerb ausgesetzt werden.
Es bleibt jedoch bei meinen bereits im November
etzten Jahres formulierten drei Einwänden gegen den
ier von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag:
Sie fordern, den Ausbau interkommunaler Koopera-
ion konsequent und gezielt durch Förderprogramme zu
nterstützen. Sie lassen bei dieser Forderung jedoch au-
er Acht, dass bei der Frage der innerstaatlichen Orga-
isation der Bundesgesetzgeber nur über sehr einge-
chränkte Kompetenzen verfügt. Ganz im Sinne unseres
estrebens nach Subsidiarität ist jede Instanz unterhalb
es Bundesstaats auch wieder für die eigene Organisa-
ion zuständig. Demnach sind bei staatlich zu lösenden
ufgaben – wie der Einrichtung von Förderprogrammen
ür interkommunale Kooperationen – zuerst und im
weifel immer die Länder für die Einrichtung und die
msetzung zuständig.
Ich habe bereits in meiner letzten Rede darauf hin-
ewiesen, dass die Aktivitäten des Bundesamtes für
auordnung und Raumwesen den Ländern hier als Orien-
erung dienen könnten. Hier werden zahlreiche Modell-
orhaben zu erfolgreicher interkommunaler Kooperation
urchgeführt. Die Bundesländer Hessen und Nordrhein-
estfalen haben bereits Förderprogramme aufgelegt, die
ich eng an die Empfehlungen des Bundesamtes halten
nd sich guter Resonanz erfreuen. Bayern und das Saar-
and befinden sich derzeit in der Planungsphase. Im Ge-
präch mit Vertretern der zuständigen Landesbehörden
urde mir vermittelt, dass es nicht erwünscht sei, wenn
er Bund hier in Konkurrenz zu den Ländern treten und
ie Förderung im kommunalen Bereich an sich ziehen
ürde. Für mich ist und bleibt die föderale Organisa-
ionsweise und somit auch Entscheidungsfreiheit nach-
ollziehbar: Die Landesregierungen kennen die lokalen
edürfnisse, ein bundeseinheitliches Programm würde
er Komplexität des Themas gewiss nicht gerecht.
Auch beim Punkt 5 sehe ich ähnlich gelagerte Pro-
leme: Gerade eine Formulierung wie „ … auf die Län-
er dahingehend einzuwirken, dass sie in ihren gesetzli-
hen Regelungen die private Beteiligung bei zulässigen
ormen der interkommunalen Kooperation ausschlie-
en“ halte ich für mehr als unglücklich.
Im Übrigen: Der Antrag kommt verspätet. Wir haben
ns Ende letzten Jahres intensiv mit der Novellierung
es deutschen Vergaberechts auseinandergesetzt. Nach
angen Kämpfen – besonders im Bereich der interkom-
unalen Zusammenarbeit – sind wir zu einer Einigung
ekommen. Es ist darum gegangen, die Interessen der
uftraggeberseite und die Interessen der Auftragneh-
erseite sinnvoll miteinander zu vereinen. Wir haben
abei weder einer Liberalisierung zu sehr Rechnung ge-
ragen noch haben wir der Rekommunalisierung zu sehr
orschub geleistet. Denn einerseits muss das Interesse
es Staates an einer möglichst freien Ausübung seiner
rganisationshoheit gesichert bleiben, andererseits muss
erhindert werden, dass unter dem Deckmantel der Or-
anisationshoheit öffentliche Aufträge gezielt am Verga-
erecht vorbeidirigiert und ganze Wirtschaftszweige ge-
enüber der Staatswirtschaft benachteiligt werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23435
(A) )
(B) )
Als Kommunalpolitiker konnte ich die Bedenken der
öffentlichen Auftraggeber verstehen. Hätten wir die in-
terkommunale Kooperation dem Vergaberecht unterwor-
fen, wäre dies de facto auf eine Privatisierungspflicht hi-
nausgelaufen. Die Entscheidung, ob eine Leistung am
Markt eingekauft oder selbst ausgeführt wird, obliegt al-
leine den betroffenen staatlichen Einheiten. So ging es
bei der Novelle des Vergaberechts in erster Linie darum,
Kommunen zu ermöglichen, miteinander Kooperationen
einzugehen, und nicht darum, ihnen zu ermöglichen,
sich dem Wettbewerb zu verschließen. Die Garantie der
kommunalen Selbstverwaltung ist und bleibt ein hohes
Gut im Selbstverständnis des deutschen Staates und ge-
hört geschützt.
Für die Position der Wirtschaft sprachen wirtschafts-
politische Überlegungen, mit denen ich mich als CSUler
durchaus identifizieren kann: Die Ausschreibung be-
stimmter Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, etwa im
Bereich der Abwasserentsorgung, kann die Marktzu-
gangschancen von Privatunternehmen und gerade auch
von Mittelständlern verbessern. Dies ist und bleibt poli-
tisch von unserer Fraktion gewollt. Auch politisch ge-
wollt ist es, im Bereich der öffentlichen Aufträge kos-
teneffizient zu wirtschaften. Deshalb appellieren wir an
die öffentlichen Auftraggeber, immer sorgfältig zu prü-
fen, ob nicht eine Vergabe an private Unternehmen unter
dem Aspekt der Kostenersparnis und Entlastung der öf-
fentlichen Haushalte vorteilhafter ist, als die Aufträge
selbst auszuführen. Das ist auch „Organisationsfreiheit“,
das ist eine fundamentale Entscheidungskompetenz und
-pflicht der Kommunalpolitik.
Wir dürfen bei der Stärkung der interkommunalen
Zusammenarbeit die Auswirkungen für mittelständische
Unternehmen der Privatwirtschaft nicht außer Acht las-
sen. Die Details zu den Diskussionen, die wir um einen
Kompromiss zwischen Privatwirtschaft und kommuna-
len Betrieben bei der Novelle des Vergaberechts geführt
haben, habe ich Ihnen ja bereits in früheren Reden erläu-
tert. Hier jetzt wieder anzusetzen, wo wir gerade einen
für alle tragbaren Kompromiss gefunden haben, halte ich
für unnötig.
Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Wir sind
uns einig darin, dass die interkommunale Zusammen-
arbeit für die gemeinsame Erledigung von öffentlichen
Aufgaben unverzichtbar ist. Zum einen ermöglicht sie
den Städten, Kreisen und Gemeinden, ihre Aufgaben
kostengünstig und damit wirtschaftlicher zu erfüllen, da
sie Größenvorteile nutzen können und so von Synergie-
effekten profitieren. Zum anderen wird sie schlichtweg
notwendig, wenn eine Kommune eine Aufgabe tech-
nisch oder aus anderen Gründen nicht allein erledigen
kann. Und zum dritten sind viele Städte und Gemeinden
einfach aufgrund ihrer angespannten Finanzlage zur ge-
meinsamen Aufgabenwahrnehmung gezwungen.
Dabei agieren die Kommunen allerdings nicht im
rechtsfreien Raum. Die interkommunale Zusammen-
arbeit ist Teil der kommunalen Organisationshoheit, die
wiederum als wichtiger Bestandteil der Selbstverwal-
tungsgarantie durch Art. 28 GG verfassungsrechtlich ge-
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chützt ist. Man müsste eigentlich meinen, dass dieser
erfassungsrechtliche Schutz ausreichend sei, um die in-
erkommunale Zusammenarbeit zu sichern. Leider weit
efehlt, denn EuGH, verschiedenen deutschen Gerichten
nd Teilen der Privatwirtschaft ist die interkommunale
usammenarbeit ein Dorn im Auge. Sie drängen mit
achdruck darauf, Aufträge zwischen der öffentlichen
erwaltung und den übrigen Einrichtungen des öffentli-
hen Rechts in weiten Teilen dem Diktum des Vergabe-
echts zu unterwerfen.
Dass Sie diesen Bestrebungen Einhalt gebieten wol-
en, findet grundsätzlich meine volle Zustimmung. Denn
s war bei der Reform des Vergaberechts auch unser
iel, die zunehmende Überlagerung des Rechts der kom-
unalen Zusammenarbeit durch das Vergaberecht auf-
uheben. Durch eine eindeutige Regelung im GWB zur
ergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammen-
rbeit wollten wir Rechtssicherheit für Städte, Kreise
nd Gemeinden schaffen. Leider ist das im parlamentari-
chen Verfahren in letzter Minute vom Wirtschaftsflügel
er CDU/CSU-Fraktion verhindert worden, der dem
ruck der einschlägigen Wirtschaftsverbände nicht
tandhalten konnte oder wollte und sogar ein Scheitern
er gesamten Vergaberechtsreform in Kauf genommen
ätte. Dieser Kompromiss kann für uns natürlich nicht
ufriedenstellend sein und war es im Übrigen auch nicht
ür den Bundesrat, der sich in einem Entschließungs-
ntrag klar dafür ausgesprochen hat, bestehende Rechts-
nsicherheiten bei der interkommunalen Zusammen-
rbeit und anderen staatlichen Kooperationen zu
eseitigen und bei der EU-Kommission auf eine entspre-
hende Klarstellung hinzuwirken. Für uns bleibt dieser
unkt also zwingend auf der politischen Tagesordnung.
Eines möchte ich abschließend nochmals ausdrück-
ich betonen: Die interkommunale Zusammenarbeit un-
erliegt bereits heute weder dem europäischen Vergabe-
echt noch dem deutschen Vergaberecht im GWB. Bei
er interkommunalen Zusammenarbeit geht es um Ver-
altungsorganisation und nicht um Beschaffung.
Zu den anderen Forderungen Ihres Antrages kann ich
ur sagen: Das sind nicht mehr als gut gemeinte Ab-
ichtserklärungen. Denn grundsätzlich liegt die konkrete
echtliche Ausgestaltung der interkommunalen Zusam-
enarbeit in den Händen der Länder und da soll sie auch
leiben. Diese Entscheidungshoheit sollten Sie respek-
ieren.
Paul K. Friedhoff (FDP): Wir debattieren hier einen
ntrag der Grünen aus dem Juni letzten Jahres. Danach
ollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, mit Be-
chaffungen oder Dienstleistungen eine andere Kom-
une direkt zu beauftragen. Problematisch ist, dass es
en Kommunen bei dieser Art öffentlicher Auftragsver-
abe möglich ist, ein Vergabeverfahren zu umgehen.
Ich glaube kaum, dass die Fraktion der Grünen ihren
ntrag aus dem letzten Sommer heute noch so stellen
ürde. Ich hatte bereits in meiner Plenarrede zu diesem
hema im November letzten Jahres darauf hingewiesen,
ass die überwiegende Mehrheit der zum Vergaberecht
ngehörten Sachverständigen sich deutlich gegen Forde-
23436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009
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rungen, wie sie in diesem Antrag enthalten sind, ausge-
sprochen hat. Die Fachleute bestätigten vielmehr die von
meiner Fraktion vorgebrachten Hinweise auf die Gefah-
ren, die in einer Ausweitung der interkommunalen Zu-
sammenarbeit liegen würden.
Vor allem die Bürger würden es nicht verstehen, wenn
es erleichtert werden sollte, mit den von ihnen erwirt-
schafteten Geldern leichtfertig umzugehen. Die Vor-
schriften des Vergaberechts sollen in erster Linie eine
wirtschaftliche Beschaffung erreichen. Verschwendung
soll im Sinne der Bürger verhindert werden.
Auch die mittelständische Wirtschaft könnte nicht
verstehen, warum ihre Unternehmen als private Auftrag-
nehmer sich den hohen Anforderungen der Vergabe-
verfahren stellen sollen, während bei öffentlichen Auf-
tragnehmern der bequeme Weg ohne Ausschreibung und
ohne Wettbewerb offenstünde. Eine krasse Wettbe-
werbsverzerrung zulasten der regionalen Unternehmen
wäre unausweichlich die Folge einer Ausweitung inter-
kommunaler Zusammenarbeit.
Der Wirtschaftsausschuss hat den vorliegenden An-
trag folgerichtig Ende Januar dieses Jahres abgelehnt.
Gerade in dieser Zeit allgemeinwirtschaftlicher Schwä-
che dürfen die zu beauftragenden Mittelständler nicht
noch mehr belastet werden. Es ist von den Kommunen
nicht zu viel verlangt, dass sie ein – für sie vielleicht un-
bequemes – Vergabeverfahren anstrengen müssen, bevor
sie Steuergeld ausgeben. Die Mittelständler vor Ort sind
aktuell auf jeden Auftrag der öffentlichen Hand ange-
wiesen. Es wäre überhaupt nicht vermittelbar, wenn
Kommunen zu ihren Lasten von den Anforderungen des
Vergaberechts zwecks interkommunaler Zusammenar-
beit freigestellt würden.
Gerade von den Grünen, die doch das Gebot der
Transparenz angeblich so hoch halten, hätte ich erwartet,
dass sie für größtmögliche Transparenz auch in deut-
schen Vergabeverfahren sind. Stattdessen wollen sie die
interkommunale Zusammenarbeit fördern, in der sie eine
„verwaltungsinterne Lösung“ sehen, für die das Verga-
berecht nicht gelten solle.
Als Begründung hierfür wird angeführt, dass die An-
wendung des Vergaberechts einen faktischen Privatisie-
rungszwang auslösen würde. Nun ist es, wie Sie wissen,
nicht so, dass meine Fraktion etwas gegen Privatisierun-
gen einzuwenden hätte. Jedoch ist die Argumentation
hier falsch und zeigt Unkenntnis des Wesens der öffent-
lichen Vergabe.
Sinn des Vergabeverfahrens sind gleiche und gerechte
Chancen auf Aufträge. Es fordert daher auch niemand,
dass sich kommunale, also öffentliche Auftragnehmer an
Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern nicht
mehr beteiligen dürfen. Es wird nur gefordert, dass für
alle potenziellen Auftragnehmer die gleichen Bedingun-
gen eines fairen Wettbewerbs um den zu erlangenden
Auftrag gelten. Wenn die öffentlichen Bewerber gut und
effizient sind, brauchen sie den Wettbewerb mit den pri-
vaten nicht zu fürchten. Wenn sie ineffizient und zu teuer
sind, sollten sie ihr Geschäftsmodell überprüfen. Die
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ergabe an zu teure oder zu schlechte Auftragnehmer
ann und darf niemals im Sinne der vergebenden Kom-
une sein. Ihre Beschaffung muss stattdessen stets wirt-
chaftlich sein. Dies wird unter dem Eindruck klammer
aushalte der Gemeinden wohl niemand ernsthaft be-
treiten können.
Wenn die Grünen in ihrem Antrag denn auch schrei-
en, dass die von ihnen so geschätzte Art des Zusam-
enwirkens von Gemeinden ein erforderliches Mittel
st, um kosteneffizient Leistungen zu erbringen, haben
ie dabei scheinbar den Grundgedanken des Vergabe-
echts völlig aus den Augen verloren. Dieser liegt darin,
ür die öffentliche Hand einen wirtschaftlichen Einkauf
on Leistungen zu gewährleisten. Und diese Wirtschaft-
ichkeit lässt sich ohne Wettbewerb nicht erreichen.
Aktuell zeigt die teils nicht sehr sachgerechte Ver-
endung der an die Kommunen ausgeschütteten Mittel
us dem zweiten Konjunkturpaket der Bundesregierung,
ass bei der Auftragsvergabe die Anforderungen an ei-
en gerechten Wettbewerb nicht sinken dürfen. Damit
ie mich an dieser Stelle nicht falsch verstehen: Die
DP-Fraktion ist strikt gegen die Einbindung vergabe-
remder Kriterien in das Verfahren. Sozial- und Um-
eltpolitik und allgemeinpolitische Ziele haben im Ver-
abeverfahren nichts zu suchen. Jegliche Nutzung des
ergabeverfahrens als Vehikel zum Transport gut ge-
einter anderer Ziele verzögert die Auftragsvergabe und
erteuert sie in der Regel auch.
Die Möglichkeit einer vom Grünenantrag favorisier-
en Auftragsvergabe nach Gutdünken an befreundete
ommunale Betriebe klingt für Bürgermeister sicher
ttraktiv, aber sie gefährdet den Wettbewerb bei öffent-
ichen Aufträgen: Während sich Kommunen zur Aus-
astung ihrer Eigenbetriebe teure Aufträge hin- und her-
chanzen können, bleiben die privaten Unternehmer
ußen vor. Die Transparenz sinkt und die Wirtschaftlich-
eit dieser Art der Beschaffung ist nicht gewährleistet.
Eine Wirtschaftlichkeitskontrolle würde bei verstärk-
er kommunaler Verflechtung immer weniger stattfin-
en. Unter dem Leitbild einer transparenten Auftrags-
ergabe der öffentlichen Hand verbietet sich geradezu
ie Schaffung der Möglichkeit, Betriebe anderer Kom-
unen ohne Ausschreibung zu beauftragen. Das Verga-
erecht soll fairen Wettbewerb sicherstellen und es nicht
twa den Kommunen einfach machen, unerwünschten
ettbewerb auszuschalten.
Lassen Sie es mich abschließend nochmals klarstel-
en: Wenn kommunale Unternehmen gut wirtschaften,
rauchen sie den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft
icht zu fürchten. Es gibt deshalb auch keinen Grund,
ie städtischen Betriebe von den Vergabevorschriften
uszunehmen und so vor Wettbewerb zu schützen.
Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Die Fraktion Die
inke unterstützt den Antrag der Grünen, die interkom-
unale Zusammenarbeit zu sichern. Dies ist umso wich-
iger geworden, weil die Bundesregierung beim Verga-
erecht den Schwanz vor dem BDI eingezogen hat.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23437
(A) )
(B) )
Nach einer beispiellosen Intervention der Industrie hat
die Koalition auch noch die letzte fortschrittliche Rege-
lung in ihrer Vergaberechtsnovelle, die zur interkommu-
nalen Zusammenarbeit, aus dem Gesetz gestrichen. Die
Folge ist, dass insbesondere in dem für die Kommunen
wichtigen Zukunftsthema der interkommunalen Koope-
ration eine weitgehende Ausschreibungspflicht beibehal-
ten wird. Das heißt, obwohl beide Kommunen eine Auf-
gabe öffentlich wahrnehmen wollen, werden sie in
vielen Fällen zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben
gezwungen.
Ob eine Kommune sich entscheidet, den Winterdienst
zusammen mit der Nachbargemeinde erledigen zu lassen
oder an Private zu vergeben – das ist eine Frage der De-
mokratie, das ist eine Frage, die der Stadtrat zu entschei-
den hat und nicht die vom BDI bezahlten Juristen. Und
dabei muss es unerheblich sein, ob dies eine Kommune
alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen
erledigt. Wohlgemerkt geht es uns dabei um regionale
Zusammenarbeit und um regionale Wirtschaftskreisläufe.
Es geht um die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen
oder innerhalb einer Region auch über die Grenzen von
Bundesländern oder Staaten hinweg. Interkommunale Zu-
sammenarbeit darf nicht dazu führen, die Kommunen
miteinander in den bundesweiten Wettbewerb zu treiben.
Wenn eine Kommune am einen Ende der Republik sich
die Versorgung der Menschen in einer Kommune am an-
deren Ende oder gar im Ausland unter den Nagel reißt,
würde sie sich von ihrer Aufgabe, der Sicherstellung von
öffentlichen Gütern und Dienstleistungen für die Bür-
gerinnen und Bürger im eigenen Gebiet zu weit weg ent-
fernen. In solchen Fällen agieren die Kommunen nicht
anders als Private und haben dafür keinen besonderen
Schutz verdient. Anders gesagt: Wenn die Stadtwerke
München mit der Gemeinde Sauerlach kooperieren, um
ein geothermisches Kraftwerk zu errichten, so macht das
Sinn, eine europaweite Ausschreibung wäre hier irr-
witzig. Wenn die Mannheimer Stadtwerke die Köthener
Stadtwerke aufkaufen, spielen sie nur das Spiel der gro-
ßen EVU mit.
Interkommunale Zusammenarbeit nimmt angesichts
der prekären finanziellen Situation von Kommunen ei-
nen immer größeren Stellenwert ein. Insbesondere für
kleinere und strukturschwächere Gemeinden ist die Zu-
sammenarbeit mit anderen Kommunen ein wichtiges
Mittel, ihre Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit zu
erhalten. Wer diese Zusammenarbeit jedoch als reines
Instrument von Rationalisierung versteht, greift zu kurz.
Dann erreicht er keine Verbesserung der öffentlichen
Leistungen. Im Gegenteil, die Wege der Bürgerinnen
und Bürger zu den Einrichtungen ihrer Gemeinde wer-
den immer länger und umständlicher.
Uns muss es darum gehen, im Sinne der öffentlichen
Daseinsvorsorge, der Bereitstellung öffentlicher Infra-
struktur und des Ausbaus sozialer und kultureller Ange-
bote die Kommunen in die Lage zu versetzen, durch
Zusammenarbeit mit ihren Nachbarkommunen Synergie-
effekte im Sinne der Bevölkerung zu nutzen. In vielen
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egionen gibt es hierzu bereits langjährige Erfahrungen;
an denke nur an den öffentlichen Personennahverkehr.
Es wird jedoch auch immer Bereiche geben, in denen
ommunale Kooperation schwierig ist, insbesondere
ort, wo die Kommunen miteinander im Wettbewerb ste-
en, bei der Einwohnerzahl und bei der Gewerbeansied-
ung. Zumindest bei letzterem würde der Vorschlag der
rünen, im Falle gemeinsamer grenzüberschreitender
ewerbegebiete einen Verteilungsmodus für die Gewer-
esteuer einzuführen, einen positiven Effekt haben kön-
en.
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
ir haben heute abschließend einen Antrag zu verhan-
eln, der zum Ziel hat, die interkommunale Zusammen-
rbeit zwischen Kommunen ohne Beteiligung privater
nternehmen – also die Kooperationen zwischen 100-pro-
entigen kommunalen Trägern – wieder auf eine rechts-
ichere Basis zu stellen. Wir Grüne sind uns mit den
undesländern einig, dass es sich um ein drängendes
roblem handelt, schließlich geht es um die Sicherung
er öffentlichen Daseinsvorsorge, die gerade in diesen
risengeschüttelten Zeiten einen besonderen Stellenwert
ür Bürgerinnen und Bürger hat. Vor allem in struktur-
chwachen und ländlichen Regionen ist die Kooperation
wischen kommunalen Trägern inzwischen ein zwingen-
es Erfordernis geworden, um öffentliche Leistungen
von der Wasserversorgung bis zu den Volkshochschu-
en – wirtschaftlich erbringen zu können. Gerade in die-
en Regionen, in denen die demografische Entwicklung
chon heute ihre Spuren hinterlässt, ist es für die Kom-
unen wichtig, bei der Erbringung ihrer öffentlichen
ienstleistungen Synergieeffekte zu nutzen.
Die EU-Kommission und der EuGH beziehen – wie
ie wissen – verstärkt vergaberechtlich die Zusammen-
rbeit zwischen kommunalen Organisationen in die euro-
aweite Ausschreibungspflicht ein. Solche kommunalen
usammenschlüsse sind jedoch eine rein organisatori-
che Entscheidung. Deshalb brauchen wir jetzt endlich
ine klarstellende Regelung, sowohl im EU-Recht als
uch auf Bundes- und Landesebene. Und hier, meine
erehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD und
er Union, haben Sie ganz offensichtlich ihre Hausauf-
aben nicht gemacht. Was ist denn aus der Zusage des
ollegen Dr. Nüßlein in der ersten Lesung dieses An-
rags geworden, die Koalition regele das Problem schon
it einer Negativdefinition in § 99 Abs. 1 Satz 2 GWB?
ichts dergleichen wurde umgesetzt. Die besagte Rege-
ung, die noch im Regierungsentwurf zum Gesetz gegen
ettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten war und
in weiterer Schritt in Richtung Rechtsklarheit über in-
erkommunale Zusammenarbeit gewesen wäre, wurde
urz vor Verabschiedung der Vergaberechtsnovelle im
ezember 2008 wieder gestrichen. Union und SPD las-
en sich vor den Karren mancher Wirtschaftsverbände
pannen und leisten mit ihrer unterlassenen Hilfestellung
ür die kommunale Zusammenarbeit einem faktischen
rivatisierungszwang für öffentliche Dienstleistungen
orschub. Sogar die Aufforderung ihrer Parteikollegen
23438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009
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in der Bundesratssitzung vom 13. Februar 2009, die
Negativdefinition in § 99 GWG wieder aufzunehmen,
lassen sie ungerührt verhallen, und belassen es bei beste-
hender Rechtsunsicherheit für kooperationswillige Kom-
munen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD
und Union, Sie lassen hier die Städte und Gemeinden im
Stich. Mit Ihrer Weigerung, eine rechtliche Klarstellung
zugunsten interkommunaler Zusammenarbeit ohne Be-
teiligung Privater auf den Weg zu bringen, verhindern
Sie auch eine eindeutige Abgrenzung zu den öffentlich-
privaten Partnerschaften. Sie setzen mit Ihrer in dieser
Sitzungswoche eingebrachten Initiative „Faire Wettbe-
werbsbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften“
gezielt Prioritäten für öffentlich-private Partnerschaften.
Während Sie die von uns geforderten Programme zur
Unterstützung kommunaler Kooperationen verweigern,
fördern Sie aktiv Modellprojekte für öffentlich-private
Partnerschaften. Wir Grüne sind nicht prinzipiell gegen
öffentlich-private Partnerschaften, wenn sie transparent
und so ausgestaltet sind, dass die Kontrolle des öffentli-
chen Auftraggebers eindeutig gegeben ist. Außerdem
muss sichergestellt sein, dass nicht Gewinne privatisiert
und Verluste sozialisiert werden. Wenn Sie jetzt jedoch
das Tor für öffentlich-private Partnerschaften weit öff-
nen und es für die interkommunale Zusammenarbeit
schließen, dann treiben Sie die Kommunen offensiv in
die Privatisierung. Sie missachten damit ganz empfind-
lich das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, die sich
in diesen krisenhaften Zeiten lieber auf öffentliche
Dienstleistungen der Kommunen verlassen.
Im Einklang mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in
den Ländern fordere ich Sie auf, jetzt umgehend die ur-
sprünglich geplante rechtliche Klarstellung im Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf den Weg zu
bringen und die erforderliche Rechtssicherheit für inter-
kommunale Zusammenarbeit zu schaffen. Zudem müs-
sen Sie auf EU-Ebene darauf hinarbeiten, dass eine
sekundärrechtliche Klarstellung zugunsten der interkom-
munalen Zusammenarbeit erfolgt. Kurz: Stimmen Sie
unserem Antrag zu!
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Die Abgeordnete Dr. Annette Schavan hat darum ge-
beten, bei dem Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung
der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patienten-
verfügungsgesetz – PatVerfG) auf Drucksache 16/11360
nachträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen
zu werden.
Die Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels und
Dr. Konrad Schily haben darum gebeten, bei dem Ent-
wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur
Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschafts-
konflikten auf Drucksache 16/11347 nachträglich in die
Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden.
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Die Abgeordnete Dr. Margrit Spielmann hat darum
ebeten, bei dem Antrag Programm „Stadtumbau
st“ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms auf
rucksache 16/12284 nachträglich in die Liste der An-
ragsteller aufgenommen zu werden.
Die Fraktion Die Linke hat mitgeteilt, dass sie den
ntrag Sicherheit und Zukunft – Initiative für ein
ozial gerechtes Antikrisenprogramm auf Drucksa-
he 16/12245 zurückzieht.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senio-
en, Frauen und Jugend hat mitgeteilt, dass der Aus-
chuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung
on einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vor-
age absieht:
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des
Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetzes
– Drucksachen 16/5400, 16/6008 Nr. 1 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
okumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be-
atung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 16/11721 Nr. A.2
Ratsdokument 16940/08
Drucksache 16/11965 Nr. A.1
EuB-EP 1838; P6_TA-PROV(2009)0640
Sportausschuss
Drucksache 16/820 Nr. 1.5
EuB-EP 1193
Finanzausschuss
Drucksache 16/11721 Nr. A.11
Ratsdokument 16774/08
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 16/12188 Nr. A.16
Ratsdokument 5685/09
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/11721 Nr. A.20
Ratsdokument 16543/08
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Drucksache 16/8455 Nr. A.12
Ratsdokument 6175/08
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 16/11819 Nr. A.17
Ratsdokument 17501/08
Drucksache 16/11819 Nr. A.18
Ratsdokument 17502/08
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23439
(A) (C)
(B) (D)
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Drucksache 16/11721 Nr. A.24
Ratsdokument 17022/08
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 16/8135 Nr. A.14
Ratsdokument 5088/08
Drucksache 16/8135 Nr. A.46
Ratsdokument 5223/08
Drucksache 16/12188 Nr. A.27
Ratsdokument 5892/09
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 16/10286 Nr. A.72
Ratsdokument 11709/08
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 16/11132 Nr. A.19
Ratsdokument 14632/08
Drucksache 16/11721 Nr. A.32
Ratsdokument 16276/08
Drucksache 16/11819 Nr. A.29
Ratsdokument 5001/09
Drucksache 16/11819 Nr. A.30
Ratsdokument 17476/08
Drucksache 16/11819 Nr. A.31
Ratsdokument 17573/08
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 16/10286 Nr. A.92
Ratsdokument 11159/08
Drucksache 16/10958 Nr. A.52
Ratsdokument 13631/08
215. Sitzung
Berlin, Freitag, den 27. März 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3