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ID1621509200

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Metadaten
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    Plenarprotokoll 16/215 Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Günther H. Oettinger, Ministerpräsident (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ Handwerk (Drucksachen 16/7783, 16/10022) . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Mitte stärken – Mittelstand ins Zentrum der Wirt- schaftspolitik rücken (Drucksache 16/12326) . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) 23363 D 23365 D 23367 B 23369 B 23372 C 23374 C 23377 A 23378 C 23379 A 23388 D 23389 A 23389 A 23390 B 23390 D 23392 B 23393 C Deutscher B Stenografisch 215. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Absetzung des Zusatztagesordnungspunktes 9 Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Drucksache 16/12410) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zur zwei- ten Föderalismusreform (Drucksache 16/12400) . . . . . . . . . . . . . . . B D D F J T a 23363 A 23363 A 23363 B 23363 B DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23380 A 23380 D undestag er Bericht ung 27. März 2009 t : ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ingolf Deubel, Staatsminister (Rheinland-Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . agesordnungspunkt 31: ) Große Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Birgit Homburger, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bürokratische Belas- tungen statistischer Erhebungen für das 23382 A 23383 A 23384 C 23386 C 23387 C (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23393 D 23394 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der par- lamentarischen Kontrolle der Nach- richtendienste des Bundes (Drucksache 16/12411) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundge- setzes (Artikel 45 d) (Drucksache 16/12412) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der parla- mentarischen Kontrolle der Geheim- dienste sowie des Informationszugangs- rechts (Drucksache 16/12189) . . . . . . . . . . . . . . . d D D T W H D T Z d E G ( H D K P H S T B s A K A K b ( G H K K M 23396 A 23397 D 23399 C 23399 D 23400 A 23401 C 23402 A 23404 C 23405 D 23408 A 23409 B 23409 C 23409 C ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Nešković, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Norman Paech, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Kontroll- gremiumgesetzes (Drucksache 16/12374) . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 33: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines rsten Gesetzes zur Änderung des Artikel-10- esetzes Drucksachen 16/509, 16/12448) . . . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . agesordnungspunkt 34: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu dem ntrag der Abgeordneten Katrin Kunert, atja Kipping, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: eine Anrechnung der Abwrackprämie ei ALG II und Eingliederungshilfe Drucksachen 16/12114, 16/12358) . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23409 D 23409 D 23411 B 23413 A 23415 A 23416 A 23417 C 23419 A 23419 B 23420 B 23421 A 23422 D 23423 C 23424 A 23425 A 23426 B 23426 B 23427 B 23428 A 23428 D 23430 A 23431 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 III Tagesordnungspunkt 35: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Cornelia Behm, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sicherung der inter- kommunalen Zusammenarbeit (Drucksachen 16/9443, 16/11976) . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Sicherung der interkommunalen Zusammenarbeit (Tagesordnungspunkt 35) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23432 B 23432 D 23433 A 23434 B 23435 B 23435 D 23436 D 23437 C 23438 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23363 (A) ) (B) ) 215. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 2 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23433 (A) ) (B) ) Hempelmann, Rolf SPD 27.03.2009 Rauen, Peter CDU/CSU 27.03.2009 Granold, Ute CDU/CSU 27.03.2009 Gruß, Miriam FDP 27.03.2009 Maurer, Ulrich DIE LINKE 27.03.2009 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 27.03.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 27.03.2009* Ahrendt, Christian FDP 27.03.2009 Aigner, Ilse CDU/CSU 27.03.2009 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Arndt-Brauer, Ingrid SPD 27.03.2009 Barth, Uwe FDP 27.03.2009 Bartol, Sören SPD 27.03.2009 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Dr. Berg, Axel SPD 27.03.2009 Brunkhorst, Angelika FDP 27.03.2009 Bülow, Marco SPD 27.03.2009 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 27.03.2009 Carstensen, Christian SPD 27.03.2009 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 27.03.2009 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 27.03.2009 Dreibus, Werner DIE LINKE 27.03.2009 Duin, Garrelt SPD 27.03.2009 Dr. Enkelmann, Dagmar DIE LINKE 27.03.2009 Freitag, Dagmar SPD 27.03.2009 Gabriel, Sigmar SPD 27.03.2009 Dr. Geisen, Edmund Peter FDP 27.03.2009 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.03.2009 Gleicke, Iris SPD 27.03.2009 Gradistanac, Renate SPD 27.03.2009 H H H H H D H H I J K K K D K L L L L D L D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten erlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 ermann, Winfried BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 ill, Hans-Kurt DIE LINKE 27.03.2009 irsch, Cornelia DIE LINKE 27.03.2009 öger, Inge DIE LINKE 27.03.2009 r. Högl, Eva SPD 27.03.2009 off, Elke FDP 27.03.2009 oppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 brügger, Lothar SPD 27.03.2009 ung (Karlsruhe), Johannes SPD 27.03.2009 elber, Ulrich SPD 27.03.2009 opp, Gudrun FDP 27.03.2009 orte, Jan DIE LINKE 27.03.2009 r. Küster, Uwe SPD 27.03.2009 unert, Katrin DIE LINKE 27.03.2009 afontaine, Oskar DIE LINKE 27.03.2009 ange (Backnang), Christian SPD 27.03.2009 aurischk, Sybille FDP 27.03.2009 enke, Ina FDP 27.03.2009 r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 27.03.2009 ötzer, Ulla DIE LINKE 27.03.2009 r. Lotter, Erwin FDP 27.03.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 23434 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Sicherung der inter- kommunalen Zusammenarbeit (Tagesord- nungspunkt 35) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Ja, auch ich bin der festen Überzeugung, dass die interkommunale Zusam- menarbeit ein wesentlicher Bestandteil der Organisa- tionshoheit unseres Staates ist. Sicherlich gilt es, diese – durch unseren föderalen Staatsaufbau auch notwendi- gen – Strukturen auch im europäischen Staatenbund zu schützen. Die Verwaltungszusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften ist ein geeignetes Mittel interner Staatsorganisation, ganz besonders, wenn es darum geht, im Interesse des Gemeinwohls Leistun- gen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen. In strukturschwachen Regionen ist gerade bei der Siche- rung der Grundvorsorge die interkommunale Zusam- m l l h t u ß n s B d t A f Z U g B ti v d W s u l s w d d w t v B d b d c F ß u d l m g A m d t V d O v g b g Reichenbach, Gerold SPD 27.03.2009 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 27.03.2009 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 27.03.2009 Schily, Otto SPD 27.03.2009 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 27.03.2009 Dr. Schwanholz, Martin SPD 27.03.2009 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 27.03.2009 Staffelt, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Tauss, Jörg SPD 27.03.2009 Ulrich, Alexander DIE LINKE 27.03.2009 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 27.03.2009 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 27.03.2009 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 27.03.2009 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.03.2009 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich (C (D enarbeit ein wichtiger Stützpfeiler. Dieser darf nicht eichtfertig dem Wettbewerb ausgesetzt werden. Es bleibt jedoch bei meinen bereits im November etzten Jahres formulierten drei Einwänden gegen den ier von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag: Sie fordern, den Ausbau interkommunaler Koopera- ion konsequent und gezielt durch Förderprogramme zu nterstützen. Sie lassen bei dieser Forderung jedoch au- er Acht, dass bei der Frage der innerstaatlichen Orga- isation der Bundesgesetzgeber nur über sehr einge- chränkte Kompetenzen verfügt. Ganz im Sinne unseres estrebens nach Subsidiarität ist jede Instanz unterhalb es Bundesstaats auch wieder für die eigene Organisa- ion zuständig. Demnach sind bei staatlich zu lösenden ufgaben – wie der Einrichtung von Förderprogrammen ür interkommunale Kooperationen – zuerst und im weifel immer die Länder für die Einrichtung und die msetzung zuständig. Ich habe bereits in meiner letzten Rede darauf hin- ewiesen, dass die Aktivitäten des Bundesamtes für auordnung und Raumwesen den Ländern hier als Orien- erung dienen könnten. Hier werden zahlreiche Modell- orhaben zu erfolgreicher interkommunaler Kooperation urchgeführt. Die Bundesländer Hessen und Nordrhein- estfalen haben bereits Förderprogramme aufgelegt, die ich eng an die Empfehlungen des Bundesamtes halten nd sich guter Resonanz erfreuen. Bayern und das Saar- and befinden sich derzeit in der Planungsphase. Im Ge- präch mit Vertretern der zuständigen Landesbehörden urde mir vermittelt, dass es nicht erwünscht sei, wenn er Bund hier in Konkurrenz zu den Ländern treten und ie Förderung im kommunalen Bereich an sich ziehen ürde. Für mich ist und bleibt die föderale Organisa- ionsweise und somit auch Entscheidungsfreiheit nach- ollziehbar: Die Landesregierungen kennen die lokalen edürfnisse, ein bundeseinheitliches Programm würde er Komplexität des Themas gewiss nicht gerecht. Auch beim Punkt 5 sehe ich ähnlich gelagerte Pro- leme: Gerade eine Formulierung wie „ … auf die Län- er dahingehend einzuwirken, dass sie in ihren gesetzli- hen Regelungen die private Beteiligung bei zulässigen ormen der interkommunalen Kooperation ausschlie- en“ halte ich für mehr als unglücklich. Im Übrigen: Der Antrag kommt verspätet. Wir haben ns Ende letzten Jahres intensiv mit der Novellierung es deutschen Vergaberechts auseinandergesetzt. Nach angen Kämpfen – besonders im Bereich der interkom- unalen Zusammenarbeit – sind wir zu einer Einigung ekommen. Es ist darum gegangen, die Interessen der uftraggeberseite und die Interessen der Auftragneh- erseite sinnvoll miteinander zu vereinen. Wir haben abei weder einer Liberalisierung zu sehr Rechnung ge- ragen noch haben wir der Rekommunalisierung zu sehr orschub geleistet. Denn einerseits muss das Interesse es Staates an einer möglichst freien Ausübung seiner rganisationshoheit gesichert bleiben, andererseits muss erhindert werden, dass unter dem Deckmantel der Or- anisationshoheit öffentliche Aufträge gezielt am Verga- erecht vorbeidirigiert und ganze Wirtschaftszweige ge- enüber der Staatswirtschaft benachteiligt werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23435 (A) ) (B) ) Als Kommunalpolitiker konnte ich die Bedenken der öffentlichen Auftraggeber verstehen. Hätten wir die in- terkommunale Kooperation dem Vergaberecht unterwor- fen, wäre dies de facto auf eine Privatisierungspflicht hi- nausgelaufen. Die Entscheidung, ob eine Leistung am Markt eingekauft oder selbst ausgeführt wird, obliegt al- leine den betroffenen staatlichen Einheiten. So ging es bei der Novelle des Vergaberechts in erster Linie darum, Kommunen zu ermöglichen, miteinander Kooperationen einzugehen, und nicht darum, ihnen zu ermöglichen, sich dem Wettbewerb zu verschließen. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung ist und bleibt ein hohes Gut im Selbstverständnis des deutschen Staates und ge- hört geschützt. Für die Position der Wirtschaft sprachen wirtschafts- politische Überlegungen, mit denen ich mich als CSUler durchaus identifizieren kann: Die Ausschreibung be- stimmter Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, etwa im Bereich der Abwasserentsorgung, kann die Marktzu- gangschancen von Privatunternehmen und gerade auch von Mittelständlern verbessern. Dies ist und bleibt poli- tisch von unserer Fraktion gewollt. Auch politisch ge- wollt ist es, im Bereich der öffentlichen Aufträge kos- teneffizient zu wirtschaften. Deshalb appellieren wir an die öffentlichen Auftraggeber, immer sorgfältig zu prü- fen, ob nicht eine Vergabe an private Unternehmen unter dem Aspekt der Kostenersparnis und Entlastung der öf- fentlichen Haushalte vorteilhafter ist, als die Aufträge selbst auszuführen. Das ist auch „Organisationsfreiheit“, das ist eine fundamentale Entscheidungskompetenz und -pflicht der Kommunalpolitik. Wir dürfen bei der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit die Auswirkungen für mittelständische Unternehmen der Privatwirtschaft nicht außer Acht las- sen. Die Details zu den Diskussionen, die wir um einen Kompromiss zwischen Privatwirtschaft und kommuna- len Betrieben bei der Novelle des Vergaberechts geführt haben, habe ich Ihnen ja bereits in früheren Reden erläu- tert. Hier jetzt wieder anzusetzen, wo wir gerade einen für alle tragbaren Kompromiss gefunden haben, halte ich für unnötig. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Wir sind uns einig darin, dass die interkommunale Zusammen- arbeit für die gemeinsame Erledigung von öffentlichen Aufgaben unverzichtbar ist. Zum einen ermöglicht sie den Städten, Kreisen und Gemeinden, ihre Aufgaben kostengünstig und damit wirtschaftlicher zu erfüllen, da sie Größenvorteile nutzen können und so von Synergie- effekten profitieren. Zum anderen wird sie schlichtweg notwendig, wenn eine Kommune eine Aufgabe tech- nisch oder aus anderen Gründen nicht allein erledigen kann. Und zum dritten sind viele Städte und Gemeinden einfach aufgrund ihrer angespannten Finanzlage zur ge- meinsamen Aufgabenwahrnehmung gezwungen. Dabei agieren die Kommunen allerdings nicht im rechtsfreien Raum. Die interkommunale Zusammen- arbeit ist Teil der kommunalen Organisationshoheit, die wiederum als wichtiger Bestandteil der Selbstverwal- tungsgarantie durch Art. 28 GG verfassungsrechtlich ge- s v t g u Z N V c r l e Z m z V a u s d D s d h z f a u a b c P l t r d w n s r m b t A s s m d g A w T d a (C (D chützt ist. Man müsste eigentlich meinen, dass dieser erfassungsrechtliche Schutz ausreichend sei, um die in- erkommunale Zusammenarbeit zu sichern. Leider weit efehlt, denn EuGH, verschiedenen deutschen Gerichten nd Teilen der Privatwirtschaft ist die interkommunale usammenarbeit ein Dorn im Auge. Sie drängen mit achdruck darauf, Aufträge zwischen der öffentlichen erwaltung und den übrigen Einrichtungen des öffentli- hen Rechts in weiten Teilen dem Diktum des Vergabe- echts zu unterwerfen. Dass Sie diesen Bestrebungen Einhalt gebieten wol- en, findet grundsätzlich meine volle Zustimmung. Denn s war bei der Reform des Vergaberechts auch unser iel, die zunehmende Überlagerung des Rechts der kom- unalen Zusammenarbeit durch das Vergaberecht auf- uheben. Durch eine eindeutige Regelung im GWB zur ergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammen- rbeit wollten wir Rechtssicherheit für Städte, Kreise nd Gemeinden schaffen. Leider ist das im parlamentari- chen Verfahren in letzter Minute vom Wirtschaftsflügel er CDU/CSU-Fraktion verhindert worden, der dem ruck der einschlägigen Wirtschaftsverbände nicht tandhalten konnte oder wollte und sogar ein Scheitern er gesamten Vergaberechtsreform in Kauf genommen ätte. Dieser Kompromiss kann für uns natürlich nicht ufriedenstellend sein und war es im Übrigen auch nicht ür den Bundesrat, der sich in einem Entschließungs- ntrag klar dafür ausgesprochen hat, bestehende Rechts- nsicherheiten bei der interkommunalen Zusammen- rbeit und anderen staatlichen Kooperationen zu eseitigen und bei der EU-Kommission auf eine entspre- hende Klarstellung hinzuwirken. Für uns bleibt dieser unkt also zwingend auf der politischen Tagesordnung. Eines möchte ich abschließend nochmals ausdrück- ich betonen: Die interkommunale Zusammenarbeit un- erliegt bereits heute weder dem europäischen Vergabe- echt noch dem deutschen Vergaberecht im GWB. Bei er interkommunalen Zusammenarbeit geht es um Ver- altungsorganisation und nicht um Beschaffung. Zu den anderen Forderungen Ihres Antrages kann ich ur sagen: Das sind nicht mehr als gut gemeinte Ab- ichtserklärungen. Denn grundsätzlich liegt die konkrete echtliche Ausgestaltung der interkommunalen Zusam- enarbeit in den Händen der Länder und da soll sie auch leiben. Diese Entscheidungshoheit sollten Sie respek- ieren. Paul K. Friedhoff (FDP): Wir debattieren hier einen ntrag der Grünen aus dem Juni letzten Jahres. Danach ollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, mit Be- chaffungen oder Dienstleistungen eine andere Kom- une direkt zu beauftragen. Problematisch ist, dass es en Kommunen bei dieser Art öffentlicher Auftragsver- abe möglich ist, ein Vergabeverfahren zu umgehen. Ich glaube kaum, dass die Fraktion der Grünen ihren ntrag aus dem letzten Sommer heute noch so stellen ürde. Ich hatte bereits in meiner Plenarrede zu diesem hema im November letzten Jahres darauf hingewiesen, ass die überwiegende Mehrheit der zum Vergaberecht ngehörten Sachverständigen sich deutlich gegen Forde- 23436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 (A) ) (B) ) rungen, wie sie in diesem Antrag enthalten sind, ausge- sprochen hat. Die Fachleute bestätigten vielmehr die von meiner Fraktion vorgebrachten Hinweise auf die Gefah- ren, die in einer Ausweitung der interkommunalen Zu- sammenarbeit liegen würden. Vor allem die Bürger würden es nicht verstehen, wenn es erleichtert werden sollte, mit den von ihnen erwirt- schafteten Geldern leichtfertig umzugehen. Die Vor- schriften des Vergaberechts sollen in erster Linie eine wirtschaftliche Beschaffung erreichen. Verschwendung soll im Sinne der Bürger verhindert werden. Auch die mittelständische Wirtschaft könnte nicht verstehen, warum ihre Unternehmen als private Auftrag- nehmer sich den hohen Anforderungen der Vergabe- verfahren stellen sollen, während bei öffentlichen Auf- tragnehmern der bequeme Weg ohne Ausschreibung und ohne Wettbewerb offenstünde. Eine krasse Wettbe- werbsverzerrung zulasten der regionalen Unternehmen wäre unausweichlich die Folge einer Ausweitung inter- kommunaler Zusammenarbeit. Der Wirtschaftsausschuss hat den vorliegenden An- trag folgerichtig Ende Januar dieses Jahres abgelehnt. Gerade in dieser Zeit allgemeinwirtschaftlicher Schwä- che dürfen die zu beauftragenden Mittelständler nicht noch mehr belastet werden. Es ist von den Kommunen nicht zu viel verlangt, dass sie ein – für sie vielleicht un- bequemes – Vergabeverfahren anstrengen müssen, bevor sie Steuergeld ausgeben. Die Mittelständler vor Ort sind aktuell auf jeden Auftrag der öffentlichen Hand ange- wiesen. Es wäre überhaupt nicht vermittelbar, wenn Kommunen zu ihren Lasten von den Anforderungen des Vergaberechts zwecks interkommunaler Zusammenar- beit freigestellt würden. Gerade von den Grünen, die doch das Gebot der Transparenz angeblich so hoch halten, hätte ich erwartet, dass sie für größtmögliche Transparenz auch in deut- schen Vergabeverfahren sind. Stattdessen wollen sie die interkommunale Zusammenarbeit fördern, in der sie eine „verwaltungsinterne Lösung“ sehen, für die das Verga- berecht nicht gelten solle. Als Begründung hierfür wird angeführt, dass die An- wendung des Vergaberechts einen faktischen Privatisie- rungszwang auslösen würde. Nun ist es, wie Sie wissen, nicht so, dass meine Fraktion etwas gegen Privatisierun- gen einzuwenden hätte. Jedoch ist die Argumentation hier falsch und zeigt Unkenntnis des Wesens der öffent- lichen Vergabe. Sinn des Vergabeverfahrens sind gleiche und gerechte Chancen auf Aufträge. Es fordert daher auch niemand, dass sich kommunale, also öffentliche Auftragnehmer an Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern nicht mehr beteiligen dürfen. Es wird nur gefordert, dass für alle potenziellen Auftragnehmer die gleichen Bedingun- gen eines fairen Wettbewerbs um den zu erlangenden Auftrag gelten. Wenn die öffentlichen Bewerber gut und effizient sind, brauchen sie den Wettbewerb mit den pri- vaten nicht zu fürchten. Wenn sie ineffizient und zu teuer sind, sollten sie ihr Geschäftsmodell überprüfen. Die V k m s H s b m i s r f v l w a d n S F f w g V m v t k a l l s a k t d v d m b e W l b n d a L m t b (C (D ergabe an zu teure oder zu schlechte Auftragnehmer ann und darf niemals im Sinne der vergebenden Kom- une sein. Ihre Beschaffung muss stattdessen stets wirt- chaftlich sein. Dies wird unter dem Eindruck klammer aushalte der Gemeinden wohl niemand ernsthaft be- treiten können. Wenn die Grünen in ihrem Antrag denn auch schrei- en, dass die von ihnen so geschätzte Art des Zusam- enwirkens von Gemeinden ein erforderliches Mittel st, um kosteneffizient Leistungen zu erbringen, haben ie dabei scheinbar den Grundgedanken des Vergabe- echts völlig aus den Augen verloren. Dieser liegt darin, ür die öffentliche Hand einen wirtschaftlichen Einkauf on Leistungen zu gewährleisten. Und diese Wirtschaft- ichkeit lässt sich ohne Wettbewerb nicht erreichen. Aktuell zeigt die teils nicht sehr sachgerechte Ver- endung der an die Kommunen ausgeschütteten Mittel us dem zweiten Konjunkturpaket der Bundesregierung, ass bei der Auftragsvergabe die Anforderungen an ei- en gerechten Wettbewerb nicht sinken dürfen. Damit ie mich an dieser Stelle nicht falsch verstehen: Die DP-Fraktion ist strikt gegen die Einbindung vergabe- remder Kriterien in das Verfahren. Sozial- und Um- eltpolitik und allgemeinpolitische Ziele haben im Ver- abeverfahren nichts zu suchen. Jegliche Nutzung des ergabeverfahrens als Vehikel zum Transport gut ge- einter anderer Ziele verzögert die Auftragsvergabe und erteuert sie in der Regel auch. Die Möglichkeit einer vom Grünenantrag favorisier- en Auftragsvergabe nach Gutdünken an befreundete ommunale Betriebe klingt für Bürgermeister sicher ttraktiv, aber sie gefährdet den Wettbewerb bei öffent- ichen Aufträgen: Während sich Kommunen zur Aus- astung ihrer Eigenbetriebe teure Aufträge hin- und her- chanzen können, bleiben die privaten Unternehmer ußen vor. Die Transparenz sinkt und die Wirtschaftlich- eit dieser Art der Beschaffung ist nicht gewährleistet. Eine Wirtschaftlichkeitskontrolle würde bei verstärk- er kommunaler Verflechtung immer weniger stattfin- en. Unter dem Leitbild einer transparenten Auftrags- ergabe der öffentlichen Hand verbietet sich geradezu ie Schaffung der Möglichkeit, Betriebe anderer Kom- unen ohne Ausschreibung zu beauftragen. Das Verga- erecht soll fairen Wettbewerb sicherstellen und es nicht twa den Kommunen einfach machen, unerwünschten ettbewerb auszuschalten. Lassen Sie es mich abschließend nochmals klarstel- en: Wenn kommunale Unternehmen gut wirtschaften, rauchen sie den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft icht zu fürchten. Es gibt deshalb auch keinen Grund, ie städtischen Betriebe von den Vergabevorschriften uszunehmen und so vor Wettbewerb zu schützen. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Die Fraktion Die inke unterstützt den Antrag der Grünen, die interkom- unale Zusammenarbeit zu sichern. Dies ist umso wich- iger geworden, weil die Bundesregierung beim Verga- erecht den Schwanz vor dem BDI eingezogen hat. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23437 (A) ) (B) ) Nach einer beispiellosen Intervention der Industrie hat die Koalition auch noch die letzte fortschrittliche Rege- lung in ihrer Vergaberechtsnovelle, die zur interkommu- nalen Zusammenarbeit, aus dem Gesetz gestrichen. Die Folge ist, dass insbesondere in dem für die Kommunen wichtigen Zukunftsthema der interkommunalen Koope- ration eine weitgehende Ausschreibungspflicht beibehal- ten wird. Das heißt, obwohl beide Kommunen eine Auf- gabe öffentlich wahrnehmen wollen, werden sie in vielen Fällen zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben gezwungen. Ob eine Kommune sich entscheidet, den Winterdienst zusammen mit der Nachbargemeinde erledigen zu lassen oder an Private zu vergeben – das ist eine Frage der De- mokratie, das ist eine Frage, die der Stadtrat zu entschei- den hat und nicht die vom BDI bezahlten Juristen. Und dabei muss es unerheblich sein, ob dies eine Kommune alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erledigt. Wohlgemerkt geht es uns dabei um regionale Zusammenarbeit und um regionale Wirtschaftskreisläufe. Es geht um die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen oder innerhalb einer Region auch über die Grenzen von Bundesländern oder Staaten hinweg. Interkommunale Zu- sammenarbeit darf nicht dazu führen, die Kommunen miteinander in den bundesweiten Wettbewerb zu treiben. Wenn eine Kommune am einen Ende der Republik sich die Versorgung der Menschen in einer Kommune am an- deren Ende oder gar im Ausland unter den Nagel reißt, würde sie sich von ihrer Aufgabe, der Sicherstellung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen für die Bür- gerinnen und Bürger im eigenen Gebiet zu weit weg ent- fernen. In solchen Fällen agieren die Kommunen nicht anders als Private und haben dafür keinen besonderen Schutz verdient. Anders gesagt: Wenn die Stadtwerke München mit der Gemeinde Sauerlach kooperieren, um ein geothermisches Kraftwerk zu errichten, so macht das Sinn, eine europaweite Ausschreibung wäre hier irr- witzig. Wenn die Mannheimer Stadtwerke die Köthener Stadtwerke aufkaufen, spielen sie nur das Spiel der gro- ßen EVU mit. Interkommunale Zusammenarbeit nimmt angesichts der prekären finanziellen Situation von Kommunen ei- nen immer größeren Stellenwert ein. Insbesondere für kleinere und strukturschwächere Gemeinden ist die Zu- sammenarbeit mit anderen Kommunen ein wichtiges Mittel, ihre Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wer diese Zusammenarbeit jedoch als reines Instrument von Rationalisierung versteht, greift zu kurz. Dann erreicht er keine Verbesserung der öffentlichen Leistungen. Im Gegenteil, die Wege der Bürgerinnen und Bürger zu den Einrichtungen ihrer Gemeinde wer- den immer länger und umständlicher. Uns muss es darum gehen, im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Bereitstellung öffentlicher Infra- struktur und des Ausbaus sozialer und kultureller Ange- bote die Kommunen in die Lage zu versetzen, durch Zusammenarbeit mit ihren Nachbarkommunen Synergie- effekte im Sinne der Bevölkerung zu nutzen. In vielen R m k d h l G G b n W d a U z s B P d k f s z d – l s s m D S a p Z s e a v d g K t m N l W e t k D s s f P V (C (D egionen gibt es hierzu bereits langjährige Erfahrungen; an denke nur an den öffentlichen Personennahverkehr. Es wird jedoch auch immer Bereiche geben, in denen ommunale Kooperation schwierig ist, insbesondere ort, wo die Kommunen miteinander im Wettbewerb ste- en, bei der Einwohnerzahl und bei der Gewerbeansied- ung. Zumindest bei letzterem würde der Vorschlag der rünen, im Falle gemeinsamer grenzüberschreitender ewerbegebiete einen Verteilungsmodus für die Gewer- esteuer einzuführen, einen positiven Effekt haben kön- en. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ir haben heute abschließend einen Antrag zu verhan- eln, der zum Ziel hat, die interkommunale Zusammen- rbeit zwischen Kommunen ohne Beteiligung privater nternehmen – also die Kooperationen zwischen 100-pro- entigen kommunalen Trägern – wieder auf eine rechts- ichere Basis zu stellen. Wir Grüne sind uns mit den undesländern einig, dass es sich um ein drängendes roblem handelt, schließlich geht es um die Sicherung er öffentlichen Daseinsvorsorge, die gerade in diesen risengeschüttelten Zeiten einen besonderen Stellenwert ür Bürgerinnen und Bürger hat. Vor allem in struktur- chwachen und ländlichen Regionen ist die Kooperation wischen kommunalen Trägern inzwischen ein zwingen- es Erfordernis geworden, um öffentliche Leistungen von der Wasserversorgung bis zu den Volkshochschu- en – wirtschaftlich erbringen zu können. Gerade in die- en Regionen, in denen die demografische Entwicklung chon heute ihre Spuren hinterlässt, ist es für die Kom- unen wichtig, bei der Erbringung ihrer öffentlichen ienstleistungen Synergieeffekte zu nutzen. Die EU-Kommission und der EuGH beziehen – wie ie wissen – verstärkt vergaberechtlich die Zusammen- rbeit zwischen kommunalen Organisationen in die euro- aweite Ausschreibungspflicht ein. Solche kommunalen usammenschlüsse sind jedoch eine rein organisatori- che Entscheidung. Deshalb brauchen wir jetzt endlich ine klarstellende Regelung, sowohl im EU-Recht als uch auf Bundes- und Landesebene. Und hier, meine erehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD und er Union, haben Sie ganz offensichtlich ihre Hausauf- aben nicht gemacht. Was ist denn aus der Zusage des ollegen Dr. Nüßlein in der ersten Lesung dieses An- rags geworden, die Koalition regele das Problem schon it einer Negativdefinition in § 99 Abs. 1 Satz 2 GWB? ichts dergleichen wurde umgesetzt. Die besagte Rege- ung, die noch im Regierungsentwurf zum Gesetz gegen ettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten war und in weiterer Schritt in Richtung Rechtsklarheit über in- erkommunale Zusammenarbeit gewesen wäre, wurde urz vor Verabschiedung der Vergaberechtsnovelle im ezember 2008 wieder gestrichen. Union und SPD las- en sich vor den Karren mancher Wirtschaftsverbände pannen und leisten mit ihrer unterlassenen Hilfestellung ür die kommunale Zusammenarbeit einem faktischen rivatisierungszwang für öffentliche Dienstleistungen orschub. Sogar die Aufforderung ihrer Parteikollegen 23438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 (A) ) (B) ) in der Bundesratssitzung vom 13. Februar 2009, die Negativdefinition in § 99 GWG wieder aufzunehmen, lassen sie ungerührt verhallen, und belassen es bei beste- hender Rechtsunsicherheit für kooperationswillige Kom- munen. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, Sie lassen hier die Städte und Gemeinden im Stich. Mit Ihrer Weigerung, eine rechtliche Klarstellung zugunsten interkommunaler Zusammenarbeit ohne Be- teiligung Privater auf den Weg zu bringen, verhindern Sie auch eine eindeutige Abgrenzung zu den öffentlich- privaten Partnerschaften. Sie setzen mit Ihrer in dieser Sitzungswoche eingebrachten Initiative „Faire Wettbe- werbsbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften“ gezielt Prioritäten für öffentlich-private Partnerschaften. Während Sie die von uns geforderten Programme zur Unterstützung kommunaler Kooperationen verweigern, fördern Sie aktiv Modellprojekte für öffentlich-private Partnerschaften. Wir Grüne sind nicht prinzipiell gegen öffentlich-private Partnerschaften, wenn sie transparent und so ausgestaltet sind, dass die Kontrolle des öffentli- chen Auftraggebers eindeutig gegeben ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass nicht Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden. Wenn Sie jetzt jedoch das Tor für öffentlich-private Partnerschaften weit öff- nen und es für die interkommunale Zusammenarbeit schließen, dann treiben Sie die Kommunen offensiv in die Privatisierung. Sie missachten damit ganz empfind- lich das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesen krisenhaften Zeiten lieber auf öffentliche Dienstleistungen der Kommunen verlassen. Im Einklang mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Ländern fordere ich Sie auf, jetzt umgehend die ur- sprünglich geplante rechtliche Klarstellung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf den Weg zu bringen und die erforderliche Rechtssicherheit für inter- kommunale Zusammenarbeit zu schaffen. Zudem müs- sen Sie auf EU-Ebene darauf hinarbeiten, dass eine sekundärrechtliche Klarstellung zugunsten der interkom- munalen Zusammenarbeit erfolgt. Kurz: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Abgeordnete Dr. Annette Schavan hat darum ge- beten, bei dem Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patienten- verfügungsgesetz – PatVerfG) auf Drucksache 16/11360 nachträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden. Die Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels und Dr. Konrad Schily haben darum gebeten, bei dem Ent- wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschafts- konflikten auf Drucksache 16/11347 nachträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden. g O D t A s c r s v l m d r (C (D Die Abgeordnete Dr. Margrit Spielmann hat darum ebeten, bei dem Antrag Programm „Stadtumbau st“ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms auf rucksache 16/12284 nachträglich in die Liste der An- ragsteller aufgenommen zu werden. Die Fraktion Die Linke hat mitgeteilt, dass sie den ntrag Sicherheit und Zukunft – Initiative für ein ozial gerechtes Antikrisenprogramm auf Drucksa- he 16/12245 zurückzieht. Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senio- en, Frauen und Jugend hat mitgeteilt, dass der Aus- chuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung on einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vor- age absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetzes – Drucksachen 16/5400, 16/6008 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- okumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- atung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/11721 Nr. A.2 Ratsdokument 16940/08 Drucksache 16/11965 Nr. A.1 EuB-EP 1838; P6_TA-PROV(2009)0640 Sportausschuss Drucksache 16/820 Nr. 1.5 EuB-EP 1193 Finanzausschuss Drucksache 16/11721 Nr. A.11 Ratsdokument 16774/08 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/12188 Nr. A.16 Ratsdokument 5685/09 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/11721 Nr. A.20 Ratsdokument 16543/08 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/8455 Nr. A.12 Ratsdokument 6175/08 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/11819 Nr. A.17 Ratsdokument 17501/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.18 Ratsdokument 17502/08 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23439 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/11721 Nr. A.24 Ratsdokument 17022/08 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/8135 Nr. A.14 Ratsdokument 5088/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.46 Ratsdokument 5223/08 Drucksache 16/12188 Nr. A.27 Ratsdokument 5892/09 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/10286 Nr. A.72 Ratsdokument 11709/08 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/11132 Nr. A.19 Ratsdokument 14632/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.32 Ratsdokument 16276/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.29 Ratsdokument 5001/09 Drucksache 16/11819 Nr. A.30 Ratsdokument 17476/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.31 Ratsdokument 17573/08 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/10286 Nr. A.92 Ratsdokument 11159/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.52 Ratsdokument 13631/08 215. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. März 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Nešković,

    Fraktion Die Linke.


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])




Rede von: Unbekanntinfo_outline

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten

Damen und Herren! Wir diskutieren heute über die par-
lamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätig-
keiten. Nachrichtendienste können in gefährlicher Weise
in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein-
greifen. Mit ihren Beobachtungs-, Überwachungsmög-
lichkeiten und -techniken können sie Menschen umfas-
send bespitzeln und ausforschen. Zahlreiche Affären und
Skandale der Geheimdienste haben in der Vergangenheit
die Öffentlichkeit beschäftigt und berechtigterweise für
Empörung gesorgt. So arbeitet schon von 2006 bis heute
ein Untersuchungsausschuss dieses Parlamentes daran,
die Verschleppung von Murat Kurnaz, den Einsatz von
BND-Agenten im Irak, die Bespitzelung von Journalis-
ten und vieles mehr aufzuklären. In all diesen Fällen hat
die parlamentarische Kontrolle versagt. Dies räumen die
Regierungsfraktionen selbst ein, indem sie unter „Pro-
blem und Ziel“ darauf verweisen, dass das Gremium „in
mehreren Fällen durch die Bundesregierung frühzeitiger
und umfassender“ hätte unterrichtet werden müssen. Es
ist gut, dass die Regierungsfraktionen dies erkannt ha-
ben. Ganz schlecht ist aber, dass sie das Problem nicht
gelöst haben.

Heute gilt für den Zustand der Geheimdienstkon-
trolle: Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht
wissen, ist ein Ozean. Wenn der Gesetzentwurf der Re-
gierungsfraktionen und der FDP Gesetz würde, müsste
es zukünftig heißen: Was wir nicht wissen, ist ein Ozean,
was wir wissen, ist eine Pfütze. Denn der Entwurf leidet
unter einem ganz entscheidenden Konstruktionsfehler.
Der Konstruktionsfehler besteht darin, dass es keine
starken Minderheitenrechte im neuen Gremium geben
soll. Das ist schlecht in einer parlamentarischen Demo-
kratie; denn in ihr kontrolliert in erster Linie nicht das
gesamte Parlament die Regierung, sondern die Opposi-
tion. Das ist ihr Verfassungsauftrag. Herr Röttgen, das

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(C (D ann man sogar in der Rechtsprechung des Bundesverassungsgerichts nachlesen. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Haben Sie mehr Menschenrechte als andere?)


ch bin gerne bereit, Ihnen die Fundstelle zu geben. Das
st auch ein sinnvoller Verfassungsauftrag.

Denn es liegt auf der Hand: Nur die Opposition bringt
ie nötige Leidenschaft mit, der Regierung nicht nur
orgfältig auf die Finger zu schauen, sondern notfalls
uch einmal draufzuhauen. Dieser Disziplinierungs-
rang ist bei den Regierungsfraktionen, die die Regie-
ung unterstützen wollen, naturgemäß nicht besonders
usgeprägt. Alle, die in der letzten Zeit zusammengear-
eitet haben, wissen, dass ich die Wahrheit sage. Nach
em vorgelegten Gesetzentwurf entscheiden also die Re-
ierungsfraktionen über das Ausmaß der Kontrolle der
egierung, die sie eigentlich beschützen wollen. Das ist

chlecht und verbessert nicht – das leuchtet jedem ein –
ie Kontrolle. Ohne Minderheitenrechte werden wir
eine wirksame Kontrolle der Geheimdienste erreichen.


(Beifall bei der LINKEN)


Ihnen liegt heute auch ein Gesetzentwurf meiner
raktion vor, der dem Kontrollgremium an entscheiden-
er Stelle eine neue Aufgabe zuweist. Nach unserem Ge-
etzentwurf hat das Bundesamt für Verfassungsschutz
ünftig die Überwachung eines Bundestagsabgeordneten
em Präsidenten des Bundestages mitzuteilen. Diese
berwachung unterbleibt, wenn ein Fünftel der Mitglie-
er des Kontrollgremiums ein Veto einlegt. Mit diesem
ntwurf stellen wir die Kontrolle in unserer parlamenta-

ischen Demokratie vom Kopf zurück auf die Füße. Wir
üssen festhalten: Wer ist Koch, und wer ist Kellner?
ir, das Parlament, sind der Koch. Es ist die Legislative,

ie die Exekutive kontrolliert, nicht umgekehrt.

Das freie Mandat gemäß Art. 38 unseres Grundgeset-
es stellt ein herausgehobenes Verfassungsgut dar. Es ist
in Wesensmerkmal unserer Demokratie. Das Grundge-
etz schützt die Ausübung dieses Mandates in vielfälti-
er Weise. Es schützt vor Strafverfolgungsmaßnahmen,
or Beeinträchtigungen wegen Äußerungen und Abstim-
ungen im Bundestag oder in den Ausschüssen, vor
inschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit,
or der Verwirkung von Grundrechten, vor Maßnahmen,
ie die Übernahme oder Ausübung des Abgeordneten-
andats erschweren oder verhindern sollen. All das kön-

en Sie in Art. 46 und Art. 48 des Grundgesetzes nachle-
en.

Ein vergleichbarer Schutz des freien Mandates vor
en Geheimdiensten besteht jedoch nicht. Es ist deswe-
en notwendig, eine gesetzliche Regelung zu schaffen,
ie Abgeordnete auch vor politisch motivierter Schnüf-
elei der Geheimdienste bewahrt.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


n unserem Gesetzentwurf ist auch der Schutz des Parla-
ents in seiner Arbeitsfähigkeit und Funktionsfähigkeit

nd damit der Demokratie vorgesehen. Genau diesen






(A) )



(B) )


Wolfgang NeškoviæWolfgang Nešković
Schutz streben wir mit dieser Regelung an. Ich darf da-
her um Ihre Zustimmung bitten.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich gebe dem Kollegen Hans-Christian Ströbele,

    Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Hier sitzen eine ganze Reihe von Mitgliedern des Parla-
    mentarischen Kontrollgremiums.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geheimnisträger! – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Jetzt keine Geheimnisse!)


    Wir alle haben gemeinsam in den letzten Jahren die Er-
    fahrung gemacht, dass man alle paar Wochen – manch-
    mal ist es auch jede Woche – von Journalisten angerufen
    wird. Dann heißt es: Herr Abgeordneter, da steht doch
    im Ticker oder in der Zeitung wieder etwas von einem
    neuen Skandal beim Bundesnachrichtendienst oder beim
    Bundesamt für Verfassungsschutz. Sagen Sie doch ein-
    mal etwas dazu. – Dann erkundigt man sich und stellt
    fest, dass man davon noch nie etwas gehört hat und dass
    man sich damit im Parlamentarischen Kontrollgremium
    beschäftigen muss. Auch danach stellt man aber immer
    wieder fest, dass offenbar die Lektüre des Spiegels, der
    Süddeutschen Zeitung, manchmal auch der Berliner Zei-
    tung mehr an Informationen für die Kontrolltätigkeit
    bringt als die mehr oder weniger langen und anstrengen-
    den Sitzungen im Parlamentarischen Kontrollgremium.
    Dazu kann ich nur sagen: Damit muss Schluss sein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


    Wir machen jetzt kein Reförmchen, sondern eine Re-
    form des Kontrollgremiumgesetzes, um diesen Zustand
    für die Zukunft zu ändern. Verehrte Kollegen, ich finde
    es hervorragend, dass Sie sich in der Koalition noch so
    kurz vor den Wahlen hin und wieder auf etwas einigen
    können. Aber angesichts dieser Gesetzentwürfe muss ich
    sagen: Das, was dabei herausgekommen ist, ist völlig
    unzulänglich und nicht einmal ein erster Schritt.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Zu dem entscheidenden Problem, von bestimmten
    Vorgängen aus der Zeitung zu erfahren, dazu, die Bun-
    desregierung wirklich veranlassen und zwingen zu kön-
    nen, uns Vorgänge von besonderer Bedeutung – das steht
    schon heute im Gesetz – zeitnah mitzuteilen, steht in Ih-
    rem Gesetzentwurf null Komma nichts.


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!)


    Darin findet sich nicht einmal der Anschein eines Vor-
    schlages, wie man das in Zukunft ändern könnte. Wir
    lassen über unseren Gesetzentwurf mit uns reden, ob

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    (C (D an nun bestimmte Regelungen so oder anders gestaltet. ber auch Sie müssen sich in dieser Hinsicht Gedanken achen. Ein weiterer Punkt. Wir alle leiden unter folgendem roblem: Wir als Abgeordnete haben viele Aufgaben. ie Parlamentarischen Geschäftsführer sind gleichzeitig itglieder des Gremiums und schauen in den Sitzungen mmer auf die Uhr, wann die Sitzung endlich zu Ende st, weil sie noch andere Termine haben. Das ist vertändlich. Deshalb ist die Forderung ebenfalls verständich, dass wir besser ausgestattet werden müssen. Es geht m das, was in allen Ausschüssen des Deutschen Bunestages selbstverständlich ist, nämlich die Unterstütung durch Mitarbeiter. Wir alle wissen: Viele Abgeordete wären in vielen Situationen ohne die Mithilfe von achkundigen Mitarbeitern in den Ausschüssen nur die älfte wert, wenn überhaupt. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass wir in dieem besonders wichtigen Gremium, in dem viel Material nfällt, Mitarbeiter beschäftigen können, die nicht nur das schlagen Sie vor – Akten lesen und ein Informa ionsgespräch mit ihren Abgeordneten führen dürfen, ondern die, wie es auch in allen anderen Ausschüssen er Fall ist, in das Gremium mit hineingehen und dort erahren, was die Bundesregierung berichtet, über was disutiert wird, bei welchen Punkten man beim nächsten al nachbohren muss usw., und die das aufarbeiten, was n diesem Gremium besprochen wird. Auch in diesem unkt ist Ihr Vorschlag völlig unzulänglich. Alle, die in iesem Gremium sitzen, wissen, dass wir es gar nicht it so vielen Akten zu tun haben. Es sind ganz wenige älle, in denen wir uns mit Akten befassen. Im Wesentlihen geht es um mündliche Berichte, die die Bundesegierung dem Gremium erstattet. Wenn die Mitarbeiter avon nichts erfahren, dann sind sie – verzeihen Sie – aum die Hälfte wert. Deshalb kann das so nicht enden. ir schlagen deshalb vor, dass auch die Mitarbeiter an en Sitzungen des Gremiums teilnehmen können. Wir schlagen weiterhin vor, dass endlich ein Protokoll n diesem Gremium geführt wird. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja wohl das Wenigste!)


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    eute dürfen sich die Abgeordneten nicht einmal Auf-
    eichnungen machen, die sie mitnehmen können, um et-
    as nachzuarbeiten oder sie als Erinnerungsstütze zu
    utzen, in denen sie nach einem Vierteljahr, nach einem
    alben Jahr, nach zwei Jahren oder nach fünf Jahren
    achschauen können, was damals besprochen wurde und
    as ihnen gesagt wurde. Null Komma nichts. Wenn man

    n das Sekretariat geht und fragt, ob es dort ein Protokoll
    ber die Sitzung gibt, dann erfährt man, dass das Sekre-
    ariat nur einige Stichpunkte zu diesem Thema aufge-
    chrieben hat. So kann das nicht weitergehen. Gerade
    eil das Gremium so abgeschlossen arbeitet, muss es
    öglich sein, sich darüber zu informieren, wie die Situa-

    ion vor zwei Monaten, vor einem Jahr oder vor zwei
    ahren war und ob die Bundesregierung wirklich auf den
    nd den Punkt hingewiesen hat, wie sie es heute behaup-






    (A) )



    (B) )


    Hans-Christian Ströbele
    tet. Auch in dieser Hinsicht ist Ihr Gesetzentwurf völlig
    unzureichend.


    (Beifall des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


    Lassen Sie mich nun auf den letzten Punkt kommen,
    der bei Ihnen ganz am Anfang steht; der Kollege Röttgen
    hat damit ja auch angefangen. Es geht darum, dass das
    ganze Parlament die Kontrollaufgabe wahrnimmt.


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie denn, bitte?)


    Unter dem ganzen Parlament verstehe ich nicht nur neun
    Abgeordnete. Das Parlament besteht aus mehr als
    600 Abgeordneten.


    (Beifall des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


    Diese anderen über 600 Abgeordneten können doch
    nicht völlig dadurch von dieser Kontrolltätigkeit ausge-
    schlossen werden, dass sie überhaupt keine Informatio-
    nen bekommen, auch wenn sie beispielsweise im
    Rechtsausschuss, im Innenausschuss, im Verteidigungs-
    ausschuss oder wo auch immer sitzen, wo ähnliche The-
    men angetippt werden. Ihr Gesetzentwurf sieht in § 1
    eine Regelung vor – ich hoffe, das ist nicht beabsichtigt –,
    die die Beschäftigung anderer Abgeordneter und vor al-
    len Dingen anderer Ausschüsse mit den Themen, die im
    Parlamentarischen Kontrollgremium behandelt werden,
    geradezu ausschließt.