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    Plenarprotokoll 16/215 Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Günther H. Oettinger, Ministerpräsident (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ Handwerk (Drucksachen 16/7783, 16/10022) . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Mitte stärken – Mittelstand ins Zentrum der Wirt- schaftspolitik rücken (Drucksache 16/12326) . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte (CDU/CSU) . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) 23363 D 23365 D 23367 B 23369 B 23372 C 23374 C 23377 A 23378 C 23379 A 23388 D 23389 A 23389 A 23390 B 23390 D 23392 B 23393 C Deutscher B Stenografisch 215. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Absetzung des Zusatztagesordnungspunktes 9 Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Drucksache 16/12410) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zur zwei- ten Föderalismusreform (Drucksache 16/12400) . . . . . . . . . . . . . . . B D D F J T a 23363 A 23363 A 23363 B 23363 B DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23380 A 23380 D undestag er Bericht ung 27. März 2009 t : ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ingolf Deubel, Staatsminister (Rheinland-Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . agesordnungspunkt 31: ) Große Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Birgit Homburger, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bürokratische Belas- tungen statistischer Erhebungen für das 23382 A 23383 A 23384 C 23386 C 23387 C (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23393 D 23394 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der par- lamentarischen Kontrolle der Nach- richtendienste des Bundes (Drucksache 16/12411) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundge- setzes (Artikel 45 d) (Drucksache 16/12412) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der parla- mentarischen Kontrolle der Geheim- dienste sowie des Informationszugangs- rechts (Drucksache 16/12189) . . . . . . . . . . . . . . . d D D T W H D T Z d E G ( H D K P H S T B s A K A K b ( G H K K M 23396 A 23397 D 23399 C 23399 D 23400 A 23401 C 23402 A 23404 C 23405 D 23408 A 23409 B 23409 C 23409 C ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Nešković, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Norman Paech, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Kontroll- gremiumgesetzes (Drucksache 16/12374) . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 33: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines rsten Gesetzes zur Änderung des Artikel-10- esetzes Drucksachen 16/509, 16/12448) . . . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . agesordnungspunkt 34: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu dem ntrag der Abgeordneten Katrin Kunert, atja Kipping, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: eine Anrechnung der Abwrackprämie ei ALG II und Eingliederungshilfe Drucksachen 16/12114, 16/12358) . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23409 D 23409 D 23411 B 23413 A 23415 A 23416 A 23417 C 23419 A 23419 B 23420 B 23421 A 23422 D 23423 C 23424 A 23425 A 23426 B 23426 B 23427 B 23428 A 23428 D 23430 A 23431 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 III Tagesordnungspunkt 35: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Cornelia Behm, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sicherung der inter- kommunalen Zusammenarbeit (Drucksachen 16/9443, 16/11976) . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Sicherung der interkommunalen Zusammenarbeit (Tagesordnungspunkt 35) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23432 B 23432 D 23433 A 23434 B 23435 B 23435 D 23436 D 23437 C 23438 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23363 (A) ) (B) ) 215. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 2 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23433 (A) ) (B) ) Hempelmann, Rolf SPD 27.03.2009 Rauen, Peter CDU/CSU 27.03.2009 Granold, Ute CDU/CSU 27.03.2009 Gruß, Miriam FDP 27.03.2009 Maurer, Ulrich DIE LINKE 27.03.2009 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 27.03.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 27.03.2009* Ahrendt, Christian FDP 27.03.2009 Aigner, Ilse CDU/CSU 27.03.2009 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Arndt-Brauer, Ingrid SPD 27.03.2009 Barth, Uwe FDP 27.03.2009 Bartol, Sören SPD 27.03.2009 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Dr. Berg, Axel SPD 27.03.2009 Brunkhorst, Angelika FDP 27.03.2009 Bülow, Marco SPD 27.03.2009 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 27.03.2009 Carstensen, Christian SPD 27.03.2009 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 27.03.2009 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 27.03.2009 Dreibus, Werner DIE LINKE 27.03.2009 Duin, Garrelt SPD 27.03.2009 Dr. Enkelmann, Dagmar DIE LINKE 27.03.2009 Freitag, Dagmar SPD 27.03.2009 Gabriel, Sigmar SPD 27.03.2009 Dr. Geisen, Edmund Peter FDP 27.03.2009 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.03.2009 Gleicke, Iris SPD 27.03.2009 Gradistanac, Renate SPD 27.03.2009 H H H H H D H H I J K K K D K L L L L D L D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten erlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 ermann, Winfried BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 ill, Hans-Kurt DIE LINKE 27.03.2009 irsch, Cornelia DIE LINKE 27.03.2009 öger, Inge DIE LINKE 27.03.2009 r. Högl, Eva SPD 27.03.2009 off, Elke FDP 27.03.2009 oppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 brügger, Lothar SPD 27.03.2009 ung (Karlsruhe), Johannes SPD 27.03.2009 elber, Ulrich SPD 27.03.2009 opp, Gudrun FDP 27.03.2009 orte, Jan DIE LINKE 27.03.2009 r. Küster, Uwe SPD 27.03.2009 unert, Katrin DIE LINKE 27.03.2009 afontaine, Oskar DIE LINKE 27.03.2009 ange (Backnang), Christian SPD 27.03.2009 aurischk, Sybille FDP 27.03.2009 enke, Ina FDP 27.03.2009 r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 27.03.2009 ötzer, Ulla DIE LINKE 27.03.2009 r. Lotter, Erwin FDP 27.03.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 23434 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Sicherung der inter- kommunalen Zusammenarbeit (Tagesord- nungspunkt 35) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Ja, auch ich bin der festen Überzeugung, dass die interkommunale Zusam- menarbeit ein wesentlicher Bestandteil der Organisa- tionshoheit unseres Staates ist. Sicherlich gilt es, diese – durch unseren föderalen Staatsaufbau auch notwendi- gen – Strukturen auch im europäischen Staatenbund zu schützen. Die Verwaltungszusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften ist ein geeignetes Mittel interner Staatsorganisation, ganz besonders, wenn es darum geht, im Interesse des Gemeinwohls Leistun- gen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen. In strukturschwachen Regionen ist gerade bei der Siche- rung der Grundvorsorge die interkommunale Zusam- m l l h t u ß n s B d t A f Z U g B ti v d W s u l s w d d w t v B d b d c F ß u d l m g A m d t V d O v g b g Reichenbach, Gerold SPD 27.03.2009 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 27.03.2009 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 27.03.2009 Schily, Otto SPD 27.03.2009 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 27.03.2009 Dr. Schwanholz, Martin SPD 27.03.2009 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 27.03.2009 Staffelt, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.03.2009 Tauss, Jörg SPD 27.03.2009 Ulrich, Alexander DIE LINKE 27.03.2009 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 27.03.2009 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 27.03.2009 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 27.03.2009 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.03.2009 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich (C (D enarbeit ein wichtiger Stützpfeiler. Dieser darf nicht eichtfertig dem Wettbewerb ausgesetzt werden. Es bleibt jedoch bei meinen bereits im November etzten Jahres formulierten drei Einwänden gegen den ier von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag: Sie fordern, den Ausbau interkommunaler Koopera- ion konsequent und gezielt durch Förderprogramme zu nterstützen. Sie lassen bei dieser Forderung jedoch au- er Acht, dass bei der Frage der innerstaatlichen Orga- isation der Bundesgesetzgeber nur über sehr einge- chränkte Kompetenzen verfügt. Ganz im Sinne unseres estrebens nach Subsidiarität ist jede Instanz unterhalb es Bundesstaats auch wieder für die eigene Organisa- ion zuständig. Demnach sind bei staatlich zu lösenden ufgaben – wie der Einrichtung von Förderprogrammen ür interkommunale Kooperationen – zuerst und im weifel immer die Länder für die Einrichtung und die msetzung zuständig. Ich habe bereits in meiner letzten Rede darauf hin- ewiesen, dass die Aktivitäten des Bundesamtes für auordnung und Raumwesen den Ländern hier als Orien- erung dienen könnten. Hier werden zahlreiche Modell- orhaben zu erfolgreicher interkommunaler Kooperation urchgeführt. Die Bundesländer Hessen und Nordrhein- estfalen haben bereits Förderprogramme aufgelegt, die ich eng an die Empfehlungen des Bundesamtes halten nd sich guter Resonanz erfreuen. Bayern und das Saar- and befinden sich derzeit in der Planungsphase. Im Ge- präch mit Vertretern der zuständigen Landesbehörden urde mir vermittelt, dass es nicht erwünscht sei, wenn er Bund hier in Konkurrenz zu den Ländern treten und ie Förderung im kommunalen Bereich an sich ziehen ürde. Für mich ist und bleibt die föderale Organisa- ionsweise und somit auch Entscheidungsfreiheit nach- ollziehbar: Die Landesregierungen kennen die lokalen edürfnisse, ein bundeseinheitliches Programm würde er Komplexität des Themas gewiss nicht gerecht. Auch beim Punkt 5 sehe ich ähnlich gelagerte Pro- leme: Gerade eine Formulierung wie „ … auf die Län- er dahingehend einzuwirken, dass sie in ihren gesetzli- hen Regelungen die private Beteiligung bei zulässigen ormen der interkommunalen Kooperation ausschlie- en“ halte ich für mehr als unglücklich. Im Übrigen: Der Antrag kommt verspätet. Wir haben ns Ende letzten Jahres intensiv mit der Novellierung es deutschen Vergaberechts auseinandergesetzt. Nach angen Kämpfen – besonders im Bereich der interkom- unalen Zusammenarbeit – sind wir zu einer Einigung ekommen. Es ist darum gegangen, die Interessen der uftraggeberseite und die Interessen der Auftragneh- erseite sinnvoll miteinander zu vereinen. Wir haben abei weder einer Liberalisierung zu sehr Rechnung ge- ragen noch haben wir der Rekommunalisierung zu sehr orschub geleistet. Denn einerseits muss das Interesse es Staates an einer möglichst freien Ausübung seiner rganisationshoheit gesichert bleiben, andererseits muss erhindert werden, dass unter dem Deckmantel der Or- anisationshoheit öffentliche Aufträge gezielt am Verga- erecht vorbeidirigiert und ganze Wirtschaftszweige ge- enüber der Staatswirtschaft benachteiligt werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23435 (A) ) (B) ) Als Kommunalpolitiker konnte ich die Bedenken der öffentlichen Auftraggeber verstehen. Hätten wir die in- terkommunale Kooperation dem Vergaberecht unterwor- fen, wäre dies de facto auf eine Privatisierungspflicht hi- nausgelaufen. Die Entscheidung, ob eine Leistung am Markt eingekauft oder selbst ausgeführt wird, obliegt al- leine den betroffenen staatlichen Einheiten. So ging es bei der Novelle des Vergaberechts in erster Linie darum, Kommunen zu ermöglichen, miteinander Kooperationen einzugehen, und nicht darum, ihnen zu ermöglichen, sich dem Wettbewerb zu verschließen. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung ist und bleibt ein hohes Gut im Selbstverständnis des deutschen Staates und ge- hört geschützt. Für die Position der Wirtschaft sprachen wirtschafts- politische Überlegungen, mit denen ich mich als CSUler durchaus identifizieren kann: Die Ausschreibung be- stimmter Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, etwa im Bereich der Abwasserentsorgung, kann die Marktzu- gangschancen von Privatunternehmen und gerade auch von Mittelständlern verbessern. Dies ist und bleibt poli- tisch von unserer Fraktion gewollt. Auch politisch ge- wollt ist es, im Bereich der öffentlichen Aufträge kos- teneffizient zu wirtschaften. Deshalb appellieren wir an die öffentlichen Auftraggeber, immer sorgfältig zu prü- fen, ob nicht eine Vergabe an private Unternehmen unter dem Aspekt der Kostenersparnis und Entlastung der öf- fentlichen Haushalte vorteilhafter ist, als die Aufträge selbst auszuführen. Das ist auch „Organisationsfreiheit“, das ist eine fundamentale Entscheidungskompetenz und -pflicht der Kommunalpolitik. Wir dürfen bei der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit die Auswirkungen für mittelständische Unternehmen der Privatwirtschaft nicht außer Acht las- sen. Die Details zu den Diskussionen, die wir um einen Kompromiss zwischen Privatwirtschaft und kommuna- len Betrieben bei der Novelle des Vergaberechts geführt haben, habe ich Ihnen ja bereits in früheren Reden erläu- tert. Hier jetzt wieder anzusetzen, wo wir gerade einen für alle tragbaren Kompromiss gefunden haben, halte ich für unnötig. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Wir sind uns einig darin, dass die interkommunale Zusammen- arbeit für die gemeinsame Erledigung von öffentlichen Aufgaben unverzichtbar ist. Zum einen ermöglicht sie den Städten, Kreisen und Gemeinden, ihre Aufgaben kostengünstig und damit wirtschaftlicher zu erfüllen, da sie Größenvorteile nutzen können und so von Synergie- effekten profitieren. Zum anderen wird sie schlichtweg notwendig, wenn eine Kommune eine Aufgabe tech- nisch oder aus anderen Gründen nicht allein erledigen kann. Und zum dritten sind viele Städte und Gemeinden einfach aufgrund ihrer angespannten Finanzlage zur ge- meinsamen Aufgabenwahrnehmung gezwungen. Dabei agieren die Kommunen allerdings nicht im rechtsfreien Raum. Die interkommunale Zusammen- arbeit ist Teil der kommunalen Organisationshoheit, die wiederum als wichtiger Bestandteil der Selbstverwal- tungsgarantie durch Art. 28 GG verfassungsrechtlich ge- s v t g u Z N V c r l e Z m z V a u s d D s d h z f a u a b c P l t r d w n s r m b t A s s m d g A w T d a (C (D chützt ist. Man müsste eigentlich meinen, dass dieser erfassungsrechtliche Schutz ausreichend sei, um die in- erkommunale Zusammenarbeit zu sichern. Leider weit efehlt, denn EuGH, verschiedenen deutschen Gerichten nd Teilen der Privatwirtschaft ist die interkommunale usammenarbeit ein Dorn im Auge. Sie drängen mit achdruck darauf, Aufträge zwischen der öffentlichen erwaltung und den übrigen Einrichtungen des öffentli- hen Rechts in weiten Teilen dem Diktum des Vergabe- echts zu unterwerfen. Dass Sie diesen Bestrebungen Einhalt gebieten wol- en, findet grundsätzlich meine volle Zustimmung. Denn s war bei der Reform des Vergaberechts auch unser iel, die zunehmende Überlagerung des Rechts der kom- unalen Zusammenarbeit durch das Vergaberecht auf- uheben. Durch eine eindeutige Regelung im GWB zur ergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammen- rbeit wollten wir Rechtssicherheit für Städte, Kreise nd Gemeinden schaffen. Leider ist das im parlamentari- chen Verfahren in letzter Minute vom Wirtschaftsflügel er CDU/CSU-Fraktion verhindert worden, der dem ruck der einschlägigen Wirtschaftsverbände nicht tandhalten konnte oder wollte und sogar ein Scheitern er gesamten Vergaberechtsreform in Kauf genommen ätte. Dieser Kompromiss kann für uns natürlich nicht ufriedenstellend sein und war es im Übrigen auch nicht ür den Bundesrat, der sich in einem Entschließungs- ntrag klar dafür ausgesprochen hat, bestehende Rechts- nsicherheiten bei der interkommunalen Zusammen- rbeit und anderen staatlichen Kooperationen zu eseitigen und bei der EU-Kommission auf eine entspre- hende Klarstellung hinzuwirken. Für uns bleibt dieser unkt also zwingend auf der politischen Tagesordnung. Eines möchte ich abschließend nochmals ausdrück- ich betonen: Die interkommunale Zusammenarbeit un- erliegt bereits heute weder dem europäischen Vergabe- echt noch dem deutschen Vergaberecht im GWB. Bei er interkommunalen Zusammenarbeit geht es um Ver- altungsorganisation und nicht um Beschaffung. Zu den anderen Forderungen Ihres Antrages kann ich ur sagen: Das sind nicht mehr als gut gemeinte Ab- ichtserklärungen. Denn grundsätzlich liegt die konkrete echtliche Ausgestaltung der interkommunalen Zusam- enarbeit in den Händen der Länder und da soll sie auch leiben. Diese Entscheidungshoheit sollten Sie respek- ieren. Paul K. Friedhoff (FDP): Wir debattieren hier einen ntrag der Grünen aus dem Juni letzten Jahres. Danach ollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, mit Be- chaffungen oder Dienstleistungen eine andere Kom- une direkt zu beauftragen. Problematisch ist, dass es en Kommunen bei dieser Art öffentlicher Auftragsver- abe möglich ist, ein Vergabeverfahren zu umgehen. Ich glaube kaum, dass die Fraktion der Grünen ihren ntrag aus dem letzten Sommer heute noch so stellen ürde. Ich hatte bereits in meiner Plenarrede zu diesem hema im November letzten Jahres darauf hingewiesen, ass die überwiegende Mehrheit der zum Vergaberecht ngehörten Sachverständigen sich deutlich gegen Forde- 23436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 (A) ) (B) ) rungen, wie sie in diesem Antrag enthalten sind, ausge- sprochen hat. Die Fachleute bestätigten vielmehr die von meiner Fraktion vorgebrachten Hinweise auf die Gefah- ren, die in einer Ausweitung der interkommunalen Zu- sammenarbeit liegen würden. Vor allem die Bürger würden es nicht verstehen, wenn es erleichtert werden sollte, mit den von ihnen erwirt- schafteten Geldern leichtfertig umzugehen. Die Vor- schriften des Vergaberechts sollen in erster Linie eine wirtschaftliche Beschaffung erreichen. Verschwendung soll im Sinne der Bürger verhindert werden. Auch die mittelständische Wirtschaft könnte nicht verstehen, warum ihre Unternehmen als private Auftrag- nehmer sich den hohen Anforderungen der Vergabe- verfahren stellen sollen, während bei öffentlichen Auf- tragnehmern der bequeme Weg ohne Ausschreibung und ohne Wettbewerb offenstünde. Eine krasse Wettbe- werbsverzerrung zulasten der regionalen Unternehmen wäre unausweichlich die Folge einer Ausweitung inter- kommunaler Zusammenarbeit. Der Wirtschaftsausschuss hat den vorliegenden An- trag folgerichtig Ende Januar dieses Jahres abgelehnt. Gerade in dieser Zeit allgemeinwirtschaftlicher Schwä- che dürfen die zu beauftragenden Mittelständler nicht noch mehr belastet werden. Es ist von den Kommunen nicht zu viel verlangt, dass sie ein – für sie vielleicht un- bequemes – Vergabeverfahren anstrengen müssen, bevor sie Steuergeld ausgeben. Die Mittelständler vor Ort sind aktuell auf jeden Auftrag der öffentlichen Hand ange- wiesen. Es wäre überhaupt nicht vermittelbar, wenn Kommunen zu ihren Lasten von den Anforderungen des Vergaberechts zwecks interkommunaler Zusammenar- beit freigestellt würden. Gerade von den Grünen, die doch das Gebot der Transparenz angeblich so hoch halten, hätte ich erwartet, dass sie für größtmögliche Transparenz auch in deut- schen Vergabeverfahren sind. Stattdessen wollen sie die interkommunale Zusammenarbeit fördern, in der sie eine „verwaltungsinterne Lösung“ sehen, für die das Verga- berecht nicht gelten solle. Als Begründung hierfür wird angeführt, dass die An- wendung des Vergaberechts einen faktischen Privatisie- rungszwang auslösen würde. Nun ist es, wie Sie wissen, nicht so, dass meine Fraktion etwas gegen Privatisierun- gen einzuwenden hätte. Jedoch ist die Argumentation hier falsch und zeigt Unkenntnis des Wesens der öffent- lichen Vergabe. Sinn des Vergabeverfahrens sind gleiche und gerechte Chancen auf Aufträge. Es fordert daher auch niemand, dass sich kommunale, also öffentliche Auftragnehmer an Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern nicht mehr beteiligen dürfen. Es wird nur gefordert, dass für alle potenziellen Auftragnehmer die gleichen Bedingun- gen eines fairen Wettbewerbs um den zu erlangenden Auftrag gelten. Wenn die öffentlichen Bewerber gut und effizient sind, brauchen sie den Wettbewerb mit den pri- vaten nicht zu fürchten. Wenn sie ineffizient und zu teuer sind, sollten sie ihr Geschäftsmodell überprüfen. Die V k m s H s b m i s r f v l w a d n S F f w g V m v t k a l l s a k t d v d m b e W l b n d a L m t b (C (D ergabe an zu teure oder zu schlechte Auftragnehmer ann und darf niemals im Sinne der vergebenden Kom- une sein. Ihre Beschaffung muss stattdessen stets wirt- chaftlich sein. Dies wird unter dem Eindruck klammer aushalte der Gemeinden wohl niemand ernsthaft be- treiten können. Wenn die Grünen in ihrem Antrag denn auch schrei- en, dass die von ihnen so geschätzte Art des Zusam- enwirkens von Gemeinden ein erforderliches Mittel st, um kosteneffizient Leistungen zu erbringen, haben ie dabei scheinbar den Grundgedanken des Vergabe- echts völlig aus den Augen verloren. Dieser liegt darin, ür die öffentliche Hand einen wirtschaftlichen Einkauf on Leistungen zu gewährleisten. Und diese Wirtschaft- ichkeit lässt sich ohne Wettbewerb nicht erreichen. Aktuell zeigt die teils nicht sehr sachgerechte Ver- endung der an die Kommunen ausgeschütteten Mittel us dem zweiten Konjunkturpaket der Bundesregierung, ass bei der Auftragsvergabe die Anforderungen an ei- en gerechten Wettbewerb nicht sinken dürfen. Damit ie mich an dieser Stelle nicht falsch verstehen: Die DP-Fraktion ist strikt gegen die Einbindung vergabe- remder Kriterien in das Verfahren. Sozial- und Um- eltpolitik und allgemeinpolitische Ziele haben im Ver- abeverfahren nichts zu suchen. Jegliche Nutzung des ergabeverfahrens als Vehikel zum Transport gut ge- einter anderer Ziele verzögert die Auftragsvergabe und erteuert sie in der Regel auch. Die Möglichkeit einer vom Grünenantrag favorisier- en Auftragsvergabe nach Gutdünken an befreundete ommunale Betriebe klingt für Bürgermeister sicher ttraktiv, aber sie gefährdet den Wettbewerb bei öffent- ichen Aufträgen: Während sich Kommunen zur Aus- astung ihrer Eigenbetriebe teure Aufträge hin- und her- chanzen können, bleiben die privaten Unternehmer ußen vor. Die Transparenz sinkt und die Wirtschaftlich- eit dieser Art der Beschaffung ist nicht gewährleistet. Eine Wirtschaftlichkeitskontrolle würde bei verstärk- er kommunaler Verflechtung immer weniger stattfin- en. Unter dem Leitbild einer transparenten Auftrags- ergabe der öffentlichen Hand verbietet sich geradezu ie Schaffung der Möglichkeit, Betriebe anderer Kom- unen ohne Ausschreibung zu beauftragen. Das Verga- erecht soll fairen Wettbewerb sicherstellen und es nicht twa den Kommunen einfach machen, unerwünschten ettbewerb auszuschalten. Lassen Sie es mich abschließend nochmals klarstel- en: Wenn kommunale Unternehmen gut wirtschaften, rauchen sie den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft icht zu fürchten. Es gibt deshalb auch keinen Grund, ie städtischen Betriebe von den Vergabevorschriften uszunehmen und so vor Wettbewerb zu schützen. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Die Fraktion Die inke unterstützt den Antrag der Grünen, die interkom- unale Zusammenarbeit zu sichern. Dies ist umso wich- iger geworden, weil die Bundesregierung beim Verga- erecht den Schwanz vor dem BDI eingezogen hat. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23437 (A) ) (B) ) Nach einer beispiellosen Intervention der Industrie hat die Koalition auch noch die letzte fortschrittliche Rege- lung in ihrer Vergaberechtsnovelle, die zur interkommu- nalen Zusammenarbeit, aus dem Gesetz gestrichen. Die Folge ist, dass insbesondere in dem für die Kommunen wichtigen Zukunftsthema der interkommunalen Koope- ration eine weitgehende Ausschreibungspflicht beibehal- ten wird. Das heißt, obwohl beide Kommunen eine Auf- gabe öffentlich wahrnehmen wollen, werden sie in vielen Fällen zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben gezwungen. Ob eine Kommune sich entscheidet, den Winterdienst zusammen mit der Nachbargemeinde erledigen zu lassen oder an Private zu vergeben – das ist eine Frage der De- mokratie, das ist eine Frage, die der Stadtrat zu entschei- den hat und nicht die vom BDI bezahlten Juristen. Und dabei muss es unerheblich sein, ob dies eine Kommune alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erledigt. Wohlgemerkt geht es uns dabei um regionale Zusammenarbeit und um regionale Wirtschaftskreisläufe. Es geht um die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen oder innerhalb einer Region auch über die Grenzen von Bundesländern oder Staaten hinweg. Interkommunale Zu- sammenarbeit darf nicht dazu führen, die Kommunen miteinander in den bundesweiten Wettbewerb zu treiben. Wenn eine Kommune am einen Ende der Republik sich die Versorgung der Menschen in einer Kommune am an- deren Ende oder gar im Ausland unter den Nagel reißt, würde sie sich von ihrer Aufgabe, der Sicherstellung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen für die Bür- gerinnen und Bürger im eigenen Gebiet zu weit weg ent- fernen. In solchen Fällen agieren die Kommunen nicht anders als Private und haben dafür keinen besonderen Schutz verdient. Anders gesagt: Wenn die Stadtwerke München mit der Gemeinde Sauerlach kooperieren, um ein geothermisches Kraftwerk zu errichten, so macht das Sinn, eine europaweite Ausschreibung wäre hier irr- witzig. Wenn die Mannheimer Stadtwerke die Köthener Stadtwerke aufkaufen, spielen sie nur das Spiel der gro- ßen EVU mit. Interkommunale Zusammenarbeit nimmt angesichts der prekären finanziellen Situation von Kommunen ei- nen immer größeren Stellenwert ein. Insbesondere für kleinere und strukturschwächere Gemeinden ist die Zu- sammenarbeit mit anderen Kommunen ein wichtiges Mittel, ihre Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wer diese Zusammenarbeit jedoch als reines Instrument von Rationalisierung versteht, greift zu kurz. Dann erreicht er keine Verbesserung der öffentlichen Leistungen. Im Gegenteil, die Wege der Bürgerinnen und Bürger zu den Einrichtungen ihrer Gemeinde wer- den immer länger und umständlicher. Uns muss es darum gehen, im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Bereitstellung öffentlicher Infra- struktur und des Ausbaus sozialer und kultureller Ange- bote die Kommunen in die Lage zu versetzen, durch Zusammenarbeit mit ihren Nachbarkommunen Synergie- effekte im Sinne der Bevölkerung zu nutzen. In vielen R m k d h l G G b n W d a U z s B P d k f s z d – l s s m D S a p Z s e a v d g K t m N l W e t k D s s f P V (C (D egionen gibt es hierzu bereits langjährige Erfahrungen; an denke nur an den öffentlichen Personennahverkehr. Es wird jedoch auch immer Bereiche geben, in denen ommunale Kooperation schwierig ist, insbesondere ort, wo die Kommunen miteinander im Wettbewerb ste- en, bei der Einwohnerzahl und bei der Gewerbeansied- ung. Zumindest bei letzterem würde der Vorschlag der rünen, im Falle gemeinsamer grenzüberschreitender ewerbegebiete einen Verteilungsmodus für die Gewer- esteuer einzuführen, einen positiven Effekt haben kön- en. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ir haben heute abschließend einen Antrag zu verhan- eln, der zum Ziel hat, die interkommunale Zusammen- rbeit zwischen Kommunen ohne Beteiligung privater nternehmen – also die Kooperationen zwischen 100-pro- entigen kommunalen Trägern – wieder auf eine rechts- ichere Basis zu stellen. Wir Grüne sind uns mit den undesländern einig, dass es sich um ein drängendes roblem handelt, schließlich geht es um die Sicherung er öffentlichen Daseinsvorsorge, die gerade in diesen risengeschüttelten Zeiten einen besonderen Stellenwert ür Bürgerinnen und Bürger hat. Vor allem in struktur- chwachen und ländlichen Regionen ist die Kooperation wischen kommunalen Trägern inzwischen ein zwingen- es Erfordernis geworden, um öffentliche Leistungen von der Wasserversorgung bis zu den Volkshochschu- en – wirtschaftlich erbringen zu können. Gerade in die- en Regionen, in denen die demografische Entwicklung chon heute ihre Spuren hinterlässt, ist es für die Kom- unen wichtig, bei der Erbringung ihrer öffentlichen ienstleistungen Synergieeffekte zu nutzen. Die EU-Kommission und der EuGH beziehen – wie ie wissen – verstärkt vergaberechtlich die Zusammen- rbeit zwischen kommunalen Organisationen in die euro- aweite Ausschreibungspflicht ein. Solche kommunalen usammenschlüsse sind jedoch eine rein organisatori- che Entscheidung. Deshalb brauchen wir jetzt endlich ine klarstellende Regelung, sowohl im EU-Recht als uch auf Bundes- und Landesebene. Und hier, meine erehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD und er Union, haben Sie ganz offensichtlich ihre Hausauf- aben nicht gemacht. Was ist denn aus der Zusage des ollegen Dr. Nüßlein in der ersten Lesung dieses An- rags geworden, die Koalition regele das Problem schon it einer Negativdefinition in § 99 Abs. 1 Satz 2 GWB? ichts dergleichen wurde umgesetzt. Die besagte Rege- ung, die noch im Regierungsentwurf zum Gesetz gegen ettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten war und in weiterer Schritt in Richtung Rechtsklarheit über in- erkommunale Zusammenarbeit gewesen wäre, wurde urz vor Verabschiedung der Vergaberechtsnovelle im ezember 2008 wieder gestrichen. Union und SPD las- en sich vor den Karren mancher Wirtschaftsverbände pannen und leisten mit ihrer unterlassenen Hilfestellung ür die kommunale Zusammenarbeit einem faktischen rivatisierungszwang für öffentliche Dienstleistungen orschub. Sogar die Aufforderung ihrer Parteikollegen 23438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 (A) ) (B) ) in der Bundesratssitzung vom 13. Februar 2009, die Negativdefinition in § 99 GWG wieder aufzunehmen, lassen sie ungerührt verhallen, und belassen es bei beste- hender Rechtsunsicherheit für kooperationswillige Kom- munen. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, Sie lassen hier die Städte und Gemeinden im Stich. Mit Ihrer Weigerung, eine rechtliche Klarstellung zugunsten interkommunaler Zusammenarbeit ohne Be- teiligung Privater auf den Weg zu bringen, verhindern Sie auch eine eindeutige Abgrenzung zu den öffentlich- privaten Partnerschaften. Sie setzen mit Ihrer in dieser Sitzungswoche eingebrachten Initiative „Faire Wettbe- werbsbedingungen für öffentlich-private Partnerschaften“ gezielt Prioritäten für öffentlich-private Partnerschaften. Während Sie die von uns geforderten Programme zur Unterstützung kommunaler Kooperationen verweigern, fördern Sie aktiv Modellprojekte für öffentlich-private Partnerschaften. Wir Grüne sind nicht prinzipiell gegen öffentlich-private Partnerschaften, wenn sie transparent und so ausgestaltet sind, dass die Kontrolle des öffentli- chen Auftraggebers eindeutig gegeben ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass nicht Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden. Wenn Sie jetzt jedoch das Tor für öffentlich-private Partnerschaften weit öff- nen und es für die interkommunale Zusammenarbeit schließen, dann treiben Sie die Kommunen offensiv in die Privatisierung. Sie missachten damit ganz empfind- lich das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesen krisenhaften Zeiten lieber auf öffentliche Dienstleistungen der Kommunen verlassen. Im Einklang mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Ländern fordere ich Sie auf, jetzt umgehend die ur- sprünglich geplante rechtliche Klarstellung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf den Weg zu bringen und die erforderliche Rechtssicherheit für inter- kommunale Zusammenarbeit zu schaffen. Zudem müs- sen Sie auf EU-Ebene darauf hinarbeiten, dass eine sekundärrechtliche Klarstellung zugunsten der interkom- munalen Zusammenarbeit erfolgt. Kurz: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Abgeordnete Dr. Annette Schavan hat darum ge- beten, bei dem Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patienten- verfügungsgesetz – PatVerfG) auf Drucksache 16/11360 nachträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden. Die Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels und Dr. Konrad Schily haben darum gebeten, bei dem Ent- wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschafts- konflikten auf Drucksache 16/11347 nachträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden. g O D t A s c r s v l m d r (C (D Die Abgeordnete Dr. Margrit Spielmann hat darum ebeten, bei dem Antrag Programm „Stadtumbau st“ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms auf rucksache 16/12284 nachträglich in die Liste der An- ragsteller aufgenommen zu werden. Die Fraktion Die Linke hat mitgeteilt, dass sie den ntrag Sicherheit und Zukunft – Initiative für ein ozial gerechtes Antikrisenprogramm auf Drucksa- he 16/12245 zurückzieht. Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senio- en, Frauen und Jugend hat mitgeteilt, dass der Aus- chuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung on einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vor- age absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetzes – Drucksachen 16/5400, 16/6008 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- okumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- atung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/11721 Nr. A.2 Ratsdokument 16940/08 Drucksache 16/11965 Nr. A.1 EuB-EP 1838; P6_TA-PROV(2009)0640 Sportausschuss Drucksache 16/820 Nr. 1.5 EuB-EP 1193 Finanzausschuss Drucksache 16/11721 Nr. A.11 Ratsdokument 16774/08 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/12188 Nr. A.16 Ratsdokument 5685/09 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/11721 Nr. A.20 Ratsdokument 16543/08 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/8455 Nr. A.12 Ratsdokument 6175/08 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/11819 Nr. A.17 Ratsdokument 17501/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.18 Ratsdokument 17502/08 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. März 2009 23439 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/11721 Nr. A.24 Ratsdokument 17022/08 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/8135 Nr. A.14 Ratsdokument 5088/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.46 Ratsdokument 5223/08 Drucksache 16/12188 Nr. A.27 Ratsdokument 5892/09 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/10286 Nr. A.72 Ratsdokument 11709/08 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/11132 Nr. A.19 Ratsdokument 14632/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.32 Ratsdokument 16276/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.29 Ratsdokument 5001/09 Drucksache 16/11819 Nr. A.30 Ratsdokument 17476/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.31 Ratsdokument 17573/08 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/10286 Nr. A.92 Ratsdokument 11159/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.52 Ratsdokument 13631/08 215. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. März 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    orab bedanke ich mich bei Ihnen, Herr Struck, bei Ih-
    en, Herr Ministerpräsident Oettinger, und bei den Mit-






    (A) )



    (B) )


    Ernst Burgbacher
    gliedern der Kommission. Wir alle, die wir in dieser
    Kommission waren, haben in den zwei Jahren unserer
    Tätigkeit wirklich versucht, etwas vorwärts zu bringen,
    schwierige Fragen anzupacken und sie auch zu lösen,
    auch wenn dies nur teilweise gelungen ist. Die Zusam-
    menarbeit aber war in weiten Teilen angenehm. Dafür
    bedanke ich mich auch im Namen meines Kollegen
    Volker Wissing.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich muss allerdings auch Folgendes deutlich feststel-
    len: Heute hätte ein großer Tag für dieses Land sein müs-
    sen und können; denn dieses Land braucht eine grundle-
    gende Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
    Wenn wir im weltweiten Wettbewerb weiterhin unsere
    Position halten oder ausbauen wollen, können wir dies
    nicht mit den Strukturen innerhalb der Länder und zwi-
    schen Bund und Ländern tun, die wir im Augenblick ha-
    ben. Dass wir eine grundlegende Reform brauchen, ist
    unsere feste Überzeugung.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Ich nenne ein Beispiel, das inzwischen völlig verges-
    sen wurde: In einer Untersuchung ganz zu Beginn der
    Reformarbeit wurde uns gesagt, eine Abschaffung des
    Länderfinanzausgleichs, die so nicht infrage kommt, er-
    höhte das Bruttoinlandsprodukt um einen Prozentpunkt.
    Dass darüber in der Kommission kaum gesprochen
    wurde, halte ich für einen Fehler.


    (Volker Kröning [SPD]: Da haben Sie recht!)


    Daher muss ich am Ende der Kommissionsarbeit sa-
    gen – Herr Kollege Struck, Sie wissen es –, dass ich ei-
    gentlich enttäuscht bin. Was die erste Große Koalition
    1966 bis 1969 auf den Weg gebracht hat – darauf ist un-
    sere gigantische Staatsverschuldung zurückzuführen –,
    hätte jetzt von der Großen Koalition korrigiert werden
    müssen. Aber es hat sich wieder gezeigt, dass eine Große
    Koalition offenbar nur zu den allerkleinsten Ergebnissen
    fähig ist. Dies wurde mit der Föderalismuskommission
    erneut bewiesen.

    Ich erinnere ausdrücklich daran, dass diese Kommis-
    sion auf Druck der FDP zustande gekommen ist. Wir
    hatten nämlich schon in der ersten Kommission erklärt,
    dass es sinnlos sei, Strukturen zu reformieren, wenn man
    nicht an die Finanzen herangeht. Unser Druck hat dazu
    geführt, dass wir heute überhaupt über die Ergebnisse
    beraten können. Auch dies darf man einmal festhalten.


    (Beifall bei der FDP)


    Im Einsetzungsbeschluss steht – ich zitiere es; ich
    habe ihn mitgebracht –: Stärkung der aufgabenadäquaten
    Finanzausstattung, Stärkung der Eigenverantwortung der
    Gebietskörperschaften und verstärkte Zusammenarbeit
    und Möglichkeiten zur Erleichterung des freiwilligen
    Zusammenschlusses der Länder. – Überall Fehlanzeige!

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Problem bei der
    Föderalismusreform ist, dass die wesentlichen Punkte
    von vornherein ausgeklammert wurden. Man hat sich

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    (C (D uf ein paar Verwaltungsthemen sowie auf das äußerst ichtige Thema der Verschuldung konzentriert. Aber es ann doch nicht sein, dass wir jetzt Auflagen machen, ber die Länder eigentlich keine Möglichkeit haben, ihre innahmen selbst zu beeinflussen. Ministerpräsident ettinger sagt immer zu Recht, seine einzige Möglicheit, Einnahmen zu beeinflussen, sei die Erhöhung der intrittsgelder für Museen, anderes gebe es eigentlich icht. Dies ist die falsche Weichenstellung. Deshalb ann ich Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie den ut hätten haben müssen, an die wirklich wichtigen hemen Länderfinanzausgleich, Steuerautonomie und änderneugliederung heranzugehen. Das haben Sie icht gemacht. Mit dem Vorwurf müssen Sie leben. Nun zum Thema Verschuldung. Wir alle leiden unter er Verschuldung, und wir wissen, dass es so nicht weiergehen kann. Der Weg in die Verschuldung, der 1969 ingeschlagen und bis heute weitergegangen wurde, ist egenüber künftigen Generationen verantwortungslos. eshalb muss unser oberstes Ziel sein, diesen Weg zu eenden. Raus aus der Neuverschuldung – das ist unsere ufgabe, die wir alle zusammen anpacken müssen. Das st unsere hohe Verantwortung. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    (Beifall bei der FDP)


    Allerdings müssen wir feststellen: Liebe Kolleginnen
    nd Kollegen von der Großen Koalition, Sie hatten drei
    ahre lang vor der Finanz- und Wirtschaftskrise die
    hance dazu. Sie haben Steuern massiv erhöht, begin-
    end mit der Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf
    9 Prozent. Es gab insgesamt 20 Steuer- und Abgabener-
    öhungen, die zu 100 bis 150 Milliarden Euro mehr
    teuereinnahmen geführt haben. Trotzdem haben Sie je-
    es Jahr neue Schulden aufgenommen. Das ist keine
    onsolidierungspolitik, sondern eine unverantwortliche
    olitik. Das können Sie nicht mit der Finanz- und Wirt-
    chaftskrise begründen.

    Sie müssen sich fragen lassen, warum Sie jetzt eine
    chuldenbremse einführen. Warum haben Sie diese
    icht schon vor einem Jahr konzipiert?


    (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)


    etzt, in der Zeit der schlimmsten Krise, wollen Sie die
    chuldenbremse. Sie müssen die Bevölkerung davon
    berzeugen, dass es Ihnen ernst ist und dass sie wirken
    ird. Sie hatten die Chance; Sie haben sie ungenutzt ver-

    treichen lassen und immer mehr Schulden gemacht.
    azu müssen Sie sich bekennen.


    (Beifall bei der FDP)


    Ich habe heute Morgen in einer Tickermeldung gele-
    en, dass DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki – diese
    rganisation steht Ihnen nicht ganz fern – den Dortmun-
    er Ruhr Nachrichten gesagt hat – ich zitiere –:

    Das Vorhaben der Föderalismuskommission II, eine
    Schuldenbremse in der Verfassung festzuschreiben,
    ist so schädlich wie absurd.


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)







    (A) )



    (B) )


    Ernst Burgbacher
    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich er-
    warte von Ihnen heute ein ganz klares Wort.


    (Beifall bei Abgeordneten der FDP)


    Sie müssen sich davon distanzieren. Es kann nicht sein,
    dass wir weiter in den Schuldenstaat marschieren. Aller-
    dings habe ich immer wieder den Eindruck – den haben
    viele mit mir –, dass es vielen von Ihnen nicht ganz so
    ernst ist, sondern dass Sie nach wie vor davon leben,
    Geld zu verteilen und mehr Schulden zu machen. Damit
    werden Sie gegen die Wand fahren.

    Lassen Sie mich einen letzten Punkt in allem Ernst
    ansprechen, weil ich ihn für sehr wichtig halte. Man
    kann, verehrter Herr Kollege Struck, über das Koopera-
    tionsverbot diskutieren. Ich war ein Befürworter des
    Kooperationsverbots. Wir haben es am Ende der ersten
    Föderalismuskommission ins Grundgesetz geschrieben.
    Es hat in der Arbeit der Föderalismuskommission über-
    haupt keine Rolle mehr gespielt. In der letzten Sitzung
    machten Sie den Vorschlag, Art. 104 b des Grundgeset-
    zes zu ändern. Sie zwangen die Union dazu, indem Sie
    gesagt haben, dass Sie sonst nicht zustimmen. Ich sage
    Ihnen: So können wir mit unserer Verfassung nicht um-
    gehen. Die Verfassung ist kein Spielball; man ändert sie
    nicht beliebig aufgrund aktueller Ereignisse.


    (Beifall bei der FDP)


    Ich möchte zum Schluss kommen.


    (Beifall des Abg. Ortwin Runde [SPD])


    Wir halten das, was jetzt vorgelegt wird, für viel zu we-
    nig ehrgeizig. Es ist Ausdruck der Tatsache, dass die
    Große Koalition in sich total uneinig ist. Wir machen mit
    der Schuldenregel einen ersten Schritt auf einem Weg,
    der in die richtige Richtung gehen kann. Deshalb werden
    wir das sehr wohlwollend prüfen. Wenn die Details stim-
    men, können wir uns eine Zustimmung vorstellen. Wir
    versprechen Ihnen, dass wir auf dem Weg zu einer richti-
    gen, fundierten Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbe-
    ziehungen weitergehen werden. Denn diese braucht un-
    ser Land.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Antje Tillmann ist die nächste Rednerin für die CDU/

CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Antje Tillmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als

    wir vor zwei Jahren mit unserer Arbeit in der Kommis-
    sion zur Entflechtung der Finanzbeziehungen zwischen
    Bund und Ländern begonnen haben, war diese Kommis-
    sion mit ihren Arbeitsgruppen eigentlich eher eine
    Closed-shop-Veranstaltung für wenige Interessierte, die
    fortan nicht mehr ohne Grundgesetz an Veranstaltungen
    teilgenommen haben und Spaß daran hatten, sich über

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    (C (D onjunkturkomponenten oder Produktionslücken zu unerhalten. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Ausgerechnet die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise
    at die Themen der Kommission zu den Bürgerinnen
    nd Bürgern an die Stammtische gebracht. Angesichts
    er Milliardenprogramme – des 500-Milliarden-Euro-
    ettungsschirms für die Banken und des 50-Milliarden-
    uro-Konjunkturprogramms – fragen sich immer mehr
    enschen, ob wir diese Summen je zurückzahlen kön-

    en. Diese Menschen sind es, für die wir heute mit der
    esetzgebung zur Einführung einer Schuldengrenze in
    eutschland beginnen.

    Wir machen die Schuldengrenze für die Rentnerin,
    ie sich Sorgen macht, ob auch bei längerer Dauer der
    rise mit einer sicheren Auszahlung ihrer Rente zu rech-
    en ist. Wir machen die Schuldengrenze für den Unter-
    ehmer, der sicher sein möchte, dass der Staat in wirt-
    chaftlich schwierigen Zeiten auch Entlastungen
    eschließen bzw. konjunkturfördernde Maßnahmen er-
    reifen kann. Wir machen die Schuldengrenze für die
    ungen Menschen, die morgen Verantwortung in
    eutschland übernehmen und ihre eigenen Ideen zum
    ohle dieses Landes umsetzen möchten. Und wir ma-

    hen die Schuldengrenze für alle Menschen, die diesen
    taat mit ihren Steuern finanzieren. Denn allen ist klar:
    ie Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von
    orgen.

    Wir müssen sicherstellen, dass unser Land zu jeder
    eit, in noch so schwierigen weltwirtschaftlichen Situa-

    ionen, genügend Mittel zur Verfügung hat, um seinen
    ozialen und marktwirtschaftlichen Aufgaben gerecht zu
    erden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Oppo-

    ition, Schuldenbegrenzung ist Sozialpolitik, weil ge-
    ade die Schwachen darauf angewiesen sind, dass der
    taat seinen Verpflichtungen jederzeit nachkommen
    ann.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Es ist erforderlich, dabei zwei Grundsätze zu beach-
    en:

    Erstens. Wir müssen in guten Zeiten so sparsam und
    irtschaftlich mit Steuergeldern umgehen, dass wir
    pielräume für schlechte Zeiten erhalten. Das haben wir

    n den vergangenen Jahrzehnten nicht konsequent durch-
    ehalten. Wir haben zwar in schlechten Zeiten die nöti-
    en Kredite aufgenommen, aber versäumt, in guten Zei-
    en gegenzusteuern.


    (Otto Fricke [FDP]: Sehr wahr!)


    Ende 2009 wird die Verschuldung von Bund, Ländern
    nd Gemeinden bei circa 1,7 Billionen Euro liegen. Die
    ährlichen Zinszahlungen werden zukünftig mehr als
    0 Milliarden Euro betragen und damit natürlich die
    andlungsfähigkeit des Staates erheblich einschränken.
    tändig steigende Zinslasten wären eine schwere Hypo-

    hek für unsere Kinder und Enkelkinder, insbesondere
    eshalb, weil wir davon ausgehen müssen, dass auch der






    (A) )



    (B) )


    Antje Tillmann
    demografische Wandel zu zusätzlichen sozialen Ausga-
    ben führen wird.

    All diese Tatsachen haben die Regierung unter Bun-
    deskanzlerin Angela Merkel dazu bewogen, die laufende
    Legislaturperiode unter strikten Konsolidierungskurs
    zu stellen. Im Jahre 2005 haben wir bei einer Neuver-
    schuldung von 31,2 Milliarden Euro begonnen. Wir ha-
    ben es geschafft, die Neuverschuldung bis Ende 2008
    auf 11,5 Milliarden Euro zu drücken. Ohne die Wirt-
    schaftskrise hätten wir diese Legislaturperiode mit ei-
    nem ausgeglichenen Haushalt beendet, und das, obwohl
    unsere Verfassung eine erheblich höhere Verschuldung
    erlaubt hätte.


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Ja!)


    Der bisherige Art. 115 des Grundgesetzes, der eine Kre-
    ditaufnahme für Investitionen und zur Abwehr einer Stö-
    rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor-
    sieht, setzt nicht die erforderlichen Grenzen.

    Das ist aus zwei Gründen der Fall:

    Der erste Grund. Die „goldene Regel“ ermöglicht
    eine Nettokreditaufnahme bis zur Höhe der im Haus-
    haltsplan veranschlagten Investitionen. Diese Regelung,
    die eine Kreditfinanzierung von Bruttoinvestitionen vor-
    sieht, ist im Hinblick auf den volkswirtschaftlichen
    Wertzuwachs ungeeignet. Denn die Straße, die wir heute
    für 10 Millionen Euro bauen, ist längst kaputt, wenn wir
    den Kredit immer noch im Haushalt haben.

    Der zweite Grund. Auch der Hinweis auf die Störung
    des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, der einer
    politischen Entscheidung unterworfen ist, führt nicht zu
    einer Schuldenbegrenzung. Seit 1998 hat sich die Bun-
    desregierung in den Jahren 2002, 2003, 2004 und 2005
    mindestens im Nachtragshaushalt auf die Störung des
    gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts berufen. Aller-
    dings waren die realen Wachstumsraten nur im
    Jahr 2003 mit minus 0,2 Prozent negativ, im Jahr 2004
    mit 1,2 Prozent und im Jahr 2005 mit immerhin noch
    0,8 Prozent hingegen positiv.

    All dies zeigt, dass wir neue Regeln zur Eindämmung
    von Schulden brauchen. Deshalb finde ich es richtig, im
    Grundgesetz zu verankern, dass die Haushalte von Bund
    und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Kredi-
    ten ausgeglichen werden müssen. Der zweite Teil der
    Wahrheit ist aber, dass der Staat natürlich auch hand-
    lungsfähig bleiben muss.

    Dem haben wir Rechnung getragen, sowohl durch die
    Begrenzung in guten Zeiten als auch durch die Flexibili-
    sierung in Zeiten, in denen es diesem Land schlechter
    geht.

    Ab 2016 lassen wir für den Bund eine Kreditauf-
    nahme in Höhe von 0,35 Prozent des BIP zu. Diese Mit-
    tel sollen aber keineswegs für Spaßprogramme verwen-
    det werden, sondern mit ihnen sollen ganz klar
    zukunftsgerichtete Investitionen oder Maßnahmen finan-
    ziert werden, die der künftigen Generation nutzen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


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    (C (D Wir haben eine konjunkturelle Komponente eingeührt, durch die es uns auch möglich ist, in diesen chwierigen Zeiten zu reagieren, Maßnahmen zu ergreien und die Wirtschaft wieder auf Trab zu bringen. Dann önnen die Bürgerinnen und Bürger auch entlastet weren. Daneben gibt es eine Komponente, die für Notsituaionen gilt, deren Anwendung wir aber von einer absoluen Mehrheit abhängig machen, weil wir die politische iskussion und eine Diskussion der Bürgerinnen und ürger zur Schuldenaufnahme wollen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben ein sehr esundes Verhältnis zur Schuldenaufnahme. Sie wissen as aus ihrem eigenen Haushalt. Ich kann nur die Schulen aufnehmen, die ich auch wieder tilgen kann. Genau iese Diskussion – lieber Herr Kollege Struck, das chätze ich ein bisschen anders als Sie ein – ist in den etzten Wochen sehr wohl geführt worden. Die Bürgerinen und Bürger haben uns auf die Finger geschaut, und as sollen sie auch zukünftig tun, weil uns das in unserer aushaltsführung diszipliniert. Für all diese Maßnahmen haben wir eine Sanktionsomponente eingeführt. Wir werden einen Stabilitätsrat inrichten, der kontrolliert, ob wir die neuen Schuldenrenzen auch wirklich einhalten, und – es ist interessant, as zu wissen – das erste Mal seit Bestehen des Grundesetzes gibt es in unserer Verfassung eine Tilgungsverflichtung. Das hat es bisher nicht gegeben. Das heißt, ir sind verpflichtet, Kredite, die wir aufnehmen, in anemessener Zeit auch wieder zurückzuzahlen. Auch das st ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Uns war es sehr wichtig, dass diese Schuldenbegrenungen auf allen Ebenen unseres Landes greifen. Wir ollten nicht, dass die eine Ebene Schulden begrenzt nd die andere Ebene Schulden produziert. Es ist eine emeinsame Aktion, dieses Land von zusätzlichen euen Schulden zu befreien. Deshalb bin ich froh, dass ir gemeinsam mit den Ländern gute Lösungen in der ommission gefunden haben. Dazu gehört aber auch, dass einige Länder gesagt haen, dass sie eine Schuldenbegrenzung, wie wir sie uns orstellen, nicht aus eigener Kraft schaffen können. Wir erden in den nächsten Jahren – 2011 bis 2019 – also 00 Millionen Euro jährlich bereitstellen, um es diesen ändern zu ermöglichen, mit uns gemeinsam die Schulen zu begrenzen. Ich gebe offen zu, dass uns als Bunestagsfraktion das nicht leichtfällt; denn selbstverständich ist der vom Bund zusätzlich zu den eigenen nstrengungen zu leistende Anteil von 400 Millionen uro eine Riesensumme. Ich bin mir aber sicher, dass ie Solidarität ein wesentliches Merkmal dieses föderaen Staates ist und dass wir diese Aufgabe gemeinsam chultern werden. An dieser Stelle möchte ich sehr deutlich sagen, dass ich nicht zuletzt hier entschieden hat, dass unsere Voritzenden, Herr Ministerpräsident Oettinger und Herr raktionsvorsitzender Struck, ein gutes Team waren; enn gerade in dieser Situation, als es um Hilfen ging, aben sie sehr wohl darauf hingewirkt, dass wir Indiviualisten der Fraktionen und der Ministerpräsidenten das emeinsame Ziel nicht aus den Augen verloren haben, Antje Tillmann eine generationengerechte Schuldengrenze zu verabschieden. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit als Vorsitzende dieser Kommission. Wir haben aber nicht nur eine Schuldenbegrenzung erreicht, sondern auch eine Regelung zur effizienteren Verwaltung von Bund und Ländern. So haben wir bei der Zusammenarbeit im Hinblick auf die informationstechnischen Systeme und bei der ITSicherheit einen guten Kompromiss gefunden. Minister Schäuble hat sich hier sehr engagiert. Es wird Leistungsvergleiche zwischen den Landesverwaltungen geben, die ebenso wie die Effizienzsteigerungen in der Steuerverwaltung zu wirtschaftlicherem Handeln führen werden. Nicht zuletzt aufgrund der Debatte über den Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist es erforderlich und sinnvoll – hier war Herr Steinbrück sehr engagiert –, die Kompetenz des Bundeszentralamtes für Steuern zu stärken. Bei all den spröden Themen, mit denen wir uns in der Kommission befasst haben, haben wir die Menschen dahinter aber nicht vergessen. Das gilt zum Beispiel für die bundesweite Einrichtung eines Krebsregisters; denn für zielgerichtete gesundheitspolitische Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen ist eine einwandfreie Datengrundlage Voraussetzung. Diese werden wir schaffen. Wir haben die Menschen auch bei der Neuordnung der Verwaltung der Versicherungund Feuerschutzsteuer nicht vergessen. Denn wir haben sehr wohl im Blick behalten, dass die Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren vor Ort auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Wir machen diese Reform nicht für Juristen. Es ist auch völlig egal – darin stimmen Sie mir sicherlich zu, Herr Struck –, wer damit in die Geschichte eingeht. Wir machen diese Reform für die Menschen in unserem Land, die sich auch in der Krise auf diesen Staat verlassen wollen, und das können sie. Danke schön. Das Wort erhält nun der Kollege Dr. Gregor Gysi für die Fraktion Die Linke. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Struck, ich habe zunächst mit einem gewissen Erstaunen vernommen, dass Sie sich bei Herrn Steinbrück für die jährlich 400 Millionen Euro bedankt haben. Zahlt er das p S D s h d k d m – H P W w w d G v m f – k s b r s d k v b D s a L L n d (C (D rivat, oder ist meine Vermutung richtig, dass er es aus teuermitteln bezahlt? (Otto Fricke [FDP]: Das kommt aus der Schweiz!)





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    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    (Volker Kröning [SPD]: Sehr richtig!)


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Ja!)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)