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ID1621307100

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    Plenarprotokoll 16/213 Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . Hermann Gröhe, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 16/12355) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Henry Nitzsche (fraktionslos) Gründe der Beauftragten der Bundesregie- rung für Migration, Flüchtlinge und Inte- gration für die Anfrage bei den zuständi- 23063 A 23063 A 23063 B 23063 C 23063 D 23064 A 23064 B 23064 C 23067 B 23067 D 23067 D 23068 B Deutscher B Stenografisch 213. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bekämp- fung von Kinderpornografie im Internet; weitere Fragen zur Kabinettssitzung Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D J D C D M D S D 23061 B 23061 D 23062 A 23062 B 23062 C 23062 D BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23064 D 23065 B undestag er Bericht ung n 25. März 2009 t : r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin 23065 C 23065 D 23066 A 23066 B 23066 B 23066 C 23066 D 23067 B gen Polizeibehörden nach Opfern mit Migrationshintergrund kurz nach dem Amoklauf von Winnenden II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Henry Nitzsche (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Jan Mücke (FDP) Initiativen der Bundesregierung im Vorfeld der 33. Sitzung des UNESCO-Welterbe- komitees in Sevilla zur Rettung des Welt- erbetitels für Dresden Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplanter Einsatz der Bundeswehr beim NATO-Gipfel in Straßburg, Kehl und Ba- den-Baden sowie Beteiligung des Bundesta- ges bei dieser Einsatzentscheidung Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 10 und 11 Gitta Connemann (CDU/CSU) Gefahr durch den Bau von Kohlekraftwer- ken im niederländischen Eemshaven für das Reinluftgebiet der Insel Borkum; Si- cherstellung des Gesundheitsschutzes Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Henry Nitzsche (fraktionslos) Anzahl der vorübergehend aus dem Frei- staat Sachsen abgeordneten Bundespolizis- ten an andere Länder im Rahmen der Bun- despolizeireform A P Z H M S V h n d r A P Z S D M C E u l s A N Z C U R F M C E H F g A N Z C J M D B l g u 23068 B 23068 C 23068 D 23069 A 23069 D 23070 C 23071 B 23071 D ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen enry Nitzsche (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 evim Dağdelen (DIE LINKE) isumfreie Einreise türkischer Staatsange- öriger zur kurzfristigen Inanspruch- ahme der Dienstleistungsfreiheit nach em Soysal-Urteil des Europäischen Ge- ichtshofes ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . ündliche Frage 19 arl-Ludwig Thiele (FDP) rstmalige Kenntnis des Bundesministeri- ms der Finanzen über eine Regelungs- ücke im Kreditwesengesetz bei der Auf- icht über Finanzholdinggesellschaften ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 arl-Ludwig Thiele (FDP) twaige Prüfung der Hypo Real Estate olding AG und der DEPFA Bank plc im alle eines rechtzeitigen Schließens von Re- elungslücken bei der Aufsicht ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . an Mücke (FDP) (zur Geschäftsordnung) . . ündliche Frage 23 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) ewertung der Diskussionen um eine mög- iche Insolvenz von Opel vor dem Hinter- rund von Zahlungspflichten an Zuliefer- nternehmen 23073 A 23073 B 23073 D 23074 B 23075 A 23075 C 23076 A 23076 D 23077 A 23077 C 23077 D 23078 A 23079 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 III Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Forderung des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten nach staatlichen Hil- fen für Opel angesichts des Ausschließens einer Staatsbeteiligung durch die Parla- mentarische Staatssekretärin im Bundes- ministerium für Wirtschaft und Technolo- gie Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Werner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Bodo Ramelow (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Hinter- legung eines gemeinschaftlichen Kaufange- bots für Opel durch die Bundesländer Hes- sen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Bodo Ramelow (DIE LINKE) Umbau von Opel zu einem Produzenten und Anwender alternativer Antriebstech- nologien mithilfe von Forschungsmitteln sowie Einschätzung der Dauer einer gesi- cherten Zahlungsfähigkeit Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M W H e A H Z W B D D S M S H s A H Z S M P U d „ g P l A H Z P J Z A d g D C O R F A 23079 B 23079 C 23080 A 23080 B 23080 C 23081 C 23081 D 23082 A 23082 B 23082 D 23082 D 23083 B 23083 C ündliche Frage 27 erner Dreibus (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zur Bildung ines Käuferkonsortiums für Opel ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . odo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 evim Dağdelen (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu einer taatlichen Beteiligung an Opel ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 29 und 30 eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nterstützung der Bundesregierung für en Erhalt des Mikroelektronicclusters Silicon Saxony“; Strategie der Bundesre- ierung zur Sicherstellung der weiteren roduktion von Speicherchips in Deutsch- and ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er FDP: zu den Antworten der Bundesre- ierung auf die Fragen Nr. 19 und 20 auf rucksache 16/12355 (HRE) arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23084 A 23084 A 23085 A 23085 C 23086 A 23086 B 23086 C 23087 A 23087 D 23088 A 23089 C 23091 B 23092 B 23093 B 23094 A 23095 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuches sowie anderer Vorschriften (212. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 11) Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 1 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Notwendigkeit der Erhöhung der Ausga- ben für die Hochschulen angesichts der ho- hen Zahl der Studienanfänger im Jahr 2008 Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 4 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Haltung des Bundesministeriums für Er- nährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz zur Milchpreispolitik des Ein- zelhandels sowie geplante Unterstützung der milchproduzierenden Betriebe aus dem europäischen Konjunkturpaket Antwort Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H H t w A A A M H E w e E A A A M S K s i A A A M S V M D A A A M S Z l A P 23096 B 23097 C 23098 D 23100 C 23101 C 23103 A 23104 B 23105 B 23106 C 23107 A 23107 B 23108 C 23108 D nlage 5 ündliche Frage 6 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erauf- und Herunterfahren der im Be- rieb befindlichen deutschen Atomkraft- erke ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 7 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ntwicklung der Anzahl von Atomkraft- erken sowie der Schaffung von Strom- rzeugungskapazitäten im Erneuerbare- nergien-Bereich seit 2001 weltweit ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 8 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnisse der Bundesregierung über Be- chränkungen für bestimmte Lebensmittel nfolge des Reaktorunfalls in Tschernobyl ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 9 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orhandene Gutachten zur Eignung von orsleben als Atommüll-Endlager aus DR-Zeiten ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 12 ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ahl der legal in deutschen Haushalten ge- agerten Schusswaffen ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23109 B 23109 C 23110 A 23110 B 23111 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 V Anlage 10 Mündliche Frage 13 Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit der Reduzierung der An- zahl der sich in Privatwohnungen befindli- chen Schusswaffen Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 16 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steueroasen noch vor dem G-20-Gipfel am 2. April 2009 Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 17 Gudrun Kopp (FDP) Kostenträger der geplanten Errichtung von Kampfdörfern auf dem nordrhein- westfälischen Truppenübungsplatz Senne für die britischen Streitkräfte Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 18 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tilgung der zusätzlichen Schulden aus dem Konjunkturpaket I Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 21 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Maßnahmen der Bundesregierung zur Ver- hinderung des Abbaus von Ausbildungs- plätzen im Zuge der Wirtschaftskrise Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D F n E A H A M D V e N K s A H A M E Ü p t A F A M D A n W r a S A F A M D V d t 23111 A 23111 B 23111 C 23111 C 23112 A nlage 15 ündliche Frage 22 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) reihändige Vergabe von Aufträgen mit ei- em Volumen von mehr als 5 Millionen uro durch die Bundesregierung ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 31 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) erträglichkeit der geplanten Errichtung ines Erdgasspeichers in unmittelbarer ähe des geplanten Bombodroms in der yritz-Ruppiner Heide mit der militäri- chen Nutzung dieses Gebietes ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 32 lke Reinke (DIE LINKE) bernahme der Kosten für die gebühren- flichtige Servicenummer der Bundesagen- ur für Arbeit durch die Bundesregierung ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 33 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) ntwort der Bundesregierung auf den offe- en Brief des Nürnberger Forums der erkstätten für Menschen mit Behinde- ungen vom 21. November 2008 sowie be- bsichtigte gesetzliche Änderungen im GB XII ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 34 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) orlage einer sachgerechten Antwort auf ie Fragen zur Berliner Vermittlungsagen- ur JobLife im Rahmen der Kleinen An- 23112 B 23112 C 23112 D 23113 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 frage der Linken auf Bundestagsdruck- sache 16/11837 Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 35 und 36 Frank Spieth (DIE LINKE) Geplante Regelungen zur finanziellen Ent- lastung privat krankenversicherter Grund- sicherungsbezieher Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 40 Patrick Döring (FDP) Auswirkungen rückläufiger Einnahmen aus den Straßennutzungsgebühren auf mautfinanzierte Infrastrukturprojekte des Bundes Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23113 B 23114 B 23114 D BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 37 und 38 Cornelia Pieper (FDP) Kosten, Teilnehmer und Vergabe der ein- zelnen Dienstleistungen der Veranstal- tungsreihe „Bürgerdialog – Unsere Deut- sche Einheit“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in den ostdeutschen Landeshauptstädten Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 39 Patrick Döring (FDP) Höhe der bisherigen Investitionsausgaben aus dem Konjunkturpaket I sowie den Bundesländern für im April bereitgestellte Bundesmittel A M D V m s M d A K A M J A t 2 t A K 23113 C 23114 A nlage 24 ündliche Fragen 41 und 42 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erbesserung der Qualität der Kostener- ittlung bei Bundesfernstraßenprojekten owie Gründe der Aufnahme „virtueller aßnahmen“ in den Bedarfsplan für Bun- esfernstraßen ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 43 an Mücke (FDP) uswirkungen des Urteils des Verwal- ungsgerichts Dresden vom 30. Oktober 008 auf den Vorschlag zum Bau eines Elb- unnels in Dresden ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23115 A 23115 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 23061 (A) ) (B) ) 213. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 23107 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuches sowie anderer Vorschriften (212. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 11) Karin Binder (DIE LINKE): Nach der BSE-Krise und den Gammelfleischskandalen der Jahre 2005 und 2006 ist es jetzt dreieinhalb Jahre her, dass vom Verbrau- cherschutzministerium in einer ersten Reaktion ein Zehn- punkte-Sofort-Programm zum Verbraucherschutz aufgelegt wurde. Vor zweieinhalb Jahren machte das Ministerium daraus 13 Punkte, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Gammel- und Ekelfleisch ge- schützt werden sollten. Im Februar 2008 brachte dann die Regierung einen halbherzigen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz- buches (LFGB) hier im Plenum ein. Diesen Entwurf hat sie in dieser Woche durch einen Änderungsantrag im Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucher- schutz (ELV) noch weiter abgeschwächt. Was unter dem Titel „Sofortmaßnahmen“ als Tiger zum Sprung an- setzte, ist jetzt nach dreieinhalb Jahren als Bettvorleger gelandet – ein fauler Kompromiss – passt gut zu Gam- melfleisch. Mit dem viel zu niedrigen Bußgeld in ihrem Gesetz könnte ich ja noch leben. Obwohl ich der Auffassung bin, dass für den verantwortungslosen Umgang mit der Gesundheit von Menschen eine Gewinnabschöpfung die einzig richtige Strafe wäre. Strafen von maximal bis 50 000 Euro tun denen, die mit unsauberen, unsicheren Lebens- und Futtermitteln Profit machen, nicht wirklich weh. Außerdem sollten die Bußgelder den Geschädigten oder auch einer verstärkten Lebensmittelkontrolle zugu- tekommen. Was ich nicht akzeptieren kann, ist der Umstand, dass mit diesem Gesetz richtige Schlupflöcher geschaffen werden. Ihre vermeintliche Meldepflicht enthält mehr Ausnahmen als Regeln, einschließlich einer Anleitung zur Umgehung des Gesetzes. So gilt es zum Beispiel nicht für angeliefertes Gammel- oder Ekelfleisch, über das der Lebensmittelunternehmer keine unmittelbare „Sachherrschaft“ erlangt, für angelieferte Lebensmittel, die die Unternehmerin oder der Unternehmer nicht be- stellt hat, für Lebensmittel, die lediglich mündlich, tele- fonisch, per Mail oder per Fax angeboten werden, und wenn der Lebensmittelunternehmer bei einem Markt- rundgang erkennt, dass von anderen nicht sichere Le- bensmittel angeboten werden. Das ist doch ein einziger Flickenteppich, jeder kann von einem Loch zum nächs- ten hüpfen. Wo ich noch größere Probleme sehe: Die Koalition lässt nun wieder die Tierfütterung mit Tierfetten zu – mit einer Ausnahme: der Wiederkäuer. SPD, CDU und CSU heben das im Zuge der BSE-Krise verfügte Verbot der Verfütterung von tierischen Fetten an Nutztiere wieder auf. Davon war in deren Gesetzentwurf von Anfang 2008 noch keine Rede. Dabei ist ein umfassendes Vor- sorgeprinzip die wichtigste Voraussetzung für Lebens- mittelsicherheit. Die Verfütterung von Fetten an dieselbe Tierart ist Kannibalismus. Dies lehnen wir nicht nur aus ethischen Aspekten ab. Es geht vor allem auch um die Verhinde- rung und die Bekämpfung von Tierseuchen und Tier- Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.03.2009 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.03.2009 Bülow, Marco SPD 25.03.2009 Ernst, Klaus DIE LINKE 25.03.2009 Granold, Ute CDU/CSU 25.03.2009 Dr. Hemker, Reinhold SPD 25.03.2009 Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.03.2009 Hirsch, Cornelia DIE LINKE 25.03.2009 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.03.2009 Korte, Jan DIE LINKE 25.03.2009 Dr. Küster, Uwe SPD 25.03.2009 Kunert, Katrin DIE LINKE 25.03.2009 Müntefering, Franz SPD 25.03.2009 Schily, Otto SPD 25.03.2009 Schwanitz, Rolf SPD 25.03.2009 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 25.03.2009 Segner, Kurt CDU/CSU 25.03.2009 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 25.03.2009 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 25.03.2009 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 25.03.2009 23108 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 (A) (C) (B) (D) krankheiten. Deshalb sprechen wir uns als Linke mit al- lem Nachdruck dagegen aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und CSU, Sie vergeben mit Ihrem Änderungsantrag die Chance, schwerwiegende Unzulänglichkeiten des Ge- setzentwurfs zu beheben. Auch die Vorschriften zur aktiven Öffentlichkeitsin- formation bei rechtswidrigen Lebensmitteln sind nach wie vor schwammig und unklar. Noch immer ist jede einzelne Behörde vor der Veröffentlichung auf sich ge- stellt und muss abwägen zwischen dem Informations- interesse der betroffenen Menschen und dem wirtschaft- lich orientierten Geheimhaltungsinteresse der beteiligten Unternehmen. Die ersten Erfahrungen mit dem im Mai 2008 in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zeigen, dass die Behörden aufgrund von Haftungsfragen sich vor einer Veröffentlichung eher zum Deckeldraufhalten ent- schließen. Für die Abwägung der Interessen zwischen dem berechtigten Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information und dem Schutz der Be- triebe vor wirtschaftlichen Folgen sind klare gesetzliche Regelungen zu treffen. Wir bedauern auch, dass im Rahmen der Verabschie- dung des LFGB von einer Verbesserung des Informan- tenschutzes keine Rede mehr ist. Um Gammelfleisch- skandale künftig besser aufdecken zu können, werden allein die Lebensmittelunternehmen und natürlich deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Information ver- pflichtet. Wenn sie die Meldepflicht nicht einhalten, wird das als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet. Dabei ist klar, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute sofort ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn sie für den Arbeitgeber unangenehme Tatsachen ans Licht der Öffentlichkeit bringen. Wie diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder auch die von einem Auftragge- ber abhängigen Subunternehmen vor Nachteilen ge- schützt werden, ist der Bundesregierung offenbar egal. Zwar gab es dazu sogar eine Expertenanhörung im Aus- schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz. Auch ein Referentenentwurf – der eine grund- sätzliche Regelung zum Schutz der Beschäftigten in § 612 BGB vorsah – wurde erarbeitet. Seitdem hat man dazu von der Koalition jedoch nichts mehr gehört. Die Verbesserung des Informantenschutzes wurde von der Koalition offenbar aufgegeben. Wo bleibt der Einsatz der SPD? Fazit: Für die Bürgerinnen und Bürger bringt das Än- derungsgesetz zum Lebensmittel- und Futtermittelge- setzbuch keine direkt wahrnehmbaren Verbesserungen wie zum Beispiel direkte Auskunftsrechte. Nicht einmal die Bekanntgabe des Schlachtdatums wird bei der Kenn- zeichnung von Fleisch verbindlich geregelt. Auch eine raschere und bessere Information der Öffentlichkeit durch die Verwaltung wird nicht gewährleistet. Dabei gäbe es gute Beispiele für verbrauchernahe Lösungen, noch dazu in greifbarer Nähe. Gehen Sie nach Berlin- Pankow, und schauen Sie sich um. Dort wird das Smiley- System nach dänischem Vorbild in der Gastronomie er- probt. Die Berliner Senatsverwaltung unterstützt die Be- zirke dabei, neue Wege zu gehen. Davon scheint die Bundesregierung derzeit jedoch Lichtjahre entfernt zu sein. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/12355, Frage 1): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Feststellung, dass angesichts des Höchststands von 386 500 Studienanfängerin- nen und -anfängern im Jahr 2008 auch die Ausgaben für die Hochschulen deutlich steigen müssten, um die Studienqualität zu sichern, und wie wird sie dieser Notwendigkeit nachkom- men? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ange- sichts einer steigenden Studiennachfrage und der stei- genden Zahl tatsächlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger Maßnahmen erforderlich sind, die die Chancen der jungen Generation zur Aufnahme eines qualitativ hochwertigen Studiums wahren. Diese Auffas- sung ist bereits im Hochschulpakt 2020 im Programm zur Aufnahme von zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern umgesetzt worden. Die Bundesre- gierung stellt dafür bis zum Jahr 2010 565 Millionen Euro bereit, die Länder stellen die Ausfinanzierung des Programms sicher. Damit trägt der Hochschulpakt dazu bei, dass die Ausgaben für die Hochschulen spürbar an- steigen. Darüber hinaus haben Bund und Länder beim Qualifi- zierungsgipfel am 22. Oktober 2008 in Dresden verein- bart, den Hochschulpakt bedarfsgerecht für den Zeit- raum 2011 bis 2015 fortzuführen und das Potenzial an zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfän- gern vollkommen auszuschöpfen, das nach aktueller Vo- rausberechnung der KMK bis 2015 bei zusätzlichen 275 400 liegt. Damit soll sichergestellt werden, dass junge Menschen auch künftig gute Chancen auf ein hochwertiges Studium erhalten. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/12355, Frage 4): Warum greift das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht in die Milch- preispolitik des Einzelhandels ein, wenn dieser laut Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministe- rin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller (dpa, 18. März 2009), alle Versprechen des soge- nannten Milchgipfels brechen würde, und in welcher Form plant die Bundesregierung die milchproduzierenden Betriebe aus dem am 19. März 2009 beschlossenen europäischen Kon- junkturpaket zu unterstützen? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 23109 (A) (C) (B) (D) Bereits auf dem Milchgipfel am 29. Juli 2008 – nach- zulesen in dem Positionspapier „Eine leistungsstarke Milchwirtschaft in Deutschland sichern“ – hat das BMELV deutlich gemacht, dass direkte staatliche Ein- griffe in die Preisgestaltung des Lebensmitteleinzelhan- dels nicht in Betracht kommen. In einer Marktwirtschaft – und zwar auch in einer sozialen Marktwirtschaft – ist dies allein Aufgabe der Wirtschaftsbeteiligten. Aufgabe des Staates ist es, einen funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerb sicherzustel- len. Für die Wertschöpfungskette Milch führt das Bun- deskartellamt zurzeit eine Sektoranalyse durch; die Er- gebnisse bleiben abzuwarten. Gleichwohl haben Frau Bundesministerin Aigner und ihr Vorgänger im Amt, Horst Seehofer, nichts unversucht gelassen, das Gespräch mit dem Lebensmitteleinzelhandel zu suchen und ihn da- ran zu erinnern, dass ihm als Bindeglied zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Milchwirt- schaft eine besondere Verantwortung für die Sicherung einer leistungsstarken deutschen Ernährungsindustrie und dem Erhalt einer starken heimischen Rohstoffbasis zukommt. Das Europäische Konjunkturprogramm sieht auch eine Aufstockung der Mittel für die 2. Säule der GAP vor. Nach ersten Schätzungen könnte Deutschland davon 85 bis 90 Millionen Euro erhalten. Das Europäische Konjunkturprogramm bedarf noch der Umsetzung auf EU- und nationaler Ebene. In diesem Zuge sind auch der Deutschland zufließende Betrag sowie die Verwen- dungsmöglichkeiten zu konkretisieren. Das BMELV wird sich bemühen, diese Mittel so schnell wie möglich auf die Bundesländer aufzuteilen, damit sie diese in ih- ren Entwicklungsprogrammen im Rahmen der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigen können. Die Bundesländer werden über die Verwendung dieser Mittel aufgrund der spezifischen Situation in ihrem Land entscheiden. Dabei sollte der Begleitung des Milchquo- tenausstiegs, zum Beispiel im Rahmen der Agrarinves- titionsförderung, besonderes Augenmerk geschenkt wer- den. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12355, Frage 6): Wie oft werden die im Betrieb befindlichen deutschen Atomkraftwerke im Schnitt jährlich herauf- und herunterge- fahren, und wie lange dauert es durchschnittlich, ein Atom- kraftwerk herauf- und herunterzufahren? Die deutschen Atomkraftwerke werden planmäßig durchschnittlich einmal im Jahr zur Revision abgefah- ren. Der Ab- bzw. Anfahrvorgang dauert dann jeweils ei- nige Stunden bis zu einem Tag. Ungeplantes schnelles Abfahren aufgrund von Ereignissen erfolgt bei deut- schen Kernkraftwerken circa 0,2 bis 0,4 Mal pro Jahr und Anlage. Die dabei ausgelöste Reaktorschnellab- schaltung erfolgt innerhalb von Sekunden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12355, Frage 7): Wie hat sich seit 2001 weltweit die Anzahl der Atomkraft- werke entwickelt – bitte jährlich darstellen –, und in welchem Umfang sind seither weltweit jährlich Stromerzeugungskapa- zitäten im Erneuerbare-Energien-Bereich geschaffen worden? Die Bundesregierung führt keine Erhebungen über die weltweite Entwicklung der Anzahl an Kernkraftwerken. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) hat in ihrem Bericht „Nuclear Power Reactors in the World“ (Edition 2008) entsprechende Erhebungen veröffent- licht, denen nachstehende Zahlen für die Beantwortung Ihrer Frage entnommen sind: Die Zahlen in Klammern sind der Datenbank „Power Reactor Information System“ (PRIS) der IAEO entnom- men, da vorgenannter Bericht den Stand nur bis 31. De- zember 2007 enthält. Weltweite Entwicklung der Stromerzeugung aus er- neuerbaren Energien. Laut Angaben der Internationalen Energieagentur (IEA) hat sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie folgt entwickelt: Erneuerbare Energieträger Quelle: IEA – Energy Statistics Jahr Baubeginn An das Netz gegangen Insgesamt in Betrieb 2001 1 3 438 2002 5 6 439 2003 1 2 437 2004 2 5 438 2005 3 4 441 2006 4 2 435 2007 7 3 439 2008 (11) (3) (436) Jahr Stromerzeugung in GWh 2001 2 858 143 2002 2 959 958 2003 3 002 151 2004 3 202 205 2005 3 343 249 2006 3 553 700 23110 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 (A) (C) (B) (D) Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12355, Frage 8): Inwiefern kann die Bundesregierung die Aussage des wis- senschaftlichen Berichts TORCH: The Other Report on Cher- nobyl bestätigen, dass durch den GAU von Tschernobyl etwa 3 900 000 km2 von Europa durch Cäsium-137 kontaminiert wurden, was 40 Prozent der Gesamtfläche Europas entspricht (vergleiche Ian Fairlie und David Summer, TORCH: The Other Report on Chernobyl, Berlin, Brüssel, Kiew, April 2006), und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche durch den GAU von Tschernobyl beding- ten Beschränkungen für bestimmte Lebensmittel aus einigen EU-Mitgliedstaaten noch über viele Jahre hinweg – bitte tabel- larische Aufschlüsselung nach Lebensmittel und voraussichtli- cher Dauer der Beschränkung – aufrechterhalten werden müs- sen (vergleiche Andris Piebalgs, Europäische Kommission, schriftliche Antwort auf Anfrage P-1234/05DE von MEP Re- becca Harms vom 4. April 2005)? Die Angaben zur Fläche der Kontaminationen sind plausibel. Die Belastungen einzelner Regionen weichen erheblich voneinander ab. Die betroffenen Regionen sind im Atlas of Caesium Deposition on Europe after The Chernobyl Accident dargestellt. Als Reaktion auf den Reaktorunfall von Tschernobyl wurden Grenzwerte für Lebensmittelimporte aus Dritt- ländern erlassen, die gleichzeitig auch auf den Handel innerhalb der EU angewendet wurden. Zurzeit gilt die „Verordnung (EG) Nr. 733/2008 des Rates vom 15. Juli 2008 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftli- che Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl“, deren Geltungs- dauer am 31. März 2010 endet. In dieser Verordnung ist für Milch, Milchprodukte und Babynahrung für die Summe der spezifischen Aktivitäten von Cs-137 und Cs-134 ein Grenzwert von 370 Bq/kg, für alle übrigen Nahrungsmittel ein Grenzwert von 600 Bq/kg festgelegt. Zurzeit werden jährlich in verschiedenen Regionen Europas noch Überschreitungen dieser Werte festgestellt. Im Wesentlichen sind das zum Beispiel Schwarzwild, Pilze und wildwachsende Beeren aus dem Waldökosys- tem. Die Grenzwerte werden EU-weit und somit auch in Deutschland als Kriterium für die Genusstauglichkeit von Lebensmitteln angesehen. Höher kontaminierte Le- bensmittel dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, das heißt nicht in den Handel gelangen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12355, Frage 9): Welche wissenschaftlichen Studien, Gutachten und Unter- suchungen wurden zu DDR-Zeiten im Rahmen der Eignungs- prüfung als Atommüllendlager für das heutige Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben, ERAM, erstellt bzw. waren vorhanden, und in welchen Akten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bun- desministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie ihrer jeweils nachgeordneten Stellen finden sich diese Gutachten? Im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sind in der Genehmigungsdokumentation für das Endlager für radio- aktive Abfälle Morsleben (ERAM) – zusammengefasst unter dem Aktenzeichen 9M 820100 – die Unterlagen vorhanden, die 1972 der Eignungsprüfung im Rahmen der „Zustimmung zum Standort für die Grube Bartensle- ben als zentrales Endlager für radioaktive Abfälle“ zu- grunde lagen. Es handelt sich dabei um folgende Unter- lagen: 1. Gebirgsmechanisches Gutachten über die Stand- sicherheit der Gruben Neustaßfurt VI/VII, Brefeld- Tarthun II und Bartensleben, Institut für Gruben- sicherheit Leipzig, April 1969 2. Messprogramm zur Überwachung der Standfestig- keit der Grube Bartensleben, Deutsches Brenn- stoffinstitut Freiberg, 1. und 2. Zwischenbericht vom 4. Dezember 1970 und 10. Dezember 1971 3. Hydrologisches Gutachten für die drei Gruben des VEB Kaliwerk Staßfurt (Neustaßfurt VI/VII, Bre- feld-Tarthun II und Bartensleben), VEB Hydrogeo- logie Nordhausen, Oktober 1969 4. Gutachten über die hydrologische Gefährdung der Schachtanlage Bartensleben, Deutsches Brennstoff- institut Freiberg, Oktober 1970 5. Gutachten über die hydrologische Gefährdung der Schachtanlage Bartensleben, Teilaufgabe Gruben- hydrologie, VEB Kombinat Kali Sondershausen, 30. September 1971 6. Gutachten über die Standsicherheit des Ausbaues der Schächte Bartensleben und Marie und Maßnah- men zur Verbesserung des Ausbauzustandes, Berg- akademie Freiberg, September 1971 7. Seismisches Standortgutachten für den Raum Mors- leben, Zentralinstitut für Physik der Erde Jena, 15. Oktober 1971 8. Protokoll vom 28. Juli 1969 der Beratung zu Sicher- heitsproblemen der Steinsalzgrube Bartensleben zwecks evtl. Nachnutzung als zentrales Endlager für radioaktive Abfälle am 21. Mai 1969, Deutsches Brennstoffinstitut Freiberg 9. Niederschrift über die Beratung zur Sicherheit der Gruben Bartensleben und Marie am 14. April 1971 im Institut für Bergbausicherheit Leipzig, Staatliche Zentrale für Strahlenschutz 10. Probleme der Sicherheit bei der Endlagerung radio- aktiver Abfälle in Salzbergwerken, Deutsches Brennstoffinstitut Freiberg, 30. November 1970 Nach der bereits erteilten Standortzustimmung wur- den unter anderem noch folgende Untersuchungen durchgeführt: 1975 vom Brennstoffinstitut Freiberg eine bergschadenkundliche Analyse Grube Bartensleben und in den 80er-Jahren vom Zentralen Geologischen Institut in Potsdam Untersuchungen im Rahmen einer geowis- senschaftlichen Analyse des Standorts ERAM. Diese Untersuchungen dienten dem weiteren Kenntnisgewinn. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 23111 (A) (C) (B) (D) Sie hatten auf die Festlegung auf den Standort Morsle- ben als Endlager keinen Einfluss mehr. Die Akten des BMU enthalten allenfalls Abdrucke oder Zweitausfertigungen der genannten Berichte. Das BMWi führt keine die Eignungsprüfung des ERAM be- treffende Genehmigungsdokumentation in seinen Akten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12355, Frage 12): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der legal in deutschen Haushalten gelagerten Schusswaffen – Pistolen und Gewehre – von Sportschützen, Jägern, Erben von Waffen, Berufswaffenträgern, gefährdeten Personen und anderen, die nach dem Waffengesetz berechtigt sind, Waffen zu besitzen? Der Vollzug des Waffengesetzes obliegt den Ländern. Die Bundesregierung hat daher keine eigenen Erkennt- nisse über die Zahl der in deutschen Haushalten gelager- ten Schusswaffen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12355, Frage 13): Sieht die Bundesregierung angesichts des Risikos, das von der Verfügbarkeit von legalen Waffen in Privatwohnungen ausgeht, die Notwendigkeit, die Anzahl von Waffen in Privat- wohnungen zu reduzieren? Das Waffenrecht wird fortlaufend im Hinblick auf notwendigen Änderungsbedarf geprüft. Die letzte Ände- rung des Waffenrechts (Verschärfung) ist mit dem Ge- setz vom 26. März 2008 erfolgt. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/12355, Frage 16): Wird die Bundesregierung noch vor dem G-20-Gipfel am 2. April 2009 ein Gesetz zur Bekämpfung von Steueroasen dem Bundestag vorlegen und, wenn nein, warum nicht? Der Bundesminister der Finanzen hat den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung vorgelegt. Dieser Gesetz- entwurf soll dem Deutschen Bundestag entsprechend den Vorgaben des Art. 76 Grundgesetz noch so rechtzei- tig zugeleitet werden, dass ein Inkrafttreten des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode möglich ist. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Drucksache 16/12355, Frage 17): Wer trägt im Rahmen des NATO-Truppenstatuts die Kos- ten der Baumaßnahmen für die vom britischen Verteidigungs- ministerium für die Ausbildung und Vorbereitung von Soldaten und Soldatinnen der britischen Streitkräfte für Auslandsein- sätze geplante Errichtung von sechs Kampfdörfern auf dem Truppenübungsplatz Senne, NRW? Die Kosten der angesprochenen Baumaßnahmen auf dem Truppenübungsplatz Senne werden ausschließlich von den britischen Streitkräften getragen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12355, Frage 18): Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung keine verbindliche Tilgung der zusätzlichen Schulden aus dem Kon- junkturpaket I durch Bundesbankgewinne und Teile der Steu- ereinnahmen im nächsten Aufschwung? Eine gesonderte Tilgungsregelung für zusätzlich auf- genommene Kredite ist nur sinnvoll für separierbare Sachverhalte, die vom allgemeinen Bundeshaushalt zu trennen sind. Entsprechend ist eine solche gesonderte Tilgungsregelung für die investiven Teile des Konjunk- turpakets II getroffen worden, die in Form eines Sonder- vermögens vom Bundeshaushalt abgesondert wurden. Das Konjunkturpaket I hat dagegen einen deutlichen Schwerpunkt auf steuerliche Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur gelegt. Dabei handelte es sich insbeson- dere um verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen sowie die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Handwerker- leistungen. Für Mindereinnahmen, die sich aus steuerli- chen Maßnahmen ergeben, ist jedoch eine Veranschla- gung außerhalb des Bundeshaushalts nicht sinnvoll. Auch beim Konjunkturpaket II sind folgerichtig die im Bundeshaushalt veranschlagten Steuermindereinnahmen nicht in das Sondervermögen und damit nicht in die Til- gungsregelung einbezogen worden. Der ausgabenseitige, investive Teil des Konjunktur- pakets hatte im Vergleich zum Konjunkturpaket II je- doch einen deutlich geringeren Umfang, sodass die Größenordnung eine Absonderung in einem Sonderver- mögen nicht nahegelegt hat und damit auch eine geson- derte Tilgungsregelung nicht in Betracht kam. Aber auch ohne eine gesonderte Tilgungsregel gilt, dass die Bundesregierung am Ziel einer langfristig trag- fähigen und soliden Finanzpolitik festhält. Deshalb hat die Bundesregierung auch den Vorschlag der Föderalis- muskommission II für eine neue Schuldenregel zustim- mend zur Kenntnis genommen, die die Basis für eine nachhaltige Schuldenbegrenzung legt. Bundestag und Bundesrat werden jetzt in die parlamentarischen Bera- 23112 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 (A) (C) (B) (D) tungen eintreten, damit die Verabschiedung der zur Re- form der Schuldenregeln notwendigen Gesetze im Juli 2009 abgeschlossen werden kann. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/12355, Frage 21): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Be- fürchtung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, DIHK, es drohe im laufenden Jahr angesichts der Wirtschafts- krise der Verlust von bis zu jedem zehnten Ausbildungsplatz, und welche Gegenmaßnahmen wird sie gegebenenfalls in die Wege leiten? Das Angebot an Ausbildungsplätzen folgt der wirt- schaftlichen Entwicklung; so hat von 2003 bis 2007 das Ausbildungsangebot durch die gute Wirtschaftsentwick- lung um rund 68 300 Ausbildungsplätze zugenommen. Daher ist infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise mit einem Rückgang in noch nicht absehbarer Höhe zu rech- nen. Die Bundesregierung hat die Umfrageergebnisse des DIHK zur Kenntnis genommen und begrüßt, dass die Mehrzahl der Unternehmen ihr Ausbildungsangebot auch in der Krise aufrechterhalten will, um den langfristigen Fachkräftebedarfs in Zeiten des demografischen Wan- dels zu sichern. Ein Angebotsrückgang in der Größenordnung der Umfrageergebnisse des DIHK würde nicht zu einer dra- matischen Verschlechterung der Ausbildungschancen junger Menschen führen, da die Nachfrage nach Ausbil- dungsplätzen aus demografischen Gründen in ähnlicher Größenordnung zurückgehen wird. 2008 hatte es nach der Vermittlungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. September mehr unbesetzte Ausbil- dungsplätze gegeben als unversorgte Bewerber. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Partner des Ausbildungspaktes ihre Anstrengungen zur Siche- rung des Ausbildungsangebotes weiter verstärken, um so viele Ausbildungsplätze wie möglich zu sichern. Auch tragen die beschlossenen umfangreichen Maßnahmen zur Stabilisierung von Wirtschaft und Beschäftigung auch zur Sicherung des Ausbildungsangebotes bei. Die Bundesregierung analysiert ständig die Entwick- lung auf dem Ausbildungsmarkt. Zurzeit sieht die Bundesregierung aber keinen Bedarf für überstürzte Entscheidungen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/12355, Frage 22): Welche Aufträge über 5 Millionen Euro hat die Bundes- regierung 2008 freihändig vergeben? Zahlen über Aufträge im Bereich Liefer-, Bau- und Dienstleistungen über 5 Millionen Euro, die die Bundes- regierung im Jahr 2008 freihändig vergeben hat (Auf- träge gemäß § 100 Abs. 2 GWB und Anhang 11 B der EG-Koordinierungsrichtlinie 2004/18), liegen gegen- wärtig nicht vor. In der Kürze der Zeit waren Daten nicht ermittelbar. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/12355, Frage 31): Wann und mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob der von Gazprom in Vorplanung befindliche Erdgasspeicher in unmittelbarer Nähe des geplanten Bombodroms in der Kyritz- Ruppiner Heide verträglich mit der militärischen Nutzung dieses Gebietes ist? Die Firma ZMB GmbH, ein Unternehmen der Gazprom Germania-Gruppe, beabsichtigt, westlich des Truppenübungsplatzes Wittstock im Gemeindegebiet Schweinrich einen unterirdischen Erdgasspeicher zu er- richten. Die Bundeswehr ist als Trägerin öffentlicher Belange am Planungsverfahren beteiligt. Die Firma ZMB GmbH hat als Vorhabenträgerin den bestandsgeschützten Trup- penübungsplatz Wittstock bei ihren Planungen umfas- send zu berücksichtigen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung des Platzes weder durch den Bau noch durch den Betrieb des Gasspeichers einge- schränkt wird. Zurzeit finden umfangreiche Erkundungsmaßnah- men in der Region statt, die sich aufgrund der mit dem Bau und dem Betrieb eines solchen Speichers mögli- cherweise verbundenen Umweltauswirkungen auf die Umgebung auch auf das Gebiet des Truppenübungsplat- zes erstrecken. Der genaue Standort des möglichen Speichers steht noch nicht fest. Nach derzeitigem Planungsstand wird er den Truppenübungsplatz Wittstock jedoch nicht tangie- ren. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Elke Reinke (DIE LINKE) (Drucksa- che 16/12355, Frage 32): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Kosten für die kostenpflichtige bundesweite Servicenummer der Bundesagentur für Arbeit zu übernehmen, und welche Lö- sungsvarianten kämen ihrer Ansicht nach in Betracht, um Ge- bühren bzw. eine Gebührenhäufung bei den Betroffenen zu vermeiden? Die Bundesregierung sieht keine der Fragestellung entsprechenden Möglichkeiten. Im Bereich der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) entscheidet die Bun- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 23113 (A) (C) (B) (D) desagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Organisationsho- heit in eigener Verantwortung über die Durchführung ih- rer Aufgaben. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob sie ihre Erreichbarkeit mit gebührenpflichtigen Serviceruf- nummern sicherstellt. Dem Bundesministerium für Ar- beit und Soziales obliegt insoweit lediglich die Rechts- aufsicht, nicht aber die Dienst- und Fachaufsicht über die Bundesagentur. Die Rechtsaufsicht erstreckt sich darauf, dass Gesetze und sonstiges Recht beachtet wer- den. Die Servicerufnummern sind rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden. Im Bereich der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch (SGB II) durch Arbeitsgemeinschaften obliegt die Aufsicht in Bezug auf organisatorische Fragen wie zum Beispiel die Gewährleistung telefonischer Erreichbarkeit den zuständigen obersten Landesbehörden im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Damit fehlt auch in diesem Bereich die rechtliche Grundlage für eine entsprechende Weisung der Bundes- regierung. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/12355, Frage 33): Wie lautet die Antwort der Bundesregierung auf den offe- nen Brief des Nürnberger Forums der Werkstätten für behin- derte Menschen, WfbM, vom 21. November 2008 an die Be- auftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, in dem es um soziale Aus- grenzung durch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch geht – unter anderem durch Kürzungen von Urlaubs- und Weih- nachtsgeld sowie Leistungsprämien –, und inwieweit beab- sichtigt die Bundesregierung diesbezügliche gesetzliche Än- derungen? Der Bundesregierung liegt keine Anfrage der Beauf- tragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in Bezug auf einen Offenen Brief des Nürn- berger Forums der Werkstätten für Menschen mit Behin- derungen, WfBM, vom 21. November 2008 vor. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/12355, Frage 34): Wann wird die Bundesregierung die Fragen zur Berliner Ver- mittlungsagentur JobLife (siehe Antwort der Bundesregierung vom 25. Februar 2009 auf Bundestagsdrucksache 16/12056 zu den Fragen 1 bis 4 aus der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zur „Kontrolle der Tätigkeit privater Arbeitsver- mittler durch die Bundesagentur für Arbeit“, Bundestags- drucksache 16/11837, laut der die Ermittlungen noch nicht ab- geschlossen sind) sachgerecht beantworten? Die Bundesregierung hat die Fragen sachgerecht be- antwortet. In der Sache kann sie erst antworten, wenn die Prüfungen und gegebenenfalls Ermittlungen durch die zuständigen Behörden abgeschlossen sind. Auf Anfrage hat die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass ein Ab- schluss des Verfahrens im Moment nicht absehbar ist und bis dahin aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben werden kann. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen des Abgeordneten Frank Spieth (DIE LINKE) (Druck- sache 16/12355, Fragen 35 und 36): Aus welchen Mitteln konnte ab 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 ein privat krankenversicherter ALG-II- Empfänger, der sich von der Versicherungspflicht bei der ge- setzlichen Krankenversicherung hat befreien lassen und der somit bei der privaten Krankenversicherung versichert blei- ben muss, seinen Krankenversicherungsschutz bezahlen, zu- mal der Grundsicherungsträger nur einen Zuschuss von circa 110 bis 130 Euro – Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Kran- kenversicherung – zahlt, jedoch zum Standardtarif bei Hilfs- bedürftigkeit in der privaten Krankenversicherung noch drei- stellige monatliche Beträge fehlen? Wann können die betroffenen privat versicherten Hilfebe- dürftigen mit einer Gesetzesänderung rechnen, die ihnen jen- seits von § 193 Abs. 6 Satz 5 des Versicherungsvertragsgeset- zes einen Krankenversicherungsschutz – entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – ermög- licht, dessen Versicherungsprämie vollständig von dem Grund- sicherungsamt getragen wird und so nicht mehr das Hartz-IV- Existenzminimum infrage stellt (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 16/12025 vom 18. Februar 2009), und wird diese Regelung auch rück- wirkend Geltung erlangen? Zu Frage 35: Nach der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Rechtslage waren Bezieher von Arbeitslosengeld II ge- mäß § 5 Abs. 1 Nr. 2a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV). In diesem Fall wurden die Krankenversicherungsbeiträge vollständig vom zustän- digen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernommen. Allerdings hatten Bezieher von Arbeitslosengeld II unter den Voraussetzungen des damaligen § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V die Möglichkeit, sich von der Versiche- rungspflicht in der GKV befreien zu lassen. In diesem Fall erhielten sie nach § 26 Abs. 2 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung einen Zuschuss zu den Beiträgen der privaten Krankenversicherung (PKV). Dieser Zuschuss war jedoch der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der in der GKV zu zahlen gewesen wäre. Für die (eventuelle) Differenz zwischen Zuschuss und PKV-Beitrag musste der Hilfebedürftige selbst auf- kommen. Zu Frage 36: Die Frage wird derzeit in der Regierungskoalition be- raten. Es erscheint mir sinnvoll, in eine Lösung alle Fälle seit Beginn dieses Jahres einzubeziehen. 23114 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 (A) (C) (B) (D) Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen der Ab- geordneten Cornelia Pieper (FDP) (Drucksache 16/12355, Fragen 37 und 38): Wie hoch sind die Ausgaben für die Veranstaltungsreihe „Bürgerdialog – Unsere Deutsche Einheit“ des Bundesminis- teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in den ost- deutschen Landeshauptstädten insgesamt veranschlagt, und wie viel Geld ist bisher tatsächlich – bitte detaillierte Untertei- lung nach Kosten für Agentur/-en, Moderator/-en, Hostessen, Anmietung von Räumlichkeiten, Catering, Druckerzeugnisse, Internetauftritt – ausgegeben worden? Wie erfolgte die Vergabe der einzelnen Dienstleistungen für die Veranstaltungen durch das federführende Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Ein- zelnen, und wie viele Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben die bislang erfolgten Veranstaltungen in Magdeburg, Potsdam und Erfurt jeweils besucht? Zu Frage 37: Für die Dialogreihe „20 Jahre Friedliche Revolution – 20 Jahre Deutsche Einheit“ wurde durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ein Werkvertrag mit einer Vergütung in Höhe von 109 860,80 Euro ge- schlossen. Die beauftragten Leistungen umfassen die inhaltliche Konzipierung der Bürgerdialogreihe, die or- ganisatorische Vorbereitung und Durchführung der Ver- anstaltungen sowie die Darstellung und Aufbereitung im Internet. Die Auszahlung erfolgt gemäß Vertrag nach Leistungsfortschritt. Bisher wurden 85 000 Euro ausge- zahlt. Der Vertrag sieht eine pauschale Vergütung auf der Grundlage des Angebotes vor. Die zugrunde liegende Kostenkalkulation des Anbieters unterliegt dem zu schützenden Bereich betrieblicher Informationen. Zu Frage 38: Die Leistungen wurden als Gesamtpaket im Ergebnis eines ordentlichen Vergabeverfahrens durch das Bundes- amt für Bauwesen und Raumordnung beauftragt. Gemäß Vertrag kann der Auftragnehmer für einzelne Teilleistun- gen Unteraufträge vergeben. An den Veranstaltungen in Magdeburg haben 60, in Potsdam 95 und in Erfurt 115 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die Verbreitung erfolgte darüber hinaus über lokale und regionale Medien (Hörfunk, TV, Print). Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des Abgeordneten Patrick Döring (FDP) (Drucksache 16/ 12355, Frage 39): Wie hoch ist die Summe der bisher aus dem Konjunktur- paket I getätigten investiven Ausgaben einschließlich der Pro- gramme der KfW Bankengruppe nach den einzelnen Maßnah- men seit Verabschiedung des Paketes bis heute jeweils monatlich gewesen, und in welchem Umfang werden Mittel des Bundes, wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach einem Bericht von Spiegel Online er- klärte (18. März 2009), im April 2009 an die Bundesländer – bitte unter Angabe der Anzahl der dadurch finanzierten Maßnahmen – fließen? Die Wirkung des Konjunkturpaketes bemisst sich nicht an der Summe bereits verausgabter Mittel, sondern an dem ausgelösten Auftragsvolumen. Die weiteren Maßnahmen haben einen Vorlauf in Planung, Ausschrei- bung und Vergabe. Das heißt, für eine Vielzahl der zu realisierenden Bauvorhaben müssen erst die Vorausset- zungen für einen Mittelabfluss in den Folgemonaten ge- schaffen werden. Hinzu kam die ungünstige Witterung am Anfang des Jahres mit Frost und starken Schneefäl- len. Die betroffenen Verwaltungen sind sehr frühzeitig über die Maßnahmen informiert worden. Bundesminis- ter Tiefensee hat bereits Anfang Dezember 2008 die Länderverkehrsminister in einer Konferenz über die Maßnahmen informiert und dafür geworben, dass die Länder durch eigene Maßnahmen mithelfen, Planung, Ausschreibung und Vergaben, die, wie Sie wissen, in den Aufgabenbereich der Länder fallen, zu beschleuni- gen. Im Bereich Verkehr sind in den Monaten Januar und Februar 2009 Ausgaben in Höhe von 5,7 Millionen Euro getätigt worden. Zahlen für März und April liegen noch nicht vor. Es ist aus den Projekten heraus verständlich, dass der Mittelabfluss im Laufe des Jahres stark zu- nimmt. Im Bereich Bau wurden für die KfW-Förderpro- gramme im Januar und Februar 2009 Kreditzusagen in Höhe von 600 Millionen Euro sowie Zusagen für Zu- schüsse in Höhe von 6 Millionen Euro getätigt. Das Pro- gramm „Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen“ startet am 1. April 2009. Bei den Programm- aufstockungen „Investitionspakt“, „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ hat Minister Tiefensee bereits im Dezember die Verwaltungsvereinbarung mit den Län- dern unterzeichnet. Zwar liegen noch nicht alle Länder- programme vor, es ist aber bereits jetzt ersichtlich, dass die Kassenmittel für das Jahr 2009 – über diese drei Pro- gramme sind dies 217 Millionen Euro – zu 100 Prozent gebunden sind. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des Ab- geordneten Patrick Döring (FDP) (Drucksache 16/12355, Frage 40): Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf die Infrastrukturprojekte des Bundes, die aus den Einnahmen der streckenbezogenen Lkw-Maut finanziert werden, angesichts des prognostizierten Rückgangs der Einnahmen aus den Stra- ßennutzungsgebühren – bitte unter Angabe der prognostizier- ten Entwicklung der Einnahmen und der investiven Ausgaben aus der streckenbezogenen Lkw-Maut unter Berücksichtigung der gegenwärtigen konjunkturellen Entwicklung –, und beab- sichtigt die Bundesregierung, etwaige Rückgänge bei den mautfinanzierten Projekten durch den Einsatz anderweitiger Finanzierungsinstrumente, wie beispielsweise die Bereitstel- lung zusätzlicher Haushaltsmittel, auszugleichen? Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, etwaige Abweichungen der tatsächlichen Mauteinnahmen von den Ansätzen im Bundeshaushalt 2009 exakt zu pro- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 23115 (A) (C) (B) (D) gnostizieren. Im Bundeshaushalt 2009 sind Mauteinnah- men in Höhe von 5,01 Milliarden Euro veranschlagt, von denen mehr als 3,7 Milliarden Euro in die Verkehrsinfra- struktur investiert werden sollen. Insgesamt stehen im Bundeshaushalt – einschließlich der aus den Mautein- nahmen finanzierten Ausgaben – für Investitionen in die Schienenwege des Bundes, Bundesfern- und -wasser- straßen im Jahr 2009 rund 11 Milliarden Euro zur Verfügung. Außerdem sind im Investitions- und Til- gungsfonds weitere 2 Milliarden Euro für zusätzliche Verkehrsinvestitionen in den Jahren 2009 und 2010 vor- gesehen. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12355, Fragen 41 und 42): In welchen Planungsstadien kommt es zu den stärksten Kostenüberschreitungen bei Bundesfernstraßenprojekten, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesem Sach- verhalt hinsichtlich der Verbesserung der Qualität der Kosten- ermittlung in diesen Planungsstadien? Warum werden „diese fast noch virtuellen Maßnahmen“ (Zitat des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesmi- nister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Achim Groß- mann in der Fragestunde des Bundestages vom 28. Januar 2009; Plenarprotokoll 16/201, Seite 21761), für die es keine genauen Kostenschätzungen gibt, in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen, wo der Bedarfsplan mit Projekten sowieso überfrachtet ist, und inwieweit wird bei diesen virtuellen Maßnahmen die Veränderung des Nutzen- Kosten-Verhältnisses verfolgt? Zu Frage 41: Eine Kategorisierung von Kostensteigerungen je nach Planungsstadium ist nicht möglich. Gleichwohl ist fest- zustellen, dass Kostenansätze mit zunehmender Pla- nungstiefe belastbarer werden. Erst im weiteren Verlauf der Planungen, wenn die Trassierung erfolgt ist und da- mit Länge und Querschnitt sowie erforderliche Bau- werke festliegen, werden projektspezifische Besonder- heiten erkennbar, die zu höheren Kosten als ursprünglich angenommen führen können. Für eine eventuelle künftige Fortschreibung des Be- darfsplans wäre vorzusehen, die erwogenen Projekte vor der Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses einer umweltrelevanten und ingenieurtechnischen Prüfung zu unterziehen, um Rückschlüsse auf zu erwartende Auf- wendungen ziehen zu können. Zu Frage 42: Der Bedarfsplan beinhaltet die Investitionsprojekte, die – unabhängig von der Planungstiefe – ein erkanntes wesentliches verkehrliches Defizit beseitigen sollen. Darüber hinaus ist der Bedarfsplan ein langfristig an- gelegter Plan und soll nicht nur die erwogenen und be- werteten Projekte priorisieren, sondern vor allem Pla- nungssicherheit für einen längeren Zeitraum schaffen. Ein aktuelles Nutzen-Kosten-Verhältnis wird bei grö- ßeren Kostensteigerungen spätestens vor Einstellung ei- nes Projektes in den Straßenbauplan als Nachweis der Wirtschaftlichkeit und der Bauwürdigkeit für dieses Pro- jekt ermittelt. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des Abgeordneten Jan Mücke (FDP) (Drucksache 16/12355, Frage 43): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ur- teil und der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Dres- den vom 30. Oktober 2008 (Az.: 3 K 923/04), und hält im Lichte dieses Urteils der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, seinen Kompromiss- vorschlag zum Bau eines Elbtunnels anstatt des Baus einer Brücke aufrecht? Die Bundesregierung hat das Urteil des Verwaltungs- gerichts Dresden vom 30. Oktober 2008 (Az. 3 K 923/04) zur Kenntnis genommen. Aufgrund der alleinigen Zuständigkeit des Freistaates Sachsen und der Landeshauptstadt Dresden für den Bau der Waldschlösschenbrücke hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht den Bau eines Elbtunnels anstatt des Baus einer Brücke vorgeschlagen. Er hat sich vielmehr für die Realisierung einer welterbe- verträglichen Lösung ausgesprochen und hierfür seine Unterstützung angeboten. 213. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. März 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Altmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, die

    undesregierung hat bereits in der Fragestunde der letz-
    en Woche dargelegt, dass sich aus dem Soysal-Urteil
    es Europäischen Gerichtshofs keine Auswirkungen auf
    as beim Ehegattennachzug bestehende Erfordernis,
    ber Deutschkenntnisse zu verfügen, ergeben; denn hier
    eht es um Langzeitaufenthalte.

    Die Frage, die Sie heute stellen, bezieht sich auf die
    isumpflicht bei Einreisen zu Kurzzeitaufenthalten von
    is zu drei Monaten. Diese Frage kann ich Ihnen wie
    olgt beantworten: Wenn Sie das Urteil des Europäi-
    chen Gerichtshofs lesen, werden Sie feststellen, dass er
    esagt hat, dass für türkische Lkw-Fahrer, die zwecks
    rbringung von Dienstleistungen für ein in der Türkei
    nsässiges Unternehmen nach Deutschland einreisen
    ollen, eine Befreiung von der Visumpflicht vorgenom-
    en werden muss, sofern die Aufenthaltsdauer zwei
    onate nicht übersteigt und die Einreise zum Zeitpunkt

    es Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zum Assoziie-
    ungsabkommen mit der Türkei visumfrei möglich war.

    Wir sind im Augenblick dabei, die diesbezüglichen
    inzelheiten zu prüfen und in die Verwaltungspraxis um-
    usetzen. Sie können davon ausgehen, dass entsprechend
    er damaligen Rechtslage, auf die sich der Europäische
    erichtshof bezieht, eine solche Einreise mit einer Auf-

    nthaltsdauer von bis zu zwei Monaten für türkische
    kw-Fahrer visumfrei möglich sein wird. Wir werden in






    (A) )



    (B) )


    Parl. Staatssekretär Peter Altmaier
    absehbarer Zeit zu einer konkreten Änderung der Ver-
    waltungspraxis kommen.

    Die Bundesregierung prüft derzeit darüber hinaus, ob
    weitere Formen der grenzüberschreitenden aktiven
    Dienstleistungserbringung durch türkische Staatsange-
    hörige im Lichte des Soysal-Urteils gegebenenfalls von
    der Visumpflicht zu befreien sind und wie dies praktika-
    bel umgesetzt werden kann. Es muss also im Einzelfall
    für jede Berufsgruppe, bei deren Tätigkeit es sich um
    eine aktive Dienstleistungserbringung in Deutschland
    handelt, überprüft werden: Wie war die Rechtslage zum
    Zeitpunkt des Abschlusses des Zusatzabkommens?
    Dann werden entsprechende Konsequenzen gezogen.
    Die Frage ist allerdings relativ komplex, und deshalb
    wird die Überprüfung eine gewisse Zeit in Anspruch
    nehmen. Für diese Berufsgruppen wird in der Zwischen-
    zeit das bestehende Visa- und Grenzregime fortgesetzt.

    Schließlich gab es eine Debatte über die sogenannte
    passive Dienstleistungsfreiheit, das heißt darüber, inwie-
    weit auch Personengruppen von diesem Urteil erfasst
    werden, die sich nach Deutschland begeben, um hier
    Dienstleistungen in Empfang zu nehmen. Das ist die so-
    genannte passive Dienstleistungsfreiheit; es geht zum
    Beispiel um Touristen- oder Verwandtenbesuche. Hierzu
    kann ich Ihnen sagen, dass die Bundesregierung nach
    wie vor der Auffassung ist, dass diese Fälle vom Soysal-
    Urteil nicht erfasst werden, dass insofern keine Rechts-
    änderung eingetreten ist.

    Im Übrigen hält es die Bundesregierung für sinnvoll,
    die Konsequenzen aus diesem Urteil auch auf europäi-
    scher Ebene zu erörtern. Entsprechende Besprechungen
    haben bereits stattgefunden.



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sevim Dağdelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr

    Altmaier, aus Ihren Aussagen geht hervor, dass die Bun-
    desregierung anscheinend immer noch bei der Prüfung
    ist, wie sich das Urteil auswirken wird. Meine Frage ist:
    Wieso benötigt die Bundesregierung so lange für die
    Auswertung eines meines Erachtens recht übersichtli-
    chen und seit dem 19. Februar 2009 schriftlich vorlie-
    genden Urteils, von dem Ausländerrechtsexperten wie
    zum Beispiel die Polizeihauptkommissare Volker
    Westphal und Edgar Stoppa sagen, dass es – ich zitiere –
    „von Fachleuten des EU-Rechts erwartet worden“ war,
    weil eine Rechtsauffassung bestätigt wurde, die vom
    EuGH seit dem Jahr 2000 vielfach vertreten wurde und
    die nach dem Tum/Dari-Urteil des EuGH im September
    2007 nicht mehr ernsthaft bezweifelt werden konnte,
    und wieso hat die Bundesregierung die Webseite „Aus-
    länderrecht für die Polizei“ der Polizeihauptkommissare
    Volker Westphal und Edgar Stoppa, deren Namen ich
    schon genannt habe, zensieren lassen? Der Vorwurf der
    Zensur stammt nicht von uns, sondern vom Bund Deut-
    scher Kriminalbeamter laut einer Pressemitteilung vom
    9. März 2009.

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    (C (D P Vielen Dank, Frau Kollegin. Mir war dieser Zensur orwurf bis zu dieser Stunde unbekannt. Wir werden die ache überprüfen und Ihnen schriftlich antworten. Im Übrigen ist es nicht so, dass dieses Urteil in dieser orm zu erwarten war. Ansonsten hätten wir uns anders ositioniert. Es gab unterschiedliche Auffassungen. Der mstand, dass das Gericht diese Frage dem Europäi chen Gerichtshof vorgelegt hat, macht deutlich, dass as ungeklärt war. Wenn es sich um einen sogenannten cte clair, um eine klare Situation, gehandelt hätte, hätte as Gericht nicht vorlegen müssen, sondern hätte gleich ntscheiden können. Insofern war es richtig, das Urteil es Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Die Urteilserkündung liegt nun gerade einmal fünf Wochen zuück. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass wir die Konseuenzen prüfen. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass davon uszugehen ist, dass wir für Lkw-Fahrer, die in Deutschand Dienstleistungen erbringen, die Visumpflicht relativ eitnah aufheben können. Für die übrigen Berufsgruppen ird das Verfahren seinen ordnungsgemäßen Gang nehen. Sie wissen, dass die deutsche Verwaltung gründlich rbeitet und in aller Regel in angemessener Zeit zu Erebnissen kommt. Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Lieber Herr Altmaier, es ist zu begrüßen, dass die undesregierung den Anspruch erhebt, ein Urteil fünf ochen nach Verkündung bewerten zu können. Auslän errechtsexperten, die ungleich weniger Mittel zur Verügung haben als die Bundesregierung, haben das bereits urz nach der Verkündung getan. Ich komme zu meiner zweiten Frage – sie bezieht sich uf die Strafanzeige der Rechtsanwälte Dr. Gutmann und r. Strate vom 20. März 2009 gegen Bundesinnenminis er Dr. Wolfgang Schäuble –: Welche Konsequenzen ieht die Bundesregierung aus dieser Strafanzeige vor em Hintergrund, dass die möglicherweise unzureihende Umsetzung des sogenannten Soysal-Urteils des uropäischen Gerichtshofs Bundespolizeibeamtinnen nd -beamte zur Verfolgung unschuldiger Menschen antiften könnte? Inwieweit werden aus dieser Strafanzeige onsequenzen bezüglich möglicher Regressforderungen zw. Amtshaftungsansprüche türkischer Staatsangehörier gegen die Bundesrepublik gezogen? P Sie wissen, dass nach der deutschen Rechtsordnung edermann die Möglichkeit hat, eine Strafanzeige zu tellen – sinnhafte und solche, die abwegig sind. Die undesregierung äußert sich nicht zu solchen Strafanzeien, sondern vertraut darauf, dass die Justiz dies ange Parl. Staatssekretär Peter Altmaier messen bearbeitet und zu dem vorhersehbaren Ergebnis kommen wird. Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Enkelmann das Wort. Deutsche Verwaltungsmühlen mahlen gründlich, aber auch langsam. Die Frage ist: Inwiefern ist das Ministerium in der Lage, schnellstmöglich Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen, und zwar vor allen Dingen für die Fluggesellschaften? Schließlich sind die Fluggesellschaften aufgefordert, zu prüfen, ob die Einreisebedingungen erfüllt sind, damit es nicht im Nachhinein zu Sanktionen kommt. Wann werden die entsprechenden Verwaltungsvorschriften vorliegen? P Frau Kollegin Enkelmann, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Rechtsklarheit in vollem Umfang gegeben ist. Erstens. Die Lkw-Fahrer kommen in aller Regel nicht mit dem Flugzeug, sondern mit ihren Lkws. Zweitens. Ich habe eben sehr deutlich darauf hingewiesen, dass sich für Touristen und passive Dienstleistungsempfänger, die nach Deutschland kommen, um hier Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen – Zahnarztoder Kaufhausbesuch –, nach Auffassung der Bundesregierung nichts ändert. Deshalb besteht für die Fluggesellschaften keinerlei Veranlassung, in diesem Bereich mit Unsicherheiten zu rechnen. Das war eine ganz klare Aussage. Drittens. Soweit es sich um Personen handelt, die im Rahmen der aktiven Dienstleistungsfreiheit nach Deutschland kommen, prüfen wir das; das habe ich bereits gesagt. Solange die Prüfungen andauern, wird das bisherige Visaregime fortgesetzt. Das heißt, die Fluggesellschaften wissen ganz genau, dass sie bei diesen Personen auf ein gültiges Visum achten müssen, solange wir nicht eine andere entsprechende Verwaltungsanordnung getroffen haben. Es besteht also völlige Klarheit. Wir werden dafür sorgen, dass dieser Zustand der Klarheit und Übersichtlichkeit auch in den nächsten Wochen und Monaten andauert. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl zur Verfügung. Die Frage 16 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch sowie die Frage 17 der Kollegin Gudrun Kopp werden schriftlich beantwortet. Die Frage 18 des Kollegen Nouripour wird ebenfalls schriftlich beantwortet. T d d l e d e s d s w e a D z e d w n g k E d g g n e l d d a g t g d n F a h m t l M d e (C (D Ich rufe die Frage 19 des Kollegen Carl-Ludwig hiele auf: An welchem Tag ist das Bundesministerium der Finanzen auf eine Regelungslücke im Kreditwesengesetz hinsichtlich der Aufsicht über Finanzholdinggesellschaften hingewiesen worden, bzw. seit wann ist dem Bundesministerium der Finanzen diese Regelungslücke bekannt? Bitte, Frau Staatssekretärin. N Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Thiele, ie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwickung des Pfandbriefrechts geltende deutsche Rechtslage ntsprach den Vorgaben aus der Bankenrichtlinie und er Kapitaladäquanzrichtlinie. Auch auf EU-Ebene ist ine umfassende Überwachung von Finanzholdinggesellchaften nicht vorgeschrieben. Vielmehr wird lediglich ie Aufsicht über solche Finanzholdinggruppen insgeamt verlangt, denen Kreditinstitute angehören. Insofern ar die bisherige gesetzliche Regelung eine Eins-zu ins-Umsetzung der EU-Vorgaben, auf die sich die Kolitionsfraktionen im Koalitionsvertrag geeinigt haben. eshalb teile ich die in der Formulierung Ihrer Frage um Ausdruck gebrachte Auffassung, dass es sich um ine Regelungslücke handele, nicht. Lassen Sie mich deutlich machen, wovon wir reden, amit der Inhalt für die Zuhörerinnen und Zuhörer klar ird. Finanzholdinggesellschaften mit ihren nachgeordeten Instituten wurden bislang zu einer Finanzholdingruppe zusammengefasst, und diese Gruppe wurde auf onsolidierter Basis beaufsichtigt. Verantwortlich für die rfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen war as übergeordnete Unternehmen. Bislang war das übereordnete Unternehmen regelmäßig das Institut mit der rößten Bilanzsumme innerhalb der Gruppe. Eine Fianzholdinggesellschaft wurde bei der Beaufsichtigung iner Finanzholdinggruppe lediglich einbezogen. Künftig ist die Finanzholdinggesellschaft verantworticher Adressat bei der Beaufsichtigung einer Finanzholinggruppe. Die bislang eingeschränkte Aufsicht, nach er die BaFin im Wesentlichen nur die für die Aufsicht uf konsolidierter Basis erforderlichen Angaben verlanen konnte und Auskunftsrechte hinsichtlich der Richigkeit der gemachten Angaben hatte, wird durch strenere Regelungen ersetzt. Danach kann die BaFin künftig ie Finanzholdinggesellschaft als übergeordnetes Unterehmen innerhalb der Gruppe bestimmen, und von der inanzholdinggesellschaft kann verlangt werden, die ufsichtlichen Anforderungen auf Gruppenebene einzualten. Die volle Verantwortung für das gesamte Risikoanagement und die Geschäftsorganisation der Gruppe rägt damit künftig der Vorstand der Finanzholdinggeselschaft. Ich will noch einmal betonen – das ist auch heute orgen im Ausschuss besprochen worden –: Es geht um ie Frage der Steuerung und nicht darum, inwieweit es inen Zugriff auf die Aufsicht gibt. Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staats sekretärin, die Hypo Real Estate kannte bis vor einiger Zeit nicht jeder – auch wenn sie als drittgrößtes Finanzinstitut mit einer Bilanzsumme von 400 Milliarden Euro ein im DAX notiertes Unternehmen war. Ich bin im Herbst letzten Jahres im Finanzausschuss fast vom Stuhl gefallen, als uns dort erklärt wurde, dass die Hypo Real Estate nicht der Bankenaufsicht unterliegt, weil sie eine Finanzholding ist. Wir haben mehrfach nachgefragt. Auf die letzte Frage, die ich Ihnen gestellt habe, haben Sie in der letzten Woche geantwortet, dass es im April 2007 Gespräche im Finanzministerium gegeben habe. Dabei sei es um den Auftrag gegangen, eine Gesetzesformulierung zu finden, um eine solche Finanzholding überprüfen zu können. Ein entsprechender Vorschlag sei im Mai 2007 bei Ihnen eingegangen. Ich frage: Warum ist diese Lücke nicht geschlossen worden? Warum ist dieses Institut nicht der Aufsicht unterstellt worden? N Herr Kollege, ich habe Ihnen auf die Frage, die Sie jetzt stellen, bereits schriftlich eine Antwort übermittelt. Ich will es Ihnen gern noch einmal deutlich machen: Diese Vorschläge sind gemeinsam mit den Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und der Deutschen Bundesbank beraten worden. Dabei hat sich Prüfungsbedarf bezüglich des zu beschreitenden Weges herausgestellt. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen – auch diese Information haben Sie schon erhalten –, dass vor allem die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben geklärt werden musste. Sie wissen, dass dies eine durchaus komplizierte Materie ist. Es geht dabei um Fragen, die nicht innerhalb von zwei oder drei Wochen beantwortet werden können. Nach diesem Prüfprozess und der Abstimmung im Kreise der beteiligten Ressorts hat die BaFin modifizierte Vorschläge vorgelegt. Diese Vorschläge, die sie zusammen mit der Deutschen Bundesbank erarbeitet hat, sahen vor, dass Finanzholdinggesellschaften auf Antrag des jeweiligen Unternehmens einbezogen werden können; das wissen Sie bereits aus unserer Debatte über die Novelle zum Pfandbriefgesetz. Die BaFin hat nicht klar darauf hingewiesen, dass diese Regelung unbedingt geändert werden muss. Vor diesem Hintergrund haben sich die Koalitionsfraktionen für die Regelung entschieden, dass eine Prüfung auch von Amts wegen angeordnet werden kann. Wir haben sie dabei unterstützt. Nach der Prüfung der europarechtlichen Vorgaben – darauf habe ich gerade schon hingewiesen – haben wir nach einem Weg gesucht, diese Regelung in ein Gesetz aufzunehmen. Dabei ging es nicht um die bloße Umsetzung einer EU-Richtlinie; vielmehr war das die Novelle zum Pfandbriefgesetz, die Mitte des Jahres 2008 auf den Weg gebracht wurde. Sie dürfen nicht vergessen: Zwi s e s e l w u S p d w m w P d d u U v w c d c – d s c d f r h E g E B d F r (C (D chen einem Kabinettsbeschluss und der Verabschiedung ines Gesetzentwurfes finden ja auch die parlamentarichen Beratungen statt. Ihre zweite Nachfrage, bitte. Das vergesse ich nicht, Frau Staatssekretärin. Die rste Lesung des Gesetzentwurfes, in den diese Regeung eingefügt wurde, fand im Dezember 2008 statt. Da ir ja alle wissen, dass die Sache mit Lehman Brothers nd den damit zusammenhängenden Problemen Mitte eptember 2008 war, sehen wir ein: Zu diesem Zeitunkt, im Dezember, war das Kind aber schon längst in en Brunnen gefallen. Weil Sie berichtet haben, dass der Auftrag erteilt urde, nachdem Gespräche geführt worden waren, öchte ich zu meiner Frage zurückkommen: Seit wann usste das BMF, dass Finanzinstitute keiner eigenen rüfung unterliegen? N Herr Kollege Thiele, ich betone noch einmal: Es hanelt sich nicht um eine Regelungslücke, sondern es geht m die Frage, inwieweit die aufgrund der Eins-zu-einsmsetzung von EU-Richtlinien bestehenden Regelungen erstärkt werden sollen. Es ist so, wie ich Ihnen geantortet habe: Im April fanden die entsprechenden Gesprä he statt. Gegen Ende des vorangegangenen Jahres – auch ies haben wir heute gehört – wurden die ersten Gesprähe mit der BaFin geführt. (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Entschuldigung! Wann war das mit der BaFin?)