1) Anlage 10
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23041
(A) )
(B) )
sammlung des EuroparatesKossendey, Thomas CDU/CSU 20.03.2009
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
Klug, Astrid SPD 20.03.2009
Korte, Jan DIE LINKE 20.03.2009
Anlage 1
Liste der entschuldigt
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aigner, Ilse CDU/CSU 20.03.2009
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.03.2009
Bär, Dorothee CDU/CSU 20.03.2009
Brase, Willi SPD 20.03.2009
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 20.03.2009
Burchardt, Ulla SPD 20.03.2009
Burkert, Martin SPD 20.03.2009
Dr. Dressel, Carl-
Christian
SPD 20.03.2009
Fischer (Hamburg),
Dirk
CDU/CSU 20.03.2009
Freitag, Dagmar SPD 20.03.2009
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 20.03.2009
Glos, Michael CDU/CSU 20.03.2009
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.03.2009
Granold, Ute CDU/CSU 20.03.2009
Dr. Hemker, Reinhold SPD 20.03.2009
Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.03.2009
Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 20.03.2009
Hinz (Essen), Petra SPD 20.03.2009
Hirsch, Cornelia DIE LINKE 20.03.2009
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.03.2009
Dr. h. c. Kastner,
Susanne
SPD 20.03.2009
Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 20.03.2009*
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
ramme, Anette SPD 20.03.2009
unert, Katrin DIE LINKE 20.03.2009
afontaine, Oskar DIE LINKE 20.03.2009
aurischk, Sibylle FDP 20.03.2009
ehn, Waltraud SPD 20.03.2009
intner, Eduard CDU/CSU 20.03.2009*
ips, Patricia CDU/CSU 20.03.2009
r. Merkel, Angela CDU/CSU 20.03.2009*
r. h. c. Michelbach,
Hans
CDU/CSU 20.03.2009
achel, Thomas CDU/CSU 20.03.2009
auen, Peter CDU/CSU 20.03.2009
eichel, Maik SPD 20.03.2009
oth (Heringen),
Michael
SPD 20.03.2009
r. Scheuer, Andreas CDU/CSU 20.03.2009
chily, Otto SPD 20.03.2009
chirmbeck, Georg CDU/CSU 20.03.2009
r. Schmidt, Frank SPD 20.03.2009
ebastian, Wilhelm
Josef
CDU/CSU 20.03.2009
egner, Kurt CDU/CSU 20.03.2009
r. Stinner, Rainer FDP 20.03.2009
auss, Jörg SPD 20.03.2009
ächter, Gerhard CDU/CSU 20.03.2009
olff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 20.03.2009
immermann, Sabine DIE LINKE 20.03.2009
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
23042 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009
(A) )
(B) )
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung
des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisie-
rungsergänzungsgesetz – FMStErgG) (Tages-
ordnungspunkt 31 a)
Dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz
kann ich nicht zustimmen, da meines Erachtens der rich-
tige Weg für die Lösung der Problematik der Hypo Real
Estate, HRE, und vergleichbarer Fälle die gesetzliche
Einführung eines eingeschränkten Insolvenzverfahrens
wäre. Dieses würde systemrelevante Unternehmen des
Finanzsektors, die ohne staatliche Unterstützungsmaß-
nahmen faktisch insolvent wären, unter eine staatliche
Restrukturierungsverwaltung der Finanzmarktmarktsta-
bilisierungsanstalt stellen. Ein entsprechender ausformu-
lierter Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für
Wirtschaft vorgelegt, aber leider in der Großen Koalition
verworfen.
Die Lösung über eine Enteignung ist der falsche Weg.
Zum einen weil es aufgrund der faktischen Insolvenz der
HRE wirtschaftlich nichts mehr zu enteignen gibt und
den Aktionären der HRE – zum Beispiel Herrn
Flowers – eine Position eingeräumt wird, die ihnen gar
nicht mehr gebührt. Zum anderen werden mit der Ein-
führung eines Enteignungsverfahrens für ein ganzes
Großunternehmen Ängste provoziert, die geeignet sind,
dem Wirtschaftsstandort Deutschland insbesondere in-
ternational zu schaden. Bemerkenswert ist ja, dass die
Linke dieses Enteignungsverfahren auch deshalb be-
grüßt, weil sie in Zukunft dessen Anwendungsbereich
auf andere Wirtschaftszweige erweitern will.
Der von der Bundesregierung immer wieder ange-
führte Zeitdruck, der andere Lösungsmöglichkeiten als
ein Enteignungsverfahren, etwa das oben näher geschil-
derte Restrukturierungsverfahren, verhindere, ist selbst
geschaffen. Die Probleme der HRE sind seit vielen Mo-
naten bekannt, und es war auch bekannt, dass zum
31. März Quartalszahlen vorgelegt werden müssen. Es
wäre genug Zeit gewesen, andere, grundsätzlichere und
marktwirtschaftlichere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen,
wenn man sie ernsthaft gewollt hätte.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wies-
loch) (SPD) zur namentlichen Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarkt-
stabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG)
(Tagesordnungspunkt 31 a)
In der Ergebnisliste zur heutigen zweiten namentli-
chen Abstimmung (Finanzmarktstabilisierungsergän-
zungsgesetz – Gesamt) ist mein Name unter „Nein“ auf-
geführt.
Mein Votum lautet: „Ja“.
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nlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Lale Akgün, Hilde
Mattheis, Ottmar Schreiner, Andreas Steppuhn,
Rüdiger Veit, Lothar Mark, Renate
Gradistanac, René Röspel, Angelika Graf
(Rosenheim), Wolfgang Gunkel und Christian
Kleiminger (alle SPD) zur namentlichen Ab-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur
weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes
(Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz –
FMStErgG) (Tagesordnungspunkt 31 a)
Die Bundesregierung und das Parlament haben im
ktober 2008 sehr weit reichende Mittel und Instru-
ente zur Stabilisierung der Finanzmärkte (500-Milliar-
en-Euro-Programm) beschlossen. Der Finanzmarktsta-
ilisierungsfonds hat bisher den Finanzmarkt vor dem
usammenbruch bewahren können. Um dies auch künf-
ig leisten zu können, muss er mit einem Ergänzungsge-
etz nachgebessert werden.
Die Lage auf den Finanzmärkten hat sich in den ver-
angenen Wochen erneut verschärft. Die Bankenkrise
at sich zu einer akuten Krise des Finanzsystems ausge-
eitet. Die dramatische aktuelle Lage hat überall in
uropa staatliche Interventionen zum kurzfristigen Kri-
enmanagement erforderlich gemacht.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner stimmen
iesem Gesetz als einem weiteren wichtigen Schritt zur
risenbekämpfung zu.
Diese neue Maßnahme im Zuge des Krisenmanage-
ents muss als alternativlos angesehen werden, auch
enn klar ist, dass es massiv heutige und zukünftige
teuerzahler belastet. Somit stehen wir erneut und nun
ndgültig vor der grundlegenden Frage nach einer fairen
erteilung der Lasten der Krise und der Sicherstellung
iner gerechten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung.
Es ist zu befürchten, dass der Staat bald nicht mehr
ber ausreichende Mittel zur Aufrechterhaltung der wirt-
chaftlichen und staatlichen Ordnung verfügt – es sei
enn, er greift zu Zwangsmaßnahmen, Verstaatlichung,
wangsanleihen, Enteignungen.
Deshalb müssen nun auch diejenigen zur Bewälti-
ung der Lasten der Krise einen eigenen Beitrag leisten,
ie maßgeblich für diese Krise verantwortlich sind bzw.
uch diejenigen, die es sich – auch aufgrund der Steuer-
ntlastungen der letzten beiden Jahrzehnte – leisten kön-
en. Wir meinen: Das ist eine Frage der Gerechtigkeit
nd dient auch der Legitimierung unserer Sozialen
arktwirtschaft.
Deshalb fordern wir mit der Zustimmung zum
inanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz auch die
inleitung nötiger Schritte für eine Gegenfinanzierung
er zu erwartenden zusätzlichen Kosten für den Bundes-
aushalt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23043
(A) )
(B) )
Die Gegenfinanzierung muss auch aus Gründen der
Steuergerechtigkeit die Steuerentlastungen für Hochver-
mögende aus der Vergangenheit revidieren. Sie muss
sich auf folgende Maßnahmen konzentrieren: Die Wie-
dereinführung der Vermögensteuer, die Einführung von
Finanztransaktionsteuern (einer erweiterten Börsenum-
satzsteuer, die es wiedereinzuführen gilt), eine höhere
Erbschaftsteuer, die Revision der Abgeltungsteuer sowie
die Verhinderung von Steuerflucht (Schließung der
Steueroasen), rückstandsloser Steuervollzug und eine
Neujustierung der Steuerprogression mit einer Erhöhung
des Spitzensteuersatzes.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann
(DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarkt-
stabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG)
(Tagesordnungspunkt 31 a)
Ich kann dem Rettungsübernahmegesetz, mit dem
zeitweise Enteignungen zur Sicherung der Finanzmarkt-
stabilität ermöglicht werden sollen, nicht zustimmen.
Zwar ist es ebenso begrüßenswert wie überfällig, dass
sich die Große Koalition bei der Bewältigung der
Finanz- und Wirtschaftskrise auf die grundgesetzlich
mögliche Enteignung besinnt, das Rettungsübernahme-
gesetz dient jedoch erklärtermaßen einzig und allein dem
Zweck, die Hypo Real Estate, HRE, vor dem Zusam-
menbruch zu retten. Nachdem bereits rund 100 Milliar-
den Euro an Geldern des Steuerzahlers für die HRE auf-
gewendet wurden und dieses Finanzinstitut zugleich nur
noch ein Bruchteil dessen wert ist, läuft die Enteignung
auf eine weitere Sozialisierung bereits eingetretener Ver-
luste hinaus. Mit dem letzten Mittel der Enteignung will
die Bundesregierung im Kern kaschieren, dass ihre vo-
rausgegangenen Maßnahmen aufgrund fehlender Ein-
fluss- und Mitspracherechte, zu geringer Kontrolle und
Transparenz weitgehend erfolglos blieben und die seit
langem drohende Insolvenz der HRE nur hinauszöger-
ten. Mit Enteignungen im Sinne des Allgemeinwohls,
wie vom Grundgesetz gewollt, hat das nichts zu tun.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge-
setzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Ta-
gesordnungspunkt 35)
Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Wir beraten heute in
zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des
Tierschutzgesetzes. Lassen Sie es mich gleich zu Beginn
zusammenfassend ausdrücken: Erstens. Diese Gesetzes-
änderung ist ein großartiger Erfolg für den Tierschutz.
Zweitens. Diese Gesetzesänderung bringt Produktionssi-
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herheit für die deutschen Landwirte. Auch wenn es kri-
ische Stimmen zu diesem Gesetzentwurf gegeben hat
nd gibt, sage ich: Die Gesetzesänderung ist ein bedeu-
ender Fortschritt gegenüber der gegenwärtigen Praxis.
ch werde Ihnen das begründen.
Bereits im Koalitionsvertrag haben sich die Regie-
ungsparteien darauf verständigt: „Mit einem praxisge-
echten Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig
ergestellte Stalleinrichtungen zur artgerechten Haltung
on landwirtschaftlichen Nutztieren werden wir die Hal-
ungsbedingungen grundlegend und nachhaltig weiter
erbessern.“ Die Bundesländer haben uns in diesem An-
iegen unterstützt. So hat der Bundesrat im Jahre 2006
ie Bundesregierung gebeten, „die Möglichkeiten des
ierschutzgesetzes auszuschöpfen und schnellstmöglich
in obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für
egehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so ein-
uführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur
och auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serien-
äßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in
en Verkehr gebracht werden“.
Wir, die Koalition aus CDU/CSU und SPD, haben
ort gehalten. Mit der nun vorliegenden Gesetzesände-
ung haben wir somit ein wichtiges im Koalitionsvertrag
estgelegtes Tierschutzziel erreicht. Zudem haben wir
ie Bitte der Bundesländer aufgegriffen und umgesetzt.
nd so ganz nebenbei ist das ein deutlicher Beweis da-
ür, dass wir unseren Wählerauftrag ernst nehmen und
is zum Ende der Legislaturperiode unseren Regierungs-
uftrag erfüllen. Oder anders formuliert: In der Koalition
ird bis zur letzten Minute gearbeitet.
Zum Gesetzentwurf im Einzelnen verweise ich auf ei-
ige Kernaussagen: Wer ein Tier hält, betreut oder zu be-
reuen hat, muss nach § 2 Tierschutzgesetz das Tier sei-
er Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen
rnähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
r darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Be-
egung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder
ermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Um
u gewährleisten, dass genau diese haltungsbedingten
robleme von vornherein ausgeschlossen werden kön-
en, soll der Tierhalter beim Erwerb oder bei der Beur-
eilung einer Haltungseinrichtung durch eine staatliche
telle, die Haltungseinrichtungen prüft und zulässt, un-
erstützt werden. Dies hilft nicht nur den Tieren, sondern
chafft auch Sicherheit bei Tierhaltern. Daher sieht das
esetz ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfah-
en für Haltungseinrichtungen für Nutztiere vor, das für
as Inverkehrbringen und das Verwenden solcher Ein-
ichtungen Voraussetzung sein soll. Das Verfahren soll
azu dienen, dass zukünftig nur noch auf Tiergerechtheit
eprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stall-
inrichtungen in Verkehr gebracht werden. Damit soll si-
hergestellt werden, dass Nutztiere tierschutzkonform
ur noch in zugelassenen Haltungseinrichtungen unter-
ebracht werden.
Gemäß einer Protokollerklärung im Ausschuss soll
on der Ermächtigung zunächst jedoch nur für den Be-
eich der Legehennenhaltung Gebrauch gemacht wer-
en, das heißt: Für Legehennen dürfen demnach ab 2012
23044 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009
(A) )
(B) )
nur noch geprüfte Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht
werden. Das mag für manche nicht weit genug gehen,
für andere wiederum ist es aber bereits zu viel des Gu-
ten. Ich betrachte das Ganze vor allem als eine vertrau-
ensbildende Maßnahme. Im Bereich der Legehennen
kann sich das Prüf- und Zulassungsverfahren als echter
Fortschritt für den Tierschutz in der Praxis bewähren.
Zudem kann man die Zeit nutzen und schauen, an wel-
chen Ecken unter Umständen Probleme auftreten und wo
vielleicht akuter Handlungsbedarf besteht. Das gibt uns
allen die Möglichkeit, die Erfahrungen zu nutzen und
möglicherweise auch auf andere Nutztierarten auszudeh-
nen.
Ich habe da eine Vision. Wenn es uns gelingt, dieses
Gesetz sachlich, ideologiefrei, zielorientiert und vor al-
lem pragmatisch umzusetzen, dann werden uns in abseh-
barer Zeit nicht nur die Tierschutzverbände, sondern
auch die Hersteller von Stalleinrichtungen und vor allem
auch die Landwirte bitten, das vorliegende Gesetz auf
andere Bereiche auszuweiten. Stalleinrichtungen made
in Germany stehen dann nicht nur für höchste technische
Qualität, sondern auch für staatlich anerkanntes höchstes
Niveau im Tierschutz. Das ist ein Standortvorteil, der
monetär qualifizierbar ist.
Und ich wage bereits heute den Ausblick: Auch bei
der Tierhaltung im Freizeitbereich wird die Normung
und Zertifizierung Einzug halten, sei es bei den Käfigen
für Singvögel, sei es bei der Hobbytierhaltung in Holz-
kästen und vielem mehr. In vielen Bereichen unseres Le-
bens haben Normung und Zertifizierung Einzug gehal-
ten. Das ist nicht immer schön und scheint manchmal
lästig, es verursacht Aufwand und kostet manchmal auch
Geld. Andererseits bringt Normung und Zertifizierung
Sicherheit. Wenn ich auf dem Rummel in eine Achter-
bahn einsteige, bin ich mir trotz dreifachem Überschlag
sicher, dass ich da heil rauskomme, weil die Bahn vorher
zertifiziert wurde. Und wenn ich im Baumarkt einen
Hammer kaufe, will ich mir sicher sein, dass sich der
Hammerkopf auch noch nach einem Schlag am Ham-
merstiel befindet. Oder, wo es an Normung fehlt oder
diese verpasst wurde, verzweifelt man schon bei der Su-
che nach dem passenden Handyladegerät. Normung und
Zertifizierung können erleichternd wirken, sie sind für
alle gleich gestaltet, stets wiederholbar und letztendlich
kostengünstig bzw. kostensparend, also auch aus Sicht
des Verbrauchers wünschenswert. Wie heftig wurde
seinerzeit gegen die Einführung der Deutschen Indus-
trienorm, DIN, interveniert! Lange wurde der TÜV
kritisiert, heute sind die deutschen Normungen uneinge-
schränkt anerkannt. Das sind anerkannte Qualitätsstan-
dards; andere Länder übernehmen unsere guten Erfah-
rungen sehr gern.
Mit Blick auf unseren Entwurf kann ich keine Be-
nachteiligung im europäischen Wettbewerb für die deut-
schen Hersteller erkennen. Denn sowohl Schweden als
auch die Schweiz haben bereits gute Erfahrungen damit
gemacht, ihre Haltungssysteme zertifizieren zu lassen.
Es hat sich in der Praxis bewährt und trägt maßgeblich
zu einer Verbesserung des Tierschutzes bei der Tierhal-
tung bei. Zudem müssen Stalleinrichtungen aus Drittlän-
dern, die auf dem deutschen Markt verkauft werden, die
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leichen Zulassungsvoraussetzungen erbringen wie hei-
ische Produkte. Das heißt, auch diese Produkte müssen
as Zulassungsverfahren durchlaufen und sich auf Tier-
erechtheit prüfen lassen.
Von einem bürokratischen Monster kann auch keine
ede sein, ganz im Gegenteil: Vor allem für das Geneh-
igungsverfahren und die anschließende Kontrolle bringt
as Zertifizierungsverfahren große Vorteile und Erleich-
erungen für alle Beteiligten. Das heißt aber auch, wir
üssen mit beiden Augen darauf schauen, dass nicht nur
as Gesetz, sondern auch die Verwaltungsvorschrift die-
em Anspruch gerecht wird. Ich bin der festen Überzeu-
ung, dass unsere Bundesministerin mit klarer politi-
cher Vorgabe dafür sorgen wird, dass die
erwaltungsvorschrift genauso schlank bleibt wie das
esetz selbst.
Es ist wichtig, das es sich eben nicht um eine turnus-
äßige wiederkehrende Prüfung, vergleichbar mit der
ahrzeugüberprüfung, handelt. Vielmehr werden Hal-
ungseinrichtungen vor ihrem Inverkehrbringen einer
taatlichen Prüfung unterzogen. Erhält die Anlage den
ulassungsbescheid einmal, gilt dieser, und zwar bun-
esweit – eine erhebliche Vereinfachung, wie ich finde.
ine zentralisierte Funktionsprüfung mit möglichst glei-
hen Anforderungen zur Genehmigung von Haltungs-
inrichtungen bedeutet daher nichts anderes als eine
leichbehandlung aller Wirtschaftsbeteiligten, Erzeuger,
erbraucher und ebenso möglicher Wettbewerber, die an
ie gleichen Voraussetzungen gebunden sind. Zudem
erden Behörden und Wirtschaft entlastet, da die Ein-
elfallprüfung der Übereinstimmung mit Tierschutzan-
orderungen bei der Genehmigung von neuen Anlagen
ntfallen kann. Mit anderen Worten: Dies ist eine klare
ereinfachung und Verkürzung des Verfahrens. Auch die
berwachung von tierschutzrelevanten Auflagen wird
adurch wesentlich einfacher und unbürokratischer.
Dieses Gesetz bringt nicht nur den Tierschutz voran,
ondern nutzt auch den Herstellern von Haltungseinrich-
ungen und den Tierhaltern selbst. Aber nicht nur für den
ierschutz bedeutet der vorliegende Gesetzentwurf ei-
en Fortschritt; auch für die Landwirte wird es zahlrei-
he Verbesserungen geben, womit wieder einmal belegt
st, dass sich der Verfassungsgrundsatz Tierschutz und
ie Praxis, in diesem Fall die Landwirtschaft, nicht aus-
chließen müssen. Im Gegenteil, es zeigt sich deutlich,
ass die Interessen des Tierschutzes und der Landwirt-
chaft, insbesondere der Tierhalter, durchaus Hand in
and gehen können, sich ergänzen können und sich
icht zwangsläufig konträr gegenüberstehen müssen. Ich
in sicher, dass die Koalition mit dieser Gesetzesände-
ung einen wichtigen Schritt vollzieht, Tierschutz umzu-
etzen und anzuwenden. Insgesamt ist das ein guter Tag
ür den Tierschutz und ein guter Tag für die deutsche
andwirtschaft.
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Der heutige Tag er-
üllt mich zugegebenermaßen mit einem gewissen Ge-
ühl der Genugtuung. Nach einer heftigen und zum Teil
ehr emotional geführten Diskussion erweist sich die
oalition in der Tierschutzpolitik als handlungsfähig.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23045
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(B) )
Mein Mitgefühl gilt natürlich auch meinem Kollegen
Holzenkamp, der auf der Internetseite der ISN für seine
klare Position zum Tierschutz-TÜV als Witz der Woche
gehandelt wurde.
Wer die Historie dieses Gesetzes nachvollzieht, er-
kennt, dass für die Sozialdemokraten heute eine zentrale
Kernforderung der SPD zur Tierschutzpolitik umgesetzt
wird. Auf unsere Initiative hin ist die Umsetzung eines
obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für serien-
mäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den Koalitions-
vertrag geschrieben worden. Unser Grundgesetz bein-
haltet das Staatsziel „Tierschutz“. Ferner fordert das
Tierschutzgesetz in § 1 unmissverständlich von jedem,
aus der Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier heraus,
Leiden zu verhindern und dessen Leben und Wohlbefin-
den zu schützen.
Es hat seit 2003 mehrere Beschlüsse des Bundesrates
gegeben mit dem Ziel, Prüf- und Zulassungsverfahren
für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen einzu-
führen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Ur-
teil vom Juli 1999 diesbezüglich Handlungsoptionen
vorgegeben. So wird ausführlich begründet, dass die
Grundbedürfnisse von Tieren nicht eingeschränkt wer-
den dürfen. Das gilt für alle landwirtschaftlichen Nutz-
tiere, immerhin circa 12 Millionen Rinder, 27 Millionen
Schweine und etwa 36 Millionen Legehennen, die ge-
genwärtig in Deutschland gehalten werden. Das Bundes-
verfassungsgericht fordert in seinem oben zitierten Ur-
teil eine Rechtsgüterabwägung, die Schaffung eines
Ausgleiches zwischen den rechtlich geschützten Interes-
sen der Tierhalter und den Belangen des Tierschutzes.
Die Grundbedürfnisse von Legehennen sind beispiels-
weise das Schlafen, die Nahrungs- und Flüssigkeitsauf-
nahme oder das Sitzen auf erhöhten Stangen. Diese
zwingend zu berücksichtigenden Maßgaben sind Gegen-
stand der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. So
wurden bewusst nicht nur die Abmessungen für Liege-
flächen, Sitzstangen oder Nester festgelegt, sondern
auch deren Funktionalität beschrieben. Dementspre-
chend müssen Legehennen ungestört ruhen oder picken,
scharren und staubbaden können. Schweine müssen ih-
rem Erkundungsverhalten nachkommen können; dazu
brauchen sie bewegliches, veränderbares Beschäfti-
gungsmaterial.
Nicht tiergerecht ausgestaltete Haltungssysteme kön-
nen zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Wir
Tierärzte bezeichnen das als Technophatien. Die recht-
lich vorgegebene und notwendige Funktionalität einer
Haltungseinrichtung kann nur durch Beobachtung des
Verhaltens der Tiere in dem jeweiligen System überprüft
werden. Es liegt auf der Hand, dass die vor Ort für Tier-
schutzkontrollen zuständigen Behörden – bundesweit
sind es weit über 400 – eine solche Funktionalitätsprü-
fung nur schwer leisten können. Insbesondere vor dem
Hintergrund der Neuerrichtung von Haltungseinrichtun-
gen ist es problematisch, eine objektive Bewertung ab-
zugeben.
Hier kann ein Prüf- und Zulassungsverfahren Abhilfe
schaffen und den Nutzern von Tierhaltungsanlagen sehr
hohe Rechtssicherheit bei der Errichtung und beim Be-
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rieb der Anlage gewähren. Ein bundesweites Prüf- und
ulassungsverfahren bedeutet: Eine Stelle, das heißt eine
orschungseinrichtung auf Bundes- oder Länderebene
der die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft, DLG,
rüft und bewertet ein Haltungssystem auf der Grund-
age vorher festgelegter Kriterien. Dabei bezieht sie den
achverstand aus Wissenschaft, Wirtschaft, Tierschutz
nd Landwirtschaft mit ein. Danach erteilt eine zentrale
ehördliche Einrichtung einen Zulassungsbescheid. Vor-
esehen dafür ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft
nd Ernährung, BLE. Erfahrungen aus der Schweiz bele-
en, dass eine Verbesserung der Anlagen im Rahmen des
rüfverfahrens zu konkurrenzfähigeren Produkten und
amit auch zu besseren Marktchancen für die Hersteller
ührt.
Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt anfügen. Ge-
ade die Wirtschaftsbeteiligten fordern immer wieder
leichbehandlung durch die Behörden. Wie kann dieser
orderung besser Rechnung getragen werden als in
orm einer einheitlichen Prüfung der Funktionalität von
altungssystemen nach gemeinsam festgelegten und ob-
ektiven Kriterien? Genau dies kann und soll ein Prüf-
nd Zulassungsverfahren leisten.
Die Wirtschaftsbeteiligten, der Bauernverband, die
DP und besonders der Kollege Goldmann haben im
orfeld der Beratungen Stimmung gegen ein obligatori-
ches Prüf- und Zulassungsverfahren gemacht. Der Kol-
ege Goldmann spricht sogar von dem neuen Bürokra-
iemonster Tierschutz-TÜV. Das Gegenteil ist der Fall:
uch im Tierschutz regelt sich nicht alles von alleine –
onst wäre ja eine Tierschutz-Nutztierhaltungsverord-
ung überflüssig. Es will mir nicht in den Sinn: Für un-
er geliebtes Auto gibt es den TÜV als zentrale Prüfein-
ichtung zur Erteilung der Betriebserlaubnis. Aber bei
ierhaltungseinrichtungen soll das nicht möglich sein?
ie Vorteile liegen auf der Hand: für den Tierschutz, für
ie Anlagenhersteller, für die Landwirte und für den Ver-
raucher.
Vielleicht fehlt es an Aufklärung, denn in anderen
ändern funktioniert ein solches Verfahren. Schauen Sie
ach Schweden und in die Schweiz. Ich begrüße es aus-
rücklich, dass sich die vorliegende Ermächtigungs-
rundlage nicht auf Haltungssysteme für Legehennen
eschränkt. Für keines der nach der Tierschutz-Nutztier-
altungsverordnung zulässigen Haltungssysteme kann
ach meiner Ansicht kurz- bis mittelfristig auf eine Prü-
ung der Funktionalität verzichtet werden. Dies gilt für
ie Kleingruppenhaltung von Legehennen genauso wie
ür die Abferkelsysteme im Sauenstall oder für andere
altungssysteme – beispielsweise für Kaninchen. Das
st gelebter Tierschutz in der Landwirtschaft!
Daher ist die gegenwärtige Haltung der Bundesländer,
hre Zustimmung zu den notwendigen Verordnungen
on der Klage des Landes Rheinland-Pfalz vor dem
undesverfassungsgericht abhängig zu machen, nicht
achvollziehbar. Dieses Verfahren wird von der SPD
ntschieden zurückgewiesen. Ich erwarte, dass nun die
undesregierung die erforderlichen Verordnungen zügig
och in dieser Legislaturperiode vorlegt.
23046 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009
(A) )
(B) )
Ich nehme die Sorgen und Bedenken der Hersteller
und Tierhalter ernst. Eine bundesweite Arbeitsgruppe
unter Leitung der Landestierärztin aus Mecklenburg-
Vorpommern, Frau Dr. Dayen, hat in Abstimmung mit
den Bundesländern NRW und Niedersachsen für den Be-
reich der Hennenhaltung einen vorbildlichen Verfahrens-
katalog für ein obligatorisches Prüf- und Zulassungssys-
tem für Legehennen erarbeitet. Beteiligt waren bei der
Ausarbeitung auch Vertreter der Hersteller, die Tierhalter
und Tierschützer, die Wissenschaftler und Behörden. Es
ist eine pragmatische Regelung gefunden worden, die
aussagekräftig, umsetzbar und finanzierbar ist. An dieser
Stelle sei ausdrücklich allen am Diskussionsprozess Be-
teiligten gedankt – insbesondere Frau Dr. Dayen und den
Vertretern der Tierschutzverbände.
Was bei den Legehennen gut funktionieren wird,
muss im Interesse des Tierschutzes auch auf Haltungs-
systeme für andere Tierarten übertragen werden. Dafür
muss die Tierschutzforschung in Deutschland gestärkt
werden. Ein nationales Forschungszentrum zum Tier-
schutz kann hier einen bedeutenden Beitrag zur Ver-
besserung der Haltungsbedingungen unserer Nutztiere
leisten. Einen Ansatzpunkt dafür bietet etwa der For-
schungsverbund der Bundesforschung in Mariensee mit
der Tierärztlichen Hochschule in Hannover. Auch die
weitere Vernetzung mit anderen universitären Einrich-
tungen ist von zentraler Bedeutung.
Im Forschungsrahmenplan der EU bildet der Tier-
schutz einen Schwerpunkt der Agrarforschung. Wir soll-
ten die Chancen nutzen, die die finanzielle Unterstüt-
zung der EU bietet, um die für die Ausgestaltung des
Systems notwendigen Tierschutzindikatoren zu entwi-
ckeln. Es ist das politische Ziel der SPD, das deutsche
Prüf- und Zulassungsverfahren in Abstimmungen mit
den anderen Mitgliedstaaten EU-weit zu etablieren. Die
deutsche Ratspräsidentschaft hat wesentliche Vorschläge
zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus tiergerechter
Haltung gemacht. Diese gilt es nun umzusetzen, damit
sich der Mehrwert Tierschutz bezahlt macht und der Ver-
braucher über mehr Tierschutz mitentscheiden kann.
Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz.
Hans-Michael Goldmann (FDP): Vor knapp vier
Jahren haben Sie in Ihre Koalitionsvereinbarung hinein-
geschrieben, „wir sind edel und gut, wir machen einen
Tierschutz-TÜV“. Zehn Wochen vor Ende der parlamen-
tarischen Arbeit beschließen Sie einen Tierschutz-TÜV,
dessen zentraler Baustein einen Teilbereich der Geflü-
gelwirtschaft betrifft und der dann, Sie sind ja unheim-
lich schnell, 2012 in Kraft tritt. Das ist Mogelpackung
pur, das ist noch nicht einmal „versprochen und gehal-
ten“, das ist gar nichts und schon gar nicht Tierschutz.
Schon länger, aber jetzt verschärft, produziert die
Große Koalition Stückwerk, das gilt sowohl für das
Zweite Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes als
auch für das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz, über
das wir im Anschluss beraten.
Der Tierschutz-TÜV bringt nichts zum Schutz der
Tiere, entmündigt die tüchtigen Landwirte, schafft einen
riesigen Bürokratieaufwand und verursacht Kosten zum
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achteil unserer Bauern und ihrer Konkurrenzfähigkeit.
ir wollen Tierhaltung in Deutschland, Sie hingegen
etreiben die Vernichtung von Tierhaltung. Fazit: Der
ierschutz-TÜV taugt nichts.
Der Tierschutz-TÜV schafft erstens riesigen bürokra-
ischen Aufwand und Wettbewerbsnachteile für die
andwirte, bringt zweitens keinerlei verbessertes Wohl-
efinden für die Tiere und entmündigt drittens den Bau-
rn, der sich schon jetzt an hohe Tierschutzstandards
ält, wie zum Beispiel die Beachtung der Schweinehal-
ungshygieneverordnung und die Produktion nach QS.
err Kollege Bleser, es tut mir leid, das sagen zu müs-
en, Sie sind doch sonst der große Befürworter des bäu-
rlichen Familienbetriebes, aber Ihr Tierschutz-TÜV
chadet gerade diesen Betrieben.
Liebe Frau Ministerin Aigner, so langsam wird es
eit, dass Sie die Situation der Tierhalter in Deutschland
erinnerlichen. Auch Sie sollten wie die FDP konse-
uent für Eins-zu-Eins-Umsetzungen sein und echten
ürokratieabbau betreiben. Ihre Mogelpackung Tier-
chutz- TÜV bedeutet Wettbewerbsverzerrung für un-
ere Landwirte.
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die Linke
ält ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren
ür Ställe, Anlagen und Einrichtungen, in denen Tiere
ehalten werden, für überfällig. Vermutlich denken
iele, dass das längst so geregelt ist. Und es gibt nun
irklich sinnlosere Regelungen als zur Sicherung des
ierschutzes, der ja Verfassungsrang hat, auch in den
tällen und Anlagen. Die entsprechende Forderung des
undesrates ist nur folgerichtig. Und es sollte eigentlich
uch klar sein, dass dieser sogenannte Tierschutz-TÜV
ür alle Nutztierhaltungen gelten muss.
Ziel muss es sein, in der Nutztierhaltung die Hal-
ngsbedingungen zu verbessern, die Rechtssicherheit
erzustellen – einschließlich fairer Wettbewerbsbedingun-
en – und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
nsere Grundposition ist klar und eindeutig: Haltungs-
nlagen müssen sich an die Tiere anpassen und nicht
mgedreht.
Bei Legehennen und Mastschweinen sind die Fort-
chritte diesbezüglich übersichtlich, aber immerhin. Bei
uchtsauen, Puten, Mastkaninchen und Masthühnern
ibt es anerkannten Handlungsbedarf.
Der Tierschutz-TÜV ist auch deshalb sinnvoll, weil
ie bisher geltenden tierschutzrechtlichen Vorgaben le-
iglich die Festlegung von Mindestmaßen regeln. Da-
egen spielen Anforderungen an die Funktionalität der
tälle und Stallanlagen zur Anpassung an tierartspezifi-
ches Verhalten oder zur Sicherung der Tiergesundheit
isher praktisch keine Rolle. Freiwillige Prüfverfahren
önnen den von einer gesellschaftlichen Mehrheit ge-
ollten Verbesserungen im Tierschutz bei landwirt-
chaftlichen Nutztieren kaum Rechnung tragen, erst
echt nicht, weil der ökonomische Druck auf die Be-
riebe schon jetzt oft erheblich ist.
Mehrkosten für die reinen Verfahren sind vermutlich
her übersichtlich und sollten sowieso von den Anla-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23047
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(B) )
genanbietern getragen werden. Aber die nötige techni-
sche Weiterentwicklung könnte die Anlagen schon ver-
teuern. Das heißt aber gleichzeitig, dass den Betrieben
auch bei der Umsetzung der gesellschaftlichen Forde-
rung nach mehr Tierschutz Unterstützung gegeben wer-
den muss, wo nötig. Nicht kostendeckende Erzeuger-
preise schränken eben auch die Spielräume für den einen
oder anderen Betrieb für sehr sinnvolle Investitionen ein.
Niedrige Lebensmittelpreise haben damit auch was zu
tun – aber hier schränkt die zunehmende Armutsent-
wicklung in unserem Land auch die Spielräume vieler
Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Alles hängt eben
oft mit allem zusammen. Die Linke unterstützt jedenfalls
die Einführung von obligatorischen Prüf- und Zulas-
sungsverfahren.
Trotzdem werden wir uns beim vorliegenden Ge-
setzesentwurf enthalten, und zwar aus sechs wesentli-
chen Gründen:
Erstens. Der Gesetzentwurf erklärt nicht explizit, für
welche Nutztierarten ein Prüf- und Zulassungsverfahren
für serienmäßig hergestellte Haltungseinrichtungen durch-
geführt werden soll. Doch warum sollen serienmäßig
hergestellte Stallanlagen für Legehennen zukünftig ge-
prüft und zugelassen werden, die für Puten oder Rinder
aber nicht?
Zweitens. Der Gesetzentwurf berücksichtigt nur die
Haltungssysteme für Nutztiere. Aber auch im Heimtier-
bereich und in Schlachthöfen gibt es Regelungsbedarf.
Drittens. Es fehlt ein obligatorisches Prüf- und Zulas-
sungsverfahren für serienmäßig hergestellte Betäubungs-
geräte und -anlagen zur Verwendung beim Schlachten.
Hier ist lediglich von einer allgemeinen oder Bauart-
zulassung die Rede. Das reicht aber nicht.
Viertens. Es fehlt ein obligatorisches Prüf- und Zulas-
sungsverfahren für serienmäßige Transportbehältnisse
für Nutztiere. Immerhin werden jährlich 360 Millionen
Nutztiere transportiert.
Fünftens. Es fehlt die Regelung der Zuständigkeit für
die Durchführung des Prüfverfahrens. Das sollte aus un-
serer Sicht bundeseinheitlich durch eine Bundesoberbe-
hörde, bundesunmittelbare Körperschaft oder Anstalt
des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Und es
fehlen beratende Kommissionen für die Prüf- und Zulas-
sungsstelle.
Sechstens. Es fehlt die Trennung von Prüf- und Zulas-
sungsverfahren. Mit dieser Trennung könnten Interes-
senskonflikte beispielsweise zwischen Produzenten,
Tierhaltern und Tierschützern gelöst werden.
Aber entscheidend für die Wirksamkeit des Gesetzes
werden ohnehin die noch nicht vorliegenden Zulas-
sungskriterien sein! Wir können also noch viele span-
nende Diskussionen erwarten, bis wir wissen, ob uns die
heute zur Abstimmung stehende Gesetzesinitiative wirk-
lich voranbringt. Aber es ist zumindest ein Schritt in die
richtige Richtung! Immerhin! Darüber ist man beim jet-
zigen Zustand der Koalition und der Regierung ja schon
fast froh!
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Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN): Wir Grünen begrüßen jeden Fortschritt, der
ür den Tierschutz erreicht wird, also begrüßen wir auch
rinzipiell die Einführung eines obligatorischen Prüf-
nd Zulassungsverfahrens für Haltungssysteme soge-
annter landwirtschaftlicher Nutztiere. Es ist gut, dass
urch diesen Tierschutz-TÜV serienmäßig hergestellte
ierhaltungssysteme künftig darauf überprüft werden
ollen, ob sie wenigstens den Mindestanforderungen des
ierschutzes gerecht werden. Ein obligatorisches Prüf-
nd Zulassungsverfahren könnte einen großen Fort-
chritt im Bereich der Nutztierhaltung bringen. Ich be-
one jedoch: „könnte“. Denn entscheidend sind hier die
riterien des Prüfverfahrens. Es dürfen nur solche Ein-
ichtungen den Stempel „tiergerecht“ bekommen, die es
atsächlich sind. Ansonsten bekommen wir eine große
ogelpackung. Unbedingt notwendig ist daher, dass
ine unabhängige und nicht von wirtschaftlichen Lob-
yinteressen geleitete Behörde das Prüfverfahren nach
issenschaftlichen Standards durchführt. Vermieden
erden muss, dass, wie beim bisherigen freiwilligen
rüfverfahren der DLG, Deutsche Landwirtschaftliche
esellschaft, vor allem der Gebrauchswert der Haltungs-
ysteme – wie Funktionalität oder Haltbarkeit, also die
irtschaftlichen Interessen der Tierhalter – und nicht der
ierschutz im Vordergrund der Prüfung steht.
Um zu gewährleisten, dass der Tierschutz eine wichti-
ere Rolle spielt, haben wir in unserem Änderungsantrag
um Beispiel die Einberufung einer Kommission zur
nterstützung der Behörde beim Prüf- und Zulassungs-
erfahren gefordert, die so zusammengesetzt sein muss,
ass auch Mitglieder in ihr sitzen, die von anerkannten
ierschutzorganisationen entsandt werden. Leider ha-
en CDU/CSU, SPD und FDP unseren Antrag abge-
ehnt. Im Gegensatz zu Versprechungen des ehemaligen
andwirtschaftsministers Horst Seehofer an die Tier-
chutzorganisationen sieht der jetzige Gesetzesentwurf
er Bundesregierung nämlich leider keine Beteiligung
er Tierschutzorganisationen am Prüf- und Zulassungs-
erfahren vor. Allerdings ist die Beteiligung von Tier-
chutzvertretern am Prüf- und Zulassungsprozess sehr
ichtig. Nur dadurch kann verhindert werden, dass zum
eispiel die sogenannte Kleingruppenhaltung im „aus-
estalteten Käfig“ – eine euphemistische Wortkreation
er Geflügelindustrie, die den Tieren kaum mehr Raum
ibt als die konventionelle Käfighaltung – künftig als
iergerecht zertifiziert werden kann.
Außerdem stellen wir uns vehement dagegen, dass die
rüfung auf juristische Personen des privaten Rechts
bertragen werden kann. Dies eröffnet nämlich die Mög-
ichkeit, dass Nutzerorganisationen damit betraut wer-
en. Ich hoffe sehr, dass dies nicht ernsthaft Ihr Ansin-
en ist.
Warum fehlt außerdem ein Verbot nicht zugelassener
altungseinrichtungen? Warum sehen Sie nicht vor, auch
ie vor Einführung des Prüf- und Zulassungsverfahrens
n Betrieb genommenen Haltungssysteme nachträglich
u prüfen und Regelungen festzuschreiben, diese – wenn
ie nicht den Kriterien entsprechen – mit einer Über-
angsfrist umzustellen?
23048 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009
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Mein Resümee: Die Einführung eines Prüf- und Zu-
lassungsverfahrens für Tierhaltungssysteme ist gut.
Doch auf das wie kommt es an. Ihr Vorschlag hat große
Mängel! Daher können wir diesem so nicht zustimmen.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung
– des Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung
eines Registers über unzuverlässige Unter-
nehmen (Korruptionsregister-Gesetz)
– des Antrags: Korruptionsbekämpfung bei
Hermesbürgschaften
(Tagesordnungspunkt 36 a und b)
Gudrun Kopp (FDP): Die FDP-Bundestagsfraktion
unterstützt den Kampf gegen Korruption und Unzuver-
lässigkeit von einzelnen Unternehmen, aber keine Sym-
bolpolitik. Als solche entlarvt sich aber der vorliegende
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.
Allein schon in rechtsstaatlicher Hinsicht ist es über-
aus heikel, Unternehmen bereits bei bloßem Verdacht
auf Verfehlungen in ein Register über unzuverlässige
Unternehmen – wie in dem vorliegenden Antrag ge-
plant – aufzunehmen. Nach Vorstellungen von Bündnis 90/
Die Grünen soll bereits die Einleitung eines Strafverfah-
rens gegen ein Unternehmen dafür ausreichen, ohne des-
sen Ausgang abzuwarten. Diese Art der Vorverurteilung
und Anprangerung lehnt die FDP als Rechtsstaatspartei
ab.
Ein fairer Wettbewerb kann ohne die Einhaltung von
Gesetzen und Regeln nicht funktionieren – das wissen
alle am Wirtschaftsleben Beteiligten sehr wohl. Korrup-
tion und kriminelle Machenschaften im Wirtschaftsge-
füge müssen zweifellos konsequent bekämpft werden –
aber mit den geeigneten Mitteln. Ein „Korruptionsregis-
ter“ klingt gut und ist öffentlichkeitswirksam zu verkau-
fen. Dies ist allerdings schon der größte Nutzen, den sich
Bündnis 90/Die Grünen von dieser Gesetzesinitiative
versprechen können.
Geeignete Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kor-
ruption stehen bereits zur Verfügung. Die FDP hat schon
1997 mit ihrem damaligen Bundesjustizminister Edzard
Schmidt-Jortzig das „Gesetz zur Bekämpfung der Kor-
ruption“ als Rechtsgrundlage einer effektiven Bekämp-
fung der Missstände eingeführt. Dieses Gesetz hat sich
bewährt. Wie bei allen Gesetzen ist die Verwaltung bei
der Durchsetzung das wichtigste Instrument; eine gut or-
ganisierte Behördenstruktur ist auch die beste Möglich-
keit zur Beseitigung von Defiziten.
Es gibt also keine Gesetzeslücke, wie hier suggeriert
werden soll. Vielmehr würden mit einem Gesetz, wie es
uns im Entwurf vorliegt, neue administrative Kosten und
mehr Bürokratie durch neue Verwaltungsapparate anstatt
effektiver Korruptionsbekämpfung entstehen. Die Kos-
ten hätte am Ende wieder der Steuerzahler zu tragen.
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uch neue Informationspflichten für die öffentlichen
uftraggeber und die Unternehmen würden geschaffen,
ie vielfach überflüssig sind und mehr Kosten und Auf-
and als Nutzen bringen; vor allem, da sie auch die ehr-
ichen Unternehmen betreffen. Es sollte nicht vergessen
erden, dass die Mehrzahl der Unternehmen zuverlässig
nd ohne Korruption arbeitet.
Mit dem Bundeszentralregister und dem Gewerbe-
entralregister bestehen bereits zwei einschlägige Regis-
er, die beide gegen unzuverlässige Unternehmen und für
ie Korruptionsbekämpfung gut einsetzbar sind. Das In-
trumentarium ist also ausreichend vorhanden. Wenn es
rotzdem zu Missständen kommt, sollte zuerst geprüft
erden, wie die bestehenden Informationsquellen besser
nd effektiver genutzt und vernetzt werden können.
Für die Wirtschaft ist vor allem der Abbau von Büro-
ratie entscheidend. Mit diesem Gesetz soll nun neue
ürokratie durch ein weiteres Register entstehen. Das
iel der Bekämpfung von Korruption und Unzuverläs-
igkeit wird so leider nicht erreicht; ebenso wenig wie
ie Förderung des gerade jetzt äußerst wichtigen Wachs-
ums. Stattdessen entstehen auf staatlicher und unterneh-
erischer Seite Kosten, die einer wirtschaftlichen Erho-
ung Deutschlands zusätzlich abträglich sein werden.
Inhaltlich ist vor allem anzumerken, dass hier unter
em Deckmantel der Korruptionsbekämpfung diverse
eitere Verfehlungen von Unternehmen und Ausschrei-
ungsteilnehmern registriert werden sollen, die mit Kor-
uption im engeren Sinne gar nichts zu tun haben. Im
esetzentwurf der Grünen finden sich neben den Kern-
unkten der Korruption (Bestechung und Vorteilsgewäh-
ung sowie Bestechlichkeit und Vorteilsannahme) zahl-
eiche weitere mögliche Verstöße aus den Bereichen des
artellrechts, des Arbeitsrechts, des Insolvenzrechts und
ogar des Wertpapierrechts. Diese Verstöße sind natür-
ich nicht zu entschuldigen, aber sie sind allesamt durch
nsere Rechtsordnung bereits sanktioniert und werden
ei Straftaten auch registriert. Somit hätte das von den
rünen geforderte nationale Korruptionsregister insge-
amt eine Prangerwirkung und löste zugleich das eigent-
iche Problem nicht.
Wir Liberalen wollen geltendes Recht umsetzen, wir
ollen aber keine überflüssigen neuen Gesetze und Vor-
chriften – vor allem wollen wir keine zusätzliche Büro-
ratie!
Gegen diese Grundsätze verstößt auch der Antrag von
ündnis 90/Die Grünen zur „Korruptionsbekämpfung
ei Hermesbürgschaften“. Durch Informationsverpflich-
ungen für Unternehmen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen
ei Großprojekten, die Einrichtung eines unabhängigen
ntikorruptionsbeauftragten, Eingriffe in Unternehmens-
trukturen und weitere Maßnahmen, die in dem Antrag
ufgeführt sind, werden neue bürokratische Hürden
ochgezogen, die für alle – also auch ehrlich agierende –
nternehmen erhebliche Mehrkosten verursachen wür-
en. Insbesondere in der derzeitigen Wirtschaftskrise
ären diese Maßnahmen konjunkturelles Gift. Die in
em Entwurf geplanten rückwirkenden Projektprüfun-
en und erhöhten Vertragsstrafen in den Deckungsver-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23049
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trägen würden vielfach unternehmerische Planungssi-
cherheit gefährden und sind zudem rechtlich zweifelhaft.
Die FDP lehnt aus diesen Gründen den Gesetzentwurf
sowie den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab.
Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Ein Korruptions-
register, wie hier von den Grünen gefordert, ist keine
schlechte Idee. Intransparenz fördert Korruption, und ein
Register schafft Transparenz. Ein sprunghafter Rück-
gang von Korruption lässt sich damit allerdings nicht
herbeiführen. Dafür greift das Register zu kurz. Nur öf-
fentliche Auftraggeber können es einsehen. Eine Ent-
scheidung für das im Register aufgeführte Unternehmen
ist zudem weiterhin möglich. Für Auserwählte schafft
das Register also mehr Transparenz. Immerhin.
Doch warum das Register auf so wenige Beteiligte
beschränken? Besonders schädlich ist die Korruption der
Politik durch die Wirtschaft. Bei Korruption innerhalb
der Wirtschaft wird der Wettbewerb ausgehebelt. Bei der
Korruption der Politik wird die Demokratie ausgehebelt.
Das ist besonders besorgniserregend.
Warum also nicht ein Korruptionsregister, das für die
gesamte Öffentlichkeit einsehbar ist und in das auch
Fälle der Korruption von Politik eingetragen werden?
Dort könnte man beispielsweise die vielen Wechsel ehe-
maliger Politiker in hoch bezahlte Jobs in der Wirtschaft
festhalten. Man würde die Namen von Gerhard Schröder
lesen, der sowohl bei der Investmentbank Rothschild als
auch beim russischen Konzern Gasprom anheuerte.
Wolfgang Clement würde man wiederfinden und erfah-
ren, dass er neben seiner Tätigkeit bei RWE auch die Ci-
tigroup berät. Die Liste ließe sich problemlos erweitern.
Getan wäre es damit jedoch nicht.
Korruption lebt auch davon, dass Gesetze nicht aus-
geführt werden. Ein Beispiel: Ein Vollzugsbeamter hat
einen Auftrag zur Steuereinziehung bei einem Unterneh-
mer. Der weigert sich. Eine Kontopfändung bei der Bank
des Unternehmers wird angekündigt. Am Morgen darauf
sucht der Vollzugsbeamte den Amtsvorsteher auf. Dieser
ist schon informiert. Er sagt dem Vollzugsbeamten: „Sie
haben sich gestern wohl etwas ungeschickt verhalten,
wie?“ So rasch lassen sich Fragen des Gesetzesvollzugs
lösen.
Nun ist das Verhalten des Vorstehers sicherlich ge-
setzwidrig. Aber wie ein Verfahren gegen ihn einleiten?
Der Hinweisgeber will als Zeuge nicht auftreten. Der
Rechtsstaat aber braucht seine Aussage. Das weiß er.
Aber er weiß auch, dass er sich Schikanen einhandelt
und dass es mit seiner beruflichen Zukunft dann nicht
mehr weit her ist.
Korruption ist das Verhalten des Amtsvorstehers in
einem rechtlichen Sinn nicht: Denn die Gegenleistung
kommt nicht vom begünstigten Unternehmen, sondern
von der Finanzverwaltung, indem der betreffende Be-
amte keine Schikanen auszustehen hat. Die Aufgabe der
Exekutive ist es, die vom Parlament beschlossenen Ge-
setze auszuführen, das Recht durchzusetzen.
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Kann die Regierung ihre Energie darauf verwenden,
as Recht gegen die wirtschaftliche Macht durchzuset-
en – das ist die Frage!
nlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel-
gesetzbuches sowie anderer Vorschriften (Zu-
satztagesordnungspunkt 11)
Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU): Was lange
ährt, wird endlich gut! Vor über einem Jahr standen wir
n gleicher Stelle und haben über das Lebens- und Fut-
ermittelgesetzbuch debattiert. Über ein Jahr hat es ge-
auert, bis das Gesetz heute im Bundestag verabschiedet
erden kann.
Die Verzögerung erklärt sich mit den intensiven Dis-
ussionen zum Thema Informantenschutz. Die Frage,
ie sich uns stellte, war: Sind Mitarbeiter, die eine inner-
etriebliche Straftat, zum Beispiel die Verarbeitung von
ogenanntem Gammelfleisch, feststellen und melden,
usreichend geschützt? Wir sind der Meinung, ja. Schon
etzt gibt es klare Regeln und Grundsätze für den Schutz
on Arbeitnehmern, die ein Fehlverhalten des Unterneh-
ens zur Anzeige bringen wollen. Zu diesen Grundsät-
en gehören aber auch Pflichten, die das Treueverhältnis
wischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen. Des-
egen kann dem vom Bundesarbeitsminister vorgeleg-
en Vorschlag, die Informationsmöglichkeiten über das
GB § 612 a zu erweitern, nicht zugestimmt werden.
enn die Grenzen, ab wann das Fehlverhalten eines Un-
ernehmens angezeigt werden darf, ohne vorher eine in-
erbetriebliche Klärung herbeizuführen, wären damit so
eit gesenkt, dass der Betriebsfriede in vielen Unterneh-
en erheblich gestört würde.
Ich weiß, wovon ich rede. Gerade im letzten Jahr
atte ich in meinem Wahlkreis einen Fall, wo ehemalige
itarbeiter ihr altes Unternehmen bei der Staatsanwalt-
chaft bewusst denunziert hatten. Hintergrund: angebli-
he Verarbeitung von Gammelfleisch. Das Ergebnis:
ichts war dran an den Vorwürfen. Nur, der Schaden für
as Unternehmen war enorm. Viele Arbeitsplätze stan-
en zur Disposition. Wollen wir das? Es ist wichtig, dass
rbeitnehmer die Möglichkeit haben, erhebliches Fehl-
erhalten in ihrem Unternehmen zur Anzeige zu brin-
en. Und dazu haben sie schon heute die Möglichkeit.
inen Denunziantenschutz brauchen wir nicht. Ich finde
s bedauerlich, dass dieses Thema über das LFGB disku-
iert wurde. Da gehört es nicht hin. So wurden die wirk-
ich wichtigen Neuerungen im LFGB deutlich verzögert.
Denn die Änderungen sind ein weiterer wichtiger
austein in der verbraucherschutzpolitischen Arbeit der
undesregierung im Bereich der Lebensmittelsicherheit.
as unter Minister Horst Seehofer mit dem 10-Punkte-
lan und seiner Umsetzung zum Beispiel im Verbrau-
herinformationsgesetz begonnen hat, wird nun unter
inisterin Ilse Aigner fortgesetzt. Vor dem Hintergrund
23050 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009
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der sogenannten Gammelfleischfälle hat die Bundes-
regierung, flankiert von den Ländern, erhebliche An-
strengungen unternommen, um Verbraucher besser vor
den schwarzen Schafen in der Lebensmittelbranche zu
schützen. „Nur der Döner macht schöner“, sagt man ja
bekanntlich. Wenn der Döner aber mit überlagertem,
vergammeltem Fleisch gefüllt ist, dürfte es mit der
Schönheit schnell vorbei sein. Jedes Kilo schlechtes
Fleisch, das an einer Imbissbude der nichtsahnenden
Kundschaft untergejubelt wird, ist ein Kilo zu viel. Bes-
sere Kontrolle, bessere Informationen und härtere Stra-
fen für die Täter, das sind die Leitgedanken in der Arbeit
der Bundesregierung für eine verbesserte Lebensmittel-
sicherheit.
Erwähnt hatte ich bereits das Verbraucherinforma-
tionsgesetz, das 2007 beschlossen wurde. Es ist ein
Meilenstein im Verbraucherschutz. Dadurch haben die
Verbraucher erstmalig einen gesetzlich festgelegten An-
spruch auf behördliche Information bei Verstößen gegen
das Lebens- und Futtermittelrecht. Im vergangenen Jahr
wurden über die neue allgemeine Verwaltungsvorschrift
für die Überwachung lebensmittelrechtlicher Vorschrif-
ten zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen in der
Lebensmittelkontrolle umgesetzt. So gelten künftig bei-
spielsweise das Vier-Augen-Prinzip bei der Kontrolle
und die Rotation der Kontrolleure sowie ein länderüber-
greifendes Qualitätsmanagement.
Sie sehen, trotz der allzu bekannten Unkenrufe vor al-
lem der grünen Opposition hat sich viel getan. Und mit
dem jetzt von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebens- und Fut-
termittelgesetzbuches werden wir die Barrieren für die
schwarzen Schafe in der Lebensmittelbranche noch ein-
mal hoch setzen. So gab es in der Vergangenheit Fälle,
bei denen nicht sichere Lebensmittel zwar von Abneh-
mern zurückgewiesen worden sind. Diese verschwanden
dann nicht vom Markt, sondern vorerst wieder in den
Lagern, um dann erneut einem anderen Abnehmer ange-
boten zu werden. Das ging dann so lange, bis sich ein
unaufmerksamer oder ebenso krimineller Abnehmer
fand und die Lebensmittel in Verkehr brachte.
Drei wesentliche Punkte des Gesetzentwurfes möchte
ich noch einmal kurz vorstellen:
Mit dem Gesetz werden wir Lebensmittelunterneh-
mer künftig verpflichten, die Behörden zu informieren,
wenn ihnen überlagerte Lebensmittel angeboten werden.
Damit können wir dem Verschiebebahnhof für Gammel-
fleisch sehr direkt begegnen.
Zum besseren Risikomanagement bei länderübergrei-
fenden Vorkommnissen wird der Bundesregierung die
Möglichkeit eröffnet, einen Lagebericht auf Basis der
Länderinformationen zu erstellen. Die daraus gewonne-
nen Erkenntnisse können zur Umsetzung und Koordina-
tion notwendiger rechtlicher Maßnahmen dienen.
Als dritten Punkt möchte ich noch die Anhebung des
Bußgeldrahmens bei fahrlässigen Verstößen nennen. Mit
der Anhebung von 20 000 Euro auf 50 000 Euro haben
die Behörden nun weitaus schärfe Sanktionsmöglichkei-
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en. Das Abschreckungsmoment steigt. Und wer seine
ufgabe als Lebensmittelunternehmer nicht ernst nimmt,
uss eben eine empfindliche Strafe hinnehmen.
Ein weiterer, für unsere Tierhalter sehr wichtiger
spekt im neuen LFGB ist die Wiederzulassung der Ver-
ütterung von tierischen Fetten – auch wenn sich die
ulassung auf die Verfütterung tierischer Fette an Nicht-
iederkäuer beschränkt. Die anderen EU-Mitgliedstaa-
en sind da schon weiter. Aber sei es drum: Das ist im-
erhin ein Anfang. Im Zuge der BSE-Krise hatte die
uropäische Union die Verfütterung von tierischen Pro-
einen zu Recht als potenzielle Überträger des BSE-Vi-
us verboten. Aber wir Deutschen sind mal wieder über
as Ziel hinaus geschossen. Unsere Vorgängerregierung
at zudem auch noch die in der Veredelungswirtschaft so
ichtigen tierischen Fette verboten. Ich kann mich nur
iederholen – kein anderes EU-Mitgliedsland sah sich
u dieser Maßnahme gezwungen.
Oscar Wilde sagte einmal „Der Mensch ist ein ver-
unftbegabtes Wesen, das immer dann die Ruhe verliert,
enn von ihm verlangt wird, dass es nach Vernunftge-
etzen handeln soll.“ Meine Damen und Herren, der
uss damals die Grünen vor Augen gehabt haben! Denn
ie Entscheidung, die Fette als angebliche BSE-Überträ-
er zu verbieten, entbehrte schon in der BSE-Krise jeg-
icher wissenschaftlichen Vernunft. Dass aber unsere
rüne Ausschussvorsitzende diesen wissenschaftlich
ollkommen unhaltbaren Quatsch auch neun Jahre spä-
er noch von sich gibt, erstaunt mich dann schon. Noch
inmal und für die Grünen besonders: Die Europäische
ehörde für Lebensmittelsicherheit, das Bundesinstitut
ür Risikobewertung und das Friedrich-Löffler-Institut
ind unisono der Meinung, dass das Verbot der tierischen
ette nicht gerechtfertigt ist. Zudem: Auch in allen Län-
ern, in denen die Verfütterung tierischer Fette an der
agesordnung ist, liegt die BSE-Zahl mittlerweile auf
iedrigstem Niveau. An den Fetten kann es also nicht
iegen. Dass sich die Grünen wissenschaftlichen Er-
enntnissen, auch in anderen Themenfeldern, immer
ieder verweigern, wird langsam peinlich. 2009 ist ja
ekanntlich Superwahljahr. Ich habe einen Wahlslogan
ür Sie, meine Damen und Herren von den Grünen:
Fortschritt – nein danke!“
Bevor ich in den Verdacht komme, mich den Grünen
ls Wahlkampfmanager anzubieten, komme ich lieber
ieder zurück zum LFGB. Ich bin froh darüber, dass wir
eute das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch endlich
eschließen. Denn mit dem Verbot der tierischen Fette
ahen sich unsere Veredelungsbetriebe im Vergleich mit
en europäischen Nachbarn deutlichen Wettbewerbs-
achteilen ausgesetzt. Denn sie mussten die tierischen
ette durch pflanzliche Futtermittel ersetzen. Das hat für
ie Tierhalter zu erheblichen Zusatzkosten geführt. Und
icht nur das: das deutsche Verbot hat keinerlei Auswir-
ungen. Wir können zwar in Deutschland Regelungen
nd Verbote einführen. Bei offenen Märkten nützt das
ur oftmals nichts. So auch hier: Wer zum Beispiel nie-
erländisches Kalbfleisch in Deutschland kauft, muss
issen, die Tiere wurden mit tierischen Fetten gefüttert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23051
(A) )
(B) )
Dr. Marlies Volkmer (SPD): Ich bin froh, dass wir
die Änderung des Lebensmittel und Futtermittelgesetz-
buchs (LFGB) heute abschließend beraten. Die Konse-
quenzen aus den Gammelfleischskandalen müssen end-
lich Wirkung entfalten.
Falls Sie das vergessen haben – weil man sich an so
etwas ja auch nicht gerne erinnert –: Seit dem Herbst
2005 gab es mehrere Vorfälle: Verdorbenes Fleisch
wurde gehandelt, aufgetautes Fleisch als Frischfleisch
vertrieben, überlagertes Fleisch umetikettiert und ver-
kauft, Schlachtabfälle wurden zu Lebensmitteln verar-
beitet. Genau heute wird der Prozess gegen einen Mann-
heimer Fleisch-Großhändler eröffnet. Laut Anklage
wurden in seinem Kühlhaus 11 000 Kilogramm verdor-
benes und falsch deklariertes Lammfleisch und Geflügel
gefunden. Der Fund gehörte zu dem Skandal um Ekel-
fleisch von Döner-Produzenten.
Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden un-
sichere, nicht verkehrsfähige oder schlicht ekelerregende
Lebensmittel angeboten. Diese Häufung von Rechtsver-
letzungen hat das Vertrauen der Konsumenten in die Si-
cherheit der Lebensmittel untergraben.
Es ist unsere Aufgabe, mit den Änderungen im LFGB
dafür zu sorgen, dass die hohe Lebensmittelsicherheit in
Deutschland ihrem guten Ruf wieder flächendeckend ge-
recht wird.
Lebensmittelunternehmer wie Restaurantbesitzer oder
Metzgereien im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch
sind nun verpflichtet, die Behörden zu informieren,
wenn ihnen nicht sichere Lebensmittel angeboten wur-
den. So wird verhindert, dass solche Waren so lange an-
geboten werden, bis weniger sorgsame Abnehmer gefun-
den sind.
Das Verbraucherschutzministerium kann künftig bei
länderübergreifenden Skandalen schnell ein Lagebild er-
stellen, weil die Länder zur Datenübermittlung ver-
pflichtet sind. So erreichen wir, dass die Bundesregie-
rung ohne Verzögerung Maßnahmen ergreifen und den
Deutschen Bundestag und die EU zeitnah und ordnungs-
gemäß informieren kann.
Die Erhöhung des Strafrahmens bietet den Anreiz,
sorgfältiger mit Lebensmitteln umzugehen, und hilft so,
fahrlässige Verstöße zu vermeiden.
Diese Regelungen nützen auch den redlichen und ver-
antwortungsvollen Lebensmittelunternehmern. Qualita-
tiv hochwertige Produktion ist natürlich teurer als
Schlamperei oder Betrug auf Kosten der Verbraucher. Es
ist deshalb eine Frage fairen Wettbewerbs, dass diejeni-
gen belangt werden, die sich durch Fahrlässigkeit oder
gar kriminelle Energie einen Vorteil verschaffen.
Mit diesen Maßnahmen werden die Verbraucherinnen
und Verbraucher besser vor Gesundheitsrisiken durch
Lebensmittel geschützt. Dazu trägt auch das Verbot der
Verfütterung von Tierfetten an Wiederkäuer bei. Auch
nach Auffassung der Europäischen Lebensmittelbe-
hörde, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des
Friedrich-Löffler-Instituts wird hier dem Vorsorgeprin-
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ip Genüge getan, ohne die Lebensmittelprozenten mehr
ls nötig einzuschränken.
Allerdings hätten wir noch mehr tun können. Denn
iele Rechtsverletzungen – wie zum Beispiel die Ver-
rbeitung verdorbenen Fleischs zu Wurstwaren – können
ur von Mitarbeitern aufgedeckt werden. Selbst Zufalls-
ontrollen bleiben hier oft ohne Befund.
Deshalb ist es sehr bedauerlich, dass es unser Koali-
ionspartner abgelehnt hat, im Gesetz diejenigen Mit-
rbeiter vor Sanktionen zu schützen, die rechtswidrige
raktiken im Unternehmen bei der zuständigen Behörde
nzeigen. Während Bundesminister Seehofer a. D. in
einem 10-Punkte-Plan von Ende 2005 noch vollmundig
inen solchen Informantenschutz forderte, will die
nionsfraktion heute nichts mehr davon wissen. So blei-
en die Maßnahmen gegen Gammelfleisch unvollstän-
ig.
Unser Vorschlag aus dem März 2008, das Problem
ranchenübergreifend im Arbeitsrecht zu lösen, hat sich
ls vorausschauend erwiesen. Denn der Informanten-
chutz wird heute dringender denn je gebraucht. Die
atenschutzskandale bei der Telekom oder bei der Bahn
owie Fehlberatungen bei den Geldinstituten hätten nie
olche Ausmaße annehmen müssen, wenn verantwor-
ungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
ahrnehmung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten die ex-
ernen Datenschutzbeauftragten und die Finanzdienst-
eistungsaufsicht ohne Angst vor Sanktionen über die
echtsverletzungen hätten informieren können.
Es gibt kein schützenswertes Interesse der Unterneh-
en an der Geheimhaltung und Fortsetzung rechtswidri-
er Praktiken. Die Gesellschaft aber hat ein erhebliches
nteresse daran, dass solche Rechtsverletzungen den zu-
tändigen Behörden gemeldet werden. Sie muss deshalb
ie Hinweisgeber vor Sanktionen schützen. Solange
echtsverstöße ungefährlich erscheinen, weil sie ohne-
in kaum aufzudecken sind, werden Verantwortliche in
en Unternehmen sich nicht mit aller Kraft für einwand-
reie Prozesse einsetzen. Wir halten deshalb an dem Vor-
aben fest, den Informantenschutz für alle Branchen im
rbeitsrecht zu regeln.
Trotz dieser erheblichen Einschränkung stimmen wir
em Gesetzentwurf zu. Denn die Verbraucherinnen und
erbraucher hätten kein Verständnis dafür, wenn wir
icht wenigstens die konsensfähigen Schritte hin zu
ehr Lebensmittelsicherheit machten. Ich bitte deshalb
uch Sie um Zustimmung.
Hans-Michael Goldmann (FDP): Der Gesetzent-
urf der Bundesregierung bringt „Krümel der Verbesse-
ungen“ für den Verbraucherschutz und die Landwirt-
chaft in Deutschland. So ist die Meldepflicht an die
uständige Behörde für Unternehmen, denen vergam-
elte Lebensmittel und Futtermittel angeboten werden,
ie Verankerung einer Selbstverständlichkeit, die Grund-
estandteil des Handelns als ehrlicher Kaufmann ist.
ichtig ist auch die verbesserte länderübergreifende
berwachung bei der Lebensmittelsicherheit.
23052 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009
(A) )
(B) )
Die Verfütterung tierischer Fette an Nichtwiederkäuer
ist zu begrüßen. Es ist nicht einzusehen, war es auch nie,
weshalb der deutschen Landwirtschaft und Futtermittel-
wirtschaft dieses Verbot bislang aufgebürdet wurde, ob-
wohl gleichzeitig der Fleischimport von Tieren nach
Deutschland erlaubt ist, die mit tierischen Fetten in euro-
päischen Mitgliedstaaten gefüttert wurden. Das war im-
mer agrar- und verbraucherpolitischer Unsinn. Wir
haben dauerhaft dagegen angekämpft. Es tut gut, dass
dieser Unsinn jetzt ein Ende hat.
Die Bundesregierung bleibt auch mit diesem „Krü-
melgesetz“ hinter ihren vollmundigen Ankündigungen
zum Verbraucherschutz und zur Lebensmittelsicherheit
zurück. Man kann sich ja noch dunkel daran erinnern,
dass der ehemalige Landwirtschaftsminister Seehofer
schon im Mai 2008 eine Lockerung bei der Verfütterung
von Tiermehlen für Nichtwiederkäuer versprochen hatte.
Allerdings muss man sagen, dass die Bundesregierung
leider weit hinter ihren vollmundigen Ankündigungen
der Vergangenheit zurückbleibt. In diesem Zusammen-
hang ist an die Ankündigung des ehemaligen Bundes-
landwirtschaftsministers Seehofer zu erinnern, der eine
Lockerung der Verfütterung von Tiermehlen an Nicht-
wiederkäuer schon im Mai 2008 versprochen hatte. Im
Klartext, nicht nur tierische Fette sollten nach den An-
kündigungen von Herrn Seehofer verfüttert werden, son-
dern auch die Eiweiße, die im Tiermehl sind. Jeder Fach-
mann weiß, dass uns die Eiweiße in der Tierernährung
fehlen, die für den Preisdruck verantwortlich sind. Aber
davon wollen Union und die Bundesregierung leider
heute nichts mehr wissen. Auch hier sind dringend Kor-
rekturen im Interesse der Landwirtschaft notwendig,
ohne dass der Verbraucherschutz leidet.
Einen weiteren gravierenden Vorwurf muss sich die
neue Landwirtschaftsministerin Frau Aigner gefallen
lassen. Auch wenn der Gesetzentwurf einige Verbesse-
rungen für den Verbraucherschutz enthält, ist er nicht ge-
eignet, Gammelfleischskandale zukünftig zu verhindern.
Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, endlich das
Einfärben von Schlachtabfällen, K3-Materialien, ver-
bindlich vorzuschreiben.
Wie bitte schön soll der Mitarbeiter Schlachtabfälle
erkennen? Der Fachmann weiß, dass das zum Beispiel
bei eingefrorenem und nicht eingefärbtem K3-Material
außerordentlich schwierig ist. Frau Aigner, Sie müssen
sich schon die Frage gefallen lassen: Hundefutterschutz
vor Verbraucherschutz?
Was nützen die ganzen schönen Programme der Bun-
desregierung zur Bekämpfung von Gammelfleisch,
wenn sie letztendlich doch nicht in zentralen Punkten
umgesetzt werden? Über die Handlungsunfähigkeit und
das generelle Versagen der Bundesregierung im Verbrau-
cherschutz werden wir leider beim nächsten Gammel-
fleischskandal wieder zu reden haben, auch weil diese
Bundesregierung Stückwerk vorlegt. Diese Bundesregie-
rung ist fachlich ausgelaugt und am Ende.
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir
Grüne sind strikt gegen die Wiederzulassung von Tier-
fetten als Tierfutter für Nichtwiederkäuer! Unserer
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inisterin Renate Künast war es damals gelungen, diese
kelhafte und riskante Perversion der Landwirtschaft ge-
en den Lobbydruck der Fleisch- und Futtermittelmafia
u stoppen. Im Jahr 2000 wurde die bis dahin übliche
erfütterung der Fette an Masttiere verboten, da die
ierfette und der Milchaustauscher als Träger des ge-
ährlichen BSE-Erregers galten (und noch heute gelten).
nd solange die genauen Übertragungspfade für BSE
eiterhin im Unklaren liegen, ist es völlig unverantwort-
ich, Hochrisikomaterial über die Futtermittel wieder in
en Lebensmittelkreislauf zu bringen. Denn Tierfette
ählen genau zu der Gruppe der Stoffe, die nach wie vor
m Verdacht steht, Auslöser von BSE-Erkrankungen bei
indern zu sein. Da ja das BSE-Testalter bei Rindern
ochgesetzt wurde, werden viele Tiere gar nicht mehr
uf die Krankheit untersucht. Es ist daher wahrschein-
ich, dass die Dunkelziffer infizierter Tiere hoch ist, weil
ie Krankheit nur selten bei jüngeren Tieren ausbricht.
nde 2008 gab es wieder zwei BSE-Fälle in Niedersach-
en, und in Spanien sind erst kürzlich zwei Menschen er-
ärmlich an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit – also der
SE entsprechenden Krankheitsform beim Menschen –
estorben.
Gemeinsam mit der Aufgabe des besseren Informan-
enschutzes fordert diese Maßnahme das Risiko Tierseu-
hen geradezu heraus und provoziert fahrlässig neue Ge-
undheitsgefahren für Mensch und Tier. Die Große
oalition beugt sich wieder einmal massivem Lobby-
ruck und geht ohne triftigen Grund große Risiken ein.
uch das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit
eht davon aus, dass die Verfütterung von tierischen Ab-
ällen die Verbreitung von Krankheiten begünstigt.
Stinkende Schweineköpfe in den Wurstbetrieben,
ammelige Hühnerfleischexporte oder ekelerregende
önerspieße aus verdorbenen Fleischabfällen: Allein die
etzten Skandale lassen keinen Zweifel an dem kriminel-
en Potenzial in diesem Bereich. Es kommt einer staatli-
hen Unterstützung krimineller Entwicklungen gleich,
uch noch die Verwendung der Tierfette zu gestatten.
arantiert landen diese auch wieder im Futter der Wie-
erkäuer.
Bund und Länder erweisen sich wiederholt als unfä-
ig, Abfallmaterial von den Futtertrögen und damit letzt-
ndlich von den Tellern der Verbraucherinnen und
erbraucher fernzuhalten. Den Machenschaften der
ammelfleischmafia steht die staatliche Kontrolle als
ahnloser Tiger gegenüber. Mit der zunehmenden räum-
ichen Trennung der Produktionsschritte und dem inter-
ationalen Handel kann diese nicht Schritt halten. Und
ammelfleischfunde sind dabei nur die Spitze des Eis-
erges. Regelmäßig werden 20 Prozent der geprüften
leischwaren beanstandet. Die Kontrollstrukturen sind
icht in der Lage, kritische und riskante Lebensmittel
chnell und flächendeckend zu überprüfen.
Die Einführung einer Meldepflicht der Unternehmen
ei den Behörden, wenn ihnen Gammelfleisch angebo-
en wird, hat in der Praxis ohne Informantenschutz kei-
en Biss. Während Bundesminister Seehofer a. D. in sei-
em 10-Punkte-Plan von Ende 2005 noch vollmundig
inen solchen Informantenschutz forderte, will die
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23053
(A) )
(B) )
Unionsfraktion heute nichts mehr davon wissen. Auch
das Verbraucherinformationsgesetz, welches noch eine
gewisse öffentliche Kontrolle ermöglicht hätte, präsen-
tiert sich in der aktuellen Form und behördlichen Hand-
habung eher als Unternehmens-Schutz-Gesetz und lässt
die Verbraucher im Regen stehen.
In der Gesamtschau zeigt sich hier das Bild einer Re-
gierung, die den vorsorgenden Verbraucherschutz zu-
gunsten der Interessen der Massentierhaltungs-Lobby
auf dem Altar der billigen Jägerschnitzel- und Chicken-
Nuggets-Produktion opfert. Statt einer immer unsinnige-
ren Billigfleischproduktion, die unter Verbraucher- und
Tierschutzgesichtspunkten mehrheitlich abgelehnt wird,
ist nur eine gesundheits-, tier- und umweltgerechte Qua-
litätsproduktion zukunftstauglich und klimaverträglich.
Wir Grüne stehen für sinnvolle Alternativen der Rest-
stoff- und Abfallverwendung bei der Energieerzeugung:
Wer „Kreislaufwirtschaft“ unterstützen will, der muss
sich für eine streng kontrollierte und abgesicherte Ver-
wendung der Tierabfälle in der Energiegewinnung im
Rahmen der offiziellen Tierkörperbeseitigung einsetzen
und sich dafür stark machen, dass deutlich weniger, da-
für aber gutes Fleisch aus ökologischer und bäuerlicher
Landwirtschaft produziert wird, eben Klasse statt Masse –
der Wahlspruch grüner Verbraucherpolitik.
In unserem Antrag „Kein Leugnen der BSE-Gefah-
ren – Tierfette und -mehle raus aus der Lebensmittel-
erzeugung – Rein in die energetische Verwertung“ fordern
wir Grünen daher: weiterhin das strikte Fütterungsverbot
für Tierfette und -mehle beizubehalten, die Verwendung
von Tierabfällen in der Lebensmittelkette zu unterbin-
den, Tierfette als sinnvolle Alternative zur Reststoff- und
Abfallverwendung für die Energienutzung einzusetzen,
sowie ein bundesweites und koordiniertes Kontrollpro-
gramm, eine deutlich bessere Personenausstattung bei
den zuständigen Behörden, eine landesweite mobile
Task-force einzusetzen, die Veröffentlichungspflicht für
Kontrollergebnisse, eine umfassende Reform des Ver-
braucherinformationsgesetzes und eine gesetzliche Re-
gelung des Informantenschutzes für Mitarbeiter.
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Zulassung von gen-
technisch veränderten Organismen auf wissen-
schaftliche Grundlage stellen – Agrarischen
Veredlungsstandort Deutschland sichern (Ta-
gesordnungspunkt 37)
Dr. Max Lehmer (CDU/CSU): Die Zulassung von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dürfe
nicht zu einer politischen Frage gemacht werden, son-
dern müsse strikt an den wissenschaftlichen Ergebnissen
ausgerichtet werden, so die FDP in ihrem Antrag.
Ich kann dieser Aussage nur vorbehaltlos zustimmen!
Wir dürfen Entscheidungen über innovative Technolo-
gien mit Zukunftspotenzial auch nicht von Stimmungen
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bhängig machen. Das wäre unverantwortlich. Im Ge-
enteil: Wir müssen Deutschland als Technologie- und
issenschaftsstandort stärken, uns nicht in ideolo-
ischen Debatten verirren – fern von wissenschaftlichen
rkenntnissen. Der Zulassungsprozess von GVO muss
tärker an wissenschaftlichen Kriterien und Erkenntnis-
en ausgerichtet werden. Hierfür müssen die Erkennt-
isse der EFSA durch Expertisen nationaler Forschungs-
nd Wissenschaftseinrichtungen ergänzt werden.
Die Ängste und Sorgen der Menschen nehmen wir
ehr ernst. Ich betone deshalb ausdrücklich folgende
unkte:
Auch wir wollen keine Monopolisierung, keine Pa-
entierung von Leben und kein Risiko für Mensch, Tier
nd Umwelt. Wir wollen echte Wahlfreiheit für Land-
irte und Verbraucher – dies muss eine transparente
ennzeichnung bewerkstelligen – sowie die Koexistenz
er Anbauformen und die Transparenz auf allen Ebenen
Entwicklung, Zulassung, Sicherheitsforschung).
Hier sind wir mit dem 4. Gesetz zur Änderung des
entechnikgesetzes im vergangenen Jahr einen großen
chritt vorangekommen. Die Einzelheiten wurden an
ieser Stelle, denke ich, bereits ausreichend diskutiert.
Nur einige Hauptpunkte seien noch einmal genannt:
Die strengste mögliche Haftung des GVO-Anbauers
berhaupt wurde beschlossen (gesamtschuldnerisch und
erschuldensunabhängig), ferner die Schaffung von ver-
indlichen Anbauabständen (150 bzw. 300 m – Faktor 6!),
ie Ermöglichung nachbarschaftlicher Vereinbarungen
nd die Kennzeichnung (nicht ganz zufrieden, aber
ortschritt, nicht „Wahrheit und Klarheit“, wie sie die
nion wollte – SPD hat sich gesperrt – Chance ver-
asst).
Weltweit werden bereits mehr als 125 Millionen Hek-
ar GVO angebaut – mit weiter steigender Tendenz. Zum
ergleich: Die gesamte landwirtschaftlich genutzte Flä-
he in der Bundesrepublik Deutschland beträgt 17 Mil-
ionen Hektar. Seit 1996 werden gv-Pflanzen angebaut.
is zum heutigen Tage ist es nicht zu einem einzigen
ich betone, nicht zu einem einzigen – Schadensfall
eltweit gekommen, weder an einem Menschen noch an
inem Tier oder etwa der Umwelt. 13,3 Millionen Land-
irte in 25 Ländern bauten im Jahr 2008 GVO an. Mehr
ls 90 Prozent davon waren kleine und ressourcenarme
auern aus Entwicklungsländern.
Der internationale Warenaustausch bei Lebens- und
uttermitteln schreitet unaufhaltsam voran. Deutschland
nd Europa sind in der Tierernährung in hohem Maße
bhängig vom Import von hochwertigen Eiweißfutter-
itteln (vor allem Sojaschrot). Der überwiegende Teil
er weltweiten Produktion besteht aus gentechnisch ver-
nderten Sojabohnen (72 Prozent). Viele davon sind bei
ns nicht zugelassen. Engpässe bei der Futtermittelver-
orgung sind also vorprogrammiert. Die Auswirkungen
uf die deutsche und europäische Tierproduktion werden
mmens sein. Geradezu aberwitzig ist, dass wir in der
olge zur Deckung des hiesigen Bedarfs Fleischerzeug-
isse aus dem Ausland importieren werden, die mit
23054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009
(A) )
(B) )
ebendiesen Sojaerzeugnissen gefüttert wurden, die wir
zuvor nicht ins Land gelassen haben.
Niemand behauptet, die Grüne Gentechnik könnte die
großen Herausforderungen der Zukunft für den Pflan-
zenbau alleine lösen, nämlich die Sicherung der Welt-
ernährung bei wachsender Weltbevölkerung und gleich-
zeitig rückläufiger Anbaufläche, die Folgen des
Klimawandels für die Nutzpflanzenproduktion, den stei-
genden Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen für stoff-
liche und energetische Verwendungen, den Erhalt der
Wettbewerbsfähigkeit in globalisierten Märkten und vie-
les mehr. Die Grüne Gentechnik kann aber in Anbetracht
der großen Potenziale zur Lösung dieser Aufgaben einen
wesentlichen Beitrag leisten. Gerade die Veränderung
und die Verbesserung der genetischen Eigenschaften der
Pflanzen spielen dabei eine herausragende Rolle.
Ich appelliere an alle Beteiligten, die öffentliche Dis-
kussion wieder auf eine sachliche Grundlage zu stellen,
sich mit den vorhandenen, umfangreichen objektiven
wissenschaftlichen Erkenntnissen auseinanderzusetzen
und nicht die Ängste und Sorgen der Menschen – ohne
Anlass – leichtfertig zu schüren.
Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Mit dem vorliegen-
den Antrag der FDP zur Grünen Gentechnik haben wir
uns bereits im Plenum und ausführlich im Ausschuss be-
schäftigt. Wir lehnen ihn ab. Ich werde mich kurzfassen,
denn dieser Antrag gehört in die Kategorie „alter Wein
in neuen Schläuchen“. Die ständige Wiederholung mehrt
aber nicht den Wahrheitsgehalt.
Auf zwei Punkte möchte ich eingehen, nämlich zum
einen auf das Verständnis von Politik, welches sich in
diesem Antrag offenbart, und zum anderen auf den Be-
griff „Wissenschaft“. Beides wird hier gegenüberge-
stellt: Für die FDP ist anscheinend die „Wissenschaft“
immer objektiv und über jeden Zweifel erhaben, also
„gut“. Politik dagegen ist „böse“, ideologisch und irra-
tional. (Das mag für FDP-Politik zutreffen …, für uns
aber nicht.)
Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der FDP,
fordern in diesem Antrag, dass wir als Politikerinnen
und Politiker unsere Verantwortung abgeben und die
Entscheidung über die Zulassung von gentechnisch ver-
änderten Organismen der Europäischen Behörde für Le-
bensmittelsicherheit EFSA und der Zentralen Kommis-
sion für biologische Sicherheit ZKBS überlassen.
Obendrein fordern Sie dann auch noch die Anerkennung
von Zulassungen anderer OECD-Staaten, die gar nicht
nach EU-rechtlichen Vorgaben geprüft worden sind.
Sie, meine Damen und Herren von der FDP, wollen
den Durchmarsch der Grünen Gentechnik um jeden
Preis! Am liebsten wäre Ihnen doch, wenn die Biotech-
Unternehmen ihre Entwicklungen ausschließlich von ih-
nen nahestehenden oder gar verpflichteten Wissenschaft-
lern wohlwollend überprüfen lassen könnten und diese
Überprüfung dann – ohne jede lästige Einmischung der
Politik, der Gesellschaft oder anderer Wissenschaftler –
gleich als Zulassung gilt. Ein merkwürdiges Politik- und
Demokratieverständnis: Dass 80 Prozent der Verbrau-
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herinnen und Verbraucher die Grüne Gentechnik ab-
ehnen, interessiert Sie nicht und wird von Ihnen seit
ahren ignoriert! Und wenn namhafte Wissenschaftler
nfrage stellen, dass der Stand der Wissenschaft über-
aupt schon so weit ist, dass wirklich belastbare Aus-
agen über das Risikopotenzial des Einsatzes der Grünen
entechnik gemacht werden können, dann wird auch
as von Ihnen ignoriert!
Wir, die SPD, sehen uns in der Verantwortung gegen-
ber den Bürgerinnen und Bürgern. Wir sehen es als un-
ere Aufgabe, für größtmögliche Transparenz bei den
ulassungsverfahren zu sorgen – und für nachvollzieh-
are und demokratische Entscheidungsprozesse.
Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung nach
berarbeitung des EU-Zulassungsverfahrens für GVO,
enn das derzeitige Verfahren wird diesen Anforderun-
en nicht gerecht. Diesen und weitere Punkte zur Weiter-
ntwicklung des EU-Gentechnikrechts haben wir in ei-
em Antrag zusammengefasst, der aber bisher nicht
ingebracht werden konnte, weil die CDU/CSU sich
artnäckig der Diskussion darüber verweigert.
Was ist „Wissenschaft“? Der Glaube an die Unfehl-
arkeit der Wissenschaft, der sich in diesem FDP-Antrag
anifestiert, ist von erstaunlicher Naivität. Dabei sind
uch in der Wissenschaft absolute Wahrheiten eher sel-
en. Und gerade im Bereich Grüne Gentechnik gibt es
mmer noch viele Wissenslücken und große Differenzen
nnerhalb der Wissenschaft in der Beurteilung bestimm-
er Risiken. Außerdem dürfen wir niemals vergessen,
ass es bei der Zulassung von gentechnisch veränderten
flanzen zum Anbau im Freien, auf dem offenen Feld
ben noch ganz andere Fragen zu berücksichtigen gilt,
ls wenn es um die Zulassung zum Umgang mit GVO
m geschlossenen System, im Labor geht. Es geht um
ine für die Natur irreversible Ausbringung des Mate-
ials in den Lebensraum. Deshalb müssen zum Beispiel
uswirkungen auf die Landwirtschaft, auf traditionelle
nbauformen, auf den Wettbewerb, auf die Naturschutz-
ebiete und auf Kulturlandschaften unbedingt berück-
ichtigt werden. Zur Wissenschaft gehören eben nicht
ur Molekularbiologie, Genetik, Biotechnologie, sondern
uch Ökologie. Wissenschaft ist nicht nur Naturwissen-
chaft, sondern auch zum Beispiel Sozialwissenschaften
nd Ökonomie.
Aber was für einen eingeschränkten Wissenschafts-
egriff Sie haben – und nicht nur Sie von der FDP, son-
ern leider auch einige Kollegen von der CDU –, das
ar leider auf der letzten Sitzung unseres Verbraucher-
usschusses zu beobachten. Nach dem Motto, dass nicht
ein kann, was nicht sein darf, haben Sie wissenschaft-
ich fundierte Zweifel an der Sicherheit von GVO des
undesamtes für Naturschutz abgetan, und einige waren
ich nicht zu schade, die Qualifikation der geladenen Ex-
ertinnen anzuzweifeln. Während die zugrunde gelegten
tudien erläutert wurden, wurde ostentativ nicht zuge-
ört und Desinteresse demonstriert, dafür aber umso lau-
er der Vorwurf der „Unwissenschaftlichkeit“ erhoben.
iebe Kolleginnen und Kollegen, abgesehen davon, dass
olches Verhalten einfach beschämend unwürdig ist,
eigt das doch vor allem eins: Es geht Ihnen nicht um In-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23055
(A) )
(B) )
halte, es geht nicht um Wissenschaft, es geht Ihnen nur
um Ideologie. Blinde Technologiegläubigkeit, dafür tre-
ten Sie ein! Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, die
dem entgegenstehen, werden ignoriert, alle Experten, die
Zweifel äußern, werden diffamiert!
Dabei wird es langsam eng für die Freunde der Grü-
nen Gentechnik: Nicht nur das Bundesamt für Natur-
schutz, auch der Weltagrarbericht, mehrere Berichte des
Büros für Technikfolgenabschätzung und des Sachver-
ständigenrats für Umweltfragen machen deutlich, dass
wir einen Paradigmenwechsel brauchen: Wir müssen
weg von technologieorientierten Lösungen, wir sollten
nicht zur Rechtfertigung nach Einsatzmöglichkeiten für
die Grüne Gentechnik suchen, sondern wir brauchen
problemorientierte Lösungen.
Die Probleme lauten zum Beispiel Artenschwund,
Wassermangel oder Krankheits- und Schädlingsanfällig-
keit. Es gibt Hinweise darauf, dass die Grüne Gentech-
nik als Fortführung der High-Input-Hochertragsland-
wirtschaft, die mit „Intensivierung, Rationalisierung,
Spezialisierung und Konzentration der Produktion maß-
geblich zum Rückgang der biologischen Vielfalt ge-
führt“ hat, diese Probleme nicht löst, sondern verschärft.
Also muss geprüft werden: Welche verschiedenen Mög-
lichkeiten gibt es denn, um diese Probleme zu lösen? Für
viele gibt es wohl bessere Lösungen als die Gentechnik.
Aber das werden Sie vermutlich weiterhin hartnäckig
ignorieren.
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Viele Dinge
sollen mit der Zeit ja besser werden, guter Wein bei-
spielsweise. Bei Anträgen der FDP ist das allerdings
sehr oft nicht so. Der heute vorliegende Antrag zur
Agro-Gentechnik ist schon fast ein Jahr alt, aber gedank-
lich immer noch in den Windeln. Die im Antrag formu-
lierten Forderungen sind in dieser Zeit nicht kompeten-
ter, sondern eher noch unsinniger geworden. Einige
Beispiele:
Die FDP will eine nach wissenschaftlichen Kriterien
ausgerichtete Zulassung für gentechnisch veränderte
Pflanzen.
Das wollen wir auch. Aber dann müsste wirklich allen
wissenschaftlichen Fragen nachgegangen werden. Doch
genau das ist nachweislich nicht der Fall. Fragen zu
Langzeitwirkungen, insbesondere subklinischen, zu so-
zioökonomischen Auswirkungen oder nach den Auswir-
kungen auf das Bodenleben sind weiter nicht bzw. nicht
zweifelsfrei oder unvollständig beantwortet. Das ist
nicht akzeptabel, erst recht, da wir davon ausgehen kön-
nen, dass es sich hier meist um sehr komplexe Wirkun-
gen handeln dürfte, die besonders genau untersucht wer-
den müssen. Das Zulassungsverfahren ist nicht sicher im
Sinne der Vorsorge vor ökologischen und gesundheitli-
chen Risiken. Weiterhin ist es weder transparent noch
demokratisch. Auch die zuständigen EU-Kommissare
sehen die Zulassungsverfahren kritisch und selbst der
Bundesagrarminister a. D. Seehofer hatte es zwischen-
zeitlich erkannt! Bis diese Mängel des Zulassungsver-
fahrens nicht behoben sind, müssen alle Zulassungsver-
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ahren sofort gestoppt werden. Das fordert nicht nur Die
inke seit langem.
Die FDP will, dass die Bundesregierung im EU-
inisterrat nur noch so abstimmt, wie das vorher von
er Zulassungsbehörde EFSA empfohlen worden ist.
ürde man diesen Gedanken konsequent weiterdenken,
ann könnte man den Agrar-Ministerrat gleich auflösen
nd nur noch die Verwaltung entscheiden lassen. Ausge-
echnet die FDP empfiehlt also die Auflösung demokra-
ischer Entscheidungsgremien! Das ist mit der Linken
icht zu machen. Gerade eine Risikotechnologie darf
icht nur rein wissenschaftlich, sondern muss auch poli-
isch bewertet werden: Wo keine Gentechnik gewünscht
st, soll sie sich vom Acker machen! Demokratische
ehrheiten müssen respektiert werden!
Die FDP will die Nulltoleranz für in der EU nicht zu-
elassene gentechnisch veränderte Pflanzen aufheben.
as ist nun wirklich ein politischer FDP-Freibrief für die
aatgut-Konzerne, um die Landwirtschaft und Lebens-
ittel zu verunreinigen, wenn auch nur ein bisschen. Die
inke sagt dagegen: Die Nulltoleranz muss bleiben! Was
icht zugelassen ist, gehört auch nicht in kleinen Men-
en in den Boden oder in die Regale! – Soviel zu diesem
ntrag und zur FDP.
Aber es gibt in letzter Zeit auch Zeichen der Hoff-
ung, dass andere unterdessen die Kritik an der Agro-
entechnik verstanden haben: Der Industrie-Auto-Um-
eltminister Gabriel spricht sich überraschend für natio-
ale Anbauverbote aus. Die Bundesagrarministerin
igner will den Monitoringplan von MON810 nun doch
och einmal prüfen. Sie sollte sich damit beeilen, denn
ie Anbausaison steht vor der Tür und die gentechnik-
reie Landwirtschaft und Imkerei wartet auf ihren
chutz! Ihr Vorgänger hat eine solche Prüfung auch
chon einmal bis nach der Maisaussaat hinausgezögert.
as war für alle Beteiligten eine schwierige Situation.
nd es gibt auch in Brandenburger Kommunen Besin-
ung. Besonders froh bin ich über einen Antrag in einer
tadtverordnetenversammlung. Im Antrag heißt es: „Die
tadtverwaltung wird aufgefordert sich bei Anträgen auf
reisetzung von gentechnisch veränderten Organismen …
ls Träger öffentlicher Belange gegen eine Freisetzung
uszusprechen. … Initiativen und landwirtschaftlichen
etrieben, die sich für gentechnikfreie Landwirtschaft
insetzen, entsprechende Unterstützung zu geben“. Des
eiteren argumentieren die Antragsteller: „Die Freiset-
ung von gentechnisch veränderten Pflanzen und deren
ollen in die Natur erhöht die Gefahr der Schädigung der
ier heimischen Naturpflanzen und der Tiere.“ Und wer
at den Antrag gestellt? Die CDU/FDP-Fraktion in der
tadtverordnetenversammlung von Werneuchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Frak-
ion, vielleicht überdenken Sie Ihre Position hier im
undestag und stellen Ihren Antrag zurück. Ihre Frak-
ion in Werneuchen würde sich bestimmt freuen und Ih-
en bei der Erarbeitung eines neuen, besseren Antrages
ur Seite stehen! Das wäre doch mal ein wichtiges
ignal für die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imke-
ei! Und wenn Sie noch mehr Anregungen brauchen,
önnen sie einfach mal in Anträge der Linken zur Agro-
23056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009
(A) )
(B) )
Gentechnik schauen. Abschreiben ist da ausnahmsweise
mal erlaubt. Ihren heutigen Antrag lehnen wir ab.
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Wis-
senschaftliche Grundlagen“ anwenden bei Sicherheits-
bewertung – das wollen alle, hier sind wir ausnahms-
weise mal parteiübergreifend einer Meinung. Aber wer
wirklich Interesse an einer wissenschaftlichen Bewer-
tung der Risiken hat, der müsste – wie wir Grünen dies
in unserem Antrag 16/9134 gefordert haben, die Ver-
flechtungen der Experten in den Behörden in Deutsch-
land und der EU mit der Industrie offenlegen und besei-
tigen.
Seit wann gilt die Bewertung eines Sachverhalts aus
einer einzigen Quelle, hier der EFSA, als „wissenschaft-
lich“? Wie unsere Studie „Kontrolle und Kollaboration“
gezeigt hat, können wir uns auf die wissenschaftliche
Prüfung in den Zulassungsbehörden der EU und
Deutschlands nicht verlassen. Mein Erlebnis auf der
COP in Bonn, wo Detlef Bartsch, der im Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für
Koexistenz und für Monitoring zuständig ist, im Rah-
men des Panel on GMO der EFSA jetzt gemeinsam mit
Vertretern von Monsanto, DuPont Crop, Syngenta,
BASF und einer Vielzahl von US-Firmen in einem ge-
meinsamen Artikel nichts anderes zum Ziel hatte, als
– ich formuliere das einmal vorsichtig – zu verhindern,
dass es zu einer unabhängigen Bewertung, nämlich zu
einer Bewertung außerhalb der von der Industrie vorge-
legten Daten kommt, habe ich hier schon einmal be-
schrieben. Wissenschaftliche Risikostudien von unab-
hängigen Experten, die zum Beispiel auf die schädliche
Wirkung von Gentech-Mais auf Schmetterlingslarven
oder auf Mäuse hinweisen, werden regelmäßig von den
Experten in den Behörden vom Tisch gefegt.
„Agrarischer Veredelungsstandort Deutschland“ –
dieser Halbsatz im Titel des FDP-Antrags im Zusam-
menhang mit der Agro-Gentechnik offenbart ein mehr
als technokratisches Verständnis von Lebensmittelpro-
duktion. Wir finden es schädlich für den „agrarischen
Veredelungsstandort Deutschland“, wenn Hochleis-
tungsmonokulturen befürwortet werden, die zusätzlich
zu ihrer eigenen gentechnisch erzeugten „Giftproduk-
tion“ noch abhängig sind vom hohen Einsatz von Pflan-
zenschutzmitteln und die sowohl durch ihren Anbau an
sich als auch durch ihre Auswirkungen die Artenvielfalt
bedrohen. Und bezogen auf die Tierproduktion ist
Deutschland als Agrarstandort gut beraten, mehr auf
eine Begrenzung der Tierbesatzdichte, Weidehaltung
und einen einheimischen Eiweißfuttermittelanbau zu set-
zen. Das ist energieeffizienter, klimaschonender und
kommt noch der Qualität der Böden und dem Erhalt von
Kulturlandschaft und Artenvielfalt zugute. Eine Ermög-
lichung des Imports von GV-Futtermittel entspricht da-
rüber hinaus auch nicht den mehrheitlichen Wünschen
der Verbraucher, die auch in tierischen Produkten keine
Gentechnik haben wollen.
Wissenschaftliche Ansätze, den „Veredelungsstandort
Deutschland“ zu verbessern, indem die Ertragsfähigkeit
der Böden erhalten oder zum Klimaschutz beigetragen
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ird, gibt es noch weitaus mehr – sie werden nur unzu-
eichend gefördert. So stehen den rund 7 Millionen Euro
ährlich aus Mitteln des Bundesprogramms Ökologi-
cher Landbau 165 Millionen Euro für die Biotechnolo-
ieforschung durch das Bundesforschungsministerium
egenüber, und dies, obwohl der ökologische Landbau
isher, weit mehr als der Anbau von gentechnisch verän-
erten Sorten, bewiesen hat, dass er zu einer gesunden
grarlandschaft auch noch wirtschaftlich stabile Betriebe
owie mehr regionale Wertschöpfung und Beschäfti-
ungszuwachs mit sich bringt. Die Ungleichstellung der
erschiedenen Ansätze innerhalb der Agrarforschung ist
aher von einer ausgewogenen, wissenschaftlichen He-
angehensweise, die zu einer Herausarbeitung der best
ractice führt, weit entfernt.
Zum aktuellen Agro-Gentechnik-Kurs der EU-Kom-
ission: Das derzeitige Debakel in der EU um die natio-
alen Einfuhrverbote von Ungarn, Österreich und dem-
ächst um die von Griechenland und Frankreich zeigt
ktuell ganz klar, dass wissenschaftlich gut begründete
edenken von den Experten in den Behörden reihen-
eise als „nicht relevant“ vom Tisch gefegt werden und
ass die Wünsche der EU-Bürger einfach nicht ernst ge-
ommen werden. Die EU-Kommission hatte angekün-
igt, das wissenschaftliche Risikoverfahren verbessern
u wollen. Stattdessen treibt sie aktuell die Agro-Gen-
echnik voran: Sie will neue Gentech-Maislinien – erst-
alig seit über zehn Jahren – für den Anbau zulassen,
ie hat vor wenigen Tagen Gentech-Raps für den Import
ugelassen, und sie will andere Länder – zum Glück er-
olglos – zwingen, ihre nationalen Einfuhrverbote aufzu-
eben. Das heißt, sie treibt den Anbau und den Import
entechnisch veränderter Pflanzen in der EU auf der Ba-
is der bisherigen umstrittenen wissenschaftlichen Zu-
assungs- und Risikoprüfungskriterien voran.
Dies ist umso unverständlicher, als erst im Dezember
008 der EU-Umweltministerrat in seinen Schlussfolge-
ungen (Rat der Europäischen Union, 5. Dezember 2008,
6882/08) betonte, dass sowohl ökologische als auch so-
ioökonomische Aspekte bei der Risikoprüfung stärker
inbezogen werden sollten und sich sowohl die EU-
ommission als auch die einzelnen Mitgliedstaaten um
inen stärkeren Schutz gentechnikfreier Regionen und
kologisch sensibler Gebiete bemühen sollen.
Oder nehmen wir, um wieder nach Deutschland zu-
ückzukehren, die – begrüßenswerte – Ankündigung von
inisterin Aigner, „prüfen“ zu wollen, ob sie den Anbau
on MON810-Mais in Deutschland verbieten will: An-
tatt sich von Anbausaison zu Anbausaison zu hangeln,
äre es doch sinnvoller, Ministerin Aigner würde sich
ie zahlreichen wissenschaftlichen Risikostudien an-
chauen, die seit der Zulassung von MON810 in der
uropäischen Union – vor über zehn Jahren – erschienen
ind – und dann wie Ungarn, Österreich, Griechenland
nd Frankreich ein nationales Einfuhrverbot in die Wege
eiten. Stattdessen will sie sich auf die Bewertung ihrer
xperten im zuständigen Bundesamt für Verbraucher-
chutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlassen. Das
st heikel, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt. Denn
uch ihr Vorgänger Horst Seehofer vollführte um den
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23057
(A) )
(B) )
Anbau von MON810 einen regelrechten Eiertanz: Zu-
nächst einmal ließ er den Saatgutverkauf von MON810
zu, dann verbot er ihn (nach der Aussaat) wegen nicht
auszuschließender Risiken für die Umwelt und weil ein
ausreichender Monitoringplan nicht vorlag, und dann
ließ er ihn rechtzeitig zur nächsten Verkaufssaison wie-
der zu. Was hatte sich seinerzeit wissenschaftlich in den
paar Monaten zwischen Verbot und Wiederzulassung ge-
ändert? Nichts! Trotzdem ließ das Bundesamt für Ver-
braucherschutz und Lebensmittelsicherheit MON810
wieder zu, obwohl Monsanto die Bedingungen, die das
BVL gestellt hat, nicht im Mindesten erfüllt hat und die
„nicht auszuschließenden Risiken“ weiterhin nicht aus-
geschlossen werden konnten. Eine interne Mail über den
Vorgang aus dem BVL kam sogar auf unerklärlichen
Wegen zur Firma Monsanto und landete als Vorlage in
einer gerichtliche Auseinandersetzung mit Imkern, die
gegen den MON810-Anbau klagen.
Statt Risikostudien unabhängiger Experten überhaupt
ernsthaft näher zu prüfen, nannte das BVL peinlicher-
weise Monsanto selbst Schlupflöcher für die Wiederzu-
lassung, so zum Beispiel andere Monitoring-Vorhaben,
die von Imkerverbänden freiwillig gemacht werden. Es
wurde aber nicht wissenschaftlich geprüft, ob diese
überhaupt für gentechnikspezifische Fragen geeignet
sind. Genau das sind sie nicht. Noch dazu wurden die
Verbände wie zum Beispiel die Imker oder das Helm-
holtz-Zentrum gar nicht gefragt, ob sie für das Mon-
santo-Monitoring tätig sein wollten.
Genau die Ergebnisse dieses miserablen Monitoring-
plans, den seinerzeit das BVL akzeptiert hatte, hat
Ministerin Aigner nun als wissenschaftliche Grundlage
vorgeschoben, um die Aussaat von MON810 angeblich
stoppen zu wollen.
Wir fordern Frau Aigner auf, sich endlich für eine
wirkliche Verbesserung des EU-Zulassungsverfahrens
für gentechnisch veränderte Pflanzen einzusetzen: unter
anderem dafür, dass die Verfahren für die Öffentlichkeit
transparenter und dass wissenschaftliche Bedenken na-
tionaler Behörden der EU-Länder und unabhängiger Ex-
perten stärker als bisher berücksichtigt und einbezogen
werden. Vorige Woche äußerte Aigner nun, ganz ihrem
bisherigen Eiertanz entsprechend, eine Mehrheit für ein
generelles Verbot in Deutschland sei aus derzeitiger
Sicht nicht zu erreichen. Frau Aigner, wenn Sie wollten,
hätten Sie sehr wohl die Möglichkeit, MON810 aus dem
Verkehr zu ziehen. Der Genmais besitzt keine lebensmit-
telrechtliche Zulassung. Sein Anbau führt aber dazu,
dass Genpollen im Honig wiedergefunden werden.
Grund genug, den Genmais zu verbieten.
In den EU-Ländern Österreich, Frankreich, Ungarn,
Griechenland, Polen und Italien ist MON810 verboten
oder mit einem Moratorium belegt. Deutschland hätte
ebenso die Möglichkeit, sich auf die „Schutzklausel“ in
Art. 23 der EU-Freisetzungsrichtlinie zu berufen: Da-
nach kann ein EU-Land den Anbau untersagen, wenn
aufgrund neuer Erkenntnisse von der Pflanze ein Um-
weltrisiko ausgeht.
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Viele Studien weisen auf eine Gefährdung für
ensch, Tier und Umwelt durch die vorhandenen Gift-
ene im Genmais MON810 hin. Das hat das Positions-
apier Welternährung, Biodiversität und Gentechnik des
fN aktuell wieder bestätigt. Die Verbraucherinnen und
erbraucher wollen diesen Genmais weder in den Futter-
nd Lebensmitteln noch im Honig. Daher müssen Sie
eben dem Verbot von MON810 auch der erstmaligen
ulassung der gentechnisch veränderten Maissorten
t 11 und 1507 von Syngenta bzw. Pioneer eine Absage
rteilen! Entscheiden Sie sich endlich!
nlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Berichts zu den Anträgen:
– Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos
umsetzen – Erklärung zur UN-Kinder-
rechtskonvention zurücknehmen
– Für die Rücknahme der Vorbehaltserklä-
rung zur UN-Kinderrechtskonvention und
eine – hiervon unabhängige – effektive
Umsetzung der Kinderrechte im Asyl- und
Aufenthaltsrecht
(Tagesordnungspunkt 38)
Kerstin Griese (SPD): Nach § 62 Abs. 2 unserer Ge-
chäftsordnung habe ich einen Bericht vorzulegen, wes-
alb die beiden Anträge noch nicht abschließend im fe-
erführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
nd Jugend behandelt wurden.
Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umsetzen –
rklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückneh-
en“ habe ich bereits vor fast einem Jahr im Plenum be-
ichtet. Damals wie heute gilt: Die Rechte von Kindern
aben im Familienausschuss und in unserem Unteraus-
chuss, der Kinderkommission, höchste Priorität. Die
rstmalige verbindliche Festschreibung der Kinderrechte
n dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes war
in Paradigmenwechsel auf internationaler, aber auch
uf nationaler Ebene. Die UN-Kinderrechtskonvention
agt klipp und klar, dass Kinder eigene Rechte haben.
ie Bundesrepublik Deutschland hat 1992 aber unter der
amaligen Regierung fünf Vorbehalte gegen diese Kon-
ention geltend gemacht. In den letzten Jahren haben wir
s geschafft, fast alle dieser Vorbehalte aufzuheben. Jetzt
eht es noch um den Punkt IV, die Situation unbegleite-
er minderjähriger Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jah-
en.
Mit der UN-Kinderrechtskonvention und der Debatte
ber die Rücknahme der Vorbehaltserklärung beschäfti-
en wir uns seit geraumer Zeit, und zwar sehr intensiv.
ie Unterstützung für die Rücknahme der Vorbehalte ist
n dieser Zeit stetig gewachsen. Darüber freue ich mich
ußerordentlich!
23058 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009
(A) )
(B) )
Wir alle wissen, dass der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung bereits mehrfach zur Rücknahme der
Erklärung aufgefordert hat. Noch in der letzten Legisla-
tur hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit un-
serem damaligen grünen Koalitionspartner einen Antrag
zur UN-Kinderrechtskonvention in den Bundestag ein-
gebracht. Damals hat die FDP-Fraktion sowohl im Fami-
lienausschuss als auch hier im Plenum des Deutschen
Bundestages gegen den Antrag zur Aufhebung der Vor-
behaltserklärung gestimmt, die Unionsfraktion hat sich
enthalten. Heute ist die FDP glücklicherweise einen
Schritt weiter. Aber für die CDU/CSU gilt weiterhin,
dass sie der Rücknahme des letzten Vorbehalts im Weg
steht. Schon im letzten Jahr habe ich an die Union appel-
liert, ihren Widerstand aufzugeben und auf die von ihnen
regierten Länder einzuwirken, an denen die Zurück-
nahme der Vorbehalte weiterhin scheitert.
Nach unserer Debatte im Plenum des Deutschen Bun-
destags im April 2008 hat die SPD im Bund und in den
Ländern einen neuen Vorstoß unternommen. Damals ist
deutlich geworden, dass unter den Bundesländern die
Zustimmung zugenommen hat. Berlin, Bremen und Rhein-
land-Pfalz haben im Juni vergangenen Jahres einen ent-
sprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Leider
ist dieser Antrag an den CDU-geführten Bundesländern
gescheitert.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass bald auch die
CDU/CSU einer Aufhebung des letzten Vorbehalts zu-
stimmen wird. Ich appelliere daher noch einmal ein-
dringlich an Sie: Schließen Sie sich der Mehrheit des
Deutschen Bundestages an! Setzen Sie sich mit uns da-
für ein, dass Deutschland auch im internationalen Zu-
sammenhang uneingeschränkt für eine kinderfreundliche
Politik steht!
Miriam Gruß (FDP): Die ständige Auf- und Abset-
zung der Anträge zur UN-Kinderrechtskonvention wird
immer mehr zur Farce. Und wie so oft diskutieren wir
dieses wichtige Thema der Rücknahme der Vorbehalts-
erklärung zu später Stunde. Unsere Kinder und ihre
Rechte sollten es uns eigentlich wert sein, eine Kernzeit-
debatte zu führen.
Ganz grundsätzlich bin ich aber der Meinung: In die-
sem Hohen Haus sollten wir über Inhalte, und nicht über
§ 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung sprechen. Die FDP-
Bundestagsfraktion hat sich immer für die Aufsetzung
der Anträge und gegen eine Absetzung ausgesprochen.
Sicher: Es ist das Schicksal der Oppositionsparteien,
überstimmt zu werden. Aber wenn es um Kinder geht,
sollte taktisches Lavieren ein Tabuthema sein. Insofern
habe ich für dieses „Erst rauf, dann runter“-Spielchen
der Großen Koalition absolut kein Verständnis. Dabei
debattieren wir hier über eine Erklärung, die ansonsten
die ganze Welt unterschrieben hat.
Die Geschichte um die Rücknahme der Vorbehalts-
erklärung ist lang, und wenn man sie genau betrachtet,
erscheint es vollkommen absurd, dass sie überhaupt
noch besteht:
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Am 5. April 1992, vor über 16 Jahren, trat für die
undesrepublik Deutschland das „Übereinkommen über
ie Rechte des Kindes“ vom 20. November 1989 in
raft. Mit diesem Übereinkommen über die Rechte des
indes wurden erstmals völkerrechtlich verbindlich
olitische Bürgerrechte und soziale Menschenrechte for-
uliert, die ihren Ausdruck in der Festschreibung von
indestanforderungen an die Versorgung, den Schutz
nd die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen
eben finden.
Die Bundesregierung begrüßte bei Hinterlegung der
atifikationsurkunde am 6. März 1992 das Übereinkom-
en als einen Meilenstein der Entwicklung des Interna-
ionalen Rechts und erklärte, sie werde die Ratifizierung
es Übereinkommens zum Anlass nehmen, Reformen
es innerstaatlichen Rechts in die Wege zu leiten, die
em Geist des Übereinkommens entsprechen.
Diese bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde ab-
egebene Erklärung enthält ferner Vorbehalte, die sich
nsbesondere auf das elterliche Sorgerecht, die Anwalts-
ertretung sowie weitere Rechte von Kindern im Straf-
erfahren, auf die Altersgrenze bei Soldaten sowie in
orbehalt IV auf die Einreise und den Aufenthalt von
usländern sowie die Bedingungen ihres Aufenthalts
nd Unterschiede zwischen In- und Ausländern bezie-
en.
Durch Änderungen im Familienrecht und im Lichte
es Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention
ber die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Kon-
likten ist der Vorbehalt diesbezüglich obsolet geworden.
uch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Frak-
ion der FDP im Deutschen Bundestag erklärte die da-
alige Bundesregierung, dass sie ebenso wie der Deut-
che Bundestag der Auffassung sei, dass die Erklärung
urückgenommen werden sollte.
In Anbetracht dessen besteht daher keine Notwendig-
eit, länger an dieser Erklärung festzuhalten. Und es be-
teht erst recht keine Notwendigkeit, parteitaktische
pielchen mit dieser Erklärung zu treiben.
Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung ist nicht nur
echtlich möglich, sie ist auch politisch geboten. Denn
ie ist geeignet, national wie international bestehende
weifel am Willen Deutschlands, die UN-Kinderrechts-
onvention uneingeschränkt durchzusetzen, auszuräumen.
Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung stellt ein
ringend notwendiges und überfälliges Signal für ein
inderfreundliches Deutschland dar. Sie wird die Posi-
ion der Bundesrepublik Deutschland in der Frage des
nternationalen Menschenrechtsschutzes stärken und
elfen, innerhalb und außerhalb Deutschlands Irritatio-
en zu vermeiden.
Ich fordere die Bundesregierung deshalb zum wieder-
olten Male auf, unverzüglich die hinterlegte Erklärung
er Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen
ber die Rechte des Kindes zurückzunehmen und auf die
änder hinzuwirken, die Voraussetzungen hierfür zu
chaffen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23059
(A) )
(B) )
Anlage 11
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März
2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
– Gesetz zum Schengener Informationssystem der
zweiten Generation (SIS-II-Gesetz)
– Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes
(Zivilschutzgesetzänderungsgesetz – ZSGÄndG)
– Gesetz über den Zugang von Polizei- und Straf-
verfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten
zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangs-
gesetz – VISZG)
– Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfort-
bildungsförderungsgesetzes
– Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung
(Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)
– Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsaus-
gleichs (VAStrRefG)
– Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirt-
schaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverord-
nung
– Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti-
kel 106, 106b, 107, 108)
– Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer
und Änderung anderer Gesetze
– Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von
Telekom-munikationsunternehmen für die
Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung
(TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz –
TKEntschNeuOG)
– Gesetz über das Verfahren des elektronischen
Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)
Die Fraktion der FDP hat mitgeteilt, dass sie den An-
trag Schulden des Bundes durch das Konjunktur-
paket II vollständig im Bundeshaushalt etatisieren –
Kein Sondervermögen Tilgungsfonds auf Druck-
sache 16/11668 zurückzieht.
Der Abgeordnete Günter Gloser hat darum gebeten,
bei dem Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von
Schwangerschaftskonflikten auf Drucksache 16/11347
nachträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen
zu werden.
Die Abgeordneten Ilse Falk und Michael Link (Heil-
bronn) haben darum gebeten, bei dem Entwurf eines Ge-
setzes zur Verankerung der Patientenverfügung im
Betreuungsrecht (Patientenverfügungsgesetz –
PatVerfG) auf Drucksache 16/11360 nachträglich in
die Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden.
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Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
atz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
u den nachstehenden Vorlagen absieht:
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu Durchfüh-
rung und Finanzierung der Integrationskurse nach § 43
Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes
– Drucksache 16/6043 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Der Nationale Integrationsplan
Neue Wege – Neue Chancen
– Drucksache 16/6281 –
– Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration
Siebter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und
Ausländer in Deutschland
– Drucksache 16/7600 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Migrationsbericht 2006
– Drucksache 16/7705 –
– Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration
Erster Fortschrittsbericht zum Nationalen Integra-
tionsplan
– Drucksachen 16/10800, 16/11306 Nr. 1, 16/11478 Nr. 2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Migrationsbericht 2007
– Drucksachen 16/11300, 16/11718 Nr. 1.1 –
Finanzausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Emp-
fehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Giro-
konto für jedermann
– Drucksachen 16/11495, 16/11718 Nr. 1.6 –
Ausschuss für Ernährung; Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Verbraucherpolitischer Bericht 2008
– Drucksache 16/9163 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
er Beratung abgesehen hat.
Sportausschuss
Drucksache 16/5505 Nr. 1.2
EuB-EP 1484
(A) (C)
(B) )
Finanzausschuss
Drucksache 16/9693 Nr. A.7
Ratsdokument 9385/08
Drucksache 16/10666 Nr. A.3
EuB-EP 1775; P6_TA-PROV(2008)0387
Drucksache 16/11132 Nr. A.3
EuB-EP 1789; P6_TA-PROV(2008)0425
Drucksache 16/11132 Nr. A.4
EuB-EP 1790; P6_TA-PROV(2008)0426
Drucksache 16/11132 Nr. A.5
EuB-EP 1809; P6_TA-PROV(2008)0476
Drucksache 16/11132 Nr. A.6
Ratsdokument 14938/08
Drucksache 16/11721 Nr. A.12
Ratsdokument 16776/08
Drucksache 16/11721 Nr. A.13
Ratsdokument 17059/08
Drucksache 16/11721 Nr. A.14
Ratsdokument 17247/08
Drucksache 16/11819 Nr. A.3
Drucksache 16/11517 Nr. A.25
Ratsdokument 16087/08
Drucksache 16/11517 Nr. A.26
Ratsdokument 16162/08
Drucksache 16/11819 Nr. A.10
Ratsdokument 5005/09
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Drucksache 16/6389 Nr. 1.84
Ratsdokument 12169/07
Drucksache 16/11721 Nr. A.21
EuB-EP 1822; P6_TA-PROV(2008)0544
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 16/11819 Nr. A.12
Ratsdokument 17427/08
Drucksache 16/11819 Nr. A.13
Ratsdokument 17430/08
EuB-EP 1832; P6_TA-PROV(2008)0581
Haushaltsausschuss
Drucksache 16/10666 Nr. A.6
Ratsdokument 13292/08
Drucksache 16/10958 Nr. A.10
Ratsdokument 14005/08
Drucksache 16/10958 Nr. A.11
Ratsdokument 14180/08
Drucksache 16/10958 Nr. A.14
Ratsdokument 14481/08
Drucksache 16/11721 Nr. A.15
Ratsdokument 16859/08
Drucksache 16/11819 Nr. A.4
Ratsdokument 17606/1/08 REV 1
Drucksache 16/11819 Nr. A.5
Ratsdokument 17281/08
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 16/10666 Nr. A.7
Ratsdokument 12604/08
Drucksache 16/11517 Nr. A.23
Ratsdokument 15950/08
Drucksache 16/11721 Nr. A.18
Ratsdokument 17140/08
Drucksache 16/11819 Nr. A.9
Ratsdokument 17489/08
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/11517 Nr. A.24
EuB-EP 1815; P6_TA-PROV(2008)0513
(D
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 16/10958 Nr. A.38
Ratsdokument 14024/08
Drucksache 16/10958 Nr. A.39
Ratsdokument 14027/08
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 16/11517 Nr. A.33
EuB-EP 1819; P6_TA-PROV(2008)0527
Drucksache 16/11721 Nr. A.30
EuB-EP 1830; P6_TA-PROV(2008)0570
Drucksache 16/11819 Nr. A.27
EuB-EP 1835; P6_TA-PROV(2008)0582
Drucksache 16/11965 Nr. A.12
EuB-EP 1839; P6_TA-PROV(2008)0641
Drucksache 16/11965 Nr. A.13
EuB-EP 1840; P6_TA-PROV(2009)0642
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 16/11517 Nr. A.34
Ratsdokument 14906/08
Drucksache 16/11721 Nr. A.31
Ratsdokument 15980/08
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 16/11132 Nr. A.20
EuB-EP 1796; P6_TA-PROV(2008)0459
23060 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009
91, 1
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212. Sitzung
Berlin, Freitag, den 20. März 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11