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ID1621213000

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 20. März 2009

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/212 b) Antrag der Abgeordneten Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE: Manager der Fi- nanzbranche an den Kosten der Finanz- marktkrise beteiligen (Drucksache 16/10827) . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Industriepolitische Kehrtwende – Zukunftsfonds für Industrieinnovation und Beschäftigungssicherung (Drucksache 16/12294) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22955 B 22955 C 22956 A 22957 B 22959 A 22960 C 22963 B 22964 C 22965 D 22967 A 22968 C 22969 C Deutscher B Stenografisch 212. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 31: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Fi- nanzmarktes (Finanzmarktstabilisie- rungsergänzungsgesetz – FMStErgG) (Drucksachen 16/12100, 16/12316, 16/12343) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergän- zungsgesetz – FMStErgG) (Drucksachen 16/12224, 16/12316, 16/12343) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H u t z l ( i Z A B r L f g ( 22955 A 22955 B Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. undestag er Bericht ung 20. März 2009 t : ermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion der FDP: Notleidenden Un- ernehmen Sanierungschancen durch effi- ientere Gestaltung der gesetzlichen Rege- ungen im Insolvenzplanverfahren geben Drucksache 16/12285) . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 8: ntrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. arbara Höll, Dr. Dagmar Enkelmann, weite- er Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Sicherheit und Zukunft – Initiative ür ein sozial gerechtes Antikrisenpro- ramm Drucksache 16/12292) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22955 D 22955 D Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . 22970 A 22970 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Drucksache 16/12274) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung des Wasserrechts (Drucksache 16/12275) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (Drucksache 16/12276) . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt – RGU) (Drucksache 16/12277) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- ten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verfahren verein- fachen, Bürger entlasten, Rechtssicherheit schaffen – Notwendige Bedingungen für die Sinnhaftigkeit eines Projekts „Umwelt- gesetzbuch“ (Drucksachen 16/9113, 16/10393) . . . . . . . . . Sigmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . M J S D A U E J A T a b i Z B s t D r F d ( K P D A I 22971 D 22973 D, 22976 B 22974 C, 22980 D 22977 A 22977 A 22977 B 22977 B 22977 C 22977 D 22983 A 22984 D 22985 D ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . osef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . lrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . ens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . agesordnungspunkt 33: ) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Erhöhung der Re- gelaltersrente auf 67 zurücknehmen (Drucksache 16/12295) . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kurs halten bei der Erwerbsintegration von älteren Beschäftigten – Teilrenten erleichtern (Drucksachen 16/9748, 16/11501) . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 10: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu dem An- rag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, r. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weite- er Abgeordneter und der Fraktion der FDP: lexibler Eintritt in die Rente bei Wegfall er Zuverdienstgrenzen Drucksachen 16/8542, 16/12311) . . . . . . . . . laus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22987 A 22987 B 22987 C 22989 C 22991 B 22992 A 22993 B 22994 A 22995 B 22996 D 22996 D 22997 A 22997 A 22998 C 22999 B 23001 C 23003 B 23003 D 23004 D 23005 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 III Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ange- messenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) (Drucksache 16/12278) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Exzesse bei Ma- nagergehältern verhindern (Drucksache 16/12112) . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Steuerabzug bei Ma- nager-Abfindungen begrenzen – zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE: Begrenzung der Manager- vergütung fördern (Drucksachen 16/7530, 16/7743, 16/8994) Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . T Z d Z s ( T a b D H R Z Z d G u r ( T B s V o M w F d G l ( D 23006 C 23007 D 23008 A 23008 D 23009 C 23010 B 23012 A 23012 C 23013 D 23014 A 23014 A 23014 B 23016 A 23017 C 23019 A 23019 D 23020 D 23022 A 23023 B 23025 A agesordnungspunkt 35: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines weiten Gesetzes zur Änderung des Tier- chutzgesetzes Drucksachen 16/7413, 16/12300) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 36: ) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Un- ternehmen (Korruptionsregister-Gesetz) (Drucksachen 16/9780, 16/11312) . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ute Koczy, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Korruptionsbekämpfung bei Hermes- bürgschaften (Drucksache 16/11211) . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 11: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Änderung des Lebensmittel- nd Futtermittelgesetzbuches sowie ande- er Vorschriften Drucksachen 16/8100, 16/12315) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 37: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Ernährung, Landwirtschaft und erbraucherschutz zu dem Antrag der Abge- rdneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans- ichael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DP: Zulassung von gentechnisch verän- erten Organismen auf wissenschaftliche rundlage stellen – Agrarischen Vered- ungsstandort Deutschland sichern Drucksachen 16/8929, 16/11165) . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . 23026 A 23026 C 23026 C 23026 D 23028 C 23029 C 23029 D 23030 C 23032 B 23032 C 23033 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 Tagesordnungspunkt 38: Bericht des Ausschusses für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinderrechte in Deutschland vor- behaltlos umsetzen – Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückneh- men – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Diana Golze, Jörn Wunderlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinder- rechtskonvention und eine – hiervon unabhängige – effektive Umsetzung der Kinderrechte im Asyl- und Aufenthalts- recht (Drucksachen 16/1064, 16/8885, 16/12266) Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Thomas Mahlberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) (Tagesordnungspunkt 31 a) . . . . . Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) (Tagesordnungspunkt 31 a) . . . . A E D S L A u m n F g p A E D m n F g p A Z d d p D D H D U A Z – – ( G D A Z d d c o 23034 D 23035 A 23036 A 23036 C 23037 B 23038 C 23039 C 23041 A 23042 A 23042 B nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Lale Akgün, Hilde Mattheis, Ottmar chreiner, Andreas Steppuhn, Rüdiger Veit, othar Mark, Renate Gradistanac, René Röspel, ngelika Graf (Rosenheim), Wolfgang Gunkel nd Christian Kleiminger (alle SPD) zur na- entlichen Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des inanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungser- änzungsgesetz – FMStErgG) (Tagesordnungs- unkt 31 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) zur na- entlichen Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des inanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungser- änzungsgesetz – FMStErgG) (Tagesordnungs- unkt 31 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än- erung des Tierschutzgesetzes (Tagesordnungs- unkt 35) r. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: des Entwurfs eines Gesetzes zur Einrich- tung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz) des Antrags: Korruptionsbekämpfung bei Hermesbürgschaften Tagesordnungspunkt 36 a und b) udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung es Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbu- hes sowie anderer Vorschriften (Zusatztages- rdnungspunkt 11) 23042 C 23043 A 23043 B 23044 D 23046 B 23046 C 23047 C 23048 A 23049 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 V Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Zulas- sung von gentechnisch veränderten Organis- men auf wissenschaftliche Grundlage stellen – Agrarischen Veredlungsstandort Deutschland sichern (Tagesordnungspunkt 37) Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Berichts zu den Anträgen: – Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umsetzen – Erklärung zur UN-Kinderrechts- konvention zurücknehmen – Für die Rücknahme der Vorbehaltserklä- rung zur UN-Kinderrechtskonvention und eine – hiervon unabhängige – effektive Umsetzung der Kinderrechte im Asyl- und Aufenthaltsrecht (Tagesordnungspunkt 38) Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23049 C 23051 A 23051 D 23052 B 23053 B 23054 A 23055 B 23056 A 23057 C 23058 B 23059 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 22955 (A) ) (B) ) 212. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    1) Anlage 10 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23041 (A) ) (B) ) sammlung des EuroparatesKossendey, Thomas CDU/CSU 20.03.2009 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- Klug, Astrid SPD 20.03.2009 Korte, Jan DIE LINKE 20.03.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 20.03.2009 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.03.2009 Bär, Dorothee CDU/CSU 20.03.2009 Brase, Willi SPD 20.03.2009 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 20.03.2009 Burchardt, Ulla SPD 20.03.2009 Burkert, Martin SPD 20.03.2009 Dr. Dressel, Carl- Christian SPD 20.03.2009 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 20.03.2009 Freitag, Dagmar SPD 20.03.2009 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 20.03.2009 Glos, Michael CDU/CSU 20.03.2009 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.03.2009 Granold, Ute CDU/CSU 20.03.2009 Dr. Hemker, Reinhold SPD 20.03.2009 Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.03.2009 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 20.03.2009 Hinz (Essen), Petra SPD 20.03.2009 Hirsch, Cornelia DIE LINKE 20.03.2009 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.03.2009 Dr. h. c. Kastner, Susanne SPD 20.03.2009 Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 20.03.2009* K K L L L L L D D R R R R D S S D S S D T W W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten ramme, Anette SPD 20.03.2009 unert, Katrin DIE LINKE 20.03.2009 afontaine, Oskar DIE LINKE 20.03.2009 aurischk, Sibylle FDP 20.03.2009 ehn, Waltraud SPD 20.03.2009 intner, Eduard CDU/CSU 20.03.2009* ips, Patricia CDU/CSU 20.03.2009 r. Merkel, Angela CDU/CSU 20.03.2009* r. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 20.03.2009 achel, Thomas CDU/CSU 20.03.2009 auen, Peter CDU/CSU 20.03.2009 eichel, Maik SPD 20.03.2009 oth (Heringen), Michael SPD 20.03.2009 r. Scheuer, Andreas CDU/CSU 20.03.2009 chily, Otto SPD 20.03.2009 chirmbeck, Georg CDU/CSU 20.03.2009 r. Schmidt, Frank SPD 20.03.2009 ebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 20.03.2009 egner, Kurt CDU/CSU 20.03.2009 r. Stinner, Rainer FDP 20.03.2009 auss, Jörg SPD 20.03.2009 ächter, Gerhard CDU/CSU 20.03.2009 olff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 20.03.2009 immermann, Sabine DIE LINKE 20.03.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 23042 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 (A) ) (B) ) Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisie- rungsergänzungsgesetz – FMStErgG) (Tages- ordnungspunkt 31 a) Dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz kann ich nicht zustimmen, da meines Erachtens der rich- tige Weg für die Lösung der Problematik der Hypo Real Estate, HRE, und vergleichbarer Fälle die gesetzliche Einführung eines eingeschränkten Insolvenzverfahrens wäre. Dieses würde systemrelevante Unternehmen des Finanzsektors, die ohne staatliche Unterstützungsmaß- nahmen faktisch insolvent wären, unter eine staatliche Restrukturierungsverwaltung der Finanzmarktmarktsta- bilisierungsanstalt stellen. Ein entsprechender ausformu- lierter Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft vorgelegt, aber leider in der Großen Koalition verworfen. Die Lösung über eine Enteignung ist der falsche Weg. Zum einen weil es aufgrund der faktischen Insolvenz der HRE wirtschaftlich nichts mehr zu enteignen gibt und den Aktionären der HRE – zum Beispiel Herrn Flowers – eine Position eingeräumt wird, die ihnen gar nicht mehr gebührt. Zum anderen werden mit der Ein- führung eines Enteignungsverfahrens für ein ganzes Großunternehmen Ängste provoziert, die geeignet sind, dem Wirtschaftsstandort Deutschland insbesondere in- ternational zu schaden. Bemerkenswert ist ja, dass die Linke dieses Enteignungsverfahren auch deshalb be- grüßt, weil sie in Zukunft dessen Anwendungsbereich auf andere Wirtschaftszweige erweitern will. Der von der Bundesregierung immer wieder ange- führte Zeitdruck, der andere Lösungsmöglichkeiten als ein Enteignungsverfahren, etwa das oben näher geschil- derte Restrukturierungsverfahren, verhindere, ist selbst geschaffen. Die Probleme der HRE sind seit vielen Mo- naten bekannt, und es war auch bekannt, dass zum 31. März Quartalszahlen vorgelegt werden müssen. Es wäre genug Zeit gewesen, andere, grundsätzlichere und marktwirtschaftlichere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, wenn man sie ernsthaft gewollt hätte. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wies- loch) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarkt- stabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) (Tagesordnungspunkt 31 a) In der Ergebnisliste zur heutigen zweiten namentli- chen Abstimmung (Finanzmarktstabilisierungsergän- zungsgesetz – Gesamt) ist mein Name unter „Nein“ auf- geführt. Mein Votum lautet: „Ja“. A O m d b Z t s g h w E s d K m w S e V e ü s d Z g d a e n u M F E d h (C (D nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lale Akgün, Hilde Mattheis, Ottmar Schreiner, Andreas Steppuhn, Rüdiger Veit, Lothar Mark, Renate Gradistanac, René Röspel, Angelika Graf (Rosenheim), Wolfgang Gunkel und Christian Kleiminger (alle SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) (Tagesordnungspunkt 31 a) Die Bundesregierung und das Parlament haben im ktober 2008 sehr weit reichende Mittel und Instru- ente zur Stabilisierung der Finanzmärkte (500-Milliar- en-Euro-Programm) beschlossen. Der Finanzmarktsta- ilisierungsfonds hat bisher den Finanzmarkt vor dem usammenbruch bewahren können. Um dies auch künf- ig leisten zu können, muss er mit einem Ergänzungsge- etz nachgebessert werden. Die Lage auf den Finanzmärkten hat sich in den ver- angenen Wochen erneut verschärft. Die Bankenkrise at sich zu einer akuten Krise des Finanzsystems ausge- eitet. Die dramatische aktuelle Lage hat überall in uropa staatliche Interventionen zum kurzfristigen Kri- enmanagement erforderlich gemacht. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner stimmen iesem Gesetz als einem weiteren wichtigen Schritt zur risenbekämpfung zu. Diese neue Maßnahme im Zuge des Krisenmanage- ents muss als alternativlos angesehen werden, auch enn klar ist, dass es massiv heutige und zukünftige teuerzahler belastet. Somit stehen wir erneut und nun ndgültig vor der grundlegenden Frage nach einer fairen erteilung der Lasten der Krise und der Sicherstellung iner gerechten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Es ist zu befürchten, dass der Staat bald nicht mehr ber ausreichende Mittel zur Aufrechterhaltung der wirt- chaftlichen und staatlichen Ordnung verfügt – es sei enn, er greift zu Zwangsmaßnahmen, Verstaatlichung, wangsanleihen, Enteignungen. Deshalb müssen nun auch diejenigen zur Bewälti- ung der Lasten der Krise einen eigenen Beitrag leisten, ie maßgeblich für diese Krise verantwortlich sind bzw. uch diejenigen, die es sich – auch aufgrund der Steuer- ntlastungen der letzten beiden Jahrzehnte – leisten kön- en. Wir meinen: Das ist eine Frage der Gerechtigkeit nd dient auch der Legitimierung unserer Sozialen arktwirtschaft. Deshalb fordern wir mit der Zustimmung zum inanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz auch die inleitung nötiger Schritte für eine Gegenfinanzierung er zu erwartenden zusätzlichen Kosten für den Bundes- aushalt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23043 (A) ) (B) ) Die Gegenfinanzierung muss auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit die Steuerentlastungen für Hochver- mögende aus der Vergangenheit revidieren. Sie muss sich auf folgende Maßnahmen konzentrieren: Die Wie- dereinführung der Vermögensteuer, die Einführung von Finanztransaktionsteuern (einer erweiterten Börsenum- satzsteuer, die es wiedereinzuführen gilt), eine höhere Erbschaftsteuer, die Revision der Abgeltungsteuer sowie die Verhinderung von Steuerflucht (Schließung der Steueroasen), rückstandsloser Steuervollzug und eine Neujustierung der Steuerprogression mit einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarkt- stabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) (Tagesordnungspunkt 31 a) Ich kann dem Rettungsübernahmegesetz, mit dem zeitweise Enteignungen zur Sicherung der Finanzmarkt- stabilität ermöglicht werden sollen, nicht zustimmen. Zwar ist es ebenso begrüßenswert wie überfällig, dass sich die Große Koalition bei der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die grundgesetzlich mögliche Enteignung besinnt, das Rettungsübernahme- gesetz dient jedoch erklärtermaßen einzig und allein dem Zweck, die Hypo Real Estate, HRE, vor dem Zusam- menbruch zu retten. Nachdem bereits rund 100 Milliar- den Euro an Geldern des Steuerzahlers für die HRE auf- gewendet wurden und dieses Finanzinstitut zugleich nur noch ein Bruchteil dessen wert ist, läuft die Enteignung auf eine weitere Sozialisierung bereits eingetretener Ver- luste hinaus. Mit dem letzten Mittel der Enteignung will die Bundesregierung im Kern kaschieren, dass ihre vo- rausgegangenen Maßnahmen aufgrund fehlender Ein- fluss- und Mitspracherechte, zu geringer Kontrolle und Transparenz weitgehend erfolglos blieben und die seit langem drohende Insolvenz der HRE nur hinauszöger- ten. Mit Enteignungen im Sinne des Allgemeinwohls, wie vom Grundgesetz gewollt, hat das nichts zu tun. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Ta- gesordnungspunkt 35) Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bun- desregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Lassen Sie es mich gleich zu Beginn zusammenfassend ausdrücken: Erstens. Diese Gesetzes- änderung ist ein großartiger Erfolg für den Tierschutz. Zweitens. Diese Gesetzesänderung bringt Produktionssi- c t u t I r r h v t v l d T e L z n m d W r f d U f b a w n t n e E w v z P n t S t s G r d r d g e c n g v r d (C (D herheit für die deutschen Landwirte. Auch wenn es kri- ische Stimmen zu diesem Gesetzentwurf gegeben hat nd gibt, sage ich: Die Gesetzesänderung ist ein bedeu- ender Fortschritt gegenüber der gegenwärtigen Praxis. ch werde Ihnen das begründen. Bereits im Koalitionsvertrag haben sich die Regie- ungsparteien darauf verständigt: „Mit einem praxisge- echten Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig ergestellte Stalleinrichtungen zur artgerechten Haltung on landwirtschaftlichen Nutztieren werden wir die Hal- ungsbedingungen grundlegend und nachhaltig weiter erbessern.“ Die Bundesländer haben uns in diesem An- iegen unterstützt. So hat der Bundesrat im Jahre 2006 ie Bundesregierung gebeten, „die Möglichkeiten des ierschutzgesetzes auszuschöpfen und schnellstmöglich in obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für egehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so ein- uführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur och auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serien- äßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in en Verkehr gebracht werden“. Wir, die Koalition aus CDU/CSU und SPD, haben ort gehalten. Mit der nun vorliegenden Gesetzesände- ung haben wir somit ein wichtiges im Koalitionsvertrag estgelegtes Tierschutzziel erreicht. Zudem haben wir ie Bitte der Bundesländer aufgegriffen und umgesetzt. nd so ganz nebenbei ist das ein deutlicher Beweis da- ür, dass wir unseren Wählerauftrag ernst nehmen und is zum Ende der Legislaturperiode unseren Regierungs- uftrag erfüllen. Oder anders formuliert: In der Koalition ird bis zur letzten Minute gearbeitet. Zum Gesetzentwurf im Einzelnen verweise ich auf ei- ige Kernaussagen: Wer ein Tier hält, betreut oder zu be- reuen hat, muss nach § 2 Tierschutzgesetz das Tier sei- er Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen rnähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. r darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Be- egung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder ermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Um u gewährleisten, dass genau diese haltungsbedingten robleme von vornherein ausgeschlossen werden kön- en, soll der Tierhalter beim Erwerb oder bei der Beur- eilung einer Haltungseinrichtung durch eine staatliche telle, die Haltungseinrichtungen prüft und zulässt, un- erstützt werden. Dies hilft nicht nur den Tieren, sondern chafft auch Sicherheit bei Tierhaltern. Daher sieht das esetz ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfah- en für Haltungseinrichtungen für Nutztiere vor, das für as Inverkehrbringen und das Verwenden solcher Ein- ichtungen Voraussetzung sein soll. Das Verfahren soll azu dienen, dass zukünftig nur noch auf Tiergerechtheit eprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stall- inrichtungen in Verkehr gebracht werden. Damit soll si- hergestellt werden, dass Nutztiere tierschutzkonform ur noch in zugelassenen Haltungseinrichtungen unter- ebracht werden. Gemäß einer Protokollerklärung im Ausschuss soll on der Ermächtigung zunächst jedoch nur für den Be- eich der Legehennenhaltung Gebrauch gemacht wer- en, das heißt: Für Legehennen dürfen demnach ab 2012 23044 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 (A) ) (B) ) nur noch geprüfte Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht werden. Das mag für manche nicht weit genug gehen, für andere wiederum ist es aber bereits zu viel des Gu- ten. Ich betrachte das Ganze vor allem als eine vertrau- ensbildende Maßnahme. Im Bereich der Legehennen kann sich das Prüf- und Zulassungsverfahren als echter Fortschritt für den Tierschutz in der Praxis bewähren. Zudem kann man die Zeit nutzen und schauen, an wel- chen Ecken unter Umständen Probleme auftreten und wo vielleicht akuter Handlungsbedarf besteht. Das gibt uns allen die Möglichkeit, die Erfahrungen zu nutzen und möglicherweise auch auf andere Nutztierarten auszudeh- nen. Ich habe da eine Vision. Wenn es uns gelingt, dieses Gesetz sachlich, ideologiefrei, zielorientiert und vor al- lem pragmatisch umzusetzen, dann werden uns in abseh- barer Zeit nicht nur die Tierschutzverbände, sondern auch die Hersteller von Stalleinrichtungen und vor allem auch die Landwirte bitten, das vorliegende Gesetz auf andere Bereiche auszuweiten. Stalleinrichtungen made in Germany stehen dann nicht nur für höchste technische Qualität, sondern auch für staatlich anerkanntes höchstes Niveau im Tierschutz. Das ist ein Standortvorteil, der monetär qualifizierbar ist. Und ich wage bereits heute den Ausblick: Auch bei der Tierhaltung im Freizeitbereich wird die Normung und Zertifizierung Einzug halten, sei es bei den Käfigen für Singvögel, sei es bei der Hobbytierhaltung in Holz- kästen und vielem mehr. In vielen Bereichen unseres Le- bens haben Normung und Zertifizierung Einzug gehal- ten. Das ist nicht immer schön und scheint manchmal lästig, es verursacht Aufwand und kostet manchmal auch Geld. Andererseits bringt Normung und Zertifizierung Sicherheit. Wenn ich auf dem Rummel in eine Achter- bahn einsteige, bin ich mir trotz dreifachem Überschlag sicher, dass ich da heil rauskomme, weil die Bahn vorher zertifiziert wurde. Und wenn ich im Baumarkt einen Hammer kaufe, will ich mir sicher sein, dass sich der Hammerkopf auch noch nach einem Schlag am Ham- merstiel befindet. Oder, wo es an Normung fehlt oder diese verpasst wurde, verzweifelt man schon bei der Su- che nach dem passenden Handyladegerät. Normung und Zertifizierung können erleichternd wirken, sie sind für alle gleich gestaltet, stets wiederholbar und letztendlich kostengünstig bzw. kostensparend, also auch aus Sicht des Verbrauchers wünschenswert. Wie heftig wurde seinerzeit gegen die Einführung der Deutschen Indus- trienorm, DIN, interveniert! Lange wurde der TÜV kritisiert, heute sind die deutschen Normungen uneinge- schränkt anerkannt. Das sind anerkannte Qualitätsstan- dards; andere Länder übernehmen unsere guten Erfah- rungen sehr gern. Mit Blick auf unseren Entwurf kann ich keine Be- nachteiligung im europäischen Wettbewerb für die deut- schen Hersteller erkennen. Denn sowohl Schweden als auch die Schweiz haben bereits gute Erfahrungen damit gemacht, ihre Haltungssysteme zertifizieren zu lassen. Es hat sich in der Praxis bewährt und trägt maßgeblich zu einer Verbesserung des Tierschutzes bei der Tierhal- tung bei. Zudem müssen Stalleinrichtungen aus Drittlän- dern, die auf dem deutschen Markt verkauft werden, die g m d g R m d t m d s g s V G m F t s Z d E c e G V d w z f e V Ü d s t T n c i d s d s H n b r s f L f f s K (C (D leichen Zulassungsvoraussetzungen erbringen wie hei- ische Produkte. Das heißt, auch diese Produkte müssen as Zulassungsverfahren durchlaufen und sich auf Tier- erechtheit prüfen lassen. Von einem bürokratischen Monster kann auch keine ede sein, ganz im Gegenteil: Vor allem für das Geneh- igungsverfahren und die anschließende Kontrolle bringt as Zertifizierungsverfahren große Vorteile und Erleich- erungen für alle Beteiligten. Das heißt aber auch, wir üssen mit beiden Augen darauf schauen, dass nicht nur as Gesetz, sondern auch die Verwaltungsvorschrift die- em Anspruch gerecht wird. Ich bin der festen Überzeu- ung, dass unsere Bundesministerin mit klarer politi- cher Vorgabe dafür sorgen wird, dass die erwaltungsvorschrift genauso schlank bleibt wie das esetz selbst. Es ist wichtig, das es sich eben nicht um eine turnus- äßige wiederkehrende Prüfung, vergleichbar mit der ahrzeugüberprüfung, handelt. Vielmehr werden Hal- ungseinrichtungen vor ihrem Inverkehrbringen einer taatlichen Prüfung unterzogen. Erhält die Anlage den ulassungsbescheid einmal, gilt dieser, und zwar bun- esweit – eine erhebliche Vereinfachung, wie ich finde. ine zentralisierte Funktionsprüfung mit möglichst glei- hen Anforderungen zur Genehmigung von Haltungs- inrichtungen bedeutet daher nichts anderes als eine leichbehandlung aller Wirtschaftsbeteiligten, Erzeuger, erbraucher und ebenso möglicher Wettbewerber, die an ie gleichen Voraussetzungen gebunden sind. Zudem erden Behörden und Wirtschaft entlastet, da die Ein- elfallprüfung der Übereinstimmung mit Tierschutzan- orderungen bei der Genehmigung von neuen Anlagen ntfallen kann. Mit anderen Worten: Dies ist eine klare ereinfachung und Verkürzung des Verfahrens. Auch die berwachung von tierschutzrelevanten Auflagen wird adurch wesentlich einfacher und unbürokratischer. Dieses Gesetz bringt nicht nur den Tierschutz voran, ondern nutzt auch den Herstellern von Haltungseinrich- ungen und den Tierhaltern selbst. Aber nicht nur für den ierschutz bedeutet der vorliegende Gesetzentwurf ei- en Fortschritt; auch für die Landwirte wird es zahlrei- he Verbesserungen geben, womit wieder einmal belegt st, dass sich der Verfassungsgrundsatz Tierschutz und ie Praxis, in diesem Fall die Landwirtschaft, nicht aus- chließen müssen. Im Gegenteil, es zeigt sich deutlich, ass die Interessen des Tierschutzes und der Landwirt- chaft, insbesondere der Tierhalter, durchaus Hand in and gehen können, sich ergänzen können und sich icht zwangsläufig konträr gegenüberstehen müssen. Ich in sicher, dass die Koalition mit dieser Gesetzesände- ung einen wichtigen Schritt vollzieht, Tierschutz umzu- etzen und anzuwenden. Insgesamt ist das ein guter Tag ür den Tierschutz und ein guter Tag für die deutsche andwirtschaft. Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Der heutige Tag er- üllt mich zugegebenermaßen mit einem gewissen Ge- ühl der Genugtuung. Nach einer heftigen und zum Teil ehr emotional geführten Diskussion erweist sich die oalition in der Tierschutzpolitik als handlungsfähig. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23045 (A) ) (B) ) Mein Mitgefühl gilt natürlich auch meinem Kollegen Holzenkamp, der auf der Internetseite der ISN für seine klare Position zum Tierschutz-TÜV als Witz der Woche gehandelt wurde. Wer die Historie dieses Gesetzes nachvollzieht, er- kennt, dass für die Sozialdemokraten heute eine zentrale Kernforderung der SPD zur Tierschutzpolitik umgesetzt wird. Auf unsere Initiative hin ist die Umsetzung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für serien- mäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den Koalitions- vertrag geschrieben worden. Unser Grundgesetz bein- haltet das Staatsziel „Tierschutz“. Ferner fordert das Tierschutzgesetz in § 1 unmissverständlich von jedem, aus der Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier heraus, Leiden zu verhindern und dessen Leben und Wohlbefin- den zu schützen. Es hat seit 2003 mehrere Beschlüsse des Bundesrates gegeben mit dem Ziel, Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen einzu- führen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Ur- teil vom Juli 1999 diesbezüglich Handlungsoptionen vorgegeben. So wird ausführlich begründet, dass die Grundbedürfnisse von Tieren nicht eingeschränkt wer- den dürfen. Das gilt für alle landwirtschaftlichen Nutz- tiere, immerhin circa 12 Millionen Rinder, 27 Millionen Schweine und etwa 36 Millionen Legehennen, die ge- genwärtig in Deutschland gehalten werden. Das Bundes- verfassungsgericht fordert in seinem oben zitierten Ur- teil eine Rechtsgüterabwägung, die Schaffung eines Ausgleiches zwischen den rechtlich geschützten Interes- sen der Tierhalter und den Belangen des Tierschutzes. Die Grundbedürfnisse von Legehennen sind beispiels- weise das Schlafen, die Nahrungs- und Flüssigkeitsauf- nahme oder das Sitzen auf erhöhten Stangen. Diese zwingend zu berücksichtigenden Maßgaben sind Gegen- stand der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. So wurden bewusst nicht nur die Abmessungen für Liege- flächen, Sitzstangen oder Nester festgelegt, sondern auch deren Funktionalität beschrieben. Dementspre- chend müssen Legehennen ungestört ruhen oder picken, scharren und staubbaden können. Schweine müssen ih- rem Erkundungsverhalten nachkommen können; dazu brauchen sie bewegliches, veränderbares Beschäfti- gungsmaterial. Nicht tiergerecht ausgestaltete Haltungssysteme kön- nen zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Wir Tierärzte bezeichnen das als Technophatien. Die recht- lich vorgegebene und notwendige Funktionalität einer Haltungseinrichtung kann nur durch Beobachtung des Verhaltens der Tiere in dem jeweiligen System überprüft werden. Es liegt auf der Hand, dass die vor Ort für Tier- schutzkontrollen zuständigen Behörden – bundesweit sind es weit über 400 – eine solche Funktionalitätsprü- fung nur schwer leisten können. Insbesondere vor dem Hintergrund der Neuerrichtung von Haltungseinrichtun- gen ist es problematisch, eine objektive Bewertung ab- zugeben. Hier kann ein Prüf- und Zulassungsverfahren Abhilfe schaffen und den Nutzern von Tierhaltungsanlagen sehr hohe Rechtssicherheit bei der Errichtung und beim Be- t Z F o p l S u b g u g P d f r G F F H j u F V s l t A s n s r T D d b L n d g b h n f d f H i i v B n e B n (C (D rieb der Anlage gewähren. Ein bundesweites Prüf- und ulassungsverfahren bedeutet: Eine Stelle, das heißt eine orschungseinrichtung auf Bundes- oder Länderebene der die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft, DLG, rüft und bewertet ein Haltungssystem auf der Grund- age vorher festgelegter Kriterien. Dabei bezieht sie den achverstand aus Wissenschaft, Wirtschaft, Tierschutz nd Landwirtschaft mit ein. Danach erteilt eine zentrale ehördliche Einrichtung einen Zulassungsbescheid. Vor- esehen dafür ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft nd Ernährung, BLE. Erfahrungen aus der Schweiz bele- en, dass eine Verbesserung der Anlagen im Rahmen des rüfverfahrens zu konkurrenzfähigeren Produkten und amit auch zu besseren Marktchancen für die Hersteller ührt. Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt anfügen. Ge- ade die Wirtschaftsbeteiligten fordern immer wieder leichbehandlung durch die Behörden. Wie kann dieser orderung besser Rechnung getragen werden als in orm einer einheitlichen Prüfung der Funktionalität von altungssystemen nach gemeinsam festgelegten und ob- ektiven Kriterien? Genau dies kann und soll ein Prüf- nd Zulassungsverfahren leisten. Die Wirtschaftsbeteiligten, der Bauernverband, die DP und besonders der Kollege Goldmann haben im orfeld der Beratungen Stimmung gegen ein obligatori- ches Prüf- und Zulassungsverfahren gemacht. Der Kol- ege Goldmann spricht sogar von dem neuen Bürokra- iemonster Tierschutz-TÜV. Das Gegenteil ist der Fall: uch im Tierschutz regelt sich nicht alles von alleine – onst wäre ja eine Tierschutz-Nutztierhaltungsverord- ung überflüssig. Es will mir nicht in den Sinn: Für un- er geliebtes Auto gibt es den TÜV als zentrale Prüfein- ichtung zur Erteilung der Betriebserlaubnis. Aber bei ierhaltungseinrichtungen soll das nicht möglich sein? ie Vorteile liegen auf der Hand: für den Tierschutz, für ie Anlagenhersteller, für die Landwirte und für den Ver- raucher. Vielleicht fehlt es an Aufklärung, denn in anderen ändern funktioniert ein solches Verfahren. Schauen Sie ach Schweden und in die Schweiz. Ich begrüße es aus- rücklich, dass sich die vorliegende Ermächtigungs- rundlage nicht auf Haltungssysteme für Legehennen eschränkt. Für keines der nach der Tierschutz-Nutztier- altungsverordnung zulässigen Haltungssysteme kann ach meiner Ansicht kurz- bis mittelfristig auf eine Prü- ung der Funktionalität verzichtet werden. Dies gilt für ie Kleingruppenhaltung von Legehennen genauso wie ür die Abferkelsysteme im Sauenstall oder für andere altungssysteme – beispielsweise für Kaninchen. Das st gelebter Tierschutz in der Landwirtschaft! Daher ist die gegenwärtige Haltung der Bundesländer, hre Zustimmung zu den notwendigen Verordnungen on der Klage des Landes Rheinland-Pfalz vor dem undesverfassungsgericht abhängig zu machen, nicht achvollziehbar. Dieses Verfahren wird von der SPD ntschieden zurückgewiesen. Ich erwarte, dass nun die undesregierung die erforderlichen Verordnungen zügig och in dieser Legislaturperiode vorlegt. 23046 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 (A) ) (B) ) Ich nehme die Sorgen und Bedenken der Hersteller und Tierhalter ernst. Eine bundesweite Arbeitsgruppe unter Leitung der Landestierärztin aus Mecklenburg- Vorpommern, Frau Dr. Dayen, hat in Abstimmung mit den Bundesländern NRW und Niedersachsen für den Be- reich der Hennenhaltung einen vorbildlichen Verfahrens- katalog für ein obligatorisches Prüf- und Zulassungssys- tem für Legehennen erarbeitet. Beteiligt waren bei der Ausarbeitung auch Vertreter der Hersteller, die Tierhalter und Tierschützer, die Wissenschaftler und Behörden. Es ist eine pragmatische Regelung gefunden worden, die aussagekräftig, umsetzbar und finanzierbar ist. An dieser Stelle sei ausdrücklich allen am Diskussionsprozess Be- teiligten gedankt – insbesondere Frau Dr. Dayen und den Vertretern der Tierschutzverbände. Was bei den Legehennen gut funktionieren wird, muss im Interesse des Tierschutzes auch auf Haltungs- systeme für andere Tierarten übertragen werden. Dafür muss die Tierschutzforschung in Deutschland gestärkt werden. Ein nationales Forschungszentrum zum Tier- schutz kann hier einen bedeutenden Beitrag zur Ver- besserung der Haltungsbedingungen unserer Nutztiere leisten. Einen Ansatzpunkt dafür bietet etwa der For- schungsverbund der Bundesforschung in Mariensee mit der Tierärztlichen Hochschule in Hannover. Auch die weitere Vernetzung mit anderen universitären Einrich- tungen ist von zentraler Bedeutung. Im Forschungsrahmenplan der EU bildet der Tier- schutz einen Schwerpunkt der Agrarforschung. Wir soll- ten die Chancen nutzen, die die finanzielle Unterstüt- zung der EU bietet, um die für die Ausgestaltung des Systems notwendigen Tierschutzindikatoren zu entwi- ckeln. Es ist das politische Ziel der SPD, das deutsche Prüf- und Zulassungsverfahren in Abstimmungen mit den anderen Mitgliedstaaten EU-weit zu etablieren. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat wesentliche Vorschläge zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus tiergerechter Haltung gemacht. Diese gilt es nun umzusetzen, damit sich der Mehrwert Tierschutz bezahlt macht und der Ver- braucher über mehr Tierschutz mitentscheiden kann. Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz. Hans-Michael Goldmann (FDP): Vor knapp vier Jahren haben Sie in Ihre Koalitionsvereinbarung hinein- geschrieben, „wir sind edel und gut, wir machen einen Tierschutz-TÜV“. Zehn Wochen vor Ende der parlamen- tarischen Arbeit beschließen Sie einen Tierschutz-TÜV, dessen zentraler Baustein einen Teilbereich der Geflü- gelwirtschaft betrifft und der dann, Sie sind ja unheim- lich schnell, 2012 in Kraft tritt. Das ist Mogelpackung pur, das ist noch nicht einmal „versprochen und gehal- ten“, das ist gar nichts und schon gar nicht Tierschutz. Schon länger, aber jetzt verschärft, produziert die Große Koalition Stückwerk, das gilt sowohl für das Zweite Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes als auch für das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz, über das wir im Anschluss beraten. Der Tierschutz-TÜV bringt nichts zum Schutz der Tiere, entmündigt die tüchtigen Landwirte, schafft einen riesigen Bürokratieaufwand und verursacht Kosten zum N W b T t L b e h t H s e s Z v q B s s h f g v w T S B a f tu h g U a u s Z g d d g S s b k w s r t e (C (D achteil unserer Bauern und ihrer Konkurrenzfähigkeit. ir wollen Tierhaltung in Deutschland, Sie hingegen etreiben die Vernichtung von Tierhaltung. Fazit: Der ierschutz-TÜV taugt nichts. Der Tierschutz-TÜV schafft erstens riesigen bürokra- ischen Aufwand und Wettbewerbsnachteile für die andwirte, bringt zweitens keinerlei verbessertes Wohl- efinden für die Tiere und entmündigt drittens den Bau- rn, der sich schon jetzt an hohe Tierschutzstandards ält, wie zum Beispiel die Beachtung der Schweinehal- ungshygieneverordnung und die Produktion nach QS. err Kollege Bleser, es tut mir leid, das sagen zu müs- en, Sie sind doch sonst der große Befürworter des bäu- rlichen Familienbetriebes, aber Ihr Tierschutz-TÜV chadet gerade diesen Betrieben. Liebe Frau Ministerin Aigner, so langsam wird es eit, dass Sie die Situation der Tierhalter in Deutschland erinnerlichen. Auch Sie sollten wie die FDP konse- uent für Eins-zu-Eins-Umsetzungen sein und echten ürokratieabbau betreiben. Ihre Mogelpackung Tier- chutz- TÜV bedeutet Wettbewerbsverzerrung für un- ere Landwirte. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die Linke ält ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren ür Ställe, Anlagen und Einrichtungen, in denen Tiere ehalten werden, für überfällig. Vermutlich denken iele, dass das längst so geregelt ist. Und es gibt nun irklich sinnlosere Regelungen als zur Sicherung des ierschutzes, der ja Verfassungsrang hat, auch in den tällen und Anlagen. Die entsprechende Forderung des undesrates ist nur folgerichtig. Und es sollte eigentlich uch klar sein, dass dieser sogenannte Tierschutz-TÜV ür alle Nutztierhaltungen gelten muss. Ziel muss es sein, in der Nutztierhaltung die Hal- ngsbedingungen zu verbessern, die Rechtssicherheit erzustellen – einschließlich fairer Wettbewerbsbedingun- en – und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. nsere Grundposition ist klar und eindeutig: Haltungs- nlagen müssen sich an die Tiere anpassen und nicht mgedreht. Bei Legehennen und Mastschweinen sind die Fort- chritte diesbezüglich übersichtlich, aber immerhin. Bei uchtsauen, Puten, Mastkaninchen und Masthühnern ibt es anerkannten Handlungsbedarf. Der Tierschutz-TÜV ist auch deshalb sinnvoll, weil ie bisher geltenden tierschutzrechtlichen Vorgaben le- iglich die Festlegung von Mindestmaßen regeln. Da- egen spielen Anforderungen an die Funktionalität der tälle und Stallanlagen zur Anpassung an tierartspezifi- ches Verhalten oder zur Sicherung der Tiergesundheit isher praktisch keine Rolle. Freiwillige Prüfverfahren önnen den von einer gesellschaftlichen Mehrheit ge- ollten Verbesserungen im Tierschutz bei landwirt- chaftlichen Nutztieren kaum Rechnung tragen, erst echt nicht, weil der ökonomische Druck auf die Be- riebe schon jetzt oft erheblich ist. Mehrkosten für die reinen Verfahren sind vermutlich her übersichtlich und sollten sowieso von den Anla- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23047 (A) ) (B) ) genanbietern getragen werden. Aber die nötige techni- sche Weiterentwicklung könnte die Anlagen schon ver- teuern. Das heißt aber gleichzeitig, dass den Betrieben auch bei der Umsetzung der gesellschaftlichen Forde- rung nach mehr Tierschutz Unterstützung gegeben wer- den muss, wo nötig. Nicht kostendeckende Erzeuger- preise schränken eben auch die Spielräume für den einen oder anderen Betrieb für sehr sinnvolle Investitionen ein. Niedrige Lebensmittelpreise haben damit auch was zu tun – aber hier schränkt die zunehmende Armutsent- wicklung in unserem Land auch die Spielräume vieler Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Alles hängt eben oft mit allem zusammen. Die Linke unterstützt jedenfalls die Einführung von obligatorischen Prüf- und Zulas- sungsverfahren. Trotzdem werden wir uns beim vorliegenden Ge- setzesentwurf enthalten, und zwar aus sechs wesentli- chen Gründen: Erstens. Der Gesetzentwurf erklärt nicht explizit, für welche Nutztierarten ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Haltungseinrichtungen durch- geführt werden soll. Doch warum sollen serienmäßig hergestellte Stallanlagen für Legehennen zukünftig ge- prüft und zugelassen werden, die für Puten oder Rinder aber nicht? Zweitens. Der Gesetzentwurf berücksichtigt nur die Haltungssysteme für Nutztiere. Aber auch im Heimtier- bereich und in Schlachthöfen gibt es Regelungsbedarf. Drittens. Es fehlt ein obligatorisches Prüf- und Zulas- sungsverfahren für serienmäßig hergestellte Betäubungs- geräte und -anlagen zur Verwendung beim Schlachten. Hier ist lediglich von einer allgemeinen oder Bauart- zulassung die Rede. Das reicht aber nicht. Viertens. Es fehlt ein obligatorisches Prüf- und Zulas- sungsverfahren für serienmäßige Transportbehältnisse für Nutztiere. Immerhin werden jährlich 360 Millionen Nutztiere transportiert. Fünftens. Es fehlt die Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des Prüfverfahrens. Das sollte aus un- serer Sicht bundeseinheitlich durch eine Bundesoberbe- hörde, bundesunmittelbare Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Und es fehlen beratende Kommissionen für die Prüf- und Zulas- sungsstelle. Sechstens. Es fehlt die Trennung von Prüf- und Zulas- sungsverfahren. Mit dieser Trennung könnten Interes- senskonflikte beispielsweise zwischen Produzenten, Tierhaltern und Tierschützern gelöst werden. Aber entscheidend für die Wirksamkeit des Gesetzes werden ohnehin die noch nicht vorliegenden Zulas- sungskriterien sein! Wir können also noch viele span- nende Diskussionen erwarten, bis wir wissen, ob uns die heute zur Abstimmung stehende Gesetzesinitiative wirk- lich voranbringt. Aber es ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung! Immerhin! Darüber ist man beim jet- zigen Zustand der Koalition und der Regierung ja schon fast froh! G f p u n d T s T u s t K r t M e b w w P G s w T g z U v d T b l L s d d v s w B g d g t P ü l d n H d i z s g (C (D Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Wir Grünen begrüßen jeden Fortschritt, der ür den Tierschutz erreicht wird, also begrüßen wir auch rinzipiell die Einführung eines obligatorischen Prüf- nd Zulassungsverfahrens für Haltungssysteme soge- annter landwirtschaftlicher Nutztiere. Es ist gut, dass urch diesen Tierschutz-TÜV serienmäßig hergestellte ierhaltungssysteme künftig darauf überprüft werden ollen, ob sie wenigstens den Mindestanforderungen des ierschutzes gerecht werden. Ein obligatorisches Prüf- nd Zulassungsverfahren könnte einen großen Fort- chritt im Bereich der Nutztierhaltung bringen. Ich be- one jedoch: „könnte“. Denn entscheidend sind hier die riterien des Prüfverfahrens. Es dürfen nur solche Ein- ichtungen den Stempel „tiergerecht“ bekommen, die es atsächlich sind. Ansonsten bekommen wir eine große ogelpackung. Unbedingt notwendig ist daher, dass ine unabhängige und nicht von wirtschaftlichen Lob- yinteressen geleitete Behörde das Prüfverfahren nach issenschaftlichen Standards durchführt. Vermieden erden muss, dass, wie beim bisherigen freiwilligen rüfverfahren der DLG, Deutsche Landwirtschaftliche esellschaft, vor allem der Gebrauchswert der Haltungs- ysteme – wie Funktionalität oder Haltbarkeit, also die irtschaftlichen Interessen der Tierhalter – und nicht der ierschutz im Vordergrund der Prüfung steht. Um zu gewährleisten, dass der Tierschutz eine wichti- ere Rolle spielt, haben wir in unserem Änderungsantrag um Beispiel die Einberufung einer Kommission zur nterstützung der Behörde beim Prüf- und Zulassungs- erfahren gefordert, die so zusammengesetzt sein muss, ass auch Mitglieder in ihr sitzen, die von anerkannten ierschutzorganisationen entsandt werden. Leider ha- en CDU/CSU, SPD und FDP unseren Antrag abge- ehnt. Im Gegensatz zu Versprechungen des ehemaligen andwirtschaftsministers Horst Seehofer an die Tier- chutzorganisationen sieht der jetzige Gesetzesentwurf er Bundesregierung nämlich leider keine Beteiligung er Tierschutzorganisationen am Prüf- und Zulassungs- erfahren vor. Allerdings ist die Beteiligung von Tier- chutzvertretern am Prüf- und Zulassungsprozess sehr ichtig. Nur dadurch kann verhindert werden, dass zum eispiel die sogenannte Kleingruppenhaltung im „aus- estalteten Käfig“ – eine euphemistische Wortkreation er Geflügelindustrie, die den Tieren kaum mehr Raum ibt als die konventionelle Käfighaltung – künftig als iergerecht zertifiziert werden kann. Außerdem stellen wir uns vehement dagegen, dass die rüfung auf juristische Personen des privaten Rechts bertragen werden kann. Dies eröffnet nämlich die Mög- ichkeit, dass Nutzerorganisationen damit betraut wer- en. Ich hoffe sehr, dass dies nicht ernsthaft Ihr Ansin- en ist. Warum fehlt außerdem ein Verbot nicht zugelassener altungseinrichtungen? Warum sehen Sie nicht vor, auch ie vor Einführung des Prüf- und Zulassungsverfahrens n Betrieb genommenen Haltungssysteme nachträglich u prüfen und Regelungen festzuschreiben, diese – wenn ie nicht den Kriterien entsprechen – mit einer Über- angsfrist umzustellen? 23048 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 (A) ) (B) ) Mein Resümee: Die Einführung eines Prüf- und Zu- lassungsverfahrens für Tierhaltungssysteme ist gut. Doch auf das wie kommt es an. Ihr Vorschlag hat große Mängel! Daher können wir diesem so nicht zustimmen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unter- nehmen (Korruptionsregister-Gesetz) – des Antrags: Korruptionsbekämpfung bei Hermesbürgschaften (Tagesordnungspunkt 36 a und b) Gudrun Kopp (FDP): Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt den Kampf gegen Korruption und Unzuver- lässigkeit von einzelnen Unternehmen, aber keine Sym- bolpolitik. Als solche entlarvt sich aber der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Allein schon in rechtsstaatlicher Hinsicht ist es über- aus heikel, Unternehmen bereits bei bloßem Verdacht auf Verfehlungen in ein Register über unzuverlässige Unternehmen – wie in dem vorliegenden Antrag ge- plant – aufzunehmen. Nach Vorstellungen von Bündnis 90/ Die Grünen soll bereits die Einleitung eines Strafverfah- rens gegen ein Unternehmen dafür ausreichen, ohne des- sen Ausgang abzuwarten. Diese Art der Vorverurteilung und Anprangerung lehnt die FDP als Rechtsstaatspartei ab. Ein fairer Wettbewerb kann ohne die Einhaltung von Gesetzen und Regeln nicht funktionieren – das wissen alle am Wirtschaftsleben Beteiligten sehr wohl. Korrup- tion und kriminelle Machenschaften im Wirtschaftsge- füge müssen zweifellos konsequent bekämpft werden – aber mit den geeigneten Mitteln. Ein „Korruptionsregis- ter“ klingt gut und ist öffentlichkeitswirksam zu verkau- fen. Dies ist allerdings schon der größte Nutzen, den sich Bündnis 90/Die Grünen von dieser Gesetzesinitiative versprechen können. Geeignete Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kor- ruption stehen bereits zur Verfügung. Die FDP hat schon 1997 mit ihrem damaligen Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig das „Gesetz zur Bekämpfung der Kor- ruption“ als Rechtsgrundlage einer effektiven Bekämp- fung der Missstände eingeführt. Dieses Gesetz hat sich bewährt. Wie bei allen Gesetzen ist die Verwaltung bei der Durchsetzung das wichtigste Instrument; eine gut or- ganisierte Behördenstruktur ist auch die beste Möglich- keit zur Beseitigung von Defiziten. Es gibt also keine Gesetzeslücke, wie hier suggeriert werden soll. Vielmehr würden mit einem Gesetz, wie es uns im Entwurf vorliegt, neue administrative Kosten und mehr Bürokratie durch neue Verwaltungsapparate anstatt effektiver Korruptionsbekämpfung entstehen. Die Kos- ten hätte am Ende wieder der Steuerzahler zu tragen. A A d w l w u z t d s t w u k B Z s d t m l d w b r G p r r K s l u b G s l w s k B b t b A s a h U d w d g (C (D uch neue Informationspflichten für die öffentlichen uftraggeber und die Unternehmen würden geschaffen, ie vielfach überflüssig sind und mehr Kosten und Auf- and als Nutzen bringen; vor allem, da sie auch die ehr- ichen Unternehmen betreffen. Es sollte nicht vergessen erden, dass die Mehrzahl der Unternehmen zuverlässig nd ohne Korruption arbeitet. Mit dem Bundeszentralregister und dem Gewerbe- entralregister bestehen bereits zwei einschlägige Regis- er, die beide gegen unzuverlässige Unternehmen und für ie Korruptionsbekämpfung gut einsetzbar sind. Das In- trumentarium ist also ausreichend vorhanden. Wenn es rotzdem zu Missständen kommt, sollte zuerst geprüft erden, wie die bestehenden Informationsquellen besser nd effektiver genutzt und vernetzt werden können. Für die Wirtschaft ist vor allem der Abbau von Büro- ratie entscheidend. Mit diesem Gesetz soll nun neue ürokratie durch ein weiteres Register entstehen. Das iel der Bekämpfung von Korruption und Unzuverläs- igkeit wird so leider nicht erreicht; ebenso wenig wie ie Förderung des gerade jetzt äußerst wichtigen Wachs- ums. Stattdessen entstehen auf staatlicher und unterneh- erischer Seite Kosten, die einer wirtschaftlichen Erho- ung Deutschlands zusätzlich abträglich sein werden. Inhaltlich ist vor allem anzumerken, dass hier unter em Deckmantel der Korruptionsbekämpfung diverse eitere Verfehlungen von Unternehmen und Ausschrei- ungsteilnehmern registriert werden sollen, die mit Kor- uption im engeren Sinne gar nichts zu tun haben. Im esetzentwurf der Grünen finden sich neben den Kern- unkten der Korruption (Bestechung und Vorteilsgewäh- ung sowie Bestechlichkeit und Vorteilsannahme) zahl- eiche weitere mögliche Verstöße aus den Bereichen des artellrechts, des Arbeitsrechts, des Insolvenzrechts und ogar des Wertpapierrechts. Diese Verstöße sind natür- ich nicht zu entschuldigen, aber sie sind allesamt durch nsere Rechtsordnung bereits sanktioniert und werden ei Straftaten auch registriert. Somit hätte das von den rünen geforderte nationale Korruptionsregister insge- amt eine Prangerwirkung und löste zugleich das eigent- iche Problem nicht. Wir Liberalen wollen geltendes Recht umsetzen, wir ollen aber keine überflüssigen neuen Gesetze und Vor- chriften – vor allem wollen wir keine zusätzliche Büro- ratie! Gegen diese Grundsätze verstößt auch der Antrag von ündnis 90/Die Grünen zur „Korruptionsbekämpfung ei Hermesbürgschaften“. Durch Informationsverpflich- ungen für Unternehmen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen ei Großprojekten, die Einrichtung eines unabhängigen ntikorruptionsbeauftragten, Eingriffe in Unternehmens- trukturen und weitere Maßnahmen, die in dem Antrag ufgeführt sind, werden neue bürokratische Hürden ochgezogen, die für alle – also auch ehrlich agierende – nternehmen erhebliche Mehrkosten verursachen wür- en. Insbesondere in der derzeitigen Wirtschaftskrise ären diese Maßnahmen konjunkturelles Gift. Die in em Entwurf geplanten rückwirkenden Projektprüfun- en und erhöhten Vertragsstrafen in den Deckungsver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23049 (A) ) (B) ) trägen würden vielfach unternehmerische Planungssi- cherheit gefährden und sind zudem rechtlich zweifelhaft. Die FDP lehnt aus diesen Gründen den Gesetzentwurf sowie den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Ein Korruptions- register, wie hier von den Grünen gefordert, ist keine schlechte Idee. Intransparenz fördert Korruption, und ein Register schafft Transparenz. Ein sprunghafter Rück- gang von Korruption lässt sich damit allerdings nicht herbeiführen. Dafür greift das Register zu kurz. Nur öf- fentliche Auftraggeber können es einsehen. Eine Ent- scheidung für das im Register aufgeführte Unternehmen ist zudem weiterhin möglich. Für Auserwählte schafft das Register also mehr Transparenz. Immerhin. Doch warum das Register auf so wenige Beteiligte beschränken? Besonders schädlich ist die Korruption der Politik durch die Wirtschaft. Bei Korruption innerhalb der Wirtschaft wird der Wettbewerb ausgehebelt. Bei der Korruption der Politik wird die Demokratie ausgehebelt. Das ist besonders besorgniserregend. Warum also nicht ein Korruptionsregister, das für die gesamte Öffentlichkeit einsehbar ist und in das auch Fälle der Korruption von Politik eingetragen werden? Dort könnte man beispielsweise die vielen Wechsel ehe- maliger Politiker in hoch bezahlte Jobs in der Wirtschaft festhalten. Man würde die Namen von Gerhard Schröder lesen, der sowohl bei der Investmentbank Rothschild als auch beim russischen Konzern Gasprom anheuerte. Wolfgang Clement würde man wiederfinden und erfah- ren, dass er neben seiner Tätigkeit bei RWE auch die Ci- tigroup berät. Die Liste ließe sich problemlos erweitern. Getan wäre es damit jedoch nicht. Korruption lebt auch davon, dass Gesetze nicht aus- geführt werden. Ein Beispiel: Ein Vollzugsbeamter hat einen Auftrag zur Steuereinziehung bei einem Unterneh- mer. Der weigert sich. Eine Kontopfändung bei der Bank des Unternehmers wird angekündigt. Am Morgen darauf sucht der Vollzugsbeamte den Amtsvorsteher auf. Dieser ist schon informiert. Er sagt dem Vollzugsbeamten: „Sie haben sich gestern wohl etwas ungeschickt verhalten, wie?“ So rasch lassen sich Fragen des Gesetzesvollzugs lösen. Nun ist das Verhalten des Vorstehers sicherlich ge- setzwidrig. Aber wie ein Verfahren gegen ihn einleiten? Der Hinweisgeber will als Zeuge nicht auftreten. Der Rechtsstaat aber braucht seine Aussage. Das weiß er. Aber er weiß auch, dass er sich Schikanen einhandelt und dass es mit seiner beruflichen Zukunft dann nicht mehr weit her ist. Korruption ist das Verhalten des Amtsvorstehers in einem rechtlichen Sinn nicht: Denn die Gegenleistung kommt nicht vom begünstigten Unternehmen, sondern von der Finanzverwaltung, indem der betreffende Be- amte keine Schikanen auszustehen hat. Die Aufgabe der Exekutive ist es, die vom Parlament beschlossenen Ge- setze auszuführen, das Recht durchzusetzen. d z A w a t d w k d b s a j v m z z w t B D t n w m h M s c N d d A v g E e t l B B W P c M (C (D Kann die Regierung ihre Energie darauf verwenden, as Recht gegen die wirtschaftliche Macht durchzuset- en – das ist die Frage! nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuches sowie anderer Vorschriften (Zu- satztagesordnungspunkt 11) Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU): Was lange ährt, wird endlich gut! Vor über einem Jahr standen wir n gleicher Stelle und haben über das Lebens- und Fut- ermittelgesetzbuch debattiert. Über ein Jahr hat es ge- auert, bis das Gesetz heute im Bundestag verabschiedet erden kann. Die Verzögerung erklärt sich mit den intensiven Dis- ussionen zum Thema Informantenschutz. Die Frage, ie sich uns stellte, war: Sind Mitarbeiter, die eine inner- etriebliche Straftat, zum Beispiel die Verarbeitung von ogenanntem Gammelfleisch, feststellen und melden, usreichend geschützt? Wir sind der Meinung, ja. Schon etzt gibt es klare Regeln und Grundsätze für den Schutz on Arbeitnehmern, die ein Fehlverhalten des Unterneh- ens zur Anzeige bringen wollen. Zu diesen Grundsät- en gehören aber auch Pflichten, die das Treueverhältnis wischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen. Des- egen kann dem vom Bundesarbeitsminister vorgeleg- en Vorschlag, die Informationsmöglichkeiten über das GB § 612 a zu erweitern, nicht zugestimmt werden. enn die Grenzen, ab wann das Fehlverhalten eines Un- ernehmens angezeigt werden darf, ohne vorher eine in- erbetriebliche Klärung herbeizuführen, wären damit so eit gesenkt, dass der Betriebsfriede in vielen Unterneh- en erheblich gestört würde. Ich weiß, wovon ich rede. Gerade im letzten Jahr atte ich in meinem Wahlkreis einen Fall, wo ehemalige itarbeiter ihr altes Unternehmen bei der Staatsanwalt- chaft bewusst denunziert hatten. Hintergrund: angebli- he Verarbeitung von Gammelfleisch. Das Ergebnis: ichts war dran an den Vorwürfen. Nur, der Schaden für as Unternehmen war enorm. Viele Arbeitsplätze stan- en zur Disposition. Wollen wir das? Es ist wichtig, dass rbeitnehmer die Möglichkeit haben, erhebliches Fehl- erhalten in ihrem Unternehmen zur Anzeige zu brin- en. Und dazu haben sie schon heute die Möglichkeit. inen Denunziantenschutz brauchen wir nicht. Ich finde s bedauerlich, dass dieses Thema über das LFGB disku- iert wurde. Da gehört es nicht hin. So wurden die wirk- ich wichtigen Neuerungen im LFGB deutlich verzögert. Denn die Änderungen sind ein weiterer wichtiger austein in der verbraucherschutzpolitischen Arbeit der undesregierung im Bereich der Lebensmittelsicherheit. as unter Minister Horst Seehofer mit dem 10-Punkte- lan und seiner Umsetzung zum Beispiel im Verbrau- herinformationsgesetz begonnen hat, wird nun unter inisterin Ilse Aigner fortgesetzt. Vor dem Hintergrund 23050 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 (A) ) (B) ) der sogenannten Gammelfleischfälle hat die Bundes- regierung, flankiert von den Ländern, erhebliche An- strengungen unternommen, um Verbraucher besser vor den schwarzen Schafen in der Lebensmittelbranche zu schützen. „Nur der Döner macht schöner“, sagt man ja bekanntlich. Wenn der Döner aber mit überlagertem, vergammeltem Fleisch gefüllt ist, dürfte es mit der Schönheit schnell vorbei sein. Jedes Kilo schlechtes Fleisch, das an einer Imbissbude der nichtsahnenden Kundschaft untergejubelt wird, ist ein Kilo zu viel. Bes- sere Kontrolle, bessere Informationen und härtere Stra- fen für die Täter, das sind die Leitgedanken in der Arbeit der Bundesregierung für eine verbesserte Lebensmittel- sicherheit. Erwähnt hatte ich bereits das Verbraucherinforma- tionsgesetz, das 2007 beschlossen wurde. Es ist ein Meilenstein im Verbraucherschutz. Dadurch haben die Verbraucher erstmalig einen gesetzlich festgelegten An- spruch auf behördliche Information bei Verstößen gegen das Lebens- und Futtermittelrecht. Im vergangenen Jahr wurden über die neue allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Überwachung lebensmittelrechtlicher Vorschrif- ten zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen in der Lebensmittelkontrolle umgesetzt. So gelten künftig bei- spielsweise das Vier-Augen-Prinzip bei der Kontrolle und die Rotation der Kontrolleure sowie ein länderüber- greifendes Qualitätsmanagement. Sie sehen, trotz der allzu bekannten Unkenrufe vor al- lem der grünen Opposition hat sich viel getan. Und mit dem jetzt von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebens- und Fut- termittelgesetzbuches werden wir die Barrieren für die schwarzen Schafe in der Lebensmittelbranche noch ein- mal hoch setzen. So gab es in der Vergangenheit Fälle, bei denen nicht sichere Lebensmittel zwar von Abneh- mern zurückgewiesen worden sind. Diese verschwanden dann nicht vom Markt, sondern vorerst wieder in den Lagern, um dann erneut einem anderen Abnehmer ange- boten zu werden. Das ging dann so lange, bis sich ein unaufmerksamer oder ebenso krimineller Abnehmer fand und die Lebensmittel in Verkehr brachte. Drei wesentliche Punkte des Gesetzentwurfes möchte ich noch einmal kurz vorstellen: Mit dem Gesetz werden wir Lebensmittelunterneh- mer künftig verpflichten, die Behörden zu informieren, wenn ihnen überlagerte Lebensmittel angeboten werden. Damit können wir dem Verschiebebahnhof für Gammel- fleisch sehr direkt begegnen. Zum besseren Risikomanagement bei länderübergrei- fenden Vorkommnissen wird der Bundesregierung die Möglichkeit eröffnet, einen Lagebericht auf Basis der Länderinformationen zu erstellen. Die daraus gewonne- nen Erkenntnisse können zur Umsetzung und Koordina- tion notwendiger rechtlicher Maßnahmen dienen. Als dritten Punkt möchte ich noch die Anhebung des Bußgeldrahmens bei fahrlässigen Verstößen nennen. Mit der Anhebung von 20 000 Euro auf 50 000 Euro haben die Behörden nun weitaus schärfe Sanktionsmöglichkei- t A m A f Z w t m E t r d h w w z n w s m d g l g v t e B f s F d T n l k w b f „ a w h b s d n F d n k u n d w (C (D en. Das Abschreckungsmoment steigt. Und wer seine ufgabe als Lebensmittelunternehmer nicht ernst nimmt, uss eben eine empfindliche Strafe hinnehmen. Ein weiterer, für unsere Tierhalter sehr wichtiger spekt im neuen LFGB ist die Wiederzulassung der Ver- ütterung von tierischen Fetten – auch wenn sich die ulassung auf die Verfütterung tierischer Fette an Nicht- iederkäuer beschränkt. Die anderen EU-Mitgliedstaa- en sind da schon weiter. Aber sei es drum: Das ist im- erhin ein Anfang. Im Zuge der BSE-Krise hatte die uropäische Union die Verfütterung von tierischen Pro- einen zu Recht als potenzielle Überträger des BSE-Vi- us verboten. Aber wir Deutschen sind mal wieder über as Ziel hinaus geschossen. Unsere Vorgängerregierung at zudem auch noch die in der Veredelungswirtschaft so ichtigen tierischen Fette verboten. Ich kann mich nur iederholen – kein anderes EU-Mitgliedsland sah sich u dieser Maßnahme gezwungen. Oscar Wilde sagte einmal „Der Mensch ist ein ver- unftbegabtes Wesen, das immer dann die Ruhe verliert, enn von ihm verlangt wird, dass es nach Vernunftge- etzen handeln soll.“ Meine Damen und Herren, der uss damals die Grünen vor Augen gehabt haben! Denn ie Entscheidung, die Fette als angebliche BSE-Überträ- er zu verbieten, entbehrte schon in der BSE-Krise jeg- icher wissenschaftlichen Vernunft. Dass aber unsere rüne Ausschussvorsitzende diesen wissenschaftlich ollkommen unhaltbaren Quatsch auch neun Jahre spä- er noch von sich gibt, erstaunt mich dann schon. Noch inmal und für die Grünen besonders: Die Europäische ehörde für Lebensmittelsicherheit, das Bundesinstitut ür Risikobewertung und das Friedrich-Löffler-Institut ind unisono der Meinung, dass das Verbot der tierischen ette nicht gerechtfertigt ist. Zudem: Auch in allen Län- ern, in denen die Verfütterung tierischer Fette an der agesordnung ist, liegt die BSE-Zahl mittlerweile auf iedrigstem Niveau. An den Fetten kann es also nicht iegen. Dass sich die Grünen wissenschaftlichen Er- enntnissen, auch in anderen Themenfeldern, immer ieder verweigern, wird langsam peinlich. 2009 ist ja ekanntlich Superwahljahr. Ich habe einen Wahlslogan ür Sie, meine Damen und Herren von den Grünen: Fortschritt – nein danke!“ Bevor ich in den Verdacht komme, mich den Grünen ls Wahlkampfmanager anzubieten, komme ich lieber ieder zurück zum LFGB. Ich bin froh darüber, dass wir eute das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch endlich eschließen. Denn mit dem Verbot der tierischen Fette ahen sich unsere Veredelungsbetriebe im Vergleich mit en europäischen Nachbarn deutlichen Wettbewerbs- achteilen ausgesetzt. Denn sie mussten die tierischen ette durch pflanzliche Futtermittel ersetzen. Das hat für ie Tierhalter zu erheblichen Zusatzkosten geführt. Und icht nur das: das deutsche Verbot hat keinerlei Auswir- ungen. Wir können zwar in Deutschland Regelungen nd Verbote einführen. Bei offenen Märkten nützt das ur oftmals nichts. So auch hier: Wer zum Beispiel nie- erländisches Kalbfleisch in Deutschland kauft, muss issen, die Tiere wurden mit tierischen Fetten gefüttert. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23051 (A) ) (B) ) Dr. Marlies Volkmer (SPD): Ich bin froh, dass wir die Änderung des Lebensmittel und Futtermittelgesetz- buchs (LFGB) heute abschließend beraten. Die Konse- quenzen aus den Gammelfleischskandalen müssen end- lich Wirkung entfalten. Falls Sie das vergessen haben – weil man sich an so etwas ja auch nicht gerne erinnert –: Seit dem Herbst 2005 gab es mehrere Vorfälle: Verdorbenes Fleisch wurde gehandelt, aufgetautes Fleisch als Frischfleisch vertrieben, überlagertes Fleisch umetikettiert und ver- kauft, Schlachtabfälle wurden zu Lebensmitteln verar- beitet. Genau heute wird der Prozess gegen einen Mann- heimer Fleisch-Großhändler eröffnet. Laut Anklage wurden in seinem Kühlhaus 11 000 Kilogramm verdor- benes und falsch deklariertes Lammfleisch und Geflügel gefunden. Der Fund gehörte zu dem Skandal um Ekel- fleisch von Döner-Produzenten. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden un- sichere, nicht verkehrsfähige oder schlicht ekelerregende Lebensmittel angeboten. Diese Häufung von Rechtsver- letzungen hat das Vertrauen der Konsumenten in die Si- cherheit der Lebensmittel untergraben. Es ist unsere Aufgabe, mit den Änderungen im LFGB dafür zu sorgen, dass die hohe Lebensmittelsicherheit in Deutschland ihrem guten Ruf wieder flächendeckend ge- recht wird. Lebensmittelunternehmer wie Restaurantbesitzer oder Metzgereien im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch sind nun verpflichtet, die Behörden zu informieren, wenn ihnen nicht sichere Lebensmittel angeboten wur- den. So wird verhindert, dass solche Waren so lange an- geboten werden, bis weniger sorgsame Abnehmer gefun- den sind. Das Verbraucherschutzministerium kann künftig bei länderübergreifenden Skandalen schnell ein Lagebild er- stellen, weil die Länder zur Datenübermittlung ver- pflichtet sind. So erreichen wir, dass die Bundesregie- rung ohne Verzögerung Maßnahmen ergreifen und den Deutschen Bundestag und die EU zeitnah und ordnungs- gemäß informieren kann. Die Erhöhung des Strafrahmens bietet den Anreiz, sorgfältiger mit Lebensmitteln umzugehen, und hilft so, fahrlässige Verstöße zu vermeiden. Diese Regelungen nützen auch den redlichen und ver- antwortungsvollen Lebensmittelunternehmern. Qualita- tiv hochwertige Produktion ist natürlich teurer als Schlamperei oder Betrug auf Kosten der Verbraucher. Es ist deshalb eine Frage fairen Wettbewerbs, dass diejeni- gen belangt werden, die sich durch Fahrlässigkeit oder gar kriminelle Energie einen Vorteil verschaffen. Mit diesen Maßnahmen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Gesundheitsrisiken durch Lebensmittel geschützt. Dazu trägt auch das Verbot der Verfütterung von Tierfetten an Wiederkäuer bei. Auch nach Auffassung der Europäischen Lebensmittelbe- hörde, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Friedrich-Löffler-Instituts wird hier dem Vorsorgeprin- z a v a n k t a P a s e U b d b a s D s s t W t l R m g I s d R h d f h A d V n m a w r s z m d b R Ü (C (D ip Genüge getan, ohne die Lebensmittelprozenten mehr ls nötig einzuschränken. Allerdings hätten wir noch mehr tun können. Denn iele Rechtsverletzungen – wie zum Beispiel die Ver- rbeitung verdorbenen Fleischs zu Wurstwaren – können ur von Mitarbeitern aufgedeckt werden. Selbst Zufalls- ontrollen bleiben hier oft ohne Befund. Deshalb ist es sehr bedauerlich, dass es unser Koali- ionspartner abgelehnt hat, im Gesetz diejenigen Mit- rbeiter vor Sanktionen zu schützen, die rechtswidrige raktiken im Unternehmen bei der zuständigen Behörde nzeigen. Während Bundesminister Seehofer a. D. in einem 10-Punkte-Plan von Ende 2005 noch vollmundig inen solchen Informantenschutz forderte, will die nionsfraktion heute nichts mehr davon wissen. So blei- en die Maßnahmen gegen Gammelfleisch unvollstän- ig. Unser Vorschlag aus dem März 2008, das Problem ranchenübergreifend im Arbeitsrecht zu lösen, hat sich ls vorausschauend erwiesen. Denn der Informanten- chutz wird heute dringender denn je gebraucht. Die atenschutzskandale bei der Telekom oder bei der Bahn owie Fehlberatungen bei den Geldinstituten hätten nie olche Ausmaße annehmen müssen, wenn verantwor- ungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ahrnehmung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten die ex- ernen Datenschutzbeauftragten und die Finanzdienst- eistungsaufsicht ohne Angst vor Sanktionen über die echtsverletzungen hätten informieren können. Es gibt kein schützenswertes Interesse der Unterneh- en an der Geheimhaltung und Fortsetzung rechtswidri- er Praktiken. Die Gesellschaft aber hat ein erhebliches nteresse daran, dass solche Rechtsverletzungen den zu- tändigen Behörden gemeldet werden. Sie muss deshalb ie Hinweisgeber vor Sanktionen schützen. Solange echtsverstöße ungefährlich erscheinen, weil sie ohne- in kaum aufzudecken sind, werden Verantwortliche in en Unternehmen sich nicht mit aller Kraft für einwand- reie Prozesse einsetzen. Wir halten deshalb an dem Vor- aben fest, den Informantenschutz für alle Branchen im rbeitsrecht zu regeln. Trotz dieser erheblichen Einschränkung stimmen wir em Gesetzentwurf zu. Denn die Verbraucherinnen und erbraucher hätten kein Verständnis dafür, wenn wir icht wenigstens die konsensfähigen Schritte hin zu ehr Lebensmittelsicherheit machten. Ich bitte deshalb uch Sie um Zustimmung. Hans-Michael Goldmann (FDP): Der Gesetzent- urf der Bundesregierung bringt „Krümel der Verbesse- ungen“ für den Verbraucherschutz und die Landwirt- chaft in Deutschland. So ist die Meldepflicht an die uständige Behörde für Unternehmen, denen vergam- elte Lebensmittel und Futtermittel angeboten werden, ie Verankerung einer Selbstverständlichkeit, die Grund- estandteil des Handelns als ehrlicher Kaufmann ist. ichtig ist auch die verbesserte länderübergreifende berwachung bei der Lebensmittelsicherheit. 23052 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 (A) ) (B) ) Die Verfütterung tierischer Fette an Nichtwiederkäuer ist zu begrüßen. Es ist nicht einzusehen, war es auch nie, weshalb der deutschen Landwirtschaft und Futtermittel- wirtschaft dieses Verbot bislang aufgebürdet wurde, ob- wohl gleichzeitig der Fleischimport von Tieren nach Deutschland erlaubt ist, die mit tierischen Fetten in euro- päischen Mitgliedstaaten gefüttert wurden. Das war im- mer agrar- und verbraucherpolitischer Unsinn. Wir haben dauerhaft dagegen angekämpft. Es tut gut, dass dieser Unsinn jetzt ein Ende hat. Die Bundesregierung bleibt auch mit diesem „Krü- melgesetz“ hinter ihren vollmundigen Ankündigungen zum Verbraucherschutz und zur Lebensmittelsicherheit zurück. Man kann sich ja noch dunkel daran erinnern, dass der ehemalige Landwirtschaftsminister Seehofer schon im Mai 2008 eine Lockerung bei der Verfütterung von Tiermehlen für Nichtwiederkäuer versprochen hatte. Allerdings muss man sagen, dass die Bundesregierung leider weit hinter ihren vollmundigen Ankündigungen der Vergangenheit zurückbleibt. In diesem Zusammen- hang ist an die Ankündigung des ehemaligen Bundes- landwirtschaftsministers Seehofer zu erinnern, der eine Lockerung der Verfütterung von Tiermehlen an Nicht- wiederkäuer schon im Mai 2008 versprochen hatte. Im Klartext, nicht nur tierische Fette sollten nach den An- kündigungen von Herrn Seehofer verfüttert werden, son- dern auch die Eiweiße, die im Tiermehl sind. Jeder Fach- mann weiß, dass uns die Eiweiße in der Tierernährung fehlen, die für den Preisdruck verantwortlich sind. Aber davon wollen Union und die Bundesregierung leider heute nichts mehr wissen. Auch hier sind dringend Kor- rekturen im Interesse der Landwirtschaft notwendig, ohne dass der Verbraucherschutz leidet. Einen weiteren gravierenden Vorwurf muss sich die neue Landwirtschaftsministerin Frau Aigner gefallen lassen. Auch wenn der Gesetzentwurf einige Verbesse- rungen für den Verbraucherschutz enthält, ist er nicht ge- eignet, Gammelfleischskandale zukünftig zu verhindern. Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, endlich das Einfärben von Schlachtabfällen, K3-Materialien, ver- bindlich vorzuschreiben. Wie bitte schön soll der Mitarbeiter Schlachtabfälle erkennen? Der Fachmann weiß, dass das zum Beispiel bei eingefrorenem und nicht eingefärbtem K3-Material außerordentlich schwierig ist. Frau Aigner, Sie müssen sich schon die Frage gefallen lassen: Hundefutterschutz vor Verbraucherschutz? Was nützen die ganzen schönen Programme der Bun- desregierung zur Bekämpfung von Gammelfleisch, wenn sie letztendlich doch nicht in zentralen Punkten umgesetzt werden? Über die Handlungsunfähigkeit und das generelle Versagen der Bundesregierung im Verbrau- cherschutz werden wir leider beim nächsten Gammel- fleischskandal wieder zu reden haben, auch weil diese Bundesregierung Stückwerk vorlegt. Diese Bundesregie- rung ist fachlich ausgelaugt und am Ende. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir Grüne sind strikt gegen die Wiederzulassung von Tier- fetten als Tierfutter für Nichtwiederkäuer! Unserer M e g z V T f U w l d z i R h a l d E s b B g t c s K d A g f g D l l c a G d h e V G z l n G b F n s b t n n e (C (D inisterin Renate Künast war es damals gelungen, diese kelhafte und riskante Perversion der Landwirtschaft ge- en den Lobbydruck der Fleisch- und Futtermittelmafia u stoppen. Im Jahr 2000 wurde die bis dahin übliche erfütterung der Fette an Masttiere verboten, da die ierfette und der Milchaustauscher als Träger des ge- ährlichen BSE-Erregers galten (und noch heute gelten). nd solange die genauen Übertragungspfade für BSE eiterhin im Unklaren liegen, ist es völlig unverantwort- ich, Hochrisikomaterial über die Futtermittel wieder in en Lebensmittelkreislauf zu bringen. Denn Tierfette ählen genau zu der Gruppe der Stoffe, die nach wie vor m Verdacht steht, Auslöser von BSE-Erkrankungen bei indern zu sein. Da ja das BSE-Testalter bei Rindern ochgesetzt wurde, werden viele Tiere gar nicht mehr uf die Krankheit untersucht. Es ist daher wahrschein- ich, dass die Dunkelziffer infizierter Tiere hoch ist, weil ie Krankheit nur selten bei jüngeren Tieren ausbricht. nde 2008 gab es wieder zwei BSE-Fälle in Niedersach- en, und in Spanien sind erst kürzlich zwei Menschen er- ärmlich an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit – also der SE entsprechenden Krankheitsform beim Menschen – estorben. Gemeinsam mit der Aufgabe des besseren Informan- enschutzes fordert diese Maßnahme das Risiko Tierseu- hen geradezu heraus und provoziert fahrlässig neue Ge- undheitsgefahren für Mensch und Tier. Die Große oalition beugt sich wieder einmal massivem Lobby- ruck und geht ohne triftigen Grund große Risiken ein. uch das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit eht davon aus, dass die Verfütterung von tierischen Ab- ällen die Verbreitung von Krankheiten begünstigt. Stinkende Schweineköpfe in den Wurstbetrieben, ammelige Hühnerfleischexporte oder ekelerregende önerspieße aus verdorbenen Fleischabfällen: Allein die etzten Skandale lassen keinen Zweifel an dem kriminel- en Potenzial in diesem Bereich. Es kommt einer staatli- hen Unterstützung krimineller Entwicklungen gleich, uch noch die Verwendung der Tierfette zu gestatten. arantiert landen diese auch wieder im Futter der Wie- erkäuer. Bund und Länder erweisen sich wiederholt als unfä- ig, Abfallmaterial von den Futtertrögen und damit letzt- ndlich von den Tellern der Verbraucherinnen und erbraucher fernzuhalten. Den Machenschaften der ammelfleischmafia steht die staatliche Kontrolle als ahnloser Tiger gegenüber. Mit der zunehmenden räum- ichen Trennung der Produktionsschritte und dem inter- ationalen Handel kann diese nicht Schritt halten. Und ammelfleischfunde sind dabei nur die Spitze des Eis- erges. Regelmäßig werden 20 Prozent der geprüften leischwaren beanstandet. Die Kontrollstrukturen sind icht in der Lage, kritische und riskante Lebensmittel chnell und flächendeckend zu überprüfen. Die Einführung einer Meldepflicht der Unternehmen ei den Behörden, wenn ihnen Gammelfleisch angebo- en wird, hat in der Praxis ohne Informantenschutz kei- en Biss. Während Bundesminister Seehofer a. D. in sei- em 10-Punkte-Plan von Ende 2005 noch vollmundig inen solchen Informantenschutz forderte, will die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23053 (A) ) (B) ) Unionsfraktion heute nichts mehr davon wissen. Auch das Verbraucherinformationsgesetz, welches noch eine gewisse öffentliche Kontrolle ermöglicht hätte, präsen- tiert sich in der aktuellen Form und behördlichen Hand- habung eher als Unternehmens-Schutz-Gesetz und lässt die Verbraucher im Regen stehen. In der Gesamtschau zeigt sich hier das Bild einer Re- gierung, die den vorsorgenden Verbraucherschutz zu- gunsten der Interessen der Massentierhaltungs-Lobby auf dem Altar der billigen Jägerschnitzel- und Chicken- Nuggets-Produktion opfert. Statt einer immer unsinnige- ren Billigfleischproduktion, die unter Verbraucher- und Tierschutzgesichtspunkten mehrheitlich abgelehnt wird, ist nur eine gesundheits-, tier- und umweltgerechte Qua- litätsproduktion zukunftstauglich und klimaverträglich. Wir Grüne stehen für sinnvolle Alternativen der Rest- stoff- und Abfallverwendung bei der Energieerzeugung: Wer „Kreislaufwirtschaft“ unterstützen will, der muss sich für eine streng kontrollierte und abgesicherte Ver- wendung der Tierabfälle in der Energiegewinnung im Rahmen der offiziellen Tierkörperbeseitigung einsetzen und sich dafür stark machen, dass deutlich weniger, da- für aber gutes Fleisch aus ökologischer und bäuerlicher Landwirtschaft produziert wird, eben Klasse statt Masse – der Wahlspruch grüner Verbraucherpolitik. In unserem Antrag „Kein Leugnen der BSE-Gefah- ren – Tierfette und -mehle raus aus der Lebensmittel- erzeugung – Rein in die energetische Verwertung“ fordern wir Grünen daher: weiterhin das strikte Fütterungsverbot für Tierfette und -mehle beizubehalten, die Verwendung von Tierabfällen in der Lebensmittelkette zu unterbin- den, Tierfette als sinnvolle Alternative zur Reststoff- und Abfallverwendung für die Energienutzung einzusetzen, sowie ein bundesweites und koordiniertes Kontrollpro- gramm, eine deutlich bessere Personenausstattung bei den zuständigen Behörden, eine landesweite mobile Task-force einzusetzen, die Veröffentlichungspflicht für Kontrollergebnisse, eine umfassende Reform des Ver- braucherinformationsgesetzes und eine gesetzliche Re- gelung des Informantenschutzes für Mitarbeiter. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Zulassung von gen- technisch veränderten Organismen auf wissen- schaftliche Grundlage stellen – Agrarischen Veredlungsstandort Deutschland sichern (Ta- gesordnungspunkt 37) Dr. Max Lehmer (CDU/CSU): Die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dürfe nicht zu einer politischen Frage gemacht werden, son- dern müsse strikt an den wissenschaftlichen Ergebnissen ausgerichtet werden, so die FDP in ihrem Antrag. Ich kann dieser Aussage nur vorbehaltlos zustimmen! Wir dürfen Entscheidungen über innovative Technolo- gien mit Zukunftspotenzial auch nicht von Stimmungen a g W g E s s n u s P t u w K d ( G S d ü v b d u F U p t V c l B – w e w a B F u a m d ä u s a i F n (C (D bhängig machen. Das wäre unverantwortlich. Im Ge- enteil: Wir müssen Deutschland als Technologie- und issenschaftsstandort stärken, uns nicht in ideolo- ischen Debatten verirren – fern von wissenschaftlichen rkenntnissen. Der Zulassungsprozess von GVO muss tärker an wissenschaftlichen Kriterien und Erkenntnis- en ausgerichtet werden. Hierfür müssen die Erkennt- isse der EFSA durch Expertisen nationaler Forschungs- nd Wissenschaftseinrichtungen ergänzt werden. Die Ängste und Sorgen der Menschen nehmen wir ehr ernst. Ich betone deshalb ausdrücklich folgende unkte: Auch wir wollen keine Monopolisierung, keine Pa- entierung von Leben und kein Risiko für Mensch, Tier nd Umwelt. Wir wollen echte Wahlfreiheit für Land- irte und Verbraucher – dies muss eine transparente ennzeichnung bewerkstelligen – sowie die Koexistenz er Anbauformen und die Transparenz auf allen Ebenen Entwicklung, Zulassung, Sicherheitsforschung). Hier sind wir mit dem 4. Gesetz zur Änderung des entechnikgesetzes im vergangenen Jahr einen großen chritt vorangekommen. Die Einzelheiten wurden an ieser Stelle, denke ich, bereits ausreichend diskutiert. Nur einige Hauptpunkte seien noch einmal genannt: Die strengste mögliche Haftung des GVO-Anbauers berhaupt wurde beschlossen (gesamtschuldnerisch und erschuldensunabhängig), ferner die Schaffung von ver- indlichen Anbauabständen (150 bzw. 300 m – Faktor 6!), ie Ermöglichung nachbarschaftlicher Vereinbarungen nd die Kennzeichnung (nicht ganz zufrieden, aber ortschritt, nicht „Wahrheit und Klarheit“, wie sie die nion wollte – SPD hat sich gesperrt – Chance ver- asst). Weltweit werden bereits mehr als 125 Millionen Hek- ar GVO angebaut – mit weiter steigender Tendenz. Zum ergleich: Die gesamte landwirtschaftlich genutzte Flä- he in der Bundesrepublik Deutschland beträgt 17 Mil- ionen Hektar. Seit 1996 werden gv-Pflanzen angebaut. is zum heutigen Tage ist es nicht zu einem einzigen ich betone, nicht zu einem einzigen – Schadensfall eltweit gekommen, weder an einem Menschen noch an inem Tier oder etwa der Umwelt. 13,3 Millionen Land- irte in 25 Ländern bauten im Jahr 2008 GVO an. Mehr ls 90 Prozent davon waren kleine und ressourcenarme auern aus Entwicklungsländern. Der internationale Warenaustausch bei Lebens- und uttermitteln schreitet unaufhaltsam voran. Deutschland nd Europa sind in der Tierernährung in hohem Maße bhängig vom Import von hochwertigen Eiweißfutter- itteln (vor allem Sojaschrot). Der überwiegende Teil er weltweiten Produktion besteht aus gentechnisch ver- nderten Sojabohnen (72 Prozent). Viele davon sind bei ns nicht zugelassen. Engpässe bei der Futtermittelver- orgung sind also vorprogrammiert. Die Auswirkungen uf die deutsche und europäische Tierproduktion werden mmens sein. Geradezu aberwitzig ist, dass wir in der olge zur Deckung des hiesigen Bedarfs Fleischerzeug- isse aus dem Ausland importieren werden, die mit 23054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 (A) ) (B) ) ebendiesen Sojaerzeugnissen gefüttert wurden, die wir zuvor nicht ins Land gelassen haben. Niemand behauptet, die Grüne Gentechnik könnte die großen Herausforderungen der Zukunft für den Pflan- zenbau alleine lösen, nämlich die Sicherung der Welt- ernährung bei wachsender Weltbevölkerung und gleich- zeitig rückläufiger Anbaufläche, die Folgen des Klimawandels für die Nutzpflanzenproduktion, den stei- genden Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen für stoff- liche und energetische Verwendungen, den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in globalisierten Märkten und vie- les mehr. Die Grüne Gentechnik kann aber in Anbetracht der großen Potenziale zur Lösung dieser Aufgaben einen wesentlichen Beitrag leisten. Gerade die Veränderung und die Verbesserung der genetischen Eigenschaften der Pflanzen spielen dabei eine herausragende Rolle. Ich appelliere an alle Beteiligten, die öffentliche Dis- kussion wieder auf eine sachliche Grundlage zu stellen, sich mit den vorhandenen, umfangreichen objektiven wissenschaftlichen Erkenntnissen auseinanderzusetzen und nicht die Ängste und Sorgen der Menschen – ohne Anlass – leichtfertig zu schüren. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Mit dem vorliegen- den Antrag der FDP zur Grünen Gentechnik haben wir uns bereits im Plenum und ausführlich im Ausschuss be- schäftigt. Wir lehnen ihn ab. Ich werde mich kurzfassen, denn dieser Antrag gehört in die Kategorie „alter Wein in neuen Schläuchen“. Die ständige Wiederholung mehrt aber nicht den Wahrheitsgehalt. Auf zwei Punkte möchte ich eingehen, nämlich zum einen auf das Verständnis von Politik, welches sich in diesem Antrag offenbart, und zum anderen auf den Be- griff „Wissenschaft“. Beides wird hier gegenüberge- stellt: Für die FDP ist anscheinend die „Wissenschaft“ immer objektiv und über jeden Zweifel erhaben, also „gut“. Politik dagegen ist „böse“, ideologisch und irra- tional. (Das mag für FDP-Politik zutreffen …, für uns aber nicht.) Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, fordern in diesem Antrag, dass wir als Politikerinnen und Politiker unsere Verantwortung abgeben und die Entscheidung über die Zulassung von gentechnisch ver- änderten Organismen der Europäischen Behörde für Le- bensmittelsicherheit EFSA und der Zentralen Kommis- sion für biologische Sicherheit ZKBS überlassen. Obendrein fordern Sie dann auch noch die Anerkennung von Zulassungen anderer OECD-Staaten, die gar nicht nach EU-rechtlichen Vorgaben geprüft worden sind. Sie, meine Damen und Herren von der FDP, wollen den Durchmarsch der Grünen Gentechnik um jeden Preis! Am liebsten wäre Ihnen doch, wenn die Biotech- Unternehmen ihre Entwicklungen ausschließlich von ih- nen nahestehenden oder gar verpflichteten Wissenschaft- lern wohlwollend überprüfen lassen könnten und diese Überprüfung dann – ohne jede lästige Einmischung der Politik, der Gesellschaft oder anderer Wissenschaftler – gleich als Zulassung gilt. Ein merkwürdiges Politik- und Demokratieverständnis: Dass 80 Prozent der Verbrau- c l J i h s G d ü s Z b Ü d g e n e h b m a t i i t d P e a i e r A A g s n a s u b d w a s l B s p S h t L s z (C (D herinnen und Verbraucher die Grüne Gentechnik ab- ehnen, interessiert Sie nicht und wird von Ihnen seit ahren ignoriert! Und wenn namhafte Wissenschaftler nfrage stellen, dass der Stand der Wissenschaft über- aupt schon so weit ist, dass wirklich belastbare Aus- agen über das Risikopotenzial des Einsatzes der Grünen entechnik gemacht werden können, dann wird auch as von Ihnen ignoriert! Wir, die SPD, sehen uns in der Verantwortung gegen- ber den Bürgerinnen und Bürgern. Wir sehen es als un- ere Aufgabe, für größtmögliche Transparenz bei den ulassungsverfahren zu sorgen – und für nachvollzieh- are und demokratische Entscheidungsprozesse. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung nach berarbeitung des EU-Zulassungsverfahrens für GVO, enn das derzeitige Verfahren wird diesen Anforderun- en nicht gerecht. Diesen und weitere Punkte zur Weiter- ntwicklung des EU-Gentechnikrechts haben wir in ei- em Antrag zusammengefasst, der aber bisher nicht ingebracht werden konnte, weil die CDU/CSU sich artnäckig der Diskussion darüber verweigert. Was ist „Wissenschaft“? Der Glaube an die Unfehl- arkeit der Wissenschaft, der sich in diesem FDP-Antrag anifestiert, ist von erstaunlicher Naivität. Dabei sind uch in der Wissenschaft absolute Wahrheiten eher sel- en. Und gerade im Bereich Grüne Gentechnik gibt es mmer noch viele Wissenslücken und große Differenzen nnerhalb der Wissenschaft in der Beurteilung bestimm- er Risiken. Außerdem dürfen wir niemals vergessen, ass es bei der Zulassung von gentechnisch veränderten flanzen zum Anbau im Freien, auf dem offenen Feld ben noch ganz andere Fragen zu berücksichtigen gilt, ls wenn es um die Zulassung zum Umgang mit GVO m geschlossenen System, im Labor geht. Es geht um ine für die Natur irreversible Ausbringung des Mate- ials in den Lebensraum. Deshalb müssen zum Beispiel uswirkungen auf die Landwirtschaft, auf traditionelle nbauformen, auf den Wettbewerb, auf die Naturschutz- ebiete und auf Kulturlandschaften unbedingt berück- ichtigt werden. Zur Wissenschaft gehören eben nicht ur Molekularbiologie, Genetik, Biotechnologie, sondern uch Ökologie. Wissenschaft ist nicht nur Naturwissen- chaft, sondern auch zum Beispiel Sozialwissenschaften nd Ökonomie. Aber was für einen eingeschränkten Wissenschafts- egriff Sie haben – und nicht nur Sie von der FDP, son- ern leider auch einige Kollegen von der CDU –, das ar leider auf der letzten Sitzung unseres Verbraucher- usschusses zu beobachten. Nach dem Motto, dass nicht ein kann, was nicht sein darf, haben Sie wissenschaft- ich fundierte Zweifel an der Sicherheit von GVO des undesamtes für Naturschutz abgetan, und einige waren ich nicht zu schade, die Qualifikation der geladenen Ex- ertinnen anzuzweifeln. Während die zugrunde gelegten tudien erläutert wurden, wurde ostentativ nicht zuge- ört und Desinteresse demonstriert, dafür aber umso lau- er der Vorwurf der „Unwissenschaftlichkeit“ erhoben. iebe Kolleginnen und Kollegen, abgesehen davon, dass olches Verhalten einfach beschämend unwürdig ist, eigt das doch vor allem eins: Es geht Ihnen nicht um In- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23055 (A) ) (B) ) halte, es geht nicht um Wissenschaft, es geht Ihnen nur um Ideologie. Blinde Technologiegläubigkeit, dafür tre- ten Sie ein! Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, die dem entgegenstehen, werden ignoriert, alle Experten, die Zweifel äußern, werden diffamiert! Dabei wird es langsam eng für die Freunde der Grü- nen Gentechnik: Nicht nur das Bundesamt für Natur- schutz, auch der Weltagrarbericht, mehrere Berichte des Büros für Technikfolgenabschätzung und des Sachver- ständigenrats für Umweltfragen machen deutlich, dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen: Wir müssen weg von technologieorientierten Lösungen, wir sollten nicht zur Rechtfertigung nach Einsatzmöglichkeiten für die Grüne Gentechnik suchen, sondern wir brauchen problemorientierte Lösungen. Die Probleme lauten zum Beispiel Artenschwund, Wassermangel oder Krankheits- und Schädlingsanfällig- keit. Es gibt Hinweise darauf, dass die Grüne Gentech- nik als Fortführung der High-Input-Hochertragsland- wirtschaft, die mit „Intensivierung, Rationalisierung, Spezialisierung und Konzentration der Produktion maß- geblich zum Rückgang der biologischen Vielfalt ge- führt“ hat, diese Probleme nicht löst, sondern verschärft. Also muss geprüft werden: Welche verschiedenen Mög- lichkeiten gibt es denn, um diese Probleme zu lösen? Für viele gibt es wohl bessere Lösungen als die Gentechnik. Aber das werden Sie vermutlich weiterhin hartnäckig ignorieren. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Viele Dinge sollen mit der Zeit ja besser werden, guter Wein bei- spielsweise. Bei Anträgen der FDP ist das allerdings sehr oft nicht so. Der heute vorliegende Antrag zur Agro-Gentechnik ist schon fast ein Jahr alt, aber gedank- lich immer noch in den Windeln. Die im Antrag formu- lierten Forderungen sind in dieser Zeit nicht kompeten- ter, sondern eher noch unsinniger geworden. Einige Beispiele: Die FDP will eine nach wissenschaftlichen Kriterien ausgerichtete Zulassung für gentechnisch veränderte Pflanzen. Das wollen wir auch. Aber dann müsste wirklich allen wissenschaftlichen Fragen nachgegangen werden. Doch genau das ist nachweislich nicht der Fall. Fragen zu Langzeitwirkungen, insbesondere subklinischen, zu so- zioökonomischen Auswirkungen oder nach den Auswir- kungen auf das Bodenleben sind weiter nicht bzw. nicht zweifelsfrei oder unvollständig beantwortet. Das ist nicht akzeptabel, erst recht, da wir davon ausgehen kön- nen, dass es sich hier meist um sehr komplexe Wirkun- gen handeln dürfte, die besonders genau untersucht wer- den müssen. Das Zulassungsverfahren ist nicht sicher im Sinne der Vorsorge vor ökologischen und gesundheitli- chen Risiken. Weiterhin ist es weder transparent noch demokratisch. Auch die zuständigen EU-Kommissare sehen die Zulassungsverfahren kritisch und selbst der Bundesagrarminister a. D. Seehofer hatte es zwischen- zeitlich erkannt! Bis diese Mängel des Zulassungsver- fahrens nicht behoben sind, müssen alle Zulassungsver- f L M d W d u r t n n t i M g D S m L n g A n G w n A n d f S s D U n S S F a a B e W z P h h S t B t n z S r k (C (D ahren sofort gestoppt werden. Das fordert nicht nur Die inke seit langem. Die FDP will, dass die Bundesregierung im EU- inisterrat nur noch so abstimmt, wie das vorher von er Zulassungsbehörde EFSA empfohlen worden ist. ürde man diesen Gedanken konsequent weiterdenken, ann könnte man den Agrar-Ministerrat gleich auflösen nd nur noch die Verwaltung entscheiden lassen. Ausge- echnet die FDP empfiehlt also die Auflösung demokra- ischer Entscheidungsgremien! Das ist mit der Linken icht zu machen. Gerade eine Risikotechnologie darf icht nur rein wissenschaftlich, sondern muss auch poli- isch bewertet werden: Wo keine Gentechnik gewünscht st, soll sie sich vom Acker machen! Demokratische ehrheiten müssen respektiert werden! Die FDP will die Nulltoleranz für in der EU nicht zu- elassene gentechnisch veränderte Pflanzen aufheben. as ist nun wirklich ein politischer FDP-Freibrief für die aatgut-Konzerne, um die Landwirtschaft und Lebens- ittel zu verunreinigen, wenn auch nur ein bisschen. Die inke sagt dagegen: Die Nulltoleranz muss bleiben! Was icht zugelassen ist, gehört auch nicht in kleinen Men- en in den Boden oder in die Regale! – Soviel zu diesem ntrag und zur FDP. Aber es gibt in letzter Zeit auch Zeichen der Hoff- ung, dass andere unterdessen die Kritik an der Agro- entechnik verstanden haben: Der Industrie-Auto-Um- eltminister Gabriel spricht sich überraschend für natio- ale Anbauverbote aus. Die Bundesagrarministerin igner will den Monitoringplan von MON810 nun doch och einmal prüfen. Sie sollte sich damit beeilen, denn ie Anbausaison steht vor der Tür und die gentechnik- reie Landwirtschaft und Imkerei wartet auf ihren chutz! Ihr Vorgänger hat eine solche Prüfung auch chon einmal bis nach der Maisaussaat hinausgezögert. as war für alle Beteiligten eine schwierige Situation. nd es gibt auch in Brandenburger Kommunen Besin- ung. Besonders froh bin ich über einen Antrag in einer tadtverordnetenversammlung. Im Antrag heißt es: „Die tadtverwaltung wird aufgefordert sich bei Anträgen auf reisetzung von gentechnisch veränderten Organismen … ls Träger öffentlicher Belange gegen eine Freisetzung uszusprechen. … Initiativen und landwirtschaftlichen etrieben, die sich für gentechnikfreie Landwirtschaft insetzen, entsprechende Unterstützung zu geben“. Des eiteren argumentieren die Antragsteller: „Die Freiset- ung von gentechnisch veränderten Pflanzen und deren ollen in die Natur erhöht die Gefahr der Schädigung der ier heimischen Naturpflanzen und der Tiere.“ Und wer at den Antrag gestellt? Die CDU/FDP-Fraktion in der tadtverordnetenversammlung von Werneuchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Frak- ion, vielleicht überdenken Sie Ihre Position hier im undestag und stellen Ihren Antrag zurück. Ihre Frak- ion in Werneuchen würde sich bestimmt freuen und Ih- en bei der Erarbeitung eines neuen, besseren Antrages ur Seite stehen! Das wäre doch mal ein wichtiges ignal für die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imke- ei! Und wenn Sie noch mehr Anregungen brauchen, önnen sie einfach mal in Anträge der Linken zur Agro- 23056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 (A) ) (B) ) Gentechnik schauen. Abschreiben ist da ausnahmsweise mal erlaubt. Ihren heutigen Antrag lehnen wir ab. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Wis- senschaftliche Grundlagen“ anwenden bei Sicherheits- bewertung – das wollen alle, hier sind wir ausnahms- weise mal parteiübergreifend einer Meinung. Aber wer wirklich Interesse an einer wissenschaftlichen Bewer- tung der Risiken hat, der müsste – wie wir Grünen dies in unserem Antrag 16/9134 gefordert haben, die Ver- flechtungen der Experten in den Behörden in Deutsch- land und der EU mit der Industrie offenlegen und besei- tigen. Seit wann gilt die Bewertung eines Sachverhalts aus einer einzigen Quelle, hier der EFSA, als „wissenschaft- lich“? Wie unsere Studie „Kontrolle und Kollaboration“ gezeigt hat, können wir uns auf die wissenschaftliche Prüfung in den Zulassungsbehörden der EU und Deutschlands nicht verlassen. Mein Erlebnis auf der COP in Bonn, wo Detlef Bartsch, der im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Koexistenz und für Monitoring zuständig ist, im Rah- men des Panel on GMO der EFSA jetzt gemeinsam mit Vertretern von Monsanto, DuPont Crop, Syngenta, BASF und einer Vielzahl von US-Firmen in einem ge- meinsamen Artikel nichts anderes zum Ziel hatte, als – ich formuliere das einmal vorsichtig – zu verhindern, dass es zu einer unabhängigen Bewertung, nämlich zu einer Bewertung außerhalb der von der Industrie vorge- legten Daten kommt, habe ich hier schon einmal be- schrieben. Wissenschaftliche Risikostudien von unab- hängigen Experten, die zum Beispiel auf die schädliche Wirkung von Gentech-Mais auf Schmetterlingslarven oder auf Mäuse hinweisen, werden regelmäßig von den Experten in den Behörden vom Tisch gefegt. „Agrarischer Veredelungsstandort Deutschland“ – dieser Halbsatz im Titel des FDP-Antrags im Zusam- menhang mit der Agro-Gentechnik offenbart ein mehr als technokratisches Verständnis von Lebensmittelpro- duktion. Wir finden es schädlich für den „agrarischen Veredelungsstandort Deutschland“, wenn Hochleis- tungsmonokulturen befürwortet werden, die zusätzlich zu ihrer eigenen gentechnisch erzeugten „Giftproduk- tion“ noch abhängig sind vom hohen Einsatz von Pflan- zenschutzmitteln und die sowohl durch ihren Anbau an sich als auch durch ihre Auswirkungen die Artenvielfalt bedrohen. Und bezogen auf die Tierproduktion ist Deutschland als Agrarstandort gut beraten, mehr auf eine Begrenzung der Tierbesatzdichte, Weidehaltung und einen einheimischen Eiweißfuttermittelanbau zu set- zen. Das ist energieeffizienter, klimaschonender und kommt noch der Qualität der Böden und dem Erhalt von Kulturlandschaft und Artenvielfalt zugute. Eine Ermög- lichung des Imports von GV-Futtermittel entspricht da- rüber hinaus auch nicht den mehrheitlichen Wünschen der Verbraucher, die auch in tierischen Produkten keine Gentechnik haben wollen. Wissenschaftliche Ansätze, den „Veredelungsstandort Deutschland“ zu verbessern, indem die Ertragsfähigkeit der Böden erhalten oder zum Klimaschutz beigetragen w r j s g g b d A s g v d r p m n n a B w d n d z t m s z f h g s l 2 r 1 z e K e ö r M v s w d s E s u l E s i a (C (D ird, gibt es noch weitaus mehr – sie werden nur unzu- eichend gefördert. So stehen den rund 7 Millionen Euro ährlich aus Mitteln des Bundesprogramms Ökologi- cher Landbau 165 Millionen Euro für die Biotechnolo- ieforschung durch das Bundesforschungsministerium egenüber, und dies, obwohl der ökologische Landbau isher, weit mehr als der Anbau von gentechnisch verän- erten Sorten, bewiesen hat, dass er zu einer gesunden grarlandschaft auch noch wirtschaftlich stabile Betriebe owie mehr regionale Wertschöpfung und Beschäfti- ungszuwachs mit sich bringt. Die Ungleichstellung der erschiedenen Ansätze innerhalb der Agrarforschung ist aher von einer ausgewogenen, wissenschaftlichen He- angehensweise, die zu einer Herausarbeitung der best ractice führt, weit entfernt. Zum aktuellen Agro-Gentechnik-Kurs der EU-Kom- ission: Das derzeitige Debakel in der EU um die natio- alen Einfuhrverbote von Ungarn, Österreich und dem- ächst um die von Griechenland und Frankreich zeigt ktuell ganz klar, dass wissenschaftlich gut begründete edenken von den Experten in den Behörden reihen- eise als „nicht relevant“ vom Tisch gefegt werden und ass die Wünsche der EU-Bürger einfach nicht ernst ge- ommen werden. Die EU-Kommission hatte angekün- igt, das wissenschaftliche Risikoverfahren verbessern u wollen. Stattdessen treibt sie aktuell die Agro-Gen- echnik voran: Sie will neue Gentech-Maislinien – erst- alig seit über zehn Jahren – für den Anbau zulassen, ie hat vor wenigen Tagen Gentech-Raps für den Import ugelassen, und sie will andere Länder – zum Glück er- olglos – zwingen, ihre nationalen Einfuhrverbote aufzu- eben. Das heißt, sie treibt den Anbau und den Import entechnisch veränderter Pflanzen in der EU auf der Ba- is der bisherigen umstrittenen wissenschaftlichen Zu- assungs- und Risikoprüfungskriterien voran. Dies ist umso unverständlicher, als erst im Dezember 008 der EU-Umweltministerrat in seinen Schlussfolge- ungen (Rat der Europäischen Union, 5. Dezember 2008, 6882/08) betonte, dass sowohl ökologische als auch so- ioökonomische Aspekte bei der Risikoprüfung stärker inbezogen werden sollten und sich sowohl die EU- ommission als auch die einzelnen Mitgliedstaaten um inen stärkeren Schutz gentechnikfreier Regionen und kologisch sensibler Gebiete bemühen sollen. Oder nehmen wir, um wieder nach Deutschland zu- ückzukehren, die – begrüßenswerte – Ankündigung von inisterin Aigner, „prüfen“ zu wollen, ob sie den Anbau on MON810-Mais in Deutschland verbieten will: An- tatt sich von Anbausaison zu Anbausaison zu hangeln, äre es doch sinnvoller, Ministerin Aigner würde sich ie zahlreichen wissenschaftlichen Risikostudien an- chauen, die seit der Zulassung von MON810 in der uropäischen Union – vor über zehn Jahren – erschienen ind – und dann wie Ungarn, Österreich, Griechenland nd Frankreich ein nationales Einfuhrverbot in die Wege eiten. Stattdessen will sie sich auf die Bewertung ihrer xperten im zuständigen Bundesamt für Verbraucher- chutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlassen. Das st heikel, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt. Denn uch ihr Vorgänger Horst Seehofer vollführte um den Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23057 (A) ) (B) ) Anbau von MON810 einen regelrechten Eiertanz: Zu- nächst einmal ließ er den Saatgutverkauf von MON810 zu, dann verbot er ihn (nach der Aussaat) wegen nicht auszuschließender Risiken für die Umwelt und weil ein ausreichender Monitoringplan nicht vorlag, und dann ließ er ihn rechtzeitig zur nächsten Verkaufssaison wie- der zu. Was hatte sich seinerzeit wissenschaftlich in den paar Monaten zwischen Verbot und Wiederzulassung ge- ändert? Nichts! Trotzdem ließ das Bundesamt für Ver- braucherschutz und Lebensmittelsicherheit MON810 wieder zu, obwohl Monsanto die Bedingungen, die das BVL gestellt hat, nicht im Mindesten erfüllt hat und die „nicht auszuschließenden Risiken“ weiterhin nicht aus- geschlossen werden konnten. Eine interne Mail über den Vorgang aus dem BVL kam sogar auf unerklärlichen Wegen zur Firma Monsanto und landete als Vorlage in einer gerichtliche Auseinandersetzung mit Imkern, die gegen den MON810-Anbau klagen. Statt Risikostudien unabhängiger Experten überhaupt ernsthaft näher zu prüfen, nannte das BVL peinlicher- weise Monsanto selbst Schlupflöcher für die Wiederzu- lassung, so zum Beispiel andere Monitoring-Vorhaben, die von Imkerverbänden freiwillig gemacht werden. Es wurde aber nicht wissenschaftlich geprüft, ob diese überhaupt für gentechnikspezifische Fragen geeignet sind. Genau das sind sie nicht. Noch dazu wurden die Verbände wie zum Beispiel die Imker oder das Helm- holtz-Zentrum gar nicht gefragt, ob sie für das Mon- santo-Monitoring tätig sein wollten. Genau die Ergebnisse dieses miserablen Monitoring- plans, den seinerzeit das BVL akzeptiert hatte, hat Ministerin Aigner nun als wissenschaftliche Grundlage vorgeschoben, um die Aussaat von MON810 angeblich stoppen zu wollen. Wir fordern Frau Aigner auf, sich endlich für eine wirkliche Verbesserung des EU-Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Pflanzen einzusetzen: unter anderem dafür, dass die Verfahren für die Öffentlichkeit transparenter und dass wissenschaftliche Bedenken na- tionaler Behörden der EU-Länder und unabhängiger Ex- perten stärker als bisher berücksichtigt und einbezogen werden. Vorige Woche äußerte Aigner nun, ganz ihrem bisherigen Eiertanz entsprechend, eine Mehrheit für ein generelles Verbot in Deutschland sei aus derzeitiger Sicht nicht zu erreichen. Frau Aigner, wenn Sie wollten, hätten Sie sehr wohl die Möglichkeit, MON810 aus dem Verkehr zu ziehen. Der Genmais besitzt keine lebensmit- telrechtliche Zulassung. Sein Anbau führt aber dazu, dass Genpollen im Honig wiedergefunden werden. Grund genug, den Genmais zu verbieten. In den EU-Ländern Österreich, Frankreich, Ungarn, Griechenland, Polen und Italien ist MON810 verboten oder mit einem Moratorium belegt. Deutschland hätte ebenso die Möglichkeit, sich auf die „Schutzklausel“ in Art. 23 der EU-Freisetzungsrichtlinie zu berufen: Da- nach kann ein EU-Land den Anbau untersagen, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse von der Pflanze ein Um- weltrisiko ausgeht. M g p B V u n Z B e A s h d u „ E m r h s e i e a s D d v e g t r ü g D i a (C (D Viele Studien weisen auf eine Gefährdung für ensch, Tier und Umwelt durch die vorhandenen Gift- ene im Genmais MON810 hin. Das hat das Positions- apier Welternährung, Biodiversität und Gentechnik des fN aktuell wieder bestätigt. Die Verbraucherinnen und erbraucher wollen diesen Genmais weder in den Futter- nd Lebensmitteln noch im Honig. Daher müssen Sie eben dem Verbot von MON810 auch der erstmaligen ulassung der gentechnisch veränderten Maissorten t 11 und 1507 von Syngenta bzw. Pioneer eine Absage rteilen! Entscheiden Sie sich endlich! nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Berichts zu den Anträgen: – Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umsetzen – Erklärung zur UN-Kinder- rechtskonvention zurücknehmen – Für die Rücknahme der Vorbehaltserklä- rung zur UN-Kinderrechtskonvention und eine – hiervon unabhängige – effektive Umsetzung der Kinderrechte im Asyl- und Aufenthaltsrecht (Tagesordnungspunkt 38) Kerstin Griese (SPD): Nach § 62 Abs. 2 unserer Ge- chäftsordnung habe ich einen Bericht vorzulegen, wes- alb die beiden Anträge noch nicht abschließend im fe- erführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen nd Jugend behandelt wurden. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umsetzen – rklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückneh- en“ habe ich bereits vor fast einem Jahr im Plenum be- ichtet. Damals wie heute gilt: Die Rechte von Kindern aben im Familienausschuss und in unserem Unteraus- chuss, der Kinderkommission, höchste Priorität. Die rstmalige verbindliche Festschreibung der Kinderrechte n dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes war in Paradigmenwechsel auf internationaler, aber auch uf nationaler Ebene. Die UN-Kinderrechtskonvention agt klipp und klar, dass Kinder eigene Rechte haben. ie Bundesrepublik Deutschland hat 1992 aber unter der amaligen Regierung fünf Vorbehalte gegen diese Kon- ention geltend gemacht. In den letzten Jahren haben wir s geschafft, fast alle dieser Vorbehalte aufzuheben. Jetzt eht es noch um den Punkt IV, die Situation unbegleite- er minderjähriger Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jah- en. Mit der UN-Kinderrechtskonvention und der Debatte ber die Rücknahme der Vorbehaltserklärung beschäfti- en wir uns seit geraumer Zeit, und zwar sehr intensiv. ie Unterstützung für die Rücknahme der Vorbehalte ist n dieser Zeit stetig gewachsen. Darüber freue ich mich ußerordentlich! 23058 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 (A) ) (B) ) Wir alle wissen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung bereits mehrfach zur Rücknahme der Erklärung aufgefordert hat. Noch in der letzten Legisla- tur hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit un- serem damaligen grünen Koalitionspartner einen Antrag zur UN-Kinderrechtskonvention in den Bundestag ein- gebracht. Damals hat die FDP-Fraktion sowohl im Fami- lienausschuss als auch hier im Plenum des Deutschen Bundestages gegen den Antrag zur Aufhebung der Vor- behaltserklärung gestimmt, die Unionsfraktion hat sich enthalten. Heute ist die FDP glücklicherweise einen Schritt weiter. Aber für die CDU/CSU gilt weiterhin, dass sie der Rücknahme des letzten Vorbehalts im Weg steht. Schon im letzten Jahr habe ich an die Union appel- liert, ihren Widerstand aufzugeben und auf die von ihnen regierten Länder einzuwirken, an denen die Zurück- nahme der Vorbehalte weiterhin scheitert. Nach unserer Debatte im Plenum des Deutschen Bun- destags im April 2008 hat die SPD im Bund und in den Ländern einen neuen Vorstoß unternommen. Damals ist deutlich geworden, dass unter den Bundesländern die Zustimmung zugenommen hat. Berlin, Bremen und Rhein- land-Pfalz haben im Juni vergangenen Jahres einen ent- sprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Leider ist dieser Antrag an den CDU-geführten Bundesländern gescheitert. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass bald auch die CDU/CSU einer Aufhebung des letzten Vorbehalts zu- stimmen wird. Ich appelliere daher noch einmal ein- dringlich an Sie: Schließen Sie sich der Mehrheit des Deutschen Bundestages an! Setzen Sie sich mit uns da- für ein, dass Deutschland auch im internationalen Zu- sammenhang uneingeschränkt für eine kinderfreundliche Politik steht! Miriam Gruß (FDP): Die ständige Auf- und Abset- zung der Anträge zur UN-Kinderrechtskonvention wird immer mehr zur Farce. Und wie so oft diskutieren wir dieses wichtige Thema der Rücknahme der Vorbehalts- erklärung zu später Stunde. Unsere Kinder und ihre Rechte sollten es uns eigentlich wert sein, eine Kernzeit- debatte zu führen. Ganz grundsätzlich bin ich aber der Meinung: In die- sem Hohen Haus sollten wir über Inhalte, und nicht über § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung sprechen. Die FDP- Bundestagsfraktion hat sich immer für die Aufsetzung der Anträge und gegen eine Absetzung ausgesprochen. Sicher: Es ist das Schicksal der Oppositionsparteien, überstimmt zu werden. Aber wenn es um Kinder geht, sollte taktisches Lavieren ein Tabuthema sein. Insofern habe ich für dieses „Erst rauf, dann runter“-Spielchen der Großen Koalition absolut kein Verständnis. Dabei debattieren wir hier über eine Erklärung, die ansonsten die ganze Welt unterschrieben hat. Die Geschichte um die Rücknahme der Vorbehalts- erklärung ist lang, und wenn man sie genau betrachtet, erscheint es vollkommen absurd, dass sie überhaupt noch besteht: B d K K p m M u L R m t d d d g i v v V A u h d ü f A t m s z k s S r s Z k d k t i h n h d ü L s (C (D Am 5. April 1992, vor über 16 Jahren, trat für die undesrepublik Deutschland das „Übereinkommen über ie Rechte des Kindes“ vom 20. November 1989 in raft. Mit diesem Übereinkommen über die Rechte des indes wurden erstmals völkerrechtlich verbindlich olitische Bürgerrechte und soziale Menschenrechte for- uliert, die ihren Ausdruck in der Festschreibung von indestanforderungen an die Versorgung, den Schutz nd die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen eben finden. Die Bundesregierung begrüßte bei Hinterlegung der atifikationsurkunde am 6. März 1992 das Übereinkom- en als einen Meilenstein der Entwicklung des Interna- ionalen Rechts und erklärte, sie werde die Ratifizierung es Übereinkommens zum Anlass nehmen, Reformen es innerstaatlichen Rechts in die Wege zu leiten, die em Geist des Übereinkommens entsprechen. Diese bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde ab- egebene Erklärung enthält ferner Vorbehalte, die sich nsbesondere auf das elterliche Sorgerecht, die Anwalts- ertretung sowie weitere Rechte von Kindern im Straf- erfahren, auf die Altersgrenze bei Soldaten sowie in orbehalt IV auf die Einreise und den Aufenthalt von usländern sowie die Bedingungen ihres Aufenthalts nd Unterschiede zwischen In- und Ausländern bezie- en. Durch Änderungen im Familienrecht und im Lichte es Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention ber die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Kon- likten ist der Vorbehalt diesbezüglich obsolet geworden. uch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Frak- ion der FDP im Deutschen Bundestag erklärte die da- alige Bundesregierung, dass sie ebenso wie der Deut- che Bundestag der Auffassung sei, dass die Erklärung urückgenommen werden sollte. In Anbetracht dessen besteht daher keine Notwendig- eit, länger an dieser Erklärung festzuhalten. Und es be- teht erst recht keine Notwendigkeit, parteitaktische pielchen mit dieser Erklärung zu treiben. Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung ist nicht nur echtlich möglich, sie ist auch politisch geboten. Denn ie ist geeignet, national wie international bestehende weifel am Willen Deutschlands, die UN-Kinderrechts- onvention uneingeschränkt durchzusetzen, auszuräumen. Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung stellt ein ringend notwendiges und überfälliges Signal für ein inderfreundliches Deutschland dar. Sie wird die Posi- ion der Bundesrepublik Deutschland in der Frage des nternationalen Menschenrechtsschutzes stärken und elfen, innerhalb und außerhalb Deutschlands Irritatio- en zu vermeiden. Ich fordere die Bundesregierung deshalb zum wieder- olten Male auf, unverzüglich die hinterlegte Erklärung er Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen ber die Rechte des Kindes zurückzunehmen und auf die änder hinzuwirken, die Voraussetzungen hierfür zu chaffen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 23059 (A) ) (B) ) Anlage 11 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts – Gesetz zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS-II-Gesetz) – Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz – ZSGÄndG) – Gesetz über den Zugang von Polizei- und Straf- verfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangs- gesetz – VISZG) – Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfort- bildungsförderungsgesetzes – Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) – Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsaus- gleichs (VAStrRefG) – Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirt- schaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverord- nung – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 106, 106b, 107, 108) – Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze – Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekom-munikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz – TKEntschNeuOG) – Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) Die Fraktion der FDP hat mitgeteilt, dass sie den An- trag Schulden des Bundes durch das Konjunktur- paket II vollständig im Bundeshaushalt etatisieren – Kein Sondervermögen Tilgungsfonds auf Druck- sache 16/11668 zurückzieht. Der Abgeordnete Günter Gloser hat darum gebeten, bei dem Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten auf Drucksache 16/11347 nachträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden. Die Abgeordneten Ilse Falk und Michael Link (Heil- bronn) haben darum gebeten, bei dem Entwurf eines Ge- setzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patientenverfügungsgesetz – PatVerfG) auf Drucksache 16/11360 nachträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden. m S z m U n (C (D Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 atz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung u den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu Durchfüh- rung und Finanzierung der Integrationskurse nach § 43 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes – Drucksache 16/6043 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Nationale Integrationsplan Neue Wege – Neue Chancen – Drucksache 16/6281 – – Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Siebter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland – Drucksache 16/7600 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Migrationsbericht 2006 – Drucksache 16/7705 – – Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Erster Fortschrittsbericht zum Nationalen Integra- tionsplan – Drucksachen 16/10800, 16/11306 Nr. 1, 16/11478 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Migrationsbericht 2007 – Drucksachen 16/11300, 16/11718 Nr. 1.1 – Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Emp- fehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Giro- konto für jedermann – Drucksachen 16/11495, 16/11718 Nr. 1.6 – Ausschuss für Ernährung; Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verbraucherpolitischer Bericht 2008 – Drucksache 16/9163 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Sportausschuss Drucksache 16/5505 Nr. 1.2 EuB-EP 1484 (A) (C) (B) ) Finanzausschuss Drucksache 16/9693 Nr. A.7 Ratsdokument 9385/08 Drucksache 16/10666 Nr. A.3 EuB-EP 1775; P6_TA-PROV(2008)0387 Drucksache 16/11132 Nr. A.3 EuB-EP 1789; P6_TA-PROV(2008)0425 Drucksache 16/11132 Nr. A.4 EuB-EP 1790; P6_TA-PROV(2008)0426 Drucksache 16/11132 Nr. A.5 EuB-EP 1809; P6_TA-PROV(2008)0476 Drucksache 16/11132 Nr. A.6 Ratsdokument 14938/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.12 Ratsdokument 16776/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.13 Ratsdokument 17059/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.14 Ratsdokument 17247/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.3 Drucksache 16/11517 Nr. A.25 Ratsdokument 16087/08 Drucksache 16/11517 Nr. A.26 Ratsdokument 16162/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.10 Ratsdokument 5005/09 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/6389 Nr. 1.84 Ratsdokument 12169/07 Drucksache 16/11721 Nr. A.21 EuB-EP 1822; P6_TA-PROV(2008)0544 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/11819 Nr. A.12 Ratsdokument 17427/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.13 Ratsdokument 17430/08 EuB-EP 1832; P6_TA-PROV(2008)0581 Haushaltsausschuss Drucksache 16/10666 Nr. A.6 Ratsdokument 13292/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.10 Ratsdokument 14005/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.11 Ratsdokument 14180/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.14 Ratsdokument 14481/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.15 Ratsdokument 16859/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.4 Ratsdokument 17606/1/08 REV 1 Drucksache 16/11819 Nr. A.5 Ratsdokument 17281/08 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/10666 Nr. A.7 Ratsdokument 12604/08 Drucksache 16/11517 Nr. A.23 Ratsdokument 15950/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.18 Ratsdokument 17140/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.9 Ratsdokument 17489/08 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/11517 Nr. A.24 EuB-EP 1815; P6_TA-PROV(2008)0513 (D Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/10958 Nr. A.38 Ratsdokument 14024/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.39 Ratsdokument 14027/08 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/11517 Nr. A.33 EuB-EP 1819; P6_TA-PROV(2008)0527 Drucksache 16/11721 Nr. A.30 EuB-EP 1830; P6_TA-PROV(2008)0570 Drucksache 16/11819 Nr. A.27 EuB-EP 1835; P6_TA-PROV(2008)0582 Drucksache 16/11965 Nr. A.12 EuB-EP 1839; P6_TA-PROV(2008)0641 Drucksache 16/11965 Nr. A.13 EuB-EP 1840; P6_TA-PROV(2009)0642 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/11517 Nr. A.34 Ratsdokument 14906/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.31 Ratsdokument 15980/08 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 16/11132 Nr. A.20 EuB-EP 1796; P6_TA-PROV(2008)0459 23060 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 212. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. März 2009 91, 1 0, T 212. Sitzung Berlin, Freitag, den 20. März 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat nun der Parlamentarische Staatssekretär

    Alfred Hartenbach.

    A

Rede von Alfred Hartenbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
spreche hier zwar für die Bundesregierung; das verbietet
mir aber nicht, in meinen Erinnerungen an meine Zeit als
sozialdemokratischer Abgeordneter zu kramen. Wenn
heute jemand für sich reklamiert, das Ei des Kolumbus
gefunden zu haben, möchte ich an eine Klausurtagung
der SPD-Fraktion in Leipzig erinnern – Joachim, du
wirst dich erinnern –, auf der der damals noch junge
Kollege Christian Lange dieses Thema sehr klar ange-
sprochen und in den Vordergrund gestellt hat. Nun will
gut Ding Weile haben; schließlich sind in diesem Zu-
sammenhang eine ganze Reihe verfassungsrechtlicher
Fragen zu beantworten. Heute legen wir einen, wie ich
glaube – ich darf das vorweg sagen; ich wiederhole es
gleich –, vernünftigen und verfassungsfesten Gesetzent-
wurf vor.

Es ist an der Zeit, dass wir uns nicht nur mit der Be-
wältigung der Finanzmarktkrise, sondern auch mit der
Analyse und Beseitigung ihrer Ursachen befassen. Die
vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass
die Vorstellung, der Markt werde es richten, der Staat
möge sich aus dem Wirtschaftsleben heraushalten, naiv
ist. Der Markt braucht Regeln, wenn er funktionieren
und sich nicht selbst zerstören soll. Nicht das schnelle
Geld oder der rasche Börsenerfolg stabilisieren unser
Wirtschafts- und Sozialsystem. Eine der Lehren, die wir
aus dieser Krise ziehen müssen, ist, dass von kurzfristig
ausgerichteten Vergütungsinstrumenten fehlerhafte Ver-
haltensanreize ausgehen können, die zum Eingehen un-
verantwortlicher Risiken verleiten; das haben vor mir
viele andere bereits gesagt. Diese nüchterne volkswirt-
schaftliche Analyse deckt sich mit der spontanen Entrüs-
tung der Menschen über exorbitante Vergütungen und
Bonuszahlungen trotz massiver Verschlechterung der
Lage des Unternehmens.

Über eines sind sich alle einig: In vielen Unterneh-
men wurde in der Vergangenheit zu stark auf das Errei-
chen kurzfristiger Ziele wie Umsatzzahlen oder Börsen-
kurse zu bestimmten Stichtagen geschaut. Häufig hat
man das langfristige Wohlergehen des Unternehmens
aus den Augen verloren. Die Politik muss daher eingrei-
fen.


(Beifall des Abg. Joachim Poß [SPD])


Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt und konkreti-
siert die Anreize in Richtung einer nachhaltigen und auf
Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung. Er
beruht auf den Beschlüssen der Koalitionsarbeitsgruppe
„Managervergütung“, die unter der Leitung der finanz-
politischen Sprecher der SPD- und der CDU/CSU-Frak-
tion sehr konstruktiv und vernünftig gearbeitet hat. Lei-
der – das darf ich als Sozialdemokrat sagen – sind noch

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(C (D icht alle Vorschläge der SPD-Seite konsensfähig geween. Aber die vorliegenden Regelungen sind wichtig und irkungsvoll. Wir vom Bundesministerium der Justiz aren von der Arbeitsgruppe gebeten worden, die ge assten Beschlüsse in die Form eines Gesetzentwurfs zu ießen. Das haben wir gerne und, ich glaube, mit Erfolg etan. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor lieber Joachim Poß, ich muss es wiederholen; ich hatte ber einmal einen Deutschlehrer, der sagte, Wiederhoung mache anschaulich –: Erstens. Der Aufsichtsrat wird ausdrücklich verflichtet, bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des Vortandes dafür zu sorgen, dass langfristige Verhaltensaneize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung esetzt werden. Zweitens. Der Aufsichtsrat hat die Bezüge des Vortandes auf ein angemessenes Maß herabzusetzen, wenn ich die Lage der Gesellschaft so verschlechtert, dass die eitergewährung der Bezüge unbillig wäre; das ist ein urchaus verifizierbarer juristischer Begriff. Dies ist eine ringend benötigte Vorschrift, die unter anderem sichertellt, dass Vorstände, die Unternehmen an den Rand des bgrunds geführt haben und deshalb entlassen werden, icht noch die volle Vertragsauszahlung und überhöhte uhegelder verlangen können. Drittens. Aufsichtsräte müssen die Vergütung angeessen festsetzen. Sie werden durch eine ausdrückliche chadenersatzregelung daran erinnert, das zu tun. Das ar bisher nicht so, verehrte Frau Kollegin Dyckmans. Viertens. Der Aufsichtsrat darf die Entscheidung über ie Vorstandsverträge nicht mehr vollständig auf einen usschuss delegieren. Mit anderen Worten: Das Gemunel in kleinen Zirkeln hat damit ein Ende. Fünftens. Häufig werden in Aktiengesellschaften vom ufsichtsrat Prüfungsausschüsse gebildet. Zukünftig önnen ehemalige Vorstandsmitglieder für eine Karenzeit von drei Jahren nicht Mitglied eines solchen Auschusses werden. Das ist eine, wie ich meine, sinnvolle egelung zur Vermeidung typischer Interessenkon likte. Vielleicht kann man in den Beratungen erreichen, ass die Frist noch ein wenig verlängert wird; das wäre icht schlecht. (Mechthild Dyckmans [FDP]: Was sagen die Familienunternehmen?)


(Beifall des Abg. Joachim Poß [SPD])


Sechstens. Aktienoptionen können zukünftig erst
ach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren einge-
öst werden; auch das ist neu, Frau Kollegin Dyckmans.
as zeigt, was der Gesetzentwurf mit langfristigen Ver-
altensanreizen meint.

Siebtens. Schließlich – Herr Bernhardt, ich habe
inen Punkt mehr als Sie – wird die Transparenz der
orstandsvergütung gegenüber den Aktionären und der
ffentlichkeit im Falle der Beendigung der Vorstands-

ätigkeit verbessert.






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach
Wir sind überzeugt, dass diese rechtlichen Instrumente
dafür Sorge tragen werden, dass bei der Vergütung von
Vorständen verstärkt Anreize für eine nachhaltige und
auf Langfristigkeit ausgerichtete Unternehmensentwick-
lung gesetzt werden.

Einige Regelungsvorschläge greift der Gesetzent-
wurf dagegen bewusst nicht auf, zum Beispiel die Be-
grenzung der Höhe der Vorstandsbezüge. In einer so-
zialen Marktwirtschaft ist es immer noch Sache der
Vertragsparteien – hier geht es auch darum, wie weit
man an der Verfassung vorbeischrammen könnte –, das
Gehalt untereinander auszuhandeln. Das ist grundsätz-
lich nicht Sache des Staates oder der Politik. Frau
Scheel, die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
ist gerade bei großen Publikumsgesellschaften nicht
dazu geeignet, das Gehalt auszuhandeln; Herr Poß und
Herr Bernhardt haben das schon dargestellt. Aus diesem
Grund sind wir uns darüber einig, dass das der Auf-
sichtsrat machen muss.

Ich betone, Frau Dyckmans, dass wir uns vor allen
Dingen mit der von Ihnen geforderten Professionalisie-
rung und Beschränkung der Aufsichtsräte nicht anfreun-
den können. Was heißt denn Professionalisierung?


(Mechthild Dyckmans [FDP]: Mehr Frauen!)


Dürfen dann künftig nur noch promovierte Wirtschafts-
prüfer oder Wirtschaftsökonomen in einen Aufsichtsrat?
Wie verhält es sich mit der Beschränkung?


(Ute Kumpf [SPD]: Wie ist es zum Beispiel mit Frauen in Aufsichtsräten?)


Das, was Sie wollen, läuft darauf hinaus, die Mitarbei-
tervertretungen erheblich einzuschränken. Genau das
werden Sie mit uns nicht erreichen.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Wir haben
– das möchte ich betonen – sicherlich einen ersten guten
Schritt getan. Aus unserer Sicht ist die Diskussion noch
nicht abgeschlossen. Wir arbeiten auf der Ebene der
G-20-Staaten und der Europäischen Union weiterhin an
der Schaffung einheitlicher internationaler Standards,
die nicht nur die Vorstandsebene, sondern alle Hierar-
chieebenen in Unternehmen, vor allem im Bankenbe-
reich, betreffen sollen.

Ich bedanke mich und wünsche uns allen gute Bera-
tungen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat nun Kollege Jürgen Gehb für die CDU/

    CSU-Fraktion.