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ID1621138600

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    Vokabeln: 1
    1. \n: 3
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/211 Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) . . . . . . . . Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Asse II benennen und Konsequenzen für die Endlagersuche ziehen (Drucksache 16/10359) . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Renate Künast, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Alte Atomkraftwerke jetzt vom Netz nehmen (Drucksachen 16/6319, 16/7882) . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Hans-Josef Fell, Sylvia 22713 C 22717 C 22719 C 22721 B 22722 C 22724 A 22726 B 22727 D 22729 C 22730 A 22730 C 22736 B 22736 B Deutscher B Stenografisch 211. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Wahl des Abgeordneten Dr. Carl-Christian Dressel als Mitglied im Gremium nach Art. 13 Abs. 6 des Grundgesetzes . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 12 und 31 c . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 19./20. März 2009 in Brüssel und zum G-20-Gipfel am 2. April 2009 in London K T T a b 22711 A 22711 B 22712 D 22712 D Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 22731 D 22732 D undestag er Bericht ung en 19. März 2009 t : urt Bodewig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Fritz Kuhn, Hans-Josef Fell, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Energiewende vorantreiben – Atomausstieg fortsetzen (Drucksache 16/12288) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Jürgen Trittin, Cornelia Behm, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Verantwortlich- keiten für die Zustände im Endlager 22734 A 22735 A 22736 B Kotting-Uhl, Cornelia Behm, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sicherheit geht vor – II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 Besonders terroranfällige Atomreakto- ren abschalten (Drucksachen 16/3960, 16/8469) . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Vertragstreue Abschal- tung alter Atomkraftwerke in Ost- europa (Drucksachen 16/11764, 16/12312) . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Schließung des Forschungs- endlagers Asse II unter Atomrecht und eine schnelle Rückholung der Abfälle (Drucksachen 16/4771, 16/12270) . . . . . . g) Große Anfrage der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Cornelia Pieper, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Informations-Materia- lien der Bundesregierung zum Thema „Fakten und Kontroversen zum so ge- nannten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie“ für Kinder und Heranwachsende (Drucksachen 16/9509, 16/11343) . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sigmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . D M P T a b c d f g h 22736 C 22736 C 22736 D 22737 A 22737 A 22738 C 22740 A 22741 D 22743 B 22744 B 22745 D 22747 A 22748 A 22748 B 22749 A 22751 C 22752 B r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . arco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hilipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 39: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzah- lungen-Verpflichtungengesetzes (Drucksache 16/12117) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Gefahr- gutbeförderungsgesetzes (Drucksache 16/12118) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung der Freihäfen Em- den und Kiel (Drucksache 16/12228) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn (Drucksache 16/12229) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direkt- zahlungen (Drucksache 16/12231) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Ergänzung behördlicher Aufga- ben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes (Drucksache 16/12232) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Errichtung eines Sondervermö- gens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpa- 22753 C 22754 A 22755 A 22756 A 22756 D 22758 A 22759 B 22760 C 22760 D 22760 D 22760 D 22761 A 22761 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 III piere“ (Schlusszahlungsfinanzierungs- gesetz – SchlussFinG) (Drucksache 16/12233) . . . . . . . . . . . . . . . i) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Zweiten Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kul- turgut bei bewaffneten Konflikten (Drucksache 16/12234) . . . . . . . . . . . . . . . j) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Stabilisierungs- und As- soziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ih- ren Mitgliedstaaten einerseits und Bos- nien und Herzegowina andererseits (Drucksache 16/12235) . . . . . . . . . . . . . . . k) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung von Ver- brauchsteuergesetzen (Drucksache 16/12257) . . . . . . . . . . . . . . . l) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung medizinprodukte- rechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/12258) . . . . . . . . . . . . . . . m) Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verkehrsschilder re- duzieren – Verkehrssicherheit bewah- ren (Drucksache 16/10612) . . . . . . . . . . . . . . . n) Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Si- cherheit auf deutschen Straßen – Mas- terplan Vision Zero (Drucksache 16/11212) . . . . . . . . . . . . . . . o) Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Angelika Brunkhorst, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ausbauziele der Off- shore-Windenergie nicht gefährden – Raumordnungsplanung des Bundes überarbeiten (Drucksache 16/11214) . . . . . . . . . . . . . . . p) Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Bahnstrom auf erneuerbare Energien umstellen (Drucksache 16/11930) . . . . . . . . . . . . . . . q r Z a b c d T a b 22761 A 22761 B 22761 B 22761 C 22761 C 22761 C 22761 D 22761 D 22761 D ) Antrag des Präsidenten des Bundesrech- nungshofes: Rechnung des Bundesrech- nungshofes für das Haushaltsjahr 2008 – Einzelplan 20 – (Drucksache 16/12091) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stärkung des europäischen Haischutzes (Drucksache 16/12290) . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (Drucksache 16/12310) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Rainer Brüderle, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Maßnahmen zur ef- fektiven Regulierung der Finanzmärkte (Drucksache 16/10876) . . . . . . . . . . . . . . ) Unterrichtung durch die Deutsche Welle: Zweite Fortschreibung der Aufgaben- planung der Deutschen Welle 2007 bis 2010 mit Perspektiven für 2010 bis 2013 und Zwischenevaluation 2008 (Drucksache 16/11836) . . . . . . . . . . . . . . ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Mit- nahmefähigkeit von beamten- und sol- datenrechtlichen Versorgungsanwart- schaften (Drucksache 16/12036) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 40: ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung der Strafprozessordnung – Erwei- terung des Beschlagnahmeschutzes bei Abgeordneten (Drucksachen 16/10572, 16/12314) . . . . . ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Stabili- sierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemein- 22762 A 22762 A 22762 B 22762 B 22762 C 22762 C 22762 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 schaften und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Republik Montenegro andererseits (Drucksachen 16/12064, 16/12305) . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Zweite Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verord- nung (Drucksachen 16/12106, 16/12181, 16/12313) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) – j) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 536, 537, 538, 539, 540, 541 und 542 zu Petitionen (Drucksachen 16/12123, 16/12124, 16/12125, 16/12126, 16/12127, 16/12128, 16/12129) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Bundesregierung: Ausnahme von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für Mitglieder der Bundesre- gierung (Drucksache 16/12282) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Umsetzung des Beschlusses der EU in Deutschland für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Dienstleistungen Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Simone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T E e v v t ( N C K D C G A T E C w d ( K J S S J G P T a 22763 A 22763 B 22763 C 22764 B 22764 B 22764 C 22765 C 22766 D 22767 D 22769 A 22770 A 22771 B 22772 C 22773 D 22774 D 22776 B 22777 C agesordnungspunkt 6: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur erbesserten steuerlichen Berücksichtigung on Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlas- ungsgesetz Krankenversicherung) Drucksache 16/12254) . . . . . . . . . . . . . . . . . icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . ntje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: rste Beratung des von den Fraktionen der DU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- urfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung es Opferentschädigungsgesetzes Drucksache 16/12273) . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . regor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ) Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der 22778 D 22779 A 22779 D 22781 B 22783 A 22784 A 22784 D 22785 B 22786 C 22787 A 22788 A 22789 B 22789 C 22790 C 22791 C 22792 A 22793 A 22793 D 22794 A 22795 A 22796 A 22796 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 V Fraktion der FDP: Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte (Drucksache 16/11245) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gewährleisten (Drucksache 16/12289) . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eike Hovermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (Drucksachen 16/12099, 16/12299) . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/12302) . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – – – ( 1 D I R D I I S T a b c 22797 C 22797 C 22797 D 22799 A 22800 D 22801 C 22802 B 22803 B 22803 D 22804 C 22805 C 22806 D 22807 A 22807 A 22808 D 22810 A 22811 A 22812 A 22812 D zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Durchsetzung der Ent- geltgleichheit von Frauen und Män- nern – Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Für eine tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Entgeltgleich- heit zwischen den Geschlechtern wirk- sam durchsetzen Drucksachen 16/8784, 16/11175, 16/11192, 6/12265) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Eva Möllring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . na Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . enate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Carola Reimann, Detlef Parr, Frank Spieth und weiteren Abgeordneten einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbe- handlung (Drucksache 16/11515) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutions- behandlung (Drucksache 16/7249) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Jens Spahn, Maria Eichhorn, Dr. Hans Georg Faust und weiterer Abgeordneter: Ausstiegsori- entierte Drogenpolitik fortführen – Künftige Optionen durch ein neues Modellprojekt zur heroingestützten Substitutionsbehandlung Opiatabhängi- ger evaluieren (Drucksache 16/12238) . . . . . . . . . . . . . . 22814 A 22814 B 22815 C 22816 D 22817 D 22818 D 22819 D 22821 A 22822 A 22822 B 22822 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk (SPD) . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Eisel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kai Gehring, Ulrike Höfken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzumsatzsteuer auf EU- Ebene einführen (Drucksache 16/12303) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtli- cher Vorschriften (Drucksache 16/12011) . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu der Unterrichtung durch B G M S D T a b H J L D S T A v G u A K F g s ( T B w 22822 C 22823 D 22825 A 22826 C 22827 B 22828 A 22829 A 22829 D 22830 C 22831 A 22831 B 22832 B 22832 D 22833 A 22833 C 22833 C 22834 C 22835 A 22836 A 22837 A 22838 B 22839 B den Bundesbeauftragten für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit: Tä- tigkeitsbericht 2005 und 2006 des Bun- desbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – 21. Tätigkeitsbericht – (Drucksachen 16/4950, 16/12271) . . . . . . eatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ) Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mobilfunkforschung verant- wortlich begründen (Drucksache 16/10325) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mobilfunkstrahlung mini- mieren – Vorsorge stärken (Drucksache 16/9485) . . . . . . . . . . . . . . . orst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . etlef Müller (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: ntrag der Abgeordneten Christian Freiherr on Stetten, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), eorg Brunnhuber, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion der CDU/CSU sowie der bgeordneten Dr. Michael Bürsch, Ute Berg, laas Hübner, weiterer Abgeordneter und der raktion der SPD: Faire Wettbewerbsbedin- ungen für Öffentlich Private Partner- chaften schaffen Drucksache 16/12283) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- ärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- 22839 C 22839 D 22841 C 22843 A 22843 D 22844 C 22846 A 22846 A 22846 B 22847 D 22849 A 22850 B 22852 A 22853 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 VII geordneten Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pakistan und Afghanistan stabilisieren – Für eine zen- tralasiatische regionale Sicherheitskonfe- renz (Drucksachen 16/10845, 16/11249) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbu- ches – Anhebung der Höchstgrenze des Ta- gessatzes bei Geldstrafen (Drucksachen 16/11606, 16/12143) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: a) Große Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Situation in deutschen Abschiebehaft- anstalten (Drucksachen 16/9142, 16/11384) . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Nešković, Petra Pau, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Grund- sätzliche Überprüfung der Abschie- bungshaft, ihrer rechtlichen Grundlagen und der Inhaftierungspraxis in Deutsch- land (Drucksachen 16/3537, 16/12020) . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Henry Nitzsche (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und an- derer Gesetze (Drucksache 16/12255) . . . . . . . . . . . . . . . b c T A J w F v c K ( V R M E P T E e S t ( G T A M g f z l l ( M R 22853 C 22853 D 22854 B 22854 B 22854 C 0000 A22855 C 22856 C 22858 A 22859 B 22861 A 22862 A 22863 A ) Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Hans-Michael Goldmann, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reform der Anle- gerentschädigung in Deutschland (Drucksache 16/11458) . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten stärken (Drucksachen 16/11205, 16/12184) . . . . . agesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Michael Kauch, oachim Günther (Plauen), Horst Meierhofer, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DP: Nachtstromspeicherheizungen nicht erbieten, sondern modernisieren – Chan- en für erneuerbare Energien und für den limaschutz nutzen Drucksache 16/11193) . . . . . . . . . . . . . . . . . olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur tärkung der Sicherheit in der Informa- ionstechnik des Bundes Drucksachen 16/11967, 16/12225) . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: ntrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, onika Knoche, Heike Hänsel, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion DIE LINKE: Öf- entlich finanzierte Pharmainnovationen ur wirksamen Bekämpfung von vernach- ässigten Krankheiten in den Entwick- ungsländern einsetzen Drucksache 16/12291) . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22863 A 22863 A 22863 C 22863 D 22864 D 22866 A 22866 D 22867 C 22868 C 22868 C 22870 A 22870 A 22871 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Bürgerschaftliches Engagement umfassend fördern, gestalten und evaluieren (Drucksachen 16/11774, 16/12202) . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Um- weltberichterstattung in die Gemeinschafts- diagnose und Begutachtung der gesamtwirt- schaftlichen Entwicklung aufnehmen (Drucksache 16/11649) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und an- derer Vorschriften (Drucksache 16/12256) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . D B R T E V B d e E z A ( D C J D V T E e A d ( K M G P S T a b 22872 D 22874 A 22874 D 22876 A 22877 A 22877 B 22878 B 22879 A 22879 C 22880 C 22881 A 22881 B 22882 B 22883 A 22883 C 22884 A 22884 D 22885 A 22886 C 22887 C r. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: rste Beratung des von den Abgeordneten olker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, irgitt Bender, weiteren Abgeordneten und er Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur rgänzung des Lebenspartnerschaftsgeset- es und anderer Gesetze im Bereich des doptionsrechts (LPartGErgG AdoptR) Drucksache 16/5596) . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nordnung des Zensus 2011 sowie zur Än- erung von Statistikgesetzen Drucksache 16/12219) . . . . . . . . . . . . . . . . . ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: ) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87 d) (Drucksache 16/12280) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/12279) . . . . . . . . . . . . . . 22888 B 22889 B 22890 A 22891 C 22891 C 22892 A 22892 D 22893 C 22894 B 22895 B 22895 B 22896 C 22897 C 22898 C 22898 D 22899 C 22899 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 IX c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Errichtung eines Bundesauf- sichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften (Drucksache 16/11608) . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Norbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition (Drucksache 16/12226) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Raidel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Pro- duktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren (Drucksachen 16/12227, 16/12301) . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Schadstoffbelas- tung durch Batterien begrenzen (Drucksache 16/11917) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . E S T e Z A V L t E r P z ( N A L A Z – – ( P A Z d f f 22899 D 22900 A 22900 C 22901 B 22902 B 22903 B 22904 C 22905 D 22906 D 22908 B 22908 C 22910 B 22911 C 22912 C 22913 B 22914 D 22914 D 22915 A 22916 B 22917 B va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 39: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Gesetzes zur Er- richtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ (Drucksache 16/12230) . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Volkmar Uwe ogel, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Klaus W. ippold, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten rnst Kranz, Petra Weis, Sören Bartol, weite- er Abgeordneter und der Fraktion der SPD: rogramm „Stadtumbau Ost“ – Fortset- ung eines Erfolgsprogramms Drucksache 16/12284) . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung da- tenschutzrechtlicher Vorschriften Beschlussempfehlung und Bericht zu der Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2005 und 2006 des Bundesbeauftragten für den Da- tenschutz und die Informationsfreiheit – 21. Tätigkeitsbericht – Tagesordnungspunkt 13 a und b) etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Faire Wettbewerbsbedingungen ür Öffentlich Private Partnerschaften schaf- en (Tagesordnungspunkt 15) 22917 D 22918 B 22919 B 22919 C 22919 D 22921 A 22921 C X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Pakistan und Afghanistan stabilisieren – Für eine zentralasiatische regionale Sicherheits- konferenz (Tagesordnungspunkt 16) Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen (Tagesordnungspunkt 17) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschä- digungsgesetzes und anderer Gesetze – – ( K J F D D A Z d S B C F P W A Z d d D ( M D H P V A Z d F t V 22922 A 22923 A 22923 C 22924 D 22925 A 22925 D 22926 A 22927 D 22929 C 22930 C 22931 B 22932 B 22933 A 22933 C 22934 C 22935 A 22935 C Antrag: Reform der Anlegerentschädi- gung in Deutschland Beschlussempfehlung und Bericht: Ver- braucherschutz auf den Finanzmärkten stärken Tagesordnungspunkt 19 a bis c) laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . örg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der icherheit in der Informationstechnik des undes (Tagesordnungspunkt 21) lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . rank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung es Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung enkmal für die ermordeten Juden Europas“ Tagesordnungspunkt 39 e) onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Programm „Stadtumbau Ost“ – ortsetzung eines Erfolgsprogramms (Zusatz- agesordnungspunkt 6) olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 22936 D 22937 C 22938 A 22938 C 22939 B 22940 D 22942 A 22942 D 22943 B 22944 A 22946 A 22946 C 22947 B 22947 C 22947 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 XI Ernst Kranz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22948 D 22950 C 22951 C 22953 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22711 (A) ) (B) ) 211. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Anlage 8 Anlage 9 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22921 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Die Linke teilt deren Bedenken. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A B r w k 2 n k B q g M w e V D D n Z a U 2 d z D e d w D Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2009 Brüderle, Rainer FDP 19.03.2009 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2009 Granold, Ute CDU/CSU 19.03.2009 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 19.03.2009 Hinz (Essen), Petra SPD 19.03.2009 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2009 Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 19.03.2009* Korte, Jan DIE LINKE 19.03.2009 Kunert, Katrin DIE LINKE 19.03.2009 Laurischk, Sibylle FDP 19.03.2009 Lehn, Waltraud SPD 19.03.2009 Lintner, Eduard CDU/CSU 19.03.2009* Lips, Patricia CDU/CSU 19.03.2009 Merz, Friedrich CDU/CSU 19.03.2009 Reichenbach, Gerold SPD 19.03.2009 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 19.03.2009 Schily, Otto SPD 19.03.2009 Dr. Schmidt, Frank SPD 19.03.2009 Scholz, Olaf SPD 19.03.2009 Segner, Kurt CDU/CSU 19.03.2009 Tauss, Jörg SPD 19.03.2009 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 19.03.2009 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 19.03.2009 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu der Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2005 und 2006 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfrei- heit – 21. Tätigkeitsbericht – (Tagesordnungspunkt 13 a und b) Petra Pau (DIE LINKE): Darüber ist zu sprechen: Erstens. Wir diskutieren heute über einen Bericht des undesbeauftragten für Datenschutz. Der Bericht ist und zweieinhalb Jahre alt, also asbach-uralt. Inzwischen urde ein Datenskandal nach dem anderen publik. Wir önnten also genauso über die Bundesligasaison 2005/ 006 debattieren. Das wäre möglicherweise sogar span- ender, aber ebenso brotlos. Zweitens. Brotlos ist es auch deshalb, weil bisher eine Debatte des Bundestages über einen Bericht des undesbeauftragten für Datenschutz wirklich zu Konse- uenzen geführt hat. Bestenfalls haben die Fraktionen emeinsam Mängel beklagt. Aber immer nur nach dem otto: „Gut, dass wir mal darüber geredet haben!“ Mehr ar nie. Drittens. Der Bericht des Datenschutzbeauftragten nthält viele Warnzeichen. Ich nenne nur Stichworte: orratsdatenspeicherung, Antiterrordatei, biometrische aten in Ausweisen und Pässen. Ich könnte die Liste der atenrisiken fortsetzen, aber übergreifend ist: Alle War- ungen wurden verlässlich in den Wind geschlagen. Viertens. Deshalb wiederhole ich für Die Linke nur weierlei: Das Amt des Datenschutzbeauftragten muss ufgewertet werden – politisch, personell und finanziell. nd wir brauchen endlich ein Datenschutzrecht des 1. Jahrhunderts. Beides wird durch die Union und urch die SPD bislang blockiert. Darüber wäre endlich u sprechen. Fünftens. Mit zur Debatte steht der Entwurf für ein atenschutzauditgesetz. Dazu wird es demnächst auch ine Anhörung von Experten geben. Heute mache ich le- iglich darauf aufmerksam, dass vielen der Gesetzent- urf nicht weit genug geht. Zu den Kritikern gehören atenschützer und Verbraucherschützer. Die Fraktion 22922 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Faire Wettbewerbs- bedingungen für Öffentlich Private Partner- schaften schaffen (Tagesordnungspunkt 15) Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Öffentlich-private Partnerschaften, kurz ÖPP, verfolgen das Ziel, durch eine langfristige Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft Infrastruktur effizienter bereitstellen zu können. Sie sind die Alternative zur kon- ventionellen Bereitstellung durch die öffentliche Hand auf der einen und materieller Privatisierung auf der an- deren Seite. Andere Länder, allen voran Großbritannien, haben mit dieser Form der Beschaffung sehr gute Erfahrungen gemacht. In Deutschland stehen wir gerade auf Bundes- ebene mit diesem Ansatz noch am Anfang. Das Poten- zial ist längst noch nicht ausgeschöpft. Das Besondere an öffentlich-privaten Partnerschaften ist der sogenannte Lebenszyklusansatz. Das bedeutet, dass planen, bauen, betreiben und finanzieren eines Projektes in einer Hand liegen. Die Vorteile eines solchen Ansatzes sind offen- sichtlich: Ist jemand nicht nur, wie im Fall der konven- tionellen Beschaffung, für die Planung oder das Bauen eines Gebäudes verantwortlich, sondern auch für das Be- treiben, dann berücksichtigt derjenige auch die Heraus- forderungen, die das Betreiben mit sich bringt. Das zeigt sich zum Beispiel bei der Wahl der Fenster, die er reini- gen lassen muss oder bei der Auswahl von langlebigen Baumaterialien. Der Lebenszyklusansatz von ÖPP ver- langt eine ausgewogene Risikoverteilung über die Ver- tragslaufzeit. Wenn der Private über die gesamte Projekt- laufzeit Risiken trägt, hat er ein eigenes Interesse an optimierten Kosten, Terminen und Qualitäten. Das führt zu Synergieeffekten und vor allem zu Kostenersparnis- sen, von denen der Bund, die Länder und die Gemeinden profitieren. Denn angesichts geringer finanzieller Spiel- räume sind neue Wege und Lösungen gefragt, um den Spagat zwischen einer guten Infrastruktur und soliden Finanzen zu schaffen. Aber ein ÖPP-Projekt bringt nicht nur Vorteile für die öffentliche Hand, sondern vor allem auch für den Nut- zer: Die Menschen können sich durch die vertraglichen Regelungen auf eine zügige Umsetzung verlassen, und gleichzeitig wird durch ÖPP langfristig eine Instandhal- tung und Unterhaltung auf hohem Niveau sichergestellt. Um die Vorteile, die ÖPP-Projekte bieten, wirkungs- voll nutzen zu können, sind die Rahmenbedingungen für ÖPP in den letzten Jahren verbessert worden: Im Som- mer 2008 ist mit der Gründung der Partnerschaften Deutschland ein weiterer Schritt zur Förderung von ÖPP gemacht wurden. Die Kompetenzen und das Know-how sollen dort gebündelt werden. Die Erfahrungen aus bis- herigen Projekten können so effektiv genutzt werden. Trotzdem gilt es, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, denn aufgrund der Effizienzvorteile von ÖPP können auch die Haushaltsgrundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit besser erfüllt werden. Deshalb ist e h W V p h b ö m B v c d W r e h f h d e t w 6 w s k W m d P f E w d k H t h s b K e a Ö g D b i w d n s k h d (C (D s konsequent anzuregen, dass ÖPP auch in der Bundes- aushaltsordnung ausreichend berücksichtigt werden: ann immer geprüft wird, welches die wirtschaftlichste ariante ist, muss auch die Möglichkeit einer öffentlich- rivaten Partnerschaft mit einbezogen werden. Stellt sich eraus, dass Private eine staatliche Aufgabe besser er- ringen, müssen auch Private damit beauftragt werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies nicht, dass sich die ffentliche Hand grundsätzlich für ÖPP entscheiden uss. Es ist wichtig, dass ein sorgfältiger Vergleich auf asis von Marktpreisen für alle Realisierungsvarianten orgenommen wird. ÖPP muss aber eine dieser mögli- hen Varianten sein. Insofern ist die Festschreibung in er Bundeshaushaltsordnung, die der Antrag „Faire ettbwerbsbedingungen für ÖPP schaffen“ vorsieht, ichtig. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass s sinnvoll ist, noch weitere Änderungen der Bundes- aushaltsordnung vorzunehmen, um die Bedingungen ür ÖPP zu erleichtern. Derzeit zwingt die Bundeshaus- altsordnung dazu, die Finanzierungskosten von ÖPP in em entsprechenden Fachetat zu etatisieren. Das führt zu iner deutlichen Benachteiligung gegenüber der konven- ionellen Beschaffung. Bei der konventionellen Variante erden die gesamten Finanzierungskosten im Einzelplan 0 etatisiert. Diese Ungleichbehandlung muss beseitigt erden. Sie führt in den einzelnen Ressorts dazu, dass ich gegen ÖPP entschieden wird, da die Finanzierungs- osten bei anderen Ausgaben eingespart werden müssen. enn ÖPP eine mögliche Realisierungsvariante ist, dann üssen wir auch dafür sorgen, dass die Wettbewerbsbe- ingungen für alle Varianten gleich sind. An diesem unkt besteht Nachholbedarf. Aber nicht nur die Haushaltsordnung ist der Grund ür die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen. ine weitere Benachteiligung fällt besonders ins Ge- icht: Öffentlich-private Partnerschaften sind aufgrund es Lebenszyklusansatzes mitunter effizienter als die onventionelle Beschaffung. Trotzdem ist ÖPP für den aushalt des Auftraggebers nicht immer die kostengüns- igere Variante, weil die Finanzströme dem entgegenste- en: Vergibt zum Beispiel eine Kommune personalinten- ive Aufträge im Rahmen von ÖPP, muss Umsatzsteuer ezahlt werden. Diese wird aber nicht vollständig an die ommune zurückgeführt. Wenn die Kommune hingegen igenes Personal beschäftigt, fällt keine Umsatzsteuer n. Deshalb lohnen sich besonders personalintensive PP-Projekte für die Kommune häufig nicht, obwohl sie esamtstaatlich und auch für den Nutzer sinnvoll wären. iese Umsatzsteuerproblematik ist ein eindeutiger Wett- ewerbsnachteil für ÖPP. Wie groß diese Nachteile sind, st derzeit nicht genau zu bestimmen. Aus diesem Grund ird die Bundesregierung aufgefordert, in einem Mo- ellversuch zu klären, in welchem Ausmaß es zu Be- achteiligungen kommt, und zu prüfen, wie die Umsatz- teuerproblematik bei ÖPP-Projekten gelöst werden ann. Der Antrag für faire ÖPP-Wettbewerbsbedingungen at schließlich noch einen anderen Bereich im Auge, in em die Wettbewerbsbedingungen für ÖPP verbessert Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22923 (A) ) (B) ) werden sollen. Bei der Finanzierung von Fernstraßen, die von Privaten im Rahmen von ÖPP ausgebaut wer- den, brauchen wir mehr Refinanzierungsflexibiliät. Über- nimmt ein Privater den Ausbau und Betrieb eines Auto- bahnabschnittes, bekommt er zur Refinanzierung für diesen Abschnitt vom Staat die entsprechende Maut. Bei besonders teuren Abschnitten rechnet sich das A-Modell nicht. Um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, ist es des- halb sinnvoll, die mit einem Projekt in einem unmittel- baren Zusammenhang stehenden Teilstücke eines Bau- werkes oder einer Strecke in die Mautanteile mit einzubeziehen und damit für die privaten Unternehmen attraktiver zu gestalten. Besonders im Fernstraßenbau zeigen sich die Vorteile von ÖPP. Der private Projektträger hat aufgrund der Ab- hängigkeit von den Mauteinnahmen ein großes Interesse an einer schnellen Fertigstellung des gesamten Projek- tes. Dies ist wiederum im besonderen Interesse des Nut- zers, der ebenfalls durch den schnellen Ausbau profitiert und keine jahrelangen Baustellen und Staus in Kauf neh- men muss. Es ist eindeutig, dass öffentlich-private Partnerschaf- ten eine Vielzahl von Vorteilen für die öffentliche Hand, die Privatwirtschaft und für die Nutzer bieten. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen für ÖPP weiter verbes- sert werden, damit diese Vorteile auch wirklich genutzt werden können. Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Im Sommer 2005 hat der Deutsche Bundestag ein ÖPP-Be- schleunigungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz hat wichtige Verbesserungen für die Betroffenen und Ent- bürokratisierungen gebracht. Die Beschlussfassung fiel noch unter die rot-grüne Regierungszeit, und ich erkenne diese Leistung ausdrücklich an. Wir haben als damalige Oppositionspartei den Gesetzgebungsprozess positiv be- gleitet und eigene Anregungen eingebracht. Aber ein wichtiger Punkt wurde damals vergessen oder besser ausgedrückt: Wir hatten damals noch nicht den richtigen Ansatz für die Lösung dieses speziellen Problems gefun- den. Es ist das Problem der umsatzsteuerlichen Ungleichbehandlung zwischen staatlich erbrachten Dienstleistungen und den Dienstleistungen, die private Unternehmen im Rahmen einer öffentlich-privaten Part- nerschaft erbringen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich – und das wollen wir mit diesem Antrag erreichen – ist für den Bauherren oder Auftraggeber aber nur dann realisierbar, wenn diese steuerliche Ungleichbehandlung aufgehoben ist. Öffentliche-private Partnerschaften sind kein Allheil- mittel. Damit sind nicht alle wirtschaftlichen und fiskali- schen Probleme lösbar. Aber ich freue mich, dass sich in fast allen Fraktionen die Kenntnis durchgesetzt hat, dass der Staat nicht alles selber machen muss. Im Gegenteil. Das Bauen von Gebäuden und deren Bewirtschaftung können private Unternehmen in der Regel kostengünsti- ger. Deswegen muss unser Denken und Handeln freier werden. Wir brauchen Vorrang für privatwirtschaftliches Handeln. Da, wo bürokratische, vergaberechtliche oder steuerrechtliche Vorschriften eine Kooperation zwischen d – c m m c W g d f d P d m s s s D i S h j I D i f A n w g u I s f i o z g – s z j R d t b t m r P h e (C (D er öffentlichen Hand und einem privaten Investor, oder was mir noch viel wichtiger ist – zwischen der öffentli- hen Hand und einem privaten Betreiber behindern, üssen wir als Gesetzgeber tätig werden und die Rah- enbedingungen schnellstens verändern. Angesichts der zu erwartenden erheblichen zusätzli- hen Belastungen des Staates durch die Bewältigung der eltwirtschaftskrise sind neue innovative, effizienzstei- ernde und damit kostensparende Beschaffungsmetho- en erforderlich, mit denen Pflichtaufgaben des Staates inanziert und abgewickelt werden können. Ich bitte den Bundestag heute um Zustimmung zu iesem Antrag und bitte Herrn Bundesfinanzminister eer Steinbrück, dass er anschließend einen entsprechen- en Gesetzentwurf zügig vorlegt. Zusätzlich wollen wir it der Änderung des Fernstraßenprivatfinanzierungsge- etzes die Bedingungen für die Erstellung von Verkehrs- onderbauten erleichtern. Auch dieses Gesetzesvorhaben oll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. ie Große Koalition wird bei diesem wichtigen Thema hre Handlungsfähigkeit beweisen und im Interesse der teuerzahler und der betroffenen Unternehmen schnell andeln. Dr. Michael Bürsch (SPD): Die derzeitigen Kon- unkturprogramme mit ihren Investitionen in öffentliche nfrastruktur werden nichts an der Erkenntnis ändern: er Staat ist aktuell und auch künftig alleine nicht mehr n der Lage, den erheblichen Bedarf an öffentlicher In- rastruktur zu decken. Darum muss über die traditionelle rbeitsteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft neu achgedacht und die Frage nach neuen Modellen gestellt erden. Öffentliche-private Partnerschaften – kurz ÖPP – eben hierauf eine Antwort. ÖPP sind ein neuer und – bei sorgfältiger Planung nd Durchführung – auch erfolgreicher Weg, öffentliche nfrastruktur und Dienstleistungen effizienter bereitzu- tellen. Internationale und inzwischen auch deutsche Er- ahrungen bestätigen, dass durch ÖPP Effizienzgewinne n Höhe von 10 bis 20 Prozent erzielt werden können, hne die Qualitätsstandards zu reduzieren. Die Effi- ienzsteigerungen entstehen vor allem durch Einsparun- en bei den Kosten für den gesamten Lebenszyklus Planung, Bau, Unterhalt, Verwertung –, durch Aus- chluss von Kostenüberschreitungen und kürzere Bau- eiten, durch kostengünstigeren Betrieb der ÖPP-Pro- ekte während der Vertragslaufzeit sowie eine optimale isikoverteilung. Ziel und Voraussetzung für den Erfolg von ÖPP ist, ass alle Beteiligten profitieren: die Politik, die Verwal- ung, die Bürger, der private Investor, der private Betrei- er. Wesentliche Instrumente für die erfolgreiche Gestal- ung einer ÖPP sind ein Wirtschaftlichkeitsvergleich öglicher Handlungsoptionen und eine interessenge- echte und faire Vertragsgestaltung. Um es klar zu sagen: ÖPP sind keine neue Form der rivatisierung öffentlicher Aufgaben und sie haben über- aupt nichts mit aberwitzigen, unverantwortlichen Steu- rsparmodellen mancher Kommunen wie Cross Border 22924 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) Leasing zu tun, die jetzt zunehmend gegen die Wand fahren. Sie sind vielmehr ein dritter Weg zwischen der Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur und Dienstleis- tungen durch die öffentliche Hand selbst auf der einen Seite und der reinen Privatisierung auf der anderen Seite. Der Staat zieht sich bei ÖPP nicht aus der Verantwortung zurück, für ein hohes Niveau öffentlicher Leistungen zu sorgen. Der Staat entscheidet über die Art und den Um- fang der Leistungen, er entscheidet über ihre Qualität. Er setzt den Kostenrahmen fest. Auch während der gesam- ten Projektlaufzeit behält er die Kontrolle über das mit der ÖPP-Projektgesellschaft vereinbarte Leistungs- niveau. Der Staat verfügt über eine abgestufte Palette von Interventionsoptionen einschließlich Strafzahlungen oder Ausstieg aus dem Vertrag für den Fall, dass Ver- träge nicht eingehalten werden. Ziel von richtig verstandener ÖPP ist eine Projekt- realisierung vom Anfang bis zum Ende. Der gesamte Le- benszyklus einer öffentlichen Leistungserstellung von der Planung, dem Entwerfen, dem Bauen, Betreiben, In- standhalten, Verwerten und Finanzieren wird Gegen- stand der ÖPP. Durch den Wirtschaftlichkeitsvergleich auf der Basis der konventionellen Realisierung ist die öf- fentliche Verwaltung gezwungen, sich über die wahren Kosten einer über den Lebenszyklus betrachteten Leis- tungserstellung klar zu werden. Deshalb ist ÖPP auch mehr als ein bloßes Finanzierungsinstrument. ÖPP ist ei- ner der wesentlichen Treiber für die Modernisierung des Staates. Mit dem vorliegenden Antrag soll insbesondere ein Problem aus dem Bereich des Umsatzsteuerrechts gelöst werden. Erbringt die öffentliche Hand hoheitliche Leis- tungen mit eigenem Personal, so unterliegen diese Leis- tungen nicht der Umsatzbesteuerung. Werden derartige Leistungen aber im Rahmen von ÖPP erbracht, so wer- den sie beim privaten Projektpartner mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent belastet. Damit kommt es zu einer Diskriminierung von ÖPP gegenüber der konventionellen Leistungserstellung durch die öffentli- che Verwaltung. Je höher der Personalkostenanteil an der Leistungserstellung ist, desto stärker schlägt diese Diskriminierung zu Buche. Das nicht gelöste Umsatzsteuerproblem für ÖPP ist verteilungspolitisch ungerecht, es werden dadurch fal- sche Anreize gesetzt, eine Leistungssteigerung der öf- fentlich Hand behindert, die Expansion von ÖPP auf personalintensive Bereiche verhindert: Die Gemeinde, die mit ÖPP effizienter arbeitet, Steuern spart und mehr für ihre Bürgerinnen und Bürger herausholt, wird da- durch „bestraft“, dass sie mit der gewählten ÖPP-Lö- sung gleichzeitig Umsatzsteuermehrbelastungen zu tra- gen hat, die anderen Gemeinden für eben dieselben Leistungen nicht zu tragen haben. Da die Beschaffungs- varianten „konventionelle Realisierung“ und „ÖPP“ im Wettbewerb stehen, wird die ÖPP-Variante aufgrund der Umsatzsteuermehrbelastung diskriminiert und es werden Entscheidungen getroffen, die für alle Beteiligten nach- teilig sind. Die Gemeinde, die den ÖPP-Weg wählt, trägt zu einer zusätzlichen Finanzierung des Bundeshaushalts, der Länderhaushalte und der Kommunalhaushalte bei. S f k L z g G m Ö i S n w s g g L m d t b u z s w M D b I g P t w s d e n e E v g p s m g n B w m n V h W (C (D ie selber kann jedoch mit keinem nennenswerten Rück- luss rechnen. Personalkostenintensive ÖPP werden aum eine Chance haben, sich gegen konventionelle eistungserstellungen der öffentlichen Hand durchzuset- en, wenn sie aufgrund der Umsatzsteuermehrbelastun- en bereits von Anfang an mit Kostennachteilen in der rößenordnung von fünf und mehr Prozent rechnen üssen. Faktisch wirkt die Umsatzsteuerpflicht für PP-Projekte damit als Expansionshindernis, das nicht m Interesse des Bürgers, des Steuerzahlers und auch des taates sein kann. Hier setzt das Modellprojekt an, das der Bund in den ächsten fünf Jahren mit einigen Ländern durchführen ird. Ziel ist die Erstattung von nachgewiesenen Um- atzsteuermehraufkommen an private ÖPP-Projektträ- er. Am Ende wird sich zeigen, ob auf diesem Wege leiche Augenhöhe zwischen öffentlicher und privater eistungserbringung erreicht werden kann. Zusammen mit den beiden gesetzgeberischen Ele- enten des Antrags im Bereich des Haushaltsrechts und es Fernstraßenbaus verspreche ich mir von den geplan- en Maßnahmen eine weitere Verbesserung der Rahmen- edingungen für ÖPP. Ausgelöst durch die Wirtschafts- nd Finanzkrise, hat im Moment die öffentliche Finan- ierung von Infrastruktur deutlich Vorrang. Aber ich bin icher: Der Ruf nach öffentlich-privaten Partnerschaften ird bald schon wieder lauter erschallen. Denn der odernisierungsbedarf in öffentlicher Infrastruktur in eutschland beträgt über 700 Milliarden Euro. Ulrike Flach (FDP): Als Liberale muss ich hier nicht eweisen, dass wir ÖPP- und PPP-Modelle für wichtige nstrumente zur kostengünstigen und effizienten Erbrin- ung von Leistungen halten. Wir haben uns schon für PP ausgesprochen, als auf der Seite der Sozialdemokra- en noch der Untergang des Abendlandes befürchtet urde, wenn der Staat nicht selbst ein Gebäude errichtet, ondern es einen privaten Investor errichten lässt und ann mietet. Ihr Antrag, der vor zwei Tagen noch gar nicht vorlag, rweckt den Eindruck, hier wird der Koalitionsvertrag och einmal ausgekehrt und geschaut: Was hat man ver- inbart? Was geht überhaupt noch in dieser Koalition der rmatteten? Und da hat offenbar jemand im Koalitions- ertrag (Seite 15) gelesen, dass die Koalition die Beseiti- ung der Diskriminierung von PPP im Fernstraßenbau- rivatisierungsgesetz vordringlich anpacken will. Na ja, o vordringlich kann sie nicht gewesen sein, dass Sie da- it so lange gewartet haben. Also wird das noch durch- ewunken, das ist Kehraus-Politik kurz vor dem Son- enuntergang. Wir halten die Vorschläge, die Sie zur Änderung der undeshaushaltsordnung machen, für akzeptabel, aber ir sind sehr kritisch, was Ihr Modellprojekt angeht. Es acht stutzig, dass dafür nur ein Betrag von 10 Millio- en Euro jährlich eingestellt werden soll. Ich werde den erdacht nicht los, dass Sie bereits ein konkretes Projekt aben, das schnell noch abgesegnet werden soll. Der ert ist so gering, das macht mich einfach misstrauisch. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22925 (A) ) (B) ) Und auch die Konstruktion des Modellvorhabens ist nicht die ÖPP-Konstruktion, die wir uns vorstellen. Sie schaffen nämlich einen Subventionstatbestand, indem die Gebietskörperschaften, die am Modellprojekt teil- nehmen, ihren PPP-Projektträgern die Umsatzsteuer- Mehrbelastung als Projektförderung zurückerstatten. Auch das wirkt, als ob es da sehr konkrete Bewerber gibt. Auch die Festlegung, dass mindestens drei Länder teilnehmen müssen, macht stutzig. Wir wollen PPP als echte Wettbewerbspartnerschaft. Es wäre doch ein Leichtes, eine bestimmte Leistung aus- zuschreiben. Offenbar findet sich aber für die gesuchte Leistung nur dann ein privater Partner, wenn er die Um- satzsteuer zurückerhält oder wenn es sonst eine Subven- tion gibt. Dies einen Modellversuch zu nennen, erscheint mir äußerst verdächtig. Wenn Sie wirklich PPP steuer- lich besserstellen wollen, dann ändern Sie das Umsatz- steuergesetz und stellen die privaten PPP-Partner von der Umsatzsteuer frei. Das wird aber Herr Steinbrück nicht mitmachen, denn bei einer Investitionssumme von 875 Millionen Euro im Jahr 2007 würde das einen erheb- lichen Umsatzsteuerverlust bedeuten. Was Sie jetzt ma- chen, verzerrt aber den Wettbewerb, indem der Staat dem Privaten die Steuern rückerstattet. Das verdirbt eher die Sitten, als dass es PPP fördert. Wir lehnen deshalb den Antrag ab. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Was Sie hier vorlegen mit Ihrem Antrag zu öffentlich-privaten Partnerschaften, ist schon ein starkes Stück. Weil eine Gebietskörperschaft keine Umsatzsteuer zahlen muss, soll jetzt in einem Mo- dellversuch den Privaten die Umsatzsteuer zurückerstat- tet werden. Geht’s noch? Wie kann man ideologisch so verbohrt sein, dass man auf Teufel komm raus öffentli- che Gelder in die Taschen Privater umschaufeln will! Bevor Sie hier weiter das Hohelied auf die Privatisie- rung singen, sollten Sie sich endlich mit den realen Folgen vor Ort auseinandersetzen. Öffentlich-private Partnerschaften sind kein wirksames Instrument, den „Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besser gerecht zu werden“, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben. ÖPP verteilen die Gewinne an die Privaten und die Risiken auf die öffentliche Hand. Außer den In- vestoren verdienen sich die Beraterfirmen eine goldene Nase. Und ganz nebenbei wird die kommunale Demo- kratie ausgehebelt und werden die Verträge als „streng geheim“ eingestuft. Die ÖPP-Projekte in Deutschland sind noch nicht so alt, aber schon jetzt zeigt sich, dass die Versprechungen vielfach gelogen sind. Nehmen wir das Bildungszentrum Ostend in Frankfurt. Hier wurden Zusatzkosten ver- schwiegen und es wurde billigst gebaut. Da die Stadt die Strom-, Heiz- und Wasserkosten selbst zahlen muss, wurde vom Investor kein Geld für Sparvorrichtungen ausgegeben. Effiziente Verglasung, Bewegungsmelder, Wasserstoppuhren – Fehlanzeige. Das ist kein Einzelfall: Die Kölner Messehallen, die Schulsanierungen im Land- kreis Offenbach, das Mautsystem von Toll Collect – im- mer bleibt die öffentliche Hand auf den Zusatzkosten und auf allen Risiken sitzen. Sagt Ihnen das Instrument „Forfaitierung mit Ein- redeverzicht“ etwas? Ich will Ihnen dieses gerne be- n P n i z d D M F n j z t m d I d i f d s s g G s s g e h l d Ö z A w P B w v M m n w s F s f n u n s d w M (C (D utzte Instrument mal erläutern: Im Rahmen eines ÖPP- rojektes übernimmt der Investor den Bau oder die Sa- ierung eines Gebäudes. Die Kommune verpflichtet sich m Gegenzug dazu, 25 Jahre Miete an den Investor zu ahlen. Kaum ist die Unterschrift der Kommune unter em ÖPP-Vertrag, geht der Investor mit ihm zur Bank. er Bank verkauft er die Forderung für die 25 Jahre iete und lässt sie sich pauschal auszahlen. Das ist die orfaitierung. Das heißt, obwohl die Kommune formal icht selbst einen Kredit aufgenommen hat, steht sie etzt bei der Bank in der Kreide und zwar zu den Zinssät- en, die der Private zahlen muss, nicht etwa zu den güns- igeren Bedingungen für Kommunalkredite. Die Kom- une verpflichtet sich, im Gegenzug pünktlich immer ie volle Miete zu bezahlen, unabhängig davon, ob der nvestor mangelhaft arbeitet oder gar pleitegeht. Das ist er Einredeverzicht. Wenn Sie das als Erfolg bezeichnen – ch bezeichne das als Verlagerung von Problemen in die olgenden Legislaturperioden und als eine Potenzierung er Risiken und Kosten. Eine Besonderheit der öffentlich-privaten Partner- chaften ist das Cross Border Leasing. Mit diesem Ge- chäftsmodell sind die Kommunen heute schon baden egangen. Das Vorgehen war das gleiche: umfangreiche eheimverträge, Verlagerung aller Risiken auf die deut- chen Gebietskörperschaften. Warnungen, die es bei Ab- chluss der Verträge gab, wurden einfach in den Wind eblasen. Nun drohen infolge der Finanzkrise den Steu- rzahlern zusätzliche Kosten in zigfacher Millionen- öhe. Aus Erfahrungen sollte man klug werden. Deshalb ehnen wir Ihren Antrag ab und fordern Sie auf, die För- erung von ÖPP-Projekten zu stoppen. Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ffentlich-private Partnerschaften sind als Alternative u herkömmlichen Beschaffungsformen der öffentlichen uftraggeber in den vergangenen fünf Jahren erheblich ichtiger geworden. Nach einer Veröffentlichung der PP-Task-Force beim Bundesministerium für Verkehr, au und Stadtentwicklung wurden bis Mai 2008 bundes- eit 97 ÖPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen on 3,5 Milliarden Euro an Investoren vergeben. Grundsätzlich halten wir ÖPPs für ein interessantes odell zur effizienteren Umsetzung von Beschaffungs- aßnahmen. Wir brauchen aber einen richtigen Ord- ungsrahmen, um bei jedem Projekt genau zu prüfen, ie es sich am wirtschaftlichsten umsetzen lässt. Dabei ind wir für eine konkrete Betrachtung am jeweiligen all: Ist ÖPP, ist rein privatwirtschaftliches oder ist rein taatliches Handeln angebracht und wirtschaftlich? Wir müssen sichere Investitionen ermöglichen und ür Vertrauen sorgen. Oft kann ein Beschaffungsauftrag ach Ausschreibung am effizientesten von einem Privat- nternehmen durchgeführt werden. Aber auch durch ge- uin staatliche Infrastruktur können Aufgaben häufig parsam durchgeführt werden. Die Ergänzung der Bun- eshaushaltsordnung, die Sie vorschlagen, unterstützen ir in diesem Sinne. Es ist wichtig, einen einheitlichen aßstab für Wirtschaftlichkeitsvergleiche zu schaffen. 22926 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) Auch die Umsatzsteuerfrage ist in diesem Zusam- menhang von hoher Wichtigkeit. Die umsatzsteuerliche Benachteiligung gegenüber staatlicher Eigenleistung ist ein großes Problem bei ÖPP-Projekten. Ein Modellvor- haben, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, ist daher mei- nes Erachtens sinnvoll, um einen Umgang mit diesem Problem zu finden. Ein aktueller Bericht des Rechnungshofes in Baden- Württemberg, der diese Woche vorgelegt wurde, zeigt aber auch deutlich, dass die Effizienzrenditen von über 10 Prozent für ÖPP-Projekte, wie sie bisher wiederholt angenommen wurden, in bestimmten Bereichen in Ba- den-Württemberg kaum zu realisieren waren. Es liegt nahe, anzunehmen, dass die Lage in Baden-Württem- berg den einen oder anderen Rückschluss auf die Ge- samtproblematik erlaubt. ÖPP-Projekte können nicht von vornherein als die wirtschaftlichere Variante angesehen werden. Deshalb benötigt man eine belastbare Vergleichsbasis für die Ent- scheidung zwischen einem ÖPP-Modell und einer staat- lich durchgeführten Variante. Insbesondere bei den ÖPP- Projekten der zweiten Generation, die neben Planung, Finanzierung und Bauen auch den Betrieb umfassen, ist es aufgrund der Kosten für die Risikovorsorge und der langen Vertragslaufzeiten schwierig, Vergleiche mit ei- ner Eigenrealisierung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit anzustellen. Daher muss ein sorgfältiger Vergleich auf Basis von Marktpreisen für alle Realisierungsvarianten vorgenommen werden. Der Rechnungshof kam zum Er- gebnis, dass in Baden-Württemberg auch ÖPP-Projekte umgesetzt wurden, obwohl diese letztendlich teurer wa- ren als eine Eigenleistung des Staates. Außerdem warnt er vor einer steigenden Vorbelastung künftiger Haushalte durch ÖPP-Projekte bei Vertragslaufzeiten von üblicher- weise 20 bis 30 Jahren, der sogenannten grauen Ver- schuldung. Das muss uns bei der Diskussion um ÖPPs bewusst sein. Trotz unserer Zustimmung zu den Änderungen der Bundeshaushaltsordnung und des Modellvorhabens leh- nen wir den Antrag insgesamt ab: Durch die Novellie- rung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes doktern Sie an einem Problem herum, statt zuzugeben, dass das F-Modell bisher gescheitert ist. Die Novellie- rung wäre unnötig, wenn der Verkehrsfluss bei den Pro- jekten realitätsnäher berechnet worden wäre. Eine an- dere Möglichkeit sehe ich in Konzessionsmodellen mit variabler Laufzeit. Durch den von Ihnen vorlegten Vor- schlag kann die Wirtschaftlichkeit eines Projektes nur unmaßgeblich verbessert werden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Pakistan und Afghanistan stabilisie- ren – Für eine zentralasiatische regionale Sicherheitskonferenz (Tagesordnungspunkt 16) Holger Haibach (CDU/CSU): Zum zweiten Mal in Folge beschäftigen wir uns in einer Sitzungswoche des Deutschen Bundestages mit Pakistan und Afghanistan. D s g d w P w d e R n e a n t e t F g d a S g t s d A W d z k n T i E e e S z u S i v N t P a t d m i L z (C (D as ist gerade angesichts der schwierigen Lage und der ich überschlagenden Ereignisse in Pakistan in den ver- angenen Wochen und Tagen dringend geboten. Ob der Antrag der Linken zu diesem Thema aller- ings dabei sehr hilfreich ist, kann mit Recht bezweifelt erden. Denn es ist hier wie mit allem: Die Lösung des roblems beginnt mit der Betrachtung der Realität. Und enn man da bereits die falschen Erkenntnisse gewinnt, ann kann es auch keine richtigen Lösungen geben. Was fordern Sie in Ihrem Antrag? Ich will es einmal twas platt zusammenfassen: Wir setzen alle in dieser egion an Konflikten beteiligten Staaten an einen Tisch, ehmen noch die Paschtunen hinzu, lassen die alle mit- inander beraten. Dann fügen Sie noch ein paar ziemlich llgemeine und wohlklingende Forderungen wie die ach der Unterstützung bei der Demokratisierung Pakis- ans hinzu, mahnen väterlich das Ende von Rüstungs- xporten an, würzen das Ganze mit der bei Ihnen obliga- orischen USA-Kritik: Und schon herrscht himmlischer rieden auf Erden. Wohlgemerkt: Vieles von dem, was Sie hier vorschla- en, ist nicht falsch. Aber das liegt daran, dass Ihre For- erungen sehr allgemein sind, und nicht daran, dass man ufgrund ihrer Gedankentiefe sofort zustimmen müsste. Auf der anderen Seite wird Ihr Antrag aus meiner icht auch nicht annähernd der Komplexität der Lage, erade in Pakistan, gerecht. Worum geht es? Ihr Antrag rägt zwar Afghanistan und Pakistan im Titel, beschäftigt ich aber überwiegend mit der Lage in Pakistan und ann mit ihren Auswirkungen auf die Situation in fghanistan. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. enn man allerdings Pakistan in besonderer Weise in en Blick nimmt, dann ergeben sich zwei Konsequen- en: Erstens ist der Titel Ihres Antrags falsch, denn Pa- istan liegt definitiv nicht in Zentralasien. Das wäre aber och zu verschmerzen. Wichtiger ist, dass Sie bei dem ext Ihres Antrags die inneren Verhältnisse in Pakistan m Grunde überhaupt nicht in Betracht ziehen. Dazu gibt es aber allen Grund. Pakistan ist durch das inlenken von Präsident Zadari im Streit um die Wieder- insetzung des Obersten Richters Chaudry gerade noch inmal so an einem das gesamte Land lahmlegenden treik und an vermutlich blutigen Auseinandersetzungen wischen Truppen der Regierung und des Präsidenten nd Anhängern Chaudrys und des Oppositionsführers harif entgangen. Die Macht des gewählten Präsidenten st so weit erodiert, dass nicht einmal der gegen Sharif erhängte Hausarrest tatsächlich durchgesetzt wurde. ach einer Umfrage des International Republican Insti- ute sprechen sich inzwischen 59 Prozent der befragten akistani für Oppositionsführer Sharif als Präsidenten us, nur 19 Prozent für den Amtsinhaber. Die wirtschaftliche Lage des Landes kann nur als ka- astrophal bezeichnet werden. Ohne die Unterstützung er internationalen Gemeinschaft wäre das Land nicht ehr „lebensfähig“. Zudem musste die Zentralregierung hre erfolglosen Bemühungen einstellen, die Taliban im ande militärisch erfolgreich zu bekämpfen. Dies hatte ur Folge, dass im Swat-Tal und anderen Regionen, das Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22927 (A) ) (B) ) war Teil der Verhandlungslösung, die Scharia das seithe- rige Rechtssystem abgelöst hat. Entgegen anderen Zusa- gen haben dort die regionalen Führer – nicht durch die Schließung, aber durch eine wesentlich effektivere Methode, nämlich Abbrennen der Schulen – dafür ge- sorgt, dass zum Beispiel der Unterricht für Mädchen er- schwert wurde. Und es steht zu befürchten, dass dies erst der Anfang der Repressalien ist. Mit ein wenig regionaler Zusammenarbeit und ein bisschen USA-Kritik ist es also nicht getan. Dafür bieten Sie dann die Forderung auf: „Pakistan vermehrt bei sei- nen Demokratisierungsbemühungen unterstützen.“ Eine beeindruckende Forderung! Leider bleibt die Linke die Antwort auf die Frage schuldig, wie dieses hehre Ziel er- reicht werden soll. Und wieso „vermehrt“? In der Zeit, in der dieser Antrag geschrieben wurde, hat diese Bundes- regierung, unterstützt durch die sie tragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD, gehandelt. Vertreter der Bun- desregierung haben Vorschläge zur Verbesserung der Lage gemacht, darüber hinaus wurden entsprechende Mittel zur Demokratisierung aus den Etats der betroffe- nen Ministerien zugesagt und bereitgestellt. Deutschland arbeitet engagiert und an führender Stelle in der interna- tionalen Gruppe der „Freunde des demokratischen Pa- kistans“ mit. Auch die Idee der „zentralasiatischen“ regionalen Sicherheitskonferenz scheint noch sehr unausgegoren. Im Antrag der Linken wird die Beteiligung aller mögli- chen regionalen Akteure gefordert, bis hin zu den Pasch- tunen. Gleichzeitig betonen Sie zu Recht die Existenz ganz anderer, schon Jahrzehnte währender Konflikte, wie etwa der Auseinandersetzung um und in Kaschmir. Warum soll den Kaschmiris das verwehrt werden, was den Paschtunen Ihrer Ansicht nach doch erlaubt sein soll? Weiterhin stellt sich die Frage, wie Sie sich die Ein- bindung der internationalen Staatengemeinschaft vor- stellen, deren Präsenz vor Ort Sie doch sonst immer kri- tisieren. Welche Rolle sollen die USA, Großbritannien und etwa Deutschland spielen? Welche Aufgabe hat die UN hierbei? Es ist völlig unbestreitbar, dass eine engere Einbin- dung sämtlicher regionalen Akteure dringend geboten ist, denn ohne diese werden sich stabile Verhältnisse in der Region nicht herstellen lassen. Aber dazu braucht es mehr als eine Idee oder Antrag im Deutschen Bundestag. Wenn eine solche Konferenz, noch dazu als ständige Einrichtung, durchgeführt werden soll, dann bedarf es hierzu sorgfältiger Planungen und Konsultationen. Denn eine Konferenz, die in einem Fehlschlag endet und dabei vielleicht noch ohnehin vorhandene Differenzen ver- schärft, wäre ein großer Rückschlag für die friedliche Beilegung von Konflikten in dieser Region. Schließlich stellt sich die Frage, ob es für eine solche Einrichtung Vorbilder gibt. Man könnte dabei an die KSZE/OSZE denken. Allerdings wäre auch hier zu er- wägen, ob das, was in Europa funktioniert, ohne Weite- res auch an anderer Stelle erfolgreich ist, zumal die Ver- hältnisse in Europa der 70er-Jahre völlig andere waren als die heutigen zwischen Pakistan, Afghanistan, Indien u d S W F z g w d s w w d Z W k K g f M k g M H d s „ d E V s d d A G k n b m z d m M i m r k r n E l u e s g (C (D nd den anderen Partnern, die zu beteiligen wären. Stan- en sich bei der KSZE zwei Machtblöcke und politische ysteme gegenüber, die aber beide bereit waren, auf affengewalt zu verzichten, so haben wir es im jetzigen all mit einer Region zu tun, die gerade durch inner- und wischenstaatliche kriegerische Auseinandersetzungen ekennzeichnet ist. Noch ein Wort zur Rolle der USA: Man mag zur Ver- endung beziehungsweise zur Ausweitung der Verwen- ung von Drohnen auf dem Staatsgebiet Pakistans in den ogenannten Tribal Areas und darüber hinaus stehen, ie man will. Aber eines darf jedenfalls festgehalten erden: Als Pakistan in der vergangenen Woche und in ieser Woche nahe am Rand von bürgerkriegsähnlichen uständen mit unabsehbaren Folgen aufgrund der Nicht- iedereinsetzung von Richter Chaudry war, hat der pa- istanische Minister Nabeel Gaboo die Abwendung der rise mit folgenden Worten kommentiert: „Die Eini- ung haben Amerika, die Armee und Allah herbeige- ührt.“ Und es ist der amerikanische Generalstabschef ike Mullen gewesen, der seinen pakistanischen Amts- ollegen mehr als einmal von einem gewaltsamen Ein- reifen in die gegenwärtigen Konflikte abgehalten hat. ancher von uns ist mit einer pauschalen Kritik an der altung und den Handlungsweisen der USA schnell bei er Hand. Manchmal wendet sich aber auch diese Pau- chalität gegen den, der diese Kritik angebracht hat. Wenn wir neben der „Afghan Ownership“ auch eine Pakistan Ownership“ ernsthaft vorantreiben wollen, ann ergeben sich daraus für mich drei Konsequenzen. rstens dürfen wir die vor Ort Handelnden nicht aus der erantwortung entlassen, indem wir Entscheidungen für ie treffen. Zweitens müssen wir sie aber auch mit den afür notwendigen Voraussetzungen ausstatten. Und rittens bedarf es eines Ansatzes, der die regionalen kteure und die internationale Gemeinschaft einbindet. enau an dieser Stelle greift der vorliegende Antrag zu urz. Er ist pauschal und wird den Aufgabenstellungen icht gerecht. Deshalb werden wir ihn ablehnen. Detlef Dzembritzki (SPD): Die Situation in Pakistan ietet ohne Zweifel Anlass zu Sorge, aber auch – wenn an die Entwicklungen der letzten Tage mit einbezieht – u vorsichtigem und verhaltenem Optimismus. Sosehr wir uns als Abgeordnete des Deutschen Bun- estages – ich schließe hier ausdrücklich das ganze Haus it ein – gefreut haben, dass der Übergang von einer ilitär- zu einer zivilen Regierung im September 2008 n Pakistan gelungen ist, so sehr waren wir zumindest in einer Fraktion von Anfang an in Sorge und zwar da- über, dass sich die neuen „Koalitionsmehrheiten“ in Pa- istan nicht mit Entschiedenheit um die eigentlichen He- ausforderungen in ihrem Land gekümmert haben, ämlich die Wirtschaftskrise, die Arbeitslosigkeit, den nergiemangel und Infrastrukturdefizite. Der monate- ange Streit zwischen Zardari und Sharif, zum Beispiel m die Aufhebung der Amnestiegesetze und die Wieder- insetzung der Richter, führte zu einem Entwicklungs- tillstand und Verwerfungen zwischen den „Wahlsie- ern“. 22928 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) Insofern möchte ich den Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei durchaus zugestehen, dass auch sie die ernste Sorge haben, dass der Weg in eine friedliche Zukunft für dieses in der Region so wichtige Land schwierig sein wird. Ich nehme dennoch für mich und meine Fraktion in Anspruch, dass wir immer betont ha- ben, dass nur mit einem regionalen Ansatz unter Einbe- ziehung von Afghanistan, Pakistan, Iran, aber auch In- dien und China eine Lösung der Konflikte möglich ist. Es reicht nicht, jetzt so zu tun, als genüge es, sich auf eine solche Konferenz zu fokussieren, als sei dies die einzige Lösung. Es ist schon etwas komplizierter! Natürlich haben auch wir ernste Sorgen um Pakistan. Lassen Sie mich die Herausforderungen in einigen kur- zen Sätzen skizzieren: Pakistan als Nuklearmacht wird von seinen Nachbarn Afghanistan und Iran eher kritisch betrachtet. Pakistan und Afghanistan teilen eine lange, sehr schwierige Geschichte. Wenn man – wie sicher ei- nige Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses – die Ge- legenheit hatte, mit Vertretern dieser beiden Nationen zu sprechen, so fällt das tiefsitzende Misstrauen auf beiden Seiten sofort auf. Ohne die grundsätzliche Bereitschaft beider Staaten, aufeinander zuzugehen, wird mittelfristig kein regionaler Nachbarschaftsprozess gelingen. Wir ha- ben in der Vergangenheit einige ermutigende Zeichen auf diesem Weg gesehen, und wir hoffen, dass beide Sei- ten diesen Weg weiter gehen. Ich bin deshalb dankbar, dass Außenminister Steinmeier bereits im Juni 2007 in Potsdam eine Initiative gestartet hat, um beide Länder an einen Tisch zu bringen. Es wird in Zukunft in der Region nur dann Frieden geben, wenn beide Seiten bereit sind, Schritte zu gehen, die über das hinausgehen, was momentan vorstellbar erscheint. Dabei wird die gemeinsame, 2 400 Kilometer lange Grenze, die faktisch nicht zu sichern ist, eine Rolle spie- len. Fehler wurden in der Vergangenheit gemacht: Die Grenze wurde willkürlich durch die Kolonialherren ge- zogen. Dies kann aber nicht bedeuten, alte Streitigkeiten wieder aufzuwärmen: Auch hier müssen Pakistan und Afghanistan aufeinander zugehen. Es ist bekannt, dass die Grenzgebiete als Rekrutierungsgebiete für afghani- sche und pakistanische Taliban dienen. Es gibt darüber hinaus auch Erkenntnisse, dass international operierende Terrorgruppen diesen Rückzugsraum nutzen. Unabhängig davon, wie wir als Parlamentarier die neue pakistanische Regierung bewerten: Die Probleme sind immens. Jede demokratische Regierung wird auch in naher Zukunft mit den Problemen Islamisierung, Ein- kommensunterschiede, Armut und wirtschaftliche Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die jetzige Regie- rung Pakistans bietet zumindest die Chance, dass wir als Europäer mit Unterstützung, Know-how und Ressourcen dem Land beim eigenen Aufbau behilflich sind, aber auch den regionalen Dialog weiter fördern, zum Beispiel im Rahmen der Ende September 2008 gegründeten Gruppe „Freunde des demokratischen Pakistans“. Ein- seitige Militärschläge helfen sicher nicht weiter – sie verstärken nur die ohnehin vorhandene Abneigung ge- gen den Westen, die in Pakistan weit verbreitet ist und sich insbesondere auf die USA bezieht. K d v r a s E z f B s j E l v s S d u b A B d K o S k s g w k m g B n H l S P w l g j d F h T s w Z l I w s s g b (C (D Wirtschaftlich steckt Pakistan in einer erheblichen rise. Dank eines von der Bundesregierung mit Nach- ruck unterstützten Beistandskredits des IWF in Höhe on 7,6 Milliarden US-Dollar konnte im Herbst des Jah- es 2008 ein finanzieller Zusammenbruch des Landes bgewendet werden. Über die Bewältigung der Wirt- chaftskrise hinaus wird die Überwindung der großen inkommensunterschiede innerhalb des Landes – auch wischen Stadt und Land – die zentrale Herausforderung ür die demokratische pakistanische Regierung sein. Die undesregierung ist durch die Gesellschaft für Techni- che Zusammenarbeit, GTZ, auf diesen Gebieten schon etzt mit Vorhaben zu Grundbildung, Gesundheit und nergie tätig. Insgesamt wurde die deutsche Entwick- ungszusammenarbeit mit Pakistan bei den Regierungs- erhandlungen im vergangenen Jahr verdoppelt. Aus un- erer Sicht setzt die Bundesregierung hier die richtigen chwerpunkte: Hilfen für die Wirtschaft, insbesondere urch Mikrokredite; Beratung der örtlichen Verwaltung nd Investitionen in die Bildung. Gerade dem Bildungs- ereich sollte aus unserer Sicht in Zukunft noch mehr ufmerksamkeit gewidmet werden. Schließlich ist ein ildungssystem für alle Heranwachsenden in Pakistan ie beste Garantie gegen die Madrassen, islamistische oranschulen, die bereits Kinder indoktrinieren und die ft nur deshalb frequentiert werden, weil staatliche chulen nicht existieren oder zu teuer sind. Armutsbe- ämpfung, Entwicklung und Bildungsmöglichkeiten ind die effektivsten, langfristig wirkenden Maßnahmen egen eine drohende Radikalisierung der Bevölkerung. Die EU hat letztes Jahr die Armutsbekämpfung zum ichtigsten Ziel ihrer Länderstrategie in Pakistan er- lärt. Dabei konzentriert sich die EU in ihrer Zusam- enarbeit auf die ländliche Entwicklung, den nachhalti- en Umgang mit natürlichen Ressourcen, den ildungssektor und die Qualifizierung staatlichen Perso- als. Sosehr wir die Hand reichen zum Dialog und zur ilfe, so sehr müssen wir unsere Ablehnung von gefähr- ichen Kompromissen wie der Wiedereinführung der charia im Swat-Tal zum Ausdruck bringen. Wir sind in akistan wie in anderen Teilen der Welt für eine Ent- icklungszusammenarbeit auf Augenhöhe, für Verhand- ungen auch mit schwierigen Partnern, für Respekt ge- enüber Traditionen und Werten. Dieser Ansatz findet edoch da seine Grenzen, wo Menschenrechte unter an- erem von Frauen und Minderheiten buchstäblich mit üßen getreten werden. In der Vergangenheit hat auch der pakistanische Ge- eimdienst ISI eine sehr problematische Rolle gespielt. eile des ISI bildeten einen Staat im Staat und unter- tützten die Entstehung und Entwicklung der Taliban, eil man sich von einem instabilen Afghanistan einen ugewinn an Macht versprach und die Taliban als mög- iche Bündnispartner für eine Auseinandersetzung mit ndien sah. Bis heute ist nicht eindeutig festzustellen, ie stark die Verbindungen zwischen Politik und ISI ind und auf welchen Feldern der ISI nach wie vor ver- ucht, seinen Einfluss zu sichern und die Entscheidun- en der demokratisch gewählten Regierung Pakistans zu eeinflussen. Hier bleibt die Bundesregierung aufgefor- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22929 (A) ) (B) ) dert, weiterhin energisch auf eine effektive Kontrolle des Geheimdienstes zu dringen. Sicherlich stellen die Stammesgebiete im Grenzgebiet zu Afghanistan, die sogenannten Federally Admistered Tribal Areas, FATA, neben der sehr schlechten Wirt- schaftslage eine sehr große Herausforderung für Pakis- tan dar. Das pakistanische Militär hat hier einen hohen Preis bezahlt. Pakistanische Gesprächspartner, insbeson- dere Vertreter der Regierung, verweisen immer wieder auf diesen Beitrag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Aus unserer Sicht war das Vorgehen der Regierung Musharraf und auch das der Bush-Adminis- tration zu sehr auf militärisches Vorgehen beschränkt. Auch ist die pakistanische Armee strukturell überhaupt noch nicht auf die Herausforderungen des internationa- len Terrorismus und der asymmetrischen Kriegsführung eingestellt. Die pakistanische Armee ist immer noch auf einen potenziellen Großkonflikt mit Indien ausgerichtet. Ohne eine deutliche Neuausrichtung wird die pakistani- sche Armee auch in Zukunft keinen Beitrag zu einer Be- kämpfung von Terrorgruppen in den Stammesgebieten leisten können. Gleichzeitig sollte die Bundesregierung bei ihren Kontakten zu den pakistanischen Partnern auch weiter- hin mit Nachdruck darauf dringen, die Rückkehr der Ar- mee in die Kasernen zu unterstützen und ihren direkten Einfluss auf die Politik zurückzudrängen. Erfreulich festzustellen ist, dass im aktuellen Konflikt zwischen Opposition und Präsident das Militär sich nicht hat in- strumentalisieren lassen. Das spannungsgeladene Ver- hältnis zu Indien hat sich seit Amtsantritt der neuen pa- kistanischen Regierung leicht verbessert. So hat die pakistanische Regierung angekündigt, die Doktrin des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen nicht länger aufrecht- zuerhalten. Weitere Signale deuten darauf hin, dass die pakistanische Seite an einer Normalisierung der Bezie- hungen zu Indien interessiert ist. Die Bundesregierung sollte alles tun, um Pakistan auf diesem Wege zu unter- stützen. Überhaupt könnte eine engere wirtschaftliche Kooperation mit den Nachbarn – insbesondere mit In- dien und China, aber auch mit den zentralasiatischen Staaten sowie dem Iran – zur Stabilisierung der pakista- nischen Wirtschaft beitragen. Diese Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet könnte in Kombination mit Ko- operation auf anderen Gebieten zum Schlüssel für ein friedliches – oder zumindest friedlicheres – Miteinander in der Region beitragen. Aber auch auf politischem Terrain gibt es in der letz- ten Zeit Anzeichen, die eine friedliche Lösung möglich – oder möglicher – erscheinen lassen. Es gibt in Pakistan zunehmend Kräfte, die die Islamisierung des Landes nicht nur rhetorisch ablehnen, sondern auch bereit sind, diesen Tendenzen mutig entgegenzutreten. Dazu gehört für viele Experten auch Ministerpräsident Gilani, der sich jüngst für die tatsächliche Wiedereinsetzung des obersten Richters Chaudhry einsetzte. Präsident Zardari hatte die zunächst im Wahlkampf versprochene Wieder- einsetzung behindert. Auch ist ermutigend, dass Zehn- tausende Richter und Anwälte nicht nur damals unter Militärherrscher Musharraf demonstrierten, sondern auch jetzt in der Demokratie bereit waren, für die freie B d k K s U d d d v a k e h t P i s d n E t a u s r g L d t U g w s g r a l d c a K g G s s n S B m z s z e (C (D erufsausübung ihrer Kollegen zu demonstrieren. Auch as Militär hat diesmal hinter den Kulissen für Demo- ratie und Rechtsstaat Partei ergriffen. So hat Armeechef ayani seinem Präsidenten Zardari frühzeitig signali- iert, dass dieser im Falle einer Eskalation nicht mit der nterstützung durch die Armee rechnen könne. Dies ist as erste Mal in der jüngsten pakistanischen Geschichte, ass ein Armeechef aufseiten der Demokratie steht. Bei aller Wachsamkeit gegenüber islamitischen Ten- enzen sollten wir diese Anzeichen auch als Hoffnung erstehen, dass Pakistan seine Angelegenheiten durch- us aus eigener Kraft bewältigen kann. Wir sollten Pa- istan auf diesem Wege weiter unterstützen. Hellmut Königshaus (FDP): Der Ansatz des hier ingebrachten Antrages ist nicht falsch. In Afghanistan aben wir es nicht mit einem nur nationalen Konflikt zu un, der an den Grenzen des Landes endet. Nicht zuletzt akistan fällt dabei eine bedeutende Rolle zu. Das Land st ein entscheidender Faktor bei der politischen Stabili- ierung Afghanistans. Die pakistanische Regierung hat erzeit offenkundig keine wirksame Kontrolle über die ordwestlichen Grenzprovinzen, in denen 3,5 Millionen inwohner leben. Stattdessen üben diese Kontrolle ex- remistische, terroristische und kriminelle Kräfte aus, die us dem Grenzgebiet auch nach Afghanistan eindringen, m dort ebenfalls ihren Einfluss auszubauen. Der Ver- uch der pakistanischen Regierung, diese Gebiete militä- isch wieder zurückzugewinnen, ist zumindest vorerst escheitert. Trotz seiner komplizierten innenpolitischen age darf Pakistan die Kontrolle über diese Region je- och nicht dauerhaft aus der Hand geben. Der Afghanis- an-Konflikt ist zwar ein regionaler Konflikt, aber seine rsachen sind im gesamten zentralasiatischen Raum an- esiedelt, und er entfaltet auch dort seine Wirkungen. Eine Sicherheitskonferenz für die Region kann inso- eit zur Lösung der dortigen Probleme beitragen, aber icherlich nicht allein. Dem Antrag fehlen insoweit er- änzende Maßnahmen und Schritte, die über die Einbe- ufung einer Sicherheitskonferenz hinausgehen. Auch ktuelle Bezüge und geopolitische Konsequenzen feh- en. Zudem ist der Antrag mit seiner verkürzenden Art er Darstellung auch ungeeignet, die Probleme hinrei- hend zu beschreiben und die vorgeschlagenen Lösungs- nsätze nachzuvollziehen. Die neue US-Administration hat begriffen, dass der onflikt in Afghanistan längst kein ausschließlich af- hanischer mehr ist und dass die gesamte Region in der efahr steht, politisch zu kollabieren. Deshalb spricht ie mittlerweile von „AfPak“, wenn sie auf die Region chaut. Das Engagement der US-Administration zeigt och einmal deutlich, dass Pakistan essenziell für die tabilität der gesamten Region ist. Nicht zuletzt mit lick auf die pakistanischen Nuklearwaffen müssen wir it unseren Partnern gemeinsam handeln, neue Kon- epte entwickeln und umsetzen. Dafür müssen wir aber zunächst die gleiche Sprache prechen. Dieser Ansatz ist auch im vorliegenden Antrag u finden. Allerdings ignoriert er die Möglichkeit, dass ine solche Konferenz auch scheitern könnte. Und er 22930 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) geht auch nicht hinreichend auf die nachfolgenden Schritte ein, sollte eine solche Sicherheitskonferenz für die Region erfolgreich verlaufen. Welche Bedeutung werden die erreichten Ergebnisse haben? Wer verfolgt die Umsetzung der Vorgaben? Welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung der vereinbarten Vorgaben? Und damit sind wir bei einem Kernproblem der deut- schen Politik in diesem Bereich; während die USA mit der Ernennung Richard Holbrookes zum Sonderbeauf- tragten für Pakistan und Afghanistan auf diese Kompe- tenzfrage reagiert haben, schafft es die Koalition nicht einmal, sich auf einen Sondergesandten für die Region zu einigen, der für die gesamte Bundesregierung spricht und handelt. Im Ergebnis haben wir jetzt einen „Beauf- tragten des Auswärtigen Amtes“, der nur für seinen Mi- nister und sich selbst sprechen darf. So sieht also die vielbeschworene „vernetzte Sicherheit“ in der Realität dieser Bundesregierung aus. Das hat auch der Beauf- tragte selbst, der ein hervorragender Diplomat ist, so nicht verdient. Es ist traurig, dass ein so wichtiges Thema ganz offenkundig allein zu Wahlkampfzwecken missbraucht wird. Insgesamt lähmt der Wahlkampf mitt- lerweile offenbar die Bundesregierung so stark, dass un- sere außenpolitische Handlungsfähigkeit gefährdet ist. Wir werden so zum Gespött unserer Partner. Das darf so nicht weitergehen. Eine Sicherheitskonferenz, wie der Antrag sie fordert, kann nur mit einer durchsetzungsfähigen Leitung von Erfolg gekrönt sein. Hillary Clinton hat beispielsweise für den nächsten NATO-Gipfel gleich auch eine Afgha- nistan-Konferenz einberufen. Diese Handlungsfähigkeit vermisst man leider bei der Bundesregierung. Wir brau- chen jetzt aber gemeinsames und entschlossenes Han- deln aller Partner, um in der Region Fortschritte zu erzie- len. Denn Afghanistan entwickelt sich zurzeit nicht in die richtige Richtung. Auch sieben Jahre nach dem Sturz der Taliban kommt Afghanistan nicht zur Ruhe. Nach ei- nigen vielversprechenden Ansätzen zur Demokratisie- rung und Stabilisierung droht das Land unter den An- schlägen der islamistischen Kämpfer wieder im Chaos zu versinken. Die allgegenwärtige Gewalt und die wirt- schaftliche Stagnation haben in der Bevölkerung ein Klima der Hoffnungslosigkeit geschaffen. Eine aktuelle Umfrage zeigt die Zweifel der Afghanen. Unter der all- täglichen Erfahrung von Krieg, Gewalt, Korruption und Armut ist auch das anfangs große Vertrauen in USA und NATO in Resignation umgeschlagen. Das ist das Ergeb- nis einer großen repräsentativen Umfrage, die das Afghan Institute for Social and Public Opinion Research im Auftrag von ARD, ABC und BBC durchgeführt hat. Es ist zu befürchten, dass sich die Lage im Laufe des Jahres noch einmal verschlimmert, wenn nicht entschie- den gegengesteuert wird. Der Präsidentschaftswahlkampf macht 2009 zu einem Entscheidungsjahr für Afghanistan. Die neue US-Admi- nistration hat auf die veränderten Vorzeichen bereits re- agiert und ein deutlich verstärktes Engagement in Afghanistan angekündigt. Nun ist auch die Bundesregie- rung gefordert, ihre Afghanistanpolitik zu verstärken, damit 2009 zu einem erfolgreichen Jahr für das Land und für die Region wird. Ü v s d Z p b w t a g i l t u S k m s R k M t n u S e e D i m d S d g d d g d d d h u z v t i d r n M n k s e t (C (D Die UN-Hilfsorganisationen legten Ende 2008 einen berblick über die humanitäre Situation in Afghanistan or. Die Situation der afghanischen Bevölkerung habe ich 2008 verschlechtert, heißt es darin. Die Gründe für ie Verschlechterung seien in der Hauptsache in der unahme der Kämpfe, den gestiegenen Nahrungsmittel- reisen und einer akuten Dürre zu sehen. Zu den ekannten Schwierigkeiten tritt verschärfend das Trink- asserproblem hinzu. Es ist also eindeutig, dass das in- ernationale Engagement für den Wiederaufbau nicht usreicht. Auch die deutschen Beiträge sind im Ver- leich zu den Leistungen anderer Geber, etwa Kanadas, mmer noch viel zu gering. Eine verstärkte entwick- ungspolitische Zusammenarbeit würde auch die Akzep- anz für die deutsche Präsenz in Afghanistan erhöhen nd damit auch die Sicherheit unserer Soldatinnen und oldaten. Der Ernst der Lage in Afghanistan zeigt, dass wir alle eine Zeit zu verlieren haben. Die Bundesregierung uss Schluss machen mit ihrem Wahlkampfgezänk und ich gemeinsam und verstärkt für Afghanistan und die egion einsetzen. Der Antrag der Linken ist dabei leider eine wirkliche Hilfe. Dr. Norman Paech (DIE LINKE): Gerade einen onat ist es her, dass wir im Bundestag über einen An- rag des Bündnisses 90/Die Grünen diskutiert haben, der och zur Zeit der Bush-Administration konzipiert war nd die gleiche Frage wie heute aufwarf: Was ist für die tabilisierung Pakistans notwendig? Ein Jahr zuvor hatte s demokratische Wahlen in Pakistan gegeben, die benso hoffen ließen wie der Wahlsieg Barack Obamas. och nichts ist von dieser Hoffnung geblieben. Pakistan st in keiner guten Verfassung, aber nicht erst seit der Er- ordung Benazir Bhuttos, den Attentaten, die bis auf en Norden Indiens übergreifen, der Einrichtung der charia in den Grenzgebieten zu Afghanistan auf Druck er Taliban und der Wiedereinstellung der aus dem Amt ejagten Richter unter dem Druck der Straße. Das ist nur er oberflächliche Ausdruck einer seit langem schwelen- en tiefen Krise dieses Landes. Pakistan ist seit langem ezeichnet durch eine dramatische Abwärtsentwicklung er Wirtschaft und das ebenso dramatische Anwachsen er Auseinandersetzungen zwischen muslimischen Fun- amentalisten in den Grenzgebieten zu Afghanistan. Da- inter tritt der immer noch ungelöste Streit mit Indien m Kaschmir zurzeit in den Hintergrund – er kann jeder- eit zu neuer gefährlicher Gewalt eskalieren. Pakistan, on den USA als wichtigster Verbündeter gegen den in- ernationalen Terrorismus finanziert und hochgerüstet, st selbst schon lange zur Quelle des Terrorismus gewor- en. Es ist klar, dass nicht nur die USA ein vitales Inte- esse daran haben müssen, dass dieser instabile Staat icht noch weiter zerfällt und sich durch einen erneuten ilitärputsch radikalisiert. Denn dieser Prozess bleibt icht auf Pakistan begrenzt. Der Souveränitätszerfall Pa- istans würde auch die Desintegration Afghanistans be- chleunigen und die Gewalt in der Region würde enorm skalieren. Die Folge wäre die zwangsläufige Auswei- ung der Interventionen auf weitere Provinzen Pakistans, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22931 (A) ) (B) ) wie sie die USA soeben schon für den Einsatz von Kampfdrohnen angekündigt haben. Was kann man dagegen tun? Aus den USA kommt wieder das alte Rezept: 4 bis 5 Milliarden US-Dollar seien unmittelbar notwendig, 1 Milliarde davon für Poli- zei und Militär. Gerade hatte Pakistan 7,6 Milliarden US-Dollar vom Internationalen Währungsfonds bekom- men. Alle Militärputsche sind mit Milliarden US-Dollar für die Rüstung belohnt worden. Eines ist daher sicher: Weitere Finanzmittel werden in einem Land mit 170 Millionen Einwohnern, in dem eine schmale Schicht über märchenhaften Reichtum verfügt, die Mehrheit aber in sozialem Elend lebt, nicht die erhoffte Stabilisie- rung bringen. Eine solche Gesellschaft kann man nicht mit Geld sanieren. Man wird dieser Gesellschaft darüber hinaus auch nicht mehr Sicherheit geben, wenn man weitere 17 000 Soldaten in das benachbarte Afghanistan sendet und gleichzeitig die Kampfzonen auf pakistanischem Territorium ausweitet. Was Afghanistan in sieben Jahren Krieg nicht sicherer gemacht hat, wird auch Pakistan keine Sicherheit bringen. Viele soziale, ökonomische und politische Maßnah- men wären notwendig, um Pakistan die notwendige ge- sellschaftliche Stabilität zu bringen. Allerdings be- schränken sich Instabilität und steigende Gewalt nicht auf Pakistan, sondern haben die ganze Region ergriffen. Deshalb wird Pakistan nicht so schnell aus sich selbst heraus Stabilität entwickeln – die Probleme sind zu kom- plex und eben nicht auf seine Grenzen beschränkt. Von außen gibt es bestimmt kein Patentrezept. Eine Krise, die nicht auf ein nationales Territorium begrenzt ist, muss mit einem internationalen Konzept bekämpft werden. Es müssen die Staaten zusammengeführt wer- den, die direkt oder indirekt von dieser Krise gefährdet werden. Deshalb erneuern wir noch einmal unseren Vor- schlag einer Konferenz, die die Staaten der Region von Iran über Afghanistan bis China und Indien mit Pakistan an einen Tisch holt, um ein gemeinsames, auf wechsel- seitiger Unterstützung basierendes Sicherheitskonzept zu entwickeln. – Übrigens wurde solch eine Konferenz jüngst auch in einem Bericht eines US-amerikanischen Think Tanks zu Pakistan gefordert. Sicherheit kann nur mithilfe und der Verpflichtung der Staaten der gesamten Region erreicht werden. Und nehmen Sie die neue Ge- sprächsbereitschaft der US-Administration ernst und sa- gen Sie ihr, sie möge die Souveränität Pakistans achten und von der Ausweitung ihrer Kampfeinsätze Abstand nehmen – aus politischen und aus rechtlichen Gründen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor einem halben Jahr hatten wir Grüne an dieser Stelle eine Aktuelle Stunde beantragt mit dem Titel „Pakistan stabilisieren, Völkerrecht beachten“. Damals gab es Hoffnung. Es hatte einen demokratischen Machtwechsel im Land gegeben. Wir alle warben um Unterstützung der internationalen Gemeinschaft dafür, die Regierung Zardari-Gilani handlungsfähig zu machen. Die Hoffnung ist noch da, die Euphorie von damals ist allerdings sehr schnell vergangen – vor allem in Pakistan selbst. m s e Z v z s P I r a r N Z G W b g D d b n b b d d w S r L O d d ü d t a t z ß B C R r l h c f s l d Ü V h (C (D Im Nordwesten von Pakistan, im Swat-Tal, bestim- en inzwischen Scharia-Gerichte anstatt staatlicher In- titutionen, was richtig und was falsch ist. In Waziristan rleben wir eine zunehmende Talibanisierung und einen erfall der staatlichen Strukturen, keine 200 Kilometer on Islamabad entfernt. Aber auch in der Hauptstadt eigt sich Erschreckendes. Die erbitterten Kämpfe zwi- chen den beiden verfeindeten Parteien, der Pakistan eoples Party (PPP) und der Muslim Liga, lähmen die nnenpolitik. Es ist unglaublich: Bislang haben wir gehofft, Gene- al Musharraf zugunsten demokratischer Kräfte ein für llemal los zu sein. Jetzt scheint die Situation so verfah- en, dass ausgerechnet er sich wieder als „Retter in der ot“ anbieten kann. Ich appelliere an den Präsidenten ardari und an den Oppositionsführer Sharif, ihre alten rabenkämpfe endlich ruhen zu lassen und sich zum ohle Pakistans zu einer demokratischen Zusammenar- eit durchzuringen! Wenn man der gestrigen Ausgabe der New York Times lauben darf, droht allerdings noch mehr Ungemach. ort wird von geradezu kontraproduktiven Planungen er US-Administration berichtet. Angeblich will sie die isherigen völkerrechtswidrigen Luftschläge in Pakistan icht nur fortsetzen, sondern sie sogar auf weitere Ge- iete des Landes ausweiten. Gegen diese Luftschläge ha- en wir uns in zahllosen Anträgen und nicht zuletzt in er Aktuellen Stunde ausgesprochen. Eine Ausweitung ieser Angriffe würde zu nichts anderem als zu einer eiteren Eskalation der Gewalt und einer weiteren chwächung der staatlichen Institutionen Pakistans füh- en. In dem hier zu beratenden Antrag macht es sich die inke sehr einfach. Sie fordern eine Regionalkonferenz. hne Zweifel muss eine solche Konferenz Bestandteil es regionalen Lösungsansatzes sein, keine Frage. Aller- ings wurde der Antrag inzwischen von der Realität berholt: Eine Afghanistan-Konferenz findet statt, Ende es Monats in Den Haag. Mit dabei werden viele Ak- eure aus der Region sein, nicht nur Staaten, sondern uch Nichtregierungsorganisationen und Hilfsorganisa- ionen. Die Zusammensetzung dieser Konferenz zeigt umindest eine teilweise Abkehr von der bisherigen Au- enpolitik der Bush-Ära durch den US-Präsidenten arack Obama und seine Außenministerin Hillary linton. Die Vereinten Nationen spielen eine wichtigere olle als bisher. Der Ansatz ist tatsächlich regional und ichtig, das heißt, man sucht gemeinsam mit den Betei- igten und deren Nachbarn nach einer Lösung. Und dies offentlich unter Beteiligung Irans. Eine Konferenz alleine wird allerdings nicht ausrei- hen, um die zahlreichen und unterschiedlichen Streit- ragen im Verhältnis zwischen Pakistan und Afghanistan owie zwischen Pakistan und Indien zu lösen. Dazu sind angfristiger angelegte regionale Initiativen notwendig, ie Vertrauen schaffen. Und es braucht übergreifende berlegungen zu regionalen Entwicklungsstrategien, ersöhnungsinitiativen und eine dauerhafte Sicher- eitskooperation in der Region. 22932 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) Es wäre völlig falsch, Pakistan ausschließlich aus der Perspektive der Situation in Afghanistan zu betrachten. Pakistan ist ein selbstständiges Land mit über 160 Mil- lionen Einwohnern, ein sehr wichtiges Land in der Re- gion und nicht zuletzt eine Atommacht. Sie aber, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, machen wie- der einmal deutlich, dass Sie in der Außenpolitik kein Interesse für Details haben. Sie nutzen das Thema vor al- lem, um Ihre populistische Forderung nach dem soforti- gen und unverantwortlichen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan zu transportieren. Das ist weder sachge- recht, noch ist es der Ernsthaftigkeit der Situation in Pa- kistan angemessen. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Diese Substanzlosigkeit des Antrags der Linksfration entlässt die Bundesregierung allerdings nicht aus der Pflicht, uns endlich zu erklären, welche Strategie sie für Pakistan verfolgt. Doch die Koalition ist mittlerweile au- genscheinlich in allen Feldern handlungsunfähig. Es steht zu befürchten, dass sie auch diese wichtige Frage nicht beantwortet. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Anhe- bung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen (Tagesordnungspunkt 17) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/ CSU): Wie ein Lindwurm schlängelt sich die Bezeich- nung des Gesetzes, das wir in erster Lesung beraten, über zwei Zeilen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen. Zwei Zeilen, die auf den Punkt gebracht bedeuten: mehr Belastungsgleichheit bei Geldstrafen. Eine Geldstrafe, die ein Strafgericht fest- setzt, ist nur dann gerecht, wenn sie bei gleicher Tat den „kleinen Mann“ nicht stärker belastet als den gut Situier- ten. Das geltende Recht nimmt bei der Verhängung von Geldstrafen ohnehin schon Ungleichgewichtigkeiten in Kauf. Wird ein Familienvater zu einer Geldstrafe verur- teilt, wird der unschuldige Rest der Familie mitbelastet. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Strafübel der Geldstrafe straflos auf Dritte abzuwälzen. Wer eine frei- giebige, vermögende Tante hat, spürt die Last einer Geldstrafe nicht. Außerdem wird das Vermögen privile- giert. Es darf bei der Bemessung der Geldstrafe nur ein- geschränkt herangezogen werden (Bay NJW87, 2029). Eine Ungleichgewichtigkeit besteht aber auch in der Privilegierung von Straftätern mit außergewöhnlich ho- hem Einkommen, sofern sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Das bei der Geldstrafenbildung zu berücksichti- gende Tagesnettoeinkommen ist nämlich bei 5 000 Euro gedeckelt. Bis zum 2. StrRG vom 4. Juli 1969 wurde eine Geldstrafe als sogenannte Geldsummenstrafe aus- geworfen. Die Bürger verstanden nicht, warum bei glei- cher Tat ein Verurteilter 500, der andere 5 000 DM zah- l s m m b f d h g V m S s d g h b c n z d ü s e k k d w O d h n h n n d F z n d f l m G t 2 t a R e s n § s D n d i (C (D en musste. Seit dem Jahr 1969 gilt nunmehr das ogenannte Tagessatzprinzip. Die Geldstrafe wird nicht ehr in einem Betrag festgesetzt, sondern in Tagen ge- äß § 40 Abs. 1 des Strafgesetzbuches von fünf Tagen is 360 Tagen. Nach diesem ersten Zumessungsschritt olgt der zweite, in dem das tägliche Nettoeinkommen es zu Verurteilenden ermittelt wird. Dabei sind Unter- altsverpflichtungen zu berücksichtigen, aber Belastun- en aus Vermögensbildung nicht und Erträge aus ermögen nur eingeschränkt. Das Gericht kann die Ver- ögens- und Einkommenslage schätzen (§ 40 Abs. 3 des trafgesetzbuches). Durch den zweiten Zumessungs- chritt wird sichergestellt, dass Gering- und Besserver- ienende ihren Einkommensverhältnissen angemessen leiche Vermögensopfer erbringen müssen. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt mindestens 1, öchstens 5 000 Euro. Bei den höchstmöglich verhäng- aren 360 Tagessätzen ergibt sich daraus eine gesetzli- he Höchstgeldstrafe von 1,8 Millionen Euro, der rech- erisch ein Monatsnettoeinkommen von 150 000 Euro ugrunde liegt. Nun gibt es aber immer mehr Personen, eren Monatsnettoeinkommen diesen Betrag deutlich bersteigt. So entsteht eine Belastungsungleichheit zwi- chen Arm und Reich. Während selbst der Sozialhilfe- mpfänger von seinem eigentlich pfändungsfreien Ein- ommen zur Geldstrafenzahlung herangezogen werden ann, profitiert der Großverdiener von der Deckelung er Tagessatzhöhe auf 5 000 Euro. Dieses Ungleichge- icht beseitigt der Gesetzentwurf dadurch, dass die bergrenze der Tagessatzhöhe nach § 40 Abs. 2 Satz 3 es Strafgesetzbuches von 5 000 auf 30 000 Euro ange- oben wird. Damit kann Belastungsgleichheit bis zu ei- em monatlichen Nettoeinkommen von 600 000 Euro ergestellt werden. Dieses Gesetz wird zu nicht unerheblichen Mehrein- ahmen bei den Ländern führen. Die Höhe der Mehrein- ahmen lässt sich nicht einmal grob schätzen. Führt aber ie Gesetzesänderung in Deutschland auch nur in fünf ällen zu einer fiktiven Verurteilung von 180 Tagessät- en á 30 000, Euro ergibt sich daraus eine Mehrein- ahme von 27 Millionen Euro. Damit lässt sich eine von en Ländern nachhaltig abgewiesene Forderung der Op- erschutzorganisation Weißer Ring umsetzen, dass näm- ich auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 1 des EU-Rah- enbeschlusses vom 15. März 2001 10 Prozent der eldstrafen Opferschutzzwecken zugeführt werden soll- en. Das wäre nicht nur vor dem Hintergrund des am 2. März jedes Jahres anstehenden Tages des Kriminali- ätsopfers eine nicht nur noble Geste. Finanzierbar wäre ber auch die von Kollegen Danckert und mir in unseren eden im Deutschen Bundestag vom 12. Februar 2009 rhobene Forderung, einem in U-Haft genommenen Be- chuldigten ab dem Zeitpunkt seiner polizeilichen Fest- ahme (und nicht wie nach bestehendem Recht des 140 Abs. 1 Ziff. 5 StPO erst nach dreimonatiger Unter- uchungshaft) einen Pflichtverteidiger beizuordnen. ies sind zwei rechtspolitische Forderungen, denen mei- es Erachtens der Vorrang vor fiskalischen Interessen er Länder eingeräumt werden muss. Darauf sollten wir n der Ausschussberatung unser Augenmerk lenken. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22933 (A) ) (B) ) Dr. Peter Danckert (SPD): Wir beraten heute Abend in zweiter und dritter Lesung den „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Tagessatzes bei Geldstraftaten“. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Obergrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen von bisher 5 000 Euro auf maximal 20 000 Euro angeho- ben werden. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen haben wir die Obergrenze sogar noch auf 30 000 Euro erhöht. Damit stellen wir sicher, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt. Das Tagessatzsystem basiert auf dem Gedanken der Belastungsgleichheit und damit dem Grundsatz der ma- teriellen Gerechtigkeit. Die Anzahl der Tagessätze spie- gelt den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat wider. Bei einer Einzeltat kann das Gericht maximal 360 und meh- reren Taten maximal 720 Tagessätze verhängen. Die Höhe des Tagessatzes soll die Belastungsgleichheit si- cherstellen und bemisst sich an den wirtschaftlichen Ver- hältnissen des Täters. Ein Tagessatz entspricht daher in der Regel dem Nettoeinkommen, das dem Täter durch- schnittlich an einem Tag zur Verfügung steht. Was ist der Hintergrund für diese in meinen Augen notwendige Initiative von Bundesjustizministerin Bri- gitte Zypries zur Anhebung der Höchstgrenze eines Ta- gessatzes bei Geldstrafen? Im Kern geht es darum, Täter mit sehr hohen Einkünften bei der Bemessung der Geld- strafe angemessen erfassen zu können. Seit 1975 ist das sogenannte Tagessatzsystem, mit dem die Höhe einer Geldstrafe festgelegt wird, nicht verändert worden. Vor dem Hintergrund der Einkommensentwicklung in den letzten gut 30 Jahren ist die Höchstgrenze des Tagessat- zes von 5 000 Euro nicht mehr zeitgemäß und angemes- sen. Während 1975 ein Tagesnettoeinkommen oberhalb dieser Grenze (damals 10 000 DM) die große Ausnahme darstellte, mehren sich heute die Fälle, in denen das Ein- kommen des Täters dieses Höchstmaß überschreitet – und zwar deutlich. Spitzenverdiener mit einem Jahres- nettoeinkommen von 6 Millionen Euro trifft somit die Geldstrafe weniger hart als einen Geringverdiener. Das ist nicht gerecht! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzung, dass die Geldstrafe je- den Täter mit gleicher Wirkung trifft. Wir wollen, dass die Strafe den unterschiedlichen wirtschaftlichen Ver- hältnissen der Täter angepasst wird. Es ist in meinen Au- gen nur gerecht, wenn dem einkommensstarken Täter grundsätzlich ein vergleichbares finanzielles Opfer ab- verlangt wird wie dem einkommensschwachen Täter. Aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken ha- ben wir davon abgesehen, die Obergrenze für einen Ta- gessatz ganz aufzuheben. Im Rahmen der parlamentari- schen Beratungen haben wir allerdings die derzeitige Obergrenze von 5 000 Euro nicht nur wie im Regie- rungsentwurf vorgesehen auf 20 000 Euro, sondern auf 30 000 Euro erhöht. Durch eine Anhebung der Höchst- grenze auf ein Tagesnettoeinkommen von 30 000 Euro werden auch Täter der höchsten Einkommensgruppe an- gemessen erfasst. Zukünftig kann als höchste mögliche Geldstrafe ein Betrag in Höhe von 10,8 Millionen Euro bei einer Einzeltat und von 21,6 Millionen Euro bei mehreren Taten verhängt werden; die bisherigen Höchst- g d d S u s e v U d D m Z g v z S c M l h d D m R z n v l b Z d f t t i d z t d d a m b e e s D R w n s u a (C (D renzen liegen bei 1,8 bzw. 3,6 Millionen Euro. Dank er Neuregelung geht es auch Besserverdienenden an en Kragen. Und das ist auch gut so! An dem Grundsatz, dass die schuldangemessene trafe nach der Anzahl der Tagessätze zu bemessen ist nd nicht nach deren Höhe, ändert der vorliegende Ge- etzentwurf nichts. Was sich ändert, ist, dass jetzt auch in Generaldirektor mit einem Jahresnettoeinkommen on mehreren Millionen Euro, der Steuern in größerem mfang hinterzogen hat, eine Geldstrafe zu zahlen hat, ie auch ihn – jedenfalls im Ansatz – schmerzhaft trifft. amit schaffen wir mehr Gerechtigkeit. Gestatten Sie mir zum Abschluss noch folgende Be- erkung. Die Financial Times titelte gestern „Fall umwinkel schreckt ab“. Die Steuerskandale des ver- angenen Jahres haben bei den Deutschen zu einer leicht erbesserten Steuermoral geführt: Mittlerweile 57 Pro- ent der Bevölkerung sagen, sie würden „auf keinen Fall teuern hinterziehen“. Vor allem die Angst vor Entde- kung und Strafe schrecke ab. Das ist doch mal eine eldung, die die Gerichte, die Staatskasse und nicht zu- etzt uns Rechtspolitiker freuen dürfte. Jörg van Essen (FDP): Mich wundert, dass wir eute über ein Gesetz eine Debatte führen müssen, bei em wir in den Beratungen Einigkeit hatten. Mehr noch: ie in der letzten Sitzungswoche vom Bundesjustiz- inisterium vorgelegte Formulierungshilfe passierte den echtsausschuss ohne Debatte. Alle Fraktionen haben ugestimmt – nur Die Linke hat sich enthalten. Wieso un die heutige Debatte? Ist es nicht so, dass wir sehr iel dringendere Dinge haben als die – in der Tat überfäl- ige – Angleichung von Geldstrafen an die heutige Le- enswirklichkeit? Selbstverständlich – daran möchte ich hier keinen weifel lassen – sieht auch die FDP-Bundestagsfraktion ie Notwendigkeit einer Anpassung der Höchstgrenze ür Geldstrafen. Der Tagessatz liegt derzeit bei höchs- ens 5 000 Euro. Diese Höchstsumme ist seit Jahrzehn- en gleich geblieben. Die 1975 eingeführte Regelung ist m Lichte der Lebenswirklichkeit im Jahr 2009 damit in er Tat ungerecht. Dabei soll das in § 40 StGB normierte weiaktige System der Festlegung der Zahl der verwirk- en Tagessätze und ihrer Höhe gerade sicherstellen, dass ie Geldstrafe nicht nur dem Unrechts- und Schuldgehalt er Tat entspricht, sondern diese Strafe jeden Täter unge- chtet seiner finanziellen Leistungskraft grundsätzlich it gleicher Wirkung trifft. Es ist daher nur recht und illig, einem Täter mit einem hohen Nettoeinkommen in vergleichbares finanzielles Opfer abzuverlangen wie inem einkommensschwachen Täter. Die Anhebung der trafrechtlichen Tageshöchstsätze ist somit folgerichtig. amit wird der Entwicklung der vergangenen Jahre echnung getragen, dass die Menschen heute über ein eitaus höheres Nettoeinkommen verfügen, als dies och in den 70er-Jahren der Fall war. Ich verhehle nicht, dass ich im Lichte des zuvor Ge- agten auch Sympathien für den Ansatz des Bundesrates nd auch des DAV hatte, die Obergrenze vollkommen ufzuheben. Dies hätte den Vorteil, dass eine erneute 22934 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) Anpassung des § 40 StGB künftig nicht mehr notwendig werden würde. Auch würden mit der vollständigen Auf- hebung der Obergrenze alle Straftäter – auch mit extrem hohen Einkommen – nach ihrer vollen Leistungsfähig- keit belastet werden. Die FDP-Bundestagsfraktion nimmt aber den Hinweis der Bundesregierung auf Art. 103 Abs. 2 GG – Bestimmtheitsgrundsatz – sehr ernst. Es wäre nichts erreicht, wenn wir hier eine Rege- lung schaffen würden, die Gefahr liefe, mit dem Grund- gesetz unvereinbar zu sein. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unbedingt Rechnung zu tragen. Der von dem Bundesjustizministerium vorgelegte Kompromissvorschlag ist ein guter und gangbarer Weg. Mit der jetzt gefundenen Regelung steigt der mögliche Höchstbetrag einer Geldstrafe auf 10,8 Millionen Euro bei einer Einzeltat und auf 21,6 Millionen Euro bei Tat- mehrheit. Das sind keine Peanuts! Ich möchte die Gelegenheit aber nutzen, auf die in der letzten Woche von dem Deutschen Institut für Wirt- schaftsforschung, DIW, vorgestellte Studie zu 40 Jahren Strafrechtsreform zu sprechen kommen. Diese zeigt zum einen die weiter zunehmende Bedeutung von Geldstra- fen. Sie zeigt damit, dass dieses Gesetzgebungsverfahren in der Praxis Bedeutung hat. Zum anderen kommt die Studie aber in meinen Augen zu einem sehr alarmieren- den Befund: Die Autoren der Studie kamen so unter an- derem zu dem klaren Schluss, dass es auf Täter negativ wirke, dass zunehmend Verfahren eingestellt werden. Das Problem ist: Seit der Strafrechtsreform 1969 hat die Zahl der Verfahrenseinstellungen massiv zugenommen. Vor diesem Ergebnis dürfen wir die Augen nicht ver- schließen! Die Überschrift „Verbrechen lohnt sich zu oft“ einer Tageszeitung zu der Studie hat mich sehr be- unruhigt. Abschreckend wirken nach Erkenntnissen der Studie vor allem hohe Aufklärungs- und Verurteilungsraten. Daher ist es essenziell, dass wir bei den Ermittlungsbe- hörden nicht den Rotstift ansetzen. Dass dabei gar nicht so sehr die Härte des Urteils die Kriminalitätsentwick- lung beeinflusst – das sage ich ganz bewusst in Richtung der Vertreter der Unionsfraktionen –, habe ich übrigens mit großem Interesse gelesen. Dieses werden wir bei manch kommender Diskussion über Strafrahmenver- schärfungen im Hinterkopf haben müssen. Vielmehr kommt die Studie zu dem klaren Ergebnis, dass Strafver- urteilung dann wirkt, wenn auf die Straftat die Strafe auf dem Fuße folgt. Eine Feststellung, die ich auch aufgrund meiner Erfahrung als früherer Oberstaatsanwalt nur un- eingeschränkt bestätigen kann. Hoher Verfolgungsdruck wirkt besser als hohe Strafrahmen. Wichtig ist gerade bei jungen Menschen, dass die Strafe auf dem Fuße folgt. Umso schlimmer ist es, wenn bei leichten und mittle- ren Delikten laut der Studie immer mehr Verfahren ein- gestellt werden. Die hohen Zahlen der Verfahrenseinstel- lungen sehe ich mit großer Sorge. Vorschnelle Verfahrenseinstellungen sind das falsche Signal an die Täter und ein Schlag ins Gesicht für die Opfer. Dies gilt umso mehr, als im Bereich der „kleinen Sünden“, also im Ordnungswidrigkeitenrecht, unbarmherzig zuge- s d r l k G w b g l G f a f h w g s s D N h l c w d b s v d 3 m L r s H „ a d e K s l G s in d E s n n e k g (C (D chlagen wird. Es ist heute leichter, bis in den Bereich er mittleren Kriminalität ungeschoren mit einer Verfah- enseinstellung wegen Geringfügigkeit ohne Geldauf- age davonzukommen als nach einem völlig belanglosen leinen Verstoß im Straßenverkehr. Auch da wird die erechtigkeit auf den Kopf gestellt. Es wird Zeit, dass ir den Abschnitt Rechtsfolgen der Tat im Strafgesetz- uch und im Ordnungswidrigkeitenrecht noch einmal enauer unter die Lupe nehmen. Hier besteht Hand- ungsbedarf. Ulrich Maurer (DIE LINKE): Mit dem vorliegenden esetzentwurf der Bundesregierung sollte das Höchstmaß ür einen Tagessatz bei einer Geldstrafe von 5 000 Euro uf 20 000 Euro angehoben werden. Die Beschlussemp- ehlung des Rechtssauschusses sieht nunmehr eine An- ebung auf 30 000 Euro vor. Wir werden uns enthalten, eil nicht einsichtig ist, warum es überhaupt eine Ober- renze gibt und weiter geben soll. Richtig wäre deren er- atzlose Streichung gewesen. Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an den per- önlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. abei soll das Gericht in der Regel das durchschnittliche ettoeinkommen, das der Täter an einem Tag hat oder aben könnte, zugrunde legen. Dies zielt auf die Herstel- ung von Opfergerechtigkeit bzw. -gleichheit. Der „Rei- he“ soll durch die Strafe möglichst gleich hart getroffen erden wie der „Arme.“ Dieses Ziel – das hat die Bun- esregierung zutreffend erkannt – ist mit einem Höchst- etrag von 5 000 Euro nicht zu erreichen. Man braucht ich lediglich die absurden Auswüchse bei der Manager- ergütung in Erinnerung zu rufen. Es gibt Menschen, die eutlich mehr als 5 000 Euro pro Tag verdienen. Es gibt aber (leider) auch Menschen, die mehr als 0 000 Euro pro Tag verdienen, besser gesagt: bekom- en. Dass diese Menschen nicht nach ihrer tatsächlichen eistungsfähigkeit belangt werden sollen, ist grob unge- echt. Die materiell Privilegiertesten in dieser Gesell- chaft werden durch die künstliche Deckelung der öchstgrenze nochmals begünstigt. Dabei wird der Reiche“ die Geldstrafe ohnehin stets leichter verkraften ls der „Arme“, weil er über Möglichkeiten verfügt, die er „Arme“ nicht hat. Er hat Rücklagen und Ersparnisse, insetzbares sonstiges Vermögen, Sicherheiten für eine reditaufnahme und so weiter. Warum also die unan- tändig Reichen durch eine Obergrenze zusätzlich privi- egieren? Für unsere Fraktion sind keine überzeugenden ründe erkennbar. Die von der Bundesregierung vorgebrachten verfas- ungsrechtlichen Scheinargumente wurden vom Bundesrat seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf aus zutreffen- en Gründen zurückgewiesen. Die in Bezug genommene ntscheidung des Verfassungsgerichts zur Vermögens- trafe lässt sich auf den hier interessierenden Bereich icht übertragen. Die Haltung der Bundesregierung wäre ur verständlich, wenn sie annähme, dass Menschen mit inem Tageseinkommen von über 30 000 per se nicht riminell werden oder sich jedenfalls der Strafverfol- ung erfolgreich entziehen können. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22935 (A) ) (B) ) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine von einem Strafgericht verhängte Freiheitsstrafe trifft je- den Straftäter gleich. Ein Jahr Freiheitsentzug belastet jeden gleich, zumindest dem Grundsatz nach; denn Frei- heit und Lebenszeit sind grundsätzlich gleich viel wert. Bei einer Geldstrafe ist dies völlig anders. 1 000 Euro Geldstrafe sind für einen Armen sehr viel und für einen Reichen sehr wenig. Deshalb haben wir in Deutschland ein zweistufiges Geldstrafensystem. Zuerst wird die Geldstrafe einem Freiheitsentzug angenähert und erst in einer zweiten Stufe in Geld umgerechnet. In der ersten Stufe entscheidet das Gericht über die schuldangemes- sene Strafe von – in diesem Fall – 100 Tagen bzw. Ta- gessätzen. Danach wird das Tagesnettoeinkommen er- mittelt und mit der Anzahl der Tage multipliziert. Im Ergebnis ist ein Jahr Freiheitsstrafe immer ein Jahr Frei- heitsstrafe, aber 1 000 Euro Geldstrafe für einen können sehr wohl das Gleiche sein wie 15 000 Euro für einen anderen. Das geltende Recht kennt eine Höchstgrenze der Ta- gessätze von 360 und eine Höchstgrenze eines einzelnen Tagessatzes, also ein höchstes zu berücksichtigendes Ta- gesnettoeinkommen von 5 000 Euro. Diese Regelung bevorzugt alle Straftäter, die mehr als 5 000 Euro täglich netto einnehmen. Dies war vor Jahren ein Randproblem, ist es aber heute nicht mehr. Deshalb begrüßen wir Grü- nen den Gesetzentwurf, mit dem die Höchstgrenze des Tagesnettoneinkommens auf 30 000 Euro angehoben wird. Auf eine völlige Aufhebung der Obergrenze des Höchstsatzes hat die Bundesregierung verzichtet, um eventuellen Zweifeln an dem Bestimmtheitsgrundsatz im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG und der diesbezügli- chen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen, obwohl sie selbst von diesen Zwei- feln nicht sehr überzeugt ist. Das sehen der Deutsche Richterbund und der Deut- sche Anwaltsverein anders. Sie meinen, dass eine zif- fernmäßige Begrenzung der Tagessatzhöhe nicht erfor- derlich sei und auch vom Bundesverfassungsgericht nicht gefordert werde. Zur Vorhersehbarkeit der Strafe reiche es aus, wenn die Tagessatzanzahl durch das Ge- setz bestimmt bleibe. Der DAV sieht bei Beibehaltung der Obergrenze sogar die Gefahr, dass auf unbeschränkte Geldauflagen ausgewichen wird und damit wieder mehr kurze Freiheitsstrafen verhängt werden. Verlassen wir doch einmal die intellektuell hochinteres- sante Verfassungsdebatte und mühen uns hinab in die Re- alität der Praxis. Bei einer Tagessatzhöhe von 30 000 Euro sprechen wir von einem monatlichen Nettogehalt von 900 000 Euro. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 10 800 000 Euro netto. Dieses Einkommen hat weder ein Josef Ackermann mit einer Jahresvergütung von brutto 13,2 Millionen Euro noch ein Klaus Zumwinkel mit einem Einkommen von gut 4 Millionen Euro brutto. Selbst an- dere Spitzenmanager mit einem Jahresnettoeinkommen von 6 Millionen Euro bleiben mit einem Tagessatz von 16 667 Euro weit unter der Höchstgrenze im Gesetzent- wurf; nicht zu vergessen, dass wir hier von Gehältern sprechen, die 0,001 Prozent der Bevölkerung erhalten. O d t s r d d d g a e t G d S d d f n H E g e g t r v F l i s w m l l h d n s d a k g i T n s m i s m U s s (C (D b diese Spitzengehälter auch verdient sind, will ich in ieser Debatte nicht bewerten. Eine Anhebung der Höchstsätze ist wichtig und rich- ig. Die Höchstgrenze von 30 000 Euro reicht aus, um elbst sehr hohe Einkommen abzudecken und eine ge- echte Strafe zu verhängen. Wir werden diesem Gesetz eshalb zustimmen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun- esministerin der Justiz: Mit dem Ihnen heute vorliegen- en Gesetzentwurf wollen wir die Höchstgrenze des Ta- essatzes bei Geldstrafen von 5 000 auf 30 000 Euro nheben. Hierbei handelt es sich nur scheinbar um eine her unbedeutende Änderung in unserem Sanktionensys- em. Tatsächlich bedeutet diese Änderung: wieder mehr erechtigkeit bei der Verhängung von Geldstrafen und amit mehr Gerechtigkeit bei der Anwendung unseres trafrechts. Ich freue mich daher, dass der Entwurf bei en Beratungen im Rechtsausschuss eine breite und über ie Koalitionsgrenzen hinausgehende Zustimmung er- ahren hat. Was ist nun der Hintergrund der Anhebung des soge- annten Tagessatzes? Wir wollen mit der Anhebung der öchstgrenze des Tagessatzes auch Täter mit sehr hohen inkünften bei der Bemessung der Geldstrafe wieder an- emessen erfassen können. Es handelt sich hierbei um in Vorhaben, das wir unter anderem vor dem Hinter- rund des „Mannesmann-Verfahrens“ und der „Liech- enstein-Affäre“ angestoßen haben. Sollte sich aber he- ausstellen, dass strafrechtlich relevantes Fehlverhalten on Spitzenmanagern mitursächlich war für die aktuelle inanz- und Wirtschaftskrise, wäre dies ein weiterer Be- eg dafür, dass die vorgeschlagene Änderung notwendig st, um künftige Vorkommnisse dieser Art – Strafver- chärfungen können natürlich immer nur für die Zukunft irken – noch angemessener ahnden zu können. Dabei möchte ich allerdings gleich zu Beginn ein ögliches Missverständnis ausräumen: Selbstverständ- ich ändert der Entwurf nichts an der geltenden Rechts- age, wonach bei besonders schweren Taten eine Frei- eitsstrafe zu verhängen ist. Es geht also nicht etwa arum, dass sich reiche Täter von einer an sich gebote- en Freiheitsstrafe „freikaufen“ können. Mit dem Vor- chlag stellen wir vielmehr sicher, dass in den Fällen, in enen das Gericht eine Geldstrafe für angemessen und usreichend hält, es auch in Zukunft kein Gerechtig- eitsdefizit hinsichtlich der konkreten Höhe dieser Strafe ibt. Zum Verständnis der Änderung möchte ich kurz das m deutschen Strafrecht seit langem geltende sogenannte agessatzsystem erläutern: Eine gerechte Geldstrafe hat icht nur dem Schuldgehalt der Tat zu entsprechen, sie oll auch jeden Täter gleich schwer treffen. Deshalb uss der einkommensstarke Täter für dieselbe Tat eine nsgesamt höhere Geldstrafe zahlen als der einkommens- chwache. Daher bemisst das Gericht bei der Bestim- ung der Geldstrafe die Zahl der Tagessätze am nrechts- und Schuldgehalt der Tat; die Höhe des Tages- atzes legt es hingegen unter Berücksichtigung der wirt- chaftlichen Verhältnisse des Täters fest. Dabei geht es 22936 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Tä- ter durchschnittlich an einem Tag erzielt oder erzielen könnte. Belastungsgleichheit und damit materielle Gerechtig- keit können wir hier nur erreichen, solange nicht das täg- liche Nettoeinkommen des Täters die Obergrenze eines Tagessatzes – womöglich deutlich – übersteigt. Ein Spit- zenverdiener mit einem Jahresnettoeinkommen von über 3 Millionen Euro und damit einem Tagesnettoeinkom- men von fast 9 000 Euro kann den derzeitigen Höchst- satz von 5 000 Euro in der Regel zwar auch nicht aus der berühmten „Portokasse“ bezahlen. Diese Sanktion ist für ihn aber nicht mehr vergleichbar spürbar wie für einen durchschnittlich verdienenden Täter, dessen Tagesnetto- einkommen von, sagen wir, 100 Euro durch einen ent- sprechenden Tagessatz von 100 Euro voll aufgezehrt wird. Die Erhebungen des Statistischen Bundesamts bele- gen nun – zusätzlich zu den eingangs erwähnten Ein- zelfällen –, dass die seit 1975 im Kern unveränderte Tagessatzobergrenze von 5 000 Euro – 1975 waren es 10 000 DM – der heutigen Entwicklung von Spitzenein- kommen nicht mehr gerecht wird. Danach kann man selbst bei zurückhaltender Bewertung davon ausgehen, dass sich die Zahl der Personen, die über ein tägliches Nettoeinkommen von mehr als 5000 Euro verfügen, in den letzten dreißig Jahren mindestens verachtfacht hat. Während 1974 nur das Einkommen von 88 Steuerpflich- tigen klar über dieser Grenze lag, waren dies in den letz- ten Jahren deutlich mehr als 700 Personen. Natürlich wird es trotz dieses Anstiegs auch in Zukunft nur wenige Einzelfälle geben, in denen wir es mit Straftätern in die- ser extremen Einkommensklasse zu tun haben. Ich halte es aber für wichtig, dass unser Strafrecht gerade auch bei diesen wenigen, zumeist sehr publikumswirksamen Ein- zelfällen verdeutlicht, dass es besonders einkommens- starke Täter keinesfalls privilegiert, sondern auch hier eine angemessen hohe Strafe ermöglicht. Die vorgesehene Versechsfachung der Tagessatzober- grenze von 5 000 auf 30 000 Euro wird dies gewährleis- ten. Sie wird im Ergebnis dazu führen, dass als höchste mögliche Geldstrafe zukünftig ein Betrag von 10,8 Mil- lionen Euro bei einer Einzeltat und von 21,6 Millionen Euro bei mehreren Taten verhängt werden kann. Nur als Vergleich, ohne dass ich damit natürlich diese Berufs- gruppe unter den Verdacht stellen will, eine potenzielle Tätergruppe zu sein: Nach einer aktuellen Studie des Bundesanzeigers liegt das durchschnittliche Bruttoein- kommen eines Vorstandsvorsitzenden eines DAX-Unter- nehmens doch deutlich darunter, nämlich bei etwa 5 Millionen Euro, inklusive Boni, was bei steuerlichen Abzügen von etwa der Hälfte circa 2,5 Millionen Euro netto bedeuten dürfte. Von einer völligen Aufhebung der Obergrenze haben wir hingegen bewusst abgesehen. Wir wollen damit et- waige Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit der Neuregelung von vorneherein ausschließen. In seiner recht restriktiven Entscheidung zur Vermögensstrafe – BverfG-Urteil vom 20. März 2002 (2 BvR 794/95) – hat das Bundesverfassungsgericht nämlich verlangt, dass d s l S n v s a V D l s R w v m s g A v A e t S w g a b f t z v 2 t E m S d u i w d (C (D er Gesetzgeber dem Strafrichter bei der Strafzumes- ung grundsätzlich eine „fallunabhängige abstrakte Be- astungsobergrenze“ vorgeben müsse. Konkret zu § 43 a tGB hat das Bundesverfassungsgericht seinerzeit mo- iert, dass dieser auf einen „seinem Betrag nach von ornherein festgelegten Strafrahmen“ verzichte. Zwar prechen gute Gründe dafür, dass trotz dieser Vorgaben uch eine völlige Aufhebung der Obergrenze keinen erstoß gegen das Bestimmtheitsgebot darstellen würde. enn die vom Bestimmtheitsgrundsatz geforderte Fest- egung der Grenzen der Rechtsfolgen wird bei der Geld- trafe in erster Linie durch die Vorgabe eines festen ahmens für die Zahl der Tagessätze erfüllt. Dennoch ollten wir hier kein Risiko eingehen, zumal die jetzt orgesehene deutliche Erhöhung – ich hoffe, dies haben eine Ausführungen verdeutlicht – auch bei Tätern mit ehr hohen Einkommen in Zukunft wieder eine weitest- ehend belastungsgleiche Bestrafung ermöglichen wird. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädi- gungsgesetzes und anderer Gesetze – Antrag: Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland – Beschlussempfehlung und Bericht: Verbrau- cherschutz auf den Finanzmärkten stärken (Tagesordnungspunkt 19 a bis c) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Den uns orliegenden Gesetzesentwurf möchte ich in zwei bschnitte unterteilen: Der erste Teil ist die Umsetzung iner EU-Richtlinie vom Dezember 2008. Mit ihr soll- en, vor dem Hintergrund der Finanzkrise, Anleger von parguthaben und anderer Einlagen besser abgesichert erden. Ein wichtiger Schritt dazu ist die Aufstockung der esetzlichen Mindestdeckung für diese Einlagen. Sie soll b dem 30. Juni 2009 50 000 Euro statt zuvor 20 000 Euro etragen. Die bisherige 10-prozentige Selbstbeteiligung ällt komplett weg. Des Weiteren prüft die EU eine wei- ere Erhöhung der Mindestabdeckung auf 100 000 Euro. Eine zusätzliche Maßnahme wird sein, dass die Aus- ahlungsfristen an Sparer im Entschädigungsfall stark erkürzt werden sollen, von zuvor drei Monaten auf nun 0 Werktage, in besonderen Fällen höchstens 30 Werk- age. Dieser Teil des Entwurfes entspricht größtenteils der U-Richtlinie und ist also entsprechend umzusetzen. In einen Augen ist das nicht sehr problematisch, Lassen ie mich aber trotzdem noch ein paar Anmerkungen azu machen. Erstens. Ich bin der Meinung, der komplette Wegfall der ns bekannten Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent m Falle einer Entschädigung sollte zumindest diskutiert erden. Die Abschaffung lähmt meiner Meinung nach ie Eigenverantwortung bei der Auswahl der Finanz- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22937 (A) ) (B) ) anlage. Es werden beim Kauf bestimmter Produkte Garan- tieversprechungen suggeriert, die nur die Bereitschaft stärken, ein höheres Risiko einzugehen. Eine Entschädi- gungseinrichtung werde im Notfall ja schon einspringen. Ich sehe hier eine ganz problematische Denkweise! Die Pleite des Wertpapierhandelsunternehmens Phoenix ist dafür das beste Beispiel. Auch hier wurden Anleger mit unseriösen Garantieversprechungen gelockt und betro- gen. Zweitens. Die Verkürzung der Frist, in der eine Insol- venz durch die Behörden festgestellt wird, soll sich auf fünf Tage reduzieren. Das finde ich schon sehr knapp. Das gilt auch für die Auszahlungsfrist von maximal 30 Tagen. Es ist zu prüfen, ob ein geordnetes Entschädigungsver- fahren mit dieser kurzen Frist überhaupt möglich ist. Lassen Sie mich nun zum zweiten Teil des Entwurfes kommen, zur Reform der Entschädigungseinrichtungen in der deutschen Finanzwirtschaft. In meinen Augen sollte dieser Teil von der doch relativ unproblematischen Umsetzung der EU-Richtlinie getrennt und in einem ei- genen Gesetz verabschiedet werden. Warum? Ich sehe hier noch einigen Diskussionsbedarf, denn das Thema Anlegerentschädigung ist einfach sehr komplex. Außerdem ist das Problem Phoenix, bei dem Anleger auf betrügerische Weise getäuscht und mit Garantieverspre- chungen gelockt wurden, immer noch nicht gelöst. So lange können wir auch nicht eine Anlegerentschädigungs- einrichtung – genauer die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, kurz EdW – reformieren. Mindestens drei gerichtliche Verfahren sind noch anhän- gig und die Entschädigungsmodalitäten immer noch nicht richtig geklärt. Erst muss dieses Problem gelöst sein, dann kann auch die entsprechende Einrichtung reformiert werden. Dieser Teil des Gesetzesentwurfes hat noch einige weitere kritische Punkte: Erstens. Es soll unter anderem ein sogenanntes risikoorientiertes Beitragssystem einge- führt werden, mit dem sich die Entschädigungseinrichtun- gen in Zukunft finanzieren sollen. Eine gute Idee, aber welche Höhe werden diese Beiträge wohl haben? Gibt es einen Grundbeitrag plus einen Anteil vom Umsatz? Aber was ist mit den kleinen Wertpapierunternehmen? Zu hohe Beiträge können schnell die Existenz gefährden. Das könnte kritisch werden. Deshalb sollte uns recht bald ein Vorschlag für eine geplante Beitragsordnung vorliegen. Zweitens. Der Entwurf enthält keine Versicherungs- lösung für Vermögensverwalter. Das sind Institutionen, die im Auftrag Vermögen verwalten und anlegen. Wa- rum keine Versicherungslösung? Nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums wäre diese nicht konform mit EU-Recht. Das ist nach meinen Informationen nicht nach- vollziehbar. Eine Zwangsmitgliedschaft für Vermögens- verwalter, wie sie die EU-Richtlinie vorsieht, bedeutet doch nicht, dass diese nicht durch eine Versicherung er- setzt werden könnte. Solch eine Haftpflichtversicherung ist in den meisten freien Berufen schon längst üblich und vorgeschrieben. Das wäre auch für die Vermögens- verwalter ein geeignetes Modell. Eine solche Haft- pflichtversicherung muss weiter geprüft werden. s d D d p s r z e u g E w e e s W d n r d k n s s g d n l B c N n G e d s K h P u l E k E M w s g d u 2 h (C (D Drittens. Wie sieht es mit der Nachhaftung für ausge- chiedene Mitglieder aus? Was passiert nach Festsetzung es Entschädigungsfalls? Dieser Punkt ist weiter unklar. Die nächsten Gespräche werden zeigen, wie wir in eutschland die Einlagensicherung und Anlegerentschä- igung noch besser reformieren können. Jörg-Otto Spiller (SPD): Der große Themenkom- lex „Lehren aus der Finanzmarktkrise“, also etwas pau- chal gesagt: die Frage nach dem international zu verab- edenden und national umzusetzenden Regelwerk, das ur Wiederherstellung von Stabilität und Vertrauen ge- ignet ist, wird den Bundestag in den nächsten Monaten nd vermutlich über die Wahlperiode hinaus noch aus- iebig beschäftigen. Bei dem Teilaspekt des Sparer- und inlagenschutzes, um den es im vorliegenden Gesetzent- urf geht, ist der Entscheidungs- und Handlungsbedarf rfreulicherweise weitaus geringer. Denn die Kunden- inlagen bei deutschen Kreditinstituten sind seit langem o gut abgesichert wie kaum irgendwo sonst auf der elt. Bei nahezu allen deutschen Kreditinstituten geht ie Einlagensicherung auch wesentlich über das Maß hi- aus, das Gesetz und EU-Richtlinie als Mindestabsiche- ung vorschreiben. Einer unbeschränkten Garantie unterliegen die Kun- enforderungen an Sparkassen und Genossenschaftsban- en. Denn alle Sparkassen haben sich verpflichtet, falls ötig, füreinander einzustehen und keine Sparkasse in- olvent werden zu lassen. In diesen Haftungsverbund ind übrigens auch die Landesbausparkassen einbezo- en. Ganz ähnlich konzipiert ist die Bestandssicherung er Genossenschaftsbanken. Die meisten – allerdings icht alle – privaten Banken gehören freiwillig dem Ein- agensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher anken an. Auch er bietet ein sehr hohes Maß an Absi- herung. Geschützt sind alle Einlagen von sogenannten ichtbanken, also von Privatpersonen, Wirtschaftsunter- ehmen und öffentlichen Stellen. Zu den gesicherten uthaben gehören neben den Sicht-, Spar- und Termin- inlagen auch auf den Namen lautende Sparbriefe, aller- ings keine Inhaberpapiere wie zum Beispiel Inhaber- chuldverschreibungen und -zertifikate. Summenmäßig gibt es formal eine Begrenzung. Pro unde werden Einlagen bis zu insgesamt 30 Prozent des aftenden Eigenkapitals seiner Bank garantiert. In der raxis heißt das, der Schutz ist summenmäßig so gut wie nbegrenzt. Denn schon die kleinste Bank in Deutsch- and benötigt, um überhaupt zugelassen zu werden, ein igenkapital von 5 Millionen Euro. Selbst bei einem so leinen Institut gilt also ein Schutz von 1,5 Millionen uro pro Kunde. Die gesetzlich bisher vorgeschriebene indestgarantie von bis zu 20 000 Euro pro Kunde ist esentlich geringer. Für die Kunden der meisten deut- chen Banken wird sich materiell also durch die Neure- elung nichts ändern. Vor allem soll mit dem Gesetzentwurf die Änderung er EU-Einlagensicherungsrichtlinie in deutsches Recht mgesetzt werden, auf die sich die EU im Dezember 008 aufgrund der weltweiten Finanzmarktkrise geeinigt at. Spätestens ab dem 30. Juni 2009 soll die Mindest- 22938 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) deckung für Einlagen auf 50 000 Euro angehoben und die bisherige Selbstbeteiligung von Anlegern in Höhe von 10 Prozent abgeschafft werden. Ab dem 31. Dezem- ber 2010 ist eine weitere Anhebung auf 100 000 Euro und eine Verkürzung der Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Arbeitstage vorgesehen. Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, die Entschädi- gungseinrichtungen in Deutschland krisenfester zu ma- chen. Er enthält verbesserte Regelungen zur Früherken- nung von Risiken und der Schadensprävention. Um die Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls besser einzuschätzen, werden die Entschädigungseinrichtun- gen verpflichtet, bei den ihnen zugeordneten Instituten regelmäßig Prüfungen vorzunehmen. Frank Schäffler (FDP): Vor etwas mehr als einem Jahr haben wir hier den Antrag der FDP-Fraktion „Kon- sequenzen aus dem Entschädigungsfall Phoenix GmbH“ – Bundestagsdrucksache 16/5786 – diskutiert. Die An- legerentschädigungsrichtlinie der EU, die Grundlage für das deutsche System der Anlegerentschädigung ist, be- trifft die Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Die deutsche Umsetzung im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist jedoch nicht tragfähig, wie der Fall Phoenix zeigt. Bereits vor einem Jahr war die Untätigkeit der Koalition in diesem Entschädigungs- fall mit 30 000 betroffenen Anlegern skandalös. Den- noch wurde unser Antrag von allen Fraktionen abge- lehnt. Seitens der Koalition wurde auf ein Gutachten verwiesen, das man abwarten wolle. Sie haben das Gut- achten nicht nur abgewartet, sondern direkt nach der Vorlage des Gutachtens, das umfassenden Reformbedarf bei der Anlegerentschädigung nachgewiesen hat, weiter gewartet. Was die Bundesregierung für die heutige Beratung vorgelegt hat, ist – soweit es die Anlegerentschädigung betrifft – ein reines Mini-Reparaturgesetz. Die Bundes- regierung hat in Person der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, vor dem Verwaltungsgericht Berlin im September 2008 eine kra- chende Niederlage erlitten. Die Erhebung der Sonderbei- träge bei den Zwangsmitgliedern der EdW ist rechtswi- drig. Darauf reagiert die Bundesregierung nun mit kleinen Korrekturen im Bereich der Anlegerentschädi- gung. Das Grundproblem, dass die EdW nicht tragfähig ist, wird dadurch nicht gelöst. Selbst wenn die Erhebung der Sonderbeiträge auf dieser Grundlage vor Gericht Be- stand hätte, wäre die EdW dennoch nicht in der Lage, die Entschädigung im Fall Phoenix zu finanzieren. Wir for- dern daher eine umfassende Reform der Anlegerentschä- digung. Wir fordern aber auch, dass die Bundesregierung end- lich ein Konzept vorlegt, wie der Fall Phoenix gelöst werden kann. Die Bundesregierung steht deshalb in der Verantwortung, weil sie das unzureichende deutsche Anlegerentschädigungsgesetz und die Schlamperei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, politisch zu vertreten hat. Sie muss handeln, damit die Unsicherheit über drohende existenzgefährdende Son- d m e a s D la K E i a G S g v s w e 2 d g n V W e Z e k h F K b A r D f h A f e d Z d B n F p f z k a i b r (C (D erbeiträge endlich von den EdW-Mitgliedern genom- en wird. Sie muss auch handeln, damit die betroffenen Anleger ndlich ihr Geld bekommen. Diese Menschen wollten uf Nummer sicher gehen und haben sich auf die Aus- age, 20 000 Euro seien gesetzlich geschützt, verlassen. iese Anleger dürfen Sie nicht länger im Regen stehen ssen. Das Verhalten seitens der Bundesregierung und der oalition ist nicht hinnehmbar: Statt einer vernünftigen ntschädigung gibt es nur Teilentschädigungen, die wie m Lotterieverfahren innerhalb von zweieinhalb Jahren usgezahlt werden sollen. Wer Glück hat, bekommt sein eld jetzt, wer Pech hat, muss warten. Aber das chlimmste ist, dass Sie tatenlos zusehen, wie diese Bür- er nun Post vom Finanzamt bekommen: Sie sollen ihr erlorenes Geld auch noch versteuern. Das zeigt die Ab- urdität der Politik dieser Koalition. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Die Bundesregierung ill die gesetzlich gesicherte Mindestsumme für Spar- inlagen und Wertpapiere erhöhen. Ab dem 30. Juni 009 sollen 50 000 Euro pro Person garantiert sein, ab em 1. Januar 2011 sogar 100 000 Euro. Bisher lag der esicherte Betrag bei maximal 20 000 Euro. Gewöhnlich mag man denken, wir hätten es mit ei- em Fortschritt zu tun. Tatsächlich jedoch ist es nicht der erbraucherschutz, der dieses Gesetz angestoßen hat. ir laufen sogar Gefahr, als Steuerzahlerinnen und Steu- rzahler zur Kasse gebeten zu werden. Um diesen usammenhang zu verdeutlichen, erzähle ich zunächst twas zum Hintergrund des Gesetzes. Anschließend omme ich auf die entscheidende Frage, wie zahlungsfä- ig die Einlagen- und Wertpapiersicherung ist. Diese rage bekommt umso mehr Gewicht, als wir uns in einer rise befinden. Zum Hintergrund des Gesetzes: Die Finanzwelt steckt ereits mitten in der Krise, da verkündet Kanzlerin ngela Merkel in ihrer Regierungserklärung: „Kein Spa- er muss um seine Einlagen fürchten. Diese Zusage gilt.“ as war am 7. Oktober 2008. Nach diesem Versprechen rage ich mich, warum wir über ein Gesetz reden, das inter diese Zusage zurückfällt. Aber es soll nicht meine ufgabe sein, die Widersprüche der Regierung zu recht- ertigen. Fakt ist: Die Europäische Kommission will nun inen Wettlauf um die besten Garantien verhindern und eshalb die Mindestsumme europaweit anheben. Das iel dabei lautet: Bürgerinnen und Bürger zu beruhigen, amit sie ihr Geld bei den Banken lassen. Denn für die anken wäre es möglicherweise fatal, würden Kundin- en und Kunden zuhauf ihre Konten räumen. Doch unumgänglich stellt sich hier die folgende rage: Wie zahlungsfähig ist die Einlagen- und Wertpa- iersicherung? Und: Wer zahlt, wenn der Sicherungs- onds erschöpft ist? Alle deutschen Einlagensicherungen usammengenommen – gesetzliche wie freiwillige – önnten keinen Einlagenverlust bei der Deutschen Bank uffangen. Weltweit ist kein Einlagensicherungssystem n der Lage, Schieflagen bei größeren Geldhäusern zu eheben. Die Fonds sind einzig dazu angelegt, Schwie- igkeiten bei kleinen und mittleren Instituten auszuglei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22939 (A) ) (B) ) chen. Wie sollen sie da krisentauglich sein? Der Jahres- beitrag je Kreditinstitut ist hierzulande nicht mehr als ein symbolischer Obolus: 0,008 Prozent der Verbindlichkei- ten gegenüber Kundinnen und Kunden. Bei der Wertpa- piersicherung ist es ähnlich. Symbolisch bleiben auch die im Gesetzentwurf vor- gesehenen Nachbesserungen zum Fondsvolumen der ge- setzlichen Einlagensicherung. Zwar soll der Fonds Son- derbeiträge fordern und Kredite aufnehmen dürfen. Für anfallende Zins- und Tilgungszahlungen können wie- derum Sonderzahlungen erhoben werden. Doch alles zu- sammen darf das Fünffache des Jahresbeitrags nicht überschreiten. Mehr sei nicht zumutbar. Der unbe- schränkte Rest wird stattdessen den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugemutet, wenn verlorene Einlagen eingefordert werden. Geht es um Bürgerinnen und Bür- ger, handelt die Regierung nach dem Motto: Den letzten beißen die Hunde. Geht es um die Regulierung von Ban- ken, handelt sie – trotz blumiger Rhetorik – zahnlos. Die Linke hat einen zusätzlichen Sicherungsfonds für private Finanzinstitute vorgeschlagen, den diese selbst finanzieren: Die Finanzinstitute könnten sich untereinan- der vor Insolvenz schützen und damit automatisch zum Erhalt der Einlagen beitragen. Alle anderen Parteien ha- ben diesen Antrag als unnötig abgelehnt. Wer allerdings Stabilität will, kommt nicht umhin, glaubwürdig und konsequent zu regulieren. Er kommt nicht umhin, Ein- kommen sozial gerecht zu verteilen, statt Vermögensbla- sen zu produzieren und zu erhalten. Er kommt nicht um- hin, die Sozialisierung von Verlusten zu verhindern. Das wäre wahrer Schutz der Bürgerinnen und Bürger, ob als Verbraucherin oder als Steuerzahler. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung eines Ge- setzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anle- gerentschädigungsgesetzes (EAEG) macht es sich zur Aufgabe, das deutsche System der Sicherungseinrich- tungen auf eine europarechtskonforme und finanziell tragfähige Grundlage zu stellen. Dazu sollen einerseits die aktuellen Vorgaben der europäischen Richtlinie 2009/14/EG vom 11. März 2009 zur Änderung der Ein- lagensicherungssysteme im Hinblick auf die Deckungs- summe und Auszahlungsfrist umgesetzt werden. Ande- rerseits sollen neben der Einlagensicherung auch Nachbesserungen am System der Anlegerentschädigung bei Wertpapierdienstleistungen erfolgen. Diese Zielvorgaben begrüßen wir außerordentlich. Eine Reform des unübersichtlichen und unpraktikablen Systems der deutschen Einlagensicherungs- und Anleger- entschädigung fordern wir Grüne seit langem. Sie ist überfällig. Im Bereich der Anlegerentschädigung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandels- unternehmen (EdW) hat die Bundesregierung bereits in Ausschusssitzungen im Frühjahr 2007 konzediert, das EAEG sei unzulänglich. Seitdem ließen Nachbesserun- gen auf sich warten. Bei der Einlagensicherung hat die Finanzmarktkrise eindrucksvoll bewiesen, dass das bestehende System ebenfalls mangelhaft ist und einer grundlegenden Über- a r r S r n s e N V r z F n W g d n i E d s z c h S d z k D z d w d s i c l e t s t d l f e s d z d m m z d d h (C (D rbeitung bedarf. Die politische Erklärung der Bundes- egierung einer Garantie für die Spareinlagen der Bürge- innen und Bürger im Oktober 2008 mochte vorläufige icherheit suggerieren. Sie ersetzt aber keinesfalls eine echtlich verbindliche Lösung zugunsten der Bürgerin- en und Bürger. Auch enthält eine solche politische Zu- icherung keinerlei Aussage darüber, auf welchem Wege ine solche Absicherung sinnvoll und über die akute otlage hinaus tragfähig installiert werden kann. Der nun im Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg zur erbesserung des jetzigen Systems der Einlagensiche- ung und Anlegerentschädigung vermag in keiner Weise u überzeugen. Diese punktuellen Änderungen sind lickschusterei und Garant dafür, dass das System beim ächsten Ausfall eines Institutes aus dem Einlagen- oder ertpapieranlagebereich erneut kollabiert. Leidtra- ende solcher halbherzigen Änderungsvorschläge sind ie Bürgerinnen und Bürger, Investoren und Kommu- en, die bei kommenden Turbulenzen um die Sicherheit hres Geldes bangen müssen, statt sich auf eine zeitnahe ntschädigung verlassen zu können. Lassen Sie mich zunächst einige Punkte hinsichtlich er vorgesehenen Änderungen im Bereich der Einlagen- icherung ausführen, bevor ich mich den Vorschlägen ur Reformierung der EdW zuwende. Dass die De- kungssumme von der EU zunächst auf 50 000 Euro ochgesetzt wird und insbesondere der Selbstbehalt der parer von 10 Prozent entfällt, ist eine vertrauensbil- ende Maßnahme, die wir begrüßen. Auch dass die Aus- ahlungsfrist verkürzt wird, sehen wir als positive Stär- ung des Verbraucherschutzes auf Finanzmärkten. Fraglich ist jedoch, ob eine schlichte Anhebung der eckungssumme – ohne die Tragfähigkeit des Systems u überdenken – eine geeignete Lösung des Problems arstellt. Diese Frage stellt sich insbesondere bei der eiteren vorgesehenen Anhebung auf 100 000 Euro ab em Jahr 2011. Es mutet fast wie ein Freud’scher Ver- precher an, wenn die EU-Richtlinie 2009/14/EG dazu n Erwägungsgrund drei ausführt, dass diese Aufsto- kung davon abhängig gemacht wird, ob eine zu erstel- ende Folgenabschätzung zu dem Schluss gelangt, dass ine solche Erhöhung für alle Mitgliedstaaten finanziell ragbar ist. Hier zeigt sich implizit die Annahme, dass olche Summen die Tragfähigkeit der Sicherungssys- eme überfordern könnten und im Zweifel doch wieder er Staat einzuspringen hat. Wir werden uns hier im par- amentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass konkret estgelegt wird, wie ein System auszusehen hat, das aus igener Kraft solche Entschädigungssummen bewerk- telligen kann. Dass es gegenwärtig jedenfalls nicht funktioniert, hat er Fall der Lehman Brothers Bankhaus AG offenbart, u dessen Behebung der Einlagensicherungsfonds der eutschen Banken Garantien des Sonderfonds Finanz- arktstabilisierung (SoFFin) in Anspruch nehmen usste. Und auch die aktuellen Probleme bei der Aus- ahlung der Gelder von deutschen Kundinnen und Kun- en der isländischen Kaupthing Bank führen vor Augen, ass das System nicht ausreichend durchdacht ist bezie- ungsweise schlichtweg nicht adäquat funktioniert. Zu- 22940 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) gegeben ist der Staatsbankrott Islands und die Finanz- marktkrise eine außergewöhnliche Situation. Aber das Mindeste, was man von der Bundesregierung fordern muss, ist, dass die gesammelten Erfahrungen genutzt und für eine Reform des EAEG fruchtbar gemacht wer- den. Diese Konsequenzen sucht man im vorliegenden Gesetzentwurf indes vergeblich. Das gleiche Bild ergibt sich bei Betrachtung desjeni- gen Teils des EAEG, der die Änderungen bei der Ent- schädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunterneh- men, EdW, enthält. Hier muss bei Nachbesserungen der Präzedenzfall Phoenix Kapitaldienst GmbH den Orien- tierungsmaßstab bilden. Die Anleger von Phoenix warten seit über vier Jahren auf die Entschädigungsleis- tungen durch die EdW, und die EdW-pflichtigen Wert- papierdienstleister wurden durch plötzlich erhobene Sonderbeiträge oder die nunmehr angedachte Finanzie- rung mittels Darlehensaufnahme an den Rand der Insol- venz geführt. Dass ein solches System dem Grunde nach völlig verkehrt und mit hoher Wahrscheinlichkeit gar eu- roparechtswidrig konzipiert ist, muss auf der Hand lie- gen. Die Bundesregierung beschreibt den Handlungsbe- darf allerdings überraschend wie folgt: „Auch hat die Entschädigungspraxis gezeigt, dass eine Konkretisie- rung der bestehenden Regelungen über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung sinnvoll ist.“ (Gesetzent- wurf Seite 1, A. Problem und Ziel). Das ist eine Verken- nung der Tatsachen. Es bedarf keiner Konkretisierungen bestehender Regelungen. Es bedarf eines kompletten Überdenkens der bestehenden Strukturen des deutschen Sicherungssystems zumindest im Bereich der Entschädi- gungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen. Die EdW scheint für sich gesehen nicht finanziell tragfä- hig. Das aber war und ist Vorgabe der EU-Richtlinie. In- dem die Bundesregierung die explizite Möglichkeit der Kreditaufnahme bei fehlender Entschädigungsmasse vorsieht, wird das Problem lediglich in die Zukunft ver- lagert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundes- regierung hier diverse aufgezeigte Lösungsansätze eines eigens in Auftrag gegebenen Gutachtens nicht berück- sichtigt. Auch ein weiteres Zuwarten unter Verweis auf derzeit laufende Konsultationsverfahren der EU im Bereich der Entschädigungseinrichtung bei Wertpapierdienstleistern verbietet sich. Denn erstens resultieren die Probleme der EdW vor allem aus den nationalen Besonderheiten des grundsätzlich sinnvollen Aufbaus des Bankensystems in drei Säulen. Und zweitens ist durch die Finanzmarkt- krise die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass es bei den der EdW zugehörigen Unternehmen zeitnah zu weiteren Ausfällen kommt. Schließlich zeigt der Gesetzentwurf zur Änderung des EAEGs auch keine Lösung für das Problem, dass die Entschädigungszahlungen im Fall Phoenix auch deshalb seit vier Jahren auf sich warten lassen, weil Auszahlungen unter Hinweis auf das noch laufende Insolvenzverfahren zurückgehalten wurden. Das EAEG muss dringend festschreiben, dass Auszah- lungen unabhängig von laufenden Insolvenzverfahren möglich sind. Es ist den Betroffenen nicht zumutbar, Jahre auf die Entschädigung zu warten, nur weil Rechts- streitigkeiten im Insolvenzverfahren noch anhängig sind; d s l R m B w d V f u a h e m W s d d S A m ü d t d m W h I p t z i E s g f 2 g d u d l W t D D (C (D ies schon deshalb nicht, weil Forderungen aus der In- olvenzmasse erfahrungsgemäß nur zu marginalen Tei- en befriedigt werden können. Kurzum, wir begrüßen den Ansatz der EU, durch eine eform der Einlagensicherung das durch die Finanz- arktkrise gebeutelte Vertrauen der Bürgerinnen und ürger wieder herzustellen. Der vorliegende Gesetzent- urf der Bundesregierung enthält aber nicht die notwen- igen Konzeptverbesserungen, um die ambitionierten orgaben der EU – höhere Einlagendeckung und kurz- ristige, unbürokratische Auszahlungen – praxistauglich mzusetzen. Auf diesem Weg geht man nicht gestärkt us der Krise hervor, sondern zementiert Strukturen auf öherem Niveau, die sich bereits als nicht funktionsfähig ntlarvt haben. Der Vollständigkeit halber sei abschließend ange- erkt, dass wir die vorgesehene Neuregelung in § 7 ertpapierhandelsgesetz begrüßen, die den grenzüber- chreitenden Informationsaustausch der Aufsichtsbehör- en bezüglich der Handelsplätze für Strom, Gas und an- ere Waren stärkt. Eine rein nationale Aufsicht wird der truktur dieser Märkte nicht gerecht. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstech- nik des Bundes (Tagesordnungspunkt 21) Clemens Binninger (CDU/CSU): Wir zählen heute ehr als 1,4 Milliarden Internetnutzer weltweit – weit ber 40 Millionen davon in Deutschland. Damit hat sich ie Zahl der Menschen, die regelmäßig im Internet un- erwegs sind, seit 2000 weit mehr als verdoppelt. Allein as zeigt, wie stark sich die Informations- und Telekom- unikationswelt in den letzten Jahren verändert hat. irtschaftliche Aktivitäten und staatliches Verwaltungs- andeln sind in hohem Maße von einer funktionierenden T-Infrastruktur abhängig. Genau das trifft auch auf die rivate Nutzung zu. Die Informations- und Kommunika- ionstechnologie ist mittlerweile eine zentrale Vorausset- ung für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Von hr sind weitere Infrastrukturen etwa in den Bereichen nergie- und Wasserversorgung oder auf dem Verkehrs- ektor abhängig. Deshalb stellen gezielte kriminelle An- riffe auf die IKT-Infrastruktur eine ganz erhebliche Ge- ahr dar. Die Attacke auf das Computersystem Estlands 007 zeigt, welch schwerwiegende Folgen solche An- riffe haben können. Vor zwei Jahren wurden in Estland ie Websites von Regierung und Parlament manipuliert nd lahmgelegt. Außerdem wurde das IT-System einer er größten Banken des Landes gestört, sodass der Zah- ungsverkehr für zwei Tage ausgesetzt werden musste. eitere Bereiche waren betroffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informa- ionstechnik – über das wir heute sprechen – ist als IT- ienstleister des Bundes für die IT-Sicherheit in eutschland zuständig. Das Bundesamt für Sicherheit in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22941 (A) ) (B) ) der Informationstechnik untersucht und bewertet Sicher- heitsrisiken und schätzt vorausschauend auch die Auswir- kungen neuer Entwicklungen ab. Dazu muss es auch zu- künftig die notwendigen Kompetenzen haben. Internet- Banking, e-Commerce, e-Government, diverse Kommu- nikationsplattformen und soziale Netzwerke im Internet sind neben der reinen Informationsbeschaffung schon lange Bestandteil fester Alltagsgewohnheiten rund um den Erdball. Angesichts der rasanten Entwicklung der letzten Jahre auf diesem Sektor ergeben sich Aufgaben und Erwartungen an das BSI, die sich in der heute gülti- gen gesetzlichen Grundlage nicht mehr widerspiegeln. Das BSI-Errichtungsgesetz wurde 1990 verabschiedet, ist 1991 in Kraft getreten und seither im Wesentlichen unverändert geblieben. Deshalb wollen wir mit dem heute von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzent- wurf die Rechtsgrundlage für die Arbeit des BSI refor- mieren und an die Anforderungen von heute und morgen anpassen. Damit wird das BSI auch in Zukunft zu einem hohen Sicherheitsstandard für die IT-Struktur des Bun- des und darüber hinaus beitragen können. Sichere und verfügbare Kommunikationsnetze sind für staatliches Verwaltungshandeln unverzichtbar, des- halb schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundlage für einheitliche Sicherheitsstandards und klare Kompetenzen im Bereich IT-Systeme innerhalb der Bundesverwaltung. Das BSI wird befugt, technische Vorgaben und ver- bindliche Mindeststandards für die Sicherung der Infor- mationstechnik innerhalb der Bundesverwaltung zu ma- chen. Das betrifft auch Richtlinien für die Beschaffung von IT-Produkten. Darüber hinaus werden die heute schon existierenden Regelungen zur Zertifizierung durch das BSI modernisiert und neben der reinen Produktzerti- fizierung auch auf die Zertifizierung von Personen und Dienstleistungen ausgeweitet. Das BSI kann so private IT-Dienstleister prüfen und zertifizieren sowie deren Eignung und Zuverlässigkeit bestätigen. Das ist für Wirtschaft und Verwaltung gleichermaßen von Bedeu- tung, kaufen doch Unternehmen und zunehmend auch Behörden Komplettlösungen, die bis zur vollständigen Auslagerung der IT reichen. Die Prüfung von Kompe- tenz und Vertrauenswürdigkeit eines Dienstleisters wird hier einen erheblichen Qualitätsschub bewirken. In diesem Zusammenhang mit diesen Vorgaben wird das BSI innerhalb der Bundesverwaltung Maßnahmen umsetzen können, um Gefahren, die von Schadprogram- men auf die Kommunikationsinfrastruktur von Bundes- behörden ausgehen, abzuwehren. Bisher war das BSI lediglich beratend tätig ohne eigene Befugnisse, die es ermöglichen würden, ohne Anforderung aktiv zu wer- den. Das soll jetzt geändert werden. Darüber hinaus soll das BSI als zentrale Meldestelle des Bundes für IT- Sicherheit Informationen über Sicherheitslücken, Schad- programme und neue Angriffsmuster sammeln und aus- werten und diese Erkenntnisse an die betroffenen Stellen weitergeben. Die Entwicklung der Informations- und Kommunika- tionssysteme hat nicht nur positive Seiten – darüber le- sen wir jeden Tag. 1983 wurde im Rahmen einer wissen- s d d z d v s n b m v m g a m s B i g r Ä T w u s k e z d d T N s G e B b a c B b l l S i b h d v D g s s t A w r R b (C (D chaftlichen Arbeit das erste Computervirus entwickelt, as dann – einmal eingespeist – Programme eigenstän- ig veränderte. Heute wird davon ausgegangen, dass wischen 60 000 und 100 000 Computerviren existieren, ie sich über das World Wide Web innerhalb kurzer Zeit erbreiten können. Hinzu kommen weitere Computer- chädlinge wie Trojanische Pferde oder Würmer. Nicht ur die Zahl von Schadprogrammen ist aus meiner Sicht esorgniserregend, sondern auch ihre neue Qualität. Im- er häufiger werden Schadprogramme nicht mehr dazu erwandt, unmittelbaren Schaden anzurichten, der be- erkbar wird. Vielmehr verbreiten sich solche Pro- ramme unbemerkt und zielen darauf, Daten dauerhaft uszuspionieren, um etwa Passworte, Kreditkarteninfor- ationen oder Zugangsdaten zu erhalten, die dann bei- pielsweise an andere Kriminelle verkauft werden. Der ekämpfung dieser Form der Internetkriminalität wird n einer Zeit, in der digitale Informationen eine immer rößere Bedeutung haben, notwendigerweise ein höhe- er Stellenwert zukommen müssen. Deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch nderungen des Telekommunikationsgesetzes und des elemediengesetzes vor. Im Telekommunikationsrecht ird die Bundesnetzagentur im Benehmen mit dem BSI nd dem Bundesdatenschutzbeauftragten in der Lage ein, Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Tele- ommunikations- und Datenverarbeitungssystemen zu rstellen. Diese sollen Grundlage für die Sicherheitskon- epte von Telekommunikationsprovidern werden. Hier- urch soll der Schutz des Fernmeldegeheimnisses auch urch technische Maßnahmen gewährleistet werden. Durch eine Änderung des Telemediengesetzes wird elemediendienstanbietern die Befugnis eingeräumt, utzungsdaten für Zwecke der Sicherheit ihrer techni- chen Einrichtungen zu erheben und zu verwenden. Im egensatz zu den Telekommunikationsprovidern, die ntsprechende Daten zum Erkennen, Eingrenzen oder eseitigen von Störungen erheben können, besteht hier ei den sogenannten Telemedienanbietern, also etwa uch den Betreibern von Internetseiten, eine Rechtslü- ke. Das ist ein erhebliches Problem, das immer mehr an edeutung gewinnt, denn Angriffe auf Telemedienange- ote nehmen zu, sei es, um Internetangebote zu manipu- ieren oder angebotene Leistungen zu stören. Eine erheb- iche Gefahr besteht hier aber nicht nur durch die chädigung von angebotenen Diensten. Vielmehr sind mmer häufiger sogenannte Drive-By Infections zu eobachten, also dass auf PCs der Besucher einer Seite eimlich Schadprogramme installiert werden, die sich ann weiter verbreiten. Das heißt, die Angriffsstrategien erändern sich und damit auch die Sicherheitsziele von ienstanbietern. Es geht nicht mehr nur um Selbstschutz egen Manipulationen oder Verfügbarkeitsstörungen, ondern heute müssen Systeme auch gegen Angriffe ge- chützt werden, die diese Systeme nur als Zwischensta- ion nutzen. Zur Erkennung und Abwehr bestimmter ngriffe ist also die kurzfristige Speicherung und Aus- ertung der Nutzungsdaten notwendig. Durch die Ände- ung des Telemediengesetzes soll auch für diese Fälle echtssicherheit geschaffen werden. Die strenge Zweck- indung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt 22942 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) dabei unangetastet. Eine Datenverarbeitung ist nur zu- lässig, soweit und solange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist. IT-Sicherheit ist eine dynamische Aufgabe mit sich verändernden Anforderungen und Problemen. Mit dem vorliegenden Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes stellen wir sicher, dass das BSI in Zukunft in der Lage ist, seine Aufgabe erfolg- reich zu erfüllen. Es wird ein Beitrag geleistet zu mehr Sicherheit in der Informations- und Kommunika- tionstechnologie. Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Jeder von uns hat gemerkt, ohne PC läuft hier nichts. Das gilt aber nicht nur für den Bundestag, das gilt für unsere gesamte Ge- sellschaft, für die Verkehrsmittel (siehe Ausfall der Computer bei der Deutschen Bahn im Februar), für un- sere bargeldlosen Zahlungen, für die Versorgung mit Energie oder Wasser. Wir sind abhängig von der Sicherheit unserer Infor- mations- und Kommunikationstechnologie. Und wer kümmert sich maßgeblich um diese Sicherheit? Soweit es den Bund und die Bundesbehörden betrifft: das BSI. Was ist das? Das Bundesamt für Sicherheit in der Infor- mationstechnologie. Kurz gesagt BSI. Das BSI wurde 1991 gegründet. Vorläufer war Mitte der 1950er-Jahre die Zentralstelle für das Chiffrierwesen, die dem BND unterstellt war. Und direkter Vorgänger war die Zentral- stelle für die Sicherheit in der Informationstechnik, die 1989 aus der Zentralstelle für das Chiffrierwesen (ZfCh) hervorging. Seit 1991 heißt diese Bundesbehörde nun BSI, ist mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern (BMI) unterstellt und be- schäftigt sich mit der Sicherheit in Anwendungen, kriti- schen Infrastrukturen und dem Internet, mit Kryptogra- fie und Abhörsicherheit, mit Zertifizierung, Zulassung und Konformitätsprüfungen sowie mit neuen Technolo- gien. Nun hat sich seit 1991 der Internetverkehr und die Gefahrenlage quantitativ und qualitativ verändert. Das Schadens- und Katastrophenpotenzial, die Verletzlich- keit des Staates und der Gesellschaft ist immens ange- stiegen. Verändern muss sich deshalb auch der Schutz vor Computerattacken. Der vorliegende Gesetzesent- wurf will darauf eine Antwort geben. Dass die Bundesregierung die Chance ergreift, sich gegen Cyberattacks zu wehren, ist notwendig und erfor- derlich. Dass man neuartige, bisher unbekannte An- griffsmuster erkennen muss, steht ebenfalls außer Zwei- fel. Es ist deshalb ein sinnvolles Vorhaben, dafür neue Grundlagen zu legen. Die erste Frage muss sein: Kann der Bund seine EDV so aufstellen, dass eine möglichst geringe Gefahr durch Schadprogramme entsteht? Ist eine Bündelung der EDV richtig, wie wir sie bei der Telekommunikationsüberwachung nunmehr im Bun- desverwaltungsamt vornehmen? Wird dadurch der Staat nicht noch stärker angreifbar? Damit will ich zum Aus- druck bringen, dass man präventiv nicht erst ansetzen m V r s h S s d B B s Z D d w d u d k b v A S l n A B g f u d g r d g s m e r v O r l d d b s e k c b m (C (D uss bei Befugnissen für das BSI, sondern bereits im orfeld. Mit diesem Gesetzesentwurf wird das ganze BSI-Er- ichtungsgesetz abgelöst. Es soll etwas völlig Neues ent- tehen. Das BSI soll Gefahrenabwehrbehörde, Prüfbe- örde, Zertifiziererbehörde und Anbieter von IT- icherheitsprodukten sein. Alles wird beim BSI zentrali- iert. Kann das richtig sein? Der Gesetzesentwurf geht avon aus, dass alle eingehenden Datenverkehre bei undesbehörden (mit Ausnahme Bundespräsidialamt, undestag, Bundesrechnungshof etc.) automatisch ge- cannt werden und die Protokolldaten für eine gewisse eit gespeichert werden. Ist es notwendig, dass diese atenverkehre offen gespeichert werden, oder könnten iese nicht auch pseudonymisiert oder anonymisiert erden? Geht es in erster Linie um die Gefahrenabwehr, ann kommt es weniger auf den Adressaten an. Geht es m die Feststellung der Täter und deren Hintermänner, ann muss man natürlich die Adressaten rückverfolgen önnen. Der vorliegende Gesetzesentwurf hat dies nicht efriedigend gelöst. Soll das BSI bei der Weitergabe von Daten an Straf- erfolgungsbehörden und Verfassungsschutz (§ 5 bs. 4) so weit gehen dürfen, dass auch nicht erhebliche traftaten gemeldet werden können, wenn sie mittels Te- ekommunikation begangen wurden? An welche Krimi- alitätsbereiche denkt man hierbei? Ist hier nicht eine ushöhlung von Art. 10 GG zu erwarten? Interessant finde ich, dass auch die Datenverkehre des undesamtes für Datenschutz und Informationstechnik escannt werden sollen. Hier fehlt das Fingerspitzenge- ühl. Der Bürger muss mit dem Datenschutzbeauftragten neingeschränkt und unbeeinträchtigt kommunizieren ürfen. Deshalb muss man hier für andere Lösungen sor- en. In § 5 Abs. 6 regelt der Gesetzentwurf den Kernbe- eich privater Lebensgestaltung. Danach soll das BMI iesen Kernbereichsschutz gewährleisten. Es wird keine enaue Funktionsstelle genannt. Es kann aber doch nicht ein, dass es irgendjemand aus dem Innenministerium acht, Fahrbereitschaft oder Pforte. Hier ist der Gesetz- ntwurf schlampig. Mit diesem minimalen Kernbe- eichsschutz fällt man in Zeiten zurück, in denen dies or dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur nlinedurchsuchung Rechtsauffassung im Innenministe- ium gewesen sein könnte. Aber heute ist das doch ängst überholt. Weshalb man im Zusammenhang mit iesem Gesetzesentwurf in Art. 3 auch noch das Teleme- iengesetz ändern will, ist für mich nicht nachvollzieh- ar. Eine pauschale Befugnisnorm für Diensteanbieter ollte vermieden werden. Ohne intensive und breite Aus- inandersetzung, juristisch, technisch und ökonomisch, ann ich diesem Gesetzesentwurf nicht zustimmen. Petra Pau (DIE LINKE): Kein Freibrief zur Überwa- hung. Erstens. Man versuche sich unsere Gesellschaft, ins- esondere die Wirtschaft, aber auch die Verwaltung ohne oderne Informationstechnik vorzustellen. Es wird Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22943 (A) ) (B) ) nicht gelingen. Denn ohne moderne Informationstechnik ständen „alle Räder still“, um ein altes Bild zu bemühen. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass der Bund für seine Informationstechnik höchste Sicherheitsstandards an- strebt. Zweitens. Das ist der Sinn des vorliegenden Gesetz- entwurfs und des Bundesamtes für Sicherheit in der In- formationstechnik (BSI). Der Gesetzentwurf umfasst in vier Artikeln zwölf Paragrafen mit zahlreichen Unter- punkten. Sie alle scheinen einleuchtend, auch wenn sie nicht auf den ersten Blick überschaubar sind. Insofern könnte man meinen: „Je sicherer, desto besser!“ Wäre da nicht ein versteckter Pferdefuß. Drittens. Fast alles, was geregelt werden soll, betrifft die interne Informationstechnik und die inneren Infor- mationssysteme des Bundes. Sofern weitere Behörden betroffen sein könnten, werden die Kompetenzen des BSI beschrieben bzw. Grenzen gesetzt. Auch das klingt vertrauenswürdig. Allerdings nur bis zum Verweis auf das Telemediengesetz, konkret § 15 Abs. 9. Viertens. Dort heißt es: Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nut- zungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Besei- tigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erhe- ben und verwenden. Hier geht es nicht mehr um interne Systeme von Bundes- behörden, sondern um allgemeine Anbieter von Internet- leistungen, und die können Google, Yahoo oder anders heißen. Fünftens. Im Klartext: Das Gesetz zur internen Sicherheit des Bundes ermächtigt externe Anbieter, Nut- zungsdaten zu erheben, zu speichern und gegebenenfalls weiterzumelden. Damit würde das Surfverhalten von In- ternetnutzern registriert und kontrolliert, und das alles ohne konkreten Verdacht. Das wäre ein Freibrief zur Überwachung aller Internetnutzer. Einem solchen Ge- setzentwurf wird die Fraktion Die Linke nicht zustim- men. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Ära Schäuble wird als die Ära der neuen zentralen Überwachungs- und Kontrollbehörden in die Annalen eingehen. Das belegt auch dieses vorliegende Gesetz. Bisher war das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik vor allem für die Prüfung von IT- Strukturen, von Programmen und Geräten zuständig. Es hatte also vor allem eine forschende und beratende Funktion. In dieser Funktion hat das Amt auch weithin anerkannte Arbeit geleistet und zur Verbesserung der Sicherheit der Informationsverarbeitung im öffentlichen, aber auch im privaten Bereich viel beigetragen. In seinem angestammten Bereich soll das BSI neue Kompetenzen bekommen. Es soll Warnungen zu be- kannten Sicherheitsproblemen veröffentlichen, Vorga- ben für IT-Systeme des Bundes machen und nationale Zertifizierungsstelle im IT-Bereich werden. Das ist im Prinzip zu begrüßen, denn eine Stärkung der IT-Sicher- h t w B h d m w s e a m B B z a W u d R b g E H z d t j k m t g w f s w V c l t a n L b w d s D d s s z w n v r u s (C (D eit ist angesichts der Sensibilität der verarbeiteten Da- en und des immer noch wachsenden IT-Einsatzes ein ichtiges Ziel. Aber schon hier stellen sich Fragen: Das SI „kann“ nach dem Entwurf Warnungen zu Sicher- eitslücken veröffentlichen. Es sollte doch zumindest er Regelfall sein, dass es über solche Lücken infor- iert! Natürlich sind gewisse Ausnahmen und eine ge- isse Flexibilität im Verfahren erforderlich – zum Bei- piel zuerst den Hersteller zu warnen und eine Lösung zu ntwickeln. Es fragt sich auch, warum der Rat der IT-Be- uftragten der Ministerien eine so starke Rolle bekom- en soll. Es muss doch selbstverständlich sein, dass undesbehörden in der Pflicht sind, die Vorgaben des SI, die ja nicht leichtfertig gemacht werden, umzuset- en. Hier ist zu befürchten, dass ressorteigene Prioritäten llzu oft über die Sicherheitsbelange gestellt werden. enn man IT-Sicherheit ernst meint, ist das zu wenig. Besonders kritisch müssen aber die neuen Analyse- nd Überwachungskompetenzen des BSI gesehen wer- en. Das Amt erhält zur Gefahrenabwehr weitgehende echte, um die in der Kommunikation mit den Bundes- ehörden anfallenden Daten zu analysieren. Aber da eht es nicht nur um harmlose Dinge, zum Beispiel um -Mails von Bürgerinnen und Bürgern an Behörden. ier weiß der Bürger, dass er mit dem Staat kommuni- iert. Doch die Struktur des Internet ist so, dass die an en sogenannten Schnittstellen der Kommunika- ionstechnik des Bundes anfallenden Daten auch ohne eden Zusammenhang mit den Bundesbehörden sein önnen. Die gutwillige Lesart ist: Hier wird eine auto- atisierte Auswertung vorgesehen – sprich, die Kon- rolle eingehender Post durch Virenscanner. Wird etwas efunden, darf der Absender identifiziert werden. Nur, enn man genau das meint, dann muss man das auch so ormulieren. Aber so wie es in diesem Entwurf steht, ind auch weit weniger harmlose Eingriffe möglich. Und enn das gewollt ist, dann stimmt der häufig gemachte orwurf, dass hier eine allgemeine E-Mail-Überwa- hungsbehörde geschaffen werden soll. Und selbst bei dieser gutwilligen Lesart gibt es reich- ich Kritikpunkte: Warum werden die persönlichen Da- en nicht pseudonymisiert? Wieso gibt es für die nicht- utomatisierte Verarbeitung der persönlichen Daten kei- en Richtervorbehalt? Wir sprechen hier immerhin vom esen persönlicher Post, es geht also potenziell um kern- ereichsrelevante Inhalte! Und – ganz besonders frag- ürdig – warum um alles in der Welt soll ausgerechnet as BMI berechtigt werden, in Zweifelsfällen zu ent- cheiden, ob der Kernbereich betroffen ist oder nicht? a fällt kaum noch auf, dass auch die Benachrichtigung er Betroffenen viel zu lax gehandhabt wird. Es fragt sich auch ganz generell: Warum wird in die- em Gesetz sehr wenig über die Pflicht der Behörden ge- agt, zunächst die eigenen IT-Systeme optimal zu schüt- en? Denn ob Schadsoftware oder sonstige Angriffe irken, hängt doch zuallererst davon ab. Da sollte es icht die erste Maßnahme sein, den eingehenden Daten- erkehr zu filtern, sondern die Angriffsfläche zu reduzie- en. Dann sind auch viel weniger Abwehrmaßnahmen nd Eingriffe in den Datenverkehr erforderlich! Die per- onenbezogenen Daten, die das BSI so erhebt, dürfen 22944 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) auch an Polizei- und Geheimdienstbehörden weitergege- ben werden. Das Problem liegt darin: Die Schwelle ist hier viel zu niedrig gewählt! Denn es geht dabei nicht nur um schwere Verbrechen, sondern um jede Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wird! Da wird dann aus der Behörde, die IT-Expertise sammeln sollte, endgültig eine Hilfsbehörde zur Strafverfolgung! Neben diesen systematischen Mängeln springen zwei weitere Einzelpunkte ins Auge: Warum werden manche unabhängigen Bundesbehörden wie das Bundespräsi- dialamt und der Rechnungshof ausgenommen – der ganz besonders auf vertrauliche und integere Kommunikation angewiesene Bundesdatenschutzbeauftragte aber nicht? Schließlich enthält das Gesetz eine Änderung des Tele- mediengesetzes, die es Dienstanbietern erlaubt, Nut- zungsdaten über die normalen Zwecke hinaus zu spei- chern und zu verarbeiten, auch wieder begründet mit der Abwehr von Schadprogrammen und Ähnlichem, aber auch wieder zu weit und zu offen formuliert. Denn so, wie es jetzt im Entwurf steht, ist auch die Erstellung von Surfprofilen möglich. In dieser Form ist das Gesetz abzulehnen. Es hat zu viele Lücken und bietet unzulänglichen Schutz für die Bürgerinnen und Bürger. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ (Tagesordnungspunkt 39 e) Monika Grütters (CDU/CSU): Vor zehn Jahren be- schloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Errich- tung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas. Vor zehn weiteren Jahren bereits war der „Förderkreis zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas“ gegründet worden. Heute debattieren wir da- rüber, die Verantwortung der daraus entstandenen Stif- tung um das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen und das Denkmal für die Sinti und Roma zu erweitern sowie die Stiftung in die übliche Struktur vergleichbarer Institutionen zu überfüh- ren. Nach mehr als zehn Jahren kontroverser Debatte über die Notwendigkeit eines eigenständigen Holocaust- Mahnmals in Berlin, über den Ort und die Form des Ge- denkens sowie nach fast vier Jahren seit der Eröffnung ist die öffentliche Meinung einhellig: Weltweit gilt das Denkmal für die ermordeten Juden Europas mittlerweile als Erfolg. 1,7 Millionen Gäste haben seit der Eröffnung im Mai 2005 bis Ende letzten Jahres den Ort der Information des Holocaust-Mahnmals besucht. Im Spätsommer 2009 wird der zweimillionste Besucher in der Ausstellung er- wartet. Die Zahl der täglichen Besucher des Stelenfeldes kann die Stiftung schon lange nicht mehr zählen. Seit 2006 kamen rund 460 000 Besucher jährlich in den un- t I a s b t u d j t k d h n D u f t n t h t s M w t E d t t E „ s s „ c f c t E K s 2 J v d b B g E u F 8 v z V (C (D erirdischen Ort der Information. Mehr als die Hälfte der nteressierten kommt aus Deutschland, die anderen vor llem aus Israel, Polen und den USA. An einigen Tagen ind es weit mehr als 2 000 Gäste, die die Ausstellung esichtigen. 2 300 Führungen, Workshops und Projekt- age wurden in den vergangenen zwei Jahren an Schüler- nd Erwachsenengruppen vermittelt. Zum Vergleich: Zwischen 500 000 und 600 000 schätzt ie Stiftung der Gedenkstätte Buchenwald die Zahl der ährlichen Besucher ihrer weiträumigen Anlage. Das In- eresse an betreuten Besuchen ist von 2002 bis 2008 ontinuierlich um 15 000 Teilnehmer angestiegen. Auch ie geschätzte Besucherzahl der Gedenkstätte Sachsen- ausen in unmittelbarer Hauptstadtnähe ist im vergange- en Jahr von 350 000 auf mehr als 400 000 gestiegen. ie Anzahl der Führungen, der Teilnehmer insgesamt nd der Anteil ausländischer Besucher haben sich eben- alls signifikant erhöht. Die Befürchtungen, die Errich- ung eines zentralen Holocaust-Mahnmals könne egative Auswirkungen auf die Wahrnehmung der au- hentischen Orte des nationalsozialistischen Verbrechens aben, haben sich also keinesfalls bestätigt. Das Gegen- eil lässt sich eher vermuten: Wer die Berliner Mitte be- ichtigt, besucht heute selbstverständlich auch das ahnmal für die ermordeten Juden. Das sind natürlich eit mehr Gäste, als diejenigen, die die außerhalb touris- ischer Zentren liegenden KZ-Gedenkstätten besuchen. s ist naheliegend, dass das Interesse des einen oder an- eren Besuchers des Mahnmals für die KZ-Gedenkstät- en erst durch dieses Erlebnis in Berlin geweckt wurde. Eindrucksvoller als nüchterne Besucherzahlen berich- en jedoch die Einträge im Gästebuch der Stiftung vom rfolg ihrer Erinnerungs- und Versöhnungsarbeit: Thanks for this impressing and shocking visit. Every tudent, every people should be here once, to not forget“, chrieb der damalige EU-Kommissar Franco Frattini. Erschütternd und zutiefst beeindruckend! Die persönli- he Nähe durch die Dokumentation einzelner Opfer war ür mich am prägendsten“, notierte eine deutsche Besu- herin. „Thank you for doing this, even though I believe his matter could never be forgotten“, hinterließ die nkelin von Isac Weizman aus Tel Aviv. Kindern des indertransports hat der Besuch in der Ausstellung Auf- chluss über das Todesdatum der Eltern gegeben. Auch das Ergebnis einer Schülerumfrage im Sommer 006 bestätigt das Denkmalsanliegen: Neun von zehn ugendlichen werteten den Mahnmalsbau als Zeichen on Stärke und Selbstbewusstsein im Umgang mit der eutschen Schuld. Der unterirdische Ort der Information eherbergt eine der eindrucksvollsten Gedenkstätten erlins. In der Konzentration auf Namen, Familienbio- rafien und Orte wird hier jüdisches Leben in ganz uropa ebenso vergegenwärtigt wie dessen Zerstörung nd Auslöschung. Unterstützt mit Mitteln des privaten ördervereins konnte die Stiftung inzwischen insgesamt 400 Biografien recherchieren, die im Raum der Namen or dem Vergessen bewahrt werden und auch im Internet ugänglich sind. Ende vergangenen Jahres eröffnete die Stiftung das ideoarchiv mit den Geschichten betroffener Zeitzeu- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22945 (A) ) (B) ) gen. Rund tausend Videozeugnisse der in der Universität Yale gesammelten Erinnerungen Überlebender in der ganzen Welt sind hier nun aufgearbeitet und digitalisiert einzusehen. Diese aktive Erinnerungsarbeit ist ebenso wichtig wie das stille Gedenken. Denn der Moment ist nicht mehr fern, an dem der letzte Überlebende ver- stummt sein wird. In der kurzen Zeit des Dauerbetriebes beteiligte sich die Stiftung darüber hinaus an der Erarbeitung zweier Sonderausstellungen gemeinsam mit anderen Gedenk- stätten und Einrichtungen und veranstaltete eindrucks- volle Vortrags-, Gesprächs- und Zeitzeugen-Abende. Sechs verschiedene Workshops für Schülergruppen und zwei für größere Zielgruppen stehen neben Führungen und Projekttagen für das museumspädagogische Ange- bot des Denkmals. Es ist nur folgerichtig, endlich umzusetzen, was be- reits seit Gründung der Stiftung vorgesehen war: die Geschäftsordnung der anderen Denkmale durch die „Stiftung für das Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ erledigen zu lassen. Mit der Kabinettsvorlage vom 14. Januar dieses Jahres sollen demnach in die überzeugende Stiftungsarbeit zur Erinnerung und Ver- söhnung mit den Opfern des nationalsozialistischen Ter- rors und ihren Angehörigen nun auch das räumlich und gestalterisch korrespondierende Mahnmal für die vom Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen und das entstehende Mahnmal für die Sinti und Roma am nord- östlichen Rande des Tiergartens in die Denkmalsarbeit der vorhandenen Stiftung mit einbezogen werden. Faktisch betreut die Stiftung bereits das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Die Feier zur Übergabe an die Öffentlichkeit am 27. Mai 2008 wurde von der Stiftung organisiert. Technisch unter- stützt sie die dort im Rahmen des Berliner Christopher Street Days und des Gedenktages am 27. Januar stattfin- denden Veranstaltungen. Darüber hinaus zeichnet die Stiftung für Begleitmedien (Faltblatt und Materialien- band) verantwortlich und bemüht sich, das Denkmal in Zusammenarbeit mit dem Schwulen Museum Berlin und dem LSVD in die Bildungsarbeit der Stiftung einzube- ziehen. Das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermor- deten Sinti und Roma soll bis September 2009 errichtet und der Öffentlichkeit übergeben werden. Der offizielle Baubeginn am 19. Dezember 2008 wurde von der Stif- tung organisiert. Ein entsprechendes Faltblatt zum Denkmal erstellt sie in Absprache mit BKM und dem Künstler Dani Karavan bis zur Eröffnung. Die Errichtung eigener Gedenkstätten für unter- schiedliche Opfergruppen des Nationalsozialismus folgt dem Respekt vor den Betroffenen und ihrem Wunsch nach einer eigenen Form des Erinnerns und Gedenkens. Sowohl das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas als auch die Denkmäler für die verfolgten Homosexuel- len und Sinti und Roma verdanken ihre Entstehung und Umsetzung in staatlicher Verantwortung jeweils einer bürgerschaftlichen Initiative und der engagierten Vertre- tung durch die Betroffenengruppen. K d h g Ü d n m d ß u d t H r H t s d V e l f O s E S s d t g t u c Z d d d b O f r d u z t d z g V u z h s (C (D Dieses notwendige Miteinander gesellschaftlicher räfte macht politisches Agieren auf dem Feld des Ge- enkens und Erinnerns aber auch so anspruchsvoll; denn ier sollte immer auch ein parteiübergreifender Aus- leich der Ansichten und Interessen gesucht werden. ber alle strittigen Diskussionen über das Wie des Ge- enkens hinweg sollte der mittlerweile stabile Konsens icht übersehen werden, in dem die Auseinandersetzung it der Vergangenheit heute in der Bundesrepublik grün- et. Ich möchte dazu nur an die gemeinsame Entschlie- ung der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP nd Bündnis 90/Die Grünen zur „Fortschreibung der Ge- enkstättenkonzeption des Bundes“ durch den Beauf- ragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im erbst vergangenen Jahres erinnern. Bei der organisato- ischen Einbindung der Denkmale für die verfolgten omosexuellen sowie die Sinti und Roma in die „Stif- ung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ müs- en natürlich die Vertreter der Opfergruppen gehört wer- en. Grundsätzlich sind jedoch eine gemeinsame erwaltung, der Betrieb und die Pflege der Mahnmale ine naheliegende Lösung. Die Individualität des jewei- igen Gedenkens für die Betroffenengruppen und die öf- entliche Wahrnehmung bleiben davon unberührt. Über die Art der Einbindung der Vertreter einzelner pfergruppen in die betreuenden Gremien der Stiftung ollte noch einmal gemeinsam nachgedacht werden. ine von einigen angeregte Änderung des Namens der tiftung kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Gleichzeitig mit der Erweiterung der Verantwortung oll die Stiftung durch die Gesetzesänderung nach Been- igung der Aufbauphase des Denkmals für die ermorde- en Juden Europas nun in die Organisationsstruktur ver- leichbarer Einrichtungen überführt werden. Der im Stiftungszweck formulierte gesetzliche Auf- rag, den Entwurf des Stelenfeldes von Peter Eisenman nd den ergänzenden Ort der Information zu verwirkli- hen, wurde inzwischen in vollem Umfang umgesetzt. ur Fortführung der erfolgreichen Stiftungsarbeit soll as Gesetz in einigen Punkten geändert und den Erfor- ernissen des Dauerbetriebes angepasst werden. Dazu gehört neben anderem die Abschaffung des reiköpfigen Vorstands. Seine Aufgaben sowie die der isherigen Geschäftsführung sollen nun in dem neuen rgan des Direktors oder der Direktorin zusammenge- ührt werden. Damit wird die Stiftung wie auch an ande- er Stelle üblich zukünftig von drei Organen geleitet: em Kuratorium, einem Direktor oder einer Direktorin nd dem Beirat. Darüber hinaus wird der engagierten, umeist auf der Grundlage eingeworbener Spendenmit- el des „Förderkreises Denkmal für die ermordeten Ju- en Europas“ bereits geleisteten Arbeit im Stiftungs- weck Rechnung getragen. Die Stiftung erhält nun den esetzlichen Auftrag, wechselnde Sonderausstellungen, ortrags- und Seminarveranstaltungen durchzuführen nd begleitende Publikationen im notwendigen Umfang u erstellen. Damit erkennt die Bundesregierung die bis- erigen Stiftungsaktivitäten ausdrücklich an. Die Auseinandersetzung um die Denkmale der ver- chiedenen Opfergruppen des nationalsozialistischen 22946 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) Terrorregimes macht deutlich: Nationales Gedenken lässt sich weder amtlich formulieren, noch behördlich regeln. Gleichwohl sind Erinnern und Gedenken weder Privatsache noch rein bürgerschaftlich zu bewältigen. Sie sind immer eine öffentliche Angelegenheit, und das heißt in staatlicher Gesamtverantwortung. In der Bun- desrepublik Deutschland ist mittlerweile eine zukunfts- weisende Erinnerungskultur gewachsen, die nicht selten auch einen parteiübergreifenden Charakter zeigt. Das sollte auch in diesem Falle unser Anspruch sein. Die Art und Weise, wie eine Nation, wie ein Staat sein Verhältnis zur Geschichte formuliert, gibt Auskunft über sein Selbstverständnis und prägt seine Identität. Mit Konrad Adenauer möchte ich schließen, der 1952 dazu bekannte: „Man muss das Gestern kennen, man muss auch an das Gestern denken, wenn man das Morgen wirklich gut und dauerhaft gestalten will. Die Vergan- genheit ist eine Realität. Sie lässt sich nicht aus der Welt schaffen, und sie wirkt fort, auch wenn man die Augen schließt, um sie zu vergessen.“ Deshalb ist die Bewah- rung der Erinnerung, das nationale Gedächtnis, eine politische, also eine gemeinsame Aufgabe über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg. Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD): Vor zehn Jahren haben wir die Errichtung des Denkmals für die ermorde- ten Juden Europas in Berlin beschlossen – eine der letz- ten Entscheidungen, die noch in Bonn getroffen wurden. Vorausgegangen war dem Beschluss eine langjährige Debatte – die sich gelohnt hat, wie man wenige Hundert Meter von hier entfernt besichtigen kann. Im Mai 2005 wurde das Denkmal eröffnet. Bereits im ersten Jahr be- suchten mehr als eine Million Gäste das Stelenfeld. Streitpunkt der Diskussion und ein wichtiger Punkt des damaligen Beschlusses war die Ergänzung des Denkmals durch einen Ort der Information. Selbst der Architekt Peter Eisenman, der ursprünglich gegen diese Erweiterung war, ist mittlerweile längst von der Richtig- keit dieser Entscheidung überzeugt. Ohne den Ort der Information hätte das Denkmal nicht seine Wirkung und seine Anziehungskraft entfalten können. Den Mitarbei- tern der Stiftung ist es auf sehr eindrückliche Art gelun- gen, an diesem nicht authentischen Ort an die Schrecken des NS-Terrors zu erinnern und ihn zu vergegenwärti- gen. Die jüdischen Opfer bekommen Namen und Ge- sicht, sodass das Grauen gerade für die jüngeren Genera- tionen nachvollziehbar wird. Mit dem Projekt „Leben mit der Erinnerung. Überlebende des Holocaust erzäh- len“ werden das Wissen und die Erfahrungen der Zeit- zeugen, deren Zahl immer weiter abnimmt, gesichert und an die nachfolgenden Generationen vermittelt. Die Sorge übrigens, das Mahnmal im Herzen der Hauptstadt würde Besucher von den authentischen Ge- denkorten abziehen, hat sich nicht als zutreffend erwie- sen. Im Gesetz zur Errichtung der Stiftung wurde als Stiftungszweck im Abs. 1 die „Verwirklichung des Grundsatzbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1999 (Drucksache 14/1238) zur Errichtung ei- nes Denkmals für die ermordeten Juden Europas“ festge- schrieben. Der Bundestagsbeschluss ist umgesetzt, das D c Z i n D d t G t v w s l g t u s o – l d – A t d i D r E v d g B d s g b l D S s 1 m d e 6 2 n d S A (C (D enkmal seit vier Jahren fertiggestellt. Der ursprüngli- he Stiftungszweck ist damit hinfällig und es ist an der eit, das Stiftungsgesetz entsprechend anzupassen. Das st das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs. „Zweck der Stiftung ist die Erinnerung an den natio- alsozialistischen Völkermord an den Juden Europas. ie Stiftung trägt dazu bei, die Erinnerung an alle Opfer es Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigne- er Weise sicherzustellen“, heißt es jetzt im § 2 des esetzentwurfs. Aufgabe der Stiftung ist auch die Be- reuung des Denkmals für die im Nationalsozialismus erfolgten Homosexuellen, das im letzen Jahr einge- eiht wurde, und des Denkmals für die im National- ozialismus ermordeten Sinti und Roma, das, hoffent- ich, in diesem Jahr fertiggestellt wird. Die anderen Änderungen sind im Wesentlichen An- leichungen an die Strukturen vergleichbarer Einrich- ungen. So wird der dreiköpfige Vorstand abgeschafft nd die Aufgaben des bisherigen Vorstands und der Ge- chäftsführung werden in dem neuen Organ „Direktor der Direktorin“ zusammengeführt. Allerdings müsste analog zu vergleichbaren Einrichtungen – die Bestel- ung des Direktors für fünf statt für vier Jahre erfolgen. Über diesen Punkt und über den Sinn einer Änderung es Stiftungsnamens und der Besetzung des Kuratoriums wie von den Grünen vorgeschlagen – sollten wir im usschuss diskutieren. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Die „Stif- ung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ bedarf er Erweiterung. Wir setzen damit einen weiteren Stein n das Mosaik der Erinnerungs- und Gedenkstättenarbeit eutschlands ein. Die Wurzeln der heutigen Erweite- ung der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden uropas“ liegen im Denkmalsbeschluss des Bundestages om 25. Juni 1999. Damals beschloss der Deutsche Bun- estag das Holocaust-Mahnmal. Wie kaum ein zweites esellschafts- und geschichtspolitisches Ereignis in der undesrepublik hat dieses Vorhaben in einer elf Jahre auernden Diskussion die Gemüter durch alle politi- chen Lager und sozialen Schichten bewegt. Mit seinem Beschluss stellte der Deutsche Bundestag leichzeitig fest: „Die Bundesrepublik Deutschland leibt verpflichtet, der anderen Oper des Nationalsozia- ismus würdig zu gedenken.“ Dies ist die Grundlage des enkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten inti und Roma und des Denkmals für die im National- ozialismus verfolgten Homosexuellen. Vor fast auf den Tag genau neun Jahren – am 7. März 2000 – wurde die „Stiftung Denkmal für die er- ordeten Juden Europas“ errichtet. Stiftungszweck war amals die Errichtung und Unterhaltung des Denkmals, ines Ortes der Erinnerung und des Gedenkens an bis zu Millionen Opfer. Nachdem die Stiftung in den Jahren 003 bis 2005 die Bauherrenfunktion ausübte, ist sie unmehr für den Betrieb des Denkmals als Ort des Ge- enkens, der Aufklärung und der Begegnung zuständig. eit seiner Eröffnung im Jahr 2005 ist das Stelenfeld des rchitekten Peter Eisenman eine wahrlich vielbesuchte Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22947 (A) ) (B) ) Stätte. Über 5,3 Millionen Menschen besuchten bisher das Mahnmal und schon 1,5 Millionen Menschen waren Gast des Dokumentationszentrums, welches erst im Sommer 2008 durch das Videoarchiv ergänzt wurde. Mitte Mai 2008 konnte das Denkmal für die im Natio- nalsozialismus verfolgten Homosexuellen der Öffent- lichkeit übergeben werden. Im Sommer 2009 wird das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma endlich vollendet sein. Die „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ bekommt damit neue Aufgaben; das Stiftungsgesetz muss durch die Neuzugänge aktualisiert und an die Erfordernisse des Dauerbetriebs angepasst werden. Neben technischen Details, die ich hier nicht vertiefen möchte, sind zwei Punkte hervorzuheben, die im neuen Stiftungsgesetz verankert werden müssen und sicherlich unstrittig sind: Erstens: Selbstverständlich muss der Stiftungszweck an seine erweiterten Aufgabenstellungen angepasst wer- den. Dagegen ist nichts einzuwenden. Zum einen ist es notwendig, den Stiftungszweck beim Denkmal für die ermordeten Juden um die ständige Ausstellung im Ort der Information sowie Vortrags- und Seminarveranstal- tungen zu erweitern. Zum anderen müssen die beiden neuen Denkmäler mit unter die Obhut der Stiftung fal- len. Zweitens wird der bisher neben dem Kuratorium exis- tierende Vorstand aufgelöst, und der ehemalige Vorstand sowie die Geschäftsführung werden im neuen Organ „Direktorin oder Direktor“ zusammengeführt. Zwei Punkte, die durch den Gesetzesentwurf nicht an- gepackt wurden, bedürfen jedoch noch einmal einer Ver- tiefung: Erstens gilt es, noch einmal zu überdenken, ob durch die Erweiterung des Stiftungszweckes auch der Name der Stiftung geändert werden müsste. Hier hat sich die FDP-Fraktion noch kein abschließendes Urteil gebildet. Die Für und Wider werden wir sicherlich eingehend im Ausschuss diskutieren und die Argumente der sich jetzt schon positionierenden Gruppen einbeziehen. Zweitens gilt es, zu bedenken, ob das Kuratorium mit Erweiterung des Stiftungszwecks durch neue Mitglieder ergänzt werden muss. Persönlich erachte ich es als prü- fenswert, ob das bisher schon 23-köpfige Gremium des Kuratoriums erweitert werden sollte. Schon jetzt sitzen im Kuratorium alle Fraktionen des Deutschen Bundesta- ges, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förder- kreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e.V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Stiftung Topographie des Terrors, um nur einige zu nennen. Wird dieser Kreis erweitert, ist die Arbeitsfähigkeit des Gre- miums infrage zu stellen. In den kommenden Wochen freue ich mich auf eine konstruktive Diskussion im fe- derführenden Ausschuss für Kultur und Medien. Petra Pau (DIE LINKE): Die Linke stimmt zu. Das Gesetz über die „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ soll verändert werden. De facto geht es d z m e S e S s d D a w S m u l S h w J b b b d d P u w t b c S w K l s s W c e s n A „ L (C (D arum, den Stiftungszweck zu erweitern. Er soll usätzlich das Denkmal für die durch das NS-Regime er- ordeten Homosexuellen umfassen, ebenso das für die rmordeten Sinti und Roma. Außerdem soll die interne truktur der Stiftung „verschlankt“ werden. Auch das ntspricht den Vorschlägen, die das Kuratorium für die tiftung bereits vor Jahresfrist beschlossen hatte. Sie ind plausibel begründet. Die Fraktion Die Linke wird em Gesetzentwurf daher zustimmen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt durch- us die Zielsetzung des zugrunde liegenden Gesetzent- urfes: Die Aktualisierung des Stiftungszweckes im inne einer Ausdehnung auf die Betreuung des Denk- als für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti nd Roma sowie des Denkmals für die im Nationalsozia- ismus verfolgten Homosexuellen ist sinnvoll. Auch die trukturveränderung bei der Organisation der Stiftung alten wir grundsätzlich für richtig. Gleichwohl bin ich irritiert, dass der Gesetzentwurf eder mit der Opposition noch mit dem Zentralrat der uden, dem Verband der Sinti und Roma oder dem Les- en- und Schwulenverband besprochen wurde: Ich hatte ereits in der letzten Kuratoriumssitzung zur Denkmals- efassung angeregt, dem neuen Aufgabengebiet auch urch eine Anpassung des Namens der Stiftung Aus- ruck zu verleihen. Ich gehe davon aus, dass wir diesen unkt im anschließenden Ausschussverfahren erörtern nd gemeinsam lösen werden. Im Ausschussverfahren muss auch geklärt werden, ie die von der Aufgabenerweiterung betroffenen Initia- iven und Verbände im Kuratorium angemessen einge- unden werden. Der Gesetzentwurf gibt hier bedauerli- herweise keinerlei Hinweis. Er ist insofern aus meiner icht lückenhaft. Das Kuratorium muss entsprechend er- eitert werden. Die Gesetzesänderung muss auch haushalterische onsequenzen haben: Denn wenn die Stiftung tatsäch- ich zwei neue Denkmäler zur Betreuung hinzugewinnt, o muss sich dies auch bei der Mittelausstattung nieder- chlagen. Der Gesetzentwurf verliert auch darüber kein ort. Ich gehe davon aus, dass wir die von mir angespro- henen Punkte im Ausschussverfahren einvernehmlich iner Lösung zuführen werden. Der Gegenstand des Ge- etzentwurfes eignet sich aus meiner Sicht ganz und gar icht für parteipolitische Reibereien. nlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Programm „Stadt- umbau Ost“ – Fortsetzung eines Erfolgspro- gramms (Zusatztagesordnungspunkt 6) Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU): Das Programm Stadtumbau Ost“ hat sich bewährt. Bisher haben Bund, änder und Gemeinden 2,5 Milliarden Euro aufgewen- 22948 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) det, um der spezifischen Probleme der ostdeutschen Wohnungswirtschaft Herr zu werden. Mit diesen Mitteln ist es gelungen, einen großen Schritt zum ansehnlichen und bezahlbaren Wohnraum, auch in Zeiten der Verstäd- terung und des Wegzugs, zu machen. So wurden allein von 2002 bis 2007 circa 220 000 Wohnungen vom Markt genommen, die jetzt nicht mehr bewirtschaftet werden müssen oder erhöhte Kosten bei den Vermietern und da- mit bei den Mietern verursachen. Der Wegzug und der damit verbundene Wohnungs- leerstand haben nicht nur zur Folge, dass die Vermieter und Wohnungsgesellschaften Einnahmen einbüßen müs- sen. Auch die technische Infrastruktur muss den neuen Bedingungen angepasst werden, um die Kosten im Griff zu behalten. Und auch die soziale Infrastruktur ist davon betroffen. Kindertagesstätten, Schulen, Arztpraxen und Freizeiteinrichtungen müssen wegen mangelnder Aus- lastung oder Rentabilität geschlossen werden. Das sind Faktoren, die die Lebens- und Wohnqualität negativ be- einflussen und den Wegzug noch beschleunigen. Aber mit dem aktuell laufenden Programm ist es gelungen, nach und nach die Situation in den Griff zu bekommen. Nach Anfangsschwierigkeiten waren die Kommunen und Wohnungsunternehmen immer besser in der Lage, mit dem Programm umzugehen. Dabei müssen wir eine wesentliche Fehlentwicklung der DDR-Wohnungspolitik korrigieren. Die Mangel- wirtschaft hatte zur Folge, dass nur noch schnell mit minimalem Aufwand Plattenbausiedlungen an den Stadträndern hochgezogen wurden. Stadtkerne und in- nerstädtische Wohnbebauung wurden dem Verfall preis- gegeben. Das ist ein Grund dafür, warum das Programm „Stadtumbau Ost“ von Anfang an als „lernendes Pro- gramm“ angelegt wurde. In den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt auf dem Abriss, was vorrangig von großen Wohnungsunter- nehmen genutzt wurde, die Plattenbauten zu bewirt- schaften hatten. Der Abriss wird auch in Zukunft ein wichtiger Faktor sein, aber nicht mehr so absolut im Vordergrund stehen. Trotzdem sind die strukturellen Probleme zwischen westdeutschen und ostdeutschen Kommunen bzw. der Wohnungswirtschaft noch zu unterschiedlich, um beide Programme zusammenzuführen – zu vereinigen. Es bleibt aber für uns das Ziel! Wichtig ist der intensive Erfah- rungsaustausch, damit sich Fehler nicht wiederholen. Wir wollen das Programm flexibler gestalten, damit eine zielgenaue Gestaltung zwischen Abriss und Aufwer- tung möglich ist. Außerdem eröffnen wir den Kommunen und Wohnungsunternehmen die Möglichkeit, nach Ihrer spezifischen Situation vor Ort zu handeln. Ein Manko der letzten Jahre waren auch die nicht vor- handene Verbindlichkeit der Stadtentwicklungskonzepte und die Beteiligungsverfahren betroffener Akteure. Auch unter diesem Aspekt werden wir das – ich erwähnte es be- reits – „lernende Programm“ fortentwickeln. Die aktuelle Evaluierung untermauert, dass die Innen- städte mit Aufwertungs- und Umgestaltungskonzepten s k a D t k I c d D v f d h k K P w c D E a G k H A a B g s d n b m k W W a e P d n G t D u e g n q l i (C (D tärker berücksichtigt werden sollten. Dort sind auch die leinteiligen Eigentümerstrukturen zu finden, die unter nderem die Urbanität einer Innenstadt ausmachen. aher muss das Programm auch für den privaten Eigen- ümer besser nutzbar gemacht werden. Eine Möglich- eit, die es zu prüfen gilt, ist die Wiederbelebung der nvestitionszulage für diesen Bereich. Zum Schluss möchte ich Sie darauf aufmerksam ma- hen, dass bisher 390 Kommunen in Ostdeutschland von em Programm profitiert haben. Die graue Platte einer iktatur – eines Unrechtsstaates – ist verschwunden. Die erbliebenen Wohnviertel wurden attraktiv, bunt und reundlich – so wie die Freiheit. Es ist auch gelungen, en der Heimat treu gebliebenen Bürgern nicht nur noch öhere Lebenshaltungskosten zu ersparen – nein, wir onnten das gesamte Stadt- bzw. Lebensumfeld in den ommunen positiv beeinflussen. Mit dem vorliegenden Antrag will meine Fraktion das rogramm „Stadtumbau Ost“ bis in das Jahr 2016 eiterführen und die einzelnen Instrumente weiterentwi- keln. Ich möchte dafür werben, dass die nachfolgenden iskussionen in den beteiligten Gremien zügig zum nde gebracht werden. Das jetzige Programm läuft 2009 us, und die Fortschreibung ist, das habe ich auch in den esprächen mit Kollegen gespürt, unstrittig. Deswegen ommt es jetzt darauf an, die Finanzierungsgrundlage im aushalt ab 2010 festzuschreiben. Dabei muss auch die ltschuldenproblematik der Wohnungsunternehmen, un- bhängig von der jetzigen Regelung bis 2013, weitere eachtung finden. Ich hoffe auf konstruktive und zielführende Beratun- en in den Ausschüssen. Ernst Kranz (SPD): Die ostdeutsche Wohnungswirt- chaft hatte mit der deutschen Einheit große Herausfor- erungen zu bewältigen. Die von den Kommunen über- ommenen Wohnungsbestände waren mit Altschulden elastet und zum Teil sanierungsbedürftig. Arbeits- arktbedingte Abwanderungen und allgemeiner Bevöl- erungsrückgang führten zu überdurchschnittlichen ohnungsleerständen. Diese Entwicklung war für die ohnungsunternehmen nicht vorhersehbar und häufig uch nicht zu beeinflussen, für den Wohnungsmarkt war ine solche Situation ebenfalls neu. Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2002 das rogramm „Stadtumbau Ost“ aufgelegt. Im Vorfeld hat ie Bundesregierung die Kommission für den woh- ungswirtschaftlichen Strukturwandel, auch Lehmann- rube-Kommission genannt, einberufen, die die Situa- ion analysiert und den Handlungsbedarf ermittelt hat. ie Kommission hat sehr klar die Forderung nach einer mfassenden Abbruchförderung durch Bund und Land rhoben. So stellten Bund und Länder im Rahmen des Pro- ramms finanzielle Mittel für den Rückbau von Woh- ungen bereit; ebenso für die Aufwertung von Stadt- uartieren, wofür die Kommunen einen eigenen Anteil eisten müssen. Damit konnte die Lösung der Probleme n Angriff genommen werden, die die Kommunen und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22949 (A) ) (B) ) ihre Wohnungsunternehmen alleine nicht hätten bewälti- gen können. Bis Ende 2007 haben sich 390 Kommunen mit über 820 Stadtumbaugebieten beteiligt. Inzwischen hat sich der Wohnungsmarkt sichtbar stabilisiert. Bis Ende 2007 wurden rund 220 000 der 350 000 geplanten Wohnungen vom Markt genommen. In den Quartieren ist eine neue Lebensqualität entstanden und die Bevölke- rung steht nach anfänglichen Zweifeln zum Abrissvolu- men nun hinter dem Programm. Dies ist das Ergebnis sowohl der Gutachter als auch der parallel vom Ministe- rium eingesetzten Lenkungsgruppe, die im Auftrag des Bundesministeriums das Programm rechtzeitig vor sei- nem Ablauf im Jahr 2009 evaluiert haben. Deren Auf- gabe war es, Empfehlungen zu formulieren für die laufende Umsetzung des Programms und dessen Fortset- zung sowie zukünftige Handlungsfelder und spezifische Schwerpunkte des Programms für die Fortsetzung aufzu- zeigen. Laut Lenkungsgruppe hat die Anzahl leer- stehender Wohnungen kontinuierlich abgenommen, die wirtschaftliche Situation der Wohnungsunternehmen hat sich spürbar verbessert und indirekt hat sich dadurch auch die wirtschaftliche Situation privater Einzeleigen- tümer verbessert. Zur Verbesserung der Gesamtsituation hat auch die Investitionszulage zur Modernisierung innerstädtischer Altbauquartiere in den Jahren 2002 bis 2004 beigetra- gen; genauso die befristete Befreiung von der Grunder- werbsteuer bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den Jahren 2004 bis 2006 sowie die Verankerung des Stadtumbaus im Baugesetzbuch. Bei der Wohnumfeld- verbesserung durch Aufwertungsmaßnahmen war es ent- scheidend, dass die Mittel überwiegend für die Gestal- tung des Wohnumfelds und des öffentlichen Raums inklusive der durch Rückbau freigewordenen Flächen und für Maßnahmen der Infrastruktur verwendet wur- den. Die Lenkungsgruppe hat weiterhin festgestellt, dass es in unsanierten Gründerzeitgebieten deutliche Ent- wicklungsdefizite gibt. Es besteht weiterhin ein gesamt- städtischer Aufwertungsbedarf in den Handlungsfeldern öffentliche Räume, Grün-, Verkehrsflächen und Stadt- bildpflege; Aufwertungsprozesse benötigen ausreichend Zeit, deshalb ist die Programmfortführung wichtig. Oft fehlen sinnvolle Nachnutzungen oder Investoren, Über- gangssituationen und Zwischennutzungen stellen ein Planungsprinzip dar. Die Lenkungsgruppe hat auch diskutiert, inwieweit eine Zusammenführung der Programme Ost und West sinnvoll ist, und kam zu dem Ergebnis, dass mit den ho- hen Leerständen aufgrund einst überzogener Wachstums- erwartungen und mit der jahrzehntelang verschleppten Sanierung von Altbauten noch vereinigungsbedingte Sonderbedingungen vorhanden sind, die spezieller Re- gelungen bedürfen. Wichtig für den Erfolg des Programms war, dass das Programm als „lernendes Programm“ angelegt war, so konnte auf neu entstandene Probleme flexibel reagiert werden: Es gab die Möglichkeit, Aufwertungsmittel für den Rückbau einsetzen zu können. Es gab weiterhin die Möglichkeit der Übernahme des kommunalen Anteils d l s E F a a r z v a w g f u g E 1 l r b s w U Ä d e A 1 F i w w a t p d d s g g b e s g m b r A W b w g n c s (C (D urch private Investoren; so konnten die Kommune ent- astet und private Investoren einbezogen werden. In be- onders begründeten Einzelfällen konnte der kommunale igenanteil auf mindestens 10 Prozent reduziert werden. ür sanierungsbedürftige innerstädtische Altbauten, die us stadtplanerischen und Denkmalschutzgründen nicht bgerissen werden sollten, wurde eine Soforthilfe einge- ichtet, indem 2005 und 2006 bis zu 3 Prozent, 2007 bis u 5 Prozent und seit 2008 bis zu 15 Prozent des Förder- olumens des Bundes auch für Sicherungsmaßnahmen n Altbauten ohne kommunalen Eigenanteil verwendet erden können. Damit wird der Altbau vor dem Zerfall erettet und Zeit gegeben, um eine geeignete Lösung zu inden. Für die stadtumbaubedingte Anpassung der sozialen nd technischen Infrastruktur hat der Bund für die Pro- rammjahre 2006 und 2007 zusätzlich je 20 Millionen uro zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2008 wurden 5 Millionen Euro und für das Jahr 2009 werden 10 Mil- ionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Ab- issfrist bei der Altschuldenhilfe verlängert hat. Für die ereits genehmigten Anträge sollten die Gebäude ur- prünglich bis Ende 2010 abgerissen werden. Diese Frist ird nun bis zum 31. Dezember 2013 verlängert, um den nternehmen die erforderliche Zeit einzuräumen. Mit nderung der Altschuldenhilfeverordnung ist jetzt auch er Abriss von solcher Wohnfläche in die Entlastung mit inbezogen worden, die nach dem für die ursprüngliche ltschuldenhilfe maßgeblichen Stichtag, dem 1. Januar 993, erworben wurde. Dabei geht es vor allem um älle, in denen das kommunale Wohnungsunternehmen m Interesse und im Auftrag der Stadt Immobilien er- orben hat, die entsprechend dem integrierten Stadtent- icklungskonzept abzureißen sind, deren Eigentümer ber hierzu nicht bereit oder in der Lage waren. Die Un- ernehmen erhalten somit mehr Flexibilität bei der An- assung ihrer Abrissplanungen an den Stadtumbaube- arf. In dem vorliegenden Antrag erkennen wir die Erfolge es Programms an. Jetzt geht es darum, anhand der Be- tandsaufnahme durch die Gutachter und die Lenkungs- ruppe sich Gedanken zu machen, was noch zu erledi- en ist, das nicht ohne finanzielle Mittel vom Bund ewältigt werden kann. Im Großen und Ganzen halte ich s für sinnvoll, das Programm, so wie es bislang ausge- taltet war, fortzuführen. Dabei sind die Erfahrungen, die emacht wurden, genauso mit einzubeziehen wie der er- ittelte weitere Bedarf. So ist das Programm mindestens is zum Jahr 2016 fortzuführen. Der finanzielle Förder- ahmen sollte so ausgestaltet werden, dass die genannten ufgaben des für notwendig erachteten Rückbaus von ohnungen, der Aufwertung von innerstädtischer Alt- austruktur sowie der Pflege des Stadtbildes bewältigt erden können. Die bisherigen Ansätze zur Flexibilisierung des Pro- ramms sollten weiter verstärkt werden, um mit regio- alspezifischen Vorgehensweisen auf die jeweilige örtli- he Situation eingehen zu können. Ich erachte es als innvoll, dass eine bedarfsgerechte Quote für die einzel- 22950 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) nen Städte und Kommunen weiter ermöglicht wird. Der Verteilungsschlüssel ist stärker problemorientiert festzu- legen. Neben den bisherigen Kriterien Wohnungsbestand und Einwohner sind Indikatoren zu verwenden, die die Bevölkerungsentwicklung in geeigneter Weise abbilden. Dabei ist stets die gesamte regionale Entwicklung mit einzubeziehen. Die Stadtumbauziele sind im Rahmen ei- ner überörtlichen Kooperation abzustimmen und in den Planungen verbindlich zu berücksichtigen. Es ist ein ge- eigneter Weg zu finden, den immer noch großen Nach- holbedarf bei der Sanierung innerstädtischer Altbauquar- tiere zu bewältigen. Ziel muss es sein, die Identität der Gesamtstadt aufzuwerten. Das erhöht nicht nur die Standortqualität für die Bewohner, sondern gibt auch der Wirtschaft wichtige Impulse. Die Fördermittel sind möglichst effizient einzusetzen. Die Kommunen sind anzuhalten, ein gut durchdachtes Umbaumanagement zu schaffen. Die „Transferstelle Stadtumbau Ost“ sollte dies auch weiterhin aufmerksam begleiten. Die „Experimentierklausel“, die die Über- nahme des kommunalen Anteils durch Dritte erlaubt, sollte dauerhaft in die Verwaltungsvereinbarung aufge- nommen werden. Neben den Wohnungsunternehmen sind die privaten Investoren künftig in geeigneter Weise stärker mit einzubeziehen. Die Länder sind dazu anzu- halten, die Mittel im Rahmen der Wohnungsbauförde- rungsprogramme so einzusetzen, dass innerstädtisches Wohneigentum in Neubau und Bestand sowie generatio- nengemischte Stadtquartiere gefördert werden und er- gänzend zum Stadtumbau wirken. Ein mir besonders wichtiger Punkt ist es, die Verbind- lichkeit der Stadtentwicklungskonzepte insgesamt weiter zu stärken, um die Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure, insbesondere auch für die privaten Grundstücks- eigentümer und die Träger der Infrastruktureinrichtun- gen, zu erhöhen. Hierzu müssen die integrierten Stadt- entwicklungskonzepte unter Beachtung der dauerhaft weiter benötigten Wohnungsbestände und der Entwick- lung der Städte insgesamt weiter fortgeschrieben wer- den. Aufbauend auf dem integrierten Planungsansatz, der dem Stadtumbau zugrunde gelegt wurde, sind geeig- nete Beteiligungsverfahren zu finden, um zum einen den Bürgerinnen und Bürgern die Rückbaumaßnahmen früh- zeitig zu erläutern und zum anderen die unterschiedli- chen Bedürfnisse von Bewohnern, Gewerbetreibenden, Händlern und anderen im Rahmen des Stadtumbaus stär- ker berücksichtigen zu können. Aufgrund des Erfolgs der bereits früher vorhandenen ergänzenden Instrumente sollte geprüft werden, inwie- weit und in welchem Rahmen diese aufgelegt werden können, um den Effekt des Programms „Stadtumbau Ost“ insbesondere in den Kernproblemen zu erhöhen. Dies gilt für die Härtefallregelung nach § 6a Altschuldenhilfe- verordnung sowie für die Investitionszulage für Moder- nisierungsinvestitionen im Altbaubestand. Darüber hi- naus könnten dazu beitragen: eine bessere Information der privaten Eigentümer und Investoren über die bereits vorhandenen Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbar- keit sowie das Lösen der steuerlichen Probleme der Versorgungsunternehmen, wie zum Beispiel der Abzugs- fähigkeit von Rückbaumaßnahmen, der Bildung von R z a K – p g s t S B s s g d B d k i g V g g v 2 h P i S b t a e b S „ s g G M b a z k b u a b z d r m p W (C (D ückstellungen, und zwar aufgrund ihrer Zuständigkeit usammen mit den Finanzministerien der Länder, oder uch eine bessere Verzahnung der Förderprogramme der fW mit den Förderinstrumenten der Stadtentwicklung insbesondere gilt dies für das KfW-Wohneigentums- rogramm und das Wohnraummodernisierungspro- ramm sowie für die energetische Sanierung – und chließlich die Möglichkeit der Mobilisierung von priva- em Kapital über neue Finanzierungsinstrumente für den tadtumbau. Darüber hinaus fordern wir von den Ländern einen ericht über die Durchführung der Maßnahmen. In die- em Bericht sollen nicht nur die besonders positiven Bei- piele der Zusammenarbeit im Rahmen des Stadtumbaus eschildert werden, sondern auch angegeben werden, wo ie Hürden liegen. Für das Jahr 2012 empfehlen wir der undesregierung, einen Zwischenbericht vorzulegen, amit das Programm gegebenenfalls korrigiert werden ann. Und rechtzeitig vor Ablauf des Programms, also m Jahr 2015, sollte wiederum eine Evaluierung durch- eführt werden, um Bilanz zu ziehen und das weitere orgehen diskutieren zu können. Zusammenfassend und abschließend möchte ich sa- en, das Programm „Stadtumbau Ost“ ist ein Erfolgspro- ramm, und dennoch sind in den nächsten Jahren noch iele Aufgaben zu lösen. Ich halte eine Fortsetzung bis 016 deshalb für notwendig. Joachim Günther (Plauen) (FDP): Wir sprechen eute über das bislang sehr erfolgreiche Bund-Länder- rogramm „Stadtumbau Ost“, das seit seiner Einführung m Jahr 2002 eines der wichtigsten Instrumente der tadtentwicklungspolitik in den neuen Ländern ist. Da- ei stehen die Innenstadtentwicklung, der bedarfsorien- ierte Umbau, die Aufwertung der Stadtquartiere, aber uch immer noch der Wohnungsrückbau im Mittelpunkt iner nachhaltigen Strategie. Die Evaluierung durch das Deutsche Institut für Ur- anistik (Difu) und das Institut für Stadtforschung und trukturpolitik (IfS) bekräftigt, dass sich das Programm Stadtumbau Ost“ in der Praxis bewährt hat. Dem chließt sich auch die Stellungnahme der Lenkungs- ruppe an, die aus Vertretern von Bund, Ländern, emeinden, Verbänden, Wohnungsunternehmen und ietorganisationen besteht. Nun gilt es, das Stadtum- auprogramm entsprechend der Evaluierungsergebnisse nzupassen, weiterzuentwickeln und die Förderrahmen u überprüfen. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ann es wesentlich zur Stabilisierung von Arbeitsplätzen eitragen. Ich begrüße die Empfehlung der Gutachter nd der Lenkungsgruppe, das Stadtumbauprogramm Ost ls eigenständiges Programm im Bereich der Städte- auförderung mindestens bis zum Jahr 2016 fortzuset- en. Für die FDP war und ist das Bauen im Bestand sowie ie Umnutzung leerstehender Gebäude verstärkt förde- ungswürdig. Vorhaben wie Abriss und Aufwertung üssen dabei immer auf ihre Demografiefestigkeit über- rüft werden. Rückbau ist nach wie vor wichtig, um den ohnungsleerstand nicht wieder ansteigen zu lassen, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22951 (A) ) (B) ) wobei Wohnungsleerstände inzwischen sowohl in den neuen als auch den alten Bundesländern ein regionales Problem sind. Bisher konnte der Leerstand in den Be- ständen des DDR-Wohnungsbaus reduziert und das Ent- stehen zusätzlicher Leerstände verhindert werden. Aus den mittelfristigen Prognosen zur Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung wird jedoch deutlich, dass insge- samt auf dem Wohnungsmarkt ein erneutes Ansteigen der Leerstände droht, wenn der Rückbau nicht im selben Maße fortgesetzt wird. So begrüße ich die Empfehlung der Gutachter und Lenkungsgruppe – zusätzlich zu den aus dem bisherigen Stadtumbauprogramm noch offenen Rückbauzahlen – bis 2016 den Rückbau von weiteren 200 000 bis 250 000 Wohnungen aus Mitteln der Städte- bauförderung zu unterstützen. Nachdem die bisherigen Stadtumbauprogramme vor allem den Rückbau im Blick hatten, muss nun verstärkt die Aufwertung der städtischen Kerne und Stadtquartiere zum Ziel werden. Bei der Aufwertung der Innenstädte und des innerstädtischen Altbaus können mittlerweile sichtbare Erfolge festgestellt werden. Die eingetretenen Aufwertungseffekte in verschiedenen städtebaulich be- deutenden Teilräumen, zu denen auch zukunftsfähige Plattenbaugebiete zählen, beginnen vielerorts auf das ge- samte Stadtbild auszustrahlen. Innerstädtische Stadt- quartiere durchlaufen eine differenzierte Entwicklung. Trotz erster positiver Effekte besteht weiterer gesamt- städtischer Aufwertungs- und Gestaltungsbedarf. Insbesondere der demografische Wandel bedeutet eine Herausforderung, aber auch eine Chance für die Stadtentwicklung. Eine Fortschreibung der gegenwärti- gen Entwicklung bedeutet, dass die Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2050 auf circa 68,5 Millionen sinkt. Drei von vier deutschen Kreisstädten werden bereits im Jahr 2020 weniger Einwohner zählen als heute. Noch stärker fällt die Entwicklung außerhalb der Städte aus. Zugleich verschiebt sich bis zum Jahr 2050 die Relation der im Arbeitsleben stehenden Bevölkerung zwischen 20- und 64- zu den über 65-Jährigen dramatisch. Der Anteil von 20- bis 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung wird dann nur noch 60 Prozent, der Anteil der über 65-Jähri- gen hingegen bereits über 30 Prozent betragen. In diesem Zusammenhang wird es eine große Herausforde- rung sein, vor allem altersgerechtes Wohnen zu garantie- ren. Vor allem strukturschwache Städte und Regionen werden von dieser Entwicklung betroffen sein, wo sich diese Trends durch Abwanderung verstärken. Zugleich werden insbesondere wirtschaftlich starke Regionen weiter wachsen. Die Stadtentwicklungsprogramme müs- sen in diesem Sinne angepasst und flexibilisiert werden. Wachstum und Schrumpfung bedeuten jeweils verschie- dene Herausforderungen, die es politisch zu gestalten gilt. Ziel muss es sein, die Zentren zu stärken, schrump- fende Städte zu stabilisieren und generell die Attraktivi- tät städtischen Wohnens und Arbeitens und damit die un- ter den Bedingungen des demografischen Wandels aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen sinnvolle und notwendige Reurbanisierung zu erleich- tern. r „ s U z g n s d a M P k V t d u d b f u f r P l „ w D s S w g b b d g t u A m g s z d ß n p u g d Z a l s (C (D In vielen Fällen überschneiden sich die Stadterneue- ungsprogramme „Allgemeine Städtebauförderung“, Stadtumbau Ost und West“, „Soziale Stadt“. Sie müs- en hinsichtlich ihrer Zielsetzung, Zielerreichung und msetzung neu überprüft und sollten zu gegebener Zeit u einem modernen Stadt- und Raumentwicklungspro- ramm zusammengefasst werden. Zur Beantragung ei- er Förderung durch Mittel des Bundes genügt ein abge- timmtes Stadt- und/oder Raumentwicklungskonzept, as die lokale Situation und Entwicklungsmöglichkeiten bbildet. Die Förderung erfolgt pauschal, der Einsatz der ittel obliegt den Kommunen. Eine Mitfinanzierung der rojekte durch Private ist wünschenswert und kann den ommunalen Eigenanteil ersetzen. – So weit zu unseren orschlägen. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Im vorliegenden An- rag der Koalitionsfraktionen finden sich schon im Titel rei Schlüsselwörter. Diese Schlüsselwörter sind „Stadt- mbau Ost“, „Erfolgsprogramm“ und „Fortsetzung“. In er Logik der Regierungsfraktionen stellt sich das 2002 egonnene Programm „Stadtumbau Ost“ als ein Er- olgsprogramm dar, das sich in der Praxis bewährt habe nd das in diesem Sinne folgerichtig bis zum Jahr 2016 ortgesetzt werden solle – wenn auch mit einigen Ände- ungen wie einer stärkeren Flexibilisierung des rogramms, einem stärker problemorientierten Vertei- ungsschlüssel und einer dauerhaften Aufnahme der Experimentierklausel“ in die Verwaltungsvereinbarung, elche die Übernahme des kommunalen Anteils durch ritte erlaubt. Das alles klingt auf den ersten Blick chlüssig und glatt, sehr glatt sogar. Aber ist es auch so? Wenden wir uns noch einmal den bereits erwähnten chlüsselwörtern im vorliegenden Antrag zu, und gehen ir ans Entschlüsseln. Dazu habe ich jetzt ein paar Fra- en: Stimmt die generelle Beschreibung des „Stadtum- au Ost“ als Erfolgsprogramm überhaupt? Sollte es wie isher fortgesetzt werden? Oder braucht es deutliche Än- erungen? Und vor allem frage ich: Erfolg für wen? Ziel des zunächst für den Zeitraum 2002 bis 2009 an- elegten Stadtumbauprogramms Ost war es, die Attrak- ivität der Städte in den neuen Bundesländern zu erhöhen nd das damalige Überangebot an Wohnraum durch den briss von 350 000 Wohnungen zu reduzieren – euphe- istisch als „Rückbau“ bezeichnet. Vor dem Hinter- rund rückläufiger Bevölkerungszahlen und hoher Leer- tände sollte die Kombination beider, sich allerdings um Teil widersprechender Ziele die Zukunftsfähigkeit er ostdeutschen Städte sichern. Aber schon zu Beginn des Stadtumbauprogramms äu- erten Praktiker die Meinung, dass das, was aus woh- ungswirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist, sich aus stadt- lanerischer Sicht als eine Katastrophe erweisen kann – nd umgekehrt. Zur Frage nach dem Erfolg des Pro- ramms gehört also auch die Frage, ob und, wenn ja, wie ieser dem Programm von Anfang an innewohnende ielkonflikt gelöst wurde. Denn natürlich kann Abriss uch eine Chance sein, wenn er sich denn einem sinnvol- en gesamtstädtischen Leitbild unter- oder besser in ein olches einordnet. Unter „sinnvoll“ verstehe ich in die- 22952 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 (A) ) (B) ) sem Zusammenhang das Nutzen sich bietender Chancen – so zum Beispiel die Chance, die freiwerdende Fläche am Stadtrand der Natur zurückzugeben, die jetzt verklei- nerte Stadt überirdisch als Stadt der kurzen Wege zu or- ganisieren und unterirdisch auch die technische Infra- struktur zurückzubauen. Das verringert letztlich die finanziellen Belastungen ihrer Bewohnerinnen und Be- wohner. Zudem darf man bei der Betrachtung des Stadtum- baus Ost und bei seiner Bewertung die große Dimension der Herausforderung nicht vergessen: Fast ein Drittel der Kommunen, die sich an diesem Programm beteiligen, hatten es mit einem gesamtstädtischen Wohnungsleer- stand von mehr als 15 Prozent zu tun. In 37 Städten stan- den sogar mehr als 20 Prozent, also ein Fünftel, aller Wohnungen leer. Und obwohl inzwischen insgesamt mehr als 250 000 Wohnungen abgerissen wurden, wurde bisher lediglich ein weiteres Anwachsen des Leerstandes verhindert – womit wir wieder bei der Frage nach dem Erfolg wären. Denn der Erfolg des Stadtumbaupro- gramms Ost – was ja nicht ohne Grund so und nicht etwa „Abrissprogramm Ost“ heißt – kann nicht allein quanti- tativ und an wohnungswirtschaftlichen Kennzahlen orientiert gemessen werden, sondern es ist vor allem nach den qualitativen Ergebnissen gleich in doppelter Hinsicht nach dem Platz des Menschen in diesem Pro- gramm zu fragen: Wie wurden und werden die Einwoh- nerinnen und Einwohner in die Vorbereitung und Reali- sierung des Stadtumbaus Ost einbezogen? Werden auch die gehört, die letztlich in und mit den Resultaten leben werden? Und: Haben sich die Standortfaktoren verbes- sert? Was hat sich für die Menschen, für die Bewohne- rinnen und Bewohner, für die Mieterinnen und Mieter, konkret getan? Wie lebt es sich in den umgebauten Städ- ten in den neuen Bundesländern? Insgesamt gesehen erweist sich die qualitative Bewer- tung in der Praxis als schwierig, aber dennoch machen auch aus linker Sicht eine Reihe überzeugender Stadt- umbauten wie in der Lutherstadt Wittenberg, in Cottbus, in Güstrow und Schwerin oder auch in Schwedt an der Oder Mut und lassen an den Erfolg des Programms glau- ben. So hat sich gerade Dagmar Enkelmann, Erste Parla- mentarische Geschäftsführerin unserer Bundestagsfrak- tion, bei einer mehrstündigen Visite in Schwedt von den positiven Seiten des Stadtumbaus Ost überzeugen kön- nen. Frau Dr. Enkelmann fügte hinzu: Angesichts des demografischen Wandels und eines anhaltenden Weg- zugs unter anderem aus Schwedt bleibt die Aufgabe, den Stadtumbau finanziell zu fördern, aktuell. Kommunale Wohnungsgesellschaften beziehungsweise -genossen- schaften allein wären damit überfordert. Unsere Vorschläge resultieren aber nicht nur aus Stu- dienreisen, sondern sind vor allem das Ergebnis intensi- ver Diskussionen auf drei Stadtumbaukonferenzen, die die Fraktion Die Linke in dieser Legislaturperiode in zwei ostdeutschen Städten – Bitterfeld und Eisenhütten- stadt – sowie in Essen durchgeführt hat. Alle drei haben bestätigt, dass Stadtumbau nicht nur als wohnungs- wirtschaftliche Aufgabe gesehen werden kann, sondern als gesamtgesellschaftliche Herausforderung verstanden und behandelt werden muss. a k E n j s u g I d n w d n b n E e d r M u d F s u s w n b D s w s r D d f l r D b r 2 k r a b s i Q m l l P (C (D Insgesamt gesehen kann der Stadtumbau Ost nur dann ls eine Erfolgsgeschichte gelesen werden, wenn Zu- unft nicht allein aus dem Abriss gewonnen werden soll. s geht vielmehr um positive und für die Einwohnerin- en und Einwohner nachvollziehbare Perspektiven ihrer eweiligen Heimatstadt. Es geht um strategische gesamt- tädtische Entscheidungen. Es geht um das Gestalten nd um das Erhalten und Schaffen von Identität. Und es eht nicht zuletzt um das Thema Altschuldenentlastung. n diesem Zusammenhang nehmen wir die Formulierung es vorliegenden Antrags sehr aufmerksam zur Kennt- is, wonach die Bundesregierung auch aufgefordert ird, zu prüfen, „ob eine neue Antragstellung ähnlich er Härtefallregelung nach § 6 a Altschuldenhilfeverord- ung für eine befristete Zeit erforderlich und finanzier- ar ist“. An dieser Stelle möchte ich natürlich daran erin- ern, dass meine Fraktion gerade erst einen Antrag zur ntschuldung der ostdeutschen Wohnungsunternehmen ingebracht hat, dem Sie, meine Damen und Herren von er Koalition, im Laufe des parlamentarischen Verfah- ens gern noch zustimmen können. Auch wenn wir nicht in allen Fragen unbedingt einer einung mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- nd Immobilienunternehmen, GdW, sind, teilen wir aus- rücklich dessen Auffassung, dass die entscheidende lankierung einer Neuauflage des Programms eine ab- chließende Regelung der Altschulden der Wohnungs- nternehmen sein müsse. Ohne eine Streichung der Alt- chulden bei Abriss der damit belasteten Wohnungen ürden die Wohnungsunternehmen nur in seltenen Aus- ahmefällen in der Lage sein, sich weiter am Stadtum- au zu beteiligen. Die mögliche Folge aus GdW-Sicht: as gewünschte neue Stadtumbauprogramm könnte eine Wirkung nicht entfalten, und ganze Wohnquartiere ürden sowohl baulich als auch sozial erodieren. Alles in allem bedeutet Erfolg im Stadtumbau Ost, olche Städte zu entwickeln, deren kommunale Struktu- en funktionieren und in denen man gern bleiben will. as ist das wohl wichtigste Kriterium für die Bewertung es Stadtumbauprogramms. Und daher kann die Haupt- rage auch nur lauten: Ist es mit diesem Programm ge- ungen, Zukunft für die beteiligten Städte zu organisie- en? Aus unserer Sicht, aus Sicht der Bundestagsfraktion ie Linke, sollte das Programm „Stadtumbau Ost“ wie eantragt als eigenständiger Bereich der Städtebauförde- ung auch über das Jahr 2009 hinaus und mindestens bis 016 fortgesetzt werden. Gerade im Interesse der Zu- unftsfähigkeit ostdeutscher Städte, gleichsam im Inte- esse urbaner Landschaften, sollte mehr als bisher Wert uf die menschliche und soziale Dimension dieses Um- aus gelegt werden. Im Sinne des auch von den Antrag- tellern hervorgehobenen „lernenden Programms“ ist mmer wieder nach der Aufwertung der städtischen uartiere zu fragen, statt lediglich Abrisszahlen zusam- enzuzählen. Aus unserer Sicht darf bei aller Bedeutung finanziel- er Fragen nicht allein das Geld die künftige Entwick- ung der Städte in Ostdeutschland bestimmen. Erste riorität müssen vielmehr die Ansprüche, Bedürfnisse Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 22953 (A) ) (B) ) und Lebensgewohnheiten der Menschen, der Einwohne- rinnen und Einwohner, haben. Von einem Erfolg des Programms kann dann gesprochen werden, wenn solche Meinungen zu hören sind wie aus Cottbus, wo sich eine Vertreterin des Mieterbundes folgendermaßen über den Stadtumbau in Cottbus-Sachsendorf äußerte: Die Men- schen, die hier wohnen, wollen nicht mehr weg, weil sie sich wohlfühlen. Im Übrigen sind sinkende Einwohnerzahlen und da- her leerstehende Wohnungen schon längst kein allein ostdeutsches Problem mehr. Nach Expertenangaben dürfte spätestens in zwei Jahrzehnten jede zweite deut- sche Stadt mit sinkenden Einwohnerzahlen konfrontiert sein. Daher erscheint es auch aus unserer Sicht durchaus angebracht, beide Programme, „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“, weiterzuentwickeln. Genügend Er- fahrungen aus den neuen Bundesländern, Erfolgsge- schichten und solche, die erst noch zum Erfolg geführt werden müssen, bringt Ostdeutschland mit. Und hier gibt es einmal die Chance, dass der Osten Vorreiter für den Westen sein kann. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist schon ein Kreuz mit dieser Großen Koalition. Einerseits müsste sie ja angesichts ihrer satten Mehrheit im Bun- destag vor Kraft und Energie strotzen und die Republik durcheinanderwirbeln. Aber davon kann bei Schwarz- Rot keine Rede sein: Beide Körperhälften bewegen sich schon lange nicht mehr synchron zu- und miteinander. Und das führt bekanntermaßen zu dem Stillstand, den wir schon seit vielen Monaten erleben und erleiden müs- sen. Und der betrifft auch das wichtige Thema „Stadtum- bau Ost“. Um der Legendenbildung vorzubeugen: Ich brauche nicht zu betonen, dass meine Fraktion dieses Programm entscheidend mit initiiert und geprägt hat. Wir haben uns immer dazu bekannt, dass das Programm auch über das Jahr 2009 verlängert werden muss. Aber das bedeutet nicht, dass wir allem zustimmen, was zum Beispiel diese Koalition zum „Stadtumbau Ost“ zu sagen hat bzw. zu tun gedenkt. So frage ich mich, warum neun Monate seit der Evaluierung vergehen mussten, bevor wir uns wieder mit diesem Thema im Ausschuss be- schäftigen. Und ich frage mich des Weiteren, warum der heute debattierte Antrag es wieder einmal erst fünf Mi- nuten vor der Angst als Zusatzpunkt – und dazu noch als Protokollrede – auf die Tagesordnung geschafft hat. Als die Lehmann-Grube-Kommission 2001 ihre Zah- len über die Wohnungsleerstände in Ostdeutschland prä- sentierte, herrschte blankes Entsetzen, denn eine derartig katastrophale Situation hatte niemand erwartet. Insofern war es auch richtig, die Schwerpunkte in den ersten Jah- ren dort zu setzen, wo die Not am größten war. Das wa- ren die Leerstände der großen kommunalen und genos- senschaftlichen Wohnungsgesellschaften, die kurz vor dem wirtschaftlichen Ende standen. Dabei kamen natür- lich einige Aspekte wie zum Beispiel die Aufwertung „unter die Räder“, die zwar von Anfang an im Pro- gramm angelegt waren und die für meine Fraktion min- destens genauso wichtig waren und sind. Diese Finan- z w f w m w w u g s g L w w n f a W W B „ s d z D P i t B l a d g F d s t d w „ p d r F d d v m k A p s s d 2 E (C (D ierungsmöglichkeiten spielten eine geringere Rolle, eil bestimmte Vorgaben (zum Beispiel der zu hohe Ko- inanzierungsanteil der Kommunen) nicht praxistauglich aren und erst durch die Erfahrungen vor Ort im Rah- en der jährlich mit den Ländern ausgehandelten Ver- altungsvereinbarungen angepasst werden mussten. Das ar und ist der Vorteil eines „lernenden“ Programms, nd ich wünschte mir, dass wir auch bei anderen Pro- rammen und Gesetzen diesen „lernenden“ Charakter tärken würden. Eines ist jedoch Fakt, und daran wird auch die Verlän- erung des Programms bis 2016 nichts ändern: Der eerstandsdruck wird hoch bleiben, möglicherweise erden der demografische Wandel und der weitere Zu- achs an Wohngebäuden den Bedarf an Rückbaumaß- ahmen sogar noch erhöhen. Trotz dieser Erkenntnisse ördert Schwarz-Rot weiterhin den Wohnungsneubau uf der grünen Wiese durch Eigenheimbau, sprich ohnriester. Und Kommunen leisten sich einen ruinösen ettbewerb um Zuzüge, indem Wohngebiete und billige augrundstücke in direkter Nachbarschaft, Stichwort: Speckgürtel“, miteinander konkurrieren. Dies alles ge- chieht mit Steuergeldern, die andererseits dann auch in ie Hand genommen werden, wenn die dadurch indu- ierten Leerstände später vom Markt bereinigt werden. as ist doch der Wahnsinn im Quadrat! Und ich will die robleme des ungebremsten Flächenverbrauchs und der mmer geringeren Tragfähigkeit öffentlicher Infrastruk- ureinrichtungen hier überhaupt nicht ansprechen. Der Leerstand wird in Ostdeutschland unser ständiger egleiter und auch eine stete Erinnerung an unser Hand- ungsversagen sein. Er wird uns viel mehr Geld kosten, ls wir es heute auszusprechen wagen, und er wird uns aher in den kommenden Jahren zwingend neue Lösun- en abverlangen. Spätestens zu Beginn der nächsten örderperiode 2009 bis 2016 muss nämlich geklärt wer- en, wie eine Regulierung des Wohnungsmarktes in chrumpfenden Regionen ohne überbordende Staatsin- ervention und den übermäßigen Einsatz von Steuergel- ern machbar ist. Was Schwarz-Rot in diesem Zusammenhang immer ieder verschweigt, ist die Tatsache, dass die Mittel des Stadtumbaus Ost“ zu einem großen Teil aus den über- roportionalen Leistungen des Bundes aus dem Korb II es Solidarpakts II stammen. Das heißt, die Bundes- egierung und die Große Koalition bejubeln sich für die ortführung des Programms, aber sie verwenden Mittel, ie für die Herstellung einer nachhaltigen und selbststän- igen wirtschaftlichen Entwicklung in Ostdeutschland orgesehen waren. Das Geld ist zu schade, um hausge- achte Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu orrigieren. Wie stellen Sie sich das eigentlich nach dem uslaufen des Solidarpaktes im Jahre 2019 vor, und wie asst das mit einer rigiden Sparpolitik zusammen, die pätestens nach dem Überstehen der aktuellen Wirt- chafts- und Finanzkrise keinen Haushalt ungeschoren avonkommen lassen wird? Wir müssen uns also der Frage stellen: Was kann ab 016 eigentlich noch der Staat und was müssen die igentümer, das heißt kommunale, genossenschaftliche (A) (C)und freie Wohnungsbaugesellschaften und private Wohngebäudeeigentümer aus eigener Kraft leisten? Ge- rade die letztgenannte Gruppe ist mein großes Sorgen- kind und war häufig Leidtragende im bisherigen Prozess, da sie häufig nicht einmal die benötigten Eigen- mittel zur Verfügung hatte, um am „Stadtumbau Ost“ teilzunehmen. Die starken kommunalen und genossen- schaftlichen Akteure betrieben zudem zum Teil ihre Leerstandspolitik ohne Rücksicht auf die privaten Eigen- tümer, sodass in einigen Städten zum Teil absurd perfo- rierte Straßenzüge und Quartiere entstanden sind. Eigentlich hätte eine bessere Abstimmung zwischen den Betroffenen im Rahmen von integrierten Stadtentwick- lungsplänen solche Fehlentwicklung ausschließen müs- sen. Unsere Beobachtung war und ist jedoch, dass es zwar Stadtentwicklungspläne gab und gibt, aber dass sich viele Akteure nicht danach richten bzw. nicht da- nach gerichtet haben. Diese Missachtung der eigenen Planung und die mangelhafte Partizipation der Betroffe- nen hat in vielen Orten zu Recht zu Protesten und erheb- lichen Konflikten geführt, die auch dadurch nicht gelöst werden konnten, dass das Verhältnis zwischen Abriss und Aufwertung deutlich zugunsten der Aufwertung ver- schoben wurde. Denn damit bleiben die Probleme des künftigen Leerstandes ungelöst. Der „Stadtumbau Ost“ könnte allerdings durch die ge- stärkte Aufwertungskomponente eine wirkliche Chance sein, den ökologischen und klimagerechten Umbau der ostdeutschen Städte zu befördern. Nur lebenswerte Städte werden in Zukunft eine Überlebenschance haben, und das heißt auch, dass wir sie demografiefest und ge- nerationengerecht gestalten müssen. Dafür müssen die Aufwertungsmittel verwendet werden, denn es nützt uns nicht, wenn wir damit schön sanierten Leerstand in Alt- bauquartieren schaffen. Die Lebensbedingungen insbe- sondere für die schwächeren Stadtbewohner wie Kinder und Alte müssen daher signifikant verbessert und die At- traktivität der Klein-, Mittel- und Großstädte erhöht wer- den. Wir brauchen daher endlich den Paradigmenwech- sel weg von der autofreundlichen hin zur menschen- und bürgerfreundlichen Stadt. Ansonsten werden wir schnell an die Grenzen der Aufwertung stoßen, denn diese kann nur unter Beachtung aller Teilaspekte einer lebenswerten Stadt erfolgreich sein. Zu guter Letzt möchte ich noch auf das Dauerthema „Altschuldenhilfe“ im „Stadtumbau Ost“ eingehen. Wir werden uns auch mit den gut gemeinten Vorschlägen aus dem Antrag der Großen Koalition dieses ewige Ärgernis nicht vom Hals schaffen. Der grundsätzliche Webfehler aus dem Einigungsvertrag bleibt erhalten und die beste- henden Rest-Altschulden werden durch Zins und Zinses- zins schon dafür sorgen, dass sie ein Dauerthema blei- ben. Hier fehlt einfach der Mut aufseiten der Großen Koalition, einzugestehen, dass nur ein radikaler und ein- maliger schmerzhafter Schnitt dazu führen kann, dass diese überflüssige Belastung ein für allemal der Vergan- genheit angehört. Ohne eine dauerhafte Klärung der Alt- schuldenproblematik wird es keine eigenwirtschaftliche Lösung der Leerstandsproblematik geben. Daher werden Bund und Länder immer wieder dafür in die Verantwor- tung gezogen. Und das wird uns noch viel Geld kosten. (D (B) ) 22954 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 91, 1 0, T 211. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. März 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kristina Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (A) )


    (B) )


Rede von Maik Reichel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)




(A) )


(B) )

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gisela Piltz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)





    (A) )


    (B) )