Plenarprotokoll 16/210
Befragung der Bundesregierung: Bericht zur
Umsetzung des Bologna-Prozesses in
Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
22657 D
22657 D
22658 C
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22659 A
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22662 A
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22662 B
22662 C
Deutscher B
Stenografisch
210. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
I n h a l
Würdigung des 18. März als historisches Da-
tum der deutschen Geschichte . . . . . . . . . . . .
Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . .
Nachruf auf die Opfer des Amoklaufs von
Winnenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes
(Finanzmarktstabilisierungsergänzungsge-
setz – FMStErgG)
(Drucksache 16/12224) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
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Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22659 D
undestag
er Bericht
ung
n 18. März 2009
t :
r. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
r. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
r. Annette Schavan, Bundesministerin
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BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
22662 C
22662 D
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Krista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
(Drucksachen 16/12246, 16/12269) . . . . . . . .
Dringliche Frage 1
Volker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE)
Zeitpunkt der Information der Deutschen
Rentenversicherung Bund durch das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales
über den Einmaleffekt der Lohnentwick-
lung in Ostdeutschland; genaue Berech-
nung des Einmaleffektes
Antwort
Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Volker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 2
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
Möglichkeiten zur Fortführung von Opel
im Rahmen einer europäischen Lösung und
unter Beteiligung des Bundes, der betroffe-
nen Bundesländer und der Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmer nach dem Be-
such des Bundesministers für Wirtschaft
und Technologie in den USA
Antwort
Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Volker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
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22666 D
22666 D
22667 C
ündliche Frage 22
evim Dağdelen (DIE LINKE)
eitrahmen für die Entscheidung über Art
nd Umfang von Hilfsleistungen für die
dam Opel GmbH
ntwort
agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .
ündliche Frage 13
hristine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ründe für das Ausweisen eines steuerlich
elevanten Verlustes bei der Adam Opel
mbH von 2005 bis 2007
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
hristine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 14
hristine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ährungsrisiko und konzerninterne Ver-
echnungspreise für die Nutzung von Pa-
enten und Lizenzen bei der Adam Opel
mbH
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
hristine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 4
ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
asis und konkrete Formulierung des Bun-
esministeriums für Bildung und For-
chung gegenüber dem Bundesministerium
ür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
herheit über die Herkunft des von der
iederaufarbeitungsanlage Karlsruhe an
as Atommülllager Asse II abgegebenen
ülls
ntwort
homas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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22670 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009 III
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
Mündliche Frage 5
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haltung der Bundesregierung zur Beteili-
gung der Energieversorgungsunternehmen
an den Sanierungskosten für das Atom-
mülllager Asse II
Antwort
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 7
Hellmut Königshaus (FDP)
Bewertung der Aussage eines Vertreters
der Bundesanwaltschaft im 1. Untersu-
chungsausschuss zur Inhaftierung von Zi-
vilisten im US-Militärgefängnis in Mann-
heim
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 8
Hellmut Königshaus (FDP)
Einleitung straf- oder dienstrechtlicher Maß-
nahmen aufgrund der Zeugenaussagen im
Fall Coleman Barracks
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
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22671 A
22671 D
22672 A
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22672 D
22673 A
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22674 A
22674 C
22675 B
22676 C
22677 C
ündliche Frage 10
ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
nzahl der durch die Bodenverwertungs-
nd -verwaltungs GmbH (BVVG) verwal-
eten Grundstücke mit baulichen Zeugnis-
en der deutsch-deutschen Teilung in Bran-
enburg sowie zukünftiger Umgang mit
iesen Immobilien
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 16
r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
eschäftstätigkeit der Commerzbank im
usland
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 17
r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
aßnahmen der Bundesregierung zur Un-
erbindung von Aktivitäten der Commerz-
ank in Steueroasen, insbesondere zur Be-
reuung deutscher Steuerpflichtiger
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 21
rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
esetzung des Lenkungsrats Unternehmens-
inanzierung ohne Berücksichtigung der
leichberechtigten Teilhabe von Frauen und
ännern
ntwort
agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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22678 C
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22679 A
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22679 D
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IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009
Zusatzfragen
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 26
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kritik der bayerischen Sozialministerin
Haderthauer an den Vereinbarungen nach
§ 115 SGB XI über die Veröffentlichung
und Bewertung der Qualitätsprüfungen in
der Pflege
Antwort
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 27
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kritik an der Bewertungssystematik von
Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
und Pflegediensten sowie an der fehlenden
Einbeziehung von Selbsthilfeeinrichtungen
und unabhängigen Verbraucherorganisa-
tionen
Antwort
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 30 und 31
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sitzungen des Prüfungsausschusses der
Deutschen Bahn AG seit Amtsantritt von
Hartmut Mehdorn; Behandlung des The-
mas Mitarbeiterüberwachung im Prüfungs-
ausschuss der Deutschen Bahn AG und
Konsequenzen
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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22683 C, D
22684 A
ündliche Frage 35
r. Stephan Eisel (CDU/CSU)
kustische Messungen zur Lärmbelastung
urch Diesel- bzw. Elektrolokomotiven
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Stephan Eisel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 36
r. Stephan Eisel (CDU/CSU)
nitiativen der Bundesregierung zur Ein-
chränkung des Einsatzes von Dieselloko-
otiven auf voll elektrifizierten Strecken
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Stephan Eisel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 1:
ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
en der CDU/CSU und der SPD: Kinder, Ju-
endliche, Familien stärken – Konsequen-
en nach dem Amoklauf
lse Falk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
aren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
onika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ohannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . .
r. Hermann Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
ürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
ichaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
22684 D
22685 A
22685 B
22685 C
22685 D
22686 D
22687 C
22688 A
22688 D
22689 C
22690 C
22691 D
22692 D
22693 C
22694 B
22695 B
22696 A
22697 C
22699 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009 V
Anlage 2
Mündliche Fragen 1 und 2
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Anträge zur Rentenwirksamkeit von in der
DDR gezahlten Jahresendprämien bei der
Rentenversicherung nach dem Urteil des
Bundessozialgerichts vom 23. August 2007
Antwort
Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 3
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Gutachten des Bundesministeriums für Er-
nährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zu den Sicherheitsaspekten blei-
freier Geschosse sowie grundsätzliche
Strategie zur Verringerung der durch Jagd
verursachten Einbringung von Blei
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Frage 6
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Umsetzung des Gesetzes zur Begrenzung
von Managergehältern für bundeseigene
Unternehmen noch in der 16. Legislaturpe-
riode
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Mündliche Frage 9
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Strafrechtliche Aufarbeitung des illegalen
Geldnachdrucks im Jahr 1989 durch SED-
Genossen und Mitarbeiter der Staatssi-
cherheit
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Mündliche Frage 11
Jürgen Koppelin (FDP)
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22699 C
22700 A
22700 B
22700 C
altung der Bundesregierung zur Zah-
ung eines Sonderbonus in Höhe von fast
2 Millionen Euro an den Postbank-Vor-
tand
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
ündliche Frage 12
ürgen Koppelin (FDP)
eitpunkt der Kenntnis der Bundesregie-
ung von der Zahlung eines Sonderbonus
n den Postbank-Vorstand
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 8
ündliche Frage 15
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
otwendigkeit der Gewährung weiterer Fi-
anzhilfen für die Hypo Real Estate AG
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 9
ündliche Frage 18
r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
lanungen einiger Bundesländer zur Ent-
astung der Landwirtschaftsbetriebe bei
er Agrardieselsteuer und Auswirkungen
uf den Wettbewerb
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 10
ündliche Frage 19
rnst Burgbacher (FDP)
ährliche Anzahl der zur Ayurveda-Be-
andlung ins Ausland reisenden Deutschen
ntwort
agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22700 D
22701 A
22701 B
22701 C
22701 D
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009
Anlage 11
Mündliche Frage 20
Ernst Burgbacher (FDP)
Zulassung ayurvedischer Therapeuten im
Wellnessbereich und möglicher Standort-
nachteil für deutsche Wellness- und Kurbe-
triebe
Antwort
Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Frage 23
Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Position der Bundesregierung zur Formu-
lierung eines neuen strategischen Kon-
zepts für die NATO
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Mündliche Fragen 24 und 25
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
Verhandlungen zur Zukunft Afghanistans
mit „gemäßigten Taliban“; Abgrenzung von
gemäßigten Taliban zu anderen, radikalen
Talibangruppierungen in Afghanistan
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 14
Mündliche Frage 28
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Zusammenhänge zwischen den unterschied-
lichen Kosten eines vollstationären Pflege-
platzes in den einzelnen Bundesländern,
der Qualität der Pflege sowie der Entloh-
nung der Pflegekräfte
Antwort
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 15
Mündliche Frage 29
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Umsetzung der zugesagten Verbesserungen
bei der Versorgung von Menschen mit
B
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22702 A
22702 B
22702 C
22703 A
ehinderungen während eines Kranken-
ausaufenthaltes
ntwort
arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 16
ündliche Frage 32
eronika Bellmann (CDU/CSU)
nvestitionen in die Bundesschienenwege
emäß Projektliste zum Konjunkturpaket II
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 17
ündliche Frage 33
eter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
chlüsselübergabe für das Neue Museum
n Berlin und Durchführung der zugehöri-
en Pressekonferenz
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 18
ündliche Frage 34
eter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ebäudesicherheit bundeseigener Einrich-
ungen von kulturhistorischer Bedeutung
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 19
ündliche Frage 37
ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
irtschaftlicher Nutzen der Mittel aus
em Konjunkturpaket II für den Ausbau
er Elbehäfen Mühlberg/Elbe und Witten-
erge in den betroffenen Regionen
ntwort
arin Roth, Parl. Staatssekretärin
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22703 B
22703 C
22703 D
22704 A
22704 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009 VII
Anlage 20
Mündliche Fragen 38 und 39
Lutz Heilmann (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zur Rück-
nahme der Allgemeinen Betriebserlaub-
nisse für unwirksame Partikelfilter und
Anzahl der bisher ausgetauschten Partikel-
minderungssysteme
Antwort
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 21
Mündliche Frage 40
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausschluss des Eintritts von Laugen in den
Salzstock von Gorleben
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 22
Mündliche Frage 41
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen eines etwaigen Eintritts von
Laugen in den Erkundungsbereich des
Salzstocks in Gorleben
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 23
Mündliche Frage 42
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Besteuerung von Atomkraftwerken bzw.
Atomstrom
Antwort
Michael Müller, Parl. Staatssekretär
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 24
Mündliche Frage 43
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sichere Archivierung der Akten zum Atom-
mülllager Asse in den zuständigen Bundes-
ministerien
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22704 C
22705 A
22705 B
22705 B
ntwort
ichael Müller, Parl. Staatssekretär
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 25
ündliche Frage 44
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ustimmung der US-Administration zur
ussage mehrerer US-Militärangehöriger
or dem 1. Untersuchungsausschuss des
eutschen Bundestages und Unterstützung
urch die Bundesregierung
ntwort
ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . .
nlage 26
ündliche Frage 45
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
enntnisse der Bundesregierung über die
intergründe der Ermordung der Trans-
exuellen Ebru S. in Istanbul und Verfol-
ung der Ermittlungen der türkischen Jus-
iz
ntwort
ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . .
nlage 27
ündliche Frage 46
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
aßnahmen zur Vermeidung israelfeindli-
her Ausfälle anlässlich der Durban-II-
onferenz
ntwort
ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . .
nlage 28
ündliche Fragen 47 und 48
eike Hänsel (DIE LINKE)
chlussfolgerungen der Bundesregierung aus
em Ergebnis einer Umfrage in Afghanis-
an über einen gewünschten Abzug auslän-
ischer Truppen für die dortige Präsenz
er Bundeswehr
ntwort
ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . .
22705 C
22705 D
22706 A
22706 B
22706 C
VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009
Anlage 29
Mündliche Frage 49
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Erschweren des Zugangs zu Waffen nach
dem Amoklauf in Baden-Württemberg
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 30
Mündliche Frage 50
Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen der Bundesregierung zur Ver-
hinderung von Amokläufen und zur Für-
sorge von mittelbar und unmittelbar be-
troffenen Opfern nach dem Erfurter
Massaker im Jahr 2002
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 31
Mündliche Frage 51
Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umsetzung der Bestimmungen zur Lage-
rung rechtmäßig erworbener scharfer
Waffen und Verhinderung von deren un-
rechtmäßiger Verwendung
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 32
Mündliche Frage 52
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften zur
sicheren und getrennten Aufbewahrung
von Waffen und Munition
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 33
Mündliche Frage 53
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einführung eines nationalen Waffenregis-
ters in Deutschland
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22707 A
22707 A
22707 D
22708 A
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 34
ündliche Fragen 54 und 55
etra Pau (DIE LINKE)
nzahl der Nachmeldungen für den Erfas-
ungsbereich „Politisch motivierte Krimi-
alität – rechts“ für das Jahr 2008 und
ufteilung auf die einzelnen Bundesländer
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 35
ündliche Frage 56
lexander Bonde (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ienststunden deutscher Polizisten in Af-
hanistan im Jahr 2008 und Stundenanteil
ür die Ausbildung afghanischer Sicher-
eitskräfte
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 36
ündliche Frage 57
evim Dağdelen (DIE LINKE)
ereinbarkeit der Behandlung der hoch-
chwangeren, minderjährigen Kamerune-
in A. M. auf dem Frankfurter Flughafen
urch das Bundesamt für Migration und
lüchtlinge mit der EU-Aufnahmerichtli-
ie für Flüchtlinge
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 37
ündliche Frage 58
r. Norman Paech (DIE LINKE)
oraussetzung des Entfallens einer Sprach-
rüfung nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Auf-
nthaltsgesetz und Anwendung auf türki-
che Staatsbürger
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22708 A
22708 B
22708 C
22709 B
22709 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009 22657
(A) )
(B) )
210. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009 22699
(A) )
(B) )
sammlung des Europarates
AAÜG erfasst werden, abzulehnen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.03.2009
Barthle, Norbert CDU/CSU 18.03.2009
Granold, Ute CDU/CSU 18.03.2009
Günther (Plauen),
Joachim
FDP 18.03.2009
Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 18.03.2009
Hinz (Essen), Petra SPD 18.03.2009
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.03.2009
Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 18.03.2009*
Korte, Jan DIE LINKE 18.03.2009
Kunert, Katrin DIE LINKE 18.03.2009
Lehn, Waltraud SPD 18.03.2009
Lintner, Eduard CDU/CSU 18.03.2009*
Dr. Scheer, Hermann SPD 18.03.2009
Schily, Otto SPD 18.03.2009
Dr. Schmidt, Frank SPD 18.03.2009
Schultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 18.03.2009
Segner, Kurt CDU/CSU 18.03.2009
Dr. Tabillion, Rainer SPD 18.03.2009
Tauss, Jörg SPD 18.03.2009
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 18.03.2009
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 18.03.2009
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen
er Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Drucksache 16/12246, Fragen 1 und 2):
Wie viele Anträge, die nach dem Urteil des Bundessozial-
gerichtes vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06R) zur Renten-
wirksamkeit von in der DDR gezahlten Jahresendprämien ge-
stellt wurden, hat die Rentenversicherung bisher mit welchem
Ergebnis – befürwortet, abgelehnt, wegen Unklarheiten zu-
rückgestellt – bearbeitet?
Welche Hauptgründe führten in welchem Umfang zu einer
Ablehnung?
u Frage 1:
Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung
und als Versorgungsträger für die nach dem Anspruchs-
nd Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) in die
esetzliche Rentenversicherung überführten Zusatzver-
orgungssysteme sind bis Ende Februar 2009 rund
43 000 Anträge auf Berücksichtigung von Jahresend-
rämien gestellt worden. Die erledigten Anträge können
on der Deutschen Rentenversicherung zahlenmäßig
icht beziffert werden werden.
u Frage 2:
Es gibt im wesentlichen zwei Gründe, die zu einer
blehnung der Jahresendprämie führen, deren anteilige
ufteilung die Deutsche Rentenversicherung jedoch
icht beziffern kann.
Der erste Grund besteht darin, dass der erforderliche
achweis der Zahlung einer Jahresendprämie für viele
ersicherte mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist
nd zum Teil nicht erbracht werden kann. Zu DDR-Zeiten
ind Jahresendprämien, die keinerlei rentenrechtliche Be-
eutung hatten, nicht systematisch dokumentiert worden.
ie Prämien wurden zum Teil in Umschlägen auf Weih-
achtsfeiern überreicht und konnten für die Beschäftigten
uch innerhalb der Betriebe unterschiedlich ausfallen.
Der zweite Grund betrifft die Fälle, in denen das An-
pruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
ür die Rentenberechnung der Antragsteller nicht zur
nwendung gelangt.
Das Urteil des Bundessozialgerichts zur rentenrechtli-
hen Berücksichtigung von Jahresendprämien betrifft
usschließlich den Personenkreis, der aufgrund seiner
ugehörigkeit zu einem besonderen Zusatz- oder Son-
erversorgungssystem der DDR vom AAÜG erfasst
ird. Bei den Versicherten der Sozialversicherung und
er Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR)
ommt es weiterhin auf die Verdienste an, für die Bei-
räge gezahlt worden sind. Da die Jahresendprämien
icht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und
er FZR unterlagen, bleiben die Jahresendprämien bei
er Rentenberechnung für diesen Personenkreis weiter-
in unberücksichtigt. Aus diesem Grunde waren alle An-
räge von Versicherten und Rentnern, die nicht vom
22700 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009
(A) )
(B) )
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 16/12246, Frage 3):
Wie wird das in der Pressemitteilung des Ministeriums für
Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz,
MLUV, des Landes Brandenburg vom 6. März 2009 ange-
führte Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV, zu den
Sicherheitsaspekten bleifreier Geschosse hinsichtlich Auf-
tragnehmer, Auftragsziel, Zeitrahmen und Budget gestaltet
sein, und welche grundsätzliche Strategie verfolgt die Bun-
desregierung, um die durch Jagd verursachte Einbringung von
Blei möglichst gering zu halten?
Es liegen Anhaltspunkte vor, dass bestimmte Arten
von Bleimunition im Hinblick auf den Gesundheits-
schutz sowie den Umwelt- und Artenschutz bedenklich
sein können. Die Verwendung bleifreier Munition wirft
jedoch noch erhebliche Fragen auf, zum Beispiel hin-
sichtlich des Abprallverhaltens, der möglichen Toxizität
und unter Tierschutzaspekten. Das BMELV hat daher
die BLE beauftragt, einen entsprechenden Untersu-
chungsauftrag auszuschreiben. Ziel des Auftrages ist,
insbesondere das Abprallverhalten bleifreier Geschosse
im Vergleich zu dem bleihaltiger Geschosse darzustel-
len. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, einen Bei-
trag zur Objektivierung der Diskussion um bleifreie Ge-
schosse zu leisten. Ziel der Bundesregierung ist es, die
zeitnahe Entwicklung und Verwendung von Jagdmuni-
tion, die sowohl den umwelt- wie auch den sicherheits-,
arten- und tierschutzrelevanten Aspekten hinreichend
Rechnung trägt, voranzubringen. Die Bundesregierung
beobachtet die Entwicklung von Alternativmunition im
In- und Ausland und wird daraus die notwendigen
Schlüsse ziehen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
der Abgeordneten Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/12246, Frage 6):
Wird die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen
und das Gesetz zur Begrenzung von Managergehältern bei
bundeseigenen Unternehmen noch vor Ende der Wahlperiode
umsetzen?
Für meine Antwort unterstelle ich, dass Sie mit dem
„Gesetz zur Begrenzung von Managergehältern“ mögli-
cherweise die von der Bundesregierung beschlossene
Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Angemessenheit
der Vorstandsvergütung (VorstAG) meinen. Dieses Ge-
setz wird als Initiativantrag im Deutschen Bundestag
eingebracht und es ist beabsichtigt, dass es noch vor
Ende der Wahlperiode in Kraft treten wird. Es wird dann
für alle Aktiengesellschaften und die Vergütung ihrer
Vorstände gelten, gleichviel, ob sich diese Gesellschaf-
ten im Bundesbesitz finden oder nicht.
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nlage 5
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
er Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Drucksache 16/12246, Frage 9):
Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung hinsicht-
lich der Tatsache, dass sich führende Genossen der SED und
Staatssicherheit im Dezember 1989 in der DDR-Staatsbank
eingeschlossen haben, um dort Geldmengen für den Eigenbe-
darf zu drucken, und welche detaillierten Kenntnisse – zum
Beispiel hinsichtlich des Wertvolumens des illegalen Nach-
drucks, der Namen der handelnden Personen, der strafrechtli-
chen Aufarbeitung des Vorgangs, der Verwendung der Nach-
drucke und der etwaigen Verschiebung dieser Geldwerte ins
Ausland – hat die Bundesregierung?
Weder der Bundesregierung noch der Deutschen Bun-
esbank liegen diesbezügliche Erkenntnisse vor. Rechts-
achfolgerin der ehemaligen Staatsbank der DDR wurde
990 die Staatsbank Berlin, die später von der Kreditan-
talt für Wiederaufbau (KfW) übernommen wurde. Das
undesministerium der Finanzen wird daher das Histori-
che Archiv der KfW-Bankengruppe bitten, Recherchen
n Bezug auf Ihre Frage durchzuführen und Sie über das
rgebnis unterrichten.
nlage 6
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Druck-
ache 16/12246, Frage 11):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zahlung von einem
Sonderbonus in Höhe von fast 12 Millionen Euro an den Post-
bank-Vorstand (FAZ, 10. März 2009, Seite 16)?
Die infrage stehenden einmaligen Sonderzahlungen
ür die Vorstandsmitglieder der Deutschen Postbank AG
urden nach Angaben der Postbank insbesondere zur
indung des Vorstandes und zur Begleitung eines erfolg-
eichen Verkaufsprozesses im Zusammenhang mit dem
rwerb einer Beteiligung an der Postbank durch die
eutsche Bank AG im Mai 2008 ausgelobt und nach
bschluss der Transaktion im Herbst 2008 geleistet. Die
undesregierung begrüßt, dass vor dem Hintergrund der
ugespitzten Finanzkrise der Vorstand der Postbank auf
igene Initiative vereinbart hat, solange nicht über das
eld zu verfügen, bis die Postbank wieder in die Ge-
innzone kommt. Die Bundesregierung hält die Ent-
cheidung des Unternehmens für richtig, den Vorstands-
itgliedern für das Geschäftsjahr 2008 in Anbetracht
es hohen Jahresfehlbetrags keinen erfolgsabhängigen
ahresbonus zu gewähren.
nlage 7
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Druck-
ache 16/12246, Frage 12):
Hatte die Bundesregierung vor der Entscheidung des Auf-
sichtsrats der Postbank Kenntnis davon, dass an den Post-
bank-Vorstand ein Sonderbonus gezahlt werden sollte?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009 22701
(A) )
(B) )
Die Bundesregierung hat im Mai 2008 über das auf
Veranlassung des Bundes gewählte Mitglied im Auf-
sichtsrat der Deutschen Post AG Kenntnis davon erlangt,
dass im Zusammenhang mit den Verkaufsüberlegungen
für die Mehrheitsbeteiligung an der Postbank ein Son-
derbonus ausgelobt wurde.
Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Post-
bank haben an der Entscheidung über die Auslobung der
Sonderboni an den Postbank-Vorstand nicht mitgewirkt,
da die Entscheidung nicht durch den Aufsichtsrat, son-
dern durch den Präsidialausschuss der Postbank getrof-
fen wurde. Im Präsidialausschuss der Postbank ist seit
2003 kein Mitglied der Bundesregierung vertreten.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Verhandlungen
und Ergebnisse der Aufsichtsratssitzungen und ihrer
Ausschüsse der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 15):
Inwieweit bestätigt die Deutsche Bundesbank Berichte,
wonach der Bund der Hypo Real Estate Holding AG, HRE,
zeitnah – bis zum 26. April 2009, laut Süddeutsche Zeitung,
11. März 2009 – weitere 10 Milliarden Finanzmittel zur Ver-
fügung stellen muss, um deren Pleite oder Überschuldung zu
verhindern, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auf-
fassung, dass ihr gar keine andere Wahl mehr bleibt, als im-
mer weitere Finanzhilfen zuzusagen, wenn sie vermeiden
will, dass die an die HRE bereits gewährten Finanzhilfen über
insgesamt 87 Milliarden Euro (so die Antwort der Bundes-
regierung auf meine Frage in der Fragestunde am 4. März
2009, Plenarprotokoll 16/207, Seite 22391 D) zulasten des
Bundes fällig werden, den Bund belasten sowie zu einer zu-
sätzlichen Neuverschuldung in dieser Höhe führen werden?
Auf die Frage, ob der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE) zur Verhinderung einer Insolvenz weitere 10 Mil-
liarden Euro Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden
müssen, verweist die Bundesbank auf ihre Verschwie-
genheitspflicht gemäß § 9 des Kreditwesengesetzes und
erteilt keine Auskunft.
Auch die Bundesregierung kann aus diesem Grund zu
dieser Frage nur dem nach § 10a des Finanzmarktstabi-
lisierungsgesetzes geheim tagenden Gremium zum
Finanzmarktstabilisierungsfonds Auskunft geben. Dies
hat die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits
mehrfach gemacht und wird dies auch in Zukunft tun.
Zum zweiten Teil der Frage möchte ich darauf hin-
weisen, dass nach Meinung aller Experten eine Stabili-
sierung der Konjunktur nur möglich ist, wenn die
Finanzmärkte funktionieren. Jeder weitere Schock für
die Finanzmärkte würde daher auch unsere Bemühungen
um die Stabilisierung der Konjunktur zunichtemachen.
Ein Zusammenbruch eines systemrelevanten Institutes
muss vermieden werden. Die HRE ist unbestritten sys-
temrelevant: Bilanzsumme vergleichbar mit Lehman
Brothers (HRE: circa 400 Milliarden Euro, Lehman circa
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00 Milliarden US-Dollar), wichtige Rolle im Pfand-
riefmarkt (Anteil von über 10 Prozent vom Gesamtvo-
umen circa 900 Milliarden Euro). Ein Zusammenbruch
er HRE ist daher für die Bundesregierung im Hinblick
uf die Situation in Deutschland, aber auch wegen inter-
ationaler Verantwortung nicht akzeptabel. Dies ist al-
erdings ohne weitere, massive Hilfen des Staates nicht
u erreichen.
nlage 9
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Drucksache 16/12246, Frage 18):
Welche Bundesländer planen eine Entlastung der Land-
wirtschaftsbetriebe bei der Agrardieselsteuer, und wie bewer-
tet die Bundesregierung das in Bezug auf Wettbewerbsnach-
teile für andere Bundesländer?
Der Bundesregierung sind bisher nur Pläne des Frei-
taates Bayern bekannt, nach denen den bayerischen
andwirten ein dem Selbstbehalt bei der Agrardieselver-
ütung entsprechender Betrag aus Landesmitteln gezahlt
erden soll.
Die Bundesregierung hält es für denkbar, dass nicht
lle Bundesländer dem bayerischen Beispiel folgen wer-
en. Eine Beeinflussung des Wettbewerbes zwischen
en Landwirten in den verschiedenen Bundesländern
ann angesichts der Größenordnung des Selbstbehalts
on 350 Euro zumindest für größere Betriebe ausge-
chlossen werden. Die Bundesregierung geht allerdings
avon aus, dass insbesondere in jenen Bundesländern,
ie einen großen Anteil kleinerer landwirtschaftlicher
etriebe aufweisen, die Übernahme des Selbstbehaltes
iskutiert werden wird.
nlage 10
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage
es Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) (Druck-
ache 16/12246, Frage 19):
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele deutsche
Staatsangehörige jährlich ins Ausland reisen, um Ayurveda-
Behandlungen in Anspruch zu nehmen?
Der Bundesregierung sind keine Daten über die Zahl
er Personen bekannt, die sich zu Ayurveda-Behandlun-
en ins Ausland begeben, da die Motive für Auslands-
ufenthalte in diesem Fall weder von der Tourismussta-
istik noch von der Gesundheitsberichterstattung des
tatistischen Bundesamtes erfasst werden.
Die Erfassung dieser Daten würde auch daran schei-
ern, dass die Therapie nicht in allen Fällen im Vorder-
rund steht, sondern der Urlaubsaufenthalt in einer
estimmten Destination, wobei die Inanspruchnahme
on Ayurveda-Behandlungen dann nur eine von mehre-
en möglichen Aktivitäten am Zielort darstellt.
22702 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009
(A) )
(B) )
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage
des Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) (Druck-
sache 16/12246, Frage 20):
Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund keinen
wirtschaftlichen und touristischen Standortnachteil für deut-
sche Wellness- und Kurbetriebe dadurch, dass in Nr. 2.27.116
der Durchführungsanweisungen zur Beschäftigungsverord-
nung die Zulassung ayurvedischer Therapeuten im Wellness-
bereich grundsätzlich nicht möglich ist, da es sich hierbei
nicht um eine medizinisch indizierte Behandlungsmethode
handelt?
Nach § 27 Absatz 1 Satz 1 Beschäftigungsverordnung
können ausländische Fachkräfte zu einer ihrer berufli-
chen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung in
Deutschland zugelassen werden, wenn sie über einen an-
erkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss
vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss ver-
fügen. Im Rahmen dieser Regelung können Ayurveda-
Therapeuten mit ausländischer Hochschulausbildung zur
Ausübung medizinischer Tätigkeiten zugelassen wer-
den. Mit der angesprochenen Durchführungsanweisung
der Bundesagentur für Arbeit wird lediglich klargestellt,
dass für Beschäftigungen im Wellnessbereich keine
Hochschulausbildung erforderlich ist und deshalb eine
Zulassung im Rahmen der Regelungen über die Zulas-
sung ausländischer Akademiker zum deutschen Arbeits-
markt nicht möglich ist.
Vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Ange-
bots an Ayurveda in den deutschen Wellness- und Kur-
betrieben sieht die Bundesregierung in den Regelungen
über die Zulassung ausländischer Fachkräfte keine wirt-
schaftlichen und touristischen Standortnachteile.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 23):
Stellt die vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz
Josef Jung, am 9. März 2009 in der FAZ veröffentlichte Posi-
tion zur Formulierung eines neuen strategischen Konzepts für
die NATO die Position der Bundesregierung dar, und aus wel-
chem Grund sollte aus Sicht der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang die nukleare Teilhabe Deutschlands erhalten
bleiben?
Bei dem Namensartikel handelt es sich um einen Bei-
trag des Bundesministers der Verteidigung Dr. Jung, der
dazu dient, die öffentliche Debatte über die aus deutscher
Sicht anzustrebenden Grundzüge eines neuen strategi-
schen Konzepts für die Nordatlantische Allianz anzusto-
ßen. Der Artikel reiht sich in die öffentlichen politischen
Äußerungen im Vor- und Nachgang zur Münchner Kon-
ferenz für Sicherheitspolitik ein.
Die Haltung der Bundesregierung zur nuklearen Ab-
schreckung ist im „Weißbuch zur Sicherheitspolitik
Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr“ darge-
legt. Es weist darauf hin, dass eine glaubhafte Abschre-
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kungsfähigkeit des Bündnisses für die überschaubare
ukunft neben konventioneller weiterhin auch nuklearer
ittel bedarf.
Das gemeinsame Bekenntnis der Bündnispartner zur
riegsverhinderung und die glaubwürdige Demonstra-
ion von Bündnissolidarität und fairer Lastenteilung er-
ordern es, dass Deutschland einen seiner Rolle im
ündnis entsprechenden Beitrag zur nuklearen Teilhabe
eistet. Dementsprechend müssen militärische Fähigkei-
en vorgehalten werden.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
en des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE
INKE) (Drucksache 16/12246, Fragen 24 und 25):
Welche Gruppierungen bezeichnet die Bundesregierung
als „gemäßigte Taliban“, mit denen nach Aussagen des Bun-
desministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, während
seines kürzlich erfolgten Afghanistan-Besuches Verhandlun-
gen zur Zukunft des Landes aufgenommen werden sollten?
Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen „gemä-
ßigten Taliban“ und anderen, demzufolge „radikalen Tali-
ban“?
u den Fragen 24 und 25:
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs möchte
ch beide Fragen gemeinsam beantworten und teile Ih-
en auf Ihre Fragen mit:
Der Begriff „gemäßigte Taliban“ ist ein Begriff, der
elegentlich in politischen Debatten auftaucht. Um die
ielschichtige Realität in Afghanistan darzustellen,
pricht die Bundesregierung von oppositionellen mili-
anten Kräften, wozu auch die Taliban zählen. Unter die-
en Kräften gibt es Gruppierungen, die unter bestimmten
mständen bereit sein könnten, den bewaffneten Kampf
egen die afghanische Zentralregierung und die zu deren
nterstützung in Afghanistan eingesetzten Verbände der
SAF und ihrer Partner einzustellen.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Aufnahme
edweder Verhandlungen wären ein Gewaltverzicht der
eweiligen Gruppierung sowie die Anerkennung der
fghanischen Verfassung.
nlage 14
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Drucksache 16/12246, Frage 28):
Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwi-
schen den laut Pflegestatistik 2007 (siehe Pressemitteilung
des Statistischen Bundesamtes vom 9. März 2009) einerseits
gravierenden Unterschieden bei den Kosten/Vergütungen für
einen vollstationären Pflegeplatz in den einzelnen Bundeslän-
dern – von durchschnittlich 2 250 Euro in Sachsen-Anhalt bis
3 131 Euro in Nordrhein-Westfalen pro Monat bei Pflege-
stufe III – und andererseits in der Qualität der Unterbringung
und Pflege der pflegebedürftigen Menschen sowie der Entloh-
nung der Pflegekräfte?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009 22703
(A) )
(B) )
Die Pflegesätze, die Entgelte für die Unterkunft und
die für die Verpflegung zwischen den Leistungsträger
– das sind insbesondere Pflegekassen und Sozialhilfeträ-
ger – und einem Pflegeheim sind jeweils für die künftige
Pflegesatzperiode individuell auszuhandeln und zu ver-
einbaren. Die Pflegesätze müssen leistungsgerecht sein
und es einem Pflegeheim ermöglichen, bei wirtschaftli-
cher Betriebsführung seinen Versorgungsauftrag zu er-
füllen. Deshalb sind Unterschiede in der Höhe der Pfle-
gesätze grundsätzlich systemimmanent.
Die der Pressemitteilung des Statistischen Bundes-
amtes vom 9. März 2009 entnommenen Beträge spiegeln
die durchschnittlichen Preise, die für Pflegesätze, Unter-
kunft und Verpflegung Bewohnerinnen und Bewohnern
von Pflegeheimen berechnet werden. Der für Nordrhein-
Westfalen genannte Betrag enthält Entgelte für Unter-
kunft und Verpflegung in Höhe von 790 Euro. Für Sach-
sen-Anhalt beläuft sich der Betrag hierfür auf 486 Euro.
Nach Abzug dieser Entgelte und unter Berücksichti-
gung des in den neuen Ländern häufig geringeren Lohn-
niveaus relativieren sich die Unterschiede. Die unter-
schiedlichen Pflegesätze dürften deshalb auf regionale
Gegebenheiten und die individuellen Pflegesatzverhand-
lungen zurückzuführen sein. Bei diesen Verhandlungen
bilden die prospektiven Notwendigkeiten zur Versor-
gung der Bewohnerinnen und Bewohner den Maßstab,
sodass auch Besonderheiten des zu versorgenden Perso-
nenkreises Auswirkungen auf die Pflegesätze haben.
Bei den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung ist
die Situation prinzipiell vergleichbar. Diese Beträge
müssen in angemessenem Verhältnis zu den Leistungen
des Pflegeheimes stehen und werden ebenfalls zwischen
den zuvor genannten Vertragsparteien vereinbart.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 16/12246, Frage 29):
Wann wird die Bundesregierung für spürbare Veränderun-
gen bei der pflegerischen Versorgung von Menschen mit Be-
hinderungen während eines stationären Krankenhausaufent-
haltes sorgen, wie es seitens der Bundesregierung auf meine
Anfrage vom 18. Juni 2008 zugesagt wurde, nachdem bereits
am 27. September 2007 die Ergebnisse der ForseA-Kampagne
„Ich muss ins Krankenhaus … und nun?“ an die Beauftragte
der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Be-
hinderungen, Karin Evers-Meyer, auf einer öffentlichen Ver-
anstaltung im Kleisthaus übergeben wurden?
Wie der Staatssekretär im Bundesministerium für Ar-
beit und Sozialordnung, Herr Franz-Josef Lersch-Mense,
bereits auf die Schriftliche Frage Nummer 3/5 im März
2009 in seiner Antwort vom 9. März 2009, auf die inso-
weit verwiesen wird, ausgeführt hat, prüft die Bundes-
regierung derzeit gesetzgeberische Maßnahmen im
Fünften, Elften und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
die zu einer Sicherung des über die pflegerischen Leis-
tungen nach § 39 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch hi-
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ausgehenden besonderen pflegerischen Bedarfs von
flegebedürftigen während eines Krankenhausaufenthal-
es führen, welcher außerhalb des Krankenhauses durch
on ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte gedeckt
ird. Die Bundesregierung ist bemüht, möglichst noch
n dieser Legislaturperiode gesetzgeberische Maßnah-
en zur Lösung der Problematik auf den Weg zu brin-
en.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
en der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Drucksache 16/12246, Frage 32):
Warum handelt es sich bei der Projektliste des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „Ver-
kehrsinvestitionen zum Konjunkturpaket II“ hinsichtlich der
„Investitionen in die Bundesschienenwege“ bis auf zwei Aus-
nahmen um bloße Verstärkungen der bereits im „Arbeitsplatz-
programm Bauen und Verkehr – Maßnahmen des Innova-
tions- und Investitionsprogramms ,Verkehr‘ für die Jahre
2009 und 2010“ aufgeführten Vorhaben?
Beim Einsatz der Mittel aus den beiden Konjunktur-
aketen konnten wegen der begrenzten Laufzeit nur
aßnahmen bzw. Teilmaßnahmen berücksichtigt wer-
en, bei denen in diesem Zeitraum auch tatsächlich Bau-
eistungen erfolgen können. Das setzt voraus, dass be-
eits jetzt Baurecht vorliegt oder zumindest in Kürze zu
rwarten ist. Für die meisten noch nicht begonnenen
orhaben sind diese Voraussetzungen aber nicht gege-
en.
nlage 17
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
es Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 33):
Welchen Grund hat es, dass der Direktor des Bundesamtes
für Bauwesen und Raumordnung, Florian Mausbach, nicht
– wie ursprünglich geplant – die Schlüsselübergabe für das
Neue Museum in Berlin vornehmen konnte und für die zuge-
hörige Pressekonferenz durch den Staatssekretär im Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr.-Ing.
Engelbert Lütke Daldrup ersetzt wurde (vergleiche Berliner
Zeitung vom 5. März 2009)?
Die Schlüsselübergabe für das Neue Museum war ein
kt von nationaler und internationaler kultureller Be-
eutung. Deshalb waren beim Festakt die jeweiligen
pitzen der Institutionen vertreten, darunter Staatsminis-
er Neumann und der Präsident der Stiftung preußischer
ulturbesitz, Parzinger. Sowohl mit Rücksicht auf die
edeutung des Neuen Museums als auch in Würdigung
er anwesenden Spitzenvertreter der anderen Institutio-
en war es deshalb selbstverständlich, dass der Bundes-
inister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der
uständige Staatssekretär Schlüsselübergabe und Presse-
onferenz wahrnahmen.
22704 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009
(A) )
(B) )
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 34):
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gebäude-
sicherheit bundeseigener Einrichtungen von nationaler und
weltweiter kulturhistorischer Bedeutung unter besonderer Be-
rücksichtigung des vorbeugenden Brandschutzes, der Standsi-
cherheit und des Hochwasserschutzes?
Die Aussage des Ihnen bekannten Bauwerksicher-
heitsberichtes des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, wonach die Standsicherheit der
Bundesgebäude als gut einzustufen ist, gilt auch für bun-
deseigene Einrichtungen von nationaler und weltweiter
kulturhistorischer Bedeutung.
Der sehr ausführliche Bauwerksicherheitsbericht oder
eine Kurzfassung kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt
werden.
Zum Brandschutz gibt es einen Brandschutzleitfaden
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung, der durch Erlass in die Bauverwaltung einge-
führt wurde und neben den einschlägigen DIN-Normen
die planerische Handlungsanweisung darstellt. Ferner
gibt es sogenannte turnusgemäße Brandschauen in den
Bundesliegenschaften, mit denen veränderte Brandlasten
festgestellt werden und entsprechende bauliche Anpas-
sungsmaßnahmen stets zeitnah veranlasst werden.
Der Brandschutzleitfaden kann auf Wunsch zur Ver-
fügung gestellt werden.
Ein wirksamer Hochwasserschutz ist in der Regel nicht
für einzelne Gebäude, sondern nur für größere Stadtteile
zu gewährleisten. Die betroffenen Gebäude des Bundes
sind daher in die örtlichen Hochwasserschutzkonzepte
eingebunden.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 37):
Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die geplanten
Investitionen des Bundeslandes Brandenburg von Mitteln aus
dem Konjunkturpaket II in den Ausbau der Elbehäfen Mühl-
berg/Elbe und Wittenberge einen konjunkturellen Aufschwung
in den betroffenen Regionen vor dem Hintergrund gewährleis-
tet, dass die für einen wirtschaftlichen Massengüterverkehr
notwendige Fahrrinnentiefe von 2,50 Metern nur zu einem Teil
des Jahres – beispielsweise wurde sie im vergangenen Jahr von
Mitte Mai bis zum Jahresende am Elbpegel Magdeburg-Strom-
brücke deutlich unterschritten – auch erreicht wird?
Über Investitionen für den Ausbau der Häfen sind die
Länder zuständig, in diesem Fall das Land Brandenburg.
Dem Bundesland Brandenburg ist das Unterhaltungs-
ziel für den betreffenden Elbabschnitt, Fahrrinnentiefen
von mindestens 1,60 Meter an durchschnittlich 345 Ta-
gen im Jahr wieder herzustellen, bekannt.
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nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen
es Abgeordneten Lutz Heilmann (DIE LINKE)
Drucksache 16/12246, Fragen 38 und 39):
Wieso schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom
23. Februar 2009 auf Frage 1 der Kleinen Anfrage der Frak-
tion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 16/12039, dass eine
rückwirkende Rücknahme der Allgemeinen Betriebserlaub-
nisse für unwirksame Partikelfilter „nicht in Betracht
komme“, da die Vorschrift in Nr. 8, Anlage XXVI zur Stra-
ßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung „nur ein Tätigwerden für
die Zukunft“ erlaube, während die Bundesregierung am
26. Februar 2009 und damit drei Tage später auf Frage 14 ei-
ner Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/12215
schreibt, „dass die rückwirkende Aufhebung von Allgemei-
nen Betriebserlaubnissen für unwirksame Partikelfilter im Er-
messen des KBA steht“, dies somit also entgegen der Antwort
vom 23. Februar 2009 doch rechtlich möglich wäre?
Wieso hat die Bundesregierung die Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdruck-
sache 16/12039 nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet,
und hat die Bundesregierung Kenntnis von der Zahl der in die
Fahrzeugpapiere eingetragenen und demzufolge an das Kraft-
fahrt-Bundesamt gemeldeten ausgetauschten Partikelminde-
rungssysteme?
u Frage 38:
Nach Auffassung der Bundesregierung kommt eine
ücknahme der Allgemeinen Betriebserlaubnisse für un-
irksame Partikelminderungssysteme mit Wirkung für
ie Vergangenheit nicht auf der Grundlage der
ummer 8 der Anlage XXVI zu Straßenverkehrszulas-
ungsordnung in Betracht, weil diese Vorschrift für eine
ücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit nicht an-
endbar ist. Richtige Rechtsgrundlage wäre § 48 des
erwaltungsverfahrensgesetzes. Die Entscheidung über
ie rückwirkende Aufhebung der betreffenden Allge-
einen Betriebserlaubnisse nach § 48 Verwaltungsver-
ahrensgesetz steht gemäß dieser Vorschrift im Ermessen
es Kraftfahrt-Bundesamtes. Das Kraftfahrt-Bundesamt
at sein Ermessen dahin gehend ausgeübt, nicht mit Wir-
ung in die Vergangenheit zurückzunehmen.
Diese Ermessensgründe wurden in Antworten auf
erschiedene Kleine Anfragen und Berichte des Bundes-
inisteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
usführlich dargestellt.
u Frage 39:
Die Fahrzeughalter sind nach § 13 der Fahrzeug-Zu-
assungsverordnung nicht verpflichtet, den Austausch
hres funktionsunfähigen Partikelfilters umgehend in die
ahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Insoweit können
ur die Parteien der Kulanzregelung über den erfolgten
ustausch Auskunft geben. Hierzu sind diese für Früh-
ahr 2009 aufgefordert.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
er Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 40):
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009 22705
(A) )
(B) )
Kann ausgeschlossen werden, dass in den Erkundungs-
bereichen im Salzstock in Gorleben Laugen eingetreten sind?
Bei der untertägigen Erkundung des Salzstocks Gorle-
ben durch Erkundungsstrecken und -bohrungen wurden
– insbesondere in Erkundungsbohrungen – wiederholt
Lösungsreservoire angetroffen, die aus dem Salzgestein
stammen und keine Verbindung zum Deck- und Neben-
gebirge aufweisen. Diese Lösungen hatten ein begrenztes
Volumen. Die Verteilung der Lösungen im Salzstock
Gorleben ist in abgeschlossenen Reservoiren an be-
stimmte Schichten gebunden, die im Infrastrukturbereich
des Bergwerks aufgeschlossen sind. In keiner Bohrung
und in keiner bisher aufgefahrenen Erkundungsstrecke
wurden größere Salzlösungsvorkommen in den Salzen
(Hauptsalz) des vorgesehenen Einlagerungsbereiches in
der Staßfurt-Folge angetroffen. In diesen Salzen kommen
örtlich nur sehr kleine Flüssigkeitseinschlüsse, soge-
nannte Fluid Inclusions mit Durchmessern kleiner als
250 Mikrometer vor. Die Fluid Inclusions stellen fossile,
circa 260 Millionen Jahre alte Lösungseinschlüsse in den
Salzmineralen dar, deren Chemismus sich im Verlaufe
der Entwicklung des Salzstocks nicht verändert hat.
Sämtliche aufgetretenen Lösungsvorkommen in den bis-
her erkundeten Teilen des Salzstocks haben nach gegen-
wärtigem Erkenntnisstand keinen Kontakt zum Grund-
wasser.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 41):
Was würde es bedeuten, wenn in den Erkundungsberei-
chen im Salzstock in Gorleben wie im Lager Asse Laugen ge-
funden würden, die aus dem Deckgebirge stammen?
Für den Erkundungsbereich 1 kann dieser Fall ausge-
schlossen werden. Sollten bei weiteren Erkundungs-
arbeiten in einem der Erkundungsbereiche salinare
Lösungen angetroffen werden, die Verbindung zum
Deck- oder Nebengebirge haben, würde dies gegen die
Eignung des Salzstocks Gorleben zur Endlagerung wär-
meentwickelnder radioaktiver Abfälle sprechen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 42):
In welchen Ländern gibt es entsprechend den Erkenntnis-
sen der Bundesregierung eine Besteuerung von Atomkraft-
werken bzw. Atomstrom, und worauf werden diese Steuern
jeweils spezifisch erhoben?
Der Bundesregierung sind folgende Besteuerungen
von Atomkraftwerken bzw. Atomstrom bekannt:
Erstens. Schweden hat seit dem Jahr 2000 eine Kern-
kraft-Steuer, die auf der thermischen Kapazität der Kern-
kraftwerke basiert. Die Steuer beträgt 12 648 Schwedi-
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che Kronen pro MW und Monat. Umgerechnet auf die
tromproduktion ergibt dies etwa eine Besteuerung von
irca 0,6 Cent/kWh.
Zweitens. In Belgien hat das Parlament im Dezember
008 beschlossen, eine Kernkraftwerksteuer einzufüh-
en. Diese wird die dortigen Kernkraftwerksbetreiber
ach Angaben der Betreiber mit 250 Millionen Euro pro
ahr belasten.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 43):
Ist im Bundesministerium für Bildung und Forschung, im
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit sowie im Bundesministerium des Innern sicherge-
stellt, dass alle Akten im weiteren Zusammenhang mit dem
Atommülllager Asse so archiviert sind, dass eine Vernichtung
ausgeschlossen ist, und wie ist in den genannten Bundes-
ministerien sichergestellt, dass es eine Zugriffsbeschränkung
auf die Akten gibt, mit der ausgeschlossen werden kann, dass
Mitarbeiter, die eventuell belastet werden könnten, die Akten
manipulieren können?
Die Akten über das Atommülllager Asse werden nach
en Vorschriften der Registraturrichtlinie für das Bear-
eiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministe-
ien aufbewahrt. Zugriff auf diese Akten haben neben
en Schriftgutverwaltern nur die Bearbeiter der zustän-
igen Arbeitseinheiten.
Nicht mehr benötigte Akten wurden grundsätzlich mit
iner Aufbewahrungsfrist von 20 Jahren dem Zwischen-
rchiv des Bundesarchivs übergeben. Nach Ablauf die-
er Aufbewahrungsfrist werden diese Akten dann dem
undesarchiv zur weiteren Bearbeitung zugeführt.
nlage 25
Antwort
es Staatsministers Günter Gloser auf die Frage des Ab-
eordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 44):
Ist die vom 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen
Bundestages beabsichtigte Vernehmung oder Ladung der US-
Militärangehörigen M. G., T. F. oder J. A. M. im deutsch-/US-
amerikanischen diplomatischen Verkehr, insbesondere vor
bzw. während des Besuches des Bundesministers des Auswär-
tigen bei seiner US-Kollegin, thematisiert worden, und wie
hat die Bundesregierung versucht, dazu beizutragen, dass die
Vernehmung möglich gemacht, insbesondere die Zustimmung
der US-Administration zur Aussage vor dem 1. Untersu-
chungsausschuss erteilt wird?
Ihnen ist bekannt, dass sich der Vorsitzende des
. Untersuchungsausschusses mit Schreiben vom 22. De-
ember 2008 unmittelbar an die US-Botschaft mit der
itte gewandt hat, die Aussage der in der Frage genann-
en Zeugen vor dem 1. Untersuchungsausschuss zu er-
öglichen.
Der Geschäftsträger der US-Botschaft hat dem Vorsit-
enden des 1. Untersuchungsausschusses mit Schreiben
22706 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009
(A) )
(B) )
vom 28. Januar 2009 mitgeteilt, dass die US-Regierung
der Bitte nicht entsprechen kann.
Dem 1. Untersuchungsausschusses liegt damit eine
abschließende Antwort der US-Regierung vor.
Anlage 26
Antwort
des Staatsministers Günter Gloser auf die Frage des Ab-
geordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 45):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hin-
tergründe der Ermordung der Transsexuellen Ebru S. in Istan-
bul (vergleiche www.lambdaistanbul.org), und beabsichtigt
die Bundesregierung und/oder die Europäische Union vor
dem Hintergrund der Straflosigkeit in ähnlichen Fällen (ver-
gleiche Human-Rights-Watch-Report „Gender, Sexuality, and
Human Rights in a Changing Turkey“), die Aufklärung dieses
möglicherweise erneuten Hassverbrechens durch die türki-
sche Justiz genau zu verfolgen?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor-
mationen wurde die Transsexuelle Ebru S. am 10. März
in Istanbul ermordet. Pressemeldungen zufolge wurde
sie bei einem Streit von ihrem Freund erstochen. Die te-
lefonisch herbeigerufene Polizei habe sie schwerverletzt
in ihrer Wohnung gefunden; auf dem Weg ins Kranken-
haus sei sie ihren Verletzungen erlegen. Für die Tat sol-
len persönliche Motive ausschlaggebend gewesen sein.
Der Täter soll von der Polizei bereits gefasst worden
sein. Die Bundesregierung ebenso wie die Europäische
Union wird die Aufklärung der Tat und den weiteren
Prozess aufmerksam verfolgen.
Anlage 27
Antwort
des Staatsministers Günter Gloser auf die Frage des Ab-
geordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 46):
Welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung bezüg-
lich ihrer Teilnahme an der Durban-II-Konferenz, insbeson-
dere im Hinblick auf die Vermeidung ähnlicher israelfeindli-
cher Ausfälle wie während der Durban-I-Konferenz 2001?
Die Bundesregierung stimmt sich bei der Vorberei-
tung für die Durban-Folgekonferenz eng mit den EU-
Partnern ab. Dies gilt sowohl für die gemeinsame Mit-
arbeit am Abschlussdokument als auch für das gemein-
same Vorgehen, falls ein positives Konferenzergebnis
nicht erzielt werden kann. Deutschland hat sich bisher
konstruktiv an den Verhandlungen über ein Abschluss-
dokument zur Genfer Folgekonferenz beteiligt. An-
spruch ist es, das für die Bundesregierung wichtige
Thema der Rassismusbekämpfung nicht anderen zu
überlassen, die möglicherweise konträre Ziele verfolgen,
sondern aktiv auf den Text Einfluss zu nehmen. Beson-
deres Augenmerk wird dabei auf die Textpassagen ge-
legt, in denen es um die Nahost-Problematik geht.
Deutschland wird hier, ebenso wie die EU-Partner, keine
Formulierung mittragen, die einseitige Schuldzuweisun-
gen enthält.
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nlage 28
Antwort
es Staatsministers Günter Gloser auf die Fragen der
bgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
ache 16/12246, Fragen 47 und 48):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anfang Februar
2009 veröffentlichten Ergebnisse einer Studie westlicher
Fernsehsender, derzufolge eine Mehrheit der afghanischen
Bevölkerung den Abzug der ausländischen Truppen aus ihrem
Land innerhalb von zwei Jahren wünscht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dieser repräsentativen Umfrage für die Präsenz der Bundes-
wehr in Afghanistan?
Aufgrund des engen Sachzusammenhangs beantworte
ch – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – Ihre Fragen 47
nd 48 zusammengefasst.
In der von ARD, BBC und ABC gemeinsam in Auf-
rag gegebenen Studie spricht sich in der Tat eine knappe
ehrheit (51 Prozent) der befragten Afghanen für einen
bzug der internationalen Truppen innerhalb von zwei
ahren aus, 42 Prozent wünschen jedoch einen Abzug
rst nach vollständiger Wiederherstellung der Sicherheit.
leichzeitig befürworten rund 60 Prozent die derzeitige
räsenz internationaler Truppen, während nur 8 Prozent
ine Rückkehr der Taliban wünschen. Auch rückwirkend
laubt die große Mehrheit (69 Prozent) der Befragten,
ass es richtig war, internationale Kräfte zur Stabilisie-
ung in Afghanistan zu stationieren.
Diese weiterhin mehrheitlich positive Bewertung des
ternationalen Einsatzes deckt sich mit Ergebnissen frü-
erer Untersuchungen, etwa der Asia Foundation Ende
tzten Jahres, in denen über 70 Prozent der Befragten das
ngagement ISAFs und ein Mehr an Aufbauleistungen
nd Sicherheitsmaßnahmen durch ISAF befürworten.
Diese Umfrage wie auch ähnliche Untersuchungen
piegeln die angesichts der verschlechterten Wirtschafts-
age und der schwierigen Sicherheitslage in einigen Tei-
en Afghanistans kritischer gewordene Haltung der Be-
ölkerung sowohl gegenüber der eigenen Regierung wie
uch zum militärischen und zivilen Engagement des
nternationalen Engagements. Gleichzeitig zeigen die
mfragen auch, dass die große Mehrheit den eingeschla-
enen Weg und die Präsenz der internationalen Gemein-
chaft befürwortet. Dies gilt im besonderen Maße für
en Norden. Deutschland, und damit auch die Bundes-
ehr, genießen landesweit unter allen Nationen die
öchste Zustimmung. Die Bundesregierung sieht sich in-
ofern in ihrem Bemühen bestätigt, in enger Zusammen-
rbeit mit den afghanischen Sicherheitskräften, den
SAF-Partnern und im engen Dialog mit der Bevölke-
ung ihren Beitrag zur Stabilisierung des Nordens
fghanistans fortzusetzen.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der
bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/12246, Frage 49):
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009 22707
(A) )
(B) )
Trifft es zu, dass der Bundesminister des Innern den Zu-
gang zu Waffen in der Vergangenheit erleichtern wollte, und
ist die Bundesregierung jetzt bereit – nach dem schrecklichen
Amoklauf in Baden-Württemberg –, den Zugang zu Waffen
endlich zu erschweren?
Der Bundesminister des Innern wollte den Zugang zu
Waffen nicht erleichtern. Der mit dem zweiten Teil der
Frage unterstellte Vorwurf von Handlungsdefiziten der
Bundesregierung wird zurückgewiesen.
Änderungen des Waffenrechts in den Jahren 2002 und
2008 haben die Anforderungen an Zuverlässigkeit, per-
sönliche Eignung, Bedürfnis, Alter und Aufbewahrung
so verschärft, dass der Amokläufer die Tatwaffe nicht le-
gal erwerben konnte. Im Übrigen unterliegen die waffen-
rechtlichen Vorschriften einer permanenten Evaluierung.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 16/12246, Frage 50):
Welche Maßnahmen zur Verhinderung von Amokläufen
und zur Fürsorge von mittelbar und unmittelbar betroffenen
Opfern hat die Bundesregierung nach dem Amoklauf am
26. April 2002 im Erfurter Johann-Gutenberg-Gymnasium
beschlossen, und welche sind bisher noch nicht umgesetzt?
Das vom Deutschen Bundestag am 26. April 2002 be-
schlossene Waffenrechtsneuregelungsgesetz wurde im
Rahmen des Vermittlungsverfahrens massiv verschärft.
Das neue Waffengesetz und die dieses ergänzende Allge-
meine Waffengesetz-Verordnung bilden seit 2003 die
Grundlage für die Erteilung waffenrechtlicher Genehmi-
gungen, die Nutzung von Waffen insbesondere als
Schießsportler oder Jäger sowie die Aufbewahrung von
Waffen und deren Munition.
Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts im Jahre
2008 beinhaltet unter anderem ein Verbot des Führens
von Anscheinswaffen und bestimmten gefährlichen
Messern (einschließlich von Gebrauchsmessern) sowie
die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter waffen-
freier Zonen durch die Landesbehörden.
Als Folge des Amoklaufs von Erfurt wurde die ge-
meinsame Bund-Länder-Projektgruppe „Opferbetreuung
und Nachsorge im Zusammenhang mit Amoklagen“ ein-
gerichtet, die „verallgemeinerungsfähige, länderunab-
hängige Aussagen zur psychosozialen Unterstützung der
Opfer und Angehörigen bei Amoklagen“ erarbeiten
sollte.
Als Ergebnis des Berichts dieser Projektgruppe ini-
tiierte der Bund einen Qualitätssicherungsprozess im Be-
reich des psychosozialen Krisenmanagements (Vergabe
von Forschungsaufträgen und Konsensus-Konferenz).
Ende 2008 wurden die ersten bundeseinheitlichen Quali-
tätsstandards und Leitlinien für die psychosoziale Not-
fallversorgung von Notfallopfern, Angehörigen und
Einsatzkräften von den beteiligten Kooperationspartnern
(Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr,
Kirchen, Bundespsychotherapeuten- und Bundesärzte-
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ammer, Fachgesellschaften und Verbände der Psycho-
ogie und Psychiatrie, Deutsche Gesetzliche Unfallver-
icherung sowie Hochschulen) verabschiedet und den
ändern als Empfehlung vorgelegt. Bereits seit 2003
ietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Kata-
trophenhilfe (BBK) mit seiner Koordinierungsstelle
achsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) Deut-
chen, die im Ausland durch schwere Unglücksfälle,
erroranschläge und Entführungen zu Schaden kommen,
sychosoziale Unterstützung an. Die hier verfügbare Ex-
ertise steht auch bei Gefahren- und Schadenslagen mit
sychosozialem Bedarf im Inland bereit.
Nach dem aktuellem Amoklauf in Winnenden wurde
ie psychosoziale Expertise des BBK in Form von Fach-
eratung der Einsatzleitung der psychosozialen Notfall-
ersorgung vor Ort bereits in Anspruch genommen.
Ebenso ein Ergebnis des Amoklaufs von Erfurt im
ahre 2004 ist die Ergänzung der Polizeidienstvor-
chrift 100 „Führung und Einsatz der Polizei“ (PDV 100)
m das Kapitel „Amoklage“. Darin wird unter anderem
as taktische Vorgehen der Polizei zur Bewältigung sol-
her Lagen beschrieben.
Im Rahmen der Aus- und Fortbildung führt die Bun-
espolizei kontinuierlich Fortbildungsmaßnahmen für
olizeivollzugsbeamte zur Vorbereitung auf die Bewälti-
ung von Amoklagen durch. Ebenso werden Lehrpläne
ür die Ausbildung der Laufbahnen des Polizeivollzugs-
ienstes ergänzt und laufbahnspezifische Ausbildungs-
nhalte zur Bewältigung von Amoklagen für Berufs- und
aufbahnanfänger aufgenommen. Bei belasteten Ereig-
issen – so auch bei Amoklagen – stehen in der Bundes-
olizei Teams aus psychosozialen Fachkräften (Ärzte,
eelsorger, Psychologen und Sozialwissenschaftler) zur
erfügung.
Entsprechende Maßnahmen wurden auch durch die
olizeien der Länder umgesetzt.
nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der
bgeordneten Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 16/12246, Frage 51):
Wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft sicherzustel-
len, dass die im Waffengesetz verankerten Bestimmungen zur
Lagerung rechtmäßig erworbener, scharfer Waffen auch um-
gesetzt werden und das unrechtmäßige Tragen und Verwen-
den dieser Waffen verhindert wird?
Der Vollzug des Waffengesetzes ist Angelegenheit
er Länder. Die Bundesregierung hat volles Vertrauen in
ie Tätigkeit der Waffenbehörden und der Justiz. Gleich-
ohl werden in den zuständigen Bund-Länder-Gremien
ögliche Optimierungen des Vollzuges zu erörtern sein.
Weitere gesetzliche Verschärfungen sind sorgfältig
uf ihre Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit und ei-
en messbaren Gewinn für die öffentliche Sicherheit zu
rüfen. Ich verweise insoweit auf meine Antwort zu
rage 18.
22708 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009
(A) )
(B) )
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der
Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 52):
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unter-
nommen, um gemeinsam mit den Bundesländern dafür Sorge
zu tragen, dass die Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften zur
sicheren getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition
nach § 36 des Waffengesetzes tatsächlich eingehalten wird
und dies von der Verwaltung auch kontrolliert wird?
Der Vollzug des Waffengesetzes obliegt den Ländern.
Die Bundesregierung hat volles Vertrauen in die Tätig-
keit der Waffenbehörden und der Justiz. Sie sieht keinen
Anlass für Appelle an die Länder. Gleichwohl werden in
den zuständigen Bund-Länder-Gremien mögliche Opti-
mierungen des Vollzuges zu erörtern sein.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der
Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 53):
Wann wird das in der europäischen Waffenrichtlinie
(2008/51/EG) geforderte nationale Waffenregister in Deutsch-
land eingeführt?
Die Einführung erfolgt in dem von der Richtlinie ge-
setzten Zeitrahmen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck-
sache 16/12246, Fragen 54 und 55):
Wie viele Nachmeldungen im Erfassungsbereich „Politisch
motivierte Kriminalität – rechts“ aufgeschlüsselt nach Delikts-
bereichen und Themenfeldnennung Hasskriminalität – wie
Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Fälle von Landfrie-
densbruch und schwerem Landfriedensbruch, Brandstiftungen,
Körperverletzungen, Gewaltdelikte, Nötigung/Bedrohung, ver-
suchte Tötungsdelikte, Tötungsdelikte, Sachbeschädigungen,
Widerstand, Anschläge, Volksverhetzung, Friedhofsschändun-
gen, Propagandadelikte usw. – hat es bisher für das Jahr 2008
gegeben?
Wie verteilen sich diese Nachmeldungen aufgeschlüsselt
auf die einzelnen Bundesländer?
Zu den Fragen 54 und 55:
Auf die im Rahmen der Kleinen Anfrage vom
9. Februar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11864) und in
der Fragestunde vom 4. März 2009 (Bundestagsdruck-
sache 16/12074) gestellten wortgleichen Fragen hat die
Bundesregierung bereits geantwortet. Da die Antworten
nach wie vor zutreffend sind, wird auf deren Veröffent-
lichungen in der Bundestagsdrucksache 16/12031 vom
23. Februar 2009 und in dem Plenarprotokoll der
207. Sitzung des Deutschen Bundestages (Plenarproto-
koll 16/207 dort auf Seite 22390) verwiesen.
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Gleichwohl trage ich sie aber gerne hier auch münd-
ich noch einmal vor:
„Meldeschluss für die die Fallzahlen erhebenden Lan-
eskriminalämter gegenüber dem für die bundesweite
rfassung und Auswertung zuständigen Bundeskrimi-
alamt war zwar der 31. Januar 2009, doch liegen erst
ach der Feinabstimmung der Fallzahlen zwischen Bund
nd Ländern sowohl auf der Ebene der Kriminalämter
ls auch der Innenministerien endgültige Zahlen vor.
Sobald die Feinabstimmung abgeschlossen ist, wird
wie bereits in den Vorjahren – das Bundesministerium
es Innern die bundesweiten endgültigen Fallzahlen im
ahmen einer Pressemitteilung veröffentlichen. Den
ändern obliegt die Entscheidung der Veröffentlichung
er sie jeweils betreffenden Zahlen.“
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage
es Abgeordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/12246, Frage 56):
Wie viele Dienststunden wurden 2008 von deutschen Poli-
zistinnen und Polizisten in Afghanistan geleistet, und wie
viele davon dienten unmittelbar der Ausbildung der afghani-
schen Sicherheitskräfte?
Von den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten
PVB), die in Afghanistan eingesetzt waren, war die eine
älfte dem bilateralen (deutsch-afghanischen) polizeili-
hen Auslandsprojekt, die andere Hälfte dagegen der
uropäischen Union zur Dienstverrichtung zugewiesen.
Die PVB, die der Europäischen Union zur Dienstver-
ichtung zugewiesen worden sind, unterfallen entspre-
henden Regelungen der Europäischen Union. Dies gilt
uch für Umfang und Verteilung der Arbeitszeit. Das
undesministerium des Innern kann daher Auskunft über
ie dort geleisteten Arbeitsstunden nicht erteilen.
Die PVB, die dem bilateralen polizeilichen Aus-
andsprojekt in Afghanistan in 2008 zugewiesen waren,
nterfallen den deutschen beamtenrechtlichen Arbeits-
eitregelungen. Da in den Auslandsprojekten in interna-
ionalen Krisengebieten jedoch im Regelfall Überstun-
en geleitstet werden müssen, hat der Dienstherr dafür
ine besondere finanzielle Abgeltung in Form des Aus-
andsverwendungszuschlags entwickelt. Die betroffenen
eamtinnen und Beamten haben in 2008 diesen Aus-
andsverwendungszuschlag erhalten. Eine besondere
achweisung der geleitsteten Arbeitsstunden war nicht
rforderlich und ist daher auch nicht erfolgt.
Der Schwerpunkt des bilateralen Engagements beim
olizeiaufbau konzentrierte sich auf Trainingsmaßnahmen
ür die afghanische Polizei. Diese Trainingsmaßnahmen
m Rahmen des bilateralen polizeilichen Auslandspro-
ekts erfolgten durch Trainingsexperten der Polizeien des
undes und der Länder, die für eine Dauer von bis zu drei
onaten für Trainingsmaßnahmen nach Afghanistan ent-
andt wurden. Ausbildungsschwerpunkte waren dabei die
ereitschaftspolizei (ANCOP = Afghan National Civil
rder Police), die Grenzpolizei (insbesondere die Quick
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009 22709
(A) (C)
(B) )
Reaction Force) sowie Einheiten der Schutzpolizei im
Rahmen der polizeilichen Basisausbildung.
Im Rahmen der EUPOL Afghanistan Mission werden
deutsche Polizistinnen und Polizisten als Polizeiberater
eingesetzt. Unmittelbare Trainingsmaßnahmen werden
durch die Angehörigen der EUPOL Afghanistan Mission
nicht durchgeführt. EUPOL Afghanistan ist unter ande-
rem zuständig für die Koordination der Beiträge der in-
ternationalen Gemeinschaft für den Polizeiaufbau.
Die Asylbewerberin wurde während ihres Aufenthalts
in der Unterkunft permanent ärztlich betreut, zusätzlich
erhielt sie fachärztliche Betreuung durch die Uniklinik
Frankfurt.
Anlage 37
Antwort
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 16/12246, Frage 57):
Inwieweit sieht die Bundesregierung im Umgang des Bun-
desamtes für Migration und Flüchtlinge, BAMF, mit der
hochschwangeren Minderjährigen A. M. aus Kamerun, die bis
zum Tag der Entbindung in der Flüchtlingsunterkunft am
Frankfurter Flughafen festgehalten wurde, obwohl das Ju-
gendamt auf eine angemessene Betreuung der werdenden
minderjährigen Mutter außerhalb der Flughafenunterkunft ge-
drungen hat, und in dem Umstand, dass das Bundesamt Anhö-
rungstermine sowohl auf den errechneten Geburtstermin als
auch für den Tag, an dem die Einleitung der Geburt anstand,
ansetzte (www.fr-online.de), einen Verstoß gegen die Vorga-
ben der EU-Aufnahmerichtlinie zum Umgang mit besonders
schutzbedürftigen bzw. minderjährigen Flüchtlingen sowie
eine Verletzung der Menschenwürde und eine Missachtung
der besonderen Schutzbedürftigkeit der wegen einer Verge-
waltigung traumatisierten Schwangeren?
Mit der Frage wird unterstellt, das Bundesamt für Mi-
gration und Flüchtlinge (BAMF) habe bewusst und ohne
Rücksicht auf den Gesundheitszustand der schwangeren
Asylbewerberin eine Anhörung erzwingen wollen. Der
Vorwurf ist unberechtigt. Das BAMF hat bislang noch
keine Anhörung zu den Asylgründen durchgeführt. An-
hörungstermine waren zwar geplant, das BAMF hat aber
– gerade im Hinblick auf die fortgeschrittene Schwan-
gerschaft der Asylbewerberin – von einer Anhörung und
Fortführung des Flughafenverfahrens abgesehen.
Im Übrigen verstößt die Unterbringung und Versor-
gung von minderjährigen und/oder schwangeren Asyl-
bewerbern in der Asylunterkunft auf dem Flughafen
Frankfurt weder gegen europarechtliche Vorgaben noch
gegen die Menschenwürde. Die in die Zuständigkeit des
Landes Hessen (Sozialministerium und RP Darmstadt)
fallende Einrichtung ist jugendgerecht ausgestattet.
Grundsätzlich ist auch die Versorgung schwangerer
Asylbewerberinnen gewährleistet. Ärztliche und soziale
Betreuung sind sichergestellt, insbesondere durch So-
zialdienstleister, Sozialbehörden und kirchliche Einrich-
tungen, mit denen eine gute Zusammenarbeit besteht.
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es Parl. Staatssekretärs Peter Altmeier auf die Frage des
bgeordneten Dr. Norman Paech (DIE LINKE)
Drucksache 16/12246, Frage 58):
Ist die Privilegierung von Staatsangehörigen beim Ehegat-
tennachzug nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Aufenthaltsge-
setzes, wonach eine Sprachprüfung entfällt, wenn der in
Deutschland lebende Ehegatte auch für einen Aufenthalt, der
kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einrei-
sen und sich darin aufhalten darf, davon abhängig, dass der im
Bundesgebiet lebende Ausländer unabhängig von dem ange-
strebten Aufenthaltszweck zu einem längerfristigen Aufent-
haltszweck visumfrei einreisen darf, oder ist es ausreichend,
wenn der Staatsangehörige nur für einen Aufenthaltszweck
für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in
das Bundesgebiet einreisen darf, und welche konkreten Kon-
sequenzen ergeben sich vor diesem Hintergrund für die Rege-
lung der Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug zu
in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen aus
der Grundsatzentscheidung zur visumfreien Einreise von tür-
kischen Staatsangehörigen des Europäischen Gerichtshofs
vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-228/06 (Soysal)?
Der Ehegattennachzug ohne Sprachnachweis ist zu-
ässig zu in Deutschland lebenden Ausländern, die auch
ür längerfristige Aufenthalte visumfrei einreisen dürfen.
ie können ausnahmsweise – abweichend von dem in
5 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes für den Regelfall
estgelegten Grundsatz – den für einen Langzeitaufent-
alt erforderlichen Aufenthaltstitel auch noch nach ihrer
nkunft im Bundesgebiet beantragen und müssen nicht
wie es für den Regelfall vorgeschrieben ist – bereits
or der Einreise ein nationales Langzeitvisum bei der zu-
tändigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.
ierzu zählen türkische Staatsangehörige nicht.
as „Soysal“-Urteil des EuGH entfaltet in diesem Zu-
ammenhang keine Wirkung. Es betrifft allein die vi-
umfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zur kurz-
ristigen Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit,
o wie sie durch das im Jahre 1973 geltende deutsche
usländerrecht vorgesehen war. Das Urteil ändert daher
ichts an der Visumpflicht türkischer Staatsangehöriger
ür Aufenthalte, die länger als drei Monate dauern und
emzufolge auch nichts an dem Sprachnachweiserfor-
ernis für den Ehegattennachzug zu in Deutschland le-
enden Türken.
210. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 18. März 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37