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    Plenarprotokoll 16/209 Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 22592 C Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Sicherheit, Stabilität und Demokra- tie im Südkaukasus fördern (Drucksache 16/12102) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22594 A 22595 A 22596 C 22597 C 22598 D 22599 C 22612 A 22613 C 22614 B 22615 B 22616 C 22617 A 22617 D Deutscher B Stenografisch 209. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur weiteren Stabilisie- rung des Finanzmarktes (Finanzmarktsta- bilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) (Drucksache 16/12100) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D D D R D R 22581 A 22581 B 22584 B 22586 B 22588 B 22590 D LINKE: Einsetzung eines Untersuchungs- ausschusses (Drucksache 16/12130) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22601 A undestag er Bericht ung 6. März 2009 t : r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22602 A 22603 B 22604 B 22605 D 22608 B 22608 D 22609 A 22610 C 22611 B 22611 D in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demo- kratie und Sicherheit im Südkaukasus stärken (Drucksache 16/12110) . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Nicole Maisch, Ulrike Höfken, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Finanzmarktwächter im Interesse der Verbraucherinnen und Ver- braucher einführen (Drucksache 16/11916) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt Segner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Marianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Harald Leibrecht, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Unzumutbare Hindernisse beim Ehe- gattennachzug abbauen (Drucksache 16/11753) . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T B a – – – ( 1 N A L A Z d – – – ( C W B U S A A 22618 A 22618 A 22619 D 22621 B 22622 C 22623 B 22624 B 22625 C 22626 B 22626 C 22627 D 22629 A 22630 C 22631 D 22632 C 22632 D 22633 D 22633 D 22635 A 22635 C 22637 B 22638 B 22640 A agesordnungspunkt 24: eschlussempfehlung und Bericht des Innen- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ausbildung der Poli- zeikräfte in Afghanistan forcieren zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE: Än- derung des Bundespolizeigesetzes für Auslandseinsätze der Bundespolizei zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, Silke Stokar von Neuforn, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ohne Polizei und Justiz keine Sicherheit – Polizei- und Justiz- aufbau in Afghanistan drastisch be- schleunigen Drucksachen 16/3648, 16/3421, 16/6931, 6/12133) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung zu den Anträgen: Ausbildung der Polizeikräfte in Afghanis- tan forcieren Änderung des Bundespolizeigesetzes für Auslandseinsätze der Bundespolizei Ohne Polizei und Justiz keine Sicherheit – Polizei- und Justizaufbau in Afghanistan drastisch beschleunigen Tagesordnungspunkt 24) . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22641 A 22641 D 22643 A 22643 D 22643 D 22645 A 22646 C 22646 B 22648 B 22649 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 III Anlage 4 Amtliche Mitteilungen (187. Sitzung, 13. November 2008) . . . . . . . . 5 e Mitteilungen tzung, 28. November 2008) . . . . . . . .2265 22654 D Anlage Amtlich (191. Si4 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22581 (A) ) (B) ) 209. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 2 verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22643 (A) ) (B) ) nach wie vor vor großen Herausforderungen – das giltDIE GRÜNEN (Tagesordnungspunkt 24) Clemens Binninger (CDU/CSU): Afghanistan steht Dr. Lotter, Erwin FDP 06.03.2009 Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ 06.03.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.03.2009 Bär, Dorothee CDU/CSU 06.03.2009 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.03.2009 Benneter, Klaus Uwe SPD 06.03.2009 Blumentritt, Volker SPD 06.03.2009 Brandner, Klaus SPD 06.03.2009 Burchardt, Ulla SPD 06.03.2009 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 06.03.2009 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 06.03.2009* Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 06.03.2009 Gabriel, Sigmar SPD 06.03.2009 Glos, Michael CDU/CSU 06.03.2009 Groneberg, Gabriele SPD 06.03.2009 Günther (Plauen), Joachim FDP 06.03.2009 Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.03.2009 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 06.03.2009 Hirte, Christian CDU/CSU 06.03.2009 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 06.03.2009 Kampeter, Steffen CDU/CSU 06.03.2009 Korte, Jan DIE LINKE 06.03.2009 Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 06.03.2009 Lips, Patricia CDU/CSU 06.03.2009 Lopez, Helga SPD 06.03.2009 M M D P S D D S S D S S W W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der Westeuropäischen Union nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung zu den Anträgen: – Ausbildung der Polizeikräfte in Afghanis- tan forcieren – Änderung des Bundespolizeigesetzes für Auslandseinsätze der Bundespolizei – Ohne Polizei und Justiz keine Sicherheit – Polizei- und Justizaufbau in Afghanistan drastisch beschleunigen erz, Friedrich CDU/CSU 06.03.2009 öller, Kornelia DIE LINKE 06.03.2009 r. Müller, Gerd CDU/CSU 06.03.2009 aula, Heinz SPD 06.03.2009 charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.03.2009 r. Schavan, Annette CDU/CSU 06.03.2009 r. Scheer, Hermann SPD 06.03.2009 chily, Otto SPD 06.03.2009 chmidbauer, Bernd CDU/CSU 06.03.2009 r. Schwanholz, Martin SPD 06.03.2009 eib, Marion CDU/CSU 06.03.2009 ilberhorn, Thomas CDU/CSU 06.03.2009 aitz, Christoph FDP 06.03.2009 icklein, Andrea SPD 06.03.2009 immermann, Sabine DIE LINKE 06.03.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 22644 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 (A) ) (B) ) insbesondere für die Sicherheitslage. Der Aufbau demo- kratischer Institutionen, aber auch der wirtschaftliche Aufbau Afghanistans und die Unterstützung einer plura- listischen Gesellschaft setzen funktionierende staatliche Strukturen voraus. Diese Strukturen müssen in Afgha- nistan weiter aufgebaut und gefördert werden. Dazu wird noch längere Zeit Hilfe und Unterstützung notwen- dig sein. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt Afgha- nistan auf verschiedenen Ebenen. Wichtige Erfolge konnten in der politischen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit erreicht werden. Bei der Einbindung in internationale Organisationen und Verhandlungen, beim Aufbau der Versorgungsinfrastruktur, der Verkehrswege, aber auch beim Aufbau des Bildungssystems und der öf- fentlichen Verwaltung wie bei der Etablierung von Frei- heitsrechten waren in den letzten Jahren merkliche Fort- schritte zu verzeichnen. Eine ganz wesentliche Rolle spielt dabei die öffentli- che Sicherheit, denn ohne Sicherheit ist jede politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilisierung und Entwicklung letztlich zum Scheitern verurteilt. Entwick- lung und Sicherheit bedingen sich gegenseitig. Mit dem Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Norden des Landes leisten wir zusammen mit unseren Partnern einen wichti- gen Beitrag zu Stabilität und Entwicklung in Afghanis- tan. Bei der bilateralen Zusammenarbeit und im Rahmen der EUPOL-Mission sind deutsche Polizeikräfte beim Polizeiaufbau in Afghanistan – über den wir heute disku- tieren – im Einsatz und tragen mit ihrer Arbeit zu Sicher- heit, Ordnung und stabilen Verhältnissen bei. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten und besonders den Poli- zeibeamtinnen und -beamten, die vor Ort und auch hier in Deutschland zum Gelingen des Polizeiaufbaus in Afghanistan beitragen, ganz herzlich danken. Wir schät- zen diese Arbeit, die oft unter schwierigen und gefährli- chen Umständen geleistet wird! Wie angespannt die Sicherheitssituation in Afghanis- tan ist, hat sich 2008 abermals gezeigt. Genannt seien hier nur die Anschläge auf deutsche ISAF-Patrouillen, der Anschlag auf die Parade zum Nationalfeiertag in Kabul oder das afghanische Informationsministerium. Deshalb haben unsere Soldaten und Polizisten, die in Afghanistan wichtige Arbeit leisten, unsere volle Anerken- nung und unseren ganzen Respekt. Sie leisten mit ihrem Einsatz eine Arbeit, die auch für uns hier in Deutschland von großer Bedeutung ist. In Zeiten internationaler terro- ristischer Bedrohung müssen wir größtes Interesse an mehr Sicherheit und Stabilität in Afghanistan haben. Entgegen vielen Aussagen, wie sie auch in den vorlie- genden Anträgen wieder einmal zum Ausdruck kom- men, ist der Einsatz deutscher Polizisten und auch der Bundeswehr im Bereich des Polizeiaufbaus in Afghanis- tan bei allen Fragezeichen und Problemen recht erfolg- reich. Allein im Jahr 2008 wurden von deutschen Trai- nern und Beratern über 3 000 afghanische Polizisten qualifiziert. Zuvor wurden zwischen 2002 und 2007 be- reits 22 000 Polizisten vor Ort ausgebildet. Darüber hinaus hat die Bundeswehr seit April 2007 über 4 400 afghani- s D F u w s v i m Z E w P – v A i a D R A d d w D h m s z 2 3 2 u d 1 h h r s H K h m b d ü t t h A d c l n L 3 a S s (C (D che Polizisten in polizeilichen Basisaufgaben geschult. ie Polizeitrainingszentren in Mazar-e-Sharif und eyzabad sind eine sichtbare und effiziente Möglichkeit, nser gemeinsames Engagement beim Polizeiaufbau eiter umzusetzen. Ziel unserer Bemühungen muss es ein, die afghanische Polizei mittelfristig in die Lage zu ersetzen, eigenverantwortlich die Aus- und Fortbildung hrer Polizisten zu übernehmen. Deutschland leistet hier aterielle und personelle Hilfe und wird dies auch in ukunft tun. Wir bringen im Jahr 2009 35,7 Millionen uro für den Polizeiaufbau in Afghanistan ein. Noch ichtiger sind das Know-how und die Erfahrung unserer olizisten. Auch wenn sich die Sicherheitslage im Jahr 2008 insbesondere in den Regionen Kunduz und Kabul – erschlechtert hat, werden wir den Polizeiaufbau in fghanistan weiter vorantreiben. Der deutsche Beitrag st unverzichtbar und ohne Alternative – das sagen uns uch unsere afghanischen Partner. Seit 2002 unterstützt eutschland auf Bitten der UN und der afghanischen egierung den Aufbau einer professionellen Polizei in fghanistan in bilateraler Kooperation. Schwerpunkt es deutschen Engagements war von Beginn an der Wie- eraufbau der Polizeiakademie in Kabul, die schon 2004 ieder in afghanische Verantwortung übergeben wurde. erzeit befinden sich über 2000 afghanische Polizisten ier in Studium und Ausbildung. Das deutsche Engage- ent im Rahmen des Polizeiaufbaus wird auch in die- em Jahr weiter ausgebaut werden. Das bilaterale Poli- eiberaterteam wird bis zum Ende des Quartals auf 0 Polizisten verdoppelt. Zusätzlich sollen ständig rund 0 Trainingsexperten für bilaterale Projekte vor Ort sein. 009 werden auch mit Unterstützung dieser Experten nter anderem zwei neue Polizeitrainingszentren in Kun- uz und in Kabul aufgebaut, in denen zukünftig je 00 Auszubildende geschult werden. Das bereits beste- ende Trainingszentrum in Feyzabad wird darüber inaus in diesen Wochen erweitert. Die Ausbildungsein- ichtungen für die Grenzpolizei in Kabul und die Außen- telle der Polizeiakademie in Mazar-e-Sharif werden im erbst dieses Jahres fertiggestellt und werden dann apazitäten von je 500 Polizeischülern haben. Darüber inaus beteiligen sich deutsche Polizisten gemeinsam it den Feldjägern seit Januar am amerikanischen Aus- ildungsprogramm „Focused District Development“, as die Polizeireform auf die untere Verwaltungsebene bertragen soll. Auch die EUPOL-Mission in Afghanis- an wird seit Juni 2007 ausgebaut. Auf deutsche Initia- ive wurde die Missionsstärke auf 400 Mitarbeiter er- öht. Deutschland wird sich an der EUPOL-Mission in fghanistan mit bis zu 120 Beamten aus Bund und Län- ern beteiligen. Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt anspre- hen, der auch die Bezahlung von Polizisten im Aus- andseinsatz betrifft. Mit dem im letzten Jahr beschlosse- en Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist der Bund in der age, seinen Polizistinnen und Polizisten täglich circa 0 Euro mehr als bisher, also jetzt insgesamt 147 Euro m Tag steuerfrei auszubezahlen. Das ist ein positives ignal und wird dazu beitragen, dass der Auslandsein- atz in Afghanistan an Attraktivität gewinnen wird. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22645 (A) ) (B) ) Das alles zeigt: Dem Polizeiaufbau in Afghanistan wird von der Bundesregierung und der Unionsfraktion ein hoher Stellenwert eingeräumt. Deutschland ist ge- meinsam mit seinen Partnern auf einem guten und richti- gen Weg, den Aufbau von Polizei und Justiz in Afghanistan zu unterstützen, und wird diese erfolgreiche Arbeit, die unter schwierigen Bedingungen erfolgt, wei- ter fortsetzen. Wolfgang Gunkel (SPD): Die heutige Debatte über den Polizeiaufbau in Afghanistan ist wichtig und not- wendig. Nichtsdestotrotz sind die hier eingebrachten Anträge teils aus dem Jahr 2006, und die angebrachte Kritik fällt weit hinter den aktuellen Sachstand zurück. Kaum ein Thema wird so intensiv von der Koalition und der Regierung diskutiert und vorangetrieben. Deutschland ist neben den USA das größte Geberland für einen funktionierenden Polizeiapparat in der Region. Neben dem bilateralen Engagement in der Polizeiausbil- dung hat Deutschland den Beschluss zur Gründung von EUPOL Afghanistan maßgeblich vorangetrieben und ist auch in dieser von 21 Staaten getragenen Struktur größ- ter Geber. Allein 2008 hat Deutschland rund 36 Millio- nen Euro in bilaterale Projekte zum Polizeiaufbau inves- tiert. Mit dem Start der EUPOL-Mission Anfang 2007 ent- wickelt sich der Polizeiaufbau in Afghanistan konti- nuierlich. Nicht nur die Zahl ausgebildeter Polizisten steigt, sondern es wird vor allem auf eine enge Verzah- nung der Polizeiausbildung mit anderen im Aufbau be- findlichen Strukturen geachtet. Der Focus auf die Aus- bildung von Polizeikräften wurde erweitert, Kern der EUPOL-Mission ist jetzt die Koordination mit der af- ghanischen Regierung und der internationalen Gemein- schaft. Unter dem Dach von EUPOL werden nun alle bilateralen Projekte verwaltet, selbst die Abstimmung mit der US-geführten CSTC-Alpha-Mission verbessert sich kontinuierlich. Die seit Beginn des Engagements kritisierte Unein- heitlichkeit und mangelnde Koordination zwischen den Geberländern wurde maßgeblich durch das von der EU- POL betreute Polizeikoordinierungsgremium IPCB ver- bessert. Dieses Gremium tagt monatlich und bündelt alle bilateralen Missionen wie auch die originären EUPOL- Maßnahmen. Zudem werden in diesem Gremium auch wegweisende Reformen diskutiert und beschlossen. Dazu gehört die Reform des Innenministeriums wie auch die zukünftige Aufstellung von Polizeistrukturen. Wesentlich für die rechtsstaatliche Verankerung der afghanischen Polizei ist die Verzahnung mit anderen staatlichen Strukturen. Dazu hat unter der Ägide des deutschen Leiters der EUPOL-Mission Jürgen Scholz ein steter Austausch mit dem Innen-, dem Außen-, dem Justiz- und dem Verteidigungsministerium begonnen. Als Ziele der EUPOL-Mission gelten dabei neben dem originären Aufbau der Polizei die institutionelle Ent- wicklung des afghanischen Innenministeriums, die Ver- besserung der Zusammenarbeit mit der Generalstaats- anwaltschaft und der Aufbau einer effektiven Grenzpolizei. Gerade die letztgenannte Grenzpolizei hat i e s P k n B d w L A M B a n E g E d 2 2 s m 4 L a s d b c b h A t 1 l g P d z t l g n h J w i w v z D s u c A (C (D n Afghanistan mit seinen vielen und grünen Grenzen ine strategisch wichtige Rolle. Sie ist primär von An- chlägen und Übergriffen bedroht und benötigt neben ersonal auch die Mittel, um sich effektiv wehren zu önnen. Dabei ist entscheidend, dass die Grenzpolizei icht die militärische Überwachung der Grenzen zum eispiel nach Pakistan übernehmen kann und soll, son- ern sich voll auf ihre zivile Funktion konzentrieren ird. Bisher war EUPOL hauptsächlich im Norden des andes aktiv. Seit Mitte letzten Jahres wird das ufgabengebiet ausgedehnt. Heute ist EUPOL in Herat, azar-e-Sharif, Ghor, Helmland, Kunduz, Bamiyan und aklan aktiv. Diese Entwicklung wird weitergehen. Mit der Ausdehnung der EUPOL-Mission wächst uch die Notwendigkeit, mehr internationale Ausbilder ach Afghanistan zu entsenden. Im Rahmen von UPOL ist die Zahl der Ausbilder bereits stark gestie- en. Die anfangs vorgesehenen 231 Polizisten aus den UPOL-Ländern sollen inzwischen sogar an Zahl ver- oppelt werden. Aus Deutschland allein sind momentan 7 Polizisten für die EUPOL-Mission in Afghanistan. 2 Polizisten wurden von den Bundesländern freige- tellt, 15 weitere gehören der Bundespolizei an. Im Rah- en der bilateralen Hilfen stellt Deutschland zurzeit 1 Polizisten für Afghanistan frei, davon 24 aus den änderpolizeien und 17 aus der Bundespolizei. Deutschland beteiligt sich nicht nur überproportional n der Ausbildung der afghanischen Polizei, es kümmert ich auch um die Ausstattung. Neben der Ausrüstung ist ie Bezahlung der Polizisten weiterhin ein großen Pro- lem. Warlords und Taliban zahlen zum Teil das Vierfa- he, sodass die Fluktuation innerhalb der Polizei eträchtlich ist. Die internationale Gemeinschaft hat des- alb den sogenannten „Law and Order Trust Fund fghanistan“ (LOTFA) eingerichtet, aus dem die Gehäl- er bezahlt werden. Deutschland hat im Oktober 2008 0 Millionen Euro zu dem Fonds beigetragen. Damit eistet die Bundesregierung ihren bislang zahlenmäßig rößten Beitrag für die Sicherstellung der afghanischen olizeigehälter. Im Dezember 2008 wurden noch einmal rei Millionen Euro für die Gehälter bereitgestellt. Bei allen Forderungen nach einem verstärkten finan- iellen Engagement für den Polizeiaufbau in Afghanis- an ist aber zu beachten – das hat gerade auch die öffent- iche Anhörung im Bundestag im letzten Dezember ezeigt –: Die Sicherheitslage ist in allen Teilen Afgha- istans äußerst instabil, die infrastrukturellen und sicher- eitsrelevanten Voraussetzungen sind, anders als vor ahren gedacht, nicht besser, sondern eher schlechter ge- orden. Die Teilung des Landes in Gebiete wie Kabul, n denen eine rudimentäre Staatlichkeit angenommen erden kann, und Teile, in denen der Staat nicht einmal ermittelt zur Geltung kommt, sorgt dafür, dass die Poli- ei vielfach wesensfremde Aufgaben zu erfüllen hat. as bedeutet, dass es neben der notwendigen rechts- taatlichen Ausbildung, einer angemessen Entlohnung nd der materiellen Ausrüstung eine Debatte gibt, wel- he Aufgaben eine rechtsstaatliche Polizei in unseren ugen zu leisten hat und welche nach unserm Verständ- 22646 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 (A) ) (B) ) nis auszuschließen sind. In der Vergangenheit ist die afghanische Polizei allzu oft als Kanonenfutter in die Aufstandbekämpfung geschickt worden – mit der Folge, dass die Opferzahlen bei der afghanischen Polizei die der afghanischen Nationalarmee proportional bei weitem übersteigen. Unser Engagement bei der Ausbildung und Ausstattung der Polizei kann aber das Versagen in an- dern Teilbereichen des Wiederaufbaus Afghanistans nicht ausgleichen. Wie sollen wir eine effiziente Straf- verfolgung garantieren, wenn es hinterher keine Staats- anwaltschaften oder Richter gibt, die diese Fälle bearbei- ten? Wie sollen wir die rechtsstaatliche Trennung zwischen Polizei und Militär auch garantieren, wenn sich die afghanische Nationalarmee nicht aus den Kaser- nen traut, während die von uns ausgebildeten Polizisten in die Schlacht geschickt werden? Wir alle wünschen uns eine effiziente und schnelle Stabilisierung Afghanistans. Es ist völlig unstrittig, dass dazu wesentlich ein funktionierender Polizeiapparat und eine effiziente Justiz gehören. Aber den Aufbau funktio- nierender Strukturen kann man nicht im luftleeren Raum vorantreiben. Nicht nur die Anzahl der geschulten Poli- zisten ist das Erfolgskriterium, sondern die Implementie- rung von Rechtsstaatlichkeit. Mit dem von Deutschland finanzierten Bau der Außenstelle der Polizeiakademie in Mazar-e-Sharif wird der Versuch unternommen, nicht nur in den Ballungszentren präsent zu sein, sondern gut ausgebildete Polizei auch in der Fläche zur Verfügung zu stellen. Das auch von den Grünen in ihrem Antrag angespro- chene Problem einer fehlenden Gendarmerie in Afgha- nistan teile ich. Leider benötigt die afghanische Wirk- lichkeit eine Polizei, die in starkem Maße auch zur Abwehr bewaffneter Angriffe in der Lage sein muss. Wir haben uns in Deutschland mit der Auflösung des Bun- desgrenzschutzes ganz bewusst gegen eine Gendarme- rie, also einen Zwitter von Militär und Polizei entschie- den. Somit ist Deutschland allein nicht in der Lage, hier wirkungsvoll auszubilden. Die Ausbildungspraxis der USA, in der in zweitägigen Lehrgängen vor allem der Umgang mit der Waffe gelehrt wird, ist auch keine Alternative. Diese Praxis führt ja erst zu der paramilitäri- schen Zweckentfremdung der afghanischen Polizei, die von allen Seiten zu Recht kritisiert wird. Dennoch hat sich Deutschland 2008 mit starkem finanziellem Beitrag an dem Um- und Ausbau von robusten Polizeieinheiten beteiligt. Wir werden uns in der Zukunft intensiv mit un- seren europäischen Partnern abstimmen müssen, inwie- fern Länder wie Frankreich, Italien, Spanien oder Portu- gal, die solche Gendarmerien im Einsatz haben, hier wirkungsvoller eingebunden werden können. Die Forderung nach einem Parlamentsvorbehalt für die Entsendung von Polizisten ins Ausland, wie von der Linken in ihrem Antrag gefordert, ist ein zweischneidi- ges Schwert. Unsinnig ist dies sicherlich, wenn es um die Entsendung einzelner Beamter im Einvernehmen mit dem anderen Staat geht. Das ist nicht mehr als die erwei- terte Amtshilfe nach § 65 Abs. 2 des Bundespolizeige- setzes, die so oft notwendig ist, dass das Parlament bei einem Vorbehalt zu nichts anderem mehr kommen würde. Anders sieht es aus, wenn Deutschland Polizisten i Z d s f u z c s s s Z s A z k A R l s d A B t n s c m k t t c n n D g A s t U E r a g b p u m n d P B i t (C (D n Hundertschaftsstärke oder mehr ins Ausland schickt. war gilt bereits die Regelung aus § 8 Abs. 1 Satz 4 und 5 es Bundespolizeigesetzes, dass der Bundestag vor Ent- endung der Beamten zu informieren ist und gegebenen- alls die Beendigung des Einsatzes beschließen kann. Ob nd wie es hier sinnvoll sein kann, das Parlament stärker u beteiligen, schon um den Polizisten mehr Rechtssi- herheit zu geben, muss diskutiert werden. Als Gefahr teht sicherlich im Raum, dass durch die formale Gleich- tellung mit Soldaten die klare Trennung der Ent- endungsmotive verwischt wird. Denn es muss auch in ukunft sichergestellt werden, dass es keine Vermi- chung zwischen militärischen und zivil-polizeilichen ufgabengebieten gibt. Es bleibt festzuhalten, dass eine wirkungsvolle Poli- eiarbeit nur in Zeiten von Frieden gewährleistet werden ann. Eine Vermischung der Befugnisse, wie sie in fghanistan an der Tagesordnung sind, steht einem echtsstaatsverständnis scharf gegenüber. Die hier vor- iegenden Anträge sind aufgrund ihres veralteten Sach- tandes abzulehnen. Der Notwendigkeit, auch in Zukunft ieses wichtige Thema zu diskutieren, tut dies keinen bbruch. Birgit Homburger (FDP): Ständig wiederholt die undesregierung ihr Ziel, in Afghanistan den sogenann- en Comprehensive Approach, also das Konzept der ver- etzten Sicherheit, umsetzen zu wollen. Im Zentrum teht dabei die Schaffung einer sich selbsttragenden Si- herheitsstruktur. Neben dem Aufbau der afghanischen Armee – der ittlerweile recht zufriedenstellend voranschreitet – ommt dem Aufbau eines funktionierenden Justizsys- ems und der Ausbildung der afghanischen Polizei zen- rale Bedeutung zu. In den beiden letztgenannten Berei- hen sind unverändert große Defizite festzustellen, die ur mit einer gemeinsamen Anstrengung der internatio- alen Gemeinschaft in Afghanistan zu beheben sind. iese Anstrengung muss aber unverzüglich und im nöti- en Umfang unternommen werden. Den wortreichen nkündigungen der vergangenen Jahre müssen endlich pürbare Verbesserungen für die Menschen in Afghanis- an folgen. Die Bundesregierung hat viel versprochen, bei der msetzung in Taten hinkt sie allerdings weiter hinterher. s sei daran erinnert, dass Deutschland zunächst Füh- ungsnation für den Polizeiaufbau war. Als der Erfolg usblieb, übernahm die Europäische Union diese Auf- abe, indem sie die Mission EUPOL Afghanistan ins Le- en rief. Im Mai 2008 hat die EU die Verdoppelung der ersonellen Mandatsgrenze auf bis zu 400 Polizistinnen nd Polizisten beschlossen, obwohl gerade einmal etwas ehr als 100 Polizeikräfte vor Ort waren. Es hilft aber ichts, wenn immer neue Versprechungen gemacht wer- en. Besser wäre es, endlich die Zahl der zugesagten olizisten zu entsenden. Deutschland hat sich verpflichtet, bis zu 120 dieser eamten zu stellen. Momentan vor Ort bei EUPOL sind nsgesamt aber lediglich 122 Polizistinnen und Polizis- en, davon 37 aus Deutschland. Dabei hat der stellvertre- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22647 (A) ) (B) ) tende Missionsleiter bei EUPOL, Peter Horst, in der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages im Dezember 2008 unmissverständlich dargelegt, dass der geplante Aufwuchs auf insgesamt 400 Polizisten zwin- gend notwendig sei, um die geplanten Projekte durch- führen und die Termin- und Ablaufplanung einhalten zu können. Dieser eindringliche Appell hat nichts von sei- ner Aktualität verloren und wird von der FDP-Bundes- tagsfraktion heute nochmals ausdrücklich in Erinnerung gerufen. Was ist darüber hinaus zu tun? Erstens: Die Besol- dungsstruktur der afghanischen Polizei muss dringend überarbeitet werden. Es nützt wenig, wenn ausgebildete Polizisten desertieren, weil illegale Strukturen bessere Einkommenschancen bieten. Zweitens: Die Kooperation in der Ausbildung muss schnell verbessert werden. Die Übernahme des Konzepts des Focused District Developments von den Amerika- nern und der Plan, diese Ausbildungsform auch durch deutsche Ausbilder in bis zu neun Distrikten in diesem Jahr durchführen zu wollen, ist ein Schritt in Richtung besserer Koordination des gemeinsamen Vorgehens. Ziel sollte es sein, unter allen beteiligten Nationen einheitli- che Ausbildungs- und Handlungsstandards beim Aufbau der afghanischen Polizeikräfte zu schaffen. Drittens sind die Anstrengungen zur Personalgewin- nung zu intensivieren, sowohl innerhalb der EU als auch in Deutschland. Die Gewerkschaft der Polizei hat in der Anhörung im Dezember eine Vielzahl von Hemmnissen für Bewerber um eine Auslandsverwendung dargelegt. Darüber hinaus wurde ausgeführt, dass sich eine Aus- landsverwendung derzeit noch negativ auf die Karriere auswirken könne. Die Bundesregierung ist zusammen mit den Landesregierungen aufgefordert, solche kontra- produktiven Hemmnisse sofort auszuräumen. Darüber hinaus fordert die FDP ein klares Konzept, wie man dem in Zukunft absehbar steigenden Bedarf an Polizeikräften für Auslandsmissionen gerecht werden kann. Dabei sind Vorkehrungen sowohl für die Qualifi- zierung von speziellem Personal als auch für die Erhö- hung der Zahl der kurzfristig verfügbaren Bewerber für Auslandsverwendungen zu treffen. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Fraktion Die Linke will, dass Auslandseinsätze deutscher Polizisten nicht länger nach Gutdünken der Regierung beschlossen wer- den. Wir wollen, dass über hochbrisante, an der Grenze zum Militärischen angesiedelte Einsätze der Bundestag abstimmen kann. Wenn sich die Regierungsfraktionen so sehr gegen unseren Antrag wehren, zeigt das ihr stark verkürztes Verständnis von den Rechten des Parlamen- tes. Denn es geht ja nicht um so harmlose Polizeitätig- keiten wie Verkehrsregelung. Wir sehen doch am Bei- spiel Kosovo, am Beispiel Irak und ganz deutlich in Afghanistan, dass die Entsendung von Polizisten hohe Brisanz hat. Deutsche Polizisten haben in der Vergangenheit ganz massiv Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für die Poli- zei von Folterregimen geleistet, von Indonesien bis Grie- c s s z m z h A b n s n e A d f K r E u P b S s g a h b U P a b l D „ G p v P R f s G t r f ü W d P v v v s d z w (C (D henland. Warum sollte es nicht dem Bundestag überlas- en bleiben, solche Maßnahmen zu beschließen? Warum oll nicht der Bundestag entscheiden, ob die Bundespoli- ei an Bord der Frontex-Schiffe gehen darf, wo sie ithelfen soll, die Festung Europa vor Flüchtligen dicht- umachen? Warum sollte die Bundesregierung selbst- errlich über solche inhumanen Einsätze beschließen? m Irakkrieg hat sich die Bundeswehr zwar nicht direkt eteiligt, aber deutsche Polizisten haben danach soge- annte Antiterrorausbildung für die Polizei der iraki- chen Marionettenregierung angeboten. Vor allem aber zeigt das Beispiel Afghanistan, dass es ichts zu verharmlosen gibt: Polizeiarbeit im Krieg ist twas ganz anderes als Polizeiarbeit im Frieden. In fghanistan herrscht nun einmal Krieg, das hat der Bun- eswehrverband im vorigen Jahr eindeutig und zu Recht estgestellt. Und deutsche Polizisten sind Teil dieses rieges, das müssen wir ganz klar sagen. Bei der Anhö- ung, die wir im Innenausschuss hatten, wurde bestätigt: s gibt in Afghanistan keine Trennung zwischen Polizei- nd Militäraufgaben. Da fließt alles in eins, deutsche olizisten werden in Bundeswehrunterkünften unterge- racht; sie bieten Ausbildung in den Lagern solcher öldnerfirmen wie „Blackwater“ an. Diese blutige und chmutzige Firma, die schon im Irak Verbrechen began- en hat, betreibt in Afghanistan eigene Lager, wo sie fghanische Polizisten ausbildet. Deutsche Polizisten ge- en in diese Lager hinein und beteiligen sich an der Aus- ildung. Der Polizeieinsatz wird unter Beteiligung des S-Militärkommandos koordiniert. Das hat der leitende olizeiberater der Deutschen Botschaft in Kabul klar usgeführt, und er hat auch gesagt, dass die USA dank- ar für diese Form der Entlastung sind. Das ist kein zivi- er Aufbau, das ist nur eine Variation der Kriegsführung. a hilft kein „Weiter so“, da kann man nicht einfach mehr vom Gleichen“ fordern, wie das leider auch rüne und FDP in ihren Anträgen fordern. Vor allem die Grünen geben wieder einmal ein Exem- el dafür, wie sehr sie sich von der Friedensbewegung erabschiedet haben. Sie fordern ernsthaft, die deutsche olizei solle sich noch enger mit den Provincial econstruction Teams der Bundeswehr verweben; sie ordern den Aufbau einer paramilitärischen afghani- chen Gendarmerie und den Einsatz der Europäischen endarmerieeinheit. Damit leisten die Grünen einer wei- eren Militarisierung Vorschub, die kaum zu kontrollie- en ist. Die Linke dagegen fordert mehr Kontrolle durch Öf- entlichkeit und Parlament, und zwar Kontrolle nicht nur ber das Ob von Polizeieinsätzen, sondern auch über das ie. Wo genau tun deutsche Polizisten Dienst; wen bil- en sie aus; wie verhalten sich denn die afghanischen olizisten, die mit deutscher Hilfe schießen lernen? Wie iele von ihnen laufen später zu den Taliban über, wie iele von ihnen gehen schnurstracks zum Militär, wie iele bleiben bei der Polizei und foltern dort? Wir wis- en, dass bei der afghanischen Polizei gefoltert wird, und ie Linke will auch wissen, inwiefern daran solche Poli- isten beteiligt sind, die von Deutschen ausgebildet urden. Wir wollen, dass die Regierung hierüber re- 22648 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 (A) ) (B) ) chenschaftspflichtig wird, und dazu brauchen wir den Parlamentsvorbehalt. Unsere Forderungen haben nichts mit einer Missach- tung von Polizisten zu tun. Die Gewerkschaft der Polizei steht hier auf unserer Seite, auch sie ist klar für einen Parlamentsvorbehalt, sie ist vehement gegen die von der Regierung forcierte Remilitarisierung der Polizei und dagegen, dass Polizisten für angeblich friedenssichernde Einsätze missbraucht werden. Herr Schäuble spricht dauernd von seinem Ansatz der sogenannten vernetzten Sicherheit und will, dass der zivile Bereich so eng wie möglich dem Militär zuarbeitet. Die EU will einen Pool von 6 000 Polizisten für Auslandseinsätze aufbauen, um ihrer militaristischen Außenpolitik eine polizeiliche Ab- sicherung zur Seite zu stellen. Denn wer andere Länder mit Krieg überzieht, will hinterher sicherstellen, dass dort wieder „Ordnung“ herrscht. Dann soll die Regie- rung aber wenigstens so konsequent sein und nicht nur ihren Sicherheitsbegriff erweitern, sondern auch die Rechte des Parlaments! Wie berechtigt unsere Forderung ist, zeigt aktuell der Gazakrieg: Der Bundestag erfuhr aus der Presse, dass die Bundesregierung Polizisten in die Krisenregion schickt, um den Schmuggel in den Gazastreifen zu un- terbinden. Das bedeutet nichts weniger als eine Partei- nahme für eine Kriegspartei mit der Gefahr, sich regel- recht in einen Krieg hineinzuschleichen. Solche Fragen sind nach dem Verständnis des Grundgesetzes nun ein- mal dem Parlament vorbehalten. Unser Antrag dient dazu, dessen Rechte zu wahren. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mein Dank und meine Anerkennung gilt den Polizistinnen und Polizisten aus der Bundespolizei und aus den Polizeien der Länder, die sich in den vergange- nen Jahren freiwillig gemeldet haben, um den Polizei- aufbau in Afghanistan zu unterstützen. Es ist mir als Bundestagsabgeordnete ein Anliegen, über die Arbeit der deutschen Polizei in europäischen und internationa- len Polizeimissionen genauso umfassend unterrichtet zu werden wie über die Entsendung der Bundeswehr in Kriegs- und Krisengebebiete. Wir fordern seit langem eine kontinuierliche Unterrichtung im Innenausschuss des Bundestages über die Auslandseinsätze der Bundes- polizei und ich bedaure es sehr, dass es seitens des BMI bislang wenig Bereitschaft gibt, von sich aus zu berich- ten und dem Innenausschuss zum Beispiel die Fort- schrittsberichte der EUPOL-Mission Afghanistan zu- gänglich zu machen. Wir Grünen fordern einen Parlamentsvorbehalt auch für Auslandseinsätze der Bundespolizei – über die Aus- gestaltung können wir uns unterhalten. Täglich riskieren deutsche Polizeiausbilder in Afghanistan ihr Leben. Nicht nur die Bundesregierung, auch das Parlament muss diese Polizeieinsätze in Kriegs- und Krisengebie- ten öffentlich diskutieren und für die Entsendung Verant- wortung übernehmen. Wenn wir hier Kritik üben, dann kritisieren wir das mangelnde Engagement der Bundesregierung beim Poli- zeiaufbau in Afghanistan. Deutschland ist hier seiner V a n U A d h 4 M t N P d t b i b w d A s d Z u e A b v a e b s e K s l n n w d t A D z i e w d F s d d t a b d (C (D erantwortung nicht gerecht geworden. Dass dieses uch für andere europäische Länder gilt, entschuldigt icht das deutsche Versagen. Der Rat der Europäischen nion hatte bereits am 28. Mai 2006 beschlossen, die nzahl der Polizeitrainer und Rechtsberater im Rahmen er EUPOL-Mission Afghanistan zu verdoppeln. Auch eute ist nicht einmal die Hälfte der versprochenen 00 Ausbilder im Einsatz. Es mangelt an finanziellen itteln für die angemessene Bezahlung der ausgebilde- en afghanischen Polizisten. Wir würdigen gleichzeitig die Aufbauarbeit, die im orden durch die deutsche Polizei geleistet wurde. Die olizeiakademie in Kabul ist ein wichtiger Baustein für en Aufbau einer demokratischen Polizei in Afghanis- an. Wir fordern allerdings einen konkreten Polizeiauf- auplan für den deutschen Hauptverantwortungsbereich m Norden Afghanistans und regelmäßige Fortschritts- erichte im Bundestag. Die mangelnde Transparenz ist erneut deutlich ge- orden an dem Aufbau von zwei Auslandseinsatzhun- ertschaften in Sankt Augustin. Hier laufen bereits usschreibungsverfahren, ohne dass die konkreten Ein- atzkonzepte vorliegen. Auf meine Fragen, wie „robust“ ie Mandate dieser Auslandseinsatzhundertschaften in ukunft sein werden, welche Bewaffnung vorgesehen ist nd wo genau diese Auslandseinsatzhundertschaften ingesetzt werden sollen, erhalten wir nur ausweichende ntworten. Die Polizistinnen und Polizisten, die sich hier bewer- en, unterschreiben einen „Blankoeinsatz“; ich kann da- on nur abraten. Freiwilligkeit heißt für uns, dass die Be- mtinnen und Beamten vor dem Einsatz wissen, wo sie ingesetzt werden und auf welcher Grundlage. Wir ha- en in Afghanistan ja nicht nur die EUPOL-Mission, ondern auch eine Polizeiausbildung auf der Grundlage ines binationalen Vertrages mit den USA. Um meine ritik hier deutlich zu machen: Wir wollen im Innenaus- chuss umfassend über das Einsatzkonzept von Aus- andshundertschaften informiert werden. Wir wollen icht davon überrascht werden, dass in Kürze Polizistin- en und Polizisten in Gebieten Afghanistans eingesetzt erden, welche außerhalb des Bereichs liegen, in dem ie Bundeswehr zuständig ist. Wir wollen keine „robus- en“ Polizeimandate mit paramilitärischen Aufgaben in fghanistan und keinen Aufbau von Gendarmerie in eutschland. Wir befürchten, dass mit den neuen Ansät- en aus dem BMI die Bereitschaft innerhalb der Polizei, n Kriegs- und Krisengebieten Aufbauarbeit zu leisten, her verloren geht, wenn nicht klar ist, wo und unter elchen Bedingungen der Einsatz im Ausland stattfin- et. Wir brauchen eine ständige Evaluierung der Aus- und ortbildung im Rahmen der internationalen Polizeimis- ionen, wir brauchen Anreizsysteme zum Beispiel da- urch, dass es eine verlässliche Wiederverwendung nach em Einsatz gibt und dass die Bereitschaft, auf Zeit un- er schwierigen Bedingungen im Ausland zu arbeiten, ls Leistungsmerkmal bei Beförderungen ausdrücklich erücksichtigt wird. Die Vorbereitung auf Einsätze und ie Nachbetreuung muss weiter verbessert werden. Noch Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22649 (A) ) (B) ) stärker einzubeziehen sind hier die Familienangehörigen und Lebenspartnerinnen und -partner. Nicht nur bei der Bundeswehr, auch bei der Polizei brauchen wir eine kompetente Stelle, die posttraumatische Belastungsstö- rungen erkennt und behandeln kann. Die Beteiligung Deutschlands an internationalen Poli- zeimissionen ist und bleibt eine wichtige Daueraufgabe für die Bundespolizei. Wir bedanken uns bei allen Poli- zistinnen und Polizisten, die im Ausland tätig sind, dies gilt natürlich nicht nur für Afghanistan, sondern genauso für den Kosovo. Von der Bundesregierung fordern wir nicht nur Ankündigungen, sondern reale Verbesserungen beim Polizeiaufbau in Afghanistan. Wir fordern regel- mäßige Einsatzberichte und mehr Transparenz und par- lamentarische Beteiligung bei der Entwicklung neuer Einsatzkonzeptionen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 855. Sitzung am 20. Fe- bruar 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009) – Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Sta- bilität in Deutschland Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zielgerichtet und rasch angemessene Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur ein- geleitet werden. Die Länder werden für eine erfolg- reiche Abwicklung der Maßnahmen des Zukunftsin- vestitionsgesetzes Sorge tragen. Allerdings stellt das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz teil- weise Anforderungen, die nach Auffassung des Bun- desrates bei nächster Gelegenheit zu korrigieren sind: a) Der Bundesrat sieht ebenfalls die Notwendigkeit, zur Stabilisierung der Konjunktur zusätzliche Investitio- nen anzustoßen. Er ist jedoch der Auffassung, dass die in § 3 a Absatz 2 des Zukunftsinvestitionsgeset- zes geforderte Zusätzlichkeit von Investitionen von den Ländern in dieser Form nicht umsetzbar ist. Vor allem hinsichtlich der Kommunen ist eine Prüfung der Additionalität in Bezug auf die Summe der In- vestitionsausgaben weder sachgerecht noch leistbar, weil das Land keinen Einfluss auf die Investitionstä- tigkeit der Gesamtheit seiner Kommunen hat. Hier- aus ergeben sich für die Länder nicht kalkulierbare Haftungsrisiken gegenüber dem Bund. Die einzelnen Kommunen sind aufgrund ihres kommunalen Selbst- verwaltungsrechtes in ihren Investitionsentscheidun- gen weitgehend frei. Teilnahmewilligen Kommunen eine Förderung deshalb zu verwehren, weil sie ihr In- b s n 2 3 4 5 (C (D vestitionsvolumen nicht auf einem – ggf. zufällig – erhöhten Niveau des Referenzzeitraums halten kön- nen, wäre nicht zu rechtfertigen, da dadurch sinn- volle Investitionen unterbleiben würden. ) Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass das in § 6a des Zukunftsinvestitionsgesetzes formulierte Prü- fungsrecht des Bundesrechnungshofes die verfas- sungsgerichtlich bestätigten Zuständigkeitsgrenzen des Bundes und die geübte Praxis in vergleichbaren Fällen überschreitet. Die vom Bund ausgereichten Finanzhilfen werden im Vollzug von den zuständigen Landesbehörden in eigener Verantwortung verwaltet. Diese unterliegen der parlamentarischen Kontrolle und der Kontrolle des jeweiligen Rechnungshofes des Landes. Demzufolge reicht die parlamentarische Kontrolle des Bundestages und des Bundesrech- nungshofes nur bis zur Hingabe der Finanzmittel an die Länder (so das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 39, 96). Der Bundesrat erwartet daher, dass sowohl § 3a Ab- atz 2 als auch § 6a des Zukunftsinvestitionsgesetzes bei ächster Gelegenheit in diesem Sinne korrigiert werden. . Der Bundesrat nimmt die mit dem Gesetz zur Siche- rung von Beschäftigung und Stabilität initiierten ge- meinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden, der Rezession der deutschen Wirtschaft zu begegnen, zur Kenntnis. Das Gesetzespaket ent- hält sowohl direkte Investitionen des Staates in Infra- struktur, Bildung und Innovationen wie auch die Senkung von Steuern und Abgaben. Der Bundesrat hält allerdings zur Belebung der Konjunktur ergän- zende Schritte zur Entlastung von Betrieben und Bürgern für sinnvoll. . Die Anhebung des Grundfreibetrages und die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte bei der Ein- kommensteuer sind zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie reichen aber nicht aus. Aus Sicht des Bundesrates sollten die geplanten Entlas- tungen in voller Höhe rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Außerdem muss zeitnah eine strukturelle Reform des Einkommensteuerrechts in Angriff genommen werden, die die Bürger spürbar entlastet und die kalte Progression deutlich abmil- dert. . Der Bundesrat hält es zur Stärkung des Wirtschafts- kreislaufs für notwendig, kontraproduktive Belastun- gen aufzuheben. Er hält es zur Stärkung der privaten Investitionen für sinnvoll, die Abschreibungsbedin- gungen weiter zu verbessern. . Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung zum Unternehmensteuerreformgesetz vom 6. Juli 2007. Der Bundesrat hatte im Interesse der Wettbewerbsfä- higkeit der deutschen Unternehmen um Überprüfung der Abschreibungsregeln für kleine und mittlere Un- ternehmen, um Neuausrichtung der Zinsschranke und des Mantelkaufs, und um Überprüfung der Hin- zurechnungsregeln für Zinsen und Mieten bei der Gewerbesteuer gebeten. Gerade vor dem Hinter- grund der aktuellen ökonomischen Entwicklung er- 22650 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 (A) ) (B) ) wartet der Bundesrat von der Bundesregierung eine rasche Berücksichtigung dieses Beschlusses. 6. Auch bei den Verlustverrechnungsmöglichkeiten be- steht angesichts der wirtschaftlichen Lage in Deutschland unter Berücksichtigung des internatio- nalen Vergleichs dringender Handlungsbedarf. In an- deren EU-Staaten ist der Verlustvortrag nach Höhe und Jahren unbegrenzt. Seit 2004 ist dies in Deutsch- land nicht möglich. Auch der Verlustrücktrag ist nur begrenzt möglich. Die Verbesserung der Verlustver- rechnungsmöglichkeiten kann zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ge- rade in einem Konjunkturabschwung beitragen. 7. Das Ziel der Konsolidierung der öffentlichen Haus- halte darf durch die jetzt vereinbarten Maßnahmen nicht aufgegeben werden. Der Bundesrat erwartet, dass der Tilgungsplan für das Konjunkturpaket II umgesetzt wird, ohne dass jetzt aufgenommene neue Schulden später aus dem Investitions- und Tilgungs- fonds in den Bundeshaushalt überführt werden. 8. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die Einigung in der „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen“ über eine grundlegende Ver- schärfung der Bedingungen der Kreditaufnahmen, über die Einführung eines sog. Frühwarnsystems so- wie über die Gewährung von befristeten Konsolidie- rungshilfen an Länder zur Erreichung des Haushalts- ausgleichs. Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Fe- bruar 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen – Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie – Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbei- terkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteili- gungsgesetz) – Gesetz über Personalausweise und den elektroni- schen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften – Suchdienstedatenschutzgesetz (SDDSG) – Zehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemm- nisse insbesondere in der mittelständischen Wirt- schaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009) – Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinspa- rungsgesetzes – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) – – – – E f s l s L b S 1 2 3 (C (D Gesetz zu den Änderungen vom 28. April und 5. Mai 2008 des Übereinkommens über den Inter- nationalen Währungsfonds (IWF) Gesetz zu dem Protokoll vom 7. Dezember 2005 zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens Gesetz zur Änderung vom 23. März 2007 des Übereinkommens vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „ITSO“ Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistik- gesetzes und des Rinderregistrierungsdurchfüh- rungsgesetzes Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende ntschließung zu fassen: Der Bundesrat begrüßt vor dem Hintergrund der viel- ältigen Änderungen europäischer Rechtsgrundlagen owie neuer Datenbedürfnisse auf Nutzerseite die grund- egende Überarbeitung des Agrarstatistikgesetzes. Insbe- ondere die Entlastung der Auskunftspflichtigen als eitgedanke der Novellierung ist zeitgemäß, allerdings esteht nach Auffassung des Bundesrates an folgenden tellen noch Nachbesserungsbedarf: . Der Bundesrat stellt fest, dass in den §§ 26 und 27 der Grundsatz einer 1:1-Umsetzung von EU-Recht nicht hinreichend beachtet worden ist: Erhebungsart, Erhebungsprogramm und Erhebungsmerkmale be- rücksichtigen nicht ausreichend die Entlastung der Auskunftspflichtigen. Um agrarstrukturelle Entwick- lungen agrarpolitisch begleiten zu können, ist es nur erforderlich, die folgenden, über den EU-Merkmals- katalog hinausgehenden Merkmale zu erfragen: – Pacht- und Eigentumsverhältnisse, – Pachtpreise. . Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die in § 32 Absatz 1 Nummer 1 aufgeführte allgemeine Nacher- hebung zur Bewässerung landwirtschaftlich genutz- ter Flächen im Freiland nach Bewässerungsart, Was- serherkunft und -menge sich ebenfalls nicht am Grundsatz der 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben orientiert. Die vorgesehene Organisation der Erhebung dieser Fragen als Nacherhebung zeitlich getrennt zur Landwirtschaftszählung entspricht ebenfalls nicht dem Anliegen, Auskunftspflichtige zu entlasten. . Der Bundesrat lehnt die in § 94 Absatz 3 geänderte Formulierung zur Übermittlung von Einzelangaben der statistischen Landesämter an das Statistische Bundesamt ab, da die gegenwärtige Regelung, Ein- zelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von Aufgaben im supra- und internationalen Bereich an das Statistische Bundes- amt weiterzugeben, ausreichend ist. Um Verwal- tungsabläufe effizienter zu gestalten, ist keine Geset- zesänderung erforderlich. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22651 (A) ) (B) ) 4. Der Bundesrat lehnt ebenfalls die in § 98 Absatz 5 vorgesehene Übermittlung von geheim zu haltenden Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung an das Johann Heinrich von Thünen-Institut ab, da dies dem § 16 Absatz 4 des Bundesstatistikgesetzes, wonach solche Tabellen lediglich an oberste Bundes- bzw. Landesbehörden übermittelt werden dürfen, wider- spricht. Trotz dieser Kritik sieht der Bundesrat davon ab, den Vermittlungsausschuss anzurufen, da das Gesetz zielfüh- rende und dringend benötigte Entlastungen für die Aus- kunftspflichtigen bewirkt. – Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regel- mäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendege- setz – AEntG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: a) Die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflege- branche ist geeignet, der Gefahr einer sich abwärts bewegenden Preisspirale insbesondere bei der ambu- lanten Pflege in Bereichen, in denen keine Tarifbin- dung bzw. kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vorliegen, entgegen zu wirken. b) Auch wenn nach der Begründung zu § 11 AEntG die Refinanzierung von Pflegeleistungen durch den Er- lass einer Rechtsverordnung unberührt bleibt, wird vor dem Hintergrund der Verwaltungspraxis der Kos- tenträger befürchtet, dass sich die Kostenträger bei der Vergütungsfindung zukünftig an festgelegten Mindestlöhnen orientieren. Diese Befürchtung wird von Wohlfahrtsverbänden geteilt. Der Bundesrat fordert daher eine entsprechende Klarstellung im SGB XI dahingehend, dass die Refi- nanzierung von Pflegeleistungen im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen durch den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 11 AEntG nicht berührt wird. – Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) Der Bundesrat hat ferner nachfolgende Entschließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass das Krankenhausfinan- zierungsreformgesetz in seinen wesentlichen Rege- lungsinhalten die Forderungen des Bundesrates aus seiner Entschließung vom 19. September 2008 zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kranken- häuser, vgl. Bundesratsdrucksache 442/08 (Be- schluss), aufgreift. Mit dem Gesetz werden die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nunmehr ab dem Jahr 2009 insgesamt in Höhe von 3,55 Milliarden Euro entlastet. Zwar wäre eine weitergehende finan- zielle Entlastung der Krankenhäuser durchaus wün- schenswert gewesen. Dennoch können die Länder 2 (C (D den nun gefundenen Kompromiss, insbesondere mit Blick auf die angestrebte Stabilität des GKV-Bei- tragssatzes, mittragen. Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Verbesse- rungen im Bereich der Betriebskostenfinanzierung. So waren die Streichung des sogenannten Sanie- rungsbeitrags und die anteilige Berücksichtigung der Tariflohnsteigerungen stets Forderungen der Länder. Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass die bishe- rige Bindung der Budgetsteigerungen an die Grund- lohnrate entfällt und durch einen realistischeren Orientierungswert ersetzt wird. Auch das Förderpro- gramm zur Verbesserung der Situation des Pflegeper- sonals in Krankenhäusern findet die Zustimmung der Länder. Im Übrigen belässt das Gesetz es beim dualen Sys- tem in der Krankenhausfinanzierung, wonach die Länder weiterhin eigenverantwortlich über die Aus- gestaltung ihrer Krankenhausinfrastrukturen ent- scheiden können. Zusätzlich wird den Ländern auf freiwilliger Grundlage ermöglicht, sich im Rahmen der Investitionsförderung zukünftig an sogenannten Investitionsfallpauschalen zu orientieren. In diesem Zusammenhang bedauert der Bundesrat al- lerdings, dass seine Forderung nicht erfüllt wurde, die Beteiligungsrechte der Länder bei der Entwick- lung und Festlegung der Investitionsbewertungsrela- tionen gesetzlich zu verankern. Er fordert die Bun- desregierung nachdrücklich auf, die Länder insofern umfassend zu beteiligen. . Zu Artikel 3 Nummer 5 (§ 121 Absatz 5 SGB V) Mit dem Ziel, gleiche Wettbewerbschancen zwischen Krankenhäusern mit Haupt- und Belegabteilungen zu ermöglichen, können Krankenhäuser nach Artikel 3 Nummer 5 (§ 121 Absatz 5 SGB V) zur Vergütung der belegärztlichen Leistungen Verträge abschließen, nach denen der Vertragsarzt entweder als Belegarzt nach dem bisherigen System oder nach dem Hono- rarvertragsmodell mit der stationären Leistungs- erbringung betraut wird. Im Falle der Honorar- vertragsabrechnung wird die DRG-Vergütung von ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen 90 Pro- zent auf 80 Prozent der entsprechenden Hauptabtei- lungs-DRG abgesenkt. Diese Absenkung erscheint umso schwerwiegender, da das Belegarztsystem in einigen Ländern bis zu 10 Prozent der stationären Leistungen erbringt. Diese Vergütungsminderung kann dazu führen, dass die Kliniken das Honorarvertragsmodell nicht anneh- men, da sie sich keine entscheidenden Vorteile ge- genüber dem bisherigen Belegarztmodell verspre- chen. Der Bundesrat stellt fest, dass Belegärzte ein wichti- ges Bindeglied zwischen dem ambulanten und statio- nären Sektor sind und fordert die Bundesregierung auf, die Entwicklung der belegärztlichen Tätigkeit sowohl nach dem alten Modell als auch nach dem neuen Honorarvertragsmodell spätestens ein Jahr 22652 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 (A) ) (B) ) nach Wirksamwerden der Neuregelung auf seine Wirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Neuregelung zu initiieren. – Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, das Vergaberecht zu modernisieren, zu vereinfachen sowie transparenter und mittelstandsfreundlicher auszugestalten. Dies ist gerade angesichts der aktuel- len globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Hin- blick auf die Förderung von Wachstum und Beschäf- tigung dringend geboten. Der Bundesrat anerkennt daher grundsätzlich auch die Notwendigkeit eines ra- schen Inkrafttretens des Vergaberechtsmodernisie- rungsgesetzes. 2. Ungeachtet dessen bittet der Bundesrat die Bundes- regierung weiterhin, bestehende Rechtsunsicherhei- ten bei der interkommunalen Zusammenarbeit und anderen innerstaatlichen Kooperationen im Hinblick auf das EU-Vergaberecht zu beseitigen und bei der Europäischen Kommission auf eine entsprechende Klarstellung hinzuwirken. Insbesondere die Übertra- gung von Aufgaben zwischen öffentlichen Auftrag- gebern, vor allem kommunalen Körperschaften oder kommunalen Einrichtungen durch den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen oder durch Gründung einer kommunal getragenen Ein- richtung in öffentlicher Rechtsform, darf nicht dem Vergaberecht unterworfen werden. Gleiches gilt für Vereinbarungen dieser Vertragspartner über die Erle- digung von Aufgaben im Liefer-, Bau- und Dienst- leistungsbereich ohne Zuständigkeitsübertragung, wenn sie ausschließlich mit eigenen personellen und sachlichen Mitteln möglich ist und die Einrichtungen im Wesentlichen für ihre Vereinbarungspartner tätig sind. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Ge- setz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei der nächsten Novellierung in § 99 GWB durch einen neuen Absatz mit folgendem Regelungsinhalt zu er- gänzen: „Ein öffentlicher Auftrag liegt nicht vor, wenn – es sich um eine Zusammenarbeit zwischen öffent- lichen Auftraggebern handelt, – die Aufgaben, die diesen Stellen zur Erfüllung übertragen wurden, entweder als Angelegenheit einer verwaltungstechnischen Umstrukturierung anzusehen sind oder wenn die Aufsichtsrechte der betreffenden Stellen jenen ähnlich sind, die sie durch ihre eigenen Dienststellen ausüben, und – die Tätigkeiten im Wesentlichen für die betreffen- den Stellen erbracht werden.“ Begründung: Der Vorschlag einer Entschließung folgt der Stellung- nahme des Bundesrates aus dem ersten Durchgang des Gesetzgebungsverfahrens (vgl. 846. Sitzung des Bun- desrates am 4. Juli 2008, Bundesratsdrucksache 349/08 – r g ( B d n b V v D t b G S n z m S z (C (D (Beschluss)). Die Gegenäußerung der Bundesregie- rung und die Ablehnung der vom Bundesrat unter- stützten Ergänzung in § 99 Absatz 1 Satz 2 und 3 GWB (Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a) durch den Deutschen Bundestag geben zu der Sorge Anlass, dass auf europäischer Ebene nicht mit dem erforder- lichen Nachdruck auf die Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit hingewirkt wird. Es ist in diesem Zusammenhang erneut daran zu er- innern, dass die Innenminister und -senatoren der Länder wiederholt auf die Notwendigkeit hingewie- sen haben, dass bei der Novellierung des GWB eine klarstellende Regelung zu treffen ist, wonach die Übertragung von Aufgaben zwischen kommunalen Körperschaften unter das innerstaatliche Organisa- tionsrecht fällt und kein Beschaffungsvorgang ist. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haus- haltsrechnung und Vermögensrechnung des Bun- des für das Haushaltsjahr 2007 (Jahresrechnung 2007) Ferner hat der Bundesrat beschlossen, der Bundes- egierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermö- ensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2007 Jahresrechnung 2007) aufgrund der Bemerkungen des undesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 es Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsord- ung zu erteilen. Der Abgeordnete Ingbert Liebing hat darum gebeten, ei dem Entwurf eines … Gesetzes zur Klarstellung der erbindlichkeit von Patientenverfügungen (Patienten- erfügungsverbindlichkeitsgesetz – PVVG) auf rucksache 16/11493 nachträglich in die Liste der An- ragsteller aufgenommen zu werden. Die Abgeordnete Dr. Eva Högl hat darum gebeten, ei dem Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des esetzes zur Vermeidung und Bewältigung von chwangerschaftskonflikten auf Drucksache 16/11347 achträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen u werden. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 atz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung u den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapi- tel 12 25 Titel 893 01 – Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz – – Drucksachen 16/11596, 16/11718 Nr. 1.9 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2009 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapi- tel 08 04 Titel 688 04 – Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich der Zinsen gemäß Artikel 11 der Ratsverordnung 1150/ 2000, bis zur Höhe von 5,369 Mio. Euro – – Drucksachen 16/11634, 16/11718 Nr. 1.10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22653 (A) ) (B) ) Ausschuss für Arbeit und Soziales – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Aktionsplan für Deutschland zur Bekämp- fung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2003 bis 2005 – Aktualisierung 2004 Strategien zur Stärkung der sozialen Integration – Drucksachen 15/3270, 16/820 Nr. 35 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Lebenslagen in Deutschland – Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht – Drucksachen 15/5015, 16/820 Nr. 37 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2003 bis 2005 Implementierungsbericht 2005 – Drucksache 15/5569 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sozialbericht 2005 – Drucksache 15/5955 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Lebenslagen in Deutschland – Dritter Armuts- und Reichtumsbericht – Drucksache 16/9915 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Strategiebericht – Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 bis 2010 – Drucksache 16/10138 – Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Auswirkungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung – Drucksachen 16/10770, 16/11125 Nr. 1.2 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik – Drucksache 16/9234 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/11819 Nr. A.2 Ratsdokument 17487/08 Sportausschuss Drucksache 16/7905 Nr. A.2 EuB-EP 1612; P6_TA-PROV(2007)0503 Haushaltsausschuss Drucksache 16/10958 Nr. A.12 Ratsdokument 14324/08 Drucksache 16/11132 Nr. A.7 Ratsdokument 14892/08 Drucksache 16/11311 Nr. A.2 Ratsdokument 15105/08 A v z A – – – – – – – – – (C (D Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/11132 Nr. A.14 EuB-EP 1803; P6_TA-PROV(2008)0467 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/5681 Nr. 1.37 Ratsdokument 9717/07 Drucksache 16/10958 Nr. A.34 Ratsdokument 13977/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.35 Ratsdokument 13978/08 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/11517 Nr. A.31 Ratsdokument 15932/08 nlage 4 Amtliche Mitteilungen 187. Sitzung, Donnerstag, 13. November 2008 Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. No- ember 2008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 bs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäi- schen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei (Agrar- und Fischereifonds-Informationen- Gesetz – AFIG) Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen (Katzen- und Hundefell-Ein- fuhr-Verbotsgesetz – KHfEVerbG) Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kinder- tagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisations- strukturen in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV-OrgWG) Gesetz zu dem Vertrag vom 3. März 2008 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körper- schaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentli- chen Rechts – Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Inter- nationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 22654 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 (A) ) (B) ) – Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Voll- streckung von Entscheidungen in Zivil- und Han- delssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs – Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Luftver- kehrsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbil- dungsgesetzes – Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziie- rungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einer- seits und der Republik Albanien andererseits – Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verord- nung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologi- schen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Ver- ordnung (EWG) Nr. 2092/91 Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Falle eines festgestellten Bedarfs auf EU-Ebene darauf hinzu- wirken, dass die Möglichkeit geschaffen wird, den Wa- renfluss importierter konformer Öko-Produkte den zu- ständigen Behörden oder Kontrollstellen transparent zu machen, um risikoorientierte Überprüfungen zu ermögli- chen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Haushaltskonsolidierung konsequent anpacken – Haushaltsgesetzgebung reformieren auf Drucksache 16/2998 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 – Drucksachen 16/9728, 16/10285 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Ver- sammlung der Westeuropäischen Union/Interparlamentari- sche Europäische Versammlung für Sicherheit und Vertei- digung (WEU V/IEVSV) Tagung der Versammlung vom 3. bis 5. Dezember 2007 in Paris – Drucksachen 16/9729, 16/10285 Nr. 4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007 – Drucksachen 16/9736, 16/10285 Nr. 5 – A m d n (C (D – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 – Drucksachen 16/10000, 16/10285 Nr. 10 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 117. Interparlamentarische Versammlung vom 8. bis 10. Oktober 2007 in Genf, Schweiz – Drucksachen 16/10083, 16/10285 Nr. 19 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 02 Titel 684 51 – Zuschüsse zu Investitionen im Rahmen des Programms zur Förderung der Anschaffung besonders emissions- armer LKW der KfW-Förderbank – – Drucksachen 16/9952, 16/10285 Nr. 8 – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Prüfung, wie das bestehende Landwirtschaftsgesetz zu einem Landwirt- schaftsgesetzbuch weiterentwickelt werden kann – Drucksachen 16/9161, 16/9391 Nr. 1.3 – nlage 5 Amtliche Mitteilungen 191. Sitzung, Freitag, 28. November 2008 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erklärung über die Anerkennung der obligatorischen Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs nach Artikel 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs – Drucksachen 16/9218, 16/9517 Nr. 1.2 – Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung – Drucksache 15/5821 – Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die praktischen Er- fahrungen mit Veröffentlichungen von Emittenten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22655 (A) (C) (B) (D) gemäß Wertpapierhandelsgesetz und Hinweisbekannt- machungen in Zeitungen gemäß Wertpapierprospekt- gesetz – Drucksachen 16/9568, 16/9837 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Drucksache 16/8740 – Bericht über die aktualisierten Stabilitäts- und Konver- genzprogramme 2007/2008 der EU-Mitgliedstaaten Ergänzende Stabilitäts- und Konvergenzprogramme – Drucksachen 16/10035, 16/10285 Nr. 12 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Industrielle stoffliche Nutzung nachwachsender Roh- stoffe Sachstandsbericht zum Monitoring „Nachwachsende Rohstoffe“ – Drucksache 16/7247 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008 – Drucksache 16/10250 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) TA-Vorstudie: Perspektiven eines CO2- und emissions- armen Verkehrs – Kraftstoffe und An- triebe im Überblick – Drucksache 16/5325 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Potenziale und Anwendungsperspektiven der Bionik (Vorstudie) – Drucksache 16/3774 – – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) TA-Projekt: Hirnforschung – Drucksache 16/7821 – 209. Sitzung Berlin, Freitag, den 6. März 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Reinhard Grindel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ja. Herzlich gerne, Frau Laurischk.



Rede von Sibylle Laurischk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Herr Kollege Grindel, Sie haben ausgeführt, dass die

DP den Erwerb der deutschen Sprache im Rahmen des
hegattennachzugs für richtig hält. Sind Sie bereit, zur
enntnis zu nehmen, dass wir die unterschiedliche Ge-
ichtung je nach Nationalität der Ehegatten kritisieren?
ir kritisieren auch, dass es Nationalitäten gibt, bei de-

en keine Deutschkenntnisse verlangt werden.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhard Grindel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich bin dankbar für diese Frage, weil sie mir Gelegen-

    eit gibt, zwei Punkte aufzuzeigen. Erstens war dies
    das bekenne ich freimütig – ein Zugeständnis an unse-

    en Koalitionspartner, der mit Hinweis auf die Zuwande-
    ung hochqualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland
    arauf hingewiesen hat, dass es nicht angeht, dass einem
    ochqualifizierten Wissenschaftler beispielsweise aus
    en USA oder aus Japan zur Auflage gemacht wird, dass
    eine Frau, die vielleicht englisch, französisch und spa-
    isch spricht, zusätzlich einfache Deutschkenntnisse
    achweisen muss, insbesondere dann, wenn er sich nur
    ür drei Jahre in Deutschland aufhalten sollte. Das haben
    ir akzeptiert, weil wir, wie gesagt, den Spracherwerb

    ntegrationspolitisch und zur Verhinderung von Zwangs-
    hen einsetzen wollen. Statt eine zusätzliche Hürde im
    eltweiten Kampf um die klugen Köpfe zu errichten,
    ollen wir den Arbeitsmarkt für solche hochqualifizier-

    en Kräfte öffnen.

    Ich sage Ihnen aber ausdrücklich zu – wenn wir nach
    er Bundestagswahl gemeinsam die Gelegenheit dazu
    aben, dann sollten wir das im Aufenthaltsgesetz regeln –,
    ass wir dann, wenn ein besonderer Integrationsbedarf
    egründet ist, auch von den Nationalitäten, die zurzeit
    m Aufenthaltsgesetz pauschal von der Regelung ausge-
    ommen werden, den Nachweis einfacher Deutsch-
    enntnisse verlangen sollten. Darin stimme ich Ihnen
    usdrücklich zu, weil ich einsehe, dass die bestehende
    egelung gerade in der türkischen Community durchaus
    ls eine gewisse Diskriminierung gesehen wird, weil die
    ürkei in dieser Hinsicht als Hauptherkunftsland gilt.

    Es geht uns nicht darum, einzelne Nationalitäten zu
    iskriminieren.


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sondern alle zu diskriminieren! Alle gleich schlecht zu behandeln!)


    s geht uns vielmehr um eine vorbereitende Integration,
    ndem einfache Deutschkenntnisse verlangt werden.






    (A) )



    (B) )


    Reinhard Grindel
    Frau Dağdelen hat eben in einem Zwischenruf ge-
    fragt, in welcher Parallelwelt ich lebe. Gerade die Situa-
    tion, dass junge Menschen, die 18 bis 20 Jahre in
    Deutschland leben, ihre Ehegatten im Heimatland su-
    chen oder in Einzelfällen suchen müssen,


    (Hüseyin-Kenan Aydin [DIE LINKE]: Ist das verwerflich?)


    ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, Herr Kollege,
    ein Hinweis darauf, dass sie offenbar in der von Ihnen
    angesprochenen Parallelwelt leben. Wir wissen, dass in
    diesen Familien oftmals nicht deutsch gesprochen wird
    und keine Deutschkenntnisse vorhanden sind.


    (Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Wollen Sie denen noch vorschreiben, wen sie zu heiraten haben?)


    Unser Ansatz ist, zum Beispiel durch den verlangten
    Nachweis einfacher Deutschkenntnisse denjenigen, die
    hierherkommen, die Botschaft zu vermitteln: „Ohne
    Deutsch geht es nicht“, damit sie ihren Kindern eine gute
    Perspektive geben können. Wir wollen frühzeitig den
    Effekt erzielen, dass sie einsehen, dass man in diesem
    Land nur dann eine gute Perspektive hat, wenn man
    Deutschkenntnisse nachweist. Das steckt hinter unserer
    Initiative im Aufenthaltsrecht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Herr Kollege Leibrecht, ich will Ihnen eines zugeste-
    hen – damit haben Sie völlig recht –: Auch ich bin über
    die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes durch das
    Auswärtige Amt verwundert. Herr Staatsminister Gloser,
    ich bin über den entsprechenden Runderlass nicht glück-
    lich. Es ist ganz klar: Ob diejenigen, die ein Visum zum
    Zwecke des Familiennachzugs bekommen wollen, einfa-
    che Deutschkenntnisse nachgewiesen haben, hat nur
    einer zu beurteilen, nämlich der Mitarbeiter in der Visa-
    stelle. Wie das nachgewiesen wird, ob durch ein Zerti-
    fikat des Goethe-Instituts oder durch andere Sprachschu-
    len, ist völlig egal. Die entsprechenden Zertifikate
    können nur ein Instrument sein, um diese Kenntnisse
    nachzuweisen. Am Ende muss aber derjenige das beur-
    teilen, der in der Visastelle über das Visum entscheidet.

    Ich halte es übrigens mit Blick auf die auswärtige
    Kulturpolitik für nicht wünschenswert – ich nehme an,
    Kollege Leibrecht, dass Sie das genauso sehen –, dass
    das Auswärtige Amt die Goethe-Institute in die Rolle
    bringt, eine Art verlängerter Arm der Ordnungsbehörden
    in Deutschland zu sein. Es ist nicht gut für die Goethe-
    Institute, wenn in den entsprechenden Ländern der Ein-
    druck entsteht, dass diese Institute über das Erlangen der
    entsprechenden Zertifikate darüber entscheiden, ob man
    nach Deutschland reisen darf oder nicht. Das ist nicht die
    Aufgabe der Goethe-Institute.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Die Goethe-Institute müssen vielmehr als Dienstleister
    in diesen Ländern auftreten, die unseren ausländischen
    Mitbürgern, die zu uns kommen wollen, Hilfestellung
    geben, genauso wie die anderen Sprachschulen. Aber
    letztendlich trifft das Auswärtige Amt durch die Visa-

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    (C (D tellen die Entscheidung, wer die gesetzlichen Vorschrifen einhält und wer nicht. Herr Gloser, wir haben eine ganze Reihe von Ausandsvertretungen – insofern kann das keine Frage der usbildung und Qualifikation der Mitarbeiter in den Vi astellen sein –, in deren Nähe keine Sprachkurse angeoten werden. Aber auch dort muss der einzelne Mitareiter in der Visastelle eine Entscheidung treffen, ob die esetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Das ist ufgabe des Auswärtigen Amtes und seiner Mitarbeiter n den Visastellen, und zwar nicht nur in bestimmten ändern Schwarzafrikas oder in entlegenen Regionen siens, wo es nur wenige Fälle gibt, sondern auch in der ürkei und in anderen Ländern, in denen die Zahl der älle relevant ist. Herr Kollege Leibrecht, Sie haben völlig recht: Es uss deutlich werden, dass die Antragsteller alle Ange ote nutzen können, egal ob es sich um die Angebote der eutschen Welle – bis hin zu Hörkassetten – oder um die ngebote eines weitverzweigten Netzes von Sprach chulen handelt. Es gibt mittlerweile gerade in der Türei eine Vielzahl von Sprachschulen, die von Rückkehern – auch in entlegenen Regionen – betrieben werden. iese sehen darin auch eine wirtschaftliche Perspektive. ie setzen ihre Erfahrungen aus ihrem Aufenthalt in eutschland um und bieten Kurse an, in denen die An ragsteller die notwendigen Qualifikationen erwerben önnen. Dies ist nicht unbillig; denn wir wissen – um eim Hauptherkunftsland, der Türkei, zu bleiben –, dass ort so verzweigte Familiennetzwerke bestehen, dass es urchaus üblich ist, in größere Städte zu gehen und dort ei Familienangehörigen zu leben, um zeitweise berufsätig zu sein. Das kann man auch nutzen, um einen Kurs er Goethe-Institute oder anderer Sprachschulen zu beuchen. Einen Punkt will ich ansprechen, der mir in Ihrem ntrag problematisch erscheint. Das ist die allgemeine ärtefallregelung. Herr Leibrecht, wir haben darüber bei en Beratungen über das Aufenthaltsgesetz intensiv geprochen. Das gesamte Aufenthaltsrecht ist leider durch ie Problematik geprägt, dass überall dort, wo man für estimmte, schwierige Fälle die Tür einen Spalt aufacht, viele kommen, die man nicht im Land haben will. eswegen haben wir von einer allgemeinen Härtefall egelung abgesehen. Wir haben uns auf die Fälle konentriert, in denen aus humanitären Gründen keine eutschkenntnisse verlangt werden können. Das sind or allen Dingen ältere Menschen und Behinderte. Anonsten haben wir in der Tat eine Wertentscheidung geroffen. Der integrationspolitische Ansatz „Ohne eutsch geht es nicht“ ist uns so wichtig, dass es uns echt und billig erscheint, von jedem, der zu uns komen will, einen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse u verlangen. Deswegen haben wir von einer allgemeien Härtefallregelung abgesehen. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: A 1!)


    A1, genau, Herr Wieland. Das ist ein so niedriges Ni-
    eau,






    (A) )



    (B) )


    Reinhard Grindel

    (Monika Griefahn [SPD]: 600 Wörter!)


    dass dieses durchaus mit den Instrumenten, die in den
    Herkunftsländern vorhanden sind, auch erreicht werden
    kann.

    Und das Argument: „Wir haben auch hier in Deutsch-
    land das Angebot an Integrationskursen“, verfängt des-
    halb nicht, weil wir wissen, dass die Familien, die es
    besonders nötig haben, die bisher einen Bogen um Inte-
    grationsangebote gemacht haben, in denen eben nicht
    Deutsch gesprochen wird, gerade diejenigen sind, von
    denen diese Angebote der Integrationskurse nicht ange-
    nommen werden.

    Das heißt, diejenigen, die es eigentlich am nötigsten
    haben, sehen wir in den Kursen nicht. Deswegen kommt
    es auf die vorbeugende Integration in den Herkunftslän-
    dern an, und das kann nicht dadurch ersetzt werden, dass
    man sagt: Na ja, sie müssen ja hier in die Integrations-
    kurse gehen. – Sie wissen es ganz genau: Das Aufent-
    haltsrecht gibt es nicht her, jemanden abzuschieben, nur
    weil er die Integrationskurse nicht besucht. Insofern
    wäre es ein ganz stumpfes Schwert, hier Verpflichtungen
    einzuführen. Es wird auch nicht in die Praxis umgesetzt.

    Von daher kann ich an dieser Stelle nur sagen, dass
    Ihre Anregungen völlig zu Recht bestehen. Wir brauchen
    eine bessere Lösung, was den Nachweis der Deutsch-
    kenntnisse angeht. Vom Grundsatz her ist es gerechtfer-
    tigt, diesen Nachweis zu fordern. Ich habe deutlich ge-
    sagt: Das Einzige, was wir an Ihrem Antrag kritisieren,
    ist die allgemeine Härtefallregelung, die nicht sinnvoll
    ist.

    Ich lade Sie jedoch ein – und ich würde mich herzlich
    freuen, wenn sich das Auswärtige Amt mit einbringt –:
    Lassen Sie uns hier zu praktikableren Lösungen kom-
    men. Herr Gloser, der Staatssekretär im Innenministe-
    rium sitzt neben Ihnen. Daher sage ich: Eine ähnliche Si-
    tuation hatten wir schon einmal. Damals ging es darum,
    dass Aussiedler ihre Deutschkenntnisse nachweisen
    mussten. Damals entsandten wir Mitarbeiter des Bun-
    desamtes für Migration und Flüchtlinge in die Visastel-
    len, damit diese die Botschaftsmitarbeiter bei der Fest-
    stellung der Sprachkenntnisse unterstützten. Vielleicht
    können wir das auch in diesem Bereich machen. Dann
    könnten Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und
    Flüchtlinge gerade in den großen Konsulaten und Bot-
    schaften in der Türkei und in den anderen Haupther-
    kunftsländern unterstützend tätig werden.

    Herzlichen Dank fürs Zuhören.


    (Beifall bei der CDU/CSU)