Anlage 2
        verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22643
        (A) )
        (B) )
        nach wie vor vor großen Herausforderungen – das giltDIE GRÜNEN
        (Tagesordnungspunkt 24)
        Clemens Binninger (CDU/CSU): Afghanistan steht
        Dr. Lotter, Erwin FDP 06.03.2009
        Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ 06.03.2009
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        *
        A
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.03.2009
        Bär, Dorothee CDU/CSU 06.03.2009
        Beck (Bremen),
        Marieluise
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.03.2009
        Benneter, Klaus Uwe SPD 06.03.2009
        Blumentritt, Volker SPD 06.03.2009
        Brandner, Klaus SPD 06.03.2009
        Burchardt, Ulla SPD 06.03.2009
        Fischbach, Ingrid CDU/CSU 06.03.2009
        Fischer (Karlsruhe-
        Land), Axel E.
        CDU/CSU 06.03.2009*
        Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 06.03.2009
        Gabriel, Sigmar SPD 06.03.2009
        Glos, Michael CDU/CSU 06.03.2009
        Groneberg, Gabriele SPD 06.03.2009
        Günther (Plauen),
        Joachim
        FDP 06.03.2009
        Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.03.2009
        Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 06.03.2009
        Hirte, Christian CDU/CSU 06.03.2009
        Jung (Konstanz),
        Andreas
        CDU/CSU 06.03.2009
        Kampeter, Steffen CDU/CSU 06.03.2009
        Korte, Jan DIE LINKE 06.03.2009
        Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 06.03.2009
        Lips, Patricia CDU/CSU 06.03.2009
        Lopez, Helga SPD 06.03.2009
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der Westeuropäischen Union
        nlage 2
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung zu den
        Anträgen:
        – Ausbildung der Polizeikräfte in Afghanis-
        tan forcieren
        – Änderung des Bundespolizeigesetzes für
        Auslandseinsätze der Bundespolizei
        – Ohne Polizei und Justiz keine Sicherheit –
        Polizei- und Justizaufbau in Afghanistan
        drastisch beschleunigen
        erz, Friedrich CDU/CSU 06.03.2009
        öller, Kornelia DIE LINKE 06.03.2009
        r. Müller, Gerd CDU/CSU 06.03.2009
        aula, Heinz SPD 06.03.2009
        charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        06.03.2009
        r. Schavan, Annette CDU/CSU 06.03.2009
        r. Scheer, Hermann SPD 06.03.2009
        chily, Otto SPD 06.03.2009
        chmidbauer, Bernd CDU/CSU 06.03.2009
        r. Schwanholz, Martin SPD 06.03.2009
        eib, Marion CDU/CSU 06.03.2009
        ilberhorn, Thomas CDU/CSU 06.03.2009
        aitz, Christoph FDP 06.03.2009
        icklein, Andrea SPD 06.03.2009
        immermann, Sabine DIE LINKE 06.03.2009
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        22644 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
        (A) )
        (B) )
        insbesondere für die Sicherheitslage. Der Aufbau demo-
        kratischer Institutionen, aber auch der wirtschaftliche
        Aufbau Afghanistans und die Unterstützung einer plura-
        listischen Gesellschaft setzen funktionierende staatliche
        Strukturen voraus. Diese Strukturen müssen in Afgha-
        nistan weiter aufgebaut und gefördert werden. Dazu
        wird noch längere Zeit Hilfe und Unterstützung notwen-
        dig sein.
        Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt Afgha-
        nistan auf verschiedenen Ebenen. Wichtige Erfolge
        konnten in der politischen und entwicklungspolitischen
        Zusammenarbeit erreicht werden. Bei der Einbindung in
        internationale Organisationen und Verhandlungen, beim
        Aufbau der Versorgungsinfrastruktur, der Verkehrswege,
        aber auch beim Aufbau des Bildungssystems und der öf-
        fentlichen Verwaltung wie bei der Etablierung von Frei-
        heitsrechten waren in den letzten Jahren merkliche Fort-
        schritte zu verzeichnen.
        Eine ganz wesentliche Rolle spielt dabei die öffentli-
        che Sicherheit, denn ohne Sicherheit ist jede politische,
        wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilisierung und
        Entwicklung letztlich zum Scheitern verurteilt. Entwick-
        lung und Sicherheit bedingen sich gegenseitig. Mit dem
        Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Norden des Landes
        leisten wir zusammen mit unseren Partnern einen wichti-
        gen Beitrag zu Stabilität und Entwicklung in Afghanis-
        tan.
        Bei der bilateralen Zusammenarbeit und im Rahmen
        der EUPOL-Mission sind deutsche Polizeikräfte beim
        Polizeiaufbau in Afghanistan – über den wir heute disku-
        tieren – im Einsatz und tragen mit ihrer Arbeit zu Sicher-
        heit, Ordnung und stabilen Verhältnissen bei. Ich möchte
        an dieser Stelle allen Beteiligten und besonders den Poli-
        zeibeamtinnen und -beamten, die vor Ort und auch hier
        in Deutschland zum Gelingen des Polizeiaufbaus in
        Afghanistan beitragen, ganz herzlich danken. Wir schät-
        zen diese Arbeit, die oft unter schwierigen und gefährli-
        chen Umständen geleistet wird!
        Wie angespannt die Sicherheitssituation in Afghanis-
        tan ist, hat sich 2008 abermals gezeigt. Genannt seien
        hier nur die Anschläge auf deutsche ISAF-Patrouillen,
        der Anschlag auf die Parade zum Nationalfeiertag in
        Kabul oder das afghanische Informationsministerium.
        Deshalb haben unsere Soldaten und Polizisten, die in
        Afghanistan wichtige Arbeit leisten, unsere volle Anerken-
        nung und unseren ganzen Respekt. Sie leisten mit ihrem
        Einsatz eine Arbeit, die auch für uns hier in Deutschland
        von großer Bedeutung ist. In Zeiten internationaler terro-
        ristischer Bedrohung müssen wir größtes Interesse an
        mehr Sicherheit und Stabilität in Afghanistan haben.
        Entgegen vielen Aussagen, wie sie auch in den vorlie-
        genden Anträgen wieder einmal zum Ausdruck kom-
        men, ist der Einsatz deutscher Polizisten und auch der
        Bundeswehr im Bereich des Polizeiaufbaus in Afghanis-
        tan bei allen Fragezeichen und Problemen recht erfolg-
        reich. Allein im Jahr 2008 wurden von deutschen Trai-
        nern und Beratern über 3 000 afghanische Polizisten
        qualifiziert. Zuvor wurden zwischen 2002 und 2007 be-
        reits 22 000 Polizisten vor Ort ausgebildet. Darüber hinaus
        hat die Bundeswehr seit April 2007 über 4 400 afghani-
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        che Polizisten in polizeilichen Basisaufgaben geschult.
        ie Polizeitrainingszentren in Mazar-e-Sharif und
        eyzabad sind eine sichtbare und effiziente Möglichkeit,
        nser gemeinsames Engagement beim Polizeiaufbau
        eiter umzusetzen. Ziel unserer Bemühungen muss es
        ein, die afghanische Polizei mittelfristig in die Lage zu
        ersetzen, eigenverantwortlich die Aus- und Fortbildung
        hrer Polizisten zu übernehmen. Deutschland leistet hier
        aterielle und personelle Hilfe und wird dies auch in
        ukunft tun. Wir bringen im Jahr 2009 35,7 Millionen
        uro für den Polizeiaufbau in Afghanistan ein. Noch
        ichtiger sind das Know-how und die Erfahrung unserer
        olizisten.
        Auch wenn sich die Sicherheitslage im Jahr 2008
        insbesondere in den Regionen Kunduz und Kabul –
        erschlechtert hat, werden wir den Polizeiaufbau in
        fghanistan weiter vorantreiben. Der deutsche Beitrag
        st unverzichtbar und ohne Alternative – das sagen uns
        uch unsere afghanischen Partner. Seit 2002 unterstützt
        eutschland auf Bitten der UN und der afghanischen
        egierung den Aufbau einer professionellen Polizei in
        fghanistan in bilateraler Kooperation. Schwerpunkt
        es deutschen Engagements war von Beginn an der Wie-
        eraufbau der Polizeiakademie in Kabul, die schon 2004
        ieder in afghanische Verantwortung übergeben wurde.
        erzeit befinden sich über 2000 afghanische Polizisten
        ier in Studium und Ausbildung. Das deutsche Engage-
        ent im Rahmen des Polizeiaufbaus wird auch in die-
        em Jahr weiter ausgebaut werden. Das bilaterale Poli-
        eiberaterteam wird bis zum Ende des Quartals auf
        0 Polizisten verdoppelt. Zusätzlich sollen ständig rund
        0 Trainingsexperten für bilaterale Projekte vor Ort sein.
        009 werden auch mit Unterstützung dieser Experten
        nter anderem zwei neue Polizeitrainingszentren in Kun-
        uz und in Kabul aufgebaut, in denen zukünftig je
        00 Auszubildende geschult werden. Das bereits beste-
        ende Trainingszentrum in Feyzabad wird darüber
        inaus in diesen Wochen erweitert. Die Ausbildungsein-
        ichtungen für die Grenzpolizei in Kabul und die Außen-
        telle der Polizeiakademie in Mazar-e-Sharif werden im
        erbst dieses Jahres fertiggestellt und werden dann
        apazitäten von je 500 Polizeischülern haben. Darüber
        inaus beteiligen sich deutsche Polizisten gemeinsam
        it den Feldjägern seit Januar am amerikanischen Aus-
        ildungsprogramm „Focused District Development“,
        as die Polizeireform auf die untere Verwaltungsebene
        bertragen soll. Auch die EUPOL-Mission in Afghanis-
        an wird seit Juni 2007 ausgebaut. Auf deutsche Initia-
        ive wurde die Missionsstärke auf 400 Mitarbeiter er-
        öht. Deutschland wird sich an der EUPOL-Mission in
        fghanistan mit bis zu 120 Beamten aus Bund und Län-
        ern beteiligen.
        Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt anspre-
        hen, der auch die Bezahlung von Polizisten im Aus-
        andseinsatz betrifft. Mit dem im letzten Jahr beschlosse-
        en Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist der Bund in der
        age, seinen Polizistinnen und Polizisten täglich circa
        0 Euro mehr als bisher, also jetzt insgesamt 147 Euro
        m Tag steuerfrei auszubezahlen. Das ist ein positives
        ignal und wird dazu beitragen, dass der Auslandsein-
        atz in Afghanistan an Attraktivität gewinnen wird.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22645
        (A) )
        (B) )
        Das alles zeigt: Dem Polizeiaufbau in Afghanistan
        wird von der Bundesregierung und der Unionsfraktion
        ein hoher Stellenwert eingeräumt. Deutschland ist ge-
        meinsam mit seinen Partnern auf einem guten und richti-
        gen Weg, den Aufbau von Polizei und Justiz in
        Afghanistan zu unterstützen, und wird diese erfolgreiche
        Arbeit, die unter schwierigen Bedingungen erfolgt, wei-
        ter fortsetzen.
        Wolfgang Gunkel (SPD): Die heutige Debatte über
        den Polizeiaufbau in Afghanistan ist wichtig und not-
        wendig. Nichtsdestotrotz sind die hier eingebrachten
        Anträge teils aus dem Jahr 2006, und die angebrachte
        Kritik fällt weit hinter den aktuellen Sachstand zurück.
        Kaum ein Thema wird so intensiv von der Koalition
        und der Regierung diskutiert und vorangetrieben.
        Deutschland ist neben den USA das größte Geberland
        für einen funktionierenden Polizeiapparat in der Region.
        Neben dem bilateralen Engagement in der Polizeiausbil-
        dung hat Deutschland den Beschluss zur Gründung von
        EUPOL Afghanistan maßgeblich vorangetrieben und ist
        auch in dieser von 21 Staaten getragenen Struktur größ-
        ter Geber. Allein 2008 hat Deutschland rund 36 Millio-
        nen Euro in bilaterale Projekte zum Polizeiaufbau inves-
        tiert.
        Mit dem Start der EUPOL-Mission Anfang 2007 ent-
        wickelt sich der Polizeiaufbau in Afghanistan konti-
        nuierlich. Nicht nur die Zahl ausgebildeter Polizisten
        steigt, sondern es wird vor allem auf eine enge Verzah-
        nung der Polizeiausbildung mit anderen im Aufbau be-
        findlichen Strukturen geachtet. Der Focus auf die Aus-
        bildung von Polizeikräften wurde erweitert, Kern der
        EUPOL-Mission ist jetzt die Koordination mit der af-
        ghanischen Regierung und der internationalen Gemein-
        schaft. Unter dem Dach von EUPOL werden nun alle
        bilateralen Projekte verwaltet, selbst die Abstimmung
        mit der US-geführten CSTC-Alpha-Mission verbessert
        sich kontinuierlich.
        Die seit Beginn des Engagements kritisierte Unein-
        heitlichkeit und mangelnde Koordination zwischen den
        Geberländern wurde maßgeblich durch das von der EU-
        POL betreute Polizeikoordinierungsgremium IPCB ver-
        bessert. Dieses Gremium tagt monatlich und bündelt alle
        bilateralen Missionen wie auch die originären EUPOL-
        Maßnahmen. Zudem werden in diesem Gremium auch
        wegweisende Reformen diskutiert und beschlossen.
        Dazu gehört die Reform des Innenministeriums wie auch
        die zukünftige Aufstellung von Polizeistrukturen.
        Wesentlich für die rechtsstaatliche Verankerung der
        afghanischen Polizei ist die Verzahnung mit anderen
        staatlichen Strukturen. Dazu hat unter der Ägide des
        deutschen Leiters der EUPOL-Mission Jürgen Scholz
        ein steter Austausch mit dem Innen-, dem Außen-, dem
        Justiz- und dem Verteidigungsministerium begonnen.
        Als Ziele der EUPOL-Mission gelten dabei neben dem
        originären Aufbau der Polizei die institutionelle Ent-
        wicklung des afghanischen Innenministeriums, die Ver-
        besserung der Zusammenarbeit mit der Generalstaats-
        anwaltschaft und der Aufbau einer effektiven
        Grenzpolizei. Gerade die letztgenannte Grenzpolizei hat
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        n Afghanistan mit seinen vielen und grünen Grenzen
        ine strategisch wichtige Rolle. Sie ist primär von An-
        chlägen und Übergriffen bedroht und benötigt neben
        ersonal auch die Mittel, um sich effektiv wehren zu
        önnen. Dabei ist entscheidend, dass die Grenzpolizei
        icht die militärische Überwachung der Grenzen zum
        eispiel nach Pakistan übernehmen kann und soll, son-
        ern sich voll auf ihre zivile Funktion konzentrieren
        ird.
        Bisher war EUPOL hauptsächlich im Norden des
        andes aktiv. Seit Mitte letzten Jahres wird das
        ufgabengebiet ausgedehnt. Heute ist EUPOL in Herat,
        azar-e-Sharif, Ghor, Helmland, Kunduz, Bamiyan und
        aklan aktiv. Diese Entwicklung wird weitergehen.
        Mit der Ausdehnung der EUPOL-Mission wächst
        uch die Notwendigkeit, mehr internationale Ausbilder
        ach Afghanistan zu entsenden. Im Rahmen von
        UPOL ist die Zahl der Ausbilder bereits stark gestie-
        en. Die anfangs vorgesehenen 231 Polizisten aus den
        UPOL-Ländern sollen inzwischen sogar an Zahl ver-
        oppelt werden. Aus Deutschland allein sind momentan
        7 Polizisten für die EUPOL-Mission in Afghanistan.
        2 Polizisten wurden von den Bundesländern freige-
        tellt, 15 weitere gehören der Bundespolizei an. Im Rah-
        en der bilateralen Hilfen stellt Deutschland zurzeit
        1 Polizisten für Afghanistan frei, davon 24 aus den
        änderpolizeien und 17 aus der Bundespolizei.
        Deutschland beteiligt sich nicht nur überproportional
        n der Ausbildung der afghanischen Polizei, es kümmert
        ich auch um die Ausstattung. Neben der Ausrüstung ist
        ie Bezahlung der Polizisten weiterhin ein großen Pro-
        lem. Warlords und Taliban zahlen zum Teil das Vierfa-
        he, sodass die Fluktuation innerhalb der Polizei
        eträchtlich ist. Die internationale Gemeinschaft hat des-
        alb den sogenannten „Law and Order Trust Fund
        fghanistan“ (LOTFA) eingerichtet, aus dem die Gehäl-
        er bezahlt werden. Deutschland hat im Oktober 2008
        0 Millionen Euro zu dem Fonds beigetragen. Damit
        eistet die Bundesregierung ihren bislang zahlenmäßig
        rößten Beitrag für die Sicherstellung der afghanischen
        olizeigehälter. Im Dezember 2008 wurden noch einmal
        rei Millionen Euro für die Gehälter bereitgestellt.
        Bei allen Forderungen nach einem verstärkten finan-
        iellen Engagement für den Polizeiaufbau in Afghanis-
        an ist aber zu beachten – das hat gerade auch die öffent-
        iche Anhörung im Bundestag im letzten Dezember
        ezeigt –: Die Sicherheitslage ist in allen Teilen Afgha-
        istans äußerst instabil, die infrastrukturellen und sicher-
        eitsrelevanten Voraussetzungen sind, anders als vor
        ahren gedacht, nicht besser, sondern eher schlechter ge-
        orden. Die Teilung des Landes in Gebiete wie Kabul,
        n denen eine rudimentäre Staatlichkeit angenommen
        erden kann, und Teile, in denen der Staat nicht einmal
        ermittelt zur Geltung kommt, sorgt dafür, dass die Poli-
        ei vielfach wesensfremde Aufgaben zu erfüllen hat.
        as bedeutet, dass es neben der notwendigen rechts-
        taatlichen Ausbildung, einer angemessen Entlohnung
        nd der materiellen Ausrüstung eine Debatte gibt, wel-
        he Aufgaben eine rechtsstaatliche Polizei in unseren
        ugen zu leisten hat und welche nach unserm Verständ-
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        nis auszuschließen sind. In der Vergangenheit ist die
        afghanische Polizei allzu oft als Kanonenfutter in die
        Aufstandbekämpfung geschickt worden – mit der Folge,
        dass die Opferzahlen bei der afghanischen Polizei die
        der afghanischen Nationalarmee proportional bei weitem
        übersteigen. Unser Engagement bei der Ausbildung und
        Ausstattung der Polizei kann aber das Versagen in an-
        dern Teilbereichen des Wiederaufbaus Afghanistans
        nicht ausgleichen. Wie sollen wir eine effiziente Straf-
        verfolgung garantieren, wenn es hinterher keine Staats-
        anwaltschaften oder Richter gibt, die diese Fälle bearbei-
        ten? Wie sollen wir die rechtsstaatliche Trennung
        zwischen Polizei und Militär auch garantieren, wenn
        sich die afghanische Nationalarmee nicht aus den Kaser-
        nen traut, während die von uns ausgebildeten Polizisten
        in die Schlacht geschickt werden?
        Wir alle wünschen uns eine effiziente und schnelle
        Stabilisierung Afghanistans. Es ist völlig unstrittig, dass
        dazu wesentlich ein funktionierender Polizeiapparat und
        eine effiziente Justiz gehören. Aber den Aufbau funktio-
        nierender Strukturen kann man nicht im luftleeren Raum
        vorantreiben. Nicht nur die Anzahl der geschulten Poli-
        zisten ist das Erfolgskriterium, sondern die Implementie-
        rung von Rechtsstaatlichkeit. Mit dem von Deutschland
        finanzierten Bau der Außenstelle der Polizeiakademie in
        Mazar-e-Sharif wird der Versuch unternommen, nicht
        nur in den Ballungszentren präsent zu sein, sondern gut
        ausgebildete Polizei auch in der Fläche zur Verfügung zu
        stellen.
        Das auch von den Grünen in ihrem Antrag angespro-
        chene Problem einer fehlenden Gendarmerie in Afgha-
        nistan teile ich. Leider benötigt die afghanische Wirk-
        lichkeit eine Polizei, die in starkem Maße auch zur
        Abwehr bewaffneter Angriffe in der Lage sein muss. Wir
        haben uns in Deutschland mit der Auflösung des Bun-
        desgrenzschutzes ganz bewusst gegen eine Gendarme-
        rie, also einen Zwitter von Militär und Polizei entschie-
        den. Somit ist Deutschland allein nicht in der Lage, hier
        wirkungsvoll auszubilden. Die Ausbildungspraxis der
        USA, in der in zweitägigen Lehrgängen vor allem der
        Umgang mit der Waffe gelehrt wird, ist auch keine
        Alternative. Diese Praxis führt ja erst zu der paramilitäri-
        schen Zweckentfremdung der afghanischen Polizei, die
        von allen Seiten zu Recht kritisiert wird. Dennoch hat
        sich Deutschland 2008 mit starkem finanziellem Beitrag
        an dem Um- und Ausbau von robusten Polizeieinheiten
        beteiligt. Wir werden uns in der Zukunft intensiv mit un-
        seren europäischen Partnern abstimmen müssen, inwie-
        fern Länder wie Frankreich, Italien, Spanien oder Portu-
        gal, die solche Gendarmerien im Einsatz haben, hier
        wirkungsvoller eingebunden werden können.
        Die Forderung nach einem Parlamentsvorbehalt für
        die Entsendung von Polizisten ins Ausland, wie von der
        Linken in ihrem Antrag gefordert, ist ein zweischneidi-
        ges Schwert. Unsinnig ist dies sicherlich, wenn es um
        die Entsendung einzelner Beamter im Einvernehmen mit
        dem anderen Staat geht. Das ist nicht mehr als die erwei-
        terte Amtshilfe nach § 65 Abs. 2 des Bundespolizeige-
        setzes, die so oft notwendig ist, dass das Parlament bei
        einem Vorbehalt zu nichts anderem mehr kommen
        würde. Anders sieht es aus, wenn Deutschland Polizisten
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        n Hundertschaftsstärke oder mehr ins Ausland schickt.
        war gilt bereits die Regelung aus § 8 Abs. 1 Satz 4 und 5
        es Bundespolizeigesetzes, dass der Bundestag vor Ent-
        endung der Beamten zu informieren ist und gegebenen-
        alls die Beendigung des Einsatzes beschließen kann. Ob
        nd wie es hier sinnvoll sein kann, das Parlament stärker
        u beteiligen, schon um den Polizisten mehr Rechtssi-
        herheit zu geben, muss diskutiert werden. Als Gefahr
        teht sicherlich im Raum, dass durch die formale Gleich-
        tellung mit Soldaten die klare Trennung der Ent-
        endungsmotive verwischt wird. Denn es muss auch in
        ukunft sichergestellt werden, dass es keine Vermi-
        chung zwischen militärischen und zivil-polizeilichen
        ufgabengebieten gibt.
        Es bleibt festzuhalten, dass eine wirkungsvolle Poli-
        eiarbeit nur in Zeiten von Frieden gewährleistet werden
        ann. Eine Vermischung der Befugnisse, wie sie in
        fghanistan an der Tagesordnung sind, steht einem
        echtsstaatsverständnis scharf gegenüber. Die hier vor-
        iegenden Anträge sind aufgrund ihres veralteten Sach-
        tandes abzulehnen. Der Notwendigkeit, auch in Zukunft
        ieses wichtige Thema zu diskutieren, tut dies keinen
        bbruch.
        Birgit Homburger (FDP): Ständig wiederholt die
        undesregierung ihr Ziel, in Afghanistan den sogenann-
        en Comprehensive Approach, also das Konzept der ver-
        etzten Sicherheit, umsetzen zu wollen. Im Zentrum
        teht dabei die Schaffung einer sich selbsttragenden Si-
        herheitsstruktur.
        Neben dem Aufbau der afghanischen Armee – der
        ittlerweile recht zufriedenstellend voranschreitet –
        ommt dem Aufbau eines funktionierenden Justizsys-
        ems und der Ausbildung der afghanischen Polizei zen-
        rale Bedeutung zu. In den beiden letztgenannten Berei-
        hen sind unverändert große Defizite festzustellen, die
        ur mit einer gemeinsamen Anstrengung der internatio-
        alen Gemeinschaft in Afghanistan zu beheben sind.
        iese Anstrengung muss aber unverzüglich und im nöti-
        en Umfang unternommen werden. Den wortreichen
        nkündigungen der vergangenen Jahre müssen endlich
        pürbare Verbesserungen für die Menschen in Afghanis-
        an folgen.
        Die Bundesregierung hat viel versprochen, bei der
        msetzung in Taten hinkt sie allerdings weiter hinterher.
        s sei daran erinnert, dass Deutschland zunächst Füh-
        ungsnation für den Polizeiaufbau war. Als der Erfolg
        usblieb, übernahm die Europäische Union diese Auf-
        abe, indem sie die Mission EUPOL Afghanistan ins Le-
        en rief. Im Mai 2008 hat die EU die Verdoppelung der
        ersonellen Mandatsgrenze auf bis zu 400 Polizistinnen
        nd Polizisten beschlossen, obwohl gerade einmal etwas
        ehr als 100 Polizeikräfte vor Ort waren. Es hilft aber
        ichts, wenn immer neue Versprechungen gemacht wer-
        en. Besser wäre es, endlich die Zahl der zugesagten
        olizisten zu entsenden.
        Deutschland hat sich verpflichtet, bis zu 120 dieser
        eamten zu stellen. Momentan vor Ort bei EUPOL sind
        nsgesamt aber lediglich 122 Polizistinnen und Polizis-
        en, davon 37 aus Deutschland. Dabei hat der stellvertre-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22647
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        tende Missionsleiter bei EUPOL, Peter Horst, in der
        öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages im
        Dezember 2008 unmissverständlich dargelegt, dass der
        geplante Aufwuchs auf insgesamt 400 Polizisten zwin-
        gend notwendig sei, um die geplanten Projekte durch-
        führen und die Termin- und Ablaufplanung einhalten zu
        können. Dieser eindringliche Appell hat nichts von sei-
        ner Aktualität verloren und wird von der FDP-Bundes-
        tagsfraktion heute nochmals ausdrücklich in Erinnerung
        gerufen.
        Was ist darüber hinaus zu tun? Erstens: Die Besol-
        dungsstruktur der afghanischen Polizei muss dringend
        überarbeitet werden. Es nützt wenig, wenn ausgebildete
        Polizisten desertieren, weil illegale Strukturen bessere
        Einkommenschancen bieten.
        Zweitens: Die Kooperation in der Ausbildung muss
        schnell verbessert werden. Die Übernahme des Konzepts
        des Focused District Developments von den Amerika-
        nern und der Plan, diese Ausbildungsform auch durch
        deutsche Ausbilder in bis zu neun Distrikten in diesem
        Jahr durchführen zu wollen, ist ein Schritt in Richtung
        besserer Koordination des gemeinsamen Vorgehens. Ziel
        sollte es sein, unter allen beteiligten Nationen einheitli-
        che Ausbildungs- und Handlungsstandards beim Aufbau
        der afghanischen Polizeikräfte zu schaffen.
        Drittens sind die Anstrengungen zur Personalgewin-
        nung zu intensivieren, sowohl innerhalb der EU als auch
        in Deutschland. Die Gewerkschaft der Polizei hat in der
        Anhörung im Dezember eine Vielzahl von Hemmnissen
        für Bewerber um eine Auslandsverwendung dargelegt.
        Darüber hinaus wurde ausgeführt, dass sich eine Aus-
        landsverwendung derzeit noch negativ auf die Karriere
        auswirken könne. Die Bundesregierung ist zusammen
        mit den Landesregierungen aufgefordert, solche kontra-
        produktiven Hemmnisse sofort auszuräumen.
        Darüber hinaus fordert die FDP ein klares Konzept,
        wie man dem in Zukunft absehbar steigenden Bedarf an
        Polizeikräften für Auslandsmissionen gerecht werden
        kann. Dabei sind Vorkehrungen sowohl für die Qualifi-
        zierung von speziellem Personal als auch für die Erhö-
        hung der Zahl der kurzfristig verfügbaren Bewerber für
        Auslandsverwendungen zu treffen.
        Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Fraktion Die Linke
        will, dass Auslandseinsätze deutscher Polizisten nicht
        länger nach Gutdünken der Regierung beschlossen wer-
        den. Wir wollen, dass über hochbrisante, an der Grenze
        zum Militärischen angesiedelte Einsätze der Bundestag
        abstimmen kann. Wenn sich die Regierungsfraktionen so
        sehr gegen unseren Antrag wehren, zeigt das ihr stark
        verkürztes Verständnis von den Rechten des Parlamen-
        tes. Denn es geht ja nicht um so harmlose Polizeitätig-
        keiten wie Verkehrsregelung. Wir sehen doch am Bei-
        spiel Kosovo, am Beispiel Irak und ganz deutlich in
        Afghanistan, dass die Entsendung von Polizisten hohe
        Brisanz hat.
        Deutsche Polizisten haben in der Vergangenheit ganz
        massiv Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für die Poli-
        zei von Folterregimen geleistet, von Indonesien bis Grie-
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        henland. Warum sollte es nicht dem Bundestag überlas-
        en bleiben, solche Maßnahmen zu beschließen? Warum
        oll nicht der Bundestag entscheiden, ob die Bundespoli-
        ei an Bord der Frontex-Schiffe gehen darf, wo sie
        ithelfen soll, die Festung Europa vor Flüchtligen dicht-
        umachen? Warum sollte die Bundesregierung selbst-
        errlich über solche inhumanen Einsätze beschließen?
        m Irakkrieg hat sich die Bundeswehr zwar nicht direkt
        eteiligt, aber deutsche Polizisten haben danach soge-
        annte Antiterrorausbildung für die Polizei der iraki-
        chen Marionettenregierung angeboten.
        Vor allem aber zeigt das Beispiel Afghanistan, dass es
        ichts zu verharmlosen gibt: Polizeiarbeit im Krieg ist
        twas ganz anderes als Polizeiarbeit im Frieden. In
        fghanistan herrscht nun einmal Krieg, das hat der Bun-
        eswehrverband im vorigen Jahr eindeutig und zu Recht
        estgestellt. Und deutsche Polizisten sind Teil dieses
        rieges, das müssen wir ganz klar sagen. Bei der Anhö-
        ung, die wir im Innenausschuss hatten, wurde bestätigt:
        s gibt in Afghanistan keine Trennung zwischen Polizei-
        nd Militäraufgaben. Da fließt alles in eins, deutsche
        olizisten werden in Bundeswehrunterkünften unterge-
        racht; sie bieten Ausbildung in den Lagern solcher
        öldnerfirmen wie „Blackwater“ an. Diese blutige und
        chmutzige Firma, die schon im Irak Verbrechen began-
        en hat, betreibt in Afghanistan eigene Lager, wo sie
        fghanische Polizisten ausbildet. Deutsche Polizisten ge-
        en in diese Lager hinein und beteiligen sich an der Aus-
        ildung. Der Polizeieinsatz wird unter Beteiligung des
        S-Militärkommandos koordiniert. Das hat der leitende
        olizeiberater der Deutschen Botschaft in Kabul klar
        usgeführt, und er hat auch gesagt, dass die USA dank-
        ar für diese Form der Entlastung sind. Das ist kein zivi-
        er Aufbau, das ist nur eine Variation der Kriegsführung.
        a hilft kein „Weiter so“, da kann man nicht einfach
        mehr vom Gleichen“ fordern, wie das leider auch
        rüne und FDP in ihren Anträgen fordern.
        Vor allem die Grünen geben wieder einmal ein Exem-
        el dafür, wie sehr sie sich von der Friedensbewegung
        erabschiedet haben. Sie fordern ernsthaft, die deutsche
        olizei solle sich noch enger mit den Provincial
        econstruction Teams der Bundeswehr verweben; sie
        ordern den Aufbau einer paramilitärischen afghani-
        chen Gendarmerie und den Einsatz der Europäischen
        endarmerieeinheit. Damit leisten die Grünen einer wei-
        eren Militarisierung Vorschub, die kaum zu kontrollie-
        en ist.
        Die Linke dagegen fordert mehr Kontrolle durch Öf-
        entlichkeit und Parlament, und zwar Kontrolle nicht nur
        ber das Ob von Polizeieinsätzen, sondern auch über das
        ie. Wo genau tun deutsche Polizisten Dienst; wen bil-
        en sie aus; wie verhalten sich denn die afghanischen
        olizisten, die mit deutscher Hilfe schießen lernen? Wie
        iele von ihnen laufen später zu den Taliban über, wie
        iele von ihnen gehen schnurstracks zum Militär, wie
        iele bleiben bei der Polizei und foltern dort? Wir wis-
        en, dass bei der afghanischen Polizei gefoltert wird, und
        ie Linke will auch wissen, inwiefern daran solche Poli-
        isten beteiligt sind, die von Deutschen ausgebildet
        urden. Wir wollen, dass die Regierung hierüber re-
        22648 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
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        chenschaftspflichtig wird, und dazu brauchen wir den
        Parlamentsvorbehalt.
        Unsere Forderungen haben nichts mit einer Missach-
        tung von Polizisten zu tun. Die Gewerkschaft der Polizei
        steht hier auf unserer Seite, auch sie ist klar für einen
        Parlamentsvorbehalt, sie ist vehement gegen die von der
        Regierung forcierte Remilitarisierung der Polizei und
        dagegen, dass Polizisten für angeblich friedenssichernde
        Einsätze missbraucht werden. Herr Schäuble spricht
        dauernd von seinem Ansatz der sogenannten vernetzten
        Sicherheit und will, dass der zivile Bereich so eng wie
        möglich dem Militär zuarbeitet. Die EU will einen Pool
        von 6 000 Polizisten für Auslandseinsätze aufbauen, um
        ihrer militaristischen Außenpolitik eine polizeiliche Ab-
        sicherung zur Seite zu stellen. Denn wer andere Länder
        mit Krieg überzieht, will hinterher sicherstellen, dass
        dort wieder „Ordnung“ herrscht. Dann soll die Regie-
        rung aber wenigstens so konsequent sein und nicht nur
        ihren Sicherheitsbegriff erweitern, sondern auch die
        Rechte des Parlaments!
        Wie berechtigt unsere Forderung ist, zeigt aktuell der
        Gazakrieg: Der Bundestag erfuhr aus der Presse, dass
        die Bundesregierung Polizisten in die Krisenregion
        schickt, um den Schmuggel in den Gazastreifen zu un-
        terbinden. Das bedeutet nichts weniger als eine Partei-
        nahme für eine Kriegspartei mit der Gefahr, sich regel-
        recht in einen Krieg hineinzuschleichen. Solche Fragen
        sind nach dem Verständnis des Grundgesetzes nun ein-
        mal dem Parlament vorbehalten. Unser Antrag dient
        dazu, dessen Rechte zu wahren.
        Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Mein Dank und meine Anerkennung gilt den
        Polizistinnen und Polizisten aus der Bundespolizei und
        aus den Polizeien der Länder, die sich in den vergange-
        nen Jahren freiwillig gemeldet haben, um den Polizei-
        aufbau in Afghanistan zu unterstützen. Es ist mir als
        Bundestagsabgeordnete ein Anliegen, über die Arbeit
        der deutschen Polizei in europäischen und internationa-
        len Polizeimissionen genauso umfassend unterrichtet zu
        werden wie über die Entsendung der Bundeswehr in
        Kriegs- und Krisengebebiete. Wir fordern seit langem
        eine kontinuierliche Unterrichtung im Innenausschuss
        des Bundestages über die Auslandseinsätze der Bundes-
        polizei und ich bedaure es sehr, dass es seitens des BMI
        bislang wenig Bereitschaft gibt, von sich aus zu berich-
        ten und dem Innenausschuss zum Beispiel die Fort-
        schrittsberichte der EUPOL-Mission Afghanistan zu-
        gänglich zu machen.
        Wir Grünen fordern einen Parlamentsvorbehalt auch
        für Auslandseinsätze der Bundespolizei – über die Aus-
        gestaltung können wir uns unterhalten. Täglich riskieren
        deutsche Polizeiausbilder in Afghanistan ihr Leben.
        Nicht nur die Bundesregierung, auch das Parlament
        muss diese Polizeieinsätze in Kriegs- und Krisengebie-
        ten öffentlich diskutieren und für die Entsendung Verant-
        wortung übernehmen.
        Wenn wir hier Kritik üben, dann kritisieren wir das
        mangelnde Engagement der Bundesregierung beim Poli-
        zeiaufbau in Afghanistan. Deutschland ist hier seiner
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        erantwortung nicht gerecht geworden. Dass dieses
        uch für andere europäische Länder gilt, entschuldigt
        icht das deutsche Versagen. Der Rat der Europäischen
        nion hatte bereits am 28. Mai 2006 beschlossen, die
        nzahl der Polizeitrainer und Rechtsberater im Rahmen
        er EUPOL-Mission Afghanistan zu verdoppeln. Auch
        eute ist nicht einmal die Hälfte der versprochenen
        00 Ausbilder im Einsatz. Es mangelt an finanziellen
        itteln für die angemessene Bezahlung der ausgebilde-
        en afghanischen Polizisten.
        Wir würdigen gleichzeitig die Aufbauarbeit, die im
        orden durch die deutsche Polizei geleistet wurde. Die
        olizeiakademie in Kabul ist ein wichtiger Baustein für
        en Aufbau einer demokratischen Polizei in Afghanis-
        an. Wir fordern allerdings einen konkreten Polizeiauf-
        auplan für den deutschen Hauptverantwortungsbereich
        m Norden Afghanistans und regelmäßige Fortschritts-
        erichte im Bundestag.
        Die mangelnde Transparenz ist erneut deutlich ge-
        orden an dem Aufbau von zwei Auslandseinsatzhun-
        ertschaften in Sankt Augustin. Hier laufen bereits
        usschreibungsverfahren, ohne dass die konkreten Ein-
        atzkonzepte vorliegen. Auf meine Fragen, wie „robust“
        ie Mandate dieser Auslandseinsatzhundertschaften in
        ukunft sein werden, welche Bewaffnung vorgesehen ist
        nd wo genau diese Auslandseinsatzhundertschaften
        ingesetzt werden sollen, erhalten wir nur ausweichende
        ntworten.
        Die Polizistinnen und Polizisten, die sich hier bewer-
        en, unterschreiben einen „Blankoeinsatz“; ich kann da-
        on nur abraten. Freiwilligkeit heißt für uns, dass die Be-
        mtinnen und Beamten vor dem Einsatz wissen, wo sie
        ingesetzt werden und auf welcher Grundlage. Wir ha-
        en in Afghanistan ja nicht nur die EUPOL-Mission,
        ondern auch eine Polizeiausbildung auf der Grundlage
        ines binationalen Vertrages mit den USA. Um meine
        ritik hier deutlich zu machen: Wir wollen im Innenaus-
        chuss umfassend über das Einsatzkonzept von Aus-
        andshundertschaften informiert werden. Wir wollen
        icht davon überrascht werden, dass in Kürze Polizistin-
        en und Polizisten in Gebieten Afghanistans eingesetzt
        erden, welche außerhalb des Bereichs liegen, in dem
        ie Bundeswehr zuständig ist. Wir wollen keine „robus-
        en“ Polizeimandate mit paramilitärischen Aufgaben in
        fghanistan und keinen Aufbau von Gendarmerie in
        eutschland. Wir befürchten, dass mit den neuen Ansät-
        en aus dem BMI die Bereitschaft innerhalb der Polizei,
        n Kriegs- und Krisengebieten Aufbauarbeit zu leisten,
        her verloren geht, wenn nicht klar ist, wo und unter
        elchen Bedingungen der Einsatz im Ausland stattfin-
        et.
        Wir brauchen eine ständige Evaluierung der Aus- und
        ortbildung im Rahmen der internationalen Polizeimis-
        ionen, wir brauchen Anreizsysteme zum Beispiel da-
        urch, dass es eine verlässliche Wiederverwendung nach
        em Einsatz gibt und dass die Bereitschaft, auf Zeit un-
        er schwierigen Bedingungen im Ausland zu arbeiten,
        ls Leistungsmerkmal bei Beförderungen ausdrücklich
        erücksichtigt wird. Die Vorbereitung auf Einsätze und
        ie Nachbetreuung muss weiter verbessert werden. Noch
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22649
        (A) )
        (B) )
        stärker einzubeziehen sind hier die Familienangehörigen
        und Lebenspartnerinnen und -partner. Nicht nur bei der
        Bundeswehr, auch bei der Polizei brauchen wir eine
        kompetente Stelle, die posttraumatische Belastungsstö-
        rungen erkennt und behandeln kann.
        Die Beteiligung Deutschlands an internationalen Poli-
        zeimissionen ist und bleibt eine wichtige Daueraufgabe
        für die Bundespolizei. Wir bedanken uns bei allen Poli-
        zistinnen und Polizisten, die im Ausland tätig sind, dies
        gilt natürlich nicht nur für Afghanistan, sondern genauso
        für den Kosovo. Von der Bundesregierung fordern wir
        nicht nur Ankündigungen, sondern reale Verbesserungen
        beim Polizeiaufbau in Afghanistan. Wir fordern regel-
        mäßige Einsatzberichte und mehr Transparenz und par-
        lamentarische Beteiligung bei der Entwicklung neuer
        Einsatzkonzeptionen.
        Anlage 3
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 855. Sitzung am 20. Fe-
        bruar 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
        satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum
        Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
        (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
        – Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Sta-
        bilität in Deutschland
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ßung gefasst:
        1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz zur
        Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in
        Deutschland zielgerichtet und rasch angemessene
        Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur ein-
        geleitet werden. Die Länder werden für eine erfolg-
        reiche Abwicklung der Maßnahmen des Zukunftsin-
        vestitionsgesetzes Sorge tragen. Allerdings stellt das
        vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz teil-
        weise Anforderungen, die nach Auffassung des Bun-
        desrates bei nächster Gelegenheit zu korrigieren
        sind:
        a) Der Bundesrat sieht ebenfalls die Notwendigkeit, zur
        Stabilisierung der Konjunktur zusätzliche Investitio-
        nen anzustoßen. Er ist jedoch der Auffassung, dass
        die in § 3 a Absatz 2 des Zukunftsinvestitionsgeset-
        zes geforderte Zusätzlichkeit von Investitionen von
        den Ländern in dieser Form nicht umsetzbar ist. Vor
        allem hinsichtlich der Kommunen ist eine Prüfung
        der Additionalität in Bezug auf die Summe der In-
        vestitionsausgaben weder sachgerecht noch leistbar,
        weil das Land keinen Einfluss auf die Investitionstä-
        tigkeit der Gesamtheit seiner Kommunen hat. Hier-
        aus ergeben sich für die Länder nicht kalkulierbare
        Haftungsrisiken gegenüber dem Bund. Die einzelnen
        Kommunen sind aufgrund ihres kommunalen Selbst-
        verwaltungsrechtes in ihren Investitionsentscheidun-
        gen weitgehend frei. Teilnahmewilligen Kommunen
        eine Förderung deshalb zu verwehren, weil sie ihr In-
        b
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        vestitionsvolumen nicht auf einem – ggf. zufällig –
        erhöhten Niveau des Referenzzeitraums halten kön-
        nen, wäre nicht zu rechtfertigen, da dadurch sinn-
        volle Investitionen unterbleiben würden.
        ) Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass das in § 6a
        des Zukunftsinvestitionsgesetzes formulierte Prü-
        fungsrecht des Bundesrechnungshofes die verfas-
        sungsgerichtlich bestätigten Zuständigkeitsgrenzen
        des Bundes und die geübte Praxis in vergleichbaren
        Fällen überschreitet. Die vom Bund ausgereichten
        Finanzhilfen werden im Vollzug von den zuständigen
        Landesbehörden in eigener Verantwortung verwaltet.
        Diese unterliegen der parlamentarischen Kontrolle
        und der Kontrolle des jeweiligen Rechnungshofes
        des Landes. Demzufolge reicht die parlamentarische
        Kontrolle des Bundestages und des Bundesrech-
        nungshofes nur bis zur Hingabe der Finanzmittel an
        die Länder (so das Bundesverfassungsgericht in
        BVerfGE 39, 96).
        Der Bundesrat erwartet daher, dass sowohl § 3a Ab-
        atz 2 als auch § 6a des Zukunftsinvestitionsgesetzes bei
        ächster Gelegenheit in diesem Sinne korrigiert werden.
        . Der Bundesrat nimmt die mit dem Gesetz zur Siche-
        rung von Beschäftigung und Stabilität initiierten ge-
        meinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und
        Gemeinden, der Rezession der deutschen Wirtschaft
        zu begegnen, zur Kenntnis. Das Gesetzespaket ent-
        hält sowohl direkte Investitionen des Staates in Infra-
        struktur, Bildung und Innovationen wie auch die
        Senkung von Steuern und Abgaben. Der Bundesrat
        hält allerdings zur Belebung der Konjunktur ergän-
        zende Schritte zur Entlastung von Betrieben und
        Bürgern für sinnvoll.
        . Die Anhebung des Grundfreibetrages und die
        Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte bei der Ein-
        kommensteuer sind zwar ein erster Schritt in die
        richtige Richtung. Sie reichen aber nicht aus. Aus
        Sicht des Bundesrates sollten die geplanten Entlas-
        tungen in voller Höhe rückwirkend zum 1. Januar
        2009 in Kraft treten. Außerdem muss zeitnah eine
        strukturelle Reform des Einkommensteuerrechts in
        Angriff genommen werden, die die Bürger spürbar
        entlastet und die kalte Progression deutlich abmil-
        dert.
        . Der Bundesrat hält es zur Stärkung des Wirtschafts-
        kreislaufs für notwendig, kontraproduktive Belastun-
        gen aufzuheben. Er hält es zur Stärkung der privaten
        Investitionen für sinnvoll, die Abschreibungsbedin-
        gungen weiter zu verbessern.
        . Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung zum
        Unternehmensteuerreformgesetz vom 6. Juli 2007.
        Der Bundesrat hatte im Interesse der Wettbewerbsfä-
        higkeit der deutschen Unternehmen um Überprüfung
        der Abschreibungsregeln für kleine und mittlere Un-
        ternehmen, um Neuausrichtung der Zinsschranke
        und des Mantelkaufs, und um Überprüfung der Hin-
        zurechnungsregeln für Zinsen und Mieten bei der
        Gewerbesteuer gebeten. Gerade vor dem Hinter-
        grund der aktuellen ökonomischen Entwicklung er-
        22650 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
        (A) )
        (B) )
        wartet der Bundesrat von der Bundesregierung eine
        rasche Berücksichtigung dieses Beschlusses.
        6. Auch bei den Verlustverrechnungsmöglichkeiten be-
        steht angesichts der wirtschaftlichen Lage in
        Deutschland unter Berücksichtigung des internatio-
        nalen Vergleichs dringender Handlungsbedarf. In an-
        deren EU-Staaten ist der Verlustvortrag nach Höhe
        und Jahren unbegrenzt. Seit 2004 ist dies in Deutsch-
        land nicht möglich. Auch der Verlustrücktrag ist nur
        begrenzt möglich. Die Verbesserung der Verlustver-
        rechnungsmöglichkeiten kann zur Sicherung der
        Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ge-
        rade in einem Konjunkturabschwung beitragen.
        7. Das Ziel der Konsolidierung der öffentlichen Haus-
        halte darf durch die jetzt vereinbarten Maßnahmen
        nicht aufgegeben werden. Der Bundesrat erwartet,
        dass der Tilgungsplan für das Konjunkturpaket II
        umgesetzt wird, ohne dass jetzt aufgenommene neue
        Schulden später aus dem Investitions- und Tilgungs-
        fonds in den Bundeshaushalt überführt werden.
        8. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die
        Einigung in der „Kommission von Bundestag und
        Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-
        Finanzbeziehungen“ über eine grundlegende Ver-
        schärfung der Bedingungen der Kreditaufnahmen,
        über die Einführung eines sog. Frühwarnsystems so-
        wie über die Gewährung von befristeten Konsolidie-
        rungshilfen an Länder zur Erreichung des Haushalts-
        ausgleichs.
        Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Fe-
        bruar 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77
        Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die
        Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
        – Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
        – Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbei-
        terkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteili-
        gungsgesetz)
        – Gesetz über Personalausweise und den elektroni-
        schen Identitätsnachweis sowie zur Änderung
        weiterer Vorschriften
        – Suchdienstedatenschutzgesetz (SDDSG)
        – Zehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
        – Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemm-
        nisse insbesondere in der mittelständischen Wirt-
        schaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
        – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans
        des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009
        (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009)
        – Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinspa-
        rungsgesetzes
        – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember
        2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August
        1949 über die Annahme eines zusätzlichen
        Schutzzeichens (Protokoll III)
        –
        –
        –
        –
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        (D
        Gesetz zu den Änderungen vom 28. April und
        5. Mai 2008 des Übereinkommens über den Inter-
        nationalen Währungsfonds (IWF)
        Gesetz zu dem Protokoll vom 7. Dezember 2005
        zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1996
        zwischen der Regierung der Bundesrepublik
        Deutschland, den Vereinten Nationen und dem
        Sekretariat des Rahmenübereinkommens der
        Vereinten Nationen über Klimaänderungen über
        den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens
        Gesetz zur Änderung vom 23. März 2007 des
        Übereinkommens vom 20. August 1971 über die
        Internationale Fernmeldesatellitenorganisation
        „ITSO“
        Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistik-
        gesetzes und des Rinderregistrierungsdurchfüh-
        rungsgesetzes
        Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende
        ntschließung zu fassen:
        Der Bundesrat begrüßt vor dem Hintergrund der viel-
        ältigen Änderungen europäischer Rechtsgrundlagen
        owie neuer Datenbedürfnisse auf Nutzerseite die grund-
        egende Überarbeitung des Agrarstatistikgesetzes. Insbe-
        ondere die Entlastung der Auskunftspflichtigen als
        eitgedanke der Novellierung ist zeitgemäß, allerdings
        esteht nach Auffassung des Bundesrates an folgenden
        tellen noch Nachbesserungsbedarf:
        . Der Bundesrat stellt fest, dass in den §§ 26 und 27
        der Grundsatz einer 1:1-Umsetzung von EU-Recht
        nicht hinreichend beachtet worden ist: Erhebungsart,
        Erhebungsprogramm und Erhebungsmerkmale be-
        rücksichtigen nicht ausreichend die Entlastung der
        Auskunftspflichtigen. Um agrarstrukturelle Entwick-
        lungen agrarpolitisch begleiten zu können, ist es nur
        erforderlich, die folgenden, über den EU-Merkmals-
        katalog hinausgehenden Merkmale zu erfragen:
        – Pacht- und Eigentumsverhältnisse,
        – Pachtpreise.
        . Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die in § 32
        Absatz 1 Nummer 1 aufgeführte allgemeine Nacher-
        hebung zur Bewässerung landwirtschaftlich genutz-
        ter Flächen im Freiland nach Bewässerungsart, Was-
        serherkunft und -menge sich ebenfalls nicht am
        Grundsatz der 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben
        orientiert. Die vorgesehene Organisation der Erhebung
        dieser Fragen als Nacherhebung zeitlich getrennt zur
        Landwirtschaftszählung entspricht ebenfalls nicht
        dem Anliegen, Auskunftspflichtige zu entlasten.
        . Der Bundesrat lehnt die in § 94 Absatz 3 geänderte
        Formulierung zur Übermittlung von Einzelangaben
        der statistischen Landesämter an das Statistische
        Bundesamt ab, da die gegenwärtige Regelung, Ein-
        zelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes
        und für die Erfüllung von Aufgaben im supra- und
        internationalen Bereich an das Statistische Bundes-
        amt weiterzugeben, ausreichend ist. Um Verwal-
        tungsabläufe effizienter zu gestalten, ist keine Geset-
        zesänderung erforderlich.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22651
        (A) )
        (B) )
        4. Der Bundesrat lehnt ebenfalls die in § 98 Absatz 5
        vorgesehene Übermittlung von geheim zu haltenden
        Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung an das
        Johann Heinrich von Thünen-Institut ab, da dies dem
        § 16 Absatz 4 des Bundesstatistikgesetzes, wonach
        solche Tabellen lediglich an oberste Bundes- bzw.
        Landesbehörden übermittelt werden dürfen, wider-
        spricht.
        Trotz dieser Kritik sieht der Bundesrat davon ab, den
        Vermittlungsausschuss anzurufen, da das Gesetz zielfüh-
        rende und dringend benötigte Entlastungen für die Aus-
        kunftspflichtigen bewirkt.
        – Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für
        grenzüberschreitend entsandte und für regel-
        mäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
        Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendege-
        setz – AEntG)
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ßung gefasst:
        a) Die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflege-
        branche ist geeignet, der Gefahr einer sich abwärts
        bewegenden Preisspirale insbesondere bei der ambu-
        lanten Pflege in Bereichen, in denen keine Tarifbin-
        dung bzw. kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien
        (AVR) vorliegen, entgegen zu wirken.
        b) Auch wenn nach der Begründung zu § 11 AEntG die
        Refinanzierung von Pflegeleistungen durch den Er-
        lass einer Rechtsverordnung unberührt bleibt, wird
        vor dem Hintergrund der Verwaltungspraxis der Kos-
        tenträger befürchtet, dass sich die Kostenträger bei
        der Vergütungsfindung zukünftig an festgelegten
        Mindestlöhnen orientieren. Diese Befürchtung wird
        von Wohlfahrtsverbänden geteilt.
        Der Bundesrat fordert daher eine entsprechende
        Klarstellung im SGB XI dahingehend, dass die Refi-
        nanzierung von Pflegeleistungen im Rahmen von
        Pflegesatzverhandlungen durch den Erlass einer
        Rechtsverordnung nach § 11 AEntG nicht berührt
        wird.
        – Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der
        Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009
        (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG)
        Der Bundesrat hat ferner nachfolgende Entschließung
        gefasst:
        1. Der Bundesrat begrüßt, dass das Krankenhausfinan-
        zierungsreformgesetz in seinen wesentlichen Rege-
        lungsinhalten die Forderungen des Bundesrates aus
        seiner Entschließung vom 19. September 2008 zur
        Verbesserung der finanziellen Situation der Kranken-
        häuser, vgl. Bundesratsdrucksache 442/08 (Be-
        schluss), aufgreift.
        Mit dem Gesetz werden die Krankenhäuser und ihre
        Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nunmehr ab dem
        Jahr 2009 insgesamt in Höhe von 3,55 Milliarden
        Euro entlastet. Zwar wäre eine weitergehende finan-
        zielle Entlastung der Krankenhäuser durchaus wün-
        schenswert gewesen. Dennoch können die Länder
        2
        (C
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        den nun gefundenen Kompromiss, insbesondere mit
        Blick auf die angestrebte Stabilität des GKV-Bei-
        tragssatzes, mittragen.
        Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Verbesse-
        rungen im Bereich der Betriebskostenfinanzierung.
        So waren die Streichung des sogenannten Sanie-
        rungsbeitrags und die anteilige Berücksichtigung der
        Tariflohnsteigerungen stets Forderungen der Länder.
        Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass die bishe-
        rige Bindung der Budgetsteigerungen an die Grund-
        lohnrate entfällt und durch einen realistischeren
        Orientierungswert ersetzt wird. Auch das Förderpro-
        gramm zur Verbesserung der Situation des Pflegeper-
        sonals in Krankenhäusern findet die Zustimmung der
        Länder.
        Im Übrigen belässt das Gesetz es beim dualen Sys-
        tem in der Krankenhausfinanzierung, wonach die
        Länder weiterhin eigenverantwortlich über die Aus-
        gestaltung ihrer Krankenhausinfrastrukturen ent-
        scheiden können. Zusätzlich wird den Ländern auf
        freiwilliger Grundlage ermöglicht, sich im Rahmen
        der Investitionsförderung zukünftig an sogenannten
        Investitionsfallpauschalen zu orientieren.
        In diesem Zusammenhang bedauert der Bundesrat al-
        lerdings, dass seine Forderung nicht erfüllt wurde,
        die Beteiligungsrechte der Länder bei der Entwick-
        lung und Festlegung der Investitionsbewertungsrela-
        tionen gesetzlich zu verankern. Er fordert die Bun-
        desregierung nachdrücklich auf, die Länder insofern
        umfassend zu beteiligen.
        . Zu Artikel 3 Nummer 5 (§ 121 Absatz 5 SGB V)
        Mit dem Ziel, gleiche Wettbewerbschancen zwischen
        Krankenhäusern mit Haupt- und Belegabteilungen zu
        ermöglichen, können Krankenhäuser nach Artikel 3
        Nummer 5 (§ 121 Absatz 5 SGB V) zur Vergütung
        der belegärztlichen Leistungen Verträge abschließen,
        nach denen der Vertragsarzt entweder als Belegarzt
        nach dem bisherigen System oder nach dem Hono-
        rarvertragsmodell mit der stationären Leistungs-
        erbringung betraut wird. Im Falle der Honorar-
        vertragsabrechnung wird die DRG-Vergütung von
        ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen 90 Pro-
        zent auf 80 Prozent der entsprechenden Hauptabtei-
        lungs-DRG abgesenkt.
        Diese Absenkung erscheint umso schwerwiegender,
        da das Belegarztsystem in einigen Ländern bis zu
        10 Prozent der stationären Leistungen erbringt.
        Diese Vergütungsminderung kann dazu führen, dass
        die Kliniken das Honorarvertragsmodell nicht anneh-
        men, da sie sich keine entscheidenden Vorteile ge-
        genüber dem bisherigen Belegarztmodell verspre-
        chen.
        Der Bundesrat stellt fest, dass Belegärzte ein wichti-
        ges Bindeglied zwischen dem ambulanten und statio-
        nären Sektor sind und fordert die Bundesregierung
        auf, die Entwicklung der belegärztlichen Tätigkeit
        sowohl nach dem alten Modell als auch nach dem
        neuen Honorarvertragsmodell spätestens ein Jahr
        22652 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
        (A) )
        (B) )
        nach Wirksamwerden der Neuregelung auf seine
        Wirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls eine
        Neuregelung zu initiieren.
        – Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ßung gefasst:
        1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes,
        das Vergaberecht zu modernisieren, zu vereinfachen
        sowie transparenter und mittelstandsfreundlicher
        auszugestalten. Dies ist gerade angesichts der aktuel-
        len globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Hin-
        blick auf die Förderung von Wachstum und Beschäf-
        tigung dringend geboten. Der Bundesrat anerkennt
        daher grundsätzlich auch die Notwendigkeit eines ra-
        schen Inkrafttretens des Vergaberechtsmodernisie-
        rungsgesetzes.
        2. Ungeachtet dessen bittet der Bundesrat die Bundes-
        regierung weiterhin, bestehende Rechtsunsicherhei-
        ten bei der interkommunalen Zusammenarbeit und
        anderen innerstaatlichen Kooperationen im Hinblick
        auf das EU-Vergaberecht zu beseitigen und bei der
        Europäischen Kommission auf eine entsprechende
        Klarstellung hinzuwirken. Insbesondere die Übertra-
        gung von Aufgaben zwischen öffentlichen Auftrag-
        gebern, vor allem kommunalen Körperschaften oder
        kommunalen Einrichtungen durch den Abschluss
        von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen oder
        durch Gründung einer kommunal getragenen Ein-
        richtung in öffentlicher Rechtsform, darf nicht dem
        Vergaberecht unterworfen werden. Gleiches gilt für
        Vereinbarungen dieser Vertragspartner über die Erle-
        digung von Aufgaben im Liefer-, Bau- und Dienst-
        leistungsbereich ohne Zuständigkeitsübertragung,
        wenn sie ausschließlich mit eigenen personellen und
        sachlichen Mitteln möglich ist und die Einrichtungen
        im Wesentlichen für ihre Vereinbarungspartner tätig
        sind.
        3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Ge-
        setz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei
        der nächsten Novellierung in § 99 GWB durch einen
        neuen Absatz mit folgendem Regelungsinhalt zu er-
        gänzen:
        „Ein öffentlicher Auftrag liegt nicht vor, wenn
        – es sich um eine Zusammenarbeit zwischen öffent-
        lichen Auftraggebern handelt,
        – die Aufgaben, die diesen Stellen zur Erfüllung
        übertragen wurden, entweder als Angelegenheit
        einer verwaltungstechnischen Umstrukturierung
        anzusehen sind oder wenn die Aufsichtsrechte der
        betreffenden Stellen jenen ähnlich sind, die sie
        durch ihre eigenen Dienststellen ausüben, und
        – die Tätigkeiten im Wesentlichen für die betreffen-
        den Stellen erbracht werden.“
        Begründung:
        Der Vorschlag einer Entschließung folgt der Stellung-
        nahme des Bundesrates aus dem ersten Durchgang des
        Gesetzgebungsverfahrens (vgl. 846. Sitzung des Bun-
        desrates am 4. Juli 2008, Bundesratsdrucksache 349/08
        –
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        (Beschluss)). Die Gegenäußerung der Bundesregie-
        rung und die Ablehnung der vom Bundesrat unter-
        stützten Ergänzung in § 99 Absatz 1 Satz 2 und 3
        GWB (Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a) durch den
        Deutschen Bundestag geben zu der Sorge Anlass,
        dass auf europäischer Ebene nicht mit dem erforder-
        lichen Nachdruck auf die Vergaberechtsfreiheit der
        interkommunalen Zusammenarbeit hingewirkt wird.
        Es ist in diesem Zusammenhang erneut daran zu er-
        innern, dass die Innenminister und -senatoren der
        Länder wiederholt auf die Notwendigkeit hingewie-
        sen haben, dass bei der Novellierung des GWB eine
        klarstellende Regelung zu treffen ist, wonach die
        Übertragung von Aufgaben zwischen kommunalen
        Körperschaften unter das innerstaatliche Organisa-
        tionsrecht fällt und kein Beschaffungsvorgang ist.
        Entlastung der Bundesregierung wegen der Haus-
        haltsrechnung und Vermögensrechnung des Bun-
        des für das Haushaltsjahr 2007 (Jahresrechnung
        2007)
        Ferner hat der Bundesrat beschlossen, der Bundes-
        egierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermö-
        ensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2007
        Jahresrechnung 2007) aufgrund der Bemerkungen des
        undesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114
        es Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsord-
        ung zu erteilen.
        Der Abgeordnete Ingbert Liebing hat darum gebeten,
        ei dem Entwurf eines … Gesetzes zur Klarstellung der
        erbindlichkeit von Patientenverfügungen (Patienten-
        erfügungsverbindlichkeitsgesetz – PVVG) auf
        rucksache 16/11493 nachträglich in die Liste der An-
        ragsteller aufgenommen zu werden.
        Die Abgeordnete Dr. Eva Högl hat darum gebeten,
        ei dem Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des
        esetzes zur Vermeidung und Bewältigung von
        chwangerschaftskonflikten auf Drucksache 16/11347
        achträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen
        u werden.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
        atz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
        u den nachstehenden Vorlagen absieht:
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008
        Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapi-
        tel 12 25 Titel 893 01
        – Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz –
        – Drucksachen 16/11596, 16/11718 Nr. 1.9 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2009
        Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapi-
        tel 08 04 Titel 688 04
        – Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit
        diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich
        der Zinsen gemäß Artikel 11 der Ratsverordnung 1150/
        2000, bis zur Höhe von 5,369 Mio. Euro –
        – Drucksachen 16/11634, 16/11718 Nr. 1.10 –
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22653
        (A) )
        (B) )
        Ausschuss für Arbeit und Soziales
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Nationaler Aktionsplan für Deutschland zur Bekämp-
        fung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2003 bis
        2005 – Aktualisierung 2004
        Strategien zur Stärkung der sozialen Integration
        – Drucksachen 15/3270, 16/820 Nr. 35 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Lebenslagen in Deutschland – Zweiter Armuts- und
        Reichtumsbericht
        – Drucksachen 15/5015, 16/820 Nr. 37 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut
        und sozialer Ausgrenzung 2003 bis 2005
        Implementierungsbericht 2005
        – Drucksache 15/5569 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Sozialbericht 2005
        – Drucksache 15/5955 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Lebenslagen in Deutschland – Dritter Armuts- und
        Reichtumsbericht
        – Drucksache 16/9915 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Nationaler Strategiebericht – Sozialschutz und soziale
        Eingliederung 2008 bis 2010
        – Drucksache 16/10138 –
        Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht über die Auswirkungen des Bundeselterngeld-
        und Elternzeitgesetzes sowie über die gegebenenfalls
        notwendige Weiterentwicklung
        – Drucksachen 16/10770, 16/11125 Nr. 1.2 –
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik
        – Drucksache 16/9234 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
        Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
        ner Beratung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 16/11819 Nr. A.2
        Ratsdokument 17487/08
        Sportausschuss
        Drucksache 16/7905 Nr. A.2
        EuB-EP 1612; P6_TA-PROV(2007)0503
        Haushaltsausschuss
        Drucksache 16/10958 Nr. A.12
        Ratsdokument 14324/08
        Drucksache 16/11132 Nr. A.7
        Ratsdokument 14892/08
        Drucksache 16/11311 Nr. A.2
        Ratsdokument 15105/08
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        Ausschuss für Arbeit und Soziales
        Drucksache 16/11132 Nr. A.14
        EuB-EP 1803; P6_TA-PROV(2008)0467
        Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
        Drucksache 16/5681 Nr. 1.37
        Ratsdokument 9717/07
        Drucksache 16/10958 Nr. A.34
        Ratsdokument 13977/08
        Drucksache 16/10958 Nr. A.35
        Ratsdokument 13978/08
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        Drucksache 16/11517 Nr. A.31
        Ratsdokument 15932/08
        nlage 4
        Amtliche Mitteilungen
        187. Sitzung, Donnerstag, 13. November 2008
        Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. No-
        ember 2008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77
        bs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen
        über die Zahlung von Mitteln aus den Europäi-
        schen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei
        (Agrar- und Fischereifonds-Informationen-
        Gesetz – AFIG)
        Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
        Meldungen über Marktordnungswaren
        Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher
        Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der
        Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen-
        und Hundefellen (Katzen- und Hundefell-Ein-
        fuhr-Verbotsgesetz – KHfEVerbG)
        Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei
        Jahren in Tageseinrichtungen und in Kinder-
        tagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG)
        Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisations-
        strukturen in der gesetzlichen Krankenversiche-
        rung (GKV-OrgWG)
        Gesetz zu dem Vertrag vom 3. März 2008 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
        Zentralrat der Juden in Deutschland – Körper-
        schaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des
        Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bun-
        desrepublik Deutschland und dem Zentralrat der
        Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentli-
        chen Rechts –
        Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen
        über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane
        des Bundes
        Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das
        Deutsche Rote Kreuz
        Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Inter-
        nationalen Privatrechts an die Verordnung (EG)
        Nr. 864/2007
        22654 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
        (A) )
        (B) )
        – Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens
        vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche
        Zuständigkeit und die Anerkennung und Voll-
        streckung von Entscheidungen in Zivil- und Han-
        delssachen und zur Änderung des Bürgerlichen
        Gesetzbuchs
        – Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Luftver-
        kehrsgesetzes
        – Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbil-
        dungsgesetzes
        – Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziie-
        rungsabkommen zwischen den Europäischen
        Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einer-
        seits und der Republik Albanien andererseits
        – Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem
        Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verord-
        nung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni
        2007 über die ökologische/biologische Produktion
        und die Kennzeichnung von ökologischen/biologi-
        schen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Ver-
        ordnung (EWG) Nr. 2092/91
        Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung
        gefasst:
        Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Falle
        eines festgestellten Bedarfs auf EU-Ebene darauf hinzu-
        wirken, dass die Möglichkeit geschaffen wird, den Wa-
        renfluss importierter konformer Öko-Produkte den zu-
        ständigen Behörden oder Kontrollstellen transparent zu
        machen, um risikoorientierte Überprüfungen zu ermögli-
        chen.
        Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit-
        geteilt, dass sie den Antrag Haushaltskonsolidierung
        konsequent anpacken – Haushaltsgesetzgebung
        reformieren auf Drucksache 16/2998 zurückzieht.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        nachstehenden Vorlagen absieht:
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des
        Europarates im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni
        2007
        – Drucksachen 16/9728, 16/10285 Nr. 3 –
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Ver-
        sammlung der Westeuropäischen Union/Interparlamentari-
        sche Europäische Versammlung für Sicherheit und Vertei-
        digung (WEU V/IEVSV)
        Tagung der Versammlung vom 3. bis 5. Dezember 2007
        in Paris
        – Drucksachen 16/9729, 16/10285 Nr. 4 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des
        Europarates im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember
        2007
        – Drucksachen 16/9736, 16/10285 Nr. 5 –
        A
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        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der
        Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis
        31. Dezember 2007
        – Drucksachen 16/10000, 16/10285 Nr. 10 –
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter-
        parlamentarischen Union
        117. Interparlamentarische Versammlung vom 8. bis
        10. Oktober 2007 in Genf, Schweiz
        – Drucksachen 16/10083, 16/10285 Nr. 19 –
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008
        Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 02 Titel 684 51 –
        Zuschüsse zu Investitionen im Rahmen des Programms
        zur Förderung der Anschaffung besonders emissions-
        armer LKW der KfW-Förderbank –
        – Drucksachen 16/9952, 16/10285 Nr. 8 –
        Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
        Verbraucherschutz
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Prüfung, wie das
        bestehende Landwirtschaftsgesetz zu einem Landwirt-
        schaftsgesetzbuch weiterentwickelt werden kann
        – Drucksachen 16/9161, 16/9391 Nr. 1.3 –
        nlage 5
        Amtliche Mitteilungen
        191. Sitzung, Freitag, 28. November 2008
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        achstehenden Vorlagen absieht:
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Erklärung über die Anerkennung der obligatorischen
        Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs nach
        Artikel 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen
        Gerichtshofs
        – Drucksachen 16/9218, 16/9517 Nr. 1.2 –
        Innenausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung
        – Drucksache 15/5821 –
        Finanzausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die praktischen Er-
        fahrungen mit Veröffentlichungen von Emittenten
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22655
        (A) (C)
        (B) (D)
        gemäß Wertpapierhandelsgesetz und Hinweisbekannt-
        machungen in Zeitungen gemäß Wertpapierprospekt-
        gesetz
        – Drucksachen 16/9568, 16/9837 Nr. 2 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
        – Drucksache 16/8740 –
        Bericht über die aktualisierten Stabilitäts- und Konver-
        genzprogramme 2007/2008 der EU-Mitgliedstaaten
        Ergänzende Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
        – Drucksachen 16/10035, 16/10285 Nr. 12 –
        Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Industrielle stoffliche Nutzung nachwachsender Roh-
        stoffe
        Sachstandsbericht zum Monitoring „Nachwachsende
        Rohstoffe“
        – Drucksache 16/7247 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis
        2010
        Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
        – Drucksache 16/10250 –
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        TA-Vorstudie: Perspektiven eines CO2- und emissions-
        armen Verkehrs – Kraftstoffe und An-
        triebe im Überblick
        – Drucksache 16/5325 –
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Potenziale und Anwendungsperspektiven der Bionik
        (Vorstudie)
        – Drucksache 16/3774 –
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        TA-Projekt: Hirnforschung
        – Drucksache 16/7821 –
        209. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 6. März 2009
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5