Anlage 2
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22643
(A) )
(B) )
nach wie vor vor großen Herausforderungen – das giltDIE GRÜNEN
(Tagesordnungspunkt 24)
Clemens Binninger (CDU/CSU): Afghanistan steht
Dr. Lotter, Erwin FDP 06.03.2009
Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ 06.03.2009
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
A
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.03.2009
Bär, Dorothee CDU/CSU 06.03.2009
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.03.2009
Benneter, Klaus Uwe SPD 06.03.2009
Blumentritt, Volker SPD 06.03.2009
Brandner, Klaus SPD 06.03.2009
Burchardt, Ulla SPD 06.03.2009
Fischbach, Ingrid CDU/CSU 06.03.2009
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 06.03.2009*
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 06.03.2009
Gabriel, Sigmar SPD 06.03.2009
Glos, Michael CDU/CSU 06.03.2009
Groneberg, Gabriele SPD 06.03.2009
Günther (Plauen),
Joachim
FDP 06.03.2009
Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.03.2009
Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 06.03.2009
Hirte, Christian CDU/CSU 06.03.2009
Jung (Konstanz),
Andreas
CDU/CSU 06.03.2009
Kampeter, Steffen CDU/CSU 06.03.2009
Korte, Jan DIE LINKE 06.03.2009
Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 06.03.2009
Lips, Patricia CDU/CSU 06.03.2009
Lopez, Helga SPD 06.03.2009
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der Westeuropäischen Union
nlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung zu den
Anträgen:
– Ausbildung der Polizeikräfte in Afghanis-
tan forcieren
– Änderung des Bundespolizeigesetzes für
Auslandseinsätze der Bundespolizei
– Ohne Polizei und Justiz keine Sicherheit –
Polizei- und Justizaufbau in Afghanistan
drastisch beschleunigen
erz, Friedrich CDU/CSU 06.03.2009
öller, Kornelia DIE LINKE 06.03.2009
r. Müller, Gerd CDU/CSU 06.03.2009
aula, Heinz SPD 06.03.2009
charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.03.2009
r. Schavan, Annette CDU/CSU 06.03.2009
r. Scheer, Hermann SPD 06.03.2009
chily, Otto SPD 06.03.2009
chmidbauer, Bernd CDU/CSU 06.03.2009
r. Schwanholz, Martin SPD 06.03.2009
eib, Marion CDU/CSU 06.03.2009
ilberhorn, Thomas CDU/CSU 06.03.2009
aitz, Christoph FDP 06.03.2009
icklein, Andrea SPD 06.03.2009
immermann, Sabine DIE LINKE 06.03.2009
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
22644 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
(A) )
(B) )
insbesondere für die Sicherheitslage. Der Aufbau demo-
kratischer Institutionen, aber auch der wirtschaftliche
Aufbau Afghanistans und die Unterstützung einer plura-
listischen Gesellschaft setzen funktionierende staatliche
Strukturen voraus. Diese Strukturen müssen in Afgha-
nistan weiter aufgebaut und gefördert werden. Dazu
wird noch längere Zeit Hilfe und Unterstützung notwen-
dig sein.
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt Afgha-
nistan auf verschiedenen Ebenen. Wichtige Erfolge
konnten in der politischen und entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit erreicht werden. Bei der Einbindung in
internationale Organisationen und Verhandlungen, beim
Aufbau der Versorgungsinfrastruktur, der Verkehrswege,
aber auch beim Aufbau des Bildungssystems und der öf-
fentlichen Verwaltung wie bei der Etablierung von Frei-
heitsrechten waren in den letzten Jahren merkliche Fort-
schritte zu verzeichnen.
Eine ganz wesentliche Rolle spielt dabei die öffentli-
che Sicherheit, denn ohne Sicherheit ist jede politische,
wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilisierung und
Entwicklung letztlich zum Scheitern verurteilt. Entwick-
lung und Sicherheit bedingen sich gegenseitig. Mit dem
Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Norden des Landes
leisten wir zusammen mit unseren Partnern einen wichti-
gen Beitrag zu Stabilität und Entwicklung in Afghanis-
tan.
Bei der bilateralen Zusammenarbeit und im Rahmen
der EUPOL-Mission sind deutsche Polizeikräfte beim
Polizeiaufbau in Afghanistan – über den wir heute disku-
tieren – im Einsatz und tragen mit ihrer Arbeit zu Sicher-
heit, Ordnung und stabilen Verhältnissen bei. Ich möchte
an dieser Stelle allen Beteiligten und besonders den Poli-
zeibeamtinnen und -beamten, die vor Ort und auch hier
in Deutschland zum Gelingen des Polizeiaufbaus in
Afghanistan beitragen, ganz herzlich danken. Wir schät-
zen diese Arbeit, die oft unter schwierigen und gefährli-
chen Umständen geleistet wird!
Wie angespannt die Sicherheitssituation in Afghanis-
tan ist, hat sich 2008 abermals gezeigt. Genannt seien
hier nur die Anschläge auf deutsche ISAF-Patrouillen,
der Anschlag auf die Parade zum Nationalfeiertag in
Kabul oder das afghanische Informationsministerium.
Deshalb haben unsere Soldaten und Polizisten, die in
Afghanistan wichtige Arbeit leisten, unsere volle Anerken-
nung und unseren ganzen Respekt. Sie leisten mit ihrem
Einsatz eine Arbeit, die auch für uns hier in Deutschland
von großer Bedeutung ist. In Zeiten internationaler terro-
ristischer Bedrohung müssen wir größtes Interesse an
mehr Sicherheit und Stabilität in Afghanistan haben.
Entgegen vielen Aussagen, wie sie auch in den vorlie-
genden Anträgen wieder einmal zum Ausdruck kom-
men, ist der Einsatz deutscher Polizisten und auch der
Bundeswehr im Bereich des Polizeiaufbaus in Afghanis-
tan bei allen Fragezeichen und Problemen recht erfolg-
reich. Allein im Jahr 2008 wurden von deutschen Trai-
nern und Beratern über 3 000 afghanische Polizisten
qualifiziert. Zuvor wurden zwischen 2002 und 2007 be-
reits 22 000 Polizisten vor Ort ausgebildet. Darüber hinaus
hat die Bundeswehr seit April 2007 über 4 400 afghani-
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che Polizisten in polizeilichen Basisaufgaben geschult.
ie Polizeitrainingszentren in Mazar-e-Sharif und
eyzabad sind eine sichtbare und effiziente Möglichkeit,
nser gemeinsames Engagement beim Polizeiaufbau
eiter umzusetzen. Ziel unserer Bemühungen muss es
ein, die afghanische Polizei mittelfristig in die Lage zu
ersetzen, eigenverantwortlich die Aus- und Fortbildung
hrer Polizisten zu übernehmen. Deutschland leistet hier
aterielle und personelle Hilfe und wird dies auch in
ukunft tun. Wir bringen im Jahr 2009 35,7 Millionen
uro für den Polizeiaufbau in Afghanistan ein. Noch
ichtiger sind das Know-how und die Erfahrung unserer
olizisten.
Auch wenn sich die Sicherheitslage im Jahr 2008
insbesondere in den Regionen Kunduz und Kabul –
erschlechtert hat, werden wir den Polizeiaufbau in
fghanistan weiter vorantreiben. Der deutsche Beitrag
st unverzichtbar und ohne Alternative – das sagen uns
uch unsere afghanischen Partner. Seit 2002 unterstützt
eutschland auf Bitten der UN und der afghanischen
egierung den Aufbau einer professionellen Polizei in
fghanistan in bilateraler Kooperation. Schwerpunkt
es deutschen Engagements war von Beginn an der Wie-
eraufbau der Polizeiakademie in Kabul, die schon 2004
ieder in afghanische Verantwortung übergeben wurde.
erzeit befinden sich über 2000 afghanische Polizisten
ier in Studium und Ausbildung. Das deutsche Engage-
ent im Rahmen des Polizeiaufbaus wird auch in die-
em Jahr weiter ausgebaut werden. Das bilaterale Poli-
eiberaterteam wird bis zum Ende des Quartals auf
0 Polizisten verdoppelt. Zusätzlich sollen ständig rund
0 Trainingsexperten für bilaterale Projekte vor Ort sein.
009 werden auch mit Unterstützung dieser Experten
nter anderem zwei neue Polizeitrainingszentren in Kun-
uz und in Kabul aufgebaut, in denen zukünftig je
00 Auszubildende geschult werden. Das bereits beste-
ende Trainingszentrum in Feyzabad wird darüber
inaus in diesen Wochen erweitert. Die Ausbildungsein-
ichtungen für die Grenzpolizei in Kabul und die Außen-
telle der Polizeiakademie in Mazar-e-Sharif werden im
erbst dieses Jahres fertiggestellt und werden dann
apazitäten von je 500 Polizeischülern haben. Darüber
inaus beteiligen sich deutsche Polizisten gemeinsam
it den Feldjägern seit Januar am amerikanischen Aus-
ildungsprogramm „Focused District Development“,
as die Polizeireform auf die untere Verwaltungsebene
bertragen soll. Auch die EUPOL-Mission in Afghanis-
an wird seit Juni 2007 ausgebaut. Auf deutsche Initia-
ive wurde die Missionsstärke auf 400 Mitarbeiter er-
öht. Deutschland wird sich an der EUPOL-Mission in
fghanistan mit bis zu 120 Beamten aus Bund und Län-
ern beteiligen.
Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt anspre-
hen, der auch die Bezahlung von Polizisten im Aus-
andseinsatz betrifft. Mit dem im letzten Jahr beschlosse-
en Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist der Bund in der
age, seinen Polizistinnen und Polizisten täglich circa
0 Euro mehr als bisher, also jetzt insgesamt 147 Euro
m Tag steuerfrei auszubezahlen. Das ist ein positives
ignal und wird dazu beitragen, dass der Auslandsein-
atz in Afghanistan an Attraktivität gewinnen wird.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22645
(A) )
(B) )
Das alles zeigt: Dem Polizeiaufbau in Afghanistan
wird von der Bundesregierung und der Unionsfraktion
ein hoher Stellenwert eingeräumt. Deutschland ist ge-
meinsam mit seinen Partnern auf einem guten und richti-
gen Weg, den Aufbau von Polizei und Justiz in
Afghanistan zu unterstützen, und wird diese erfolgreiche
Arbeit, die unter schwierigen Bedingungen erfolgt, wei-
ter fortsetzen.
Wolfgang Gunkel (SPD): Die heutige Debatte über
den Polizeiaufbau in Afghanistan ist wichtig und not-
wendig. Nichtsdestotrotz sind die hier eingebrachten
Anträge teils aus dem Jahr 2006, und die angebrachte
Kritik fällt weit hinter den aktuellen Sachstand zurück.
Kaum ein Thema wird so intensiv von der Koalition
und der Regierung diskutiert und vorangetrieben.
Deutschland ist neben den USA das größte Geberland
für einen funktionierenden Polizeiapparat in der Region.
Neben dem bilateralen Engagement in der Polizeiausbil-
dung hat Deutschland den Beschluss zur Gründung von
EUPOL Afghanistan maßgeblich vorangetrieben und ist
auch in dieser von 21 Staaten getragenen Struktur größ-
ter Geber. Allein 2008 hat Deutschland rund 36 Millio-
nen Euro in bilaterale Projekte zum Polizeiaufbau inves-
tiert.
Mit dem Start der EUPOL-Mission Anfang 2007 ent-
wickelt sich der Polizeiaufbau in Afghanistan konti-
nuierlich. Nicht nur die Zahl ausgebildeter Polizisten
steigt, sondern es wird vor allem auf eine enge Verzah-
nung der Polizeiausbildung mit anderen im Aufbau be-
findlichen Strukturen geachtet. Der Focus auf die Aus-
bildung von Polizeikräften wurde erweitert, Kern der
EUPOL-Mission ist jetzt die Koordination mit der af-
ghanischen Regierung und der internationalen Gemein-
schaft. Unter dem Dach von EUPOL werden nun alle
bilateralen Projekte verwaltet, selbst die Abstimmung
mit der US-geführten CSTC-Alpha-Mission verbessert
sich kontinuierlich.
Die seit Beginn des Engagements kritisierte Unein-
heitlichkeit und mangelnde Koordination zwischen den
Geberländern wurde maßgeblich durch das von der EU-
POL betreute Polizeikoordinierungsgremium IPCB ver-
bessert. Dieses Gremium tagt monatlich und bündelt alle
bilateralen Missionen wie auch die originären EUPOL-
Maßnahmen. Zudem werden in diesem Gremium auch
wegweisende Reformen diskutiert und beschlossen.
Dazu gehört die Reform des Innenministeriums wie auch
die zukünftige Aufstellung von Polizeistrukturen.
Wesentlich für die rechtsstaatliche Verankerung der
afghanischen Polizei ist die Verzahnung mit anderen
staatlichen Strukturen. Dazu hat unter der Ägide des
deutschen Leiters der EUPOL-Mission Jürgen Scholz
ein steter Austausch mit dem Innen-, dem Außen-, dem
Justiz- und dem Verteidigungsministerium begonnen.
Als Ziele der EUPOL-Mission gelten dabei neben dem
originären Aufbau der Polizei die institutionelle Ent-
wicklung des afghanischen Innenministeriums, die Ver-
besserung der Zusammenarbeit mit der Generalstaats-
anwaltschaft und der Aufbau einer effektiven
Grenzpolizei. Gerade die letztgenannte Grenzpolizei hat
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n Afghanistan mit seinen vielen und grünen Grenzen
ine strategisch wichtige Rolle. Sie ist primär von An-
chlägen und Übergriffen bedroht und benötigt neben
ersonal auch die Mittel, um sich effektiv wehren zu
önnen. Dabei ist entscheidend, dass die Grenzpolizei
icht die militärische Überwachung der Grenzen zum
eispiel nach Pakistan übernehmen kann und soll, son-
ern sich voll auf ihre zivile Funktion konzentrieren
ird.
Bisher war EUPOL hauptsächlich im Norden des
andes aktiv. Seit Mitte letzten Jahres wird das
ufgabengebiet ausgedehnt. Heute ist EUPOL in Herat,
azar-e-Sharif, Ghor, Helmland, Kunduz, Bamiyan und
aklan aktiv. Diese Entwicklung wird weitergehen.
Mit der Ausdehnung der EUPOL-Mission wächst
uch die Notwendigkeit, mehr internationale Ausbilder
ach Afghanistan zu entsenden. Im Rahmen von
UPOL ist die Zahl der Ausbilder bereits stark gestie-
en. Die anfangs vorgesehenen 231 Polizisten aus den
UPOL-Ländern sollen inzwischen sogar an Zahl ver-
oppelt werden. Aus Deutschland allein sind momentan
7 Polizisten für die EUPOL-Mission in Afghanistan.
2 Polizisten wurden von den Bundesländern freige-
tellt, 15 weitere gehören der Bundespolizei an. Im Rah-
en der bilateralen Hilfen stellt Deutschland zurzeit
1 Polizisten für Afghanistan frei, davon 24 aus den
änderpolizeien und 17 aus der Bundespolizei.
Deutschland beteiligt sich nicht nur überproportional
n der Ausbildung der afghanischen Polizei, es kümmert
ich auch um die Ausstattung. Neben der Ausrüstung ist
ie Bezahlung der Polizisten weiterhin ein großen Pro-
lem. Warlords und Taliban zahlen zum Teil das Vierfa-
he, sodass die Fluktuation innerhalb der Polizei
eträchtlich ist. Die internationale Gemeinschaft hat des-
alb den sogenannten „Law and Order Trust Fund
fghanistan“ (LOTFA) eingerichtet, aus dem die Gehäl-
er bezahlt werden. Deutschland hat im Oktober 2008
0 Millionen Euro zu dem Fonds beigetragen. Damit
eistet die Bundesregierung ihren bislang zahlenmäßig
rößten Beitrag für die Sicherstellung der afghanischen
olizeigehälter. Im Dezember 2008 wurden noch einmal
rei Millionen Euro für die Gehälter bereitgestellt.
Bei allen Forderungen nach einem verstärkten finan-
iellen Engagement für den Polizeiaufbau in Afghanis-
an ist aber zu beachten – das hat gerade auch die öffent-
iche Anhörung im Bundestag im letzten Dezember
ezeigt –: Die Sicherheitslage ist in allen Teilen Afgha-
istans äußerst instabil, die infrastrukturellen und sicher-
eitsrelevanten Voraussetzungen sind, anders als vor
ahren gedacht, nicht besser, sondern eher schlechter ge-
orden. Die Teilung des Landes in Gebiete wie Kabul,
n denen eine rudimentäre Staatlichkeit angenommen
erden kann, und Teile, in denen der Staat nicht einmal
ermittelt zur Geltung kommt, sorgt dafür, dass die Poli-
ei vielfach wesensfremde Aufgaben zu erfüllen hat.
as bedeutet, dass es neben der notwendigen rechts-
taatlichen Ausbildung, einer angemessen Entlohnung
nd der materiellen Ausrüstung eine Debatte gibt, wel-
he Aufgaben eine rechtsstaatliche Polizei in unseren
ugen zu leisten hat und welche nach unserm Verständ-
22646 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
(A) )
(B) )
nis auszuschließen sind. In der Vergangenheit ist die
afghanische Polizei allzu oft als Kanonenfutter in die
Aufstandbekämpfung geschickt worden – mit der Folge,
dass die Opferzahlen bei der afghanischen Polizei die
der afghanischen Nationalarmee proportional bei weitem
übersteigen. Unser Engagement bei der Ausbildung und
Ausstattung der Polizei kann aber das Versagen in an-
dern Teilbereichen des Wiederaufbaus Afghanistans
nicht ausgleichen. Wie sollen wir eine effiziente Straf-
verfolgung garantieren, wenn es hinterher keine Staats-
anwaltschaften oder Richter gibt, die diese Fälle bearbei-
ten? Wie sollen wir die rechtsstaatliche Trennung
zwischen Polizei und Militär auch garantieren, wenn
sich die afghanische Nationalarmee nicht aus den Kaser-
nen traut, während die von uns ausgebildeten Polizisten
in die Schlacht geschickt werden?
Wir alle wünschen uns eine effiziente und schnelle
Stabilisierung Afghanistans. Es ist völlig unstrittig, dass
dazu wesentlich ein funktionierender Polizeiapparat und
eine effiziente Justiz gehören. Aber den Aufbau funktio-
nierender Strukturen kann man nicht im luftleeren Raum
vorantreiben. Nicht nur die Anzahl der geschulten Poli-
zisten ist das Erfolgskriterium, sondern die Implementie-
rung von Rechtsstaatlichkeit. Mit dem von Deutschland
finanzierten Bau der Außenstelle der Polizeiakademie in
Mazar-e-Sharif wird der Versuch unternommen, nicht
nur in den Ballungszentren präsent zu sein, sondern gut
ausgebildete Polizei auch in der Fläche zur Verfügung zu
stellen.
Das auch von den Grünen in ihrem Antrag angespro-
chene Problem einer fehlenden Gendarmerie in Afgha-
nistan teile ich. Leider benötigt die afghanische Wirk-
lichkeit eine Polizei, die in starkem Maße auch zur
Abwehr bewaffneter Angriffe in der Lage sein muss. Wir
haben uns in Deutschland mit der Auflösung des Bun-
desgrenzschutzes ganz bewusst gegen eine Gendarme-
rie, also einen Zwitter von Militär und Polizei entschie-
den. Somit ist Deutschland allein nicht in der Lage, hier
wirkungsvoll auszubilden. Die Ausbildungspraxis der
USA, in der in zweitägigen Lehrgängen vor allem der
Umgang mit der Waffe gelehrt wird, ist auch keine
Alternative. Diese Praxis führt ja erst zu der paramilitäri-
schen Zweckentfremdung der afghanischen Polizei, die
von allen Seiten zu Recht kritisiert wird. Dennoch hat
sich Deutschland 2008 mit starkem finanziellem Beitrag
an dem Um- und Ausbau von robusten Polizeieinheiten
beteiligt. Wir werden uns in der Zukunft intensiv mit un-
seren europäischen Partnern abstimmen müssen, inwie-
fern Länder wie Frankreich, Italien, Spanien oder Portu-
gal, die solche Gendarmerien im Einsatz haben, hier
wirkungsvoller eingebunden werden können.
Die Forderung nach einem Parlamentsvorbehalt für
die Entsendung von Polizisten ins Ausland, wie von der
Linken in ihrem Antrag gefordert, ist ein zweischneidi-
ges Schwert. Unsinnig ist dies sicherlich, wenn es um
die Entsendung einzelner Beamter im Einvernehmen mit
dem anderen Staat geht. Das ist nicht mehr als die erwei-
terte Amtshilfe nach § 65 Abs. 2 des Bundespolizeige-
setzes, die so oft notwendig ist, dass das Parlament bei
einem Vorbehalt zu nichts anderem mehr kommen
würde. Anders sieht es aus, wenn Deutschland Polizisten
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n Hundertschaftsstärke oder mehr ins Ausland schickt.
war gilt bereits die Regelung aus § 8 Abs. 1 Satz 4 und 5
es Bundespolizeigesetzes, dass der Bundestag vor Ent-
endung der Beamten zu informieren ist und gegebenen-
alls die Beendigung des Einsatzes beschließen kann. Ob
nd wie es hier sinnvoll sein kann, das Parlament stärker
u beteiligen, schon um den Polizisten mehr Rechtssi-
herheit zu geben, muss diskutiert werden. Als Gefahr
teht sicherlich im Raum, dass durch die formale Gleich-
tellung mit Soldaten die klare Trennung der Ent-
endungsmotive verwischt wird. Denn es muss auch in
ukunft sichergestellt werden, dass es keine Vermi-
chung zwischen militärischen und zivil-polizeilichen
ufgabengebieten gibt.
Es bleibt festzuhalten, dass eine wirkungsvolle Poli-
eiarbeit nur in Zeiten von Frieden gewährleistet werden
ann. Eine Vermischung der Befugnisse, wie sie in
fghanistan an der Tagesordnung sind, steht einem
echtsstaatsverständnis scharf gegenüber. Die hier vor-
iegenden Anträge sind aufgrund ihres veralteten Sach-
tandes abzulehnen. Der Notwendigkeit, auch in Zukunft
ieses wichtige Thema zu diskutieren, tut dies keinen
bbruch.
Birgit Homburger (FDP): Ständig wiederholt die
undesregierung ihr Ziel, in Afghanistan den sogenann-
en Comprehensive Approach, also das Konzept der ver-
etzten Sicherheit, umsetzen zu wollen. Im Zentrum
teht dabei die Schaffung einer sich selbsttragenden Si-
herheitsstruktur.
Neben dem Aufbau der afghanischen Armee – der
ittlerweile recht zufriedenstellend voranschreitet –
ommt dem Aufbau eines funktionierenden Justizsys-
ems und der Ausbildung der afghanischen Polizei zen-
rale Bedeutung zu. In den beiden letztgenannten Berei-
hen sind unverändert große Defizite festzustellen, die
ur mit einer gemeinsamen Anstrengung der internatio-
alen Gemeinschaft in Afghanistan zu beheben sind.
iese Anstrengung muss aber unverzüglich und im nöti-
en Umfang unternommen werden. Den wortreichen
nkündigungen der vergangenen Jahre müssen endlich
pürbare Verbesserungen für die Menschen in Afghanis-
an folgen.
Die Bundesregierung hat viel versprochen, bei der
msetzung in Taten hinkt sie allerdings weiter hinterher.
s sei daran erinnert, dass Deutschland zunächst Füh-
ungsnation für den Polizeiaufbau war. Als der Erfolg
usblieb, übernahm die Europäische Union diese Auf-
abe, indem sie die Mission EUPOL Afghanistan ins Le-
en rief. Im Mai 2008 hat die EU die Verdoppelung der
ersonellen Mandatsgrenze auf bis zu 400 Polizistinnen
nd Polizisten beschlossen, obwohl gerade einmal etwas
ehr als 100 Polizeikräfte vor Ort waren. Es hilft aber
ichts, wenn immer neue Versprechungen gemacht wer-
en. Besser wäre es, endlich die Zahl der zugesagten
olizisten zu entsenden.
Deutschland hat sich verpflichtet, bis zu 120 dieser
eamten zu stellen. Momentan vor Ort bei EUPOL sind
nsgesamt aber lediglich 122 Polizistinnen und Polizis-
en, davon 37 aus Deutschland. Dabei hat der stellvertre-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22647
(A) )
(B) )
tende Missionsleiter bei EUPOL, Peter Horst, in der
öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages im
Dezember 2008 unmissverständlich dargelegt, dass der
geplante Aufwuchs auf insgesamt 400 Polizisten zwin-
gend notwendig sei, um die geplanten Projekte durch-
führen und die Termin- und Ablaufplanung einhalten zu
können. Dieser eindringliche Appell hat nichts von sei-
ner Aktualität verloren und wird von der FDP-Bundes-
tagsfraktion heute nochmals ausdrücklich in Erinnerung
gerufen.
Was ist darüber hinaus zu tun? Erstens: Die Besol-
dungsstruktur der afghanischen Polizei muss dringend
überarbeitet werden. Es nützt wenig, wenn ausgebildete
Polizisten desertieren, weil illegale Strukturen bessere
Einkommenschancen bieten.
Zweitens: Die Kooperation in der Ausbildung muss
schnell verbessert werden. Die Übernahme des Konzepts
des Focused District Developments von den Amerika-
nern und der Plan, diese Ausbildungsform auch durch
deutsche Ausbilder in bis zu neun Distrikten in diesem
Jahr durchführen zu wollen, ist ein Schritt in Richtung
besserer Koordination des gemeinsamen Vorgehens. Ziel
sollte es sein, unter allen beteiligten Nationen einheitli-
che Ausbildungs- und Handlungsstandards beim Aufbau
der afghanischen Polizeikräfte zu schaffen.
Drittens sind die Anstrengungen zur Personalgewin-
nung zu intensivieren, sowohl innerhalb der EU als auch
in Deutschland. Die Gewerkschaft der Polizei hat in der
Anhörung im Dezember eine Vielzahl von Hemmnissen
für Bewerber um eine Auslandsverwendung dargelegt.
Darüber hinaus wurde ausgeführt, dass sich eine Aus-
landsverwendung derzeit noch negativ auf die Karriere
auswirken könne. Die Bundesregierung ist zusammen
mit den Landesregierungen aufgefordert, solche kontra-
produktiven Hemmnisse sofort auszuräumen.
Darüber hinaus fordert die FDP ein klares Konzept,
wie man dem in Zukunft absehbar steigenden Bedarf an
Polizeikräften für Auslandsmissionen gerecht werden
kann. Dabei sind Vorkehrungen sowohl für die Qualifi-
zierung von speziellem Personal als auch für die Erhö-
hung der Zahl der kurzfristig verfügbaren Bewerber für
Auslandsverwendungen zu treffen.
Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Fraktion Die Linke
will, dass Auslandseinsätze deutscher Polizisten nicht
länger nach Gutdünken der Regierung beschlossen wer-
den. Wir wollen, dass über hochbrisante, an der Grenze
zum Militärischen angesiedelte Einsätze der Bundestag
abstimmen kann. Wenn sich die Regierungsfraktionen so
sehr gegen unseren Antrag wehren, zeigt das ihr stark
verkürztes Verständnis von den Rechten des Parlamen-
tes. Denn es geht ja nicht um so harmlose Polizeitätig-
keiten wie Verkehrsregelung. Wir sehen doch am Bei-
spiel Kosovo, am Beispiel Irak und ganz deutlich in
Afghanistan, dass die Entsendung von Polizisten hohe
Brisanz hat.
Deutsche Polizisten haben in der Vergangenheit ganz
massiv Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für die Poli-
zei von Folterregimen geleistet, von Indonesien bis Grie-
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henland. Warum sollte es nicht dem Bundestag überlas-
en bleiben, solche Maßnahmen zu beschließen? Warum
oll nicht der Bundestag entscheiden, ob die Bundespoli-
ei an Bord der Frontex-Schiffe gehen darf, wo sie
ithelfen soll, die Festung Europa vor Flüchtligen dicht-
umachen? Warum sollte die Bundesregierung selbst-
errlich über solche inhumanen Einsätze beschließen?
m Irakkrieg hat sich die Bundeswehr zwar nicht direkt
eteiligt, aber deutsche Polizisten haben danach soge-
annte Antiterrorausbildung für die Polizei der iraki-
chen Marionettenregierung angeboten.
Vor allem aber zeigt das Beispiel Afghanistan, dass es
ichts zu verharmlosen gibt: Polizeiarbeit im Krieg ist
twas ganz anderes als Polizeiarbeit im Frieden. In
fghanistan herrscht nun einmal Krieg, das hat der Bun-
eswehrverband im vorigen Jahr eindeutig und zu Recht
estgestellt. Und deutsche Polizisten sind Teil dieses
rieges, das müssen wir ganz klar sagen. Bei der Anhö-
ung, die wir im Innenausschuss hatten, wurde bestätigt:
s gibt in Afghanistan keine Trennung zwischen Polizei-
nd Militäraufgaben. Da fließt alles in eins, deutsche
olizisten werden in Bundeswehrunterkünften unterge-
racht; sie bieten Ausbildung in den Lagern solcher
öldnerfirmen wie „Blackwater“ an. Diese blutige und
chmutzige Firma, die schon im Irak Verbrechen began-
en hat, betreibt in Afghanistan eigene Lager, wo sie
fghanische Polizisten ausbildet. Deutsche Polizisten ge-
en in diese Lager hinein und beteiligen sich an der Aus-
ildung. Der Polizeieinsatz wird unter Beteiligung des
S-Militärkommandos koordiniert. Das hat der leitende
olizeiberater der Deutschen Botschaft in Kabul klar
usgeführt, und er hat auch gesagt, dass die USA dank-
ar für diese Form der Entlastung sind. Das ist kein zivi-
er Aufbau, das ist nur eine Variation der Kriegsführung.
a hilft kein „Weiter so“, da kann man nicht einfach
mehr vom Gleichen“ fordern, wie das leider auch
rüne und FDP in ihren Anträgen fordern.
Vor allem die Grünen geben wieder einmal ein Exem-
el dafür, wie sehr sie sich von der Friedensbewegung
erabschiedet haben. Sie fordern ernsthaft, die deutsche
olizei solle sich noch enger mit den Provincial
econstruction Teams der Bundeswehr verweben; sie
ordern den Aufbau einer paramilitärischen afghani-
chen Gendarmerie und den Einsatz der Europäischen
endarmerieeinheit. Damit leisten die Grünen einer wei-
eren Militarisierung Vorschub, die kaum zu kontrollie-
en ist.
Die Linke dagegen fordert mehr Kontrolle durch Öf-
entlichkeit und Parlament, und zwar Kontrolle nicht nur
ber das Ob von Polizeieinsätzen, sondern auch über das
ie. Wo genau tun deutsche Polizisten Dienst; wen bil-
en sie aus; wie verhalten sich denn die afghanischen
olizisten, die mit deutscher Hilfe schießen lernen? Wie
iele von ihnen laufen später zu den Taliban über, wie
iele von ihnen gehen schnurstracks zum Militär, wie
iele bleiben bei der Polizei und foltern dort? Wir wis-
en, dass bei der afghanischen Polizei gefoltert wird, und
ie Linke will auch wissen, inwiefern daran solche Poli-
isten beteiligt sind, die von Deutschen ausgebildet
urden. Wir wollen, dass die Regierung hierüber re-
22648 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
(A) )
(B) )
chenschaftspflichtig wird, und dazu brauchen wir den
Parlamentsvorbehalt.
Unsere Forderungen haben nichts mit einer Missach-
tung von Polizisten zu tun. Die Gewerkschaft der Polizei
steht hier auf unserer Seite, auch sie ist klar für einen
Parlamentsvorbehalt, sie ist vehement gegen die von der
Regierung forcierte Remilitarisierung der Polizei und
dagegen, dass Polizisten für angeblich friedenssichernde
Einsätze missbraucht werden. Herr Schäuble spricht
dauernd von seinem Ansatz der sogenannten vernetzten
Sicherheit und will, dass der zivile Bereich so eng wie
möglich dem Militär zuarbeitet. Die EU will einen Pool
von 6 000 Polizisten für Auslandseinsätze aufbauen, um
ihrer militaristischen Außenpolitik eine polizeiliche Ab-
sicherung zur Seite zu stellen. Denn wer andere Länder
mit Krieg überzieht, will hinterher sicherstellen, dass
dort wieder „Ordnung“ herrscht. Dann soll die Regie-
rung aber wenigstens so konsequent sein und nicht nur
ihren Sicherheitsbegriff erweitern, sondern auch die
Rechte des Parlaments!
Wie berechtigt unsere Forderung ist, zeigt aktuell der
Gazakrieg: Der Bundestag erfuhr aus der Presse, dass
die Bundesregierung Polizisten in die Krisenregion
schickt, um den Schmuggel in den Gazastreifen zu un-
terbinden. Das bedeutet nichts weniger als eine Partei-
nahme für eine Kriegspartei mit der Gefahr, sich regel-
recht in einen Krieg hineinzuschleichen. Solche Fragen
sind nach dem Verständnis des Grundgesetzes nun ein-
mal dem Parlament vorbehalten. Unser Antrag dient
dazu, dessen Rechte zu wahren.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Mein Dank und meine Anerkennung gilt den
Polizistinnen und Polizisten aus der Bundespolizei und
aus den Polizeien der Länder, die sich in den vergange-
nen Jahren freiwillig gemeldet haben, um den Polizei-
aufbau in Afghanistan zu unterstützen. Es ist mir als
Bundestagsabgeordnete ein Anliegen, über die Arbeit
der deutschen Polizei in europäischen und internationa-
len Polizeimissionen genauso umfassend unterrichtet zu
werden wie über die Entsendung der Bundeswehr in
Kriegs- und Krisengebebiete. Wir fordern seit langem
eine kontinuierliche Unterrichtung im Innenausschuss
des Bundestages über die Auslandseinsätze der Bundes-
polizei und ich bedaure es sehr, dass es seitens des BMI
bislang wenig Bereitschaft gibt, von sich aus zu berich-
ten und dem Innenausschuss zum Beispiel die Fort-
schrittsberichte der EUPOL-Mission Afghanistan zu-
gänglich zu machen.
Wir Grünen fordern einen Parlamentsvorbehalt auch
für Auslandseinsätze der Bundespolizei – über die Aus-
gestaltung können wir uns unterhalten. Täglich riskieren
deutsche Polizeiausbilder in Afghanistan ihr Leben.
Nicht nur die Bundesregierung, auch das Parlament
muss diese Polizeieinsätze in Kriegs- und Krisengebie-
ten öffentlich diskutieren und für die Entsendung Verant-
wortung übernehmen.
Wenn wir hier Kritik üben, dann kritisieren wir das
mangelnde Engagement der Bundesregierung beim Poli-
zeiaufbau in Afghanistan. Deutschland ist hier seiner
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erantwortung nicht gerecht geworden. Dass dieses
uch für andere europäische Länder gilt, entschuldigt
icht das deutsche Versagen. Der Rat der Europäischen
nion hatte bereits am 28. Mai 2006 beschlossen, die
nzahl der Polizeitrainer und Rechtsberater im Rahmen
er EUPOL-Mission Afghanistan zu verdoppeln. Auch
eute ist nicht einmal die Hälfte der versprochenen
00 Ausbilder im Einsatz. Es mangelt an finanziellen
itteln für die angemessene Bezahlung der ausgebilde-
en afghanischen Polizisten.
Wir würdigen gleichzeitig die Aufbauarbeit, die im
orden durch die deutsche Polizei geleistet wurde. Die
olizeiakademie in Kabul ist ein wichtiger Baustein für
en Aufbau einer demokratischen Polizei in Afghanis-
an. Wir fordern allerdings einen konkreten Polizeiauf-
auplan für den deutschen Hauptverantwortungsbereich
m Norden Afghanistans und regelmäßige Fortschritts-
erichte im Bundestag.
Die mangelnde Transparenz ist erneut deutlich ge-
orden an dem Aufbau von zwei Auslandseinsatzhun-
ertschaften in Sankt Augustin. Hier laufen bereits
usschreibungsverfahren, ohne dass die konkreten Ein-
atzkonzepte vorliegen. Auf meine Fragen, wie „robust“
ie Mandate dieser Auslandseinsatzhundertschaften in
ukunft sein werden, welche Bewaffnung vorgesehen ist
nd wo genau diese Auslandseinsatzhundertschaften
ingesetzt werden sollen, erhalten wir nur ausweichende
ntworten.
Die Polizistinnen und Polizisten, die sich hier bewer-
en, unterschreiben einen „Blankoeinsatz“; ich kann da-
on nur abraten. Freiwilligkeit heißt für uns, dass die Be-
mtinnen und Beamten vor dem Einsatz wissen, wo sie
ingesetzt werden und auf welcher Grundlage. Wir ha-
en in Afghanistan ja nicht nur die EUPOL-Mission,
ondern auch eine Polizeiausbildung auf der Grundlage
ines binationalen Vertrages mit den USA. Um meine
ritik hier deutlich zu machen: Wir wollen im Innenaus-
chuss umfassend über das Einsatzkonzept von Aus-
andshundertschaften informiert werden. Wir wollen
icht davon überrascht werden, dass in Kürze Polizistin-
en und Polizisten in Gebieten Afghanistans eingesetzt
erden, welche außerhalb des Bereichs liegen, in dem
ie Bundeswehr zuständig ist. Wir wollen keine „robus-
en“ Polizeimandate mit paramilitärischen Aufgaben in
fghanistan und keinen Aufbau von Gendarmerie in
eutschland. Wir befürchten, dass mit den neuen Ansät-
en aus dem BMI die Bereitschaft innerhalb der Polizei,
n Kriegs- und Krisengebieten Aufbauarbeit zu leisten,
her verloren geht, wenn nicht klar ist, wo und unter
elchen Bedingungen der Einsatz im Ausland stattfin-
et.
Wir brauchen eine ständige Evaluierung der Aus- und
ortbildung im Rahmen der internationalen Polizeimis-
ionen, wir brauchen Anreizsysteme zum Beispiel da-
urch, dass es eine verlässliche Wiederverwendung nach
em Einsatz gibt und dass die Bereitschaft, auf Zeit un-
er schwierigen Bedingungen im Ausland zu arbeiten,
ls Leistungsmerkmal bei Beförderungen ausdrücklich
erücksichtigt wird. Die Vorbereitung auf Einsätze und
ie Nachbetreuung muss weiter verbessert werden. Noch
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22649
(A) )
(B) )
stärker einzubeziehen sind hier die Familienangehörigen
und Lebenspartnerinnen und -partner. Nicht nur bei der
Bundeswehr, auch bei der Polizei brauchen wir eine
kompetente Stelle, die posttraumatische Belastungsstö-
rungen erkennt und behandeln kann.
Die Beteiligung Deutschlands an internationalen Poli-
zeimissionen ist und bleibt eine wichtige Daueraufgabe
für die Bundespolizei. Wir bedanken uns bei allen Poli-
zistinnen und Polizisten, die im Ausland tätig sind, dies
gilt natürlich nicht nur für Afghanistan, sondern genauso
für den Kosovo. Von der Bundesregierung fordern wir
nicht nur Ankündigungen, sondern reale Verbesserungen
beim Polizeiaufbau in Afghanistan. Wir fordern regel-
mäßige Einsatzberichte und mehr Transparenz und par-
lamentarische Beteiligung bei der Entwicklung neuer
Einsatzkonzeptionen.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 855. Sitzung am 20. Fe-
bruar 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
(Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
– Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Sta-
bilität in Deutschland
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz zur
Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland zielgerichtet und rasch angemessene
Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur ein-
geleitet werden. Die Länder werden für eine erfolg-
reiche Abwicklung der Maßnahmen des Zukunftsin-
vestitionsgesetzes Sorge tragen. Allerdings stellt das
vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz teil-
weise Anforderungen, die nach Auffassung des Bun-
desrates bei nächster Gelegenheit zu korrigieren
sind:
a) Der Bundesrat sieht ebenfalls die Notwendigkeit, zur
Stabilisierung der Konjunktur zusätzliche Investitio-
nen anzustoßen. Er ist jedoch der Auffassung, dass
die in § 3 a Absatz 2 des Zukunftsinvestitionsgeset-
zes geforderte Zusätzlichkeit von Investitionen von
den Ländern in dieser Form nicht umsetzbar ist. Vor
allem hinsichtlich der Kommunen ist eine Prüfung
der Additionalität in Bezug auf die Summe der In-
vestitionsausgaben weder sachgerecht noch leistbar,
weil das Land keinen Einfluss auf die Investitionstä-
tigkeit der Gesamtheit seiner Kommunen hat. Hier-
aus ergeben sich für die Länder nicht kalkulierbare
Haftungsrisiken gegenüber dem Bund. Die einzelnen
Kommunen sind aufgrund ihres kommunalen Selbst-
verwaltungsrechtes in ihren Investitionsentscheidun-
gen weitgehend frei. Teilnahmewilligen Kommunen
eine Förderung deshalb zu verwehren, weil sie ihr In-
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vestitionsvolumen nicht auf einem – ggf. zufällig –
erhöhten Niveau des Referenzzeitraums halten kön-
nen, wäre nicht zu rechtfertigen, da dadurch sinn-
volle Investitionen unterbleiben würden.
) Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass das in § 6a
des Zukunftsinvestitionsgesetzes formulierte Prü-
fungsrecht des Bundesrechnungshofes die verfas-
sungsgerichtlich bestätigten Zuständigkeitsgrenzen
des Bundes und die geübte Praxis in vergleichbaren
Fällen überschreitet. Die vom Bund ausgereichten
Finanzhilfen werden im Vollzug von den zuständigen
Landesbehörden in eigener Verantwortung verwaltet.
Diese unterliegen der parlamentarischen Kontrolle
und der Kontrolle des jeweiligen Rechnungshofes
des Landes. Demzufolge reicht die parlamentarische
Kontrolle des Bundestages und des Bundesrech-
nungshofes nur bis zur Hingabe der Finanzmittel an
die Länder (so das Bundesverfassungsgericht in
BVerfGE 39, 96).
Der Bundesrat erwartet daher, dass sowohl § 3a Ab-
atz 2 als auch § 6a des Zukunftsinvestitionsgesetzes bei
ächster Gelegenheit in diesem Sinne korrigiert werden.
. Der Bundesrat nimmt die mit dem Gesetz zur Siche-
rung von Beschäftigung und Stabilität initiierten ge-
meinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und
Gemeinden, der Rezession der deutschen Wirtschaft
zu begegnen, zur Kenntnis. Das Gesetzespaket ent-
hält sowohl direkte Investitionen des Staates in Infra-
struktur, Bildung und Innovationen wie auch die
Senkung von Steuern und Abgaben. Der Bundesrat
hält allerdings zur Belebung der Konjunktur ergän-
zende Schritte zur Entlastung von Betrieben und
Bürgern für sinnvoll.
. Die Anhebung des Grundfreibetrages und die
Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte bei der Ein-
kommensteuer sind zwar ein erster Schritt in die
richtige Richtung. Sie reichen aber nicht aus. Aus
Sicht des Bundesrates sollten die geplanten Entlas-
tungen in voller Höhe rückwirkend zum 1. Januar
2009 in Kraft treten. Außerdem muss zeitnah eine
strukturelle Reform des Einkommensteuerrechts in
Angriff genommen werden, die die Bürger spürbar
entlastet und die kalte Progression deutlich abmil-
dert.
. Der Bundesrat hält es zur Stärkung des Wirtschafts-
kreislaufs für notwendig, kontraproduktive Belastun-
gen aufzuheben. Er hält es zur Stärkung der privaten
Investitionen für sinnvoll, die Abschreibungsbedin-
gungen weiter zu verbessern.
. Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung zum
Unternehmensteuerreformgesetz vom 6. Juli 2007.
Der Bundesrat hatte im Interesse der Wettbewerbsfä-
higkeit der deutschen Unternehmen um Überprüfung
der Abschreibungsregeln für kleine und mittlere Un-
ternehmen, um Neuausrichtung der Zinsschranke
und des Mantelkaufs, und um Überprüfung der Hin-
zurechnungsregeln für Zinsen und Mieten bei der
Gewerbesteuer gebeten. Gerade vor dem Hinter-
grund der aktuellen ökonomischen Entwicklung er-
22650 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
(A) )
(B) )
wartet der Bundesrat von der Bundesregierung eine
rasche Berücksichtigung dieses Beschlusses.
6. Auch bei den Verlustverrechnungsmöglichkeiten be-
steht angesichts der wirtschaftlichen Lage in
Deutschland unter Berücksichtigung des internatio-
nalen Vergleichs dringender Handlungsbedarf. In an-
deren EU-Staaten ist der Verlustvortrag nach Höhe
und Jahren unbegrenzt. Seit 2004 ist dies in Deutsch-
land nicht möglich. Auch der Verlustrücktrag ist nur
begrenzt möglich. Die Verbesserung der Verlustver-
rechnungsmöglichkeiten kann zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ge-
rade in einem Konjunkturabschwung beitragen.
7. Das Ziel der Konsolidierung der öffentlichen Haus-
halte darf durch die jetzt vereinbarten Maßnahmen
nicht aufgegeben werden. Der Bundesrat erwartet,
dass der Tilgungsplan für das Konjunkturpaket II
umgesetzt wird, ohne dass jetzt aufgenommene neue
Schulden später aus dem Investitions- und Tilgungs-
fonds in den Bundeshaushalt überführt werden.
8. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die
Einigung in der „Kommission von Bundestag und
Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-
Finanzbeziehungen“ über eine grundlegende Ver-
schärfung der Bedingungen der Kreditaufnahmen,
über die Einführung eines sog. Frühwarnsystems so-
wie über die Gewährung von befristeten Konsolidie-
rungshilfen an Länder zur Erreichung des Haushalts-
ausgleichs.
Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Fe-
bruar 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die
Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
– Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
– Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbei-
terkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteili-
gungsgesetz)
– Gesetz über Personalausweise und den elektroni-
schen Identitätsnachweis sowie zur Änderung
weiterer Vorschriften
– Suchdienstedatenschutzgesetz (SDDSG)
– Zehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
– Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemm-
nisse insbesondere in der mittelständischen Wirt-
schaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
– Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009)
– Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinspa-
rungsgesetzes
– Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember
2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August
1949 über die Annahme eines zusätzlichen
Schutzzeichens (Protokoll III)
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Gesetz zu den Änderungen vom 28. April und
5. Mai 2008 des Übereinkommens über den Inter-
nationalen Währungsfonds (IWF)
Gesetz zu dem Protokoll vom 7. Dezember 2005
zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1996
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland, den Vereinten Nationen und dem
Sekretariat des Rahmenübereinkommens der
Vereinten Nationen über Klimaänderungen über
den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens
Gesetz zur Änderung vom 23. März 2007 des
Übereinkommens vom 20. August 1971 über die
Internationale Fernmeldesatellitenorganisation
„ITSO“
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistik-
gesetzes und des Rinderregistrierungsdurchfüh-
rungsgesetzes
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende
ntschließung zu fassen:
Der Bundesrat begrüßt vor dem Hintergrund der viel-
ältigen Änderungen europäischer Rechtsgrundlagen
owie neuer Datenbedürfnisse auf Nutzerseite die grund-
egende Überarbeitung des Agrarstatistikgesetzes. Insbe-
ondere die Entlastung der Auskunftspflichtigen als
eitgedanke der Novellierung ist zeitgemäß, allerdings
esteht nach Auffassung des Bundesrates an folgenden
tellen noch Nachbesserungsbedarf:
. Der Bundesrat stellt fest, dass in den §§ 26 und 27
der Grundsatz einer 1:1-Umsetzung von EU-Recht
nicht hinreichend beachtet worden ist: Erhebungsart,
Erhebungsprogramm und Erhebungsmerkmale be-
rücksichtigen nicht ausreichend die Entlastung der
Auskunftspflichtigen. Um agrarstrukturelle Entwick-
lungen agrarpolitisch begleiten zu können, ist es nur
erforderlich, die folgenden, über den EU-Merkmals-
katalog hinausgehenden Merkmale zu erfragen:
– Pacht- und Eigentumsverhältnisse,
– Pachtpreise.
. Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die in § 32
Absatz 1 Nummer 1 aufgeführte allgemeine Nacher-
hebung zur Bewässerung landwirtschaftlich genutz-
ter Flächen im Freiland nach Bewässerungsart, Was-
serherkunft und -menge sich ebenfalls nicht am
Grundsatz der 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben
orientiert. Die vorgesehene Organisation der Erhebung
dieser Fragen als Nacherhebung zeitlich getrennt zur
Landwirtschaftszählung entspricht ebenfalls nicht
dem Anliegen, Auskunftspflichtige zu entlasten.
. Der Bundesrat lehnt die in § 94 Absatz 3 geänderte
Formulierung zur Übermittlung von Einzelangaben
der statistischen Landesämter an das Statistische
Bundesamt ab, da die gegenwärtige Regelung, Ein-
zelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes
und für die Erfüllung von Aufgaben im supra- und
internationalen Bereich an das Statistische Bundes-
amt weiterzugeben, ausreichend ist. Um Verwal-
tungsabläufe effizienter zu gestalten, ist keine Geset-
zesänderung erforderlich.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22651
(A) )
(B) )
4. Der Bundesrat lehnt ebenfalls die in § 98 Absatz 5
vorgesehene Übermittlung von geheim zu haltenden
Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung an das
Johann Heinrich von Thünen-Institut ab, da dies dem
§ 16 Absatz 4 des Bundesstatistikgesetzes, wonach
solche Tabellen lediglich an oberste Bundes- bzw.
Landesbehörden übermittelt werden dürfen, wider-
spricht.
Trotz dieser Kritik sieht der Bundesrat davon ab, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, da das Gesetz zielfüh-
rende und dringend benötigte Entlastungen für die Aus-
kunftspflichtigen bewirkt.
– Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regel-
mäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendege-
setz – AEntG)
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
a) Die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflege-
branche ist geeignet, der Gefahr einer sich abwärts
bewegenden Preisspirale insbesondere bei der ambu-
lanten Pflege in Bereichen, in denen keine Tarifbin-
dung bzw. kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien
(AVR) vorliegen, entgegen zu wirken.
b) Auch wenn nach der Begründung zu § 11 AEntG die
Refinanzierung von Pflegeleistungen durch den Er-
lass einer Rechtsverordnung unberührt bleibt, wird
vor dem Hintergrund der Verwaltungspraxis der Kos-
tenträger befürchtet, dass sich die Kostenträger bei
der Vergütungsfindung zukünftig an festgelegten
Mindestlöhnen orientieren. Diese Befürchtung wird
von Wohlfahrtsverbänden geteilt.
Der Bundesrat fordert daher eine entsprechende
Klarstellung im SGB XI dahingehend, dass die Refi-
nanzierung von Pflegeleistungen im Rahmen von
Pflegesatzverhandlungen durch den Erlass einer
Rechtsverordnung nach § 11 AEntG nicht berührt
wird.
– Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der
Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009
(Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG)
Der Bundesrat hat ferner nachfolgende Entschließung
gefasst:
1. Der Bundesrat begrüßt, dass das Krankenhausfinan-
zierungsreformgesetz in seinen wesentlichen Rege-
lungsinhalten die Forderungen des Bundesrates aus
seiner Entschließung vom 19. September 2008 zur
Verbesserung der finanziellen Situation der Kranken-
häuser, vgl. Bundesratsdrucksache 442/08 (Be-
schluss), aufgreift.
Mit dem Gesetz werden die Krankenhäuser und ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nunmehr ab dem
Jahr 2009 insgesamt in Höhe von 3,55 Milliarden
Euro entlastet. Zwar wäre eine weitergehende finan-
zielle Entlastung der Krankenhäuser durchaus wün-
schenswert gewesen. Dennoch können die Länder
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den nun gefundenen Kompromiss, insbesondere mit
Blick auf die angestrebte Stabilität des GKV-Bei-
tragssatzes, mittragen.
Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Verbesse-
rungen im Bereich der Betriebskostenfinanzierung.
So waren die Streichung des sogenannten Sanie-
rungsbeitrags und die anteilige Berücksichtigung der
Tariflohnsteigerungen stets Forderungen der Länder.
Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass die bishe-
rige Bindung der Budgetsteigerungen an die Grund-
lohnrate entfällt und durch einen realistischeren
Orientierungswert ersetzt wird. Auch das Förderpro-
gramm zur Verbesserung der Situation des Pflegeper-
sonals in Krankenhäusern findet die Zustimmung der
Länder.
Im Übrigen belässt das Gesetz es beim dualen Sys-
tem in der Krankenhausfinanzierung, wonach die
Länder weiterhin eigenverantwortlich über die Aus-
gestaltung ihrer Krankenhausinfrastrukturen ent-
scheiden können. Zusätzlich wird den Ländern auf
freiwilliger Grundlage ermöglicht, sich im Rahmen
der Investitionsförderung zukünftig an sogenannten
Investitionsfallpauschalen zu orientieren.
In diesem Zusammenhang bedauert der Bundesrat al-
lerdings, dass seine Forderung nicht erfüllt wurde,
die Beteiligungsrechte der Länder bei der Entwick-
lung und Festlegung der Investitionsbewertungsrela-
tionen gesetzlich zu verankern. Er fordert die Bun-
desregierung nachdrücklich auf, die Länder insofern
umfassend zu beteiligen.
. Zu Artikel 3 Nummer 5 (§ 121 Absatz 5 SGB V)
Mit dem Ziel, gleiche Wettbewerbschancen zwischen
Krankenhäusern mit Haupt- und Belegabteilungen zu
ermöglichen, können Krankenhäuser nach Artikel 3
Nummer 5 (§ 121 Absatz 5 SGB V) zur Vergütung
der belegärztlichen Leistungen Verträge abschließen,
nach denen der Vertragsarzt entweder als Belegarzt
nach dem bisherigen System oder nach dem Hono-
rarvertragsmodell mit der stationären Leistungs-
erbringung betraut wird. Im Falle der Honorar-
vertragsabrechnung wird die DRG-Vergütung von
ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen 90 Pro-
zent auf 80 Prozent der entsprechenden Hauptabtei-
lungs-DRG abgesenkt.
Diese Absenkung erscheint umso schwerwiegender,
da das Belegarztsystem in einigen Ländern bis zu
10 Prozent der stationären Leistungen erbringt.
Diese Vergütungsminderung kann dazu führen, dass
die Kliniken das Honorarvertragsmodell nicht anneh-
men, da sie sich keine entscheidenden Vorteile ge-
genüber dem bisherigen Belegarztmodell verspre-
chen.
Der Bundesrat stellt fest, dass Belegärzte ein wichti-
ges Bindeglied zwischen dem ambulanten und statio-
nären Sektor sind und fordert die Bundesregierung
auf, die Entwicklung der belegärztlichen Tätigkeit
sowohl nach dem alten Modell als auch nach dem
neuen Honorarvertragsmodell spätestens ein Jahr
22652 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
(A) )
(B) )
nach Wirksamwerden der Neuregelung auf seine
Wirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls eine
Neuregelung zu initiieren.
– Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes,
das Vergaberecht zu modernisieren, zu vereinfachen
sowie transparenter und mittelstandsfreundlicher
auszugestalten. Dies ist gerade angesichts der aktuel-
len globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Hin-
blick auf die Förderung von Wachstum und Beschäf-
tigung dringend geboten. Der Bundesrat anerkennt
daher grundsätzlich auch die Notwendigkeit eines ra-
schen Inkrafttretens des Vergaberechtsmodernisie-
rungsgesetzes.
2. Ungeachtet dessen bittet der Bundesrat die Bundes-
regierung weiterhin, bestehende Rechtsunsicherhei-
ten bei der interkommunalen Zusammenarbeit und
anderen innerstaatlichen Kooperationen im Hinblick
auf das EU-Vergaberecht zu beseitigen und bei der
Europäischen Kommission auf eine entsprechende
Klarstellung hinzuwirken. Insbesondere die Übertra-
gung von Aufgaben zwischen öffentlichen Auftrag-
gebern, vor allem kommunalen Körperschaften oder
kommunalen Einrichtungen durch den Abschluss
von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen oder
durch Gründung einer kommunal getragenen Ein-
richtung in öffentlicher Rechtsform, darf nicht dem
Vergaberecht unterworfen werden. Gleiches gilt für
Vereinbarungen dieser Vertragspartner über die Erle-
digung von Aufgaben im Liefer-, Bau- und Dienst-
leistungsbereich ohne Zuständigkeitsübertragung,
wenn sie ausschließlich mit eigenen personellen und
sachlichen Mitteln möglich ist und die Einrichtungen
im Wesentlichen für ihre Vereinbarungspartner tätig
sind.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Ge-
setz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei
der nächsten Novellierung in § 99 GWB durch einen
neuen Absatz mit folgendem Regelungsinhalt zu er-
gänzen:
„Ein öffentlicher Auftrag liegt nicht vor, wenn
– es sich um eine Zusammenarbeit zwischen öffent-
lichen Auftraggebern handelt,
– die Aufgaben, die diesen Stellen zur Erfüllung
übertragen wurden, entweder als Angelegenheit
einer verwaltungstechnischen Umstrukturierung
anzusehen sind oder wenn die Aufsichtsrechte der
betreffenden Stellen jenen ähnlich sind, die sie
durch ihre eigenen Dienststellen ausüben, und
– die Tätigkeiten im Wesentlichen für die betreffen-
den Stellen erbracht werden.“
Begründung:
Der Vorschlag einer Entschließung folgt der Stellung-
nahme des Bundesrates aus dem ersten Durchgang des
Gesetzgebungsverfahrens (vgl. 846. Sitzung des Bun-
desrates am 4. Juli 2008, Bundesratsdrucksache 349/08
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(Beschluss)). Die Gegenäußerung der Bundesregie-
rung und die Ablehnung der vom Bundesrat unter-
stützten Ergänzung in § 99 Absatz 1 Satz 2 und 3
GWB (Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a) durch den
Deutschen Bundestag geben zu der Sorge Anlass,
dass auf europäischer Ebene nicht mit dem erforder-
lichen Nachdruck auf die Vergaberechtsfreiheit der
interkommunalen Zusammenarbeit hingewirkt wird.
Es ist in diesem Zusammenhang erneut daran zu er-
innern, dass die Innenminister und -senatoren der
Länder wiederholt auf die Notwendigkeit hingewie-
sen haben, dass bei der Novellierung des GWB eine
klarstellende Regelung zu treffen ist, wonach die
Übertragung von Aufgaben zwischen kommunalen
Körperschaften unter das innerstaatliche Organisa-
tionsrecht fällt und kein Beschaffungsvorgang ist.
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haus-
haltsrechnung und Vermögensrechnung des Bun-
des für das Haushaltsjahr 2007 (Jahresrechnung
2007)
Ferner hat der Bundesrat beschlossen, der Bundes-
egierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermö-
ensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2007
Jahresrechnung 2007) aufgrund der Bemerkungen des
undesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114
es Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsord-
ung zu erteilen.
Der Abgeordnete Ingbert Liebing hat darum gebeten,
ei dem Entwurf eines … Gesetzes zur Klarstellung der
erbindlichkeit von Patientenverfügungen (Patienten-
erfügungsverbindlichkeitsgesetz – PVVG) auf
rucksache 16/11493 nachträglich in die Liste der An-
ragsteller aufgenommen zu werden.
Die Abgeordnete Dr. Eva Högl hat darum gebeten,
ei dem Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des
esetzes zur Vermeidung und Bewältigung von
chwangerschaftskonflikten auf Drucksache 16/11347
achträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen
u werden.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
atz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
u den nachstehenden Vorlagen absieht:
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapi-
tel 12 25 Titel 893 01
– Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz –
– Drucksachen 16/11596, 16/11718 Nr. 1.9 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2009
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapi-
tel 08 04 Titel 688 04
– Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit
diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich
der Zinsen gemäß Artikel 11 der Ratsverordnung 1150/
2000, bis zur Höhe von 5,369 Mio. Euro –
– Drucksachen 16/11634, 16/11718 Nr. 1.10 –
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22653
(A) )
(B) )
Ausschuss für Arbeit und Soziales
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Aktionsplan für Deutschland zur Bekämp-
fung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2003 bis
2005 – Aktualisierung 2004
Strategien zur Stärkung der sozialen Integration
– Drucksachen 15/3270, 16/820 Nr. 35 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Lebenslagen in Deutschland – Zweiter Armuts- und
Reichtumsbericht
– Drucksachen 15/5015, 16/820 Nr. 37 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut
und sozialer Ausgrenzung 2003 bis 2005
Implementierungsbericht 2005
– Drucksache 15/5569 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sozialbericht 2005
– Drucksache 15/5955 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Lebenslagen in Deutschland – Dritter Armuts- und
Reichtumsbericht
– Drucksache 16/9915 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Strategiebericht – Sozialschutz und soziale
Eingliederung 2008 bis 2010
– Drucksache 16/10138 –
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen des Bundeselterngeld-
und Elternzeitgesetzes sowie über die gegebenenfalls
notwendige Weiterentwicklung
– Drucksachen 16/10770, 16/11125 Nr. 1.2 –
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik
– Drucksache 16/9234 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
ner Beratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 16/11819 Nr. A.2
Ratsdokument 17487/08
Sportausschuss
Drucksache 16/7905 Nr. A.2
EuB-EP 1612; P6_TA-PROV(2007)0503
Haushaltsausschuss
Drucksache 16/10958 Nr. A.12
Ratsdokument 14324/08
Drucksache 16/11132 Nr. A.7
Ratsdokument 14892/08
Drucksache 16/11311 Nr. A.2
Ratsdokument 15105/08
A
v
z
A
–
–
–
–
–
–
–
–
–
(C
(D
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/11132 Nr. A.14
EuB-EP 1803; P6_TA-PROV(2008)0467
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Drucksache 16/5681 Nr. 1.37
Ratsdokument 9717/07
Drucksache 16/10958 Nr. A.34
Ratsdokument 13977/08
Drucksache 16/10958 Nr. A.35
Ratsdokument 13978/08
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Drucksache 16/11517 Nr. A.31
Ratsdokument 15932/08
nlage 4
Amtliche Mitteilungen
187. Sitzung, Donnerstag, 13. November 2008
Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. No-
ember 2008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77
bs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen
über die Zahlung von Mitteln aus den Europäi-
schen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei
(Agrar- und Fischereifonds-Informationen-
Gesetz – AFIG)
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
Meldungen über Marktordnungswaren
Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher
Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der
Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen-
und Hundefellen (Katzen- und Hundefell-Ein-
fuhr-Verbotsgesetz – KHfEVerbG)
Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei
Jahren in Tageseinrichtungen und in Kinder-
tagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG)
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisations-
strukturen in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung (GKV-OrgWG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 3. März 2008 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Zentralrat der Juden in Deutschland – Körper-
schaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des
Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und dem Zentralrat der
Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentli-
chen Rechts –
Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen
über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane
des Bundes
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das
Deutsche Rote Kreuz
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Inter-
nationalen Privatrechts an die Verordnung (EG)
Nr. 864/2007
22654 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009
(A) )
(B) )
– Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens
vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Anerkennung und Voll-
streckung von Entscheidungen in Zivil- und Han-
delssachen und zur Änderung des Bürgerlichen
Gesetzbuchs
– Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Luftver-
kehrsgesetzes
– Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbil-
dungsgesetzes
– Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziie-
rungsabkommen zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einer-
seits und der Republik Albanien andererseits
– Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem
Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verord-
nung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni
2007 über die ökologische/biologische Produktion
und die Kennzeichnung von ökologischen/biologi-
schen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 2092/91
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung
gefasst:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Falle
eines festgestellten Bedarfs auf EU-Ebene darauf hinzu-
wirken, dass die Möglichkeit geschaffen wird, den Wa-
renfluss importierter konformer Öko-Produkte den zu-
ständigen Behörden oder Kontrollstellen transparent zu
machen, um risikoorientierte Überprüfungen zu ermögli-
chen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit-
geteilt, dass sie den Antrag Haushaltskonsolidierung
konsequent anpacken – Haushaltsgesetzgebung
reformieren auf Drucksache 16/2998 zurückzieht.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des
Europarates im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni
2007
– Drucksachen 16/9728, 16/10285 Nr. 3 –
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Ver-
sammlung der Westeuropäischen Union/Interparlamentari-
sche Europäische Versammlung für Sicherheit und Vertei-
digung (WEU V/IEVSV)
Tagung der Versammlung vom 3. bis 5. Dezember 2007
in Paris
– Drucksachen 16/9729, 16/10285 Nr. 4 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des
Europarates im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember
2007
– Drucksachen 16/9736, 16/10285 Nr. 5 –
A
m
d
n
(C
(D
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der
Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis
31. Dezember 2007
– Drucksachen 16/10000, 16/10285 Nr. 10 –
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter-
parlamentarischen Union
117. Interparlamentarische Versammlung vom 8. bis
10. Oktober 2007 in Genf, Schweiz
– Drucksachen 16/10083, 16/10285 Nr. 19 –
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 02 Titel 684 51 –
Zuschüsse zu Investitionen im Rahmen des Programms
zur Förderung der Anschaffung besonders emissions-
armer LKW der KfW-Förderbank –
– Drucksachen 16/9952, 16/10285 Nr. 8 –
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Prüfung, wie das
bestehende Landwirtschaftsgesetz zu einem Landwirt-
schaftsgesetzbuch weiterentwickelt werden kann
– Drucksachen 16/9161, 16/9391 Nr. 1.3 –
nlage 5
Amtliche Mitteilungen
191. Sitzung, Freitag, 28. November 2008
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erklärung über die Anerkennung der obligatorischen
Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs nach
Artikel 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen
Gerichtshofs
– Drucksachen 16/9218, 16/9517 Nr. 1.2 –
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung
– Drucksache 15/5821 –
Finanzausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die praktischen Er-
fahrungen mit Veröffentlichungen von Emittenten
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. März 2009 22655
(A) (C)
(B) (D)
gemäß Wertpapierhandelsgesetz und Hinweisbekannt-
machungen in Zeitungen gemäß Wertpapierprospekt-
gesetz
– Drucksachen 16/9568, 16/9837 Nr. 2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/8740 –
Bericht über die aktualisierten Stabilitäts- und Konver-
genzprogramme 2007/2008 der EU-Mitgliedstaaten
Ergänzende Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
– Drucksachen 16/10035, 16/10285 Nr. 12 –
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung (TA)
Industrielle stoffliche Nutzung nachwachsender Roh-
stoffe
Sachstandsbericht zum Monitoring „Nachwachsende
Rohstoffe“
– Drucksache 16/7247 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis
2010
Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
– Drucksache 16/10250 –
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung (TA)
TA-Vorstudie: Perspektiven eines CO2- und emissions-
armen Verkehrs – Kraftstoffe und An-
triebe im Überblick
– Drucksache 16/5325 –
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung (TA)
Potenziale und Anwendungsperspektiven der Bionik
(Vorstudie)
– Drucksache 16/3774 –
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung (TA)
TA-Projekt: Hirnforschung
– Drucksache 16/7821 –
209. Sitzung
Berlin, Freitag, den 6. März 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5