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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/208 Wahl des Abgeordneten Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg als stellvertretendes Mitglied in der gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 19 c, 20 und 26 d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Nachruf auf den ehemaligen Bundesminis- ter des Innern und Präsidenten des Bun- desverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Benda . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP 22395 D 22396 A 22397 C 22397 C 22397 D 22410 D 22411 C 22412 D 22413 C 22414 D Deutscher B Stenografisch 208. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Wolf Bauer, Dr. Edmund Peter Geisen und Dr. Franz Josef Jung . . . . . . . . . Begrüßung des neuen Abgeordneten Werner Wittlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Monika Griefahn als ordentliches Mitglied und des Abgeordne- ten Dr. Andreas Schockenhoff als stellver- tretendes Mitglied in den Verwaltungsrat des Deutsch-Französischen Jugendwerkes . . . . Wahl des Abgeordneten Joachim Hörster als Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses nach Art. 53 a des Grundgesetzes . . . . . . . . Benennung des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) als Vertreter des Deut- schen Bundestages für das Präsidium der Filmförderungsanstalt . . . . . . . . . . . . . . . . . M B ( B H J M D F W 22395 A 22395 B 22395 C 22395 D 22395 D Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: undestag er Bericht ung en 5. März 2009 t : edien- und Kommunikationsbericht der undesregierung 2008 Drucksache 16/11570) . . . . . . . . . . . . . . . . . ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . r. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) 22398 B 22398 C 22400 A 22401 A 22403 C 22403 D 22405 A 22405 D 22407 D 22409 B zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutsch- II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 land zum Übereinkommen der Ver- einten Nationen zur Beseitigung je- der Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (Drucksachen 16/8416, 16/5807, 16/9368) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Internationaler Frauentag muss gesetz- licher Feiertag werden (Drucksachen 16/8373, 16/12139) . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gleichstellung der Ge- schlechter in der Privatwirtschaft durch wirksame gesetzliche Regelungen fördern (Drucksache 16/9486) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen (Drucksache 16/12108) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . J S C D M A E E Z B W n V u ( T a b c d e 22416 C 22416 D 22417 A 22417 A 22417 B 22418 C 22419 D 22420 B 22420 D 22422 A 22422 B 22422 D 22423 D 22426 C 22427 C 22428 A ohannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . aren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . ichaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . lisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) lke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 10: eschlussempfehlung des Ausschusses für ahlprüfung, Immunität und Geschäftsord- ung zu einem Antrag: Genehmigung zum ollzug eines gerichtlichen Durchsuchungs- nd Beschlagnahmungsbeschlusses Drucksache 16/12131) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung (Drucksache 16/12065) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regie- rung von Jersey über den Auskunfts- austausch in Steuersachen (Drucksache 16/12066) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesre- publik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften (Drucksache 16/12067) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Frank Schäffler, Hartfrid Wolff (Rems- Murr), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Attraktivität von Au- pair-Beschäftigungen steigern (Drucksache 16/9481) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und 22428 C 22428 D 22429 C 22430 D 22431 D 22432 C 22433 A 22433 C 22434 C 22435 D 22437 B 22438 C 22438 D 22438 D 22439 A 22439 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 III der Fraktion der FDP: Ökologische Kon- sumentenverantwortung statt Produkt- lenkung durch den Staat – Europäische Ökodesign-Richtlinie grundsätzlich über- arbeiten (Drucksache 16/11912) . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Statut der Europäi- schen Privatgesellschaft für deutschen Mittelstand auf europäischer Ebene praxisnah regeln (Drucksache 16/11913) . . . . . . . . . . . . . . . g) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die deutsche Personalpräsenz in internatio- nalen Organisationen (Drucksache 16/10963) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht (Drucksache 16/12061) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuregelung des notariellen Dis- ziplinarrechts (Drucksache 16/12062) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Drucksache 16/12063) . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ih- ren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (Drucksache 16/12064) . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zustän- digkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Drucksache 16/12068) . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Ver- ordnung (EG) Nr. 593/2008 (Drucksache 16/12104) . . . . . . . . . . . . . . . g T a b c e f Z a 22439 A 22439 B 22439 B 22439 C 22439 C 22439 C 22439 D 22439 D 22439 D ) Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte deutscher Unternehmen verbessern (Drucksache 16/10885) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung truppen- zollrechtlicher Vorschriften und ande- rer Vorschriften (Truppenzollrechts- änderungsgesetz) (Drucksachen 16/11566, 16/12142) . . . . . ) – Zweite Beratung und Schlussab- stimmung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Oktober 2004 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die För- derung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 16/11567) . . . . . . . . . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemiti- schen Königreich Jordanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 16/11568, 16/11988) . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksachen 16/10298, 16/12111) . . . . . ) Antrag der Bundesregierung: Ausnahme von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für Mitglieder der Bundesregierung (Drucksache 16/12015) . . . . . . . . . . . . . . )–k) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 530, 531, 532, 533, 534 und 535 zu Petitionen (Drucksachen 16/11888, 16/11889, 16/11890, 16/11891, 16/11892, 16/11893) . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: ) Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungs- ausschuss) zu dem Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunika- 22440 A 22440 A 22440 B 22440 C 22440 D 22441 A 22441 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 tionsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK- Entschädigungs-Neuordnungsgesetz – TKEntschNeuOG) (Drucksachen 16/7103, 16/11348, 16/12016, 16/12120) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Ver- mittlungsausschuss) zu dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Ent- geltnachweises (ELENA-Verfahrensge- setz) (Drucksachen 16/10492, 16/11666, 16/12017, 16/12121) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Ver- mittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (Drucksachen 16/11742, 16/11900, 16/11902, 16/11931, 16/12033, 16/12122) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Dr. Max Stadler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung (§ 522 ZPO) (Drucksache 16/11457) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humani- täre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Achter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschen- rechtspolitik in den auswärtigen Bezie- hungen und in anderen Politikbereichen (Drucksachen 16/10037, 16/10285 Nr. 14, 16/11982) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe c d e f 22441 D 22442 A 22442 B 22442 C 22442 C 22444 A 22446 B 22447 C 22448 C 22449 D 22451 B 22452 D 22454 C – zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Wolfgang Wieland, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Völkerstrafgesetz- buch wirksam anwenden – zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller- Sönksen, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine verbesserte Zusam- menarbeit deutscher Behörden bei der Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Drucksachen 16/7137, 16/7734, 16/10282) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Entschließungs- antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Kai Gehring, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (Drucksachen 16/2084, 16/2800, 16/9651, 16/11972) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Volker Beck (Köln), Winfried Nachtwei, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für klare menschen- und völkerrechtliche Bin- dungen bei Auslandseinsätzen der Bun- deswehr (Drucksachen 16/8402, 16/11979) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine kohärente und konsistente Men- schenrechtspolitik gegenüber China entwickeln (Drucksachen 16/9422, 16/11980) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Men- schenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Inter- 22454 D 22455 A 22455 A 22455 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 V sexuellen weltweit sicherstellen – Yogyakarta-Prinzipien unterstützen (Drucksachen 16/9603, 16/11981) . . . . . . g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufnahme von Gefangenen aus Guantánamo Bay ermöglichen (Drucksachen 16/11759, 16/12144) . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Eigentumsfreiheit weltweit schützen (Drucksache 16/10613) . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Harald Leibrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Erweiterung des Rom-Statuts des Internationalen Straf- gerichtshofs – Verweigerung und Be- hinderung von humanitärer Hilfe bestrafen (Drucksache 16/11186) . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weitere Verschlechterung der Rechtssituation von Homosexuellen in Nigeria verhindern (Drucksache 16/12107) . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Johannes Jung (Karlsruhe) (SPD) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolf Bauer, Dr. Christian Ruck, Ingrid Fischbach, weiterer Abgeordneter und der – ( D D D D D H T M J T B s J W w L t f ( D I D H J B T a b 22455 B 22455 C 22455 D 22455 D 22456 A 22456 A 22457 C 22459 C 22460 D 22462 A 22462 C 22463 D 22464 B 22466 A 22467 C 22469 B Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Dr. Sascha Raabe, Gregor Amann, Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Hunger und Armut in Entwicklungs- ländern durch die Förderung von länd- licher Entwicklung nachhaltig bekämp- fen zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ulrike Höfken, Ute Koczy, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Ursa- chen des Hungers beseitigen – Die länd- liche Entwicklung fördern Drucksachen 16/11053, 16/11203, 16/11973) r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ohannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Familie, Senioren, Frauen und ugend zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn underlich, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, eiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Arbeit familienfreundlich gestal- en – Vereinbarkeit von Familie und Beruf ür Mütter und Väter lebbar machen Drucksachen 16/7482, 16/10605) . . . . . . . . . r. Eva Möllring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . na Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ieter Steinecke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . enry Nitzsche (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tourismuspolitische Leitlinien der Bun- desregierung (Drucksache 16/11594) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Frak- 22471 B 22471 C 22473 B 22474 C 22476 C 22476 D 22476 D 22477 B 22478 B 22479 B 22480 B 22481 C 22481 C 22483 C 22484 D 22486 C 22487 C 22488 B 22489 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 tion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Renate Gradistanac, Clemens Bollen, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Barrierefreien Tourismus weiter fördern (Drucksache 16/12101) . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Engage- ment für eine nachhaltige Tourismus- entwicklung – Ausweisung der CO2- Bilanz bei Pauschalreisen (Drucksachen 16/9346, 16/12075) . . . . . . Ernst Hinsken, Beauftragter der Bundesregierung für Tourismus . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Faße (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 16/11885) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätze- gesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisie- rungsgesetz – HGrGMoG) (Drucksachen 16/12060, 16/12105) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- l B F u n b ( U E P D W T A N A s D A D u t ( E D D K W S T B w g K g D s ( G W J 22489 C 22489 D 22490 A 22491 A 22492 C 22493 D 22494 D 22495 D 22497 B 22498 D 22499 A 22500 A 22501 A 22503 B 22504 B 22505 B 22507 A ung zu dem Antrag der Abgeordneten Ernst urgbacher, Sibylle Laurischk, Horst riedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter nd der Fraktion der FDP: Integrierte Pla- ung für Schiene und Straße im Rheingra- en – Gesamtverkehrskonzept Südbaden Drucksachen 16/6638, 16/8029) . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk (SPD) . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: ntrag der Abgeordneten Klaus Riegert, orbert Barthle, Antje Blumenthal, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU owie der Abgeordneten Dagmar Freitag, r. Peter Danckert, Martin Gerster, weiterer bgeordneter und der Fraktion der SPD: uale Karrieren im Spitzensport fördern nd den Hochschulsport strategisch wei- erentwickeln Drucksache 16/10882) . . . . . . . . . . . . . . . . . berhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- ärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- eordneten Wolfgang Gehrcke, Monika noche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion DIE LINKE: en Prozess von Annapolis durch eigen- tändige Initiativen unterstützen Drucksachen 16/9483, 16/10391) . . . . . . . . . ert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22507 B 22507 C 22508 C 22508 D 22509 C 22510 C 22511 C 22513 A 22514 C 22515 B 22516 C 22516 D 22518 A 22519 B 22520 B 22521 B 22522 B 22523 B 22523 B 22524 D 22525 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 VII Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Straf- verfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) (Drucksache 16/12098) . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zwei Jahre Europa-Vereinbarung – Bundesregierung muss ihre Verpflichtungen unverzüglich vollständig erfüllen (Drucksache 16/12109) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspau- schale (Drucksache 16/12099) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (Drucksache 16/12094) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwi- s u F ( A G L R H Z A K A K b ( T A K t N s i ( R B D M G D G T A V A N T A s m ( D K D 22526 C 22526 D 22527 C 22528 B 22529 B 22530 A 22530 B 22531 B 22532 D 22533 D 22534 D 22535 C 22536 C 22536 D chen der Bundesrepublik Deutschland nd dem Königreich Dänemark über eine este Fehmarnbeltquerung Drucksache 16/12069) . . . . . . . . . . . . . . . . . chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Katrin Kunert, atja Kipping, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: eine Anrechnung der Abwrackprämie ei ALG II und Eingliederungshilfe Drucksache 16/12114) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ntrag der Abgeordneten Grietje Staffelt, rista Sager, Silke Stokar von Neuforn, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Privatsphäre in ozialen Netzwerken schützen – Anbieter n die Pflicht nehmen Drucksache 16/11920) . . . . . . . . . . . . . . . . . ita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . eatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rietje Staffelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ntrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, olker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Rechtsklarheit und ransparenz schaffen – Öffentlichkeit von ufsichtsratssitzungen kommunaler Ge- ellschaften bundesrechtlich eindeutig nor- ieren Drucksache 16/11826) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22537 A 22537 B 22538 B 22539 D 22541 A 22541 D 22542 B 22543 C 22543 D 22544 A 22545 A 22546 B 22547 A 22547 D 22549 B 22549 D 22551 A 22551 B 22552 C 22553 C VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) zur Abstim- mung über den Antrag: Ausnahme von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichts- rat für Mitglieder der Bundesregierung (Ta- gesordnungspunkt 26 e) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeord- neten Marion Caspers-Merk, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. h. c. Gernot Erler und Rita Schwarzelühr-Sutter (alle SPD) zur Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Integrierte Planung für Schiene und Straße im Rheingraben – Gesamtverkehrs- konzept Südbaden (Tagesordnungspunkt 12) . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Moder- nisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG) (Tagesordnungspunkt 9) Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Den Prozess von Annapolis durch eigenstän- dige Initiativen unterstützen (Tagesordnungs- punkt 14) Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d R v g D J A Z d d p O F D D C A Z d d E D D M E H A Z E 3 b m ( J A Z d w h K A H K M 22554 A 22555 B 22556 C 22557 A 22557 C 22557 D 22558 B 22560 B 22561 B 22562 D 22563 C 22564 B 22565 D nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der echte von Verletzten und Zeugen im Straf- erfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) (Ta- esordnungspunkt 13) r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung er Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungs- auschale (Zusatztagesordnungspunkt 4) lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung es Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer nergien (Zusatztagesordnungspunkt 5) r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . irk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom . September 2008 zwischen der Bundesrepu- lik Deutschland und dem Königreich Däne- ark über eine Feste Fehmarnbeltquerung Tagesordnungspunkt 15) ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Keine Anrechnung der Ab- rackprämie bei ALG II und Eingliederungs- ilfe (Zusatztagesordnungspunkt 6) arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ndrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22566 C 22567 C 22568 D 22569 C 22570 B 22570 D 22571 B 22572 A 22573 A 22573 C 22574 A 22574 C 22575 B 22576 B 22576 C 22577 B 22578 A 22579 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22395 (A) ) (B) ) 208. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22557 (A) ) (B) ) zu tragen und den Menschen vor Ort ein lebenswertes werden.Dr. Schwanholz, Martin SPD 05.03.2009 Leben ohne unzumutbare Lärmbelastung zu ermögli- chen. Die Gesundheit der Menschen ist es wert, die ent- stehenden Kosten aufzuwenden. Gesundheit, Umwelt und Infrastruktur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt Dr. Scheer, Hermann SPD 05.03.2009 Schily, Otto SPD 05.03.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A u A d B r z z S n h u Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.03.2009 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.03.2009 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 05.03.2009 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 05.03.2009* Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 05.03.2009 Gabriel, Sigmar SPD 05.03.2009 Glos, Michael CDU/CSU 05.03.2009 Groneberg, Gabriele SPD 05.03.2009 Dr. Freiherr zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 05.03.2009 Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.03.2009 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 05.03.2009 Korte, Jan DIE LINKE 05.03.2009 Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 05.03.2009 Lopez, Helga SPD 05.03.2009 Dr. Lotter, Erwin FDP 05.03.2009 Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.03.2009 Meckel, Markus SPD 05.03.2009 Möller, Kornelia DIE LINKE 05.03.2009 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 05.03.2009 Paula, Heinz SPD 05.03.2009 S W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der Westeuropäischen Union nlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Axel Troost (Die Linke) zur Abstimmung über den Antrag: Ausnahme von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für Mitglieder der Bundesregie- rung (Tagesordnungspunkt 26 e) Im Namen der Fraktion Die Linke erkläre ich, dass nser Votum „Ja“ lautet. nlage 3 Erklärungen nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. h. c. Gernot Erler und Rita Schwarzelühr-Sutter (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Integrierte Planung für Schiene und Straße im Rheingraben – Gesamtverkehrs- konzept Südbaden (Tagesordnungspunkt 12) Der Ausbau der Rheintalbahn ist ein besonders be- eutsames Projekt für die Region und den europäischen ahnverkehr. Der Verkehr auf dieser Strecke wird vo- aussichtlich über das Jahr 2015 hinaus kontinuierlich unehmen. Dies ist nicht zu kritisieren, denn wir wollen um Schutz der Umwelt, dass Güterverkehr von der traße auf die Schiene verlagert wird. Dies darf aber icht auf Kosten der Anwohnerinnen und Anwohner ge- en. Die Ausbauvariante „Baden 21“ ist der richtige Weg, m den verkehrspolitischen Notwendigkeiten Rechnung eib, Marion CDU/CSU 05.03.2009 aitz, Christoph FDP 05.03.2009 immermann, Sabine DIE LINKE 05.03.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 22558 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) Daher müssen die bisherigen Planungen überdacht und Alternativtrassen eingehend geprüft werden. Eine realistische Schätzung der Mehrkosten ist hierbei unver- zichtbar. Die Mehrkosten müssen am Ende von Bund, Land und Bahn im Interesse eines richtigen Projekts und im Interesse der Menschen gemeinsam getragen werden. Deshalb müssen Bund, Land und Bahn bald an einen Tisch. Der Antrag der FDP macht jedoch keinerlei Aussage zu finanziellen Aspekten. Aufgrund dieses erheblichen Mangels ist er weder positiv noch negativ zu beurteilen. Seine Kernaussagen schweben damit im luftleeren Raum. Dabei könnte die FDP als Teil der baden- württembergischen Landesregierung durch ein klares Finanzsignal dazu beitragen, dass endlich eine men- schen- und umweltverträgliche Lösung machbar wird. Uns ist eine durchdachte Politik wichtig, die am Ende auch umgesetzt werden kann und umgesetzt werden wird. Daher nehmen wir an der Abstimmung nicht teil, werden jedoch unsere Arbeit zugunsten von „Baden 21“ mit aller Kraft fortsetzen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegeset- zes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsge- setz – HGrGMoG) (Tagesordnungspunkt 9) Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Das Thema klingt nach „Ärmelschonern“ und „Buchhalternase“, also nach Langeweile, doch genau das Gegenteil ist der Fall. Ich halte das Haushaltsrecht für eine der Ursachen unserer öffentlichen Finanzmisere. Ein anderes Haus- haltsrecht hätte dazu geführt, dass wir nicht in die Situa- tion gekommen wären, bei einem Gesamthaushaltsvolu- men von 297 Milliarden Euro 43 Milliarden Zinsen zahlen zu müssen. Allein diese beiden Werte machen deutlich, dass wir dringend eine Änderung benötigen, um die Misere nicht noch größer werden zu lassen. Das System bestimmt das Denken der Menschen. Deshalb ist die Vorgabe des Systems auch eine der Ursa- chen für unsere Haushaltskrise. Wenn man etwas ändern will, dann muss man die Übel an der Wurzel bekämpfen und damit zu einem neuen System kommen. Nur das wird am Ende wirklich helfen. Wir haben mit unserem gegenwärtigen Haushaltssys- tem drei Probleme: Es bietet die Möglichkeit, konsum- tive Ausgaben mit Krediten zu finanzieren. Die Tren- nung von Fach- und Finanzverantwortung zwischen Fachminister und Finanzminister versus Fachpolitikern und Haushaltspolitikern begünstigt leichtfertige Ausga- beentscheidungen, weil niemand das Ende sieht. Wir be- trachten bei Projekten nicht die Lebenszykluskosten, sondern immer nur den Ausgabenaufwand, also den Li- quiditätsschluss im ersten Jahr. Das begünstigt Entschei- dungen, die wir uns nicht leisten können und die den Haushalt sprengen. In unserem gegenwärtigen Haus- h z d t w h K I d d m e m h F s z d h l s i f d e k g p d n e m S Z t W w A d g f t r b d ö e k d o d S g 0 K m d (C (D altsrecht dürfen wir Investitionen mit Krediten finan- ieren und später gibt es keine Tilgung. Das führt dazu, ass konsumtive Ausgaben in hohem Umfang mit Kredi- en finanziert worden sind. Wie funktioniert das? Wenn ir ein Auto beschaffen, dann ist das nach der Haus- altsgruppierung eine Investition und darf damit aus rediten finanziert werden. Seit Jahrzehnten wurden alle nvestitionen mit Krediten finanziert. Die Beschaffung es Autos an sich ist aber noch keine Vermögensverän- erung. Entweder ist es ein Aktivtausch, in dem ich Bar- ittel gegen den Vermögensstand „Auto“ tausche, oder s ist eine „Aktiv-Passiv-Mehrung“, in dem ich den Ver- ögensgegenstand „Auto“ erwerbe und gleichzeitig hö- ere Darlehensverpflichtungen eingehe. Erst wenn das ahrzeug benutzt wird, setzt ein Werteverzehr ein. Die- er spiegelt sich im Haushalt aber nicht wider. Das führt u der abstrusen Erscheinung, dass wir für Fahrzeuge, ie Anfang der 70er-Jahre – seitdem gilt dieses Haus- altsrecht – erworben haben, heute noch Zinsen bezah- en, obwohl nicht einmal mehr der Rost sichtbar ist, ge- chweige denn eine Nutzungsmöglichkeit besteht. Hier st ganz klar eine konsumtive Nutzung mit Krediten inanziert. Wir müssen wieder zu der Grundweisheit zurückfin- en, dass niemand auf Dauer mehr ausgeben kann, als er innimmt. Dies gilt auch für den Staat. Durch Kredite ann man seinen Finanzspielraum mittel- und langfristig esehen nicht ausweiten. Man kann lediglich den Zeit- unkt, zu dem eine Ausgabe getätigt wird, „vorziehen“. Ich will den Mechanismus noch einmal verdeutlichen, amit klar wird, dass Schulden an sich nichts Gutes und ichts Böses sind. Feuer kann wärmen, dann ist es gut, s kann zerstören, dann ist es böse. Es kommt eben im- er darauf an, was man damit macht. Gelingt es, über chulden zusätzliche Einnahmen zu erschließen, die insen und Tilgung überschreiten, dann ist das ein posi- iver Effekt. Das ist der Fall von Investitionen in der irtschaft. Denkbar ist dieses aber auch beim Staat, enn ich an die rentierlichen Einrichtungen wie Wasser, bwasser, Müll usw. denke. Immer wenn bezogen auf en Einzelhaushalt eine Kreditaufnahme zu mehr Aus- aben führt, dann erhöht sie den Schuldensockel und ührt in die Schuldenfalle. Genau hier muss die Korrek- ur im öffentlichen Haushaltsrecht ansetzen. Eine wichtige Vorleistung wird hoffentlich die Föde- alismuskommission, die parallel im Bundesrat tagt, ringen. Mit ihren Beschlüssen wird ein vierfacher Para- igmenwechsel verbunden sein. Dies kommt mir in der ffentlichen Diskussion viel zu wenig vor, deshalb soll s noch einmal herausgestellt werden: Der Bund wird ünftig alle aufgenommenen Schulden tilgen. Sowohl ie ordentliche Schuldenaufnahme als auch die außer- rdentliche Schuldenaufnahme wird dazu führen, dass er Schuldenberg nicht weiter anwächst, sondern mit der chuldenaufnahme auch gleichzeitig die Tilgung ein- eleitet wird. Ein kleiner Wermutstropfen ist hier die ,35-Punkte-strukturelle Neuverschuldung, die auf dem ompromisswege von uns als Union akzeptiert werden usste. Ich hätte mir hier eine Null gewünscht wie bei en Ländern. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22559 (A) ) (B) ) Die künftigen Regelungen gelten nicht nur für die Haushaltsaufstellung, sondern auch für den Vollzug. Es wird also eine Nachkalkulation stattfinden, sodass Mani- pulationen über Fehlveranschlagungen auf der Ein- nahme- oder Ausgabenseite nicht zu einer Verschuldung führen können. Verkaufserlöse werden künftig berück- sichtigt, es wird der sogenannte Netto-Investitionsbegriff verwendet. Es wird also künftig nicht mehr vorkommen können, dass Veräußerungserlöse zur Finanzierung kon- sumtiver Staatsausgaben eingesetzt werden können. Der vierte große Wechsel liegt darin, dass künftig Sondervermögen den gleichen Regeln unterworfen wer- den wie der Haushalt an sich. Auf diesem Wege war es bisher möglich, die Regeln zu umgehen. Bei dem Kon- junkturpaket II hatten wir uns freiwillig schon dem künf- tigen Regime unterworfen, indem wir die Tilgung gleich mit geregelt haben. Kreditaufnahmen wird es künftig nur noch in vier Fällen geben: Soll-Ist-Abweichungen sind nicht zu ver- meiden, sie werden aber sofort auf einem Kreditkonto verbucht und müssen gemeinsam mit konjunktureller Sonderverschuldung zurückgeführt werden. Im Auf und Ab der Konjunktur gibt es ein atmendes System, das in einer Abwärtsentwicklung zusätzliche Kreditaufnahme erlaubt, diese muss aber erstens wieder zurückgeführt werden und zweitens ist sie sofort fällig, wenn das entsprechende Konto, auf dem sie nachvollzogen wird, 1,5 Prozent des BIP überschreitet. Hier gibt es noch den politischen Streit zwischen SPD und CDU, ob und wann dieses Konto zu tilgen ist. Die SPD möchte hinsichtlich einer konjunkturell schlechten Entwicklung eine Aufwei- chung, die wir nicht billigen können. Es wird eine struktu- relle Neuverschuldungskomponente von 0,35 Prozent BIP für den Bund geben. Dies ist eine Kröte, die die CDU im Kompromisswege schlucken musste. Wir hätten hier lie- ber eine Null gesehen. Selbstverständlich muss der Staat in Notlagen hand- lungsfähig bleiben. Die entsprechende Möglichkeit, hier Sondermaßnahmen auch über Kredite zu ergreifen, ist beschränkt auf externe Ereignisse, also Ereignisse, die die Politik nicht beeinflussen konnte. Hier ist das Bei- spiel Erdbeben oder Ähnliches zu nennen. Gleichzeitig mit einer Kreditaufnahme muss auch über die Rückfüh- rung der Kredite beschlossen werden. Es gibt hier das gute Beispiel des Fonds Deutsche Einheit und des Maß- nahmenpaketes II. Wenn sich im Laufe des Haushalts- jahres negative Abweichungen ergeben, kann unter bestimmten Bedingungen eine Anpassung durch Kredit- aufnahme erfolgen, diese läuft aber sofort in das Aus- gleichskonto und muss zurückgeführt – also getilgt – werden. Das zweite Problem: Durch die Trennung der Finan- zierungskosten in die Einzelpläne des Finanzministers und die Sachausgaben in den Fachhaushalt, wird der Fi- nanzminister mit der Finanzierung völlig allein gelassen. Die Fachressorts entscheiden mit den Fachpolitikern über Investitionen auf Kredit und niemand sieht, dass dadurch ein „Rattenschwanz“ von Zinskosten ausgelöst wird. Benutzt man ein Gebäude 50 Jahre lang und legt eine Verzinsung von 5 Prozent zugrunde, dann sind die a B n d V z t m a n e s Z h u t d a f d E n c H m s d d t n s D r n D s d z s m k t l F t D h W n W a t h w k (C (D nfallenden Zinskosten im Laufe der Jahre höher als der auaufwand für das Gebäude. Da die Fachpolitik die Fi- anzierungskosten nicht sieht, entscheidet sie nur über en Gebäudeaufwand und nicht über die Folgekosten. erschlimmert wird das noch dadurch, dass allein 25 Pro- ent der Baukosten, nämlich die Bauplanungs-, -lei- ungs- und -überwachungskosten im Haushalt des Bau- inisters aufgrund einer Bund-Länder-Vereinbarung bgewickelt werden. Auch diese sieht die Fachpolitik ie. Der dritte Punkt ist, dass wir nur den Geldaufwand im rsten Jahr der Beschaffung betrachten. Die Folgekosten pielen in der Regel bei einer Entscheidung keine Rolle. war gibt es mit vielfältigen Unterlagen wie der Haus- altsunterlage „Bau“ und Projektbeschreibungen Neben- nterlagen, die die Kosten belegen, aber damit beschäf- igt sich niemand ernsthaft. Am deutlichsten wird das bei er Personaleinstellung. Die Personalkosten bestehen us zwei Teilen, zunächst dem unmittelbaren Gegenwert ür die Arbeitsleistung in Form von Gehalt, aber auch en anteiligen Pensionskosten, die zwangsweise mit der instellung von Personal anfallen, auch wenn es später icht mehr produktiv tätig sein kann. Da keine entspre- henden Rückstellungen gebildet werden, bildet der aushalt die Kosten nur unvollständig ab und stellt da- it eine verkürzte Entscheidungsgrundlage dar. Das all dieses so falsch läuft, liegt nur an einem fal- chen Rechnungswesen. Buchführung ist eben nichts für as Finanzamt oder für den Bundesrechnungshof, son- ern sollte eigentlich ein Steuerungsinstrument für Poli- ik und Verwaltung sein. Genau weil diese Funktion icht ordnungsgemäß wahrgenommen wird, konnten wir o in die Katastrophe laufen. Es gibt Systeme, die genau diese Fehler vermeiden. as ist die Doppik. Die gegenwärtig vorhandene Kame- alistik verzeichnet nur Einnahmen und Ausgaben, also ur Liquiditätsflüsse, und registriert keine Wertströme. as Doppik-System, eine Anlehnung an die Betriebe un- erer Wirtschaft, bildet Wertströme ab und ist deshalb in er Lage, auch den Entscheidern ein besseres Bild zu eichnen. Genau deshalb bin ich persönlich der Auffas- ung, dass wir zu diesem System übergehen sollten und üssen. Ich wiederhole: Das System bestimmt das Den- en! Die reine Ein- und Ausgabenrechnung der Kameralis- ik ist geeignet, einen Hoheitsstaat, der sich ausschließ- ich auf Verwaltungshandeln konzentriert, zu steuern. ür eine solche Organisationsform ist es einfaches und ransparentes Steuerungsinstrument. Die Bundesrepublik eutschland hat sich allerdings vom klassischen Ho- eitsstaat zu einem leistenden Staat mit umfangreicher ertschöpfungstätigkeit innerhalb der staatlichen Orga- isation entwickelt. Insofern ist er in weiten Teilen der irtschaft ähnlicher geworden und deshalb muss man ls Steuerungsinstrument auch ein dafür passendes Sys- em finden. Dem steht nicht entgegen, dass der Bundes- aushalt in großen Teilen nur Zuwendungen umfasst, ie zum Beispiel die Zuschüsse an Renten- und Kran- enversicherungen, für die verbleibenden Teile bedarf es 22560 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) eines Paradigmenwechsels im Denken und deshalb ist der Wechsel notwendig. Die Bundesregierung erkennt Handlungsbedarf an, zieht aber mit ihrem Gesetzentwurf noch nicht ausrei- chende Konsequenzen aus dieser Situation. Sie will die sogenannte Erweiterte Kameralistik. Dabei bleibt offen, ob sie tatsächlich die Wertströme innerhalb der Haus- halte in Titeln abbilden will oder nur in Form von ergän- zenden Unterlagen im Haushaltsplan. Letzteres halte ich für vergebene „Liebesmühe“. Die bisherigen Erfahrun- gen mit Produkthaushalten und Ähnlichem zeigen, dass sich Parlament und Öffentlichkeit tatsächlich nur mit den Teilen eines Haushaltes beschäftigen, die sich tat- sächlich in Einnahmen und Ausgaben der Fachressorts scharf verwirklichen. Deshalb sind statistische Ergän- zungen nicht einmal ein halber Weg. Wenn nun mit ho- hem Aufwand in ein solches Zwischensystem gegangen werden soll, dann führt uns das im Ergebnis nicht weiter. Ich bin dafür, den etwas höheren Aufwand in einen tota- len Systemwechsel zu investieren, um dann auch tat- sächlich Ergebnisse zu erzielen. Weil wir das für den richtigen Weg halten, haben wir den Gemeinden die Einführung der Doppik vorgeschrie- ben. Auf Länderebene zeigt sich ein gemischtes Bild. Es ist nicht konsequent, wenn Bund und Teile der Länder einerseits den Kommunen etwas vorschreiben, es aber für sich selbst nicht anwenden wollen. International gibt es den Sonderweg der Kameralistik immer weniger. Praktisch alle bedeutenden Organisationen wählen die ohnehin vorhandenen Rechnungssysteme aus der Wirt- schaft, sind also für Doppik. Das Nebeneinander von unterschiedlichen Systemen erschwert das Führen einer volkswirtschaftlichen Ge- samtstatistik. Diese ist aber zur politischen Steuerung dringend notwendig. Da man aber nicht verschiedene Statistiken nebeneinander führen kann – das hätte keinen Aussagewert –, müssen Umrechnungen auf ein System erfolgen. Dies haben wir in unserer Gesellschaft so ge- löst, dass die fortschrittlichen Modernisierer, die die Doppik anwenden wollen, auch eine Nebenrechnung in Form einer kameralen Rechnung erstellen müssen, um daraus dann die volkswirtschafte Gesamtstatistik zu ma- chen. Wenn man mehrere Systeme nebeneinander hat, ist das unerlässlich. Das ist ein wichtiges Argument dafür, wieder ein einheitliches Ufer zu erreichen und für alle die im Trend der Zeit liegende Doppik wieder einzufüh- ren. Ich lade Sie alle herzlich zu einer konstruktiven Dis- kussion ein und würde mich freuen, wenn wir am Ende des Gesetzgebungsprozesses alle zu der gemeinsamen Erkenntnis kommen würden, dass nur die Doppik uns auf Dauer weiterführen wird. Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD): Erstens zum Gesetzentwurf: Der heute zu beratende Gesetzent- wurf, das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz, scheint – zumindest auf den ersten Blick – eine eher trockene Materie zum Gegenstand zu haben. Das Haus- haltsgrundsätzegesetz erscheint selten auf den Titelsei- ten der großbuchstabigen Tagespresse. Die Gesetzes- n h u u r d H B B h D 1 d r w t s f L R t P j s n ä L w r v l B v c P H r l s s b W M a w d T t f g D s c e m w n c (C (D ovelle ist dennoch nicht zu unterschätzen; sie hat eine erausragende Bedeutung für die Haushalte von Bund nd Ländern. Es handelt sich bei genauerem Hinsehen m eine grundlegende Reform des föderalen haushalts- echtlichen Rahmens. Wir beraten einen Gesetzentwurf, er eine zentrale Weichenstellung für das staatliche aushalts- und Rechnungswesen vornimmt. Auch der undesrechnungshof hat in seinem Bericht nach § 99 HO über die Modernisierung des staatlichen Haus- alts- und Rechnungswesens Reformbedarf gesehen. as bisherige Haushaltsgrundsätzegesetz aus dem Jahr 969 ist nach fast 40 Jahren auch zweifelsfrei reformbe- ürftig. Zweitens. Die Gründe für die Gesetzesnovelle: Wo- um geht es? Bisher basiert die öffentliche Haushalts- irtschaft mit ihrer an Ein- und Auszahlungen orientier- en Sicht auf der Kameralistik. In einigen Bundesländern ind jedoch bereits vor einigen Jahren grundlegende Re- ormvorhaben auf den Weg gebracht worden. Einige änder wollen ihre bislang kameralen Haushalts- und echungswesensysteme auf ein kaufmännisch orientier- es Rechnungswesen, die staatliche Doppik, sowie auf rodukthaushalte umstellen. Die entsprechenden Pro- ekte in Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sind chon recht weit fortgeschritten. Das kamerale Rech- ungswesen ist nach geltendem HGrG allerdings unver- ndert obligatorisch. Daher müssen auch doppische änder einen kameralen Haushalt in Aufstellung, Be- irtschaftung und Rechnungslegung vollständig mitfüh- en. Um diesen Doppelaufwand zu vermeiden, gab es on Länderseite 2006 eine Initiative, die haushaltsrecht- ichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. und und Länder sondierten in den letzten zwei Jahren or diesem Hintergrund sehr intensiv, ob und unter wel- hen Bedingungen Doppik und Kameralistik sowie rodukthaushalt und Titelhaushalt als Alternativen im aushaltsrahmenrecht verankert werden können. Drittens. Zentrale Bedingungen für die Modernisie- ung des Haushaltsrechts: Eine solche Pluralität im staat- ichen Haushalts- und Rechnungswesen zu ermöglichen, etzt zum einen voraus, dass die notwendigen finanz- tatistischen Daten von allen staatlichen Haushalten wie isher auf einheitlicher Basis bereitgestellt werden. ichtig ist dies allein schon mit Blick auf die aastricht-Statistik und den bundesstaatlichen Finanz- usgleich. Zum anderen ist sicherzustellen, dass die je- eiligen Systeme einheitliche Regelwerke haben und amit untereinander vergleichbar sind. Für kamerale itelhaushalte existiert die bekannte Haushaltssystema- ik. Für die doppischen Produkthaushalte müssen eben- alls einheitliche Regeln festgelegt werden. Der vorlie- ende Gesetzentwurf sichert dies alles ab. Die für die oppik und Produkthaushalte künftig geltenden Grund- ätze sind in der HGrG-Novelle fixiert. Die umfangrei- hen Systematiken und technischen Details sind von inem Standardisierungsgremium zu erarbeiten. Viertens. Fazit: Kern der Gesetzesreform. Zusam- enfassend ist festzuhalten: Mit dieser HGrG-Novelle ird künftig eine Koexistenz unterschiedlicher Rech- ungswesensysteme ermöglicht, also auch eine staatli- he Doppik im Alleinbetrieb zugelassen. Dabei wird in- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22561 (A) ) (B) ) nerhalb der verschiedenen Systeme das notwendige Maß einheitlicher Vorgaben gesetzt – insbesondere auch für die Reformbereiche staatliche Doppik und Produkthaus- halte. Ferner wird unabhängig von der jeweiligen Aus- richtung der Haushaltswirtschaft weiterhin gewährleis- tet, dass für statistische Anforderungen und sonstige Berichtspflichten die Daten auf einheitlicher Grundlage geliefert werden können. Fünftens. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Länderhaushalte: Aus dem Gesetz allein folgen je- doch keine unmittelbaren Handlungsvorgaben zur Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens bei Bund und Ländern. Die Gesetzesnovelle eröffnet Optio- nen. Die Länder, die ein doppisches Rechnungswesen als für ihre Verhältnisse am besten geeignet halten, wer- den in die Lage versetzt, ihre Reformmodelle vollständig umzusetzen. Gleichzeitig können die anderen Länder, die einen kameralen oder erweitert kameralen Haushalt als optimal betrachten, ihr Haushaltswesen unverändert beibehalten. Auch der Bund kann das von ihm favori- sierte Modell einer modernen, erweiterten Kameralistik weiterverfolgen. Damit verkörpert der Gesetzentwurf ein Stück funk- tionierenden Föderalismus. Es spricht für sich, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf mit überwältigender Mehrheit unterstützt. Auch die Beratungen der extra ein- gerichteten Berichterstattergruppe des Haushaltsaus- schusses waren stets zielorientiert und der inzwischen fertiggestellte Bericht unterstützt ebenfalls den erforder- lichen Modernisierungsprozess. Der grobe Rahmen ist vorhanden, wir sollten daher in den weiteren Beratungen die Modernisierung des Haushaltsrechts konstruktiv und sachgerecht begleiten. Otto Fricke (FDP): Der Gesetzentwurf, mit dem wir uns heute beschäftigen, scheint auf den ersten Blick trocken, rein an Haushaltsrecht orientiert und eigentlich nur etwas für Feinschmecker. Haushaltsgrundsätze- modernisierungsgesetz, so der Titel. Letztlich handelt es sich um ein Gesetz, dessen primäre Intention, das will ich bereits zu Beginn sagen, von der FDP-Bundestags- fraktion grundsätzlich unterstützt wird. Wer kurz verstehen will, was die wesentliche Inten- tion des Gesetzes ist, der mag auf Seite 28 des Gesetz- entwurfes unter „finanzielle Auswirkungen“ schauen. Dort heißt es sehr schön: „finanzielle Auswirkungen: keine. Aus dem Gesetz allein folgen unmittelbar keine zwingenden Handlungsvorgaben zur Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesen für die Gebietskörper- schaften, es werden lediglich Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet!“ Damit wird klargestellt, dass die Frage, wel- ches Haushalts- und Rechnungswesens eine Gebietskör- perschaft, also eine Gemeinde, ein Kreis, ein Bundes- land oder der Bund selber anwendet, nicht durch dieses Gesetz endgültig festgelegt wird. Festgelegt wird viel- mehr der Rahmen, was in einem funktionierenden Staat dringend notwendig ist, und festgelegt wird außerdem, wie man bei diesem sehr offenen Rahmen die Vergleich- barkeit erhält. Neudeutsch würde dies bedeuten, wie man die richtigen Schnittstellen zur Verfügung stellt. All d t f u d s u t d s g d t l v m s d D v e z F z j d v s l R k w V a k v l R e n d F w H d k n R R v k a P m p Ü G p (C (D ies wird begrüßt. Denn für die Frage, welches das rich- ige Rechnungswesen ist, welches die richtige Bilanz- orm ist, gibt es immer wieder unterschiedliche Ansätze nd Ideen. So ist es zum Beispiel in der Arbeitsgruppe es Haushaltsausschusses immer wieder der von mir ehr geschätzte Kollege Fromme gewesen, der sich klar nd eindeutig für die Doppik ausgesprochen hat, mit gu- en Argumenten. Der Kollege Fromme weiß, dass ich iese Argumente nur zum Teil teile, dass ich aber insbe- ondere für die Bundesebene einer anderen Überzeu- ung bin, die mit der Rolle des Haushaltsausschusses in em gesamten Gefüge zu tun hat. Dazu will ich aber spä- er noch etwas sagen. Nochmals zu der Frage, welche grundsätzlichen Mög- ichkeiten es gibt. Hier gibt der Gesetzentwurf eine her- orragende Übersicht und sollte von jedem, der sich ein- al mit den Denkansätzen auseinandersetzen will, tudiert werden. Ich danke insoweit auch ausdrücklich enjenigen, die diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben. er Gesetzentwurf hat auch einen weiteren Vorteil, er ermeidet, dass es doppelte Arbeit gibt, weil man etwa ine Ebene der Gebietskörperschaften dazu verpflichtet, ur Vergleichbarkeit nicht nur in der von ihr gewählten orm des Haushalts- und Rechnungswesens etwas vor- ulegen, sondern auch das entsprechend Passende für die eweils andere Ebene, gemeint wäre wohl dann die Bun- esebene. Im Übrigen wäre es auch aus Sicht eines Liberalen ollkommen falsch, wenn man die Koexistenz unter- chiedlicher Rechnungslegungssysteme nicht ausdrück- ich ermöglichen würde und hierfür nicht einen klaren echtsrahmen setzen würde. Ich sehe auch persönlich eine Alternative zu dem hier gefundenen Gesetzent- urf, soweit es um die Frage geht, welches die richtigen oraussetzungen zur Schaffung sind. Hinzuweisen ist uch noch darauf, dass dieser Gesetzentwurf auf gar einen Fall eine Ermächtigungsgrundlage für Reform- orhaben darstellt und auch keine unmittelbaren Hand- ungspflichten zur Umgestaltung des Haushalts- und echnungswesens ableitet, jedenfalls grundsätzlich. Trotz all dieser positiven Vorzüge, die im Grundsatz igentlich eine Zustimmung meiner Partei zu solch ei- em Gesetzentwurf in einer, wann auch immer stattfin- enden 2./3. Lesung ermöglichen würden, lehnt meine raktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Gesetzent- urf jedoch ab. Der Grund hierfür liegt im Kern des aushaltsrechtes an sich. Haushaltsrecht wird immer als as Königsrecht des Parlaments beschrieben. In demo- ratischen Zeiten passt diese etwas monarchische Form icht, sodass man wohl sagen könnte, es ist das nobelste echt des Parlamentes, im Auftrage der Steuerzahler der egierung bzw. der Exekutive zu sagen, wofür sie wie iel Geld wann und zu welchen Bedingungen ausgeben ann. Das heißt, es ist Kern dessen, was Gewaltenteilung usmacht. Ohne das Haushaltsrecht verkümmert das arlament am Ende zu einem ausführenden Organ der it weit mehr Fachpersonal und spezifischer Sachkom- etenz ausgestatteten Regierung. Sicherlich, im groben berblick sind die Parlamente in der Lage, die gesamte esetzgebung zu beherrschen. Im Detail sind sie es rein ersonaltechnisch nicht. Wie sollte es auch möglich sein, 22562 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) wenn man sieht, was die Aufgaben eines Parlamentes heute viel mehr als früher sind im Bereich der Informa- tionsverbreitung, der Erklärung von Gesetzen und Ähn- lichem mehr. Außerdem wissen wir, dass die meisten Fachgesetze letztlich zu weit über 95 Prozent aus dem Ministerium stammen, selbst wenn sie als Koalitions- initiativen, wie leider viel zu oft in der Vergangenheit geschehen, dann von den Koalitionsfraktionen übernom- men werden, um möglichst schnell auch verabschiedet werden zu können. Dann ist es aber mehr die Pflicht ei- nes Parlamentes in solchen Zeiten, dass es dafür Sorge trägt, dass die finanziellen Mittel unter der Kontrolle des Parlamentes bleiben. Nun werden viele sagen, aber, Herr Abgeordneter, Sie haben doch gerade ausgeführt, dass das Gesetz keine Er- mächtigungsgrundlage ist und keine wesentlichen Ände- rungen vornimmt. Insoweit stimmt es auch und ist es auch richtig, dass das Gesetz nur formale Vorschriften enthält, und es ist auch in Ordnung, dass das Parlament über diese Änderungen der formalen Vorschriften, über die Frage, was systematisch wie einzuordnen ist und was systematisch wie zu benennen ist, gesetzgeberisch ent- scheidet. Man muss jedoch genau hinschauen, ob nicht auch wiederum Ermächtigungen an die Exekutive, die über das Haushaltsrecht ja kontrolliert werden soll, ge- geben werden. Dieses würde dann bedeuten, dass die zu kontrollierende Exekutive Rechte bekommt, die das Haushaltsrecht der Legislative wiederum verändern und, selbst wenn nicht gewollt, einschränken können. Ich finde hierfür mehrere Ansätze, will mich aber heute auf einen Punkt konzentrieren. Dieses ist der § 49 a Abs. 1 neu. Oft haben wir es bei gesetzlichen Regelun- gen so gehalten, und so ist es auch grundsätzlich richtig, dass die Detailregelung durch Verordnungsermächtigung der Exekutive gegeben wird. Wie ich zuvor ausführte, ist dieses eigentlich ein Paradoxon, wenn man es beim Haushaltsrecht so halten würde. Nun finden wir aber im § 49 a ein Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens. Auf den ersten Blick hört sich das nicht besonders gefährlich an, auf den zweiten Blick soll aber dieses Gremium ganz wesentlich die Spielregeln des Haushaltsrechtes bestimmen. Auch das wäre an sich nicht schlimm, wenn dies ein Gremium wäre, das we- sentlich von der Legislative, sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene, beeinflusst werden würde. Dieses ist aber gerade nicht der Fall, es soll sich bei diesem Gremium um ein rein exekutiv gesteuertes Gremium handeln, das eine „einheitliche Verfahrens- und Datengrundlage“ je- weils für Kameralistik, Doppik und Produkthaushalte „gewährleisten“ soll. Die Exekutive erarbeitet damit, so auch der Gesetzentwurf, die Standards für die Haushalte, stellt sicher, dass die Finanzstatistik einschließlich der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung berücksichtigt wird, und diese Standards sollen bereits für doppische Haushalte und Produkthaushalte erstmals zum 1. Januar 2010 überprüft werden. Daneben soll es dann noch eine „Verwaltungsvereinbarung“ zwischen Bund und Län- dern geben. Einer solchen Regelung kann aus den vorgenannten Gründen die FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmen, da letztlich das „Handwerksrecht“ der Haushalte der Le- g E d t t S f u P F s t d K T d k d d e h k l G w h s n i f t w a a a w H z h s u w t s s b d n s S „ l w m m w (C (D islative ganz wesentlich exklusiv auf den Ebenen der xekutive legt. Darüber hinaus würde im § 49 a Abs. 2 ann auch noch eine weitere Rechtsverordnungsermäch- igung erlassen, die der Zustimmung „nur des Bundesra- es“ bedarf, mit der dann nähere Bestimmungen für die tandards für kamerale und doppische Haushalte sowie ür Produkthaushalte, insbesondere zum Gruppierungs- nd Funktionenplan zum Verwaltungskontenrahmen und roduktrahmen erlassen werden. Alleine dies hätte zur olge, dass die Exekutive zukünftig alleine darüber ent- cheidet, wie detailreich ein Haushalt ist. Gerade die De- ailreichheit gibt aber grundsätzlich den Parlamenten erst ie Möglichkeit, eine präzisere Steuerung und schnelle ontrolle vorzunehmen. Je gröber ein Haushalt etwa gestrickt wäre, je weniger itel er hätte, umso weniger ist nachvollziehbar, wofür as Geld ausgegeben wird. Man mag nun in einer Nach- ontrolle dieses einzeln wieder aufziffern können, je- och wäre die Transparenz, die bisher gegeben war, ann sehr schnell dahin. Wenn überhaupt, dann kann ine solche Entscheidung nur kommen, wenn die Haus- altsausschüsse zustimmen, und insbesondere nur dann ommen, wenn in dem Gremium eben dann eine wesent- iche Beteiligung der Parlamente gesichert ist. Das vom esetzentwurf angesprochene Bund-Länder-Gremium, elches der Arbeitsausschuss Haushaltsrecht und Haus- altssystematik sein soll, kann jedenfalls nicht die Lö- ung sein. Dass die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Rech- ungshöfe unberührt bleiben, mag ein wenig beruhigen, st aber nach unserer Ansicht letztlich Ausfluss der ver- assungsrechtlichen Position der Rechnungshöfe. Verrä- erisch jedoch ist, dass zwar sehr viel Wert darauf gelegt ird, dass die Rechte der Exekutive auf Landesebene, uf Bundesebene der Höfe und des Statistischen Bundes- mtes garantiert werden, auf die Rechte des Haushalts- usschusses, von dem all diese Fragen erst abgeleitet erden, hingegen in keiner Weise. Vielmehr muss der aushaltsausschuss, würde der Gesetzentwurf in Geset- eskraft erwachsen, dieses dann hinnehmen, nicht nur eute, sondern auch zukünftig. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass der Ge- etzentwurf grundsätzlich in die richtige Richtung geht nd von der FDP hinsichtlich Vergleichbarkeit, Wettbe- erb zwischen den Systemen und Zukunftsfähigkeit un- erstützt wird. Die, wenn auch über geschickte Umwege, tarke Beschneidung der Rechte des Haushaltsausschus- es und die Nichtberücksichtigung der Parlamentshoheit ei Fragen des Haushaltsrechtes führen jedoch dazu, ass meine Fraktion diesen Gesetzentwurf, wenn er icht verändert wird, ablehnen muss, weil sie eine chleichende Entmachtung des Parlamentes an dieser telle nicht mitmachen wird. Ein Parlament, das sein Königsrecht“ im Detail von den Regierungen regeln ässt, begibt sich eines solchen Rechtes und führt einen eiteren Schritt, weg von einer parlamentarischen De- okratie, hin zu einer exekutiven Demokratie mit parla- entarischen Begleiterscheinungen. Roland Claus (DIE LINKE): Mit dem Gesetzent- urf der Bundesregierung ist die Absicht verbunden, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22563 (A) ) (B) ) Grundsätze der Haushaltswirtschaft zu modernisieren. Einer Überweisung in die Ausschüsse steht nichts im Wege. Da der Text der Bundesregierung jedoch maximal unverständlich ist, will ich zunächst versuchen, den Sachverhalt ein wenig zu erhellen. Das Grundgesetz regelt im Art. 109 die Haushalts- wirtschaftsbeziehungen von Bund und Ländern und damit auch von Kommunen. Im Haushaltsgrundsätzege- setz des Bundes werden die Einzelheiten näher beschrie- ben. Die Haushaltswirtschaft von Bund, Ländern und Kommunen hat sich inzwischen recht verschieden ent- wickelt. Ziel einer Arbeitsgruppe des Haushaltsaus- schusses des Deutschen Bundestages war es deshalb, die Vergleichbarkeit der Haushaltspläne weiterhin zu ge- währleisten, auch um weiterhin eine zuverlässige volks- wirtschaftliche Gesamtrechnung für die Bundesrepublik zu ermöglichen. Neue Entwicklungen bei der Haushalts- wirtschaft und Buchhaltung sollten gefördert werden. Aktuell stehen sich vor allem zwei Systeme der Buch- führung gegenüber: zum einen die Kameralistik – also die klassische Buchung von Einnahmen und Ausgaben, wie sie am meisten bei den Haushalten bei Behörden an- zutreffen ist. Auf der anderen Seite steht die sogenannte doppelte Buchführung, auch Doppik genannt, bei der Kommunen oder auch Länder ihre Buchführung ähnlich wie Unternehmen vornehmen, also zum Beispiel den Ressourcenverbrauch regelmäßig widerspiegeln. Be- reits etwa 300 Kommunen in Deutschland wenden diese doppelte Buchführung an. Parallel zu diesen Beratungen der Arbeitsgruppe des Haushaltsausschusses wurden die Haushaltsbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen in der Föderalis- muskommission und in einem speziellen Arbeitskreis er- örtert. Die Fraktion Die Linke vertritt dazu folgende Position: Wir stimmen dem Gesetzentwurf in jenen Pas- sagen zu, in denen es um die weitere Vergleichbarkeit der Haushalte, um eine auch künftig den Realitäten ent- sprechende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung geht. Das bedeutet jedoch für viele Kommunen einen zusätzli- chen Aufwand, weil sie auch weiterhin nach dem alten, kameralistischen Buchungssystem die Daten führen müssen. Die Linke stimmt nicht mit jenen Vorschlägen überein, die zu einer weiteren Beförderung der doppel- ten Buchführung gemacht werden. Diese Haushalte führen letztendlich dazu, dass ihr Inhalt nur noch von Kämmerinnen und Kämmerern und nicht mehr von Bür- gerinnen und Bürgern zu verstehen ist. Die Linke ist für Bürgerhaushalte, also für die Beteiligung der Einwohne- rinnen und Einwohner an richtungsweisenden kommu- nalen Entscheidungen auch bei den städtischen Haushal- ten. Wenn Haushalte immer weniger transparent und verständlich wären, würden die Möglichkeiten der direk- ten Demokratie verringert. Nicht alles, was als Modernisierung daherkommt, bringt auch wirkliche Verbesserungen. Vor zehn Jahren haben viele Finanzbeamte und Kämmerer Cross-Border- Leasing-Geschäfte für eine heilsame Modernisierung ge- halten. Sie werden nun eines Besseren belehrt. Zum Schluss: Wichtiger als Änderungen bei der Buchführung wären Überlegungen von Bundestag und Bundesregie- r s A N s d a t s g m s D E z g 4 3 r i l g H z G s e z p k L z k m d w d t v G k d s P s m d r h T H l h s Z u r (C (D ung für eine langfristig gesicherte bessere Finanzaus- tattung der Kommunen in unserem Land. Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ls haushaltspolitischer Sprecher erlebe ich heute ein ovum: Das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsge- etz ist ein Projekt der Großen Koalition, das tatsächlich ie Haushaltspolitik verbessert. Im Gegensatz zum ktuellen Haushalt mit seinen ganzen Neben- und Schat- enhaushalten geht es bei diesem Gesetz um eine verbes- erte, transparentere Form der Haushaltsführung. Dies ilt vor allem für die transparente Darstellung der Ver- ögenssituation, für die Berücksichtigung von Ab- chreibungen und Ressourcenverbrauch, für den Top- own-Ansatz bei der Haushaltsaufstellung und für die inführung der Doppik. Wir haben heute bei der Haushaltsaufstellung einige entrale Kernprobleme: Durch 5 500 Ausgabetitel man- elt es doch wesentlich an Transparenz. Allein 000 Klein- und Kleinsttitel machen zusammen nur ,7 Prozent aller Ausgaben aus. Eine Output-Orientie- ung fehlt ganz. Eine nachhaltige Vermögensrechnung st bisher nicht möglich. Auch ist bisher keine Darstel- ung des Ressourcenverbrauchs möglich. Abschreibun- en können dadurch nicht berücksichtigt werden. Die aushaltsaufstellung leidet unter dem Bottom-Up-Prin- ip: Die Ressorts melden ihren Bedarf an. Das heißt, die esamtkosten bzw. die zur Verfügung stehenden Mittel ind gar nicht Ausgangspunkt der Planung. Besser wäre in Top-Down-Verfahren: Da wird ausgehend von den ur Verfügung stehenden Mitteln geplant. Durch den roduktorientierten Haushalt, den das Gesetz vorsieht, ann die Politik klare Ansagen darüber machen, welche eistungen der Staat erbringen soll, und hierfür Mittel ur Verfügung stellen. Die Ausführung obliegt dann stär- er als bislang den Ressorts. Durch Zielvereinbarungen it den Ressorts und stärkere politische Überwachung er Mittelverwendung kann diese effizienter kontrolliert erden. Durch die Kosten- und Leistungsrechnung wer- en Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wesentlich erleich- ert. So wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit on Kosten und Leistungen erhöht. Auch wird durch das esetz eine Vermögensrechnung ermöglicht. Dadurch önnen auch Abschreibungen erfasst werden. Wir Grüne haben diesen Prozess der Modernisierung es Haushaltsrechts von Beginn an konstruktiv unter- tützt. In unserem Zukunftshaushaltsgesetz, das wir ins lenum eingebracht haben, werden maßgebliche Be- tandteile des nun vorliegenden Haushaltsgrundsätze- odernisierungsgesetzes bereits vorgeschlagen. Gerade ie erweiterte Kameralistik ist eine deutliche Verbesse- ung gegenüber dem bestehenden System. Allerdings ätten wir uns einen weiteren Schritt zu noch mehr ransparenz gewünscht: die Einführung der doppischen aushaltswirtschaft. Dennoch werden Haushaltsaufstel- ung, Haushaltsbeschluss, Haushaltsvollzug und Haus- altskontrolle durch das Gesetz transparenter. Der Res- ourceneinsatz kann stärker daran ausgerichtet werden, iele effizienter zu erreichen. Die wahre Vermögenslage nd der wahre Werteverzehr des Bundes werden transpa- enter. 22564 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) Aber auch mit dem neuen Haushaltsverfahren braucht es ein waches Parlament. Auch die Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition haben die Aufgabe, das Haushaltsrecht wieder als echte Kontrollfunktion der Regierung wahrzunehmen. Gerade bei den größeren Töpfen, die mit dem neuen Haushaltsgesetz ausgegeben werden, ist dies von zentraler Bedeutung. Denn Schat- tenhaushalte, Sondervermögen und demokratisch nicht ausreichend legitimierte Gremien zur Vergabe von Mit- teln in Milliardenhöhe – SoFFin – darf es nicht mehr ge- ben. Denn alle formalen Grundlagen zur Verbesserung nützen nichts, wenn die Koalition weiterhin eine ehrli- che und offene Haushaltspolitik vermeiden will. Es steht zu befürchten, dass zwar formal die Rahmenbedingun- gen verbessert werden, dass aber in der Praxis die groß- koalitionäre gefährliche Verschleierungstaktik einer ehrlichen und transparenten Haushaltswirtschaft entge- genläuft. Auch ist fraglich, ob die Planung, 2015 den ersten Haushalt auf Bundesebene mit der neuen erweiterten Kameralistik zu beschließen, Bestand haben wird: Denn verfolgt man die derzeitige desolate und gefährliche Haushaltspolitik der Großen Koalition, bestehen Zweifel daran, ob wir für 2015 überhaupt noch einen beschluss- fähigen Haushalt beraten können werden. Mit einem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz das Haus- haltsrecht verbessern ist das eine, aber dann braucht es auch eine Koalition, die eine Haushaltsgrundsätzeeinhal- tungspolitik betreibt. Aber dazu sind Große Koalitionen ja nicht in der Lage. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Den Prozess von Annapolis durch eigenständige Initiativen unterstützen (Tages- ordnungspunkt 14) Ruprecht Polenz (CDU/CSU): Mit ihrem Antrag „Den Prozess von Annapolis durch eigenständige Initia- tiven unterstützen“ rennt Die Linke offene Türen ein, so- weit sich darin vernünftige Forderungen finden – und das ist durchaus auch der Fall. Denn viele der von ihr be- nannten Punkte sind Bestandteil der Politik der Bundes- regierung. Ich will deshalb die Gelegenheit nutzen, nach den Wahlen in Israel und den ersten Entscheidungen der neuen amerikanischen Regierung ein paar Worte zu den Chancen zu sagen, wieder zu einem Prozess zu kommen, der den Namen Friedensprozess verdienen würde. Eine dauerhafte Lösung des Konflikts zwischen Israelis und Palästinensern kann nur in einer Zwei-Staaten-Lösung gefunden werden. Wie eine solche Lösung im Wesentli- chen aussehen kann, ist allen Beteiligten eigentlich klar: Die sogenannten „Clinton-Parameter“ aus dem Jahr 2000, die Verhandlungen zwischen Israelis und Palästi- nensern in Taba 2001 und das inoffizielle Verhandlungs- ergebnis der Genfer Initiative von 2003 skizzieren die Kernpunkte: Der Staat Israel liegt im Wesentlichen in den Grenzen von 1967, das palästinensische Staatsgebiet u s l m D j p t n S I k s S s i d w k f t H r i b l d F i F s d D H k I f Ä K s v n k S W R l i H g w f m F b B (C (D mfasst das Westjordanland und den Gazastreifen, Jeru- alem ist die Hauptstadt beider Staaten, wobei für die re- igiösen Stätten eine Sonderregelung gefunden werden uss, Israel räumt die Siedlungen im Westjordanland. ort, wo in Grenznähe und in der Umgebung Jerusalems üdische Siedlungen erhalten bleiben sollen, erhält der alästinensische Staat einen von beiden Seiten akzeptier- en flächenmäßigen Ausgleich, die Rückkehr der palästi- ensischen Flüchtlinge erfolgt in den palästinensischen taat und nur in Ausnahmen und mit Genehmigung sraels in den Staat Israel. Das Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung ist also relativ lar. Der Weg dorthin ist das Problem. Auf palästinen- ischer Seite haben wir es mit einem „failing state“ ohne taat zu tun, noch dazu geteilt in Westbank und Gaza- treifen, und einer Autonomiebehörde, die gegenwärtig m Gazastreifen nicht viel zu melden hat. Dort herrscht ie Hamas, bei der nicht zuletzt Die Linke nicht müde ird zu betonen, sie sei demokratisch an die Macht ge- ommen, aber immer wieder vergisst zu sagen, um was ür eine Organisation es sich handelt und in welch dikta- orischer und menschenverachtender Weise sie ihren errschaftsanspruch durchsetzt. Lesen Sie einmal die Be- ichte von Menschenrechtsorganisationen wie „amnesty nternational“ oder „Human Rights Watch“ über die Ver- rechen der Hamas gegen ihre palästinensischen Lands- eute im Gazastreifen nach. Und in ihrer Charta schreibt ie Hamas zu ihrem Verhältnis zu Israel: „Ansätze zum rieden, die so genannten friedlichen Lösungen und die nternationalen Konferenzen zur Lösung der Palästina- rage stehen sämtlichst im Widerspruch zu den Auffas- ungen der Islamischen Widerstandsbewegung (…). Für ie Palästina-Frage gibt es keine andere Lösung als den schihad.“ Teil dieses Dschihads sind die von der amas in Israel verübten Terroranschläge, die das kon- rete Ziel haben, möglichst viele Zivilisten zu töten. Mit hren vorauseilenden Gesprächsangeboten an die Hamas allen Sie dem Palästinenserpräsidenten Abbas und den gyptern, die sich um eine Regierung des nationalen onsenses bemühen, in den Rücken. Aber ein terroristi- cher Hintergrund hat Sie ja, meine Damen und Herren on der Linken, auch in Ihrer Behandlung der kolumbia- ischen Farc nicht gestört. Die Aussichten, wieder zu einem Friedensprozess zu ommen, sind also im Augenblick auf palästinensischer eite nicht gerade günstig. Das gilt leider auch nach dem ahlergebnis für Israel. Der von Präsident Peres mit der egierungsbildung beauftragte Likud-Führer Netanjahu ehnt bisher eine Zwei-Staaten-Lösung ab. Die sich für hn abzeichnenden Koalitionspartner scheinen ihn in der eftigkeit der Ablehnung noch zu übertreffen. Trotzdem gibt es zwei Entwicklungen, die Hoffnun- en machen, und einen Grundtrend, der Handeln not- endig macht. Der Grundtrend: Die Zeit arbeitet nicht ür, sondern gegen eine Zwei-Staaten-Lösung – je länger an wartet, desto schwieriger wird sie zu erreichen sein. Und nun zu den positiven Entwicklungen: Seit der riedensinitiative von König Abdullah von Saudi-Ara- ien, die sich die Arabische Liga auf ihrem Gipfel in eirut 2002 zu eigen gemacht hat, gibt es die grundsätz- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22565 (A) ) (B) ) liche Bereitschaft aller arabischen Nachbarländer, Israel anzuerkennen. Und der neue amerikanische Präsident hat sich den Nahost-Konflikt trotz aller Schwierigkeiten ganz oben auf seine außenpolitische Agenda gesetzt und mit Senator Mitchell eine außerordentlich erfahrene und bei Palästinensern und Israelis gleichermaßen aner- kannte Persönlichkeit zu seinem Nahost-Beauftragten gemacht. Was muss jetzt geschehen? Zuallererst muss natürlich der Waffenstillstand gesichert und gefestigt werden. Die Raketenangriffe auf Israel müssen aufhören. Nicht zu- letzt auch mit deutscher technischer Hilfe muss der Waf- fenschmuggel in den Gazastreifen unterbunden werden. Das wiederum ist die Voraussetzung für eine Öffnung der Grenzübergänge in den Gazastreifen für Hilfsgüter, Menschen und normalen Warenverkehr. Für die Palästinenser wird es außerdem darum gehen, wieder zu einer handlungsfähigen Regierung zu kom- men, die für alle Palästinenser sprechen kann. Mit ägyp- tischer Vermittlung könnte eine Regierung aus „Techno- kraten“ ins Amt gebracht werden, die vor allem zwei Aufgaben hätte: Zum einen müsste sie die internationale Aufbauhilfe für den Gazastreifen entgegennehmen und das Aufbauprogramm in die Tat umsetzen. Zum anderen müsste sie baldige Neuwahlen im Gazastreifen und in der Westbank organisieren, damit für die eigentlichen Verhandlungen mit Israel ein demokratisch legitimierter Partner zur Verfügung steht. Israel muss endlich und sofort jegliche Siedlungstä- tigkeit jenseits der grünen Linie einstellen. Es gibt kei- nerlei Grund, die Erfüllung dieser Forderung von irgend- welchen Bedingungen abhängig zu machen, die die Palästinenser zuvor erfüllen müssten, denn jedes neue Haus in der Westbank ist ein betoniertes Hindernis auf dem Weg zum Frieden. Das gilt auch – und ich sage das aus aktuellem Anlass mit besonderem Nachdruck – für Ost-Jerusalem. Ich schließe mich ausdrücklich der For- derung von Amos Oz, David Grossmann und den ande- ren israelischen Preisträgern an, die sich in einem offenen Brief an den israelischen Bürgermeister von Je- rusalem, Nir Barkat, gegen die geplante Zerstörung von 88 Häusern, bewohnt von 1 000 Palästinensern im Ost- Jerusalemer Stadtteil Silwan, gewandt haben. Die Häu- ser sollen zerstört werden, um Platz für einen Park zu schaffen. Diese Vorgehensweise ist einer von vielen – so buchstäblich – Bausteinen einer Strategie, die arabische Bevölkerung Jerusalems zu reduzieren und die direkte Verbindung Ost-Jerusalems zur Westbank durch immer neue jüdische Siedlungen zu unterbrechen. Auf diese Weise sollen Fakten geschaffen werden, damit Ost-Jeru- salem nicht als Hauptstadt eines palästinensischen Staa- tes fungieren kann. Das israelische Ministerium für Wohnungsbau gibt an, dass es derzeit insgesamt Baupro- jekte für 4 554 Wohneinheiten in Siedlungen gebe, da- von 94 Prozent in Ost-Jerusalem. Diese Häuser dürfen nicht gebaut werden. Die sofortige und unbedingte Ein- stellung jeglicher Siedlungstätigkeit ist ein entscheiden- der Schritt, der Israel jetzt abverlangt werden muss. Israel sollte auch gedrängt werden, endlich sein Ver- sprechen einzuhalten und Straßensperren in der West- b d a ü A Z w E S n w V w T k d s g o b b t u m l l p b c d d w n h O n v a m n s d k d f e O b t u S D b s a v z (C (D ank abzubauen. Ich habe mit Interesse eine Übersicht es Israelischen Zentrums für internationale Zusammen- rbeit (MASHAV) am israelischen Außenministerium ber die Zusammenarbeit mit der palästinensischen utonomiebehörde (PA) gelesen. Der Schwerpunkt dieser usammenarbeit liege unter anderem auf den Gebieten irtschaftliche Entwicklung, Arbeitsplatzbeschaffung, rnährung und Landwirtschaft, Gesundheitsversorgung. o wichtig und nützlich die einzelnen dort beschriebe- en Projekte auch sein mögen, angesichts der enormen irtschaftlichen Schäden, die der palästinensischen olkswirtschaft durch die Straßenblockaden zugefügt erden, bleiben diese Projekte weniger als der berühmte ropfen auf den heißen Stein. Schon vor zehn Jahren am die Weltbank in einer Schätzung zu dem Ergebnis, ass die Straßenblockaden die palästinensische Wirt- chaft mehr als sieben Millionen Dollar pro Tag kosten, anz zu schweigen von den moralischen Kosten, die die ft demütigen Abfertigungsprozeduren mit sich bringen. Lassen Sie mich mit einem Zitat schließen. „Wir ha- en ein ,window of opportunity‘, einen kurzen Augen- lick, ehe wir in eine außerordentlich gefährliche Situa- ion kommen –, in dem wir einen historischen Schritt in nseren Beziehungen mit den Palästinensern … machen üssen. (…) Wir müssen eine Übereinkunft mit den Pa- ästinensern erreichen, die einen Rückzug aus nahezu al- en, wenn nicht allen der besetzten Gebiete bedeutet. Ein aar Prozent dieser Gebiete können in unseren Händen leiben, aber wir müssen den Palästinensern den glei- hen Prozentsatz von Gebieten anderswo geben – ohne iesen Schritt wird es keinen Frieden geben.“ Und auf ie Frage „einschließlich Jerusalem?“ erfolgt die Ant- ort „einschließlich Jerusalem – mit, so würde ich mei- en, speziellen Verabredungen für den Tempel und die eiligen und historischen Stätten.“ Gesagt hat dies Ehud lmert in einem Interview mit der Zeitung Yedioth Ahro- oth, das ich aus einer Übersetzung der New York Re- iew of Books vom 4. Dezember 2008 entnommen und us dem Englischen übersetzt habe. Warum, so habe ich ich gefragt, kommen Politiker erst zu solchen Erkennt- issen, wenn sie kurz davor stehen, aus dem Amt zu cheiden? Aber sei es drum. Als Vermächtnis für jeden enkbaren Nachfolger behalten diese Sätze ihre Gültig- eit. Dr. Werner Hoyer (FDP): 4,5 Milliarden US-Dollar, ie in dieser Woche für den Wiederaufbau des Gazastrei- ens von fast 80 Nationen zugesagt wurden, sind eine be- indruckende Zahl. Und trotzdem kann nicht wirklich ptimismus aufkommen. Denn die Situation in Nahost leibt verfahren. Im Kern stehen wir vor einer Situation, in der alle be- eiligten Parteien des Konfliktes der Fehleinschätzung nterliegen, sie hätten im jüngsten Waffengang einen ieg davongetragen. Israel hat seine Ziele nicht erreicht: er Raketenbeschuss geht weiter, Gilad Shalit ist nicht efreit, die Tunnelanlagen zu Ägypten waren nie voll- tändig zerstört oder werden unter Hochdruck wieder ufgebaut. Und auf der anderen Seite sind durch die un- erantwortlichen Handlungen der Hamas Tausende Tote u beklagen, die Grenzen bleiben mehr oder weniger ge- 22566 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) schlossen, und das Ziel eines Palästinenserstaates ist in weitere Ferne gerückt. Ich kann nicht erkennen, wie sich in dieser Situation jemand als Sieger betrachten kann. Aber die Tatsache, dass es ganz offensichtlich so ist, macht es so unglaub- lich schwer, jetzt zu einer Verhandlungslösung zu kom- men, oder sagen wir besser: einen Verhandlungsprozess überhaupt erst einmal wieder zu initiieren. Es ist schwer, in einer solchen Situation, in der die Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten nahe dem Gefrierpunkt ist, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Vollkommen unrealistisch wäre es, in solch einer Lage von der einen oder anderen Seite Vorleistungen zu er- warten. Wir können uns das noch so sehr wünschen, es wird solche nicht geben. Und genauso falsch wäre es, die Situation jetzt durch Schuldzuweisungen von außen wei- ter zu verhärten. Mir ist vollkommen klar, dass es auch hier im Hause viele reizt, erkanntes Unrecht der einen oder anderen Seite auch anzuprangern. Aber ich bin zu- gleich auch der festen Überzeugung, dass wir auf diesem Wege keinen Schritt weiterkommen werden. Ein Entspannungsszenario muss zum jetzigen Zeit- punkt auf der Gleichzeitigkeit von Maßnahmen basieren – im Idealfall in Form eines Waffenstillstandes mit gleich- zeitiger Öffnung der Grenzübergänge und einer Freilas- sung Gilad Shalits. Ich hoffe sehr, dass die ägyptischen Verhandlungen hierzu Fortschritten kommen können. Das politische Signal, das von Scharm el Scheikh aus- gegangen ist, ist anderer Natur. Es ist die deutliche Bot- schaft, dass die internationale Staatengemeinschaft die moderaten Kräfte in der Region stützen wird. Das gilt für Präsident Abbas, zu dem ich derzeit keine Alterna- tive sehe – und der durch Erfolge gestärkt werden muss, wenn wir ihn nicht spätestens mit den nächsten Wahlen verlieren wollen. Und das gilt auch für jede kommende israelische Regierung. Neben die Beobachtung, dass Schuldzuweisungen in die eine oder andere Richtung nicht hilfreich sind, möchte ich noch einen anderen Punkt stellen. Was gelin- gen muss, ist, die Gesprächsfähigkeit zwischen den Kon- fliktparteien so zu institutionalisieren, dass die Tages- politik den Friedensprozess als solchen nicht dominieren kann. Ansätze dazu haben wir in den Verhandlungen zwischen Israel und der Fatah bereits gesehen. Ich denke, es wäre ein großer Fortschritt, wenn sich dies breiter aufstellen ließe, breiter sowohl thematisch als auch hinsichtlich der regionalen Dimension des Konflik- tes. Der Helsinki-Prozess und das Modell der KSZE können hier Vorbild sein. Es lohnt sich, über einen sol- chen Ansatz nachzudenken und ihn mit unseren ameri- kanischen Freunden, die sich auch in ihrer Nahostpolitik in der Phase der „policy review“ befinden, zu diskutie- ren. Die neue amerikanische Außenministerin hat erken- nen lassen, schon in ihrem Vortrag im Rahmen ihrer Se- natsanhörung und jetzt während ihres ersten Besuches in der Region, dass sie einen solchen Ansatz ebenfalls fa- vorisiert. Wir sollten sie meiner Meinung nach dabei nach Kräften unterstützen. Das schließt den scheinbar b z w U L d U r t A s d b d 2 n s O b V N l s l B Z d t O c e d k R R g a t s l ä n M (C (D eginnenden Versuch, zu einer Annäherung mit Syrien u kommen, ausdrücklich ein. Auch mit Blick auf Syrien ird das Denken in Vorleistungen nicht weiterführen. nd wir werden auch nicht von heute auf morgen ein and wie Syrien dort sehen, wo wir es gerne hätten. Auf em Weg von schwarz nach weiß gibt es viele Grautöne. nd diese muss man aushalten können, wenn man ealistische, strategisch ausgerichtete Außenpolitik be- reiben möchte. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeu- gen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformge- setz) (Tagesordnungspunkt 13) Dr. Matthias Miersch (SPD): Der vorliegende Ge- etzentwurf für ein 2. Opferrechtsreformgesetz knüpft an ie Verbesserungen für Opfer in Strafverfahren an, die ereits unter rot-grüner Bundesregierung vor allem urch das Opferrechtsreformgesetz vom 1. September 004 erreicht wurden. Der Entwurf nimmt darüber hi- aus auch Vorschläge des Bundesrates auf, sodass man chon davon reden kann, dass nunmehr die Stellung des pfers im Strafverfahren in ein Gesamtkonzept einge- ettet wird, das zu substanziellen Veränderungen und erbesserungen führt. Ein paar Beispiele möchte ich nennen: Erstens. Die Möglichkeit, sich als Nebenkläger bzw. ebenklägerin Strafverfahren anzuschließen, wird deut- ich erweitert. Verfahren, die Delikte gegen höchstper- önliche Rechtsgüter betreffen, sollen künftig die Mög- ichkeit der Nebenklage einschließen. Das gilt zum eispiel für Opfer von sexueller Nötigung, Raub oder wangsheirat. Zweitens. In diesem Zusammenhang wird der Kreis erjenigen, die – unabhängig von ihrer finanziellen Leis- ungsfähigkeit – einen Anspruch auf Beiordnung eines pferanwalts auf Staatskosten haben, erweitert. Das si- hert die konsequente Wahrnehmung der Interessen und rmöglicht gleichzeitig, durch professionelle Begleitung er potenziellen Täter- und Opferseite auch besser zu onfliktschlichtenden Verabredungen – zum Beispiel im ahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches – zu gelangen. Drittens. Erstmals wird gesetzlich verankert, dass ein echtsanwalt jederzeit als Zeugenbeistand hinzugezo- en werden kann. Viertens. Zum Schutz junger Opfer wird die Schutz- ltergrenze von 16 auf 18 Jahre angehoben, sodass künf- ig im Verfahren auch 17-Jährige von speziellen jugend- chützenden Verfahrensvorschriften erfasst sein werden. Bereits an diesen Beispielen zeigt sich, dass der vor- iegende Gesetzentwurf sinnvolle und sachgerechte Ver- nderungen enthält, sodass ich davon ausgehe, dass wir ach den Beratungen in den Ausschüssen mit großer ehrheit diese Änderungen beschließen werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22567 (A) ) (B) ) Gleichzeitig liegt mir in diesem Zusammenhang da- ran, auf drei weitere Gesichtspunkte hinzuweisen, die nach meiner Auffassung stets im Rahmen einer entspre- chenden Veränderung der Opferrechte mit berücksichtigt werden müssen: Erstens. Wichtiges Prinzip des Strafverfahrens ist das Schuldprinzip, sodass stets der Beschuldigte bzw. der Angeklagte zentrale Person des Strafverfahrens ist und bleibt. Es ist deshalb zu berücksichtigen, dass eine Stär- kung der Rechte auf der Opferseite eine Schwächung der Rechte der Verteidigungsseite mit sich bringen kann. Durch die Mitwirkung eines Nebenklägers wird das be- reits heute schon zum Beispiel bei der Ausübung des Fragerechts der Verteidigung erkennbar. Ich werte es des- halb als wichtiges und richtiges Zeichen, dass wir in der letzten Sitzungswoche über die Novellierung des Unter- suchungshaftrechts debattiert haben und uns hier auch für eine Stärkung der Rechte des Beschuldigten – zum Beispiel durch die frühe Beiordnung eines Verteidigers – ausgesprochen haben. Wir sollten deshalb die jeweiligen Beratungen durchaus im Kontext sehen. Zweitens. In § 58 a Abs. 1 Satz 2 Strafprozessord- nung ist die Aufzeichnung einer Zeugenaussage auf Bild-Ton-Träger bei Personen unter 18 Jahren unter be- stimmten Voraussetzungen obligatorisch vorgesehen. Damit sollen vor allem auch mehrmalige belastende Aussagesituationen vermieden werden. Von einer ent- sprechenden Regelung und der damit verbundenen au- thentischen Dokumentation kann der Strafprozess grundsätzlich profitieren, sodass wir uns in diesem Zu- sammenhang mit dem Vorschlag des Deutschen Anwalt- vereins in den nun folgenden Beratungen befassen soll- ten, diese Form der Dokumentation über den Entwurf hinausgehend grundsätzlich – oder zumindest in weite- ren, bestimmten Fallkonstellationen – obligatorisch vor- zusehen. In seiner Stellungnahme aus dem Januar 2009 verweist der DAV ausführlich auf Erhebungen von Zeu- genaussagen im Strafprozess, die die elektronische Auf- nahme von Zeugenaussagen begründen. Diese sollten wir in unsere Beratungen auf jeden Fall mit einbeziehen. Drittens. Auf einen weiteren Aspekt muss man stets hinweisen, wenn es um Opferschutz geht. Dieser fängt schließlich nicht bei der Stellung des Opfers bzw. des Zeugen im Strafverfahren an. Vielmehr geht es hier zu- nächst um das weite Feld der Prävention. Diesbezüglich sind vor allem auch die Länder gefordert. Leider können wir feststellen, dass viele wichtige Projekte und Berei- che aus finanziellen Gründen beendet und gestrichen werden. Das ist eine höchst kurzsichtige Politik, die so nicht weitergehen kann. Wer heute bei Jugendeinrichtun- gen, bei der Sportförderung oder – um den Justizsektor zu nennen – bei der Bewährungshilfe streicht, wendet sich gerade gegen potenzielle Opfer. Man kann nicht erst mit dem Denken anfangen, wenn das Kind im Brunnen ist. Das ist die Herausforderung von Politik, und das ge- hört auch in diese Debatte. Viertens. Schließlich ein weiterer Punkt: Mit der fi- nanziellen Ausstattung hängt auch die Ausstattung des Vollzugs zusammen – ebenfalls seit einiger Zeit Sache der Länder. Ich will an dieser Stelle auf das Memoran- d S s v d s d k l v b c a R w S c a f T w M f m k s d K m p f V d w S s h f – z l s 1 s g d w l u H m m d d (C (D um zur Änderung der Strafprozessordung und des trafgesetzbuches der Behandlungsinitiative Opfer- chutz e.V. Karlsruhe verweisen. Diese rückt den prä- entiven Opferschutz im Strafvollstreckungsverfahren in as Zentrum, indem sie sich für eine psychotherapeuti- che Behandlung bestimmter Straftäter ausspricht, um en gebotenen Schutz des Opfers mit den Persönlich- eitsrechten des Täters in Einklang zu bringen. Wir stel- en heute fest, dass häufig bereits die richtige Erfassung orhandener Störbilder in der Hauptverhandlung unter- leibt und die notwendige Aufarbeitung in den entspre- henden Vollzugs- bzw. Maßregeleinrichtungen gerade uch aufgrund der knappen personellen und finanziellen essourcen nicht stattfindet. Auch diesen Aspekt sollten ir nicht unberücksichtigt lassen, wenn wir über die tärkung des Opferschutzes reden. Es ist nicht das einfa- he Wegsperren. Die wirkliche Bearbeitung und die Ver- rbeitung entsprechender Defizite in der Vollsteckung ühren zur Prävention und Vermeidung von Rückfällen. Zusammenfassend ist deshalb festzustellen, dass das hema Opferschutz und Stärkung der Opferrechte ein eites Feld betrifft. Manche Ansätze erfordern ein hohes aß an Differenzierung und vor allem den Blick auf Op- er und Täter. Ich bin mir sicher, dass wir in den kom- enden Beratungen all diese Gesichtspunkte ansprechen önnen und diskutieren werden. Ich freue mich auf kon- truktive Beratungen. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit em 1. Opferrechtsreformgesetz 2004 hat die rot-grüne oalition die Opfer von Straftaten in den Blick genom- en und ihre Rolle als schutzwürdige Subjekte im Straf- rozess gestärkt. Wir haben die Informations- und Ver- ahrensrechte der Nebenklage gestärkt, Regelungen zur ermeidung von Mehrfachvernehmungen eingeführt, en Anspruch auf kostenlose Beiordnung eines Opferan- altes auf Angehörige von Getöteten ausgeweitet und chadensersatzansprüche durch die Stärkung des Adhä- ionsverfahrens besser durchsetzbar gemacht. Den Weg der Stärkung von Opferrechten geht der eute zu diskutierende Regierungsentwurf eines 2. Op- errechtsreformgesetzes weiter. Viele Regelungen sind jeweils für sich genommen – nicht angreifbar, sondern u begrüßen. Das gilt für die Verfahrensrechte von Ver- etzten, insbesondere die Beiordnung von Verletztenbei- tänden, dies gilt für jugendliche Zeugen zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr, und dies gilt auch für chutzbedürftige Zeugen im Strafverfahren. Aber wir können und wollen nicht alles unbesehen utheißen. In den Beratungen im Rechtsausschuss wer- en wir einiges kritisch unter die Lupe nehmen. Hier ill ich schon einmal die Regelung der Ausschlussmög- ichkeit des Zeugenbeistandes nach § 68 b StPO nennen nd auch die Ergänzung des dringenden Verdachts beim aftgrund der Wiederholungsgefahr, der nach der For- ulierung künftig auch auf rechtskräftige Freisprüche itgestützt werden kann. Ich will aber heute die grundsätzliche Entwicklung es Strafprozesses ansprechen. Es muss jedem klar sein, ass das gesamte Strafverfahren und insbesondere der 22568 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) Strafprozess vor Gericht von gegenläufigen Interessen bestimmt ist. Da diese Interessen – der Strafanspruch des Staates, das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren und der Anspruch auf Achtung der höchstper- sönlichen Rechte aller Akteure, besonders der Opfer und Verletzten – alle verfassungsrechtlich abgesichert sind, müssen sie so in ein filigranes Gleichgewicht gebracht und gehalten werden, dass keines dieser Rechte in sei- nem Kern verletzt oder gar ausgehebelt wird. Dabei funktioniert dieses System insgesamt nach der Regel der kommunizierenden Röhren. Jede Stärkung der einen Seite kann oder muss die Schwächung des Gegenparts bedeuten. Als wir in der letzten Legislaturperiode das Opfer- rechtsreformgesetz einbrachten, haben wir auch deutlich gemacht, dass es uns Grünen besonders wichtig ist – da- mals im Einvernehmen mit unserem Koalitionspartner SPD –, die Einbindung in eine Gesamtreform der Straf- prozessordnung zu erreichen. An dieser StPO-Reform haben wir zu der Zeit intensiv gearbeitet, konnten sie aber leider wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht vollenden. Die Große Koalition hat sich dagegen von diesem Projekt umgehend verabschiedet – sie hat dies schon gar nicht in ihren Koalitionsvertrag aufgenom- men. Aus der Gesamtschau erkennen wir jetzt deshalb die Unwucht der vorgelegten Änderungsvorschläge des jetzigen Entwurfs. Nicht die einzelnen Vorschläge – je- denfalls die meisten nicht – sind problematisch, sondern, dass Ausgleichsmaßnahmen bei den anderen Prozessbe- teiligten – besonders bei der Verteidigung und den Be- schuldigten – fehlen. Denn die Rechte der verschiedenen Beteiligten im Strafprozess stehen in Wechselwirkung zueinander und sollten daher in ein Gesamtkonzept ein- gebunden sein. Also: Nichts gegen erweiterte Gewährung eines Op- feranwalts auf Staatskosten – aber wo ist der seit langem nötige Ausbau der Pflichtverteidigung im Vorverfahren, verbunden mit eigenem Antragsrecht und entsprechen- der Belehrung? Es fehlt auch weiterhin die Pflichtvertei- digung vom ersten Tag der Haft an, obwohl das auch neulich hier im Plenum anlässlich der Debatte über das Untersuchungshaftrecht von Kollegen der Koalition fest zugesagt wurde. Aber damit lassen Sie sich Zeit, da lässt man die Legislaturperiode auslaufen. Nichts gegen die Ausdehnung der Anwesenheitsbe- fugnis des anwaltlichen Verletztenbeistands bei polizeili- chen Vernehmungen – siehe § 406 f StPO – und des an- waltlichen Zeugenbeistandes § 68 b StPO – aber wo ist die entsprechende frühzeitige Einbindung der Verteidi- gung im Ermittlungsverfahren? Wir brauchen ein Recht der Verteidigung auf Anwesenheit und Mitwirkung bei allen Beschuldigtenvernehmungen und bei allen staats- anwaltlichen und richterlichen Zeugenvernehmungen. Es ist in Ordnung, die Opfer noch umfassender als bisher und auch schriftlich über ihre Rechte zu informie- ren – aber bei Beschuldigten warten wir in Deutschland und erst recht auf europäischer Ebene immer noch auf den Letter of Rights. Dabei geht es doch um von der Jus- tizministerin selbst vehement geforderte rechtsstaatliche Mindeststandards. Und wenn wir schon bei den Beleh- r m n w m i p i d – a s m e e s g s m S p a s p w A p n S d m K s s n v l f a H ti e p b l H d (C (D ungen sind: Warum erhält nicht jeder Zeuge die Infor- ation, dass er zu einer polizeilichen Vernehmung gar icht erscheinen muss? So ist die Rechtslage, aber sie ist eitgehend unbekannt. Wir brauchen eine Pflicht der Er- ittlungsbehörden, den Beschuldigten über die gegen hn laufenden Ermittlungen zum frühestmöglichen Zeit- unkt zu informieren, wir brauchen ein Anhörungsrecht m Zwischenverfahren und eine Eingangsstellungnahme er Verteidigung nach der Anklageverlesung. Wenn wir die Nebenklage weiter stärken, was wir im vorgelegten Umfang – nicht kritisieren, müssen wir uch die Position der Verteidigung bedenken. Der Deut- che Anwaltverein hat den interessanten Vorschlag ge- acht, das Fragerecht neu zu regeln. Die Verteidigung rhält nach dem Gericht als erste das Fragerecht, danach rst die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage. Und chließlich erlaubt die moderne Aufnahmetechnik ohne roßen Aufwand und unter Einsparung erheblicher Per- onalressourcen die lückenlose Aufnahme aller Verneh- ungen und der Hauptverhandlung. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wenn ie bereit sind, aus Ihrem Opferreformgesetz ein Straf- rozessreformgesetz zu machen, wenn Sie bereit sind, uf allen Seiten im Strafverfahren für Verbesserungen zu orgen, werden Sie uns als konstruktiven Diskussions- artner gewinnen. So können und sollten Sie Ihren Ent- urf in den kommenden Beratungen verbessern. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Ent- fernungspauschale (Zusatztagesordnungspunkt 4) Olav Gutting (CDU/CSU): Beim Thema Pendler- auschale verstehen unsere Bürgerinnen und Bürger ach knapp zwei Jahren Unsicherheit zu Recht keinen paß mehr. Umso unverständlicher war die Entschei- ung des Bundesfinanzministeriums, die Berufspendler it dem Vorläufigkeitsvermerk ohne entsprechende ommunikation in dem jeweils geänderten Steuerbe- cheid erneut zu verwirren. Ich möchte jedoch auch klar- tellen, dass der Vorläufigkeitsvermerk rein rechtlich icht zu beanstanden ist. Schließlich hatte das Bundes- erfassungsgericht entschieden, dass bis zu einer gesetz- ichen Neuregelung die Beschränkung „ab dem 21. Ent- ernungskilometer“ entfällt. Die nach dem Urteil entstandene Verunsicherung wäre llerdings mit einfachen Mitteln zu verhindern gewesen. ier hätten wir uns aus der CDU/CSU-Bundestagsfrak- on eine deutlich bessere Kommunikation – etwa durch in Begleitschreiben – vorgestellt, welches den Berufs- endlern die Notwendigkeit des Vorläufigkeitsvermerks esser erklärt hätte. So aber musste bei den Steuerzah- ern der Eindruck entstehen, die Politik möchte sich ein intertürchen offen lassen, um bei nächster Gelegenheit ie Rückerstattung wieder einzutreiben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22569 (A) ) (B) ) Um die mit diesem Vorläufigkeitsvermerk hervorge- rufene Verunsicherung rasch zu beenden, hat sich die Union frühzeitig für eine gesetzliche Wiederherstellung der alten Pendlerpauschale eingesetzt. Es ist ein Erfolg der Union, dass unser Koalitionspartner diesem Anlie- gen folgt und gemeinsam mit uns die jetzt vorliegende Gesetzesinitiative auf den Weg bringt. Mit dieser Initia- tive wollen wir gemeinsam die alte Pendlerpauschalen- regelung wieder in Kraft setzen. Dies bedeutet, dass zu- künftig nicht nur die Entfernungspauschale ab dem 1. Kilometer gesetzlich wieder eingeführt wird, sondern dass auch die anderen Regelungen in diesem Zusam- menhang, welche das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet hat, wieder eingeführt werden. Mit der Än- derung der Rechtslage zum 1. Januar 2007 wurde näm- lich auch die Möglichkeit genommen, Unfallkosten, die auf dem Weg von oder zur Arbeit entstanden sind, neben der Pendlerpauschale geltend zu machen. Ebenfalls ab- geschafft wurde der Abzug der Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege von der Wohnung zur Arbeit, wenn diese höher als die Pend- lerpauschale waren. Für viele Bürgerinnen und Bürger, die ständig weite Strecken zum Arbeitsplatz pendeln müssen, bedeutete die Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts Balsam für die Seele und vor allem für den Geldbeutel. Lassen Sie mich aber auch all jenen aus der Opposi- tion, welche von Anfang an gegen die Änderung der Pendlerpauschale waren und nun nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes mit einer gewissen Häme und Schadenfreude reagieren, eines deutlich sagen: Die Koali- tion akzeptiert selbstverständlich das Urteil unseres höchsten Gerichtes und setzt nun mit dem Gesetzentwurf die Entscheidung des Verfassungsgerichts konsequent um und sorgt damit für Rechtssicherheit. Ich gehöre nicht zu denen, die mit der Entscheidung des Gerichts vollauf zufrieden sind. Ich erinnere daran, dass selbst das Bundesverfassungsgericht nicht einstimmig, aber eben doch mehrheitlich für eine Verfassungswidrigkeit votiert hat. Die unpopulären Änderungen bei der Pendlerpau- schale sind uns damals nicht leichtgefallen. Sie waren aber notwendig, um den Bundeshaushalt, der am Ende von Rot-Grün ein strukturelles Defizit von beinahe 60 Milliarden Euro aufwies, zu sanieren. Diese Schul- denpolitik ist uns teuer zu stehen gekommen und wird noch lange als Hypothek auf den Schultern unserer Kin- der und Enkel lasten. Auch wenn das Urteil aus konjunk- tureller Sicht zum richtigen Zeitpunkt kam, so ist es aus finanzpolitischer und haushälterischer Sicht nicht zu be- grüßen. Verantwortlich für diese finanzpolitische Misere ist nicht das Verfassungsgericht. Wir als Gesetzgeber sind verantwortlich. Hierbei rächt sich besonders, dass wir es seit vielen Jahren versäumen, ein einfaches, trans- parentes und damit gerechtes Einkommensteuersystem zu schaffen. Da ist es kein Wunder, dass unser Verfassungsgericht bei der Kompliziertheit unseres Einkommensteuerrechts zunehmend einzelne Bestimmungen für verfassungswid- rig erklärt. Mit jeder Steueränderung – sei es durch die Schaffung von Ausnahmen, europarechtliche Vorgaben u Ä s k d s d f a v a a T d w w m G p r A t s d a 2 K d b „ A p w W i d b t F R s P M n M f m d w s d z (C (D nd Urteile – wird dieses System weiter verkompliziert. nderungsgesetze können dann nur noch Flickschusterei ein. Es bleibt ein einziges Herumgeschraube am Ein- ommensteuersystem. Wir müssen daher die Entschei- ung des Bundesverfassungsgerichts nochmals als An- toß betrachten, über einen wirklichen Systemwechsel in er Einkommensteuer nachzudenken. Wir, die Unions- raktion, sind dazu bereit, eine Einkommensteuerreform nzuschieben, die gerade die Mittelschicht entlastet, die ereinfacht und schon aufgrund der Einfachheit ein mehr n Gerechtigkeit bietet. Florian Pronold (SPD): Zum wiederholten Male, ber dieses Mal zum guten Abschluss, haben wir das hema Entfernungspauschale auf der Tagesordnung. Mit er Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs erden wir die alte Gesetzeslage, wie sie 2006 bestand, ieder dauerhaft herstellen. Der Gesetzentwurf wird auch von CDU und CSU itgetragen, die sich bei der Pendlerpauschale schon zur enüge selbst vorgeführt haben: Im CDU/CSU-Wahl- rogramm von 2005 wurde eine Menge Steuererleichte- ungen versprochen. Auf Seite 17 wird aber nicht nur die bschaffung der Steuerfreiheit von Nacht- und Sonn- agsarbeit, sondern auch die Kürzung der Pendlerpau- chale gefordert. Das war die damalige Programmatik er CDU/CSU. Die Historie ist, dass die SPD die Pendlerpauschale b dem ersten Kilometer beibehalten wollte. Das hat 005 in unserem SPD-Wahlmanifest gestanden. In den oalitionsverhandlungen hat die SPD durchgesetzt, dass ie Steuerfreiheit der Nacht- und Sonntagsarbeit erhalten leibt. Im Gegenzug hat sich die CDU/CSU im Punkt Kürzung der Pendlerpauschale“ durchgesetzt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens fand eine nhörung im Deutschen Bundestag statt, in der kein Ex- erte gesagt hat, dass der damals vorliegende Gesetzent- urf, den die CDU/CSU wollte, verfassungskonform ist. ir haben der Union mehrmals angeboten – das habe ch schon mehrfach in diesem Hohen Haus erwähnt –, iese Regelung zu ändern – während des Gesetzge- ungsverfahrens, nach den Urteilen von Finanzgerich- en. Diese Vorstöße sind aber jeweils gescheitert an der ührung der Union, insbesondere auch der CSU. Aber auch FDP und Grüne müssen hier keine großen eden schwingen. Die FDP wollte die Entfernungspau- chale immer in ihren Steuerkonzepten opfern. Die endler hätten die Zeche für die Steuergeschenke an illionäre gezahlt. Und die Grünen wollten die Entfer- ungspauschale halbieren, ein schwerer Schlag für die enschen im ländlichen Raum, die nicht auf einen öf- entlichen Personennahverkehr zurückgreifen können. Die CSU hat in Bayern immer so getan, als hätte sie it den Entscheidungen in Berlin nichts zu tun! Nach er verloren Kommunalwahl haben Sie sich als Feuer- ehrmann in Sachen Pendlerpauschale aufgespielt, tat- ächlich waren Sie Brandstifter und haben auch im Bun- estag nichts getan, um mit der SPD die alte Regelung ur Pendlerpauschale wieder herzustellen. 22570 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) Deshalb blieb nichts anderes übrig, als das Verfas- sungsgerichtsurteil abzuwarten. Und es war eine schal- lende Ohrfeige für die CSU. Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Aber die CSU konnte es nicht lassen, weiterhin zu tricksen und den Menschen Sand in die Augen zu streuen – auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts. Frei nach dem Motto: Gibt’s im Sommer Eis und Schnee, Schuld ist nur die SPD bzw. ihr Finanzminister. Sie wollte den schwarzen Peter für ihre Sünden dem Fi- nanzminister unterjubeln. Die Finanzpolitiker der Union hatten es nach dem Urteil des Verfassungsgericht abge- lehnt, den alten Rechtszustand gesetzlich festzuschrei- ben. Wir Sozialdemokraten wollten sofort Rechtssicher- heit. Die Union hat sich geweigert: Damit mussten alle aktuellen Bescheide vorläufig ergehen. Und Seehofer hat eine Kampagne gestartet nach dem Motto, der Finanzmi- nister will den Menschen die gerade ausbezahlte Pend- lerpauschale wieder wegnehmen. Ein völliger Schwach- sinn. Dann hat er eine Bundesratsinitiative gestartet mit dem Ziel, den alten Rechtszustand sofort gesetzlich fest- zuschreiben: dasselbe, was seine CSU-Bundestagsabge- ordneten gerade hier abgelehnt hatten. Und selbst nach der Initiative der bayerischen Staatsregierung hat die Unionsführung im Bundestag alle Initiativen der SPD abgelehnt, die Pendlerpauschale rechtssicher zu machen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Man könnte sagen, Ende gut, alles gut. Aber: Dieses durchschaubare Schwarze-Peter-Spiel der CSU lassen wir uns nicht ge- fallen. Wir Sozis haben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekämpft, die Union hat sie im Regen ste- hen lassen. Der Schwarze Peter in Sachen Pendlerpau- schale gehört, farblich richtig zugeordnet, zu den Schwarzen! Dr. Volker Wissing (FDP): Die Debatte um die Pendlerpauschale ist exemplarisch für die politische Ar- beit der Großen Koalition, exemplarisch bezüglich des Ergebnisses: Wir führen wieder genau die Regelung ein, die wir bereits hatten. Millionen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern wurden vollkommen unnötig in Unsi- cherheit gehalten. Die Finanzämter wurden vollkommen unnötig mit Vorläufigkeitsvermerken immobilisiert. Das Bundesverfassungsgericht wurde vollkommen unnötig damit beschäftigt, weil von Anfang an klar war, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform ist. Die Große Koali- tion hat mit einem maximalen Aufwand ein Nullergebnis präsentiert. Aber auch in Bezug auf den Umgang von CDU/CSU und SPD mit der Verfassung ist die Pendlerpauschale exemplarisch für die Arbeit der Großen Koalition. Die Verfassung ist das Fundament, auf dem unser ganzes Gemeinwesen ruht. Da werkelt man nicht einfach so dran herum. Aber bei CDU/CSU und SPD heiligt der Zweck nahezu alle Mittel. Um eine höhere Steuerbelas- tung durchzusetzen, strapaziert man eben auch mal die Verfassung. Und wenn Sie wenigstens aus Ihrem Pend- lerpauschalendesaster gelernt hätten, aber nein, bei der Erbschaftsteuerreform haben Sie das gleiche Spiel betrieben. Der Verfassungsbruch als Kollateralschaden ist immer wieder Teil des Einigungsprozesses zwischen C r k s s w v m d r m p S g n ü ti a k s N a s n l p L s w b e n b H b S P w s s d w e b v M u v 6 p d e s k (C (D DU/CSU und SPD. Egal ob innere Sicherheit, Steuer- echt, Jobcenter, wenn Sie überhaupt zu einer Einigung ommen, dann eben auch gerne auf Kosten der Verfas- ung. Und wenn die Probleme gar nicht anders zu lösen ind, dann wird eben passend gemacht, was nicht passen ill. Wenn man, wie bei den Jobcentern, unfähig ist, eine erfassungskonforme Lösung zu finden, dann ändert an eben die Verfassung. Wie können Sie eigentlich von en Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung von Spiel- egeln einfordern, die Sie bei jeder Gelegenheit verletzen? Aber auch in Bezug auf das Verhalten des Bundes- inisters der Finanzen war die Debatte um die Pendler- auschale beispielhaft. Ich weiß nicht, wie oft Peer teinbrück wiederholt hat, dass er sich der Verfassungs- emäßheit absolut sicher sei. Am Anfang wollte er wohl och die Menschen, am Schluss nur noch sich selbst berzeugen. Aus der Suggestion wurde eine Autosugges- on. Aber das Verfassungsgericht hat ihn sehr unsanft uf den Boden der Verfassung zurückgeholt. Steinbrück am, sah – und ging als begossener Pudel vom Platz. Das teuerpolitische Chaos der Großen Koalition hat einen amen, und zwar: Steinbrück. Als Haushaltskonsolidierer ngetreten, als Steuer- und Schuldenmaximierer abtreten, o lässt sich die politische Erfolgsbilanz des Finanzmi- isters zusammenfassen. In einem weiteren Punkt ist die Debatte um die Pend- erpauschale beispielhaft, und zwar in Bezug auf die olitische Gestaltungskraft der Großen Koalition. Große ösungen wurden den Bürgerinnen und Bürgern ver- prochen, und nicht einmal kleinste geliefert. Niemand ird ernsthaft behaupten, dass es den Menschen heute esser geht als zu Beginn der Großen Koalition. Nicht in einziges der sozialen Sicherungssysteme ist so orga- isiert bzw. reformiert, dass man es als zukunftsfähig etrachten könnte. Nicht eine der großen politischen erausforderungen, vor denen unser Land steht, kann als ewältigt betrachtet werden. Vier Jahre CDU/CSU und PD waren vier verlorene Jahre für unser Land. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Sie die endlerpauschale heute wieder einführen, ist gut. Besser äre es allerdings gewesen, Sie hätten sie nie abge- chafft. Am Ende dieser Großen Koalition müssen Sie elbst eingestehen, dass wir mit viel Aufwand dort wie- er stehen, wo wir ohne diese Regierung schon einmal aren. Ihre Erfolgsbilanz ist gleich null. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Seit Dezember hat s der Bundesfinanzminister schwarz auf weiß: Die 2006 eschlossene Abschaffung der alten Pendlerpauschale ist erfassungswidrig! Eine schallende Ohrfeige für den ann, der versucht hat, ein bestätigtes Steuerprinzip zu ntergraben, wonach alle beruflich bedingten Kosten om Einkommen der Steuerpflichtigen abzuziehen sind. 4 Prozent dieser Kosten sind Fahrtkosten zum Arbeits- latz. Und nun: Rolle rückwärts! Ein Armutszeugnis für ie Arbeit der Großen Koalition. Der Höhepunkt der Dreistigkeit ist jedoch, dass die rzwungene Wiedereinführung der alten Pendlerpau- chale zum Bestandteil des ersten Konjunkturpakets er- lärt wurde. Aber auch nach dem Urteil will der Bundes- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22571 (A) ) (B) ) finanzminister langfristig nicht auf seine Steuerquelle in Höhe von jährlich 2,5 Milliarden Euro verzichten. Wäh- rend er gleichzeitig, nahezu selbstverständlich, Hunderte von Milliarden Euro schwere Schutzschirme für Groß- banken aufspannt, bekommen die Steuerzahlerinnen und -zahler nur vorläufige Bescheide bei der Pendlerpau- schale. Noch am 6. Februar sagte das Bundesfinanzmi- nisterium: „… eine gesetzliche Neuregelung ist auch für diese Legislaturperiode nicht vorgesehen … Wie eine künftige endgültige Regelung der Pendlerpauschale aus- sieht, hängt von den Entscheidungen des nächsten Bun- destages ab.“ Der Plan war wohl, bis zur Bundestags- wahl das Thema nicht mehr anzurühren. Danach kann bei Gefallen wieder abkassiert werden. Steuerzahlerin- nen und Steuerzahler wären wieder einmal die Ange- schmierten gewesen, weil die Große Koalition sich nicht zu einer sofortigen Neuregelung durchringen konnte. Immerhin haben Sie jetzt, auf öffentlichen Druck hin, die alte Pendlerpauschale wieder eingeführt. Damit er- füllen Sie eine alte Forderung der Fraktion Die Linke: Wir haben Ihnen seit Juni 2006 dreimal die Möglichkeit geboten, die von Ihnen vorgenommene verfassungswid- rige und ungerechte Abschaffung der Pendlerpauschale zurückzunehmen. Aber jetzt bestünde die Gelegenheit für eine gerechte und verfassungsmäßige Neuregelung. Von der alten Pendlerpauschale profitierten besonders Steuerpflichtige mit hohem Einkommen. Ein Beispiel: Ein alleinstehender Maurer hat 2008 einen Weg von 40 Kilometern zur Arbeit und arbeitet an 220 Tagen im Jahr. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20 000 Euro bekommt er bestenfalls eine Steuerersparnis von 736 Euro; wäre er Journalist mit einem Einkommen von 60 000 Euro, könnte er dagegen bis zu 1 108 Euro sparen. Die Besserverdienenden werden bevorzugt – wieder einmal. Die Linke will daher die Pendlerpau- schale in einen Abzug von der Steuerschuld umwandeln. Damit erhält jede und jeder Steuerpflichtige unabhängig vom Einkommen den gleichen Betrag je Kilometer er- stattet. Das wäre gerecht! Aus ökologischen und sozia- len Gründen sollten darüber hinaus die Kosten für Bus und Bahn, sofern sie die Pauschale übersteigen, in voller Höhe abgesetzt werden können. Wir brauchen in diesen Zeiten einen Schutzschirm für die Menschen – Gerech- tigkeit bei der Pendlerpauschale gehört dazu! Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bereits der Name des Gesetzentwurfs verrät es: Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD müssen ihre politische Niederlage bei der Entfernungspauschale ein- gestehen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Dies war längst überfällig, und sie hätten allen Bürgerinnen und Bürgern den Ärger um die Anerkennung ihrer Fahrtkosten zur Arbeit ersparen können. Sie sind mit dem Werktorprinzip vor dem Bundesverfassungs- gericht gescheitert und haben ihr Konsolidierungsziel von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr verfehlt. Jetzt müssen sie rückwirkend auszahlen, und das ist richtig. Noch am 19. Januar 2009 wollte die Bundesregierung von der heutigen Gesetzesvorlage nichts wissen und er- klärte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (16/11565): „Es wird keine Gesetzesinitiative für eine rückwirkende N d e f d a s li d B R s v K v e p ä v w o z e d r 6 v v H r b z m n F m F 2 2 m h v ü H d S m k s d k u g p n e W (C (D euregelung der Pendlerpauschale geben, auch wenn iese Möglichkeit vom Verfassungsgericht ausdrücklich röffnet worden sei.“ Dies ist schon eine politische Unver- rorenheit des Bundesfinanzminsters Steinbrück gegenüber en steuerpflichtigen Bürgern, weil die Finanzämter bislang lle Steuererklärungen für die Frage der Entfernungspau- chale auch rückwirkend offengehalten haben. Offensicht- ch musste erst der politische Druck im Dampfkessel er Großen Koalition so stark ansteigen, dass jetzt das MF einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der endlich echtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger her- tellt. Erinnern wir uns, noch kurz vor dem Verhandlungstag or dem Bundesverfassungsgericht verteidigten Roland och von der CDU und Peer Steinbrück von der SPD ehement das Werktorprinzip. Sie verteidigten damit ine willkürliche Regelung, die bereits im Rahmen der arlamentarischen Beratung im Jahr 2006 zum Steuer- nderungsgesetz 2007 von vielen Sachverständigen als erfassungswidrig klassifiziert wurde. Koch/Steinbrück aren beratungsresistent bis zum letzten Tag und sind es ffensichtlich immer noch. Erst die Verfassungsrealität wingt zur Aufgabe und Auszahlung vereinnahmter Mehr- innahmen in einer Größenordnung von 2 bis 2,5 Milliar- en Euro. Für alle staatlichen Ebenen rechnet die Bundes- egierung für 2009 mit Steuermindereinnahmen von 5 bis Milliarden Euro. In dieser Größenordnung haben Sie das on der Großen Koalition vereinbarte Konsolidierungsziel erfehlt. Dafür tragen Sie angesichts der explodierenden aushaltsverschuldung die politische Verantwortung. Sie hatten 2006 die Möglichkeit, eine verfassungs- echtlich tragfähige Lösung mit einem Konsolidierungs- eitrag von 2,5 Milliarden Euro im Jahr zu verabschieden, um Beispiel mit einem verminderten Centbetrag je Kilo- eter ab dem ersten Kilometer zur Arbeit. Das haben Sie icht gewollt und haben finanzpolitisches Chaos bei den inanzgerichten und den Finanzämtern angerichtet. Erst it diesem Gesetzentwurf beenden Sie Ihren politischen ehlritt. Was passiert nach der Bundestagswahl im Herbst 009? Im Bundestagswahlprogramm der Union von 005 wurde vertreten, die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz it 25 Cent pro Kilometer für eine Entfernung von öchstens 50 Kilometer abzugsfähig zu lassen. Die FDP ertrat die Auffassung, die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz berhaupt nicht für abzugsfähig zu erklären. An dieser altung hat sich offensichtlich nichts geändert, wenn man ie Steuerreformvorschläge von Schwarz-Gelb verfolgt. ie wollen erhebliche Einschnitte nach der Wahl vorneh- en, aber heute nicht darüber reden. Die CDU/CSU ündigt eine Steuerstrukturreform an und will offen- ichtlich Steuergeschenke mit Steuerbelastungen verbin- en. Schenken Sie den Wählern reinen Wein ein und ein Wolkenkuckucksheim. In einer tiefen Rezession nd explodierender Staatsverschuldung Steuerentlastun- en für die nächste Legislaturperiode anzukündigen, ist olitisch unverantwortliches Gerede, weil die unange- ehmen Nachrichten den Bürgern bis zum Wahltag vor- nthalten werden. So etwas nenne ich vorbereiteten ahlbetrug. 22572 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Vorrang Er- neuerbarer Energien (Zusatztagesordnungs- punkt 5) Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Die Verwen- dung von Biomasse und vor allem die Nutzung von Bio- gas haben eine große Bedeutung für den Ausbau der er- neuerbaren Energien und das Erreichen der deutschen Klimaschutzziele bis 2020. Innerhalb der Nutzung von Biomasse ist vor allem Biogas ein vielseitig verwendba- rer und effizienter Energielieferant und ermöglicht Wert- schöpfung im ländlichen Raum. Wichtige Bedingung für die effiziente Nutzung von Biogas bei einer Verstromung vor Ort ist ein sinnvolles Konzept zur Wärmenutzung. Da das nicht überall zu Verfügung steht, ist die Einspei- sung von aufbereitetem Biogas in das Erdgasnetz eine höchst effiziente alternative Möglichkeit, je nach Bedarf unterschiedliche Nutzungspfade in den Bereichen der Wärme- und/oder Stromerzeugung oder Mobilität zu be- dienen. Die Nutzung von Biogas in der zuletzt genann- ten Anwendung sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden – vermindert sie doch auch die nahezu 100-pro- zentige Abhängigkeit von Kraftstoffimporten und leistet einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Zu- dem liegt es beim Vergleich der Hektarerträge biogener Kraftstoffe klar vorn und erzielt deshalb in Bezug auf die Energieeffizienz besonders gute Ergebnisse, die sich durch Pflanzenzüchtung noch steigern lassen. Bioerdgas ist heute jedoch noch teurer als das endli- che fossile Erdgas. Eine Förderung erfolgt derzeit im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes über eine Verstromungsvergütung. Für die Biogaseinspeisung mit vorausgehender Aufbereitung ist aus Gründen der Wirt- schaftlichkeit eine gewisse Anlagengröße erforderlich. Unsere Anforderung an kleinere wie größere Anlagen ist allerdings, dass sie nachhaltig betrieben werden. Dazu braucht es arrondierte Flächen, von denen die Substrate stammen und die eine Optimierung der Transportwege zulassen, geschlossene Stoffkreisläufe, bei denen die Gärreste zurück auf die Äcker gelangen, abwechslungs- reiche Fruchtfolgen sowie möglicherweise die Verwer- tung betriebseigener Gülle. Wie Sie wissen, sind Vergütungen im Rahmen des Er- neuerbare-Energien-Gesetzes seit jeher von der Anla- gengröße abhängig. Große Anlagen können wirtschaftli- cher arbeiten als kleinere Anlagen und erhalten daher geringere Vergütungen. Einfallsreiche Anlagenbetreiber haben diese Situation in den letzten Jahren dahin gehend genutzt, Biogas in großem Stil zu produzieren und zu- gleich die bessere Vergütung kleiner Anlagen zu nutzen, indem sie statt einer großen Biogasanlage viele kleine Biogasanlagen auf ihrem Grundstück errichtet haben. Unter dem Ortsnamen „Penkun“ hat diese Vorgehens- weise für bundesweite Medienberichterstattung gesorgt, in der zunächst die innovative Anlage sehr gelobt und später die Gewinnmaximierung ebenso heftig kritisiert wurde. Diese „Gestaltung“ des Gesetzes hat dem Willen d d v V n u n w g d l k w tr w e p d I B b l e z s Z d r r l t f u v i b d n b L s r K G g d s B u a w i e g c r (C (D es Gesetzgebers ohne Zweifel nicht entsprochen. Aller- ings ist auf juristischer Ebene bislang dagegen nicht orgegangen worden. Deshalb hat der Gesetzgeber diese orgehensweise des sogenannten Anlagensplittings im euen EEG 2009 in § 19 bewusst und ganz ausdrücklich nterbunden. Das begrüßt die CDU/CSU-Fraktion für eu zu errichtende Anlagen ebenso ausdrücklich. Damit ollten wir auch den Anreiz zum Bau sehr großer Bio- asanlagen mindern – die in den neuen Bundesländern urchaus ihren Platz finden, doch in den alten Bundes- ändern, insbesondere in Süddeutschland mit seinen leinteiligeren ländlichen Strukturen, zu schweren Ver- erfungen im ländlichen Raum führen können. Wir sind allerdings auch der Auffassung, dass eine zen- ale Voraussetzung für das Erreichen unserer Klimaziele eitere private Investitionen in Anlagen zur Erzeugung rneuerbarer Energien sind, und dafür sind verlässliche olitische Rahmenbedingungen unabdingbar. Deshalb ürfen wir aus Gründen des Vertrauensschutzes und der nvestitionssicherheit die wirtschaftliche Grundlage von estandsanlagen – auch derer, die das Anlagensplitting isher nutzen – nicht zerstören. Investitionen in dreistel- iger Millionenhöhe stehen infrage, entsprechende Steu- rverluste durch Abschreibungen sind absehbar und ahlreiche Arbeitsplätze in strukturschwachen Gegenden ind in akuter Gefahr. Was in wirtschaftlich „normalen“ eiten möglicherweise zu verkraften wäre, ist in Zeiten er Finanz- und Wirtschaftskrise kaum zu kompensie- en. Deshalb muss es für diese Anlagen eine Ausnahme- egelung geben; zumal mir auch einige Projekte persön- ich bekannt sind, in denen das „Splitting“ durch echnische Gründe – optimale Wärmenutzung oder Ver- ügbarkeit von Generatoren bestimmter Leistung – ver- rsacht wurde. Deshalb begrüßen wir als Union ganz besonders den on den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen nitiierten Gesetzentwurf des Bundesrates vom Novem- er 2008 auf Drucksache 16/11833, der eine Sicherung er Bestandsanlagen fordert. Die FDP hat heute einen ahezu wortgleichen Antrag in den Bundestag einge- racht – Drucksache 16/12094 –, den wir jetzt in erster esung beraten. Die Union hat sich immer für eine Sicherung der Be- tandsanlagen stark gemacht. Wir hatten diese Forde- ung bereits im Sommer letzten Jahres als Antrag in die oalitionsverhandlungen zum Erneuerbare-Energien- esetz eingebracht, konnten uns mit dieser Forderung egenüber dem Koalitionspartner aber leider nicht urchsetzen. Derzeit wird der § 19 EEG 2009 auf juristi- cher Ebene beim Bundesverfassungsgericht geprüft. etreiber von Bestandsanlagen haben Klage eingereicht nd warten auf eine Entscheidung. Nachdem ein Antrag uf Erlass einer Einstweiligen Anordnung abgelehnt urde, steht die Entscheidung in der Hauptsache aus; es st nicht absehbar, wann sie erfolgen wird. Die Betreiber iniger Anlagen stehen nach eigenem Bekunden in weni- en Tagen vor der Insolvenz. Das macht ein unverzügli- hes Handeln des Gesetzgebers erforderlich. Unabhängig vom Ausgang des juristischen Verfah- ens macht auf politischer Ebene die erfolgreiche Verab- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22573 (A) ) (B) ) schiedung des Gesetzentwurfs im Bundesrat Mut. Er hatte während der Beratungen eine breite Mehrheit im Umwelt-, im Wirtschafts- sowie im Agrarausschuss ge- funden. SPD-geführte Länder wie Rheinland-Pfalz, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern hatten zu- gestimmt. Dies gibt Hoffnung, dass auch der Bundestag eine Regelung zum Bestandsschutz ermöglichen wird. Dirk Becker (SPD): Mit der Änderung des EEG zum 1. Januar 2009 haben wir durch die Änderung des Anla- genbegriffs der missbräuchlichen Ausnutzung des EEG durch die Betreiber großer Biogasanlagen einen Riegel vorgeschoben. Dies war ausdrücklich der politische Wille der Mehrheit dieses Parlamentes. Wille war es auch, eine Rückwirkung dieser Rege- lung zu beschließen, zumal es sich bei der Änderung im EEG 2009 lediglich um eine Klarstellung einer auch im alten EEG bestehenden Rechtslage und keinesfalls um eine neue Regelung handelt. Der Missbrauch des EEG, der jährlich zweistellige Millionenbeträge aus der von den Stromkunden zu finanzierenden EEG-Umlage in die Taschen ihrer Betreiber spült, durfte nicht noch nach- träglich legitimiert und belohnt werden, sondern musste nach unserem Rechtsverständnis zwangsläufig auch rückwirkend ausgeschlossen werden. Hiergegen wurde Klage erhoben und zumindest der Antrag auf einstwei- lige Verfügung durch das Bundesverfassungsgericht ab- gelehnt. Dies lässt darauf schließen, dass auch in der Sa- che zugunsten der Regelung im EEG entschieden werden wird. Und das ist gut so. Um dies jedoch genau beurteilen zu können, bleibt die Entscheidung in der Sa- che bzw. die Begründung aus Karlsruhe abzuwarten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung ihre Stel- lungnahme zu einem Antrag des Bundesrates auf Ände- rung des § 19 EEG zurückgestellt, um auf die Gerichts- entscheidung entsprechend eingehen zu können. Dies bleibt richtig, auch wenn die FDP nun geschickt den An- trag des Bundesrates kopiert, politisch Klamauk veran- staltet, obwohl sie um das gerade beschriebene Verfah- ren weiß. Es ist doch absurd, eine Gesetzesänderung zu beantragen, wo das Verfassungsgericht gerade seine Ver- fassungsfestigkeit prüft. Die Argumentation des Bundesrates und einiger Ver- treter der Biogasbranche lautet, dass nicht nur die, die sich durch Umgehung des EEG einen Vorteil verschafft haben, nun getroffen werden, sondern auch andere Be- treiber. Diesen Hinweis nehmen wir sehr ernst. Ich weise jedoch darauf hin, dass wir vor der Änderung des EEG über das BMU sehr wohl mit dem Fachverband Biogas gesprochen haben, um eine Folgenabschätzung vorzu- nehmen. Die damalige Aussage war, dass wohl nur die tatsächlichen Missbrauchsfälle betroffen sind. Mittler- weile sind Zahlen zwischen 40 und 250 Betroffene im Umlauf, allerdings ohne dass diese Zahlen belastbar und nachweisbar sind. Fest steht, dass wir zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern eine Clearingstelle eingerichtet haben, an die sich jeder Be- troffene wenden kann. Hier sollen nach meinen Informa- tionen jedoch nur vier Verfahren anhängig sein. Zwei da- v E r A A t F h w s d k s d w n l g n g w t s d r E h d w b i d Z g t v S E u B l n d t s d h r p e g G n d h (C (D on betreffen Betreiber, die nach unserer Auffassung das EG klar umgangen haben und nun auch von der höhe- en Vergütung für Kleinanlagen auszuschließen sind. lle anderen Fälle scheinen demnach geklärt, und die nlagenbetreiber dürften die ihnen zustehende Vergü- ung erhalten. Wir brauchen zunächst aber belastbare Zahlen und akten. Nur auf Basis dieser Fakten und unter Heranzie- ung der Urteilsbegründung aus Karlsruhe kann beurteilt erden, ob überhaupt politischer Handlungsbedarf be- teht oder ob mögliche Grenzfälle nicht über das vorhan- ene Instrument der Clearingstelle zufriedenstellend ge- lärt werden können. Falls diese Überprüfung ergeben ollte, dass dennoch eine gesetzliche Anpassung erfor- erlich wird, wovon wir derzeit nicht ausgehen, werden ir handeln. Es kann aber keine Regelung geben, die achträglich die missbräuchliche Nutzung des EEG zu- asten der Endverbraucher legitimiert. Michael Kauch (FDP): Wenn der Gesetzgeber Re- elungen trifft, die ihm rückwirkend plötzlich selber icht mehr gefallen, dann darf der Staat diese Regelun- en trotzdem nicht einfach zulasten der Normadressaten ieder ändern, zumindest nicht rückwirkend. Das Ver- rauen der Betroffenen ist schutzwürdig. Da kann man ich auf die FDP verlassen. Der Vertrauensschutz gilt selbstverständlich auch ann, wenn es um das EEG geht. Dass die FDP ihre echtsstaatliche Überzeugung heute ausgerechnet beim EG unter Beweis stellt, mag mancher vielleicht als übsche Pointe empfinden. Denn es ist ja bekannt, dass ie FDP grundsätzlich andere Vorstellungen darüber hat, as der Staat tun müsste, um das Potenzial der erneuer- aren Energien sinnvoll ausschöpfen zu können. Eines st für uns klipp und klar, und wir haben das immer wie- er betont: Kaum ein Wirtschaftsbereich ist für die ukunft unseres Landes wichtiger als die Energieversor- ung. Und kaum etwas ist hier so wichtig wie das Ver- rauen der Menschen in stabile Rahmenbedingungen. In- estoren müssen sich darauf verlassen können, dass der taat nicht von heute auf morgen seine Meinung ändert. nergieanlagen, die nach dem geltenden EEG genehmigt nd errichtet worden sind, genießen also in jedem Fall estandsschutz. Das Vertrauen der Menschen in verläss- iche und stabile Rahmenbedingungen steht für die FDP icht zur Disposition. Die FDP garantiert den Schutz ieses Vertrauens, und zwar auch dann, wenn das Ver- rauen sich auf Regelungen bezieht, die die FDP in die- er Form ursprünglich nicht gewollt und unterstützt hat. Die Bundesregierung sieht dies offenbar anders: Gegen ie Stimmen der FDP und trotz eindringlicher Warnung at die Bundesregierung die Spielregeln beim EEG über- aschend geändert. Der Anlagenbegriff im EEG wurde lötzlich so umdefiniert, dass bestehende Anlagen, die in nger zeitlicher – innerhalb von zwölf aufeinanderfol- enden Monaten – und lokaler Nähe – auf demselben rundstück oder in unmittelbarer Nähe – in Betrieb ge- ommen wurden, bei der Vergütung plötzlich so behan- elt werden, als ob es sich um eine einzige große Anlage andelt. Die Bundesregierung hatte nämlich plötzlich 22574 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) bemerkt, dass die geltende Regelung auf eine Weise genutzt wurde, die der Regierung nicht gefiel: Die Investoren haben bei der Anlagenplanung nämlich versucht, für sich das Beste herauszuholen. Mit anderen Worten: Die Investoren haben versucht, ihre Anlagenplanung optimal an das geltende Recht anzupassen. Als die Bundesregierung das merkt, ändert sie auch für Altanlagen die Spielregeln und verringert die gesetzlich garantierte Stromvergütung – rückwirkend –, und zwar so erheblich, dass viele mittel- ständische Altanlagen nun auf einmal in ihrer Existenz gefährdet sind. Dies ist mit der FDP nicht zu machen, auch dann nicht, wenn wir zur technologiedifferenzierten Stromvergütung eine andere Meinung haben. Die FDP legt Ihnen einen Gesetzentwurf vor, der klarstellt, dass für Anlagen, die bis zum 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden sind, entsprechende Über- gangsvorschriften gelten und dass ein wirksamer Be- standsschutz gilt. Wir haben exakt diesen Sachverhalt bereits bei der EEG-Novelle als Änderungsantrag vorge- legt, den CDU/CSU und SPD damals abgelehnt haben. Die FDP hat die Einbringung eines formulierungsglei- chen Gesetzentwurfs auch über die Länderkammer be- gleitet. Auf das Wort der FDP können sich gerade mittel- ständische Investoren verlassen, nicht nur die Investoren im Energiebereich, aber auch dort, nicht nur bei den er- neuerbaren Energien, aber auch dort. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Biomasse hat unter den erneuerbaren Energien eine besondere Stellung: Sie ist grundlastfähig und speicherbar; sie ist aber auch nicht vollständig CO2-neutral und kann zur Überlastung wertvoller Böden führen. Deshalb ist es erforderlich, Biomasse zur Energieerzeugung möglichst wirkungsvoll einzusetzen. Je Hektar Energiepflanzen muss die Energie- ausbeute so hoch und die Treibhausgaswirkung so gering wie möglich sein. Biogas ist deshalb die erste Wahl, weil eine große Bandbreite an pflanzlichen Eingangsstoffen genutzt werden kann und bei hohen Energieerträgen die gleichzeitige Strom- und Wärmenutzung möglich ist. Auch kann Biogas ins Erdgasnetz eingespeist werden oder Fahrzeuge an- treiben. Da nur begrenzt Flächen zur Verfügung stehen, sind aber auch bei Biogas hohe Nachhaltigkeitsstandards nötig, um den Naturhaushalt nicht zu überfordern und Konflikte mit der Nahrungsmittelproduktion zu vermeiden. Und genau an diesem Punkt stößt eine groß dimensio- nierte Biogaserzeugung an ihre Grenzen. Aneinanderge- reihte Einzelanlagen auf einem Gelände stellen faktisch eine Großanlage dar. Sie erfordern enorme Biomasse- mengen und sind meist ausschließlich auf Maissilage eingestellt. Die Fruchtfolge und regionale Kreisläufe werden vernachlässigt. Außerhalb von Ortschaften ange- siedelt, produzieren sie ausschließlich Strom, und die Wärmeenergie verpufft in die Umgebung. Das ist schlicht Verschwendung knapper und wertvoller Roh- stoffe. Deshalb ist die neue Regelung im EEG 2009 rich- tig, die Betreiber von Biomasseanlagen zur gleichzeitigen Strom- und Wärmeabgabe zu zwingen und die EEG-För- derung zugunsten kleinerer Anlagen nach der Größe aus- zurichten. R d V E g i n A d n z b m u g g e d i v w d d A d u w I ü k W k d S f o I d T g 2 s t f w g P v g d d e t 2 (C (D Der Antrag der FDP geht deshalb in die falsche ichtung. Das ist aber bei den Liberalen nicht verwun- erlich – haben sie das EEG ja ohnehin stets bekämpft. iel sinnvoller ist es, die Einspeisung von Biogas ins rdgasnetz endlich so durchzusetzen, dass sich die Ab- abe ins Netz für die Anlagenbetreiber auch lohnt. Dazu st es erforderlich, die Erdgasunternehmen zur Auf- ahme von bis zehn Prozent Biogas zu verpflichten. uch die Aufbereitung auf Einspeisequalität muss Sache er Röhrenbetreiber sein, damit die Biogaslieferanten icht zu unerfüllbaren technischen Anforderungen ge- wungen werden können. Der Gesetzentwurf der FDP weist zwar auf ein Pro- lem einzelner Betreiber von Biogasanlagen hin. Man uss aber auch klar sagen, dass hier das EEG gezielt mgangen wurde und Anlagen zu einem Zeitpunkt auf- ebaut wurden, als absehbar war, dass eine strengere Re- elung im EEG 2009 kommen würde. Die Linke wird iner Verwässerung des EEG nicht zustimmen und lehnt en Vorschlag der FDP deshalb ab. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es st schon erstaunlich: Die FDP stellt heute einen Antrag or zum Schutz von Investitionen, die unter dem welt- eit erfolgreichsten Gesetz für erneuerbare Energien, em EEG, getätigt wurden. Das ist gut so. Erstaunlich aran ist, dass die FDP diese Investitionen schützen will. nsonsten bekämpft sie nämlich bei jeder Gelegenheit as EEG und gefährdet damit Milliarden Investitionen nd Hunderttausende von Arbeitsplätzen. Natürlich ürde eine Abschaffung des EEG nicht die getätigten nvestitionen in Ökostrom-Anlagen gefährden, sie sind ber die 20-jährige Vergütungsdauer und das Rückwir- ungsverbot im Grundgesetz geschützt. Aber mit dem egfall des EEG, wie von der FDP allseits politisch be- undet, würde der Markt für neue Ökostrom-Anlagen rastisch einbrechen, was den Absatz aus Fabriken für olaranlagen, Windkraftanlagen oder Biogasanlagen ge- ährdet. Damit würden in der heutigen Rezession ganz hne Not weitere Arbeitsplätze verloren gehen und neue nvestitionen unmöglich werden. Nun ist es aber zu begrüßen, dass sich die FDP für en Bestandschutz von Biogasanlagen einsetzt. In der at sind einige Investitionen in diesem Bereich höchst efährdet. Durch die Novelle des EEG, die seit 1. Januar 009 in Kraft ist, stehen Biogasanlagen zum Beispiel im trukturschwachen und mit hoher Arbeitslosigkeit belas- eten Penkun vor dem Konkurs. Arbeitsplätze sind ge- ährdet und ebenso die persönlichen Einlagen von Land- irten. Die Große Koalition hat in der EEG-Novelle einen ravierenden Fehler begangen. Sie hat entgegen dem rinzip des Rückwirkungsverbotes bereits getätigte In- estitionen schlechter gestellt, indem sie den Anlagenbe- riff auch rückwirkend neu definiert hat. Damit gefähr- en SPD/CDU/CSU in hohem Maße Arbeitsplätze und en Bestand verschiedener Biogasunternehmen. Dies ist ine Parallele zum Biokraftstoff-Gesetz, in dem der Ver- rauensschutz einer ganzen Branche missbraucht und vor 009 bereits eine Besteuerung der reinen Biokraftstoffe Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22575 (A) ) (B) ) vorgenommen wurde, mit dem Ergebnis, dass viele Bio- dieselanlagen und Pflanzenölmühlen in Konkurs gingen und 70 000 Arbeitsplätze akut gefährdet sind. Worum geht es inhaltlich? Manchen Biogasbetreibern wie in Penkun wird vorgeworfen, erhöhte Vergütung zu beanspruchen, weil sie eine große Anlage in viele kleine Anlagen aufgesplittet haben. Kleinere Anlagen bekom- men pro Kilowattstunde eine höhere Vergütung als große Anlagen. Es spricht vieles dafür, dass der Gesetzgeber des alten EEG genau dies verhindern wollte. Wenn aber Biogasanlagenbetreiber mit der Aufsplittung in kleinere Anlagen gegen die gesetzlichen Bestimmungen des alten EEG verstoßen haben sollten, so wäre das ein Fall für Gerichte. Was nicht angeht, ist eine rückwirkende Geset- zesänderung mit dem Argument, der frühere Gesetzge- ber hätte das eben so gemeint. Es ist völlig in Ordnung, wenn in einer Gesetzesnovelle dies für künftige Investi- tionen so geregelt wird. Dafür braucht es aber eine Über- gangsregelung für den Bestandschutz getätigter Investi- tionen; genau diese fehlt aber in der Novelle des EEG. Der Bundesrat hat bereits eine entsprechende Geset- zesänderung vorgeschlagen. Die „geniale“ Leistung der FDP ist es, den Gesetzestext des Bundesrates in dem hier vorliegenden Antrag wortgleich zu übernehmen. Beach- tenswert ist, dass der mehrheitlich von Union und SPD dominierte Bundesrat an diesem Punkt die von Union und SPD verabschiedete EEG-Novelle als Fehler an- sieht. Wir Grünen fordern die Große Koalition auf, end- lich Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen, die gleichzeitig die getätigten Investitionen schützt. Der Schaden, den Sie von der Großen Koalition in der Bioenergiebranche mit dem Vertrauensbruch bei Bio- kraftstoffen und Biogas angerichtet haben, ist sowieso nicht mehr gutzumachen. Sorgen Sie endlich dafür, dass wieder Vertrauen in der Branche gefasst werden kann, und korrigieren Sie rückwirkende Gesetzesänderungen, die getätigte Investitionen gefährden. Nur dann wird die Bioenergiebranche den von ihr erwarteten Beitrag zur Belebung der Wirtschaft in der jetzigen Rezession er- bringen und gleichzeitig Klimaschutz zusammen mit ei- nem wertvollen Beitrag zur Sicherheit der Gasversor- gung leisten können. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Feh- marnbeltquerung (Tagesordnungspunkt 15) Jürgen Koppelin (FDP): Endlich wird eines der größten Verkehrsprojekte für Norddeutschland realisiert. Mit der festen Fehmarnbelt-Querung wird endlich eine bisherige Lücke im europäischen Verkehrsnetz geschlos- sen. Am 14. Dezember 1999 legte die damalige schles- wig-holsteinische Landesregierung aus SPD und Grünen p F 2 t 3 s w t m e Q t B n l S a g m c z g s w v p v d s V f J S g r z g z d g z W A z B o r h m m r c B g s s (C (D er Kabinettsbeschluss fest, dass eine feste Querung des ehmarnbelts realisiert werden soll. Nachdem am . September 2008 das dänische Parlament mit Zweidrit- elmehrheit seine Zustimmung erteilt hatte, wurde am . September 2008 der lang ersehnte Staatsvertrag zwi- chen Dänemark und Deutschland unterzeichnet. Damit urde endlich der Grundstein gelegt für eines der bedeu- endsten transeuropäischen Verkehrsprojekte der kom- enden Jahre. In Dänemark gibt es in der Bevölkerung ine überwältigende Mehrheit für die feste Fehmarnbelt- uerung. Die wenigen Kritiker auf deutscher Seite soll- en vielleicht einmal hinterfragen, warum es diese große egeisterung in Dänemark gibt, während man bei uns och immer versucht, mit vielen kleinen Bedenken sich autstark gegen das Projekt auszusprechen. Durch den Bau der festen Querung rücken nicht nur chleswig-Holstein und das dänische Lolland, sondern uch Skandinavien und Westeuropa zusammen. Der anze norddeutsche Raum, auch Mecklenburg-Vorpom- ern, wird davon profitieren. Das ist eine der wesentli- hen Voraussetzungen dafür, dass der Norden Europas usammenwächst, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch esellschaftlich. Die Brücke wird die Mobilität der Men- chen deutlich steigern. Das wird die Wirtschaftsent- icklung in der Region beschleunigen, weil durch die erkürzten Fahrzeiten über den Fehmarnbelt die Trans- ortkosten sinken werden und deshalb der Austausch on Waren, Kultur, persönlichen Kontakten, Know-how, ie Begegnung von Personen sowie Innovationen chneller wachsen werden. Der Brückenschlag über die ogelfluglinie schafft erhebliche Impulse für Wachstum, ür Beschäftigung und für gesellschaftlichen Austausch. etzt müssen wir endlich beginnen, dass auf deutscher eite das Projekt intensiv begleitet wird. Laut Bundesverkehrsministerium sollen zur Bewälti- ung der neuen Verkehrsströme zwei große Maßnahmen ealisiert werden: Zum einen soll die Bundesstraße 207 wischen Heiligenhafen und Puttgarden vierspurig aus- ebaut werden. Der Bund wird dafür 90 Millionen Euro ahlen, das Land wird einen Teil mitbezahlen. Zum an- eren soll die Bahnstrecke von Bad Schwartau bis Putt- arden zweigleisig ausgebaut werden. Auch hier sollte ügig die Finanzierung geplant werden. Bislang fehlt jedoch jegliches Konzept, auf welche eise die Hinterlandanbindung realisiert werden soll. uch fehlt jedes Konzept, aus welchen Mitteln sie finan- iert werden soll. Ungeklärt ist, ob das Geld aus dem undesverkehrswegeplan genommen werden soll oder b andere Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein zu- ückgestellt werden müssen. Unklar ist, wie viel über- aupt an Bundesmitteln bereit steht und wie viel Landes- ittel nötig sind. Schleswig-Holstein und der Bund üssen endlich für ein klares Projekt- und Finanzie- ungskonzept sorgen. Ein weiterer Aspekt macht deutlich, warum ein sol- hes Konzept erforderlich ist. Zehn Jahre für Planung, ürgerbeteiligung und Bau sind – das zeigen die vergan- enen Schienen- und Straßenprojekte in Schleswig-Hol- tein – keine wirklich lange Zeit. Dies zeigt, dass in die- er Frage dringend etwas passieren muss. Für mich als 22576 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein steht fest, dass das zu entwickelnde Konzept mehr beinhalten muss als den vierspurigen Ausbau der B 207 und den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Bad Schwar- tau–Puttgarden. Durch diese Maßnahmen ist das Hinter- land noch lange nicht an die Fehmarnbelt-Brücke ange- bunden. Was nützt eine vierspurige Beltquerung, wenn die Autos dann im Stau vor der zweispurigen Fehmarn- sund-Brücke stehen? Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn auch die Auswirkungen der Fehmarnbelt-Querung auf die Zukunft des Schiffverkehrsaufkommens auf dem Nord-Ostsee-Kanal begutachtet werden könnten. Denn Auswirkungen wird es geben. Ebenso liegt mir daran, dass verschiedene vom Bundesbeauftragten für Wirt- schaftlichkeit in der Verwaltung vorgetragene Bedenken und Anregungen überprüft und als Anregungen ernst ge- nommen werden. Das Projekt selbst steht allerdings für mich zu keinem Zeitpunkt in Frage. All diese Fragen dürfen nicht erst 2018 beantwortet werden. Wir brauchen eine zügige, mit dem Bund abge- stimmte Planung im Rahmen eines Projekt- und Finan- zierungsplanes. Spätestens bei Baubeginn muss Klarheit in den von mir aufgezählten Punkten herrschen. Mir war es wichtig, heute auch diese Punkte anzu- sprechen, wenn wir über den Vertrag zwischen Deutsch- land und Dänemark über die feste Fehmarnbelt-Querung sprechen. Mit diesem Vertrag ist ein neues Kapitel der deutsch-skandinavischen Beziehungen aufgeschlagen worden zum Wohle auch der Menschen in dieser Region. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Keine Anrechnung der Abwrackprämie bei ALG II und Eingliede- rungshilfe (Zusatztagesordnungspunkt 6) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Abwrackprämie auch für ALG-II-Bezieher. Gern erkläre ich Ihnen, warum dieser Personenkreis die Abwrackprämie nicht erhält. Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ist die Nach- rangigkeit des ALG II insbesondere gegenüber anderen Transferleistungen festgeschrieben. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldwert, in dem Fall die Abwrackprämie im Wert von 2 500 Euro, als Einkommen leistungsmindernd berücksichtigt wird. Im Gesetz gibt es Ausnahmen, und zwar für Einnah- men, die einem anderen Zweck als den Leistungen nach dem SGB II dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären. Engagiert sich beispielsweise ein ALG-II-Empfänger bei der freiwilli- gen Feuerwehr, erhält er eine Aufwandsentschädigung. Diese Einnahme dient einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Da Aufwandsentschädigungen in aller Regel in überschauba- ren Größen ausgezahlt werden, dürfen diese „zusätzlichen“ Einnahmen auch behalten werden. 2 H J s a m e ü d g w A w r s E b z e a B l S s d v z k l P 8 i M f d li w m z d w ß W D G Z d f z V e s U r (C (D Anders verhält es sich natürlich bei einem Betrag von 500 Euro. Erhält ein SGB-II-Empfänger die Prämie in öhe von 2 500 Euro, um sich ein neues Auto oder einen ahreswagen anzuschaffen, beeinflusst das seine wirt- chaftliche Lage erheblich. Die Besserstellung zeigt sich uch vor dem Hintergrund, dass Hilfebedürftige ihr Ver- ögen grundsätzlich vor staatlichen Transferleistungen inzusetzen haben. Jeder Betroffene verfügt je nach Alter ber ein Schonvermögen. Wer mehr hat, muss zunächst ie Ersparnisse aufbrauchen, bevor es Geld vom Staat ibt. Ein Auto mit einem Wert von bis zu 7 500 Euro ird nicht als Vermögen angerechnet. Es ist also nicht so, dass SGB-II-Empfänger alle auf ihr uto verzichten müssen, doch ein Recht auf einen Neu- agen muss der Staat in diesem Falle auch nicht garantie- en. Die Umweltprämie wäre für ALG-II-Empfänger chlicht und ergreifend eine zusätzliche Einnahmequelle. s ist nicht ersichtlich, warum dieser Personenkreis, der ereits Hilfe vom Staat in Form der Grundsicherung erhält, usätzlich, also „on top“ oben drauf zusätzliches Geld rhalten soll. Irgendwann ist eine Grenze erreicht. Vor llem müssen wir das auch denjenigen Bürgerinnen und ürgern erklären, die knapp über den SGB-II-Regelsätzen iegen und mit ihren Steuern und Sozialabgaben diesen taat finanzieren. Wir führen hier eine Phantomdiskussion. Da die Grund- icherung für Arbeitsuchende – laut unseren Kollegen aus er Linksfraktion – per se arm macht, kann ich mir kaum orstellen, dass nun Massen an ALG-II-Empfängern so ahlungsfähig sind und sich Neu- oder Jahreswagen leisten önnen. Nehmen wir einen 58-jährigen Langzeitarbeits- osen. Dieser hat ein Schonvermögen von 6 000 Euro. lus die 2 500 Euro Umweltprämie könnte er sich für 500 Euro einen Neu- oder Jahreswagen leisten. Fraglich st doch, ob er für dieses Geld überhaupt etwas findet. al angenommen, er bekäme auf dem Markt ein Auto ür diesen Preis, würde dieses wiederum über dem Wert es geschützten Vermögens des Pkws von 7 500 Euro egen. Folglich müsste es dann als Vermögen angerechnet erden. Das ist doch absurd. Vielleicht mag es Ausnah- en geben. Doch für diese außerordentliche Aktion, die udem noch ein kleines Zeitfenster hat, das Gesetz auf en Kopf zu stellen, halte ich nicht für angemessen. Andrea Nahles (SPD): Die Umweltprämie oder Ab- rackprämie, wie sie oft auch genannt wird, ist ein gro- er Erfolg. Sie erfüllt die in sie gesetzten Erwartungen. ir kurbeln den Absatz umweltfreundlicher Autos an. amit helfen wir der Umwelt und stützen die Wirtschaft. enau das war beabsichtigt. Allein im Februar ist die ahl der Neuzulassungen um 21,5 Prozent gegenüber em Vorjahr gestiegen. Insgesamt wurden im Februar ast 280 000 fabrikneue Autos für den Straßenverkehr ugelassen. Dabei standen kleinere Autos deutlich im ordergrund. Weniger gefragt waren teure Pkw. Das ist in deutlicher Hinweis für mich, dass besonders Men- chen mit niedrigem und mittlerem Einkommen von der mweltprämie profitieren. Das ist gut und richtig. Ge- ade für Menschen mit niedrigem Einkommen ist es Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22577 (A) ) (B) ) ganz besonders wichtig, ein Auto zu fahren, welches kostengünstig im Unterhalt ist. Aber genau hier kommen wir zum Problem. An Men- schen mit besonders niedrigem Einkommen geht die Umweltprämie vorbei. Empfänger von Arbeitslosen- geld II müssen sich die Prämie als Einkommen anrech- nen lassen. Das war so nicht gewollt. Wir erwarten von diesen Menschen, dass sie durch Arbeit selbst ihren Le- bensunterhalt erwirtschaften. Gerade in ländlichen Re- gionen gibt es jedoch keine ausreichenden Angebote an öffentlichem Nahverkehr. Arbeitnehmer brauchen dort daher ein Auto. Und gerade wer wenig Geld hat wie die- jenigen, die zu ihrem Lohn noch ergänzend Arbeits- losengeld II bekommen, der braucht ein verbrauchsar- mes Auto. Die jetzige Regelung kann so nicht bleiben. Wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung ganz ähnlich wie beim Kinderbonus, der auch allen Kindern zugute- kommt. Wie absurd die jetzige Situation ist, zeigt auch der folgende Vergleich: Würde nicht eine Umweltprämie ge- zahlt, sondern gewährte der Händler ganz allgemein ei- nen Nachlass auf seine Wagen, dann käme es nicht zu ei- ner Einkommensanrechnung. Ich glaube nicht, dass der Personenkreis, um den es geht, besonders groß ist. Das ist aber auch gar nicht der Punkt. Für mich ist das vielmehr eine Frage der Gerech- tigkeit. Es gibt für mich keinen erkennbaren Grund, ei- nem Bezieher von Arbeitslosengeld II die Umweltprä- mie zu verweigern, während beispielsweise ein leitender Angestellter sie erhält. Es geht überhaupt nicht darum, dass Arbeitslosen- geld-II-Empfänger ein neues oder neues gebrauchtes Auto auf Steuerzahlerkosten bekommen sollen. Wie je- der andere Bürger auch müssen sie eigenes Vermögen einsetzen, das heißt auf ihr Schonvermögen zurückgrei- fen. Vom Staat erhalten sie lediglich einen Zuschuss, den jeder bekommen kann, der sein altes Auto verschrotten lässt. Es geht hier also nicht um eine Besserstellung, sondern um eine Gleichstellung. Die Umweltprämie soll nicht eine bestimmte Personengruppe besserstellen, son- dern wir wollen die Wirtschaft ankurbeln und dabei auch noch der Umwelt helfen. Hier ist es egal, wer der Emp- fänger der Umweltprämie und damit der Käufer des Au- tos ist. Und überhaupt: Es geht lediglich um eine einma- lige, die Konjunktur stützende Aktion. Niemand muss hier einen Dammbruch befürchten. Ich spreche mich da- her ganz deutlich und unmissverständlich für eine Geset- zesänderung aus. Ich appelliere an unseren Koalitions- partner, noch einmal zu überlegen und sich nicht vernünftigen Argumenten zu verschließen. Auf Dauer kann niemand gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen verstoßen. Heinz-Peter Haustein (FDP): Es geht um die Ab- wrackprämie und da insbesondere um die Frage, ob die Prämie in Höhe von 2 500 Euro bei Beziehern von Ar- beitslosengeld II als Einkommen auf die Transferleis- tung angerechnet werden muss oder nicht, also ALG-II- B T m A u s s e E m a p z f k d u g s d s u t i t ü s h e e n n n s D s l w h A ß u d D A a f v l A z N d E d (C (D eziehern, die die Prämie erhalten entsprechend die ransferleistung gekürzt werden muss. Schon hier liegt ja der in der öffentlichen Wahrneh- ung verbreitete Irrtum: Natürlich bekommen alle die bwrackprämie, die ihr altes Auto verschrotten lassen nd sich ein neues Auto oder einen Jahreswagen kaufen, ofern das alte Fahrzeug wenigstens zwölf Monate auf ie zugelassen war. Es geht hier einzig um die Frage, ob s sich bei der staatlichen Prämie um anzurechnendes inkommen handelt. Lassen Sie mich zur Abwrackprä- ie Folgendes ausführen: Erstens. Die Abwrackprämie hat einen Grundmangel, uf den wir von Beginn an hingewiesen haben: Sie ist rinzipiell völlig untauglich, den ihr zugedachten Zweck u erfüllen. Zwar stützt sie – wie gewünscht – die Nach- rage nach Automobilen. Doch die Menschen kaufen eine deutschen Fabrikate, sondern wählen mehr auslän- ische Marken, die günstiger in der Anschaffung sind nd sparsamer im Verbrauch. Das zeigen die Erfahrun- en bereits. Dem Ziel der Stärkung der deutschen Wirt- chaft und der Erhaltung von Arbeitsplätzen aber dient er Kauf eines japanischen oder eines anderen ausländi- chen Autos kaum. Zweitens. Doch da sie nun in Kraft ist, müssen wir ns mit den praktischen Fragen der Umsetzung beschäf- igen, unter anderem mit der Anrechnungsfrage. Dabei st zuallererst zu klären, ob es sich bei dem von dem An- rag der Fraktion Die Linke aufgegriffenen Sachverhalt berhaupt um ein relevantes Problem handelt, das ge- etzlich geregelt werden muss. Hartz IV sieht für Bezie- er von ALG II vor, dass das vorhandene Fahrzeug, so s veräußert werden kann, in der Regel einen Verkaufs- rlös von 7 500 Euro nicht übersteigen darf. Es gibt aber ur wenige Autos, die als Neuwagen oder wenige Mo- ate altes Fahrzeug, maximal Jahreswagen, diesen Wert icht übersteigen. Allenfalls ein Modell eines rumäni- chen oder italienischen Fabrikats kommt da in Betracht. och das nur am Rande. So weit könnte man noch fest- tellen, dass das Anliegen der Linken relevant ist, so- ange es nur überhaupt ein Fahrzeug gibt, das als Jahres- agen im Wert unter die Marke von 7 500 Euro sinkt. Viel wichtiger jedoch ist noch die Frage, ob es über- aupt eine nennenswerte Zahl von Betroffenen gibt, also LG-II-Bezieher, die ihr Schonvermögen in dieser Grö- enordnung für einen Neuwagen verwenden möchten nd sich damit selbst der knappen eigenen Mittel entle- igen, die für „Notfälle“ gebraucht werden könnten. ies scheint mir äußerst zweifelhaft. Denn dass ein LG-II-Bezieher in einer Situation ohne die Gewissheit uf in Kürze steigende Einnahmen sein Schonvermögen ür einen Neuwagen aufbraucht, macht ja für mich nicht iel Sinn und scheint mir auch nicht sehr wahrschein- ich. Ich kann mir zumindest kaum vorstellen, dass ein LG-II-Bezieher in einer so schwierigen Lage sein ihm ur Verfügung stehendes Geld für den Erwerb eines euwagens aufbringt, anstatt es in die eigene Fortbil- ung zu investieren oder noch besser: in die Bildung und ntwicklung der eigenen Kinder. Wir reden immer über ie große Bedeutung von Bildung. Das gilt auch und ge- 22578 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) ) (B) ) rade für Kinder von ALG-II-Bezieher. Insofern wird wohl kaum ein Betroffener mit dem eigenen Geld ein neues Auto kaufen, sondern es sinnvoll und mit Bedacht investieren, statt in den Konsum zu stecken, und das auch deshalb, weil der vorhandene zehn Jahre alte Golf ja bei der hohen Qualität unserer heutigen Kfz noch aus- reicht, um zum Vorstellungsgespräch zu fahren und da- für der Neuwagen entgegen der Begründung der Frak- tion Die Linke nicht erforderlich ist bzw. bei erfolgter Neuanstellung immer noch gekauft werden kann und hinter anderen Dingen wie zum Beispiel der Bildung der Kinder ansteht. Es scheint mir also aus einer Vielzahl von Gründen angebracht zu sein, hier in den anstehenden Ausschuss- beratungen noch einmal sorgfältig abzuwägen und von der Bundesregierung Aufklärung über die Fallzahlen zu erhalten. Mit einem herzlichen Glück auf aus dem Erz- gebirge! Katrin Kunert (DIE LINKE): Mit dem faktischen Ausschluss von ALG-II-Beziehenden von der Umwelt- prämie setzt die Bundesregierung ihren Kurs der Aus- grenzung und Diskriminierung von ALG-II-Beziehen- den fort. Die Menschen, die eigentlich am meisten am Konjunkturpaket partizipieren müssten, werden ausge- schlossen. Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie damit auch all die Menschen ausgrenzen, die trotz Arbeit auf ergänzende Leistungen angewiesen sind? Und dass Menschen mit Behinderungen im Grundsicherungs- bezug, die ganz besonders einen Pkw brauchen, ebenso unter diesen Ausschluss fallen? Für mich stellt sich schon die Frage, ob Sie überhaupt darüber nachgedacht haben, was Sie da beschließen. Anscheinend nicht. Wie sonst ist es zu verstehen, dass die SPD überrascht scheint, dass die Umweltprämie auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet wird? Es wäre ja gut, wenn sich die SPD jetzt eines Besseren besinnt und mit uns gemeinsam diesen unhaltbaren Zustand ändert; denn ich halte es für einen unglaublichen Vorgang, der korri- giert werden muss. Die Fraktion Die Linke gehört mit Sicherheit zu den größten Kritikerinnen hinsichtlich der sogenannten Um- welt- oder, wie sie auch genannt wird, Abwrackprämie; was vielleicht auch treffender ist. Es ist nämlich fraglich, ob es überhaupt ökologisch sinnvoll ist, den Neukauf von Autos zu fördern. Zum einen dürfte in einigen Fäl- len eine ökologische Lebenszyklusanalyse – Ressour- cenverbrauch und Emissionen beim Bau, Betrieb und Entsorgung von Pkw – ergeben, dass es sinnvoller wäre, ältere und bislang wenig gefahrene Autos länger zu nut- zen, anstatt sie frühzeitig zu verschrotten. Zum anderen erhält die Abwrackprämie nur, wer sich anschließend ein neues Auto kauft. Das Umsteigen auf den öffentlichen Personenverkehr wird dagegen nicht gefördert. Das hat auch der Präsident des Umweltbundesamtes, Professor Dr. Andreas Troge von der CDU, kritisiert. Sein Vor- schlag: Derjenige, der sein Auto verschrotten lässt und auf den ÖPNV umsteigt, soll einen staatlichen Zuschuss von 50 Prozent zu einer Jahreskarte, beispielsweise einer Bahncard 100, erhalten. Diese Idee unterstützen wir. p m a N E d O p ti tu e j v S v r e 1 f 2 s d t s r m u d b U i g g i s d n a s k d b M a m s 2 h d g A n b e (C (D Überdies ist die Abwrackprämie so gut wie nicht an rogressive Umweltstandards gekoppelt. Der Neuwagen uss lediglich die Euro-4-Norm erfüllen. Das ist wenig mbitioniert, denn diese wird nach EU-Recht für alle euwagen bereits im Herbst dieses Jahres durch die uro-5-Norm abgelöst. Zudem hätte man die Zahlung er Prämie im Falle eines Neukaufs an eine strenge CO2- bergrenze binden können, etwa an 120 oder 130 Gramm ro Kilometer. Das alles ist nicht geschehen, sodass theore- sch der Besitzer eines alten, kleinen Golfs bei Verschrot- ng auch dann die Umweltprämie erhält, wenn er sich inen spritfressenden Geländewagen zulegt. Greenpeace hat im Zusammenhang mit dem Kon- unkturpaket den Vorschlag unterbreitet, bei Neukäufen on Kfz nach französischem Vorbild ein Bonus-Malus- ystem einzuführen. Neuwagen mit einem CO2-Ausstoß on unter 130 Gramm je Kilometer erhalten in Frank- eich einen Bonus. So bekommt beispielsweise der Käufer ines Mercedes Smart 1 000 Euro. Bei Autos mit über 60 Gramm je Kilometer wird ein Malus fällig. So müssen ür den Kauf eines Citroën C6 oder eines VW Touareg 600 Euro zusätzlich auf den Tisch gelegt werden. Aus- töße zwischen 130 und 160 Gramm pro Kilometer wer- en vom französischen Staat in diesem System als neu- ral bewertet. Die Linke hält diesen Vorschlag für innvoll und bedenkenswert. Schließlich haben in Frank- eich seither die Neukäufe klimafreundlicherer Autos it einem CO2-Ausstoß unter 130 Gramm je Kilometer m 50 Prozent zugenommen – im Jahr 2008 gegenüber em Vorjahr. Die Verkäufe von Spritfressern sind im sel- en Zeitraum um 40 Prozent zurückgegangen. So weit die generelle Kritik meiner Fraktion an der mweltprämie und deren Ausgestaltung, die wir bereits n der Vergangenheit geäußert hatten, die aber nicht dazu eführt hat, hier Änderungen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung efällten Entscheidung für die sogenannte Umweltprämie st es nicht nur sozialpolitisch nicht zu rechtfertigen, ondern auch ein Skandal, Bezieherinnen und Bezieher er Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die Anrech- ung als Einkommen von der Nutzung dieser Prämie uszuschließen. Nach der Ansicht der Bundesregierung ei die Umweltprämie im Monat des Zuflusses als Ein- ommen zu berücksichtigen. In vielen Fällen würde urch die Umweltprämie keine Hilfebedürftigkeit mehr estehen und folglich seien diese Personen „in diesem onat nicht auf die steuerfinanzierte Fürsorgeleistung ngewiesen“, so die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftlichen Anfragen. Es wird vollkommen ignoriert, dass es eine Recht- prechung des Bundessozialgerichts vom 30. September 008 zu der ähnlich gelagerten Eigenheimzulage gegeben at. In dem Urteil kommt das Bundessozialgericht zu em Schluss, dass die Eigenheimzulage als „zweck- ebundenes Einkommen nicht bei der Berechnung des rbeitslosengeld II zu berücksichtigen“ ist, „soweit sie achweislich zur Finanzierung – auch der tatsächlichen aulichen Errichtung in Eigenarbeit oder durch Dritte – iner als Vermögen geschützten Immobilie im Sinne des Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 22579 (A) ) (B) ) SGB II verwendet worden ist oder nachweislich die Ab- sicht bestand, sie derart zu verwenden.“ (BSG AZ B4 AS 19/07, Leitsatz). Die Zahlung der Abwrackprämie ist in analoger Weise zweckgebunden und erfordert den Nachweis über den Kauf eines Neu- oder Jahreswagens sowie über die Verschrottung des alten Personenkraftfahrzeugs. Es gibt daher keine Rechtfertigung, Hartz-IV-Beziehende und Menschen mit Behinderung im Grundsicherungsbezug von dieser Prämie auszuschließen. Für Bürgerinnen und Bürger ist dieser Ausschluss auch nicht nachvollziehbar. So erreichten uns in den letzten Tagen zahlreiche Anrufe, Mails und Briefe, die darüber ihr Unverständnis zum Ausdruck brachten. Ein Bürger schrieb: „Das halte ich für eine ungerechtfertigte Härte, insbesondere für ALG-II-Beziehende im länd- lichen Raum, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Be- sonders als eine unbillige Härte empfinde ich es, wenn das Fahrzeug des ALG-II-Empfängers durch einen Un- fall oder Defekt zu einem wirtschaftlichen Totalschaden wird und eine Ersatzanschaffung erforderlich wird. Ei- nen Pkw bis zum Wert von 7 500 Euro kann der ALG-II- Empfänger anrechnungsfrei besitzen, das heißt, er könnte zum Beispiel einen Dacia erwerben, der als Neu- wagen ab 5 000 Euro zu bekommen ist. Damit hätte auch der ALG-II-Empfänger die Bedingungen zum Erhalt der Umweltprämie erfüllt. Dass ihm diese dann vom Regel- satz abgezogen wird, ist nicht nachvollziehbar.“ Der Besitz eines Pkws ist für den Personenkreis der erwerbstätigen Hilfebedürftigen und für Menschen mit Behinderung im Grundsicherungsbezug vielfach ein not- wendiges Mittel, um einer Erwerbsarbeit nachkommen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können; und für alleinerziehende Frauen und Männer gilt das ganz besonders. Bei anderen Hilfeberechtigten ist ein Pkw vielfach notwendig, um wieder in Arbeit zu gelangen. Gerade ihnen bietet die Umweltprämie eine Chance, sich ein Auto innerhalb der zulässigen Angemessenheits- grenze zu beschaffen und damit ihre Beschäfti- gungschancen zu erhöhen. Mit der Verwehrung der Umweltprämie werden Hartz-IV-Beziehende und Menschen mit Behinderung im Grundsicherungsbezug erneut ausgegrenzt und dis- kriminiert. Da die Umweltprämie laut Gesetz allen Per- sonen zusteht, die sich für den Kauf eines neuen und gleichzeitig für die Verschrottung eines alten Fahrzeuges entscheiden, wird damit auch Art. 3 Grundgesetz ver- letzt. Ich fordere Sie daher auf, unserem Antrag zuzustim- men. Er zielt darauf ab, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Umweltprämie nicht auf die Grund- sicherung von ALG-II-Beziehenden und von Menschen mit Behinderung, die im Grundsicherungsbezug sind, angerechnet wird. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die sogenannte Umweltprämie kurbelt den Absatz der Auto- industrie an. Mit Umweltschutz hat das wenig zu tun, d v b t P s s „ d t m h v h g M d n 2 l B z S L w m l g l g d a D f n n d r a Z d z w is z d r li s n z m w (C (D enn die Neuwagen verbrauchen häufig mehr als das erschrottete Altfahrzeug. Außerdem entstehen rund 15 is 20 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs eines Au- os bei der Produktion. Einen Umwelteffekt hätte die rämie also nur dann, wenn die Neuwagen im Durch- chnitt 20 Prozent weniger verbrauchten als die ver- chrotteten Autos. Bei aller berechtigten Kritik an der unter dem Namen Abwrackprämie“ firmierenden Absatzhilfe sollte sie je- och – wenn es sie schon gibt – zumindest so ausgestal- et werden, dass niemand benachteiligt wird. Dies ist omentan nicht der Fall. Rund 4,6 Millionen erwerbsfä- ige Menschen erhalten derzeit Arbeitslosengeld II. Da- on sind rund 1,3 Millionen Menschen erwerbstätig, das eißt, sie verdienen so wenig Geld, dass sie ihr Monats- ehalt mit dem ALG II „aufstocken“ müssen. All diese enschen können nach der jetzigen Rechtsauffassung er Bundesregierung, namentlich des Bundesarbeitsmi- isteriums, eben nicht abschlagsfrei die Prämie von 500 Euro in Anspruch nehmen. Nach unserer Rechtsauffassung dürfte es hier eigent- ich kein Problem geben. Schon jetzt sieht das Zweite uch Sozialgesetzbuch vor, dass Einkommen, die weckbestimmt sind, nicht angerechnet werden können. o ist beispielsweise die Eigenheimzulage – wie die inksfraktion in dem vorliegenden Antrag richtiger- eise ausführt – ein solch zweckbestimmtes Einkom- en. Sie ist nicht anzurechnen, soweit sie für den eigent- ichen Zweck, die Finanzierung einer als Vermögen eschützten Immobilie, bestimmt ist. Gleiches gilt für die Abwrackprämie. Nach der Richt- inie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwa- en vom 20. Februar 2009 erhält man die Prämie gemäß en Zuwendungsvoraussetzungen erst dann, wenn das lte Auto verschrottet und ein neues zugelassen wird. as „Einkommen“ von 2 500 Euro ist nach unserer Auf- assung nicht anzurechnen, da es für den Zweck der Fi- anzierung eines als Vermögen geschützten (angemesse- en) Kraftfahrzeugs bestimmt ist. Die Prämie stellt einen urchlaufenden Posten dar, der gar nicht zur Finanzie- ung des Lebensunterhalts verwendet werden kann. Dass die Bundesregierung zu einer anderen Rechts- uffassung kommt, ist ärgerlich und unverständlich. war gäbe es die Möglichkeit, gegen eine Anrechnung er Prämie auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende u klagen. Vermutlich hätte man damit auch Erfolg. Wir ollen aber eine schnelle, unbürokratische Lösung. Es t ohnehin nicht anzunehmen, dass sehr viele ALG-II-Be- iehende sich einen Neuwagen anschaffen. Schließlich ist as zur Verfügung stehende Vermögen im Regelfall ge- ing und die Anschaffung eines Neuwagens wahrschein- ch nicht die drängendste Sorge von Langzeiterwerbslo- en. Außerdem gilt für Leistungsbezieher im SGB II ach aktueller Rechtsprechung ein eigenes Kraftfahr- eug nur bis zum Gegenwert von 7 500 Euro als ange- essen. Ansonsten kann vor dem Hilfebezug die Ver- ertung des Autos verlangt werden. 22580 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 (A) (C) (B) (D) Allerdings könnte vielleicht für eine Gruppe unter denjenigen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Abwrackprämie interessant sein. Rund 1,3 Millionen Menschen sind erwerbstätig, stocken ihr monatliches Gehalt durch Arbeitslosengeld-II-Leistungen nur auf. Teilweise sind diese Menschen nur temporär abhängig von staatlicher Hilfsleistung. Die Wahrscheinlichkeit aber, dass sie auf ein Auto angewiesen sind, um ihrer Ar- beit nachkommen zu können, ist durchaus gegeben. Also: Auch wenn es am Ende nur einige Hundert sein werden, die sich ein neues Kraftfahrzeug anschaffen möchten, darf die Abwrackprämie – so unsere Forde- rung – nicht auf die Grundsicherung angerechnet wer- den. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Rechtsauffas- sung, muss auf dem schnellsten Wege eine entsprechende gesetzliche Änderung eingeleitet werden. Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die Bestrebungen, dieser Ungerechtigkeit ein Ende zu setzen! 208. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Gisela Piltz


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)





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    Rede von Dr. Lothar Bisky
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Grietje Bettin


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)








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