Plenarprotokoll 16/207
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksachen 16/12074, 16/12093) . . . . . . . .
Dringliche Frage 1
Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Von General Motors Europe vorgeschla-
gene Maßnahmen zur Sicherung der Zu-
kunft der Adam Opel GmbH
22358 B
22358 C
22358 D
22359 A
22359 C
22360 A
22360 B
22360 B
22364 A
22364 B
22364 C
Deutscher B
Stenografisch
207. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Umsetzung
der Breitbandstrategie der Bundesregie-
rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
D
G
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22355 A
22355 B
22356 B
22356 C
22357 B
22357 C
22357 D
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
22360 C
22360 D
undestag
er Bericht
ung
n 4. März 2009
t :
r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .
r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . .
22361 B
22361 D
22362 B
22362 C
22362 D
22363 B
22363 B
22363 C
22363 D
Antwort
Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22364 C
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009
Zusatzfragen
Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 2
Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Koordinierung möglicher Hilfsmaßnahmen
für die Adam Opel GmbH und General
Motors Europe mit anderen europäischen
Staaten sowie deren Überprüfung auf Eu-
roparechtskonformität seitens der Bundes-
regierung
Antwort
Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 3
Inge Höger (DIE LINKE)
Im Rahmen des Konjunkturpaktes II ge-
plante bzw. abgeschlossene Verträge für
wehrtechnische Beschaffungen
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 4
Jörg Tauss (SPD)
Haltung des Bundesministeriums für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend zur Aus-
arbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes
des Deutschen Bundestages zu den techni-
schen und rechtlichen Möglichkeiten und
Grenzen von Sperrverfügungen strafrecht-
lich relevanter Inhalte auf ausländischen
Servern
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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22365 A
22365 C
22365 D
22366 B
22366 C
22367 A
22367 B
22367 D
22368 D
22369 B
22370 A
ündliche Frage 5
örg Tauss (SPD)
perrung von strafrechtlich relevanten In-
alten auf ausländischen Servern aufgrund
iner freiwilligen Vereinbarung zwischen
undeskriminalamt und Internetprovidern
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ohannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . .
ündliche Frage 7
r. Ilja Seifert (DIE LINKE)
ehlen des Kriteriums der Barrierefreiheit
ls Voraussetzung für die Bereitstellung
on Mitteln zum Ausbau der Infrastruktur
nd von Bildungseinrichtungen im Rah-
en des Konjunkturpaketes II
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 8
r. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rkenntnisse und Schlussfolgerungen der
undesregierung aus dem Gespräch der
undeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit
ertreterinnen und Vertretern des Deut-
chen Behindertenrates am 10. Februar
009 im Kanzleramt
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 12
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
uswirkungen der Bauverzögerung des
PR-Druckwasserreaktors in Finnland
ntwort
strid Klug, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22370 D
22371 A
22371 C
22372 B
22372 C
22372 D
22373 B
22373 C
22374 B
22374 C
22375 C
22375 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 III
Mündliche Frage 13
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen des Verfalls der CO2-Zerti-
fikate für den Bundeshaushalt und für die
aus dem Verkauf der Zertifikate gegen-
finanzierten Förderprogramme
Antwort
Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 14
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beteiligung der Energiewirtschaft an den
Sanierungs- und Schließungskosten des
Atommülllagers Asse II
Antwort
Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 15
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kenntnisse der Bundesregierung über To-
desfälle und schwere Erkrankungen von
Beschäftigten im Zusammenhang mit der
Arbeit im Atommülllager Asse II
Antwort
Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 18
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zur Forde-
rung von US-Präsident Obama nach einer
Erhöhung der Anzahl der in Afghanistan
stationierten Soldaten
Antwort
Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
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22376 B
22376 C
22376 D
22377 B
22378 B
22378 C
22379 A
22379 C
22379 D
22380 A
ündliche Frage 19
olfgang Gehrcke (DIE LINKE)
osition der Bundesregierung zu Demon-
trationen gegen die Politik der NATO wäh-
end der Gipfelveranstaltungen in Baden-
aden und Straßburg
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 20
nge Höger (DIE LINKE)
altung der Bundesregierung zur geplanten
chließung der Europabrücke zwischen
ehl und Straßburg im Zusammenhang
it der internationalen Großdemonstra-
ion gegen den NATO-Gipfel in Straßburg
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
nge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 21
anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
osition der Bundesregierung in den Ver-
andlungen zu den praktischen Leitlinien
ür FRONTEX-Einsätze bzw. generell zum
chengener Grenzkodex
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 22
ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
insatzkonzept der Auslandseinsatzhundert-
chaft der Bundespolizei in Sankt Augustin
ntwort
eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
22380 D
22381 A
22381 C
22382 A
22382 B
22382 C
22383 A
22383 A
22383 D
22384 B
22384 B
22385 A
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009
Mündliche Frage 23
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geplante Einsatzgebiete der Auslandsein-
satzhundertschaft der Bundespolizei in Sankt
Augustin
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Anzahl und Entwicklung der im sogenann-
ten vereinfachten Verfahren aktuell bean-
tragten Freisetzungsverfahren mit gentech-
nisch veränderten Pflanzen
Antwort
Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zur EU-Frei-
setzungsrichtlinie in Bezug auf Freiset-
zungszweck und Inverkehrbringen
Antwort
Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Frage 6
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage des Referentenentwurfs zur Hono-
rarordnung für Architekten und Ingenieure
und Möglichkeit einer Stellungnahme der
betroffenen Berufsverbände
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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22385 C
22385 D
22386 D
22387 A
22387 C
22387 D
22388 B
nlage 5
ündliche Frage 9
abine Zimmermann (DIE LINKE)
estlegung einer konkreten Frist für die
usstellung von Schwerbehindertenaus-
eisen und Orientierung an der Fünfwo-
henfrist nach § 18 SGB XI bei entspre-
hender Neuregelung
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
ündliche Fragen 10 und 11
r. Martina Bunge (DIE LINKE)
altung der Bundesregierung zur Umset-
ung der den Beschäftigten der Kohle-
eredlung/Carbochemie in Borna-Espen-
ain zu DDR-Zeiten zugesagten Rente
Bergmännische Tätigkeit unter Tage –
leichgestellt“ und Verwendung weiterer
aten der 1990 gewährten Leistungen so-
ie Differenzen über die Höhe der tatsäch-
ich gezahlten Beträge
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
ündliche Frage 16
mid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
inrichtung einer unabhängigen Kommis-
ion zum Gesamtengagement und zur künf-
igen Rolle Deutschlands in Afghanistan
ntwort
r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 8
ündliche Frage 17
mid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
orlage einer Gesamtbewertung des Afgha-
istan-Einsatzes durch die Bundesregie-
ung vor dem Hintergrund des Wechsels
m Präsidentenamt der USA
ntwort
r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22388 D
22389 A
22389 C
22389 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 V
Anlage 9
Mündliche Fragen 24 und 25
Petra Pau (DIE LINKE)
Anzahl der Nachmeldungen für den Erfas-
sungsbereich „Politisch motivierte Krimi-
nalität – rechts“ für das Jahr 2008 und
Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Fragen 26 und 27
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Stand und Zeitplan für das geplante Ge-
setzgebungsverfahren zur Eindämmung
überhöhter Managervergütungen
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Frage 28
Uwe Barth (FDP)
Umfang der Zahlungen an Betroffene des
SED-Unrechtregimes nach dem Strafrecht-
lichen, Beruflichen und dem Verwaltungs-
rechtlichen Rehabilitierungsgesetz
Antwort
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Frage 29
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verhinderung von Bonuszahlungen für
Manager von öffentlich unterstützten Ban-
ken, Finanzinstituten oder Unternehmun-
gen anderer Branchen im Rahmen des
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Mündliche Frage 30
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gewährung von geldwerten Leistungen an
die Hypo Real Estate Bank aus öffentlichen
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22390 A
22390 B
22390 C
22390 D
itteln und damit verbundene Auflagen
nd Bedingungen
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 14
ündliche Fragen 31 und 32
r. Hermann Otto Solms (FDP)
orkehrungen der Bundesregierung zur
erhinderung der Zahlung von Boni aus
taatlichen Hilfen
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 15
ündliche Frage 33
r. Volker Wissing (FDP)
ründe für die im Bankenrettungspaket
orgesehene Festlegung einer Gehaltsober-
renze von 500 000 Euro und Anzahl von
ersonen in Deutschland mit einem jährli-
hen Einkommen oberhalb dieser Grenze
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 16
ündliche Frage 34
r. Volker Wissing (FDP)
onkrete Umsetzung der im Bankenret-
ungspaket vorgesehenen Festlegung einer
ehaltsobergrenze von 500 000 Euro für
orstände und Angestellte der Commerz-
ank
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 17
ündliche Frage 35
we Barth (FDP)
uswirkungen der durch das Konjunktur-
aket II künftig anfallenden Zins- und
ilgungszahlungen auf die strukturellen
robleme der öffentlichen Haushalte, ins-
esondere auf das Bildungswesen
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22391 C
22392 A
22392 B
22392 C
22392 D
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009
Anlage 18
Mündliche Frage 36
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Erkenntnisse der Bundesregierung zum
Stand der Entwicklungen in Sachen ver-
Parteivermögen der SED im Aus-
t
e Kressl, Parl. Staatssekretärin
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22392 B
stecktes
land
Antwor
Nicolett
BMF
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 22355
(A) )
(B) )
207. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 22387
(A) )
(B) )
(Drucksache 16/12074, Frage 2):Renate
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Paula, Heinz SPD 04.03.2009
Schily, Otto SPD 04.03.2009
Schmidt (Nürnberg), SPD 04.03.2009
Anlage 1
Liste der entschuldigt
A
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1
1
1
1
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2009
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2009
Eichel, Hans SPD 04.03.2009
Fischbach, Ingrid CDU/CSU 04.03.2009
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 04.03.2009
Glos, Michael CDU/CSU 04.03.2009
Götz, Peter CDU/CSU 04.03.2009
Gradistanac, Renate SPD 04.03.2009
Groneberg, Gabriele SPD 04.03.2009
Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2009
Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2009
Hirsch, Cornelia DIE LINKE 04.03.2009
Hübner, Klaas SPD 04.03.2009
Korte, Jan DIE LINKE 04.03.2009
Dr. Küster, Uwe SPD 04.03.2009
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 04.03.2009
Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 04.03.2009
Lenke, Ina FDP 04.03.2009
Lopez, Helga SPD 04.03.2009
Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2009
Meckel, Markus SPD 04.03.2009
Möller, Kornelia DIE LINKE 04.03.2009
Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 04.03.2009
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
nlage 2
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Drucksache 16/12074, Frage 1):
Wie viele aktuell beantragte Freisetzungsverfahren mit
gentechnisch veränderten Pflanzen wurden gleichfalls im so-
genannten vereinfachten Verfahren beantragt, und welche
Veränderung ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren fest-
zustellen?
Mit den im Jahr 2008 mit Freisetzungsbeginn im Jahr
009 beantragten Freisetzungsgenehmigungen wurden
ei drei von insgesamt neun Anträgen auch die Geneh-
igung nach dem vereinfachten Verfahren zur Freiset-
ung der genetisch veränderten Pflanzen an weiteren
tandorten beantragt.
Die Anzahl der Freisetzungsanträge nach dem verein-
achten Verfahren seit Einführung des vereinfachten Ver-
ahrens im Jahr 1995 war wie folgt:
995: 3 von insgesamt 16 Anträgen,
996: 6 von insgesamt 21 Anträgen,
997: 9 von insgesamt 17 Anträgen,
998: 8 von insgesamt 19 Anträgen,
999: 6 von insgesamt 17 Anträgen,
000: 2 von insgesamt 5 Anträgen,
001: 1 von insgesamt 9 Anträgen,
002: 1 von insgesamt 11 Anträgen,
003: 3 von insgesamt 8 Anträgen,
004: 2 von insgesamt 8 Anträgen,
005: 2 von insgesamt 13 Anträgen,
006: 5 von insgesamt 10 Anträgen,
007: 3 von insgesamt 9 Anträgen.
nlage 3
r. Schwanholz, Martin SPD 04.03.2009
hiessen, Jörn SPD 04.03.2009
aitz, Christoph FDP 04.03.2009
immermann, Sabine DIE LINKE 04.03.2009
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
22388 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009
(A) )
(B) )
Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Freisetzungs-
richtlinie (2001/18/EG) in Bezug auf den Freisetzungszweck
bezüglich seiner Abgrenzungsfunktion zum Begriff „Inver-
kehrbringen“, zum Beispiel Größe einer Freisetzungsfläche?
Hinsichtlich des Ausbringens von GVO in die Um-
welt unterscheidet die Richtlinie 2001/18/EG zwischen
Freisetzungsgenehmigungen für GVOs (Genehmigun-
gen nach Teil B) und Genehmigungen für das Inverkehr-
bringen (Teil C).
Zur flächenmäßigen Ausdehnung des Ausbringens
von GVOs in die Umwelt möchte ich an die Erwägungs-
gründe 23 und 24 erinnern. Nach Erwägungsgrund 23
sind Freisetzungen im Forschungsbereich in den meisten
Fällen ein notwendiger Schritt auf dem Weg zur Ent-
wicklung neuer Produkte, die von GVO abgeleitet sind
oder diese enthalten. Nach Erwägungsgrund 24 der Frei-
setzungsrichtlinie 2001/18/EG sollte die Einbringung
von GVO in die Umwelt nach dem „Stufenprinzip“ er-
folgen, das heißt, die Einschließung der GVO wird nach
und nach stufenweise gelockert und ihre Freisetzung in
der gleichen Weise ausgeweitet, jedoch nur dann, wenn
die Bewertung der vorherigen Stufen in Bezug auf den
Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
ergibt, dass die nächste Stufe eingeleitet werden kann.
Daraus ergibt sich die prinzipielle Zulässigkeit einer
räumlichen Ausweitung der Freisetzung, bevor in der
Gemeinschaft eine Genehmigung zum Inverkehrbringen
erteilt wird, die grundsätzlich räumlich uneingeschränkt
den Anbau in allen Mitgliedstaaten erlaubt.
Zum Freisetzungszweck möchte ich auf Folgendes
hinweisen. Die Systematik der EU-Freisetzungsricht-
linie geht vom Prinzip der Unzulässigkeit des Anbaus
von nicht zum Inverkehrbringen zugelassenen genetisch
veränderten Nutzpflanzen aus; lediglich zur wissen-
schaftlichen Erkenntnisgewinnung und als unvermeidli-
cher Zwischenschritt zum Zwecke der Gewinnung von
für das Inverkehrbringen notwendigen Erkenntnissen im
Freiland ist eine Freisetzung unter erhöhten Sicherheits-
bedingungen als Ausnahme vorgesehen. Auf eine solche
Zweckbestimmung sind Freisetzungen vom Wortlaut der
EU-Freisetzungsrichtlinie aber nicht festgelegt. Auch
eine ausdrückliche Festlegung von Freisetzungen auf ei-
nen wissenschaftlichen Zweck enthält die Freisetzungs-
richtlinie nicht.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 6):
Wann ist mit der Vorlage des bereits am 2. Dezember 2008
durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
angekündigten und zwischen den zuständigen Ressorts abge-
stimmten Referentenentwurfs zur Honorarordnung für Archi-
tekten und Ingenieure, HOAI, zu rechnen, und wann sollen
vereinbarungsgemäß die betroffenen Berufsverbände dazu
Stellung beziehen können?
Der überarbeitete Referentenentwurf des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Hono-
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arordnung für Architekten und Ingenieure, Stand 18. De-
ember 2008, wurde mit den zuständigen Bundesressorts
m Januar weiter abgestimmt.
Der Verordnungsentwurf entspricht den Ergebnissen
er Ende letzten Jahres geführten Ressortgespräche: Li-
eare Anhebung der Honorare um 10 Prozent, Beibehal-
ung der derzeitigen Honorartafelendwerte (25 Millionen
uro bei Gebäuden), Beibehaltung wichtiger vertragli-
her Regelungen und Begrenzung des Anwendungs-
ereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im
nland, in Anpassung an die europarechtlichen Anforde-
ungen.
Die vorgebrachten Änderungs- und Ergänzungsvor-
chläge der Ressorts werden vom Bundesministerium
ür Wirtschaft und Technologie derzeit eingearbeitet.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirt-
chaft und Technologie soll der Entwurf innerhalb der
undesregierung bis Mitte März abgestimmt und den
ammern, Verbänden und Ländern mit einer zweiwö-
higen Frist zur Stellungnahme vorgelegt werden. Nach
rüfung der Stellungnahmen und ggf. Einarbeitung in
en Entwurf werde eine Kabinettsbefassung am 29. April
009 angestrebt.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
Drucksache 16/12074, Frage 9):
Plant die Bundesregierung angesichts der langen Warte-
zeiten für die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise,
das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX, zu ändern, um
eine konkrete Frist vorzuschreiben, innerhalb derer der An-
tragsteller nach Eingang des Antrages seinen Schwerbehin-
dertenausweis erhalten muss, was eine völlig andere Rege-
lung wäre als die jetzige, nach der lediglich interne Fristen für
den Versorgungsträger festgeschrieben sind und das auch nur
für Anträge erwerbstätiger Personen, aber eben nicht geregelt
ist, bis wann der Antragsteller seinen Schwerbehinderten-
ausweis erhalten muss, was für die Betroffenen letztlich das
Entscheidende ist, und wie steht die Bundesregierung zu dem
Vorschlag, bei einer entsprechenden Neuregelung sich an dem
Verfahren für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18
SGB XI) zu orientieren, welches eine Fünfwochenfrist vor-
sieht, innerhalb derer der Antragsteller eine schriftliche Mit-
teilung der Pflegekasse erhalten muss?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
uf Ihre Anregung hin bei den Ländern eine Umfrage
urchgeführt, wie lange die Bearbeitung eines Antrags
uf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
auert. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sol-
he Anträge durchschnittlich innerhalb eines Viertel-
ahres bearbeitet sind (circa 13 Wochen). Es gibt aller-
ings drei Länder, in denen die Bearbeitung 22, 24 bzw.
6 Wochen dauert. Dass für die Durchführung der glei-
hen bundesgesetzlichen Vorschriften derart unter-
chiedliche Bearbeitungszeiten festzustellen sind, zeigt,
ass ein eventueller Handlungsbedarf auf Landesebene
nd nicht auf Bundesebene liegt. Deshalb hat die Bun-
esregierung keine Pläne für die von Ihnen vorgeschla-
ene Gesetzesänderung.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 22389
(A) )
(B) )
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
(Drucksache 16/12074, Fragen 10 und 11):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Be-
schäftigten der Kohleveredlung/Carbochemie in Borna-
Espenhain zu DDR-Zeiten eine Rente „Bergmännische Tätig-
keit unter Tage – gleichgestellt“ zugesagt wurde, diese aber
unter anderem mit Hinweis auf eine soziale Abfederung 1990
(siehe Antwort auf die schriftliche Frage 39 vom 12. Dezem-
ber 2008 auf Bundestagsdrucksache 16/11351) verweigert
wird, obwohl es sich bei diesen Leistungen nicht um einen
rentenrechtlichen Ausgleich für die „Bergmännische Tätigkeit
unter Tage – gleichgestellt“ handelte, sondern um Leistungen,
die auch allen anderen Arbeitnehmern der Braunkohlevered-
lung Espenhain gewährt wurden?
Was weiß die Bundesregierung über den Verbleib bzw. die
Verwendung einer zweiten bzw. weiterer Raten der Leistun-
gen für die Beschäftigten in Borna-Espenhain (siehe Antwort
auf schriftliche Frage 39 vom 12. Dezember 2008 auf Bun-
destagsdrucksache 16/11351), und wie erklärt sie die Diffe-
renz zwischen der in der Antwort angegebenen Summe von
53 000 000 DM und der Summe von 35 750 000 DM, die
etwa tatsächlich ausgezahlt worden sein sollen, nämlich rund
6 500 DM für jeden der rund 5 500 Beschäftigten?
Zu Frage 10:
Zutreffend ist, dass die Beschäftigten der Kohlever-
edelung/Carbochemie in Borna-Espenhain nach dem bis
31. Dezember 1991 im Beitrittsgebiet weiter nach gel-
tendem DDR-Rentenrecht bergbaulich versichert waren
und ihre Tätigkeit einer bergmännischen Untertagetätig-
keit gleichgestellt war. Aus dieser Einordnung haben
sich nach dem zum Zeitpunkt der Schließung der Pro-
duktionsstandorte Borna-Espenhain im Juli bzw. August
1990 noch geltenden Rentenrecht der DDR Anwart-
schaften und Ansprüche der bergbaulichen Versicherung
einschließlich der besonderen Leistungsansprüche für
Untertagetätigkeit ergeben.
Mit dem Renten-Überleitungsgesetz vom 25. Juli
1991 (RÜG) ist das lohn- und beitragsbezogene Renten-
recht des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
zum 1. Januar 1992 auf die neuen Länder übergeleitet
worden. Beschäftigungszeiten in der Kohleveredelung/
Carbochemie der DDR wurden danach zwar der knapp-
schaftlichen Rentenversicherung zugeordnet; sie konn-
ten aus Gründen der Gleichbehandlung mit allen übrigen
knappschaftlich Versicherten jedoch nicht als ständige
Arbeiten unter Tage ins Leistungsrecht nach dem
SGB VI eingeordnet werden. Die Begünstigungen dieses
Personenkreises im Rahmen der bergbaulichen Versiche-
rung des DDR-Rentenrechts konnten deshalb nur noch
im Rahmen von Vertrauensschutzbestimmungen des
RÜG für Renten mit Beginn bis Dezember 1996 renten-
wirksam werden.
Es trifft somit nicht zu, dass die Gleichstellung der
Beschäftigung in der Kohleveredelung/Carbochemie in
Borna-Espenhain mit einer bergmännischen Untertage-
tätigkeit im Rentenrecht des SGB VI mit Hinweis auf
„eine soziale Abfederung 1990“ verweigert wird.
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u Frage 11:
Die Bundesregierung hat ihren Kenntnisstand in Be-
ug auf die Vereinbarung der damaligen DDR-Regie-
ung mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft
ergbau-Energie der DDR vom 12. Februar 1990 und
eren Umsetzung in der Antwort auf die schriftliche
rage Nr. 39 vom 12. Dezember 2008 (Bundestags-
rucksache 16/11351) offengelegt.
nlage 7
Antwort
es Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage
es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 16):
Warum hat die Bundesregierung bislang keine unabhän-
gige Kommission zu Deutschlands Gesamtengagement und
seine künftige Rolle in Afghanistan eingerichtet?
Die Bundesregierung stimmt die deutschen Beiträge
u Stabilisierung, Wiederaufbau und Entwicklung Af-
hanistans laufend zwischen den beteiligten Ressorts
nd mit ihren internationalen und afghanischen Partnern
owie durch einen intensiven Dialog mit Afghanistan-
xpertinnen und -Experten ab.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesminister des
uswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, einen Son-
erbeauftragten des Auswärtigen Amts für Afghanistan
nd Pakistan ernannt.
Nach Ansicht der Bundesregierung wäre von der
chaffung einer zusätzlichen Sachverständigenkommis-
ion kein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des
eutschen Gesamtengagements in Afghanistan zu erwar-
en.
nlage 8
Antwort
es Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage
es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 17):
Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung vor
dem Hintergrund der Neubewertung des Einsatzes der USA in
Afghanistan durch Präsident Barack Obama eine Gesamtbe-
wertung des Afghanistan-Einsatzes vornehmen?
Die Neubewertung der Afghanistan-Strategie durch
ie neue amerikanische Administration ist noch nicht ab-
eschlossen.
Die Vereinigten Staaten stehen dabei in engem Aus-
ausch mit Deutschland und anderen Partnern.
Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung,
ass ihr strategischer Gesamtansatz in Afghanistan rich-
ig ist.
Die im Rahmen dieses Gesamtansatzes durchgeführ-
en Maßnahmen werden durch die beteiligten Ressorts
ontinuierlich bewertet und bei Bedarf angepasst.
22390 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009
(A) )
(B) )
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck-
sache 16/12074, Fragen 24 und 25):
Wie viele Nachmeldungen im Erfassungsbereich „Politisch
motivierte Kriminalität – rechts“, aufgeschlüsselt nach De-
liktsbereichen und Themenfeldnennung Hasskriminalität – wie
Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Fälle von Landfrie-
densbruch und schwerem Landfriedensbruch, Brandstiftungen,
Körperverletzungen, Gewaltdelikte, Nötigung/Bedrohung, ver-
suchte Tötungsdelikte, Tötungsdelikte, Sachbeschädigungen,
Widerstand, Anschläge, Volksverhetzung, Friedhofsschändun-
gen, Propagandadelikte usw. –, hat es bisher für das Jahr 2008
gegeben?
Wie verteilen sich diese Nachmeldungen aufgeschlüsselt
auf die einzelnen Bundesländer?
Auf die im Rahmen der Kleinen Anfrage vom 9. Fe-
bruar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11864) gestellten,
wortgleichen Fragen ist die Antwort der Bundesregie-
rung bereits mit Schreiben vom 20. Februar 2009 dem
Präsidenten des Deutschen Bundestages übersandt und
mit selben Datum auch Ihnen, Frau Pau, per Fax zugelei-
tet worden.
Diese Antwort ist nach wie vor zutreffend; ich trage
sie aber gerne hier auch nochmals mündlich vor:
„Meldeschluss für die die Fallzahlen erhebenden Lan-
deskriminalämter gegenüber dem für die bundesweite
Erfassung und Auswertung zuständigen Bundeskrimi-
nalamt war zwar der 31. Januar 2009, doch liegen erst
nach der Feinabstimmung der Fallzahlen zwischen Bund
und Ländern sowohl auf der Ebene der Kriminalämter
als auch der Innenministerien endgültige Zahlen vor.
Sobald die Feinabstimmung abgeschlossen ist, wird
– wie bereits in den Vorjahren – das Bundesministerium
des Innern die bundesweiten endgültigen Fallzahlen im
Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlichen. Den
Ländern obliegt die Entscheidung der Veröffentlichung
der sie jeweils betreffenden Zahlen.“
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE
LINKE) (Drucksache 16/12074, Fragen 26 und 27):
Wie ist der Stand der Erarbeitung gesetzlicher Regelungen
zur Eindämmung überhöhter Managervergütungen, und nach
welchen Kriterien will die Bundesregierung diese Regelungen
gestalten?
Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung zur Einbrin-
gung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in den parlamen-
tarischen Entscheidungsprozess?
Zu Frage 26:
Wie Sie der Tagespresse entnehmen können, wurde
von der Koalition eine Arbeitsgruppe „Managervergü-
tung“ eingesetzt, die einen Gesetzentwurf erarbeitet.
Angesichts dessen wird die Bundesregierung keinen
eigenen Gesetzentwurf einbringen. Allerdings war die
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undesregierung durch Frau Ministerin Zypries in die
erhandlungen der Arbeitsgruppe eingebunden, hat For-
ulierungshilfen bereitgestellt und der Arbeitsgruppe
achlich und rechtsförmlich zur Seite gestanden.
u Frage 27:
Da gegenwärtig kein eigener Gesetzentwurf der Bun-
esregierung beabsichtigt ist, erübrigt sich die Beant-
ortung der Frage. Allerdings besteht Zuversicht, dass
er Fraktionsentwurf der Arbeitsgruppe noch in dieser
egislaturperiode realisiert werden kann.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die
rage des Abgeordneten Uwe Barth (FDP) (Druck-
ache 16/12074, Frage 28):
Welche Beiträge sind an wie viele Betroffene des SED-
Unrechtregimes jeweils nach dem Strafrechtlichen, dem Be-
ruflichen und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungs-
gesetz bisher ausgezahlt worden?
Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
ind mit Stand vom 31. Dezember 2008 insgesamt
88,6 Millionen Euro an SED-Opfer, insbesondere an
hemalige politische Häftlinge gezahlt worden. Über die
ahl der Personen, die seit Inkrafttreten des Strafrechtli-
hen Rehabilitierungsgesetzes vor 17 Jahren Leistungen
rhalten haben, liegt dem Bundesministerium der Justiz
eine Statistik vor. Die Leistungsanträge werden nicht
entral erfasst, da es sich um ganz unterschiedliche Leis-
ungen handelt, die sowohl von Behörden in den Län-
ern als auch Stellen beim Bund gewährt werden.
Nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz sind
it Stand vom 31. Dezember 2008 an 73 731 Berech-
igte insgesamt 32 Millionen Euro gezahlt worden.
Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz ent-
ält keine eigenen Regelungen über Leistungsgewährung.
s verweist hinsichtlich der Folgeansprüche je nach ge-
chädigtem Rechtsgut auf das Berufliche Rehabilitie-
ungsgesetz, das Vermögensgesetz und das Bundesver-
orgungsgesetz. Entsprechende Arbeitsstatistiken weisen
mit Ausnahme des vorhin genannten Beruflichen
ehabilitierungsgesetzes – die Personengruppe „SED-
pfer“ nicht gesondert aus.
nlage 12
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 29):
Welchen Banken, Finanzinstituten oder Unternehmungen
anderer Branchen, die „in vielen Fällen gleichzeitig riesige
Bonussummen auszahlen“ (so die Bundeskanzlerin in der
Zeitschrift Der Spiegel vom 16. Februar 2009), hat die Bun-
desregierung mit Krediten, Bürgschaften, sonstigen Zahlun-
gen – bitte nach jeweiligem Betrag aufgeschlüsselt – „unter
die Arme gegriffen“ oder solches zugesagt, und warum hat die
Bundesregierung nicht durch geeignete Auflagen und Bedin-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 22391
(A) )
(B) )
gungen (gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 4 – bei Bürgschaften und ande-
ren Garantien – und § 10 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 10 – unter ande-
rem bei Krediten – des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes)
diese der Bundeskanzlerin zufolge „unverständliche“ Praxis
verhindert und für die Zukunft ausgeschlossen entsprechend
den strengen Auflagen, die der Bundesminister der Finanzen
bei Inanspruchnahme von Staatshilfen schon im vergangenen
Jahr angekündigt hatte (Handelsblatt, 15. Oktober 2008), an-
statt jetzt zu beklagen, die Manager hätten jedes Maß verlo-
ren?
Ich bitte um Verständnis dafür, dass über die genauen
vertraglichen Regelungen im Einzelfall keine Auskunft
gegeben werden kann.
Soweit sich die Frage auf Maßnahmen außerhalb des
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) be-
zieht, möchte ich Folgendes bemerken:
Im Bereich der Bürgschaftsbanken engagiert sich der
Bund (gemeinsam mit dem jeweiligen Land) nur über
Rückbürgschaften. Das durchschnittliche Kreditvolumen
beträgt 300 000 Euro. Der Bund ist in Bürgschaftseinzel-
fallentscheidungen der Bürgschaftsbanken nicht einge-
bunden. Es kann davon ausgegangen werden, dass in
diesem kleinteiligen Bürgschaftsbereich keine unange-
messenen Boni gezahlt werden.
Im Rahmen der bisher gewährten Unternehmenskre-
dite, die die verschlechterten Finanzmarktbefindungen
zum Hintergrund haben, haben große Unternehmen mit
überdimensionierten Bonuszahlungen an Manager bis-
her keine Rolle gespielt. Insofern ist keine Notwendig-
keit gesehen worden, im Kreditvergabeprozess eine dies-
bezügliche Auflage vorzusehen.
Bei Finanzinstituten hat die Bundesregierung mit der
Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung (FMStFV)
von der Ermächtigung von § 10 Abs. 2 des Finanzmarkt-
stabilisierungsfondsgesetzes Gebrauch gemacht und Be-
dingungen für die Gewährung von Stabilisierungsmaß-
nahmen in § 5 der Verordnung geregelt. Danach soll die
Vergütung der Organmitglieder und Geschäftsleiter auf
ein angemessenes Maß begrenzt werden, das heißt die
monetäre Gesamtvergütung soll maximal 500 000 Euro
pro Jahr nicht übersteigen. Bonifikationen sollen nur ge-
zahlt werden, sofern sie ein niedriges Festgehalt kom-
pensieren und solange die genannte angemessene mone-
täre Gesamtvergütung nicht überschritten wird.
Daneben soll den Instituten des Finanzsektors, die Re-
kapitalisierungsmaßnahmen oder Risikoübernahmen in
Anspruch nehmen, aufgegeben werden, ihre Vergütungs-
systeme auf ihre Anreizwirkung und die Angemessenheit
zu überprüfen und darauf hinzuwirken, dass diese nicht
zur Eingehung unangemessener Risiken verleiten sowie
an langfristigen und nachhaltigen Zielen ausgerichtet
sind. Diese Anforderung gilt für die Vergütungssysteme
aller Mitarbeiter, also nicht nur die der Organmitglieder.
Unangemessene Vergütungssysteme sollen im Rahmen
des zivilrechtlich Möglichen beendet werden.
Ich bitte um Verständnis, dass über die genauen ver-
traglichen Regelungen im Einzelfall keine Auskunft ge-
geben werden kann. Der Bundestag hat gemäß § 10 a des
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) je-
doch ein Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds
eingerichtet. Damit wird dem berechtigten Informations-
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teresse der Mitglieder des Deutschen Bundestages Rech-
ung getragen. Anders als andere Gremien des Deutschen
undestages tagt das Gremium zum Finanzmarktstabili-
ierungsfonds gemäß § 10 a Abs. 3 FMStFG stets geheim.
iesem Gremium gegenüber darf die Bundesregierung
ber die Gewährung konkreter Stabilisierungsmaßnah-
en nach § 6 bis § 8 des Finanzmarktstabilisierungs-
esetzes Auskunft geben und tut dies auch.
nlage 13
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 30):
Welche geldwerten Leistungen – Kredite, Garantien, Bürg-
schaften, Sachleistungen etc.– bitte nach jeweiligen Beträgen
aufschlüsseln – wurden der Hypo Real Estate Holding AG bis-
her aus öffentlichen Mitteln nach Kenntnis der Bundesregie-
rung gewährt oder verbindlich zugesagt, und mit welchen
Auflagen und Bedingungen – zum Beispiel Kreditzinssatz,
Kreditbefristung, keine Boni und Dividendenzahlungen, Vergü-
tungsbegrenzungen – haben Bundesregierung und andere
öffentliche Geldgeber konkret sichergestellt, dass nach Gewäh-
rung der Finanzhilfen in Höhe von bisher insgesamt angeblich
gar 102 Milliarden Euro (vergleiche sz-online, 18. Februar
2009) diese nicht an Vorstände, Aktionäre, Fondsmanager oder
andere Profiteure weiterfließen, damit diese irgendwann in die
Staatskasse zurückgelangen bzw. als Garantie nicht in An-
spruch genommen werden und damit die Stabilisierung der
Bank irgendwann erreicht und eine untragbare ruinöse Überbe-
lastung der Staatskasse sowie weiterer Schaden für die Steuer-
zahler und Steuerzahlerinnen vermieden wird?
Insgesamt gewährt der Bund der Hypo Real Estate
olding AG (HRE) einen Garantierahmen von 87 Mil-
iarden Euro: 35 Milliarden Euro sagte der Bund vor dem
nkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsfondsgeset-
es (FMStFG) zu, 52 Milliarden Euro gewährt der Son-
erfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Damit ge-
ährt der Bund bislang ausschließlich Garantien.
Der HRE wurden im Zusammenhang mit der Gewäh-
ung der Bundesgarantie in Höhe von 35 Milliarden
uro aus dem Rettungspaket von November 2008, so-
eit rechtlich zulässig, umfangreiche Informations- und
onsultationspflichten gegenüber dem Bund auferlegt.
iese betreffen wesentliche geschäftspolitische Maß-
ahmen und die Bestellung oder Abberufung von Ge-
chäftsleitern. Die HRE hat sich darüber hinaus ver-
flichtet, ihre Geschäftspolitik auf Nachhaltigkeit zu
berprüfen und besonders risikoreiche Geschäfte aufzu-
eben sowie angemessene Vergütungssysteme zu imple-
entieren.
Die Garantieübernahme gemäß § 6 FMStFG kann an-
ers als die Rekapitalisierung gemäß § 7 FMStFG nur
ehr begrenzt an Auflagen geknüpft werden. Gemäß § 5
bs. 3 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 Finanzmarktstabilisierungs-
ondsverordnung (FMStFV) kann lediglich eine Über-
rüfung der Geschäftspolitik und deren Nachhaltigkeit
orgesehen werden. Auflagen zu Vergütungssystemen
§ 5 Abs. 2 Nr. 3 FMStFV), zur Vergütungshöhe, Abfin-
ungen, Boni und anderen Vergütungsteilen von Organ-
itgliedern (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 FMStFV) sowie Dividen-
enverbote (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 FMStFV) sind nur für
ekapitalisierungen gemäß § 7 FMStFG vorgesehen.
22392 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009
(A) )
(B) )
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
(Drucksache 16/12074, Fragen 31 und 32):
Hat die Bundesregierung Vorkehrungen dafür getroffen,
dass Banken, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, Bo-
nuszahlungen nicht aus diesen staatlichen Hilfen zahlen und,
wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, es zukünftig sicherzustellen,
dass Banken, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, Bo-
nuszahlungen nicht aus diesen staatlichen Hilfen zahlen und,
wenn nein, warum nicht?
Gemäß § 5 der Finanzmarktstabilisierungsfondsver-
ordnung (FMStFV) sind Unternehmen, die Stabilisie-
rungsmaßnahmen in Form von Rekapitalisierungen oder
Risikoübernahmen in Anspruch nehmen, bestimmte Auf-
lagen zu machen. Hierzu zählen insbesondere auch Rege-
lungen zu den Vergütungssystemen.
So soll die Vergütung der Organmitglieder und Ge-
schäftsleiter auf ein angemessenes Maß begrenzt werden,
das heißt die monetäre Gesamtvergütung soll maximal
500 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Bonifikatio-
nen sollen nur gezahlt werden, sofern sie ein niedriges
Festgehalt kompensieren und solange die genannte ange-
messene monetäre Gesamtvergütung nicht überschritten
wird.
Darüber hinaus sollen die Vergütungssysteme insge-
samt auf ihre Anreizwirkung und ihre Angemessenheit
überprüft werden. Unangemessene Vergütungssysteme
oder Vergütungsbestandteile sollen im Rahmen des zivil-
rechtlich Möglichen beendet werden.
Die Bundesregierung hält diese Auflagen für ange-
messen.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Volker Wissing (FDP) (Druck-
sache 16/12074, Frage 33):
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, die
im Bankenrettungspaket vorgesehenen jährlichen Gehalts-
obergrenzen bei 500 000 Euro festzulegen, und wie viele Per-
sonen beziehen in Deutschland ein jährliches Einkommen
ober- bzw. unterhalb von 500 000 Euro?
Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 der Finanzmarktstabilisie-
rungsfondsverordnung soll den Banken, die Rekapitalisie-
rungsmaßnahmen oder Risikoübernahmen in Anspruch
nehmen, aufgegeben werden, die Vergütung der Organ-
mitglieder und Geschäftsleiter auf ein angemessenes
Maß zu begrenzen, das heißt, die monetäre Vergütung
soll grundsätzlich nicht mehr als 500 000 Euro betragen.
Nach Ansicht der Bundesregierung erscheint eine
feste und unabhängig vom jeweiligen Antragsteller gel-
tende Begrenzung der monetären Vergütung angezeigt.
Für die nachfolgende Beantwortung der Frage „wie
viele Personen beziehen in Deutschland ein jährliches
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inkommen ober- bzw. unterhalb von 500 000 Euro?“
erden die vorläufigen Ergebnisse des Statistischen Bun-
esamtes zur Einkommensteuerstatistik des Jahres 2004
erangezogen. Demnach betrug in 28 031 189 Steuerfäl-
en das Bruttoeinkommen weniger als 500 000 Euro, da-
on in 17 212 499 Fällen bei Besteuerung nach der Split-
ingtabelle. In 6 329 Steuerfällen war das Einkommen
00 000 Euro oder höher, davon in 5 152 Fällen bei Be-
teuerung nach der Splittingtabelle.
nlage 16
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Volker Wissing (FDP) (Druck-
ache 16/12074, Frage 34):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Vor-
stand bzw. Angestellter der Commerzbank nach Inanspruch-
nahme der Rekapitalisierungsmaßnahmen und unter Einbezie-
hung sämtlicher steuerpflichtiger geldwerter Vorteile, Boni,
Altersvorsorge etc. mehr als 500 000 Euro jährlich bezieht
und, wenn nein, warum nicht?
Wie bei der Beantwortung der Frage 33 ausgeführt, be-
ieht sich die grundsätzlich zu fordernde Begrenzung der
onetären Vergütung auf die Vergütung der Organmit-
lieder und Geschäftsleiter (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a
MStFV).
Im Hinblick auf die Vergütungsysteme soll den Ban-
en, die Rekapitalisierungsmaßnahmen oder Risikoüber-
ahmen in Anspruch nehmen, aufgegeben werden, die
nreizwirkung und die Angemessenheit der Vergütungs-
ysteme zu überprüfen und darauf hinzuwirken, dass
iese nicht zur Eingehung unangemessener Risiken ver-
eiten sowie an langfristigen und nachhaltigen Zielen
usgerichtet und transparent sind. In diesem Sinne unan-
emessene Vergütungssysteme oder auch Vergütungsbe-
tandteile sind im Rahmen des zivilrechtlich Möglichen
u beenden. Diese Anforderung gilt für die Vergütung
ller Mitarbeiter, nicht nur für die der Organmitglieder.
m Hinblick auf abhängig Beschäftigte sind aber die Ver-
ragsfreiheit und die Tarifautonomie zu berücksichtigen.
s ist nicht beabsichtigt, in Vertragsfreiheit und Tarifau-
onomie einzugreifen.
Aus diesem Grund kann die Bundesregierung nicht
usschließen, dass die Vergütung von Mitarbeitern von
egünstigten Unternehmen des Finanzsektors in Einzel-
ällen mehr als 500 000 Euro betragen kann.
nlage 17
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die
rage des Abgeordneten Uwe Barth (FDP) (Druck-
ache 16/12074, Frage 35):
Inwiefern rechnet die Bundesregierung damit, dass die
durch die zusätzliche Verschuldung der öffentlichen Haus-
halte im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II künftig
anfallenden Zins- und Tilgungszahlungen die strukturellen
Probleme der öffentlichen Haushalte, die in den vergangenen
Jahren gerade im Bildungswesen zu einer Investitionslücke
von mehreren Milliarden Euro geführt haben, weiter verschär-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 22393
(A) (C)
(B) )
fen und künftig notwendige Verbesserungen – sowohl künftig
nötige Bau- und Sanierungsmaßnahmen als auch Investitio-
nen in Ausstattungen, Personal usw. – erschweren oder gar
verhindern?
Die von Bund und Ländern mit dem „Konjunktur-
paket II“ auf den Weg gebrachten Maßnahmen zielen
darauf ab, den wirtschaftlichen Abschwung abzumildern
sowie die deutsche Volkswirtschaft durch gezielte Inves-
titionen nachhaltig zu stärken. Zwar ist mit dem Kon-
junkturpaket II eine temporär höhere Schuldenaufnahme
verbunden. Zu berücksichtigen ist aber, dass durch die
Stützung der deutschen Wirtschaft die mittel- und lang-
fristigen Perspektiven der öffentlichen Haushalte deut-
lich verbessert werden.
gen verschiedener Beteiligter haben sich sowohl der
2. Untersuchungsausschuss des 13. Deutschen Bundes-
tages wie auch die Unabhängige Kommission zur Über-
prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorgani-
sationen der DDR (UKPV) intensiv befasst und
umfassend berichtet. Letztere namentlich auch mit dem
Geschehen um die Novum GmbH, die seinerzeit Aus-
landsgeschäfte, unter anderem mit österreichischen Fir-
men, vermittelte und dafür Provisionszahlungen erhielt.
Umfangreiches Novum-Vermögen wurde durch die dama-
lige Gesellschaftsführerin ins Ausland verschoben. Die
Ergebnisse sind in den Bundestagsdrucksachen 13/10900
(UA 2/13) und 16/2466 (Abschlussbericht der UKPV)
Im Übrigen stellt allein der Bund im Rahmen des
Konjunkturpaketes II mit dem Investitions- und Til-
gungsfonds Finanzhilfen für zusätzliche, in den Jahren
2009 und 2010 zu beginnende Investitionen der Kom-
munen und Länder in Höhe von 10 Milliarden Euro be-
reit. Hinzu kommt der Eigenbeitrag von Ländern und
Kommunen in Höhe von mindestens 3,3 Milliarden Euro.
Etwa zwei Drittel dieser Finanzhilfen sollen auf den
Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur entfallen. Dies er-
möglicht zusätzliche Investitionen bei Einrichtungen der
frühkindlichen Infrastruktur, bei der Schulinfrastruktur,
bei Hochschulen, kommunalen und gemeinnützigen Ein-
richtungen der Weiterbildung sowie in der Forschung.
Im Ergebnis trägt das Konjunkturpaket II damit dazu
bei, den Investitionsstau in der Bildungsinfrastruktur ab-
zubauen. Damit können im öffentlichen Gesamthaushalt
zukünftige Spielräume für andere notwendige Bildungs-
ausgaben erschlossen werden.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 16/12074, Frage 36):
Wie ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Stand
der Entwicklungen in Sachen „verstecktes Parteivermögen
der SED“ im Ausland, neben allgemeinen Erkenntnissen vor
allem im Hinblick auf die Novum Handelsgesellschaft, deren
Führung, Geschäftsgebaren, Verschleierungstaktik, Verbin-
dung zu der Partei SED/PDS/DIE LINKE und Rolle bzw. Ver-
flechtung im SED-Unrechtsstaat?
Mit den von Ihnen angesprochenen Fragen zu ver-
stecktem Parteivermögen der SED und den Verstrickun-
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okumentiert.
Wie in ihrem Abschlussbericht vom 24. August 2006
argelegt, hat die UKPV Vermögenswerte der Parteien
nd Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-
ermögen) in Höhe von insgesamt rund 1,6 Milliarden
uro, darunter der SED in Höhe von rund 1,2 Milliarden
uro, sichergestellt, das heißt den ursprünglich Verfü-
ungsberechtigten entzogen, und gemäß Art. 20 a und b
arteiengesetz-DDR unter die treuhänderische Verwal-
ng durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
onderaufgaben (BvS, ehemals Treuhandanstalt) gestellt.
inzelheiten können der Bundestagsdrucksache 16/2466
Seite 33) entnommen werden.
Aus diesem Vermögen hat die BvS den neuen Ländern
nd Berlin (Ost) bisher fast 1 Milliarde Euro für gemein-
ützige Zwecke in zur Verfügung gestellt, 120 Millionen
uro im Jahre 2009.
Der Differenzbetrag fließt in die jährlichen Abrech-
ungen der BvS gegenüber den Ländern über die Ein-
ahmen und Ausgaben der treuhänderischen Verwaltung
es PMO-Vermögens und die noch zu erstellende
chlussabrechnung ein. Er ist erforderlich für die mit der
bwicklung der Vermögenswerte verbundenen Aufwen-
ungen und die noch nicht beendeten Gerichts- und ver-
ögensrechtlichen Verfahren.
Von ihrer damaligen Feststellung, dass die in der
endezeit vorgenommenen Vermögensverschiebungen
eitgehend aufgeklärt sind, ist weiterhin auszugehen.
eitdem gab es keine belastbaren Hinweise auf weitere
ermögenswerte, insbesondere im Ausland. Auch die
uswertung der Bankunterlagen aus Liechtenstein durch
ie zuständigen Staatsanwaltschaften verlief, das SED-
ermögen betreffend, endgültig ohne Ergebnis.
207. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18