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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/207 Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 16/12074, 16/12093) . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von General Motors Europe vorgeschla- gene Maßnahmen zur Sicherung der Zu- kunft der Adam Opel GmbH 22358 B 22358 C 22358 D 22359 A 22359 C 22360 A 22360 B 22360 B 22364 A 22364 B 22364 C Deutscher B Stenografisch 207. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregie- rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . D G D V D D D U D 22355 A 22355 B 22356 B 22356 C 22357 B 22357 C 22357 D Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22360 C 22360 D undestag er Bericht ung n 4. März 2009 t : r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . 22361 B 22361 D 22362 B 22362 C 22362 D 22363 B 22363 B 22363 C 22363 D Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22364 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 Zusatzfragen Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Koordinierung möglicher Hilfsmaßnahmen für die Adam Opel GmbH und General Motors Europe mit anderen europäischen Staaten sowie deren Überprüfung auf Eu- roparechtskonformität seitens der Bundes- regierung Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Inge Höger (DIE LINKE) Im Rahmen des Konjunkturpaktes II ge- plante bzw. abgeschlossene Verträge für wehrtechnische Beschaffungen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Jörg Tauss (SPD) Haltung des Bundesministeriums für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend zur Aus- arbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu den techni- schen und rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrverfügungen strafrecht- lich relevanter Inhalte auf ausländischen Servern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M J S h e B A D Z J S H P J M D F a v u m A F Z D M D E B B V s 2 A F Z D M H A E A A Z H 22365 A 22365 C 22365 D 22366 B 22366 C 22367 A 22367 B 22367 D 22368 D 22369 B 22370 A ündliche Frage 5 örg Tauss (SPD) perrung von strafrechtlich relevanten In- alten auf ausländischen Servern aufgrund iner freiwilligen Vereinbarung zwischen undeskriminalamt und Internetprovidern ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ohannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . ündliche Frage 7 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) ehlen des Kriteriums der Barrierefreiheit ls Voraussetzung für die Bereitstellung on Mitteln zum Ausbau der Infrastruktur nd von Bildungseinrichtungen im Rah- en des Konjunkturpaketes II ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) rkenntnisse und Schlussfolgerungen der undesregierung aus dem Gespräch der undeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit ertreterinnen und Vertretern des Deut- chen Behindertenrates am 10. Februar 009 im Kanzleramt ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 12 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der Bauverzögerung des PR-Druckwasserreaktors in Finnland ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22370 D 22371 A 22371 C 22372 B 22372 C 22372 D 22373 B 22373 C 22374 B 22374 C 22375 C 22375 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 III Mündliche Frage 13 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen des Verfalls der CO2-Zerti- fikate für den Bundeshaushalt und für die aus dem Verkauf der Zertifikate gegen- finanzierten Förderprogramme Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Energiewirtschaft an den Sanierungs- und Schließungskosten des Atommülllagers Asse II Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse der Bundesregierung über To- desfälle und schwere Erkrankungen von Beschäftigten im Zusammenhang mit der Arbeit im Atommülllager Asse II Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Forde- rung von US-Präsident Obama nach einer Erhöhung der Anzahl der in Afghanistan stationierten Soldaten Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . M W P s r B A P Z W S M I H S K m t A P Z I H M M P h f S A P Z M S M S E s A P Z S P 22376 B 22376 C 22376 D 22377 B 22378 B 22378 C 22379 A 22379 C 22379 D 22380 A ündliche Frage 19 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) osition der Bundesregierung zu Demon- trationen gegen die Politik der NATO wäh- end der Gipfelveranstaltungen in Baden- aden und Straßburg ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 nge Höger (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zur geplanten chließung der Europabrücke zwischen ehl und Straßburg im Zusammenhang it der internationalen Großdemonstra- ion gegen den NATO-Gipfel in Straßburg ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen nge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 21 anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) osition der Bundesregierung in den Ver- andlungen zu den praktischen Leitlinien ür FRONTEX-Einsätze bzw. generell zum chengener Grenzkodex ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 22 ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) insatzkonzept der Auslandseinsatzhundert- chaft der Bundespolizei in Sankt Augustin ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22380 D 22381 A 22381 C 22382 A 22382 B 22382 C 22383 A 22383 A 22383 D 22384 B 22384 B 22385 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 Mündliche Frage 23 Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Einsatzgebiete der Auslandsein- satzhundertschaft der Bundespolizei in Sankt Augustin Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Anzahl und Entwicklung der im sogenann- ten vereinfachten Verfahren aktuell bean- tragten Freisetzungsverfahren mit gentech- nisch veränderten Pflanzen Antwort Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur EU-Frei- setzungsrichtlinie in Bezug auf Freiset- zungszweck und Inverkehrbringen Antwort Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 6 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Referentenentwurfs zur Hono- rarordnung für Architekten und Ingenieure und Möglichkeit einer Stellungnahme der betroffenen Berufsverbände Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S F A w c c A F A M D H z v h „ g R w l A F A M O E s t A D A M O V n r i A D 22385 C 22385 D 22386 D 22387 A 22387 C 22387 D 22388 B nlage 5 ündliche Frage 9 abine Zimmermann (DIE LINKE) estlegung einer konkreten Frist für die usstellung von Schwerbehindertenaus- eisen und Orientierung an der Fünfwo- henfrist nach § 18 SGB XI bei entspre- hender Neuregelung ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 10 und 11 r. Martina Bunge (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zur Umset- ung der den Beschäftigten der Kohle- eredlung/Carbochemie in Borna-Espen- ain zu DDR-Zeiten zugesagten Rente Bergmännische Tätigkeit unter Tage – leichgestellt“ und Verwendung weiterer aten der 1990 gewährten Leistungen so- ie Differenzen über die Höhe der tatsäch- ich gezahlten Beträge ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 16 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inrichtung einer unabhängigen Kommis- ion zum Gesamtengagement und zur künf- igen Rolle Deutschlands in Afghanistan ntwort r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 17 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage einer Gesamtbewertung des Afgha- istan-Einsatzes durch die Bundesregie- ung vor dem Hintergrund des Wechsels m Präsidentenamt der USA ntwort r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22388 D 22389 A 22389 C 22389 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 V Anlage 9 Mündliche Fragen 24 und 25 Petra Pau (DIE LINKE) Anzahl der Nachmeldungen für den Erfas- sungsbereich „Politisch motivierte Krimi- nalität – rechts“ für das Jahr 2008 und Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 26 und 27 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Stand und Zeitplan für das geplante Ge- setzgebungsverfahren zur Eindämmung überhöhter Managervergütungen Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 28 Uwe Barth (FDP) Umfang der Zahlungen an Betroffene des SED-Unrechtregimes nach dem Strafrecht- lichen, Beruflichen und dem Verwaltungs- rechtlichen Rehabilitierungsgesetz Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 29 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung von Bonuszahlungen für Manager von öffentlich unterstützten Ban- ken, Finanzinstituten oder Unternehmun- gen anderer Branchen im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 30 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährung von geldwerten Leistungen an die Hypo Real Estate Bank aus öffentlichen M u A N A M D V V s A N A M D G v g P c A N A M D K t G V b A N A M U A p T P b A N 22390 A 22390 B 22390 C 22390 D itteln und damit verbundene Auflagen nd Bedingungen ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 31 und 32 r. Hermann Otto Solms (FDP) orkehrungen der Bundesregierung zur erhinderung der Zahlung von Boni aus taatlichen Hilfen ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 33 r. Volker Wissing (FDP) ründe für die im Bankenrettungspaket orgesehene Festlegung einer Gehaltsober- renze von 500 000 Euro und Anzahl von ersonen in Deutschland mit einem jährli- hen Einkommen oberhalb dieser Grenze ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 34 r. Volker Wissing (FDP) onkrete Umsetzung der im Bankenret- ungspaket vorgesehenen Festlegung einer ehaltsobergrenze von 500 000 Euro für orstände und Angestellte der Commerz- ank ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 35 we Barth (FDP) uswirkungen der durch das Konjunktur- aket II künftig anfallenden Zins- und ilgungszahlungen auf die strukturellen robleme der öffentlichen Haushalte, ins- esondere auf das Bildungswesen ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22391 C 22392 A 22392 B 22392 C 22392 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 Anlage 18 Mündliche Frage 36 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Erkenntnisse der Bundesregierung zum Stand der Entwicklungen in Sachen ver- Parteivermögen der SED im Aus- t e Kressl, Parl. Staatssekretärin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22392 B stecktes land Antwor Nicolett BMF Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 22355 (A) ) (B) ) 207. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 22387 (A) ) (B) ) (Drucksache 16/12074, Frage 2):Renate Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Paula, Heinz SPD 04.03.2009 Schily, Otto SPD 04.03.2009 Schmidt (Nürnberg), SPD 04.03.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt A d d ( 2 b m z S f f 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2009 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2009 Eichel, Hans SPD 04.03.2009 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 04.03.2009 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 04.03.2009 Glos, Michael CDU/CSU 04.03.2009 Götz, Peter CDU/CSU 04.03.2009 Gradistanac, Renate SPD 04.03.2009 Groneberg, Gabriele SPD 04.03.2009 Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2009 Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2009 Hirsch, Cornelia DIE LINKE 04.03.2009 Hübner, Klaas SPD 04.03.2009 Korte, Jan DIE LINKE 04.03.2009 Dr. Küster, Uwe SPD 04.03.2009 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 04.03.2009 Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 04.03.2009 Lenke, Ina FDP 04.03.2009 Lopez, Helga SPD 04.03.2009 Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2009 Meckel, Markus SPD 04.03.2009 Möller, Kornelia DIE LINKE 04.03.2009 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 04.03.2009 D T W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Drucksache 16/12074, Frage 1): Wie viele aktuell beantragte Freisetzungsverfahren mit gentechnisch veränderten Pflanzen wurden gleichfalls im so- genannten vereinfachten Verfahren beantragt, und welche Veränderung ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren fest- zustellen? Mit den im Jahr 2008 mit Freisetzungsbeginn im Jahr 009 beantragten Freisetzungsgenehmigungen wurden ei drei von insgesamt neun Anträgen auch die Geneh- igung nach dem vereinfachten Verfahren zur Freiset- ung der genetisch veränderten Pflanzen an weiteren tandorten beantragt. Die Anzahl der Freisetzungsanträge nach dem verein- achten Verfahren seit Einführung des vereinfachten Ver- ahrens im Jahr 1995 war wie folgt: 995: 3 von insgesamt 16 Anträgen, 996: 6 von insgesamt 21 Anträgen, 997: 9 von insgesamt 17 Anträgen, 998: 8 von insgesamt 19 Anträgen, 999: 6 von insgesamt 17 Anträgen, 000: 2 von insgesamt 5 Anträgen, 001: 1 von insgesamt 9 Anträgen, 002: 1 von insgesamt 11 Anträgen, 003: 3 von insgesamt 8 Anträgen, 004: 2 von insgesamt 8 Anträgen, 005: 2 von insgesamt 13 Anträgen, 006: 5 von insgesamt 10 Anträgen, 007: 3 von insgesamt 9 Anträgen. nlage 3 r. Schwanholz, Martin SPD 04.03.2009 hiessen, Jörn SPD 04.03.2009 aitz, Christoph FDP 04.03.2009 immermann, Sabine DIE LINKE 04.03.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 22388 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 (A) ) (B) ) Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Freisetzungs- richtlinie (2001/18/EG) in Bezug auf den Freisetzungszweck bezüglich seiner Abgrenzungsfunktion zum Begriff „Inver- kehrbringen“, zum Beispiel Größe einer Freisetzungsfläche? Hinsichtlich des Ausbringens von GVO in die Um- welt unterscheidet die Richtlinie 2001/18/EG zwischen Freisetzungsgenehmigungen für GVOs (Genehmigun- gen nach Teil B) und Genehmigungen für das Inverkehr- bringen (Teil C). Zur flächenmäßigen Ausdehnung des Ausbringens von GVOs in die Umwelt möchte ich an die Erwägungs- gründe 23 und 24 erinnern. Nach Erwägungsgrund 23 sind Freisetzungen im Forschungsbereich in den meisten Fällen ein notwendiger Schritt auf dem Weg zur Ent- wicklung neuer Produkte, die von GVO abgeleitet sind oder diese enthalten. Nach Erwägungsgrund 24 der Frei- setzungsrichtlinie 2001/18/EG sollte die Einbringung von GVO in die Umwelt nach dem „Stufenprinzip“ er- folgen, das heißt, die Einschließung der GVO wird nach und nach stufenweise gelockert und ihre Freisetzung in der gleichen Weise ausgeweitet, jedoch nur dann, wenn die Bewertung der vorherigen Stufen in Bezug auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ergibt, dass die nächste Stufe eingeleitet werden kann. Daraus ergibt sich die prinzipielle Zulässigkeit einer räumlichen Ausweitung der Freisetzung, bevor in der Gemeinschaft eine Genehmigung zum Inverkehrbringen erteilt wird, die grundsätzlich räumlich uneingeschränkt den Anbau in allen Mitgliedstaaten erlaubt. Zum Freisetzungszweck möchte ich auf Folgendes hinweisen. Die Systematik der EU-Freisetzungsricht- linie geht vom Prinzip der Unzulässigkeit des Anbaus von nicht zum Inverkehrbringen zugelassenen genetisch veränderten Nutzpflanzen aus; lediglich zur wissen- schaftlichen Erkenntnisgewinnung und als unvermeidli- cher Zwischenschritt zum Zwecke der Gewinnung von für das Inverkehrbringen notwendigen Erkenntnissen im Freiland ist eine Freisetzung unter erhöhten Sicherheits- bedingungen als Ausnahme vorgesehen. Auf eine solche Zweckbestimmung sind Freisetzungen vom Wortlaut der EU-Freisetzungsrichtlinie aber nicht festgelegt. Auch eine ausdrückliche Festlegung von Freisetzungen auf ei- nen wissenschaftlichen Zweck enthält die Freisetzungs- richtlinie nicht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 6): Wann ist mit der Vorlage des bereits am 2. Dezember 2008 durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup angekündigten und zwischen den zuständigen Ressorts abge- stimmten Referentenentwurfs zur Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure, HOAI, zu rechnen, und wann sollen vereinbarungsgemäß die betroffenen Berufsverbände dazu Stellung beziehen können? Der überarbeitete Referentenentwurf des Bundes- ministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Hono- r z i d n t E c b I r s f s B K c P d 2 A d d ( a d a d c j d 2 c s d u d g (C (D arordnung für Architekten und Ingenieure, Stand 18. De- ember 2008, wurde mit den zuständigen Bundesressorts m Januar weiter abgestimmt. Der Verordnungsentwurf entspricht den Ergebnissen er Ende letzten Jahres geführten Ressortgespräche: Li- eare Anhebung der Honorare um 10 Prozent, Beibehal- ung der derzeitigen Honorartafelendwerte (25 Millionen uro bei Gebäuden), Beibehaltung wichtiger vertragli- her Regelungen und Begrenzung des Anwendungs- ereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im nland, in Anpassung an die europarechtlichen Anforde- ungen. Die vorgebrachten Änderungs- und Ergänzungsvor- chläge der Ressorts werden vom Bundesministerium ür Wirtschaft und Technologie derzeit eingearbeitet. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirt- chaft und Technologie soll der Entwurf innerhalb der undesregierung bis Mitte März abgestimmt und den ammern, Verbänden und Ländern mit einer zweiwö- higen Frist zur Stellungnahme vorgelegt werden. Nach rüfung der Stellungnahmen und ggf. Einarbeitung in en Entwurf werde eine Kabinettsbefassung am 29. April 009 angestrebt. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Drucksache 16/12074, Frage 9): Plant die Bundesregierung angesichts der langen Warte- zeiten für die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX, zu ändern, um eine konkrete Frist vorzuschreiben, innerhalb derer der An- tragsteller nach Eingang des Antrages seinen Schwerbehin- dertenausweis erhalten muss, was eine völlig andere Rege- lung wäre als die jetzige, nach der lediglich interne Fristen für den Versorgungsträger festgeschrieben sind und das auch nur für Anträge erwerbstätiger Personen, aber eben nicht geregelt ist, bis wann der Antragsteller seinen Schwerbehinderten- ausweis erhalten muss, was für die Betroffenen letztlich das Entscheidende ist, und wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, bei einer entsprechenden Neuregelung sich an dem Verfahren für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI) zu orientieren, welches eine Fünfwochenfrist vor- sieht, innerhalb derer der Antragsteller eine schriftliche Mit- teilung der Pflegekasse erhalten muss? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat uf Ihre Anregung hin bei den Ländern eine Umfrage urchgeführt, wie lange die Bearbeitung eines Antrags uf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft auert. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sol- he Anträge durchschnittlich innerhalb eines Viertel- ahres bearbeitet sind (circa 13 Wochen). Es gibt aller- ings drei Länder, in denen die Bearbeitung 22, 24 bzw. 6 Wochen dauert. Dass für die Durchführung der glei- hen bundesgesetzlichen Vorschriften derart unter- chiedliche Bearbeitungszeiten festzustellen sind, zeigt, ass ein eventueller Handlungsbedarf auf Landesebene nd nicht auf Bundesebene liegt. Deshalb hat die Bun- esregierung keine Pläne für die von Ihnen vorgeschla- ene Gesetzesänderung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 22389 (A) ) (B) ) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 16/12074, Fragen 10 und 11): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Be- schäftigten der Kohleveredlung/Carbochemie in Borna- Espenhain zu DDR-Zeiten eine Rente „Bergmännische Tätig- keit unter Tage – gleichgestellt“ zugesagt wurde, diese aber unter anderem mit Hinweis auf eine soziale Abfederung 1990 (siehe Antwort auf die schriftliche Frage 39 vom 12. Dezem- ber 2008 auf Bundestagsdrucksache 16/11351) verweigert wird, obwohl es sich bei diesen Leistungen nicht um einen rentenrechtlichen Ausgleich für die „Bergmännische Tätigkeit unter Tage – gleichgestellt“ handelte, sondern um Leistungen, die auch allen anderen Arbeitnehmern der Braunkohlevered- lung Espenhain gewährt wurden? Was weiß die Bundesregierung über den Verbleib bzw. die Verwendung einer zweiten bzw. weiterer Raten der Leistun- gen für die Beschäftigten in Borna-Espenhain (siehe Antwort auf schriftliche Frage 39 vom 12. Dezember 2008 auf Bun- destagsdrucksache 16/11351), und wie erklärt sie die Diffe- renz zwischen der in der Antwort angegebenen Summe von 53 000 000 DM und der Summe von 35 750 000 DM, die etwa tatsächlich ausgezahlt worden sein sollen, nämlich rund 6 500 DM für jeden der rund 5 500 Beschäftigten? Zu Frage 10: Zutreffend ist, dass die Beschäftigten der Kohlever- edelung/Carbochemie in Borna-Espenhain nach dem bis 31. Dezember 1991 im Beitrittsgebiet weiter nach gel- tendem DDR-Rentenrecht bergbaulich versichert waren und ihre Tätigkeit einer bergmännischen Untertagetätig- keit gleichgestellt war. Aus dieser Einordnung haben sich nach dem zum Zeitpunkt der Schließung der Pro- duktionsstandorte Borna-Espenhain im Juli bzw. August 1990 noch geltenden Rentenrecht der DDR Anwart- schaften und Ansprüche der bergbaulichen Versicherung einschließlich der besonderen Leistungsansprüche für Untertagetätigkeit ergeben. Mit dem Renten-Überleitungsgesetz vom 25. Juli 1991 (RÜG) ist das lohn- und beitragsbezogene Renten- recht des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) zum 1. Januar 1992 auf die neuen Länder übergeleitet worden. Beschäftigungszeiten in der Kohleveredelung/ Carbochemie der DDR wurden danach zwar der knapp- schaftlichen Rentenversicherung zugeordnet; sie konn- ten aus Gründen der Gleichbehandlung mit allen übrigen knappschaftlich Versicherten jedoch nicht als ständige Arbeiten unter Tage ins Leistungsrecht nach dem SGB VI eingeordnet werden. Die Begünstigungen dieses Personenkreises im Rahmen der bergbaulichen Versiche- rung des DDR-Rentenrechts konnten deshalb nur noch im Rahmen von Vertrauensschutzbestimmungen des RÜG für Renten mit Beginn bis Dezember 1996 renten- wirksam werden. Es trifft somit nicht zu, dass die Gleichstellung der Beschäftigung in der Kohleveredelung/Carbochemie in Borna-Espenhain mit einer bergmännischen Untertage- tätigkeit im Rentenrecht des SGB VI mit Hinweis auf „eine soziale Abfederung 1990“ verweigert wird. Z z r B d F d A d d D z g u s E A d u S s d t A d d D d g t d t t k (C (D u Frage 11: Die Bundesregierung hat ihren Kenntnisstand in Be- ug auf die Vereinbarung der damaligen DDR-Regie- ung mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft ergbau-Energie der DDR vom 12. Februar 1990 und eren Umsetzung in der Antwort auf die schriftliche rage Nr. 39 vom 12. Dezember 2008 (Bundestags- rucksache 16/11351) offengelegt. nlage 7 Antwort es Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 16): Warum hat die Bundesregierung bislang keine unabhän- gige Kommission zu Deutschlands Gesamtengagement und seine künftige Rolle in Afghanistan eingerichtet? Die Bundesregierung stimmt die deutschen Beiträge u Stabilisierung, Wiederaufbau und Entwicklung Af- hanistans laufend zwischen den beteiligten Ressorts nd mit ihren internationalen und afghanischen Partnern owie durch einen intensiven Dialog mit Afghanistan- xpertinnen und -Experten ab. In diesem Zusammenhang hat der Bundesminister des uswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, einen Son- erbeauftragten des Auswärtigen Amts für Afghanistan nd Pakistan ernannt. Nach Ansicht der Bundesregierung wäre von der chaffung einer zusätzlichen Sachverständigenkommis- ion kein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des eutschen Gesamtengagements in Afghanistan zu erwar- en. nlage 8 Antwort es Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 17): Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Neubewertung des Einsatzes der USA in Afghanistan durch Präsident Barack Obama eine Gesamtbe- wertung des Afghanistan-Einsatzes vornehmen? Die Neubewertung der Afghanistan-Strategie durch ie neue amerikanische Administration ist noch nicht ab- eschlossen. Die Vereinigten Staaten stehen dabei in engem Aus- ausch mit Deutschland und anderen Partnern. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung, ass ihr strategischer Gesamtansatz in Afghanistan rich- ig ist. Die im Rahmen dieses Gesamtansatzes durchgeführ- en Maßnahmen werden durch die beteiligten Ressorts ontinuierlich bewertet und bei Bedarf angepasst. 22390 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 (A) ) (B) ) Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- sache 16/12074, Fragen 24 und 25): Wie viele Nachmeldungen im Erfassungsbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“, aufgeschlüsselt nach De- liktsbereichen und Themenfeldnennung Hasskriminalität – wie Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Fälle von Landfrie- densbruch und schwerem Landfriedensbruch, Brandstiftungen, Körperverletzungen, Gewaltdelikte, Nötigung/Bedrohung, ver- suchte Tötungsdelikte, Tötungsdelikte, Sachbeschädigungen, Widerstand, Anschläge, Volksverhetzung, Friedhofsschändun- gen, Propagandadelikte usw. –, hat es bisher für das Jahr 2008 gegeben? Wie verteilen sich diese Nachmeldungen aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer? Auf die im Rahmen der Kleinen Anfrage vom 9. Fe- bruar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11864) gestellten, wortgleichen Fragen ist die Antwort der Bundesregie- rung bereits mit Schreiben vom 20. Februar 2009 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übersandt und mit selben Datum auch Ihnen, Frau Pau, per Fax zugelei- tet worden. Diese Antwort ist nach wie vor zutreffend; ich trage sie aber gerne hier auch nochmals mündlich vor: „Meldeschluss für die die Fallzahlen erhebenden Lan- deskriminalämter gegenüber dem für die bundesweite Erfassung und Auswertung zuständigen Bundeskrimi- nalamt war zwar der 31. Januar 2009, doch liegen erst nach der Feinabstimmung der Fallzahlen zwischen Bund und Ländern sowohl auf der Ebene der Kriminalämter als auch der Innenministerien endgültige Zahlen vor. Sobald die Feinabstimmung abgeschlossen ist, wird – wie bereits in den Vorjahren – das Bundesministerium des Innern die bundesweiten endgültigen Fallzahlen im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlichen. Den Ländern obliegt die Entscheidung der Veröffentlichung der sie jeweils betreffenden Zahlen.“ Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/12074, Fragen 26 und 27): Wie ist der Stand der Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zur Eindämmung überhöhter Managervergütungen, und nach welchen Kriterien will die Bundesregierung diese Regelungen gestalten? Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung zur Einbrin- gung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in den parlamen- tarischen Entscheidungsprozess? Zu Frage 26: Wie Sie der Tagespresse entnehmen können, wurde von der Koalition eine Arbeitsgruppe „Managervergü- tung“ eingesetzt, die einen Gesetzentwurf erarbeitet. Angesichts dessen wird die Bundesregierung keinen eigenen Gesetzentwurf einbringen. Allerdings war die B V m f Z d w d L A d F s s 8 e Z c e k z t d m t h E s r s – R O A d d N (C (D undesregierung durch Frau Ministerin Zypries in die erhandlungen der Arbeitsgruppe eingebunden, hat For- ulierungshilfen bereitgestellt und der Arbeitsgruppe achlich und rechtsförmlich zur Seite gestanden. u Frage 27: Da gegenwärtig kein eigener Gesetzentwurf der Bun- esregierung beabsichtigt ist, erübrigt sich die Beant- ortung der Frage. Allerdings besteht Zuversicht, dass er Fraktionsentwurf der Arbeitsgruppe noch in dieser egislaturperiode realisiert werden kann. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die rage des Abgeordneten Uwe Barth (FDP) (Druck- ache 16/12074, Frage 28): Welche Beiträge sind an wie viele Betroffene des SED- Unrechtregimes jeweils nach dem Strafrechtlichen, dem Be- ruflichen und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungs- gesetz bisher ausgezahlt worden? Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ind mit Stand vom 31. Dezember 2008 insgesamt 88,6 Millionen Euro an SED-Opfer, insbesondere an hemalige politische Häftlinge gezahlt worden. Über die ahl der Personen, die seit Inkrafttreten des Strafrechtli- hen Rehabilitierungsgesetzes vor 17 Jahren Leistungen rhalten haben, liegt dem Bundesministerium der Justiz eine Statistik vor. Die Leistungsanträge werden nicht entral erfasst, da es sich um ganz unterschiedliche Leis- ungen handelt, die sowohl von Behörden in den Län- ern als auch Stellen beim Bund gewährt werden. Nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz sind it Stand vom 31. Dezember 2008 an 73 731 Berech- igte insgesamt 32 Millionen Euro gezahlt worden. Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz ent- ält keine eigenen Regelungen über Leistungsgewährung. s verweist hinsichtlich der Folgeansprüche je nach ge- chädigtem Rechtsgut auf das Berufliche Rehabilitie- ungsgesetz, das Vermögensgesetz und das Bundesver- orgungsgesetz. Entsprechende Arbeitsstatistiken weisen mit Ausnahme des vorhin genannten Beruflichen ehabilitierungsgesetzes – die Personengruppe „SED- pfer“ nicht gesondert aus. nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 29): Welchen Banken, Finanzinstituten oder Unternehmungen anderer Branchen, die „in vielen Fällen gleichzeitig riesige Bonussummen auszahlen“ (so die Bundeskanzlerin in der Zeitschrift Der Spiegel vom 16. Februar 2009), hat die Bun- desregierung mit Krediten, Bürgschaften, sonstigen Zahlun- gen – bitte nach jeweiligem Betrag aufgeschlüsselt – „unter die Arme gegriffen“ oder solches zugesagt, und warum hat die Bundesregierung nicht durch geeignete Auflagen und Bedin- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 22391 (A) ) (B) ) gungen (gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 4 – bei Bürgschaften und ande- ren Garantien – und § 10 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 10 – unter ande- rem bei Krediten – des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes) diese der Bundeskanzlerin zufolge „unverständliche“ Praxis verhindert und für die Zukunft ausgeschlossen entsprechend den strengen Auflagen, die der Bundesminister der Finanzen bei Inanspruchnahme von Staatshilfen schon im vergangenen Jahr angekündigt hatte (Handelsblatt, 15. Oktober 2008), an- statt jetzt zu beklagen, die Manager hätten jedes Maß verlo- ren? Ich bitte um Verständnis dafür, dass über die genauen vertraglichen Regelungen im Einzelfall keine Auskunft gegeben werden kann. Soweit sich die Frage auf Maßnahmen außerhalb des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) be- zieht, möchte ich Folgendes bemerken: Im Bereich der Bürgschaftsbanken engagiert sich der Bund (gemeinsam mit dem jeweiligen Land) nur über Rückbürgschaften. Das durchschnittliche Kreditvolumen beträgt 300 000 Euro. Der Bund ist in Bürgschaftseinzel- fallentscheidungen der Bürgschaftsbanken nicht einge- bunden. Es kann davon ausgegangen werden, dass in diesem kleinteiligen Bürgschaftsbereich keine unange- messenen Boni gezahlt werden. Im Rahmen der bisher gewährten Unternehmenskre- dite, die die verschlechterten Finanzmarktbefindungen zum Hintergrund haben, haben große Unternehmen mit überdimensionierten Bonuszahlungen an Manager bis- her keine Rolle gespielt. Insofern ist keine Notwendig- keit gesehen worden, im Kreditvergabeprozess eine dies- bezügliche Auflage vorzusehen. Bei Finanzinstituten hat die Bundesregierung mit der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung (FMStFV) von der Ermächtigung von § 10 Abs. 2 des Finanzmarkt- stabilisierungsfondsgesetzes Gebrauch gemacht und Be- dingungen für die Gewährung von Stabilisierungsmaß- nahmen in § 5 der Verordnung geregelt. Danach soll die Vergütung der Organmitglieder und Geschäftsleiter auf ein angemessenes Maß begrenzt werden, das heißt die monetäre Gesamtvergütung soll maximal 500 000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Bonifikationen sollen nur ge- zahlt werden, sofern sie ein niedriges Festgehalt kom- pensieren und solange die genannte angemessene mone- täre Gesamtvergütung nicht überschritten wird. Daneben soll den Instituten des Finanzsektors, die Re- kapitalisierungsmaßnahmen oder Risikoübernahmen in Anspruch nehmen, aufgegeben werden, ihre Vergütungs- systeme auf ihre Anreizwirkung und die Angemessenheit zu überprüfen und darauf hinzuwirken, dass diese nicht zur Eingehung unangemessener Risiken verleiten sowie an langfristigen und nachhaltigen Zielen ausgerichtet sind. Diese Anforderung gilt für die Vergütungssysteme aller Mitarbeiter, also nicht nur die der Organmitglieder. Unangemessene Vergütungssysteme sollen im Rahmen des zivilrechtlich Möglichen beendet werden. Ich bitte um Verständnis, dass über die genauen ver- traglichen Regelungen im Einzelfall keine Auskunft ge- geben werden kann. Der Bundestag hat gemäß § 10 a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) je- doch ein Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds eingerichtet. Damit wird dem berechtigten Informations- in n B s D ü m g A d d N H l I z d w r E w K D n s p ü g m d s A f p v ( d m d R (C (D teresse der Mitglieder des Deutschen Bundestages Rech- ung getragen. Anders als andere Gremien des Deutschen undestages tagt das Gremium zum Finanzmarktstabili- ierungsfonds gemäß § 10 a Abs. 3 FMStFG stets geheim. iesem Gremium gegenüber darf die Bundesregierung ber die Gewährung konkreter Stabilisierungsmaßnah- en nach § 6 bis § 8 des Finanzmarktstabilisierungs- esetzes Auskunft geben und tut dies auch. nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 30): Welche geldwerten Leistungen – Kredite, Garantien, Bürg- schaften, Sachleistungen etc.– bitte nach jeweiligen Beträgen aufschlüsseln – wurden der Hypo Real Estate Holding AG bis- her aus öffentlichen Mitteln nach Kenntnis der Bundesregie- rung gewährt oder verbindlich zugesagt, und mit welchen Auflagen und Bedingungen – zum Beispiel Kreditzinssatz, Kreditbefristung, keine Boni und Dividendenzahlungen, Vergü- tungsbegrenzungen – haben Bundesregierung und andere öffentliche Geldgeber konkret sichergestellt, dass nach Gewäh- rung der Finanzhilfen in Höhe von bisher insgesamt angeblich gar 102 Milliarden Euro (vergleiche sz-online, 18. Februar 2009) diese nicht an Vorstände, Aktionäre, Fondsmanager oder andere Profiteure weiterfließen, damit diese irgendwann in die Staatskasse zurückgelangen bzw. als Garantie nicht in An- spruch genommen werden und damit die Stabilisierung der Bank irgendwann erreicht und eine untragbare ruinöse Überbe- lastung der Staatskasse sowie weiterer Schaden für die Steuer- zahler und Steuerzahlerinnen vermieden wird? Insgesamt gewährt der Bund der Hypo Real Estate olding AG (HRE) einen Garantierahmen von 87 Mil- iarden Euro: 35 Milliarden Euro sagte der Bund vor dem nkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsfondsgeset- es (FMStFG) zu, 52 Milliarden Euro gewährt der Son- erfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Damit ge- ährt der Bund bislang ausschließlich Garantien. Der HRE wurden im Zusammenhang mit der Gewäh- ung der Bundesgarantie in Höhe von 35 Milliarden uro aus dem Rettungspaket von November 2008, so- eit rechtlich zulässig, umfangreiche Informations- und onsultationspflichten gegenüber dem Bund auferlegt. iese betreffen wesentliche geschäftspolitische Maß- ahmen und die Bestellung oder Abberufung von Ge- chäftsleitern. Die HRE hat sich darüber hinaus ver- flichtet, ihre Geschäftspolitik auf Nachhaltigkeit zu berprüfen und besonders risikoreiche Geschäfte aufzu- eben sowie angemessene Vergütungssysteme zu imple- entieren. Die Garantieübernahme gemäß § 6 FMStFG kann an- ers als die Rekapitalisierung gemäß § 7 FMStFG nur ehr begrenzt an Auflagen geknüpft werden. Gemäß § 5 bs. 3 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 Finanzmarktstabilisierungs- ondsverordnung (FMStFV) kann lediglich eine Über- rüfung der Geschäftspolitik und deren Nachhaltigkeit orgesehen werden. Auflagen zu Vergütungssystemen § 5 Abs. 2 Nr. 3 FMStFV), zur Vergütungshöhe, Abfin- ungen, Boni und anderen Vergütungsteilen von Organ- itgliedern (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 FMStFV) sowie Dividen- enverbote (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 FMStFV) sind nur für ekapitalisierungen gemäß § 7 FMStFG vorgesehen. 22392 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 (A) ) (B) ) Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (FDP) (Drucksache 16/12074, Fragen 31 und 32): Hat die Bundesregierung Vorkehrungen dafür getroffen, dass Banken, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, Bo- nuszahlungen nicht aus diesen staatlichen Hilfen zahlen und, wenn nein, warum nicht? Plant die Bundesregierung, es zukünftig sicherzustellen, dass Banken, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, Bo- nuszahlungen nicht aus diesen staatlichen Hilfen zahlen und, wenn nein, warum nicht? Gemäß § 5 der Finanzmarktstabilisierungsfondsver- ordnung (FMStFV) sind Unternehmen, die Stabilisie- rungsmaßnahmen in Form von Rekapitalisierungen oder Risikoübernahmen in Anspruch nehmen, bestimmte Auf- lagen zu machen. Hierzu zählen insbesondere auch Rege- lungen zu den Vergütungssystemen. So soll die Vergütung der Organmitglieder und Ge- schäftsleiter auf ein angemessenes Maß begrenzt werden, das heißt die monetäre Gesamtvergütung soll maximal 500 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Bonifikatio- nen sollen nur gezahlt werden, sofern sie ein niedriges Festgehalt kompensieren und solange die genannte ange- messene monetäre Gesamtvergütung nicht überschritten wird. Darüber hinaus sollen die Vergütungssysteme insge- samt auf ihre Anreizwirkung und ihre Angemessenheit überprüft werden. Unangemessene Vergütungssysteme oder Vergütungsbestandteile sollen im Rahmen des zivil- rechtlich Möglichen beendet werden. Die Bundesregierung hält diese Auflagen für ange- messen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Volker Wissing (FDP) (Druck- sache 16/12074, Frage 33): Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, die im Bankenrettungspaket vorgesehenen jährlichen Gehalts- obergrenzen bei 500 000 Euro festzulegen, und wie viele Per- sonen beziehen in Deutschland ein jährliches Einkommen ober- bzw. unterhalb von 500 000 Euro? Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 der Finanzmarktstabilisie- rungsfondsverordnung soll den Banken, die Rekapitalisie- rungsmaßnahmen oder Risikoübernahmen in Anspruch nehmen, aufgegeben werden, die Vergütung der Organ- mitglieder und Geschäftsleiter auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, das heißt, die monetäre Vergütung soll grundsätzlich nicht mehr als 500 000 Euro betragen. Nach Ansicht der Bundesregierung erscheint eine feste und unabhängig vom jeweiligen Antragsteller gel- tende Begrenzung der monetären Vergütung angezeigt. Für die nachfolgende Beantwortung der Frage „wie viele Personen beziehen in Deutschland ein jährliches E w d h l v t 5 s A d d s z m g F k n A s d l a g s z a I t E t a b f A d F s (C (D inkommen ober- bzw. unterhalb von 500 000 Euro?“ erden die vorläufigen Ergebnisse des Statistischen Bun- esamtes zur Einkommensteuerstatistik des Jahres 2004 erangezogen. Demnach betrug in 28 031 189 Steuerfäl- en das Bruttoeinkommen weniger als 500 000 Euro, da- on in 17 212 499 Fällen bei Besteuerung nach der Split- ingtabelle. In 6 329 Steuerfällen war das Einkommen 00 000 Euro oder höher, davon in 5 152 Fällen bei Be- teuerung nach der Splittingtabelle. nlage 16 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Dr. Volker Wissing (FDP) (Druck- ache 16/12074, Frage 34): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Vor- stand bzw. Angestellter der Commerzbank nach Inanspruch- nahme der Rekapitalisierungsmaßnahmen und unter Einbezie- hung sämtlicher steuerpflichtiger geldwerter Vorteile, Boni, Altersvorsorge etc. mehr als 500 000 Euro jährlich bezieht und, wenn nein, warum nicht? Wie bei der Beantwortung der Frage 33 ausgeführt, be- ieht sich die grundsätzlich zu fordernde Begrenzung der onetären Vergütung auf die Vergütung der Organmit- lieder und Geschäftsleiter (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a MStFV). Im Hinblick auf die Vergütungsysteme soll den Ban- en, die Rekapitalisierungsmaßnahmen oder Risikoüber- ahmen in Anspruch nehmen, aufgegeben werden, die nreizwirkung und die Angemessenheit der Vergütungs- ysteme zu überprüfen und darauf hinzuwirken, dass iese nicht zur Eingehung unangemessener Risiken ver- eiten sowie an langfristigen und nachhaltigen Zielen usgerichtet und transparent sind. In diesem Sinne unan- emessene Vergütungssysteme oder auch Vergütungsbe- tandteile sind im Rahmen des zivilrechtlich Möglichen u beenden. Diese Anforderung gilt für die Vergütung ller Mitarbeiter, nicht nur für die der Organmitglieder. m Hinblick auf abhängig Beschäftigte sind aber die Ver- ragsfreiheit und die Tarifautonomie zu berücksichtigen. s ist nicht beabsichtigt, in Vertragsfreiheit und Tarifau- onomie einzugreifen. Aus diesem Grund kann die Bundesregierung nicht usschließen, dass die Vergütung von Mitarbeitern von egünstigten Unternehmen des Finanzsektors in Einzel- ällen mehr als 500 000 Euro betragen kann. nlage 17 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die rage des Abgeordneten Uwe Barth (FDP) (Druck- ache 16/12074, Frage 35): Inwiefern rechnet die Bundesregierung damit, dass die durch die zusätzliche Verschuldung der öffentlichen Haus- halte im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II künftig anfallenden Zins- und Tilgungszahlungen die strukturellen Probleme der öffentlichen Haushalte, die in den vergangenen Jahren gerade im Bildungswesen zu einer Investitionslücke von mehreren Milliarden Euro geführt haben, weiter verschär- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 22393 (A) (C) (B) ) fen und künftig notwendige Verbesserungen – sowohl künftig nötige Bau- und Sanierungsmaßnahmen als auch Investitio- nen in Ausstattungen, Personal usw. – erschweren oder gar verhindern? Die von Bund und Ländern mit dem „Konjunktur- paket II“ auf den Weg gebrachten Maßnahmen zielen darauf ab, den wirtschaftlichen Abschwung abzumildern sowie die deutsche Volkswirtschaft durch gezielte Inves- titionen nachhaltig zu stärken. Zwar ist mit dem Kon- junkturpaket II eine temporär höhere Schuldenaufnahme verbunden. Zu berücksichtigen ist aber, dass durch die Stützung der deutschen Wirtschaft die mittel- und lang- fristigen Perspektiven der öffentlichen Haushalte deut- lich verbessert werden. gen verschiedener Beteiligter haben sich sowohl der 2. Untersuchungsausschuss des 13. Deutschen Bundes- tages wie auch die Unabhängige Kommission zur Über- prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorgani- sationen der DDR (UKPV) intensiv befasst und umfassend berichtet. Letztere namentlich auch mit dem Geschehen um die Novum GmbH, die seinerzeit Aus- landsgeschäfte, unter anderem mit österreichischen Fir- men, vermittelte und dafür Provisionszahlungen erhielt. Umfangreiches Novum-Vermögen wurde durch die dama- lige Gesellschaftsführerin ins Ausland verschoben. Die Ergebnisse sind in den Bundestagsdrucksachen 13/10900 (UA 2/13) und 16/2466 (Abschlussbericht der UKPV) Im Übrigen stellt allein der Bund im Rahmen des Konjunkturpaketes II mit dem Investitions- und Til- gungsfonds Finanzhilfen für zusätzliche, in den Jahren 2009 und 2010 zu beginnende Investitionen der Kom- munen und Länder in Höhe von 10 Milliarden Euro be- reit. Hinzu kommt der Eigenbeitrag von Ländern und Kommunen in Höhe von mindestens 3,3 Milliarden Euro. Etwa zwei Drittel dieser Finanzhilfen sollen auf den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur entfallen. Dies er- möglicht zusätzliche Investitionen bei Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, bei der Schulinfrastruktur, bei Hochschulen, kommunalen und gemeinnützigen Ein- richtungen der Weiterbildung sowie in der Forschung. Im Ergebnis trägt das Konjunkturpaket II damit dazu bei, den Investitionsstau in der Bildungsinfrastruktur ab- zubauen. Damit können im öffentlichen Gesamthaushalt zukünftige Spielräume für andere notwendige Bildungs- ausgaben erschlossen werden. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 16/12074, Frage 36): Wie ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Stand der Entwicklungen in Sachen „verstecktes Parteivermögen der SED“ im Ausland, neben allgemeinen Erkenntnissen vor allem im Hinblick auf die Novum Handelsgesellschaft, deren Führung, Geschäftsgebaren, Verschleierungstaktik, Verbin- dung zu der Partei SED/PDS/DIE LINKE und Rolle bzw. Ver- flechtung im SED-Unrechtsstaat? Mit den von Ihnen angesprochenen Fragen zu ver- stecktem Parteivermögen der SED und den Verstrickun- d d u V E E g P tu S E ( u n E n n d S A d m W w S V A d V (D okumentiert. Wie in ihrem Abschlussbericht vom 24. August 2006 argelegt, hat die UKPV Vermögenswerte der Parteien nd Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO- ermögen) in Höhe von insgesamt rund 1,6 Milliarden uro, darunter der SED in Höhe von rund 1,2 Milliarden uro, sichergestellt, das heißt den ursprünglich Verfü- ungsberechtigten entzogen, und gemäß Art. 20 a und b arteiengesetz-DDR unter die treuhänderische Verwal- ng durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte onderaufgaben (BvS, ehemals Treuhandanstalt) gestellt. inzelheiten können der Bundestagsdrucksache 16/2466 Seite 33) entnommen werden. Aus diesem Vermögen hat die BvS den neuen Ländern nd Berlin (Ost) bisher fast 1 Milliarde Euro für gemein- ützige Zwecke in zur Verfügung gestellt, 120 Millionen uro im Jahre 2009. Der Differenzbetrag fließt in die jährlichen Abrech- ungen der BvS gegenüber den Ländern über die Ein- ahmen und Ausgaben der treuhänderischen Verwaltung es PMO-Vermögens und die noch zu erstellende chlussabrechnung ein. Er ist erforderlich für die mit der bwicklung der Vermögenswerte verbundenen Aufwen- ungen und die noch nicht beendeten Gerichts- und ver- ögensrechtlichen Verfahren. Von ihrer damaligen Feststellung, dass die in der endezeit vorgenommenen Vermögensverschiebungen eitgehend aufgeklärt sind, ist weiterhin auszugehen. eitdem gab es keine belastbaren Hinweise auf weitere ermögenswerte, insbesondere im Ausland. Auch die uswertung der Bankunterlagen aus Liechtenstein durch ie zuständigen Staatsanwaltschaften verlief, das SED- ermögen betreffend, endgültig ohne Ergebnis. 207. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. März 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Wolfgang Gehrcke


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


      Genau diese Kenntnis und diese Sorgen bringen mich

      dazu, diese Fragen zu stellen. Ich habe gehört, dass in
      Baden-Baden „Rote Zonen“ eingerichtet werden, also
      Zonen, die demonstrationsfrei bleiben sollen, dass die
      Brücke von Kehl nach Straßburg gesperrt und dass in
      Straßburg jeglicher Personennahverkehr für drei Tage
      eingestellt werden soll. Es wird ein sehr schwieriges
      Klima geschaffen. Deswegen lege ich Wert darauf, dass
      Sie mit einer solchen Erklärung die Situation entspannen
      und dass Sie nicht zur Eskalation, zu gegenseitigen Ag-
      gressionen beitragen.

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      (C (D P Herr Kollege Gehrcke, nach den Informationen, die er Bundesregierung vorliegen, ist in den derzeitigen lanungen sehr sorgfältig abgewogen zwischen dem Deonstrationsrecht und der Notwendigkeit beispielsweise ie Brücke, die Sie angesprochen haben, für einen betimmten, zeitlich sehr eng begrenzten Zeitraum zu speren, wenn dort eine Veranstaltung stattfindet; ich komme arauf bei der Beantwortung der Frage Ihrer Kollegin öger zurück. Eine solche Sperrung ist im Übrigen auch ei früheren Anlässen geschehen, und sie geschieht lauend. Ich kann darin keine Einschränkung des Demonsrationsund Versammlungsrechts erkennen. Eine weitere Zusatzfrage stellt die Kollegin Dağdelen on der Fraktion Die Linke. Lieber Herr Altmaier, die Europäische Union und uch die Bundesregierung betonen immer wieder den ert der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen nion. Wie hält es die Bundesregierung damit, dass das chengener Abkommen in diesem Fall ausgesetzt weren soll, dass die Grenze zwischen Kehl und Straßburg ozusagen geschlossen werden soll? Ist das das Bild der reizügigkeit, das die Bundesregierung, Frankreich und amit auch die Europäische Union uns, den Bürgerinnen nd Bürgern, vermitteln möchte? P Frau Kollegin Dağdelen, Sie haben völlig Recht, dass s durch das Schengener Abkommen sowie durch den insatz dieser Bundesregierung und ihrer Vorgängerreierungen gelungen ist, die Bewegungsfreiheit von Milionen von europäischen Bürgerinnen und Bürgern ganz rheblich auszuweiten. Die letzte Erweiterung liegt geade einmal etwas länger als ein Jahr zurück; damals urden die Kontrollen an den Grenzen zu den neuen itgliedstaaten der Europäischen Union im Wesentli hen aufgehoben, mit Ausnahme von Bulgarien, Rumäien und Zypern. Dies alles ist ein großer Erfolg für die ewegungsfreiheit in Europa. Da Sie im Innenausschuss häufiger Gelegenheit haen, darüber zu diskutieren, wissen Sie allerdings geauso gut wie ich, dass im Schengener Abkommen die öglichkeit vorgesehen ist, eine zeitlich befristete Wie ereinführung von Grenzkontrollen vorzunehmen. Daon wird in einem sparsamen Umfang, aber durchaus in und wieder Gebrauch gemacht. Eine solche Situation atten wir beispielsweise bei der Fußballweltmeisterchaft. Eine solche Situation hatten wir auch bei dem -8-Gipfel in Heiligendamm. Das hat mit dazu beigetraen, den gewaltfreien Ablauf von Demonstrationen und undgebungen wesentlich zu befördern. Inwieweit in em in Rede stehenden Fall von dieser Möglichkeit Gerauch gemacht wird, muss nach der Lage vor Ort entchieden werden. Es ist aber keinesfalls außergewöhnich, und es wäre auch nicht das erste Mal. Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Inge Höger auf: Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Europabrücke – E 52/B 28 – zwischen Kehl und Straßburg am Samstag, dem 4. April 2009, nicht geschlossen wird, um damit sicherzustellen, dass das Recht von aus Deutschland anreisenden Demonstrantinnen und Demonstranten, sich an der internationalen Großdemonstration gegen den NATO-Gipfel in Straßburg zu beteiligen, nicht eingeschränkt wird? P Das ist eine Frage, die sich nahtlos in diesen Kontext einfügt. Deshalb muss ich auch Ihnen sagen, dass die Streckenführung für angemeldete Demonstrationszüge und gegebenenfalls der Erlass behördlicher Auflagen dazu grundsätzlich dem einsatzführenden Land – damit dem Land Baden-Württemberg – obliegen. Sofern länderübergreifende Demonstrationszüge stattfinden werden, also mit Überschreiten der Grenze von Deutschland nach Straßburg, ist zusätzlich eine Abstimmung mit der französischen Präfektur angezeigt. Dem Bundesministerium des Innern liegen nach dem derzeitigen Sachstand keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Europabrücke aus einsatztaktischen Gründen grundsätzlich geschlossen werden soll. Eine Ausnahme bildet lediglich die temporär eng begrenzte Sperrung am Morgen des 4. April 2009 aus Sicherheitsgründen. Lassen Sie mich dazu das Folgende noch sagen: Während des Programmhöhepunktes – das ist das Überschreiten der gegenüber der Europabrücke liegenden Passerelle des deux Rives über den Rhein – haben die gastgebenden Länder Deutschland und Frankreich die Sicherheit der internationalen Staatsgäste aus über 30 Delegationen zu gewährleisten. Dazu ist unter anderem für einen eingeschränkten Zeitraum der Zugang zu der Europabrücke zu kontrollieren. Nach diesem Veranstaltungspunkt, der nach den derzeitigen Planungen etwa in der Zeit von 9 Uhr bis 10.30 Uhr stattfinden wird, werden Demonstrationszüge die Europabrücke voraussichtlich überschreiten können, wenn auch aus den obengenannten Gründen eben zeitversetzt. Nachfrage? Ja, ich habe eine Nachfrage. – Am 4. April soll auch ein Sonderzug aus Nordrhein-Westfalen nach Kehl fahren; die Menschen wollen sich dem Demonstrationszug über die Europabrücke anschließen. Denen, die den Zug anmieten wollen, ist von der Bahn gesagt worden, dass dieser Sonderzug schon vor Kehl, nämlich in Appenweier – das ist 16 Kilometer von Kehl entfernt –, gestoppt werden soll und nicht weiterfahren darf. Wissen Sie etwas davon, und werden Sie sich im Sinne des Demonstrationsrechts dafür einsetzen, dass dieser Zug bis nach Kehl fahren darf? n w g v B N i W d n B H m S z B c B d w b e n m m a d f p – (C (D P Diese Information ist mir zugegebenermaßen neu. Ich erde mich aber gern sachkundig machen und Ihnen geebenenfalls berichten. Weitere Nachfrage, Frau Höger? Nein. – Ich danke Ihnen und hoffe, noch einmal da on zu hören. Danke schön. – Haben Sie eine Nachfrage dazu? – itte, Herr Ströbele. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er fragt, ob er das Fahrrad mitnehmen darf! – Gegenruf von der CDU/CSU: Aber nicht klauen lassen!)


    Rede von Peter Altmaier
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)