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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/206 – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/11901) . . . . . . . . . . . . d) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (Drucksachen 16/11742, 16/11900, 16/11931) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/11902) . . . . . . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- (Drucksachen 16/11747, 16/11896, 16/11933) h) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Schulden des Bundes durch das Konjunkturpaket II vollständig im Bundeshaushalt etatisie- ren – Kein Sondervermögen Investi- tions- und Tilgungsfonds (Drucksachen 16/11743, 16/11922) . . . . . i) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und 22267 C 22267 D 22267 D 22268 A 22268 B Deutscher B Stenografisch 206. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Drucksachen 16/11740, 16/11801, 16/11825) c) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106 b, 107, 108) (Drucksachen 16/11741, 16/11900, 16/11931) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . f g 22267 A 22267 B 22267 B ordneten Winfried Hermann, Fritz Kuhn, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- undestag er Bericht ung 3. Februar 2009 t : NEN: Klimaschutz im Verkehr – Kfz- Steuer schnellstmöglich auf CO2-Bezug umstellen (Drucksachen 16/8538, 16/11900, 16/11931) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mit mehr Gerechtigkeit die Krise über- winden (Drucksachen 16/11746, 16/11895, 16/11932) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Großbanken vergesellschaften 22267 D 22268 A der Fraktion DIE LINKE: Konjunk- turprogramm gegen die drohende Wirtschaftskrise II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 – zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Nachhaltig investieren in Klima, Bildung, soziale Gerechtig- keit (Drucksachen 16/10619, 16/11023, 16/11646) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . j) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gerech- tigkeit und Chancen statt Ausgrenzung und Armut (Drucksachen 16/11755, 16/11899) . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Dividenden streichen – Gewinne in Arbeitsplätze investieren (Drucksache 16/11877) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Sellering, Ministerpräsident (Mecklenburg-Vorpommern) . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T b T a b I H E K N J U D P M W P W T – 22268 C 22268 C 22268 C 22269 A 22272 B 22275 C 22277 D 22281 A 22283 A 22285 A 22286 B 22287 B 22289 C 22290 D 22292 B 22293 A 22293 D, 22297 C agesordnungspunkt 26: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung ei- nes Nachtrags zum Bundeshaushalts- plan für das Haushaltsjahr 2009 (Nach- tragshaushaltsgesetz 2009) (Drucksachen 16/11700, 16/11701, 16/11800, 16/11921) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verbraucherpolitischer Bericht 2008 (Drucksache 16/9163) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: ESL-Milch ver- bindlich kennzeichnen (Drucksache 16/11881) . . . . . . . . . . . . . . lse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . eter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . eter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . agesordnungspunkt 28: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Hand- lungsfähigkeit von Haushaltspolitik in der Zukunft (Drucksachen 16/5955, 16/10384) . . . . . . 22299 B 22300 A 22300 B 22300 C 22302 C 22304 D 22306 B 22308 B 22309 B 22310 D 22312 A 22312 C 22313 B 22314 C 22314 D 22316 D 22317 D 22319 B 22319 D 22320 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 III – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Si- cherung der Handlungsfähigkeit von Haushaltspolitik in der Zukunft (Zu- kunftshaushaltsgesetz-Begleitgesetz) (Drucksachen 16/5954, 16/10384) . . . . . . Petra Merkel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrich- tendiensten zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz - VISZG) (Drucksachen 16/11569, 16/11887) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Ände- rung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 16/10730, 16/11898) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie – zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rückbesin- nung auf die Soziale Marktwirt- schaft – Die europäische Alternative zu Wirtschaftsprotektionismus und Ausländerdiskriminierung – zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rahmenbedingungen für eine nach- haltige internationale Investitions- politik schaffen – Multilaterale Re- geln für Staatsfonds entwickeln (Drucksachen 16/6997, 16/9612, 16/11898) T A M w F B r ( T B s t D w L f ( N A L A E K s z t s z j ( A E D d v l A E S m c D A Z e 22320 A 22320 B 22321 C 22323 A 22325 A 22326 A 22327 B 22329 A 22329 B 22329 C agesordnungspunkt 31: ntrag der Abgeordneten Patrick Döring, iriam Gruß, Horst Friedrich (Bayreuth), eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DP: Mehr Rechtssicherheit und weniger ürokratie – Den Bau von Kindertagesein- ichtungen in Deutschland erleichtern Drucksache 16/11665) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 32: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu dem An- rag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, r. Lukrezia Jochimsen, Dr. Diether Dehm, eiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Anpassung der Sozialgesetzgebung ür Kultur-, Medien- und Filmschaffende Drucksachen 16/6080, 16/11809) . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten laus-Peter Willsch (CDU/CSU) zu den Ab- timmungen über den Entwurf eines Gesetzes ur Sicherung von Beschäftigung und Stabili- ät in Deutschland und den Entwurf eines Ge- etzes über die Feststellung eines Nachtrags um Bundeshaushaltsplan für das Haushalts- ahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009) Tagesordnungspunkt 26 a und b) . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Axel Berg (SPD) zur Abstimmung über en Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung on Beschäftigung und Stabilität in Deutsch- and (Tagesordnungspunkt 26 a) . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD) zur Abstim- ung über den Entwurf eines Gesetzes zur Si- herung von Beschäftigung und Stabilität in eutschland (Tagesordnungspunkt 26 a) . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung ines Entwurfs zum Gesetz über den Zugang 22330 B 22330 C 22330 D 22331 A 22331 D 22333 B 22335 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Infor- mationssystem (VIS-Zugangsgesetz – VISZG) (Tagesordnungspunkt 29) Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: IE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Strengmann-Kuhn 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . gegebene Reden zur Beratung Mehr Rechtssicherheit und we- tie – Den Bau von Kindertages- in Deutschland erleichtern (Ta- unkt 31) DU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . PD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . g (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . m (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . zius (BÜNDNIS 90/ EN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 22 22 22 22 22343 A 22343 D 22344 D 22345 D 22347 A 22348 A 22348 D – Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung – der Beschlussempfehlung und des Be- richts: – Rückbesinnung auf die Soziale Markt- wirtschaft – Die europäische Alterna- tive zu Wirtschaftsprotektionismus und Ausländerdiskriminierung – Rahmenbedingungen für eine nachhal- tige internationale Investitionspolitik schaffen – Multilaterale Regeln für Staatsfonds entwickeln (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d A t n G A D D B A A 22340 B 22341 B 22342 C nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: npassung der Sozialgesetzgebung für Kul- ur-, Medien- und Filmschaffende (Tagesord- ungspunkt 32) itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22349 B 22351 A 22352 B 22352 C 22353 A 22353 D Ulla Lötzer (D Dr. Wolfgang (BÜNDNIS Anlage 7 Zu Protokoll des Antrags: niger Bürokra einrichtungen gesordnungsp Peter Götz (C Petra Weis (S Patrick Dörin Heidrun Bluh Bettina Herlit DIE GRÜN 335 D 337 B 337 D 338 D 339 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22267 (A) ) (B) ) 206. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
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    Anlage 7 Anlage 8 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22331 (A) ) (B) ) Schulen und Hochschulen ausgereicht, obwohl im Rah-Schily, Otto SPD 13.02.2009 schäftigung und Stabilität in Deutschland“ sowie das Nachtragshaushaltsgesetz 2009. Mit dem Konjunkturprogramm werden Milliardenbe- träge an Bundesmitteln für frühkindliche Betreuung, Paula, Heinz SPD 13.02.2009 Reichel, Maik SPD 13.02.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.02.2009 Bodewig, Kurt SPD 13.02.2009 Burkert, Martin SPD 13.02.2009 Caspers-Merk, Marion SPD 13.02.2009 Ernstberger, Petra SPD 13.02.2009 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 13.02.2009 Gabriel, Sigmar SPD 13.02.2009 Glos, Michael CDU/CSU 13.02.2009 Griefahn, Monika SPD 30.01.2009 Haustein, Heinz-Peter FDP 13.02.2009 Heil, Hubertus SPD 13.02.2009 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 13.02.2009 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 13.02.2009 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.01.2009 Dr. Högl, Eva SPD 13.02.2009 Hörster, Joachim CDU/CSU 13.02.2009 Homburger, Birgit FDP 13.02.2009 Jung (Karlsruhe), Johannes SPD 13.02.2009 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 13.02.2009* Laurischk, Sibylle FDP 13.02.2009 Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 13.02.2009 Meinhardt, Patrick FDP 13.02.2009 Nitzsche, Henry fraktionslos 13.02.2009 Parr, Detlef FDP 13.02.2009 D S S D S D T D V W W W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/ CSU) zu den Abstimmungen über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland und den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nach- trags zum Bundeshaushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009) (Tagesordnungspunkt 26 a und b) Ich stimme gegen das „Gesetz zur Sicherung von Be- r. Schmidt, Frank SPD 13.02.2009 chmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 13.02.2009 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 13.02.2009 r. Solms, Hermann Otto FDP 13.02.2009 teinbach, Erika CDU/CSU 13.02.2009 r. Strengmann-Kuhn, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.02.2009 auss, Jörg SPD 13.02.2009 r. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.02.2009 aatz, Arnold CDU/CSU 13.02.2009 aitz, Christoph FDP 13.02.2009 estrich, Lydia SPD 13.02.2009 inkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.02.2009 immermann, Sabine DIE LINKE 13.02.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 22332 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) men der gerade erst verabschiedeten Föderalismus- reform I die alleinige Zuständigkeit der Länder und Kommunen für dieses Politikfeld noch einmal klar und sehr eindeutig geregelt worden ist. Landkreise, die im zurückliegenden Jahrzehnt ihren Verpflichtungen nach- gekommen sind, werden nun genötigt, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vorgenommene Priori- sierungen aufzugeben, da anderenfalls die mediale Hin- richtung wegen nicht in Anspruch genommener Landes- oder Bundesmittel droht. Meine Landesregierung wollte seinerzeit das durch Rot-Grün eingeführte Ganztags- schulprogramm wegen des Eingriffes in die Länderkom- petenz gar auf seine Verfassungsmäßigkeit in Karlsruhe prüfen lassen. Während man früher in Krisenzeiten von Gürteln, die enger geschnallt werden müssen, oder gar von „Blut, Schweiß und Tränen“ sprach, erleben wir aktuell die erste Krise, in der nahezu jeder aufgefordert wird, Wunschzettel an die Politik zu schicken. Gelegentlich wird noch nachgefragt, ob es nicht ein wenig mehr sein dürfe, und dann werden munter ungedeckte Wechsel auf die Zukunft der leider kleiner gewordenen Zahl unserer Kinder und Enkel ausgegeben. In atemberaubender Geschwindigkeit entfernt sich der Zustand der Staatsfinanzen vom in Sonntagsreden immer noch gerne hochgehaltenen Ziel des Verzichts auf Neuverschuldung. Der Regierungsentwurf des Bundes- haushalts 2009 enthielt eine Nettokreditaufnahme, NKA, von 10,2 Milliarden Euro, die wir im Rahmen der Bera- tungen des Haushaltsausschusses gerne in den einstelli- gen Bereich gedrückt hätten. Dann mussten wir den Schutzschirm für unser Finanzsystem aufspannen, was ich ausdrücklich unterstützt habe, da ein funktionieren- des Finanzsystem ähnlich wie ein geordneter Rechtsstaat Voraussetzung einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist. Statt angesichts dieser Herausforderung im Übrigen nun noch sorgsamer mit den Steuergeldern umzugehen, hat eine nahezu ungehemmte Spendierlust im Umgang mit öffentlichen Mitteln eingesetzt. Die hart erarbeiteten Steuereuros werden genauso sorglos verschleudert wie die erst noch von kommenden Generationen aufzubrin- genden Mittel. Dieses Vorgehen wird in mehrfacher Hin- sicht fatale Folgen haben. Erstens. Es nährt den Irrglauben an die Planungs- und Steuerungskompetenz der staatlichen Institutionen im wirtschaftlichen Prozess. Dabei ist der Staat in unserer freiheitlichen Ordnung nur bei Versagen des Marktes, nicht aber bei Versagen im Markt gefragt. Wir werden nicht alle Bremsscheiben und Kupplungen, auf denen Vorlieferanten der Automobilhersteller bei einem Rück- gang des Autoabsatzes von einem Viertel sitzen bleiben, als Staat aufkaufen können. Wir dürfen es auch nicht, wenn wir weiter auf marktwirtschaftliche Ordnung set- zen. Zweitens. Wie seit Ende der 60er-Jahre wird das öf- fentliche „deficit spending“ in der Krise funktionieren, nicht aber das Zurückfahren der staatlichen Aktivitäten im Wiederaufschwung. Weitere Vorbelastungen der nachfolgenden Generationen in Form von exzessiver S u f z d s F D d S e g u i S O w t t f w S t h i g t e N g g f g s w e d d B d z A d k a g l a t s k E d W g (C (D taatsverschuldung ist die ebenso unverantwortliche wie nvermeidliche Folge. Drittens. Der Staat wird mit einer Bruttokreditnach- rage von 320 bis 350 Milliarden Euro in 2009 – NKA uzüglich planmäßiger Umschuldungen – zu einem Hin- ernis für die Kreditversorgung der gewerblichen Wirt- chaft und konterkariert damit die im Rahmen des inanzmarktstabilisierungsgesetzes angestrebten Ziele. ie nahezu unbegrenzte Kreditwürdigkeit unseres Lan- es beruht auf der Gewissheit der Kreditgeber, dass der taat zur Bedienung seiner Anleihen lediglich die Steu- rn oder Abgaben erhöhen muss. Viertens. Der liederliche Umgang mit der im Grund- esetz festgelegten Ordnung der Verantwortlichkeiten nterhöhlt unsere föderale Ordnung. Der Föderalismus st aber eine Ordnung der Freiheit, der das grundlegende ozialprinzip der Subsidiarität in unserer staatlichen rdnung spiegelt. Wozu kommunale Selbstverwaltung, ozu 16 Bundesländer, wenn in der Krise nur der Zen- ralstaat – vermeintlich – handlungsfähig ist? Was ist also zu tun? Erstens. Die beschlossene befris- ete degressive AfA ist eine richtige Maßnahme. Sie ührt dazu, Investitionsentscheidungen jetzt zu treffen, as die Nachfrageseite der Volkswirtschaft in der chwächephase stärkt. Bei Rückkehr auf den Wachs- umspfad ist sie zugleich geeignet, konjunkturelle Über- itzungen vermeiden zu helfen, da ein Teil der ansonsten n der Aufschwungsphase einsetzenden Investitions- üternachfrage bereits befriedigt ist. Zweitens. Notwendige öffentliche Infrastrukturinves- itionen vorzuziehen, ist ebenfalls eine grundsätzlich ge- ignete Maßnahme. Dabei ist darauf zu achten, dass die achfragewirksamkeit schnell genug eintritt und unaus- elastete Produktionsfaktoren zur Umsetzung zur Verfü- ung stehen; sonst wirkt die erhöhte öffentliche Nach- rage nur preissteigernd und verdrängt schlimmstenfalls eplante private Investitionsnachfrage. Wenn wir In- tandhaltungsarbeiten an Schulen fördern, konkurrieren ir um die gleichen Hochbau- und Ausbaufirmen, die igentlich jetzt von privaten Haushalten zur Umsetzung er ausgeweiteten Förderung der energetischen Gebäu- esanierung beauftragt werden sollen. Bei Straßen und rücken, besonders aber bei Arbeiten am Schienennetz er Eisenbahn ist diese Gefahr deutlich geringer. Vorge- ogene Investitionen müssen verbunden werden mit der nkündigung, in den Jahren des Wiederaufschwunges ie staatlichen Ausgaben drastisch zu reduzieren. Dies ann in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre b 2011 dargestellt werden. Ebenfalls geeignet sind Aus- abenausweitungen im Bereich Forschung und Entwick- ung, da sie einen Beitrag dazu leisten können, dass wir ls Exportnation mit innovativen Verfahren und Produk- en am Wiederaufschwung in einer der großen Wirt- chaftsregionen der Welt teilhaben können. Drittens. Wenn denn nun ein zweites Maßnahmenpa- et nicht mehr abzuwenden ist, müssen die politischen ntscheidungsträger klarmachen, dass damit der Beitrag es Staates zur Bewältigung der Schwächephase unserer irtschaft erbracht ist. Die EZB hat die Märkte mit Geld eflutet, die Leitzinsen sind auf Rekordtief, opulente Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22333 (A) ) (B) ) Bürgschaftsrahmen, umfangreiche Liquiditäts- und Ei- genkapitalhilfen, milliardenschwere Sonderinvestitio- nen der öffentlichen Hand sind beschlossen. Die Eimer sind bis zum Rand gefüllt, saufen müssen die Pferde selbst. Viertens. Weitere Maßnahmen zur Stärkung des pri- vaten Konsums sind nicht erforderlich. Durch die Ab- senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages auf 2,8 Prozent, die deutlich erhöhte Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen und das Urteil des BVerfG zur Pendlerpauschale verbleibt ein deutlicher zweistelli- ger Milliardenbetrag bei den privaten Haushalten. Hinzu kommt ein Kaufkraftzuwachs durch den Verfall der Treibstoffpreise, der mehr als 20 Milliarden Euro aus- macht. Die als „Umweltprämie“ getarnte (Teil-)Über- nahme der Rabatte der Automobilindustrie durch den Staat und die zusätzliche Gewährung von 500 Millionen Euro für originäre Forschungs- und Entwicklungskosten der Automobilwirtschaft stellen eine für mich nicht nachvollziehbare und wettbewerbsverzerrende Hilfe für einen Sektor unserer Volkswirtschaft dar. Fünftens. Mit Ausnahme der Maßnahmen zum Büro- kratieabbau wird leider überhaupt nicht über einen neuen Anlauf zur nachhaltigen Entfesselung der Wachstums- kräfte in unserem Land diskutiert. Verkürzung von Ge- nehmigungsfristen, Verfahrensvereinfachungen, Entrie- gelung des Arbeitsmarktes, alles dies dürfte in einer Zeit, in der alles nach schnellem Handeln des Staates ruft, in wesentlich breiterem gesellschaftlichen Konsens durch- setzbar sein, da in Krisenzeiten die ewigen Bedenkenträ- ger weniger Resonanzboden finden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Axel Berg (SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Tagesordnungspunkt 26 a) Der von der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD vorgelegte Gesetzentwurf zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, dem soge- nannten Konjunkturpaket II, soll Deutschland gegen eine drohende Wirtschaftkrise schützen und vor einem drohenden Konjunkturabschwung bewahren und für die Sicherung von Beschäftigung und Stabilität der Wirt- schaft sorgen. Das Gesetz regelt in mehreren Maßnah- men, wie die Konjunktur in Deutschland angekurbelt werden kann, damit die Wirtschaft nicht in eine Rezes- sion verfällt. Ich stimme dem Gesetz zu, weil gelöscht werden muss, wenn es brennt. Ärgerlich finde ich aller- dings, dass die Brandstifter und Plünderer weitgehend ungeschoren aus der Sache kommen, es keine Maßnah- men zur Verhütung neuer Brände gibt und die Löschwas- serreserven – sprich: die Schuldenaufnahmefähigkeiten – knapp werden. Der Turbokapitalismus ist in seiner größten Krise. Das marktradikale Denken hat nicht nur eine Finanz- k r k I B u d J m g v B l u a c n K F g u s c k li G u a w k H s U f s s n d S d t w s D s E r 8 1 z f (C (D rise, sondern auch eine Wirtschaftskrise ausgelöst, de- en Folgen wir versuchen zu bekämpfen. Die Marktradi- alen haben nicht mehr die Meinungsführerschaft; ihr rrtum ist offensichtlich. Der Blick der Bürgerinnen und ürger richtet sich zunehmend wieder auf das Soziale nd das Demokratische. Wir stehen nun an einem Wen- epunkt, an dem wir dafür sorgen müssen, dass das neue ahrzehnt ein demokratisches und soziales wird. Dies uss ein Konjunkturprogramm beherzigen und verfol- en. Wir haben in unserem ersten Konjunkturpaket zwei erschiedene Rettungsschirme gespannt: einen für die anken, mit dem wir beweisen mussten, dass wir hand- ungsfähig sind, um Kettenreaktionen zu vermeiden und m das Vertrauen der Bürger zu stabilisieren. Mit dem nderen Schirm versuchten wir, Arbeitsplätze zu si- hern. Wir investieren in Infrastruktur, CO2-Gebäudesa- ierung und die Verlängerung des Bezugs von Geld für urzarbeit. Zudem gab es begleitende Maßnahmen, die amilien und Arbeitnehmer entlasten, im Wert von ins- esamt 9 Milliarden Euro. Im nun anstehenden zweiten Konjunkturpaket geht es m vier zentrale Ziele: Arbeit zu sichern, Menschen zu tärken, Zukunftsmärkte zu erschließen und die öffentli- he Infrastruktur nachhaltig zu verbessern. Das Herzstück des zweiten Konjunkturpaketes ist das ommunale Investitionsprogramm. Der Bund gibt 10 Mil- arden Euro, die Länder weitere 3,3 Milliarden. Dieses eld soll in den Kommunen für Investitionen in Bildung nd Infrastruktur verwendet werden. Der Grundsatz „Qualifizieren statt entlassen“ gilt uch im Konjunkturpaket II. Wo immer möglich, wollen ir dabei helfen, dass Menschen qualifiziert werden önnen, wenn Betriebe zeitweilig nicht ausgelastet sind. ier hat Arbeitsminister Olaf Scholz eine Reihe von In- trumenten entwickelt, die auch kleinen und mittleren nternehmen zugutekommen. Moderne Netze sind die Lebensadern eines leistungs- ähigen Landes. Deshalb hat Frank-Walter Steinmeier in einem Plan die Forderung nach einer deutschen Netzge- ellschaft und einer Breitbandstrategie aufgestellt, die un im Rahmen des Paketes umgesetzt werden sollen. Ein weiteres Anliegen war die Stärkung der Kaufkraft er Bürgerinnen und Bürger. Der Weg der SPD war die enkung von Abgaben, konkret: die Steuerfinanzierung es nur von den Versicherten zu tragenden Sonderbei- rags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die CSU ollte über die Änderung der Einkommensteuer einen taatlichen Einnahmeverlust von 27 Milliarden Euro. ies wäre nicht finanzierbar und konjunkturpolitisch un- innig gewesen. Der Kompromiss ist: Wir senken die inkommensteuer moderat, vor allem im unteren Be- eich. Der Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen auf 004 Euro, und der Eingangssteuersatz wird von 15 auf 4 Prozent gesenkt. Gleichzeitig senken wir den Beitrag ur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozent. Ein wichtiger weiterer Punkt ist die Aufnahme von ünf weiteren Branchen in das Arbeitnehmerentsendege- 22334 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) setz. 1,8 Millionen Menschen werden so in den Schutz von Mindestlohnregelungen einbezogen. Die unteren Einkommensgruppen müssen durch die Absenkung von Abgaben entlastet werden. Im oberen Bereich der Löhne fordern wir mehr Mitverantwortung der Spitzenverdiener und Vermögenden an der Finanzie- rung des Gemeinwesens. Diese Forderungen sind in Tei- len umgesetzt worden, und das sind auch die Stärken dieses Konjunkturpaketes. Es gibt meines Erachtens aber auch eklatante Mängel in diesem Konjunkturprogramm. Die Maßnahmen, wel- che kurzfristig wirken sollen, greifen zu spät. Als Bei- spiel möchte ich die Absenkung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung nennen. Diese Maßnahme ist gut, weil sie Abgaben verringert und nicht über Steuern Erleichterungen schafft. Allerdings soll diese Absen- kung erst zum 1. Juli 2009 greifen. Kurzfristige Maßnah- men müssen aber auf der Stelle greifen, denn mit jeder Verzögerung verschlechtert sich die Situation. Das Gleiche gilt für die Erhöhung der Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe, die auch erst ab dem 1. Juli 2009 wirk- sam werden soll. Bei schneller Umsetzung wären beides Maßnahmen, die kurzfristig wirken und die Konjunktur ankurbeln könnten. Die Erhöhung des Grundfreibetrages bei Einkommen und die Anhebung der Tarifeckwerte sind für viele Be- troffene eine Erleichterung und können konjunkturwirk- sam werden. Allerdings muss festgehalten werden, dass die Hälfte der Bevölkerung von diesen Regelungen nicht profitiert, weil sie keine Steuern zahlt. Und gerade die unteren Einkommen und die Empfänger von Arbeitslo- sengeld und Sozialhilfe sollten unterstützt werden, denn sie sind es, die Hilfen am nötigsten haben, und dort ist die Sparquote am geringsten, weshalb sämtliche Ausga- ben wieder in den Konsum fließen würden. Einen besonderen Stein des Anstoßes sehe ich in der sogenannten Umweltprämie. Die Einmalzahlung für das Entsorgen eines Autos bei gleichzeitigem Neukauf eines Neu- oder Jahreswagens sehe ich nicht als umwelt- freundlich an. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen ist die Herstellung von Autos derart energieintensiv, dass der Benzinverbrauch von Autos auf die Gesamtenergie- bilanz erst nach vielen Jahren wirksam wird. Eine vor- zeitige Verschrottung ist im Hinblick auf die Nachhaltig- keit von Pkw oft kontraproduktiv. Zweitens sind die Kriterien für die Neuwagen, die im Gegenzug gekauft werden dürfen, nicht strikt genug. Es gibt keine Begrenzung des CO2-Ausstoßes bei Neuwa- gen. Einzige Bedingung ist die Erfüllung der Euro-Norm 4, die schon Standard bei Neuwagen ist. Dies bietet also auch keinen zusätzlichen Anreiz für den Kauf umwelt- freundlicher Pkw. Drittens fehlen Anreize, das alte Auto zu verschrotten und auf umweltfreundlichere Mobilitätsangebote umzu- steigen. Eine Unterstützung für Bahnfahrer oder Nutzer von Car-Sharing-Modellen wäre eine sinnvolle Alterna- tive gewesen, um positive Effekte im individuellen Per- s Z f g m m f g s e G d w N M i z f b ti h C E k w d S z s e H t t e n M i d t d 5 s t i p b E v w h s s s (C (D onenverkehr zu erzielen. Auch der Austausch von weitaktern – Mofas, Laubgebläse oder Stadtreinigungs- ahrzeuge – wäre im Zuge einer Umweltprämie möglich ewesen, um Feinstaub und Lärmbelästigung einzudäm- en. Eine Umstellung auf Elektromobile oder Geräte it Brennstoffzellenantrieb wäre sinnvoll. Viertens ist nicht einzusehen, warum es ausgerechnet ür die Automobilindustrie diese Prämie gibt. Genauso ut hätte man eine Prämie für den Austausch von Kühl- chränken oder Computern einführen können. Als Folge- rscheinung der Abwrackprämie ist der Markt für billige ebrauchtwagen in Deutschland zusammengebrochen; enn für die kleinen Leute wird es nun keine Gebraucht- agen unter 2 500 Euro mehr geben. Auch für die Automobilbranche selbst sehe ich große achteile, denn wenn das Konjunkturpaket effiziente odelle bevorzugt hätte, wäre die deutsche Automobil- ndustrie gezwungen gewesen, sich schneller auf effi- iente und sparsame Modelle einzustellen. So werden sie ür ihre Tatenlosigkeit in den letzten Jahren auch noch elohnt. Das ist weder umweltfreundlich noch nachhal- g. Selbst die Umstellung der KfZ-Steuer soll nicht nach- altig gestaltet werden, sondern Hubraumgröße und O2-Ausstoß sollen kombiniert besteuert werden. Im ndeffekt werden große Dieselfahrzeuge entlastet, leine und saubere Autos hingegen nicht. Eine Regelung ie in Frankreich – Bonus-Malus-System – oder zumin- est eine am CO2-Ausstoß progressiv gestaffelte Kfz- teuer wäre hier die bessere Lösung gewesen. Die jet- ige Neuregelung führt zudem zu Steuerausfällen zwi- chen 2009 und 2014 von knapp 2 Milliarden Euro, die ine Art Subvention für die Automobilindustrie sind. inzu kommt die Steuerbefreiung für Pkw aus dem ers- en Konjunkturpaket, die ebenfalls die Automobilindus- rie mit über 1 Milliarde Euro begünstigt. Die Wieder- inführung der Pendlerpauschale kostet die Steuerzahler och einmal 8,5 Milliarden Euro – auch die Fußgänger. Die 500 Millionen Euro an Forschungsgeldern für obilität werden einen Mitnahmeeffekt erzielen. Anstatt n Motoren von morgen zu investieren sind die Gewinne er Automobilhersteller in den letzten Jahren an die Ak- ionäre ausgezahlt oder in die Werbung für große Gelän- ewagen gesteckt worden. Meines Erachtens sind diese 00 Millionen Euro ein Geschenk an eine Industrie, die ich in den letzten Jahren an keine ihrer Selbstverpflich- ungen gehalten hat. Bezüglich des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur, den ch prinzipiell befürworte, hätte ich mir andere und ver- flichtende Akzente gewünscht. Hier hätte klar verein- art werden müssen, dass große Teile der 3,5 Milliarden uro in den Ausbau der Schiene und von Radwegen in- estiert werden, nicht in den Ausbau von Straßen. Dies äre ein Schritt, den Verkehr in Deutschland zukunftsfä- ig zu machen. Konjunkturell ist der Ausbau von Infra- truktur aber sinnvoll, da sie Investitionen in die Zukunft ind und die Investitionen ohnehin getätigt werden müs- en. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22335 (A) ) (B) ) Ein Konjunkturprogramm dieser Höhe hätte meines Erachtens Investitionen in Energieeffizienz und in er- neuerbare Energien als vorrangiges Ziel haben müssen. Die Ausweitung des Gebäudesanierungsprogramms ist ein guter Schritt, aber er ist zu kurz geraten. Bei Investi- tionen in diesem Bereich hätten kurzfristig und mittel- fristig das deutsche Handwerk und die mittelständischen Hersteller von Effizienzgeräten und erneuerbaren Ener- gien gewonnen. Langfristig hätten alle davon profitiert, denn es hätte für eine größere Unabhängigkeit von Roh- stoffimporten geführt und zu immensen Kosteneinspa- rungen im Energiebereich. Es wären Investitionen in eine zukunftsgewandte Realwirtschaft gewesen. Das hätte die Monopolstellung der Energieversorger dämp- fen und dadurch für niedrigere Strompreise sorgen kön- nen. Zudem hätte Deutschland seine Position als Tech- nologieführer in diesem Bereich zementieren und sogar ausbauen können. Wenn es um die Ausweitung von Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien geht, dann könnten zu dem geliehenen Geld aus dem Konjunkturprogramm auch noch Einnahmen aus dem Emissionshandel genutzt werden. Weiterhin müssen Subventionen, die der Um- welt schaden, abgeschafft werden, wie zum Beispiel die Steuerbefreiung der Atomindustrie und die Einführung einer Versicherungspflicht, die Steuerbefreiung für den Flugverkehr oder für Dienstwagen. Stattdessen müsste es eine Abgabe der Automobilindustrie für staatlich finan- zierte Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel ge- ben. Da diese Maßnahmen nicht im Konjunkturpaket enthalten sind, müssen wir sie in nächster Zukunft ange- hen, um die energiepolitische und die Arbeitsmarksitua- tion Deutschlands nachhaltig zu verbessern. Das verstehe ich unter einer nachhaltigen Investitionspolitik, die sich zudem positiv auf die Konjunktur auswirkt. Wir dürfen jetzt nicht in Branchen investieren, die nicht zukunftsfähig sind und damit weitere Blasen auf- bauen wie die IT- oder die Immobilienblase. Die Folge aus einer geplatzten Blase versuchen wir gerade zu be- seitigen. Ich glaube nicht, dass wir mit den Methoden, welche die Krise verursacht haben, die Krise lösen können. Dies hat die Finanzmarktkrise gezeigt. Es muss deutlich sein, dass es nicht normal sein kann, dass man, wenn die Real- wirtschaft um 2 Prozent wächst, mit Geldanlagen bis 20 oder 30 Prozent Rendite erwirtschaften kann. Deshalb warte ich auch dringend auf die neuen Rahmenbedingun- gen des Finanzmarktes, an denen das Finanzministerium gerade arbeitet und die in Beschlüssen der SPD-Fraktion formuliert wurden. Ich sehe die Notwendigkeit, ein Konjunkturprogramm aufzulegen, und sehe auch einige gute Ansätze in diesem Gesetzentwurf. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass dies Konjunkturprogramm eine vertane Chance ist, Deutschland auf eine effiziente und erneuerbare Zukunft vorzubereiten. Dies wäre mit den Mitteln, die für dieses Konjunkturprogramm verwandt wurden, möglich gewe- sen. A d k g m s d k B h u r g R s B m g S f g B u f d Z d d l t I d A – F m i t n s (C (D nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabi- lität in Deutschland (Tagesordnungspunkt 26 a) Das Konjunkturpaket II enthält wichtige Regelungen, ie helfen werden, dass Deutschland die Wirtschafts- rise meistern kann. Zu begrüßen sind insbesondere der roße Anteil an Investitionen für die Bildung der kom- enden Generationen sowie für die kommunale Infra- truktur. Ich werde diesem Paket zustimmen, weil es urch die Dringlichkeit der Krise geboten ist und es eine Alternativen dazu gibt. Kritisiert werden muss an diesem Gesetz, dass die undesregierung nicht eindeutige Weichen für die nach- altige Verwendung der Mittel gestellt und den Ländern nd Kommunen die Verwendungsvoraussetzung „Bar- ierefreiheit“ nicht vorgeschrieben hat. Angesichts der erade in Kraft getretenen UN-Konvention über die echte der Menschen mit Behinderung, welche „Inklu- ion“ – die wirksame Einbeziehung der Menschen mit ehinderung in die Gesellschaft – fordert, sehe ich dies it großem Bedauern. Ich habe bereits seit dem vergan- enen Jahr darauf hingewiesen, dass Barrierefreiheit im inne der Nachhaltigkeit wichtig ist. Nur mit barriere- reien Schulen und Kitas wird es uns in Zukunft gelin- en, mehr als die bisherigen 15 Prozent aller Kinder mit ehinderung im Regelsystem zu betreuen, zu beschulen nd fachlich qualifiziert zu fördern. Nur mit barriere- reier Infrastruktur in den Kommunen können wir den emografischen Wandel bewältigen. Beides sind erklärte iele der Bundesregierung, und deshalb ist es umso be- auerlicher, dass die CDU/CSU in der Bundesregierung ies ablehnt. Ich fordere die Länder und Kommunen in Deutsch- and auf, die Barrierefreiheit der öffentlichen und priva- en Gebäude bei Sanierungen und Umbauten im eigenen nteresse zu berücksichtigen. Diese Chance dürfen sich ie Kommunen nicht entgehen lassen. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung eines Entwurfs zum Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungs- behörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa- Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz – VISZG) (Tagesordnungspunkt 29) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Illegale Migration mit ihren einschneidenden humanitären und sozialen olgen und als Millionengeschäft der organisierten Kri- inalität – ist in den Augen der breiten Öffentlichkeit mmer noch insbesondere ein Phänomen von seeuntüch- igen Schiffen auf dem Mittelmeer und von in Contai- ern eingepferchten Menschen auf dem Landweg. So chlimm diese Schicksale sind, dürfen wir doch nicht 22336 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) übersehen, dass etwa die Hälfte der illegalen Migration nach Europa unter scheinbar legalen Legenden erfolgt. Es ist ein Verdienst der aktuellen Bundesregierung, dass wir auch dieses Phänomen auf den Radarschirm ge- bracht haben und ihm die nötige Aufmerksamkeit ge- schenkt wird. Die sogenannten legendierten Schleusungen über die Visasysteme finden dabei vor allem in drei Ausprägun- gen statt: das Erschleichen von Visa unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei der Visabeantragung, das Fäl- schen oder Verfälschen von Visadokumenten und die Verweigerung der Ausreise trotz Ablauf des Visums. Der Visa-Untersuchungsausschuss und die nachfolgenden Beobachtungen haben gezeigt, das der mögliche Wech- sel zwischen den Visastellen der verschiedenen Schen- gen-Staaten und zwischen diesen drei hauptsächlichen Methoden der legendierten Schleusungen kriminellen Schleuserbanden eine Vielzahl von Möglichkeiten bie- tet, an der jeweils schwächsten Stelle des Schengen-Sys- tems anzusetzen, um ihr Geschäft mit Menschen zu be- treiben. Wer es mit Menschenrechten ernst meint, darf auch vor diesen Geschäften, bei denen das Leid nicht so offensichtlich ist wie auf dem Mittelmeer, nicht die Au- gen verschließen. Ein Baustein in der Bekämpfung der illegalen Migra- tion mittels legendierter Schleusungen ist das Visa-Infor- mationssystem. In Zusammenarbeit mit den Schengen- Partnern werden wir damit dem „Visa-Hopping“, dem Austesten der schwächsten Stelle im System durch das Beantragen von Visa an einer Vielzahl von Schengen- Botschaften, einen Riegel vorschieben. Auch die sichere Zuordnung des Visums zum Visainhaber und die Über- prüfung der Echtheit eines Visums werden erleichtert; alles Bereiche, in denen bisher mit erheblicher kriminel- ler Energie hohe Gewinne erzielt wurden. Der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf behan- delt nun allerdings nicht mehr das Visa-Informationssys- tem an sich – dessen Notwendigkeit sollte mittlerweile akzeptiert sein und die nötigen Schritte für seinen Start Ende dieses Jahres sind getan –, sondern wir sprechen heute über die Bedingungen des Zugangs zu den Daten des Visa-Informationssystems für nationale Sicherheits- behörden. Auch diese Problematik ist bereits im Visa- Untersuchungsausschuss deutlich geworden: Polizei- und Strafverfolgungsbehörden hatten und haben große Schwierigkeiten, auf Visa- und Einreisedaten mit der nö- tigen Geschwindigkeit und in guter Präzision zugreifen zu können. Es ist kein Geheimnis, dass ein großer Teil der Bedrohungen der inneren Sicherheit im 21. Jahrhun- dert von außen kommen oder zumindest einen Bezug nach außen haben. Die Sicherheitsbehörden brauchen daher im Ernstfall zuverlässige Informationen zu Visa- daten. CDU und CSU begrüßen aus dieser Erkenntnis heraus den Beschluss des Rats der Europäischen Union vom 23. Juni 2008 über den Zugang nationaler Sicher- heitsbehörden zum Visa-Informationssystem. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die ge- fundene europäische Regelung nun eins zu eins in deut- sches Recht umgesetzt. Die europäischen Bestimmun- gen sind auch bereits ausreichend detailliert, sodass sie s n E e s s z m R a ä s f r i s d te w t k d s Z s i G V S r c z z t d s e S d m A u C S v u b z t a d w V k h F (C (D ich ohne weitergehende Regelung zur Anwendung eig- en. Eine Reihe von Anforderungen der europäischen inigung ist bereits durch bestehendes deutsches Recht rfüllt. Zu regeln ist nun insbesondere noch die inner- taatliche Rechtsgrundlage für den Zugang der deut- chen Sicherheitsbehörden. Dieser Zugang wird für alle Sicherheitsbehörden über entrale Zugangsstellen erfolgen. Mit diesem Kompro- iss zwischen dem Europäischen Parlament und dem at können wir leben. In Deutschland wird das Bundes- mt für Verfassungsschutz die Funktion für die Landes- mter übernehmen, das Bundesverwaltungsamt für die onstigen Bundesbehörden und die Landeskriminalämter ür die Länderpolizeien. Eine streng kontrollierte Eilfall- egelung für den schnellen Zugriff bei Gefahr im Verzug st dabei vorgesehen. Der Zugriff auf die im Visa-Informationssystem ge- peicherten Daten, also im wesentlichen Personendaten es Antragsstellers, Visaentscheidungen der Mitgliedstaa- n und biometrische Daten zur sicheren Identifizierung, ird dabei im Sinne des Datenschutzes umfangreich limi- iert und dokumentiert. Die Sicherheitsbehörden haben einen direkten Zugriff auf die Daten, sondern stellen en begründeten Antrag über ihre zentrale Zugangs- telle. Die Abfrage kommt dabei überhaupt nur im usammenhang mit terroristischen oder anderen chwersten Straftaten in Frage. Die Datenabfrage muss m Einzelfall erforderlich sein, und es muss berechtigte ründe für die Annahme geben, dass die Abfrage der IS-Daten zur Aufdeckung oder Ermittlung solcher traftaten erheblich beitragen wird. Diese datenschutz- echtlichen Regelungen sind das Ergebnis eines gründli- hen europäischen Abwägungs- und Verhandlungspro- esses, und sie sind ein ausgewogener Kompromiss wischen den Belangen der Sicherheit und dem berech- igten Interesse am Datenschutz. Wer bei diesem umfangreichen Sicherheitsnetz für en Datenschutz nun immer noch mit Hinweis auf daten- chutzrechtliche Bedenken die reine Umsetzung dieser uropäischen Regelung für den Zugang nationaler icherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem in eutsches Recht ablehnt, der zeigt eigentlich nur eins: Er eint es mit dem Schutz vor möglichen terroristischen ngriffen und mit der Bekämpfung von Schleusungen nd tausendfachem menschlichen Leid nicht ernst. Die DU/CSU-Bundestagsfraktion meint es ernst mit dem chutz der Bevölkerung und der Bekämpfung dieses ielfachen Leids der Schleusungen. Nur mit Appellen nd Präventionsprogrammen ist das nicht in den Griff zu ekommen. Für uns gibt es deshalb keine Alternative um Visa-Informationssystem und zum Zugriff der na- ionalen Sicherheitsbehörden. Diese neuen Möglichkeiten werden dabei in Zukunft uch in zweierlei Hinsicht präventiv wirken können. Für ie Menschen, die den Schleusern auf den Leim gehen, eil sie sich von ihnen mithilfe von Tricksereien im isasystem nach Europa bringen lassen, obwohl sie hier einerlei Aussicht auf einen dauerhaften legalen Aufent- alt haben, wird zumindest der Leidensweg durch die änge der Schleuser verkürzt. Denn zukünftig können Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22337 (A) ) (B) ) die Menschenschmuggler ihnen nicht mehrfach Geld für ihre Dienste abnehmen, um es nach der deutschen Bot- schaft auch noch bei der französischen oder italienischen zu versuchen und vielleicht am Ende noch die Totalfäl- schung eines Visums zu bezahlen, wenn es anders gar nicht klappen sollte. Und für die Schleuser wird ihr Ge- schäft deshalb schwerer werden, weil der Aufwand für die Umgehung des Visasystems erheblich steigen wird und gleichzeitig das Risiko des Scheiterns deutlich zu- nimmt. Nur wenn wir das Schleusen für die Drahtzieher wie für die Geschleusten durch Kontrollmaßnahmen als Option dauerhaft unattraktiv machen, wird diese Form des Menschenhandels mitten in Europa zurückgehen. Wahr ist, dass wir zur Erreichung dieses Ziels auch die Integration einer europaeinheitlichen Einlader- und Warndatei in das Visa-Informationssystem bevorzugt hätten. Über den einzelnen Nutzer einer legendierten Schleusung kommen wir an die Hintermänner häufig nicht heran und können die dunklen Geschäfte meist nur schwer erkennen. Wichtig ist es auch, auf europäischer Ebene endlich eine Regelung zu verabschieden, die eine systematische Ein- und Ausreisekontrolle ermöglicht. Nur so werden wir das Problem mit den sogenannten Overstayers wirk- sam bekämpfen können. Dabei handelt es sich um Perso- nen, die mit legalen Visa eingereist sind, dann aber län- ger in unserem Land verbleiben als zulässig und dann meistens auch den Zweck ihres Aufenthalts verändern. Manche tauchen sogar ganz unter. Die EU-Institutionen müssen sich endlich um dieses Problem kümmern und für eine praktikable Lösung sorgen. Die Koalitionsfraktionen arbeiten zurzeit an den De- tails einer nationalen Einlader- und Warndatei. Wir las- sen uns auch dort von dem Gedanken leiten, dass wir die schwarzen Schafe gezielt erkennen müssen, ohne den Touristen und den Geschäftsreisenden große Steine in den Weg zu legen. Für uns gilt der Grundsatz: im Zwei- fel für die Sicherheit. Ich würde mich daher freuen, wenn zunächst einmal die Umsetzung der europäischen Regelung in das VIS- Zugangsgesetz auf breite Zustimmung hier im Hause treffen würde. Die Unionsfraktion stimmt dem Gesetz- entwurf der Regierung zu. Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Indem wir heute über den Zugang unserer Sicherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem entscheiden, setzen wir zunächst einmal eine EU-Verordnung um. Das europäi- sche Informationssystem dient dem Kampf gegen Miss- brauch. Das ist leider nur zu notwendig. So sehr ganz Europa von Handel und Wandel, von Mobilität und freiem Austausch und damit auch von einem liberalen Visasystem lebt, so wenig können wir zulassen, dass Kriminelle dies für ihre dunklen Zwecke brutal miss- brauchen. Genau deshalb muss es dieses Informations- system geben. Es ist ein guter Beitrag, aber für unser Land nicht ausreichend. Wir sind nämlich besonders ge- brannte Kinder. Deshalb ist es gut, dass die Große Koali- tion schon bald ein nationales Gesetz zu einer Einlader- und Warndatei dem Hohen Haus vorlegen wird. Damit s c e u s d W T D h u w m w d U r k k n s a d w A G B F m m e j m i j v g i w z k u n B f d i b w t a s V c B (C (D etzen wir nicht nur die Folgerungen des Visa-Untersu- hungsausschusses aus der letzten Wahlperiode und eine ntsprechende Absprache aus dem Koalitionsvertrag m. Wir sagen damit vor allem den Dokumentenfäl- chern und Menschenhändlern den Kampf an. Doch hier und heute geht es um die Frage des Zugangs er Sicherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem. ir sind bekanntlich bedroht durch den internationalen errorismus. Aber auch die organisierte Kriminalität, rogen- und Menschenhandel und weitere Spielarten ässlichster schwerer Kriminalität erfordern präventives nd repressives Handeln. Daher ist es richtig, gut und not- endig, heute im Deutschen Bundestag den Weg frei zu achen für den Zugang unserer Dienststellen. Übrigens ird dieser nicht nur für die Behörden des Bundes, son- ern auch für die Behörden unserer 16 Länder über das msetzungsgesetz möglich. Die Hürden für Polizei, Nach- ichtendienste und Staatsanwaltschaften sind so hoch, das eineswegs beliebig oder gar ausforschend agiert werden ann. Nur innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten und ur beim Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte erhalten ie Zugang über entsprechende Schnittstellen. Die Ver- ntwortung genau dort ist dementsprechend hoch und be- arf der besonderen Beachtung und Beobachtung. Darauf ird man – nicht zuletzt aus Datenschutzgründen – ein uge haben müssen. Alles in allem leisten wir mit der Verabschiedung des esetzentwurfs der Bundesregierung einen weiteren eitrag zum Ausbau unseres europäischen Raums der reiheit, der Sicherheit und des Rechts. Deshalb stim- en wir zu. Gisela Piltz (FDP): Bei der Beratung des Visa-Infor- ationssystem-Zugangsgesetzes ist mir ein altes Zitat ingefallen: „Die Freiheit stirbt zentimeterweise.“ Fast ede Woche beraten wir hier über ein weiteres Gesetz, it dem Datenbanken geschaffen und der Zugriff auf sie mmer mehr Sicherheitsbehörden geöffnet wird. Fast ede Woche geht ein kleines Stück Freiheit verloren. Wer on Ihnen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kolle- en, könnte noch sagen, wie viele solcher Dateien wir nzwischen haben? Wer von Ihnen könnte noch sagen, er auf welche Informationen unter welchen Vorausset- ungen zugreifen darf? Gerade diese Woche wurde be- annt, dass Sie, meine Damen und Herren von Union nd SPD, darüber beraten, ob die Nachrichtendienste eue Befugnisse erhalten sollen, um auf Daten anderer ehörden zuzugreifen bzw. ihre Daten anderen zur Ver- ügung zu stellen. Daten – das hört sich so abstrakt an. Aber hinter je- em Datensatz steht ein Mensch; ein Mensch, von dem n diesen unzähligen Datenbanken nicht mehr viel übrig leibt, was nicht von irgendeiner Behörde gespeichert urde. Wenn wir auf dem Weg weitergehen, diese Da- enbanken immer mehr zu öffnen und zu verknüpfen und bzugleichen, dann ist es nicht mehr weit bis zum „glä- ernen Menschen“. Sie mögen nun einwenden, dass das isa-Informationssystem nicht den Anlass für eine sol- he Befürchtung gibt, weil es ja nur einen relativ kleinen ereich betrifft. Aber wie gesagt: Die Freiheit stirbt zen- 22338 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) timeterweise. Und mit jedem einzelnen Gesetz, mit dem wieder einmal die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, die Grundsätze der Normenklarheit, das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gering ge- schätzt wird, geht wieder ein Stück Freiheit verloren. Am Ende, wenn man all die kleinen und großen Gesetze zusammenaddiert, sieht die Bilanz für die Grundrechte und den freiheitlichen Rechtsstaat bitter aus. Vorliegend geht es um die Umsetzung einer europäi- schen Richtlinie, die den Zugang zum Visa-Informa- tionssystem regeln soll. Noch ist das System nicht aktiviert, aber es soll künftig einen europaweiten, webbasierten Datenaustausch über Kurzzeitvisa ermöglichen, indem Sicherheitsbehörden aller europäischen Staaten auf ge- speicherte Daten wie zum Beispiel Fingerabdrücke von Visaantragsstellern zugreifen können. Die Erwägungen, die zur Schaffung des VIS-Informationssystems tragend waren, sind dabei ja durchaus richtig: Visumsbetrug soll verhindert werden, Kontrollen an den Außengrenzen sollen erleichtert werden, irreguläre Einwanderer sollen leichter identifiziert und in ihre Heimatländer rückge- führt werden können. Nun aber geht es nicht mehr um solche Fragen, son- dern um den Kampf gegen den internationalen Terroris- mus. Und damit sind wir dann auch gleich an dem Punkt, wo bei vielen hier im Hause in den Koalitions- fraktionen reflexartig die Verhältnismäßigkeitsprüfung abgebrochen wird. Gegen den Terrorismus, so deren Lo- gik, muss mit allen Mitteln vorgegangen werden, unab- hängig davon, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist oder nicht. Da herrscht der Glaube, dass ein allwissender Staat ein besonders sicherer Staat ist. Ich möchte einmal den Bundesdatenschutzbeauftragten, Herrn Peter Schaar, zitieren, der zum VIS gesagt hat: „Es ist ein grundlegen- der Irrtum, dass ein Mehr an Daten automatisch ein Mehr an Sicherheit bedeutet.“ Das sollten Sie sich, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der sogenannten Großen Koalition, einmal hinter die Ohren schreiben. Im Übrigen wird bei solchen Vorhaben auch schon grundsätzlich gar nicht mehr die Frage gestellt, ob es überhaupt geeignet ist. Denn wie wir von Ihnen, Herr Bundesinnenminister, immer wieder erfahren haben, sind die gefährlichsten Terroristen ja gerade die, die un- erkannt hier leben. Ja, glauben Sie, sehr geehrte Kolle- ginnen und Kollegen von Union und SPD, denn dann ernsthaft, die würden wegen falscher oder überzogener Visa auffallen? Ich möchte dazu nochmals Herrn Schaar zitieren: „Ferner müssen die Suchkriterien für eine Ab- frage im Einzelnen festgelegt werden, denn das VIS ist kein Informationssystem zur Verbrechensbekämpfung.“ In dem Gesetzentwurf wird überhaupt nicht klar gere- gelt, wer wann wie und unter welchen Voraussetzungen Zugang zu den gespeicherten Daten erhalten soll. Der schlichte Verweis auf die Länder reicht hier ebenso wenig aus wie der Hinweis, dass schon aufgrund der Verweisung auf die unmittelbare Anwendbarkeit des VIS-Zugangsbeschlusses der EU eine Eingrenzung auf die jeweiligen „Befugnisse“ der Sicherheitsbehörden und die vermutete „Relevanz“ der Datenzugriffe be- s t g D n A S N w f w w f d Z t e A § l A g H b D d m n B d W f t u V l n r n B z z s s l d D v d s t s v h (C (D timmt sei. Insbesondere reicht es nicht aus, ohne wei- ere Differenzierung den Zugang Polizei, Strafverfol- ungsbehörden und Nachrichtendiensten zu gewähren. amit werden völlig unterschiedliche Behörden, die ach jeweils völlig unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ufgaben wahrnehmen, einfach in einen Topf geworfen. o wird das Trennungsgebot zwischen Polizei und achrichtendiensten unterlaufen, so wird aber auch ein eiterer Baustein gesetzt, um Strafverfolgung und Ge- ahrenabwehr weiter zu vermengen und beides immer eiter ins Vorfeld der konkreten Gefahr zu verlagern. Eine Eingrenzung beispielsweise auf die für die je- eilige Aufgabenerfüllung der abrufenden Behörde er- orderlichen Daten ist nicht vorgesehen. Damit wird aber ie Zugangsberechtigung zum Persilschein für jedweden ugriff. Eine Abwägung mit den Grundrechten der Be- roffenen wird nicht mehr vorgenommen. Die Beschränkung auf bestimmte Straftaten läuft benfalls ins Leere: Zugriff ist gestattet zur Verhütung, ufdeckung oder Ermittlung von Straftaten nach § 129 a und b StBG in allen Varianten – auch hinsicht- ich der Gründung von Vereinigungen, deren Zweck die ndrohung von Straftaten ist – sowie von „schwerwie- enden Straftaten“ ohne Terrorismusbezug, die im öchstmaß mit mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe edroht sind, also zum Beispiel ein einfacher Diebstahl. ie ohnehin vagen Vorschriften im Strafgesetzbuch, bei enen die Frage nach ihrer Bestimmtheit gestellt werden uss, sollen ja nach dem Willen der Bundesregierung un noch weiter ausgedehnt werden, nämlich auf den esuch von sogenannten Terrorcamps. Damit wären wir ann endgültig im Bereich des Gesinnungsstrafrechts. enn dann schon die Nachrichtendienste mit ihren Vor- eldermittlungen angesprochen sind, reicht die Ermäch- igung zum Datenzugriff quasi unendlich weit. Natürlich muss europäisches Recht in Deutschland mgesetzt werden. Aber europäisches Recht, das wie das IS schon von sich aus erheblichen Zweifeln hinsicht- ich der Achtung der Grundrechte unterliegt, so in natio- ales Recht umzusetzen, dass keine zusätzlichen Siche- ungen eingezogen werden, ist für die FDP-Fraktion icht zustimmungsfähig. Es ist schlimm genug, dass die undesregierung es schon unterlassen hat, in Brüssel so u verhandeln, dass Grundrechte und Rechtsstaatsprin- ipien zur größtmöglichen Geltung gelangen. Es ist noch chlimmer, dass der Bundestag sich mit der Mehrheit der ogenannten Großen Koalition daran auch noch betei- igt. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Abschottungsmethoden er Europäischen Union und der Bundesrepublik eutschland werden immer mehr perfektioniert. Der hier orliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung „Üüber en Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden owie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssys- em“ richtet sich nicht nur gegen Migranten, sondern chon gegen Kurzzeitbesucher. Das Visa-Informationssystem, VIS, enthält alle Daten on jedem Visaantrag in jedem EU-Mitgliedstaat, unab- ängig davon, ob der Antrag erfolgreich war oder zurück- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22339 (A) ) (B) ) gewiesen wurde. Nicht nur der Stand des Visaverfahrens und die Entscheidung der Visabehörde werden doku- mentiert, sondern vermutlich ab dem Jahr 2012 auch biometrische Daten, digitalisierte Fotografien und Finger- abdrücke. Jedes Jahr sollen 20 Millionen neue Datensätze dazukommen. Mit der Speicherung von Informationen von zig Millionen Menschen wird das VIS die größte biometrische Datenbank der Welt werden. Die Fraktion Die Linke lehnt das VIS aus grundsätzli- chen Erwägungen ab. Sie lehnt es ab, weil hiermit ein monströses Datensystem mit höchst sensiblen Daten geschaffen wird. Und sie lehnt es ab, weil der vorrangige Zweck die Absicherung der „Festung Europa“ auf High- techniveau ist. Wir haben es hier aber auch mit einem geradezu uni- versellen Datenschutzproblem zu tun. Es werden immer mehr gemeinsam genutzte Datenbanken mit immer mehr Inhalt geschaffen. Systeme wie das Schengener Informa- tionssystem und demnächst eben auch das VIS werden immer weiter miteinander verknüpft. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Behörden, denen der Zugriff erlaubt ist, immer weiter zu. Ursprünglich sollten nur die Grenzpolizeien sowie die Botschaften und Ausländerbehörden Zugriff auf das VIS haben. Nunmehr wird der Kreis der Zugriffs- berechtigten auf die Sicherheitsbehörden im Inland ein- schließlich der Geheimdienste erweitert. Der frühere Zweck der Grenzkontrolle wird ergänzt durch den Zweck der „Prävention, Aufdeckung und Untersuchung“ schwerer Straftaten. Die eigentlich datenschutzrechtlich verankerte Zweckbindung der erhobenen Daten wird so mehr und mehr ignoriert. Dazu kommt: Es findet kaum noch eine Kontrolle und unabhängige Auswertung der bestehenden Systeme statt. Die Datenschutzbeauftragten haben lediglich beratende Funktion. Das erste Opfer dieses Datenerfassungswahns sind zweifellos Migranten. Schließlich dienen diese Systeme explizit dem Ziel, Migrationsströme in die Europäische Union zu verhindern und nur diejenigen Migranten durchzulassen, an denen ein wirtschaftliches Interesse besteht. Doch machen wir uns nichts vor. Migranten als eine ohnehin weitgehend rechtlose Menschengruppe ohne Lobby sind nur das Versuchskaninchen für die neuen Überwachungstechnologien. Im nächsten Schritt werden diese Systeme auf andere Gruppen ausgeweitet – wie jetzt mit dem VIS schon auf Kurzbesucher. Der nächste von der Regierungskoalition geplante Schritt ist die soge- nannte Visawarndatei, in der auch EU-Bürger gespeichert werden, die jemanden aus einem visumspflichtigen Land einladen oder für ihn bürgen. Am Ende wird eine biometrische Zentraldatei für alle EU-Bürgerinnen und -bürger wahrscheinlicher, wenn es jetzt keinen Widerstand gegen die systematische Erfassung von Drittstaatenangehörigen in solchen Dateisystemen gibt. Hier kann ich nur warnen: Wehret den Anfängen! Stoppt den Datenerfassungswahn! Wir wollen ein Europa, das auch offen ist nach Süden und Osten. Wir wollen ein Europa der internationalen F D G D Z D s G E z p V w d s e W b w d w h D B w A a w m s g m w s r P g d T j L P D e b d m a d Z d b h z (C (D reizügigkeit für Menschen und nicht nur für ihre Daten. arum lehnt die Fraktion Die Linke das vorliegende esetz ab. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): as Gesetz, über das wir heute diskutieren, regelt den ugang der Polizei und der Nachrichtendienste zu den aten im gemeinsamen europäischen Visa-Informations- ystem, VIS. Das Eigentliche ist schnell erzählt; denn das esetz erklärt die direkte Wirkung des entsprechenden U-Beschlusses. Das heißt auch, dass für den Zugang ein weistufiges Verfahren gilt: Die zentralen Zugangsstellen rüfen bei jeder Anfrage, ob die relativ eng gefassten oraussetzungen für den Zugriff gegeben sind. Das ichtigste Wort bei den Voraussetzungen lautet „Erfor- erlichkeit“. Wenn zur Bekämpfung terroristischer oder onstiger schwerwiegender Straftaten der Zugriff nicht rforderlich ist, wird die Datenweitergabe verweigert. enn die Erforderlichkeit nicht auch für den Einzelfall elegt wird, wird die Datenweitergabe verweigert. Und enn nicht berechtigte Gründe für die Annahme vorliegen, ass die Informationen aus dem Visa-Informationssystem irklich zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung er- eblich beitragen, wird die Datenweitergabe verweigert. as ist richtig so, und das sind deutlich enger gefasste edingungen, als sie diese Bundesregierung normaler- eise bevorzugt. Das sind die eher positiven Aspekte dieses Gesetzes. ber für eine Bewertung dieses Umsetzungsgesetzes ist es uch notwendig, sich noch einmal vor Augen zu führen, elchen Charakter und welche Probleme das Visa-Infor- ationssystem eigentlich generell hat. Bei den Verhandlungen über das VIS hat der europäi- che Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx ganz deutlich emacht: Hier entsteht eine Datenbank, in der jährlich it bis zu 20 Millionen Neueinträgen zu rechnen sein ird. 20 Millionen! Bei so einer Zahl und angesichts der ensiblen Daten ist klar, dass Datenschutz und ein sehr estriktiver Umgang bei der Datenweitergabe oberste riorität haben. Wie schwierig es offenbar ist, so einen roßen Datenberg zu hüten, und wie viel Missbrauch amit getrieben werden kann, das hat uns die Deutsche elekom – die sitzt auf einer ähnlich riesigen Datenbank – a gerade wieder nahezu lehrbuchmäßig demonstriert. eider ist beim VIS nicht an allen Punkten dieser obersten riorität Rechnung getragen worden. Das zeigt sich zum Beispiel bei der Weitergabe von aten an Europol. Hier gelten die Restriktionen, die ich ben für die nationalen Polizeien und Nachrichtendienste eschrieben habe, nämlich nicht. Wir haben immer gesagt, ass der Umgang mit Daten bei Europol ohnehin proble- atisch ist, besonders auch deshalb, weil Europol nicht usreichend transparent arbeitet und nicht ausreichend er öffentlichen Kontrolle unterliegt. Schließlich – und das steht dann wieder in sehr engem usammenhang mit dem Zugangsgesetz – ist der Begriff er „schwerwiegenden Straftaten“ zu weit gefasst. Das edeutet auch, dass in viel zu vielen Fällen eben die Ge- eimdienste auf die Daten im Visa-Informationssystem ugreifen können. Das ist schon deshalb ein Problem, 22340 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) weil die Geheimdienste für die meisten dieser Delikte ja national überhaupt nicht zuständig sind. Es gibt also gute Gründe, diesem Gesetz nicht zuzu- stimmen. Es hätte noch viel mehr gegeben, wenn die Bundesregierung ihre Pläne in den EU-Verhandlungen hätte durchsetzen können. Denn dann wäre das VIS auch zur Einlader- und Warndatei mutiert, wie es die Kollegen von der Union sich schon immer erträumt haben. Da waren die Partner in Europa zum Glück vernünftiger. Weil die Kollegen aber hartnäckig sind und die SPD nur noch schwach, werden wir hier schon bald über das nächste Gesetz zu Visadateien verhandeln müssen. Denn die Koalition will im Wahljahr nicht darauf verzichten, scheinbar konsequent zu wirken. Im Koalitionsvertrag war noch die Rede von eiligem Lösungsbedarf. Dann hat sie die VIS-Verhandlungen verschleppt, um doch noch eine europäische Warndatei zu bekommen. Damit ist sie europäisch gescheitert. Also gibt es jetzt demnächst wieder den nationalen Anlauf für ein Gesetz und noch eine Datei. Über drei Jahre hat die Koalition also gebraucht; so wichtig war ihr das Problem dann offenbar doch nicht. Und dieses Gesetz wird dann eine noch umfangreichere Datei schaffen, die keinen entsprechenden Nutzen bringt, aber weitere datenschutzrechtliche Probleme. Aber darüber streiten wir dann im März. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Än- derung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung – der Beschlussempfehlung und des Berichts: – Rückbesinnung auf die Soziale Markt- wirtschaft – Die europäische Alternative zu Wirtschaftsprotektionismus und Aus- länderdiskriminierung – Rahmenbedingungen für eine nachhaltige internationale Investitionspolitik schaffen – Multilaterale Regeln für Staatsfonds ent- wickeln (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Erich G. Fritz (CDU/CSU): Wir beschließen heute den vorliegenden Entwurf eines 13. Gesetzes zur Ände- rung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirt- schaftsverordnung. Mit der vorliegenden Gesetzesände- rung ist keine Abkehr Deutschlands von der offenen Haltung gegenüber ausländischen Investitionen verbun- den. Wir wollen, dass weiterhin in Deutschland unter besten Bedingungen investiert wird. Wir begrüßen jeden Investor, der sein Geld in Deutschland durch Beteiligung oder andere Formen der Investition in Unternehmen ste- cken und Arbeitsplätze schaffen will. Kritiker der Novelle wollten zwar den Eindruck erwe- cken, dass die geplante Prüfungsmöglichkeit für Investi- t F g f u e d d K i ß K W s d s a r g d n g t A a a B r n K e g i V k B l t U a n w e f w a s D w w n d (C (D ionen gerade auch in der gegenwärtigen Wirtschafts- und inanzkrise die Attraktivität des Standortes Deutschland efährden und ein negatives Signal für die Investitions- reiheit weltweit darstellen würde. Investitionsfreiheit nd Prüfung ausländischer Investitionen in dem jetzt ver- inbarten Maß sind aber kein Widerspruch. Ich bin sicher, ass die befürchteten psychologischen Probleme, die nach er Ankündigung des Gesetzes entstanden sind, durch die enntnis der jetzt vorgesehenen Regelungen, wie sie nun m Gesetz stehen, weitgehend ausgeräumt worden sind. Die öffentliche Diskussion über die Änderung des Au- enwirtschaftsgesetzes übersteigt in ihrer Dimension den ern der tatsächlichen Änderungen und zu erwartenden irkungen um ein Vielfaches. Bei der jüngsten Diskus- ion in der vom Wirtschaftsausschuss am 26. Januar 2009 urchgeführten Anhörung haben denn auch alle Sachver- tändigen – mit Ausnahme des DGB, der nichts anderes ls eine generelle Investitionskontrolle wollte – einge- äumt, dass es sich bei der Novelle des Außenwirtschafts- esetzes um ein Gesetz mit geringer Eingriffstiefe han- elt. Dies verdeutlichen folgende Fakten: Um die betroffe- en Unternehmen so wenig wie möglich zu belasten, ibt es keine Genehmigungs- oder Meldepflicht für Un- ernehmen, sondern die Prüfung eines Erwerbs von mts wegen. Das heißt, das BMWi beobachtet laufend ktuelle Investitionsvorhaben und greift einen Erwerb us eigener Initiative zur förmlichen Prüfung auf. Das MWi verfügt insofern über ein bescheidenes Prüfungs- echt. Es ist auf Informationen der Betriebsräte, des Ma- agements, der Presse und die Zusammenarbeit mit dem artellamt angewiesen. Nach Ablauf der Fristen kann in Erwerb nicht mehr zur Prüfung aufgegriffen werden. Investoren, die sichergehen wollen, dass ihre Beteili- ung Bestand hat, können Rechtssicherheit erlangen, ndem sie sich im Vorfeld die Unbedenklichkeit ihres orhabens bescheinigen lassen. Diese Unbedenklich- eitserklärung ist rechtsverbindlich. Vor Beschränkungen oder Untersagungen hat das MWi die Zustimmung der Bundesregierung einzuho- en. Entscheidungen unterliegen einer gerichtlichen Kon- rolle, das heißt, der Investor kann die Anordnung oder ntersagung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht nfechten. Würde das Gesetz für andere, etwa protektio- istische, Zwecke missbraucht, stünden die Wettbe- erbshüter und EU-Gerichte bereit, um einzuschreiten. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ist die Über- instimmung mit den zu beachtenden EU-Regeln, die of- ene Märkte garantieren sollen, unzweifelhaft hergestellt orden. Deutschland steht mit einem solchen Gesetz uch nicht alleine da. Die USA und Frankreich zum Bei- piel verfügen über ein Prüfungsrecht bei ausländischen irektinvestitionen. Deren Kontrollmöglichkeiten gehen eit über den deutschen Gesetzentwurf hinaus. Trotz der eitergehenden Prüfvorbehalte bieten beide Länder ach wie vor attraktive Rahmenbedingungen für auslän- ische Investoren. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22341 (A) ) (B) ) Darüber hinaus konnten wir gegenüber dem ersten Entwurf einiges ändern und anwendungsfreundlich ge- stalten. Die ursprünglich vorgesehene Beteiligung ande- rer Ministerien wie zum Beispiel des Arbeitsministe- riums spielt keine Rolle mehr. Die Entscheidungen können zügig an einer Stelle getroffen werden. Außerdem hat die Große Koalition den Gesetzentwurf im Nachgang der Anhörung durch zwei wesentliche Änderungen noch weiter abgemildert und benutzerfreundlicher gemacht: § 53 Abs. 3 wird dahin gehend geändert, dass das BMWi die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Antrag „erteilt“ und nicht, wie bislang formuliert war, „erteilen kann“. Hinzu kommt, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung als erteilt gilt, wenn nicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie innerhalb „eines Monats“ nach Eingang des Antrags ein Prüfverfahren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 eröffnet. Unternehmen erlangen auf diese Weise sehr zügig Rechts- und Transaktionssicherheit. Gerne hätte die CDU/CSU noch klargestellt, dass mit der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung das Prüfrecht erlischt und eine Untersagung oder Anordnung ausgeschlossen ist. Leider wollte unser Koalitionspart- ner SPD diese Klarstellung nicht mittragen. Ein Blick in das Verwaltungsverfahrensgesetz klärt aber einen großen Teil der von manchen Experten vorgetragenen Vorbe- halte. Ich denke, wir haben eine Regelung gefunden, die we- der der Attraktivität des Investitionsstandortes Deutsch- land schadet noch unsere internationale Wettbewerbsfä- higkeit gefährdet, weil die Beschränkungsmöglichkeiten für ausländische Investoren klar kalkulierbar und nicht überzogen sind. Wenn eine Reihe von Kommentatoren von einem Vorratsgesetz sprechen, dann trifft das in etwa die Haltung der CDU/CSU-Fraktion. Die Investitionsfreiheit und die Prüfung von ausländi- schen Investitionen stellen in dem jetzt vereinbarten Um- fang keinen Widerspruch dar. Deutschland wird auch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung ein offenes Land für ausländische Investitionen bleiben. Für Deutschland bleibt die Investitionsfreiheit nach wie vor ein Stützpfeiler für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Beschäftigung. Ausländische Investitionen tragen dazu bei, den Wirtschaftsstandort Deutschland weiterzuentwi- ckeln, neue Produkt- und Geschäftsideen zu verwirkli- chen und Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu si- chern. Dazu will und braucht Deutschland ausländisches Kapital. Insofern ist das Bekenntnis zu offenen Märkten für unser Wirtschaftsverständnis fundamental. Um nochmals Missverständnisse zu vermeiden: Ab- wehrmaßnahmen müssen die absolute Ausnahme blei- ben, und das werden sie auch mit dem vorliegenden Ge- setzentwurf sein. Jeder Investor, der marktwirtschaftliche Ziele verfolgt, ist in Deutschland weiterhin sehr willkom- men. Rolf Hempelmann (SPD): Das Handelsblatt titelte am Mittwoch: „US-Unternehmen finden Deutschland spitze“. Anlass ist das aktuelle Businessbarometer der amerikanischen Handelskammer „AmCham“. Die Ergeb- nisse sind eindeutig: Trotz Krise bleibt Deutschland aus S o g O I b t G i O s m d w d B m e d in li v u h v B t v d M t t s s M d v b a d g h R r m d e R R s v R z d a (C (D icht der US-Unternehmer attraktiver Investitionsstand- rt in Europa. Im europäischen Vergleich stehen wir so- ar besser da denn je – an Platz eins – und überholen steuropa. Amerikanische Investoren schätzen die gute nfrastruktur und den hohen Ausbildungsstand der Ar- eitnehmer in Deutschland. Das sind unsere Trümpfe. Tatsache ist: Deutschland ist ein wichtiger Investi- ionsstandort. Ausländische Direktinvestitionen sind ein rundpfeiler unserer wirtschaftlichen Entwicklung. Und ch sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der pposition: Das soll und wird auch so bleiben. Wir beraten heute die 13. Novelle zum Außenwirt- chaftsgesetz und zur Außenwirtschaftsverordnung. Da- it schaffen wir ein Prüfrecht für solche Investitionen, ie für die Sicherheit der Bundesrepublik möglicher- eise problematisch sein könnten. Ich denke da an für ie öffentliche Ordnung kritische Infrastrukturen, zum eispiel Netzinfrastrukturen im Bereich der Telekom- unikation, Elektrizität oder Transport. Angenommen, in Investor aus einem Nicht-EU- oder EFTA-Staat plant en Erwerb von Anteilen an einer solchen Infrastruktur einer Höhe, die ihm umfassende Kontrollrechte ermög- cht. Lässt sich hier außerdem ein strategisches Vorgehen ermuten, sodass möglicherweise ein Grundinteresse nserer Gesellschaft wie die Energieversorgungssicher- eit berührt wird, so bleibt die Bundesregierung mit dem orliegenden Prüfrecht künftig handlungsfähig. Bereits im AWG angelegt ist ein solcher Schutz im ereich von Kriegswaffen und bestimmten Rüstungsgü- ern. Die Bundesrepublik ist damit bisher immer sehr erantwortungsvoll umgegangen. Auch im Ausland fin- en solche Regelungen bereits vielfach Anwendung. an denke nur an die USA, an Frankreich oder Großbri- annien. Die Opposition fordert, sich bei Übernahme- und Be- eiligungsbegehren allein auf die Fusionskontrolle zu tützen. Ich aber glaube, es ist sinnvoll, dass wir be- tehende Regelungen zum Schutze wettbewerblicher arktstrukturen um ein Instrumentarium zum Schutz er öffentlichen Ordnung und Sicherheit ergänzen. Die orliegende Regelung orientiert sich eng an den Vorga- en des europäischen Rechts. Besonderer Wert wurde uf die Vereinbarkeit des novellierten AWG mit der Nie- erlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit auf EU-Ebene elegt. Der Terminus „öffentliche Ordnung oder Sicher- eit“ ist dem Gemeinschaftsrecht entlehnt und über die echtsprechung des EuGH ausreichend definiert. Da- über hinaus wurde der Gesetzentwurf in Abstimmung it der Europäischen Kommission vorbereitet. Auch in er Anwendung wird sich die Bundesregierung an die ngen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und der EuGH- echtsprechung halten müssen. Für Alarmismus in ichtung eines neu entstehenden Protektionismus be- teht somit kein Anlass, liebe Kolleginnen und Kollegen on der Opposition. Im Zuge der parlamentarischen Befassung mit dem egierungsentwurf haben sich die Koalitionsfraktionen udem für möglichst leicht handhabbare Regelungen für ie betroffenen Unternehmen eingesetzt. Dabei wurden uch Empfehlungen der Sachverständigen aus der Anhö- 22342 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) rung vom 26. Januar aufgegriffen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass nicht nur der Er- werber sondern auch der Veräußerer einer Unterneh- mensbeteiligung künftig eine Unbedenklichkeitsbeschei- nigung beantragen kann. Darauf besteht nun auch ein Rechtsanspruch. Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf dahin gehend geändert werden, dass die Unternehmen möglichst schnell Klarheit darüber gewinnen, ob das Bundeswirtschaftsministerium die Notwendigkeit einer eingehenden Prüfung des Investitionsvorhabens sieht oder nicht. Der überwiegende Teil aller Übernahmebegehren kann sehr schnell als unbedenklich eingestuft werden. Diese Einschätzung des federführenden Hauses haben wir zum Anlass genommen, eine Einmonatsfrist einzu- führen, innerhalb derer das Bundeswirtschaftsministe- rium entscheiden muss, ob ein Investitionsvorhaben un- bedenklich oder prüfenswert ist. Für die wenigen prüfenswerten Fälle gilt dann die bereits vorgesehene zweimonatige Prüffrist nach Einreichung aller notwendi- gen Unterlagen. Der Normenkontrollrat bestätigte uns in diesen Tagen, dass dieses freiwillige Antragsverfahren mit geringem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist und in kurzer Zeit Rechtssicherheit in Bezug auf ein Erwerbsvorhaben ermöglicht. Ich denke, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen angemessenen Weg gefunden haben, bei einem grundsätzlichen und unhinterfragten Festhal- ten am Prinzip der Investitionsfreiheit mit potenziell kri- tischen Beteiligungsvorhaben umgehen zu können. Die Finanzkrise führt uns derzeit eindrücklich vor Augen, dass nicht jede Entwicklung dem Markt überlas- sen werden kann. Der Boom an den globalen Rohstoff- märkten hat einigen Schwellenländern enorme Leis- tungsbilanzüberschüsse beschert. Diese Entwicklung geht einher mit einer deutlichen Zunahme an Gründun- gen von sogenannten Staatsfonds. Ich will hier nicht die teilweise übertrieben negative Berichterstattung über Staatsfonds aufgreifen. Schließlich handelt es sich um kein neues Phänomen. Seit Jahrzehnten verwalten die erdölexportierenden Länder Devisenüberschüsse aus dem Ölgeschäft über Staatsfonds. Mit ihren meist lang- fristigen Beteiligungen haben deutsche Unternehmen bislang gute Erfahrungen gemacht. Aber es zeigt sich auch, dass manche dieser Neugründungen deutlich fi- nanzkräftiger sind und sehr renditeorientierte Anlage- strategien haben. Sie zeigen ein Interesse an hohen Beteiligungen, die sich spürbar auf die Eigentumsver- hältnisse hier ansässiger börsennotierter Unternehmen auswirken könnten. Hinzu kommt, dass die Grenze zwi- schen öffentlichem und privatem Sektor bei manch po- tenziellem Investor zunehmend schwieriger zu bestim- men ist. Ich denke also, dass wir solche Wirtschaftsbereiche, die Fragen der öffentlichen Sicherheit berühren – wie die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen –, nicht jeglichem Investitionsvorhaben mit Bauchschmerzen preisgeben sollten, sondern uns auf rechtlich abgesicher- ter Basis die Möglichkeit zugestehen sollten, problema- tische Investitionen zu prüfen und gegebenenfalls zu un- t R r v G g p d je s u u t „ e v I E u a B F b a s B s I I D D o k z h m F i w d k m p g g D R w v c G p (C (D ersagen. Eine sehr zurückhaltende Auslegung dieser egelung setze ich mit Blick auf die bisherige Praxis vo- aus. Deshalb bitte ich Sie heute um Zustimmung zu dem orliegenden Gesetzesvorhaben. Gudrun Kopp (FDP): Kurz gesagt: Der vorliegende esetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschafts- esetzes ist ein weiteres Zeugnis für das wirtschafts- olitische Scheitern der schwarz-roten Koalition. Mit den Änderungen, die die Koalition hier verabschie- en will, wird das Bundeswirtschaftsministerium künftig de größere Beteiligung – ab 25 Prozent – eines ausländi- chen Investors an einem gebietsansässigen Unternehmen nter bestimmten Voraussetzungen einer Überprüfung nterziehen können. Sieht das Bundeswirtschaftsminis- erium das schwammige Kriterium einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit“ Deutschlands rfüllt, kann es die Rückabwicklung oder Untersagung on Beteiligungsinvestition verordnen. Ausländische Investoren haben in Deutschland einen nvestitionsbestand von derzeit circa 390 Milliarden uro. Damit werden etwa 2 Millionen Arbeitsplätze in nserem Land gesichert. Diese Zahlen zeigen, wie wichtig uch ausländische Investitionen für Deutschland sind. erechtigte Schutzinteressen Deutschlands bei möglichen irmenübernahmen bzw. -beteiligungen sind durch das estehende Kartell- und Wettbewerbsrecht ausreichend bgesichert. Für weitere Investitionshemmnisse, und eien sie auch nur psychologischer Art, besteht keinerlei egründung. Besonders vor dem Hintergrund der weltweiten Wirt- chaftkrise ist es daher nahezu fahrlässig, ausländische nvestoren mit dem Damoklesschwert einer staatlichen nvestitionskontrolle vom deutschen Markt fernzuhalten. ies ist ein völlig falsches Signal, insbesondere weil eutschland als Exportnation besonders abhängig ist von ffenen Märkten. Dies hat sogar die Bundesregierung er- annt. Ich zitiere aus dem Kurzbericht der Bundesregierung um Sachstand der Buy-American-Klausel: „Einseitige andelsbeschränkende bzw. protektionistische Handels- aßnahmen sind der falsche Weg zur Überwindung der inanzkrise.“ Mein Appell: Bringen Sie Reden und Taten n Einklang, und lassen Sie das Außenwirtschaftsgesetz, ie es ist! Dieser Änderungsentwurf ist real gewordenes Abbild er Klischees über so manche Gesetze in der Öffentlich- eit: eine bürokratische Hürde ohne Nutzen, dafür aber it einem vorhersehbaren Vertrauensverlust gegenüber otenziellen Investoren. Es stellt sich mir die Frage, was enau Sinn und Zweck dieser Gesetzesänderung ist. Es ibt kein Beispiel einer ausländischen Investition in eutschland, bei der ein solches Gesetz im Sinne der ückabwicklung einer Beteiligung oder Akquisition anzu- enden gewesen wäre. Deutschland ist nicht in Gefahr, on ausländischen Investoren in Sicherheit und öffentli- her Ordnung bedroht zu werden. Deutschland läuft aber efahr, mit diesem Gesetz die Sicherheit von Arbeits- lätzen und Investitionen zu riskieren. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22343 (A) ) (B) ) Wir Liberalen stellen uns ganz klar gegen diesen Ansatz von Wirtschaftsprotektionismus und Ausländerdiskriminie- rung. Stattdessen sollten die Grundsätze des Gründungs- vertrags der Europäischen Gemeinschaft und zugleich das Fundament der sozialen Marktwirtschaft wieder zum Leitbild werden: Es sind „alle Beschränkungen des Kapital- verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.“ So Art. 56 EGV. Man muss hinzufügen: und Zahlungsver- kehrs. Diese Gesetzesänderung bringt keinen Nutzen, aber sie kostet viel, nämlich das Vertrauen der Investoren. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Noch lange vor Ausbruch der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise warnten die Manager deutscher Großkonzerne vor dem Ausverkauf der heimischen Industrie an ausländische Staatsfonds. Je nach Branche wurde vor einer russischen oder einer chi- nesischen Gefahr gewarnt. Die Bundesregierung wollte dem durch eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes willfährig Rechnung tragen. Im Verlauf der Debatte und im Verlauf der Finanzkrise hat die Bundesregierung dann die Begrenzung auf Staatsfonds aufgegeben. Es wurde deutlich, dass besonders asiatische und arabische Staatsfonds massiv Finanzinstitute stützten und seit Jah- ren das US-amerikanische Leistungsbilanzdefizit finan- zieren. Die Linke begrüßt deshalb, dass die Möglichkeit von Kapitalverkehrskontrollen auf die weitaus schädli- cheren privaten Investoren wie Private Equity und Hedgefonds ausgeweitet wurde. Deren kurzfristige und überzogene Renditeziele haben nicht nur in der Bundes- republik viele stabile Firmen in den Ruin getrieben und massenhaft Arbeitsplätze vernichtet. Im weiteren Verlauf liefen dann aber die gleichen Ma- nager Sturm gegen das von ihnen geforderte Gesetz. An- scheinend ist ihnen klar geworden, dass ihr schon immer falsches Dogma des freien Kapitalverkehrs nach dem Zu- sammenbruch der Finanzmärkte massiv an Ausstrah- lungskraft verloren hat. Der BDI warnt in seiner Stellung- nahme explizit vor einem neuen „Staatskapitalismus“ sowie einer allgemeinen Kapitalismus- und Globalisie- rungskritik. Der DIHT ergänzt: Zum jetzigen Zeitpunkt wären staatliche Kontrollen ausländischer Investitionen das falsche Signal. Der zur Bundestagsanhörung einge- ladene Private-Equity-Fonds Permira sorgt sich, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kontrollen zwar prak- tisch nicht zur Anwendung kommen werden, aber die „theoretische Möglichkeit“ schon abschreckend wirken würde. Der Mittelstandspolitiker der CDU/CSU, Michael Fuchs, meldet deshalb schon einmal Vollzug im Interesse der deutschen Wirtschaft: „Die abstrusen Pläne zur Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes haben wir auf ein harmloses Niveau eingedampft.“ „Abstrus“ bezieht sich hier wohl entweder auf die Forderungen der Großkonzerne oder das CSU-geführte Ministerium. Abstrus sind aber durchaus die konkreten Regelungen des Gesetzentwurfs. Von einer wirksamen Kontrolle kann man jetzt nicht mehr sprechen. Dazu hätte erstens die Meldepflicht und auch die Beweislast bei den Inves- toren liegen müssen. Zweitens hätte das enge Prüfkrite- r u e v m i g s z d r m s w U h e K u t ä w v v d r V o h t w s D n g f r R W d d D w v s d d i v w s u (C (D ium der öffentlichen Sicherheit um wirtschaftliche Ziele nd die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards rgänzt werden müssen. Drittens hätte die Prüfschwelle on 25 Prozent Stimmrechtsanteilen gesenkt werden üssen und viertens die Möglichkeit der Prüfung nicht nnerhalb der zu kurzen Frist von drei Monaten zu erfol- en. Das alles lässt den Gesetzentwurf zu einem zahnlo- en Tiger verkommen. Will man stattdessen das öffentliche Interesse schüt- en, sollte man wichtige Infrastrukturen und Bereiche er Daseinsvorsorge überhaupt nicht für private Investo- en öffnen. Sie gehören in öffentliche Hand. Gemeinsam it dem DGB fordert die Linke, dass schädliche Interes- en von Investoren am besten ausgeschlossen werden, enn die Beschäftigten gegenüber der Kapitalseite im nternehmen mindestens gleichberechtigt sind. Des- alb fordern wir seit langem nicht „mehr Staat“, sondern ine Ausweitung der Mitbestimmung bei Übernahmen, apitalerhöhungen und Börsengängen. Wir wollen darüber hinaus steuerliche Maßnahmen, m Realinvestitionen gegenüber spekulativen Finanz- ransaktionen zu begünstigen. Wir denken dabei an Ver- ußerungsgewinne oder die Kredithebelung. Statt ergebnisloser Weltfinanzgipfel auf G-20-Ebene, o nur das Bekenntnis zu freien Märkten medienwirksam erbreitet wird, fordert die Linke ein internationales In- estitionsabkommen. Die bisherigen Erfahrungen mit em in Geheimverhandlungen ausgearbeiteten multilate- alen Investitionsabkommen der OECD, MAI, den WTO- erhandlungen zum Thema Handel und Investitionen der den multi- und bilateralen Freihandelsabkommen aben gezeigt, dass allein unter dem Dach der UN ein al- ernatives multilaterales Investitionsregime entwickelt erden kann, das transnationale Konzerne wirksam auf oziale und ökologische Ziele verpflichtet. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN): Zu Beginn meiner Rede möchte ich och einmal an den Anfang der Debatte erinnern. Da ing es darum, Deutschland vor ausländischen Staats- onds zu schützen. Mittlerweile ist auch der Bundes- egierung klar geworden, dass Staatsfonds eine wichtige olle haben. Das wird insbesondere in der aktuellen irtschafts- und Finanzmarktkrise deutlich. Wir haben as von Anfang an gesagt. Außerdem haben wir gesagt, ass auch private Fonds ein Problem darstellen könnten. ass Sie an dieser Stelle nachgebessert haben, finden ir richtig. Das Gesetz ist allerdings für die Lösung dieser Probleme öllig ungeeignet. Selbst die Vertreter der Koalition ver- icherten in der Anhörung im Wirtschaftsausschuss, dass as Gesetz eh nicht angewendet wird. Was wir derzeit mit er Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes erleben, st also ein höchst seltsamer Vorgang: Es soll ein Gesetz erabschiedet werden, das möglichst wenig angewendet erden soll, gleichzeitig aber durch die drohende Verun- icherung bei ausländischen Investoren nur Schaden ver- rsacht. 22344 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) Die Bundesregierung hält aber leider an dem Gesetz fest, das Investoren, die nicht aus der EU kommen, unter Generalverdacht stellt. Mit dem Gesetz will die Bundes- regierung einen Genehmigungsvorbehalt für Beteiligungen an deutschen Unternehmen durch EU-fremde Investoren einführen. Die Bundesregierung behält sich vor, jeglichen Erwerb von Beteiligungen über 25 Prozent an deutschen Unternehmen zu prüfen. Das halten wir nicht für sinnvoll. Zum einen schreckt es ausländische Investoren ab, und zum anderen prophezeie ich Ihnen, dass dies zu einem unnötigen bürokratischen Chaos führen wird. Statt sich mit jeglichen Investitionen zu beschäftigen, sollte sich die Bundesregierung lieber um ihr Tagesgeschäft küm- mern und an der Überwindung der Wirtschafts- und Fi- nanzkrise arbeiten. Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Ände- rung, dass Investoren jetzt mit Monatsfrist eine Unbedenk- lichkeitsbescheinigung beantragen können, macht die Sa- che nicht besser. Will das Wirtschaftsministerium jetzt eine eigene Unbedenklichkeitsabteilung aufbauen und diese Kräfte dann dem Kampf gegen die Wirtschafts- krise entziehen? Ein weiteres Problem des Gesetzes ist, dass die Frage, was Sicherheitsinteressen sind, nicht geklärt ist. Die Bundesregierung behält sich – wie auch andere europäi- sche Regierungen – vor, Investitionen zu stoppen, die für die Sicherheit der Bundesrepublik problematisch sind. Dagegen ist ja prinzipiell nichts einzuwenden. Was aber überhaupt nicht geht, ist, dass im Gesetz die Bereiche nicht genau definiert werden, in denen sich die Bundes- regierung vorbehält, aus Sicherheitsgründen einzugreifen. Und genau das ist ein Unding. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung alle Branchen als potenziell relevant für die nationale Sicherheit erklärt. So geht das nicht, und ich sage Ihnen: Wenn Sie der Sicherheit wegen in die Wirtschaft eingreifen wollen, dann definieren Sie bitte auch Bereiche, die sicherheitsrelevant sind. Und hören Sie endlich auf, alle Investoren außerhalb der EU und des EFTA-Raums pauschal zu diskriminieren! Sie haben ja recht, wenn Sie sagen, dass wir Probleme mit Investoren haben, die sich nicht an Regeln halten, bestehende Regeln anders interpretieren oder Schlupflöcher in bestehenden Gesetzen nutzen. Allerdings kennen wir dieses Problem genauso bei inländischen Investoren, die die Wettbewerbsregeln zu ihren Gunsten zurechtbiegen wollen. Und die Probleme mit ausländischen Investoren lassen sich nicht durch ein bürokratisches Genehmi- gungsverfahren lösen, sondern nur durch gemeinsame internationale Regeln und Initiativen. Deswegen geht Ihr Gesetzentwurf nämlich meilenweit am Ziel vorbei. Er muss unbedingt in den Reißwolf und durch zahlreiche wesentlich notwendigere Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene ersetzt werden. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf in aller Deutlichkeit ab und fordern die Bundesregierung auf, sich auf interna- tionaler und europäischer Ebene in den dafür relevanten Gremien – wie der OECD, dem IWF und auf europäischer Ebene – für eine multilaterale Lösung zur Investitions- kontrolle einzusetzen. Auf europäischer Ebene gibt es bereits einen Arbeitsprozess, in dem sich die Staaten um e h r S F b d v u u s s p s ti w d E d k u m d s k e k z g g a P w A d u z z i p j J s t g d (C (D ine gemeinsame Lösung zur Investitionskontrolle bemü- en. In diesen Zusammenhang gehört auch die Vereinba- ung eines verbindlichen Rahmens für die Tätigkeit von taatsfonds. Dabei geht es um mehr Transparenz in den ondsstrukturen und den Ausschluss politischer Motive ei der Investitionstätigkeit. Dieser multilaterale Rahmen arf zudem nicht nach der Herkunft und der Art der In- estoren differenzieren, sondern muss für alle Investoren nd Investitionen gleichermaßen gelten. Er muss Rechte nd Pflichten der Investoren definieren und auch dafür orgen, dass die Menschenrechte sowie ökologische und oziale Mindeststandards eingehalten werden. Bis derartige Abkommen auf internationaler oder euro- äischer Ebene verabschiedet wurden und rechtswirksam ind, müssen aber die zahlreichen Möglichkeiten zur Inves- tionskontrolle auf nationaler Ebene genutzt und geschärft erden. Damit können Sie viel mehr ausrichten als mit iesem Gesetz. Zu nennen sind die Fusionskontrolle, das nergiewirtschaftsgesetz, das Telekommunikationsrecht, as Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Risi- obegrenzungsgesetz, gesellschaftsrechtliche Instrumente nd zahlreiche Regelungen im Rüstungsbereich. Sie üssen nur noch dafür sorgen, dass die Behörden, die iese Gesetze anwenden, vollständig handlungsfähig ind; denn das ist nicht bei allen Behörden der Fall. Sorgen Sie dafür, dass der Personalhaushalt des Bundes- artellamts weiter aufgestockt wird, dass diese Behörde ndlich mit den wachsenden Aufgaben Schritt halten ann! Dann haben Sie einen wesentlich größeren Beitrag ur Investitionskontrolle geleistet als mit ihrem misslun- enen „Gesetz zur Änderung des Außenwirtschafts- esetzes und der Außenwirtschaftsverordnung“. Das Gesetz nützt nichts, es sorgt für ein großes Ausmaß n Bürokratie, schreckt Investoren ab, und die eigentlichen robleme müssten und könnten an anderen Stellen gelöst erden. Wir lehnen deswegen das Gesetz ab. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mehr Rechtssicher- heit und weniger Bürokratie – Den Bau von Kindertageseinrichtungen in Deutschland er- leichtern (Tagesordnungspunkt 31) Peter Götz (CDU/CSU): Wir alle wollen, dass Kin- ertageseinrichtungen bei entsprechendem Bedarf schnell nd unbürokratisch genehmigt werden, um unser Ziel, bis um Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Pro- ent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz n einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertages- flege zu schaffen, zu erreichen. Der Antrag der FDP ist edoch bei näherer Betrachtung ein reiner Schauantrag. eder hier im Deutschen Bundestag stimmt der Über- chrift zu: „Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokra- ie“; das will jeder. „Den Bau von Kindertageseinrichtun- en in Deutschland erleichtern“, das will auch jeder. Das Anliegen ist zwar berechtigt und nachvollziehbar, ie Frage ist jedoch: Brauchen wir dazu neue Vorschrif- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22345 (A) ) (B) ) ten? Oder sollten wir nicht zunächst prüfen, ob die beste- henden rechtlichen Bestimmungen ausreichen? Wenn wir dies prüfen, stellen wir schnell fest: Baugesetzbuch, BauGB, und Baunutzungsverordnung, BauNVO, ermög- lichen es bereits heute den Kommunen, die Kindertages- einrichtungen schaffen wollen, auf der Basis der beste- henden gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen ihrer Planungshoheit dafür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Kindertagesstätten sind in Wohngebieten nach der geltenden Rechtslage zulässig, wenn die Kin- derbetreuung den Wohnbedürfnissen der ansässigen Be- völkerung dient. In sogenannten allgemeinen Wohngebieten sind Kin- dertagesstätten als Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig; § 4 BauNVO. Und in reinen Wohngebieten – und darum geht es hauptsächlich in dem initiierten An- trag – sieht § 3 der BauNVO bereits seit 1990 im Interesse einer stärkeren Öffnung dieser Baugebiete für Einrich- tungen der sozialen Infrastruktur vor, dass Kindertages- einrichtungen in reinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig sein können; § 3 Abs. Nr. 2 BauNVO. Vorausset- zung ist unter anderem – ganz im Sinne des Antrags, den wir heute debattieren –, dass sie den Bedürfnissen der Be- völkerung entsprechen und dass die Kommune nach einer gerechten Abwägung der unterschiedlichen Belange dies so entscheidet. Alle hier in diesem Hohen Hause singen von morgens bis abends zu Recht das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung. Kommunale Selbstverwaltung und kommunale Planungshoheit sind Güter, die wir nicht ohne Not einschränken sollten, auch nicht durch noch so gut gemeinte Anträge. Der Baustufenplan, der der im FDP- Antrag angeführten Entscheidung des OVG Hamburg zu- grunde liegt, ist mehrere Jahrzehnte alt. Zum damaligen Zeitpunkt gab es weder ein BauGB noch eine BauNVO. Die Stadt hätte es längst in der Hand gehabt, die Planung zu ändern. Selbst wenn die BauNVO im Sinne der An- tragsteller geändert würde, hilft dies in den alten Fällen nicht. Um den gewünschten geänderten § 3 der BauNVO zur Anwendung zu bringen und damit die allgemeine Ge- nehmigungsfähigkeit einer Kindertagesstätte zu errei- chen, bedürfte es entweder eines neuen Bebauungsplanes oder zumindest einer Änderung des bestehenden. Wir sollten uns als Bundesgesetzgeber nicht ohne Not in kommunale Zuständigkeiten einmischen und die Ent- scheidung, wann und wo Kindertagesstätten geschaffen werden, den Kommunen überlassen. Sie wissen im Zweifel besser, in welchen Gebieten dafür Bedarf be- steht. Die Kommunen sind sehr wohl in der Lage, zu entscheiden, ob sie bei entsprechendem Bedarf einen be- stehenden Bebauungsplan ändern oder nicht. Ich betone nochmals: Wir wollen unstreitig, dass bei Bedarf Kindertagesstätten schnell und unbürokratisch genehmigt werden können. Aber dafür brauchen wir keine neuen baurechtlichen Vorschriften aus Berlin. Die dafür notwendigen Instrumente gibt es bereits. Wir ha- ben in dieser Legislaturperiode das BauGB vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2007 kann im vereinfachten Verfah- ren nach § 13 BauGB schnell und unbürokratisch eine Kindertagesstätte auf den Weg gebracht werden. Ich bin s s r d s P B e d d p k g u h k r g Z e W w n g d m s F B o g s d A z s E K v m v N u d K d s – f p a n a K g (C (D icher, die Städte und Gemeinden wissen sehr wohl, wie ie diese Bestimmungen anwenden müssen. Bei den Be- atungen über das BauGB haben wir uns dafür entschie- en, die BauNVO nicht in die Hand zu nehmen. Ich tehe auch dazu. Es macht wenig Sinn, das Bau- und lanungsrecht alle paar Jahre zu novellieren. Mit der augesetzänderung von 2007 haben wir Verfahren ver- infacht, Bürokratie abgebaut und damit den Kommunen ie Handlungsspielräume erheblich erweitert. Gerade das eingeführte vereinfachte Verfahren, nach em schnell und unbürokratisch bestehende Bebauungs- läne an geänderte Entwicklungen angepasst werden önnen, wird von vielen Gemeinden inzwischen sehr erne angewandt. Die Stärkung der Innenentwicklung nd vieles andere mehr, was wir auf den Weg gebracht aben, waren gute Entscheidungen im Interesse der Stär- ung der kommunalen Selbstverwaltung. Wenn wir – vielleicht in der nächsten Legislaturpe- iode – an die BauNVO herangehen, sollten wir sie rundsätzlich anschauen. Wir sollten uns fragen, ob wir in ukunft überhaupt noch eine Differenzierung zwischen inem „reinen Wohngebiet“ und dem „allgemeinen ohngebiet“ brauchen. Wir müssen uns die Frage stellen, ie wir das Thema Klimaschutz stärker in die Bauleitpla- ung integrieren und vieles andere mehr. Aber das sind rundsätzliche Fragen, die einer sorgfältigen Prüfung be- ürfen und, wie wir es im Planungsrecht gewohnt sind, it Planspielen aus der Praxis sorgfältig zu hinterlegen ind. Populistische Schnellschüsse sind dafür ungeeignet. Petra Weis (SPD): Die Kolleginnen und Kollegen der DP-Fraktion haben einen Antrag vorgelegt, in dem die undesregierung aufgefordert wird, die Baunutzungsver- rdnung dahin gehend zu ändern, Kindertageseinrichtun- en auch in reinen Wohngebieten für zulässig zu erklären, ofern diese Einrichtungen vorwiegend der Betreuung der ort lebenden Kinder dienen. Die Antragstellerinnen und ntragsteller meinen, eine Rechtsunsicherheit ausgemacht u haben, die sich aus einer unterschiedlichen Recht- prechung ergebe, unter welchen Bedingungen solche inrichtungen in reinen Wohngebieten zulässig seien. onkret sind damit Gerichtsurteile über die Zumutbarkeit on Kinderlärm gemeint, die in mehr oder weniger regel- äßigen Abständen die Öffentlichkeit durchaus kontro- ers beschäftigen. Natürlich ruft es gemischte Gefühle hervor, wenn sich achbarinnen und Nachbarn durch das Lachen, Weinen nd Spielen von Kindern derart belästigt fühlen, dass sie en Klageweg beschreiten. Dass die Kinder bzw. die indertagesstätten, von denen dieser Lärm ausgeht, dabei en Kürzeren ziehen, kann weder politisch noch gesell- chaftlich gewollt sein. Ganz im Gegenteil. Wir haben wie die Antragstellerinnen und Antragsteller richtig eststellen – beschlossen, bis zum Jahr 2013 die Krip- en- und Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren uf 750 000 zu verdreifachen. Dazu brauchen wir nicht ur die entsprechenden Finanzmittel, sondern vor allem uch ein Klima der Toleranz und eine Mentalität, die inderlärm nicht Industrie- oder Güterverkehrslärm leichstellt. 22346 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) So einig wir uns im Ziel auch sein mögen, so uneins sind wir offensichtlich über den Weg dahin. Ihr Antrag geht nämlich am Ziel, mehr Rechtssicherheit für Kinder- tageseinrichtungen in Deutschland zu schaffen, vorbei. Die Baunutzungsverordnung ist meines Erachtens nicht das geeignete Instrument, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Eine Neuregelung in dem von Ihnen vorge- schlagenen Sinne würde die Rechtslage in der Regel nicht ohne Weiteres ändern. Vielmehr bedürfte es in vielen Fällen eines neuen Bebauungsplans, um den geänderten § 3 Baunutzungsverordnung zur Anwendung zu bringen und die allgemeine Genehmigungsfähigkeit einer Kinder- tageseinrichtung zu erreichen. Grundsätzlich gilt für Bebau- ungspläne nämlich immer die Fassung der Baunutzungs- verordnung, die bei ihrer Aufstellung galt; das heißt, eine Änderung der Baunutzungsverordnung hätte keine Rück- wirkung auf bestehende Bebauungspläne. Also würde eine Änderung der Baunutzungsverordnung nur in Neubaugebieten und Wohngebieten mit einem neuen Bebauungsplan greifen. In solchen Gebieten sind aber bereits heute problemlos Ausnahmetatbestände für soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten dauerhaft möglich. In reinen Wohngebieten sieht § 3 Baunutzungs- verordnung bereits seit 1990 im Interesse einer stärkeren Öffnung dieser Baugebiete für Einrichtungen der Infra- struktur vor, dass Anlagen für soziale Zwecke in reinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig sein können; § 3 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung. Zu diesen Anlagen für soziale Zwecke zählen insbesondere auch Kindertages- stätten. Daran anknüpfend ermöglicht § 1 Abs. 6 Baunut- zungsverordnung der Gemeinde, durch Festsetzung auch in reinen Wohngebieten Kindertagesstätten allgemein zu erlauben. Denn nach diesem Paragrafen kann im Bebau- ungsplan festgesetzt werden, dass alle oder einzelne Ausnahmen, die in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 9 Baunutzungsverordnung vorgesehen sind, allgemein zu- lässig sind, § 1 Abs. 6 Nr. 2 Baunutzungsverordnung. Auch in reinen Wohngebieten kann somit eine Kindertages- stätte als allgemein zulässig festgesetzt werden. Zu die- sem Zweck muss sich die Gemeinde im Rahmen der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen des ihr zur Verfügung stehenden bauplanungsrechtlichen Instrumentariums bedienen. Eine derartige planerische Ausweisung hat den Vorteil, dass den widerstreitenden Interessen schon im Planaufstellungsverfahren Rechnung getragen wird. Denn die Gemeinden sind verpflichtet, die berührten öffentlichen und privaten Belange, zu denen auch die Belange der Familien und jungen Menschen zählen, gegeneinander und untereinander gerecht abzu- wägen. Ein Planungsverfahren trägt auch den gewandelten Strukturen von Siedlungsgebieten Rechnung. So ist etwa der Baustufenplan, der der in Ihrem Antrag angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zugrunde lag, mehrere Jahrzehnte alt. Sie sehen also, dass wir, wenn der politische Wille bei den Beteiligten da ist, bereits mit der bestehenden Rechtslage zu dem von Ihnen und auch von uns ge- wünschten Ergebnis kommen. Aus diesem Grund halte i z p G A d u k W w K d l d A u d s B A K o e N L V g u li v d a s t f K k d S i g g K V n W f s z s g u g d z (C (D ch eine Änderung der Baunutzungsverordnung nicht für ielführend. Was aber sicher vonnöten ist, sind unmissverständliche olitische Signale, dass Kinder erwünscht sind. Unsere esellschaft muss noch kinderfreundlicher werden. Die uswirkungen des demografischen Wandels werden uns azu zwingen, Lebensmodelle zu finden, in denen Jung nd Alt gemeinsam auf engem Raum zusammenleben önnen. Glücklicherweise steigt die Attraktivität des ohnens in der Stadt für Familien bereits heute. Berlin ie auch Hamburg sind perfekte Labore, in denen die onzepte für das Zusammenleben der Generationen unter en Vorzeichen einer städtischen Renaissance anschau- ich studiert werden können. Mir ist es auf der anderen Seite auch wichtig zu betonen, ass es sich bei den Negativbeispielen, die Sie in Ihrem ntrag anführen, um traurige Einzelfälle handelt, denen nzählige gut laufende Projekte entgegenstehen, in denen as Einvernehmen gewährleistet und Konflikte, wenn ie denn überhaupt entstehen, zur Zufriedenheit aller eteiligten gelöst worden sind. Anwohnerinnen und nwohner müssen lernen, die Lebenswirklichkeit von indern zu akzeptieren. Dazu gehört auch, dass Kinder ftmals laut sein können. Man kann das als störend mpfinden. Man kann die Existenz von Kindern in der achbarschaft aber auch als Bereicherung für das eigene eben empfinden. Kinderfreundlichkeit bedeutet aber mehr, als nur die oraussetzungen für gute Betreuung zu schaffen. Dabei eht es um Dienstleistungen für Kinder und Familien, m die Gestaltung des öffentlichen Raums und um Mobi- tät. Wir müssen uns aber auch mit der Lebenswirklichkeit ieler Kinder in sozial schwierigen Stadtteilen auseinan- ersetzen. Städte werden nicht ausreichend für Familien ttraktiv sein, solange Eltern glauben befürchten zu müs- en, dass ihre Kinder keine qualitativ gute Bildung erhal- en und in den Städten keine bzw. zu wenige Freiräume inden. Eine kinderfreundliche Stadt ist eine Stadt, in der sich inder und Jugendliche wohlfühlen und frei entfalten önnen. Gerade Kinder sind darauf angewiesen, sich raußen im Freien aufhalten und spielen zu können. Die tadt ist für sie ein wichtiger Lernort und Rahmen für hre Sozialisation. Eine Stadt für Kinder kann nur emeinsam mit Kindern entwickelt werden. So ist es ein utes Signal, dass die qualifizierte Beteiligung von indern bei Modellprojekten der Stadtentwicklung im ordergrund steht. Wir sind – das bestreiten Sie in Ihrem Antrag auch gar icht – in Sachen Kinderbetreuung auf dem richtigen eg. Wir sollten alle gemeinsam die Herausforderung, amilienfreundliche und lebenswerte Stadtstrukturen zu chaffen, in denen Ältere und Jüngere harmonisch usammenleben können, in den kommenden Jahren kon- equent annehmen. Es mangelt ja bekanntlich nicht an uten Ideen; viele Projekte sind auch bereits im Rahmen nserer Stadtentwicklungspolitik zu familien- und alten- erechtem Wohnen sowie Mehrgenerationenwohnen auf en Weg gebracht worden. In diesem Sinne gilt es fort- ufahren, damit wir die Voraussetzungen für ein gesell- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22347 (A) ) (B) ) schaftliches Klima schaffen, in dem solche Klagen wie in Hamburg, München und Berlin ganz und gar über- flüssig sind. Patrick Döring (FDP): Es gibt ein schönes Bibel- wort, meine Damen und Herren von der Union – so er- baulich möchte ich für Sie heute einmal beginnen –: Kinder sind eine Gabe und ein Segen Gottes. Wenn Sie nachschlagen mögen: Psalm 127. Das ist auch heute für uns immer noch wahr. – Keine Sorge, ich vollziehe hier nicht die Wandlung zum Christdemokraten. Da hätten Sie auch keine Freude an mir. Kinder sind ein Segen für ihre Eltern, ihre Familie und für die Gesellschaft, in der sie leben. Die Jungen Li- beralen haben das seinerzeit auf den schönen Begriff ge- bracht: Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Das mit der Zukunftsmusik scheinen allerdings längst nicht alle in Deutschland so zu sehen. Immer wieder ha- ben wir in der letzten Zeit zur Kenntnis nehmen müssen, dass Kindertageseinrichtungen geschlossen oder gar nicht erst eröffnet wurden, weil Nachbarn gegen die da- durch entstehende Lärmbelästigung geklagt hatten. In Hamburg und Berlin, um nur zwei Beispiele zu nennen, mussten Kindertagesstätten geräumt werden, weil die Gerichte erklärten, die Lebensäußerungen der Kinder würden gegen den Lärmschutz verstoßen, und überhaupt seien Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten an und für sich nicht zulässig oder zumindest nur in ei- ner bestimmten Größenordnung – und wenn, dann nur hinter Lärmschutzwänden. So viel zu dem Status, den Kinder in unserer Gesellschaft haben. Da wird ein Lärmpegel gemessen und mit den zulässi- gen Werten für Gewerbelärm verglichen – ich wiederhole das gerne: Gewerbelärm – und dann mit dem Hinweis auf die geltenden Beschränkungen der Baunutzungsverord- nung und des Lärmschutzes die Schaffung einer Einrich- tung für Kinder untersagt. Besonders abstrus wird es, weil in den gleichen Wohngebieten oftmals bereits S-Bahn- Trassen und Durchfahrtsstraßen, Schulen und Kirchen existieren, mit denen es keine rechtlichen Probleme gibt, weil die Bebauungspläne seinerzeit für diese Nutzungen maßgeschneidert werden konnten. Die Kindertagesstät- ten kommen dafür leider einfach zu spät. Natürlich – da gebe ich mich keinen Illusionen hin – ist die Schaffung einer Kindertageseinrichtung in der Nachbarschaft auch eine Veränderung, die von einigen nicht nur als positiv empfunden wird. Allerdings muss man auch fragen, ob es aus gesellschaftlicher Sicht ge- wollt sein kann, dass für ein solches Einzelinteresse das von vielen, auch von uns in diesem Hohen Hause immer wieder erklärte Ziel, mehr Platz für Kinder in diesem Land zu schaffen, einfach ausgebremst werden kann. Denn abgesehen davon, was Kinder für das Leben und Denken in unserer Gesellschaft bedeuten, genügt auch ein Blick auf die demografische Entwicklung in unserem Land und die damit verbundenen Folgen für unsere Ge- sellschaft und ihre politischen und sozialen Systeme, um zu erkennen, wie wertvoll jedes Kind für uns ist. Z S l l M u e E c h s l z F d s s D W e w i d g G k w W s z M b z l d s l b s c d h s t D L r d d w w k t r E (C (D Die Erkenntnis ist nun nicht neu, dass wir, um dieses iel zu erreichen, auch eine Verbesserung und deutliche teigerung der Betreuungsangebote für Kinder in Deutsch- and brauchen. Das verlangt die veränderte Lebenswirk- ichkeit in unserer heutigen Gesellschaft. Frauen und änner wollen gleichberechtigt leben, sich in Familie nd Beruf verwirklichen. Und wir haben die Aufgabe, ntsprechende Freiräume für die Lebensgestaltung der ltern zu schaffen und so auch die Teilhabe und Berufs- hancen von Eltern zu verbessern. Die Bundesregierung at dazu das ambitionierte Ziel ausgegeben, die die Be- uchsquote von Kindern in Tageseinrichtungen von zu- etzt 15,6 Prozent in den nächsten Jahren auf 35 Prozent u steigern. Bei allen Differenzen im Detail hält die FDP- raktion diese vorgegebene Richtung für richtig. Aller- ings werden wir diesen Zuwachs nicht allein in den be- tehenden Einrichtungen erfüllen können. Wir brauchen chlicht mehr Plätze in Kindertageseinrichtungen in eutschland, und überdies am besten in der Nähe des ohnortes, um einerseits kurze Wege für die Eltern und ine halbwegs gewohnte Umgebung für die Kinder zu ge- ährleisten. Gerade das wird allerdings unmöglich gemacht, wenn n den Wohngebieten, da, wo die Menschen leben, Kin- ertageseinrichtungen nicht zugelassen werden bzw. an- esichts der sehr widersprüchlichen Urteile deutscher erichte die Betreiber von Kindertageseinrichtungen eine zuverlässige Basis für ihre Planungen haben. Hier ollen wir eine größere Rechtssicherheit schaffen. Es ist dabei erklärtermaßen nicht unser Ziel, in reinen ohngebieten riesige Einrichtungen zu schaffen, die ich auch nicht in die ortsübliche Bebauung fügen und u einem übermäßig hohen Verkehrsaufkommen in den orgenstunden führen, wenn die Eltern ihre Kinder vor- eibringen. Das wird auch schon durch § 15 der Baunut- ungsverordnung verhindert. Wir wollen jedoch klarstel- en, dass Kindertageseinrichtungen, die vorwiegend für ie Betreuung von Kindern aus der Umgebung gedacht ind, in jedem Fall auch in einem reinen Wohngebiet zu- ässig sind. Das bedeutet: am besten fußläufige Erreich- arkeit und damit ein begrenztes Verkehrsaufkommen owie eine natürliche Begrenzung der Größe einer sol- hen Einrichtung. Mit anderen Worten: Der Charakter es reinen Wohngebietes bleibt gewahrt, Rechtssicher- eit und Planbarkeit für die Betreiber der Kindertages- tätte werden hergestellt, und die lokale Betreuungssi- uation für Kinder wird verbessert. Das kann allerdings auch nur ein erster Schritt sein. ie Bundesregierung steht in der Verantwortung, mit den ändern nach Lösungen zu suchen, wie das Lärmschutz- echt – das seit der Föderalismusreform I in der Zustän- igkeit der Länder liegt – so angepasst werden kann, dass ie Lebensäußerungen von Kindern nicht mehr wie Ge- erbelärm behandelt werden, sondern als das betrachtet erden, was sie sind: die natürliche, freie Entfaltung der indlichen Persönlichkeit. Durch diese Schritte wäre ge- an, was die Politik tun kann. Eine Verbesserung der echtlichen Rahmenbedingungen für den Bau und die inrichtung von Kindertagesstätten wäre erreicht. 22348 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) Sollten in den bevorstehenden Ausschussberatungen weitere Möglichkeiten zur Sprache kommen, die der Er- reichung dieses wichtigen Zieles dienen, ist die FDP- Fraktion gerne zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit. Ich hoffe auf positive, sach- und lösungsorien- tierte Debatten. Mit politischem Klein-Klein ist in dieser Frage niemandem geholfen. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Rund 2,4 Millionen Kinder in Deutschland sind von Armut betroffen. 2,4 Millionen – das sind so viele Kinder, wie das Bun- desland Sachsen-Anhalt insgesamt an Einwohnern hat. Stellen Sie sich vor: Ein ganzes Bundesland voll armer Kinder. Und nun stellen Sie sich vor, was diese Kinder für einen Lärm machen würden. Aber Kinderarmut macht stumm, denn arme Kinder sind ausgegrenzt. Des- wegen werden arme Kinder von der Bundesregierung nicht gehört. Die Bundesregierung will das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren ausweiten. Das ist im Grund- satz eine gute Idee. Aber arme Kinder haben davon we- nig. Die Bundesregierung hat den Blick für das Ganze verloren, denn einfach nur mehr Kitaplätze sind bloß ein Tropfen auf den heißen Stein. Das offenbart sich bei- spielsweise daran, dass vielen armen Kindern das Geld für das Mittagessen fehlt, oder dass es zukünftig gar nicht genug Fachkräfte gibt, die in den Kitas arbeiten können. Schon jetzt herrscht ein Mangel an gut ausgebil- deten Erzieherinnen und Erziehern. Was wir brauchen, sind ganzheitliche Ansätze, mit denen nicht nur ausgesuchte Einzelprobleme aufgegrif- fen werden. Dazu zählen im Städtebau zum Beispiel kommunale Standortkonzepte für Kitas, die auch solche Erfordernisse einbeziehen. Dieses Problem hat auch die FDP nicht verstanden. Der FDP-Antrag soll den Bau von Kitas in Wohngebieten erleichtern. Auch das ist im Grundsatz eine gute Idee. Aber mir zeigt es vor allem: Die FDP hat zwar die Baunutzungsverordnung begrif- fen, aber keine Ahnung von der sozialen Wirklichkeit in Deutschland. Denn in den Wohngebieten, wo Kitas ge- wollt sind, werden sie auch heute schon längst geneh- migt und gebaut. Die FDP gibt sich kinderfreundlich, aber an den wirk- lichen Problemen geht der Antrag vorbei. Denn was in- teressiert eine Verkäuferin die Baunutzungsverordnung, wenn sie nur mit Mühe die Gebühren für einen Kitaplatz aufbringen kann? Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie Alleinerzie- hende unterstützen wollen. Aber gleichzeitig wollen Sie die Kinderbetreuung noch stärker für private Anbieter öffnen. Doch damit wird die Qualität der Kinderbetreu- ung immer mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Kinder aus armen Familien müssen dann leider draußen bleiben. Schon jetzt gibt es kaum Alleinerziehende oder Eltern mit Armutslöhnen, die einen ganztägigen Kita- platz überhaupt bezahlen können. Aber weder die Bun- desregierung noch die FDP hat Antworten auf solche Probleme. S d j m w e B s d r d s r s H r d K l D c d p K B B – k a m K i a d d d d d S h D z f t o K w s f l (C (D Ihre Ignoranz gegenüber Familien ist unerträglich. tatt in Kinder investieren Sie lieber in die Rüstungsin- ustrie. Denn die Bundesregierung will mit dem Kon- unkturpaket II im Rahmen der zusätzlichen Investitions- ittel 226 Millionen Euro für das Militär ausgeben, ährend das Familienministerium nur 5 Millionen Euro rhalten soll. Das Beispiel beweist: Die Prioritäten der undesregierung sind klar definiert, militärische Be- chaffungen kommen vor Familien. Und dabei stimmt ie FDP eben auch zu. Bis 2013 sollen 35 Prozent der Kinder unter drei Jah- en einen Betreuungsplatz erhalten. Dabei hat Ost- eutschland heute schon klar die Nase vorn, denn es gibt chon jetzt für fast 50 Prozent der Kinder unter drei Jah- en einen Kitaplatz. Und für die Menschen im Osten ist elbst diese Spitzenposition ein Rückschritt um die älfte im Vergleich zu 1990. Auch das will die Bundes- egierung nicht hören. Aber der Osten ist nicht nur positives Beispiel, son- ern auch Negativvorreiter. Zwar steigt die Zahl armer inder in ganz Deutschland, aber in den neuen Bundes- ändern ist sie besonders hoch. Denn hier lebt etwa ein rittel der Kinder in Armut. Familien mit Kindern brau- hen unsere ganze Unterstützung. Aber auf dem Ohr ist ie Bundesregierung taub. Meine Fraktion setzt sich für eine gebührenfreie und ädagogisch ausgerichtete Kinderbetreuung ein. Denn inderlärm ist Zukunftsmusik. Es wird Zeit, dass die undesregierung endlich einmal hinhört. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ei seinem Amtsantritt im Juli 2004 sagte Horst Köhler ich zitiere –: „Ohne Kinder hat unser Land keine Zu- unft. Daher ist es so wichtig, dass Deutschland … vor llem ein Land für Kinder wird, … in dem es kein Schild ehr gibt mit der Aufschrift ‚Spielen verboten‘, in dem inderlärm kein Grund für Gerichtsurteile ist.“ Wir freuen uns immer wieder, wenn die FDP neben hrer Mittelstandspolitik auch einmal wieder die Kinder ls wesentlichen Bestandteil unserer Gesellschaft ent- eckt. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Thema, um as es hier geht, auf der Tagesordnung steht. Wenn Kin- er wegen ihrer Geräusche als störend empfunden wer- en, sollte uns das aufhorchen lassen. Mehr noch, wenn er „Kinderlärm“ zum Gegenstand von gerichtlichen treitigkeiten wird. Die Medien berichteten in der Vergangenheit wieder äufiger von vermeintlich kinderfeindlichen Urteilen. ie Große Koalition hat nach langen Auseinanderset- ungen endlich den Ausbau der Kindertagesbetreuung ür die unter Dreijährigen beschloss. Vor allem in den al- en Bundesländern werden neue Einrichtungen entstehen der vorhandene Einrichtungen vergrößert. Der Bau von indertagesstätten in reinen Wohngebieten ist also ein ichtiges Thema, über das es sich zu debattieren lohnt. Die FDP möchte gesetzlich regeln, dass Kindertages- tätten auch in reinen Wohngebieten gebaut werden dür- en. Ein Ansatzpunkt, den Streitigkeiten über Kinder- ärm ein Ende zu setzen und die Klageflut zu beenden, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22349 (A) ) (B) ) ist daher möglicherweise die Baunutzungsverordnung. Aber leider ist dies keine Möglichkeit, die tatsächlich bestehenden Konflikte zu lösen. Konflikte lassen sich nicht verbieten. Mit einem ähnlichen Vorschlag ist jüngst erst die CSU vorgeprescht. Doch nur weil man die Möglichkeit zu klagen nimmt, werden die Beschwerden über Kinder und den Lärm, den sie machen, nicht ver- schwinden. Es ist vielmehr unsere Aufgabe, uns an den eigentlichen Kern der Sache zu wagen: Wieso betrachten wir in Deutschland Kinder als störend? Wieso gibt es Menschen, die gegen den Bau einer Kita in ihrer Nach- barschaft vor Gericht gehen? Wir sind auf Kinder mehr denn je angewiesen. Sie sind die Säulen unserer Gesellschaft. Und wir stehen in der Verantwortung, unseren Kindern ein würdiges Leben und Aufwachsen zu ermöglichen. Klar ist, spielen macht Spaß und ist sehr wichtig für die Entwicklung. Kinder müssen spielen, um zu lernen. Sie entwickeln beim Spie- len ihre motorischen und sozialen Fähigkeiten. Dabei können und dürfen sie durchaus laut werden. Ich finde, in einer kinderfreundlichen Gesellschaft – das schreiben wir uns ja schließlich auf die Fahnen – sollten die Geräu- sche von Kindern nicht als Krach und Lärm wahrgenom- men werden. Leider sieht die Realität in Deutschland, zumindest teilweise, anders aus. Bekannte Fälle zeigen, dass deut- sche Gerichte auch einmal zugunsten der Kläger, das heißt für die Anwohner und gegen die Kinder, entschei- den. Diese Entscheidungen müssen wir uns genau anse- hen und evaluieren, welchen Handlungsbedarf es gibt. Meiner Auffassung nach sollten die Probleme, die der Bau einer neuen Kindertagesstätte in einem Wohngebiet verursachen kann, im Vorhinein mit einer Beteiligung der Bürger und einem vernünftigen Interessenausgleich gar nicht erst entstehen. An diesem Punkt mangelt es den Kolleginnen und Kollegen der FDP eindeutig am prä- ventiven Denken. Ob wir zudem durch mehr Rechtssi- cherheit Abhilfe schaffen müssen, darüber ist sicherlich zu diskutieren. Denn bereits heute gibt es im deutschen Recht eine Privilegierung von Kinderlärm gegenüber an- derem Lärm. Die Frage ist: Ist es sinnvoll, darüber hi- naus weitere gesetzliche Regelungen zu treffen? Deshalb freuen wir uns über den Aufschlag der FDP, dieses wich- tige Thema hier erneut aufzugreifen. Ob wir deshalb dem Antrag der FDP, die Baunutzungsverordnung so zu ändern, dass Kitas auch in reinen Wohngebieten grund- sätzlich zulässig sind, folgen werden, muss in den Fach- ausschüssen ernsthaft geprüft werden. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Anpassung der Sozialgesetzgebung für Kultur-, Medien- und Filmschaffende (Ta- gesordnungspunkt 32) Gitta Connemann (CDU/CSU): „Wer einen hohen Rang hat, tut gut, sich ein verbindliches Gedächtnis an- z N R g v t d d a s s d K s s m r z t d B K c S d B T o l d i k V B n v z 3 b t d v z l B u m s b K n s a v w (C (D uschaffen.“ Diese Mahnung hat schon Friedrich ietzsche der Politik ins Stammbuch geschrieben. Zu echt. Denn nur wer sich an das erinnert, was er einmal esagt, gefordert oder beschlossen hat, und dies zum erbindlichen Leitstab seines Handelns macht, kann Ver- rauen erzeugen. Und was wären wir ohne das Vertrauen er Bevölkerung? Wir sind deshalb bestens beraten, mit iesem zerbrechlichen Gut vorsichtig umzugehen. Dieser Rat, diese Mahnung von Nietzsche scheint Sie llerdings nicht erreicht zu haben. Bedauerlicherweise cheint es um Ihr Gedächtnis gar misslich bestellt zu ein. Dies zeigt einmal mehr der vorliegende Antrag, mit em Sie eine Anpassung der Sozialgesetzgebung für ultur-, Medien- und Filmschaffende fordern. Danach oll der Nachweis sozialversicherungspflichtiger Be- chäftigung für Beschäftigte in diesen Branchen im Rah- en von § 123 SGB III von bislang 12 auf 5 Monate he- abgesetzt werden. Dieser Antrag datiert vom 4. Juli 2007. Gut ein Jahr uvor, am 27. März 2006, haben die Vertreter Ihrer Frak- ion noch etwas ganz anderes gefordert. Gemeinsam mit en Mitgliedern aller anderen Fraktionen des Deutschen undestages haben diese sich im Rahmen der Enquete- ommission „Kultur in Deutschland“ dafür ausgespro- hen, die einschlägigen Vorschriften im Rahmen des GB III in Anlehnung an das sogenannte Schweizer Mo- ell zu ergänzen. Es wurde einstimmig empfohlen, die eitragszeit für Kulturberufe wie Musiker, Schauspieler, änzer, künstlerische Mitarbeiter bei Radio, Fernsehen der Film, Film- und Tontechniker für die ersten 30 Ka- endertage eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu ver- oppeln. Uns einte die Erkenntnis, dass abhängig Beschäftigte n diesen Kulturberufen für den Fall einer Arbeitslosig- eit nicht ausreichend gesichert sind. Anlass war eine erschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für den ezug von Arbeitslosengeld I im Rahmen der soge- annte Agenda 2010 im Jahre 2003. Schon davor hatten iele der Betroffenen keine Chance, Arbeitslosengeld I u beziehen. Denn die Anspruchsvoraussetzung, in Jahren 12 Monate sozialversicherungspflichtig gear- eitet zu haben, wurde von vielen Beschäftigten in Kul- urberufen nicht erfüllt. Diese Situation hat sich durch ie damals beschlossene Verkürzung der Rahmenfrist erschärft. Seit 2006 muss jeder Arbeitnehmer nun in wei Jahren diese Anwartschaftszeit erfüllen. Wir sahen gemeinsam Handlungsbedarf und formu- ierten gemeinsam eine Empfehlung an den Deutschen undestag. Es ist bedauerlich, dass Sie, meine Damen nd Herren von der Linken, mit Ihrem Antrag diesen ge- einsamen Weg verlassen haben. Denn wenn die Be- chäftigten in den betroffenen Branchen wirklich etwas rauchen, dann ist es ein Verbund aller politischen räfte, der sich gemeinsam für eine, und zwar eine zeit- ahe, Lösung in deren Sinne starkmacht. Denn der Handlungsbedarf ist nicht nur geblieben, ondern gewachsen. Dies belegen viele Aussagen auch m Rande der diesjährigen Berlinale. Wie schon in den ergangenen Jahren konnte als Resümee festgehalten erden, dass diese ein großer Erfolg und eine hervorra- 22350 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) gende Werbung für den Standort Deutschland ist. Dieser Erfolg wäre ohne die Leistung von Künstlerinnen und Künstlern, den Beschäftigten in der Film- und Medien- branche nicht denkbar, angefangen von Schauspielern bis hin zu Tontechnikern. Deshalb sehen wir, die Mitglieder der CDU/CSU- Fraktion, auch mit großer Sorge, dass bislang noch keine gesetzgeberische Lösung gefunden worden ist, um den Beschäftigten in Kulturberufen den Zugang zum Ar- beitslosengeld I zu ermöglichen. Bei der Gesetzesände- rung 2003 sind die Besonderheiten der Kulturberufe nicht berücksichtigt worden, sondern es ist ein „Normal- arbeitsverhältnis“ zugrunde gelegt worden. Kurzzeitig befristete Beschäftigungsverhältnisse bei ständig wech- selnden Arbeitgebern blieben außer Betracht, obwohl diese im Kulturbereich den Regelfall bilden. Dies führt dazu, dass viele Betroffene den Gang zur Arbeitslosenmeldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit gar nicht mehr unternehmen. Denn neben dem Unverständnis, auf das gerade aus Funk und Fernsehen bekannte Künstlerinnen und Künstler treffen – ich habe Sie doch gerade erst gestern im Fernsehen gesehen; was wollen Sie denn eigentlich hier? –, schreckt sie die of- fensichtliche Aussichtslosigkeit, Arbeitslosengeld I zu erhalten. Denn um die Anwartschaftszeiten von 12 Mo- naten zu erfüllen, müsste der Betroffene entweder 8 Haupt- rollen in einer Filmproduktion oder aber 2 Hauptrollen in einer Serienproduktion spielen. Dies war schon in 3 Jahren kaum möglich, in 2 Jahren erst recht faktisch ausgeschlossen. Auch das tariflich abgesicherte Zeitkon- tenmodell reicht nicht, um die erforderlichen Pflichtver- sicherungszeiten zu erreichen. Künstlerisch Tätige geraten damit in die Situation, zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzuzah- len, aber häufig keine Leistungen aus dieser Versicherung zu erhalten. Die von der zentralen Bühnen-, Film- und Fernsehvermittlung sowie von den Künstleragenturen er- brachten Leistungen für Unterstützung, Beratung und Vermittlung sowie für Mobilitätskosten entfallen eben- falls. Es muss in unser aller Interesse sein, für eine ausrei- chende soziale Sicherung der Beschäftigten in Kulturbe- rufen zu sorgen. Das Problem ist inzwischen von allen erkannt, auch von dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das dieses lange Zeit negiert hatte. Nun gilt es eine Lösung zu finden. Die Enquete- Kommission hat dazu fraktionsübergreifend und ein- stimmig ihren Vorschlag unterbreitet. Dieser wird von den Betroffenen unterstützt. So hat der Bundesverband Regie uns, den Mitgliedern des Bundestages, im Sep- tember 2008 in einem Schreiben bestätigt – ich zitiere –: „Der … Abschlussbericht der Enquete-Kommission ,Kultur in Deutschland‘ hat dieses Problem genau er- kannt und zur schnellen Behebung Handlungsempfeh- lungen aufgezeigt. … Leider scheint es, dass sich eine Regelung mit dem Inhalt des sog. Schweizer Modells zur Zeit nicht zügig umsetzen lässt. Wir bedauern das sehr, da es Besonderheiten der Beschäftigung im Kultur- und Mediensektor fair und ausgewogen berücksichtigt.“ ti c D d v s a B A r B n ü h I D c u u k w z d d b d m R k g w e A c d r V Z t k L k l B z s l f E d m l t L Q (C (D Wir, die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfrak- on, sind uns einig: Es bedarf einer spezifischen gesetzli- hen Ausnahmeregelung für Versicherte in Kulturberufen. enn diese Berufsgruppe ist wegen der Ausgestaltung er Beschäftigungsverhältnisse mit keiner anderen zu ergleichen. Für die Kulturschaffenden ergibt sich ein pezifisches Problem, das spezifisch gelöst werden muss. Leider wird diese spezifische Lösung in Anlehnung n das Schweizer Modell zurzeit noch vom zuständigen undesministerium für Arbeit und Soziales abgelehnt. ls Begründung führt es an, dass sich aus verfassungs- echtlichen Gründen eine Sonderregelung allein für eine erufsgruppe verbiete und im Übrigen die Berufsgruppe icht klar abgegrenzt werden könne. Diese Einwände berzeugen uns nicht. Denn bekanntlich gibt es bereits eute Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. m Übrigen stellt sich auch kein Abgrenzungsproblem. enn im Zusammenhang mit der Künstlersozialversi- herung existieren bereits heute Abgrenzungskriterien nd -kataloge bei der Deutschen Rentenversicherung nd der Künstlersozialkasse, die herangezogen werden önnten bzw. deren Anwendbarkeit jedenfalls geprüft erden müsste. Die bislang vom Ministerium angebotene Rückkehr ur dreijährigen Rahmenfrist hilft den Betroffenen je- enfalls nicht. Ich zitiere insoweit den Bundesverband er Film- und Fernsehschauspieler, der noch im Dezem- er 2008 wie folgt gegenüber Mitgliedern der SPD-Bun- estagsfraktion appelliert hat: „Wir möchten noch ein- al betonen, dass die Rückkehr zur dreijährigen ahmenfrist für die Film- und Fernsehschauspieler zu einer Verbesserung ihrer Situation in der Beschäfti- ungslosigkeit führen würde. Sie würden in diesem Fall eiterhin in voller Höhe in die Arbeitslosenversicherung inzahlen, im Falle der Beschäftigungslosigkeit einen nspruch auf Arbeitslosengeld aber nicht geltend ma- hen können.“ Hören wir auf die Betroffenen! Die CDU/CSU-Bun- estagsfraktion bietet noch einmal ausdrücklich ihre Be- eitschaft für die Schaffung einer Sonderregelung für ersicherte in Kulturberufen an. Unser gemeinsames iel sollte die Verbesserung der Situation der Beschäf- igten in Kulturberufen sein. Diesem Antrag dient der vorliegende Antrag der Lin- en nicht, den wir deshalb ablehnen. Die Fraktion der inken hilft keinem einzigen Künstler. Ich muss mich orrigieren: mit Ausnahme eines einzigen Künstlers viel- eicht! Für Peter Sodann soll eine neue sozial gesicherte eschäftigung geschaffen werden, indem die Linken ihn um Bundespräsidenten küren wollen. Anstelle von Vi- ionen für Deutschland bietet der Kandidat aber bedauer- icherweise nur Ratlosigkeit an. Auf die Frage, warum er ür das höchste Amt im Staate kandidiere, antwortete er: r könne so schlecht Nein sagen. Nun, insbesondere in iesen wirtschaftlich und politisch turbulenten Zeiten utet diese Antwort mehr als verantwortungslos an. Die etzte Folge, in der Peter Sodann als TV-Kommissar auf- rat, hieß übrigens „Die Falle“. In ebendiese ist er bei den inken getappt. Für diese zählt wie im Fernsehen nur uote, nicht Qualität. Maßstab politischen Handelns Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22351 (A) ) (B) ) sollte aber ein anderer sein. Wir lehnen den vorliegenden Antrag deshalb ab. Angelika Krüger-Leißner (SPD): Morgen wird Dieter Kosslick die Goldenen und Silbernen Bären über- reichen. Die 59. Ausgabe der Berlinale geht zu Ende. Und schon jetzt wissen wir. Es war wieder ein Festival der Rekorde. Tolle Filme gab es zu sehen, und die roten Teppiche waren gespickt mit nationaler und internatio- naler Filmprominenz. Kurz vor ihrem Jubiläumsjahr hat die Berlinale ihren guten Ruf als eines der wichtigsten internationalen Filmfestivals überhaupt unter Beweis ge- stellt. Für mich ist die Berlinale aber auch Anlass, den Fo- kus auf die soziale Lage und die Arbeitsbedingungen der Filmschaffenden zu richten. Ich habe in diesen Tagen viele Gespräche geführt. Ein Problem stand dabei immer im Zentrum: die Rahmenfrist für den Anspruch auf Ar- beitslosengeld. Seit Jahren ringe ich mit meiner Fraktion hier um eine Lösung. Ich kenne den Frust der Masken- bildner, der Kameraleute, der Regieassistenten, der Schauspieler und all der anderen, den Frust darüber, dass wir ihnen immer noch keine gemeinsam getragene Lö- sung anbieten können. Betroffen sind aber nicht nur die Beschäftigten am Set von Film und Fernsehen, sondern die Beschäftigten überall da, wo in kurzfristigen Arbeits- verhältnissen gearbeitet wird, produktions- oder projekt- gebunden, überall da, wo zwischen den Beschäftigungen Pausen liegen, weil Vor- und Nachbereitung der Projekte dies erfordern. Oder einfach, weil der kurzfristige Ar- beitseinsatz so viel abverlangt, dass das ohne eine Aus- zeit nicht durchzuhalten ist. Solche Arbeitsverhältnisse kennen wir auch vom Theater und von der Medienbran- che. Die meisten Beschäftigten, auf die diese Merkmale zutreffen, haben im Fall der Arbeitslosigkeit trotz er- brachter Beitragszahlungen keine reelle Chance, inner- halb der geltenden zweijährigen Rahmenfrist einen An- spruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Das ist nicht hinnehmbar. Ich kann der Zielstellung des vorliegenden Antrages der Fraktion Die Linke, eine Änderung für alle betroffe- nen Beschäftigten herbeizuführen, zustimmen. Wir brau- chen endlich eine Lösung für diese besonderen Arbeits- verhältnisse. Welchen Weg die Linke vorschlägt, darauf werde ich zurückkommen. Am 1. Februar 2006 ist die von drei auf zwei Jahre verkürzte Rahmenfrist in Kraft getreten. Seitdem ziehen sich die Bemühungen hin, eine Lösung für die problema- tischen Auswirkungen zu finden. Ein Jahr ist es jetzt fast her, da standen wir knapp vor dem Ziel. Arbeitsminister Olaf Scholz hatte einen Vorschlag unterbreitet, der den alten Zustand vor den Arbeitsmarktreformen wieder her- gestellt hätte: die Rückkehr zur dreijährigen Rahmen- frist, und zwar für alle Beschäftigten. Auf dem Tisch lag eine praktikable, umsetzbare und vor allem rechtssichere Lösung. Fast alle Verbände der Filmschaffenden und der Produzenten haben diesen Weg begrüßt. Sicherlich hätten viele eine Lösung vorgezogen, d d d n S A S a b S w n w d w d l i f a d a K a I D n n w h b d d h a U p s w d t r I l s s d b v k u s t m u (C (D ie stärker die spezifischen Belange der Kultur- und Me- ienschaffenden berücksichtigt. Angesichts des dringen- en Wunsches, endlich überhaupt eine Verbesserung, ei- en ersten Schritt zu erreichen, war den meisten der patz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach. uch ich sehe das so; denn da mache ich mir nichts vor: elbst die alte Rahmenfrist von drei Jahren würde nicht lle Probleme lösen können. Daran hätten wir weiter ar- eiten müssen. Aber es wäre ein substanzieller erster chritt gewesen, auf den die Betroffenen schon so lange arten. Bedauerlicherweise hat sich unser Koalitionspartner ach ersten hoffnungsvollen Signalen diesem Weg ver- eigert. Ich will die ganze Debatte hier nicht wieder auf en Tisch bringen. Denn ich weiß, das führt uns nicht eiter. Aber vor allem weiß ich, das interessiert keinen er Betroffenen. Ich habe immer gesagt, ich möchte eine Lösung, wobei etztlich egal ist, wie sie im Einzelnen aussieht. Nie habe ch mich auf einen Weg oder auf ein bestimmtes Etikett ür ein Lösungsmodell versteift. Immer habe ich dazu ufgerufen, die Bemühungen fortzuführen. Deshalb ist ie SPD jetzt erneut auf die Union zugegangen. Bundes- rbeitsminister Olaf Scholz selbst ist im Gespräch mit ulturstaatsminister Bernd Neumann, der seinerseits uch bereit ist, hier zu einer Verbesserung zu kommen. ch freue mich, dass Olaf Scholz diesen Schritt getan hat. amit wird unterstrichen: Die SPD ist fest entschlossen, och in dieser Legislaturperiode – und das heißt konkret: och vor der Sommerpause – einen Weg zu finden, den ir gemeinsam gehen können. Frank-Walter Steinmeier at das vor wenigen Tagen ebenso wie Franz Müntefering etont. Es ist uns wirklich ernst. Und da freue ich mich, ass auch Herr Neumann sich zuversichtlich gezeigt hat, ass wir das noch vor den Bundestagswahlen im Herbst inbekommen. Ich habe es schon angedeutet: Wie immer die Lösung ussehen wird, es wird ein erster wichtiger Schritt sein. nd selbst wenn wir damit das drängende Rahmenfrist- roblem in den Griff bekommen, bleiben weitere Bau- tellen. Ich möchte an dieser Stelle nur andeuten, wo eitere Aufgaben auf Lösungen warten. Der Status der unständigen Beschäftigung bietet all enen, die berufstypisch besonders kurzfristige Beschäf- igungsverhältnisse eingehen, eine gute soziale Absiche- ung. Insbesondere Schauspieler sind davon betroffen. ch weiß, dass der Unständigenstatus von einigen Fach- euten und Praktikern der Sozialversicherung infrage ge- tellt wird. Ich will es an dieser Stelle aber ganz deutlich agen: Solange wir den Betroffenen im Kultur- und Me- ienbereich keine Alternativen für ihre Absicherung ge- en können, so lange muss dieser Status bei der sozial- ersicherungsrechtlichen Bewertung zur Anwendung ommen, ja sogar ausgeweitet werden. Weitere Probleme nur in Stichworten: Für viele Film- nd andere Kulturschaffenden ist es auch typisch, dass ie zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäf- igung hin und her wechseln müssen. Das hat natürlich assive Auswirkungen auf Altersvorsorge, Kranken- nd Arbeitslosenversicherung. Die Folgen für die Be- 22352 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 (A) ) (B) ) troffenen: ein enormer bürokratischer Aufwand, zusätz- liche finanzielle Belastungen, Rechtsunsicherheit und eine ungewisse Absicherung. Das können wir ihnen nicht zumuten. Vom allgemeinen Trend auf dem Arbeitsmarkt zur Selbstständigkeit sind die Kultur- und Medienschaffen- den in erster Linie betroffen. Das führt zu erheblichem Druck auf die Künstlersozialversicherung, die wir ja ein- mal geschaffen haben, um die freiberuflichen Künstler und Publizisten abzusichern. Ich bin stolz auf die Künst- lersozialversicherung, und deshalb sage ich: Dieses Sys- tem darf nicht infrage gestellt werden, wenn das Arbeits- und Sozialrecht teilweise nicht Schritt halten kann mit den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt im Kultur- und Medienbereich. Meine Vision ist es, dass wir all den aufgezeigten Pro- blemen mit einem übergreifenden Versicherungssystem für Kultur- und Medienschaffende begegnen könnten, so wie wir es ja schon einmal mit der Künstlersozialversi- cherung geschafft haben. Das aber ist ein längerfristiges Projekt. In der nächsten Legislaturperiode werden wir uns ernsthaft damit beschäftigen müssen. Der Antrag der Fraktion Die Linke versteht sich sel- ber als ein möglicher Lösungsvorschlag. Danach soll die zweijährige Rahmenfrist beibehalten, dafür aber die An- wartschaft von 12 auf 5 Monate verkürzt werden. In den Beratungen im Ausschuss ist immer wieder deutlich ge- worden, dass die Linke auch offen ist für einen anderen Weg. Mit den Gesprächen zwischen Olaf Scholz und Bernd Neumann ist dieser Weg nun eröffnet. Ich bin zu- versichtlich, dass auch die Linke das unterstützen kann. Deshalb lehnt meine Fraktion den vorliegenden An- trag ab. Dirk Niebel (FDP): Die Verkürzung der Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I von 3 auf 2 Jahre hat zu einer Vereinheitlichung und mehr Trans- parenz geführt. Sie hat aber auch dazu geführt, dass Beschäftigte in befristeten Projekten bei ständig wech- selnden Einrichtungen die derzeit erforderliche Anwart- schaftszeit von 12 Monaten innerhalb dieser Rahmen- frist oft nur schwer erreichen. Diese Personengruppe zahlt also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, sie kann dann aber die Lohnersatzleistungen nicht in An- spruch nehmen. Dieses Problem gibt es häufig im Bereich der Kultur-, Medien- und Filmschaffenden. Der Wunsch nach Aus- nahmeregelungen oder Sonderregelungen zur einjähri- gen Vorversicherungszeit in der zweijährigen Rahmen- frist ist deshalb verständlich. Mit dem Antrag der Linken soll die Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversiche- rung von 12 auf 5 Monate verkürzt werden. Das lehnen wir ab. Wir haben mit unserer Forderung nach Auflö- sung der Bundesagentur für Arbeit ein Konzept für die Neuordnung ihrer Aufgaben vorgelegt. Nach unseren Vorstellungen soll in einem Dreisäulenmodell das Ar- beitslosengeld I in einer Versicherungsagentur verwaltet werden. Neben Pflichtleistungen haben wir in der Ar- beitslosenversicherung Wahltarife vorgesehen, mit de- n v d R s d g v e n t u g d s D n m D s g h m v s D o A h r s v g z d a a r l D m h K g r z B d t K i v w f a (C (D en die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen oder on Branchen berücksichtigt werden können. Die Enquete-Kommission hat dem Deutschen Bun- estag empfohlen, im Hinblick auf die Verkürzung der ahmenfrist eine Ergänzung für Kulturberufe mit wech- elnden und befristeten Anstellungen vorzusehen, um er beschriebenen strukturellen Benachteiligung entge- enzutreten. Sie hat das sogenannte Schweizer Modell orgeschlagen, wonach die ermittelte Beitragszeit für die rsten 30 Kalendertage eines befristeten Arbeitsverhält- isses verdoppelt wird. Im Rahmen der Diskussion soll- en auch andere Alternativen geprüft werden. Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE): Kultur-, Medien- nd Filmschaffende sind selten festangestellt. In der Re- el sind sie nur kurzzeitig beschäftigt, und das bei stän- ig wechselnden Arbeitgebern. Zeiten der Arbeit wech- eln sich regelmäßig mit Zeiten der Arbeitslosigkeit ab. ies haben die Betroffenen immer wieder in Kauf ge- ommen, weil sie in den Phasen ohne Engagement zu- indest ihr Arbeitslosengeld erhielten. Seit der Einführung von Hartz IV ist es damit vorbei. ie wirtschaftliche und soziale Lage der Kreativen hat ich unzumutbar verschlechtert. Auch für die Kreativen ilt nun: Hartz IV ist Armut per Gesetz. Warum? Um eute einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten, üssen Kultur- und Filmschaffende in den zwei Jahren or Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. as ist selbst für erfolgreiche Theaterschauspielerinnen der Kameramänner kaum möglich. Die Folge ist: Statt rbeitslosengeld I erhalten sie Hartz IV, und das trotz oft oher Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversiche- ung. Das darf nicht so bleiben. Die Linke fordert, dass für Kultur-, Medien- und Film- chaffende die Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld I on 12 auf 5 Monate herabgesetzt wird. Das wäre eine ute Lösung im Interesse der Beschäftigten. Die Verkür- ung der Anwartschaftszeit von 12 auf 5 Monate würde afür sorgen, dass in Zukunft nicht nur die wenigen Kre- tivbeschäftigten mit guter Auftragslage einigermaßen bgesichert wären, sondern auch die große Mehrheit de- er mit weit niedrigeren Einkommen. Eine solche Rege- ung kann schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. azu braucht es nur den politischen Willen, meine Da- en und Herren – Ihren politischen Willen. Die Enquete-Kommission „Kultur“ hat sich einge- end mit der wirtschaftlichen und sozialen Lage der ünstler und Kreativen befasst. Sie hat fraktionsüber- reifend dringenden Handlungsbedarf angemahnt. In ih- em Schlussbericht empfahl sie das sogenannte Schwei- er Modell. Danach werden die ersten 30 Tage einer eschäftigung für die Anrechnung von Arbeitslosengeld oppelt gezählt. Obgleich unser Ansatz der konsequen- ere ist, da er auf den Erfahrungen der organisierten reativschaffenden in diesem Lande basiert, haben wir mmer gesagt, dass wir uns einer solchen Lösung nicht erschließen würden. Das war auch der Grund, weshalb ir bereit waren, die weitere Beratung unseres Antrags ür mehr als ein Jahr auszusetzen. Doch zu der aus Ko- litionskreisen immer wieder versprochenen Lösung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 22353 (A) ) (B) ) kam es nicht. Die Bundesregierung hat sich in dieser Frage nicht bewegt. Das bedauern wir sehr, denn damit werden Kulturschaffende weiterhin in prekäre Verhält- nisse gezwungen. Dabei hat im Dezember des vergangenen Jahres der Kollege Klaus Brandner, Parlamentarischer Staatssekre- tär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, im Kulturausschuss eine gute Lösung angekündigt. Die Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung solle allge- mein wieder von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Das fanden wir sehr gut. Denn dies fordert die Linke schon seit langem. – Dann wäre nicht nur den Kreativen, sondern vielen weiteren Berufsgruppen geholfen. Des- halb haben wir diesen guten Vorschlag heute Vormittag im Plenum des Deutschen Bundestages zur Abstimmung gestellt. Welche Überraschung: Unser Antrag wurde von der Koalition – auch von der SPD – abgelehnt. Es zeigte sich: Alles nur heiße Luft. Meine Damen und Herren, wenn Ihnen daran gelegen ist, Kultur-, Medien- und Filmschaffende vor Armut zu bewahren, dann können Sie jetzt etwas dafür tun. Stim- men Sie unserem Antrag zu! Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Wenn Sport der Bruder der Arbeit ist, dann ist Kunst die Cousine der Arbeitslosigkeit“, so beschreibt Thomas Kapielski zu Recht die Situation im Kunst- und Kultur- betrieb. Wir alle wissen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch wenn sie immer wieder sozial- versicherungspflichtig beschäftigt sind, keinen Anspruch auf Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung haben. Die Beschäftigungszeiten reichen nicht aus. Die Voraussetzung – zwölf Monate beitragspflichtige Be- schäftigung innerhalb von zwei Jahren – kann nicht er- füllt werden. Schauspielerinnen, Orchestermusiker und Redakteure sind, obwohl sie in ihrem Berufsleben in erheblichem Umfang in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, im Falle von Arbeitslosigkeit häufig auf die Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Das ist nicht gerecht und dem muss abgeholfen werden. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ empfiehlt in ihrem Schlussbericht, eine Ergänzung für Kulturberufe bei der gesetzlichen Regelung der Arbeits- losenversicherung vorzunehmen, um der strukturellen Benachteiligung der Kulturschaffenden entgegenzutre- ten. In Anlehnung an das Schweizer Modell wird emp- fohlen, die ersten dreißig Tage eines befristeten Arbeits- verhältnisses für die Ermittlung der Beitragszeit zu verdoppeln. Die Linke fordert die Herabsetzung der An- wartschaftszeit für Kultur-, Medien- und Filmschaffende mit wechselnden oder befristeten Anstellungen von zwölf auf fünf Monate. Aber nicht allein Künstlerinnen und Künstler haben das Problem, dass sie oft in befristeten und wechselnden Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind und im Falle von Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld auskommen müs- sen. Auch im Tourismus, auf dem Bau und bei Messen haben die Beschäftigten genau dieselben Probleme, und auch Architekten und Ingenieure sind davon betroffen. Eine branchenbezogene Sonderregelung wird daher dem G a s z c c s f s s e w j s h A B v D t h h l s K l b A m d n (C (D rundproblem nicht gerecht, lässt viele Menschen, die ufgrund ihrer atypischen Beschäftigung keinen An- pruch auf Arbeitslosengeld I haben, außen vor und führt u schwierigen Abgrenzungsfragen. Der Arbeitsmarkt wird immer flexibler, aber die Si- herheit für die Beschäftigten bleibt dabei auf der Stre- ke. Wir haben ihnen daher schon zur ersten Lesung un- ere Vorschläge in einem eigenen Antrag vorgelegt. Wir ordern neue grundsätzliche Regelungen, die alle Be- chäftigten einbeziehen, die in befristeten, häufig wech- elnden Jobs arbeiten. Wir wollen, dass auch diejenigen inen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten, die bisher egen zu geringer Beitragszeiten im Rahmen der Zwei- ahresfrist ohne Leistungen geblieben sind. Arbeitslo- engeld soll bereits dann gezahlt werden, wenn inner- alb der Frist mindestens vier Monate Beiträge an die rbeitslosenversicherung entrichtet wurden. Aus dieser eitragszahlung ergibt sich ein zweimonatiger Bezug on Arbeitslosengeld. Die Bezugsdauer steigt mit der auer der Beitragszahlung an und mündet in die gel- ende Staffelung der Bezugszeiten. Meine Damen und Herren von Union und SPD, Sie aben unseren Antrag bereits abgelehnt, und Sie werden eute auch diesen Antrag ablehnen. Sie machen keiner- ei eigene Vorschläge, um diese Beschäftigten besser zu chützen. Sie machen so nicht nur die Künstlerinnen und ünstler zu Verlierern, sondern alle, die auf dem flexibi- isierten Arbeitsmarkt ohne Netz und doppelten Boden eschäftigt sind. nlage 9 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 118. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 13. bis 18. April 2008 in Kapstadt, Südafrika – Drucksachen 16/10475, 16/11125 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 21. bis 25. Januar 2008 in Straßburg – Drucksachen 16/10709, 16/11478 Nr. 1.1 – Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebter Bericht der Bundesregierung über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zu- sammenhang mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ – Drucksachen 16/1275, 16/1476 Nr. 1.7 – (A) (C) (B) ) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Achter Bericht der Bundesregierung über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zu- sammenhang mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ – Drucksachen 16/5001, 16/5171 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Neunter Bericht der Bundesregierung über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zu- sammenhang mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ – Drucksachen 16/9047, 16/9391 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sechster und abschließender Bericht der Bundesregie- rung über den Abschluss der Auszahlungen und die Zu- sammenarbeit der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ mit den Partnerorganisationen – Drucksachen 16/9963, 16/10285 Nr. 9 – Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Er- wachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdo- kumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/10286 Nr. A.1 EuB-EP 1733; P6_TA-PROV(2008)0233 Drucksache 16/11132 Nr. A.1 Ratsdokument 14634/08 Drucksache 16/11311 Nr. A.1 Ratsdokument 15299/08 Rechtsausschuss Drucksache 16/9867 Nr. A.2 Ratsdokument 10122/08 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/11721 Nr. A.17 Ratsdokument 16271/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.19 Ratsdokument 17380/08 Existenzminimumbericht) – Drucksachen 16/11065, 16/11478 Nr. 1.3 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastruktur- finanzierungsgesellschaft im Jahr 2006 – Drucksache 16/8277 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastruktur- finanzierungsgesellschaft im Jahr 2007 – Drucksachen 16/11016, 16/11306 Nr. 2 – (D Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/11517 Nr. A.27 Ratsdokument 15776/1/08 REV 1 Drucksache 16/11517 Nr. A.28 Ratsdokument 15283/08 Drucksache 16/11517 Nr. A.29 Ratsdokument 15775/08 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/5505 Nr. 1.1 EuB-EP 1483 Drucksache 16/10286 Nr. A.91 Ratsdokument 10696/08 22354 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 91, 1 0, T 206. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. Februar 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat nun Kollege Manfred Zöllmer, SPD-

    raktion.



Rede von Manfred Zöllmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

– Es ist doch nicht schlecht, wenn man sich freut. –

err Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weiß
mazon, was ich verdiene? Weiß Google mehr über
ich als ich selber? Das sind Fragen, die sich heute viele
erbraucherinnen und Verbraucher stellen.

Das Internet nimmt in der Reihe der unverzichtbaren
inge in unserem Leben inzwischen Platz 5 ein und liegt
amit sogar vor dem Auto. Es hat unser Leben in kürzes-
er Zeit revolutioniert, obwohl es noch ganz jung ist. In
eutschland sind inzwischen über 2 Millionen Nutzer
ei Facebook registriert. Bei privaten Verkäufen über
as Internet liegt Deutschland in Europa an der Spitze.
eder vierte Deutsche hat 2007 seine Reise im Internet
ebucht, und 35 Prozent der Deutschen führen ihre Kon-
en online.

Das Internet führt auf der einen Seite zu nicht gekann-
er Konsumentenmacht: bei Preisvergleichen, in Blogs,
n Konsumentenportalen. Da werden Unternehmen in
ürzester Zeit gezwungen, miese Produkte schnell vom
arkt zu nehmen. Geschädigte können sich zusammen-

chließen. Wir haben das im Bereich Energie sehr deut-
ich gemerkt. Wir wissen aber, dass das Internet auch an-
ere Überraschungen bietet: Viren, Phishing, Cyberbullying,
bzocke, Täuschung und Betrug. Die Macht der Konsu-
enten und Konsumentenschutz sind also zwei Seiten

iner Medaille. Aufgrund der Veränderungen bei den
inkaufs- und Kommunikationsgewohnheiten der Ver-






(A) )



(B) )


Manfred Zöllmer
braucherinnen und Verbraucher, die ich eben beschrie-
ben habe, muss sich die Verbraucherpolitik völlig neuen
Herausforderungen stellen. Das tut die Große Koalition.

In einer nie dagewesenen Weise werden von Unter-
nehmen, sozialen Netzwerken und Onlinediensten per-
sönliche Daten gesammelt, verkauft, verschoben und
verknüpft. Zum Teil werden sie gezielt und zum Teil ver-
steckt abgefragt, zum Teil werden sie aber auch naiv
oder gutgläubig durch die Verbraucherinnen und Ver-
braucher preisgegeben. Dies gilt insbesondere für jün-
gere Leute.

Die vielfältigen Skandale der letzten Zeit zeigen ei-
nes: Wir brauchen einen sorgfältigeren und transparente-
ren Umgang mit persönlichen Daten. Ich bin sehr froh,
dass der Kollege Bleser eben auf das Selbstbestim-
mungsrecht hingewiesen hat. Die Selbstbestimmung
über die eigenen Daten muss in der Tat im Mittelpunkt
unserer Politik stehen. Dieser Anspruch muss von der
Gesetzgebung aufgenommen und die Politik an die Be-
dingungen der modernen Informationsgesellschaft ange-
passt werden. Das gilt heute nicht mehr nur für den
Staat, wie es in der Vergangenheit der Fall war, sondern
in besonderem Maße auch für die Wirtschaft.

Deshalb beschäftigen wir uns in drei Gesetzesvorha-
ben mit Fragen des Datenschutzes, die im Interesse der
Verbraucherinnen und Verbraucher liegen. Die erste
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sieht mehr
Transparenz in Scoringverfahren vor, damit Konsumen-
ten und Kreditnehmer Entscheidungen über Bonität und
Zinssätze – dabei geht es schließlich um das Geld der
Verbraucherinnen und Verbraucher – nachvollziehen
können. Wir brauchen Transparenz und eine Verwirkli-
chung der Prinzipien Datensparsamkeit und Nichtdiskri-
minierung. Ich sage sehr deutlich: Georeferenzdaten ha-
ben beim Scoring nichts zu suchen. Wir wollen keine
Ausgrenzung von Menschen, nur weil sie im vermeint-
lich falschen Stadtteil leben.


(Beifall des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])


Daneben geht es insbesondere um den Wegfall des
Listenprivilegs. Das Listenprivileg bevorteilt das Direkt-
marketing in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Hier gibt
es sehr unterschiedliche Interessen: die werbetreibende
Wirtschaft auf der einen Seite und die Bürgerinnen und
Bürger, die zu Recht verlangen, dass ihre Daten nicht
zum Handelsobjekt werden, auf der anderen Seite.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Aber auch Einzelhändler und Unternehmer!)


Ein „Weiter so!“ darf es auf diesem datenschutzrechtli-
chen Gebiet nicht geben. Ich bin dem Kollegen Bleser
sehr dankbar dafür, dass er diesbezüglich für die CDU/
CSU-Fraktion sehr deutlich Position bezogen hat. Das
hat man bisher so nicht gehört.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Gustav Herzog [SPD]: Genau! Das war aber nur Bleser!)


– Ja, auch Staatssekretärin Heinen hat das in dieser Wo-
che auf einer Veranstaltung so gemacht. Ich bin sehr ge-

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(C (D pannt, ob das, was hier so markig verkündet worden ist, etztendlich Eingang ins Gesetz findet. (Ute Kumpf [SPD]: Das wird der Wirtschaftsminister wohl nicht so gern hören!)


ir sind jedenfalls bereit, dies umzusetzen. Jetzt ist es
n der CDU/CSU, uns hierbei zu unterstützen.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Tele-
onwerbung werden wir die Rechte der Verbraucherin-
en und Verbraucher verbessern, damit der unerlaubte
ingriff in die Privatsphäre drastisch verringert wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


ie Vorschläge, die bisher auf dem Tisch liegen, sind ef-
izient und wirksam. Sie knüpfen an das bewährte Wi-
errufsrecht an. Wir werden dies gesetzlich umsetzen.

Bei allen Entscheidungen müssen die Interessen der
erbraucherinnen und Verbraucher zukünftig eine noch
tärkere Rolle spielen. Deshalb möchte ich sehr deutlich
agen: Hände weg von der Privatkopie! Wer die Privat-
opie weiter einschränken will – hier gibt es massive
ersuche vonseiten der Wirtschaft, auf die Politik Ein-

luss zu nehmen –, wird die Folgen dieser verbrau-
herunfreundlichen Politik direkt zu spüren bekommen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


as Beispiel des Digital Rights Managements bei Mu-
ikdownloads zeigt: Wer Verbraucherinteressen mit Fü-
en tritt, muss dafür mit Umsatzrückgang bezahlen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Der technische und wirtschaftliche Wandel zeigt: Ver-
raucherpolitik war noch nie so wertvoll wie heute. Sie
ehen, Frau Ministerin, dass Sie – anders als Ihr Vorgän-
er, der nur ein geringes Interesse an diesen Themen
atte – stark, beharrlich und durchsetzungsfähig sein
üssen. Unsere Unterstützung haben Sie. Wir Sozialde-
okraten werden in dieser Koalition die treibende Kraft

n der Verbraucherschutzpolitik bleiben.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Peter Bleser [CDU/CSU])



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat nun Kollegin Waltraud Wolff für die

    PD-Fraktion.