Plenarprotokoll 16/204
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .22046 C 22049 D
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Krista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Krista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Carsten Müller (Braunschweig)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22046 D
22047 A
22047 A
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22050 D
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22051 A
22051 A
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Deutscher B
Stenografisch
204. Sitz
Berlin, Mittwoch, den
I n h a l
Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . .
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Abkom-
men mit den Vereinigten Staaten von Ame-
rika über die wissenschaftliche und techno-
logische Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der zivilen Sicherheit; weitere Fragen zur
Kabinettssitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22048 B
undestag
er Bericht
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11. Februar 2009
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arsten Müller (Braunschweig)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
r. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22051 B
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Krista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Annette Schavan, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hermann Gröhe, Staatsminister
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hermann Gröhe, Staatsminister
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksache 16/11844) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 2
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bewertung sogenannter Capture-or-Kill-
Operationen gegen mutmaßliche Drogen-
händler in Afghanistan und mögliche Be-
teiligung von Bundeswehreinheiten
Antwort
Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 5
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen der Bundesregierung zur Auf-
klärung der Leukämieerkrankung eines ehe-
maligen Asse-Mitarbeiters
Antwort
Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 12
Uwe Schummer (CDU/CSU)
Umsetzung der Handlungsempfehlungen
des Schlussberichts der Enquete-Kommis-
sion „Kultur in Deutschland“ zu den Ver-
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22051 C
22051 D
22051 D
22051 D
22052 A
22052 A
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22052 C
22052 C
22052 D
22053 C
22053 C
ertungsgesellschaften im Sinne der kul-
urtreibenden Vereine
ntwort
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ündliche Fragen 23 und 24
r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
etreiben einer aktiven Eisenbahnver-
ehrsinfrastrukturpolitik und Einfluss des
undes auf die DB Netz AG; Grund für die
ehlende Kenntnis der Bundesregierung
ur Höhe der Mittel für Infrastrukturpro-
ekte, insbesondere aus dem Arbeitsplatz-
rogramm Bauen und Verkehr
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 27
etra Pau (DIE LINKE)
ahl der vom ehemaligen Oberstaatsan-
alt Wolfgang Schaupensteiner durchge-
ührten Ermittlungsverfahren gegen Be-
chäftigte der Deutschen Bahn AG vor
einer Bestellung als Chief Compliance
fficer durch den Bahnvorstand
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
olker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 28
etra Pau (DIE LINKE)
ame der britischen Muttergesellschaft
er Network Deutschland GmbH und Be-
iehungen zu der Argen GmbH in Köln
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
olker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22054 B
22055 A
22055 C, D
22056 A
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22058 D
22059 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 III
Mündliche Frage 34
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Höhe der den Kommunen verbleibenden
Investitionshilfen aus dem zweiten Kon-
junkturpaket nach Abzug der direkten und
indirekten steuerlichen Mindereinnahmen
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 35
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haltung der Bundesregierung zu den Be-
rechnungen des Institutes für Makroöko-
nomie und Konjunkturforschung bezüg-
lich der Mindereinnahmen für Kommunen
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Führungsver-
antwortung der Bundeskanzlerin in Zeiten
der Wirtschaftskrise . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . .
Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . .
Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Hubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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22060 A
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22061 A
22061 B
22062 A
22062 A
22063 C
22064 D
22066 A
22067 A
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22069 A
22070 B
22071 C
22072 C
22074 A
22075 B
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
ündliche Frage 1
r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
urze Meldefrist bei Impfschäden nach
mpfung gegen die Blauzungenkrankheit
nd Entschädigung bei eventuell später
uftretenden Nebenwirkungen oder Schä-
en
ntwort
r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
ündliche Frage 3
r. Ilja Seifert (DIE LINKE)
uftragsvergabe für die „Untersuchung
um Ausmaß und Umfang von Gewalt ge-
en Frauen mit Behinderungen“
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
ündliche Frage 4
r. Ilja Seifert (DIE LINKE)
aßnahmen und Projekte mit Bezug auf
ie Entschließung des Europäischen Parla-
ents vom 26. April 2007 zur Lage der
rauen mit Behinderungen in der Euro-
äischen Union
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 5
ündliche Frage 6
ornelia Hirsch (DIE LINKE)
aßnahmen der Bundesregierung zur Be-
ndigung der prekären Zulassungssituation
n den Hochschulen
ntwort
ndreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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22077 A
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22078 A
22079 C
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009
Anlage 6
Mündliche Frage 7
Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Möglichkeit einer Beteiligung am Konsul-
tationsverfahren zum Grünbuch „Migra-
tion und Mobilität: Chancen und Heraus-
forderungen für die EU-Bildungssysteme“
in Form einer gemeinsamen Stellungnahme
des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung sowie der Kultusministerkonfe-
renz
Antwort
Andreas Storm, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Mündliche Frage 8
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mangelnde Information des Deutschen
Bundestages zu Anfragen der USA zur
Aufnahme von Gefangenen aus dem Ge-
fangenenlager Guantánamo
Antwort
Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Mündliche Frage 9
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bereits geleistete und zukünftige Beiträge
der Bundesregierung für den Treuhänder-
fonds zur Unterstützung der afghanischen
Nationalarmee
Antwort
Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Mündliche Fragen 10 und 11
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Schutz vor Überwachung durch Sicher-
heitsbehörden des Bundes bei Nutzung der
geplanten De-Mail
Antwort
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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22079 D
22080 A
22080 B
22080 B
nlage 10
ündliche Fragen 13 und 14
ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
uswirkungen der durch den Spitzenver-
and der landwirtschaftlichen Sozialversi-
herung vorgenommenen Zuordnung des
bstbaus zu den landwirtschaftlichen Trä-
ern der Unfallversicherung
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 11
ündliche Fragen 15 und 16
lexander Ulrich (DIE LINKE)
uswirkungen des Urteils des Europäischen
erichtshofs vom 20. Januar 2009 in den
erbundenen Rechtssachen C-350/06 und
-520/06 auf die Rechte der Arbeitnehme-
innen und Arbeitnehmer in Deutschland
owie Anpassungsbedarf für die deutsche
esetzgebung
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 12
ündliche Frage 17
odo Ramelow (DIE LINKE)
altung der Bundesregierung zu unterschied-
chen Aussagen aus dem Bundesministerium
ür Arbeit und Soziales zum sogenannten
ritten Weg der Kirchen im Arbeits- und
arifrecht
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 13
ündliche Frage 18
rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ründe und Vorteile der Festschreibung
iner Sonderregelung zum Mindestlohn für
ie Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche
m Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
ntwort
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22080 D
22081 C
22081 D
22082 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 V
Anlage 14
Mündliche Fragen 19 und 20
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gründe für die nicht vorgenommene An-
gleichung der Renten in den alten und
neuen Bundesländern in dieser Legislatur-
periode sowie zugrunde liegende Modell-
berechnungen
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 15
Mündliche Frage 21
Jan Mücke (FDP)
Auffassung der Bundesregierung zum Aus-
bau des Verkehrsprojekts Deutsche Ein-
heit 8.3
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 16
Mündliche Frage 22
Jan Mücke (FDP)
Ausbau des Streckenabschnitts Bitterfeld–
Halle für eine Geschwindigkeit von 200 km/h
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 17
Mündliche Frage 25
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bewertung der in dem Dokument „Ge-
spräch mit der Deutschen Bahn über die
Geschäftsbeziehungen des Unternehmens
mit der Network Deutschland GmbH am
28. Oktober 2008“ benannten Rechtsver-
stöße durch die Deutsche Bahn und Konse-
quenzen für den Bund
Antwort
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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22082 B
22082 D
22083 A
22083 B
nlage 18
ündliche Frage 26
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
onsequenzen der Bundesregierung aus
er flächendeckenden Überwachung von
itarbeiterinnen und Mitarbeitern der
eutschen Bahn AG und etwaige Abberu-
ung von Hartmut Mehdorn
ntwort
chim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 19
ündliche Frage 29
ürgen Koppelin (FDP)
rläuterung einer Aussage des Bundes-
inanzministers Peer Steinbrück über die
erstaatlichung einer Bank ausweislich des
rotokolls der Plenarsitzung vom 16. Sep-
ember 2008
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 20
ündliche Frage 30
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
onuszahlungen für 2008 an Vorstände
on Banken unter dem Rettungsschirm des
undes
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 21
ündliche Frage 31
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
aßnahmen der Bundesregierung zur Be-
renzung von Vergütungen und Dividen-
enzahlungen bei durch das Finanzmarkt-
tabilisierungsfondsgesetz unterstützten
nternehmen sowie entsprechende Unter-
ehmen mit Vergütungen an Organmit-
lieder oder Agenten oberhalb von
00 000 Euro jährlich oder Dividenden-
ahlungen
ntwort
icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22083 C
22084 A
22084 A
22084 B
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009
Anlage 22
Mündliche Frage 32
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Vereinbarungen für Sonder-/oder Bonus-
zahlungen für die Angestellten der Ge-
schäftsführung der bundeseigenen Boden-
verwertungs- und -verwaltungs GmbH bei
Geschäftsabschlüssen
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Frage 33
ripour (BÜNDNIS 90/
ÜNEN)
en zur Stützung von gegebenen-
hlungs- oder Finanzschwierigkei-
nen Mitgliedern der Währungs-
diesbezügliche Dialoge mit EU-
en
ressl, Parl. Staatssekretärin
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22085 22085 C
Anlage 23
Mündliche
Omid Nou
DIE GR
Maßnahm
falls in Za
ten gerate
union und
Institution
Antwort
Nicolette K
BMF . . A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22045
(A) )
(B) )
204. Sitz
Berlin, Mittwoch, den
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22077
(A) )
(B) )
Behinderungen“, wie in der Bundestagsdrucksache 16/9283
vom 27. Mai 2008 angekündigt, in Auftrag gegeben?Reinhard
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 16/11844, Frage 3):
Wann und an wen hat die Bundesregierung die „Untersu-
chung zum Ausmaß und Umfang von Gewalt gegen Frauen mit
Schmitt (Landau), Heinz SPD 11.02.2009
Schultz (Everswinkel), SPD 11.02.2009
Anlage 1
Liste der entschuldigt
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Ahrendt, Christian FDP 11.02.2009
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
11.02.2009
Ernstberger, Petra SPD 11.02.2009
Groneberg, Gabriele SPD 11.02.2009
Heller, Uda Carmen
Freia
CDU/CSU 11.02.2009
Hochbaum, Robert CDU/CSU 11.02.2009
Dr. Högl, Eva SPD 11.02.2009
Hörster, Joachim CDU/CSU 11.02.2009
Homburger, Birgit FDP 11.02.2009
Knoche, Monika DIE LINKE 11.02.2009
Krichbaum, Gunther CDU/CSU 11.02.2009
Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 11.02.2009
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 11.02.2009
Leibrecht, Harald FDP 11.02.2009
Löning, Markus FDP 11.02.2009
Maurer, Ulrich DIE LINKE 11.02.2009
Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
11.02.2009
Nitzsche, Henry fraktionslos 11.02.2009
Parr, Detlef FDP 11.02.2009
Paula, Heinz SPD 11.02.2009
Schäfer (Bochum),
Axel
SPD 11.02.2009
Schily, Otto SPD 11.02.2009
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 11.02.2009
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Drucksache 16/11844, Frage 1):
Wie bewertet die Bundesregierung die kurze Frist von drei
Tagen zur Meldung von Impfschäden bei den Tierseuchenkas-
sen nach Impfung gegen die Blauzungenkrankheit, und wie
können eventuell später auftretende Nebenwirkungen oder
Impfschäden dem tierhaltenden Betrieb ersetzt werden?
Der Bundesregierung ist die Frist von drei Tagen nicht
ekannt. Sie ließe sich jedoch damit begründen, dass ein
mpfschaden (Abort, Verendung) in unmittelbarem zeitli-
hen Zusammenhang mit der Impfung stehen muss. Das
erfahren zur Regelung von Impfschäden richtet sich
ach den Vorgaben von den §§ 66 bis 72 des Tierseuchen-
esetzes. Die Durchführung obliegt den nach Landes-
echt zuständigen Behörden.
Die drei Firmen, denen der Zuschlag für die Impfstoff-
ieferung 2008 erteilt worden ist, haben darüber hinaus
ewährleistungszusagen gemacht und die notwendigen
icherheitsleistungen zugesagt. Diese waren für die Län-
er unverzichtbar, da die zum Einsatz kommenden Impf-
toffe noch nicht zugelassen sind.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
ilberhorn, Thomas CDU/CSU 11.02.2009
teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
11.02.2009
teinbach, Erika CDU/CSU 11.02.2009
r. Strengmann-Kuhn,
Wolfgang
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
11.02.2009
r. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
11.02.2009
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
22078 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009
(A) )
(B) )
Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend wird voraussichtlich noch in dieser
Woche einen diesbezüglichen Werkvertrag mit der Uni-
versität Bielefeld abschließen, die die Untersuchung in
Zusammenarbeit mit mehreren Kooperationspartnern
voraussichtlich ab dem 16. Februar 2009 durchführen
wird.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 16/11844, Frage 4):
Was hat die Bundesregierung im Zeitraum Mai 2007 bis
Dezember 2008 unternommen, um der Entschließung des
Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zur Lage der
Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union – bitte
Maßnahmen bzw. Projekte und Verantwortlichkeiten konkret
benennen – Genüge zu tun?
Behinderte Frauen und Mädchen sind häufig stärker
als nicht behinderte Frauen und Mädchen von Benach-
teiligungen betroffen. Es ist für sie meist besonders
schwer, ihren Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe
aufgrund der mehrfachen Diskriminierung durchzuset-
zen, wenn sie sowohl aufgrund des Kriteriums der Be-
hinderung als auch wegen des Geschlechts Benachteili-
gungen ausgesetzt werden.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde im
Rahmen des Paradigmenwechsels in Deutschland die
Berücksichtigung der Belange von Frauen und Mädchen
mit Behinderungen gesetzlich verankert. So gilt bei den
Teilhabeleistungen nach dem Neunten Buch Sozialge-
setzbuch die Verpflichtung, auch den besonderen Be-
dürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter
Frauen und Kinder Rechnung zu tragen. Die Verpflich-
tung gilt für alle Rehabilitationsträger. Ebenso regelt das
Behindertengleichstellungsgesetz, dass die besonderen
Belange behinderter Frauen zur Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu berück-
sichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseiti-
gen sind. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
schreibt den Schutz behinderter Frauen und Mädchen
vor Benachteiligungen im zivilrechtlichen Bereich vor.
Hinsichtlich der medizinischen Versorgung von
Frauen mit Behinderungen wurden im fraglichen Zeit-
raum keine Maßnahmen der Bundesregierung ergriffen.
Prinzipiell hat in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) wie auch in der Sozialen Pflegeversicherung
(SPV) jeder Versicherte – unabhängig vom Einkommen,
Alter, Geschlecht und der Kausalität seiner Erkrankung –
den gleichen Zugang zu den Leistungen der GKV bzw.
SPV. Nach dem Prinzip „Pflege- folgt Krankenversiche-
rung“ finden eine Reihe von grundlegenden System-
voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung
auch im Hinblick auf die solidarische Absicherung des
Risikos der Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Elften
Buches Sozialgesetzbuch Anwendung.
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Darüber hinaus ist bereits mit dem Gesetz zur Moder-
isierung der gesetzlichen Krankenversicherung 2004
ine Grundsatzvorschrift im Fünften Buch Sozialgesetz-
uch (SGB V, § 2 a) verankert worden, die noch einmal
etont, dass bei der Leistungsgewährung „den besonde-
en Belangen behinderter und chronisch kranker Men-
chen Rechnung zu tragen“ ist.
In der Pflegeversicherung gelten für Frauen und
änner die gleichen Regelungen bezüglich der Versi-
herungspflicht, der Beitragszahlung, der Anspruchsvo-
aussetzungen und der Leistungsgewährung. Eine ge-
chlechtsbezogene Gewährung und Bemessung von
eistungen verbietet sich somit. Eine besondere Diffe-
enzierung des Leistungsrechts für Menschen mit Behin-
erungen sah und sieht das Pflege-Versicherungsgesetz
SGB XI) nicht vor. Mit der Pflegereform 2008 wurde
urch die Einführung des § 1 Abs. 4 a SGB XI der
unsch des Gesetzgebers hervorgehoben, dass zukünf-
ig in der pflegerischen Versorgung noch stärker auf ge-
chlechtsspezifische Unterschiede Rücksicht zu nehmen
ei. Durch die Änderung wird allerdings kein Anspruch
uf die Durchführung bestimmter Maßnahmen etwa ge-
en Einrichtungsträger begründet.
Für die Verbesserung der Situation behinderter
rauen ist es von großer Bedeutung, dass sie gehört wer-
en, eventuelle Mehrfachdiskriminierungen und beste-
ende Schwierigkeiten sichtbar machen sowie ihre Be-
ürfnisse selbst vortragen und einfordern können. Der
ingetragene Verein „Weibernetz e. V. – Bundesnetz-
erk von Frauen, Lesben und Mädchen mit Beeinträch-
igung“ hat sich als Interessenvertretung behinderter
rauen auf Bundesebene etabliert. Dieses Engagement
ird seit 2003 durch das Bundesministerium für Fami-
ie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert.
udem hat die Bundesregierung (BMFSFJ) im Mai 2007
ine Europäische Konferenz zum Aufbau eines EU-wei-
en Netzwerks für behinderte Frauen gefördert.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die
elbstbestimmte Teilhabe behinderter Frauen und Mäd-
hen am gesellschaftlichen Leben in vielfältiger Weise,
ie im Rahmen der gewählten Frageart nur teilweise dar-
estellt werden kann.
Der Schutz von Frauen mit Behinderung vor Gewalt
nd sexuellem Missbrauch ist Inhalt umfangreicher
aßnahmen der Bundesregierung. Der Aktionsplan II
er Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen
rauen nimmt in einem seiner Schwerpunkte Frauen mit
ehinderungen in den Blick. Durch das Forschungspro-
ekt „SELBST – Selbstbewusstsein für behinderte Mäd-
hen und Frauen“ wurden Qualitätsanforderungen an
bungen und Kurse zur Stärkung des Selbstbewusst-
eins im Hinblick auf die Bedarfe behinderter Frauen
nd auf den Rehabilitationssport (§ 44 SGB IX) wissen-
chaftlich erhoben sowie Leitlinien und Qualitätsstan-
ards für diese Übungen erarbeitet. Die Ergebnisse
ieses Projekts werden in Kürze durch das Bundesminis-
erium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröf-
entlicht und damit allgemein nutzbar gemacht.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22079
(A) )
(B) )
Das Bundesministerium für Gesundheit fördert seit
September 2008 das Projekt „Laut(er) starke Frauen – ein
bundesweit ausgerichtetes Projekt zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen mit Behinderung und chronischen
Erkrankungen. Dieses Projekt wird von der Bundes-
arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e. V. sowie der beteiligten
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter
NRW e. V. und das NetzwerkBüro für Frauen und Mäd-
chen mit Behinderung durchgeführt. Ziel ist, Ansätze zur
Gewaltbekämpfung aufzuzeigen, das Selbsthilfepoten-
zial betroffener Frauen zu stärken und gesellschaftliche
Vorurteile abzubauen.
Zur Verbesserung der Situation von Frauen in (Reha-
bilitations-)Einrichtungen hat das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Herbst
2008 beschlossen, ein Pilotprojekt zur Besetzung von
Frauenbeauftragten in Einrichtungen zu finanzieren. Die
in Frage Nr. 3 genannte Untersuchung soll darüber hi-
naus ein besseres Verständnis der Lebenssituation von
Frauen mit Behinderungen im Hinblick auf ihre Betrof-
fenheit von (sexueller) Gewalt ermöglichen.
Durch eine vom Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebene Sonder-
auswertung des Mikrozensus 2005 liegen seit Dezember
2008 neue Daten zur Situation behinderter Frauen vor,
die noch zielgenauere Maßnahmen zu deren Unterstüt-
zung ermöglichen sollen.
Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöri-
ger gehören zu den wichtigen politischen Zielen des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend. Insbesondere Familien mit psychisch beein-
trächtigten und von Demenz betroffenen Menschen be-
nötigen Hilfen. Deshalb fördert das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Arbeit der
Deutschen Alzheimer Gesellschaft und entwickelt pro-
jektbezogen geeignete Hilfen. Die Informationsmateria-
lien zur Altenpflegeausbildung sind in besonderer Weise
darauf abgestimmt, auch Männer für Pflege und Betreu-
ung zu gewinnen.
Aus dem Kinder- und Jugendplan stellt das Bundes-
ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
jährlich circa 1,3 Millionen Euro bereit, damit junge
Menschen mit Behinderung durch Angebote der Begeg-
nung und des gemeinsamen sozialen Lernens von Men-
schen mit und ohne Behinderung, durch Einbeziehung in
die Jugendarbeit sowie durch das Engagement von
Selbsthilfegruppen und -verbänden in der Entfaltung ih-
rer Persönlichkeit gefördert und zur Teilnahme am ge-
sellschaftlichen Leben und zur Übernahme sozialer Ver-
antwortung befähigt werden. Dabei sollen Fähigkeiten
und Möglichkeiten junger Menschen mit Behinderung,
ihr Leben selbst zu gestalten und Mobilität und Kommu-
nikation weiter zu entwickeln, gestärkt werden.
Zur Verbesserung der Lebenssituation der Contergan-
geschädigten sind deren Renten zum 1. Juli 2008 ver-
doppelt worden. Die monatlichen Renten betragen nun-
mehr zwischen 241 Euro und 1 090 Euro.
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nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/11844, Frage 6):
Worauf verständigte sich die Bundesministerin für Bil-
dung und Forschung, Dr. Annette Schavan, mit Vertreterinnen
und Vertretern der Länder, der Hochschulen und der Zentral-
stelle für die Vergabe von Studienplätzen beim Krisenge-
spräch anlässlich des Zulassungschaos an den Hochschulen,
und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur
Beendigung der prekären Zulassungssituation für Studieninte-
ressierte an Hochschulen?
Bundesministerin Dr. Schavan hat sich mit Vertretern
er Länder und Hochschulen darauf verständigt, dass bis
ur Entwicklung einer flächendeckenden Neuordnung
es Vergabewesens von Studienplätzen in Deutschland
ine Übergangsphase für Erleichterungen und einfachere
erfahren sorgen soll. Die Übergangsphase soll kompa-
ibel sein zu der Lösung, die das Fraunhofer-Institut für
echnerarchitektur und Softwaretechnik für das künftige
ulassungsverfahren entwickeln wird. Bis diese Lösung
erfügbar ist, soll die Zulassungssituation vor allem
urch zwei Maßnahmen verbessert werden: einmal
urch eine deutlich erhöhte Beteiligung der Hochschulen
n dem von der Zentralstelle für die Vergabe von Stu-
ienplätzen (ZVS) zum Wintersemester 2009/10 ange-
otenen Serviceverfahren; zum anderen dadurch, dass
ie nach dem Hauptverfahren noch unbesetzten Studien-
lätze im Rahmen einer Online-Studienplatzbörse mög-
ichst schnell und vollständig vergeben werden. Ministe-
in Schavan wird sich persönlich für eine breite
eteiligung der Hochschulen einsetzen und zu diesem
weck in Kürze Gespräche mit Hochschulrektoren aus
llen Bundesländern, Ländervertretern, dem Fraunhofer-
nstitut und der ZVS führen.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/11844, Frage 7):
Wann brachte sich die Bundesregierung mit ihren Vorstel-
lungen, Positionen und Zielen in das Konsultationsverfahren
zum Grünbuch „Migration und Mobilität: Chancen und
Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme“ ein, das of-
fiziell am 31. Dezember 2008 endete, und warum prüfte die
Bundesregierung noch in ihrer Antwort vom 5. Januar 2009
die „Möglichkeit einer Beteiligung am Konsultationsverfah-
ren in Form einer gemeinsamen Stellungnahme von BMBF
und Kultusministerkonferenz“ (vergleiche schriftliche Frage 80
auf Bundestagsdrucksache 16/11816)?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMBF) hat sich zusammen mit der Kultusminister-
onferenz (KMK) in Form einer gemeinsamen Stel-
ungnahme am Konsultationsverfahren zum Grünbuch
Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderun-
en für die EU-Bildungssysteme“ beteiligt. Diese Stel-
ungnahme wurde der Kommission am 6. Februar 2009
ugeleitet und ist als Anlage beigefügt. Zum Zeitpunkt
er Beantwortung der oben genannten schriftlichen
22080 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009
(A) )
(B) )
Frage lag dieser zwischen BMBF und KMK abge-
stimmte Beitrag noch nicht abschließend vor. Die Kom-
mission hat jedoch erklärt, auch nach dem offiziellen
Ende der Konsultationsphase eingehende Stellungnah-
men noch voll zu berücksichtigen.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Frage 8):
Bei welchen Gelegenheiten wurden dem Deutschen Bun-
destag Informationen bezüglich der Anfragen der USA zur
Aufnahme von Gefangenen aus dem Gefangenenlager
Guantánamo vorenthalten, bzw. wurde der Deutsche Bundes-
tag – bitte jeweils Ausschussinformation und Fragen einzeln
aufführen – falsch informiert (vergleiche Artikel in der tages-
zeitung vom 3. Februar 2009: „Auch Bush wollte Häftlinge
loswerden“)?
Die in der Frage enthaltene Unterstellung, die Bun-
desregierung habe Informationspflichten gegenüber dem
Deutschen Bundestag verletzt oder das Parlament falsch
unterrichtet, weise ich zurück.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die
Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Frage 9):
Welche Beiträge hat die Bundesregierung bisher in den im
Februar 2007 für die finanzielle Unterstützung der afghani-
schen Nationalarmee eingerichteten Treuhänderfonds einge-
zahlt, und/oder welche Beiträge plant die Bundesregierung in
Zukunft in diesen Treuhänderfonds einzuzahlen?
Die Bundesregierung hat keine Mittel in einen Treu-
händerfonds für die Unterstützung der Afghanischen Na-
tionalarmee eingezahlt.
Die Diskussionen in der NATO über Möglichkeiten
der Unterstützung des Aufwuchses der Afghanischen
Nationalarmee sind noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit über die
Frage eines möglichen Beitrags zu einem Treuhänder-
fonds zu befinden haben.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen
der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Fra-
gen 10 und 11):
Sind die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie die vom Bun-
desminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, geplante De-
Mail nutzen, auch vor dem „unerwünschten Mitlesen“ durch
Sicherheitsbehörden des Bundes wie Bundeskriminalamt, Bun-
desamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder Bun-
desamt für Verfassungsschutz geschützt?
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(D
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass über die
vom Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, ge-
planten De-Mail-Adressen Bundestrojaner oder andere Mittel
der technischen Überwachung in die heimischen PC einge-
schleust werden?
u Frage 10:
Öffentliche Stellen werden durch das Bürgerportal-
esetz mit keinerlei neuen Befugnissen ausgestattet. Die
ach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Auskunfts-
echte öffentlicher Stellen bleiben ebenso unberührt wie
ie gesetzlichen Vorschriften zur Telekommunikations-
berwachung oder zur Beschlagnahme. Das Bürgerpor-
algesetz regelt in § 16, Abs. 5: „Die nach anderen
echtsvorschriften bestehenden Regelungen zu Auskünf-
n gegenüber öffentlichen Stellen bleiben unberührt.“
Ein „Mitlesen durch Sicherheitsbehörden“ ist nur
ach entsprechender richterlicher Anordnung oder auf-
rund einer Anordnung nach dem G10-Gesetz möglich.
u Frage 11:
Öffentliche Stellen werden durch das Bürgerportal-
esetz mit keinerlei neuen Befugnissen ausgestattet. Die
ach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Auskunfts-
echte öffentlicher Stellen bleiben ebenso unberührt wie
ie gesetzlichen Vorschriften zur Telekommunikations-
berwachung oder zur Beschlagnahme. Das Bürgerpor-
algesetz regelt in § 16, Abs. 5: „Die nach anderen
echtsvorschriften bestehenden Regelungen zu Auskünf-
n gegenüber öffentlichen Stellen bleiben unberührt.“
Die „Überwachung eines heimischen PC“ ist nur nach
ntsprechender richterlicher Anordnung möglich.
nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/11844, Fragen 13 und 14):
Wie bewertet die Bundesregierung die durch den Spitzen-
verband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vorge-
nommene vollumfängliche Zuordnung des Obstbaus zu den
landwirtschaftlichen Trägern der Unfallversicherung und die
Befürchtung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, durch
diese Entscheidung erheblich geschwächt zu werden?
Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte der Ent-
scheidung, den Obstbau vollumfänglich der Landwirtschaft
zuzuordnen, die Befürchtung der Gartenbau-Berufsgenossen-
schaft, im Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialver-
sicherung durch die Vertreter der Landwirtschaft in strittigen
Fragen regelmäßig majorisiert zu werden, und welche Konse-
quenzen zieht sie daraus?
u Frage 13:
Dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozial-
ersicherung obliegt unter anderem die Aufstellung von
inheitlichen Abgrenzungskriterien für die Zuständigkeit
er landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger
§ 143 e Abs. 2 Nr. 7 SGB VII). Diese Abgrenzungskri-
erien sind von der Vertreterversammlung, dem hierfür
uständigen Selbstverwaltungsorgan des Spitzenverban-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22081
(A) )
(B) )
des, zu beschließen. Derzeit hat die Vertreterversamm-
lung des Spitzenverbandes die vorgenannten Abgren-
zungskriterien noch nicht beschlossen, sodass eine
Bewertung nicht möglich ist.
Zu Frage 14:
Wie zuvor ausgeführt, hat die Vertreterversammlung
des Spitzenverbandes Abgrenzungskriterien noch nicht
beschlossen, so dass eine Bewertung nicht möglich ist.
Die Befürchtung der LSV-Verwaltungsgemeinschaft
Gartenbau, von den übrigen LSV-Verwaltungsgemein-
schaften majorisiert zu werden, wurde im Gesetzge-
bungsverfahren zum Gesetz zur Modernisierung der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
mehrfach vorgetragen. Diesen Einwänden hat der Ge-
setzgeber angemessen Rechnung getragen; so ist zum
Beispiel gesetzlich geregelt, dass alle neun Verwaltungs-
gemeinschaften – und damit auch der LSV-Träger Gar-
tenbau – im Vorstand vertreten sein sollen (§ 143 b
Abs. 3 SGB VII).
Bezüglich der Eigenständigkeit des Gartenbaus neben
der Landwirtschaft nimmt die Bundesregierung wie folgt
Stellung:
Den deutschen Gärtnerinnen und Gärtnern kommt
eine bedeutende Rolle für eine gute Versorgung der Be-
völkerung mit Obst und Gemüse sowie für ein lebens-
wertes Umfeld mit Pflanzen und Blumen zu. Dies be-
kräftigte Bundesministerin Aigner erst vor wenigen
Tagen; das sei auch der Grund, weshalb trotz konjunktu-
reller Sorge die Branche zuversichtlich in die Zukunft
blicken könne. Dabei machte sie auch deutlich, dass das
Ministerium die Gartenbaubranche bei vielen zukunfts-
weisenden Projekten unterstütze.
Auch im Rahmen der agrarsozialen Sicherung steht
die Bedeutung des Gartenbaus außer Frage. Soweit dies
notwendig und vertretbar war, wurden im Gesetz zur
Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen So-
zialversicherung (LSVMG) Sonderregelungen für die
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für den Gar-
tenbau getroffen. Der Bedarf für derartige Sonderrege-
lungen ist sehr eingehend diskutiert worden. Darüber hi-
nausgehende Regelungen hätten mangels sachlicher
Rechtfertigung zu einer Ungleichbehandlung der übri-
gen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ge-
führt, für die keine Sonderregelungen vorgesehen oder
auch nur in Erwägung gezogen wurden. Auch bei der
Umsetzung des LSVMG profitieren die LSV-Träger für
den Gartenbau insbesondere bei der Erfüllung der Ver-
waltungskostenbudgets des LSVMG mehr als andere
LSV-Träger von der räumlichen Nähe zum neuen Spit-
zenverband. Deshalb beobachtet die Bundesregierung
mit Sorge, dass die LSV-Träger für den Gartenbau versu-
chen, entgegen der Vorgaben des LSVMG weitere Son-
derrechte geltend zu machen.
Durch das LSVMG hat der Gesetzgeber klargestellt,
dass die Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu den land-
wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zählt (verglei-
che § 114 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII). Im Ausschussbericht
(Drucksache 16/6984, S. 16) wird dazu ausgeführt, dass
durch diese Regelung die Eigenständigkeit der landwirt-
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chaftlichen Berufsgenossenschaft für den Gartenbau,
ugleich aber auch deren Zugehörigkeit zu den landwirt-
chaftlichen Berufsgenossenschaften betont wird. Wei-
ergehende Maßnahmen hält die Bundesregierung nicht
ür erforderlich.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
es Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE)
Drucksache 16/11844, Fragen 15 und 16):
Welche unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen hat
das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Januar 2009
in den verbundenen Rechtssachen C-350/06 und C-520/06 auf
die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
Deutschland?
Welcher Anpassungsbedarf ergibt sich aus dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für die deutsche Gesetzgebung?
u Frage 15:
Der Gerichtshof hat die Rechtsauffassung der Bun-
esregierung bestätigt, dass die Mitgliedstaaten die An-
endungsmodalitäten des durch die Arbeitszeitrichtlinie
estimmten Urlaubsanspruchs selbst festlegen können.
er Gerichtshof setzt den Mitgliedstaaten für die Fest-
etzung der Modalitäten allerdings folgende Grenzen:
er Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht erlö-
chen, wenn der betroffene Arbeitnehmer wegen lang
ndauernder Erkrankung nicht die Möglichkeit hatte,
rlaub zu nehmen. Ist der Arbeitnehmer bis zur Beendi-
ung des Arbeitsverhältnisses krank und konnte er sei-
en Urlaub nicht nehmen, muss ihm nach dem EuGH-
rteil der Urlaub finanziell abgegolten werden.
u Frage 16:
Die Bundesregierung wird das Urteil eingehend ana-
ysieren und prüfen, ob und gegebenenfalls welche Kon-
equenzen erforderlich bzw. sinnvoll sind.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
es Abgeordneten Bodo Ramelow (DIE LINKE)
Drucksache 16/11844, Frage 17):
Inwiefern teilt die Bundesregierung den offensichtlichen
Widerspruch zwischen der Auffassung des Parlamentarischen
Staatssekretärs beim Bundesminister für Arbeit und Soziales,
Klaus Brandner, welcher in der Beantwortung auf die mündli-
che Frage „kirchliche Träger als Leiharbeitsfirmen“ am 7. Mai
2008 (Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 16/9029, Plenarpro-
tokoll 16/159, Seite 16776 A) mitteilte, dass im Bereich der
Verleihunternehmen die branchenüblichen Regelungen An-
wendung finden sowie dass auch beim sogenannten Dritten
Weg dieser mindestens dem Standard der Leiharbeitsbranche
unterliegen muss, und des Bundesministers für Arbeit und So-
ziales, Olaf Scholz, welcher in der Sitzung des Deutschen
Bundestages vom 22. Januar 2009 (Plenarprotokoll 16/200,
Seite 21588 A), mitteilte, dass der sogenannte Dritte Weg eine
besondere Rolle spiele, auf welche Rücksicht genommen wer-
den müsse, da es sich dabei um einen gleichwertigen Weg zu
22082 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009
(A) )
(B) )
den Tarifverträgen handele, welcher vom Gesetzgeber zu be-
rücksichtigen sei?
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch in den
zitierten Aussagen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Frage 18):
Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für not-
wendig, den über 700 000 Beschäftigten in der Zeitarbeitsbran-
che den Schutz vor Lohndumping durch das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder das Mindestarbeitsbedingungengesetz
vorzuenthalten und stattdessen eine Mindestlohnsonderrege-
lung für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
festzuschreiben, und welche Vorteile soll dieses gesonderte
Verfahren für Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer brin-
gen, deren Beschäftigungsverhältnisse von einem hohen Ri-
siko zum Beispiel hinsichtlich drohender Arbeitslosigkeit ge-
prägt sind?
Die Koalition hat am 12. Januar 2009 im Koalitions-
ausschuss beschlossen, „… für die Zeitarbeit im Arbeit-
nehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze zu
etablieren, die die Tarifautonomie wahrt“. Im Arbeitneh-
merüberlassungsgesetz gilt der Grundsatz, dass Leih-
arbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern „für die Zeit
der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb dieses
Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des
Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen
einschließlich des Arbeitsentgelts“ zu gewähren sind
(sogenannter Equal-Pay-Grundsatz). Davon kann durch
die Anwendung oder Inbezugnahme eines Tarifvertrages
zum Nachteil der Leiharbeitnehmerin oder des Leih-
arbeitnehmers abgewichen werden. Diese Abweichungs-
möglichkeit soll durch eine Untergrenze eingeschränkt
werden. Der Beschluss soll systemkonform im Rahmen
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes umgesetzt wer-
den.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Fra-
gen 19 und 20):
Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, in dieser Le-
gislaturperiode von Initiativen zur Rentenangleichung Ost ab-
zusehen, obwohl dies die Bundeskanzlerin mehrfach ange-
kündigt hatte?
Lagen der Entscheidung der Bundesregierung Modellbe-
rechnungen zugrunde, und zu welchem Ergebnis kamen diese
Berechnungen?
Zu Frage 19:
Die Bundeskanzlerin hat am 24. September 2008 im
Kabinett Bundesminister Scholz beauftragt, Vorschläge
für eine Vereinheitlichung des Rentensystems Ost-West
zu prüfen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
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u Frage 20:
Modellberechnungen können erst dann angestellt
erden, wenn konkrete Vorstellungen zur Vereinheitli-
hung des Rentensystems vorliegen. Wie ich jedoch bei
er Beantwortung der vorherigen Frage dargelegt habe,
st die Prüfung von Vorschlägen noch nicht abgeschlos-
en. Daher liegen auch keine entsprechenden Modellbe-
echnungen über die finanziellen Auswirkungen vor. Die
orschriften des SGB VI zur Berechnung der Entgelt-
unkte (Ost) sollen verhindern, dass die im Beitrittsge-
iet vor der Wiedervereinigung und auch noch danach
urchschnittlich schlechteren Einkommensverhältnisse
icht dauerhaft zu geringeren Rentenanwartschaften
zw. -ansprüchen führen. Zu diesem Zweck wurde ein
erechnungssystem geschaffen, das die jährlichen Än-
erungen der Einkommensverhältnisse im Beitrittsgebiet
nd den Abstand zu den Einkommensverhältnissen in
en alten Ländern pauschal berücksichtigt. Die Höher-
ewertung der Entgeltpunkte, die im Beitrittsgebiet er-
orben werden, geht in dem Maße zurück, in dem die
inkommensverhältnisse sich denen im Westen annä-
ern.
Die Vorteile der Hochwertung vor allem für Besser-
erdienende und in Bereichen mit angeglichenen
arifverträgen waren dem Gesetzgeber bereits bei der
erabschiedung des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG)
ewusst. Abweichungen zum Vorteil und zum Nachteil
n Einzelfällen sind bei pauschalen Regelungen nicht zu
erhindern. Wie mit dem Element der Hochwertung in
ukunft umzugehen sein wird, ist wesentlicher Bestand-
eil der Prüfung von Vorschlägen.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
es Abgeordneten Jan Mücke (FDP) (Drucksache
6/11844, Frage 21):
Bleibt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass zum
einen die Planungen für das Verkehrsprojekt „Deutsche Ein-
heit“, VDE, Nr. 8.3 Halle/Leipzig–Berlin einen Ausbau für
eine zulässige Geschwindigkeit von 200 km/h vorsehen und
zum anderen der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen in
seiner erst im Januar 2009 veröffentlichten Publikation „Inves-
titionsbedarf für das Bundesschienenwegenetz aus Sicht der
Nutzer“ einen Ausbau des Streckenabschnitts Halle–Bitterfeld
auf 200 km/h vorschlägt, bei ihrer Aussage in der Antwort
(Bundestagsdrucksache 16/10763) auf die Kleine Anfrage
„Entwicklung ost- und mitteldeutscher Eisenbahnverbindun-
gen“ der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/10632),
dass der Ausbau des VDE-Projekts 8.3 – und somit auch des
Abschnitts Bitterfeld–Halle – bereits in den Jahren 1991 bis
1995 erfolgt sei?
Die am 23. März 1999 schlussgezeichnete Finanzie-
ungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Deut-
che Bahn AG für das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit
VDE) Nr. 8.3 (also die Eisenbahn-Ausbaustrecke Ber-
in–Halle/Leipzig) sah im Abschnitt Bitterfeld–Halle nur
och eine signaltechnische Ausrüstung des Streckenab-
chnitts für vmax = 200 km/h vor, nachdem ein Ausbau
er Strecke bereits vor Abschluss der Vereinbarung in
en Jahren 1991 bis 1995 erfolgt ist. Damit war die Stre-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22083
(A) )
(B) )
cke in oberbautechnischer Hinsicht seit 1995 für diese
Höchstgeschwindigkeit hergerichtet. Hierauf bezog sich
die Antwort der Bundesregierung in der Kleinen An-
frage der FDP (Antwort zu Frage 13, Bundestagsdruck-
sache 16/10763).
Der Planungsträger DB Netz AG hat allerdings bisher
die noch erforderliche signaltechnische Hochrüstung des
Streckenabschnitts Bitterfeld–Halle noch nicht umge-
setzt, sodass dieser circa 30 km lange Abschnitt derzeit
nur mit vmax = 160 km/h befahren werden kann. Die übri-
gen Abschnitte des VDE Nr. 8.3 zwischen Bitterfeld und
Berlin-Lichterfelde sind auch signaltechnisch für das
Befahren mit 200 km/h ausgerüstet.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Jan Mücke (FDP) (Drucksache
16/11844, Frage 22):
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einem Aus-
bau des Streckenabschnitts Bitterfeld–Halle, der eine Ge-
schwindigkeit von 200 km/h zulässt?
Die Bundesregierung unterstützt die signaltechnische
Hochrüstung des circa 30 km langen Abschnitts Bitter-
feld–Halle für vmax = 200 km/h. Sinnvollerweise sollte
dies zeitgleich bis zur Fertigstellung des anschließenden
VDE Nr. 8.2 Ausbau-/Neubaustrecke Halle/Leipzig–Er-
furt im Jahre 2015 erfolgen, damit die dann in der Rela-
tion Berlin–Halle–Erfurt neu verkehrenden ICE-Züge
die kürzest mögliche Fahrzeit erreichen können.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Frage 25):
Wie bewertet die Bundesregierung die in dem Dokument
„Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäfts-
beziehungen des Unternehmens mit der Network Deutschland
GmbH am 28. Oktober 2008“ (http://www.volkerbeck.de/cms/
files/datenschutz_bei_der_bahn.pdf) benannten Rechtsverstöße
durch die Deutsche Bahn AG, ihre Auftragnehmer und Toch-
terunternehmen – bitte Rechtsverstöße einzeln bewerten; wel-
che Vorschriften wurden danach im Einzelnen durch wen ge-
genüber wem verletzt –, und welche Konsequenzen ziehen die
Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen
Bahn AG bzw. als Eigentümer der Deutschen Bahn AG daraus?
Die Bundesregierung misst der vorbehaltlosen und
umfassenden Aufklärung des Vorwurfs, die Deutsche
Bahn AG habe bei von ihr veranlassten Maßnahmen zur
Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korrup-
tion gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen versto-
ßen, einen sehr hohen Stellenwert bei. Deshalb nimmt
der Bund als Alleineigentümer der Deutsche Bahn AG in
dieser Angelegenheit die ihm nach Aktienrecht zuste-
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enden Aufsichts- und Kontrollrechte umfänglich und
ntensiv wahr.
Bei dem von Ihnen genannten Papier handelt es sich
m einen Prüfvermerk. Das Verfahren beim Berliner Be-
uftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist
rsichtlich nicht abgeschlossen.
Die rechtliche Beurteilung, ob und in welcher Weise
ie Deutsche Bahn AG bei ihren Maßnahmen daten-
chutzrechtlich oder gar strafrechtlich relevante Rechts-
erstöße begangen hat, obliegt nicht den Vertretern der
undesregierung im Aufsichtsrat der Deutsche Bahn
G. Dies ist zunächst Aufgabe des Berliner Beauftragten
ür Datenschutz und Informationsfreiheit als zuständige
atenschutz-Aufsichtsbehörde (vergleiche § 38 Bundes-
atenschutzgesetz) sowie der zwischenzeitlich von der
eutsche Bahn AG selbst eingeschalteten Berliner Staats-
nwaltschaft (vergleiche § 152 Abs. 2, § 160 Strafprozess-
rdnung) und sodann gegebenenfalls der Gerichte. Erst
enn die laufenden Ermittlungen abgeschlossen sind,
ann und sollte über weitere Schritte entschieden wer-
en.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/11844, Frage 26):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
flächendeckenden Überwachung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG durch den Bahnvor-
stand, und zieht die Bundesregierung die Entlassung von
Hartmut Mehdorn in Erwägung?
Die Bundesregierung misst der vorbehaltlosen und
mfassenden Aufklärung des Vorwurfs, die Deutsche
ahn AG habe bei von ihr veranlassten Maßnahmen zur
ekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption
egen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen,
inen sehr hohen Stellenwert bei. Deshalb nimmt der
und als Alleineigentümer der Deutsche Bahn AG in die-
er Angelegenheit die ihm nach Aktienrecht zustehenden
ufsichts- und Kontrollrechte umfänglich und intensiv
ahr.
Ob und in welcher Weise die Deutsche Bahn AG bei
hren Maßnahmen datenschutzrechtlich und/oder straf-
echtlich relevante Rechtsverstöße begangen hat, ist vom
erliner Beauftragten für Datenschutz und Informations-
reiheit als zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde
vergleiche § 38 Bundesdatenschutzgesetz) sowie von
er zwischenzeitlich von der Deutsche Bahn AG selbst
ingeschalteten Berliner Staatsanwaltschaft (vergleiche
152 Abs. 2, § 160 Strafprozessordnung) und sodann
egebenenfalls von den Gerichten zu beurteilen.
Erst wenn die laufenden Ermittlungen, dazu sind sicher
uch vom Aufsichtsrat noch zu beauftragende Ermittlun-
en zu zählen, abgeschlossen sind, kann über weitere
chritte entschieden werden.
22084 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009
(A) )
(B) )
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksa-
che 16/11844, Frage 29):
Was wollte der Bundesminister der Finanzen, Peer
Steinbrück, mit der Aussage in seiner Rede vom 16. Septem-
ber 2008 (Plenarprotokoll 16/174, Seite 18548 B) ausdrücken,
als er sagte: „Ich habe mir mehrfach vorgestellt, was wohl
passiert wäre, wenn ein sozialdemokratischer Bundesfinanz-
minister in Deutschland für die Verstaatlichung einer Bank
eingetreten wäre“?
Mit dieser Aussage wollte der Bundesfinanzminister
seine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass die Ver-
staatlichung einer Bank in Deutschland in der öffent-
lichen Meinung auf erhebliche Vorbehalte stoßen würde
und dass eine solche Verstaatlichung immer nur die
Ultima Ratio, also das allerletzte Mittel sein kann wenn
es darum geht, systemische Verwerfungen auf dem Fi-
nanzmarkt zu verhindern. An dieser Haltung des Bun-
desfinanzministers hat sich seit seiner Rede vom
16. September 2008 nichts geändert.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/11844, Frage 30):
Welche Vorstände von Banken, die sich unter dem Ban-
kenschirm befinden, haben Boni für 2008 erhalten?
Für Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisie-
rungsmaßnahmen des SoFFin in Anspruch nehmen, sind
Auflagen im Hinblick auf Vergütungssysteme und die
Vergütung von Organmitgliedern für den Fall von Reka-
pitalisierungen und Risikoübernahmen vorgesehen.
Bisher wurden keine Verträge über Risikoübernah-
men abgeschlossen.
Eine Rekapitalisierung fand bisher nur bei der Com-
merzbank AG statt. In diesem Fall wurde eine entspre-
chende Begrenzung der Vergütung von Organmitgliedern
und im Übrigen nach näherer Maßgabe des Vertrages
zwischen dem SoFFin und der Commerzbank AG eine
Überprüfung der Vergütungssysteme der Commerzbank-
Gruppe vereinbart.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Fra-
ge 31):
Welche Unternehmen – insbesondere Finanzinstitute gemäß
§ 2 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, FMStFG –, die
staatliche Subventionen oder geldwerte Vorteile im Sinne der
§§ 6 bis 8 FMStFG beantragten oder zugesagt bekamen, zah-
len nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Vorstands- und
Aufsichtsratsmitgliedern, Mitarbeitern bzw. Agenten gleich-
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wohl noch jährliche Vergütungen über 400 000 Euro – im
Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 4 der Finanzmarktstabilisierungs-
fonds-Verordnung, inklusive Gehälter, Boni, Versorgungszu-
sagen, Abfindungen etc. – oder schütten an ihre Gesellschaf-
ter Dividenden bzw. andere ungeschuldete Gewinnanteile aus
bzw. planen dies in 2009, und auf welche Höhe wird die Bun-
desregierung diese Ausschüttungen und Bezüge nun deckeln
bzw. überschießende Beträge einziehen oder wegsteuern,
nachdem kürzlich der Bundesminister des Auswärtigen einen
Dividendenstopp forderte (Der Tagesspiegel vom 26. Januar
2009) und der Bundesminister der Finanzen eine Vergütungs-
grenze bei 500 000 Euro (Handelsblatt vom 15. Oktober
2008) sowie beispielgebend nun US-Präsident Barack Obama
für US-Bankmanager eine Grenze bei knapp 400 000 Euro
bzw. 500 000 US-Dollar ankündigten (Financial Times
Deutschland, 4. Februar 2009)?
Für Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisie-
ungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen, sehen
5 Abs. 2 FMStFV und § 5 Abs. 4 FMStFV Auflagen
m Hinblick auf Vergütungssysteme und die Vergütung
on Organmitgliedern und Auflagen zur Dividenden-
olitik nur für den Fall von Rekapitalisierungen und Ri-
ikoübernahmen vor. Insbesondere soll die Vergütung
er Organmitglieder auf ein angemessenes Maß begrenzt
erden. Der Fonds soll unter anderem darauf hinwirken,
ass Organmitglieder keine unangemessene Gesamtver-
ütung erhalten, wobei eine monetäre Vergütung über
00 000 Euro grundsätzlich als unangemessen gilt. Außer-
em sollen für die Dauer der Stabilisierungsmaßnahmen
eine in das freie Ermessen des Unternehmens gestellten
ergütungsbestandteile einschließlich Bonifikationen, die
u einer unangemessenen Gesamtvergütung führen, ge-
ahlt werden. Grundsätzlich sollen während der Dauer
er Stabilisierungsmaßnahme keine Dividenden gezahlt
erden.
Eine Rekapitalisierung fand bisher nur bei der Com-
erzbank AG statt. In diesem Fall wurde eine den An-
orderungen des § 5 Abs. 2 Nr. 4 FMStFV entsprechende
egrenzung der Vergütung von Organmitgliedern und
m Übrigen nach näherer Maßgabe des Vertrages zwi-
chen der Finanzmarkt-Stabilisierungsanstalt und der Com-
erzbank AG eine Überprüfung der Vergütungssysteme
er Commerzbank-Gruppe vereinbart. Ebenso darf die
ommerzbank AG für die Geschäftsjahre 2008 und 2009
eine Dividenden ausschütten, keine Aktien zurückkau-
en und keine sonstigen nicht geschuldeten Leistungen
n Aktionäre erbringen. Über die konkreten Vertrags-
nhalte wurde das zuständige, geheim tagende Gremium
es Deutschen Bundestages für den Finanzmarktstabili-
ierungsfonds ausführlich unterrichtet.
Bisher wurden keine Verträge über Risikoübernah-
en abgeschlossen. Für die Gewährung von Garan-
ierahmen sieht die FMStFV keine der genannten Aufla-
en vor.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die
ergütung der Organmitglieder von Kreditinstituten, mit
enen ausschließlich Garantierahmenverträge abgeschlos-
en wurden, und über deren Dividendenpolitik. Diese In-
ormationen können im Regelfall den Geschäftsberich-
en der jeweiligen Gesellschaft entnommen werden.
Über nicht abgeschlossene Verwaltungsvorgänge und
eschäftsplanungen von Antragstellern erteilt die Bun-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22085
(A) (C)
(B) (D)
desregierung aus Vertraulichkeitsgründen keine Aus-
kunft.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 16/11844, Frage 32):
Gibt es für die Angestellten der Geschäftsführung der bun-
deseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH,
BVVG, Vereinbarungen für Sonder- und/oder Bonuszahlun-
gen, die mit Verkaufs- bzw. Geschäftsabschlüssen der BVVG
in Zusammenhang stehen, und, wenn ja, wie ist die Gestal-
tung dieser Sonderzahlungen?
Die Geschäftsführer der Bodenverwertungs- und -ver-
waltungs GmbH (BVVG) erhalten neben dem Grundge-
halt eine Tantieme. Diese ist von der Erreichung der Un-
ternehmensziele und von weiteren Faktoren, wie zum
Beispiel der Qualität der strategischen Führung des Un-
ternehmens abhängig.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Frage 33):
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für mög-
lich, falls ein Mitglied der Währungsunion in Zahlungs- oder
Finanzierungsschwierigkeiten – „Staatsbankrott“ – kommen
sollte, und ist die Bundesregierung diesbezüglich mit EU-In-
stitutionen und/oder anderen Mitgliedern der Währungsunion
im Dialog?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, sich an Spe-
kulationen über Zahlungs- oder Finanzierungsschwierig-
keiten eines Mitglieds der Wirtschafts- und Währungs-
union zu beteiligen.
Die Bundesregierung führt einen regelmäßigen und
intensiven Dialog mit den anderen Mitgliedern der Wirt-
schafts- und Währungsunion, der Kommission und der
Europäischen Zentralbank zu allen wesentlichen Fragen
der Wirtschafts- und Währungsunion.
204. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23