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ID1620408200

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/204 Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .22046 C 22049 D Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22046 D 22047 A 22047 A 22047 B 22047 C 22047 D 22048 A 22048 A 22050 A 22050 B 22050 C 22050 D 22050 D 22051 A 22051 A 22051 B Deutscher B Stenografisch 204. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Abkom- men mit den Vereinigten Staaten von Ame- rika über die wissenschaftliche und techno- logische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen Sicherheit; weitere Fragen zur Kabinettssitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C D J D D D P D 22045 A 22045 B 22045 B 22046 B 22046 B Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22048 B undestag er Bericht ung 11. Februar 2009 t : arsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22048 B 22048 C 22048 D 22048 D 22049 A 22049 A 22049 B 22049 C Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22051 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hermann Gröhe, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hermann Gröhe, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 16/11844) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung sogenannter Capture-or-Kill- Operationen gegen mutmaßliche Drogen- händler in Afghanistan und mögliche Be- teiligung von Bundeswehreinheiten Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung zur Auf- klärung der Leukämieerkrankung eines ehe- maligen Asse-Mitarbeiters Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Uwe Schummer (CDU/CSU) Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Schlussberichts der Enquete-Kommis- sion „Kultur in Deutschland“ zu den Ver- w t A A Z U M D B k B f z j p A A Z D M P Z w f s s O A A Z P V M P N d z A A Z P V 22051 C 22051 D 22051 D 22051 D 22052 A 22052 A 22052 B 22052 C 22052 C 22052 D 22053 C 22053 C ertungsgesellschaften im Sinne der kul- urtreibenden Vereine ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 23 und 24 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) etreiben einer aktiven Eisenbahnver- ehrsinfrastrukturpolitik und Einfluss des undes auf die DB Netz AG; Grund für die ehlende Kenntnis der Bundesregierung ur Höhe der Mittel für Infrastrukturpro- ekte, insbesondere aus dem Arbeitsplatz- rogramm Bauen und Verkehr ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 etra Pau (DIE LINKE) ahl der vom ehemaligen Oberstaatsan- alt Wolfgang Schaupensteiner durchge- ührten Ermittlungsverfahren gegen Be- chäftigte der Deutschen Bahn AG vor einer Bestellung als Chief Compliance fficer durch den Bahnvorstand ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 etra Pau (DIE LINKE) ame der britischen Muttergesellschaft er Network Deutschland GmbH und Be- iehungen zu der Argen GmbH in Köln ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22054 B 22055 A 22055 C, D 22056 A 22057 C 22057 C 22058 B 22058 D 22058 D 22059 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 III Mündliche Frage 34 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der den Kommunen verbleibenden Investitionshilfen aus dem zweiten Kon- junkturpaket nach Abzug der direkten und indirekten steuerlichen Mindereinnahmen Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den Be- rechnungen des Institutes für Makroöko- nomie und Konjunkturforschung bezüg- lich der Mindereinnahmen für Kommunen Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Führungsver- antwortung der Bundeskanzlerin in Zeiten der Wirtschaftskrise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . N A L A M D K I u a d A D A M D A z g A D A M D M d m F p A D A M C M e a A A 22060 A 22060 B 22061 A 22061 B 22062 A 22062 A 22063 C 22064 D 22066 A 22067 A 22067 D 22069 A 22070 B 22071 C 22072 C 22074 A 22075 B ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 1 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) urze Meldefrist bei Impfschäden nach mpfung gegen die Blauzungenkrankheit nd Entschädigung bei eventuell später uftretenden Nebenwirkungen oder Schä- en ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 3 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) uftragsvergabe für die „Untersuchung um Ausmaß und Umfang von Gewalt ge- en Frauen mit Behinderungen“ ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 4 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) aßnahmen und Projekte mit Bezug auf ie Entschließung des Europäischen Parla- ents vom 26. April 2007 zur Lage der rauen mit Behinderungen in der Euro- äischen Union ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 6 ornelia Hirsch (DIE LINKE) aßnahmen der Bundesregierung zur Be- ndigung der prekären Zulassungssituation n den Hochschulen ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22076 D 22077 A 22077 C 22077 D 22078 A 22079 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 Anlage 6 Mündliche Frage 7 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Möglichkeit einer Beteiligung am Konsul- tationsverfahren zum Grünbuch „Migra- tion und Mobilität: Chancen und Heraus- forderungen für die EU-Bildungssysteme“ in Form einer gemeinsamen Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie der Kultusministerkonfe- renz Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 8 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mangelnde Information des Deutschen Bundestages zu Anfragen der USA zur Aufnahme von Gefangenen aus dem Ge- fangenenlager Guantánamo Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 9 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bereits geleistete und zukünftige Beiträge der Bundesregierung für den Treuhänder- fonds zur Unterstützung der afghanischen Nationalarmee Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 10 und 11 Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schutz vor Überwachung durch Sicher- heitsbehörden des Bundes bei Nutzung der geplanten De-Mail Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M C A b c O g A F A M A A G v C r s G A F A M B H li f D T A F A M B G e d i A F 22079 D 22080 A 22080 B 22080 B nlage 10 ündliche Fragen 13 und 14 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der durch den Spitzenver- and der landwirtschaftlichen Sozialversi- herung vorgenommenen Zuordnung des bstbaus zu den landwirtschaftlichen Trä- ern der Unfallversicherung ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Fragen 15 und 16 lexander Ulrich (DIE LINKE) uswirkungen des Urteils des Europäischen erichtshofs vom 20. Januar 2009 in den erbundenen Rechtssachen C-350/06 und -520/06 auf die Rechte der Arbeitnehme- innen und Arbeitnehmer in Deutschland owie Anpassungsbedarf für die deutsche esetzgebung ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 17 odo Ramelow (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu unterschied- chen Aussagen aus dem Bundesministerium ür Arbeit und Soziales zum sogenannten ritten Weg der Kirchen im Arbeits- und arifrecht ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 18 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe und Vorteile der Festschreibung iner Sonderregelung zum Mindestlohn für ie Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche m Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22080 D 22081 C 22081 D 22082 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 V Anlage 14 Mündliche Fragen 19 und 20 Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die nicht vorgenommene An- gleichung der Renten in den alten und neuen Bundesländern in dieser Legislatur- periode sowie zugrunde liegende Modell- berechnungen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 21 Jan Mücke (FDP) Auffassung der Bundesregierung zum Aus- bau des Verkehrsprojekts Deutsche Ein- heit 8.3 Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 22 Jan Mücke (FDP) Ausbau des Streckenabschnitts Bitterfeld– Halle für eine Geschwindigkeit von 200 km/h Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 25 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der in dem Dokument „Ge- spräch mit der Deutschen Bahn über die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008“ benannten Rechtsver- stöße durch die Deutsche Bahn und Konse- quenzen für den Bund Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D K d M D f A A A M J E f V P t A N A M D B v B A N A M H M g d s U n g 4 z A N 22082 B 22082 D 22083 A 22083 B nlage 18 ündliche Frage 26 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) onsequenzen der Bundesregierung aus er flächendeckenden Überwachung von itarbeiterinnen und Mitarbeitern der eutschen Bahn AG und etwaige Abberu- ung von Hartmut Mehdorn ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 29 ürgen Koppelin (FDP) rläuterung einer Aussage des Bundes- inanzministers Peer Steinbrück über die erstaatlichung einer Bank ausweislich des rotokolls der Plenarsitzung vom 16. Sep- ember 2008 ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 30 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) onuszahlungen für 2008 an Vorstände on Banken unter dem Rettungsschirm des undes ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 31 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) aßnahmen der Bundesregierung zur Be- renzung von Vergütungen und Dividen- enzahlungen bei durch das Finanzmarkt- tabilisierungsfondsgesetz unterstützten nternehmen sowie entsprechende Unter- ehmen mit Vergütungen an Organmit- lieder oder Agenten oberhalb von 00 000 Euro jährlich oder Dividenden- ahlungen ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22083 C 22084 A 22084 A 22084 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 Anlage 22 Mündliche Frage 32 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Vereinbarungen für Sonder-/oder Bonus- zahlungen für die Angestellten der Ge- schäftsführung der bundeseigenen Boden- verwertungs- und -verwaltungs GmbH bei Geschäftsabschlüssen Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frage 33 ripour (BÜNDNIS 90/ ÜNEN) en zur Stützung von gegebenen- hlungs- oder Finanzschwierigkei- nen Mitgliedern der Währungs- diesbezügliche Dialoge mit EU- en ressl, Parl. Staatssekretärin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22085 22085 C Anlage 23 Mündliche Omid Nou DIE GR Maßnahm falls in Za ten gerate union und Institution Antwort Nicolette K BMF . . A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22045 (A) ) (B) ) 204. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22077 (A) ) (B) ) Behinderungen“, wie in der Bundestagsdrucksache 16/9283 vom 27. Mai 2008 angekündigt, in Auftrag gegeben?Reinhard Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/11844, Frage 3): Wann und an wen hat die Bundesregierung die „Untersu- chung zum Ausmaß und Umfang von Gewalt gegen Frauen mit Schmitt (Landau), Heinz SPD 11.02.2009 Schultz (Everswinkel), SPD 11.02.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt A d d ( b I c V n g r l G S d s A d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 11.02.2009 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2009 Ernstberger, Petra SPD 11.02.2009 Groneberg, Gabriele SPD 11.02.2009 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 11.02.2009 Hochbaum, Robert CDU/CSU 11.02.2009 Dr. Högl, Eva SPD 11.02.2009 Hörster, Joachim CDU/CSU 11.02.2009 Homburger, Birgit FDP 11.02.2009 Knoche, Monika DIE LINKE 11.02.2009 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 11.02.2009 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 11.02.2009 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 11.02.2009 Leibrecht, Harald FDP 11.02.2009 Löning, Markus FDP 11.02.2009 Maurer, Ulrich DIE LINKE 11.02.2009 Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2009 Nitzsche, Henry fraktionslos 11.02.2009 Parr, Detlef FDP 11.02.2009 Paula, Heinz SPD 11.02.2009 Schäfer (Bochum), Axel SPD 11.02.2009 Schily, Otto SPD 11.02.2009 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 11.02.2009 S S S D D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Drucksache 16/11844, Frage 1): Wie bewertet die Bundesregierung die kurze Frist von drei Tagen zur Meldung von Impfschäden bei den Tierseuchenkas- sen nach Impfung gegen die Blauzungenkrankheit, und wie können eventuell später auftretende Nebenwirkungen oder Impfschäden dem tierhaltenden Betrieb ersetzt werden? Der Bundesregierung ist die Frist von drei Tagen nicht ekannt. Sie ließe sich jedoch damit begründen, dass ein mpfschaden (Abort, Verendung) in unmittelbarem zeitli- hen Zusammenhang mit der Impfung stehen muss. Das erfahren zur Regelung von Impfschäden richtet sich ach den Vorgaben von den §§ 66 bis 72 des Tierseuchen- esetzes. Die Durchführung obliegt den nach Landes- echt zuständigen Behörden. Die drei Firmen, denen der Zuschlag für die Impfstoff- ieferung 2008 erteilt worden ist, haben darüber hinaus ewährleistungszusagen gemacht und die notwendigen icherheitsleistungen zugesagt. Diese waren für die Län- er unverzichtbar, da die zum Einsatz kommenden Impf- toffe noch nicht zugelassen sind. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die ilberhorn, Thomas CDU/CSU 11.02.2009 teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2009 teinbach, Erika CDU/CSU 11.02.2009 r. Strengmann-Kuhn, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2009 r. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 22078 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 (A) ) (B) ) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird voraussichtlich noch in dieser Woche einen diesbezüglichen Werkvertrag mit der Uni- versität Bielefeld abschließen, die die Untersuchung in Zusammenarbeit mit mehreren Kooperationspartnern voraussichtlich ab dem 16. Februar 2009 durchführen wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/11844, Frage 4): Was hat die Bundesregierung im Zeitraum Mai 2007 bis Dezember 2008 unternommen, um der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zur Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union – bitte Maßnahmen bzw. Projekte und Verantwortlichkeiten konkret benennen – Genüge zu tun? Behinderte Frauen und Mädchen sind häufig stärker als nicht behinderte Frauen und Mädchen von Benach- teiligungen betroffen. Es ist für sie meist besonders schwer, ihren Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe aufgrund der mehrfachen Diskriminierung durchzuset- zen, wenn sie sowohl aufgrund des Kriteriums der Be- hinderung als auch wegen des Geschlechts Benachteili- gungen ausgesetzt werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen des Paradigmenwechsels in Deutschland die Berücksichtigung der Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen gesetzlich verankert. So gilt bei den Teilhabeleistungen nach dem Neunten Buch Sozialge- setzbuch die Verpflichtung, auch den besonderen Be- dürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung zu tragen. Die Verpflich- tung gilt für alle Rehabilitationsträger. Ebenso regelt das Behindertengleichstellungsgesetz, dass die besonderen Belange behinderter Frauen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu berück- sichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseiti- gen sind. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt den Schutz behinderter Frauen und Mädchen vor Benachteiligungen im zivilrechtlichen Bereich vor. Hinsichtlich der medizinischen Versorgung von Frauen mit Behinderungen wurden im fraglichen Zeit- raum keine Maßnahmen der Bundesregierung ergriffen. Prinzipiell hat in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie auch in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) jeder Versicherte – unabhängig vom Einkommen, Alter, Geschlecht und der Kausalität seiner Erkrankung – den gleichen Zugang zu den Leistungen der GKV bzw. SPV. Nach dem Prinzip „Pflege- folgt Krankenversiche- rung“ finden eine Reihe von grundlegenden System- voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung auch im Hinblick auf die solidarische Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Elften Buches Sozialgesetzbuch Anwendung. n e b b r s M c r s L r d ( d W t s s a g F d h d e w t F w l Z e t s c d g u M d F B j c Ü s u s d d t f (C (D Darüber hinaus ist bereits mit dem Gesetz zur Moder- isierung der gesetzlichen Krankenversicherung 2004 ine Grundsatzvorschrift im Fünften Buch Sozialgesetz- uch (SGB V, § 2 a) verankert worden, die noch einmal etont, dass bei der Leistungsgewährung „den besonde- en Belangen behinderter und chronisch kranker Men- chen Rechnung zu tragen“ ist. In der Pflegeversicherung gelten für Frauen und änner die gleichen Regelungen bezüglich der Versi- herungspflicht, der Beitragszahlung, der Anspruchsvo- aussetzungen und der Leistungsgewährung. Eine ge- chlechtsbezogene Gewährung und Bemessung von eistungen verbietet sich somit. Eine besondere Diffe- enzierung des Leistungsrechts für Menschen mit Behin- erungen sah und sieht das Pflege-Versicherungsgesetz SGB XI) nicht vor. Mit der Pflegereform 2008 wurde urch die Einführung des § 1 Abs. 4 a SGB XI der unsch des Gesetzgebers hervorgehoben, dass zukünf- ig in der pflegerischen Versorgung noch stärker auf ge- chlechtsspezifische Unterschiede Rücksicht zu nehmen ei. Durch die Änderung wird allerdings kein Anspruch uf die Durchführung bestimmter Maßnahmen etwa ge- en Einrichtungsträger begründet. Für die Verbesserung der Situation behinderter rauen ist es von großer Bedeutung, dass sie gehört wer- en, eventuelle Mehrfachdiskriminierungen und beste- ende Schwierigkeiten sichtbar machen sowie ihre Be- ürfnisse selbst vortragen und einfordern können. Der ingetragene Verein „Weibernetz e. V. – Bundesnetz- erk von Frauen, Lesben und Mädchen mit Beeinträch- igung“ hat sich als Interessenvertretung behinderter rauen auf Bundesebene etabliert. Dieses Engagement ird seit 2003 durch das Bundesministerium für Fami- ie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert. udem hat die Bundesregierung (BMFSFJ) im Mai 2007 ine Europäische Konferenz zum Aufbau eines EU-wei- en Netzwerks für behinderte Frauen gefördert. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die elbstbestimmte Teilhabe behinderter Frauen und Mäd- hen am gesellschaftlichen Leben in vielfältiger Weise, ie im Rahmen der gewählten Frageart nur teilweise dar- estellt werden kann. Der Schutz von Frauen mit Behinderung vor Gewalt nd sexuellem Missbrauch ist Inhalt umfangreicher aßnahmen der Bundesregierung. Der Aktionsplan II er Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen rauen nimmt in einem seiner Schwerpunkte Frauen mit ehinderungen in den Blick. Durch das Forschungspro- ekt „SELBST – Selbstbewusstsein für behinderte Mäd- hen und Frauen“ wurden Qualitätsanforderungen an bungen und Kurse zur Stärkung des Selbstbewusst- eins im Hinblick auf die Bedarfe behinderter Frauen nd auf den Rehabilitationssport (§ 44 SGB IX) wissen- chaftlich erhoben sowie Leitlinien und Qualitätsstan- ards für diese Übungen erarbeitet. Die Ergebnisse ieses Projekts werden in Kürze durch das Bundesminis- erium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröf- entlicht und damit allgemein nutzbar gemacht. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22079 (A) ) (B) ) Das Bundesministerium für Gesundheit fördert seit September 2008 das Projekt „Laut(er) starke Frauen – ein bundesweit ausgerichtetes Projekt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Dieses Projekt wird von der Bundes- arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e. V. sowie der beteiligten Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter NRW e. V. und das NetzwerkBüro für Frauen und Mäd- chen mit Behinderung durchgeführt. Ziel ist, Ansätze zur Gewaltbekämpfung aufzuzeigen, das Selbsthilfepoten- zial betroffener Frauen zu stärken und gesellschaftliche Vorurteile abzubauen. Zur Verbesserung der Situation von Frauen in (Reha- bilitations-)Einrichtungen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Herbst 2008 beschlossen, ein Pilotprojekt zur Besetzung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen zu finanzieren. Die in Frage Nr. 3 genannte Untersuchung soll darüber hi- naus ein besseres Verständnis der Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen im Hinblick auf ihre Betrof- fenheit von (sexueller) Gewalt ermöglichen. Durch eine vom Bundesministerium für Familie, Se- nioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebene Sonder- auswertung des Mikrozensus 2005 liegen seit Dezember 2008 neue Daten zur Situation behinderter Frauen vor, die noch zielgenauere Maßnahmen zu deren Unterstüt- zung ermöglichen sollen. Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöri- ger gehören zu den wichtigen politischen Zielen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Insbesondere Familien mit psychisch beein- trächtigten und von Demenz betroffenen Menschen be- nötigen Hilfen. Deshalb fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Arbeit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und entwickelt pro- jektbezogen geeignete Hilfen. Die Informationsmateria- lien zur Altenpflegeausbildung sind in besonderer Weise darauf abgestimmt, auch Männer für Pflege und Betreu- ung zu gewinnen. Aus dem Kinder- und Jugendplan stellt das Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich circa 1,3 Millionen Euro bereit, damit junge Menschen mit Behinderung durch Angebote der Begeg- nung und des gemeinsamen sozialen Lernens von Men- schen mit und ohne Behinderung, durch Einbeziehung in die Jugendarbeit sowie durch das Engagement von Selbsthilfegruppen und -verbänden in der Entfaltung ih- rer Persönlichkeit gefördert und zur Teilnahme am ge- sellschaftlichen Leben und zur Übernahme sozialer Ver- antwortung befähigt werden. Dabei sollen Fähigkeiten und Möglichkeiten junger Menschen mit Behinderung, ihr Leben selbst zu gestalten und Mobilität und Kommu- nikation weiter zu entwickeln, gestärkt werden. Zur Verbesserung der Lebenssituation der Contergan- geschädigten sind deren Renten zum 1. Juli 2008 ver- doppelt worden. Die monatlichen Renten betragen nun- mehr zwischen 241 Euro und 1 090 Euro. A d d ( d z d e V t R Z v d d a d b d p l r B Z a I A d d ( ( k l „ g l z d (C (D nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/11844, Frage 6): Worauf verständigte sich die Bundesministerin für Bil- dung und Forschung, Dr. Annette Schavan, mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der Hochschulen und der Zentral- stelle für die Vergabe von Studienplätzen beim Krisenge- spräch anlässlich des Zulassungschaos an den Hochschulen, und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Beendigung der prekären Zulassungssituation für Studieninte- ressierte an Hochschulen? Bundesministerin Dr. Schavan hat sich mit Vertretern er Länder und Hochschulen darauf verständigt, dass bis ur Entwicklung einer flächendeckenden Neuordnung es Vergabewesens von Studienplätzen in Deutschland ine Übergangsphase für Erleichterungen und einfachere erfahren sorgen soll. Die Übergangsphase soll kompa- ibel sein zu der Lösung, die das Fraunhofer-Institut für echnerarchitektur und Softwaretechnik für das künftige ulassungsverfahren entwickeln wird. Bis diese Lösung erfügbar ist, soll die Zulassungssituation vor allem urch zwei Maßnahmen verbessert werden: einmal urch eine deutlich erhöhte Beteiligung der Hochschulen n dem von der Zentralstelle für die Vergabe von Stu- ienplätzen (ZVS) zum Wintersemester 2009/10 ange- otenen Serviceverfahren; zum anderen dadurch, dass ie nach dem Hauptverfahren noch unbesetzten Studien- lätze im Rahmen einer Online-Studienplatzbörse mög- ichst schnell und vollständig vergeben werden. Ministe- in Schavan wird sich persönlich für eine breite eteiligung der Hochschulen einsetzen und zu diesem weck in Kürze Gespräche mit Hochschulrektoren aus llen Bundesländern, Ländervertretern, dem Fraunhofer- nstitut und der ZVS führen. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/11844, Frage 7): Wann brachte sich die Bundesregierung mit ihren Vorstel- lungen, Positionen und Zielen in das Konsultationsverfahren zum Grünbuch „Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme“ ein, das of- fiziell am 31. Dezember 2008 endete, und warum prüfte die Bundesregierung noch in ihrer Antwort vom 5. Januar 2009 die „Möglichkeit einer Beteiligung am Konsultationsverfah- ren in Form einer gemeinsamen Stellungnahme von BMBF und Kultusministerkonferenz“ (vergleiche schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 16/11816)? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF) hat sich zusammen mit der Kultusminister- onferenz (KMK) in Form einer gemeinsamen Stel- ungnahme am Konsultationsverfahren zum Grünbuch Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderun- en für die EU-Bildungssysteme“ beteiligt. Diese Stel- ungnahme wurde der Kommission am 6. Februar 2009 ugeleitet und ist als Anlage beigefügt. Zum Zeitpunkt er Beantwortung der oben genannten schriftlichen 22080 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 (A) ) (B) ) Frage lag dieser zwischen BMBF und KMK abge- stimmte Beitrag noch nicht abschließend vor. Die Kom- mission hat jedoch erklärt, auch nach dem offiziellen Ende der Konsultationsphase eingehende Stellungnah- men noch voll zu berücksichtigen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Frage 8): Bei welchen Gelegenheiten wurden dem Deutschen Bun- destag Informationen bezüglich der Anfragen der USA zur Aufnahme von Gefangenen aus dem Gefangenenlager Guantánamo vorenthalten, bzw. wurde der Deutsche Bundes- tag – bitte jeweils Ausschussinformation und Fragen einzeln aufführen – falsch informiert (vergleiche Artikel in der tages- zeitung vom 3. Februar 2009: „Auch Bush wollte Häftlinge loswerden“)? Die in der Frage enthaltene Unterstellung, die Bun- desregierung habe Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag verletzt oder das Parlament falsch unterrichtet, weise ich zurück. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Frage 9): Welche Beiträge hat die Bundesregierung bisher in den im Februar 2007 für die finanzielle Unterstützung der afghani- schen Nationalarmee eingerichteten Treuhänderfonds einge- zahlt, und/oder welche Beiträge plant die Bundesregierung in Zukunft in diesen Treuhänderfonds einzuzahlen? Die Bundesregierung hat keine Mittel in einen Treu- händerfonds für die Unterstützung der Afghanischen Na- tionalarmee eingezahlt. Die Diskussionen in der NATO über Möglichkeiten der Unterstützung des Aufwuchses der Afghanischen Nationalarmee sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit über die Frage eines möglichen Beitrags zu einem Treuhänder- fonds zu befinden haben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Fra- gen 10 und 11): Sind die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie die vom Bun- desminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, geplante De- Mail nutzen, auch vor dem „unerwünschten Mitlesen“ durch Sicherheitsbehörden des Bundes wie Bundeskriminalamt, Bun- desamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder Bun- desamt für Verfassungsschutz geschützt? Z g n r d ü t R te n g Z g n r d ü t R te e A d d G Z v e d ( t z (C (D Kann die Bundesregierung ausschließen, dass über die vom Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, ge- planten De-Mail-Adressen Bundestrojaner oder andere Mittel der technischen Überwachung in die heimischen PC einge- schleust werden? u Frage 10: Öffentliche Stellen werden durch das Bürgerportal- esetz mit keinerlei neuen Befugnissen ausgestattet. Die ach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Auskunfts- echte öffentlicher Stellen bleiben ebenso unberührt wie ie gesetzlichen Vorschriften zur Telekommunikations- berwachung oder zur Beschlagnahme. Das Bürgerpor- algesetz regelt in § 16, Abs. 5: „Die nach anderen echtsvorschriften bestehenden Regelungen zu Auskünf- n gegenüber öffentlichen Stellen bleiben unberührt.“ Ein „Mitlesen durch Sicherheitsbehörden“ ist nur ach entsprechender richterlicher Anordnung oder auf- rund einer Anordnung nach dem G10-Gesetz möglich. u Frage 11: Öffentliche Stellen werden durch das Bürgerportal- esetz mit keinerlei neuen Befugnissen ausgestattet. Die ach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Auskunfts- echte öffentlicher Stellen bleiben ebenso unberührt wie ie gesetzlichen Vorschriften zur Telekommunikations- berwachung oder zur Beschlagnahme. Das Bürgerpor- algesetz regelt in § 16, Abs. 5: „Die nach anderen echtsvorschriften bestehenden Regelungen zu Auskünf- n gegenüber öffentlichen Stellen bleiben unberührt.“ Die „Überwachung eines heimischen PC“ ist nur nach ntsprechender richterlicher Anordnung möglich. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/11844, Fragen 13 und 14): Wie bewertet die Bundesregierung die durch den Spitzen- verband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vorge- nommene vollumfängliche Zuordnung des Obstbaus zu den landwirtschaftlichen Trägern der Unfallversicherung und die Befürchtung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, durch diese Entscheidung erheblich geschwächt zu werden? Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte der Ent- scheidung, den Obstbau vollumfänglich der Landwirtschaft zuzuordnen, die Befürchtung der Gartenbau-Berufsgenossen- schaft, im Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialver- sicherung durch die Vertreter der Landwirtschaft in strittigen Fragen regelmäßig majorisiert zu werden, und welche Konse- quenzen zieht sie daraus? u Frage 13: Dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozial- ersicherung obliegt unter anderem die Aufstellung von inheitlichen Abgrenzungskriterien für die Zuständigkeit er landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger § 143 e Abs. 2 Nr. 7 SGB VII). Diese Abgrenzungskri- erien sind von der Vertreterversammlung, dem hierfür uständigen Selbstverwaltungsorgan des Spitzenverban- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22081 (A) ) (B) ) des, zu beschließen. Derzeit hat die Vertreterversamm- lung des Spitzenverbandes die vorgenannten Abgren- zungskriterien noch nicht beschlossen, sodass eine Bewertung nicht möglich ist. Zu Frage 14: Wie zuvor ausgeführt, hat die Vertreterversammlung des Spitzenverbandes Abgrenzungskriterien noch nicht beschlossen, so dass eine Bewertung nicht möglich ist. Die Befürchtung der LSV-Verwaltungsgemeinschaft Gartenbau, von den übrigen LSV-Verwaltungsgemein- schaften majorisiert zu werden, wurde im Gesetzge- bungsverfahren zum Gesetz zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) mehrfach vorgetragen. Diesen Einwänden hat der Ge- setzgeber angemessen Rechnung getragen; so ist zum Beispiel gesetzlich geregelt, dass alle neun Verwaltungs- gemeinschaften – und damit auch der LSV-Träger Gar- tenbau – im Vorstand vertreten sein sollen (§ 143 b Abs. 3 SGB VII). Bezüglich der Eigenständigkeit des Gartenbaus neben der Landwirtschaft nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung: Den deutschen Gärtnerinnen und Gärtnern kommt eine bedeutende Rolle für eine gute Versorgung der Be- völkerung mit Obst und Gemüse sowie für ein lebens- wertes Umfeld mit Pflanzen und Blumen zu. Dies be- kräftigte Bundesministerin Aigner erst vor wenigen Tagen; das sei auch der Grund, weshalb trotz konjunktu- reller Sorge die Branche zuversichtlich in die Zukunft blicken könne. Dabei machte sie auch deutlich, dass das Ministerium die Gartenbaubranche bei vielen zukunfts- weisenden Projekten unterstütze. Auch im Rahmen der agrarsozialen Sicherung steht die Bedeutung des Gartenbaus außer Frage. Soweit dies notwendig und vertretbar war, wurden im Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen So- zialversicherung (LSVMG) Sonderregelungen für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für den Gar- tenbau getroffen. Der Bedarf für derartige Sonderrege- lungen ist sehr eingehend diskutiert worden. Darüber hi- nausgehende Regelungen hätten mangels sachlicher Rechtfertigung zu einer Ungleichbehandlung der übri- gen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ge- führt, für die keine Sonderregelungen vorgesehen oder auch nur in Erwägung gezogen wurden. Auch bei der Umsetzung des LSVMG profitieren die LSV-Träger für den Gartenbau insbesondere bei der Erfüllung der Ver- waltungskostenbudgets des LSVMG mehr als andere LSV-Träger von der räumlichen Nähe zum neuen Spit- zenverband. Deshalb beobachtet die Bundesregierung mit Sorge, dass die LSV-Träger für den Gartenbau versu- chen, entgegen der Vorgaben des LSVMG weitere Son- derrechte geltend zu machen. Durch das LSVMG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu den land- wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zählt (verglei- che § 114 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII). Im Ausschussbericht (Drucksache 16/6984, S. 16) wird dazu ausgeführt, dass durch diese Regelung die Eigenständigkeit der landwirt- s z s t f A d d ( Z d w b D s D s a U g n U Z l s A d d ( (C (D chaftlichen Berufsgenossenschaft für den Gartenbau, ugleich aber auch deren Zugehörigkeit zu den landwirt- chaftlichen Berufsgenossenschaften betont wird. Wei- ergehende Maßnahmen hält die Bundesregierung nicht ür erforderlich. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen es Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) Drucksache 16/11844, Fragen 15 und 16): Welche unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Januar 2009 in den verbundenen Rechtssachen C-350/06 und C-520/06 auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland? Welcher Anpassungsbedarf ergibt sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für die deutsche Gesetzgebung? u Frage 15: Der Gerichtshof hat die Rechtsauffassung der Bun- esregierung bestätigt, dass die Mitgliedstaaten die An- endungsmodalitäten des durch die Arbeitszeitrichtlinie estimmten Urlaubsanspruchs selbst festlegen können. er Gerichtshof setzt den Mitgliedstaaten für die Fest- etzung der Modalitäten allerdings folgende Grenzen: er Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht erlö- chen, wenn der betroffene Arbeitnehmer wegen lang ndauernder Erkrankung nicht die Möglichkeit hatte, rlaub zu nehmen. Ist der Arbeitnehmer bis zur Beendi- ung des Arbeitsverhältnisses krank und konnte er sei- en Urlaub nicht nehmen, muss ihm nach dem EuGH- rteil der Urlaub finanziell abgegolten werden. u Frage 16: Die Bundesregierung wird das Urteil eingehend ana- ysieren und prüfen, ob und gegebenenfalls welche Kon- equenzen erforderlich bzw. sinnvoll sind. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage es Abgeordneten Bodo Ramelow (DIE LINKE) Drucksache 16/11844, Frage 17): Inwiefern teilt die Bundesregierung den offensichtlichen Widerspruch zwischen der Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Klaus Brandner, welcher in der Beantwortung auf die mündli- che Frage „kirchliche Träger als Leiharbeitsfirmen“ am 7. Mai 2008 (Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 16/9029, Plenarpro- tokoll 16/159, Seite 16776 A) mitteilte, dass im Bereich der Verleihunternehmen die branchenüblichen Regelungen An- wendung finden sowie dass auch beim sogenannten Dritten Weg dieser mindestens dem Standard der Leiharbeitsbranche unterliegen muss, und des Bundesministers für Arbeit und So- ziales, Olaf Scholz, welcher in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 22. Januar 2009 (Plenarprotokoll 16/200, Seite 21588 A), mitteilte, dass der sogenannte Dritte Weg eine besondere Rolle spiele, auf welche Rücksicht genommen wer- den müsse, da es sich dabei um einen gleichwertigen Weg zu 22082 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 (A) ) (B) ) den Tarifverträgen handele, welcher vom Gesetzgeber zu be- rücksichtigen sei? Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch in den zitierten Aussagen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Frage 18): Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für not- wendig, den über 700 000 Beschäftigten in der Zeitarbeitsbran- che den Schutz vor Lohndumping durch das Arbeitnehmer- Entsendegesetz oder das Mindestarbeitsbedingungengesetz vorzuenthalten und stattdessen eine Mindestlohnsonderrege- lung für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festzuschreiben, und welche Vorteile soll dieses gesonderte Verfahren für Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer brin- gen, deren Beschäftigungsverhältnisse von einem hohen Ri- siko zum Beispiel hinsichtlich drohender Arbeitslosigkeit ge- prägt sind? Die Koalition hat am 12. Januar 2009 im Koalitions- ausschuss beschlossen, „… für die Zeitarbeit im Arbeit- nehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze zu etablieren, die die Tarifautonomie wahrt“. Im Arbeitneh- merüberlassungsgesetz gilt der Grundsatz, dass Leih- arbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern „für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb dieses Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts“ zu gewähren sind (sogenannter Equal-Pay-Grundsatz). Davon kann durch die Anwendung oder Inbezugnahme eines Tarifvertrages zum Nachteil der Leiharbeitnehmerin oder des Leih- arbeitnehmers abgewichen werden. Diese Abweichungs- möglichkeit soll durch eine Untergrenze eingeschränkt werden. Der Beschluss soll systemkonform im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes umgesetzt wer- den. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Fra- gen 19 und 20): Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, in dieser Le- gislaturperiode von Initiativen zur Rentenangleichung Ost ab- zusehen, obwohl dies die Bundeskanzlerin mehrfach ange- kündigt hatte? Lagen der Entscheidung der Bundesregierung Modellbe- rechnungen zugrunde, und zu welchem Ergebnis kamen diese Berechnungen? Zu Frage 19: Die Bundeskanzlerin hat am 24. September 2008 im Kabinett Bundesminister Scholz beauftragt, Vorschläge für eine Vereinheitlichung des Rentensystems Ost-West zu prüfen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Z w c d i s r V p b d n b B d u d b w E h v T V b i v Z t A d d 1 r s ( l n s d d (C (D u Frage 20: Modellberechnungen können erst dann angestellt erden, wenn konkrete Vorstellungen zur Vereinheitli- hung des Rentensystems vorliegen. Wie ich jedoch bei er Beantwortung der vorherigen Frage dargelegt habe, st die Prüfung von Vorschlägen noch nicht abgeschlos- en. Daher liegen auch keine entsprechenden Modellbe- echnungen über die finanziellen Auswirkungen vor. Die orschriften des SGB VI zur Berechnung der Entgelt- unkte (Ost) sollen verhindern, dass die im Beitrittsge- iet vor der Wiedervereinigung und auch noch danach urchschnittlich schlechteren Einkommensverhältnisse icht dauerhaft zu geringeren Rentenanwartschaften zw. -ansprüchen führen. Zu diesem Zweck wurde ein erechnungssystem geschaffen, das die jährlichen Än- erungen der Einkommensverhältnisse im Beitrittsgebiet nd den Abstand zu den Einkommensverhältnissen in en alten Ländern pauschal berücksichtigt. Die Höher- ewertung der Entgeltpunkte, die im Beitrittsgebiet er- orben werden, geht in dem Maße zurück, in dem die inkommensverhältnisse sich denen im Westen annä- ern. Die Vorteile der Hochwertung vor allem für Besser- erdienende und in Bereichen mit angeglichenen arifverträgen waren dem Gesetzgeber bereits bei der erabschiedung des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) ewusst. Abweichungen zum Vorteil und zum Nachteil n Einzelfällen sind bei pauschalen Regelungen nicht zu erhindern. Wie mit dem Element der Hochwertung in ukunft umzugehen sein wird, ist wesentlicher Bestand- eil der Prüfung von Vorschlägen. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage es Abgeordneten Jan Mücke (FDP) (Drucksache 6/11844, Frage 21): Bleibt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass zum einen die Planungen für das Verkehrsprojekt „Deutsche Ein- heit“, VDE, Nr. 8.3 Halle/Leipzig–Berlin einen Ausbau für eine zulässige Geschwindigkeit von 200 km/h vorsehen und zum anderen der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen in seiner erst im Januar 2009 veröffentlichten Publikation „Inves- titionsbedarf für das Bundesschienenwegenetz aus Sicht der Nutzer“ einen Ausbau des Streckenabschnitts Halle–Bitterfeld auf 200 km/h vorschlägt, bei ihrer Aussage in der Antwort (Bundestagsdrucksache 16/10763) auf die Kleine Anfrage „Entwicklung ost- und mitteldeutscher Eisenbahnverbindun- gen“ der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/10632), dass der Ausbau des VDE-Projekts 8.3 – und somit auch des Abschnitts Bitterfeld–Halle – bereits in den Jahren 1991 bis 1995 erfolgt sei? Die am 23. März 1999 schlussgezeichnete Finanzie- ungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Deut- che Bahn AG für das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit VDE) Nr. 8.3 (also die Eisenbahn-Ausbaustrecke Ber- in–Halle/Leipzig) sah im Abschnitt Bitterfeld–Halle nur och eine signaltechnische Ausrüstung des Streckenab- chnitts für vmax = 200 km/h vor, nachdem ein Ausbau er Strecke bereits vor Abschluss der Vereinbarung in en Jahren 1991 bis 1995 erfolgt ist. Damit war die Stre- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22083 (A) ) (B) ) cke in oberbautechnischer Hinsicht seit 1995 für diese Höchstgeschwindigkeit hergerichtet. Hierauf bezog sich die Antwort der Bundesregierung in der Kleinen An- frage der FDP (Antwort zu Frage 13, Bundestagsdruck- sache 16/10763). Der Planungsträger DB Netz AG hat allerdings bisher die noch erforderliche signaltechnische Hochrüstung des Streckenabschnitts Bitterfeld–Halle noch nicht umge- setzt, sodass dieser circa 30 km lange Abschnitt derzeit nur mit vmax = 160 km/h befahren werden kann. Die übri- gen Abschnitte des VDE Nr. 8.3 zwischen Bitterfeld und Berlin-Lichterfelde sind auch signaltechnisch für das Befahren mit 200 km/h ausgerüstet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Jan Mücke (FDP) (Drucksache 16/11844, Frage 22): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einem Aus- bau des Streckenabschnitts Bitterfeld–Halle, der eine Ge- schwindigkeit von 200 km/h zulässt? Die Bundesregierung unterstützt die signaltechnische Hochrüstung des circa 30 km langen Abschnitts Bitter- feld–Halle für vmax = 200 km/h. Sinnvollerweise sollte dies zeitgleich bis zur Fertigstellung des anschließenden VDE Nr. 8.2 Ausbau-/Neubaustrecke Halle/Leipzig–Er- furt im Jahre 2015 erfolgen, damit die dann in der Rela- tion Berlin–Halle–Erfurt neu verkehrenden ICE-Züge die kürzest mögliche Fahrzeit erreichen können. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Frage 25): Wie bewertet die Bundesregierung die in dem Dokument „Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäfts- beziehungen des Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008“ (http://www.volkerbeck.de/cms/ files/datenschutz_bei_der_bahn.pdf) benannten Rechtsverstöße durch die Deutsche Bahn AG, ihre Auftragnehmer und Toch- terunternehmen – bitte Rechtsverstöße einzeln bewerten; wel- che Vorschriften wurden danach im Einzelnen durch wen ge- genüber wem verletzt –, und welche Konsequenzen ziehen die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG bzw. als Eigentümer der Deutschen Bahn AG daraus? Die Bundesregierung misst der vorbehaltlosen und umfassenden Aufklärung des Vorwurfs, die Deutsche Bahn AG habe bei von ihr veranlassten Maßnahmen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korrup- tion gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen versto- ßen, einen sehr hohen Stellenwert bei. Deshalb nimmt der Bund als Alleineigentümer der Deutsche Bahn AG in dieser Angelegenheit die ihm nach Aktienrecht zuste- h i u a e d s v B A f D d D a o w k d A d d ( u B B g e B s A w i r B f ( d e § g a g S (C (D enden Aufsichts- und Kontrollrechte umfänglich und ntensiv wahr. Bei dem von Ihnen genannten Papier handelt es sich m einen Prüfvermerk. Das Verfahren beim Berliner Be- uftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist rsichtlich nicht abgeschlossen. Die rechtliche Beurteilung, ob und in welcher Weise ie Deutsche Bahn AG bei ihren Maßnahmen daten- chutzrechtlich oder gar strafrechtlich relevante Rechts- erstöße begangen hat, obliegt nicht den Vertretern der undesregierung im Aufsichtsrat der Deutsche Bahn G. Dies ist zunächst Aufgabe des Berliner Beauftragten ür Datenschutz und Informationsfreiheit als zuständige atenschutz-Aufsichtsbehörde (vergleiche § 38 Bundes- atenschutzgesetz) sowie der zwischenzeitlich von der eutsche Bahn AG selbst eingeschalteten Berliner Staats- nwaltschaft (vergleiche § 152 Abs. 2, § 160 Strafprozess- rdnung) und sodann gegebenenfalls der Gerichte. Erst enn die laufenden Ermittlungen abgeschlossen sind, ann und sollte über weitere Schritte entschieden wer- en. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/11844, Frage 26): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der flächendeckenden Überwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG durch den Bahnvor- stand, und zieht die Bundesregierung die Entlassung von Hartmut Mehdorn in Erwägung? Die Bundesregierung misst der vorbehaltlosen und mfassenden Aufklärung des Vorwurfs, die Deutsche ahn AG habe bei von ihr veranlassten Maßnahmen zur ekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption egen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, inen sehr hohen Stellenwert bei. Deshalb nimmt der und als Alleineigentümer der Deutsche Bahn AG in die- er Angelegenheit die ihm nach Aktienrecht zustehenden ufsichts- und Kontrollrechte umfänglich und intensiv ahr. Ob und in welcher Weise die Deutsche Bahn AG bei hren Maßnahmen datenschutzrechtlich und/oder straf- echtlich relevante Rechtsverstöße begangen hat, ist vom erliner Beauftragten für Datenschutz und Informations- reiheit als zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde vergleiche § 38 Bundesdatenschutzgesetz) sowie von er zwischenzeitlich von der Deutsche Bahn AG selbst ingeschalteten Berliner Staatsanwaltschaft (vergleiche 152 Abs. 2, § 160 Strafprozessordnung) und sodann egebenenfalls von den Gerichten zu beurteilen. Erst wenn die laufenden Ermittlungen, dazu sind sicher uch vom Aufsichtsrat noch zu beauftragende Ermittlun- en zu zählen, abgeschlossen sind, kann über weitere chritte entschieden werden. 22084 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 (A) ) (B) ) Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksa- che 16/11844, Frage 29): Was wollte der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, mit der Aussage in seiner Rede vom 16. Septem- ber 2008 (Plenarprotokoll 16/174, Seite 18548 B) ausdrücken, als er sagte: „Ich habe mir mehrfach vorgestellt, was wohl passiert wäre, wenn ein sozialdemokratischer Bundesfinanz- minister in Deutschland für die Verstaatlichung einer Bank eingetreten wäre“? Mit dieser Aussage wollte der Bundesfinanzminister seine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass die Ver- staatlichung einer Bank in Deutschland in der öffent- lichen Meinung auf erhebliche Vorbehalte stoßen würde und dass eine solche Verstaatlichung immer nur die Ultima Ratio, also das allerletzte Mittel sein kann wenn es darum geht, systemische Verwerfungen auf dem Fi- nanzmarkt zu verhindern. An dieser Haltung des Bun- desfinanzministers hat sich seit seiner Rede vom 16. September 2008 nichts geändert. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/11844, Frage 30): Welche Vorstände von Banken, die sich unter dem Ban- kenschirm befinden, haben Boni für 2008 erhalten? Für Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisie- rungsmaßnahmen des SoFFin in Anspruch nehmen, sind Auflagen im Hinblick auf Vergütungssysteme und die Vergütung von Organmitgliedern für den Fall von Reka- pitalisierungen und Risikoübernahmen vorgesehen. Bisher wurden keine Verträge über Risikoübernah- men abgeschlossen. Eine Rekapitalisierung fand bisher nur bei der Com- merzbank AG statt. In diesem Fall wurde eine entspre- chende Begrenzung der Vergütung von Organmitgliedern und im Übrigen nach näherer Maßgabe des Vertrages zwischen dem SoFFin und der Commerzbank AG eine Überprüfung der Vergütungssysteme der Commerzbank- Gruppe vereinbart. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Fra- ge 31): Welche Unternehmen – insbesondere Finanzinstitute gemäß § 2 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, FMStFG –, die staatliche Subventionen oder geldwerte Vorteile im Sinne der §§ 6 bis 8 FMStFG beantragten oder zugesagt bekamen, zah- len nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, Mitarbeitern bzw. Agenten gleich- r § i v p s d w d g 5 d k V z z d w m f B i s m d C k f a i d s m t g V d s f t G (C (D wohl noch jährliche Vergütungen über 400 000 Euro – im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 4 der Finanzmarktstabilisierungs- fonds-Verordnung, inklusive Gehälter, Boni, Versorgungszu- sagen, Abfindungen etc. – oder schütten an ihre Gesellschaf- ter Dividenden bzw. andere ungeschuldete Gewinnanteile aus bzw. planen dies in 2009, und auf welche Höhe wird die Bun- desregierung diese Ausschüttungen und Bezüge nun deckeln bzw. überschießende Beträge einziehen oder wegsteuern, nachdem kürzlich der Bundesminister des Auswärtigen einen Dividendenstopp forderte (Der Tagesspiegel vom 26. Januar 2009) und der Bundesminister der Finanzen eine Vergütungs- grenze bei 500 000 Euro (Handelsblatt vom 15. Oktober 2008) sowie beispielgebend nun US-Präsident Barack Obama für US-Bankmanager eine Grenze bei knapp 400 000 Euro bzw. 500 000 US-Dollar ankündigten (Financial Times Deutschland, 4. Februar 2009)? Für Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisie- ungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen, sehen 5 Abs. 2 FMStFV und § 5 Abs. 4 FMStFV Auflagen m Hinblick auf Vergütungssysteme und die Vergütung on Organmitgliedern und Auflagen zur Dividenden- olitik nur für den Fall von Rekapitalisierungen und Ri- ikoübernahmen vor. Insbesondere soll die Vergütung er Organmitglieder auf ein angemessenes Maß begrenzt erden. Der Fonds soll unter anderem darauf hinwirken, ass Organmitglieder keine unangemessene Gesamtver- ütung erhalten, wobei eine monetäre Vergütung über 00 000 Euro grundsätzlich als unangemessen gilt. Außer- em sollen für die Dauer der Stabilisierungsmaßnahmen eine in das freie Ermessen des Unternehmens gestellten ergütungsbestandteile einschließlich Bonifikationen, die u einer unangemessenen Gesamtvergütung führen, ge- ahlt werden. Grundsätzlich sollen während der Dauer er Stabilisierungsmaßnahme keine Dividenden gezahlt erden. Eine Rekapitalisierung fand bisher nur bei der Com- erzbank AG statt. In diesem Fall wurde eine den An- orderungen des § 5 Abs. 2 Nr. 4 FMStFV entsprechende egrenzung der Vergütung von Organmitgliedern und m Übrigen nach näherer Maßgabe des Vertrages zwi- chen der Finanzmarkt-Stabilisierungsanstalt und der Com- erzbank AG eine Überprüfung der Vergütungssysteme er Commerzbank-Gruppe vereinbart. Ebenso darf die ommerzbank AG für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 eine Dividenden ausschütten, keine Aktien zurückkau- en und keine sonstigen nicht geschuldeten Leistungen n Aktionäre erbringen. Über die konkreten Vertrags- nhalte wurde das zuständige, geheim tagende Gremium es Deutschen Bundestages für den Finanzmarktstabili- ierungsfonds ausführlich unterrichtet. Bisher wurden keine Verträge über Risikoübernah- en abgeschlossen. Für die Gewährung von Garan- ierahmen sieht die FMStFV keine der genannten Aufla- en vor. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die ergütung der Organmitglieder von Kreditinstituten, mit enen ausschließlich Garantierahmenverträge abgeschlos- en wurden, und über deren Dividendenpolitik. Diese In- ormationen können im Regelfall den Geschäftsberich- en der jeweiligen Gesellschaft entnommen werden. Über nicht abgeschlossene Verwaltungsvorgänge und eschäftsplanungen von Antragstellern erteilt die Bun- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 22085 (A) (C) (B) (D) desregierung aus Vertraulichkeitsgründen keine Aus- kunft. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/11844, Frage 32): Gibt es für die Angestellten der Geschäftsführung der bun- deseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, BVVG, Vereinbarungen für Sonder- und/oder Bonuszahlun- gen, die mit Verkaufs- bzw. Geschäftsabschlüssen der BVVG in Zusammenhang stehen, und, wenn ja, wie ist die Gestal- tung dieser Sonderzahlungen? Die Geschäftsführer der Bodenverwertungs- und -ver- waltungs GmbH (BVVG) erhalten neben dem Grundge- halt eine Tantieme. Diese ist von der Erreichung der Un- ternehmensziele und von weiteren Faktoren, wie zum Beispiel der Qualität der strategischen Führung des Un- ternehmens abhängig. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11844, Frage 33): Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für mög- lich, falls ein Mitglied der Währungsunion in Zahlungs- oder Finanzierungsschwierigkeiten – „Staatsbankrott“ – kommen sollte, und ist die Bundesregierung diesbezüglich mit EU-In- stitutionen und/oder anderen Mitgliedern der Währungsunion im Dialog? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, sich an Spe- kulationen über Zahlungs- oder Finanzierungsschwierig- keiten eines Mitglieds der Wirtschafts- und Währungs- union zu beteiligen. Die Bundesregierung führt einen regelmäßigen und intensiven Dialog mit den anderen Mitgliedern der Wirt- schafts- und Währungsunion, der Kommission und der Europäischen Zentralbank zu allen wesentlichen Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion. 204. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





      (A) )


      (B) )


    Rede von Petra Pau
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)