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ID1620212200

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    542. desStrafgesetzbuches.WhhhSSaidSetuwEfeadeketmnbsndKwbaEnwb\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/202 Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung: zum Stand der Millenniumsentwicklungsziele 2015 und zu den Auswirkungen der Finanz- und Wirt- schaftskrise auf die Entwicklungsländer . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Unterrichtung durch die Bundesregierung: DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gerechtigkeit und Chancen statt Ausgrenzung und Armut (Drucksache 16/11755) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21783 A 21783 C 21800 D 21800 D 21801 C 21802 C 21804 A 21805 B 21806 D Deutscher B Stenografisch 202. Sitz Berlin, Donnerstag, de I n h a l Wahl der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dorothee Bär und Monika Griefahn als ordentliche Mitglieder für den Verwaltungsrat und der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Marco Wanderwitz und Angelika Krüger-Leißner als Stellvertreter für den Verwaltungsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Angelika Krüger- Leißner als ordentliches Mitglied und der Abgeordneten Gitta Connemann als stellver- tretendes Mitglied für die Vergabekommis- sion der Filmförderungsanstalt . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Michael Brand zum Schriftführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 27 . . . H H D H L U S J D T 21781 B 21781 B 21781 B 21781 C 21783 A Dreizehnter Bericht zur Entwicklungspoli- tik der Bundesregierung (Drucksache 16/10038) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21783 C undestag er Bericht ung n 29. Januar 2009 t : eidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . udwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . te Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ 21783 D 21787 B 21788 D 21791 B 21793 B 21794 C 21795 B 21796 B 21797 C 21798 C in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Absturz von Erwerbslosen ver- meiden – Vermögensfreigrenzen im SGB II anheben (Drucksache 16/11748) . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetz- buches – Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen (Drucksache 16/11606) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Hakki Ke- skin, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gewerkschaften in der Türkei stärken (Drucksache 16/11248) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Bürgerschaftliches Engage- ment umfassend fördern, gestalten und evaluieren (Drucksache 16/11774) . . . . . . . . . . . . . . . Z a b T a b c d 21806 D 21807 A 21808 D 21810 D 21812 B 21814 A 21816 C 21818 C 21819 A 21819 B 21820 A 21820 C 21822 D 21823 B 21824 A 21825 B 21826 D 21827 D 21827 D 21828 A usatztagesordnungspunkt 3: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl- Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Steuervollzug effektiver machen (Drucksache 16/11734) . . . . . . . . . . . . . . ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Aus- wärtigen Kulturpolitik 2007/2008 (Drucksache 16/10962) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbe- handlung der Auftragsforschung öf- fentlich-rechtlicher Forschungseinrich- tungen (Hochschulforschungsförde- rungsgesetz – HFFördG) (Drucksachen 16/5726, 16/11104) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr. 550/2004, (EG) Nr. 551/2004 und (EG) Nr. 552/2004 im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung und Nach- haltigkeit des europäischen Luftver- kehrssystems (inkl. 11323/08 ADD 1 bis 11323/08 ADD 3) KOM(2008) 388 endg.; Ratsdok. 11323/08 (Drucksachen 16/10286 Nr. A.60, 16/11447) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten René Röspel, Jörg Tauss, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Im Deutsch-Israeli- schen Jahr der Wissenschaft und Tech- nologie 2008 neue Impulse für die Zu- sammenarbeit setzen (Drucksachen 16/10847, 16/11724) . . . . . ) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 13 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 16/11638) . . . . . . . . . . . . . . 21828 A 21828 B 21828 B 21828 C 21828 D 21829 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 III e)–l) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 515, 516, 517, 518, 519, 520, 521 und 522 zu Peti- tionen (Drucksachen 16/11652, 16/11653, 16/11654, 16/11655, 16/11656, 16/11657, 16/11658, 16/11659) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplanta- tion bestimmte menschliche Organe (inkl. 16521/08 ADD 1 und 16521/08 ADD 2) (ADD 1 in Englisch) KOM(2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08 (Drucksachen 16/11517 Nr. A.30, 16/11781) Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staats- gefährdenden Gewalttaten (Drucksache 16/11735) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Be- kämpfung des Aufenthalts in terroristi- schen Ausbildungslagern (… StrÄndG) (Drucksache 16/7958) . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . T a b B J D W J D S W S J T A H ( F U h ( P G L R D T a 21829 B 21830 A 21830 B 21830 B 21830 C 21832 B 21833 A 21834 B 21836 A 21836 D 21838 A 21839 D 21841 C 21842 A 21843 A agesordnungspunkt 6: ) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (Drucksache 16/11736) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Absprachen im Strafver- fahren (Drucksache 16/4197) . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Patrick Döring, orst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther Plauen), weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Bußgeldkatalog bei mweltzonen ändern – Zurück zur Ver- ältnismäßigkeit Drucksache 16/10313) . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Umsatz- steuergesetzes (Drucksache 16/11340) . . . . . . . . . . . . . . 21844 B 21844 B 21844 C 21846 A 21847 A 21849 A 21849 D 21851 D 21852 D 21854 A 21855 C 21856 B 21856 D 21858 A 21858 A 21859 B 21860 D 21862 B 21863 D 21864 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 16/11674) . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Sevim Dağdelen, Cornelia Hirsch, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Bildungs- und Berufsabschlüssen (Drucksachen 16/7109, 16/11732) . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Lebens- leistung von Migrantinnen und Migranten würdigen – Anerkennungsverfahren von Bildungsabschlüssen verbessern (Drucksache 16/11418) . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Maria Michalk, Dr. Hans-Peter Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Rainer Arnold, Klaus Uwe Benneter, Clemens Bollen, weiterer Abgeordneter und der Frak- t R D S ( W H K D M C U T A A A N a ( D L F D D J T a b B H G 21864 C 21864 D 21866 A 21867 B 21869 B 21870 A 21871 B 21872 B 21872 C 21872 C 21874 D 21875 C 21877 C 21878 B ion der SPD: Zehn Jahre anerkannte egional- und Minderheitensprachen in eutschland chutz – Förderung – Perspektiven Drucksache 16/11773) . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . arin Evers-Meyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . aria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . lemens Bollen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: ntrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, lexander Bonde, Kerstin Andreae, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Bankenrettung neu usrichten Drucksache 16/11756) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . agesordnungspunkt 12: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivil- schutzgesetzes (Zivilschutzgesetzände- rungsgesetz – ZSGÄndG) (Drucksachen 16/11338, 16/11780) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bevölkerungsschutzsystem refor- mieren – Zuständigkeiten klar regeln (Drucksachen 16/7520, 16/11780) . . . . . . eatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . erold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 21879 B 21879 C 21880 B 21881 B 21882 C 21883 D 21884 C 21885 D 21886 A 21886 A 21887 A 21887 D 21889 A 21890 B 21890 C 21891 C 21892 C 21892 C 21892 D 21894 B 21895 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 V Tagesordnungspunkt 13: Große Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Frauen und Migration – Die Integration von Frauen mit Migrationshintergrund in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 16/4242, 16/7408) . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vor- schriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/ 2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Drucksache 16/11607) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: V-Leute in der NPD abschalten (Drucksachen 16/9007, 16/11731) . . . . . . . . . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . T E e U ( ( i Z E b f d c ( E K M W D A Z A J A N b s ( T A H ( F W ( V H P D D 21897 C 21897 C 21898 C 21900 B 21901 A 21903 A 21904 A 21904 B 21905 C 21906 C 21907 B 21908 B 21908 D 21909 D 21910 A 21911 B 21912 A 21912 C 21912 D 21913 C agesordnungspunkt 18: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur msetzung der Aktionärsrechterichtlinie ARUG) Drucksache 16/11642) . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: rste Beratung des vom Bundesrat einge- rachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ein- ührung erstinstanzlicher Zuständigkeiten es Oberlandesgerichts in aktienrechtli- hen Streitigkeiten Drucksache 16/9020) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, ürgen Trittin, Rainder Steenblock, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Europäische Ar- eitszeitrichtlinie – Hohen Arbeitnehmer- chutz EU-weit sicherstellen Drucksache 16/11758) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ntrag der Abgeordneten Patrick Döring, orst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther Plauen), weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Technische Kriterien für interreifenkennzeichnung M+S festlegen Drucksache 16/11213) . . . . . . . . . . . . . . . . . olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . eidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21915 A 21915 A 21915 B 21916 C 21917 C 21918 C 21919 B 21920 D 21921 C 21921 D 21922 A 21923 B 21924 A 21924 D 21925 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Werner Dreibus, Volker Schneider (Saarbrü- cken), Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE: Keine Ausbeutung von Praktikan- tinnen und Praktikanten in den Bundes- ministerien und dem Bundeskanzleramt (Drucksache 16/11662) . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Peter Hettlich, Dr. Thea Dückert, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundesländern verbessern (Drucksache 16/11684) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Gesine Lötzsch, Kersten Naumann, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gleichberechtigte Entschädigung von Strahlenopfern in Ost und West schaf- fen – umfassendes Radaropfer-Entschädi- gungsgesetz einführen (Drucksache 16/8116) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Herrmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Experimente z s ( N A L A E D B R d d m u K ( ( A E ( A F la a A Z A u S o R A Z – – ( P S 21925 D 21926 A 21927 A 21927 D 21928 D 21929 C 21930 B 21931 B 21932 A 21932 B 21932 B 21933 C 21934 B 21934 D 21935 B ur Meeresdüngung dürfen marine Öko- ysteme nicht belasten Drucksache 16/11760) . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Ilja Seifert (DIE LINKE) zur Beratung der eschlussempfehlung: Vorschlag für eine ichtlinie des Europäischen Parlaments und es Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstan- ards für zur Transplantation bestimmte enschliche Organe (inkl. 16521/08 ADD 1 nd 16521/08 ADD 2) (ADD 1 in Englisch) OM(2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08 Drucksachen 16/11517 Nr. A.30, 16/11781) Tagesordnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung des Abgeordneten Volker Beck Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur bstimmung über die Beschlussempfehlung: ür eine erleichterte Anerkennung von im Aus- nd erworbenen Schul-, Bildungs- und Berufs- bschlüssen (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntrags: Zehn Jahre anerkannte Regional- nd Minderheitensprachen in Deutschland chutz – Förderung – Perspektiven (Tages- rdnungspunkt 10) ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzge- setzänderungsgesetz – ZSGÄndG) der Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Bevölkerungsschutzsystem reformieren – Zuständigkeiten klar regeln Tagesordnungspunkt 12 a und b) etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21936 B 21936 D 21937 A 21937 D 21938 C 21938 D 21939 D 21940 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 VII Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung: V-Leute in der NPD abschalten (Tagesordnungspunkt 15) Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Europäische Arbeitszeitrichtlinie – Hohen Arbeitnehmerschutz EU-weit sicher- stellen (Zusatztagesordnungspunkt 6) Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Werner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundesländern verbessern (Zusatz- tagesordnungspunkt 7) Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Experimente zur Meeresdün- gung dürfen marine Ökosysteme nicht belas- ten (Zusatztagesordnungspunkt 8) Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21941 B 21942 A 21943 D 21945 A 21945 D 21946 C 21947 B 21948 A 21950 A 21950 D 21951 B 21952 A 21952 D 21954 A 21954 C 21955 C 21956 A 21957 A 21957 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21781 (A) ) (B) ) 202. Sitz Berlin, Donnerstag, de Beginn: 9.0
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    Anlage 9 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21937 (A) ) (B) ) bestimmte menschliche Organe (inkl. 16521/08 (Tagesordnungspunkt 14)Burkhardt ADD 1 und 16521/08 ADD 2) (ADD 1 in Eng- lisch) KOM(2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08 (Drucksachen 16/11517 Nr. A.30, 16/11781) Maurer, Ulrich DIE LINKE 29.01.2009 Mogg, Ursula SPD 29.01.2009** Müller-Sönksen, FDP 29.01.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 29.01.2009 Barthle, Norbert CDU/CSU 29.01.2009 Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.01.2009 Bellmann, Veronika CDU/CSU 29.01.2009 Binder, Karin DIE LINKE 29.01.2009 Brüning, Monika CDU/CSU 29.01.2009 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 29.01.2009 Caspers-Merk, Marion SPD 29.01.2009 Deittert, Hubert CDU/CSU 29.01.2009* Ehrmann, Siegmund SPD 29.01.2009 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 29.01.2009* Freitag, Dagmar SPD 29.01.2009 Gradistanac, Renate SPD 29.01.2009 Hauer, Nina SPD 29.01.2009 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 29.01.2009 Hirsch, Cornelia DIE LINKE 29.01.2009 Jung (Karlsruhe), Johannes SPD 29.01.2009 Dr. Kolb, Heinrich L. FDP 29.01.2009 Kolbow, Walter SPD 29.01.2009 Kopp, Gudrun FDP 29.01.2009 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.01.2009 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 29.01.2009 N N N P P R S D S D S D T D W D Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) zur Beratung der Beschlussempfehlung: Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Par- laments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation aumann, Kersten DIE LINKE 29.01.2009 itzsche, Henry fraktionslos 29.01.2009 oll, Michaela CDU/CSU 29.01.2009 aula, Heinz SPD 29.01.2009 flug, Johannes SPD 29.01.2009 aidel, Hans CDU/CSU 22.01.2009 chäffler, Frank FDP 29.01.2009 r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 29.01.2009 chily, Otto SPD 29.01.2009 r. Spielmann, Margrit SPD 29.01.2009 trothmann, Lena CDU/CSU 29.01.2009 r. Tabillion, Rainer SPD 29.01.2009 auss, Jörg SPD 29.01.2009 r. Westerwelle, Guido FDP 29.01.2009 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 29.01.2009 r. Wodarg, Wolfgang SPD 29.01.2009* apf, Uta SPD 29.01.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 21938 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) ) (B) ) Die vorliegende Beschlussempfehlung zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe werde ich und wird meine Fraktion Die Linke ablehnen. Wir entscheiden heute – ohne Debatte – über die Sub- sidiaritätsprüfung, die im Rahmen eines Testlaufs auf Anregung der Konferenz der Ausschüsse für Gemein- schafts- und Europaangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union, COSAC, stattfindet; ein komple- xes und vielen sicherlich noch nicht vertrautes Verfah- ren, das wir in den vergangenen Wochen intensiv in den beteiligten Ausschüssen des Deutschen Bundestages be- raten haben. Nicht weniger komplex ist der gewählte Gegenstand des Testlaufs, der Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation be- stimmte menschliche Organe. Das Thema Organspende und -transplantation ist ein sehr sensibles Thema. Denn es bedeutet, sich mit den großen Fragen Leben und Tod auseinanderzusetzen. Viele Menschen schrecken bei diesem Gedanken erst einmal zurück. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Bereitschaft, einen Organspendeausweis auszufüllen, von einer Reihe von Faktoren abhängt. Ein ganz ent- scheidender Faktor ist das Vertrauen der Menschen in das Gesundheitssystem. Eine zunehmende Ökonomisie- rung des Gesundheitssystems, wie wir sie gegenwärtig erleben, schafft kein Vertrauen. Die Europäische Kom- mission will nun mit ihrem Richtlinienvorschlag über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplanta- tion bestimmte menschliche Organe einen klaren Rechtsrahmen für die Organspende und -transplantation in der Europäischen Union schaffen. Nach Ansicht der Kommission bestehen zwischen den Mitgliedsländern große Unterschiede hinsichtlich der Qualitäts- und Si- cherheitsanforderungen. Einheitliche Qualitäts- und Si- cherheitsstandards könnten – so die Kommission weiter – den grenzüberschreitenden Austausch von Organen be- fördern. Trotz meiner Ablehnung der Beschlussempfehlung begrüße ich dieses Anliegen. Heute geht es jedoch nicht um die inhaltliche Beratung der Vorlage, sondern um die Frage, ob der Grundsatz der gemeinschaftlichen Subsi- diarität gewahrt ist. Dahinter verbirgt sich die Frage nach der Abgrenzung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen dem europäischen Gesetzgeber und dem Deut- schen Bundestag. Die Prüfung des Subsidiaritätsprinzips erfolgt anhand von zwei Fragen: Können die Ziele des Vorhabens ausreichend auf der Ebene der Mitgliedstaa- ten erreicht werden oder können die Ziele des EU-Vor- habens wegen ihres Umfangs und ihrer Wirkungen bes- ser auf EU-Gemeinschaftsebene verwirklicht werden? Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung, weil ich Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität habe. Diese Bedenken gibt es nicht hin- sichtlich der Schaffung europaweiter Mindeststandards für Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen bei zur Transplantation bestimmter Organe, aber hinsichtlich der Frage, ob hierfür umfangreiche detaillierte institutio- n w – w w l z D f o v m L W D S k d A G A W M T O l n d s g a i f s (C (D elle Regelungen auf europäischer Ebene geschaffen erden müssen. Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung, weil wir und hier meine ich den Bundestag in Gänze – nicht issen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ge- ahrt bleibt, denn dazu müssten wir einen Vergleich al- er Vorschriften in den einzelnen EU-Mitgliedsländern u den vorliegenden Regelungsgegenständen haben. och die Kommission macht noch nicht einmal die er- orderlichen Angaben, um überhaupt prüfen zu können, b die voraussichtlichen finanziellen und administrati- en Belastungen für die Mitgliedstaaten in einem ange- essenen Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen stehen. Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung, weil die inke ein friedliches und soziales Europa will und den eg der europäischen Integration weitergehen möchte. as gelingt aber nicht mit einer Absenkung höherer tandards, und das gelingt nicht, wenn wir die Möglich- eiten zur Subsidiaritätskontrolle bei Richtlinien wie ieser nicht ernsthaft nutzen. nlage 3 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Für eine erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Bildungs- und Berufsabschlüssen (Ta- gesordnungspunkt 9) Ich erkläre im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die rünen, dass unser Votum „Enthaltung“ lautet. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Zehn Jahre aner- kannte Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland. Schutz – Förderung – Perspekti- ven (Tagesordnungspunkt 10) Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): edder mol – veel to selten – sünd de Regional- un innerheitensproken vun uns Land anseggt op uns agesordnung. Fröher, bi mi bi´t Huus in Grotefehn in stfreesland, worr hochdüütsch snackt. Ik heff Plattdüütsch vun de annern Kinner in´t Dörp ehrt. Ik sülvst bün keen professionellen, ober en passio- eerten Plattsnacker. Mien Computer jedenfalls, as ik or an’t Schrieven weer, hett dat allens rot anstreken mit ien Rechtschreibautomatik, all de plattdüütschen Wöör efullen em nich. Plattsnacken hett een Barg Vördeele: Man kriggt en nnere Stimmung bi´t Snacken. Man föhlt, dat man rgendwie tosomen höört mit de, de ok platt snackt. Man öhlt ok, dat de Soken ut uns moderne Welt, de sik nur wor op Platt utdrücken loot, villich gor nich de wich- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21939 (A) ) (B) ) tigsten sünd. De gröttste Vördeel is ober, dat man sik in alle Fründschap Soken an’n Kopp smieten kann, de op Hochdüütsch de reinste Beleidigung weern. Dor is de fründliche Peter Harry ok mol en echten Nordstrander „Dickkopp“. Villicht is dat in de Politik mennigmol rich- tig, wenn man dor Plattdüütsch snacken deit. Villicht schullen wi de Swattbrotthemen wie Föderalismus- reform un Huusholt mol op Platt besnacken. Ik glööv, dor kunn en Masse klorer warrn. Bi en poor Kollegen vun dit Hooge Huus un bi en Deel vun de Lüüd in´t Land is villicht en beten dörenanner komen, dat dat en grote Ünerscheed twüschen de Regio- nalsprook Plattdüütsch un de Minnerheitensproken vun uns Land – Däänsch, Freesch, Sorbisch un Romanes – gifft. Plattdüütsch is keen Sprook vun en nationale Minner- heit, dat is en in ganz Norddüütschland wiet verbreete Regionalsprook – un de Minschen, de Platt snackt, sünd keen eegen Gruppe so as de Minnerheiten. Op de anner Siet gifft dat natürlich ok en Masse Soken, de bi Platt, Deensch, Freesch, Sorbisch un Romanes gliek sünd. Frö- her geef dat mol en Konkurrenz twüschen Platt, Däänsch, Freesch, Sorbisch un Romanes. Obers dor sünd wi al lang vun weg. Dörum dörf dat ok keen Gegeneenanner- Utspeelen vun de Sproken op de politische oder finan- zielle Ebene geben. Hüüt is de „Druck“ vun dat Hoochdüütsche so groot worrn, dat alle annern Sproken vun uns Land dat swoor hebbt. De Europäische Charta för de Regional- oder Minnerheitensproken, de siet den 1. Januar 1999 als Bundesgesetz in Kraft is, is en ganz wichtigen Punkt. Ik bedank mi bi de Grote Koalition för den geschmei- digen Andrag. De Kollegen und Kolleginnen hebbt al dorop henwiest, dat wi mit de Verpflichtungen vun de Charta noch nich ganz liekvör sünd. Dat seht wi von de Grönen jüstso. All wedder en Bericht – goot meent is noch lang nich goot mookt. Un wat wi in dissen Bericht höört: „Keen Minsch deit so veel för de Minnerheitensproken as düsse Bundesregierung“. Tominnst mit de Tung, kösten dörf dat nämlich nix! Af un an schullen wir uns överleggen, wat wi vun de Politik noch moken köönt, un af und an köönt wi ok en beten mehr doon. Ik glööv, dat is ganz wichtig, dormit wi unse Identität un unse Kultur fastholen doot. Wi sünd uns all enig, dat de Minnerheitensproken en wichtigen Deel vun de Kultur un Identität in Düütschland sünd. Minnerheitensproken sünd nich blots Folklore, nich blot wat Lustiges. Wer sik mol de Möhg mookt un to´n Bispill Klaus Groth op Platt lesen deit, siene olen platt- düütschen Gedichten un Geschichten, de weet, woveel Kultur und Tradition in Minnerheitensproken binnen is. Wo weer dat denn, wenn sik all Bundesländer mol mit en poor vernünftige Lüüd an een Disch setten un endlich mol festlegen deen, wat denn nu würklich passieren schall. So wat nennt man auf Hochdüütsch „Konzept“. Een Spraak leevt nur, wenn se sproken warrt, wenn de Lüüd se dagdächlich bruukt. Un dat warrt, wenn man dat ehrlich bekieken deit, jümmer ringer. Wi mookt uns Sor- gen, dat de Minnerheitensproken jümmer wieder torüch g s in o b W m d v n i l b D D M p r A v v R s H m r s n t z g u l s D G a G (C (D oht, dat jümmer weniger Lüüd de Minnerheitensproken nackt. De Medien kunnen dor veel bi moken, jüst, wenn dat ´t Radio un Fernsehn nich jümmer blooß Programm för le Lüüd geef. In de Volkssproken kann man ok sülvst- ewusst un frech en Programm för junge Lüüd moken. enn de Volkssproken en Tokunft hebben schüllt, denn utt se för junge Lüüd wat bedüden. Wenn wi as Bundes- ag blooß alle poor Johr mol Platt snackt, bringt dat nich eel. Insofern is dat nootwennig, dat wi uns buten bedankt, ämlich bi dejenigen in de Kinnergoorns, in de Scholen, n de Hoochscholen un ok bi vele, vele, de sik ehrenamt- ich dormit beschäftigt. Ik will mi ok bi all de Minschen edanken, de helpt, de Minnerheitensproken to erholen. issen Dank slütt sik mien Fraktion vull an. Velen ank! Loot Se uns all tosomen dorför sorgen, dat de innerheitensproken ok tokünftig leevt. Un dat mehr un nich weniger Lüüd seggt: „Ik snack latt“, „Jeg taler dansk“, „Ik snaak frasch“, „Me rakrau omnes“ Velen Dank för’t Tohören! nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetz- änderungsgesetz – ZSGÄndG) – der Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Bevölkerungsschutzsystem reformieren – Zuständigkeiten klar regeln (Tagesordnungspunkt 12 a und b) Petra Pau (DIE LINKE): In dem Gesetz, das heute erabschiedet werden soll, geht es um einen besseren Zi- ilschutz. Damit ist der Schutz ziviler Objekte und essourcen im Verteidigungsfall gemeint. Beim Kata- trophenschutz wiederum geht es um Unwetter, ochwasser, Erdbeben und dergleichen, also um nicht ilitärische Bedrohungen. Diese Unterscheidung sei vo- ausgeschickt. Nun soll beides, der Zivil- und der Katastrophen- chutz, besser koordiniert werden. Auch das klingt ver- ünftig. Aber genau da lauern auch Konflikte, mindes- ens zwei. Denn zum einen droht eine Vermengung iviler und militärischer Komponenten. Und zweitens eht es um die Frage, welche Kompetenzen den Ländern nd welche dem Bund zustehen. Beide möglichen Konflikte sind wiederum aus dreier- ei Sicht interessant. Erstens: Das Grundgesetz trennt charf zwischen militärischen und zivilen Instrumenten. afür gibt es historische, politische und sachliche ründe. Die Linke hält sie nach wie vor für richtig. Oder nders gesagt: Wir werden sofort hellhörig, wenn diese renzen angetastet werden. 21940 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) ) (B) ) Zweitens: Der Bund maßt sich gern Kompetenzen an, die eigentlich in der Hoheit der Länder liegen. Das war unter Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) so, und das ist unter Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht anders. Sie werden daher meine Skepsis verstehen, wenn nun CDU/CSU und SPD gemeinsam ans Werk gehen. Drittens: Bundesinnenminister Schäuble hat mehr- fach erklärt, dass er eine neue Sicherheitsarchitektur an- strebt. Sein Vorbild sind die USA, also ein zentralisti- scher Sicherheitsapparat mit nahezu unbegrenzten und undurchschaubaren Befugnissen. Das will Die Linke ausdrücklich nicht – nicht in großen, aber auch nicht in kleinen Schritten. Nun hatten wir in den Fachausschüssen des Bundesta- ges sechs Wochen lang Zeit, den Gesetzestext auf seine guten und auf seine möglicherweise tückischen Seiten zu prüfen. Zuletzt taten wir es gestern im Innenausschuss. Die Fachkolleginnen und -kollegen werden sich an meine sachlichen Fragen erinnern. Die Antworten der Vertreter des Bundesinnenministeriums konnten leider drei Bedenken der Linksfraktion nicht entkräften. Ers- tens hegen wir Zweifel, ob das neue Gesetz zum Zivil- schutz wirklich mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Ähnliche Zweifel hegten Abgeordnete der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. Zweitens konnten unsere Be- fürchtungen nicht ausgeräumt werden, dass es sich hier- bei auch um eine Einstiegsdroge für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren handelt. Ich räume ein: Der Ge- setzestext weist dies nicht vordergründig aus. Aber wir alle kennen die Absicht des Bundesinnenministers, ge- nau dies zu tun, auf welchen Wegen auch immer. Drittens hat Die Linke Bedenken zum Datenschutz. Sage bitte niemand, die seien übertrieben. Wir erleben einen Datenskandal nach dem anderen, und der Staat mischt kräftig mit. Auch dieses Gesetz ermächtigt dazu, neue Daten zu erheben. Das kann sinnvoll sein. Das kann aber auch gefährlich sein, zumal: Auch Daten- schutz ist Zivilschutz. Sie merken an meiner moderaten Abwägung, dass ich unentschlossen bin. Natur- und andere Katastrophen müssen so effektiv wie möglich gemeistert werden. Da- rauf haben alle Bürgerinnen und Bürger einen unbe- streitbaren Anspruch, zumal wir leider davon ausgehen müssen, dass die aktuelle Nichtklimapolitik weitere Na- turkatastrophen befördert. Aber es wäre unredlich, die Sorge vor oder das Unglück nach solchen Katastrophen politisch zu missbrauchen. Ich habe ihnen eingangs die Gründe für meine Skepsis erläutert. Weder die CDU/ CSU noch die SPD, auch nicht das Innenministerium ha- ben meine Zweifel ausgeräumt. Die Linke wird sich daher bei der Abstimmung ent- halten. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 60 Jahre Grundgesetz ist in diesem Jahr An- lass für zahlreiche Feierlichkeiten. Vieles, was sich die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes 1949 ausge- dacht haben, hat sich bewährt und sollte bewahrt und v G s m u Z h c B D K m r d d a s k c D s d m Z K f l G e i d e d S h g d p m a B f o s b l L ü s w u B A K z z (C (D erteidigt werden. Der Föderalismus ist die bewährte rundordnung unseres Staates, auch wir wollen grund- ätzlich daran festhalten. Die Föderalismusreformkom- ission I hat die Aufgabenverteilung zwischen Bund nd Ländern in einigen Bereichen neu justiert. Die weidrittelmehrheit dieses Hauses und des Bundesrates at nach Auffassung der Grünen hier die falschen Wei- hen gestellt. Dem Bund jegliche Verantwortung für die ildung zu nehmen, war eine krasse Fehlentscheidung. ie gleichzeitige Handlungsunfähigkeit der Großen oalition beim Thema Bevölkerungsschutz bleibt für ich unverständlich. Hier gibt es in der Verfassung ealen Veränderungsbedarf, und ich unterstütze aus- rücklich die Forderungen des Bundesrechnungshofes, ie Finanzierung im Bereich des Bevölkerungsschutzes uf eine verfassungsrechtlich tragende Grundlage zu tellen. Ich benutze hier bewusst den Begriff des Bevöl- erungsschutzes, weil es mein Ziel bleibt, ein einheitli- hes, modernes Bevölkerungsschutzgesetz zu schaffen. ie Trennung zwischen Katastrophenschutz und Zivil- chutz ist nicht mehr sachgerecht und wird den Risiken, enen wir heute und in Zukunft ausgesetzt sind, nicht ehr gerecht. Die geltende Verfassung geht davon aus, dass die uständigkeit der Länder bei der Gefahrenabwehr im atastrophenfall liegt und die Verteidigung und Kriegs- olgenbeseitigung Aufgabe des Bundes ist. Die Wirk- ichkeit heute sieht anders aus. Wir müssen uns heute auf roßschadenslagen wie Pandemien oder Stromausfall instellen, die länderübergreifend sind, und gleichzeitig st die Wahrscheinlichkeit, dass Kriegsfolgen überwun- en werden müssen, eher gering geworden. Nicht klar rfasst wird die Zuständigkeit bei einem Terroranschlag, er weder Kriegsfolge noch Katastrophe im klassischen inne ist. Warum also kann sich die Politik nicht auf den ein- eitlichen Begriff des Bevölkerungsschutzes verständi- en und die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung er Ressourcen klar regeln? Was die Große Koalition hier heute als Gesetzentwurf räsentiert, das ist ein wenig überzeugender Kompro- iss zwischen Bund und Ländern. Wir begrüßen durch- us, dass zentrale Koordinierungsmaßnahmen auf den und übertragen wurden, dass gemeinsame Standards ür die Aus- und Fortbildung entwickelt werden sollen der der Bund die beratende Funktion beim Schutz kriti- cher Infrastrukturen hat. Aber das reicht nicht. Es bleibt ei einem Wirrwarr an Zuständigkeiten und Verantwort- ichkeiten, es gibt weder eine einheitliche Struktur für eitstellen noch für Führungsstrukturen, und bei länder- bergreifenden Großschadensfällen muss der Bund zu- chauen und geduldig auf Hilferufe aus den Ländern arten. Das ist in meinen Augen gefährlicher Unsinn nd bedeutet im Ernstfall, dass wir für den Schutz der evölkerung nicht optimal aufgestellt sind. Die Länder sind schon heute nicht in der Lage, ihre ufgaben, an denen sie kleben, auch zu finanzieren. Der atastrophenschutz ist in allen Bereichen unterfinan- iert, das gilt für die Notfallmedizin genauso wie für die ivilen Rettungsdienste oder die Feuerwehren. Sie erfin- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21941 (A) ) (B) ) den hier das Konstrukt des „Zivilschutz-Doppelnutzen- Konzepts“, dass kaschieren soll, dass der Bund zwar be- zahlt, aber nichts zu sagen hat. Das ist inhaltlich falsch und es wird dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit nicht gerecht. Ich bin ausdrücklich dafür, dass sich der Bund an der Finanzierung von Feuerwehrautos beteiligt, aber bitte auf einer klaren Grundlage der Aufgabendefinition. Zivilschutz ist als Bundesaufgabe weitgehend weggefallen, es ist daher ab- surd, hier in einem Gesetz eine „Zivilschutz-Doppelnut- zung“ einzuführen. Nein, wir brauchen ein einheitliches Bevölkerungsschutzgesetz, und dafür müssen wir das Grundgesetz ändern. Nicht geregelt wird in dem Gesetzentwurf, wie die Bevölkerung auf mögliche Schadensereignisse ausrei- chend vorbereitet werden soll und wie die Selbsthilfe ge- stärkt werden kann. Nach der Privatisierung der kriti- schen Infrastrukturen muss auch die Verantwortung der Wirtschaft in diesem Bereich neu definiert werden; die alten Sicherstellungsgesetze reichen hier nicht aus. Aber an so schwierige Fragen traut sich die Große Koalition nicht heran, und es bleibt einmal mehr bei einem kleinen Reförmchen. Lassen Sie mich zum Schluss ein paar Anmerkungen zum Gesetzentwurf der FDP machen. Inhaltlich stimmen wir Ihrem Entwurf zu, es steht viel Richtiges drin. Genau wie wir fordern Sie die Aufhebung der Trennung von Katastrophenschutz und Zivilschutz. Aber wie ehrlich ist hier Ihr Antrag? Die Länder, die am meisten auf der Bremse stehen, sind von der FDP mitregierte Länder. Ein modernes Bevölkerungsschutzgesetz scheitert an Niedersachsen, Bayern und Hessen, und mir ist keine Initiative der FDP bekannt, die Blockadehaltung der Länder zu lockern. Sie stellen hier als FDP-Bundestags- fraktion richtige Forderungen auf, gleichzeitig verhin- dert die FDP in den Ländern die Durchsetzung, das ist wenig glaubwürdig. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung: V-Leute in der NPD abschalten (Tagesordnungspunkt 15) Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schluss mit der demokratiefeindlichen NPD! Dieser Wunsch eint unser demokratisches Parlament. Für die Linksfraktion heißt der Weg dorthin: Sofortiger Abzug aller V-Leute und Einleitung eines NPD-Verbotsverfah- rens! Aber kann das hochkomplexe, gesellschaftlich fest verankerte Problem Rechtsextremismus mit einer derart eindimensionalen Lösung behoben werden? Sicher nicht. Die Arbeit der V-Leute gilt als umstritten. Jeder siebte NPD-Funktionär bezieht Geld vom Verfassungsschutz. Offensichtlich ist, dass solche Mitarbeiter bzw. Infor- manten nicht immer mit der nötigen Sorgfalt ausgewählt wurden. Da sind auch „braune Schafe“ dabei. Mehrfach k K G f w p I s p M a A r s s a s d e k V b i p i d k n D d b d s A t „ t t h F e m v l d m s l j l o u (C (D am es zu Fällen, in denen V-Leute mit rechtsextremen riminellen kollaborierten. Nazi-Aktivitäten wurden mit eld vom Nachrichtendienst finanziert. Informationen lossen nicht nur in die gewünschte Richtung. Vielmehr arnten V-Leute ihre rechtsextremen Kumpane auch vor olizeilichen Fahndungen. Dies ist nicht Sinn der Sache. nsofern teile ich die Kritik der Linksfraktion. Doch darf die Antwort des Staates auf derartige Miss- tände lauten: Keine Überwachung mehr? Das wäre dop- elt fahrlässig: Zum einen müssen wir über NPD-interne achenschaften und Vorhaben unterrichtet sein. Zum nderen ist der Staat verpflichtet, aus Schutzgründen die nonymität der V-Leute zu wahren. Bringt aber der Einsatz von V-Leuten in den Füh- ungsetagen der NPD das gewünschte Ergebnis? Da tut ich einiger Änderungsbedarf auf. Der Verfassungs- chutz muss künftig seine Informanten professioneller uf ihre Eignung prüfen. Straftaten dürfen nicht durch taatliche Behörden billigend in Kauf genommen wer- en. Die zuständigen Gremien auf Bund- und Länder- bene haben ihre Kontrollfunktionen gewissenhafter und onsequenter auszuüben. Auch die Kooperation bei der erwertung gewonnener Informationen verläuft sehr un- efriedigend. Die Innenministerkonferenz muss hierbei hre Bemühungen intensivieren. All diese Umsetzungs- robleme zeigen: Nicht die V-Leute verhindern Erfolge m Kampf gegen Rechtsextremismus und NPD, son- ern Uneinigkeiten und fehlende Kontinuität im demo- ratischen Spektrum. Wir brauchen eine abgestimmte, achhaltige Strategie, die vor allem auf Prävention setzt. azu gehört ganz maßgeblich die offensive Auseinan- ersetzung mit rechtsextremen Ideologien. Denn diese ilden den Nährboden, auf dem schließlich Wahlerfolge er NPD oder rechte Gewalt gedeihen können. Wir wis- en, dass ein NPD-Verbot – das ja das Ziel eines V-Leute- bzugs wäre – keinen positiven Einfluss hätte auf rassis- isches Denken, Antisemitismus, Ängste vor angeblicher Überfremdung“ oder Abneigungen gegen andere Kul- uren und Lebensweisen. Doch hier muss unser konzep- ioneller Ansatz liegen. Die Debatte um V-Leute und NPD-Verbotsverfahren ingegen führt seit Jahren zu nichts. Wenn sie überhaupt rüchte bringt, dann unerwünschte: nämlich jedes Mal ine Bestätigung für das ultrarechte Lager, dass die de- okratischen Kräfte sich nicht einig werden. Fragen wir uns stattdessen: Was braucht unsere Be- ölkerung, um sich in der Demokratie zu Hause zu füh- en? Wie können wir Vielfalt und Toleranz attraktiv arstellen? Welche drängenden Probleme müssen die de- okratischen Parteien lösen, damit die Nazis keine An- atzpunkte für ihre Propaganda finden? Solche Debatten ohnen sich, ganz besonders im sogenannten Superwahl- ahr 2009. Wenn wir alle uns derartigen Fragen erfolgreich stel- en, können wir die NPD gemeinsam schachmatt setzen hne Verbot – indem wir sie als unwählbar, inakzeptabel nd überflüssig entlarven. 21942 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) ) (B) ) Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Europäische Ar- beitszeitrichtlinie – Hohen Arbeitnehmerschutz EU-weit sicherstellen (Zusatztagesordnungs- punkt 6) Michael Hennrich (CDU/CSU): Heute debattieren wir über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Euro- päische Arbeitszeitrichtlinie – Hohen Arbeitnehmerschutz EU-weit sicherstellen“. Darin geht es kurz zusammen- gefasst um Folgendes: Die Richtlinie 2003/88/EG zur Arbeitszeitgestaltung soll geändert werden. Derzeit for- mulieren auf EU-Ebene die Mitgliedstaaten die Position des Ministerrates für weitere Verhandlungen. Dabei setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass eine wöchentliche durchschnittliche Höchstarbeitszeit durch Tarifvertrag oder, wenn kein Tarifvertrag vorliegt und keine Perso- nalvertretung besteht, durch einzelvertragliche Regelung überschritten werden darf. Meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, wie könnte man in Zeiten der Weltwirtschaftskrise eine andere Position vertreten? Im Rat wurde im Juni ein Kompromiss errungen, der zwei essentielle Bedürfnisse vereint. Zum einen wird ein angemessenes europaweites Schutzniveau bei der Arbeits- zeit festlegt. Die Richtlinie sorgt mit einer Regelarbeits- zeit von 48 Wochenstunden dafür, dass Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer ausgetragen wird. Sie ist ein wichtiger Baustein für ein soziales Europa. Zum anderen wird an der notwendi- gen Flexibilität der Arbeitskräfte, die in unserer globali- sierten Welt unabkömmlich ist, festgehalten. Damit meine ich die Regelung des Opt-outs, wonach im Bedarfsfall von der gesetzlich vorgesehenen wöchentlichen Höchstarbeits- zeit mit Zustimmung des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Sofern Sie uns vorwerfen, wir würden Arbeitnehmer- belange nicht ausreichend würdigen, ja sogar ein Wort- bruch der Regierung liege vor, weil ein hoher sozialer Schutz für Arbeitnehmer nicht garantiert werde, ist dies schlichtweg falsch. Denn zum Schutze der Arbeitnehmer sieht der Gemeinsame Standpunkt des Rates wesentlich strengere Voraussetzungen für das Opt-out vor, als sie bisher in den Mitgliedstaaten praktiziert wurden. Diese wichtigen Verbesserungen im Sinne der Arbeitnehmer begrüße ich sehr. Ich möchte Ihnen kurz in Erinnerung rufen, dass im Gemeinsamen Standpunkt, hinter dem wir auch heute noch stehen, erstmals eine absolute Höchstgrenze für die Wochenarbeitszeit festgelegt wurde. Dies bedeutet eine Reduzierung um 23 Prozent im Vergleich zur heute theo- retisch möglichen absoluten Obergrenze. Außerdem gilt die Zustimmung des Arbeitnehmers zum Opt-out nur noch für höchstens ein Jahr, und diese Zustimmung darf nicht gleichzeitig mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages eingeholt werden. Darüber hinaus kann jeder Arbeitnehmer seine Erklärung innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Geltung zurücknehmen, und zwar mit sofortiger Wirkung. Danach besteht diese O M l w V O N g i s a b m G R v a v i V Ä v b b 4 b H v m W M S s g d d w e H a S b t l d G s a l B g d te (C (D ption immer noch mit einer Frist von maximal zwei onaten. Ich frage Sie: Ist das arbeitnehmerunfreund- ich? Mit Sicherheit nicht! Und genau das ist der Grund, arum wir daran festhalten, dass unter diesen strengen oraussetzungen auch weiterhin die Möglichkeit des pt-outs bestehen soll. Eine funktionierende Wirtschaft setzt voraus, dass auf achfrage reagiert wird. Flexibilität aufseiten des Arbeit- ebers und Arbeitnehmers ist gefordert. In meinen Augen st es mehr als begrüßens- und unterstützenswert, wenn ich ein Arbeitnehmer aus freien Stücken, zum Beispiel us der Motivation des Zusatzverdienstes heraus, hierzu ereit erklärt. Warum sollen wir hier also Einschnitte achen? Selbst der Marburger Bund akzeptiert im rundsatz die Notwendigkeit, durch tarifvertragliche egelungen bzw. durch Vereinbarungen der Sozialpartner on der gesetzlich vorgesehenen wöchentlichen Höchst- rbeitszeit unter strengen Voraussetzungen Abweichungen orzusehen. Dies sicherlich auch, weil das neue Opt-out m Vergleich zur bestehenden Regelung eine deutliche erbesserung im Sinne des Gesundheitsschutzes der rzte vorsieht. Nach dem Gemeinsamen Standpunkt kann durch Tarif- ertrag oder Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern zw. durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ar- eitnehmer von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden abgewichen werden. Stillschweigende Aus- eutung sieht anders aus. Trauen Sie, werte Damen und erren von Bündnis 90/Die Grünen, den Arbeitnehmer- ertretungen so wenig zu? Ich möchte betonen, dass, bezogen auf einen Drei- onatszeitraum, grundsätzlich höchstens 65 Stunden ochenarbeitszeit vereinbart werden können. Etwaigem issbrauch ist damit ein Riegel vorgeschoben. Machen ie sich bitte klar: Es handelt sich hier nicht um eine ein- eitige Regelung zulasten der Arbeitnehmer. Es geht uns erade nicht darum, die Arbeitgeberposition zu stärken. Es ist ein Stück wirtschaftliche Realität, dass insbeson- ere im Krankenhausbereich regelmäßig 48 Wochenstun- en überschritten werden. Durch die Opt-out-Lösung ird dem Ganzen der rechtliche Rahmen verliehen, den s verdient: Dem Arbeitnehmer wird ein Recht in die and gegeben, von dem er – aus welchen Erwägungen uch immer – Gebrauch machen kann, aber nicht muss. eine Position wird gestärkt, nicht geschwächt. Neben- ei bemerkt: Nach der bisherigen Regelung waren hier heoretisch bis zu 78 Stunden Wochenarbeitszeit mög- ich. Die neue Opt-out-Regelung ist also aus der Sicht er Ärzte eine Verbesserung des Status quo. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die rünen, auch wir sind für den Grundsatz, dass Bereit- chaftszeit inklusive der inaktiven Zeiten als Arbeitszeit ngerechnet wird. Die Arbeitszeitrichtlinie muss deut- ich klarstellen, dass die geleistete Arbeit während der ereitschaftszeit genauso wertgeschätzt wird wie die re- uläre Arbeitszeit. Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht derzeit vor, dass ie gesamte Bereitschaftsdienstzeit als Arbeitszeit zu wer- n ist. Allerdings kann tarifvertraglich die wöchentliche Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21943 (A) ) (B) ) Höchstarbeitszeit verlängert werden. So soll es bleiben. Denn wir brauchen Flexibilität, um den unterschiedlichen Interessen von verschiedenen Berufsgruppen gerecht zu werden. Wird die inaktive Zeit als Arbeitszeit angese- hen, dann muss es die Möglichkeit geben, dass einzelne Berufsgruppen tarifvertraglich von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abweichen und ihre inaktiven Zeiten besonders gewichtet werden. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Arbeitszeit- richtlinie für die verschiedensten Berufe und nicht nur für Ärzte gilt. Es muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Bereitschaftsdienste – beispielsweise bei den Feuerwehrleuten, die im Gegensatz zum Arzt ihren 24-Stunden-Dienst regelmäßig mit Schlafen und Freizeit- aktivitäten ausfüllen können – eine unterschiedliche Belas- tung der Arbeitnehmer nach sich ziehen. Dabei – und das möchte ich deutlich herausstellen – soll die inaktive Zeit nicht als Ruhezeit eingeordnet werden. Wir wollen ge- rade nicht die Situation, dass zum Beispiel ein Arzt nach seiner regulären Schicht Bereitschaftsdienst leistet und morgens erneut zum Dienst antreten muss. Dies darf in keinem Mitgliedstaat möglich sein. Natürlich müssen wir wichtige Rahmenbedingungen für einen höheren Schutz der Arbeitnehmer schaffen. Dazu gehören auch die Begrenzung der Wochenarbeits- zeit und einheitliche Begriffsdefinitionen. Auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen müssen die Tarifvertragsparteien der einzelnen Berufsgruppen in den Mitgliedstaaten aber auch die Möglichkeit erhalten, Regelungen zu treffen, die den spezifischen Interessen der Arbeitnehmer vor Ort sowie allen anderen Beteilig- ten Rechnung tragen. Die Möglichkeit der nationalen Abweichung von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit durch die Tarifvertrags- parteien ist derzeit in Deutschland für Klinikärzte, Feuerwehrleute, Sozialarbeiter und Polizisten gängig und bewährt. In unserem Land haben die Tarifpartner immer praxisgerechte Tarifverträge ausgehandelt. Diese Tarifautonomie muss bleiben, da sie vor Ort für sach- gerechte Lösungen sorgt. Nur das ist ein sachgerechter Kompromiss. Die Stärkung der Verantwortung der Sozial- partner ist eine wichtige Errungenschaft, die wir fördern und nicht beschneiden sollten. Ist es in den heutigen Zeiten der Weltwirtschaftskrise nicht dringend notwendig, Europa und damit auch den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken? Hierzu ge- hört nun einmal Flexibilität, die der Markt und damit auch die Arbeitskräfte beweisen müssen. Sie haben recht, dies darf nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen. Aber das tut es auch nicht. Denn die Bedingungen, die wir vorsehen, sind arbeitnehmerfreundlich. Es sind Er- rungenschaften, von denen Arbeitnehmer und Arbeit- geber gleichsam profitieren. Ich frage Sie, werte Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, warum wollen Sie diese unter dem Deckmantel des Arbeitnehmerschut- zes zunichtemachen? Wie wollen Sie den Standort Deutschland attraktiv halten? Ihr Antrag ist mehr als kurzsichtig. Abschließend ist es mir wichtig, deutlich zu machen, dass die Folgen unserer Entscheidungen Millionen von A B n d p E m z w A B w S w b d c D d w A z s e d n g p d s L s B o Ü z d s d n E z b t m E d s w t m E d a (C (D rbeitnehmern in Europa aus den unterschiedlichsten erufsgruppen betreffen. Haben Sie schon einmal darüber achgedacht, was mit den Bereichen des Brandschutzes, er technischen Hilfeleistung und des Rettungsdienstes assiert, sollten Sie sich mit Ihrem Antrag durchsetzen? in Wegfall der Opt-out-Möglichkeit würde an den eisten Standorten unvermeidbar zu einer Unterbeset- ung der Feuerwehren führen, da ausgebildete Feuer- ehrangehörige jetzt und auch in Zukunft nicht auf dem rbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Flächendeckender randschutz wäre nicht mehr gewährleistet. Und hier ürde auch keine Übergangszeit von drei Jahren die ituation ändern. Der Wegfall von Bereitschaftsdiensten ürde auch das Aus für alle deutschen SOS-Kinderdörfer edeuten, was nicht in unserem Interesse liegen kann. Kurzum, es geht uns nicht darum, bestehende Rechte er Arbeitnehmer auszuhöhlen. Vielmehr werden Ansprü- he festgeschrieben und Rechtsgrundlagen geschaffen. ie Abschaffung des Opt-outs würde mehr Menschen in ie Schattenwirtschaft treiben, wo sie völlig ungeschützt ären. In einer funktionierenden Wirtschaft müssen die rbeitnehmer auch die Möglichkeit haben, Überstunden u machen. Wir dürfen auf der europäischen Ebene keine Vor- chriften verabschieden, die den Tarifvertragsparteien ine solche Lösung verwehren. Ihre Berufsvertreter in en Verbänden kennen die Situation am besten und kön- en tarifvertraglich auf sie zugeschnittene Vereinbarun- en treffen. Ein tarifvertragliches Opt-out ermöglicht assgenaue Lösungen vor Ort, und genau das sollte bei er Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie im Vordergrund tehen. Flexibilität ist großzuschreiben, wobei unsere ösung die Belange der Arbeitnehmer und der Wirt- chaft in bestmöglicher Weise zusammenführt. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag von ündnis 90/Die Grünen ab: Die Möglichkeit des Opt- uts muss, und zwar unabhängig von einer dreijährigen bergangszeit, bestehen bleiben. Josip Juratovic (SPD): Regeln zur Arbeitszeit und u den Arbeitsbedingungen sind eine wesentliche Säule es Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutzes. Ein oziales Europa braucht klare und verbindliche Stan- ards gerade auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmer. Seit 2004 gibt es intensive Bemühungen der U-Kommission, sich auf eine Änderung der Arbeits- eitrichtlinie zu verständigen. Die Richtlinie enthält Mindeststandards für die Ar- eitszeitgestaltung, die in allen EU-Mitgliedstaaten gel- en soll. Der Kompromiss der EU-Arbeits- und Sozial- inister zur Arbeitszeit 2008 eröffnet nach Ansicht des uropäischen Parlaments den Einstieg in die 60-Stun- en-Woche und darüber hinaus für alle Beschäftigten, ofern entsprechende Tarifvereinbarungen getroffen erden. Zudem soll nach dem Vorschlag des EU-Minis- errats der inaktive Teil des Bereitschaftsdienstes nicht ehr als Arbeitszeit gewertet werden. Auch hier sagt das uropäische Parlament, dass der gesamte Bereitschafts- ienst einschließlich der inaktiven Zeit als Arbeitszeit nzusehen ist. 21944 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) ) (B) ) Das Europäische Parlament befürchtet darüber hinaus, dass die Regelung sich nicht nur auf Bereitschaftsdienste beschränkt wird. Für Bereitschaftsdienste wären 65 Stun- den und mehr möglich. Das Europäische Parlament stimmte in seiner Sitzung am 17. Dezember letzten Jahres dafür, nationale Ausnahmeregelungen bei der Arbeits- zeitrichtlinie zu verbieten und eine EU-weite Höchstwo- chenarbeitszeit von 48 Stunden durchzusetzen. Damit stellte sich das Europäische Parlament gegen den Vor- schlag des EU-Ministerrates, nach dem in der Arbeits- zeitrichtlinie unter anderem nationale Ausnahmen – die sogenannten Opt-outs – und damit eine höhere Wochen- arbeitszeit zugelassen sind. Aufgrund der Entscheidung des EU-Parlaments wurde das Vermittlungsverfahren eingeleitet. Noch diese Woche tagt der informelle Rat, um zu prüfen, welche Position die Mitgliedstaaten einnehmen. Des Weiteren werden bis zum Vermittlungsausschuss Anfang Februar weitere Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission geführt werden, um einen Kompromiss zu erzielen. Wer bis heute nicht wusste, warum er an der Europawahl teilnehmen soll, der erkennt spätestens jetzt die Bedeutung des Europäischen Parlaments. Wir Sozialdemokraten sehen in der Arbeitszeitrichtli- nie einen wichtigen Baustein für das soziale Europa. Die Regeln zur Arbeitszeit tragen dazu bei, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Mindeststandards verhindern zudem Wettbewerbsver- zerrungen. Die Beschäftigten brauchen einen regulierten Arbeitszeitrahmen, wie wir ihn bereits im nationalen Ar- beitszeitgesetz Ende 2003 festgelegt haben. Wir haben die notwendigen Änderungen infolge des EuGH-Urteils zum Bereitschaftsdienst bereits umgesetzt. Arbeitsbe- reitschaft und Bereitschaftsdienst werden national insge- samt als Arbeitszeit gewertet. Dies ist nicht nur national richtig. Die Tarifvertragsparteien haben nach unserer gesetzli- chen Regelung Gestaltungsspielräume. Sie können in ei- nem abgestuften Modell auf tarifvertraglicher Grundlage längere Arbeitszeiten vereinbaren. Diese Rahmenbedin- gungen sind wichtige Voraussetzungen, um die Ein- haltung von Arbeitszeit zu kontrollieren, auch für Betriebsräte, die im Rahmen der Mitbestimmung die Ar- beitszeitinteressen der Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer durchsetzen wollen. Eine Absenkung des Schutzniveaus für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist nicht zielführend. Die Richt- linie wurde ursprünglich geschaffen, um Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Hier dürfen keine Abstriche gemacht werden. Eine Verschlechterung durch eine europäische Festlegung wäre mit dem Gedan- ken des Arbeitsschutzes aus unserer Sicht nicht verein- bar. Anlass für die Revision der Arbeitszeitrichtlinie wa- ren vor allem zwei Dinge: Erstens steht das nationale Ar- beitszeitrecht vieler Mitgliedstaaten im Widerspruch zu den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Der Eu- ropäische Gerichtshof hat festgelegt, dass Bereitschafts- zeit als Arbeitszeit zu werten ist. Zweitens sieht der Kommissionsbeschluss ein vertragliches Opt-out vor. D d n z d l r s d b T d d g g g m f n b e Z w n M l r s n l c s A z N w v b a d n d d u w s b N g u s z A D a (C (D iese Klausel erlaubt es den Arbeitsvertragsparteien – also em einzelnen Unternehmen und dem einzelnen Arbeit- ehmer –, wichtige Vorschriften des Arbeitnehmerschut- es arbeitsvertraglich außer Kraft zu setzen. Dies ist in er Praxis problematisch, da wir die geforderte Freiwil- igkeit des Arbeitnehmers infrage stellen. Der Kompromiss des Ministerrates zur Arbeitszeit- ichtlinie aus dem Juni 2008 wird auch vom Europäi- chen Gewerkschaftsbund heftig kritisiert, insbesondere, ass künftig inaktive Bereitschaftszeit nicht mehr als Ar- eitszeit gelten soll, außer wenn nationale Gesetze oder arifverträge das Gegenteil bestimmen. Ebenso ist für en Europäischen Gewerkschaftsbund inakzeptabel, ass der Ausgleichszeitraum bei Arbeitszeitverlängerun- en auf zwölf Monate ausgedehnt werden kann. Heftig kritisiert wird auch die Einschränkung des so- enannten individuellen Opt-out, der Arbeitszeitverlän- erung ohne Zeitausgleich bei individueller Zustim- ung. Mit den von EU-Kommission und Ministerrat estgelegten Änderungen besteht die Gefahr, dass auch ational die Dienstzeiten, zum Beispiel im Gesundheits- ereich, wieder infrage gestellt werden. Die Einführung iner neuen Zeitkategorie, wonach sogenannte inaktive eiten des Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit ge- ertet werden, lehnen wir ab. Dies widerspricht nicht ur der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. it der beabsichtigten Änderung würde die Tür zu sehr angen Dienstzeiten, zum Beispiel im Gesundheitsbe- eich, geöffnet. Die Einführung einer neuen Zeitkategorie, wonach ogenannte inaktive Zeiten des Bereitschaftsdienstes icht als Arbeitszeit gewertet werden, ist in der Tat abzu- ehnen. Sie widerspricht der einschlägigen Rechtspre- hung des Europäischen Gerichtshofes, in der festge- tellt wurde, dass Bereitschaftsdienst in vollem Umfang rbeitszeit ist, weil der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ur Verfügung steht. Wer die Praxis kennt und den achtdienst im Krankenhaus einmal miterlebt hat, der eiß, dass eine Aufteilung in aktive und inaktive Phasen öllig realitätsfremd ist. Wir brauchen aber nicht längere, sondern kürzere Ar- eitszeiten und eine faire Verteilung der Arbeit. Die Ver- bschiedung einer solchen Richtlinie würde jene Urteile es EuGH aushebeln, die bisher zugunsten der Arbeit- ehmer und Arbeitnehmerinnen ausfielen. Unstreitig ist, ass die Auswirkungen der angestrebten Änderungen er Arbeitszeit in den einzelnen EU-Staaten durchaus nterschiedlich bewertet werden. Für einige Staaten äre dies die Verpflichtung, national erstmalig Mindest- tandards im Bereich der Arbeitszeit festzulegen. Wie ei allen Richtlinien, die soziale Mindeststandards den ationalstaaten vorgeben, dürfen diese Mindestbedin- ungen national nicht unterschritten werden. Das heißt mgekehrt, kein Mitgliedstaat wäre dazu verpflichtet, eine besseren Standards aufzugeben. So bin ich sehr froh, dass in Deutschland das Arbeits- eitgesetz seit 2004 dank Rot-Grün nicht mehr zwischen rbeitszeit und Bereitschaftsdienstzeit unterscheidet. as bedeutet, dass die Bereitschaftsdienstzeit in Gänze ls Arbeitszeit gewertet wird, und zwar unabhängig da- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21945 (A) ) (B) ) von, wie die Inanspruchnahme während des Bereit- schaftsdienstes verläuft. Gleichzeitig wurden engere Grenzen für die zulässige tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit gezogen. Diese Regelungen haben sich in Deutschland bewährt. Deswegen müssen wir diese beibehalten und uns dafür einsetzen, dass die EU- Standards deutsche Standards nicht gefährden. Auch mit der geänderten Arbeitszeitrichtlinie kann es daher bei uns dabei bleiben, dass in Deutschland – an- ders als in anderen Ländern Europas – Bereitschafts- dienst als Arbeitszeit gilt. Wichtig ist für uns auch, dass mit der Richtlinie Mitgliedstaaten aufgefordert werden, auf die Sozialpartner einzuwirken, dass diese die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Nachdem wir uns bereits in einem sensiblen Abstim- mungsprozess auf EU-Ebene befinden, lehnen wir den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Erstens. Der Antrag ist ein typischer Antrag der Grünen, geschrieben in der Ma- nier der Gutmenschen, frei nach dem Motto: Wir, die Grünen, wissen, was für die Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer von Großbritannien bis Zypern am besten ist. Daher fordert die Fraktion der Grünen, die Opt-out- Option bei der durchschnittlichen wöchentlichen Ar- beitszeit europaweit abzuschaffen und eine für alle Mit- gliedstaaten verbindliche Höchstarbeitszeit von 48 Stun- den pro Woche einzuführen. Man sollte aber nicht ignorieren, dass die Gegeben- heiten in den 27 Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich sind und folgerichtig auch unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen bestehen. Abgesehen davon ent- spricht die Forderung der Grünen auch gar nicht den Wünschen der Betroffenen, denn die Realität sieht defi- nitiv anders aus: In einer von der Financial Times 2006 durchgeführten Umfrage sprachen sich rund 65 Prozent der Deutschen gegen eine gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit aus. Viele Menschen möchten vielleicht über einen bestimmten Zeitraum Überstunden leisten, um ent- weder später einen längeren Urlaub zu realisieren oder weil sie schlicht auf den finanziellen Zuverdienst ange- wiesen sind. Zweitens. Zum Antrag ist weiter anzumerken, dass in Deutschland bereits zum 1. Januar 2004 das Arbeitszeit- gesetz dahin gehend geändert wurde, dass Bereitschafts- dienst in vollem Umfang Arbeitszeit ist. Aus guten Gründen hat der deutsche Gesetzgeber aber daran festge- halten, dass bei Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereit- schaft die Möglichkeit einer Verlängerung der wöchent- lichen Arbeitszeit über durchschnittlich 48 Stunden hinaus besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass dieses so- genannte Opt-out in einem Tarifvertrag zugelassen wird und der Arbeitnehmer dem zustimmt. Auch in Zukunft muss es Aufgabe der zuständigen Tarifparteien bleiben, eine optimale Lösung für den jeweils betroffenen Sektor zu finden. Dies ist sinnvoll und erforderlich, da die Be- lastungen durch den Bereitschaftsdienst je nach Branche stark variieren. d b d v p e O s w d a s Z B r z b d B n w a l B i p z d r h t n p E m i b M s n ü n d t l l f D S e s t i (C (D Drittens. Die FDP ist der Ansicht, dass es aus Grün- en der Subsidiarität den Mitgliedstaaten überlassen leiben soll, wie die Arbeitszeiten mit – und zwischen – en Tarifparteien ausgehandelt werden. Es ist nicht sinn- oll, auf europäischer Ebene branchenübergreifend euro- aweite Regelungen festzuschreiben. Viel sinnvoller ist s, auf die nationalen Unterschiede einzugehen und eine pt-out-Option beizubehalten. Arbeitszeitmodelle las- en sich nicht bis ins Detail europaweit regeln. Viertens. Was die Bereitschaftsdienste anbelangt, so urde im Arbeitszeitgesetz geregelt, dass Bereitschafts- ienst in vollem Umfang Arbeitszeit ist. Die FDP tritt ber dafür ein, zwischen inaktivem und aktivem Bereit- chaftsdienst zu unterscheiden. Die sogenannte inaktive eit im Bereitschaftsdienst – der Zeitraum, in dem der eschäftigte nicht zu tatsächlicher Arbeitsleistung he- angezogen wird – soll demnach nicht zur Arbeitszeit ählen, es sei denn, nationales Recht oder Tarifverträge estimmen etwas anderes. Besonders im Hinblick auf ie Situation von medizinischem Personal ist somit eine alance hergestellt zwischen Aufrechterhaltung medizi- ischer Versorgung einerseits und Verhinderung einer eiteren Kostenexplosion andererseits. Dabei muss es us Gründen der Subsidiarität den Mitgliedstaaten über- assen bleiben, wie sie je nach Branche und Beruf den ereitschaftsdienst organisieren und seine aktiven und naktiven Bestandteile vergüten. Eine einheitliche euro- äische Festlegung würde den Besonderheiten der ein- elnen Sektoren nicht gerecht werden. Hier sollten Sie en Realitäten ins Auge sehen. Fünftens. Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass ge- ade die nationalen Parlamente und die Fraktionen sich üten sollten, dem wuchernden Dschungel EU noch wei- ere Aufgaben zu übereignen, die tatsächlich eher natio- ale Angelegenheiten bzw. Angelegenheiten der Tarif- arteien sind. Das Ergebnis wird eine wachsende uropaverdrossenheit sein. Auch hier gilt: Weniger ist ehr. Gerd Andres (SPD), ehemaliger Parl. Staatssekretär m deutschen Arbeitsministerium, äußerte am 8. Novem- er 2006 bei euractiv, dass das Opt-out weiterhin als öglichkeit bestehen sollte, und fügte hinzu, dass das oziale Europa nicht verschwinden werde, wenn Aus- ahmen erlaubt würden. Werner Dreibus (DIE LINKE): Wir reden heute ber die Änderung der Europäischen Arbeitszeitrichtli- ie und damit über den verbindlichen Rahmen, den wir er Gestaltung der Arbeitszeit in allen 27 Mitgliedstaa- en der Europäischen Union in Zukunft setzen wollen. Schauen wir uns die bestehende EU-Arbeitszeitricht- inie einmal an. Sie begrenzt die maximale durchschnitt- iche Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden und setzt damit ür viele Menschen einen sozialen Mindeststandard. och dieser Standard bietet nur einen ziemlich löchrigen chutz. Denn bereits jetzt kann die Arbeitszeit in einer inzigen Woche auf bis zu 78 Stunden und unter be- timmten Bedingungen sogar auf 89 Stunden ausgewei- et werden. Per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag st es möglich, den Bezugszeitraum zur Messung der 21946 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) ) (B) ) durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von drei auf zwölf Monate auszudehnen. Hinzu kommt: Beschäftigte kön- nen durch eine „freiwillige“ schriftliche Erklärung ein- willigen, auf die Begrenzung der wöchentlichen Höchst- arbeitszeit auf 48 Stunden ganz zu verzichten. Neben diesem individuellen Opt-out ist auch ein Opt-out per Tarifvertrag möglich. Genutzt wird diese Ausnahmere- gelung in Deutschland zum Beispiel im Gesundheitswe- sen mit der Folge, dass die durchschnittliche Wochenar- beitszeit von Krankenhausärzten derzeit bei circa 70 Stunden liegt. Eine Änderung der bestehenden EU- Arbeitszeitrichtlinie ist also schon im Sinne eines besse- ren Schutzes nicht nur der Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer dringend geboten. Doch die EU-Arbeits- und Sozialminister und allen voran die Große Koalition vertreten nicht die Interessen der Beschäftigten, sondern die der Unternehmen. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der britischen Re- gierung durchgesetzt, dass der Entwurf des EU-Minis- terrates das Opt-out weiterhin vorsieht – gegen den Wi- derstand von Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, Griechenland, Zypern und des Europäischen Parlaments, die die Abschaffung der Regelung forderten und fordern. Geplant ist außerdem eine generelle Flexibilisierung der Jahresarbeitszeit durch Gesetz oder einfache Verwal- tungsvorschrift. Die Regierungen könnten so das Inte- resse der Unternehmen an einer weiteren Flexibilisie- rung der Arbeitszeiten noch leichter durchsetzen. Auf Gewerkschaften bräuchten sie keine Rücksicht nehmen. Arbeitszeiten von bis zu 78 Stunden in der Woche und eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 13 Stunden sollen so künftig möglich sein. Doch damit nicht genug: Die Neuregelung der Bereit- schaftszeiten, bei der – entgegen der Urteile des Euro- päischen Gerichtshofes – nicht mehr die gesamte Zeit als Arbeitszeit gewertet werden soll, hätte zur Folge, dass die tatsächliche Arbeitszeitbelastung zum Beispiel von Ärzten noch deutlich höher als 78 Wochenstunden sein könnte. Diese arbeitnehmerfeindliche Arbeitzeitspolitik der EU-Arbeitsminister unter Federführung der Bundesrepu- blik Deutschland ist ein Skandal. Sie gefährdet die Ge- sundheit und Sicherheit der Beschäftigten und erschwert selbst eine kurzfristige verlässliche Lebensplanung. Fa- milie und Beruf lassen sich so immer schlechter verein- baren. Wir wenden uns deshalb strikt gegen jede weitere Aufweichung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie und fordern die sofortige Abschaffung des Opt-outs und die Anerkennung des gesamten Bereitschaftsdienstes als Ar- beitszeit. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregie- rung auf, sich für einen neuen EU-Arbeitszeitstandard einzusetzen, der den Interessen der Beschäftigten wirk- lich gerecht wird. Wir wollen die maximal erlaubte Wo- chenarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden reduzieren und die vorhandene Arbeit gerechter verteilen. Die Mehrheit der Bevölkerung in den 15 alten EU-Mitgliedstaaten wünscht deutlich kürzere Wochenarbeitszeiten, im Durchschnitt 34,5 Stunden. Die tatsächliche wöchentli- che Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2006 in den 27 Staaten der EU jedoch bei 39,9 Stunden. s R f lu v a W 1 c D s W u E E Z l f s m G k d R i h B s U z s b l F B – O r z t v s d d e s j e S k w m h G (C (D Arbeitszeitverkürzung ist angesichts der schweren Wirt- chaftskrise – auch der IWF warnt jetzt vor der schwersten ezession seit dem Zweiten Weltkrieg und prognostiziert ür die Eurozone ein Minus von 2,0 Prozent – eine abso- te ökonomische Notwendigkeit. Kollektive Arbeitszeit- erkürzung wirkt beschäftigungssichernd. Die Bundes- gentur für Arbeit und das Deutsche Institut für irtschaftsforschung errechneten für den Zeitraum von 985 bis 1998 zwischen 700 000 bis 1 Million zusätzli- her Arbeitsplätze durch Arbeitszeitverkürzung allein in eutschland. Wollen die Regierungen ein deutliches An- teigen der Arbeitslosigkeit wirklich verhindern und der irtschaftskrise offensiv begegnen, dann kommen sie m eine sofortige deutliche Arbeitszeitverkürzung in der U nicht herum. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die U ist nicht allein ein wirtschaftliches Projekt. In letzter eit werden immer häufiger die Rufe nach einem sozia- en Europa laut. Dies unterstützen wir. Wir sind der Auf- assung, dass die Freiheiten des Binnenmarktes durch oziale Rechte und Grundrechte klar begrenzt werden üssen. Derzeit wird in Brüssel über einen ganz konkreten esetzesvorschlag verhandelt, der dazu beitragen önnte, dass Europa sozialer gestaltet wird. Dabei han- elt es sich um die EU-Arbeitszeitrichtlinie. In dieser ichtlinie soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von m Durchschnitt 48 Stunden festgelegt werden. Darüber inaus soll geklärt werden, ob und in welchem Maße die ereitschaftszeit als Arbeitszeit angerechnet werden oll. Der Europäische Gerichtshof ist schon in einigen rteilen zu dem Schluss gekommen, dass Bereitschafts- eit als Arbeitszeit angerechnet werden sollte. Die Arbeitsminister der EU-Mitgliedstaaten haben ich im Sommer auf einen faulen Kompromiss zur Ar- eitszeitrichtlinie geeinigt, mit dem sie in die Verhand- ungen mit dem Europäischen Parlament gehen wollen. ür diesen faulen Kompromiss setzt sich vor allem die undesregierung vehement ein. Die Bundesregierung das heißt in diesem Fall der zuständige Arbeitsminister laf Scholz – ist der Auffassung, dass den Arbeitnehme- innen und Arbeitsnehmern auch höhere Arbeitszeiten ugemutet werden können. Herr Scholz vertritt die Posi- ion, dass auch durchschnittliche Wochenarbeitszeiten on 60 Stunden und mehr kein Problem sind. Bereit- chaftszeiten sollen nicht als Arbeitszeit anerkannt wer- en. Außerdem will Herr Scholz eine Ausnahmeklausel urchsetzen. Dieses sogenannte Opt-out besagt, dass die inzelnen Mitgliedstaaten frei entscheiden können, ob ie die Regeln zur Höchstarbeitszeit akzeptieren. Schon etzt wenden 14 Mitgliedstaaten ein Opt-out an. Eine inheitliche europaweite Regelung wird damit obsolet. o kann man ein soziales Europa für alle nicht gestalten. Mich interessiert, wie Herr Scholz seinen sozialdemo- ratischen Kolleginnen und Kollegen und auch den Ge- erkschaften seine Position erklären will. Die sozialde- okratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament aben den Kompromiss im Ministerrat als „Schlag ins esicht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21947 (A) ) (B) ) zeichnet. Vor allem aufgrund des Engagements der Grü- nen-Fraktion im Europäischen Parlament konnte dort eine breite Mehrheit gegen die Ausnahmeklausel und für durchschnittliche Höchstarbeitszeiten von 48 Stunden gefunden werden. Kritiker der Arbeitszeitrichtlinie be- haupten, dass die Arbeitszeiten in ein starres Korsett ge- steckt werden sollen. Dies ist nicht wahr. Es handelt sich um eine durchschnittliche Berechnung über einen Zeit- raum von mehreren Monaten. Höhere Arbeitszeiten zu Stoßzeiten bleiben weiter möglich. Auch für die Berech- nung der inaktiven Bereitschaftszeiten, die von vielen Krankenhausbetreibern kritisch gesehen wird, hat das Europäische Parlament einen gangbaren Kompromiss gefunden. Wir unterstützen die Position der Grünen-Fraktion und des Europäischen Parlaments. Vernünftige Höchst- arbeitszeiten dienen dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Überarbeitete und übermüdete Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer können Fehler mit weitrei- chenden Auswirkungen machen. Aber nicht nur deshalb setzen wir uns für eine Begrenzung der Arbeitszeiten ein. Reduzierte und flexible Konzepte der Arbeitszeitge- staltung können darüber hinaus die Erwerbsarbeitslosig- keit bekämpfen und auch einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Die Position des Arbeitsministers Olaf Scholz ist ein Skandal. So lässt sich kein soziales Europa aufbauen. So kann man das Vertrauen der Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer nicht gewinnen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, in den entscheidenden Verhand- lungen auf EU-Ebene durchzusetzen, dass die Opt-out- Option bei der durchschnittlichen wöchentlichen Ar- beitszeit abgeschafft wird. Sie soll sich für eine verbind- liche durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche einsetzen. Außerdem soll sie durchsetzen, dass aktive und inaktive Bereitschaftszeiten als Arbeits- zeit angesehen werden. Wenn diese Punkte durchgesetzt werden, sind wir einem sozialen Europa einen Schritt näher gekommen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundesländern ver- bessern (Zusatztagesordnungspunkt 7) Maria Michalk (CDU/CSU): In guten und in schlech- ten Zeiten zusammenzuhalten – dieses Versprechen hält in unserem irdischen Leben nicht immer. Wer vertraut, geht immer auch ein Risiko ein. Dieses Risiko zu mini- mieren und die Folgen gleichberechtigt zu verteilen, das ist ein hoher Anspruch, dem sich unser Rechtsstaat stellt. Und trotzdem erfahren wir immer wieder von Konstella- tionen persönlicher Schicksale, die im sozialen Siche- rungsnetz keine hundertprozentige Befriedung erfahren. Von solchen persönlichen Schicksalen geschiedener Frauen aus der DDR 20 Jahre nach dem Fall der Mauer zu erfahren, macht uns nach wie vor betroffen. q d s w l p u z t g g C u I r w s z i n d w e 2 m n d v t s t d b s s e u d F h t V g G h Z n z d h A b (C (D Im Wissen um die rechtliche Situation und die Konse- uenzen einer Scheidung in der DDR haben die Frauen er Trennung mehr oder weniger einvernehmlich zuge- timmt. An die Teilung der Anwartschaften haben aber ohl die wenigsten in diesem Augenblick gedacht. Frei- ich ist die Annahme nicht falsch, dass Frauen überpro- ortional gleichzeitig außerhäuslicher Arbeit nachgingen nd Familienarbeit machten. Aber die niedrigen Löhne, um Beispiel im Gesundheitswesen, bewirken nach heu- igem Recht eine Kumulierung ungünstiger Faktoren. Der zur DDR-Zeit nicht vorhandene Versorgungsaus- leich nach heutigem Muster bewirkt tatsächliche und efühlte Ungerechtigkeiten, denen sich auch die CDU/ SU-Bundestagsfraktion in Arbeitsgruppen, Anfragen nd öffentlichen Diskussionen seit vielen Jahren stellt. mmer ist auch deutlich geworden, dass nicht alle Unge- echtigkeiten der damaligen Zeit vollständig abgewendet erden können. Der Prozess der Suche nach einer Lö- ung ist intensiv geführt worden. Die Hoffnung, eine akzeptable und tragfähige Lösung u finden, hat sich verringert, als uns das Ergebnis der nterministeriellen Arbeitsgruppe noch unter der rot-grü- en Bundesregierung bekannt wurde. Auch mit Mitteln es Rentenrechts könne die Situation nur teilweise gelöst erden, denn die seit 1977 nur noch als Übergangsrecht xistierende Geschiedenenwitwenrente würde nur rund 0 Prozent der geschiedenen Frauen betreffen. Als Argu- ent für die Nichteinbeziehung der vor 1992 geschiede- en Frauen in den Versorgungsausgleich greift vor allem as Rückwirkungsverbot und die damit verbundenen erfassungsrechtlichen Bedenken. Der von einer Belas- ung Betroffene – das ist der geschiedene Mann – kann ich laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf Ver- rauensschutz berufen. Da der Versorgungsausgleich nicht möglich ist, wurde ie Berücksichtigung im Rentenrecht geprüft. Darauf ezieht sich auch der vorliegende Antrag. Betroffene Frauen haben auch den Klageweg be- chritten – ohne Erfolg. Zum Teil wurden die Verfas- ungsbeschwerden gar nicht angenommen. Es betrifft twa 500 000 geschiedene Frauen. Deren Situation ist ns nicht gleich. Auch der Bundesrat hat sich mehrfach er Sache angenommen. Der heute vorliegende Antrag konzentriert sich auf rauen, die ihre Erwerbsbiografie wegen Kindererzie- ung unterbrochen haben. Es soll eine individuelle Er- ragsrechnung erstellt werden. Die Behauptung, dass der erwaltungsaufwand gering sei, kann nicht nachvollzo- en werden. Außerdem wird hier eine Trennung der ruppe der geschiedenen Frauen vorgenommen, die bis- er für ihre Anliegen gemeinsam eingetreten sind. Eine ahl, um wie viele aus der Gruppe es sich handelt, wird icht genannt. Auch die Kosten wurden nicht näher spe- ifiziert. Da vorgeschlagen wird, die Finanzierung aus em Steueraufkommen zu tragen, muss die Allgemein- eit auch dezidiert die Kosten kennen. Insofern sollte der ntrag nachgebessert werden. Meine Darlegungen sollen verdeutlichen, dass wir die estehende Problemstellung nach wie vor als ein sehr 21948 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) ) (B) ) sensibles Thema betrachten, weil es hier auch um die Würde der Betroffenen geht. Bisher ist in den Beratun- gen keine akzeptable Lösung gefunden worden. Das ver- treten wir auch ehrlich gegenüber den Betroffenen. Ob im Rahmen der generellen Novelle zum Versorgungs- ausgleich eine pauschale Regelung möglich ist, werden die kommenden Beratungen zeigen. Gregor Amann (SPD): Der heute zu beratende An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat als Thema die Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundes- ländern. Es geht um Geschiedene in den neuen Bundes- ländern, die sich vor 1992 trennten; sie sind von der Teil- habe an den Rentenanwartschaften ihrer früheren Gatten ausgeschlossen. Eine Frau aus der alten Bundesrepublik, deren Ehe vor 1977 geschieden wurde, kann Geschiede- nenwitwenrente beziehen, wenn ihr geschiedener Ehe- mann ihr vor seinem Tod Unterhalt gezahlt hat. Eine Frau aus der ehemaligen DDR, deren Ehe ebenfalls vor 1977 geschieden wurde, hat hingegen keinen Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente, auch dann nicht, wenn ihr Mann gerichtlich dazu verurteilt wurde. Vor diesem Hintergrund wird in dem vorliegenden Antrag gefordert: Erstens. Herbeiführung einer Rege- lung zugunsten von Frauen, die vor 1992 in den neuen Bundesländern geschieden wurden und die wegen Kin- dererziehung ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder ein- geschränkt haben. Zweitens. In Anlehnung an den Ver- sorgungsausgleich sollen die individuellen Ansprüche der Frauen aus der Ehezeit ermittelt, halbiert und ihrem Rentenkonto für die Ehezeit gutgeschrieben werden. Drittens. Dieser Versorgungsausgleich soll aus Steuer- mitteln finanziert werden, da ein rückwirkender Versor- gungsausgleich zulasten des geschiedenen Ehepartners rechtlich nicht möglich ist. Nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, SGB VI, kann geschiedenen Ehegatten, die vor dem 1. Juli 1977 in den alten Bundesländern geschieden wurden, unter bestimmten – eng begrenzten – Voraussetzungen eine Geschiedenenwitwenrente gewährt werden. Bei danach Geschiedenen kommt die Gewährung einer solchen Rente nicht mehr in Betracht, weil mit dem Ersten Ehe- rechtsreformgesetz ab diesem Zeitpunkt der Versor- gungsausgleich eingeführt wurde. Bei der Überleitung des bundesdeutschen Rentenrechts auf die neuen Bun- desländer wurden keine Geschiedenenwitwenrenten für Frauen vorgesehen, die vor Einführung des Versorgungs- ausgleichs im Jahre 1992 in den neuen Bundesländern geschieden wurden. Grund dafür ist, dass Geschiedenen- witwenrenten – wie alle Hinterbliebenenrenten – Unter- haltsersatzfunktion haben. Voraussetzung für die Gewährung einer solchen Rente ist deshalb das Bestehen eines grundsätzlichen Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Frau bzw. die tat- sächliche Unterhaltszahlung des geschiedenen Mannes vor seinem Tod. Das Familienrecht der ehemaligen DDR sah jedoch Unterhaltsansprüche der geschiedenen Frau regelmäßig nicht vor. Wenn aber vor dem Tod des ge- schiedenen Ehemannes kein Unterhaltsanspruch bestand und auch tatsächlich kein Unterhalt geleistet wurde, d a w s B f 1 F E s z h g B k w B a L t u f d g v d e d r g E P d i n b s V g a n s s V t d r e V g e d i b t d g d (C (D ann kann nach dem Tod des geschiedenen Ehemannes uch keine Unterhaltsersatzleistung – Geschiedenenwit- enrente – gewährt werden. Die Einführung einer Ge- chiedenenwitwenversorgung konnte daher in den neuen undesländern nicht greifen. Viele der in den neuen Bundesländern hiervon Betrof- enen gehen davon aus, dass praktisch jede vor dem . Juli 1977 in den alten Bundesländern geschiedene rau für den Fall des Versterbens ihres geschiedenen hemannes eine Geschiedenenwitwenrente aus der ge- etzlichen Rentenversicherung erhält. Diese Einschät- ung ist aber unzutreffend. Die Zugangsvoraussetzungen aben dazu geführt, dass lediglich ein verschwindend eringer Teil der geschiedenen Frauen in den alten undesländern – etwa 4 Prozent der potenziell Infrage- ommenden – in den Genuss einer Geschiedenenwit- enrente kam. Häufig hing es von Zufälligkeiten, zum eispiel dem Todesdatum des geschiedenen Ehemannes, b, ob eine geschiedene Frau einen Anspruch auf diese eistung hatte. Die Geschiedenenversorgung in den al- en Bundesländern hatte sich daher als sozialpolitisch nbefriedigend erwiesen. Dies war auch der Grund da- ür, dass die Geschiedenenwitwenversorgung 1977 urch den Versorgungsausgleich abgelöst wurde. Für die neuen Bundesländer ist das Recht des Versor- ungsausgleichs nach den Regelungen des Einigungs- ertrags 1992 in Kraft getreten. Es findet nur auf Schei- ungen Anwendung, die nach seinem Inkrafttreten rfolgten. Der Versorgungsausgleich beruht auf dem Ge- anken, dass in der Ehezeit erworbene Versorgungs- echte, zum Beispiel in der Rentenversicherung, das Er- ebnis einer partnerschaftlichen Lebensleistung der heleute sind. Bei der Scheidung der Ehe sollen beide artner zu gleichen Teilen daran teilhaben. Der Ehegatte, er in der Ehe nicht oder nicht voll erwerbstätig gewesen st – in der Regel die Ehefrau – und deshalb keine oder ur geringere Versorgungsanrechte als der andere erwor- en hat, hat bei Auflösung der Ehe einen Ausgleichsan- pruch. Die Frage, ob diese Regelung auch auf Fälle der ergangenheit erstreckt werden könnte, ist eingehend eprüft worden; der Gesetzgeber hat sie – nicht zuletzt us verfassungsrechtlichen Gründen – schließlich ver- eint. Für diese Entscheidung waren im Wesentlichen Ge- ichtspunkte des Vertrauensschutzes und des verfas- ungsrechtlichen Rückwirkungsverbots maßgebend. Der ersorgungsausgleich bewirkt eine Verteilung des Al- ersvorsorgevermögens zwischen den Ehegatten, ohne ass Drittmittel, etwa der gesetzlichen Rentenversiche- ung, in Anspruch genommen werden. Der Versorgungs- rhöhung des einen früheren Ehegatten steht immer eine ersorgungsminderung des anderen früheren Ehegatten egenüber, die diesem nicht in unzumutbarer Weise auf- rlegt werden darf. Das Rückwirkungsverbot, das aus em Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes resultiert, be- nhaltet das Prinzip, dass staatliches Handeln vorherseh- ar und berechenbar sein muss. Deshalb dürfen belas- ende Gesetze und darauf beruhende Verwaltungsakte in er Regel nicht auf einen vor Gesetzesverkündung lie- enden Zeitpunkt zurückwirken. Echte Rückwirkung, ie nachträglich belastend in abgewickelte, der Vergan- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21949 (A) ) (B) ) genheit angehörende Tatbestände eingreift – dies wäre im Falle einer rückwirkenden Einführung des Versor- gungsausgleichs im Hinblick auf den ausgleichspflichti- gen früheren Ehegatten geschehen –, ist grundsätzlich unzulässig. Daher kam es nicht zur Einführung des Ver- sorgungsausgleichs für Scheidungen vor 1992 in der ehemaligen DDR. Die in der Vergangenheit durch die unterschiedliche Entwicklung der Rechtssysteme entstandenen Unter- schiede im Bereich der unterhaltsrechtlichen Beziehun- gen von geschiedenen Ehegatten zueinander ließen sich nicht rückwirkend beseitigen. Auch nachfolgende Über- prüfungen führten zu keinem anderen Ergebnis. Alle – auch die im Rahmen der interministeriellen Arbeits- gruppe – diskutierten Möglichkeiten waren mit erhebli- chen verfassungsrechtlichen Risiken verbunden. Des- halb lassen sich die Anliegen dieses Personenkreises mit Mitteln des Rentenrechts nicht lösen. So ist es nicht möglich, wenn es nachträglich, also für einen bereits zeitlich abgeschlossenen Tatbestand, für einen der Betei- ligten zu einer Belastung führt, mit der zum Zeitpunkt der Scheidung nicht zu rechnen war. In der DDR war zum Zeitpunkt der Scheidung klar, dass kein Unterhalt für den jeweils anderen zu erbringen ist. Das hatte möglicherweise einen freieren Umgang mit der beiderseitigen Auflösung der Ehe zur Folge: Ein Mann konnte sich scheiden lassen, ohne den finanziellen Aspekt gewichten zu müssen, denn eine Ehefrau war nicht vom Mann abhängig. Eine Erwerbsbiografie einer arbeitenden Frau in den neuen Bundesländern wies bis zur Wiedervereinigung nur selten Lücken auf, denn die Erwerbstätigenrate der Frauen in der DDR war sehr hoch. Zweitens waren Frauen nicht gezwungen, aus Gründen der Kindererziehung zu Hause zu bleiben, da in ausreichendem Maße Kinderbetreuungsplätze zur Verfü- gung standen. Eine Frau, die aus Gründen der Kindererziehung zu Hause blieb, war eher eine theoretische Erscheinung als eine wirkliche, denn dazu waren überdurchschnittliche Einkommen vonnöten. Diese hohen Entgelte waren aber seltene Blumen im volkseigenen Garten. So gab es die Orchideengruppe Hausfrau nur sehr begrenzt. Vielleicht als Frau eines Professors oder eines Chefarztes. Es war ein begrenzter privilegierter Kreis. So hatten Frauen keine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen beruflicher Karriere und Kindererziehung. Frauen in der DDR wussten, dass sie nach dem Tod ihres Ehegatten in der Regel gut abgesichert sein wer- den, wenn die Ehe bis zum Tod des Gatten hielt. Aller- dings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Frauen überwiegend gut gebildet und so durchaus in der Lage waren, ihren Unterhalt selbst zu erwirtschaften. Im Übrigen blieb immer noch die oft genutzte Möglichkeit der persönlichen Trennung, wenn nicht eine gerichtliche Scheidung erfolgen sollte. So blieben viele auch nach ei- ner gescheiterten Ehe verheiratet und bewahrten sich die Ansprüche aus der gemeinsamen Ehezeit. Nehmen wir an, der vorliegende Antrag würde be- schlossen. Da stellt sich die Gerechtigkeitsfrage neu, und zwar für eine erheblich größere Gruppe in den westli- c l m E k d t s s s h U A w w B s W t a m e h i N d t n t e M z W s r t z e m u a F s B b t s n l g n b z t s w (C (D hen Bundesländern. Die Frauen in den neuen Bundes- ändern bekämen aus Steuermitteln einen individuell er- ittelten Ausgleich. Aber warum wollen Sie eine rmittlung individueller Ansprüche, wenn überhaupt ein echter Versorgungsausgleich durchgeführt wird, da ie betroffenen Männer gar nicht zur Abgabe ihrer Ren- enansprüche verpflichtet werden können? Für die ge- chiedenen Männer ergeben sich aufgrund der darge- tellten Rechtsprechung keine finanziellen Einbußen, da ie nicht gesetzlich verpflichtet werden können, Unter- alt zu zahlen, da bei der Scheidung der Ehe ja nicht auf nterhalt entschieden wurde. Für die betroffene und im ntrag ins Auge gefasste Gruppe entstünde eine Win- in-Situation. Aber wo Gewinner sind, sind auch Verlierer, denn as ist mit den geschiedenen Ehegatten in den alten undesländern? Sie bezahlen den Ausgleich, denn sie ind gesetzlich dazu angehalten, Unterhalt zu zahlen. enn aber Frauen in den neuen Bundesländern nach- räglich in den Genuss der Vorteile eines Versorgungs- usgleichs kommen, ohne dass die betroffenen Exehe- änner dafür Ansprüche abgeben müssen, dann entsteht ine neue Ungerechtigkeit, nämlich eine Ungleichbe- andlung von Geschiedenen in den alten Bundesländern n einer vergleichbaren Situation. Die Wahrheit ist doch: icht jedes rentenrechtliche Problem des Übergangs von er DDR zur BRD lässt sich durch eine Gesetzesinitia- ive beheben. Häufig produziert der Versuch nur wieder eue Ungerechtigkeiten. Hinzufügen möchte ich, dass ich den 1977 eingeführ- en Versorgungsausgleich für Geschiedene für sinnvoll rachte, denn es ist wichtig, dass Frauen – und auch änner – die Möglichkeit haben, ihre Kinder individuell u betreuen und zu begleiten – wenn sie denn wollen. ichtig ist, dass es eine echte Wahlmöglichkeit zwi- chen Beruf und Familie gibt. Hier hat die DDR im Üb- igen völlig versagt, Frauen mussten in der Regel arbei- en gehen, nicht zuletzt, da die Gehälter und Löhne viel u gering waren, als dass ein Einzelner die Familie hätte rnähren können. Nur am Rande bemerkt: Auch in der Bundesrepublik uss noch viel für die Wahlmöglichkeit zwischen Beruf nd Karriere unternommen werden; denn noch fehlt es n guten und ausreichenden Betreuungsplätzen. Oft sind rauen gezwungen, ihre Karriere nach hinten zu ver- chieben oder gar aufzugeben, da sie noch zu wenige etreuungseinrichtungen vorfinden, wo sie ihr Kind zw. ihre Kinder in guter Obhut wissen, wenn sie arbei- en wollen. Ihre Freiheit, frei zu wählen, ist auch noch tark eingeschränkt. Die bundesrepublikanische Rentenversicherung kann icht alle Fehler des DDR-Rentensystems oder -Fami- ienrechts korrigieren. Es gibt Probleme des Rentenüber- angs von der DDR zu unserem System, die sich heute, achträglich, nicht im Rahmen unseres Rentensystems ereinigen lassen. Das System der DDR hat vier Jahr- ehnte ökonomisch, politisch, sozial, aber auch im Ren- enrecht versagt. Hier müssen wir den betroffenen Men- chen helfen. Aber unser Rentenversicherungssystem äre überfordert, wenn ihm alleine diese Aufgabe auf- 21950 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) ) (B) ) gebürdet würde. Für die Menschen, die über keine aus- reichende Rente oder Altersvorsorge verfügen, hat die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2003 die Grundsi- cherung eingeführt. Dies war ein großer sozialpolitischer Fortschritt. Wir lehnen Ihren Antrag ab, da er nur eine Scheinlö- sung bietet, die zu neuen Ungerechtigkeiten führt. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Erstens. Die Schaffung und Herstellung von Gerechtigkeit bzw. eines gerechten Ausgleichs war das Ziel auch bei der sogenannten Ren- tenüberleitung im Rahmen der deutschen Wiedervereini- gung. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundsätze war das nicht einfach. Dies wird niemand ernsthaft be- streiten wollen. Ungerechtigkeiten – und seien es nur „gefühlte“ – waren nicht auszuschließen. Dies besonders deswegen, weil im Zuge der Überleitung der nach DDR- Recht bestehenden Rentenanwartschaften in das SGB VI sehr stark auf den Grundsatz der Beitragsäquivalenz ab- gestellt wurde, die tatsächliche Entrichtung von Beiträ- gen also eine zentrale Rolle spielte. Zu den Gruppen von Versicherten, die sich durch die Vorgehensweise bei der Rentenüberleitung nachteilig betroffen fühlen, gehört die Gruppe der rund 400 000 zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Diese sehen sich ge- genüber Geschiedenen in den alten Ländern dadurch schlechter gestellt, dass es nach DDR-Recht keinen Ver- sorgungsausgleich gab. Zwar waren Frauen in der DDR selbst regelmäßig mit langen Versicherungszeiten be- rufstätig, was naturgemäß das Volumen des zu erwarten- den individuellen Versorgungsausgleiches von vornhe- rein eher verringert. Zahlreiche Frauen haben aber schlechter bezahlte Tätigkeiten als ihre Ehemänner aus- geübt, manche unterbrachen auch ihre Berufstätigkeit, um sich der Erziehung ihrer Kinder zu widmen, sodass ein gewisses Ausgleichsinteresse gleichwohl besteht. Hinzu kommt, dass das Recht des Versorgungsausglei- ches nicht unmittelbar mit der Wiedervereinigung 1990 angeglichen wurde, sondern erst 1992. Zweitens. Der Antrag der Grünen ist zur Lösung der vorbeschriebenen Probleme nicht geeignet. Es wird eine Untergruppe aus dem Kreis der betroffenen Frauen he- rausgegriffen, und diese wird im Vergleich zu den ande- ren bessergestellt. Die Beschränkung des Ausgleiches auf Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Er- ziehung von Kindern unterbrochen oder eingeschränkt haben, erscheint willkürlich und entgegen der Selbstein- schätzung der Grünen verfassungsrechtlich bedenklich. Es ist vollkommen klar, dass eine solche Lösung nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden kann. Aber auch die Finanzierung des Ausgleichs aus Steuermitteln, weil ein rückwirkender Versorgungsausgleich zulasten des geschiedenen Ehepartners nach so langer Zeit natürlich rechtlich nicht mehr möglich ist, erscheint fragwürdig. Es ist nicht gerecht, eine speziell definierte Gruppe ge- genüber den anderen Betroffenen zu bevorzugen. Es stellen sich neue Fragen: Wie lange muss die Erwerbstä- tigkeit unterbrochen worden sein? Dürfen geschiedene Frauen, die Kinder bekommen, ihre Erwerbstätigkeit aber nicht unterbrochen haben, außen vor gelassen wer- d w r t g „ c s b A g D s e m t z W m E R W S d b t A m r m A „ n m a m r t t e w l g „ Ü v s w d c b D r s g (C (D en? Alles in allem wirkt der Antrag der Grünen eher ie ein Schnellschuss und nicht wie eine ausgereifte, ge- echte und machbare Lösung. Drittens. Die FDP-Bundestagsfraktion hat zur Besei- igung der Schlechterstellung einzelner Versicherten- ruppen schon vor einiger Zeit einen eigenen Antrag Faires Nachversicherungsangebot zur Vereinheitli- hung des Rentenrechts in Ost und West“ in den Deut- chen Bundestag eingebracht, Drucksache 16/11236. Er erücksichtigt die Beitragsäquivalenz und enthält das ngebot einer nachträglichen Entrichtung von Beiträ- en, die in ihrer Höhe an dem auszurichten sind, was zu DR-Zeiten zur Erlangung eines vergleichbaren An- pruchs hätte aufgewendet werden müssen. Selbst wenn ine Verzinsung der so ermittelten Beiträge vorgenom- en würde, dürfte ein solches Angebot auf ein hohes In- eresse treffen und eine attraktive Verzinsung der nach- uentrichtenden Beiträge gewährleistet sein. Auf diesem ege sollen auch die in der DDR Geschiedenen die ein- alige Möglichkeit erhalten, durch die nachträgliche ntrichtung von freiwilligen Beiträgen ihren heutigen entenanspruch zu erhöhen. Die Lösung der FDP-Bundestagsfraktion vermeidet illkür und erreicht damit größtmögliche Gerechtigkeit. ie erscheint uns als der bessere Weg. Ein entsprechen- er Antrag ist bereits im Deutschen Bundestag einge- racht. Er wird in Kürze im Deutschen Bundestag in ers- er Lesung behandelt werden. Im Zuge der angestrebten nhörung können beide Anträge auf ihre Problemange- essenheit untersucht werden. Wir sehen dem mit Inte- esse entgegen. Dr. Martina Bunge (DIE LINKE): Endlich, so öchte ich den Einbringerinnen und Einbringern dieses ntrags zurufen, wagt sich mal jemand offiziell aus der Deckung“. Seit Jahren macht meine Fraktion mit eige- en Anträgen auf die vielen Unzulänglichkeiten auf- erksam, die bei der Überleitung der Alterssicherungs- nsprüche aus DDR-Zeiten ins bundesdeutsche Recht it dem RÜG/AAÜG 1991 entstanden. Zumeist erfuh- en unsere Initiativen keine bzw. nur ablehnende Reak- ionen bei den anderen Fraktionen. Nun packt die Frak- ion Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Antrag mit inem Detailproblem zu unseren Vorschlägen dazu. Ich erte das auch als Erfolg der Betroffenen, die unermüd- ich auf Politikerinnen und Politiker zugehen, um eine esetzliche Lösung ihres Problems einzufordern. Aber leider, liebe Einbringerinnen und Einbringer, springen“ Sie sehr kurz mit Ihrem Vorschlag. Wie die berschrift verspricht, wollen Sie die Alterssicherung on in der DDR Geschiedenen „verbessern“ – eine Lö- ung der Problematik insgesamt ist das aber nicht. Sie ollen nur diejenigen Geschiedenen berücksichtigen, ie wegen Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit unterbro- hen oder eingeschränkt haben. Sicher ist das eine Pro- lemgruppe, aber das Leben ist und war auch in der DR vielfältiger. Und dieses vielfältige Leben war auch entenrechtlich abgedeckt. So haben viele Frauen, insbe- ondere die inzwischen Hochbetagten, erst die Kinder roßgezogen, zwischendurch gearbeitet, dann irgend- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21951 (A) ) (B) ) wann die eigenen Eltern gepflegt, dann vielleicht noch die Schwiegereltern. Viele haben das getan, um dem Mann für die Karriere „den Rücken“ frei zu halten. Wenn dann eine Scheidung kam, war das bitter, aber für das Alter waren diese Frauen – nach DDR-Maßstäben – abgesichert; denn in der DDR wurde eine Rente vorran- gig nach Versicherungsjahren ermittelt. Diese konnten auch mit einer geringen freiwilligen Beitragszahlung er- reicht werden. Die Höhe des beitragspflichtigen Ein- kommens spielte für die Rentenermittlung eine unterge- ordnete Rolle. Wenn im Gegenzug dazu nach Bundesrecht das bei- tragspflichtige Einkommen die entscheidende Rolle für die Alterssicherung spielt, muss über fiktive Einkom- mensanrechnung nachgedacht werden. Da bietet sich bei den Geschiedenen ein fiktiver steuerfinanzierter Versor- gungsausgleich an – so auch einer unserer Vorschläge. Aber wir sollten diese Möglichkeit für alle Geschiede- nen schaffen, die sich durch die jetzige Überleitungsre- gelung beschwert fühlen – so unser Appell. Denn es ist so, dass die jetzt gewählte Regelung, nämlich gar nichts zu tun, für viele Frauen finanzielle Härten bringt, was sozialpolitisch nicht haltbar ist. Und aus rechtspoliti- scher Sicht wird hier höchst bedenklich mit dem Vertrau- ensschutz umgegangen. Deshalb wäre ich froh, wenn nun auch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen ak- tiv würden, damit wir endlich – 20 Jahre nach der Her- stellung der staatlichen deutschen Einheit – ein Stück- chen mehr für die soziale Einheit tun können. Um das zu erreichen, müsste nicht nur die Problema- tik der Geschiedenen angepackt werden, sondern die Ge- samtheit der Überführungslücken, das vielfältige Versor- gungsunrecht und der Missbrauch des Rentenrechts als politisches Strafrecht. Vorschläge dazu liegen mit den 17 Anträgen der Linksfraktion vor, die im parlamentari- schen Verfahren sind. Lassen Sie uns ohne ideologische Scheuklappen gemeinsam nach Lösungen suchen und diese auch finden! Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Seit 1992 beschäftigen sich die Fraktionen im Deutschen Bundestag mit Briefen und Petitionen von Frauen, die vor 1992 in der DDR geschieden wurden und die heute wie damals auf eine rechtliche Gleichbehandlung mit geschiedenen Frauen in der alten Bundesrepublik pochen. Inzwischen beklagen die geschiedenen Frauen, sie seien weder in der DDR noch in der Bundesrepublik in ihrer Lage ernst genommen worden. Viele der Frauen, mit denen ich gesprochen habe, äußern die Vermutung, eine Lösung scheitere an dem fehlenden Willen dazu. Die Bundesregierung behauptet bis heute, es bestehe kein Handlungsbedarf, weil die Frauen in der DDR auch dann, wenn sie Kinder erzogen hatten, erwerbstätig sein konnten und damit genügend eigene Rentenanwartschaften erworben haben. In der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu den geschiedenen Frauen in den neuen Ländern wird außerdem damit argumentiert, dass diese Frauen eine monatliche Rente von durch- schnittlich 832 Euro hätten. Daraus wird geschlossen, dass kein besonderer Handlungsbedarf bestehe. Tatsächlich ist e F 7 d 2 f L l e s d V V i d s P r m e U b a G s t w g d e m e A d d s G l z i e B n D m m z a z u d g a (C (D s aber so, dass 37 Prozent der in der DDR geschiedenen rauen ein Nettoalterseinkommen zwischen 500 bis 50 Euro beziehen, weitere drei Prozent liegen noch arunter. In den alten Bundesländern sind dies nur 8 Prozent. So der Alterssicherungsbericht 2008. Das ällt auf, denn die Rente von Frauen in den neuen ändern ist üblicherweise höher als in den alten Bundes- ändern. Auch wir haben länger gebraucht, um diesen Antrag inbringen zu können. In der Bundesrepublik ist der Ver- orgungsausgleich bereits 1977 eingeführt worden. Für ie Geschiedenen in den neuen Bundesländern greift der ersorgungsausgleich erst seit 1992. Ein rückwirkender ersorgungsausgleich zulasten des geschiedenen Mannes st aber – aus Gründen des Vertrauensschutzes – nach eutschem Recht nicht möglich. Er würde das verfas- ungsrechtliche Rückwirkungsverbot verletzen. Auch der etitionsausschuss des Bundestages hatte die Bundes- egierung erfolglos um eine Lösung ersucht. Eine inner- inisterielle Arbeitsgruppe blieb ebenso ohne Ergebnis. Den in der DDR geschiedenen Frauen bleibt auch ine Witwenrente verwehrt, weil das DDR-Recht keine nterhaltspflicht zwischen den Eheleuten vorsah. Dass eide Instrumente im Unterschied zum Westen nicht ngewendet werden, nährt bei den Geschiedenen das efühl, Bürgerinnen zweiter Klasse zu sein. Wir schlagen in unserem Antrag einen fiktiven Ver- orgungsausgleich vor, der geschiedene Frauen begüns- igt, die zugunsten der Erziehung ihrer Kinder ihre Er- erbsarbeit unterbrechen mussten und die deshalb nur eringe Rentenansprüche aufbauen konnten. Dazu wer- en die Rentenansprüche der Frauen halbiert. Zusätzlich rhalten die Frauen die Hälfte eines durchschnittlichen ännlichen Verdienstes für die Dauer der Ehe aus Steu- rmitteln hinzu, weil es rechtlich nicht möglich ist, den usgleich bei den geschiedenen Männern nachträglich urchzuführen. Die Rentenansprüche der Frauen werden abei individuell ermittelt. Die andere Hälfte des durch- chnittlichen versicherten Einkommens wird durch den esetzgeber festgelegt. Dies mindert den dafür erforder- ichen Verwaltungsaufwand. Zudem werden im Gegen- ug Grundsicherungskosten eingespart. Die von den Bündnisgrünen vorgeschlagene Lösung st verfassungsrechtlich unproblematisch und schließt ine seit Jahren bestehende Gerechtigkeitslücke. Die Gründe, warum sich die Menschen in den neuen undesländern gegenüber den alten Bundesländern be- achteiligt fühlen, sind vielfältig. Dass sich die in der DR geschiedenen Frauen in beiden deutschen Syste- en ungerecht behandelt sehen und sich als Deutsche inderen Rechts empfinden, ist tragisch, aber nach wanzig Jahren erfolgloser Auseinandersetzung durch- us nachvollziehbar. Ich hoffe auf den fraktionsübergreifenden Zuspruch u unserem Antrag. Wir haben einen unbürokratischen nd verfassungsrechtlich gangbaren Ansatz gewählt, der ie konkreten Lebens- und Einkommensverhältnisse der eschiedenen Ostdeutschen berücksichtigt und ihnen einen ngemessenen Ausgleich für die erlittenen Einbußen bei 21952 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) ) (B) ) der Alterssicherung aus Steuermitteln zuerkennt. Wir schließen damit eine Gerechtigkeitslücke und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Experimente zur Meeresdüngung dürfen marine Ökosysteme nicht belasten (Zusatztagesordnungspunkt 8) Michael Kretschmer (CDU/CSU): Der Forschungs- standort Deutschland lebt von Exzellenz, Vertrauen und Kooperationsbereitschaft. Was wir in der Debatte um das deutsch-indische Meeresforschungsexperiment LOHAFEX erlebt haben, war nicht nur eine auf puren Behauptungen aufgebaute, sondern auch eine höchst schädliche Diskussion für die Glaubwürdigkeit, Verläss- lichkeit und Professionalität ebendieses, unseres For- schungsstandorts, und das ohne jede Not. Auch die durch das Umweltministerium erzwungene Verzögerung des Forschungsexperiments hat das Experiment gefähr- det. Ich danke in diesem Zusammenhang Frau Bundes- ministerin Schavan für ihr rasches Handeln und die Frei- gabe des Experiments. Und ich danke dem Alfred- Wegener-Institut für die schnelle und transparente Infor- mationspolitik. Bei der in der vergangenen Woche kurz- fristig anberaumten Informationsveranstaltung wurde je- dem die Möglichkeit eingeräumt, Fragen zu stellen. Diese wurden professionell und verständlich beantwor- tet. Mich hat es aber auch nachdenklich gestimmt, dass erfahrene und ihrer Verantwortung für die Umwelt be- wusste Forscher – deren Lebenswerk es ist, für die Er- haltung und den Schutz unserer Umwelt zu forschen – von jungen Umweltaktivisten angegriffen werden. Um- weltschutz und Forschung sind zwei sich ergänzende und nicht zwei sich bekämpfende Faktoren. Der Profilierungsversuch durch das Umweltministe- rium ging zulasten einer sachlichen Diskussion und zu- lasten der Forschung. In dieser Debatte wurden mehrere Punkte vermengt, die klar voneinander getrennt dargestellt werden müssen. Es geht um die rechtliche Komponente. Es geht um na- turwissenschaftliche Fragestellungen, die Umweltver- träglichkeit. Es geht um die Ziele und um die im Vorfeld erlangten Informationen über das Experiment. Die ver- schiedenen zum Vorhaben eingeholten Gutachten unab- hängiger, international anerkannter Institutionen und Wissenschaftler haben die rechtliche und naturwissen- schaftliche Seite beleuchtet. Sie haben klargestellt: Das Vorhaben steht im Ein- klang mit völkerrechtlichen Vorgaben, hier dem interna- tionalen Seerecht. In ihm wird die Forschungsfreiheit auf hoher See nicht nur garantiert. Es wird sogar zur For- schung zum Schutz der marinen Umwelt aufgerufen. Auch die Anforderungen aus den Beschlüssen der Kon- ferenz zur Biodiversität, CBD, und der Londoner Kon- vention sind erfüllt. Die darin geforderte Kleinräumig- k c g I D w t d v M d c t e l n d d g A d s s m d n d P f s m a w f d n V W s e d w T d a B g z f P t s (C (D eit des Versuchsgebiets ist gegeben. Sie liegt hier mit irca 20 km Durchmesser deutlich unter den Empfehlun- en der Intergovernmental Oceanographic Commission, OC, und der UNESCO für Eisendüngungsexperimente. ie Beschränkung des Experimentes auf „coastal aters“ ist im Untersuchungsgebiet erfüllt, da es Plank- onarten aus Küstengewässern aufweist. Was den Umweltaspekt angeht, kann klar gesagt wer- en: Hier wird ein natürlicher Prozess simuliert. Das erwendete Eisensulfat wurde auf die kleinstmögliche enge beschränkt. Die dadurch verursachte Erhöhung er Eisenkonzentration im Wasser entspricht der natürli- hen Eisenkonzentration in benachbarten Küstengebie- en oder beim Schmelzen von Eisbergen. Die durch die ingebrachte Menge an Eisen erzeugte Algenentwick- ung wird im Bereich der natürlichen Blüte liegen. Und ach Auflösung des mit Eisen gedüngten Wirbels wer- en durch die hohe Verdünnung keine messbaren Verän- erungen vorliegen. Das Experiment dient der Grundla- enforschung. Es soll erforscht werden, was nach dem bsterben der Algen geschieht, in welchem Umfang iese in die Tiefsee absinken und in welchem Umfang ie von Zooplankton und Walen gefressen werden, ehe ie absinken. Bleibt mir als letzter Punkt noch das vom Umwelt- inisterium aufgegriffene Thema: Wer wusste wann von er Durchführung des Experiments? Ich mag hier gar icht viele Worte verlieren. Wie gestern in der Sitzung es Forschungsausschusses deutlich wurde, waren alle arteien gut und von Anfang an über das Experiment in- ormiert. Allein schon der Vertragsschluss zwischen un- erer Bundeskanzlerin Merkel und dem indischen Pre- ierminister Singh im Jahr 2007 wurde medienwirksam ufgenommen. Mir fehlt hier jegliches Verständnis, enn eventuell vorhandene und selbst verschuldete In- ormationsdefizite im Umweltministerium dazu führen, ass der Forschungsstandort Deutschland Schaden immt. Die Verzögerung des Experiments durch dieses erhalten ist schädlich für Deutschland und in keiner eise akzeptabel. Ich wünsche nun dem Alfred-Wegener-Institut und einen internationalen Partnern einen reibungslosen und rfolgreichen Verlauf des Experiments. Ingbert Liebing (CDU/CSU): Seit einiger Zeit spaltet as LOHAFEX-Forschungsexperiment öffentlichkeits- irksam die politischen Gemüter. In den vergangenen agen war vermehrt viel Widersprüchliches über das eutsch-indische Vorhaben in der Presse zu lesen. Dem ufmerksamen Leser ist auch nicht entgangen, dass zwei undesministerien hier sehr unterschiedliche Auffassun- en vertreten. Worum geht es? Ich möchte versuchen, die Sachlage u erläutern. Das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeres- orschung führt momentan in Kooperation mit indischen artnern ein Experiment zur Eisendüngung im Südatlan- ik durch. Dabei sollen circa 20 Tonnen flüssiger Eisen- ulfatdünger in einem circa 300 Quadratkilometer gro- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21953 (A) ) (B) ) ßen Seegebiet nördlich von Südgeorgien vom deutschen Forschungsschiff „Polarstern“ ausgebracht werden, um dessen Wirkung auf die Algenproduktion und die damit verbundene Erhöhung des CO2-Bindungs und -Senkpoten- zials zu untersuchen. Die „Polarstern“ ist am 7. Januar 2009 von Kapstadt aus ins Untersuchungsgebiet ausge- laufen. Die 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt unter deutschem Vorsitz hatte im Mai 2008 in Bonn den Beschluss gefasst, dass die Regierungen sicherstellen mögen, „dass mit Ausnahme kleinmaßstäblicher wissenschaftlicher Forschungsstudien innerhalb von Küstengewässern keine Aktivitäten zur Düngung der Ozeane stattfinden.“ Die Grünen wenden in ihrem Antrag nun ein, dass das LOHAFEX-Experiment gegen diese Kriterien verstoße. Auch das Bundesumweltministerium hat diese Kritik erhoben – genauso wie manche Umweltorganisationen. Gerade wegen dieser Kritik hatte das zuständige Bundes- forschungsministerium sehr kurzfristig eine Begutachtung des Experiments durch international renommierte Wissen- schaftler veranlasst. Neben der sorgfältigen Prüfung des Alfred-Wegener-Instituts selber haben das IFM-GEOMAR, ein in höchstem Maße anerkanntes Institut für Meeres- wissenschaften an der Universität Kiel, sowie das British Antarctic Survey, ein in der Welt führendes Umwelt- forschungsinstitut, dem Projekt seine ökologische Unbe- denklichkeit bescheinigt. Dies war ein verantwortungs- voller Schritt. Die Ergebnisse dieser Gutachten sind eindeutig. Mit der zum Einsatz kommenden Menge an Eisensulfat wurde die kleinstmögliche Menge gewählt, um in einem in sich geschlossenen Wasserwirbel wissenschaftlich belastbare Ergebnisse zu erzielen. Außerdem liegt die Größe des Arbeitsgebiets mit 17 mal 17 Kilometern deutlich unter den Empfehlungen der UNESCO, die für solche Experimente 200 mal 200 Kilometer empfiehlt. Wissenschaftlich macht ein solches Experiment in Küstennähe keinerlei Sinn, denn dort sind die Eisen- gehalte natürlicherweise schon so hoch, dass man dort den gewünschten Effekt gar nicht beobachten könnte. Tatsächlich ist unter „Küstengewässern“ sinnvollerweise ein ökosystemarer Zusammenhang zu verstehen, der ge- nau hier gegeben ist, wie die Gutachter bestätigt haben. In jeglicher Hinsicht stellen die Gutachten fest, dass das Vorhaben auf hoher See im Südatlantik unter Umwelt- gesichtspunkten nicht nur unbedenklich ist, sondern auch im Einklang mit völkerrechtlichen Vorgaben steht. Die grundsätzlichen Bedenken gegen Eisendüngung mit dem Ziel, in großem kommerziellen Maßstab CO2 in den Meeren zu binden, sind begründet, die Beschlüsse der CBD-Konferenz berechtigt. Aber wir wissen auch, dass es andere Länder gibt, die genau diese Zielsetzung verfolgten. Dem können wir nur entgegentreten, wenn wir diese Position auch mit Fakten untermauern können. Das können wir nur mit fundierten Forschungserkennt- nissen. Sie dienen dem besseren Verständnis der ökosys- temaren Zusammenhänge möglicher Eisendüngungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Genau dies ist auch der Grund, weshalb die Resolution der London- K K w t g d in z O a z M A e s B z r D A h r u g m d d g m v a d k w a r s e s ö r U m e K m F b e s d u Z m u n (C (D onvention von Oktober 2008 und der Beschluss der onvention über die biologische Vielfalt von Mai 2008 eitere Forschung fordern. LOHAFEX soll einen Bei- rag zum besseren Verständnis der Rolle der Ozeane im lobalen Kohlenstoffkreislauf liefern. Die Ergebnisse ieser Grundlagenforschung werden dazu beitragen, die in ternationalen Konventionen erwähnten Wissenslücken u schließen. Das Moratorium verbietet zu Recht die kommerzielle zeandüngung. Von einem kommerziellen Ansatz kann ber hier keinerlei Rede sein. Ganz im Gegenteil! Es ist u vermuten, dass der Algenteppich algenfressende ikroben, Kleintiere und Wale anlockt und somit ein bsinken der Algen verhindert wird. Dies wäre sogar ine wissenschaftliche Stütze gegen kommerzielle Ei- endüngung: Die Erwartungen einer nachhaltigen CO2- indung würden nicht erfüllt werden, mögliche Risiken ugleich klarer belegbar sein. Der Antrag der Grünen fordert, Experimente zur Mee- esdüngung dürften marine Ökosysteme nicht belasten. as ist für uns eine Selbstverständlichkeit! Sie formulieren nforderungen an wissenschaftliche Experimente, die ier gewährleistet sind: Das LOHAFEX-Experiment ist echtlich nicht zu beanstanden, ökologisch unbedenklich nd wissenschaftlich verantwortlich vorbereitet. Deshalb ibt es auch keinen Raum mehr für Kritik an dem Experi- ent. Genauso wenig ist es in Ordnung, mit dem Antrag er Grünen den Eindruck zu erwecken, es wären genau iese Grundsätze nicht eingehalten. Kritische Anmerkun- en müssen aber auch an die Adresse des Bundesumwelt- inisters gerichtet werden. Es ist Januar 2009, nachdem die „Polarstern“ – nach ierjähriger Vorbereitung – mit allen Wissenschaftlern n Bord ausgelaufen war, protestierte plötzlich das Bun- esumweltministerium gegen das Experiment. Es be- lagte, nicht rechtzeitig über das Experiment informiert orden zu sein – und das, nachdem das Umweltbundes- mt, das ja der Kontrolle des BMU unterliegt, vorher be- eits seit längerem informiert war und keine Veranlas- ung gesehen hatte, einen Stopp zu veranlassen. Erst als inzelne Umweltgruppen öffentlich protestierten, schlug ich der Umweltminister auf die Seite der Kritiker. Ganz offensichtlich ist Minister Gabriel leichtfertig ffentlichen Erklärungen von Verbänden hinterherge- annt, ohne den Sachverhalt sorgfältig zu recherchieren. nverständlich bleibt mir, weshalb der Bundesumwelt- inister hier Forderungen erhoben hat, ohne auch nur inmal mit dem durchführenden Alfred-Wegener-Institut ontakt aufzunehmen. Ich bin der Meinung, dass etwas ehr Sorgfalt in der Sache der Diskussion über das orschungsprojekt LOHAFEX gut getan hätte. Es ist edauerlich, welcher Eindruck hier in der Öffentlichkeit rzeugt wurde. Wir sollten auch nicht vergessen, dass es ich bei dem derzeit laufenden Projekt nicht um das erste ieser Art handelt. Das AWI hat bereits in den Jahren 2000 nd 2004 Eisendüngungsexperimente durchgeführt – zu eiten der rot-grünen Regierung. Damals schien das nie- anden aufzuregen. Für mich ist allerdings besonders nverständlich, dass der Bundesumweltminister auch ach Vorlage der Gutachten von renommierten Instituten 21954 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) ) (B) ) seine Kritik aufrechterhält. Dafür gibt es erst recht nach der vorliegenden Information überhaupt keine sachliche Basis. Meines Erachtens geht es bei der ganzen Diskussion in erster Linie um schlichte Versäumnisse und vorschnelle, unüberlegte Reaktionen des Bundesumweltministeriums. Ich bedauere dies, weil dies ein schlechtes Licht auf die von mir unterstützte Bundesregierung wirft. Dafür trägt der Umweltminister die Verantwortung. Umso mehr be- grüße ich, dass die Forschungsministerin Annette Schavan verantwortungsbewusst gehandelt, offene Fragen geklärt und dem Forschungsprojekt grünes Licht gegeben hat. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse von LOHAFEX und freue mich darauf, dann noch einmal mit Ihnen über die- ses Thema diskutieren zu können – auf der Basis guter wissenschaftlicher Erkenntnisse. Heinz Schmitt (Landau) (SPD): Es geht heute um Klimaschutz, es geht um biologische Vielfalt, es geht um „Düngung“ der Meere. Wir debattieren heute über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Experimente zur Meeresdüngung dürfen marine Ökosysteme nicht belas- ten“. Eine Forderung, der ich zustimme. Denn bei den Planungen zu dem angesprochenen Experiment Dün- gung, um Algen zum Wachstum anzuregen und damit CO2 im Wasser zu binden, wurde offenbar zu sehr an den Klimaschutz gedacht, weniger an die biologische Viel- falt. Dieser Zielkonflikt – Klimaschutz oder Schutz der Biodiversität – zeigt sich nicht zum ersten Mal. In den Ministerien, sogar bei den Umweltverbänden, auch bei uns Politikern ist dieser Zielkonflikt immer wieder zu beobachten. Dennoch dürfte es diesen Gegensatz eigent- lich nicht geben. Denn Klimaschutz und Schutz der Viel- falt des Lebens sind gleichrangige, sind bedeutsame Ziele. Unser Land hat sich international verpflichtet, beide gleichermaßen umzusetzen. Das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeres- forschung hat für das eigene Experiment eine Bewertung vorgelegt und die Ergebnisse an das Bundesministerium für Forschung und Technologie gemeldet. Danach bringt das Experiment keine schädlichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt. Diese Bewertung bezieht sich allerdings lediglich auf die erwarteten chemischen Reaktionen und die Entwicklung des Planktons. Eine Abschätzung der Folgen für höhere Tier- und Pflanzenarten und auf sen- sible Tiefseeregionen ist nach meinen Informationen aufgrund der großen Wissenslücken gerade, was die Tiefsee betrifft, nicht möglich. Zumindest ein Restrisiko für diesen Bereich der biologischen Vielfalt kann nicht ausgeschlossen werden. Im Nachhinein kann man sagen: Es wäre schon wün- schenswert gewesen, wenn sich die betroffenen Ministe- rien bei diesem Experiment von Anfang an besser abge- stimmt hätten und den Schutz der Biodiversität und ökologische Zusammenhänge stärker „mitgedacht“ hät- ten. Die Direktorin des Alfred-Wegener-Insitituts sieht ebenfalls erheblichen Verbesserungsbedarf, was den Austausch betrifft. Es ist daher erfreulich, dass alle be- t k E B v S g g A w d r s e V a d t i g d n g B e n s p D G d A f p D d E h A m w d u i t d i E n E d w (C (D eiligten Kreise dieses Problem erkannt haben und sich ünftig besser untereinander abstimmen wollen. Für die SPD-Bundestagsfraktion will ich klarstellen: ine kommerzielle Nutzung der Eisendüngung als CO2- unker lehnen wir ab. Ich freue mich, dass dies auch om Alfred-Wegener-Institut, von Frau Ministerin chavan und ebenfalls von Minister Sigmar Gabriel so esehen wird. Der kommerzielle Einsatz der Eisendün- ung hätte in dieser Größenordnung erhebliche negative uswirkungen auf die Vielfalt des Lebens im Meer. Sie äre darüber hinaus eine Abkehr von einer vorsorgen- en Klimapolitik. Eine dauerhafte Lösung zur Reduzie- ung von Kohlendioxid ist das Einsparen von Energie, ind eine bessere Energieeffizienz und der Ausbau von rneuerbaren Energien. Dies haben wir bereits in der ergangenheit entschlossen angepackt, und wir haben uch für die Zukunft die Weichen richtig gestellt. Wir würden daher sehr begrüßen, wenn sich die Bun- esregierung bei den weiteren Verhandlung der Konven- ion über die biologische Vielfalt, aber auch bei anderen nternationalen Abkommen für ein Verbot der Eisendün- ung in allen Weltmeeren einsetzen würde. Somit hätten ie Versuche des Institutes der „Polarstern“ auch einen achhaltigen Nutzen. René Röspel (SPD): Eigentlich ist es verrückt. Da ibt es ein anerkanntes Forschungsinstitut, das auch im ereich Klimaforschung arbeitet. Es bereitet über Jahre in internationales Experiment vor und informiert die otwendigen Stellen. Mit dem Auslaufen des For- chungsschiffes zum Ort des Experiments bricht aber lötzlich eine Protestwelle von Umweltverbänden los. as Experiment wird kurzfristig gestoppt, und externe utachten werden eingeholt. Diese werden von den bei- en zuständigen Ministerien unterschiedlich bewertet. m Ende darf das Forschungsschiff aber seine Fahrt ortsetzen und das Experiment durchführen. Man kann die ganze Diskussion um LOHAFEX auch ositiv sehen. Es zeigt, wie wichtig die gesellschaftliche iskussion um die Forschungskonzepte ist, insbeson- ere wenn es sich dabei um eine öffentlich geförderte inrichtung wie beim Alfred-Wegener-Institut, AWI, andelt. Gut ist auch, dass Umweltverbände ein waches uge haben. Und wichtig ist auch, dass Kritik und An- erkungen der Umweltverbände von der Politik sehr ohl gehört werden und man auch darauf reagiert. Die Kritik der Umweltverbände war so gravierend, ass es richtig war, das Experiment zunächst zu stoppen nd externe Gutachten anzufordern. Denn Biodiversität st, wie die Grünen richtig in Ihrem Antrag fordern, na- ürlich eine Querschnittsaufgabe, die alle angeht. Aller- ings muss auch klar gesagt werden, dass es sich bei der m Rahmen von LOHAFEX durchgeführten begrenzten isendüngung um Grundlagenforschung handelt und icht, wie einige Medienberichte suggerieren, um den instieg in die kommerzielle großflächige Eisendüngung er Ozeane. Wir haben als SPD grundsätzlich Vertrauen in verant- ortungsbewusstes Handeln unserer Wissenschaftlerin- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21955 (A) ) (B) ) nen und Wissenschaftler. Dieses Vertrauen ist auch in diesem Fall in den letzten Tagen durch Gespräche bestä- tigt worden. Wir finden es auch gut, dass Umweltver- bände und Umweltministerium wachsam sind. Das hat zu einer klärenden Diskussion geführt, die ich mir aller- dings schon vor Beginn des Experiments gewünscht hätte, damit Differenzen nicht auf dem Rücken der Wis- senschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgetragen wer- den. Begrüßenswert ist die schnelle Reaktion der Leite- rin des Alfred-Wegener-Instituts, Frau Professor Lochte, die kalibrierten Daten schnellstmöglich und transparent ins Internet stellen zu wollen und nach Ende des Experi- ments eine öffentliche Tagung zu organisieren. Für die SPD ist wichtig: Auch Grundlagenforschung darf nicht zu Umweltschäden führen. Und auch Grundla- genforschung muss internationale Verträge einhalten und darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Befürchtung, es könne zu Umweltschäden größe- ren Ausmaßes kommen, ist ausgeräumt worden. Sie bleibt bestehen für Eisendüngung in größerem Maßstab; für LOHAFEX aber sind die ökologischen Risiken als sehr gering anzusehen. Es ist aber Aufgabe der Wissen- schaft, noch besser als bisher ungeklärte Fragen, zum Beispiel was toxische Algen anbelangt, auch in die Vor- bereitung solcher Experimente einzubeziehen und zu un- tersuchen. Für uns ist mindestens genauso wichtig, dass LOHAFEX nicht gegen das VN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, CBD, verstößt und damit nicht völkerrechtswidrig ist. Da es offenbar unterschiedliche Interpretationen der Beschlüsse der 9. Vertragsstaaten- konferenz zum Beispiel hinsichtlich „coastal waters“ gibt, erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie in den nächsten Verhandlungen der Vertragsstaatenkonfe- renz wie auch auf Ebene der London Convention und des London Protocol auf eine Klärung möglicher Inter- pretationsspielräume zugunsten des Umwelt- und Kli- maschutzes drängt. Zu Beginn der Diskussion war aber auch klar, dass eine endgültige Entscheidung über LOHAFEX am Montag dieser Woche fallen musste. Eine weitere Ver- schiebung ließ der Zeitplan für das Experiment nicht zu. Wir halten die Fortführung des Experimentes für ge- rechtfertigt, weil es sich um Grundlagenforschung han- delt und die externen Gutachten zu dem Schluss gekom- men sind, dass weder eine Umweltgefährdung noch ein Verstoß gegen internationales Recht vorliegt, sondern LOHAFEX sogar zu einem besseren Verständnis der Abläufe des Ökosystems Meer und des Kohlenstoff- kreislaufes beitragen kann. Ausdrücklich möchte ich für die SPD klarstellen: Ers- tens. Die CBD ist und bleibt für uns rechtlich und vor al- lem politisch verbindlich. Zweitens. Eine kommerzielle oder großflächige Eisendüngung der Meere zum Zwecke des Klimaschutzes scheint uns nicht sinnvoll, sondern sogar kontraproduktiv zu sein. Wir lehnen sie daher ab. Erlauben Sie mir eine letzte Anmerkung zum Antrag der Grünen, der uns gestern erreichte: Viele Aussagen teilen wir und können sie unterstreichen. Aber eine Ant- w o d d s b k g g z b d u Z d C s d f m A M u e d k m a f m S V m d n l e e W E d g a d o d d „ s s m B k z h (C (D ort bleiben die Grünen schuldig: Sind Sie denn nun für der gegen den Stopp der „Polarstern“-Expedition? Angelika Brunkhorst (FDP): Wie kann es sein, ass ein Experiment, das seit 2005 geplant wird und für as die entsprechenden Verträge im Jahr 2007 geschlos- en wurden, im Januar 2009, nachdem die „Polarstern“ ereits zu ihrer Forschungsfahrt ausgelaufen ist, derart urzfristig durch das Bundesumweltministerium infrage estellt wird? Der Versuch des Umweltministeriums, ein enehmigtes Forschungsprojekt der „Polarstern“, das udem noch Erkenntnisse über klimarelevante Vorgänge ringen soll, unmittelbar vor dessen Beginn zu verhin- ern, ist ein eklatanter Eingriff in die Forschungsfreiheit nd nicht hinnehmbar. Die Wirkung des kurzfristigen wangsstopps auf unsere indischen Kooperationspartner ürfte fatal sein. Die sogenannte Große Koalition aus DU/CSU und SPD macht sich in der Wissenschafts- zene lächerlich. Man wundert sich auch über den Umgang der Bun- esregierung untereinander. Es scheint, die Koalitions- raktionen übernähmen die Rolle der Opposition gleich it. Das kannte man bislang nur von der CSU aus Bayern. uch wenn man in einer Koalition unterschiedlicher einung sein kann, irgendwann muss man sich einigen nd zu einem Ergebnis kommen. Es wird ja wohl niemand rnsthaft behaupten, das Umweltministerium habe von em Experiment erst im Januar dieses Jahres erfahren. Es ann und darf nicht sein, dass Umwelt- und Forschungs- inisterium derart unkoordiniert und letztlich gegenläufig gieren. Wenn man die Pressemitteilung aus dem Bundes- orschungsministerium vom 26. Januar 2009 liest, kann an zu dem Schluss gelangen, dass das Motto von Frau chavan ist: Mir doch egal, was Gabriel meint. Dieses orgehen wirft ein katastrophales Licht auf die Zusam- enarbeit innerhalb der Bundesregierung und damit auf ie Bundesregierung insgesamt. Aber anscheinend ist nicht nur bei der Kommunikation ach innen, sondern auch nach außen einiges schiefge- aufen. Man muss die Bedenken der Umweltschützer rnst nehmen. Sie befürchten, das Experiment, obzwar s sich um Grundlagenforschung handele, bereite den eg für die kommerzielle Eisendüngung bzw. sei der instieg in ein Geo-Engineering. Wenn man liest, Ziel es Versuches sei es letztlich, „Erkenntnisse darüber zu ewinnen, ob die ‚Eisendüngung‘ ein gangbarer und vor llem ökologisch rechtfertigbarer Weg zur Reduktion es Kohlendioxids in der Atmosphäre sein könnte“, der wenn am Experiment beteiligte Wissenschaftler es Alfred-Wegener-Instituts im Spiegel zitiert werden, ass die Einwände der Kritiker weggefegt würden, wenn unsere Ohnmacht gegenüber dem Klimawandel ichtbar wird“, dann verwundert es nicht, dass Umwelt- chützer hellhörig werden. Man hätte sie früher infor- ieren und über die Planungen aufklären sollen. Sowohl MU als auch BMBF haben glaubhaft erklärt, dass eine ommerzielle Eisendüngung der Ozeane keinen Beitrag um Klimaschutz leisten kann und wird. Hierüber errschte Einigkeit. 21956 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) ) (B) ) Aufgrund der Informationsveranstaltung des Alfred- Wegener-Instituts, des Berichts der Bundesregierung im Forschungsausschuss diese Woche und nach Auswertung der vorliegenden Gutachten kommt die FDP zu dem Schluss, dass das Experiment, bei dem eine punktuelle, nicht großflächige Ausbringung von Eisensulfat innerhalb eines geschlossenen Wirbels im antarktischen Zirkum- polarstrom erfolgen soll, auch unter Berücksichtigung des Aspekts des Meeresumweltschutzes durchgeführt werden kann. Ich erwarte, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag nach Durchführung des Experiments über die Ergebnisse berichtet. Neben der Klimafrage interessieren mich als Umweltpolitikerin besonders die Auswirkungen auf das Ökosystem insgesamt. Das Experiment soll schließlich auch darüber Erkenntnisse bringen, welchen Einfluss die Einbringung von Eisensulfat auf das Algen- wachstum hat und welche Meeresorganismen von diesem Nahrungsangebot profitieren, das heißt, wie sich das Plankton und in der Folge der Krill entwickeln. Da Krill die Hauptnahrung von antarktischen Pinguinen, Robben und Walen ist, können diese Tiere möglicherweise profi- tieren. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Das Experiment LOHAFEX zu Effekten des Eiseneintrags auf maritime Ökosysteme und den Kohlenstoffkreislauf, aber auch die Debatte darüber sind schon jetzt ein Lehrstück. Wir kön- nen etwas lernen über das Verhältnis von Klima- und Umweltschutz, über die Beziehungen zwischen For- schung und Politik, die sich beide ihrer gesellschaftli- chen und ökologischen Verantwortung zu stellen haben, aber auch über klassisches Missmanagement der Bun- desregierung in einem sehr sensiblen Bereich deutscher Forschungs- und Umweltpolitik. Der Streit um LOHAFEX entzündete sich, als Um- weltverbände im Dezember vergangenen Jahres gegen die Durchführung des Experiments protestierten. Das Umweltministerium will erst im November 2008 – so die Aussage von Staatssekretär Müller – überhaupt da- von erfahren haben. Hier fragt man sich jedoch: Was ist da falsch gelaufen? Seit 2005 wird der Versuch vorberei- tet und hat einen langen Vorlauf inklusive Begutach- tungs- und Genehmigungsverfahren durch mehrere wis- senschaftliche Kommissionen. Auch Expertinnen und Experten des Umweltbundesamtes waren beteiligt. Im Jahr 2007 wurde die Kooperationsvereinbarung zwi- schen den beteiligten Instituten in Anwesenheit der Bun- deskanzlerin unterzeichnet. Und Ihnen, lieber Herr Um- weltminister Gabriel, fällt ein gutes Jahr später, zufällig im Vorwahlkampf, auf, dass LOHAFEX vielleicht Ihre Glaubwürdigkeit als Umweltschützer beeinträchtigen könnte? Und wieso haben Sie erst insistiert, als das Schiff bereits ausgelaufen war? Unverständlich ist jedoch auch, wieso das For- schungsministerium in einem so sensiblen Bereich nicht von selbst auf die Idee kommt, die Vereinbarkeit eines international angelegten Großprojektes mit Umwelt- schutzvereinbarungen wie der Bonner UN-Konvention zur Biodiversität vorab prüfen zu lassen. Unser Land k r G a u d d L E M r z n u s N g a h s h i F w r d Z s s d z s C w E Z d w t f B s l s F d g s r a ö s F D S (C (D ann es sich aus Sicht der Linken nicht leisten, die er- eichten Fortschritte bei der globalen Ablehnung von eo-Engineering durch eigene Nachlässigkeit und Un- ufmerksamkeit zu gefährden. Die am Experiment beteiligten Wissenschaftlerinnen nd Wissenschaftler selbst müssen zudem dafür sorgen, ass ihre Reputation nicht gefährdet wird. Und da sind ie früheren Äußerungen der Projektleitung von OHAFEX, die die Machbarkeit von flächendeckender isendüngung zum Zweck der CO2-Speicherung am eeresboden in Aussicht stellen, wenig hilfreich. Wäh- end die Leitung des Alfred-Wegener-Instituts in über- eugender Weise ihrer Verantwortung für Transparenz achkommt, sollten die durchführenden Forscherinnen nd Forscher bei der Erarbeitung ihres Forschungsde- igns ökologische und gesellschaftliche Folgen einer utzung des erarbeiteten Wissens mit bedenken. Dazu ehört etwa, dass die Auswirkungen des Eiseneintrags uf die sensiblen maritimen Ökosysteme in ihrer Ganz- eit auf weitere Tier- und Pflanzenarten im Meer unter- ucht werden. Auch Grundlagenforschung – und um die andelt es sich bei LOHAFEX – findet nicht in einem nteressenfreien Raum statt. Diese Interessen müssen orscherinnen und Forscher berücksichtigen. Die Debatte um das Experiment hat – das begrüßen ir – dazu geführt, dass die beteiligten Bundesministe- ien, aber auch die Fraktionen des Bundestages aus- rücklich ihre Ablehnung von Meeresdüngung zum weck der Klimagestaltung bekräftigen. Wir sind in die- em Hause gemeinsam der Auffassung, dass in Überein- timmung mit der Bonner Konvention zur Biodiversität, em Protokoll über die Verhütung der Meeresverschmut- ung der Londoner Konvention der Internationalen See- chifffahrtsorgansiation sowie dem Weltklimarat die O2-Abscheidung durch künstlich vermehrtes Algen- achstum kein nachhaltiger Weg zum Klimaschutz ist. rst recht muss eine kommerzielle Meeresdüngung zum weck des Zertifikatehandels international geächtet und ies durch verbindliche Regelwerke festgeschrieben erden. Die Ergebnisse von LOHAFEX können zur Legitima- ion dieser Ächtung einen entscheidenden Beitrag lie- ern. Auch aus diesem Grund steht nicht die rechtliche ewertung des Experiments für uns im Vordergrund, ondern die politische. LOHAFEX untersucht die Rolle des Eisens im Koh- enstoffkreislauf zwischen Ozean und Atmosphäre und tellt Daten für die Beantwortung mehrerer komplexer ragestellungen zur Verfügung. Das Experiment selbst ient dem besseren Verständnis des Wandels der ökolo- ischen und klimatischen Systeme. Diese Art der For- chung wird in den genannten internationalen Vereinba- ungen eindeutig begrüßt. Alle vorliegenden Gutachten, uch das des Bundesamtes für Naturschutz, belegen eine kologische Unbedenklichkeit dieses im kleinen Maß- tab stattfindenden Experiments. Für Die Linke hat die orschungsfreiheit, deren Ergebnisse einen aufklärenden iskurs zum Klimaschutz erst ermöglichen, einen hohen tellenwert. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 21957 (A) ) (B) ) Abschließend noch ein Wort zu dem Antrag der Grü- nen: In Ihrem Antrag steht nichts Falsches, sondern viele zutreffende Feststellungen und allgemeine, aber nicht weniger richtige Forderungen. Deswegen werden wir auch zustimmen. Leider sind Sie doch ein wenig der Versuchung erlegen, schnell mit einem fertigen Produkt auf der Wahlkampfbühne aufzutreten, anstatt den Ver- lauf der Debatte und die verschiedenen Gutachten abzu- warten. Dass Sie sich nun innerfraktionell in der Ein- schätzung von LOHAFEX doch nicht mehr einig sind, zeigt einmal mehr, dass allen Seiten weniger Profilie- rung und mehr Verständigung über die gemeinsam zu er- reichenden Ziele in Forschungs- wie Umweltpolitik gut- getan hätte. Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Noch zum Abschluss der 9. Vertragsstaaten- konferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vor nicht einmal acht Monaten in Bonn hat der Vorsitzende dieser Vertragsstaatenkonferenz, Bun- desumweltminister Sigmar Gabriel, den Aufbruch hin zum Schutz der biologischen Vielfalt prophezeit. Dass der Meeresschutz endlich eine wichtigere Rolle spielen sollte, wurde besonders hervorgehoben. Als eines dieser Aufbruchsignale wurde die klare Stellungnahme der Vertragsstaaten gegen „Aktivitäten zur künstlichen Düngung von Meeresgebieten mit dem Ziel der CO2-Bindung“ gewertet. Der Grund sei – so der Minister in seiner Pressemitteilung –, dass Wissenschaft- ler starke negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt befürchteten, und viele Wissenschaftler bezweifeln auch den vermuteten positiven Effekt künstlicher Düngung auf das Klima. Insofern waren alle, die Fragen des Bio- diversitätsschutzes ernst nehmen, mehr als verwundert, als sie erfuhren, dass das Bundesforschungsministerium in diesen Tagen ein Forschungsexperiment zur Ozean- düngung genehmigt hatte. Ich zolle dem Bundesumwelt- minister Respekt, dass er sich diesem Vorhaben entge- gengestellt hat. Aus Sicht der Umweltpolitiker meiner Fraktion ver- stößt dieses Experiment eindeutig gegen den politischen Willen, den die Bundesregierung mit ihrer Unterschrift unter das Moratorium geäußert hat. Dass uns nun von der Bundesforschungsministerin beauftragte Juristen er- klären, dass dieses Moratorium rechtlich nicht bindend sei, weil nicht in nationales Recht umgesetzt – das sind Winkelzüge, die Advokaten alle Ehre machen, die aber nichts daran ändern, dass die Bundesregierung auf der Vertragsstaatenkonferenz anders gesprochen hat, als sie jetzt handelt. Und das ist ein Skandal. Wir Umweltpolitiker sind der Überzeugung, dass bei weitem nicht alle Bedenken gegen das LOHAFEX-Ex- periment des Alfred-Wegener-Instituts in Bezug auf die biologische Vielfalt und die Intaktheit der marinen Öko- systeme ausgeräumt sind. Das Bundesumweltamt für Naturschutz hat festgehalten, dass die Risikobewertung lückenhaft ist und das Experiment dem CBD-Beschluss zur Ozeandüngung widerspricht. Die politische Bot- schaft, die in die Welt geht, ist verheerend: Als derzei- tige CBD-Präsidentschaft unterwirft sich die Bundes- regierung nicht den von ihr mitgetragenen Beschlüssen d s d k d i f k f B Ü s r s u r C w M h t d f d d e ü m V r d w a s d u c m M d d i L n s V c l u g s m c r (C (D er CBD. Im Zweifelsfall also hat der Biodiversitäts- chutz hintanzustehen. Damit verliert Deutschland in iesem Bereich seine Vorbildwirkung und Glaubwürdig- eit. Die Freigabe des LOHAFEX-Experiments durch ie Bundesregierung ist ein Affront für die deutsche und nternationale Politik zum Erhalt der biologischen Viel- alt. Die Umweltpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen be- ennen sich zur Konvention über die biologische Viel- alt. Forschung findet ihre Grenzen auch in den eschlüssen, Mandaten und Arbeitsaufträgen dieses bereinkommens. Der dramatische Verlust an biologi- cher Vielfalt stellt uns vor sehr komplexe Herausforde- ungen, die wir nur als internationale Staatengemein- chaft gemeinsam bewältigen können. Mit ihrer Haltung nd ihrer Argumentation konterkariert die Bundesregie- ung die Bemühungen zur konsequenten Umsetzung der BD-Beschlüsse auch auf anderen Gebieten. Das ist irklich und wahrhaftig ein Trauerspiel. Auf seiner Abschlussrede auf der COP 9 versicherte inister Gabriel: „Wir werden alles in unserer Kraft Ste- ende tun, damit die Entscheidungen der 9. Vertragsstaa- enkonferenz umfassend und rechtzeitig umgesetzt wer- en.“ Dieses Versprechen wurde nun gebrochen. Wir ordern die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, ass zukünftig nur Forschungsprojekte gefördert wer- en, die die Beschlüsse der CBD konsequent einhalten. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn ngagierte Klimaforscher und Umweltverbände sich ber ein Forschungsexperiment streiten, kann das nie- anden erfreuen, schon gar nicht aus grüner Sicht. Den orwurf, LOHAFEX verstoße gegen das CBD-Morato- ium über Eisendüngung, darf man in der Tat nicht auf ie leichte Schulter nehmen, denn dieses Abkommen ar ein großer Fortschritt, um Geo-Engineering mit un- bsehbaren Folgen und kommerzielle Projekte der Ei- endüngung international zu stoppen. Und es ist sehr gut, ass in dieser Debatte alle, auch die Forscher des AWI nd die verschiedenen politischen Parteien, unterstri- hen haben, dass sie an diesem Stopp festhalten wollen. Die CBD argumentiert aber auch gerade damit, dass an über die Wirkung von Eisen im Ökosystem der eere viel zu wenig weiß, und erlaubt deshalb aus- rücklich legitime Grundlagenforschung und formuliert afür Kriterien. Das Gleiche gilt übrigens auch für das nternationale Seerecht, die London Convention und das ondon Protocol. Grundlagenforschung wird auch hier icht verboten, sondern die Regeln über die Forschung ollen weiterentwickelt werden. Es wurden im Oktober orschriften für die Übergangszeit formuliert. Um gesi- herte Erkenntnisse in diesem Bereich zu erlangen, ist egitime Grundlagenforschung geradezu unumgänglich, nd es spricht alles dafür, dass diese lieber von unabhän- igen staatlichen Einrichtungen durchgeführt werden ollte als von privaten Interessengruppen. Es hat jetzt ein Peer-Review-Verfahren stattgefunden it verschiedenen naturwissenschaftlichen und rechtli- hen Gutachten unabhängiger wissenschaftlichen Ein- ichtungen und Institute. Die eingeholten Gutachten 21958 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 (A) (C) (B) (D) kommen zu dem Ergebnis, dass die Risikobewertung durch das AWI und den indischen Partner bestätigt wird, das Experiment ökologisch unbedenklich sei und nicht gegen internationale Abkommen verstoße. Ich finde es ausgesprochen unbefriedigend, dass sich die Bundes- regierung nicht zu einer gemeinsamen Bewertung der Lage und der Gutachten hat durchringen können. Wäh- rend alle anderen Beteiligten deutlich gemacht haben, dass das CBD-Moratorium nicht infrage gestellt werden soll und Geo-Engineering nach wie vor abgelehnt wird, drängt sich der Eindruck auf, beide beteiligten Ministe- rien versuchen nun, aus dem Konflikt Wahlkampfmuni- tion zu sammeln. Die Regierung ist ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion schuldig geblieben. Dies wäre aber bitter nö- tig angesichts der Hausforderungen, vor denen wir beim Klima- und Umweltschutz stehen, zum Beispiel auch ge- rade in der Arktis. Deshalb kommt es darauf an, dass Klima- und Meeresforscherinnen und -forscher mit Um- weltverbänden den offenen Dialog intensivieren. Die Regierung hat mit eigenen Versäumnissen in der Kom- munikation zwischen Forschungs- und Umweltministe- rium die unglückliche Frontstellung um das Projekt LOHAFEX befördert. Bleibt zu hoffen, dass die Regie- rung hier ihrer Verantwortung in Zukunft eher und bes- ser gerecht wird. 202. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Wieland

    für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.



Rede von Wolfgang Wieland
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ge-

ständnisse soll man ja möglichst frühzeitig ablegen. Des-
wegen sage ich gleich vorweg: Ich verstehe manchmal
die Welt nicht mehr – genauer gesagt, Ihre Welt, meine
Damen und Herren von der Großen Koalition. Da fehlt
mir wirklich die Einsicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich gebe zu: Unser Strafgesetzbuch stammt aus dem
Jahr 1871. Da gab es diese Form des internationalen Ter-
rorismus noch nicht. Wir haben aber seit 1976 die terro-
ristische Vereinigung und als Folge des 11. September
seit 2002 auch die ausländische terroristische Vereini-
gung im Strafgesetzbuch verankert. Nun finden Sie
Strafbarkeitslücken – Sie behaupten sie jedenfalls – und
begründen Ihr Vorhaben damit, dass der Terror eine in-
ternationale Erscheinung geworden ist und Terrorcamps
eine neue Erscheinung sind. Darauf muss ich Ihnen ent-
gegen: Auch die Rote Armee Fraktion – wenn Sie das
nicht schon wissen, können Sie sich den Film über den
Baader-Meinhof-Komplex im Kino ansehen; er ist ja für
einen Oscar vorgeschlagen – ließ sich bekanntermaßen
in einem Terrorcamp ausbilden.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Soll das straflos bleiben?)


– Das war immer strafbar. Damit gab es nie ein Problem.

Des Weiteren haben Sie angeführt, es sei neu, dass die
Hierarchien weggefallen sind. Wir hatten aber terroristi-
sche Vereinigungen inländischer Prägung – ich denke
dabei an die „Bewegung 2. Juni“ in Berlin –, die per de-
finitionem völlig unhierarchisch waren. Wir hatten mit
den „Revolutionären Zellen“ sogar das, was man heutzu-
tage ein Terrornetzwerk nennt, nämlich einen relativ lo-
sen Verbund selbstständig agierender Gruppierungen
und Einzelpersonen.

Das alles ist im Kern nicht neu. Wenn Sie behaupten,
dass Sie Lücken füllen wollen, die wir nicht sehen und
die es gar nicht gibt, dann muss ich Ihnen unterstellen,
dass Sie in Wirklichkeit etwas ganz anderes wollen. Sie
wollen nämlich nicht die Vorbereitung unter Strafe stel-
len, Herr Kollege Gehb. Das gibt es im Strafgesetzbuch
bereits in manchen Fällen. Sie wollen die Vorbereitung
der Vorbereitung unter Strafe stellen. Bei Ihnen soll die
Strafe nicht der Tat auf dem Fuß folgen, sondern bei Ih-

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(C (D en soll die Strafe der Tat zwei Schritte vorausgehen. as ist das Neue, und das lehnen wir ab. Das geht in ichtung Gesinnungsund Feindstrafrecht. Das ist charf zu kritisieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Die Frau Bundesjustizministerin hat das schöne Bei-
piel des Kunden im Buchladen angeführt, der in einem
uch liest. Er kann die Absicht haben, zu zahlen. Er
ann die Zueignungsabsicht haben. Was tun wir in dieser
ituation? Sollen wir ihn festnehmen und nachsehen, ob
r genug Geld dabei hat, um dieses Buch zu kaufen? Ist
as das Neue, das wir brauchen?


(Christoph Strässer [SPD]: Nein!)


ir tun das, was wir immer getan haben. Wir prüfen, ob
r das Buch unter die Jacke schiebt, und dann legen wir
as als Indiz für die Zueignungsabsicht aus.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Gut! Das Ströbele-Beispiel!)


Mein lieber Kollege Gehb, jetzt sagen Sie wieder:
Ströbele-Beispiel“. Der Kollege war aber nie ein Lang-
eitstudent wie Sie vielleicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


r hat zügig studiert, war bei der Bundeswehr, wurde
anonier und war dann noch drei Jahre Referendar. Er
ar weder Langzeitstudent, noch hat er je ein Buch un-

erschlagen.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das habe ich auch nie gesagt! – Zuruf von der LINKEN: Langzeitstudent ist nichts Schlimmes!)


Das Beispiel lassen wir weg. Wählen Sie andere Bei-
piele. Das ist nämlich falsch, selbst wenn es sich auf
tröbele bezieht.

Aber im Ernst: Anhand welcher Indizien – die Minis-
erin hat mir ja recht gegeben; auch sie kann niemandem
n den Kopf hineingucken; das kann niemand – wollen
ie die Abgrenzung zu einem normalen, sozial adäqua-

en Verhalten vornehmen, wenn es Ihnen zufolge darauf
nkommt, ob der Betreffende terroristische Absichten
erfolgt hat oder nicht? Das wird aus Indizien hergelei-
et. Dabei wird man sicherlich im Verdachtsfall sehr um-
angreich überprüfen, mit wem der Verdächtige korres-
ondiert und was er im Internet aufruft – die
orratsdatenspeicherung gibt es bereits –, und dann wird
an aus Mosaiksteinen seine Gesinnung zusammenset-

en. Darauf wird es hinauslaufen. Damit geht man den
chritt weg vom Schuldstrafrecht und vom Bestimmt-
eitsgebot. Das ist das gefährliche Neuland, das mit die-
em Gesetzentwurf betreten wird. Das wollen wir nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


In der Begründung, Herr Kollege Stünker, hat uns das
MJ am 14. Januar netterweise eine Lesehilfe mit Fall-
eispielen geliefert, die erklären sollen, inwiefern es Lü-
ken gibt.






(A) )



(B) )


Wolfgang Wieland

(Joachim Stünker [SPD]: Die kenne ich gar nicht!)


Sie alle treffen nicht zu, weil alle Fälle bereits strafbar
sind.

Beim ersten Beispiel erhält – das ist wie in einer
Klausur – ein gewisser A den Auftrag, ein Terrorcamp
aufzusuchen und sich dort ausbilden zu lassen. Wo ist
denn hier das Problem der Strafbarkeit gegeben? Es gibt
neben A wenigstens einen, der ihm den Auftrag gibt, und
einen, der ihn ausbildet. Das macht zusammen mindes-
tens drei Personen. Warum sollten diese Personen nicht
nach § 129 a des Strafgesetzbuches bestraft werden kön-
nen? Was sind denn das für Beispiele?


(Lachen des Abg. Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/ CSU])


– Der Kollege Uhl, der jetzt so lacht, hat in einem Arti-
kel von einer „Riesenlücke“ gesprochen. Kollege Uhl,
ich sage Ihnen: Sie hätten diese Aufgabe in einer Klau-
sur falsch gelöst.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Uwe Benneter [SPD] – Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Vergleichen wir mal die Examensnote!)


Schauen Sie einmal in den EU-Rahmenbeschluss, in
dem definiert wird, was eine terroristische Vereinigung
ist. Da heißt es: Dieser Begriff bezeichnet

einen auf längere Dauer angelegten organisierten
Zusammenschluss …, der nicht nur zufällig zur un-
mittelbaren Begehung einer strafbaren Handlung
gebildet wird.

Dieser Tatbestand liegt hier doch vor.

Das nächste Beispiel ist noch absurder. Da geht es
ganz im Ernst um ein Mitglied einer Wehrsportgruppe.
Dieses Mitglied lässt sich bei dieser Wehrsportgruppe
als Sprengmeister ausbilden. Franz Josef Strauß sagte
einmal über die Wehrsportgruppe Hoffmann: Das sind
Hanseln, das sind Kasper. – Er wurde dann durch das
Oktoberfestattentat blutig eines Besseren belehrt. Aber
wer ist denn sonst außer ihm ernsthaft der Ansicht, dass
eine derartige Wehrsportgruppe keine terroristische Ver-
einigung wäre? Diese Erkenntnis sollte doch endlich im
BMJ angekommen sein. Weshalb schreiben Sie uns also
solche Beispiele auf?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Auch der Sauerland-Fall taucht in dieser Beispiel-
sammlung auf. Natürlich haben sich die Mitglieder die-
ser Gruppe strafbar gemacht, sonst hätte man sie nicht
festnehmen können.


(Jörg van Essen [FDP]: So ist es! – Christoph Strässer [SPD]: Man kann auch jemanden festnehmen, der keine Straftat begangen hat!)


Man hat sie aber festgenommen. Vorbereitung eines Ex-
plosionsverbrechens steht seit Jahr und Tag in § 310 des
Strafgesetzbuches.

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(C (D Nun zu den Kofferbombern, Herr Kollege Kauder. enn man diese mit dem Koffer angetroffen hätte, dann ätten sie sich natürlich strafbar gemacht; das ist überaupt kein Thema. Schon wenn sie eine Bombe gebastelt ätten, wäre das strafbar gewesen. ie wollen jetzt noch einen Schritt nach vorne machen. ie wollen, dass man schon beim ersten Herunterladen us dem Internet zuschlagen kann. Sie schreiben selber n dem Artikel in der ZRP – da sind Sie ehrlich –: „Daurch wird zugegebenermaßen eine weit vorverlagerte trafbarkeit begründet, ...“ – Sie haben recht: Das ist ine weit vorverlagerte Strafbarkeit. Das kann nicht richig sein. Gerade Sie, der den Untersuchungsausschuss nter anderem zum Fall Murat Kurnaz leitet, müssten issen – auch dazu befindet sich hierin ein Beispiel –: r ist nie in einem Terrorcamp angekommen. Er ist zur alschen Zeit am falschen Ort gewesen. Er wurde gegen ine Prämie ausgeliefert und landete dann in Guntánamo. Herr Kollege, achten Sie auf Ihre Redezeit. Ja, ich komme zu meiner letzten Ausführung. – Nach em neuen Recht hätte man ihn in Bremen oder dort, wo r ins Flugzeug gestiegen ist, beim Abflug festnehmen önnen. Damals gingen die Sicherheitsbehörden ja über inen langen Zeitraum davon aus, er wolle sich terrorisisch betätigen. Nun kann ein Zyniker sagen: Es ist im er noch besser, bei uns festgenommen zu werden, als ach Guantánamo gebracht zu werden. Aber die Logik, die all dem zugrunde liegt – wir haen nichts Konkretes, also machen wir das Unkonkrete trafbar –, ist falsch. Sie ist nicht rechtsstaatlich. Wir lehen sie ab. Nächster Redner ist der Kollege Joachim Stünker für ie SPD-Fraktion. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe olleginnen und Kollegen! Zwei Vorbemerkungen: Der erste Punkt: Herr van Essen, der Hinweis darauf, elche Gesetze, die wir hier gemacht haben bzw. verrochen haben sollen, vom Bundesverfassungsgericht ufgehoben werden, verschlägt allmählich nicht mehr. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das ist euer Privileg! Wirklich!)


(Jörg van Essen [FDP]: Ja!)