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    Plenarprotokoll 16/196 Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für die Angelegenheiten der Europäi- schen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Monika Knoche, Hüseyin- Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Das Ratifizierungs- verfahren zum Vertrag von Lissabon aus- setzen – Ein Sozialprotokoll vereinbaren (Drucksachen 16/8879, 16/10832) . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) . . . . . . . . Abgeordneten eingebrachten Entwurfs ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Drucksache 16/11106) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Irmingard Schewe-Gerigk, Elke Ferner und weiterer Abgeordneter: Wir- kungsvolle Hilfen in Konfliktsituatio- nen während der Schwangerschaft aus- bauen – Volle Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicherstellen (Drucksache 16/11342) . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Kerstin Griese, Katrin Göring-Eckardt, Andrea Nahles und weiteren Abgeordne- ten eingebrachten Entwurfs eines … Ge- setzes zur Änderung des Gesetzes zur 21128 A 21128 B 21132 B 21133 D 21135 C 21137 D 21151 C 21151 C Deutscher B Stenografisch 196. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Hans Peter Thul . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 18, 31 und 34 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister des Auswärtigen: zu den Ergebnissen des Europäischen Rats am 11./12. Dezember 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit E M U R M M H G T a 21125 A 21125 B 21127 D 21128 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21139 B undestag er Bericht ung 18. Dezember 2008 t : duard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ichael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . ans Peter Thul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . agesordnungspunkt 5: ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Kauder, Renate Schmidt (Nürn- berg), Johannes Singhammer und weiteren 21141 A 21142 B 21143 B 21144 D 21146 A 21147 D 21149 A 21150 C Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Drucksache 16/11347) . . . . . . . . . . . . . . 21151 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Ulrike Flach und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Schwangerschaftskonfliktge- setzes (Drucksache 16/11330) . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Diana Golze, Elke Reinke und weiterer Abgeordneter: Späte Schwan- gerschaftsabbrüche – Selbstbestim- mungsrecht von Frauen stärken (Drucksache 16/11377) . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ilse Falk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Evers-Meyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: a) Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Leerlaufen des Vor- rechts der Wohnungseigentümer in der Zwangsversteigerung beenden (Drucksache 16/9453) . . . . . . . . . . . . . . . . b c d Z a b c 21151 D 21152 A 21152 A 21153 B 21154 B 21155 D 21156 C 21157 C 21158 D 21159 C 21160 B 21161 A 21161 D 21163 A 21164 B 21164 D 21165 D 21167 A 21167 D 21168 D 21169 D 21170 D 21171 C ) Antrag der Abgeordneten Bernd Siebert, Ulrich Adam, Ernst-Reinhard Beck (Reut- lingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, Petra Heß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betreuung bei posttraumatischen Belastungsstörun- gen stärken und weiterentwickeln (Drucksache 16/11410) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Lothar Bisky, Cornelia Hirsch, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Ver- lässliche Bildungsförderung für Er- wachsene noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen (Drucksache 16/11374) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Internationale Ächtung des Söldnerwesens und Ver- bot der Erbringung militärischer Dienstleistungen durch Privatpersonen und Unternehmen (Drucksache 16/11375) . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ) Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Ausnah- meregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen der Feuerwehren, des Ret- tungsdienstes und des Katastrophen- schutzes schaffen (Drucksache 16/10884) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Klaus Riegert, Jürgen Klimke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Dr. Reinhold Hemker, Dr. Peter Danckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Potentiale von Touris- mus und Sport erkennen und fördern (Drucksache 16/11402) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Annette Faße, Dr. Reinhold Hemker, Gregor Amann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Poten- ziale von Migranten für den internatio- nalen Tourismus nutzen (Drucksache 16/11403) . . . . . . . . . . . . . . 21171 C 21171 D 21171 D 21172 A 21172 A 21172 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 III Zusatztagesordnungspunkt 3: d) Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Notfinanzierungsmittel für EXIT-Deutschland zur Verfügung stel- len (Drucksache 16/11378) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG) (Drucksachen 16/10813, 16/10998, 16/11253) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsge- setzes (Drucksachen 16/10994, 16/11413) . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Omid Nouripour, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Das Schengen Informationssystem im europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts transparent und bürger- rechtsfreundlich gestalten (Drucksachen 16/5966, 16/8164) . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu der Verordnung der Bundesregierung: Erste Verordnung zur Änderung der Klär- schlamm-Entschädigungsfondsverord- nung (Drucksachen 16/11022, 16/11125 Nr. 2.2, 16/11379) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . f) – o) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 496, 497, 498, 499, 500, 501, 502, 503, 504 und 505 zu Petitionen (Drucksachen 16/11280, 16/11281, 16/11282, 16/11283, 16/11284, 16/11285, 16/11286, 16/11287, 16/11288, 16/11289) . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Ver- mittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur b c e T a b c d 21172 B 21172 C 21173 A 21173 B 21173 C 21173 D arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthalts- rechtlicher Regelungen (Arbeitsmigra- tionssteuerungsgesetz) (Drucksachen 16/10288, 16/10722, 16/10914, 16/11166, 16/11390) . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Ver- mittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationa- len Terrorismus durch das Bundeskri- minalamt (Drucksachen 16/9588, 16/10121, 16/10822, 16/11167, 16/11227, 16/11391) . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Ver- mittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushalts- nahen Dienstleistungen (Familienleis- tungsgesetz – FamLeistG) (Drucksachen 16/10809, 16/11001, 16/11172, 16/11191, 16/11329, 16/11392) . . . . . . . . ) – m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513 und 514 zu Petitionen (Drucksachen 16/11393, 16/11394, 16/11395, 16/11396, 16/11397, 16/11398, 16/11399, 16/11400, 16/11401) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ) Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klima- und umweltschädliche Subventionen abbauen (Drucksache 16/11206) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Kohle- kraftwerke verhindern – Genehmi- gungsrecht verschärfen (Drucksache 16/10617) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Internationalen Klimaschutz stärken – Missbrauch von CDM-Projekten verhindern (Drucksache 16/10820) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der 21174 C 21174 C 21174 D 21175 A 21176 A 21176 A 21176 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 Fraktion DIE LINKE: Bei Klimaver- handlung in Poznan den Weg für Kyoto II frei machen (Drucksache 16/11246) . . . . . . . . . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuer Schwung für die Kli- maverhandlungen – Poznan zum Erfolg machen (Drucksachen 16/11024, 16/11415) . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Barrieren für die Einführung der CCS-Technologie überwinden – Vo- raussetzungen für einen praktika- blen und zukunftsweisenden Rechts- rahmen schaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Potenziale der Abtrennung und Ablagerung von CO2 für den Klimaschutz nut- zen (Drucksachen 16/9454, 16/5131, 16/10394) g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Renate Künast, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Den Klimawan- del wirksam durch Urwaldschutz be- kämpfen – Agrarüberschüsse in den Er- halt der Urwälder investieren (Drucksachen 16/7710, 16/8877) . . . . . . . h) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlin- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tropenwaldschutz braucht solide Finanzierung – Entwaldung vermeiden, Klima- und Biodiversität schützen (Drucksachen 16/9065, 16/11346) . . . . . . in Verbindung mit Z A B o G b e ( B A B M F E J H M N S G T U I l ( i Z A F w C W A i b ( i 21176 B 21176 B 21176 C 21176 D 21176 D usatztagesordnungspunkt 4: ntrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, ärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN: Rücknahmesystem für ge- rauchte Energiesparlampen im Handel inrichten Drucksache 16/11387) . . . . . . . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . osef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . orst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . artin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: nterrichtung durch die Bundesregierung: nitiative zur Nationalen Stadtentwick- ungspolitik Drucksache 16/9234) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Peter Götz, Dirk ischer (Hamburg), Dr. Klaus W. Lippold, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU sowie der Abgeordneten Petra eis, Klaas Hübner, Sören Bartol, weiterer bgeordneter und der Fraktion der SPD: Die ntegrierte Stadtentwicklung weiter aus- auen Drucksache 16/11414) . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit 21177 A 21177 B 21178 D 21179 C 21180 C 21180 D 21181 B 21182 B 21183 C 21184 D 21185 D 21186 D 21187 C 21188 C 21190 A 21191 D 21191 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 V Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Gisela Piltz, Horst Friedrich (Bayreuth), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Innenstädte stärken – Kooperationen för- dern – Städtebauförderung weiter entwi- ckeln (Drucksache 16/8076) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Weis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Große Anfrage der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Heinz Riesenhuber, Veronika Bellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Ute Berg, Reinhard Schultz (Everswinkel), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Effi- zienz der Fördermaßnahmen und Quer- schnittsaktivitäten für den innovativen Mittelstand (Drucksachen 16/8950, 16/10209) . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gesundheitsfonds stoppen – Beitragsautonomie der Krankenkas- sen bewahren b c M H W F B P D P M F M T a 21192 A 21192 B 21194 A 21195 C 21197 C 21198 D 21200 C 21202 C 21204 A 21204 B 21206 A 21206 D 21207 D 21209 B 21210 A 21211 B 21212 C – zu dem Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gesundheitsfonds und staatli- che Beitragssatzfestsetzung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einführen (Drucksachen 16/7737, 16/9805, 16/11089) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gesundheitsfonds stoppen – Morbiditätsorientierten Risi- kostrukturausgleich einführen (Drucksachen 16/8882, 16/11090) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Das Gesundheitssystem nach- haltig und paritätisch finanzieren – Ge- sundheitsfonds, Zusatzbeiträge und Teilkaskotarife stoppen (Drucksachen 16/10318, 16/11091) . . . . . arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . illi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . eter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . rank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: ) Große Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Winfried Nachtwei, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Rüstungsexporte an Pakistan (Drucksachen 16/6004, 16/7969) . . . . . . . 21214 B 21214 C 21214 C 21214 D 21216 A 21217 B 21218 D 21220 A 21221 C 21223 A 21223 C 21223 D 21224 B 21224 D 21226 A 21226 B 21226 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Ex- portpolitik für konventionelle Rüstungs- güter im Jahre 2004 (Rüstungsexport- bericht 2004) (Drucksache 16/507) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Ex- portpolitik für konventionelle Rüstungs- güter im Jahre 2005 (Rüstungsexport- bericht 2005) (Drucksache 16/3730) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Ex- portpolitik für konventionelle Rüstungs- güter im Jahre 2006 (Rüstungsexport- bericht 2006) (Drucksache 16/8855) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Alexander Bonde, Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Keine U-Bootlieferung an Pakis- tan (Drucksachen 16/5594, 16/11420) . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine restriktive Rüstungsexportpolitik – Parlamentarische Kontrollmöglichkeiten verbessern (Drucksache 16/11388) . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A Z w L K 3 g k ( S A E R K T a b c d 21226 D 21227 A 21227 A 21227 B 21227 B 21227 C 21229 A 21229 D 21231 A 21232 B 21233 C 21234 C 21236 C agesordnungspunkt 11: ntrag der Abgeordneten Sabine immermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, eiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Befreiung von IHK-Beiträgen für leinst- und Kleinbetriebe bis zu 0 000 Euro Gewerbeertrag und grundle- ende Reform der Industrie- und Handels- ammern Drucksache 16/6357) . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . ndreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zum ordnungs- politischen Rahmen der Kranken- hausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreform- gesetz – KHRG) (Drucksachen 16/10807, 16/10868, 16/11429) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/11433) . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verbesserung der Finanzsituation der Krankenhäuser (Drucksachen 16/9057, 16/11430) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Aktuelle Finanznot der Kran- kenhäuser beenden (Drucksachen 16/8375, 16/11432) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion 21235 A 21235 A 21238 B 21239 C 21240 C 21241 C 21242 D 21243 D 21243 D 21243 D 21244 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 VII BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kranken- häuser zukunftsfähig machen (Drucksachen 16/9008, 16/11431) . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eike Hovermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Eike Hovermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über Personal- ausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Ände- rung weiterer Vorschriften (Drucksachen 16/10489, 16/11419) . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/11426) . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Wolfgang Wieland, Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Einführung biometrischer Merkmale im Personalausweis (Drucksachen 16/7749, 16/11419) . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Te- lekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafver- – T A G A t k ( T A S ( T B d o M d B g ( T Z d G r ( L R F D D 21244 A 21244 B 21245 D 21247 A 21247 B 21247 C 21249 B 21250 B 21251 C 21252 D 21253 D 21255 C 21255 D 21256 D 21257 A 21257 A folgung (TK-Entschädigungs-Neuord- nungsgesetz – TKEntschNeuOG) (Drucksachen 16/7103, 16/11348) . . . . . . Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank- furt), Jörg van Essen, Gudrun Kopp, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Wahrung der Rechtssicherheit bei der Telekommunikationsüberwa- chung und anderen verdeckten Ermitt- lungsmaßnahmen (Drucksachen 16/10838, 16/11348) . . . . . agesordnungspunkt 15: ntrag der Abgeordneten Hans-Michael oldmann, Mechthild Dyckmans, Dr. Karl ddicks, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Rechte von Bahnkunden stär- en Drucksache 16/9804) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und der PD: Steuerhinterziehung bekämpfen Drucksache 16/11389) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: eschlussempfehlung und Bericht des Vertei- igungsausschusses zu dem Antrag der Abge- rdneten Paul Schäfer (Köln), Inge Höger, onika Knoche, weiterer Abgeordneter und er Fraktion DIE LINKE: Keine deutsche eteiligung an der Europäischen Verteidi- ungsagentur Drucksachen 16/4489, 16/7904) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Umsetzung der Beteiligungs- ichtlinie Drucksachen 16/10536, 16/11412, 16/11448) eo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21257 C 21257 D 21258 B 21258 C 21258 C 21258 D 21259 A 21260 A 21260 C 21261 A 21261 D VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 Tagesordnungspunkt 13: a) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen (Drucksache 16/11207) . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persön- lichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 16/3983) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Persönliche Budgets für be- rufliche Teilhabe jetzt ermöglichen (Drucksachen 16/9753, 16/11299) . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivil- schutzgesetzänderungsgesetz – ZSGÄndG) (Drucksache 16/11338) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ein Konzept für die Budgethilfepraxis vorlegen und die Gewährung von Budgethilfe an strenge Kriterien knüpfen (Drucksache 16/5604) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . H T T B s – – ( M D D M D T A H A N F k u ( S C D H U T A D A G 21262 D 21263 A 21263 A 21263 B 21263 C 21266 A 21267 A 21267 B 21268 B 21269 A 21269 B 21270 D 21272 D üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE: Cannabis zur medizinischen Behandlung freigeben zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Medizinische Verwen- dung von Cannabis erleichtern Drucksachen 16/9749, 16/7285, 16/11305) aria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: ntrag der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo oppe, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Frauen stärken – rieden sichern – Geschlechtergerechtig- eit in der Entwicklungszusammenarbeit nd der Konfliktbearbeitung vorantreiben Drucksache 16/10340) . . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . te Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ntrag der Abgeordneten Katrin Kunert, r. Axel Troost, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: ewerbesteuerumlage – An den Bund ab- 21274 C 21275 B 21276 B 21276 C 21277 B 21278 A 21279 A 21279 D 21280 C 21280 C 21282 B 21283 A 21283 B 21284 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 IX schaffen, an die Länder schrittweise auf null absenken (Drucksache 16/11373) . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Ulrike Höfken, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verankerung eines umfassenden Schutzes vor Passivrauchen im Arbeits- schutzgesetz (Drucksache 16/10337) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Bundesweit ein- heitlichen Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten verankern (Drucksache 16/10338) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Birgitt Bender, Volker Beck (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirksa- men Schutz vor Passivrauchen im öf- fentlichen Raum umsetzen (Drucksache 16/2805) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Carola Reimann, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Margrit Spielmann und weiterer Abge- ordneter: Effektiven Schutz vor Passiv- rauchen zügig gesetzlich verankern (Drucksache 16/2730) . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A M D V d M A F ( A E J z l d d A E F B a A E D d ti a r p A E J E w w t A E J E E t 21285 B 21285 B 21286 C 21286 D 21287 C 21288 A 21288 D 21289 A 21289 A 21289 B 21289 B 21290 B 21291 D 21292 B 21293 B 21294 C 21295 C nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 6 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) orlage des Aktionsplans zur Umsetzung er UN-Konvention über die Rechte von enschen mit Behinderungen ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS 195. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3) . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten örg Tauss und Monika Griefahn (beide SPD) ur Abstimmung über die Beschlussempfeh- ung zu dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren es internationalen Terrorismus durch das Bun- eskriminalamt (Tagesordnungspunkt 3 b) . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten lorian Toncar (FDP) zur Abstimmung über die eschlussempfehlung: Keine U-Bootlieferung n Pakistan (Tagesordnungspunkt 19 e) . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Lale Akgün (SPD) zur Abstimmung über en Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspoli- schen Rahmen der Krankenhausfinanzierung b dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzie- ungsreformgesetz – KHRG) (Tagesordnungs- unkt 10 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten örg Tauss (SPD) zur Abstimmung über den ntwurf eines Gesetzes über Personalaus- eise und den elektronischen Identitätsnach- eis sowie zur Änderung weiterer Vorschrif- en (Tagesordnungspunkt 12 a) . . . . . . . . . . . nlage 7 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten örg Tauss (SPD) zur Abstimmung über den ntwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ntschädigung von Telekommunikationsun- ernehmen für die Heranziehung im Rahmen 21297 A 21297 C 21297 D 21299 B 21299 C 21300 A X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs- Neuordnungsgesetz – TKEntschNeuOG) (Ta- gesordnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes über Personalaus- weise und den elektronischen Identitäts- nachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften – Beschlussempfehlung und Bericht: Keine Einführung biometrischer Merkmale im Personalausweis (Tagesordnungspunkt 12 a und b ) Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsun- ternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs- Neuordnungsgesetz – TKEntschNeuOG) – Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Rechtssicherheit bei der Telekommunika- tionsüberwachung und anderen verdeck- ten Ermittlungsmaßnahmen (Tagesordnungspunkt 14 ) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d ( J D M V M H K N A Z d ( M L D D C A Z d K s p H A D I A A Z – 21300 D 21301 C 21302 B 21303 C 21304 D 21305 B 21306 B 21306 D 21307 D 21309 A 21310 B 21311 A 21312 B 21312 D 21313 D nlage 10 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Rechte von Bahnkunden stärken Tagesordnungspunkt 15 ) ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . arianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . olker Blumentritt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Steuerhinterziehung bekämpfen Tagesordnungspunkt 16) anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: eine deutsche Beteiligung an der Europäi- chen Verteidigungsagentur (Tagesordnungs- unkt 17) enning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . nge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Antrag: Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen 21314 C 21315 D 21317 B 21318 A 21318 D 21319 B 21319 D 21320 C 21321 B 21322 D 21325 A 21325 D 21326 D 21327 C 21328 D 21329 D 21330 B 21331 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 XI – Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Beschlussempfehlung und Bericht: Per- sönliche Budgets für berufliche Teilhabe jetzt ermöglichen (Tagesordnungspunkt 13 a bis c) Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21331 D 21333 B 21335 A 21336 B 21337 B 21339 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21125 (A) ) (B) ) 196. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21297 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Gesetzes ein umfassendes Spektrum geheimer Ermitt- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** A d d ( v s d G d n b M O a h t t A w d a Z h t T l d k Ü s p Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 18.12.2008 Andres, Gerd SPD 18.12.2008 Bahr (Neuruppin), Ernst SPD 18.12.2008 Bareiß, Thomas CDU/CSU 18.12.2008 Brüning, Monika CDU/CSU 18.12.2008 Bülow, Marco SPD 18.12.2008 Deittert, Hubert CDU/CSU 18.12.2008* Dr. Enkelmann, Dagmar DIE LINKE 18.12.2008 Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 18.12.2008 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 18.12.2008** Leutert, Michael DIE LINKE 18.12.2008 Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.12.2008 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.12.2008 Meckel, Markus SPD 18.12.2008 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 18.12.2008 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.12.2008 Pronold, Florian SPD 18.12.2008 Reichel, Maik SPD 18.12.2008 Dr. Scheer, Hermann SPD 18.12.2008 Dr. Schmidt, Frank SPD 18.12.2008 Seib, Marion CDU/CSU 18.12.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) 195. Sitzung, Drucksache 16/11350, Frage 6): Wann wird die Bundesregierung ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Men- schen mit Behinderungen dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen, und wie wird bei der Erarbeitung des Aktionsplanes die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen entsprechend Art. 4 Abs. 3 der Konvention gewährleistet? Die Bundesregierung wird die Impulse nutzen, die on dem VN-Übereinkommen über die Rechte der Men- chen mit Behinderungen ausgehen. Die Verbesserung er Teilhabe behinderter Menschen am Leben in unserer esellschaft wird weiterhin ein Schwerpunkt der Arbeit er Bundesregierung sein. Die Überlegungen der Bundesregierung über geeig- ete Instrumente der Umsetzung der Konvention haben egonnen. Ein nationaler Aktionsplan für behinderte enschen ist in diesem Zusammenhang eine mögliche ption. Der Diskussionsprozess ist jedoch noch nicht bgeschlossen. Die Bundesregierung wird in guter Tradition die be- inderten Menschen und die sie vertretenden Organisa- ionen eng in die Planungen zur Umsetzung der Konven- ion einbeziehen. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jörg Tauss und Monika Griefahn (beide SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Gesetz zur Ab- wehr von Gefahren des internationalen Terro- rismus durch das Bundeskriminalamt (Tages- ordnungspunkt 3 b) Ich verweigere dem Entwurf eines Gesetzes zur Ab- ehr von Gefahren des internationalen Terrorismus urch das Bundeskriminalamt (Drucksache 16/10121) uch in der Fassung des Vermittlungsausschusses meine ustimmung. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 a des Grundgesetzes, GG, at der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompe- enz für die Abwehr von Gefahren des internationalen errorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fäl- en, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, ie Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht er- ennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine bernahme ersucht. Der Entwurf dient der einfachge- etzlichen Umsetzung dieser neuen Gesetzgebungskom- etenz des Bundes. Das BKA soll im Zuge der Novellierung des BKA- 21298 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) lungsinstrumentarien erhalten. Viele Kritiker – und auch Sachverständige bei der öffentlichen Anhörung BKA- Gesetzentwurf im Innenausschuss – monierten daher zu Recht, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dem grundsätzlichen Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst nicht hinreichend Rechnung getragen wird bzw. dass dieses Trennungsgebot quasi aufgehoben wird. Diese geheimen Ermittlungsinstrumentarien sollen auch explizit nicht Beteiligte betreffen, die der Gesetzes- entwurf vage „Kontaktpersonen“ nennt. Als Kontaktper- son kann den Buchstaben des Gesetzes folgend jeder Mensch gelten, der auch nur entfernt mit einem Verdäch- tigen in Kontakt steht. Als eine neue Befugnis soll das BKA dabei auch ver- deckt auf informationstechnische Systeme zugreifen dürfen, womit die sogenannte Onlinedurchsuchungen gemeint sind. Das Bundesverfassungsgericht hat mit sei- ner Entscheidung zum nordrhein-westfälischen Verfas- sungsschutzgesetz dieser Ausforschung der digitalen Privatsphäre allerdings enge Grenzen gesetzt, die der Gesetzentwurf – auch nach der Einigung im Vermitt- lungsausschuss – nicht hinreichend berücksichtigt. Der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, die so weitgehend in die Grundrechte der Betroffenen eingrei- fen, bedarf grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Prüfung und einer richterlichen Kontrolle bei der Durch- führung. Der Richtervorbehalt soll eine vorbeugende Kontrolle der geplanten Überwachungsmaßnahmen durch eine neutrale Stelle gewährleisten. Die richterliche Kon- trolle darf nur in begrenzten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr im Verzuge, etwa während der Nachtzeiten, aus- gesetzt werden und ist dann unverzüglich nachzuholen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch Ausnahmeregelungen für besondere Eilfälle bei Maßnahmen wie der Quellentele- kommunikationsüberwachung oder dem Einsatz ver- deckter Ermittler vor, die sich aber durch erhebliche Vor- bereitungszeiten auszeichnen. Im Vermittlungsverfahren wurde lediglich die Möglichkeit der Eilanordnung durch den Präsidenten des BKA für die Onlinedurchsuchung gestrichen. Für die Onlinedurchsuchung wie für die ande- ren genannten Methoden sind kaum Eilfälle denkbar, in denen eine vorherige richterliche Entscheidung nicht ein- zuholen wäre; der Gesetzentwurf verletzt insofern den Anspruch auf einen effektiven prozessualen Grundrechts- schutz. Auch müsste die richterliche Kontrolle bei der Durchführung dieser geheimen Ermittlungsmaßnahmen deutlich verbessert werden, um den prozessualen Grund- rechtsschutz sicherzustellen. Die Ergebnisse des Vermitt- lungsausschusses bei der Onlineuntersuchung weisen in die richtige Richtung, gehen aber bei weitem nicht weit genug. Durch den heimlichen Zugriff auf Computer und an- dere informationstechnische Systeme werden zudem re- gelmäßig nicht nur gefahrenbezogene Erkenntnisse, son- dern auch tiefe Einblicke in die „digitale Privat- und Intimsphäre“ der durchsuchten Personen und ihr Kom- munikationsverhalten gewonnen. Hierbei lässt es sich in vielen Fällen nicht vermeiden, dass die Ermittlungen auch den Kernbereich privater Lebensgestaltung verlet- zen. Darüber hinaus wird eine heimliche Ausforschung regelmäßig auch andere Personen – als die Zielperson – b m d O A d B t S L k „ c a O s h h w e c w d d N s k D t d s a L G „ m n T h k R d l v T t R a Z r b N e w 2 a (C (D etreffen, deren Daten, aus welchen Gründen auch im- er, auf dem „Zielcomputer“ gespeichert sind. Schon iese „Streubreite“ der Maßnahme sollte Anlass sein, nlinedurchsuchungen grundsätzlich infrage zu stellen. us diesen Gründen ist es auch absolut unzureichend, ass der behördeninterne Datenschutzbeauftragte des KA und nicht etwa der unabhängige Bundesbeauf- ragte für den Datenschutz dafür Sorge tragen soll, den chutz des absolut geschützten Kernbereichs privater ebensführung sicherzustellen. Darüber hinaus trifft der vorliegende Gesetzentwurf einerlei Vorkehrungen dafür, die Durchsuchung des richtigen“ Computers zu garantieren. Onlinedurchsu- hungen unterscheiden sich von Lauschangriffen oder uch Telekommunikationsüberwachungen, bei denen die rte bzw. die Gelegenheiten der Überwachung – von tat- ächlichen Irrtümern abgesehen – mit Gewissheit festste- en. Bei Onlinedurchsuchungen hingegen besteht ein er- ebliches Risiko, dass Unverdächtige betroffen werden, enn die Infiltration des Zielsystems „von außen“ – über ine Internetverbindung – bewirkt wird. In der mündli- hen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht urde das nicht unerhebliche Risiko einer Ausforschung es falschen Rechners – unfreiwillig – durch den Präsi- enten des BKA bestätigt. Ohnehin hat die Bundesregierung bisher keinen achweis dafür erbracht, dass präventive Onlinedurch- uchungen unverzichtbar seien. Vergleichbare Zweifel sind bezüglich der Notwenig- eit und Effektivität von Rasterfahndungen angebracht. er bloße Hinweis auf – nicht zu bestreitende – terroris- ische Bedrohungen reicht hierfür allein nicht aus. Es be- ürfte vielmehr des Nachweises, dass das bisherige In- trumentarium heimlicher Überwachungsmethoden nicht usreicht und mithin nur Onlinedurchsuchungen in der age sind, zukünftige Gefahren zu bewältigen. Darüber hinaus ist mir eine Zustimmung zu diesem esetzentwurf aufgrund der erneut vorgenommenen Relativierung der Zeugnisverweigerungsrechte“ un- öglich, insbesondere mit Blick auf die Arbeit der Jour- alistinnen und Journalisten, aber auch mit Blick auf die ätigkeit von Rechtsanwälten und Ärzten. Leider gab es ier – trotz anderer Forderungen seitens der Länder – einerlei Bewegung im Vermittlungsverfahren. Diese elativierung der Zeugnisverweigerungsrechte ist aller- ings nicht nur ein Problem des BKA-Gesetzes, sondern etztlich ein Folgeproblem der Änderung der StPO im ergangenen Jahr. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der elekommunikationsüberwachung und anderer verdeck- er Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der ichtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, verabschiedet m 9. November 2007, wurden auch die Vorgaben der eugnisverweigerungsrechte geändert. Ziel dieser Ände- ung war es, „ein harmonisches Konzept für den Schutz ei Berufsgeheimnisträgern“ zu schaffen. Mit der eufassung des § 53 b (alt) bzw. 160 a (neu) des Gesetz- ntwurfes wurde eine Differenzierung der Zeugnisver- eigerungsberechtigten nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, und 4 – Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete – uf der einen Seite und den nach § 53 zur Verweigerung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21299 (A) ) (B) ) des Zeugnisses Berechtigten – Anwälte, Notare, Ärzte, Therapeuten, Journalisten – andererseits vorgenommen. Für den zuerst genannten Personenkreis ist ein uneinge- schränktes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot vorgesehen, für den zweiten Personenkreis wurde eine Verhältnismäßigkeitsprüfung etabliert, die dann zu ei- nem Beweiserhebungsverbot führen kann. Diese Relati- vierung der Zeugnisverweigerungsrechte wurde von mir bereits bei der Änderung der StPO kritisiert, weil diese – gerade mit Blick auf die Angehörigen der Medien – den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Informanten- schutzes und des Redaktionsgeheimnisses nicht adäquat Rechnung trägt. Dies gilt erst recht für die nun vorgese- henen weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten und Maß- nahmen des BKA-Gesetzes, insbesondere mit Blick auf die Onlinedurchsuchung, auf die die Zeugnisverweige- rungsrechte der StPO jetzt inhaltsgleich übertragen wer- den. Zahlreiche Chefredakteure und Herausgeber haben das BKA-Gesetz als „Anschlag auf die Pressefreiheit“ bezeichnet (vergleiche Der Spiegel, Nr. 51 vom 15. De- zember 2008, Seite 91 oder Die Zeit Nr. 51 vom 11. De- zember 2008, Seite 1); ich teile diese Ansicht. Aus den genannten Gründen muss bei der Umsetzung des BKA- Gesetzes wie auch bei der Umsetzung der Änderungen der StPO vom vergangenen Jahr sorgfältig geprüft wer- den, ob diese Relativierung des Zeugnisverweigerungs- rechtes und vor allem die vorgesehene Verhältnismäßig- keitsprüfung in der Praxis tatsächlich den notwendigen Berufsgeheimnisschutz sicherstellen kann. Sollte es An- haltspunkte dafür geben, dass diese Relativierung des Zeugnisverweigerungsrechtes zu einer unangemessenen Einschränkung des Berufsgeheimnisschutzes – und hier- bei insbesondere bezüglich der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Informantenschutz und des Redaktions- geheimnisses – führt, wird auf solche Entwicklungen zeitnah reagiert werden müssen. Nicht allein wegen dieser Punkte, deshalb aber vor al- lem ist mir eine Zustimmung nicht möglich. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Florian Toncar (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Keine U-Bootlieferung an Pakistan (Tagesord- nungspunkt 19 e) Den Export von deutschen U-Booten nach Pakistan lehne ich ab, da zu befürchten ist, dass ein solcher Schritt zur Verschärfung der regionalen politischen Spannungen zwischen Pakistan und Indien führen könnte. Dies wäre nicht im deutschen Interesse. Ferner besteht aufgrund der finanziellen Notlage Pakistans ein hohes Risiko, dass das Empfängerland zur Zahlung des Kaufpreises nicht in der Lage sein wird und die deut- schen Steuerzahler für die Kosten aufkommen müssen. Jedoch ist die im zur Abstimmung stehenden Antrag enthaltene Forderung, Rüstungsexporte grundsätzlich n n h s R k ü l r g m A s f h a t d d A w b D T E p z F A 1 a i w l e p w A r p s (C (D icht durch Hermesbürgschaften abzusichern, abzuleh- en. Hermesbürgschaften haben sich in der Vergangen- eit als Mittel der Exportabsicherung bewährt. Aus die- em Grund stimme ich gegen den vorliegenden Antrag. Um zu vermeiden, dass Mitgliedstaaten der EU bei üstungsexporten gegeneinander ausgespielt werden önnen, ist es notwendig, den Verhaltenskodex der EU ber Rüstungsexporte schnellstmöglich in einen recht- ich verbindlichen gemeinsamen Standpunkt zu überfüh- en. Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, eine eschlossene Haltung zu Rüstungsexporten einzuneh- en. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lale Akgün (SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhaus- finanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhaus- finanzierungsreformgesetz – KHRG) (Zusatz- tagesordnungspunkt 10 a) Ich halte die finanziellen Verbesserungen, die in die- em Gesetz den Krankenhäusern zugesprochen werden, ür dringend nötig, aber keinesfalls ausreichend. Ich ielte es für geboten, die Krankenhäuser finanziell so uszustatten, dass diesen eine vollständige Kompensa- ion der letzten Tariferhöhungen möglich ist. Ansonsten roht weiterer Personalabbau und damit Qualitätsverlust er Patientenversorgung in den Kliniken. Dennoch hielte ich es für unverantwortlich, das zur bstimmung stehende Gesetz abzulehnen. Denn das ürde bedeuten, dass auch die darin vorgesehenen Ver- esserungen nicht finanziert bzw. umgesetzt würden. abei geht es immerhin um 2 Milliarden Euro, mehrere ausend zusätzliche Stellen für Pflegepersonal und den instieg in ein neues Tarifsystem zur Finanzierung der sychiatrischen Kliniken. Ein weiteres Augenmerk müssen wir auf die Finan- ierung des Gesundheitsfonds werfen. Die derzeitige inanzplanung bezieht sich auf gesamtwirtschaftliche nnahmen, die von einem Wirtschaftswachstum von ,2 Prozent in 2009 ausgehen. Wir alle wissen, dass dies ngesichts der aktuellen Wirtschaftskrise unrealistisch st und damit auch die Einnahmen des Gesundheitsfonds egbrechen; das hätte für die Einnahmen der gesetz- ichen Krankenkassen ohne den Gesundheitsfonds benso gegolten. Ich bin daher der Meinung, dass die bisherige Finanz- lanung im Gesundheitswesen nicht aufrechterhalten erden kann. Am 5. Dezember habe ich, gemeinsam mit anderen bgeordneten meiner Fraktion, eine persönliche Erklä- ung anlässlich der Verabschiedung des Maßnahmen- akets „Beschäftigungssicherung durch Wachstums- tärkung“ – Drucksache 16/10930 – abgegeben. Darin 21300 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) fordern wir weitergehende Schritte durch öffentliche In- vestitionen. Angesichts der absehbaren Einnahmeprobleme des Ge- sundheitsfonds bin ich der Meinung, dass eine der Maß- nahmen eines weiteren Konjunkturpaketes ein Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in den Fonds sein muss, der die konjunkturbedingten Einnahmeausfälle kompensiert. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weite- rer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 12 a) Ich verweigere dem Entwurf eines Gesetzes über Per- sonalausweise und den elektronischen Identitätsnach- weis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Druck- sache 16/10489) meine Zustimmung und bringe dazu folgende Bedenken vor: Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzesentwurf vor- sieht, die Künstlernamen im Melde-, Personal- und Pass- recht als Datenkategorie wieder einzuführen, nachdem das geltende Passrecht die Eintragung zum 1. November 2007 – Änderung des Passgesetzes und weiterer Vor- schriften vom 20. Juli 2007 – abgeschafft hatte und viele Journalistinnen und Journalisten sowie Künstlerinnen und Künstler ihre bisherige Identität im Rechts-, Ge- schäfts- und Reiseverkehr verloren haben. Das Führen eines Künstlernamens ist Ausdruck künstlerischen Selbstverständnisses und im Journalis- mus zudem oft eine zentrale Voraussetzung für die Re- cherche. Die Eintragung des Künstlernamens in Aus- weisdokumenten ist Bestandteil einer öffentlichen Anerkennung und Wertschätzung künstlerischer und journalistischer Arbeit in der Bundesrepublik Deutsch- land. Viele Künstler und Journalisten bzw. Autoren un- terzeichnen im Geschäftverkehr Verträge und Vereinba- rungen jeglicher Art mit ihrem Künstlernamen. Akademische Abschlüsse, Zeugnisse und Vollmachten wurden unter der Verwendung des Künstlernamens ver- liehen bzw. geschlossen. Gleichzeitig bietet die Wieder- einführung des Künstlernamens auch im Bereich des in- vestigativen Journalismus erhebliche Vorteile, da erst dadurch langwierige, genaue und umfassende Recher- chen möglich werden. Dies gilt im besonderen Maße, wenn beispielsweise im rechtsextremen Umfeld Recher- chen mit dem Klarnamen aufgrund möglicher lebensbe- drohender Konsequenzen nicht möglich sind. Dies ist zu begrüßen. Meine Bedenken richten sich allerdings insbesondere gegen die geplante Aufnahme biometrischer Merkmale in den Personalausweis. Ich halte die Aufnahme von bio- metrischen Merkmalen in den Personalausweis für einen tiefen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, zumal die Bundesregierung bisher kei- n d i d B d a d p n m S S P t d d D s s A m s F v d d i i a e A b f s U n w d d B v c d P U (C (D en überzeugenden Nachweis dafür erbracht hat, dass ie Einführung einer solchen Maßnahme unverzichtbar st und sich beispielweise auf entsprechende Vorgaben er Europäischen Union stützt. Überdies ignoriert die undesregierung die bestehenden Risiken und Gefahren, ie sich aus dem Einsatz eines solchen Multifunktions- usweises im täglichen Leben ergeben. Wie schon bei er Einführung von biometrischen Merkmalen im Reise- ass gilt, dass die verwendeten Techniken zur Gewin- ung der Daten nach wie vor fehleranfällig sowie leicht anipulierbar sind. Trotz der bekannten und belegbaren icherheitsrisiken beharrt die Bundesregierung auf dem tandpunkt, dass der Sicherheitsgewinn durch den neuen ersonalausweis erheblich sei. Wie schon beim biome- rischen Reisepass fehlt auch für den biometrischen Bun- espersonalausweis jeder Beleg dafür, dass tatsächlich ie versprochenen Sicherheitsgewinne erreichbar sind. arüber hinaus fehlen für die Einführung der biometri- chen Ausweisdokumente nach wie vor jegliche Daten- chutz- und IT-Sicherheitskonzepte. Die Speicherung von biometrischen Merkmalen in usweisdokumenten und die mögliche Weitergabe bio- etrischer Daten dürfte überdies die nächste Eskalations- tufe von neuen Datenschutzskandalen bedeuten. Die olgen der beliebigen Erfassung biometrischer und un- eränderbarer persönlicher Merkmale wie des Fingerab- rucks sind nicht hinreichend geprüft worden. Ich halte ie Einführung dieses Ausweises für ein weiteres Glied n einer langen Kette von fragwürdigen Entscheidungen m innen- und sicherheitspolitischen Bereich und stimme ufgrund der vorgebrachten Bedenken diesem Gesetz- ntwurf nicht zu. nlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neu- ordnung der Entschädigung von Telekommuni- kationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädi- gungs-Neuordnungsgesetz – TKEntschNeuOG) (Tagesordnungspunkt 14 ) Ich stimme dem TKEntschNeuOG zu, da es eine Ver- esserung der Situation zumindest für diejenigen Betrof- enen bedeutet, die häufig durch staatliche Stellen in An- pruch genommen werden. Damit dürften zumindest nternehmen wie die Deutsche Telekom AG und dieje- igen Wettbewerber im Festnetz und Mobilfunk entlastet erden, die überwiegend Privatkunden zu ihrem Kun- enkreis zählen. Im Rahmen der Einführung der Vorrats- atenspeicherung in Deutschland werden jedoch auch etreiber von Telekommunikationsnetzen und Anbieter on Telekommunikationsdiensten zur Erfassung, Spei- herung und Herausgabe von Verkehrsdaten verpflichtet, ie nur im sehr geringen Umfang oder sogar gar keine rivatkunden beliefern. Obwohl deren Kundenkreis aus nternehmen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21301 (A) ) (B) ) Netzbetreibern überhaupt nicht im Fokus behördlicher Ermittlungen steht und daher schon in der Vergangenheit die Herausgabe von Verbindungsdaten nur in wenigen Einzelfällen oder zum Teil sogar überhaupt nicht gefor- dert wurde, entstehen bei allen verpflichteten Telekom- munikationsunternehmen unterschiedslos die gleichen hohen Kosten für die Umsetzung der gesetzlichen Ver- pflichtungen. Der technische Aufwand zur korrekten und sicheren Erfassung, Speicherung und zeitnahen Beauskunftung ist bei Geschäftskunden- und Privatkundenanbietern der gleiche. Eine angemessene Entschädigung für diese Gruppe von Verpflichteten sieht das Gesetz jedoch bis- lang nicht vor. Im Ergebnis führt die heutige Struktur der TKEntschNeuOG damit zu einer massiven Ungleichbe- handlung von Telekommunikationsunternehmen mit Pri- vatkundenverkehr einerseits und solchen mit Geschäfts- kundenverkehr und überwiegend internationalen TK- Diensten andererseits. Eine Entschädigung für ein Heranziehen von Privaten für originär hoheitliche Aufgaben, die verhältnismäßig ist, ist jedoch meines Erachtens für alle Betroffenen Un- ternehmen erforderlich, falls nicht die Verfassungsmäßig- keit der Telekommunikationsüberwachung insgesamt in- frage gestellt werden soll. Deshalb kann das vorgelegte Gesetz nur ein erster Schritt zu angemessenen Entschädi- gungsregelungen für alle Verpflichteten sein. Über die Erweiterung der Entschädigungsregeln ist daher umge- hend weiter zu beraten, oder das muss eben zum Anlass genommen werden, über Ausgestaltung und Reichweite der Verpflichtungen der Überwachung, Speicherung und Beauskunftung in der Telekommunikation neu nachzu- denken. Meine Zustimmung zum Entwurf eines TK-Entschä- digungs-Neuordnungsgesetzes erfolgt ungeachtet meiner grundsätzlichen verfassungsrechtlichen und rechtspoliti- schen Bedenken gegenüber der mit dem Gesetz zur Neu- regelung der Telekommunikationsüberwachung im No- vember 2007 eingeführten Pflicht zur Speicherung der Vorratsdaten. Bei dem TK-Entschädigungs-Neuord- nungsgesetz geht es nicht um die Verpflichtung der TK- Anbieter zur Speicherung von Telekommunikationsda- ten, sondern um die Inanspruchnahme im Rahmen der Strafverfolgung und die diesbezügliche angemessene Entschädigung. Was die Novellierung der Strafprozess- ordnung zur Neuregelung der Telekommunikationsüber- wachung, der Neuordnung der Zeugnisverweigerungs- rechte und Einführung der Vorratsdatenspeicherung anbelangt, bleibt die endgültige Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichtes abzuwarten. Sollte das Bundes- verfassungsgericht diese verfassungsrechtlichen Beden- ken bestätigen oder aber sollte sich bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben herausstellen, dass die Neuregelungen den Berufsgeheimnisschutz oder aber die freiheitlichen Grundrechte gefährden, muss der Ge- setzgeber schnellstmöglich reagieren und verfassungs- konforme Regelungen zur Telekommunikationsüberwa- chung inklusive deren Entschädigung schaffen. A d t m m t A D p A d s l l a A t z d s m d A e s g D u t W n r z c P n a s w h s n a (C (D nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes über Personalaus- weise und den elektronischen Identitäts- nachweis sowie zur Änderung weiterer Vor- schriften – Beschlussempfehlung und Bericht: Keine Einführung biometrischer Merkmale im Personalausweis (Tagesordnungspunkt 12 a und b) Clemens Binninger (CDU/CSU): Die Einführung es elektronischen Personalausweises ist eines der größ- en IT-Projekte in dieser Legislaturperiode. Man kann es it folgenden Schlagworten verbinden: mehr Sicherheit, ehr Komfort, mehr Nutzen. Gerade in der aktuellen Si- uation, in der Datensicherheit, Datenschutz und die ngst vor entwendeten und missbräuchlich genutzten aten eine besondere Rolle spielt, ist dieses Ausweispa- ier mit all seinen Sicherheitsfunktionen die richtige ntwort. Mit dem elektronischen Personalausweis ist er Bürger Herr seiner Daten: Egal ob im Alltag, im Ge- chäftsverkehr, bei der Nutzung von Verwaltungsdienst- eistungen oder beim Einkauf im Internet. Meine Damen und Herren von der Opposition, natür- ich ist es legitim, gegen den elektronischen Personal- usweis zu sein – auch wenn man dafür keine sachlichen rgumente hat. Aber das, was Sie hier in Ihren Debat- enbeiträgen machen, ist nichts anderes, als Misstrauen u schüren. Ich halte das für unverantwortlich. Außer- em ist es der zum Scheitern verurteilte Versuch, dieses ichere Produkt zu diskreditieren. Wenn wir überall ehr Datenschutz und Datensicherheit einfordern und er Staat dann ein Produkt auf den Weg bringt, das diese nforderungen in hohem Maße erfüllt, dann sollten wir s auch anerkennen und nicht aus politischem Kalkül chlechtreden. Der elektronische Personalausweis wird für den Bür- er Zusatzfunktionen und damit Zusatznutzen haben. iese Zusatzfunktionen sind die elektronische Signatur nd der elektronische Identitätsnachweis. Beide Funk- ionen, die übrigens freiwillig bzw. optional sind und auf unsch des Bürgers jederzeit abgeschaltet werden kön- en, werden zu einer gravierenden Verbesserung im Be- eich von E-Goverment oder E-Commerce führen, und war in einem Maß, wie wir es bisher – da bin ich mir si- her – noch nicht gekannt haben. Denn der elektronische ersonalausweis mit diesen Zusatzfunktionen gibt nicht ur dem Bürger ein Mehr an Sicherheit, sondern er stellt uch sicher, dass für alle Beteiligten am Internetge- chäftsverkehr klare Standards und Regeln gelten. So ird es für Diensteanbieter verpflichtend sein, dass sie ierfür vom BSI zertifiziert sind. Die Nutzung des E-Per- onalausweises für den Internetgeschäftsverkehr ist nicht ur physisch an den Personalausweis gekoppelt, sondern uch mit einer zusätzlichen sechsstelligen PIN gesichert. 21302 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Sie sehen also, zusätzlicher Nutzen und Sicherheit gehen hier Hand in Hand. Daneben wird die Wirtschaft, wenn diese Verfahren implementiert und angewandt werden, in einer Größen- ordnung von bis zu 120 Millionen Euro von Bürokratie- kosten entlastet. Es verwundert deshalb nicht, dass der Normenkontrollrat zum Bürokratieabbau das Projekt „elektronischer Personalausweis“ ausdrücklich begrüßt hat. Daneben behält der elektronische Personalausweis natürlich seine klassische Ausweisfunktion, jetzt aber im handlichen Scheckkartenformat und gültig für 10 Jahre. Die Sicherheit bei der Ausweisfunktion haben wir deut- lich erhöht, indem wir neben den bekannten Daten und dem Lichtbild zusätzlich auf dem Chip die biometri- schen Daten des Gesichtsbildes und – freiwillig – die biometrischen Daten der beiden Zeigefinger des Aus- weisinhabers speichern. Ich will dabei auf einen besonderen Punkt hinweisen: Bei vergangenen Diskussionen wurde immer wieder be- tont, dass deutsche Ausweisdokumente auch bisher schon fälschungssicher waren, es deshalb nicht einer weiteren Verbesserung dieser Fälschungssicherheit be- dürfe. Dabei wird vergessen, dass Personaldokumente häufig missbräuchlich verwandt werden, wenn zum Bei- spiel die Ähnlichkeiten beim Lichtbild dies ermöglichen. Mehr als zwei Millionen Ausweisdokumente sind in Deutschland entwendet worden oder abhanden gekom- men. Das bedeutet, das Missbrauchspotential ist durch- aus real und nicht als klein einzuschätzen. Mit biometri- schen Merkmalen auf einem Ausweispapier wird aber gerade dieses Missbrauchspotenzial entscheidend einge- grenzt, denn die Ähnlichkeit auf einem Ausweisbild reicht dann nicht mehr aus, da gleichzeitig auch biome- trische Merkmale auf dem Chip und die biometrischen Merkmale der Person übereinstimmen müssen. Damit wird deutlich: Durch die Aufnahme biometrischer Merk- male in den elektronischen Personalausweis reduzieren wir die Missbrauchsanfälligkeit ganz gravierend. Wir setzen damit außerdem internationale Standards um, und wir erhalten dem Personalausweis auch zukünftig seine Funktion als Passersatzpapier. Der elektronische Personalausweis ist ein Ausweisdo- kument, das Maßstäbe setzt, sowohl hinsichtlich Sicher- heit als auch mit Blick auf Komfort und zusätzlichen Nutzen. Ich bin überzeugt davon, dass der elektronische Personalausweis in Deutschland zum international be- achteten Referenzprojekt werden wird. Er hat deshalb unsere ganze Unterstützung verdient. Entscheidend ist aber: Der elektronische Personalausweis bedeutet mehr Sicherheit und Komfort für den Bürger. Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Heute ist der 18. Dezember, und trotzdem ist schon Bescherung: Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land bekommen mit dem elektronischen Personalausweis ein modernes, technisch anspruchsvolles Ausweisdokument, das die Freiheitsrechte der Bürger wahrt. Um es vorwegzuneh- men: Niemand, der es nicht möchte, muss sich einen Fingerabdruck in seinen Personalausweis machen las- sen. Dafür hat die SPD-Fraktion erfolgreich gekämpft. D b u s p d B a h d t a p n W b m n K t l m i d s o d a g A f n j e d H v a F B r t g g w a F F k B t d i w v (C (D as ist ein Grund für die hohe Akzeptanz, die das Vorha- en in der Bevölkerung genießt. Außerdem haben wir ns bei der technischen Ausstattung weitgehend an der ehr erfolgreichen Umsetzung des elektronischen Reise- asses orientiert. Die Ausgabe und Verwendung laufen a reibungsfrei und werden von den Bürgerinnen und ürgern gut angenommen. Nach den Rückmeldungen us den Einwohnermeldeämtern, die ich bekommen abe, warten bereits etliche Bürger auf die Einführung es neuen Personalausweises. Genauso wie der Reisepass wird auch der neue elek- ronische Personalausweis ein voller Erfolg. Das liegt uch daran, dass sich seit dem anfänglichen Eckpunkte- apier bzw. dem Referentenentwurf aus dem Innenmi- isterium bis zum heutigen Gesetzentwurf viel getan hat. ir mussten noch an einigen Stellen Überzeugungsar- eit leisten: Der Personalausweis bleibt ein Pflichtdoku- ent für Deutsche ab einem Alter von 16 Jahren und icht, wie vom Bundesinnenministerium vorgesehen, für inder ab einem Alter von 12 Jahren. Das ist auch rich- ig so; denn die Absenkung des Alters ist nicht erforder- ich. Der Ordens- und Künstlername wird nicht dem ver- eintlichen Bürokratieabbau geopfert, sondern er bleibt m Ausweis. Das ist richtig; denn er ist häufig Ausdruck er Persönlichkeit und Identität des Namensträgers und omit schützenswert. Außerdem wird es kein zentrales der dezentrales Register geben, in dem die Fingerab- rücke der Ausweisinhaber gespeichert sind. Die Finger- bdrücke werden nur im Personalausweis und sonst nir- endwo gespeichert, und das auch nur dann, wenn der ntragsteller dies ausdrücklich wünscht. Wir haben da- ür gesorgt, dass es nicht zur einer faktischen Diskrimi- ierung bzw. Benachteiligung kommen wird, wenn sich emand gegen den Fingerabdruck im Personalausweis ntscheidet. Wir haben ein Benachteiligungsverbot in en Gesetzentwurf geschrieben, damit auch durch die intertüre kein Zwang entsteht. Niemand macht sich erdächtig, weil er keinen Fingerabdruck im Personal- usweis hat. Außerdem ist jeder Antragsteller über die reiwilligkeit der Abgabe der Fingerabdrücke und das enachteiligungsverbot in schriftlicher Form zu unter- ichten. Das ist ein wesentlicher Beitrag hin zu mehr informa- ioneller Selbstbestimmung. Die Bürgerinnen und Bür- er entscheiden selbst, ob sie ihre Fingerabdruckdaten eben wollen oder nicht. Es freut mich deshalb auch, enn uns der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar n dieser Stelle ausdrücklich lobt und die tatsächliche reiheit des Bürgers hier betont sieht. Im Übrigen verwundern mich unsere Freunde von der DP schon ein wenig: In liberalen Sonntagsreden pro- lamiert man die Freiheit und Eigenverantwortung der ürger. Wenn wir genau dies heute umsetzen, einen Bei- rag zu mehr Selbstbestimmtheit und freier Entscheidung er Bürger leisten, soll dies auch wieder falsch sein. Das st beim besten Willen nicht mehr nachvollziehbar. Wodurch unterscheidet sich der neue Personalaus- eis, abgesehen von den Zusatzfunktionen, eigentlich om heutigen Personalausweis? Der einzige Unterschied Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21303 (A) ) (B) ) ist das digitale Lichtbild auf dem Chip. Das ist den Bür- gern seit Jahren vom Reispass bekannt. Es lohnt sich da- her auch gar nicht, sich mit der diesbezüglichen Kritik der Opposition auseinandersetzen. Der elektronische Personalausweis ist ein biometrie- gestütztes Identitätsdokument, das besonders fäl- schungssicher und vor allem missbrauchssicher ist! Das wurde bereits erwähnt; die Sicherheitsgewinne sind ein- deutig erkennbar. Besonders wichtig ist mir auch, auf die neuen zusätz- lichen Funktionen des Ausweises hinzuweisen: auf den elektronischen Identitätsnachweis und die qualifizierte elektronische Signatur. Mit dem elektronischen Identi- tätsnachweis schaffen wir die Option für den Bürger, sich auch im Internet sicher und komfortabel ausweisen zu können. Jeder, der über das World Wide Web Kauf- verträge abschließt, kann sich so über die Identität seines Geschäftspartners sicherer sein. Wir erhöhen so die Si- cherheit des elektronischen Kommunikationsverkehrs und schützen auch die Bürger vor Missbrauch. Ich möchte hier als Beispiel das Problem des Phishing ansprechen, bei dem Betrüger über gefälschte Internet- seiten zum Beispiel an die Bankdaten des Benutzers ge- langen wollen. Durch die neuen elektronischen Aus- weise wird diese Missbrauchsvariante wesentlich erschwert. Hier hat der Staat die Pflicht, seine Bürger wirksam zu schützen. Das haben wir getan. Außerdem haben wir eine neue und sichere Perspek- tive im Hinblick auf die Entwicklung des E-Government geschaffen. Durch die elektronische Identifikation wird es in Zukunft möglich sein, Behördengänge bequem und vor allem sicher von zu Hause zu erledigen. Die qualifi- zierte elektronische Signatur, eine Art elektronische Un- terschrift, entspricht den Anforderungen des Signaturge- setzes und sorgt somit für rechtsverbindliches Handeln im elektronischen Rechtsverkehr. Insgesamt bieten diese drei Funktionen dem Bürger mehr Komfort und Sicherheit. Sie sind jedoch nicht zwingend. Jeder kann, aber muss sie nicht in Anspruch nehmen. Auch hier haben wir großen Wert auf Freiwil- ligkeit gelegt. Nur am Rande sei bemerkt: Das Gesetz führt nach Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwandes unter dem Strich zur einer Bürokratiekostenentlastung der Deutschen Wirtschaft in Höhe von über 120 Millionen Euro. Wenn wir uns die gegenwärtige Konjunkturent- wicklung ansehen, ein kleiner, aber richtiger Schritt zur Entlastung der Wirtschaft. Die Debatte über angebliche Sicherheitsdefizite der gespeicherten Daten auf dem RFID-Chip ist an den Haa- ren herbeigezogen und wird durch ständige Wiederho- lung nicht besser. Wir haben uns den ganzen Unsinn von FDP und Grünen schon beim E-Pass anhören müssen. Es bleibt auch beim Personalausweis dabei: Das biometri- sche Lichtbild und gegebenenfalls die Fingerabdrücke auf dem Chip sind vor unberechtigtem Zugriff sicher. Durch moderne Kryptierungstechnik ist der Chip vor Hackerangriffen, also dem unberechtigten Zugriff, ge- schützt. Das haben uns auch die Experten vom Bundes- amt für Sicherheit in der Informationstechnik bestätigt. I e m a s r u b w d B s f n s B r u t g d B t t K d d v F S d w J w n n t m b M s w z n b f R j E 2 z s (C (D ch bitte deshalb auch die selbsternannten Hacking- xperten von FDP und Grünen, dies zur Kenntnis zu neh- en. Diese Missbrauchszenarien haben nichts mit der Re- lität zu tun und verunsichern nur die Bevölkerung. Wir haben ein Interesse an der breiten Akzeptanz un- eres Personalausweises in der Bevölkerung. Die Vo- aussetzungen hierfür haben wir mit dem modernsten nd sichersten Ausweisdokument geschaffen. Deshalb in ich überzeugt dass wir mit dem neuen Personalaus- eis den Erfolg des E-Passes fortsetzen können. Trotz- em hoffe ich natürlich, dass sich Ihre weihnachtliche escherung nicht auf den neuen Personalausweis be- chränkt. In diesem Sinne wünschen ich Ihnen bereits jetzt ein rohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes eues Jahr 2009. Gisela Piltz (FDP): Der einzige vernünftige Vor- chlag, den ich in dem vorliegenden Gesetzentwurf der undesregierung erkennen kann, ist die Wiedereinfüh- ung von Ordens- und Künstlernamen im Melde-, Pass- nd Personalausweisrecht. Zahlreiche Proteste der Be- roffenen haben deutlich gemacht, dass an der Eintra- ung, Erhebung und Speicherung von Künstler- und Or- ensnamen ein nachvollziehbares Interesse besteht. Die etroffenen haben es im Rechtsverkehr leichter, die ver- raglichen Beziehungen abzuwickeln. Die Große Koali- ion ist ab und zu doch lernfähig. Nur leider, sie will es oft nicht. So hätte die Große oalition als richtige Konsequenz auf eine Speicherung es Fingerabdrucks ganz verzichten sollen. Die gefun- ene Lösung der freiwilligen Speicherung ist nicht nach- ollziehbar. Entweder der Staat braucht zwingend den ingerabdruck, oder er braucht ihn nicht. Ein weiterer icherheitsgewinn mit der Speicherung des Fingerab- rucks ist jedenfalls nicht zu erwarten. Wir alle wissen, ie schnell der technische Fortschritt innerhalb von zehn ahren, also dem Gültigkeitszeitraum eines Personalaus- eises, ist. Es ist daher sehr wahrscheinlich, das Krimi- elle in diesem Zeitraum Systeme entwickeln, um mit icht autorisierten Geräten Daten über eine größere Dis- anz auszulesen. Fälschungssicherer ist der neue Personalausweis da- it nicht. Ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung hat isher eben nicht die Frage beantwortet, mit welchen itteln sie die Fälschungssicherheit des Personalauswei- es über den gesamten Gültigkeitszeitraum garantieren ill. Computerexperten haben uns schon dieses Jahr ge- eigt, dass sie auch die neuen Reisepässe fälschen kön- en, die ja bekanntermaßen gespeicherte Fingerabdrücke einhalten. Für die Fälschung wurden ein öffentlich ver- ügbares Programm, ein Lesegerät und ein günstiger FID-Chip benötigt. Ungeachtet dieser Probleme wird etzt ohne Feldversuch ein Gesetz verabschiedet, das die inführung des neuen Ausweises zum 1. November 010 vorsieht. Klug wäre gewesen, aus den Pannen beim Reisepass u lernen. Dort wurde nämlich bei Stichproben festge- tellt, dass in keinem Fall die datenschutzrechtlichen 21304 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Vorschriften eingehalten wurden. Auch bei der Aushän- digung der Ausweise an Bürgerinnen und Bürger bestan- den ungeklärte Sicherheitsfragen. Klug wäre es gewe- sen, erst die Feldtests durchzuführen, um sich dann zu entscheiden. Es andersherum zu machen, das hat mit Le- benswirklichkeit nichts mehr zu tun. Klug wäre es gewesen, Sie hätten überhaupt nachvoll- ziehbar begründet, warum wir diesen Ausweis brauchen. Die alten Ausweise sind die fälschungssichersten der Welt. Und Lesegeräte, die die Ausweise auch auslesen könnten, gibt es an den wenigsten Grenzstationen und noch lange nicht in jedem Polizeirevier oder auf jeder Wache. Ein Ausweis ohne Lesegeräte ist erst recht nicht sicherer. Klug wäre gewesen, den neuen Identitätsnachweis si- cher zu gestalten, insbesondere nachdem wir in diesem Jahr erfahren haben, was mit gespeicherten Daten so al- les passieren kann. Deshalb dürfen aus dem Nutzerver- halten im Internet bei Nutzung des Ausweises keine Nut- zungsprofile erstellt werden. Die von Ihnen eingebauten Sicherungen sind aber leider völlig unzureichend. Nach den Datenschutzskandalen in diesem Jahr kann es noch nicht reichen, für das Berechtigungszertifikat bei dem elektronischen Identitätsnachweis lediglich eine Selbst- verpflichtung der Diensteanbieter hinsichtlich des Da- tenschutzes und der Datensicherheit vorzusehen, wie in § 21 Abs. 2 Satz 2 geregelt. Wenn Sie sich wirklich dem Datenschutz verpflichtet fühlen würden, hätten Sie strengere Anforderungen gewählt. Aber der Datenschutz ist eben bei Ihnen noch nicht angekommen. Dem Inhaber des Personalausweises brummen Sie be- sondere Pflichten auf. Er muss nämlich nach § 27 Abs. 3 durch technische und organisatorische Maßnahmen ge- währleisten, dass er nur in einer Umgebung eingesetzt wird, die nach dem jetzigen Stand der Technik sicher ist. Und was sicher ist, bestimmt der Staat, das BSI. Es ist doch merkwürdig, wie die Pflichten in Ihrem Gesetz ver- teilt sind. Ich warte auf den Tag, an dem das Innenminis- terium mir vorschreibt, welche Computer ich zu benut- zen habe. Und dann am besten gleich einen, der eine Standardschnittstelle für den Bundestrojaner hat. Kann man übrigens prima mit dem E-Perso verknüpfen: Wer wo wann in welchem Onlineshop welche verdächtigen Materialien einkauft, kann das BKA dann gleich per Rasterfahndung ermitteln – um dann den Bundestroja- ner, den man vielleicht gleich auf den Chip des E-Persos unterbringen könnte, zu aktivieren. Außerdem muss der vorgelegte elektronische Identi- tätsnachweis nicht zwingend mit dem Personalausweis verbunden werden. Das Signaturgesetz sieht bereits eine qualifizierte elektronische Signatur zur sicheren Identifi- zierung vor. Eine weitere abgespeckte Version als Stan- dardidentitätsnachweis ist nicht notwendig; zumal es vor allem den Bürgerinnen und Bürgern überlassen bleibt, den sicheren Einsatz der Ausweise zu gewährleisten. Trotz der Empfehlungen des BSI, die damit auch be- stimmte Hard- und Softwarekomponenten fördern wer- den, werden sicherlich viele Bürger auch aus haftungs- rechtlichen Gründen vor einem solchen Einsatz des Personalausweises zurückschrecken. w n B s A m m n s d d n k v d n m r s E d l d z t k s P d t d P n s m s s v k s w r v n w d w D g Z g t k (C (D Die Bürger wollen den elektronischen Personalaus- eis in der vorgelegten Form nicht. Ansonsten hätten icht so viele Bürger die Petition unterstützt, die von ürgerrechtlern gegen die Einführung des elektroni- chen Personalausweises eingereicht wurde. Sie haben ngst, dass sie sich alleine schon deshalb verdächtig achen, weil sie ihre Fingerabdrücke nicht abgeben öchten. Eine konsequente Lösung kann daher auch icht die Einführung eines Benachteiligungsverbotes ein, sondern muss der völlige Verzicht der Speicherung er Fingerabdrücke sein. Alles andere ist nur ein Herum- oktern an einer Entscheidung, bei der man den Bürgern icht offen und ehrlich sagt, wohin die Reise gehen ann, nämlich zur biometrischen Totalerfassung der Be- ölkerung, bei der ein Aufsatteln jederzeit möglich ist. Klug wäre es auch gewesen, mit der Verabschiedung es Gesetzes zu wissen, welche Kosten auf die Bürgerin- en und Bürger, aber auch auf die Verwaltung zukom- en. Es wäre übrigens auch ehrlich. Klar ist, er wird teu- er werden. Denn die ganzen Zusatzfunktionen, ob ich ie brauche oder nicht, müssen doch bezahlt werden. benso wie die Kartenlesegeräte, die ja irgendwann och einmal angeschafft werden müssen. Die kommuna- en Spitzenverbände beklagen schon heute, dass sie für en E-Pass draufzahlen. Nur um die Dimensionen klar- umachen: Der E-Pass kostet heute 59 Euro. Es gibt allerdings einen Profiteur: das Bundesverwal- ungsamt, Ihre neue Lieblingsbehörde; neben der Tele- ommunikationsüberwachung jetzt auch noch die Zulas- ungsprüfung für die Zertifikate des elektronischen ersonalausweises. Dafür gibt es 33 Stellen. Der Bun- esbeauftragte für den Datenschutz und die Informa- ionsfreiheit hat keine neuen Stellen bekommen. Auch urch Unterlassen zeigen Sie wieder eindrucksvoll Ihre rioritäten als sogenannte Große Koalition. Klug wäre es daher aus unserer Sicht, diesem Gesetz icht zuzustimmen. Jan Korte (DIE LINKE): Die Unionsfraktion ist sich icher, der neue elektronische Personalausweis bringt ehr Sicherheit. Fragt sich nur, welchen Vergleichsmaß- tab die Fraktion angelegt hat, um diese eigenartige Aus- age treffen zu können. Auf Evaluationen der Nutzung on Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen ann die CDU/CSU nicht zurückgegriffen haben. Eine olche, beispielsweise für den sogenannten E-Pass, urde bislang nicht durchgeführt. Entsprechende Forde- ungen der Linksfraktion haben die Damen und Herren on der Law-and-Order-Fraktion bislang hartnäckig ig- oriert. Als Vergleichsmaßstab kann also nur der derzeit ver- endete Personalausweis herangezogen worden sein. Ist ieser so unsicher, dass es eines chipkartengroßen Aus- eisdokumentes mit biometrischen Merkmalen bedarf? ie Antwort auf diese Frage gab unlängst die Bundesre- ierung. So bezifferte sie für die Jahre 2001 bis 2007 die ahl der Urkundendelikte in Sachen Personalausweis auf erade mal 495! Hinter dieser Zahl verbergen sich im De- ail 88 Totalfälschungen und 128 Verfälschungen. Nun önnte man zu dem Schluss kommen, dass diese Anzahl Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21305 (A) ) (B) ) von Fälschungen gravierend hoch sei. Doch Irrtum, denn: Die 495 Urkundendelikte sind gegen 62 Millionen Perso- nalausweise, die ausgegeben wurden, aufzurechnen. Pro- zentual ist die Zahl der Fälschungen demnach kaum noch messbar. Die Aussage also der CDU/CSU-Fraktion, der neue Personalausweis würde mehr Sicherheit für die Bür- gerinnen und Bürger bringen, ist vor diesen Fakten nicht haltbar und führt demnach in die Irre. Im Kern geht es der Regierungskoalition mit der Ein- führung dieses neuen Ausweisdokumentes um die Total- erfassung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Und die SPD beteiligt sich an diesem Vorgang. In Ihren Augen haben Sie jedoch einen bürgerrechtlichen Sieg er- rungen, indem die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem neuen elektronischen Personalausweis freiwillig er- folgen soll. Bürgerinnen und Bürger die von diesem „Sieg“ Gebrauch machen möchten, sollen – laut Koali- tion – dadurch keinerlei Nachteile erhalten. In der Reali- tät jedoch ist dies kaum zu gewährleisten. Wer sich nicht total erfassen lassen möchte, macht sich in Zeiten des so- genannten und völlig zügellosen Kampfes gegen den in- ternationalen Terrorismus verdächtig. Gleichzeitig, so lobt sich die Koalition vorsichtshal- ber gleich selbst, soll der elektronische Dienstleistungs- verkehr und das sogenannte E-Gouvernment mit dem neuen Ausweisdokument sicherer und einfacher werden. Von wegen, die letzten Datenschutzskandale bei Tele- kom und LBB haben plastisch vor Augen geführt, dass der Datenstrom im Internet alles andere als sicher ist. Bevor also die Koalition derartige Versprechen in die Welt bläst, sollte sie endlich die gesetzlichen Vorausset- zungen für den sicheren Verkehr von personenbezoge- nen Daten schaffen. Hier wird allerdings vonseiten der Koalition und der Regierung nur geredet, beschwichtigt und vertröstet. Die gemeinsame Beschlussempfehlung zum Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten wurde auf das nächste Jahr verschoben, Gesetzesinitiati- ven zur Stärkung des Datenschutzes wurden nach den Protesten der Wirtschaftslobbyisten zurückgezogen und auf Nimmerwiedersehen zu den Akten gelegt. Wir sollen also am heutigen Abend die Einführung ei- nes neuen Ausweisdokumentes beschließen, das weder mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bringt, das zudem hohe Kosten verursacht und auf einer völlig unausgereiften und fälschungsanfälligen Technik basiert. Das ist keine seriöse Sicherheits- und Innenpolitik, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Der elektronische Personalausweis ist ein wei- terer Baustein für die Mauern des Überwachungsstaates, deren Last das Grundgesetz und die Menschen in diesem Land kaum mehr (er)tragen können. Die Linke lehnt daher die Einführung des elektroni- schen Personalausweises ab und bekräftigt erneut ihre Forderung nach einem sofortigen Sicherheitsgesetzmo- ratorium. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dieser Gesetzentwurf ist ein fast schon perfektes Bei- spiel für die Absurditäten, die diese Koalition hervor- bringt. Der Personalausweis soll ergänzt werden um e z D w D g s C t w C ti A k d K w ta ti d M lä W w w S P w a s n i D r D Ä K K n f s a A M ih e li d n e O a (C (D inen Chip, auf dem ein Foto und die sonstigen Daten ur Person gespeichert werden. Was sind die Folgen? ie direkteste Folge ist: Der Ausweis wird teurer. Und eil ihn nun jeder besitzen muss, wird es für alle teurer. as ist die greifbare Folge für alle Bürgerinnen und Bür- er. Die zweite Folge sind Sicherheitslücken, zum Bei- piel durch unbefugtes Auslesen. Die Daten auf dem hip sind zwar geschützt und kodiert. Aber mit etwas echnischem Aufwand ist das Auslesen möglich. Es urde schon die Kommunikation zwischen Lesegerat und hip unbemerkt aufgezeichnet – und diese Kommunika- on dann mit einem handelsüblichen PC entschlüsselt. uch der Bundesdatenschutzbeauftragte hat eine stär- ere Verschlüsselung gefordert. Gibt man seinen Personalausweis irgendwo ab, und as ist ja etwa in ausländischen Hotels üblich, ist das opieren der Daten noch einfacher. Mit etwas mehr Auf- and ist auch ein heimliches Auslesen aus der Hosen- sche möglich. Sicherheit sieht anders aus! Eine weitere Sicherheitslücke entsteht bei der Produk- on. Die Erfahrung mit dem biometrischen Pass zeigt: Bei er Erfassung der Daten und bei der Übertragung von den eldestellen zum Hersteller gab es diverse Fehler, Unzu- nglichkeiten, Versehen – kurz: Datenlecks. Es ist in keiner eise geklärt, wie das beim Personalausweis verhindert erden soll. Die Bundesregierung interessieren diese Einwände enig, das Projekt Biometrie gehört zu des Ministers teckenpferden, also wird es umgesetzt. Auch ein BKA- räsident, der klipp und klar sagt: „Unsere Personalaus- eise sind jetzt schon fälschungssicher“ kann ihn nicht ufhalten. Und auch die vielen Datenlöcher allenthalben ind für ihn kein Grund, erst einmal die Sicherheit der euen Technik und der Meldedaten zu gewährleisten. Die Kritik des Datenschutzbeauftragten wird schlicht gnoriert und das nicht nur bei den Sicherheitsfragen. as Gesetz ignoriert auch Grundregeln des Datenschutz- echts wie die Verhältnismäßigkeit oder das Recht auf ateneinsicht und Korrektur. Peter Schaar hat konkrete nderungen vorgeschlagen, um dies zu beheben. Die oalition hat auch was geändert – aber nur, um die ünstler- und Ordensnamen wieder einzuführen. Die Farce geht aber noch weiter. Auf den Chip kön- en auch die Fingerabdrucke gespeichert werden – auf reiwilliger Basis. Dass es freiwillig ist, ist einerseits chön, denn ich war immer der Auffassung, dass Finger- bdrücke in die Fahndungskartei gehören, nicht in den usweis. Andererseits fragt sich: Was soll das dann? ehr Sicherheit bietet es nicht; denn die meisten werden re Abdrücke verweigern. Sollen dann alle schon mal auf ine schwarze Liste kommen, die keinen Fingerabdruck efern? Ich muss hier so wilde Szenarien entwerfen, weil ie Idee mit dem freiwilligen Fingerabdruck eben ratio- alen Erklärungen nicht mehr zugänglich ist. Ein großes Problem mit diesem neuen Ausweis ist der lektronische Identitätsnachweis. Das Ziel ist, etwa beim nlinehandel, jemanden sicher zu identifizieren. Das ist uch wünschenswert. Aber warum ausgerechnet per 21306 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Pflichtdokument? Auch hier gibt es keine sachliche Ant- wort, sondern nur den Hinweis, dass ja auch diese Funk- tion freiwillig sei. Selten hat man ein hoheitliches Doku- ment gesehen, das so stark von Freiwilligkeit bestimmt wurde! Der Identitätsnachweis ist nichts anderes als die quali- fizierte Signatur light. Warum brauchen wir die? Antwort der Bundesregierung: Weil nicht genügend Leute die Signatur haben wollten. Die wird mit diesem Nachweis übrigens untergraben; denn die „echte“ Signatur kann man nun unter Nutzung der „light“-Variante bestellen. Sinn und Zweck? Nicht erkennbar! Wenn das Marketing für die Signatur sein soll – dafür ist ein Personalausweis nun wirklich nicht gedacht. Auch hier gibt es Sicherheitslücken. Das Hauptpro- blem heißt Eins-zu-eins-Kopie. Die Idee ist ja gerade, dass die Person sich in Abwesenheit identifizieren soll. Also ist nicht nachprüfbar, wer den Ausweis in den Kartenleser steckt. Die Kopie des Chips – ich habe es schon gesagt – ist recht einfach zu bewerkstelligen. Eine PIN-Nummer zu knacken, ist nicht unmöglich, zumal angesichts der Si- cherheitslücken in den meisten Computersystemen die PIN kaum zu schützen ist. Unter diesen Bedingungen eine solche Identifizierungsfunktion anzubieten, ist schlicht fahrlässig! Den Nutzerinnen und Nutzern wird vorgegau- kelt, diese Methode sei sicher – und sie werden es gerne glauben, denn der Personalausweis gilt ihnen als sicher. Aber das stimmt leider nur noch teilweise! Ich könnte jetzt noch viel darüber sagen, dass in diesem Gesetz die ungesunde Tendenz aus dem Passgesetz fort- gesetzt wird, die anfallenden Datenbestände auch gleich noch diversen anderen Nutzungen zuzuführen, oder dass die Bundesregierung auch beim Personalausweis Monate brauchte, zu entscheiden, ob sie Ordens- und Künstlerna- men nun anerkennen will oder nicht. Aber das sind die Datensammelwut und die handwerklichen Fehler, die bei dieser Koalition schon zur traurigen Normalitat gehören. Deshalb sage ich nur: Dieses Gesetz taugt nichts, wir leh- nen es ab. Gert Winkelmeier (fraktionslos): Die Vorstellung klingt sicherlich verlockend, mit einem einzigen Doku- ment fast alles erledigen zu können: den Einkauf im In- ternet, Erledigungen per E-Governments. Einfache und schnelle Kommunikationswege. Bis vor kurzem klang das noch sehr verlockend. Der- zeit aber jagt ein Datenskandal den anderen in dieser Re- publik. Deshalb werden die Anhänger des elektronisch- biometrischen Personalausweises deutlich weniger. Die Menschen laufen nicht mehr unkritisch den neuesten Er- rungenschaften der Technik hinterher. Telekom, Lidl, jetzt die Landesbank Berlin – alles Datenskandale von ungeheurem Ausmaß. Es herrscht mit Recht kein uneingeschränktes Ver- trauen in die Datensicherheit. Im Gegenteil: Die Forde- rungen nach einem deutlich besseren Datenschutz neh- men zu, sie werden vielfältiger und lauter. Dies war auch bei der großen Datenschutzdemo Anfang Oktober in Berlin zu sehen, als sich Ärzte, Rechtsanwälte und an- d t K D z n S d z z I n n b h n d m f R n s w r s n d z g n k G l a s s h m u f r r e c – u 1 t k ä G (C (D ere relevante Berufsgruppen an den Protesten beteilig- en. Und das ist gut so! Umso erschreckender ist es, dass Sie in der Großen oalition auf Ihrem Weg unbeeindruckt fortschreiten. ie Fingerabdrücke im neuen Personalausweis sind jetzt war nicht mehr verpflichtend – von der Idee der erken- ungsdienstlichen Behandlung der Bevölkerung haben ie Abstand genommen – aber ansonsten beharren Sie och auf Ihrem Vorhaben, biometrische Merkmale ein- uführen und uns den unsäglichen RFID-Chip bringen u wollen. Warum halten Sie nicht einen Augenblick inne, Herr nnenminister, und überdenken die Situation neu? We- igsten sollten Sie die Sicherheitsauswertung für den euen Reisepass abwarten, ehe Sie sich in ein nächstes iometrisches Abenteuer stürzen. Es ist weiterhin nicht undertprozentig gewährleistet, dass die RFID-Chips icht von Unbefugten ausgelesen werden können. An er von der Regierung immer wieder propagierten ver- eintlichen Sicherheit bestehen berechtigte Zweifel. Wenigstens die Entscheidung in der beim Bundesver- assungsgericht anhängigen Klage zum biometrischen eisepass müssten Sie doch abwarten, ehe Sie in die ächste verfassungsrechtliche Falle tappen. Die Men- chen haben doch jetzt schon das Gefühl, dass jedes ichtige Gesetz von Karlsruhe kassiert wird. Sie warten deshalb nicht ab, weil Sie alles, was an be- echtigter Gegenwehr geschieht, für nicht wirklich we- entlich halten. Wesentlich ist Ihnen vor allen Dingen ei- es: die größtmögliche Kontrolle über die Menschen in iesem Land. Ihre Gesetze im Bereich der Sicherheit eigen alle in die gleiche Richtung. Am Ende steht eine läserne Gesellschaft, in der das Recht auf informatio- elle Selbstbestimmung nichts ist als ein Placebo. Man önnte dies auch Überwachungsstaat nennen, wie eorge Orwell ihn sich im Traum nicht hätte einfallen assen können. Aber ich verspreche Ihnen: Wir werden lles dafür tun, dass es dazu nicht kommen wird. Daten- chutz und Datensicherheit werden zu den zentralen ge- ellschaftlichen Politikfeldern des 21. Jahrhunderts ge- ören. Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister des Innern: Das Gesetz über Personalausweise nd den elektronischen Identitätsnachweis ist Grundlage ür eines unserer bedeutendsten IT- und Modernisie- ungsprojekte: den elektronischen Personalausweis. Kern dieses Personalausweisgesetzes ist die Einfüh- ung des elektronischen Identitätsnachweises – kurz ID-Funktion. Der Ausweis wird es also möglich ma- hen, Daten wie Name, Anschrift und Alter im Internet im E-Government wie E-Business – zuverlässig, sicher nd bequem zu übermitteln. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Ab . November 2010 soll der neue Ausweis im Scheckkar- enformat und mit Chip ausgegeben werden. Was das leinere Format betrifft, erfüllen wir damit einen viel ge- ußerten Wunsch: Der Ausweis wird endlich in jede eldbörse passen! Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21307 (A) ) (B) ) Mit dem Chip sind gleich mehrere neue Funktionen verbunden. Schon heute wird der Personalausweis nicht nur gegenüber Behörden, sondern vor allem auch in pri- vaten Situationen eingesetzt, beispielsweise beim Er- werb altersbeschränkter Waren, beim Zugang zu Bank- schließfächern oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post. Einen „Standard-Identitätsnachweis im Netz“ gibt es aber bislang nicht. Heute müssen wir bei jedem Onlineservice separate Anmeldeverfahren mit eigenen PINs und Passwörtern anlegen. Entweder haben Sie ein hervorragendes Ge- dächtnis für all diese PINs und Passwörter oder Sie schreiben sie auf einen heimlichen Zettel. Letzteres ist natürlich absolut nicht im Sinn der IT-Sicherheit! Außer- dem beklagen die Datenschützer immer wieder, dass die Datenschutzanforderungen nicht einheitlich umgesetzt werden und die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvoll- ziehen können, wer welche Daten von ihnen zu welchem Zwecke online verwendet. Diese Probleme gehen wir mit dem neuen Ausweis an. Unser Ansatz berücksichtigt dabei die Forderung der Wirtschaft nach einem Ausweis für das Netz, der auch im E-Business eingesetzt werden kann. Gleichzeitig nehmen wir aber auch die Wirtschaft in die Pflicht, sich gegenüber dem Bürger zuverlässig als Onlinepartner auszuweisen und datenschutzrechtliche Anforderungen einzuhalten. Die Bürgerinnen und Bürger werden zu- künftig genau sehen können, wer sie nach ihren Daten fragt, denn die Unternehmen müssen dafür ein Berechti- gungszertifikat vorweisen, das sie vorher bei einer staat- lichen Stelle beantragt haben. Beide Seiten – Anbieter und Nutzer von Internetdienstleistungen – können also auf die Identität ihres Gegenübers vertrauen. Der elektronische Identitätsnachweis ist nicht nur zu- verlässig und bequem, er ist auch besonders effizient und trägt zum Bürokratieabbau bei. Bürger, Wirtschaft und Verwaltung profitieren davon. Die eID-Funktion und die Kombinationsmöglichkeit mit der freiwilligen elektronischen Signatur bringen großes Einsparpotenzial mit sich. Man denke nur an die Tausenden Formulare, die heute zwar am PC ausgefüllt werden können, aber am Ende doch manuell unterschrieben und per Post ver- sandt werden müssen. Mit dem neuen Personalausweis werden vollelektronische Prozesse möglich – bundes- weit und tausendfach. Um nur ein Beispiel zu nennen: Allein die Deutsche Rentenversicherung verschickt täg- lich vier Tonnen Papier. Berge von Briefen werden mit dem elektronischen Personalausweis überflüssig, alle Beteiligten sparen Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem: Zeit! Der Normenkontrollrat hat das Aus- weisprojekt deshalb ausdrücklich begrüßt. Noch ein Hinweis zur Biometrie: Der Personalaus- weis wird dem Sicherheitsniveau der Pässe angeglichen und entsprechend den internationalen Vorgaben auch das Foto im Chip enthalten. Die Bürgerinnen und Bürger werden die Wahl haben, ob sie – wie beim E-Pass – ne- ben dem obligatorischen Foto zwei Fingerabdrücke in ihrem Ausweis speichern lassen. Das sollte jeder tun, der sicher gehen möchte, dass sein Personalausweis – falls er einmal verloren geht oder gestohlen wird – nicht d b i a H g b t h m c w a a i d b l G M n m W D r a d d A C f t n D z k d a u d (C (D urch fremde Personen, die einem ähnlich sehen, miss- raucht verwendet werden kann. Mit Fingerabdrücken st die Zuordnung des Dokuments zum echten Inhaber bsolut eindeutig. Der Bürger hat es also selbst in der and, sich durch die freiwillige Aufnahme seiner Fin- erabdrücke in den Personalausweis vor Betrugsrisiken esonders zu schützen. Übrigens werden rund eine Vier- el Million Personalausweise jährlich gestohlen oder ge- en verloren, wir sprechen hier also keinesfalls über arginale Risiken. Eines möchte ich ausdrücklich betonen: Eine Spei- herung der Fingerabdrücke außerhalb des Personalaus- eises findet nicht statt. Auch für den Internetgebrauch, lso E-Government und E-Business, werden die Finger- bdrücke nicht Verwendung finden. Der Zugriff auf die m Ausweis-Chip gespeicherten biometrischen Daten, as heißt Foto und gegebenenfalls Fingerabdrücke, leibt ausschließlich den berechtigten behördlichen Stel- en vorbehalten – zur sicheren Personenkontrolle an renzen und im Inland. Dies wird durch technische aßnahmen sichergestellt. Dafür steht unser internatio- al anerkanntes Bundesamt für Sicherheit in der Infor- ationstechnik mit seinem guten Namen. Die Mitgliedstaaten der EU und andere Länder in der elt beobachten derzeit gespannt, ob und wie uns in eutschland die Umsetzung dieses großen Modernisie- ungs- und Sicherheitsprojekts Elektronischer Personal- usweis gelingt. Ich bitte Sie, uns darin zu unterstützen, iese Chance für unsere Bürgerinnen und Bürger und für en Standort Deutschland zu nutzen. nlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsun- ternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs- Neuordnungsgesetz – TKEntschNeuOG) – Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Rechtssicherheit bei der Telekommunika- tionsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen (Tagesordnungspunkt 14) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/ SU): Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitions- raktionen ist ein gutes Signal für die Telekommunika- ionsunternehmen in Deutschland. Sie werden künftig ach einem nach Pauschalen abgestuften System für die ienstleistungen, die sie im Auftrag staatlicher Stellen ur Überwachung der Telekommunikation und zur Aus- unftserteilung über Bestands-, Verkehrs- und Standort- aten erbringen, entschädigt. Die bisherige nicht mehr ngemessene Regelung des § 23 des Justizvergütungs- nd Entschädigungsgesetzes (JVEG) wird an die geän- erten Gegebenheiten angepasst. In einer neuen Anlage 21308 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) zum Gesetz wird auf sachgerechte und praktikable Art und Weise für die einzelnen Maßnahmen und Auskünfte ein Pauschalentschädigungssystem eingeführt. Das ver- einfacht das Verfahren der Abrechnung deutlich, was auch vor dem Hintergrund der langsam, aber kontinuier- lich steigenden Anzahl behördlicher Anfragen bei den Te- lekommunikationsunternehmen von Bedeutung ist. Erst- mals wird auch der zusätzliche Personalkostenaufwand, der bei den Telekommunikationsunternehmen, die als Ermittlungshelfer der Strafverfolgungsbehörden tätig werden, vergütet. Diese Tätigkeit ist nicht mit der Aus- kunftserteilung Dritter nach § 23 JVEG vergleichbar, sondern eher mit der Tätigkeit eines gerichtlichen Sach- verständigen, der ein Honorar nach dem JVEG erhält. An dieser Konzeption orientiert sich auch die gefundene Lösung für die Telekommunikationsunternehmen. Im Zuge der Ergebnisse der Sachverständigenanhörung, die wir im Rechtsausschuss zu dem Gesetzentwurf durchgeführt haben, wurde der Entwurf noch an einigen Punkten, die überwiegend technischer Natur sind und daher hier nicht weiter ausgeführt werden sollen, geändert. Damit tragen wir auch berechtigten Bedenken der Länder Rechnung. In den Beratungen im Rechtsausschuss haben der Kollege Stünker und ich darauf hingewiesen, dass – an- ders als von Teilen der Opposition unterstellt – in dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf die Investitions- kosten nicht geregelt sind. Ich stelle das hier auch noch- mals klar: In den Pauschalen sind die Investitionskosten nicht enthalten oder sonst auf eine Weise verdiskontiert. Im Telekommunikations-Entschädigungs-Neuordnungs- gesetz geht es vielmehr um die Betriebskosten. Aller- dings sind meine Fraktion und ich der Auffassung, dass wir im kommenden Jahr eine Investitionskostenregelung treffen sollten. Der Gesetzgeber hat mit der Vorratsda- tenspeicherung die Telekommunikationsunternehmen ver- pflichtet, Verkehrsdaten nach § 113 a TKG für die Dauer von sechs Monaten zu speichern. Zwar enthält die EU- Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung keine Regelung zur Frage der Kostentragungspflicht bzw. der Entschädi- gung. Klar ist aber, dass diese Verpflichtung für die Un- ternehmen mit nicht unerheblichen finanziellen Aufwen- dungen verbunden ist. Sie hatten bzw. haben zusätzliche Investitionen in Millionenhöhe für den Ausbau der Spei- cherkapazitäten zu tätigen. Dabei werden unterschiedli- che Zahlen gehandelt, die sich zwischen 50 bis 75 Millio- nen Euro und 322 Millionen Euro bewegen. Es ist daher als Erstes erforderlich, nachprüfbare Zahlen zu den In- vestitionskosten, die durch die Vorratsdatenspeiche- rungspflicht entstanden sind, auf den Tisch zu bekom- men. In einem zweiten Schritt ist zu überlegen, was eine angemessene Entschädigung sein könnte. Auch hier sollte mit Pauschalen gearbeitet werden. Ähnlich lautet auch die Empfehlung des Forschungs- berichts „Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100 g, 100 h StPO“ des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht vom Februar 2008. Die Autoren um Professor Albrecht bringen eine „Teilung der Kosten für Entwicklung und Unterhaltung der Über- wachungs- und Kooperationssysteme zwischen Staat und Unternehmen“ ins Gespräch und empfehlen auf S g r s f T d g w A T E p d A ß g t w Ü u a x m I u w n F l g r A g d d w h a i s d u a z u z r s B a d n t l T w (C (D eite 417 des Forschungsberichts „eine allgemeine, ge- ebenenfalls vom Einzelfall losgelöste Entschädigungs- egelung im Rahmen des TKG“. Dass die Forderung nach einer Investitionskostenent- chädigung nicht einfach mit dem grundsätzlich zutref- enden Hinweis auf die staatsbürgerliche Pflicht der elekommunikationsunternehmen, bei Heranziehung durch ie Strafverfolgungsbehörden Auskünfte zu erteilen, ab- etan werden kann, zeigt auch der Beschluss des Ver- altungsgerichts Berlin vom 17. Oktober 2008 (VG 27 232.08). Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat ein elekommunikationsunternehmen in erster Instanz mit rfolg die einstweilige Aussetzung der gesetzlichen Ver- flichtung zur Vorratsdatenspeicherung durchgesetzt, bis as Bundesverfassungsgericht im Verfahren nach rt. 100 GG eine Entscheidung über die Verfassungsmä- igkeit der Entschädigungslosigkeit der Speicherpflicht etroffen hat. Dabei haben die Berliner Verwaltungsrich- er unter Verweis auf den Vorlagebeschluss beachtens- erte Ausführungen gemacht. Im Ergebnis halten sie die bertragung öffentlicher Aufgaben – hier das Einrichten nd Vorhalten von Überwachungs- und Speichertechnik – n Private vor dem Hintergrund des Schutzgüterkomple- es der öffentlichen Sicherheit für zumutbar. Nicht zu- utbar sei jedoch die Übertragung der Kostenlast für die mplementierungspflicht auf die Telekommunikations- nternehmen. Mit den vorgetragenen Gründen werden ir uns, auch wenn die Entscheidung des VG Berlin icht rechtskräftig ist, noch auseinanderzusetzen haben. Zum Schluss noch ein Wort zu dem von der FDP- raktion vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem eine Ver- ängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Über- angsvorschrift des § 150 Abs. 12 b TKG um ein weite- es Jahr vorgeschlagen wird. Durch die damit bezweckte ussetzung der Bußgeldvorschriften bei Verstößen ge- en die Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten oder ie Pflicht zur Sicherstellung der Speicherung soll nach em Titel des Gesetzentwurfs die Rechtssicherheit ge- ahrt und die Telekommunikationsbranche vor unver- ältnismäßigem Schaden bewahrt werden. Es ist zu be- chten, dass Deutschland europarechtlich verpflichtet st, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Es handelt ich dabei um eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ie dieser nachzukommen haben, indem sie die Richtlinie msetzen und die daraus resultierenden Verpflichtungen uch durchsetzen. Die Umsetzung ist mit dem Gesetz ur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nd anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie ur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG Ende des Jah- es 2007 geschehen. Die Durchsetzung und die Sanktionierung von Ver- tößen gegen die Speicherpflicht mit dem Mittel des ußgeldes wurde für eine Übergangszeit von einem Jahr usgesetzt, um den Telekommunikationsunternehmen ie Möglichkeit zu geben, die erforderlichen Investitio- en und Vorkehrungen zu treffen. Die Unternehmen hat- en nun die erforderliche Zeit, sich auf die neue Rechts- age einzustellen. Im Telefoniebereich speichern die elekommunikationsunternehmen nach meiner Kenntnis eitgehend. Insofern gibt es auch keinen Grund, ab Ja- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21309 (A) ) (B) ) nuar 2009 dies nicht auch von den Internetanbietern zu verlangen. Schließlich ist die Vorratsdatenspeicherung auch kein Selbstzweck. Die Verkehrsdaten werden sowohl zu Straf- verfolgungszwecken als auch zur Gefahrenabwehr benö- tigt. Eine weitere Aussetzung der Bußgeldvorschriften ist deshalb nicht angebracht. Der Gesetzentwurf der FDP ist nicht weiterführend und deshalb abzulehnen. Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bitte ich zuzustimmen. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Was lange währt, wird manchmal auch tatsächlich gut. Dies ist bei der Entschädigung der Telekommunikationsunterneh- men für die Umsetzung von Anordnungen zur Überwa- chung der Telekommunikation sowie zur Auskunftser- teilung über Daten nun endlich der Fall. Wir haben die Notwendigkeit einer ebenso angemes- senen wie praktikablen Entschädigung für die Heranzie- hung der Telekommunikationsunternehmen durch die Bedarfsträger schon in der letzten Legislaturperiode er- kannt. Dies unterschied uns jedoch von anderen Akteu- ren, sodass eine zeitnahe Anpassung der Entschädigung nach dem JVEG nicht erfolgen konnte. Wir möchten mit diesem Gesetz klarstellen, dass wir die konstruktive Zusammenarbeit der Telekommunika- tionsbranche mit den Bedarfsträgern in den letzten Jah- ren nicht nur verbal anerkennen, sondern auch materiell angemessen vergüten. Bisher fand eine Entschädigung für die im Interesse des Gemeinwesens so wichtigen Dienstleistungen der Telekommunikationsunternehmer auf Basis des allge- meinen Stundensatzes für Zeugen vor Gericht statt. Die- sen bemisst das Justizvergütungs- und -entschädigungs- gesetz auf 17 Euro für jede begonnene Stunde. Bei bestimmten Arbeiten muss der zeitliche Aufwand ab der zweiten Stunde minutengenau nachgewiesen werden. Damit ergab sich Folgendes: Der Vergütungssatz deckt nicht einmal die Kosten der Unternehmen; der ad- ministrative Aufwand, um diesen unzureichenden Aus- gleich zu erhalten, ist in manchen Fällen noch dazu hö- her als der Ausgleich selbst. Hier war eine Neuregelung der Kompensation geboten. Dies bedeutet eine mate- rielle Besserstellung in Verbindung mit einer Entbüro- kratisierung des Verfahrens. Beides haben wir durch eine realistische Pauschalvergütung erreicht. Wir haben jetzt eine klassische Win-win-Situation: Die Bedarfsträger wissen vorher, wie viel eine Aktion kostet, die Unternehmen sind von übersteigerten Nach- weispflichten entlastet. Bitte gestatten Sie mir auch noch einen Exkurs. Die er- höhten Vergütungssätze sind systemimmanent, weil die Telekommunikationsunternehmen hier nicht wie ge- wöhnliche Zeugen in einem Strafprozess agieren, sondern Leistungen erbringen, die weit darüber hinausgehen: Sie müssen in vielen Fällen Recherchen durchführen, die über die bloße Auskunftserteilung hinausgehen und eher mit der Tätigkeit von Sachverständigen zu vergleichen s b d d h o s K t c z B m t g e c g s s d n z d A B f 2 b U t D s B n e s (C (D ind. Dass dies bei der Ausgestaltung der Entschädigung erücksichtigt werden muss, ist evident. An dieser Stelle möchte ich auch noch eine Lanze für ie Unternehmen brechen: Ich kenne keines, das für iese Angelegenheiten ein eigenes Profitcenter gebildet ätte – mangels eines Profites! Die Entschädigungssätze rientieren sich an den Kosten der Unternehmen, decken ie aber noch immer nicht. Das Geraune interessierter reise von so erwirtschafteten Gewinnen der verpflich- eten Unternehmen ist eine – nicht nur vorweihnachtli- he – Mär. Wir haben insofern die Entschädigung für die Heran- iehung der Telekommunikationsunternehmen durch die edarfsträger im Einzelfall abschließend und – wie ich eine – sehr ausgewogen geregelt. Das Justizvergü- ungs- und -entschädigungsgesetz ist entsprechend er- änzt und neu tariert worden. In der Diskussion der vergangenen Monate ist noch in weiterer Aspekt, den ich bisher noch nicht angespro- hen habe, immer wieder erörtert worden: die Entschädi- ung für Sachinvestitionen. Dieses Problem ist im Zu- ammenhang mit der Pflicht der Unternehmen zur ogenannten Vorratsdatenspeicherung virulent gewor- en. Das TKG schreibt den Telekommunikationsunter- ehmen vor, die Vorratsdatenspeicherung bis spätestens um 1. Januar 2009 umzusetzen. Ein Verstoß gegen iese Pflicht könnte durch die Bundesnetzagentur nach usübung ihres pflichtgemäßen Ermessens mit einem ußgeld geahndet werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun in einem Ver- ahren des vorläufigen Rechtsschutzes am 17. Oktober 008 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland is zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens wegen der nterlassung der Vorhaltung von Anlagen zur Vorratsda- enspeicherung keine Zwangsmaßnahmen ergreifen darf. ie Argumentation der Kammer verdient Beachtung und ei hier – zumindest ansatzweise – referiert. Die Richter führen aus: Der Dienst des Telekommunikationsanbieters ist neutral. Er stellt lediglich die Netze zur Verfügung, die zur Übermittlung von Kommunikation erforder- lich sind. Verantwortlich für den Inhalt der Kom- munikation sind die Nutzer. Die Anknüpfung der Zurechnung an die Zurverfügungstellung einer neu- tralen Leistung würde, wollte man sie als Zurech- nungskriterium gelten lassen, den Kreis der danach Verantwortlichen unüberschaubar weit ziehen; denn vergleichbare Missbrauchsmöglichkeiten wohnen einer Vielzahl von Produkten oder Leistungen der Industriegesellschaft inne, beispielhaft seien Waf- fen und Automobile genannt … Im bloßen Zurver- fügungstellen liegt daher kein normatives Element, das die Heranziehung des Telekommunikationsan- bieters rechtfertigen könnte … Eine Parallele zu den gesetzlichen Regelungen, die anken betreffen, liegt nach Ansicht der Kammer auch icht vor, „denn im Unterschied zur Geldwäsche ist die rbrachte Leistung des Telekommunikationsanbieters tat- ächlich neutral; bei den Bankgeschäften ist es das Ge- 21310 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) schäft selbst, nicht die reine Transferleistung der Bank, die Unrechtsgehalt besitzt …“ Ferner seien die Kosten für die Unternehmen jährlich nicht so unbedeutend, daß eine Bindung er- heblicher Betriebsmittel im Sinne von BVerfGE 22,380 von vornherein ausscheidet. Daß diese Kos- ten für die Vorratsdatenspeicherung – nach Erwar- tung des Bundesgesetzgebers … – von den betrof- fenen Telekommunikationsunternehmen bei ihrer Preisgestaltung einkalkuliert und an die Kunden weitergegeben werden, was zu einer „geringfügi- gen“ Steigerung des Verbraucherpreisniveaus im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen führen könne, ersetzt nicht das für die Auferlegung genuin staatlicher Pflichten auf Private notwendige Zurechnungskriterium und ist daher zur Begrün- dung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Kostenregelung in Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG untauglich. Dies sind sehr ernstzunehmende Argumente, die si- cher auch einen gewichtigen Einfluss auf die Entschei- dungspraxis der Bundesnetzagentur haben werden. Auch wir werden die Bedenken des Gerichts keines- falls unter den Tisch fallen lassen und die Problematik weiter im Auge behalten. In Anbetracht der Tatsache, dass die Marktteilnehmer schon ungebührlich lange auf die Anpassung des Justiz- vergütungs- und -entschädigungsgesetzes warten muss- ten, ist die Ausklammerung der Entschädigung für die Vorratsdatenspeicherung sicher im Interesse der Unter- nehmen, die so nicht noch länger warten müssen. Aus- klammerung bedeutet nicht Erledigung durch Ignorie- ren. Im Gegenteil: Hier gilt es, für die Zukunft eine überzeugende Lösung herbeizuführen. Martin Dörmann (SPD): Wir halten Wort. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf löst die Große Koalition ihr Versprechen einer angemessenen Entschädigungsrege- lung für Telekommunikationsunternehmen ein. Diese werden heute in erheblichem Umfang zur Unterstützung von Strafverfolgungsmaßnahmen verpflichtet und auch tatsächlich herangezogen. Die bisherigen Entschädi- gungsregeln hierfür waren jedoch unzureichend. Dabei leisten die Unternehmen einen wichtigen Beitrag für eine effektive Strafverfolgung und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Das reicht von Auskunftsersu- chen der Strafverfolgungsbehörden über Bestands- und Verkehrsdaten bis hin zu konkreten Überwachungsmaß- nahmen. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen entstehen den TK-Unternehmen nicht unerhebliche Kosten. Dies betrifft einerseits die notwendigen Investitionen in Hard- oder Software, vor allem aber auch laufende Sach- und Personalkosten. Je nach Schwierigkeit ist die Datenab- frage bzw. Maßnahme mit mehr oder weniger großem Aufwand verbunden. Zudem müssen die verpflichteten Unternehmen eine 24-Stunden-Bereitschaft organisie- ren. Die Politik hat den TK-Unternehmen bereits seit vielen Jahren eine angemessene Entschädigungsrege- l g d z v h v t E d S J h v o p N s h w n s D S s r g d f w s p k s s A h D t l h r ü u K d c i m l s k e (C (D ung in Aussicht gestellt. Eine im Telekommunikations- esetz enthaltene Verordnungsermächtigung wurde je- och niemals umgesetzt. Hinzu kommt, dass mit der Vorratsdatenspeicherung, u deren technischen Umsetzung die TK-Unternehmen erpflichtet sind, zusätzliche Anfragen und damit auch öhere Kosten einhergehen werden. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb den heute zu erabschiedenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die TK-Un- ernehmen erhalten damit erstmals eine angemessene ntschädigung für den Sach- und Personalaufwand bei er Inanspruchnahme ihrer Dienste im Rahmen der trafverfolgung. Die bislang geltenden Vorschriften im ustizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, JVEG, atten nur eine verhältnismäßig geringe Entschädigung orgesehen. Diese hat sich an den Sätzen für Zeugen rientiert, obwohl die TK-Wirtschaft besonderen Ver- flichtungen unterliegt und deutlich höhere Kosten hat. unmehr schaffen wir dort ein neues System aus Pau- chalen mit leistungsgerechten Entschädigungsbeträgen. Das Abrechnungsverfahren wird so praktikabel ge- alten. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf urden die Pauschalsätze im Gesetzgebungsverfahren och weiter präzisiert. Sie orientieren sich an dem tat- ächlichen Aufwand für die unterschiedlichen Dienste. ie gefundenen Regelungen hinsichtlich der laufenden ach- und Personalkosten werden von der TK-Wirt- chaft allgemein begrüßt und positiv kommentiert. Als nach wie vor problematisch hat sich die Frage he- ausgestellt, inwieweit auch Investitionskosten in eine esetzliche Entschädigungsregelung aufgenommen wer- en sollten. Dies ist ein zusätzliches Anliegen der betrof- enen Unternehmen. Eine solche Entschädigungsregelung äre nicht im JVEG, sondern im Telekommunikationsge- etz anzusiedeln. Allerdings gibt es bislang noch keinen olitischen Konsens darüber, ob und wie Investitions- osten entschädigt werden sollten. Insbesondere stellt ich diese Frage im Hinblick auf die neue Vorratsdaten- peicherung, vor allem, weil nun auch Untenehmen zu ufwendungen verpflichtet werden, die bislang kaum erangezogen wurden, etwa im Bereich des Internets. er Grad der Betroffenheit ist dabei zwischen den Un- ernehmen sehr unterschiedlich. Zudem gibt es hierzu aufende Gerichtsverfahren. Die Wirtschaftspolitiker der Koalitionsfraktionen ste- en grundsätzlich einer angemessenen Entschädigungs- egelung für Investitionskosten durchaus positiv gegen- ber. Wir sehen die Diskussion noch nicht als beendet an nd werden uns auch weiterhin für eine vernünftige ompromisslösung einsetzen. Aber auch unabhängig avon bringt der vorliegende Gesetzentwurf eine deutli- he Erleichterung für die TK-Unternehmen, weshalb wir hn nachdrücklich unterstützen. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal zusam- enfassen: Mit der neuen Entschädigung werden die Te- ekommunikationsunternehmen erheblich entlastet und omit in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Investitions- raft gestärkt. Das ist gerade im Hinblick auf die aktu- lle Konjunkturlage wichtig. Mittelbar können auch die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21311 (A) ) (B) ) Telefonkunden von der neuen Regelung über geringere Preise profitieren. Die heutige Verabschiedung des Ge- setzes ist deshalb gut für die Wirtschaft und gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Gestern wurde uns im Ausschuss für Kultur und Medien der „Me- dien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008“ vorgestellt. Neben vielen interessanten Informa- tionen findet sich dort – passenderweise im Abschnitt „Medienfreiheiten im Wandel von Digitalisierung und Konvergenz“ folgender Satz im Zusammenhang mit dem von CDU/CSU und SPD ausgeweiteten Überwachungs- und Vorratsdatenspeicherungsregime: „Die Bundesregie- rung ist sich der besonderen verfassungsrechtlichen Sen- sibilität der Gesetzgebung im Sicherheitsbereich bewusst und achtet bei allen Maßnahmen darauf, dass die berech- tigten grundrechtlichen Belange der Journalisten und Medienunternehmen gewahrt bleiben.“ Einmal abgesehen davon, dass ich mich frage, ob sich auch „nicht berechtigte Belange“ im Grundgesetz fin- den, ist diese Aussage erstaunlich. Eine Vielzahl führen- der Journalisten, wichtiger Akteure der Medienbranche und vor allem Bürgerrechtler scheint diese Sensibilität seitens der Bundesregierung zumindest nicht sehen zu können. Daher möchte ich ausnahmsweise mein „cete- rum censeo“ schon jetzt anbringen: Die FDP-Bundes- tagsfraktion lehnt die von Ihnen massiv ausgeweiteten Sicherheitsvorschriften, deren Effektivität zweifelhaft, deren negative Wirkungen allerdings unbestritten sind, ab. Wir werden noch sehen, wie das Bundesverfassungs- gericht Ihre Aktivitäten bewertet. Ohrfeigen haben Sie sich ja bereits mehrere eingefangen. Nun aber zu den konkreten Gesetzesvorhaben: Vor ungefähr einem Jahr hat der Deutsche Bundestag ein Ge- setz verabschiedet, das mit dem TK-Entschädigungs- Neuordnungsgesetz in engem Sachzusammenhang steht. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD wurde das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüber- wachung und damit die Einführung der Vorratsdaten- speicherung beschlossen. Bereits in dieser Debatte hat die Entschädigung für die Telekommunikationsunter- nehmen eine große Rolle gespielt. Der Gesetzgeber hat die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, seit 1. Januar 2008 alle Telekommunikationsverkehrsdaten zu speichern. Darüber hinaus ist auch die Speicherung des Standortes bei Beginn einer Mobilfunkverbindung vorgeschrieben. Ab 1. Januar 2009 kommt auch die Spei- cherung der Verkehrsdaten hinzu, die bei der Kommuni- kation über das Internet anfallen. Der Staat hat damit die Telekommunikationsunternehmen zu einer staatlichen Aufgabe verpflichtet, die weit über die Speicherung der Daten zu eigenen Abrechnungszwecken hinausgeht. Die FDP-Bundestagsfraktion hat stets darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung von Privaten zur Übernahme staatlicher Aufgaben keine Selbstverständlichkeit ist. Sie darf jedenfalls nicht entschädigungslos erfolgen. Es war ein großer Fehler der Bundesregierung, darauf zu verzichten, zeitgleich mit der Einführung der Vorrats- datenspeicherung zum 1. Januar 2008 auch eine ange- m l t m z v d S p d w a d m E e g d d d l z a e z g u d r d g D H w V d w k d s h v t d s i c t t t T K a V F s (C (D essene Entschädigungsregelung in Kraft treten zu assen. Stattdessen werden die Telekommunikationsun- ernehmen derzeit für ihre Mitwirkung an der Telekom- unikationsüberwachung als Zeugen nach dem Recht ur allgemeinen Entschädigung von Zeugen und Sach- erständigen entschädigt. Die Unternehmen haben wie- erholt darauf hingewiesen, dass der derzeit geltende atz für die Zeugenentschädigung von maximal 17 Euro ro Stunde nicht annähernd kostendeckend ist. Insbeson- ere durch die Zunahme von Überwachungen in mittler- eile allen Bereichen der Telekommunikation ist die In- nspruchnahme der Unternehmen durch den Staat und amit auch die wirtschaftliche Belastung der Unterneh- en in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. rst nach nunmehr einem Jahr hat sich die Koalition auf inen Gesetzentwurf zur Telekommunikationsentschädi- ung geeinigt. Für die FDP-Bundestagsfraktion bestätige ich, dass er von der Bundesregierung dabei gewählte Ansatz urchaus gelungen ist. Die pauschalierte Vergütung für ie einzelnen Entschädigungstatbestände ist grundsätz- ich zu begrüßen. Dieses System, das an dem für die ein- elnen Maßnahmen üblicherweise erforderlichen Zeit- ufwand ansetzt, ist transparent und ermöglicht endlich ine eindeutige Zuordnung der Kosten. Das abfragebe- ogene Pauschalentschädigungssystem wird dazu beitra- en, dass die Unternehmen von unnötiger Bürokratie nd weiterem administrativen Aufwand entlastet wer- en. Auf Unverständnis stößt allerdings, dass die Bundes- egierung es nach wie vor nicht für notwendig erachtet, ie von den Unternehmen in erheblichem Ausmaß vor- enommenen Investitionen ebenfalls zu entschädigen. ie Branchenverbände gehen von einem Volumen in öhe von bis zu 75 Millionen Euro aus, die aufgewendet erden müssen, um technischen Voraussetzungen für die orratsdatenspeicherung zu schaffen. Der Gesetzentwurf er Bundesregierung schweigt vielsagend zu der Frage, ie mit diesen Kosten zu verfahren sei. Es wird auch eine Härtefall-Regelung für Unternehmen vorgesehen, ie aufgrund ihrer geringen Größe oder ihrer Kunden- truktur kaum Anfragen zur Übermittlung von Daten er- alten werden, aber dennoch die gesamte Infrastruktur orhalten müssen. Es ist doppelzüngig von der Koali- ion, zu behaupten, der Gesetzentwurf sehe lediglich Än- erungen im Justizvergütungs- und Entschädigungsge- etz vor, während eine Entschädigung von Investitionen m Telekommunikationsgesetz zu erfolgen habe, wel- hes in der Verantwortung des Bundeswirtschaftsminis- eriums liege. Wir beraten heute das Telekommunika- ions-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz. Zur Entschädigung gehören eindeutig auch die Inves- itionskosten. Es ist daher nicht hinnehmbar, wenn die elekommunikationsunternehmen weiterhin auf diesen osten sitzenbleiben, nur weil die Bundesregierung es uch nach einem Jahr noch nicht fertiggebracht hat, eine erständigung zwischen den einzelnen Ressorts in dieser rage herbeizuführen. Die FDP-Bundestagsfraktion legt heute auch ein Ge- etz zur Abstimmung vor, mit dem wir die Aussetzung 21312 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) der Bußgeldpflicht bei Verstößen gegen die Speiche- rungspflicht bis 2010 ausdehnen wollen. Wir halten die- ses Moratorium für zwingend erforderlich vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfas- sungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung sowie der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin zu den fehlenden Entschädigungsregelungen in diesem Jahr. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2008 ent- schieden, dass es gegen die Berufsfreiheit von Telekom- munikationsunternehmen verstößt, wenn der Staat Inves- titionen ohne Entschädigung erzwingt. Das Gericht hat in einer weiteren Entscheidung vom Oktober 2008 zu- dem die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeiche- rung im Hinblick darauf angezweifelt, dass die gesetzli- chen Regelungen keine Erstattung der den Unternehmen durch die Speicherung entstehenden Kosten vorsehen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für geboten, die bereits zum 1. Januar 2009 einsetzende Bußgeldverpflichtung um ein Jahr auszusetzen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass unser Gesetzentwurf nicht die Aussetzung der Vor- ratsdatenspeicherung, sondern ausschließlich die Aus- setzung der Bußgeldverpflichtung zum Ziel hat. Bisher haben einige Kollegen der Koalitionsfraktionen diesen Unterschied verkannt. Die FDP-Bundestagsfraktion hat wiederholt bekräf- tigt, dass sie die Vorratsdatenspeicherung ablehnt. Wir sehen hierin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Insofern ha- ben wir die Eil-Entscheidungen des Bundesverfassungs- gerichts in diesem Jahr ausdrücklich begrüßt. Dennoch werden wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung heute nicht ablehnen. Es ist anzuerkennen, dass damit eine Verbesserung des derzeitigen Entschädigungssys- tems erreicht wird. Wir begrüßen, dass die Unternehmen endlich von einer Neuregelung profitieren können, die grundsätzlich sachgerecht ist. Die nach wie vor fehlende Investitionsentschädigung macht den Entwurf aus unse- rer Sicht jedoch nicht zustimmungsfähig. Wir werden uns bei dem Gesetzentwurf der Koalition daher heute der Stimme enthalten und werben um Ihre Stimme für unseren Gesetzentwurf. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Wir sprechen heute da- rüber, Unternehmen für Leistungen zu entschädigen, ohne dass wir wissen, ob diese Leistungen überhaupt rechtskonform sind. Denn vieles spricht dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung sowohl gegen Europarecht als auch gegen das Grundgesetz verstößt. Der ungeheure Angriff auf die Bürgerrechte, den die Große Koalition hier unternimmt, wird derzeit vom Bundesverfassungs- gericht behandelt. Es hat bereits zwei vorläufige Ent- scheidungen getroffen, die die Hoffnung nähren, dass dem manifestierten Überwachungswahn der Bundesre- gierung eine weitere Niederlage beschert wird. Der Gesetzentwurf, den Sie hier vorlegen, zeichnet sich darüber hinaus durch ein ärgerliches Tarnen und Täuschen aus. Denn Sie schreiben darin von den Unter- nehmen als „Ermittlungshelfern“. Nun setzt aber der Be- griff der Hilfe ein Mindestmaß an Freiwilligkeit voraus. Davon kann bei der Heranziehung zur Strafverfolgung k D w w Ü f ü h w j g d t s b r S s n i v G P s r P v g m s Ü a f ü n c w T s M c V z t g n K i d g w w m (C (D eine Rede sein; vielmehr werden die Unternehmer zur urchführung kurzerhand gezwungen. Dann gab es lange Zeit ein Hin und Her bei der Frage, ofür genau die Unternehmen eigentlich entschädigt erden sollen: Nur für die konkrete Heranziehung für berwachungsmaßnahmen oder auch für die Anschaf- ungskosten der Vorratsdatenspeicherung? Da hat es ber Monate hin widersprüchliche Angaben aus den Rei- en der Großen Koalition gegeben. Nun sagen Sie, Sie üssten überhaupt nicht, ob die Anschaffungskosten, die a mehrere Millionen betragen, überhaupt zu entschädi- en seien. Es ist weit gekommen, wenn ausgerechnet die Linke er Großen Koalition etwas über den Schutz des Eigen- ums von Unternehmen erzählen muss. Natürlich müs- en die Unternehmer, die vom Staat gezwungen werden, estimmte Anschaffungen für die Vorratsdatenspeiche- ung zu tätigen, dafür entschädigt werden. Das können ie schon Art. 14 Grundgesetz entnehmen. Natürlich ind die Investitionskosten eins zu eins zu erstatten, und atürlich müssen den Telekommunikationsunternehmen n jedem Einzelfall die tatsächlich anfallenden Kosten ergütet werden. Es spricht nichts dagegen, dies aus ründen der praktischen Handhabung auch in Form von auschalen zu machen. Nur, diese Pauschalen müssen ich nachvollziehbar an den anfallenden Kosten orientie- en. Das ist hier aber nicht der Fall. Teilweise sind die auschalen viel zu hoch, teilweise überhaupt nicht nach- ollziehbar. Wenn der unbescholtene Bürger schon für seine ei- ene Überwachung bezahlen soll, schulden Sie ihm zu- indest buchhalterische Sorgfalt. Aber die richtige Lö- ung lautet natürlich: Ziehen Sie Ihr groß angelegtes berwachungsprojekt gänzlich zurück, verzichten Sie uf die Vorratsdatenspeicherung! Sie ist bürgerrechts- eindlich, teuer und überflüssig. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer ber das heute anstehende TK-Entschädigungs-Neuord- ungsgesetz spricht, der muss über die Vorratsdatenspei- herung sprechen. Denn ohne die Vorratsdatenspeicherung ürde auch über eine Neuordnung der Entschädigung von elekommunikationsdienstleistern nicht zu entscheiden ein. Nach den entsetzlichen Anschlägen auf Vorortzüge in adrid reagierte die EU mit einem Vorschlag zur Spei- herung bestimmter Daten der Telekommunikation auf orrat, um diese bei Bedarf den Ermittlungsbehörden ur Verfügung stellen zu können. Jedem leuchtet unmit- elbar ein – so wurde die Initiative auch ausdrücklich be- ründet – dass es sich hierbei um eine europäische Maß- ahme zur Verfolgung grenzüberschreitender schwerster riminalität handelt. Konsequenterweise wurde deshalb n der gouvernementalen sogenannten dritten Säule um ie dort notwendige Einstimmigkeit der Staaten der EU erungen. Sie war nicht zu erreichen, nicht zuletzt des- egen, weil sich die Bundesregierung diesem Ansinnen idersetzte. Das tat sie, weil der Bundestag in einer ein- ütigen Entschließung nach Art. 23 Grundgesetz erheb- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21313 (A) ) (B) ) liche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorrats- datenspeicherung formuliert hat. Daraufhin wurde in Brüssel zu einem üblen Trick ge- griffen. Eine Maßnahme der Strafverfolgung wurde flugs zu einer Maßnahme der Wettbewerbsförderung umetikettiert und mit Mehrheit verabschiedet. Auch die inzwischen neue Bundesregierung stimmte diesem Schwindel zu. Und leider hat auch die Mehrheit dieses Hohen Hauses aus SPD, CDU, CSU die nach wie vor bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgegeben und der Bundesre- gierung grünes Licht gegeben. Besonders in Richtung der SPD sage ich: Diese Aufgabe bürgerrechtlicher Posi- tionen wird ihnen noch auf die Füße fallen. Es ist bemer- kenswert, wie Sie lustvoll an einem permanenten Aus- nahmezustand in Deutschland mitwirken und jede Gegenwehr gegen eine Überwachungsgesellschaft auf- gegeben haben. Zur Klarstellung: Mit den Worten „Lust am permanenten Ausnahmezustand“ und „Überwa- chungsgesellschaft“ habe ich den Präsidenten des Bun- desverfassungsgerichts zitiert. Das Gleiche – der Über- gang von einem Verfahren in der sogenannten Dritten Säule in die erste – geschah schon bei der europäischen Regelung der Weitergabe von Fluggastdaten an die USA. Dort hat der Europäische Gerichtshof den Trick der Umetikettierung durchschaut und die Vorschriften kassiert. Gegen die europäische Vorratsdatenspeicherung klagt Irland vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht klagen über 10 000 Bürgerinnen und Bürger vor dem Bundesverfas- sungsgericht. Das Gericht hat bereits in zwei einstweili- gen Anordnungen Teile der Regelung zur Vorratsdaten- speicherung suspendiert. Mit der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht hat die Koalition in einem bisher einma- ligen Umfang Private für die staatlichen Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung verpflichtet. Die Telekommunikationsunternehmen werden zu Hilfspoli- zisten und Hilfsagenten der Geheimdienste und der Staatsanwaltschaften. Sie müssen die Daten ihrer Kun- den – die sie selbst gar nicht benötigen – auf eigene Kos- ten und in einem ungeheuerlichen Umfang speichern und auf Vorrat zur Herausgabe an staatliche Instanzen vorhalten. Frau Bundesministerin Zypries behauptet zwar immer noch, die Unternehmen müssten nichts spei- chern, was sie nicht sowieso schon hätten. Die Sachver- ständigenanhörung zum vorliegenden Gesetz, die wir am 12. März 2008 im Rechtsausschuss durchgeführt haben, hat das Gegenteil eindrucksvoll zu Tage gefördert. Ich verweise nur auf die Aussagen der Sachverständigen Oliver Süme und Felix Müller, Seite 27 und 33 des Pro- tokolls. Die Vorratsdatenspeicherung ist auch ein massenhaf- ter schwerwiegender Eingriff in das grundrechtlich ge- schützte informationelle Selbstbestimmungsrecht und räumt gründlich mit dem Grundsatz auf, dass sich ein Bürger die Polizei vom Halse halten kann, wenn er sich durch und durch rechtstreu verhält. Mit der Vorratsda- t g n t u g g s s l h K c w f T l s n V h w d d t n s w e f a a r Ü d c d u d B c B r u t A D f E h T l (C (D enspeicherung wird das ganze Volk potenziell zum Zu- riffsobjekt von Geheimdiensten und Polizeibehörden. Heute interessiert aber nur der Aspekt der Inanspruch- ahme der Telekommunikationsunternehmen, also Priva- er, für diese hoheitlichen Maßnahmen. Die Investitions- nd Vorhaltekosten der Vorratsdatenspeicherung sind igantisch. Es ist völlig unklar, ob sie mit dem vorlie- enden Gesetz, zum Teil versteckt, in den erhöhten Pau- chalen abgegolten werden sollen. Die Unternehmen tellen dies in Abrede und beharren – wie ich finde, völ- ig zu Recht – darauf, dass die Pauschalen, wenn über- aupt, nur die Kosten konkreter Abfragen abdecken. Die ollegen aus der Koalition haben in der schon angespro- henen Sachverständigenanhörung in ihren Fragen sehr ohl anklingen lassen, dass sie die Auffassung jeden- alls nicht zurückweisen, dass in den Pauschalen auch eile des Investments abgebildet werden. Eine Klarstel- ung dazu ist notwendig, ist aber ausgeblieben. Sie ist chon deshalb notwendig, weil die Pauschalen im Falle achfolgender Strafverfahren und Verurteilungen den erurteilten in Rechnung gestellt werden. Etwaige Vor- altekosten müssten dann aber herauszurechnen sein, eil mit diesen Verurteilte keineswegs belastet werden ürfen. Sie müssen ja auch nicht anteilig die Gehälter er sie verfolgenden Polizeibeamten und der sie verur- eilenden Richter bezahlen. Das vorliegende Gesetz benachteiligt aber auch dieje- igen Firmen – es sind nach dem Ergebnis der Sachver- tändigenanhörung einige Tausend –, die gezwungen erden sollen, Computer, Programme und Personal auf igene Kosten für die Vorratsdatenspeicherung und Ab- rage vorzuhalten, bei denen aber so gut wie nie Daten bgerufen werden. Ohne Abrufe keine Pauschalen und uch keinerlei sonstige Entschädigungen. Das kann nicht ichtig sein und wird auch eine verfassungsrechtliche berprüfung nicht bestehen. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf wegen ieser handwerklichen Fehler, aber auch aus grundsätzli- hen bürgerrechtlichen Gründen ab. Wir unterstützen den Vorschlag der FDP, wenigstens ie Pönalisierungsregelung in § 150 Absatz 12 b TKG m ein Jahr auszusetzen. So kann wenigstens ein Teil es drohenden Schadens bis zu einer Entscheidung des undesverfassungsgerichts in Sachen Vorratsdatenspei- herung abgewendet werden. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Wir bringen heute die Neu- egelung der Entschädigung von Telekommunikations- nternehmen für die Überwachung der Telekommunika- ion und für die Erteilung von Auskünften zum bschluss. Der heutigen Beschlussfassung ist eine lange iskussion vorausgegangen. Die TK-Unternehmen drängen – meist unter Beru- ung auf hohe Investitionskosten – zu einer deutlichen rhöhung ihrer Entschädigung. Die Strafverfolgungsbe- örden und die anderen Behörden, die auf die Hilfe der K-Unternehmen angewiesen sind, machen die Mehrbe- astung der öffentlichen Haushalte geltend. 21314 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, sage ich zunächst einmal ganz deutlich: Mit der in diesem Entwurf vorgesehenen Entschädigung werden keine In- vestitionskosten abgegolten. Das steht heute nicht zur Entscheidung. Wenn die FDP dies zum Anlass nimmt und einen Gesetzentwurf zur Beratung stellt, bei dem es im Kern um die Investitionskosten geht, dann möchte ich dazu nur so viel sagen: Gegen das Ziel des FDP-Ent- wurfs, die Bußgeldbewehrung der Speicherungspflich- ten ein weiteres Jahr auszusetzen, sprechen viele Argu- mente, von denen ich lediglich eines ansprechen möchte, denn auch das Bundesverfassungsgericht hält ein solches Moratorium offenbar nicht für geboten. Es hat in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2008 ausdrücklich festge- stellt: „Auch die mit der Speicherungspflicht verbundenen Kosten gebieten es nicht, für die unter § 150 Abs. 12 b Satz 2 TKG (und das ist ja die Regelung, auf die der FDP-Entwurf abzielt) fallenden Diensteanbieter die Speicherungspflicht generell auszusetzen oder die Über- gangsregelung zu verlängern.“ Damit ist das Wesentli- che gesagt. Zurück zum Entschädigungsgesetz. Heute geht es ausschließlich um die Entschädigung der Personal- und Sachkosten, die durch eine einzelne Maßnahme oder Anfrage bei den Unternehmen anfallen. Diese Kosten, und zwar nur diese Kosten, sind nach dem Justizvergü- tungs- und -entschädigungsgesetz zu entschädigen. Sie können im Falle einer Verurteilung von dem Betroffenen als Teil der Gerichtskosten eingefordert werden. Ich möchte den TK-Unternehmen mit Blick auf die Strafverfolgung und die Prävention an dieser Stelle für ihre Mitarbeit danken. Die Behörden sind insoweit auf die zügige Lieferung der Telekommunikationsdaten durch die Unternehmen angewiesen. Diese übernehmen damit eine wichtige gesellschaftliche Verantwortung und leisten einen Beitrag zu unserer Sicherheit. Diese besondere Verantwortung rechtfertigt es, die Entschädigung für solche Tätigkeiten spürbar zu verbes- sern. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Unternehmen mehr tun, als bloße Auskünfte zu erteilen, nämlich dann, wenn sie quasi als „Ermittlungshelfer“ tätig werden. In dieser Funktion obliegen ihnen besondere Pflichten. Dazu gehört zum Beispiel die Vorhaltung der Technik und des Personals, der Einsatz ihres Know-hows und die ständige Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Ar- beitszeit Eilaufträge zu erledigen. Deshalb ist es auch richtig, diesen Unternehmen hierfür eine höhere Ent- schädigung zu zahlen als denjenigen, die lediglich einfa- che Auskünfte erteilen. Die Entschädigung soll sich in- soweit an den tatsächlichen Kosten orientieren. Und genau das wird mit diesem Entwurf erreicht. Der Entwurf hat noch einen weiteren Vorteil, der so- wohl den TK-Unternehmen als auch den Strafverfol- gungsbehörden zugutekommt: Durch die Einführung von Pauschalen für die Personal- und Sachkosten und von Flatrates für die Bereitstellung der Leitungen wird die Abrechnung sehr viel einfacher und für alle transpa- renter. Streitigkeiten über die Abrechnung werden auf ein Minimum reduziert. a T H d A n C f Z s l v c s m t E s z H 6 1 B h m Z V S g b s a s E n B f s C P U Z d e l e l F (C (D Ich denke, die jetzt gefundene Regelung stellt einen ngemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der K-Unternehmen auf der einen Seite und den staatlichen aushalten auf der anderen Seite her. Ich bitte Sie daher, em Gesetz zuzustimmen. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Rechte von Bahn- kunden stärken (Tagesordnungspunkt 15 ) Julia Klöckner (CDU/CSU): „Es fährt ein Zug nach irgendwo“, so lautet schon 1972 ein Liedtitel von hristian Anders, viele Fahrgäste an deutschen Bahnhö- en fragen sich derzeit aber eher, wann überhaupt ein ug fährt. Die Störung mit den ICE-3-Zügen, ein eng ge- tecktes Fahrplannetz sowie längere Fahrtzeiten, dies al- es führt dazu, dass in Deutschland immer mehr Kunden erärgert sind. Der Grund: Auf einigen wichtigen Stre- ken drohen Engpässe, weil die Deutsche Bahn die kriti- chen Achsen vieler ICE-Züge zehnmal häufiger prüfen uss als zuvor. In vielen Ersatzzügen gibt es seit Mona- en häufig nur noch Stehplätze und längere Fahrzeiten. rst nächsten Sommer sollen die Missstände völlig be- eitigt sein. Trotzdem stiegen zum Fahrplanwechsel am 14. De- ember die Preise kräftig. Eine einfache ICE-Fahrt von amburg nach Berlin kostet jetzt 68 Euro – vorher 5 Euro – von Hannover nach München statt 112 nun 16 Euro. Um durchschnittlich 3,9 Prozent setzt die ahn die Preise hoch. Unpünktlichkeit und Preiserhö- ung, eine gewagte Mischung. Damit Sie mich nicht issverstehen: Sicherheit und die genaue Wartung von ügen gehen immer vor. Dennoch sind die ständigen erspätungen und längeren Fahrtzeiten auf der einen eite und Preiserhöhungen auf der anderen Seite ein Är- ernis. Vor allem dann, wenn auch ohne technische Pro- leme die Verspätungen, vor allem für Pendler, groß ind, abgesehen von den Warteschleifen, Anglizismen uf den Bahnhöfen und von der Werbung bei der Deut- chen Bahn, die weitere Ärgernisse sind. Deshalb lege ich Wert auf die schnelle Regelung zur ntschädigung von Bahnkunden. Die Fahrgäste dürfen icht länger im Regen stehen gelassen werden, wenn die ahn nicht die Dienstleistung einhält, für die ein Bahn- ahrer bezahlt hat – sogar in Vorleistung getreten ist. Ge- etzliche Regeln müssen nun endlich her. Die CDU/ SU-Fraktion hat hierzu bereits 2006 ein Zehn-Punkte- apier vorgelegt. Erst durch massives Drängen der nionsfraktion hat sich auch die zuständige Ministerin ypries dem Problem zugewandt. Letztlich musste auch ie EU-Kommission nachhelfen, damit die Ministerin inen Gesetzentwurf zur Stärkung der Bahnkunden vor- egte. Eine Bemerkung zum Ist-Zustand: Erst bei mehr als iner Stunde Verzug erstattet die Deutsche Bahn auf Ver- angen ein Fünftel des Fahrpreises. Allerdings nur im ernverkehr und als Gutschein und nur auf Gutdünken, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21315 (A) ) (B) ) da es bisher keine gesetzlichen Regelungen hierzu gibt. Im Nahverkehr, wo rund 90 Prozent der Kunden unter- wegs sind, gibt es nichts. Höchste Zeit, diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden. Kein anderer Rechtsbe- reich, der eine so große Anzahl von Menschen betrifft, ist so ungenügend und lückenhaft geregelt wie das Recht der Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr. Die der- zeitigen Fahrgastregelungen reichen zum großen Teil auf die im Jahr 1938 eingeführte Eisenbahn-Verkehrsord- nung zurück. Diese legt bis heute fest, dass bei Verspä- tung und Ausfall eines Zuges kein allgemeiner Entschä- digungsanspruch für den Bahnreisenden besteht. Mit der EG-Verordnung über die Rechte und Pflich- ten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr kommen wir ein gutes Stück voran und stärken die Fahrgäste ab Mai 2009 in ihren Rechten. Eines vorneweg: Leider waren Frau Zypries und die SPD-Kollegen nicht bereit, den Fahrgästen ab 30 Minu- ten Zugverspätung eine Entschädigung zukommen zu lassen. Liebe Kollegen der FDP, wir hätten gerne mehr gemacht, und auch die Bundesländer sowie die Verbrau- cherministerkonferenz der Bundesländer haben vor kur- zem ihren Widerstand gegen diese 60-Minuten-Rege- lung zum Ausdruck gebracht, aber hier müssen Sie die SPD überreden, nicht uns. Das Ergebnis, das wir Unionspolitiker zugunsten der Verbraucher ausgehandelt haben, kann sich dennoch se- hen lassen. Mit dem Gesetz werden erstmals Erstattun- gen bei Verspätungen im Bahnverkehr gesetzlich festge- schrieben, und im Nahverkehr hat jeder Bahnkunde die Möglichkeit, ab 20 Minuten Verspätung auch mit einem höherwertigen Zug weiterzufahren. Auch nächtliche Ta- xifahrten zum vorgesehenen Zielort, falls eine Weiter- fahrt nicht möglich ist, sowie Barauszahlung werden möglich. Damit hat die Union ihre bereits vor zwei Jah- ren in einem Zehn-Punkte-Papier vorgelegten Forderun- gen durchsetzen können. Die Verordnung, die Anfang des Jahres im Deutschen Bundestag behandelt werden soll, bringt folgende Ver- besserungen mit sich: Ab einer 60-minütigen Verspätung erhalten Kunden künftig 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Bei einer 120-minütigen Verspätung bekommen sie 50 Prozent des Fahrpreises zurück. Diese Regelung umfasst die gesamte Reisekette, also Nah- und Fernverkehr. Statt sich mit der bürokratischen Gutscheinaushändi- gung abfinden zu müssen, kann der Fahrgast künftig auf Barauszahlung bestehen. Bei einer absehbaren Verspätung von mehr als 60 Mi- nuten kann der Fahrgast von der Fahrt absehen und eine Rückerstattung des gesamten Fahrpreises fordern. Falls eine Übernachtung erforderlich ist, muss eine Hotelun- terkunft angeboten werden. Sonderregeln gelten für Zeitfahrkarten. Die Eisen- bahnunternehmen sind verpflichtet, in ihren Beförde- rungsbedingungen eine angemessene Entschädigung vor- zusehen, wenn der Fahrgast wiederholt Verspätungen erleidet. 2 S F p s k k k t i z v r w d f c 2 s s 2 s b v w s w d e n m g A s s f n w m f h v B Z u i d d t a B l a (C (D Bei einer Verspätung im Nahverkehr von mehr als 0 Minuten kann der Kunde auf ein anderes beliebiges chienenverkehrsmittel umsteigen, also auch schnellere ernverkehrszüge nutzen. Die Verkehrsunternehmen müssen ihre Informations- olitik verbessern: Die Auskunft, welcher Zug der chnellste und der preisgünstigste ist, müssen die Ver- ehrsunternehmen künftig rechtzeitig ihren Kunden zu- ommen lassen. Auf Drängen der Union wird es eine gesetzlich veran- erte neutrale Schlichtungsstelle geben, deren Schlich- ungssprüche für die Beteiligten bindend sind. Wichtig st, dass sich auch die Fluglinien hier beteiligen. Es gilt, im parlamentarischen Verfahren weiter nach- ubessern: Zurzeit ist in der Verordnung beispielsweise orgesehen, dass der Bahnfahrer nur dann auf ein ande- es Beförderungsmittel ausweichen darf, wenn der ge- ählte, fahrplanmäßige letzte Zug nach 20 Uhr durch ie Verspätung nicht mehr erreicht wird und dieser Zug ür den Zielort der letzte an diesem Tag war. Im ländli- hen Raum gibt es aber auch viele Züge, die bereits vor 0 Uhr die letzten fahrplanmäßigen sind. Der Reisende teht also vor dem gleichen Problem und gelangt an die- em Tag nicht mehr an sein Ziel. Daher ist die Uhrzeit 0 Uhr zu streichen und durch eine Formulierung zu er- etzen, die keine Uhrzeitbeschränkung vorsieht. Auch ei der Erstattung der Taxikosten ist der Höchstbetrag on 50 Euro unrealistisch und muss deshalb verdoppelt erden. Gerade Menschen im ländlichen Raum müssten onst drauflegen. Weite und kostenintensive Anfahrts- ege sind im ländlichen Raum die Regel, deshalb greift ie Faustegel „50 Kilometer kosten 50 Euro“ zu kurz. Ingesamt ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung rfreulich und ein gutes Ergebnis für alle Bahnfahrerin- en und Bahnfahrer in Deutschland. Mehr Rechte und ehr Hilfe bei der Durchsetzung sind ein wichtiges Si- nal für alle und können auch für die Deutsche Bahn ein nsporn sein, künftig noch pünktlicher zu sein, realisti- chere Fahrtzeiten zu kalkulieren und kundennahe Hilfe- tellungen zu leisten. Wenn die Deutsche Bahn pünktlich ährt, drohen ihr weder bürokratische Mehrbelastungen och finanzielle Mehrkosten. Fahrgastrechte müssen so irksam sein, dass sich Pünktlichkeit für die Unterneh- en auszahlt. Das Interesse der Bahn muss es sein, zu- riedene Kunden mit einem soliden und wettbewerbsfä- igen Produkt zu überzeugen. Denn sonst trifft das Lied on Christian Anders bald wirklich auf die Deutsche ahn zu. Darin sitzt er nämlich allein als Passagier im ug nach nirgendwo. Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die Kolleginnen nd Kollegen von der FDP-Fraktion beschweren sich in hrem Antrag darüber, dass ein Gesetzentwurf der Bun- esregierung bislang nur angekündigt wurde, aber nicht en Weg ins Parlament gefunden hat. Das ist zwar rich- ig. Allerdings möchte ich gerne, was der FDP-Fraktion nscheinend entgangen ist, darauf hinweisen, dass der undesrat in der Sitzung Ende November seine Stel- ungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bgegeben hat und daher von einer baldigen ersten Le- 21316 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) sung im Parlament ausgegangen werden kann. Das Thema ist sehr wichtig, aber die Debatte über den An- trag selbst ist mehr als überflüssig. Da sind Sie mal wie- der als Tiger gestartet, und werden – das kann ich Ihnen schon prophezeien – als Bettvorleger landen. Verspätungen im Bahnverkehr sind für die Kunden ein stetes Ärgernis. Ich bin ebenso wie die FDP der fes- ten Überzeugung, dass noch mehr Reisende auf die Schiene umsteigen würden, wenn die Anzahl der verspä- teten Züge reduziert werden könnte. Diese Ungewissheit wirkt sich insbesondere im Fernverkehr aus. Wenn die Leute die Wahl zwischen dem Zug und einem Flieger haben, entscheiden sie sich doch zumeist für das Flug- zeug, obwohl es zeitlich nicht unbedingt vorteilhafter ist. Die eher gegebene Zuverlässigkeit des Verkehrsträgers Luft ist hierfür oftmals ausschlaggebend. Diesen Umstand müssen wir umkehren. Dabei geht es darum, Anreize zu schaffen, um mehr Pünktlichkeit im Bahnverkehr sicherzustellen. Entschädigungszahlungen an die Kunden bilden hier den richtigen Ansatzpunkt. Schließlich wird es sich die Bahn dreimal überlegen, ob sie sich dauerhaft einen derartigen finanziellen Verlust wird leisten können oder ob sie nicht doch lieber ver- sucht, ihre Betriebsabläufe besser aufeinander abzustim- men. Insofern ist dem FDP-Antrag in der Sache nichts entgegenzuhalten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierungen erfüllt die meisten Forderungen des FDP-Antrags und geht teil- weise sogar darüber hinaus. Das betrifft insbesondere die von der FDP vorgeschlagenen Regelungen zur Ent- schädigung im Falle einer Verspätung. Eine unbürokrati- sche Entschädigung für die Bahnkunden zu gewährleis- ten, ist auch das Ziel der Regierungskoalition. Es kann schließlich nicht sein, dass der Verbraucher sich einer Verästelung von Vorschriften gegenübersieht, die für ihn nur schwer zu durchschauen sind und die die Entschädi- gungsregelungen für ihn unattraktiv machen. Einfach und unbürokratisch müssen sie sein und auch pauschal und einheitlich. Allerdings schon bei dem letzten Punkt, der Einheit- lichkeit, setzt sich die FDP mit ihrer zweiten Forderung in Widerspruch. Dort fordert sie nämlich, auch dann ei- nen Geldersatzanspruch zu gewähren, wenn der Zug eine Verspätung von mindestens einer halben Stunde hat. Die EU-Verordnung, die für den Bereich des transnatio- nalen Schienenverkehrs unbedingt anzuwenden ist, sieht allerdings erst eine Entschädigungsleistung im Falle ei- ner Verspätung von mindestens 60 Minuten vor. Somit würde ein Bahnkunde, der die Strecke von Paris nach Köln fährt, anders behandelt als derjenige, der von Mün- chen nach Berlin den Schienenverkehr benutzt, obwohl er bei der innerstaatlichen Verbindung deutlich länger unterwegs wäre. Das ist keinem Bahnkunden zu vermit- teln. Es ist absolut vernünftig, dass wir uns hier an der Maßgabe der EU-Verordnung orientieren und für den Zugverkehr im Inland keine Sonderregelung schaffen. Würde man dem Vorschlag der FDP unter ihrem zweiten Punkt folgen, hätte wir allerdings genau die Sonderregelung, die nach dem ersten Punkt des Antrags verhindert werden soll. Dem Ansinnen der FDP, eine e z e e w K K s d g K g s d F D n B d d s V k e R d S h E t r e e M e d f ü t s w s c d h k T d l n m w n n b k (C (D inheitliche Regelung für Entschädigungsleistungen ein- urichten, tragen wir in der Weise Rechnung, dass wir rst ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ine teilweise Rückerstattung des Fahrkartenpreises ge- ährleisten werden. Bislang sind die Fahrgäste bei Verspätungen auf die ulanz der Bahnunternehmen angewiesen. Nach der undencharta der Deutschen Bahn AG wird eine Ent- chädigung zwar ebenfalls ab einer Verspätung von min- estens 60 Minuten gewährt, allerdings fällt der zurück- ewährte Betrag niedriger aus. Während dies laut undencharta 20 Prozent des Fahrpreises ist, entschädi- en wir den Bahnkunden mit 25 Prozent. Liegt die Ver- pätung bei über zwei Stunden legt der Gesetzgeber für ie Zukunft sogar eine Entschädigung von der Hälfte des ahrpreises fest. Hier differenziert die Kundencharta der eutschen Bahn nicht weiter. Wir schaffen damit nicht ur eine gesetzliche Grundlage für die Ansprüche des ahnkunden, sondern gehen sogar über das hinaus, was ie Deutsche Bahn AG normalerweise aus Kulanzgrün- en den Fahrgästen an Entschädigung gewährt. Der von der FDP geforderten Einheitlichkeit des Er- tattungsanspruchs widerspricht es auch, wenn, je nach erspätung, unterschiedliche Mindestbeträge von Fahr- arten in Ansatz gebracht werden, damit eine Erstattung rfolgt. Die Idee ist an sich gar nicht schlecht. Um die ückzahlung von Kleinstbeträgen zu verhindern, ist es urchaus richtig, bei einer Verspätung von einer halben tunde einen Mindestkartenpreis von 8 Euro vorzuse- en, wobei ich mir schon die Frage stelle, ob bei 2 Euro rstattungsbetrag wirklich noch ein angemessenes Kos- en-Nutzen-Verhältnis besteht. Da dürften wohl die Bü- okratiekosten deutlich höher ausfallen als die zurückzu- rstattenden Gelder, ohne dass der Verbraucher wirklich twas davon hat. Einen solchen Vorschlag aus dem unde der FDP zu hören, finde ich zumindest kühn, um s vorsichtig auszudrücken. Nur schreibt die EU-Verordnung leider eh vor, dass ie Eisenbahnunternehmen zwar Mindestbeiträge ein- ühren müssen, diese aber die Grenze von 4 Euro nicht berschreiten dürfen. Es geht also um den Erstattungsbe- rag und nicht um den Fahrkartenpreis. Der FDP-Vor- chlag von mindestens 2 Euro Entschädigungsleistung ürde daher wiederum gegen die EU-Verordnung ver- toßen und könnte deshalb lediglich für den innerstaatli- hen Bahnverkehr angewendet werden. Das wäre schon er zweite Punkt im FDP-Antrag, bei dem von einer Ein- eitlichkeit der Entschädigungsregelung keine Rede sein ann. Ich habe es zu Beginn meiner Rede schon angedeutet: eilweise gehen wir als Regierungskoalition sogar über en FDP-Antrag hinaus; denn die Entschädigungszah- ungen bei Verspätungen helfen dem Bahnkunden in sei- er konkreten Situation nicht. Er will an sein Ziel kom- en, wenn denn auch verspätet. Im Fernverkehr ist dies eniger ein Problem, zumal dort die Bahnunternehmen ach der EU-Verordnung die Verpflichtung haben, ab ei- er Verspätung von 60 Minuten kostenlos eine Unter- ringung in einem Hotel anzubieten. Für den Nahver- ehr wäre diese Regelung allerdings widersinnig. Wenn Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21317 (A) ) (B) ) der Fahrgast im Nahverkehr aufgrund einer Verspätung seinen Anschlusszug nicht mehr bekommt, befindet er sich bereits in der Nähe seines Zielortes. Er will dann kein Hotel, sondern er will das Reiseziel erreichen. Ist eine Weiterfahrt dorthin nicht mehr möglich, hilft ihm nur ein Taxi, um an den Ankunftsort zu gelangen. Die Unionsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass ein derartiger Aufwendungsersatz durch die Bahnunterneh- men gesetzlich verankert wird. Damit dürfte dem Bahn- kunden mehr gedient sein als mit Entschädigungsansprü- chen bei Verspätungen, die er erst im Nachhinein geltend machen kann. Wir wollen den Bahnkunden umfassend schützen und ihn nicht mit seinem Entschädigungsan- spruch auf einem zugigen Bahnhof stehen lassen, wenn er aufgrund einer Verspätung seinen letzten Anschluss- zug verpasst hat. Nur noch kurz zur Schlichtungsstelle. Die EU-Ver- ordnung schreibt den Mitgliedstaaten vor, eine unabhän- gige Stelle zur Durchsetzung der Rechte aus der Verord- nung einzurichten. Daher bleibt uns als nationalem Gesetzgeber eh nichts anderes übrig, als der FDP-Forde- rung nachzukommen, eine unabhängige Schlichtungs- stelle gesetzlich zu verankern. „Viel Lärm um nichts“ könnte man als Resümee aus dem FDP-Antrag ziehen. Viele Forderungen sind in sich nicht schlüssig und widersprechen dem eigentlichen An- liegen diametral. Die Forderungen bleiben sogar teil- weise hinter denen der Regierungskoalition zurück. Die FDP wollte mit der Fahne voran für die Rechte der Bahnkunden eintreten und muss nun feststellen, dass sie tatsächlich eine rote Laterne in den Händen hält. Gestatten Sie mir aber noch eine – adventlich ver- söhnliche – Schlussbemerkung: In Sachen Bahnkunden- schutz ist das Ziel der Großen Koalition nicht, dass in Deutschland möglichst viele Entschädigungszahlungen wegen Zugverspätungen fließen. Unser Ziel ist es viel- mehr, dass Verspätungen vermieden werden, indem wir mit unserem neuen Gesetz mahnenden und heilsamen Druck auf die Bahn AG und ihre Wettbewerber ausüben. Wenn wir uns in diesem Ziel quer durch alle Fraktionen dieses Hauses einig sind, sehe ich den Gesetzesberatun- gen mit Vorfreude entgegen. Marianne Schieder (SPD): Es ist völlig unbestritten, dass Nutzerinnen und Nutzer von Bussen, Bahnen und auch von Flugzeugen erwarten dürfen, von den Anbietern dieser Dienstleistungen schnell, sicher und vor allen Din- gen pünktlich von A nach B gebracht zu werden. Viele von uns – gerade wir Abgeordneten aus ländli- chen Wahlkreisen – kennen die Situation nur allzu gut: Man sitzt schon wie auf Kohlen im Zug, hetzt sich mit dem Koffer ab, um noch aufs richtige Gleis zu kommen, und kann dem Anschlusszug nur noch hinterherwinken oder wahrscheinlicher hinterherschimpfen. Es ist selbstverständlich ebenso unbestritten, dass die Rechte der Fahrgäste für die Fälle, in denen diese zu Be- ginn dargestellten Grundbedingungen nicht eingehalten werden, verbessert werden müssen. Als großen Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher betrachte ich es, d u N w in m ti d E F n d n s z m B s k v u d n g m f E F o d k e N S Z k s i m b r s m g K p e L f w n S n r s B (C (D ass unter der deutschen Ratspräsidentschaft nach langen nd zähen Verhandlungen mit der EU-Verordnung r. 1371/2007 eine doch recht akzeptable Einigung erzielt erden konnte, die für Verbraucherinnen und Verbraucher der ganzen EU wesentliche Verbesserungen bringt. Ich öchte an dieser Stelle deutlich machen, dass unsere Jus- zministerin Frau Zypries maßgeblichen Anteil daran hat, ass diese Regelung überhaupt zustande gekommen ist. s ist ihr zu verdanken, dass in Brüssel die Stärkung der ahrgastrechte durchgesetzt werden konnte. Dafür hier och einmal ein herzliches Dankeschön! Nun geht die Diskussion schon seit geraumer Zeit arum, ob in Deutschland über diese EU-Verordnung hi- ausgehende Ansprüche gesetzlich verankert werden ollen. Solche Forderungen, wie sie der Antrag der FDP uhauf enthält und wie sie von den Länderverbraucher- inistern gefordert werden, sind natürlich sehr populär. ei genauerer Betrachtung des Sachverhaltes entpuppen ie sich aber schnell als populistisch und zum Teil sogar ontraproduktiv. Wir alle wissen sehr genau, dass hier sehr umsichtig orgegangen werden muss. Es hilft den Verbraucherinnen nd Verbrauchern nämlich nicht, wenn beispielsweise urch überzogene Entschädigungen das Bahnfahren och teurer wird, sich die Fahrzeiten wesentlich verlän- ern oder Reiseketten aus Nah- und Fernverkehr nicht ehr angeboten werden. Die EU-Verordnung lässt zwar ür fünf Jahre befristet die Möglichkeit weitergehender ntschädigungsregelungen auch für den innerdeutschen ernverkehr zu, fraglich ist jedoch, ob dies sinnvoll ist und b den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht mehr ge- ient ist, wenn es zu möglichst einheitlichen Regelungen ommt, die für grenzüberschreitenden Fernverkehr benso wie für den innerdeutschen Fernverkehr und den ahverkehr gelten. Wem ist gedient mit langwierigen treitereien über die Frage, ob es sich bei dem verspäteten ug nun um einen Fernverkehrs- oder einen Nahver- ehrszug handelt? Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2008 den Ge- etzentwurf über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste m Eisenbahnverkehr vorgelegt. Der Bundesrat hat sich it dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Novem- er 2008 befasst und eine Reihe von Prüf- und Ände- ungsvorschlägen beschlossen. Ich gehe davon aus, dass ich der Deutsche Bundestag Ende Januar/Anfang Februar it dem Gesetzentwurf befasst, sodass das neue Fahr- astrechtegesetz noch vor der Hauptreisesaison 2009 in raft treten wird. Wir werden den Gesetzentwurf bei den arlamentarischen Beratungen genau prüfen und über das ine oder andere Detail sicher noch intensiv diskutieren. Wir werden vor allem für effektive und praktikable ösungen kämpfen. Insbesondere Menschen auf dem lachen Land sollen keine Nachteile erleiden müssen, enn der letzte Anschlusszug aufgrund von Verspätungen icht mehr erreicht werden konnte. Wir werden dafür orge tragen, dass Kundinnen und Kunden in Zukunft och zuverlässiger und mit klarer geregelten Fahrgast- echten in den Zug steigen können. Wir werden die Men- chen ganz bestimmt weder „im Regen“ noch auf dem ahnsteig stehen lassen. 21318 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Eines möchte ich zum Schluss meiner Rede aber noch feststellen: Bei aller berechtigten Kritik ist schon auch wahr, dass die Bahn viel besser als ihr Ruf und alles in allem pünktlich und zuverlässig ist, sehr oft viel besser als Auto und Flugzeug. Volker Blumentritt (SPD): Ich freue mich, dass die FDP ihr Verbrauchergewissen entdeckt hat und in ihrem Antrag einen höheren Regulierungsbedarf aber voraus- sichtlich zulasten des Unternehmens Bahn fordert. Der Antrag ist ein halbes Jahr alt, das merkt man auch. Die Fraktion der SPD hat bereits nachgebessert und arbeitet derzeit an einem realisierbaren Optimum aus der Vorgabe von Brüssel, die bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ich sehe hier, dass die FDP den Schwerpunkt der Dis- kussion nach wie vor auf die Entschädigungszeiten setzt: 60 Minuten – 25 Prozent, 120 Minuten – 50 Prozent, oder doch besser: 30 Minuten – 25 Prozent, 60 Minuten – 50 Prozent. Das kann doch hier nicht mehr die Frage sein. Wenn die Entschädigungszeiten der einzige Punkt ist, der zu diesem Zeitpunkt noch in die Waagschale ge- worfen wird, dann kann ich nur sagen, dass sich hier die Antragsteller nicht über die Medienberichterstat- tung hinaus mit dem Gesetzentwurf der Bundesregie- rung befasst haben. Das ist Populismus und ein wenig plump. Wir haben bereits viel zu viel Zeit mit der Dis- kussion um Entschädigungszeiten vergeudet. Selbst die Verbraucherverbände sehen das mittlerweile so. Wir als SPD sagen heute, dass eine Absenkung der Zeiten vor allem ein für den Fahrgast sichtbares und will- kommenes Zeichen setzen würde, mit nachhaltig ange- legter Verbraucherpolitik aber wenig zu tun hat. Die Sum- men, die bei den Verkehrsunternehmen im Falle einer früheren Entschädigungszeit anfallen, würden zwangs- läufig dem Kunden hintenrum wieder aufgebrummt wer- den. Im Falle des Nahverkehrs würden wir den Ausgleich über die Regionalisierungsmittel sogar vermutlich aus der eigenen Steuertasche bezahlen müssen. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein. Im Grunde ist es auch nicht wirklich das, was der Fahrgast braucht. Im Vordergrund steht, dass ich als Reisender Verläss- lichkeit erwarte. Wenn sich durch Verspätung oder Aus- fall für mich eklatante Mängel in dem von mir zumeist teuer erkauften Produkt ergeben, erwarte ich zu Recht, dass diese Mängel so weit wie möglich und möglichst umgehend beseitigt werden. Ich erwarte Lösungen, die mir zeitnah helfen, mein Ziel zu erreichen. Im Gesetzentwurf gibt es bereits Stellschrauben, die hier für den Fahrgast konkrete Hilfen darstellen können. Ich nenne nur die Möglichkeit des Umsteigens auf an- dere, auch höherwertige Züge im Falle einer Verspätung oder die Taxinutzung bei Nichterreichung eines letzten Anschlusszuges in den Abendstunden. Ich gebe zu, dass hier der ein oder andere Punkt noch modifiziert werden muss. Wir arbeiten dran, vor allem an den Punkten, die in unseren Augen noch nicht wirklich praxisnah sind. Erfolgreich verbesserte Fahrgastrechte haben wir nur d W i t s c e E d P r g F S g s d S a a k s e S g K t s S n u f V S e r t n s w B d V d w s m g s h d 2 w n s (C (D ann, wenn dem Verbraucher nicht unnötig Steine in den eg gelegt werden. Der Fahrgast will nicht stundenlang n der Schlange stehen, um eine Entschädigung zu erhal- en. Er soll auch keinen neuen Fahrschein kaufen müs- en, um die Nutzung höherwertiger Züge zur pünktli- hen Zielerreichung in Anspruch zu nehmen. Noch inmal grundsätzlich: Aus einer Pflichtverletzung des isenbahnverkehrsunternehmens darf nicht eine Pflicht es Fahrgastes erwachsen. Das muss klar sein. Auf diese unkte müssen wir unseren Fokus legen. Die FDP fordert ebenfalls eine gesetzliche Veranke- ung einer unabhängigen Schlichtungsstelle. Das be- rüße ich ebenso. Wie die Kolleginnen und Kollegen der DP vielleicht bemerkt haben, haben wir den Begriff der chlichtung bereits im Gesetzestext verankert. Unabhän- ige Schlichtung ist ein wertvolles, verbrauchernahes In- trument, um gerade im Eisenbahnverkehr eine zufrie- enstellende Einigung zu erzielen. Die geringen treitwerte fordern dies. Das funktioniert mit der derzeit us Regierungsmitteln geförderten Schlichtungsstelle uch ganz gut. Wir brauchen Schlichtung, auch in Zu- unft. Wir müssen uns jedoch die Frage nach der Ausge- taltung stellen. Gesetzlich verordnete Schlichtung gibt es nicht, kann s auch nicht geben. Das ist ein Widerspruch in sich. chlichtung muss immer den Charakter von Unabhän- igkeit und Freiwilligkeit wahren. Hier beißt sich die atze in den Schwanz, wenn wir weiterhin eine Schlich- ungsstelle aus Regierungsmitteln finanzieren. Als An- chubfinanzierung ist dieses Mittel durchaus sinnvoll. o war es ja zunächst auch gedacht. Das Ziel, eine Fi- anzierung des Projektes in Trägerschaft der Verkehrs- nternehmen zu realisieren, ist bis jetzt jedoch ohne Er- olg geblieben. Deshalb arbeiten wir auch daran, dass die erkehrsunternehmen für sich selbst den Nutzen der chlichtung erkennen und bereit sind, eigene Modelle zu ntwickeln. Erfreulich ist es auf jeden Fall, dass dem Be- eich der Schlichtung offenbar eine Akzeptanz und Un- erstützung über alle Parteigrenzen hinweg sicher ist. Mechthild Dyckmans (FDP): Sechs Tage sind es och bis Weihnachten. Die Vorfreude vieler Menschen, ich an den Weihnachtstagen zu sehen, ist enorm. Enorm ird jedoch auch der Frust dieses Jahr wieder bei vielen ahnreisenden gerade in der Weihnachtszeit sein, wenn ie Züge im Fern- und Nahverkehr besorgniserregende erspätungen aufweisen, Anschlusszüge verpasst wer- en und die Anreise somit zum unnötigen Stressfaktor ird. Doch nicht nur in der Weihnachtszeit kommt es zu olchen Verspätungen bei der Bahn. Ich selbst fahre viel it der Bahn, und ich weiß deshalb um die große Verär- erung der Kunden über Verspätungen. Jeder, der einen Anschlusszug erreichen muss, hat es chon erlebt: Man sitzt im Zug und sieht die Minuten da- inschwinden und damit auch den letzten Anschlusszug, er einen nach Hause bringen soll. Wer nachts nach 3 Uhr auf einem leeren, unwirtlichen Bahnhof stand, eiß, wovon ich rede. Aber auch tagsüber ist es durchaus icht angenehm, auf zugigen Bahnhöfen in der Kälte auf einen verspäteten Zug zu warten. Und wenn die Bahn Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21319 (A) ) (B) ) dann, wie zum Beispiel in Kassel geschehen, den Warte- raum schließt und stattdessen die Fläche einer Fastfood- kette zur Verfügung stellt, so erhöht das zwar die Einnah- men der Bahn, Kundenfreundlichkeit und Service bleiben jedoch auf der Strecke. Mit unserem Antrag wollen wir die Rechte von Bahn- kunden stärken. Wir wissen natürlich auch, dass die Bundesjustizministerin endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat, der allerdings nicht nur aus unserer Sicht völlig unzureichend ist. Eine Entschädi- gung erst bei Verspätungen ab einer Stunde vorzusehen wird den Nachteilen, die den Fahrgästen durch die Ver- spätungen entstehen, nicht gerecht. Die Bahn kann nicht die Fahrpreise immer weiter erhöhen, den Service aber ungestraft verschlechtern. Es ist eine Schande, wie in den letzten Jahren dieses Thema verschleppt wurde. Wir könnten und müssten schon längst die von uns heute geforderten Entschädi- gungsansprüche für Fahrgäste bei Zugverspätungen ha- ben. Im Juli 2002 haben SPD und Grüne vollmundig eine „Qualitätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr – Verbraucherschutz und Kundenrechte stärken“ gestartet. Und was ist danach geschehen? Nichts. Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben – einen neutralen Gutachter hat die Regierung erst auf unseren Druck hin neu ausge- wählt –, Anträge von FDP, aber auch CDU/CSU aus den Jahren 2003 und 2004 zu entsprechenden Regelungen wurden abgelehnt. In der Beschlussempfehlung des da- mals federführenden Verkehrsausschusses vom 26. Mai 2004 hat die SPD lediglich auf das „Forschungsvorha- ben“ verwiesen, und die Grünen strebten angeblich eine „schnelle und unbürokratische Vereinbarung zugunsten der Fahrgäste“ an. Sie waren der Meinung, „ein Gesetz- gebungsverfahren nehme mindestens ein oder zwei Jahre in Anspruch“. Wären Sie, liebe Kolleginnen und Kolle- gen von SPD und Grünen, damals mutiger gewesen, könnten wir schon lange entsprechende Regelungen ha- ben, selbst wenn es zwei Jahre gedauert hätte. Unsere europäischen Partner haben es uns vorge- macht: Frankreich, Niederlande, Spanien, Schweden oder Finnland. Sie alle haben längst nationale Regelun- gen, die, unterschiedlich ausgestaltet, ab einer Verspä- tung von 30 Minuten Entschädigungszahlungen vorse- hen. Auch wenn die europäische Richtlinie, die ab Dezember 2009 gelten wird, eine Entschädigung erst ab Verspätungen von einer Stunde vorsieht, sollten wir jetzt das in den letzten Jahren Versäumte nachholen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland bei Zugfahrten endlich zu ihrem Recht verhelfen. Hans-Michael Goldmann (FDP): „Zukunft bewe- gen“, „Die Bahn kommt“, „Bei der DB stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt“. Wenn man sich diese Werbe- sprüche der DB AG auf der Zunge zergehen lässt, wird sehr schnell klar, dass wir hier heute nicht über Fahrgast- rechte diskutieren müssten, wenn die DB nur einen Bruchteil ihrer Werbeversprechen halten würde. In Zei- ten, in denen wir uns immer bewusster machen müssen, dass es gerade in den kommenden Jahren besonders w u n n n i M c D d d d w n l s D e s t g t g d b Z d b d m a S g D u a e s w l v ß f w W s B u b u m b R (C (D ichtig wäre, umzudenken und ökologischer zu handeln, m zum Beispiel die Problematik der Rohstoffe nicht och weiter voranzutreiben, kann man selbst den ver- ünftigsten Verbrauchern nicht mehr vorwerfen, dass sie icht auf die Deutsche Bahn ausweichen, sondern lieber ns Auto steigen oder das Flugzeug benutzen. Die Fahrgastrechte für unsere Verbraucher, die ab ai 2009 in Kraft treten, sind nicht ansatzweise ausrei- hend, um die Rechte der Bahnkunden gegenüber der B zu stärken. Die FDP setzt sich seit Jahren dafür ein, ass die DB endlich Leistung und Service für ihre Kun- en verbessert und vor allem auch endlich für ihre Kun- en da ist, wenn die Leistungen mangelhaft sind. Die DB urde lange genug in Watte gepackt. Ich kenne kaum ei- en anderen Fall dieser Größenordnung, in dem Nicht- eistung auch noch belohnt wird. Die Forderungen der FDP gehen viel weiter und müs- en im Sinne unserer Verbraucher durchsetzbar werden: ie Entschädigung muss schon ab einer halben Stunde rfolgen; in der heutigen Zeit ist selbst eine halbe Stunde chon eine lange Zeit, gerade wenn es sich um Verspä- ungen handelt, und dabei müssen die Entschädigungsre- eln einfach und schnell sein. Es muss eine klare Haf- ungsfestlegung geben. Dabei muss die Beweispflicht anz eindeutig bei der DB liegen und nicht beim Kun- en. Die DB als Dienstleister hat den Nachweis zu er- ringen, wer die Schuld trägt, wenn Verspätungen oder ugausfälle unvermeidbar sind. Unsere derzeitigen Fahrgastrechte liegen weit hinter enen vieler europäischer Nachbarstaaten. Außerdem efinden wir uns auch nicht ansatzweise auf der Höhe er Forderungen aus den Ländern von der Verbraucher- inisterkonferenz im vergangenen Jahr. Es reicht nicht us, Fahrgastrechte zu schaffen, die letztendlich nicht im inne der Bahnkunden sind. Die Verbraucher erwarten uten Service und Pünktlichkeit; denn sie zahlen für die ienstleistung der DB. Unsere Verbraucher sollen gute nd schnelle Entschädigung nicht aus Kulanz, sondern us der angemessenen gesetzlichen Legitimation heraus rhalten. Wir müssen den Bahnfahrern die nötige Unter- tützung geben, ansonsten bleiben diese nämlich im ahrsten Sinne des Wortes „auf der Strecke“. Karin Binder (DIE LINKE): In den allermeisten Fäl- en bringt mich die Bahn sicher, pünktlich und bequem on A nach B, und ich fahre wirklich viel und regelmä- ig mit der Bahn. Aber ich habe auch schon andere Er- ahrungen gemacht. Viele Bahnkundinnen und -kunden issen, was ich meine: überfüllte oder verschmutzte aggons, deutlich verspätete Züge, verpasste An- chlüsse, fehlende Informationen im Zug und auf dem ahnsteig oder auch falsche Beratung am Schalter. Wenn das dann vorkommt, ist das meist sehr ärgerlich nd mit entsprechendem Stress für die Betroffenen ver- unden. Entschädigungen gibt es in Deutschland kaum, nd wenn, dann auf Kulanzbasis. Es ist deshalb den eisten in dieser Runde seit langem klar, was fehlt: Wir rauchen endlich eine verpflichtende Regelung, die die echte der Fahrgäste festschreibt. 21320 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Aber bislang wurde das Thema immer wieder ver- schoben, die Ministerien haben sich ausgiebig beharkt. Die Bundesregierung hat sich in diesem Fall ganz gewiss keine Lorbeeren verdient. Wie erfolgreich die eigens zu diesem Thema instal- lierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammengearbeitet hat, kann man an der Kritik des Bundesrats und den un- zähligen Änderungswünschen der Länder ableiten. Aber schlimmer noch als diese Querelen und die Hin- haltetaktik ist das, was die Bundesregierung sich inhalt- lich vorstellt: Die vorgesehenen Entschädigungen bei Verspätungen der Bahn bleiben weit hinter den Forde- rungen zurück, die zum Beispiel Fahrgastorganisationen und Verbraucherverbände, aber auch die Verkehrs- und Verbraucherschutzministerien der Länder erhoben ha- ben. Sie bleiben natürlich auch hinter denen der Linken und der anderen Oppositionsfraktionen zurück. Der An- trag der FDP, den wir beraten, macht dies deutlich. Die Bundesregierung hat sich einfach für die billigste Lösung entschieden und zieht sich wieder einmal hinter die Schutzbehauptung zurück, wegen der EU sei nicht mehr drin. Sie hat den in der EU-Verordnung vorhande- nen Spielraum einfach ignoriert. Frau Zypries hat in Interviews behauptet, dass die Deutsche Bahn im grenz- überschreitenden Verkehr durch weiter gehende Fahr- gastrechte benachteiligt werde. Dabei gibt es in Europa einige Länder, die deutlich kundenfreundlichere Ent- schädigungsregelungen haben: zum Beispiel die Nieder- lande oder Frankreich. Auch im Nahverkehr wäre mehr drin: Einige Verkehrsverbünde gehen auf freiwilliger Ba- sis schon lange über die vorgesehenen Regelungen hi- naus und sind daran bisher nicht zugrunde gegangen. Natürlich kostet das etwas, wenn die Bahn ihre Fahr- gäste für Verspätungen entschädigen muss. Die Bundes- regierung nimmt aber die hochgerechneten Horrorzahlen der Deutschen Bahn für bare Münze und ignoriert völlig andere Modellrechnungen unabhängiger Institutionen; denn diese halten ja auch weiter gehende Erstattungsre- geln für finanziell verkraftbar. Die Bundesregierung in- teressiert sich offensichtlich mehr für die Kostenrech- nung und die Bilanz der Deutschen Bahn AG als für die Stärkung der Verbraucherrechte in Bussen und Bahnen. Fahrgastrechte stellen wir uns anders vor: 30 Minuten auf einem kalten Bahnsteig sind genug. Dann müssen 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden. Bei 60 Mi- nuten sollte es dann schon die Hälfte des Fahrpreises sein, und zwar im Fern- und im Nahverkehr. Gerade im Nah- verkehr ist bei Verspätungen auch die freie Wahl der Er- satzverkehrsmittel sehr wichtig. Damit Fahrgäste ihre Rechte gegen Verkehrsunternehmen durchsetzen können, brauchen wir flächendeckend unabhängige Schlichtungs- stellen. Diese müssen gesetzlich verankert und langfristig finanziell abgesichert werden. Abschließend noch eine letzte Bemerkung zum An- trag der FDP: Unsere Forderungen decken sich in weiten Teilen mit Ihren. Aber ein Problem haben wir schon: Sie wollen die Entschädigungen erst ab einem bestimmten Ticketpreis gewähren. Mit dieser sogenannten Bagatell- grenze von mindestens 4 bzw. 8 Euro pro einfacher F a u d g f F je w d u M P n e m D K S r b s c s d o F u s R u d n s w r r s D t b b t h n S v s e g b h t r (C (D ahrkarte schließen Sie viele Fahrgäste von Erstattungen us. Häufig sind das Pendlerinnen und Pendler. Auch nd vielleicht gerade sie müssen ein Recht auf Entschä- igung für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Fahr- äste haben ein Recht auf eine sichere und pünktliche Be- örderung sowie eine angemessene Entschädigung im alle von Verspätungen und Zugausfällen. Bislang gab es doch keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Vielmehr aren die Fahrgäste auf freiwillige Selbstverpflichtungen er Verkehrsbetriebe angewiesen, wie beispielsweise die nter Renate Künast eingeführte Kundencharta oder die obilitätsgarantien der Nahverkehrsverbünde. Wir fordern daher seit langem, dass das unzeitgemäße rivileg der Deutschen Bahn und anderer Verkehrsunter- ehmen, grundlegende Kundenrechte zu missachten, be- ndet wird. Für die Bahn und andere Verkehrsbetriebe uss doch das Gleiche gelten wie für alle anderen ienstleister auf den Wettbewerbsmärkten auch: Die undinnen und Kunden müssen bei einem entstandenen chaden angemessen entschädigt werden. Deshalb haben wir schon in der letzten Legislaturpe- iode im Frühjahr 2006 einen Gesetzesentwurf einge- racht, der die Rechte der Fahrgäste verbindlich regeln oll. Leider hat die Bundesregierung dieses Verbrau- herthema lange Zeit ganz bewusst verschlafen. Doch pätestens seit Herbst 2007 sind sie unter Zugzwang, enn da wurde auf EU-Ebene beschlossen, dass ab 2009 hnehin grenzüberschreitende Regelungen beim Thema ahrgastrechte gelten müssen. Diese Regelungen sehen nter anderem vor, dass Fahrgäste ab 60 Minuten Ver- pätung 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des eisepreises erstattet bekommen. Seit dieser Zeit – also seit über einem Jahr – wurde ns im Verbraucherausschuss immer wieder angekün- igt, dass der Gesetzentwurf zu Fahrgastrechten auf ei- em guten Weg sei und demnächst vorgelegt würde. Pas- iert ist lange nichts, was letztlich auch dem ewig ährenden Streit zwischen Justiz- und Verkehrsministe- ium einerseits und dem Verbraucherministerium ande- erseits geschuldet ist. Wir haben im Verbraucheraus- chuss mehrfach gefordert, dass die Fahrgastrechte in eutschland weitaus verbraucherfreundlicher ausgestal- et werden müssen, als es die EG Verordnung vorsieht. Genauso sehen das übrigens auch die Verbraucherver- ände und die Verbraucherminister der Länder, die sich ei der Verbraucherministerkonferenz im letzten Sep- ember deutlich für mehr Fahrgastrechte stark gemacht aben und die Entschädigungsregeln der EG-Verord- ung für unzureichend erklärten. Sogar Minister eehofer hatte während der Konferenz zugesagt, sich für erbesserte Fahrgastrechte einzusetzen, wie zum Bei- piel die 20-Prozent-Entschädigung der Bahnkunden bei iner Verspätung von 30 Minuten, die auch wir immer efordert haben. Aber Herr Seehofer hatte offensichtlich ei seinen Zusagen die damals unmittelbar bevorste- ende bayerische Landtagswahl im Blick. Denn unmit- elbar nach der Wahl war dieses Lippenbekenntnis be- eits Geschichte. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21321 (A) ) (B) ) Der jetzt vorliegende Entwurf fällt – wie nicht anders zu erwarten war – dürftig aus: Die Bundesregierung hat wieder einmal einen Diener vor den Interessen der Wirt- schaft gemacht, anstatt die Rechte der deutschen Ver- braucherinnen und Verbraucher im Blick zu haben. Laut Gesetzesentwurf sollen im Wesentlichen nur die Mini- malregelungen der EG-Verordnung umgesetzt werden. So sind beispielsweise die Entschädigungsregeln viel zu lasch und gelten nicht einheitlich für Nah- und Fernver- kehr. Auch die Forderung der Verbraucherverbände und der Grünen, die unabhängige Schlichtungsstelle gesetz- lich zu verankern, wurde nicht umgesetzt. Wieder ein- mal wurden Verbraucherinteressen nicht ernst genom- men. Der Ressortstreit geht damit zugunsten des Verkehrs- und des Justizministeriums aus, und die Ver- braucherinnen und Verbraucher haben das Nachsehen, weil sie mit Minimalzugeständnissen abgespeist werden sollen. Vor diesem Hintergrund kann ich auch den hier zu be- ratenden Antrag der FDP unterstützen, die sich bei aller sonstigen Wirtschaftsverbundenheit ausnahmsweise ein- mal für die Verbraucherrechte stark macht. Deshalb ap- pelliere ich an die Bundesregierung. Hören sie auf Ihre eigenen Landesminister, auf die Verbraucherverbände und die Opposition und erarbeiten sie ein Gesetz, das die Rechte der Fahrgäste ernst nimmt und über die Minimal- anforderungen aus Brüssel hinausgeht! Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Steuerhinterziehung bekämpfen (Tagesordnungspunkt 16) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Steuerehrlichkeit und Bekämpfung der Steuerhinterziehung stehen seit der spektakulären Verhaftung des Vorstandsvorsitzenden der Post Klaus Zumwinkel am 14. Februar 2008 und die an- schließende deutschlandweite Aktion der Steuerfahn- dung Wuppertal im Mittelpunkt des öffentlichen Interes- ses. Dies durchaus auch zu Recht. Denn eines sage ich auch für meine Fraktion ganz klar: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und wird von uns energisch ver- folgt. Deshalb legen die beiden Koalitionsfraktionen heute auch den Ihnen vorliegenden Antrag „Steuerhin- terziehung bekämpfen“ vor, der weitere Möglichkeiten der Bekämpfung der Steuerhinterziehung aufzeigt und die Bundesregierung auffordert, sie umzusetzen. Erstens. Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Trotz der jahrelangen Steuerhinterziehung von Klaus Zumwin- kel und anderer muss aber festgehalten werden: Die Steuerfahndung ist in Deutschland grundsätzlich erfolg- reich. Rund 40 000 Verfahren pro Jahr, 17 000 Strafver- fahren, über 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Auch im Fall von Klaus Zumwinkel ging ja die Diskussion in der Öffentlichkeit nicht in die Richtung, dass hier zu wenig energisch verfolgt würde, sondern eher in die Richtung, ob hier der Rechtsstaat nicht ge- wisse Grenzen überschritten habe. Steuerhinterziehung kann hart bestraft werden, in besonders schweren Fällen m R v s v S g w s G r H a b D M W a n r § a t A z H d a U z n e g b b f t U m f a U s e z z l w h w k w V (C (D it bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der vereinzelte uf nach einer Erhöhung des Strafmaßes scheint mir erfehlt, zumal der bisherige Strafrahmen ja auch in chweren Fällen kaum ausgeschöpft wird. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil om 2. Dezember 2008 jetzt klargestellt, dass bei einer teuerhinterziehung die Höhe des Hinterziehungsbetra- es ein Strafzumessungsumstand von besonderem Ge- icht ist. Das bedeutet, dass jedenfalls bei einem sechs- telligen Hinterziehungsbetrag die Verhängung einer eldstrafe nur bei Vorliegen von gewichtigen Milde- ungsgründen noch schuldangemessen sein wird. Bei interziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine ussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur noch bei Vorliegen esonders gewichtiger Milderungsgründen in Betracht. ies heißt klipp und klar: Steuerhinterzieher ab einer illion wandern tatsächlich ins Gefängnis! Einen bis dato im Gesetz enthaltenen gesetzlichen ertungswiderspruch möchte aber der Koalitionsantrag ufheben: Während derjenige, der seine Einkünfte ord- ungsgemäß deklariert hat und dann lediglich seine Vo- auszahlungen um einige Tage verspätet leistet, gemäß 240 AO mit einem Säumniszuschlag von 1 Prozent pro ngefangenen Monat – also 12 Prozent jährlich – belas- et wird, muss der Steuerhinterzieher gemäß § 235, 238 O pro Monat nur ½ Prozent Hinterziehungszinsen be- ahlen, also 6 Prozent jährlich. Diese Besserstellung des interziehers gegenüber dem bloß säumigen Zahler will er Antrag ändern und auch die Hinterziehungszinsen uf 12 Prozent anheben. Zweitens. Umsatzsteuerbetrug. Innerstaatlich ist der msatzsteuerbetrug das größte Problem. Nach Schät- ungen des ifo-Institutes haben wir hier allein 2007 ei- en Einnahmeausfall in Höhe von 11,3 Milliarden Euro rlitten. Obwohl in der Vergangenheit hier schon einiges eschehen ist, haben wir im Koalitionsvertrag verein- art, weiter an der Bekämpfung des USt-Betrugs zu ar- eiten. Bisherige Maßnahmen: Das Steuerverkürzungsbekämp- ungsgesetz verbessert seit 2001 Kontroll- und Sank- ionsmöglichkeiten der Finanzbeamten. Neu gegründete nternehmen müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen onatlich abgeben, mit dem Ziel, Unregelmäßigkeiten rühzeitig aufzudecken und Firmen zu identifizieren, die llein zum Zweck des USt-Betrugs gegründet wurden. nangemeldete USt-Nachschau ist möglich. Das Steueränderungsgesetz 2003 bzw. HBeglG 2004 ah weitere gesetzliche Regelungen im Interesse einer ffektiveren USt-Bekämpfung vor, so eine beim Bundes- entralamt für Steuern eingerichtete zentrale Datenbank ur Speicherung und Auswertung von USt-Betrugsfäl- en. Scheinunternehmen können so frühzeitig aufgedeckt erden. Bis letztes Jahr gab es im Bereich der Steuerhinterzie- ung keine Möglichkeit der Telekommunikationsüber- achung. Durch das Gesetz zur Neuregelung der Tele- ommunikationsüberwachung vom 9. November 2007 urde im Bereich der bandenmäßigen Umsatzsteuer- und erbrauchsteuerhinterziehung den Strafverfolgungsbe- 21322 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) hörden erstmals eine sogenannte Telefonüberwachung er- möglicht. Dadurch ist eine wirksamere Verfolgung der hier tätigen organisierten Kriminalität möglich. Unsere Hauptaufgabe aber bleibt es, unser Umsatz- steuersystem weniger betrugsanfällig zu machen. Das vom Bundesfinanzministerium insoweit favorisierte Re- verse-Charge-Verfahren ist dieses Jahr auf europäischer Ebene endgültig gescheitert und wir sind jetzt hier in Deutschland innerhalb des bestehenden europäischen Rahmens gefordert. Die Bundesregierung hat dazu am 29. Mai 2008 Vorschläge unterbreitet, die wir in den an- stehenden Beratungen prüfen werden. Darüber hinaus müssen meines Erachtens auch andere Optionen erwo- gen werden, wie etwa die schrittweise Einführung einer generellen Istbesteuerung. Drittens. Bekämpfung internationaler Steuerhinterzie- hung: 1. EU-Zinsteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/48/EG). Seit 2005 wird die EU-Zinssteuerrichtlinie angewendet, die grundsätzlich einen Informationsaustausch bezüglich der Zinserträge von Steuerausländern zwischen den EU- Mitgliedstaaten vorschreibt. Die EU-Zinssteuerrichtli- nie wurde nach langwierigen Verhandlungen maßgeblich auf deutsches Drängen vereinbart. 22 EU-Staaten wen- den die ZStR an, allerdings schließen einige Staaten ihre überseeischen Gebiete davon aus, so GB die Cayman- Islands, Virgin-Islands, Anguilla, Bermuda und Gibralta und die Niederlande Aruba und Niederländischen Antil- len. Belgien, Luxemburg, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein verweigern die Teilnahme und führen stattdessen eine jetzt 30-prozentige Quellensteuer ab. Aber bei der EU-ZStR besteht Verhandlungsbedarf: Sie gilt derzeit nur für Privatpersonen, nicht für juristische Personen. Eine Ausdehnung auf Körperschaften, Stiftun- gen und Trusts ist notwendig. Aber auch bei Privatperso- nen sind zahlreiche Anlageformen, wie beispielsweise Investmentfonds, Zertifikate, für die keine laufenden Zinszahlungen anfallen, und fondsgebundene Lebens- versicherungen ausgenommen. Alles in allem also der- zeit noch ein Käse mit vielen Löchern. 2. Amtshilfe. Angesichts der zunehmenden interna- tionalen Verflechtung der Wirtschaftsaktivitäten und der gestiegenen Mobilität der Steuerpflichtigen wird die Zu- sammenarbeit im Verwaltungsvollzug immer wichtiger. Deshalb sehen Art. 26 und 27 des OECD-DBA-Muster- abkommens auch den Austausch von Bankinformatio- nen und die Gewährung von Beitreibungshilfe vor. Nach einem Bericht des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. März 2008 ist es bisher aber nicht einmal gelun- gen, mit allen westeuropäischen OECD-Mitgliedstaaten Bankinformationen nach Maßgabe des OECD-Muster- abkommens auszutauschen; dazu zählen insbesondere Belgien, Luxemburg, Österreich und die Schweiz. Aber auch die Amtshilfe- und Beitreibungs-Richtlinie der EU sind nach diesem Bericht des BMF derzeit rechtlich wie praktisch unzureichend und es wird an Verbesserungen dazu gearbeitet. Der Bundesfinanzminister hat dazu die volle Unterstützung meiner Fraktion. 3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). DBA sol- len eine Doppelbesteuerung vermeiden und schränken deshalb im Rahmen der zwischenstaatlichen Aufteilung u w k t n m v n H b r z n s v t g s e d A b d t k e v t s w h g e e i a g g d i u o g b g b ü d d d s G (C (D nd Abgrenzung die nationalen Besteuerungsrechte teil- eise erheblich ein. Dies provoziert natürlich die Gefahr ünstlicher Gestaltungen – zum Beispiel Zwischenschal- ung von Gesellschaften in einem DBA-Staat zur Aus- utzung begünstigender DBA-Vorschriften. Gegen die issbräuchliche bzw. unerwünschte Inanspruchnahme on DBA vereinbart Deutschland in vielen DBAs soge- annte Vorbehaltsklauseln, um zu verhindern, dass der auptzweck einer Transaktion oder der Gestaltung darin esteht, Steuervorteile zu ermöglichen, deren Gewäh- ung Sinn und Zweck des DBA widerspricht. Daneben kommen einseitige nationale Maßnahmen ur Missbrauchsverhinderung infrage. Zu derartigen in- erstaatlichen Vorschriften gehört unter anderem der peziell gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme on DBA-Vergünstigungen bei Quellensteuern gerich- ete § 50 d Abs. 3 EstG in der Fassung des Jahressteuer- esetzes 2007, der Mindestanforderungen an eine sub- tanzielle Präsenz und eigene wirtschaftliche Tätigkeit iner ausländischen Gesellschaft stellt. Dagegen bringt er systematische Übergang von der Freistellungs- zur nrechnungsmethode wenig, da beide Systeme miss- rauchsanfällig sind. Aus diesem Grund prüfen gerade ie USA teilweise den Übergang zur Freistellungsme- hode. Viertens. Fazit. Missbrauchsbekämpfung und Be- ämpfung der Steuerhinterziehung können aber nur dann rfolgreich sein, wenn dem ein verständliches und auch on den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich akzep- iertes Steuerrecht zugrunde liegt. Je mehr an der Steuer- chraube gedreht wird und je höher die Steuerbelastung ird, desto mehr Menschen sehen die Steuerhinterzie- ung als vermeintlichen Ausweg. Wir von der Union sa- en ein klares Nein zur Steuerhinterziehung, aber ebenso in klares Ja zu einem maßvollen und akzeptierten Steu- rsystem, das den Bürgerinnen und Bürgern den Ertrag hrer Arbeit so weit wie möglich belässt. Die Unionsfraktion wird den Antrag an den Finanz- usschuss überweisen. Hier werden wir dann den Antrag ründlich beraten. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Die Arbeits- ruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion wie auch er Bundesfinanzminister beschäftigen sich schon länger ntensiv mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung nd Methoden, den schädlichen Wirkungen von Steuer- asen zu begegnen. Das erklärt, warum es in den vergan- enen Jahren viele Vorschläge und Gesetze zur Betrugs- ekämpfung gab. Gleichwohl habe ich den Eindruck, dass die Steuer- estaltungserfindungsgeschwindigkeit der Steuerbetrugs- ekämpfungsgesetzgebungsgeschwindigkeit noch immer berlegen ist. Erst jüngste spektakuläre Beispiele haben ies eindrucksvoll belegt – obwohl ich ungern „ein- rucksvoll“ sage; dabei schwingt immer etwas Bewun- erung mit. Aber es geht hier ja um Betrug an unserer Gesell- chaft. Jemand erzielt sein Einkommen gestützt auf eine esellschaft, deren Infrastruktur er nutzt, deren Regel- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21323 (A) ) (B) ) werke ihn vor ungerechter Behandlung schützen, deren Polizei ihm Sicherheit gibt, deren Theater seine Frau be- suchen kann – und im Gegenzug entzieht er sich der Pflicht, seinen Teil zu dieser Gesellschaft beizusteuern. Das ist wenig eindrucksvoll, eher schäbig. Aber kriminelle Energie und rücksichtsloser Egois- mus bei jenen, die ihr in Deutschland Erwirtschaftetes auf Guernsey oder in Andorra, in Monaco oder auf Isle of Man verstecken oder bei Helfershelfern in ausgewähl- ten Banken und bestimmten Instituten, Stiftungen, Un- ternehmen, auch Regierungen von Steueroasen und sol- chen Ländern, die nicht genannt werden möchten, Mängel in der Finanzmarktkontrolle sowie Lücken im Gesetzesvollzug bilden einen Nährboden, auf dem der Steuerbetrug auch hierzulande vorzüglich gedeiht. Die vorgebliche Seriosität in den Führungsgremien mancher Kreditinstitute ist leider oft nur Tarnung, um ihr unlauteres und gesetzeswidriges Geschäftsgebaren zu bemänteln. Der äußere Anschein der Vertrauenswürdig- keit darf uns allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass Steuerkriminalität unsere Zielsetzung einer solidari- schen Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft aus- zehrt und ihr finanzielles Fundament unterspült. Alle Fälle von Steuerkriminalität müssen lückenlos aufgeklärt und geahndet werden. Wir wollen daher den eingeschlagenen Weg weitergehen. Viele unserer gesetz- lichen Regelungen aus den vergangenen Jahren sind sehr gut – allerdings müssen sie durch eine schärfere Kon- trolle gegen Steuerhinterziehung effektiver angewendet werden. Sicher sind auch weitere gesetzliche Vorschrif- ten erforderlich – jedenfalls solange eine „Kultur“ vor- herrscht, die als erlaubt ansieht, was nicht explizit per Gesetz verboten ist. Die Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestags- fraktion hat daher weitere Vorschläge zur Bekämpfung der Steuerkriminalität vorgelegt: klare EU-weite Koordi- nierung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Ver- besserung der Kompetenzen der Ermittlungs- und Straf- verfolgungsbehörden, Verschärfung und Erweiterung der EU-Zinsrichtlinie zur Erfassung von Kapitaleinkünf- ten, Ausweitung auf Kapitaleinkünfte und auf Stiftungen und Körperschaften, nicht nur auf Privatpersonen, mas- siver Druck auf Steueroasen, um ihre Attraktivität für Steuerkriminalität auszutrocknen, aktive Unterstützung der Arbeit der OECD gegen schädlichen Steuerwettbe- werb, personelle Verstärkung bei Steuerfahndern, Be- triebsprüfern und Staatsanwaltschaften, Einrichtung ei- ner Bundessteuerverwaltung, die – insbesondere bei der Steuerfahndung – einheitlich im ganzen Bundesgebiet und auch grenzüberschreitend agiert, Abschaffung der Steuerbefreiung für Dividenden aus Steuerparadiesen und verschärfte Nachweis- und Aufbewahrungsfristen für Kapitaleinkünfte. Diese Vorschläge finden sich mehr oder weniger deut- lich im heute in erster Lesung behandelten Antrag „Steu- erhinterziehung bekämpfen“. Mehr oder weniger deutet er an, dass die Koalition ihre Erfolge im Kompromiss findet. Ein Beispiel: Ich hatte vorgeschlagen, einige Län- der, von denen wir erwarten, dass sie sich stärker an der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, grenzüberschrei- t B L n m B h f f n B w Ü A S a e d P n g t S r h u a w R r b v F D s d f (C (D ender Steuergestaltung und international organisiertem etrug beteiligen, explizit zu nennen, etwa die Schweiz, uxemburg oder Liechtenstein. Dies war den Kollegin- en und Kollegen von der CDU/CSU aber zu „deutlich“, an solle „niemanden an den Pranger“ stellen. Zwei eispiele sollen andeuten, wie hart wir darum gerungen aben, beide Wünsche in den Antrag zu bringen: Zur Vermeidung der Benennung von Liechtenstein anden wir die Formulierung: Der Deutsche Bundestag ordert die Bundesregierung auf, weitere Möglichkeiten auf nationaler und interna- tionaler Ebene, die zur Austrocknung von Steuer- oasen wirksam beitragen würden, zu prüfen und konsequent umzusetzen, dazu gehört auch die Prü- fung der Ratifizierung des Schengen-Abkommens im Verhältnis zu Staaten, die zur Steuerhinterzie- hung besonders geeignet erscheinen … Um die Schweiz nicht explizit nennen zu müssen, ist un folgende Formulierung zu finden: Der Deutsche undestag fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, hinsichtlich der von dritten Staaten mit den USA getroffenen besonderen Vereinbarungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu ge- währleisten, dass inhaltsgleiche Regelungen auch im Verhältnis zu europäischen Mitgliedstaaten ge- troffen werden … Ich hätte mir hier etwas klarere Formulierungen ge- ünscht. Im Folgenden möchte ich Ihnen ein paar unserer berlegungen erläutern: Im Grundsatz vertreten wir die uffassung, dass wir einen umfassenderen Ansatz in der teuerpolitik im Vollzug und wahrscheinlich weniger uf der Seite der Gesetzgebung benötigen. Unser Ziel ist s, das Risiko, entdeckt zu werden, für Steuerbetrüger eutlich zu steigern. Denn ein System, das steuerehrliche ersonen oder Unternehmen nicht vor Wettbewerbs- achteilen schützen kann und betrügerischen Gestaltun- en keinen Einhalt bietet, hat schwerwiegende Gerech- igkeitsdefizite und Akzeptanzprobleme. Zur Vermeidung und effektiven Bekämpfung von teuerkriminalität muss zum Beispiel der geschaffene echtliche und technische Rahmen auf der Basis einer inreichenden Personalausstattung konsequent genutzt nd gegebenenfalls erweitert werden. Wichtig ist aber auch, die Betrugs- und Missbrauchs- nfälligkeit des geltenden deutschen Umsatzsteuerrechts eiter zu reduzieren. Ein großer Schritt in die richtige ichtung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 er- eicht. Denn die Verjährungsfrist für die Verfolgung von esonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung wird on fünf auf zehn Jahre angehoben und damit an die rist für die Verjährung der Steuerfestsetzung angepasst. amit werden die Steuerfahndung gestärkt und das Ab- chreckungspotenzial bei Steuerhinterziehung erhöht. Des Weiteren ist es wichtig, auf europäischer Ebene ie Koordination der steuerlichen Missbrauchsbekämp- ung zu verbessern. Es müssen auch auf internationaler 21324 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Ebene Maßnahmen gegen Staaten vereinbart werden, die es Steuersündern besonders einfach machen, ihr Geld im Ausland anzulegen, weil mit manchen Staaten und Ge- bieten kein ausreichender Zugang und Austausch von Bankinformationen stattfindet. Das bedeutet, dass wir mit Ländern, die es Steuerbetrügern besonders leicht machen, Geld zu verstecken, besser kooperieren müssen. Allerdings sollten auch jene Länder mit Deutschland noch besser kooperieren. Hier scheinen uns die USA in ihren Verhandlungsergebnissen einen Schritt voraus zu sein Ein wichtiges Einzelthema ist der Umsatzsteuerbetrug. Umsatzsteuerbetrug verletzt das Gerechtigkeitsempfin- den der Steuerzahler gravierend und belastet die steuer- ehrlichen Unternehmen übermäßig stark. Umsatzsteuer- hinterziehung schädigt den Staat auf der Einnahmenseite, da durch grenzüberschreitende Karussellgeschäfte, Vor- steuererschleichung durch sogenannte Gründungstäter oder Steuerhinterziehung mit gefälschten Rechnungen große Steuermindereinnahmen entstehen. Hier arbeitet Peer Steinbrück in Europa intensiv an einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuer- betrugs, die am 2. September 2008 Gegenstand im Euro- päischen Parlament war. Auch in gesamtwirtschaftlicher Perspektive richtet der Umsatzsteuerbetrug erheblichen Schaden an. Steuer- ehrliche Unternehmen haben im Wettbewerb mit steuer- unehrlichen Unternehmen eine deutlich schlechtere Aus- gangssituation. Sie werden womöglich vom Markt verdrängt, legale Arbeitsplätze werden vernichtet, der Staatshaushalt wird mit den Folgekosten der Arbeitslo- sigkeit belastet. Den Kampf gegen den Umsatzsteuerbe- trug führen wir gemeinsam mit den Ländern auf der na- tionalstaatlichen Ebene und im Austausch mit den anderen Mitgliedstaaten auch auf EU-Ebene. Wir haben in den vergangenen Jahren Instrumente entwickelt, die den Missbrauch von Regelungen im Um- satzsteuerrecht bekämpfen. Ein kurzer Überblick: An- fang 2001 trat das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz in Kraft und verbesserte die Kontroll- und Sanktions- möglichkeiten der Finanzbeamten vor Ort: Neu gegrün- dete Unternehmen sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer- Voranmeldung monatlich abzugeben, um kurzlebige Fir- men zu identifizieren, die nur zum Zweck des Umsatz- steuerbetrugs gegründet wurden. Finanzbeamte können unangemeldet eine Umsatzsteuer-Nachschau durchfüh- ren, um sich einen objektiven Eindruck eines Unterneh- mens zu verschaffen. Unternehmer haften für schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer. Um insbesondere den Umsatzsteuerkarussellbetrug zu bekämpfen, wurde die gewerbs- oder bandenmäßige Nichtbezahlung der Um- satzsteuer als Straftat definiert und kann seither auch ent- sprechend bestraft werden. Wir haben in den vergangenen Jahren weitere ver- schiedene Instrumente der Strafverfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten eingesetzt, die den Missbrauch be- kämpfen sollen. Die Abgabenordnung sieht in § 370 zur Ahndung von Steuerhinterziehung neben Geld- auch Freiheitsstrafen vor, in besonders schweren Fällen sogar mit einem H G E b b M H l t f c u B m m S t S S U o n s f l li u d z f I b V m g d b s t d F d M U g m d l u l e u B (C (D öchststrafmaß von zehn Jahren. Gegen Zahlung einer eldbuße kann zur Beschleunigung des Verfahrens die instellung der Ermittlungen erfolgen. Bei Verdacht der andenmäßigen fortgesetzten Umsatzsteuer- und Ver- rauchsteuerhinterziehung besteht seit diesem Jahr die öglichkeit der Telefonüberwachung. Auch mit dem Steueränderungsgesetz 2003 und dem aushaltsbegleitgesetz 2004 wurden gesetzliche Rege- ungen im Interesse einer effektiveren Umsatzsteuerbe- rugsbekämpfung erlassen. Die beim Bundeszentralamt ür Steuern eingerichtete Zentrale Datenbank zur Spei- herung und Auswertung von Umsatzsteuerbetrugsfällen nd Entwicklung von Risikoprofilen erfasst bundesweit etrugsfälle und ermöglicht somit einen schnellen Infor- ationsaustausch. Sie ist daher ein wichtiges Instru- ent, das die Finanzbehörden in die Lage versetzt, cheinunternehmen frühzeitig aufzudecken. Die Zen- rale Koordinierungsstelle beim Bundeszentralamt für teuern wurde als Ansprechpartner für die zuständigen tellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei msatzsteuerbetrug eingerichtet. Die Zentrale Stelle ko- rdiniert aber auch bundesweit die erforderlichen Maß- ahmen in staaten- und länderübergreifenden Umsatz- teuerfällen. Das Verfahren zur länderübergreifenden Namensab- rage, LUNA, ermöglicht unter anderem bei der erstma- igen Vergabe einer Steuernummer den bundesweiten On- nezugriff auf Grunddaten von privaten Steuerzahlern nd Unternehmen. Dieses Verfahren wird erweitert, in- em Zugriffsmöglichkeiten ausgebaut und eine Vernet- ung mit der Informationsdatenbank ZAUBER geschaf- en wird. Damit steht eine bundesweit nutzbare nformationsbasis zur Bekämpfung von Umsatzsteuer- etrug zur Verfügung. Auch im Bereich der Überprüfung von Umsatzsteuer- oranmeldungen wurden mittlerweile wirksame Instru- ente entwickelt. Fast alle Bundesländer setzen ein so- enanntes regelbasiertes Entscheidungssystem ein, mit em alle eingehenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen ezüglich ihres typischen Risikos hinsichtlich eines Um- atzsteuer-Betrugsversuches oder einer ungerechtfertig- en Erstattung bewertet werden. Trotz der erwähnten Maßnahmen sind laut Ifo-Institut ie Umsatzsteuerausfälle noch immer inakzeptabel hoch. ür 2007 beliefen sich die Schätzungen auf 11,3 Milliar- en Euro die allein auf Umsatzsteuerbetrug zurückgehen. Die Zahlen belegen, dass es trotz vieler gesetzlicher aßnahmen noch immer immanente Schwächen im msatzsteuerrecht gibt. Daher bin ich für eine grundle- ende Systemänderung. Diese Konstruktionsfehler sind it der Vollendung des EG-Binnenmarktes 1993 und em Wegfall der innergemeinschaftlichen Grenzkontrol- en zutage getreten. Sie darzustellen, wird eine Aufgabe nserer Diskussion im Finanzausschuss sein. Im Wissen, dass die Regierung bereits eigene Vorstel- ungen entwickelt und Vorschläge erarbeitet, die in die uropäische Diskussion eingebracht werden, eignet sich nser Antrag sehr gut, einen großen Schritt in Richtung ekämpfung der Steuerkriminalität voranzukommen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21325 (A) ) (B) ) Deshalb möchte ich nun nicht sagen: Schöne Besche- rung! Aber ich wünsche Ihnen und all den Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern, die für uns den Parlamentsbetrieb stets beeindruckend unauffällig und perfekt organisieren, schöne Weihnachten und einen glücklichen Start ins neue Jahr 2009! Dr. Volker Wissing (FDP): Gebietet es wirklich, wie Sie in ihrem Antrag schreiben, die Steuergerechtigkeit, alle zur Verfügung stehenden Steuerquellen konsequent auszuschöpfen? Dieser Antrag der Regierungskoalition sagt viel aus – weniger über die Steuerbetrugsbekämp- fung oder gar die Steuermoral in Deutschland als viel- mehr über die finanzpolitischen Vorstellungen von CDU/CSU und SPD. Die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen in unserem Land werden kurzerhand zu Steuerquellen degradiert, die es möglichst konsequent auszuschöpfen gilt. Das ist doch fast schon eine Auffor- derung zur Steuerflucht. Es ist nicht nur Ehrlichkeit, es ist vielmehr eine Dreis- tigkeit, dass Sie so unverblümt sagen, worum es Ihnen geht: die konsequente Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Steuerquellen – oder sollte ich besser sagen: das konsequente Abkassieren aller Bürgerinnen und Bürger im Einzugsbereich der deutschen Finanzverwal- tung. Was ist konsequente Ausschöpfung denn anderes als vollständiges Abkassieren? Konsequentes Ausschöpfen, das klingt nicht nach Verheißung, sondern nach Drohung. Da passt es nur zu gut ins Bild, dass der Bundesminister der Finanzen unse- rem Nachbarland androht, dass künftig statt Zuckerbrot vermehrt die Peitsche eingesetzt würde. Der Bundesmi- nister der Finanzen leidet offensichtlich unter einem Gallischen-Dorf-Syndrom und fühlt sich umgeben von lauter feindlichen Steueroasen. Statt den Dialog zu su- chen und gemeinsam mit den Staaten, die er als Steuer- oasen verdächtigt, nach Lösungen zu suchen, setzt er auf rhetorische Kraftmeierei. Dass diese Strategie nicht zum Erfolg führen kann, weiß jeder – mit Ausnahme des Bundesministers der Finanzen. Der weiß zwar ganz ge- nau, was die Schweizer, Franzosen und Briten in der Fi- nanz- und Wirtschaftspolitik besser machen müssten, nur im eigenen Land, da hapert es. Statt die eigenen Hausaufgaben zu machen, sieht er die Fehler und Ver- säumnisse nur bei anderen. Ein sehr einfaches Weltbild. Aber auch ein zutreffendes? Für die FDP besteht Steuergerechtigkeit nicht in der konsequenten Ausschöpfung aller zur Verfügung stehen- den Steuerquellen, sondern zunächst einmal in der Ein- führung eines einfachen und gerechten Steuersystems mit niedrigen Sätzen. Steuergerechtigkeit auf ein mög- lichst konsequentes Abschöpfen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zu reduzieren, keine An- strengungen zu unternehmen, das Steuersystem einfa- cher und gerechter zu gestalten, sollte eigentlich eines Bundesministers der Finanzen unwürdig sein. Es ist zu wenig, um mit dem Finger auf andere zu zeigen. Wenn man das deutsche Steuerrecht anschaut, dann stellt sich doch die Frage, ob die anderen Länder tatsäch- lich Steueroasen oder ob nicht Deutschland vielmehr ein f L b b r B d N z B B g g w g d B B s l r s I s c h e S n D h h U o w v D d l s m s z u e e g w e F S (C (D inanzpolitisches Schreckgespenst ist. Wer von anderen ändern einen Beitrag zur Lösung seiner Steuerpro- leme einfordert, muss zuerst einmal seine Hausaufga- en machen. Und diesbezüglich steht die Bundesregie- ung alles andere als gut da. So verweigert sich die undesregierung der europäischen Zusammenarbeit bei er Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges. EUROCA- ET wurde eigens eingerichtet, um Steuerhinterziehung u erschweren. Und wer macht dabei nicht mit? Die undesregierung. Angeblich wegen rechtsstaatlicher edenken. Das muss man sich einmal auf der Zunge zer- ehen lassen. Die gleiche Bundesregierung, die sich erne auf Kollisionskurs mit der Verfassung begibt, enn es um die Kürzung der Pendlerpauschale geht; die leiche Bundesregierung, deren Fantasie die Online- urchsuchungen entstammen und die liebend gerne die undeswehr im Innern einsetzen würde. Die gleiche undesregierung kann bei der Bekämpfung des Umsatz- teuerbetruges nicht mit unseren europäischen Partner- ändern zusammenarbeiten – aufgrund angeblicher echtsstaatlicher Probleme. Hier geht es nicht um rechts- taatliche Probleme, hier geht es um nationalstaatliche gnoranz. Der Ihrem Antrag beigefügte Forderungskatalog pricht eine klare Sprache. Sie fordern mehr Überwa- hung, mehr Kontrollen, weniger Freiheiten. Aber Sie aben nicht einen Spiegelstrich für die Schaffung eines infachen und gerechten Steuersystems mit niedrigen ätzen übrig. Steuergerechtigkeit ist vor allem eine in- enpolitische und keine außenpolitische Angelegenheit. as sollte auch der Bundesminister der Finanzen einse- en und endlich seine Hausaufgaben machen. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Steuerhinterzie- ung, insbesondere die Flucht von Gutbetuchten und nternehmen vor der Besteuerung in sogenannte Steuer- asen, hat wesentlich zur Finanzkrise beigetragen. Not- endige Finanzmittel werden so der öffentlichen Hand orenthalten und stattdessen der Spekulation zugeführt. ie wirksame Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist ringlicher denn je; die Profiteure von maßloser Speku- ation und Bereicherung müssen für die von ihnen verur- achte Krise auch zur Kasse gebeten werden. Der vorliegende Antrag ist demgegenüber ein Ar- utszeugnis. CDU/CSU und SPD können es nicht las- en, erst mal über zwei Seiten Werbung in eigener Sache u machen. Das – vermeintliche – Bemühen der jetzigen nd der vorherigen Regierung beim Kampf gegen Steu- rhinterziehung wird abgefeiert. Immerhin unterlassen s die Regierungsfraktionen nicht, das vernichtende Er- ebnis ihrer Bemühungen klar zu benennen, Zitat: Die durch das verbesserte rechtliche und technische Vollzugsinstrumentarium erwarteten deutlich spür- baren Wirkungen sind bisher leider weitgehend aus- geblieben. Die von den Regierungsfraktionen am Ende aufge- orfenen Forderungen weisen in prägnanter Weise auf tliche ihrer Versäumnisse hin. Warum haben sie diese orderungen nicht schon längst umgesetzt? Union und PD sind doch an der Regierung, und das Problem ist 21326 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) seit langem bekannt. Etliche ihrer Vorschläge hat die Fraktion Die Linke immer wieder eingefordert, bei- spielsweise die Ausweitung der EU-Zinsrichtlinie, zu- letzt in unserem Antrag „Steuerhinterziehung bekämp- fen – Steueroasen austrocknen“ vom Mai 2008. Nach wie vor krankt die Analyse der Regierungsfrak- tionen an zentralen Punkten. In trauter Eintracht glauben SPD und Union, dass Steuersenkungen gegen Steuerhin- terziehung helfen, und entlasten in dieser irrigen Hoff- nung fortgesetzt die, bei denen sich Hinterziehung lohnt, nämlich die hohen Einkommen und großen Vermögen. Nicht einmal der Flop mit der Steueramnestie von Herrn Eichel konnte sie von ihrem Glauben abbringen. Sie un- terschätzen die Maßlosigkeit in der Raffgier vieler Bes- serverdienender. Dabei hat doch gerade der Fall Zum- winkel dies schonungslos offenbart. Herr Zumwinkel war dank Erbe schon Millionär, be- vor er seine Einkünfte als Chef der Deutschen Post noch gewaltig weiter vermehren konnte. Allein 2006 steigerte er seine Gesamtbezüge um über 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 4,24 Millionen Euro. Aber all diese Millionen waren nicht genug für ihn, er musste auch noch Steuern über die Steueroase Liechtenstein hinter- ziehen. Glauben die Regierungsfraktionen wirklich, dass noch niedrigere Steuersätze Herrn Zumwinkel vom Steuerhinterziehen abgehalten hätten? Solange international Steuersatzgefälle existieren, werden Unternehmen und Wohlhabende Steuern hinter- ziehen. Mit der fortdauernden Steuersenkungspolitik der Bundesregierung nimmt diese eine Vorreiterrolle bei de- ren Aufrechterhaltung ein und heizt damit den interna- tionalen Steuerwettbewerb an. Die im Antrag vorgenom- mene Beschränkung auf die Bekämpfung des schädli- chen Steuerwettbewerbs greift ins Leere. Wie soll der denn genau abgrenzt werden? Die Schwierigkeiten der Pleitebank Hypo Real Estate sind durch deren Tochter Deutsche Pfandbriefbank AG ausgelöst worden; diese hat ihren Sitz im Steuerparadies Irland. Die Hypo Real Estate hat so massiv Steuern vermieden – ein himmel- schreiender Skandal, wenn man bedenkt, dass jetzt die Steuerzahler Milliarden zur Rettung dieses Steuerver- meiders aufbringen dürfen. Aber: Irlands Steuerpolitik fällt nicht unter die Definition von schädlichem Steuer- wettbewerb. Die Senkung von Steuersätzen ist keine gerechte und wirksame Antwort auf Steuerhinterziehung und Steuer- flucht. Im Gegenteil, diese Politik hat maßgeblich zur Fi- nanzkrise beigetragen. Das Trauerspiel um den Fall Zumwinkel ist leider noch nicht zu Ende. Aktuell dürfen wir Zeuge eines weiteren bitteren Kapitels sein. Zehn Stunden zu spät hat der Richter den Durchsuchungsbefehl ausgestellt, der ihm schon zwei Wochen vorlag. Dadurch ist von Herrn Zum- winkels Steuerhinterziehungen gerade so viel verjährt, dass er um eine Haftstrafe herumkommen wird. An eine zufällige Justizpanne wollte die ermittelnde Staatsanwäl- tin Margrit Lichtinghagen nicht glauben und hakte nach – mit dem Ergebnis, dass sie aus der Bochumer Staatsan- waltschaft rausgemobbt wurde. Das ist jene Staatsanwalt- s s z t n n ü g b m t d u G l v w d v d w n u S c b D t g K g n l d S d k V g w S K p a t d z h v a h s (C (D chaft, auf die Bundesfinanzminister Steinbrück immer so tolz ist. Die Financial Times Deutschland vom 15. De- ember deckt skandalöse Zustände dort auf: Mobbing, In- rigen und Einflussnahme von oben sind an der Tagesord- ung. Zitat eines Staatsanwalts: „Wer bestimmte Fälle icht ruhen lässt, der wird gehängt.“ Das spricht Bände ber den Zustand der deutschen Steuerstrafverfolgung egenüber Reichen und Vermögenden. Schon länger ist ekannt, dass diese, wenn überhaupt, mit ungewöhnlich ilden Strafen davonkommen. Das zeigt in eindringlicher Weise eine weitere zen- rale Ursache für das Versagen der Bundesregierung bei er Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Die Linke nd Experten wie der Vorsitzende der Deutschen Steuer- ewerkschaft Dieter Ondracek fordern seit langem deut- ich mehr Personal für die Steuerfahndung. Doch in dem orliegenden Antrag bleiben die Regierungsfraktionen eiterhin vage und schwammig: Die Formulierung „auf er Basis einer hinreichenden Personalausstattung“ ist ieldeutig; sie lässt völlig offen, ob Union und SPD iese schon für ausreichend erachten oder nicht. Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist eine Selbstbe- eihräucherung und hat eine Alibifunktion. Solange Sie icht die zentralen Ursachen für Steuerhinterziehung nd Steuerflucht angehen – durch Eindämmung des teuerwettbewerbs und eine massive personelle Aufsto- kung beim Steuervollzug –, werden Sie weiter erfolglos leiben. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Koalition hat sich viel Zeit gelassen mit diesem An- rag. Seit der Liechtenstein-Affäre sind Monate vergan- en. Die Grünen haben schon im Juni ein umfassendes onzept zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vor- elegt, und zwar mit konkreten Vorschlägen, die natio- al, europaweit und international wirken. Es würde sich ohnen. Die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt, dass em Fiskus jährlich 70 Milliarden Euro hinterzogene teuern entgehen. Auch der Bundesfinanzminister hat immer mal wie- er auf seine drastische Art deutlich gemacht, wie Be- ämpfung von Steuerhinterziehung aussehen könnte. on „Zuckerbrot und Peitsche“ war da die Rede oder auf ut Neudeutsch von „Carrots and Sticks Approach“, wie ir letztens im Finanzausschuss gehört haben. Die chweiz soll auf die „Schwarze Liste“ der OECD. Sogar apitalverkehrskontrollen wären denkbar, wenn Steuer- aradiese uneinsichtig sind. Hinter Steinbrücks markigen Ankündigungen steckt ber offensichtlich nicht der politische Wille der Koali- ion. Hier klafft eine riesige Lücke. Die Vorstellungen er Koalitionsfraktionen sind keine wirksame Strategie ur Austrocknung von Steueroasen und gegen die Steuer- interziehung, sondern diffus und zögerlich. Da ist viel on „prüfen“ die Rede, und gegebenenfalls wolle man uch verbessern. Das ist eindeutig zu wenig, denn Steuer- interziehung ist zu einem ernsten Problem für den Zu- ammenhalt unserer Gesellschaft geworden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21327 (A) ) (B) ) Fangen wir vor unserer Haustür an: Allein 20 Milliar- den Euro Mehreinnahmen könnte eine verbesserte Steuer- prüfung bringen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Bundesländer beim Steuervollzug Standortpolitik betrei- ben. Ich möchte hier nur die dubiosen Versetzungen von offenbar zu eifrigen Frankfurter Steuerfahndern erwäh- nen, über die der stern kürzlich berichtet hat. Roland Koch hat laut stern von diesen Fällen nachweisbar ge- wusst und nichts unternommen. Hier wurde offensichtlich Steuerverschonung organisiert, denn die Steuermehrein- nahmen pro Liechtensteiner Steuerhinterziehungsfall be- trugen nach Versetzung verschiedener Beamter nur noch 208 Euro. Auch wie die aktuellen Liechtensteiner Steuer- hinterziehungsfälle gehandhabt werden, ist sehr eigenar- tig: Erst verjährt ein großer Teil der Anklagepunkte gegen einen Hauptverdächtigen, dann verlässt die Hauptanklä- gerin die Staatsanwaltschaft. Dieses System ist reform- bedürftig. Was wäre zu tun? Erstens deutlich mehr Personal für Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Gerichte und Staats- anwaltschaften, damit sie in den Fallzahlen nicht ertrin- ken. Zweitens finanzielle Anreize für die Länder für eine gleichmäßige Steuererhebung. Zum Beispiel könnten die Mehreinnahmen bei den Ländern bleiben und nicht in den Finanzausgleich abfließen. Diese klaren Aussagen vermisse ich bei der Koalition. Sehr positiv finde ich, dass vor allem auf Drängen von deutscher Seite die Zinsrichtlinie überarbeitet wird. Gut ist auch das Ziel des Antrages, ähnlich transparente Verfahren zum Beispiel gegenüber der Schweiz durchzu- setzen, wie es die USA getan hat. Das wird aber nur mit massivem Druck funktionieren. Die Vorstellungen der Koalition sind dafür viel zu unkonkret. Nicht koopera- tionswilligen Steuerfluchtburgen müssen Kapitalver- kehrskontrollen angedroht werden, die sich noch ver- schärfen, wenn effektive Zusammenarbeit andauernd verweigert wird. Androhung einer Quellensteuer auf alle Überweisungen in die unwilligen Steueroasen ist die niedrigste Eskalationsstufe. Kontrollmitteilungen bei Auslandsüberweisungen und bei als Sammelbeförderung organisierten Bargeldtransporten über die Grenze sind die nächste Eskalationsstufe. Das Verbot von Devisen- transfers in Steueroasen, die sich produktiven Verhand- lungen gänzlich verwehren, ist als die am schärfsten wirksame Maßnahme als letztes Mittel einzusetzen. Das ist ein klares Konzept der Grünen, mit dem wir Steuer- oasen wirksam trockenlegen. Die Finanzkrise hat die internationale Bereitschaft für eine bessere Regulierung enorm gesteigert. Diese Chance muss genutzt werden. Regulierungsoasen sind auch Steueroasen. Das heißt, wer Hedgefonds besser kontrollieren will, muss auch die Steueroasen austrock- nen. Hier muss viel mehr Druck rein. Denn wie schwie- rig das ist, zeigt der derzeit eskalierende Streit zwischen Europaparlament und Charlie McCreevy, dem für Fi- nanzmarktregulierung zuständigen Kommissar. Dessen Hinhaltetaktik bei der Regulierung von Hedgefonds und Private Equity geht ja so weit, dass er von Parlamenta- riern mit einem bezahlten Lobbyisten der Finanzindus- trie verglichen wird. d d g d s d D z f 2 s f z d A S L p f B r f 1 C s w t n a F s N 2 R C s g r V m h t f b g i (C (D Als Abschlussbemerkung: Laut diesem Antrag glaubt ie Koalition immer noch, ihre Abgeltungsteuer würde ie Steuerflucht bekämpfen. Die Bürgerinnen und Bür- er sehen das aber anders: 57 Prozent glauben, dass urch die Abgeltungsteuer mehr Geld ins Ausland ge- chafft wird. Das ist auch wahrscheinlich. Der Grund ist ie unsystematische Ausgestaltung der Steuer; denn epots mit festverzinslichen Wertpapieren werden war attraktiver, besonders für hohe Einkommen, aber ür Aktienbesitzer wird die Bundesrepublik ab 1. Januar 009 zum Hochsteuerland. Und das trifft auch die Klein- parer und die Altersvorsorge. So sieht Bekämpfung von Steuerhinterziehung jeden- alls nicht aus. Das grüne Konzept gegen Steuerhinter- iehung liegt vor, und wir werden unsere Vorschläge bei en parlamentarischen Beratungen aktiv einbringen. nlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Keine deutsche Beteiligung an der Eu- ropäischen Verteidigungsagentur (Tagesord- nungspunkt 17) Henning Otte (CDU/CSU): Zu vorweihnachtlicher tunde müssen wir über einen Antrag der Fraktion Die inke auf Nichtbeteiligung Deutschlands an der Euro- äischen Verteidigungsagentur debattieren. Die Linke ordert in ihrem Antrag, die personelle und finanzielle eteiligung Deutschlands einzustellen, und aus der Eu- opäischen Verteidigungsagentur auszutreten. Der feder- ührende Verteidigungsausschuss hat diesen Antrag am 6. Januar 2008 mit den Stimmen der Fraktionen von DU/CSU, SPD, FDP und Grünen abgelehnt. Das Ab- timmverhalten in den mitberatenden Ausschüssen, Aus- ärtiges, Europäische Union, sowie Haushalt, war iden- isch. Das zeigt, dass der Antrag der Fraktion Die Linke icht auf gebotener Sachlichkeit, sondern, wie so häufig, uf ideologischer Ausrichtung beruht. Die CDU/CSU raktion steht dagegen für sachgerechte bürgernahe Ent- cheidungen, und daher lehnen wir diesen Antrag mit achdruck ab. Zur Versachlichung: Die EDA wurde am 12. Juli 004 vom Europäischen Rat gegründet. Als verbindliche echtsgrundlage gilt das Council Joint Action 2004/551/ FSP, dem sich bis auf Dänemark alle 26 EU-Mitglied- taaten angeschlossen haben. Der der EDA zugrundelie- ende Gedanke ist es, die teilnehmenden Staaten bei ih- en Bemühungen um eine Stärkung der europäischen erteidigungsfähigkeiten im Bereich des Krisenmanage- ents zu unterstützen und damit die Europäische Sicher- eits- und Verteidigungspolitik weiterzuentwickeln. Die wesentlichen Aufgabenfelder befassen sich ers- ens mit der Förderung der europäischen Verteidigungs- ähigkeiten, zweitens mit der europäischen Rüstungs- eschaffung, drittens mit der Etablierung einer emeinsamen technologischen und industriellen Basis m Verteidigungsbereich und viertens mit der Weiterent- 21328 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) wicklung der gemeinsamen Forschung und Technologie in Europa. Im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik brauchen wir Europäer mehr gemeinsame Entwicklung und Beschaffung und eine bessere Abstimmung unserer Schwerpunktaufgaben. Diese Aufgabe leistet die EDA. Entscheidend ist, dass wir in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, GASP, sowie in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik stärker, effektiver und auch kostengünstiger sind, wenn wir gemeinsam handeln. Daher sind wir für die EDA und lehnen den Antrag der Linken ab. Die europäischen Staaten können in einer auch aus si- cherheitspolitischer Sicht globalisierten Welt die Freiheit besser schützen und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger stärker gewährleisten, wenn wir gemeinsam agie- ren. Und darum geht es auch ganz konkret und aktuell bei der morgen zu verabschiedenden Operation „Ata- lanta“. Mit der Einrichtung der EDA wurde ein Grund- stein für die Harmonisierung und Bündelung der Aktivi- täten und Aufwendungen für militärische Beschaffung sowie für Forschung und Entwicklung gelegt. Die Eta- blierung eines europäischen Rüstungsmarktes stellt eine notwendige Ergänzung dar, mit dem Vorteil, dass sich eine leistungs- und wettbewerbsfähige Technologiebasis in Europa herausbildet. Die EDA ist deshalb eine an Be- deutung gewinnende Institution einer gemeinsamen eu- ropäischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspoli- tik. Die EDA ist Bestandteil des Vertrages von Lissabon. Dies ist ein weiterer Beleg für die Funktionsfähigkeit der EDA. Mit den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza sind zudem die rechtlichen Grundlagen für diese europäische Einrichtung geschaffen worden. Die kürzlich von den Verteidigungsministern gebilligte Rüs- tungsstrategie definiert die Rolle der EDA bei der Vorbe- reitung von zukünftigen kooperativen Rüstungsprojek- ten. Die Umsetzung des Capability Development Plan, der europäischen Forschungs- und Technologiestrategie und der Strategie für eine europäische industrielle und technische Verteidigungsbasis wurden erfolgreich ein- bzw. durchgeführt. Die Umsetzung dieser Strategien durch diverse Maßnahmenpakete kommt allen beteilig- ten Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland zugute. Die EDA stößt weiterhin diverse Initiativen und kon- krete Projekte an: So behandelt die EDA derzeit knapp 100 Kooperationsprojekte mit einem Finanzvolumen von circa 250 Millionen Euro. Das davon bedeutendste F- und T-Projekt ist das gemeinsame Investitionspro- gramm „Force Protection“ mit einem Finanzvolumen von rund 55 Millionen Euro. Insgesamt 19 Mitgliedstaa- ten sowie Norwegen als Nicht-EDA-Mitgliedstaat neh- men an diesem Programm teil. Deutschland ist dabei mit 10 Millionen Euro neben Frankreich mit 12 Millionen Euro und Polen mit 10 Millionen Euro ein wesentlich beitragender Mitgliedstaat. Die deutsche Industrie konnte angemessen bei der Auftragsvergabe berücksich- tigt werden. Das trägt zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland bei. d t E E l d A g l w d a E e E D z E e w d v p g k D D e f d D p l w p k d t z r b B M M A a p d B K t E m s (C (D Der EDA-Lenkungsausschuss hat am 26. Mai 2008 ie Einrichtung eines weiteren gemeinsamen Investi- ionsprogramms mit dem Titel „Innovative Concepts and merging Technologies“, ICET, mit circa 15 Millionen uro und zehn Mitgliedstaaten sowie Norwegen gebil- igt. Die dazugehörige Projektvereinbarung wurde von en Ministern am 10. November 2008 unterzeichnet. uch hieran beteiligt sich Deutschland. Der Antrag der Fraktion Die Linke mag der Ideologie eschuldet sein, nicht aber der Sachkenntnis. Deutsch- and bringt sich aktiv in die Arbeit und die Weiterent- icklung der EDA ein. Diese Aktivitäten der EDA wer- en zu Recht von der Bundesregierung wie von den nderen 25 beteiligten Mitgliedstaaten unterstützt. Die DA leistet als kompetentes Kooperationsforum einen ntscheidenden Beitrag zur Stärkung Europas und der uropäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. urch sie werden unterschiedliche nationale Interessen usammengeführt. Eine beantragte Beendigung der Beteiligung an der DA würde die deutsche Einflussnahme im Bereich der uropäischen Sicherheitspolitik und ihre weitere Ent- icklung im erheblichen Maß reduzieren. Zudem würde ies als politisches Zeichen der Abkehr Deutschlands on einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungs- olitik verstanden werden. Es ist richtig und wichtig, den emeinsamen europäischen Weg mit dem Ziel der Stär- ung Europas unter einer einflussreichen Einbindung eutschlands weiterzuführen. Der Antrag der Fraktion ie Linke ist sachlich nicht gerechtfertigt. Er schwächt in gemeinsames Europa. Die CDU/CSU-Fraktion steht ür ein gemeinsames Europa und für ein Europa, in das ie sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik eutschland einfließen. Wir sind eben deutsche Euro- äer. Sie sind Linke. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ehnt den Antrag ab. Andreas Weigel (SPD): Der vorliegende Antrag be- eist erneut, dass eine seriöse Außen- und Sicherheits- olitik von der Partei Die Linke nicht erwartet werden ann. Beim Lesen könnte man den Eindruck gewinnen, ie Europäische Union beabsichtige, in Zukunft interna- ionale Krisen ausschließlich mit militärischen Mitteln u lösen. Man könnte denken, es seien gigantische Auf- üstungsvorhaben geplant, für die enorme Mehrausga- en zur Verfügung gestellt werden sollten. Sie stellen die ehauptung auf, durch die EDA werde eine „weitere ilitarisierung der EU“ gefördert. Sie erklären, die EU- itgliedstaaten konzentrierten sich vor allem auf die ufrüstung und Modernisierung ihrer Streitkräfte, statt uf eine zivile und konstruktive Außen- und Sicherheits- olitik zu setzen. Das stimmt so einfach nicht. Der Umgang der EU mit em Iran im Streit um dessen Atomprogramm ist nur ein eispiel dafür, dass die EU in erster Linie versucht, onflikte friedlich zu lösen und den Fokus auf diploma- ische, statt auf militärische Lösungsansätze legt. In der uropäischen Sicherheitsstrategie heißt es zum Umgang it sicherheitspolitischen Herausforderungen dement- prechend: „Im Gegensatz zu der massiv erkennbaren Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21329 (A) ) (B) ) Bedrohung zur Zeit des Kalten Krieges ist keine der neuen Bedrohungen rein militärischer Natur und kann auch nicht mit rein militärischen Mitteln bewältigt wer- den. Jede dieser Bedrohungen erfordert eine Kombina- tion von Instrumenten.“ Daher ist es unzulässig, von ei- ner „weiteren Militarisierung“ der EU zu sprechen. Sie fordern, Deutschland solle sich weder personell noch finanziell an der EDA beteiligen. Deutsche Gelder, die an die EU fließen, sollen nicht für rüstungsrelevante Aufgaben verwendet werden. Statt Beiträge für die EDA zu zahlen, sollte das Geld für nationale Abrüstung verwendet werden. Diese Forderung liegt fernab jeder Realität. Die Schaffung von Frieden erfordert in einigen Fällen die Anwendung militärischer Mittel. Das Auf- gabenspektrum europäischer Armeen umfasst dement- sprechend neben humanitären Rettungseinsätzen auch Kampfeinsätze zwecks Krisenbewältigung und Befrie- dung von Konflikten. Leider stoßen die Streitkräfte Eu- ropas aber schon heute oft an ihre Grenzen. Viele Ar- meen sind mangelhaft ausgestattet. Es fehlt an benötigtem Material, wie etwa geschützten Fahrzeugen oder Kapazitäten für den Lufttransport. Wenn wir uns in internationalen Krisen wirkungsvoll engagieren wollen, brauchen wir funktionsfähige euro- päische Streitkräfte, die gut ausgerüstet sind. Dies ist ohne die EDA nicht erreichbar. Ein Vergleich mit den Vereinigten Staaten von Amerika sollte dies deutlich ma- chen. Die EU verfügt in etwa über die gleich Anzahl von Soldaten wie die USA. Aber die Fähigkeiten unserer Streitkräfte liegen weit hinter denen Washingtons zu- rück. Woran liegt das? In den USA gibt es eine Armee und einen Rüstungsmarkt. Dagegen haben wir in der EU augenblicklich ein unkoordiniertes Nebeneinander von 27 Verteidigungsetats, 27 Armeen, die jeweils in einem breiten Aufgabenspektrum einsetzbar sein sollen. Wäh- rend die Verteidigungshaushalte in Europa tendenziell nicht steigen, werden die Aufgaben, denen wir uns ge- genübersehen, immer anspruchsvoller. Macht es denn Sinn, wenn alle Mitgliedstaaten dazu in der Lage sind, in voller Breite alle militärischen Auf- gaben zu erfüllen? Müssen wir alle eine vollständig aus- gerüstete Armee haben, die über ein breites Spektrum sämtlicher militärischer Fähigkeiten verfügt? Ist es nicht sinnvoller, sich in einer Gemeinschaft zusammenzu- schließen? Ist es nicht effektiver, wenn die verschiede- nen Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt werden? Kann nicht gerade auf diesem Wege viel Geld eingespart werden? Ich denke, diese Fragen kann man mit einem deutlichen Ja beantworten. Eine Bündelung der Aufga- ben macht mehr Sinn als das bisherige Nebeneinander von 27 Staaten. Durch die Zusammenarbeit der Staaten im Rüstungs- bereich können Doppelungen, unnötige Verschwendung von Ressourcen und Mehrausgaben vermieden werden. Dazu müssen zunächst Fähigkeitslücken identifiziert und darauf aufbauend die Beschaffung koordiniert werden. Diese Aufgaben kann nur eine zentrale Verteidigungs- agentur, die EDA, übernehmen. Sie kann den militäri- schen Bedarf aller Mitgliedstaaten am besten ermitteln u u R w B l s D z r k Z l n n d R d s K d d b p t s F e w q h c k w G n k t w j w P f d k s g n w k Z (C (D nd feststellen, an welchen Stellen es noch an Material nd Know-how mangelt. Durch die EDA können Synergieeffekte erzielt und edundanzen abgebaut werden. Idealerweise kann eine irtschaftliche Beschaffung erreicht werden, indem der edarf gebündelt wird und hinreichend große Stückzah- en in Auftrag gegeben werden. Ich halte das für sehr innvoll. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg. ie Zusammenarbeit in der EDA lässt momentan noch u wünschen übrig. Bisher fehlt in Europa eine systematische Identifizie- ung und Definition des militärischen Bedarfs. Es gibt eine Diskussion über gemeinsame rüstungspolitische ielvorstellungen. Die Mitgliedstaaten nutzen die Mög- ichkeiten zur engen Zusammenarbeit in der EDA noch icht ausreichend. Kooperation findet bislang häufig och außerhalb der Verteidigungsagentur statt. Beispiele afür sind der „Tiger“, der NH 90 und der Eurofighter. Auch Deutschland hat auf dem Feld der europäischen üstungskooperation noch einiges zu lernen. Insbeson- ere im Vergleich zu Großbritannien und Frankreich pielen wir noch keine ausreichend gewichtige Rolle. ooperation im Rahmen der EDA findet nicht unter eutscher Gestaltung statt. Ein Grund dafür liegt auch arin, dass Deutschland seine Ziele in diesem Bereich isher nicht klar formuliert hat. Uns fehlt ein Positions- apier, wie es in Großbritannien oder Frankreich exis- iert. Englands Defence Industrial Strategy, DIS, bei- pielsweise sagt genau aus, auf welche wehrtechnischen ähigkeiten auch in Zukunft gebaut werden soll. Dies xistiert in dieser Form für Deutschland nicht. Wir sind auf Kooperation mit anderen Ländern ange- iesen. Die Bundeswehr kann sich eine moderne und ualitativ hochwertige Ausrüstung in sämtlichen Teilfä- igkeiten nicht leisten. Daher brauchen wir Partner, wel- he in den Bereichen stark sind, in denen bei uns Fähig- eitslücken klaffen. Tatsächlich brauchen wir also nicht eniger, sondern eine stärkere Beteiligung an der EDA. erade durch Zusammenarbeit im Rüstungsbereich kön- en die Einsparungen, die Sie fordern, erreicht werden. Die Rüstungsagentur wird ihre Daseinsberechtigung ünftig vor allem aus der Koordination und der Modera- ion im Bereich von Forschung ziehen. Darüber hinaus ird sie ihren Nutzen auch durch eigene Rüstungspro- ekte unter Beweis stellen. Dr. Rainer Stinner (FDP): Mit diesem Antrag be- eist die Fraktion Die Linke, dass sie eine konsequente olitik betreibt. Allerdings ist diese Politik konsequent alsch. Sie hat verheerende Folgen für den Frieden auf ieser Welt. Schon der erste Absatz in Ihrem Antrag ist omplett falsch. Sie behaupten dort einfach dreist, dass ich die außen- und sicherheitspolitischen Anstrengun- en in der EU „vor allem auf die Aufrüstung und Moder- isierung der Streitkräfte und die Legitimierung für eltweite Interventionseinsätze im Rahmen der ESVP“ onzentrieren. Wo leben Sie eigentlich? Haben Sie keinen Zugang zu eitungen und zum Fernsehen? Auf den Sitzungen des 21330 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Europäischen Rates spielt die EDA eine völlig unterge- ordnete Rolle. Sie biegen sich hier eine Welt zurecht, die es nicht gibt. Aber wer gegen Streitkräfte ist, wer gegen internationale Militärbündnisse ist, der muss auch gegen die Europäische Verteidigungsagentur EDA sein. Sie dä- monisieren die EDA in absurder Weise zu einem Mons- trum, das mit der Realität nichts zu tun hat. Dabei würde ich mir manchmal wünschen, die EDA wäre so wirkungsvoll, wie sie schreiben. Eine „Europäi- sierung der Rüstungspolitik“, die Sie in Bausch und Bo- gen verdammen, hieße nämlich, wir könnten Beschaf- fungsvorhaben wesentlich effizienter umsetzen. Die kleinteiligen nationalstaatlichen Vorbehalte dagegen kosten den deutschen und europäischen Steuerzahler Unsummen. Es ist dringend notwendig, dass wir hier endlich nachhaltig einen anderen Weg beschreiten. In Konsequenz bedeutet Ihr Antrag eine Renationali- sierung der Verteidigungs- und damit der Rüstungspoli- tik. Das wollen wir ausdrücklich nicht, und zwar aus zwei Gründen: Erstens ist es völlig unwirtschaftlich, dass 27 EU-Staaten alle eine eigene nationale Rüstungs- und Beschaffungspolitik betreiben. Zweitens – und das ist fast noch wichtiger – ist die Einbettung Deutschlands in europäische Strukturen die beste Sicherheitspolitik für Deutschland und für Europa. Das lehnen Sie alles ab. Ich sage Ihnen: Wir haben die Nase voll von nationa- ler, von nationalistischer Eigenbrötelei. Das ist das Un- glück für Deutschland, ein Unglück für Europa gewesen. Nationalismus und Sozialismus haben in Europa die Völker in Unglück, in Knechtschaft und Tod getrieben. Daraus müssen wir Konsequenzen ziehen. Diese Konse- quenz ist ein gemeinsames Vorgehen, auch und gerade bei der Entwicklung von militärischen Fähigkeiten. Dass wir solche Fähigkeiten brauchen, haben Sie gestern in der Debatte zur Mission am Horn von Afrika selber zu- gegeben. Sie nennen das internationale Küstenwache, aber die Mittel und Methoden sind dieselben, wie bei ei- nem Vorgehen mit der Marine. Die Fähigkeiten, die wir brauchen, um in der Welt von heute zu bestehen, die wollen Sie alle national ent- wickeln, 27-mal in Europa. Da kann ich nur sagen: Wa- chen Sie auf in der Welt des Jahres 2008. Seien Sie froh, dass es heute eine Alternative zu der von Ihnen geforder- ten nationalen Politik gibt, seien Sie froh, dass unser Land eingebettet ist in eine europäische Bündnisstruktur. Seien Sie froh, dass wir die Möglichkeit entwickeln, un- ser Geld in Europa sinnvoller auszugeben. Statt die EDA abzuschaffen, müssen wir sie stärken. Wir müssen dafür sorgen, dass sie ihre Aufgaben wirk- lich wahrnehmen kann. Wir müssen auf allen Seiten na- tionale Eifersüchteleien abbauen. Das werden wir mit der Mehrheit dieses Hauses tun. Wir lehnen ihren Antrag ab. Inge Höger (DIE LINKE): Im Juni 2004 warb die Europäische Rüstungsindustrie mit einer ganzseitigen Anzeige in vielen europäischen Tageszeitungen dafür, Rüstung einen zentralen Stellenwert in der europäischen V e u d t z d W f – M h z M g c a t b e t e L i l g G a h r n w d b r L d m a E n v w M r w D V t f a f A r (C (D erfassung zu geben. Die Vertreter der drei größten uropäischen Rüstungskonzerne EADS, BAE Systems nd Thales warben explizit für ein Amt zur Rüstungsför- erung als Teil der europäischen Verfassung. Es ist zwar ypisch für Rüstungslobbyisten, für staatliche Unterstüt- ung zu werben. Ungewöhnlich ist, dass Demokratien iesen Wünschen der Industrie in so weitreichender eise nachkommen, wie es dann im Europäischen Ver- assungsvertrag stand. Wie Sie alle wissen, wurden der Verfassungsvertrag und der Lissabon-Vertrag – dreimal abgelehnt. Die enschen in Frankreich, den Niederlanden und in Irland aben No gesagt. Das Nein in Irland war auch ein Nein ur europäischen Militärpolitik. Stellvertretend für viele enschen in Europa hat eine Mehrheit in Irland damit Ja esagt zu einem sozialen, demokratischen und friedli- hen Europa. Trotz alledem existiert die Verteidigungs- gentur, die faktisch eine Rüstungsagentur ist, ohne ver- ragliche Grundlage nun bereits seit vier Jahren. Diese Europäische Agentur soll laut Text des Lissa- on-Vertrags auch beitragen zur „Stärkung der industri- llen und technologischen Basis des Verteidigungssek- ors“. Im Klartext: Die europäische Rüstungsindustrie rhofft sich eine wesentlich einfachere und effektivere obbypolitik mithilfe der Rüstungsagentur. Die Lobby- sten haben damit eine zentrale Anlaufstelle für Verhand- ungen. Es geht um die Sicherung größerer Absatzmen- en über einen längeren Zeitraum. Es geht also um viel eld. Zu den Aufgaben der Rüstungsagentur gehört es uch, die europäische Rüstungsindustrie konkurrenzfä- ig zu machen. Konkret bedeutet dies staatliche Förde- ung von Rüstungsexporten. Natürlich wünscht sich auch die Linke, dass Unter- ehmen volle Auftragsbücher haben und Menschen des- egen Arbeit finden. Allerdings ist das Geld in Rüstung enkbar schlecht investiert. Von dem Geld für einen Ar- eitsplatz in der Rüstungsindustrie lassen sich vier Leh- erinnen oder fünf Krankenpflegerinnen bezahlen. Die inke wünscht sich Investitionen in die Zukunft, in Bil- ung, in Umweltschutz und Gesundheit, aber nicht in örderische Rüstungsprojekte. Die Linke sieht in der Europäischen Verteidigungs- gentur einen weiteren Beitrag zur Militarisierung der uropäischen Union. Sollte der Lissabon-Vertrag doch och ratifiziert werden, dann tritt auch die Aufrüstungs- erpflichtung in Art. 42 in Kraft. Die Rüstungsagentur ird dann beurteilen, ob und in welchem Umfang die itgliedstaaten tatsächlich in die geforderte „Verbesse- ung der Verteidigungsfähigkeiten“ investieren. Damit ird Aufrüstung zum Sachzwang, und innenpolitische ebatten um die Höhe des Rüstungsetats lassen sich mit erweis auf Brüssel ausbremsen. Die Linke hält eine solche institutionalisierte Aufrüs- ung für demokratiefeindlich und unsozial. Die Linke ordert deswegen einen Stopp der deutschen Beteiligung n der Europäischen Verteidigungsagentur. Die Linke ordert globale Schritte zur Abrüstung. Anstelle einer ufrüstungsagentur brauchen wir eine Agentur für Ab- üstung und Konversion. Mit einer solchen Friedens- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21331 (A) ) (B) ) agentur und eigenen entschiedenen Abrüstungsschritten könnte die EU mit gutem Beispiel vorangehen. Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Europa muss ein friedliches Europa sein, ein Europa, das sich für die Schaffung und Bewahrung des Friedens und die gerechte Gestaltung der Globalisierung einsetzt. Im Bereich der Sicherheitspolitik müssen wir vor allem die vorhandenen guten zivilen Ansätze stärken und im Be- reich der zivilen Konfliktprävention und der zivil-militä- rischen Zusammenarbeit die Kapazitäten ausbauen. Wir alle wissen, es gibt bei aller Betonung des Zivilen auch Umstände, unter denen wir auch einen militäri- schen Beitrag zur Gewalteindämmung, Gewaltverhü- tung und Friedenskonsolidierung leisten müssen. Dazu müssen die Bundeswehr und die anderen Streitkräfte auch die nötige Ausrüstung besitzen. Auch im Sinne der Friedenspolitik erfordert dies eine stärkere europäische Zusammenarbeit im Bereich der Beschaffung. Hier kommt die Europäische Verteidigungsagentur ins Spiel. Auch im Bereich der Rüstungsbeschaffung und Entwicklung müssen wir mehr koordinieren und ge- meinsam machen. Wir müssen bei der Rüstung generell stärker priorisieren. Weg mit Prestige- und Großprojek- ten, die mit realistischen Bedrohungsszenarien nichts zu tun haben. Aber die Dinge, die wir benötigen, müssen wir gemeinsam angehen. Rein nationale Beschaffungen, meist ohne echten Wettbewerb, treiben die Kosten in die Höhe. Wir geben in Europa insgesamt zu viel Geld für die Ausstattung des Militärs aus. Ein Weg, das zu än- dern, ist eine stärkere europäische Kooperation. Die Europäische Verteidigungsagentur ist dabei nicht das Allheilmittel, sie ist höchstens das Werkzeug, das wir nutzen könnten, wenn wir denn wollten. Denn entge- gen vieler politischer Lippenbekenntnisse haben wir im Bereich Rüstungsbeschaffung weniger europäische Ko- operation statt mehr. Der Grund liegt in der jeweiligen nationalen Industriepolitik. Auch die Bundesregierung trägt zu diesem Trend bei. Deren Besinnung auf „Kern- kompetenzen der deutschen Rüstungsindustrie“ war nämlich kein Einstieg in eine europäische Arbeitstei- lung, sondern das Verfassen der „Gelben Seiten der Deutschen Wehrwirtschaft“. So kommen wir nicht wei- ter. Wo führt es uns denn hin, wenn wir nicht europäisch kooperieren und den Bedarf und die Beschaffung harmo- nisieren? Wir haben diese Woche wieder ein gutes Bei- spiel gehabt. Da wird der Bau eines Schiffes, des Ein- satzgruppenversorgers, rein national an die deutsche Werftenindustrie vergeben. Und die nimmt das Angebot dankend an, macht keinen Wettbewerb, sondern schließt sich zusammen. Die Folge: Der dritte EGV kostet das Zweieinhalbfache der ersten beiden. Wir müssen die Europäische Verteidigungsagentur im Ergebnis stärken. An einem Punkt hat die Fraktion der Linken recht: Wir müssen die parlamentarische Kon- trolle und Mitbestimmung stärken. Aber nur, wenn wir europäische Strukturen wie die Agentur nutzen, kommen wir im Sinne einer gemeinsamen Außen- und Sicher- h f W t b m Z n n E t d A v B b d n B d h d h k d h h e s b ü s d g R d s W 1 (C (D eitspolitik weiter. Denn weil wir wollen, dass Europa riedlicher wird, brauchen wir mehr Zusammenarbeit. eil wir wollen, dass insgesamt weniger Geld für Rüs- ung ausgegeben wird, brauchen wir mehr Zusammenar- eit. Weil wir wollen, dass für zivile Konfliktprävention ehr Mittel zur Verfügung stehen, brauchen wir mehr usammenarbeit. Dem Antrag der Fraktion der Linken kann man daher icht folgen. Es werden teilweise die richtigen Ziele be- annt, aber der Antrag würde das Gegenteil bewirken. in friedlicheres Europa und weniger Ausgaben für Rüs- ung erreichen wir eben nicht, wenn sich jedes Land wie- er auf seinen Industriepark zurückzieht. nlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung – Antrag: Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen – Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Beschlussempfehlung und Bericht: Persönli- che Budgets für berufliche Teilhabe jetzt er- möglichen (Tagesordnungspunkt 13 a bis c) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Die berufliche Teilhabe on Menschen mit Behinderungen hat den Deutschen undestag in dieser Legislaturperiode schon mehrfach eschäftigt. Grundtenor der Gesetzesentwürfe der Bun- esregierung und von Anträgen der Oppositionsfraktio- en war jeweils: Wie schaffen wir es, dass Menschen mit ehinderungen mehr Chancen auf Teilhabe im Bereich es Arbeitslebens erhalten? Und wie bekommen wir es in, dass möglichst viele Menschen mit Behinderungen iese Teilhabechancen mitten in der Gesellschaft, das eißt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wahrnehmen önnen? Die CDU/CSU sieht zwei große Problembereiche, an enen festgemacht werden kann, dass Menschen mit Be- inderungen immer noch keine gleichberechtigten Teil- abechancen haben. Schwerbehinderte Menschen sind inem sehr viel höheren Risiko ausgesetzt, arbeitslos zu ein als nicht behinderte Menschen. Dies zeigt die Ar- eitslosenquote schwerbehinderter Menschen, die um ber 60 Prozent höher ist als die allgemeine Arbeitslo- enquote. Der zweite Problembereich betrifft die fehlen- en Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderun- en, denen zurzeit aufgrund ihrer Behinderung in der egel nur die Werkstatt für behinderte Menschen als Ort er beruflichen Teilhabe bleibt. Viele dieser Menschen ind erwerbsunfähig. Im Jahre 2006 gab es etwa 270 000 erkstattplätze mit steigender Tendenz. Das sind über 00 000 Plätze mehr als vor zehn Jahren. 21332 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Die Union hat zusammen mit ihrem Koalitionspartner beide Problembereiche angepackt. Wir haben mit der „JobPerspektive“ einen Beschäfti- gungszuschuss für langzeitarbeitslose Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen eingeführt. Und das ist das Neue: Der Zuschuss kann dauerhaft gezahlt wer- den. Das führt dazu, dass insbesondere Integrationsbe- triebe mehr Menschen mit Behinderungen im allgemei- nen Arbeitsmarkt beschäftigen können. Wir haben beschlossen, Integrationsämtern einen hö- heren Anteil am Aufkommen der Ausgleichsabgabe zu gewähren. Mit den zusätzlichen Mitteln wollen wir er- reichen, dass mehr Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesichert werden. Wir haben Vermittlungsgutscheine mit höheren Beiträgen für die Vermittlung schwerbehinderter Arbeit- suchender und einen höheren Ausbildungsbonus für Ausbildungsbetriebe schwerbehinderter Auszubildender geschaffen. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen seit der Regierungsbe- teiligung der Union in 2005 um etwa 20 Prozent gesun- ken ist. Der Rückgang ist zwar nicht so stark wie bei nicht behinderten Arbeitslosen. Er zeigt aber doch, dass eine gute Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik Voraus- setzung dafür ist, dass mehr Arbeit auch für Menschen mit Behinderung vorhanden ist. Gerade vor fünf Wochen haben wir den Gesetzent- wurf zur Unterstützten Beschäftigung beschlossen. Mit der Unterstützten Beschäftigung stärken wir Alternati- ven zu einer Tätigkeit in einer Werkstatt. Menschen mit Behinderungen werden mit der Unterstützten Beschäfti- gung individuell in einem Betrieb des allgemeinen Ar- beitsmarktes qualifiziert und später bis zu dauerhaft auf einem regulären Arbeitsplatz weiter begleitet. Wir haben klargestellt, dass zum Leistungsangebot von Werkstätten ausgelagerte Plätze im Berufsbildungsbereich und dau- erhaft ausgelagerte Plätze im Arbeitsbereich gehören. Auch Menschen mit Behinderungen ohne Chance auf ei- nen regulären Arbeitsvertrag können mithilfe der ausge- lagerten Werkstattplätze im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Für diese Klarstellung hat übrigens die Union gesorgt. Wir haben die UN-Konvention für Menschen mit Be- hinderung im Bundestag abschließend beraten und damit die Grundlage geschaffen, die Situation von Menschen mit Behinderungen insbesondere in den Bereichen Be- schäftigung, Barrierefreiheit, Bildung und Wohnen zu verbessern. Wie Sie sehen, haben wir eine ganze Menge auf den Weg gebracht, um Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Der Union ist wichtig, dass es nicht bei diesen Schritten bleibt. Arbeitslose schwerbehinderte Menschen müssen durch eine kompetente Arbeitsvermittlung und -beratung begleitet werden. Die Arbeitsvermittler und -berater müssen die speziellen Anforderungen unterschiedlicher Behinderungsarten und die besonderen Förderinstru- mente kennen. Aus vielen Gesprächen mit Betroffenen w m R m b i s A t Z r d u d g b w s P z l K D s s h a s W g k r A F z d d w a a d u l n s c s n w w b S d s r s d d (C (D eiß ich, dass dies längst nicht überall der Fall ist. Es üssen außerdem genügend personelle und finanzielle essourcen zur Verfügung gestellt werden. Menschen it Behinderungen dürfen nicht im Abseits stehen, weil ei ihnen eine Vermittlung zeit- und kostenaufwendig st. Beispielsweise habe ich die Auflösung der Zentral- telle für Arbeitsvermittlung bei der Bundesagentur für rbeit, die arbeitslose behinderte Akademiker vermit- elt, immer für falsch gehalten. Die Kompetenzen der entralstelle müssen wieder gestärkt werden. Der Union ist wichtig, dass Menschen mit Behinde- ung grundsätzlich zwischen einer Werkstatt für behin- erte Menschen und einem anderen Leistungsanbieter nd Leistungsort wählen können, wenn ein entsprechen- er Bedarf besteht. Werden Menschen mit Behinderun- en außerhalb von Werkstätten tätig, ist ein regulärer Ar- eitsvertrag das vorrangige Ziel. Dies kann zum Beispiel ie beim Persönlichen Budget für Arbeit in Niedersach- en geschehen. Wenn der Mensch mit Behinderung kein ersönliches Budget möchte, sollten diese Alternativen ur Werkstatt aber auch in Form einer Sachleistung mög- ich sein. In diesem Zusammenhang kann ich mir einen ombilohn für Menschen mit Behinderungen vorstellen. auerhafte Zuschüsse sind besser als kurzfristige und ehr hohe Zuschüsse wie bei den Eingliederungszu- chüssen. Hier sind langfristige Kombilöhne denkbar. Kann ein Mensch mit Behinderung wegen seiner Be- inderung keinen Arbeitsvertrag bekommen, muss er in nderer Form auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig ein können. Das kann beispielsweise auf ausgelagerten erkstattplätzen passieren. Menschen mit Behinderun- en werden dann mitten in der Gesellschaft arbeiten önnen, wenn Arbeitgeber und Kollegen ihre Berüh- ungsängste ablegen. Der vom Bundesministerium für rbeit und Soziales in der letzten Woche veröffentlichte orschungsbericht über die „Entwicklung der Zugangs- ahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen“ belegt iese Vorbehalte im Umgang mit Menschen mit Behin- erungen. Diese Vorbehalte können nur dann abgebaut erden, wenn Menschen mit Behinderungen von klein uf mitten in der Gesellschaft leben. Dies bedeutet unter nderem, dass es mehr gemeinsame Erziehung und Bil- ung in Kindergärten und Schulen geben muss. Kinder nd Jugendliche mit Behinderungen müssen mehr Mög- ichkeiten haben, in einer Familie aufzuwachsen und icht in einem Wohnheim. Die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Ge- amtkonzept zur beruflichen Teilhabe und zum Persönli- hen Budget für berufliche Teilhabe greifen viele An- ätze auf, die auch mir wichtig sind. Gleichwohl will ich icht verhehlen, dass ich mich an einigen Punkten ge- undert – um nicht zu sagen etwas geärgert – habe. Da ird zum Beispiel im Antrag zum Gesamtkonzept zur eruflichen Teilhabe die Kampagne „50 000 Jobs für chwerbehinderte“ der rot-grünen Bundesregierung aus en Jahren 2000 bis 2002 als vorbildlich dargestellt. Ver- chwiegen wird, dass diese Kampagne nie sehr erfolg- eich war. Der einzige Nutzen dieser Aktion war, dass ie als schlechtes Beispiel dienen kann. 50 000 Jobs wur- en nie, nicht einmal annähernd geschaffen. Lediglich ie Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen sank um Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21333 (A) ) (B) ) fast 50 000. Gleichzeitig war die Zahl der belegten Werkstattplätze im Jahre 2002 fast viermal so hoch wie im Jahr zuvor und fast dreimal so hoch wie im Jahr da- nach. Ob hier ein Zusammenhang bestehen könnte, kann jeder für sich selbst beantworten. Die Kampagne war ein Strohfeuer, was die Grünen anscheinend selbst in ihrem Antrag eingestehen. Bereits ein halbes Jahr nach Ende der Kampagne war die Arbeitslosenzahl wieder um fast 30 000 auf über 170 000 angestiegen. Außerdem sei an dieser Stelle angemerkt, dass der Antrag zum Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe von veralteten Zahlen ausgeht, was die Einnahmen der Integrationsämter betrifft. Noch ein Wort zum Persönlichen Budget, weil ja der schon etwas ältere Bericht der Bundesregierung heute ebenfalls beraten wird. Wir waren alle der Meinung, dass das Persönliche Budget von der Grundidee her eine gute Sache ist. Menschen mit Behinderungen können mehr selbst entscheiden, von wem sie eine Leistung er- halten. Es nehmen zwar immer mehr Menschen das Per- sönliche Budget in Anspruch. Mit den Zahlen können wir aber längst nicht zufrieden sein. Viele Menschen ha- ben immer noch Vorbehalte. Sie fühlen sich verunsi- chert. Viele Fragen bleiben offen. Leistungsträger geben nicht die nötige Beratung, die gemeinsamen Servicestel- len erfüllen ihre Aufgaben häufig ebenso wenig. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das Persönli- che Budget noch viel mehr kann, als es heute zeigt. Ziel muss sein, dass bei einem entsprechenden Bedarf der Mensch mit Behinderungen selbst entscheiden kann, wo, von wem und mit welchem Inhalt er Leistungen in An- spruch nimmt. Dort, wo es Unsicherheiten gibt, müssen diese beseitigt werden. Es muss eine bessere Beratung her. Zunächst einmal müssen die Berater geschult wer- den, bevor sie Menschen mit Behinderungen beraten. Die gemeinsamen Servicestellen müssen endlich ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen; sonst sind sie über- flüssig. Die Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen muss zeitnah weiter vorangetrieben werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich weiter für diese Verbesserungen einsetzen. Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Dem Antrag eines Gesamtkonzepts zur beruflichen Rehabilitation kann ich rein inhaltlich nicht widersprechen. Aber wir dürfen nicht so tun, als hätten wir in den vergangenen Jahren nichts für die berufliche Teilhabe aller Menschen mit Behinderung getan. Wir dürfen auch nicht so tun, als ob wir alles allein in der Hand hätten und als Parlament ja nur drauflos entscheiden müssten. Mit den CDU-geführten Ländern gibt es starke Wi- dersacher, die sich einer Politik der Gleichberechtigung und Diversity, einer Politik die auf Inklusion statt auf Diskriminierung setzt, verschließen. Wir haben es in Deutschland mit einer Bürokratie zu tun, die der UN- Konvention noch nicht folgt und das SGB IX immer noch nicht ausreichend umsetzt. CDU und CSU in Bay- ern und Baden-Württemberg haben sich nachweislich g i l B w d ä c u s g h g h A w k t m W t J C I u u t m w D W n b t m j e s M P m g i A U A b t s R A t s s i d (C (D egen den Begriff und gegen das Konzept der Inklusion n der deutschen Übersetzung ausgesprochen. Das stel- en sie wöchentlich unter Beweis – wir alle kennen das eispiel der Waldorfschule in Emmendingen; wir alle issen, dass in Bayern weiter Heime gebaut werden und as dortige Heimgesetz nicht mal im Ansatz etwas daran ndern will –: Die Politik von CDU und CSU – aber si- her nicht aller Mandatsträger, lieber Hubert Hüppe – ist nglaubwürdig. Sie entscheiden am Willen der Men- chen mit Behinderung vorbei. Wir haben vieles erreicht, das wollen wir nicht ver- essen. Die Chancen für eine erfolgreiche berufliche Re- abilitation sind seit Einführung des SGB IX stetig estiegen. Auch wenn die Arbeitslosenzahlen Schwerbe- inderter weiter über dem Durchschnitt nichtbehinderter rbeitnehmer liegen und der unverminderte Stellenauf- uchs in den Werkstätten, gerade auch für psychisch ranke Menschen, anhält, wurde viel erreicht. Die Un- erstützte Beschäftigung hat eine Lücke geschlossen, da- it der automatische Übergang von Förderschulen in erkstätten unterbrochen wird. Wir ergänzen die Leis- ungen an der Schnittstelle Schule/Werkstatt wirksam! unge Menschen erhalten damit erstmals eine echte hance auf betriebliche Qualifizierung mit dem Ziel der ntegration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das ist neu nd darauf müssen wir aufbauen. Aber wir müssen ja viel früher ansetzen – das lehrt ns die UN-Konvention. Was wir in der Schule nicht rennen, brauchen wir später nicht wieder aus dem Auto- atismus der Sondereinrichtungen herauszuholen. Wir ollen Chancen bieten: jedem und jeder gleichermaßen! afür müssen wir auch die Außenarbeitsplätze der erkstätten stärken. Das Integrationsmanagement wird och nicht von allen Werkstätten intensiv genug betrie- en. Hier gilt es, weiter dafür zu werben, dass Werkstät- en für ihre Beschäftigten betriebliche Partner suchen üssen. Konkurrenz zu regulärer Beschäftigung muss edoch vermieden werden. Die Budgets für Arbeit sind in richtiger Weg, um Anreize für Arbeitgeber zu setzen, ozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen. it den ersten 70 Budgets für Arbeit geht Rheinland- falz den richtigen Weg. Diese positiven Erfahrungen üssen genutzt werden, um die Integrationsbemühun- en weiter zu verstärken. Dazu gehört auch der Minderleistungsausgleich. Er st in § 102 SGB IX und in § 27 Schwerbehinderten- usgleichsabgabe-Verordnung, SchwbAV, vorgesehen. nsere Herausforderung besteht darin, die Mittel der usgleichsabgabe zu ergänzen, damit die sehr gute Ar- eit der Integrationsämter abgesichert wird. Die Integra- ionsprojekte sind auf die Ausgleichsabgabe angewie- en, diese Erfolge dürfen wir nicht gefährden. Im ahmen des Konjunkturpakets schlage ich daher eine ufstockung der Ausgleichsabgabe vor, damit Beschäf- igung für Menschen mit Behinderung erhalten und ge- chaffen werden kann. Ein Punkt liegt mir sehr am Herzen: Die 270 000 Be- chäftigten in den Werkstätten vertrauen darauf, dass wir hre Arbeitsplätze erhalten. Sie vertrauen auch darauf, ass wir ihnen Chancen auf eine sozial abgesicherte In- 21334 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) tegration bieten. Sie wollen, dass ihre Rückkehr in die Werkstatt möglich bleibt, auch wenn eine Firma Kon- kurs anmeldet. Sie wollen auch ihre Rentenansprüche nicht verlieren. Da die SPD-Bundestagsfraktion mit der alljährlichen Werkstatträtekonferenz zu den Werkstatträ- ten ein enges und konstruktives Verhältnis pflegt, arbei- ten wir daran, diese Erwartungen zu erfüllen. Das wird nicht von heute auf morgen gehen; denn es hängt nicht nur die Eingliederungshilfe an diesen Fragen, sondern es geht um komplexe Wechselverhältnisse zwischen Ren- ten-, Arbeits- und Sozialhilferecht. Hier arbeiten wir sehr eng mit den Betroffenen zusammen. Ich weiß nicht, ob das alle Fraktionen von sich behaupten können. Wir nehmen uns auch der Finanzierung einer überörtlichen Werkstattratsarbeit an und wollen gemeinsam mit den Ländern dahin kommen, dass die Beschäftigten in die- sem Wandlungsprozess ihrer Werkstätten auch die Mög- lichkeit bekommen, ihr Auskommen durch menschen- würdige und tariflich entlohnte Arbeit zu verdienen. Das fordert die UN-Konvention von uns! Auch die Werkstätten dürfen wir nicht vergessen! Sie haben neue Wege beschritten: Ein Drittel aller Integra- tionsprojekte werden heute schon durch WfbMs betrie- ben. Die Werkstätten wollen sich mehrheitlich wandeln und wollen den Veränderungsprozess mitgestalten. Ihre Kompetenz müssen wir nutzen, auch wenn wir klar sa- gen: Rechtliche Ansprüche müssen an Personen gebun- den werden und nicht an Einrichtungen. Nur so können sich die Angebote der Werkstätten anhand der individu- ellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung verän- dern. Wie müssen die Werkstätten öffnen, auch für an- dere Formen und Modelle der Unterstützung wie die sogenannte virtuelle Werkstatt. Schon 2006 habe ich mit meiner Fraktion einen Workshop im Deutschen Bundes- tag durchgeführt. Wir wollten klären, welche Alternati- ven gibt es denn zur traditionellen Werkstatt, und wie kann die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt werden. Das Ergebnis war eindeutig und hat uns den Weg gewiesen: Eine Stärkung des Budgetansat- zes, die wohnortunabhängige betriebliche Platzierung und Qualifizierung sowie die gesetzliche Regelung per- sonenzentrierter Leistungen sind gangbare Alternativen. Das Modell der virtuellen Werkstatt, das im Saarland ge- laufen ist, wird mittlerweile auch von den Werkstätten selbst als gesetzlich geregelte und gleichgestellte Alter- native gefordert. Das haben wir lange noch nicht er- reicht, aber die SPD-Fraktion arbeitet in der Koalition dafür, dass wir hier endlich Änderungen bekommen. Es ist auch notwendig, die Teilzeitarbeit in WfbMs zu stärken. Das haben wir gemacht, indem wir mit den Werkstätten gemeinsam klargestellt haben, dass die An- wendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes schon jetzt auch für Werkstätten möglich ist. Diese Klarstel- lung haben wir ohne gesetzliche Neuregelung erreicht, weil wir eng mit den Werkstätten und den Betroffenen zusammenarbeiten. Die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt wurde und wird von der SPD massiv gefördert – in den Ländern und im Bund. Rheinland-Pfalz ist von Malu Dreyers aufopferungsvoller Arbeit gesegnet wie kein Zweites. Karl Finke, der Landesbehindertenbeauftragte i f h u W d d l u V g w l f s e s g u d K B d a B D e d a t g r § a d h g m d A I L d b V B c b b s d f Z B M f t T (C (D n Niedersachen, macht dort einen hervorragenden Job ür die Integration und Inklusion von Menschen mit Be- inderung. Unser gemeinsames Ziel muss bleiben: Eine mfassende Reform der Eingliederungshilfe, bei der die erkstätten und die Beschäftigten mitgenommen wer- en. Reine Verpflichtungen reichen nicht. Integration in en allgemeinen Arbeitsmarkt wird nicht auf Befehl ge- ingen, wir müssen viele Stellschrauben bewegen und ns in der nächsten Legislatur sehr konzentriert mit den orschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Ein- liederungshilfe auseinandersetzen. Bis dahin werden ir weiter darauf bestehen: Die Möglichkeit, seinen vol- en Lebensunterhalt in einem integrativen und barriere- reien Arbeitsmarkt selbst zu verdienen, ist ein Men- chenrecht. Deshalb ist es niemandem zuzumuten, dass r in eine Werkstatt muss, wenn er doch lieber die Unter- tützung in einem Betrieb haben möchte. Langfristig ilt: Nur wenn wir zu Normalität in der Kinderbetreuung nd in der Bildung kommen, werden wir Normalität auf em Arbeitsmarkt erleben und den Anspruch der UN- onvention erfüllen können. Lassen Sie mich noch einige Worte zum persönlichen udget sagen, weil wir auch über den Bericht der Bun- esregierung reden. Hier haben wir noch viel zu tun, ber es gibt eine deutlich positive Entwicklung: Fast alle udgetnehmer sind mit ihrem Budget sehr zufrieden. as hat dazu geführt, dass wir in den letzten Monaten ine steigende Zahl bewilligter Budgets verzeichnen. Ich enke, darüber darf man sich freuen, wenn auch nicht usruhen. Es gibt viele Probleme, die wir weiter bearbei- en müssen: Noch immer gibt es eine mangelhafte trä- erübergreifende Wirkung der Budgets. Bisher dominie- en reine Sozialhilfebudgets. Der Kostenvorbehalt des 17 SGB IX sagt, die Budgetleistung darf nicht mehr ls die Sachleistung kosten. Diese Regelung verhindert ie Bedarfsgerechtigkeit der Leistungen. Die Menschen aben Angst, dass sie mit dem Budget weniger Leistun- en bekommen als sie ohne Budget haben. Diese Angst uss man ihnen nehmen, denn die Selbstbestimmung arf nicht an der Finanzierung scheitern. Das Budget für Werkstattleistungen im allgemeinen rbeitsmarkt ist nicht möglich, da Sachleistung an die nstitution Werkstatt gebunden ist. Diese darf aber ihre eistungen nur sehr bedingt in die Unterstützung auf em allgemeinen Arbeitsmarkt einbringen, zum Beispiel ei Tandemarbeitsplätzen. Da müssen wir eine klare erknüpfung von Leistung und Angebot im Sinne der udgetnehmer schaffen. Wir brauchen mehr Rechtssi- herheit, Transparenz und Barrierefreiheit. Es gibt eine mangelhafte Beratung und Unterstützung ei der Beantragung des Budgets. Das Ergebnis sind esonders wenige Budgets für Menschen mit Lern- chwierigkeiten. Hier schaffen wir Abhilfe. Mit 27 Mo- ellprojekten hat Bundesminister Olaf Scholz die Öf- entlichkeitsarbeit für das Budget noch einmal verstärkt. um Beispiel das Projekt „Arbeit.Selbst.Bestimmt“ in erlin oder das Projekt „JobBudget“ in Jena schaffen öglichkeiten für bessere Zugänglichkeit des Budgets ür Menschen mit Behinderung, insbesondere für die In- egration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei Reha- rägern wie der BA hält man sich mit Bargeldbudgets Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21335 (A) ) (B) ) zurück, da dies nicht der Systematik dieses Kostenträ- gers entspricht. Starke Zurückhaltung gibt es zum Bei- spiel auch in Sachsen-Anhalt, Budgets bleiben ein Kampf für die Menschen. Lange Bearbeitungsdauern, meist über sechs Wochen hinaus bis zu einem Jahr sind keine Seltenheit. Oft wird erst auf Nachfrage von uns oder den Landesbehindertenbeauftragten entschieden. Wir haben mit dem SGB IX ein hervorragendes Ge- setz, an das sich wenige halten. Lassen Sie uns gemein- sam darauf hinwirken, dass die guten Ansätze die wir haben, in der nächsten Legislatur verstärkt werden. Wir brauchen ein barrierefreies Leistungsgesetz für Teilhabe. Das SGB IX kann das werden, wenn alle, und ich meine wirklich alle, das wollen. Dr. Erwin Lotter (FDP): Zum wiederholten Male hat es die Behindertenpolitik nicht auf die vorderen Plätze der Tagesordnung im Bundestag geschafft. Erneut wird heute nicht über die Belange behinderter Menschen par- lamentarisch debattiert, sondern die Abgeordneten ge- ben ihre Redebeiträge zu Protokoll. Eine Aussprache im eigentlichen Sinne findet nicht statt. Leider hat sich die- ses Verfahren mittlerweile etabliert. Selbst Gesetze wie das zur Unterstützten Beschäftigung oder die Ratifizie- rung der VN-Behindertenrechtskonvention wurden in diesem Haus nicht debattiert, sondern von den Regie- rungsfraktionen nur noch abgenickt. Dies wird weder den Interessen behinderter Menschen noch der politi- schen Kultur einer parlamentarischen Demokratie ge- recht. In diesem Licht erscheint es schon nicht mehr als un- gewöhnlich, dass wir heute unter anderem einen Bericht der Bundesregierung zur Kenntnis nehmen sollen, der bereits vor ziemlich genau zwei Jahren dem Bundestag zugeleitet wurde. Bedenkt man dabei, dass in diesen Be- richten in den allermeisten Fällen über bereits länger zu- rückliegende Zeiträume geschrieben wird, muss man sich fragen, warum wir uns heute überhaupt noch mit diesen alten Hüten befassen sollen. Sollen wir auf der Grundlage solch veralteter Zahlen und Ergebnisse politi- sche Entscheidungen treffen? Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Behindertenpolitik keinen besonderen Stellenwert bei Ihnen genießt. Ihr größtes behindertenpolitisches Regie- rungsziel, nämlich die Weiterentwicklung der Eingliede- rungshilfe, haben Sie sang- und klanglos aufgegeben und auf die nächste Legislaturperiode, also frühestens auf das Jahr 2010 verschoben. Für die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention fühlen Sie sich nicht zuständig, und die noch unter Leitung des früheren Be- hindertenbeauftragten der Bundesregierung entstandene Homepage www.sgb-IX-umsetzen.de wurde vom Minis- terium bzw. der Behindertenbeauftragten seit 2005 nicht mehr weitergepflegt und ist jetzt ganz aus dem Internet genommen worden. Eindeutiger können Sie von Union und SPD das Einstellen des Regierens in der Behinder- tenpolitik kaum noch demonstrieren. Dabei liefern Sie mit dem vorliegenden Bericht zum Persönlichen Budget selbst die Vorlage für eine mo- d d S g b a d g 2 r P n v b n w B k S n w r K d d b D K L e k g r B t d s h S g T t e t T k W D d w t B G c n (C (D erne, auf Teilhabe und Wahlfreiheit ausgelegte Behin- ertenpolitik. Anhand der Beispiele Großbritanniens, chwedens und der Niederlande wird eindrucksvoll auf- ezeigt, dass Budgets anstelle von Sachleistungen der este Weg zu einem individuelleren, besseren und sogar uch wirtschaftlicheren Nachteilsausgleich sind. Während die vorgestellten Länder bereits seit Jahren ie Leistungsform persönlicher Budgets in den Vorder- rund stellen, tritt Deutschland auf der Stelle. Schon 006, im Jahr der Berichterstellung, waren der Bundes- egierung die Gründe für den schleppenden Anlauf des ersönlichen Budgets in Deutschland bekannt: Neben ei- er völlig unzulänglichen Informationspolitik sowohl ieler Sozialhilfeträger als auch zahlreicher Leistungsan- ieter ist auch die ungeklärte Frage der Finanzierung ei- er Budgetassistenz in großem Umfang dafür verant- ortlich, dass viele behinderte Menschen die udgetleistung nicht kennen oder sie nicht einschätzen önnen. Sie bleiben dann oftmals vorsichtshalber bei der achleistung. Mindestens seit Vorliegen des Berichtes, also seit unmehr zwei Jahren, ist der Bundesregierung bekannt, arum die Persönlichen Budgets in Deutschland nicht ichtig vom Fleck kommen. Wer sonst als eine Große oalition hätte gemeinsam mit den Bundesländern in en vergangenen Jahren dafür Sorge tragen können, dass ie glasklar bekannten Probleme beim SGB IX und ins- esondere bei den persönlichen Budgets gelöst werden? iese Chance wurde nicht genutzt, und bei der letzten onferenz der Arbeits- und Sozialminister aus Bund und ändern wurde das Thema Behindertenpolitik erneut um in Jahr verschoben. Auf allen Ebenen muss jetzt die Information und Auf- lärung über das trägerübergreifende Persönliche Bud- et verbessert werden. Es reicht nicht, wenn das Ministe- ium in Berlin Flyer und Hefte veröffentlicht und die ehindertenbeauftragte übers Land zieht. Auch die Leis- ungsträger müssen ihre Kunden über die Leistungsform es Persönlichen Budgets informieren. Dies wird nur ge- chehen, wenn die Bereitschaft der Leistungsträger er- öht wird, vermehrt die Leistung als Budget anstelle von achleistungen anzubieten. Die Fraktion der Grünen befasst sich in zwei Anträ- en mit dem Persönlichen Budget und der beruflichen eilhabe behinderter Menschen. Die Intention der An- räge geht zwar in die richtige Richtung, schießt aber in inigen Punkten übers Ziel hinaus. Das Ziel jeder Leis- ung an behinderte Menschen muss die Förderung von eilhabe und Selbstbestimmung sein. Es ist deshalb nur onsequent, dass auch Leistungen für Beschäftigte in erkstätten für behinderte Menschen budgetfähig sind. ies muss vor allem dann gelten, wenn dem Behinderten adurch der Weg in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert erden kann. Auch die FDP hat bereits in parlamentarischen Initia- iven auf die geringe Inanspruchnahme des Persönlichen udgets durch Werkstattberechtigte hingewiesen. Ein rund dafür ist auch der Umstand, dass die sozialversi- herungsrechtliche Absicherung des betreffenden Perso- enkreises an die Institution der Werkstatt gebunden ist. 21336 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Dies ist nicht zielführend und sollte auch nach Auffas- sung der FDP korrigiert werden. Dennoch können wir dem Antrag der Grünen leider nicht zustimmen, da die- ser vorsieht, diese spezielle Form der sozialversiche- rungsrechtlichen Absicherung auf einen Personenkreis auszuweiten, der deutlich über die Werkstattberechtigten hinausgeht. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden. Gleichwohl unterstützen wir die grundsätzliche Intention des Antrages und enthalten uns deshalb der Stimme. Auch mit dem zweiten, umfassenderen Antrag der Grünen zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen hat die FDP Schwierigkeiten. Völlig zu Recht kritisieren Sie von den Grünen die eingefahrenen Wege der schuli- schen und beruflichen Bildung behinderter Menschen, die oftmals schnurstracks in die Behindertenwerkstatt führen. Ebenfalls mit gutem Recht verweisen Sie auf die VN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die unmissverständlich klarmacht, dass sich der Teilha- beanspruch behinderter Menschen ohne jeden Zweifel auch auf die Arbeitswelt erstreckt. Und auch bei der Ein- schätzung der Defizite bei der Beratung und Vermittlung behinderter Arbeitsuchender liegen Sie richtig. Aber zu sehr suchen die Grünen immer wieder die Lösung der richtig erkannten Probleme in Antidiskriminierungsge- setzen für behinderte Menschen. Diese gut gemeinten Schutzgesetze können sich schlimmstenfalls als nachtei- lig für behinderte Menschen erweisen. Sie stellen Hür- den für die Arbeitgeber bei der Einstellung behinderter Menschen dar, und sie führen zu mehr Bürokratie. Das ist aber genau der falsche Weg, wenn man Arbeitsplätze für Menschen mit Vermittlungshemmnissen schaffen will. Hier sollten die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen nochmals in sich gehen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss darü- ber, die hier leider nicht stattfinden kann. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Vor wenigen Tagen, am 4. Dezember 2008, ratifizierte der Bundestag ein- stimmig die UN-Konvention über die Rechte von Men- schen mit Behinderungen. Morgen erfolgt noch die An- nahme des Gesetzes durch den Bundesrat. Die Behindertenbewegung wird dies sicher gebührend fei- ern. Danach beginnt die Umsetzung in Bund, Ländern und Kommunen, in den Unternehmen, Bildungseinrich- tungen und allen anderen Bereichen der Gesellschaft. Ich lade Sie herzlich ein zum Mitfeiern und vor allem zum gemeinsamen Kampf, um diese Konvention mit Le- ben zu erfüllen, sie im Alltag für alle Menschen mit und ohne Behinderungen erlebbar zu machen. Zu den hier und heute zu beratenden Vorlagen gibt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Art. 27 klar vor, was Sache sein soll: „… das gleichberechtigte Recht behinderter Menschen auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit, gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, sichere und gesunde Arbeitsbedin- gungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und Abhilfe bei Beschwerden zu schützen.“ Davon sind wir in Deutschland noch weit entfernt. Die Linke unterstützt a s u m z u e a t s w k d n M M b b r z m b l w u d d W B K S r f w r b H d r A s ä E J d g d f d c s a w m a H g (C (D usdrücklich das Ziel, die berufliche Teilhabe von Men- chen mit Behinderungen zu verbessern, ihnen geeignete nd sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu er- öglichen und dabei auch ihr Wunsch- und Wahlrecht u berücksichtigen. Letzteres könnte über eine möglichst nbürokratische Ausführung des Persönlichen Budgets rmöglicht werden. Aus diesem Grund unterstützen wir uch den Antrag der Grünen. Ergänzend möchte ich anmerken: Von einer Beschäf- igung bzw. Arbeit muss man auch leben können. Men- chen mit Behinderungen sollen ihren gesamten Lohn ie alle anderen auch für ihren Lebensunterhalt behalten önnen. Gegenwärtig müssen aber sehr viele von ihnen as meiste – bis auf den gering bemessenen Selbstbehalt – ach Sozialgesetzbuch XII für behinderungsbedingte ehrbedarfe wieder abführen. Die derzeitige Situation ist: Die Arbeitslosenquote bei enschen mit Behinderungen ist doppelt so hoch wie ei nicht behinderten Menschen. Arbeitgeber und Ar- eitgeberinnen sind mehrheitlich immer noch nicht be- eit, die Kompetenzen dieser Personengruppe zu schät- en. Menschen mit Behinderungen brauchen vor allem ehr Chancen, Arbeit auf dem sogenannten ersten Ar- eitsmarkt zu erlangen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sie ebenslang in Aussonderungseinrichtungen „geparkt“ erden: von der Sonderschule zur Sonderberufsschule nd dann zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behin- erte Menschen. Erforderlich sind wirksame Aktivitäten es Bundes, der Länder und Kommunen, aber auch der irtschaft. Gefragt sind aber auch die Gewerkschaften, etriebsräte sowie nichtbehinderte Kolleginnen und ollegen. Deswegen wiederhole ich meinen Appell an ie und euch: Sorgt dafür, dass Menschen mit Behinde- ungen ausreichend Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt inden! Seid kollegial und solidarisch! Schaut nicht weg, enn Kolleginnen und Kollegen wegen ihrer Behinde- ung ausgegrenzt oder gemobbt werden! Ohne euch blei- en alle Gesetze und Förderprogramme wirkungslos. ier seid ihr gefragt. Ein weiteres offenes Problem bleibt die Entwicklung er Ausgleichsabgabe. Laut Antwort der Bundesregie- ung vom 31. Oktober 2008 auf meine Anfrage ist das ufkommen der Ausgleichsabgabe rückläufig. Damit anken zwangsläufig auch die Ausgaben der Integrations- mter und des Ausgleichsfonds – von circa 690 Millionen uro im Jahr 2002 auf knapp 500 Millionen Euro im ahr 2007. Insofern wäre es richtig, die Pflichtquote wie- er von 5 auf 6 Prozent anzuheben. Aber die – zeitweili- en – Mehreinnahmen dürfen nicht das Ziel sein. Es geht arum, damit mehr versicherungspflichtige Arbeitsplätze ür Menschen mit Behinderungen zu generieren. Denn er Rückgang der Ausgleichsabgabe hat vielfältige Ursa- hen, unter anderem den, dass generell weniger Arbeit- uchende eingestellt werden. Ich meine – auch mit Blick uf die Behindertenrechtskonvention – dass wichtige und irkungsvolle Maßnahmen zur Förderung von Menschen it Behinderungen nicht reduziert werden dürfen, weil es us der Ausgleichsabgabe nicht mehr zu finanzieren ist. ier müssen dann andere Finanzierungsmöglichkeiten eschaffen werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21337 (A) ) (B) ) Nicht mehr wirklich ernst nehmen kann ich das Vorge- hen der Bundesregierung in Bezug auf das Persönliche Budget: Vor fast genau zwei Jahren erschien der Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets, und heute erst hat er es auf die Tagesordnung des Bundestags geschafft. Warum wohl? Es scheint, die Bundesregierung hat entweder den Über- blick verloren oder ist mit der Umsetzung überfordert oder beides. Im Bericht wimmelt es von Widersprüchen und undifferenzierten Zahlenangaben. Es gab bereits vor der Modellphase Budgetprojekte in den Ländern sowie während der Phase außerhalb der Modellregionen. Bewil- ligte Budgets in den Ländern wurden einfach addiert, ob- wohl die Projekte mit unterschiedlichen Zugangsvoraus- setzungen und Finanzierungsarten experimentierten. Zudem dokumentierten die Begleitforschungsinstitute nicht alle bewilligten Budgets. Die Regierung konstatiert die geringe Inanspruch- nahme des Budgets und beklagt den noch fehlenden Markt an Versorgungsangeboten. Gleichzeitig konstatiert sie, das Budget habe sich bundesweit erfreulich verbrei- tet, ein Marktangebot entwickle sich schon bei steigender Nachfrage – hat es in Rheinland-Pfalz mit den meisten Budgetbewilligungen aber nicht – und Beratungsleistun- gen würden mancherorts unentgeltlich erbracht – in der Praxis weigern sich Sozialhilfeträger überwiegend, diese Leistungen anzuerkennen. Im Bericht wird weder die Frage erörtert, ob die Einführung des Marktprinzips in die Versorgungsstruktur Behinderter geeignet ist, noch wird er dem Auftrag in § 17 gerecht, nach dem die Weiterent- wicklung von Versorgungsstrukturen und Verfahren zur Bemessung budgetfähiger Leistungen in Geld erprobt werden sollten. Auch der Punkt Bedarfsfeststellungsver- fahren wird vernachlässigt, ebenso eine Analyse über die nur seltene Bewilligung trägerübergreifender Budgets. Auf den Hauptkritikpunkt von Verbänden, dass das Bud- get einerseits den individuellen Bedarf decken soll, ande- rerseits die Höhe des Budgets die bisherigen Kosten der Leistungen an Behinderte nicht überschreiten soll, geht der Bericht nicht ein. Die bestehenden Probleme bei der effektiven Umset- zung dieser Leistungsform sind weder mit Öffentlich- keitsarbeit zu lösen noch mit der Illusion, der Markt werde es schon richten. Das Instrument Persönliches Budget ist wichtig, um dem Wunsch- und Wahlrecht der Anspruchsberechtigten – und damit auch der UN-Behin- dertenrechtskonvention – gerecht zu werden. Seine volle Kraft kann es aber nur entfalten, wenn es nicht kosten- sparend eingesetzt sowie einkommens- und vermögens- unabhängig gewährt wird. Leider wurde der Antrag der Linken auf ein bedarfsgerechtes Nachteilsausgleichsge- setz, Drucksache 16/3698, abgelehnt. Jetzt aber steht die Bundesregierung von völkerrechtlicher Ebene her in der Pflicht, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Bleibt zu hoffen, dass dies auch ein Umdenken in der Gesellschaft mit sich bringt. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die derzeitige Situation für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist äußerst unbefriedigend. Das Ziel ei- ner vorrangigen Teilhabe am Arbeitsleben auf dem all- g e h d 1 S b d s M e d d r f d s s t h l b D M d f e k l d g t „ a g u f G s D s t v (C (D emeinen Arbeitsmarkt ist nur in bescheidenem Umfang rreicht. Die spezifische Arbeitslosenquote schwerbe- inderter Menschen lag im Jahr 2007 mit 16,6 Prozent eutlich höher als die allgemeine Arbeitslosenquote mit 0,1 Prozent. Eine personenbezogene Förderung im inne einer Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts ins- esondere bei Personen mit erhöhtem Unterstützungsbe- arf wird nur selten realisiert. Insgesamt ist zwar die ab- olute Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser gesunken. enschen mit Behinderungen weisen jedoch weiterhin ine konstant niedrigere Beschäftigungsquote sowie eine eutlich höhere Arbeitslosenquote als der Durchschnitt er Bevölkerung auf. Insbesondere Frauen mit Behinde- ungen sind von der schlechten Arbeitsmarktlage betrof- en. Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass alle Menschen ort arbeiten können sollten, wo sie möchten. Für Men- chen mit Behinderungen gibt es schon heute viele In- trumente, zum Beispiel Lohnkostenzuschüsse, Hilfsmit- el zur barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes oder elfende Assistenten, die den Wunscharbeitsplatz mög- ich machen. Trotzdem ist die derzeitige Situation am Ar- eitsmarkt für Menschen mit Behinderungen nicht rosig. ie UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte der enschen mit Behinderungen, deren Ratifizierung durch ie Bundesrepublik Deutschland noch in diesem Jahr er- olgen wird, stellt in Zukunft hohe Anforderungen und rzwingt nach Auffassung meiner Fraktion nicht nur eine onsequente Anwendung der vorhandenen Fördermög- ichkeiten, sondern eine weiter gehende Umgestaltung er Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderun- en. In Art. 21 der erwähnten UN-Menschenrechtskonven- ion heißt es: Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Le- bensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in ei- nem offenen … und für Menschen mit Behinderun- gen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertrags- staaten sichern und fördern … das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chan- cengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwer- tige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedin- gungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich überdies dazu, Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu llgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungspro- rammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung nd Weiterbildung zu ermöglichen“ und „Möglichkeiten ür Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von enossenschaften und die Gründung eines eigenen Ge- chäfts zu fördern“. Von derart ambitionierten Zielsetzungen sind wir in eutschland noch weit entfernt, aber ich bin froh, dass ich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifika- ion dieser Konvention diese Ziele zu eigen macht. Wir on den Grünen legen mit diesem Antrag zur beruflichen 21338 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein Konzept im Sinne dieser Konvention vor, die wir alle in diesem Hohen Hause einstimmig beschlossen haben. Daher kann es eigentlich nicht anders sein, dass unser Antrag von allen Fraktionen konstruktiv aufgenommen wird. Wir wollen die individuelle und dauerhafte Förderung von Menschen mit Behinderungen und das Recht veran- kern, dass diese selbst entscheiden können, in welcher Form sie am Erwerbs- und Arbeitsleben teilhaben möch- ten. Dies kann eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer Integrationsfirma oder aber bei Bedarf im geschützten Arbeitsmarkt sein. Die Bundesregierung zeichnet sich in dieser Legisla- tur durch Stückwerk aus. Im Nachgang dieser 16. Legis- laturperiode wird man feststellen, dass die Bundesregie- rung nicht viel auf der Habenseite verbuchen kann. Wie schon in den Bereichen etwa der Eingliederungshilfe, der Barrierefreiheit oder der Antidiskriminierung blieb die Bundesregierung ein Gesamtkonzept schuldig. Exempla- risch für den Bereich der beruflichen Teilhabe möchte ich zwei Punkte ansprechen: die Unterstützte Beschäfti- gung und das Persönliche Budget für berufliche Teil- habe. An unserer grundsätzlichen Zustimmung für eine Un- terstützte Beschäftigung gibt es keinen Zweifel. Leider lässt der Entwurf allerdings zu viele Fragen offen, so- dass nach unserer Einschätzung die neue Maßnahme mit zu vielen Risiken für die Betroffenen verbunden ist. Wir sind uns darüber im Klaren, dass der Gesetzentwurf be- wusst nicht der große Wurf sein soll, sondern nur einen „Mosaikstein“ im Gesamtkonzept der beruflichen Teil- habe behinderter Menschen darstellen soll. Auf das Ge- samtkonzept warten wir weiterhin, wahrscheinlich ver- geblich. Aber eines möchte ich ganz klar sagen: Auch ein „Mosaikstein“ kann bei fahrlässiger Ausgestaltung sei- ner Bedingungen die ursprünglichen Absichten, ein Mehr an Alternativen der beruflichen Teilhabe herzustel- len, in ihr Gegenteil umkehren. Das Gegenteil hieße in diesem Fall die Einschränkung der Wunsch- und Wahl- rechte sowie die drohende Perspektivlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Denn weder die offenen Fragen der Rück- kehrmöglichkeiten noch die Überwachung der Qualitäts- standards bei Ausschreibungen oder die nachhaltige Fi- nanzierung wurden abschließend geklärt. Der Automatismus aus Förderschule, Berufsbildungs- bereich und Werkstatt für behinderte Menschen steht den Bedürfnissen nach mehr Selbstständigkeit und Selbstbe- stimmung diametral entgegen. Im Sinne einer Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes müssen alle Menschen mit Behinderungen – unabhängig von der Art oder Schwere ihrer Behinderung – in die Lage versetzt wer- den, selbst entscheiden zu können, in welcher Form sie am Arbeitsleben teilhaben möchten. Entscheidend ist, dass sie individuell gefördert und bei Bedarf nach dem Prinzip des Nachteilsausgleichs dauerhaft unterstützt werden. Ein dauerhafter Minderleistungsausgleich wie etwa Zuschüsse zum Arbeitsentgelt – Lohnkostenzuschuss – k s U t m s r h s s c h m s d B a a d a p b b a m f ä Ü d s m n r n e d g a V s r v n v W l b a M g g b n w b e t (C (D äme idealerweise – jedoch nicht ausschließlich – für olche Menschen in Betracht, die ohne angesprochene nterstützung nach § 43 SGB VI nicht fähig wären „un- er den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeits- arktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu ein“. Dies beträfe insbesondere den Personenkreis, de- en Teilhabe am Arbeitsleben über eine Werkstatt für be- inderte Menschen oder eine Tagesförderstätte sicherge- tellt wird. Eine „Kategorisierung“ ist bislang allerdings ehr problematisch, da es nach wie vor an einem einheitli- hen, der Internationalen Klassifikation der Funktionsfä- igkeit, Behinderung und Gesundheit folgenden Instru- ent zur Feststellung einer wesentlichen Behinderung owie des Hilfebedarfes fehlt. Zu einem dauerhaften Nachteilsausgleich gehört auch ie Möglichkeit, verschiedene Formen der Unterstützten eschäftigung zu wählen. Grundlegend ist dabei, dass uch stark leistungsgeminderte Personen Arbeitsplätze ußerhalb einer Werkstatt finden können. Das Konzept er Unterstützten Beschäftigung geht vom Menschen us, (er)findet und gestaltet neue, passgenaue Arbeits- lätze bzw. Nischenarbeitsplätze und orientiert sich da- ei an den Fähigkeiten, Wünschen und Potenzialen des ehinderten Menschen. Kostenträger sowohl des Minderleistungsausgleichs ls auch der Formen der Unterstützten Beschäftigung üssen sowohl die Träger für Leistungen in Werkstätten ür behinderte Menschen sein als auch die Integrations- mter. Auch die Bundesagentur für Arbeit, die nach dem bergang des behinderten Menschen vom Berufsbil- ungsbereich in den Arbeitsbereich bislang ihre „Träger- chaft verliert“, sollte Finanzverantwortung überneh- en. Nur so fällt für die Bundesagentur für Arbeit der egative Anreiz beim Übergang vom Berufsbildungsbe- eich in den Arbeitsbereich weg. Ein fest vereinbarter Fi- anzschlüssel sowie eine klare Strukturverantwortung ines Trägers kann diese Zwischenlösung so gestalten, ass sie dem oder der Betroffenen nicht zum Negativen ereicht. Optimal und als mittelfristige Perspektive ist uch hier eine Zusammenführung leistungsgerechter orschriften der Teilhabe am Arbeitsleben in einem Ge- etz vonnöten. Die beiden Landschaftsverbände in Nord- hein-Westfalen beispielsweise starten in einem Modell- orhaben eine solche Unterstützung. So werden zu- ächst 200 schwerbehinderte Menschen in den Genuss on bis zu 50 Prozent der Förderungen, die in einer erkstatt entstehen würden, kommen. Dieses Geld kann angfristig in Form von Lohnkostenzuschüssen an Ar- eitgeber ausgezahlt werden. Nach dem Wortlaut und dem Geist des Gesetzes sind uch Leistungen für behinderte Mitarbeiterinnen und itarbeitern in Werkstätten für behinderte Menschen rundsätzlich budgetfähig. Mit dem Persönlichen Bud- et können Leistungen wie Weiterbildungsmodule, Ar- eitsassistenz und heilpädagogische Hilfen sowohl in- erhalb als auch außerhalb einer Werkstatt eingekauft erden, zumindest in der Theorie. In der Praxis gibt es ei der Inanspruchnahme von Werkstattleistungen über in Persönliches Budget indes erhebliche Schwierigkei- en. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21339 (A) ) (B) ) Nach heutiger Rechtsgrundlage verlieren Budgetneh- merinnen und -nehmer von Werkstattleistungen ihre Sozialversicherungsansprüche, wenn sie im Berufsbil- dungsbereich ähnliche Angebote anderer Anbieter in An- spruch nehmen wollen. Bei einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verlieren die Budgetnehme- rinnen und -nehmer ihren Status der vollen Erwerbsmin- derung nach § 43 SGB VI. Die jetzigen Bedingungen der ungeklärten Sozialversicherungsansprüche schränken die Inanspruchnahme Persönlicher Budgets für Werkstatt- leistungen stark ein. Nach Ansicht der Bundesregierung sind Werkstatt- leistungen nur dann budgetfähig mit der entsprechenden sozialen Absicherung, wenn der „werkstattberechtigte“ behinderte Mensch während der Inanspruchnahme bei der Werkstatt beschäftigt bleibt. Dies widerspricht dem Grundgedanken des Persönlichen Budgets, der bzw. dem Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben auch außerhalb einer Einrichtung zu ermöglichen. Die Inanspruchnahme von Werkstattleistungen über ein Persönliches Budget muss auch ohne die Anbindung an eine Werkstatt uneingeschränkt möglich sein. Dies ist Anliegen unseres Antrages „Persönliches Budget für be- rufliche Teilhabe jetzt ermöglichen“ auf Drucksache 16/ 11299. Budgetnehmerinnen und -nehmer sollen auch dann vergleichbar den behinderten Werkstattmitarbeite- rinnen und -mitarbeitern kranken-, pflege- und renten- versichert sein, wenn sie dem Berufsbildungsbereich vergleichbare integrative Berufsorientierungs- und Qua- lifizierungsangebote externer Anbieter oder betriebliche Alternativen zum Arbeitsbereich der WfbM in Anspruch nehmen. Ihr Status der Erwerbsunfähigkeit soll vorerst erhalten bleiben. Die Begründungen zur Nichtzustimmung der CDU/ CSU, der SPD sowie der FDP sind nicht nachvollziehbar. So argumentiert die CDU/CSU in der Beschlussempfeh- lung des federführenden Ausschusses auf Drucksache 16/ 11299, unser Antrag würde keine differenzierte Lösung vorschlagen und bei „eher vagen Forderungen“ bleiben. Die SPD verweist auf den Gesetzentwurf zur Unterstütz- ten Beschäftigung sowie die Verhandlungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Eingliederungshilfe und begründet somit ihre Ablehnung gegen unseren An- trag. Auch die FDP kann unserem Antrag nicht zustim- men, obwohl sie „die Leistungsform des Persönlichen Budgets auch bei der beruflichen Teilhabe“ stärken wolle. Für die FDP gehen die im Antrag vorgesehenen Regelungen zu weit. Das grüne Gesamtkonzept besteht aus insgesamt zwölf Punkten. Diese lauten im Einzelnen: Erstens. Per- sonen- statt Institutionenförderung: Zur Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes müssen alle Menschen mit Behinderungen – unabhängig von der Art oder Schwere ihrer Behinderung – in die Lage versetzt werden, selbst entscheiden zu können, in welcher Form sie am Arbeits- leben teilhaben möchten. Zweitens. Ausweitung der Angebotsstrukturen: Um das Wunsch- und Wahlrecht konsequent durchzusetzen, bedarf es verschiedener Al- ternativen zur beruflichen Teilhabe. Um das alltägliche M d g r l d e p l G w s l b a d E m t w s b f u d m u P l s r s k a w ü d Z M e g b E t c U w M r w B e O f m g s (C (D iteinander von jungen Menschen mit und ohne Behin- erung im gesellschaftlichen Leben zu fördern, muss der emeinsame Unterricht zur Regel werden. Drittens. Bar- ierefreie Arbeitsplätze: Das Behindertengleichstel- ungsgesetz muss mit dem Ziel weiterentwickelt werden, ass künftig deutlich mehr barrierefreie Arbeitsplätze ntstehen. Viertens. Diskriminierungsfreie Arbeits- lätze: Die europarechtlichen Antidiskriminierungsricht- inien müssen vollständig umgesetzt und das Allgemeine leichbehandlungsgesetz muss entsprechend geändert erden. Fünftens. Vorurteile beseitigen: Um Vorurteilen eitens der Arbeitgeberinnen und -geber bei der Einstel- ung von Menschen mit Behinderungen zu begegnen, edarf es zukünftig mehr Kampagnen, wie die bereits bgelaufene Kampagne „50 000 Jobs für Schwerbehin- erte“. Sechstens. Rechtsanspruch auf Rehabilitation: in einheitlicher Rechtsanspruch auf Rehabilitation uss für alle behinderten und von Behinderung bedroh- en Menschen gewährleistet sein, unabhängig davon, elcher der insgesamt sieben Rehabilitationsträger zu- tändig ist. Siebtens. Beratung und Vermittlung für Ar- eitsuchende: Bei allen Trägern des SGB II sollen quali- izierte Ansprechpartner und Abteilungen eingerichtet nd finanziert werden. Achtens. Werkstätten für behin- erte Menschen: Auch für den geschützten Arbeitsmarkt üssen das Selbstbestimmungsrecht sowie das Wunsch- nd Wahlrecht der behinderten Menschen als oberstes rinzip gelten. Neuntens. Persönliches Budget für beruf- iche Teilhabe: Um die Teilhabechancen und Selbstbe- timmungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinde- ungen zu stärken, muss das Persönliche Budget gestärkt owie auch für den Bereich der beruflichen Teilhabe onsequent umgesetzt werden. Hierfür muss die Budget- ssistenz als zusätzliche Leistung gewährt und finanziert erden. Die Inanspruchnahme von Werkstattleistungen ber ein Persönliches Budget muss auch ohne die Anbin- ung an eine Werkstatt uneingeschränkt möglich sein. ehntens. Existenzgründungsberatung: Um behinderten enschen umfangreicher als bisher die Möglichkeit zu röffnen, sich selbstständig zu machen, muss es eine ei- enständige Regelfinanzierung für Existenzgründungs- eratungen für Menschen mit Behinderungen geben. lftens. Finanzierung: Damit die Finanzierung der Leis- ungen durch die Integrationsämter auch in Zukunft si- hergestellt bleibt, muss die Beschäftigungspflicht der nternehmen von derzeit 5 auf 6 Prozent angehoben erden. Zwölftens. Statistik: Um arbeitsmarktpolitische aßnahmen und Instrumente zukünftig besser evaluie- en zu können, muss die Zahl der schwerbehinderten Er- erbstätigen als eine wesentliche Kennzahl durch die undesagentur für Arbeit statistisch erfasst werden. Lassen wir das Flickwerk hinter uns. Trauen wir uns twas zu und machen uns ein wenig von dem Mut und ptimismus zu eigen, der den Geist der UN-Konvention ür die Rechte der Menschen mit Behinderungen prägt. Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Arbeit und Soziales: Berufliche Teilhabe be- innt nicht erst am Arbeitsplatz. Der Grundstein wird chon bei der Einschulung gelegt. (A) (C) (B) ) Es ist leider richtig, wenn Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag bedauern, das deutsche Bildungssystem sei „bisher von der Idee und der Praxis des Förderschul- Die Unterstützte Beschäftigung schließt dabei die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets jedoch keines- wegs aus. Wer mit der Unterstützung, die ihm von der angebots geprägt“. Denn Kinder an Förderschulen errei- chen zu fast 80 Prozent keinen Schulabschluss. Umso schwerer ist es für sie, anschließend in Ausbildung und Beruf Fuß zu fassen. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und Kin- dern ohne Behinderung muss daher unser Ziel sein. Auf jeden Fall brauchen wir Schritt für Schritt mehr gemein- samen Unterricht beider Gruppen von Kindern. Wer schon als Kind den Alltag mit behinderten Freun- den verbracht hat, trägt diese Erfahrung später auch in das Berufsleben, sei es als Arzt, Stadtplaner oder Arbeit- geber. Dieses gemeinsame Lernen ist ein Leitbild des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zusammen mit den Ländern, Vertre- tern aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft wer- den wir daher im Frühjahr 2009 eine Konferenz zur UN- Konvention ausrichten, mit der wir vor allem die Frage der gemeinsamen Bildung vorantreiben werden. Ziel unserer Politik ist, dass behinderte Bürgerinnen und Bürger – wo immer dies möglich ist – eine Beschäf- tigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Denn Integration am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr gesellschaftlicher Teilhabe. Für Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem Betrieb oder einem Berufs- bildungswerk machen können, gab es bislang nur die Werkstatt als Alternative. Das war uns zu wenig. Des- halb haben wir das Instrument der Unterstützten Be- schäftigung entwickelt. Nach dem Grundsatz „Erst platzieren, dann qualifi- zieren“ werden Menschen mit Behinderungen in einem Betrieb so lange eingearbeitet und unterstützt, bis ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann. Auch da- nach kann die berufsbegleitende Unterstützung fortdau- ern, solange dies erforderlich ist. Nun sagen manche: Warum wieder ein neues Instru- ment? Gebt doch einfach das Geld, das für einen Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen ausgegeben wird, als Persönliches Budget, dann kann sich der Ein- zelne davon die Unterstützung auf dem allgemeinen Ar- beitsmarkt einkaufen. Nein, es ist nicht der richtige Weg, einen jungen Men- schen erst im Rahmen des Persönlichen Budgets für werkstattbedürftig zu erklären und ihn dann mithilfe die- ser Mittel doch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter- zubringen. Wenn jemand auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann, dann braucht er dafür einen direkten, transpa- renten Weg. Er braucht Leistungen, die spezifisch für den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn diese Leistung bisher fehlt, muss sie geschaffen werden. Das haben wir mit der Unterstützten Beschäfti- gung getan. B d t s w Z c u W J t i v g s s k D g s 5 d l o b g a z Z s d a z o a r h t d e d s z (D undesagentur für Arbeit angeboten wird, nicht zufrie- en ist, kann sich über das Persönliche Budget eine Un- erstützung eigener Wahl einkaufen. Wir gehen davon aus, dass zurzeit circa 10 000 Per- önliche Budgets im gesamten Bundesgebiet erbracht erden: eine erfreuliche Entwicklung verglichen mit den ahlen im Bericht der Bundesregierung zum Persönli- hen Budget 2006. Aber nicht nur mit der Unterstützten Beschäftigung nd dem Persönlichen Budget sind wir auf dem richtigen eg. 2004 hat die Bundesregierung die Initiative „job – obs ohne Barrieren“ ins Leben gerufen. Auf Veranstal- ungen und mit vielfältigen Projekten stellen Arbeitgeber hre guten Erfahrungen mit behinderten Beschäftigten or. Darüber hinaus haben wir noch das Arbeitsmarktpro- ramm „Job4000“ aufgelegt. Hiermit schaffen wir zu- ätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze vor allem für chwerbehinderte Menschen mit besonderen Einschrän- ungen. Im Ergebnis ist unsere Bilanz Anlass, sich zu freuen: ie Beschäftigungsquote bei den beschäftigungspflichti- en Arbeitgebern steigt stetig. 2002 betrug sie noch 3,8 Prozent; 2006 waren es chon 4,3 Prozent. Die vom Gesetzgeber geforderten Prozent sind zwar noch nicht erreicht, aber wir haben ie Zielgerade im Blick. Bei den Arbeitgebern im öffent- ichen Sektor sind es schon 5,9 Prozent und bei den bersten Bundesbehörden sogar 7,5 Prozent. Auch die Zahl der behinderten Menschen, die bei den eschäftigungspflichtigen Arbeitgebern arbeiten, ist im leichen Zeitraum gestiegen: von 716 057 im Jahr 2002 uf 787 912 im Jahr 2006. Wenn die Zahlen auch Anlass ur Freunde sind, so sind sie jedoch noch kein Grund zur ufriedenheit. Noch immer sind mehr als 150 000 Men- chen mit Behinderungen arbeitslos. Unsere vielfältigen Programme, Initiativen und För- ermittel sollen hier helfen. Deshalb auch unser Appell n Arbeitsgeber und Personalentscheider: Bei der Beset- ung einer Stelle darf die Frage nicht lauten: „behindert“ der „nichtbehindert“?, sondern wie bei allen anderen uch: „geeignet“ oder „nichtgeeignet“? Wir nehmen nun die vor uns liegenden Herausforde- ungen – insbesondere die Reform der Eingliederungs- ilfe, die wir gemeinsam mit den Ländern und unter Be- eiligung der Verbände weiterentwickeln werden – in en Blick. Auch hier ist die Teilhabe am Arbeitsleben in wesentlicher Punkt. Denn Arbeit ist und bleibt eine er entscheidenden Voraussetzungen für volle gesell- chaftliche Teilhabe. Da bleibt für alle noch eine Menge u tun. 21340 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 91, 1 0, T 196. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ursula Lötzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir ha-

    ben jetzt von Herrn Riesenhuber und Frau Berg viele
    Beispiele gehört, die auch in der Antwort auf die Große
    Anfrage oder in Ihrem Entschließungsantrag aufgeführt
    sind. Sie listen aber nicht nur auf, was längst bekannt ist,
    keine Neuerung bietet und sich nicht ernsthaft mit den
    Problemen befasst, sondern Sie betreiben auch noch
    simple Selbstbeweihräucherung. Dies wird dem Mittel-
    stand nicht gerecht. Tatsächlich müsste man sich ernst-
    haft mit den Problemen befassen, die im Zusammenhang
    mit der Krise jetzt für den Mittelstand entstehen.

    Frau Berg, Sie haben diese Probleme aufgezählt. Herr
    Riesenhuber hat davon gesprochen, man dürfe in der
    Krise nicht an der Forschung sparen, und sich dabei ins-
    besondere auf Unternehmen bezogen. Aber wo ist denn

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    (C (D eispielsweise Ihre besondere Anstrengung, dem Forchungsproblem, dem Innovationsproblem und dem ittelstandsproblem in der Krise gerecht zu werden? o ist bis heute Ihr Konjunkturprogramm, das auch ei en Fonds für Innovationsförderung und ökologische Ereuerung beinhaltet, um damit Nachfrageimpulse in ichtung einer ökologischen Industriepolitik und einer nnovativen Mittelstandspolitik zu begründen? Bis heute iegt von Ihnen dazu nichts vor als die Ankündigung eies breiten Konjunkturprogramms. Was steht denn Neugründungen entgegen? Die Kreitanstalt für Wiederaufbau kommt in ihrem Gründungsonitor zu dem Schluss: schlechtes konjunkturelles Um eld und mangelnde Nachfrage. Das ZEW hat schon 006 festgestellt: Für den Verzicht auf Innovationsaktiitäten spielte den Angaben der Unternehmen zufolge ie fehlende Nachfrage nach Erneuerungen eine Rolle. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikolgenabschätzung hat in der laufenden Legislaturperioe in einem Bericht festgestellt, die Nachfrageorientieung sei in Deutschland absolut unterbelichtet. Nun heißt s – Frau Berg, Sie haben das gerade angeführt –, je ehr staatliche Instanzen innovative Produkte und ienstleistungen nachfragten, desto besser seien die Ab atzchancen gerade der kleinen Unternehmen. Was chlussfolgern Sie aus dieser bahnbrechenden Erkenntis? Nichts, außer der Verabredung, man wolle in Zuunft beim Einkauf darauf achten, innovative Produkte u bevorzugen! Im Vergaberecht, das morgen Thema ein wird, findet man dazu nichts. Aber gerade das hätte ie Chance geboten, die Innovationsförderung im Vergaerecht ernsthaft zu verankern. Tatsächlich passiert ichts. Manchmal kann man allerdings froh sein, wenn Sie ichts tun, weil Ihre Aktivitäten mehr schaden als nuten, zum Beispiel beim Problem der Finanzierung des ittelstands. Nach wie vor fällt Ihnen dazu vor allem die teuerliche Begünstigung von Private-Equity-Fonds ein. ie ziehen keinerlei Lehren aus der Finanzmarktkrise. rste Insolvenzen gerade von kleinen und mittleren Un ernehmen zeigen: Besonders die von Private-Equityonds nach dem Prinzip der maximalen Rendite geführ en Unternehmen sind jetzt vom Aus bedroht, abgesehen on der allgemeinen Kreditkrise. Wenn einem Unternehen nahezu das gesamte Eigenkapital zum Beispiel urch Wiederverkauf entzogen wird, mangelt es bei der leinsten Erschütterung an Reserven, diese durchzusteen. Die Fonds sind nicht geeignet, eine stabile und achhaltige Finanzierung von Neuerungen zu gewähreisten. Ein letztes Problem stellt Ihre Politik betreffend das eistige Eigentum dar. Sie stellen fest: Mittelständler haen oft Probleme mit einem umfassenden Patentschutz; as ist richtig. Anstatt aber darüber zu diskutieren, welhe Maßnahmen man ergreifen sollte, ob zum Beispiel ie umfassende Patentierung überdacht werden muss, etzt die Bundesregierung auf Kommunikationsmaßnah 21210 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 Ulla Lötzer men zur Sensibilisierung der Bedeutung des Themas. Dadurch soll das Problem gelöst werden. Der Innovation erweisen Sie damit aber einen Bärendienst. Eine flächendeckende Patentierung hindert schließlich andere Erfinder an der Nutzung und Weiterentwicklung des Wissens. Das ausufernde System des Patentrechts verhindert Innovationen, statt sie zu fördern. Mittlerweile werden Patente explizit für den Zweck angemeldet, andere an der Forschung zu hindern. Das ist keine Problemlösung. Was Sie hier als Innovationsstrategie ausgeben, ist tatsächlich alter Wein in noch älteren Schläuchen. Von Sensibilität für kleine und mittlere Unternehmen oder Innovation keine Spur! Danke. Nächster Redner ist der Kollege Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    (Beifall bei der LINKEN)


    (Beifall bei der LINKEN)


    (A) )


    (B) )


    (Beifall bei der LINKEN)


Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Grünen
sind eine Partei, für die die Förderung von kleinen und
mittleren Unternehmen sowie von Innovation schon im-
mer eine wichtige Rolle gespielt hat. Insofern finden wir
es grundsätzlich gut, wenn die Koalitionsfraktionen die
Bundesregierung auffordern, etwas für kleine und mitt-
lere Unternehmen zu tun. Aber wie Frau Flach schon
sagte, kommt das nach drei Jahren vielleicht ein biss-
chen zu spät.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben noch ein Jahr Zeit. Vielleicht passiert etwas.

Das Schauspiel, das sich hier darbietet, ist interessant.
Da die Regierungsfraktionen die Regierung befragen,
überrascht es nicht, dass dabei eine Antwort heraus-
kommt, die nur so vor Eigenlob strotzt. Es scheint auch
alles irgendwie sehr gut zu sein. Aber wenn man sich das
genauer anschaut, wenn man die rosarote Brille der Bun-
desregierung absetzt und sich andere Quellen ansieht,
zum Beispiel die Studie „Innovationsindikator Deutsch-
land 2008“, dann stellt man nicht fest, dass Deutschland
an der Spitze steht, sondern man sieht, dass es Mittelmaß
ist und auf Platz 8 von 17 untersuchten Ländern steht,
wobei Schweden, die Schweiz, die USA, Finnland und
Dänemark an der Spitze sind. Man findet also wieder
einmal skandinavische Länder an der Spitze. Dahin
sollte man vielleicht schauen, wenn man Vorbilder sucht.

Auch das Gutachten 2008 der von der Bundesregie-
rung eingesetzten Expertenkommission für Forschung
und Innovation, EFI, stellt erhebliche Mängel bei der
Förderung der Innovationen fest. Ein wichtiger Hemm-
schuh für Innovationen, so die beiden Studien, ist die
mangelnde Bildung. In dieser Hinsicht müssen wir noch
viel tun. Wir wissen nicht erst seit PISA, dass es um die

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(C (D ildung in Deutschland schlecht bestellt ist. In diesem usammenhang liegt in der ökonomischen Krise tatsäch iche eine Chance. Wenn man bedenkt, dass die Bilungsausgaben bei etwa 5 Prozent des BIP liegen, im ECD-Durchschnitt aber bei ungefähr 6 Prozent, dann ieht man, dass diese Lücke von 1 Prozent mit einem Inestitionsvolumen geschlossen werden könnte, das dem nvestitionsprogramm entspricht, das der Sachverständienrat vorschlägt. Geben Sie sich einen Ruck! Nutzen ie die Chance, handeln Sie und legen Sie ein Investi ionsprogramm für Bildung und Innovationen auf! Das ützt der Gesellschaft und den kleineren und mittleren nternehmen. Ein weiterer Punkt fällt bei der Lektüre der Studie on BDI und Telekom-Stiftung auf. Bei der Bereitschaft um unternehmerischen Risiko liegt Deutschland auf em allerletzten Platz. Wenn man sich nun die Regieung anschaut, wundert einen das nicht. Aber die ist icht repräsentativ für alle Deutschen. Unseres Erachens liegt das nicht daran, dass die Deutschen grundsätzich keine Lust haben, irgendwelche Risiken einzugehen, ondern das hat etwas mit den Rahmenbedingungen zu un. Das hat mit den finanziellen Rahmenbedingungen Stichwort: Zugang zu Wagniskapital; dazu haben wir ben schon etwas gehört – zu tun, aber auch damit, dass n Deutschland die soziale Sicherung für Selbstständige ehr als löchrig ist. In einem Land, in dem die Armuts uote von Selbstständigen höher als die von abhängig eschäftigten ist, wundert es nicht, dass Menschen weiger bereit sind, das Risiko einer Selbstständigkeit einugehen. Auch die Angst vor Armut im Alter kann urchaus eine Hürde sein, sich selbstständig zu machen. eshalb brauchen wir eine bessere Grundsicherung für elbstständige, und wir brauchen eine Einbeziehung der elbstständigen in die Rentenversicherung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ein besonderes Problem bilden die kleinen Unterneh-
en. Die Bundesregierung schreibt selbst in ihrer Ant-
ort auf die Anfrage, dass Unternehmen mit 50 bis
99 Beschäftigten – immerhin rund 70 Prozent – min-
estens eine Prozess- oder Produktinnovation hervor-
ringen. Das ist schon einmal nicht schlecht. Bei den
nternehmen mit 5 bis 49 Beschäftigten ist es aber le-
iglich jedes zweite bis dritte Unternehmen. Die zentrale
rage ist also: Wie können Innovation und Eigeninitia-

ive gerade bei den kleinen und Kleinstbetrieben ge-
eckt und gefördert werden?

Wir haben darauf eine Reihe von Antworten, von de-
en ich aus Zeitgründen jetzt nur noch ein paar in eini-
en Stichworten ansprechen kann. Zum Beispiel fordern
ir eine partizipative Unternehmenskultur, also eine

tärkere Mitbestimmung der Beschäftigten, verbunden
it einer stärkeren Partizipation auch am Ertrag von Un-

ernehmen. Dies könnte insbesondere in kleineren Un-
ernehmen zu mehr Innovationen führen, weil stärker im
eam gearbeitet wird und die Kreativität der Beschäftig-

en gefördert wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2008 21211


(A) )



(B) )


Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
Ein weiterer Punkt, der auch schon angesprochen
wurde, ist die Frauenförderung. Sie wird zwar genannt,
aber es werden weitgehend keine konkreten Maßnahmen
erwähnt. Dazu wären unter anderem ein Aufbau von
spezieller Beratung – übrigens nicht nur für Hightech-
Unternehmen – und ein Abbau von Diskriminierung bei
der Kreditvergabe wichtig. Völlig vernachlässigt wird
bei den Überlegungen der Regierung und der Regie-
rungsfraktionen die Innovativkraft von Unternehmen,
die von Migrantinnen und Migranten betrieben werden
und die angesichts der Globalisierung – aber nicht nur
deswegen – ein großes Potenzial für Innovationen auf-
weisen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Außerdem fordern wir eine verbesserte Förderung von
Existenzgründerinnen und Existenzgründern. Hierzu ha-
ben wir bereits einen Antrag vorgelegt, auf den ich hier
nur verweisen kann, weil meine Zeit langsam abläuft.

Letzter Punkt: Positiv finden wir, dass in dem Ent-
schließungsantrag darauf hingewiesen wird, dass insbe-
sondere Innovationsförderung in den Bereichen Umwelt,
Gesundheit und Energie wichtig ist. Das sind urgrüne
Themen. Aber schauen Sie sich an, wie auf der einen
Seite die SPD stur und strukturkonservativ an dem Bau
von Kohlekraftwerken festhält und auf der anderen Seite
Roland Koch – ich komme aus Hessen – in den letzten
neun Jahren die erneuerbaren Energien gefördert hat.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Kollege, Sie müssen in der Tat zum Ende kom-

    men.


    (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Letzter Satz. – Schauen Sie sich die innovativen Kon-
    zepte des Wirtschaftsministers im Bereich Umwelt- und
    Energiepolitik an. Zu all dem kann ich nur sagen: Wenn
    die Böcke die Gärtner sind, kann die Innovationsförde-
    rung in Deutschland nicht wirklich vorankommen.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)