Plenarprotokoll 16/195
            Dr. Frank-Walter Steinmeier,
            Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Walter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Sigmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sigmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sigmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sigmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . .
            21057 B
            21058 D
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            21073 B
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            21074 B
            Deutscher B
            Stenografisch
            195. Sitz
            Berlin, Mittwoch, den 1
            I n h a l
            Tagesordnungspunkt 1:
            Antrag der Bundesregierung: Beteiligung
            bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
            EU-geführten Operation Atalanta zur
            Bekämpfung der Piraterie vor der Küste
            Somalias auf Grundlage des Seerechts-
            übereinkommens der Vereinten Nationen
            von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008)
            vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni
            2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008,
            1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und
            nachfolgender Resolutionen des Sicher-
            heitsrats der Vereinten Nationen in Verbin-
            dung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/
            851/GASP des Rates der Europäischen
            Union vom 10. November 2008
            (Drucksache 16/11337) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            T
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            C21057 A
            Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21068 A
            undestag
            er Bericht
            ung
            7. Dezember 2008
            t :
            agesordnungspunkt 2:
            efragung der Bundesregierung: deutsche An-
            assungsstrategie an den Klimawandel . . .
            igmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            igmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            orst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            igmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            21069 A
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            21072 B
            Sigmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            21074 C
            II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008
            Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sigmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sigmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 3:
            Fragestunde
            (Drucksachen 16/11350, 16/11372) . . . . . . . .
            Dringliche Frage 1
            Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Konsequenzen für die Bundesprogramme
            gegen Rechtsextremismus nach dem mut-
            maßlich neonazistisch motivierten Angriff
            auf den Passauer Polizeipräsidenten am
            13. Dezember 2008
            Antwort
            Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 4
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Schriftliche Unterlagen zur Informations-
            weitergabe über radioaktiv kontaminierte
            Lösungen im Forschungsbergwerk Asse II
            vor Juni 2008 an die Atom- und Energie-
            wirtschaft durch Mitarbeiter der Bundes-
            anstalt für Geowissenschaften und Roh-
            stoffe
            Antwort
            Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            21078 D
            21079 B
            ündliche Frage 7
            ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            usbau des Standortes des Julius-Kühn-
            nstituts in Kleinmachnow
            ntwort
            rsula Heinen, Parl. Staatssekretärin
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 8
            ornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            aushaltsseitige Anerkennung des Be-
            arfs für das Institutsgebäude des Julius-
            ühn-Instituts in Kleinmachnow durch
            as Bundesministerium der Finanzen
            ntwort
            rsula Heinen, Parl. Staatssekretärin
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Fragen 9 und 10
            einz Schmitt (Landau) (SPD)
            erletzung eines Zivilisten durch Einsatz
            ines Laser-Waffenleitsystems laut Presse-
            ericht
            ntwort
            hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 17
            ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            inweise der US-Regierung über ihre
            ufttransporte mit Terrorismusverdächti-
            en über Deutschland seit Anfang 2002
            nd Reaktion der Bundesregierung
            ntwort
            ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . .
            usatzfragen
            ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 18
            erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            ersonelle Aufstockung der MONUC-
            ission
            21080 A
            21080 C
            21081 C
            21081 D
            21081 D
            21083 C
            21083 C
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008 III
            Antwort
            Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . .
            Zusatzfragen
            Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 19
            Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Unterstützung der Vermittlungsbemühun-
            gen im Kongo durch hochrangige deutsche
            Politiker vor Ort
            Antwort
            Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . .
            Zusatzfragen
            Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Fragen 20 und 21
            Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Möglichkeiten der Bundesregierung zur
            Erzwingung eines Rücktritts des simbab-
            wischen Präsidenten Robert Mugabe;
            Unterstützung der Bundesregierung zur
            Einrichtung einer Übergangsregierung in
            Simbabwe
            Antwort
            Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Fragen 22 und 23
            Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
            Zunehmende rechte Gewalt gegen Migran-
            ten mit türkisch-muslimischem Hinter-
            grund sowie Konsequenzen der Bundesre-
            gierung zur Verhinderung entsprechender
            Vorfälle; Vorkehrungen zum Schutz türki-
            scher Migrantinnen und Migranten vor
            rechter Gewalt
            Antwort
            Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
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            21084 A
            21084 C
            21085 B
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            21086 A
            21086 C
            21086 D
            21087 D
            21088 B
            21089 B
            ündliche Frage 32
            ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            uflagen der Bundesregierung für die
            5 Banken mit beantragten staatlichen
            arantien und Eigenkapitalhilfen im Rah-
            en der Finanzmarktkrise sowie Kontroll-
            echte der Abgeordneten
            ntwort
            icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 39
            r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            insichtnahme für Bundestagsabgeordnete
            n die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für
            ie Pilotprojekte der Betreibermodelle zum
            ehrstreifigen Ausbau von Autobahnen
            ntwort
            arin Roth, Parl. Staatssekretärin
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 40
            r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            rarbeitung eines zweiten Referentenent-
            urfs für ein Gesetz zur Änderung perso-
            enbeförderungsrechtlicher Vorschriften
            ntwort
            arin Roth, Parl. Staatssekretärin
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 43
            eronika Bellmann (CDU/CSU)
            tand des Ausbaus der Eisenbahnstrecke
            resden–Berlin sowie vorgesehene Mittel
            m Bundeshaushalt 2009
            ntwort
            arin Roth, Parl. Staatssekretärin
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            an Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            21090 C
            21091 A
            21091 D
            21092 A
            21092 B
            21092 C
            21092 D
            21093 A
            21093 D
            21094 A
            IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008
            Mündliche Frage 44
            Lutz Heilmann (DIE LINKE)
            Realisierung der in Art. 5 Abs. 2 des Staats-
            vertrags über eine feste Fehmarnbelt-Que-
            rung genannten Ausbauten auch bei Nicht-
            bau der Fehmarnbelt-Querung
            Antwort
            Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 45
            Lutz Heilmann (DIE LINKE)
            Prüfung einer Pflicht zur Strategischen
            Umweltprüfung beim Ausbau einer festen
            Fehmarnbelt-Querung
            Antwort
            Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            der FDP: Urteil des Bundesverfassungs-
            gerichtes zur Pendlerpauschale . . . . . . . . . .
            Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . .
            Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . .
            Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . .
            Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . .
            Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            A
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            21094 C
            21094 D
            21095 C
            21095 D
            21096 A
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            21096 D
            21098 A
            21099 A
            21100 A
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            21101 D
            21102 D
            21104 A
            21105 C
            21106 C
            21107 D
            21108 D
            21110 A
            21111 C
            nlage 1
            iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            nlage 2
            echnisch bedingter Neuabdruck von zu Pro-
            okoll gegebenen Reden zur Beratung des
            ntwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung
            es Wohngeldgesetzes (194. Sitzung, Tages-
            rdnungspunkt 40)
            ören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            örg Vogelsänger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            nlage 3
            ündliche Frage 1
            eter Hettlich (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            eitplan und Konzept für die Präsentation
            er Sammlung Industrielle Gestaltung als
            auerausstellung
            ntwort
            ernd Neumann, Staatsminister
            BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 4
            ündliche Frage 2
            rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            rgebnisse der abgeschlossenen Studie
            Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebens-
            emeinschaften“ und Zeitpunkt der Vor-
            ge
            ntwort
            lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 5
            ündliche Frage 3
            rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            erpflichtung des Staatsinstituts für Fami-
            ienforschung der Universität Bamberg auf
            ichtveröffentlichung von Forschungs-
            rgebnissen
            ntwort
            lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            21113 A
            21113 B
            21114 A
            21114 C
            21115 B
            21115 D
            21115 D
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008 V
            Anlage 6
            Mündliche Fragen 11 und 12
            Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vorschlag der Bundesbildungsministerin
            Dr. Annette Schavan zur Renovierung und
            Modernisierung von Schulen und Hoch-
            schulen
            Antwort
            Andreas Storm, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 7
            Mündliche Frage 13
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Aussage der Bundesbildungsministerin
            Dr. Annette Schavan zu unbürokratischer
            Bereitstellung von Mitteln für Renovie-
            rung, Modernisierung und Ausbau von Ge-
            bäudekapazitäten
            Antwort
            Andreas Storm, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 8
            Mündliche Frage 14
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einschätzung der aktuellen Lage der föde-
            ralen Kompetenzordnung in Bildungsfra-
            gen durch die Bundesbildungsministerin
            Dr. Annette Schavan
            Antwort
            Andreas Storm, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 9
            Mündliche Frage 15
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kenntnisse der Bundesregierung über die
            Festnahme von Lin Xiaobo und Reaktion
            gegenüber China
            Antwort
            Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . .
            Anlage 10
            Mündliche Frage 16
            Petra Pau (DIE LINKE)
            Kenntnisse der Bundesregierung über die
            Folterung Minderjähriger und über wei-
            tere Menschenrechtsverletzungen durch
            afghanische Polizeibeamte
            A
            G
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            A
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            21116 B
            21116 C
            21116 D
            21116 D
            ntwort
            ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . .
            nlage 11
            ündliche Frage 24
            etra Pau (DIE LINKE)
            ezielte Aufnahme der Daten von Angehö-
            igen der Minderheitsgruppe der Sinti und
            oma in die polizeilichen Informationssys-
            eme des Gemeinsamen Zentrums der
            olizei- und Zollzusammenarbeit
            ntwort
            eter Altmaier, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 12
            ündliche Frage 25
            ans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU)
            icherstellung der Geltendmachung nur
            atsächlich geleisteter Aufwendungen nach
            erzicht auf die Vorlagepflicht von Belegen
            ür Aufwendungen für haushaltsnahe Be-
            chäftigungsverhältnisse und Dienstleis-
            ungen gemäß der Neuregelung des § 35 a
            StG
            ntwort
            icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 13
            ündliche Frage 26
            r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
            indereinnahmen des Bundes seit 1991
            urch fehlende vollständige Erhebung des
            olidaritätszuschlags auf im Ausland er-
            ielte Einkommen
            ntwort
            icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 14
            ündliche Frage 27
            r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
            mpfehlungen des Nationalen Normen-
            ontrollrats zur Neuregelung der Erb-
            chaftsteuer
            ntwort
            icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            21117 B
            21117 C
            21117 D
            21118 A
            21118 B
            VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008
            Anlage 15
            Mündliche Frage 28
            Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Anzahl der rückwirkend zu ändernden
            Steuerbescheide 2007 infolge des Bundes-
            verfassungsgerichtsurteils zur Pendlerpau-
            schale und dadurch verursachte Bürokra-
            tiekosten
            Antwort
            Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 16
            Mündliche Frage 29
            Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zahl der Steuerpflichtigen mit Anspruch
            auf nachträgliche Geltendmachung der
            Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilo-
            meter
            Antwort
            Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 17
            Mündliche Frage 30
            Jürgen Koppelin (FDP)
            Auswirkungen des Urteils des Bundesver-
            fassungsgerichts zur Pendlerpauschale auf
            den Bundeshaushalt 2009
            Antwort
            Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 18
            Mündliche Frage 31
            Jürgen Koppelin (FDP)
            Rechtzeitiges Erkennen der Verfassungs-
            widrigkeit der Neuregelung der Pendler-
            pauschale durch die Bundesregierung
            Antwort
            Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 19
            Mündliche Fragen 33 und 34
            Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU)
            Zusammenarbeit des Bundesministeriums
            für Gesundheit mit dem Institut für Repro-
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            21119 A
            21119 C
            uktionstoxikologie bei der Entscheidung
            um Aufbau der Datenbank „Arzneimittel-
            herapiesicherheit in Schwangerschaft und
            tillzeit“ sowie Bundesmittel für das Da-
            enbankprojekt und das beteiligte Pharma-
            ovigilanz- und Beratungszentrum für
            mbryonaltoxikologie
            ntwort
            olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 20
            ündliche Fragen 35 und 36
            ens Ackermann (FDP)
            eratungen der Expertengruppe zur No-
            ellierung des Rettungsassistentengesetzes
            nd Aufnahme des parlamentarischen Ver-
            ahrens
            ntwort
            olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 21
            ündliche Frage 37
            rank Spieth (DIE LINKE)
            eistungsverbesserungen durch das Anti-
            -Hilfegesetz im Vergleich zum ehemaligen
            undesseuchengesetz, insbesondere bei Be-
            ufsschadensausgleich
            ntwort
            olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 22
            ündliche Frage 38
            rank Spieth (DIE LINKE)
            ögliche Verschlechterung der aktuellen
            ituation Betroffener bei Zahlungen nach
            nti-D-Hilfegesetz im Vergleich zu Leis-
            ungen nach Bundesseuchengesetz
            ntwort
            olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 23
            ündliche Frage 41
            eter Hettlich (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            rüfung der ordnungsgemäßen Verwen-
            ung von Finanzmitteln bei den Wasser-
            nd Schifffahrtsämtern sowie Konsequen-
            21120 A
            21120 B
            21120 C
            21121 A
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008 VII
            zen aus den Korruptionsermittlungen beim
            Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
            Antwort
            Karin Roth, Parl. Staatssekretärin
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 24
            Mündliche Frage 42
            Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
            Programme und Projekte des Bundesmi-
            nisteriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
            wicklung im Jahr 2009 mit dem Kriterium
            Barrierefreiheit
            Antwort
            Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 25
            Mündliche Frage 46
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Etwaiger Wunsch des Helmholtz-Zentrums
            München auf Abgabe des Betriebs des For-
            schungsbergwerks Asse II sowie Reaktion
            der Bundesregierung
            Antwort
            Michael Müller, Parl. Staatssekretär
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 26
            Mündliche Frage 47
            Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zeitpunkt der Kenntnis der Bundesregie-
            rung über die Einsturzgefährdung des
            Endlagers Morsleben
            Antwort
            Michael Müller, Parl. Staatssekretär
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 27
            Mündliche Frage 48
            Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Mitnahmeeffekte durch Einpreisungen für
            Betreiber neuer Kohlekraftwerke bei kos-
            tenloser oder kostenermäßigter Zuteilung
            von CO2-Emissionszertifikaten
            Antwort
            Michael Müller, Parl. Staatssekretär
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            21121 B
            21121 D
            21123 A
            21123 B
            21123 D
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008 21057
            (A) )
            (B) )
            195. Sitz
            Berlin, Mittwoch, den 1
            Beginn: 13.0
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008 21113
        (A) )
        (B) )
        genommen. 120 Millionen stellen der Bund und – ich er- zialinfrastruktur und Integration, in Lebenschancen.
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
        ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der NATO
        Anlage 2
        Technisch bedingter Neuabdruck
        von zu Protokoll gegebenen Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Geset-
        zes zur Änderung des Wohngeldgesetzes
        (194. Sitzung, Tagesordnungspunkt 40)
        Sören Bartol (SPD): 520 Millionen Euro haben
        Bund und Länder für die Wohngeldnovelle in die Hand
        w
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Andres, Gerd SPD 17.12.2008
        Bahr (Neuruppin), Ernst SPD 17.12.2008
        Bareiß, Thomas CDU/CSU 17.12.2008
        Brase, Willi SPD 17.12.2008
        Brüning, Monika CDU/CSU 17.12.2008
        Dr. Enkelmann, Dagmar DIE LINKE 17.12.2008
        Haibach, Holger CDU/CSU 17.12.2008*
        Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 17.12.2008
        Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.12.2008
        Dr. Lamers (Heidelberg),
        Karl A.
        CDU/CSU 17.12.2008**
        Leutert, Michael DIE LINKE 17.12.2008
        Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.12.2008
        Pronold, Florian SPD 17.12.2008
        Dr. Scheer, Hermann SPD 17.12.2008
        Dr. Schmidt, Frank SPD 17.12.2008
        Wieczorek-Zeul,
        Heidemarie
        SPD 17.12.2008
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        arte – auch die Länder jetzt noch einmal bereit, um
        enschen mit niedrigem Einkommen schon in diesem
        inter zu entlasten. Das ist, insbesondere angesichts der
        age unserer Staatsfinanzen, viel Geld. Vor allem aber
        st es gut investiertes Geld: 800 000 Haushalte entlastet
        s von den gestiegenen Wohnkosten, und zwar genau
        ort, wo es gebraucht wird: bei Rentnerinnen und Rent-
        ern, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern.
        Die Preisentwicklung der letzten Monate hat die Not-
        endigkeit der Wohngelderhöhung noch einmal bestä-
        igt. In diesem Winter kommen bei vielen Wohngeldbe-
        iehern Nachzahlungen für Nebenkosten mit erhöhten
        onatlichen Abschlägen zusammen. Daher haben wir
        ns für ein Vorziehen der Reform auf den 1. Oktober
        ieses Jahres entschieden. Erfolgen soll dies durch eine
        ach Personenzahl gestaffelte Einmalzahlung als Aus-
        leich für erhöhte Energiekosten in der Heizperiode
        008/2009. Für einen Einpersonenhaushalt sind das
        00 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 130 Euro.
        Mit der Wohngelderhöhung haben wir die Zukunft
        ieses wichtigen wohnungspolitischen Instruments gesi-
        hert. Es ist eine staatliche Sozialleistung, wie sie sein
        oll: passgenau, zielgerichtet und zeitnah. Der Staat lässt
        ie Menschen nicht allein. Er nimmt ihnen auch nicht
        ie ganze Last ab. Das kann er nicht, und das soll er
        icht. Er greift ergänzend dort ein, wo es nötig ist – nicht
        ehr und nicht weniger –, sodass das Prinzip der Eigen-
        erantwortung bestehen bleibt und auch der Anreiz zu
        inem verantwortungsvollen Umgang mit Energie. Denn
        insparpotenziale nutzen, das ist die einzig überzeu-
        ende Antwort auf steigende Energiekosten und den Kli-
        awandel.
        Moderne Wohnungs- und Sozialpolitik agiert nach-
        altig und vorausschauend, wie wir es mit unserem er-
        olgreichen CO2-Gebäudesanierungsprogramm – für das
        on 2009 bis 2011 nun zusätzliche Mittel in Höhe von
        Milliarden Euro vorgesehen sind –, den KfW-Pro-
        rammen und dem Investitionspakt für die Sanierung
        on Schulen und Kindergärten tun. Das sind Investitio-
        en, die Bürgerinnen und Bürgern in unseren Städten
        nd Gemeinden direkt zugutekommen, die einen wichti-
        en Beitrag zum Klimaschutz leisten, die Wachstum und
        eschäftigung stärken und Arbeitsplätze sichern, die,
        ie die Wohngelderhöhung, die Kaufkraft der Menschen
        tärken. Genau darum muss es in der momentanen Kri-
        ensituation gehen. Kurz: Das ist eine Politik, die in öko-
        ogischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht eine Ba-
        ance herstellt, die aber eben auch die Menschen nicht
        m Regen stehen lässt, die noch nicht in energetisch sa-
        ierten Gebäudebeständen leben.
        Moderne Wohnungs- und Sozialpolitik, das ist immer
        uch vorsorgende Politik. Der vorsorgende Sozialstaat
        uss alles tun, damit Menschen gar nicht erst in eine
        otlage kommen. Er reagiert nicht erst, sondern handelt
        orsorgend. Er investiert in Menschen, vor allem in Kin-
        er, in Bildung, in Qualifikation und Gesundheit, in So-
        21114 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008
        (A) )
        (B) )
        Im Bereich Wohnungspolitik heißt das eine noch stär-
        kere Entwicklung hin zu Projekten wie sie derzeit etwa
        mit dem Programm Soziale Stadt gefördert werden; Pro-
        jekte, die einen integrativen Ansatz verfolgen, bei denen
        der Ausbau von Gebäuden, Grünanlagen und Sportstät-
        ten genauso dazugehört wie Initiativen für kindgerechte
        Ernährung und Bewegung, die städtebauliche Maßnah-
        men mit sozialen verbinden, die die Menschen in den
        Quartieren stärker einbeziehen und auf die Aktivierung
        von Nachbarschaftshilfe setzen, die Integration und Ge-
        meinsinn fördern und die Lebensqualität der Bewohner
        erhöhen.
        Sozial, ökologisch und ökonomisch verantwortungs-
        voll handeln – das ist Credo und Anspruch moderner so-
        zialdemokratischer Stadtentwicklungs- und Wohnungs-
        politik. Mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und
        der Wohngeldreform wird die Große Koalition beidem
        gerecht.
        Jörg Vogelsänger (SPD): Wir diskutieren in dieser
        Woche, wie der Bund die Bürger entlasten und damit den
        Konsum und Arbeitsplätze sichern kann. Dazu haben
        wir gestern das Maßnahmenpaket „Beschäftigungssiche-
        rung durch Wachstumsstärkung“ verabschiedet. In der
        Umsetzung sind wir jetzt alle in besonderer Verantwor-
        tung.
        Die heute zu beschließende Änderung des Wohngeld-
        gesetzes mit einer pauschalierten Einmalzahlung für die
        Heizkostenperiode 2008/2009 ist ein weiterer Mosaik-
        stein zu den von Bundesregierung und Bundestag auf
        den Weg gebrachten Maßnahmen. In erster Linie geht es
        darum, einkommensschwächere Haushalte und Personen
        in dieser Heizperiode zu entlasten. Diese Entlastung ist
        eine sozialpolitische Maßnahme, wird sich aber auch auf
        den Konsum positiv auswirken. Insgesamt werden
        120 Millionen Euro als Unterstützung für Wohngeld-
        empfänger zur Verfügung gestellt. Das sind 120 Millio-
        nen Euro, die jetzt nicht mehr aus den kleinen Fami-
        lieneinkommen aufgebracht werden müssen.
        Deutschland hat eines der engmaschigsten sozialen
        Sicherungsnetze in Europa. Das sollte – an die Adresse
        der Linkspartei – nicht immer schlechtgeredet werden.
        Das Wohngeld ist ein wichtiger Baustein in diesem Si-
        cherungsnetz. Diesen Baustein stärken wir nachhaltig
        für unsere Bürger und Bürgerinnen.
        Sicheres Wohnen ist und bleibt ein Grundanliegen in
        unserer Politik. Zum sicheren Wohnen gehören auch in
        Zukunft bezahlbare Nebenkosten und im Speziellen die
        Heizkosten. Wir haben relativ wenig Einfluss auf die
        Weltenergiepreise und deren Entwicklung, wie wir es
        gerade erleben. Der beste Schutz vor Turbulenzen und
        Überbelastung durch zu hohe Heizkosten ist die Redu-
        zierung des Energieverbrauches. Die wichtigste Maß-
        nahme dafür ist die energetische Gebäudesanierung. Das
        entsprechende Programm haben wir gestern beschlos-
        sen. Es wird auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Dieses
        Programm schützt nachhaltig die Mieter und Hauseigen-
        tümer nicht nur vor zu hohen Heizkosten, sondern es ist
        eine echte Jobmaschine für unsere heimische Wirtschaft,
        was in der heutigen Situation von besonderer Bedeutung
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        st. Ein weiterer Effekt besteht darin, dass wir dadurch
        as Klimaschutzpaket der Bundesregierung in diesem
        ereich beschleunigt realisieren.
        In dieser Sitzungswoche haben wir das Maßnahmen-
        aket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstär-
        ung“, das Familienleistungsgesetz, die Senkung des
        eitrages zur Arbeitsförderung und das Wohngeldgesetz
        eschlossen. Eine gute Sitzungswoche für die Bau- und
        erkehrspolitiker und damit für die Bürgerinnen und
        ürger in den Wahlkreisen geht zu Ende. In diesen kön-
        en Sie nun, meine Damen und Herren Abgeordnete,
        iele frohen Botschaften verbreiten.
        Dorothée Menzner (DIE LINKE): Ich darf mal et-
        as provozieren und fragen: Ist Karl Marx tot? Nein,
        arx war tot. Er starb 1883. Die Grabrede hielt sein
        reund Friedrich Engels, und der sagte damals:
        Wie Darwin das Gesetz der Entwicklung der orga-
        nischen Natur so entdeckte Marx das Entwick-
        lungsgesetz der menschlichen Geschichte: Die
        bisher unter ideologischen Überwucherungen ver-
        deckte Tatsache, dass die Menschen vor allen Din-
        gen zuerst essen, trinken, wohnen und sich kleiden
        müssen, ehe sie Politik, Wissenschaft, Kunst, Reli-
        gion usw. treiben können …
        Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen. Das gilt
        uch für jene, denen es schwerfällt, die Wohnung zu fi-
        anzieren und die auf Wohngeld angewiesen sind. Da ist
        s gut, dass wir hier das Vorziehen der Wohngelderhö-
        ung beraten.
        In der Sache sind wir uns ja nun offenbar alle einig.
        uch die CDU/CSU-Fraktion hat sich letztlich für diese
        oziale Leistung ausgesprochen. Fast könnte man an ei-
        en Linksrutsch bei der Koalition glauben. Die Entschei-
        ung, Hundertausenden nun mehr Wohngeld zu bezah-
        en, ist ein gutes Signal. Doch ohne Druck von Links
        äre das wohl nicht passiert.
        Wer wissen will, wie es um das Wohngeld gerade
        etzt, angesichts der Wirtschaftskrise, bestellt ist, der
        ollte einmal die Internetpräsenz des Arbeitslosenforums
        eutschland – www.arbeitslosennetz.de – ansehen. Da
        endet sich jemand mit einem dramatischen Hilferuf an
        as Forum, der mit einer Einschränkung seines Wohn-
        elds rechnen muss. Eine Sachbearbeiterin wollte die
        ahlung nicht verlängern. Er solle sich doch jemanden
        uchen, der ihm zusätzlich Unterhalt gewähre. Glückli-
        herweise habe er jemanden in der seiner Familie, der
        hm kurzfristig helfen könne. Allerdings, so fügt er
        inzu, betrage sein Einkommen nun 585 Euro. Davon
        erden circa 455 Euro angerechnet. Das Ergebnis ist,
        ass er dafür nur noch 109 Euro Wohngeld bekommt.
        Grund dafür sind die Wohngeldtabellen und die ge-
        ade neu festgelegten Mietenstufen, auf die ich hier ein-
        ehen möchte: Es ist zwar erfreulich, wenn Staatssekre-
        ärin Karin Roth in ihrer Antwort auf eine Anfrage der
        inken im Bundestag antwortet:
        Auch im Falle einer Änderung der Mietenstufe
        kommen daher 90 Prozent der Wohngeldempfänger
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008 21115
        (A) )
        (B) )
        in den betroffenen Gemeinden in den vollen Genuss
        der durchschnittlichen Leistungsverbesserungen.
        Nur für die Überschreiter der Höchstbeträge fallen
        die Verbesserungen unterschiedlich aus. Eine Hoch-
        stufung der Gemeinde bedeutet für sie eine über-
        durchschnittliche, eine Herabstufung eine unter-
        durchschnittliche Verbesserung. Eine Herabsetzung
        führt aber nicht zu einer geringeren Wohngeldzah-
        lung als bisher.
        Aber – so füge ich hinzu – sie führt eben auch nicht in
        allen Fällen zu einer höheren Wohngeldzahlung. Nach
        Angaben der Bundesregierung haben 10 Prozent der Be-
        troffenen überhaupt nichts von der Wohngelderhöhung.
        Bei rund 800 000 Betroffenen sind das immerhin rund
        80 000 Menschen, für die sich nichts verbessert. Jeder
        davon ist einer zuviel.
        Wie gesagt, der Grundtenor der Antwort von Frau
        Roth ist erfreulich. Aber 10 Prozent gehen offenbar leer
        aus. Ist das Absicht?
        Im Bundesdurchschnitt geben die Haushalte übrigens
        rund 35 Prozent ihres Nettoeinkommens für Miete und
        Betriebskosten aus – das ist ein erheblicher Teil. In man-
        chen Medien war daher zu lesen, dass die Miete ein Drit-
        tel des Einkommens „frisst“. Besonders bei ärmeren
        Menschen steigt dieser aufgefressene Anteil mitunter auf
        50 Prozent. So beschreibt der Immobilienverband
        Deutschland (IVD) die Belastungen für Geringverdiener,
        die in Städten leben, als „besonders massiv“.
        Doch wie gesagt, Menschen müssen zuerst essen,
        trinken, wohnen und sich kleiden, ehe sie Politik, Wis-
        senschaft, Kunst, Religion treiben. – Wohnen ist ein
        Menschenrecht. Und daher ist es keine Frage: Unsere
        Fraktion stimmt dem eigenen Antrag zu – und erklärt
        gleichzeitig: Es darf nicht sein, dass Menschen mit nied-
        rigem Einkommen immer mehr Geld für die Miete aus-
        geben müssen. Auch wenn das Wohngeld hier lindernd
        wirkt: Die Linke lässt sich damit noch nicht abspeisen.
        Anlage 3
        Antwort
        des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
        Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 16/11350, Frage 1):
        Ab wann ist aus jetziger Sicht der Bundesregierung die
        Sammlung Industrielle Gestaltung (SIG) als Dauerausstellung
        öffentlich zugänglich, und wie ist nach aktuellem Stand das
        Konzept des kulturpolitischen Umgangs mit dieser Samm-
        lung?
        Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik
        Deutschland, der die Sammlung Industrielle Gestaltung
        (SIG) zur Verwaltung und Nutzung überlassen wurde,
        verhandelt derzeit mit dem Eigentümer der Liegen-
        schaft, in dem die Sammlung präsentiert werden soll,
        über die Herstellung der Zugänglichkeit. Insbesondere
        geht es um den Einbau eines Fahrstuhls, um einen behin-
        dertengerechten Zugang zu schaffen. Wann diese Ver-
        handlungen abgeschlossen werden können, ist derzeit
        nicht zu beantworten. Zu berücksichtigen ist dabei auch,
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        ass sich die Räume der Sammlung Industrielle Gestal-
        ung in einem denkmalgeschützten Gebäude befinden.
        ie Bundesregierung begrüßt die Bemühungen des Hau-
        es der Geschichte um eine baldige Schaffung der bauli-
        hen Voraussetzungen für die öffentliche Zugänglichkeit
        er Sammlung.
        Die SIG dokumentiert mit über 150 000 – häufig ein-
        aligen – Objekten die Geschichte der Produkt-, Design
        nd Alltagskultur der Sowjetischen Besatzungszone und
        er DDR. Ein Fotoarchiv sowie eine Spezialbibliothek
        it Schwerpunkt Design und Alltagsgeschichte ergän-
        en den Bestand.
        Die vom Deutschen Bundestag am 13. November
        008 abschließend diskutierte Fortschreibung der Ge-
        enkstättenkonzeption des Bundes würdigt innerhalb des
        ort beschriebenen „Geschichtsverbundes zur Aufarbei-
        ung der kommunistischen Diktatur in Deutschland“ aus-
        rücklich die Bedeutung der Dokumentation des Alltags.
        s heißt dort: „Das Alltagsleben in der DDR wird be-
        ücksichtigt, um einer Verklärung und Verharmlosung
        er SED-Diktatur und jeder ,Ostalgie‘ entschieden ent-
        egenzuwirken. Dazu ist das das alltägliche Leben not-
        endigerweise im Kontext der Diktatur darzustellen.“ In
        iesem Zusammenhang wird auf die Bedeutung der
        ammlung Industrielle Gestaltung hingewiesen. Nach
        uffassung der Bundesregierung kann sie dazu beitra-
        en, „zur kritischen Auseinandersetzung mit dem gegen-
        tändlichen Erbe der DDR“ anzuregen.
        nlage 4
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
        er Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11350, Frage 2):
        Liegen dem Bundesministerium der Justiz die Ergebnisse
        der im Oktober 2008 abgeschlossenen Studie Kinder in
        gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften vor, und wann
        werden sie veröffentlicht?
        Die in der Frage erwähnte Studie ist noch nicht abge-
        chlossen. Das Forscherteam ist derzeit damit befasst,
        ie Ergebnisse der Befragungen zu einem Bericht zu-
        ammenzustellen. Es ist angestrebt, das Gesamtergebnis
        m Jahr 2009 zu veröffentlichen.
        nlage 5
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage
        er Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11350, Frage 3):
        Für welchen Zeitraum und aus welchem Grund ist das
        Staatsinstitut für Familienforschung der Universität Bamberg
        verpflichtet, der Öffentlichkeit die Ergebnisse ihrer Forschung
        vorzuenthalten?
        Verträge, die das Bundesministerium der Justiz mit
        uftragnehmern zur Durchführung eines Forschungs-
        uftrags schließt, enthalten in aller Regel die Abrede,
        ass innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach
        21116 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008
        (A) )
        (B) )
        Abnahme des Gutachtens durch den Auftraggeber für
        eine Veröffentlichung das gegenseitige Einvernehmen
        von Auftraggeber, der den Forschungsauftrag bezahlt,
        und Auftragnehmer notwendig ist. Dahinter stehen in
        erster Linie praktische Erwägungen. Die Parteien sollen
        sich einigen, in welcher Form und mit welchen Vertrags-
        partnern eine Veröffentlichung verwirklicht werden soll,
        um eine optimale fachliche, aber auch für die Öffentlich-
        keit verständliche Präsentation zu gewährleisten. Teil-
        weise wird die Bundesregierung auch vom Deutschen
        Bundestag gebeten, Rechtstatsachenforschungen durch-
        zuführen. Aus Sicht der Bundesregierung ist es in sol-
        chen Fällen nicht mit der Rolle des Parlamentes verein-
        bar, wenn die Parlamentarier die Ergebnisse der von
        ihnen erbetenen Forschung aus der Tagespresse entneh-
        men können. Wann sich im vorliegenden Fall ein Einver-
        nehmen herstellen lässt, hängt deshalb von den Vorstel-
        lungen der beiden Vertragspartner und den Umständen
        des Einzelfalls ab. Es lässt sich im gegenwärtigen Sta-
        dium der Forschung nicht abschätzen, ob eine Veröffent-
        lichung von Ergebnissen eher unmittelbar nach dem Ab-
        schluss des Vorhabens oder eher einige Monate danach
        erfolgen wird. Das Bundesministerium der Justiz steht
        einer zeitnahen Veröffentlichung, vielleicht zunächst in
        Form der Zusammenfassung des Gutachtens auf der
        Website des Ministeriums, jedenfalls positiv gegenüber.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Fragen
        der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11350, Fragen 11 und 12):
        Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag von
        Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette
        Schavan, „… jedem Schulleiter und Universitätschef einen
        Betrag in die Hand (zu) geben, mit dem er seine Schule oder
        Hochschule renovieren und modernisieren kann“?
        Was sind die Grundlagen, auf denen Bundesministerin
        Dr. Annette Schavan die im Interview mit der Süddeutschen
        Zeitung vom 6. Dezember 2008 genannten Beträge von
        100 000 Euro pro Schule bzw. 500 000 Euro pro Hochschule
        ermittelt hat?
        Frau Bundesministerin Dr. Annette Schavan hat im
        Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 6. Dezem-
        ber 2008 ein Konjunkturprogramm zugunsten von Schu-
        len, Hochschulen und Forschungsmuseen vorgeschla-
        gen. In den für die Zukunft Deutschlands besonders
        wichtigen Schulen und Hochschulen besteht ein immen-
        ser Renovierungs- und Modernisierungsbedarf.
        Die Frage einer Erhöhung der öffentlichen Investi-
        tionstätigkeit als ein möglicher Beitrag zur Sicherung
        der wirtschaftlichen Stabilität und Beschäftigung wird
        Gegenstand der Besprechung der Bundeskanzlerin mit
        den Regierungschefs der Länder am 18. Dezember 2008
        sein. In diesem Zusammenhang werden auch Renovie-
        rungs- und Modernisierungsbedarfe von Schulen oder
        Hochschulen in die Analyse einbezogen.
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        nlage 7
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
        es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 16/11350, Frage 13):
        Welcher konkrete Vorschlag verbirgt sich hinter der Aus-
        sage von der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
        Dr. Annette Schavan, der Bund brauche „… einen unbürokra-
        tischen Weg, um Mittel für Renovierung, Modernisierung und
        auch den Ausbau von Gebäudekapazitäten zur Verfügung zu
        stellen“ (Quelle: Interview mit Bundesministerin Dr. Annette
        Schavan in der Süddeutschen Zeitung vom 6. Dezember 2008
        „Der 100 000-Euro-Scheck“)?
        Die Frage einer Erhöhung der öffentlichen Investi-
        ionstätigkeit als ein möglicher Beitrag zur Sicherung
        er wirtschaftlichen Stabilität und Beschäftigung wird
        egenstand der Besprechung der Bundeskanzlerin mit
        en Regierungschefs der Länder am 18. Dezember 2008
        ein. In diesem Zusammenhang werden auch Renovie-
        ungs- und Modernisierungsbedarfe von Schulen oder
        ochschulen in die Analyse einbezogen.
        nlage 8
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
        es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 16/11350, Frage 14):
        Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von der Bun-
        desministerin Dr. Annette Schavan, dass sich die aktuelle
        Lage bezüglich der föderalen Kompetenzordnung in Bil-
        dungsfragen innerhalb der letzten Wochen entscheidend ver-
        ändert hat, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie dar-
        aus (Quelle: Interview mit Bundesministerin Dr. Annette
        Schavan in der Süddeutschen Zeitung vom 6. Dezember 2008
        „Der 100 000-Euro-Scheck“)?
        Die Aussagen von Bundesministerin Dr. Annette
        chavan beziehen sich auf die Frage einer Erhöhung der
        ffentlichen Investitionstätigkeit als einen möglichen
        eitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und
        eschäftigung. Die Bundesregierung teilt die Einschät-
        ung, dass sich Deutschland anlässlich der internationa-
        en Finanzkrise in einer schwierigen wirtschaftlichen Si-
        uation befindet.
        nlage 9
        Antwort
        es Staatsministers Günter Gloser auf die Frage des
        bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 16/11350, Frage 15):
        Was weiß die Bundesregierung über die Festnahme von
        Liu Xiaobo, und wie reagieren sie und die EU gegenüber der
        Regierung der Volksrepublik China?
        Am 9. Dezember 2008, am Vorabend des 60. Jahres-
        ages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
        er Vereinten Nationen, haben circa 300 Intellektuelle in
        hina die sogenannte Charta 08 mit Forderungen nach
        ehr politischer Freiheit ins Internet gestellt. Zwei der
        nterzeichnenden, Zhang Zhuha und Liu Xiaobo, mög-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008 21117
        (A) )
        (B) )
        licherweise einer der Verfasser der „Charta 08“, wurden
        am 8. Dezember 2008 gegen 23.00 Uhr festgenommen.
        Zhang Zhuha wurde nach wenigen Stunden wieder frei-
        gelassen. Er und andere Unterzeichner stehen weiterhin
        unter Hausarrest.
        Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-
        Walter Steinmeier, hat in seiner Rede zum 60. Jahrestag
        der Allgemeinen Menschenrechtserklärung die Verhaf-
        tung von Liu Xiaobo kritisiert.
        Die EU hat am 16. Dezember 2008 eine Erklärung zu
        diesem Fall veröffentlicht, in der die chinesische Regie-
        rung um Aufklärung gebeten und zur Einhaltung der
        Grundrechte von Liu Xiaobo aufgefordert wird.
        Die Deutsche Botschaft Peking versucht derzeit, auch
        im Kontakt mit einigen der Unterzeichner, genauere In-
        formationen über das weitere Schicksal von Professor
        Liu Xiaobo zu erhalten.
        Abhängig vom Ergebnis dieser Bemühungen wird
        über weitere Reaktionen der Bundesregierung und der
        EU entschieden.
        Anlage 10
        Antwort
        des Staatsministers Günter Gloser auf die Frage der
        Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache
        16/11350, Frage 16):
        Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung da-
        rüber, dass afghanische Polizeibeamte Minderjährige gefoltert
        haben sollen, und welche weiteren Kenntnisse hat die Bun-
        desregierung über weitere Menschenrechtsverletzungen, die
        von afghanischen Polizeibeamten begangen worden sind?
        Die Bundesregierung hat durch eine von UNICEF und
        der afghanischen Menschenrechtskommission durchge-
        führte Studie davon Kenntnis erlangt, dass Minderjährige
        im Polizeigewahrsam durch afghanische Polizisten gefol-
        tert worden sein sollen. Die Studie macht konkrete Emp-
        fehlungen, um die Rechte von Kindern im Justiz- und Po-
        lizeibereich besser zu schützen. Die Bundesregierung hat
        UNICEF bereits Zusammenarbeit bei der Umsetzung die-
        ser Empfehlungen angeboten.
        Weitere Kenntnisse über konkrete Menschenrechts-
        verletzungen durch afghanische Polizisten liegen der
        Bundesregierung nicht vor.
        Die Bundesregierung wird in ihren Ausbildungsmaß-
        nahmen für die afghanische Polizei den Bereich Men-
        schenrechte weiterhin umfassend in den Ausbildungsin-
        halten verankern und darüber hinaus die afghanische
        Regierung anhalten, rechtsstaatliche Prinzipien einzu-
        halten.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der
        Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache
        16/11350, Frage 24):
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        Wurden in die polizeilichen Informationssysteme des „Ge-
        meinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit“,
        in dem die Bundespolizei mitarbeitet, gezielte Daten von Per-
        sonen aufgenommen, welche der Minderheit der Roma und
        Sinti angehören, und wurden diese besonders gekennzeich-
        net?
        Die Bundespolizei erfasst in den vier Gemeinsamen
        entren Kehl, Luxemburg, Schwandorf und Swiecko
        eine Daten, die die Zugehörigkeit von Personen zu der
        inderheit der Roma und Sinti erkennen lassen.
        Im Rahmen der Vorgangserfassung in den Vorgangs-
        atenbanken bzw. Tagebüchern der Gemeinsamen Zen-
        ren werden alle eingehenden Anfragen dokumentiert,
        er entsprechende Sachverhalt dargestellt und entspre-
        hende personenbezogene Daten erfasst. Es erfolgt keine
        ennzeichnung zur Zugehörigkeit zu einer ethnischen
        inderheit.
        nlage 12
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
        es Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU)
        Drucksache 16/11350, Frage 25):
        Wie wird nach der Neuregelung des § 35 a des Einkom-
        mensteuergesetzes der Verzicht auf die Vorlagepflicht von Be-
        legen bei Geltendmachung von Aufwendungen für haushalts-
        nahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie
        Handwerkerleistungen erreicht, dass tatsächlich nur getätigte
        Aufwendungen geltend gemacht werden, und wie wird das si-
        chergestellt?
        Der Beleg über die unbare Bezahlung und die Rech-
        ung sind unverändert materiell-rechtliche Vorausset-
        ung für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
        Die in § 35 a Abs. 2 Satz 5 EStG verankerte Beleg-
        flicht ist weder durch die Änderung der Vorschrift
        urch das Jahressteuergesetz 2008 noch durch die vorge-
        ehene Neufassung des § 35 a Einkommensteuergesetz
        urch den Entwurf des Familienleistungsgesetzes abge-
        chafft worden. Durch das Jahressteuergesetz 2008 ist
        it Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2008 ledig-
        ich die Pflicht abgeschafft worden, die Rechnungen und
        berweisungsbelege mit Abgabe der Einkommensteuer-
        rklärung beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt
        ann die Vorlage der Nachweise beim Steuerpflichtigen
        ederzeit anfordern; eine Kontrolle ist somit möglich.
        nlage 13
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        Drucksache 16/11350, Frage 26):
        Trifft es zu, dass dem Bund seit 1991 rund 1,8 Milliarden
        Euro an Einnahmen entgangen sind, weil Einkünfte im Aus-
        land nicht komplett dem Solidaritätszuschlag unterworfen
        werden, und wann wird die Bundesregierung die entspre-
        chende Gesetzeslücke schließen?
        21118 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008
        (A) )
        (B) )
        Dem Bund sind aus der Erhebung des Solidaritätszu-
        schlags keine Einnahmen entgangen, da die bisherige
        Praxis der geltenden Rechtslage entspricht.
        Bei im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen werden
        ausländischen Einkünfte grundsätzlich sowohl im In- als
        auch im Ausland besteuert („Welteinkommensprinzip“),
        es sei denn, bestimmte ausländische Einkünfte sind von
        der Besteuerung freigestellt, beispielsweise nach einem
        Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Zur Vermeidung
        einer mögliche Doppelbesteuerung nicht freigestellter
        Einkünfte werden die im Ausland tatsächlich gezahlten
        ausländischen Steuern auf die deutsche Steuer angerech-
        net. Die Anrechnung führt dazu, dass solche ausländi-
        schen Einkünfte nicht oder nur teilweise in die festzuset-
        zende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer einfließen.
        Da der Solidaritätszuschlag an der festzusetzenden Ein-
        kommen- bzw. Körperschaftsteuer anknüpft, erhöhen
        solche ausländischen Einkünfte damit auch nicht bzw.
        nur teilweise die Bemessungsgrundlage für den Solidari-
        tätszuschlag.
        Anlage 14
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        (Drucksache 16/11350, Frage 27):
        Welche Empfehlungen hat der Nationale Normenkontroll-
        rat zur Neuregelung der Erbschaftsteuer gegeben, und welche
        Empfehlungen wurden umgesetzt?
        Der Nationale Normenkontrollrat hat zu dem Gesetz-
        entwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewer-
        tungsrechts Stellung genommen. Die Bundesregierung
        hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.
        In seiner Stellungnahme hat der Nationale Normen-
        kontrollrat unter anderem zu dem in § 13c ErbStG in der
        Fassung des Gesetzentwurfs enthaltenen Nachweis der
        Voraussetzungen für die Begünstigung von zu Wohn-
        zwecken vermieteten Grundstücken Zweifel an der Klas-
        sifizierung dieser Informationspflicht als einer Informa-
        tionspflicht für Bürger geäußert. Er hat statt dessen
        gefordert, diese Informationspflicht als Informations-
        pflicht der Wirtschaft auszuweisen.
        Die Bundesregierung ist dieser Auffassung nicht ge-
        folgt. In ihrer Stellungnahme hat sie darauf hingewiesen,
        dass sie an der Einordnung privater Vermieter als Bürger
        im Sinne des Standardkostenmodells und nicht als Unter-
        nehmer (Wirtschaft) festhält. Ausschlaggebend für diese
        Einschätzung war, dass es auch nach dem Handbuch für
        die Ermittlung von Bürokratiekosten für den Begriff
        „Unternehmen“ als wichtigster Gruppe des Normadres-
        saten Wirtschaft keine einheitliche Definition gibt.
        Private Vermieter müssen weder aus handels- noch
        aus steuerrechtlichen Gründen „Bücher“ führen. Ihr
        steuerrelevantes Ergebnis ist der Überschuss der Einnah-
        men über die Werbungskosten. Die Einkunftsart Vermie-
        tung und Verpachtung zählt ausdrücklich nicht zu den
        Gewinneinkünften.
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        Dem Gesetzgeber lagen sowohl die Stellungnahme
        es Nationalen Normenkontrollrates als auch die Stel-
        ungnahme der Bundesregierung bei seiner Beratung und
        eschlussfassung zur Erbschaftsteuerreform vor. Dabei
        at er sich mit Blick auf die erforderliche verfassungs-
        onforme Ausgestaltung der Erbschaftsteuer für die nun-
        ehr verabschiedeten gesetzlichen Regelungen entschie-
        en.
        nlage 15
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
        er Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 16/11350, Frage 28):
        Für wie viele Bürger muss der Steuerbescheid 2007 in-
        folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Pendlerpau-
        schale rückwirkend geändert werden, und wie hoch sind die
        Bürokratiekosten zu veranschlagen, damit alle Bürgerinnen
        und Bürger ihre Steuerrückerstattung nachträglich erhalten?
        Sämtliche Einkommensteuerfestsetzungen für den Ver-
        nlagungszeitraum 2007 wurden hinsichtlich der Anwen-
        ung der Neuregelung zur Entfernungspauschale vorläu-
        ig durchgeführt und können daher geändert werden, falls
        ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
        teuerlich auswirkt. Der Bundesregierung ist nicht be-
        annt, wie viel Einkommensteuerbescheide tatsächlich
        u ändern sein werden. Eine Aussage zu den mit der Um-
        etzung des vorgenannten Urteils des Bundesverfas-
        ungsgerichts verbundenen Bürokratiekosten ist nicht
        öglich. Mithilfe der vorgesehenen EDV-technischen
        msetzung wird aber sichergestellt, dass die damit ver-
        undenen Bürokratiekosten so gering wie möglich sein
        erden. Nach der Einkommensteuerstatistik 2004 haben
        2,2 Millionen Steuerpflichtige erhöhte Werbungskosten
        ür Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend
        emacht.
        nlage 16
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
        er Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 16/11350, Frage 29):
        Wie viele Steuerpflichtige haben die Aussetzung der Voll-
        ziehung beantragt, und wie viele Steuerpflichtige können jetzt
        noch nachträglich für die ersten 20 Kilometer ihren Anspruch
        geltend machen?
        Zum Stichtag 31. Juli 2008 wurde in 129 673 Fällen
        ie Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids für
        en Veranlagungszeitraum 2007 hinsichtlich der Anwen-
        ung der Neuregelung zur Entfernungspauschale ausge-
        etzt bzw. aufgehoben. Ferner haben zum Stichtag
        1. März 2008 73 434 Arbeitnehmer von der Möglich-
        eit Gebrauch gemacht, sich auf der Lohnsteuerkarte für
        as Jahr 2008 einen Freibetrag für die Wege zwischen
        ohnung und Arbeitsstätte nach dem bis zum Veranla-
        ungszeitraum 2006 geltenden Recht eintragen zu las-
        en. Neuere Zahlen liegen der Bundesregierung nicht
        or.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008 21119
        (A) )
        (B) )
        Wegen der Möglichkeit der Änderung der Einkom-
        mensteuerbescheide 2007 verweise ich auf die Antwort
        zu Frage 9.
        Anlage 17
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
        des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache
        16/11350, Frage 30):
        Welche Auswirkungen wird das Urteil des Bundesverfas-
        sungsgerichts zur Pendlerpauschale auf den Bundeshaushalt
        2009 haben?
        Nach dem Tenor des Urteils des Bundesverfassungs-
        gerichts vom 9. Dezember 2008 ist die Entfernungspau-
        schale für Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder
        Betriebsstätte übergangsweise bis zu einer gesetzlichen
        Neuregelung im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung
        (§ 165 Abgabenordnung) wieder ab dem ersten Entfer-
        nungskilometer zu gewähren.
        Dabei hat das Gericht dem Gesetzgeber jedoch die
        Möglichkeit eröffnet, sogar rückwirkend eine von dieser
        Übergangsregelung abweichende – verfassungsgemäße
        – Regelung zu treffen.
        Das Bundesverfassungsgericht zwingt den Gesetzge-
        ber somit nicht zu einer dauerhaften Anerkennung der
        „alten“ Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2007
        und den damit verbundenen Haushaltsauswirkungen.
        Die Entscheidung, die Übergangsregelung des Bun-
        desverfassungsgerichts und die damit verbundenen
        Haushaltsauswirkungen für die Jahre 2007 bis 2009 (ge-
        gebenenfalls auch für weitere Jahre) anzuerkennen, ist
        eine politische Entscheidung. Sie findet ihre Berechti-
        gung sowohl in der aktuellen konjunkturellen Situation
        als auch in dem Bedürfnis der Bürger nach Rechtssicher-
        heit.
        Nach ersten überschlägigen Berechnungen des Bun-
        desministeriums der Finanzen wird diese Entscheidung
        zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsge-
        richts im nächsten Jahr beim Bund zu Steuerminderein-
        nahmen in einer Größenordnung von 2 bis 2,5 Milliar-
        den Euro führen. Für alle staatlichen Ebenen rechnet die
        Bundesregierung für das nächste Jahr mit Mindereinnah-
        men in einem Bereich von 5 bis 6 Milliarden Euro.
        In den folgenden Jahren wird die Belastung für den
        Bund weitaus geringer sein. Sie wird sich – wenn die
        alte Regelung nicht modifiziert wird, nach erster vorläu-
        figer Einschätzung – in 2010 auf l,5 Milliarden Euro
        und in den Folgejahren auf jeweils etwas über 1 Milli-
        arde Euro belaufen.
        Die Spitze im Jahr 2009 ist dem Umstand geschuldet,
        dass die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2009 Kosten
        für die Jahre 2007 und 2008 geltend machen sowie für
        das Jahr 2009 noch einen entsprechend höheren Freibe-
        trag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen können.
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        nlage 18
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
        es Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache
        6/11350, Frage 31):
        Aus welchen Gründen war die Bundesregierung nicht in
        der Lage zu erkennen, dass die Neuregelung der Pendlerpau-
        schale verfassungswidrig war?
        Die verfassungsrechtliche Bewertung der Neurege-
        ung war stets weniger eindeutig, als dies von der Oppo-
        ition behauptet wird. Dies ist schon daran erkennbar,
        ass das Bundesverfassungsgericht in zentralen Argu-
        enten nicht dem Bundesfinanzhof gefolgt ist. Das Ge-
        icht ist im Übrigen im Hinblick auf die entscheidenden
        erfassungsrechtlich anzulegenden Maßstäbe und im
        inblick auf die Einordnung der Wegeaufwendungen als
        emischte Aufwendungen der Auffassung der Bundesre-
        ierung ausdrücklich gefolgt.
        Anders als die Bundesregierung hat das Bundesver-
        assungsgericht jedoch das auch mit dem Steuerände-
        ungsgesetz 2007 verfolgte Ziel des Gesetzgebers, einen
        erfassungsgemäßen Haushalt aufzustellen, nicht als
        inreichend gewichtig bewertet, um die mit der Neure-
        elung vorgenommenen Änderungen in der steuerlichen
        ystematik zu rechtfertigen. Im Zeitpunkt der Gesetzes-
        eratungen zum Steueränderungsgesetz 2007 stand aller-
        ings auch noch die Behauptung im Raum, bereits das
        aushaltsgesetz 2004 sei verfassungswidrig. Diesem
        orwurf der Verfassungswidrigkeit ist das Bundesver-
        assungsgericht später nicht gefolgt.
        Ferner hat das Bundesverfassungsgericht – anders als
        undesregierung und Gesetzgeber – die Härteregelung
        ür Fernpendler nicht als arbeitsmarkt-politische Len-
        ungsmaßnahme erkannt. In der damaligen Arbeits-
        arktsituation sollten jedoch gerade mit der Fernpendler-
        egelung die Anforderungen an die Aufnahme auch weit
        ntfernter Arbeitsstellen fördernd begleitet werden.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Fragen
        es Abgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/
        SU) (Drucksache 16/11350, Fragen 33 und 34):
        Hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei der
        Entscheidung zum Aufbau der Datenbank „Arzneimittelthera-
        piesicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit“ (Pressemittei-
        lung des BMG vom 16. Oktober 2008) das Institut für Repro-
        duktionstoxikologie in Ravensburg für eine Zusammenarbeit
        in Erwägung gezogen, und wenn nein, warum nicht?
        Wie hoch ist die Förderung des Bundes für das vom Berli-
        ner Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonal-
        toxikologie zusammen mit dem Labor für Online-Learning der
        Technischen Fachhochschule in Berlin erstellte Datenbank-
        projekt „Arzneimitteltherapiesicherheit in Schwangerschaft
        und Stillzeit“, und erhält das Berliner Pharmakovigilanz- und
        Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie weitere Mittel
        aus dem Bundeshaushalt?
        21120 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008
        (A) )
        (B) )
        Zu Frage 33:
        Die Förderung des Datenbankprojekts „Arzneimittel-
        therapiesicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit“ des
        Berliner Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für
        Embryonaltoxikologie erfolgte als Zuwendung auf der
        Grundlage eines Zuwendungsantrags dieses Zentrums,
        das eine ausgewiesene Beratungsinstanz in diesem Be-
        reich ist. Es berät seit 1988 Ärzte, Apotheker und Laien,
        wertet Schwangerschaftsverläufe mit Medikamentenein-
        nahme systematisch aus und ist als Pharmakovigilanz-
        zentrum tätig.
        Im Hinblick auf den Aufbau einer Datenbank „Arz-
        neimitteltherapiesicherheit in Schwangerschaft und Still-
        zeit“ wurde vom Institut für Reproduktionstoxikologie
        in Ravensburg kein entsprechender Antrag auf Förde-
        rung vorgelegt.
        Zu Frage 34:
        Das vom Berliner Pharmakovigilanz- und Beratungs-
        zentrum für Embryonaltoxikologie zusammen mit dem
        Labor für Online-Learning der Technischen Fachhoch-
        schule Berlin erstellte Datenbankprojekt „Arzneimittel-
        therapiesicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit“
        wurde vom Bundesministerium für Gesundheit mit ins-
        gesamt 77 000 Euro gefördert.
        Das Berliner Pharmakovigilanz- und Beratungszen-
        trum für Embryonaltoxikologie wird seit 2005 vom Bun-
        desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als
        Pharmakovigilanzzentrum gefördert.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Fragen
        des Abgeordneten Jens Ackermann (FDP) (Drucksache
        16/11350, Fragen 35 und 36):
        Wie häufig hat sich die Expertengruppe zur Novellierung
        des Rettungsassistentengesetzes seit ihrer Einsetzung in wel-
        cher Zusammensetzung getroffen?
        Wann ist mit einem Abschluss der Beratungen und der da-
        mit verbundenen Aufnahme des parlamentarischen Verfah-
        rens zu rechnen?
        Zu Frage 35:
        Die Expertengruppe hat sich zweimal im Plenum so-
        wie einmal in einer sogenannten Dreier-Gruppe, die vom
        Plenum bestimmt worden war, getroffen.
        Die Expertengruppe besteht aufgrund der Vielzahl der
        von der Novellierung Betroffenen (unter anderem Län-
        der, Verbände, Hilfsorganisationen) aus fast 30 Mitglie-
        dern. Bereits nach der ersten Sitzung hat sich gezeigt,
        dass diese Größe es erforderlich macht, zusätzlich im
        schriftlichen Verfahren zu agieren.
        Die Dreier-Gruppe besteht aus Herrn Privatdozent
        Dr. Detlef Blumenberg (Bundesvereinigung der Arbeits-
        gemeinschaften der Notärzte Deutschlands), Professor
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        r. Dr. Alex Lechleuthner (Ärztlicher Leiter Rettungs-
        ienst der Stadt Köln) sowie Herrn Dr. Gerhard Nadler
        Berufsverband für den Rettungsdienst – BVRD).
        rage Nr. 36:
        Ein genauer Zeitpunkt des Abschlusses der Beratun-
        en kann nicht benannt werden. Der Abschluss der Bera-
        ungen hängt wesentlich vom Fortgang der Beratungen
        n der Expertengruppe ab.
        nlage 21
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Frage
        es Abgeordneten Frank Spieth (DIE LINKE) (Druck-
        ache 16/11350, Frage 37):
        Ist mit der Besitzstandsregelung in § 13 Abs. 1 des Anti-
        D-Hilfegesetzes (AntiDHG) beabsichtigt gewesen, dass Per-
        sonen dauerhaft bessergestellt werden als mit Berufsschadens-
        ausgleich (ehemals Bundesseuchengesetz), und, falls ja, wes-
        halb ist dann nur die Höhe der Leistungen zum Zeitpunkt des
        Inkrafttretens des AntiDHG maßgeblich und nicht die Höhe
        der Zahlungen zum jeweils aktuellen Zeitpunkt?
        Nein. Mit dem Gesetz sollten angemessene materielle
        eistungen für die Betroffenen ermöglicht und hierfür
        ine klare Rechtslage geschaffen werden, weil die Situa-
        ion der durch Anti-D-Immunprophylaxe in der ehemali-
        en DDR mit Hepatis-C-Viren infizierten Frauen in
        inanzieller und juristischer Hinsicht aus folgenden
        ründen als unbefriedigend angesehen wurde:
        Ein Teil der betroffenen Frauen erhielt keine Geldleis-
        ungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG); in
        er Mehrzahl der übrigen Fälle bestanden Ansprüche nur
        uf die Mindestrente (damals 191 DM im Monat bei ei-
        er MdE von 30 vom Hundert).
        Obwohl die betroffenen Frauen Opfer einer Straftat
        aren, erhielten sie kein Schmerzensgeld; entspre-
        hende zivilrechtliche Ansprüche oder Ansprüche aus
        mtshaftung bestanden nicht, waren mit der DDR unter-
        egangen oder nicht realisierbar.
        Eine bloße Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
        ar als Rechtsgrundlage für die Einbeziehung der Neu-
        älle nach dem BVG problematisch.
        Den Besonderheiten dieser Betroffenengruppe wurde
        icht ausreichend Rechnung getragen: Die Anti-D-Pro-
        hylaxe war keine Heilbehandlung, sondern eine gesetz-
        ich vorgeschriebene, primär fremdnützige Maßnahme,
        nd die betroffenen Frauen waren bei der Infektion jung
        nd gesund, also keine Risikogruppe.
        Im strengen Sinne handelte es sich nicht um einen
        mpfschaden, sondern um einen Arzneimittelschaden;
        egen der Parallelen im Sachverhalt zu den Komplexen
        Hilfswerk für behinderte Kinder“ (Contergan) und
        IV-Hilfe war deshalb auch bei den Anti-D-Geschädig-
        en eine eigenständige gesetzliche Regelung nahelie-
        end.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008 21121
        (A) )
        (B) )
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Frage
        des Abgeordneten Frank Spieth (DIE LINKE) (Druck-
        sache 16/11350, Frage 38):
        Kann sich die Bundesregierung vorstellen, dass Fälle exis-
        tieren, nach denen die Leistungen nach Bundesseuchengesetz
        zwar zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AntiDHG relativ
        niedrig waren, aktuell aber die Höhe der Zahlungen nach
        AntiDHG deutlich übersteigen würden und damit durch In-
        krafttreten des AntiDHG de facto eine Verschlechterung der
        aktuellen Situation der Betroffenen eingetreten ist, und beab-
        sichtigt die Bundesregierung diese Sachlage, die dem eigentli-
        chen Zweck des AntiDHG, nämlich die Situation der Betroffe-
        nen zu verbessern, völlig entgegenläuft, zu ändern?
        Die Frage unterstellt einen Gesetzeszweck des
        AntiDHG, der nicht beabsichtigt war. Mit dem AntiDHG
        wurde die bisherige Entschädigungsregelung abgelöst.
        Für die (seltenen) Fälle, denen nach dem BSeuchG zum
        Zeitpunkt des Inkrafttretens eine höhere Geldleistung zu-
        stand, sollte sichergestellt werden, dass durch den Über-
        gang auf das neue Recht verglichen mit den bisherigen
        Leistungen keine Verschlechterung eintrat. Die Über-
        gangsregelung sollte jedoch nicht festlegen, dass die
        Leistungen nach dem AntiDHG in jedem Falle und für
        alle Zeiten gleich hoch oder höher als entsprechende
        Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts sein soll-
        ten. Das AntiDHG ist kein Bestandteil des Sozialen Ent-
        schädigungsrechts. Wegen der unbefriedigenden Situa-
        tion der betroffenen Frauen (vergleiche insoweit die
        Antwort auf Frage 40) wurde ein eigenständiges System
        mit speziellen Hilfeleistungen, die allerdings teilweise an
        das bewährte Soziale Entschädigungsrecht anknüpfen,
        geschaffen: Die höheren Geldleistungen nach dem An-
        tiDHG umfassen dabei pauschal und ohne Einkommens-
        prüfung auch Leistungselemente, die nach dem BVG
        einkommensabhängig gewährt werden können. Die ge-
        währten Leistungen schaffen damit einen Ausgleich für
        die berufliche Beeinträchtigung und die Mehraufwen-
        dungen der betroffenen Frauen; gleichzeitig wird der ein-
        getretene wirtschaftliche Schaden gemindert.
        Anlage 23
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des
        Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 16/11350, Frage 41):
        In welcher Weise prüft die Wasser- und Schifffahrtsver-
        waltung bzw. das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
        Stadtentwicklung die ordnungsgemäße Verwendung von Fi-
        nanzmitteln in den Wasser- und Schifffahrtsämtern, und wel-
        che Konsequenzen werden aus den bisherigen Ermittlungen
        gezogen, die zum Verdacht auf Korruptionsstraftaten im Was-
        ser- und Schifffahrtsamt Berlin in diesem Jahr geführt haben?
        Auf der Ebene der Wasser- und Schifffahrtsämter wird
        bei allen ausgabewirksamen Maßnahmen das sogenannte
        Vieraugenprinzip angewandt. Wichtige Entscheidungen
        und kritische Tätigkeiten sollen mit diesem in der Bun-
        deshaushaltsordnung verankerten Verfahren nicht von ei-
        ner einzelnen Person getroffen bzw. durchgeführt wer-
        den.
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        Die ordnungsgemäße Verwendung von Haushaltsmit-
        eln wird durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
        eprüft, dies geschieht anlassbezogen auch vor Ort.
        Im Rahmen der Korruptionsprävention werden in al-
        en Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwal-
        ung – beginnend mit dem 1. Januar 2009 – Vergabestel-
        en eingerichtet. Sie führen und überwachen zukünftig
        ie Vergabeverfahren der Dienststelle.
        Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Was-
        er- und Schifffahrtsamt Berlin dauern zurzeit noch an.
        etroffene Beschäftigte wurden von ihren Aufgaben ent-
        unden. Ermittlungsergebnisse, die möglicherweise zu
        eiteren Konsequenzen führen könnten, liegen zurzeit
        och nicht vor.
        nlage 24
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        Drucksache 16/11350, Frage 42):
        Bei welchen der im Jahr 2009 in Verantwortung des Bun-
        desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lie-
        genden Programme und Projekte ist – auch mit Blick auf die
        durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
        Behinderungen gesetzten Maßstäbe – die Schaffung von Bar-
        rierefreiheit ein zwingendes Kriterium, bei welchen der Pro-
        gramme und Projekte ist es kein „Muss-Kriterium“?
        Mit dem am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Behin-
        ertengleichstellungsgesetz wurde die Grundlage für
        ine allgemeine, umfassende barrierefreie Umweltge-
        taltung geschaffen. Demnach sind insbesondere in den
        ereichen Bauen, Wohnen und Verkehr wichtige Ge-
        etze geändert worden, die auf die Herstellung einer
        öglichst weitreichenden Barrierefreiheit abzielen. Das
        undesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
        ung versteht die Herstellung von Barrierefreiheit in der
        nfrastruktur und beim Personenverkehr als wichtigen
        aktor für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte
        eilhabe am gesellschaftlichen Leben.
        Allerdings ist die Herstellung der Barrierefreiheit ein
        ynamischer Prozess, der schrittweise und unter Berück-
        ichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vollzo-
        en werden kann. Barrierefreiheit ist eine Zielvorgabe
        ür die Gestaltung aller Lebensbereiche. Die einzufor-
        ernden Standards der Barrierefreiheit sind einem (stän-
        igen) Wandel unterworfen. Spezifisch für einzelne
        egelungsbereiche werden sie durch DIN-Normen, all-
        emeine technische Standards und auf der Grundlage
        es Gleichstellungsgesetzes auch über Programme,
        läne und Zielvereinbarungen festgelegt. Obwohl auf-
        rund der langen Lebensdauer vorhandener (vor Inkraft-
        reten des Behindertengleichstellungsgesetzes noch nicht
        arrierefrei konzipierter) Infrastruktureinrichtungen und
        ahrzeuge der Nachholbedarf nur schrittweise erfüllt
        erden kann, werden sukzessive bauliche und sonstige
        nlagen, Verkehrsmittel, Systeme der Informationsver-
        rbeitung und Kommunikationseinrichtungen so gestal-
        et, dass sie für behinderte Menschen ohne besondere Er-
        21122 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008
        (A) )
        (B) )
        schwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar
        sind.
        Ein wichtiges Instrument des Behindertengleichstel-
        lungsgesetz zur Erreichung der Barrierefreiheit ist die
        Zielvereinbarung. Damit können in eigener Verantwor-
        tung anerkannte Behindertenverbände mit Unternehmen
        der Wirtschaft die Ziele zur Herstellung von Barriere-
        freiheit vereinbaren, die den jeweiligen Verhältnissen
        und Bedürfnissen entsprechen und so flexible und ver-
        hältnismäßige Lösungen ermöglichen.
        Nachfolgend sind beispielhaft Maßnahmen aus den
        Verkehrs- und Baubereich aufgeführt:
        Erstens. Deutsche Bahn AG
        Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) hat
        als erstes Eisenbahnverkehrsunternehmen in enger Zu-
        sammenarbeit mit den Verbänden der Behindertenselbst-
        hilfe, der Beauftragten der Bundesregierung für die
        Belange behinderter Menschen und dem Bundesministe-
        riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr
        2005 ein Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit
        im Eisenbahnverkehr erstellt. Darin ist festgelegt, unter
        welchen Voraussetzungen Bahnhöfe und Züge barriere-
        frei sind. Zur Planung der im Programm der Deutsche
        Bahn AG zur Barrierefreiheit aufgeführten Maßnahmen
        wurde im Januar 2006 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern
        der Deutschen Bahn AG sowie des Deutschen Behinder-
        tenrates gebildet, die Detailfragen der Umsetzungsmaß-
        nahmen abstimmt. Da diese Maßnahmen zur Herstellung
        der Barrierefreiheit in einem Programm festgeschrieben
        wurden, muss das betreffende Eisenbahnunternehmen
        – hier die Deutsche Bahn AG – sie nach der Eisenbahn-
        Bau- und Betriebsordnung verpflichtend umsetzen. Die
        Einhaltung dieser Verpflichtung wird von der zuständi-
        gen Eisenbahnaufsichtsbehörde überwacht.
        Seit der Änderung des Personenbeförderungsgeset-
        zes im Jahr 2002 müssen in den Nahverkehrsplänen der
        Länder die Belange behinderter und anderer Menschen
        mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt werden.
        Ferner sind Aussagen über vorgesehene Maßnahmen
        und den Zeitrahmen für die Umsetzung möglichst weit-
        reichender Barrierefreiheit zu treffen. Mit der Regelung
        zu den Nahverkehrsplänen ist auch sichergestellt wor-
        den, dass es den Entscheidungsträgern vor Ort über las-
        sen bleibt, die Bedingungen für die Herstellung von Bar-
        rierefreiheit im Einzelnen eigenverantwortlich zu regeln.
        Zweitens. Baubereich
        Nach § 8 Behindertengleichstellungsgesetz hat sich
        der Bund verpflichtet, nach den allgemein anerkannten
        Regeln der Technik, wie zum Beispiel den entsprechen-
        den DIN-Normen zur Barrierefreiheit, barrierefrei zu
        bauen. Dies gilt für zivile Neubauten sowie große zivile
        Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes. Für den Bau-
        bereich bleibt jedoch grundsätzlich festzuhalten, dass
        das Bauordnungsrecht in der Zuständigkeit der Länder
        liegt. Diesen obliegt es, Regelungen zum barrierefreien
        Bauen, beispielsweise DIN-Vorschriften, ganz oder in
        Teilen für das jeweilige Bundesland bauaufsichtlich ein-
        zuführen.
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        Bei der Aufstellung von Bauleitplänen in Verantwor-
        ung der Gemeinden sind unter anderem insbesondere
        ie Belange behinderter Menschen zu berücksichtigen
        § 1 Abs. 6 Nr. 3 des Baugesetzbuchs).
        Drittens. Städtebauförderung
        Im Bereich der Städtebauförderungsprogramme stellt
        er Bund den Ländern und Gemeinden Finanzhilfen zur
        erfügung, über die jährlich eine Verwaltungsvereinba-
        ung von Bund und Ländern abgeschlossen wird. In der
        räambel zu dieser Verwaltungsvereinbarung ist seit
        007 verankert, dass die Finanzhilfen im Rahmen der in-
        egrierten Stadtentwicklung auch zur barrierefreien Ge-
        taltung des Wohnumfeldes in den Förderquartieren ein-
        esetzt werden können, ebenso zur Verbesserung der
        usstattung mit Gemeinbedarfseinrichtungen, die der
        esundheit, der Bildung und der Integration dienen. Die
        urchführung der Städtebauförderungsprogramme liegt
        ei den Ländern und Gemeinden.
        Viertens. Wohnungswesen
        Die Unterstützung von Investitionen zur Anpassung
        es Wohnungsbestands an die speziellen Wohnbedarfe
        on Menschen mit Behinderungen ist für die Bundesre-
        ierung ein wichtiges politisches Anliegen. Einen
        chwerpunkt der öffentlichen Förderung barrierefreier
        nd barrierearmer Wohnungen bildet die soziale Wohn-
        aumförderung, die im Zuge der Föderalismusreform
        006 vollständig auf die Länder übertragen wurde. Der
        und leistet jedoch bis 2019 zweckgebundene Aus-
        leichszahlungen an die Länder, bis 2013 in Höhe von
        18,2 Millionen Euro pro Jahr. Diese Ausgleichszahlun-
        en sind von den Ländern zweckgebunden für die Finan-
        ierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung ein-
        usetzen. Förderschwerpunkte bilden unter anderem der
        eubau barrierefreier Mietwohnungen, bauliche Maß-
        ahmen im Wohnungsbestand, mit denen den Belangen
        lterer oder behinderter Menschen Rechnung getragen
        ird, oder die Modernisierung von Altenwohn- und
        flegeheimen.
        Das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren“
        ietet Eigentümern (Selbstnutzern, Vermietern, Woh-
        ungsgesellschaften und -genossenschaften) bereits seit
        inigen Jahren zinsgünstige Darlehen für die Moderni-
        ierung und Instandsetzung von Wohnungen und Wohn-
        ebäuden, Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Die Förde-
        ung schließt Modernisierungen zur Beseitigung oder
        eduzierung von Barrieren ein.
        Ab 2009 ist für die Kreditfinanzierung von Maßnah-
        en der altersgerechten Anpassung von bestehenden
        ermieteten und selbst genutzten Wohngebäuden eine
        insverbilligung von durchschnittlich 2 Prozent per
        nno über zehn Jahre vorgesehen. Sie soll im Rahmen
        ines separaten Förderfensters „Altengerecht Umbauen“
        n dem oben angeführten Programm durch die KfW-För-
        erbank gewährt werden. Aus dem Haushalt 2009 stehen
        afür insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung. Ein-
        eschlossen sind alle Maßnahmen, die der Reduzierung
        der Beseitigung von Barrieren zum Beispiel innerhalb
        er Wohnung, beim Zugang zur Wohnung sowie im
        ohnumfeld dienen.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008 21123
        (A) (C)
        (B) )
        Anlage 25
        Antwort
        cherheit vorliegt. Sie hängt damit zusammen, dass das
        Endlager in Morsleben in einem für andere Zwecke be-
        triebenen Bergwerk eingerichtet wurde. Modellrechnun-
        des Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11350, Frage 46):
        Hat das Helmholtz Zentrum München (HZM) gegenüber
        der jetzigen Bundesregierung – insbesondere gegenüber dem
        Bundesministerium für Bildung und Forschung, aber auch
        dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
        torsicherheit – jemals oder eventuell sogar mehrfach den
        Wunsch geäußert, nicht mehr als Betreiber des Forschungs-
        bergwerks Asse II fungieren zu wollen, und gegebenenfalls
        wie hat die Bundesregierung auf die vom HZM in diesem Zu-
        sammenhang angeführten Begründungen reagiert – insbeson-
        dere die Hausspitzen der genannten Bundesministerien?
        Das Helmholtz Zentrum München (HZM) hat gegen-
        über der jetzigen Bundesregierung – insbesondere gegen-
        über dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
        und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit – nicht den Wunsch geäußert, nicht
        mehr als Betreiber des Forschungsbergwerks Asse II fun-
        gieren zu wollen.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11350, Frage 47):
        Seit wann liegen der Bundesregierung und ihren Behörden
        Hinweise darüber vor, dass das Endlager Morsleben einsturz-
        gefährdet sein könnte, und seit wann liegen der Bundesregie-
        rung und ihren Behörden Erkenntnisse darüber vor, dass das
        Endlager Morsleben einsturzgefährdet ist?
        Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als verant-
        wortlichem Betreiber liegen weder Erkenntnisse vor,
        dass das Endlager Morsleben einsturzgefährdet sein
        könnte noch dass es einsturzgefährdet ist. Auch sind
        keine entsprechenden Hinweise von Seiten der Aufsicht
        erfolgt.
        Die Grubenbaue des Endlagers Morsleben werden re-
        gelmäßig hinsichtlich ihres geomechanischen Zustands
        und ihrer Standsicherheit durch gebirgsmechanische,
        markscheiderische (geodätische) und geophysikalische
        Überwachungsmessungen, aufgrund bergmännischer Er-
        fahrungen und durch Modellrechnungen bewertet. Die
        Überwachungsmaßnahmen zeigen keine Hinweise auf
        eine Einsturzgefährdung. Lokal begrenzte Gesteinsablö-
        sungen durch nicht vermeidbare Auflockerungen des
        Gesteins (sogenannte Löser) treten außerhalb des betrie-
        benen Grubengebäudes in Altabbauen auf.
        Das BfS als Betreiber und das Landesamt für Geologie
        und Bergwesen (LAGB) des Landes Sachsen-Anhalt als
        zuständige Bergaufsichtsbehörde waren 2001/2002 ge-
        meinsam zu der Auffassung gekommen, dass in mehreren
        Bereichen des Zentralteils des ERAM, in denen keine ra-
        dioaktiven Abfälle lagern, eine Gefahr für die Standsi-
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        en ermittelten Schäden im Salzgestein in unmittelbarer
        mgebung der Abbaue, durch die Wasser in die Hohl-
        äume eindringen könnte. Ohne bergbauliche Gefahren-
        bwehr könnten sich bislang lokal begrenzte Schäden des
        alzgebirges auf noch nicht betroffene Bereiche auswei-
        en und einen geordneten sicheren Verschluss der radio-
        ktiven Abfälle gefährden. Da das derzeit laufende atom-
        echtliche Stilllegungsverfahren noch einige Zeit in
        nspruch nehmen wird, hatte das BfS mit Sonderbe-
        riebsplan vom 14. August 2002 beim LAGB beantragt,
        aßnahmen zur bergbaulichen Gefahrenabwehr vorneh-
        en zu können. Der Bundesumweltminister und der Prä-
        ident des Bundesamtes für Strahlenschutz gaben am
        . Oktober 2003 den Startschuss für die vorgezogene Ver-
        üllung im Zentralteil des ERAM, in dem keine radioak-
        iven Abfälle lagern.
        Durch gezieltes Einbringen von Salzbeton in ausge-
        ählte Bereiche im Zentralteil wird für Stabilität gesorgt
        nd die Barrierefunktion des Salzes verbessert. Nach
        em Einfüllen härtet dieser Spezialbeton aus und bildet
        it dem Salzgebirge ein Traggewölbe (Systemgewölbe),
        as die aus dem umgebenden Gestein entstehenden Las-
        en trägt.
        Die Standsicherheit des Grubengebäudes und damit
        es Endlagers ist durch diese Maßnahmen sichergestellt.
        Zum jetzigen Zeitpunkt sind circa 80 Prozent von ins-
        esamt circa 790 000 m³ Salzbeton eingebracht. Die
        aßnahmen werden voraussichtlich 2010 abgeschlossen
        ein.
        nlage 27
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Michael Müller auf die Frage
        es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 16/11350, Frage 48):
        Erwartet die Bundesregierung durch Einpreisungen Mit-
        nahmeeffekte für die Betreiber neuer Kohlekraftwerke, sollten
        neue Kohlekraftwerke infolge der aktuellen Beschlüsse der
        Europäischen Union zum Emissionshandel CO2-Zertifikate
        kostenlos oder kostenermäßigt zugeteilt bekommen, und, falls
        ja, in welcher Höhe abhängig von Umfang und Dauer der kos-
        tenlosen oder kostenermäßigten Zuteilung?
        Die Fragestellung zielt offensichtlich auf die Verhand-
        ungen zur Änderung der Emissionshandels-Richtlinie
        ür die Zeit ab 2013. Dort ist erst einmal für alle Kraft-
        erke festgelegt, dass sie keine kostenlose Zuteilung er-
        alten. Lediglich einzelne Beitrittstaaten mit Sondersitua-
        ionen bei der Stromerzeugung oder der Netzanbindung
        önnen aus ihren nationalen Auktionsbudgets Kontin-
        ente für eine kostenlose Zuteilung bereitstellen. In wel-
        hem Umfang welcher der betroffenen Beitrittstaaten
        on dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, ist der
        undesregierung nicht bekannt
        195. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2008
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27