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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/192 Zusatzfragen Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne der Bundesregierung zu Vorschlägen eines veränderten Abstimmungsverfah- rens oder Entscheidungsquorums im Bun- desrat Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glaubwürdigkeit der empirischen Ergeb- nisse im Konzentrationsbericht 2005 nach Ansicht der Bundesregierung Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umgang der Bundesanstalt für Geowissen- schaften und Rohstoffe mit der Informa- tion über die radioaktive Kontamination von Laugen in der Schachtanlage Asse II 20655 D 20656 D 20658 D Deutscher B Stenografisch 192. Sitz Berlin, Mittwoch, den 3 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (2 Stunden) (Drucksache 16/11124) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) Bürokratieaufwand insbesondere für mit- telständische Familienbetriebe in der Land- und Forstwirtschaft infolge des vom Bundestag verabschiedeten Erbschaftsteu- erreformgesetzes Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M C M i U d a B A D Z C M C 20655 A 20655 B Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20657 A undestag er Bericht ung . Dezember 2008 t : ündliche Frage 8 hristian Lange (Backnang) (SPD) öglichkeit einer fehlerhaften Datenbasis n den Angaben über die Entwicklung der nternehmenskonzentration in der Bun- esrepublik Deutschland für das Jahr 2005 ngesichts gravierender Unterschiede zum erichtsjahr 2003 ntwort agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen hristian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . ündliche Frage 9 hristian Lange (Backnang) (SPD) 20658 A 20658 B Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20659 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Kenntnis des Bundesminis- teriums für Wirtschaft und Technologie über die radioaktive Kontamination von Laugen in der Schachtanlage Asse II und Umgang mit diesen Informationen Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Elke Reinke (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Inan- spruchnahme des Vermittlungsbudgets im Rahmen des am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Elke Reinke (DIE LINKE) Handlungsbedarf der Bundesregierung aufgrund eines Urteils des Hessischen Lan- dessozialgerichts zur Höhe der Hartz-IV- Regelsätze Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . M D V L f b A A Z D M D E w B d A A Z D M L A ß n P b r u n A A Z L M R E d Q s b A A 20659 D 20660 A 20660 B 20660 C 20661 A 20661 B 20661 C 20662 A 20662 B 20663 A 20663 A ündliche Frage 22 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erwendung der Gewinne der DB Mobility ogistics AG nach Absage des Börsengangs ür mögliche weitere Zukäufe im Logistik- ereich ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 23 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ntwicklung des Logistikmarktes und Be- ertung des Engagements der Deutschen ahn AG auf diesem Markt durch die Bun- esregierung ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 26 und 27 utz Heilmann (DIE LINKE) nzahl der Eisenbahnkreuzungen mit Stra- en in kommunaler Baulast an der Schie- enstrecke zwischen Bad Schwartau und uttgarden; Anwendung von § 13 Eisen- ahnkreuzungsgesetz bei einer Elektrifizie- ung der Schienenstrecke zwischen Lübeck nd Puttgarden und Anzahl davon betroffe- er Straßen in kommunaler Baulast ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ntscheidung des Bundeskabinetts über ie Realisierung einer festen Fehmarnbelt- uerung noch im Dezember 2008 trotz tark veränderter ökonomischer Rahmen- edingungen ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20663 D 20663 D 20664 B 20664 C 20665 B 20665 C 20667 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 III Zusatzfragen Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 29 und 30 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Fahrplaneinschränkungen auf der Strecke Berlin–Leipzig–München infolge von Rad- achsenkontrollen an ICE-Zügen; Kenntnis der Bundesregierung über sicherheitstech- nische Gründe für Fahrplanänderungen auf ICE-Verbindungen Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Katharina Landgraf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus der Studie des Öko-Instituts bezüglich einer Ausweitung der Anerkennung von Klimaschutzprojek- ten im Ausland im Rahmen des europäi- schen Emissionshandels Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung bei den Ver- handlungen über die Ausgestaltung des eu- ropäischen Emissionshandels in Bezug auf die kostenlose Zuteilung von Emissionszer- tifikaten Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . N A L A M C V B s A A A M C I d A A A M A C M s i 2 A D A M O B G l r r A D 20667 B 20668 D 20669 A 20669 B 20670 A 20670 B 20670 C 20670 D 20671 A 20671 C 20672 A 20672 B 20672 B 20673 A ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 1 ornelia Hirsch (DIE LINKE) on der Finanzkrise betroffene durch das undesministerium für Bildung und For- chung geförderte Studienstiftungen ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 2 ornelia Hirsch (DIE LINKE) nkraftsetzen einer reformierten Ausbil- er-Eignungsverordnung ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 5 xel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/ SU) enschenrechtsverletzungen durch Aus- chreitungen von Hindus gegen Christen m indischen Bundesstaat Orissa im Herbst 008 ntwort r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 6 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eobachtung des in Kabul stattfindenden erichtsverfahrens gegen den Hauptbetei- igten am Überfall auf die aus dem Exil zu- ückgekehrte Familie Z. durch die Bundes- egierung ntwort r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20673 C 20675 A 20675 D 20676 A 20676 B 20676 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 Anlage 6 Mündliche Frage 7 Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/ CSU) Etwaige Maßnahmen der Bundesregierung gegen die geplante Enteignung und Ent- widmung des Klosters Mar Gabriel im Ge- biet Tur Abdin durch die türkische Justiz Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 10 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus dem Sparkassen-Tourismusbarometer Deutschland 2008 für die Tourismuspolitik der Bundesregierung Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 11 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Auswirkungen der Erhöhung der Mehr- wertsteuer für die Tourismuswirtschaft, Anwendung des reduzierten Mehrwert- steuersatzes Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 16 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Bezahlung von in der Bundesagentur für Arbeit beschäftigten Leiharbeitern Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 17 und 18 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Maßnahmen zur sozialen Flankierung der Umsetzung des Konzepts für eine zu- kunftsfähige Ressortforschung im Ge- s E c A D A M D A k g p A D A M V A f a d M s A A A M V G t B R A A A M E M n t w N 20676 D 20677 C 20677 D 20677 D chäftsbereich des Bundesministeriums für rnährung, Landwirtschaft und Verbrau- herschutz; Zeitrahmen der Umsetzung ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 19 r. Christel Happach-Kasan (FDP) uswirkungen der Änderung des Fett- orrekturfaktors und einer damit einher- ehenden Quotenerhöhung auf den Milch- reis in Deutschland ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 20 eronika Bellmann (CDU/CSU) bstimmungsprozesse und Entscheidungs- indungen innerhalb der Bundesregierung ngesichts von Äußerungen des Bun- esministers Wolfgang Tiefensee zum aßnahmepaket zur Stärkung der Wirt- chaft ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 21 eronika Bellmann (CDU/CSU) rund für die Entlassung des Staatssekre- ärs im Bundesministerium für Verkehr, au und Stadtentwicklung Matthias von andow ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 24 und 25 lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) öglichkeiten der Einbeziehung der bisher icht im Bedarfskonzept des Bundesminis- eriums für Verkehr, Bau und Stadtent- icklung berücksichtigten Autohöfe in das ebenbetriebssystem der Autobahnen; 20678 A 20678 C 20678 D 20679 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 V Rolle des telematisch gesteuerten Parkens auf Tank- und Rastanlagen; Bedarf und Bedingungen für eine Aufnahme der Auto- höfe in das Bedarfskonzept Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 31 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Subventionierung des Baus von Kohle- kraftwerken Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 32 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedingungen für eine Zulassung der Ver- brennung von Mindergetreide in der Ers- ten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20679 C 20680 B 20680 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 20655 (A) ) (B) ) 192. Sitz Berlin, Mittwoch, den 3 Beginn: 19.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 20675 (A) ) (B) ) Krichbaum, Gunther CDU/CSU 03.12.2008 Bundesministerium für Bildung und Forschung die Mittel Die elf vom BMBF unterstützten Begabtenförderungs- werke sind in ihren Fördermaßnahmen von der Finanz- krise nicht betroffen, da diese nicht aus einem Stiftungs- vermögen finanziert werden. Vielmehr bringt das DIE GRÜNEN Koschyk, Hartmut CDU/CSU 03.12.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A d d ( Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 03.12.2008* Bareiß, Thomas CDU/CSU 03.12.2008 Barnett, Doris SPD 03.12.2008* Barth, Uwe FDP 03.12.2008 Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 03.12.2008 Bellmann, Veronika CDU/CSU 03.12.2008 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 03.12.2008 Bodewig, Kurt SPD 03.12.2008* Burchardt, Ulla SPD 03.12.2008 Deittert, Hubert CDU/CSU 03.12.2008* Dreibus, Werner DIE LINKE 03.12.2008 Dzembritzki, Detlef SPD 03.12.2008* Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 03.12.2008* Friedhoff, Paul K. FDP 03.12.2008 Dr. Geisen, Edmund Peter FDP 03.12.2008 Götz, Peter CDU/CSU 03.12.2008 Günther (Plauen), Joachim FDP 03.12.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 03.12.2008 Haibach, Holger CDU/CSU 03.12.2008* Heynemann, Bernd CDU/CSU 03.12.2008* Höfer, Gerd SPD 03.12.2008* Hörster, Joachim CDU/CSU 03.12.2008* Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ 03.12.2008 K K D L D R R S S D D S W W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/11124, Frage 1): Welche vom Bundesministerium für Bildung und For- schung geförderten Studienstiftungen sind von der Finanz- krise betroffen und in welcher Weise? uhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.12.2008 unert, Katrin DIE LINKE 03.12.2008 r. Lauterbach, Karl SPD 03.12.2008 intner, Eduard CDU/CSU 03.12.2008* r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 03.12.2008 aidel, Hans CDU/CSU 03.12.2008** oth (Esslingen), Karin SPD 03.12.2008 chily, Otto SPD 03.12.2008 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 03.12.2008 r. Schui, Herbert DIE LINKE 03.12.2008 r. Schwanholz, Martin SPD 03.12.2008 taffelt, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.12.2008 eigel, Andreas SPD 03.12.2008 icklein, Andrea SPD 03.12.2008 r. Wiefelspütz, Dieter SPD 03.12.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 20676 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 (A) ) (B) ) für die Stipendien für begabte Studierende und Promovie- rende auf. Für den administrativen Aufwand wird eine Verwaltungskostenpauschale gezahlt. Dasselbe gilt für die Stiftung Begabtenförderung Be- rufliche Bildung, die unter anderem Aufstiegsstipendien für begabte beruflich Qualifizierte vergibt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/11124, Frage 2): Wann und mit welchen Änderungen wird eine reformierte Ausbilder-Eignerverordnung (AEVO) von der Bundesregie- rung in Kraft gesetzt? Die Bundesregierung beabsichtigt, die novellierte Ausbilder-Eignungsverordnung zum 1. August 2009 in Kraft zu setzen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt soll so rechtzeitig erfolgen, dass sich alle Beteiligten auf die neue rechtliche Situation rechtzeitig einstellen kön- nen. Der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) gemeinsam mit Sachverständigen der Sozialpartner erar- beitete Entwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregie- rung abgestimmt. Die gesetzlich vorgeschriebene An- hörung des Hauptausschusses des BiBB ist für den 18. Dezember 2008 vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage des Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) (Drucksache 16/11124, Frage 5): Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Menschen- rechtsverletzungen durch Ausschreitungen von Hindus gegen Christen im indischen Bundesstaat Orissa in diesem Herbst, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenen- falls bislang ergriffen, um hier entgegenzuwirken? Die Bundesregierung verweist zunächst auf die aus- führliche Unterrichtung des Menschenrechtsausschus- ses des Deutschen Bundestages über die Lage in Orissa am 15. Oktober 2008 sowie auf ihre Antwort vom 2. De- zember 2008 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen zur „Gewalt gegen Christen in Indien“ auf Bundestagsdrucksache Nr. 16/10954 vom 13. November 2008. Die Lage in Orissa ist nach Medien- und anderen Be- richten noch nicht vollständig unter Kontrolle. Nach wie vor werden vereinzelte Übergriffe auf Christen aus dem Distrikt Kandhamal gemeldet. Vom 24. August 2008 bis 18. Oktober 2008 sind nach Angaben der Katholischen Kirche im Zusammenhang mit den Übergriffen in Orissa 81 Christen ums Leben gekommen. Rund 20 000 Men- schen sollen sich demnach noch in Flüchtlingslagern be- finden, davon 11 000 bis 12 000 im Distrikt Kandhamal, während über 40 000 weitere Personen sich unter ande- rem in Wäldern versteckt hielten bzw. sich auf der Flucht befänden. Die meisten von ihnen hätten eine Rückkehr in ihre Dörfer bisher nicht gewagt. 4 677 Häu- s g R G a d u r A g 2 k m z d r l C m 2 w g d g g d m 2 i V A d d D v R s d g A d d ( (C (D er, 236 Kirchen und 36 weitere kirchliche Einrichtun- en sollen im selben Zeitraum zerstört worden sein. Die egierung von Orissa hat auf Veranlassung des Obersten erichtshofs Indiens ein Maßnahmenpaket zum Wieder- ufbau zerstörter christlicher Einrichtungen angekün- igt. Die Bundesregierung hat das Thema wiederholt nd hochrangig bei Gesprächen mit der indischen Regie- ung angesprochen und ein Ende der Gewalt gefordert. uch beim Besuch des Bundesministers des Auswärti- en, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in New Delhi am 0. November 2008 war dies ein Thema. Das Bundes- anzleramt hat gegenüber dem Amt des indischen Pre- ierministers die große Besorgnis der Bundesregierung um Ausdruck gebracht und auf ein Einschreiten gegen ie Ausschreitungen gedrängt. Auch die Bundesministe- in für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- ung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, hat die Gewalt gegen hristen in ihrem Gespräch mit dem indischen Finanz- inister P. Chidambaram in New Delhi am 20. Oktober 008 verurteilt. Schon kurze Zeit nach Ausbruch der Ge- alt hatte der deutsche Botschafter in Indien am 27. Au- ust 2008 im indischen Außenministerium die Besorgnis er Bundesregierung über die Vorfälle zum Ausdruck ebracht und ein schnelles Eingreifen der indischen Re- ierung und Sicherheitskräfte gefordert. Der Beauftragte er Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Hu- anitäre Hilfe, Günter Nooke, hat am 30. September 008 den katholischen Bischof der Diözese Berhampur n Orissa zu einem Gespräch getroffen und sich über die orfälle unterrichten lassen. nlage 5 Antwort es Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/11124, Frage 6): Gedenkt die Bundesregierung, das für diesen Monat in Kabul angesetzte Gerichtsverfahren gegen den Hauptverant- wortlichen (im Gutachten des Kabuler UNHCR vom 22. De- zember 2004 Hayat genannt) wegen der Beteiligung am Über- fall auf die aus dem Exil zurückgekehrte Familie Z. vom 27. Juni 2004 zu beobachten? Eine Beobachtung des Gerichtsverfahrens ist nicht orgesehen. Die Deutsche Botschaft beobachtet in der egel Verfahren, die einen Deutschlandbezug aufwei- en. Das heißt, dass entweder die/der Angeklagte oder er/die Kläger/-in im Besitz einer deutschen Staatsbür- erschaft ist. nlage 6 Antwort es Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage es Abgeordneten Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) CDU/CSU) (Drucksache 16/11124, Frage 7): Gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der deutschen Menschenrechtspolitik gegen die geplante Enteig- nung und Entwidmung des im Jahr 397 nach Christus gegrün- deten und seitdem intakten Klosters Mor Gabriel im Gebiet Tur Abdin durch die türkische Justiz und die damit verbun- dene Vertreibung der derzeit 60 dort ansässigen Personen et- was zu unternehmen, und, wenn ja, was? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 20677 (A) ) (B) ) Der Bundesregierung sind Berichte aus der Türkei be- kannt, denen zufolge das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel enteignet und entwidmet werden soll; ihr liegen jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die türki- sche Regierung dies tatsächlich beabsichtigen könnte. Vielmehr äußern hochrangige türkische Politiker in An- kara in Gesprächen Verständnis für die Anliegen des Klosters und seiner Bewohner. Syrisch-orthodoxe Christen, die im Südosten der Tür- kei leben (Region Mardin), berichten seit Mitte 2008 von der Besetzung ihrer Grundstücke durch kurdische und arabische Clans. Die zurzeit in der Region durchge- führte Kataster-Erfassung hat bereits diese neuen Nut- zungsverhältnisse berücksichtigt – offenbar ohne genau- ere Überprüfung bzw. Hinterfragung von behaupteten Besitztiteln. Erleichtert wurde dieses Vorgehen wohl da- durch, dass die syrisch-orthodoxen Christen in der Regel nicht über schriftliche Besitztitel verfügen. Das vor- nehmlich betroffene Kloster Mor Gabriel hat in zwei Fällen gegen die Kataster-Erfassung geklagt, ist jedoch erstinstanzlich gescheitert. Rechtskräftig ist diese Ent- scheidung noch nicht; die nächsten Gerichtstermine sind für Ende Dezember 2008 festgesetzt. Ein drittes Gerichtsverfahren, das ebenfalls Ende De- zember behandelt werden soll, bezieht sich auf die Klage einiger umliegender Dörfer gegen das Kloster wegen an- geblicher „Missionierung“ und „unerlaubter Ausbildung“. Die Deutsche Botschaft Ankara ebenso wie die Ver- tretung der EU-Kommission in Ankara beobachten die Entwicklungen um das Kloster Mor Gabriel sehr genau und stehen diesbezüglich in regelmäßigem Kontakt so- wohl mit türkischen Regierungsstellen als auch mit Ver- tretern des Klosters und dessen Rechtsanwälten. Eine Vertreterin der EU-Kommission war zuletzt am 21. No- vember 2008 vor Ort; die deutsche Botschaft wird das Kloster ebenfalls in Kürze besuchen. Sowohl durch Be- suche in der Region als auch in Gesprächen mit Ent- scheidungsträgern in Ankara wird immer wieder auf die Notwendigkeit der Beachtung der Rechte der syrisch- orthodoxen Christen in der Türkei und auf die besondere Bedeutung des Klosters in diesem Zusammenhang hin- gewiesen. Die Lage der nicht muslimischen Minderheiten und das Thema Religionsfreiheit insgesamt sind feste Be- standteile des politischen Dialogs, den die Bundesregie- rung mit der Türkei führt, sei es bilateral oder auf Ebene der EU. Die Erwartungen, die die EU im Bereich der Reli- gionsfreiheit im Zuge der Beitrittsvorbereitungen an die Türkei hat, wurden mit Unterstützung der Bundesregie- rung in den Grundsätzen, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei eindeutig festgelegt. Die Probleme der syrisch-orthodoxen Christen wer- den auch im jüngsten Bericht der EU-Kommission über die Fortschritte in den EU-Beitrittsverhandlungen vom November 2008 angesprochen. Die türkische Regierung hat im Rahmen ihrer Verfas- sungsänderungen und Reformpakete Verbesserungen der rechtlichen Situation nicht muslimischer Minderheiten verabschiedet, zuletzt im Februar 2008 ein neues S E v k H s R h t A d d ( i 2 t t T i B A d d ( I A d d ( k r e n (C (D tiftungsgesetz, das eine Erweiterung des Rechts auf igentumserwerb und Verbesserungen bei den Stiftungs- erwaltungen vorsieht. Diese Reformanstrengungen er- ennt die Bundesregierung an und setzt sich vor dem intergrund der genannten Erwartungen auch weiterhin owohl bei bilateralen Gesprächen mit der türkischen egierung wie auch im Rahmen der EU-Beitrittsver- andlungen für konsequente Verbesserungen der Situa- ion religiöser Minderheiten in der Türkei ein. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 16/11124, Frage 10): Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – auch im Vergleich zu dem von ihr vorge- legten Tourismusbericht – aus dem am 26. November 2008 vorgestellten Sparkassen-Tourismusbarometer Deutschland 2008 für die Tourismuspolitik der Bundesregierung? Das Sparkassen-Tourismusbarometer Deutschland 2008 st der Bundesregierung erst seit dem 26. November 008 bekannt. Eine Auswertung des Tourismusbarome- ers konnte deshalb noch nicht erfolgen. Nach einer ers- en Einschätzung der Bundesregierung stehen die im ourismusbarometer genannten Aussagen grundsätzlich m Einklang mit dem Tourismuspolitischen Bericht der undesregierung. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 16/11124, Frage 11): Welche Auswirkungen hat bisher aus Sicht der Bundesre- gierung die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Pro- zent für die Tourismuswirtschaft, und welche Auswirkungen hätte stattdessen die Einführung des ermäßigten Mehrwert- steuersatzes gehabt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Zahlen oder nformationen vor. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Drucksache 16/11124, Frage 16): Nach welchen Tarifverträgen wurden bzw. werden die seit 2005 bis heute bei der Bundesagentur für Arbeit (vergleiche Bundestagsdrucksache 16/11114, Antwort zu Frage 16) einge- setzten Leiharbeiter bezahlt, und welchen Stundenlohn erhiel- ten bzw. erhalten diese? Die Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass eine Erkenntnisse darüber vorliegen, nach welchem Ta- ifvertrag und zu welchem Stundenlohn die einzelnen ingesetzten Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeiter- ehmer beschäftigt sind. 20678 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 (A) ) (B) ) Grundsätzlich ist der Verleiher verpflichtet, dem/der Leiharbeitnehmer/-in das Arbeitsentgelt zu zahlen, das vergleichbare Arbeitnehmer/-innen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, es sei denn, tarifvertraglich ist ande- res geregelt. Die Bundesagentur für Arbeit hat mit dem Verleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, der zwingend eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlas- sung vorsieht. Bei Vorliegen einer solchen Erlaubnis ist von der Wahrung des Equal-Pay-Grundsatzes auszuge- hen, da anderenfalls die Erlaubnis nicht hätte erteilt wer- den dürfen bzw. widerrufen werden müsste. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/11124, Fragen 17 und 18): Welche Maßnahmen laufen gegenwärtig zur sozialen Flan- kierung der Umsetzung des Konzepts für eine zukunfsfähige Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), insbesondere hinsichtlich altersteilzeitlicher Rege- lungen? In welchem Zeitrahmen sollen die Maßnahmen umgesetzt werden? Zu Frage 17: Am 4. November 2008 wurde mit Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten und der Hauptvertrauens- frau der Schwerbehinderten eine Vereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung des Konzepts für eine zukunftsfähige Ressortforschung im Geschäftsbereich des BMELV zwischen dem Hauptpersonalrat und dem BMELV getroffen und den Bundesforschungsinstituten zugeleitet. Für die Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell ist die Zustimmung des Haushaltsausschusses erforder- lich. Eine entsprechende Unterrichtung lag dem Haus- haltsausschuss vor; sie wird in dieser Legislaturperiode aber nicht mehr erörtert und deshalb auch nicht mehr zu- stimmend zur Kenntnis genommen werden. Es konnte keine Verständigung zu der Frage herbeigeführt werden, ob die Stellen der Beschäftigten, denen Altersteilzeit im Blockmodell bewilligt werden könnte, auf die im Be- reich der Ressortforschung bestehende besondere Ein- sparverpflichtung anzurechnen oder – jedenfalls teil- weise – zusätzlich einzusparen sind. Zu Frage 18: Zum 1. Januar 2008 sind alle Beschäftigten der ehe- maligen Bundesforschungsanstalten den zeitgleich ge- schaffenen neuen Strukturen zugeordnet worden. Die weiteren im Zuge der Umsetzung des Konzepts noch er- forderlichen Personalmaßnahmen hängen auch von Bau- maßnahmen ab. Der Zeitpunkt der Fertigstellung we- sentlicher Baumaßnahmen und damit einhergehend die Schließung von Standorten bzw. die Verlagerung von Aufgaben wird sich voraussichtlich auf das Jahr 2011 konzentrieren. A d d ( f e w r r m t l w z e w g F r b z i G r g g ß E P d ( h g g D w d g Q s K A d d ( (C (D nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) Drucksache 16/11124, Frage 19): Welche Auswirkungen auf den Milchpreis in Deutschland erwartet die Bundesregierung durch die im Rahmen der EU- Gesundheitsüberprüfung im November 2008 vollzogene Än- derung des Fettkorrekturfaktors von 0,18 auf 0,09 und die da- mit verbundene Quotenerhöhung von zusätzlich 1,3 Prozent im nächsten Milchwirtschaftsjahr? Die beschlossene Halbierung des Korrekturfaktors ührt nicht, wie in der Frage unterstellt, automatisch zu iner Erhöhung der nationalen Quote um 1,3 Prozent, eil die Erzeugerquoten von diesem Beschluss nicht be- ührt werden. Die Änderung des Fettkorrekturfaktors äumt den Milcherzeugern bei unveränderter Quote viel- ehr zusätzliche Liefermöglichkeiten ein. Eine Auswer- ung der Fettkorrekturmengen, die in Deutschland in den etzten drei Quotenjahren für Milcherzeuger berechnet orden sind, zeigt, dass dieses zusätzliche Lieferpoten- ial rein rechnerisch rund 360 000 Tonnen beträgt. Was mögliche Preiswirkungen betrifft, können keine indeutigen Aussagen getroffen werden. Mögliche Preis- irkungen hängen vielmehr von den Anpassungsstrate- ien der Milcherzeuger ab. Wird der neue abgesenkte ettkorrekturfaktor von Milcherzeugern mit Überliefe- ungen dazu genutzt, dass Überlieferungspotenzial abzu- auen, käme es bei unveränderten Milchlieferungen nur u einem Abbau von Überschussabgaben (zum Beispiel m Quotenjahr 2007/08 nahezu 100 Millionen Euro). eht man hingegen im Extremfall davon aus, dass die eduzierten Fettkorrekturmengen von den Milcherzeu- ern durch zusätzliche Milchlieferungen vollständig aus- eglichen werden, sind Preiseffekte nicht auszuschlie- en. Unter der Annahme der Ressortforschung, dass eine U-weite Mengenreduzierung von 1 Prozent zu einem reisanstieg von etwa 3 Prozent führt, errechnet sich anach eine Preiswirkung von rund 0,8 Prozent 360 000 Tonnen = 0,26 Prozent der EU-Gesamtquote). Die Bundesregierung hat in den Health-Check-Ver- andlungen mit aller Kraft versucht, Mengenausweitun- en zu verhindern. Letztendlich ist dem Kompromiss zu- estimmt worden, weil am Ende der Verhandlungen für eutschland keine blockierende Minderheit erreichbar ar, aber wichtige deutsche Anliegen durchgesetzt wer- en konnten. Die Anpassung der Fettgehaltskorrektur war ein Zu- eständnis an die Mitgliedstaaten, die deutlich höhere uotenaufstockungen als von der Kommission vorge- chlagen gefordert haben. Ohne die Anpassung wäre ein ompromiss nicht zustande gekommen. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage er Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) Drucksache 16/11124, Frage 20): Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 20679 (A) ) (B) ) Wie verlaufen in der Bundesregierung sowie zwischen Bundesregierung und Bundestag die Abstimmungsprozesse/ die Entscheidungsfindungen zu haushaltswirksamen Festle- gungen und zum aktuellen Maßnahmepaket zur Stärkung der Wirtschaft, wenn der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, in einem Interview mit der Freien Presse, Chemnitz, 15. November 2008, Seite 6, den Eindruck vermittelt, er habe die alleinige Entscheidungs- befugnis (zum Maßnahmepaket im Allgemeinen: „Meine Vor- schläge für ein Investitionsprogramm Verkehr und Gebäude bringen allein 2009 zwei Milliarden Euro mehr an Investiti- onsmitteln“; zur Bahnverbindung Dresden–Berlin: „Das Geld habe ich bereitgestellt, die Bauarbeiten beginnen 2009“; zur Sachsen-Franken-Magistrale/Elektrifizierung Abschnitt Reichenbach–Hof: „Ich habe ihn im Maßnahmepaket der Bundesregierung verankert“), und inwiefern stimmen seine Aussagen mit tatsächlich getroffenen Entscheidungen inhalt- lich wahrheitsgemäß überein? Die Aussagen im Interview mit der Freien Presse Chemnitz erfolgten in Übereinstimmung mit getroffenen Entscheidungen. Die Unterstellung möglicher unzutref- fender Aussagen wird zurückgewiesen. Nach Art. 65 Abs. 2 Grundgesetz leitet jeder Bundes- minister innerhalb der von der Bundeskanzlerin be- stimmten Richtlinien seinen Geschäftsbereich selbst- ständig und in eigener Verantwortung. In Anbetracht des von der Bundesregierung gefassten Kabinettsbeschlus- ses zum Maßnahmepaket entsprechen die Äußerungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung, Wolfgang Tiefensee, dieser grundgesetzlichen Aufgabenverteilung. Das Gleiche gilt für die Umsetzung einzelner Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans. Im Rahmen der vom Deutschen Bundestag zur Verfü- gung gestellten Investitionsmittel erfolgt die Auswahl von Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung in Ausübung der übertragenen Ressortverantwortung. Hierbei pflegt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung einen engen Kontakt mit den Ländern. Die er- fragten Projekte zählen auch aus Sicht des Freistaates Sachsen seit langem zu den dringlichen Projekten. Das von der Bundesregierung am 5. November 2008 beschlossene Maßnahmepaket „Beschäftigungssiche- rung durch Wachstumsstärkung“ sieht für 2009 die Er- höhung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes und die Aufstockung von Programmen im Gebäudebereich um jeweils 1 Milliarde Euro vor. Diese Maßnahmen wurden vom Haushaltsausschuss in den Einzelplan 12 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung umgesetzt und am 28. November 2008 mit dem Bundeshaushalt 2009 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 16/11124, Frage 21): Hat es außer dem von Bundesminister Wolfgang Tiefensee öffentlich genannten Entlassungsgrund für den Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung, Matthias von Randow (Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wolfgang Tiefensee hatte Matthias von Randow mit der Begründung entlassen, dass das Vertrauen zu ihm gestört sei, weil Matthias von Randow den Bundesminis- m s s d d A d g ( F R a t m e a a n s m P d f u a v L A d (C (D ter nach dessen Aussage erst im September 2008 darüber in- formiert habe, dass er im Aufsichtsrat Bonuszahlungen in Millionenhöhe für den Vorstand der Deutschen Bahn AG für den Fall ausgehandelt habe, dass der Vorstand die Teilprivati- sierung erfolgreich abschließt noch einen anderen Entlas- sungsgrund gegeben, wenn nein, warum wird Matthias von Randow nicht wieder eingestellt, da der oben genannte Grund gemäß der Befragung des Bundesministers Wolfgang Tiefensee im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung des Deutschen Bundestages am 5. November 2008 ein- deutig nicht gerechtfertigt war? Nach Art. 65 Abs. 2 Grundgesetz leitet jeder Bundes- inister innerhalb der von der Bundeskanzlerin be- timmten Richtlinien seinen Geschäftsbereich selbst- tändig und unter eigener Verantwortung. Dies schließt ie Personal- und Organisationsgewalt im entsprechen- en Geschäftsbereich ein. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- en der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11124, ragen 24 und 25): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch angesichts der vielerorts entstehenden Bürgerinitiativen gegen den Neu- und Ausbau von Autobahnrastanlagen, die bisher nicht im Bedarfskonzept des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) berücksichtigten Auto- höfe in das Nebenbetriebssystem der Autobahnen einzubezie- hen, wenn sie in den vom Bedarfskonzept vorgegebenen Ab- ständen von rund 50 bis 60 Kilometer zur nächsten bewirtschafteten Tank- und Rastanlage liegen, und welche Rolle spielt das telematisch gesteuerte Parken auf Tank- und Rastanlagen? Sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die Stellplätze der Autohöfe für die Abdeckung des Gesamt- bedarfs für den Schwerverkehr dringend erforderlich sind und der Gesamtbedarf an Stellplätzen für Lkw an der Autobahn selbst nur teilweise abgedeckt wird, den Bedarf, die Autohöfe in das Bedarfskonzept aufzunehmen, und welche Bedingun- gen müssten Autohöfe erfüllen, um in das Bedarfskonzept aufgenommen zu werden? Das Bedarfskonzept des Bundes für bewirtschaftete astanlagen sieht im Interesse der Verkehrssicherheit uf den Bundesautobahnen ein Netz von bewirtschafte- en Rastanlagen zur Versorgung aller Verkehrsteilneh- er vor. Grundlage für die Bedarfsplanung sind die rforderlichen Abstände zwischen den einzelnen Rast- nlagen und die Dimensionierung der Verkehrsanlagen, lso die Anzahl der erforderlichen Parkstände. Die Autohöfe werden im Hinblick auf die Dimensio- ierung der Verkehrsanlagen der Rastanlagen berück- ichtigt, da sie bei der Versorgung der Verkehrsteilneh- er und insbesondere bei der Bereitstellung von Lkw- arkstandskapazitäten eine wichtige Rolle spielen. Bei en entsprechenden Bemessungs- und Schätzverfahren ür die Ermittlung der Anzahl der Parkstände für Pkw nd Lkw auf einer neuen Rastanlage wird insbesondere ngenommen, dass die für die Einhaltung der gesetzlich orgeschriebenen Ruhezeiten erforderliche Anzahl an kw-Parkständen in dem jeweiligen Bundesautobahn- bschnitt von den Rastanlagen der Bundesautobahn und en privaten Autohöfen bereitgestellt werden. (A) (C) (B) ) Aus der gesetzlichen Zuordnung der Rastanlagen zu den öffentlichen Aufgaben des Straßenbaulastträgers folgt, dass Rastanlagen im Rahmen der Leistungsfähig- keit des Straßenbaulastträgers im Hinblick auf die Be- dürfnisse aller Verkehrsteilnehmer aus Gründen der Ver- kehrssicherheit in regelmäßigen Abständen vorzusehen sind. Diese vom Gesetzgeber vorgesehene Aufgabe kann der Straßenbaulastträger durch die Realisierung von Au- tohöfen nicht dauerhaft erfüllen, denn anders als die Rastanlagen sind die in der Nähe der Bundesautobahnen liegenden Autohöfe gerade nicht rechtlicher Bestandteil der Bundesautobahnen, sondern liegen außerhalb des Einflussbereichs der Straßenbauverwaltungen. Durch Nutzung von Telematik wird es möglich, auf einer Rastanlage und zusätzlich bereits vorab im Stre- Teilt die Bundesregierung die Absicht vom Bundesminis- ter für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, zukünftig den Bau von Kohlekraftwerken zu subven- tionieren, und, falls ja, zu welchen Konditionen? Im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Tech- nologie im August dieses Jahres vorgelegten „Monito- ring-Bericht nach § 51 EnWG zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität“ wird der notwendige Gesamtzubau an kon- ventionellen Kraftwerken bis 2020 auf rund 20 Gigawatt geschätzt, wovon 11 Gigawatt zum jetzigen Zeitpunkt als gesichert gelten können. Sollte die verbleibende Dif- ferenz von 9 Gigawatt sich nicht realisieren, so ist zu erwarten, dass geplante Stilllegungen von älteren Kraft- werken zeitlich nach hinten verschoben bzw. ältere kon- servierte Kraftwerke wieder ans Netz genommen wer- ckenbereich die freien Parkkapazitäten für Lkw anzuge- ben. Verkehrsgefährdendes Parken und unnötige Ran- giervorgänge werden dadurch verhindert. Ein weiteres Ziel ist die Datenverknüpfung von mehreren Rastanla- gen, um in längeren Streckenabschnitten vorab freie Lkw-Parkkapazitäten anzeigen zu können. Zur telemati- schen Anzeige freier Lkw-Parkkapazitäten sind seit April 2008 ein erstes Pilotprojekt auf der Rastanlage Aichen (A 8) in Baden-Württemberg und seit September 2008 ein weiteres Pilotprojekt auf der Rastanlage Brohl- tal/Ost (A 61) in Rheinland-Pfalz in Betrieb. Weitere Pilotprojekte sind in Planung bzw. stehen kurz vor ihrer Realisierung (zum Beispiel Rastanlage Vaterstetten auf der A 99 in Bayern). Außerdem wird seit September 2005 ein Pilotprojekt zum Kolonnenparken (Neuaufteilung der Lkw-Park- stände und Fahrgassen, sodass bis zu drei Lkw hinter- einander stehen können; Sortierung der Lkw nach ihren Abfahrtszeiten) auf der Rastanlage Montabaur (A 3) er- probt. Das Land Rheinland-Pfalz plant weitere Pilotpro- jekte zum Kolonnenparken auf einem Streckenzug der BAB A 61. Auch andere Bundesländer prüfen den Ein- satz dieses Verfahrens. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/11124, Frage 31): d u A E N d B w A d A N d e s v c t m w u s (D en. Dies würde allerdings strompreistreibend wirken nd höhere CO2-Emissionen zur Folge haben, da diese nlagen altersbedingt höhere Kosten und höhere CO2- missionen verursachen als die wesentlich effizienteren eubaukraftwerke. Die Diskussion innerhalb der Bun- esregierung, ob vor diesem Hintergrund Anreize zum au neuer Kraftwerke notwendig sind, und, falls ja, zu elchen Konditionen, ist noch nicht abgeschlossen. nlage 16 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des bgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/11124, Frage 32): Beabsichtigt die Bundesregierung die Verbrennung von Mindergetreide zukünftig in der Vierten Verordnung zur Durch- führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BlmSchV) zuzulassen, und, falls ja, zu welchen Konditionen? Das Hauptziel der Novelle der l. BlmSchV ist eine eutliche und nachhaltige Reduzierung der Feinstaub- missionen aus Kleinfeuerungsanlagen für feste Brenn- toffe. Hierzu sieht der Verordnungsentwurf eine Reihe on Maßnahmen vor, die im Hinblick auf die Zielerrei- hung in ihrer Gesamtheit zu bewerten sind. Die endgül- igen Abstimmungen mit den Ressorts zu dem Maßnah- enpaket und deren materiell-inhaltliche Ausgestaltung, orunter auch die Frage der Aufnahme von Getreide nd Getreidereststoffen als Regelbrennstoff zu sehen ist, tehen noch aus. 20680 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 91, 1 0, T 192. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort zu einer weiteren Zwischenfrage hat der

    Kollege Steenblock.



Rede von Rainder Steenblock
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Staatssekretärin, mittlerweile schreit das Ant-

wortverhalten der Bundesregierung an dieser Stelle fast
nach einem Untersuchungsausschuss. Aber ich frage
noch einmal konkret nach. Ich kann ja verstehen, dass
Sie sagen, die nachgeordnete Stelle Ihres Ministeriums
war dafür nicht zuständig und ging davon aus, dass an-
dere, zuständige Behörden reagieren würden.

Nun ist die Kontamination in diesem Bereich der
Asse ziemlich dramatisch; das haben wir in diesem Jahr
bemerkt. Der Ihrem Ministerium nachgeordnete Bereich
hat aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht sofort re-
agiert, wusste aber, dass wochenlang, monatelang, jahre-
lang nichts passierte, obwohl eine Kontamination in der
Asse stattfindet. Aufgrund dieses Wissens hätte man sich
doch verantwortlich fühlen und das Ministerium infor-
mieren müssen. Das ist aber nicht geschehen; das haben

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(C (D ie heute gesagt. Zieht Ihr Ministerium aus dieser völlig nbefriedigenden Zuständigkeit und diesem Verhalten er Verantwortlichen, die ihr Wissen nicht weitergegeen haben, die Konsequenz, dass Umstrukturierungen umindest im Informationsfluss notwendig sind, aber uch im Hinblick auf die Art und Weise, wie Beamte hre Verantwortung wahrnehmen? D Ich wiederhole noch einmal: Das Wirtschaftsministe ium hat davon im Juni 2008 Kenntnis erlangt. Eine erichtspflicht seitens der BGR gegenüber meinem Miisterium bestand vor dem Hintergrund strahlenschutzechtlicher Belange nicht. Herr Hofreiter, bitte. Um sich das praktisch vorzustellen: Da wird ein Be icht, in dem extrem alarmierende Sachen stehen, an die GR geschickt, und man ignoriert ihn über Jahre. Lesen ie die Berichte nicht? Wo liegt die Ursache? Ich war in erschiedenen Bereichen tätig und kann nur sagen: enn ich eine Information bekommen habe, für die ich ersönlich zwar nicht zuständig war, die aber mehr als larmierend war, dann habe ich nicht gesagt: „Egal, ich in nicht zuständig“, und habe den Bericht weggechmissen, sondern ich habe – so heißt es in formalem eutsch – Amtshilfe geleistet und den Betroffenen inforiert. Wie kann ich mir das nun in diesem Fall vorstel en? Haben die den Bericht gelesen und gedacht: „Oh cheiße! Den legen wir in die unterste Schublade“, und as war es dann? Ich möchte mir das als normaler, einfaher Abgeordneter vorstellen können. D Sie kennen den Aufgabenbereich der BGR. Sie be asst sich mit gebirgsmechanischen und seismologischen ragen. Das Gutachten wurde von der BGR hinsichtlich hrer Fragen ausgewertet. Sie hat ihre Aufgaben in dieem Bereich erfüllt. Herr Kollege Hofreiter, ich bitte Sie, Worte zu ver enden, die dem parlamentarischen Sprachgebrauch ntsprechen. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. ch danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen, Frau taatssekretärin. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesinisteriums für Arbeit und Soziales. Die Fragen beantortet Herr Parlamentarischer Staatssekretär Klaus randner. Ich rufe die Frage 14 der Kollegin Elke Reinke auf: Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Inanspruchnahme des Vermittlungsbudgets im Rahmen des am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Gesetzes zur Neu 20662 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner ausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, das Änderungen im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II und SGB III, nach sich zieht, allein im Ermessen des Vermittlers liegt und kein Rechtsanspruch darauf besteht, als zielführend, und auf welche Weise werden dadurch die ersetzten bisherigen Instrumente – unter anderem freie Förderung, Bewerbungskosten, Mobilitätshilfen – aufgefangen? Herr Staatssekretär, bitte. K Danke sehr, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Reinke, das Vermittlungsbudget führt die bisherigen, detailliert geregelten Einzelleistungen zu einem einfachen, flexiblen und bedarfsgerechten Instrument zusammen. Zusätzlich eröffnet es darüber hinausgehende Spielräume. Die Bundesregierung ist der festen Überzeugung, dass eine leistungsstarke öffentliche Arbeitsvermittlung den Vermittlungskräften Freiräume bieten muss, um Ausbildungund Arbeitsuchende individuell und bedarfsgerecht unterstützen zu können. Das Vermittlungsbudget ermöglicht genau das, nämlich unterschiedliche Vermittlungshemmnisse zielgerichtet und bedarfsorientiert zu beseitigen. Das bedeutet: Alle Leistungen, die im Rahmen der derzeit geltenden Regelung erbracht werden, können weiterhin gewährt werden. Darüber hinaus ist jede weitere Unterstützung bei der Anbahnung und der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich, wenn sie für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Auch bisher liegt die Gewährung von Leistungen wie die Erstattung von Bewerbungskosten oder Mobilitätshilfen im Ermessen der Vermittlungsfachkraft. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Über die Notwendigkeit und den am jeweiligen individuellen Bedarf orientierten Umfang der Unterstützung sollen gerade die Vermittlungsfachkräfte oder die Fallmanager vor Ort entscheiden und nicht der Gesetzgeber oder die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit. Deshalb ist das neue Vermittlungsbudget, wie im Übrigen fast alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, als Ermessensleistung ausgestattet. Der Zuwachs an Flexibilität bei der vermittlerischen Betreuung berücksichtigt im Übrigen die hohe fachliche Qualifikation der Vermittler. Sie sind in der Lage, sachkundige Einzelfallentscheidungen mit Blick auf die jeweils spezifischen Bedarfe der Arbeitslosen zu treffen. Ihre Zusatzfragen, bitte. Vielen Dank. – Bedeutet das jetzt, dass die Betroffe nen zukünftig nicht mehr erfahren, zu welchen konkreten Leistungen sie Zugang haben? K Selbstverständlich regeln das SGB II und das SGB III einen umfangreichen Maßnahmenkatalog. Die Frage des E n E V A f V m m s m w d u d z u d m F u m F a g r k d f w c f b w e (C (D insatzes der Maßnahme selbst ist Aufgabe des Fallmaagers, die er im Zusammenhang mit der Beratung des inzelnen und in Kenntnis der jeweiligen Defizite des zu ermittelnden erfüllt. Um genau ihn zu unterstützen, in rbeit zu kommen, oder um eine Arbeitsaufnahme zu ördern, steht ein ganzer Strauß von Möglichkeiten zur erfügung, über die der jeweilige Fallmanager im Rahen seines Budgets entscheiden kann. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Das bedeutet also, dass der Fallmanager oder die Fall anagerin Kenntnis hat. Das ist okay, und das soll so ein. Aber die Transparenz sollte hergestellt werden, dait auch die Betroffenen wissen, was ihnen zusteht und elche Möglichkeiten sie haben. Diese sollten nicht in ie Rolle des Bittstellers geraten. Das kann nicht Ziel nd Zweck der Übung sein. Außerdem bezweifle ich, ass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon zureit oftmals wegen ihrer Qualifikation überfordert sind nd es zahlenmäßig nicht schaffen, zukünftig dann mit en arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zurechtkomen. Vielleicht erteilen Sie eine Auskunft dazu, wie die ortbildung und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen nd Mitarbeiter in Zukunft gestaltet werden. K Frau Kollegin Reinke, Sie wissen, dass sowohl an der ortbildung und der Qualifikation der Mitarbeiter als uch am Umfang der Zahl der Mitarbeiter regelmäßig earbeitet wird. Sie wissen, dass wir gerade darüber beaten, ob erneut weitere Stellen ausgewiesen werden önnen. Im Kern geht es darum, dass das politische Ziel er Bundesregierung, einen entsprechenden Schlüssel ür die Vermittlung zu erreichen, zielgerichtet verfolgt ird. Aber klar ist auch, da Sie die Transparenz anspre hen, dass in der Eingliederungsvereinbarung konkret estgelegt wird, welche Maßnahmen zwischen dem Areitslosen und dem Fallmanager besprochen werden, omit Transparenz über die einzelnen Schritte und die inzelnen Verantwortlichkeiten sichergestellt wird. Ich rufe die Frage 15 der Kollegin Elke Reinke auf: Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund des Urteils des Hessischen Landessozialgerichts ausreichen, um das soziokulturelle Existenzminimum abzudecken, und folglich gegen das Grundgesetz verstoßen, und wird die Bundesregierung den zahlreichen von Sozialverbänden und Wissenschaftsinstituten vorgelegten Expertisen folgen, die einen deutlich höheren als im Zuge des Siebenten Existenzminimumberichts vorgesehenen Eckregelsatz – zum Beispiel 440 Euro – für zwingend notwendig – falls nein, bitte begründen – erachten? Herr Staatssekretär, bitte. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 20663 K Frau Kollegin Reinke, das Hessische Landessozialgericht hält laut Pressemitteilung vom 29. Oktober 2008 in dem Verfahren Az. L6 AS 336/07 eine Vorschrift für verfassungswidrig, nach der die Regelleistung für Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auf 60 Prozent der maßgebenden Regelleistung für eine alleinstehende Person festgesetzt ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die Bundesregierung an dem Verfahren teilgenommen. Ein Protokoll der Sitzung vom 29. Oktober 2008 liegt derzeit ebenso wenig vor wie die schriftliche Ausfertigung des Beschlusses. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass allein aufgrund des Gerichtsverfahrens derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Ihre Zusatzfrage, bitte. Vielen Dank. – Vielleicht können Sie mir die Frage beantworten, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn die Bundesregierung die Erhöhung des Regelsatzes zukünftig an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten festmachen würde und nicht mehr wie jetzt am Rentenwert. K Die Bundesregierung prüft zurzeit Verfahren, wie anhand der jeweiligen Bedarfsermittlung auch ein kinderspezifischer Regelsatz ermittelt werden könnte. Zurzeit ist es so, dass wir abgeleitete Regelsätze haben. Sie sind in der Rechtsprechung – zumindest auf der Ebene der höchstrichterlichen Rechtsprechung – bis jetzt nicht beanstandet worden. Eine weitere Zusatzfrage. Sie haben gesagt: Wir überprüfen gerade die Höhe der kinderspezifischen Regelsätze. Auch in der Ausschusssitzung vorhin wurden nur allgemeine Ausführungen gemacht. Können Sie mir vielleicht einen Zeitrahmen nennen, in dem wir mit Ergebnissen rechnen können? Können Sie mir sagen, welche Vorstellungen bei Ihnen vorherrschen? In welche Richtung wird es gehen? Wie wird die ungefähre Höhe sein? K Selbstverständlich werden wir die Ergebnisse abwarten müssen, die durch das Statistische Bundesamt und durch eine entsprechende Bedarfssetzung erzielt werden. Diesen Ergebnissen können und wollen wir nicht vorgreifen. Sie sollten jedenfalls sicher sein, dass an diesem Vorhaben sehr konkret und zeitnah gearbeitet wird. s V F u s T F u F t s V H d H g u a w w B d D c g v a P v G F v a s z (C (D Die Frage 16 der Kollegin Sabine Zimmermann wird chriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. ielen Dank, Herr Brandner, für die Beantwortung der ragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministerims für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherchutz auf. Die Fragen 17 und 18 der Kollegin Dr. Kirsten ackmann werden schriftlich beantwortet, ebenso die rage 19 der Kollegin Dr. Christel Happach-Kasan. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministerims für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf. Die ragen beantwortet Herr Parlamentarischer Staatssekre är Achim Großmann. Die Frage 20 der Kollegin Veronika Bellmann wird chriftlich beantwortet, ebenso die Frage 21 der Kollegin eronika Bellmann. Ich rufe die Frage 22 des Abgeordneten Dr. Anton ofreiter auf: Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Gewinne der DB Mobility Logistics AG verwendet werden, nachdem der Börsengang abgesagt wurde und damit Gewinne der DB Mobility Logistics AG nicht an Dritte ausgeschüttet werden müssen, und inwieweit hält die Bundesregierung die Verwendung der Gewinne der DB Mobility Logistics AG für weitere Zukäufe im Logistikbereich für sinnvoll? A Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege ofreiter, in Übereinstimmung mit § 5.2 des Beteiliungsvertrages wird zwischen der Deutschen Bahn AG nd der DB Mobility Logistics AG bis zur Beteiligung ußenstehender Aktionäre ein Beherrschungsund Geinnabführungsvertrag bestehen. Somit fließen Geinne der DB Mobility Logistics AG an die Deutsche ahn AG. Wofür die Mittel verwendet werden, entscheien Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der eutschen Bahn AG nach Maßgabe der aktienrechtli hen Regelungen. Wenn Sie wünschen, kann ich Ihnen ern den entsprechenden Passus aus dem Beteiligungsertrag vorlesen. Ihre Zusatzfrage, bitte. Ist daran gedacht, dass der Bund als Alleineigentümer uf die DB AG Einfluss nimmt? Das Geld, das durch die rivatisierung eingenommen und in die Infrastruktur inestiert werden sollte, fließt nämlich nun in Form von ewinnausschüttungen an den Bund und könnte so zur inanzierung der ursprünglich geplanten Maßnahmen erwandt werden. Plant der Bund in seiner Eigenschaft ls Alleineigentümer, solche Maßnahmen bei der Gesellchafterversammlung oder über den Aufsichtsrat durchusetzen? 20664 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 A Herr Kollege, ich glaube, es macht Sinn, dass wir die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 abwarten. Das geschieht gemeinhin zwischen Mitte März und Mitte April. Dann kennt man das Ergebnis, und dann sind die Gremien, die ich gerade genannt habe, gefordert, eine Entscheidung zu treffen. Bis dahin sollte man sich diesen Überlegungen nicht hingeben. Es gibt Wichtigeres zu tun. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Die Aussage „Es gibt Wichtigeres zu tun“ ist in die sem Zusammenhang sicher richtig, verblüfft aber trotzdem: Zuerst hieß es, dass der Börsengang das Wichtigste überhaupt ist, weil wir die Einnahmen daraus für die Infrastruktur brauchen. Jetzt heißt es: Es gibt Wichtigeres zu tun, als sich zu überlegen, wie man die Infrastruktur mithilfe der Gewinne der DB AG verbessern kann. Das ist meiner Meinung nach völlig unverständlich. Können Sie diesen Widerspruch aufklären? A Diesen Widerspruch kann ich aufklären. In beiden Fällen, die Sie geschildert haben, sind die entsprechenden Einnahmen noch nicht vorhanden. Weder hat ein Börsengang stattgefunden, noch wissen wir, ob und in welcher Höhe wir Gewinne zu gewärtigen haben. Da sind wir zwar froher Hoffnung – die Abschlüsse der ersten drei Quartale waren gut –; trotzdem sollten wir uns mit dieser Frage erst beschäftigen, wenn wir wissen, um welche konkreten Summen es geht. Dann rufe ich die Frage 23 des Kollegen Hofreiter auf: Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung des Lo gistikmarktes insbesondere vor dem Hintergrund des Scheiterns des Amerika-Engagements der Deutschen Post AG ein, und wie beurteilt die Bundesregierung das Engagement der bundeseigenen Deutschen Bahn AG auf dem Logistikmarkt? Herr Staatssekretär, bitte. A Herr Kollege Dr. Hofreiter, die im Zuge der Globalisierung zunehmende globale Arbeitsteilung bei der Produktion von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen, die vermehrte Auslagerung von Leistungen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, also das sogenannte Outsourcing, sowie die fortschreitende Liberalisierung des weltweiten Handels haben in den letzten Jahren zu einer deutlichen Zunahme der weltweiten Transportströme geführt und damit auch die Nachfrage nach Transportund Logistikleistungen erhöht. Es handelt sich hierbei um wesentliche strukturelle Veränderungen, die trotz konjunktureller Abschwünge zu einer weiterhin w v B m d t ü l v d b s s U f R m K d b d d g F m S w n e p d w – a w t G s u n h (C (D achsenden Bedeutung und damit grundsätzlich positien Entwicklung des Logistikmarktes führen. Vor diesem Hintergrund ist für die Deutsche ahn AG ein Engagement auf dem weltweiten Logistikarkt von vitalem Interesse, nicht zuletzt deshalb, weil ie verladende Wirtschaft – damit meine ich die Indusrie und die Spediteure – mehr und mehr verkehrsträgerbergreifende Transportlösungen aus einer Hand verangt. Von der Entscheidung der Deutschen Post AG, sich om nationalen US-Expressmarkt zurückzuziehen, ist as bestehende Engagement im Logistikbereich nicht etroffen. Ihre Zusatzfragen. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass es eine innvolle Aufgabe für den deutschen Steuerzahler, desen Geld in der DB Mobility Logistics AG und anderen nternehmen steckt – das alles ist zu 100 Prozent in öf entlichem Eigentum –, bzw. den deutschen Staat ist, die isiken des internationalen Logistikmarkts zu übernehen? Mir als einfachem Abgeordneten, wie Herr önigshofen heute gesagt hat, leuchtet nicht ein, dass er deutsche Staat in den USA Luftfrachtlogistik betreien muss. Können Sie wirklich ernsthaft vertreten, dass as eine Aufgabe des deutschen Staates ist? A Herr Dr. Hofreiter, ich erinnere mich spontan an unefähr hundert Gelegenheiten, bei denen wir dieselbe rage diskutiert haben. Ich werde nicht müde, Ihnen imer wieder zu erklären, dass ein Unternehmen, das den chienengüterverkehr organisieren muss, sich auf Enticklungen im Logistikmarkt einstellen muss. Es ist icht nur die Auffassung der Bundesregierung, sondern ine Auffassung, die man landauf, landab hört, dass es ositiv ist, Logistikketten zu organisieren, um dann in em jeweiligen Land auch der Transporteur zu sein. In den letzten Jahren haben defizitäre Bahntöchter ie DB Netz und DB Station & Service davon profitiert wir haben immer wieder darauf hingewiesen –, dass es uch starke DB-Töchter gab. Die haben nämlich Geinne eingefahren, die man den anderen Infrastruktur öchtern zur Verfügung stellen konnte. Ich glaube, dieses eschäft hat sich für den deutschen Steuerzahler bisher ehr gelohnt. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Ich habe nicht danach gefragt, wie sich ein Logistik nternehmen sinnvoll international aufstellt, sondern daach, ob Sie es für eine Aufgabe des deutschen Staates alten, das international zu organisieren. Es gibt weitere Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 20665 Dr. Anton Hofreiter Beispiele. Die Spezialtransporte für die Minen in Australien zum Beispiel werden von der DB AG – zu 100 Prozent im Eigentum des deutschen Staates – organisiert. Meine Frage ist: Sehen Sie das als eine Aufgabe des deutschen Staates an? A Dann will ich noch etwas präziser antworten als eben. Die Deutsche Bahn ist aktienrechtlich privatwirtschaftlich organisiert. Zu ihrem Kerngeschäft gehört der Transport von Gütern. Dieser Transport von Gütern entwickelt sich im internationalen Bereich in Logistikketten. Es macht auch Sinn – ich habe eben schon darauf hingewiesen –, in diesem Geschäftsfeld präsent zu sein, weil sonst Wettbewerber, die nach der Liberalisierung im Schienengüterverkehr in Deutschland fahren dürfen, die Gewinne vereinnahmen, die uns und damit dem deutschen Steuerzahler in den letzten Jahren insofern zugute gekommen sind, als wir damit Defizite bei den Infrastrukturunternehmen ausgleichen konnten. Die Fragen 24 und 25 der Kollegin Elisabeth Scharfenberg werden schriftlich beantwortet. Ich rufe nun die Frage 26 des Kollegen Lutz Heilmann auf: Wie viele Eisenbahnkreuzungen mit Straßen in kommunaler Baulast befinden sich an der Schienenstrecke zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, die laut dem deutsch-dänischen Staatsvertrag über den Bau einer festen FehmarnbeltQuerung „spätestens sieben Jahre nach der Eröffnung“ der festen Fehmarnbelt-Querung von einer einzu einer zweigleisigen elektrifizierten Schienenstrecke ausgebaut werden soll? A Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte gerne mit Ihrer Erlaubnis diese und die nächste Frage wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten. Dem Fragesteller geht dadurch ja keine Zusatzfrage verloren. Dann rufe ich auch die Frage 27 auf: Würde die laut dem deutsch-dänischen Staatsvertrag über den Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung „spätestens bis zur Eröffnung“ der festen Fehmarnbelt-Querung vorgesehene Elektrifizierung der teils zwei-, teils eingleisigen Schienenstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden die Anwendung von § 13 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zur Folge haben, und, wenn ja, wie viele Straßen in kommunaler Baulast wären davon betroffen? A Herr Kollege Heilmann, Deutschland hat sich im Staatsvertrag über den Bau einer festen FehmarnbeltQuerung vom 3. September 2008 zum Ausbau der Hinterlandanbindungen verpflichtet. Die vertragsgemäße Anbindung der festen Fehmarnbelt-Querung für Straße und Schiene auf deutscher Seite von Lübeck bis Puttgarden wird bis dahin realisiert. s s ü F L a g e d h l m z m g f o k d „ S e j r s d n s b a f s d s T k e s s s – O B g w l t (C (D Bis zur Eröffnung der festen Fehmarnbelt-Querung oll die vorhandene eingleisige Schienenstrecke zwichen Lübeck und Puttgarden elektrifiziert werden. Darber hinaus soll sieben Jahre nach Eröffnung der festen ehmarnbelt-Querung der Ausbau der Schiene zwischen übeck und Puttgarden zu einer zweigleisigen Strecke bgeschlossen sein. Die Fehmarnsundbrücke bleibt einleisig. Die DB Netz AG hat im Juni 2008 mit der Vorntwurfsplanung für die Schienenanbindung begonnen, ie eine Vorzugsvariante für diesen Ausbau und entsteende Kosten ermitteln soll. Ergebnisse werden im Verauf des Jahres 2009 vorliegen. Bis dahin können wegen öglicher Trassenveränderungen keine Aussagen be üglich der Anzahl von Eisenbahnkreuzungen in komunaler Baulast bzw. der betroffenen Kommunalstraßen etroffen werden. So, Herr Kollege Heilmann, Ihre Zusatzfragen. Die habe ich selbstverständlich. – Ich danke zunächst ür die Ausführungen. Ich möchte aber jetzt nachfragen, b Sie nicht doch Zahlen haben. Es gibt ja den Umweltonsultationsbericht Eine feste Fehmarnbeltquerung und ie Umwelt von 2006. Dort steht auf Seite 16 im Absatz Anlagenbedingte dauerhafte Auswirkungen“ unter dem tichwort „Fremdenverkehr“: Alle 43 Bahnübergänge zwischen Lübeck und Puttgarden bleiben in Betrieb. Herr Staatssekretär, Sie haben das ja eben alles noch inmal sehr deutlich erklärt. Ihre Ausführungen stehen edoch im Widerspruch zu dem genannten Umweltbeicht. Nach diesem kann man ja davon ausgehen, dass es chon Zahlen gibt. Ich möchte einfach darauf hinweisen, ass es, auch wenn es für Sie im Verkehrsministerium icht sehr viel Geld ist, für kleine Kommunen in Ostholtein, die einen solchen Bahnübergang laut § 13 Eisenahnkreuzungsgesetz ertüchtigen und dafür 10 000 Euro ufwenden müssen, schon eine Menge Geld ist. Deshalb rage ich hier noch einmal nach, um den Kommunen entprechende Auskünfte geben zu können. A Es ist gut möglich, dass die von Ihnen zitierte Ausage aus dem Bericht und die Zahlenangabe stimmen. rotzdem ist es so, dass man sich dann, wenn man in die onkrete Planung eines solchen Ausbauprojektes geht, rst einmal darüber verständigen muss – hier hat, wie geagt, gerade die Vorplanung begonnen –, ob auf der betehenden Trasse die geforderte Zweigleisigkeit hergetellt werden kann. Ich erinnere mich an andere Projekte ich sitze zum Beispiel im Projektbeirat der zwischen berhausen und der holländischen Grenze verlaufenden etuwe-Linie, wo es um den Bau eines dritten Gleises eht –, bei denen nicht automatisch klar war, dass das eitere Gleis immer neben der vorhandenen Trasse iegt: Es kann Radiusänderungen geben, das Gleis kann eilweise rechts oder links von der bestehenden Trasse 20666 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 Parl. Staatssekretär Achim Großmann liegen. Das heißt, im Rahmen der Konfiguration der Trasse wird es unter Umständen noch zu Änderungen kommen. Deshalb ist, wie ich glaube, die Aussage richtig, dass wir zum Zeitpunkt der beginnenden Vorplanung noch nicht sagen können, welche konkreten Auswirkungen dieses Bauvorhaben haben wird. Sie haben völlig recht: Das Eisenbahnkreuzungsgesetz nimmt auch die Kommunen mit in Haftung. Darin ist so geregelt, dass abhängig von der Art der Straßen und der anderen Verkehrsträger, die die Trassen kreuzen, Umlagen erhoben werden. Auch hier gibt es dann aber die Möglichkeit – das mögen die nächsten Jahre zeigen –, tragfähige Lösungen zu finden. Wieder einmal gespiegelt auf Nordrhein-Westfalen – ohne dass ich damit sagen will, dass diese Lösungen auch alle für SchleswigHolstein infrage kommen –, kann ich zum Beispiel sagen, dass die Mittel, die der Bund nach den Beschlüssen der ersten Föderalismuskommission aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz den Ländern zur Verfügung stellt, natürlich auch für die Beseitigung von Eisenbahnkreuzungen in Anspruch genommen werden können. Das heißt, den Kommunen kann ein Großteil der entstehenden Kosten auch mit Bundesgeld über die betroffenen Länder ersetzt werden. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Ich habe noch eine Nachfrage. – Ich habe vorhin aus dem Umweltkonsultationsbericht zitiert. Erst heute hatte ich ein Gespräch mit Vertretern, die sich sehr vehement für die Fehmarnbelt-Querung in Deutschland einsetzen. Es gibt eine ganze Reihe von Untersuchungen, in denen viel über Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und soziale Belange enthalten ist. Sie sagen, dieser Bericht sei zwar schön geschrieben und enthalte viele Punkte, aber es könne am Ende ganz anders kommen. Wir müssen also ganz neu über das Projekt nachdenken; denn Ihrer Antwort entnehme ich mehr oder weniger, dass vieles, was bisher geschrieben wurde, zwar Anhaltspunkte sein können, aber dennoch nach dem Motto „Papier ist geduldig“ verfasst wurden. Ist das so? Können Sie bestätigen, dass Sie mir keine definitive Aussage darüber geben können, wie viele Übergänge es gibt, bei denen Kommunen womöglich zahlen müssen? A Herr Heilmann, ich glaube, Sie verwechseln immer noch zwei Bewertungsgrundsätze. Die Aussage, die Sie zum zweiten Mal zitiert haben, besagt, dass es angesichts der Geschwindigkeit, mit der die Bahntrasse befahren wird, nicht notwendig wäre, diese 43 Bahnübergänge aufzuheben. Ich habe gesagt, dass im Rahmen der Vorplanung unter Umständen Vorschläge dazu gemacht werden. Vielleicht kommen sie sogar von den Kommunen; denn viele Kommunen sind im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklung mit der Bahn in Verhandlungen darüber, Bahnübergänge aufzulösen. In der Planung k t a n u S U h B l k r j n b c d w n a b h M – t h w e d s i f b c l d e H V w (C (D önnte, ausgelöst durch verschiedene am Verfahren Beeiligte, durchaus eine Situation entstehen, die mich vernlasst, diese Zahl zu korrigieren. Deshalb verweise ich och einmal auf die Vorplanung. Ich glaube, die Zusammenführung der beiden völlig nterschiedlichen Bewertungsgrundsätze – das haben ie gerade versucht – ist einfach nicht zulässig. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Ich möchte noch eine Klarstellung anfügen. Dieser mweltkonsultationsbericht ist ja nicht von irgendwem erausgegeben worden. Er ist auf deutscher Seite vom undesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick ung und auf dänischer Seite vom Ministerium für Verehr und Energie herausgegeben worden. Die Bundesegierung ist also daran beteiligt gewesen. Führen Sie etzt konkrete Gespräche mit ostholsteinischen Kommuen, zum Beispiel mit den Städten Neustadt und Oldenurg, ob Bahnübergänge aufgelöst und stattdessen Brüken oder Tunnel gebaut werden können? A Da ich in den letzten beiden Antworten darauf hingeiesen habe, dass die Bahn gerade erst mit der Vorplaung begonnen hat, ist für jeden einsichtig, dass es derrtige Gespräche noch gar nicht geben kann. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Die Parlamentarische Staatssekretärin Klug sitzt ne en Ihnen auf der Regierungsbank. Der Umweltminister at im Mai in Ostholstein auf einer Veranstaltung die einung geäußert, er halte die Fehmarnbelt-Querung das ist nicht von mir; das hat der Bundesumweltminis er so gesagt – für eine „bekloppte Idee“. Letzte Woche atte die Frau Staatssekretärin Besuch aus Ostholstein, enn ich es den Zeitungen richtig entnommen habe. Vor dem Hintergrund, dass hier offensichtlich Uninigkeit in der Bundesregierung zwischen dem Bunesumweltministerium, das von einer „bekloppten Idee“ pricht, und Ihrem Ministerium – Herr Tiefensee hat sich n Elmshorn ganz anders geäußert – herrscht, möchte ich ragen, welche Auswirkungen diese Uneinigkeit auf das evorstehende Ratifizierungsverfahren hat. Letzte Wohe wurde uns der entsprechende Gesetzentwurf vorgeegt. A Ich gehe einmal davon aus, dass Sie dann von Uninigkeit in der Bundesregierung sprechen können, wenn err Gabriel diese Äußerung am Kabinettstisch bei der erabschiedung des Staatsvertrages wiederholt. Warten ir das doch einmal ab! Ich gehöre nicht zu der Politi Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 20667 Parl. Staatssekretär Achim Großmann kergeneration, die jede Äußerung eines Politikers kommentieren muss. Ich finde, man darf einem auch einmal etwas durchgehen lassen. Ich rufe die Frage 28 des Kollegen Rainder Steenblock auf: Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung trotz stark veränderter ökonomischer Rahmenbedingungen und der Tatsache, dass bisher noch nicht feststeht, in welcher Form eine feste Querung über den Fehmarnbelt realisiert werden wird – Tunnel oder Brücke – und somit auch die ökologischen Auswirkungen des Projektes in keinster Weise bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden können, an dem Plan fest, das Bundeskabinett im Dezember 2008 über den Bau der Brücke entscheiden zu lassen? A Lieber Rainder Steenblock, für die Bundesregierung gibt es keinen Anlass, die Kabinettsbefassung zu verschieben. Im Vorfeld der Unterzeichnung des Staatsvertrages ist das Projekt sehr sorgfältig untersucht worden. Dies betrifft insbesondere die umweltbezogenen Fragen. Die Ergebnisse sind in den Entscheidungsprozess eingeflossen. In den nun folgenden Planund Genehmigungsverfahren sind unter anderem die ökologischen Auswirkungen vertieft zu untersuchen und abzuwägen, und es ist zu entscheiden, ob die Querung als Brücke oder als Tunnel realisiert werden soll. Dies ist das vorgegebene Verfahren. In dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine feste Fehmarnbelt-Querung ist festgelegt, dass das Königreich Dänemark die feste Fehmarnbelt-Querung errichten und betreiben wird und die Kosten trägt. Die Finanzierung und damit auch die Klärung der Frage, ob auf veränderte ökonomische Rahmenbedingungen zu reagieren ist, fällt insofern in die Zuständigkeit des Königreichs Dänemark. Ihre Zusatzfragen, bitte. Herr Staatssekretär, ich würde Sie jetzt natürlich am liebsten fragen, welchen Minister Sie meinten, als Sie sagten, dass Sie manche Äußerung nicht so ernst nehmen; aber das tue ich nicht. Ich möchte auch vor dem Hintergrund dessen, dass Sie auf die Frage des Kollegen Heilmann geantwortet haben, dass man im Ministerium nicht so genau wisse, was da passiert, meine Frage stellen. Auf welcher Grundlage die Bundesregierung entscheidet, ist ihre Sache. Aber auch das Parlament muss im nächsten Jahr damit befasst werden. Deshalb muss man sehen: Die bisherige Fährverbindung ist im Augenblick nicht einmal zu 40 Prozent ausgelastet; das heißt, zurzeit sind nicht einmal 4 500 Fahrzeuge auf dieser Verbindung unterwegs. Eine norwegische Reederei hat angekündigt, eine zweite Fährverbindung aufzubauen, und zwar zu Preisen, die die Hälfte der bisherigen Transportpreise für Autos ausmachen. Sie wissen, dass man für die Beförderung über d g F s B b S – 1 d v f p n t s B k t d P f n a W S r l m d B t r l l n a h l E I d d b E e p s (C (D ie feste Fehmarnbelt-Querung aufgrund der Kosten anz andere Preise verlangen wird als für die bisherigen ährverbindungen. Zudem ist in einer Bundestagsdruckache nachzulesen, dass die Gefahr besteht, dass die aupreise für die feste Fehmarnbelt-Querung sich um is zu 100 Prozent erhöhen. Darüber hinaus steht in dem taatsvertragsentwurf: Sollten die Voraussetzungen für das Projekt oder für Teile des Projekts sich deutlich anders entwickeln als angenommen … das ist aus meiner Sicht zurzeit der Fall –, werden die Vertragsstaaten die Lage aufs Neue erörtern. Außerdem sind wir wahrscheinlich mit knapp Milliarde Euro im Obligo, was die Hinterlandverbin ung angeht. Halten Sie es vor dem Hintergrund, dass sich also graierende Rahmenbedingungen verändert haben, wirklich ür vernünftig, dass die Bundesregierung zu diesem Zeitunkt eine Entscheidung anstrebt? Ist es nicht vielmehr otwendig, zunächst die Fragen, die die Kommunen bereffen, die die Umwelt betreffen – Sie haben selber geagt, Sie wissen bislang nicht, ob ein Tunnel oder eine rücke gebaut werden soll; eine Umweltverträglicheitsprüfung gibt es auch noch nicht –, zu klären, bevor atsächlich ein Staatsvertrag geschlossen wird? A Man muss sich einmal anschauen, wie ein solches rojekt entwickelt wird, Herr Steenblock. Wir schaffen ür die feste Fehmarnbelt-Querung ja nicht ein völlig eues Verfahren, sondern wir tun das, was wir auch bei nderen kleinen, mittleren und großen Projekten tun: ir entwickeln sie Schritt für Schritt. Zur ökonomischen eite komme ich gleich. Fangen wir einmal mit der Entwicklung des Verfahens an. Zunächst muss eine Grundsatzentscheidung voriegen. Erst dann erfolgt die Planungsvertiefung im Rah en des Genehmigungsverfahrens. Dazu gehört für ieses Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit eteiligung der Öffentlichkeit; eine Natura-2000-Ver räglichkeitsprüfung gemäß EU, FFHund Vogelschutzichtlinie, ist erforderlich, sofern Schutzgebiete erhebich beeinträchtigt werden. Art. 13 des Staatsvertrages egt fest, dass eine Entscheidung über die Wahl der techischen Lösung für die feste Fehmarnbelt-Querung unter nderem auf Grundlage der UVP getroffen wird. Das eißt, erst wartet man ab, was bei den Umweltverträgichkeitsprüfungen herauskommt, und dann wird die ntscheidung unter anderem über die Variante gefällt. ch weiß nicht, ob Sie es wissen: Die dänische Seite hat ie Beauftragung qualifizierter technische Berater für en Bau der festen Fehmarnbelt-Querung ausgeschrieen. Sie hat vier Beratergruppen, wenn ich es richtig in rinnerung habe, für eine Brückenlösung und drei für ine Tunnellösung berufen. Das sind internationale Kaazitäten, die dabei helfen sollen, dieses Problem zu löen. 20668 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 192. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2008 Parl. Staatssekretär Achim Großmann Im Zusammenhang mit der ökonomischen Seite haben wir im Vorfeld mit unseren dänischen Freunden darüber gesprochen, welche Risikobehaftung dieses Projekt haben könnte. In der Risikoeinschätzung waren die Dänen mutiger und entschlossener als wir. Wir haben etwas mehr Risiken gesehen als die Dänen. Die Dänen haben viele Erfahrungen mit solchen Brücken und sagen uns: Selbst da, wo wir negativ gestartet sind, liegen die Zahlen inzwischen weit über denen, die zunächst in der Planung angesetzt worden sind. Deshalb haben wir uns im Staatsvertrag darauf geeinigt, dass die Kosten für den Bau der festen Fehmarnbelt-Querung konsequent von den Dänen übernommen werden – und damit alle Risiken. Im Staatsvertrag ist festgelegt, dass die finanziellen Verpflichtungen der Bundesrepublik nur die deutschen Hinterlandanbindungen betreffen. Ich finde, wenn eine Seite sagt: „Wir sind in der Risikobewertung deutlich positiver eingestellt; wir beurteilen das Ganze so wirtschaftlich, dass wir das Risiko sogar komplett übernehmen wollen“, dann kann man uns nicht die Frage stellen, ob wir uns nicht mit den ökonomischen Auswirkungen beschäftigen sollten. Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass diese nach wie vor eine Rolle spielen. Deshalb ist im Vertrag auch festgelegt, dass beide Seiten, wenn sich die Grundlagen deutlich verändern würden, eine Exitstrategie haben. So sehen Staatsverträge aus. Das ist erst ein Entwurf. Der Staatsvertrag muss ratifiziert werden. Wir haben alle Zeit, um uns in den nächsten Monaten im Parlament sehr ausgiebig mit diesen strittigen Fragen zu beschäftigen. Ich hoffe, dass es zu einer guten Lösung kommt. Herr Steenblock, Sie können noch eine Zusatzfrage stellen. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)