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ID1618613100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 16186

  • date_rangeDatum: 12. November 2008

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/186 Zusatzfragen sierungsgesetzes (Drucksache 16/10835) . . . . . . . . . . . . . . . – Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/ CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 10 a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (Drucksache 16/10836) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Hans-Peter Uhl, Kristina Köhler (Wiesba- den), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Sebastian Edathy, Gabriele Fograscher, Niels Annen, weiterer Abgeordneter und der Frak- Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) 19796 C 19796 C 19797 C 19798 A 19798 C 19799 A 19799 C 19800 B 19800 C 19800 D 19801 A Deutscher B Stenografisch 186. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l 90. Jahrestag der Einführung des Frauenwahl- rechts in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Konrad Schily . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung des Abgeordneten Paul Lehrieder als Schriftführer . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 1: – Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Gremiums gemäß § 10 a des Finanzmarktstabili- T F ( D V D F t r S A A 19795 A 19795 C 19795 D 19795 D 19796 B tion der SPD: Verbot des Vereins „Heimat- treue Deutsche Jugend“ (HDJ) prüfen (Drucksache 16/10839) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19796 D undestag er Bericht ung 2. November 2008 t : agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksachen 16/10802, 10/834) . . . . . . . . . . ringliche Fragen 1 und 2 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) reigesetzte Neutronenstrahlung bei Castor- ransporten; Erfordernis eines Minimie- ungsgebotes und Konsequenzen für chutzmaßnahmen ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19797 A 19797 A, B Erfahrungen mit dem trägerübergreifenden Persönlichen Budget als Regelleistung und Schlussfolgerungen der Bundesregierung II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) Entwicklung des Holzpreises und Auswir- kungen der Finanzkrise auf den Export von Holz in die USA Antwort Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) Maßnahmen der Bundesregierung zur Richtigstellung der Meldung des Bundes- amtes für Verbraucherschutz und Lebens- mittelsicherheit bezüglich Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmit- teln Antwort Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der auf dem Milchgipfel am 30. Juni 2008 versprochenen Mengenredu- zierung Antwort Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 8 und 9 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für die Genehmigung des Biomas- seforschungszentrums Leipzig und Gründe für deren erneute Verzögerung; Vorbehalte von Bundes- und Länderbehörden gegen die Genehmigung des Biomasseforschungs- zentrums Leipzig Antwort Ursula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M W B D f A A C Z W D M W U s a d A C Z W M D E g F F A A Z D D M V A D b d a d A A Z V 19801 C 19801 C 19802 C 19803 A 19803 C 19804 A 19804 C 19804 D 19805 C ündliche Frage 10 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) edeutung des von Bundesminister r. Franz Josef Jung verwendeten Begrif- es „Stabilisierungsoperation“ in Bezug auf fghanistan ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 11 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) nterschied zwischen einem „asymmetri- chen Konflikt“ und einem Krieg in Bezug uf Afghanistan nach Auffassung der Bun- esregierung ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 14 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaige Verlustabschirmung für Beteili- ungsgesellschaften der DB AG in der unktion von Zweckgesellschaften für inanzderivatgeschäfte ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 16 eronika Bellmann (CDU/CSU) nstieg der Vorstandsvergütungen der eutschen Bahn AG im Zeitraum von 1999 is 2007, insbesondere im Verhältnis zu en Gehaltsstrukturen der übrigen Mit- rbeiter, und Beurteilung durch die Bun- esregierung ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 19806 B 19806 C 19807 B 19807 D 19808 A 19809 A 19809 B 19809 C 19810 A 19810 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 III Mündliche Frage 17 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Stand des Gesamtvorhabens Sachsen-Fran- ken-Magistrale und Lösung des aktuellen Finanzierungsengpasses Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Rechtliche Grundlage für die Vorarbeiten zum Bau einer festen Fehmarnbelt-Que- rung durch dänische Vermesser Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 20 und 21 Alois Karl (CDU/CSU) Erhöhte Einspeisevergütung für Strom aus nachhaltig erzeugtem Palm- und Sojaöl für Betreiber von bestehenden Blockheizkraft- werken sowie Erlass einer entsprechenden Nachhaltigkeitsverordnung Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erstmalige Kenntnis des Bundesministe- riums für Bildung und Forschung über die Existenz kontaminierter Laugen im For- schungslager Asse Antwort Dr. Frieder Meyer-Krahmer, Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Z A B N w l R C A C D D B H D H D S M T – – – D G F U W 19810 C 19810 D 19811 C 19811 D 19812 B 19813 A 19813 D 19813 D 19814 C 19814 D usatztagesordnungspunkt 4 ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß Anlage 5 ummer 1 Buchstabe b GO-BT: zu den Ant- orten der Bundesregierung auf die dring- ichen Fragen auf Drucksache 16/10834 . . enate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . hristoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . edi Wegener (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . einz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des interna- tionalen Terrorismus durch das Bun- deskriminalamt (Drucksachen 16/9588, 16/10822) . . . . . . Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abwehr von Gefah- ren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Drucksachen 16/10121, 16/10822) . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10823) . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . 19815 A 19815 B 19816 D 19817 D 19819 B 19820 C 19821 C 19823 A 19824 C 19825 B 19826 D 19827 D 19829 A 19831 B 19832 C 19832 D 19832 D 19833 A 19834 A 19834 D 19836 D 19838 B 19839 C 19840 B 19840 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuver- lässige Unternehmen (Korruptionsregister- Gesetz) (Drucksache 16/9780) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung (Drucksache 16/10806) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit erhalten – Auf Senkung der Beitragssätze verzich- ten (Drucksache 16/10618) . . . . . . . . . . . . . . . K D D K B A D S G T E e B u s ( A S D K N D J T a b M M T A R G 19842 B 19844 B 19845 B 19847 B 19848 B 19849 D 19850 D 19852 C 19854 C 19852 D 19853 A 19856 B 19857 C 19859 B 19861 A 19861 D 19863 A 19864 B 19865 D 19867 B 19867 B laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . . tefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . agesordnungspunkt 6: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur ekämpfung unerlaubter Telefonwerbung nd zur Verbesserung des Verbraucher- chutzes bei besonderen Vertriebsformen Drucksache 16/10734) . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) Vereinbarte Debatte: Legislativ- und Ar- beitsprogramm der Kommission für 2009 ) Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Michael Link (Heilbronn), Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Demokratie und Öffent- lichkeit für Europa – Regelmäßige Europa-Fragestunden im Plenum des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/8080) ichael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . 19867 C 19868 C 19869 C 19871 A 19872 A 19873 C 19875 B 19876 C 19878 A 19879 A 19879 B 19880 C 19881 C 19883 A 19884 B 19885 B 19886 D 19888 A 19888 A 19889 C 19891 A 19892 B 19893 D 19895 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 V Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundes- dienstrechts (Dienstrechtsneuord- nungsgesetz – DNeuG) (Drucksachen 16/7076, 16/7440, 16/10850, 16/10887) . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes, des Bundesbeamtengesetzes und weite- rer Gesetze (Drucksachen 16/2253, 16/10850) . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für ein modernes Berufsbeamtentum (Drucksachen 16/129, 16/10850 . . . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgeset- zes (Drucksachen 16/9317, 16/9823) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Große Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Soziale Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Drucksachen 16/7213, 16/9018) . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Markus Kurth, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Asylbewer- berleistungsgesetzes (Drucksache 16/10837) . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T E e o k ( K ( T E e z t ( T a b T E e d n R s 1 d v ( i Z A K w B C R n ( K 19896 C 19897 C 19899 A 19900 D 19900 D 19901 A 19901 A 19902 A 19902 A 19902 B agesordnungspunkt 10: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum rdnungspolitischen Rahmen der Kran- enhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – HRG) Drucksachen 16/10807, 16/10868) . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- es zur Änderung des Telekommunika- ionsgesetzes Drucksache 16/10731) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drei- zehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 16/10730) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rückbesinnung auf die soziale Marktwirtschaft – Die europäische Alternative zu Wirtschaftsprotektionis- mus und Ausländerdiskriminierung (Drucksache 16/6997) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu em Übereinkommen der Vereinten Natio- en vom 13. Dezember 2006 über die echte von Menschen mit Behinderungen owie zu dem Fakultativprotokoll vom 3. Dezember 2006 zum Übereinkommen er Vereinten Nationen über die Rechte on Menschen mit Behinderungen Drucksache 16/10808) . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Abgeordneten Markus Kurth, erstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), eiterer Abgeordneter und der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Historische hance des VN-Übereinkommens über die echte von Menschen mit Behinderungen utzen Drucksache 16/10841) . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19903 B 19903 C 19903 C 19903 D 19904 A 19904 A 19904 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeord- neten René Röspel, Jörg Tauss, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Im Deutsch-Israelischen Jahr der Wissenschaft und Technologie 2008 neue Impulse für die Zusammenarbeit setzen (Drucksache 16/10847) . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 2 Frank Spieth (DIE LINKE) Inhalte und strittige Fragen in der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe des Bundes- ministeriums für Gesundheit zum ange- kündigten Rettungsdienstgesetz Antwort Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 3 Frank Spieth (DIE LINKE) Zeitpunkt der Vorlage eines Gesetzent- wurfs zum Rettungsdienst und Termin für die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe A R A M H V u v a 2 A H A M M V s k A A C A M D E s u A A A M H S r r A A 19905 C 19906 D 19908 C 19909 C 19910 B 19910 D 19911 A 19912 B 19914 A 19915 A 19915 C 19916 D 19917 D 19919 A 19919 C ntwort olf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 4 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) om Bundesministerium für Wirtschaft nd Technologie zugrunde gelegter Anteil on Atomkraft und erneuerbaren Energien n der Stromversorgung in seiner „Vision 030“ ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 12 und 13 anfred Kolbe (CDU/CSU) erkaufsverhandlungen über die Liegen- chaften der ehemaligen Bundeswehrkran- enhäuser in Leipzig-Wiederitzsch und mberg sowie zukünftige Nutzung ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 15 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) xistenz einer Malusregelung für Vor- tandsmitglieder der Deutschen Bahn AG nd etwaige Anwendungskriterien ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 19 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) chutz von Atomkraftwerken gegen Ter- oranschläge durch Flugzeuge unter ande- em durch Vernebelung ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19919 D 19920 A 19920 B 19920 C 19920 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 VII Anlage 8 Mündliche Frage 24 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für den Betreiberwechsel des For- schungslagers Asse und mögliche Vorbe- halte innerhalb der Bundesregierung gegen die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Be- trieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH Antwort Dr. Frieder Meyer-Krahmer, Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 25 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechenschaftspflicht der bisherigen Betrei- ber des Forschungsbergwerks Asse II und Zeitpunkt der Kenntnis im Bundesministe- rium für Bildung und Forschung über die wahrscheinliche Kontamination der ein- dringenden Lauge Antwort Dr. Frieder Meyer-Krahmer, Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 26 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forschung im Tiefenaufschluss von Asse II und Gründe für den Abbruch der ver- suchsweisen Einlagerung hochradioaktiven Atommülls Antwort Dr. Frieder Meyer-Krahmer, Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 27 und 28 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Förderkriterien im Rahmen der Biosicher- heitsforschung sowie in der Förderperiode 2008 bis 2011 beantragte bzw. abgelehnte Projekte Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M O K z U A G A M K H O A G A M K P u B A G A M V K A v H i A P A M D V i A P 19921 A 19921 B 19921 C 19921 D nlage 12 ündliche Frage 29 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) onkrete Schritte der Bundesregierung ur Freilassung der im Iran festgehaltenen S-Staatsbürgerin Esha Momeni ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . nlage 13 ündliche Frage 30 erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) umanitäre Hilfe für die Flüchtlinge im stkongo ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . nlage 14 ündliche Frage 31 erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) läne der internationalen Gemeinschaft nd der Bundesregierung zum Schutz der evölkerung im Ostkongo ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . nlage 15 ündliche Frage 32 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnis der Bundesregierung über den ufenthalt des von Interpol wegen Kriegs- erbrechen gesuchten Präsidenten der utu-Miliz FDLR, Ignace Murwanashyaka, n Deutschland ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 33 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) erwendung von Ganzkörperscannern auf nternationalen Flughäfen ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19922 A 19922 C 19923 A 19923 B 19923 C VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 Anlage 17 Mündliche Frage 34 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermittlung von Standorten bei Mobilfunk- endgeräten zu repressiven bzw. präventi- ven Zwecken durch Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern seit 2005 Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 22 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Besteuerung von Geländewagen im Ver- hältnis zur Besteuerung von Kleinwagen vor dem Hintergrund der umweltpoliti- schen Ziele der Bundesregierung Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 36 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auflagen und Entgelte für Garantiezusa- gen für Finanzunternehmen mit Leistun- gen aus dem Finanzmarktstabilisierungs- fonds Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 37 und 38 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Auswahlkriterien für die Zusammenset- zung der Expertengruppe „Neue Finanz- architektur“ sowie geplante Konsultatio- nen mit anderen Fachleuten Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 39 und 40 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Begründung für den Verzicht auf Stimm- rechte des Bundes bei der Commerzbank wegen der Eigenkapitalspritze in Form ei- ner stillen Einlage; Presseberichte über d e C d A N A M W G ö b d f N g A N A M U V f z u A N A E J D W R S z w r B A E D ( ü v d n 19923 D 19924 C 19924 D 19925 A en Verzicht des Bundes auf Entsendung ines Vertreters in den Aufsichtsrat der ommerzbank und auf Einmischung in as Tagesgeschäft der Bank ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Fragen 41 und 42 erner Dreibus (DIE LINKE) ründe für die niedrigen Gebühren bei der ffentlichen Garantie für die Commerz- ank sowie fehlende Auflagen in Bezug auf ie Arbeitsplatzsicherung; mögliche Ge- ahr eines Dumpingwettlaufes mit anderen ationalstaaten bei den Stützungsbedin- ungen für Banken ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Fragen 43 und 44 lla Lötzer (DIE LINKE) erzinsung der öffentlichen Kapitalspritze ür die Commerzbank und Auflagen be- üglich ihres Kreditangebots an Firmen nd Privatpersonen ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten örg Tauss, Gerd Andres, Ulla Burchardt, r. Herta Däubler-Gmelin, Elvira Drobinski- eiß, Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild awert, Dr. Carola Reimann, Dr. Margrit pielmann und Andrea Wicklein (alle SPD) ur namentlichen Abstimmung über den Ent- urf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefah- en des internationalen Terrorismus durch das undeskriminalamt (Tagesordnungspunkt 3) nlage 25 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Michael Bürsch und Helga Kühn-Mengel beide SPD) zur namentlichen Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr on Gefahren des internationalen Terrorismus urch das Bundeskriminalamt (Tagesord- ungspunkt 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19925 C 19925 D 19926 B 19926 B 19927 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 IX Anlage 26 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Abwehr von Gefahren des internatio- nalen Terrorismus durch das Bundeskriminal- amt (Tagesordnungspunkt 3) Dr. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Andreas Weigel, Petra Heß und Andrea Wicklein (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) (Tagesordnungspunkt 8 a) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuord- nung und Modernisierung des Bundesdienst- rechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) (Tagesordnungspunkt 8 a) Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Maik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienst- rechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes, des Bundesbe- amtengesetzes und weiterer Gesetze – Antrag: Für ein modernes Berufsbeamten- tum – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 8 a bis c) Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . P S D A Z – – ( M G H U K A Z E s a r p D J E D F D M A Z d r g D J M M H 19928 B 19929 D 19930 B 19930 B 19930 C 19931 B 19931 C 19932 A 19933 B 19935 A 19936 A etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Anfrage: Soziale Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes Tagesordnungspunkt 9 a und b) ichael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zum ordnungspoliti- chen Rahmen der Krankenhausfinanzierung b dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungs- eformgesetz – KHRG) (Tagesordnungs- unkt 10) r. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . ike Hovermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . rank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . nlage 32 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Ände- ung des Telekommunikationsgesetzes (Ta- esordnungspunkt 11) r. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . artin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . 19937 A 19937 D 19939 A 19940 C 19942 C 19943 A 19944 A 19944 D 19945 C 19946 D 19947 C 19948 C 19949 C 19950 C 19951 C 19952 C 19953 B 19955 A 19956 A 19956 C X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung – Antrag: Rückbesinnung auf die soziale Marktwirtschaft – Die europäische Alter- native zu Wirtschaftsprotektionismus und Ausländerdiskriminierung (Tagesordnungspunkt 12 a und b) Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19957 C 19958 A 19958 D 19960 B 19961 A 19961 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19795 (A) ) (B) ) 186. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19919 (A) ) (B) ) kündigten Rettungsdienstgesetz, und welches sind die noch bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung in strittigen Fragestellungen? Deutschland – Geht es ohne Kernenergie?) zugrunde, und wie Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Frage des Abgeordneten Frank Spieth (DIE LINKE) (Druck- sache 16/10802, Frage 2): Welches waren die Inhalte der letzten Sitzung der Arbeits- gruppe des Bundesministeriums für Gesundheit zum ange- d s t P L O b T p A b te te R z s n A d d s t b a F g d t d r f K b K s F r A d F D Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Burkert, Martin SPD 12.11.2008 Dreibus, Werner DIE LINKE 12.11.2008 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.11.2008 Fischer (Göttingen), Hartwig CDU/CSU 12.11.2008 Gerster, Martin SPD 12.11.2008 Göppel, Josef CDU/CSU 12.11.2008 Gröhe, Hermann CDU/CSU 12.11.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 12.11.2008 Kucharczyk, Jürgen SPD 12.11.2008 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.11.2008 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 12.11.2008 Leutert, Michael DIE LINKE 12.11.2008 Lötzer, Ulla DIE LINKE 12.11.2008 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 12.11.2008 Müller (Braunschweig), Carsten CDU/CSU 12.11.2008 Rachel, Thomas CDU/CSU 12.11.2008 Schily, Otto SPD 12.11.2008 Staffelt, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.11.2008 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 12.11.2008 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 12.11.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Um Missverständnisse zu vermeiden möchte ich vorab arauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Ge- undheit (BMG) an der Novellierung des Rettungsassis- entengesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und rüfungsverordnung arbeitet. Rettungsdienstgesetze sind andesgesetze, in denen insbesondere Strukturen und die rganisation des Rettungsdienstes geregelt werden. In islang drei Sitzungen hat eine Expertengruppe das hema „Ausbildungsziel, Ausbildungsinhalte und Kom- etenzen“ bearbeitet und ein erstes Rohkonzept einer usbildungszielbeschreibung diskutiert. Gegenstand der isherigen Erörterungen in der Expertengruppe waren un- r anderem Ausbildungsinhalte, die Fragen der Kompe- nzabgrenzung und der Delegation ärztlicher Aufgaben an ettungsassistenten. Eine weitere Sitzung zu Ausbildungs- iel und -inhalten wird im Januar 2009 stattfinden. Ab- chließende Ergebnisse der Expertengruppe liegen noch icht vor. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Frage es Abgeordneten Frank Spieth (DIE LINKE) (Druck- ache 16/10802, Frage 3): Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Rettungsdienst auf den Weg bringen, und gibt es einen Termin für die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe des Bundesministe- riums für Gesundheit zu diesem Gesetzentwurf? Das BMG hat die Arbeiten zur Novellierung des Ret- ungsassistentengesetzes und der dazugehörigen Aus- ildungs- und Prüfungsverordnung Ende letzten Jahres ufgenommen. Mit dem Ziel einer soliden fachlichen undierung der Vorschläge und der Herstellung eines rößtmöglichen Konsenses über die Weiterentwicklung ieses Berufsfeldes wurde im Januar 2008 eine Exper- engruppe eingesetzt. Sie wird in einem Stufenverfahren ie Themenfelder Ausbildungsziel, Ausbildungsstruktu- en und Ausbildungsfinanzierung beraten. Dieses Ver- ahren wurde gewählt, weil die Entscheidungen zum omplex Ausbildungsziel Auswirkungen auf die Aus- ildungsstrukturen haben und diese wiederum für die osten der Ausbildung von wesentlicher Bedeutung ind. Zum Stand der Beratungen siehe die Antwort auf rage 2. Ein Gesetzentwurf wird nach Abschluss der Be- atungen der Expertengruppe erstellt werden. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/10802, Frage 4): Welche Atomkraftwerkskapazitäten (in Gigawatt) legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in der „Vision 2030“ (siehe Seite 15 der Broschüre Sichere, 19920 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) viel Strom soll in dieser Vision aus erneuerbaren Energien im Vergleich zu dem Regierungsziel für 2020 erzeugt werden? In der zitierten BMWi-Broschüre werden Optionen für eine weitestgehend CO2-freie, versorgungssichere und kostengünstige Stromerzeugung in der Zukunft aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums betrachtet. Zwischen den die Bundesregierung tragenden Koali- tionsparteien bestehen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Nutzung der Kernenergie zur Strom- erzeugung. Entgegen den geltenden Regelungen des Atomgesetzes, das einen kontinuierlichen Ausstieg aus der Kernenergie bis etwa zum Jahr 2022 vorsieht, unter- stellt die BMWi-Vision 2030 „Optionen für eine CO2- freie Stromerzeugung in Deutschland bis 2030“ einen Stromenergiemix, der aus rund einem Drittel Kernener- gie, einem Drittel fossiler Brennstoffe (wie zum Beispiel Kohle und Gas) mit CO2-Abscheidung sowie einem Drittel emeuerbarer Energien besteht. Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Wie hoch 2030 dann deren Anteil tatsächlich sein wird, hängt un- ter anderem davon ab, welche Fortschritte bei den Ener- gietechnologien erreicht werden und auch wie sich der Gesamtstromverbrauch zukünftig entwickelt. Deshalb wurde in der BMWi-Vision ein Anteil der erneuerbaren Energien von rund einem Drittel angenommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 16/10802, Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit Verkaufsver- handlungen über die Veräußerung der Liegenschaften der ehe- maligen Bundeswehrkrankenhäuser in Leipzig-Wiederitzsch und Amberg stattfinden und wer die jeweiligen Interessenten sind? Wann ist mit einem Abschluss der Verkaufsverhandlungen und damit mit einem Verkauf zu rechnen, und wie werden die Liegenschaften dann zukünftig genutzt werden? Zu Frage 12: Die Verwertung bzw. der Verkauf der Liegenschaften der ehemaligen Bundeswehrkrankenhäuser Amberg und Leipzig erfolgte seit Juni 2005 durch die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbh (g.e.b.b). Es gab einige Interessenten für beide ehemaligen Bundeswehrkrankenhäuser. Es wurde entschieden, die Verhandlungen mit der VedaSan Amberg Besitzgesell- schaft mbH in Verbindung mit der VedaSan Manage- ment Gesellschaft mbH, entwickelt durch die Casacom Verwaltungs- & Beteiligungs GmbH, für das ehemalige Bundeswehrkrankenhaus Amberg sowie mit der Veda- San Leipzig Besitzgesellschaft mbH in Verbindung mit der VedaSan Management Gesellschaft mbH, ebenfalls entwickelt durch die Casacom Verwaltungs- & Beteili- g h Z t d k w d b b n A d d ( B f N B g f v d l a d n A d A G m c z A (C (D ungs GmbH, für das ehemalige Bundeswehrkranken- aus Leipzig abzuschließen. u Frage 13: Die Verkaufsverhandlungen wurden bereits im Sep- ember 2008 abgeschlossen. Die Verträge zum Verkauf er ehemaligen Bundeswehrkrankenhäuser sollen nun urzfristig unterzeichnet werden. Zukünftig sollen in den Liegenschaften zum einen ieder medizinische Einrichtungen angesiedelt werden, aneben werden andere Nutzungen geplant. Zudem ver- leiben aufgrund eines Mietvertrages mit dem Käufer in eiden Liegenschaften jeweils eine Dienststelle des Sa- itätsdienstes der Bundeswehr. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/10802, Frage 15): Gibt es für den Vorstand der Deutschen Bahn AG neben einer Bonus-Regelung auch eine Malus-Regelung, und wenn ja, wird diese Malus-Regelung im Fall des massenhaften Aus- falls von ICE-Zügen angewandt? Das Vergütungssystem des Vorstandes der Deutschen ahn AG ist im Geschäftsbericht der Deutsche Bahn AG ür das Jahr 2007 (siehe dort Seite 219 f.) dargestellt. ach Abschluss eines Geschäftsjahres werden auf der asis der Konzernergebnisse für jedes Vorstandsmit- lied der Erfolgsfaktor und der persönliche Leistungs- aktor ermittelt. Daraus folgt, dass ein durch den Ausfall on ICE-Zügen bedingter wirtschaftlicher Misserfolg es Unternehmens sich nach der Logik des zugrunde ge- egten leistungsorientierten Vergütungssystems negativ uf die Jahrestantieme auswirken kann. Somit beinhaltet as Vergütungssystem der Deutsche Bahn AG eine Bo- us-/Malus-Regelung. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des bgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/10802, Frage 19): Hält die Bundesregierung die Vernebelung von Atom- kraftwerken sowohl für eine wirksame als auch hinreichende Maßnahme gegen Terroranschläge mit Flugzeugen, und, falls nein, welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Bundesre- gierung den Atomkraftwerksbetreibern aufzuerlegen, damit Atomkraftwerke hinreichend gegen Terroranschläge mit Flug- zeugen geschützt sind? Die Vernebelung trägt innerhalb des gestaffelten und iteinander verzahnten Gesamtsystems unterschiedli- her Schutzmaßnahmen des Betreibers und des Staates um Schutz von Kernkraftwerken gegen terroristische nschläge bei. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19921 (A) ) (B) ) Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Frieder Meyer-Krahmer auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/10802, Frage 24): Wann ist bei der Asse mit dem Betreiberwechsel zum Bundesamt für Strahlenschutz zu rechnen, und welche Vorbe- halte gibt es innerhalb der Bundesregierung gegen die Deut- sche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH in diesem Zusammenhang? Das Bundeskabinett hat am 5. November 2008 den Be- treiberwechsel der Schachtanlage Asse vom Helmholtz Zentrum München zum Bundesamt für Strahlenschutz zum l. Januar 2009 beschlossen. Es gibt seitens der Bun- desregierung keinerlei Vorbehalte gegen die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) als zukünftige Betriebsfüh- rungsgesellschaft. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Frieder Meyer-Krahmer auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/10802, Frage 25): Wem gegenüber waren die bisherigen Betreiber des For- schungsbergwerks Asse II, insbesondere die GSF (Gesell- schaft für Strahlenforschung), rechenschaftspflichtig, und wann wurde es im Bundesministerium für Bildung und For- schung, insbesondere in der Hausspitze, zum ersten Mal für wahrscheinlich gehalten, dass eindringende Lauge durch den in der Asse eingelagerten Atommüll kontaminiert werden könnte, bis hin zum Überschreiten von Freigrenzen? Die für die Schachtanlage Asse II zuständige Geneh- migungsbehörde ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klima- schutz. Das Bundesministerium für Bildung und For- schung (BMBF) ist Zuwendungsgeber für die Schacht- anlage Asse. Daraus ergeben sich die Rechenschafts- und Genehmigungspflichten des Betreibers, zum Bei- spiel werden alle genehmigungspflichtigen Maßnahmen vorher durch das LBEG bewilligt, Vorgänge, die die Zu- wendung betreffen, sind mit dem BMBF abzustimmen. Dem BMBF ist die Überschreitung von Freigrenzen von in Laugensümpfen aufgetretener kontaminierter Lauge zeitgleich mit der Öffentlichkeit Mitte Juni 2008 bekannt geworden. Für eindringende Lauge, also die sogenannte Zutrittslauge, wurde nie eine Überschreitung von Frei- grenzen festgestellt, da sie aufgefangen wird. Ein Kon- takt dieser Lauge mit den eingelagerten Abfällen ist da- her ausgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Frieder Meyer-Krahmer auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/10802, Frage 26): 1 T E d E s R U l K b n t S f p w z w k d b r d d A d d ( Z c F F Z b e D (C (D Welche Forschung, insbesondere auch solche, die man als Gorleben-relevant bezeichnen kann, wurde im sogenannten Tiefenaufschluss der Schachtanlage Asse II betrieben (bitte mit Angabe der jeweiligen Zeiträume), und aus welchen Gründen wurde von der einstmals geplanten versuchsweisen Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll in der Asse wieder abgesehen (bitte alle Gründe angeben, das heißt politi- sche, technische, geologische etc.)? In der Schachtanlage Asse wurde im Zeitraum von 972 bis 1980 eine Prototypkaverne im sogenannten iefenaufschluss errichtet. Sie wurde errichtet, um die inlagerung von mittelaktiven Abfällen zu erproben, mit er Intention einer Vereinfachung und Verbilligung der ndlagerung von mittelaktiven Abfällen. Da die Ver- uche fehlschlugen, Abfallsimulat (Beton) direkt durch ohrleitungen in die Kaverne zu fördern, wurden diese ntersuchungen abgebrochen. Es kam nie zu einer Ein- agerung radioaktiver Abfälle in die Kaverne. In die onzepte zur Einlagerung radioaktiver Abfälle in Gorle- en ist diese Technik nicht eingeflossen. Im Rahmen ei- es genehmigten Sonderbetriebsplans wurde die Proto- ypkaverne im Jahre 2007 mit Schotter bzw. mit orelbeton verfüllt, der Porenraum wurde mit Schutz- luid gefüllt. Anfang der 90er-Jahre wurde von ursprünglich ge- lanten Versuchen zur Einlagerung von wärmeent- ickelnden Abfällen Abstand genommen, da ein Kon- ept zur direkten Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, elches als Basis für solche Experimente hätte dienen önnen, zu der Zeit nicht existierte. Zudem waren zu iesem Zeitpunkt die Bewegungen des Grubengebäudes ereits bekannt, sodass von der versuchsweisen Einlage- ung von wärmeentwickelnden Abfällen auch aufgrund er unsicheren Prognose im Hinblick auf die Stabilität es Grubengebäudes abgesehen wurde. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Fragen er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Drucksache 16/10802, Fragen 27 und 28): Welche Kriterien muss ein Antragsteller/eine Antragstelle- rin erfüllen, um im Rahmen der Biosicherheitsforschung zu- wendungsberichtigt zu sein, bzw. gibt es Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Rechtsform? Welche in der aktuellen Förderperiode der Biosicherheits- forschung (2008 bis 2011) beantragten Projekte wurden abge- lehnt, und mit welcher Begründung? u Frage 27: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerbli- hen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre orschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Eine örderung können nur juristische Personen beantragen. u Frage 28: Das Recht des Zuwendungsgebers, bestimmte Anga- en über beantragte Vorhaben bekannt zu geben, entsteht rst mit der Wirksamkeit des Zuwendungsbescheids. Aus atenschutzgründen ist der Zuwendungsgeber (BMBF) 19922 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) daher gehalten, Projektskizzen und Anträge auf For- schungsförderung vertraulich zu behandeln. Eine Wei- tergabe dieser Informationen an Dritte ist daher nicht zulässig. Grundlage für die Antragstellung war die Be- kanntmachung des BMBF „Beiträge zur Biologischen Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen“ vom 4. Juli 2007. Die Förderentscheidung erfolgte nach den Kriterien: Beitrag des Projekts zur Erreichung der Ziele der Bekanntmachung, wissenschaftliche Qualität des Projekts, wissenschaftliche Qualifikation des Antragstel- lers, interdisziplinäre Vernetzung im Hinblick auf die Lösung der wissenschaftlichen Fragestellungen des Ver- bundprojekts. Beantragte Projekte, die diesen Kriterien nicht in aus- reichendem Maße entsprachen, wurden aus diesen Grün- den abgelehnt. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Günter Gloser auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 16/10802, Frage 29): Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregie- rung zur Unterstützung der Bemühungen zur Freilassung der US-amerikanischen Staatsbürgerin iranischer Herkunft, Esha Momeni, die im Iran festgehalten wird? Die am 15. Oktober 2008 in Iran inhaftierte Frauen- rechtlerin und an einer amerikanischen Universität ein- geschriebene Filmstudentin Esha Momeni ist am 10. No- vember 2008 nach übereinstimmenden Berichten ihrer Familie und Unterstützer auf Kaution aus dem Gefäng- nis entlassen worden und soll sich nun vor einem Gericht verantworten. Die Bundesregierung betrachtet ihre Lage mit Sorge. Da Frau Momeni nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind die Handlungsmöglichkeiten der Bundesre- gierung jedoch begrenzt. Die USA haben in Teheran keine eigene diplomati- sche Vertretung. Die Schweiz vertritt die Interessen der USA gegenüber der iranischen Regierung. Die Bundesregierung hatte die französische EU-Rats- präsidentschaft gebeten, den Fall zum Gegenstand einer baldigen EU-Menschenrechtsdemarche an das iranische Außenministerium zu machen. Die Bundesregierung ist weiterhin bemüht, zusätzli- che Erkenntnisse über die Umstände und Hintergründe des Vorgehens gegen Frau Momeni zu erlangen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Günter Gloser auf die Frage der Ab- geordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/10802, Frage 30): Was sind die Gründe dafür, dass die meisten Flüchtlinge im Ostkongo noch immer von der humanitären Hilfe abge- schnitten sind, weshalb sich eine humanitäre Katastrophe ab- l m b t H F S T g l l l 5 z c n u 5 z v a e d f W d n K d n k e N z m G H l A d g G (C (D zeichnet, und was konkret macht die Bundesregierung dage- gen, um dies zu verhindern? Während im unmittelbaren Verlauf der Kampfhand- ungen in den ersten Novembertagen die operative hu- anitäre Hilfe eingestellt werden musste, konnten die ereits vor Ort tätigen Hilfsorganisationen diese unmit- elbar im Anschluss daran wieder aufnehmen. Nach Angaben von ECHO – dem Amt für humanitäre ilfe der EU-Kommission – ist die Versorgung der lüchtlinge in und in der unmittelbaren Umgebung der tadt Goma gewährleistet, während sie in den übrigen eilen Nordkivus weiterhin schwierig ist, wobei die An- aben zur Versorgungslage der Flüchtlinge nicht einheit- ich sind. Gesicherte Zahlen über die nach den Kampfhand- ungen der vergangenen Tage zusätzlich Vertriebenen iegen nicht vor; Schätzungen bewegen sich zwischen 0 000 und 100 000 Menschen (zusätzlich zu den bereits uvor landesweit 1,6 Millionen und allein im Nordkivu irca 1 Millionen Vertriebenen). Zur weiteren Unterstützung der laufenden Maß- ahmen hatte das Auswärtige Amt die bereits zuvor mfangreiche humanitäre Hilfe vor zwei Wochen auf ,9 Millionen und aktuell am 10. November 2008 auf bis u 7 Millionen Euro aufgestockt. Auch wird die akute Flüchtlingsproblematik über die om Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen- rbeit und Entwicklung finanzierten Maßnahmen der ntwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe sowie er langfristigen Entwicklungszusammenarbeit abgepuf- ert. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- alter Steinmeier, hat sich in Telefonaten mit dem Präsi- enten der Republik Ruanda, Paul Kagame, und dem euen Außenminister der Demokratischen Republik ongo, Alexis Tambwe Mwamba, dafür eingesetzt, dass ie Kampfhandlungen eingestellt werden und es zu ei- em Dialog zwischen den unmittelbar Beteiligten ommt. Der Gipfel von Nairobi vom 7. November 2008 war in erster, wichtiger Schritt, dass die Prozesse von airobi und Goma wieder aufgenommen werden. Diese ielen auf die Entwaffnung der Hutu-Milizen in der De- okratischen Republik Kongo und anderer bewaffneter ruppierungen, die Verfolgung des „harten Kerns“ der utu-Rebellen und der Rückkehrmöglichkeit der Mit- äufer nach Ruanda. nlage 14 Antwort es Staatsministers Günter Gloser auf die Frage der Ab- eordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/10802, Frage 31): Welche konkreten Pläne gibt es seitens der internationalen Gemeinschaft und der Bundesregierung, um im Falle einer weiteren Gewalteskalation im Ostkongo die Bevölkerung schnellstmöglich zu schützen? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19923 (A) ) (B) ) Die Frage einer internationalen Intervention stellt sich derzeit nicht. Die Suche einer politischen Lösung steht für die Bundesregierung im Vordergrund. Die afrikanischen Akteure haben im Beisein des Ge- neralsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-Moon, auf einem Krisengipfel der Afrikanischen Union in Nairobi am 7. November 2008 selbst einen Waffenstill- stand gefordert, eine entsprechende Überwachungsfazi- lität eingerichtet und Bereitschaft zu eigenem militäri- schen Engagement zur Wiederherstellung des Friedens im Nordkivu signalisiert. Wir sollten die afrikanischen Partner im Sinne der „ownership“ an dieser Selbstverpflichtung messen, un- terstützen und gegebenenfalls die Umsetzung anmahnen. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-Moon, hat in einem Schreiben vom 31. Oktober 2008 an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen um Verstär- kung der friedenserhaltenden MONUC-Mission gebe- ten. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 11. November 2008 über die Lage im Kongo beraten. Eine Entscheidung über eine Verstärkung von MONUC ist dabei noch nicht gefallen. Eine solche Entscheidung wird voraussichtlich erst auf der Grundlage eines umfas- senden Berichtes des Generalsekretärs zu MONUC er- folgen, der für den 19. November 2008 angekündigt ist. Im Zentrum der Diskussion steht derzeit weniger die Frage einer Ausweitung des Mandats von MONUC als vielmehr die geforderten Verstärkungen von MONUC mit neuen Fähigkeiten und weiteren Truppen. Das MONUC-Mandat wird spätestens am 31. Dezember 2008 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verlän- gert. Der Rat für Auswärtige und Allgemeine Angelegen- heiten der EU hat sich in seinen Schlussfolgerungen vom 10. November 2008 für die Unterstützung von sowie eine engere Zusammenarbeit mit MONUC ausgespro- chen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/10802, Frage 32): Welche Kenntisse hat die Bundesregierung über den sich in Deutschland aufhaltenden und von Interpol gesuchten Ignace Murwanashyaka, Präsident der gefürchteten Hutu- Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), der nach eigenen Angaben (Interview mit TV-Magazin Fakt vom 3. November 2008) die volle Kontrolle und den Über- blick über die Miliz hat, und wieso wird dieser nach Kenntnis der Bundesregierung nicht wegen Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt und festgesetzt? Der ruandische Staatsbürger Dr. Ignace Murwanashyaka (M) hält sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Mannheim auf. Die im TV-Magazin „Fakt“ gegen M er- hobenen Vorwürfe sind der Bundesregierung aus ähnlich lautenden Pressemeldungen seit 2006 bekannt und Ge- genstand eines am 28. Juni 2006 eingeleiteten Ermitt- l F a m i k n c S k A d A c f k v n F p d O ü d A d A D d s S e n u ( A F d w (C (D ungsverfahrens der Generalbundesanwaltschaft. Die akten und Zusammenhänge sind wesentlich komplexer ls in dem Bericht dargestellt. Wegen des konkreten Er- ittlungsverfahrens bitte ich um Ihr Verständnis, dass ch Ihnen Einzelheiten hierzu öffentlich nicht mitteilen ann. Dies gilt auch für die Frage einer möglichen Fest- ahme aufgrund etwaiger ausländischer Fahndungsersu- hen. Die aus den Gesamtumständen der aufzuklärenden traftaten sich ergebende diffizile Ermittlungsarbeit önnte anderenfalls weiter erschwert werden. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des bgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- he 16/10802, Frage 33): Auf welchen internationalen Flughäfen (weltweit) werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Ganzkörperscan- ner/Nacktbildscanner bei den Personenkontrollen verwendet? Der Bundesregierung liegt keine gesicherte und um- assende Aufstellung über die Verwendung von Ganz- örperscannern bei der Personenkontrolle an Flughäfen or. Nach hier vorliegenden Informationen werden an eun US-Flughäfen „Body-Scanner“ auf der Basis von reiwilligkeit (anstelle des Abtastens durch Sicherheits- ersonal) verwendet. Weitere internationale Flughäfen, ie Ganzkörperscanner nutzen sollen, sind Moskau, saka, Tokio und Mexiko. Die EU-KOM unterrichtete ber „Realtests“ mit Ganzkörperscannern an Flughäfen er Niederlande, Großbritanniens und Finnlands. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/10802, Frage 34): In welchem Umfang haben Sicherheitsbehörden von Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Ländern jeweils seit 2005 jährlich Standorte von Mobilfunkendgeräten zu re- pressiven bzw. präventiven Zwecken ermittelt, etwa gemäß § 100 i der Strafprozessordnung, § 98 des Telekommunika- tionsgesetzes oder anderer Rechtsgrundlagen, und in welchem Umfang forderten diese Sicherheitsbehörden derweil – gege- benenfalls unter Hinweis auf einen Notfall – jeweils Standor- terkenntnisse der Notrufzentralen der Björn-Steiger-Stiftung an? Seitens der Polizeibehörden des Bundes wurde in em in Rede stehenden Zeitraum 28-mal von der repres- iven Standortermittlung gemäß § 100 i Abs. 1 Nr. 2 der trafprozessordnung (StPO) Gebrauch gemacht. Davon ntfallen 15 Standortermittlungen auf das Bundeskrimi- alamt (BKA) (2005: 5; 2006: 5; 2007: 4; 2008 bisher 1) nd 5 Standortermittlungen auf die Bundespolizei BPOL). In sieben weiteren Fällen leistete die BPOL mtshilfe für Länderpolizeien und in einem weiteren all wurde Amtshilfe für eine nachgeordnete Behörde es Zollkriminalamtes (ZKA) geleistet. Auch hierfür ar § 100 i Abs. 1 Nr. 2 StPO einschlägig. 19924 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) Standortermittlungen zu präventiven Zwecken hat die BPOL nicht durchgeführt. In circa 2 bis 3 Einzelfällen pro Jahr hat das Bundeskriminalamt auf Ersuchen aus- ländischer Dienstellen zum Zwecke der Gefahrenabwehr bei Gefahr im Verzug auf der Grundlage von § 19 Abs. 4 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) in Verbindung mit dem jeweils örtlich einschlägigen Landespolizeirecht eine Lokalisierung von Mobilfunkendgeräten durchge- führt. Dabei ging es bisher ausschließlich um Suizidan- kündigungen. Eine diesbezügliche Statistik wird beim Bundeskrimi- nalamt aufgrund der geringen Fallzahlen nicht geführt. Die Notrufzentrale der Björn-Steiger-Stiftung wird vom Bundeskriminalamt nicht in Anspruch genommen. Ebenso liegen den BKA und BPOL keine statistischen Daten zur Standortermittlung zu präventiven und repres- siven Zwecken durch die Länderpolizeien vor. Dem BMJ liegen darüber hinaus keine statistischen Erkenntnisse zu diesem Thema aus ihren Geschäftsbe- reich vor. Zwar sieht die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Neuregelung in § 100 g Abs. 4 StPO eine statistische Er- hebung von Daten zu repressiven Verkehrsdatenabfragen vor, entsprechende Daten sind aber erstmals im Jahr 2009 für das Kalenderjahr 2008 zu erwarten und werden entsprechend den Vorgaben in § 100 g Abs. 4 StPO die Ermittlung von Standorten von Mobilfunkgeräten nicht gesondert ausweisen. Aus dem vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg erstellten Er- fahrungsbericht über die „Rechtswirklichkeit der Aus- kunftserteilung über Telekommunikationsverbindungs- daten nach §§ 100 g, 100 h der Strafprozessordnung“ gehen entsprechende Daten für die Jahre ab 2005 eben- falls nicht hervor; der Untersuchung lag unter anderem eine Analyse von Verfahrensakten aus den Jahren 2003 und 2004 zugrunde. Die MPI-Untersuchung liegt dem Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache 16/8434 vor (vergleiche dort insbesondere Seite 63, 81 f.). Soweit die Frage auf die Erhebung von Standortdaten durch Nachrichtendienste zielt, sind geheimhaltungsbe- dürftige Methoden der Nachrichtendienste betroffen. Die Bundesregierung berichtet hierzu nur in den dafür vorge- sehenen besonderen Gremien des Deutschen Bundesta- ges. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/10802, Frage 22): Ist es im Sinne der umweltpolitischen Ziele der Bundesregie- rung, wenn nach dem Maßnahmepaket der Bundesregierung ein Käufer eines Audi-Geländewagens Q7 V12 TDI 1 852 Euro Steuerersparnis erzielt und damit 15-mal soviel Steuern spart wie der Käufer eines Kleinwagens Toyota Aygo 1,0, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass damit eine „punktge- a d f t b d m l r J a 1 A g d z g d d l J A d d N n b f d s t r G z A g b (C (D naue“ Förderung, wie es die Bundeskanzlerin für ein Kon- junkturprogramm immer gefordert hat, erreicht wird? Die befristete Kfz-Steuerentlastung für Pkw wird vor llem konjunkturellen Anforderungen und im Ergebnis er Sicherung von Arbeitsplätzen gerecht. Diese kurz- ristig umsetzbare Maßnahme wirkt der Kaufzurückhal- ung von Verbrauchern bis zur Umstellung auf eine CO2- ezogene Kfz-Steuer entgegen. Ihr wesentliches Ziel ist ie zeitnahe Stabilisierung der Nachfrage in allen Seg- enten des Pkw-Marktes, einem von der konjunkturel- en Entwicklung besonders betroffenen Wirtschaftsbe- eich. Umweltpolitischen Zielen dient die auf maximal zwei ahre verlängerte Entlastung für besonders schadstoff- rme Pkw, die vorzeitig die ab 1. Januar 2011 bzw. . September 2015 verbindlichen Euro-5- oder Euro-6- bgasvorschriften erfüllen. Damit setzt die Bundesre- ierung auf der Hersteller- wie auf der Verbraucherseite eutliche Anreize. Außerdem wird die Bundesregierung ügig die Umstellung der Kfz-Steuer auf eine CO2-bezo- ene Bemessungsgrundlage mit Wirkung ab 2011 und ie Übertragung der Kfz-Steuer von den Ländern auf en Bund vorantreiben. Im Übrigen käme für den in der Frage genannten Ge- ändewagen zurzeit nur eine Steuerentlastung für ein ahr (926 Euro) infrage. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/10802, Frage 36): Wie viel Entgelt für Garantiezusagen hat bzw. wird die Bundesregierung jeweils von Finanzunternehmen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) verlangen, die Garantien sowie ggf. weitere Unter- stüzungen gemäß § 7 f. FMStFG beantragen bzw. schon zuge- sagt erhielten (wie etwa Hypo Real Estate Bank, Commerz- bank etc.), und welche Auflagen gemäß § 5 Abs. 2 bis 4 der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung wurden bzw. wer- den diesen Unternehmen jeweils konkret auferlegt, insbeson- dere zu Vergütungshöhe, Abfindungen, Boni und anderen Ver- gütungsteilen von Organmitgliedern sowie zu Beschränkungen und Gestaltungen der Geschäftstätigkeit? Nach § 10 a des Gesetzes zur Errichtung eines Fi- anzmarktstabilisierungsfonds ist die Errichtung eines esonderen Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungs- onds vorgesehen. Zusammensetzung und Arbeitsweise ieses Gremiums werden vom Deutschen Bundestag be- timmt. Das Bundesministerium der Finanzen unterrich- et das Gremium über alle den Finanzmarktstabilisie- ungsfonds betreffenden Fragen. Im Gegenzug tagt das remium geheim und alle Gremiumsmitglieder und Sit- ungsteilnehmer sind zur Geheimhaltung verpflichtet. llein diesem Gremium gegenüber darf die Bundesre- ierung zu konkreten Stabilisierungsfällen Auskunft ge- en und Rechenschaft ablegen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19925 (A) ) (B) ) Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 16/10802, Fragen 37 und 38): Nach welchen Kompetenzkriterien hat die Bundesregie- rung die Mitglieder der von Otmar Issing geleiteten Experten- gruppe „Neue Finanzarchitektur“ ausgewählt, und welche Finanzmarktanalysen (zum Beispiel in Form schriftlicher Ver- lautbarungen, Pressestatements oder Aufsätzen) haben die Mitglieder aus der Zeit vor Juli 2007 vorzuweisen, in denen sie auf die seit Juli 2007 eingetretenen Probleme und Risiken hingewiesen haben? Sind Konsultationen der von Otmar Issing geleiteten Ex- pertengruppe „Neue Finanzarchitektur“ mit Experten aus Wissenschaft, Verbänden, Gewerkschaften und Nichtregie- rungsorganisationen geplant, die sich schon vor Juli 2007 kri- tisch zur Entwicklung der Finanzmärkte geäußert haben? Zu Frage 37: Als Mitglieder der Gruppe wurden ausgewiesene Experten berufen, die über langjährige Erfahrungen in ihren jeweiligen Bereichen verfügen. – Sie erwarben ihre Erfahrungen in Wissenschaft, Zentralbanken, EU- Kommission, der Bank für internationalen Zahlungsaus- gleich oder der Bundesverwaltung. Damit sind in der Gruppe ein breites Erfahrungsspektrum und verschie- dene Perspektiven vertreten. Die Mitglieder der Exper- tengruppe sind auch durch Publikationen in ihren Berei- chen hervorgetreten. So hat beispielsweise Herr Professor Issing zahlreiche Publikationen zur Geldpoli- tik und Geldtheorie veröffentlicht. Professor Krahnen hat umfangreich zu den Bereichen Banken, Kapital- und Finanzmärkte publiziert, unter anderem eine Schrift zu den Risiken der Finanzmärkte von 2003 und zu Bankri- siken vom Februar 2007. William White war als langjäh- riger Chefvolkswirt der Bank für internationalen Zah- lungsausgleich verantwortlich für deren Jahresberichte, die relativ früh kritische Hinweise auf Entwicklungen auf den Finanzmärkten enthielten. Zu Frage 38: Die Expertengruppe hat die Aufgabe mit Blick auf den ersten Finanzgipfel am 15. November 2008 in Washington und die Folgegipfel die Bundeskanzlerin und den Finanzminister bei ihrer Positionierung zu un- terstützen und geeignete Empfehlungen abzugeben. Da- bei steht es ihr frei, sich mit Fachleuten außerhalb der Gruppe auszutauschen und externe Analysen in ihre Meinungsbildung einfließen zu lassen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 16/10802, Fragen 39 und 40): Wie begründet die Bundesregierung, dass die Eigenkapi- talspritze für die Commerzbank durch den Sonderfonds Fi- nanzmarktstabilisierung (Soffin) in der Form einer stillen Ein- m f r v G D G b h m G k s A d d ( Z F r s f d s t r G z A r g (C (D lage und damit unter Verzicht auf Stimmrechte durchgeführt werden soll? Sind Presseberichte zutreffend, dass der Bund trotz öffent- licher Eigenkapitalspritze keinen Vertreter in den Aufsichtsrat der Commerzbank entsendet und sich nicht ins Tagesgeschäft einmischen möchte, und, falls ja, wie begründet die Bundesre- gierung dies? Nach § 10 a des Gesetzes zur Errichtung eines Finanz- arktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungs- ondsgesetz – FMStFG) ist die Errichtung eines besonde- en Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungsfonds orgesehen. Zusammensetzung und Arbeitsweise dieses remiums wird vom Deutschen Bundestag bestimmt. as Bundesministerium der Finanzen unterrichtet das remium über alle den Finanzmarktstabilisierungsfonds etreffenden Fragen. Im Gegenzug tagt das Gremium ge- eim, und alle Gremiumsmitglieder und Sitzungsteilneh- er sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Allein diesem remium gegenüber darf die Bundesregierung zu kon- reten Stabilisierungsfällen Auskunft geben und Rechen- chaft ablegen. nlage 22 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen es Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) Drucksache 16/10802, Fragen 41 und 42): Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Commerzbank für öffentliche Garantien über maximal 15 Mil- liarden Euro nur in etwa 1 Prozent Gebühren bezahlen soll angesichts der Formulierung in der Begründung des Finanz- marktstabilisierungsgesetzes, dass die Garantieentgelte „grund- sätzlich eine Höhe von 2 Prozent im Jahr nicht unterschreiten“ sollten, und wie begründet die Bundesregierung, dass der Bund der Commerzbank trotz öffentlicher Eigenkapitalspritze keine Auflagen in Bezug auf Arbeitsplatzsicherung machen möchte, auch nicht in Zusammenhang mit der Fusion mit der Dresdner Bank? Ist sich die Bundesregierung der Gefahr bewusst, dass sich die Nationalstaaten in einen Dumping-Wettlauf darum bege- ben, wer seinen Banken die günstigsten Stützungsbedingun- gen bietet, und, falls ja, wie begründet sie dann, dass die britischen Banken für öffentliche Eigenkapitalspritzen mehr als 10 Prozent Zinsen bezahlen, die Commerzbank dagegen deutlich weniger? u Frage 41: Nach § 10 a des Gesetzes zur Errichtung eines inanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisie- ungsfondsgesetz – FMStFG) ist die Errichtung eines be- onderen Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungs- onds vorgesehen. Zusammensetzung und Arbeitsweise ieses Gremiums werden vom Deutschen Bundestag be- timmt. Das Bundesministerium der Finanzen unterrich- et das Gremium über alle den Finanzmarktstabilisie- ungsfonds betreffenden Fragen. Im Gegenzug tagt das remium geheim und alle Gremiumsmitglieder und Sit- ungsteilnehmer sind zur Geheimhaltung verpflichtet. llein diesem Gremium gegenüber darf die Bundes- egierung zu konkreten Stabilisierungsfällen Auskunft eben und Rechenschaft ablegen. 19926 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) Zu Frage 42: Ziel des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ist es, das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und den Geschäftsverkehr zwischen den Finanzinstitu- tionen wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Vor die- sem Hintergrund führt das Gesetz Maßnahmen ein, die erforderlich sind, um die volle Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu gewährleisten und das Finanzsystem zu stabilisieren. Jedes Unternehmen soll dabei frei entschei- den können, ob und welche Maßnahmen es im Rahmen seiner individuellen Geschäftspolitik in Anspruch neh- men will. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Lötzer (DIE LINKE) (Drucksa- che 16/10802, Fragen 43 und 44): Wie begründet die Bundesregierung, dass für die Verzin- sung der öffentlichen Kapitalspritze für die Commerzbank Darlehenszinsen als Vergleichsmaßstab herangezogen wer- den, obwohl Eigenkapital deutlich höheren Verlustrisiken aus- gesetzt ist und daher deutlich höher verzinst werden müsste? Sind der Commerzbank im Zuge der Stützungsaktion durch den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) be- züglich ihres Kreditangebots an Firmen und Privatkunden nur vage oder präzise, nachprüfbare Auflagen gemacht worden, und welche sind dies? Nach § 10 a des Gesetzes zur Errichtung eines Finanz- marktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungsfonds- gesetz – FMStFG) ist die Errichtung eines besonderen Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungsfonds vorge- sehen. Zusammensetzung und Arbeitsweise dieses Gre- miums wird vom Deutschen Bundestag bestimmt. Das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet das Gre- mium über alle den Finanzmarktstabilisierungsfonds be- treffenden Fragen. Im Gegenzug tagt das Gremium geheim und alle Gremiumsmitglieder und Sitzungsteil- nehmer sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Allein die- sem Gremium gegenüber darf die Bundesregierung zu konkreten Stabilisierungsfällen Auskunft geben und Re- chenschaft ablegen. Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jörg Tauss, Gerd Andres, Ulla Burchardt, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Elvira Drobinski-Weiß, Angelika Graf, Mechthild Rawert, Dr. Carola Reimann, Dr. Margrit Spielmann und Andrea Wicklein (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des in- r n ( s ( k n i l n e g k G l s s t j V S B d w P g a d d g n s P r d s e l g n r f N l n w E c z k c (C (D ternationalen Terrorismus durch das Bundes- kriminalamt (Tagesordnungspunkt 3) Ich verweigere dem Gesetzentwurf der Bundesregie- ung für ein Gesetz zur Abwehr von Gefahren des inter- ationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt 16/10121) bei der Beratung in zweiter und dritter Le- ung meine Zustimmung. Nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 9 a des Grundgesetzes GG) hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungs- ompetenz für die Abwehr von Gefahren des internatio- alen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt n Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vor- iegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde icht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um ine Übernahme ersucht. Der Entwurf dient der einfach- esetzlichen Umsetzung dieser neuen Gesetzgebungs- ompetenz des Bundes. Das BKA soll im Zuge der Novellierung des BKA- esetzes ein umfassendes Spektrum geheimer Ermitt- ungsinstrumentarien erhalten. Diese Möglichkeiten ollen auch explizit Nichtbeteiligte betreffen, die der Ge- etzesentwurf vage „Kontaktpersonen“ nennt. Als Kon- aktperson kann den Buchstaben des Gesetzes folgend eder Mensch gelten, der auch nur entfernt mit einem erdächtigen in Kontakt steht. Viele Kritiker – und auch achverständige bei der öffentlichen Anhörung des KA-Gesetzentwurfes im Innenausschuss – monierten aher zu Recht, dass mit dem vorliegenden Gesetzent- urf dem grundsätzlichen Trennungsgebot zwischen olizei und Geheimdienst nicht hinreichend Rechnung etragen wird bzw. dass dieses Trennungsgebot quasi ufgehoben wird. Als eine neue Befugnis soll das BKA dabei auch ver- eckt auf informationstechnische Systeme zugreifen ürfen, womit die sogenannten Onlinedurchsuchungen emeint sind. Das Bundesverfassungsgericht hat mit sei- er Entscheidung zum nordrhein-westfälischen Verfas- ungsschutzgesetz dieser Ausforschung der digitalen rivatsphäre allerdings enge Grenzen gesetzt. Als Vo- aussetzung verlangt es tatsächliche Anhaltspunkte für ie Entstehung konkreter Gefahren. Der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, die o weitgehend in die Grundrechte der Betroffenen ingreifen, bedarf grundsätzlich einer vorherigen richter- ichen Prüfung. Der Richtervorbehalt soll eine vorbeu- ende Kontrolle der geplanten Überwachungsmaß- ahmen durch eine neutrale Stelle gewährleisten. Die ichterliche Kontrolle darf nur in begrenzten Ausnahme- ällen, etwa bei Gefahr im Verzuge – etwa während der achtzeiten –, ausgesetzt werden und ist dann unverzüg- ich nachzuholen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch Aus- ahmeregelungen für besondere Eilfälle bei Maßnahmen ie der Quellentelekommunikationsüberwachung, dem insatz verdeckter Ermittler oder der Onlinedurchsu- hung vor, die sich alle durch erhebliche Vorbereitungs- eiten auszeichnen. Für die genannten Methoden sind aum Eilfälle denkbar, in denen eine vorherige richterli- he Entscheidung nicht einzuholen wäre – der Gesetz- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19927 (A) ) (B) ) entwurf verletzt insofern den Anspruch nach effektivem prozessualem Grundrechtsschutz. Durch den heimlichen Zugriff auf Computer und an- dere informationstechnische Systeme werden zudem re- gelmäßig nicht nur gefahrenbezogene Erkenntnisse, son- dern auch tiefe Einblicke in die „digitale Privat- und Intimsphäre“ der durchsuchten Personen und ihr Kom- munikationsverhalten gewonnen. Hierbei lässt es sich in vielen Fällen nicht vermeiden, dass die Ermittlungen auch den Kernbereich privater Lebensgestaltung verlet- zen. Darüber hinaus wird eine heimliche Ausforschung regelmäßig auch andere Personen – als die Zielperson – betreffen, deren Daten, aus welchen Gründen auch im- mer, auf dem „Zielcomputer“ gespeichert sind. Schon diese „Streubreite“ der Maßnahme sollte Anlass sein, Onlinedurchsuchungen grundsätzlich infrage zu stellen. Aus diesen Gründen ist es auch absolut unzureichend, dass der behördeninterne Datenschutzbeauftragte des BKAs und nicht etwa der unabhängige Bundesbeauf- tragte für den Datenschutz dafür Sorge tragen soll, den Schutz des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensführung sicherzustellen. Darüber hinaus trifft der vorliegende Gesetzentwurf keinerlei Vorkehrungen dafür, die Durchsuchung des „richtigen“ Computers zu garantieren. Onlinedurchsu- chungen unterscheiden sich von Lauschangriffen oder auch Telekommunikationsüberwachungen, bei denen die Orte bzw. die Gelegenheiten der Überwachung – von tat- sächlichen Irrtümern abgesehen – mit Gewissheit fest- stehen. Bei Onlinedurchsuchungen hingegen besteht ein erhebliches Risiko, dass Unverdächtige betroffen wer- den, wenn die Infiltration des Zielsystems „von außen“ – über eine Internetverbindung – bewirkt wird. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungs- gericht wurde das nicht unerhebliche Risiko einer Aus- forschung des falschen Rechners – unfreiwillig – durch den Präsidenten des BKA bestätigt. Ohnehin hat die Bundesregierung bisher keinen Nachweis dafür erbracht, dass präventive Onlinedurch- suchungen unverzichtbar seien. Vergleichbare Zweifel sind bezüglich der Notwendigkeit und Effektivität von Rasterfahndungen angebracht. Der bloße Hinweis auf – nicht zu bestreitende – terroristische Bedrohungen reicht hierfür allein nicht aus. Es bedürfte vielmehr des Nachweises, dass das bisherige Instrumentarium heimli- cher Überwachungsmethoden nicht ausreicht und mithin nur Onlinedurchsuchungen in der Lage sind, zukünftige Gefahren zu bewältigen. Zusätzlich erschwert wird eine Zustimmung aufgrund der erneut vorgenommenen „Relativierung der Zeugnis- verweigerungsrechte“, insbesondere mit Blick auf die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten. Dies ist al- lerdings nicht nur ein Problem des BKA-Gesetzes, son- dern letztlich ein Folgeproblem der Änderung der StPO im vergangenen Jahr. Mit dem Gesetz zur „Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer ver- deckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung“, verabschie- det am 9. November 2007, wurden auch die Vorgaben d Ä S N s v 2 a d T F s v V n v b – d s R h n d r d B r l l P s g r d b f f w m A G u s d g A (C (D er Zeugnisverweigerungsrechte geändert. Ziel dieser nderung war es, „ein harmonisches Konzept für den chutz bei Berufsgeheimnisträgern“ zu schaffen. Mit der eufassung des § 53 b (alt) bzw. § 160 a (neu) des Ge- etzentwurfes wurde eine Differenzierung der Zeugnis- erweigerungsberechtigten nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, und 4 – Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete – uf der einen Seite und den nach § 53 zur Verweigerung es Zeugnis Berechtigten – Anwälte, Notare, Ärzte, herapeuten, Journalisten – andererseits vorgenommen. ür den zuerst genannten Personenkreis ist ein uneinge- chränktes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot orgesehen, für den zweiten Personenkreis wurde eine erhältnismäßigkeitsprüfung etabliert, die dann zu ei- em Beweiserhebungsverbot führen kann. Diese Relati- ierung der Zeugnisverweigerungsrechte wurde von mir ereits bei der Änderung der StPO kritisiert, weil diese gerade mit Blick auf die Angehörigen der Medien – en verfassungsrechtlichen Vorgaben des Informanten- chutzes und des Redaktionsgeheimnisses nicht adäquat echnung trägt. Dies gilt erst recht für die nun vorgese- enen weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten und Maß- ahmen des BKA-Gesetzes, insbesondere mit Blick auf ie Onlinedurchsuchung, auf die die Zeugnisverweige- ungsrechte der StPO jetzt inhaltsgleich übertragen wer- en. Aus diesem Grund muss bei der Umsetzung des KA-Gesetzes wie auch bei der Umsetzung der Ände- ungen der StPO sorgfältig geprüft werden, ob diese Re- ativierung des Zeugnisverweigerungsrechtes und vor al- em die vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung in der raxis tatsächlich den notwendigen Berufsgeheimnis- chutz sicherstellen kann. Sollte es Anhaltspunkte dafür eben, dass diese Relativierung des Zeugnisverweige- ungsrechtes zu einer unangemessenen Einschränkung es Berufsgeheimnisschutzes – und hierbei insbesondere ezüglich der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum In- ormantenschutz und des Redaktionsgeheimnisses – ührt, wird auf solche Entwicklungen zeitnah reagiert erden müssen. Nicht allein wegen dieser Punkte ist mir eine Zustim- ung nicht möglich. nlage 25 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michael Bürsch und Helga Kühn-Mengel (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Tagesordnungspunkt 3) Die Entscheidung, das Bundeskriminalamt mit der efahrenabwehr des internationalen Terrorismus zentral nd ausschließlich zu betrauen, ist bereits vom Deut- chen Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit vor über rei Jahren beschlossen worden. Damals ist das Grund- esetz entsprechend geändert worden. Diese generelle ufgabenzuständigkeit wird nun mit den Änderungen 19928 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) zum BKAG einfachgesetzlich nachvollzogen und ausge- füllt. Dies ist richtig und notwendig. Das Gesetz übernimmt eine große Anzahl bereits vor- handener und bewährter Polizeibefugnisse aus längst geltenden Gesetzen der deutschen Länderpolizeien, und orientiert sich strikt an den Vorgaben des Bundesverfas- sungsgerichts. Mit der Konzentration und Zentralisie- rung der Polizeibefugnisse auf Bundesebene in einem zentralen Kriminalitätsfeld zur Gefahrenabwehr und zur Straftatenverhütung werden allerdings erstmals auf Bun- desebene polizeiliche Befugnisse im Rahmen der Terro- rismusbekämpfung geschaffen, die den ausschließlich den Nachrichtendiensten vorbehaltenen Aufgaben sehr nahekommen. Für den Bereich der Onlinedurchsuchung halte ich die für die Praxis vorgestellten Eilfälle für sehr konstruiert. Auch bin ich skeptisch, ob die zur Auswertung von eventuellen Kernbereichserkenntnissen eingesetzten BKA-Beamten einschließlich des BKA-Datenschutzbe- auftragten ausreichend neutral und unabhängig entschei- den können. Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass der Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Personen, deren Schutz der Entwurf in § 21 u des Bundeskriminalamts- gesetzes anordnet, zu eng gefasst ist. Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, dass das Arzt-Patien- ten-Verhältnis vertraulich bleibt. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten müssen daher Geistlichen, Strafver- teidigern und Abgeordneten in diesem Zusammenhang gleichgestellt werden. Dennoch kann ich diesem Gesetz insgesamt zustim- men, weil durch die gesetzlich verankerte unabhängige Evaluierung dieser Streitfragen und die Befristung der Bestimmung zur Onlinedurchsuchung im neuen BKA- Gesetz gewährleistet ist, dass nicht nur das eventuell an- gerufene Bundesverfassungsgericht, sondern auch der Gesetzgeber selbst zwingend gehalten sind, das grund- sätzlich einzuhaltende Trennungsgebot zwischen poli- zeilichen Aufgaben und nachrichtendienstlicher Zustän- digkeit strikt einzuhalten, und so auch die hohen Anforderungen für besonders intensive Grundrechtsein- griffe evaluiert und überprüft werden. Anlage 26 Erklärung nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des Internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Tagesordnungspunkt 3) Dr. Lale Akgün (SPD): Ich stimme dem Gesetzent- wurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (16/10121) bei der Beratung in zweiter und dritter Lesung zu, obgleich ich folgende Be- denken zu Protokoll gebe: h t T l d k Ü s p G l l z z m – r m G z R g d d g s f P r d w f P K d K b a l f t t a F i e d r d g d (C (D Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 a des Grundgesetzes (GG) at der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompe- enz für die Abwehr von Gefahren des internationalen errorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fäl- en, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, ie Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht er- ennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine bernahme ersucht. Der Entwurf dient der einfachge- etzlichen Umsetzung dieser neuen Gesetzgebungskom- etenz des Bundes. Das BKA soll im Zuge der Novellierung des BKA- esetzes ein umfassendes Spektrum geheimer Ermitt- ungsinstrumentarien erhalten. Diese Möglichkeiten sol- en auch explizit Nichtbeteiligte betreffen, die der Geset- esentwurf vage „Kontaktpersonen“ nennt. Als Kontaktperson kann den Buchstaben des Geset- es folgend jeder Mensch gelten, der auch nur entfernt it einem Verdächtigen in Kontakt steht. Viele Kritiker und auch Sachverständige bei der öffentlichen Anhö- ung des BKA-Gesetzentwurfes im Innenausschuss – onierten daher zu Recht, dass mit dem vorliegenden esetzentwurf dem grundsätzlichen Trennungsgebot wischen Polizei und Geheimdienst nicht hinreichend echnung getragen wird bzw. dass dieses Trennungs- ebot quasi aufgehoben wird. Als eine neue Befugnis soll das BKA dabei auch ver- eckt auf informationstechnische Systeme zugreifen ürfen, womit die sogenannten Onlinedurchsuchungen emeint sind. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung zum nordrhein-westfälischen Ver- assungsschutzgesetz dieser Ausforschung der digitalen rivatsphäre allerdings enge Grenzen gesetzt. Als Vo- aussetzung verlangt es tatsächliche Anhaltspunkte für ie Entstehung konkreter Gefahren. Der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, die so eitgehend in die Grundrechte der Betroffenen eingrei- en, bedarf grundsätzlich einer vorherigen richterlichen rüfung. Der Richtervorbehalt soll eine vorbeugende ontrolle der geplanten Überwachungsmaßnahmen urch eine neutrale Stelle gewährleisten. Die richterliche ontrolle darf nur in begrenzten Ausnahmefällen, etwa ei Gefahr im Verzuge, etwa während der Nachtzeiten, usgesetzt werden und ist dann unverzüglich nachzuho- en. Der Gesetzentwurf sieht jedoch Ausnahmeregelungen ür besondere Eilfälle bei Maßnahmen wie der Quellen- elekommunikationsüberwachung, dem Einsatz verdeck- er Ermittler oder der Onlinedurchsuchung vor, die sich lle durch erhebliche Vorbereitungszeiten auszeichnen. ür die genannten Methoden sind kaum Eilfälle denkbar, n denen eine vorherige richterliche Entscheidung nicht inzuholen wäre. Der Gesetzentwurf verletzt insofern en Anspruch nach effektivem prozessualem Grund- echtsschutz. Durch den heimlichen Zugriff auf Computer und an- ere informationstechnische Systeme werden zudem re- elmäßig nicht nur gefahrenbezogene Erkenntnisse, son- ern auch tiefe Einblicke in die „digitale Privat- und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19929 (A) ) (B) ) Intimsphäre“ der durchsuchten Personen und ihr Kom- munikationsverhalten gewonnen. Hierbei lässt es sich in vielen Fällen nicht vermeiden, dass die Ermittlungen auch den Kernbereich privater Lebensgestaltung verlet- zen. Darüber hinaus wird eine heimliche Ausforschung regelmäßig auch andere Personen (als die Zielperson) betreffen, deren Daten, aus welchen Gründen auch im- mer, auf dem „Zielcomputer“ gespeichert sind. Schon diese „Streubreite“ der Maßnahme sollte An- lass sein, Onlinedurchsuchungen grundsätzlich infrage zu stellen. Aus diesen Gründen ist es auch absolut unzu- reichend, dass der behördeninterne Datenschutzbeauf- tragte des BKA und nicht etwa der unabhängige Bundes- beauftragte für den Datenschutz dafür Sorge tragen soll, den Schutz des absolut geschützten Kernbereichs priva- ter Lebensführung sicherzustellen. Darüber hinaus trifft der vorliegende Gesetzentwurf keinerlei Vorkehrungen dafür, die Durchsuchung des „richtigen“ Computers zu garantieren. Onlinedurchsu- chungen unterscheiden sich von Lauschangriffen oder auch Telekommunikationsüberwachungen, bei denen die Orte bzw. die Gelegenheiten der Überwachung – von tat- sächlichen Irrtümern abgesehen – mit Gewissheit fest- stehen. Bei Onlinedurchsuchungen hingegen besteht ein erhebliches Risiko, dass Unverdächtige betroffen wer- den, wenn die Infiltration des Zielsystems „von außen“ über eine Internetverbindung bewirkt wird. In der münd- lichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht wurde das nicht unerhebliche Risiko einer Ausforschung des falschen Rechners – unfreiwillig – durch den Präsi- denten des BKA bestätigt. Ohnehin hat die Bundesregierung bisher keinen Nachweis dafür erbracht, dass präventive Onlinedurch- suchungen unverzichtbar seien. Vergleichbare Zweifel sind bezüglich der Notwenigkeit und Effektivität von Rasterfahndungen angebracht. Der bloße Hinweis auf – nicht zu bestreitende – terroristische Bedrohungen reicht hierfür allein nicht aus. Es bedürfte vielmehr des Nachweises, dass das bisherige Instrumentarium heimli- cher Überwachungsmethoden nicht ausreicht und mithin nur Onlinedurchsuchungen in der Lage sind, zukünftige Gefahren zu bewältigen. Zusätzlich erschwert wird eine Zustimmung aufgrund der erneut vorgenommenen „Relativierung der Zeugnis- verweigerungsrechte“, insbesondere mit Blick auf die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten. Dies ist al- lerdings nicht nur ein Problem des BKA-Gesetzes, son- dern letztlich ein Folgeproblem der Änderung der StPO im vergangenen Jahr. Mit dem Gesetz zur „Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer ver- deckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung“, verabschie- det am 9. November 2007, wurden auch die Vorgaben der Zeugnisverweigerungsrechte geändert. Ziel dieser Änderung war es, „ein harmonisches Kon- zept für den Schutz bei Berufsgeheimnisträgern“ zu schaffen. Mit der Neufassung des § 53 b (alt) bzw. 160 a (neu) des Gesetzentwurfes wurde eine Differenzierung der Zeugnisverweigerungsberechtigten nach § 53 Abs. 1 S A V t g g v V n w Ä B s d t h B d r A G d r d x s d t g d s s s n d Z e z s s f k u B n t Z w d w s u (C (D atz 1 Nr. 1, 2 und 4 – Geistliche, Strafverteidiger und bgeordnete – auf der einen Seite und den nach § 53 zur erweigerung des Zeugnis Berechtigten – Anwälte, No- are, Ärzte, Therapeuten, Journalisten – andererseits vor- enommen. Für den zuerst genannten Personenkreis ist ein unein- eschränktes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot orgesehen, für den zweiten Personenkreis wurde eine erhältnismäßigkeitsprüfung etabliert, die dann zu ei- em Beweiserhebungsverbot führen kann. Diese Relativierung der Zeugnisverweigerungsrechte urde von einigen SPD-Abgeordneten bereits bei der nderung der StPO kritisiert, weil diese – gerade mit lick auf die Angehörigen der Medien – den verfas- ungsrechtlichen Vorgaben des Informantenschutzes und es Redaktionsgeheimnisses nicht adäquat Rechnung rägt. Dies gilt erst recht für die nun vorgesehenen weitge- enden Eingriffsmöglichkeiten und Maßnahmen des KA-Gesetzes, insbesondere mit Blick auf die Online- urchsuchungen, auf die die Zeugnisverweigerungs- echte der StPO jetzt inhaltsgleich übertragen werden. us diesem Grund muss bei der Umsetzung des BKA- esetzes wie auch bei der Umsetzung der Änderungen er StPO sorgfältig geprüft werden, ob diese Relativie- ung des Zeugnisverweigerungsrechtes und vor allem ie vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Pra- is tatsächlich den notwendigen Berufsgeheimnisschutz icherstellen kann. Sollte es Anhaltspunkte dafür geben, ass diese Relativierung des Zeugnisverweigerungsrech- es zu einer unangemessenen Einschränkung des Berufs- eheimnisschutzes – und hierbei insbesondere bezüglich er verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Informanten- chutz und des Redaktionsgeheimnisses – führt, wird auf olche Entwicklungen zeitnah reagiert werden müssen. Ich stimme diesem Gesetzentwurf trotz folgender chwerwiegender Bedenken zu: erstens den oben ge- annten inhaltlichen Gründen, zweitens der Tatsache, ass im parlamentarischen Verfahren nicht ausreichend eit vorhanden war, um über den überarbeiteten Gesetz- ntwurf breit in der gesamten SPD-Bundestagsfraktion u diskutieren. Ich gehe davon aus, dass zunächst das Bundesverfas- ungsgericht das Gesetz ausführlich auf seine Verfas- ungskonformität prüfen wird. Danach sollte gegebenen- alls die Umsetzung durch parlamentarische Verfahren ritisch begleitet werden – in dieser Legislaturperiode nd darüber hinaus. Klaus Uwe Benneter (SPD): Die Entscheidung, das undeskriminalamt mit der Gefahrenabwehr des inter- ationalen Terrorismus zentral und ausschließlich zu be- rauen, ist bereits vom Deutschen Bundestag mit einer weidrittelmehrheit vor über drei Jahren beschlossen orden. Damals ist das Grundgesetz entsprechend geän- ert worden. Diese generelle Aufgabenzuständigkeit ird nun mit den Änderungen zum BKAG einfachge- etzlich nachvollzogen und ausgefüllt. Dies ist richtig nd notwendig. 19930 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) Das Gesetz übernimmt eine große Anzahl bereits vor- handener und bewährter Polizeibefugnisse aus längst geltenden Gesetzen der deutschen Länderpolizeien. Mit der Konzentration und Zentralisierung der Polizeibefug- nisse auf Bundesebene in einem zentralen Kriminalitäts- feld zur weit im Vorfeld liegenden Gefahrenabwehr und noch weiter im Vorfeld liegenden Straftatenverhütung werden erstmals auf Bundesebene polizeiliche Befug- nisse im Rahmen der Terrorismusbekämpfung geschaf- fen, die gefährlich nahe an die ausschließlich den Nach- richtendiensten vorbehaltenen Aufgaben herankommen. Auch wenn ich mir im Bereich der Onlinedurchsu- chung die sehr lebensfremd konstruierten Eilfälle nicht vorstellen kann und die zur Auswertung von eventuellen Kernbereichserkenntnissen eingesetzten BKA-Beamten einschließlich dessen Datenschutzbeauftragten nicht als ausreichend neutral und unabhängig im Sinne der Recht- sprechung des Bundesverfassungsgerichts ansehe, kann ich diesem Gesetz zustimmen, weil durch die gesetzlich verankerte unabhängige Evaluierung dieser Streitfragen und die Befristung der Bestimmung zur Onlinedurchsu- chung im neuen BKA-Gesetz gewährleistet ist, dass nicht nur das eventuell angerufene Bundesverfassungs- gericht, sondern auch der Gesetzgeber selbst zwingend gehalten ist, das grundsätzlich einzuhaltende Trennungs- gebot zwischen polizeilichen Aufgaben und nachrichten- dienstlicher Zuständigkeit strikt einzuhalten, und so auch die hohen Anforderungen für besonders intensive Grundrechtseingriffe evaluiert und überprüft werden. Ulrich Kelber (SPD): Dem Gesetzentwurf „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ stimme ich aufgrund des Mehr- heitsbeschlusses meiner Fraktion zu. Der Gesetzentwurf enthält nach meiner Auffassung aber eine Reihe von Be- fugnissen für das Bundeskriminalamt, die ich für falsch halte bzw. für zu weitgehend. Die Regelungen zur Onlinedurchsuchung entsprechen nicht den datenschutz- rechtlichen Erfordernissen, die einen so schweren Ein- griff in die Privatsphäre der Menschen rechtfertigen. Hier müsste aus meiner Sicht in jedem Fall ein Richter- vorbehalt gelten; wichtige Fragestellungen zum Beispiel technischer Natur sind bis heute nicht befriedigend be- antwortet. Die Ausweitung der Präventivbefugnisse für das Bun- deskriminalamt lassen sich nur schwer mit dem bewähr- ten Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiens- ten vereinbaren. Aus meiner Sicht sind die Befugnisse zu weitgehend, weil sie eben nicht nur zur Terrorabwehr eingesetzt werden dürfen. Gleichzeitig ist die Kontrolle aber klar unzureichend. Lothar Mark (SPD): Nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema und Abwägung aller Bedenken kann ich dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zum BKA-Gesetz nicht zustimmen. Dies aus folgenden Gründen: Mit der großen Anzahl von neuen Überwachungs- und Ermittlungsbefugnissen für das Bundeskriminalamt u h m n d r I u f D c h d w d z m m k m A s d z g d a d z s z z a t l h w d e a r d s (C (D nd dem Paradigmenwandel hin zum präventiven Sicher- eitsstaat scheint mir das umfangreiche Regelwerk nicht it den Werten der Sozialdemokratie vereinbar. Dies gilt insbesondere für die in der Diskussion völlig eue Video-Observation innerhalb privater Wohnräume, ie erweiterte und stark vereinfachte akustische Wohn- aumüberwachung, das Eindringen in Privaträume zur nstallation von speziellen Programmen auf Rechnern nd Telekommunikationseinrichtungen (was Mobiltele- one einschließt) für diverse Ausspähungen sowie okryptierungszwecke – oft auch als Onlinedurchsu- hung bezeichnet –, die Aushebelung des Richtervorbe- altes bei TKÜ-Maßnahmen durch vermeintliche Eilbe- ürftigkeit und mehr. Die meisten Dinge davon haben ir Sozialdemokraten stets ausgeschlossen. Hinzu kommen gravierende verfassungsrechtliche Be- enken zum Beispiel von Journalistenverbänden, Poli- eigewerkschaften, Datenschutzbeauftragten, des ehe- aligen Bundesinnenministers Gerhard Baum und vieler ehr. Bereits jetzt ist absehbar, dass es zu Verfassungs- lagen gegen das heute zu verabschiedende Gesetz kom- en wird, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. nlage 27 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Andreas Weigel, Petra Heß und Andrea Wicklein (alle SPD) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundes- dienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) (Tagesordnungspunkt 8 a) Dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz können wir un- ere Zustimmung in der vorliegenden Form aus folgen- en Gründen nicht geben: Erstens. Bundeswehrpensionäre mit NVA-Vordienst- eiten können zu ihrem ohnehin schon geringeren Ruhe- ehalt nach wie vor nur einen Bruchteil dessen hinzuver- ienen, was ihre Kameraden hinzuverdienen können, die usschließlich in der Bundeswehr gedient haben. Zweitens. 18 Jahre nach der deutschen Einheit hätte er Anspruch der Bundeswehr, eine „Armee der Einheit“ u sein, endlich auch allumfassend umgesetzt werden ollen. Die von uns vorgeschlagene Regelung, die Hin- uverdienstgrenze für Pensionäre mit NVA-Vordienst- eit auf das Niveau ihrer Kameraden aus dem Westen nzuheben, hätten für den Steuerzahler keine Mehrkos- en bedeutet. Für die Betroffenen wäre es dagegen end- ich zu einem Ende der nicht hinnehmbaren Ungleichbe- andlung gekommen. Drittens. Bundeswehrsoldaten mit NVA-Vordienstzeit ird das Ruhegehalt nur für ihre Dienstzeit in der Bun- eswehr angerechnet. Die Dienstzeit in der NVA wird rst beim Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung nerkannt. Demnach erhalten diese Soldaten im Zeit- aum vom Eintritt in den Ruhestand, das heißt zwischen em 54. und 62. Lebensjahr, bis zur Vollendung des ge- etzlichen Rentenalters ein weitaus geringeres Ruhege- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19931 (A) ) (B) ) halt als Soldaten ohne Vordienstzeit in der NVA. Die Mehrheit der Soldaten (Unteroffiziere) muss kraft Geset- zes ihren Dienst bereits mit 54 Jahren beenden. Das ge- ringe Ruhegehalt (entspricht rund 38,5 Prozent der Dienstbezüge) kann bis zum Eintritt in das Rentenalter durch das „erhöhte Ruhegehalt“ (§ 26 a SVG) aufge- stockt werden. Diese Ruhegehaltssätze liegen zwischen 55 Prozent und 60 Prozent der vormaligen Dienstbe- züge. Ruhegehaltsempfänger, die nur in der Bundeswehr gedient haben, können dagegen bis zu 71,75 Prozent er- halten. Während beim regulären Ruhegehalt (ohne NVA- Biografie) bis zum 61. Lebensjahr bis zu 120 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (bis zum 65. Lebens- jahr 100 Prozent) hinzuverdient werden können, darf der Hinzuverdienst beim „erhöhten Ruhegehalt“ im Monat 325 Euro nicht übersteigen – oder das gesamte „erhöhte Ruhegehalt“ entfällt. Dagegen wird beim Überschreiten der regulären Hinzuverdienstgrenze der höhere Hinzu- verdienst lediglich mit dem regulären Ruhegehalt ver- rechnet. Da das Gesetzespaket dennoch eine Reihe von wichti- gen und (unserer Meinung nach) zu begrüßenden Ver- besserungen enthält, insbesondere für unsere Soldatin- nen und Soldaten, halten wir es für nicht sachgerecht, es abzulehnen, und enthalten uns daher der Stimme. Wir erwarten von der Bundesregierung, zeitnahe Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die diese Ungerechtig- keit beenden, damit die Aussage „Armee der Einheit“ 19 Jahre nach dem Mauerfall nicht zum bloßen Lippen- bekenntnis verkommt. Anlage 28 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungs- gesetz – DNeuG) (Tagesordnungspunkt 8 a) Robert Hochbaum (CDU/CSU): In abschließender Lesung wird heute das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (16/7076) beraten. Grundsätzlich umfasst es eine Viel- zahl notwendiger gesetzlicher Änderungen. Dennoch kann ich dem Gesetz inklusive der beschlossenen Ände- rungsanträge der Koalitionsfraktionen nicht zustimmen und werde mich deshalb enthalten. Grund dafür ist die Ablehnung des Änderungsantra- ges des Verteidigungsausschusses vom 11. November 2008, welcher eine Gleichbehandlung bezüglich der Hinzuverdienstgrenzen von Ruhegehaltsempfängern der Bundeswehr forderte. Die Hinzuverdienstgrenze von Pensionären der Bun- deswehr mit Vordienstzeit in der Nationalen Volksarmee liegt weit unter dem was Pensionäre der Bundeswehr ohne NVA-Biografie hinzuverdienen dürfen. Achtzehn Jahre nach der Wiedervereinigung sollte der Anspruch, eine „Armee der Einheit“ sein zu wollen, allumfassend umgesetzt sein. e z n d e r c m b w g i d ( w R a g e R j e V g h 1 H 3 R d v r d R k d „ D s h w m s l B d f g (C (D Obwohl die Möglichkeit bestand, die Forderung nach iner Angleichung der Hinzuverdienstgrenzen umzuset- en, wurde diese im vorliegenden Dienstrechtsneuord- ungsgesetz und auch in den Debatten im federführen- en Innenausschuss nicht wahrgenommen. Zwar konnte ine Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten er- eicht werden, jedoch bleibt auch in Zukunft ein deutli- her Unterschied zwischen Pensionären der Bundeswehr it NVA-Biografie und welcher ohne NVA-Biografie estehen. Maik Reichel (SPD): Im zu beschließenden Gesetz urde leider keine Streichung im Soldatenversorgungs- esetz § 26 a Halbsatz 2 Nr. 4 durchgeführt. Dies halte ch für ungerecht. Die Hinzuverdienstgrenze von Pensionären der Bun- eswehr mit Vordienstzeit in der Nationalen Volksarmee NVA) liegt weit unter dem was Pensionäre der Bundes- ehr ohne diese Verdienstzeit hinzuverdienen dürfen. Bundeswehrsoldaten mit NVA-Vordienstzeit wird das uhegehalt nur für ihre Dienstzeit in der Bundeswehr ngerechnet, die Dienstzeit in der NVA wird erst bei der esetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Demnach rhalten diese Soldaten im Zeitraum des Eintrittes in den uhestand, das heißt zwischen dem 54. und 62. Lebens- ahr, bis zur Vollendung des gesetzlichen Rentenalters in weitaus geringeres Ruhegehalt als Soldaten ohne ordienstzeit in der NVA. Während beim regulären Ruhegehalt (ohne NVA-Bio- rafie) bis zum 61. Lebensjahr bis zu 120 Prozent der ru- egehaltfähigen Dienstbezüge (bis zum 65. Lebensjahr 00 Prozent) hinzuverdient werden können, darf der inzuverdienst beim „erhöhten Ruhegehalt“ im Monat 25 Euro nicht übersteigen – oder das gesamte „erhöhte uhegehalt“ entfällt. Dagegen wird beim Überschreiten er regulären Hinzuverdienstgrenze der höhere Hinzu- erdienst lediglich mit dem regulären Ruhegehalt ver- echnet. Ehemalige NVA-Soldaten, die nach 1990 in der Bun- eswehr gedient haben, erhalten bis zum Eintritt in das entenalter demnach nicht nur weniger Ruhegehalt, sie önnen außerdem weitaus weniger zu ihrem Ruhegehalt azuverdienen. Diese Ungleichbehandlung ist mit dem Anspruch, eine Armee der Einheit“ sein zu wollen, nicht zu vereinbaren. ie im Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) vorge- chlagene Lösung ist nicht ausreichend. Eine Gleichbe- andlung der Ruhegehaltsempfänger der Bundeswehr ird damit nicht erreicht. Der Deutsche Bundestag und seine zuständigen Gre- ien sind aufgefordert, diese Ungleichbehandlung abzu- chaffen und schnellstmöglich eine entsprechende Rege- ung zu schaffen, die Bundeswehrangehörigen mit NVA- iografie eine ebensolche Möglichkeit des Hinzuver- ienstes gibt, wie ihren Kameraden ohne diese Biogra- ie. Da das Gesetzespaket dennoch eine Reihe von wichti- en und meiner Meinung nach zu begrüßenden Verbes- 19932 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) serungen enthält, insbesondere für unsere Soldatinnen und Soldaten, werde ich diesem Gesetz trotzdem zustim- men. Anlage 29 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes, des Bundesbe- amtengesetzes und weiterer Gesetze – Antrag: Für ein modernes Berufsbeamten- tum – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 8 a bis c) Clemens Binninger (CDU/CSU): Lassen Sie mich zu Beginn eine Bewertung abgeben. Ein gut funktionie- render öffentlicher Dienst und zuverlässige Behörden sind ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor für un- ser Land. In Deutschland sind mehr als 4,5 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt, davon rund 1,8 Mil- lionen Beamte. Wir haben in Deutschland einen öffent- lichen Dienst, der hervorragend ausgebildet ist, hoch motiviert und absolut integer seine Aufgabe wahrnimmt – dafür allen Beamtinnen und Beamten, die Tag für Tag ihre Arbeit leisten, von der Ministerialebene bis zu den einzelnen Dienststellen vor Ort, auch im Namen unserer Fraktion einen ganz herzlichen Dank. Sie sind Garanten für eine stabile und gesetzmäßige Verwaltung, die dem Gemeinwohl dient. Ein Wesensmerkmal eines modernen öffentlichen Dienstes ist, dass er offen für notwendige Reformen ist. Und dazu gehört auch eines der zentralen innenpoliti- schen Projekte der Großen Koalition, welches wir heute beschließen: das Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Auf den Tag genau vor einem Jahr hat die Bundes- regierung uns den Entwurf für das Gesetz zur Neuord- nung und Modernisierung des Dienstrechts vorgelegt. Er wurde im parlamentarischen Verfahren an mancher Stelle ergänzt und weiter verbessert. Heute beschließen wir dieses wichtige Gesetz – und wir tun dies, lange be- vor die Bundesländer ihre Dienstrechtsreformen abge- schlossen haben. Ich betone das deshalb, weil es die Länder waren, die in der 2006 beschlossenen Föderalis- musreform auf eine Trennung des Dienstrechts bei Bund und Ländern großen Wert gelegt haben, was wir als In- nenpolitiker eher kritisch gesehen haben. Die Rahmenbedingungen für die Behörden, die Ver- waltung und den öffentlichen Dienst verändern sich. Neue Aufgabenbereiche, Service- und Kundenorientie- r d D f d p R d t a t l d z e d w k s S W w s n s z v z g u G e r D s b r S v d l d e a g n l t d m (C (D ung, technische Veränderungen, demographischer Wan- el – das sind nur einige Entwicklungen, die uns bei der ienstrechtsreform beschäftigt haben. Wir haben uns ge- ragt, welche Regelungen notwendig sind, welche verän- ert oder abgeschafft werden können. Wir setzen als Ergebnis eines intensiven Beratungs- rozesses mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz eine eihe wichtiger und notwendiger Modernisierungen für ie Beamtinnen und Beamten des Bundes und die Solda- innen und Soldaten um, von denen ich einige nochmals usdrücklich ansprechen möchte. Wir verändern die Rahmenbedingungen für die Leis- ungsbezahlung im Bundesbeamtengesetz und verankern eistungsbezogene Elemente durchgehend. Wir greifen abei auf eine Reihe von leistungsbezogenen Elementen urück, die es bereits gibt. Es gibt die Leistungsprämie, s gibt die Leistungszulage, es gibt die Leistungsstufe, ie wir neu gestaltet und optimiert haben. Manches, was hier auch von der Opposition gefordert ird, ist leicht gesagt, aber konkret betrachtet unprakti- abel. Wir verbessern das heute bestehende System, an- tatt komplett neue Elemente einzuführen, die unter dem trich nur zu mehr bürokratischem Aufwand führen. enn am Ende vier Prozent der Arbeitszeit dafür aufge- andt werden müssten, um ein Prozent der Besoldungs- umme leistungsbezogen zu verteilen, dann würde das icht Leistungsbereitschaft und Motivation steigern, ondern bestenfalls den Grad der Selbstbeschäftigung. Wir reduzieren unnötige Bürokratie und vereinfachen ahlreiche Regelungen im Laufbahnrecht, indem wir iele der heute über 100 Laufbahnen vereinfachen und usammenfassen. Wir gestalten das Bundesbesoldungsgesetz neu. Die emeinsame, einheitliche Grundgehaltstabelle für Beamte nd Soldaten wird fortgeführt und weiterentwickelt. Die rundgehaltstabelle für Richterinnen und Richter wird benfalls angepasst. Ergebnis: In Zukunft wird es den ein altersbezogenen Stufenaufstieg nicht mehr geben. ie tatsächlich geleistete Dienstzeit wird entscheidend ein. Der Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts erfolgt ei anforderungsgerechter Leistung. Bei nichtanforde- ungsgerechter Leistung wird man wie bisher in der tufe des Grundgehaltes verbleiben. Mit der Abkehr om Dienstaltersprinzip wird dieses Verbleiben jedoch auerhaften Charakter haben. Auch das ist ein wichtiges eistungsbezogenes Merkmal in der Besoldung. Wir übertragen mit dem Gesetz die Rentenreformen er letzten Jahre in das Versorgungsrecht. So wird an rster Stelle richtigerweise die Verlängerung der Lebens- rbeitszeit auf Beamte übertragen, und zwar wirkungs- leich zur „Rente mit 67“ für Arbeitnehmer. Das Pensio- ierungsalter wird zukünftig bei 67 anstatt 65 Jahren iegen. Für Beamte im Polizeivollzugsdienst wird es zukünf- ig bei 62 anstatt 60 Jahren liegen. Für Polizeibeamte, ie im Schichtdienst tätig sind, hat das Bundesinnen- inisterium bei der Beratung im Innenausschuss auf Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19933 (A) ) (B) ) meine Forderung hin zugesichert, dass der Sonderurlaub für diese Gruppe von vier auf sechs Tage im Jahr erhöht wird, also eine Entlastung bereits im Jahr der Belastung erfolgt. Auch wenn ich mir persönlich hier eine andere Lösung gewünscht hätte, ist dies doch ein Signal, dass wir die besondere Belastung dieser Berufsgruppe aner- kennen. Gerade beim Thema Pensionen lohnt sich auch ein Blick in den Dritten Versorgungsbericht der Bundes- regierung, den wir in dieser Woche ebenfalls im Innen- ausschuss diskutiert haben. Der Bericht zeigt: Für den Bund werden die Pensionszahlungen nicht zum Pro- blem. Die Versorgungssteuerquote, also der Anteil am Steueraufkommen des Bundes, der für Versorgungsleis- tungen aufgebracht werden musste, lag 2003 bei 2,53 Prozent und wird in den nächsten Jahrzehnten – bei leichtem Anstieg der Besoldung – sogar sinken. Auch hat der Bund bereits 2006 mit der Änderung des Versor- gungsrücklagengesetzes einen Versorgungsfonds zur Fi- nanzierung künftiger Versorgungsausgaben eingerichtet. Bei den Ländern stellt sich die Belastungssituation naturgemäß etwas anders dar. Aber auch hier relativiert sich manche Schreckensmeldung, wenn man die Zahlen des Versorgungsberichts betrachtet. Lassen Sie mich zuletzt noch auf ein aus meiner Sicht ganz bedeutendes Thema eingehen, nämlich auf die Frage der Mitnahme von Versorgungsleistungen bzw. von Rentenansprüchen, also auf die Frage, was passiert, wenn aus dem Beamtenverhältnis in die Wirtschaft oder umgekehrt und wieder zurück gewechselt wird. Auch hier ist mancher mit Forderungen und Kritik schnell bei der Hand, muss dann aber erkennen, dass eine Realisierung sehr anspruchsvoll ist. Eine einseitige Lösung, die nur den Wechsel aus dem öffentlichen Dienst in die Wirtschaft attraktiv gemacht hätte, halte ich für falsch und ist so auch nicht umzusetzen. Deshalb ha- ben wir dem Bundesministerium des Innern einen Auf- trag erteilt, zu prüfen, ob eine Parallelität der Versor- gungssysteme eine angebrachte Lösung wäre. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir ein modernes und transparentes Beamten-, Besoldungs- und Versor- gungsrecht vor, durch das auf veränderte Rahmenbedin- gungen reagiert und das Dienstrecht zukunftsfest gestal- tet wird. Dieses Gesetz ist das Ergebnis von vielen Gesprächen und zahlreichen Verhandlungen, die in den letzten zwölf Monaten geführt wurden. Und es ist ein sehr gutes Ergebnis, das die Koalition heute vorlegt, ein Ergebnis, durch das die Gestaltungsräume im Dienst- recht positiv genutzt werden und ein Gesetz, das durch- aus auch als Blaupause für die Dienstrechtsreformen der Länder gelten kann. Deshalb verdient der Gesetzentwurf unsere Zustimmung. Siegmund Ehrmann (SPD): Anknüpfend an das seinerzeit zwischen Bundesinnenminister Otto Schily und den Gewerkschaften vereinbarte Eckpunktepapier zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes und dem darauf basierenden Entwurf eines Strukturreformgeset- z v D t n B V d r m g d s A u s z D d m e Z t g L c r d p w n v S d s S f A r d 6 d z b s g h E z g m A w Ü h (C (D es haben die Regierungsfraktionen in der Koalitions- ereinbarung ihre Ziele konkretisiert. Das vorliegende Gesetzeswerk zielt darauf ab, das ienstrecht leistungsorientierter und flexibler zu gestal- en, die in der Rentenversicherung notwendig geworde- en Veränderungen wirkungsgleich zu übertragen, die eamtenversorgung langfristig zu sichern, aber auch den erwaltungsaufwand zu reduzieren. Diesen Zielen wird ieses grundsolide Dienstrechtsneuordnungsgesetz ge- echt! Zum Thema der Leistungskomponenten folgende An- erkungen: Gelegentlich suggeriert die Debatte, das eltende Recht wäre vollkommen frei von Instrumenten, ie zu herausgehobenen Leistungen anreizen. Die Aus- chreibung höherwertiger Dienstposten, transparente uswahlverfahren und das Prinzip der Bestenauslese nd schließlich sich darauf stützende Beförderungsent- cheidungen sind nach wie vor wesentliche Faktoren, die u besonderem Engagement anregen. Daneben greift das ienstrechtsneuordnungsgesetz die seit 1997 bestehen- en zusätzlichen leistungsbezogenen Elemente der Prä- ien, Zulagen und Leistungsstufen auf. Um eine weitere Stärkung der variablen Bezahlungs- lemente haben wir in der Koalition lange gerungen. Das iel meiner Fraktion war dabei, das Verfahren der Leis- ungsbewertung, vor allem aber auch das Leistungsbud- et in Anlehnung an den Tarifbereich auszugestalten. etztendlich mussten wir akzeptieren, dass eine Aufsto- kung des Budgets nicht zu realisieren war. Zudem ist es atsam, zunächst einmal sorgfältig die Erfahrungen mit en nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst raktizierten Methoden und Verfahren der Leistungsbe- ertung auszuwerten, bevor wir sie zu einem allgemei- en Maßstab für den öffentlichen Dienst machen. Dessen ungeachtet gibt es deutliche Schritte nach orne: Das ausschließlich am Lebensalter orientierte ystem des Besoldungsdienstalters wird aufgehoben und urch den Aufstieg nach Erfahrungszeiten und der tat- ächlichen Leistung ersetzt. Ein weiterer wichtiger chritt ist die Chance, Bewerber künftig bei Berufser- ahrung und besonderer Qualifikation in einem höheren mt als dem Eingangsamt einzustellen. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz werden pa- allel zu den Regeln in der Rentenversicherung überdies ie allgemeinen Altersgrenzen schrittweise von 65 auf 7 Jahre angehoben. Die besonderen Altersgrenzen für ie Beamten im Vollzugsdienst werden ebenfalls um wei Jahre von derzeit 60 auf künftig 62 Jahre angeho- en. Auch dies geschieht schrittweise. In einem äußerst chwierigen Abwägungsprozess haben wir darum gerun- en, ob für Beamte im Wechselschichtdienst weiterge- ende Modifikationen notwendig und vertretbar sind. Im rgebnis haben wir uns darauf verständigt, hiervon ab- usehen. Dabei verkenne ich nicht, dass diese Beschäfti- ungsgruppe besonderen Belastungen ausgesetzt ist. Wir üssen das Thema aber im Auge behalten, indem die rbeitsbedingungen insbesondere der Vollzugsbeamten issenschaftlich analysiert werden. Das Thema „flexible bergänge“ bleibt insofern auch in diesem Zusammen- ang auf der Tagesordnung. Mit der schrittweisen Er- 19934 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) höhung der Altersgrenze geht die Verpflichtung des Dienstherrn einher, entsprechend dem Grundsatz „Reha- bilitation vor Versorgung“ die Instrumente der Personal- fürsorge zu stärken und alles zu tun, um vorzeitigen Pen- sionierungen vorzubeugen. Ferner wird mit diesem Gesetz die Bedeutung und Notwendigkeit der berufli- chen Weiterbildung gestärkt. Sie soll so ausgelegt sein, dass Mitarbeiter auf andere Aufgaben und eine entspre- chende Verwendung vorbereitet werden. Schließlich ist mit einer Revisionsklausel der gesetzliche Auftrag fi- xiert worden, die Erhöhung der Altersgrenze bis Ende 2011 noch einmal zu überprüfen. Zum Thema „Anrechnung der Schul- und Hochschul- zeiten“ im Versorgungsrecht: Durch die Rentenreform 2004 sind die bewerteten drei Jahre der Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres für Zeiten des Schul- oder Hochschulbesuchs – nach einer vierjährigen Über- gangsregelung – nur noch als unbewertete Anrechnungs- zeit ausgestaltet. In der Versorgung wurden schon bisher Zeiten der allgemeinen Schulbildung nicht als ruhege- haltfähige Dienstzeit berücksichtigt, die Hochschulaus- bildung kann allerdings bis zu 1 095 Tagen anerkannt werden. Um eine wirkungsgleiche Übertragung der Ren- tenmaßnahme auf die Versorgung der Bundesbeamten sicherzustellen, sollen die Zeiten einer Hochschulausbil- dung künftig nur noch in einem Umfang von 855 Tagen als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden können. Würde man die Hochschulzeiten vollständig aus dem Versorgungsrecht herauslösen, würde dies zu un- gleich stärkeren finanziellen Konsequenzen führen, als sie in der gesetzlichen Rentenversicherung eintreten. Dies zeigt ein Vergleich der Kürzungsbeträge in Rente und Versorgung: Die Rente eines Akademikers mit drei Jahren Hoch- schulausbildungszeiten kann um bis zu 59,76 Euro mo- natlich – 3 Jahre x 0,75 Entgeltpunkte x aktueller Ren- tenwert 2008 von 26,56 Euro – geringer ausfallen. Zur wirkungsgleichen Übertragung dieser Rentenmaßnah- men können bis zu 240 Tage der berücksichtigungs- fähigen Hochschulausbildungszeiten von drei Jahren (= 1 095 Tage) entfallen. Daraus würden sich für Pen- sionäre in den obersten Besoldungsgruppen ab Besol- dungsgruppe A 16 finanzielle Auswirkungen ergeben, die zum Teil erheblich über den höchsten Rentenkür- zungsbetrag hinausgingen. Zum Beispiel würden die Bezüge in der Besoldungsgruppe B 9 nach den Anpas- sungen des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpas- sungsgesetzes 2008/2009 um rund 109 Euro gekürzt. Mit Blick auf diese unterschiedlichen Kürzungsbe- träge in Rente und Versorgung soll in die Übertragungs- regelung eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Diese Kappungsgrenze stellt sicher, dass auch in der Versor- gung die monetäre Belastung der Versorgungsempfänge- rinnen und Versorgungsempfänger des Bundes zum Zeit- punkt der Ruhestandsversetzung nicht über den jeweiligen höchstmöglichen rentenrechtlichen Kür- zungsbetrag hinausgeht. Dies wird durch Ermittlung der dem Rentenkürzungsbetrag entsprechenden Ausbil- dungszeiten und deren Abzug von den nach bisherigem Recht berücksichtigungsfähigen Zeiten der Hochschul- a H z n f n e e g d t i r D v n H s r g s e B a p i d D R e w B r n w b B n V s g l g a c s d A s R h P c n n m d g v (C (D usbildung erreicht. Die so berechneten Zeiten der ochschulausbildung werden dem Versorgungsfestset- ungsbescheid der einzelnen Versorgungsempfängerin- en und Versorgungsempfänger zugrunde gelegt. Inso- ern wird dem Gebot wirkungsgleich Übertragung zwar icht in der Struktur, aber in der finanziellen Wirkung ntsprochen. Hervorheben möchte ich ausdrücklich, dass s künftig wie in der Rentenversicherung die Versor- ungsauskunft gibt, ohne dass ein berechtigtes Interesse argelegt werden muss. Auch wenn die Zusammenarbeit innerhalb der Koali- ionsfraktionen zielorientiert und angenehm war, gibt es n einer Sache einen gravierenden Dissens. Die Forde- ung meiner Fraktion, Lebenspartner im öffentlichen ienstrecht mit Ehepartnern gleich zu behandeln, wurde on der Union abgelehnt. Das ist ärgerlich, zumal in ei- igen Ländern – auch unter CDU-Beteiligung; siehe amburger Koalitionsvertrag – in die von uns ange- trebte Richtung agiert wird. Wir haben unsere Forde- ung nicht zur „Kopfsache“ gemacht, indem wir das esamte Paket an die Gleichstellung der Lebenspartner- chaften geknüpft haben. An diesem Punkt wird wieder inmal deutlich, dass Ihre Haltung in dieser Frage ein eleg rückwärtsgewandten Denkens ist. Wir hoffen ber, dass die Europäische Kommission bzw. der Euro- äische Gerichtshof demnächst dieser Benachteiligung m Bund und einigen Ländern den Garaus machen wer- en. Dem Ziel einer stärkeren Flexibilisierung trägt das ienstrechtsneuordnungsgesetz zum Beispiel dadurch echnung, dass der Eintritt berufserfahrener Personen in in Beamtenverhältnis des Bundes erheblich erleichtert ird. Im Gegensatz dazu ist ein Ausscheiden aus dem eamtenverhältnis vor Erreichen der Altersgrenze zwar echtlich möglich, aber unverändert mit erheblichen fi- anziellen Einbußen verbunden. Es geht um das Stich- ort „Mitnahmefähigkeit der Versorgung“, was zugege- enermaßen ein komplexes Thema ist. Beamtinnen und eamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatin- en und -soldaten verlieren bei einer Entlassung ihre ersorgungsansprüche und werden lediglich in der ge- etzlichen Rentenversicherung nachversichert. Im Ge- ensatz dazu verfügen die Tarifbeschäftigten des öffent- ichen Dienstes sowohl über Anwartschaften aus der esetzlichen Rentenversicherung als auch über solche us der Zusatzversorgung. Diese sind wie die betriebli- hen Altersversorgungen der Privatwirtschaft inzwi- chen schon nach kurzer Zeit unverfallbar. Während sich er öffentliche Dienst im Tarifbereich wie ein privater rbeitgeber dem Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt tellt, erzwingt das heutige Beamtenversorgungsrecht im egelfall die lebenslängliche Tätigkeit für einen Dienst- errn. Damit ist der Beamtenstatus nicht attraktiv für ersonen, die ihre berufliche Mobilität aus unterschiedli- hen Gründen nicht verlieren wollen. Deshalb fordern icht nur die Gewerkschaften, sondern auch die vom In- enausschuss angehörten Sachverständigen, die Mitnah- efähigkeit der Versorgung einzuführen. Wir fordern eshalb in der vorgelegten Entschließung die Bundesre- ierung auf, bis Ende Januar 2009 ein Regelungskonzept orzulegen. Dann wird sich kurzfristig eine Sachverstän- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19935 (A) ) (B) ) digenanhörung nur zu diesem Thema anschließen. Bei gutem Willen sollte es möglich sein, das Thema noch in dieser Legislaturperiode abschließend zu behandeln. Zum Schluss: Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz bietet viel Licht, gelegentlich aber auch Schatten. Wir werden die Erfahrungen der Praxis aufmerksam be- obachten und dort, wo geboten, Modifikationen vorneh- men. Wir müssen am Ball bleiben. Ich bedanke mich bei den Kollegen Göbel und Binninger, aber auch bei den Verantwortlichen des Bundesinnenministeriums für die gute Zusammenarbeit. Rolf Kramer (SPD): Seit der Neuordnung der Ge- setzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern von 2006 betrifft die geplante Neuordnung des Bundes- dienstrechtes nur noch die Bundesbeamten. Hier stellen die Soldatinnen und Soldaten sowie die Zivilbeschäftig- ten der Bundeswehr den größten Anteil. Die Besonder- heiten dieser Berufgruppe spiegelten sich auch in den Beratungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen wieder. Ich be- danke mich bei meinen Koalitionskollegen des Innen- ausschusses ausdrücklich für die konstruktive und offene Diskussion dieser Problematik. Im Rahmen dieser Beratungen konnte daher eine Reihe von Änderungen zugunsten der Angehörigen der Bundeswehr erreicht werden. So wird die ursprünglich nur für Soldaten vorgesehene Verlängerung der Laufzei- ten der Erfahrungsstufen von 18 auf 12 Monate verkürzt. Mit dieser Veränderung ist die von den Soldaten immer wieder kritisierte „gefühlte“ Ungleichbehandlung gegen- über den verbeamteten Zivilbeschäftigten erkennbar ab- gemildert worden. Trotzdem bleibt es dabei, dass sich die Zusammenfassung unterschiedlicher Besoldungssys- teme in einem Tabellenwerk als problematisch erwiesen hat. Eine eindeutige Verbesserung stellt die uneinge- schränkte Anrechnung der Erfahrungszeiten eines Solda- ten bei einem Wechsel vom Soldaten- in das Beamten- verhältnis dar. Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass sich die Verlängerung der Erfahrungszeiten im Soldaten- verhältnis nicht auf das Beamtenverhältnis auswirkt. Auch wenn der betroffene Personenkreis eher klein sein dürfte, stellt diese Regelung einen eindeutigen Fort- schritt dar. Weitere Verbesserungen sind bei der Besoldungsüber- leitung erreicht worden. Hier ging es insbesondere um die Vermeidung von Überholeffekten bei Beförderun- gen. Damit sind Verwerfungen vermieden worden, nach denen das Grundgehalt eines vor der Überleitung Beför- derten niedriger ist, als das eines nach der Überleitung Beförderten. Frühzeitige Leistungserbringung hätte sich also nicht gelohnt. Als Verteidigungspolitiker begrüße ich für meine Fraktion, dass es gelungen ist, ein Prämiensystem für Angehörige des Kommandos Spezialkräfte der Bundes- wehr, KSK, einzuführen. Hier werden Prämien in Höhe von 3 000 bis maximal 10 000 Euro für die Bereitschaft gezahlt, mindestens sechs Jahre Dienst beim KSK zu l M w E m H A d d s g P d k l u e e z g P b G d o S t b w A m t s s R s m d – h g d d t l z p b w (C (D eisten. Die Vorauszahlung dieser Prämien soll dabei die otivation der Soldaten bei Fortbildungen und Fachver- endungen erhöhen. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die vorgesehene rhöhung des Auslandsverwendungszuschlages. Erst- als seit seiner Einführung im Jahre 1996 wird der öchstbetrag von 92 auf 110 Euro pro Tag angehoben. ngesichts der Veränderung der Gefahrenlage insbeson- ere in Afghanistan war dieser Schritt mehr als notwen- ig. Die Verteidigungspolitiker der SPD können dem Ge- etzentwurf trotz dieser Verbesserungen aber nur mit ehemmter Freude zustimmen. Bei drei wesentlichen unkten sehen wir Nachbesserungsbedarf. Hier greifen ie vorgeschlagenen Regelungen aus unserer Sicht zu urz. Die 600-Euro-Zulage für bestimmte Teile bei den Pi- oten und den Ärzten der Bundeswehr spaltet die Truppe nd führt zu Ungerechtigkeiten. Zudem löst sie nicht inmal im Ansatz die strukturellen Probleme, sondern ist her als eine Art Heftpflaster zu verstehen. Es fehlt aus unserer Sicht ein schlüssiges Gesamtkon- ept, wie die Attraktivität der Bundeswehr nachhaltig esteigert werden kann. Gerade Fachärzte und erfahrene iloten werden in der Privatwirtschaft gesucht, und diese ietet attraktive Arbeitsplätze an. Ob diese Zulage diese ruppen davon abhält, weiterhin – wie bei den Ärzten – ie Bundeswehr in größerer Anzahl zu verlassen, bleibt ffen. Vor diesem Hintergrund werden wir vonseiten der PD darauf dringen, dass der Verteidigungsminister ein ragfähiges Konzept vorgelegt, wie die drängenden Pro- leme gerade im Sanitätsbereich strukturell verändert erden können. Es hilft nicht, immer wieder von einer ttraktivitätssteigerung der Bundeswehr zu reden, man uss auch etwas dafür tun. Darauf werden wir als Ver- eidigungspolitiker auch weiter mit Nachdruck hinwei- en. Ein letzter Punkt betrifft die Möglichkeit der Berufs- oldaten, nach ihrer Pensionierung in einem bestimmten ahmen Geld hinzuzuverdienen. Dies ist eine gute und innvolle Sache, sieht man sich das Alter an, in dem die eisten ihren Dienst verlassen müssen – ab 53 Jahren ist ies möglich. Warum aber diese Regelung, die den Steuerzahler sprich: den Haushalt – überhaupt nichts kostet, Ange- örige der Bundeswehr aus den alten Bundesländern ge- enüber Angehörigen der Bundeswehr mit NVA-Vor- ienstzeiten bevorzugt, ist überhaupt nicht zu verstehen. Die Verteidigungspolitiker von Union und SPD haben eshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der wenigs- ens in diesem Punkt 19 Jahre nach der Wiederherstel- ung der Einheit die bestehenden Ungleichheiten wischen Ost und West auflöst. Leider sind die Innen- olitiker uns in diesem Punkt nicht gefolgt, was ich sehr edaure. Ich hätte mir hier eine andere Entscheidung ge- ünscht. 19936 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) Dr. Max Stadler (FDP): Mit der heutigen Beratung beenden wir den Prozess der Neuordnung des Dienst- rechts. Die Modernisierung des Dienstrechts fängt damit erst an. Zahlreiche Aufgaben blieben unerledigt, vieles fehlt: die mitnahmefähige Ausgestaltung der erworbenen Versorgungsansprüche, die Weiterentwicklung der Leis- tungselemente, eine Flexibilisierung des Ruhestandsein- tritts und die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihil- ferecht. Befriedigend ist das nicht. Die FDP hätte sich mehr Mut und mehr Entschlossenheit gewünscht. Die Länder sind hier vielfach weiter. Sie entwickeln sich zu den eigentlichen Schrittmachern bei der Modernisierung des Dienstrechts. Wir hätten diese Rolle dem Bund zuge- dacht. Doch der Reformmotor stottert. Der Bund fällt als Ideen- und Impulsgeber aus. Wieder einmal ist es der Großen Koalition nicht gelungen, sich auf mehr als auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen. Die eigentlichen Probleme wurden entweder gar nicht ange- fasst oder, wie im Falle der Mitnahme von Versorgungs- ansprüchen, in eine Entschließung der Koalitionsfraktio- nen abgeschoben. Was bleibt, ist eine handwerklich saubere Umsetzung technischer Einzelfragen, ein, wie es die Sachverständigen in der Anhörung ausgeführt haben, braves, biederes oder auch betuliches Gesetz. Was fehlt, ist ein Bekenntnis zum Berufsbeamtentum. Was fehlt, ist eine Vision, eine Vorstellung davon, wie ein modernes und zukunftsfestes Berufsbeamtentum des Bundes aus- sehen sollte. Die FDP-Bundestagsfraktion hat in allen vorgenann- ten Punkten Alternativvorschläge unterbreitet. Ich ver- weise zur Vermeidung von Wiederholungen auf unseren heutigen Entschließungsantrag zum Dienstrechtsneuord- nungsgesetz. Ich verweise darüber hinaus auf unseren Antrag „Für ein modernes Berufsbeamtentum“ auf Bun- destagsdrucksache 16/129, den wir gleich zu Beginn der Wahlperiode in den Deutschen Bundestag eingebracht haben. Darin setzen wir uns für eine leistungsbezogene Bezahlung ein, die gerecht, transparent und unbürokra- tisch ausgestaltet ist und darüber hinaus auch regional-, arbeitsmarkt-, berufsgruppen- und aufgabenbezogene Differenzierungen erlaubt. Auch die FDP behauptet nicht, in Sachen Leistungsbezahlung im Besitz eines Pa- tentrezepts zu sein. Auch verkennen wir nicht die Schwierigkeiten in der Praxis, wie sie sich im Bereich der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes gele- gentlich zeigen. Es ist jedoch der falsche Weg, daraus die Konsequenz zu ziehen, in den wesentlichen Punkten alles beim Alten zu belassen. Mindestens erforderlich gewesen wäre eine Experimentierklausel, um verschie- dene Leistungsmodelle zu erproben und einen Wettbe- werb um die besten Lösungen in Gang zu setzen. Beim Ruhestandseintritt setzt die FDP statt auf starre Altersgrenzen auf ein flexibles Konzept, das es dem Ein- zelnen ermöglicht, ab Vollendung des 60. Lebensjahres den Zeitpunkt seines Ruhestandseintritts selbst zu be- stimmen, sofern seine bis dahin erworbenen Versor- gungsansprüche über dem Niveau der Mindestversor- gung liegen. Umgekehrt soll es allen, die dies wollen und können, möglich sein, auch über die jetzigen bzw. zukünftig geltenden Altersgrenzen hinaus zu arbeiten. E z t w s S s s W t f P n W a i s n g D d m h f s t d e E l r t i e b g b d e t m E s g g d d B Ä b W S s a B h t s (C (D in längeres Verbleiben im aktiven Dienst ist mit Anrei- en zu versehen. Für Deutschland muss das Leitbild gel- en, möglichst lange am Erwerbsleben teilzuhaben, statt ie bisher möglichst frühzeitig auszuscheiden. Die FDP setzt darüber hinaus auf mehr Mobilität zwi- chen öffentlichem Dienst und gewerblicher Wirtschaft. olange es bei der jetzigen Regelung mit der obligatori- chen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenver- icherung bleibt, wird dem beamteten Personal ein echsel in die Privatwirtschaft zu wirtschaftlich akzep- ablen Bedingungen nicht möglich sein. Die Koalitions- raktionen von CDU/CSU und SPD sprechen dieses roblem in ihrem Entschließungsantrag an, lösen es aber icht. Die FDP wird an dieser Stelle nicht lockerlassen. ir behalten uns weitere parlamentarische Initiativen usdrücklich vor. Die Sorge, dass das beamtete Personal m Falle der mitnahmefähigen Ausgestaltung von Ver- orgungsansprüchen in Scharen davonläuft, teilen wir icht. Und wenn, stimmte etwas mit den Beschäfti- ungs- und Bezahlungsbedingungen im öffentlichen ienst nicht. Dann wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, urch entsprechende attraktivitätssteigernde Maßnah- en einen Ausverkauf des öffentlichen Dienstes zu ver- indern und für geeigneten Nachwuchs sowie für quali- izierte Quereinsteiger zu sorgen. Gänzlich unverständlich ist die unterbliebene Gleich- tellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegat- en im Dienstrecht des Bundes. Schon aus Rechtsgrün- en spricht viel für eine solche Gleichstellung. Ich rlaube mir an dieser Stelle den Hinweis auf die jüngste ntscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Vor- egungssache Tadao Maruko. Zumindest aber spricht echtspolitisch alles für eine solche Gleichstellung. Spä- estens nach der Einbeziehung der Lebenspartnerschaft n die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung rweist sich die Ungleichbehandlung der in einer Le- enspartnerschaft lebenden Beamtinnen und Beamten egenüber Verheirateten als Anachronismus, den es zu eseitigen gilt. Hier hat der Gesetzgeber, wie das Bun- esverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, inen weiten, längst noch nicht ausgeschöpften Gestal- ungsspielraum. Von diesem Gestaltungsspielraum acht die Koalition höchst unterschiedlichen Gebrauch. s ist in hohem Maße widersprüchlich, wenn die Gleich- tellung nunmehr auch beim Erbschaftsteuerrecht erfol- en soll, was zu begrüßen ist, in der Besoldung, Versor- ung und bei der Beihilfe der Beamtinnen und Beamten es Bundes aber nach wie vor unterbleibt. Aus den vorgenannten Gründen ist es der FDP-Bun- estagsfraktion nicht möglich, dem Gesetzentwurf der undesregierung zuzustimmen. Hieran ändert auch der nderungsantrag der Koalitionsfraktionen nichts. Dieser ringt keine wirklichen Verbesserungen. Er enthält im esentlichen Klein-Klein. Sollte die Koalition auf der uche nach einer Blaupause für ein nachhaltig moderni- iertes und zukunftsfestes Berufsbeamtentum sein, sei uf den eingangs erwähnten Antrag „Für ein modernes erufsbeamtentum“ vom 1. Dezember 2005 und unseren eutigen Entschließungsantrag hingewiesen. Beide An- räge empfehle ich dem Deutschen Bundestag zur Zu- timmung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19937 (A) ) (B) ) Ebenfalls zur Zustimmung empfohlen sei der Gesetz- entwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes auf Bundestagsdrucksache 16/ 9317. Hinter den dort vorgesehenen Verbesserungen für Soldatinnen und Soldaten bleiben die in dem Ände- rungsantrag der Koalitionsfraktionen enthaltenen Prä- mien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr deutlich zurück. Diese benachteiligen insbesondere län- ger dienende Kommandosoldaten und Kampfschwim- mer, da erst mit Stichtag 1. April 2008 eine Berechtigung zur Prämienzahlung eingeräumt wird, obwohl viele An- gehörige der Spezialkräfte bereits seit zehn Jahren in den jeweiligen Verbänden dienen. Die Attraktivität gerade für die erfahrenen Soldaten, die einen Großteil der Ein- sätzkräfte bilden, ist auf diese Weise nicht gegeben. Hier geht die FDP einen anderen Weg, indem sie in den Mit- telpunkt ihres Gesetzentwurfs insbesondere die Perso- nalbindung von Wissensträgern stellt. Petra Pau (DIE LINKE): Wir beraten und beschlie- ßen heute zeitgleich mehrere Gesetze. In allen geht es um Beamtinnen und Beamte, sofern sie dem Bund die- nen. Die Länder schaffen für ihre Bediensteten bekannt- lich eigene Regeln. So droht ein rechtlicher Flickentep- pich, was ich nach wie vor für falsch halte. Grundsätzlich, so heißt es, soll ein modernes und transparentes Beamten-, Besoldungs- und Versorgungs- recht geschaffen werden. Damit werde das Berufsbeam- tentum – Zitat – „zukunftsfest“ gestaltet. Auch hier hat die Linke eine andere Meinung. Das Beamtentum ist kein Zukunftsmodell. Heute geht es allerdings nicht um solch grundsätzli- che Fragen, sondern um konkrete Vorhaben. Mit dem neuen Recht sollen das Leistungsprinzip gefördert, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, der Personaleinsatz fle- xibilisiert, die Eigenverantwortung und Motivation erhöht, die Beamtenversorgung und die Rentenversiche- rung gesichert und eine aufwendige Bürokratie vermie- den werden. Soweit die Beschreibung des Vorhabens. Die Realität sieht anders aus. Zwei von vielmehr Kritik- punkten mögen das illustrieren. Erstes Beispiel: Die Ent- wicklung des neuen Dienstrechtes ging weitgehend an den Betroffenen vorbei. Die Gewerkschaften haben das mehrfach moniert. So schafft man keine höhere Motiva- tion bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, son- dern nur Abwehr und Frust. Zweites Beispiel: Aus- gangspunkt für die neuen Regelungen sind mitnichten die Anforderungen an einen modernen öffentlichen Dienst. Es ist vielmehr die klamme Kassenlage. Kosten- neutralität heißt das Zauberwort. Für die Beschäftigten aber ist das mitnichten neutral, sondern oft belastend. Ich werde konkreter: Das Alter für die Pensionierung soll auf 67 Jahre angehoben werden. Begründung: Das sei für alle anderen Beschäftigten auch geschehen. Das stimmt. Aber was die Linke bei allen anderen schon für falsch hielt, wird die Linke bei Beamtinnen und Beam- ten nicht gutheißen. Beamtinnen und Beamte sollen mo- biler und flexibler werden. Dem aber steht entgegen, dass beides nicht honoriert, vielfach aber bestraft wird. So können erworbene Versorgungsansprüche sogar ent- f P L F E A g t g n s D l t g d l n s B w z m S S e v d d s s l h B s G u s G s s H I i f B S r d h K (C (D allen, wenn öffentlich Bedienstete zum Beispiel in die rivatwirtschaft wechseln. Ursprünglich sollte eine an eistungen orientierte Entlohnung eingeführt werden. achleute wissen, dass das ein ehrgeiziges Vorhaben ist. s wurde weitgehend aufgegeben und damit auch der nspruch, dass Benachteiligungen von Beamtinnen ge- enüber Beamten aufgehoben werden. Es gibt ein sicheres Indiz dafür, dass selbst die Koali- ionsfraktionen, also CDU/CSU und SPD, mit ihren ei- enen Gesetzesvorhaben höchst unzufrieden sind. Denn ach monatelanger Arbeit schoben sie kurz vor Tores- chluss 160 Seiten mit Änderungsformulierungen nach. ie machen das Gesamtwerk kaum besser. Aber sie be- egen, dass das gewählte Verfahren insgesamt wenig ransparent und gemessen an demokratischen Grundtu- enden schlicht inakzeptabel war. Das kritisiere ich, aber as ist nicht das Entscheidende für unser Votum. Die Linke begrüßt einige neue Regelungen. Aber wir ehnen das gesamte, sogenannte Dienstrechtsneuord- ungsgesetz ab. Es bleibt hinter den selbst gestellten An- prüchen zurück. Es geht vielfach einseitig zulasten der undesbeamtinnen und -beamten im öffentlichen Dienst. Gestatten Sie mir einen Nachsatz. Im letzten Moment fiel einigen Abgeordneten auf, as ich schon bei der öffentlichen Expertenanhörung um Gesetzesentwurf erfragt hatte: Es gibt eine funda- entale Benachteiligung für beamtete Soldatinnen und oldaten, die aus den neuen Bundesländern kommen. ie drohen in Armut zu stürzen, sobald ihr Dienst be- ndet ist. Ich habe schon mehrfach gesagt: Lieber ein un- erbindlicher Festakt zur deutschen Einheit weniger und afür mehr tatsächliche Gleichstellung des Ostens und es Westen, das wäre ein wirklicher Schritt zur deut- chen Einheit. In letzter Minute wurde in den Ausschüs- en für Verteidigung und für Inneres ein Passus empfoh- en, der diese Ungerechtigkeit mildern kann. Die Linke at dem zugestimmt. Das entkräftet unsere Kritik an der undeswehr nicht, aber es bekräftigt unser Pro für eine oziale Einheit. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Die Große Koalition will die Wettbewerbs- nd Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes stärken – o steht es im Koalitionsvertrag. Mit dem vorliegenden esetz wird dieses Ziel völlig verfehlt. Es hilft nichts, wenn Sie auf der ersten Seite des Ge- etzentwurfs die richtigen Ziele aufschreiben, Sie müs- en Sie dann auf den folgenden Seiten auch umsetzen. ier finden sich zwar viel Seiten, aber wenig konkrete nhalte. Ihre Unfähigkeit zu nachhaltigen Reformen trifft n diesem Fall rund 480 000 Beschäftigte in einem öf- entlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes. Die ediensteten bei der Bundespolizei, die Soldatinnen und oldaten, die Beamtinnen und Beamten in den Ministe- ien, in den Bundesbehörden und nicht zu vergessen bei en Postnachfolgeunternehmen und der Deutschen Bahn aben sich nach einem Jahr Beratung in der Großen oalition mehr erhofft als die formale, handwerklich 19938 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) schlechte Umsetzung der – in meinen Augen nach wie vor falschen – Ergebnisse der Föderalismusreform. Es gab ja mal so etwas wie den Hauch eines Reform- lüftchens im Bereich des Beamtenrechts. Sowohl vom Deutschen Beamtenbund als auch von der Gewerkschaft Verdi ging das Signal der Reformbereitschaft aus. Die Große Koalition hat diesen Reformwillen komplett er- stickt, von einer „Weiterentwicklung“ des Beamten- rechts ist nichts zu sehen. Der Bund ist meilenweit da- von entfernt, für seine Bundesbeamten ein Dienstrecht vorzulegen, das Vorbild und Modellcharakter auch für die Länder entfalten könnte. Geradezu peinlich finde ich, dass nach Abschluss der Beratungen im Innenausschuss die Verteidigungspoliti- ker einen richtigen Änderungsantrag zur Altersversor- gung der ehemaligen NVA-Soldatinnen und -soldaten vorlegen, der dann wiederum im Innenausschuss von den Fraktionen der Großen Koalition abgelehnt wird. Sie hatten genug Zeit, diese Querelen untereinander abzu- stimmen. Wie wollen Sie erklären, dass Sie dann noch in Form einer Tischvorlage die zugesagten Anhebungen im B-Bereich zurücknehmen. Ich finde die Rücknahme richtig, aber bitte nicht in diesem Stil; eine handwerklich saubere Gesetzesarbeit ist das mindeste, was ich von der Großen Koalition erwarte. Aber lassen Sie mich zur inhaltlichen Kritik kommen. Wir Grünen kritisieren diesen Entwurf vor allem für die fehlende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspart- nerschaften, die fehlende Möglichkeit zur Mitnahme von Versorgungsansprüchen in die Privatwirtschaft und die vorgesehene pauschale Anhebung der Altersgrenzen bei bestimmten Berufsgruppen. Bei der Erhöhung des Pensionsalters auf 67 Jahre ana- log zur „Rente mit 67“ sind nach unserer Auffassung Son- derregelungen für bestimmte Berufsgruppen notwendig. Beispielsweise können Polizeibeamtinnen und -beamte im Schichtdienst nicht über das 60. Lebensjahr hinaus eingesetzt werden. Die hohen Anforderungen im polizei- lichen Alltag führen schon heute dazu, dass viele Beam- tinnen und Beamte der Bundespolizei die Polizeidienst- fähigkeit vor der Vollendung des 60. Lebensjahres verlieren. Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit würde in der Praxis zu einem hohen Prozentsatz der Frühpen- sionierung und damit verbunden zu einer deutlichen Kürzung des Ruhegehaltes führen. Die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben einen Musterentwurf er- arbeitet, nach dem in diesen Ländern keine Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Polizeibeamtinnen und -beam- ten zu erwarten ist. Die Möglichkeit zur Mitnahme von Versorgungs- ansprüchen ist die Voraussetzung für einen Wechsel zwi- schen Staatsdienst und Privatwirtschaft. Wer das Ziel des Austausches beschreibt, muss auch die Instrumente der Realisierung zur Verfügung stellen, und das tun Sie nicht. Ihr Gesetzentwurf verhindert die Durchlässigkeit und die Flexibilität. Wie rückständig das angebliche Modernisierungsge- setz der Koalition ist, zeigt sich an keinem Punkt so d t 5 u S d g g f G h v r L s A k B g b e t v h k u t s d f 1 e u s u d G s s e r s r s D n d r s s B d g s 2 D (C (D eutlich wie an der fehlenden Gleichstellung von einge- ragenen Lebenspartnerschaften. Es atmet den Muff der 0er-Jahre, wie hier die Diskriminierung von Lesben nd Schwulen fortgeschrieben wird. Und das von einer PD, deren Justizministerin noch vor kurzem vollmun- ig die volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften efordert hat, und von einer CDU, die inzwischen auch ern mal beim Christopher Street Day ein Regenbogen- ähnchen in den Wind hält. Hier und heute treten Sie die leichberechtigung mit Füßen. Die lesbische Bundesbeamtin mit Frau und Kind er- ält keinen Familienzuschlag – im Gegensatz zu ihrem erheirateten Kollegen ohne Kind. Der schwule Bundes- ichter erhält für seinen kranken oder pflegebedürftigen ebenspartner keine Beihilfe – bei Verheirateten ist das elbstverständlich. Die lesbische Soldatin kann in fghanistan sterben – ihre Lebenspartnerin bekommt eine Hinterbliebenenversorgung. Dieser Umgang des undes mit seinen Beamtinnen und Beamten ist aus- renzend und diskriminierend. Auf Länderebene schreitet die Gleichstellung von Le- enspartnerschaften immer weiter voran, auf Bundes- bene sagen SPD und Union den homosexuellen Beam- innen und Beamten heute kalt ins Gesicht: Eure erbindlichen Partnerschaften sind uns nichts wert. Ihr abt zwar die gleichen Pflichten wie Eheleute, aber eine Rechte. Das empört nicht nur völlig zu Recht die nmittelbar und unter Umständen sogar existenziell Be- roffenen. Es passt nicht in den freiheitlichen Verfas- ungsstaat, den Bundesinnenminister Schäuble neuer- ings für sich reklamiert. Das ist der Ausdruck des insteren autoritären Staates, wie wir ihn aus der Zeit vor 968 kennen. Die Gleichberechtigung der Lebenspartnerschaften ist uroparechtlich geboten. Bei der gesetzlichen Kranken- nd Rentenversicherung ist sie längst vollzogen. Warum oll Entsprechendes nicht auch für Bundesbeamtinnen nd -beamte gelten? Drei Sachverständigenanhörungen es Bundestages haben gezeigt, dass nichts gegen die leichstellung von Lebenspartnerschaften spricht, aber ehr viel dafür. Mit unserem Änderungsantrag zum chwarz-roten Gesetzentwurf geben wir der Koalition ine letzte Chance, uns allen die Peinlichkeit zu erspa- en, dass im Jahr 2008 noch ein diskriminierendes Ge- etz verabschiedet wird. Es ist bedauerlich, dass wir die echtliche Gleichheit von Menschen unterschiedlicher exueller Identität überhaupt noch diskutieren müssen. ies wäre wohl anders, wenn im Jahr 2000 die rot-grü- en Pläne zum Lebenspartnerschaftsrecht nicht am Wi- erstand des schwarz-gelben Bundesrats gescheitert wä- en. Trotz der Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfs und einer skandalösen Defizite in Sachen Lebenspartner- chaft will ich nicht verschweigen, dass er in anderen ereichen auch ein paar positive Dinge enthält: Es wird ie Sonderzahlung in das Grundgehalt und in die Versor- ung eingebaut. Es gibt einen erhöhten Familienzu- chlag in Höhe von 50 Euro ab dem dritten Kind, und die 7-Jahre-Grenze bei der Lebenszeiternennung entfällt. as begrüßen wir durchaus. Aber für eine Zustimmung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19939 (A) ) (B) ) ist das zu wenig. Insgesamt lehnen wir den Gesetzent- wurf der Großen Koalition ab. Im Entschließungsantrag der FDP steht viel Richti- ges. Wir stimmen ihm zu. Lassen Sie mich zum Schluss feststellen: Die Chance einer Weiterentwicklung und Modernisierung des Beam- tenrechts wurde vertan. Statt Glanzlicht sind sie rote La- terne. Ein weiteres großes Reformvorhaben wird auf die kommende Legislaturperiode verschoben. Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Mit der Reform des Bundes- dienstrechts wird ein wichtiges Modernisierungsprojekt des Regierungsprogramms „Zukunftsorientierte Verwal- tung durch Innovationen“ zum Abschluss gebracht. Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf des Dienstrechts- neuordnungsgesetzes die Gestaltungsspielräume ge- nutzt, die für den Bund mit der Neuordnung der dienst- rechtlichen Regelungskompetenzen im Grundgesetz durch die Föderalismusreform I entstanden sind. Der Gesetzentwurf des Dienstrechtsneuordnungsgeset- zes ist auf die besonderen Personalstrukturen des Bundes zugeschnitten, die durch eine große Anzahl der Soldatin- nen und Soldaten gekennzeichnet ist. Die Soldatinnen und Soldaten leisten – und hier möchte ich die Leistung aller übrigen Beschäftigten keineswegs schmälern – ei- nen besonders wichtigen Beitrag für das Wohl unseres Gemeinwesens. Ihr besonderer Einsatz wird durch spe- zielle Besoldungsregelungen auch finanziell gewürdigt. Für eine zukunftsfähige Verwaltung ist ein moderner, leistungsfähiger öffentlicher Dienst unerlässlich. Das Berufsbeamtentum ist ein wichtiger Garant für eine rechtsstaatliche und bürgerfreundliche Verwaltung. Un- sere Aufgabe ist es, hier die Weichen für die Zukunft zu stellen. Das bedeutet, dass wir den zu erwartenden demogra- fischen Wandel für den öffentlichen Dienst ernst neh- men. Einerseits führt das zu der schrittweisen Anhebung der Altersgrenzen, was mit der sich erfreulich verlän- gernden Lebenserwartung korrespondiert. Anderseits wollen wir im Wettbewerb mit der Wirtschaft um die besten Beschäftigten mit attraktiven und differenzierten Beschäftigungsbedingungen antreten. Ziel ist es, die Be- schäftigungsbedingungen so zu gestalten, dass ange- sichts der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt qualifi- ziertes, neues Personal gewonnen werden kann und die vorhandenen Beschäftigen gefördert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf des Dienstrechtsneu- ordnungsgesetzes schafft hierfür die erforderlichen recht- lichen Voraussetzungen. Die Leistungs- und Wettbe- werbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und das Leistungsprinzip werden gestärkt. Eine Reihe von Ein- zelbausteinen in den Schwerpunktbereichen Statusrecht, Besoldungsrecht und Versorgungsrecht verfolgen diesen übergreifenden Reformansatz. Das neue Bundesbeamtengesetz schafft die Voraus- setzungen für eine moderne Personalverwaltung. Dazu gehört insbesondere die Reform des Laufbahnrechts. Be- r t s n w k E A k e d s n g L d z a d r B a K h n d d r i L n L w h s a h t w L t B s T R B f R e N t G u d a (C (D ufserfahrungen in der Wirtschaft und verwaltungsin- erne Ausbildungen werden gleichgestellt. Für die Ein- tellung von Bewerberinnen und Bewerbern wird nur och entscheidend sein, was gelernt wurde, nicht mehr o. Neben der Anerkennung von Berufserfahrungen önnen zukünftig auch besondere Qualifikationen beim instieg in eine Beamtenkarriere berücksichtigt werden. ngesichts des zu erwartenden Rückgangs von Erwerbs- räften ist der öffentliche Dienst auch auf ältere, berufs- rfahrene „Einsteiger“ angewiesen. Das neue Bundesbeamtengesetz trägt den sich wan- elnden Strukturen im Hochschul- und Ausbildungswe- en Rechnung. Der Bologna-Prozess hat zu zahlreichen euen Ausbildungen geführt. Gab es bisher nur eine be- renzte Möglichkeit, diese neuen Abschlüsse für eine aufbahnbefähigung anzuerkennen, kann zukünftig je- er Ausbildungs- und Studienabschluss einer Laufbahn ugeordnet werden. Das heißt nicht, dass Bewerber un- bhängig von der Art ihrer Qualifikation eingestellt wer- en. Entscheidend sind der Bedarf und die Anforde- ungsprofile, die die einzelnen Behörden für ihren edarf definieren. Für die Praxis wird sich vorteilhaft uswirken, dass – entsprechend der Beschlüsse der MK und IMK – erstmals Hochschulabschlüsse ganz- eitlich den Laufbahngruppen zugeordnet werden kön- en. Auch die Änderungen im Besoldungsrecht spiegeln ie grundlegenden Reformansätze wider. Kernpunkt ist ie Neugestaltung der Grundgehaltstabellen. Bisher ichteten sich der Einstieg und Aufstieg in der Tabelle nnerhalb einer Besoldungsgruppe im Prinzip nach dem ebensalter. Dieses sogenannte Senioritätsprinzip wird unmehr abgeschafft. Künftig stehen Entwicklung und eistung des Einzelnen im Vordergrund, und zwar so- ohl für den Einstieg als auch für den Aufstieg inner- alb einer Besoldungsgruppe. Mit diesem Systemwech- el ist das Leistungsprinzip im Besoldungsrecht künftig uf allen Ebenen verwirklicht: Neben Amt und Grundge- alt, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leis- ung vergeben werden, richtet sich künftig auch die Ent- icklung innerhalb einer Besoldungsgruppe nach eistung und Erfahrung. Der Gesetzentwurf hält an einheitlichen Gehaltsstruk- uren für Beamte und Soldaten fest. Die Frage, ob den esonderheiten des Soldatenberufs und den militäri- chen Personalstrukturen innerhalb einer gemeinsamen abelle angemessen durch differenzierende Regelungen echnung getragen wird, hat in den parlamentarischen eratungen und in der vom Innenausschuss durchge- ührten Sachverständigenanhörung eine maßgebliche olle gespielt. Das Ergebnis, das sich in der Beschluss- mpfehlung des Innenausschusses niederschlägt, sieht achsteuerungen zugunsten der Soldatinnen und Solda- en vor. Die bereits im Regierungsentwurf getroffene rundentscheidung, einheitliche Tabellen für Beamte nd Soldaten beizubehalten, wird dadurch gestärkt. Das ist ein Erfolg. Eine einheitliche Besoldung für en Bund nach einheitlichen Strukturen garantiert für lle Statusgruppen Vorteile. Es ist daher richtig, an der 19940 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) Zusammengehörigkeit des öffentlichen Dienstes im Bund festzuhalten. Zur Stärkung des Leistungsprinzips im Besoldungs- recht gehört auch die Weiterentwicklung der individuellen Leistungselemente. Mit der Anhebung der Vergabe- höchstgrenzen für Teamprämien und mit der Verankerung eines gesetzlichen Mindestbudgets erfolgt ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Was die Frage des Aus- baus des Finanzbudgets anbetrifft, ist die Entscheidung in dem Gesetzentwurf mit Blick auf die Tarif- und Be- soldungsrunde 2008 zurückgestellt worden. Die Ent- wicklung bestätigt in der Nachschau, dass diese vorläu- fige Zurückstellung richtig war. Das Thema ist damit vorerst, aber sicherlich nicht langfristig von der Tages- ordnung gestrichen worden. Die demografische Entwicklung erfordert es, die nach- haltige Finanzierbarkeit der Beamtenversorgung im Blick zu behalten. Wir haben dieses bereits zu Beginn der Legislaturperiode mit der Errichtung eines Ver- sorgungsfonds für den Bund getan. Dieser Kurs der Stabilisierung und Stärkung dieses eigenständigen Al- terssicherungssystems wird mit dem Dienstrechtsneu- ordnungsgesetz weiter fortgesetzt. Die Auswirkungen durch die steigende Lebenserwartung und den mit ihr verbundenen demografischen Wandel treffen alle Alters- sicherungssysteme in gleicher Weise. Die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden daher in der Beamtenversorgung wirkungsgleich nachvollzogen. Dazu gehört insbesondere die durchgängige Anhebung der Altersgrenzen um zwei Jahre. Die allgemeinen Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte des Bundes wird ab 2012 stufenweise angehoben und ab 2029 bei 67 Jahren liegen. Ebenso werden die besonderen Alters- grenzen um zwei Jahre erhöht. Ein weiterer Punkt ist, dass Hochschulzeiten nur noch eingeschränkt als ruhegehaltfähige Dienstzeit berück- sichtigt werden können. Auch hier erfolgt eine wir- kungsgleiche Übertragung zum Rentenrecht. Eine Kap- pungsgrenze stellt sicher, dass die Kürzungswirkung entsprechend der Rente nicht überschritten wird. Wirkungsgleichheit ist ein Leitziel, das wir ernst neh- men und konsequent umsetzen. Durch Einführung einer Evaluierungsklausel wird dieses Leitziel festgeschrie- ben. Deshalb soll zum Stichtag 31. Dezember 2011 die Wirkung von Rente und Beamtenversorgung verglichen werden, um die Systeme im Gleichklang zu entwickeln. Offen ist noch die Frage, wie die bisherigen versor- gungsrechtlichen Nachteile beim vorzeitigen Ausschei- den aus dem öffentlichen Dienst vermieden werden kön- nen, um den Erfahrungsaustausch zwischen der privaten Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst weiter zu för- dern. Hierzu liegt ein Entschließungsantrag vor, über den heute zusammen mit dem Entwurf des Dienstrechts- neuordnungsgesetzes entschieden werden soll. Ich denke, dass es richtig ist, wenn wir – das hat auch die Anhörung im April dieses Jahres gezeigt – diesen Aspekt gesondert diskutieren und beraten. Die Ent- schließung wird von der Bundesregierung daher aus- drücklich unterstützt. n g t A k f F a h f L s w d h l d e s b i s n e t a z G g A m t A g w w h b f S A (C (D Mit dem Gesetzentwurf des Dienstrechtsneuord- ungsgesetzes haben wir ein umfassendes Konzept vor- elegt, das den Weg für ein modernes Berufsbeamten- um eröffnet. nlage 30 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Anfrage: Soziale Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 9 a und b) Michael Hennrich (CDU/CSU): Im Hinblick auf den ontinuierlichen Anstieg der Asylbewerberzahlen An- ang der 90er-Jahre haben sich CDU/CSU, SPD und DP im Asylkompromiss von 1992 unter anderem dar- uf geeinigt, ein Gesetz zur Regelung des Mindestunter- alts von Asylbewerbern zu schaffen, das außerhalb des rüheren Bundessozialhilfegesetzes deutlich abgesenkte eistungen und den Vorrang von Sachleistungen vor- ieht. Auf dieser Grundlage entstand 1993 das Asylbe- erberleistungsgesetz. Kerngedanke des Gesetzes ist es, ie Leistungen für Asylbewerber gegenüber der Sozial- ilfe zu vereinfachen und auf die Bedürfnisse eines in al- er Regel nur vorübergehenden Aufenthaltes in der Bun- esrepublik Deutschland abzustellen. Der letzte Punkt ist entscheidend und wird uns noch inmal begegnen. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist eit 1993 mehrfach geändert worden. An die damit ver- undenen heftigen Debatten kann ich mich noch gut er- nnern. An der Grundkonzeption des Gesetzes hat sich eit seiner Einführung aber nichts geändert. Mit ihren Initiativen fordern die Linken und die Grü- en die Abschaffung dieses Gesetzes. Sie stellen die so- ben skizzierte Grundkonzeption des Asylbewerberleis- ungsgesetzes infrage. Dies kann ich, insbesondere ngesichts der guten Erfolge dieses Gesetzes, nicht ak- eptieren. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die roße Anfrage der Linken festgestellt, dass sie keinen esetzlichen Handlungsbedarf sieht und Änderungen im sylbewerberleistungsgesetz ablehnt. Dem kann ich ich nur anschließen: Die Linke hat sich in der genann- en Großen Anfrage mit den einzelnen Aspekten des sylbewerberleistungsgesetzes beschäftigt. Die 23 Fra- en mit Unterpunkten wurden dann auf 48 Seiten beant- ortet. Dabei höre ich allerdings wenig Neues. Sie alle issen, auf welche Weise das Gesetz seit seiner Entste- ung von unterschiedlichen Gruppen kritisiert wird. Die Grünen haben das Asylbewerberleistungsgesetz ereits bei seiner Entstehung kritisiert und gesagt, es ühre zu einem Ausschluss von Asylsuchenden aus der ozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende. llerdings hat dieser Ausschluss besondere Gründe, die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19941 (A) ) (B) ) eine andere Beurteilung der Situation rechtfertigen. Das sehe nicht nur ich so, sondern das hat auch das Bundes- verwaltungsgericht bestätigt. Sie schreiben es selbst in ihrem Antrag. Der Grund für eine unterschiedliche Be- handlung ist, dass es bei Asyl zunächst nicht um einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, sondern um eine vorübergehende Versorgung der Betroffenen bis zu einer Entscheidung über ihren Asylantrag geht. Es besteht eben gerade kein sozialer Integrationsbedarf. Diese Tat- sache kann nicht einfach außer Acht gelassen werden. Sie sind der Ansicht, alles andere als eine Gleichstellung sei ein Verfassungsverstoß. Ich halte es im Gegenteil für bedenklich, Ungleiches gleich zu behandeln. Das ist auch nicht in der Verfassung vorgesehen. Sie haben recht: Die Leistungen nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz sind geringer als die Leistungen für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. Die me- dizinische Versorgung von Asylsuchenden und Gedulde- ten ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die unabweisbar notwendige Behandlung „akuter Schmerz- zustände“ beschränkt. Dafür gibt es jedoch eine Begrün- dung, die die Bundesregierung in ihrer Antwort noch einmal verdeutlicht. Ich zitiere: Der Umstand, dass die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geringer ausfallen als vergleichbare Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches rechtfertigt nicht die An- nahme, der Gesetzgeber gewährleiste mit den Leis- tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht das verfassungsrechtlich Gebotene. Soweit Leis- tungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz von den Leistungen nach dem SGB XII aus- geschlossen sind, liegt keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vor. Denn die in § 1 Abs. 1 Asyl- bewerberleistungsgesetz aufgeführten Personen ha- ben kein verfestigtes Aufenthaltsrecht; es wird in der Regel nur von einem kurzen, vorübergehenden Auf- enthalt ausgegangen und deshalb werden Leistungen zur sozialen Integration nicht gewährt. Machen wir uns nur kurz deutlich: Dessen ungeachtet umfasst das Gesetz in der medizinischen Versorgung trotzdem Vorsoge bei Impfungen oder beispielsweise ohne Einschränkungen bei Leistungen in der Schwan- gerschaft. Die Menschen werden nicht allein und unver- sorgt gelassen. Wenn Sie behaupten, dass 15 Jahre nach Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes festzustellen sei, dass dieses Gesetz weder damals noch heute dazu geeig- net war und ist – wie vom Gesetzgeber beabsichtigt – die Einreise von Asylsuchenden nach Deutschland zu redu- zieren bzw. in Deutschland bereits lebende abgelehnte Asylsuchende bzw. Geduldete zu einer schellen Ausreise aus Deutschland zu bewegen, dann haben Sie die Zahlen nicht verfolgt. Erinnern wir uns: Ziel der damaligen Bundesregie- rung war es, den Zustrom von Flüchtlingen in die Bun- desrepublik Deutschland zu begrenzen und den Miss- brauch des Asylrechts zu beenden oder zumindest einzuschränken, da die Bundesrepublik Deutschland da- mals europaweit die Hauptlast der Flüchtlingsströme zu t e D b A s D s b n s b z A d s a t a i g s e t l n s s l 4 b 2 k 3 s e d g h s I e f n g b 1 A s v A s A z H w (C (D ragen hatte. Diese Flüchtlingsströme führten zu einer normem Belastung der sozialen Sicherungssysteme in eutschland. Nicht selten lag bei den Flüchtlingen ne- en dem Willen zur Erlangung staatlicher Leistungen im llgemeinen auch der Wille zur Erlangung guter ge- undheitlicher Versorgung in der Bundesrepublik vor. ieses Ziel der Erlangung gesundheitlicher Leistungen pielte – und spielt bis heute – eine entscheidende Rolle ei den Einreisemotiven von Flüchtlingen. Dem widersprechen Sie in ihrem Antrag. Aber woher ehmen Sie diese Erkenntnis? Es hat sich aufgrund der eit 1989 ständig gestiegenen Anzahl von Asylbewer- ern – 438 191 im Jahre 1992 – und der Tatsache, dass um Beispiel in den frühen 90er-Jahren 95 Prozent der sylbewerber nicht als Asylberechtigte anerkannt wur- en, gezeigt, dass ein großer Teil der Asylsuchenden ich ohne tatsächliche Furcht vor politischer Verfolgung uf das Asylrecht berief. Die Bundesregierung vermu- ete damals, dass viel zu häufig wirtschaftliche Gründe ls prägendes Motiv für die Einreise bei den Ausländern m Vordergrund standen. Auch die hohe Anzahl derjeni- en Ausländer, die über sichere Drittstaaten einreisten, tützten diese Vermutung. Um diesem Asylmissbrauch ntgegenzutreten, wurde dann das Asylbewerberleis- ungsgesetz geschaffen und ein Personenkreis von Aus- ändern definiert, der zukünftig nicht mehr Leistungen ach dem damaligen Bundessozialhilfegesetz, BSHG, ondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten ollte. Diese Idee war richtig, das zeigt uns die Entwick- ung der letzten Jahre. Wie sehen die Zahlen genau aus? 1994 hatten wir 39 000 Regelleistungsempfänger nach dem Asylbewer- erleistungsgesetz, 2006 noch 194 000. Auch im Jahr 007 ist die Zahl der Leistungsempfänger weiter gesun- en. Da lag die Zahl der Asylanträge nur noch bei 0 000. 2003 lag sie noch bei 323 000. Diese Zahlen prechen dafür, dass das Gesetz seinen Sinn und Zweck rfüllt, nämlich unsere Sozialsysteme zu entlasten und ie Zahl der Asylbewerber auf die Menschen zu be- renzen, die überwiegend wirklich in Not sind. Meine Damen und Herren von den Linken, Ihre auptsächliche Kritik basiert darauf, dass es den Men- chen, die bei uns Asyl beantragen, nicht gut genug geht. ch will zunächst einmal darauf hinweisen, dass in kaum inem anderen europäischen Land Asylbewerber so um- assende Leistungen erhalten wie in Deutschland. Auch ach dem bereits erwähnten Rückgang der Zahlen betru- en die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asyl- ewerberleistungsgesetz im Jahr 2006 immerhin noch ,165 Milliarden Euro. Wir haben pro Jahr rund 20 000 sylbewerber, die allerdings durch zügigere Verfahren chneller Klarheit bekommen und damit weniger Kosten erursachen. Nur kurz will ich darauf hinweisen, dass die Zahl der sylbewerber wieder steigt. Vor allem sind es Antrags- teller aus dem Irak, die übrigens in aller Regel einen ufenthaltstitel erhalten. Denn es gibt leider immer noch ahlreiche Länder, in denen Menschen aufgrund Ihrer erkunft und oft auch wegen ihres Glaubens verfolgt erden. Die irakischen Christen sind nur ein Beispiel 19942 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) unter vielen. Insbesondere das Thema Christenverfol- gung zieht sich beinahe über den gesamten Erdball und ist nicht nur im Irak, sondern auch in der Türkei, in Ägypten, Saudi-Arabien, aber auch in Korea bittere Rea- lität. Hier sind wir gefragt, und solche Menschen werden von uns nicht abgewiesen. Das ist das Wichtigste: Diese Menschen zunächst zu schützen und ihnen hier sicheren Aufenthalt zu geben. Diesen Menschen wird nicht ge- holfen, indem aus populistischen Gründen die Abschaf- fung eines Gesetzes gefordert wird, das mit Augenmaß eine sinnvolle Regelung und einen Ausgleich zwischen den Interessen der asylsuchenden Menschen und den Steuerzahlern schafft. Außerdem darf man eine Tatsache nicht außer Be- tracht lassen: Es kann nicht in erster Linie darum gehen, diese Menschen hier bei uns aufzunehmen und dabei nicht die Ursache für ihren Aufenthalt zu bekämpfen. Wir kümmern uns um diejenigen, die bis hierher kom- men. Aber dort, von woher sie hergekommen sind, sind Millionen, die vor Ort bleiben und leiden. Gerade jene dürfen wir nicht vergessen. Diesen Menschen kann man helfen, indem man an verschiedenen Stellen ansetzt: Asylpolitik und Entwicklungspolitik sind die zwei Pole, an denen wir aktiv sind und dies auch weiter sein wollen und müssen. Wir helfen den Menschen, indem wir uns für eine eu- ropäische Asylpolitik einsetzen, die unbegrenzte Ein- wanderung verhindert und in allen Staaten menschen- würdige Bedingungen für Menschen, die aus der Not zu uns kommen, schaffen. Ich erinnere daran, dass Mitte Juni die gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik in Europa in eine neue Phase eingetreten ist, als die euro- päische Kommission zwei Mitteilungen zum Thema Einwanderungspolitik und Asylstrategie verfasst hat. Wir helfen den Menschen aber auch, indem wir die Entwicklungshilfe stärken und dadurch bessere Rahmen- bedingungen für die Bevölkerung in den Entwicklungs- ländern und in Krisensituationen schaffen. Sie alle wis- sen: Die Entwicklungspolitik ist ein Instrument für eine friedliche und nachhaltige Entwicklung in der Welt. Sie hilft, Not und Elend in anderen Ländern und Kontinen- ten zu bekämpfen. Wir werden im Jahr 2009 fast 2,5 Milliarden Euro mehr für Entwicklungshilfe ausge- ben als noch 2005. Wir sind inzwischen das Land mit den zweithöchsten Entwicklungsausgaben weltweit. Ich meine, wir setzen das Geld da ein, wo es hinge- hört, in den Ländern, aus denen die Menschen sonst zu uns kommen müssten. Darauf richten wir unser Augen- merk. Was wir nicht tun, ist ein – so schreiben es die Grünen – „ungeeignetes, überflüssiges und unverhältnismäßiges Gesetz“ abschaffen. Würde diese Einschätzung stim- men, hätte das Gesetz nicht so viele Jahre und unbean- standet vom Bundesverfassungsgericht bestanden. Daher lehnen wir die Anträge der Linken und der Grünen ab. w d d d l l Ä Z r D M f h L A h L a e S U S t A d t S s S d e B M A f n s d v l 3 c m S W m g h I o d t d h E 1 e (C (D Gabriele Hiller-Ohm (SPD): 1993 trat das Asylbe- erberleistungsgesetz in Kraft. 15 Jahre lang wurde an em Gesetz so gut wie nichts geändert. Heute legen uns ie Grünen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung eben ieses Gesetzes vor. Warum, so frage ich Sie, liebe Kol- eginnen und Kollegen von den Grünen, haben Sie so ange gewartet, um ein ungeliebtes Gesetz aus der Kohl- ra in den Papierkorb zu verdammen? Sie hatten die eit, zum Beispiel unter rot-grüner Regierung, Verbesse- ungen für Asylbewerberinnen und -bewerber in eutschland einzufordern. Ich will Ihnen die Antwort geben: Es gab kaum die öglichkeit, politische Mehrheiten für eine Abschaf- ung oder Veränderung dieses Gesetzes zu finden. 2001 aben wir gemeinsam – also Rot-Grün – versucht, die eistungen für die betroffenen Menschen zu erhöhen. cht Jahre war da dieses Gesetz schon in Kraft, und es atte nicht eine einzige Anpassung an die gestiegenen ebenshaltungskosten gegeben. Eine Aufstockung wäre lso wirklich an der Zeit gewesen. Ich erinnere: Wir sind gescheitert! Wir haben eine ntsprechende Verordnung zwar erfolgreich vorgelegt. ie ist dann aber im Bundesrat mit der Mehrheit von nion und FDP abgeschmettert worden. Heute fordern ie die Abschaffung des gesamten Asylbewerberleis- ungsgesetzes und wollen eine Gleichbehandlung von sylbewerbern, Geduldeten und ihren Familien mit eutschen Bezieherinnen und Beziehern von Sozialleis- ungen. Ich finde dieses Ansinnen gut. Aber, so frage ich ie, haben sich die politischen Mehrheiten in der Zwi- chenzeit so geändert, dass eine Neuregelung an dieser telle möglich ist? Sie sind in der Opposition. Die Linke, ie heute einen Entschließungsantrag vorgelegt hat, ist s auch. Wir befinden uns in einer großen Koalition. Im undesrat kann ich bisher auch keine rot-rot-grüne ehrheit erkennen. Wo also sollen die Stimmen für die bschaffung des Gesetzes herkommen? Die heftigen Debatten um den Asylkompromiss An- ang der 90er-Jahre haben gezeigt, wie schwer es ist, ei- en gesellschaftlichen und politischen Konsens herzu- tellen. Wir brauchen diesen Konsens aber dringend, um ie Situation der Menschen, die bei uns Asyl suchen, zu erbessern. Die meisten befinden sich drei Jahre und änger im Leistungsbezug. Sie müssen mit rund 5 Prozent weniger auskommen als deutsche Grundsi- herungsbezieherinnen und -bezieher. Es gibt gerade al etwa 41 Euro im Monat an Bargeld und 184 Euro in achleistungen für den sogenannten Haushaltsvorstand. ohnen müssen Asylbewerber und ihre Familien zu- eist in Sammelunterkünften. Dieser Zustand ist drin- end veränderungswürdig! Zumindest über eine Erhö- ung der Regelleistung müsste nachgedacht werden. nzwischen sind 15 Jahre ohne eine Anpassung nach ben vergangen. Wenn man die Entwicklung der Zahlen er Asylbewerberinnen und -bewerber betrachtet, müss- en sich auch diejenigen bewegen, die eine Verbesserung er Lebensbedingungen bisher verhindert haben. Ausge- end von 439 000 betroffenen Empfängerinnen und mpfängern ist die Zahl um mehr als die Hälfte auf 94 000 zurückgegangen. Einen starken Rückgang gab s ebenfalls bei der Zahl der jährlichen Asylanträge, die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19943 (A) ) (B) ) jetzt bei rund 30 000 liegt. Davon sind gegenwärtig le- diglich etwa 19 000 Erstanträge. Diese Zahlen müssten vor allem auch die Bundeslän- der überzeugen, endlich ihren Widerstand gegen Verbes- serungen im Asylbewerberleistungsgesetz aufzugeben. Ohne die Zustimmung der Länder können wir uns unsere Mühen hier im Bundestag sparen. Die Länder sind es nämlich, die die Regelleistungen bezahlen müssen. Ha- ben Sie grünes Licht aus dem Bundesrat für Ihren Geset- zesentwurf? Ich fürchte nein. Wir hingegen stellen uns der politischen Realität. Wir wollen beispielsweise aktuell mit dem Arbeitsmigra- tionssteuerungsgesetz den Zugang für junge, geduldete Migrantinnen und Migranten zur Ausbildung erleich- tern. Sie sollen künftig BAföG-Förderleistungen und Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III erhalten. Ich habe gezeigt, warum der Grünen-Gesetzentwurf zum Asylbewerberleistungsgesetz derzeit keine politi- sche Option ist. Wir werden den Gesetzentwurf der Grü- nen und den Entschließungsantrag der Linken deshalb ablehnen. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Die Anträge von Linken und Grünen auf Abschaffung des Asylbe- werberleistungsgesetzes sind klassische Klientelpfle- geanträge. Um die eigene, leider zu häufig durchschim- mernde Multikultiideologie und ihre Sympathisanten werden eben mal in sich widersprüchliche Anträge ge- strickt, die nur das Ziel haben, vorgebliches Gutmen- schentum zu demonstrieren. Eine reale Verwirklichung ihrer Anträge haben die Antragsteller ganz offensichtlich nicht im Sinn. Eigenartigerweise behaupten die Grünen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz nicht geeignet war und ist, die Einreise von Asylsuchenden zu reduzieren. Unter „Kosten“ wird dann aber argumentiert, die Zahl der Asylsuchenden gehe immer weiter zurück, nun könne man die Asylsuchenden ja wieder in die allgemeinen Sozialleistungen aufnehmen. Während die Grünen so ih- ren Antrag selbst als nicht schlüssig entlarven, verfallen die Linken in ihre schon abgenutzte und abgestandene Revolutionsrhetorik von „Klima alltäglicher Gewalt“, „Pogrom“ und „Härte und Abschreckung“. Wie immer bei den Linken ist der Affront gegen den demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland der einzige Sinn und Zweck dieser rein zur Propaganda verfassten Anträge. Solche Pamphlete sind eine Beleidigung aller damals an dieser parlamentarischen Entscheidung mitwirkenden Parteien, also nicht nur CDU/CSU, sondern auch FDP und SPD. Diese Ausführungen der Linken haben durch- aus volksverhetzenden Charakter. Einmal mehr wird „das Pogrom in Rostock“ für Linke-Zwecke instrumen- talisiert. Dieses Ausschlachten von schrecklichen Miss- ständen zu so plumper Propaganda ist widerlich. Eine Partei, die so etwas als Antrag ins Parlament einbringt, sollte nicht als Mehrheitsbeschafferin in Landtagen ho- fiert, sondern klar in ihre Schranken gewiesen werden. S w a B f d h a h g d b w D r w l a S s d a U l A u r g a k s s D r z t R w h b E g w z s h z A M r d Z l (C (D ie hat keinerlei moralische Legitimation, sich immer ieder als Anwalt von Grund- und Menschenrechten ufzuspielen. Wenn andererseits die Grünen den „Ausschluss der etroffenen aus der Sozialhilfe und der Grundsicherung ür Arbeitssuchende“ monieren, dann muss man sich ob ieser Krokodilstränen schon auch wundern: Die Grünen aben selbst in zwei Legislaturperioden Regierungsver- ntwortung nicht an diesem Sachverhalt gerüttelt. Sie aben nicht einmal für eine Erhöhung der Bedarfssätze esorgt. Warum haben die Grünen denn die Abschaffung es Asylbewerberleistungsgesetzes nicht zur Koalitions- edingung gemacht, als sie mit der SPD koalierten? So ichtig scheint das den Grünen nicht gewesen zu sein. Wer Asylsuchende sozialrechtlich mit Arbeitslosen in eutschland gleichstellen will, der muss natürlich unse- en Arbeitslosen erklären, warum sie, die möglicher- eise jahrelang durch Steuerzahlungen und Abgaben- eistungen für die Kosten unseres Sozialsystems ufgekommen sind, nun nicht auch höhere Ansprüche an ozialleistungen haben als die, die das nicht haben. Wer o etwas, wie Linke und Grüne, will, muss ehrlich sagen, ass unser Sozialleistungsniveau in manchen Ländern ls unendlicher verlockender Reichtum wirken muss. nd er muss sagen, dass unsere ohnehin schon in Schief- age befindlichen sozialen Sicherungssysteme durch die bschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes weiter nter Druck gerieten – zulasten der Bedürftigen in unse- em Land, die nirgendwo anders hinkönnen und nir- endwo Asyl oder Sozialleistungen bekommen können ls eben hierzulande. Wer diese Zusammenhänge in den Blick nimmt, er- ennt die Anträge von Grünen und Linken als das, was ie sind: ein Versuch, unser Sozialsystem weiter zu de- tabilisieren, zulasten der Bedürftigen in unserem Land. iese Anträge sind schlicht asozial. Es gibt durchaus auch aus liberaler Sicht Verbesse- ungsbedarf in der deutschen Asylpraxis. So ist die in- wischen weitgehend stattgehabte Abkehr vom Sachleis- ungsprinzip immer Ziel der FDP gewesen. Sie ist im ahmen des Asylbewerberleistungsgesetzs ermöglicht orden. Dass mit Bayern und Sachsen die Länder die öchsten Sachleistungsquoten haben, in denen die FDP islang nicht mitregierte, spricht eine deutliche Sprache. Der Rückgang der Asylbewerberzahlen ist sicher kein inwand dagegen, dass sich das Asylbewerberleistungs- esetz im Großen und Ganzen bewährt hat. Die FDP hat iederholt Anträge eingebracht – zuletzt im Herbst vor wei Jahren –, die es Asylbewerbern eröffnen sollten, elbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Die Grünen aben in ihrer Regierungszeit diesem Vorschlag nicht ur Mehrheit verhelfen wollen. Auch die Verkürzung der sylverfahren ist ein Instrument, mit dem die Zeit, die enschen unter das Asylbeweberleistungsgesetz fallen, eduziert werden kann. Statt das Asylbeweberleistungsgesetz abzuschaffen, as sich insgesamt positiv auf die zuvor problematischen ustände im deutschen Asylsystem ausgewirkt hat, sol- en lieber die nächstliegenden Verbesserungen vorge- 19944 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) nommen werden: die deutliche Reduzierung der Verfah- rensdauer, der konsequente Vollzug des Ergebnisses und die Arbeitserlaubnis, die Asylbewerbern die Chance zur Selbstversorgung gibt. Das ist die richtige Politik zu- gunsten der Menschen, die in unserem Land Asyl vor Verfolgung suchen. Dass Grüne und Linke diese Forderungen nicht erhe- ben, macht deutlich, dass es ihnen eben nicht um das Wohl der Betroffenen geht, sondern nur um eine mög- lichst ungehemmte Multikultisierung unserer Gesell- schaft. Die daraus resultierenden gesellschaftlichen Spannungen und Konflikte und die Verschlechterung der sozialen Sicherheit nehmen sie billigend in Kauf. Nicht die betroffenen Menschen, sondern diese Ideologie ist Triebfeder der vorliegenden Anträge. Mit der FDP ist eine solche unsoziale Politik nicht zu machen. Für die FDP bleibt der Mensch im Mittelpunkt jeder verantwortlichen Politik. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Wir reden heute über das Asylbewerberleistungsgesetz. Nach diesem Gesetz er- halten Asylsuchende, Geduldete und sogar anerkannte Bürgerkriegsflüchtlinge deutlich abgesenkte Sozialleis- tungen. Diese sogenannten Leistungen sind seit 15 Jahren nicht angehoben worden. Laut Gesetz erhalten die Betroffenen immer noch lächerliche 184 Euro im Monat. Zu Beginn möchte ich daran erinnern, in wel- chem Kontext das Asylbewerberleistungsgesetz einge- führt wurde. Seit über 15 Jahren gibt es in Deutschland die rassisti- sche Sondergesetzgebung in Form des Asylbewerber- leistungsgesetzes. Es wurde nach der faktischen Ab- schaffung des Grundrechts auf Asyl eingeführt und stand im Kontext von rassistischer Hetze und pogromartiger Stimmung gegen Flüchtlinge, die damals in ganz Deutschland wütete. Schon damals waren Flüchtlinge in Sammelunterkünften untergebracht, die schnell zum Ziel von Brandanschlägen und Übergriffen wurden. Zugleich sahen sich die Kommunen mit der Aufnahme einer gro- ßen Zahl von Flüchtlingen überfordert, die vor dem Bür- gerkrieg auf dem Balkan nach Westeuropa geflohen wa- ren. Doch statt auf eine politische und solidarische Lösung zu setzen, sollten auf Kosten der Flüchtlinge die kommunalen Haushalte entlastet werden, und es wird weiterhin auf Kosten der Flüchtlinge gespart. Was bedeutet dieses Gesetz konkret für die Betroffe- nen, die Asylbewerber, Geduldeten und Bürgerkriegs- flüchtlinge? Es bedeutet, dass sie unterhalb des offiziel- len Existenzminimums vegetieren müssen. Sie erhalten nur circa 60 Prozent des normalen Grundleistungssatzes. Zugleich gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip: Auf diskriminierende Art bekommen sie statt Geld lediglich Gutscheine oder Fresspakete von minderer Qualität. Die bloße physische Existenz der Betroffenen soll gesichert werden, und das über einen Zeitraum von vier Jahren. Erst dann haben sie Anspruch auf Sozialhilfe. Wie das mit dem Schutz der Menschenwürde vereinbar sein soll, dazu hört man von der Bundesregierung kein einziges Argument. l i R A n m d A d M z g h s i r m s H g i E l d t t A G s s d h k l r s I g f m F m i b g n L n b s (C (D Die Betroffenen erhalten keine Gesundheitsvorsorge, ediglich in Notfällen oder bei akuten Schmerzen wird hnen geholfen. Es gilt ein faktisches Arbeitsverbot. Die esidenzpflicht nimmt ihnen die Bewegungsfreiheit. sylbewerber und Geduldete werden bewusst diskrimi- iert und ausgegrenzt. Die allermeisten werden in Sam- elunterkünften und Lagern untergebracht und werden ort zur Zielscheibe rassistischer Gewalt. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große nfrage zu diesem Thema macht deutlich, dass sie an iesem rassistischen Sondergesetz nichts ändern will. it hanebüchenen Argumenten wird der verringerte So- ialleistungsbezug mit einem angeblich geringeren Inte- rationsbedarf begründet. Zudem sei nur ein vorüberge- ender Aufenthalt zu erwarten, wie die Bundesregierung chreibt. Dies ist wirklich eine zynische Begründung. Erstens st ein Aufenthalt von vier Jahren wohl kaum als vo- übergehend zu bezeichnen. Zweitens geht diese Argu- entation schon davon aus, dass gestellte Asylanträge owieso abgelehnt werden und die Betroffenen in ihr erkunftsland zurückkehren. Drittens darf man nie ver- essen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz auch für n Deutschland geborene Kinder gilt. Selbst wenn deren ltern nach vier langen Jahren endlich der volle Sozial- eistungsbezug zusteht, bekommen sie für die Kinder in eren ersten vier Lebensjahren nur die abgesenkten Leis- ungen. Viertens haben die meisten sogenannten Leis- ungsempfänger eine Duldung; sie sind also gar keine sylbewerber. Bekanntlich ist auch der Aufenthalt von eduldeten keineswegs nur vorübergehend, wie die er- chreckend hohe Zahl von Kettenduldungen zeigt, die ich häufig zehn Jahre oder länger hinziehen. Diese Beispiele zeigen, dass die Argumente der Bun- esregierung an den Haaren herbeigezogen sind. Es errscht die rassistische Unterstellung, Asylbewerber ämen einzig zu dem Zweck nach Deutschland, Sozial- eistungen zu beziehen. Daraus folgt ein Abschreckungs- egime mit fatalen Folgen für die physische und psychi- che Gesundheit der Betroffenen, die Verhinderung ihrer ntegration mit allen Mitteln. Die Antwort der Bundesre- ierung ignoriert diese humanitären Probleme. Die Fraktion Die Linke dagegen fordert die Abschaf- ung des Asylbewerberleistungsgesetzes und aller diskri- inierenden Sonderregelungen für Asylbewerber und lüchtlinge! Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Arbeit und Soziales: Die Bundesregierung st von der Richtigkeit und Wirksamkeit des Asylbewer- erleistungsgesetzes überzeugt. Die Kritik, die die Fraktion Die Linke mit der vorlie- enden Großen Anfrage an dem Gesetz übt, teilen wir icht. Die Große Anfrage befasst sich mit den Hilfen zum ebensunterhalt für bestimmte Ausländergruppen mit icht verfestigtem Aufenthaltsrecht, die nach dem Asyl- ewerberleistungsgesetz gewährt werden. Die dort ge- tellten Fragen betreffen Kritikpunkte, die seit 1993 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19945 (A) ) (B) ) – seit Bestehen des Gesetzes – immer wieder diskutiert werden. So geht es zum Beispiel um die im Vergleich zur Sozialhilfe abgesenkte Leistungshöhe oder die Form der Leistungsgewährung primär als Sachleistung. Sie wissen: Das Asylbewerberleistungsgesetz flan- kiert den sogenannten Asylkompromiss von 1992 aus leistungsrechtlicher Sicht und ist damit immer in die schwierige Diskussion um die Änderung der ausländer- rechtlichen Regelungen einbezogen. Das Ausländerrecht ist zuletzt nach einem komplizierten und langwierigen Diskussionsprozess Anfang 2008 durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union geändert worden – und zwar unter Einbeziehung auch des Asylbewerberleistungsge- setzes. Eines will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen: Die Bundesregierung bekennt sich ohne Wenn und Aber zum Asylrecht, wie es in Art. 16 a GG geregelt ist. Men- schen, die in ihren Herkunftsländern politisch verfolgt werden oder einer unmenschlichen Behandlung ausge- setzt sind, genießen Asylrecht – und sollen in unserem Land auch anständig leben können. Von den hitzigen Debatten vergangener Jahre dazu sind wir heute zum Glück weit entfernt. Das wird auch bei einem Blick auf die Zahl der jährlichen Asylanträge deutlich, die in den Jahren 2006 und 2007 nur noch bei jeweils rund 30 000 lag. Zum Vergleich: Im Jahr 2003 lagen 323 000 Asylanträge vor. Diese Entwicklung hat natürlich im Laufe der Jahre auch zu einem deutlichen Rückgang bei der Zahl der Empfänger von Regelleistun- gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geführt. Manche halten die seit 1993 unverändert gebliebene Leistungshöhe für Grundleistungen des Asylbewerber- leistungsgesetzes für problematisch. Hierzu hat die Bun- desregierung bereits im Dezember 2007 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen festgestellt, dass „derzeit nicht die Absicht be- steht, die Beträge … zu ändern“. Diese Position haben wir in der Antwort auf die vorliegende Große Anfrage bekräftigt und wie folgt begründet: Das Asylbewerber- leistungsgesetz geht primär vom Sachleistungsprinzip aus. Wenn Sachleistungen gewährt werden, ist sicherge- stellt, dass diese der Preisentwicklung folgen. Hinzu kommt, dass Leistungen für Asylbewerber nicht – wie im SGB XII und im SGB II – pauschaliert werden, son- dern im Einzelfall individuelle Beihilfen – zum überwie- genden Teil ebenfalls als Sachleistungen – etwa für Be- kleidung, Hausrat usw. gewährt werden. Auch diese einmaligen Beihilfen folgen der Preisentwicklung. Richtig ist, dass die Grundleistungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz geringer ausfallen als ver- gleichbare Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, früher Bundessozialhilfegesetz. Das rechtfertigt jedoch nicht die Annahme, der Gesetz- geber gewährleiste mit den Leistungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz nicht das verfassungsrechtlich Gebotene. Denn das Asylbewerberleistungsgesetz unter- stützt Personen in einer Übergangsphase bis zum Vorlie- gen des endgültigen Asylbescheids – und diese Phase schließt Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften B b l h a n w g d A l h w s g A 2 s 1 b t m t z e F d l p P J m e I n D b z i h 1 d m (C (D uch Sozialgesetzbuch aus. Sobald sich ein Asylbewer- er jedoch aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen änger als vier Jahre in der Bundesrepublik aufhält, er- ält er die gleichen Leistungen wie ein deutscher Staats- ngehöriger. Die soziale Existenzsicherung von Asylbewerbern ach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat sich be- ährt. Es schiebt dem Missbrauch einen Riegel vor und ewährt denen, die leistungsberechtigt sind, die notwen- ige Unterstützung. Das soll so bleiben! nlage 31 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhaus- finanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhaus- finanzierungsreformgesetz – KHRG) (Tages- ordnungspunkt 10) Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU): Der jetzt vor- iegende Entwurf der Bundesregierung für ein Kranken- ausfinanzierungsreformgesetz enthält ein Konzept, mit elchem die wesentlichen Herausforderungen der deut- chen Krankenhäuser in den nächsten Jahren angegan- en werden können. Vor dem Hintergrund der Großdemonstration des ktionsbündnisses „Rettung der Krankenhäuser“ vom 5. September 2008 hier in Berlin und dem Aufruf die- es Bündnisses zu einer aktiven Mittagspause am 8. November 2008 ist es meines Erachtens dringend ge- oten, die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes noch in- ensiver in der Öffentlichkeit vorzustellen. Deshalb öchte ich die folgenden Kernelemente intensiver erör- ern: die Vorgaben zu Neuregelung der Investitionsfinan- ierung, die verbesserte Refinanzierung von Tariflohn- rhöhungen, das Förderprogramm „Pflegepersonal“, die inanzierung der ärztlichen Weiterbildung, den Wegfall es GKV-Rechnungsabschlags, die Vorgaben zu Rege- ung eines Basisfallwertkorridors, die Vorgaben für ein auschaliertes Vergütungssystem für Psychiatrie und sychosomatik. Zu den einzelnen Punkten. Erstens: Investitionsfinanzierung. Bis zum Ende des ahres 2009 werden Grundsätze und Kriterien für die Er- ittlung eines Investitionsfallwertes auf Landesebene ntwickelt, damit die Krankenhäuser leistungsorientierte nvestitionspauschalen ab dem Jahr 2012 erhalten kön- en. Zweitens: Refinanzierung von Tariflohnerhöhungen. ie für die Jahre 2008 und 2009 tarifvertraglich verein- arten Lohn- und Gehaltssteigerungen werden ab 2009 u 50 Prozent durch die Krankenkassen refinanziert. Das st eine Maßnahme, die zu einer Entlastung der Kranken- äuser bei den zu tragenden Personalkosten um circa ,3 Milliarden Euro führen wird. Darüber hinaus wird as Statistische Bundesamt einen Orientierungswert er- itteln, der zeitnah die Kostenentwicklung im Kranken- 19946 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) hausbereich erfasst. Dieser wird voraussichtlich ab 2011 die Grundlohnanbindung ersetzen. Drittens: Förderprogramm „Pflegepersonal“. Für die Neueinstellung von Krankenschwestern und Kranken- pflegern wird ein Förderprogramm aufgelegt. Durch eine anteilige Finanzierung aus Mitteln der Kostenträger sollen in den kommenden drei Jahren bis zu 21 000 zu- sätzliche Pflegestellen geschaffen werden. Bis zu 5 Pro- zent der Mittel können zur Erprobung neuer Arbeitsor- ganisationen, zum Beispiel bei den Arbeitsabläufen und -strukturen, verwendet werden. Hierfür werden circa 220 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Des Weite- ren wird die Finanzierung der Praxisanleitung für Aus- zubildende in der Krankenpflege und der Ausbildungs- vergütungen für Hebammen und Entbindungspfleger sichergestellt. Dies entlastet die ausbildenden Kranken- häuser um gut 150 Millionen Euro. Viertens: Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, bis zum 30. Juni 2009 zu prüfen, ob Zu- oder Abschläge für bestimmte Leistungen oder Leistungsbereiche erforderlich sind, um die Zusatzkosten der ärztlichen Weiterbildung sachge- recht zu finanzieren. Die Zu- oder Abschläge sollen möglichst von Qualitätsindikatoren für die Weiterbil- dung abhängig gemacht werden. Fünftens: Wegfall des GKV-Rechnungsabschlags. Der Abschlag in Höhe von 0,5 Prozent vom Rechnungsbe- trag bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten, der GKV-Rechnungsabschlag, wird ab An- fang des Jahres 2009 entfallen. Hierdurch bleiben den Krankenhäusern circa 230 Millionen Euro im Budget er- halten. Durch das zeitgleiche Auslaufen der Anschubfi- nanzierung zur integrierten Versorgung in Höhe von bis zu 1 Prozent werden den Krankenhäusern weitere rund 300 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Sechstens: Basisfallwertkorridor. Die im Kranken- hausfinanzierungsreformgesetz vorgesehene Fortentwick- lung der Landesbasisfallwerte hin zu einem einheitlichen Bundesbasisfallwert mit einem Korridor von +2,5 bis –1,5 Prozent, inklusive einer fünfjährigen schrittweisen Anpassung, stellt sicherlich eine Verbesserung für die meisten Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebs- kosten ihrer Krankenhäuser durch die gesetzlichen Kran- kenkassen dar. Die genauen Wirkmechanismen dieses Korridors auf die Krankenhäuser, die Krankenkassen und in den einzelnen Bundesländern müssen aber noch genauer betrachtet und gegebenenfalls angepasst wer- den. Siebtens: Vergütungssystem für Psychiatrie und Psy- chosomatik. Durch die Partner der Selbstverwaltung soll für die Psychiatrie und Psychosomatik ein neues Vergü- tungssystem mit tagesbezogenen Pauschalen entwickelt werden. Dabei werden die Vorgaben eng an die Regelun- gen zum DRG-Entgeltsystem nach § 17 b Krankenhaus- entgeltgesetz angelehnt, die sich bewährt haben. Darüber hinaus ist auch darauf hinzuweisen, dass eine Begleitfor- schung zu den Auswirkungen des neuen Vergütungssys- tems, insbesondere zur Veränderung der Versorgungsstruk- turen und zur Qualität der Versorgung, durchzuführen ist. m e F z 3 d s H k b g e w k W z b C r w w f v g d v e s z s s m 1 z n g s d e i s h v m s f d z l n b ü (C (D Durch die von mir beschrieben gesetzlichen Maßnah- en, wie zum Beispiel die Refinanzierung von Tariflohn- rhöhungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, das örderprogramm Pflegepersonal, die bessere Refinan- ierung der Kosten der Pflegeausbildung mit gut 70 Millionen Euro, den Wegfall der Belastungen aus em GKV-Rechnungsabschlag sowie durch die An- chubfinanzierung bei der integrierten Versorgung in öhe von rund 530 Millionen Euro, werden den Kran- enhäusern insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro zur Ver- esserung ihrer finanziellen Situation durch den Bundes- esetzgeber zur Verfügung gestellt. Dabei darf auch nicht in Vergessenheit geraten, dass s durch bereits bestehende gesetzliche Grundlagen zu eiteren Einnahmezuwächsen bei den Krankenhäusern ommt. So ist davon auszugehen, dass es durch das achstum der Grundlohnsumme in Höhe von 1,41 Pro- ent – laut Bekanntmachung des BMG vom 2. Septem- er 2008 – und durch eine zu erwartende Steigerung des asemix-Volumens um 3 Prozent zu Budgetverbesse- ungen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro kommen ird. Wir werden an der einen oder anderen Stelle noch eiter gehende Ergänzungen vornehmen müssen. An- ühren möchte ich hier als Stichworte: die Vereinbarung on Innovationsentgelten auch unterjährig und unabhän- ig von der Budgetvereinbarung für das Krankenhaus, amit auch während des Jahres unabhängig von der indi- iduellen Budgetvereinbarung Innovationsentgelte ver- inbaren werden können, die Konvergenzphase für be- ondere Einrichtungen – hier ist aus meiner Sicht noch u klären, ob die gesetzlich vorgesehene Ausgestaltung o zielführend ist oder Veränderungen erforderlich ind –, Spezialambulanzen in oder an Kinderkliniken. Abschließend möchte ich deutlich machen, dass für ich die Initiative des GKV-Spitzenverbandes vom 4. Oktober 2008, bei der Sofortmaßnahmen zur Begren- ung der Krankenhausausgaben gefordert werden, nicht achvollziehbar ist. Denn sollte dieser Vorschlag wort- leich umgesetzt werden, würde es zu einer Schlechter- tellung der Krankenhäuser im Gegensatz zu bestehen- em Recht kommen. Jens Spahn (CDU/CSU): Der vorliegende Gesetz- ntwurf zur Reform der Krankenhausfinanzierung geht n die richtige Richtung und stellt eine spürbare Verbes- erung für die Krankenhäuser in Deutschland dar. Ich alte es für ein gutes Signal für die Krankenhäuser und or allem ihre Beschäftigten, dass sie insgesamt mit ehr Geld rechnen können und sich dadurch ihre wirt- chaftliche Situation entspannt. Der Gesetzentwurf er- üllt viele der schon lange vorgebrachten Forderungen er Krankenhäuser. Die Reform der Krankenhausfinan- ierung wird die flächendeckende und gute Versorgungs- andschaft in Deutschland weiter sichern helfen. In dem Gesetz ist vorgesehen, dass die Kliniken im ächsten Jahr gute 3 Milliarden Euro mehr erhalten. Da- ei möchte ich eines betonen, da dies immer wieder bersehen wird: Ich halte es für richtig, dass wir den Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19947 (A) ) (B) ) Krankenhäusern diese zusätzlichen Mittel geben. Aber es ist klar, dass dies zu einem Anstieg der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen führt. Und eben diese Ausgabensteigerung – wie auch die Erhöhung der Hono- rare in der ambulanten Versorgung – führt dazu, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozent im nächsten Jahr steigt. Die Einführung des Gesundheitsfonds hat damit nichts zu tun. Es erscheint mir wichtig, darauf nochmals hinzuweisen, da dies in der Debatte häufig nicht berücksichtigt wird. Nun zum Gesetzentwurf: Es werden eine Reihe von Verbesserungen für die Krankenhäuser vorgenommen, wie beispielsweise eine teilweise Refinanzierung der ta- rifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerun- gen durch die Krankenkassen, die Einführung eines För- derprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals oder der planmäßige Wegfall des GKV- Rechnungsabschlags. Für die ersteren beiden sollten wir allerdings noch nach einer möglichst unbürokratischen Regelung suchen und schauen, wie wir dem Problem ge- recht werden können, dass gerade den Krankenhäusern, die es nötig hätten, die geforderte Kofinanzierung sehr schwerfallen dürfte. Besonders betonen möchte ich, dass wir mit dem Ge- setz die Perspektive zur Einführung von leistungsorien- tierten Investitionspauschalen eröffnen. Im Entwurf ist vorgesehen, dass Bund und Länder gemeinsam Grund- sätze und Kriterien dieser modernen Investitionsfinan- zierung erarbeiten. Damit gewährleisten wir für die Krankenhäuser, dass sie die benötigten Mittel für ihre In- vestitionen erhalten. Wir starten mit diesem Gesetz auch die Entwicklung und Einführung eines pauschalierten und tagesbezoge- nen Vergütungssystems für Leistungen der Psychiatrie und Psychosomatik. Natürlich muss man sich dabei be- wusst machen, dass die Behandlungen sich in diesem Bereich von der rein somatischen Krankenhausbehand- lung, wie beispielsweise einer Operation, unterscheiden. Diese Besonderheiten müssen und werden wir bei der Entwicklung eines pauschalierten Vergütungssystems beachten. Den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir nun sorgfältig im Ausschuss und im Rahmen einer öffentli- chen Anhörung beraten. Dabei wird es gerade auch bei der Frage der Ausgestaltung der Konvergenz des Bun- desbasisfallwertes noch Diskussionsbedarf geben. Im Entwurf ist die Konvergenz der Landesbasisfallwerte an einen Korridor mit einer Bandbreite in Höhe von +2,5 Prozent bis –1,5 Prozent um einen rechnerisch er- mittelten Bundesbasisfallwert vorgesehen. Allerdings ist es in den Ländern, die derzeit einen sehr niedrigen Landesbasisfallwert haben – wie bei- spielsweise mein Heimatland Nordrhein-Westfalen oder auch Schleswig-Holstein – nur schwer zu vermitteln, weshalb die gleiche Leistung in den verschiedenen Län- dern so unterschiedlich vergütet wird. So können in ei- ner nordrhein-westfälischen Stadt wie Bonn durch eine einfache Blinddarmoperation derzeit etwa 2 038 Euro erlöst werden, während es für die gleiche Operation we- n a f s r d g ü u m m V t P n z g z P i K A P N h m s W d K m z L K w W w n k w a h a h d h e t u n t e n i n e (C (D ige Kilometer weiter in Koblenz über sieben Prozent, lso gute 150 Euro, mehr gibt. Dies vor Ort zu erklären, ällt mir jedenfalls schwer. Zwar würden nach der vorge- ehenen Konvergenz bis 2014 auf den Basisfallwertkor- idor die Unterschiede etwas geringer ausfallen, aber ennoch weiterhin sehr weit spreizend – und damit Un- erechtigkeiten festschreibend – vorhanden sein. Ich bin berzeugt, dass hier eine Lösung gefunden werden muss nd auch kann, die den Korridor enger gestaltet und da- it zum Abbau dieser Preisunterschiede beiträgt. Dies uss in diesem Sinne im anstehenden parlamentarischen erfahren noch mal aufgegriffen werden. Eike Hovermann (SPD): Vor einigen Wochen pro- estierten über 100 000 Ärzte, Ärztinnen, Pfleger und flegerinnen in Berlin gegen fehlende Gelder im statio- ären Bereich. Sie protestierten zu Recht gegen unbe- ahlte Überstunden. Und zu Recht protestierten sie ge- en einen zunehmenden Burnout. Ärzte wandern heute unehmend aus, treten Stellen nicht an. Die Zahl der fleger und Ärzte nimmt ab, gleichzeitig wird ihnen ein mmer höherer Dokumentationsaufwand aufgelastet. rankenhäuser schließen oder fusionieren zunehmend. ll das geschieht unter Druck, oft ungeplant und von der olitik oft ohne jegliche Perspektive begleitet. Der Protest ist verständlich und braucht Antworten. ur, der Ort des Streikes war falsch. Die Protestwellen ätten vor den Toren der Landesparlamente stattfinden üssen. Hier hat die Vernachlässigung der Krankenhäu- er in stärkstem Maße und im Grunde sogar in sträflicher eise stattgefunden. Seit Jahren senken die Bundeslän- er – alle Bundesländer – ihre Investitionsgelder an die rankenhäuser, erledigen ihre Pflichtaufgaben im Rah- en der dualen Finanzierung nur halbherzig – und das ulasten von Patienten, Ärzten und Pflegekräften. Die änder wollen über die Zahl der Krankenhäuser und rankenhausbetten als Letztentscheider bestimmen. Sie ollen bestellen und bestimmen, aber nicht bezahlen. enn hier nicht eine rigorose Kehrtwendung einsetzt, ird das derzeitige strukturelle Desaster weitergehen, icht zuletzt verstärkt auch durch die derzeitige Finanz- rise, die natürlich auch den Gesundheitssektor treffen ird. Der Bund hat im Rahmen seiner planerischen und uch finanziellen Möglichkeiten via Beitragssatzerhö- ung, via vermehrter Ausschüttung von Mitteln aus dem llgemeinen Steuertopf die ärgsten Löcher stopfen ge- olfen. Er hat zusätzlich erste Planungen über die Been- igung der Grundlohnsummenanbindung eingeleitet. Er at ein erstes Pflegeförderprogramm aufgelegt; es gibt ine verbesserte Finanzierung im Bereich der Psychia- rie; es gibt mehr Gelder in der Ausbildungsfinanzierung nd manches mehr noch. Aber die Länder tun das Ihrige icht dazu. Das heißt nichts anderes, als dass der Inves- itionsstau an den Krankenhäusern zunehmen wird, benso Schließungen und Fusionen. Angefügt sei hier ur, dass nicht jede Schließung falsch ist. Das Geld hat n leistungsfähige Einheiten zu fließen. Nicht alle soge- annten Bürgermeister- und Landratskrankenhäuser sind ntsprechend der gesetzlichen Vorgaben leistungsfähig 19948 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) für die Zukunft mit all den Problemen, die demografi- scher Wandel und medizinisch-technischer Fortschritt mit sich bringen. Deshalb sind auch Parolen wie „Der Deckel muss weg“ im Grunde keine nachhaltige Zielformulierung. Diese Einsicht muss von den Krankenhausärzten und von den Pflegekräften, insbesondere aber auch von ihren sie vertretenden Organisationen wie der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft, dem Marburger Bund und Verdi besser in die öffentlichen Diskussionen eingebracht wer- den. Vor allem sollte dabei für Proteste auch der richtige Ort gewählt werden – nämlich vor den Landesparlamen- ten. Bund und Länder müssen sich endlich auch klar wer- den über den Wechsel von der dualen Finanzierung hin zur Monistik. Dabei gilt es, schnellstens eine Lösung für das Finanzierungsdelta bei Wegfall der Ländergelder zu finden, die natürlich nicht allein beim Bund liegen kann; es sei denn, die oben genannten Verbände sagen offen, dass es eine deutliche Erhöhung der Beiträge geben müsse. Alles dies ist ohne großen Aufschub einzuleiten; denn sonst werden die durch den anstehenden Fonds, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich – Morbi- RSA – und den einheitlichen Beitragssatz sowieso schon verkomplizierten Finanzierungsfragen noch schwieriger zu lösen. Allein die genannten Bausteine werden noch für manche finanzielle Überraschung sorgen. Das Jahr 2009 wird hier für die Haushaltsplanungen der Kassen noch viele Aufgaben parat halten, die jetzt in ihrer Dyna- mik noch nicht zu übersehen sind. In diese finanziellen Rahmenbedingungen sind – für alle sichtbar – noch eingeflochten die Entwicklungen im ambulanten Bereich, die Entwicklungen im Bereich Me- dizinischer Versorgungszentren, MVZ, die Neufindung der Selbstverwaltung bei erodierenden Kassenärztlichen Vereinigungen, KV. All dies und manches mehr wird na- türlich Auswirkungen auf den stationären Bereich haben. Hier müssen auch die Entwicklungen der unterschiedli- chen Klinikträger mit ihren unterschiedlichen Finanzie- rungsressourcen beachtet werden. Hier herrschen große Planungsunsicherheiten und oft auch Ängste, die meis- tens zu einem Beharren auf Unhaltbarem bis zur letzten Minute führen. Dies muss von politischer Seite offen angesprochen werden – mit offenen Lösungsansätzen, mit machbaren Lösungsansätzen. Hier sind auch und insbesondere die Bundesländer gefordert. Ihre Verweigerungshaltung geht insbesondere zulasten der kommunalen Träger und da- mit zulasten der gewünschten Trägervielfalt. Hier gibt es fast flächendeckend ein Wegducken, ein Aufschieben, ein Verlagern – kurz: ein Nichterledigen von strukturel- len, drängenden Aufgabenlösungen. Der Bund ist im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zuständigkeiten erste Schritte gegangen. Sie werden nur greifen können, wenn die Bundesländer sich Schritt für Schritt auch neuen, unabweisbaren Einsichten nicht nur öffnen, sondern auch Lösungsschritte dafür einleiten. Wir können und sollten nicht immer wieder auf die nächsten Wahlen auf Bundes- oder Länderebene warten. P k R g s d e b m d s K g g s E B a s w B d h „ h n s g s A s A u s f M b a n w h h F b n n e r z t a z (C (D olitisch-taktisch ist das zwar immer so gewesen, wir önnen es uns aber nicht mehr leisten. Die finanziellen essourcen werden schmaler, die Zeitfenster immer en- er. Jeder weiß es. Also bleibt: Es gibt nichts Gutes, es ei denn, man tut es – ein schmerzhafter Weg inmitten er unterschiedlichen Interessen. Daniel Bahr (Münster) (FDP): Heute beraten wir in rster Lesung den durch die Bundesregierung einge- rachte Gesetzentwurf zum ordnungspolitischen Rah- en der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 – as Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz. Schon im Koalitionsvertrag verkündeten Sie, dass pätestens 2008 ein ordnungspolitischer Rahmen für die rankenhausversorgung nach dem Ende der Konver- enzphase festzulegen sei. Sie hatten zu Beginn der Le- islaturperiode mit Ihren großen Mehrheiten im Deut- chen Bundestag und Bundesrat viel versprochen. Die rwartungshaltung der Krankenhäuser mit ihren vielen eschäftigen, der Patienten, der Krankenkassen und uch der Bundesländer war entsprechend groß. Der Ge- etzentwurf ist gemessen an den Ankündigungen und Er- artungen eine Enttäuschung. In weiten Teilen drehen Sie mit diesem Gesetz nur die elastungen zurück oder gleichen das aus, was Sie in en letzten drei Jahren durch Ihre Politik den Kranken- äusern aufgebürdet haben. So sind exemplarisch der Sondersparbeitrag“ für die Krankenhäuser und die Er- öhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte zu nen- en. Des Weiteren haben die Krankenhäuser erheblich teigende Sachkosten insbesondere im Bereich der Ener- ie zu schultern, und auch die getroffenen Tarifab- chlüsse für 2008 und 2009 treiben die Kosten auf der usgabenseite erheblich in die Höhe. Viele Krankenhäu- er können angesichts der Belastungen nicht mehr ihre ufgaben erfüllen, selbst wenn sie gut gewirtschaftet nd ihre Hausaufgaben gemacht haben. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte auf diese Risiken chon im Gesetzgebungsverfahren zur Gesundheitsre- orm hingewiesen und auch einen eigenen Antrag im ai dieses Jahres in den Deutschen Bundestag einge- racht, durch den belastende Entscheidungen Ihrer Ko- lition korrigiert worden wären und eine verbesserte Fi- anzierung für die Krankenhäuser zu erreichen gewesen äre. Es ist gut, dass das Sondersparopfer der Kranken- äuser jetzt endlich entfallen soll. Diese Maßnahme ätte aber nie ergriffen werden dürfen. Dann wären das inanzdefizit der Krankenhäuser und damit ihre Pro- leme auch nicht so groß geworden. Es ist im Übrigen icht gerechtfertigt, die Summe dieses Zwangsrabattes un in die angeblichen Besserungen für Krankenhäuser inzurechnen. Der große Wurf ist mit dem Krankenhausfinanzie- ungsgesetz nicht gelungen. Ein schrittweiser Übergang ur monistischen Finanzierung wäre nötig, und ein ech- es Preissystem könnte die Vorteile von Fallpauschalen ufzeigen. Mit den Preisen wären dann Anreize für effi- ientes, wirtschaftliches Handeln gesetzt worden. Ein Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19949 (A) ) (B) ) Wegfall der Budgetierung hätte für die notwendige Fle- xibilität gesorgt. Stattdessen sieht das Szenario ein Stück anders aus, zugegebenermaßen auch deshalb, weil im Krankenhaus- bereich die Länder immer ein Stückchen anders denken als die Gesundheitspolitiker im Bund. Einiges aber hätte man ganz bestimmt auch mit den Ländern anders ma- chen können. Es bleibt bei der Budgetierung, nur soll es jetzt einen krankenhausspezifischen Orientierungswert geben. Fast wäre man versucht zu vermuten, dass das gute alte Kos- tendeckungsprinzip fröhliche Urständ feiert. Die Investitionskosten werden nicht mit den Betriebs- kosten aus einer Hand finanziert, um in die Investitions- entscheidungen alle relevanten Parameter einfließen zu lassen, sondern es bleibt bei der dualen Finanzierung. Allerdings muss man feststellen, dass die Investitions- pauschalen gegenüber der heutigen Praxis sicherlich der bessere Weg sind. Nur steht zu befürchten, dass die Mo- nistik damit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird. Die Krankenhäuser unterliegen nach wie vor dirigisti- schen Maßnahmen, die ein unternehmerisch verantwor- tungsbewusstes Handeln deutlich erschweren. So wer- den bei dem Geld, das die Krankenhäuser zusätzlich erhalten sollen, Vorschriften gemacht, wie es verwendet werden muss, unter anderem nämlich für zusätzliche Stellen im Pflegebereich. Wenn ein Krankenhaus seine Arbeitsabläufe so organisiert hat, dass es zum Beispiel eher Dokumentationsassistenten oder Ärzte braucht, aber keine Pflegekräfte, hat es Pech gehabt oder es steckt viel Energie hinein, Pflegekräfte zu Dokumentationsas- sistenten umzuwidmen. Die Angleichung der Basisfallwerte an einen Bundes- wert ist zwar im Hinblick auf den Gesundheitsfonds und den planwirtschaftlichen Ansatz konsequent, aber fatal. Der Gesundheitsfonds zentralisiert das deutsche Ge- sundheitssystem, und wir lehnen ihn deshalb ab. Es ist vom Grundsatz her egal, ob man einen engen Korridor oder einen einzigen Basisfallwert vorsieht, denn im Prin- zip bedeutet es nichts anderes als eine bundesweite An- gleichung der Preise. Solche zentralen Vorgaben haben aber mit Wettbewerb wenig zu tun. Allenfalls könnte man über Orientierungswerte reden, die den Verträgen der einzelnen Kostenträger zugrunde gelegt werden kön- nen. Bei den pauschalierten Entgelten für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen wird ein Freifahrt- schein ausgestellt. Wie er eingelöst wird, ist zurzeit nicht erkennbar. Wenn für alle Patienten mit schwerer Depres- sion zum Beispiel eine Tagespauschale gezahlt wird, egal, ob eine aufwendige Therapie dahintersteht oder le- diglich eine Verwahrung, dann setzt das falsche Anreize. Es gibt zudem Bedenken, dass aus tagesbezogenen pau- schalierten Entgelten schnell Fallpauschalen werden könnten. Ob aber Fallpauschalen in diesem Bereich der richtige Weg sind, muss noch sehr gründlich diskutiert werden. Was positiv an der Erarbeitung solcher Entgelt- f l r s u H e s I s l k h L W m d R d r S e w s a p g n d m g r S H K d B A m e r s v a d w n h t M s S W (C (D ormen ist, ist die Notwendigkeit, sich über Behand- ungsabläufe klar zu werden und miteinander darüber zu eden, ob diese oder jene Behandlungsmethodik der innvollere Weg ist. Aber man kann dem Ministerium nd der Selbstverwaltung keine so weitreichenden andlungsspielräume geben, wie das in diesem Gesetz- ntwurf geschieht. Hier muss das Parlament die Ent- cheidung darüber treffen, ob die zu entwickelnden deen tatsächlich umgesetzt werden sollen oder nicht. Frank Spieth (DIE LINKE): In den Krankenhäusern ind die Fenster undicht und das Personal pfeift auf dem etzten Loch. Wer heute als Patient ins Krankenhaus ommt, wird merken: Es wird ungemütlich. Mit dem hier vorliegenden Entwurf zum Kranken- ausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) will man die eistungsfähigkeit der Krankenhäuser sichern und eine eiterentwicklung des Finanzierungssystems vorneh- en. Schaut man sich den Gesetzentwurf an, dann sind arin in der Tat Vorschläge enthalten, die in die richtige ichtung gehen. Aber unterm Strich habe ich den Ein- ruck, dass man der untergehenden Titanic mit der Be- eitstellung von mehr Rettungsbooten helfen will. Den chiffsuntergang wird man damit nicht verhindern. Aber s wird zum Glück einige Überlebende mehr geben. Wir erden Gelegenheit haben, in den Beratungen des Ge- undheitsausschusses und in der vorgesehenen Experten- nhörung den Gesetzentwurf auf Herz und Nieren zu rüfen. Ich bin davon überzeugt, dass an dem hier vorlie- enden Entwurf noch erhebliche Verbesserungen vorge- ommen werden müssen. In den Krankenhäusern, bei den Beschäftigten und en Patienten, herrscht jedenfalls Alarmstimmung. Der assive Personalabbau der letzten Jahre, gerade im Pfle- ebereich, wird jetzt auch endlich von der Bundesregie- ung erkannt. Aber die vorgesehene Aufstockung der tellen für Pflegepersonal ersetzt noch nicht einmal zur älfte die über 50 000 abgebauten Arbeitsplätze von rankenschwestern und Krankenpflegern. Darüber hinaus will die Regierung die Übernahme er Tarifsteigerungen für die Jahre 2008 und 2009 im udget des Jahres 2009 regeln. Ein tolles Versprechen. uch hier wird ein Schritt in die richtige Richtung ge- acht, aber bei genauer Überprüfung noch nicht einmal in halber Schritt realisiert. Der Vorschlag zur Finanzie- ung der Tarifkostensteigerung gleicht einem Überra- chungsei mit toller Verpackung und wenig Inhalt. Die orgesehenen 1,35 Milliarden Euro reichen nur dazu us, um knapp die Hälfte der Einkommenssteigerungen er Beschäftigten aufzufangen. Den Rest müssen die so- ieso klammen Krankenhäuser tragen. Wo sollen sie ach den zurückliegenden Mangeljahren diese Mittel ernehmen? Die von der Bundesregierung vorgesehene Investi- ionspauschale kommt mir vor wie eine Nebelbombe. an lässt hier den Investitionsstau bei den Krankenhäu- ern quasi hinter Nebelschwaden verschwinden. Beim tudium des Gesetzentwurfes frage ich mich allerdings: er soll da eigentlich zukünftig was bezahlen und wel- 19950 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) che Investitionsprobleme werden damit real gelöst? Der mittlerweile unstrittige Investitionsstau von 50 Milliar- den Euro in Krankenhäusern, insbesondere in West- deutschland, wird damit nicht wirklich aufgelöst. Die Linke kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Bundesregierung hier einfach den Weg des ge- ringsten Widerstands gegangen ist, weil die Bundeslän- der eine andere Regelung nicht akzeptiert hätten. Offen- kundig sollen die Investitionen von den Krankenkassen und damit im Wesentlichen von den Beitragszahlern ge- tragen werden und nicht wie bisher vom Steuerzahler. Na klar, damit bleibt sie ihrem Umverteilungsgrundsatz treu, die Menschen mit kleinen und mittleren Einkom- men zu belasten, während die Einkommensstarken ent- lastet werden. Der Beitrag des Bundes zur Modernisie- rung der Krankenhäuser ist Null; er ist materiell im Gesetzentwurf nicht nachvollziehbar. Wir werden der Koalition die Nagelprobe in der kommenden Sitzungs- woche nicht ersparen. Wir haben für die abschließende Beratung des Haushalts den Antrag gestellt, dass der Bund den finanziell klammen Ländern mit jährlich 2,5 Milliarden Euro zum Abbau des Investitionsstaus unter die Arme greifen soll. Mal gespannt, wie sie ab- stimmen wird. Wir finden es gut, dass eine der Forderungen aus dem Antrag der Linken vom März dieses Jahres: „Aktuelle Finanznot der Krankenhäuser beenden“, übernommen wurde, nämlich den Sanierungsbeitrag abzuschaffen. Diese gesetzlich verordnete Kürzung von Krankenhaus- rechnungen in Höhe von 230 Millionen Euro zugunsten der Krankenkassen hätte eigentlich schon in diesem Jahr gestoppt werden müssen. Dies hatten wir im Frühjahr gefordert. Damals hat die Koalition sich dagegen ausge- sprochen. Späte Erkenntnis ist besser als gar keine. Die Tatsache, dass am 25. September fast 150 000 Beschäf- tigte aus den Kliniken, Krankenschwestern, Kranken- pfleger, Ärzte und Hebammen vor dem Brandenburger Tor demonstriert haben unter der Überschrift „Der De- ckel muss weg! – Die Finanznot der Krankenhäuser be- enden!“ hat offensichtlich zu dem späten Erkenntnisge- winn der Bundesregierung beigetragen. Ich freue mich, dass die außerparlamentarische Opposition eine derar- tige Überzeugungskraft besitzt. Weiter so! Am 6. März dieses Jahres bei der Beratung unseres Antrags zur Überwindung der Finanznot in den Kran- kenhäusern hat die Koalition uns noch entschieden wi- dersprochen, obwohl sie schon damals wusste, dass der Tanker „Krankenhaus“ schlingert. Immerhin hat Herr Dr. Faust von der CDU sein Bedauern über die Ableh- nung durch seine Fraktion zum Ausdruck gebracht. Der Vertreter der SPD-Fraktion, Herr Hovermann, hat im Brustton der Überzeugung wegen angeblich fehlender Finanzierbarkeit „in vollem Bewusstsein“ abgelehnt. Ich bin auf Herrn Hovermanns neue Erkenntnisse und die seiner Fraktion sehr gespannt. Ich vermute, es geht nach der Devise „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern! – Die Regierung gibt vor, wir setzen um!“ Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Die Krankenhäuser brauchen ohne wenn und aber mehr G s G i d M d s d D t e e s a H h F d m s ü s t v e k D I ti e g c G b d r t w d D R t v p t s D p k t s s ü c (C (D eld. In diesem Ziel sind wir uns einig. Über die Dimen- ion des Maßnahmepakets müssen wir uns im weiteren esetzgebungsverfahren um die beste Lösung streiten, m Interesse an einer guten gesundheitlichen Versorgung er Bevölkerung in den Krankenhäusern. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): an könnte meinen, der Protest der Krankenhäuser auf er Straße ist gehört und anerkannt worden. Aber ist die- er Protest auch verstanden worden? Daran lässt sich bei er Lektüre dieses Gesetzentwurfes durchaus zweifeln. er Gesetzentwurf ist keine wirksame Therapie des Pa- ienten Krankenhaus. Herausgekommen sind allenfalls in paar schmerzstillende Pflaster. Uns liegt ein Gesetz- ntwurf vor, der alles andere als ein Ergebnis voraus- chauender Politik ist. Er ist allenfalls eine Feuerwehr- ktion gegen lodernde Proteste. Nehmen wir als Beispiel die Investitionsfinanzierung. ier haben Sie fast eine Punktlandung beim Status Quo ingelegt. Zwar steht der Einstieg in eine pauschalierte örderung zumindest auf dem Papier. Entscheidend ist och aber, ob die Länder der Verpflichtung nachkom- en, Investitionsmittel in ausreichender Höhe bereitzu- tellen. Es bleibt zudem in der Praxis völlig den Ländern berlassen, in welchem Maße sie künftig von der Pau- chalförderung Gebrauch machen werden. Für die meis- en Krankenhäuser wird sich also nichts ändern. Der In- estitionsstau im zweistelligen Milliardenbereich bleibt rhalten, mit all den schlimmen Folgen vor allem für die ommunalen und freigemeinnützigen Krankenhäusern. enn bislang konnten von den Defiziten in der jetzigen nvestitionsförderung vor allem die privaten Träger profi- eren. Lukrative Krankenhausübernahmen werden ihnen rleichtert. Ihre Investitionen werden mitunter großzügi- er aus öffentlichen Mitteln gefördert als bei öffentli- hen Krankenhäusern. Das Ergebnis ist, dass dem esundheitssystem Gewinne im zweistelligen Prozent- ereich entzogen werden. Eine Mogelpackung ist der Vorschlag zum Wegfall er Grundlohnanbindung. An die Stelle der Grundlohn- ate soll nach Ihren Vorstellungen ein Orientierungswert reten, der durch das Statistische Bundesamt ermittelt ird. Bis dahin klingt das ganz gut. Erst das Kleinge- ruckte offenbart, was Sie wirklich im Schilde führen: as Bundesgesundheitsministerium soll künftig per echtsverordnung darüber entscheiden, ob dieser Orien- ierungswert sich vollständig, nur zu einem Teil oder ielleicht auch gar nicht auf die künftigen Krankenhaus- reise auswirken wird. An die Stelle des alten Deckels ritt ein neuer Budgetdeckel, den Sie nach Belieben be- timmen können. Sie wollen sich künftig selbst auf den eckel setzen können, wenn es Ihnen politisch gerade asst. Nachdem Sie bereits den Beitragssatz der Kran- enkassen vor allem mit Blick auf die Wahlen im nächs- en Jahr festgelegt haben, wollen Sie jetzt die Preise im tationären Sektor ebenso willkürlich bestimmen. Wo oll das enden? Wollen Sie künftig in Ihrem Hause auch ber die Wirksamkeit von Arzneimitteln und von ärztli- hen Behandlungsmethoden entscheiden? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19951 (A) ) (B) ) Problematisch ist auch das vorgesehene Programm zur Förderung neuer Pflegestellen im Krankenhaus, das Sie hier mit viel Pomp gefeiert haben. Es ist zwar zu be- grüßen, dass Sie nun endlich auf den Abbau von fast 50 000 Stellen in den letzten zehn Jahren reagieren. Dass es Ihnen damit wirklich ernst ist, kann man aber bezwei- feln. Schließlich sind nach der Ansicht ihres Kronzeugen in Sachen Krankenhauseffizienz, McKinsey, vor allem diejenigen Krankenhäuser besonders leistungsfähig, die besonders wenig Personal haben. Es ist im Übrigen zu befürchten, dass von diesem Pro- gramm vor allem diejenigen Krankenhäuser profitieren werden, die in der Vergangenheit viele Pflegestellen ab- gebaut haben und deswegen heute schwarze Zahlen schreiben können. Belohnen wir also damit nicht genau diejenigen, die in den letzten Jahren besonders rabiat Ge- winne auf dem Rücken der Patienten und des Personals eingestrichen haben? Woher sollen Krankenhäuser die Kofinanzierung hernehmen, die wie die Schwerpunkt- krankenhäuser oder Unikliniken zwar einen besonders hohen Pflegeaufwand haben, aber wegen der Benachtei- ligung in der DRG-Finanzierung – Stichwort Sonderent- gelte – bislang benachteiligt sind. Ohnehin beschleicht mich hier und auch an anderen Stellen mittlerweile der Eindruck, dass Ihr Herz vor al- lem für McKinsey und die privaten Krankenhausträger schlägt. Nicht umsonst empfiehlt uns zum Beispiel Frau Caspers-Merk die zweistelligen Umsatzrenditen, die pri- vate Krankenhausträger inzwischen erwirtschaften, als erstrebenswerte Blaupause für alle anderen Krankenhäu- ser im Lande. Sprechen Sie einmal mit Betriebsräten und Gewerkschaftern in diesen Krankenhäusern. Ich be- zweifle, dass Sie dann immer noch der Auffassung sind, dass solche Renditeerwartungen gut für die Patienten und das Personal sind. Alles in allem finde ich, dass in den Ausschussberatun- gen noch kräftig nachgebessert werden muss, damit am Ende für die Patientinnen und Patienten etwas Vernünfti- ges herauskommt. Dies gilt vor allem für die Investitions- finanzierung und die Budgetbegrenzung. Zumindest im Detail verbesserungswürdig sind zudem Ihre Vorschläge zur Umsetzung der Psychiatrie-Personalverordnung. Hier sind verbindliche Schritte für die vollständige Umsetzung der Verordnung bis 2012 nötig. Damit im Zusammenhang steht auch die beabsichtigte Einführung eines pauscha- lierten Entgeltsystems für psychiatrische Einrichtungen. Der Vorschlag ist bislang zu unkonkret. Und es ist nicht auszuschließen, dass Fehlanreize zulasten von Patientin- nen und Patienten entstehen. Lassen Sie mich noch ein paar Anmerkungen zum Thema Aus- und Weiterbildung machen. Es ist richtig und wichtig, dass mit dem Gesetzentwurf hierauf re- agiert wird. Aber es kommt sehr darauf an, die dafür kal- kulierten Mittel dann auch zielgenau einzusetzen. Das schließt meiner Ansicht nach eine pauschale Finanzie- rung über das DRG-System, wie aktuell, aus. So richtig es war und ist, immer wieder auch Effi- zienzreserven zu erschließen, führt doch kein Weg an ei- ner besseren Finanzierung des Gesundheitssystems vor- b v c s K g e d l v s g B d n d Ü z s k w b s G m u w 1 b h s d p 2 d K t g K d r i F i v a d n g (C (D ei. Und in dieser Frage hat die Koalition in den ergangenen drei Jahren wahrlich versagt. Marion Caspers-Merk (SPD): Krankenhäuser brau- hen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungs- icherheit. Dies leistet der vorgelegte Entwurf eines rankenhausfinanzierungsreformgesetzes der Bundesre- ierung. Der Entwurf umfasst strukturelle Reformen benso wie finanzielle Maßnahmen zur Verbesserung er wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser. Hand- ungsbedarf besteht, weil die wirtschaftliche Situation ieler Krankenhäuser schwieriger geworden ist. Die Ur- achen hierfür sind vielfältig. Insbesondere die diesjähri- en Kostensteigerungen bei den Tariflöhnen belasten die udgets der Krankenhäuser erheblich. Darauf reagiert er vorgelegte Gesetzentwurf. Handlungsbedarf besteht auch, weil in den vergange- en Jahren ein verschärfter Abbau von Pflegepersonal in en Krankenhäusern festzustellen ist. Dies führt zu einer berbelastung der verbleibenden Pflegekräfte und damit u einer Gefährdung der Qualität der pflegerischen Ver- orgung. Eine besondere Rolle spielt dabei, dass Kran- enhäuser notwendige Investitionen teilweise zweck- idrig aus den Geldern für die Patientenversorgung ezahlen. Die Verbesserung der Situation des Pflegeper- onals in Krankenhäusern ist ein wichtiges Anliegen des esetzentwurfs. Erfreulich ist, dass die vorgesehenen finanzwirksa- en Maßnahmen grundsätzlich auch von den Ländern nterstützt werden. Im Bundesrat wurde der Gesetzent- urf in einem Entschließungsantrag aller Länder am 9. September 2008 begrüßt. Der Entwurf enthält folgende Maßnahmen zur Ver- esserung der wirtschaftlichen Situation der Kranken- äuser: Die oberhalb der Grundlohnrate liegenden Tariflohn- teigerungen des Jahres 2008 und 2009 sind hälftig von en Krankenkassen zu tragen. Die strikte Grundlohnanbindung der Krankenhaus- reise wird perspektivisch aufgegeben. Ab dem Jahr 011 soll hierzu ein Orientierungswert verfügbar sein, er zeitnah die für den Krankenhausbereich relevante ostenentwicklung erfasst. Zur Verbesserung der Situa- ion des Pflegepersonals ist ein dreijähriges Förderpro- ramm vorgesehen. Durch anteilige Finanzierung der rankenkassen sollen deutlich mehr Stellen im Pflege- ienst geschaffen werden, über die Höhe der Finanzie- ung sind wir gesprächsbereit. Um die Personalbesetzung n der Psychiatrie zu optimieren, ist eine verbesserte inanzierung der Psychiatrie vorgesehen. Anzumerken st, dass die genannte hälftige Refinanzierung von tarif- ertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen uch für die Psychiatrie gilt. Schließlich erfolgt zum 1. Januar 2009 die Aufhebung es GKV-Rechnungsabschlags. Die skizzierten Maßnahmen zur Verbesserung der fi- anziellen Lage der Krankenhäuser verbinden mit Au- enmaß das wirtschaftlich Notwendige mit dem finan- 19952 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) ziell Machbaren. Die Krankenhäuser müssen dabei jedoch immer noch nachhaltige Bemühungen zur Er- schließung von Wirtschaftlichkeitsreserven unterneh- men. Es bleibt also ein bedeutsames Interesse für wirt- schaftliches Handeln der Krankenhäuser erhalten. Allerdings unterstützen die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen die Krankenhäuser hierbei nach- haltig. Die finanzwirksamen Maßnahmen kommen im Ergebnis insbesondere auch der Aufrechterhaltung einer zufriedenstellenden Qualität der Patientenversorgung zugute. Der Gesetzentwurf beinhaltet aber auch verschiedene strukturelle Maßnahmen: Zwischen den Ländern bestehen bei Krankenhausbe- handlungen heute deutliche Preisunterschiede. Die Spann- weite der Landesbasisfallwerte soll deshalb innerhalb von fünf Jahren vermindert werden. Dies ist ein vertret- barer Kompromiss im Interesse der Länder. Für psychia- trische und psychosomatische Einrichtungen wird ein neues, pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten entwickelt und eingeführt. Eine erstmalige Abrechnung nach diesem neuen Entgeltsystem ist für das Jahr 2013 vorgesehen. In der Frage der Investitionsfinanzierung haben Bund und Länder gemeinsam einen tragfähigen Weg in die Zu- kunft ebnen können. Es wird ein gesetzlicher Entwick- lungsauftrag für eine zukünftige Investitionsfinanzie- rung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ab 2012 verankert. Einzelheiten sind zwischen Ländern und Bund bis zum Jahresende 2009 festzulegen. Maß- geblich für die Zustimmung der Länder zu dieser Re- form der Investitionsfinanzierung war vor allem das den Ländern ausdrücklich eingeräumte Recht, auch künftig eigenständig über Umfang und Form ihrer Krankenhaus- investitionsfinanzierung entscheiden zu können. Mein Appell an die Länder bleibt erhalten: Ziehen Sie sich nicht weiter von den notwendigen Investitionen zurück! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Kranken- hausfinanzierungsreformgesetzes werden – immer mit Blick auf das finanziell Machbare – wichtige Entschei- dungen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser getroffen sowie strukturelle Maßnah- men zur Reform der Krankenhausfinanzierung eingelei- tet. Für die gesetzliche Krankenversicherung entstehen durch die Maßnahmen des Gesetzentwurfs Mehrausga- ben in Höhe von insgesamt rund 2 Milliarden Euro. Durch den Zuwachs der beitragspflichtigen Einnahmen sowie den Wegfall der Anschubfinanzierung für die inte- grierte Versorgung können die Krankenhäuser im Jahr 2009 mit weiteren GKV-Mehreinnahmen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro rechnen. Der Schätzerkreis ging für die GKV-Beitragssatzfest- setzung für 2009 von Mehrausgaben im Krankenhausbe- reich in Höhe von maximal 3,5 Milliarden Euro aus. Da- bei sind auch Leistungszuwächse berücksichtigt. Diese Summe bedeutet ein deutliches Mehr für unsere Kran- kenhäuser. Diese Summe ist im allgemeinen Beitrags- satz für 2009 bereits eingespeist. Die Krankenhäuser e b u A l b t d t d P s E k z d t d s g s S H b t d V O m s v A g w u s c v d w W ü P B b (C (D rhalten dazu Planungssicherheit, verlässliche Rahmen- edingungen und eine klare Finanzierungszusage – weil ns eine gute Patientenversorgung wichtig ist. nlage 32 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Telekommunikationsge- setzes (Tagesordnungspunkt 11) Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Die Entwick- ung auf dem Telekommunikationsmarkt ist von unge- rochener Dynamik und Innovation geprägt. Schnelle echnische Entwicklung und ständig neue Geschäftsmo- elle sind für diesen Markt charakteristisch. Ebenfalls ypisch ist leider, dass einige unseriöse Unternehmen, ie es in jeder Branche gibt, durch mehr als zweifelhafte raktiken Verbraucher und Wettbewerber gleichermaßen chädigen. Dieser Herausforderung stellen wir uns heute mit dem ntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tele- ommunikationsgesetzes. Ich möchte insbesondere auf wei Punkte eingehen, die aufgrund der Entwicklungen er letzten Zeit für die Verbraucher, aber auch die Markt- eilnehmer an Bedeutung gewonnen haben: An erster Stelle steht dabei der eklatante Missbrauch er gegenwärtigen Rechtslage durch skrupellose Ge- chäftemacher. Mit aufdringlichen Werbeanrufen drin- en sie frech in die Privatsphäre der Bürger ein und ver- uchen, die überraschten Verbraucher zu überrumpeln. ie nutzen rücksichtslos aus, dass der Verbraucher zu ause den mehr oder minder seriösen Angeboten unvor- ereitet gegenübersteht. Ein Schwerpunkt dieser Aktivi- äten ist der Wechsel des Telefonanbieters, ein anderer er Wechsel der Betreibervorauswahl, der Preselection. Selbstverständlich gibt es Konsumenten, die keine erträge abschließen möchten. Doch auch sie können pfer dieser unseriösen Firmen werden. Die Callcenter elden ihren Auftraggebern wahrheitswidrig einen ent- prechenden Vertragsabschluss. Das TK-Unternehmen eranlasst daraufhin die Umstellung des betreffenden nschlusses. Spätestens mit der ersten Rechnung erfährt der Bür- er, dass er durch unlautere Machenschaften geschädigt orden ist. Nun muss er von Pontius zu Pilatus laufen, m den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Insbe- ondere älteren Mitbürgern, den bevorzugten Opfern sol- her Praktiken, fällt dies schwer. Schätzungen gehen da- on aus, dass mehr als 15 000 Bürger jährlich durch iese dreisten Methoden übervorteilt werden. Dies ist nicht länger hinnehmbar. Der neue Anbieter ird in Zukunft dem alten Anbieter eine entsprechende illenserklärung des wechselwilligen Verbrauchers bermitteln müssen. Dies wird den Missbrauch bei den reselection-Einstellungen eindämmen. Das Gesetz zur ekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Ver- esserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19953 (A) ) (B) ) triebsformen, das heute auch seine erste Lesung im Deutschen Bundestag erfahren hat, ergänzt den Verbrau- cherschutz bei dem vollständigen Wechsel zu einem an- deren Telefonanbieter. Gleichzeitig hat eine solche Re- gelung den willkommenen Effekt, dass die Zahl der unerwünschten Werbeanrufe abnehmen wird. Insofern haben wir zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Ein vergleichbarer Handlungsbedarf durch massen- haften Missbrauch liegt im 0180er-Nummern-Bereich glücklicherweise nicht vor. Dennoch müssen wir auch hier der Entwicklung von Servicenummern hin zu viel- fältigen Geschäftsmodellen Rechnung tragen. Im Inte- resse der Verbraucher werden wir durch die Verpflich- tung, Höchstpreise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen in der Werbung anzugeben, für mehr Transparenz sorgen. Wie schon bei den teuren Premiumdiensten mit der 0900er-Nummer, werden wir auch in diesem Preisseg- ment sowohl für Anrufe aus den Mobilfunknetzen als auch aus dem Festnetz Preishöchstgrenzen festlegen. Dabei wird der Charakter des 0180er-Bereichs als preis- günstiger Raum für die verschiedensten Dienstleistun- gen auf jeden Fall erhalten bleiben. Die Bilanz wird sich sehen lassen können: Die Aus- schaltung unlauteren Wettbewerbs und Eindämmung krimineller Praktiken stärkt die ehrlichen Unternehmen und schützt die Verbraucher. Die neue Struktur im 0180er-Nummern-Bereich gestaltet diesen Bereich noch transparenter und übersichtlicher. Über Einzelheiten und mögliche Verbesserungen wer- den wir im weiteren parlamentarischen Verfahren ge- meinsam beraten. Ich freue mich auf konstruktive Bera- tungen. Julia Klöckner (CDU/CSU): Der vorliegende Ge- setzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Ersten Änderung des Telekommunika- tionsgesetzes ist ein Beleg dafür, dass die Bundesregie- rung Verbraucherpolitik praxisnah und problemorientiert gestaltet. Denn statt nur die von Brüssel beschlossenen Vorgaben für Bußgelderhebungen bei Roaming-Gebüh- ren umzusetzen, reagiert die Bundesregierung auf aktu- elle Entwicklungen des Marktes und setzt im Sinne des Verbrauchers mit festgelegten Preisobergrenzen oder der schriftlichen Bestätigung bei Telefonanbieterwechsel wichtige Eckpfeiler im Telekommunikationsdschungel. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Te- lekommunikationsgesetzes beinhaltet unter anderem eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesnetzagen- tur, um die technische Voraussetzung zu schaffen, den nervigen und teuren Wartenschleifen entgegenzutreten. Jeder kennt das Phänomen, und jeder hat sich darüber schon einmal geärgert: „Wir verbinden Sie gleich wei- ter.“ Dann die Melodie von Vivaldis Frühling. Egal mit wem man sprechen möchte, eines ist meist gleich: Zu- nächst wird abgeschoben – in die Warteschleife. Gefan- gen im Gedudel der Ungeduld und Kostenpflicht bleibt einem nur, im Takt mitzuklopfen oder aufzulegen. So oder so ähnlich erleben viele Verbraucher täglich ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit Serviceangeboten: E R c B w b m m t t d i d t l t t k p m n z n f d u b g r e t d b s z m t t G m V D A m Z d n la m s B m a b T a p M u (C (D ndlose und überteuerte Anrufe mit kostenpflichtigen ufnummern, bei denen man schon vor dem eigentli- hen Kontakt mit einem Mitarbeiter für Musik oder andansagen bezahlt, bevor man die Information erhält, egen der man ja eigentlich anruft. Wer zum Beispiel ei der Deutschen Bahn eine Auskunft erhalten will, uss gleich zweimal zahlen: Ruft man die Servicenum- er der Deutschen Bahn an, um eine Auskunft zu erhal- en, gelangt man erst einmal in die kostenpflichtige War- eschleife. Erreicht man eine Serviceperson, verbindet iese einen mit der Nummer der Fahrplanauskunft, man st wieder in der Warteschleife. Leider kann der Kunde iese Auskunft nicht direkt anrufen, er muss also den eureren ersten Anruf in Kauf nehmen und sich „anstel- en“, um überhaupt eine Auskunft zu erhalten: Die Wei- erleitung bzw. der erste Anruf, der sich nur auf die Wei- erleitung oder eine Rufnummernauskunft bezieht, ostet 1,80 Euro, die eigentliche anschließende Fahr- lanauskunft „nur“ 34 Cent pro Minute. Natürlich muss an bei Anrufen auch mit Wartezeiten rechnen, weil icht immer genügend Mitarbeiter für die Kunden jeder- eit da sein können. Aber dass der Verbraucher hierfür och zahlen soll, das ist Abzocke. Eine vor einigen Tagen veröffentlichte Onlineum- rage des Bundesverbandes Verbraucherzentrale belegt iese Unzufriedenheit auch in Zahlen: Neben Service- nd Qualitätsdefiziten der Telekommunikationsanbieter ezeichnen eine Vielzahl der 15 000 Befragten die lan- en Wartezeiten und die schwierige telefonische Er- eichbarkeit als ein großes Ärgernis. Sie wollen einen inheitlichen, niedrigen Tarif ohne kostenpflichtige War- eschleifen. Über 60 Prozent der Befragten kritisierten ie viel zu langen Warteschleifen, in denen man hängen leibt. Ebenfalls fast 60 Prozent der Verbraucher be- chweren sich über die teuren Zugangsmöglichkeiten um Kundendienst über 0180er- oder 0900er-Nummern. Das oft angebrachte Gegenargument vieler Unterneh- en, warum schon die Nutzung der Warteschleifen kos- enpflichtig sei, ist, das sei in der Nutzung der sogenann- en 0180er-Rufnummern begründet. Bei einem solchen eteilte-Kosten-Dienst bestimmt nämlich der Teilneh- ernetzbetreiber, welchen Preis der Teilnehmer für die erbindung und die Dienstleistungen insgesamt zahlt. ie Berechnung des zu zahlenden Entgelts knüpft an den ufbau der Verbindung an. Ist diese zustande gekom- en, berechnet der Teilnehmernetzbetreiber ab diesem eitpunkt die Dauer des Gesprächs und damit die Kosten es Anrufs. Für den Teilnehmernetzbetreiber ist es aber icht ersichtlich, ob der Kunde in einer Warteschleife ge- ndet ist. Es ist nur unter größtem technischen Aufwand öglich, Beginn oder Ende einer Warteschleife zu erfas- en. Im Gegensatz dazu gib es die sogenannten Offline- illing-Nummern, das sind zum Beispiel 0900er-Num- ern oder 0190er-Nummern. Bei sogenannten offline bgerechneten Diensten legt der Verbindungsnetzbetrei- er, der den Dienst für den Service-Provider festlegt, die arife nach Vorgabe des Anbieters fest. Hier würde es lso sehr wohl technisch möglich sein, erst ab dem Zeit- unkt Kosten zu erheben, ab dem der Kunde mit einem itarbeiter spricht. Und genau hier wollen wir ansetzen nd der Bundesnetzagentur die Ermächtigungsgrundlage 19954 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) geben, um alle technischen Möglichkeiten auszuschöp- fen. Durch die Umwandlung von sogenannten Geteilten- Kosten-Diensten in Feste-Kosten-Dienste muss die Bun- desnetzagentur jetzt einen Teil der bestehenden 0180er- Nummern umrüsten. Schließlich handelt es sich bei die- sen Nummerngassen um Mehrwertdienste. Schon jetzt gibt es eine Vielzahl an Firmen, die den Gebührenzähler erst dann laufen lassen, wenn der Kunde weitervermittelt wurde. Die genaue Praxis kann jedes Unternehmen künftig mit seinem Anbieter vereinbaren. Ebenso unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, Preisobergrenzen bei 0180er-Rufnummern einzufüh- ren. 0180er-Nummern werden von vielen Unternehmen als Servicenummern benutzt, feste Preise gelten bislang nur für Anrufe aus den Festnetzen. Die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind hingegen häufig recht hoch und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nur schwer erkennbar. Umso wichtiger ist es, feste Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen festzulegen, die den Kunden in der Werbung mitgeteilt werden. Die Preis- obergrenzen werden künftig folgendermaßen festgelegt: Anrufe aus dem Festnetz kosten höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf, Anrufe aus dem Mobil- funknetz sollen höchstens 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten. Die ihrer Höhe nach ange- messenen Höchstbeträge sind auch ein sachgerechtes und legitimes Differenzierungsmerkmal zu den in der Regel kostenintensiven 0900er-Premium-Diensten. Preis- klarheit und Preiswahrheit – dies sind wichtige Eckpfei- ler der vorgesehenen Gesetzesänderungen. Beides zu- sammen bietet unserer Meinung nach eine sinnvolle Ergänzung der Änderungen im Telekommunikationsge- setz, die im Rahmen der Bekämpfung unerlaubter Tele- fonwerbung angedacht sind. Stichwort „Slamming“: Diese Art der Abzocke – also das Unterschieben von Verträgen im Telekommunika- tionsbereich – nimmt immer mehr zu. Ungeachtet des- sen, dass derartige Verträge schon heute keine rechtliche Wirkung entfalten, stellt sich leider in der Realität oft- mals ein anders Bild dar. So wird der Verbraucher im Falle eines untergeschobenen Vertrages gezwungen, eine zumeist zeit- und kostenintensive und nervenaufreibende Korrespondenz mit dem Alt- und Neuanbieter zu führen, um den „Urzustand“ seines alten Vertrages wiederherzu- stellen. Viele Verbraucher scheitern jedoch schon hier, denn die Telekommunikationsunternehmen sitzen am längeren Hebel und zeigen sich gegenüber den Kunden oftmals wenig kooperativ. Fälle, bei denen bestehende Telekommunikationsverträge durch vermeintliche Neu- anbieter gegen den Willen der betroffenen Verbraucher gekündigt und bei denen die Kunden in neue Verträge gedrängt oder unverlangte Tarifwechsel innerhalb eines laufenden Telekommunikationsvertrages vorgenommen wurden, bestimmen schon seit längerer Zeit den Bera- tungsalltag der Verbraucherzentralen. Das Buhlen um die Kunden um jeden Preis mit zum Teil unlauteren Me- thoden ist aus Verbrauchersicht inakzeptabel und lässt sich auch nicht mit dem stetig zunehmenden Druck auf die Telekommunikationsunternehmen rechtfertigen, sich d t n G s B t w t V t e f d V s g f d d o g b f k s n S d f m u g u V w c W d d s g b r s l b w r d r n U z m b (C (D em Wettbewerb des hart umkämpften Telekommunika- ionsmarktes stellen zu müssen. Umso wichtiger ist es, mit gesetzgeberischen Maß- ahmen Einhalt zu gebieten. Neben den Änderungen im esetz gegen unlauteren Wettbewerb ergänzen die Ge- etzesänderungen im Telekommunikationsgesetz unser estreben, das massive Problem untergeschobener Ver- räge zu reduzieren. Deshalb ist im Falle eines Anbieter- echsels künftig die Textform für die Kündigung des al- en Vertrages notwendig. Damit wird eine ertragsumstellung ohne Wissen des Verbrauchers un- erbunden. Der neue Anbieter muss dem alten Anbieter ine Kündigung vorlegen, bevor zum Beispiel ein Tele- onanschluss auf einen neuen Anbieter umgestellt wer- en kann. So wird das unbemerkte Unterschieben von erträgen quasi unmöglich. Allerdings ist hier auch Vor- icht geboten: Bei der kundenunfreundlichsten Ausle- ung der jetzigen Formulierung ist der Begriff „Text- orm“ interpretierfähig und könnte so ausgelegt werden, ass lediglich die Übermittlung der Kündigung durch en Anbieter in Textform erfolgen muss. Fälschungen der Tricksereien von Unternehmen wären so vorpro- rammiert. Dies werden wir gesetzgeberisch sehr genau eobachten und gegebenenfalls nachbessern. Bleibt zu hoffen, dass künftig mit transparenten und airen Mitteln um die Gunst der Telekommunikations- unden geworben wird und diese tatsächlich in der Lage ein werden, selbstbestimmt und überzeugt von den ih- en angebotenen Leistungen Verträge abzuschließen. omit dient diese Vorschrift nicht nur der Verbesserung es Verbraucherschutzes, sondern auch einem fairen und unktionierenden Wettbewerb in diesem Markt. Flankiert werden diese gesetzgeberischen Maßnah- en von dem heute ebenfalls beratenen Gesetz gegen nerlaubte Telefonwerbung im Rahmen des Gesetzes ge- en unlauteren Wettbewerb. Dieser Gesetzentwurf sieht nter anderem ergänzend vor, dass im Falle einer bloßen ertragsänderung, also zum Beispiel bei einem Tarif- echsel, und bei gänzlich neuen Verträgen die Verbrau- herinnen und Verbraucher zukünftig ein umfassendes iderrufsrecht im BGB erhalten sollen. Danach müssen ie Anbieter die Verbraucherinnen und Verbraucher über ie Vertragskonditionen und die Widerrufsmöglichkeit chriftlich aufklären. Bei Widerruf wird der Vertrag rundsätzlich rückwirkend aufgelöst. Erhalten die Ver- raucherinnen und Verbraucher keine Widerrufsbeleh- ung, gilt das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, an- onsten steht ihnen dieses Recht zwei bzw. vier Wochen ang zu. Die Beweislast für den Zugang der Widerrufs- elehrung trägt der Anbieter. Kurzum: Wir beraten heute gleich zwei Gesetzesent- ürfe der Großen Koalition im Telekommunikationsbe- eich, die beide gemeinsam einen wichtigen Schutz für ie Verbraucherinnen und Verbraucher bilden: Transpa- enz, kundenorientierter Wettbewerb durch gleiche tech- ische Vorraussetzungen, und Schutz vor kriminellem nterschieben von Verträgen – mit dem Ersten Gesetz ur Änderung des Telekommunikationsgesetzes kom- en wir dem Bild der Union von einem mündigen Ver- raucher ein gutes Stück näher. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19955 (A) ) (B) ) Martin Dörmann (SPD): Im Bereich der Telekom- munikation haben wir es mit besonders dynamischen Märkten zu tun, auf deren Entwicklung der Gesetzgeber von Zeit zu Zeit zu reagieren hat. Die Große Koalition will die Transparenz und die Funktionsfähigkeit erhöhen sowie Verbraucherrechte stärken, insbesondere beim Mobilfunk. Welche Einzelregelungen sieht der vorlie- gende Gesetzentwurf der Bundesregierung im Wesentli- chen vor? Erstens. Zunächst einmal geht es um die wirksame Durchsetzung der europäischen Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen. Diese sieht beispielsweise vor, dass den Kunden im europäischen Ausland für abgehende und ankommende Anrufe keine überhöhten Preise in Rechnung gestellt werden. Der Eu- rotarif soll ein hohes Verbraucherschutzniveau garantie- ren und zugleich für eine ausreichende Gewinnspanne der beteiligten Unternehmen sorgen. Die tatsächliche Umsetzung der Verordnung muss auf der nationalen Ebene sichergestellt werden. Hierzu sieht der Gesetzent- wurf Bußgelder bei Verstößen der Unternehmen vor. Au- ßerdem werden die Befugnisse der Bundesnetzagentur gestärkt. Die Regulierungsbehörde kann von sich aus tä- tig werden, um die Einhaltung der Verordnung zu ge- währleisten und kann bei Verstößen die sofortige Be- endigung anordnen. Zweitens. Die 0180er-Nummern sollen transparenter und günstiger werden. Der Rufnummernbereich 0180 wird von vielen Unternehmen und Behörden für ihre Kundenkontakte genutzt, aber auch von Erotikdiensten missbraucht. Der Rufnummernbereich soll nun neu ge- staltet werden, um den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft besser gerecht zu werden. Bislang waren für Anrufe aus dem Festnetz eine Preisansage sowie eine Preisobergrenze von 14 Cent pro Minute bzw. 20 Cent pro Anruf festgelegt. Im Mobilfunk galten abweichende Regelungen: Eine Preisobergrenze war nicht vorgesehen, und in der Ansage musste nur all- gemein auf einen möglicherweise abweichenden Preis aus dem Mobilfunknetz hingewiesen werden. Nunmehr soll auch aus dem Mobilfunk eine Preisansagepflicht so- wie eine Preisobergrenze festgelegt werden, die für die- sen Bereich 28 Cent pro Minute bzw. 40 Cent pro Anruf betragen soll. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auch bei Telefonaten per Handy wissen, worauf sie sich einlassen. Die Preisobergrenzen und die neue Ansagepflicht schützen sie und machen zugleich die Nutzung der Dienste aus dem Mobilfunk attraktiver. Weiterhin soll Unternehmen künftig die Möglichkeit eröffnet werden, Warteschleifen für ihre Kunden kosten- los anzubieten. Teure Wartezeiten blieben den Anrufern in diesen Fällen somit erspart. Durch die neuen Bestim- mungen soll die 0180er-Rufnummerngasse klarer struk- turiert werden. Daneben steht den Unternehmen weiter- hin mit den 0900-Nummern ein Bereich zur Verfügung, in dem höhere Entgelte verlangt werden können, sodass die notwendige Differenzierung für unterschiedliche Dienste erhalten bleibt. Drittens. Der Schutz vor untergeschobenen Verträgen soll gestärkt werden. Bislang war es so, dass die Umstel- l w V b h S R G f a h g d l m s d u w l w H r b v e J b F g U b K w r m o k V s m p Z i V v B u V v n w v h s b (C (D ung des Telefonanschlusses auf eine Betreibervoraus- ahl – Preselection – praktisch auf Zuruf möglich war. ielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern war aber nicht ewusst, dass sie eine solche Erklärung abgegeben aben; in vielen Fällen kam es deshalb zu vermeidbaren treitigkeiten. Nun soll ein Textformerfordernis zu echtsicherheit bei allen Beteiligten führen. Im weiteren esetzgebungsverfahren werden wir prüfen, ob das Text- ormerfordernis auch auf andere Fälle als Preselection usgedehnt werden sollte. Viertens. Bei Diensten, die eine Handy-Ortung vorse- en, wollen wir Missbrauchsgefahren ausschließen. Es ibt heute verschiedene Dienste, bei denen die Standort- aten eines Handys an Dritte gesendet werden. Hier wol- en wir die Anregung des Bundesrates aufgreifen, eine issbräuchliche Ortung und einen Eingriff in die Per- önlichkeitsrechte auszuschließen. Hierzu hat die Bun- esregierung in ihrer Gegenäußerung den Vorschlag nterbreitet, dass der betroffene Teilnehmer seine Ein- illigung ausdrücklich, gesondert und schriftlich ertei- en soll. Zudem soll der Diensteanbieter verpflichtet erden, ihn nach höchstens fünfmaliger Feststellung des andystandortes mit einer Textmitteilung zu informie- en. Dieses Anliegen wollen wir im weiteren Gesetzge- ungsverfahren aufgreifen. Fünftens. Die Zahl der Mobilfunkverträge ist in den ergangenen Jahren rapide angestiegen. Inzwischen gibt s in Deutschland mehr Handys als Einwohner. Bis zum ahresende sollen es insgesamt fast 110 Millionen Mo- ilfunkverträge sein. Im Gegensatz zu den Inhabern von estnetzanschlüssen sind die Handybesitzer in nur gerin- em Umfang in den Teilnehmerverzeichnissen enthalten. m hier Abhilfe zu schaffen, soll der Inhaber eines Mo- ilfunkanschlusses künftig per Textmitteilung über den ontaktwunsch eines anderen Teilnehmers informiert erden. Dabei sind Name und Telefonnummer des Inte- essenten angegeben. Der gesuchte Teilnehmer kann so- it selbst entscheiden, ob er den Kontakt erwidern will, hne dass es zur Übermittlung seiner Mobilfunknummer ommt. Insgesamt wird es im weiteren parlamentarischen erfahren darum gehen, die Verbraucherrechte so zu tärken, dass möglichst zugleich auch für die Unterneh- en ein zusätzlicher Nutzen entsteht, sei es durch Trans- arenz, attraktive Dienste oder größere Rechtsicherheit. udem werden wir prüfen, ob aus den aktuellen Urteilen nhaltlich auf die Verpflichtung zur Speicherung von orratsdaten Konsequenzen für dieses Gesetzgebungs- erfahren gezogen werden müssen. Parallel zum vorliegenden Gesetzentwurf hat die undesregierung einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung nerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des erbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen orgelegt, in dem weitere Änderungen des Telekommu- ikationsgesetzes enthalten sind. Werbung mit uner- ünschten Telefonanrufen sind ein großes Ärgernis für iele Verbraucherinnen und Verbraucher. Bereits nach eutiger Rechtslage ist sie rechtswidrig. Mit dem Ge- etzentwurf soll es Kunden ermöglicht werden, sich von estimmten, insbesondere am Telefon geschlossenen 19956 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) Verträgen durch einen Widerruf zu lösen. Zudem sollen Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung künftig mit einer Geldbuße geahndet werden. Auch diese Gesetzesinitiative stärkt somit die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und fin- det die Unterstützung der Koalitionsfraktionen. Manfred Zöllmer (SPD): Als Verbraucherpolitiker haben wir uns in den vergangenen Jahren immer wieder mit Fragestellungen aus dem Telekommunikationssektor beschäftigen müssen. Es scheint, dass der Übergang in den Wettbewerb in diesem Bereich einerseits als gelun- gen gelten darf, andererseits muss wegen bestimmter Fehlentwicklungen immer wieder nachjustiert werden. Wir haben dies in Bezug auf 0190er-Nummern gemacht, Dialer unter Kontrolle gebracht, für bessere Preisan- sagen und Preisanzeigen gesorgt und – wo nötig – auch Preisobergrenzen eingeführt. Mit der vorliegenden weiteren Änderung des Tele- kommunikationsgesetzes werden mehrere für Verbrau- cherinnen und Verbraucher wichtige Entscheidungen ge- troffen: Viele Unternehmen nutzen 0180er-Nummern für ihre Kundenkontakte. Bisher muss nur auf den Preis für Anrufe aus den Festnetzen und auf die Möglichkeit ab- weichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Um die Transparenz für die Kun- den zu verbessern, sind die Firmen zukünftig gehalten, auch anzugeben, was Anrufe sowohl aus dem Festnetz als auch vom Handy kosten. Das bisherige Geteilte-Kos- ten-Prinzip, wonach sich der Anrufer und der Angeru- fene die Kosten teilen, wird aufgeben, weil eine solche Kostenteilung nicht praktiziert wird. Derzeit schwanken Preise für Anrufe bei 0180er-Nummern aus den Mobil- funknetzen zwischen 69 und 87 Cent pro Minute. Künf- tig dürfen sie nicht mehr als 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf betragen. Dies ist eine vertretbare Größenordnung. Für Anrufe bei 0180er-Nummern aus den Festnetzen dürfen Anbieter schon heute höchstens 15 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf verlangen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen mit diesem Gesetz auch besser vor „untergeschobenen“ Ver- trägen bei der Betreibervorauswahl, Preselection, ge- schützt werden. Derzeit ist es Praxis, dass die Betreiber- vorauswahl umgestellt wird, ohne dass der Teilnehmer dies wollte oder sich darüber im Klaren war, eine Um- stellung beantragt zu haben. Einige Anbieter nutzen dies aus. In Zukunft muss daher die Erklärung der Kunden zur Einrichtung oder Änderung der Betreibervorauswahl in Textform vorliegen. Das schafft Transparenz und Klarheit. Zur Umsetzung der europäischen Roaming-Verord- nung, die das Telefonieren in anderen als dem eigenen Mobilfunknetz regelt, werden Bußgelder eingeführt und die Befugnisse der Bundesnetzagentur erweitert. Immer öfter werden in letzter Zeit Ortungsdienste für private Handystandortdaten in den Medien angeboten. Über diese Serviceanbieter kann man eine beliebige Zielperson anhand ihres Mobiltelefons sofort lokalisie- ren. Dies bietet erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten, obwohl Ortungsdienste zweifellos auch nützliche An- w s F v M s d g b R b z B s w e f t s f t d s h c v E t i k b h s n d i E 2 f n b v r v w e t U h Ä g d U n (C (D endungen wie die Ortung einer in Not geratenen Per- on oder das Auffinden eines vermissten Kindes bieten. ür die Ortung privater Mobiltelefone über einen Ser- iceanbieter muss derzeit lediglich eine SMS, Short essage Service, zur Einwilligung an den Anbieter ge- endet werden. Die Missbrauchsgefahr besteht darin, ass nicht sichergestellt werden kann, ob diese Einwilli- ung tatsächlich vom Handyeigentümer stammt. Ich bin sehr erfreut darüber, dass das Bundeskabinett eschlossen hat, der möglichen privaten Bespitzelung im ahmen dieser Novellierung einen Riegel vorzuschie- en. Die Übermittlung von Standortdaten an Dritte soll ukünftig nur noch dann möglich sein, wenn der Handy- esitzer solch einer Ortung ausdrücklich, gesondert und chriftlich zugestimmt hat. Der Handy-Inhaber muss be- usst einwilligen. Zusätzlich soll über die Zahl der rfolgten Ortungen spätestens bei der fünften Standort- eststellung informiert werden. Die Privatsphäre, der Da- enschutz und das Recht auf informationelle Selbstbe- timmung müssen auch in der digitalen Welt gelten. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Leider dür- en wir uns erst zu dieser späten Stunde mit den ak- uellen Vorschlägen der Bundesregierung zur Zukunft es Telekommunikationsmarktes beschäftigen. Dort cheint sich das Bewusstsein, dass es sich dabei um eine öchst innovative und wirtschaftlich bedeutsame Bran- he handelt, zwar in Ansätzen, aber immer noch nicht ollständig durchgesetzt zu haben. Ich hoffe sehr, dass dieser Gesetzentwurf nicht das inzige ist, was Ihnen im Bereich der Telekommunika- ionspolitik für den Rest dieser Wahlperiode eingefallen st. Führt man sich Ihr Werk vollständig vor Augen, wird lar – wir ahnten es schon seit langem – welches ver- raucherpolitische Leitbild die Bundesregierung be- errscht: Anbieter von Telekommunikationsdiensten ind im Zweifelsfall fiese Abzocker, Verbraucher ah- ungslose Deppen. Aber eines nach dem anderen. Im Wesentlichen geht er vorliegende Regierungsentwurf fünf Punkte an, die m Telekommunikationsgesetz verändert werden sollen. rstens werden Vorgaben aus der EU-Verordnung vom 7. Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobil- unknetzen umgesetzt. Zweitens wird die 0180er-Ruf- ummerngasse überarbeitet. Drittens sollen Verbraucher esser vor untergejubelten Verträgen bei der Betreiber- orauswahl geschützt werden. Viertens soll es zu Neu- egelungen beim Auskunftsverfahren zur Verfolgung on unerlaubten Werbeanrufen kommen, und schließlich urden auch einige mögliche neue Gebührentatbestände ntdeckt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der ersten Bera- ung auf wenige Hauptkritikpunkte konzentrieren. Die msetzung der EU-Roaming-Verordnung müssen wir ier meines Erachtens nicht näher betrachten. Mit den nderungen der Gebühren- bzw. Beitragsbestimmun- en müssen wir uns ohnehin noch eingehender auseinan- ersetzen, insbesondere weil aus meiner Sicht die auf nternehmen zukommenden Gebühren nach wie vor icht wirklich kalkulierbar sind. Darüber hinaus sehe ich Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19957 (A) ) (B) ) jedoch bereits jetzt einige Probleme, die im Zuge der Ausschussberatungen aus der Welt geschafft werden sollten und die ich Ihnen hier in der ersten Beratung be- reits benennen will. Zur 0180er-Nummerngasse bzw. den Geteilte-Kos- ten-Diensten. Zunächst sei mir der Hinweis erlaubt, dass Sie, wenn Sie sich schon einen neuen Namen für diesen Dienst ausdenken, der aus Verbrauchersicht prägnanter sein soll, dann auch konsequent sein müssen. Dann müssten Sie von festen Preisen statt von festen Kosten reden; denn die Kosten sind ja gerade nicht fest. Aber das ist nur eine Kleinigkeit. Viel wesentlicher ist die Frage nach den Preisober- grenzen. Auch die Parteien der jetzigen Regierungs- koalition haben ja durchaus ihren Teil zur Liberalisie- rung des Telekommunikationsmarktes beigetragen. Ihr Vorschlag hinterlässt bei mir allerdings den Eindruck, Sie wollten wieder ein Stück zurück in die Zeit des guten alten Bundespostmonopols. Wenn das der Fall ist: gute Reise! Dann sollten Sie aber auch gleich alle weiteren Preise wieder selbst festlegen, statt ständig neue und un- gerechtfertigte Höchstgrenzen einzuführen. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass sich die 0180er-Ruf- nummerngasse im Markt sehr gut etabliert hat. Ich sehe gar keine Veranlassung zu einer Änderung. Das müssen Sie noch einmal überprüfen. Die von Ihnen behauptete Stärkung der Verbraucher- rechte durch Einführung des Textformerfordernisses wird nach hinten losgehen. Sie überziehen die Vielzahl der seriösen Anbieter von Telekommunikationsdiensten mit noch mehr Bürokratie, während die wenigen schwar- zen Schafe weiter unseriös handeln werden. Denn unter- geschobene Verträge sind bereits nach heutigem Recht unwirksam. Ob sich nun die Unwirksamkeit aus einem ungewollten Werbeanruf ergibt oder der Vertrag nicht wirksam ist, weil es an einer Unterschrift fehlt, ist für den Verbraucher irrelevant. Nach wie vor wird er auch selbst aufmerksam sein müssen und Einspruch erheben, wenn er sich hintergangen fühlt. Das kann er auch. Ein Textformerfordernis stärkt aus meiner Sicht die Verbraucher nicht effektiv. Stattdessen machen Sie ge- wünschte Vertragsabschlüsse komplizierter. Hierzu soll- ten wir uns etwas Zielgenaueres einfallen lassen. Dabei sollten wir bedenken, dass die Wettbewerber gemeinsam mit der Deutschen Telekom in diesem Zusammenhang gerade erst ein effektives automatisiertes Auskunftsver- fahren etabliert haben. Das könnten Sie dann vergessen. Unter Umständen kann doch auch die Industrie eine un- bürokratische Lösung erarbeiten, die etwa an der Teil- nahme am automatisierten Verfahren anknüpft. Auch einige weitere Punkte müssen wir in den Aus- schüssen noch einmal intensiv debattieren. Schließlich fehlen aus meiner Sicht auch manche Aspekte. Nicht zu- letzt sollten Sie sich in Erinnerung rufen, dass Sie die Branche gerade erst mit massiven Vorratsdatenspeiche- rungs- und Überwachungspflichten überzogen haben. Da stehen Sie noch immer in der Schuld. Um den schlimmsten Schaden von der Branche abzuwenden, hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Bußgeld-Moratoriums in § 150 des Telekommunika- t S B s w b B k r m g V i s V z m n d A l l e d F d t 1 1 F d b F d s f g o d R d B v t ß s r A (C (D ionsgesetzes eingebracht, für den ich schon an dieser telle werben möchte. Ich hoffe auf eine konstruktive und weiterführende eratung in den Ausschüssen und am Ende auf ein Ge- etz, das überzeugender ist als Ihr heute vorgelegter Ent- urf. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): 2007 gab es ei der Bundesnetzagentur etwa 36 000 Anfragen und eschwerden von Verbrauchern im Bereich der Tele- ommunikation. Das sind deutlich mehr als in den Be- eichen Post oder Elektrizität. Das zeigt, dass wir es hier it einer besonderen Problemlage zu tun haben. Die Liberalisierung hat unseriöse Geschäftsmodelle efördert. Das betrifft gerade den Gebrauch der 0180er- orwahl für Kundendienste. Diese Vorwahlnummer, die n der Regel von Behörden benutzt wird und deshalb als eriös galt, wird von windigen Unternehmen benutzt, um erbraucherinnen und Verbraucher in Unkenntnis abzu- ocken. Hier muss der Gesetzgeber sofort handeln. Es ist überfällig, den Missbrauch durch 0180er-Num- ern zu unterbinden. Es ist deshalb richtig, dass Unter- ehmen mit einer 0180er-Servicenummer zukünftig über en Preis der Gesprächsminute informieren, egal, ob der nruf vom Festnetz oder vom Handy erfolgt. Viel zu ange wurden den Verbrauchern die Kosten verheim- icht. Es ist überfällig, für Anrufe der 0180er-Nummern ine Preisobergrenze festzulegen. Derzeit liegen die Preise es Mobilfunknetzes bei dem Fünf- bis Sechsfachen des estnetzes. Es ist völlig unverständlich, warum die Bun- esregierung nicht der Empfehlung der Verbraucherzen- ralen gefolgt ist, eine einheitliche Preisobergrenze von 0 Cent festzulegen. Nun wird der Verbraucher mit 4 Cent pro Minute zur Kasse gebeten, wenn er vom estnetz anruft. Wenn er vom Handy telefoniert, ist es as Doppelte. Es ist überfällig, dass ein Anbieterwechsel schriftlich estätigt werden muss. Hier wurde in Tausenden von ällen Missbrauch betrieben, mit neuen Verträgen, die er Kunde angeblich bestellt hatte. All diese Regelungen für den Telekommunikations- ektor sind überfällig. Ich sehe dies nicht als großen Er- olg. All dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wir ehen auch nicht in den Supermarkt und kaufen ein, hne zu wissen, was die Milch oder das Brot kostet. Je- er würde es als absurd empfinden, wenn es gültige echtslage wäre, einen Mietvertrag abzuschließen, ohne ass der Mieter unterschreibt. Aber all dies war bisher in ereichen der Telekommunikation möglich und wurde on windigen Geschäftemachern ausgenutzt. Trotzdem reicht das, was die Bundesregierung hier ut, nicht aus. Wenn die Damen und Herren von der Gro- en Koalition ehrlich wären, würden sie einräumen, dass ie selbst diese Fehlentwicklungen mit der Liberalisie- ung des Telekommunikationssektors befördert haben. uch FDP und Grüne haben lange Zeit vom freien Wett- 19958 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) bewerb gesprochen, der angeblich zum Nutzen der Ver- braucher sei. In kaum einem anderen Bereich ist der freie und un- geregelte Wettbewerb so weit vorgedrungen wie bei der Telekommunikation. Die Folge ist, dass der Zweck des Wirtschaftens in diesem Bereich nicht darin besteht, für den Bürger oder die Bürgerin ordentliche und vertrau- ensvolle Kommunikationsdienstleistungen zur Verfü- gung zu stellen, sondern darin, möglichst viel Geld zu verdienen. Anders sind die vielen Missbrauchsfälle nicht zu erklären. Deshalb musste der Gesetzgeber in der Vergangenheit immer wieder neue Regelungen zum Verbraucherschutz erlassen. Bekämpft werden damit aber nur die Symp- tome. Die Linke trägt den Weg der Liberalisierung nicht mit und plädiert dafür, zu prüfen, einen solch wichtigen Be- reich der Kommunikation in öffentliche Verantwortung zu übertragen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem Entwurf zur Änderung des Telekommunika- tionsgesetzes setzt die Bundesregierung die EU-Verord- nung 717/2007 um. Der Entwurf beschränkt sich aber nicht auf die EU-Vorgaben zum Roaming, sondern greift auch eine Reihe anderer Punkte auf, die den Telekom- munikationsmarkt betreffen. Aus unserer Sicht kommt es dabei vor allem darauf an, den Verbraucherschutz im Telekommunikationsgesetz zu stärken. Die Bundesregie- rung hat von der Möglichkeit, Verbraucherinteressen stärker zu berücksichtigen und die Transparenz im Tele- kommunikationsmarkt zu erhöhen, in ihrem Entwurf lei- der nicht ausreichend Gebrauch gemacht. Beschwerden über sogenannte untergeschobene Ver- träge, bei denen der Kunde ohne sein ausdrückliches Einverständnis zu einer Umstellung der Betreiberaus- wahl gebracht wird, haben erheblich zugenommen. Dem Missbrauch bei der Umstellung der Betreiberauswahl soll nun ein Riegel vorgeschoben werden. Wir begrüßen, dass diese Problematik endlich angegangen wird, doch leider geht der Entwurf der Bundesregierung an dieser Stelle nicht weit genug. Durch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Textform wird dem Problem zwar begeg- net, doch das Ziel eines umfassenden Schutzes vor sol- chen Verträgen wird nicht erreicht. Denn die bloße Text- form sieht laut § 126 b BGB nicht zwingend eine eigenhändige Unterschrift vor. Wir fordern deshalb, die Schriftform als verbindlich festzuschreiben. Damit müssten die Kunden selbst den Stift in die Hand nehmen und wären vor dubiosen Verträgen deutlich besser ge- schützt als durch die bloße Textform. Darüber hinausgehend fordern wir einen Aktionsplan gegen Betrug in der digitalen Welt. Denn untergescho- bene Verträge sind nur eine von vielen unfairen Ge- schäftspraktiken, die im Kommunikationsmarkt an der Tagesordnung sind. Aber Kostenfallen im Internet, Lockvogelangebote, Gewinnspiele oder aggressive Ver- kaufsmethoden wie unerlaubtes Telefonmarketing sind keine Schicksalsfügung. Deswegen müssen bestehende G ü c K V t s a s b m g 0 d s c d V n F c B K t T e m E s O B n l O ß d G s t b A l e e (C (D esetze dringend auf ihre Netz- und Digitaltauglichkeit berprüft und Verbraucherschutzvorschriften entspre- hend aktualisiert werden, um den Verbraucherschutz im ommunikationsmarkt umfassend zu verbessern. Ähnlich unzureichend wie bei den untergeschobenen erträgen sieht der Gesetzesentwurf bei den sogenann- en Feste-Kosten-Diensten aus: Die Bundesregierung etzt zwar Preisobergrenzen für 0180er-Nummern fest, ber sie verpflichtet die Anbieter nicht zu einer Preisan- age, wenn Kunden diese Dienste nutzen. Dabei bleibt es ei fünf unterschiedlichen Tarifen, die für 0180er-Num- ern gelten. Außerdem ist in dem Entwurf keine Be- ründung zu finden, warum die Preisobergrenze für 180er-Nummern ausgerechnet auf 14 Cent pro Verbin- ungsminute festgesetzt wurde. Uns würde auch interes- ieren, wieso ein Aufschlag von 50 Prozent für Gesprä- he aus Mobilfunknetzen zulässig sein soll, auch wenn ie Entgelte für Mobilfunkverbindungen sinken. Für die erbraucherinnen und Verbraucher ist also weiterhin icht automatisch klar, wie viel sie für einen Anruf eines este-Kosten-Dienstes bezahlen müssen. Wie viel einfa- her wäre es, wenn eine verpflichtende Preisansage zu eginn eines solchen Anrufs sie kurz und genau über die osten informieren würde. Dadurch wäre es ein Leich- es, Transparenz in das Dickicht der unterschiedlichen arife für Feste-Kosten-Dienste zu bringen. Aber solche infachen verbraucherpolitischen Verbesserungen sucht an in diesem Gesetzentwurf vergeblich. Insgesamt lässt die Bundesregierung Sorgfalt bei der rarbeitung des Gesetzentwurfs missen: Wie sonst lässt ich erklären, dass sie ein so brisantes Thema wie die rtung von Handys erst durch die Stellungnahmen des undesrates auf die Agenda des Gesetzesentwurfs ge- ommen hat? Zurzeit ist es möglich, durch eine einma- ige Bestätigung per SMS der faktisch unbegrenzten rtung des Mobilfunktelefons zuzustimmen. Wir begrü- en, dass die Bundesregierung durch die Stellungnahme es Bundesrates eingesehen hat, dass diesen Praktiken renzen gesetzt werden müssen. Gerade im Umgang mit olchen datenschutzrechtlich brenzligen Angelegenhei- en sollte die Bundesregierung in Zukunft mehr Pro- lembewusstsein zeigen. nlage 33 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Ände- rung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Au- ßenwirtschaftsverordnung Antrag: Rückbesinnung auf die soziale Markt- wirtschaft – Die europäische Alternative zu Wirtschaftsprotektionismus und Ausländerdis- kriminierung (Tagesordnungspunkt 12 a und b) Rolf Hempelmann (SPD): Der Boom an den globa- en Rohstoffmärkten hat einigen Schwellenländern norme Leistungsbilanzüberschüsse beschert. Damit inher geht eine deutliche Zunahme an Gründungen von Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19959 (A) ) (B) ) staatlichen Investitionsfonds. Sie sind ein geeignetes In- strument, die generierten Devisenüberschüsse eines Lan- des zu reinvestieren. Auf diese Weise kann nicht nur eine Aufwertung der heimischen Währung und damit eine Schwächung der internationalen Konkurrenzfähigkeit, sondern auch ein Durchschlagen der hohen Liquidität auf die inländische Inflation vermieden werden. Staatsfonds sind jedoch kein neues Phänomen. Die Erdöl exportierenden Länder verwalten die Devisen- überschüsse aus Ölexporten seit Jahrzehnten über Staats- fonds. „Neu“ ist jedoch, dass die Fondsvolumina be- trächtlich wachsen und dass einige Staatsfonds ihre Anlagestrategien deutlich renditeorientierter ausrichten als zuvor. Wir müssen uns auch in Deutschland darauf gefasst machen, dass sie künftig auf stärkere Unterneh- mensbeteiligungen abzielen, die sich durchaus spürbar auf die Eigentumsverhältnisse einiger der hier ansässi- gen börsennotierten Unternehmen auswirken können. Klar ist: Für die deutsche Wirtschaft ist ein offenes Investitionsregime unerlässlich. Wir haben gerade auf- grund unserer hohen Exportorientierung ein starkes Inte- resse daran, offene Märkte und gute Investitionsbedin- gungen zu fördern. Ausländische Direktinvestitionen sind ein Zeichen der internationalen Wettbewerbsfähig- keit des Ziellandes. Gleichwohl bereitet es zumindest Bauchschmerzen, dass die Grenze zwischen öffentlichem und privatem Sektor bei manchem potenziellen Investor zunehmend verwischt. Nicht nur Staatsfonds, sondern auch Staats- konzerne, die sich zu multinationalen Konzernen entwi- ckeln, drängen auf die internationalen Märkte. Das ver- rät der Blick nach China oder Russland. Die Ankündigung Dimitrij Medwedews, „nationale Cham- pions“ schaffen zu wollen, klingt noch in den Ohren. Vermehrt wird daher die Sorge geäußert, dass es sich bei Beteiligungs- bzw. Übernahmebegehren in sensiblen Wirtschaftsbereichen um strategische Beteiligungen handeln könnte. Dadurch könnte Deutschland über wirt- schaftliche Zusammenhänge politisch erpressbar werden oder dazu gezwungen sein, strategisches Know-how weiterzugeben. Es gibt keinen Grund für allgemeinen Alarmismus gegenüber ausländischen Investoren, zumal die Bundes- republik bislang durchaus gute Erfahrungen mit Großbe- teiligungen aus dem Ausland gemacht hat. Die seit Jahrzehnten operierenden Staatsfonds aus den Erdöl exportierenden Ländern sind uns traditionell will- kommene Investoren, die als umsichtige, fast konserva- tive Anleger auftreten, die langfristige Investitionsper- spektiven vorübergehenden Renditesprüngen vorziehen. Eine merkliche Bedrohung ist von ihnen bislang nicht ausgegangen. Allerdings beschränkte sich ihr Engage- ment bislang auch immer auf Minderheitsbeteiligungen. Was wir also sicher nicht wollen, ist eine Dämonisie- rung ausländischer Investoren wie der Staatsfonds. Denn klar ist, dass ausländische Staatsfonds in der Finanzkrise bereits eine positive Rolle gespielt haben. Staatsfonds sorgen für Liquidität auf den Finanzmärkten, auch in Krisenzeiten. Sie verteilen bestehende Risiken und tra- g d l S w s g k K s s g s t l e d d c m a b s a a f m i w O w f N o s n t g d d t s g i z 4 s e b g g d g (C (D en mit ihrem weltweiten Engagement zur Integration er internationalen Finanzmärkte bei. Der Gesetzgeber sollte sich rechtzeitig mit potenziel- en Risiken auseinandersetzen. Die Finanzkraft der taatsfonds und der internationalen Finanzakteure ächst. Es stellt sich die Frage, ob wir solche Wirt- chaftsbereiche, die zum Beispiel Fragen der Versor- ungssicherheit berühren – wie die Funktionsfähigkeit ritischer Infrastrukturen und Märkte – oder sensibles now-how, jeglichem Investitionsvorhaben mit Bauch- chmerzen preisgeben oder ob wir uns das Recht zuge- tehen, problematische Investitionen zu prüfen und ge- ebenenfalls zu untersagen. Der Europäische Gerichtshof, EuGH, betrachtet ein olches – übrigens auch schon im EG-Vertrag angeleg- es – Prüfbegehren als gerechtfertigt, sofern eine tatsäch- iche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die in Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Ich denke a zum Beispiel an die derzeit zum Verkauf angebotenen eutschen Stromnetze. Mit Blick auf die Versorgungssi- herheit, die auch in Zukunft gewährleistet werden uss, kann es gerechtfertigt sein, bestimmte Aktivitäten usländischer Investoren unter den Vorbehalt einer Un- edenklichkeitsprüfung zu stellen. Dafür wollen wir mit der 13. Novelle des Außenwirt- chaftsgesetzes eine gesetzliche Grundlage schaffen – llerdings mit klaren Grenzen, um Deutschlands Status ls attraktiven Investitionsstandort nicht zu gefährden. Vorgesehen ist ein Prüfrecht der Bundesregierung, so- ern Investoren aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten indestens 25 Prozent der Stimmrechtsanteile an einem n Deutschland ansässigen Untenehmen erwerben ollen – sofern daraus eine Gefährdung der öffentlichen rdnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik er- achsen könnte. Der EuGH erkennt eine mögliche Ge- ährdung der öffentlichen Sicherheit in Sektoren mit etzinfrastrukturen, wie Telekommunikation und Strom, der bei der Gewährleistung von Dienstleistungen von trategischer Bedeutung. Für ein großes Investitionsvorhaben in einem unter ationalen Sicherheitsaspekten besonders schützenswer- en Sektor greifen gewisse Verfahrensregeln. So gilt es rundsätzlich, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und as Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu achten. Die Bun- esregierung hat sich außerdem für eine sehr zurückhal- ende Anwendung der neuen Regelung des Außenwirt- chaftsgesetzes ausgesprochen. Das ist besonders laubwürdig vor dem Hintergrund, dass die heute schon m Außenwirtschaftsgesetz vorhandenen Regelungen ur Übernahme von deutschen Rüstungsunternehmen in 0 Jahren nicht ein einziges Mal angewendet worden ind. Die bestehende Gesetzgebung sichert darüber hinaus inen Großteil möglicher Risiken ab. So sind alle Netz- etreiber in Deutschland nach dem Energiewirtschafts- esetz dazu verpflichtet, Verbraucher sowie nachgela- erte Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze iskriminierungsfrei und zu wirtschaftlichen Bedingun- en an ihr Netz anzuschließen. Der Missbrauch einer 19960 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) ) (B) ) marktbeherrschenden Stellung kann auch nach dem Kar- tellrecht geahndet werden. Schließlich sieht das erst kürzlich verabschiedete Risikobegrenzungsgesetz Maß- nahmen zur Steigerung der Transparenz im Wirken von Finanzinvestoren vor. Dass wir uns an eine zurückhaltende Anwendung des Prüfrechts halten, ist auch eine Frage der Glaubwürdig- keit für den Exportweltmeister Deutschland. Wir dürfen uns nicht an anderen Industrienationen orientieren, die in der letzten Zeit zunehmend auf protektionistische Maß- nahmen zurückgreifen, um ihrer heimischen Volkswirt- schaft vermeintlich Vorteile zu bescheren. Mit Blick auf die schiere Finanzkraft mancher Inves- toren und mögliche strategische Motivationen einer grö- ßeren Unternehmensbeteiligung erscheint es dennoch vernünftig, mithilfe der uns vorliegenden Regelung die Handlungsfähigkeit des Staates zum Schutze kritischer Infrastruktur bzw. sicherheitsrelevanter Dienstleistungen auszubauen. Ich bitte Sie herzlich, den vorliegenden Regierungs- entwurf zu unterstützen. Sicher gibt es noch kleine Än- derungen, die vorgenommen werden sollten. Ich denke da zum Beispiel an jene Regelung, die vorsieht, dass ein potenzieller Investor vor seinem Engagement in Deutschland eine Unbedenklichkeitsbescheinigung be- antragen kann. Dieses Recht sollte auch einem hier an- sässigen Unternehmen zugestanden werden. Auf diese Weise kann es seine Attraktivität gegenüber potenziellen Geldgebern aus dem Nicht-EU- bzw. Nicht-EFTA-Aus- land steigern und den Prozess einer Umstrukturierung beschleunigen. Kurz und gut, nicht nur der Käufer, son- dern auch der Verkäufer sollte ein Anrecht auf die Bean- tragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung haben. Alles in allem haben wir es jedoch mit einem gut durchdachten Entwurf zu tun, dem zugutezuhalten ist, dass er sich stark an bestehendem EU-Recht und an der Rechtsprechung des EuGH orientiert. Er wird damit dem Grundsatz gerecht, dass Rechtsunsicherheit vermieden und das gute Investitionsklima in Deutschland erhalten werden müssen. Rainer Brüderle (FDP): Deutschland profitiert vom internationalen Handel und der Globalisierung wie kaum ein anderes Land. Deutsche Produkte sind fast überall auf der Welt gefragt. Umgekehrt bietet uns der Welthan- del Produkte und Dienstleistungen, die wir selbst gar nicht oder nur deutlich teurer herstellen könnten. Wir profitieren nicht nur vom Warenhandel, sondern auch von ausländischem Kapital, das in deutsche Unterneh- men investiert wird. Das schafft Arbeitsplätze bei uns und erhöht unseren Wohlstand. Diese Freiheit des Kapi- talverkehrs müssen wir uns erhalten. Sie ist nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil des europäischen Binnen- marktes und Grundlage unserer Wirtschaftsordnung. Protektionistischen Tendenzen, wie sie in der Diskussion um die Abschottung Deutschlands gegenüber ausländi- schen Staatsfonds seit dem vergangenen Jahr immer wieder bedient wurden, sollte der Bundestag nicht nach- geben. Die Sorge, ausländische Eigentümer könnten un- ser Land lahmlegen wollen, ist unbegründet. e i ö f S B P m A f 5 d w s Z c d z d u w M b w m v F K R U m r l l D v f w i D z r a t I a G E h g d a h W l (C (D Auf Wettbewerbsmärkten ist es kein Problem, wenn in Unternehmen auch ausländische Eigentümer hat. Um n der Konkurrenz bestehen zu können, müssen sich alle konomisch verhalten. Auch ein chinesischer Staats- onds will keine Milliarden an Staatsvermögen in den and setzen. Hier brauchen wir also überhaupt keine eschränkungen, weder Meldepflichten noch staatliche rüfungsvorbehalte. Wenn durch Unternehmensübernah- en die Struktur eines Marktes gefährdet wird, ist es ufgabe des Kartellamts, dies zu prüfen und gegebenen- alls einzuschreiten. Das Bundeskartellamt war in den 0 Jahren seines bisherigen Bestehens immer ein Garant afür, dass der Wettbewerb in Deutschland geschützt ird und sich Monopolisierungstendenzen nicht durch- etzen können. Warum sollten die Wettbewerbshüter in ukunft nicht genauso erfolgreich weiterarbeiten? Selbstverständlich ist es nicht sinnvoll, ein staatli- hes, halbstaatliches oder privates inländisches Monopol urch ein ausländisch beeinflusstes Monopol zu erset- en. Die Antwort kann aber nicht Abschottung lauten; ie Antwort muss Wettbewerb lauten. Wettbewerb ist nd bleibt das beste Entmachtungsinstrument. Es gibt in der Tat Märkte, auf denen sich der Wettbe- erb nicht durchsetzen lässt. In Märkten mit natürlichen onopolen, auf denen kein Wettbewerb herrschen kann, raucht aber auch nicht zwischen guten und uner- ünschten Investoren unterschieden zu werden. Hier uss straff reguliert werden, aber nicht mit Eigentums- erboten, sondern über eine Verhaltensregulierung. Die DP hat vorgeschlagen, den Instrumentenkasten des artellamts um ein Entflechtungsinstrument als Ultima atio zu erweitern. Wer sich als marktbeherrschendes nternehmen dauerhaft wettbewerbswidrig verhält, uss die Konsequenzen zu spüren bekommen. In der Vergangenheit haben wir uns bemüht, mehr Di- ektinvestitionen ins Land zu holen, und haben im Aus- and dafür geworben. Die Wahrscheinlichkeit, dass aus- ändische Staatsfonds nun ihre kompletten Reserven in eutschland anlegen wollen, ist allerdings gering. Jeder ernünftige Investor streut seine Anlagen. Wenn die reien Devisenreserven alle in die G-7-Länder fließen ürden, und zwar proportional zum jeweiligen Brutto- nlandsprodukt der Empfängerländer, wäre das für eutschland ein im Vergleich zur Wirtschaftskraft und u den bestehenden ausländischen Investitionen eher ge- inges Volumen. Realistisch dürfte sein, dass sich die usländischen Direktinvestitionen in Deutschland künf- ig um einige Prozent erhöhen – jedenfalls wenn wir den nvestoren keine Knüppel zwischen die Beine werfen. Mehr ausländische Investitionen in Deutschland sind lles andere als ein Anlass zur Sorge und schon gar kein rund, Industriepolitikern eine Spielwiese für staatliche ingriffe in die Wirtschaft zu schaffen. Statt den Frei- andel jetzt infrage zu stellen, muss Deutschland ein anz anderes Ziel verfolgen: Wir sollten darauf dringen, ass die Welthandelsorganisation neben dem Freihandel uch den Wettbewerb schützt. Deutschlands Schicksal ängt von offenen Märkten und mehr Wettbewerb ab. ir sollten uns auch auf europäischer und internationa- er Ebene dafür einsetzen, dass die politische Einfluss- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 19961 (A) ) (B) ) nahme auf ausländische Direktinvestitionen überall ver- ringert wird. Mit dem Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition werden Investitionen und Arbeitplätze in Deutschland gefährdet. Auch wenn das Veto der Regie- rung nur im Einzelfall angewendet werden soll, schreckt es ausländische Geldgeber grundsätzlich ab. Das ist generell, aber insbesondere im gegenwärtigen Konjunk- turabschwung wirtschaftspolitisch unverantwortlich. Die- ser schwarz-rote Merkantilismus ist zum Scheitern ver- urteilt. Das ist genauso unsinnig, als wenn wir unsere Seehäfen gegen ausländische Schiffe abschotten würden. Wir brauchen keinen Protektionismus. Mit einem protek- tionistischen Wirtschaftsnationalismus verschenken wir Chancen, auch wenn er unter dem Deckmantel „aktiver Industriepolitik“ daherkommt. Das Außenwirtschaftsge- setz muss internationalen Handel und Investitionen un- terstützen und nicht behindern. Deshalb gilt es, interna- tional für mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten zu werben und das Wettbewerbsrecht konsequenter anzu- wenden. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Vor einigen Tagen bemühte sich der Bundeswirtschaftsminister gegenüber China, Missverständnisse auszuräumen, und ermunterte den chinesischen Staatsfonds zu Investitionen in Deutschland. Dieses Missverständnis bringt die Bundes- regierung heute in den Bundestag ein. Sie stellt damit ein Gesetz zur Debatte, das ihr selbst etwas peinlich ist. Das Gesetz ermöglicht staatliches Eingreifen bei Unterneh- mensübernahmen. Etwas komisch wirkt es daher, wenn der zuständige Minister es mit den Worten kommentiert, dass die Unternehmen sich darauf verlassen könnten, dass die Regierung am liebsten gar nicht eingreift. Sie hatte auch etwas Pech mit ihrem Projekt. Erst ver- langen diverse DAX-Vorstände, darunter der Vorstands- vorsitzende der Deutschen Bank, von der Regierung Maßnahmen zum Schutz vor ausländischen Staatsfonds. Als sich dann die Regierung emsig an die Arbeit macht, erntet sie nicht Anerkennung, sondern öffentliche Dre- sche von denen, die das Gesetz bestellt hatten. Ein Grund dafür ist, dass sich der Wind inzwischen gedreht hat. In der Finanzkrise hofft so manches westliche Un- ternehmen auf Rettung durch einen Staatsfonds. Die einst stolzen westlichen Finanzinstitute nahmen dankend 92 Milliarden Dollar von Staatsfonds entgegen. Der Au- ßenminister und der Finanzminister machten in den letz- ten Wochen arabischen und asiatischen Fonds ihre Auf- wartung, unter anderem, um für eine Beteiligung bei der Deutschen Bahn zu werben. Ein weiterer Grund für die Ablehnung der Wirtschaft ist, dass sie anderen Staaten nicht zugestehen möchte, was die Bundesregierung für sich in Anspruch nimmt. Die Wirtschaft möchte, dass Deutschland auch weiterhin andere Länder zwingt, ihre Märkte zu öffnen und ihre öffentlichen Unternehmen an ausländische Investoren zu verkaufen. Deutsche Unter- nehmen kaufen mehr ausländische Firmen als umge- kehrt. Der wichtigste Grund für die Ablehnung der Wirt- schaft ist jedoch das, was Michael Hüther als schweren ordnungspolitischen Sündenfall bezeichnet. Mit ihrem Gesetzesvorschlag gibt die Bundesregierung zu, dass K l k d g j R d n n D f d D g g r o i i ü d o v k m s m g g d w S n A w Z E d f m d K s P u n l M c i G b S l s b (C (D apitalverkehrsfreiheit und Vertragsfreiheit keine abso- uten Rechtsgüter sind. Unternehmensübernahmen sind eine Privatangelegenheit. Sie sind den Grundinteressen er Gesellschaft unterzuordnen. Nun hat die Bundesre- ierung nicht die Absicht, dies ernst zu nehmen. Sie hat a bereits klargemacht, dass Arbeitsplatzsicherung keine olle spielen wird. Doch die Wirtschaft hat Angst davor, ass andere die Grundinteressen der Gesellschaft ernster ehmen könnten, dass das Eigentum an Betrieben zu ei- er politischen Frage wird. Der Bundesverband der eutschen Industrie sieht deshalb „ein Risikopotenzial ür Staatseingriffe und Populismus“. Die Bundesregierung hatte einige Schwierigkeiten, zu efinieren, was gutes und was böses Kapital sein soll. er erste Entwurf wurde zurückgezogen, der Zeitplan eriet durcheinander. Jetzt verzichtet sie auf eine Ab- renzung und setzt auf Einzelfallprüfungen. Die Kanzle- in nannte in ihren ersten Äußerungen die pure Rendite- rientierung privater Investoren sogar als Positivmerkmal m Vergleich zu Staatsfonds. Für die meisten Menschen st dagegen klar, dass die zunehmend kurzfristige und berzogene Renditeorientierung von Finanzinvestoren as Allgemeinwohl bedroht. Ob sie aus Deutschland der einem anderen Land kommen, ob es sich um pri- ate oder staatliche Fonds handelt, spielt dabei meist eine Rolle. Will man das öffentliche Interesse schützen, sollte an die wichtige Infrastruktur überhaupt nicht privati- ieren. Sie gehört in öffentliche Hand. Investoren kann an am besten kontrollieren, wenn die Beschäftigten ge- enüber der Kapitalseite im Unternehmen mindestens leichberechtigt sind. Die Bundesregierung verfolgt iese Ziele nicht. Die Absage des Börsengangs der Bahn ird sie sich ja wohl nicht als Verdienst anrechnen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): eit Juni 2007 kündigt die Große Koalition in immer euen Varianten mit großer Rhetorik eine Reform des ußenwirtschaftsgesetzes an. Jetzt wird der Gesetzent- urf als nächtlicher Tagesordnungspunkt eingebracht. uvor hörte man munkeln, die Koalition sei mit ihrem ntwurf nun gar nicht mehr so glücklich. Nachdem vor er letzten Hessen-Wahl das Schreckgespenst „Staats- onds“ an die Wand gemalt und die Abwehr von allen öglichen Gefahren bis zum Bundesparteitag der CDU iskutiert wurde, ist es nun merkwürdig still geworden. ein Wunder: Erst vorgestern tagte der Deutsch-Chine- ische Gemischte Wirtschaftsausschuss in Berlin. Laut ressemitteilung des deutschen Wirtschaftsministeri- ms war „Kernthema des Ausschusses die Frage nach ei- em Ausbau von chinesischen Investitionen in Deutsch- and“. Genau vor denen hatte die Große Koalition über onate populistisch gewarnt. Und in den letzten Wo- hen warb die deutsche Finanzagentur auch international ntensiv für die Staatsanleihen, die Deutschland zur egenfinanzierung seines Banken-Rettungspaketes raucht. Bei beiden Themen erscheint der chinesische taatsfonds plötzlich in viel freundlicherem Licht als im etzten Hessen-Wahlkampf. Mit der Finanzmarktkrise cheint sich die Perspektive doch sehr verschoben zu ha- en. 19962 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 (A) (C) (B) ) Nach diesem Gesetzentwurf will das Wirtschaftsmi- nisterium nun bei 25 Prozent Beteiligung von Investoren aus Nicht-EU-Staaten an deutschen Unternehmen das letzte Wort haben. Wie ist die Situation? Zunehmend en- gagieren sich weltweit staatliche Fonds. Es besteht die Sorge, dass sie die Unternehmenspolitik beeinflussen könnten. Um dieser Sorge zu begegnen, braucht es an- dere Antworten als die der Bundesregierung. Wir brau- chen gemeinsame Regeln, die staatlichen wie privaten Finanzinvestitionen einen Handlungsrahmen geben. Ge- nau das leistet der Gesetzentwurf aber nicht. Nicht aus- tionsabkommen auf globaler Ebene, für soziale und ökologische Standards im internationalen Handel sowie für internationale Regeln, die mehr Transparenz in der Investitionspolitik von Fonds schaffen. Machtbegrenzungen in Unternehmen sind in Deutschland schon lange nötig. Wenn wir sie umsetzen, schützen wir sie auch vor unerwünschtem Einfluss von außen. Das deutsche Wettbewerbsrecht insgesamt ist voller Lücken. Wer Wirtschaftsmacht begrenzen will, muss in allen Bereichen gegen Monopole vorgehen. Die ländische Beteiligungen an sich sind das Problem. Es kommt darauf an, wie überhaupt Investitionskontrolle aussehen soll. Und da bleibt dieser Gesetzentwurf alle Antworten schuldig. Wir brauchen als Exportland beides: Erstens brauchen wir eine Öffnung für ausländische Investoren. Zweitens müssen faire Regeln für deutsche wie für ausländische Investoren gleichermaßen gelten. Das schafft Vertrauen, und daran werden deutsche Investoren im Ausland ge- messen. Diese Frage ist für alle Wirtschaftszweige höchst relevant. Dieser Entwurf stellt mit der 25-Prozent-Regel dage- gen ausländische Investoren unter Generalverdacht und schadet dem Investitionsstandort. Er ist auch europa- rechtlich in höchstem Maße fragwürdig. Wir haben in der EU den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit. Der wird im Gesetzentwurf mehrfach verletzt. Einmal sollen hier selbst Firmen aus EU-Staaten anders behandelt wer- den, wenn sie selbst zu einem Viertel Investoren von au- ßerhalb der EU gehören. Dann sollen sie auch unter die 25-Prozent-Regel fallen, wenn sie in Deutschland inves- tieren. Das wird vor den Europäischen Gerichten nicht Bestand haben. Die Frage der Sicherheitsinteressen, die mit der Wirtschaft verbunden wird, wird im Entwurf nicht näher definiert. Genau das fordert aber die EU. In unserem Grünen-Antrag für eine nachhaltige inter- nationale Investitionspolitik vom Juni beschreiben wir, worum sich die Bundesregierung kümmern müsste, wenn es ihr wirklich um eine wirkungsvolle Investitions- kontrolle ginge. Wir haben Probleme mit Investoren, die sich nicht an Regeln halten, egal, ob sie nun inländisch oder ausländisch sind. Nicht nur Staatsfonds, sondern auch viele Hedgefonds arbeiten sehr intransparent. Die internationalen und europäischen Gremien und Institutio- nen haben begonnen, multilaterale Lösungswege bei der Kontrolle von Investoren zu entwickeln. Wir müssen die Investitionsregeln in der EU harmonisieren. Wir erwar- ten entsprechende Initiativen der Regierung bei der in- ternationalen Regelsetzung: für multilaterale Investi- K L g s l W v n E t r d n m n I k v d m R g s s u d g N v v g d B a P d e (D onzentration nimmt zu, nicht nur bei Strom, Gas und ebensmitteln. Es spricht einiges dafür, jetzt für Klarheit bei den Re- eln, aber auch für eine Offenheit bei Investitionen zu orgen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, Deutsch- and würde sich gegen ausländisches Kapital wehren. ir brauchen es und müssen es willkommen heißen. Ein erantwortungsvoller Vorschlag für gemeinsame inter- ationale Regeln schafft Vertrauen und ist zielführend. r muss jetzt engagiert vertreten werden. Genau das leis- et dieser Gesetzentwurf nicht. Darum wäre die Bundes- egierung gut beraten, ihn jetzt zurückzuziehen und sich er eigentlichen Regulierungsprobleme endlich so anzu- ehmen, wie das unser Antrag beschreibt. In letzter Zeit hat der Wirtschaftsminister seine Argu- entation zu diesem Gesetzentwurf geändert. Er warnt un weniger vor den Staatsfonds, sondern vor russischen nvestoren, die das deutsche Stromübertragungsnetz auf- aufen könnten und will dies mit der 25-Prozent-Regel erhindern. Aber das Kernproblem ist doch, dass heute ie großen Energiekonzerne mit den Netzen einen im- ensen Wettbewerbsvorteil haben und es noch gar keine egulierung für den Verkauf der Übertragungsnetze ibt, den Vattenfall und Eon planen. Wir Grünen haben chon im Frühsommer ein Modell für eine Netzgesell- chaft mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung vorgelegt nd in den Bundestag eingebracht. Uns geht es darum, ie Grundlage für einen fairen Wettbewerb auf den Ener- iemärkten zu schaffen. Dazu muss klar sein, dass die etze weder großen Stromkonzernen einen Marktvorteil erschaffen, noch zur Gelddruckmaschine für andere In- estoren verkommen. Diese grundlegende Infrastruktur ehört unter eine starke Regulierung. Und genau gegen iese Regulierung hat sich der Wirtschaftsminister in rüssel stets gewehrt. Auch hier erwarten wir Antworten uf das Problem, anstatt einen Gesetzentwurf, der an der roblemlage völlig vorbeigeht. Mit unserem grünen Mo- ell für die Netzgesellschaft können wir ihnen hier gerne ine Hilfestellung bieten. 91, 1 0, T 186. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. November 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lutz Heilmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Haben Sie eine weitere Nachfrage?



Rede von Achim Großmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ja, ich habe eine weitere Nachfrage. – Sie beziehen

sich auf das Allgemeine Eisenbahngesetz. Es ist richtig,
dass das Anwendung findet, wenn Eisenbahnstrecken
gebaut werden, also Eisenbahnschienen verlegt werden.
Nun wissen wir aber alle, dass die Fehmarnbelt-Querung
nicht nur aus zwei Eisenbahnschienen, sondern auch aus
Straßen besteht, auf denen Kraftfahrzeuge fahren sollen,
und die Hinterlandanbindung ebenfalls eine Straße ist.
Insofern meine Nachfrage: Welche Rechtsgrundlage gibt
es denn für diese Vermessungs-, Prüfungsmaßnahmen
usw.?

A
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



    Es geht eindeutig um eine Schienenverbindung, die
    auch von Pkws genutzt wird. Ich glaube, ich habe Ihnen
    in meiner Antwort schon gesagt, dass die Bundesregie-
    rung in diesen Prozess nicht eingebunden ist. Ich bitte
    deshalb um Verständnis dafür, dass ich anrege, dass Sie
    diese Frage an die Landesregierung in Schleswig-Hol-
    stein richten; denn sie hat diese Duldungsanordnung ge-
    mäß § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz ausgesprochen
    und die Richtlinien in den Zeitungen, die Sie zitiert ha-
    ben, veröffentlicht.