1) Anlage 3
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2008 19295
(A) (C)
(B) (D)
Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.09.2008 Schmidt (Mülheim),
Andreas
CDU/CSU 26.09.2008
Hartmann
(Wackernheim),
Michael
SPD 26.09.2008
Schmidt (Nürnberg),
Renate
SPD 26.09.2008
Anlage 1
Liste der entschuldi
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Ackermann, Jens FDP 26.09.2008
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.09.2008
Beck (Reutlingen),
Ernst-Reinhard
CDU/CSU 26.09.2008*
Dr. Berg, Axel SPD 26.09.2008
Blumentritt, Volker SPD 26.09.2008
Bollen, Clemens SPD 26.09.2008
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 26.09.2008
Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 26.09.2008
Dr. Bunge, Martina DIE LINKE 26.09.2008
Caspers-Merk, Marion SPD 26.09.2008
Dreibus, Werner DIE LINKE 26.09.2008
Frechen, Gabriele SPD 26.09.2008
Freitag, Dagmar SPD 26.09.2008
Friedhoff, Paul K. FDP 26.09.2008
Gabriel, Sigmar SPD 26.09.2008
Dr. Geisen, Edmund FDP 26.09.2008
Göppel, Josef CDU/CSU 26.09.2008
Grosse-Brömer, Michael CDU/CSU 26.09.2008
Dr. Freiherr zu
Guttenberg,
Karl-Theodor
CDU/CSU 26.09.2008
Gutting, Olav CDU/CSU 26.09.2008
Hänsel, Heike DIE LINKE 26.09.2008
Haibach, Holger CDU/CSU 26.09.2008
Anlagen zum Stenografischen Bericht
gten Abgeordneten
Hintze, Peter CDU/CSU 26.09.2008
Hinz (Essen), Petra SPD 26.09.2008
Hochbaum, Robert CDU/CSU 26.09.2008
Hoffmann (Wismar),
Iris
SPD 26.09.2008
Jung (Karlsruhe),
Johannes
SPD 26.09.2008
Kasparick, Ulrich SPD 26.09.2008
Kaster, Bernhard CDU/CSU 26.09.2008
Klug, Astrid SPD 26.09.2008
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 26.09.2008
Lenke, Ina FDP 26.09.2008
Leutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 26.09.2008
Lips, Patricia CDU/CSU 26.09.2008
Merten, Ulrike SPD 26.09.2008
Möller, Kornelia DIE LINKE 26.09.2008
Mortler, Marlene CDU/CSU 26.09.2008
Pronold, Florian SPD 26.09.2008
Raidel, Hans CDU/CSU 26.09.2008
Reichel, Maik SPD 26.09.2008
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.09.2008
Schauerte, Hartmut CDU/CSU 26.09.2008
Schily, Otto SPD 26.09.2008
Schirmbeck, Georg CDU/CSU 26.09.2008
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
19296 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2008
(A) (C)
(B) (D)
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Thomas Dörflinger (CDU/
CSU): zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei
Jahren in Tageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz –
KiföG) (Tagesordnungspunkt 32 a)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Reihe
von Verbesserungen in der Kindertagespflege umgesetzt,
die meine ausdrückliche Unterstützung finden. Dies gilt
für den Ausbau der Angebote an Kinderbetreuung für
unter Dreijährige sowohl in Tagesbetreuungseinrichtun-
gen wie in der Tagespflege. Damit einher geht eine Ver-
besserung in der Qualifikation und der Honorierung für
in der Tagespflege Beschäftigte, was sowohl im Inte-
resse der betreuten Kleinkinder richtig als auch arbeits-
marktpolitisch sinnvoll ist.
Der Gesetzentwurf weist jedoch einen schwerwiegen-
den Mangel auf, weswegen ich ihm meine Zustimmung
nicht zu geben vermag. Die Einführung eines Rechtsan-
Schultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 26.09.2008
Schwanitz, Rolf SPD 26.09.2008
Seehofer, Horst CDU/CSU 26.09.2008
Staffelt, Grietje BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.09.2008
Steppuhn, Andreas SPD 26.09.2008
Dr. Stinner, Rainer FDP 26.09.2008
Teuchner, Jella SPD 26.09.2008
Dr. Troost, Axel DIE LINKE. 26.09.2008
Ulrich, Alexander DIE LINKE. 26.09.2008
Dr. Volkmer, Marlies SPD 26.09.2008
Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 26.09.2008**
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 26.09.2008
Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 26.09.2008
Zeil, Martin FDP 26.09.2008
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
spruchs auf frühkindliche Förderung in einer Tagesein-
richtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem
vollendeten ersten Lebensjahr ab dem l. August 2013 ist
in mehrfacher Hinsicht abzulehnen:
Erstens. Das politische Ziel der Bundesregierung, für
durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren
eine Betreuungsmöglichkeit vorzusehen, ist mit dem
Rechtsanspruch ab 2013 nicht vereinbar. Der Rechtsan-
spruch hat mindestens optional eine Betreuungsquote
von 100 Prozent, nicht von 35 Prozent zur Folge. Damit
wird der Flächendeckung Priorität gegenüber der Be-
darfsgerechtigkeit eingeräumt.
Zweitens. Der Gesetzgeber räumt selbstredend über-
all dort einen Rechtsanspruch ein, wo er die Erwartung
hegt, durch größtmögliche Inanspruchnahme des
Rechtsanspruchs träte eine Situation ein, die dem Ideal-
zustand möglichst nahe kommt. Exemplarisch seien
hierfür der Rechtsanspruch auf Eltern-Kind-Kuren im
SGB V oder der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-
platz im SGB VIII genannt. Die größtmögliche Inan-
spruchnahme des Rechtsanspruchs auf einen Krippen-
platz für unter Dreijährige hätte zur Folge, dass Kinder
lediglich in ihrem ersten Lebensjahr in der eigenen Fa-
milie, danach aber durchgängig extern betreut werden.
Dies ist aus entwicklungspsychologischer Sicht nach-
weislich falsch und daher abzulehnen.
Drittens. Leider folgt der Gesetzgeber auch mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf seiner offensichtlichen Ma-
xime, Kinder und Familie so zu organisieren, dass sie
dem Erwerbsleben ihrer Eltern möglichst wenig im
Wege stehen. Um die Vereinbarkeit von Familien- und
Erwerbsarbeit nachhaltig zu verbessern, hätte es statt-
dessen des umgekehrten Weges bedurft, nämlich das Er-
werbsleben so zu organisieren, dass Kinder und Familie
in ihm ausreichend Raum finden und den Eltern die Be-
treuung ihrer Kinder trotz gleichzeitiger Erwerbstätig-
keit ohne Inanspruchnahme externer Hilfen möglich ist.
Dazu hätte es freilich größerer Anstrengungen in Rich-
tung Teilzeitarbeit, Telearbeit, Wiedereinstiegs- oder
besser: Berufsbegleitende Maßnahmen für Eltern sowie
geschlechterneutrale Bezahlung bedurft, bei denen Ge-
setzgeber wie Wirtschaft gleichermaßen in der Pflicht
gestanden hätten.
Aus den genannten Gründen vermag ich dem Gesetz-
entwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfrak-
tionen nicht zuzustimmen.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebenen Reden
zur Beratung des Auftrags: Bessere Unterstüt-
zung für Alleinerziehende (Tagesordnungs-
punkt 37)
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Mit
großer Mehrheit haben wir heute Morgen das Kinderför-
derungsgesetz (KiföG) verabschiedet, das den Ausbau
eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots für
Kinder unter drei Jahren regelt. Ab dem 1. August 2013
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2008 19297
(A) (C)
(B) (D)
besteht damit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum
vollendeten dritten Lebensjahr. Und auch schon während
der Aufbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden die Kri-
terien für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen
für Kinder unter drei Jahren erweitert. 30 Prozent der
neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen
werden. Der Bund beteiligt sich mit 4 Milliarden Euro
zu einem Drittel an den Ausbaukosten.
Das KiföG steht nicht als isolierte Maßnahme da: Es
steht in einer langen Reihe von Maßnahmen, mit denen
wir in dieser Legislaturperiode die Vereinbarkeit von Fa-
milie und Beruf effektiv verbessert haben: angefangen
mit dem Elterngeld, das jungen berufstätigen Eltern nach
der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate lang einen
weitgehenden Einkommensersatz bietet, wenn sie für die
Kinderbetreuung auf Berufseinkommen verzichten; da-
neben die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Betreu-
ungskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen. Von
all dem profitieren auch und gerade Alleinerziehende,
denn für sie sind die Vereinbarkeit von Familie und Be-
ruf und eine flächendeckende Kinderbetreuung von exis-
tenzieller Bedeutung. Die Verabschiedung des KiföG ist
damit ein ganz entscheidender und sehr konkreter Schritt
für eine „bessere Unterstützung von Alleinerziehenden“.
Und damit komme ich zum Antrag der Grünen. Es ist
richtig, dass Alleinerziehende und deren Kinder häufiger
als Familien mit zwei Eltern im selben Haushalt von Ar-
mut bedroht sind. Das belegen die Zahlen: 2,2 Millionen
Alleinerziehende leben in Deutschland – 95 Prozent da-
von Frauen; ca. ein Drittel von ihnen lebt – zum Teil so-
gar trotz einer eigenen Berufstätigkeit – in Armut bzw.
Armutsgefährdung, also mit bis zu 60 Prozent des Medi-
aneinkommens. Von den rund 0,9 Millionen Alleinerzie-
henden, die in den letzten 10 Jahren hinzugekommen
sind, gehören 0,8 Millionen zu den wirtschaftlich
Schwachen. Das ist auch nicht verwunderlich: Wenn
sich ein Paar trennt, steigt der Bedarf. Nehmen wir ein
Paar mit 2 Kindern: Wenn sich dieses trennt, steigt der
Mittelbedarf gegenüber einer vierköpfigen Familie um
rund 9 400 Euro. Das kann häufig nicht über zusätzliche
Einkünfte erwirtschaftet werden und fördert dann den
wirtschaftlichen Abstieg.
Es gibt aber auch Zahlen, die Mut machen: So schaf-
fen in etwa ein Drittel der Alleinerziehenden, die in Ar-
mut leben, innerhalb von zwei Jahren den Weg hinaus
aus der finanziellen Krise. Das heißt, die Alleinerziehen-
den brauchen etwas Zeit, sind dann aber auch häufig in
der Lage, ihre Situation besser zu gestalten und sich
wirtschaftlich selbstständig zu machen. Das ist eine
Leistung, die wir in hohem Maße anerkennen. Damit das
künftig noch besser gelingt, haben wir vieles unternom-
men, und das ist sicher unser gemeinsames Ziel.
Bevor ich auf einzelne Forderungen Ihres Antrags
eingehe – ein Teil hat sich ja bereits erledigt –, sage ich
gerne etwas zum Anstieg der Zahl der Einelternfamilien
und auch zu den Ursachen von Armut und den besonde-
ren Belastungen solcher Familien. Übersehen wird oft
– und auch in Ihrem Antrag verlieren Sie darüber kein
Wort –, dass die Zunahme der Zahl der Alleinerziehen-
den nicht primär politische Ursachen hat, sondern meis-
tens auf privaten Entscheidungen beruht. Das soll aus-
drücklich nicht heißen: selber schuld und dem Staat
deshalb egal. Wir erkennen ausdrücklich an, dass allein-
erziehende Eltern oft einer besonderen Belastung ausge-
setzt sind, nicht nur durch finanzielle Einschränkungen,
sondern auch durch besondere Schwierigkeiten bei der
Bewältigung des Alltags, wenn man Kinderbetreuung
und Haushaltsorganisation alleine bewältigen muss; das
schildern Sie in Ihrem Antrag ja richtig. Wer sich dieser
Aufgabe stellt und für seine Kinder da ist, leistet viel für
die Gesellschaft und das verdient Anerkennung.
Aber jedes Kind hat normalerweise von Geburt an
Mutter und Vater. Diese beiden sind gleichermaßen für
seine Erziehung, sein Wohlergehen und seinen Unterhalt
verantwortlich. Das bleibt auch so, wenn die beiden aus-
einandergehen. Wenn sich das Elternpaar trennt, dann
leistet meistens einer der Partner, bei dem die Kinder ih-
ren Lebensmittelpunkt haben, seinen Erziehungsbeitrag
durch Betreuung und Versorgung; der andere Partner
muss seinen Teil vor allem als Geldleistung beitragen. Er
ist es aber auch – das möchte ich bei dieser Gelegenheit
gerne einmal betonen – weiterhin seinen Kindern schul-
dig, sich um sie zu kümmern, an ihrem Leben Anteil zu
nehmen und regelmäßig auch Zeit mit ihnen zu verbrin-
gen. Beide Eltern sind verpflichtet, dies möglich zu ma-
chen und einen eigenen Beziehungskonflikt, den es in
Trennungssituationen oft gibt, zurückzustellen.
Alleinerziehende geraten oft deshalb in finanzielle
Not, weil der getrennt lebende Partner – ganz überwie-
gend der Vater – gar keinen oder zu wenig Unterhalt be-
zahlt. Zuallererst wären hier also diejenigen Partner ver-
antwortlich, die sich ihren Zahlungspflichten entziehen
und ihre Kinder finanziell im Stich lassen; die manchmal
neue Unterhaltspflichten eingehen – in einer zweiten Fa-
milie –, obwohl sie wissen, dass sie dann nicht für alle so
sorgen können, wie es eigentlich ihre Pflicht wäre; die
Einkommen verschweigen oder sich ins Ausland abset-
zen und sich so manchmal sogar in krimineller Weise ih-
ren Zahlungspflichten entziehen.
Doch auch wenn es eigentlich Sache der Eltern wäre,
für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen – von anderen
Eltern, die zusammenleben und aus ihrer Berufstätigkeit
ein durchschnittliches Einkommen erzielen, verlangen
wir das ganz selbstverständlich –, stiehlt sich der Staat
nicht aus der Verantwortung, wenn eine alleinerziehende
Mutter auf Unterstützung angewiesen ist: Der Staat hilft
bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsan-
sprüchen, indem die Kommunen das für die Mütter un-
ternehmen, oder auch durch Prozesskostenhilfe, die aus
den Kassen der Bundesländer gezahlt wird. Wenn der
Unterhaltspflichtige nicht zahlt, springt der Staat mit
dem Unterhaltsvorschuss ein. Und wenn das alles nicht
reicht, dann greifen Leistungen nach den allgemeinen
Sozialgesetzen. Dann wird Wohngeld gezahlt, das wir
gerade wirklich spürbar erhöht haben, oder Kinderzu-
schlag, der ebenfalls gerade reformiert und in seinem
Anwendungsbereich ausgeweitet worden ist. Nach die-
sen Gesetzen erhalten alle, die in Bedürftigkeit geraten,
und damit eben auch viele Alleinerziehende in dieser Si-
tuation die nötige Unterstützung.
19298 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2008
(A) (C)
(B) (D)
In ihrem Antrag haben die Grünen eine bunte
Wunschliste mit Forderungen zusammengeschrieben,
die zu einem großen Teil bereits eingeleitet oder umge-
setzt werden, und zwar zum Wohle aller Familien und
aller Kinder, nicht nur von Alleinerziehenden. Bei man-
chen Punkten haben die Antragsverfasser offenbar den
Titel ihres Antrags selbst aus den Augen verloren, etwa
wenn sie in epischer Breite besser qualifiziertes Personal
in der Kinderbetreuung fordern. Wieso kommt das aus-
gerechnet und in besonderem Maße den Alleinerziehen-
den zugute? Haben Eltern, die zusammenleben, ein
geringeres Interesse an der Qualifizierung des Betreu-
ungspersonals? Ich könnte weitere Beispiele nennen: die
Verbesserung der Ausbildungsförderung, den Betreu-
ungsbedarf für Kinder Studierender etc. Das sind The-
men, die alle Kinder und Eltern betreffen – nicht nur die
Kinder von Alleinerziehenden.
Auf einige Punkte möchte ich noch kurz eingehen:
Was Ausbau und Qualität der Kinderbetreuungseinrich-
tungen angeht, habe ich eingangs schon auf das KiföG
hingewiesen, das den Rechtsanspruch auf Betreuung ab
dem zweiten Lebensjahr begründet, ab 2013, d. h. so
schnell es eben geht. Das Ganztagsschulprogramm läuft
noch bis Ende nächsten Jahres. Drei der veranschlagten
4 Milliarden Euro wurden bereits abgerufen und sind in
Ausbau und Weiterentwicklung neuer Ganztagschulen,
die Schaffung zusätzlicher Plätze an bestehenden Ganz-
tagsschulen oder die qualitative Weiterentwicklung von
Ganztagsangeboten geflossen. In Nordrhein-Westfalen
durften unter Rot-Grün übrigens jahrzehntelang nur Ge-
samtschulen als Ganztagsschulen ausgebaut werden, das
hat die Regierung Rüttgers schnell geändert und eine be-
sondere Priorität darauf gelegt, dass vor allem der Aus-
bau der Hauptschulen zu Ganztagsschulen gefördert
wird. Weitere Ganztagsschulen in allen Schulformen
wird es sicherlich geben. Das zu entscheiden und voran-
zutreiben ist allerdings Sache der Länder.
Wenig überraschend ist mal wieder die Forderung
nach teilweiser Abschaffung des Ehegattensplittings, ob-
wohl das ja bekanntlich ganz überwiegend Elternpaaren
mit Kindern zugutekommt. Denn ein größerer Einkom-
mensunterschied kommt ja gerade in den Fällen zu-
stande, wo ein Elternteil wegen der Kindererziehung
seine Berufstätigkeit einschränkt. Es wird Sie nicht über-
raschen, dass wir einem solchen Vorschlag zur Gegenfi-
nanzierung familienpolitischer Maßnahmen nicht zu-
stimmen werden.
Es ist im Übrigen nicht so, dass Alleinerziehende
grundsätzlich keinen entsprechenden Steuervorteil hät-
ten: Der Unterhalt, der an getrennt lebende oder geschie-
dene Ehefrauen gezahlt wird, kann bekanntlich im Wege
des Realsplittings geltend gemacht werden; das kommt
ebenfalls dem Elternpaar zugute und führt unterm Strich
dazu, dass der Unterhaltsbetrag der alleinerziehenden
Mutter höher ausfällt.
Zum Kinderzuschlag: Den haben wir gerade refor-
miert und in einem ersten Schritt ein kleines Wahlrecht
eingeführt. Alleinerziehende und all die Personengrup-
pen, die einen Mehrbedarf haben, können sich entweder
für den Mehrbedarfszuschlag oder für den Kinderzu-
schlag entscheiden, um nicht auf Sozialtransfers ange-
wiesen zu sein. Natürlich ist es ein Leichtes, auch an die-
ser Stelle wieder mehr zu fordern. Sie alle haben die
Debatten um den Kinderzuschlag verfolgt und wissen
daher, dass wir hier herausgeholt haben, was im Rahmen
der Haushaltsvorgaben möglich war.
Im Rahmen des nächsten Existenzminimumsberichts,
den wir noch in diesem Herbst erwarten, werden wir ne-
ben einer Erhöhung des Kindergeldes sicherlich auch
über die Ausgestaltung der Grundsicherung von Kindern
im SGB-II-Bezug neu nachdenken müssen. Sie wissen,
dass eine Überprüfung auch schon seit langem von Mi-
nister Laumann in Düsseldorf gefordert wird. Das macht
aber erst Sinn, wenn die Zahlen des Existenzminimums-
berichtes vorliegen.
Und was den letzten Teil des Antrags – die zielgrup-
penorientierte Unterstützung Alleinerziehender im sozia-
len Nahraum – angeht, da ist die Große Koalition längst
einen Schritt weiter. Mit dem Mehrgenerationenhäuser-
Programm setzen wir genau dort an. Mehrgenerationen-
häuser sind eine ideale Anlaufstelle für Alleinerzie-
hende.
Bundesweit fördern wir 500 Mehrgenerationenhäuser,
die Treffpunkte sein können und die unterschiedlichsten
Leistungen anbieten rund um Haushalt und Familie, die
Familien und eben auch Alleinerziehende entlasten. Ich
denke, damit hat der Bund alles getan hat, was an dieser
Stelle – wie gesagt, bei der Gestaltung des sozialen Nah-
raums – von Bundesebene aus zu leisten ist. Weiteres
können wir getrost der kommunalen Ebene oder auch
der Zivilgesellschaft und dem bürgerschaftlichen En-
gagement zum Beispiel in Frauen- oder Selbsthilfegrup-
pen überlassen.
Schaut man sich die Forderungen des Antrags ge-
nauer an, so merkt man schnell, dass leider überhaupt
nichts Neues drinsteht. Und schlimmer: Die Antragstel-
ler spielen Familien gegeneinander aus, setzten Allein-
erziehende gegen Paare, am liebsten gegen Ehepaare. Es
ist nicht zu kritisieren, dass hier die Situation von Allein-
erziehenden besonders thematisiert wird, unser Ziel
muss es aber sein, allen Familien zu helfen, ihr Leben
auch unter schwierigen Bedingungen in den Griff zu be-
kommen, egal, wie viele Kinder da sind, und egal, ob die
Eltern zusammenleben oder getrennt sind. Und da kann
sich die Bilanz der Großen Koalition in dieser Wahlperi-
ode wirklich sehen lassen.
Helga Lopez (SPD): Alleinerziehend sein, Verant-
wortung alleine oder fast alleine tragen zu müssen, ist
eine besondere Herausforderung, die durch gute äußere
Rahmenbedingungen erleichtert werden kann und auch
muss. Der Antrag der Grünen „Bessere Unterstützung
für Alleinerziehende“ bietet eine gute Gelegenheit, ei-
nige grundsätzliche Bemerkungen zum Thema „Allein-
erziehende in Deutschland“ zu machen. Dies vor dem
Hintergrund, dass die Zahl der Single- und Alleinerzie-
hendenhaushalte in Deutschland immer weiter ansteigt.
Wenn wir die Tatsache berücksichtigen, dass Alleiner-
ziehende ein besonders hohes Armutsrisiko haben, dann
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2008 19299
(A) (C)
(B) (D)
wird deutlich, wie wichtig dieses Thema für unsere Ge-
sellschaft ist. Ein echtes Zukunftsthema.
Es ist ja nicht so, dass Alleinerziehende neu auf der
politischen Agenda sind. Ich darf daran erinnern, dass es
eine ganze Reihe von Maßnahmen schon unter der rot-
grünen Bundesregierung gegeben hat – als Stichworte
nenne ich die Verbesserung bei der Teilzeitarbeit, die
Flexibilisierung bei der Elternzeit, den steuerlichen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dies hat sich
fortgesetzt in der Großen Koalition: Ich nenne hier
exemplarisch den Kinderzuschlag, der gerade bei den
Alleinerziehenden Verbesserungen bewirken wird. Das
neu eingeführte Elterngeld ist auch für viele Alleinerzie-
hende ein Segen, es gibt ihnen Zeit, sich voll und ganz
dem Kind zu widmen. An dieser Stelle darf ich auch da-
rauf hinweisen, dass die Befreiung von Kinderbetreu-
ungskosten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
sehr vielen Alleinerziehenden, aber auch vielen verhei-
rateten Eltern ein gutes Stück weiterhilft. Anrecht darauf
haben übrigens nicht nur Eltern, die erwerbslos sind,
sondern alle mit einem geringen Familieneinkommen,
das keine großen Sprünge erlaubt. Familien brauchen
eine solide finanzielle Basis, eine auskömmliche Finanz-
ausstattung. Das gilt für alle Menschen gleichermaßen,
denn ständiger Mangel, ständige Nichtteilhabe machen
schwach. Wir wissen aber, dass Alleinerziehende ein
deutlich höheres Armutsrisiko haben, dass ihr Anteil an
der einkommensschwachen Bevölkerung überdurch-
schnittlich hoch ist. Wenn zur belastenden Alleinverant-
wortung dauerhafte finanzielle Probleme kommen, ist
die Überlastung in aller Regel perfekt.
Es ist richtig: Erwerbstätigkeit ist die beste Ar-
mutsprävention. Aber es ist auch richtig: Eine schlecht
bezahlte Erwerbstätigkeit nützt den Alleinerziehenden
wenig. Alleinerziehende sollten mit einer Teilzeitstelle
für sich und das Kind beziehungsweise die Kinder sor-
gen können. Mit Löhnen von 5 oder 6 Euro – wie im
Einzelhandel oder im Friseurhandwerk – geht das nicht,
nicht mal mit einer Vollzeiterwerbstätigkeit. Auch hier
gilt: der gesetzliche Mindestlohn muss her.
Es müssen aber auch die Rahmenbedingungen zur
Arbeitsaufnahme stimmen. Die Arbeitszeitgestaltung
muss flexibler werden. Trotz Erwerbsarbeit muss genug
Zeit bleiben, sich um das Kind, um die Kinder kümmern
zu können, auch um sich selbst. Nur starke Eltern erzie-
hen starke Kinder. In Zeiten, in denen oftmals bereits
eine Vollzeiterwerbstätigkeit nicht mehr auskömmlich
ist, kommt dem Spannungsverhältnis zwischen Arbeits-
und Familienzeit gerade für Alleinerziehende eine be-
sondere Bedeutung zu. Das darf nicht zulasten der unab-
dingbar notwendigen Familienzeit gehen.
Ich will noch auf einige andere Aspekte eingehen, die
aus meiner Sicht bei dem Thema Alleinerziehende oft zu
kurz kommen. Es geht zum Beispiel darum, dass
schlechtere Chancen zur Einbringung eines auskömmli-
chen Familieneinkommens natürlich an erster Stelle vom
anderen Elternteil kompensiert werden müssen. Hier be-
steht eine Mitverpflichtung aus gemeinsamer Eltern-
schaft. Deshalb haben wir kürzlich das Unterhaltsrecht
reformiert, damit die Benachteiligung vieler Alleinerzie-
hender beseitigt wird. Dies ist im Übrigen auch vom
Verfassungsgericht verlangt worden. Die Frage, was pas-
siert, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil nicht
zahlt, ist mit dem staatlichen Unterhaltsvorschuss zwar
beantwortet. Eine längere Laufzeit bekommen wir aller-
dings in der Großen Koalition nicht hin.
Ein weiterer Aspekt, der nicht unter den Tisch fallen
sollte, ist das Thema Scheidung. Dem Deutschen Bun-
destag liegen Vorschläge aus dem BMJ vor, die eine we-
sentliche Verbesserung vorsehen. Es geht hier explizit
um die Einschränkung von Möglichkeiten, das gemein-
same Vermögen vor der Scheidung noch mal nach unten
zu korrigieren, so will ich das einmal nennen. Wir könn-
ten allerdings noch Besseres tun, nämlich mehr finan-
zielle Gleichberechtigung schon während der Ehe
herstellen, unter anderem durch permanente Auskunfts-
pflicht über den Stand des Vermögens. Denn was wir
jetzt mit der Zugewinngemeinschaft haben, ist eine Gü-
tertrennung während der Ehe und eine Aufteilung des
während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns bei Been-
digung der Ehe. Während der Ehe hat der nicht oder mi-
nimal erwerbstätige Partner gerade mal einen Taschen-
geldanspruch, während der erwerbstätige Partner frei
über das nicht verbrauchte Einkommen verfügen kann
und auch nicht zur Auskunft über das gemeinsame Ver-
mögen verpflichtet ist. Das halte ich für nicht mehr zeit-
gemäß. Ich hätte deswegen die Zugewinngemeinschaft
liebend gerne gegen die Errungenschaftsgemeinschaft
ausgetauscht, die deutlich mehr finanzielle Gleichbe-
rechtigung während der Ehe schafft. Damit würde es
auch noch mal deutlich besser für viele zuvor in Ehe le-
bende Alleinerziehende, die in finanzieller Abhängigkeit
vom Partner standen, für das gleichberechtigte Miteinan-
der von Ehepartnern ohnehin. Aber, das muss ich wohl
nicht erläutern, da werden noch dicke Bretter gebohrt
werden müssen.
Ein weiterer Aspekt: Die Grünen weisen in ihrem An-
trag darauf hin, dass das Ehegattensplitting nicht die Fa-
milie fördert, in der Kinder leben, sondern allein Ehe
subventioniert. Das stimmt, und das wollen auch wir ge-
ändert haben. Unsere realen Möglichkeiten dafür sind in
dieser Großen Koalition indes sehr gering.
Ich will zum Schluss noch etwas zur anstehenden Er-
höhung des Kindergeldes sagen. Die von Ministerin von
der Leyen vorgesehene Kindergelderhöhung, für das
Erst- und Zweitkind wenig, dafür für alle weiteren Kin-
der noch einmal deutlich mehr, lehnen wir ab; das übri-
gens nicht nur, weil gerade mal 6 Prozent der Alleiner-
ziehenden drei und mehr Kinder haben. Auch die
weitaus größte Mehrheit der Familien würde davon nicht
profitieren. Die Erhöhung des Kindergeldes ist zu aller-
erst Ausgleich für die Preissteigerungen, und die sind für
alle Kinder gleich. Deswegen wollen wir eine einheitli-
che Kindergelderhöhung für alle Kinder. Wir bleiben
dran.
Dieter Steinecke (SPD): Zu Recht wird in dem vor-
liegenden Antrag darauf hingewiesen, dass seit Jahren
immer mehr Kinder von nur einem Elterntel großgezo-
gen werden. Das ist eine gesellschaftliche Realität, die
19300 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2008
(A) (C)
(B) (D)
Politik nicht ignorieren darf, und, das füge ich als Sozial-
demokrat sofort an, das tun wir auch nicht.
Was wir in den letzten Jahren in der Kinder- und Fa-
milienpolitik erlebt und gestaltet haben, ist nicht mehr
und nicht weniger als ein grundlegender Paradigmen-
wechsel. Die Familienpolitik der letzten Jahre, mittler-
weile des letzten Jahrzehnts, ist sozialdemokratisch.
Denken wir an die Ära Kohl zurück, ein wenig Grau-
sen muss hier sein: Eine Frau, die berufstätig war, und
deswegen ihr Kind tagsüber betreuen ließ, wurde je nach
Lebenslage als Opfer bemitleidet oder als karrieregeile
Rabenmutter diffamiert. Das ist gottlob vorbei. Mittler-
weile gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreu-
ungsplatz ab dem dritten Lebensjahr. Das war nur ein
erster Schritt. Ab 2013 besteht dieser bereits ab dem ers-
ten Lebensjahr. Das haben wir Sozialdemokraten durch-
gesetzt, dafür nimmt der Bund auch eine Menge Geld in
die Hand. Das zu diesem Zweck eingerichtete Sonder-
vermögen, aus dem nicht nur Investitionen, sondern erst-
malig auch Betriebskosten bezuschusst werden, umfasst
4 Milliarden Euro. Das ist Geld, das nicht nur den Ein-
elternfamilien, diesen aber auch in hohem Maße zugute-
kommt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird
substanziell verbessert.
Natürlich endet die ganze Sache nicht mit der Ein-
schulung. Wir Sozialdemokraten setzen auf die Ganz-
tagsschule. Auch hier haben wir einen ganzen Batzen in
ein Ausbauprogramm gesteckt. Ich spreche von weiteren
4 Milliarden.
Nun will ich gar nicht den Eindruck erwecken, wir
hätten mit 8 Milliarden Euro den Himmel auf Erden ge-
kauft. Wichtig ist mir allerdings Folgendes. Wir nehmen
die Verantwortung für die Familien ernst und schlagen
uns nicht ins föderale Unterholz. Denn vorschulische
wie schulische Bildung sind Sache der Länder. Doch die,
das muss ich hier anmerken, sind zum Teil gravierend im
Soll. Als Niedersachse sehe ich das immer und immer
wieder.
Nicht nur Bund, Länder und Kommunen stehen in der
Pflicht Auch die Wirtschaft ist gefordert. Dies in dreier-
lei Hinsicht: Als Tarifpartner muss sie faire und anstän-
dige Löhne zahlen, um Kinder und Eltern vor Armut zu
bewahren. Zweitens sollten auch Unternehmen ihren
Beitrag zur Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeiter leis-
ten. Drittens gilt es, den Wiedereinstieg nach einer Fami-
lienphase zu erleichtern, schon aus purem Eigeninte-
resse. Denn in Zeiten eines zunehmenden Mangels an
Fachkräften kann man es sich immer weniger leisten,
Potenziale brachliegen zu lassen. Auch in dieser Hin-
sicht sind wir als Regierungskoalition tätig. Bereits unter
unserer Familienministerin Renate Schmidt wurde die
Initiative „Lokale Bündnisse für Familien“ ins Leben ge-
rufen. Dort werden Unternehmen ganz konkret in Strate-
gien eingebunden. Ich verweise auf einen weiteren Mo-
saikstein: das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte
Kinderbetreuung“. Damit setzen wir Anreize für Unter-
nehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten, sich in der Kin-
derbetreuung zu engagieren. Dafür stehen bis zum Ab-
schluss der Laufzeit Ende 2011 insgesamt 50 Millionen
Euro ESF-Mittel zur Verfügung.
Eine Feststellung liegt mir als Pädagogen besonders
am Herzen: Wir bauen nicht nur die Betreuungsangebote
aus. Wir setzen grundlegend neue Akzente. Betreuung
muss immer auch Bildung sein. Dadurch fördern wir
nicht nur die Zukunftsträger unserer Gesellschaft in ei-
ner Phase, die entscheidend für ihren weiten Lebensweg
ist. Wir sorgen damit auch für einen gerechteren Zugang
zur Ressource Bildung. Dass dieser Bedeutungs- und
Verantwortungszuwachs für die vorschulischen Einrich-
tungen noch bessere Ausbildung der Handelnden, ein
mehr an Qualität erfordert, wissen wir. Ich schließe hier-
bei ausdrücklich Tagesmütter und -väter ein. Auch da
sind wir tätig und lassen Länder und Kommunen nicht
allein.
Es wäre dem Thema angemessen, eine längere De-
batte zu führen. Dann hätte ich noch über Ausbau, Bün-
delung und Vernetzung von Beratungsangeboten spre-
chen können. Vielleicht auch über Meilensteine wie
Elterngeld, Elternzeit und Elternteilzeit. Weitere wich-
tige Themen wären erfolgreiche BA-Programme zum
Wiedereinstieg in den Beruf, die Struktur des Kindergel-
des und vieles mehr. Gerne hätte ich auch unsere Vor-
stellungen von echten Familienzentren skizziert, und si-
cherlich wäre auch über Schwachsinn wie das
Betreuungsgeld zu reden.
Doch ich muss zum Ende kommen und schließe mit
einer grundsätzlichen Bemerkung: Eine moderne Fami-
lienpolitik kommt allen Familien in unserem Lande zu-
gute, ob sie nun einen oder zwei Elternteile haben. Ers-
tere haben vielleicht sogar ein bisschen mehr davon. Wir
haben viel erreicht für Familien, und noch viel mehr vor.
Was wir vorhaben, können alle Menschen nachlesen, in
unserem Grundsatzprogramm wie im Aktionsplan gegen
Kinderarmut. Mit den richtigen Mehrheiten in diesem
Hause können wir unsere Vorstellungen verwirklichen.
Die Belange von Kindern und ihren Eltern sind bei uns
Sozialdemokraten in guten Händen.
Sibylle Laurischk (FDP): Am häufigsten werden
Mütter und Väter infolge einer Scheidung zu Alleiner-
ziehenden. Ihre Zahl steigt ständig. Es ist besonders be-
unruhigend, dass Kinder in Haushalten Alleinerziehen-
der vom Armutsrisiko besonders belastet sind. Die
Armutsrisikoquote bei Kindern unter 18 Jahren liegt bei
17,3 Prozent. Kinder und Jugendliche im Alter von
15 bis 18 Jahren sind mit 30 Prozent besonders häufig
vertreten.
Hinter den dürren Zahlen der höheren Armutsbedro-
hung verbergen sich Einzelschicksale. Die ständige Aus-
einandersetzung um Unterhalt und Sozialleistungen ist
mir aus meiner anwaltlichen Praxis leider bestens ver-
traut. Die soziale Situation Alleinerziehender ist nicht
nur finanziell angespannt, oft sind sie und ihre Kinder
auch in der Gesellschaft isoliert. Hier ist die Situation
auch immer von den jeweiligen örtlichen Gegebenhei-
ten, ob in der Stadt oder auf dem Land mit noch traditio-
nelleren Familienformen, sehr unterschiedlich.
Wir haben mit unserem Antrag zur Sicherung der
Existenz von Kindern unsere Forderungen klar artiku-
liert:
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2008 19301
(A) (C)
(B) (D)
Chancengerechtigkeit umfasst Bildungsgerechtig-
keit. Die fehlende soziale Durchlässigkeit in diesem
Lande, die Abhängigkeit des Bildungserfolges eines jun-
gen Menschen von der sozialen und finanziellen Situa-
tion seiner Eltern, ist eine beschämende Tatsache. Früh-
kindlicher Bildung kommt die größte Hebelwirkung zu;
Spracherwerb ist der Schlüssel zu allen anderen Bil-
dungsangeboten, das sage ich gerade auch als integra-
tionspolitische Sprecherin. Daher ist das Betreuungsgeld
strikt abzulehnen. Es ignoriert, dass gerade Alleinerzie-
hende keine Wahl haben, sondern als Berufstätige auf
gute Betreuungsangebote angewiesen sind.
Bildungs- und Betreuungsgutscheine sind für uns das
geeignete Mittel, einen vernünftigen Wettbewerb herzu-
stellen und auch individuellen Elternwünschen gerecht
zu werden. Der mit der finanziellen Armut oft einherge-
henden Anregungsarmut bei den Kindern ist mit einem
noch zügigeren Ausbau der Betreuung von unter Drei-
jährigen zu begegnen. Private und privatgewerbliche Er-
ziehungs- und Bildungseinrichtungen sind daher mit de-
nen anderer Träger gleichzustellen. Dass die CDU hier
bei der Beratung des KiföG vor dem Koalitionspartner
einknickt und private und privatgewerbliche Kinderbe-
treuungseinrichtungen nun diskriminiert und nicht geför-
dert werden, ist ein Trauerspiel. Dieses grundsätzliche
Misstrauen gegen privat initiierte und organisierte Bil-
dungseinrichtungen ist nur mit der unbedingten Staats-
gläubigkeit der Volksparteien zu erklären und wird dem
Bedarf und dem Engagement Privater nicht gerecht.
Ganz besonders wichtig sind kommunale Angebote, wie
sie in Potsdam zum Beispiel mit den pädagogisch be-
treuten Spielgruppen existieren. Diejenigen, die daran
teilnehmen, finden schnell wieder aus ihrer Isolation und
zur Erwerbsarbeit. Schließlich müssen auch die Unter-
nehmen gerade Alleinerziehenden durch flexiblere
Arbeitszeiten, die Einrichtung von Telearbeitsplätzen,
Wiedereinstiegs- und Kontakthalteprogrammen und be-
trieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen entgegen-
kommen.
Staatliche Geldleistungen wie die Ausweitung des
sehr bürokratischen Kinderzuschlags und das bestehende
Unterhaltsvorschussgesetz für den Ausgleich von aus-
bleibenden Unterhaltszahlungen sind nur unzureichende
Instrumente, Alleinerziehende zu unterstützen. Ein deut-
liches Beispiel für geradezu zufällig gewählte An-
spruchsvoraussetzungen ist das Unterhaltsvorschussge-
setz.
Es ist nicht zu verstehen, warum der Anspruch mit
Vollendung des 12. Lebensjahres endet. Wir fordern da-
her die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis zum
Erreichen der Volljährigkeit. Der Kinderzuschlag muss
dringend entbürokratisiert werden, weil die Vorausset-
zungen nur für Finanzfachleute überhaupt zu durchbli-
cken sind. Der bürokratische Aufwand, also die Kosten,
beträgt nahezu ein Fünftel des Gesamtaufwandes, was
den Kindern dann fehlt.
Auch Alleinerziehenden kommt die von uns gefor-
derte Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Euro zugute.
Die von uns geforderte Anhebung des Grundfreibetrages
auf 8 000 Euro für jedes Familienmitglied, auch Kinder,
kommt auch Alleinerziehenden zugute. Eine Differen-
zierung nach Lebensalter der Kinder ist überhaupt nicht
nachvollziehbar.
Ich kann mich der Aussage des Paritätischen Wohl-
fahrtsverbandes „Kinder sind keine billigen Erwachse-
nen“ anschließen. Wir fordern die steuerliche Berück-
sichtigung von Betreuungskosten bis zu 12 000 Euro, die
gerade Alleinerziehenden, die oft einen erhöhten Betreu-
ungsaufwand haben, entlasten würde. Schließlich for-
dern wir ganz grundsätzlich eine Harmonisierung des
Steuer-, Unterhalts- und Sozialrechts in Bezug auf die fi-
nanzielle Sicherung von Kindern, die insbesondere die
Situation der Alleinerziehenden berücksichtigt. Die Er-
gebnisse des Familienkompetenzzentrums und eine Wir-
kungsanalyse aller familienbezogenen Leistungen sind
überfällig.
Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Liebe Kolleginnen
und Kollegen insbesondere von den Grünen: „Bessere
Unterstützung für Alleinerziehende“ lautet die Über-
schrift Ihres Antrags. Bei allem Charme, den ihr Antrag
versprüht und der in vielen Punkten sicher auch richtig
gedacht ist, bleiben einige ihrer Positionen sehr halbher-
zig und unkonkret. So vermisse ich in Ihrem Antrag
Aussagen zur gesamten Unterhaltsproblematik. Ist Ihnen
dieses Eisen zu heiß? Oder ist alles zur Zufriedenheit der
Betroffenen geklärt? Letzteres dürfte wohl kaum der Fall
sein!
Aber, Sie haben ja dem Gesetz zur Änderung des Un-
terhaltsrechts zugestimmt. Das heißt, Sie haben einem
Unterhalt und einem Unterhaltsvorschuss, von dem Kin-
der eben nicht leben können, zugestimmt. Zu unserem
Antrag haben sie sich enthalten. Warum wohl? Ich kann
Ihnen sagen, warum: Ihnen fehlen bis heute eigene Kon-
zepte zum Unterhaltsrecht, und Sie können sich nicht
durchringen, auch einmal unseren Anträgen zu zustim-
men. Da frage ich mich schon: Ist das Ihr Verständnis
von Besserstellung Alleinerziehender? Immer nur fest-
zustellen, dass zwei Drittel der Väter keinen Unterhalt
zahlen oder keinen zahlen können – so die Abgeordnete
Krista Sager heute früh hier im Plenum; ich habe zitiert –,
löst das Problem jedenfalls nicht.
Auch wenn ich mich jetzt wiederholen sollte, möchte
ich die zwei Aussagen aus dem Antrag der Grünen wie-
derholen, weil sie mir für die Diskussion sehr wichtig er-
scheinen. Erste Aussage: Die Zahl der Einelternfamilien
wächst in Deutschland seit Jahrzehnten beständig. 2005
gab es rund 15 Prozent mehr Alleinerziehende als 1996.
Zweite Aussage: Heute wird nahezu jedes siebte Kind in
den alten und jedes fünfte Kind in den neuen Bundeslän-
dern von einem Elternteil allein erzogen.
Da muss man sich schon fragen: Warum werden diese
Familien nicht von der gegenwärtigen Familienpolitik
erfasst, sondern brauchen eigene „Sondervorschriften“?
Man kann doch Alleinerziehende, welche durch die so-
ziale Kluft der Regierungspolitik betroffen sind, nicht
wie Kranke behandeln. Aber da stimmen Sie ja den Ge-
setzen der Koalition zu, sehenden Auges, dass große
Gruppen der Bevölkerung ausgegrenzt werden.
19302 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2008
(A) (C)
(B) (D)
In der Haushaltsdebatte der vergangenen Woche habe
ich mit Nachdruck darauf verwiesen, dass sich durch die
Familienpolitik der Bundesregierung eine tiefe Kluft
zieht. Besserverdienende werden gefördert, und Allein-
erziehende sowie Familien mit geringem Einkommen
haben das Nachsehen. Warum können nicht wenigstens
Sie unsere und die breite Kritik der Öffentlichkeit, der
Wohlfahrtsverbände sowie der Betroffenen zur Kenntnis
nehmen, dass es den gesamten Gesetzgebungsverfahren
stets an der sozialen Ausgestaltung mangelt? Ich nenne
einige Beispiele: die soziale Ausgestaltung des Eltern-
geldes, die Kürzung des Kindergeldbezuges, die Erhö-
hung der Mehrwertsteuer und die Besteuerung von Er-
zeugnissen für Kinder.
Einige Worte zum Kinderzuschlag. Richtig ist, das er
unter Rot-Grün in die Diskussion gebracht wurde. Was
sie jedoch nicht erwähnen: Der Kinderzuschlag grenzt
mit den Alleinerziehenden genau die Gruppe der Fami-
lien mit der höchsten Armutsgefährdung massiv aus.
50 Prozent aller Kinder in Hartz IV leben in Alleinerzie-
hendenhaushalten, und bis vor kurzem betrug der Anteil
der Alleinerziehenden beim Kinderzuschlag 7 Prozent,
demnächst soll er auf 13 Prozent steigen.
Sie fordern eine Weiterentwicklung des Kinderzu-
schlags; dem entsprechenden Gesetz der Koalition haben
Sie aber zugestimmt. Jetzt passt es Ihnen offensichtlich
nicht mehr und Sie stellen Forderungen auf, die wir
Linke schon beantragt haben, die von Ihnen aber abge-
lehnt wurden. Soviel zur Glaubwürdigkeit Ihres Antrags.
Gleiches trifft auf die im Antrag genannten Arbeitsbe-
dingungen zu. Es ist richtig, dass die meisten Allein-
erziehenden ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch
Erwerbstätigkeit verdienen. Für die Mehrheit der Allein-
erziehenden – und das belegen sozialwissenschaftliche
Studien – ist die eigene Erwerbstätigkeit die wichtigste
Einkommensquelle; nachzulesen auf der Homepage des
Vereins der alleinerziehenden Mütter und Väter, VAMV.
Warum Sie allerdings vor zwei Tagen im Familien-
ausschuss dem Antrag der Linken, welcher genau diese
Forderungen enthielt, nicht zugestimmt haben, ist für
mich nicht nachvollziehbar. Hier wird mit genau der
Doppelzüngigkeit argumentiert, welche Sie der Koali-
tion immer vorwerfen: heute die Forderungen stellen,
welche Sie gestern noch abgelehnt haben. Schade und
beschämend, dass dies auf dem Rücken der Alleinerzie-
henden ausgetragen wird!
Ich denke, hier sollten ideologische Vorurteile mal zu-
rücktreten. Wir sollten gemeinsam für die Alleinerzie-
henden wirklich etwas bewegen. Zeit wird es allemal.
Ich freue mich auf die Ausschusssitzung, danke für die
Aufmerksamkeit und wünsche uns einen erfolgreichen
Sonntag.
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
„Wer Kinder erzieht, verdient unseren Respekt“ so die
Familienministerin. Doch Respekt allein reicht leider
nicht. Alle, die diese anspruchsvolle Aufgabe überneh-
men, brauchen unsere tatkräftige Unterstützung. Das gilt
umso mehr für Alleinerziehende, die im Alltag stärker
belastet und öfter von Armut betroffen sind als Paare mit
Kindern. Ja, sie haben aufgrund dieser Belastungen so-
gar einen schlechteren Gesundheitszustand.
Leider hat die Bundesregierung für Alleinerziehende
nicht mehr übrig als warme Worte. Offensichtlich passen
Alleinerziehende nicht in das Familienbild der CDU.
Aber Familienpolitik ist kein Wunschkonzert, und die
Welt ist bunter geworden, als es so manche in der Bun-
desregierung gerne wahrhaben möchten. Und so ignorie-
ren Sie beharrlich, dass heute nahezu jedes siebte Kind
in den alten Bundesländern von einem Elternteil allein
großgezogen wird. In den neuen Bundesländern ist es
sogar jedes fünfte Kind.
Alleinerziehende brauchen gezielte Unterstützung.
Sie brauchen eine faire Besteuerung und wirksame
Armutspräventionsinstrumente. Sie brauchen qualitativ
hochwertige Kinderbetreuung, und zwar jetzt, nicht erst
im Jahre 2013. Sie brauchen aber auch niedrigschwellige
Unterstützungangebote statt Sparmaßnahmen in der Ju-
gendhilfe.
Bislang verweigern Sie diesen Familien die notwen-
dige Unterstützung. Sie nehmen darüber hinaus mit Ih-
ren Vorschlägen zum gestaffelten Kindergeld auch billi-
gend in Kauf, dass sich durch Ihre Politik die Lage
dieser Familien und insbesondere der Kinder verschlech-
tern wird.
Ich sage Ihnen ganz klar: Das gestaffelte Kindergeld
ist keine vernünftige Antwort. Frau von der Leyen, Ihre
eigenen Zahlen besagen ja, dass die ärmsten Familien
die Ein-Kind-Familien von Alleinerziehenden sind.
Aber leider ignorieren sie diese Erkenntnis vollkommen.
Wenn Sie ein gestaffeltes Kindergeld einführen, dann
profitieren über 90 Prozent der Kinder von Alleinerzie-
henden gar nicht davon.
Wer mehr Gerechtigkeit für Familien will, der muss
kindgerechte Regelsätze einführen und das Ehe- und Fa-
milienförderungssystem in Gänze reformieren. Doch
fehlt Ihnen trotz vollmundiger Ankündigungen der Mut,
über den eigenen familienidyllischen Tellerrand zu bli-
cken.
Aber die spezifischen Benachteiligungen von Allein-
erziehenden auf dem Arbeitsmarkt und in der Steuerpoli-
tik erfordern besondere Maßnahmen. In unserem Antrag
zeigen wir daher Vorschläge auf, damit wir in Zukunft
kein Kind zurücklassen. Der Rechtsanspruch auf einen
Kinderbetreuungsplatz ist genauso notwendig wie eine
längst überfällige Qualitätsoffensive in der Kindertages-
betreuung. Wir brauchen den flächendeckende Ausbau
von Ganztagsschulen genauso dringend wie flexible Ar-
beitszeitmodelle oder Chancen für den beruflichen Wie-
dereinstieg.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. Sep-
tember 2008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2008 19303
(A) (C)
(B) (D)
zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77
Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Un-
fallversicherung (Unfallversicherungsmodernisie-
rungsgesetz – UVMG)
– Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgeset-
zes
– Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physio-
therapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Re-
gelung von Gesundheitsfachberufen
– Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesminister-
gesetzes
– … Gesetz zur Änderung des Europaabgeordne-
tengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung
des Abgeordnetengesetzes
– Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreiten-
den Forderungsdurchsetzung und Zustellung
– Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai
2000 zum Übereinkommen über die Rechte des
Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die
Kinderprostitution und die Kinderpornografie
– Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses
des Rates der Europäischen Union zur Bekämp-
fung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und
der Kinderpornografie
– Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts
und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
– Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftver-
kehrsgesetzes und anderer Gesetze
– Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwe-
sens
– Gesetz zu dem Abkommen vom 12. November
2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Demokratischen Volksrepublik Algerien
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuervermeidung und Steuer-
hinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 31. August 2006
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Sozialisti-
schen Republik Vietnam über die Zusammenar-
beit bei der Bekämpfung von schwerwiegenden
Straftaten und der Organisierten Kriminalität
– Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats
vom 23. November 2001 über Computerkrimina-
lität
Der Bundesrat hat festgestellt, dass das nachstehende
Gesetz nicht seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat
hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 be-
schlossen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des
Grundgesetzes nicht zu stellen, hilfsweise, dem Gesetz
zuzustimmen.
– Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeran-
sprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von
Forderungen (Forderungssicherungsgesetz – FoSiG)
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung
gefasst:
Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundestag
das Forderungssicherungsgesetz am 26. Juni 2008 end-
lich verabschiedet hat. Durch dieses Gesetz werden sub-
stanzielle Verbesserungen vor allem im Bauvertragsrecht
erzielt. Diese kommen zum einen den Bauhandwerkern
zugute, die besser als bislang davor geschützt werden,
dass ihre Auftraggeber trotz ordnungsgemäß erbrachter
Leistung Werklohnforderungen nur zögerlich oder auch
gar nicht erfüllen. Zum anderen enthält es auch Verbes-
serungen zu Gunsten der Verbraucher, die zum Beispiel
einen gesetzlichen Anspruch auf Absicherung ihres Er-
füllungsanspruchs erhalten.
Der Bundesrat bedauert, dass der Deutsche Bundestag
die im Gesetzentwurf eines Forderungssicherungsgeset-
zes enthaltenen prozessrechtlichen Bestimmungen noch
nicht verabschiedet hat. Er bittet deshalb den Deutschen
Bundestag, entsprechend den Absprachen im Rechtsaus-
schuss die Beratungen zum zivilprozessualen Teil des
Forderungssicherungsgesetzes umgehend wieder aufzu-
nehmen und im Rahmen eines anderen zivilrechtlichen
Gesetzgebungsvorhabens rasch zu verabschieden. Der
vom Deutschen Bundestag beschlossene materiellrecht-
liche Teil des Forderungssicherungsgesetzes ist zwar
wichtig. Er muss jedoch verfahrensrechtlich flankiert
werden, damit ungerechtfertigten Zahlungsverweigerun-
gen schneller durch vollstreckbare Titel begegnet wer-
den kann.
Der Bundesrat hat festgestellt, dass das nachstehende
Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes
seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner
847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, dem
Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes
zuzustimmen.
– Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensa-
chen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt,
dass sie den Antrag Entwurf zur Änderung der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur
Verbesserung des Verfahrens zur Wahl von Bundes-
verfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrich-
tern auf Drucksache 16/9629 zurückzieht.
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit-
geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
nachstehenden Vorlage absieht:
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008
Außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 15 Titel 681 12
– Leistungen nach dem Heimkehrerentschädigungs-
gesetz –
– Drucksachen 16/9951, 16/10285 Nr. 7 –
180. Sitzung
Berlin, Freitag, den 26. September 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4