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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/172 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Mechthild Dyckmans, Birgit Homburger, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: GmbH-Gründungen beschleu- nigen und entbürokratisieren (Drucksachen 16/671, 16/9737) . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Königshaus, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Die Regierungsverhandlun- gen mit China zur Neuorientierung der Entwicklungszusammenarbeit und zur Förderung der chinesischen Zivilgesell- schaft nutzen (Drucksache 16/9745) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Walter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 18189 D 18190 A 18191 B 18193 C 18196 A 18198 A 18205 D 18206 A 18207 D 18209 C 18211 B 18212 C 18214 A Deutscher B Stenografisch 172. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Wahl von Herrn Professor Manfred Wilke als Mitglied des Beirats bei der Bundesbe- auftragten für die Unterlagen des Staats- sicherheitsdienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 21 und 46 e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) (Drucksachen 16/6140, 16/9737) . . . . . . . G D T G T B F C ( i Z A 18187 B 18187 B 18189 C 18189 C Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18199 D 18201 D undestag er Bericht ung en 26. Juni 2008 t : arrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: roße Anfrage der Abgeordneten Jürgen rittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker eck (Köln), weiterer Abgeordneter und der raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur hina-Politik der Bundesregierung Drucksachen 16/7212, 16/9513) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: ntrag der Abgeordneten Hellmut 18203 A 18204 B 18205 D Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18215 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auf- tragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschul- forschungsförderungsgesetz – HFFördG) (Drucksache 16/5726) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zusammen- führung der Regelungen über befrie- dete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (Drucksache 16/9741) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Forschung für den ökologischen Landbau ausbauen (Drucksache 16/9345) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verlängerung der Hauptunter- suchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen (Drucksache 16/9480) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung (TA) Mediennutzung und eLearning in Schulen Sachstandsbericht zum Monitoring „eLearning“ (Drucksache 16/9527) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung (TA) Zielgruppenorientiertes eLearning für Kinder und ältere Menschen Sachstandsbericht zum Monitoring „eLearning“ (Drucksache 16/9528) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 47: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- b c d e f 18216 C 18217 B 18218 B 18219 D 18221 A 18221 B 18221 B 18221 C 18221 C 18221 C ten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Europaabgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 16/9300, 16/9570) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augs- burg), Winfried Nachtwei, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 20 Jahre nach Halabja – Un- terstützung für die Opfer der Giftgas- angriffe (Drucksachen 16/8197, 16/9150) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: NATO-Gipfel für Kurswechsel in Afghanistan nutzen (Drucksachen 16/8501, 16/9431) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Hofbauer, Dirk Fischer (Ham- burg), Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Heinz Paula, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Zwölf-Tage-Regelung in Europa wieder einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bay- reuth), Ernst Burgbacher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Wiedereinführung der Zwölf-Tage- Regelung in Europa unterstützen (Drucksachen 16/9076, 16/7861, 16/9739) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorier- ter Treibhausgase (Chemikalien-Klima- schutzverordnung – ChemKlimaschutzV) (Drucksachen 16/9446, 16/9517 Nr. 2, 16/9731) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . )–p) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 431, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440 und 441 zu Petitionen 18221 D 18222 B 18222 C 18222 D 18223 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 III (Drucksachen 16/9616, 16/9617, 16/9618, 16/9619, 16/9620, 16/9621, 16/9622, 16/9623, 16/9624, 16/9625, 16/9626) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Einhundertsiebte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung – (Drucksachen 16/9211, 16/9391 Nr. 2.1, 16/9698) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 11 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 16/9782) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu den Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 2/08 und 2 BvR 1010/08 (Drucksache 16/9783) . . . . . . . . . . . . . . . . d)–m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 442, 443, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450 und 451 zu Petitionen (Drucksachen 16/9767, 16/9768, 16/9769, 16/9770, 16/9771, 16/9772, 16/9773, 16/9774, 16/9775, 16/9776) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur unrechtmäßigen Ein- leitung radioaktiver Lauge in das ehema- lige Salzbergwerk Asse II Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Heinrich Sander, Minister (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . S C D T a b c I I W J I 18223 B 18224 C 18224 C 18224 D 18225 A 18226 A 18227 A 18228 A 18229 B 18230 B 18231 B 18232 C 18233 D 18234 D 18236 B igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes- kindergeldgesetzes (Drucksachen 16/8867, 16/9792) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen 16/9615, 16/9792) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9793) . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinderzuschlag weiterent- wickeln – Fürsorgebedürftigkeit und verdeckte Armut von Erwerbs- tätigen mit Kindern verhindern und bekämpfen – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht über die Aus- wirkungen des § 6 a des Bundeskin- dergeldgesetzes (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls not- wendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift (Drucksachen 16/8883, 16/4670, 16/9792) ) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Armut trotz Arbeit vermeiden – Benachteiligung Alleinerziehender beim Kinderzuschlag beenden (Drucksache 16/9746) . . . . . . . . . . . . . . . ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . na Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18237 C 18240 A 18241 A 18241 D 18242 A 18242 A 18242 A 18242 B 18242 C 18244 A 18245 B 18246 D 18248 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Betreu- ungsrechts (Drucksache 16/8442) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . T a b D D V A I T a b 18248 C 18248 D 18249 B 18250 B 18250 D 18252 A 18252 D 18253 C 18254 C 18255 A 18255 C 18256 D 18257 B 18258 D 18259 C 18259 D 18260 C 18260 C 18262 A 18263 B 18264 D 18265 D 18266 B 18267 B 18268 C 18269 B 18270 C 18271 B 18272 B 18273 D agesordnungspunkt 9: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Flexibler Eintritt in die Rente bei Wegfall der Zuverdienst- grenzen (Drucksache 16/8542) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kurs halten bei der Erwerbsintegration von älteren Beschäftigten – Teilrenten erleichtern (Drucksache 16/9748) . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungs- gesetz – UVMG) (Drucksachen 16/9154, 16/9788) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die gesetzliche Unfallver- sicherung fit für die Dienstleistungs- gesellschaft machen – zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Wettbewerb und Kapitalde- ckung in der Unfallversicherung – zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Unfallversiche- rung (Drucksachen 16/9312, 16/6645, 16/5616, 16/9788) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18275 A 18275 A 18275 B 18276 B 18279 C 18280 C 18282 B 18283 C 18283 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 V Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Klaus Ernst, Hüseyin- Kenan Aydin, Dr. Lothar Bisky, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit fortführen (Drucksachen 16/9067, 16/9730) . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeran- sprüchen und zur verbesserten Durchset- zung von Forderungen (Forderungssiche- rungsgesetz – FoSiG) (Drucksachen 16/511, 16/9787) . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A B A N J s k ( B K J K K T – – T A D A M s I ( E E W W T a 18284 A 18285 D 18287 A 18288 C 18290 C 18291 A 18292 B 18293 D 18295 D 18297 D 18298 A 18298 D 18300 A 18301 D 18302 D 18303 D 18304 B 18305 A 18305 D 18306 A 18307 C 18308 B 18310 A 18310 B 18311 B agesordnungspunkt 13: ntrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, ritta Haßelmann, Markus Kurth, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Statt Kooperative obcenter – Grundsicherung für Arbeits- uchende aus einer Hand mit gestärkten ommunalen Kompetenzen organisieren Drucksache 16/9441) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksachen 16/5052, 16/9759) . . . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9781) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: ntrag der Abgeordneten Elke Hoff, r. Werner Hoyer, Jens Ackermann, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: ehr deutsche und internationale Unter- tützung für den Wiederaufbauprozess im rak Drucksache 16/9605) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Angelika Graf (Rosen- heim), Renate Gradistanac, Kerstin Griese, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wirksame Bekämp- 18312 B 18312 B 18313 B 18314 D 18316 B 18318 C 18319 C 18316 D 18320 A 18320 B 18321 B 18322 D 18324 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 fung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen (Drucksachen 16/9420, 16/9694) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mäd- chen und Frauen vor Genitalver- stümmelung schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen ächten und bekämpfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Monika Knoche, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Weibliche Genitalverstüm- melung verhindern _ Menschen- rechte durchsetzen (Drucksachen 16/3542, 16/3842, 16/4152, 16/8657) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Renate Gradistanac, Clemens Bollen, Angelika Graf (Ro- senheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Häusliche Ge- walt gegen Frauen konsequent wei- ter bekämpfen – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Drucksachen 16/6429, 16/6584, 16/9367) Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . T B w g H n k d g ( i Z A ( A N m P f ( G M A H B T B h – – ( N S B D D A 18324 D 18325 A 18325 B 18325 C 18326 C 18327 B 18328 C 18329 B 18330 B 18331 A agesordnungspunkt 17: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- ärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- eordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike änsel, Monika Knoche, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion DIE LINKE: Aner- ennung und Wiedergutmachung der eutschen Kolonialverbrechen im ehemali- en Deutsch-Südwestafrika Drucksachen 16/4649, 16/8418) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Kerstin Müller Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Angebot an die na- ibische Nationalversammlung für einen arlamentarierdialog zur Versöhnungs- rage Drucksache 16/9708) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . nke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . runhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: eschlussempfehlung und Bericht des Haus- altsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesre- gierung für das Haushaltsjahr 2006 – Vorlage der Haushalts- und Vermö- gensrechnung des Bundes (Jahres- rechnung 2006) – zu der Unterrichtung durch den Bundes- rechnungshof: Bemerkungen des Bun- desrechnungshofes 2007 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2006) Drucksachen 16/4995, 16/7100, 16/7376 r. 3, 16/9640) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18332 B 18332 B 18332 C 18333 B 18334 B 18335 C 18336 B 18337 C 18337 D 18338 D 18340 B 18341 A 18341 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 VII Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Priska Hinz (Her- born), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sorge- rechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren (Drucksache 16/9361) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Anette Hübinger, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Gesine Multhaupt, Jörg Tauss, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Qualitätssiche- rung im Wissenschaftssystem durch eine differenzierte Gleichstellungspoli- tik vorantreiben (Drucksache 16/9756) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Frauen auf dem Sprung in die Wissen- schaftselite (Drucksache 16/9604) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gesine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Menschenrechtslage in Tibet verbes- sern (Drucksache 16/9747) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Festnahme des chinesischen Dis- sidenten Hu Jia Entschließung des Europäischen Parla- ments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftie- rung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia EuB-EP 1652; P6_TA-PROV (2008) 0021 ( F E C V T A ( R F n T t f n b ( A A C D S T A D S b b ( M D S D M D T A A A u G t 18342 B 18342 C 18342 D 18342 D 18344 B 18345 D 18347 A 18347 D 18349 B Drucksachen 16/8609 A.9, 16/9822) . . . . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: ntrag der Abgeordneten Axel E. Fischer Karlsruhe-Land), Ilse Aigner, Katherina eiche (Potsdam), weiterer Abgeordneter und raktion der CDU/CSU sowie der Abgeord- eten Andrea Wicklein, René Röspel, Jörg auss, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der SPD: Forschung und Entwicklung ür die industrielle stoffliche Nutzung achwachsender Rohstoffe in Deutschland ündeln und stärken Drucksache 16/9757) . . . . . . . . . . . . . . . . . . xel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: ntrag der Abgeordneten Monika Knoche, r. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Frank pieth und der Fraktion DIE LINKE: Canna- is zur medizinischen Behandlung freige- en Drucksache 16/9749) . . . . . . . . . . . . . . . . . . aria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . abine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: ntrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, nette Hübinger, Dr. Wolf Bauer, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU nd der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe, regor Amann, Elvira Drobinski-Weiß, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion der SPD 18349 B 18349 D 18351 B 18351 D 18352 D 18353 D 18355 A 18355 B 18356 C 18357 D 18360 A 18360 D 18361 C 18361 D 18362 C 18363 A 18363 D 18364 C 18365 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 sowie der Abgeordneten Ute Koczy, Undine Kurth (Quedlinburg), Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Vorschlag Ecuadors für den globalen Klima- und Biodiversi- tätsschutz prüfen und weiterentwickeln – Schutz des Yasuní-Nationalparks durch Kompensationszahlungen für entgangene Einnahmen erreichen (Drucksache 16/9758) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: G-8-Gipfel in Japan für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nutzen (Drucksache 16/9751) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Dr. Christel Happach- Kasan, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Glaubwürdigkeit von G-8 nicht verspielen – Maßnahmen zur Be- kämpfung der Nahrungsmittelkrise auf dem Gipfeltreffen in Hokkaido beschließen (Drucksache 16/9750) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die euro- päische Integration der Republik Moldau unterstützen (Drucksache 16/9755) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D R T A B o f ( i Z A K m B P b f ( D T Z v w v d k m V S S g ( M L C D D T A N n s ( 18366 B 18366 B 18367 C 18369 B 18369 D 18370 B 18371 B 18371 C 18371 C 18373 A 18374 A 18375 A 18376 A 18377 A 18377 B 18379 A ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ntrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, irgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der FDP: Bekämp- ung von Piraterie Drucksache 16/9609) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 11: ntrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, erstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bre- en), weiterer Abgeordneter und der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ursachen der iraterie vor der somalischen Küste bear- eiten – Politische Konfliktlösungsschritte ür Somalia vorantreiben Drucksache 16/9761) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: weite Beratung und Schlussabstimmung des on der Bundesregierung eingebrachten Ent- urfs eines Gesetzes zu dem Abkommen om 12. November 2007 zwischen der Bun- esrepublik Deutschland und der Demo- ratischen Volksrepublik Algerien zur Ver- eidung der Doppelbesteuerung und zur erhinderung der Steuervermeidung und teuerhinterziehung auf dem Gebiet der teuern vom Einkommen und vom Vermö- en Drucksachen 16/9561, 16/9786) . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ntrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang ešković, Monika Knoche, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Ab- chiebungen in das Kosovo Drucksache 16/9143) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18380 A 18380 C 18382 A 18383 A 18383 A 18383 A 18383 C 18384 D 18385 C 18386 D 18387 A 18387 D 18388 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 IX Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aktives Wahlalter bei Bundes- tagswahlen auf 16 Jahre absenken (Drucksache 16/6647) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns- ter), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vertragsärzte und -zahnärzte nicht mit 68 Jahren zwangsweise in den Ruhe- stand schicken (Drucksache 16/9445) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Karin Binder, Dr. Barbara Höll, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Effektiven Diskriminierungsschutz ver- wirklichen (Drucksache 16/9637) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . M S V G T A D B t b t M c ( A D R U K T B R o D t E t ( D K D K B T A K o e c h g ( i 18388 D 18389 D 18390 B 18390 D 18391 C 18392 A 18392 B 18394 A 18394 C 18395 B 18396 A 18397 B 18397 B 18398 A 18398 D 18399 A 18399 D 18400 C 18401 B 18401 B 18401 D echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 33: ntrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, r. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander onde, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rahmen- edingungen für eine nachhaltige interna- ionale Investitionspolitik schaffen – ultilaterale Regeln für Staatsfonds entwi- keln Drucksache 16/9612) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 34: eschlussempfehlung und Bericht des echtsausschusses zu dem Antrag der Abge- rdneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Patrick öring, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Gegen Geheimniskrämerei – ntscheidungen kommunaler Gesellschaf- en transparent gestalten Drucksachen 16/395, 16/9732) . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 35: ntrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, laus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Für ine qualitätsgesicherte und flächende- kende Arzneimittelversorgung – Versand- andel auf rezeptfreie Arzneimittel be- renzen Drucksache 16/9754) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit 18402 B 18403 C 18405 A 18406 A 18406 D 18406 D 18407 C 18408 C 18409 B 18410 A 18411 A 18411 B 18412 A 18412 D 18413 C 18414 C 18415 C X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns- ter), Martin Zeil, Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aus- wüchse des Versandhandels mit Arzneimit- teln unterbinden (Drucksache 16/9752) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: a) Antrag der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wettbewerb in der Eingliede- rungshilfe stärken – Wahlfreiheit und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung erhöhen (Drucksache 16/9451) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Persönliche Budgets für berufliche Teil- habe jetzt ermöglichen (Drucksache 16/9753) . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfall- versicherung (Unfallversicherungsmoderni- s p A Z d d o R S D V S A Z A U i N A Z – – ( n K A Z d v p U C S J E B 18415 D 18415 D 18417 A 18418 A 18419 A 18419 C 18420 B 18421 A 18421 A 18421 B 18422 B 18423 A 18424 A 18425 B 18426 D 18427 A ierungsgesetz – UVMG) (Tagesordnungs- unkt 10 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- erung des Bundesministergesetzes (Tages- rdnungspunkt 14) alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntrags: Mehr deutsche und internationale nterstützung für den Wiederaufbauprozess m Irak (Tagesordnungspunkt 15) iels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung: Anerkennung und Wiedergutmachung der deuschen Kolonialverbrechen im ehemali- gen Deutsch-Südwestafrika Angebot an die namibische Nationalver- sammlung für einen Parlamentarierdialog zur Versöhnungsfrage Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- ungspunkt 7) erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Sorgerechtsregelung für Nicht- erheiratete reformieren (Tagesordnungs- unkt 19) te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18427 D 18428 B 18429 B 18430 B 18431 B 18432 A 18432 C 18434 D 18435 D 18437 B 18438 B 18439 A 18440 A 18441 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 XI Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Menschenrechtslage in Tibet ver- bessern – Beschlussempfehlung und Bericht: Fest- nahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia Entschließung des Europäischen Parla- ments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia (Zusatztagesordnungspunkte 8 und 9) Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Bekämpfung von Piraterie – Ursachen der Piraterie vor der somali- schen Küste bearbeiten – Politische Kon- fliktlösungsschritte für Somalia vorantrei- ben (Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord- nungspunkt 11) Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 34 und 35 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Entwicklung der Gehälter der Vorstände der zehn größten Unternehmen mit unmittelbarer Beteiligung des Bundes in den letzten fünf Jahren; Entwicklung der Bonuszahlungen der Vorstände der zehn größten Unternehmen mit unmittelbarer Beteiligung des Bundes in den letzten fünf Jahren Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (171. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3) 18441 D 18442 B 18443 B 18444 A 18444 C 18445 B 18446 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18187 (A) ) (B) ) 172. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18427 (A) ) (B) ) nen, die nicht hinnehmbar sind. Nitzsche, Henry fraktionslos 26.06.2008 der besonders vom Strukturwandel betroffenen Bran- chen verständlich, belastet aber über Gebühr andere Branchen. Auch lassen Berechnungen der Wirkungs- weise dieses Verteilungsschlüssels Verwerfungen erken- Lips, Patricia CDU/CSU 26.06.2008 Müntefering, Franz SPD 26.06.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A g t N g s b d z R g w a t Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 26.06.2008 Andres, Gerd SPD 26.06.2008 Barnett, Doris SPD 26.06.2008* Bellmann, Veronika CDU/CSU 26.06.2008 Bodewig, Kurt SPD 26.06.2008 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 26.06.2008* Deittert, Hubert CDU/CSU 26.06.2008* Dörmann, Martin SPD 26.06.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 26.06.2008* Gerster, Martin SPD 26.06.2008 Goldmann, Hans- Michael FDP 26.06.2008 Golze, Diana DIE LINKE 26.06.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 26.06.2008 Haibach, Holger CDU/CSU 26.06.2008* Hintze, Peter CDU/CSU 26.06.2008 Hörster, Joachim CDU/CSU 26.06.2008* Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.06.2008 Ibrügger, Lothar SPD 26.06.2008 Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 26.06.2008* Koczy, Ute BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.06.2008 Korte, Jan DIE LINKE 26.06.2008 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 26.06.2008 P R R D S D S S A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzli- chen Unfallversicherung (Unfallversicherungs- modernisierungsgesetz – UVMG) (Tagesord- nungspunkt 10 a) Ich kann dem Unfallversicherungsmodernisierungs- esetz nicht zustimmen. Die mit dem UVMG beabsich- igte Organisationsreform einschließlich der völligen eustrukturierung des bestehenden Lastenausgleichs eht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, berück- ichtigt aber letztlich nicht in ausreichendem Maße die erechtigten Interessen der gewerblichen Wirtschaft, die ieses System allein und ausschließlich finanziert. Es ist war zu begrüßen, dass auf Initiative der CDU/CSU im ahmen der Beratungen noch zahlreiche Verbesserun- en zugunsten der betroffenen Unternehmen erreicht erden konnten, gleichwohl reichen diese allein nicht us, die bestehenden Bedenken auszuräumen. Die Wirkungsweise und Zielgenauigkeit des geplan- en Verteilungsschlüssels von 70 : 30 ist zwar aus Sicht ronold, Florian SPD 26.06.2008 aidel, Hans CDU/CSU 26.06.2008 amelow, Bodo DIE LINKE 26.06.2008 r. Scheer, Hermann SPD 26.06.2008 chily, Otto SPD 26.06.2008 r. Schui, Herbert DIE LINKE 26.06.2008 eib, Marion CDU/CSU 26.06.2008 töckel, Rolf SPD 26.06.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 18428 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Ebenso ist die geplante Freibetragsregelung für Klein- unternehmen unzureichend. Es ist zutreffend, dass eine Vielzahl von Kleinunternehmen der bisher ausgleichsbe- rechtigten Berufsgenossenschaften eine Entlastung er- fahren, Kleinunternehmen der bisher ausgleichspflichti- gen Berufsgenossenschaften werden aber wegen der einschränkenden Regelung des Freibeträges belastet wer- den. Umfang und Auswirkungen dazu sind nur unzurei- chend geprüft worden. Es fehlt zudem die klare politische Absichtserklärung, auch die Unternehmen in den Lasten- ausgleich einzubeziehen, an denen die öffentliche Hand zum überwiegenden Teil beteiligt ist und die sich am Markt auch dem Wettbewerb stellen, aber bisher, durch die Zugehörigkeit zu den Unfallkassen des Bundes oder der Unfallkassen der öffentlichen Hand, an diesem soli- darischen Lastenausgleich der gewerblichen Wirtschaft nicht beteiligt sind. Konsequent abzulehnen ist die künftige Durchfüh- rung des neuen Überaltlastenausgleichs durch das Bun- desversicherungsamt auf Kosten der Unternehmen. Wie auch in der Vergangenheit hätte die Selbstverwaltung, die zudem die Grundstruktur des neuen Lastenausgleichs entwickelt hat, wegen der Sachnähe diese Aufgabe auch weiter erledigen können. Die Hereinnahme zusätzlicher Belastungen aus dem Bereich Bergbau in den neuen Überaltlastenausgleich ist zwar aus Sicht der betroffenen Berufsgenossenschaft und der ihr angehörenden Unter- nehmen verständlich, hier hätten aber politische Lösun- gen gefunden werden müssen, die zu keiner einseitigen Belastung der gewerblichen Wirtschaft führen. Nicht hinnehmbar ist die geplante Ausgestaltung der unternehmerischen Meldepflichten zur künftigen UV-Be- triebsprüfung. Neben der Erweiterung der künftigen DEÜV-Meldungen ist insbesondere die individualisierte Angabe der geleisteten Arbeitsstunden praxisfern und bedeutet neue bürokratische Belastungen. Hier hätte im Sinne der Zielsetzung des Zweiten Mittelstandsentlas- tungsgesetzes ein Verfahren gefunden werden müssen, das für die Unternehmen zu einer bürokratischen Entlas- tung führt und nicht die Gefahr des Gegenteils bewirkt. Aufgrund der Komplexität der Probleme im Rahmen der Umstellung des Meldeverfahrens hätte hier im Zweifel eine Zurückstellung der Umstellung bis zur Klärung der damit verbundenen offenen Fragen – wie vom Bundesrat gefordert – erfolgen müssen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Geset- zes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Tagesordnungspunkt 14) Ralf Göbel (CDU/CSU): Die Gesellschaft befindet sich im Umbruch. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird bis zum Jahr 2050 die Bevölkerung in Deutschland um rund sieben Millionen Menschen auf dann insgesamt 75 Millionen schrumpfen. Die demogra- fische Entwicklung und der fortschreitende Strukturwan- d z d r m a d d l f z u t t D i s L m d w a h s Z i d o s d n g s g z i a s m z L D B d k r v d M (C (D el werden unsere Gesellschaft daher in nicht allzu kur- er Zeit spürbar verändern. Zugleich geht mit dem Bevölkerungsrückgang auch ie bisherige bewährte Alterssicherungsstruktur verlo- en. Infolge der demografischen Entwicklung steht im- er weniger Beitragszahlern eine stetig steigende Zahl n Beziehern von Altersversorgung gegenüber. Dass iese wenigen die zu zahlenden Beiträge, insbesondere ie der Alterssicherung, nicht mehr allein tragen können, euchtet mittlerweile jedem ein. Deshalb erfordert diese ür alle Gruppen schwierige Situation Einschnitte in ahlreichen Bereichen. So hat im Bereich der Alterssicherung jede Gruppe nd damit auch jedes Mitglied dieser Gruppe einen sys- emgerechten Beitrag zur Sicherung und Aufrechterhal- ung des jeweiligen Alterssicherungssystems zu leisten. ies gilt zunächst für alle Bürgerinnen und Bürger, die n der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ind. Sie haben in der Vergangenheit bereits spürbare eistungseinschränkungen und Belastungen hinnehmen üssen. Gleiches gilt auch für die Beamtinnen und Beamten es Bundes, der Länder und Gemeinden, die durch die irkungsgleiche Übertragung der Kürzungen auf die Be- mtenversorgung ebenso finanzielle Einbußen erfahren aben. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zu- ammenhang darauf hingewiesen, dass die Grenze des umutbaren bei den Beamtenpensionen nahezu erreicht st. Den zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes erfor- erlichen Sparmaßnahmen will sich aber auch die berste politische Leitungsebene des Bundes nicht ver- chließen. Dass auch sie zu Einsparungen bereit ist, zeigt er dem Deutschen Bundestag vorliegende Entwurf ei- es Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesminister- esetzes, über den wir heute in zweiter und dritter Le- ung beraten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Bundesre- ierung nicht erst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ur Stabilisierung des Haushaltes beiträgt, sondern bereits n der Vergangenheit mehrfach Sparbeiträge erbracht und uf allgemeine Einkommenserhöhungen verzichtet hat, o zuletzt im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 it der vollständigen Abschaffung der jährlichen Sonder- ahlung, des Weihnachtsgeldes. Weitere finanzielle Sparbeiträge erbringt die oberste eitungsebene nun mit dem uns vorliegenden Entwurf. ieser sieht Einschnitte in die Versorgung sowohl der undesminister als auch, durch entsprechende Verweise, er Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatsse- retäre vor. Im Wesentlichen sieht der Entwurf folgende Ände- ungen vor: Erstens. Anhebung der Altersgrenze für den Bezug on Ruhegehalt von derzeit 55 Jahren bzw. 60 Jahren auf ie für Beamte geltende Regelaltersgrenze sowie die öglichkeit, ab Vollendung des 55. Lebensjahres vor- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18429 (A) ) (B) ) zeitig Ruhegehalt, allerdings unter Hinnahme von Ab- schlägen, in Anspruch zu nehmen. Zweitens. Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt von zwei auf vier Jahre. Drittens. Nachversicherung in der gesetzlichen Ren- tenversicherung bei einem Ausscheiden ohne Anspruch auf Ruhegehalt. Viertens. Reduzierung der Bezugsdauer von Über- gangsgeld von maximal drei Jahren auf dann maximal zwei Jahre. Fünftens. Erweiterung der Ruhensregelung für die Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzkommen sowie Rentenzahlungen entsprechend den Regelungen im Beamtenversorgungsrecht. Die Regelungen sollen dabei auch schon für die Mit- glieder der jetzigen Bundesregierung gelten. Allerdings sieht eine Übergangsregelung vor, dass durch zurücklie- gende Amtszeiten bereits erworbene Anwartschaften auf Ruhegehalt ungemindert fortbestehen. Private Erwerbs- einkommen und Renten werden aber auch für die jetzi- gen Mitglieder der Bundesregierung, die bereits einer früheren Bundesregierung angehörten, angerechnet. Daneben enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen, die die Mitglieder des letzten Ministerrates der ehemali- gen Deutschen Demokratischen Republik, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in ihr Amt kamen, betreffen. Diese haben die demokratische Umgestaltung der Gesellschaft gestaltet und zur Herstel- lung der Einheit Deutschlands maßgeblich beigetragen. Sie hatten Anteil an der historischen Leistung, die für die politische, wirtschaftliche und soziale Vorbereitung des 3. Oktober 1990 notwendig waren. Diese historisch ein- malige Aufgabe wurde bis heute in keiner Weise ange- messen berücksichtigt. So besitzen sie auch nach fast 18 Jahren Deutscher Einheit keine ihrem Amt und ihrer historischen Rolle entsprechenden Altersversorgungsan- sprüche. Und dies, obwohl nur wenige im Anschluss an ihr Amt eine Zukunft in der Politik oder im öffentlichen Dienst fanden und nun auf eine Mindestversorgung an- gewiesen sind. Dem soll nun abgeholfen werden. Nach dem Entwurf werden die Mitglieder der Übergangsregierung erstmals in das System der Ministerversorgung einbezogen. Nach Art. 1 Abs. 3 des Gesetzentwurfes erhalten die Mitglie- der des Ministerrates der ehemaligen Deutschen Demo- kratischen Republik unter Ministerpräsident a. D., Dr. Lothar de Maizière, die diesem ab dem 12. April 1990 angehört haben, ab dem 55. Lebensjahr 5 Prozent der Amtsbezüge eines Bundesministers. Im Ergebnis stellt das Gesetz einen weiteren Beitrag zur Konsolidierung der staatlichen Finanzen dar, an der sich das Kabinett als oberste Leitungsebene der Bundes- republik Deutschland ebenso beteiligt wie die Bürgerin- nen und Bürger unseres Landes. Siegmund Ehrmann (SPD): Im November 2007 ins Plenum eingebracht, beraten wir heute in zweiter und d t I r N o f M R a s r V B d s z a a e 1 c w e B g e a L k f v u d c d s d l w g E u c g l l i R s k t D W R (C (D ritter Lesung nach intensiven koalitionsinternen Bera- ungen abschließend Änderungen des Ministergesetzes. m Kern setzen wir auch für die Mitglieder der Bundes- egierung ein höheres Pensionsalter, Element des im ovember letzten Jahres veränderten Rechtes der Abge- rdnetenentschädigung, um. Schließlich ist es nach sorg- ältiger Abwägung unser Anliegen, die Versorgung der itglieder der demokratisch legitimierten letzten DDR- egierung in das Ministergesetz einzubeziehen. Mit dem Gesetzentwurf soll grundsätzlich die Regel- ltersgrenze für Beamte – künftig 67 Jahre – auf die Ver- orgung der Bundesminister übertragen werden. Wäh- end bei Beamten der vorzeitige Ruhestand mit ollendung des 63. Lebensjahres möglich ist, sollen die undesminister die Versorgung bereits mit Vollendung es 60. Lebensjahres, also sieben Jahre früher, in An- pruch nehmen können. Da für jedes Jahr vorzeitigen Be- ugs ein Abschlag von 3,6 Prozent von der Versorgung bgezogen wird, würde sich ein maximaler Versorgungs- bschlag von sieben mal 3,6 Prozent, also 25,2 Prozent rgeben. Um dies zu vermeiden, wird die Minderung auf 4,4 Prozent begrenzt. Das entspricht dem höchstmögli- hen Abschlag in der Beamtenversorgung. Die Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt ird von zwei auf vier Jahre heraufgesetzt, umfasst somit ine ganze Wahlperiode. Sollte das Amtsverhältnis der undeskanzlerin enden oder der Bundestag vorzeitig auf- elöst werden, gilt dies wiederum nicht. Allerdings soll rgänzend geregelt werden, dass bei der Mindestamtszeit uch Zeiten vorangegangener Mitgliedschaften in einer andesregierung berücksichtigt werden, wenn diese zu einem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht ge- ührt haben. Doch bleibt der geltende Ruhegehaltssatz on 27,74 Prozent nach einer Amtszeit von vier Jahren nverändert. Konsequenterweise muss im Ministergesetz ie Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversi- herung für den Fall geregelt werden, dass ein Mitglied er Bundesregierung ohne Ruhegehaltsanspruch aus- cheidet. Die maximale Bezugsdauer des Übergangsgel- es wird von drei auf zwei Jahre verkürzt. Zu guter Letzt werden die sogenannten Ruhensrege- ungen erweitert. Das bedeutet, dass Erwerbs- und Er- erbsersatzeinkommen nicht nur auf das Übergangs- eld, sondern auch auf das Ruhegehalt angerechnet wird. benso werden Rentenzahlungen auf das Übergangsgeld nd das Ruhegehalt angerechnet.Soweit zu den wesentli- hen Änderungen der bereits heute im Bundesminister- esetz normierten strukturellen Elemente. Nun zum Thema der versorgungsrechtlichen Behand- ung der letzten und einzigen durch demokratische Wah- en legitimierten Regierung der ehemaligen DDR. Ist es m Ergebnis recht und billig, dass ihren Mitgliedern ein uhegehaltsanspruch verwehrt, den Mitgliedern des Deut- chen Bundestages hingegen, die zuvor der ersten demo- ratisch gewählten ehemaligen Volkskammer angehör- en, diese Mitgliedszeit wie eine Mitgliedszeit im eutschen Bundestag angerechnet wird? Unstreitig waren die ersten, aber auch letzten freien ahlen zur Volkskammer der Höhepunkt der friedlichen evolution durch die Menschen der ehemaligen DDR. 18430 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Es ist mehr als angemessen, auch die besondere Stellung der dabei gewählten Abgeordneten als Mitglieder eines demokratisch legitimierten Verfassungsorganes, dem überdies die herausragende und historisch außergewöhn- liche Aufgabe oblag, den eigenen Staat abzuwickeln und damit die Voraussetzung für ein geeintes Deutschland zu schaffen, durch eine Mindestabsicherung zu würdigen. Verglichen damit ist es nicht angemessen, dass die Mit- glieder der von dieser frei gewählten Volkskammer beru- fenen DDR-Regierung keine dem Amt angemessene Mindestversorgung erwerben. Der Gesetzentwurf trägt dieser Bewertung Rechnung. Abweichend hierzu beantragen die Koalitionsfraktionen mit dem vorliegenden Änderungsantrag, den bisher vor- gesehenen Ruhegehaltssatz von 7 Prozent der Bezüge auf 5 Prozent zu senken. Die zugrunde liegenden Bezüge der Bundesminister sind ihrerseits – auch das darf ich hier einmal bemerken – mehrfach von der allgemeinen Ein- kommensentwicklung der Beamtinnen und Beamten ab- gekoppelt worden. Das bedeutet, dass dem Ministerpräsi- denten circa 800 Euro und den Ministern circa 650 Euro im Monat zustehen. Die Anrechnungsregelungen des Mi- nistergesetzes, abgesehen von privaten Erwerbseinkom- men, gelten auch für die Mitglieder des letzten Minister- rates. Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ruhen die Ruhegehaltsansprüche nach den allgemeinen Regeln des Bundesministergesetzes gegebenenfalls vollständig. Bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages richtet sich die Anrechnung nach § 29 des Abgeordnetengesetzes Intensiv haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob und in welchem Umfange ebenfalls die Staatssekretäre der letzten DDR-Regierung in diese Modifikation einbe- zogen werden können, was der Regierungsentwurf nicht vorsieht. Hierzu ist anzumerken, dass die Staatssekretäre in Deutschland seit jeher ihr Amt im Regelfall im Beam- tenstatus wahrnehmen und damit dem Beamtenversor- gungsrecht unterfallen. In seltenen Ausnahmefällen wer- den sie außertariflich als Angestellte beschäftigt. In beiden Fällen stehen sie aber nicht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis wie Minister. Dies gilt lediglich für die 1966 auf Bundesebene eingeführten Parlamentarischen Staatssekretäre, die grundsätzlich Bundestagsabgeordnete sind und Mitgliedern der Bundesregierung beigegeben werden können, aber nicht müssen. Ein derartiges Amt sah das Recht der ehemaligen DDR nicht vor, obwohl die Funktion von Staatssekretären auch von Volkskammerab- geordneten wahrgenommen wurde. Ich persönlich bin der Auffassung, dass wir dieses Thema weiterhin intensiv un- tersuchen sollten, wobei hier in besonderer Weise aber eventuelle Folgerungen für die Angehörigen der ehema- ligen DDR-Sonderversorgungssysteme zu bedenken sind und die Grundentscheidungen des Einigungsvertrags nicht ohne Not infrage gestellt werden dürfen. Für meine Fraktion empfehle ich, dem Gesetzentwurf und dem vorliegenden Änderungsantrag zuzustimmen, wie vom Innenausschuss mehrheitlich empfohlen. Dr. Max Stadler (FDP): Der Gesetzgeber tut sich be- kanntlich schwer, wenn er in eigener Sache zu entschei- den hat. Erst vor wenigen Wochen hat der Deutsche B b p t p A f n s B b t s s ih d i f u i a b t a s v n d s g z V m b l w r M k e W E l ü s p n j d 6 s d D E N r d i d (C (D undestag über die Erhöhung der Abgeordnetendiäten eraten. Die massive Kritik der parlamentarischen Op- osition sowie der Öffentlichkeit hat die Koalitionsfrak- ionen schließlich dazu bewogen, von ihren Ursprungs- länen Abstand zu nehmen. Immer dann, wenn sich die bgeordneten mit ihren eigenen Rechtsverhältnissen be- assen, steht automatisch der Vorwurf der Selbstbedie- ung im Raum. Dieser Umstand ist jedoch zentraler Be- tandteil des Systems. Aus diesem Grund wirbt die FDP- undestagsfraktion seit Jahren für einen Systemwechsel ei der Entschädigung von Politkern. In der Regel befassen wir uns im Deutschen Bundes- ag mit einer Erhöhung oder einer Anpassung der Ver- orgungsleistungen für Abgeordnete. Es ist daher grund- ätzlich anzuerkennen, dass die Bundesregierung mit rem Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung es Bundesministergesetzes Regelungen vorschlägt, die m Ergebnis zu Kürzungen bei der Ministerversorgung ühren. Der Gesetzentwurf bemüht sich, die Einschnitte nd Änderungen, die Arbeiter, Angestellte und Beamte n jüngster Zeit bei der Altersversorgung erfahren haben, uch für Bundesminister nachzuvollziehen. Dazu gehört eispielsweise die schrittweise Anhebung der Regelal- ersgrenze auf 67 Jahre, die Heraufsetzung der Mindest- mtszeit für den Bezug von Ruhegehalt auf vier Jahre owie die Kürzung der maximalen Dauer des Bezuges on Übergangsgeld auf zwei Jahre – soweit so gut. Ein äherer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt jedoch, dass er Gesetzeszweck durch zahlreiche Ausnahmetatbe- tände in vielen Fällen vereitelt wird. So bleiben die Mit- lieder der derzeitigen Bundesregierung von den Kür- ungen in dem Gesetzentwurf weitgehend verschont. on der Neuregelung werden alle Minister ausgenom- en, die bereits vor dem Regierungswechsel im Novem- er 2005 im Amt waren. Darüber hinaus werden ehema- ige Mitglieder einer Landesregierung so behandelt, als ären sie die gesamte Zeit Mitglied der Bundesregie- ung gewesen. Damit ist auch an die Bundesminister de aiziere, Schavan und von der Leyen gedacht. Ich will eineswegs bestreiten, dass Regelungen zum Vertrau- nsschutz notwendig und rechtlich geboten sein können. enn der Bundesregierung aber daran gelegen ist, die inschnitte, die den Bürgerinnen und Bürgern in den etzten Jahren zugemutet wurden, auf sich selbst zu bertragen, hätte ich mir durchaus mutigere Schritte vor- tellen können. Auch bei der Regelung über die Früh- ensionierung gelingt die Gleichstellung an Beamte icht. Während Bundesbeamte erst ab dem 63. Lebens- ahr die Möglichkeit der Frühpensionierung haben, soll ies für Mitglieder der Bundesregierung bereits ab dem 0. Lebensjahr gelten. Im Zentrum der Diskussion der vergangenen Monate tand die sogenannte Ehrenpension für die Mitglieder er letzten frei gewählten DDR-Regierung de Maizière. as Ruhegehalt ist gedacht als Anerkennung für den insatz der Regierung de Maizière beim demokratischen euanfang nach der Wende 1989. Mit der Bundesregie- ung ist die FDP-Bundestagsfraktion der Auffassung, ass die Arbeit der letzten DDR-Regierung zu würdigen st und ihr Beitrag für die parlamentarische Demokratie auerhaft Bestand haben wird. Dennoch ist es den Bür- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18431 (A) ) (B) ) gerinnen und Bürgern nur schwer vermittelbar, wenn der ehemalige Ministerpräsident und seine Minister auf- grund einer Amtszeit von nur wenigen Monaten nach dem 55. Lebensjahr Anspruch auf eine Pension in Höhe von rund 800 Euro bzw. 650 Euro haben. In welchem Verhältnis steht dies zu der Rente, die Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern zusteht, nachdem sie mehrere Jahrzehnte in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt ha- ben? Hier liegt es allein in der Verantwortung der Bun- desregierung, den Bürgerinnen und Bürgern diese Rege- lung zu vermitteln. Ein gutes Gefühl scheint die Bundesregierung bei dieser Regelung wohl auch nicht gehabt zu haben. Schließlich haben die Koalitionsfrak- tionen kurz vor der Abstimmung noch einen Änderungs- antrag präsentiert, mit dem der Ruhegehaltssatz von ur- sprünglich 7 Prozent auf 5 Prozent der Bezüge abgesenkt wird. So begrüßenswert der Ansatz des Gesetzentwurfes insgesamt auch ist, so bedauerlich ist, dass die Bundesre- gierung nicht den Mut zu einer grundlegenden Reform des Bundesministergesetzes gefunden hat. Elf Jahre nach der letzten Änderung des Gesetzes wäre die Zeit dafür reif gewesen. Gerade bei den Anrechnungsvorschriften von Versorgungsbezügen gibt es, gerade auch aus jüngs- ter Zeit, Fälle, die einer intensiveren Diskussion bedurft hätten. Nicht in allen Fällen kann eine Doppelversor- gung tatsächlich vermieden werden. So hat zum Beispiel das Verwaltungsgericht Kassel in einer Entscheidung vom April diesen Jahres darauf hingewiesen, dass das geltende Recht keine Vorschriften für die Anrechnung von Ruhegehältern kennt, wenn jemand erst in der Kom- mune und dann im Bundestag tätig gewesen ist. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Bundesregierung auch solche Fälle bei der Ausgestaltung ihres Entwurfs im Blick gehabt hätte. Trotz einiger positiver Ansätze bei der Reform der Ministerversorgung wird sich die FDP-Bundestagsfrak- tion bei der Abstimmung enthalten. Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): An- gesichts der in diesem Hause beschlossenen Heraufset- zung des Rentenalters für Angestellte und Beamte ist der Schritt, die Alterssicherungssysteme der Minister denen der Beamten dem Grunde nach anzugleichen, folgerich- tig. Aber folgerichtig muss nicht immer folglich richtig bedeuten. Für eine grundlegende Reform mit dem Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Alterssicherungssys- teme, durch Einbeziehung der Bundesminister wie auch aller Beamter in die gesetzliche Rentenversicherung, fehlt es leider in diesem Haus an den notwendigen Mehr- heiten. Insoweit stimmen wir notgedrungen den einzel- nen Regelungen, die eine Besserstellung der Bundesmi- nister gegenüber den Beamten und Beamtinnen beseitigen wollen, zu. Damit enden aber die Überein- stimmungen. Die Art und Weise, wie sie die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen DDR in die Mi- nisterversorgung einbeziehen wollen, stößt nur noch auf unser Unverständnis und wird in weiten Teilen der Be- völkerung nur das Vorurteil der Selbstbedienungsmenta- lität bedienen. Für maximal 174 Tage Amtszeit werden die Anspruchsberechtigten eine dynamische, an den Be- z e i d S s b „ O s g d l F f g W H w d s h t F k W n b d l g B w u d s d E d § s M i V i g s n R d t m i b W G g d g (C (D ügen der Bundesminister angelehnte Pension von aktu- ll 650 bis 800 Euro erhalten. Diese Großzügigkeit steht n keinem Verhältnis zu der Knauserigkeit, die sie bei er Gestaltung der Opferrente an den Tag gelegt haben. o äußert sich die Gemeinschaft der ehemaligen politi- chen Häftlinge für uns nachvollziehbar in einem Schrei- en, das den meisten Abgeordneten vorliegen dürfte: Nicht nur uns als älteste und größte Vereinigung der pfer kommunistischer Gewaltherrschaft fällt es chwer, Verständnis für eine solche Ehrung aufzubrin- en. Unsere Mitglieder können beim besten Willen nicht ie großen Verdienste sehen, die hier geehrt werden sol- en. … Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre reiheit, Gesundheit – und manchmal auch das Leben – ür die Durchsetzung der Demokratie in unserem Land eopfert haben. Soweit sie diese Versorgungsleistung als ürdigung für die historisch einmalige Aufgabe der erstellung der deutschen Einheit verstanden wissen ollen, gebietet die historische Wahrheit den Hinweis, ass nicht nur die Mitglieder letzten DDR-Regierung ich diesbezüglich Verdienste erworben haben. Vielmehr at den Grundstein dafür – und dies ist zu anderen Zei- en von führenden Politikern aus Parteien aller anderen raktionen dieses Hauses durch Zitate belegbar aner- annt worden – die Regierung von Hans Modrow gelegt. enn also die Herstellung der Einheit Deutschlands ei- en Anspruch auf Altersversorgung nach diesem Gesetz egründen soll, dann müsste dies auch für die Mitglieder ieser Modrow-Regierung gelten. Weiter halten wir auch die Art und Weise für bedenk- ich, wie die Einbeziehung der – ich zitiere – „einzig frei ewählten Regierung“ der DDR erfolgen soll, der die undesregierung immerhin bescheinigt, zügig und verant- ortungsvoll gehandelt zu haben: Nur Ministerpräsident nd Minister erhalten ein Ruhegehalt. Staatssekretäre wer- en nicht berücksichtigt. Hinter dieser Diskriminierung teht nicht Respekt vor einer historischen Leistung, son- ern eine kleinliche Siegermentalität, die den deutschen inigungsprozess von Anfang an in vielen Bereichen ver- orben hat und zum Anschluss verkommen ließ. Einen besonders üblen Nachgeschmack hinterlässt 21 Abs. 3, letzter Satz. Die Linke hält es für selbstver- tändlich, dass Berechtigte, die gegen die Grundsätze der enschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder n schwerwiegendem Maße die Stellung zum eigenen orteil oder Nachteil anderer missbraucht haben, nicht n den Genuss einer so gut ausgestatteten Ruhegehaltsre- elung kommen sollen. Aber wieso unterstellt der Ge- etzentwurf ein solches Verhalten eigentlich ausgerech- et den Ministern und Ministerinnen der letzten DDR- egierung? Doch wohl kaum weil Günter Krause, nach- em er Minister der Bundesregierung wurde, wegen Un- reue, Betrug und Steuerhinterziehung zurücktreten usste? So viel Arroganz steht uns Westlern, zu denen ch mich ja zählen darf, nicht an. Oder meinen wir, dies- ezüglich eine blütenweiße Weste vorweisen zu können? ollen wir etwa vergessen, dass es ein Mann wie Hans lobke, immerhin Kommentator der Nürnberger Rasse- esetze, bis in Adenauers Kanzleramt geschafft hat? Und as ist nur ein Beispiel für eine alles andere als ge- lückte Aufarbeitung einer Vergangenheit, in der gegen 18432 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß verstoßen wurde. Auch hier hat den Verfassern des Textes offen- sichtlich jedes Fingerspitzengefühl gefehlt. In der Kon- sequenz bleibt mir daher nur die abschließende Feststel- lung: Die Fraktion die Linke lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Große Koalition hat über ein Jahr gebraucht, das immer wieder öffentlich angekündigte Ministerge- setz auch tatsächlich vorzulegen. Erst durch unseren An- trag, einen Bericht über den Stand der Beratungen nach § 62 Abs. 2 zum Bundesministergesetz im Plenum auf- zusetzen, haben Sie das vergessene Gesetz aus den Schub- laden geholt. Nach Ihrem peinlichen Versuch, die Abge- ordnetendiäten im Doppelpack zu erhöhen, erklärte die Bundeskanzlerin, dass auch die Regierungsmitglieder keine Übertragung des Tarifabschlusses auf ihre Minis- ter- und Staatssekretärsbezüge wollen. Der Verzicht auf Gehaltserhöhung war angesichts der berechtigten öffent- lichen Empörung unumgänglich. Sie haben mit dem jetzt zur Abstimmung stehenden Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesministergeset- zes einige Punkte aufgegriffen, die wir Grünen immer wieder gefordert, aber bislang – auch nicht unter Rot- Grün – durchsetzen konnten. Die Volksparteien waren sich in den vergangenen Jahren in einem Punkt immer einig: An den eigenen Privilegien wird nicht gerüttelt. Die Minister- und Staatssekretäre blieben verschont von den Reformen und Nullrunden, die es im Bereich der Abgeordneten durchaus immer wieder gab. Die nachfolgenden von Ihnen vorgeschlagenen Ände- rungen begrüßen wir durchaus und wir tragen sie mit: Die Kürzung der Bezugsdauer des Übergangsgeldes von bislang maximal drei Jahren auf zwei Jahre. Die Anhe- bung der Altersgrenze für den Bezugsbeginn des Ruhe- gehalts. Die Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt von bislang zwei Jahren auf vier Jahre. Wir sind einverstanden mit der Entscheidung, dass die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen DDR, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in der ehemaligen Deutschen Demokrati- schen Republik in ihr Amt kamen, eine „Ehrenpension“ erhalten. Wir haben allerdings kein Verständnis dafür, dass die Regierungsfraktionen nicht an die Regelungen zur Al- tersversorgung der Regierungsmitglieder insgesamt he- rangehen. Nach wie vor besteht eine Doppelversorgung dort, wo ein Ruhegehalt als Kabinettsmitglied und eine Altersentschädigung als Abgeordneter bezogen wird. Im Zusammenhang mit dem Ministergesetz hätten Sie die überfällige Reform des § 29 Abs. 4 des Abgeordnetenge- setzes in Angriff nehmen müssen. Es bleibt dabei, dass Regierungsmitglieder zeitgleich Versorgungsansprüche als Bundestagsabgeordnete und als Regierungsmitglieder erwerben. Es ist gerade diese Kumulierung von Versor- gungsansprüchen, die der Öffentlichkeit nicht zu vermit- teln ist. Niemand kann gleichzeitig Vollzeit Abgeordne- t g t d w A l t m F Z 2 s d k P r n d R d S r l H s d M s s d t t W u D b n w d s w n m d l n r (C (D er und Vollzeit Regierungsmitglied sein. Die derzeit ültigen Anrechnungen sind viel zu niedrig. Wir werden uns enthalten, weil Sie zwar einiges rich- ig machen, aber insgesamt nicht den Mut haben, die oppelte Altersversorgung von Regierungsmitgliedern irklich zu reformieren. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Mehr deutsche und internationale Unterstützung für den Wieder- aufbauprozess im Irak (Tagesordnungspunkt 15) Niels Annen (SPD) Der uns hier zur Beratung vor- iegende FDP-Antrag analysiert eingangs durchaus rich- ig, dass die Lage im Irak auch fünf Jahre nach dem Ein- arsch der sogenannten Koalitionstruppen unter der ührung der USA weiterhin hochgradig instabil ist. Die ahl der Terrorangriffe ist von monatlich 1 200 auf etwa 00 gesunken. Der britische Economist titelte deshalb ogar, der Irak „repariere sich selbst“. Die Frage ist je- och, wie dauerhaft dieser Erfolg ist. Denn die Situation ann jederzeit kippen. Selbst die US-Streitkräfte und das entagon zweifeln an der Nachhaltigkeit des bisher Er- eichten. Der US-Kongress forderte daher jüngst „eine eue Strategie“. Dies sollte uns aufhorchen lassen. Denn die Konzepte, ie in Washington spätestens seit Ende 2001 für einen egimewechsel im Irak entwickelt worden waren, haben ie momentane Lage dort mitzuverantworten. Verstehen ie mich nicht falsch: Ich rede die Verbrechen der Regie- ung Saddam Husseins damit alles andere als klein. Al- ein bei dem Giftgasangriff auf die nordirakische Stadt alabja kamen 1988 etwa 5 000 überwiegend kurdisch- tämmige Menschen ums Leben. Auch die Verfolgung er politischen Opposition unter Saddam und massive enschenrechtsverletzungen sind uns noch allzu prä- ent. Die dafür Verantwortlichen sollten daher mit rechts- taatlichen Mitteln zur Rechenschaft gezogen werden. Doch führt kaum ein Weg an der Erkenntnis vorbei, ass die US-Regierung vor der militärischen Interven- ion im Irak wichtige Hinweise und Warnungen vonsei- en ihrer eigenen Nahost- und Militärexperten in den ind geschlagen hat. Sie haben nicht nur die ethnischen nd religiösen Spannungen im Land falsch eingeschätzt. ie USA haben auch die Bedeutung des Irak für die Sta- ilität in der Region unterschätzt. Der Iran würde heute icht mit derartigem Selbstbewusstsein agieren können, enn nicht der Irak als sein größter Widersacher am Bo- en läge. Viele Nachbarstaaten in der Golfregion zeigen ich darüber mit Recht ausgesprochen besorgt. Ihre Ant- ort darauf liegt zum einen in eigenen Aufrüstungsplä- en. Zum anderen bemühen sich die Golfstaaten zuneh- end um eine Integration des Iran. Dies drückte auch ie Einladung des Golfkooperationsrates an den Iran an- ässlich seines letzten Gipfeltreffens aus. Die USA kön- en aber weder an einer regionalen Aufrüstung ein Inte- esse haben noch heißen sie die Einbindung des Iran in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18433 (A) ) (B) ) politische Gespräche am Golf gut. Ja, wie hätten sie es denn dann gern? Wie es also um die Konzepte und Stra- tegien der scheidenden US-Administration in Bezug auf den Irak und auf die weitere Region steht, erfüllt mich angesichts dessen doch mit Sorge und Zweifel. Apropos Konzepte: Die oberste Forderung der FDP in ihrem Antrag ist ja die Entwicklung eines „Konzepts, das definiert, welchen Beitrag Deutschland für den Wi- deraufbau des Iraks leisten kann“. Meine Damen und Herren Kollegen von der FDP, wenn Sie sich bei der Vorbereitung Ihres Antrags mit den zuständigen Ministerien und allen voran dem Aus- wärtigen Amt und dem BMZ in Verbindung gesetzt hät- ten, dann wäre Ihrem Antrag vielleicht der Boden entzo- gen worden. Es grenzt ja schon beinahe an ein Ärgernis, dass Sie der Bundesregierung unterstellen, dass keine Konzepte für eine derartig wichtige Region entwickelt würden. Wie ich ja eingangs dargelegt habe, waren es gerade die Strategien und Konzepte der rot-grünen Bun- desregierung, auf deren Grundlage wir eine militärische Intervention abgelehnt haben. Diese Konzepte wurden selbstverständlich weiterent- wickelt und angepasst. Aber ich vermute, dass Ihnen das ohnehin bekannt ist, sodass ich diesen Teil Ihrer Forde- rung als rhetorische Stilblüte betrachten werde. Umso problematischer finde ich jedoch, dass Sie so tun, als wäre die Bundesregierung nicht bereits umfas- send am Wiederaufbau des Irak beteiligt, und das auch in den meisten der Bereiche, die Sie in Ihrem Antrag expli- zit ansprechen. Eine solche Verdrehung der Tatsachen kann doch aber weder in Ihrem noch in unserem Inte- resse liegen. Warum sollten wir unseren westlichen Part- nern und den Irakern vermitteln wollen, wir täten weni- ger als wir tun? Lassen Sie mich daher im Folgenden ein paar Bei- spiele für unseren Beitrag zum Wiederaufbau des Irak in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht nennen. So leis- tet das Auswärtige Amt direkt und über die politischen Stiftungen einen umfangreichen Beitrag zum Aufbau der demokratischen Institutionen des Irak. Vieles davon muss leider in den Nachbarländern stattfinden, sodass es manchmal weniger sichtbar ist, als man sich vielleicht wünschen würde. Aber allein die Friedrich-Ebert-Stif- tung hat innerhalb von sechs Wochen zu Beginn dieses Jahres 10 000 Wahlbeobachter ausgebildet. Diese sollen ab dem Sommer – ebenfalls mit deutschen Mitteln finan- ziert – eingesetzt werden, um den gesamten Prozess hin zu Regionalwahlen im Herbst zu beobachten. Und – wenn ich meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP darüber informieren darf – auch die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung hat sich in den letzten Jah- ren umfassend im und für den Irak engagiert. Denn sie hat das irakische Parlament im Prozess der Verfassungsge- bung unterstützt. Parallel dazu hat übrigens die Ebert- Stiftung die zivilgesellschaftliche Beteiligung an diesem Prozess sichergestellt. Als Fortführung dieses Prozesses wird die Ebert-Stiftung in Zukunft den Irakern beratend bei der Erarbeitung der Ausführungsgesetze zur iraki- schen Verfassung zur Seite stehen. Denn ohne diese Aus- f n t I r W i s B m s l d S d S h u h w S C R l w s z d w h s W n d d D u i s s p z L I f t D I s d J s b (C (D ührungsgesetze ist ein zentraler Teil der Verfassung – ich enne hier nur die Medien und den Ölsektor – im wahrs- en Sinne des Wortes auf Sand gebaut. Die Naumann-Stiftung hat – auch dies noch zu Ihrer nformation – sich außerdem kürzlich auf einer Konfe- enz mit der sehr komplexen Kirkuk-Frage beschäftigt. elche Bedeutung auch die Bundesregierung dem Nord- rak zumisst, zeigt die geplante Eröffnung eines deut- chen Generalkonsulats in Erbil. Auch im Bereich der Flüchtlingsproblematik ist die undesregierung ausgesprochen aktiv gewesen. Bundes- inisterin Wieczorek-Zeul hat sich dafür eingesetzt, chnelle Hilfe für die irakischen Flüchtlinge in Syrien zu iefern. Darüber hinaus hat sie hohe Summen in den Wi- eraufbaufonds für den Irak eingezahlt. Damit soll das chicksal der Binnenflüchtlinge im Irak gelindert wer- en. Das BMZ hat darüber hinaus Studien finanziert, wie yrien und Jordanien mit dem Flüchtlingsstrom umge- en können und wie sie bei dieser schweren Aufgabe zu nterstützen sind. Als wenig zielführend fand ich in diesem Zusammen- ang allerdings – und auch dies muss an dieser Stelle er- ähnt sein – den Vorstoß von Bundesinnenminister chäuble und einigen Koalitionskollegen, irakische hristen privilegiert in Deutschland aufzunehmen. Mit echt haben Nichtregierungsorganisationen und Flücht- ingshilfswerke dagegen protestiert. Ich möchte betonen, dass ich die innerreligiöse Ge- alt im Irak aufs Schärfste verurteile. Es tut mir weh zu ehen, wie die religiöse und kulturelle Vielfalt im Irak ugrunde gerichtet wird. Es ist eine traurige Wahrheit, ass es heute im Irak auch deshalb ruhiger geworden ist, eil die religiös-ethnischen Säuberungen wohl weitge- end abgeschlossen sind. Viele Stadtteile sind inzwi- chen rein sunnitisch oder schiitisch. Gemischtreligiöse ohnviertel gibt es kaum noch. Und die Minderheit der ichtmuslimischen Bevölkerung gerät hierbei zwischen ie Fronten. Doch müssen wir uns davor hüten, unter en Flüchtlingen positiv oder negativ zu diskriminieren. as Schicksal eines Flüchtlings ist grausam. Lassen Sie ns deshalb auf die Ursachen dafür konzentrieren. Das ntellektuelle und kulturelle Ausbluten des Irak muss ge- toppt werden. Dazu gehört auch, dass wir uns dafür ein- etzen, dass irakische Flüchtlinge zum geeigneten Zeit- unkt wieder in einen friedlicheren und stabileren Irak urückkehren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, meine iste mit deutschen Initiativen zum Wiederaufbau des rak ist damit jedoch noch lange nicht zu Ende! Die FDP ordert auch einen umfangreicheren Studierendenaus- ausch. Nach meinen Informationen werden derzeit vom AAD jährlich 100 Postgraduiertenstipendien für den rak finanziert. Dies ist im Vergleich mit anderen arabi- chen Ländern nicht nur eine hohe Anzahl von Stipen- ien, sondern entspricht auch in etwa der Nachfrage. Sicherheitstrainings in Deutschland für irakische ournalisten finde ich jedoch – mit Verlaub – keine be- onders sinnvolle Idee. Experten aus diesem Bereich ha- en mich darin bestätigt. Zum einen gibt es bereits zahl- 18434 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) reiche solcher Trainings, die von einschlägigen NGOs wie „Reporter ohne Grenzen“ durchgeführt werden. Zum anderen – und dies wiegt schwerer – verfügen Ak- teure, die selbst militärisch im Irak engagiert sind, über wesentlich mehr Wissen über die konkreten Sicherheits- bedingungen als deutsche Institutionen. Ihnen sollten da- her auch die Trainings überlassen werden. Dies bedeutet aber mitnichten, dass ich die Unterstüt- zung irakischer Journalisten nicht für einen ganz wichti- gen Punkt halte. Nur auch hier ist festzustellen, dass die Bundesregierung und deutsche Stiftungen schon seit Jahren aktiv sind. So hat Deutschland einen zentralen Anteil daran, dass die Internetseite www.niqash.org zu der zentralen Informationsbörse von Journalisten über die Lage im Irak geworden ist. Sogar die UNO nutzt die- ses Onlineradio, um sich zu informieren. Durch die deut- sche Initiative in diesem Bereich konnten irakische Jour- nalisten aus verschiedenen Landesteilen wieder miteinander in Verbindung treten und so ihr Wissen tei- len. Grundsätzlich aber ist Deutschland durchaus im Be- reich der Sicherheitstrainings weiterhin aktiv und inves- tiert unter anderem in die Ausbildung von Bombenent- schärfern. Die von der FDP geforderte Unterstützung der NATO-Trainingsmission im Irak sollten wir aber viel- leicht doch lieber denjenigen NATO-Mitgliedern über- lassen, die auch tatsächlich im Irak militärisch aktiv sind. Wir sollten uns lieber weiterhin auf die zivilen Berei- che konzentrieren. Ich möchte an dieser Stelle auf die 400 Richter, Staatsanwälte und Polizisten hinweisen, die jährlich vom BKA im Rahmen der EU-Rechtsstaatsiniti- ative in Deutschland ausgebildet werden. Eine Auswei- tung dieses Projekts unter anderem auf Gefängnisperso- nal, die derzeit in der EU diskutiert wird, unterstütze ich ausdrücklich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie stim- men mir zu, dass diese Auswahl von Projekten bereits eine mehr als beeindruckende Liste darstellt. Sie de- monstriert, welche Bedeutung die Bundesrepublik dem Irak zumisst. Mehr ist ohne deutsches Personal – jenseits der Botschaft – auch kaum leistbar. Ich mache hier die FDP noch einmal auf die Reisewarnungen des Auswärti- gen Amtes aufmerksam. Denn derzeit wird von solchen Reisen – mit Ausnahme des kurdischen Autonomiege- biets im Norden – massiv abgeraten. Projekte, die aus öf- fentlichen Geldern finanziert werden, untersagen sogar explizit den Einsatz von deutschem Personal. Solange aber deutsche Organisationen nicht mitsamt ihrer Mitarbeiter im Zentral- und Südirak arbeiten dür- fen, ist konkrete Projektarbeit innerhalb des Irak etwas erschwert. Dies gilt übrigens nicht nur für deutsche Insti- tutionen, sondern für viele der großen internationalen NGOs. Solange all diese Experten jedoch nicht im Irak arbeiten können, ist auch die Stärkung des Engagements eine nicht ganz einfach umzusetzende Forderung. Für Trainings und Austausch mit irakischen Politi- kern werden aber Nachbarländer und auch Deutschland bereits eifrig genutzt. Demnächst besucht uns die iraki- s d t e v g W d K w v i a l n a b d i g s a s e z V e D n n b i a a v v e l s A N (C (D che Ministerin für Menschenrechte, auch Ministerpräsi- ent Maliki wird Ende Juli wieder in Deutschland erwar- et. Der irakische Industrieminister hat sein Kommen benfalls angekündigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen on der FDP, auch diese Anregung wäre also nicht nötig ewesen! Lassen Sie mich aber abschließend noch ein ernstes ort zum Nachbarstaatenprozess sagen. Die FDP for- ert, diesen Prozess konstruktiv zu unterstützen. Liebe olleginnen und Kollegen, ich muss nicht betonen, wie ichtig wir die regionale Komponente der Krisenprä- ention und Krisenbeilegung in der Region nehmen. Es st nicht zuletzt Bundesaußenminister Steinmeier, der uf einen Dialog mit dem Iran drängt. Und der die G-8- nitiative für die Einbindung Pakistans für weitere regio- ale Stabilität ergriffen hat. Deutschland hat deshalb uch die Finanzierung eines Sekretariats für den Nach- arschaftsprozess angeboten, in der Hoffnung, dass es en Prozess effizienter gestaltet und beschleunigt. Doch st dies nur möglich, wenn alle regionalen und überre- ionalen Kräfte das Interesse an einem solchen Prozes- es teilen. Dies ist momentan nicht gegeben und kann uch nicht von uns erzwungen werden. Wir können uns chon zufrieden zeigen, dass die Akteure bereit sind, an inem Tisch zu sitzen und über gemeinsame Interessen u diskutieren. Ich möchte daher gegen den implizierten orwurf protestieren, dass die Bundesrepublik sich hier iner konstruktiven Unterstützung verschließen würde. as Gegenteil ist der Fall! Ich will zum Ende kommen, denn das zweite Halbfi- ale steht kurz bevor, und es wird heute noch über Geg- er ganz anderer Art entschieden. Aber erkennen Sie itte an, dass Deutschlands Agieren gegenüber dem Irak n der Vergangenheit gut durchdacht war und hoffentlich uch in der Zukunft gut durchdacht bleibt. Deshalb sind llein für 2009 rund 20 Millionen Euro für Krisenprä- ention in Bezug auf den Irak vorgesehen! Die zentrale Bedeutung des Irak hat die Entscheidung on Bundeskanzler Schröder geleitet, als er sich gegen ine militärische Intervention im Irak aussprach, und sie eitet unser heutiges politisches, humanitäres und wirt- chaftliches Engagement in der Region. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Anträge: – Anerkennung und Wiedergutmachung der deuschen Kolonialverbrechen im ehemali- gen Deutsch-Südwestafrika – Angebot an die namibische Nationalver- sammlung für einen Parlamentarierdialog zur Versöhnungsfrage (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- nungspunkt 7) Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Der Völkermord an den Herero, Nama und ande- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18435 (A) ) (B) ) ren Volksgruppen Namibias ist eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte, dessen Aufar- beitungszeit mehr als 100 Jahren überfällig ist. Der systematische Vernichtungskrieg, der zwischen 1904 bis 1907 auf Befehl der deutschen Reichsregierung von der sogenannten deutschen Schutztruppe geführt wurde, kostete Zehntausende Herero, Nama und Ange- hörige anderer Volksgruppen das Leben. Erstmals wur- den sogenannte Konzentrationslager eingerichtet, in de- nen viele Menschen zu Tode gequält wurden. Viel zu lange hat es gedauert, bis sich die Bundesre- publik zur Verantwortung zu dem Völkermord deutscher Kolonialtruppen bekannt hat. Erst die rot-grüne Bundesregierung hat 2004, vertre- ten durch die damalige Entwicklungshilfeministerin, Frau Wieczorek-Zeul, offiziell um Vergebung gebeten. Auch ich möchte an dieser Stelle noch einmal aus- drücklich sagen: Wir Grüne bekennen uns zur deutschen Verantwortung für den Völkermord an Hereros, Namas und Angehörigen anderer Volksgruppen. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber betonen, dass eine nur symbolische Übernahme von Verantwor- tung ohne konkrete und vor allem der historischen Son- derbeziehung angemessene Versöhnungsschritte wenig wert ist. Ich frage deshalb die Bundesregierung heute: Was ist dieser Geste der Entwicklungsministerin im Jahr 2004 gefolgt? Wo sind ihre konkreten Schritte für eine ange- messene Aussöhnung zwischen Namibia und Deutsch- land? Bemühungen der namibischen Regierung, die bereits 2006 von der namibischen Nationalversammlung den Auftrag erhielt, mit der Bundesregierung in Verhandlun- gen über Entschädigungen zu treten, sind bislang weit- gehend ins Leere gelaufen. Zwar haben sie im November 2007 eine sogenannte Versöhnungsinitiative mit der namibischen Regierung verabschiedet. Doch umfasst diese Initiative bislang nur Zusagen über weitere Entwicklungsgelder in Höhe von 20 Millionen Euro für die Regionen, in denen die betrof- fenen Volksgruppen leben. Sie sagen damit vorweg ohne Dialog, was ihnen „die Versöhnung“ wert ist. Das stößt zurecht auf Widerspruch auf der namibischen Seite der Hereros und andere. Und das sieht fast so aus, als wollte die Bundesregierung sich von ihrer – wie Frau Wieczorek-Zeul es 2004 nannte – „historisch-politischen“ und „moralisch-ethischen“ Ver- antwortung freikaufen. Ich meine: Das ist eher ein unmoralisches und völlig unzureichendes Angebot für eine Aussöhnung. Notwendig ist endlich ein umfassender und ergebnis- offener Dialog zur gemeinsamen Aufarbeitung der Ver- gangenheit, aus dem dann gemeinsame Initiativen zur Versöhnung erwachsen können. Wir können doch nicht mit einer großen Rede Erwartungen auf der namibischen Seite schüren und dann 20 Millionen Euro anbieten. So ist keine Versöhnung möglich. So verstärken wir nur die E h g r u D z u V s g s s w s s B v P r d d – u b m f f a w d m G A a L R A t l f s (C (D nttäuschung und überbrücken gerade nicht die beste- enden Gräben. Im Gegenteil: Wir laufen Gefahr, sie so- ar noch zu vertiefen. Nicht dass sie mich falsch verstehen: Es geht mir ge- ade nicht um Geld – oder um mehr Geld. Es geht uns in nserem Antrag darum: Endlich einen breit angelegten ialog auf Ebene des Parlamentes – nicht der Regierung – u beginnen. Einen Dialog, der erst mal ergebnisoffen ist nd der versucht, viele Ebenen der gesellschaftlichen ersöhnung einzubeziehen. Bei dem es aber eben nicht ofort und unmittelbar um materielle Wiedergutmachung ehen soll, wie sie es vorschlagen. Auch ihr Antrag widerspricht einer wirklich partner- chaftlich entwickelten Agenda, weil er schon jetzt ein- eitig konkrete Vorgaben nennt – sich festlegt auf das, as vor allem eine Seite, nämlich Chief Riruako und eine Anhänger wollen. Wir greifen mit unserem Antrag die Initiative des Prä- identen der namibischen Nationalversammlung, Theo- en-Gurirab, auf und wollen der namibischen National- ersammlung einen unfassenden deutsch-namibischen arlamentarier-Dialog anbieten, auf unserer Seite hoch- angig geführt durch das Präsidium des Deutschen Bun- estages. Deshalb hätte ich mir auch sehr gewünscht, dass wir iesen Antrag hier interfraktionell verabschiedet hätten Leider waren sie dazu nicht bereit. Sie – meine Damen nd Herren – von der Koalition nicht, weil sie Angst ha- en, es könnten mehr als 20 Millionen dabei herauskom- en. Und sie von der Linken, weil sie sich schon jetzt estgelegt haben, dass es mehr sein muss. Auch wenn ich esthalten will, dass sie immerhin über ihren Antrag hin- us zu solch einem Dialog bereit gewesen wären. Ich finde das alles beschämend. Die namibische Seite artet auf einen ehrlichen und ernstgemeinten Dialog, er nicht nur die Chance bietet, den begangenen Völker- ord in das geschichtliches Bewusstsein der deutschen esellschaft zu bringen, sondern vielleicht auch zur ussöhnung zwischen den verschiedenen Volksgruppen uf der namibischen Seite beitragen kann. Noch ist es für einen solchen Dialog nicht zu spät. assen sie uns auf diesem Wege unserer Verantwortung echnung tragen. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren (Tagesord- nungspunkt 19) Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute in ers- er Lesung den Antrag der Grünen, der sich mit der elter- ichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern be- asst. Lassen Sie mich zunächst die heutige Rechtslage kizzieren: 18436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Bis zur Kindschaftsrechtsreform 1998 stand dem Va- ter nur dann das gemeinsame Sorgerecht zu, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war oder beide nach der Geburt heirateten. Mit dem Inkraft- treten der Kindschaftsrechtsreform wurden die bis dahin geltenden Unterschiede zwischen ehelichen und nicht- ehelichen Kindern weitestgehend aufgehoben. Dies hatte zur Folge, dass sich auch im Bereich der elterlichen Sorge deutliche Verbesserungen ergaben. Nicht mitei- nander verheiratete Eltern haben seitdem die Möglich- keit, die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben, wenn sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Lehnt die Mutter die gemeinsame Sorge allerdings ab, hat sie weiterhin die Alleinsorge. Der Gesetzgeber hatte damals bewusst die gemein- same elterliche Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht, da er die Lebenssituationen, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, als weniger stabil eingeschätzt hat als die ehelicher Kinder. Wir kön- nen nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu ko- operieren. Die gemeinsame Sorge wird daher davon ab- hängig gemacht, dass die Eltern ihre Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft durch die Abgabe von Sorgeerklärungen dokumentieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2003 eine Übergangsregelung für Eltern zu schaf- fen, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt, sich aber noch vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsre- formgesetzes getrennt hatten. Der Gesetzgeber hat da- raufhin die vom Bundesverfassungsgericht monierte Ge- setzeslücke durch eine Übergangsregelung geschlossen. Nichtsorgeberechtigte Väter, die sich vor dem 1. Juli 1998 getrennt und mit ihren Kindern ein Familienleben im Sinne einer tatsächlichen gemeinsamen elterlichen Sorge geführt haben, ohne jedoch Letztere wegen der damals geltenden Gesetzeslage durch Sorgeerklärungen rechtlich absichern zu können, konnten in der Folge die Sorgeerklärung der verweigernden Mutter beim Fami- liengericht ersetzen lassen, wenn dies dem Kindeswohl diente. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die geltende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern für verfassungskonform erklärt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ange- führt, dass die gesetzgeberischen Annahmen mangels empirischer Daten im Zeitpunkt des Urteils nicht in Zweifel gezogen werden könnten. Das Bundesverfas- sungsgericht hat in seiner Entscheidung jedoch zugleich festgestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die tat- sächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Das geltende Recht geht davon aus, dass sich eine Mutter nur ausnahmsweise dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, das heißt wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat und das Wohl ihres Kindes schützen will. In diesem Sinne hat auch die 75. Justizministerkonferenz im Juni 2004 das Bundes- j k c n d r f m d d B s m i w i e s p b h w a l s s d g M g 2 b S r d F v K l g G g s d k m d k d D v c S Z t b (C (D ustizministerium aufgefordert, zu prüfen, ob es nach In- rafttreten des Gesetzes zur Umsetzung familienrechtli- her Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts otwendig sei, für nicht miteinander verheiratete Eltern, ie sich nach dem 1. Juli 1998 getrennt haben, ein ge- ichtlich begründetes gemeinsames Sorgerecht zu schaf- en, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft it dem Kind gelebt haben und dies dem Kindeswohl ient. Die gesellschaftliche Realität von Familie hat sich in en vergangenen Jahren, vor allem im großstädtischen ereich, durchaus weiter verändert. Neben der „klassi- chen“ Familienstruktur haben sich zunehmend neue Fa- ilienformen herausgebildet. Immer mehr Kinder leben n nichtehelichen Lebensgemeinschaften. In Deutschland ird heute ein Drittel aller Kinder nichtehelich geboren, n den neuen Bundesländern und vielen Großstädten sind s sogar mehr als die Hälfte. Vor dem Hintergrund der ge- ellschaftlichen Veränderungen ergeben sich neue rechts- olitische Herausforderungen. Aus Sicht der Union muss ei allen Fragen stets das Kindeswohl an erster Stelle ste- en. Dieses stellt den entscheidenden Maßstab für et- aige gesetzgeberische Initiativen dar. Auch mit Blick uf das elterliche Sorgerecht stellen sich daher die zentra- en Fragen: Worin besteht das Kindeswohl, und was ent- pricht ihm? Das Grundgesetz enthält hierzu eine wichtige Wertent- cheidung: Mit dem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG hat er Verfassungsgeber zum Ausdruck gebracht, dass es rundsätzlich im Interesse des Kindes ist, mit Vater und utter aufzuwachsen. Dies hat das Bundesverfassungs- ericht mit seiner jüngsten Entscheidung vom 1. April 008 zur Durchsetzung des Umgangsrechts noch einmal estätigt. Darüber hinaus benötigt das Kind jedoch auch tabilität und Kontinuität. Vater und Mutter müssen be- eit und auch dazu in der Lage sein, zum Wohle des Kin- es zusammenzuwirken. Andernfalls, das heißt in den ällen, in denen die Eltern nicht zusammen-, sondern ielmehr gegeneinander wirken, ist es in der Regel für das ind besser, dass das Sorgerecht alleine bei der Mutter iegt. Von einer solchen, auf Vertrauen und Kooperation an- elegten Beziehung zwischen Vater und Mutter geht das esetz grundsätzlich nur bei der Ehe aus; denn hier zei- en Eltern, dass sie auf Dauer zusammenleben, gemein- am Kinder erziehen und in jeder Lebenslage füreinan- er einstehen wollen. Bei nichtehelichen Beziehungen ann danach hingegen nicht von vornherein angenom- en werden, dass die Eltemteile dauerhaft bereit und in er Lage sind, zum Wohle des Kindes zusammenzuwir- en. Dies gilt erst recht für solche Lebenssituationen, in enen Vater und Mutter nicht einmal zusammenleben. ie gemeinsame Sorge wird daher in diesen Fällen da- on abhängig gemacht, dass die Eltern ihre entspre- hende Kooperationsbereitschaft durch die Abgabe von orgeerklärungen dokumentieren. Mit der Herausbildung neuer Formen des familiären usammenlebens hat sich gleichzeitig die Rolle der Vä- er ganz erheblich verändert. Entgegen eines lange ver- reiteten Vorurteils wollen auch nichteheliche Väter Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18437 (A) ) (B) ) antwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an der Erziehung ihres Kindes engagiert beteiligen. Insofern stimme ich dem Antrag der Grünen grundsätzlich zu: Auch diese Väter haben ein natürliches Elternrecht, das ihnen nur bei schwerwiegenden Einwänden und aus Gründen des Kindeswohls verweigert werden sollte. Der heute zur Beratung stehende Antrag schlägt deshalb vor, dass die gemeinsame Sorge bei nicht miteinander verhei- rateten Eltern künftig unter bestimmten Bedingungen auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden kann. Dies ist aus unserer Sicht ein moderater Vorschlag, der durchaus diskussionswürdig ist. Allerdings ist zu be- rücksichtigen, dass es sich hier um eine gravierende Neuregelung handeln würde. Deshalb darf eine solche erst und nur aufgrund einer umfangreichen Datenbasis erfolgen. Leider wissen wir derzeit immer noch zu wenig über die Lebenssituation der betroffenen Väter, Mütter und Kinder. Daran hat auch eine Umfrage des Bundesjustiz- ministeriums bei Rechtsanwälten und Jugendämtern im Herbst 2006 nichts geändert. Statistisch belegt ist ledig- lich seit 2004, dass etwa 45 Prozent aller nicht miteinan- der verheirateten Paare gemeinsame Sorgeerklärungen abgegeben haben. Die Gründe, warum 55 Prozent dies nicht getan haben, waren hingegen vielfältig. Im Übri- gen handelte es sich hierbei auch nicht um eine Untersu- chung, die wissenschaftlichen Anforderungen genügt. Deshalb plädiere ich dafür, jetzt keine vorschnelle Ent- scheidung zu treffen. Stattdessen wollen wir ergänzend zu den bisherigen Erhebungen eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag geben. Das Bundesministerium der Justiz erarbeitet bereits ein Forschungsdesign und wird auf dieser Grundlage tätig werden. Da uns als Union dieses Thema – vor allem auch im Interesse der Kinder – sehr wichtig ist, drängen wir da- rauf, dass dieser Auftrag zeitnah ausgeschrieben und vergeben wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Frage schon in Kürze Konkretes vorweisen können. Zu- mindest zum derzeitigen Zeitpunkt lehnen wir jedoch aus genannten Gründen eine Gesetzesänderung ab. Christine Lambrecht (SPD): In ihrem Antrag „Sor- gerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren“ for- dert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesre- gierung dazu auf, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 1626 a BGB, der das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern betrifft, vorzulegen. Seit der Kind- schaftsrechtsreform im Jahr 1998 sieht das Gesetz vor, dass nichtverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur dann erhalten können, wenn die Eltern erklären, dass sie entweder die Sorge gemeinsam übernehmen wollen oder einander heiraten. Ansonsten bleibt es aber immer bei der Regelung, dass die Mutter das Sorgerecht behält. Es betrifft die wesentlichen Entscheidungen im Leben des Kindes, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vor- namensgebung, Festlegung der Religion, Einwilligung in die ärztliche Behandlung, Anmeldung zur Kinderta- gesstätte, Schule usw. Nur in den seltenen Fällen, dass der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde oder sie aus praktischen oder rechtlichen Gründen selbst nicht in der L n n h s S c S M w n b d d d h v D n d m K z f h T D c U u d s w e i c g v V s g s U g U m S o m d e e h n d w (C (D age ist, die Sorge auszuüben, kann der Vater sein eige- es Sorgerecht erwirken. Gleichzeitig fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grü- en eine Öffnung der bisherigen Regelung dahin ge- end, dass ein Anspruch auf gerichtliche Einzelfallent- cheidung zum gemeinsamen Sorgerecht möglich wird. ie fordern eine neue Regelung, wonach eine gerichtli- he Einzelfallentscheidung zugunsten des gemeinsamen orgerechts auch gegen den ausdrücklichen Willen der utter möglich ist. Einigen sich also die Elternteile aus elchen Gründen auch immer nicht darauf, eine einver- ehmliche Sorgeerklärung abzugeben, bleibt es bislang eim alleinigen Sorgerecht für die Mutter. Dem lag bei er Reform 1998 die Annahme zugrunde, dass ein gegen en Willen der Mutter erzwungenes Sorgerecht nicht em Wohl des Kindes entsprechen kann. Diese Regelung at das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil om 29. Januar 2003 als verfassungskonform bestätigt. er Gesetzgeber kommt aber seiner Verantwortung ach, zu prüfen, ob es Gründe gibt, die für die Änderung er Regelung sprechen und in wie vielen Fällen ein ge- einsames Sorgerecht der unverheirateten Eltern dem indeswohl entspricht. Die Gründe, aus denen es nicht u einem gemeinsamen Sorgerecht kommt, mögen viel- ältig sein, sowohl bei Eltern, die niemals eine Bezie- ung hatten, als auch bei solchen, die zusammenleben. atsächlich kann man sagen, dass die Familienformen in eutschland vielfältiger werden, die Zahl der nichteheli- hen Lebensgemeinschaften mit Kindern steigt und die nterschiede in der Lebensweise zwischen verheirateten nd nichtverheirateten Paaren insgesamt geringer wer- en. Und in der Tat gibt es ein gewandeltes Selbstver- tändnis von Vätern, die sich zu ihrer Erziehungsverant- ortung bekennen, Umgangs- und Unterhaltspflichten rfüllen und bereit sind, alltägliche Verantwortung für hre Kinder zu übernehmen, also auch für die wesentli- hen Entscheidungen im Leben des Kindes, die das Sor- erecht betreffen. In seinem Urteil vom 29. Januar 2003 hat das Bundes- erfassungsgericht dem Gesetzgeber allerdings keine orgaben gemacht, wie er den Prüfauftrag erfüllt. Insbe- ondere hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetz- eber nicht aufgegeben, bereits im Jahr 2003 eine wissen- chaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben. In seinen rteilsgründen hat es festgestellt, dass angesichts der neu eschaffenen Rechtsform zum damaligen Zeitpunkt des rteils noch keine tragfähigen empirischen Aussagen öglich waren; vergleiche BVerfGE 107, 150 ff., 179 f. o fehlten insbesondere gesicherte Erkenntnisse darüber, b es trotz der neu geschaffenen Möglichkeit gemeinsa- er Sorgetragung von Eltern eines nichtehelichen Kindes auerhaft eine beachtliche Zahl von Fällen gibt, in denen s bei Zusammenleben der Eltern mit dem Kind nicht zu iner gemeinsamen Sorge kommt, und welche Gründe ierfür maßgeblich sind. Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen ähern sich diesen beiden Fragen durch eine Befragung, ie mittels Fragebögen bei Jugendämtern durchgeführt urde; zum Beispiel Fink, „Die Verwirklichung des Kin- 18438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) deswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern“, Seite 136 ff. Hierdurch kann man sicherlich einen gewis- sen Einblick in die Häufigkeit dieser Fälle und die Motiv- lage der Mütter bekommen. Die Befragung im Rahmen dieser Untersuchungsmethode bezog sich nicht auf be- lastbare statistische Daten, sondern beruhte auf Eindrü- cken, Erinnerungen und Schätzungen dritter Personen. Es handelt sich nicht um eine ausreichend gesicherte empi- rische Untersuchung. Um belastbare Erkenntnisse zur wahren Motivlage der Mütter zu erhalten, müssten die be- troffenen Mütter und Väter vielmehr durch geschulte In- terviewer gezielt und direkt befragt werden. Aus diesem Grund beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, nunmehr eine entsprechende wissenschaftliche Untersu- chung in Auftrag zu geben. Bei der Klage des Vaters soll nach Meinung der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen die gerichtliche Prüfung für alle Fälle gelten, in denen der Vater seinen Anteil an el- terlicher Fürsorge erfüllt oder dies tun will, aber bislang nur daran gehindert wurde. Eine solche Klage des Vaters soll nach dem Antrag im Wesentlichen voraussetzen, dass der Vater seinen Anteil an elterlicher Fürsorge er- füllt, die Mutter sich jedoch aus kindeswohlfremden Gründen weigert, eine gemeinsame Sorgeerklärung ab- zugeben. Bevor es jedoch zu einer so weitreichenden, unter Umständen gegen die Interessen alleinerziehender Mütter gerichteten Regelung kommt, sollte auf jeden Fall zuerst die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung sorgfältig ausgewertet werden. Es muss selbstverständlich sein, zu- nächst mehr über die Motivlagen der Mütter zu erfahren, warum diese nicht mit einem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden sind. Dies entspricht auch dem Kindes- wohl. Es ist davon auszugehen, dass die Mütter sich nicht ohne Grund weigern werden, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Nicht klar in dem Antrag ist, warum der Gesetzgeber diesen Müttern von vorneherein misstrauen sollte. Daher lehnen wir den Antrag ab. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Unter dem Stichwort „Sorgerechtserklärung für Nicht- verheiratete reformieren“ verbirgt sich ein seit langem bekanntes und hoch sensibles Thema. Eine Behandlung dieses Themas um diese späte Uhrzeit wird der schwieri- gen Materie kaum gerecht. Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz aus dem Jahr 1998 wurde unter anderem das Sorgerecht in Deutsch- land neu geregelt. Die Vorbereitungen dieses Gesetzent- wurfes habe ich als damalige Bundesjustizministerin in- tensiv und leidenschaftlich begleitet. Vor der Reform stand die elterliche Sorge bei einem nichtehelichen Kind allein der Mutter zu. Eine gemeinsame Sorgetragung für das nichteheliche Kind war gar nicht vorgesehen. Erst durch die Kindschaftsrechtsreform wurde die Eigenver- antwortung der nichtehelichen Lebenspartner gestärkt. Seit diesem Zeitpunkt haben nicht miteinander verheira- tete Eltern eines Kindes dann die gemeinsame elterliche Sorge, wenn die beiden Elternteile übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben oder wenn sie einan- der heiraten. Fehlen solche übereinstimmenden Sorgeer- klärungen, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. D t d v b g d h M v E f M d S i r a t d u S b g s E s d S w m v E M t f G w l k H s B S e R s P H K u s t r l s (C (D iese Neuregelung war damals ein wichtiger und bedeu- ender Schritt hin zur gemeinsamen Sorge, um dem Kin- eswohl gerecht zu werden. Der Gesetzgeber hat die gemeinsame Sorge bei un- erheirateten Elternteilen zum damaligen Zeitpunkt ganz ewusst von der Zustimmung beider Elternteile abhän- ig gemacht. In den meisten Fällen, in denen der Vater ie elterliche Sorge mitbeansprucht, zum Beispiel inner- alb nichtehelicher Lebensgemeinschaften, dürfte die utter auch mit der Abgabe einer Sorgeerklärung ein- erstanden sein. Daneben gibt es auch Fälle, in denen die ltern zusammenleben und der Vater die elterliche Sorge aktisch wahrnimmt, ohne die rechtliche Alleinsorge der utter zu beanstanden. Hinsichtlich dieser Fälle wirft ie aktuelle Rechtslage keine praktischen Probleme auf. chwierigkeiten bietet die aktuelle Rechtslage höchstens n Fällen, in denen der Vater ein gemeinsames Sorge- echt wünscht, die Mutter jedoch keine Sorgeerklärung bgibt. Nichteheliche Kinder werden aber nicht nur in intak- en nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, son- ern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer nd instabiler Beziehungen. Eine gemeinsame elterliche orge setzt jedoch Übereinstimmung und Kooperations- ereitschaft der Eltern voraus. Das Bundesverfassungs- ericht hat insoweit bereits klargestellt, dass ein gemein- ames Sorgerecht eine „tragfähige soziale Beziehung der ltern zueinander“ und „ein Mindestmaß an Überein- timmung“ voraussetzt; BVerfG, NJW 1995, 2155. Sind iese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein gemeinsames orgerecht gerade vor dem Hintergrund des Kindes- ohls zumindest fraglich. Wenn eine Mutter eine ge- einsame Sorgeerklärung verweigert, ist zunächst da- on auszugehen, dass schwerwiegende Gründe für diese ntscheidung vorliegen und es kein Missbrauch der achtposition gegenüber dem Vater ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Ur- eil im Jahre 2003 – BVerfG, NJW 2003, 955 – diese ge- undene Regelung für verfassungskonform erklärt. Der esetzgeber sei jedoch verpflichtet, die tatsächliche Ent- icklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Rege- ung zugrunde liegenden Annahmen auch der Wirklich- eit entsprechen. Die Bundesregierung hat vor diesem intergrund eine Rechtsvergleichung der EU-Mitglied- taaten untereinander durchgeführt. Das Statistische undesamt erfasst seit 2004 die Zahl der gemeinsamen orgeerklärungen, und das Bundesjustizministerium hat ine nicht repräsentative Umfrage bei Jugendämtern und echtsanwälten durchgeführt. Alle diese Maßnahmen ind jedoch letztendlich nicht geeignet, abschließend den rüfauftrag des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. ier besteht noch dringender Nachholbedarf. Vor der lärung dieser Grundlagen wird es jedoch schwer zu be- rteilen sein, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, tellt diese selbstständige Entscheidung der Mütter, ob ragfähige Gründe gegen die gemeinsame Sorgeerklä- ung sprechen, nun infrage. Dem Vater soll eine gericht- iche Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemein- amen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18439 (A) ) (B) ) werden. An diesem Punkt stellen sich die Fragen: Inwie- weit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposi- tion gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt das gemeinsame Sorgerecht insbesondere dem betroffe- nen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt der Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? – Eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses, die zu diesem Antrag dringend geboten erscheint, wird sich mit diesen offenen Problemstellungen auseinander- setzen müssen. Auch die von dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht umfassten, aber in der Rechtswissenschaft diskutierten Modelle einer pauscha- len gesetzlichen Zuweisung der gemeinsamen Sorge an beide rechtlichen Elternteile oder die gemeinsame Sorge kraft Gesetzes bei zusammenlebenden Elternteilen ge- hört in diese Diskussion mit einbezogen, auch wenn die FDP-Fraktion sie nicht präferiert. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Einführung der Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Weigerung der Mutter, eine gemeinsame Sorgeerklärung mit dem Vater des Kindes abzugeben. Die gemeinsame elterliche Sorge bei unverheirateten Eltern wurde mit der Kindschaftsrechts- reform 1998 eingeführt. Sie kann durch gemeinsame Sorgeerklärung begründet werden. Wenn die unverheira- tete Mutter der gemeinsamen Sorgeerklärung nicht zu- stimmt, behält sie das alleinige Sorgerecht, § 1626 a BGB. In einer intakten Paarbeziehung bzw. Einvernehm- lichkeit der unverheirateten Eltern wird in der Regel die gemeinsame Sorge erklärt. Wir wissen doch viel zu we- nig über die Gründe, warum Eltern die gemeinsame Sorge nicht erklären. Zu diesem Ergebnis kam auch eine Umfrage des Bundesministeriums der Justiz unter 400 Jugendämtern und Rechtsanwälten. Zwar erklären über 50 Prozent der unverheirateten Eltern die gemein- same Sorge, aus dieser Zahl lässt sich aber nicht schlie- ßen, dass die übrigen Eltern wegen einer Weigerung der Mütter auf die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklä- rung verzichten. Wir brauchen belastbare Ergebnisse, bevor gesetzliche Neuregelungen angestrebt werden. Natürlich ist der Wunsch, Kindern zu ermöglichen, Kontakt zu beiden Eltern zu haben und von beiden El- tern sowohl finanziell als auch tatsächlich versorgt und erzogen zu werden, ein frommer Wunsch. Gerade in den strittigen Fällen ist die Frage, wie weit der Gesetzgeber wirklich eingreifen kann. Nicht nur die Durchsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge stößt an ihre Gren- zen, sondern auch die Durchsetzung der tatsächlichen Übernahme von Verantwortung für ein Kind gegen den Willen eines Elternteiles. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht vor kurzem hingewiesen, als es um die Pflicht eines Vaters zum Umgang mit seinem Kind ging. Ein erzwungener Umgang, dem ein Vater nur widerwillig nachkommt, kann für ein Kind traumatisierend sein, argumentierte das Gericht. Eine erzwungene gemeinsame Sorge kann e d ü c w P s 2 w s E m m K M g S o F w G k k V l i s d d E r V M t ü s z s E d (C (D ventuell ähnliche Wirkungen haben. Außerdem muss arüber diskutiert werden, ob der Vorschlag des Antrags berhaupt praktikabel ist. Eine Regelung über die elterli- he Sorge, die nicht im Einvernehmen der Eltern erreicht erden kann, entspricht nach den Erfahrungen in der raxis gerade nicht dem Kindeswohl. Auch Argumente des Bundesverfassungsgerichts prechen für diese Auffassung, Entscheidung vom 9. Januar 2003, ich zitiere: Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine gegen den Willen eines Elternteils erzwungene ge- meinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für das Kind verbunden ist. Die ge- meinsame Sorge setzt im Interesse des Kindes ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den El- tern voraus. Dass hierdurch der Zugang des Vaters eines nichtehelichen Kindes zur elterlichen Sorge auch von der Bereitschaft der Mutter abhängt, mit ihm gemeinsam Sorge zu tragen, ist verfassungs- rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die Mutter kann ohne Bereitschaft des Vaters nicht mit ihm die Sorge für das Kind teilen. Beide Eltern erhalten da- mit gleichermaßen Zugang zur gemeinsamen Sorge nur, wenn sie dies übereinstimmend wollen. Hierin liegt allein keine unberechtigte Einschränkung des väterlichen Elternrechts. Durch die Einführung eines Überprüfungsverfahrens, ie es die Grünen vorschlagen, wird das Kindeswohl in- trumentalisiert und zum Spielball der Elterninteressen. in enttäuschter Vater, der sich vielleicht eine Beziehung it der Mutter gewünscht hat, bekommt so ein Druck- ittel über das Kind in die Hand. Oder gar wenn das ind aus einer Vergewaltigung entstanden ist; soll die utter wirklich befürchten müssen, dass der Vergewalti- er das Sorgerechtsüberprüfungsverfahren einleitet? ollen die Jugendämter und Familiengerichte abwägen, b die gemeinsame elterliche Sorge in einem solchen all dem Kindeswohl entspricht, wenn zum Beispiel Ge- alt gegen das Kind nicht zu erwarten ist? Welche ründe der Mutter, keine gemeinsame Sorge zu wollen, önnen überhaupt als Gründe des Kindeswohles aner- annt werden? Das alles muss diskutiert werden, der orschlag der Grünen kann auf keinen Fall der Weisheit etzter Schluss sein. Wenn das Kindeswohl prinzipiell über Erwachsenen- nteressen gestellt wird, kann es eben auch für Erwach- eneninteressen missbraucht werden. Eine Untersuchung es Bundesministeriums der Justiz führt als einen Grund er fehlenden gemeinsamen Sorgeerklärung an, dass die ltern über die rechtlichen Folgen sehr häufig nicht aus- eichend informiert seien. Hier muss angesetzt werden. or nicht allzu vielen Jahren standen Kinder lediger ütter noch unter Amtsvormundschaft des Jugendam- es, weil man ihnen nicht zutraute, eigenständig und berlegt im Sinne des Kindes zu entscheiden. Darüber ind wir inzwischen hinaus. Deshalb gilt es, Lösungen u finden, die Kindeswohl und Elterninteressen berück- ichtigen, umfassende Beratung und Unterstützung von ltern und geschultes Fachpersonal vor Ort anzubieten, ie bei Konflikten auch vermitteln und Lösungen aufzei- 18440 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) gen können. Und nicht gerichtlich erzwungenes Sorge- recht. Über weitere Schritte kann man nachdenken, wenn das Ergebnis der vom Justizministerium beabsich- tigten wissenschaftlichen Untersuchung vorliegt. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998, aber auch seit 2003, als das Bundesverfassungsgericht über den § 1626 a zu befinden hatte, haben sich unsere Gesellschaft und mit ihr auch die familiären Realitäten augenscheinlich ver- ändert. Zumindest eine politische Debatte über die Frage, ob die derzeitige Regelung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern noch zeitgemäß ist, wäre längst angebracht gewesen. Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern ist binnen sieben Jahren von 550 000 auf 770 000 im Jahr 2005 angewachsen. Inzwischen werden gut 200 000 Kinder jährlich nichtehelich geboren. Das ist fast ein Drittel aller in einem Jahr geborenen Kinder! Auch wenn immer mehr Eltern nach der Geburt des Kin- des heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben, wächst von Jahr zu Jahr die Zahl der Kinder, für die nur die Mutter das Sorgerecht hat bzw. bei denen es zu keiner gemeinsamen Sorgeerklärung gekommen ist, aus wel- chen Gründen auch immer. Diese Entwicklungen ver- weisen allerdings auch auf eine Gerechtigkeitslücke. Es ist an der Zeit, sie zu schließen. Es zeichnet sich doch ab, dass eine wesentliche An- nahme des Bundesverfassungsgerichts in dieser Pau- schalität offensichtlich nicht Bestand haben kann: Wenn die Mutter die Abgabe der Sorgeerklärung verweigert, mag dies oftmals daran liegen, dass sie denkt, dass dies das Beste für das Kind ist. In vielen Fällen mag dies auch richtig sein. Aber eben nicht immer! Die Gründe, aus denen es nicht zu einer gemeinsamen Sorgeerklä- rung kommt, sind vielfältig. Wir können nicht davon ausgehen, dass das Kindeswohl bei der mütterlichen Entscheidung immer im Vordergrund steht. Zahlreiche Experten bestätigen, dass sich aus der Annahme, das Kindeswohl würde von den Müttern immer vorrangig berücksichtigt, kein gesetzlich vertretbarer Regelmecha- nismus ableiten lässt. Eine immer größer werdende Zahl an Vätern und Kindern ist betroffen von dieser Gerech- tigkeitslücke. Sie wird auch nicht beseitigt werden, so- lange wir als Gesetzgeber nicht handeln. Auch wenn es immer noch an einer umfassenden Da- tengrundlage mangelt, sprechen die meisten Gründe da- für, dass das gemeinsame elterliche Sorgerecht dem Kin- deswohl am ehesten entspricht. Auch deswegen haben wir die gemeinsame elterliche Verantwortung bei den Geschiedenen schon 1998 zum Regelfall erklärt. Es ist nicht angemessen, dass bei nichtverheirateten Eltern der Vater nicht einmal mehr eine Möglichkeit hat, das Veto der Mutter von einer neutralen Instanz überprüfen zu las- sen. Väter, die Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen und sich bisher engagiert an der Erziehung betei- ligt haben, dürfen nicht länger aufgrund einer pauscha- lierenden Regelung ausgegrenzt werden. In unserem Antrag fordern wir daher, dass die Fami- liengerichte unter speziellen Voraussetzungen über den k s r V m u ß r s R z s s g d s w k i B d r p t Z r n d s G r u d g n n d p s l s D P r t v k z h n d B r d m (C (D onkreten Einzelfall entscheiden sollen. Ziel muss es ein, eine neue Balance zwischen dem Wohl und Inte- esse des Kindes und beiden Eltern zu finden. Unser orschlag würde dem Recht des Kindes auf beide Eltern ehr Geltung verschaffen. Es würde die Rechtsschutz- nd damit die Gerechtigkeitslücke für die Väter schlie- en, und es würde dem Grundgedanken der UN-Kinder- echtskonvention gerecht. Eine moderne und zeitgemäße Familienpolitik kann ich dem Problem nicht verschließen, dass die derzeitige egelung in speziellen Fallkonstellationen die Ausgren- ung von verantwortungsbewussten Vätern fördert. Dies teht aktuellen Entwicklungen wie der wachsenden Inan- pruchnahme des Elterngeldes von Vätern diametral ent- egen. Die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilität für ie Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwach- en und unter denen Eltern ihrer Verantwortung gerecht erden, war selten so groß wie derzeit. Die Vereinbar- eit von Familie und Beruf ist als Schlüsselproblem dentifiziert worden. Das Elterngeld und der Ausbau der etreuungsangebote sind logische Konsequenzen. Mit er Reform des Unterhaltsrechts wurde das Familien- echt den aktuellen Gegebenheiten jüngst weiter ange- asst. Die Reform des Sorgerechts für die Nichtverheira- eten ist ein wesentlicher weiterer Schritt. Es ist an der eit, diesen Schritt zu gehen. Schon Anfang 2003 hat das Bundesverfassungsge- icht dem Gesetzgeber klar und unmissverständlich ei- en Auftrag erteilt. Es kam zu dem Ergebnis, dass die erzeitige Regelung zwar verfassungsgemäß ist, der Ge- etzgeber aber zu beobachten und zu prüfen hat, ob die ründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, den ealen Gegebenheiten auch weiterhin entsprechen. Für ns ist nicht erkennbar, dass die Bundesregierung bzw. ie Große Koalition ihre Hausaufgaben gemacht hat. Im Juni letzten Jahres haben wir die Bundesregierung efragt, was aus dem Prüfauftrag geworden ist. Sie kön- en dies unter der Drucksachennummer 16/5852 gerne achlesen. Die Antwort der Bundesregierung lautet auf en Punkt gebracht: Das Bundesministerium der Justiz rüft, ob und wie Väter, die mit der Mutter des gemein- amen Kindes nicht verheiratet sind, stärker an der elter- ichen Sorge beteiligt werden können. Bei dieser vielver- prechenden Antwort ist es dann aber auch geblieben. ie sichtbaren Aktivitäten, mit denen das BMJ dem rüfauftrag bisher nachgekommen ist, zeugen nicht ge- ade von einer engagierten und verantwortungsbewuss- en Wahrnehmung dieser Aufgabe. Auf die meisten der on uns gestellten Fragen konnte die Bundesregierung eine Antwort geben. Forschungsergebnisse: Fehlan- eige! Im April dieses Jahres hat der Europäische Gerichts- of für Menschenrechte eine Klage zum § 1626 a ange- ommen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Bun- esregierung dort zu verteidigen gedenkt. Die grüne undestagsfraktion ist den Anliegen des Verfassungsge- ichts gerecht geworden. Mit unserem Antrag legen wir as vor, was sich als zwingende Konsequenz ergibt: eine oderate Öffnung der jetzigen Regelung für die Väter. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18441 (A) ) (B) ) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Kin- der haben ein Recht auf beide Eltern – unabhängig da- von, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Ich bin überzeugt davon, dass es für ein Kind am allerbesten ist, wenn beide Eltern präsent sind und wich- tige Angelegenheiten des Kindes gemeinsam entschei- den. Allerdings dürfen wir nicht die Augen davor ver- schließen, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, in dem dafür notwendigen Umfang zu kooperieren. Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat der Gesetzgeber nicht miteinander verheirateten Paaren erst- mals die Möglichkeit gegeben, die elterliche Sorge ge- meinsam auszuüben. Der Gesetzgeber hat damit aner- kannt, dass inzwischen viele Paare ohne Trauschein zusammenleben und sich gemeinsam um ihre Kinder kümmern. Allerdings musste der Gesetzgeber dabei auch eine Tatsache berücksichtigen, die ich für sehr wichtig halte: Viele der nichtverheirateten Paare leben nicht oder nicht auf Dauer in einer stabilen Beziehung, sondern auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen. Nach einer Studie zur Lebenslage nichtehelicher Kinder, die zur Vorbereitung der Kindschaftsrechtsreform in Auftrag gegeben worden war, führen nichtverheiratete Eltern zu Beginn der Schwangerschaft zu 81 Prozent eine Partnerschaft; ist das Kind sechs Jahre alt, so sind es noch 17 Prozent. Wir können daher nicht davon ausge- hen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu kooperieren. Würden wir einen Elternteil zur gemein- samen Sorge zwingen, entstünde die Gefahr, dass für das Kind wichtige Entscheidungen durch Streitigkeiten der Eltern verzögert oder überhaupt nicht getroffen werden. Dies ginge zulasten des Kindes, dessen Schutz das Sor- gerecht als „Pflichtrecht“ der Eltern in erster Linie dient. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass die Eltern übereinstimmende Sorgeerklärungen ab- geben und dadurch ihre Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes zu kooperieren. Ich weiß, dass die bestehende gesetzliche Regelung vor allem vonseiten betroffener Väter vielfach kritisiert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003 den Zeitraum seit dem Inkrafttreten der Regelung noch für zu kurz gehalten, um das Regelungskonzept infrage zu stellen. Ich finde, das Bundesverfassungsgericht hat hier eine sehr überlegte Entscheidung getroffen, indem es die Regelung des § 1626 a BGB für verfassungskon- form erklärte und gleichzeitig den Gesetzgeber ver- pflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzlichen Annahmen zu überprüfen. Wir haben seit der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts verschiedene Maßnahmen ergriffen, um diesem Prüfauftrag nachzukommen, von denen ich Ih- nen folgende kurz vorstellen möchte: Durch eine Ände- rung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch wird seit dem Jahr 2004 die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Die erhobenen Statistiken zeigen, dass etwa 45 Prozent der nicht mit- einander verheirateten Eltern die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärungen begründen. Dies bedeutet, dass das Rechtsinstitut der Sorgeerklärung zu einem großen Teil gut angenommen wird. Andererseits geben immer- h k b f b d B R B z g d J s p w G d d s r A r i d a v l u d d I b k h S w D K l k g (C (D in mehr als die Hälfte der nichtverheirateten Eltern eine Sorgeerklärungen ab. Diese Zahlen sind aber nur edingt aussagekräftig. Wir kennen nicht die Gründe da- ür, warum viele Eltern keine Sorgeerklärungen abge- en. Einige dieser Eltern dürften geheiratet, andere wie- erum nie zusammengelebt haben. Um die Hintergründe näher zu beleuchten, hat das undesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei echtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Diese efragung hat ein vielschichtiges Bild ergeben und ge- eigt, dass hierzu eine wissenschaftlichen Ansprüchen enügende empirische Untersuchung erforderlich ist. Ich enke, dass die Regelung des § 1626 a BGB nun – zehn ahre nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformge- etzes – hinreichend gesellschaftlich verankert und er- robt ist, um sie auf den Prüfstand einer umfassenden issenschaftlichen Untersuchung zu stellen. Auf der rundlage ihrer Ergebnisse kann dann entschieden wer- en, ob und gegebenenfalls wie Väter künftig stärker an er gemeinsamen Sorge beteiligt werden sollen. Vor Ab- chluss dieser Untersuchung sehe ich keinen gesetzgebe- ischen Handlungsbedarf. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Menschenrechtslage in Tibet ver- bessern – Beschlussempfehlung und Bericht: Fest- nahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia (Zusatztagesordnungspunkte 8 und 9) Michael Leutert (DIE LINKE): Die Menschen- echtslage in der Volksrepublik China im Allgemeinen, n Tibet im Besonderen, ist völlig zu Recht immer wie- er Thema in der politischen Öffentlichkeit und daher uch im Bundestag. In China finden Modernisierungen on Staat und Gesellschaft statt, die immer mehr deut- ich machen, dass menschenrechtliche Mindestnormen nzureichend erfüllt sind. Die Bindung staatlichen Han- elns an Menschenrechtsnormen ist eine notwendige Be- ingung für eine humane Praxis. Sicher, der Bundestag ist kein wissenschaftliches nstitut, in dem an der Erörterung einer sehr überschau- aren Themen- und Problempalette mit viel Zeit und Er- enntnisorientierung gearbeitet werden kann. Aber das eißt für uns nicht, dass wir uns unbeeindruckt von achkenntnis auf schwierige Probleme werfen dürfen, as ja auch Folgen haben soll für politisches Handeln. ie FDP erfüllt in ihrem hier vorliegenden Antrag die enntnisanforderungen nicht. Woher wissen Sie eigent- ich, dass das Vorgehen der chinesischen Sicherheits- räfte in Tibet nach dem Gewaltausbruch in Tibet unan- emessen war? Als es noch eine Presseöffentlichkeit 18442 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) gab, konnte man von deutschen Beobachtern wie Georg Blume hören, dass die Reaktionen auf die Gewaltausbrü- che eher zurückhaltend waren. Selbst die tibetische Exil- regierung hat ihre Angaben über die Anzahl der Todes- opfer ebenso massiv wie kleinlaut heruntergeschraubt. Ebenso abenteuerlich ist es, von Protesten und Demonst- rationen dort zu reden, wo es sich um xenophobe Gewalt- exzesse handelt. Wir sind alle hier im Plenum durch Herrn Staatsmi- nister Erler informiert worden. Erklären Sie mir doch bitte, was Xenophobie mit kulturellen und religiösen Rechten zu tun haben könnte! Nein, derartige Anträge muss meine Fraktion ablehnen. Nun liegt noch ein An- trag vor: ein Antrag zu einer „Entschließung des Euro- päischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftie- rung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia“. Meine Fraktion wird sich enthalten. Zunächst: Wie so häufig ist unsere Fraktion nicht in die Erarbeitung einbezogen worden, alle anderen Fraktionen dieses Parlaments schon. Sie haben das nicht aus alter Ge- wohnheit heraus vergessen, sondern im Menschenrechts- ausschuss sogar ausdrücklich abgelehnt. Wenn der vorlie- gende Antrag richtig und sinnvoll sein sollte, kann er nicht plötzlich dadurch falsch oder sinnlos werden, wenn ein Antragsteller mehr dabei ist. Genau das behaupten Sie aber durch Ihr Verhalten. Das sollte eigentlich schon für eine Enthaltung reichen. Nun steckt da aber tatsächlich etwas, was meine Frak- tion so nicht teilen kann. Wenn Sie die Entschließung des Europäischen Parlaments genau lesen, so müsste Ih- nen eigentlich auffallen, dass neben einer Reihe richtiger Forderungen eine sehr problematische aufgestellt wird: Das Europäische Parlament fordert darin vom Rat, ge- eignete Schritte gegenüber der VR China zu unterneh- men, ohne auch nur ansatzweise zu konditionieren, was eigentlich „geeignet“ sein soll. Damit wird politische Legitimation überanstrengt. Sie mögen darin kein Pro- blem sehen, wir schon. Aus diesen Gründen ist es uns nicht möglich, die Entschließung des Europäischen Par- laments uneingeschränkt zu begrüßen, sondern wir wer- den uns enthalten. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Bekämpfung von Piraterie – Ursachen der Piraterie vor der somalischen Küste bearbeiten – Politische Konfliktlö- sungsschritte für Somalia vorantreiben (Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord- nungspunkt 11) Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU): Die Nachrichten über Piraterie und Entführungen in den Gewässern um das Horn von Afrika sind bedrückend ernst und fordern uns zum schnellen Handeln auf. Nach dem Lübecker Frachter „Lehman Timber“ schockiert nun – wenn sich d f t e w s R v A r G g e g g d S d R d v g h h n V t u d k h r r k 1 a k d d b S i b m m k m r E s g m k g s h (C (D ie Angaben bestätigen; danach sieht es aus – die Ent- ührung und Verschleppung von deutschen Segeltouris- en. Dies sind nur zwei Fälle, die exemplarisch für einen rnormen Anstieg von Piraterie stehen. Dies gilt welt- eit, aber besonders in den Gewässern vor der somali- chen Küste. Im vergangenen Jahr meldeten deutsche eederein fast vier Dutzend Piraterievorfälle weltweit on insgesamt 263 gemeldeten Fällen. 80 Prozent der ngriffe finden in Küstennähe statt. In diesem Jahr wa- en es bereits 20 Angriffe vor den Küsten Somalias. Der olf von Aden, die Gewässer um das Horn von Afrika, ehören zu den meist befahrenen der Welt. Hier verläuft ine Hauptader des internationalen Seehandelsverkehrs. Deutschland als Exportnation Nummer eins, mit der rößten und modernsten Containerflotte und der dritt- rößten Handelsflotte weltweit, hat ein vitales Interesse, ass Piraterie bekämpft wird. Dies kann als Nothilfe auf ee auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens, as wir 1994 ratifiziert haben, bereits geschehen. Im ahmen der Antiterrormission Enduring Freedom ist die eutsche Marine im Bereich der Gewässer um das Horn on Afrika präsent. Zurzeit leistet die Besatzung der Fre- atte „Emden“ hervorragenden Dienst. Auch das muss ier einmal erwähnt werden. Die besondere Lage in den Gewässern vor Somalia at die internationale Staatengemeinschaft aber vor ein eues Problem gestellt. Somalia ist ein Land, dessen erantwortliche nicht in der Lage sind und nicht die Mit- el haben, die Staatshoheit in den eigenen Gewässern nd an den eigenen Küsten auszuüben. Ein Ende dieser esolaten und instabilen Situation in Somalia wird nicht urzfristig möglich sein. Daher war der Bereich der Ho- eitsgewässer bisher ein Schutzraum für operierende Pi- aten, die teilweise in kleinen Schiffsverbänden operie- en, bestens ausgerüstet und schwer bewaffnet sind. Sie onnten von fremden Kriegsschiffen bisher nicht in der 2-Meilen-Zone aufgebracht werden. Somalia selbst ber fehlen dazu die Mittel. Durch die Resolution 1816 der Vereinten Nationen önnen Piraten nun für zunächst sechs Monate auch in en Hoheitsgewässern Somalias von Kriegsschiffen an- erer Staaten verfolgt werden. Diese Resolution ist der esonderen politischen Situation Somalias geschuldet. ie ist in Übereinstimmung mit der Übergangsregierung n Somalia verabschiedet. Es ist sicherlich richtig, diese esonders schwierige politische Übergangssituation So- alias auch als einen wesentlichen Faktor für die ver- ehrte Piraterie in diesen Gewässern zu benennen. Es ist eine Frage, dass eine stabile, politische Situation in So- alia so schnell als möglich mit internationaler Hilfe er- eicht werden muss. Dazu hat es hier im Haus entsprechende Debatten und ntschließungen gegeben. Es ist aber sicherlich nicht innvoll, in dieser Situation, in der schnelles Handeln an- ezeigt ist, den ganzen, sehr komplexen Themenbereich it auf den Tisch zu heben. Deshalb halte ich den noch urzfristig von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein- ebrachten Antrag in dieser Situation für nicht hilfreich, ondern eher bremsend und ablenkend. Wir müssen uns eute um die Lösung eines deutschen Dilemmas bemü- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18443 (A) ) (B) ) hen. Wie kann die deutsche Marine befähigt werden, au- ßerhalb eines Verteidigungsfalles und außerhalb der Not- hilfe gegen Piraterie vorzugehen? Das ist die Frage. Die Antwort liegt in der Schaffung einer verlässlichen, ein- deutigen Rechtsgrundlage. Dazu müssen Veränderun- gen, ja, Erweiterungen der grundgesetzlichen Vorausset- zungen geschaffen werden. Akte der Piraterie sind grundsätzlich kein Terroris- mus. Es sind kriminelle Verbrechen. Die Verbrechensbe- kämpfung übernimmt bei uns die Polizei, nicht das Mili- tär. Das Mandat im Rahmen der Operation Enduring Freedom sieht Maßnahmen zur Bekämpfung des interna- tionalen Terrorismus vor, nicht die Bekämpfung der Pi- raterie. Nach dem internationalen Seerechtsübereinkom- men, das Deutschland 1994 ratifiziert hat, hat aber jedes Kriegsschiff das Recht, ein Piratenschiff aufzubringen und die Personen des Schiffes festzunehmen. Dieses ist aber auf den Fall der Nothilfe, also die Zeit des tatsächli- chen Angriffs beschränkt. Die weitere Verfolgung der Kriminellen auf See ist nach unseren Gesetzen Polizei- aufgabe. Eine Veränderung und Erweiterung unseres Grundge- setzes könnte eine klare Grundlage für bewaffnete Ein- sätze der Bundesmarine schaffen. Diese Notwendigkeit wird im Antrag der Liberalen leider so nicht deutlich hervorgehoben. Dabei ist es auch nicht das Ziel, eine Vermischung von Einsätzen der Bundeswehr im Innern und Äußeren zu schaffen. Vielmehr brauchen wir Klar- heit in den deutschen Gesetzesgrundlagen, damit wir den Verpflichtungen aus dem Seerechtsübereinkommen und den Notwendigkeiten der Bekämpfung moderner Pirate- rie entsprechen können. Es ist wichtig, hier entspre- chende Grundlagen zu schaffen, um unserer Marine die nötige Handlungssicherheit zu geben. Daher ist es rich- tig, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten einer Verfassungsänderung prüft. Wir müssen schnell zu einem Ergebnis kommen, damit die deutsche Marine an der Absicherung der Gewässer vor Somalia effektiv mit- wirken kann. Die Gefahr durch Piraterie muss schnellst- möglich eingedämmt werden. Dr. Rolf Mützenich (SPD): Die heutige Debatte hat einen traurigen aktuellen Anlass. Vor zwei Tagen haben somalische Piraten bei einem Überfall auf eine Jacht eine dreiköpfige deutsch-französische Familie und den Kapitän des Schiffes gekidnappt. Die Gewässer vor So- malia gehören für die internationale Schifffahrt zu den gefährlichsten der Welt, weil Piraten dort immer wieder Schiffe und Boote überfallen. Insgesamt ist die Piraterie auf nahezu allen Weltmeeren auf dem Vormarsch. Die moderne Piraterie ist gewalttätiger, blutiger und brutaler geworden. Am gefährlichsten sind die Gewässer vor In- donesien und Sri Lanka. Als riskant gelten auch die Malakkastraße – vor allem bei Singapur und Kuala Lum- pur –, das Rote Meer und neuerdings die Küste Soma- lias. Doch nicht nur der Indische Ozean ist Jagdgebiet von Seeräubern. Auch der Ostpazifik – hier vor allem die Philippinen und die chinesischen Küstengewässer – und der Südatlantik und die Küste vor Nigeria sind Pira- tengebiet. Allein 2007 sind 43 deutsche Schiffe von Pi- raten überfallen worden. ü m w h k P d r z n d s s D z k h d t a f S S v n Z v a N n R t h Z n m s F B D R s P M d d e k s a s D w m f d v u (C (D Es ist also in der Tat an der Zeit – und ich denke hier- ber sind sich alle einig –, dass die internationale Ge- einschaft das Piratenunwesen auf den Weltmeeren irksamer und effektiver bekämpfen muss! Ich möchte ier aber auch betonen, dass meines Erachtens die völ- errechtlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung der iraterie bereits gegeben sind. Hierfür ist eine Änderung es Grundgesetzes nicht notwendig. Die Deutsche Ma- ine hat bereits heute alle rechtlichen Befugnisse, die sie ur Bekämpfung von Piraterie braucht. So ist Nothilfe atürlich auch auf Hoher See jederzeit möglich und be- arf keiner weiteren rechtlichen Klärung: Wenn deut- che oder Schiffe anderer Länder in unmittelbarer Not ind, kann die Bundeswehr gegebenenfalls eingreifen. ie Befugnis von Kriegsschiffen, Seeräuberschiffe auf- ubringen, gehört zu den allgemeinen Regeln des Völ- ergewohnheitsrechtes. Den völkerrechtlichen Rahmen ierfür bietet seit 1982 das 3. Seerechtsübereinkommen er Vereinten Nationen, welches der Deutsche Bundes- ag am 2. September 1994 ratifiziert hat und in dem sich uch Deutschland in Art. 100 ausdrücklich zur Bekämp- ung der Piraterie verpflichtet. Des Weiteren hat der UN- icherheitsrat, angesichts der Situation vor der Küste omalias, am 2. Juni 2008 per UN-Resolution 1816 die or Ort operierenden Seestreitkräfte ermächtigt, auch in- erhalb der somalischen Hoheitsgewässer (12-Meilen- one) gemäß Seerechtsübereinkommen gegen Piraten orzugehen. Das heißt, die somalische Regierung hat usdrücklich die Vereinten Nationen um Hilfe gebeten. ach Art. 24 des Grundgesetzes wäre das eine Maß- ahme der kollektiven Sicherheit und durch eine UN- esolution abgedeckt. Bei der Frage, ob eine Erweiterung des OEF-Manda- es ein geeigneter Weg zur Bekämpfung der Piraterie ist, abe ich jedoch meine Zweifel. OEF verfolgt andere iele, eine Erweiterung des Mandats wäre deshalb mei- es Erachtens der falsche Weg. Es ist in diesem Zusam- enhang auch durchaus lohnenswert über den franzö- isch-spanischen Vorschlag nachzudenken. Spanien und rankreich haben eine eigenständige ESVP-Mission zur ekämpfung der Piraterie in die Diskussion eingebracht. ies wird unter anderem auch Thema beim Allgemeinen at Ende Juni in Brüssel sein. Eine solche ESVP-Mis- ion scheint mir ein gangbarer Weg zur Bekämpfung der iraterie zu sein und würde natürlich ebenfalls eine andatierung durch den Deutschen Bundestag erfor- ern. Die Ansicht des Verteidigungsministeriums, dass ie deutsche Verfassung es der Marine bisher verbiete inzugreifen und dies Aufgabe der Bundespolizei sei, ann ich nicht teilen. Die Gegebenheiten vor der deut- chen Küste und die Kompetenzstreitigkeiten, die sich us dem deutschen Föderalismus ergeben, können und ollten auch nicht auf die Hohe See übertragen werden. ie Forderung, Art. 87 zu ergänzen, damit die Bundes- ehr ausdrücklich bisherige Polizeibefugnisse überneh- en dürfte, macht im Zusammenhang mit der Bekämp- ung der Piraterie jedenfalls wenig Sinn. Hier stellt sich ie Frage, ob dies nicht vielmehr ein weiterer Versuch on Teilen der Union ist, die Grenzen zwischen innerer nd äußerer Sicherheit zu verwischen. 18444 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Rolf Kramer (SPD): Die Piraterieüberfälle am Horn von Afrika und in den Küstengewässern Somalias häu- fen sich in den letzten Wochen und Monaten. Sie gefähr- den zum Teil massiv die internationale und lokale zivile Seeschifffahrt in diesem Bereich. Erst am Wochenende ist wieder die Entführung eines deutschen Ehepaares von einer Jacht nach Somalia bekannt geworden. Neben den Fällen sogenannter Gelegenheitspiraterie mehren sich am Horn von Afrika Fälle von organisierter Piraterie. Davon betroffen sind auch humanitäre Hilfslieferungen, die für die notleidende Bevölkerung in Somalia be- stimmt sind. Die Übergangsregierung von Somalia ist zur Pirateriebekämpfung in ihren Küstengewässern nicht in der Lage und hat sich deshalb an die Staatengemein- schaft mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Der UN-Sicherheitsrat hat am 8. Juni 2008 einstim- mig die Resolution 1816 (2008) zu „Maßnahmen gegen Piraterie und bewaffneten Raub vor Somalias Küste“ verabschiedet. Der Kern dieser unter Kapitel VII der VN-Charta verabschiedeten Resolution ist, dass die im allgemeinen Völkerrecht – und dem Seerechtsüberein- kommen – für den Bereich der hohen See vorgesehenen Befugnisse zur Piratenbekämpfung auf die Küstenge- wässer Somalias ausgedehnt werden. Damit sind auch dort Kriegsschiffe aller Staaten befugt, Piratenschiffe aufzubringen, ihre Besatzung festzunehmen und an Bord befindliche Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen. Die Resolution 1816 schafft damit quasi einen einheit- lichen „Pirateriebekämpfungsraum“ vor der somalischen Küste. Diese Befugnis gilt für Schiffe jener Staaten, die mit der Übergangsregierung in Somalia zusammenarbei- ten und die von Somalia dem Generalsekretär der Verein- ten Nationen vorab notifiziert werden. Diese Autorisie- rung gilt für zunächst sechs Monate und ist auf den Einzelfall Somalia beschränkt. Soweit ist hier völker- rechtlich alles klar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Dürfen sich deutsche Marineverbände, die im Rahmen der OEF in der Region tätig sind, an dieser Pirateriebekämpfung beteiligen? Auch wenn völkerrechtlich alles klar ist, ver- fassungsrechtlich gibt es noch einigen Klärungsbedarf. Für den Einsatz der deutschen Streitkräfte bedarf es ei- ner verfassungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage, dass heißt, das Grundgesetz muss den Einsatz der Streitkräfte ausdrücklich genehmigen. Dies ergibt sich aus Art. 87 a Abs. 2 GG. Nun stellt sich die Frage, ob über die Art. 24 und Art. 25 des Grundgesetzes nicht eine solche Er- mächtigungsgrundlage hergestellt werden kann. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist dies mög- lich, da das Völkergewohnheitsrecht ebenso wie Art. 105 des VN-Seerechtsübereinkommens von 1982 den Kriegsschiffen und besonders damit beauftragten Staats- schiffen aller Staaten erlauben, auf hoher See gegen Pi- ratenschiffe vorzugehen. Diese Vorschriften finden ins- besondere über Art. 25 direkt Eingang in das nationale Recht. Einer Verfassungsänderung hinsichtlich des Art. 87 a Grundgesetz bedarf es daher aus unserer Sicht nicht. Der Parlamentsvorbehalt bleibt im Übrigen davon unberührt. s S w H k G g i d K b u K i w t f s s t E t d r h f t 2 S w g e f b M B f s g g d a t V s v w g g s F d e e (C (D Wie sieht es nun mit dem Einsatz deutscher Kriegs- chiffe in fremden Hoheitsgewässern aus. Nach § 16 eeaufgabengesetz ist dort die Bundespolizei zuständig, enn Deutschland von dem jeweiligen Küstenland um ilfe gebeten wird. Um nun die Marine einsetzen zu önnen, bedarf es aus unserer Sicht aber auch hier keiner rundgesetzänderung. Auch die Änderung des Seeauf- abengesetzes und anderer einschlägiger Verordnungen st nicht erforderlich. Es besteht kein plausibler Grund, as Seeaufgabengesetz auf hoher See und in fremden üstengewässern anders auszulegen. Die dort beschrie- ene Kompetenzzuweisung an die Bundespolizei ist aus nserer Sicht nicht abschließend zu verstehen, sodass die riegschiffe der Marine zur Pirateriebekämpfung, wie m Seerechtsübereinkommen vorgesehen, eingesetzt erden können. International stehen damit aus unserer Sicht der Pira- eriebekämpfung durch die deutsche Marine keine ver- assungsrechtlichen Probleme entgegen. Diese stellen ich nur im nationalen Küstenmeer. Aber dieses Thema tellt sich heute ja noch nicht. Dr. Norman Paech (DIE LINKE): Seit der Entmach- ung der Union Islamischer Gerichte, UIC, durch den inmarsch des äthiopischen Militärs in Somalia beschäf- igen wir uns mit einer Kette von Piratenüberfällen vor er Küste Somalias. Die somalische Übergangsregie- ung, die im Land wie auf ihren Gewässern weitgehend andlungsunfähig ist, hat den UN-Sicherheitsrat mehr- ach um Hilfe bei der Bekämpfung von Piraterie gebe- en. Als Konsequenz hat der UN-Sicherheitsrat am . Juni 2008 Resolution 1816 verabschiedet, die es den taaten erlaubt, Piraten auch in somalischen Küstenge- ässern zu verfolgen und zu bekämpfen. Die Bundesre- ierung hat schnell signalisiert, dass sie nur zu bereit ist, inen aktiven militärischen Part bei der Piratenbekämp- ung zu übernehmen. Seither ist in Deutschland eine De- atte darüber entbrannt, welche verfassungsrechtlichen öglichkeiten und Grenzen für eine Beteiligung der undeswehr an der aktiven, also militärischen, Bekämp- ung von Piraterie bestehen. Die Bundesregierung spricht von einer Rechtsun- icherheit, die sich aus Art. 87 a des Grundgesetzes er- ibt, der den Einsatz der Bundeswehr auf den Verteidi- ungsfall beschränkt. Diese Rechtunsicherheit möchte ie Bundesregierung mit einer Verfassungsänderung usräumen. Die FDP argumentiert in ihrem knapp gehal- enen Antrag in die entgegengesetzte Richtung: Eine erfassungsänderung sei nicht nötig, da die Grundge- etzartikel 24 und 25 auf den Vorrang des Völkerrechts or dem Bundesrecht verweisen und damit die Bundes- ehr der Ermunterung des UN-Sicherheitsrates, aktiv egen Piraten vorzugehen, nachkommen könne bzw. so- ar müsse. Am Ende steht hinter dieser juristischen Debatte das- elbe politische Ziel: Deutsche Soldaten sollen einen reibrief erhalten, über die im Seerechtsübereinkommen er Vereinten Nationen vorgesehene Nothilfe hinaus ine aktive, militärische Rolle in der Piratenbekämpfung inzunehmen. Sie sollen dafür auch präventiv und ohne Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18445 (A) ) (B) ) parlamentarische Debatte stationiert werden können. Die Linke lehnt einen Einsatz der deutschen Marine gegen Piraten ab. Die Bekämpfung von Piraterie ist und bleibt eine Polizei- nicht eine Militäraufgabe. Wir lehnen des- halb den Antrag der FDP ab. Ganz im Gegensatz zu dem Antrag der FDP befasst sich der vorliegende Antrag der Grünen mit den Ursa- chen der Piraterie in Somalia: dem vollständigen Fehlen jeder Staatlichkeit und dem seit Jahren andauernden Ge- waltkonflikt. Wir teilen die Position der Grünen, dass Somalia politische Lösungen braucht. Ebenso teilen wir die Hoffnung auf einen Friedensprozess und die Forde- rung nach einem Abzug des äthiopischen Militärs aus dem Land. Allerdings können wir uns in der Frage des internationalen militärischen Engagements dem Antrag nicht anschließen. Die von der Afrikanischen Union ge- führte Militärmission AMISOM ist gescheitert, eine Überführung in eine UN-geführte Mission nach demsel- ben Muster würde ebenfalls scheitern. Somalia braucht einen Friedensprozess. In diesen müssen jedoch alle Konfliktparteien und die Zivilbevölkerung eingebunden sein. Das ist bei dem aktuellen Übereinkommen zwi- schen der somalischen Übergangsregierung und der „Al- lianz für die Befreiung Somalias“ leider nicht der Fall und daher ist das Übereinkommen in der Tat fragil. Um es zu stabilisieren, braucht man keine internationalen Truppen mit robustem Mandat, sondern einen von allen Seiten akzeptierten und beauftragten echten Blauhelm- einsatz, um den vereinbarten Waffenstillstand zu über- wachen. Wenn die Grünen sich dazu entschließen könn- ten, ihren Antrag an dieser Stelle präziser zu formulieren und sich von der Forderung nach einer UN-geführten Kampftruppe zu trennen, würde es meiner Fraktion leichter fallen, diesem Antrag zuzustimmen. So werden wir uns enthalten. Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Frage der Pirateriebekämpfung ist kein neues Thema. Neu ist jedoch, dass die FDP heute den Antrag vorlegt, dass die Bundeswehr unter Berufung auf Art. 25 Grundgesetz – und damit ohne Verfassungsänderung – weltweit Jagd auf Piraten machen soll. Das heißt, es geht um die hochbrisante Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Einsätzen der Marine im In- und Aus- land. Nicht mehr und nicht weniger verbirgt sich hinter diesem Antrag. Dies ist ein klarer Kurswechsel und eine völlige Neu- interpretation des Grundgesetzes. Wir hatten beantragt, darüber in den Ausschüssen zu debattieren. Das hat die FDP abgelehnt. Die FDP weiß sehr gut, dass sie mit ih- rer gewagten Interpretation die Büchse der Pandora öff- net. Das ist alles nicht durchdacht. Ich habe doch den Eindruck: Ihnen geht es nicht um die Sache, sondern um zweifelhafte politische Stimmungsmache. Daran werden wir uns nicht beteiligen. Es fällt schon auf, dass die FDP mit ihrem Ruf nach robusterem und offensiverem militärischen Vorgehen in Afghanistan und am Horn von Afrika inzwischen zu den militärischen Scharfmachern im Deutschen Bundestag m ü e e F m m F p s F d r d I d g t t w r c g r t d r r A d f d e v m r e l „ m ü J g a O D Z d s p m d i (C (D utiert ist. Hier wollen die Liberalen die Union rechts berholen. Die FDP distanziert sich mit diesem Antrag von ihrer igenen Regierungspolitik. Als 1994 das Seerechtsüber- inkommen in deutsches Recht überführt wurde, lag die ederführung bei der FDP. Sie stellte damals den Außen- inister und die Justizministerin. Wir sind bislang im- er davon ausgegangen, dass es ein Kernanliegen der DP war und ist, dass die Bekämpfung der Piraterie eine olizeiliche Aufgabe und keine militärische Aufgabe ein darf. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine rage des Kollegen Stinner bekräftigt, dass es sich bei en Pirateriebekämpfungsbestimmungen des VN-See- echtsübereinkommens um Völkergewohnheitsrecht han- elt. Das wurde bislang auch von niemandem bestritten. n einer Antwort auf eine FDP-Anfrage hat sie im Mai ieses Jahres aber ebenfalls klargestellt: „Die allgemeine, efahrunabhängige Befugnis zum Aufbringen von Pira- enschiffen ist eine Befugnis, keine unbedingte Verpflich- ung.“ Und sie fügte hinzu: „Ob und gegebenenfalls unter elchen Voraussetzungen ein Schiff der Deutschen Ma- ine von dieser völkerrechtlichen Befugnis Gebrauch ma- hen kann, ist verfassungsrechtlich nicht abschließend eklärt.“ Dies ist der entscheidende Punkt. Alle Bundesregie- ungen und die Mehrzahl der Völkerrechtsexperten hat- en sich bisher darauf verständigt, dass eine Beteiligung eutscher Kriegsschiffe und Flugzeuge verfassungs- echtlich nicht zulässig ist. Auch deshalb fordert die Ma- ine und insbesondere die Union eine Änderung des rt. 87 a. Wir können die FDP nur davor warnen, mit em Grundgesetz Schindluder zu treiben. Dies gilt auch ür die Arbeitsgruppe der Regierungskoalition. Wenn Sie er Auffassung sind, die Bekämpfung von Piraterie sei ine Daueraufgabe, die mit militärischen Mitteln und on der Bundeswehr wahrgenommen werden soll, dann üssen Sie das Grundgesetz ändern. Hinter dem ganzen Hin und Her, ob Grundgesetzände- ung oder keine Grundgesetzänderung, steckt eigentlich ine ganz andere Frage, nämlich: Soll sich Deutschland änger mit Marineeinheiten an der Antiterror-Operation Enduring Freedom“ am Horn von Afrika beteiligen. Wir einen, ganz klar nein. Nicht nur die Rechtfertigung ber das Selbstverteidigungsrecht ist nach mehr als sechs ahren äußerst brüchig geworden. Es gab in den vergan- enen Jahren auch keine terroristischen Bewegungen, die uf diesem Wege aufgeklärt werden konnten. Wir wissen, dass viele Abgeordnete der Koalition den EF-Einsatz lieber heute als morgen beenden möchten. ass dies nicht geschieht, liegt daran, dass die einen den orn Washingtons fürchten und die anderen mit der eutschen Marine sowieso Größeres vorhaben. Manche ähen sie gerne als weltweit operierende maritime Welt- olizei zur Sicherung deutscher Rohstoffwege, Absatz- ärkte und sonstiger Interessen. In dieser Gemengelage kommen einigen von Ihnen ie Piraten am Horn von Afrika gerade recht. Sie sehen n der UN-Resolution 1816 über Maßnahmen gegen Pi- (A) (C) (B) ) raterie und bewaffneten Raub vor der Küste eine neue Rechtsgrundlage für eine Bundeswehrbeteiligung. Sie plädieren dafür, die Pirateriebekämpfung zum Auftrag von OEF zu machen. Wir lehnen das entschieden ab. Antiterrorkampf und Bekämpfung der Piraterie sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wenn sich die Bun- desregierung mit bewaffneten Streitkräften an der Um- setzung der Resolution 1816 im Küstenmeer Somalias beteiligen will, dann muss die dem Bundestag auf jeden Fall ein neues Mandat vorlegen und darlegen, warum der Einsatz bewaffneter Streitkräfte gegen Piraten nun ver- fassungsrechtlich konform sein soll. Allerdings haben wir erhebliche Zweifel, ob diese taktischen juristischen Manöver auf stürmischer politi- scher See die angemessene und die vordringlichste Art und Weise sind, dem Problem der Piraterie an der soma- lischen Küste Herr zu werden. Wer die Ursachen der Pi- raterie vor der somalischen Küste beseitigen will, muss sich an die Ursachen machen, und die liegen an Land, nämlich in einer weiter zunehmenden Destabilisierung Somalias. Meine Fraktion hatte hierzu bereits einen An- trag vorgelegt, dem der Bundestag im Juni 2007 mehr- kooperative Zukunftsperspektive gibt. Das ist wichtiger als die von der FDP heute angestoßene Geisterschiffde- batte. Anlage 9 Neuabdruck der Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) 171. Sitzung (Drucksache 16/9683, Fragen 34 und 35): Wie haben sich die Gehälter der Vorstände der zehn größ- ten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nennkapitals), an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten Zahlen)? Wie haben sich die Bonuszahlungen für die Vorstände der zehn größten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nenn- kapitals), an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten Zahlen)? Die zehn größten Unternehmen, an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, sind – bezogen auf das Nenn- kapital zum 31. Dezember 2006 – die Deutsche Telekom heitlich zugestimmt hat. Gefolgt ist daraus leider seitens der Bundesregierung nichts. Die Bundesregierung muss dem Somalia-Konflikt endlich mehr Aufmerksamkeit widmen und sich aktiver an Initiativen zur Beilegung des Konflikts zwischen Äthiopien und Eritrea beteiligen. Dazu legen wir Ihnen heute erneut einen Antrag vor. Die äthiopische Armee muss sich schnellstmöglich aus Somalia zurückziehen, und eine Stabilisierungstruppe der Vereinten Nation – übergangsweise AMISOM – muss entsandt werden. Der Sondergesandte des VN-Generalsekretärs muss zur Um- setzung des Übereinkommens vom 9. Juni zwischen Übergangsregierung und ARS aktiv unterstützt werden. Und wir müssen Somalia in Aussicht stellen, dass es für eine von allen maßgeblichen politischen Kräften ein- schließlich der UIC getragene Übergangsregierung eine A B D B m s u d b s r d A t (D G, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche ahn AG, die Flughafen München GmbH, die DFS eutsche Flugsicherung GmbH, die TLG IMMO- ILIEN GmbH, die Internationale Mosel-Gesellschaft bH, die Duisburger Hafen AG, die Deutsche Gesell- chaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH nd die BWI Informationstechnik GmbH. Die Entwicklung der Gehälter und Bonuszahlungen er Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaften zw. der Geschäftsführer der Gesellschaften mit be- chränkter Haftung kann überwiegend den Geschäftsbe- ichten bzw. dem Beteiligungsbericht entnommen wer- en. In einzelnen Fällen wird unter Bezugnahme auf § 286 bs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge verzich- et, so aktuell bei der Duisburger Hafen AG. 18446 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 91, 1 0, T 172. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sevim Dağdelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)





    (A) )


    (B) )





    (A) )


    (B) )


Rede von Volker Beck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
usgerechnet Deutschland dagegen sperrt, dass dieser
ichtige Ansatz auch im Europarecht verankert wird.

Es ist schön, dass nun auch die Linke das Thema Anti-
iskriminierung entdeckt hat und dass sie zumindest bei
iesem Thema ihre Europhobie suspendiert. Das Prinzip
er Nichtdiskriminierung ist einer der Grundpfeiler der
uropäischen Union. Mit dem von der Linken abgelehn-

en Vertrag von Lissabon würde die Antidiskriminie-
ungspolitik noch weiter ins Zentrum der europäischen
olitik rücken. Fortschritte könnten nicht mehr so ein-

ach durch Njet-Sager wie die deutsche Bundesregierung
lockiert werden. Zudem würde die Europäische Grund-
echte-Charta rechtsverbindlich, in der es heißt: „Diskri-
inierungen …wegen … der sexuellen Ausrichtung sind

erboten.“

Statt Tiraden über die angeblich turbokapitalistische
U loszulassen, stützt sich die Linke in diesem Antrag
öllig zu Recht auf die Positionen der Europäischen
ommission, die auch vom Europäischen Parlament mit
reiter Mehrheit geteilt werden und der Rechtsprechung
es Europäischen Gerichtshofs entsprechen. Dass nun
ie Linke dieses Anliegen unterstützt, bedeutet allerdings
icht umgekehrt, dass es sich beim Antidiskriminierungs-
echt um ein sozialistisches Projekt handelte, wie Union
nd FDP glauben machen. Vorreiter bei der Antidiskrimi-
ierung sind Länder wie Großbritannien und Irland. Von
iesen Ländern wird sich kaum behaupten lassen, dass
ort der Sozialismus ausgebrochen oder die Wirtschaft
usammengebrochen wäre.

Auch in Deutschland haben moderne Unternehmen in
eutschland längst erkannt, dass Diskriminierung sie

angfristig viel teurerer zu stehen kommt als Maßnahmen
egen Diskriminierung. Warum soll es also erlaubt sein,
enschen wegen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ih-

es Alters, einer Behinderung, ihres Glaubens oder ihrer
exuellen Identität von gleichen Arbeits- und Aufstiegs-
hancen auszuschließen oder sie beim Zugang zu Gütern
nd Dienstleistungen zu benachteiligen? Diskriminie-
ung verzerrt den Wettbewerb. Dieser Verfälschung des
arktes kann mit Mitteln des Rechts entgegengewirkt
erden. Darum setzen sich europaweit auch Liberale für




Sevim DaðdelenSevim Dağdelen
gebene Reden






(A) )



(B) )


Volker Beck (Köln)

eine effektive Antidiskriminierungsgesetzgebung ein. Die
Liberalen stimmten am 20. Mai 2008 einer Entschließung
des Europaparlaments zu, in der Maßnahmen für einen
effektiveren Schutz vor Diskriminierung gefordert wer-
den. Nur eine liberale Partei stimmte dagegen: die deut-
sche FDP.

Antidiskriminierung ist aber an sich weder ein linkes
noch ein rechtes Projekt. Es geht nicht um Ideologie, son-
dern um die Gewährleistung von Grundrechten. Es sollte
im Sinne aller Parteien sein, dem Grundsatz der gleichen
Menschenwürde Geltung zu verschaffen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gert Winkelmeier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Es ist bedauerlich, dass ein für das Zusammenleben in

    einer Gesellschaft so wichtiges Thema wie das Antidiskri-
    minierungs- und Gleichstellungsrecht in diesem Hause
    unter Ausschluss der Öffentlichkeit mitten in der Nacht
    abgehandelt wird. Dabei wären die Entwicklungen der
    letzten Monate Grund genug gewesen, wieder vor aller
    Augen und Ohren darüber zu debattieren, wer und warum
    in Deutschland benachteiligt wird.

    Ich erinnere mich mit Grausen an das Feilschen der
    Koalitionspartner, als das Gesetz vor zwei Jahren verab-
    schiedet wurde. Herausgekommen ist ein unzulänglicher
    Kompromiss, den Anfang dieses Jahres auch die Europäi-
    sche Kommission beanstandet hat. Bisher aber hat die
    Bundesregierung noch keinerlei Anstalten gemacht, auf
    die Vorhaltungen durch den zuständigen EU-Kommissar
    Spidla zu reagieren. Deshalb ist der Antrag der Fraktion
    Die Linke berechtigt und notwendig.

    Es ist bekannt, dass die Bundesjustizministerin keiner-
    lei Nachbesserungsbedarf sieht und der CSU-Landes-
    gruppenchef lieber über Herrn Spidla herzieht, als die
    Mahnungen ernsthaft zu prüfen. Diese Mahnungen könn-
    ten auch als willkommener Anlass genommen werden,
    das Gesetz an der einen oder andere anderen Stelle nach-
    zubessern.

    Warum wehrt sich die Union so vehement dagegen,
    dass ein Partner aus einer eingetragenen Lebenspartner-
    schaft nach dem Tod des Gefährten Anrecht auf Witwen-
    oder Witwergeld erhält? Dadurch würde mitnichten, wie
    die CSU es behauptet, eine solche Partnerschaft der Fa-
    milie gleichgestellt. So weit sind wir in Deutschland
    lange noch nicht.

    Warum erhalten die Kirchen in Deutschland Sonder-
    rechte, wenn es um die religiöse Diskriminierung geht?
    Das beste, gern verwendete Beispiel ist die Reinigungs-
    kraft, die in einer katholischen Schule nicht putzen darf,
    weil sie selbst nicht katholisch ist. Das klingt nicht nur
    absurd, es ist absurd. Aber es ist vorgekommen.

    Gestern ließ die „Financial Times Deutschland“ ver-
    lauten, dass Brüssel im Streit um die Diskriminierungs-
    richtlinie entgegenkommen wolle, weil insbesondere
    Unionsparteien und Wirtschaftsverbände Sturm liefen.
    Worte wie „Bürokratieungeheuer“ (Söder/CSU), „EU-
    Überregulierung“ (Bosbach/CDU) machten die Runde,
    und der Arbeitgeberpräsident Hundt war der Richtlinie
    wegen mit „allergrößter Sorge“ erfüllt und befürchtete

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    (C (D usatzkosten, mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit ür die Betriebe. Für meinen Teil kann ich nur hoffen, dass die Meldung us der „FTD“ nicht der Realität entspricht. Antidiskriinierung ist halt nicht zum Nulltarif zu haben. Der Ge etzentwurf, den der EU-Kommissionsvorsitzende arroso am 2. Juli vorlegen will – das Europaparlament atte die Verschärfungen beschlossen –, wird es zeigen. Fest scheint aber zu stehen, dass in einigen Ländern und leider eben auch in Deutschland – die bereits gel enden Richtlinien nur unzureichend umgesetzt werden. er am Dienstag veröffentlichte Bericht der zuständigen U-Grundrechteagentur eutlich. Bis Ende 2007 sind in diesem Land keinerlei anktionen wegen Diskriminierung aus rassistischen der ethnischen Gründen verhängt worden. Mir kann nieand erzählen, dass es solche Diskriminierungen nicht egeben hätte. In Großbritannien kam es im gleichen eitraum zu 95 Geldstrafen allein wegen Diskriminieung am Arbeitsplatz. Wir täten also gut daran, uns selbst etwas mehr auf die inger zu schauen und Mahnungen, die anscheinend be echtigt vonseiten der EU ausgesprochen werden, ernst u nehmen. Es wird Überweisung der Vorlage auf Druck ache 16/9637 an die in der Tagesordnung aufgeführten usschüsse vorgeschlagen. – Es gibt keine Einwände. ann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 33 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rahmenbedingungen für eine nachhaltige internationale Investitionspolitik schaffen – Multilaterale Regeln für Staatsfonds entwickeln – Drucksache 16/9612 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Hierzu hätten die Kollegen Alexander Dobrindt, r. Ditmar Staffelt, Rainer Brüderle, Ulla Lötzer sowie erstin Andreae Reden halten können, die sie aber freiillig zu Protokoll geben. Die globale Finanzwirtschaft stellt uns vor neue Auf aben: Alle Wirtschaftszweige werden zum internationaen Investitionsobjekt, und gleichzeitig spielen nationale nteressen keine Rolle mehr. Die Politik muss allerdings in der Lage sein, diese ationalen Interessenlagen gegenüber nicht marktwirtchaftlich begründeten Investitionen zu schützen. Deswe gen ist es richtig, eine Investitionskontrolle bei begründeter Gefahr für die öffentliche Sicherheit einzuführen. Unser Ziel ist es, die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft auch im globalen Ordnungsrahmen zu verankern. Gerade im Jahr 2008, nach 60 Jahren sozialer Marktwirtschaft, wollen wir diesen Prinzipien treu bleiben. Wir wissen, eine Freiheit ohne Ordnung führt zu Unfreiheit und Ungerechtigkeit. Wir wissen ebenso: Freiheit und Verantwortung gehören zusammen. Wir wollen einen weltweiten Wettbewerb, in dem Freiheit und Fairness gleichermaßen gewährleistet sind. Wir müssen für eine nationale, strategische Standortpolitik mit dem Ziel stehen, die Zukunftsfähigkeit Deutschlands in Europa und der Welt zu gewährleisten. Wir wollen den Menschen in unserem Land auch im Zeitalter der Globalisierung die Freiheit der Entfaltung garantieren und eine verlässliche Umwelt schaffen. Dadurch können wir den Menschen Chancengleichheit bieten. Dafür müssen wir unsere nationalen Interessen definieren und uns für deren Durchsetzung auf europäischer bzw. globaler Ebene einsetzen. Das Risiko der Globalisierung darf und kann nicht der einzelne Mensch – das Individuum – abfedern. Hier muss die Politik einspringen und den Menschen und den Unternehmen in Deutschland zur Seite stehen. Es ist eben auch unsere Aufgabe, Gefahren zu erkennen und zu bannen. Ausländische Staatsfonds können attraktive Investoren sein, müssen sie aber nicht. Genau aus diesem Grund sind wir für eine staatliche Prüfmöglichkeit von Investitionen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden könnten. Daher begrüße ich die Absicht des Bundeswirtschaftsministers Michael Glos, das Außenwirtschaftsgesetz zu ändern und eine Kontrollmöglichkeit bei ausländischen Direktinvestitionen in deutsche Unternehmen einzubauen. Wir wissen: Deutschland ist weltweit einer der attraktivsten Investitionsstandorte und profitiert seinerseits von offenen Märkten. Im „Weltinvestitionsbericht 2007“ der UNCTAD rangiert Deutschland unter den zehn attraktivsten Investitionsstandorten. Ausländische Unternehmen investierten bei uns mit knapp 43 Milliarden US-Dollar rund 20 Prozent mehr als noch im Jahr 2005. Seit 2005 stiegen die deutschen Auslandsinvestitionen um 43 Prozent auf knapp 80 Milliarden US-Dollar. Deutsche Unternehmen sichern mit ihren Investitionen rund 5 Millionen Arbeitsplätze im Ausland, und umgekehrt sind 2,2 Millionen Deutsche für ausländische Arbeitgeber im Inland tätig. Mit anderen Worten: Für Deutschland ist die Investitionsfreiheit ein Stützpfeiler für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Beschäftigung. Aus gutem Grund haben wir uns dafür eingesetzt, die Investitionsfreiheit in der G-8-Gipfel-Erklärung von Heiligendamm hervorzuheben. Unser Land soll offen bleiben und es wird offen bleiben. Aus gutem Grund unterstützt Deutschland beispielsweise den Internationalen Währungsfonds bei seiner Forderung nach mehr Transparenz und Verhaltensregeln für Staatsfonds. Denn es ist nicht auszuschließen, dass einzelne ausländische Erwerber mit i d K t c I n g v o v w w k w d z A v i s g t c S s S I z i G u z g d S d d B R d t b f u d D d s t r h Zu Protokoll ge (C (D hren Investitionen auch politische Ziele verfolgen. In iesen sehr engen Ausnahmefällen muss die Regierung ontrollmöglichkeiten haben. Daher gibt es einen Gesetzentwurf, der vorsieht, Invesitionsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der öffentlihen Sicherheit überprüfen zu können. Die Prüfung einer nvestition soll an enge Fristen gebunden sein, um Unterehmen und Investoren möglichst viel Rechtssicherheit zu eben. Konkret soll sich die Prüfungspflicht nur auf Inestitionen beschränken, die die öffentliche Sicherheit der Ordnung gefährden. Das von der Bundesregierung orgelegte Gesetz würde seine beste Wirkung entfalten, enn es in der Praxis nie angewandt werden müsste. So ird es dann seiner beabsichtigten, abschreckenden Wirung gegenüber unerwünschten Staatsfonds voll gerecht. Zusammengefasst: Die Zielrichtung des Gesetzenturfs der Bundesregierung ist ausschließlich der Schutz er nationalen Sicherheit. Das grundsätzliche Bekenntnis ur Investitionsfreiheit wird dabei nicht infrage gestellt. ber ein gesetzlicher Schutz sensibler deutscher Firmen or Übernahmen fragwürdiger ausländischer Investoren st nur ein konsequenter Schritt, die soziale Marktwirtchaft in Deutschland zu stärken. Uns liegt der Antrag der Grünen „Rahmenbedingun en für eine nachhaltige internationale Investitionspoliik schaffen – Multilaterale Regeln für Staatsfonds entwikeln“ vor, indem sich die Grünen zum Umgang mit den taatsfonds und anderen Fonds äußern. Was fordern die Grünen in ihrem Antrag? Die Grünen tellen 14 Forderungen zur Investitionskontrolle von taatsfonds und anderen Fonds an die Bundesregierung. m Wesentlichen wollen die Grünen keine nationalen Einellösungen, sondern fordern die Bundesregierung auf, nternationale Gemeinschaftslösungen anzuregen. Die rünen sprechen dabei durchaus viele Punkte an, die von ns geteilt werden. Wir unterstützen ausdrücklich, dass unehmend mehr vereinbarte globale Standards in den lobalen Institutionen durchgesetzt und angewendet weren. Das gilt unter anderem für soziale und ökologische tandards in der WTO, wie auch von den Grünen geforert. Multilaterale Regeln allgemein zu formulieren wie in em vorliegenden Antrag, reicht hier jedoch nicht. Die undesregierung hat bereits eine solche Initiative im ahmen des Heiligendamm-Prozesses angestoßen und amit mehr erreicht, als wir uns vorstellen konnten. Uner dem deutschen Vorsitz haben die G-7-Finanzminister eispielsweise den von den Grünen in diesem Antrag georderten Dialog mit den Staatsfondsländern begonnen, m so die Forderung der Transparenz insbesondere bei em Anlageverhalten von Staatsfonds zu unterstützen. ie Bundesregierung handelte hier deutlich schneller als ie Grünen, die erst mit diesem Antrag diese Forderung tellen. Initiiert durch die deutsche Bundesregierung baen die G-7-Finanzminister sowohl den IWF, Verhaltensegeln für die Staatsfondsländer, als auch die OECD, Veraltensregeln für die Empfängerländer zu erarbeiten. Alexander Dobrindt gebene Reden Insgesamt behandeln die Grünen einen sehr komplexen Bereich leider nur sehr allgemein. Es wird mit Überschriften gearbeitet, statt konkret tiefer in die Materie einzusteigen. Das wird beispielsweise deutlich, wenn die Grünen fordern, dass „monopolistische und oligopolistische Strukturen“ verhindert werden müssen. Hier finden sich Formulierungen, die in der Sache nicht weiterführen. Und bitte sagen sie uns: Wer will die Einstufung von Investoren als marktgefährdend vornehmen und für verbindlich erklären, wie von Ihnen in Punkt 12 gefordert? Wo und wer will Grenzen ziehen zwischen den Staatsfonds in Norwegen, in den Emiraten, in Russland, in China und anderswo? Dies alles wird ein sehr behutsamer Prozess sein müssen. Nur so wird eine globale Verbindlichkeit erreicht werden können. Ihr Antrag ist leider ein zu allgemeines Sammelsurium von Einzelmaßnahmen und politischen Absichtserklärungen. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag multilaterale Maßnahmen. Die Bundesregierung möge sich „für ein multinationales Investitionsabkommen auf globaler Ebene“ einsetzen. Dieser Ansatz der Grünen, einheitliche Lösungen in den internationalen Gremien wie EU und IWF zu finden, ist zwar durchaus begrüßenswert, jedoch wird sich dieser Wunsch aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in den internationalen Institutionen kurzfristig kaum durchsetzen lassen. Deshalb werden wir zunächst national agieren müssen, ohne dabei das Augenmaß für die Investitionsfreiheit zu verlieren. Wir teilen die Ansicht der Grünen, dass der Deutsche Bundestag Instrumente der Investitionskontrolle in Deutschland dann ablehnen sollte, „wenn sie die Planungsund Rechtssicherheit für die Investoren und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der klaren Kalkulierbarkeit missachten und rein als nationale Abwehrstrategie gestaltet sind“. Gleichwohl wird über das Außenwirtschaftsgesetz ein Instrumentarium eingeführt, das Deutschland vor unzulässigen Eingriffen schützt. Es wird derzeit ein Gesetzentwurf durch die Bundesregierung erarbeitet, das diesem Ziel im Ausnahmefall dienen soll. Damit wird Deutschland das nachvollziehen, was in den USA und anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Schweden und Italien längst gilt. Dabei geht es nicht darum, einen Generalverdacht gegenüber Staatsfonds oder anderen Investoren zu begründen, sondern eventuelle Risiken für die nationalen Sicherheitsinteressen abzufedern. Dazu wird das derzeitige Außenwirtschaftsgesetz um ein Prüfverfahren erweitert werden, das den Erwerb von ausländischen Investitionsbeteiligungen an nationalen Unternehmen in seltenen und gut begründeten Fällen prüfen soll. In Fällen, in denen die Investition die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet, soll eine Beteiligung untersagt und so das nationale Sicherheitsinteresse gewahrt werden können. Wir sollten bei allen Regelungen immer darauf achten, dass Deutschland selbstverständlich ein großes Interesse an ausländischen Investitionen hat. Bereits heute sind ausländische Investoren für die Erhaltung von zahlreichen Arbeitsplätzen verantwortlich und im Bereich der Zukunftsindustrien wichtige Partner. Die Bundesregie r s a p 2 d m b d s r u s g l t i b F i s o D a i n u h s s w U h s M b d B e a D r b l s f s l M s W m Zu Protokoll ge (C (D ung muss dafür Sorge tragen, dass der deutsche Wirtchaftsstandort weiterhin für internationale Investitionen ttraktiv bleibt. Nur so können wir unsere Stellung als Exortland dauerhaft erhalten. Wir erwarten, dass der G-8-Gipfel in Japan im Juli 008 einen weiteren internationalen Anstoß in Fragen er Staatsund Hegdefonds, Private-Equity-Unternehen und damit für die Transparenz und Kontrolle der gloalen Finanzmärkte geben wird. Der Bundestag tut gut aran, sich dieses Themas weiter anzunehmen. Dies ollte jedoch konkreter erfolgen, als es die Grünen mit ihem Antrag tun. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Deutschland profitiert vom internationalen Handel nd der Globalisierung wie kaum ein Land sonst. Deutche Produkte sind fast überall auf der Welt gefragt. Umekehrt bietet der Welthandel uns Produkte und Diensteistungen, die wir selbst gar nicht oder nur deutlich eurer herstellen könnten. Wir profitieren auch von ausländischem Kapital, das n deutsche Unternehmen investiert wird. Das schafft Areitsplätze bei uns und erhöht unseren Wohlstand. Diese reiheit des Kapitalverkehrs müssen wir uns erhalten. Sie st nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil des europäichen Binnenmarkts und Grundlage unserer Wirtschaftsrdnung. Protektionistischen Tendenzen, wie sie in der iskussion um die Abschottung Deutschlands gegenüber usländischen Staatsfonds in den vergangenen Monaten mmer wieder bedient wurden, sollte der Bundestag nicht achgeben. Sorgen, ausländische Eigentümer könnten nser Land lahmlegen wollen, sind unbegründet. Das seen offensichtlich auch die Bundesregierung und deutche Staatsunternehmen wie die Deutsche Bahn so, wenn ie jetzt aktiv um Investitionen der russischen Staatsbahn erben. Auf Wettbewerbsmärkten ist es kein Problem, wenn ein nternehmen auch ausländische Staaten als Eigentümer at. Um in der Konkurrenz bestehen zu können, müssen ich alle ökonomisch verhalten. Auch China will keine illiarden an Staatsvermögen in den Sand setzen. Hier rauchen wir also überhaupt keine Beschränkungen, weer Meldepflichten noch besonders geschützte einzelne etriebe. Wenn durch Unternehmensübernahmen die Struktur ines Marktes gefährdet wird, ist es Aufgabe des Kartellmts, dies zu prüfen und gegebenenfalls einzuschreiten. as Bundeskartellamt war in den 50 Jahren seines bishe igen Bestehens immer ein Garant dafür, dass der Wettewerb in Deutschland geschützt wird und sich Monopoisierungstendenzen nicht durchsetzen können. Warum ollten die Wettbewerbshüter in Zukunft nicht genauso erolgreich weiterarbeiten? Selbstverständlich ist es nicht innvoll, ein staatliches, halbstaatliches oder privates inändisches Monopol durch ein ausländisch beeinflusstes onopol zu ersetzen. Die Antwort kann aber nicht Abchottung lauten; die Antwort muss Wettbewerb lauten. ettbewerb ist und bleibt das beste Entmachtungsinstruent. Dr. Ditmar Staffelt gebene Reden Es gibt natürlich Märkte, auf denen sich Wettbewerb nicht durchsetzen lässt. In Märkten mit natürlichen Monopolen, auf denen kein Wettbewerb herrschen kann, muss aber auch nicht zwischen guten und unerwünschten Investoren unterschieden werden. Hier muss straff reguliert werden, aber nicht mit Eigentumsverboten, sondern über eine Verhaltensregulierung. Die FDP hat vorgeschlagen, den Instrumentenkasten des Kartellamts um ein Entflechtungsinstrument als Ultima Ratio zu erweitern. Wer sich als marktbeherrschendes Unternehmen dauerhaft wettbewerbswidrig verhält, muss die Konsequenzen zu spüren bekommen. Wenn die Grünen das in ihrem Antrag jetzt auch aufgreifen, ist das zu begrüßen. In der Vergangenheit haben wir uns bemüht, mehr Direktinvestitionen ins Land zu holen, und haben im Ausland dafür geworben. Die Wahrscheinlichkeit, dass ausländische Staatsfonds nun ihre kompletten Reserven in Deutschland anlegen wollen, ist allerdings gering. Jeder vernünftige Investor streut seine Anlagen. Wenn die freien Devisenreserven alle in die G-7-Länder fließen würden, und zwar proportional zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt der Empfängerländer, wäre das für Deutschland ein im Vergleich zur Wirtschaftskraft und zu den bestehenden ausländischen Investitionen eher geringes Volumen. Realistisch dürfte sein, dass sich die ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland künftig um einige Prozent erhöhen – jedenfalls wenn wir den Investoren keine Knüppel zwischen die Beine werfen. Mehr ausländische Investitionen in Deutschland sind alles andere als ein Anlass zur Sorge und schon gar kein Grund, Industriepolitikern eine Spielwiese für staatliche Eingriffe in die Wirtschaft zu schaffen – auch nicht für ökologische und soziale Standards im Kapitalverkehr. Statt den Freihandel jetzt infrage zu stellen, muss Deutschland ein ganz anderes Ziel verfolgen: Wir sollten darauf dringen, dass die Welthandelsorganisation neben dem Freihandel auch den Wettbewerb schützt. Deutschlands Schicksal hängt von offenen Märkten und mehr Wettbewerb ab. Wir sollten uns auch auf europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass die politische Einflussnahme auf ausländische Direktinvestitionen überall verringert wird. Wir brauchen keinen Protektionismus. Das Außenwirtschaftsgesetz muss internationalen Handel und Investitionen unterstützen und nicht unterbinden. Deshalb gilt es, international für mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten zu werben und das Wettbewerbsrecht konsequenter anzuwenden. Ich begrüße für Die Linke im Bundestag, dass jetzt auch die Grünen Direktinvestitionen nachhaltig regulieren wollen. Angesichts des gestiegenen Einflusses grenzüberschreitend tätiger Unternehmen und Finanzinvestoren ist das ein wichtiger Schritt, ihnen gegenüber Gestaltungsmacht zurückzugewinnen, sie auf Menschenrechte und soziale und ökologische Ziele zu verpflichten. Es ist ein legitimes Interesse der verschiedenen staatlichen Ebenen aus industrieoder sozialpolitischen Gründen oder ökologischen Interes s ü g d v d H m s I w v d d A b d s r n I m t b w r d g m T d m F S p s S t d ö B s F n a d n i P a d g D Zu Protokoll ge (C (D en die Kapitalverkehrsfreiheit einzuschränken oder ber öffentliche Unternehmen bzw. öffentliche Beteiliung an privaten Unternehmen, politischen Einfluss auf as Wirtschaftsgeschehen zurückzugewinnen. Wir haben deshalb in dieser Legislaturperiode bereits iele Instrumente dazu vorgelegt. Zum einen Anträge, mit enen die Interessen von Finanzinvestoren, seien es edgefonds, Private Equity-Fonds oder Staatsfonds, die it Übernahmen und Beteiligungen kurzfristig Rendite teigerungen zulasten von Beschäftigung und langfristigen nteressen des Unternehmes erreichen, eingeschränkt erden. Ein Mittel dazu ist die gesetzliche Beschränkung on übermäßig kreditfinanzierten Unternehmenskäufen, as Verbot von Sonderausschüttungen, sogenannte Golene Aktien und alle Maßnahmen, die die Haltdauer von ktien verlängern. Da von diesen Entscheidungen vor allem Beschäftigte etroffen sind, ist für uns der Ausbau der Mitbestimmung abei zentral: Beschäftigte müssen rechtzeitig und umfasend informiert werden, wenn ein oder mehrere Investoen für den Kauf von Anteilen in erheblicher Höhe an eiem Unternehmen bieten. Nur auf Grundlage frühzeitiger nformation wird es Gewerkschaften und Betriebsräten öglich, den Verkauf eines Unternehmens oder von An eilen an einem Unternehmen mit dem Unternehmer zu eraten und wenn nötig gegen dieses Geschäft initiativ zu erden. Betriebsräten und Gewerkschaften ist dazu ein Vetoecht bei wesentlichen Beteiligungen einzuräumen, wenn iese Arbeitsplätze oder den Bestand des Unternehmens efährden und den Gewerkschaften das Recht einzuräuen, die Beteiligung vom Abschluss eines ergänzenden arifvertrags abhängig zu machen. Darüber hinaus forern wir die Ausweitung der paritätischen Mitbestimung und der Befugnisse des Aufsichtsrates in diesen ragen. Seit langem diskutiert die Bundesregierung jetzt über taatsfonds. Wir werden hoffentlich nach der Sommerause endlich erfahren, wie sie deren Einfluss auf senible Unternehmen im Inland begrenzen will. Der beste chutz für die Leistungen der Daseinsvorsorge und zenrale Infrastrukturen wie die Deutsche Bahn ist allerings, sie erst gar nicht zu privatisieren oder wieder in die ffentliche Hand zu überführen. Solange diese wichtigen ereiche aber nicht in öffentlicher Hand sind, treten wir chlicht und einfach dafür ein, deren Übernahme durch inanzinvestoren zu verbieten und damit meinen wir icht nur Staatsfonds, sondern auch Hedge-Fonds und ndere. Die Bundesregierung will sicherheitsrelevante inlänische Unternehmen vor dem Einfluss ausländischer Fianzinvestoren schützen. Gleichzeitig betreibt sie auf nternationaler Ebene bei der WTO, im Heiligendammrozess, mit Global Europe und über bilaterale Handelsbkommen die Durchsetzung der Investitionsfreiheit für ie eigenen Exportunternehmen. Das lehnen wir ab. Wer sich selbst die Regulation von Investitionen zuesteht, muss dies auch anderen Ländern ermöglichen. eshalb fordern wir die Bundesregierung auf, in interna Rainer Brüderle gebene Reden tionalen Verhandlungen das Recht aller Staaten auf Kapitalverkehrskontrollen zu unterstützen, um die Steuerung und soziale sowie ökologische Qualität von Direktinvestitionen in den Geber-, als auch in den Nehmerländern zu garantieren. Die bisherigen Erfahrungen mit dem von der OECD vorgelegten multilateralen Investitionsabkommen, MAI, den WTO-Verhandlungen zum Thema Handel und Investitionen oder den multiund bilateralen Freihandelsabkommen haben gezeigt, das allein unter dem Dach der UN ein alternatives multilaterales Investitionsregime entwickelt werden kann, das transnationale Konzerne wirksam auf soziale und ökologische Ziele verpflichtet und die staatliche Verantwortung für die Leistungen der Daseinsvorsorge absichert. Seit dem Landtagswahlkampf in Hessen warnt die Union vor der Macht der Staatsfonds. Im Herbst letzten Jahres gab es einen Gesetzentwurf, ab 25 Prozent ausländischer Beteiligung an Unternehmen dem Wirtschaftsministerium das letzte Wort zu geben. Erst ging es gegen Staatsfonds. Dann warnte Wirtschaftsminister Glos vor dem Einfluss russischer Firmen auf das deutsche Energienetz und verkämpfte sich zeitgleich in Brüssel gegen eine Regelung, die die Macht im Energiebereich begrenzen und dem Staat mehr Wettbewerbskontrolle ermöglichen soll. Die Ressortabstimmung hat dieser Entwurf nicht verlassen und machte immer wieder erstaunliche Metamorphosen durch. Da wollte der Arbeitsminister mitreden, dann sollte das ganze Kabinett entscheiden. Dann verkündete Glos, noch vor der Sommerpause solle es ein Gesetz geben. Jetzt kündigt er es für nach dem Sommer an. Und – last but not least – jetzt meldet sich auch Roland Koch wieder zu Wort. Ein Ausweis von Fachkompetenz ist sein Artikel in der „Financial Times Deutschland“ vom Montag nicht. Die Beteiligung des chinesischen Staatsfonds an Blackstone zitiert er als Kronzeugen für eine politisch gesteuerte Einflussnahme. Thema verfehlt: Die Blackstone-Aktien, die China gekauft hat, sind alle stimmrechtslos. Was treibt Koch und die Union? Bereiten sie sich schon auf den nächsten Hessen-Wahlkampf vor? Richtig: Zunehmend engagieren sich weltweit staatliche Fonds. Viele Menschen befürchten, dass sie die Geschicke der Unternehmen beeinflussen könnten. Deswegen brauchen wir gemeinsame Regeln, die staatlichen Finanzinvestitionen einen Handlungsrahmen geben. Wir sollten aber auf Panikmache verzichten. Und wir sollten kein Gesetz durchwinken, das ausländische Investoren unter Generalverdacht stellt und dem Investitionsstandort schadet. Eine politische Einflussnahme der Fonds wird zwar befürchtet, ist aber noch nie erfolgt. Bei Blackstone hat China selbst bewusst stimmrechtslose Aktien verlangt. Und in der Finanzkrise in der Schweiz hat der Staatsfonds aus Singapur eine sehr positive Rolle bei der Absicherung der schwankenden UBS-Bank übernommen. Wir sollten auch die Größenordnungen klar benennen. Bei den ausländischen Direktinvestitionen in Deutsch l z E b t p I w n u b g n S a d s v ö f I t d e n s a w t B l n z D u s s D c B n M g r m b D d k s w F Zu Protokoll ge (C (D and kommen bisher 0,05 Prozent aus China und 0,2 Proent aus Russland. Wer da vor einer Verdreifachung des ngagements warnt, sollte diese Dimensionen klar haen. Er sollte auch wissen, dass wir ausländische Invesoren brauchen. Aus Deutschland fließt schließlich dopelt so viel Kapital ins Ausland, wie zurückkommt. Die internationalen und europäischen Gremien und nstitutionen haben begonnen, multilaterale Lösungsege zu entwickeln. Diese Regelungen müssen auf interationaler oder auf europäischer Ebene weiterentwickelt nd umgesetzt werden. Wir wollen eine verantwortungsewusste deutsche Beteiligung an der internationalen Reelsetzung und keinen nationalen Alleingang. Protektioismusdrohungen tragen zur Problemlösung nichts bei. ie schaden dem Investitionsklima und verunsichern uch erwünschte langfristig orientierte Anleger. Unser Antrag zum Thema formuliert einen sinnvollen eutschen Beitrag zu dieser Debatte. Deutschland sollte ich einsetzen, für die Beteiligung an multilateralen Inestitionsabkommen auf globaler Ebene, für soziale und kologische Standards im internationalen Handel sowie ür internationale Regeln, die mehr Transparenz in der nvestitionspolitik der Fonds schaffen. Statt monatelang Gesetzesänderungen hinund herzuragen, die in der Sache nichts bringen, soll sich die Bunesregierung für eine gemeinsame europäische Initiative insetzen, durch die Investitionsregeln in der EU harmoisiert werden. Machtbegrenzungen in Unternehmen sind chon lange nötig. Wenn wir sie umsetzen, schützen sie uch vor unerwünschtem Einfluss von außen. Das Bundeskartellamt arbeitet seit Jahren mit viel zu enig Personal. Wenn die Regierung die Wirtschaftskon rolle verbessern will, muss sie hier mit dem nächsten undeshaushalt für Aufstockung sorgen und kann Hand ungsfähigkeit demonstrieren. Der Haushalt geht ja die ächsten Wochen durchs Kabinett. Wer Deutschland vor fehlgeleiteten Monopolen schüten will, kann schon heute im Energiebereich anfangen. a steuern vier Konzerne fast die ganze Stromerzeugung nd bestimmen über die Netze. Eine deutsche Netzgesellchaft mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung wäre ein weentlicher Beitrag, um dieses Machtkartell zu brechen. as deutsche Wettbewerbsrecht ist insgesamt voller Lü ken. Wer Wirtschaftsmacht begrenzen will, muss in allen ereichen gegen Monopole vorgehen. Die Konzentration immt zu, nicht nur bei Strom, Gas und Lebensmitteln. arktgefährdende Investoren sind ein Problem, das ins esamt gelöst werden muss. Wer sicherheitsrelevante Beeiche schützen will, muss auch klar sagen, was damit geeint ist, und nicht im Ungefähren bleiben wie alle isherigen Vorschläge aus dem Hause Glos. Wir müssen jetzt mit Augenmaß handeln. Richtig ist: ie Bedeutung der Staatsfonds nimmt zu. Durch sie weren Währungsreserven investiert, Wechselkursschwanungen abgesichert oder Preisschwankungen bei Rohtoffen ausgeglichen. Und das ist immer mehr nötig. Genau dabei sind die Fonds einer hohen Renditeerartung unterworfen. Politische Einflussnahme über ondsinvestitionen würde dem Renditeziel widerspre Ulla Lötzer gebene Reden Kerstin Andreae chen. Da gibt es Grenzen. Es spricht einiges dafür, jetzt für Klarheit bei den Regeln zu sorgen, aber auch für eine Offenheit bei Investitionen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, Deutschland würde sich gegen ausländisches Kapital wehren. Wir brauchen es und müssen es willkommen heißen. Ein verantwortungsvoller Vorschlag für gemeinsame internationale Regeln schafft Vertrauen und ist zielführend. Er muss jetzt engagiert vertreten werden. Dafür steht unser grüner Antrag. Die Regierung wäre gut beraten, ihn genau zu lesen und umzusetzen, statt weiter populistisch am Thema vorbeizuagieren. Die Vorlage auf Drucksache 16/9612 soll nach einer Vereinbarung der Fraktionen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden. – Es gibt keine Einwände. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 34 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Gegen Geheimniskrämerei – Entscheidungen kommunaler Gesellschaften transparent gestalten – Drucksachen 16/395, 16/9732 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Günter Krings Klaus Uwe Benneter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Nešković Jerzy Montag Die Reden der Kollegen Dr. Günter Krings, Klaus Uwe Benneter, Max Stadler, Katrin Kunert und Britta Haßelmann werden nicht wegen vereinbarter Geheimniskrämerei, sondern zur Beschleunigung der Abwicklung der Tagesordnung zu Protokoll gegeben und bleiben auf diesem Weg transparent. Die Beratungen haben gezeigt, dass das Anliegen der FDP kommunalpolitisch zum Teil verständlich ist, aber gesellschaftsrechtlich kein Handlungsbedarf besteht. Die Probleme, die die FDP in ihrem Antrag anspricht, betreffen nicht das GmbH-Recht oder das Aktiengesetz, sondern beziehen sich auf das Kommunalrecht. Daher kann ich auch nachvollziehen, warum die FDP nicht mit Änderungsanträgen zum MoMiG in dieser Sache aufgewartet hat. Hätte die FDP eine Änderung des GmbH-Rechts auch rechtspolitisch wirklich für angezeigt gehalten, dann wäre diese umfassende GmbH-Rechtsnovellierung, die gestern in diesem Hause verabschiedet wurde, der richtige Ort und die richtige Zeit gewesen. A d m f P w s G W G R g U i K u a s r „ r s r m g s W s G t s s E K d b V s I e d a e S H u l m w g s A f u (C (D ber die Rechtspolitiker der FDP sind dann letztendlich och davor zurückgeschreckt, ein Sonderrecht für komunale Gesellschaften in privater Rechtsform zu schaf en. Verständlich wird dies bei näherer Betrachtung des roblems. Denn durch Änderungen im GmbHG und AktG ürden privatrechtlich betriebene kommunale Gesell chaften einem Sonderregime unterstellt, wodurch das mbHund Aktienrecht in unnötiger und unvertretbarer eise verkompliziert würde. Warum soll – nur weil eine mbH von einer Kommune betrieben wird – anderes echt gelten als für eine GmbH ohne kommunale Beteiliung? Ermöglicht man den Kommunen den Betrieb von nternehmen unter privatrechtlicher Flagge, darf man hnen keine kürzeren Segel geben. Entscheidet sich eine ommune für diese Rechtsform, soll sie auch alle Vornd Nachteile dieser Rechtsform akzeptieren, mit denen uch ein Privater zurechtkommen muss. Unsere Absicht war, mit dem MoMiG ein in sich gechlossenes, konsistentes und modernes Gesellschaftsecht zu schaffen. Das ist uns auch gelungen. Eine GmbH privatrechtlich“ und eine „GmbH öffentlichechtlich“ ist keine zeitgemäße Antwort auf die europäichen Herausforderungen des deutschen Gesellschaftsechts. Befindet sich eine Gesellschaft zu 100 Prozent in komunaler Hand, gelten schon heute bestimmte Verschwieenheitspflichten nicht, mangels eines Schutzbedürfnises. Im § 394 AktG kommt dies auch klar zum Ausdruck: erden Aufsichtsräte durch Gebietskörperschaften ent andt, unterliegen sie hinsichtlich ihrer Berichte an die ebietskörperschaft keinerlei Verschwiegenheitspflich en. Für die GmbH wird diese Vorschrift übrigens entprechend angewandt. Das heißt, schon jetzt besteht geellschaftsrechtlich die Möglichkeit, Transparenz in den ntscheidungswegen herzustellen. Die FDP verkennt in ihrem Antrag zudem, dass keine ommune gezwungen ist, eine GmbH oder AG zu grünen, sondern dass den Städten, Gemeinden und Kreisen ereits heute sinnvolle und langerprobte Alternativen zur erfügung stehen, wenn sie meinen, die Regeln des Geellschaftsrechts entsprächen nicht ihren Bedürfnissen. ch möchte hier vor allem die Anstalt öffentlichen Rechts rwähnen. Diese Rechtsform erfüllt die Ziele, die sie von er FDP mit einer kommunalen Sonder-GmbH auch bebsichtigen. Sie hat eine größere Flexibilität und sorgt für ine einfache Kreditbeschaffung an den Finanzmärkten. chnellere Entscheidungswege führen zu einer stärkeren andlungsfähigkeit. Es ergeben sich steuerliche Vorteile nd außerdem eine günstigere Kostensituation. Dies alles eistet eine Anstalt öffentlichen Rechts und übertrifft dait teilweise sogar noch die Vorteile einer GmbH. Allerdings ist hier der Landesgesetzgeber gefragt, enn es um Transparenzund Informationsvorschriften eht, denn das Anstaltsrecht fällt in die Gesetzgebungszutändigkeit der Länder. Sie sind weitgehend frei in der usgestaltung der Transparenz und können so schon jetzt ür nachvollziehbare Entscheidungswege in Kommunalnternehmen dieses Typs sorgen. Es ist Ihnen auch in den Ausschussberatungen nicht gelungen, irgendwelche Defizite im Bundesrecht aufzuzeigen, die eine Änderung des GmbH-Rechts oder des Aktiengesetzes zwingend erforderlich gemacht hätten. Es gibt keine Defizite im Gesellschaftsrecht, die die Offenlegung von Unternehmensinformationen unzumutbar und unangemessen behindern. Und wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es nach Überzeugung der Unionsfraktion eben notwendig, kein neues Gesetz zu erlassen. Die FDP möchte einen Prüfauftrag an die Bundesre gierung beschließen lassen. Geprüft werden sollen Änderungen des GmbH-Rechts und des Aktiengesetzes für GmbHs und Aktiengesellschaften, bei denen eine Kommune Alleingesellschafterin ist. Im Interesse einer kritischen Öffentlichkeit sollen die Verschwiegenheitspflichten der von den Kommunen entsandten Aufsichtsratsmitglieder zwar nicht aufgehoben, aber deutlich eingegrenzt werden. So steht es in dem Antrag, den wir ablehnen werden. Wir brauchen keinerlei Änderungen im Gesellschaftsrecht. Für die Fälle, die hier in den Blick genommen sind, gilt das Primat des Kommunalrechts. Das führt zu sachgerechten Lösungen. Zunächst zum Aktienrecht. Im Aktiengesetz ist genau diese Konstellation der von einer Kommune entsandten Aufsichtsratsmitglieder ausdrücklich geregelt. Es gibt zwar eine grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht für Aufsichtsratsmitglieder bei vertraulichen Angelegenheiten. Aber: § 394 AktG bestimmt für Aufsichtsratsmitglieder, die gegenüber einer Gebietskörperschaft berichtspflichtig sind, dass insofern keine Verschwiegenheitspflicht besteht. Die entsandten Aufsichtsratsmitglieder dürfen also gegenüber ihrer Gebietskörperschaft auch über Vertrauliches berichten. Um aber die Interessen der Aktiengesellschaft zu wahren, müssen jetzt die Empfänger der Berichte Verschwiegenheit über diese vertraulichen Angelegenheiten wahren, § 395 AktG. Konsequenz daraus ist, dass diese Berichte der entsandten Aufsichtsratsmitglieder nicht in öffentlicher Sitzung abgegeben werden dürfen, jedenfalls nicht, soweit Vertrauliches zur Sprache kommt. Der Bericht darf also nur gegenüber einem Gremium abgegeben werden, das nach Mitgliederzahl und Zusammensetzung die Vertraulichkeit rechtlich und tatsächlich gewährleistet. Fazit: Die Kommune erfährt alles, muss aber über vertrauliche Dinge schweigen. Das ist, soweit es Mitgesellschafter gibt, vollkommen in Ordnung und kann meines Erachtens nicht besser geregelt sein. Aktiengesellschaften, die ausschließlich einen öffentlichen Gesellschafter haben, gibt es meines Wissens nicht. Praktisch bedeutsam sind also nur die kommunalen GmbHs, bei denen die Kommune Alleingesellschafter ist. Bei diesen GmbHs kann die Kommune einen Aufsichtsrat einrichten und im Gesellschaftsvertrag regeln, wem gegenüber der Aufsichtsrat Bericht erstatten muss. Es gibt aber in diesem Falle keine gesellschaftsrechtlichen Ver s d ü D U h E n G d m n G h t s p v n t b A r i k s h K D l u d s e r i g s w l d l g H w s d d e d Zu Protokoll ge (C (D chwiegenheitspflichten des Aufsichtsrates gegenüber er Kommune. In einer Einmann-GmbH ist der Aufsichtsrat gegenber dem Einmanngesellschafter voll auskunftspflichtig. as ergibt sich auch aus dem im FDP-Antrag zitierten rteil des Verwaltungsgerichts Regensburg. Eine Geeimhaltungspflicht des Aufsichtsrats gegenüber dem inmanngesellschafter würde doch auch überhaupt keien Sinn ergeben. Es gibt umgekehrt auch keine gesellschaftsrechtliche eheimhaltungspflicht des Einmanngesellschafters. Er arf über seine GmbH alles öffentlich machen, was er öchte, auch Ungünstiges und auch Betriebsgeheimisse. Eine Kommune als Alleingesellschafterin einer mbH ist also gesellschaftsrechtlich zu keinerlei Geeimhaltung genötigt. Allerdings: Es gibt kommunalrechtliche Geheimhalungspflichten. Nach dem Kommunalrecht ist ein Auschluss der Öffentlichkeit und eine Geheimhaltungsflicht der Kommunalvertreter zum Beispiel dann orgesehen, wenn es um Betriebsund Geschäftsgeheimisse Dritter geht, bei Steuerund Abgabenangelegenheien Einzelner usw. Diese Geheimhaltungspflichten bleien bestehen. Es gibt also nichts Geheimes, was die Gemeinde als lleingesellschafterin nicht erfahren darf. Der Aufsichtsat ist gegenüber dem Gemeinderat oder gegenüber dem m Gesellschaftsvertrag bestimmten Gremium voll ausunftspflichtig. Was die Gemeindevertretung oder das onst bestimmte berichtsempfangende Gremium geheim alten muss, bestimmt sich ausschließlich nach dem ommunalrecht. Das wird nach meiner Auffassung der emokratie und dem Prinzip der demokratischen Öffent ichkeit gerecht. Wer aber in diesen Fällen noch mehr Öffentlichkeit nd Offenlegung möchte, der muss die Kommunalgesetze er Länder ändern. Das Aktiengesetz und das GmbH-Geetz müssen jedenfalls nicht geändert werden. Die Große Koalition hätte heute die Chance, aufgrund ines Antrags der FDP-Bundestagsfraktion die Bundesegierung zur Lösung eines Problems aufzufordern, das n den Kommunen sehr viele Menschen beschäftigt. Es eht um mehr Öffentlichkeit und Transparenz bei der Entcheidungsfindung in der Kommunalpolitik. Die Lösung äre, wie ich noch ausführen werde, einfach. Mir ist völ ig unverständlich, warum CDU/CSU und SPD offenbar ieses Thema nicht anpacken wollen. Tatsache ist, dass aus unterschiedlichen Gründen andauf, landab vielfach die Erfüllung kommunaler Aufaben in neu gegründete Gesellschaften mit beschränkter aftung oder sogar Aktiengesellschaften ausgelagert orden ist. Wir reden nicht über echte Privatisierung, ondern nur über eine Änderung der Rechtsform; denn er FDP-Antrag bezieht sich auf solche Gesellschaften, ie vollständig in kommunaler Hand sind. Dabei handelt s sich beispielsweise um den Betrieb von Schwimmbäern, die Erbringung von Leistungen der Daseinsvor Dr. Günter Krings gebene Reden sorge, die Verwaltung kommunaler Grundstücke, die örtliche Energieversorgung. Diesen Beispielen ist gemeinsam, dass in den Aufsichtsgremien der so gegründeten Gesellschaften kommunalpolitische Entscheidungen getroffen werden, übrigens regelmäßig von denselben Kommunalpolitikern, die vorher Mitglieder des entsprechenden Stadtratsoder Kreistagsoder Gemeinderatsausschusses gewesen sind. Wir haben es aufgrund dieser Organisationsprivatisierungen also mit kommunalpolitischer Entscheidungsfindung im privatrechtlichen Gewande zu tun. Dass es diese Entwicklung gegeben hat, hat nachvollziehbare, häufig steuerrechtliche Gründe. Zu Recht wird aber von interessierten Bürgerinnen und Bürgen als Manko empfunden, dass damit kommunalpolitische Debatten in nichtöffentlichen Sitzungen stattfinden. Dies ist ein Verlust an Offenheit und Transparenz, der nicht sein müsste, wenn man für kommunale Gesellschaften Sonderregeln zulassen würde. Das GmbH-Gesetz schreibt zwingend die Nichtöffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen vor und unterwirft die Aufsichtsratsmitglieder einer Verschwiegenheitspflicht. Diese strengen Regelungen sind verständlich, da sie ursprünglich natürlich für echte private Gesellschaften vorgesehen waren. Auf die Entscheidungsfindung kommunaler GmbHs passen diese Vorschriften nicht. Vielmehr gilt im Kommunalrecht der Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlungen. Kommunalrecht als Landesrecht hat aber hinter Bundesrecht zurückzutreten. Dies ist unbefriedigend. Selbstverständlich gibt es auch nach Auffassung der FDP in kommunalen Gesellschaften einzelne Fragen, die nichtöffentlich zu verhandeln wären, wie etwa Personalfragen oder Themen, bei denen eine GmbH im Wettbewerb zu anderen GmbHs steht. Die allermeisten Fragen könnten aber ohne irgendeinen Schaden für die kommunalen GmbHs öffentlich und ohne Verschwiegenheitspflicht verhandelt werden. Dies wird zunehmend auch in der Rechtsprechung so gesehen. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in einer Entscheidung vom 2. Februar 2005 den Grundsatz der Öffentlichkeit für vorrangig erklärt. Mit Hinweis auf diese Tendenz in der Rechtsprechung meint die Koalition offenbar, es bestehe keinerlei Handlungsbedarf. In den Ausschussberatungen ist von der Koalition vorgetragen worden, die gewünschte Transparenz könne auch durch örtliches Satzungsrecht hergestellt werden. Dieser Lösungsvorschlag reicht jedoch nicht aus. Denn nach wie vor bewegt sich eine untergerichtliche Rechtsprechung, die nur aus allgemeinen Erwägungen heraus den Öffentlichkeitsgrundsatz für vorrangig erklärt, auf schwankendem juristischen Boden. Den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Mitgliedern der Aufsichtsgremien wäre mehr gedient, wenn im Bundesrecht eine eindeutige Klärung der strittigen Rechtslage erfolgen würde. Zu denken wäre etwa daran, im GmbH-Gesetz eine Öffnungsklausel für kommunale GmbHs vorzusehen, sodass die ansonsten im GmbH-Gesetz angelegte strikte Nichtöffentlichkeit gelockert werden könnte. Solange der Bundesgesetzgeber diese seine Aufgabe der Klarstellung n B g p c v n s n g W m s n F h T n d a v m d z a n T k b t P f f d m U l E u d k v s d d p s u Zu Protokoll ge (C (D icht erfüllt, besteht die Gefahr, dass öffentlich gefasste eschlüsse rechtswidrig sind und dass Aufsichtsratsmitlieder sich wegen Verletzung von Verschwiegenheitsflichten schadensersatzpflichtig oder sogar strafbar mahen könnten. Es wird auch noch eingewandt, in der Gesellschafterersammlung – also beispielsweise in einem Stadtratspleum – könnten Themen, die im Aufsichtsrat einer städtichen GmbH nichtöffentlich beraten worden sind, achträglich der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Dies eht an der Realität vorbei. Wieso soll man denn eine iederholung von Beratungen in einem anderen Greium vorschlagen, wenn es mit einem kleinen Feder trich des Gesetzgebers möglich wäre, sofort die Origialberatung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Daher setzen sich diejenigen, die dem Anliegen der DP nicht folgen, dem Verdacht aus, sie wollten in Wahreit die von vielen Bürgerinnen und Bürgern gewünschte ransparenz kommunaler Entscheidungsfindung gar icht herstellen. Sollte dieser Vorwurf unberechtigt sein, ann sind wir gespannt, welche Alternativen denn die Kolition vorschlägt. Bisher tragen CDU/CSU und SPD unerständlicherweise nichts zur Lösung des Problems bei. Gegen Geheimniskrämerei – Entscheidungen in kom unalen Gesellschaften sollen transparent gestaltet weren, und wir debattieren überhaupt nicht, geben zum weiten Mal unsere Reden zu Protokoll. Transparenz sieht nders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP! Weigstens die Abschlussdebatte hätten wir führen können. Zum anderen frage ich mich ernsthaft, wenn Ihnen das hema so wichtig erscheint, warum haben Sie keinen onkreten Antrag im Rahmen der GmbH-Novelle eingeracht? Und deshalb habe ich meinem ersten Redebeirag nichts hinzuzufügen. Erstens: Kompliment an die FDP, sie hält ein Superlädoyer gegen die Privatisierung von Aufgaben der öf entlichen Daseinsvorsorge. Alle in ihrem Antrag aufgeührten Probleme würden sich heute nicht so drastisch arstellen, wenn die Aufgaben der Daseinsvorsorge komunal erbracht würden. Es steht auch in der Begründung des Regensburger rteils, dass mit zunehmender Privatisierung die öffent ich-rechtlichen Bindungen ausgehebelt werden können. ine zweite Vorbemerkung: Würde man das Mitsprachend Entscheidungsrecht der Bürgerinnen und Bürger und er Kommune als Vertretungskörperschaft wirklich stären wollen, wäre zunächst an eine Rekommunalisierung on Aufgaben der Daseinsvorsorge zu denken. Das haben inzwischen auch die Kommunen erkannt. In einer Presseerklärung vom März dieses Jahres begrüßt er Deutsche Städteund Gemeindebund ausdrücklich ie Überlegungen einiger Städte und Gemeinden, bisher rivat erbrachte Leistungen der öffentlichen Daseinsvororge wieder zu kommunalisieren. Die neue Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen nd Kommunalwirtschaft des Städteund Gemeinde Dr. Max Stadler gebene Reden bundes, Frau Ursula Pepper, wies darauf hin, dass eine Rekommunalisierung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge dazu dienen könne, kommunale Gestaltungsmöglichkeiten zurückzugewinnen. Die Stadt Ahrensburg in Schleswig-Holstein, in der Frau Pepper BM ist, hat sich entschieden, die Gasversorgung in der Stadt nicht mehr von einem privaten Unternehmen, sondern von einer kommunalen Gesellschaft durchführen zu lassen. Und wenn Sie sich in der FDP-Fraktion Gedanken über die Transparenz bei kommunalen Unternehmen machen, frage ich, wie Sie mit Transparenz bei echten Privatisierungen umgehen wollen. Tatsache ist, dass bereits heute immer mehr Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge durch kommunale Unternehmen erbracht werden; zu 75 Prozent sind dies Unternehmen in der Rechtsform der GmbH. Tatsache ist auch, dass aus den unterschiedlichsten Gründen die Kommunen immer mehr an Einfluss auf ihre eigenen Unternehmen verlieren. Eine Ursache dafür ist, dass Öffentlichkeit und die Wahrung der Interessen der Unternehmen nicht unter einen Hut zu bringen sind. Kommunale Mandatsträger in den Aufsichtsräten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht kann dann zu Interessenkonflikten führen, wenn sie sich ihrer Gemeinde gegenüber verpflichtet fühlen, über Angelegenheiten des Unternehmens von besonderer Bedeutung berichten zu müssen. Es ist nicht definiert, in welchem Maße eine Verschwiegenheitspflicht der kommunalen Vertreter in den Aufsichtsräten im Interesse des Gemeinwohls – im Interesse der Kommune und damit der Bürgerinnen und Bürger – eingeschränkt werden kann. Dies ist in den Gemeindeordnungen der Länder sehr unterschiedlich geregelt. Es ist nämlich ein Aushandlungsprozess, der von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausgehen kann, also nach dem Motto: einmal mehr und einmal weniger Transparenz. Die Leidtragenden sind in jedem Fall die Bürgerinnen und Bürger. Bestes Beispiel sind Unternehmen im Verkehrsoder Versorgungsbereich, die nicht bereit sind, ihre Tarifbzw. Preiskalkulation offenzulegen. Hier gibt es also tatsächlichen Handlungsbedarf. Das sehen wir nicht anders. Es müssen bundesweite einheitliche Standards in Bezug auf die Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht im Interesse des Gemeinwohls vorgegeben werden. Dies kann nicht im Belieben der Länder oder einer Kommune oder gar des Bürgermeisters liegen. Insofern stimmen wir dem Grundanliegen Ihres Antrages zu. Allerdings geht uns der Antrag nicht weit genug. Erstens geht es Ihnen in der FDP um eine deutliche Erhöhung der Transparenz von Entscheidungen nur kommunaler Unternehmen. Und Ihre gewünschte Neuregelung soll sich ausschließlich auf kommunale GmbHs und AGs beziehen, die zu 100 Prozent kommunal sind. Das derzeit geltende GmbHund AG-Recht bezieht sich aber ausdrücklich auf alle Unternehmen, das heißt mit jedem Gesellschafter, unabhängig von der Höhe der Beteiligung, wird ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem U S d g i d e S s m t S d n s z m S s d c E t v – d b f f t g e d b g r r b b n d w b i l Ö f n m h c t w b Zu Protokoll ge (C (D nternehmen eingeräumt. Es stellt sich die Frage, was ie mit dieser Einengung wirklich wollen. Zweitens werden in Ihrem Antrag Unternehmen, an enen Bund und Länder beteiligt sind, vollkommen auseblendet. Wir meinen, auch diese Beteiligungen müssen n die Diskussion um mehr Transparenz einbezogen weren. In der ersten Lesung zum Antrag der FDP-Fraktion rklärten die Rednerinnen und Redner von Union und PD, dass sie es eigentlich für eine Zumutung halten, dieen Antrag überhaupt beraten zu müssen. Deshalb öchte ich eingangs an die Adresse der Regierungsfrak ionen gerichtet feststellen: Dass der FDP-Kollege Max tadler ein wahlkreisfolkloristisches Interesse daran hat, ie mangelnde Transparenz von Aufsichtsräten kommualer Gesellschaften hier zu thematisieren, ist wohl unbetritten. Es ist ihm allerdings auch unbenommen. Beeichnend an Ihrer Haltung ist im Übrigen nicht, wie Sie it Oppositionsanträgen umgehen, sondern dass Sie der ache selbst überhaupt kein Gewicht beimessen. Denn es ollte sich auch zu Ihnen herumgesprochen haben, dass ie Überführung kommunaler Aufgaben in privatrechtlihe Gesellschaftsformen vor Ort zu sehr problematischen ntwicklungen geführt hat. Bezeichnend ist allerdings auch, dass die FDP-Frakion ihren Antrag über beinahe zwei Jahre im Ausschuss ergilben lässt. Ich konnte der lokalen Berichterstattung namentlich der „Passauer Neuen Presse“ – entnehmen, ass Herr Stadler sich öffentlichkeitswirksam darüber eklagt hat, dass die Koalition dem FDP-Antrag nicht olgt. Herr Kollege Stadler, ich bin der altmodischen Aufassung, dass das Werben um parlamentarische Mehrheien damit beginnt, dass man einen Antrag auch auf die Taesordnung des Ausschusses setzt. So eilig scheinen Sie s also nicht zu haben mit der Transparenz. Man erkennt as populistische Ansinnen und ist verstimmt. Doch nun zum Antrag selbst. Die Freien Demokraten eschreiben hier ein Problem, das auch wir als Bündnisrüne sehen. So bedenklich, wie sich einige Privatisieungen öffentlicher Leistungen auf die politische Steueungsfähigkeit der Kommunen ausgewirkt haben, so edenklich sind auch die Folgen, wenn die Leistungserringung zwar vollständig oder mehrheitlich in kommualer Hand verbleibt, der Kontrolle der Öffentlichkeit jeoch aufgrund privatrechtlicher Vorschriften entzogen ird. Die Anwendung privaten Gesellschaftsrechts führt eispielsweise zu einer Situation, in der sich Stadtwerke n Eigentümerschaft einer Kommune am Bau eines Kohekraftwerkes im Nachbarkreis beteiligen, ohne dass die ffentlichkeit von der bevorstehenden Entscheidung in ormiert wird. Da zudem kleinere Gemeinderatsfraktioen in den Aufsichtsgremien dieser Gesellschaften oftals nicht vertreten sind, wird den großen Fraktionen ier die Möglichkeit geboten, unbehelligt von öffentlihen Diskussionen und Auseinandersetzungen ihre poliischen Ziele zu verfolgen. Das ist das Sinnbild dessen, as wir umgangssprachlich als „kommunalen Klüngel“ ezeichnen. Katrin Kunert gebene Reden Britta Haßelmann Der Antrag der Liberalen – so kann man bei der erstmaligen Lektüre denken – sieht das ganz genauso. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion: Manchmal reicht ein einzelner Satz in einem Antrag, um sein Ansinnen in das Gegenteil zu verkehren. Denn in Ihrem Antrag schreiben sie, dass „echte“ Privatisierungen ordnungspolitisch selbstverständlich vorzugswürdig wären. Das wirft Fragen auf. Sie bemängeln die fehlende Transparenz der privaten Gesellschaftsform kommunaler Unternehmen, wollen aber eigentlich viel lieber gleich alles privatisieren? Reden wir Klartext. Hier drängt sich doch der begründete Verdacht auf, dass ihr Ziel darin besteht, kommunalen Gesellschaften Sonderbedingungen aufzuerlegen, um einen Leidensdruck in Richtung Privatisierung zu erzeugen. Da gebe ich Ihnen den wohlmeinenden Ratschlag: Mauern Sie sich mit Ihrer „Privat vor Staat“-Ideologie in der kommunalen Daseinsvorsorge nicht ein. Denn eine solche Politik geht am Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einer verlässlichen, bezahlbaren Daseinsvorsorge vorbei, und sie untergräbt das Vertrauen in die Gestaltungskraft der kommunalen Selbstverwaltung. Ihrem „Privat vor Staat“ setzen wir ein „Sicherheit in Vielfalt“ entgegen. Das heißt: Privatisierung oder Rekommunalisierung – diese Entscheidung muss sich am Einzelfall orientieren, und daran, wie eine Leistung am Besten zu erbringen ist –, am besten im Sinne der Kosteneffizienz, aber vor allem der ökologischen Nachhaltigkeit, demokratischen Transparenz und langfristigen Verlässlichkeit. Die Leistungserbringung in Form einer GmbH mit ausschließlicher oder mehrheitlich kommunaler Trägerschaft kann dabei ein geeigneter Weg sein. Die privatrechtliche Organisationsform ändert aber nichts am Wesen der Leistung. Aufgaben der Daseinsvorsorge sind dem Gemeinwohl verpflichtet und werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Sie haben sich deshalb auch hohen Anforderungen an die Transparenz unternehmerischer Entscheidungen zu stellen. Hier liegt die Notwendigkeit begründet, Öffentlichkeit bei Aufsichtsratssitzungen herzustellen, und nicht in einer Strategie, die Kommunen in die Privatisierung treiben soll. Ein weiterer Kritikpunkt an Ihrem Antrag ist aus unserer Sicht: Sie spitzen die Lippen, aber pfeifen nicht. Warum sind Sie in Ihren Forderungen so mutlos und wenig konkret? Wir wissen, dass es unterschiedliche rechtswissenschaftliche Auffassungen dazu gibt, ob Gemeinden die Öffentlichkeit selbst über das Satzungsrecht herstellen können oder ob es dazu einer Änderung im GmbH-Recht und Aktienrecht bedarf. Auch die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich. Alleine dies weist darauf hin, dass es einer rechtlichen Klarstellung bedarf, und zwar ganz konkret einer Verpflichtung zur Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen kommunaler Gesellschaften durch eine entsprechende Ergänzung in § 52 Abs. 1 GmbH-Gesetz und § 109 Abs. 1 Aktiengesetz. Da müssen Sie die Bundesregierung nicht auffordern, zu prüfen; da brauchen Sie nur uns Grüne nach der Lösung zu fragen. Lassen Sie mich zusammenfassen: Der Antrag der FDP weist auf einen wichtigen legislativen Handlungsbedarf hin. Er ist allerdings ordnungspolitisch inkonsistent, w h H n d T U m z e c c e D m p Z B d g v D P l B g v (C (D idersprüchlich und springt zu kurz. Wir werden uns desalb zu diesem Antrag enthalten. Aber, meine Damen und erren von der Regierungskoalition, ob Sie sich damit un befassen wollen oder nicht: Wir werden dafür sorgen, ass dieses Thema, fundierter aufbereitet, erneut auf der agesordnung des Deutschen Bundestages auftaucht. nd dann ist Herr Stadler gerne eingeladen, mit mir geeinsam im Ausschuss um parlamentarische Mehrheiten u werben. Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksahe 16/9732, den Antrag der FDP-Fraktion auf Drucksahe 16/395 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussmpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – ie Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenomen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 35 sowie Zusatzunkt 12 auf: 35 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Für eine qualitätsgesicherte und flächendeckende Arzneimittelversorgung – Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel begrenzen – Drucksache 16/9754 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz P 12 Beratung des Antrags der Abgeordneten Daniel Bahr weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln unterbinden – Drucksache 16/9752 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wolf Bauer, Marlies Volkmer, Daniel Bahr, Martina unge, Birgitt Bender und Rolf Schwanitz für die Bunesregierung geben dazu Reden zu Protokoll. Für eine ausreichende und sichere Arzneimittelversor ung der Bevölkerung zu sorgen, ist eine grundgesetzlich erankerte Aufgabe des Staates – Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. ie Erfüllung dieser Aufgabe liegt in den Händen der räsenzapotheken. Sie haben sich über lange Zeit als ver ässlicher Partner bewährt. Aus Sicht der CDU/CSUundestagsfraktion sind sie der Garant für die ordnungsemäße und sichere Arzneimittelversorgung unserer Beölkerung. Nicht zuletzt im Interesse des Patientenschutzes unterliegt ihr Betrieb vor allem den strengen Anforderungen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung – zum Beispiel Abgabe der Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal, Vorhaltung eines Vollsortiments, Mindestgröße für Betriebsräume, Vorhaltung einer Rezeptur und eines Labors, Räumlichkeiten für Nachtdienstbereitschaft. Apotheken dürfen nur von approbierten Apothekern betrieben werden, Apotheken in der Hand von Kapitalgesellschaften sind verboten – Fremdbesitzverbot. Ursprünglich durfte die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel grundsätzlich nur innerhalb der Apothekenbetriebsräume erfolgen. Eine Abgabe von Arzneimitteln im Wege des Versandhandels war verboten. Dieses Versandhandelsverbot war im Jahr 2003 Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Im Vorfeld der Entscheidung und als Kompromiss bei den Verhandlungen zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2003 wurde unter bestimmten Auflagen der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zugelassen. Dabei muss ein Höchstmaß an Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit gewährleistet sein. Es müssen faire Bedingungen für den Wettbewerb von Versandapotheken mit Präsenzapotheken bestehen. Seitdem können deutsche Präsenzapotheken, die eine Versandhandelserlaubnis besitzen, und entsprechend qualifizierte Versandapotheken aus anderen EU-Ländern, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege des Versandhandels abgeben. Wie die nachfolgende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergab, wäre eine solche generelle Zulassung des Versandhandels aber gar nicht nötig gewesen, da ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit europäischem Recht vereinbar ist. Ich zitiere wörtlich aus dem EuGH Urteil: Angesichts der Gefahren, die mit der Verwendung dieser Arzneimittel verbunden sein können, könnte das Erfordernis, die Echtheit der ärztlichen Verschreibungen wirksam und verantwortlich nachprüfen zu können und die Aushändigung des Arzneimittels an den Kunden selbst oder an eine von ihm mit dessen Abholung beauftragte Person zu gewährleisten, ein Verbot des Versandhandels rechtfertigen. Wie die irische Regierung dargelegt hat, könnte die Zulassung einer Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erst nach Erhalt der Verschreibung und ohne weitere Kontrolle das Risiko erhöhen, dass ärztliche Verschreibungen missbräuchlich oder fehlerhaft verwendet werden. Im Übrigen kann die tatsächlich gegebene Möglichkeit, dass ein Arzneimittel, das ein in einem Mitgliedstaat wohnender Käufer bei einer Apotheke in einem anderen Mitgliedstaat erwirbt, in einer anderen Sprache etikettiert ist als in der Sprache des Heimatstaats des Käufers, im Fall von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gravierendere Folgen haben. f V f r r d e v N „ b ü e w k s S d w v m s V d G t a m i n R d A s li r g v a c a g d P W s o i A A r m m Zu Protokoll ge (C (D Auch vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber daür Sorge getragen, dass nur solche Arzneimittel über den ersandhandel ausgeliefert werden dürfen, die zum einen ür den deutschen Markt zugelassen sind und zum andeen Informationen in deutscher Sprache enthalten. Daüber hinaus gibt es hohe Anforderungen an die auslänischen Versandhandelsapotheken. So müssen auch diese ine durch einen Apotheker geleitete Präsenzapotheke orweisen und in ihrem Heimatland zum Beispiel an der achtund Notfallversorgung teilnehmen. Inzwischen hat sich beim Versandhandel neben der klassischen“ Form des Direktversands an den Endverraucher – Face-to-Face – eine zweite Vertriebsform ber Bestellund Abholstationen – Pick-up-Stationen – ntwickelt. Diese Stationen können in jeder Art von Geerbebetrieb – Supermarkt, Getränkemarkt, Drogerieetten, Tankstelle etc. – eingerichtet werden. Im Unterchied zu Präsenzapotheken unterliegen die Pick-uptationen bei der Vor-Ort-Abgabe von Arzneimitteln nicht en Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung. So ird zum Beispiel auf jegliche Apothekeninfrastruktur erzichtet. Die Vor-Ort-Abgabe kann durch nicht pharazeutisches Personal erfolgen. Die in letzter Zeit ent tandenen Pick-up-Stationen und die damit verbundenen ariationen des Versandhandels wurden zum Zeitpunkt er Gesetzgebung nicht vorhergesehen. Diese neue Versandform war Gegenstand mehrerer erichtsverfahren. Zuletzt entschied das Bundesverwal ungsgericht in seinem Urteil vom 13. März 2008, dass ufgrund der generellen Zulassung des Versandhandels it allen apothekenpflichtigen Arzneimitteln die Abgabe m Wege des Versandes über Pick-up-Stationen rechtlich icht zu beanstanden ist. Dieses Urteil mag sich vielleicht aus der derzeitigen echtslage ergeben, wirft aber aus meiner Sicht verschieene Fragen auf: Während die Apotheker weiterhin an die umfassenden nforderungen der Apothekenbetriebsordnung gebunden ind – zum Beispiel Vorhaltung von Laboren und Räumchkeiten für den Nachtdienst, Mindestgröße der Betriebsäume –, sollen diese offenbar für Pick-up-Stationen nicht elten. Dies hätte aus meiner Sicht eine ungerechtfertigte, erfassungswidrige Ungleichbehandlung der Präsenzpotheken zur Folge. Außerdem wird die aus Verbrauherschutzgründen wichtige Beratung durch Apotheker bgeschwächt, und es kommt zur Beliebigkeit bei der Ababe von Arzneimitteln. Schließlich dürfen wir auch nicht übersehen, dass urch die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über ick-up-Stationen bei Schlecker, dm etc. die besondere are „Arzneimittel“ aus Sicht des Verbrauchers mit Kon umgütern – zum Beispiel Bonbons, Reinigungsmitteln der Hygieneartikeln – gleichgestellt wird. Damit wird nsbesondere der Gebrauch verschreibungspflichtiger rzneimittel in den Augen der Verbraucher verharmlost. uch die immer stärker stattfindende Werbung mit Niedigpreisen kann die Verbraucher verleiten, mehr Arzneiittel als nötig zu verwenden. Beides fördert den Arzneiittelmissbrauch. Dr. Wolf Bauer gebene Reden Vor diesem Hintergrund müssen wir überlegen, wie wir diesen Auswüchsen des Versandhandels durch Pickup-Stationen Einhalt gebieten. Erste Vorstöße wurden bereits gemacht. So haben die Bundesländer Bayern und Sachsen entsprechende Initiativen im Bundesrat ergriffen bzw. angekündigt, denen sich der jetzt vorgelegte Antrag der Partei Die Linke inhaltlich annähert. Auch der Antrag der FDP, der einen weniger umfassenden Ansatz liefert, zielt auf eine Beseitigung der Auswüchse ab. Damit wir uns über die entsprechenden Konsequenzen ausreichend Klarheit verschaffen können, ist es aus meiner Sicht erforderlich, die in den Initiativen angesprochenen Handlungsoptionen genau zu prüfen und zu bewerten. Gegenwärtig befinden wir uns innerhalb der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion in einem entsprechenden Bewertungsprozess. Erst wenn wir diesen abgeschlossen haben, können wir uns auf eine Handlungsoption festlegen. Es ist sehr zu begrüßen, dass wir noch vor der Som merpause die Gelegenheit haben, uns mit einem überaus wichtigen Thema zu befassen, nämlich der Frage, wie die Arzneimittelversorgung der Zukunft aussehen soll. Umso bedauerlicher ist die Qualität des zur Debatte stehenden Antrags. Auch wenn ich persönlich die Zielrichtung der Vorlage unterstütze: Wenn man möchte, dass ein Anliegen in jedem Fall abgelehnt wird, dann muss man es so begründen, wie Sie das getan haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke – nämlich gar nicht. Die Gefährdung der Arzneimittelsicherheit durch den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln bleibt bei Ihnen leider eine bloße Behauptung. Dabei stellt uns das im März ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts tatsächlich vor ein gewaltiges Problem. Zur Erinnerung: Das Gericht hatte geurteilt, dass der Arzneimittelbestellund -abholdienst, der von einigen Drogeriemärkten in Kooperation mit Versandapotheken angeboten wird, zulässig ist. Ich sehe drei Gefahren: Erstens sehe ich eine Unübersichtlichkeit auf die bestehenden Arzneimittelvertriebswege zukommen, die die Arzneimittelsicherheit unmittelbar gefährdet: Jede Instanz, die zwischen die Abgabe durch die Apotheke und den Empfang des Patienten geschaltet ist, erhöht das Risiko der Verwechselung, der falschen Lagerung usw. Zweitens. Was beim Versandhandel für verzichtbar gehalten wird, kann in der Konsequenz auch nicht für die Versorgung in der öffentlichen Apotheke vorgeschrieben werden. Das hätte vor allem Konsequenzen für die Beratungsleistungen, aber auch für Notdienste und Laborleistungen – mit negativen Auswirkungen für die Bevölkerung. Drittens dürfen die Entwicklungen im Apothekenbereich nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Stellen Sie sich vor, dass das Fremdbesitzverbot fiele. Durch die Niederlassungsfreiheit könnten Kapitalgesellschaften nach ihrem Markteintritt unbegrenzt eigene Apotheken e a b g G l l t g P f z e w t d e i a n p z g a b U g m a r e A d s m P t g e s b i g P o i V P w Z m p t f R Zu Protokoll ge (C (D röffnen – oder auch Pick-up-Stellen. Eine Kombination us der Aufhebung des Fremdbesitzverbotes und des Abaus von Mindestanforderungen an die Arzneimittelababe würde unserer Arzneimittelversorgung ein neues esicht geben. Arzneimittelsicherheit und Beratungsqua ität, die Grundpfeiler unserer heutigen Versorgungsandschaft, würden leiden. Der Gesetzgeber hat die Sicherstellung der Arzneimitelversorgung nicht ohne Grund den Apotheken übertraen. Ich denke hier vor allem an das hochqualifizierte ersonal, das jederzeit beraten kann, nicht nur auf Nach rage und nicht nur telefonisch, und an die Verpflichtung u Nachtund Notdiensten. Was kann man also tun, um in Ausfransen der Vertriebswege zu verhindern? Geerbliche Abholstellen lassen sich nicht einfach verbie en, da dies in verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigener Weise in die Berufsfreiheit der potenziellen Betreiber ingreifen würde. Die einzige rechtliche Handhabe sehe ch persönlich in der Beschränkung des Versandhandels uf das europarechtlich gebotene Maß und damit auf icht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der Euroäische Gerichtshof hatte den Versandhandel mit reeptpflichtigen Arzneimitteln in das Ermessen der Mitliedstaaten gestellt, da von diesen besondere Risiken usgehen. Allein deshalb unterliegen sie der Verschreiungspflicht. Warum hat sich die damalige rot-grüne Koalition mit nterstützung der CDU/CSU-Fraktion nicht schon 2003 egen den Versandhandel mit diesen besonderen Arzneiitteln entschieden? Tatsächlich haben wir damals derrt strenge Regelungen gesetzlich verankert, dass der diekte Versand aus einer deutschen Versandapotheke an inen Patienten sicher ist. Für den Versand aus einer potheke der Länder, deren Sicherheitsstandards den eutschen Regelungen entsprechen sollen, dürfte im Weentlichen Gleiches gelten. Was der Gesetzgeber aber daals nicht vorhergesehen hat, war die Zulassung von ick-up-Stellen und damit die Unterbrechung des Ver riebswegs. In den nun anstehenden parlamentarischen Beratunen werden wir natürlich alle Wege prüfen müssen, die ine qualitativ hochwertige und sichere Arzneimittelverorgung gewährleisten. So werden wir zu diskutieren haen, ob eine Kennzeichnung legaler Versandapotheken m Internet eingeführt werden kann. Denn nach wie vor eht das größte Sicherheitsproblem davon aus, dass die atientinnen und Patienten heute nicht erkennen können, b sie es mit einem seriösen Versender zu tun haben und n welchem Land er überhaupt ansässig ist. Ein anderer orschlag ist, dass spezifische Anforderungen an die ick-up-Stellen formuliert werden. Auch hierüber werden ir eingehend zu beraten haben. Unsere Vorstellung einer Arzneimittelversorgung der ukunft sieht im Zentrum ein kompetentes Arzneimittelanagement, insbesondere bei chronisch Kranken und flegebedürftigen Menschen. Hier liegen die Kernkompeenzen des Apothekers, die es zum Wohl der Patienten zu ördern gilt. Unsere Aufgabe ist es, dafür die gesetzlichen ahmenbedingungen zu gewährleisten. Dr. Wolf Bauer gebene Reden Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist Apo theken ab 1. Januar 2004 die Möglichkeit eingeräumt worden, Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu betreiben. Es waren SPD, Grüne und CDU und CSU, die im Jahre 2003 den Versandhandel in Deutschland gegen die Stimmen der FDP beschlossen haben. Die FDP hat damals vor den Folgen gewarnt. SPD, Grüne und CDU und CSU hatten seinerzeit nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet, sondern schon zuvor den Versandhandel sowohl für rezeptpflichtige als auch für rezeptfreie Arzneimittel erlaubt. Das Gericht hat dann in seinem Urteil festgestellt, dass der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneien in EU-Ländern zugelassen werden muss, die Länder aber bei rezeptpflichtigen Arzneien andere Bestimmungen treffen können. Der Versandhandel ist seit über vier Jahren zulässig, und damit wurden Fakten geschaffen. Apotheken haben sich auf Versandhandel eingestellt, und einige haben entsprechend investiert. Patienten haben sich an diesen Service gewöhnt. Jetzt braucht es sehr gute Gründe, um den Versandhandel wieder abzuschaffen. Laut Apothekervereinigung ABDA lösen 93 Prozent der Deutschen das zuletzt vom Arzt ausgestellte Rezept in einer unabhängigen und wohnortnahen Apotheke ein. Der Versandhandel macht heute noch nur einen kleinen Teil aus, stellt je nach Annahmen etwa 1 bis 3 Prozent des Marktes dar. Ob die in dem Antrag der Linken genannte Zunahme an Arzneifälschungen als Grund für ein Verbot des Versandhandels für rezeptpflichtige Arzneimittel ausreicht, ist rechtlich betrachtet aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse unwahrscheinlich. Die FDP ist genauso wie die Linken besorgt, dass die Zahl an Arzneimittelfälschungen zunimmt. Die FDP beobachtet daher die Entwicklungen genau. Die FDP will, dass der Verbraucher weitestgehend vor Fälschungen geschützt ist und sich auf eine hohe Arzneimittelsicherheit verlassen kann. Das Bundeskriminalamt jedenfalls schätzt das Risiko, eine Arzneimittelfälschung in einer niedergelassenen Apotheke zu erhalten, genauso niedrig ein wie in einer legalen Versandapotheke. Am meisten treten Fälschungen laut Bundeskriminalamt im Bereich Dopingmittel und Lifestyle-Präparate wie zum Beispiel Viagra auf. Die beiden Hauptvertriebswege sind Sportstudios und illegaler Internethandel. Leider ist zu befürchten, dass auch bei einem Verbot des Versandhandels von rezeptpflichtigen Arzneien weiterhin mit Arzneifälschungen zu rechnen ist. Deshalb ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung mit Apothekern und Pharmabranche darüber spricht, wie zum Beispiel durch verbesserte Kennzeichnungen oder andere Maßnahmen die Sicherheit erhöht werden kann. Falls der Versandhandel wieder verboten würde, ist auf jeden Fall mit Klagen zu rechnen, deren Ausgang schwer abzuschätzen ist. Einschränkungen des grundgesetzlich verbürgten Rechtes der Berufsfreiheit bedürfen immer einer besonderen Begründung. Ohne triftige Gründe des Gemeinwohls wäre damit die Wahrscheinlichkeit, dass Klagen von Betroffenen gegen die Wiedereinführung des Versandhandelsverbots erfolgreich sind, sehr groß. Den Versandhandel komplett wieder zu verbieten, halte ich für nicht mehr gangbar. Wir sollten deshalb gemeinsam an einem Weg arbeiten, wie d n d n d w d tr u m le d c m s s d s S S w u n h v u d n d v r ü e d A V c f h a d z g v G m e W e A p l s j d s a w u Zu Protokoll ge (C (D ie nicht gewollten Auswüchse verhindert werden könen. Etwas anderes ist nämlich die nun durch das Bunesverwaltungsgericht Leipzig eröffnete Möglichkeit eier Abgabe von Arzneimitteln in Abgabestellen, die nicht ie Bedingungen erfüllen, die an eine Apotheke gestellt erden. Damit ist es nach geltender Rechtslage möglich, ass anstelle des Apothekers auch zum Beispiel Kioskbeeiber oder Tankwarte unkontrolliert Rezepte einsammeln nd die bestellten Arzneimittel ausgeben. Eine sachgeäße Behandlung und Lagerung ist damit nicht gewähristet. Eine weitere Problematik entsteht dadurch, dass ie Abgabestellen zum Teil Gutscheine für ihren eigentlihen Geschäftsbetrieb ausstellen, wenn Patienten Arzneiittel über sie beziehen. Damit schwindet das Bewusst ein dafür, dass es sich bei Arzneimitteln um ein ganz pezielles Gut handelt, das mit Nebenwirkungen verbunen ist und bei dem eine sorglose Ausweitung des Konums auf jeden Fall verhindert werden muss. Arzneimittel gehören nicht zwischen Waschmittel und chokoriegel. Eine solche Entwicklung kann weder unter icherheitsaspekten noch im Hinblick auf gleiche Wettbeerbsbedingungen gewollt sein. Wettbewerb kann nur nter fairen Bedingungen funktionieren. Es ist eine Beachteiligung, wenn Wettbewerber Pflichten zu erfüllen aben, die andere nicht erfüllen müssen. Die Apotheke or Ort erfüllt wichtige Gemeinwohlaufgaben wie Nachtnd Wochenenddienst, muss Labor und Mindestgrößen er Ladenfläche und entsprechend fachkundiges Persoal gewährleisten. Wir alle haben ein Interesse daran, ass diese Pflichten erfüllt werden, damit die Arzneimittelersorgung auf einem entsprechend hohen Niveau ereicht wird. Wenn jetzt Drogerien oder andere versuchen, ber die Ausnutzung des Versandweges sich den Anschein iner Apotheke zu geben, ohne die Pflichten zu erfüllen, ann sind das unfaire Wettbewerbsbedingungen für die potheken vor Ort. Hinzu kommt, dass Apotheken eine ielzahl von Voraussetzungen erfüllen müssen, um den Siherheitsstandard zu gewährleisten. Es könnte eine Geahr für die Sicherheit und die Versorgung vor Ort entsteen. Diese Ausfransung durch Abholstellen war meines Erchtens selbst von der Mehrheit derjenigen nicht gewollt, ie damals der Aufhebung des Versandhandelsverbotes ugestimmt haben. Das Gesetz ist insofern nicht exakt enug formuliert. In der Urteilsbegründung des Bundeserwaltungsgerichtes heißt es dazu: „Zwar dürfte der esetzgeber von dem ,klassischen‘ Versandhandelsmodell it individueller Zustellung ausgegangen sein; doch hat r seine Regelung nicht auf dieses Modell beschränkt.“ ir brauchen daher eine gesetzliche Klarstellung, dass in Versand von Arzneimitteln nur aus Apotheken durch potheken selbst oder von diesen beauftragten Transortunternehmen unmittelbar an den Endverbraucher zuässig ist. Die FDP legt einen Antrag vor, der genau diees Problem anpackt. CDU, CSU und SPD müssen sich etzt bewegen. Sie haben den Versandhandel erlaubt und amit die Möglichkeit für solche Ausfransungen erst gechaffen. Bisher sagt die schwarz-rote Bundesregierung uf unsere Forderungen, dass sie nichts unternehmen olle. Wenn Schwarz-Rot nichts macht, dann fördern Sie ngleiche Wettbewerbsbedingungen und Verzerrungen. gebene Reden Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion Die Linke im Bundestag die Bundesregierung auf, einmal vorausschauend zu agieren, nicht alles über den Markt „regeln“ zu lassen und hinterher vor einem Zustand zu stehen, den man eigentlich so nicht gewollt hatte. Alle proklamieren, es ginge ihnen um eine qualitätsgesicherte und flächendeckende Arzneimittelversorgung. Aber unübersehbar ist, dass der Anteil über das Internet bezogener rezeptpflichtiger Arzneimittel permanent steigt. Absehbar ist der Zeitpunkt, an dem dieser Umsatzverlust die Apotheken massiv unter Druck bringt, viele Apotheken in ihrer Existenz bedroht. Die Infragestellung des flächendeckenden Apothekennetzes wird über kurz oder lang ein Versorgungsund Beratungsproblem der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum und für ältere, zumeist mehrfach erkrankte Menschen bringen. Die Freigabe des Versandhandels auch für rezeptpflichtige Arzneimittel mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 2004 ist für uns nicht zuvörderst ein Sicherheitsproblem hinsichtlich möglicher Gefahren des Bezugs „gepantschter“ Arzneimittel oder der Abwicklung des Vertriebs auch über Drogeriemärkte; insofern greift unseres Erachtens auch der ebenfalls zu dieser Debatte eingebrachte FDP-Antrag zu kurz. Für uns steht die Rettung der bewährten inhabergeführten Präsenzapotheke im Mittelpunkt. Die Apotheke mit einem ausgebildeten Pharmazeuten an der Spitze und vielen kundigen Angestellten soll auch in Zukunft eine qualitätsgesicherte und flächendeckende Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung in der Bundesrepublik garantieren. Die Bedeutung bzw. Rolle des Apothekers und der Apothekerin als Heilberufler und Heilberuflerin ist angesichts der älter werdenden Bevölkerung und der Komplexität medizinischer Neuerungen bzw. permanenter Veränderungen im Gesundheitssystem eher noch zu stärken als zu schwächen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie dieses Erfordernis unterstützen und nicht behindern. Nicht umsonst hat der Europäische Gerichtshof die Ausgestaltung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in das Ermessen der Länder gegeben. Die Freigabe des Versandhandels für alle zugelassenen Arzneimittel ab 2004 war eingebettet in die Kostendämpfungsbemühungen des Gesetzgebers. Sicher haben wir eine Vielzahl von Apotheken, womit wir allerdings „nur“ im europäischen Mittelfeld liegen. Aber die Apotheken sind nicht die Preistreiber der permanent steigenden Arzneimittelausgaben. So sind die Ausgaben für Arzneimittel von 1995 bis 2005 von 8,94 Milliarden Euro auf 15,44 Milliarden Euro gestiegen. Im gleichen Zeitraum haben sich aber die Rohgewinne der Apotheken und des Großhandels von 5 Milliarden in 1995 auf 4,94 Milliarden in 2005 sogar geringfügig reduziert. Kostentreiber sind folglich die Pharmakonzerne. Also nicht einmal das Argument der Minderung der Arzneimittelausgaben zieht bei der Ermöglichung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Sicher werden etliche Menschen auch zum Versandhandel vor allem aus f t A n i l d w t B v p t t f A A o z K w m t D ü o e n A w d b e g A W h v Z n e b d n – I r A s „ s a r Zu Protokoll ge (C (D inanziellen Aspekten „gelockt“, beispielsweise über den eilweisen oder gänzlichen Wegfall von Zuzahlungen. ber hierzu ist zu sagen: Zuzahlungen passen prinzipiell icht zur Bereitstellung medizinisch notwendiger Güter n einem solidarischen Gesundheitssystem. Die Zuzahungen müssen weg – nicht die Apotheken. Mit einer soliarischen Bürgerinnenund Bürgerversicherung für alle äre das auch möglich. Doch heute geht es um die Vorsorge, dass uns das Apohekensystem nicht zerbricht. Daher unser Appell an die undesregierung: Legen Sie sofort einen Gesetzentwurf or, der den Versandhandel auf nicht verschreibungsflichtige Arzneimittel begrenzt! Versandapotheken müssen Anforderungen an die Pa ienteninformation und die Sicherheit ihrer Dienstleisung erfüllen, die denen entsprechen, die auch an eine Ofizinapotheke gestellt werden. Dazu kommen besondere nforderungen an die Sicherheit des Transports und die rt und Weise der Auslieferung. Wenn es hier rechtliche der praktische Defizite geben sollte, wären diese konkret u benennen. Das macht aber niemand von denen, die die ampagne gegen den Versandhandel führen. Stattdessen erden diffuse Ängste geschürt. Als Hilfsargument wird häufig der Schutz vor Arzneiittelfälschungen angeführt. Richtig ist, dass Arzneimit elfälschungen nicht mehr ausschließlich ein Problem der ritten Welt sind. Im Zuge der Globalisierung und auch ber das Internet gelangen Medikamente, die gar keine der nicht die auf der Packung angegebenen Wirkstoffe nthalten, zunehmend auch zu uns. Zwar bewegt sich ach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation der nteil der Fälschungen am Arzneimittelumsatz in den estlichen Industrieländern noch unter 1 Prozent. Allerings ist dieser vermeintlich kleine Anteil alles andere als eruhigend, zumal man von einer hohen Dunkelziffer und inem weiteren Anstieg ausgehen muss. Dem aber mit einem Verbot des Versandhandels beegnen zu wollen, ist völlig illusorisch. Der Großteil der rzneimittelfälschungen stammt aus Ländern der Dritten elt. Der Versand von Arzneimitteln von Ländern außeralb des Europäischen Wirtschaftsraums direkt an Enderbraucher in Deutschland ist aber ohnehin verboten. udem ist die weit überwiegende Anzahl gefälschter Arzeimittel nicht verschreibungspflichtig. Bei ihnen handelt s sich um „Lifestyle“-Medikamente, Potenzmittel, Anaolika, Schlafmittel und auch Nahrungsergänzungsproukte, die die Kundinnen und Kunden auf eigene Rechung bestellen. Dieser Versandhandel lässt sich aber soweit er aus der Europäischen Union kommt – mit den nstrumenten des Arzneimittelrechts nicht verhindern, echtlich, weil ein Versandhandelsverbot für rezeptfreie rzneimittel nicht mit der Rechtsprechung des Europäichen Gerichtshofs zu vereinbaren wäre, aber auch technisch“, weil man ein solches Verbot ohne die Abchaffung des Internets nicht umsetzen könnte. Das Nebeneinander unterschiedlicher Vertriebswege uf dem Arzneimittelmarkt ist eine Tatsache. Diese Plualisierung wird nicht zuletzt durch die Rechtsprechung gebene Reden Birgitt Bender des Europäischen Gerichtshofs weitergehen. Der dadurch entstehende Wettbewerb kann für die Verbraucherinnen und Verbraucher und das Gesundheitswesen vorteilhafte Wirkungen haben. Voraussetzung ist allerdings, dass die wettbewerbliche Dynamik durch ein Gerüst von Qualitätsanforderungen und Kontrollmechanismen so eingehegt wird, dass die Arzneimittelsicherheit nicht infrage gestellt wird. Dazu gehört zum Beispiel, dass Apotheken auch weiterhin von ausgebildeten Apothekerinnen und Apothekern geleitet werden müssen. Und dazu gehört auch, dass die Abgrenzung zwischen frei verkäuflichen und apothekenpflichtigen Arzneimitteln erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang wird man auch darüber reden müssen, ob man – wie die FDP fordert – die Aushändigung bestellter Arzneimittel zum Beispiel in Drogeriemärkten verbietet. Zwar glaube ich nicht, dass durch einen solchen Abholservice die Arzneimittelsicherheit unmittelbar gefährdet wird. Gleichgültig, ob das bestellte Arzneimittel direkt an den Patienten oder die Abholstation geschickt wird – für die Arzneimittelsicherheit bleibt auch weiterhin die Versandapotheke verantwortlich. Allerdings muss vermieden werden, dass ein solcher Abholservice zum Türöffner für die Aufhebung der Apothekenpflicht für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wird. Rezeptfreie Arzneimittel könnten dann überall verkauft werden. Das würde ich mit Blick auf die Risiken des Arzneimittelkonsums für falsch halten. Die Verbreitung von Arzneimittelfälschungen werden wir aber nur sehr begrenzt mit apothekenrechtlichen Instrumenten verhindern können. Hier kommt es vor allem darauf an, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mündig verhalten. Dazu muss mehr Transparenz geschaffen werden. Die mit falschen oder fehlenden Wirkstoffen verbundenen Risiken müssen noch stärker öffentlich thematisiert werden. Außerdem müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert werden, wie sie unseriöse von seriösen Versandhändlern unterscheiden können. In diesem Zusammenhang ist die Zertifizierung von Versandhandels-Apotheken besonders wichtig. Keinen Beitrag zu mehr Arzneimittelsicherheit leisten aber Rufmordkampagnen, in denen seriöse Versandhändler mit dubiosen Geschäftemachern in einen Topf geworfen werden. R Zum 1. Januar 2004 ist der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland legalisiert worden. Wesentlich dafür war, dass chronisch Kranke, immobile Menschen und Beschäftigte einen besseren Zugang zu Arzneimitteln erhalten. Klar war, dass der Versandhandel nur in den Fällen infrage kommt, in denen Arzneimittel nicht akut benötigt werden. Damals wie heute werden die immer gleichen Szenarien gegen den Arzneimittelversand herangezogen. Bisher ist noch keines eingetreten. Heute gibt es über 2 000 Apotheken, die eine Erlaubnis zum Versandhandel haben. Gleichzeitig sind diese Versandapotheken auch Präsenzapotheken. Damit betei l u u z d d u A k m c s m d m l n r p W A Z d 8 F s d l m s m b d u w n t t m s s k d s a E s (C (D igen sie sich an den Gemeinwohlaufgaben wie Nachtnd Wochenenddienst, und sie beraten ihre Patientinnen nd Patienten. Wenn wir die Fakten ganz nüchtern ansehen, dann eigt sich, dass seit der Einführung des Versandhandels ie flächendeckende und ordnungsgemäße Versorgung er Menschen mit Arzneimitteln uneingeschränkt besteht nd dass es kein Apothekensterben gibt. Seit Einführung des Versandhandels ist die Zahl der potheken um fast 200 auf rund 21 500 gestiegen. Es gibt einerlei Hinweise auf eine regionale Unterversorgung it Arzneimitteln. Der Anteil der Ausgaben der gesetzli hen Krankenversicherung für Arzneimittel aus Verandapotheken beträgt weniger als 1 Prozent der Arzneiittelausgaben. Diese Fakten verdeutlichen, dass von einer Gefährung der Präsenzapotheke keine Rede sein kann. Vielehr sind die Apotheker aufgefordert, stärker mit ihrem okalen Standortvorteil zu werben. Das Argument der Arzneimittelfälschungen ist geauso vielschichtig wie der Fälschungsbegriff selbst. Er eicht von der falschen Kennzeichnung der Arzneimittelackung über Patentverstöße bis hin zur Fälschung von irkstoffen. Unbestritten ist, dass jede Fälschung eines rzneimittels eine zuviel ist. Wenn wir die Zahlen des ollberichts 2007 genauer ansehen, dann entfallen von en Arzneimittelfälschungen mit einem Warenwert von ,3 Millionen Euro über 90 Prozent auf einen einzigen all, und dabei geht es um einen Patentstreit. Ohne dieen Fall reduziert sich der Warenwert an gefälschten Meikamenten von 2,5 Millionen Euro in 2006 auf 0,6 Milionen Euro in 2007. Dabei findet die Fälschungsprobleatik im illegalen und nicht im legalen Arzneimittelver andhandel statt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Versandhandel it Einbeziehung eines Bestellund Abholservice keine esonderen Risiken für den Endabnehmer gesehen. Für ie Sicherheit der Lieferkette, also auch für Transport nd Lagerung, ist der versendende Apotheker verantortlich. Dabei darf in den Bestellund Abholstellen icht der Anschein erweckt werden, dass dort Arzneimitel abgegeben würden. Für die Abgabe ist allein ein Apoheker verantwortlich. Den Versandhandel auf verschreibungsfreie Arzneiittel gesetzlich zu begrenzen, würde den illegalen Ver andhandel bestärken. Wir wollen jedoch, dass die Menchen ihre Arzneimittel legal beziehen. Deshalb sehen wir eine Gründe, die Regelung des Versandhandels zu änern. Es wird vorgeschlagen, die Vorlagen auf Druck achen 16/9754 und 16/9752 an die in der Tagesordnung ufgeführten Ausschüsse zu überweisen. – Es gibt keine inwände. Dann sind die Überweisungen so beschlosen. Präsident Dr. Norbert Lammert Ich rufe die Tagesordnungspunkte 36 a und 36 b auf: a)