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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/172 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Mechthild Dyckmans, Birgit Homburger, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: GmbH-Gründungen beschleu- nigen und entbürokratisieren (Drucksachen 16/671, 16/9737) . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Königshaus, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Die Regierungsverhandlun- gen mit China zur Neuorientierung der Entwicklungszusammenarbeit und zur Förderung der chinesischen Zivilgesell- schaft nutzen (Drucksache 16/9745) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Walter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 18189 D 18190 A 18191 B 18193 C 18196 A 18198 A 18205 D 18206 A 18207 D 18209 C 18211 B 18212 C 18214 A Deutscher B Stenografisch 172. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Wahl von Herrn Professor Manfred Wilke als Mitglied des Beirats bei der Bundesbe- auftragten für die Unterlagen des Staats- sicherheitsdienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 21 und 46 e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) (Drucksachen 16/6140, 16/9737) . . . . . . . G D T G T B F C ( i Z A 18187 B 18187 B 18189 C 18189 C Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18199 D 18201 D undestag er Bericht ung en 26. Juni 2008 t : arrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: roße Anfrage der Abgeordneten Jürgen rittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker eck (Köln), weiterer Abgeordneter und der raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur hina-Politik der Bundesregierung Drucksachen 16/7212, 16/9513) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: ntrag der Abgeordneten Hellmut 18203 A 18204 B 18205 D Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18215 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auf- tragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschul- forschungsförderungsgesetz – HFFördG) (Drucksache 16/5726) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zusammen- führung der Regelungen über befrie- dete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (Drucksache 16/9741) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Forschung für den ökologischen Landbau ausbauen (Drucksache 16/9345) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verlängerung der Hauptunter- suchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen (Drucksache 16/9480) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung (TA) Mediennutzung und eLearning in Schulen Sachstandsbericht zum Monitoring „eLearning“ (Drucksache 16/9527) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung (TA) Zielgruppenorientiertes eLearning für Kinder und ältere Menschen Sachstandsbericht zum Monitoring „eLearning“ (Drucksache 16/9528) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 47: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- b c d e f 18216 C 18217 B 18218 B 18219 D 18221 A 18221 B 18221 B 18221 C 18221 C 18221 C ten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Europaabgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 16/9300, 16/9570) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augs- burg), Winfried Nachtwei, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 20 Jahre nach Halabja – Un- terstützung für die Opfer der Giftgas- angriffe (Drucksachen 16/8197, 16/9150) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: NATO-Gipfel für Kurswechsel in Afghanistan nutzen (Drucksachen 16/8501, 16/9431) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Hofbauer, Dirk Fischer (Ham- burg), Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Heinz Paula, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Zwölf-Tage-Regelung in Europa wieder einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bay- reuth), Ernst Burgbacher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Wiedereinführung der Zwölf-Tage- Regelung in Europa unterstützen (Drucksachen 16/9076, 16/7861, 16/9739) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorier- ter Treibhausgase (Chemikalien-Klima- schutzverordnung – ChemKlimaschutzV) (Drucksachen 16/9446, 16/9517 Nr. 2, 16/9731) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . )–p) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 431, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440 und 441 zu Petitionen 18221 D 18222 B 18222 C 18222 D 18223 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 III (Drucksachen 16/9616, 16/9617, 16/9618, 16/9619, 16/9620, 16/9621, 16/9622, 16/9623, 16/9624, 16/9625, 16/9626) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Einhundertsiebte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung – (Drucksachen 16/9211, 16/9391 Nr. 2.1, 16/9698) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 11 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 16/9782) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu den Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 2/08 und 2 BvR 1010/08 (Drucksache 16/9783) . . . . . . . . . . . . . . . . d)–m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 442, 443, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450 und 451 zu Petitionen (Drucksachen 16/9767, 16/9768, 16/9769, 16/9770, 16/9771, 16/9772, 16/9773, 16/9774, 16/9775, 16/9776) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur unrechtmäßigen Ein- leitung radioaktiver Lauge in das ehema- lige Salzbergwerk Asse II Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Heinrich Sander, Minister (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . S C D T a b c I I W J I 18223 B 18224 C 18224 C 18224 D 18225 A 18226 A 18227 A 18228 A 18229 B 18230 B 18231 B 18232 C 18233 D 18234 D 18236 B igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes- kindergeldgesetzes (Drucksachen 16/8867, 16/9792) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen 16/9615, 16/9792) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9793) . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinderzuschlag weiterent- wickeln – Fürsorgebedürftigkeit und verdeckte Armut von Erwerbs- tätigen mit Kindern verhindern und bekämpfen – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht über die Aus- wirkungen des § 6 a des Bundeskin- dergeldgesetzes (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls not- wendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift (Drucksachen 16/8883, 16/4670, 16/9792) ) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Armut trotz Arbeit vermeiden – Benachteiligung Alleinerziehender beim Kinderzuschlag beenden (Drucksache 16/9746) . . . . . . . . . . . . . . . ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . na Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18237 C 18240 A 18241 A 18241 D 18242 A 18242 A 18242 A 18242 B 18242 C 18244 A 18245 B 18246 D 18248 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Betreu- ungsrechts (Drucksache 16/8442) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . T a b D D V A I T a b 18248 C 18248 D 18249 B 18250 B 18250 D 18252 A 18252 D 18253 C 18254 C 18255 A 18255 C 18256 D 18257 B 18258 D 18259 C 18259 D 18260 C 18260 C 18262 A 18263 B 18264 D 18265 D 18266 B 18267 B 18268 C 18269 B 18270 C 18271 B 18272 B 18273 D agesordnungspunkt 9: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Flexibler Eintritt in die Rente bei Wegfall der Zuverdienst- grenzen (Drucksache 16/8542) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kurs halten bei der Erwerbsintegration von älteren Beschäftigten – Teilrenten erleichtern (Drucksache 16/9748) . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungs- gesetz – UVMG) (Drucksachen 16/9154, 16/9788) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die gesetzliche Unfallver- sicherung fit für die Dienstleistungs- gesellschaft machen – zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Wettbewerb und Kapitalde- ckung in der Unfallversicherung – zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Unfallversiche- rung (Drucksachen 16/9312, 16/6645, 16/5616, 16/9788) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18275 A 18275 A 18275 B 18276 B 18279 C 18280 C 18282 B 18283 C 18283 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 V Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Klaus Ernst, Hüseyin- Kenan Aydin, Dr. Lothar Bisky, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit fortführen (Drucksachen 16/9067, 16/9730) . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeran- sprüchen und zur verbesserten Durchset- zung von Forderungen (Forderungssiche- rungsgesetz – FoSiG) (Drucksachen 16/511, 16/9787) . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A B A N J s k ( B K J K K T – – T A D A M s I ( E E W W T a 18284 A 18285 D 18287 A 18288 C 18290 C 18291 A 18292 B 18293 D 18295 D 18297 D 18298 A 18298 D 18300 A 18301 D 18302 D 18303 D 18304 B 18305 A 18305 D 18306 A 18307 C 18308 B 18310 A 18310 B 18311 B agesordnungspunkt 13: ntrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, ritta Haßelmann, Markus Kurth, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Statt Kooperative obcenter – Grundsicherung für Arbeits- uchende aus einer Hand mit gestärkten ommunalen Kompetenzen organisieren Drucksache 16/9441) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksachen 16/5052, 16/9759) . . . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9781) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: ntrag der Abgeordneten Elke Hoff, r. Werner Hoyer, Jens Ackermann, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: ehr deutsche und internationale Unter- tützung für den Wiederaufbauprozess im rak Drucksache 16/9605) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Angelika Graf (Rosen- heim), Renate Gradistanac, Kerstin Griese, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wirksame Bekämp- 18312 B 18312 B 18313 B 18314 D 18316 B 18318 C 18319 C 18316 D 18320 A 18320 B 18321 B 18322 D 18324 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 fung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen (Drucksachen 16/9420, 16/9694) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mäd- chen und Frauen vor Genitalver- stümmelung schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen ächten und bekämpfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Monika Knoche, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Weibliche Genitalverstüm- melung verhindern _ Menschen- rechte durchsetzen (Drucksachen 16/3542, 16/3842, 16/4152, 16/8657) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Renate Gradistanac, Clemens Bollen, Angelika Graf (Ro- senheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Häusliche Ge- walt gegen Frauen konsequent wei- ter bekämpfen – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Drucksachen 16/6429, 16/6584, 16/9367) Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . T B w g H n k d g ( i Z A ( A N m P f ( G M A H B T B h – – ( N S B D D A 18324 D 18325 A 18325 B 18325 C 18326 C 18327 B 18328 C 18329 B 18330 B 18331 A agesordnungspunkt 17: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- ärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- eordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike änsel, Monika Knoche, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion DIE LINKE: Aner- ennung und Wiedergutmachung der eutschen Kolonialverbrechen im ehemali- en Deutsch-Südwestafrika Drucksachen 16/4649, 16/8418) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Kerstin Müller Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Angebot an die na- ibische Nationalversammlung für einen arlamentarierdialog zur Versöhnungs- rage Drucksache 16/9708) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . nke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . runhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: eschlussempfehlung und Bericht des Haus- altsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesre- gierung für das Haushaltsjahr 2006 – Vorlage der Haushalts- und Vermö- gensrechnung des Bundes (Jahres- rechnung 2006) – zu der Unterrichtung durch den Bundes- rechnungshof: Bemerkungen des Bun- desrechnungshofes 2007 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2006) Drucksachen 16/4995, 16/7100, 16/7376 r. 3, 16/9640) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18332 B 18332 B 18332 C 18333 B 18334 B 18335 C 18336 B 18337 C 18337 D 18338 D 18340 B 18341 A 18341 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 VII Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Priska Hinz (Her- born), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sorge- rechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren (Drucksache 16/9361) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Anette Hübinger, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Gesine Multhaupt, Jörg Tauss, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Qualitätssiche- rung im Wissenschaftssystem durch eine differenzierte Gleichstellungspoli- tik vorantreiben (Drucksache 16/9756) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Frauen auf dem Sprung in die Wissen- schaftselite (Drucksache 16/9604) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gesine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Menschenrechtslage in Tibet verbes- sern (Drucksache 16/9747) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Festnahme des chinesischen Dis- sidenten Hu Jia Entschließung des Europäischen Parla- ments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftie- rung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia EuB-EP 1652; P6_TA-PROV (2008) 0021 ( F E C V T A ( R F n T t f n b ( A A C D S T A D S b b ( M D S D M D T A A A u G t 18342 B 18342 C 18342 D 18342 D 18344 B 18345 D 18347 A 18347 D 18349 B Drucksachen 16/8609 A.9, 16/9822) . . . . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: ntrag der Abgeordneten Axel E. Fischer Karlsruhe-Land), Ilse Aigner, Katherina eiche (Potsdam), weiterer Abgeordneter und raktion der CDU/CSU sowie der Abgeord- eten Andrea Wicklein, René Röspel, Jörg auss, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der SPD: Forschung und Entwicklung ür die industrielle stoffliche Nutzung achwachsender Rohstoffe in Deutschland ündeln und stärken Drucksache 16/9757) . . . . . . . . . . . . . . . . . . xel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: ntrag der Abgeordneten Monika Knoche, r. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Frank pieth und der Fraktion DIE LINKE: Canna- is zur medizinischen Behandlung freige- en Drucksache 16/9749) . . . . . . . . . . . . . . . . . . aria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . abine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: ntrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, nette Hübinger, Dr. Wolf Bauer, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU nd der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe, regor Amann, Elvira Drobinski-Weiß, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion der SPD 18349 B 18349 D 18351 B 18351 D 18352 D 18353 D 18355 A 18355 B 18356 C 18357 D 18360 A 18360 D 18361 C 18361 D 18362 C 18363 A 18363 D 18364 C 18365 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 sowie der Abgeordneten Ute Koczy, Undine Kurth (Quedlinburg), Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Vorschlag Ecuadors für den globalen Klima- und Biodiversi- tätsschutz prüfen und weiterentwickeln – Schutz des Yasuní-Nationalparks durch Kompensationszahlungen für entgangene Einnahmen erreichen (Drucksache 16/9758) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: G-8-Gipfel in Japan für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nutzen (Drucksache 16/9751) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Dr. Christel Happach- Kasan, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Glaubwürdigkeit von G-8 nicht verspielen – Maßnahmen zur Be- kämpfung der Nahrungsmittelkrise auf dem Gipfeltreffen in Hokkaido beschließen (Drucksache 16/9750) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die euro- päische Integration der Republik Moldau unterstützen (Drucksache 16/9755) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D R T A B o f ( i Z A K m B P b f ( D T Z v w v d k m V S S g ( M L C D D T A N n s ( 18366 B 18366 B 18367 C 18369 B 18369 D 18370 B 18371 B 18371 C 18371 C 18373 A 18374 A 18375 A 18376 A 18377 A 18377 B 18379 A ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ntrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, irgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der FDP: Bekämp- ung von Piraterie Drucksache 16/9609) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 11: ntrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, erstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bre- en), weiterer Abgeordneter und der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ursachen der iraterie vor der somalischen Küste bear- eiten – Politische Konfliktlösungsschritte ür Somalia vorantreiben Drucksache 16/9761) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: weite Beratung und Schlussabstimmung des on der Bundesregierung eingebrachten Ent- urfs eines Gesetzes zu dem Abkommen om 12. November 2007 zwischen der Bun- esrepublik Deutschland und der Demo- ratischen Volksrepublik Algerien zur Ver- eidung der Doppelbesteuerung und zur erhinderung der Steuervermeidung und teuerhinterziehung auf dem Gebiet der teuern vom Einkommen und vom Vermö- en Drucksachen 16/9561, 16/9786) . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ntrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang ešković, Monika Knoche, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Ab- chiebungen in das Kosovo Drucksache 16/9143) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18380 A 18380 C 18382 A 18383 A 18383 A 18383 A 18383 C 18384 D 18385 C 18386 D 18387 A 18387 D 18388 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 IX Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aktives Wahlalter bei Bundes- tagswahlen auf 16 Jahre absenken (Drucksache 16/6647) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns- ter), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vertragsärzte und -zahnärzte nicht mit 68 Jahren zwangsweise in den Ruhe- stand schicken (Drucksache 16/9445) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Karin Binder, Dr. Barbara Höll, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Effektiven Diskriminierungsschutz ver- wirklichen (Drucksache 16/9637) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . M S V G T A D B t b t M c ( A D R U K T B R o D t E t ( D K D K B T A K o e c h g ( i 18388 D 18389 D 18390 B 18390 D 18391 C 18392 A 18392 B 18394 A 18394 C 18395 B 18396 A 18397 B 18397 B 18398 A 18398 D 18399 A 18399 D 18400 C 18401 B 18401 B 18401 D echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 33: ntrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, r. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander onde, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rahmen- edingungen für eine nachhaltige interna- ionale Investitionspolitik schaffen – ultilaterale Regeln für Staatsfonds entwi- keln Drucksache 16/9612) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 34: eschlussempfehlung und Bericht des echtsausschusses zu dem Antrag der Abge- rdneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Patrick öring, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Gegen Geheimniskrämerei – ntscheidungen kommunaler Gesellschaf- en transparent gestalten Drucksachen 16/395, 16/9732) . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 35: ntrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, laus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Für ine qualitätsgesicherte und flächende- kende Arzneimittelversorgung – Versand- andel auf rezeptfreie Arzneimittel be- renzen Drucksache 16/9754) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit 18402 B 18403 C 18405 A 18406 A 18406 D 18406 D 18407 C 18408 C 18409 B 18410 A 18411 A 18411 B 18412 A 18412 D 18413 C 18414 C 18415 C X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns- ter), Martin Zeil, Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aus- wüchse des Versandhandels mit Arzneimit- teln unterbinden (Drucksache 16/9752) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: a) Antrag der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wettbewerb in der Eingliede- rungshilfe stärken – Wahlfreiheit und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung erhöhen (Drucksache 16/9451) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Persönliche Budgets für berufliche Teil- habe jetzt ermöglichen (Drucksache 16/9753) . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfall- versicherung (Unfallversicherungsmoderni- s p A Z d d o R S D V S A Z A U i N A Z – – ( n K A Z d v p U C S J E B 18415 D 18415 D 18417 A 18418 A 18419 A 18419 C 18420 B 18421 A 18421 A 18421 B 18422 B 18423 A 18424 A 18425 B 18426 D 18427 A ierungsgesetz – UVMG) (Tagesordnungs- unkt 10 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- erung des Bundesministergesetzes (Tages- rdnungspunkt 14) alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntrags: Mehr deutsche und internationale nterstützung für den Wiederaufbauprozess m Irak (Tagesordnungspunkt 15) iels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung: Anerkennung und Wiedergutmachung der deuschen Kolonialverbrechen im ehemali- gen Deutsch-Südwestafrika Angebot an die namibische Nationalver- sammlung für einen Parlamentarierdialog zur Versöhnungsfrage Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- ungspunkt 7) erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Sorgerechtsregelung für Nicht- erheiratete reformieren (Tagesordnungs- unkt 19) te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18427 D 18428 B 18429 B 18430 B 18431 B 18432 A 18432 C 18434 D 18435 D 18437 B 18438 B 18439 A 18440 A 18441 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 XI Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Menschenrechtslage in Tibet ver- bessern – Beschlussempfehlung und Bericht: Fest- nahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia Entschließung des Europäischen Parla- ments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia (Zusatztagesordnungspunkte 8 und 9) Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Bekämpfung von Piraterie – Ursachen der Piraterie vor der somali- schen Küste bearbeiten – Politische Kon- fliktlösungsschritte für Somalia vorantrei- ben (Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord- nungspunkt 11) Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 34 und 35 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Entwicklung der Gehälter der Vorstände der zehn größten Unternehmen mit unmittelbarer Beteiligung des Bundes in den letzten fünf Jahren; Entwicklung der Bonuszahlungen der Vorstände der zehn größten Unternehmen mit unmittelbarer Beteiligung des Bundes in den letzten fünf Jahren Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (171. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3) 18441 D 18442 B 18443 B 18444 A 18444 C 18445 B 18446 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18187 (A) ) (B) ) 172. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18427 (A) ) (B) ) nen, die nicht hinnehmbar sind. Nitzsche, Henry fraktionslos 26.06.2008 der besonders vom Strukturwandel betroffenen Bran- chen verständlich, belastet aber über Gebühr andere Branchen. Auch lassen Berechnungen der Wirkungs- weise dieses Verteilungsschlüssels Verwerfungen erken- Lips, Patricia CDU/CSU 26.06.2008 Müntefering, Franz SPD 26.06.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A g t N g s b d z R g w a t Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 26.06.2008 Andres, Gerd SPD 26.06.2008 Barnett, Doris SPD 26.06.2008* Bellmann, Veronika CDU/CSU 26.06.2008 Bodewig, Kurt SPD 26.06.2008 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 26.06.2008* Deittert, Hubert CDU/CSU 26.06.2008* Dörmann, Martin SPD 26.06.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 26.06.2008* Gerster, Martin SPD 26.06.2008 Goldmann, Hans- Michael FDP 26.06.2008 Golze, Diana DIE LINKE 26.06.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 26.06.2008 Haibach, Holger CDU/CSU 26.06.2008* Hintze, Peter CDU/CSU 26.06.2008 Hörster, Joachim CDU/CSU 26.06.2008* Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.06.2008 Ibrügger, Lothar SPD 26.06.2008 Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 26.06.2008* Koczy, Ute BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.06.2008 Korte, Jan DIE LINKE 26.06.2008 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 26.06.2008 P R R D S D S S A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzli- chen Unfallversicherung (Unfallversicherungs- modernisierungsgesetz – UVMG) (Tagesord- nungspunkt 10 a) Ich kann dem Unfallversicherungsmodernisierungs- esetz nicht zustimmen. Die mit dem UVMG beabsich- igte Organisationsreform einschließlich der völligen eustrukturierung des bestehenden Lastenausgleichs eht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, berück- ichtigt aber letztlich nicht in ausreichendem Maße die erechtigten Interessen der gewerblichen Wirtschaft, die ieses System allein und ausschließlich finanziert. Es ist war zu begrüßen, dass auf Initiative der CDU/CSU im ahmen der Beratungen noch zahlreiche Verbesserun- en zugunsten der betroffenen Unternehmen erreicht erden konnten, gleichwohl reichen diese allein nicht us, die bestehenden Bedenken auszuräumen. Die Wirkungsweise und Zielgenauigkeit des geplan- en Verteilungsschlüssels von 70 : 30 ist zwar aus Sicht ronold, Florian SPD 26.06.2008 aidel, Hans CDU/CSU 26.06.2008 amelow, Bodo DIE LINKE 26.06.2008 r. Scheer, Hermann SPD 26.06.2008 chily, Otto SPD 26.06.2008 r. Schui, Herbert DIE LINKE 26.06.2008 eib, Marion CDU/CSU 26.06.2008 töckel, Rolf SPD 26.06.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 18428 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Ebenso ist die geplante Freibetragsregelung für Klein- unternehmen unzureichend. Es ist zutreffend, dass eine Vielzahl von Kleinunternehmen der bisher ausgleichsbe- rechtigten Berufsgenossenschaften eine Entlastung er- fahren, Kleinunternehmen der bisher ausgleichspflichti- gen Berufsgenossenschaften werden aber wegen der einschränkenden Regelung des Freibeträges belastet wer- den. Umfang und Auswirkungen dazu sind nur unzurei- chend geprüft worden. Es fehlt zudem die klare politische Absichtserklärung, auch die Unternehmen in den Lasten- ausgleich einzubeziehen, an denen die öffentliche Hand zum überwiegenden Teil beteiligt ist und die sich am Markt auch dem Wettbewerb stellen, aber bisher, durch die Zugehörigkeit zu den Unfallkassen des Bundes oder der Unfallkassen der öffentlichen Hand, an diesem soli- darischen Lastenausgleich der gewerblichen Wirtschaft nicht beteiligt sind. Konsequent abzulehnen ist die künftige Durchfüh- rung des neuen Überaltlastenausgleichs durch das Bun- desversicherungsamt auf Kosten der Unternehmen. Wie auch in der Vergangenheit hätte die Selbstverwaltung, die zudem die Grundstruktur des neuen Lastenausgleichs entwickelt hat, wegen der Sachnähe diese Aufgabe auch weiter erledigen können. Die Hereinnahme zusätzlicher Belastungen aus dem Bereich Bergbau in den neuen Überaltlastenausgleich ist zwar aus Sicht der betroffenen Berufsgenossenschaft und der ihr angehörenden Unter- nehmen verständlich, hier hätten aber politische Lösun- gen gefunden werden müssen, die zu keiner einseitigen Belastung der gewerblichen Wirtschaft führen. Nicht hinnehmbar ist die geplante Ausgestaltung der unternehmerischen Meldepflichten zur künftigen UV-Be- triebsprüfung. Neben der Erweiterung der künftigen DEÜV-Meldungen ist insbesondere die individualisierte Angabe der geleisteten Arbeitsstunden praxisfern und bedeutet neue bürokratische Belastungen. Hier hätte im Sinne der Zielsetzung des Zweiten Mittelstandsentlas- tungsgesetzes ein Verfahren gefunden werden müssen, das für die Unternehmen zu einer bürokratischen Entlas- tung führt und nicht die Gefahr des Gegenteils bewirkt. Aufgrund der Komplexität der Probleme im Rahmen der Umstellung des Meldeverfahrens hätte hier im Zweifel eine Zurückstellung der Umstellung bis zur Klärung der damit verbundenen offenen Fragen – wie vom Bundesrat gefordert – erfolgen müssen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Geset- zes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Tagesordnungspunkt 14) Ralf Göbel (CDU/CSU): Die Gesellschaft befindet sich im Umbruch. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird bis zum Jahr 2050 die Bevölkerung in Deutschland um rund sieben Millionen Menschen auf dann insgesamt 75 Millionen schrumpfen. Die demogra- fische Entwicklung und der fortschreitende Strukturwan- d z d r m a d d l f z u t t D i s L m d w a h s Z i d o s d n g s g z i a s m z L D B d k r v d M (C (D el werden unsere Gesellschaft daher in nicht allzu kur- er Zeit spürbar verändern. Zugleich geht mit dem Bevölkerungsrückgang auch ie bisherige bewährte Alterssicherungsstruktur verlo- en. Infolge der demografischen Entwicklung steht im- er weniger Beitragszahlern eine stetig steigende Zahl n Beziehern von Altersversorgung gegenüber. Dass iese wenigen die zu zahlenden Beiträge, insbesondere ie der Alterssicherung, nicht mehr allein tragen können, euchtet mittlerweile jedem ein. Deshalb erfordert diese ür alle Gruppen schwierige Situation Einschnitte in ahlreichen Bereichen. So hat im Bereich der Alterssicherung jede Gruppe nd damit auch jedes Mitglied dieser Gruppe einen sys- emgerechten Beitrag zur Sicherung und Aufrechterhal- ung des jeweiligen Alterssicherungssystems zu leisten. ies gilt zunächst für alle Bürgerinnen und Bürger, die n der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ind. Sie haben in der Vergangenheit bereits spürbare eistungseinschränkungen und Belastungen hinnehmen üssen. Gleiches gilt auch für die Beamtinnen und Beamten es Bundes, der Länder und Gemeinden, die durch die irkungsgleiche Übertragung der Kürzungen auf die Be- mtenversorgung ebenso finanzielle Einbußen erfahren aben. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zu- ammenhang darauf hingewiesen, dass die Grenze des umutbaren bei den Beamtenpensionen nahezu erreicht st. Den zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes erfor- erlichen Sparmaßnahmen will sich aber auch die berste politische Leitungsebene des Bundes nicht ver- chließen. Dass auch sie zu Einsparungen bereit ist, zeigt er dem Deutschen Bundestag vorliegende Entwurf ei- es Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesminister- esetzes, über den wir heute in zweiter und dritter Le- ung beraten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Bundesre- ierung nicht erst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ur Stabilisierung des Haushaltes beiträgt, sondern bereits n der Vergangenheit mehrfach Sparbeiträge erbracht und uf allgemeine Einkommenserhöhungen verzichtet hat, o zuletzt im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 it der vollständigen Abschaffung der jährlichen Sonder- ahlung, des Weihnachtsgeldes. Weitere finanzielle Sparbeiträge erbringt die oberste eitungsebene nun mit dem uns vorliegenden Entwurf. ieser sieht Einschnitte in die Versorgung sowohl der undesminister als auch, durch entsprechende Verweise, er Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatsse- retäre vor. Im Wesentlichen sieht der Entwurf folgende Ände- ungen vor: Erstens. Anhebung der Altersgrenze für den Bezug on Ruhegehalt von derzeit 55 Jahren bzw. 60 Jahren auf ie für Beamte geltende Regelaltersgrenze sowie die öglichkeit, ab Vollendung des 55. Lebensjahres vor- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18429 (A) ) (B) ) zeitig Ruhegehalt, allerdings unter Hinnahme von Ab- schlägen, in Anspruch zu nehmen. Zweitens. Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt von zwei auf vier Jahre. Drittens. Nachversicherung in der gesetzlichen Ren- tenversicherung bei einem Ausscheiden ohne Anspruch auf Ruhegehalt. Viertens. Reduzierung der Bezugsdauer von Über- gangsgeld von maximal drei Jahren auf dann maximal zwei Jahre. Fünftens. Erweiterung der Ruhensregelung für die Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzkommen sowie Rentenzahlungen entsprechend den Regelungen im Beamtenversorgungsrecht. Die Regelungen sollen dabei auch schon für die Mit- glieder der jetzigen Bundesregierung gelten. Allerdings sieht eine Übergangsregelung vor, dass durch zurücklie- gende Amtszeiten bereits erworbene Anwartschaften auf Ruhegehalt ungemindert fortbestehen. Private Erwerbs- einkommen und Renten werden aber auch für die jetzi- gen Mitglieder der Bundesregierung, die bereits einer früheren Bundesregierung angehörten, angerechnet. Daneben enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen, die die Mitglieder des letzten Ministerrates der ehemali- gen Deutschen Demokratischen Republik, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in ihr Amt kamen, betreffen. Diese haben die demokratische Umgestaltung der Gesellschaft gestaltet und zur Herstel- lung der Einheit Deutschlands maßgeblich beigetragen. Sie hatten Anteil an der historischen Leistung, die für die politische, wirtschaftliche und soziale Vorbereitung des 3. Oktober 1990 notwendig waren. Diese historisch ein- malige Aufgabe wurde bis heute in keiner Weise ange- messen berücksichtigt. So besitzen sie auch nach fast 18 Jahren Deutscher Einheit keine ihrem Amt und ihrer historischen Rolle entsprechenden Altersversorgungsan- sprüche. Und dies, obwohl nur wenige im Anschluss an ihr Amt eine Zukunft in der Politik oder im öffentlichen Dienst fanden und nun auf eine Mindestversorgung an- gewiesen sind. Dem soll nun abgeholfen werden. Nach dem Entwurf werden die Mitglieder der Übergangsregierung erstmals in das System der Ministerversorgung einbezogen. Nach Art. 1 Abs. 3 des Gesetzentwurfes erhalten die Mitglie- der des Ministerrates der ehemaligen Deutschen Demo- kratischen Republik unter Ministerpräsident a. D., Dr. Lothar de Maizière, die diesem ab dem 12. April 1990 angehört haben, ab dem 55. Lebensjahr 5 Prozent der Amtsbezüge eines Bundesministers. Im Ergebnis stellt das Gesetz einen weiteren Beitrag zur Konsolidierung der staatlichen Finanzen dar, an der sich das Kabinett als oberste Leitungsebene der Bundes- republik Deutschland ebenso beteiligt wie die Bürgerin- nen und Bürger unseres Landes. Siegmund Ehrmann (SPD): Im November 2007 ins Plenum eingebracht, beraten wir heute in zweiter und d t I r N o f M R a s r V B d s z a a e 1 c w e B g e a L k f v u d c d s d l w g E u c g l l i R s k t D W R (C (D ritter Lesung nach intensiven koalitionsinternen Bera- ungen abschließend Änderungen des Ministergesetzes. m Kern setzen wir auch für die Mitglieder der Bundes- egierung ein höheres Pensionsalter, Element des im ovember letzten Jahres veränderten Rechtes der Abge- rdnetenentschädigung, um. Schließlich ist es nach sorg- ältiger Abwägung unser Anliegen, die Versorgung der itglieder der demokratisch legitimierten letzten DDR- egierung in das Ministergesetz einzubeziehen. Mit dem Gesetzentwurf soll grundsätzlich die Regel- ltersgrenze für Beamte – künftig 67 Jahre – auf die Ver- orgung der Bundesminister übertragen werden. Wäh- end bei Beamten der vorzeitige Ruhestand mit ollendung des 63. Lebensjahres möglich ist, sollen die undesminister die Versorgung bereits mit Vollendung es 60. Lebensjahres, also sieben Jahre früher, in An- pruch nehmen können. Da für jedes Jahr vorzeitigen Be- ugs ein Abschlag von 3,6 Prozent von der Versorgung bgezogen wird, würde sich ein maximaler Versorgungs- bschlag von sieben mal 3,6 Prozent, also 25,2 Prozent rgeben. Um dies zu vermeiden, wird die Minderung auf 4,4 Prozent begrenzt. Das entspricht dem höchstmögli- hen Abschlag in der Beamtenversorgung. Die Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt ird von zwei auf vier Jahre heraufgesetzt, umfasst somit ine ganze Wahlperiode. Sollte das Amtsverhältnis der undeskanzlerin enden oder der Bundestag vorzeitig auf- elöst werden, gilt dies wiederum nicht. Allerdings soll rgänzend geregelt werden, dass bei der Mindestamtszeit uch Zeiten vorangegangener Mitgliedschaften in einer andesregierung berücksichtigt werden, wenn diese zu einem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht ge- ührt haben. Doch bleibt der geltende Ruhegehaltssatz on 27,74 Prozent nach einer Amtszeit von vier Jahren nverändert. Konsequenterweise muss im Ministergesetz ie Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversi- herung für den Fall geregelt werden, dass ein Mitglied er Bundesregierung ohne Ruhegehaltsanspruch aus- cheidet. Die maximale Bezugsdauer des Übergangsgel- es wird von drei auf zwei Jahre verkürzt. Zu guter Letzt werden die sogenannten Ruhensrege- ungen erweitert. Das bedeutet, dass Erwerbs- und Er- erbsersatzeinkommen nicht nur auf das Übergangs- eld, sondern auch auf das Ruhegehalt angerechnet wird. benso werden Rentenzahlungen auf das Übergangsgeld nd das Ruhegehalt angerechnet.Soweit zu den wesentli- hen Änderungen der bereits heute im Bundesminister- esetz normierten strukturellen Elemente. Nun zum Thema der versorgungsrechtlichen Behand- ung der letzten und einzigen durch demokratische Wah- en legitimierten Regierung der ehemaligen DDR. Ist es m Ergebnis recht und billig, dass ihren Mitgliedern ein uhegehaltsanspruch verwehrt, den Mitgliedern des Deut- chen Bundestages hingegen, die zuvor der ersten demo- ratisch gewählten ehemaligen Volkskammer angehör- en, diese Mitgliedszeit wie eine Mitgliedszeit im eutschen Bundestag angerechnet wird? Unstreitig waren die ersten, aber auch letzten freien ahlen zur Volkskammer der Höhepunkt der friedlichen evolution durch die Menschen der ehemaligen DDR. 18430 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Es ist mehr als angemessen, auch die besondere Stellung der dabei gewählten Abgeordneten als Mitglieder eines demokratisch legitimierten Verfassungsorganes, dem überdies die herausragende und historisch außergewöhn- liche Aufgabe oblag, den eigenen Staat abzuwickeln und damit die Voraussetzung für ein geeintes Deutschland zu schaffen, durch eine Mindestabsicherung zu würdigen. Verglichen damit ist es nicht angemessen, dass die Mit- glieder der von dieser frei gewählten Volkskammer beru- fenen DDR-Regierung keine dem Amt angemessene Mindestversorgung erwerben. Der Gesetzentwurf trägt dieser Bewertung Rechnung. Abweichend hierzu beantragen die Koalitionsfraktionen mit dem vorliegenden Änderungsantrag, den bisher vor- gesehenen Ruhegehaltssatz von 7 Prozent der Bezüge auf 5 Prozent zu senken. Die zugrunde liegenden Bezüge der Bundesminister sind ihrerseits – auch das darf ich hier einmal bemerken – mehrfach von der allgemeinen Ein- kommensentwicklung der Beamtinnen und Beamten ab- gekoppelt worden. Das bedeutet, dass dem Ministerpräsi- denten circa 800 Euro und den Ministern circa 650 Euro im Monat zustehen. Die Anrechnungsregelungen des Mi- nistergesetzes, abgesehen von privaten Erwerbseinkom- men, gelten auch für die Mitglieder des letzten Minister- rates. Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ruhen die Ruhegehaltsansprüche nach den allgemeinen Regeln des Bundesministergesetzes gegebenenfalls vollständig. Bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages richtet sich die Anrechnung nach § 29 des Abgeordnetengesetzes Intensiv haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob und in welchem Umfange ebenfalls die Staatssekretäre der letzten DDR-Regierung in diese Modifikation einbe- zogen werden können, was der Regierungsentwurf nicht vorsieht. Hierzu ist anzumerken, dass die Staatssekretäre in Deutschland seit jeher ihr Amt im Regelfall im Beam- tenstatus wahrnehmen und damit dem Beamtenversor- gungsrecht unterfallen. In seltenen Ausnahmefällen wer- den sie außertariflich als Angestellte beschäftigt. In beiden Fällen stehen sie aber nicht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis wie Minister. Dies gilt lediglich für die 1966 auf Bundesebene eingeführten Parlamentarischen Staatssekretäre, die grundsätzlich Bundestagsabgeordnete sind und Mitgliedern der Bundesregierung beigegeben werden können, aber nicht müssen. Ein derartiges Amt sah das Recht der ehemaligen DDR nicht vor, obwohl die Funktion von Staatssekretären auch von Volkskammerab- geordneten wahrgenommen wurde. Ich persönlich bin der Auffassung, dass wir dieses Thema weiterhin intensiv un- tersuchen sollten, wobei hier in besonderer Weise aber eventuelle Folgerungen für die Angehörigen der ehema- ligen DDR-Sonderversorgungssysteme zu bedenken sind und die Grundentscheidungen des Einigungsvertrags nicht ohne Not infrage gestellt werden dürfen. Für meine Fraktion empfehle ich, dem Gesetzentwurf und dem vorliegenden Änderungsantrag zuzustimmen, wie vom Innenausschuss mehrheitlich empfohlen. Dr. Max Stadler (FDP): Der Gesetzgeber tut sich be- kanntlich schwer, wenn er in eigener Sache zu entschei- den hat. Erst vor wenigen Wochen hat der Deutsche B b p t p A f n s B b t s s ih d i f u i a b t a s v n d s g z V m b l w r M k e W E l ü s p n j d 6 s d D E N r d i d (C (D undestag über die Erhöhung der Abgeordnetendiäten eraten. Die massive Kritik der parlamentarischen Op- osition sowie der Öffentlichkeit hat die Koalitionsfrak- ionen schließlich dazu bewogen, von ihren Ursprungs- länen Abstand zu nehmen. Immer dann, wenn sich die bgeordneten mit ihren eigenen Rechtsverhältnissen be- assen, steht automatisch der Vorwurf der Selbstbedie- ung im Raum. Dieser Umstand ist jedoch zentraler Be- tandteil des Systems. Aus diesem Grund wirbt die FDP- undestagsfraktion seit Jahren für einen Systemwechsel ei der Entschädigung von Politkern. In der Regel befassen wir uns im Deutschen Bundes- ag mit einer Erhöhung oder einer Anpassung der Ver- orgungsleistungen für Abgeordnete. Es ist daher grund- ätzlich anzuerkennen, dass die Bundesregierung mit rem Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung es Bundesministergesetzes Regelungen vorschlägt, die m Ergebnis zu Kürzungen bei der Ministerversorgung ühren. Der Gesetzentwurf bemüht sich, die Einschnitte nd Änderungen, die Arbeiter, Angestellte und Beamte n jüngster Zeit bei der Altersversorgung erfahren haben, uch für Bundesminister nachzuvollziehen. Dazu gehört eispielsweise die schrittweise Anhebung der Regelal- ersgrenze auf 67 Jahre, die Heraufsetzung der Mindest- mtszeit für den Bezug von Ruhegehalt auf vier Jahre owie die Kürzung der maximalen Dauer des Bezuges on Übergangsgeld auf zwei Jahre – soweit so gut. Ein äherer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt jedoch, dass er Gesetzeszweck durch zahlreiche Ausnahmetatbe- tände in vielen Fällen vereitelt wird. So bleiben die Mit- lieder der derzeitigen Bundesregierung von den Kür- ungen in dem Gesetzentwurf weitgehend verschont. on der Neuregelung werden alle Minister ausgenom- en, die bereits vor dem Regierungswechsel im Novem- er 2005 im Amt waren. Darüber hinaus werden ehema- ige Mitglieder einer Landesregierung so behandelt, als ären sie die gesamte Zeit Mitglied der Bundesregie- ung gewesen. Damit ist auch an die Bundesminister de aiziere, Schavan und von der Leyen gedacht. Ich will eineswegs bestreiten, dass Regelungen zum Vertrau- nsschutz notwendig und rechtlich geboten sein können. enn der Bundesregierung aber daran gelegen ist, die inschnitte, die den Bürgerinnen und Bürgern in den etzten Jahren zugemutet wurden, auf sich selbst zu bertragen, hätte ich mir durchaus mutigere Schritte vor- tellen können. Auch bei der Regelung über die Früh- ensionierung gelingt die Gleichstellung an Beamte icht. Während Bundesbeamte erst ab dem 63. Lebens- ahr die Möglichkeit der Frühpensionierung haben, soll ies für Mitglieder der Bundesregierung bereits ab dem 0. Lebensjahr gelten. Im Zentrum der Diskussion der vergangenen Monate tand die sogenannte Ehrenpension für die Mitglieder er letzten frei gewählten DDR-Regierung de Maizière. as Ruhegehalt ist gedacht als Anerkennung für den insatz der Regierung de Maizière beim demokratischen euanfang nach der Wende 1989. Mit der Bundesregie- ung ist die FDP-Bundestagsfraktion der Auffassung, ass die Arbeit der letzten DDR-Regierung zu würdigen st und ihr Beitrag für die parlamentarische Demokratie auerhaft Bestand haben wird. Dennoch ist es den Bür- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18431 (A) ) (B) ) gerinnen und Bürgern nur schwer vermittelbar, wenn der ehemalige Ministerpräsident und seine Minister auf- grund einer Amtszeit von nur wenigen Monaten nach dem 55. Lebensjahr Anspruch auf eine Pension in Höhe von rund 800 Euro bzw. 650 Euro haben. In welchem Verhältnis steht dies zu der Rente, die Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern zusteht, nachdem sie mehrere Jahrzehnte in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt ha- ben? Hier liegt es allein in der Verantwortung der Bun- desregierung, den Bürgerinnen und Bürgern diese Rege- lung zu vermitteln. Ein gutes Gefühl scheint die Bundesregierung bei dieser Regelung wohl auch nicht gehabt zu haben. Schließlich haben die Koalitionsfrak- tionen kurz vor der Abstimmung noch einen Änderungs- antrag präsentiert, mit dem der Ruhegehaltssatz von ur- sprünglich 7 Prozent auf 5 Prozent der Bezüge abgesenkt wird. So begrüßenswert der Ansatz des Gesetzentwurfes insgesamt auch ist, so bedauerlich ist, dass die Bundesre- gierung nicht den Mut zu einer grundlegenden Reform des Bundesministergesetzes gefunden hat. Elf Jahre nach der letzten Änderung des Gesetzes wäre die Zeit dafür reif gewesen. Gerade bei den Anrechnungsvorschriften von Versorgungsbezügen gibt es, gerade auch aus jüngs- ter Zeit, Fälle, die einer intensiveren Diskussion bedurft hätten. Nicht in allen Fällen kann eine Doppelversor- gung tatsächlich vermieden werden. So hat zum Beispiel das Verwaltungsgericht Kassel in einer Entscheidung vom April diesen Jahres darauf hingewiesen, dass das geltende Recht keine Vorschriften für die Anrechnung von Ruhegehältern kennt, wenn jemand erst in der Kom- mune und dann im Bundestag tätig gewesen ist. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Bundesregierung auch solche Fälle bei der Ausgestaltung ihres Entwurfs im Blick gehabt hätte. Trotz einiger positiver Ansätze bei der Reform der Ministerversorgung wird sich die FDP-Bundestagsfrak- tion bei der Abstimmung enthalten. Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): An- gesichts der in diesem Hause beschlossenen Heraufset- zung des Rentenalters für Angestellte und Beamte ist der Schritt, die Alterssicherungssysteme der Minister denen der Beamten dem Grunde nach anzugleichen, folgerich- tig. Aber folgerichtig muss nicht immer folglich richtig bedeuten. Für eine grundlegende Reform mit dem Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Alterssicherungssys- teme, durch Einbeziehung der Bundesminister wie auch aller Beamter in die gesetzliche Rentenversicherung, fehlt es leider in diesem Haus an den notwendigen Mehr- heiten. Insoweit stimmen wir notgedrungen den einzel- nen Regelungen, die eine Besserstellung der Bundesmi- nister gegenüber den Beamten und Beamtinnen beseitigen wollen, zu. Damit enden aber die Überein- stimmungen. Die Art und Weise, wie sie die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen DDR in die Mi- nisterversorgung einbeziehen wollen, stößt nur noch auf unser Unverständnis und wird in weiten Teilen der Be- völkerung nur das Vorurteil der Selbstbedienungsmenta- lität bedienen. Für maximal 174 Tage Amtszeit werden die Anspruchsberechtigten eine dynamische, an den Be- z e i d S s b „ O s g d l F f g W H w d s h t F k W n b d l g B w u d s d E d § s M i V i g s n R d t m i b W G g d g (C (D ügen der Bundesminister angelehnte Pension von aktu- ll 650 bis 800 Euro erhalten. Diese Großzügigkeit steht n keinem Verhältnis zu der Knauserigkeit, die sie bei er Gestaltung der Opferrente an den Tag gelegt haben. o äußert sich die Gemeinschaft der ehemaligen politi- chen Häftlinge für uns nachvollziehbar in einem Schrei- en, das den meisten Abgeordneten vorliegen dürfte: Nicht nur uns als älteste und größte Vereinigung der pfer kommunistischer Gewaltherrschaft fällt es chwer, Verständnis für eine solche Ehrung aufzubrin- en. Unsere Mitglieder können beim besten Willen nicht ie großen Verdienste sehen, die hier geehrt werden sol- en. … Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre reiheit, Gesundheit – und manchmal auch das Leben – ür die Durchsetzung der Demokratie in unserem Land eopfert haben. Soweit sie diese Versorgungsleistung als ürdigung für die historisch einmalige Aufgabe der erstellung der deutschen Einheit verstanden wissen ollen, gebietet die historische Wahrheit den Hinweis, ass nicht nur die Mitglieder letzten DDR-Regierung ich diesbezüglich Verdienste erworben haben. Vielmehr at den Grundstein dafür – und dies ist zu anderen Zei- en von führenden Politikern aus Parteien aller anderen raktionen dieses Hauses durch Zitate belegbar aner- annt worden – die Regierung von Hans Modrow gelegt. enn also die Herstellung der Einheit Deutschlands ei- en Anspruch auf Altersversorgung nach diesem Gesetz egründen soll, dann müsste dies auch für die Mitglieder ieser Modrow-Regierung gelten. Weiter halten wir auch die Art und Weise für bedenk- ich, wie die Einbeziehung der – ich zitiere – „einzig frei ewählten Regierung“ der DDR erfolgen soll, der die undesregierung immerhin bescheinigt, zügig und verant- ortungsvoll gehandelt zu haben: Nur Ministerpräsident nd Minister erhalten ein Ruhegehalt. Staatssekretäre wer- en nicht berücksichtigt. Hinter dieser Diskriminierung teht nicht Respekt vor einer historischen Leistung, son- ern eine kleinliche Siegermentalität, die den deutschen inigungsprozess von Anfang an in vielen Bereichen ver- orben hat und zum Anschluss verkommen ließ. Einen besonders üblen Nachgeschmack hinterlässt 21 Abs. 3, letzter Satz. Die Linke hält es für selbstver- tändlich, dass Berechtigte, die gegen die Grundsätze der enschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder n schwerwiegendem Maße die Stellung zum eigenen orteil oder Nachteil anderer missbraucht haben, nicht n den Genuss einer so gut ausgestatteten Ruhegehaltsre- elung kommen sollen. Aber wieso unterstellt der Ge- etzentwurf ein solches Verhalten eigentlich ausgerech- et den Ministern und Ministerinnen der letzten DDR- egierung? Doch wohl kaum weil Günter Krause, nach- em er Minister der Bundesregierung wurde, wegen Un- reue, Betrug und Steuerhinterziehung zurücktreten usste? So viel Arroganz steht uns Westlern, zu denen ch mich ja zählen darf, nicht an. Oder meinen wir, dies- ezüglich eine blütenweiße Weste vorweisen zu können? ollen wir etwa vergessen, dass es ein Mann wie Hans lobke, immerhin Kommentator der Nürnberger Rasse- esetze, bis in Adenauers Kanzleramt geschafft hat? Und as ist nur ein Beispiel für eine alles andere als ge- lückte Aufarbeitung einer Vergangenheit, in der gegen 18432 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß verstoßen wurde. Auch hier hat den Verfassern des Textes offen- sichtlich jedes Fingerspitzengefühl gefehlt. In der Kon- sequenz bleibt mir daher nur die abschließende Feststel- lung: Die Fraktion die Linke lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Große Koalition hat über ein Jahr gebraucht, das immer wieder öffentlich angekündigte Ministerge- setz auch tatsächlich vorzulegen. Erst durch unseren An- trag, einen Bericht über den Stand der Beratungen nach § 62 Abs. 2 zum Bundesministergesetz im Plenum auf- zusetzen, haben Sie das vergessene Gesetz aus den Schub- laden geholt. Nach Ihrem peinlichen Versuch, die Abge- ordnetendiäten im Doppelpack zu erhöhen, erklärte die Bundeskanzlerin, dass auch die Regierungsmitglieder keine Übertragung des Tarifabschlusses auf ihre Minis- ter- und Staatssekretärsbezüge wollen. Der Verzicht auf Gehaltserhöhung war angesichts der berechtigten öffent- lichen Empörung unumgänglich. Sie haben mit dem jetzt zur Abstimmung stehenden Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesministergeset- zes einige Punkte aufgegriffen, die wir Grünen immer wieder gefordert, aber bislang – auch nicht unter Rot- Grün – durchsetzen konnten. Die Volksparteien waren sich in den vergangenen Jahren in einem Punkt immer einig: An den eigenen Privilegien wird nicht gerüttelt. Die Minister- und Staatssekretäre blieben verschont von den Reformen und Nullrunden, die es im Bereich der Abgeordneten durchaus immer wieder gab. Die nachfolgenden von Ihnen vorgeschlagenen Ände- rungen begrüßen wir durchaus und wir tragen sie mit: Die Kürzung der Bezugsdauer des Übergangsgeldes von bislang maximal drei Jahren auf zwei Jahre. Die Anhe- bung der Altersgrenze für den Bezugsbeginn des Ruhe- gehalts. Die Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt von bislang zwei Jahren auf vier Jahre. Wir sind einverstanden mit der Entscheidung, dass die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen DDR, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in der ehemaligen Deutschen Demokrati- schen Republik in ihr Amt kamen, eine „Ehrenpension“ erhalten. Wir haben allerdings kein Verständnis dafür, dass die Regierungsfraktionen nicht an die Regelungen zur Al- tersversorgung der Regierungsmitglieder insgesamt he- rangehen. Nach wie vor besteht eine Doppelversorgung dort, wo ein Ruhegehalt als Kabinettsmitglied und eine Altersentschädigung als Abgeordneter bezogen wird. Im Zusammenhang mit dem Ministergesetz hätten Sie die überfällige Reform des § 29 Abs. 4 des Abgeordnetenge- setzes in Angriff nehmen müssen. Es bleibt dabei, dass Regierungsmitglieder zeitgleich Versorgungsansprüche als Bundestagsabgeordnete und als Regierungsmitglieder erwerben. Es ist gerade diese Kumulierung von Versor- gungsansprüchen, die der Öffentlichkeit nicht zu vermit- teln ist. Niemand kann gleichzeitig Vollzeit Abgeordne- t g t d w A l t m F Z 2 s d k P r n d R d S r l H s d M s s d t t W u D b n w d s w n m d l n r (C (D er und Vollzeit Regierungsmitglied sein. Die derzeit ültigen Anrechnungen sind viel zu niedrig. Wir werden uns enthalten, weil Sie zwar einiges rich- ig machen, aber insgesamt nicht den Mut haben, die oppelte Altersversorgung von Regierungsmitgliedern irklich zu reformieren. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Mehr deutsche und internationale Unterstützung für den Wieder- aufbauprozess im Irak (Tagesordnungspunkt 15) Niels Annen (SPD) Der uns hier zur Beratung vor- iegende FDP-Antrag analysiert eingangs durchaus rich- ig, dass die Lage im Irak auch fünf Jahre nach dem Ein- arsch der sogenannten Koalitionstruppen unter der ührung der USA weiterhin hochgradig instabil ist. Die ahl der Terrorangriffe ist von monatlich 1 200 auf etwa 00 gesunken. Der britische Economist titelte deshalb ogar, der Irak „repariere sich selbst“. Die Frage ist je- och, wie dauerhaft dieser Erfolg ist. Denn die Situation ann jederzeit kippen. Selbst die US-Streitkräfte und das entagon zweifeln an der Nachhaltigkeit des bisher Er- eichten. Der US-Kongress forderte daher jüngst „eine eue Strategie“. Dies sollte uns aufhorchen lassen. Denn die Konzepte, ie in Washington spätestens seit Ende 2001 für einen egimewechsel im Irak entwickelt worden waren, haben ie momentane Lage dort mitzuverantworten. Verstehen ie mich nicht falsch: Ich rede die Verbrechen der Regie- ung Saddam Husseins damit alles andere als klein. Al- ein bei dem Giftgasangriff auf die nordirakische Stadt alabja kamen 1988 etwa 5 000 überwiegend kurdisch- tämmige Menschen ums Leben. Auch die Verfolgung er politischen Opposition unter Saddam und massive enschenrechtsverletzungen sind uns noch allzu prä- ent. Die dafür Verantwortlichen sollten daher mit rechts- taatlichen Mitteln zur Rechenschaft gezogen werden. Doch führt kaum ein Weg an der Erkenntnis vorbei, ass die US-Regierung vor der militärischen Interven- ion im Irak wichtige Hinweise und Warnungen vonsei- en ihrer eigenen Nahost- und Militärexperten in den ind geschlagen hat. Sie haben nicht nur die ethnischen nd religiösen Spannungen im Land falsch eingeschätzt. ie USA haben auch die Bedeutung des Irak für die Sta- ilität in der Region unterschätzt. Der Iran würde heute icht mit derartigem Selbstbewusstsein agieren können, enn nicht der Irak als sein größter Widersacher am Bo- en läge. Viele Nachbarstaaten in der Golfregion zeigen ich darüber mit Recht ausgesprochen besorgt. Ihre Ant- ort darauf liegt zum einen in eigenen Aufrüstungsplä- en. Zum anderen bemühen sich die Golfstaaten zuneh- end um eine Integration des Iran. Dies drückte auch ie Einladung des Golfkooperationsrates an den Iran an- ässlich seines letzten Gipfeltreffens aus. Die USA kön- en aber weder an einer regionalen Aufrüstung ein Inte- esse haben noch heißen sie die Einbindung des Iran in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18433 (A) ) (B) ) politische Gespräche am Golf gut. Ja, wie hätten sie es denn dann gern? Wie es also um die Konzepte und Stra- tegien der scheidenden US-Administration in Bezug auf den Irak und auf die weitere Region steht, erfüllt mich angesichts dessen doch mit Sorge und Zweifel. Apropos Konzepte: Die oberste Forderung der FDP in ihrem Antrag ist ja die Entwicklung eines „Konzepts, das definiert, welchen Beitrag Deutschland für den Wi- deraufbau des Iraks leisten kann“. Meine Damen und Herren Kollegen von der FDP, wenn Sie sich bei der Vorbereitung Ihres Antrags mit den zuständigen Ministerien und allen voran dem Aus- wärtigen Amt und dem BMZ in Verbindung gesetzt hät- ten, dann wäre Ihrem Antrag vielleicht der Boden entzo- gen worden. Es grenzt ja schon beinahe an ein Ärgernis, dass Sie der Bundesregierung unterstellen, dass keine Konzepte für eine derartig wichtige Region entwickelt würden. Wie ich ja eingangs dargelegt habe, waren es gerade die Strategien und Konzepte der rot-grünen Bun- desregierung, auf deren Grundlage wir eine militärische Intervention abgelehnt haben. Diese Konzepte wurden selbstverständlich weiterent- wickelt und angepasst. Aber ich vermute, dass Ihnen das ohnehin bekannt ist, sodass ich diesen Teil Ihrer Forde- rung als rhetorische Stilblüte betrachten werde. Umso problematischer finde ich jedoch, dass Sie so tun, als wäre die Bundesregierung nicht bereits umfas- send am Wiederaufbau des Irak beteiligt, und das auch in den meisten der Bereiche, die Sie in Ihrem Antrag expli- zit ansprechen. Eine solche Verdrehung der Tatsachen kann doch aber weder in Ihrem noch in unserem Inte- resse liegen. Warum sollten wir unseren westlichen Part- nern und den Irakern vermitteln wollen, wir täten weni- ger als wir tun? Lassen Sie mich daher im Folgenden ein paar Bei- spiele für unseren Beitrag zum Wiederaufbau des Irak in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht nennen. So leis- tet das Auswärtige Amt direkt und über die politischen Stiftungen einen umfangreichen Beitrag zum Aufbau der demokratischen Institutionen des Irak. Vieles davon muss leider in den Nachbarländern stattfinden, sodass es manchmal weniger sichtbar ist, als man sich vielleicht wünschen würde. Aber allein die Friedrich-Ebert-Stif- tung hat innerhalb von sechs Wochen zu Beginn dieses Jahres 10 000 Wahlbeobachter ausgebildet. Diese sollen ab dem Sommer – ebenfalls mit deutschen Mitteln finan- ziert – eingesetzt werden, um den gesamten Prozess hin zu Regionalwahlen im Herbst zu beobachten. Und – wenn ich meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP darüber informieren darf – auch die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung hat sich in den letzten Jah- ren umfassend im und für den Irak engagiert. Denn sie hat das irakische Parlament im Prozess der Verfassungsge- bung unterstützt. Parallel dazu hat übrigens die Ebert- Stiftung die zivilgesellschaftliche Beteiligung an diesem Prozess sichergestellt. Als Fortführung dieses Prozesses wird die Ebert-Stiftung in Zukunft den Irakern beratend bei der Erarbeitung der Ausführungsgesetze zur iraki- schen Verfassung zur Seite stehen. Denn ohne diese Aus- f n t I r W i s B m s l d S d S h u h w S C R l w s z d w h s W n d d D u i s s p z L I f t D I s d J s b (C (D ührungsgesetze ist ein zentraler Teil der Verfassung – ich enne hier nur die Medien und den Ölsektor – im wahrs- en Sinne des Wortes auf Sand gebaut. Die Naumann-Stiftung hat – auch dies noch zu Ihrer nformation – sich außerdem kürzlich auf einer Konfe- enz mit der sehr komplexen Kirkuk-Frage beschäftigt. elche Bedeutung auch die Bundesregierung dem Nord- rak zumisst, zeigt die geplante Eröffnung eines deut- chen Generalkonsulats in Erbil. Auch im Bereich der Flüchtlingsproblematik ist die undesregierung ausgesprochen aktiv gewesen. Bundes- inisterin Wieczorek-Zeul hat sich dafür eingesetzt, chnelle Hilfe für die irakischen Flüchtlinge in Syrien zu iefern. Darüber hinaus hat sie hohe Summen in den Wi- eraufbaufonds für den Irak eingezahlt. Damit soll das chicksal der Binnenflüchtlinge im Irak gelindert wer- en. Das BMZ hat darüber hinaus Studien finanziert, wie yrien und Jordanien mit dem Flüchtlingsstrom umge- en können und wie sie bei dieser schweren Aufgabe zu nterstützen sind. Als wenig zielführend fand ich in diesem Zusammen- ang allerdings – und auch dies muss an dieser Stelle er- ähnt sein – den Vorstoß von Bundesinnenminister chäuble und einigen Koalitionskollegen, irakische hristen privilegiert in Deutschland aufzunehmen. Mit echt haben Nichtregierungsorganisationen und Flücht- ingshilfswerke dagegen protestiert. Ich möchte betonen, dass ich die innerreligiöse Ge- alt im Irak aufs Schärfste verurteile. Es tut mir weh zu ehen, wie die religiöse und kulturelle Vielfalt im Irak ugrunde gerichtet wird. Es ist eine traurige Wahrheit, ass es heute im Irak auch deshalb ruhiger geworden ist, eil die religiös-ethnischen Säuberungen wohl weitge- end abgeschlossen sind. Viele Stadtteile sind inzwi- chen rein sunnitisch oder schiitisch. Gemischtreligiöse ohnviertel gibt es kaum noch. Und die Minderheit der ichtmuslimischen Bevölkerung gerät hierbei zwischen ie Fronten. Doch müssen wir uns davor hüten, unter en Flüchtlingen positiv oder negativ zu diskriminieren. as Schicksal eines Flüchtlings ist grausam. Lassen Sie ns deshalb auf die Ursachen dafür konzentrieren. Das ntellektuelle und kulturelle Ausbluten des Irak muss ge- toppt werden. Dazu gehört auch, dass wir uns dafür ein- etzen, dass irakische Flüchtlinge zum geeigneten Zeit- unkt wieder in einen friedlicheren und stabileren Irak urückkehren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, meine iste mit deutschen Initiativen zum Wiederaufbau des rak ist damit jedoch noch lange nicht zu Ende! Die FDP ordert auch einen umfangreicheren Studierendenaus- ausch. Nach meinen Informationen werden derzeit vom AAD jährlich 100 Postgraduiertenstipendien für den rak finanziert. Dies ist im Vergleich mit anderen arabi- chen Ländern nicht nur eine hohe Anzahl von Stipen- ien, sondern entspricht auch in etwa der Nachfrage. Sicherheitstrainings in Deutschland für irakische ournalisten finde ich jedoch – mit Verlaub – keine be- onders sinnvolle Idee. Experten aus diesem Bereich ha- en mich darin bestätigt. Zum einen gibt es bereits zahl- 18434 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) reiche solcher Trainings, die von einschlägigen NGOs wie „Reporter ohne Grenzen“ durchgeführt werden. Zum anderen – und dies wiegt schwerer – verfügen Ak- teure, die selbst militärisch im Irak engagiert sind, über wesentlich mehr Wissen über die konkreten Sicherheits- bedingungen als deutsche Institutionen. Ihnen sollten da- her auch die Trainings überlassen werden. Dies bedeutet aber mitnichten, dass ich die Unterstüt- zung irakischer Journalisten nicht für einen ganz wichti- gen Punkt halte. Nur auch hier ist festzustellen, dass die Bundesregierung und deutsche Stiftungen schon seit Jahren aktiv sind. So hat Deutschland einen zentralen Anteil daran, dass die Internetseite www.niqash.org zu der zentralen Informationsbörse von Journalisten über die Lage im Irak geworden ist. Sogar die UNO nutzt die- ses Onlineradio, um sich zu informieren. Durch die deut- sche Initiative in diesem Bereich konnten irakische Jour- nalisten aus verschiedenen Landesteilen wieder miteinander in Verbindung treten und so ihr Wissen tei- len. Grundsätzlich aber ist Deutschland durchaus im Be- reich der Sicherheitstrainings weiterhin aktiv und inves- tiert unter anderem in die Ausbildung von Bombenent- schärfern. Die von der FDP geforderte Unterstützung der NATO-Trainingsmission im Irak sollten wir aber viel- leicht doch lieber denjenigen NATO-Mitgliedern über- lassen, die auch tatsächlich im Irak militärisch aktiv sind. Wir sollten uns lieber weiterhin auf die zivilen Berei- che konzentrieren. Ich möchte an dieser Stelle auf die 400 Richter, Staatsanwälte und Polizisten hinweisen, die jährlich vom BKA im Rahmen der EU-Rechtsstaatsiniti- ative in Deutschland ausgebildet werden. Eine Auswei- tung dieses Projekts unter anderem auf Gefängnisperso- nal, die derzeit in der EU diskutiert wird, unterstütze ich ausdrücklich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie stim- men mir zu, dass diese Auswahl von Projekten bereits eine mehr als beeindruckende Liste darstellt. Sie de- monstriert, welche Bedeutung die Bundesrepublik dem Irak zumisst. Mehr ist ohne deutsches Personal – jenseits der Botschaft – auch kaum leistbar. Ich mache hier die FDP noch einmal auf die Reisewarnungen des Auswärti- gen Amtes aufmerksam. Denn derzeit wird von solchen Reisen – mit Ausnahme des kurdischen Autonomiege- biets im Norden – massiv abgeraten. Projekte, die aus öf- fentlichen Geldern finanziert werden, untersagen sogar explizit den Einsatz von deutschem Personal. Solange aber deutsche Organisationen nicht mitsamt ihrer Mitarbeiter im Zentral- und Südirak arbeiten dür- fen, ist konkrete Projektarbeit innerhalb des Irak etwas erschwert. Dies gilt übrigens nicht nur für deutsche Insti- tutionen, sondern für viele der großen internationalen NGOs. Solange all diese Experten jedoch nicht im Irak arbeiten können, ist auch die Stärkung des Engagements eine nicht ganz einfach umzusetzende Forderung. Für Trainings und Austausch mit irakischen Politi- kern werden aber Nachbarländer und auch Deutschland bereits eifrig genutzt. Demnächst besucht uns die iraki- s d t e v g W d K w v i a l n a b d i g s a s e z V e D n n b i a a v v e l s A N (C (D che Ministerin für Menschenrechte, auch Ministerpräsi- ent Maliki wird Ende Juli wieder in Deutschland erwar- et. Der irakische Industrieminister hat sein Kommen benfalls angekündigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen on der FDP, auch diese Anregung wäre also nicht nötig ewesen! Lassen Sie mich aber abschließend noch ein ernstes ort zum Nachbarstaatenprozess sagen. Die FDP for- ert, diesen Prozess konstruktiv zu unterstützen. Liebe olleginnen und Kollegen, ich muss nicht betonen, wie ichtig wir die regionale Komponente der Krisenprä- ention und Krisenbeilegung in der Region nehmen. Es st nicht zuletzt Bundesaußenminister Steinmeier, der uf einen Dialog mit dem Iran drängt. Und der die G-8- nitiative für die Einbindung Pakistans für weitere regio- ale Stabilität ergriffen hat. Deutschland hat deshalb uch die Finanzierung eines Sekretariats für den Nach- arschaftsprozess angeboten, in der Hoffnung, dass es en Prozess effizienter gestaltet und beschleunigt. Doch st dies nur möglich, wenn alle regionalen und überre- ionalen Kräfte das Interesse an einem solchen Prozes- es teilen. Dies ist momentan nicht gegeben und kann uch nicht von uns erzwungen werden. Wir können uns chon zufrieden zeigen, dass die Akteure bereit sind, an inem Tisch zu sitzen und über gemeinsame Interessen u diskutieren. Ich möchte daher gegen den implizierten orwurf protestieren, dass die Bundesrepublik sich hier iner konstruktiven Unterstützung verschließen würde. as Gegenteil ist der Fall! Ich will zum Ende kommen, denn das zweite Halbfi- ale steht kurz bevor, und es wird heute noch über Geg- er ganz anderer Art entschieden. Aber erkennen Sie itte an, dass Deutschlands Agieren gegenüber dem Irak n der Vergangenheit gut durchdacht war und hoffentlich uch in der Zukunft gut durchdacht bleibt. Deshalb sind llein für 2009 rund 20 Millionen Euro für Krisenprä- ention in Bezug auf den Irak vorgesehen! Die zentrale Bedeutung des Irak hat die Entscheidung on Bundeskanzler Schröder geleitet, als er sich gegen ine militärische Intervention im Irak aussprach, und sie eitet unser heutiges politisches, humanitäres und wirt- chaftliches Engagement in der Region. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Anträge: – Anerkennung und Wiedergutmachung der deuschen Kolonialverbrechen im ehemali- gen Deutsch-Südwestafrika – Angebot an die namibische Nationalver- sammlung für einen Parlamentarierdialog zur Versöhnungsfrage (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- nungspunkt 7) Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Der Völkermord an den Herero, Nama und ande- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18435 (A) ) (B) ) ren Volksgruppen Namibias ist eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte, dessen Aufar- beitungszeit mehr als 100 Jahren überfällig ist. Der systematische Vernichtungskrieg, der zwischen 1904 bis 1907 auf Befehl der deutschen Reichsregierung von der sogenannten deutschen Schutztruppe geführt wurde, kostete Zehntausende Herero, Nama und Ange- hörige anderer Volksgruppen das Leben. Erstmals wur- den sogenannte Konzentrationslager eingerichtet, in de- nen viele Menschen zu Tode gequält wurden. Viel zu lange hat es gedauert, bis sich die Bundesre- publik zur Verantwortung zu dem Völkermord deutscher Kolonialtruppen bekannt hat. Erst die rot-grüne Bundesregierung hat 2004, vertre- ten durch die damalige Entwicklungshilfeministerin, Frau Wieczorek-Zeul, offiziell um Vergebung gebeten. Auch ich möchte an dieser Stelle noch einmal aus- drücklich sagen: Wir Grüne bekennen uns zur deutschen Verantwortung für den Völkermord an Hereros, Namas und Angehörigen anderer Volksgruppen. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber betonen, dass eine nur symbolische Übernahme von Verantwor- tung ohne konkrete und vor allem der historischen Son- derbeziehung angemessene Versöhnungsschritte wenig wert ist. Ich frage deshalb die Bundesregierung heute: Was ist dieser Geste der Entwicklungsministerin im Jahr 2004 gefolgt? Wo sind ihre konkreten Schritte für eine ange- messene Aussöhnung zwischen Namibia und Deutsch- land? Bemühungen der namibischen Regierung, die bereits 2006 von der namibischen Nationalversammlung den Auftrag erhielt, mit der Bundesregierung in Verhandlun- gen über Entschädigungen zu treten, sind bislang weit- gehend ins Leere gelaufen. Zwar haben sie im November 2007 eine sogenannte Versöhnungsinitiative mit der namibischen Regierung verabschiedet. Doch umfasst diese Initiative bislang nur Zusagen über weitere Entwicklungsgelder in Höhe von 20 Millionen Euro für die Regionen, in denen die betrof- fenen Volksgruppen leben. Sie sagen damit vorweg ohne Dialog, was ihnen „die Versöhnung“ wert ist. Das stößt zurecht auf Widerspruch auf der namibischen Seite der Hereros und andere. Und das sieht fast so aus, als wollte die Bundesregierung sich von ihrer – wie Frau Wieczorek-Zeul es 2004 nannte – „historisch-politischen“ und „moralisch-ethischen“ Ver- antwortung freikaufen. Ich meine: Das ist eher ein unmoralisches und völlig unzureichendes Angebot für eine Aussöhnung. Notwendig ist endlich ein umfassender und ergebnis- offener Dialog zur gemeinsamen Aufarbeitung der Ver- gangenheit, aus dem dann gemeinsame Initiativen zur Versöhnung erwachsen können. Wir können doch nicht mit einer großen Rede Erwartungen auf der namibischen Seite schüren und dann 20 Millionen Euro anbieten. So ist keine Versöhnung möglich. So verstärken wir nur die E h g r u D z u V s g s s w s s B v P r d d – u b m f f a w d m G A a L R A t l f s (C (D nttäuschung und überbrücken gerade nicht die beste- enden Gräben. Im Gegenteil: Wir laufen Gefahr, sie so- ar noch zu vertiefen. Nicht dass sie mich falsch verstehen: Es geht mir ge- ade nicht um Geld – oder um mehr Geld. Es geht uns in nserem Antrag darum: Endlich einen breit angelegten ialog auf Ebene des Parlamentes – nicht der Regierung – u beginnen. Einen Dialog, der erst mal ergebnisoffen ist nd der versucht, viele Ebenen der gesellschaftlichen ersöhnung einzubeziehen. Bei dem es aber eben nicht ofort und unmittelbar um materielle Wiedergutmachung ehen soll, wie sie es vorschlagen. Auch ihr Antrag widerspricht einer wirklich partner- chaftlich entwickelten Agenda, weil er schon jetzt ein- eitig konkrete Vorgaben nennt – sich festlegt auf das, as vor allem eine Seite, nämlich Chief Riruako und eine Anhänger wollen. Wir greifen mit unserem Antrag die Initiative des Prä- identen der namibischen Nationalversammlung, Theo- en-Gurirab, auf und wollen der namibischen National- ersammlung einen unfassenden deutsch-namibischen arlamentarier-Dialog anbieten, auf unserer Seite hoch- angig geführt durch das Präsidium des Deutschen Bun- estages. Deshalb hätte ich mir auch sehr gewünscht, dass wir iesen Antrag hier interfraktionell verabschiedet hätten Leider waren sie dazu nicht bereit. Sie – meine Damen nd Herren – von der Koalition nicht, weil sie Angst ha- en, es könnten mehr als 20 Millionen dabei herauskom- en. Und sie von der Linken, weil sie sich schon jetzt estgelegt haben, dass es mehr sein muss. Auch wenn ich esthalten will, dass sie immerhin über ihren Antrag hin- us zu solch einem Dialog bereit gewesen wären. Ich finde das alles beschämend. Die namibische Seite artet auf einen ehrlichen und ernstgemeinten Dialog, er nicht nur die Chance bietet, den begangenen Völker- ord in das geschichtliches Bewusstsein der deutschen esellschaft zu bringen, sondern vielleicht auch zur ussöhnung zwischen den verschiedenen Volksgruppen uf der namibischen Seite beitragen kann. Noch ist es für einen solchen Dialog nicht zu spät. assen sie uns auf diesem Wege unserer Verantwortung echnung tragen. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren (Tagesord- nungspunkt 19) Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute in ers- er Lesung den Antrag der Grünen, der sich mit der elter- ichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern be- asst. Lassen Sie mich zunächst die heutige Rechtslage kizzieren: 18436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Bis zur Kindschaftsrechtsreform 1998 stand dem Va- ter nur dann das gemeinsame Sorgerecht zu, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war oder beide nach der Geburt heirateten. Mit dem Inkraft- treten der Kindschaftsrechtsreform wurden die bis dahin geltenden Unterschiede zwischen ehelichen und nicht- ehelichen Kindern weitestgehend aufgehoben. Dies hatte zur Folge, dass sich auch im Bereich der elterlichen Sorge deutliche Verbesserungen ergaben. Nicht mitei- nander verheiratete Eltern haben seitdem die Möglich- keit, die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben, wenn sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Lehnt die Mutter die gemeinsame Sorge allerdings ab, hat sie weiterhin die Alleinsorge. Der Gesetzgeber hatte damals bewusst die gemein- same elterliche Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht, da er die Lebenssituationen, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, als weniger stabil eingeschätzt hat als die ehelicher Kinder. Wir kön- nen nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu ko- operieren. Die gemeinsame Sorge wird daher davon ab- hängig gemacht, dass die Eltern ihre Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft durch die Abgabe von Sorgeerklärungen dokumentieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2003 eine Übergangsregelung für Eltern zu schaf- fen, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt, sich aber noch vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsre- formgesetzes getrennt hatten. Der Gesetzgeber hat da- raufhin die vom Bundesverfassungsgericht monierte Ge- setzeslücke durch eine Übergangsregelung geschlossen. Nichtsorgeberechtigte Väter, die sich vor dem 1. Juli 1998 getrennt und mit ihren Kindern ein Familienleben im Sinne einer tatsächlichen gemeinsamen elterlichen Sorge geführt haben, ohne jedoch Letztere wegen der damals geltenden Gesetzeslage durch Sorgeerklärungen rechtlich absichern zu können, konnten in der Folge die Sorgeerklärung der verweigernden Mutter beim Fami- liengericht ersetzen lassen, wenn dies dem Kindeswohl diente. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die geltende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern für verfassungskonform erklärt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ange- führt, dass die gesetzgeberischen Annahmen mangels empirischer Daten im Zeitpunkt des Urteils nicht in Zweifel gezogen werden könnten. Das Bundesverfas- sungsgericht hat in seiner Entscheidung jedoch zugleich festgestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die tat- sächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Das geltende Recht geht davon aus, dass sich eine Mutter nur ausnahmsweise dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, das heißt wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat und das Wohl ihres Kindes schützen will. In diesem Sinne hat auch die 75. Justizministerkonferenz im Juni 2004 das Bundes- j k c n d r f m d d B s m i w i e s p b h w a l s s d g M g 2 b S r d F v K l g G g s d k m d k d D v c S Z t b (C (D ustizministerium aufgefordert, zu prüfen, ob es nach In- rafttreten des Gesetzes zur Umsetzung familienrechtli- her Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts otwendig sei, für nicht miteinander verheiratete Eltern, ie sich nach dem 1. Juli 1998 getrennt haben, ein ge- ichtlich begründetes gemeinsames Sorgerecht zu schaf- en, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft it dem Kind gelebt haben und dies dem Kindeswohl ient. Die gesellschaftliche Realität von Familie hat sich in en vergangenen Jahren, vor allem im großstädtischen ereich, durchaus weiter verändert. Neben der „klassi- chen“ Familienstruktur haben sich zunehmend neue Fa- ilienformen herausgebildet. Immer mehr Kinder leben n nichtehelichen Lebensgemeinschaften. In Deutschland ird heute ein Drittel aller Kinder nichtehelich geboren, n den neuen Bundesländern und vielen Großstädten sind s sogar mehr als die Hälfte. Vor dem Hintergrund der ge- ellschaftlichen Veränderungen ergeben sich neue rechts- olitische Herausforderungen. Aus Sicht der Union muss ei allen Fragen stets das Kindeswohl an erster Stelle ste- en. Dieses stellt den entscheidenden Maßstab für et- aige gesetzgeberische Initiativen dar. Auch mit Blick uf das elterliche Sorgerecht stellen sich daher die zentra- en Fragen: Worin besteht das Kindeswohl, und was ent- pricht ihm? Das Grundgesetz enthält hierzu eine wichtige Wertent- cheidung: Mit dem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG hat er Verfassungsgeber zum Ausdruck gebracht, dass es rundsätzlich im Interesse des Kindes ist, mit Vater und utter aufzuwachsen. Dies hat das Bundesverfassungs- ericht mit seiner jüngsten Entscheidung vom 1. April 008 zur Durchsetzung des Umgangsrechts noch einmal estätigt. Darüber hinaus benötigt das Kind jedoch auch tabilität und Kontinuität. Vater und Mutter müssen be- eit und auch dazu in der Lage sein, zum Wohle des Kin- es zusammenzuwirken. Andernfalls, das heißt in den ällen, in denen die Eltern nicht zusammen-, sondern ielmehr gegeneinander wirken, ist es in der Regel für das ind besser, dass das Sorgerecht alleine bei der Mutter iegt. Von einer solchen, auf Vertrauen und Kooperation an- elegten Beziehung zwischen Vater und Mutter geht das esetz grundsätzlich nur bei der Ehe aus; denn hier zei- en Eltern, dass sie auf Dauer zusammenleben, gemein- am Kinder erziehen und in jeder Lebenslage füreinan- er einstehen wollen. Bei nichtehelichen Beziehungen ann danach hingegen nicht von vornherein angenom- en werden, dass die Eltemteile dauerhaft bereit und in er Lage sind, zum Wohle des Kindes zusammenzuwir- en. Dies gilt erst recht für solche Lebenssituationen, in enen Vater und Mutter nicht einmal zusammenleben. ie gemeinsame Sorge wird daher in diesen Fällen da- on abhängig gemacht, dass die Eltern ihre entspre- hende Kooperationsbereitschaft durch die Abgabe von orgeerklärungen dokumentieren. Mit der Herausbildung neuer Formen des familiären usammenlebens hat sich gleichzeitig die Rolle der Vä- er ganz erheblich verändert. Entgegen eines lange ver- reiteten Vorurteils wollen auch nichteheliche Väter Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18437 (A) ) (B) ) antwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an der Erziehung ihres Kindes engagiert beteiligen. Insofern stimme ich dem Antrag der Grünen grundsätzlich zu: Auch diese Väter haben ein natürliches Elternrecht, das ihnen nur bei schwerwiegenden Einwänden und aus Gründen des Kindeswohls verweigert werden sollte. Der heute zur Beratung stehende Antrag schlägt deshalb vor, dass die gemeinsame Sorge bei nicht miteinander verhei- rateten Eltern künftig unter bestimmten Bedingungen auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden kann. Dies ist aus unserer Sicht ein moderater Vorschlag, der durchaus diskussionswürdig ist. Allerdings ist zu be- rücksichtigen, dass es sich hier um eine gravierende Neuregelung handeln würde. Deshalb darf eine solche erst und nur aufgrund einer umfangreichen Datenbasis erfolgen. Leider wissen wir derzeit immer noch zu wenig über die Lebenssituation der betroffenen Väter, Mütter und Kinder. Daran hat auch eine Umfrage des Bundesjustiz- ministeriums bei Rechtsanwälten und Jugendämtern im Herbst 2006 nichts geändert. Statistisch belegt ist ledig- lich seit 2004, dass etwa 45 Prozent aller nicht miteinan- der verheirateten Paare gemeinsame Sorgeerklärungen abgegeben haben. Die Gründe, warum 55 Prozent dies nicht getan haben, waren hingegen vielfältig. Im Übri- gen handelte es sich hierbei auch nicht um eine Untersu- chung, die wissenschaftlichen Anforderungen genügt. Deshalb plädiere ich dafür, jetzt keine vorschnelle Ent- scheidung zu treffen. Stattdessen wollen wir ergänzend zu den bisherigen Erhebungen eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag geben. Das Bundesministerium der Justiz erarbeitet bereits ein Forschungsdesign und wird auf dieser Grundlage tätig werden. Da uns als Union dieses Thema – vor allem auch im Interesse der Kinder – sehr wichtig ist, drängen wir da- rauf, dass dieser Auftrag zeitnah ausgeschrieben und vergeben wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Frage schon in Kürze Konkretes vorweisen können. Zu- mindest zum derzeitigen Zeitpunkt lehnen wir jedoch aus genannten Gründen eine Gesetzesänderung ab. Christine Lambrecht (SPD): In ihrem Antrag „Sor- gerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren“ for- dert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesre- gierung dazu auf, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 1626 a BGB, der das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern betrifft, vorzulegen. Seit der Kind- schaftsrechtsreform im Jahr 1998 sieht das Gesetz vor, dass nichtverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur dann erhalten können, wenn die Eltern erklären, dass sie entweder die Sorge gemeinsam übernehmen wollen oder einander heiraten. Ansonsten bleibt es aber immer bei der Regelung, dass die Mutter das Sorgerecht behält. Es betrifft die wesentlichen Entscheidungen im Leben des Kindes, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vor- namensgebung, Festlegung der Religion, Einwilligung in die ärztliche Behandlung, Anmeldung zur Kinderta- gesstätte, Schule usw. Nur in den seltenen Fällen, dass der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde oder sie aus praktischen oder rechtlichen Gründen selbst nicht in der L n n h s S c S M w n b d d d h v D n d m K z f h T D c U u d s w e i c g v V s g s U g U m S o m d e e h n d w (C (D age ist, die Sorge auszuüben, kann der Vater sein eige- es Sorgerecht erwirken. Gleichzeitig fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grü- en eine Öffnung der bisherigen Regelung dahin ge- end, dass ein Anspruch auf gerichtliche Einzelfallent- cheidung zum gemeinsamen Sorgerecht möglich wird. ie fordern eine neue Regelung, wonach eine gerichtli- he Einzelfallentscheidung zugunsten des gemeinsamen orgerechts auch gegen den ausdrücklichen Willen der utter möglich ist. Einigen sich also die Elternteile aus elchen Gründen auch immer nicht darauf, eine einver- ehmliche Sorgeerklärung abzugeben, bleibt es bislang eim alleinigen Sorgerecht für die Mutter. Dem lag bei er Reform 1998 die Annahme zugrunde, dass ein gegen en Willen der Mutter erzwungenes Sorgerecht nicht em Wohl des Kindes entsprechen kann. Diese Regelung at das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil om 29. Januar 2003 als verfassungskonform bestätigt. er Gesetzgeber kommt aber seiner Verantwortung ach, zu prüfen, ob es Gründe gibt, die für die Änderung er Regelung sprechen und in wie vielen Fällen ein ge- einsames Sorgerecht der unverheirateten Eltern dem indeswohl entspricht. Die Gründe, aus denen es nicht u einem gemeinsamen Sorgerecht kommt, mögen viel- ältig sein, sowohl bei Eltern, die niemals eine Bezie- ung hatten, als auch bei solchen, die zusammenleben. atsächlich kann man sagen, dass die Familienformen in eutschland vielfältiger werden, die Zahl der nichteheli- hen Lebensgemeinschaften mit Kindern steigt und die nterschiede in der Lebensweise zwischen verheirateten nd nichtverheirateten Paaren insgesamt geringer wer- en. Und in der Tat gibt es ein gewandeltes Selbstver- tändnis von Vätern, die sich zu ihrer Erziehungsverant- ortung bekennen, Umgangs- und Unterhaltspflichten rfüllen und bereit sind, alltägliche Verantwortung für hre Kinder zu übernehmen, also auch für die wesentli- hen Entscheidungen im Leben des Kindes, die das Sor- erecht betreffen. In seinem Urteil vom 29. Januar 2003 hat das Bundes- erfassungsgericht dem Gesetzgeber allerdings keine orgaben gemacht, wie er den Prüfauftrag erfüllt. Insbe- ondere hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetz- eber nicht aufgegeben, bereits im Jahr 2003 eine wissen- chaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben. In seinen rteilsgründen hat es festgestellt, dass angesichts der neu eschaffenen Rechtsform zum damaligen Zeitpunkt des rteils noch keine tragfähigen empirischen Aussagen öglich waren; vergleiche BVerfGE 107, 150 ff., 179 f. o fehlten insbesondere gesicherte Erkenntnisse darüber, b es trotz der neu geschaffenen Möglichkeit gemeinsa- er Sorgetragung von Eltern eines nichtehelichen Kindes auerhaft eine beachtliche Zahl von Fällen gibt, in denen s bei Zusammenleben der Eltern mit dem Kind nicht zu iner gemeinsamen Sorge kommt, und welche Gründe ierfür maßgeblich sind. Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen ähern sich diesen beiden Fragen durch eine Befragung, ie mittels Fragebögen bei Jugendämtern durchgeführt urde; zum Beispiel Fink, „Die Verwirklichung des Kin- 18438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) deswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern“, Seite 136 ff. Hierdurch kann man sicherlich einen gewis- sen Einblick in die Häufigkeit dieser Fälle und die Motiv- lage der Mütter bekommen. Die Befragung im Rahmen dieser Untersuchungsmethode bezog sich nicht auf be- lastbare statistische Daten, sondern beruhte auf Eindrü- cken, Erinnerungen und Schätzungen dritter Personen. Es handelt sich nicht um eine ausreichend gesicherte empi- rische Untersuchung. Um belastbare Erkenntnisse zur wahren Motivlage der Mütter zu erhalten, müssten die be- troffenen Mütter und Väter vielmehr durch geschulte In- terviewer gezielt und direkt befragt werden. Aus diesem Grund beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, nunmehr eine entsprechende wissenschaftliche Untersu- chung in Auftrag zu geben. Bei der Klage des Vaters soll nach Meinung der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen die gerichtliche Prüfung für alle Fälle gelten, in denen der Vater seinen Anteil an el- terlicher Fürsorge erfüllt oder dies tun will, aber bislang nur daran gehindert wurde. Eine solche Klage des Vaters soll nach dem Antrag im Wesentlichen voraussetzen, dass der Vater seinen Anteil an elterlicher Fürsorge er- füllt, die Mutter sich jedoch aus kindeswohlfremden Gründen weigert, eine gemeinsame Sorgeerklärung ab- zugeben. Bevor es jedoch zu einer so weitreichenden, unter Umständen gegen die Interessen alleinerziehender Mütter gerichteten Regelung kommt, sollte auf jeden Fall zuerst die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung sorgfältig ausgewertet werden. Es muss selbstverständlich sein, zu- nächst mehr über die Motivlagen der Mütter zu erfahren, warum diese nicht mit einem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden sind. Dies entspricht auch dem Kindes- wohl. Es ist davon auszugehen, dass die Mütter sich nicht ohne Grund weigern werden, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Nicht klar in dem Antrag ist, warum der Gesetzgeber diesen Müttern von vorneherein misstrauen sollte. Daher lehnen wir den Antrag ab. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Unter dem Stichwort „Sorgerechtserklärung für Nicht- verheiratete reformieren“ verbirgt sich ein seit langem bekanntes und hoch sensibles Thema. Eine Behandlung dieses Themas um diese späte Uhrzeit wird der schwieri- gen Materie kaum gerecht. Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz aus dem Jahr 1998 wurde unter anderem das Sorgerecht in Deutsch- land neu geregelt. Die Vorbereitungen dieses Gesetzent- wurfes habe ich als damalige Bundesjustizministerin in- tensiv und leidenschaftlich begleitet. Vor der Reform stand die elterliche Sorge bei einem nichtehelichen Kind allein der Mutter zu. Eine gemeinsame Sorgetragung für das nichteheliche Kind war gar nicht vorgesehen. Erst durch die Kindschaftsrechtsreform wurde die Eigenver- antwortung der nichtehelichen Lebenspartner gestärkt. Seit diesem Zeitpunkt haben nicht miteinander verheira- tete Eltern eines Kindes dann die gemeinsame elterliche Sorge, wenn die beiden Elternteile übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben oder wenn sie einan- der heiraten. Fehlen solche übereinstimmenden Sorgeer- klärungen, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. D t d v b g d h M v E f M d S i r a t d u S b g s E s d S w m v E M t f G w l k H s B S e R s P H K u s t r l s (C (D iese Neuregelung war damals ein wichtiger und bedeu- ender Schritt hin zur gemeinsamen Sorge, um dem Kin- eswohl gerecht zu werden. Der Gesetzgeber hat die gemeinsame Sorge bei un- erheirateten Elternteilen zum damaligen Zeitpunkt ganz ewusst von der Zustimmung beider Elternteile abhän- ig gemacht. In den meisten Fällen, in denen der Vater ie elterliche Sorge mitbeansprucht, zum Beispiel inner- alb nichtehelicher Lebensgemeinschaften, dürfte die utter auch mit der Abgabe einer Sorgeerklärung ein- erstanden sein. Daneben gibt es auch Fälle, in denen die ltern zusammenleben und der Vater die elterliche Sorge aktisch wahrnimmt, ohne die rechtliche Alleinsorge der utter zu beanstanden. Hinsichtlich dieser Fälle wirft ie aktuelle Rechtslage keine praktischen Probleme auf. chwierigkeiten bietet die aktuelle Rechtslage höchstens n Fällen, in denen der Vater ein gemeinsames Sorge- echt wünscht, die Mutter jedoch keine Sorgeerklärung bgibt. Nichteheliche Kinder werden aber nicht nur in intak- en nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, son- ern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer nd instabiler Beziehungen. Eine gemeinsame elterliche orge setzt jedoch Übereinstimmung und Kooperations- ereitschaft der Eltern voraus. Das Bundesverfassungs- ericht hat insoweit bereits klargestellt, dass ein gemein- ames Sorgerecht eine „tragfähige soziale Beziehung der ltern zueinander“ und „ein Mindestmaß an Überein- timmung“ voraussetzt; BVerfG, NJW 1995, 2155. Sind iese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein gemeinsames orgerecht gerade vor dem Hintergrund des Kindes- ohls zumindest fraglich. Wenn eine Mutter eine ge- einsame Sorgeerklärung verweigert, ist zunächst da- on auszugehen, dass schwerwiegende Gründe für diese ntscheidung vorliegen und es kein Missbrauch der achtposition gegenüber dem Vater ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Ur- eil im Jahre 2003 – BVerfG, NJW 2003, 955 – diese ge- undene Regelung für verfassungskonform erklärt. Der esetzgeber sei jedoch verpflichtet, die tatsächliche Ent- icklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Rege- ung zugrunde liegenden Annahmen auch der Wirklich- eit entsprechen. Die Bundesregierung hat vor diesem intergrund eine Rechtsvergleichung der EU-Mitglied- taaten untereinander durchgeführt. Das Statistische undesamt erfasst seit 2004 die Zahl der gemeinsamen orgeerklärungen, und das Bundesjustizministerium hat ine nicht repräsentative Umfrage bei Jugendämtern und echtsanwälten durchgeführt. Alle diese Maßnahmen ind jedoch letztendlich nicht geeignet, abschließend den rüfauftrag des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. ier besteht noch dringender Nachholbedarf. Vor der lärung dieser Grundlagen wird es jedoch schwer zu be- rteilen sein, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, tellt diese selbstständige Entscheidung der Mütter, ob ragfähige Gründe gegen die gemeinsame Sorgeerklä- ung sprechen, nun infrage. Dem Vater soll eine gericht- iche Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemein- amen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18439 (A) ) (B) ) werden. An diesem Punkt stellen sich die Fragen: Inwie- weit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposi- tion gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt das gemeinsame Sorgerecht insbesondere dem betroffe- nen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt der Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? – Eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses, die zu diesem Antrag dringend geboten erscheint, wird sich mit diesen offenen Problemstellungen auseinander- setzen müssen. Auch die von dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht umfassten, aber in der Rechtswissenschaft diskutierten Modelle einer pauscha- len gesetzlichen Zuweisung der gemeinsamen Sorge an beide rechtlichen Elternteile oder die gemeinsame Sorge kraft Gesetzes bei zusammenlebenden Elternteilen ge- hört in diese Diskussion mit einbezogen, auch wenn die FDP-Fraktion sie nicht präferiert. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Einführung der Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Weigerung der Mutter, eine gemeinsame Sorgeerklärung mit dem Vater des Kindes abzugeben. Die gemeinsame elterliche Sorge bei unverheirateten Eltern wurde mit der Kindschaftsrechts- reform 1998 eingeführt. Sie kann durch gemeinsame Sorgeerklärung begründet werden. Wenn die unverheira- tete Mutter der gemeinsamen Sorgeerklärung nicht zu- stimmt, behält sie das alleinige Sorgerecht, § 1626 a BGB. In einer intakten Paarbeziehung bzw. Einvernehm- lichkeit der unverheirateten Eltern wird in der Regel die gemeinsame Sorge erklärt. Wir wissen doch viel zu we- nig über die Gründe, warum Eltern die gemeinsame Sorge nicht erklären. Zu diesem Ergebnis kam auch eine Umfrage des Bundesministeriums der Justiz unter 400 Jugendämtern und Rechtsanwälten. Zwar erklären über 50 Prozent der unverheirateten Eltern die gemein- same Sorge, aus dieser Zahl lässt sich aber nicht schlie- ßen, dass die übrigen Eltern wegen einer Weigerung der Mütter auf die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklä- rung verzichten. Wir brauchen belastbare Ergebnisse, bevor gesetzliche Neuregelungen angestrebt werden. Natürlich ist der Wunsch, Kindern zu ermöglichen, Kontakt zu beiden Eltern zu haben und von beiden El- tern sowohl finanziell als auch tatsächlich versorgt und erzogen zu werden, ein frommer Wunsch. Gerade in den strittigen Fällen ist die Frage, wie weit der Gesetzgeber wirklich eingreifen kann. Nicht nur die Durchsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge stößt an ihre Gren- zen, sondern auch die Durchsetzung der tatsächlichen Übernahme von Verantwortung für ein Kind gegen den Willen eines Elternteiles. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht vor kurzem hingewiesen, als es um die Pflicht eines Vaters zum Umgang mit seinem Kind ging. Ein erzwungener Umgang, dem ein Vater nur widerwillig nachkommt, kann für ein Kind traumatisierend sein, argumentierte das Gericht. Eine erzwungene gemeinsame Sorge kann e d ü c w P s 2 w s E m m K M g S o F w G k k V l i s d d E r V M t ü s z s E d (C (D ventuell ähnliche Wirkungen haben. Außerdem muss arüber diskutiert werden, ob der Vorschlag des Antrags berhaupt praktikabel ist. Eine Regelung über die elterli- he Sorge, die nicht im Einvernehmen der Eltern erreicht erden kann, entspricht nach den Erfahrungen in der raxis gerade nicht dem Kindeswohl. Auch Argumente des Bundesverfassungsgerichts prechen für diese Auffassung, Entscheidung vom 9. Januar 2003, ich zitiere: Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine gegen den Willen eines Elternteils erzwungene ge- meinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für das Kind verbunden ist. Die ge- meinsame Sorge setzt im Interesse des Kindes ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den El- tern voraus. Dass hierdurch der Zugang des Vaters eines nichtehelichen Kindes zur elterlichen Sorge auch von der Bereitschaft der Mutter abhängt, mit ihm gemeinsam Sorge zu tragen, ist verfassungs- rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die Mutter kann ohne Bereitschaft des Vaters nicht mit ihm die Sorge für das Kind teilen. Beide Eltern erhalten da- mit gleichermaßen Zugang zur gemeinsamen Sorge nur, wenn sie dies übereinstimmend wollen. Hierin liegt allein keine unberechtigte Einschränkung des väterlichen Elternrechts. Durch die Einführung eines Überprüfungsverfahrens, ie es die Grünen vorschlagen, wird das Kindeswohl in- trumentalisiert und zum Spielball der Elterninteressen. in enttäuschter Vater, der sich vielleicht eine Beziehung it der Mutter gewünscht hat, bekommt so ein Druck- ittel über das Kind in die Hand. Oder gar wenn das ind aus einer Vergewaltigung entstanden ist; soll die utter wirklich befürchten müssen, dass der Vergewalti- er das Sorgerechtsüberprüfungsverfahren einleitet? ollen die Jugendämter und Familiengerichte abwägen, b die gemeinsame elterliche Sorge in einem solchen all dem Kindeswohl entspricht, wenn zum Beispiel Ge- alt gegen das Kind nicht zu erwarten ist? Welche ründe der Mutter, keine gemeinsame Sorge zu wollen, önnen überhaupt als Gründe des Kindeswohles aner- annt werden? Das alles muss diskutiert werden, der orschlag der Grünen kann auf keinen Fall der Weisheit etzter Schluss sein. Wenn das Kindeswohl prinzipiell über Erwachsenen- nteressen gestellt wird, kann es eben auch für Erwach- eneninteressen missbraucht werden. Eine Untersuchung es Bundesministeriums der Justiz führt als einen Grund er fehlenden gemeinsamen Sorgeerklärung an, dass die ltern über die rechtlichen Folgen sehr häufig nicht aus- eichend informiert seien. Hier muss angesetzt werden. or nicht allzu vielen Jahren standen Kinder lediger ütter noch unter Amtsvormundschaft des Jugendam- es, weil man ihnen nicht zutraute, eigenständig und berlegt im Sinne des Kindes zu entscheiden. Darüber ind wir inzwischen hinaus. Deshalb gilt es, Lösungen u finden, die Kindeswohl und Elterninteressen berück- ichtigen, umfassende Beratung und Unterstützung von ltern und geschultes Fachpersonal vor Ort anzubieten, ie bei Konflikten auch vermitteln und Lösungen aufzei- 18440 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) gen können. Und nicht gerichtlich erzwungenes Sorge- recht. Über weitere Schritte kann man nachdenken, wenn das Ergebnis der vom Justizministerium beabsich- tigten wissenschaftlichen Untersuchung vorliegt. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998, aber auch seit 2003, als das Bundesverfassungsgericht über den § 1626 a zu befinden hatte, haben sich unsere Gesellschaft und mit ihr auch die familiären Realitäten augenscheinlich ver- ändert. Zumindest eine politische Debatte über die Frage, ob die derzeitige Regelung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern noch zeitgemäß ist, wäre längst angebracht gewesen. Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern ist binnen sieben Jahren von 550 000 auf 770 000 im Jahr 2005 angewachsen. Inzwischen werden gut 200 000 Kinder jährlich nichtehelich geboren. Das ist fast ein Drittel aller in einem Jahr geborenen Kinder! Auch wenn immer mehr Eltern nach der Geburt des Kin- des heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben, wächst von Jahr zu Jahr die Zahl der Kinder, für die nur die Mutter das Sorgerecht hat bzw. bei denen es zu keiner gemeinsamen Sorgeerklärung gekommen ist, aus wel- chen Gründen auch immer. Diese Entwicklungen ver- weisen allerdings auch auf eine Gerechtigkeitslücke. Es ist an der Zeit, sie zu schließen. Es zeichnet sich doch ab, dass eine wesentliche An- nahme des Bundesverfassungsgerichts in dieser Pau- schalität offensichtlich nicht Bestand haben kann: Wenn die Mutter die Abgabe der Sorgeerklärung verweigert, mag dies oftmals daran liegen, dass sie denkt, dass dies das Beste für das Kind ist. In vielen Fällen mag dies auch richtig sein. Aber eben nicht immer! Die Gründe, aus denen es nicht zu einer gemeinsamen Sorgeerklä- rung kommt, sind vielfältig. Wir können nicht davon ausgehen, dass das Kindeswohl bei der mütterlichen Entscheidung immer im Vordergrund steht. Zahlreiche Experten bestätigen, dass sich aus der Annahme, das Kindeswohl würde von den Müttern immer vorrangig berücksichtigt, kein gesetzlich vertretbarer Regelmecha- nismus ableiten lässt. Eine immer größer werdende Zahl an Vätern und Kindern ist betroffen von dieser Gerech- tigkeitslücke. Sie wird auch nicht beseitigt werden, so- lange wir als Gesetzgeber nicht handeln. Auch wenn es immer noch an einer umfassenden Da- tengrundlage mangelt, sprechen die meisten Gründe da- für, dass das gemeinsame elterliche Sorgerecht dem Kin- deswohl am ehesten entspricht. Auch deswegen haben wir die gemeinsame elterliche Verantwortung bei den Geschiedenen schon 1998 zum Regelfall erklärt. Es ist nicht angemessen, dass bei nichtverheirateten Eltern der Vater nicht einmal mehr eine Möglichkeit hat, das Veto der Mutter von einer neutralen Instanz überprüfen zu las- sen. Väter, die Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen und sich bisher engagiert an der Erziehung betei- ligt haben, dürfen nicht länger aufgrund einer pauscha- lierenden Regelung ausgegrenzt werden. In unserem Antrag fordern wir daher, dass die Fami- liengerichte unter speziellen Voraussetzungen über den k s r V m u ß r s R z s s g d s w k i B d r p t Z r n d s G r u d g n n d p s l s D P r t v k z h n d B r d m (C (D onkreten Einzelfall entscheiden sollen. Ziel muss es ein, eine neue Balance zwischen dem Wohl und Inte- esse des Kindes und beiden Eltern zu finden. Unser orschlag würde dem Recht des Kindes auf beide Eltern ehr Geltung verschaffen. Es würde die Rechtsschutz- nd damit die Gerechtigkeitslücke für die Väter schlie- en, und es würde dem Grundgedanken der UN-Kinder- echtskonvention gerecht. Eine moderne und zeitgemäße Familienpolitik kann ich dem Problem nicht verschließen, dass die derzeitige egelung in speziellen Fallkonstellationen die Ausgren- ung von verantwortungsbewussten Vätern fördert. Dies teht aktuellen Entwicklungen wie der wachsenden Inan- pruchnahme des Elterngeldes von Vätern diametral ent- egen. Die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilität für ie Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwach- en und unter denen Eltern ihrer Verantwortung gerecht erden, war selten so groß wie derzeit. Die Vereinbar- eit von Familie und Beruf ist als Schlüsselproblem dentifiziert worden. Das Elterngeld und der Ausbau der etreuungsangebote sind logische Konsequenzen. Mit er Reform des Unterhaltsrechts wurde das Familien- echt den aktuellen Gegebenheiten jüngst weiter ange- asst. Die Reform des Sorgerechts für die Nichtverheira- eten ist ein wesentlicher weiterer Schritt. Es ist an der eit, diesen Schritt zu gehen. Schon Anfang 2003 hat das Bundesverfassungsge- icht dem Gesetzgeber klar und unmissverständlich ei- en Auftrag erteilt. Es kam zu dem Ergebnis, dass die erzeitige Regelung zwar verfassungsgemäß ist, der Ge- etzgeber aber zu beobachten und zu prüfen hat, ob die ründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, den ealen Gegebenheiten auch weiterhin entsprechen. Für ns ist nicht erkennbar, dass die Bundesregierung bzw. ie Große Koalition ihre Hausaufgaben gemacht hat. Im Juni letzten Jahres haben wir die Bundesregierung efragt, was aus dem Prüfauftrag geworden ist. Sie kön- en dies unter der Drucksachennummer 16/5852 gerne achlesen. Die Antwort der Bundesregierung lautet auf en Punkt gebracht: Das Bundesministerium der Justiz rüft, ob und wie Väter, die mit der Mutter des gemein- amen Kindes nicht verheiratet sind, stärker an der elter- ichen Sorge beteiligt werden können. Bei dieser vielver- prechenden Antwort ist es dann aber auch geblieben. ie sichtbaren Aktivitäten, mit denen das BMJ dem rüfauftrag bisher nachgekommen ist, zeugen nicht ge- ade von einer engagierten und verantwortungsbewuss- en Wahrnehmung dieser Aufgabe. Auf die meisten der on uns gestellten Fragen konnte die Bundesregierung eine Antwort geben. Forschungsergebnisse: Fehlan- eige! Im April dieses Jahres hat der Europäische Gerichts- of für Menschenrechte eine Klage zum § 1626 a ange- ommen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Bun- esregierung dort zu verteidigen gedenkt. Die grüne undestagsfraktion ist den Anliegen des Verfassungsge- ichts gerecht geworden. Mit unserem Antrag legen wir as vor, was sich als zwingende Konsequenz ergibt: eine oderate Öffnung der jetzigen Regelung für die Väter. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18441 (A) ) (B) ) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Kin- der haben ein Recht auf beide Eltern – unabhängig da- von, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Ich bin überzeugt davon, dass es für ein Kind am allerbesten ist, wenn beide Eltern präsent sind und wich- tige Angelegenheiten des Kindes gemeinsam entschei- den. Allerdings dürfen wir nicht die Augen davor ver- schließen, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, in dem dafür notwendigen Umfang zu kooperieren. Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat der Gesetzgeber nicht miteinander verheirateten Paaren erst- mals die Möglichkeit gegeben, die elterliche Sorge ge- meinsam auszuüben. Der Gesetzgeber hat damit aner- kannt, dass inzwischen viele Paare ohne Trauschein zusammenleben und sich gemeinsam um ihre Kinder kümmern. Allerdings musste der Gesetzgeber dabei auch eine Tatsache berücksichtigen, die ich für sehr wichtig halte: Viele der nichtverheirateten Paare leben nicht oder nicht auf Dauer in einer stabilen Beziehung, sondern auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen. Nach einer Studie zur Lebenslage nichtehelicher Kinder, die zur Vorbereitung der Kindschaftsrechtsreform in Auftrag gegeben worden war, führen nichtverheiratete Eltern zu Beginn der Schwangerschaft zu 81 Prozent eine Partnerschaft; ist das Kind sechs Jahre alt, so sind es noch 17 Prozent. Wir können daher nicht davon ausge- hen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu kooperieren. Würden wir einen Elternteil zur gemein- samen Sorge zwingen, entstünde die Gefahr, dass für das Kind wichtige Entscheidungen durch Streitigkeiten der Eltern verzögert oder überhaupt nicht getroffen werden. Dies ginge zulasten des Kindes, dessen Schutz das Sor- gerecht als „Pflichtrecht“ der Eltern in erster Linie dient. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass die Eltern übereinstimmende Sorgeerklärungen ab- geben und dadurch ihre Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes zu kooperieren. Ich weiß, dass die bestehende gesetzliche Regelung vor allem vonseiten betroffener Väter vielfach kritisiert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003 den Zeitraum seit dem Inkrafttreten der Regelung noch für zu kurz gehalten, um das Regelungskonzept infrage zu stellen. Ich finde, das Bundesverfassungsgericht hat hier eine sehr überlegte Entscheidung getroffen, indem es die Regelung des § 1626 a BGB für verfassungskon- form erklärte und gleichzeitig den Gesetzgeber ver- pflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzlichen Annahmen zu überprüfen. Wir haben seit der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts verschiedene Maßnahmen ergriffen, um diesem Prüfauftrag nachzukommen, von denen ich Ih- nen folgende kurz vorstellen möchte: Durch eine Ände- rung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch wird seit dem Jahr 2004 die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Die erhobenen Statistiken zeigen, dass etwa 45 Prozent der nicht mit- einander verheirateten Eltern die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärungen begründen. Dies bedeutet, dass das Rechtsinstitut der Sorgeerklärung zu einem großen Teil gut angenommen wird. Andererseits geben immer- h k b f b d B R B z g d J s p w G d d s r A r i d a v l u d d I b k h S w D K l k g (C (D in mehr als die Hälfte der nichtverheirateten Eltern eine Sorgeerklärungen ab. Diese Zahlen sind aber nur edingt aussagekräftig. Wir kennen nicht die Gründe da- ür, warum viele Eltern keine Sorgeerklärungen abge- en. Einige dieser Eltern dürften geheiratet, andere wie- erum nie zusammengelebt haben. Um die Hintergründe näher zu beleuchten, hat das undesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei echtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Diese efragung hat ein vielschichtiges Bild ergeben und ge- eigt, dass hierzu eine wissenschaftlichen Ansprüchen enügende empirische Untersuchung erforderlich ist. Ich enke, dass die Regelung des § 1626 a BGB nun – zehn ahre nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformge- etzes – hinreichend gesellschaftlich verankert und er- robt ist, um sie auf den Prüfstand einer umfassenden issenschaftlichen Untersuchung zu stellen. Auf der rundlage ihrer Ergebnisse kann dann entschieden wer- en, ob und gegebenenfalls wie Väter künftig stärker an er gemeinsamen Sorge beteiligt werden sollen. Vor Ab- chluss dieser Untersuchung sehe ich keinen gesetzgebe- ischen Handlungsbedarf. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Menschenrechtslage in Tibet ver- bessern – Beschlussempfehlung und Bericht: Fest- nahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia (Zusatztagesordnungspunkte 8 und 9) Michael Leutert (DIE LINKE): Die Menschen- echtslage in der Volksrepublik China im Allgemeinen, n Tibet im Besonderen, ist völlig zu Recht immer wie- er Thema in der politischen Öffentlichkeit und daher uch im Bundestag. In China finden Modernisierungen on Staat und Gesellschaft statt, die immer mehr deut- ich machen, dass menschenrechtliche Mindestnormen nzureichend erfüllt sind. Die Bindung staatlichen Han- elns an Menschenrechtsnormen ist eine notwendige Be- ingung für eine humane Praxis. Sicher, der Bundestag ist kein wissenschaftliches nstitut, in dem an der Erörterung einer sehr überschau- aren Themen- und Problempalette mit viel Zeit und Er- enntnisorientierung gearbeitet werden kann. Aber das eißt für uns nicht, dass wir uns unbeeindruckt von achkenntnis auf schwierige Probleme werfen dürfen, as ja auch Folgen haben soll für politisches Handeln. ie FDP erfüllt in ihrem hier vorliegenden Antrag die enntnisanforderungen nicht. Woher wissen Sie eigent- ich, dass das Vorgehen der chinesischen Sicherheits- räfte in Tibet nach dem Gewaltausbruch in Tibet unan- emessen war? Als es noch eine Presseöffentlichkeit 18442 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) gab, konnte man von deutschen Beobachtern wie Georg Blume hören, dass die Reaktionen auf die Gewaltausbrü- che eher zurückhaltend waren. Selbst die tibetische Exil- regierung hat ihre Angaben über die Anzahl der Todes- opfer ebenso massiv wie kleinlaut heruntergeschraubt. Ebenso abenteuerlich ist es, von Protesten und Demonst- rationen dort zu reden, wo es sich um xenophobe Gewalt- exzesse handelt. Wir sind alle hier im Plenum durch Herrn Staatsmi- nister Erler informiert worden. Erklären Sie mir doch bitte, was Xenophobie mit kulturellen und religiösen Rechten zu tun haben könnte! Nein, derartige Anträge muss meine Fraktion ablehnen. Nun liegt noch ein An- trag vor: ein Antrag zu einer „Entschließung des Euro- päischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftie- rung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia“. Meine Fraktion wird sich enthalten. Zunächst: Wie so häufig ist unsere Fraktion nicht in die Erarbeitung einbezogen worden, alle anderen Fraktionen dieses Parlaments schon. Sie haben das nicht aus alter Ge- wohnheit heraus vergessen, sondern im Menschenrechts- ausschuss sogar ausdrücklich abgelehnt. Wenn der vorlie- gende Antrag richtig und sinnvoll sein sollte, kann er nicht plötzlich dadurch falsch oder sinnlos werden, wenn ein Antragsteller mehr dabei ist. Genau das behaupten Sie aber durch Ihr Verhalten. Das sollte eigentlich schon für eine Enthaltung reichen. Nun steckt da aber tatsächlich etwas, was meine Frak- tion so nicht teilen kann. Wenn Sie die Entschließung des Europäischen Parlaments genau lesen, so müsste Ih- nen eigentlich auffallen, dass neben einer Reihe richtiger Forderungen eine sehr problematische aufgestellt wird: Das Europäische Parlament fordert darin vom Rat, ge- eignete Schritte gegenüber der VR China zu unterneh- men, ohne auch nur ansatzweise zu konditionieren, was eigentlich „geeignet“ sein soll. Damit wird politische Legitimation überanstrengt. Sie mögen darin kein Pro- blem sehen, wir schon. Aus diesen Gründen ist es uns nicht möglich, die Entschließung des Europäischen Par- laments uneingeschränkt zu begrüßen, sondern wir wer- den uns enthalten. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Bekämpfung von Piraterie – Ursachen der Piraterie vor der somalischen Küste bearbeiten – Politische Konfliktlö- sungsschritte für Somalia vorantreiben (Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord- nungspunkt 11) Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU): Die Nachrichten über Piraterie und Entführungen in den Gewässern um das Horn von Afrika sind bedrückend ernst und fordern uns zum schnellen Handeln auf. Nach dem Lübecker Frachter „Lehman Timber“ schockiert nun – wenn sich d f t e w s R v A r G g e g g d S d R d v g h h n V t u d k h r r k 1 a k d d b S i b m m k m r E s g m k g s h (C (D ie Angaben bestätigen; danach sieht es aus – die Ent- ührung und Verschleppung von deutschen Segeltouris- en. Dies sind nur zwei Fälle, die exemplarisch für einen rnormen Anstieg von Piraterie stehen. Dies gilt welt- eit, aber besonders in den Gewässern vor der somali- chen Küste. Im vergangenen Jahr meldeten deutsche eederein fast vier Dutzend Piraterievorfälle weltweit on insgesamt 263 gemeldeten Fällen. 80 Prozent der ngriffe finden in Küstennähe statt. In diesem Jahr wa- en es bereits 20 Angriffe vor den Küsten Somalias. Der olf von Aden, die Gewässer um das Horn von Afrika, ehören zu den meist befahrenen der Welt. Hier verläuft ine Hauptader des internationalen Seehandelsverkehrs. Deutschland als Exportnation Nummer eins, mit der rößten und modernsten Containerflotte und der dritt- rößten Handelsflotte weltweit, hat ein vitales Interesse, ass Piraterie bekämpft wird. Dies kann als Nothilfe auf ee auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens, as wir 1994 ratifiziert haben, bereits geschehen. Im ahmen der Antiterrormission Enduring Freedom ist die eutsche Marine im Bereich der Gewässer um das Horn on Afrika präsent. Zurzeit leistet die Besatzung der Fre- atte „Emden“ hervorragenden Dienst. Auch das muss ier einmal erwähnt werden. Die besondere Lage in den Gewässern vor Somalia at die internationale Staatengemeinschaft aber vor ein eues Problem gestellt. Somalia ist ein Land, dessen erantwortliche nicht in der Lage sind und nicht die Mit- el haben, die Staatshoheit in den eigenen Gewässern nd an den eigenen Küsten auszuüben. Ein Ende dieser esolaten und instabilen Situation in Somalia wird nicht urzfristig möglich sein. Daher war der Bereich der Ho- eitsgewässer bisher ein Schutzraum für operierende Pi- aten, die teilweise in kleinen Schiffsverbänden operie- en, bestens ausgerüstet und schwer bewaffnet sind. Sie onnten von fremden Kriegsschiffen bisher nicht in der 2-Meilen-Zone aufgebracht werden. Somalia selbst ber fehlen dazu die Mittel. Durch die Resolution 1816 der Vereinten Nationen önnen Piraten nun für zunächst sechs Monate auch in en Hoheitsgewässern Somalias von Kriegsschiffen an- erer Staaten verfolgt werden. Diese Resolution ist der esonderen politischen Situation Somalias geschuldet. ie ist in Übereinstimmung mit der Übergangsregierung n Somalia verabschiedet. Es ist sicherlich richtig, diese esonders schwierige politische Übergangssituation So- alias auch als einen wesentlichen Faktor für die ver- ehrte Piraterie in diesen Gewässern zu benennen. Es ist eine Frage, dass eine stabile, politische Situation in So- alia so schnell als möglich mit internationaler Hilfe er- eicht werden muss. Dazu hat es hier im Haus entsprechende Debatten und ntschließungen gegeben. Es ist aber sicherlich nicht innvoll, in dieser Situation, in der schnelles Handeln an- ezeigt ist, den ganzen, sehr komplexen Themenbereich it auf den Tisch zu heben. Deshalb halte ich den noch urzfristig von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein- ebrachten Antrag in dieser Situation für nicht hilfreich, ondern eher bremsend und ablenkend. Wir müssen uns eute um die Lösung eines deutschen Dilemmas bemü- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18443 (A) ) (B) ) hen. Wie kann die deutsche Marine befähigt werden, au- ßerhalb eines Verteidigungsfalles und außerhalb der Not- hilfe gegen Piraterie vorzugehen? Das ist die Frage. Die Antwort liegt in der Schaffung einer verlässlichen, ein- deutigen Rechtsgrundlage. Dazu müssen Veränderun- gen, ja, Erweiterungen der grundgesetzlichen Vorausset- zungen geschaffen werden. Akte der Piraterie sind grundsätzlich kein Terroris- mus. Es sind kriminelle Verbrechen. Die Verbrechensbe- kämpfung übernimmt bei uns die Polizei, nicht das Mili- tär. Das Mandat im Rahmen der Operation Enduring Freedom sieht Maßnahmen zur Bekämpfung des interna- tionalen Terrorismus vor, nicht die Bekämpfung der Pi- raterie. Nach dem internationalen Seerechtsübereinkom- men, das Deutschland 1994 ratifiziert hat, hat aber jedes Kriegsschiff das Recht, ein Piratenschiff aufzubringen und die Personen des Schiffes festzunehmen. Dieses ist aber auf den Fall der Nothilfe, also die Zeit des tatsächli- chen Angriffs beschränkt. Die weitere Verfolgung der Kriminellen auf See ist nach unseren Gesetzen Polizei- aufgabe. Eine Veränderung und Erweiterung unseres Grundge- setzes könnte eine klare Grundlage für bewaffnete Ein- sätze der Bundesmarine schaffen. Diese Notwendigkeit wird im Antrag der Liberalen leider so nicht deutlich hervorgehoben. Dabei ist es auch nicht das Ziel, eine Vermischung von Einsätzen der Bundeswehr im Innern und Äußeren zu schaffen. Vielmehr brauchen wir Klar- heit in den deutschen Gesetzesgrundlagen, damit wir den Verpflichtungen aus dem Seerechtsübereinkommen und den Notwendigkeiten der Bekämpfung moderner Pirate- rie entsprechen können. Es ist wichtig, hier entspre- chende Grundlagen zu schaffen, um unserer Marine die nötige Handlungssicherheit zu geben. Daher ist es rich- tig, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten einer Verfassungsänderung prüft. Wir müssen schnell zu einem Ergebnis kommen, damit die deutsche Marine an der Absicherung der Gewässer vor Somalia effektiv mit- wirken kann. Die Gefahr durch Piraterie muss schnellst- möglich eingedämmt werden. Dr. Rolf Mützenich (SPD): Die heutige Debatte hat einen traurigen aktuellen Anlass. Vor zwei Tagen haben somalische Piraten bei einem Überfall auf eine Jacht eine dreiköpfige deutsch-französische Familie und den Kapitän des Schiffes gekidnappt. Die Gewässer vor So- malia gehören für die internationale Schifffahrt zu den gefährlichsten der Welt, weil Piraten dort immer wieder Schiffe und Boote überfallen. Insgesamt ist die Piraterie auf nahezu allen Weltmeeren auf dem Vormarsch. Die moderne Piraterie ist gewalttätiger, blutiger und brutaler geworden. Am gefährlichsten sind die Gewässer vor In- donesien und Sri Lanka. Als riskant gelten auch die Malakkastraße – vor allem bei Singapur und Kuala Lum- pur –, das Rote Meer und neuerdings die Küste Soma- lias. Doch nicht nur der Indische Ozean ist Jagdgebiet von Seeräubern. Auch der Ostpazifik – hier vor allem die Philippinen und die chinesischen Küstengewässer – und der Südatlantik und die Küste vor Nigeria sind Pira- tengebiet. Allein 2007 sind 43 deutsche Schiffe von Pi- raten überfallen worden. ü m w h k P d r z n d s s D z k h d t a f S S v n Z v a N n R t h Z n m s F B D R s P M d d e k s a s D w m f d v u (C (D Es ist also in der Tat an der Zeit – und ich denke hier- ber sind sich alle einig –, dass die internationale Ge- einschaft das Piratenunwesen auf den Weltmeeren irksamer und effektiver bekämpfen muss! Ich möchte ier aber auch betonen, dass meines Erachtens die völ- errechtlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung der iraterie bereits gegeben sind. Hierfür ist eine Änderung es Grundgesetzes nicht notwendig. Die Deutsche Ma- ine hat bereits heute alle rechtlichen Befugnisse, die sie ur Bekämpfung von Piraterie braucht. So ist Nothilfe atürlich auch auf Hoher See jederzeit möglich und be- arf keiner weiteren rechtlichen Klärung: Wenn deut- che oder Schiffe anderer Länder in unmittelbarer Not ind, kann die Bundeswehr gegebenenfalls eingreifen. ie Befugnis von Kriegsschiffen, Seeräuberschiffe auf- ubringen, gehört zu den allgemeinen Regeln des Völ- ergewohnheitsrechtes. Den völkerrechtlichen Rahmen ierfür bietet seit 1982 das 3. Seerechtsübereinkommen er Vereinten Nationen, welches der Deutsche Bundes- ag am 2. September 1994 ratifiziert hat und in dem sich uch Deutschland in Art. 100 ausdrücklich zur Bekämp- ung der Piraterie verpflichtet. Des Weiteren hat der UN- icherheitsrat, angesichts der Situation vor der Küste omalias, am 2. Juni 2008 per UN-Resolution 1816 die or Ort operierenden Seestreitkräfte ermächtigt, auch in- erhalb der somalischen Hoheitsgewässer (12-Meilen- one) gemäß Seerechtsübereinkommen gegen Piraten orzugehen. Das heißt, die somalische Regierung hat usdrücklich die Vereinten Nationen um Hilfe gebeten. ach Art. 24 des Grundgesetzes wäre das eine Maß- ahme der kollektiven Sicherheit und durch eine UN- esolution abgedeckt. Bei der Frage, ob eine Erweiterung des OEF-Manda- es ein geeigneter Weg zur Bekämpfung der Piraterie ist, abe ich jedoch meine Zweifel. OEF verfolgt andere iele, eine Erweiterung des Mandats wäre deshalb mei- es Erachtens der falsche Weg. Es ist in diesem Zusam- enhang auch durchaus lohnenswert über den franzö- isch-spanischen Vorschlag nachzudenken. Spanien und rankreich haben eine eigenständige ESVP-Mission zur ekämpfung der Piraterie in die Diskussion eingebracht. ies wird unter anderem auch Thema beim Allgemeinen at Ende Juni in Brüssel sein. Eine solche ESVP-Mis- ion scheint mir ein gangbarer Weg zur Bekämpfung der iraterie zu sein und würde natürlich ebenfalls eine andatierung durch den Deutschen Bundestag erfor- ern. Die Ansicht des Verteidigungsministeriums, dass ie deutsche Verfassung es der Marine bisher verbiete inzugreifen und dies Aufgabe der Bundespolizei sei, ann ich nicht teilen. Die Gegebenheiten vor der deut- chen Küste und die Kompetenzstreitigkeiten, die sich us dem deutschen Föderalismus ergeben, können und ollten auch nicht auf die Hohe See übertragen werden. ie Forderung, Art. 87 zu ergänzen, damit die Bundes- ehr ausdrücklich bisherige Polizeibefugnisse überneh- en dürfte, macht im Zusammenhang mit der Bekämp- ung der Piraterie jedenfalls wenig Sinn. Hier stellt sich ie Frage, ob dies nicht vielmehr ein weiterer Versuch on Teilen der Union ist, die Grenzen zwischen innerer nd äußerer Sicherheit zu verwischen. 18444 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Rolf Kramer (SPD): Die Piraterieüberfälle am Horn von Afrika und in den Küstengewässern Somalias häu- fen sich in den letzten Wochen und Monaten. Sie gefähr- den zum Teil massiv die internationale und lokale zivile Seeschifffahrt in diesem Bereich. Erst am Wochenende ist wieder die Entführung eines deutschen Ehepaares von einer Jacht nach Somalia bekannt geworden. Neben den Fällen sogenannter Gelegenheitspiraterie mehren sich am Horn von Afrika Fälle von organisierter Piraterie. Davon betroffen sind auch humanitäre Hilfslieferungen, die für die notleidende Bevölkerung in Somalia be- stimmt sind. Die Übergangsregierung von Somalia ist zur Pirateriebekämpfung in ihren Küstengewässern nicht in der Lage und hat sich deshalb an die Staatengemein- schaft mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Der UN-Sicherheitsrat hat am 8. Juni 2008 einstim- mig die Resolution 1816 (2008) zu „Maßnahmen gegen Piraterie und bewaffneten Raub vor Somalias Küste“ verabschiedet. Der Kern dieser unter Kapitel VII der VN-Charta verabschiedeten Resolution ist, dass die im allgemeinen Völkerrecht – und dem Seerechtsüberein- kommen – für den Bereich der hohen See vorgesehenen Befugnisse zur Piratenbekämpfung auf die Küstenge- wässer Somalias ausgedehnt werden. Damit sind auch dort Kriegsschiffe aller Staaten befugt, Piratenschiffe aufzubringen, ihre Besatzung festzunehmen und an Bord befindliche Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen. Die Resolution 1816 schafft damit quasi einen einheit- lichen „Pirateriebekämpfungsraum“ vor der somalischen Küste. Diese Befugnis gilt für Schiffe jener Staaten, die mit der Übergangsregierung in Somalia zusammenarbei- ten und die von Somalia dem Generalsekretär der Verein- ten Nationen vorab notifiziert werden. Diese Autorisie- rung gilt für zunächst sechs Monate und ist auf den Einzelfall Somalia beschränkt. Soweit ist hier völker- rechtlich alles klar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Dürfen sich deutsche Marineverbände, die im Rahmen der OEF in der Region tätig sind, an dieser Pirateriebekämpfung beteiligen? Auch wenn völkerrechtlich alles klar ist, ver- fassungsrechtlich gibt es noch einigen Klärungsbedarf. Für den Einsatz der deutschen Streitkräfte bedarf es ei- ner verfassungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage, dass heißt, das Grundgesetz muss den Einsatz der Streitkräfte ausdrücklich genehmigen. Dies ergibt sich aus Art. 87 a Abs. 2 GG. Nun stellt sich die Frage, ob über die Art. 24 und Art. 25 des Grundgesetzes nicht eine solche Er- mächtigungsgrundlage hergestellt werden kann. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist dies mög- lich, da das Völkergewohnheitsrecht ebenso wie Art. 105 des VN-Seerechtsübereinkommens von 1982 den Kriegsschiffen und besonders damit beauftragten Staats- schiffen aller Staaten erlauben, auf hoher See gegen Pi- ratenschiffe vorzugehen. Diese Vorschriften finden ins- besondere über Art. 25 direkt Eingang in das nationale Recht. Einer Verfassungsänderung hinsichtlich des Art. 87 a Grundgesetz bedarf es daher aus unserer Sicht nicht. Der Parlamentsvorbehalt bleibt im Übrigen davon unberührt. s S w H k G g i d K b u K i w t f s s t E t d r h f t 2 S w g e f b M B f s g g d a t V s v w g g s F d e e (C (D Wie sieht es nun mit dem Einsatz deutscher Kriegs- chiffe in fremden Hoheitsgewässern aus. Nach § 16 eeaufgabengesetz ist dort die Bundespolizei zuständig, enn Deutschland von dem jeweiligen Küstenland um ilfe gebeten wird. Um nun die Marine einsetzen zu önnen, bedarf es aus unserer Sicht aber auch hier keiner rundgesetzänderung. Auch die Änderung des Seeauf- abengesetzes und anderer einschlägiger Verordnungen st nicht erforderlich. Es besteht kein plausibler Grund, as Seeaufgabengesetz auf hoher See und in fremden üstengewässern anders auszulegen. Die dort beschrie- ene Kompetenzzuweisung an die Bundespolizei ist aus nserer Sicht nicht abschließend zu verstehen, sodass die riegschiffe der Marine zur Pirateriebekämpfung, wie m Seerechtsübereinkommen vorgesehen, eingesetzt erden können. International stehen damit aus unserer Sicht der Pira- eriebekämpfung durch die deutsche Marine keine ver- assungsrechtlichen Probleme entgegen. Diese stellen ich nur im nationalen Küstenmeer. Aber dieses Thema tellt sich heute ja noch nicht. Dr. Norman Paech (DIE LINKE): Seit der Entmach- ung der Union Islamischer Gerichte, UIC, durch den inmarsch des äthiopischen Militärs in Somalia beschäf- igen wir uns mit einer Kette von Piratenüberfällen vor er Küste Somalias. Die somalische Übergangsregie- ung, die im Land wie auf ihren Gewässern weitgehend andlungsunfähig ist, hat den UN-Sicherheitsrat mehr- ach um Hilfe bei der Bekämpfung von Piraterie gebe- en. Als Konsequenz hat der UN-Sicherheitsrat am . Juni 2008 Resolution 1816 verabschiedet, die es den taaten erlaubt, Piraten auch in somalischen Küstenge- ässern zu verfolgen und zu bekämpfen. Die Bundesre- ierung hat schnell signalisiert, dass sie nur zu bereit ist, inen aktiven militärischen Part bei der Piratenbekämp- ung zu übernehmen. Seither ist in Deutschland eine De- atte darüber entbrannt, welche verfassungsrechtlichen öglichkeiten und Grenzen für eine Beteiligung der undeswehr an der aktiven, also militärischen, Bekämp- ung von Piraterie bestehen. Die Bundesregierung spricht von einer Rechtsun- icherheit, die sich aus Art. 87 a des Grundgesetzes er- ibt, der den Einsatz der Bundeswehr auf den Verteidi- ungsfall beschränkt. Diese Rechtunsicherheit möchte ie Bundesregierung mit einer Verfassungsänderung usräumen. Die FDP argumentiert in ihrem knapp gehal- enen Antrag in die entgegengesetzte Richtung: Eine erfassungsänderung sei nicht nötig, da die Grundge- etzartikel 24 und 25 auf den Vorrang des Völkerrechts or dem Bundesrecht verweisen und damit die Bundes- ehr der Ermunterung des UN-Sicherheitsrates, aktiv egen Piraten vorzugehen, nachkommen könne bzw. so- ar müsse. Am Ende steht hinter dieser juristischen Debatte das- elbe politische Ziel: Deutsche Soldaten sollen einen reibrief erhalten, über die im Seerechtsübereinkommen er Vereinten Nationen vorgesehene Nothilfe hinaus ine aktive, militärische Rolle in der Piratenbekämpfung inzunehmen. Sie sollen dafür auch präventiv und ohne Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18445 (A) ) (B) ) parlamentarische Debatte stationiert werden können. Die Linke lehnt einen Einsatz der deutschen Marine gegen Piraten ab. Die Bekämpfung von Piraterie ist und bleibt eine Polizei- nicht eine Militäraufgabe. Wir lehnen des- halb den Antrag der FDP ab. Ganz im Gegensatz zu dem Antrag der FDP befasst sich der vorliegende Antrag der Grünen mit den Ursa- chen der Piraterie in Somalia: dem vollständigen Fehlen jeder Staatlichkeit und dem seit Jahren andauernden Ge- waltkonflikt. Wir teilen die Position der Grünen, dass Somalia politische Lösungen braucht. Ebenso teilen wir die Hoffnung auf einen Friedensprozess und die Forde- rung nach einem Abzug des äthiopischen Militärs aus dem Land. Allerdings können wir uns in der Frage des internationalen militärischen Engagements dem Antrag nicht anschließen. Die von der Afrikanischen Union ge- führte Militärmission AMISOM ist gescheitert, eine Überführung in eine UN-geführte Mission nach demsel- ben Muster würde ebenfalls scheitern. Somalia braucht einen Friedensprozess. In diesen müssen jedoch alle Konfliktparteien und die Zivilbevölkerung eingebunden sein. Das ist bei dem aktuellen Übereinkommen zwi- schen der somalischen Übergangsregierung und der „Al- lianz für die Befreiung Somalias“ leider nicht der Fall und daher ist das Übereinkommen in der Tat fragil. Um es zu stabilisieren, braucht man keine internationalen Truppen mit robustem Mandat, sondern einen von allen Seiten akzeptierten und beauftragten echten Blauhelm- einsatz, um den vereinbarten Waffenstillstand zu über- wachen. Wenn die Grünen sich dazu entschließen könn- ten, ihren Antrag an dieser Stelle präziser zu formulieren und sich von der Forderung nach einer UN-geführten Kampftruppe zu trennen, würde es meiner Fraktion leichter fallen, diesem Antrag zuzustimmen. So werden wir uns enthalten. Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Frage der Pirateriebekämpfung ist kein neues Thema. Neu ist jedoch, dass die FDP heute den Antrag vorlegt, dass die Bundeswehr unter Berufung auf Art. 25 Grundgesetz – und damit ohne Verfassungsänderung – weltweit Jagd auf Piraten machen soll. Das heißt, es geht um die hochbrisante Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Einsätzen der Marine im In- und Aus- land. Nicht mehr und nicht weniger verbirgt sich hinter diesem Antrag. Dies ist ein klarer Kurswechsel und eine völlige Neu- interpretation des Grundgesetzes. Wir hatten beantragt, darüber in den Ausschüssen zu debattieren. Das hat die FDP abgelehnt. Die FDP weiß sehr gut, dass sie mit ih- rer gewagten Interpretation die Büchse der Pandora öff- net. Das ist alles nicht durchdacht. Ich habe doch den Eindruck: Ihnen geht es nicht um die Sache, sondern um zweifelhafte politische Stimmungsmache. Daran werden wir uns nicht beteiligen. Es fällt schon auf, dass die FDP mit ihrem Ruf nach robusterem und offensiverem militärischen Vorgehen in Afghanistan und am Horn von Afrika inzwischen zu den militärischen Scharfmachern im Deutschen Bundestag m ü e e F m m F p s F d r d I d g t t w r c g r t d r r A d f d e v m r e l „ m ü J g a O D Z d s p m d i (C (D utiert ist. Hier wollen die Liberalen die Union rechts berholen. Die FDP distanziert sich mit diesem Antrag von ihrer igenen Regierungspolitik. Als 1994 das Seerechtsüber- inkommen in deutsches Recht überführt wurde, lag die ederführung bei der FDP. Sie stellte damals den Außen- inister und die Justizministerin. Wir sind bislang im- er davon ausgegangen, dass es ein Kernanliegen der DP war und ist, dass die Bekämpfung der Piraterie eine olizeiliche Aufgabe und keine militärische Aufgabe ein darf. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine rage des Kollegen Stinner bekräftigt, dass es sich bei en Pirateriebekämpfungsbestimmungen des VN-See- echtsübereinkommens um Völkergewohnheitsrecht han- elt. Das wurde bislang auch von niemandem bestritten. n einer Antwort auf eine FDP-Anfrage hat sie im Mai ieses Jahres aber ebenfalls klargestellt: „Die allgemeine, efahrunabhängige Befugnis zum Aufbringen von Pira- enschiffen ist eine Befugnis, keine unbedingte Verpflich- ung.“ Und sie fügte hinzu: „Ob und gegebenenfalls unter elchen Voraussetzungen ein Schiff der Deutschen Ma- ine von dieser völkerrechtlichen Befugnis Gebrauch ma- hen kann, ist verfassungsrechtlich nicht abschließend eklärt.“ Dies ist der entscheidende Punkt. Alle Bundesregie- ungen und die Mehrzahl der Völkerrechtsexperten hat- en sich bisher darauf verständigt, dass eine Beteiligung eutscher Kriegsschiffe und Flugzeuge verfassungs- echtlich nicht zulässig ist. Auch deshalb fordert die Ma- ine und insbesondere die Union eine Änderung des rt. 87 a. Wir können die FDP nur davor warnen, mit em Grundgesetz Schindluder zu treiben. Dies gilt auch ür die Arbeitsgruppe der Regierungskoalition. Wenn Sie er Auffassung sind, die Bekämpfung von Piraterie sei ine Daueraufgabe, die mit militärischen Mitteln und on der Bundeswehr wahrgenommen werden soll, dann üssen Sie das Grundgesetz ändern. Hinter dem ganzen Hin und Her, ob Grundgesetzände- ung oder keine Grundgesetzänderung, steckt eigentlich ine ganz andere Frage, nämlich: Soll sich Deutschland änger mit Marineeinheiten an der Antiterror-Operation Enduring Freedom“ am Horn von Afrika beteiligen. Wir einen, ganz klar nein. Nicht nur die Rechtfertigung ber das Selbstverteidigungsrecht ist nach mehr als sechs ahren äußerst brüchig geworden. Es gab in den vergan- enen Jahren auch keine terroristischen Bewegungen, die uf diesem Wege aufgeklärt werden konnten. Wir wissen, dass viele Abgeordnete der Koalition den EF-Einsatz lieber heute als morgen beenden möchten. ass dies nicht geschieht, liegt daran, dass die einen den orn Washingtons fürchten und die anderen mit der eutschen Marine sowieso Größeres vorhaben. Manche ähen sie gerne als weltweit operierende maritime Welt- olizei zur Sicherung deutscher Rohstoffwege, Absatz- ärkte und sonstiger Interessen. In dieser Gemengelage kommen einigen von Ihnen ie Piraten am Horn von Afrika gerade recht. Sie sehen n der UN-Resolution 1816 über Maßnahmen gegen Pi- (A) (C) (B) ) raterie und bewaffneten Raub vor der Küste eine neue Rechtsgrundlage für eine Bundeswehrbeteiligung. Sie plädieren dafür, die Pirateriebekämpfung zum Auftrag von OEF zu machen. Wir lehnen das entschieden ab. Antiterrorkampf und Bekämpfung der Piraterie sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wenn sich die Bun- desregierung mit bewaffneten Streitkräften an der Um- setzung der Resolution 1816 im Küstenmeer Somalias beteiligen will, dann muss die dem Bundestag auf jeden Fall ein neues Mandat vorlegen und darlegen, warum der Einsatz bewaffneter Streitkräfte gegen Piraten nun ver- fassungsrechtlich konform sein soll. Allerdings haben wir erhebliche Zweifel, ob diese taktischen juristischen Manöver auf stürmischer politi- scher See die angemessene und die vordringlichste Art und Weise sind, dem Problem der Piraterie an der soma- lischen Küste Herr zu werden. Wer die Ursachen der Pi- raterie vor der somalischen Küste beseitigen will, muss sich an die Ursachen machen, und die liegen an Land, nämlich in einer weiter zunehmenden Destabilisierung Somalias. Meine Fraktion hatte hierzu bereits einen An- trag vorgelegt, dem der Bundestag im Juni 2007 mehr- kooperative Zukunftsperspektive gibt. Das ist wichtiger als die von der FDP heute angestoßene Geisterschiffde- batte. Anlage 9 Neuabdruck der Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) 171. Sitzung (Drucksache 16/9683, Fragen 34 und 35): Wie haben sich die Gehälter der Vorstände der zehn größ- ten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nennkapitals), an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten Zahlen)? Wie haben sich die Bonuszahlungen für die Vorstände der zehn größten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nenn- kapitals), an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten Zahlen)? Die zehn größten Unternehmen, an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, sind – bezogen auf das Nenn- kapital zum 31. Dezember 2006 – die Deutsche Telekom heitlich zugestimmt hat. Gefolgt ist daraus leider seitens der Bundesregierung nichts. Die Bundesregierung muss dem Somalia-Konflikt endlich mehr Aufmerksamkeit widmen und sich aktiver an Initiativen zur Beilegung des Konflikts zwischen Äthiopien und Eritrea beteiligen. Dazu legen wir Ihnen heute erneut einen Antrag vor. Die äthiopische Armee muss sich schnellstmöglich aus Somalia zurückziehen, und eine Stabilisierungstruppe der Vereinten Nation – übergangsweise AMISOM – muss entsandt werden. Der Sondergesandte des VN-Generalsekretärs muss zur Um- setzung des Übereinkommens vom 9. Juni zwischen Übergangsregierung und ARS aktiv unterstützt werden. Und wir müssen Somalia in Aussicht stellen, dass es für eine von allen maßgeblichen politischen Kräften ein- schließlich der UIC getragene Übergangsregierung eine A B D B m s u d b s r d A t (D G, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche ahn AG, die Flughafen München GmbH, die DFS eutsche Flugsicherung GmbH, die TLG IMMO- ILIEN GmbH, die Internationale Mosel-Gesellschaft bH, die Duisburger Hafen AG, die Deutsche Gesell- chaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH nd die BWI Informationstechnik GmbH. Die Entwicklung der Gehälter und Bonuszahlungen er Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaften zw. der Geschäftsführer der Gesellschaften mit be- chränkter Haftung kann überwiegend den Geschäftsbe- ichten bzw. dem Beteiligungsbericht entnommen wer- en. In einzelnen Fällen wird unter Bezugnahme auf § 286 bs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge verzich- et, so aktuell bei der Duisburger Hafen AG. 18446 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 91, 1 0, T 172. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf

    der Drucksache 16/9143 an die ausgewiesenen Aus-
    schüsse vorgeschlagen. – Hierzu stelle ich Einverneh-
    men fest.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:

    Beratung des Antrags der Abgeordneten Kai
    Gehring, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, weite-
    rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN

    Aktives Wahlalter bei Bundestagswahlen auf
    16 Jahre absenken

    – Drucksache 16/6647 –
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuss (f)

    Rechtsausschuss
    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Hier werden die Reden von Stephan Mayer, Jürgen
    Kucharczyk, Gisela Piltz, Petra Pau und Kai Gehring zu
    Protokoll genommen.



Rede von Stephan Mayer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Die Diskussion über die „richtige“ Altersgrenze für

das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Deutschen Bun-
destag ist keineswegs neu. Der Deutsche Bundestag hat
sich damit beispielsweise in der 14. Wahlperiode aus-
einandergesetzt, als die damalige PDS eine Absenkung
auf 16 Jahre gefordert hat. Damals wurde das Petitum
abgelehnt. Heute wärmen die Grünen diese Thematik
wieder auf. Die Argumente, die sie anführen, sind alle-
samt gut bekannt. Ich halte sie nach wie vor für nicht
durchschlagend.

Die Grünen sagen, es würde ihnen um die Erweiterung
der demokratischen Teilhabe der Jugendlichen gehen.
Dies greift die altbekannte Kritik auf, wonach die 16- und
17-Jährigen im geltenden Bundeswahlrecht von demo-
kratischen Teilhaberechten ausgeschlossen wären. Dies
ist eine sehr vordergründige Argumentation, die nicht
trägt. Richtig ist, dass das aktive und passive Wahlrecht
ganz zentrale und entscheidende Elemente der Demokra-
tie sind. Das ist völlig selbstverständlich und wird von
niemandem bestritten. Aber genauso anerkannt und un-
bestritten ist auch, dass es bestimmte zwingende Gründe

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(C (D afür geben kann, das Wahlrecht für bestimmte Persoengruppen auszuschließen. Das ist vom Bundesverfasungsgericht anerkannt. Wohlgemerkt, es müssen zwinende Gründe sein. Der entscheidende Gesichtspunkt ist in diesem Zusamenhang die Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit un erer Rechtsordnung. Die Altersgrenze für das aktive und assive Wahlrecht bei der Wahl zum Deutschen Bundesag ist heute identisch mit der Altersgrenze der Volljähigkeit. Dies ist ein schlüssiges und stimmiges Gesamtonzept, an dem wir festhalten sollten. Die Volljährigkeit st die Altersgrenze, an der die unbeschränkte Geschäftsähigkeit des bürgerlichen Rechts anknüpft. Das bedeutet, or Eintritt der Volljährigkeit werden junge Menschen or negativen Folgen ihres eigenen Handelns geschützt, ndem die Rechtsordnung nur die rechtlich vorteilhaften onsequenzen dieses Handelns gegen den jungen Men chen gelten lässt. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass er Jugendliche in seiner persönlichen Reife und Urteilsähigkeit in aller Regel noch nicht so weit entwickelt ist, ass er für alle Folgen seines Tuns verantwortlich sein ollte. Mit welchem Argument aber wollen Sie jemandem, em man im Zivilrecht nicht einmal zumutet, die – nacheiligen – Konsequenzen seiner Handlungen für sich elbst zu tragen, die Verantwortung für politische Entcheidungen aufbürden, die die Grundlagen unseres Geeinwesens und damit auch alle anderen Einwohner die es Landes betreffen? Wer das will, müsste auch bereit ein, die Altersgrenze der Volljährigkeit auf 16 Jahre abusenken, eine Forderung, die – so hoffe ich zumindest – icht allzu viele ernsthaft hier erheben würden. Die Übereinstimmung zwischen Volljährigkeit und akivem Wahlrecht ist richtig. Wer als Erwachsener persöniche Selbstbestimmung – siehe bürgerliches Recht – ausben kann, der soll auch aktiv Einfluss auf die usammensetzung der demokratischen Vertretungsorane ausüben können. Dahinter steht letztlich die Einicht, dass die Ausübung des Wahlrechts einen rationalen kt der Entscheidung voraussetzt. Vorausgesetzt wird, it anderen Worten, die Fähigkeit zur selbstständigen nd rational begründeten politischen Willensentschlieung und Willensbildung. Ich zitiere hier den Staatsrechter Michael Kloepfer aus dem Standardwerk „Handbuch es Staatsrechts in der Bundesrepublik Deutschland“ von sensee/Kirchhof. Er sagt, dass es ein Grundanliegen von emokratie und Verfassungsstaatlichkeit ist, dass Herr chaft und Staatsgewalt nicht willkürlich, sondern ratioal ausgeübt werden. Das setzt die Fähigkeit zur rationaen Willensentschließung und Willensbildung bei der usübung des Wahlrechts und somit ein hinreichendes aß an persönlicher Reife voraus. Es greift deshalb zu kurz, wenn die Antragsteller saen, dass jede Wahlaltersgrenze politisch festzulegen ist. as mag auf den ersten Blick zutreffen, es heißt aber icht, dass diese Festlegung willkürlich sein darf. Im Geenteil: Die Wahlaltersgrenze muss sich in die Gesamteit der Rechtsordnung auf überzeugende Art und Weise infügen, da es beim Wahlrecht um ein absolutes Kernlement der Demokratie geht. Deshalb muss das aktive Wahlrecht ein Mindestmaß an persönlicher Reife voraussetzen, und hierfür bietet die Altersgrenze von 18 Jahren, die der Volljährigkeit entspricht, den richtigen Anknüpfungspunkt. So sehen es im Übrigen auch die allermeisten EU-Mitgliedstaaten oder auch die USA, Kanada oder Australien. Ich darf kurz an die anderen wesentlichen Rechtsfolgen erinnern, die mit dem Eintritt der Volljährigkeit verbunden sind. Das Recht der elterlichen Sorge endet mit der Volljährigkeit, § 1626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch. Die Ehemündigkeit ist an die Volljährigkeit geknüpft, § 1303 Abs. 1 BGB. Gleiches gilt für die unbeschränkte Testierfähigkeit, § 2229 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch, oder die Prozessfähigkeit, § 52 Zivilprozessordnung. Richtig ist zwar, dass von der Ehemündigkeit auf Antrag eine Ausnahme erteilt werden kann, dies dürfte aber in der Praxis nur in wenigen Fällen von Interesse sein. Auch die Wehrpflicht ist im Übrigen an das Erreichen der Volljährigkeit geknüpft. Diese Regelungen, insbesondere aus dem Zivilrecht, bestätigen noch einmal, dass unsere Rechtsordnung aus gutem Grund in praktisch allen wichtigen Lebensbereichen, in denen es um mögliche nachteilige Folgen rechtlicher Handlungen geht, davon ausgeht, dass die notwendige persönliche Reife erst mit Eintritt der Volljährigkeit gegeben ist. Diese Überlegungen gelten – übertragen auf das Gemeinwesen – weitestgehend auch für die Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen in Gestalt des aktiven und des passiven Wahlrechts. Im Übrigen würde der Antrag der Grünen auch zu einem Auseinanderfallen zwischen den Altersgrenzen beim aktiven und passiven Wahlrecht führen. Auch dies ist nicht schlüssig und nicht einzusehen. Auch der immer wieder, wenn auch nicht im Antrag der Grünen, angeführte Vergleich mit der Religionsmündigkeit – also dem Recht des Kindes, über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden –, die mit 14 Jahren eintritt, hinkt gewaltig. Bei der Religionsmündigkeit geht es um höchstpersönliche, innere Fragen des Glaubens, der Gedankenund der Gewissensfreiheit. Beim Wahlrecht geht es dagegen um ein Recht mit größtmöglicher Auswirkung auf die Allgemeinheit. Schon deshalb ist ein Vergleich zwischen den beiden Sachverhalten völlig neben der Sache und bringt keinerlei neue Erkenntnisse. Das zweite Argument der Grünen ist, dass die Absenkung des Wahlalters als Reaktion auf den demografischen Wandel notwendig wäre. Junge Menschen würden in unserer Gesellschaft immer mehr zur Minderheit, deshalb solle durch die Wahlrechtsabsenkung eine bessere politische Berücksichtigung der Interessen der jungen Menschen erreicht werden. Dieser Gedanke unterstellt geradezu, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewissermaßen Auftragnehmer bestimmter Wähleroder Interessengruppen wären. Das Grundgesetz hat aber ein ganz anderes Modell: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, also nicht nur etwa einer bestimmten Altersgruppe. Es liegt in der Verantwortung der Abgeordneten, bei ihren politischen Entscheidungen die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger im Auge zu haben. Abgeordnete und generell Po l i J l u l m z A s k g l r G n n d V m w v n s e P d d d h s s s k d d G v s g i T s D s e M V b a A d d d l r w g G Zu Protokoll ge (C (D itiker sind aufgerufen, die Interessen der Allgemeinheit m Auge zu haben, somit die Interessen der Kinder und ugendlichen genauso wie die Interessen anderer Wähergruppen. Ich halte es für wichtig, dass Abgeordnete nd Politiker den Kontakt und das Gespräch mit Jugendichen suchen und die Anliegen, die von Jugendlichen foruliert werden, ernst nehmen und aufnehmen. Das ist ielführender als eine Diskussion über die Absenkung von ltersgrenzen im Wahlrecht. Das dritte Argument der Grünen lautet, dass die Abenkung der Altersgrenze ein Anstoß für Jugendliche sein ann, sich für Politik zu interessieren, sich politisch zu enagieren und Mitverantwortung zu übernehmen. Letztich steckt dahinter die Annahme, dass das aktive Wahlecht auch das Interesse an der Politik befördert. Dieser edanke scheint wohlfeil zu sein. Dennoch halte ich es icht für eine ausgemachte Sache, dass der von den Grüen behauptete Zusammenhang besteht. Ich denke nicht, ass man Interesse an politischen Zusammenhängen und erständnis für Politik gleichsam verordnen kann, indem an das aktive Wahlrecht verleiht. Wahlrecht alleine eckt noch kein Interesse an der Politik, sonst gäbe es ermutlich kaum Nichtwähler. Wesentlich wichtiger ist es ach meiner Überzeugung, dass Politiker das offene Gepräch mit jungen Menschen suchen, wo und wann immer s möglich ist. Wichtig ist ferner – und in diesem einzigen unkt teile ich die Position des Antrags ausnahmsweise –, ass die politische Bildung in den Schulen und außerhalb er Schulen einen wichtigen Platz einnimmt. Dies sind ie Mittel, um jungen Menschen politische Zusammenänge näherzubringen und sie vielleicht sogar für politiches Engagement zu begeistern. Das vierte Argument der Grünen lautet, Jugendliche eien heute in einem wesentlich früheren Lebensalter elbstständig, ihre soziale und intellektuelle Urteilsfähigeit entwickele sich in einem jüngeren Lebensalter, als ies noch bei früheren Generationen der Fall war. Auch ies halte ich für sehr zweifelhaft. Zum einen führen die rünen hierfür keine belastbaren Erkenntnisse an. Die iel zitierte „frühere Reife“ bleibt letztlich eine unbewieene Behauptung oder letztlich eine Ansichtssache. Es ibt meines Erachtens sogar gewisse Gesichtspunkte, die n die entgegengesetzte Richtung deuten. So ist es eine atsache, dass die Phase der Berufsausbildung heute weentlich länger dauert als noch vor einigen Jahrzehnten. amit hängen auch andere Dinge zusammen: Die Men chen heiraten später, gründen zum Teil deutlich später ine Familie als noch in früheren Generationen. Die enschen werden damit oft später in feste Pflichtenund erantwortungszusammenhänge eingebunden, als dies ei früheren Generationen der Fall war. Das bedeutet ber: Das Wahlrecht wird heute mit 18 Jahren in einem lter gewährt, das für die meisten Wahlberechtigten noch eutlich vor der Gründung einer eigenen Familie und vor em Ende der Berufsausbildung liegt. Das bedeutet, dass ie Menschen bereits wählen können, obwohl sie noch ange nicht voll eigenverantwortlich ihr eigenes familiäes und berufliches Leben gestalten können. Damit ererben sie ihr aktives Wahlrecht heute in einer verleichsweise früheren Lebensphase, als dies bei früheren enerationen der Fall war. Ich möchte dies hier nicht bis Stephan Mayer gebene Reden ins letzte Detail diskutieren. Aber es ist unbestreitbar, dass das von den Grünen heraufbeschworene angebliche „frühere Heranreifen“ keineswegs so eindeutig festgestellt werden kann, wie dies im Antrag behauptet wird. Es bleibt letztlich festzustellen: Es fehlen seriöse, fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zur Frage, mit welchem Alter die politische Urteilsfähigkeit einsetzt. Die von den Grünen behauptete zeitliche Verlagerung nach vorne bleibt eine bloße Behauptung. Wir werden den Antrag der Grünen selbstverständlich im Innenausschuss sorgfältig beraten und uns mit dem Für und Wider auseinandersetzen. Ich kann aber keinerlei Argumente erkennen, die es rechtfertigen würden, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre herabzusetzen. Ich meine, alle Gesichtspunkte sprechen dafür, die Altersgrenze bei 18 Jahren zu belassen und damit den Gleichklang zwischen dem aktiven Wahlrecht und der Volljährigkeit beizubehalten. Die demokratische Wahl ist für die Willensbildung im Staat der entscheidende Akt. Das Wahlrecht beinhaltet eine Verantwortung, die man Jugendlichen sonst nicht zumutet. Selbstverständlich habe junge Menschen ein Recht auf ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten. Es ist auch richtig, dass Jugendliche bereits wichtige, ihr Leben betreffende, Entscheidungen fällen. 16-Jährige sind nach dem Gesetz aber nur beschränkt geschäftsfähig, ihre Eltern haften für sie. Die hinreichende persönliche Reife und Urteilsfähigkeit, eine bewusste und vernunftgeleitete Wahlentscheidung zu treffen, ist sicherlich mit 16 Jahren auf einem guten Weg, aber auch noch in der Bildungsphase. Das politische Interesse oder die bloße Fähigkeit Einzelner, politisch differenziert zu beobachten, kann für sich genommen nicht das allgemeinverbindliche Recht begründen, Politik verantwortlich mitzugestalten. Diese Form der Partizipation löst unsere gesellschaftlichen Probleme nicht. Die Beteiligung der Jugendlichen am Urnengang über die Kommunalwahlen hinaus wird die Politikverdrossenheit eines großen Teils der Bevölkerung nicht lindern. Die Zahlen und Daten aus den Bundesländern sprechen eine deutliche Sprache: Der Anteil 16bis 18-Jähriger, die von einer Absenkung direkt betroffen wären, liegt lediglich zwischen 2 und 4 Prozent. Die politische Partizipation von Jugendlichen können und müssen wir auf anderem Wege fördern. Deshalb lehne ich den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken, ab. Ich unterstütze ausdrücklich die bereits bestehenden Projekte unter der Schirmherrschaft des Familienministeriums, die sich im „Aktionsprogramm für mehr Jugendbeteiligung“ bündeln. Es ist wichtig und richtig, dass bewährte Projekte weiter gefördert und neue initiiert werden. g g s e j d m v r d G E d G m s r r r d n D z d a a t D a r w n a s E B u W v D s d g z o e a Zu Protokoll ge (C (D Denn es leuchtet ein, den Bereich der Kinderund Juendbeteiligung innovativ und flexibel zu gestalten. Mit dem Programm „Europäischer Pakt für die Juend“ stellen wir uns den Herausforderungen, die einer tärkeren Beteiligung der Jugendlichen unter anderem ntgegenstehen: Aktives Staatsbürgertum und die soziale Entwicklung unger Menschen in den Mitgliedstaaten unterstützen wir urch gezielte Projekte – von kommunalen Jugendparlaenten bis zum Europäischen Jugendforum, dem Dach erband europäischer Jugendorganisationen. Damit investieren wir nicht nur in die individuelle beufliche wie gesellschaftliche Zukunft der Jugend, sonern letztlich in die Zukunft der gesamten europäischen emeinschaft. Wir alle unterstützen das politische und soziale ngagement von Kindern und Jugendlichen und wollen, ass sie die aktive Beteiligung an der Demokratie und am emeinwesen ernst nehmen. Dies geschieht am besten it örtlichem Bezug wie beispielsweise in den Jugend tadträten. Soziale Verantwortung und Solidarität mit Schwächeen entsteht durch Teilhabe und Bildung. Wir müssen gaantieren, dass alle Schüler einen Zugang zu der Fördeung bekommen, die sie benötigen, um sich selbst aktiv in ie Gesellschaft einzubringen. Seit den 80er-Jahren sinkt die Wahlbeteiligung konti uierlich ab. Kritiker bezeichnen das Wahlsystem in eutschland als unverständlich, intransparent und parti ipationsfeindlich. Neben vielen anderen Vorschlägen zur Verbesserung es Wahlsystems wird auch die Herabsetzung des Wahllters diskutiert. In vielen Kommunen gibt es bereits ein ktives Kommunalwahlrecht ab 16 Jahren. In diesem Aler besteht bei Schülern ein großes Interesse an Politik. ie Ausweitung von Partizipationsmöglichkeiten auch uf Jugendliche ist ein richtiger Schritt. Durch die Heabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Bundestagsahlen wird die Politikverdrossenheit alleine jedoch icht beseitigt werden. Dafür ist schon ein ganzes Bündel n Maßnahmen notwendig, wie zum Beispiel auch die chon hier im Hause diskutierten plebiszitären Elemente. ine Beteiligung von Jugendlichen unter 18 Jahren an undestagswahlen alleine wird die Abkehr von Parteien nd das Desinteresse an der Politik nicht stoppen. „Wer ahlen als Aufputschmittel für Jugendliche betrachtet, erwechselt sie mit Coca Cola“, so hat es Herr Professor r. Gerd Roellecke nicht ganz unzutreffend in seinem Auf atz – NJW 1996, 2773 – auf den Punkt gebracht. Die Senkung des Wahlalters ist auch in der Begrünung nicht konsequent durchdacht. Sich an Entscheidunen zu beteiligen, heißt auch die Konsequenzen für etwas u tragen und für die Folgen einzustehen. Konsequenzen der die volle Verantwortung werden in der Regel aber rst mit der Volljährigkeit getragen. Erst dann kann man lleine Kaufverträge abschließen oder für Schäden haf Stephan Mayer gebene Reden ten, ohne auf die Eltern zu verweisen. Zwar wurde auch 1970 das Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt, ohne zunächst das damalige Volljährigkeitsalter von 21 Jahren zu senken. Die spätere Angleichung bzw. Absenkung des Volljährigkeitsalter – fünf Jahre später – zeigt aber: Volljährigkeit und Wahlalter gehen Hand in Hand und gehören zusammen. Es ist richtig, dass auch Jugendliche in der Lage sind, politische Zusammenhänge zu erfassen, zu durchschauen und sich kritisch mit Themen auseinanderzusetzen. Ebenso ist es richtig, dass es auch Erwachsene gibt, die nicht alle politischen Zusammenhänge durchschauen. Die Volljährigkeit ist aber Drehund Angelpunkt von Rechten und Pflichten. Sie markiert den Zeitpunkt, wo ein junger Mensch vollständig für sich Verantwortung übernimmt. Zu diesem Zeitpunkt ist man auch zivilund strafrechtlich verantwortlich. Und auch das Wahlalter zum Europäischen Parlament beträgt 18 Jahre. Die Senkung des Wahlalters alleine wäre daher nur eine halbe Sache. Es gibt auch kein Wählen um des Wählens willen. Wahlen sind Ausdruck unseres demokratischen Rechtsstaates. Wahlen sind auch ein Ausdruck der politischen Verantwortung nicht für sich selbst, sondern vor allem für die Allgemeinheit. Und die mögliche Senkung des Wahlalters löst unter den betroffenen Jugendlichen selbst ein höchst unterschiedliches Echo aus. Nicht alle sind von dieser Absenkung begeistert, weil sie um die große Verantwortung wissen. Auch die auf kommunaler Ebene teilweise abgesenkte Wahlaltersgrenze kann für die Absenkung der Altersgrenze bei Bundestagswahlen als Argument nicht herhalten. Bundestagswahlen sind hinsichtlich der Altersgrenze auch nur begrenzt mit Kommunalwahlen vergleichbar. Kommunalwahlen weisen nämlich einen starken Ortsbezug auf. Um Jugendlichen politische Prozesse näher zu bringen und Politikverdrossenheit abzubauen, müssen andere, attraktivere Angebote gemacht und bestehende Angebote verbessert werden. Alle Parteien verzeichnen einen Mitgliederschwund. Und trotz der Vielzahl an Jugendlichen, die sich bei Vereinen, in Verbänden oder bei Initiativen engagieren, wäre eine noch höhere Beteiligung wünschenswert. Wir Liberale halten Jugendparlamente, die von den Schulen oder der Stadt organisiert werden, für einen guten Weg, demokratische Prozesse auch vor Erreichen der Volljährigkeitsgrenze zu erlernen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von bisher 18 Jahren auf künftig 16 Jahre zu senken. Dem werden wir zustimmen. Denn die Senkung des Wahlalters auch auf Bundesebene gehört zum Gesamtpaket der Linken für mehr Demokratie. Damit könnte ich meine Rede auch schon wieder beenden. Aber es hat in den vergangenen Wochen ein paar Äußerungen zum Thema Menschenrechte, Demokratie und Wahlrecht gegeben, die ich für Die Linke nicht unwi d d H d s p r s h u n u k r V F n J g f z L r r f s V m E e f z h w d d b H a b r z v n m W P Zu Protokoll ge (C (D ersprochen lassen will, auch nicht im Deutschen Bunestag. So warnte zum Beispiel Altbundespräsident Roman erzog vor einer „Rentner-Demokratie“, weil die Zahl er Alten zu und die Zahl der Jungen abnehme. Und er prach von der Gefahr, dass die Alten die Jungen auslündern könnten. Ich finde: Das grenzte schon an Senioenrassismus. Der Anlass für seine Auslassungen war übrigens aburd. CDU/CSU und die SPD, also die Große Koalition, atten sich auf eine außerplanmäßige Rentenerhöhung m 1,1 Prozent geeinigt. Was bei den steigenden Preisen ichts anderes bedeutet als einen realen Rentenverlust m 2 Prozent. Der reale Rentenverlust aber war für Roman Herzog ein Thema. Übrigens auch nicht, dass dieselben Rentneinnen und Rentner den Scheingewinn in zwei Jahren mit erlusten zurückzahlen müssen. Herzog eröffnete die ront: Jung gegen Alt. Genau das aber wird die Linke icht mitmachen. Vordem wollte schon der damalige Vorsitzende der ungen Union, Herr Mißfelder, die Gesundheitsversorung für Seniorinnen und Senioren kappen, weil sie sich inanziell nicht mehr rechne. Und danach ging der Vorsitende des CDU-nahen Studentenverbandes RCDS, Herr udewig, noch weiter. Er wollte das Wahlrecht für Senioinnen und Senioren ebenso beschränken wie das Wahlecht für Arbeitslose. Und da frage ich mich schon: Was ür ein Menschenbild und Demokratieverständnis grasiert da inmitten der Christlich Demokratischen Union? orwärts ins 15. Jahrhundert? Das alles ist weder mit dem Gebot der Schöpfung noch it der unantastbaren Würde aller Menschen vereinbar. s widerspricht auch dem Grundgesetz. Und so zeigt sich rneut: Die Union ist fix dabei, andere als Verfassungseinde abzustempeln. Aber sie übersieht den tiefschwaren Balken im eigenen Auge. Richtig ist: Durch die demografische Entwicklung eralten die Stimmen der Älteren zahlenmäßig mehr Geicht als die Stimmen der Jüngeren. Völlig falsch aber ist, araus zu folgern, dass sich die Älteren deshalb zulasten er Jüngeren bereichern wollen. Das ist schlicht eine öse Unterstellung. Ich habe bereits nach dieser Entgleisung von Roman erzog gesagt: Nur weil Menschen heute älter werden ls früher, darf man sie nicht ihrer Bürgerrechte berauen. Das darf man überhaupt nicht. Viel klüger und weiteichender wäre es stattdessen, das Wahlalter für Jüngere u senken. Dafür ist Die Linke. Das wäre mehr Demokratie und nicht weniger. Und ielleicht hilft der SPD bei alledem ihr Langzeitgedächtis. Denn Willy Brandt wurde mit dem Slogan „mehr Deokratie wagen“ dereinst Kanzler. Sagen sie also Ja zum ahlalter mit 16 Jahren und sie hätten endlich wieder ein ositivthema auf ihrer Seite. Gisela Piltz gebene Reden Wir wollen, dass Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr an Bundestagswahlen teilnehmen und somit künftig früher Wahlentscheidungen treffen können. Es geht uns darum, endlich früher Demokratie zu wagen, wie es vor kurzem unser Nachbar Österreich vorgemacht hat. Mit unserem Antrag und dieser Debatte wollen wir erneut für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre um parlamentarische Mehrheiten werben. Uns Grünen ist es ein zentrales demokratieund jugendpolitisches Anliegen, 16und 17-jährigen Jugendlichen das aktive Wahlrecht zu eröffnen und sie nicht länger von der Wahlurne fernzuhalten. Dafür sprechen zwei Kernargumente: erstens die demografische Schrumpfung und Alterung der Gesellschaft und zweitens unser Vertrauen in die Urteilskraft und Reife der Jugendlichen. Zum Demografieargument: Wer in einer schrumpfenden und alternden Gesellschaft einen fairen Interessenausgleich zwischen den Generationen gewährleisten will, darf Jugendliche vom Wahlrecht nicht länger ausschließen, sondern muss deren demokratische Beteiligung auch auf diese Weise sichern. Denn: Jugendliche werden immer mehr zur gesellschaftlichen Minderheit. Bereits in zwei Jahren werden erstmals weniger Jugendliche unter 20 als ältere Menschen über 65 Jahre in Deutschland leben. 2050 wird die Zahl der Älteren schließlich fast doppelt so hoch sein wie die der Jüngeren. Bereits heute zeigt sich der ungute Trend, dass die Interessen der jüngeren Generationen vernachlässigt werden. Dies dürfte sich angesichts der demografischen Alterung weiter verschärfen. Dabei wirken sich zentrale politische Entscheidungen vom Klimaschutz über Sozialund Ausbildungssysteme bis hin zur Staatsverschuldung auf die jüngeren und künftigen Generationen besonders stark aus. Anstatt nachhaltig und generationengerecht zu handeln, werden dabei immer wieder Belastungen in die Zukunft verschoben. Das großkoalitionäre, rein wahltaktische Herumdoktern an der Rentenformel ist nur das jüngste Negativbeispiel dafür. Eine Wahlalterabsenkung wäre ein gutes Mittel dagegen, vor allem aber ein wichtiges Signal des Bundestages und der gesamten Gesellschaft an die junge Generation: Wir wollen euch mit euren Sichtweisen ernst nehmen, wir wollen euch „auf gleicher Augenhöhe“ mitentscheiden lassen und euch ein wirkungsvolles Beteiligungsrecht eröffnen. Damit sind wir beim zweiten Kernargument. Unsere Auffassung ist, dass 16und 17-Jährige urteilsfähig und entscheidungskompetent genug sind, um an Bundestagswahlen teilzunehmen. Ich fordere Sie alle auf, Jugendliche nicht länger zu unterschätzen. Die Jugendund Entwicklungsforschung zeigt, dass Jugendliche reifer und kompetenter sind, als Sie ihnen zugestehen. Viele engagieren sich in Verbänden oder leisten Freiwilligendienste. Jugendliche entscheiden zunehmend selbstständig über ihre Bildungsbiografie. Sie wollen für sich und andere Verantwortung übernehmen und ihre eigene Zukunft aktiv mitgestalten. Eine mangelnde politische Reife von 16und 17-Jährigen ist jedenfalls empirisch nirgendwo belegt. Wovor haben Sie eigentlich Angst? Dass 16-jährige Jugendliche sehr wohl verantwortungsvoll ihr Wahlrecht nutzen, erleben wir bereits b w W f U d l u i m i B S v g V d g B d s a l s t t t B e f o d e n s g n d u l g u e s g s „ e C u D l d g H Zu Protokoll ge (C (D ei Kommunalwahlen. Wieso sollte das bei Bundestagsahlen anders sein? Ihre teilweise noch ausbaufähige ahlbeteiligung ist allerdings kein Argument gegen eine rühere Wahlmöglichkeit Jugendlicher. Sonst müsste im mkehrschluss bestimmten „wahlabstinenten“ Gruppen as Wahlrecht entzogen werden – das wäre natürlich völig absurd. Im Übrigen haben wir in Deutschland ein Wahlrecht nd keine Wahlpflicht. Wenn wir das Wahlalter absenken, st das vielmehr eine Chance, Jugendliche früher für Deokratie zu gewinnen und unsere demokratische Kultur nsgesamt zu beleben. Denn eine systematische politische ildung müsste und würde sich flankierend in Elternhaus, chule und Jugendeinrichtungen fester, früher und selbsterständlicher verankern. Jede Wahlaltersgrenze ist begründungsbedürftig; das ilt genauso für die bestehende. Das Wahlalter an die olljährigkeit zu binden, ist keinesfalls zwingend, sonern hat sich überholt. Ich frage gerade Sie, liebe Kolleinnen und Kollegen von der Union, warum Sie diese indung für unabänderlich halten, obwohl beispielsweise ie Religionsmündigkeit sogar schon mit 14 Jahren einetzt. Das Recht knüpft hierbei an die Einsichtsfähigkeit n. Auf das Wahlrecht übertragen bedeutet dies: Jugendiche Wählerinnen und Wähler müssen in der Lage sein, ich ein Urteil zu bilden und die Tragweite ihres Wahlakes zu erkennen. Wir gehen davon aus, dass sie dies späestens im Alter von 16 Jahren können. Vermutlich werden einzelne Redner gegen unseren Anrag einwenden, es müssten andere Maßnahmen für mehr eteiligung ergriffen werden. Ich halte gar nichts davon, ine Wahlalterabsenkung gegen andere Partizipationsormen auszuspielen. Es geht nicht um ein „Entwederder“, sondern um ein „Sowohl-als-auch“: Denn gerade ie Senkung des Wahlalters ist ein zentraler Bestandteil iner umfassenden Beteiligungsstrategie und steht keiesfalls im Widerspruch dazu! Im Übrigen wäre es ein tarkes Stück, wenn die Regierungsfraktionen die Juendlichen auf etwas vertrösten, was Sie wiederum gar icht einlösen. Wir Grüne haben dagegen längst ein Bünel an Vorschlägen für eine breitere und bessere Kindernd Jugendbeteiligung vorgelegt. Durch eine echte Beteiigungsoffensive in Kindertagesstätten, Bildungsund Juendeinrichtungen kann Demokratie früh gelernt, erlebt nd gelebt werden. Ich rufe Sie daher dazu auf, die Wahlrechtsdebatte rnsthaft zu führen und sich unserem pragmatischen Vorchlag anzuschließen – anstatt mit unsinnigen Vorschläen die Titelseiten der Boulevardpresse zu füllen! Ein beonders zynisches Musterbeispiel ist der Vorschlag eines doppelten Wahlrechts für Leistungsträger“, das jüngst in Mitglied des CDU-Bundesvorstandes propagiert hat. Auch das von Kolleginnen und Kollegen der CDU/ SU, SPD und FDP geforderte Elternwahlrecht – getarnt nter dem Slogan „Wahlrecht ab 0“ – ist ein Irrweg. enn: Das persönliche Wahlrecht kann und soll nicht de egiert werden! Ein Stellvertreterwahlrecht der Eltern wierspricht nicht nur den Verfassungsgrundsätzen der Allemeinheit und Gleichheit sowie dem Prinzip der öchstpersönlichkeit der Wahl. Es basiert auch auf dem gebene Reden Kai Gehring Irrtum, dass Elternwille und Kinderwille stets identisch seien. Es wäre schlicht undemokratisch, wenn Ministerin von der Leyen stellvertretend für ihre Kinder weitere siebenmal das Kreuz bei der CDU machen dürfte! Ich frage Sie: Was wäre, wenn Frau und Herr von der Leyen sich nicht auf eine Stimmabgabe einigen können? Wie soll unter Einhaltung des Wahlgeheimnisses ein Einvernehmen in der Familie und unter den Ehepartnern erzielt werden? Und nicht zuletzt: Womit lässt sich die krasse Benachteiligung von Kinderlosen rechtfertigen? Nein, ein Wahlrecht von Geburt an, verbunden mit einem Elternwahlrecht, ist starker Tobak. Es geht doch gerade darum, junge Menschen selbst als Bürgerinnen und Bürger mit eigenen demokratischen Rechten ernst zu nehmen. Mir geht es darum, dass Jugendliche früher wählen können, und nicht Eltern stellvertretend für ihre Kinder. Das Prinzip „one man – one vote“ darf nicht einfach über Bord geworfen werden. Wir sollten uns deshalb nicht weiter beim Elternwahlrecht verzetteln, sondern früher Demokratie wagen! Lassen Sie uns einen mutigen, aber durchführbaren Weg einschlagen, der Jugendliche in ihrem Recht wirklich stärkt: Lassen Sie uns gemeinsam eine Grundgesetzänderung einleiten, damit 16und 17-Jährige schon im nächsten Jahr den Deutschen Bundestag mitwählen können. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung! Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/6647 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Darüber herrscht Einvernehmen. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 31 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Daniel Bahr Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Vertragsärzte und -zahnärzte nicht mit 68 Jahren zwangsweise in den Ruhestand schicken – Drucksache 16/9445 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit Die Reden der Kollegen Dr. Rolf Koschorrek, Peter Friedrich, Dr. Konrad Schily, Frank Spieth, Dr. Harald Terpe und der Parlamentarischen Staatssekretärin Caspers-Merk werden zu Protokoll genommen. Im Mai 2003 brachte die FDP schon einmal einen An trag zur Aufhebung der Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte und -zahnärzte ein. Er fand in der letzten Legislaturperiode keine Mehrheit. Sie legen jetzt unter dem neuen Titel „Vertragsärzte und -zahnärzte nicht mit 68 Jahren zwangsweise in den Ruhestand schicken“ wieder einen Antrag zur Aufhebung der Altersgrenze vor, obwohl wir in dieser Legislaturperiode seit 2006 mit der M M ä g g s w t r t r i s l s z n n g r d s g a P s v a b d t G B d b A w z s C h s v t t v g u e k I r t a b p h n (C (D ehrheit der Großen Koalition bereits eine Vielzahl von aßnahmen zur Flexibilisierung und Liberalisierung der rztlichen Berufsausübung beschlossen haben. Daraus ehen unsere Richtung und das Ziel, das wir verfolgen, anz klar hervor: Wir begrenzen und reduzieren die geetzlichen Vorgaben für die ärztlichen Berufsausübung, o immer es möglich und sinnvoll ist. Bestes und eindeu iges Exempel dafür ist das Vertragsärzterechtsändeungsgesetz, das Anfang 2007 in Kraft getreten ist. Es ransformierte nicht nur vielfach bereits bestehende beufsrechtliche Regelungen der freien Ärzte und Zahnärzte n das geltende Vertragsarztrecht. Die neuen Regelungen etzen auch zahlreiche Erleichterungen der vertragsärztichen Leistungserbringung um und kommen den Wünchen und Erwartungen der Ärzte in weiten Bereichen weifellos sehr entgegen. Mit dem Ziel, dem Ärztemangel in ländlichen Regioen, wie es ihn zum Beispiel in Ostdeutschland, aber nicht ur dort gibt, zu begegnen und um die ambulante Versorung flexibler zu gestalten, haben wir maßgebliche Ändeungen vorgenommen. Hinsichtlich der Altersgrenzen für en Beginn und das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit ind dies die folgenden Änderungen: Erstens. Die Altersrenze von 55 Jahren für die Erstzulassung als Vertragsrzt bzw. -zahnarzt wurde aufgehoben. Zweitens. Für lanungsbereiche, in denen eine Unterversorgung beteht oder droht, ist die Altersgrenze von 68 Jahren für die ertragsärztliche und -zahnärztliche Berufsausübung ufgehoben. Was die Zahnärzte anbelangt, so ist der hier eingerachte Antrag der FDP-Fraktion schon heute vollstänig überflüssig und gegenstandslos: Wie Sie in Ihrem Anrag ausdrücklich anführen, haben wir im jüngsten esundheitsreformgesetz, dem GKV/WSG, schon die im ereich der Zahnmediziner überflüssig gewordene Bearfszulassung aufgehoben. Für die Zahnärzte sind die edarfsorientierten Zulassungsbeschränkungen seit pril 2007 komplett abgeschafft. Darüber hinaus sind ir dabei, die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertrags ahnärzte aufzuheben, was voraussichtlich noch in dieem Jahr realisiert werden kann. Die Kollegen der CDU/ SU-Bundestagsfraktion haben sich auf meine Initiative in für die entsprechende Änderung im Bundessozialgeetzbuch eingesetzt. Es wurde daraufhin in der Koalition erabredet, dass wir die Regelung zur Aufhebung der Alersgrenze von 68 Jahren zur Behandlung von Kassenpaienten für die Zahnärzte in ein laufendes Gesetzgebungserfahren einbeziehen. Diese erfolgreiche Initiative zur Aufhebung der Altersrenze für Vertragszahnärzte, die große Zustimmung in nserer Fraktion gefunden hat, macht deutlich, dass wir iner Aufhebung der Altersgrenze für alle Vertragsärzte eineswegs grundsätzlich ablehnend gegenüber stehen. nsbesondere die Annahme, jede patientenbezogene Beufsausübung durch ältere (Zahn-)Ärzte gefährde die Paienten, weisen wir ausdrücklich zurück und lehnen sie ls Begründung für die 68er-Regelung ab. Diese „Schutzehauptung“ ist allein schon durch die uneingeschränkte rivatärztliche Tätigkeit auch über das 68. Lebensjahr inaus widerlegt. Allerdings gibt es derzeit leider noch icht zu ignorierende Gründe, die uns von einer generel len Aufhebung der 68er-Regelung für alle Vertragsärzte zum jetzigen Zeitpunkt abhalten müssen. Im Unterschied zu der vertragszahnärztlichen Versorgung haben wir im Bereich der Hausund Fachärzte leider noch nicht überall die Situation, dass wir auf die Steuerungswirkung der 68er-Regelung verzichten können, um eine ausgewogene und flächendeckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf die Bedarfsplanung mit Zulassungsbeschränkungen verzichten. Solange diese besteht, ist eine generelle Aufhebung der Altersgrenze nicht sinnvoll. Unser Ziel ist und bleibt es gleichwohl, sobald wie möglich die Bedarfsplanung überflüssig zu machen. Um dies zu erreichen, ist ein Maßnahmebündel notwendig, das die Attraktivität des Arztberufs und einer Niederlassung für junge Mediziner auch in den Regionen verbessert, in denen eine Unterversorgung besteht oder droht. Dabei muss es sowohl um finanzielle Anreize als auch um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen gehen. Ein Beispiel für eine geeignete Maßnahme sind zum Beispiel die beschlossenen Honorarzuschläge für Ärzte, die in unterversorgten Regionen arbeiten. Die FDP-Fraktion begehrt in ihrem Antrag etwas, was ohnehin kommt und vonseiten der Koalitionsfraktionen auch bereits öffentlich angekündigt worden ist. Es hätte dieses Antrags folglich nicht bedurft, aber wir freuen uns immer, wenn die Opposition unsere Politik mit unterstützt. Vielleicht sollten Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, aber im Sinne des propagierten Bürokratieabbaus überdenken, ob Sie nicht sich und uns solche Anträge in Zukunft ersparen wollen. Wie die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk in ihrer Rede beschreibt, zeigen die Erfahrungen mit den unterschiedlichen bereits jetzt geltenden Ausnahmeregeln, dass eine Aufhebung der Altersgrenze nicht zu einer Qualitätsverschlechterung in der Versorgung geführt hat. Von einer generellen Aufhebung der Altersgrenze versprechen wir uns zudem eine Reihe von Vorteilen: In vielen Fällen wird der Weiterverkaufswert einer Praxis steigen, weil der Inhaber oder die Inhaberin in Zukunft in einem längeren Prozess und ohne Zeitdruck geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger suchen kann. Dies ist wichtig, weil für viele Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis einen wesentlichen Teil ihrer Alterssicherung darstellt. Darüber hinaus ermöglichen die Aufhebung der Altersgrenze gemeinsam mit den flexiblen Anstellungsmöglichkeiten, die wir durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz geschaffen haben, eine kooperative Praxisführung von Vorgängerinnen und Vorgängern mit ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern. Die Erfahrung zeigt, dass eine gemeinsame Übergangszeit nicht nur den Patientinnen und Patienten eine längere Umstellungszeit ermöglicht, sondern auch vieles an praxisspezifischem Wissen und beruflicher Erfahrung weitergegeben und somit erhalten bleiben kann. Allerdings wird der Wunsch, über das 68. Lebensjahr hinaus als Ärztin oder Arzt zu praktizieren, bereits heute sehr unterschiedlich laut. Schon jetzt nutzt keineswegs je d V b n a Ä s g d m g B i ä t d g u o t f d p D s U d u B u t d E s N z f z w B d n r h A n Ä a d g h b w e Zu Protokoll ge (C (D er Arzt die heutige Altersgrenze voll aus. Im Gegenteil: iele Ärztinnen und Ärzte finden schon vor dem 65. Leensjahr einen Übergang in den Ruhestand oder sind ach wie vor im medizinischen Umfeld tätig, praktizieren ber nicht mehr. Wenn wir die Altersgrenze aufheben, kommen auf die rztekammern und Zahnärztekammern sowie die Kasenärztlichen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigunen neue Herausforderungen zu, um die hochwertige meizinische Versorgung dauerhaft sicherzustellen. So üssen die kontinuierlichen Weiterbildungsmaßnahmen ewährleisten, dass bis ins hohe Alter hinein die ärztliche ehandlung auf dem aktuellen fachlichen Stand gesichert st. Dazu gehört auch, dass die Ärztekammern und Zahnrztekammern die Anforderungen an die ärztliche Leisungsfähigkeit offen kommunizieren und der eigenen, inividuellen persönlichen Einschätzung ihrer Mitglieder egenüberstellen. Zudem muss im Falle von Fehlbehandlungen schnell nd transparent gehandelt werden: Sollte sich ein Arzt der eine Ärztin – unabhängig von seinem oder ihrem Aler – selbst überschätzen, sodass ein möglicher Schaden ür die Patienten droht oder gar eintritt, muss dies von en berufsständischen Organisationen schnell und transarent aufgegriffen und angemessen sanktioniert werden. azu gehört, dass sich eine positive Fehlerkultur noch tärker als bislang entwickelt, die einen angemessenen mgang mit Behandlungsfehlern sicherstellt. Es ist weer einem Arzt oder einer Ärztin noch ihren Patientinnen nd Patienten gedient, wenn Missstände in der ärztlichen ehandlung infolge einer falsch verstandenen Solidarität nter den Teppich gekehrt werden sollen. Abschließend möchte ich auf den vermeintlichen Ärzemangel eingehen, der in der Öffentlichkeit immer wieer beklagt wird. Auch die FDP-Fraktion konnte bei der rarbeitung ihres Antrages nicht der Versuchung widertehen, in diesen populistischen Chor miteinzustimmen. ach wie vor ist der Arztberuf jedoch sehr attraktiv – und war trotz aller gegenteiliger Darstellungen in der Öfentlichkeit, mit denen unsere politischen Reformproesse im Gesundheitswesen immer wieder angegangen erden. Die Ärztestatistik 2007, die unlängst von der undesärztekammer veröffentlicht worden ist, belegt, ass die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den vergangeen Jahren sowohl im ambulanten wie auch im stationäen Bereich weiter zugenommen und somit zu einer ereblichen Verbesserung der Ärztedichte beigetragen hat. uch ist – ebenfalls entgegen aller öffentlich vorgetrageen Krisenszenarien – die Abwanderung von Ärzten und rztinnen, die in Deutschland tätig waren, alles andere ls ein Massenphänomen und zudem in ihrem Ausmaß eutlich niedriger als die Zahl der nach Deutschland zuewanderten Ärztinnen und Ärzte. Deshalb möchte ich ervorheben, dass wir die Altersgrenze nicht zur Beheung eines Mangels an Nachwuchsärztinnen und Nachuchsärzten aufheben, denn diesen Mangel gibt es nicht. Die derzeit noch geltende rechtliche Regelung ist – um s dem Thema entsprechend zu formulieren – veraltet. Sie Dr. Rolf Koschorrek gebene Reden war schon bei der Inkraftsetzung 1999 als äußerst problematisch zu bewerten. Heute sprechen drei gewichtige Gründe für ihre Aufhebung. Zum Ersten werden Ärzte ebenso wie die Gesamtbevölkerung immer älter und bleiben doch länger jung; das heißt, Alter kann nicht alleine numerisch definiert werden, sondern hat eine kulturelle und soziale Komponente. Zum Zweiten wird schon jetzt durch die Aufhebung der Altersgrenze wirksam der Unterversorgung in manchen ländlichen Regionen Deutschlands entgegengewirkt. Wenn Ärzte in ländlichen Gegenden dazu in der Lage sind, qualitativ hochwertig nach der Überschreitung der Altersgrenze weiter zu arbeiten, sind sie es in allen anderen Regionen unseres Landes auch. Zum Dritten glaube ich, dass die Frage der Altersgrenze nicht per Bundesgesetz geregelt werden muss, sondern der Verantwortung der örtlichen ärztlichen und zahnärztlichen Körperschaften obliegen kann. Vor Ort wissen die Verantwortungsträger am besten, was für ihre Region das Richtige ist. Berücksichtigt man diese drei Argumente, so wird klar, dass der FDP-Antrag der Lebenswirklichkeit in Deutschland sehr gut gerecht wird und zudem adäquat auf die Versorgungsschwierigkeiten in Teilen unseres Landes reagiert. Ich bitte daher um Zustimmung für die Drucksache 16/9445. Als ich vor kurzem die Praxis meiner Hausärztin auf suchte, war diese im Urlaub. Ihre Urlaubsvertretung war einer der Ärzte, über die in diesem Antrag geredet wird. Ich schätze, er wird um die siebzig Jahre alt gewesen sein und machte auf mich zeitweilig einen abwesenden Eindruck. Und ich will Ihnen sagen, ich fühlte mich von diesem Arzt überhaupt nicht kompetent behandelt. Es ist ja nur zu verständlich, dass mit zunehmendem Alter auch eine nachlassende geistige und körperliche Verfassung vonstatten gehen kann. Deshalb lehnen wir eine generelle Freigabe der Altersgrenze ab, wir wollen aber nicht den Stab über alle älteren Ärzte brechen. Wir wollen erst recht keine Altersdiskriminierung. Wenn ein Arzt oder eine Ärztin nach dem 68. Lebensjahr weiter praktizieren möchte, sollte das unter gewissen Bedingungen gestattet werden: Wir plädieren dafür, dass für die Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit der Nachweis über die individuelle Eignung sowie die kontinuierliche Fortbildung erbracht werden muss. Mit den Neuregelungen aus dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz 2007 wurde die Möglichkeit geschaffen, in unterversorgten Regionen die Altersgrenze aufzuheben. Das findet unsere volle Unterstützung, wenn dafür ein Einzelnachweis erbracht wird. Diese Unterversorgung besteht hauptsächlich in den neuen Bundesländern. Aber nicht nur dort sind Arztpraxen verwaist. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 gibt es außerdem die Möglichkeit, eine lokale Unterversorgung festzustellen, obwohl die Versorgungsregion gut oder überversorgt ist. Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen dann alle Maßnahmen ergreifen, um diese Unterversorgung zu beenden. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass Anfang 2 s d d h r h E U l d w D s r r e t d m g a e V ü n g b b L B n L v r g U U d s d a i F b k z z d R f a r Zu Protokoll ge (C (D 009 eine erste Überprüfung der Umsetzung dieser Geetzesregelung vorgenommen wird! Trotz dieser Regelungen will die FDP die Abschaffung er Altersgrenze für Ärzte. Doch die Begründung, die zu er Altersgrenze für Vertragsärzte geführt hatte, ist auch eute noch aktuell. Denn wie die FDP in ihrem Antrag ichtig zitiert, wurde in der Begründung des Gesundeitssystemstrukturgesetzes von 2003 festgestellt: „Die ntwicklung der Vertragsarztzahl stellt eine wesentliche rsache für überhöhte Ausgabenzuwächse in der gesetz ichen Krankenversicherung dar. Angesichts einer stänig wachsenden Zahl von Vertragsärzten besteht die Notendigkeit, die Anzahl der Vertragsärzte zu begrenzen. ie Überversorgung kann nicht durch Zulassungsbe chränkungen und damit zulasten der jungen Ärztegeneation eingedämmt werden. Hierzu ist auch die Einfühung einer obligatorischen Altersgrenze für Vertragsärzte rforderlich.“ Wenn die FDP jetzt behauptet, dass sich diese Situaion grundlegend verändert hat, möchte ich angesichts er Entwicklung der Arztzahlen erhebliche Zweifel anelden. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Altersrenze im Jahr 1998 waren 124 621 Ärztinnen und Ärzte mbulant tätig. Ende 2006 betrug ihre Zahl 136 105, also ine Steigerung von knapp 12 000 Ärztinnen und Ärzten. on einem flächendeckenden Ärztemangel kann also berhaupt nicht geredet werden. Richtig ist, dass es eierseits Überund andererseits lokale Unterversorgung ibt. Um hier den Patientinnen und Patienten zu helfen, raucht es wesentlich mehr Anstrengungen als die Aufheung der Altersgrenze. Deshalb ist dieses Argument der iberalen nicht stichhaltig. Wir werden in den weiteren eratungen sehen, ob der dünnen Basis dieses Antrags och etwas mehr Substanz gegeben werden kann. Die inke wird dazu konstruktive Vorschläge machen. Der Antrag der FDP greift mit der drohenden Unter ersorgung in manchen vertragsärztlichen Planungsegionen ein wichtiges Thema auf. Es lohnt sich desween, vertieft über den richtigen Weg zur Vermeidung von nterversorgung zu diskutieren. Die drohende ärztliche nterversorgung in manchen ländlichen Regionen Osteutschlands ist mittlerweile fast sprichwörtlich. Wer ich genauer umhört und umsieht, der weiß aber, dass es iesbezügliche Meldungen inzwischen beispielsweise uch aus sozial benachteiligten Stadtteilen großer Städte m Westen gibt, wo die Nachfolge für Hausarztund acharztsitze fraglich ist. Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz wurden ereits wichtige Änderungen vorgenommen, die helfen önnen, Unterversorgung künftig zu vermeiden. Dazu ähle ich vor allem die nunmehr von den Kassen finanierten Sicherstellungszuschläge. Auch die Regelung, ass niedergelassene Vertragsärzte in unterversorgten egionen über das 68. Lebensjahr hinaus tätig sein dür en, ist als Übergangslösung sicher hilfreich. Ich bin mir ber ziemlich sicher, dass diese Maßnahmen nicht auseichen werden. Wir brauchen vor allem gemeinsame Dr. Konrad Schily gebene Reden Anstrengungen des Bundes, der Länder und der Selbstverwaltung, um Unterversorgung zu verhindern. Ich begrüße daher die Bemühungen von Bundesländern wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, junge Ärztinnen und Ärzte schon während des Medizinstudiums für die Niederlassung in unterversorgten Gebieten zu gewinnen. Sinnvoll ist es sicher auch, den Wiedereinstieg in das Berufsleben etwa nach einer Erziehungspause zu fördern und so den Mangel an qualifizierten Ärztinnen und Ärzten zumindest teilweise zu beheben. Vorschläge, wie die derzeit unzulängliche Bedarfsplanung etwa durch feinere Planungskriterien verbessert werden kann, liegen ebenfalls auf dem Tisch. Diese Dinge sind sicher wichtig und richtig. Sie berücksichtigen aber nicht die Frage, woran es eigentlich liegt, dass die Niederlassung als Vertragsarzt in einigen Regionen nicht attraktiv ist. Schauen wir uns die Bedingungen zum Beispiel in Ostdeutschland an: In Ostdeutschland treten bestimmte chronische Erkrankungen deutlich häufiger als im Westen auf. Die Behandlung dieser chronischen Erkrankungen verursacht etwa 80 Prozent der Kosten im Gesundheitswesen. Dies hat verbunden mit der höheren Fallzahl eine höhere Arbeitsbelastung und Betreuungsintensität für die Ärztinnen und Ärzte zur Folge. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen der niedergelassenen Ärzte im Osten sind ungünstiger: So sind die Einkünfte aus der Behandlung privat versicherter Patienten, die häufig zur Quersubventionierung der Praxis verwandt werden, deutlich geringer. Im Westen liegt der Anteil der PKV-Patienten bei circa 10 Prozent, im Osten hingegen nur bei 3,6 Prozent. Auch die Vergütungssituation stellt sich für die niedergelassenen Ärzte in Ostdeutschland schlechter dar: Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums stehen für die ambulante Behandlung je Versichertem im Vergleich zum Westen Deutschlands lediglich circa 85 Prozent der Vergütung zur Verfügung. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betragen die Fallwerte, also die durchschnittlichen Einnahmen je Fall, nur rund 80 Prozent des Westniveaus. Nur durch die aus der größeren Fallzahl resultierende Mehrarbeit der Ärztinnen und Ärzte erreichen die Praxisüberschüsse in den meisten ostdeutschen Bundesländern etwa 95 bis 100 Prozent des Westniveaus. Wenn wir das Problem der Unterversorgung lösen wollen, müssen wir zuerst die Frage beantworten, wie wir beispielsweise mittels der Vergütung die Niederlassung in unterversorgten Gebieten attraktiver gestalten. Genauer gefragt: Ist es nicht sinnvoll, das Engagement niedergelassener Ärzte in strukturschwachen Regionen höher zu vergüten als die Tätigkeit in wirtschaftlich starken Regionen? Sodann müssen wir uns damit beschäftigen, wie die häufig hinderliche sektorale Trennung zum Zwecke der Verhinderung von Unterversorgung überwunden werden kann. Ziel muss es sein, die Kooperation und Arbeitsteilung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor zu vertiefen, wie dies in einigen regionalen Gesundheitsnetzwerken bereits praktiziert wird. Der Antrag der FDP sagt dazu nichts. Ich denke im Übrigen nicht, dass es zur Vermeidung von Unterversorgung nötig ist, gleich die komplette Ruhestandsregelung i s r d Ä a s k s A f a n a F d d b s b t g w t z v W G t t e h t d F w s s e Ä b g e ü s d t e d o g Ä d b 1 F Zu Protokoll ge (C (D nsbesondere für niedergelassene Vertragsärzte abzuchaffen. Damit verhindert man aus meiner Sicht den Beufseinstieg junger Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, ie sich niederlassen wollen. Dies kann das Problem des rztemangels sogar noch verschärfen. Natürlich gibt es uch Gründe für die Aufhebung der Altersgrenze, beipielsweise für Vertragszahnärzte, weil dort ohnehin eine Bedarfszulassung mehr existiert. Auch der Grundatz der freien Berufsausübung und die Verhinderung von ltersdiskriminierung mögen solche Gründe sein. Die ge orderte Liberalisierung der Ruhestandsregelung würde llerdings die Bereitschaft der Ärzte erfordern, gegebeenfalls im Alter den Fortbestand der Fähigkeit zur verntwortlichen Berufsausübung nachzuweisen. Dass der DP-Antrag einer differenzierten Betrachtung genügt, arf bezweifelt werden. M Passen strikte Altersgrenzen, ab wann man nicht mehr eruflich tätig sein darf, eigentlich noch in eine Gesellchaft des längeren Lebens? Wir meinen: Nein. Denn wir rauchen aktive Ältere und ihren gesellschaftlichen Beirag. Deshalb ist es auch folgerichtig, über die 68er-Reelung für Ärzte und Zahnärzte neu nachzudenken. Wir erden Ihnen deshalb gemeinsam mit den Koalitionsfrak ionen vorschlagen, diese Zwangsverrentungsgrenze aufuheben. Es ist bereits zwischen den Koalitionspartnern erabredet, dass ein Änderungsantrag zum Gesetz zur eiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der KV eingebracht werden soll, der die Aufhebung der Al ersgrenze sowohl für Vertragszahnärzte als auch für Verragsärzte vorsieht. Der Antrag der FDP fordert deshalb twas, was bereits öffentlich zugesagt war. Aber immerin gibt der Antrag die Möglichkeit, nochmals die wichigsten Argumente auszutauschen. Die Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte beeutet für die Ärzte mehr Planungssicherheit und mehr reiheit bei der Organisation ihrer Nachfolge. Damit ird einem wesentlichen Anliegen der Ärzte entsprochen, elbstbestimmt über den Zeitpunkt ihrer Nachfolge zu entcheiden. Zugleich kann die Aufhebung der Altersgrenze in Beitrag zu mehr Versorgungssicherheit sein, wenn rzte über die Altersgrenze von 68 Jahren hinaus tätig leiben, weil sie keinen Nachfolger finden. Zudem ist es ut, wenn leistungsfähige Ärzte ihre Berufsund Lebensrfahrung der Gesellschaft zugutekommen lassen, auch ber die Altersgrenze von 68 hinaus. Von der starren Altersgrenze sind in vergangenen Geetzgebungsvorhaben bereits Ausnahmen geregelt woren. Durch das im Januar des letzten Jahres in Kraft geretene Vertragsarztrechtrechtsänderungsgesetz wurde ine Aufhebung der Altersgrenze für die Fälle geregelt, in enen der jeweilige Landesausschuss eine eingetretene der drohende Unterversorgung festgestellt hat. Zuvor alt bereits die Regelung, dass sich die Zulassung von rzten und Zahnärzten, die zum Zeitpunkt der Vollendung es 68. Lebensjahres weniger als 20 Jahre als Vertragsarzt zw. als Vertragszahnarzt tätig und vor dem 1. Januar 993 zugelassen waren, bis zum Ablauf der 20-Jahresrist verlängert. Ehemaligen Vertragsärzten ist es zudem, Dr. Harald Terpe gebene Reden Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auch wenn sie über 68 Jahre alt sind, möglich, Vertretungen eines Vertragsarztes zu übernehmen. Schließlich ist es Ärzten und Zahnärzten auch erlaubt, über das Alter von 68 Jahren hinaus Privatpatienten zu behandeln. Hinzu kommt bei den Vertragszahnärzten die besondere Situation, dass diese seit Inkrafttreten des GKVWettbewerbsstärkungsgesetzes im April vergangenen Jahres keinen Zulassungsbeschränkungen mehr unterliegen. Eines besonderen Schutzes jüngerer Ärzte – wie vom Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht unter anderem zur Rechtfertigung der Altersgrenzenregelung angenommen, bedarf es für sie daher nicht mehr. Wir haben gute Erfahrungen mit den Ausnahmen gemacht, machen wir sie doch zur Regel. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/9445 an den Ausschuss für Gesundheit vorgeschlagen. – Darüber herrscht Einvernehmen. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 32 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Karin Binder, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Effektiven Diskriminierungsschutz verwirklichen – Drucksache 16/9637 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss Die Reden der Kolleginnen und der Kollegen Daniela Raab, Christine Lambrecht, Mechthild Dyckmans, Sevim Dağdelen, Volker Beck und Gert Winkelmeier werden zu Protokoll genommen. Vor zwei Monaten haben wir uns schon zum wiederhol ten Male mit diesem Thema beschäftigt; damals war es ein Antrag von den Grünen, heute von den Linken. Auch dieses Mal kann und will ich dazu eigentlich nur eines sagen: Das AGG, so wie es zurzeit besteht, ist schon zuviel des Guten. Der Schutz vor Diskriminierung ist ausreichend vorhanden, und es bedarf keiner weiteren Anpassung oder Erweiterung. Die Annahme, dass es den europäischen Vorgaben „offensichtlich“ widerspricht, teile ich ganz und gar nicht. Ich halte Ihre Aussagen für ein rein populistisches Machwerk, das mal wieder die Tatsachen verdreht und uns unnötig Zeit und Mühen kostet, weil wir darauf auch noch eingehen müssen. s l m W g p l d l h t l d a g e s K d d k A d e s v n b w s e g o k k e v le L A ti g w V b „ E s n b g D s (C (D Ich spreche damit gezielt nicht nur den besserwisserichen Zeigefinger der EU-Kommission an, die Deutschand und anderen Ländern vorschreiben will, wie Diskriinierungsschutz zu funktionieren hat. Um es mit den orten unseres CSU-Landesgruppenvorsitzenden zu saen: Es handelt sich dabei um einen „ungezügelten Kometenzanmaßungswahn“, den wir nicht unterstützen wolen. Das Gleiche gilt für das Gejammer einiger Fraktionen ieses Hauses, das den Eindruck vermittelt, in Deutschand und Europa würden nur diskriminierte Menschen erumlaufen. Dabei handelt es sich dann um „ungezügeles Gutmenschentun“, das mit der funktionierenden Reaität unserer Gesellschaft nichts mehr zu tun hat. Es ist beauerlich, das die Arbeit des Hohen Hauses davon ufgehalten wird, indem wir uns immer wieder mit den leichen überflüssigen Anträgen und Forderungen ausinandersetzen müssen, die schon lange ausdiskutiert ind. Wir wollen uns nicht mit weiteren Initiativen von ommissar Spidla beschäftigen müssen, die er schon für en 2. Juli angekündigt hat, weil diese immer wieder in ie falsche Richtung gehen. Es gibt über das AGG hinaus einen weiteren Handlungsbedarf in Deutschland. Unser Rechtssystem besaß schon vor dem unseligen llgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einen umfassenen Diskriminierungsschutz, weshalb Deutschland als in Vorreiter diesbezüglich gelten muss. Eine Amerikaniierung unseres Rechts sollten wir daher auf jeden Fall erhindern, und wir lehnen somit sowohl die Forderung ach einer Beweislastumkehr als auch ein mögliches Verandsklagerecht kategorisch ab. Wir brauchen keine Ereiterung oder Änderung. Ihre Vorschläge sind zu ab urd, um auch noch im Einzelnen darauf einzugehen. Es xistiert ein umfassender Schutz vor Diskriminierung ween der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts der der Religion. Darüber hinaus wird es mit der Union eine Erweiterung oder Modifikation geben. Die Fraktion Die Linke hat den Antrag „Effektiven Dis riminierungsschutz verwirklichen“ vorgelegt, mit dem ine deutliche Ausweitung des schon bestehenden Schutzes or Diskriminierung gefordert wird. Ich sage es vorab: Wir hnen diesen Antrag ab. Ich sage Ihnen auch warum: Die inke fordert, das Merkmal „aus Gründen der Rasse“ im GG zu ersetzen und durch die Formulierung „aus rassisschen Gründen“ zu ersetzen. Hier sind wir an die Vorabe der EU gebunden, die genau diese Formulierung geählt hat, auch wenn Ihnen das nicht gefällt. Eine eränderung können wir daher nicht mittragen. Weiter fordern Sie die Erweiterung des Anwendungsereichs des AGG um Diskriminierungsmerkmale wie soziale Herkunft“ oder „soziale Lebensumstände“. ine solche Erweiterung des Anwendungsbereichs ist chon alleine aufgrund der mangelnden Bestimmtheit icht möglich. Was ist unter dem Begriff „soziale Leensumstände“ zu verstehen? Eine solch unkonkrekte Berifflichkeit hilft sicherlich niemanden im Kampf gegen iskriminierung, wird aber den Gerichten Auslegungs chwierigkeiten bereiten. Wem soll damit geholfen sein? Eine weitere Forderung aus Ihrem Antrag erscheint ebenfalls nicht sinnvoll. Da soll das Verbandsklagerecht auf Organisationen ausgeweitet werden, die gerade nicht das Merkmal eines Verbandes haben. Die Erweiterung des Verbandsklagerechts auf alle Gruppierungen, die entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personengruppen im Sinne des AGG wahrnehmen wollen, würde zu einer inakzeptablen Aufweichung des Verbandsklagerechtes führen. Das vorgeschlagene Sanktionsrecht ohne Begrenzung der Schadensersatzhöhe würde bei Schadensersatzprozessen letztlich zu Verhältnissen wie in den USA führen. Das ist somit keine akzeptable Ausweitung. Deutschland hat die vier Antidiskriminierungsrichtlinien der EU durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt und nimmt im gesamteuropäischen Vergleich eine Vorbildstellung ein. Das AGG hat keineswegs zu der Prozessflut geführt, die von einigen Kritikern befürchtet worden ist. Wir haben vielmehr mit Augenmaß den Schutz vor Diskriminierung vorangebracht. Die Hinweise der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu der Umsetzung in Deutschland haben wir aufgenommen, und sie werden einer Prüfung unterzogen. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass in vielen Mitgliedstaaten wegen angeblich unzureichender Umsetzung derzeit die Klärung wichtiger Fragen zur Auslegung der Richtlinie erfolgt. Die Forderung im Antrag der Linke führen hierbei nicht in die richtige Richtung. Zum wiederholten Male berät der Deutsche Bundestag über das Antidiskriminierungsrecht. Die uns hierzu vorliegenden Initiativen zeugen von einem gegenseitigen Überbietungswettbewerb. Minderheiten werden bewertet und für wichtig oder weniger wichtig erachtet, ein Wust von Sanktionsmöglichkeiten wird präsentiert und die Forderungen an Brüssel, Europa endlich diskriminierungsfrei auszugestalten, nehmen an Schärfe zu. Diese Forderungen mögen bei bestimmten Gruppen oder Initiativen Eindruck hinterlassen; den Menschen helfen sie jedoch in keiner Weise. Es wird nicht gelingen, Diskriminierung abzubauen, indem man Bürgerinnen und Bürger bevormundet und ihre Handlungsfreiheit mit immer mehr Regeln und Vorschriften einschränkt. Es ist ein Irrglaube, Antidiskriminierung lasse sich von oben per Gesetz verordnen. Es ist von jeher der Grundgedanke der Privatautonomie, dass der Bürger seinen Willen als Privatrechtssubjekt frei und fern vom Staat gestalten kann. Es gehört zu den Grundvoraussetzungen unseres liberalen Rechtsstaates, dass ein Vertragsschluss frei von staatlicher Zensur erfolgen kann. Der Staat schützt dabei die Wahlfreiheit der Bürger und schreibt ihm nicht vor, was korrekt, tugendhaft, anständig und gut für ihn ist. Zum Kernbestandteil der verfassungsrechtlich garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit gehört es, dass der Bürger keine Rechenschaft über die Beweggründe seines Handelns geben muss. Es ist völlig unbestritten, dass jede Rechtsordnung auch den notwendigen Rahmen für das Z D j V b d S d v s e E § d G S D B e s s l B D M t D r B d z b u w ü z e S m z g n s w s e m S D F w d s d G m Zu Protokoll ge (C (D usammenleben der Bürger untereinander geben muss. as Grundgesetz verbietet in Art. 3 Abs. 3 GG dem Staat ede Form der Ungleichbehandlung wegen der in dieser orschrift aufgeführten absoluten Diskriminierungsverote. Dieser Verfassungsgrundsatz strahlt auch aus auf as Privatrecht. Das Grundgesetz begründet eine Schutzpflicht des taates, auch im Privatrechtsverkehr für die Beachtung ieser Wertungen zu sorgen. Anknüpfungspunkte im Priatrecht sind hier die §§ 134, 138 BGB. Verträge, die rasistische und geschlechtsspezifische Diskriminierungen nthalten, sind nach § 138 BGB schlechthin unwirksam. s stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gemäß 823 Abs. 1 BGB dar, wer einem anderen einen Schaden adurch zufügt, dass er ihn wegen eines in Art. 3 Abs. 3 G genannten Merkmals diskriminiert. Unsere Rechtsordnung garantiert schon heute den chutz von Minderheiten und stellt sich bewusst gegen iskriminierung. Es besteht Einigkeit im Deutschen undestag, dass kein Bürger wegen seiner Rasse, seiner thnischen Herkunft, seiner Religion, seiner Weltanchauung, seiner Behinderung, seines Alters, seines Gechlechts oder seiner sexuellen Orientierung benachteiigt und diskriminiert werden darf. Die FDPundestagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu den iskriminierungsverboten, wie sie in der Europäischen enschenrechtskonvention und in den europäischen Ver rägen festgehalten sind. Die Freiheit, unbeschwert von iskriminierung und Verfolgung leben zu können, ist ge ade für uns ein zu verteidigendes Menschenrecht. Die ekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz sind für en Zusammenhalt einer Gesellschaft schlicht unverichtbar. Es gehört daher unbestritten zu den Kernaufgaen des Staates, den Bürgerinnen und Bürgern ein freies nd selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung zu geährleisten. Uns trennen jedoch unterschiedliche Auffassungen ber den Weg, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Toleranz eigt sich im Handeln. Nur eine vernünftige und sachorintierte Politik hilft den Menschen und ist damit der beste chutz vor Diskriminierung. Eine intelligente Arbeitsarktund Sozialpolitik sowie vermehrte Anstrengungen ur Integration von Migranten und Behinderten wären eeignet, Schutz und Teilhabe von sozial Schwachen, Beachteiligten und Minderheiten in unserem Land entcheidend zu verbessern. Mit bloßer Symbolpolitik jedoch ird den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen ge treut. Es werden Versprechungen gemacht, die sich nicht rfüllen werden. Die Fraktion Die Linke listet in ihrem Antrag ein Samelsurium von Forderungen auf, die erneut die blinde taatsgläubigkeit und Ideologie dieser Partei betonen. er Bürger als mündiges Wesen ist nach Auffassung der raktion Die Linke abgemeldet. Antidiskriminierung ird nicht als gesellschaftliche Aufgabe verstanden, sonern als verpflichtende Staatsdoktrin, die keinen Widerpruch duldet. Die Absurdität der Vorschläge gipfelt in er Forderung, den Anwendungsbereich des Allgemeinen leichbehandlungsgesetzes um die Diskriminierungserkmale „Staatsangehörigkeit“ und „soziale Herkunft“ Christine Lambrecht gebene Reden oder „soziale Lebensumstände“ zu erweitern. Danach reicht möglicherweise schon der Wohnort in einer strukturschwachen Region als Diskriminierungsmerkmal aus. Weitere Auskunftsrechte, erweiterte Verbandsklagerechte, Beweislastumkehr, verschuldensunabhängiger und unbegrenzter Schadensersatz, Streichung fast sämtlicher zurzeit im Gesetz vorgesehener Differenzierungen, ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen, mehrsprachige Öffentlichkeitsarbeit, all dies sind nur einige der überzogenen Forderungen der Linken. In der Begründung zu dem Antrag wird auf die Verantwortung des Gesetzgebers dafür hingewiesen, dass Regelungen klar und eindeutig sein müssen. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber auch die Verantwortung für Maß und Mittel seiner Initiativen trägt. Mit diesem Antrag hat sich die Fraktion Die Linke aus der Sachdebatte verabschiedet. Mit dem Antidiskriminierungsrecht werden wir uns, unabhängig von dem Antrag, künftig wieder zunehmend zu befassen haben. Die Europäische Kommission wird in diesen Tagen ihren Richtlinienvorschlag über die Gleichbehandlung außerhalb des Arbeitsplatzes vorstellen. Diesen Entwurf wollte der Bundestag zum Gegenstand eines erneuten Testlaufs zur Subsidiaritätsprüfung machen. Diese Subsidiaritätsprüfung muss, aufgrund der vorgegebenen Fristen, in der parlamentarischen Sommerpause stattfinden. Völlig überraschend hat die Koalition im Rechtsausschuss gestern angekündigt, dass sie auf die Teilnahme an dem Testlauf verzichten wolle, da sich in der Sommerpause ein geordnetes Verfahren nicht sicherstellen lasse. Diese Aussage ist feige und unehrlich. Die Ausschüsse des Bundestages haben bereits seit Monaten ein Verfahren für die Sommerpause abgestimmt, das den Besonderheiten dieser Zeit Rechnung trägt. Die Entscheidung der Koalition liegt nur darin begründet, dass es ihnen offensichtlich nicht gelingt, eine gemeinsame Stellungnahme zu dem EU-Vorschlag zu formulieren. Während die SPD gegenüber den europäischen Plänen aufgeschlossen ist, werden sie von der Union abgelehnt. Wir erinnern uns noch gut an den Unmut im Deutschen Bundestag vor einigen Jahren, als die ungeliebten EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umzusetzen waren. Übereinstimmend haben die Fraktionen festgestellt, dass der Bundestag seinerzeit bei der Verabschiedung der entsprechenden Richtlinien in Brüssel seine Beteiligungsrechte nur unzureichend wahrgenommen hat. Die Koalition scheint aus diesen Vorgängen nichts gelernt zu haben. Der Bundestag muss schnellstens eine Position zu dem Kommissionsvorschlag entwickeln und frühzeitig die nationalen Interessen einbringen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bislang die Einlassung der Bundesregierung begrüßt, wonach zunächst die Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abgewartet werden sollen, bevor neue Richtlinien aus Brüssel verabschiedet werden. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion muss diese Haltung nach wie vor Bestand haben. Wir fordern die Koalition auf, sich umgehend zu positionieren und den Bundestag an der Entscheidungsfindung angemessen und frühzeitig zu beteiligen. z B z G c t w n m z u s r e s d g S b u g G t A ß S t R h g B P b w s i v A s t f d m w z m n e b s t Zu Protokoll ge (C (D Bereits im Juni 2006 hatte die Fraktion Die Linke zur weiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs der undesregierung einen Entschließungsantrag zur Umsetung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des rundsatzes der Gleichbehandlung mit der Drucksa hennummer 16/2034 eingebracht. Neben Ausgestalungsmängeln im Einzelnen litt der damalige Gesetzenturf der Bundesregierung vor allem darunter, dass er icht alltagstauglich war. Für die vorrangig von Diskriinierung Betroffenen war er ein schwaches Instrument ur Durchsetzung ihrer unantastbaren Menschenwürde nd des Diskriminierungsverbots. Die Umsetzungsgeetzgebung zielte ganz eindeutig auf ein möglichst niediges Schutzniveau gegen Diskriminierung. Wir wollten uroparechtswidrige Vorschriften jedenfalls nicht untertützen. Unsere damalige Forderung, den durch die Bunesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf grundleend zu novellieren, wurde aber mehrheitlich abgelehnt. elbst die Grünen, die ja stetig Anträge einbringen, haen sich auf den faulen Kompromiss damals eingelassen nd dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung nicht verweiert. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen leichbehandlungsgesetzes, AGG, zeigt sich, wie berech igt unsere damalige Kritik und Forderungen waren. uch der Antidiskriminierungsverband Deutschland äuerte seine wesentliche Kritik an dem Gesetz. In seiner tellungnahme begründete er diese anhand von konkreen Beispielsfällen. Kritik an der Umsetzung der EUichtlinie kommt aber auch von der EU-Kommission. Sie at sogar ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren geen die Bundesrepublik eingeleitet. Dabei hat sie die undesregierung zur Stellungnahme eben auch zu jenen unkten aufgefordert, die wir im damaligen Gesetzgeungsverfahren problematisiert haben. Durch die Kritik der EU-Kommission bestätigt, haben ir nun diesen vorliegenden Antrag eingebracht, der un ere damals vorgebrachte Kritik nochmals aufgreift. Das st umso notwendiger, da die Bundesregierung nach wie or an ihrer europarechtswidrigen Umsetzung der EUntidiskriminierungsrichtlinie festhalten will. Ja, sie will ogar verhindern, dass die EU-Kommission einen erweierten Schutz für alle Diskriminierungsmerkmale auch ür das gesamte Zivilrecht durch Richtlinien festlegt. Unser Antrag will speziell noch einmal das Ineinanergreifen von Rechten und deren Durchsetzbarkeit anahnen. Aufgegriffen wird deshalb neben der bereits erähnten Kritik der EU-Kommission, auf die ich noch urückkommen werde, vor allem die Kritik des Antidiskriinierungsverbandes Deutschland. Dessen Stellungahme zum einjährigen Bestehen des AGG verdeutlicht inmal mehr an typischen Praxisfällen, welche Probleme ei dessen Anwendung entstehen. Hinsichtlich niedrigchwelliger Anlaufstellen für Betroffene liest sich die Kriik wie folgt: Ohne unabhängige, regionale Antidiskriminierungsbüros oder -stellen und ohne wirksame Instrumente zur Rechtsdurchsetzung bleiben Antidiskriminierungsgesetze nur Lippenbekenntnisse. Mechthild Dyckmans gebene Reden Dass bisher so wenig Fälle zum AGG anhängig seien, liege nicht daran, dass Diskriminierung wenig verbreitet sei. Diese Förderung der regionalen Beratungsstellen ist keine Bundesangelegenheit. Dennoch ist es wichtig, wenn der Bundestag hier ein Signal an die Länder sendet. Ein weiteres Signal ist für den Bereich der Bildung erforderlich, wo die Länder die Verantwortung tragen, die europäischen Richtlinien umzusetzen. Anders sieht es bei den nachfolgenden Kritikpunkten aus; hier wird die Regierung gesetzliche Vorschläge vorlegen müssen. So kann sich betreffend des von uns vehement eingeforderten Verbandsklagerechts für die Antidiskriminierungsverbände die Bundesregierung nicht rausreden. Hier ist es eindeutig, dass die Bundesregierung die Möglichkeit erschweren will, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Für viele Betroffenen ist gerade das Verbandsklagerecht von immenser Bedeutung. Ihnen fehlt es an Zeit, Energie und Geld, sich selbst gerichtlich zu wehren. Viele Diskriminierungen setzen sich damit letztlich schon an dieser Stelle gegen das eigentlich bestehende Recht nach dem AGG faktisch durch. Auch bezogen auf die Beweislasterleichterung ist die Bundesregierung in der Verantwortung. Wir wollen, dass es zu einer Beweislastumkehr kommt. Darüber hinaus ist der Vorschlag aus der Praxis, ein Auskunftsrecht gegenüber den Unternehmen einzuführen, zu debattieren, ganz zu schweigen von den absurden Rechtfertigungsgründen und Ausnahmen hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes, beispielsweise die diesbezügliche Ausnahme vom Massengeschäft bei der Wohnungsvermietung. Schutzlücken gibt es unter anderem auch bei der unterschiedlichen Behandlung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsrecht. Darüber hinaus ist die Ausnahmeregelung für unterschiedliche Behandlung durch Religionsgemeinschaften nicht angemessen geregelt. Aber die Bundesregierung schafft es ja nicht einmal, diskriminierungsfrei gegenüber ihren eigenen Beamtinnen und Beamten zu agieren. Im Zusammenhang mit der Anhörung zur Lebenspartnerschaft der Fraktion Die Linke haben wir diesen Skandal bereits thematisiert. So diskriminiert die Bundesregierung im Bereich der Beamtenversorgung Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften wegen ihrer „sexuellen Ausrichtung“ hinsichtlich Beihilfe, Familienzuschlag und Witwenund Witwergeld. Auch die anderen, wie beispielsweise die steuerlichen, Unterschiede in der Behandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften müssen sofort abgeschafft werden. Der Staat spielt hier eine Vorreiterrolle der ganz üblen Art. Aber in noch einer anderen Art! Die neoliberale Logik und Politik der Bundesregierung – also die zunehmende Durchdringung aller Lebensbereiche wie Gesundheit, Bildung, öffentliche Dienste und andere durch das Marktprinzip à la „Standortpolitik bzw. -logik“ – zieht sich komplett durch ihre (Anti-)Diskriminierungspolitik. Diskriminierungsschutz ja, aber nur, wenn es nichts kostet bzw. den Unternehmen und der Wirtschaft nicht schadet. Trotzdem ist es verwunderlich, dass die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Frau Dr. Köppen, in e D s n v b v m d k s u s b t g z s f u w B R w b b t b p e n m B s a w d u d c n t s i d t g h F k A s v R s s Zu Protokoll ge (C (D inem Artikel in der „FAZ“ vor einer Erweiterung des iskriminierungsschutzes gewarnt hat. Nach ihrer An icht braucht der Schutz nicht hinsichtlich aller Diskrimiierungsmerkmale auch im Zivilrecht auf ein höheres Nieau gestellt werden. Frau Köppen sollte vielleicht lieber ei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgebererbände anheuern. Dort steht Demokratie ohnehin imer unter Finanzierungsvorbehalt. Zu guter Letzt möchte ich auf einen Punkt eingehen, er mir besonders am Herzen liegt. Die vorhandenen Disriminierungsmerkmale sind nicht umfassend. Ein entcheidender Ansatzpunkt millionenfacher Erniedrigung nd Benachteiligung taucht beim Diskriminierungschutz nicht auf: die soziale Herkunft und die sozialen Leensumstände. Soziokulturelle Herkunft und sozialer Staus haben in der kapitalistischen Gesellschaft eine sehr roße Auswirkung auf die Behandlung der Einzelnen und iehen eine daran anknüpfende Diskriminierung nach ich. Das Merkmal bietet in vielfältiger Weise Anknüpungspunkte für sozial verwerfliche und rechtsstaatlich nerträgliche Benachteiligungen. Sozial ausgegrenzt erden nicht nur Millionen Erwerbslose, sondern zum eispiel auch Menschen aus bestimmten Stadtteilen und egionen, denen Leistungen des „vertragsfreien Markts“ ie Funktelefon etc. nie zuteil werden. Eine der Auswirkungen der digitalen Erfassung kann eispielsweise schon dazu führen, dass man keinen Kredit ekommt, wenn man eine Wohnung im „falschen“ Stadteil hat. Beschwerden aus den unterschiedlichen Lebensereichen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern staeln sich schon bei den Verbraucherschützern. Meist geht s um das sogenannte Verfahren „Scoring“ oder „Redliing“. Diese Verfahren helfen zum Beispiel Unternehen, aus käuflichen Informationen und Daten über die evölkerung so etwas wie eine Matrix des Makels zu ertellen, bei der Kunden aus bestimmten Regionen schon ufgrund ihres Wohnortes zu potenziellen Problemfällen erden. Anwohner von sogenannten Sperrbezirken weren diskriminiert, etwa wenn sie in Callcentern anrufen nd allein wegen der Herkunft ihrer Festnetznummer in er Warteschlange nach hinten durchgereicht werden. Die soziale Diskriminierung betrifft somit auch Bereihe, die sich eklatant auf die Betroffenen auswirken – ämlich auf dem Wohnungsund Arbeitsmarkt. Benacheiligungsverbote sind in diesen Bereichen durch Einchränkungen sogleich wieder abgeschwächt worden. So st „eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf ie Schaffung und Erhaltung sozialer stabiler Wohnstrukuren und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie auseglichner wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verältnisse“ zulässig. Derart offen und allgemein gehaltene ormulierungen lehnt Die Linke ab, denn sie öffnen Disriminierung im Wohnbereich Tür und Tor und führen das llgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Grunde ad aburdum. Wir wollen einen effektiven Diskriminierungsschutz erwirklichen. Das Gesetz soll grundsätzlich auf alle echtsgebiete Anwendung finden, es sei denn, spezialgeetzlicher Schutz ist weitergehend. Damit würde das Geetz wirksamen Schutz bieten und eine Gleichbehandlung Sevim DaðdelenSevim Dağdelen gebene Reden fördern, wie sie auch durch die Art. 1, 3 und 20 des Grundgesetzes vorgegeben ist. Nur durch eine solche generelle Anwendbarkeit des Gesetzes ist Rechtssicherheit gewährleistet, so dass allen Bürgerinnen und Bürgern und allen staatlichen Stellen ersichtlich ist, welches Verhalten rechtswidrig ist. Darüber hinaus ist uns ein zentrales Anliegen, dass die „soziale Herkunft oder die sozialen Lebensumstände“ als Diskriminierungstatbestand in den Katalog des AGG aufgenommen wird. Der Schutz vor Diskriminierung in Deutschland ist un zureichend. Der in dieser Woche veröffentlichte Bericht der EU-Grundrechteagentur zeigt erneut: Das nationale Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz her kaum. Im Jahr 2007 gab es in Deutschland keine einzige Sanktion wegen rassistischer oder fremdenfeindlicher Diskriminierung – im Gegensatz zu vergleichbaren europäischen Ländern. Auch in anderen Bereichen gibt es wenig Urteile, und die Summen der Entschädigungsund Schadensersatzzahlungen sind gering. Das Gerede über Gefahren für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist ebenso abwegig wie Warnungen vor der Belastung der Gerichte. Der Antrag der Linken weist in eine ähnliche Richtung wie die bereits vorliegenden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen: Entschließungsantrag „Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle“ europäische Antidiskriminierungsrecht weiterentwickeln“ 15. Oktober eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss stattfinden. Dazu steuert Die Linke nun einen eigenen Antrag bei. Wir brauchen zweierlei: Erstens: Eine Nachbesserung des deutschen Antidiskriminierungsrechts. Die bestehenden Richtlinien müssen vollständig und europarechtskonform umgesetzt werden. Schwarz-Rot hat beim AGG Abstriche vom rot-grünen Entwurf vorgenommen. Die Folge von Abweichungen vom Europarecht sind Vertragverletzungsverfahren. In ihren Mahnschreiben beanstandet die Europäische Kommission unter anderem: Diskriminierte haben nur zwei Monate Zeit, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Beteiligung von Antidiskriminierungsverbänden an Gerichtsverfahren ist zu stark beschränkt. Im AGG fehlen Regelungen zum Schutz vor Entlassungen. Die Sanktionsregelungen bei Verstößen gegen Diskriminierungsverbote sind unzureichend. Sie setzen ein Verschulden des Arbeitgebers voraus. Das war in früheren Gesetzen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder einer Behinderung nicht der Fall. Im Beamtenrecht sind Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen benachteiligt hinsichtlich Beihilfe, Familienzuschlag, Witwenoder Witwergeld. Die Ausnahmeklauseln für Kirchen und Religionsgemeinschaften sind zu weit gefasst. Zudem sind vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen Verbesserungsvorschläge von Sachverständigen und Nichtregierungsorganisationen zu berücksichti g A m e g V m m s z g s b R ( L h a r d d d E t r P f b r m v E v K b d d n r u n d d z D l g M r s c u r M w Zu Protokoll ge (C (D en. Dazu gehört auch eine aktivere Arbeit der ntidiskriminierungsstelle des Bundes. Zweitens: Das europäische Antidiskriminierungsrecht uss weiterentwickelt werden. Statt den Fortschritt auf uropäischer Ebene zu blockieren, sollte die Bundesreierung das vom Europäischen Parlament unterstützte orhaben der Kommission, eine neue, umfassende Rahenrichtlinie vorzulegen, unterstützen. Für die Merkale Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion/Weltan chauung und sexuelle Orientierung ist europaweit umindest der hohe Schutzstandard erforderlich, der geen Diskriminierung aufgrund von „Rasse“ oder ethnichen Herkunft besteht. Der Grundsatz „gleiches Recht für alle“ ist im AGG ereits verwirklicht. In diesem Punkt ist das deutsche echt dem europäischen ausnahmsweise einmal voraus. Dafür haben sich Grüne lange eingesetzt, und auch die inke erkennt nun an, dass sich dieser Ansatz gelohnt at.)


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