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ID1617235000

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Metadaten
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    12. Kunst-svnSdifiDfEVueDs2hish2vnsDrdbdkligvBdDmn\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/172 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Mechthild Dyckmans, Birgit Homburger, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: GmbH-Gründungen beschleu- nigen und entbürokratisieren (Drucksachen 16/671, 16/9737) . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Königshaus, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Die Regierungsverhandlun- gen mit China zur Neuorientierung der Entwicklungszusammenarbeit und zur Förderung der chinesischen Zivilgesell- schaft nutzen (Drucksache 16/9745) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Walter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 18189 D 18190 A 18191 B 18193 C 18196 A 18198 A 18205 D 18206 A 18207 D 18209 C 18211 B 18212 C 18214 A Deutscher B Stenografisch 172. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Wahl von Herrn Professor Manfred Wilke als Mitglied des Beirats bei der Bundesbe- auftragten für die Unterlagen des Staats- sicherheitsdienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 21 und 46 e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) (Drucksachen 16/6140, 16/9737) . . . . . . . G D T G T B F C ( i Z A 18187 B 18187 B 18189 C 18189 C Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18199 D 18201 D undestag er Bericht ung en 26. Juni 2008 t : arrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: roße Anfrage der Abgeordneten Jürgen rittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker eck (Köln), weiterer Abgeordneter und der raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur hina-Politik der Bundesregierung Drucksachen 16/7212, 16/9513) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: ntrag der Abgeordneten Hellmut 18203 A 18204 B 18205 D Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18215 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auf- tragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschul- forschungsförderungsgesetz – HFFördG) (Drucksache 16/5726) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zusammen- führung der Regelungen über befrie- dete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (Drucksache 16/9741) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Forschung für den ökologischen Landbau ausbauen (Drucksache 16/9345) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verlängerung der Hauptunter- suchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen (Drucksache 16/9480) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung (TA) Mediennutzung und eLearning in Schulen Sachstandsbericht zum Monitoring „eLearning“ (Drucksache 16/9527) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung (TA) Zielgruppenorientiertes eLearning für Kinder und ältere Menschen Sachstandsbericht zum Monitoring „eLearning“ (Drucksache 16/9528) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 47: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- b c d e f 18216 C 18217 B 18218 B 18219 D 18221 A 18221 B 18221 B 18221 C 18221 C 18221 C ten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Europaabgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 16/9300, 16/9570) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augs- burg), Winfried Nachtwei, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 20 Jahre nach Halabja – Un- terstützung für die Opfer der Giftgas- angriffe (Drucksachen 16/8197, 16/9150) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: NATO-Gipfel für Kurswechsel in Afghanistan nutzen (Drucksachen 16/8501, 16/9431) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Hofbauer, Dirk Fischer (Ham- burg), Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Heinz Paula, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Zwölf-Tage-Regelung in Europa wieder einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bay- reuth), Ernst Burgbacher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Wiedereinführung der Zwölf-Tage- Regelung in Europa unterstützen (Drucksachen 16/9076, 16/7861, 16/9739) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorier- ter Treibhausgase (Chemikalien-Klima- schutzverordnung – ChemKlimaschutzV) (Drucksachen 16/9446, 16/9517 Nr. 2, 16/9731) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . )–p) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 431, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440 und 441 zu Petitionen 18221 D 18222 B 18222 C 18222 D 18223 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 III (Drucksachen 16/9616, 16/9617, 16/9618, 16/9619, 16/9620, 16/9621, 16/9622, 16/9623, 16/9624, 16/9625, 16/9626) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Einhundertsiebte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung – (Drucksachen 16/9211, 16/9391 Nr. 2.1, 16/9698) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 11 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 16/9782) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu den Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 2/08 und 2 BvR 1010/08 (Drucksache 16/9783) . . . . . . . . . . . . . . . . d)–m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 442, 443, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450 und 451 zu Petitionen (Drucksachen 16/9767, 16/9768, 16/9769, 16/9770, 16/9771, 16/9772, 16/9773, 16/9774, 16/9775, 16/9776) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur unrechtmäßigen Ein- leitung radioaktiver Lauge in das ehema- lige Salzbergwerk Asse II Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Heinrich Sander, Minister (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . S C D T a b c I I W J I 18223 B 18224 C 18224 C 18224 D 18225 A 18226 A 18227 A 18228 A 18229 B 18230 B 18231 B 18232 C 18233 D 18234 D 18236 B igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes- kindergeldgesetzes (Drucksachen 16/8867, 16/9792) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen 16/9615, 16/9792) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9793) . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinderzuschlag weiterent- wickeln – Fürsorgebedürftigkeit und verdeckte Armut von Erwerbs- tätigen mit Kindern verhindern und bekämpfen – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht über die Aus- wirkungen des § 6 a des Bundeskin- dergeldgesetzes (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls not- wendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift (Drucksachen 16/8883, 16/4670, 16/9792) ) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Armut trotz Arbeit vermeiden – Benachteiligung Alleinerziehender beim Kinderzuschlag beenden (Drucksache 16/9746) . . . . . . . . . . . . . . . ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . na Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18237 C 18240 A 18241 A 18241 D 18242 A 18242 A 18242 A 18242 B 18242 C 18244 A 18245 B 18246 D 18248 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Betreu- ungsrechts (Drucksache 16/8442) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . T a b D D V A I T a b 18248 C 18248 D 18249 B 18250 B 18250 D 18252 A 18252 D 18253 C 18254 C 18255 A 18255 C 18256 D 18257 B 18258 D 18259 C 18259 D 18260 C 18260 C 18262 A 18263 B 18264 D 18265 D 18266 B 18267 B 18268 C 18269 B 18270 C 18271 B 18272 B 18273 D agesordnungspunkt 9: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Flexibler Eintritt in die Rente bei Wegfall der Zuverdienst- grenzen (Drucksache 16/8542) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kurs halten bei der Erwerbsintegration von älteren Beschäftigten – Teilrenten erleichtern (Drucksache 16/9748) . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungs- gesetz – UVMG) (Drucksachen 16/9154, 16/9788) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die gesetzliche Unfallver- sicherung fit für die Dienstleistungs- gesellschaft machen – zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Wettbewerb und Kapitalde- ckung in der Unfallversicherung – zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Unfallversiche- rung (Drucksachen 16/9312, 16/6645, 16/5616, 16/9788) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18275 A 18275 A 18275 B 18276 B 18279 C 18280 C 18282 B 18283 C 18283 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 V Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Klaus Ernst, Hüseyin- Kenan Aydin, Dr. Lothar Bisky, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit fortführen (Drucksachen 16/9067, 16/9730) . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeran- sprüchen und zur verbesserten Durchset- zung von Forderungen (Forderungssiche- rungsgesetz – FoSiG) (Drucksachen 16/511, 16/9787) . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A B A N J s k ( B K J K K T – – T A D A M s I ( E E W W T a 18284 A 18285 D 18287 A 18288 C 18290 C 18291 A 18292 B 18293 D 18295 D 18297 D 18298 A 18298 D 18300 A 18301 D 18302 D 18303 D 18304 B 18305 A 18305 D 18306 A 18307 C 18308 B 18310 A 18310 B 18311 B agesordnungspunkt 13: ntrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, ritta Haßelmann, Markus Kurth, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Statt Kooperative obcenter – Grundsicherung für Arbeits- uchende aus einer Hand mit gestärkten ommunalen Kompetenzen organisieren Drucksache 16/9441) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksachen 16/5052, 16/9759) . . . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9781) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: ntrag der Abgeordneten Elke Hoff, r. Werner Hoyer, Jens Ackermann, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: ehr deutsche und internationale Unter- tützung für den Wiederaufbauprozess im rak Drucksache 16/9605) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Angelika Graf (Rosen- heim), Renate Gradistanac, Kerstin Griese, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wirksame Bekämp- 18312 B 18312 B 18313 B 18314 D 18316 B 18318 C 18319 C 18316 D 18320 A 18320 B 18321 B 18322 D 18324 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 fung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen (Drucksachen 16/9420, 16/9694) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mäd- chen und Frauen vor Genitalver- stümmelung schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen ächten und bekämpfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Monika Knoche, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Weibliche Genitalverstüm- melung verhindern _ Menschen- rechte durchsetzen (Drucksachen 16/3542, 16/3842, 16/4152, 16/8657) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Renate Gradistanac, Clemens Bollen, Angelika Graf (Ro- senheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Häusliche Ge- walt gegen Frauen konsequent wei- ter bekämpfen – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Drucksachen 16/6429, 16/6584, 16/9367) Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . T B w g H n k d g ( i Z A ( A N m P f ( G M A H B T B h – – ( N S B D D A 18324 D 18325 A 18325 B 18325 C 18326 C 18327 B 18328 C 18329 B 18330 B 18331 A agesordnungspunkt 17: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- ärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- eordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike änsel, Monika Knoche, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion DIE LINKE: Aner- ennung und Wiedergutmachung der eutschen Kolonialverbrechen im ehemali- en Deutsch-Südwestafrika Drucksachen 16/4649, 16/8418) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Abgeordneten Kerstin Müller Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Angebot an die na- ibische Nationalversammlung für einen arlamentarierdialog zur Versöhnungs- rage Drucksache 16/9708) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . nke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . runhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: eschlussempfehlung und Bericht des Haus- altsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesre- gierung für das Haushaltsjahr 2006 – Vorlage der Haushalts- und Vermö- gensrechnung des Bundes (Jahres- rechnung 2006) – zu der Unterrichtung durch den Bundes- rechnungshof: Bemerkungen des Bun- desrechnungshofes 2007 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2006) Drucksachen 16/4995, 16/7100, 16/7376 r. 3, 16/9640) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18332 B 18332 B 18332 C 18333 B 18334 B 18335 C 18336 B 18337 C 18337 D 18338 D 18340 B 18341 A 18341 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 VII Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Priska Hinz (Her- born), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sorge- rechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren (Drucksache 16/9361) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Anette Hübinger, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Gesine Multhaupt, Jörg Tauss, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Qualitätssiche- rung im Wissenschaftssystem durch eine differenzierte Gleichstellungspoli- tik vorantreiben (Drucksache 16/9756) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Frauen auf dem Sprung in die Wissen- schaftselite (Drucksache 16/9604) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gesine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Menschenrechtslage in Tibet verbes- sern (Drucksache 16/9747) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Festnahme des chinesischen Dis- sidenten Hu Jia Entschließung des Europäischen Parla- ments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftie- rung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia EuB-EP 1652; P6_TA-PROV (2008) 0021 ( F E C V T A ( R F n T t f n b ( A A C D S T A D S b b ( M D S D M D T A A A u G t 18342 B 18342 C 18342 D 18342 D 18344 B 18345 D 18347 A 18347 D 18349 B Drucksachen 16/8609 A.9, 16/9822) . . . . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: ntrag der Abgeordneten Axel E. Fischer Karlsruhe-Land), Ilse Aigner, Katherina eiche (Potsdam), weiterer Abgeordneter und raktion der CDU/CSU sowie der Abgeord- eten Andrea Wicklein, René Röspel, Jörg auss, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der SPD: Forschung und Entwicklung ür die industrielle stoffliche Nutzung achwachsender Rohstoffe in Deutschland ündeln und stärken Drucksache 16/9757) . . . . . . . . . . . . . . . . . . xel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: ntrag der Abgeordneten Monika Knoche, r. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Frank pieth und der Fraktion DIE LINKE: Canna- is zur medizinischen Behandlung freige- en Drucksache 16/9749) . . . . . . . . . . . . . . . . . . aria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . abine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: ntrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, nette Hübinger, Dr. Wolf Bauer, weiterer bgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU nd der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe, regor Amann, Elvira Drobinski-Weiß, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion der SPD 18349 B 18349 D 18351 B 18351 D 18352 D 18353 D 18355 A 18355 B 18356 C 18357 D 18360 A 18360 D 18361 C 18361 D 18362 C 18363 A 18363 D 18364 C 18365 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 sowie der Abgeordneten Ute Koczy, Undine Kurth (Quedlinburg), Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Vorschlag Ecuadors für den globalen Klima- und Biodiversi- tätsschutz prüfen und weiterentwickeln – Schutz des Yasuní-Nationalparks durch Kompensationszahlungen für entgangene Einnahmen erreichen (Drucksache 16/9758) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: G-8-Gipfel in Japan für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nutzen (Drucksache 16/9751) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Dr. Christel Happach- Kasan, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Glaubwürdigkeit von G-8 nicht verspielen – Maßnahmen zur Be- kämpfung der Nahrungsmittelkrise auf dem Gipfeltreffen in Hokkaido beschließen (Drucksache 16/9750) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die euro- päische Integration der Republik Moldau unterstützen (Drucksache 16/9755) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D R T A B o f ( i Z A K m B P b f ( D T Z v w v d k m V S S g ( M L C D D T A N n s ( 18366 B 18366 B 18367 C 18369 B 18369 D 18370 B 18371 B 18371 C 18371 C 18373 A 18374 A 18375 A 18376 A 18377 A 18377 B 18379 A ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ntrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, irgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der FDP: Bekämp- ung von Piraterie Drucksache 16/9609) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 11: ntrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, erstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bre- en), weiterer Abgeordneter und der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ursachen der iraterie vor der somalischen Küste bear- eiten – Politische Konfliktlösungsschritte ür Somalia vorantreiben Drucksache 16/9761) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: weite Beratung und Schlussabstimmung des on der Bundesregierung eingebrachten Ent- urfs eines Gesetzes zu dem Abkommen om 12. November 2007 zwischen der Bun- esrepublik Deutschland und der Demo- ratischen Volksrepublik Algerien zur Ver- eidung der Doppelbesteuerung und zur erhinderung der Steuervermeidung und teuerhinterziehung auf dem Gebiet der teuern vom Einkommen und vom Vermö- en Drucksachen 16/9561, 16/9786) . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ntrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang ešković, Monika Knoche, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Ab- chiebungen in das Kosovo Drucksache 16/9143) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18380 A 18380 C 18382 A 18383 A 18383 A 18383 A 18383 C 18384 D 18385 C 18386 D 18387 A 18387 D 18388 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 IX Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aktives Wahlalter bei Bundes- tagswahlen auf 16 Jahre absenken (Drucksache 16/6647) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns- ter), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vertragsärzte und -zahnärzte nicht mit 68 Jahren zwangsweise in den Ruhe- stand schicken (Drucksache 16/9445) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Karin Binder, Dr. Barbara Höll, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Effektiven Diskriminierungsschutz ver- wirklichen (Drucksache 16/9637) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . M S V G T A D B t b t M c ( A D R U K T B R o D t E t ( D K D K B T A K o e c h g ( i 18388 D 18389 D 18390 B 18390 D 18391 C 18392 A 18392 B 18394 A 18394 C 18395 B 18396 A 18397 B 18397 B 18398 A 18398 D 18399 A 18399 D 18400 C 18401 B 18401 B 18401 D echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 33: ntrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, r. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander onde, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rahmen- edingungen für eine nachhaltige interna- ionale Investitionspolitik schaffen – ultilaterale Regeln für Staatsfonds entwi- keln Drucksache 16/9612) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 34: eschlussempfehlung und Bericht des echtsausschusses zu dem Antrag der Abge- rdneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Patrick öring, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Gegen Geheimniskrämerei – ntscheidungen kommunaler Gesellschaf- en transparent gestalten Drucksachen 16/395, 16/9732) . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 35: ntrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, laus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Für ine qualitätsgesicherte und flächende- kende Arzneimittelversorgung – Versand- andel auf rezeptfreie Arzneimittel be- renzen Drucksache 16/9754) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit 18402 B 18403 C 18405 A 18406 A 18406 D 18406 D 18407 C 18408 C 18409 B 18410 A 18411 A 18411 B 18412 A 18412 D 18413 C 18414 C 18415 C X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns- ter), Martin Zeil, Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aus- wüchse des Versandhandels mit Arzneimit- teln unterbinden (Drucksache 16/9752) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: a) Antrag der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wettbewerb in der Eingliede- rungshilfe stärken – Wahlfreiheit und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung erhöhen (Drucksache 16/9451) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Persönliche Budgets für berufliche Teil- habe jetzt ermöglichen (Drucksache 16/9753) . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfall- versicherung (Unfallversicherungsmoderni- s p A Z d d o R S D V S A Z A U i N A Z – – ( n K A Z d v p U C S J E B 18415 D 18415 D 18417 A 18418 A 18419 A 18419 C 18420 B 18421 A 18421 A 18421 B 18422 B 18423 A 18424 A 18425 B 18426 D 18427 A ierungsgesetz – UVMG) (Tagesordnungs- unkt 10 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- erung des Bundesministergesetzes (Tages- rdnungspunkt 14) alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntrags: Mehr deutsche und internationale nterstützung für den Wiederaufbauprozess m Irak (Tagesordnungspunkt 15) iels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung: Anerkennung und Wiedergutmachung der deuschen Kolonialverbrechen im ehemali- gen Deutsch-Südwestafrika Angebot an die namibische Nationalver- sammlung für einen Parlamentarierdialog zur Versöhnungsfrage Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- ungspunkt 7) erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Sorgerechtsregelung für Nicht- erheiratete reformieren (Tagesordnungs- unkt 19) te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18427 D 18428 B 18429 B 18430 B 18431 B 18432 A 18432 C 18434 D 18435 D 18437 B 18438 B 18439 A 18440 A 18441 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 XI Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Menschenrechtslage in Tibet ver- bessern – Beschlussempfehlung und Bericht: Fest- nahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia Entschließung des Europäischen Parla- ments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia (Zusatztagesordnungspunkte 8 und 9) Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Bekämpfung von Piraterie – Ursachen der Piraterie vor der somali- schen Küste bearbeiten – Politische Kon- fliktlösungsschritte für Somalia vorantrei- ben (Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord- nungspunkt 11) Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 34 und 35 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Entwicklung der Gehälter der Vorstände der zehn größten Unternehmen mit unmittelbarer Beteiligung des Bundes in den letzten fünf Jahren; Entwicklung der Bonuszahlungen der Vorstände der zehn größten Unternehmen mit unmittelbarer Beteiligung des Bundes in den letzten fünf Jahren Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (171. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3) 18441 D 18442 B 18443 B 18444 A 18444 C 18445 B 18446 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18187 (A) ) (B) ) 172. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18427 (A) ) (B) ) nen, die nicht hinnehmbar sind. Nitzsche, Henry fraktionslos 26.06.2008 der besonders vom Strukturwandel betroffenen Bran- chen verständlich, belastet aber über Gebühr andere Branchen. Auch lassen Berechnungen der Wirkungs- weise dieses Verteilungsschlüssels Verwerfungen erken- Lips, Patricia CDU/CSU 26.06.2008 Müntefering, Franz SPD 26.06.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A g t N g s b d z R g w a t Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 26.06.2008 Andres, Gerd SPD 26.06.2008 Barnett, Doris SPD 26.06.2008* Bellmann, Veronika CDU/CSU 26.06.2008 Bodewig, Kurt SPD 26.06.2008 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 26.06.2008* Deittert, Hubert CDU/CSU 26.06.2008* Dörmann, Martin SPD 26.06.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 26.06.2008* Gerster, Martin SPD 26.06.2008 Goldmann, Hans- Michael FDP 26.06.2008 Golze, Diana DIE LINKE 26.06.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 26.06.2008 Haibach, Holger CDU/CSU 26.06.2008* Hintze, Peter CDU/CSU 26.06.2008 Hörster, Joachim CDU/CSU 26.06.2008* Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.06.2008 Ibrügger, Lothar SPD 26.06.2008 Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 26.06.2008* Koczy, Ute BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.06.2008 Korte, Jan DIE LINKE 26.06.2008 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 26.06.2008 P R R D S D S S A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzli- chen Unfallversicherung (Unfallversicherungs- modernisierungsgesetz – UVMG) (Tagesord- nungspunkt 10 a) Ich kann dem Unfallversicherungsmodernisierungs- esetz nicht zustimmen. Die mit dem UVMG beabsich- igte Organisationsreform einschließlich der völligen eustrukturierung des bestehenden Lastenausgleichs eht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, berück- ichtigt aber letztlich nicht in ausreichendem Maße die erechtigten Interessen der gewerblichen Wirtschaft, die ieses System allein und ausschließlich finanziert. Es ist war zu begrüßen, dass auf Initiative der CDU/CSU im ahmen der Beratungen noch zahlreiche Verbesserun- en zugunsten der betroffenen Unternehmen erreicht erden konnten, gleichwohl reichen diese allein nicht us, die bestehenden Bedenken auszuräumen. Die Wirkungsweise und Zielgenauigkeit des geplan- en Verteilungsschlüssels von 70 : 30 ist zwar aus Sicht ronold, Florian SPD 26.06.2008 aidel, Hans CDU/CSU 26.06.2008 amelow, Bodo DIE LINKE 26.06.2008 r. Scheer, Hermann SPD 26.06.2008 chily, Otto SPD 26.06.2008 r. Schui, Herbert DIE LINKE 26.06.2008 eib, Marion CDU/CSU 26.06.2008 töckel, Rolf SPD 26.06.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 18428 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Ebenso ist die geplante Freibetragsregelung für Klein- unternehmen unzureichend. Es ist zutreffend, dass eine Vielzahl von Kleinunternehmen der bisher ausgleichsbe- rechtigten Berufsgenossenschaften eine Entlastung er- fahren, Kleinunternehmen der bisher ausgleichspflichti- gen Berufsgenossenschaften werden aber wegen der einschränkenden Regelung des Freibeträges belastet wer- den. Umfang und Auswirkungen dazu sind nur unzurei- chend geprüft worden. Es fehlt zudem die klare politische Absichtserklärung, auch die Unternehmen in den Lasten- ausgleich einzubeziehen, an denen die öffentliche Hand zum überwiegenden Teil beteiligt ist und die sich am Markt auch dem Wettbewerb stellen, aber bisher, durch die Zugehörigkeit zu den Unfallkassen des Bundes oder der Unfallkassen der öffentlichen Hand, an diesem soli- darischen Lastenausgleich der gewerblichen Wirtschaft nicht beteiligt sind. Konsequent abzulehnen ist die künftige Durchfüh- rung des neuen Überaltlastenausgleichs durch das Bun- desversicherungsamt auf Kosten der Unternehmen. Wie auch in der Vergangenheit hätte die Selbstverwaltung, die zudem die Grundstruktur des neuen Lastenausgleichs entwickelt hat, wegen der Sachnähe diese Aufgabe auch weiter erledigen können. Die Hereinnahme zusätzlicher Belastungen aus dem Bereich Bergbau in den neuen Überaltlastenausgleich ist zwar aus Sicht der betroffenen Berufsgenossenschaft und der ihr angehörenden Unter- nehmen verständlich, hier hätten aber politische Lösun- gen gefunden werden müssen, die zu keiner einseitigen Belastung der gewerblichen Wirtschaft führen. Nicht hinnehmbar ist die geplante Ausgestaltung der unternehmerischen Meldepflichten zur künftigen UV-Be- triebsprüfung. Neben der Erweiterung der künftigen DEÜV-Meldungen ist insbesondere die individualisierte Angabe der geleisteten Arbeitsstunden praxisfern und bedeutet neue bürokratische Belastungen. Hier hätte im Sinne der Zielsetzung des Zweiten Mittelstandsentlas- tungsgesetzes ein Verfahren gefunden werden müssen, das für die Unternehmen zu einer bürokratischen Entlas- tung führt und nicht die Gefahr des Gegenteils bewirkt. Aufgrund der Komplexität der Probleme im Rahmen der Umstellung des Meldeverfahrens hätte hier im Zweifel eine Zurückstellung der Umstellung bis zur Klärung der damit verbundenen offenen Fragen – wie vom Bundesrat gefordert – erfolgen müssen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Geset- zes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Tagesordnungspunkt 14) Ralf Göbel (CDU/CSU): Die Gesellschaft befindet sich im Umbruch. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird bis zum Jahr 2050 die Bevölkerung in Deutschland um rund sieben Millionen Menschen auf dann insgesamt 75 Millionen schrumpfen. Die demogra- fische Entwicklung und der fortschreitende Strukturwan- d z d r m a d d l f z u t t D i s L m d w a h s Z i d o s d n g s g z i a s m z L D B d k r v d M (C (D el werden unsere Gesellschaft daher in nicht allzu kur- er Zeit spürbar verändern. Zugleich geht mit dem Bevölkerungsrückgang auch ie bisherige bewährte Alterssicherungsstruktur verlo- en. Infolge der demografischen Entwicklung steht im- er weniger Beitragszahlern eine stetig steigende Zahl n Beziehern von Altersversorgung gegenüber. Dass iese wenigen die zu zahlenden Beiträge, insbesondere ie der Alterssicherung, nicht mehr allein tragen können, euchtet mittlerweile jedem ein. Deshalb erfordert diese ür alle Gruppen schwierige Situation Einschnitte in ahlreichen Bereichen. So hat im Bereich der Alterssicherung jede Gruppe nd damit auch jedes Mitglied dieser Gruppe einen sys- emgerechten Beitrag zur Sicherung und Aufrechterhal- ung des jeweiligen Alterssicherungssystems zu leisten. ies gilt zunächst für alle Bürgerinnen und Bürger, die n der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ind. Sie haben in der Vergangenheit bereits spürbare eistungseinschränkungen und Belastungen hinnehmen üssen. Gleiches gilt auch für die Beamtinnen und Beamten es Bundes, der Länder und Gemeinden, die durch die irkungsgleiche Übertragung der Kürzungen auf die Be- mtenversorgung ebenso finanzielle Einbußen erfahren aben. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zu- ammenhang darauf hingewiesen, dass die Grenze des umutbaren bei den Beamtenpensionen nahezu erreicht st. Den zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes erfor- erlichen Sparmaßnahmen will sich aber auch die berste politische Leitungsebene des Bundes nicht ver- chließen. Dass auch sie zu Einsparungen bereit ist, zeigt er dem Deutschen Bundestag vorliegende Entwurf ei- es Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesminister- esetzes, über den wir heute in zweiter und dritter Le- ung beraten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Bundesre- ierung nicht erst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ur Stabilisierung des Haushaltes beiträgt, sondern bereits n der Vergangenheit mehrfach Sparbeiträge erbracht und uf allgemeine Einkommenserhöhungen verzichtet hat, o zuletzt im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 it der vollständigen Abschaffung der jährlichen Sonder- ahlung, des Weihnachtsgeldes. Weitere finanzielle Sparbeiträge erbringt die oberste eitungsebene nun mit dem uns vorliegenden Entwurf. ieser sieht Einschnitte in die Versorgung sowohl der undesminister als auch, durch entsprechende Verweise, er Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatsse- retäre vor. Im Wesentlichen sieht der Entwurf folgende Ände- ungen vor: Erstens. Anhebung der Altersgrenze für den Bezug on Ruhegehalt von derzeit 55 Jahren bzw. 60 Jahren auf ie für Beamte geltende Regelaltersgrenze sowie die öglichkeit, ab Vollendung des 55. Lebensjahres vor- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18429 (A) ) (B) ) zeitig Ruhegehalt, allerdings unter Hinnahme von Ab- schlägen, in Anspruch zu nehmen. Zweitens. Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt von zwei auf vier Jahre. Drittens. Nachversicherung in der gesetzlichen Ren- tenversicherung bei einem Ausscheiden ohne Anspruch auf Ruhegehalt. Viertens. Reduzierung der Bezugsdauer von Über- gangsgeld von maximal drei Jahren auf dann maximal zwei Jahre. Fünftens. Erweiterung der Ruhensregelung für die Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzkommen sowie Rentenzahlungen entsprechend den Regelungen im Beamtenversorgungsrecht. Die Regelungen sollen dabei auch schon für die Mit- glieder der jetzigen Bundesregierung gelten. Allerdings sieht eine Übergangsregelung vor, dass durch zurücklie- gende Amtszeiten bereits erworbene Anwartschaften auf Ruhegehalt ungemindert fortbestehen. Private Erwerbs- einkommen und Renten werden aber auch für die jetzi- gen Mitglieder der Bundesregierung, die bereits einer früheren Bundesregierung angehörten, angerechnet. Daneben enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen, die die Mitglieder des letzten Ministerrates der ehemali- gen Deutschen Demokratischen Republik, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in ihr Amt kamen, betreffen. Diese haben die demokratische Umgestaltung der Gesellschaft gestaltet und zur Herstel- lung der Einheit Deutschlands maßgeblich beigetragen. Sie hatten Anteil an der historischen Leistung, die für die politische, wirtschaftliche und soziale Vorbereitung des 3. Oktober 1990 notwendig waren. Diese historisch ein- malige Aufgabe wurde bis heute in keiner Weise ange- messen berücksichtigt. So besitzen sie auch nach fast 18 Jahren Deutscher Einheit keine ihrem Amt und ihrer historischen Rolle entsprechenden Altersversorgungsan- sprüche. Und dies, obwohl nur wenige im Anschluss an ihr Amt eine Zukunft in der Politik oder im öffentlichen Dienst fanden und nun auf eine Mindestversorgung an- gewiesen sind. Dem soll nun abgeholfen werden. Nach dem Entwurf werden die Mitglieder der Übergangsregierung erstmals in das System der Ministerversorgung einbezogen. Nach Art. 1 Abs. 3 des Gesetzentwurfes erhalten die Mitglie- der des Ministerrates der ehemaligen Deutschen Demo- kratischen Republik unter Ministerpräsident a. D., Dr. Lothar de Maizière, die diesem ab dem 12. April 1990 angehört haben, ab dem 55. Lebensjahr 5 Prozent der Amtsbezüge eines Bundesministers. Im Ergebnis stellt das Gesetz einen weiteren Beitrag zur Konsolidierung der staatlichen Finanzen dar, an der sich das Kabinett als oberste Leitungsebene der Bundes- republik Deutschland ebenso beteiligt wie die Bürgerin- nen und Bürger unseres Landes. Siegmund Ehrmann (SPD): Im November 2007 ins Plenum eingebracht, beraten wir heute in zweiter und d t I r N o f M R a s r V B d s z a a e 1 c w e B g e a L k f v u d c d s d l w g E u c g l l i R s k t D W R (C (D ritter Lesung nach intensiven koalitionsinternen Bera- ungen abschließend Änderungen des Ministergesetzes. m Kern setzen wir auch für die Mitglieder der Bundes- egierung ein höheres Pensionsalter, Element des im ovember letzten Jahres veränderten Rechtes der Abge- rdnetenentschädigung, um. Schließlich ist es nach sorg- ältiger Abwägung unser Anliegen, die Versorgung der itglieder der demokratisch legitimierten letzten DDR- egierung in das Ministergesetz einzubeziehen. Mit dem Gesetzentwurf soll grundsätzlich die Regel- ltersgrenze für Beamte – künftig 67 Jahre – auf die Ver- orgung der Bundesminister übertragen werden. Wäh- end bei Beamten der vorzeitige Ruhestand mit ollendung des 63. Lebensjahres möglich ist, sollen die undesminister die Versorgung bereits mit Vollendung es 60. Lebensjahres, also sieben Jahre früher, in An- pruch nehmen können. Da für jedes Jahr vorzeitigen Be- ugs ein Abschlag von 3,6 Prozent von der Versorgung bgezogen wird, würde sich ein maximaler Versorgungs- bschlag von sieben mal 3,6 Prozent, also 25,2 Prozent rgeben. Um dies zu vermeiden, wird die Minderung auf 4,4 Prozent begrenzt. Das entspricht dem höchstmögli- hen Abschlag in der Beamtenversorgung. Die Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt ird von zwei auf vier Jahre heraufgesetzt, umfasst somit ine ganze Wahlperiode. Sollte das Amtsverhältnis der undeskanzlerin enden oder der Bundestag vorzeitig auf- elöst werden, gilt dies wiederum nicht. Allerdings soll rgänzend geregelt werden, dass bei der Mindestamtszeit uch Zeiten vorangegangener Mitgliedschaften in einer andesregierung berücksichtigt werden, wenn diese zu einem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht ge- ührt haben. Doch bleibt der geltende Ruhegehaltssatz on 27,74 Prozent nach einer Amtszeit von vier Jahren nverändert. Konsequenterweise muss im Ministergesetz ie Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversi- herung für den Fall geregelt werden, dass ein Mitglied er Bundesregierung ohne Ruhegehaltsanspruch aus- cheidet. Die maximale Bezugsdauer des Übergangsgel- es wird von drei auf zwei Jahre verkürzt. Zu guter Letzt werden die sogenannten Ruhensrege- ungen erweitert. Das bedeutet, dass Erwerbs- und Er- erbsersatzeinkommen nicht nur auf das Übergangs- eld, sondern auch auf das Ruhegehalt angerechnet wird. benso werden Rentenzahlungen auf das Übergangsgeld nd das Ruhegehalt angerechnet.Soweit zu den wesentli- hen Änderungen der bereits heute im Bundesminister- esetz normierten strukturellen Elemente. Nun zum Thema der versorgungsrechtlichen Behand- ung der letzten und einzigen durch demokratische Wah- en legitimierten Regierung der ehemaligen DDR. Ist es m Ergebnis recht und billig, dass ihren Mitgliedern ein uhegehaltsanspruch verwehrt, den Mitgliedern des Deut- chen Bundestages hingegen, die zuvor der ersten demo- ratisch gewählten ehemaligen Volkskammer angehör- en, diese Mitgliedszeit wie eine Mitgliedszeit im eutschen Bundestag angerechnet wird? Unstreitig waren die ersten, aber auch letzten freien ahlen zur Volkskammer der Höhepunkt der friedlichen evolution durch die Menschen der ehemaligen DDR. 18430 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Es ist mehr als angemessen, auch die besondere Stellung der dabei gewählten Abgeordneten als Mitglieder eines demokratisch legitimierten Verfassungsorganes, dem überdies die herausragende und historisch außergewöhn- liche Aufgabe oblag, den eigenen Staat abzuwickeln und damit die Voraussetzung für ein geeintes Deutschland zu schaffen, durch eine Mindestabsicherung zu würdigen. Verglichen damit ist es nicht angemessen, dass die Mit- glieder der von dieser frei gewählten Volkskammer beru- fenen DDR-Regierung keine dem Amt angemessene Mindestversorgung erwerben. Der Gesetzentwurf trägt dieser Bewertung Rechnung. Abweichend hierzu beantragen die Koalitionsfraktionen mit dem vorliegenden Änderungsantrag, den bisher vor- gesehenen Ruhegehaltssatz von 7 Prozent der Bezüge auf 5 Prozent zu senken. Die zugrunde liegenden Bezüge der Bundesminister sind ihrerseits – auch das darf ich hier einmal bemerken – mehrfach von der allgemeinen Ein- kommensentwicklung der Beamtinnen und Beamten ab- gekoppelt worden. Das bedeutet, dass dem Ministerpräsi- denten circa 800 Euro und den Ministern circa 650 Euro im Monat zustehen. Die Anrechnungsregelungen des Mi- nistergesetzes, abgesehen von privaten Erwerbseinkom- men, gelten auch für die Mitglieder des letzten Minister- rates. Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ruhen die Ruhegehaltsansprüche nach den allgemeinen Regeln des Bundesministergesetzes gegebenenfalls vollständig. Bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages richtet sich die Anrechnung nach § 29 des Abgeordnetengesetzes Intensiv haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob und in welchem Umfange ebenfalls die Staatssekretäre der letzten DDR-Regierung in diese Modifikation einbe- zogen werden können, was der Regierungsentwurf nicht vorsieht. Hierzu ist anzumerken, dass die Staatssekretäre in Deutschland seit jeher ihr Amt im Regelfall im Beam- tenstatus wahrnehmen und damit dem Beamtenversor- gungsrecht unterfallen. In seltenen Ausnahmefällen wer- den sie außertariflich als Angestellte beschäftigt. In beiden Fällen stehen sie aber nicht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis wie Minister. Dies gilt lediglich für die 1966 auf Bundesebene eingeführten Parlamentarischen Staatssekretäre, die grundsätzlich Bundestagsabgeordnete sind und Mitgliedern der Bundesregierung beigegeben werden können, aber nicht müssen. Ein derartiges Amt sah das Recht der ehemaligen DDR nicht vor, obwohl die Funktion von Staatssekretären auch von Volkskammerab- geordneten wahrgenommen wurde. Ich persönlich bin der Auffassung, dass wir dieses Thema weiterhin intensiv un- tersuchen sollten, wobei hier in besonderer Weise aber eventuelle Folgerungen für die Angehörigen der ehema- ligen DDR-Sonderversorgungssysteme zu bedenken sind und die Grundentscheidungen des Einigungsvertrags nicht ohne Not infrage gestellt werden dürfen. Für meine Fraktion empfehle ich, dem Gesetzentwurf und dem vorliegenden Änderungsantrag zuzustimmen, wie vom Innenausschuss mehrheitlich empfohlen. Dr. Max Stadler (FDP): Der Gesetzgeber tut sich be- kanntlich schwer, wenn er in eigener Sache zu entschei- den hat. Erst vor wenigen Wochen hat der Deutsche B b p t p A f n s B b t s s ih d i f u i a b t a s v n d s g z V m b l w r M k e W E l ü s p n j d 6 s d D E N r d i d (C (D undestag über die Erhöhung der Abgeordnetendiäten eraten. Die massive Kritik der parlamentarischen Op- osition sowie der Öffentlichkeit hat die Koalitionsfrak- ionen schließlich dazu bewogen, von ihren Ursprungs- länen Abstand zu nehmen. Immer dann, wenn sich die bgeordneten mit ihren eigenen Rechtsverhältnissen be- assen, steht automatisch der Vorwurf der Selbstbedie- ung im Raum. Dieser Umstand ist jedoch zentraler Be- tandteil des Systems. Aus diesem Grund wirbt die FDP- undestagsfraktion seit Jahren für einen Systemwechsel ei der Entschädigung von Politkern. In der Regel befassen wir uns im Deutschen Bundes- ag mit einer Erhöhung oder einer Anpassung der Ver- orgungsleistungen für Abgeordnete. Es ist daher grund- ätzlich anzuerkennen, dass die Bundesregierung mit rem Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung es Bundesministergesetzes Regelungen vorschlägt, die m Ergebnis zu Kürzungen bei der Ministerversorgung ühren. Der Gesetzentwurf bemüht sich, die Einschnitte nd Änderungen, die Arbeiter, Angestellte und Beamte n jüngster Zeit bei der Altersversorgung erfahren haben, uch für Bundesminister nachzuvollziehen. Dazu gehört eispielsweise die schrittweise Anhebung der Regelal- ersgrenze auf 67 Jahre, die Heraufsetzung der Mindest- mtszeit für den Bezug von Ruhegehalt auf vier Jahre owie die Kürzung der maximalen Dauer des Bezuges on Übergangsgeld auf zwei Jahre – soweit so gut. Ein äherer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt jedoch, dass er Gesetzeszweck durch zahlreiche Ausnahmetatbe- tände in vielen Fällen vereitelt wird. So bleiben die Mit- lieder der derzeitigen Bundesregierung von den Kür- ungen in dem Gesetzentwurf weitgehend verschont. on der Neuregelung werden alle Minister ausgenom- en, die bereits vor dem Regierungswechsel im Novem- er 2005 im Amt waren. Darüber hinaus werden ehema- ige Mitglieder einer Landesregierung so behandelt, als ären sie die gesamte Zeit Mitglied der Bundesregie- ung gewesen. Damit ist auch an die Bundesminister de aiziere, Schavan und von der Leyen gedacht. Ich will eineswegs bestreiten, dass Regelungen zum Vertrau- nsschutz notwendig und rechtlich geboten sein können. enn der Bundesregierung aber daran gelegen ist, die inschnitte, die den Bürgerinnen und Bürgern in den etzten Jahren zugemutet wurden, auf sich selbst zu bertragen, hätte ich mir durchaus mutigere Schritte vor- tellen können. Auch bei der Regelung über die Früh- ensionierung gelingt die Gleichstellung an Beamte icht. Während Bundesbeamte erst ab dem 63. Lebens- ahr die Möglichkeit der Frühpensionierung haben, soll ies für Mitglieder der Bundesregierung bereits ab dem 0. Lebensjahr gelten. Im Zentrum der Diskussion der vergangenen Monate tand die sogenannte Ehrenpension für die Mitglieder er letzten frei gewählten DDR-Regierung de Maizière. as Ruhegehalt ist gedacht als Anerkennung für den insatz der Regierung de Maizière beim demokratischen euanfang nach der Wende 1989. Mit der Bundesregie- ung ist die FDP-Bundestagsfraktion der Auffassung, ass die Arbeit der letzten DDR-Regierung zu würdigen st und ihr Beitrag für die parlamentarische Demokratie auerhaft Bestand haben wird. Dennoch ist es den Bür- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18431 (A) ) (B) ) gerinnen und Bürgern nur schwer vermittelbar, wenn der ehemalige Ministerpräsident und seine Minister auf- grund einer Amtszeit von nur wenigen Monaten nach dem 55. Lebensjahr Anspruch auf eine Pension in Höhe von rund 800 Euro bzw. 650 Euro haben. In welchem Verhältnis steht dies zu der Rente, die Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern zusteht, nachdem sie mehrere Jahrzehnte in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt ha- ben? Hier liegt es allein in der Verantwortung der Bun- desregierung, den Bürgerinnen und Bürgern diese Rege- lung zu vermitteln. Ein gutes Gefühl scheint die Bundesregierung bei dieser Regelung wohl auch nicht gehabt zu haben. Schließlich haben die Koalitionsfrak- tionen kurz vor der Abstimmung noch einen Änderungs- antrag präsentiert, mit dem der Ruhegehaltssatz von ur- sprünglich 7 Prozent auf 5 Prozent der Bezüge abgesenkt wird. So begrüßenswert der Ansatz des Gesetzentwurfes insgesamt auch ist, so bedauerlich ist, dass die Bundesre- gierung nicht den Mut zu einer grundlegenden Reform des Bundesministergesetzes gefunden hat. Elf Jahre nach der letzten Änderung des Gesetzes wäre die Zeit dafür reif gewesen. Gerade bei den Anrechnungsvorschriften von Versorgungsbezügen gibt es, gerade auch aus jüngs- ter Zeit, Fälle, die einer intensiveren Diskussion bedurft hätten. Nicht in allen Fällen kann eine Doppelversor- gung tatsächlich vermieden werden. So hat zum Beispiel das Verwaltungsgericht Kassel in einer Entscheidung vom April diesen Jahres darauf hingewiesen, dass das geltende Recht keine Vorschriften für die Anrechnung von Ruhegehältern kennt, wenn jemand erst in der Kom- mune und dann im Bundestag tätig gewesen ist. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Bundesregierung auch solche Fälle bei der Ausgestaltung ihres Entwurfs im Blick gehabt hätte. Trotz einiger positiver Ansätze bei der Reform der Ministerversorgung wird sich die FDP-Bundestagsfrak- tion bei der Abstimmung enthalten. Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): An- gesichts der in diesem Hause beschlossenen Heraufset- zung des Rentenalters für Angestellte und Beamte ist der Schritt, die Alterssicherungssysteme der Minister denen der Beamten dem Grunde nach anzugleichen, folgerich- tig. Aber folgerichtig muss nicht immer folglich richtig bedeuten. Für eine grundlegende Reform mit dem Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Alterssicherungssys- teme, durch Einbeziehung der Bundesminister wie auch aller Beamter in die gesetzliche Rentenversicherung, fehlt es leider in diesem Haus an den notwendigen Mehr- heiten. Insoweit stimmen wir notgedrungen den einzel- nen Regelungen, die eine Besserstellung der Bundesmi- nister gegenüber den Beamten und Beamtinnen beseitigen wollen, zu. Damit enden aber die Überein- stimmungen. Die Art und Weise, wie sie die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen DDR in die Mi- nisterversorgung einbeziehen wollen, stößt nur noch auf unser Unverständnis und wird in weiten Teilen der Be- völkerung nur das Vorurteil der Selbstbedienungsmenta- lität bedienen. Für maximal 174 Tage Amtszeit werden die Anspruchsberechtigten eine dynamische, an den Be- z e i d S s b „ O s g d l F f g W H w d s h t F k W n b d l g B w u d s d E d § s M i V i g s n R d t m i b W G g d g (C (D ügen der Bundesminister angelehnte Pension von aktu- ll 650 bis 800 Euro erhalten. Diese Großzügigkeit steht n keinem Verhältnis zu der Knauserigkeit, die sie bei er Gestaltung der Opferrente an den Tag gelegt haben. o äußert sich die Gemeinschaft der ehemaligen politi- chen Häftlinge für uns nachvollziehbar in einem Schrei- en, das den meisten Abgeordneten vorliegen dürfte: Nicht nur uns als älteste und größte Vereinigung der pfer kommunistischer Gewaltherrschaft fällt es chwer, Verständnis für eine solche Ehrung aufzubrin- en. Unsere Mitglieder können beim besten Willen nicht ie großen Verdienste sehen, die hier geehrt werden sol- en. … Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre reiheit, Gesundheit – und manchmal auch das Leben – ür die Durchsetzung der Demokratie in unserem Land eopfert haben. Soweit sie diese Versorgungsleistung als ürdigung für die historisch einmalige Aufgabe der erstellung der deutschen Einheit verstanden wissen ollen, gebietet die historische Wahrheit den Hinweis, ass nicht nur die Mitglieder letzten DDR-Regierung ich diesbezüglich Verdienste erworben haben. Vielmehr at den Grundstein dafür – und dies ist zu anderen Zei- en von führenden Politikern aus Parteien aller anderen raktionen dieses Hauses durch Zitate belegbar aner- annt worden – die Regierung von Hans Modrow gelegt. enn also die Herstellung der Einheit Deutschlands ei- en Anspruch auf Altersversorgung nach diesem Gesetz egründen soll, dann müsste dies auch für die Mitglieder ieser Modrow-Regierung gelten. Weiter halten wir auch die Art und Weise für bedenk- ich, wie die Einbeziehung der – ich zitiere – „einzig frei ewählten Regierung“ der DDR erfolgen soll, der die undesregierung immerhin bescheinigt, zügig und verant- ortungsvoll gehandelt zu haben: Nur Ministerpräsident nd Minister erhalten ein Ruhegehalt. Staatssekretäre wer- en nicht berücksichtigt. Hinter dieser Diskriminierung teht nicht Respekt vor einer historischen Leistung, son- ern eine kleinliche Siegermentalität, die den deutschen inigungsprozess von Anfang an in vielen Bereichen ver- orben hat und zum Anschluss verkommen ließ. Einen besonders üblen Nachgeschmack hinterlässt 21 Abs. 3, letzter Satz. Die Linke hält es für selbstver- tändlich, dass Berechtigte, die gegen die Grundsätze der enschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder n schwerwiegendem Maße die Stellung zum eigenen orteil oder Nachteil anderer missbraucht haben, nicht n den Genuss einer so gut ausgestatteten Ruhegehaltsre- elung kommen sollen. Aber wieso unterstellt der Ge- etzentwurf ein solches Verhalten eigentlich ausgerech- et den Ministern und Ministerinnen der letzten DDR- egierung? Doch wohl kaum weil Günter Krause, nach- em er Minister der Bundesregierung wurde, wegen Un- reue, Betrug und Steuerhinterziehung zurücktreten usste? So viel Arroganz steht uns Westlern, zu denen ch mich ja zählen darf, nicht an. Oder meinen wir, dies- ezüglich eine blütenweiße Weste vorweisen zu können? ollen wir etwa vergessen, dass es ein Mann wie Hans lobke, immerhin Kommentator der Nürnberger Rasse- esetze, bis in Adenauers Kanzleramt geschafft hat? Und as ist nur ein Beispiel für eine alles andere als ge- lückte Aufarbeitung einer Vergangenheit, in der gegen 18432 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß verstoßen wurde. Auch hier hat den Verfassern des Textes offen- sichtlich jedes Fingerspitzengefühl gefehlt. In der Kon- sequenz bleibt mir daher nur die abschließende Feststel- lung: Die Fraktion die Linke lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Große Koalition hat über ein Jahr gebraucht, das immer wieder öffentlich angekündigte Ministerge- setz auch tatsächlich vorzulegen. Erst durch unseren An- trag, einen Bericht über den Stand der Beratungen nach § 62 Abs. 2 zum Bundesministergesetz im Plenum auf- zusetzen, haben Sie das vergessene Gesetz aus den Schub- laden geholt. Nach Ihrem peinlichen Versuch, die Abge- ordnetendiäten im Doppelpack zu erhöhen, erklärte die Bundeskanzlerin, dass auch die Regierungsmitglieder keine Übertragung des Tarifabschlusses auf ihre Minis- ter- und Staatssekretärsbezüge wollen. Der Verzicht auf Gehaltserhöhung war angesichts der berechtigten öffent- lichen Empörung unumgänglich. Sie haben mit dem jetzt zur Abstimmung stehenden Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesministergeset- zes einige Punkte aufgegriffen, die wir Grünen immer wieder gefordert, aber bislang – auch nicht unter Rot- Grün – durchsetzen konnten. Die Volksparteien waren sich in den vergangenen Jahren in einem Punkt immer einig: An den eigenen Privilegien wird nicht gerüttelt. Die Minister- und Staatssekretäre blieben verschont von den Reformen und Nullrunden, die es im Bereich der Abgeordneten durchaus immer wieder gab. Die nachfolgenden von Ihnen vorgeschlagenen Ände- rungen begrüßen wir durchaus und wir tragen sie mit: Die Kürzung der Bezugsdauer des Übergangsgeldes von bislang maximal drei Jahren auf zwei Jahre. Die Anhe- bung der Altersgrenze für den Bezugsbeginn des Ruhe- gehalts. Die Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt von bislang zwei Jahren auf vier Jahre. Wir sind einverstanden mit der Entscheidung, dass die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen DDR, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in der ehemaligen Deutschen Demokrati- schen Republik in ihr Amt kamen, eine „Ehrenpension“ erhalten. Wir haben allerdings kein Verständnis dafür, dass die Regierungsfraktionen nicht an die Regelungen zur Al- tersversorgung der Regierungsmitglieder insgesamt he- rangehen. Nach wie vor besteht eine Doppelversorgung dort, wo ein Ruhegehalt als Kabinettsmitglied und eine Altersentschädigung als Abgeordneter bezogen wird. Im Zusammenhang mit dem Ministergesetz hätten Sie die überfällige Reform des § 29 Abs. 4 des Abgeordnetenge- setzes in Angriff nehmen müssen. Es bleibt dabei, dass Regierungsmitglieder zeitgleich Versorgungsansprüche als Bundestagsabgeordnete und als Regierungsmitglieder erwerben. Es ist gerade diese Kumulierung von Versor- gungsansprüchen, die der Öffentlichkeit nicht zu vermit- teln ist. Niemand kann gleichzeitig Vollzeit Abgeordne- t g t d w A l t m F Z 2 s d k P r n d R d S r l H s d M s s d t t W u D b n w d s w n m d l n r (C (D er und Vollzeit Regierungsmitglied sein. Die derzeit ültigen Anrechnungen sind viel zu niedrig. Wir werden uns enthalten, weil Sie zwar einiges rich- ig machen, aber insgesamt nicht den Mut haben, die oppelte Altersversorgung von Regierungsmitgliedern irklich zu reformieren. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Mehr deutsche und internationale Unterstützung für den Wieder- aufbauprozess im Irak (Tagesordnungspunkt 15) Niels Annen (SPD) Der uns hier zur Beratung vor- iegende FDP-Antrag analysiert eingangs durchaus rich- ig, dass die Lage im Irak auch fünf Jahre nach dem Ein- arsch der sogenannten Koalitionstruppen unter der ührung der USA weiterhin hochgradig instabil ist. Die ahl der Terrorangriffe ist von monatlich 1 200 auf etwa 00 gesunken. Der britische Economist titelte deshalb ogar, der Irak „repariere sich selbst“. Die Frage ist je- och, wie dauerhaft dieser Erfolg ist. Denn die Situation ann jederzeit kippen. Selbst die US-Streitkräfte und das entagon zweifeln an der Nachhaltigkeit des bisher Er- eichten. Der US-Kongress forderte daher jüngst „eine eue Strategie“. Dies sollte uns aufhorchen lassen. Denn die Konzepte, ie in Washington spätestens seit Ende 2001 für einen egimewechsel im Irak entwickelt worden waren, haben ie momentane Lage dort mitzuverantworten. Verstehen ie mich nicht falsch: Ich rede die Verbrechen der Regie- ung Saddam Husseins damit alles andere als klein. Al- ein bei dem Giftgasangriff auf die nordirakische Stadt alabja kamen 1988 etwa 5 000 überwiegend kurdisch- tämmige Menschen ums Leben. Auch die Verfolgung er politischen Opposition unter Saddam und massive enschenrechtsverletzungen sind uns noch allzu prä- ent. Die dafür Verantwortlichen sollten daher mit rechts- taatlichen Mitteln zur Rechenschaft gezogen werden. Doch führt kaum ein Weg an der Erkenntnis vorbei, ass die US-Regierung vor der militärischen Interven- ion im Irak wichtige Hinweise und Warnungen vonsei- en ihrer eigenen Nahost- und Militärexperten in den ind geschlagen hat. Sie haben nicht nur die ethnischen nd religiösen Spannungen im Land falsch eingeschätzt. ie USA haben auch die Bedeutung des Irak für die Sta- ilität in der Region unterschätzt. Der Iran würde heute icht mit derartigem Selbstbewusstsein agieren können, enn nicht der Irak als sein größter Widersacher am Bo- en läge. Viele Nachbarstaaten in der Golfregion zeigen ich darüber mit Recht ausgesprochen besorgt. Ihre Ant- ort darauf liegt zum einen in eigenen Aufrüstungsplä- en. Zum anderen bemühen sich die Golfstaaten zuneh- end um eine Integration des Iran. Dies drückte auch ie Einladung des Golfkooperationsrates an den Iran an- ässlich seines letzten Gipfeltreffens aus. Die USA kön- en aber weder an einer regionalen Aufrüstung ein Inte- esse haben noch heißen sie die Einbindung des Iran in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18433 (A) ) (B) ) politische Gespräche am Golf gut. Ja, wie hätten sie es denn dann gern? Wie es also um die Konzepte und Stra- tegien der scheidenden US-Administration in Bezug auf den Irak und auf die weitere Region steht, erfüllt mich angesichts dessen doch mit Sorge und Zweifel. Apropos Konzepte: Die oberste Forderung der FDP in ihrem Antrag ist ja die Entwicklung eines „Konzepts, das definiert, welchen Beitrag Deutschland für den Wi- deraufbau des Iraks leisten kann“. Meine Damen und Herren Kollegen von der FDP, wenn Sie sich bei der Vorbereitung Ihres Antrags mit den zuständigen Ministerien und allen voran dem Aus- wärtigen Amt und dem BMZ in Verbindung gesetzt hät- ten, dann wäre Ihrem Antrag vielleicht der Boden entzo- gen worden. Es grenzt ja schon beinahe an ein Ärgernis, dass Sie der Bundesregierung unterstellen, dass keine Konzepte für eine derartig wichtige Region entwickelt würden. Wie ich ja eingangs dargelegt habe, waren es gerade die Strategien und Konzepte der rot-grünen Bun- desregierung, auf deren Grundlage wir eine militärische Intervention abgelehnt haben. Diese Konzepte wurden selbstverständlich weiterent- wickelt und angepasst. Aber ich vermute, dass Ihnen das ohnehin bekannt ist, sodass ich diesen Teil Ihrer Forde- rung als rhetorische Stilblüte betrachten werde. Umso problematischer finde ich jedoch, dass Sie so tun, als wäre die Bundesregierung nicht bereits umfas- send am Wiederaufbau des Irak beteiligt, und das auch in den meisten der Bereiche, die Sie in Ihrem Antrag expli- zit ansprechen. Eine solche Verdrehung der Tatsachen kann doch aber weder in Ihrem noch in unserem Inte- resse liegen. Warum sollten wir unseren westlichen Part- nern und den Irakern vermitteln wollen, wir täten weni- ger als wir tun? Lassen Sie mich daher im Folgenden ein paar Bei- spiele für unseren Beitrag zum Wiederaufbau des Irak in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht nennen. So leis- tet das Auswärtige Amt direkt und über die politischen Stiftungen einen umfangreichen Beitrag zum Aufbau der demokratischen Institutionen des Irak. Vieles davon muss leider in den Nachbarländern stattfinden, sodass es manchmal weniger sichtbar ist, als man sich vielleicht wünschen würde. Aber allein die Friedrich-Ebert-Stif- tung hat innerhalb von sechs Wochen zu Beginn dieses Jahres 10 000 Wahlbeobachter ausgebildet. Diese sollen ab dem Sommer – ebenfalls mit deutschen Mitteln finan- ziert – eingesetzt werden, um den gesamten Prozess hin zu Regionalwahlen im Herbst zu beobachten. Und – wenn ich meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP darüber informieren darf – auch die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung hat sich in den letzten Jah- ren umfassend im und für den Irak engagiert. Denn sie hat das irakische Parlament im Prozess der Verfassungsge- bung unterstützt. Parallel dazu hat übrigens die Ebert- Stiftung die zivilgesellschaftliche Beteiligung an diesem Prozess sichergestellt. Als Fortführung dieses Prozesses wird die Ebert-Stiftung in Zukunft den Irakern beratend bei der Erarbeitung der Ausführungsgesetze zur iraki- schen Verfassung zur Seite stehen. Denn ohne diese Aus- f n t I r W i s B m s l d S d S h u h w S C R l w s z d w h s W n d d D u i s s p z L I f t D I s d J s b (C (D ührungsgesetze ist ein zentraler Teil der Verfassung – ich enne hier nur die Medien und den Ölsektor – im wahrs- en Sinne des Wortes auf Sand gebaut. Die Naumann-Stiftung hat – auch dies noch zu Ihrer nformation – sich außerdem kürzlich auf einer Konfe- enz mit der sehr komplexen Kirkuk-Frage beschäftigt. elche Bedeutung auch die Bundesregierung dem Nord- rak zumisst, zeigt die geplante Eröffnung eines deut- chen Generalkonsulats in Erbil. Auch im Bereich der Flüchtlingsproblematik ist die undesregierung ausgesprochen aktiv gewesen. Bundes- inisterin Wieczorek-Zeul hat sich dafür eingesetzt, chnelle Hilfe für die irakischen Flüchtlinge in Syrien zu iefern. Darüber hinaus hat sie hohe Summen in den Wi- eraufbaufonds für den Irak eingezahlt. Damit soll das chicksal der Binnenflüchtlinge im Irak gelindert wer- en. Das BMZ hat darüber hinaus Studien finanziert, wie yrien und Jordanien mit dem Flüchtlingsstrom umge- en können und wie sie bei dieser schweren Aufgabe zu nterstützen sind. Als wenig zielführend fand ich in diesem Zusammen- ang allerdings – und auch dies muss an dieser Stelle er- ähnt sein – den Vorstoß von Bundesinnenminister chäuble und einigen Koalitionskollegen, irakische hristen privilegiert in Deutschland aufzunehmen. Mit echt haben Nichtregierungsorganisationen und Flücht- ingshilfswerke dagegen protestiert. Ich möchte betonen, dass ich die innerreligiöse Ge- alt im Irak aufs Schärfste verurteile. Es tut mir weh zu ehen, wie die religiöse und kulturelle Vielfalt im Irak ugrunde gerichtet wird. Es ist eine traurige Wahrheit, ass es heute im Irak auch deshalb ruhiger geworden ist, eil die religiös-ethnischen Säuberungen wohl weitge- end abgeschlossen sind. Viele Stadtteile sind inzwi- chen rein sunnitisch oder schiitisch. Gemischtreligiöse ohnviertel gibt es kaum noch. Und die Minderheit der ichtmuslimischen Bevölkerung gerät hierbei zwischen ie Fronten. Doch müssen wir uns davor hüten, unter en Flüchtlingen positiv oder negativ zu diskriminieren. as Schicksal eines Flüchtlings ist grausam. Lassen Sie ns deshalb auf die Ursachen dafür konzentrieren. Das ntellektuelle und kulturelle Ausbluten des Irak muss ge- toppt werden. Dazu gehört auch, dass wir uns dafür ein- etzen, dass irakische Flüchtlinge zum geeigneten Zeit- unkt wieder in einen friedlicheren und stabileren Irak urückkehren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, meine iste mit deutschen Initiativen zum Wiederaufbau des rak ist damit jedoch noch lange nicht zu Ende! Die FDP ordert auch einen umfangreicheren Studierendenaus- ausch. Nach meinen Informationen werden derzeit vom AAD jährlich 100 Postgraduiertenstipendien für den rak finanziert. Dies ist im Vergleich mit anderen arabi- chen Ländern nicht nur eine hohe Anzahl von Stipen- ien, sondern entspricht auch in etwa der Nachfrage. Sicherheitstrainings in Deutschland für irakische ournalisten finde ich jedoch – mit Verlaub – keine be- onders sinnvolle Idee. Experten aus diesem Bereich ha- en mich darin bestätigt. Zum einen gibt es bereits zahl- 18434 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) reiche solcher Trainings, die von einschlägigen NGOs wie „Reporter ohne Grenzen“ durchgeführt werden. Zum anderen – und dies wiegt schwerer – verfügen Ak- teure, die selbst militärisch im Irak engagiert sind, über wesentlich mehr Wissen über die konkreten Sicherheits- bedingungen als deutsche Institutionen. Ihnen sollten da- her auch die Trainings überlassen werden. Dies bedeutet aber mitnichten, dass ich die Unterstüt- zung irakischer Journalisten nicht für einen ganz wichti- gen Punkt halte. Nur auch hier ist festzustellen, dass die Bundesregierung und deutsche Stiftungen schon seit Jahren aktiv sind. So hat Deutschland einen zentralen Anteil daran, dass die Internetseite www.niqash.org zu der zentralen Informationsbörse von Journalisten über die Lage im Irak geworden ist. Sogar die UNO nutzt die- ses Onlineradio, um sich zu informieren. Durch die deut- sche Initiative in diesem Bereich konnten irakische Jour- nalisten aus verschiedenen Landesteilen wieder miteinander in Verbindung treten und so ihr Wissen tei- len. Grundsätzlich aber ist Deutschland durchaus im Be- reich der Sicherheitstrainings weiterhin aktiv und inves- tiert unter anderem in die Ausbildung von Bombenent- schärfern. Die von der FDP geforderte Unterstützung der NATO-Trainingsmission im Irak sollten wir aber viel- leicht doch lieber denjenigen NATO-Mitgliedern über- lassen, die auch tatsächlich im Irak militärisch aktiv sind. Wir sollten uns lieber weiterhin auf die zivilen Berei- che konzentrieren. Ich möchte an dieser Stelle auf die 400 Richter, Staatsanwälte und Polizisten hinweisen, die jährlich vom BKA im Rahmen der EU-Rechtsstaatsiniti- ative in Deutschland ausgebildet werden. Eine Auswei- tung dieses Projekts unter anderem auf Gefängnisperso- nal, die derzeit in der EU diskutiert wird, unterstütze ich ausdrücklich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie stim- men mir zu, dass diese Auswahl von Projekten bereits eine mehr als beeindruckende Liste darstellt. Sie de- monstriert, welche Bedeutung die Bundesrepublik dem Irak zumisst. Mehr ist ohne deutsches Personal – jenseits der Botschaft – auch kaum leistbar. Ich mache hier die FDP noch einmal auf die Reisewarnungen des Auswärti- gen Amtes aufmerksam. Denn derzeit wird von solchen Reisen – mit Ausnahme des kurdischen Autonomiege- biets im Norden – massiv abgeraten. Projekte, die aus öf- fentlichen Geldern finanziert werden, untersagen sogar explizit den Einsatz von deutschem Personal. Solange aber deutsche Organisationen nicht mitsamt ihrer Mitarbeiter im Zentral- und Südirak arbeiten dür- fen, ist konkrete Projektarbeit innerhalb des Irak etwas erschwert. Dies gilt übrigens nicht nur für deutsche Insti- tutionen, sondern für viele der großen internationalen NGOs. Solange all diese Experten jedoch nicht im Irak arbeiten können, ist auch die Stärkung des Engagements eine nicht ganz einfach umzusetzende Forderung. Für Trainings und Austausch mit irakischen Politi- kern werden aber Nachbarländer und auch Deutschland bereits eifrig genutzt. Demnächst besucht uns die iraki- s d t e v g W d K w v i a l n a b d i g s a s e z V e D n n b i a a v v e l s A N (C (D che Ministerin für Menschenrechte, auch Ministerpräsi- ent Maliki wird Ende Juli wieder in Deutschland erwar- et. Der irakische Industrieminister hat sein Kommen benfalls angekündigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen on der FDP, auch diese Anregung wäre also nicht nötig ewesen! Lassen Sie mich aber abschließend noch ein ernstes ort zum Nachbarstaatenprozess sagen. Die FDP for- ert, diesen Prozess konstruktiv zu unterstützen. Liebe olleginnen und Kollegen, ich muss nicht betonen, wie ichtig wir die regionale Komponente der Krisenprä- ention und Krisenbeilegung in der Region nehmen. Es st nicht zuletzt Bundesaußenminister Steinmeier, der uf einen Dialog mit dem Iran drängt. Und der die G-8- nitiative für die Einbindung Pakistans für weitere regio- ale Stabilität ergriffen hat. Deutschland hat deshalb uch die Finanzierung eines Sekretariats für den Nach- arschaftsprozess angeboten, in der Hoffnung, dass es en Prozess effizienter gestaltet und beschleunigt. Doch st dies nur möglich, wenn alle regionalen und überre- ionalen Kräfte das Interesse an einem solchen Prozes- es teilen. Dies ist momentan nicht gegeben und kann uch nicht von uns erzwungen werden. Wir können uns chon zufrieden zeigen, dass die Akteure bereit sind, an inem Tisch zu sitzen und über gemeinsame Interessen u diskutieren. Ich möchte daher gegen den implizierten orwurf protestieren, dass die Bundesrepublik sich hier iner konstruktiven Unterstützung verschließen würde. as Gegenteil ist der Fall! Ich will zum Ende kommen, denn das zweite Halbfi- ale steht kurz bevor, und es wird heute noch über Geg- er ganz anderer Art entschieden. Aber erkennen Sie itte an, dass Deutschlands Agieren gegenüber dem Irak n der Vergangenheit gut durchdacht war und hoffentlich uch in der Zukunft gut durchdacht bleibt. Deshalb sind llein für 2009 rund 20 Millionen Euro für Krisenprä- ention in Bezug auf den Irak vorgesehen! Die zentrale Bedeutung des Irak hat die Entscheidung on Bundeskanzler Schröder geleitet, als er sich gegen ine militärische Intervention im Irak aussprach, und sie eitet unser heutiges politisches, humanitäres und wirt- chaftliches Engagement in der Region. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Anträge: – Anerkennung und Wiedergutmachung der deuschen Kolonialverbrechen im ehemali- gen Deutsch-Südwestafrika – Angebot an die namibische Nationalver- sammlung für einen Parlamentarierdialog zur Versöhnungsfrage (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- nungspunkt 7) Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Der Völkermord an den Herero, Nama und ande- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18435 (A) ) (B) ) ren Volksgruppen Namibias ist eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte, dessen Aufar- beitungszeit mehr als 100 Jahren überfällig ist. Der systematische Vernichtungskrieg, der zwischen 1904 bis 1907 auf Befehl der deutschen Reichsregierung von der sogenannten deutschen Schutztruppe geführt wurde, kostete Zehntausende Herero, Nama und Ange- hörige anderer Volksgruppen das Leben. Erstmals wur- den sogenannte Konzentrationslager eingerichtet, in de- nen viele Menschen zu Tode gequält wurden. Viel zu lange hat es gedauert, bis sich die Bundesre- publik zur Verantwortung zu dem Völkermord deutscher Kolonialtruppen bekannt hat. Erst die rot-grüne Bundesregierung hat 2004, vertre- ten durch die damalige Entwicklungshilfeministerin, Frau Wieczorek-Zeul, offiziell um Vergebung gebeten. Auch ich möchte an dieser Stelle noch einmal aus- drücklich sagen: Wir Grüne bekennen uns zur deutschen Verantwortung für den Völkermord an Hereros, Namas und Angehörigen anderer Volksgruppen. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber betonen, dass eine nur symbolische Übernahme von Verantwor- tung ohne konkrete und vor allem der historischen Son- derbeziehung angemessene Versöhnungsschritte wenig wert ist. Ich frage deshalb die Bundesregierung heute: Was ist dieser Geste der Entwicklungsministerin im Jahr 2004 gefolgt? Wo sind ihre konkreten Schritte für eine ange- messene Aussöhnung zwischen Namibia und Deutsch- land? Bemühungen der namibischen Regierung, die bereits 2006 von der namibischen Nationalversammlung den Auftrag erhielt, mit der Bundesregierung in Verhandlun- gen über Entschädigungen zu treten, sind bislang weit- gehend ins Leere gelaufen. Zwar haben sie im November 2007 eine sogenannte Versöhnungsinitiative mit der namibischen Regierung verabschiedet. Doch umfasst diese Initiative bislang nur Zusagen über weitere Entwicklungsgelder in Höhe von 20 Millionen Euro für die Regionen, in denen die betrof- fenen Volksgruppen leben. Sie sagen damit vorweg ohne Dialog, was ihnen „die Versöhnung“ wert ist. Das stößt zurecht auf Widerspruch auf der namibischen Seite der Hereros und andere. Und das sieht fast so aus, als wollte die Bundesregierung sich von ihrer – wie Frau Wieczorek-Zeul es 2004 nannte – „historisch-politischen“ und „moralisch-ethischen“ Ver- antwortung freikaufen. Ich meine: Das ist eher ein unmoralisches und völlig unzureichendes Angebot für eine Aussöhnung. Notwendig ist endlich ein umfassender und ergebnis- offener Dialog zur gemeinsamen Aufarbeitung der Ver- gangenheit, aus dem dann gemeinsame Initiativen zur Versöhnung erwachsen können. Wir können doch nicht mit einer großen Rede Erwartungen auf der namibischen Seite schüren und dann 20 Millionen Euro anbieten. So ist keine Versöhnung möglich. So verstärken wir nur die E h g r u D z u V s g s s w s s B v P r d d – u b m f f a w d m G A a L R A t l f s (C (D nttäuschung und überbrücken gerade nicht die beste- enden Gräben. Im Gegenteil: Wir laufen Gefahr, sie so- ar noch zu vertiefen. Nicht dass sie mich falsch verstehen: Es geht mir ge- ade nicht um Geld – oder um mehr Geld. Es geht uns in nserem Antrag darum: Endlich einen breit angelegten ialog auf Ebene des Parlamentes – nicht der Regierung – u beginnen. Einen Dialog, der erst mal ergebnisoffen ist nd der versucht, viele Ebenen der gesellschaftlichen ersöhnung einzubeziehen. Bei dem es aber eben nicht ofort und unmittelbar um materielle Wiedergutmachung ehen soll, wie sie es vorschlagen. Auch ihr Antrag widerspricht einer wirklich partner- chaftlich entwickelten Agenda, weil er schon jetzt ein- eitig konkrete Vorgaben nennt – sich festlegt auf das, as vor allem eine Seite, nämlich Chief Riruako und eine Anhänger wollen. Wir greifen mit unserem Antrag die Initiative des Prä- identen der namibischen Nationalversammlung, Theo- en-Gurirab, auf und wollen der namibischen National- ersammlung einen unfassenden deutsch-namibischen arlamentarier-Dialog anbieten, auf unserer Seite hoch- angig geführt durch das Präsidium des Deutschen Bun- estages. Deshalb hätte ich mir auch sehr gewünscht, dass wir iesen Antrag hier interfraktionell verabschiedet hätten Leider waren sie dazu nicht bereit. Sie – meine Damen nd Herren – von der Koalition nicht, weil sie Angst ha- en, es könnten mehr als 20 Millionen dabei herauskom- en. Und sie von der Linken, weil sie sich schon jetzt estgelegt haben, dass es mehr sein muss. Auch wenn ich esthalten will, dass sie immerhin über ihren Antrag hin- us zu solch einem Dialog bereit gewesen wären. Ich finde das alles beschämend. Die namibische Seite artet auf einen ehrlichen und ernstgemeinten Dialog, er nicht nur die Chance bietet, den begangenen Völker- ord in das geschichtliches Bewusstsein der deutschen esellschaft zu bringen, sondern vielleicht auch zur ussöhnung zwischen den verschiedenen Volksgruppen uf der namibischen Seite beitragen kann. Noch ist es für einen solchen Dialog nicht zu spät. assen sie uns auf diesem Wege unserer Verantwortung echnung tragen. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren (Tagesord- nungspunkt 19) Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute in ers- er Lesung den Antrag der Grünen, der sich mit der elter- ichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern be- asst. Lassen Sie mich zunächst die heutige Rechtslage kizzieren: 18436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Bis zur Kindschaftsrechtsreform 1998 stand dem Va- ter nur dann das gemeinsame Sorgerecht zu, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war oder beide nach der Geburt heirateten. Mit dem Inkraft- treten der Kindschaftsrechtsreform wurden die bis dahin geltenden Unterschiede zwischen ehelichen und nicht- ehelichen Kindern weitestgehend aufgehoben. Dies hatte zur Folge, dass sich auch im Bereich der elterlichen Sorge deutliche Verbesserungen ergaben. Nicht mitei- nander verheiratete Eltern haben seitdem die Möglich- keit, die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben, wenn sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Lehnt die Mutter die gemeinsame Sorge allerdings ab, hat sie weiterhin die Alleinsorge. Der Gesetzgeber hatte damals bewusst die gemein- same elterliche Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht, da er die Lebenssituationen, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, als weniger stabil eingeschätzt hat als die ehelicher Kinder. Wir kön- nen nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu ko- operieren. Die gemeinsame Sorge wird daher davon ab- hängig gemacht, dass die Eltern ihre Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft durch die Abgabe von Sorgeerklärungen dokumentieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2003 eine Übergangsregelung für Eltern zu schaf- fen, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt, sich aber noch vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsre- formgesetzes getrennt hatten. Der Gesetzgeber hat da- raufhin die vom Bundesverfassungsgericht monierte Ge- setzeslücke durch eine Übergangsregelung geschlossen. Nichtsorgeberechtigte Väter, die sich vor dem 1. Juli 1998 getrennt und mit ihren Kindern ein Familienleben im Sinne einer tatsächlichen gemeinsamen elterlichen Sorge geführt haben, ohne jedoch Letztere wegen der damals geltenden Gesetzeslage durch Sorgeerklärungen rechtlich absichern zu können, konnten in der Folge die Sorgeerklärung der verweigernden Mutter beim Fami- liengericht ersetzen lassen, wenn dies dem Kindeswohl diente. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die geltende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern für verfassungskonform erklärt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ange- führt, dass die gesetzgeberischen Annahmen mangels empirischer Daten im Zeitpunkt des Urteils nicht in Zweifel gezogen werden könnten. Das Bundesverfas- sungsgericht hat in seiner Entscheidung jedoch zugleich festgestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die tat- sächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Das geltende Recht geht davon aus, dass sich eine Mutter nur ausnahmsweise dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, das heißt wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat und das Wohl ihres Kindes schützen will. In diesem Sinne hat auch die 75. Justizministerkonferenz im Juni 2004 das Bundes- j k c n d r f m d d B s m i w i e s p b h w a l s s d g M g 2 b S r d F v K l g G g s d k m d k d D v c S Z t b (C (D ustizministerium aufgefordert, zu prüfen, ob es nach In- rafttreten des Gesetzes zur Umsetzung familienrechtli- her Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts otwendig sei, für nicht miteinander verheiratete Eltern, ie sich nach dem 1. Juli 1998 getrennt haben, ein ge- ichtlich begründetes gemeinsames Sorgerecht zu schaf- en, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft it dem Kind gelebt haben und dies dem Kindeswohl ient. Die gesellschaftliche Realität von Familie hat sich in en vergangenen Jahren, vor allem im großstädtischen ereich, durchaus weiter verändert. Neben der „klassi- chen“ Familienstruktur haben sich zunehmend neue Fa- ilienformen herausgebildet. Immer mehr Kinder leben n nichtehelichen Lebensgemeinschaften. In Deutschland ird heute ein Drittel aller Kinder nichtehelich geboren, n den neuen Bundesländern und vielen Großstädten sind s sogar mehr als die Hälfte. Vor dem Hintergrund der ge- ellschaftlichen Veränderungen ergeben sich neue rechts- olitische Herausforderungen. Aus Sicht der Union muss ei allen Fragen stets das Kindeswohl an erster Stelle ste- en. Dieses stellt den entscheidenden Maßstab für et- aige gesetzgeberische Initiativen dar. Auch mit Blick uf das elterliche Sorgerecht stellen sich daher die zentra- en Fragen: Worin besteht das Kindeswohl, und was ent- pricht ihm? Das Grundgesetz enthält hierzu eine wichtige Wertent- cheidung: Mit dem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG hat er Verfassungsgeber zum Ausdruck gebracht, dass es rundsätzlich im Interesse des Kindes ist, mit Vater und utter aufzuwachsen. Dies hat das Bundesverfassungs- ericht mit seiner jüngsten Entscheidung vom 1. April 008 zur Durchsetzung des Umgangsrechts noch einmal estätigt. Darüber hinaus benötigt das Kind jedoch auch tabilität und Kontinuität. Vater und Mutter müssen be- eit und auch dazu in der Lage sein, zum Wohle des Kin- es zusammenzuwirken. Andernfalls, das heißt in den ällen, in denen die Eltern nicht zusammen-, sondern ielmehr gegeneinander wirken, ist es in der Regel für das ind besser, dass das Sorgerecht alleine bei der Mutter iegt. Von einer solchen, auf Vertrauen und Kooperation an- elegten Beziehung zwischen Vater und Mutter geht das esetz grundsätzlich nur bei der Ehe aus; denn hier zei- en Eltern, dass sie auf Dauer zusammenleben, gemein- am Kinder erziehen und in jeder Lebenslage füreinan- er einstehen wollen. Bei nichtehelichen Beziehungen ann danach hingegen nicht von vornherein angenom- en werden, dass die Eltemteile dauerhaft bereit und in er Lage sind, zum Wohle des Kindes zusammenzuwir- en. Dies gilt erst recht für solche Lebenssituationen, in enen Vater und Mutter nicht einmal zusammenleben. ie gemeinsame Sorge wird daher in diesen Fällen da- on abhängig gemacht, dass die Eltern ihre entspre- hende Kooperationsbereitschaft durch die Abgabe von orgeerklärungen dokumentieren. Mit der Herausbildung neuer Formen des familiären usammenlebens hat sich gleichzeitig die Rolle der Vä- er ganz erheblich verändert. Entgegen eines lange ver- reiteten Vorurteils wollen auch nichteheliche Väter Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18437 (A) ) (B) ) antwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an der Erziehung ihres Kindes engagiert beteiligen. Insofern stimme ich dem Antrag der Grünen grundsätzlich zu: Auch diese Väter haben ein natürliches Elternrecht, das ihnen nur bei schwerwiegenden Einwänden und aus Gründen des Kindeswohls verweigert werden sollte. Der heute zur Beratung stehende Antrag schlägt deshalb vor, dass die gemeinsame Sorge bei nicht miteinander verhei- rateten Eltern künftig unter bestimmten Bedingungen auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden kann. Dies ist aus unserer Sicht ein moderater Vorschlag, der durchaus diskussionswürdig ist. Allerdings ist zu be- rücksichtigen, dass es sich hier um eine gravierende Neuregelung handeln würde. Deshalb darf eine solche erst und nur aufgrund einer umfangreichen Datenbasis erfolgen. Leider wissen wir derzeit immer noch zu wenig über die Lebenssituation der betroffenen Väter, Mütter und Kinder. Daran hat auch eine Umfrage des Bundesjustiz- ministeriums bei Rechtsanwälten und Jugendämtern im Herbst 2006 nichts geändert. Statistisch belegt ist ledig- lich seit 2004, dass etwa 45 Prozent aller nicht miteinan- der verheirateten Paare gemeinsame Sorgeerklärungen abgegeben haben. Die Gründe, warum 55 Prozent dies nicht getan haben, waren hingegen vielfältig. Im Übri- gen handelte es sich hierbei auch nicht um eine Untersu- chung, die wissenschaftlichen Anforderungen genügt. Deshalb plädiere ich dafür, jetzt keine vorschnelle Ent- scheidung zu treffen. Stattdessen wollen wir ergänzend zu den bisherigen Erhebungen eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag geben. Das Bundesministerium der Justiz erarbeitet bereits ein Forschungsdesign und wird auf dieser Grundlage tätig werden. Da uns als Union dieses Thema – vor allem auch im Interesse der Kinder – sehr wichtig ist, drängen wir da- rauf, dass dieser Auftrag zeitnah ausgeschrieben und vergeben wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Frage schon in Kürze Konkretes vorweisen können. Zu- mindest zum derzeitigen Zeitpunkt lehnen wir jedoch aus genannten Gründen eine Gesetzesänderung ab. Christine Lambrecht (SPD): In ihrem Antrag „Sor- gerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren“ for- dert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesre- gierung dazu auf, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 1626 a BGB, der das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern betrifft, vorzulegen. Seit der Kind- schaftsrechtsreform im Jahr 1998 sieht das Gesetz vor, dass nichtverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur dann erhalten können, wenn die Eltern erklären, dass sie entweder die Sorge gemeinsam übernehmen wollen oder einander heiraten. Ansonsten bleibt es aber immer bei der Regelung, dass die Mutter das Sorgerecht behält. Es betrifft die wesentlichen Entscheidungen im Leben des Kindes, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vor- namensgebung, Festlegung der Religion, Einwilligung in die ärztliche Behandlung, Anmeldung zur Kinderta- gesstätte, Schule usw. Nur in den seltenen Fällen, dass der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde oder sie aus praktischen oder rechtlichen Gründen selbst nicht in der L n n h s S c S M w n b d d d h v D n d m K z f h T D c U u d s w e i c g v V s g s U g U m S o m d e e h n d w (C (D age ist, die Sorge auszuüben, kann der Vater sein eige- es Sorgerecht erwirken. Gleichzeitig fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grü- en eine Öffnung der bisherigen Regelung dahin ge- end, dass ein Anspruch auf gerichtliche Einzelfallent- cheidung zum gemeinsamen Sorgerecht möglich wird. ie fordern eine neue Regelung, wonach eine gerichtli- he Einzelfallentscheidung zugunsten des gemeinsamen orgerechts auch gegen den ausdrücklichen Willen der utter möglich ist. Einigen sich also die Elternteile aus elchen Gründen auch immer nicht darauf, eine einver- ehmliche Sorgeerklärung abzugeben, bleibt es bislang eim alleinigen Sorgerecht für die Mutter. Dem lag bei er Reform 1998 die Annahme zugrunde, dass ein gegen en Willen der Mutter erzwungenes Sorgerecht nicht em Wohl des Kindes entsprechen kann. Diese Regelung at das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil om 29. Januar 2003 als verfassungskonform bestätigt. er Gesetzgeber kommt aber seiner Verantwortung ach, zu prüfen, ob es Gründe gibt, die für die Änderung er Regelung sprechen und in wie vielen Fällen ein ge- einsames Sorgerecht der unverheirateten Eltern dem indeswohl entspricht. Die Gründe, aus denen es nicht u einem gemeinsamen Sorgerecht kommt, mögen viel- ältig sein, sowohl bei Eltern, die niemals eine Bezie- ung hatten, als auch bei solchen, die zusammenleben. atsächlich kann man sagen, dass die Familienformen in eutschland vielfältiger werden, die Zahl der nichteheli- hen Lebensgemeinschaften mit Kindern steigt und die nterschiede in der Lebensweise zwischen verheirateten nd nichtverheirateten Paaren insgesamt geringer wer- en. Und in der Tat gibt es ein gewandeltes Selbstver- tändnis von Vätern, die sich zu ihrer Erziehungsverant- ortung bekennen, Umgangs- und Unterhaltspflichten rfüllen und bereit sind, alltägliche Verantwortung für hre Kinder zu übernehmen, also auch für die wesentli- hen Entscheidungen im Leben des Kindes, die das Sor- erecht betreffen. In seinem Urteil vom 29. Januar 2003 hat das Bundes- erfassungsgericht dem Gesetzgeber allerdings keine orgaben gemacht, wie er den Prüfauftrag erfüllt. Insbe- ondere hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetz- eber nicht aufgegeben, bereits im Jahr 2003 eine wissen- chaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben. In seinen rteilsgründen hat es festgestellt, dass angesichts der neu eschaffenen Rechtsform zum damaligen Zeitpunkt des rteils noch keine tragfähigen empirischen Aussagen öglich waren; vergleiche BVerfGE 107, 150 ff., 179 f. o fehlten insbesondere gesicherte Erkenntnisse darüber, b es trotz der neu geschaffenen Möglichkeit gemeinsa- er Sorgetragung von Eltern eines nichtehelichen Kindes auerhaft eine beachtliche Zahl von Fällen gibt, in denen s bei Zusammenleben der Eltern mit dem Kind nicht zu iner gemeinsamen Sorge kommt, und welche Gründe ierfür maßgeblich sind. Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen ähern sich diesen beiden Fragen durch eine Befragung, ie mittels Fragebögen bei Jugendämtern durchgeführt urde; zum Beispiel Fink, „Die Verwirklichung des Kin- 18438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) deswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern“, Seite 136 ff. Hierdurch kann man sicherlich einen gewis- sen Einblick in die Häufigkeit dieser Fälle und die Motiv- lage der Mütter bekommen. Die Befragung im Rahmen dieser Untersuchungsmethode bezog sich nicht auf be- lastbare statistische Daten, sondern beruhte auf Eindrü- cken, Erinnerungen und Schätzungen dritter Personen. Es handelt sich nicht um eine ausreichend gesicherte empi- rische Untersuchung. Um belastbare Erkenntnisse zur wahren Motivlage der Mütter zu erhalten, müssten die be- troffenen Mütter und Väter vielmehr durch geschulte In- terviewer gezielt und direkt befragt werden. Aus diesem Grund beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, nunmehr eine entsprechende wissenschaftliche Untersu- chung in Auftrag zu geben. Bei der Klage des Vaters soll nach Meinung der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen die gerichtliche Prüfung für alle Fälle gelten, in denen der Vater seinen Anteil an el- terlicher Fürsorge erfüllt oder dies tun will, aber bislang nur daran gehindert wurde. Eine solche Klage des Vaters soll nach dem Antrag im Wesentlichen voraussetzen, dass der Vater seinen Anteil an elterlicher Fürsorge er- füllt, die Mutter sich jedoch aus kindeswohlfremden Gründen weigert, eine gemeinsame Sorgeerklärung ab- zugeben. Bevor es jedoch zu einer so weitreichenden, unter Umständen gegen die Interessen alleinerziehender Mütter gerichteten Regelung kommt, sollte auf jeden Fall zuerst die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung sorgfältig ausgewertet werden. Es muss selbstverständlich sein, zu- nächst mehr über die Motivlagen der Mütter zu erfahren, warum diese nicht mit einem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden sind. Dies entspricht auch dem Kindes- wohl. Es ist davon auszugehen, dass die Mütter sich nicht ohne Grund weigern werden, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Nicht klar in dem Antrag ist, warum der Gesetzgeber diesen Müttern von vorneherein misstrauen sollte. Daher lehnen wir den Antrag ab. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Unter dem Stichwort „Sorgerechtserklärung für Nicht- verheiratete reformieren“ verbirgt sich ein seit langem bekanntes und hoch sensibles Thema. Eine Behandlung dieses Themas um diese späte Uhrzeit wird der schwieri- gen Materie kaum gerecht. Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz aus dem Jahr 1998 wurde unter anderem das Sorgerecht in Deutsch- land neu geregelt. Die Vorbereitungen dieses Gesetzent- wurfes habe ich als damalige Bundesjustizministerin in- tensiv und leidenschaftlich begleitet. Vor der Reform stand die elterliche Sorge bei einem nichtehelichen Kind allein der Mutter zu. Eine gemeinsame Sorgetragung für das nichteheliche Kind war gar nicht vorgesehen. Erst durch die Kindschaftsrechtsreform wurde die Eigenver- antwortung der nichtehelichen Lebenspartner gestärkt. Seit diesem Zeitpunkt haben nicht miteinander verheira- tete Eltern eines Kindes dann die gemeinsame elterliche Sorge, wenn die beiden Elternteile übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben oder wenn sie einan- der heiraten. Fehlen solche übereinstimmenden Sorgeer- klärungen, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. D t d v b g d h M v E f M d S i r a t d u S b g s E s d S w m v E M t f G w l k H s B S e R s P H K u s t r l s (C (D iese Neuregelung war damals ein wichtiger und bedeu- ender Schritt hin zur gemeinsamen Sorge, um dem Kin- eswohl gerecht zu werden. Der Gesetzgeber hat die gemeinsame Sorge bei un- erheirateten Elternteilen zum damaligen Zeitpunkt ganz ewusst von der Zustimmung beider Elternteile abhän- ig gemacht. In den meisten Fällen, in denen der Vater ie elterliche Sorge mitbeansprucht, zum Beispiel inner- alb nichtehelicher Lebensgemeinschaften, dürfte die utter auch mit der Abgabe einer Sorgeerklärung ein- erstanden sein. Daneben gibt es auch Fälle, in denen die ltern zusammenleben und der Vater die elterliche Sorge aktisch wahrnimmt, ohne die rechtliche Alleinsorge der utter zu beanstanden. Hinsichtlich dieser Fälle wirft ie aktuelle Rechtslage keine praktischen Probleme auf. chwierigkeiten bietet die aktuelle Rechtslage höchstens n Fällen, in denen der Vater ein gemeinsames Sorge- echt wünscht, die Mutter jedoch keine Sorgeerklärung bgibt. Nichteheliche Kinder werden aber nicht nur in intak- en nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, son- ern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer nd instabiler Beziehungen. Eine gemeinsame elterliche orge setzt jedoch Übereinstimmung und Kooperations- ereitschaft der Eltern voraus. Das Bundesverfassungs- ericht hat insoweit bereits klargestellt, dass ein gemein- ames Sorgerecht eine „tragfähige soziale Beziehung der ltern zueinander“ und „ein Mindestmaß an Überein- timmung“ voraussetzt; BVerfG, NJW 1995, 2155. Sind iese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein gemeinsames orgerecht gerade vor dem Hintergrund des Kindes- ohls zumindest fraglich. Wenn eine Mutter eine ge- einsame Sorgeerklärung verweigert, ist zunächst da- on auszugehen, dass schwerwiegende Gründe für diese ntscheidung vorliegen und es kein Missbrauch der achtposition gegenüber dem Vater ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Ur- eil im Jahre 2003 – BVerfG, NJW 2003, 955 – diese ge- undene Regelung für verfassungskonform erklärt. Der esetzgeber sei jedoch verpflichtet, die tatsächliche Ent- icklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Rege- ung zugrunde liegenden Annahmen auch der Wirklich- eit entsprechen. Die Bundesregierung hat vor diesem intergrund eine Rechtsvergleichung der EU-Mitglied- taaten untereinander durchgeführt. Das Statistische undesamt erfasst seit 2004 die Zahl der gemeinsamen orgeerklärungen, und das Bundesjustizministerium hat ine nicht repräsentative Umfrage bei Jugendämtern und echtsanwälten durchgeführt. Alle diese Maßnahmen ind jedoch letztendlich nicht geeignet, abschließend den rüfauftrag des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. ier besteht noch dringender Nachholbedarf. Vor der lärung dieser Grundlagen wird es jedoch schwer zu be- rteilen sein, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, tellt diese selbstständige Entscheidung der Mütter, ob ragfähige Gründe gegen die gemeinsame Sorgeerklä- ung sprechen, nun infrage. Dem Vater soll eine gericht- iche Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemein- amen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18439 (A) ) (B) ) werden. An diesem Punkt stellen sich die Fragen: Inwie- weit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposi- tion gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt das gemeinsame Sorgerecht insbesondere dem betroffe- nen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt der Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? – Eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses, die zu diesem Antrag dringend geboten erscheint, wird sich mit diesen offenen Problemstellungen auseinander- setzen müssen. Auch die von dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht umfassten, aber in der Rechtswissenschaft diskutierten Modelle einer pauscha- len gesetzlichen Zuweisung der gemeinsamen Sorge an beide rechtlichen Elternteile oder die gemeinsame Sorge kraft Gesetzes bei zusammenlebenden Elternteilen ge- hört in diese Diskussion mit einbezogen, auch wenn die FDP-Fraktion sie nicht präferiert. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Einführung der Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Weigerung der Mutter, eine gemeinsame Sorgeerklärung mit dem Vater des Kindes abzugeben. Die gemeinsame elterliche Sorge bei unverheirateten Eltern wurde mit der Kindschaftsrechts- reform 1998 eingeführt. Sie kann durch gemeinsame Sorgeerklärung begründet werden. Wenn die unverheira- tete Mutter der gemeinsamen Sorgeerklärung nicht zu- stimmt, behält sie das alleinige Sorgerecht, § 1626 a BGB. In einer intakten Paarbeziehung bzw. Einvernehm- lichkeit der unverheirateten Eltern wird in der Regel die gemeinsame Sorge erklärt. Wir wissen doch viel zu we- nig über die Gründe, warum Eltern die gemeinsame Sorge nicht erklären. Zu diesem Ergebnis kam auch eine Umfrage des Bundesministeriums der Justiz unter 400 Jugendämtern und Rechtsanwälten. Zwar erklären über 50 Prozent der unverheirateten Eltern die gemein- same Sorge, aus dieser Zahl lässt sich aber nicht schlie- ßen, dass die übrigen Eltern wegen einer Weigerung der Mütter auf die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklä- rung verzichten. Wir brauchen belastbare Ergebnisse, bevor gesetzliche Neuregelungen angestrebt werden. Natürlich ist der Wunsch, Kindern zu ermöglichen, Kontakt zu beiden Eltern zu haben und von beiden El- tern sowohl finanziell als auch tatsächlich versorgt und erzogen zu werden, ein frommer Wunsch. Gerade in den strittigen Fällen ist die Frage, wie weit der Gesetzgeber wirklich eingreifen kann. Nicht nur die Durchsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge stößt an ihre Gren- zen, sondern auch die Durchsetzung der tatsächlichen Übernahme von Verantwortung für ein Kind gegen den Willen eines Elternteiles. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht vor kurzem hingewiesen, als es um die Pflicht eines Vaters zum Umgang mit seinem Kind ging. Ein erzwungener Umgang, dem ein Vater nur widerwillig nachkommt, kann für ein Kind traumatisierend sein, argumentierte das Gericht. Eine erzwungene gemeinsame Sorge kann e d ü c w P s 2 w s E m m K M g S o F w G k k V l i s d d E r V M t ü s z s E d (C (D ventuell ähnliche Wirkungen haben. Außerdem muss arüber diskutiert werden, ob der Vorschlag des Antrags berhaupt praktikabel ist. Eine Regelung über die elterli- he Sorge, die nicht im Einvernehmen der Eltern erreicht erden kann, entspricht nach den Erfahrungen in der raxis gerade nicht dem Kindeswohl. Auch Argumente des Bundesverfassungsgerichts prechen für diese Auffassung, Entscheidung vom 9. Januar 2003, ich zitiere: Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine gegen den Willen eines Elternteils erzwungene ge- meinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für das Kind verbunden ist. Die ge- meinsame Sorge setzt im Interesse des Kindes ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den El- tern voraus. Dass hierdurch der Zugang des Vaters eines nichtehelichen Kindes zur elterlichen Sorge auch von der Bereitschaft der Mutter abhängt, mit ihm gemeinsam Sorge zu tragen, ist verfassungs- rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die Mutter kann ohne Bereitschaft des Vaters nicht mit ihm die Sorge für das Kind teilen. Beide Eltern erhalten da- mit gleichermaßen Zugang zur gemeinsamen Sorge nur, wenn sie dies übereinstimmend wollen. Hierin liegt allein keine unberechtigte Einschränkung des väterlichen Elternrechts. Durch die Einführung eines Überprüfungsverfahrens, ie es die Grünen vorschlagen, wird das Kindeswohl in- trumentalisiert und zum Spielball der Elterninteressen. in enttäuschter Vater, der sich vielleicht eine Beziehung it der Mutter gewünscht hat, bekommt so ein Druck- ittel über das Kind in die Hand. Oder gar wenn das ind aus einer Vergewaltigung entstanden ist; soll die utter wirklich befürchten müssen, dass der Vergewalti- er das Sorgerechtsüberprüfungsverfahren einleitet? ollen die Jugendämter und Familiengerichte abwägen, b die gemeinsame elterliche Sorge in einem solchen all dem Kindeswohl entspricht, wenn zum Beispiel Ge- alt gegen das Kind nicht zu erwarten ist? Welche ründe der Mutter, keine gemeinsame Sorge zu wollen, önnen überhaupt als Gründe des Kindeswohles aner- annt werden? Das alles muss diskutiert werden, der orschlag der Grünen kann auf keinen Fall der Weisheit etzter Schluss sein. Wenn das Kindeswohl prinzipiell über Erwachsenen- nteressen gestellt wird, kann es eben auch für Erwach- eneninteressen missbraucht werden. Eine Untersuchung es Bundesministeriums der Justiz führt als einen Grund er fehlenden gemeinsamen Sorgeerklärung an, dass die ltern über die rechtlichen Folgen sehr häufig nicht aus- eichend informiert seien. Hier muss angesetzt werden. or nicht allzu vielen Jahren standen Kinder lediger ütter noch unter Amtsvormundschaft des Jugendam- es, weil man ihnen nicht zutraute, eigenständig und berlegt im Sinne des Kindes zu entscheiden. Darüber ind wir inzwischen hinaus. Deshalb gilt es, Lösungen u finden, die Kindeswohl und Elterninteressen berück- ichtigen, umfassende Beratung und Unterstützung von ltern und geschultes Fachpersonal vor Ort anzubieten, ie bei Konflikten auch vermitteln und Lösungen aufzei- 18440 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) gen können. Und nicht gerichtlich erzwungenes Sorge- recht. Über weitere Schritte kann man nachdenken, wenn das Ergebnis der vom Justizministerium beabsich- tigten wissenschaftlichen Untersuchung vorliegt. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998, aber auch seit 2003, als das Bundesverfassungsgericht über den § 1626 a zu befinden hatte, haben sich unsere Gesellschaft und mit ihr auch die familiären Realitäten augenscheinlich ver- ändert. Zumindest eine politische Debatte über die Frage, ob die derzeitige Regelung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern noch zeitgemäß ist, wäre längst angebracht gewesen. Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern ist binnen sieben Jahren von 550 000 auf 770 000 im Jahr 2005 angewachsen. Inzwischen werden gut 200 000 Kinder jährlich nichtehelich geboren. Das ist fast ein Drittel aller in einem Jahr geborenen Kinder! Auch wenn immer mehr Eltern nach der Geburt des Kin- des heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben, wächst von Jahr zu Jahr die Zahl der Kinder, für die nur die Mutter das Sorgerecht hat bzw. bei denen es zu keiner gemeinsamen Sorgeerklärung gekommen ist, aus wel- chen Gründen auch immer. Diese Entwicklungen ver- weisen allerdings auch auf eine Gerechtigkeitslücke. Es ist an der Zeit, sie zu schließen. Es zeichnet sich doch ab, dass eine wesentliche An- nahme des Bundesverfassungsgerichts in dieser Pau- schalität offensichtlich nicht Bestand haben kann: Wenn die Mutter die Abgabe der Sorgeerklärung verweigert, mag dies oftmals daran liegen, dass sie denkt, dass dies das Beste für das Kind ist. In vielen Fällen mag dies auch richtig sein. Aber eben nicht immer! Die Gründe, aus denen es nicht zu einer gemeinsamen Sorgeerklä- rung kommt, sind vielfältig. Wir können nicht davon ausgehen, dass das Kindeswohl bei der mütterlichen Entscheidung immer im Vordergrund steht. Zahlreiche Experten bestätigen, dass sich aus der Annahme, das Kindeswohl würde von den Müttern immer vorrangig berücksichtigt, kein gesetzlich vertretbarer Regelmecha- nismus ableiten lässt. Eine immer größer werdende Zahl an Vätern und Kindern ist betroffen von dieser Gerech- tigkeitslücke. Sie wird auch nicht beseitigt werden, so- lange wir als Gesetzgeber nicht handeln. Auch wenn es immer noch an einer umfassenden Da- tengrundlage mangelt, sprechen die meisten Gründe da- für, dass das gemeinsame elterliche Sorgerecht dem Kin- deswohl am ehesten entspricht. Auch deswegen haben wir die gemeinsame elterliche Verantwortung bei den Geschiedenen schon 1998 zum Regelfall erklärt. Es ist nicht angemessen, dass bei nichtverheirateten Eltern der Vater nicht einmal mehr eine Möglichkeit hat, das Veto der Mutter von einer neutralen Instanz überprüfen zu las- sen. Väter, die Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen und sich bisher engagiert an der Erziehung betei- ligt haben, dürfen nicht länger aufgrund einer pauscha- lierenden Regelung ausgegrenzt werden. In unserem Antrag fordern wir daher, dass die Fami- liengerichte unter speziellen Voraussetzungen über den k s r V m u ß r s R z s s g d s w k i B d r p t Z r n d s G r u d g n n d p s l s D P r t v k z h n d B r d m (C (D onkreten Einzelfall entscheiden sollen. Ziel muss es ein, eine neue Balance zwischen dem Wohl und Inte- esse des Kindes und beiden Eltern zu finden. Unser orschlag würde dem Recht des Kindes auf beide Eltern ehr Geltung verschaffen. Es würde die Rechtsschutz- nd damit die Gerechtigkeitslücke für die Väter schlie- en, und es würde dem Grundgedanken der UN-Kinder- echtskonvention gerecht. Eine moderne und zeitgemäße Familienpolitik kann ich dem Problem nicht verschließen, dass die derzeitige egelung in speziellen Fallkonstellationen die Ausgren- ung von verantwortungsbewussten Vätern fördert. Dies teht aktuellen Entwicklungen wie der wachsenden Inan- pruchnahme des Elterngeldes von Vätern diametral ent- egen. Die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilität für ie Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwach- en und unter denen Eltern ihrer Verantwortung gerecht erden, war selten so groß wie derzeit. Die Vereinbar- eit von Familie und Beruf ist als Schlüsselproblem dentifiziert worden. Das Elterngeld und der Ausbau der etreuungsangebote sind logische Konsequenzen. Mit er Reform des Unterhaltsrechts wurde das Familien- echt den aktuellen Gegebenheiten jüngst weiter ange- asst. Die Reform des Sorgerechts für die Nichtverheira- eten ist ein wesentlicher weiterer Schritt. Es ist an der eit, diesen Schritt zu gehen. Schon Anfang 2003 hat das Bundesverfassungsge- icht dem Gesetzgeber klar und unmissverständlich ei- en Auftrag erteilt. Es kam zu dem Ergebnis, dass die erzeitige Regelung zwar verfassungsgemäß ist, der Ge- etzgeber aber zu beobachten und zu prüfen hat, ob die ründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, den ealen Gegebenheiten auch weiterhin entsprechen. Für ns ist nicht erkennbar, dass die Bundesregierung bzw. ie Große Koalition ihre Hausaufgaben gemacht hat. Im Juni letzten Jahres haben wir die Bundesregierung efragt, was aus dem Prüfauftrag geworden ist. Sie kön- en dies unter der Drucksachennummer 16/5852 gerne achlesen. Die Antwort der Bundesregierung lautet auf en Punkt gebracht: Das Bundesministerium der Justiz rüft, ob und wie Väter, die mit der Mutter des gemein- amen Kindes nicht verheiratet sind, stärker an der elter- ichen Sorge beteiligt werden können. Bei dieser vielver- prechenden Antwort ist es dann aber auch geblieben. ie sichtbaren Aktivitäten, mit denen das BMJ dem rüfauftrag bisher nachgekommen ist, zeugen nicht ge- ade von einer engagierten und verantwortungsbewuss- en Wahrnehmung dieser Aufgabe. Auf die meisten der on uns gestellten Fragen konnte die Bundesregierung eine Antwort geben. Forschungsergebnisse: Fehlan- eige! Im April dieses Jahres hat der Europäische Gerichts- of für Menschenrechte eine Klage zum § 1626 a ange- ommen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Bun- esregierung dort zu verteidigen gedenkt. Die grüne undestagsfraktion ist den Anliegen des Verfassungsge- ichts gerecht geworden. Mit unserem Antrag legen wir as vor, was sich als zwingende Konsequenz ergibt: eine oderate Öffnung der jetzigen Regelung für die Väter. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18441 (A) ) (B) ) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Kin- der haben ein Recht auf beide Eltern – unabhängig da- von, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Ich bin überzeugt davon, dass es für ein Kind am allerbesten ist, wenn beide Eltern präsent sind und wich- tige Angelegenheiten des Kindes gemeinsam entschei- den. Allerdings dürfen wir nicht die Augen davor ver- schließen, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, in dem dafür notwendigen Umfang zu kooperieren. Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat der Gesetzgeber nicht miteinander verheirateten Paaren erst- mals die Möglichkeit gegeben, die elterliche Sorge ge- meinsam auszuüben. Der Gesetzgeber hat damit aner- kannt, dass inzwischen viele Paare ohne Trauschein zusammenleben und sich gemeinsam um ihre Kinder kümmern. Allerdings musste der Gesetzgeber dabei auch eine Tatsache berücksichtigen, die ich für sehr wichtig halte: Viele der nichtverheirateten Paare leben nicht oder nicht auf Dauer in einer stabilen Beziehung, sondern auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen. Nach einer Studie zur Lebenslage nichtehelicher Kinder, die zur Vorbereitung der Kindschaftsrechtsreform in Auftrag gegeben worden war, führen nichtverheiratete Eltern zu Beginn der Schwangerschaft zu 81 Prozent eine Partnerschaft; ist das Kind sechs Jahre alt, so sind es noch 17 Prozent. Wir können daher nicht davon ausge- hen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu kooperieren. Würden wir einen Elternteil zur gemein- samen Sorge zwingen, entstünde die Gefahr, dass für das Kind wichtige Entscheidungen durch Streitigkeiten der Eltern verzögert oder überhaupt nicht getroffen werden. Dies ginge zulasten des Kindes, dessen Schutz das Sor- gerecht als „Pflichtrecht“ der Eltern in erster Linie dient. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass die Eltern übereinstimmende Sorgeerklärungen ab- geben und dadurch ihre Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes zu kooperieren. Ich weiß, dass die bestehende gesetzliche Regelung vor allem vonseiten betroffener Väter vielfach kritisiert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003 den Zeitraum seit dem Inkrafttreten der Regelung noch für zu kurz gehalten, um das Regelungskonzept infrage zu stellen. Ich finde, das Bundesverfassungsgericht hat hier eine sehr überlegte Entscheidung getroffen, indem es die Regelung des § 1626 a BGB für verfassungskon- form erklärte und gleichzeitig den Gesetzgeber ver- pflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzlichen Annahmen zu überprüfen. Wir haben seit der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts verschiedene Maßnahmen ergriffen, um diesem Prüfauftrag nachzukommen, von denen ich Ih- nen folgende kurz vorstellen möchte: Durch eine Ände- rung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch wird seit dem Jahr 2004 die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Die erhobenen Statistiken zeigen, dass etwa 45 Prozent der nicht mit- einander verheirateten Eltern die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärungen begründen. Dies bedeutet, dass das Rechtsinstitut der Sorgeerklärung zu einem großen Teil gut angenommen wird. Andererseits geben immer- h k b f b d B R B z g d J s p w G d d s r A r i d a v l u d d I b k h S w D K l k g (C (D in mehr als die Hälfte der nichtverheirateten Eltern eine Sorgeerklärungen ab. Diese Zahlen sind aber nur edingt aussagekräftig. Wir kennen nicht die Gründe da- ür, warum viele Eltern keine Sorgeerklärungen abge- en. Einige dieser Eltern dürften geheiratet, andere wie- erum nie zusammengelebt haben. Um die Hintergründe näher zu beleuchten, hat das undesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei echtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Diese efragung hat ein vielschichtiges Bild ergeben und ge- eigt, dass hierzu eine wissenschaftlichen Ansprüchen enügende empirische Untersuchung erforderlich ist. Ich enke, dass die Regelung des § 1626 a BGB nun – zehn ahre nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformge- etzes – hinreichend gesellschaftlich verankert und er- robt ist, um sie auf den Prüfstand einer umfassenden issenschaftlichen Untersuchung zu stellen. Auf der rundlage ihrer Ergebnisse kann dann entschieden wer- en, ob und gegebenenfalls wie Väter künftig stärker an er gemeinsamen Sorge beteiligt werden sollen. Vor Ab- chluss dieser Untersuchung sehe ich keinen gesetzgebe- ischen Handlungsbedarf. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Menschenrechtslage in Tibet ver- bessern – Beschlussempfehlung und Bericht: Fest- nahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia (Zusatztagesordnungspunkte 8 und 9) Michael Leutert (DIE LINKE): Die Menschen- echtslage in der Volksrepublik China im Allgemeinen, n Tibet im Besonderen, ist völlig zu Recht immer wie- er Thema in der politischen Öffentlichkeit und daher uch im Bundestag. In China finden Modernisierungen on Staat und Gesellschaft statt, die immer mehr deut- ich machen, dass menschenrechtliche Mindestnormen nzureichend erfüllt sind. Die Bindung staatlichen Han- elns an Menschenrechtsnormen ist eine notwendige Be- ingung für eine humane Praxis. Sicher, der Bundestag ist kein wissenschaftliches nstitut, in dem an der Erörterung einer sehr überschau- aren Themen- und Problempalette mit viel Zeit und Er- enntnisorientierung gearbeitet werden kann. Aber das eißt für uns nicht, dass wir uns unbeeindruckt von achkenntnis auf schwierige Probleme werfen dürfen, as ja auch Folgen haben soll für politisches Handeln. ie FDP erfüllt in ihrem hier vorliegenden Antrag die enntnisanforderungen nicht. Woher wissen Sie eigent- ich, dass das Vorgehen der chinesischen Sicherheits- räfte in Tibet nach dem Gewaltausbruch in Tibet unan- emessen war? Als es noch eine Presseöffentlichkeit 18442 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) gab, konnte man von deutschen Beobachtern wie Georg Blume hören, dass die Reaktionen auf die Gewaltausbrü- che eher zurückhaltend waren. Selbst die tibetische Exil- regierung hat ihre Angaben über die Anzahl der Todes- opfer ebenso massiv wie kleinlaut heruntergeschraubt. Ebenso abenteuerlich ist es, von Protesten und Demonst- rationen dort zu reden, wo es sich um xenophobe Gewalt- exzesse handelt. Wir sind alle hier im Plenum durch Herrn Staatsmi- nister Erler informiert worden. Erklären Sie mir doch bitte, was Xenophobie mit kulturellen und religiösen Rechten zu tun haben könnte! Nein, derartige Anträge muss meine Fraktion ablehnen. Nun liegt noch ein An- trag vor: ein Antrag zu einer „Entschließung des Euro- päischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftie- rung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia“. Meine Fraktion wird sich enthalten. Zunächst: Wie so häufig ist unsere Fraktion nicht in die Erarbeitung einbezogen worden, alle anderen Fraktionen dieses Parlaments schon. Sie haben das nicht aus alter Ge- wohnheit heraus vergessen, sondern im Menschenrechts- ausschuss sogar ausdrücklich abgelehnt. Wenn der vorlie- gende Antrag richtig und sinnvoll sein sollte, kann er nicht plötzlich dadurch falsch oder sinnlos werden, wenn ein Antragsteller mehr dabei ist. Genau das behaupten Sie aber durch Ihr Verhalten. Das sollte eigentlich schon für eine Enthaltung reichen. Nun steckt da aber tatsächlich etwas, was meine Frak- tion so nicht teilen kann. Wenn Sie die Entschließung des Europäischen Parlaments genau lesen, so müsste Ih- nen eigentlich auffallen, dass neben einer Reihe richtiger Forderungen eine sehr problematische aufgestellt wird: Das Europäische Parlament fordert darin vom Rat, ge- eignete Schritte gegenüber der VR China zu unterneh- men, ohne auch nur ansatzweise zu konditionieren, was eigentlich „geeignet“ sein soll. Damit wird politische Legitimation überanstrengt. Sie mögen darin kein Pro- blem sehen, wir schon. Aus diesen Gründen ist es uns nicht möglich, die Entschließung des Europäischen Par- laments uneingeschränkt zu begrüßen, sondern wir wer- den uns enthalten. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Bekämpfung von Piraterie – Ursachen der Piraterie vor der somalischen Küste bearbeiten – Politische Konfliktlö- sungsschritte für Somalia vorantreiben (Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord- nungspunkt 11) Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU): Die Nachrichten über Piraterie und Entführungen in den Gewässern um das Horn von Afrika sind bedrückend ernst und fordern uns zum schnellen Handeln auf. Nach dem Lübecker Frachter „Lehman Timber“ schockiert nun – wenn sich d f t e w s R v A r G g e g g d S d R d v g h h n V t u d k h r r k 1 a k d d b S i b m m k m r E s g m k g s h (C (D ie Angaben bestätigen; danach sieht es aus – die Ent- ührung und Verschleppung von deutschen Segeltouris- en. Dies sind nur zwei Fälle, die exemplarisch für einen rnormen Anstieg von Piraterie stehen. Dies gilt welt- eit, aber besonders in den Gewässern vor der somali- chen Küste. Im vergangenen Jahr meldeten deutsche eederein fast vier Dutzend Piraterievorfälle weltweit on insgesamt 263 gemeldeten Fällen. 80 Prozent der ngriffe finden in Küstennähe statt. In diesem Jahr wa- en es bereits 20 Angriffe vor den Küsten Somalias. Der olf von Aden, die Gewässer um das Horn von Afrika, ehören zu den meist befahrenen der Welt. Hier verläuft ine Hauptader des internationalen Seehandelsverkehrs. Deutschland als Exportnation Nummer eins, mit der rößten und modernsten Containerflotte und der dritt- rößten Handelsflotte weltweit, hat ein vitales Interesse, ass Piraterie bekämpft wird. Dies kann als Nothilfe auf ee auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens, as wir 1994 ratifiziert haben, bereits geschehen. Im ahmen der Antiterrormission Enduring Freedom ist die eutsche Marine im Bereich der Gewässer um das Horn on Afrika präsent. Zurzeit leistet die Besatzung der Fre- atte „Emden“ hervorragenden Dienst. Auch das muss ier einmal erwähnt werden. Die besondere Lage in den Gewässern vor Somalia at die internationale Staatengemeinschaft aber vor ein eues Problem gestellt. Somalia ist ein Land, dessen erantwortliche nicht in der Lage sind und nicht die Mit- el haben, die Staatshoheit in den eigenen Gewässern nd an den eigenen Küsten auszuüben. Ein Ende dieser esolaten und instabilen Situation in Somalia wird nicht urzfristig möglich sein. Daher war der Bereich der Ho- eitsgewässer bisher ein Schutzraum für operierende Pi- aten, die teilweise in kleinen Schiffsverbänden operie- en, bestens ausgerüstet und schwer bewaffnet sind. Sie onnten von fremden Kriegsschiffen bisher nicht in der 2-Meilen-Zone aufgebracht werden. Somalia selbst ber fehlen dazu die Mittel. Durch die Resolution 1816 der Vereinten Nationen önnen Piraten nun für zunächst sechs Monate auch in en Hoheitsgewässern Somalias von Kriegsschiffen an- erer Staaten verfolgt werden. Diese Resolution ist der esonderen politischen Situation Somalias geschuldet. ie ist in Übereinstimmung mit der Übergangsregierung n Somalia verabschiedet. Es ist sicherlich richtig, diese esonders schwierige politische Übergangssituation So- alias auch als einen wesentlichen Faktor für die ver- ehrte Piraterie in diesen Gewässern zu benennen. Es ist eine Frage, dass eine stabile, politische Situation in So- alia so schnell als möglich mit internationaler Hilfe er- eicht werden muss. Dazu hat es hier im Haus entsprechende Debatten und ntschließungen gegeben. Es ist aber sicherlich nicht innvoll, in dieser Situation, in der schnelles Handeln an- ezeigt ist, den ganzen, sehr komplexen Themenbereich it auf den Tisch zu heben. Deshalb halte ich den noch urzfristig von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein- ebrachten Antrag in dieser Situation für nicht hilfreich, ondern eher bremsend und ablenkend. Wir müssen uns eute um die Lösung eines deutschen Dilemmas bemü- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18443 (A) ) (B) ) hen. Wie kann die deutsche Marine befähigt werden, au- ßerhalb eines Verteidigungsfalles und außerhalb der Not- hilfe gegen Piraterie vorzugehen? Das ist die Frage. Die Antwort liegt in der Schaffung einer verlässlichen, ein- deutigen Rechtsgrundlage. Dazu müssen Veränderun- gen, ja, Erweiterungen der grundgesetzlichen Vorausset- zungen geschaffen werden. Akte der Piraterie sind grundsätzlich kein Terroris- mus. Es sind kriminelle Verbrechen. Die Verbrechensbe- kämpfung übernimmt bei uns die Polizei, nicht das Mili- tär. Das Mandat im Rahmen der Operation Enduring Freedom sieht Maßnahmen zur Bekämpfung des interna- tionalen Terrorismus vor, nicht die Bekämpfung der Pi- raterie. Nach dem internationalen Seerechtsübereinkom- men, das Deutschland 1994 ratifiziert hat, hat aber jedes Kriegsschiff das Recht, ein Piratenschiff aufzubringen und die Personen des Schiffes festzunehmen. Dieses ist aber auf den Fall der Nothilfe, also die Zeit des tatsächli- chen Angriffs beschränkt. Die weitere Verfolgung der Kriminellen auf See ist nach unseren Gesetzen Polizei- aufgabe. Eine Veränderung und Erweiterung unseres Grundge- setzes könnte eine klare Grundlage für bewaffnete Ein- sätze der Bundesmarine schaffen. Diese Notwendigkeit wird im Antrag der Liberalen leider so nicht deutlich hervorgehoben. Dabei ist es auch nicht das Ziel, eine Vermischung von Einsätzen der Bundeswehr im Innern und Äußeren zu schaffen. Vielmehr brauchen wir Klar- heit in den deutschen Gesetzesgrundlagen, damit wir den Verpflichtungen aus dem Seerechtsübereinkommen und den Notwendigkeiten der Bekämpfung moderner Pirate- rie entsprechen können. Es ist wichtig, hier entspre- chende Grundlagen zu schaffen, um unserer Marine die nötige Handlungssicherheit zu geben. Daher ist es rich- tig, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten einer Verfassungsänderung prüft. Wir müssen schnell zu einem Ergebnis kommen, damit die deutsche Marine an der Absicherung der Gewässer vor Somalia effektiv mit- wirken kann. Die Gefahr durch Piraterie muss schnellst- möglich eingedämmt werden. Dr. Rolf Mützenich (SPD): Die heutige Debatte hat einen traurigen aktuellen Anlass. Vor zwei Tagen haben somalische Piraten bei einem Überfall auf eine Jacht eine dreiköpfige deutsch-französische Familie und den Kapitän des Schiffes gekidnappt. Die Gewässer vor So- malia gehören für die internationale Schifffahrt zu den gefährlichsten der Welt, weil Piraten dort immer wieder Schiffe und Boote überfallen. Insgesamt ist die Piraterie auf nahezu allen Weltmeeren auf dem Vormarsch. Die moderne Piraterie ist gewalttätiger, blutiger und brutaler geworden. Am gefährlichsten sind die Gewässer vor In- donesien und Sri Lanka. Als riskant gelten auch die Malakkastraße – vor allem bei Singapur und Kuala Lum- pur –, das Rote Meer und neuerdings die Küste Soma- lias. Doch nicht nur der Indische Ozean ist Jagdgebiet von Seeräubern. Auch der Ostpazifik – hier vor allem die Philippinen und die chinesischen Küstengewässer – und der Südatlantik und die Küste vor Nigeria sind Pira- tengebiet. Allein 2007 sind 43 deutsche Schiffe von Pi- raten überfallen worden. ü m w h k P d r z n d s s D z k h d t a f S S v n Z v a N n R t h Z n m s F B D R s P M d d e k s a s D w m f d v u (C (D Es ist also in der Tat an der Zeit – und ich denke hier- ber sind sich alle einig –, dass die internationale Ge- einschaft das Piratenunwesen auf den Weltmeeren irksamer und effektiver bekämpfen muss! Ich möchte ier aber auch betonen, dass meines Erachtens die völ- errechtlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung der iraterie bereits gegeben sind. Hierfür ist eine Änderung es Grundgesetzes nicht notwendig. Die Deutsche Ma- ine hat bereits heute alle rechtlichen Befugnisse, die sie ur Bekämpfung von Piraterie braucht. So ist Nothilfe atürlich auch auf Hoher See jederzeit möglich und be- arf keiner weiteren rechtlichen Klärung: Wenn deut- che oder Schiffe anderer Länder in unmittelbarer Not ind, kann die Bundeswehr gegebenenfalls eingreifen. ie Befugnis von Kriegsschiffen, Seeräuberschiffe auf- ubringen, gehört zu den allgemeinen Regeln des Völ- ergewohnheitsrechtes. Den völkerrechtlichen Rahmen ierfür bietet seit 1982 das 3. Seerechtsübereinkommen er Vereinten Nationen, welches der Deutsche Bundes- ag am 2. September 1994 ratifiziert hat und in dem sich uch Deutschland in Art. 100 ausdrücklich zur Bekämp- ung der Piraterie verpflichtet. Des Weiteren hat der UN- icherheitsrat, angesichts der Situation vor der Küste omalias, am 2. Juni 2008 per UN-Resolution 1816 die or Ort operierenden Seestreitkräfte ermächtigt, auch in- erhalb der somalischen Hoheitsgewässer (12-Meilen- one) gemäß Seerechtsübereinkommen gegen Piraten orzugehen. Das heißt, die somalische Regierung hat usdrücklich die Vereinten Nationen um Hilfe gebeten. ach Art. 24 des Grundgesetzes wäre das eine Maß- ahme der kollektiven Sicherheit und durch eine UN- esolution abgedeckt. Bei der Frage, ob eine Erweiterung des OEF-Manda- es ein geeigneter Weg zur Bekämpfung der Piraterie ist, abe ich jedoch meine Zweifel. OEF verfolgt andere iele, eine Erweiterung des Mandats wäre deshalb mei- es Erachtens der falsche Weg. Es ist in diesem Zusam- enhang auch durchaus lohnenswert über den franzö- isch-spanischen Vorschlag nachzudenken. Spanien und rankreich haben eine eigenständige ESVP-Mission zur ekämpfung der Piraterie in die Diskussion eingebracht. ies wird unter anderem auch Thema beim Allgemeinen at Ende Juni in Brüssel sein. Eine solche ESVP-Mis- ion scheint mir ein gangbarer Weg zur Bekämpfung der iraterie zu sein und würde natürlich ebenfalls eine andatierung durch den Deutschen Bundestag erfor- ern. Die Ansicht des Verteidigungsministeriums, dass ie deutsche Verfassung es der Marine bisher verbiete inzugreifen und dies Aufgabe der Bundespolizei sei, ann ich nicht teilen. Die Gegebenheiten vor der deut- chen Küste und die Kompetenzstreitigkeiten, die sich us dem deutschen Föderalismus ergeben, können und ollten auch nicht auf die Hohe See übertragen werden. ie Forderung, Art. 87 zu ergänzen, damit die Bundes- ehr ausdrücklich bisherige Polizeibefugnisse überneh- en dürfte, macht im Zusammenhang mit der Bekämp- ung der Piraterie jedenfalls wenig Sinn. Hier stellt sich ie Frage, ob dies nicht vielmehr ein weiterer Versuch on Teilen der Union ist, die Grenzen zwischen innerer nd äußerer Sicherheit zu verwischen. 18444 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 (A) ) (B) ) Rolf Kramer (SPD): Die Piraterieüberfälle am Horn von Afrika und in den Küstengewässern Somalias häu- fen sich in den letzten Wochen und Monaten. Sie gefähr- den zum Teil massiv die internationale und lokale zivile Seeschifffahrt in diesem Bereich. Erst am Wochenende ist wieder die Entführung eines deutschen Ehepaares von einer Jacht nach Somalia bekannt geworden. Neben den Fällen sogenannter Gelegenheitspiraterie mehren sich am Horn von Afrika Fälle von organisierter Piraterie. Davon betroffen sind auch humanitäre Hilfslieferungen, die für die notleidende Bevölkerung in Somalia be- stimmt sind. Die Übergangsregierung von Somalia ist zur Pirateriebekämpfung in ihren Küstengewässern nicht in der Lage und hat sich deshalb an die Staatengemein- schaft mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Der UN-Sicherheitsrat hat am 8. Juni 2008 einstim- mig die Resolution 1816 (2008) zu „Maßnahmen gegen Piraterie und bewaffneten Raub vor Somalias Küste“ verabschiedet. Der Kern dieser unter Kapitel VII der VN-Charta verabschiedeten Resolution ist, dass die im allgemeinen Völkerrecht – und dem Seerechtsüberein- kommen – für den Bereich der hohen See vorgesehenen Befugnisse zur Piratenbekämpfung auf die Küstenge- wässer Somalias ausgedehnt werden. Damit sind auch dort Kriegsschiffe aller Staaten befugt, Piratenschiffe aufzubringen, ihre Besatzung festzunehmen und an Bord befindliche Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen. Die Resolution 1816 schafft damit quasi einen einheit- lichen „Pirateriebekämpfungsraum“ vor der somalischen Küste. Diese Befugnis gilt für Schiffe jener Staaten, die mit der Übergangsregierung in Somalia zusammenarbei- ten und die von Somalia dem Generalsekretär der Verein- ten Nationen vorab notifiziert werden. Diese Autorisie- rung gilt für zunächst sechs Monate und ist auf den Einzelfall Somalia beschränkt. Soweit ist hier völker- rechtlich alles klar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Dürfen sich deutsche Marineverbände, die im Rahmen der OEF in der Region tätig sind, an dieser Pirateriebekämpfung beteiligen? Auch wenn völkerrechtlich alles klar ist, ver- fassungsrechtlich gibt es noch einigen Klärungsbedarf. Für den Einsatz der deutschen Streitkräfte bedarf es ei- ner verfassungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage, dass heißt, das Grundgesetz muss den Einsatz der Streitkräfte ausdrücklich genehmigen. Dies ergibt sich aus Art. 87 a Abs. 2 GG. Nun stellt sich die Frage, ob über die Art. 24 und Art. 25 des Grundgesetzes nicht eine solche Er- mächtigungsgrundlage hergestellt werden kann. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist dies mög- lich, da das Völkergewohnheitsrecht ebenso wie Art. 105 des VN-Seerechtsübereinkommens von 1982 den Kriegsschiffen und besonders damit beauftragten Staats- schiffen aller Staaten erlauben, auf hoher See gegen Pi- ratenschiffe vorzugehen. Diese Vorschriften finden ins- besondere über Art. 25 direkt Eingang in das nationale Recht. Einer Verfassungsänderung hinsichtlich des Art. 87 a Grundgesetz bedarf es daher aus unserer Sicht nicht. Der Parlamentsvorbehalt bleibt im Übrigen davon unberührt. s S w H k G g i d K b u K i w t f s s t E t d r h f t 2 S w g e f b M B f s g g d a t V s v w g g s F d e e (C (D Wie sieht es nun mit dem Einsatz deutscher Kriegs- chiffe in fremden Hoheitsgewässern aus. Nach § 16 eeaufgabengesetz ist dort die Bundespolizei zuständig, enn Deutschland von dem jeweiligen Küstenland um ilfe gebeten wird. Um nun die Marine einsetzen zu önnen, bedarf es aus unserer Sicht aber auch hier keiner rundgesetzänderung. Auch die Änderung des Seeauf- abengesetzes und anderer einschlägiger Verordnungen st nicht erforderlich. Es besteht kein plausibler Grund, as Seeaufgabengesetz auf hoher See und in fremden üstengewässern anders auszulegen. Die dort beschrie- ene Kompetenzzuweisung an die Bundespolizei ist aus nserer Sicht nicht abschließend zu verstehen, sodass die riegschiffe der Marine zur Pirateriebekämpfung, wie m Seerechtsübereinkommen vorgesehen, eingesetzt erden können. International stehen damit aus unserer Sicht der Pira- eriebekämpfung durch die deutsche Marine keine ver- assungsrechtlichen Probleme entgegen. Diese stellen ich nur im nationalen Küstenmeer. Aber dieses Thema tellt sich heute ja noch nicht. Dr. Norman Paech (DIE LINKE): Seit der Entmach- ung der Union Islamischer Gerichte, UIC, durch den inmarsch des äthiopischen Militärs in Somalia beschäf- igen wir uns mit einer Kette von Piratenüberfällen vor er Küste Somalias. Die somalische Übergangsregie- ung, die im Land wie auf ihren Gewässern weitgehend andlungsunfähig ist, hat den UN-Sicherheitsrat mehr- ach um Hilfe bei der Bekämpfung von Piraterie gebe- en. Als Konsequenz hat der UN-Sicherheitsrat am . Juni 2008 Resolution 1816 verabschiedet, die es den taaten erlaubt, Piraten auch in somalischen Küstenge- ässern zu verfolgen und zu bekämpfen. Die Bundesre- ierung hat schnell signalisiert, dass sie nur zu bereit ist, inen aktiven militärischen Part bei der Piratenbekämp- ung zu übernehmen. Seither ist in Deutschland eine De- atte darüber entbrannt, welche verfassungsrechtlichen öglichkeiten und Grenzen für eine Beteiligung der undeswehr an der aktiven, also militärischen, Bekämp- ung von Piraterie bestehen. Die Bundesregierung spricht von einer Rechtsun- icherheit, die sich aus Art. 87 a des Grundgesetzes er- ibt, der den Einsatz der Bundeswehr auf den Verteidi- ungsfall beschränkt. Diese Rechtunsicherheit möchte ie Bundesregierung mit einer Verfassungsänderung usräumen. Die FDP argumentiert in ihrem knapp gehal- enen Antrag in die entgegengesetzte Richtung: Eine erfassungsänderung sei nicht nötig, da die Grundge- etzartikel 24 und 25 auf den Vorrang des Völkerrechts or dem Bundesrecht verweisen und damit die Bundes- ehr der Ermunterung des UN-Sicherheitsrates, aktiv egen Piraten vorzugehen, nachkommen könne bzw. so- ar müsse. Am Ende steht hinter dieser juristischen Debatte das- elbe politische Ziel: Deutsche Soldaten sollen einen reibrief erhalten, über die im Seerechtsübereinkommen er Vereinten Nationen vorgesehene Nothilfe hinaus ine aktive, militärische Rolle in der Piratenbekämpfung inzunehmen. Sie sollen dafür auch präventiv und ohne Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18445 (A) ) (B) ) parlamentarische Debatte stationiert werden können. Die Linke lehnt einen Einsatz der deutschen Marine gegen Piraten ab. Die Bekämpfung von Piraterie ist und bleibt eine Polizei- nicht eine Militäraufgabe. Wir lehnen des- halb den Antrag der FDP ab. Ganz im Gegensatz zu dem Antrag der FDP befasst sich der vorliegende Antrag der Grünen mit den Ursa- chen der Piraterie in Somalia: dem vollständigen Fehlen jeder Staatlichkeit und dem seit Jahren andauernden Ge- waltkonflikt. Wir teilen die Position der Grünen, dass Somalia politische Lösungen braucht. Ebenso teilen wir die Hoffnung auf einen Friedensprozess und die Forde- rung nach einem Abzug des äthiopischen Militärs aus dem Land. Allerdings können wir uns in der Frage des internationalen militärischen Engagements dem Antrag nicht anschließen. Die von der Afrikanischen Union ge- führte Militärmission AMISOM ist gescheitert, eine Überführung in eine UN-geführte Mission nach demsel- ben Muster würde ebenfalls scheitern. Somalia braucht einen Friedensprozess. In diesen müssen jedoch alle Konfliktparteien und die Zivilbevölkerung eingebunden sein. Das ist bei dem aktuellen Übereinkommen zwi- schen der somalischen Übergangsregierung und der „Al- lianz für die Befreiung Somalias“ leider nicht der Fall und daher ist das Übereinkommen in der Tat fragil. Um es zu stabilisieren, braucht man keine internationalen Truppen mit robustem Mandat, sondern einen von allen Seiten akzeptierten und beauftragten echten Blauhelm- einsatz, um den vereinbarten Waffenstillstand zu über- wachen. Wenn die Grünen sich dazu entschließen könn- ten, ihren Antrag an dieser Stelle präziser zu formulieren und sich von der Forderung nach einer UN-geführten Kampftruppe zu trennen, würde es meiner Fraktion leichter fallen, diesem Antrag zuzustimmen. So werden wir uns enthalten. Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Frage der Pirateriebekämpfung ist kein neues Thema. Neu ist jedoch, dass die FDP heute den Antrag vorlegt, dass die Bundeswehr unter Berufung auf Art. 25 Grundgesetz – und damit ohne Verfassungsänderung – weltweit Jagd auf Piraten machen soll. Das heißt, es geht um die hochbrisante Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Einsätzen der Marine im In- und Aus- land. Nicht mehr und nicht weniger verbirgt sich hinter diesem Antrag. Dies ist ein klarer Kurswechsel und eine völlige Neu- interpretation des Grundgesetzes. Wir hatten beantragt, darüber in den Ausschüssen zu debattieren. Das hat die FDP abgelehnt. Die FDP weiß sehr gut, dass sie mit ih- rer gewagten Interpretation die Büchse der Pandora öff- net. Das ist alles nicht durchdacht. Ich habe doch den Eindruck: Ihnen geht es nicht um die Sache, sondern um zweifelhafte politische Stimmungsmache. Daran werden wir uns nicht beteiligen. Es fällt schon auf, dass die FDP mit ihrem Ruf nach robusterem und offensiverem militärischen Vorgehen in Afghanistan und am Horn von Afrika inzwischen zu den militärischen Scharfmachern im Deutschen Bundestag m ü e e F m m F p s F d r d I d g t t w r c g r t d r r A d f d e v m r e l „ m ü J g a O D Z d s p m d i (C (D utiert ist. Hier wollen die Liberalen die Union rechts berholen. Die FDP distanziert sich mit diesem Antrag von ihrer igenen Regierungspolitik. Als 1994 das Seerechtsüber- inkommen in deutsches Recht überführt wurde, lag die ederführung bei der FDP. Sie stellte damals den Außen- inister und die Justizministerin. Wir sind bislang im- er davon ausgegangen, dass es ein Kernanliegen der DP war und ist, dass die Bekämpfung der Piraterie eine olizeiliche Aufgabe und keine militärische Aufgabe ein darf. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine rage des Kollegen Stinner bekräftigt, dass es sich bei en Pirateriebekämpfungsbestimmungen des VN-See- echtsübereinkommens um Völkergewohnheitsrecht han- elt. Das wurde bislang auch von niemandem bestritten. n einer Antwort auf eine FDP-Anfrage hat sie im Mai ieses Jahres aber ebenfalls klargestellt: „Die allgemeine, efahrunabhängige Befugnis zum Aufbringen von Pira- enschiffen ist eine Befugnis, keine unbedingte Verpflich- ung.“ Und sie fügte hinzu: „Ob und gegebenenfalls unter elchen Voraussetzungen ein Schiff der Deutschen Ma- ine von dieser völkerrechtlichen Befugnis Gebrauch ma- hen kann, ist verfassungsrechtlich nicht abschließend eklärt.“ Dies ist der entscheidende Punkt. Alle Bundesregie- ungen und die Mehrzahl der Völkerrechtsexperten hat- en sich bisher darauf verständigt, dass eine Beteiligung eutscher Kriegsschiffe und Flugzeuge verfassungs- echtlich nicht zulässig ist. Auch deshalb fordert die Ma- ine und insbesondere die Union eine Änderung des rt. 87 a. Wir können die FDP nur davor warnen, mit em Grundgesetz Schindluder zu treiben. Dies gilt auch ür die Arbeitsgruppe der Regierungskoalition. Wenn Sie er Auffassung sind, die Bekämpfung von Piraterie sei ine Daueraufgabe, die mit militärischen Mitteln und on der Bundeswehr wahrgenommen werden soll, dann üssen Sie das Grundgesetz ändern. Hinter dem ganzen Hin und Her, ob Grundgesetzände- ung oder keine Grundgesetzänderung, steckt eigentlich ine ganz andere Frage, nämlich: Soll sich Deutschland änger mit Marineeinheiten an der Antiterror-Operation Enduring Freedom“ am Horn von Afrika beteiligen. Wir einen, ganz klar nein. Nicht nur die Rechtfertigung ber das Selbstverteidigungsrecht ist nach mehr als sechs ahren äußerst brüchig geworden. Es gab in den vergan- enen Jahren auch keine terroristischen Bewegungen, die uf diesem Wege aufgeklärt werden konnten. Wir wissen, dass viele Abgeordnete der Koalition den EF-Einsatz lieber heute als morgen beenden möchten. ass dies nicht geschieht, liegt daran, dass die einen den orn Washingtons fürchten und die anderen mit der eutschen Marine sowieso Größeres vorhaben. Manche ähen sie gerne als weltweit operierende maritime Welt- olizei zur Sicherung deutscher Rohstoffwege, Absatz- ärkte und sonstiger Interessen. In dieser Gemengelage kommen einigen von Ihnen ie Piraten am Horn von Afrika gerade recht. Sie sehen n der UN-Resolution 1816 über Maßnahmen gegen Pi- (A) (C) (B) ) raterie und bewaffneten Raub vor der Küste eine neue Rechtsgrundlage für eine Bundeswehrbeteiligung. Sie plädieren dafür, die Pirateriebekämpfung zum Auftrag von OEF zu machen. Wir lehnen das entschieden ab. Antiterrorkampf und Bekämpfung der Piraterie sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wenn sich die Bun- desregierung mit bewaffneten Streitkräften an der Um- setzung der Resolution 1816 im Küstenmeer Somalias beteiligen will, dann muss die dem Bundestag auf jeden Fall ein neues Mandat vorlegen und darlegen, warum der Einsatz bewaffneter Streitkräfte gegen Piraten nun ver- fassungsrechtlich konform sein soll. Allerdings haben wir erhebliche Zweifel, ob diese taktischen juristischen Manöver auf stürmischer politi- scher See die angemessene und die vordringlichste Art und Weise sind, dem Problem der Piraterie an der soma- lischen Küste Herr zu werden. Wer die Ursachen der Pi- raterie vor der somalischen Küste beseitigen will, muss sich an die Ursachen machen, und die liegen an Land, nämlich in einer weiter zunehmenden Destabilisierung Somalias. Meine Fraktion hatte hierzu bereits einen An- trag vorgelegt, dem der Bundestag im Juni 2007 mehr- kooperative Zukunftsperspektive gibt. Das ist wichtiger als die von der FDP heute angestoßene Geisterschiffde- batte. Anlage 9 Neuabdruck der Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) 171. Sitzung (Drucksache 16/9683, Fragen 34 und 35): Wie haben sich die Gehälter der Vorstände der zehn größ- ten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nennkapitals), an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten Zahlen)? Wie haben sich die Bonuszahlungen für die Vorstände der zehn größten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nenn- kapitals), an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten Zahlen)? Die zehn größten Unternehmen, an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, sind – bezogen auf das Nenn- kapital zum 31. Dezember 2006 – die Deutsche Telekom heitlich zugestimmt hat. Gefolgt ist daraus leider seitens der Bundesregierung nichts. Die Bundesregierung muss dem Somalia-Konflikt endlich mehr Aufmerksamkeit widmen und sich aktiver an Initiativen zur Beilegung des Konflikts zwischen Äthiopien und Eritrea beteiligen. Dazu legen wir Ihnen heute erneut einen Antrag vor. Die äthiopische Armee muss sich schnellstmöglich aus Somalia zurückziehen, und eine Stabilisierungstruppe der Vereinten Nation – übergangsweise AMISOM – muss entsandt werden. Der Sondergesandte des VN-Generalsekretärs muss zur Um- setzung des Übereinkommens vom 9. Juni zwischen Übergangsregierung und ARS aktiv unterstützt werden. Und wir müssen Somalia in Aussicht stellen, dass es für eine von allen maßgeblichen politischen Kräften ein- schließlich der UIC getragene Übergangsregierung eine A B D B m s u d b s r d A t (D G, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche ahn AG, die Flughafen München GmbH, die DFS eutsche Flugsicherung GmbH, die TLG IMMO- ILIEN GmbH, die Internationale Mosel-Gesellschaft bH, die Duisburger Hafen AG, die Deutsche Gesell- chaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH nd die BWI Informationstechnik GmbH. Die Entwicklung der Gehälter und Bonuszahlungen er Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaften zw. der Geschäftsführer der Gesellschaften mit be- chränkter Haftung kann überwiegend den Geschäftsbe- ichten bzw. dem Beteiligungsbericht entnommen wer- en. In einzelnen Fällen wird unter Bezugnahme auf § 286 bs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge verzich- et, so aktuell bei der Duisburger Hafen AG. 18446 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 91, 1 0, T 172. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Petra Sitte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Der Antrag der Koalitionsfraktionen nimmt eine wich-

    tige Entwicklung zur Kenntnis: Das Ende des fossilen
    Zeitalters rückt näher. Davon sind nicht nur unsere Sys-
    teme der Energieerzeugung, sondern viele Wirtschafts-
    zweige betroffen, deren Produkte sich auf die Verfügbar-
    keit von Öl, Gas und Kohle stützen. Unsere ganze
    Wirtschaftsordnung hat sich auf der Grundlage billiger
    fossiler Ressourcen entwickelt: Sie hat über mehr als
    150 Jahre ein enormes Wirtschaftswachstum generiert,
    Träume von umfassender Mobilität und anhaltender
    Wohlfahrtssteigerung zumindest für die industriell entwi-
    ckelten Länder dieser Erde verwirklicht. Nun ist der
    „Fossilismus“, wie Professor Elmar Altvater von der FU
    Berlin dieses System bezeichnete, angesichts des Klima-
    wandels, aber auch der Preisexplosion für Rohstoffe an
    seine Grenze angelangt.

    Ob heute der „Peak Oil“, also der Scheitelpunkt der
    Ölförderung, schon überschritten ist oder wir kurz davor
    stehen, wird heiß diskutiert. Einig ist sich die Wissen-
    schaft jedoch darin, dass die weltweiten Vorräte den stän-
    dig steigenden Rohstoffhunger der sich globalisierenden
    Weltwirtschaft auf lange Frist nicht decken können. Alle
    Industriezweige, die fossile Rohstoffe benötigen, sehen
    sich aufgrund von unsicheren Zukunftsprognosen zur
    Versorgungsstabilität nach Alternativen um.

    Bisher führten nachwachsende Rohstoffe in der indus-
    triellen Produktion eher das Dasein eines Mauerblüm-
    chens und deckten Nischen ab: Nennenswerten Umsatz
    generieren lediglich die Produkte mit biospezifischen
    Eigenschaften – etwa kompostierbare Müllbeutel, natür-
    liche Dämmaterialien oder selbstauflösende Implantate
    in der Medizin. Forscher arbeiten derzeit an Technolo-
    gien, die Biomasse zur weitgehenden Substitution erdöl-
    basierter Basisprodukte und Grundstoffe nutzen. Viele
    technische Verfahren dieser Bioraffinerien sind im Sta-
    dium der absoluten Grundlagenforschung – es wird Jahr-
    zehnte dauern, um sie wirtschaftlich anwenden zu kön-
    nen. Wir begrüßen daher, dass die Koalition sich dieser
    Basistechnologien frühzeitig annimmt und eine inte-
    grierte Strategie mit dem Schwerpunkt der Grundlagen-
    forschung erarbeiten will. Ebenso sinnvoll ist das Agie-
    ren auf europäischer Ebene im Rahmen des Aktionsplans
    für biobasierte Produkte. Hier erscheint besonders die
    geplante Normung biotechnisch erzeugter Kunststoffe
    und Chemikalien vordringlich.

    Die Regierung sollte allerdings nicht ihre Fehler aus
    laufenden Initiativen ähnlicher Art wiederholen. Anders
    als bei den Biokraftstoffen darf diesmal Nachhaltigkeit
    nicht erst nach dem Protest von Experten und Umweltver-
    bänden in den Fokus rücken. Sie muss integraler Be-
    standteil der Technologieförderung sein.

    Die Schwierigkeiten mit der Strategie zum Biosprit
    und bei der Erarbeitung der Biomassenachhaltigkeits-
    verordnung zeigen: Importe von nachwachsenden Roh-
    stoffen in großem Maßstab lösen unser Rohstoffproblem
    nicht, auch wenn im Koalitionsantrag gut meinend die
    Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards angemahnt
    wird. Deutsche oder europäische Normen lassen sich in
    Ländern der Dritten Welt kaum sinnvoll kontrollieren.

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    Zu Protokoll ge

    (C (D udem konkurrieren viele Rohstoffpflanzen trotz aller Beühungen um eine Kaskadenund Mehrfachnutzung mit em Anbau von Nahrungsmitteln. Dazu kommen Überchneidungen der stofflichen mit der energetischen Verertung, zum Beispiel wegen aggressiver Biospritstrateien, und ökologische Restriktionen wegen der Erhaltung on Fruchtfolge und Biodiversität. Das TAB geht davon us, dass bei fortschreitender Umstellung auf erneuerare Energien bereits 2015 die Nachfrage das Angebot an iomasse aus Reststoffen deutlich übersteigen wird und in expansiver Anbau an Nutzpflanzen oder Import in roßem Maßstab nötig würde. Nachwachsend heißt eben icht unbegrenzt wachsend. Das Gutachten des Sachvertändigenrats für Umweltfragen zeigt: Eine schlichte ubstitution des Erdöls durch Biomasse ist auf nachhaltier Grundlage nicht möglich. Wer heute die Pfade für ein eues Rohstoffregime einschlagen will, darf nicht wieder it Raubbau an Natur und Menschen planen. Die zu entickelnden Verfahren stofflicher Biomassenutzung müs en einem umfassenden Nachhaltigkeitsansatz genügen, er Düngemittelund Energieeinsatz, die CO2und Huusbilanz genauso berücksichtigt wie Auswirkungen auf ozialund Ökosysteme. Der Koalitionsantrag mahnt ies zwar an, Konzepte sind von Ihnen jedoch dazu nicht u vernehmen. Denn im Mittelpunkt der Biomassestrategie der Bunesregierung insgesamt steht eben nicht ein umfassender achhaltigkeitsansatz, sondern die Ermöglichung von irtschaftswachstum. Dieser Antrag beweist dies wieder inmal: Es gelte, so der Wortlaut, den Chemiestandort eutschland durch eine Strategie „Weg vom Öl“ zu un erstützen. Wenn dies gelänge, so die Logik, dann könne an auf die gleiche Weise Wirtschaftswachstum generie en wie bisher. Da liegt jedoch der Denkfehler. Genau ies wird eben nicht möglich sein, denn die nachwachsenen Ressourcen sind endlich. Die Entwicklung neuer onversionstechnologien kann also nur ein Teil einer achhaltigen Rohstoffpolitik sein, die auch die „Grenzen es Wachstums“ im Blick hat. Rohstoffeffizienz, Downizing, Dezentralisierung und Kreislaufwirtschaft müssen zentrale Forschungsthemen sein. Dazu hat diese Kolition keine konkrete Strategie entwickelt, auch dieser ntrag zeigt dies wieder. Wegen der Einseitigkeit dieser olitik wird sich unsere Fraktion enthalten. Angesichts der bereits spürbaren Erderwärmung und er wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen stetig teigender Ölpreise müssen wir unsere Abhängigkeit vom rdöl schnell und drastisch verringern. Wir Grünen haen immer schon auf die gravierenden wirtschaftlichen, kologischen und friedenspolitischen Konsequenzen dieer Abhängigkeit gewarnt. Die aktuelle Preisentwicklung uf den weltweiten Ölmärkten verleiht unserer alten Forerung „Weg vom Erdöl“ derzeit eine völlig neue Dynaik. Dass die Große Koalition heute einen Antrag zu die em Thema vorlegt, ist bezeichnend. Die Alternativen zum Öl sind in Form von erneuerbaen Energien und Biomasse ja längst vorhanden. Wenn ir aber in allen Wirtschaftsbereichen unabhängig vom rdöl werden wollen, dann kommt vor allem der Biogebene Reden Sylvia Kotting-Uhl masse als einem universellen Energieund Rohstoffträger eine ganz entscheidende Rolle zu. Denn nicht nur die Bereiche der Wärmeerzeugung und des Verkehrs sind betroffen, gerade auch die Chemieund Kunststoffindustrie ist massiv abhängig vom Rohstoff Öl. Wollen wir unabhängig vom Erdöl werden, müssen wir vor allem bei der Nutzung der Biomasse den Effizienzgedanken viel stärker als bisher in den Vordergrund stellen, und zwar in zwei Richtungen: Erstens, hin zu niedrigerem Verbrauch, und zweitens, in Richtung einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Biomasse. Nur im Zusammenspiel von Effizienz und Substitution wird eine umweltverträgliche und nachhaltige Abkehr vom Erdöl gelingen. In Form von Bioraffinerien erfolgt eine solche hocheffiziente Nutzung von Biomasse. Denn Bioraffinerien erzeugen nicht nur Rohstoffe für die chemische und pharmazeutische Industrie, sondern auch Energie in Form von Bioethanol oder auch Biogas. Sie sind deshalb vor allen Dingen eine Antwort auf die Frage, wie nachwachsende – aber nicht unbegrenzt zur Verfügung stehende – Rohstoffe effizient genutzt werden können. Die Bundesregierung jedoch macht für die zukunftsfähige Technologie der Bioraffinerie einfach viel zu wenig. Auch die von der Bundesregierung aus den Einnahmen aus dem Verkauf von CO2-Zertifikaten geplante Förderung ist letztlich nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir vom Bündnis 90/Die Grünen haben deshalb bereits im Mai 2007 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, Bioraffinerien viel stärker als bislang zu fördern, in Form von entsprechenden Forschungsprogrammen und Demonstrationsanlagen für die überfälligen Impulse zu sorgen, darüber hinaus auch für die stoffliche Nutzung von Biomasse verbindliche und ehrgeizige Ziele zu formulieren und bestehende rechtliche Hemmnisse für Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen abzubauen. Auch die Große Koalition ist inzwischen offenbar zu der Ansicht gelangt, dass die Bundesregierung in dieser Hinsicht zu wenig tut und hat einen eigenen Antrag vorgelegt. Es ist durchaus zu begrüßen, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, in Ihrem Antrag die Potenziale und Chancen der Bioraffinerietechnologie grundsätzlich richtig benennen und anerkennen. In Ihren Forderungen aber greifen Sie aus unserer Sicht viel zu kurz. Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist vor allem ein forschungsorientierter Antrag. Natürlich ist es richtig und notwendig, die Forschung zu intensivieren und zu vernetzen; dies ist ja auch Bestandteil unsers eigenen Antrags. Aber angesichts der drängenden Probleme – die Sie ja in Ihrem Antrag selbst benennen – wird es nicht ausreichen, nur auf eine verstärkte Forschung zu setzen oder einen bereits bestehenden – und unverbindlichen – Aktionsplan für biobasierte Produkte der Europäischen Union zu unterstützen. Wir müssen vor allen Dingen handeln. Wir brauchen auf europäischer und !)


Rede von Sylvia Kotting-Uhl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) )


(B) )

reiche der Biomassenutzung – Verstromung, Wärme,
Biokraftstoffe und Nutzung in der Chemie- und Kunst-

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(C (D toffindustrie – mit einbezieht und – das ist entscheidend – erbindliche Zielvorgaben formuliert und dafür auch die otwendigen Instrumente benennt. Dies ist überfällig. onst werden wir noch ewig weiterforschen, Produkte auf er Basis nachwachsender Rohstoffe aber trotzdem nicht n den Regalen stehen. Die Wirtschaft muss endlich auch ür den überfälligen Rohstoffwechsel „Weg vom Erdöl“ n die Pflicht genommen werden. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf rucksache 16/9757 an die in der Tagesordnung aufgeührten Ausschüsse vorgeschlagen. – Dazu stelle ich invernehmen fest. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Monika Knoche, Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE Cannabis zur medizinischen Behandlung freigeben – Drucksache 16/9749 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Die Reden der Kollegen Maria Eichhorn, Dr. Marlies olkmer, Sabine Bätzing, Detlef Parr, Monika Knoche nd Dr. Harald Terpe werden zu Protokoll genommen. Cannabis ist keine Spaßdroge. Sie ist deutschlandund uropaweit die am weitesten verbreitete illegale Droge. er Konsum hat in den vergangenen 10 bis 15 Jahren tark zugenommen, Während 1993 16 Prozent der 12bis 5-Jährigen Erfahrungen mit dem Konsum von Cannabis atten, waren es 2004 schon 32 Prozent. Mittlerweile sind n Deutschland etwa 600 000 vorwiegend junge Menchen Cannabiskonsumenten, 220 000 sind stark abängig. Die Zahl der Behandlungszugänge hat sich von 600 im Jahr 1992 auf 14 700 im Jahr 2002 mehr als erfünffacht. Im vorliegenden Antrag fordert die Fraktion Die Linke un, die medizinische Anwendung von Cannabis zuzulasen. Für die Zulassung eines Arzneimittels gibt es in eutschland klare Regelungen. Es liegt in unserem Inte esse als Patienten, dass Arzneimittel hierzulande nur auf er Grundlage des Arzneimittelgesetzes und des Betäuungsmittelgesetzes, BtMG, in Verkehr gebracht werden ürfen. Danach müssen insbesondere Qualität, Wirksameit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftch nachgewiesen werden. Nur wenn diese Voraussetzunen erfüllt sind, können die entsprechenden Wirkstoffe erschreibungsfähig gemacht und in die Anlage III des tMG aufgenommen werden. Dies ist bislang aufgrund klinischer Prüfungen nur für ie Cannabiswirkstoffe Nabilon und Dronabinol erfolgt. agegen sind diese Voraussetzungen bei natürlichen Geischen wie zum Beispiel dem Cannabisextrakt bisher icht erfüllt: Zum einen ist der Nutzen der Behandlung nicht erwiesen. Zum anderen sind bei Haschisch, Marihuana und anderen illegalen Hanfzubereitungen derzeit weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt. Dazu kommen die Risiken der Einnahme: So weisen Studien auf eine Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen durch Cannabiskonsum hin. Diese sind bei chronischem Dauerkonsum mit großen gesundheitlichen Risiken bis hin zur psychischen Abhängigkeit verbunden. Dies gilt auch für die Anwendung zu medizinischen Zwecken. So fand im Jahr 2005 ein Forscherteam des Institut Universitaire de Medicine Legale in der Schweiz heraus, dass Cannabis schädlicher ist als bisher vermutet. Den Probanden wurde eine geringe Dosis des aktiven Bestandteils von Cannabis delta-9-THC verabreicht, bei einem Teil der Testpersonen löste bereits diese geringe Dosis schwerwiegende Angststörungen und in weiterer Folge Realitätsverlust, Entpersonalisierung, Schwindel und paranoide Angststörungen aus. Wissenschaftler der Universität Amsterdam konnten durch eine neue Studie bestätigen: Jugendliche, die Cannabis rauchen, haben ein sechsfach höheres Risiko, später härtere Drogen zu konsumieren, als Jugendliche, die kein Cannabis nehmen. Damit ist erwiesen: Cannabis dient als Einstiegsdroge für den späteren Konsum harter Drogen. Beide Untersuchungen weisen auf die „vielen Unbekannten“, die vielen offenen Fragen in diesem Zusammenhang hin und empfehlen weitere wissenschaftliche Untersuchungen im Hinblick auf den Wirkmechanismus der Inhaltsstoffe von Cannabis. Auch nach Auffassung des Gesundheitsministeriums und des Bundesinstituts für Arzneimittel ist der therapeutische Nutzen der Cannabiseinnahme nicht erwiesen. Seit 2007 besteht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit, dass Patienten eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen können. Ab 2007 wurden vereinzelt Genehmigungen auf Verschreibung eines standardisierten Cannabisextraktes für ein Jahr erteilt. Zwei Personen erhielten bisher eine Ausnahmegenehmigung. Eine Person brach die Behandlung vorzeitig ab, da die aus dem Cannabisextrakt hergestellte Tropflösung keine Wirkung zeigte. Von der anderen Person liegen keine Auskünfte vor. Ein einzelner Bericht eignet sich nach Aussage des Bundesinstituts für Arzneimittel nicht, um Schlüsse hinsichtlich des therapeutischen Nutzens von Cannabisextrakten zu ziehen. Der Cannabiskonsum hat heute eine andere Dimension als noch zu Flower-Power-Zeiten. Tausende junger Menschen sind abhängig von dieser Droge. Ihr therapeutischer Nutzen ist nicht erwiesen, die Risiken der Einnahme hingegen sind längst bekannt. Vor dem Hintergrund dieser Fakten lehnen wir den Antrag der Linken zur medizinischen Verwendung von Cannabis ab. Stattdessen muss die Präventionsarbeit vor allem an Schulen und in Vereinen ausgebaut werden. Ziel ist es, den Einstieg junger Menschen in die Sucht zu verhindern. b L s s F s z r n L M g r k ü s h I b p w d v l p n r t p w z e b A A d f W A f i d H d z m z w d r k d B r z w Zu Protokoll ge (C (D Auch bei der heute zur Debatte stehenden Vorlage ha en wir es mit einem Fall zu tun, bei dem die Fraktion Die inke auf einen bereits fahrenden Zug aufzuspringen verucht. Denn im Gesundheitsausschuss beraten wir bereits eit über einem Monat über einen ähnlichen Antrag der raktion Bündnis 90/Die Grünen. Es ist sogar bereits bechlossen worden, im Oktober eine Expertenanhörung ur medizinischen Anwendung von Cannabis durchzufühen. Die Situation von schwerkranken Patienten, bei deen eine Behandlung mit Cannabis eine Linderung ihrer eiden bewirken könnte, ist nicht befriedigend. Diese enschen setzen ihre Hoffnung auf sachgerechte Lösun en in die Politik. Diese Hoffnung enttäuschen Sie mit Ihen Vorschlägen, denn deren Umsetzung ist – was Ihnen lar sein muss – unrealistisch. Der Antrag fordert, dass ein Arzt eine Bescheinigung ber Besitz und Anbau von Cannabis für den medizinichen Eigenbedarf ausstellen können soll. Grundsätzlich abe ich natürlich Vertrauen, dass ein Arzt eine korrekte ndikation zu stellen fähig und willens ist. Aber gerade ei einem Betäubungsmittel mit einem erheblichen Suchtotenzial ist Skepsis angebracht. Ich frage auch: Wie ollen Sie kontrollieren, ob der Patient den Hanf nur für en Eigenbedarf anbaut oder seine Nachbarschaft mitersorgt? Meiner Ansicht nach birgt zudem die Freistelung von der Strafverfolgung einen gefährlichen Anreiz, reiswert illegale Produkte zu erwerben. Diese aber könen unter Umständen erhebliche gesundheitliche Gefahen bergen. Wichtiger als diese Bedenken ist jedoch, dass rotz wiederholt vorgetragener Behauptungen der theraeutische Nutzen von Cannabis bis heute nicht eindeutig issenschaftlich nachgewiesen ist. Es gibt zwar Studien u bestimmten definierten und standardisierten Cannabisxtrakten. Einen eindeutigen Wirksamkeitsnachweis haen diese Studien jedoch nicht erbracht. Bislang werden usnahmegenehmigungen durch das Bundesinstitut für rzneimittel und Medizinprodukte en beschriebenen Gefahren ist es natürlich auch dem ehlenden eindeutigen wissenschaftlichen Beleg der irksamkeit geschuldet, dass die Anforderungen an die ntragsteller sehr hoch sind. Vor dem Hintergrund der hohen Hürden, die gerade ür schwer kranke Menschen belastend sein können, kann ch verstehen, dass es zum Verfahren und den Entscheiungen der Behörde Erläuterungsbedarf gibt. Vor diesem intergrund gehe ich davon aus, dass dieser Aspekt in er Anhörung eine wichtige Rolle spielen wird. Ihre zweite Forderung betrifft dronabinolhaltige Reepturen. Dronabinol ist ein Derivat, das aus THC-arem Nutzhanf teilsynthetisch hergestellt wird. Es kann war als Rezeptursubstanz in jeder Apotheke erworben erden; die Gesetzlichen Krankenkassen ersetzen allerings derzeit die Kosten nicht, da entsprechende Präpaate über keine Zulassung verfügen. Auch an dieser Stelle ommen wir zurück zu den wissenschaftlichen Belegen er Wirksamkeit: Natürlich steht es dem Gemeinsamen undesausschuss frei, über dronabinolhaltige Rezeptu en zu beraten. Seine Entscheidung darüber, ob die Reepturen von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt erden, ist aber wiederum vom Vorliegen solider wissen Maria Eichhorn gebene Reden schaftlicher Studien abhängig. Ohne Beleg der Wirksamkeit kann die Solidargemeinschaft die Kosten für keine Therapie übernehmen. Die beste Lösung wäre es sicherlich, wenn ein pharmazeutischer Hersteller eine Zulassung für Dronabinol erwerben würde. Ein zugelassenes Arzneimittel könnten die Kassen ohne Probleme erstatten. Ob mit Dronabinol die gleiche Wirkung bei den Patienten erreicht werden kann wie mit Cannabis, ist dabei eine ganz andere Frage. Auch an dieser Stelle ist die Studienlage eher dürftig. Derzeit sieht die SPD keine Alternative zu den aufwändigen Einzelfallprüfungen durch das BfArM. Wir sind aber gern bereit, mit den Experten der Anhörung zu diskutieren, wie die Situation der unter einem erheblichen Leidensdruck stehenden Patientinnen und Patienten verbessert werden kann. Niemand von uns hat Zweifel daran, dass für viele Menschen Cannabis als Medizin hilfreich sein kann. Wir haben im Gesundheitsausschuss letzten Monat darüber ausführlich gesprochen und eine Anhörung zu diesem Thema im Herbst 2008 verabredet. Für mich zeigte diese aktuelle Debatte ganz klar: Um die Versorgung von Betroffenen mit Cannabis als Medizin zu gewährleisten, braucht es kein Gesetz, wie es der vorliegende Antrag fordert. Allerdings: Wer Cannabis als Medizin nehmen möchte, der muss wissen, dass der für die Wirkung wichtige THC-Gehalt einer Cannabispflanze sehr stark schwanken kann. Ein Eigenanbau von Cannabis ist deshalb aus medizinischer und pharmazeutischer Sicht nicht ratsam. Er wäre für die Betroffenen mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten, besonders zur Vermeidung einer Unteroder Überdosierung, sollten vielmehr Dronabinol oder standardisierte Cannabisextrakte verwendet werden. Dies alles spricht also gegen einen legalisierten Eigenanbau für Patienten. Zu den Forderungen der Fraktion Die Linke im vorliegenden Antrag sind vor allem zwei Sachverhalte von Bedeutung: Zum einen die wissenschaftliche Beurteilung von Cannabis als Medizin. Gebetsmühlenartig wird immer wieder von „wissenschaftliche Studien“ gesprochen, die die Wirksamkeit von Cannabis als Medizin für eine Vielzahl von Krankheiten beweisen würden. Fakt ist aber, dass der therapeutische Nutzen von Cannabis – abgesehen von Dronabinol bei bestimmten Indikationsbereichen – bis heute nicht eindeutig wissenschaftlich nachgewiesen ist, auch wenn es zahlreiche Einzelfallbeispiele gibt, in denen Verbesserungen bei bestimmten Krankheitsbildern berichtet werden. Der Bundesregierung sind zwar Studien zu bestimmten definierten und standardisierten Cannabisextrakten bekannt, jedoch haben auch diese Studien bislang keinen endgültigen Wirksamkeitsnachweis erbracht. Deshalb kommt derzeit eine Umstufung von Cannabisprodukten – über Dronabinol hinaus – nicht in Betracht. Ich bin allerdings daran interessiert, dass solide und umfassende Studien durchgeführt werden, die einen Nachweis für die Wirkung liefern, der den heute gültigen Kriterien der Evidenzbasierung bei allen Arzneimitteln entspricht. d s e m a w e s s n n d u U F F s z C o n w a d A U k v t s ä d P B t U 9 ti v V t l L n e g R d f d z n Zu Protokoll ge (C (D Denn – und das ist der andere Sachverhalt – auch für en Gemeinsamen Bundessausschuss olide wissenschaftliche Studien relevant, wenn es um ine Entscheidung über eine Finanzierung von Arzneiitteln durch die Krankenkassen geht. Für mich besteht uch bei Cannabis als Arzneimittel kein Grund, die beährten Verfahrensweisen der Selbstverwaltung mit der xakten Prüfung durch den G-BA hinsichtlich einer Entcheidung über die Finanzierung aus den Mitteln der geetzlichen Krankenversicherung außer Kraft zu setzen. Ideal wäre die arzneimittelrechtliche Zulassung droabinolhaltiger und/oder auf Basis standardisierter Canabisextrakte hergestellter Fertigarzneimittel. Wegen der ann nachgewiesenen Wirksamkeit, Unbedenklichkeit nd pharmazeutischen Qualität wäre eine BtM-rechtliche mstufung standardisierter Cannabisextrakte auf jeden all zu rechtfertigen und es bestünde zudem bei diesen ertigarzneimitteln ein Leistungsanspruch der Vericherten gegenüber der GKV auf Kostenübernahme – umindest in den zugelassenen Indikationsgebieten. Leider ist diese Situation derzeit nicht gegeben. Würde annabis als Medizin von der Strafverfolgung freigestellt der der Eigenanbau erlaubt, dann wäre ein Missbrauch ur schwer auszuschließen. Unter diesen Umständen ird es deshalb dabei bleiben müssen, dass das BfArM uch weiterhin sorgfältig nicht nur alle Voraussetzungen es Betäubungsmittelgesetzes für die Erteilung einer usnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2, sondern auch die nbedenklichkeit der therapeutischen Anwendung im onkreten Einzelfall prüft. Dieses Ausnahme-Erlaubniserfahren wird vom BfArM für alle Beteiligten – Patienen, Ärzte und Behörde – als ungleich aufwendiger eingechätzt als die für therapeutische Zwecke vorgesehene rztliche Verschreibung eines Betäubungsmittels. Den in er Regel unter schwerwiegenden Krankheiten leidenden atienten ist es kaum zuzumuten. Ich bin überzeugt, das fArM macht das Beste aus dieser Situation und bearbei et die Anträge zügig. Seit Mai 2005, als das einschlägige rteil des Bundesverwaltungsgerichts ergangen ist, sind 3 Patientenanträge beim BfArM eingegangen. 10 Paentenerlaubnisse wurden erteilt, 5 Erlaubnisänderungen orgenommen, 32 Anträge abgelehnt und 27 Anträge im erlauf des Antragsverfahrens zurückgenommen. 19 Anräge befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Aspekte ehne ich den vorliegenden Antrag der Fraktion Die inke derzeit ab. Hanf auf Rezept, legaler Hanfanbau, Entwicklung ei er Cannabispille durch eine Pharmafirma, das alles gibt s in den Niederlanden schon. 2007 eröffnete in Groninen die erste Apotheke der Welt, die Hanf als Medizin auf ezept ausgibt. Eine Firma in der Nähe von Groningen arf Cannabis zu diesem Zweck legal kultivieren. Und in ünf Jahren soll es eine sogenannte Cannabispille geben, ie speziell bei Patienten mit Multipler Sklerose Schmeren lindern soll. Bis wir in Deutschland so weit sind, Canabis zur medizinischen Behandlung zuzulassen, könnten Dr. Marlies Volkmer gebene Reden ebenfalls noch Jahre vergehen, wenn man von den bisherigen Entwicklungen ausgeht. Lassen Sie mich kurz die aktuelle Lage schildern. Seit Mai 2005 sieht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, den Gesundheitszustand Einzelner bei einem möglichen Einsatz von Cannabisextrakten als Medikament zu berücksichtigen. Zuvor wurden Einzelanträge grundsätzlich abgelehnt. Die Hoffnung, dass sich diese Praxis nun ändert zugunsten der Antragsteller, hat sich bis heute nur teilweise erfüllt. Die Bundesopiumstelle, die über die Anträge zu entscheiden hat, hat im August 2007 erstmalig einem Antrag einer an Multipler Sklerose erkrankten Frau zugestimmt. Mit heutigem Stand wurde bei knapp 100 gestellten Anträgen gerade einmal zwölf Anträgen stattgegeben; sechzehn befinden sich momentan noch in Bearbeitung. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sich de facto nicht viel verändert hat. Dronabinol, der synthetisch hergestellte Cannabiswirkstoff, ist nach wie vor so teuer, dass sich viele Betroffene dies schlichtweg nicht leisten können. Von den Krankenkassen werden diese Kosten nicht übernommen. Die schwerstkranken Patienten, die sich diesen Wirkstoff auf eigene Faust besorgen, machen sich damit strafbar, denn er fällt unter das Betäubungsmittelgesetz; der Besitz ist verboten. Bereits Anfang 2004 antwortete die damalige Bundesregierung auf eine Initiative der FDP-Bundestagsfraktion zum Einsatz von Cannabiswirkstoffen in Arzneimitteln, dass „entsprechend der Koalitionsvereinbarungen die Bundesregierung seit geraumer Zeit prüft, ob neben Dronabinol auch natürlicher Cannabisextrakt verschreibungsfähig gemacht werden kann“. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb grundsätzlich, dass mit dem heutigen Antrag die medizinische Verwendung von Cannabis erneut auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich lang gemachte Versprechungen umzusetzen. Notwendig ist eine sichere Rechtsgrundlage, um schwerstkranke Menschen, die von Cannabisextrakten profitieren, nicht zu kriminalisieren. Es gibt verschiedene wissenschaftliche Studien, die belegen, dass Cannabis Leiden tatsächlich lindert. Wenn ein wissenschaftlicher Nachweis über die Wirksamkeit des Arzneimittels existiert, muss auch verschrieben werden dürfen. Profitieren würden davon schwerstkranke Patienten verschiedener Erkrankungen. Bei Aidskranken und Krebspatienten kann durch die appetitsteigernde Wirkung von Cannabis der fortschreitende Gewichtsverlust gestoppt werden, bei Patienten mit Multipler Sklerose können spastische Lähmungen und Krämpfe sowie Schmerzen gelindert werden. Cannabis hilft auch bei Asthma bronchiale, Glaukom, Epilepsie, Morbus Crohn und dem Tourette-Syndrom. Fragt man die Betroffenen selbst, ist die Antwort eindeutig: Heftige Schmerzen können gelindert werden, und die chronisch Kranken erhalten wieder ein Stück Lebensqualität zurück. Sie greifen zu Cannabis, weil sie keine andere Wahl haben; die Schmerzen werden sonst unerträglich. Alle herkömmlichen Medikamente versagen und bleiben wirkungslos. Wenn auch Cannabis die Schmerzen nicht nehmen kann: Linderung ist möglich, und der Um g c m D a s b B z d s Ü c h f D s D t w P S g D k M W s s G B N b h d k r S s d h s e ä d u b t T i s Zu Protokoll ge (C (D ang mit der Krankheit kann dadurch um vieles erträgliher gemacht werden. Ich möchte festhalten: Es geht hier nicht um die allgeeine Legalisierung des Konsums oder Besitzes der roge Cannabis. Das lehnen wir als FDP entschieden b. Es geht vielmehr darum, in begründeten Einzelfällen chwerkranken Menschen zu helfen, ihr Leben wieder leenswerter zu gestalten. Auch in der Bevölkerung gibt es breiten Rückhalt, eine ehandlung von Schwerkranken mit Cannabisprodukten u akzeptieren. In einer 2006 durchgeführten Umfrage es Institutes für Demoskopie in Allensbach sprachen ich 77 Prozent der Deutschen dafür aus, wie auch für die bernahme dieser Kosten durch die Krankenkassen. Wir müssen den Betroffenen helfen, indem wir rechtlihe Klarheit schaffen und die ohnehin durch ihre Krankeit schwer belasteten Menschen nicht noch der Strafverolgung wegen illegalen Drogenbesitzes aussetzen. iesem Weg sollten wir uns nicht verschließen. Es ist historisch betrachtet ausschließlich einer politi chen Entscheidung geschuldet, dass Cannabis in eutschland verboten ist. Waren es einstmals agrarpoli ische Gründe, warum die Kulturpflanze Hanf verbannt urde, ist zwar heute eine Nutzung für naturstoffliche roduktion möglich. Der Gebrauch der psychotropen ubstanzanteile jedoch ist unter das Dogma des „Krieges egen Drogen“ gefallen. Aus diesen Gründen kann in eutschland nicht nach rationalen und pharmakologisch orrekten Kriterien über den Einsatz von Cannabis in der edizin entschieden werden. Obgleich die medizinische irkung von Cannabis eindeutig positiv zu bewerten ist, teht das restriktive Betäubungsmittelgesetz einer Zulasung nach den Regeln des Arzneimittelgesetzes entgegen. leichzeitig ist sogar eine analoge arzneimittelrechtliche ewertung, wie sie aus Erfahrungswissen bei anderen aturheilmitteln möglich ist, in diesem Fall nicht gegeen. Aus den USA und den Niederlanden zum Beispiel sind inlänglich die positiven Verwendungsbereiche des Meikaments Cannabis bekannt. So kann bei Krebserkranungen, Multipler Sklerose, HIV/Aids, Asthma und andeen chronischen Krankheitsbildern eine beachtenswerte ymptomverbesserung und gute Begleitwirkungsverbeserung der Ursprungskrankheit erreicht werden. Aus diesen Erfahrungen heraus und wegen der fortauernden Kriminalisierung der Nutzer von Cannabis at es in Deutschland diverse höchstrichterliche Entcheidungen gegeben. Sie tragen dem Gesetzgeber auf, ine Legalregelung zu finden für Menschen, die mit einem rztlichen Attest ausgestattet aus therapeutischen Grünen Cannabis besitzen und konsumieren können sollen nd dabei straffrei bleiben müssen. Sogar der Eigenanau für Eigennutzung bei vorliegender ärztlicher Indikaion muss erlaubt werden, will man nicht eine bestimmte herapie ausschließen bzw. bestimmte Erkrankte wegen hrer Eigenmedikation diskriminieren. Die eindeutig aus uchtstoffpolitischen Gründen illegalisierten Stoffe blie Detlef Parr gebene Reden ben für den gesundheitlichen Nutzen nicht verwendbar, würden wir als Gesetzgeber und Gesetzgeberinnen hier nicht endlich die Weichen auf Legalisierung stellen. In unserem Antrag wird über die Anliegen der anderen vorliegenden Anträge hinaus bewusst gefordert, bei Vorliegen einer ärztlichen Indikationsbescheinigung den Eigenanbau zum Eigenkonsum ausdrücklich straffrei zu stellen. Mit dieser Forderung gehen wir auf lebenspraktische Bedingungen ein und wollen vor allem erreichen, dass alle Wirkstoffe des Naturheilmittels Cannabis eingenommen werden können und somit dem Recht auf Selbstmedikation auch voll umfänglich nachgekommen wird. Im Weiteren wollen wir, dass in Form der rezeptpflichtigen Verordnung der Weg geöffnet wird, diesen Wirkstoff als Kassenleistung zu bekommen. Denn es ist nicht weiter vertretbar, allein den teuren synthetischen Wirkstoff Dronabinol auf der Basis der Selbstzahlung zur Verfügung zu stellen. In seiner Reinform, in der er nur über Apotheken erhältlich ist, deckt er zudem nicht alle Behandlungsbedarfe ab, die die chronisch Erkrankten haben. Vielen von ihnen machen mit der vollen Substanzwirkung von Cannabis die besseren Erfahrungen. Schlussfolgernd daraus sagen wir Linke, das Arzneimittelgesetz muss geändert werden, damit eine arzneimittelrechtliche Zulassung möglich wird. Ohne diese gesetzliche Regelung hat das BfArM über die Zulassung nur eingeschränkte Entscheidungsmöglichkeiten. Treten wir also in eine fachliche und sachliche Beratung der vorliegenden Anträge ein. Wir wollen dies im Gesundheitsausschuss tun, weil es sich ausschließlich um eine gesundheitliche Frage handelt und weil es an der Zeit ist, Cannabis in der Medizin zu entdämonisieren. Es ist wichtig, wenn der Gesellschaft von Zeit zu Zeit ein Spiegel vorgehalten wird. Das Thema Cannabis in der Medizin ist eine gute Gelegenheit, über den Stellenwert des Menschen in der Gesundheitspolitik und in der Medizin zu diskutieren. Es gibt Menschen in unserer Gesellschaft, die Cannabis als Medizin gebrauchen, weil ihnen die herkömmlichen Medikamente nicht helfen können. Sie leiden unter schweren Schmerzen, epileptischen Anfällen oder Multipler Sklerose. Cannabis verschafft ihnen Linderung. Mit Dronabinol existiert ein Arzneimittel, das zumindest einem Teil der Patientinnen und Patienten helfen kann. Das Problem: Eine Monatsdosis kostet zwischen 300 und 600 Euro. Die Kosten dafür werden durch die gesetzlichen Kassen in der Regel nicht übernommen, weil Dronabinol arzneimittelrechtlich nicht zugelassen ist. Daher ist dieses Medikament für die meisten Betroffenen unerschwinglich. Seit 2001 blockiert das Bundesgesundheitsministerium mit Ministerin Schmidt und der Parlamentarischen Staatssekretärin Caspers-Merk eine am Menschen orientierte Lösung. Sie haben die noch unter Andrea Fischer und der Drogenbeauftragten Christa Nickels in Auftrag gegebene Rezepturvorschrift für einen Cannabisextrakt unter den Tisch fallen lassen. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seinerzeit alle Ausnahmege n b U z m p d c e d s t z n f P a m b l b b s n j d d k d S n i z i W M w n d n g S d Ä s t z M d a d t f E I w Zu Protokoll ge (C (D ehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannais pauschal und ungeprüft abgelehnt hatte. Erst ein rteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Mai 2005 hat umindest diesem Treiben des Bundesinstituts für Arzneiittel und Medizinprodukte ein Ende gesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium und die drogenolitischen Ideologen an der Hausspitze haben jedoch afür gesorgt, dass der Versuch der Patienten, eine solhe Ausnahmegenehmigung zu erlangen, zu einem selten rfolgreichen bürokratischen Spießrutenlauf wird, bei em betäubungsmittelrechtliche Fragen im Vordergrund tehen und nicht das Wohl der Patientin oder des Patienen. So hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Mediinprodukte eine Zeitlang versucht, die Antragstellerinen und Antragsteller mit völlig überzogenen Auflagen ür die Aufbewahrung von Cannabis abzuwimmeln. atientinnen und Patienten, die Cannabis regelmäßig us medizinischen Gründen gebrauchen, wird die Genehigung mit der zynischen Begründung, sie seien cannaisabhängig, verwehrt. Die Patientinnen und Patienten, die einen Antrag stelen, müssen im Übrigen umfangreiche Unterlagen beiringen, Nachweise, dass sie alle anderen Medikamente ereits erfolglos ausprobiert haben, Nutzen-Risiko-Abchätzungen und so weiter. Für mich klingt das alles sehr ach ideologisch motivierter Willkür. Das politische Ziel edenfalls ist offensichtlich: Die medizinische Verwenung von Cannabis soll um jeden Preis verhindert weren. Fragen wir also vor diesem Hintergrund ganz konret: Welche andere Möglichkeit, als sich Cannabis auf em Schwarzmarkt zu besorgen, haben zum Beispiel chmerzpatienten, denen Cannabis hilft, nicht aber Droabinol, das zudem vielleicht für sie nicht erschwinglich st? Antwort: Keine. Das Bundesgesundheitsministerium wingt diese Menschen faktisch, sich Cannabis auf dem llegalen Markt zu besorgen, weil sie es auf anderem ege nicht bekommen können. Die Folge ist, dass diese enschen kriminalisiert und manchmal auch verhaftet erden und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz bekommen. Die Bundesregierung hat diesen Menschen bislang ichts anzubieten außer der gebetsmühlenartigen Leier, ass Cannabis abhängig mache und gefährlich sei und es och keine ausreichenden Nachweise der Wirksamkeit ebe, zuletzt wiederholt von der Parlamentarischen taatssekretärin Frau Caspers-Merk. Angesichts von inividuellem Leid und umfangreichen Erfahrungen von rzten und Patienten über die Wirksamkeit klingt das eltsam herzlos. Der derzeitige Umgang mit diesen Paientinnen und Patienten wirft auch grundsätzliche mediinethische Fragen auf: Können wir diesen Menschen ein edikament verweigern, nur weil die Gefahr besteht, ass es sie vielleicht abhängig macht? Bei Morphin oder nderen etablierten schmerzlindernden Präparaten spielt ieser Einwand offensichtlich keine Rolle. Haben wir das Recht, von diesen Patientinnen und Paienten zu verlangen, dass sie zunächst alle anderen inrage kommenden Medikamente ausprobieren, um am nde festzustellen, dass nur Cannabis ihnen helfen kann? ch halte es medizinethisch jedenfalls nicht für vertretbar, enn an diesen Menschen aus ideologischen Gründen Monika Knoche gebene Reden Dr. Harald Terpe herumgedoktert wird. Die Position, die medizinische Verwendung von Cannabis zu ermöglichen, ist übrigens beileibe keine Außenseitermeinung spinnerter Grüner oder Linker. Einer Befragung des Allensbacher Instituts für Demoskopie zufolge sprechen sich nämlich 77 Prozent der Deutschen dafür aus, die Behandlung von Schwerkranken mit natürlichen Cannabisprodukten zuzulassen. Wir haben in unserem eigenen Antrag einen praktikablen Vorschlag für eine am Menschen orientierte Lösung gemacht. Die Linken haben diesen Vorschlag dankenswerterweise durch ihren Antrag unterstützt. Wir wollen mit diesem Vorschlag erreichen, dass für die Patientinnen und Patienten eine legale Möglichkeit geschaffen wird, Cannabis zu therapeutischen Zwecken zu nutzen. Wer Cannabis aus medizinischen Gründen benötigt, soll es ohne Angst vor Strafverfolgung besitzen und anbauen dürfen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer ärztlichen Empfehlung anhand einer klaren Indikationsliste. Es gibt eine Vielzahl medizinischer Studien und Fallstudien, die belegen, dass Cannabis und Dronabinol zum Beispiel bei Parkinson, starken Schmerzen, TouretteSyndrom, spastischen Anfällen und Alzheimer helfen können. Im Oktober wird sich der Gesundheitsausschuss in einer Anhörung dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Linken widmen. Ich hoffe sehr, dass es dann endlich eine praktikable und humane Lösung geben wird, die zeigt, dass der Mensch das Maß der Dinge in der Gesundheitspolitik ist. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/9749 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Auch hierzu stelle ich Einvernehmen fest. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Anette Hübinger, Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU und der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe, Gregor Amann, Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ute Koczy, Undine Kurth geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorschlag Ecuadors für den globalen Klimaund Biodiversitätsschutz prüfen und weiterentwickeln – Schutz des Yasuní-Nationalparks durch Kompensationszahlungen für entgangene Einnahmen erreichen – Drucksache 16/9758 – Die Reden der Kollegen Anette Hübinger, Dr. Sascha Raabe, Angelika Brunkhorst, Monika Knoche und Ute Koczy werden zu Protokoll genommen. Vor ein paar Wochen hat in Bonn die 9. Vertragsstaa tenkonferenz zur biologischen Vielfalt stattgefunden. Der Bundesregierung als Gastgeber dieser Konferenz ist es g L g I r t W D e k A d t E w K Q B d s J I s l b a a w d v d b d f f Y n A v n k F A s I d Ö Ö T l G d W t b t u e (C (D elungen, dem Schutz der biologischen Vielfalt, die die ebensgrundlage für die gesamte Menschheit ist, den ihm ebührenden Stellenwert in der Öffentlichkeit zu geben. nsbesondere begrüße ich die Zusage der Bundeskanzlein, in den Jahren 2009 bis 2012 einen zusätzlichen Beirag von 500 Millionen Euro für den globalen Schutz von äldern und bedrohten Ökosystemen bereitzustellen. eutschland wird für diese Aufgabe ab 2013 dauerhaft ine halbe Milliarde Euro jährlich aufwenden. Das ist ein lares Signal für unser ernst gemeintes Engagement, im rtenschutz endlich eine Trendwende zu vollziehen. Mit iesen Mitteln können wir im Rahmen unserer internaionalen Entwicklungszusammenarbeit wesentlich zum rhalt der Wälder und Schutzgebiete beitragen. Das ist ichtig und richtig, denn sie sind für den Erhalt unseres limas und des ökologischen Gleichgewichts und als uelle für wichtige Forschungsvorhaben von zentraler edeutung. Ich hoffe natürlich, dass dieser wichtige Vorstoß von eutscher Seite auch andere dazu bewegt, ihre Finanzzuagen für den internationalen Naturschutz auszuweiten. eder zusätzliche Beitrag wird hierbei hilfreich und eine nvestition in unsere gemeinsame Zukunft sein. Die Menchen werden jedoch auch weiterhin gerade von Deutschand eine besondere Verantwortung und Führungsrolle ei den internationalen Verhandlungen erwarten, und vor llem auch darauf achten, wie unsere Zusagen und Verbredungen tatsächlich umgesetzt werden. In Bonn haben ir uns ein verbindliches Verhandlungsmandat erteilt, en Artenund Ökosystemschutz weltweit entscheidend oranzubringen. Für unser großes Ziel, bis 2010 eine eutliche Reduzierung des Artenverlustes zu erreichen, leiben uns nur noch zwei Jahre. Das heißt, wir müssen ort, wo es am dringendsten ist, schnellstmöglich eingreien, damit unwiederbringliche Schätze der Natur nicht ür immer verloren gehen. Das trifft auch und insbesondere für den Nationalpark asuní in Ecuador zu, der in der nordwestlichen Amazoas-Region liegt. Er gehört aufgrund seiner einzigartigen rtenvielfalt zum Weltnaturschutzerbe. 1989 wurde er on der UNESCO ins Biosphärenschutzprogramm aufgeommen. Für Ecuador sind aber die reichen Erdölvorommen im Amazonas-Gebiet überaus bedeutsam. Deren örderung bedroht die reich vorhandene Biodiversität. uch auf dem Gebiet des Nationalpark Yasuní befinden ich große Ölfelder. Der Förderblock mit dem Namen shpingo-Tambococha-Tiputini liegt fast zur Gänze auf em Gebiet des Yasuní-Parks. Eine Erschließung dieses lfeldes würde unweigerlich zum Verlust dieses gesamten kosystems führen, den Lebensraum vieler einzigartiger ierarten und vor allem aber den Lebensraum ursprüngicher indigener Völker vernichten. Wenn wir also dieses ebiet schützen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass ie Ölförderung in diesem Gebiet nicht begonnen wird. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass Ecuador nach egen sucht und Vorschläge unterbreitet, dieses Gebiet rotz seiner reichen Erdölvorkommen zugunsten seiner iologischen Artenvielfalt zu bewahren. Deshalb möchen wir diese Initiative mit unserem gemeinsamen Antrag nterstützen. Ecuador schlägt vor, dass die Hälfte der zu rwartenden Einnahmeausfälle aus der Ölförderung durch internationale Geber als deren Beitrag zum Erhalt des weltweit einmaligen Ökosystems Yasuní kompensiert werden sollen. Diesen Vorschlag unterstützen wir zum Teil. Gerade für Ecuador spielen Einnahmen aus der Ölförderung für sein Wirtschaftswachstum eine entscheidende Rolle. Investitionen in wirtschaftliche Strukturen, bildungsund sozialpolitische Maßnahmen werden zum großen Teil durch Einnahmen aus dem Ölgeschäft finanziert. So ist es verständlich, dass ein Verzicht auf mögliche Einnahmen, ohne dadurch die Entwicklung zu bremsen, Ecuador vor große Herausforderungen stellt, die es nicht alleine bewältigen kann. Die vorgeschlagene Kompensation entgangener Einnahmen erscheint für dieses spezielle Gebiet des Yasuní-Parkes als geeignet. Wir müssen aber klar herausstellen, dass eine solche Lösung immer nur ein Einzelprojekt sein kann. Wenn wir erfolgreich beim nachhaltigen Schutz von Biodiversität sein wollen, müssen wir nach weitaus umfassenderen Ansätzen suchen. Unser Vorschlag ist daher, zunächst noch genauere Studien über die derzeitige Situation und über mögliche Finanzierungsalternativen zu erstellen. Dabei ist uns wichtig, in erster Linie nach Finanzierungsoptionen für die Erhaltung des Schutzgebietes zu suchen. Dabei muss der Ausfall der Erdöleinnahmen angemessen berücksichtigt werden, kann aber nicht der Ausgangspunkt unserer Überlegungen sein. Entscheidend für den Erfolg wird sein, Regelungen und Mechanismen zu finden, die auch politischen Veränderungen gegenüber standhalten können. Mit dem gefundenen Konsens wollen wir dann gemeinsam mit unseren anderen Partnern in der EU und OECD für eine multilaterale Lösung und entsprechende politische und finanzielle Initiativen werben. Anhand des gefundenen Finanzierungsund Verteilungsmechanismus werden wir prüfen, ob die gewonnenen Erkenntnisse auch für den Schutz vergleichbarer sensibler Ökosysteme in anderen Entwicklungsländern dienen können. Ich betone aber noch einmal: Es kann uns nur darum gehen, singuläre Fondslösungen höchstens als Überbrückungslösung zu betrachten. Auf Dauer müssen wir es schaffen, internationale marktkonforme Regime zu etablieren. Dieser Vorschlag Ecuadors und das, was wir daraus entwickeln, wird eine große Signalwirkung für den Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen haben. Ich begrüße ausdrücklich, dass Ecuador diesen Vorschlag unterbreitet hat, denn es zeigt, dass auch unsere Partnerländer den Wert der Biodiversität anerkennen und nach Lösungen suchen, um den Schutz der Biodiversität mit nachhaltigem Bewirtschaften in Einklang zu bringen. Diese neue Herangehensweise hat weltweit für viel Aufsehen gesorgt. Für uns wird es daher wichtig sein, dass wir als Geber, aber auch als Verbraucher und Hauptverursacher des Klimawandels und des Verlustes unser biologischen Ökosysteme unserer Verantwortung gerecht werden. Wir können und müssen ein deutliches Zeichen setzen, indem wir uns an den Schutzmaßnahmen unserer Partner beteiligen. Kernbotschaften unseres An t E s d W u G g 2 r s d t E P i m g t G E s F Ö i p g s e B B E G „ A A A t v l b c a g s l A s D k i l d Zu Protokoll ge (C (D rages sind daher sowohl unsere Anerkennung gegenüber cuador für die Suche nach neuen, besseren Lösungsanätzen als auch das Wissen um unsere Verantwortung für en Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage und ahrung der Schöpfung. Ich bin der Ansicht, dass wir uns darin alle einig sind nd freue mich daher, dass es uns gelungen ist, mit den rünen zusammen diese Initiative auf den Weg zu brinen. Über ein Jahr ist es nun her, genauer gesagt am 5. Juni 007, da wurde der entwicklungspolitisch und ökologisch evolutionäre Vorschlag des damaligen ecuadorianichen Energieministers, Alberto Acosta, auf die Erdölförerung im Yasuní-Nationalpark zu verzichten, falls die inernationale Gemeinschaft die Hälfte der zu erwartenden innahmen kompensiert, durch den Beschluss des ITTrojektes ins Leben gerufen. Dieses eine Jahr hätte die nternationale Weltgemeinschaft fast verschlafen, um geeinsam nach einer Lösung zur Rettung dieses einmalien Naturreservats zu streben. Mit unserem heutigen Anrag möchten wir unseren Beitrag leisten, damit das ITTebiet im Yasuní-Nationalpark durch den Verzicht auf rdölförderung geschützt bleibt. Der Öl-Block ITT, der seine Abkürzung den indianichen Namen Ishpingo und Tambuccocha sowie dem luss Tibutini verdankt, beinhaltet knapp ein Fünftel der lreserven Ecuadors unter der Erde. Oberhalb, und das st die eigentliche Besonderheit, beheimatet der Nationalark ein einmaliges Biosphärenreservat. Über 200 Säuetierarten leben im Yasuní-Park, darunter der vom Austerben bedrohte rote Flussdelphin und der Tapir. Auf inem Hektar Land findet sich fast die gleiche Anzahl an aumarten wie in gesamt Nordamerika, und auf einem aum sind mehr Käferarten beheimatet als in ganz uropa. Darüber hinaus leben in diesem nordöstlichen ebiet des Nationalparks indigene Stämme, sogenannte verborgene Völker“, die bisher noch keinen Kontakt zur ußenwelt hatten. Diese Menschen und die einzigartige rtenvielfalt gilt es zu schützen. Im Februar dieses Jahres konnte ich mich mit einer WZ-Delegation vor Ort von der Einmaligkeit dieses Na urgebietes überzeugen. Leider jedoch wurde uns auch or Augen geführt, wie rücksichtslos und unverantwortich in den Gebieten des Nationalparks die Ölförderung etrieben wird. Unzählige brachliegende und ungesiherte Öltümpel befinden sich in dem von Ölkonzernen usgebeuteten Teil des Yasuní. Dabei sickert das Öl uneschützt zurück ins Erdreich, verschmutzt das Trinkwaser von Mensch und Tier und zerstört damit unwiderrufich ein Stück Natur. Das zentrale Problem der Ölförderung im gesamten mazonasgebiet ist jedoch in den dezentralen Ölfördertationen zu sehen. Man muss sich das einmal vorstellen: urch den gesamten Urwald schlängeln sich oberirdisch ilometerweit ungeschützte kleine Zuleitungsrohre, die rgendwo auf die Hauptpipeline treffen. Für alle diese Zueitungsrohre werden Wege und Erschließungsstraßen in en Urwald geschlagen. An diesen Erschließungsstraßen Anette Hübinger gebene Reden siedeln sich dann wiederum Menschen an, die die Rodung des wertvollen Baumbestandes weiter fortführen. Die lokale indigene Bevölkerung wird zwangsläufig aus ihrem ursprünglichen Lebensraum verdrängt. Eine technisch saubere Lösung der Ölförderung ist somit gar nicht möglich. Vergleicht man dazu den Zustand der jetzt schon erschlossenen Gebiete am Amazonas, dann wird jedem schnell klar, dass durch die infrastrukturelle Erschließung dieses Gebietes die Schäden für den YasuníNationalpark unumkehrbar sind. Viele Leckagen und mangelndes Umweltbewusstsein, verbunden mit Unzuverlässigkeiten, führen zu einer schleichenden Vergiftung des Amazonas. Ölförderung am Amazonas ist unwiderruflich mit der Zerstörung der Natur und damit des Lebensraums von Mensch und Tier verbunden. Dass dieses Naturreservat schützenswert ist und die ecuadorianische Regierung ernsthaft am Erhalt dieses Gebietes interessiert ist, hat sie im Januar durch die Einrichtung eines ITT-Sekretariates und der Berufung eines ITT-Sonderbeauftragten auch institutionell zum Ausdruck gebracht. Man muss der Regierung Ecuadors daher ein großes Kompliment machen. Der ITT-Block, der fast vollständig auf dem Gebiet des Nationalparks liegt, fasst nachweislich mindestens 412 Millionen Barrel Öl. Dass Ecuador auf die Hälfte der Erlöse aus den Erdölvorräten verzichten will, das sind Schätzungen zufolge immerhin rund 4,5 Milliarden US-Dollar, ist daher keine Selbstverständlichkeit. Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung, allen voran Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul, auch die Chance, die dieses Projekt in sich trägt, erkannt hat. Schon seit längerem stellt daher das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten für noch offene Fragen Hilfe und Mittel für den Einsatz von Experten bereit. Einen Punkt möchte ich in dieser Diskussion nicht unerwähnt lassen: Entwicklungsländer haben, wie es andere Staaten auch schon immer eingefordert haben, ein Recht auf die Nutzung eigener Bodenschätze. Gleichzeitig sind sie aber auch der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber verpflichtet, diese Schätze so schonend wie möglich zu nutzen, damit sie als globales, öffentliches Gut nicht vernichtet werden. Dieses Bewusstsein war früher nicht vorhanden. Nun hat die neue Regierung unter dem für Umweltschutz stark engagierten Präsidenten Correa entschieden, neue Wege zu beschreiten. Eine einmalige Chance für die Natur, aber auch für uns als Weltgemeinschaft, zu zeigen, dass wir nicht die Augen verschließen, sondern uns gemeinsam um den Erhalt und damit um die Zukunft unseres Planeten sorgen. Wenn wir nicht jetzt anfangen, den Yasuní-Nationalpark zu schützen, wird es schon bald zu spät sein. Das sollten all jene bedenken, die immer noch eher die Bedenken als die Chancen des Projekts sehen. Den Kritikern und Skeptikern sei auch gesagt, dass in diesem Zusammenhang die Forderungen Saudi-Arabiens als völlig abwegig zu sehen sind, ebenfalls Kompensationszahlungen erhalten zu wollen, sollten sie ihr Öl nicht fördern. Das ist Quatsch. Das ITT-Projekt steht für den Erhalt einer einmaligen Artenvielfalt und ist mit dem Gebiet einer Sandwüste nicht zu v t a w E l m l G u D S e a f i e c B d s t w k t s l U w g s m z w K A r d F a s u D s d m S ö d s u n f l R d u Zu Protokoll ge (C (D ergleichen. Hingegen gibt es durchaus Parallelen zur Siuation in Indonesien, wo der verbleibende Regenwald uch durch Kompensationszahlungen für die Nichtumandlung in Ölpalmplantagen geschützt werden sollte. Ecuador ist bereit, über 13 Jahre auf die jährlichen innahmen durch die Erdölförderung von circa 700 Mil ionen US-Dollar zu verzichten, wenn wir als Weltgeeinschaft die Hälfte, also rund 350 Millionen US-Dol ar, dieses Einnahmeausfalls tragen würden. Wie diese elder Ecuador zur Verfügung gestellt werden, ist noch nklar. Es liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch. ie Kompensationszahlungen könnten demnach durch chuldenerlasse, Beiträge von Staaten oder in Rahmen iner Fonds-Einzahlung geleistet werden. Dabei wird uch darauf zu achten sein, dass der Fonds gegebenenalls auch mit Landtiteln so abgesichert wird, dass auch n Zukunft eine Förderung des Öls in diesem Gebiet durch ine andere Regierung ausgeschlossen werden kann. Welher Weg auch gegangen wird: Wir erwarten von der undesregierung, dass sie sich, nach Findung eines solien und gerechten Finanzierungsmechanismus, gemeinam mit anderen Gebern an den Zahlungen finanziell beeiligt. Ich ermutige die Bundesregierung daher, auch eiterhin der Regierung Ecuadors bei der Erarbeitung onkreter Vorschläge zur Einrichtung eines Kompensaionsfonds mit all ihrem Erfahrungsschatz zur Seite zu tehen und sie bei der Einbindung anderer biund multiateraler Geber zu unterstützen. Sicherlich geht es bei dem Projekt auch um viel Geld. m die Kosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen, äre es daher wichtig und notwendig, dass die Bundesreierung auf das ITT-Projekt innerhalb der EU und OECD owie gegenüber vielen Partnerregierungen positiv auferksam macht, damit möglichst viele Geber ins Finan ierungsboot mit einsteigen. Deutschland sollte, ähnlich ie bei dem 1992 vom damaligen Bundeskanzler Helmut ohl ins Leben gerufenen PPG7-Projekt zum Schutz des mazonasregenwaldes in Brasilien, die politische Fühungsrolle des ITT-Projektes übernehmen und insbesonere die EU-Mitgliedstaaten zum Mitmachen bewegen. ür Ecuador wie auch für die EU-Mitgliedstaaten und ndere Geberstaaten wird wichtig sein, dass es einen Anprechpartner bzw. einen Sprecher für die Moderation nd Koordination des Projektes gibt. Ich könnte mir eutschland gut in dieser Rolle vorstellen. Natürlich sind die Einnahmeausfälle unter ökonomichen Gesichtspunkten insbesondere ein Verlust für die ort lebende Bevölkerung. Mit einem Pro-Kopf-Einkomen von 3 270 US-Dollar zählt Ecuador zu den ärmeren taaten Lateinamerikas. Mit über 20 Prozent ist der Erdlsektor immer noch der dominierende Sektor der ecuaorianischen Wirtschaft. Daher müssen wir den Menchen bei der Suche nach alternativen Einnahmequellen nsere Hilfe anbieten. Diese kann nur im Verbund mit eier nachhaltigen Sicherung des Yasuní erfolgen und erordert daher unsere besondere Aufmerksamkeit. Vor alem wollen wir gemeinsam mit der ecuadorianischen egierung, dass die Kompensationsmittel insbesondere er lokalen Bevölkerung in und um das Yasuní-Gebiet nd dem Schutz der dortigen Natur zugutekommen. Dr. Sascha Raabe gebene Reden Um all diese ambitionierten Vorhaben zu realisieren und damit dieses einzigartige UNESCO-Weltnaturschutzerbe zu erhalten, benötigen wir Zeit. Es ist daher fundamental, dass die Bundesregierung die Regierung Ecuadors um Aufschub der gesetzten Frist bis zum Ende des Jahres 2008 bittet. Diese Zeit sollte genutzt werden, um eine wissenschaftliche Prüfung der vorliegenden Vorschläge als Entscheidungsgrundlage zu haben. Und ich bin zuversichtlich, dass dies auch gelingen wird. Auf der Lateinamerikareise konnte ich Frau Merkel vor den Gesprächen mit dem ecuadorianischen Präsidenten Correa die Vorteile und Wichtigkeit des Projektes erläutern, und sie hat ihm bereits grundsätzlich wohlwollende Unterstützung zugesagt. Nur wenn das ITT-Projekt vorangebracht wird, hat dieses Biosphärenreservat mit seinen dort lebenden indigenen Völkern, Tieren und Pflanzen eine Chance zu überleben. Wir müssen diese Chance mit all unserem Willen, Ernsthaftigkeit und politischer Verantwortung nutzen. Wenn wir nicht jetzt handeln, wird es in wenigen Jahren schon zu spät sein. Dann werden der rote Flussdelphin, der Tapir und viele Käferarten nur noch Legende sein. Viele Pflanzenund Tierarten, die wir noch gar nicht kennen und die für die Heilung vieler Krankheiten in Zukunft eine große Rolle spielen können, würden unwiderruflich vernichtet werden. Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie diesem Antrag zu, damit wir als Weltgemeinschaft beweisen können, dass wir der Verantwortung für unseren Planeten und unsere nachfolgenden Generationen gerecht werden wollen. Anfang März 2008 hat der ehemalige Außenminister Ecuadors, Francisco Carrión Mena, in Berlin gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein Angebot Ecuadors an die internationale Gemeinschaft vorgestellt. Das Angebot betrifft den Yasuní-Nationalpark, ein UNESCO-Biosphärenreservat in Ecuador, im IshpingoTambococha-Tiputini-Gebiet, ITT. Unter diesem Gebiet lagert Öl. Man rechnet mit rund 900 Millionen Barrel. Das wäre ein Fünftel der ecuadorianischen Ölreserven. Der Vorschlag klingt bestechend: Wir erhalten den Regenwald und beuten das Ölvorkommen nicht aus. Als Gegenleistung dafür erhalten wir von euch 13 Jahre lang jeweils die Hälfte des theoretischen Nettogewinns, auf den wir verzichten, weil wir das Ölfeld nicht ausbeuten. Ausgehend von einem Nettogewinn von 700 Millionen USDollar pro Jahr wären das jährlich 350 Millionen USDollar. Das ITT ist ein Biodiversitäts-Hotspot. Es ist allein nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen Lebensraum für mehr als 630 Vogelarten, über 540 Fischarten und unzählige seltene Pflanzen. Auf einem Hektar des Yasuní-Nationalparks wurden 664 verschiedene Baumarten identifiziert. Hier findet man auf einem Hektar so viele verschieden Arten wie in den gesamten Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada zusammen. Im ITT leben zudem indigene Völker, die keinen Kontakt zur Außenwelt haben und unter dem Schutz der UNO stehen. Dies allein ist Grund genug dafür, dieses Gebiet zu schützen. z s a S U P i d e s l B b w t o l F s i b s w i n w g V p w n k s b W d C a w f t s r w V b e ü V S s B E d g Zu Protokoll ge (C (D Indem Ecuador darauf verzichtet, den Regenwald abuholzen und das Erdöl zu fördern, werden die biologiche Vielfalt und die grüne Lunge der Erde geschützt, ber auch Treibhausgasemissionen vermieden. Von der auerstoffproduktion und der biologischen Vielfalt des rwalds profitiert die ganze Welt. Wenn wir lebensfähige opulationen von wild lebenden Tierund Pflanzenarten n ihren natürlichen Biotopen – in situ – erhalten wollen, ann müssen wir ihre Lebensräume schützen. Dazu ist es inerseits wichtig, den ökonomischen Nutzen der biologichen Vielfalt gerade für Schwellenund Entwicklungsänder herauszustellen, um deren Interesse am Schutz der iodiversität auch wirtschaftlich zu motivieren. Wir rauchen zudem Schutzgebiete. Wir können aber nicht erarten, dass die mit einer reichen Artenvielfalt gesegne en, aber wirtschaftlich vergleichsweise armen Länder hne Gegenleistung auf wirtschaftliche Entfaltungsmögichkeiten verzichten. Die Einrichtung von speziellen onds zur Sicherung der Gebiete ist eine Möglichkeit. In diese Richtung geht der Vorschlag Ecuadors. Er ollte daher wohlwollend geprüft werden. Dabei gilt es nsbesondere sicherzustellen, dass der Wert des ITT-Geiets und das darunter lagernde Ölvorkommen wissenchaftlich valide berechnet und entsprechend angesetzt ird. Unnötiger Zeitdruck darf nicht dazu führen, dass ns Blaue hinein Versprechungen gemacht werden. Fianzmittel dürfen nur konditioniert zur Verfügung gestellt erden, um sicherzugehen, dass das Öl tatsächlich nicht efördert wird und die Natur erhalten bleibt. Das mit dem orschlag dem Grunde nach verbundene „Erpressungsotenzial“ muss bei der Ausgestaltung im Auge behalten erden; sonst riskieren wir, dass ein Präzedenzfall mit egativer Ausstrahlung geschaffen wird. Der Vorschlag ann andererseits gleichwohl ein wichtiges Pilotprojekt ein. Klar ist aber auch: Deutschlands Beitrag kann gegeenenfalls nur ein Baustein in einem Gesamtkonzept sein. ichtig ist, dass dabei flankierend auf der G-8-Ebene für en Klimaschutz Waldnutzungsprojekte einbezogen und O2-Minderungsziele nicht nur in langfristiger, sondern uch in mittelfristiger Perspektive vorgesehen werden. Zwar ist aus der Sache heraus schwer nachvollziehbar, arum Sie die Unterstützung der Linken für diesen überraktionellen Antrag ausschlagen, dennoch wird das verretene Anliegen von uns auch ganz eigenständig untertützt. Große, neue politische Prozesse gehen in Lateinameika vonstatten, die wir Linke sehr begrüßen. Dabei sehen ir neben den ökologischen Anstrengungen Boliviens die erstaatlichungsprozesse in Venezuela, die beide in der reiten Bevölkerung Unterstützung dafür bekommen, ndlich die desaströsen Folgen des Neoliberalismus zu berwinden. Bolivien zeichnet sich derzeit durch einen erfassungsprozess aus, in dem die Mutter Erde als ynonym für ökologisch soziale Politik einen Verfasungsrang erhalten soll. Und nun – das kann ich nur mit egeisterung aufnehmen – ist die neue Regierung in cuador daran, eine historische Zäsur zu vollziehen, was en Umgang mit fossilen Ressourcen angeht. Noch nirendwo ist in solch emanzipatorischer und verantwor Dr. Sascha Raabe gebene Reden tungsvoller Weise vonseiten einer Regierung auf den künftigen Umgang mit Bodenschätzen reagiert worden wie hier. Im Jahr 2007 überraschte die Regierung unter Präsident Correa die Weltöffentlichkeit mit einem völlig neuartigen Politikkonzept. Die Erdöllagerstätten, die im Gebiet vom Nationalpark Yasuní – ihr Name lautet IshpingoTambococha-Tibutini – liegen, sollen nicht ausgebeutet werden. Das Ziel ist, den Naturschutz, den Ressourcenschutz mit den Fragen des Klimawandels aufgrund von CO2-Überfrachtung zu verbinden und insbesondere der indigenen Bevölkerung im Dschungel nachhaltig ihren Lebensraum und damit ihre Kultur zu garantieren. Hat man sonst bezüglich des Ressourcenreichtums in Entwicklungsländern auch gerne die Formel vom Ressourcenfluch angewandt, um die katastrophalen Folgen der Ausbeutung zu beschreiben, so zeigt sich in diesem Vorschlag der Regierung Correas eine hochverantwortungsvolle Umgangsweise mit Erdölvorkommen in sensiblen ökologischen Räumen. Diese neue Politik ist eine Innovation, die den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts voll entspricht. Mit dieser hoch zu schätzenden Politik ist selbstverständlich auch eine Forderung an die Welt und besonders an die erdölnachfragende westliche Welt verbunden, nämlich den Verzicht auf die Ausbeute mit einer Kompensation der zu erwartenden Einnahmeausfälle zu verbinden. Dieser Forderung müssen Sie nachkommen. Alles andere wäre grundfalsch und kontraproduktiv für den Kampf gegen den Klimawandel. Es ist völlig nachvollziehbar, dass die ecuadorianische Regierung an dieser Kondition festhalten muss, will sie nicht unter ökonomisch begründeten Druck reaktionärer Kräfte geraten, die völlig ignorant gegenüber den herausragenden Anforderungen des Klimawandels sind. Ausdrücklich hat die ecuadorianische Regierung die Frist für die Einrichtung eines Kompensationsfonds auf November 2008 verlängert und ihrerseits ein ITT-Sekretariat eingerichtet. Es ist nun gerade ein Jahr her, dass Bundeskanzlerin Frau Merkel auf dem G-8-Gipfel in Heiligendamm große Klimaschutzziele und Initiativen ankündigte. Bis heute wartet die Weltgemeinschaft auf die Erfüllung dieser. Bei den Vereinten Nationen ist kein deutscher Vorschlag eingegangen. Mit dieser Initiative Ecuadors aber besteht die Möglichkeit, zu einem anspruchsvollen ökologischen Klimaprojekt ganz konkret „Ja“ zu sagen. Es verdient alle Unterstützung, denn es ist ausgesprochen mutig. Es kann Modellcharakter bekommen und ausstrahlen auf OSZE und UN-gestützte neue Wege des Umgangs mit Ressourcen, der den Frieden mit der Natur und keinen Krieg um Öl beinhaltet. Lasst das Öl im Boden – so lautete im letzten Jahr eine an die Staatengemeinschaft gerichtete Aufforderung aus Ecuador. Wir Grünen haben diese Aufforderung ernst genommen; denn ich konnte mich schon vor Jahren beim Engagement gegen den Bau einer Pipeline in Ecuador davon überzeugen, welche katastrophalen Verseuchungen die Ölförderung im Amazonas hinterlassen hat. Nach der diesjährigen, von uns angeregten Reise nach Ecuador k z z s A R Y w n w v e l L f n d B d g d V Y z R u b k d r d s r d Ö s c E z k i Ö d s e e n t s m j d l w e Zu Protokoll ge (C (D onnte sich eine Delegation des Ausschusses davon übereugen, dass es sich lohnt, diese Aufforderung ernsthaft u prüfen. Lasst das Öl im Boden, rettet den Amazonas – mit dieem fast ein Jahr alten Vorschlag, damals noch von lberto Acosta vorgetragen und dann vom Präsidenten afael Correa übernommen, soll ein riesiges Ölfeld im asuní-Biosphärenreservat vor der Förderung bewahrt erden. Der entgangene Gewinn soll durch internatioale Kompensationszahlungen teilweise gegenfinanziert erden. Wäre es irgendein Ölfeld, so wäre der Vorschlag ermutlich nicht auf die positive Resonanz gestoßen, die r seitdem bekommen hat. Es ist aber nicht irgendein beiebiges Ölfeld, sondern es liegt mitten in der grünen unge Amerikas, im Amazonas. Das sogenannte ITT-Öl eld ist ein Teil des etwa 1 Million Hektar großen Natioalparks Yasuní. Der Nationalpark ist ein wahrer Bioiversitäts-Hotspot: Auf einem Hektar gibt es fast so viele aumarten wie in Nordamerika zusammen, und auf jeem dieser Bäume tummeln sich mehr Käferarten als in anz Europa. Aber ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass iese Naturvielfalt eng mit der Lebensweise indigener ölker verbunden ist, die im Amazonas und speziell im asuní leben und von denen zwei in freiwilliger Isolation ur Zivilisation leben. Internationales Recht fordert hier espekt vor diesen Menschen, die seit Jahrhunderten in nd mit dem Urwald leben. Der Yasuní und das ITT-Geiet gehören zu den Schatzkammern der Welt, die nicht urzfristigen ökonomischen Interessen geopfert werden ürfen. Doch sie sind in höchster Gefahr. Was uns allen bewusst sein muss: Der Yasuní leidet beeits. Es gibt Ölfördergebiete im Grenzgebiet des Yasuní, ie in den Nationalpark hineinreichen. Und die Konzesionierung des Ölfeldes im sogenannten Block 31 in diekter Nachbarschaft des ITT-Ölfeldes ist eine echte Berohung für das sensible Ökosystem. Dass bereits lförderung im Yasuní stattfindet, ist für manche ein cheinbar starkes Argument, den ITT-Vorschlag als Heuhelei abzuwerten. Ich meine, das Gegenteil ist der Fall. s ist ein starkes Argument, den Vorschlag zu unterstüten und alles zu versuchen, dass er Wirklichkeit werden ann. Ecuador ist ein Entwicklungsland und seine Wirtschaft n hohem Maße abhängig von den Einnahmen aus dem lgeschäft. Schafft es die internationale Gemeinschaft, as Gebiet rund um das besagte Ölfeld dauerhaft zu chützen, so setzen wir damit eine Dynamik in Gang, die s auch schaffen kann, den gesamten Nationalpark daurhaft unter Schutz zu stellen. Ecuador ist bereit, auf die Hälfte der erwarteten Einahmen aus der Ausbeutung des ITT-Ölfelds zu verzichen. Die andere Hälfte soll die internationale Gemeinchaft kompensieren. Zurzeit rechnet Ecuador mit öglichen Einnahmen von 700 Millionen US-Dollar ährlich über einen Zeitraum von 13 Jahren. Das heißt, ie internationale Staatengemeinschaft müsste 13 Jahre ang 350 Millionen US-Dollar pro Jahr zahlen. Das Geld ill Ecuador in Sozialprogramme und den Aufbau erneurbarer Energien investieren. Monika Knoche gebene Reden Ute Koczy Ich bin der Meinung, wenn es die Welt wirklich ernst meint mit der Bekämpfung des Artensterbens und des Klimawandels sowie mit der Erreichung internationaler Entwicklungsziele, dann sollte es dieses Vorhaben unterstützen. Wir brauchen einen Wandel in der internationalen Rohstoffpolitik. Dieser Wandel muss unserer Umwelt – dem Wald und anderen ökologisch sensiblen Gebieten – wieder den Wert beimessen, den sie hat; denn sie ist die Grundlage für unser Dasein auf diesem Planeten. Wir müssen Schluss machen mit einer Wirtschaftweise, in der sich Umweltund Klimaschäden nicht im Preis des Produktes niederschlagen. Wäre dies der Fall, so würde sich Erdölförderung im Urwald wahrscheinlich nicht mehr lohnen. Die Unterstützung Ecuadors bei der Umsetzung des Vorschlags wäre ein starkes Symbol der Staatengemeinschaft, dass sie bereit dazu ist, Verantwortung zu übernehmen für ein Weltnaturerbe. Tut sie dies nicht, so vergibt sie die Chance, einen Kontrapunkt zu setzen gegen die allgemeine Praxis, Naturgüter der Erdölförderung unterzuordnen. Noch gibt es viele offene Fragen, die einer wirklichen Umsetzung des ITT-Vorschlags im Wege stehen. Dazu gehört die seriöse Bestimmung des Ölvolumens und eines Berechnungsmodus für Kompensationszahlungen. Dazu gehört aber unter anderem auch die Frage, auf welchem Wege sichergestellt werden kann, dass das Gebiet dauerhaft geschützt wird. Aber dies sind Fragen, die beantwortet werden können. Die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen liegt im Bereich des Möglichen. Verschiedene europäische Staaten, unter anderem auch Deutschland, haben Interesse gezeigt, den Vorschlag grundsätzlich zu unterstützen. Diese Bereitschaft muss sich jetzt konkretisieren und in Taten zeigen. Dass aus dem Anliegen von Bündnis 90/Die Grünen, einen Beitrag zum Waldund Klimaschutz durch Unterstützung des ITT-Vorschlags zu leisten, ein gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD geworden ist, verdanken wir einem verstärkten Bewusstsein für umweltund klimapolitische Fragen, für das wir Grüne seit langer Zeit gekämpft haben. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9758. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist dieser Antrag einvernehmlich angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 sowie den Zusatzpunkt 10 auf: 25 Beratung des Antrags der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN G8-Gipfel in Japan für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nutzen – Drucksache 16/9751 – Z S T 6 B „ d t p d S f E M N i k M s d w w d G r P d G n n b f d s E U G h D (C (D P 10 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Glaubwürdigkeit von G8 nicht verspielen – Maßnahmen zur Bekämpfung der Nahrungsmittelkrise auf dem Gipfeltreffen in Hokkaido beschließen – Drucksache 16/9750 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Finanzausschuss Die Reden der Kollegen Erich G. Fritz, Frank chwabe, Dr. Karl Addicks, Eva Bulling-Schröter und hilo Hoppe werden zu Protokoll genommen. Der G-8-Gipfel der Staatsund Regierungschefs vom . bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm unter Vorsitz unserer undeskanzlerin war ein großer Erfolg. Unter dem Motto Wachstum und Verantwortung“ hat die deutsche Präsientschaft den Nerv der internationalen Problemlage geroffen und weitreichende Beschlüsse in den Schwerunktthemen Weltwirtschaft und Klimaschutz gefasst. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt es sehr, ass auf dem Gipfel in Japan vom 7. bis 9. Juli 2008 die chwerpunkte der deutschen G-8-Präsidentschaft fortgeührt werden sollen. Anlässlich der Pressekonferenz zum U-Japan-Gipfel im Juni 2007 war Bundeskanzlerin erkel bereits zuversichtlich, dass auf der japanischen ordinsel Hokkaido das fortgesetzt werden könnte, was n der deutschen Präsidentschaft erreicht wurde. Einigeit besteht vor allem in drei Punkten: Erstens. Klimawandel ist ein ernstes, weitgehend von enschen verursachtes Problem, das der politischen Lö ung auf globaler Ebene bedarf. Wir Menschen müssen arauf reagieren und dürfen die Augen nicht vor den Ausirkungen des Klimawandels verschließen. Zweitens. Wir stimmen darin überein, dass der welteite Anstieg der Treibhausgasemissionen gestoppt weren muss. Langfristige Reduktionsziele werden von allen -8-Partnern angestrebt. Ein globales Ziel zur Reduzie ung von Treibhausgasemissionen wird von allen G-8artnern angestrebt. Der Gipfel in Heiligendamm unter eutscher Führung hat mit der Formulierung, dass die 8 mindestens eine Halbierung der weltweiten Emissio en bis zum Jahr 2050 „ernsthaft in Betracht“ ziehen, eien wichtigen Impuls zur Erreichung dieses Ziels gegeen. Japan hat die Diskussion mit „Cool Earth 50“ ortgeführt und sieht sich von der EU und Canada besoners unterstützt. Nach wie vor gibt es aber keine Bereitchaft, sich auf quantitative Ziele festzulegen, und eine inigung über gemeinsames Vorgehen im Detail mit den SA wird auch auf diesem Gipfel nicht zu erreichen sein. Drittens. Japan und Deutschland sowie die übrigen -8-Partner bekennen sich geschlossen zu Klimaverandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen. ass ein solcher Prozess in ein UN-Rahmenwerk eingebunden sein muss, ist wichtig, weil er nur so bindenden Charakter für die Weltgemeinschaft entwickeln kann. Deshalb sind wir sehr dafür, dass einzelne Initiativen weitgehend berücksichtigt werden sowie die großen und wichtigen Schwellenländer wie Brasilien, China, Indien und Südafrika in den Dialog miteingebunden werden. Der Grundstein für die Zusammenarbeit mit den großen Schwellenländern wurde unter deutscher Präsidentschaft im Rahmen des sogenannten Heiligendamm-Prozesses gelegt. Die G 8 traf hier mit Brasilien, China, Indien und Südafrika die Vereinbarung, gemeinsam mehr ökonomische und politische Verantwortung für globale Herausforderungen zu übernehmen. Auf der Plattform der OECD wurde gemeinsam zwischen G 8 und den benannten Schwellenländern ein Dialog vereinbart zu wichtigen Themen wie Investitionsbedingungen, Förderung von Innovationen, Schutz geistigen Eigentums, Entwicklungszusammenarbeit, Steigerung der Energieeffizienz sowie Technologiekooperation in den Bereichen Kraftwerke und Gebäude. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt sehr, dass auf Grundlage dieses Dialogs eine gemeinsame Erklärung der G-8-Staaten mit den sogenannten Outreach-Staaten verabschiedet wurde. Beim Thema Klima wird in der Erklärung auf die gemeinsame Verantwortung verwiesen. Ich schätze diesen Aspekt sehr, weise aber darauf hin, dass dies nicht genug ist. Die Schwellenländer sollten vielmehr ausdrücklich ihre Bereitschaft erklären, einen ausgewogenen und fairen Anteil zur Stabilisierung der Emissionen beizutragen und an der Entwicklung eines flexiblen, aber wirksamen internationalen klimapolitischen Regimes mitzuwirken. Die japanische Präsidentschaft hat sich im Bereich der Klimapolitik ehrgeizige Zielvorhaben gesetzt. Diese kamen erneut anlässlich des Besuchs des japanischen Premierministers Yasuo Fukuda am 1. Juni im Bundeskanzleramt zur Sprache. Fukuda beabsichtigt, über die in Heiligendamm erklärte Absicht zur Halbierung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 hinauszugehen. Er verfolgt das Ziel, die CO2-Emissionen bis 2050 um 60 bis 80 Prozent zu reduzieren. Ich schätze dieses Zielvorhaben, da in der vergangenen Zeit wie von der „Financial Times“ zitiert Japans „Klimaschutzweste einen hässlichen Fleck“ bekommen hat. Japan hat sich nicht an die Vereinbarungen im Kioto-Protokoll gehalten und die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um sechs Prozent gesenkt, sondern noch erhöht. Es ist daher umso erfreulicher, dass Japan seine G-8-Präsidentschaft nutzt und die Chance ergreift, eine Vorreiterrolle im Klimaschutz zu übernehmen. Noch ist offen, ob in Hokkaido Verbindlichkeiten zur Erreichung der klimapolitischen Ziele getroffen werden können. Insbesondere die USA als weltweit größter Emittent sind bislang nicht bereit, die Ziele mitzutragen. Zuversichtlich stimmen jedoch die gemeinsamen Positionen zwischen Deutschland und Japan, auf die ich anfangs eingegangen bin. Sie zeigen, dass Klimaschutzpolitik nicht das Hobby der Europäer ist. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte vor knapp einem Jahr im Gespräch mit unserer Kanzlerin und dem damaligen japanischen Ministerpräsident Shinzo Abe: „Dort, wo wir eine Führungsrolle aufnehmen und Führungsstärke a w w Y h Z f m t v d Z A p W e e m d w g e n R F g w b e w B d f L K d S g d A b B e e d t h k R t f w l Zu Protokoll ge (C (D n den Tag legen sollten, haben wir eine globale Verantortung im Bereich des Klimawandels.“ In diesem Sinne ünschen wir Japan, besonders dem Premierminister asuo Fukuda, viel Erfolg und den Beginn eines daueraften Dialogs für eine nachhaltige Klimapolitik in der ukunft, die für die Menschen verträglich und für das riedliche Zusammenleben der Völker förderlich ist. Kliaschutzpolitik ist in Zukunft mehr als nur Umweltpoli ik. Sie wird zur zentralen Aufgabe der Gewährleistung on Sicherheit, Entwicklung und Wohlstand auf der Welt. Auch bei der Afrika-Politik wird die japanische Präsientschaft für Kontinuität sorgen. Japan selbst hat ein eichen gesetzt und wird die Mittel zur Unterstützung frikas und zur Erreichung der Millenniumsziele verdopeln. Der Schwerpunkt, der gewählt wurde – Gesundheit, asser und Bildung – zielt in den Kern der Entwicklungs rfordernisse und bildet die Grundvoraussetzung für daurhafte Erfolge auf allen anderen Feldern der Zusamenarbeit mit Afrika. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich der Gipfel auch mit en Fragen der Ernährungssicherheit und der Preisenticklung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen beschäftien wird, ohne allzu viel von dieser Diskussion für aktulle politische Handlungsmöglichkeiten zu erwarten. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, dass der Gipfel ereut auch weltwirtschaftlichen Problemen ausreichenden aum gibt und die Ziele eines nachhaltigen Wachstums, ragen von Investitionen, Handel und dem Schutz geistien Eigentums sowie von Rohstoffproblemen behandeln ird. Auch dass der Gipfel das Thema Nichtverbreitung, insesondere im Hinblick auf Nordkorea und den Iran, sowie ine Stärkung des Nichtverbreitungsregimes diskutieren ird, ist angesichts der internationalen Lage von großer edeutung und hängt auch mit den zukünftigen Fragen er Bekämpfung des Terrorismus zusammen, die ebenalls erneut aufgegriffen werden. Die erneute Einbeziehung der O 5 und afrikanischer änder trägt zu einer Verstärkung und zum Ausbau der ommunikationsfähigkeit der G 8 bei und entwickelt mit er Fortführung des Heiligendamm-Prozesses eine truktur des Dialogs der wichtigsten Verantwortungsträer, der so in keiner anderen Konstellation geleistet weren kann. G 8 ist deshalb ein wichtiger Baustein der kzeptanz für die Verantwortung internationaler Prolemlösung und etwa in Klimafragen ausdrücklich ein efürworter von Lösungen innerhalb und durch die Verinten Nationen und nicht, wie Kritiker häufig mutmaßen, in Versuch der Schwächung des VN-Systems. Auch bei diesem Gipfel wird es wieder so sein, dass iejenigen Kritiker, die den G 8 eigentlich jede Legitimaion absprechen, internationale Probleme zu behandeln, interher den Eindruck erwecken, es hätte eigentlich konrete Beschlüsse geben und die Setzung internationaler egeln gelingen müssen. G 8 bleibt ein wichtiges interna ionales Dialogforum zur Angleichung von Standpunkten ür langfristig zu lösende Aufgaben. Seine Bedeutung ird durch die Verbindung mit den wichtigen Schwellen ändern und afrikanischen Partnern nur noch größer. Erich G. Fritz gebene Reden Die CDU/CSU-Fraktion wünscht der Bundeskanzlerin viel Erfolg auf dem japanischen G-8-Gipfel und erwartet deutliche Signale für die Weltwirtschaft, für eine weltweite Klimaschutzpolitik und zunehmende Sicherheit. Ein gutes Jahr ist es jetzt her: der G-8-Gipfel in Heili gendamm. Die Erwartungen damals an die Regierungschefs der G-8-Staaten, vor allem an die Bundeskanzlerin Angela Merkel waren hoch. Rückblickend kann man sagen, dass die Verhandlungsergebnisse als Erfolg gewertet werden können. Nach Heiligendamm wurden im Rahmen der Klimakonferenz der Vereinten Nationen erste wichtige Schritte in Richtung Kioto-Nachfolgeabkommen zurückgelegt. Auf der Biodiversitätskonferenz vor wenigen Wochen in Bonn wurden wichtige Zusagen zum Schutz der Urwälder und gleichzeitig zur Unterstützung der Entwicklungsländer gemacht. Es reicht jedoch nicht aus, wenn wir sagen: Die G-8Staaten können nach wie vor wichtige Entscheidungen zum Klimaschutz, zum Schutz der Biodiversität und zur Bekämpfung der weltweiten Armut maßgeblich in der Weltgemeinschaft vorantreiben. Man muss es deutlicher formulieren: Nur wenn die G-8-Staaten sich ihrer Verantwortung bewusst sind und wichtige Entscheidungen wie etwa zum Klimaschutz treffen, dann – und nur dann – werden auch Länder wie China, Indien oder Brasilien Verpflichtungen zur CO2-Reduktion, zum Waldschutz und zur Nachhaltigkeit eingehen. Und nur wenn die G-8-Staaten diese Aufgaben verantwortungsvoll bewältigen, werden sie in Zukunft weiterhin über die notwendige Legitimität und Macht in der Weltgemeinschaft verfügen. Deshalb müssen auf dem Gipfel in Japan die Vereinbarungen des G-8-Gipfels vom letzten Jahr in Heiligendamm aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung, allen voran die Kanzlerin Angela Merkel, muss vor allem ihrer Vorbildfunktion im Bereich Klimaschutz, Biodiversitätsschutz und Nachhaltigkeit gerecht werden und die anderen Staaten der G8 mit ins Boot holen. Erstens. Es gilt, verbindliche Reduktionsverpflichtungen mittelfristig bis 2020 und langfristig bis 2050 einzugehen. Dabei müssen die G-8-Staaten mit ihren Klimaschutzbemühungen deutlich zeigen, dass sie sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Ursache des Klimawandels bewusst sind. Ich möchte hier betonen, dass man international ganz genau schaut, wie Deutschland sein Ziel, 40 Prozent Reduktion bis 2020, erreichen wird. Wenn wir den Eindruck zulassen, dass wir hier in Deutschland vieles ankündigen, später aber im Gesetzgebungsprozess nachlassen, wird das unsere Position gegenüber China und Indien auf Dauer nicht unbedingt stärken. Wenig hilfreich bei der Debatte sind auch die Pläne der Internationalen Energieagentur, die vorsehen, dass der CO2-Ausstoß durch den Neubau von Atomkraftwerken gestoppt wird. Energieeffizienz und der Ausbau von erneuerbaren Energien wird der Schlüssel zu Halbierung des CO2-Ausstoßes bis 2050 sein. Wir brauchen weltweit einen neuen intelligenten Umgang mit Rohstoffen und k d d E l D l e k w z m n D E m E ß w k v A W t b n k u g z b B n w v l g F v s s r t d Z m s w w b b M w n Zu Protokoll ge (C (D eine gefährliche unberechenbare Energiegewinnung, ie noch nicht einmal in den modernsten Industrielänern beherrscht wird. Beim Ausbau der erneuerbaren nergien müssen wir noch stärker als bisher den Techno ogietransfer in den Entwicklungsländer vorantreiben. er Mechanismus CDM ist ein wichtiger Baustein, viel eicht werden wir demnächst jedoch weitere Bausteine ntwickeln müssen. Auf internationaler Ebene müssen wir auch weiterommen bei dem Thema der Anpassung an den Klimaandel. Die Bundesregierung hat bisher schon finan ielle Zusagen gemacht. Auch die anderen G-8-Staaten üssen nachziehen. Und jetzt gilt es auch langfristig Plaungen zur Finanzierung der Anpassung zu machen. eutschland wird ab 2013 durch die Versteigerung der missionszertifikate mehrere Milliarden Euro einnehen. Ein Teil muss direkt in den Anpassungsfonds für ntwicklungsländer fließen. Der Fonds braucht regelmäige und zuverlässige Mittel, um die Kosten des Klimaandels abzufedern. Zweitens darf das Signal, was von der Biodiversitätsonferenz vor wenigen Wochen in Bonn ausging, nicht erpuffen. Wir müssen den Entwicklungsländern einen usgleich dafür bieten, dass sie darauf verzichten, ihre älder auszubeuten. Der Erhalt der Wälder muss zukünf ig mehr wert sein als ihre Zerstörung. Auch hier rauchen wir einen zuverlässigen Finanzierungsmechaismus. Die Bundesregierung ist auf der Biodiversitätsonferenz mit der Zusage der Kanzlerin Angela Merkel nd des Bundesumweltministers Sigmar Gabriel vorwegegangen. Jetzt müssen auch die anderen Staaten nachiehen. Außerdem müssen Entwicklungsländer weit mehr als isher von der biologischen Vielfalt profitieren können. iopiraterie ist ebenfalls ein wichtiges Stichwort. Es kann icht sein, dass Pharmaunternehmen Profite für neuentickelte Medikamente einstreichen, und die Menschen or Ort von den Gewinnen keinen Cent sehen. Drittens müssen wir bei vielen anstehenden Entwickungen noch stärker in Nachhaltigkeit investieren. Das ilt zum Beispiel für den Anbau von Energiepflanzen und uttermittel und für den legalen Holzeinschlag. Es muss erhindert werden, dass Nahrungsmittelpreise weiter teigen und das Welthungerproblem sich dadurch verchärft. Globale Finanzmärkte müssen weiter transpaent gestaltet und dann eben im Zweifel reguliert werden. Auch das ist eine Aufgabe, die vor allem die G-8-Staaen in Angriff nehmen müssen: Nach wie vor hungert auf er Welt eine Milliarde Menschen. Ein unannehmbarer ustand. Keine Regierung der Welt wird sich um den Kliaschutz kümmern, wenn ihre Bewohner hungern müs en und keinen gesicherten Zugang zu sauberem Trinkasser haben. Nur wenn die globale Gerechtigkeit erhöht ird, dann können wir nachhaltige Klimaschutzpolitik etreiben. Gleiches gilt andersherum: Wenn wir die gloale Erwärmung nicht begrenzen können, werden mehr enschen als bisher keinen Zugang zu sauberem Trinkasser haben und sich nicht ausreichend ernähren könen. Erich G. Fritz gebene Reden Klimaschutz, saubere und preiswerte Energieversorgung sowie der Kampf gegen Armut hängen zusammen und müssen auch in der Politik zusammen gedacht werden. Eine Institution dafür ist die G8. Diese Staaten müssen die Aufgabe übernehmen und Lösungswege vorantreiben. Sie verfügen über die finanziellen Mittel, die nötige politische Stärke, und – da bin ich mir vollkommen sicher – auch über den Willen, dies umzusetzen. In nur wenigen Wochen treffen sich auf Hokkaido die Staatsund Regierungschefs der acht größten Industriestaaten zu ihrem jährlichen Gipfeltreffen. Noch vor einem Jahr haben wir an dieser Stelle über die Ziele und Vorstellungen der deutschen G-8-Präsidentschaft gesprochen. Die Bundesregierung hatte besonders den afrikanischen Kontinent ganz oben auf ihre Agenda gesetzt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen und muss auch weiterhin so sein; denn die Entwicklungsfortschritte in Afrika sind bei weitem noch nicht auf dem Niveau, wie wir sie nach fast 50 Jahren Entwicklungszusammenarbeit gern hätten. Umso erfreuter zeigte ich mich über das Abschlussdokument von Heiligendamm. Was wollten die G-8-Staaten nicht alles verbessern: die Förderung der Wirtschaft, Investitionen, gute Regierungsführung und die Gesundheitssysteme, insbesondere die Bekämpfung von HIV/ Aids, Malaria, Tuberkulose und anderen Tropenkrankheiten. Hilfszusagen in Milliardenhöhe, insbesondere an den afrikanischen Kontinent, wurden von den G-8-Staaten damals gemacht. Im Hinblick auf das kommende G-8-Treffen auf Hokkaido im Juli dieses Jahres ist eine ehrliche Bilanz des Heiligendamm-Prozesses ebenso geboten wie ein Ausblick auf die anstehenden Themen unter japanischer G-8Präsidentschaft; denn nichts schadet der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der G 8 mehr als nicht eingehaltene Versprechen. Rückblickend auf die Versprechungen der G-8-Staaten und die umgesetzten Verpflichtungen muss klar gesagt werden, dass den Worten nicht entsprechende Taten folgten. Der jüngste Africa-Progess-Panel-Bericht hat uns eindeutig vor Augen geführt, dass die Industrienationen ihren finanziellen Zusagen für Afrika bisher nicht nachkommen. So sind die finanziellen Versprechungen des G-8-Gipfels von Gleneagles, die Hilfen für Afrika bis 2010 zu verdoppeln, nach gegenwärtigem Stand um 40 Milliarden Dollar unterschritten. Die internationalen Herausforderungen und Themen sind seit dem letzten Gipfeltreffen aber nicht weniger geworden. Im Gegenteil. Das größte und dringendste Problem beschäftigt uns seit Anfang des Jahres: die Nahrungsmittelkrise. Während das Thema „Ländliche Entwicklung“ auf dem G-8-Gipfeltreffen in Heiligendamm lediglich am Rande erwähnt wurde, wird es angesichts der aktuellen Ernährungskrise, die insbesondere die Entwicklungsund Schwellenländer betrifft, ein Schwerpunkt auf dem G-8Gipfeltreffen in Japan sein. Die Bundesregierung hat wie die gesamte internationale Gemeinschaft die ländliche Entwicklung sträflich vernachlässigt. Die Signale für ein frühzeitiges Gegensteuern wurden von allen Seiten s t E B u k g s i L k r t D D l E c s d d a m g l 9 d d b M t B d P F B b k d g m d m D t g m w L d s f i s f W v d Zu Protokoll ge (C (D chlichtweg übersehen. Seit den 80er-Jahren hat die inernationale Gemeinschaft die Förderung der ländlichen ntwicklung kontinuierlich verringert. Seit 1998 hat die undesregierung ihre Beiträge zur Ernährungssicherung nd ländlichen Entwicklung um 100 Millionen Euro geürzt. Aber auch die Nehmerländer sind ihren Verpflichtunen nicht nachgekommen. So haben sich die afrikanichen Staaten im Jahr 2003 dazu verpflichtet, 10 Prozent hrer nationalen Haushalte für die Landwirtschaft ihres andes einzusetzen. Derzeit geben die Mehrheit der afrianischen Partnerländer lediglich 4 Prozent für den Beeich Landwirtschaft aus. Die ländliche Entwicklung rägt aber maßgeblich zur Entwicklung eines Landes bei. er Weltbankbericht aus dem Jahr 2008 „Agriculture for evelopment“ hat dies unterstrichen. Investitionen in ändliche Entwicklung erzielen einen viermal größeren ntwicklungseffekt als Investitionen in andere Bereiche. Auf dem Gipfeltreffen in Hokkaido ist umso dringliher, dass Maßnahmen zur Förderung von Landwirtchaft und Ernährungssicherheit beschlossen werden; enn infolge der rasant gestiegenen Lebensmittelpreise in en letzten Monaten droht ein dramatischer Anstieg der n Hunger leidenden Menschen und damit ein Zunichteachen der Erfolge der vergangenen Jahre. Schätzungen ehen davon aus, dass die Zahl von gegenwärtig 850 Milionen Hungernden allein bis Ende des Jahres auf 00 Millionen ansteigen wird. Das Ziel der Halbierung er Armut bis 2015 ist in weite Ferne gerückt. Während ie Preise für Grundnahrungsmittel jahrelang relativ stail gewesen sind, stiegen die Preise für Weizen, Reis, ais und Soja in den vergangenen drei Jahren drama isch an; vor zwei Monaten explodierten sie regelrecht. esonders Entwicklungsund Schwellenländer sind von iesen Preisexplosionen betroffen. Erste hungerbedingte roteste stellen zudem eine zusätzliche Gefahr für Leben, rieden und Stabilität in den Entwicklungsländern dar. ereits heute ist klar, dass es sich bei den steigenden Leensmittelpreisen und den damit verbundenen Auswirungen nicht um ein vorübergehendes Phänomen, sonern um eine grundlegende Entwicklung handelt, die es ilt, langfristig anzugehen. Erforderlich sind jetzt Sofortaßnahmen, um hungerbedingte Katastrophen einzuämmen, vor allem aber mittelund langfristige Maßnahen, um die landwirtschaftliche Produktion zu steigern. ie gestiegenen Weltmarktpreise für Grundnahrungsmit el bieten dafür die Gelegenheit, um durch höhere Erzeuerpreise den landwirtschaftlichen Anbau lukrativer zu achen und von der Subsistenzwirtschaft loszukommen. Eine leistungsfähige, effiziente und innovative Landirtschaft in den entwickelten und weniger entwickelten ändern ist der entscheidende Schlüssel zur Bekämpfung es weltweiten Hungers. Nur über effiziente landwirtchaftliche Produktionsverfahren, leistungsfähige Agrarorschung auf nationaler und internationale Ebene und ntakte und wirtschaftsstarke ländliche Räume lassen ich Hunger und Armut langfristig bekämpfen. Ein erolgreicher Abschluss der laufenden Welthandelsrunde, TO, und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind or allem für die Hungernden in den Entwicklungslänern von zentraler Bedeutung und für die europäische Frank Schwabe gebene Reden Landwirtschaft eine unternehmerische Chance. Schließlich muss die Erzeugung von Biokraftstoffen und Biomasse nachhaltig erfolgen, und der Lebensmittelproduktion ist Vorrang vor der energetischen Nutzung von Biomasse einzuräumen. Auf dem vom 7. bis 9. Juli 2008 stattfindenden G-8Gipfeltreffen in Hokkaido, welches sich neben den Themen Umwelt und Klimawandel sowie Entwicklung und Afrika auch mit dem Thema der Nahrungsmittelpreise befassen wird, haben die G-8-Staaten jetzt die Chance, klare Maßnahmen zu beschließen. Um nachhaltig die globale Ernährung zu sichern, bedarf es abgestimmter, über den Agrarsektor und die Armutsbekämpfung hinausgehender Konzepte auch für die Bereiche der Umwelt-, Klimaund Wirtschaftspolitik. Aufgabe der Bundesregierung muss es sein, ihr Gewicht bei den Verhandlungen in Japan für ein gemeinsames Vorgehen der G-8-Staaten einzusetzen. Alle jetzt seitens der Bundesregierung beschlossenen Programme und Maßnahmen zur Verbesserung der globalen Nahrungsmittelversorgung sind nicht nachhaltig, wenn sie nicht kohärent abgestimmt und verfolgt werden, sowohl auf nationaler Ebene zwischen den deutschen Ministerien als auch auf europäischer und internationaler Ebene. Angesichts der immer größer werdenden Herausforderungen in der Entwicklungszusammenarbeit ist es umso wichtiger, dass die G-8-Staaten eine verlässliche und glaubwürdige Politik machen. Wie Sie sicher schon im Zusammenhang mit Heiligen damm bemerkt haben, hält die Linke von der alljährlichen exklusiven G-8-Runde nicht allzu viel. Der Club der mächtigen Staaten dieser Welt trifft sich, um an den Vereinten Nationen vorbei globale Politik zu betreiben. Dabei werden auch gelegentlich Zaungäste eingeladen – diesmal Vertreter der sogenannten Outreach-Länder aus Asien, Lateinamerika und Afrika. Tatsächlich mitentscheiden dürfen diese aber nicht. Die Meinungen der G-8-Kritikerinnen und -Kritiker gehen bisweilen auseinander, was die Relevanz der Treffen betrifft. Einige meinen, G 8 sei eine unverbindliche Quasselrunde, die nichts Verbindliches entscheiden kann, weil ja im G-8-Prozess im Gegensatz zu vielen UN-Verfahren keine Instrumente zur Umsetzung, Kontrolle und gegebenenfalls Sanktionierung der Beschlüsse existieren. Demgegenüber fürchten andere die G 8 als nichtlegitimiertes Machtzentrum der Weltpolitik jenseits der UN. Ich denke, beide Aspekte sind richtig. Der Großmachtsanspruch der wirtschaftsstarken Industriestaaten, parallel zu den Vereinten Nationen einen neoliberalen Thinktank auf Regierungsebene zu unterhalten, also letztlich Grundlinien der Weltpolitik an der UN vorbei festlegen zu wollen, liegt auf der Hand. Entwicklungsländer und kleinere Industriestaaten bleiben dabei außen vor. Natürlich auch Nichtregierungsorganisationen und von der Politik Betroffene. In gewisser Weise ist das Ganze eine Fortführung neokolonialer Attitüden des vergangenen Jahrhunderts, auch wenn uns immer anderes weisgemacht wird. b a w u a z r k m v H s g t G t s d t z t s g a G a d m F E b d Ö h d s k A f t w a d n W A w h u B k t m d Zu Protokoll ge (C (D Gleichzeitig sind viele Beschlüsse oder Erklärungen, eispielsweise zum Klimaschutz, kaum das Papier wert, uf dem sie gedruckt wurden. Die Vertreter der USA, des ichtigsten globalen Players, drücken sie offensichtlich mstandslos in die Mülltonne, wenn sie in Washington us dem Flugzeug steigen. Natürlich wäre es naiv, zu glauben, internationale Beiehungen ließen sich allein über die Vereinten Nationen egeln. Auf dem Weg zu international verbindlichen Abommen wird es immer eine Vielzahl formeller und inforeller Treffen von Regierungsvertreter und Regierungs ertreterinnen geben. Im Übrigen sind auch die UN kein ort seligmachender Gerechtigkeit. Gleichwohl unter tützt die Linke die außerparlamentarischen Proteste egen die dauerhafte Institutionalisierung eines unkonrollierbaren First-Class-Gremiums, wie es G 8 ist. leichzeitig wollen wir die Vereinten Nationen demokra ischer gestalten und stärken, nicht schwächen. Heute beraten wir nun einen Antrag der Grünen, die ich als Partei im letzten Jahr von den Protesten gegen as G-8-Treffen in Heiligendamm distanziert haben. Naürlich folgt der Antrag darum der Logik, vom G-8-Proess ein Engagement für mehr Klimaschutz und nachhalige Entwicklung einzufordern, anstatt G 8 infrage zu tellen. Rein inhaltlich ist gegen die einzelnen Forderunen gar nichts zu sagen, es fragt sich nur, ob die Adresse, n die die Forderungen gerichtet sind, die richtige ist. anz wohl ist den Grünen diesbezüglich offensichtlich uch nicht; denn die Fraktion schreibt in ihrem Antrag, ie G-8-Staaten könnten nicht für sich in Anspruch nehen, Entscheidungen zu treffen, die zum Teil erhebliche olgen für den Rest der Welt hätten. Auf die anschließenden 27 Forderungen möchte ich im inzelnen in diesem Rahmen nicht eingehen. Hervorheen möchte ich aber, dass bekanntermaßen auch die Linke afür eintritt, eine Politik zu machen, die weg von Kohle, l und Atom führt, weil den Erneuerbaren die Zukunft geört. In diesem Zusammenhang ist die absurde Forderung er Internationalen Energieagentur, IEA, zurückzuweien, das Klimaproblem mithilfe von 1 344 neuen Atomraftwerken zu lösen. Das wäre ein energiepolitischer moklauf; nicht nur deshalb, weil das vorhandene Uran ür diese Meiler nur wenige Jahre reichen würde, die Straegie also sündhaft teure Kraftwerksruinen produzieren ürde. Wer auf die Atomwirtschaft setzt, der setzt auch uf eine unverantwortlich riskante und zentralisierte Form er Energieerzeugung. Sie würde eine Energiewende zu achhaltigen dezentralen Erzeugungsformen aus Sonne, ind, Wasser und Biomasse dauerhaft blockieren. Hier sind wir uns also mit den Grünen einig. Was die grotreibstoffe betrifft, so warten die Grünen allerdings ieder mit ihrer Idee auf, über die Festlegung von Nachaltigkeitsund Menschenrechtskriterien ökologische nd soziale Verwerfungen beim Anbau in Indonesien, rasilien oder Kolumbien ausschließen zu wollen. Dazu önnen wir nur sagen: Träumen Sie weiter. Die Einhalung dieser Kriterien, sollte es sie denn irgendwann einal geben, wird nicht zu kontrollieren sein. Es tut mir leid. Aber solange sich die Grünen nicht azu durchringen können, sich der Forderung nach Dr. Karl Addicks gebene Reden einem Importmoratorium für Agrotreibstoffe aus dem Süden anzuschließen – wie sie unzählige Umweltund Entwicklungsorganisationen formuliert haben – können wir an dieser Stelle das Engagement unserer Kollegen nicht ernst nehmen. Im letzten Jahr war die G-8-Präsidentschaft ein Topthema und wurde auch im Parlament umfassend diskutiert. Dieses Jahr ist alles anders. Wir haben keine Diskussionen über die vor und die hinter dem Zaun, wie sie im letzten Jahr in Heiligendamm auf dem deutschen G-8Gipfel geführt wurden. Die Koalition macht sich nicht einmal die Mühe, mit einer eigenen parlamentarischen Initiative auf die Bedeutung des G-8-Gipfels in Japan hinzuweisen. Generell scheint der Gipfel unter einem merkwürdigen Stern zu stehen. Der US-amerikanische Präsident gibt seine Abschiedsvorstellung, große Ambitionen der Bundesregierung lassen sich nicht erkennen und die selbst die japanische Regierung versucht schon im Vorfeld des Gipfels, die Erwartungen tief zu hängen. Dabei hätten alle Beteiligten gute Gründe, mit Entschlossenheit zu versuchen, substanzielle Fortschritte beim Gipfel anzustreben. Die zentralen Themen, die die japanische Präsidentschaft platziert hat, reichen von der Klimaund Energiepolitik, über die Stabilisierung der Finanzmärkte, der Zusammenarbeit zwischen der G 8 und Afrika bis zur dramatischen Nahrungsmittelund Hungerkrise. Über grundsätzliche Fragen, beispielsweise einer Transformation oder möglichen Erweiterung der G 8, wird nicht diskutiert. An dieser Stelle verhält sich die japanische Präsidentschaft wie die Bundesregierung im Jahr zuvor. Aus meiner Sicht gehört diese Diskussion gerade auch wegen der Beteiligung der Schwellenländer, der sogenannten anderen fünf, China, Indien, Brasilien, Mexiko und Südafrika, auf die Tagesordnung. Gleiches gilt für die Reform und Stärkung des UN-Systems; denn nur ein wirklich globales Forum ist in der Lage, Antworten auf globale Probleme zu finden. Gleichwohl bleiben die G 8 ein Machtfaktor. Sie können Dinge zum Besseren oder Schlechteren bewegen. Lassen Sie mich einige Anmerkungen zu den Themen des Gipfels machen: Aus grüner Sicht ist es ein Armutszeugnis, das sich bereits abzeichnet, dass erneut keine verbindlichen CO2-Reduktionsverpflichtungen angestrebt werden. Die japanische Präsidentschaft versäumt es, für eine klare Botschaft an Schwellenund Entwicklungsländer zu sorgen, die zeigt: Ja, wir sind entschlossen, mit aller Kraft gegen den Klimawandel zu arbeiten! Übrigens wird auch versäumt, Signal zu setzen an die USamerikanische Politik und Gesellschaft nach Bush. Ein Jahr nach Heiligendamm herrscht Stillstand in dieser ungeheuer bedeutenden Frage. Die „Hausnummer“ für verbindliche CO2-Reduktionsziele der G 8 für die Zeit nach 2012 ist klar zu benennen. Deutschland sollte sich zu Reduktionen von 40 Prozent bis 2020 und 80 Prozent bis 2050 bereit erklären, die anderen G 8 Staaten sollten sich mindestens zu einer Re d b b h t g u z g v a j s f k k v s h „ F s e E g n Z 8 d d w d r d U d p r u s w 6 d s K d t 2 s m h c Zu Protokoll ge (C (D uktion um 30 Prozent bis 2020 und von 60 bis 80 Prozent is 2050 verpflichten. Auch bei einem zweiten Thema ist offen, was der Gipfel ringt: bei der Reaktion auf die gegenwärtige – und analtende – globale Nahrungsmittelund Agrarkrise. Naürlich können die G 8 diese Krise nicht allein bewältien, doch sie haben Hebel zur Verringerung der Krise nd sollten diese auch nutzen. Unsere Forderung ist hier ein klarer Beschluss der G 8 um Abbau aller Subventionen, die negative Auswirkunen auf den Agrarsektor in Entwicklungsländern haben, or allem in Afrika. Doch die Wirklichkeit sieht anders us. Die Bundesregierung reiht sich in die Phalanx derenigen ein, die ein doppeltes Spiel spielen. Wer in Brüsel die Finger für die Erhöhung der Exportsubventionen ür Schweinefleisch in afrikanische Länder hebt – mit beannt negativen Folgen –, braucht in anderen Foren eine Lippenbekenntnisse über die negativen Wirkungen on Agrarsubventionen auf Entwicklungsländer loszulasen. Dass Frankreich und die USA dem in nichts nachsteen, macht die Situation nicht besser. Der Gipfel wird sich auch zum Bericht der Task Force Hunger“ der Vereinten Nationen verhalten müssen, der orderungen an die G 8 stellt. Diese sollen die grundätzliche Dimension der Agrarkrise in der Abschlussrklärung zum Ausdruck bringen. Klimawandel, hohe nergiepreise und steigende Weltbevölkerung werden die lobale Landwirtschaft grundlegend verändern. Wird icht gehandelt, wird nach Schätzungen der Weltbank die ahl der Hungernden in wenigen Jahren von derzeit 50 Millionen auf eine Milliarde ansteigen. Zehn Prozent er öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit sollten für ie Förderung der ländlichen Entwicklung ausgegeben erden, marktzerstörende Subventionen abgebaut und ie Nothilfe durch stärkere Unterstützung des Welternähungsprogramms ausgebaut werden. Aus unserer Sicht ist ie Bundesregierung aufgefordert, diese Vorschläge der N-Experten zu unterstützen. Bezogen auf Afrika hat zumindest Japan angekündigt, ie Hilfe bis 2012 schrittweise zu verdoppeln, die Reisroduktion in Afrika zu unterstützen, 100 000 Afrikaneinnen und Afrikaner im Gesundheitsbereich auszubilden nd Privatinvestitionen zu fördern. Die europäischen G-8-Staaten sollten die eigenen Bechlüsse umsetzen. Diese sehen vor, die öffentliche Enticklungshilfe der EU im Jahre 2010 auf mehr als 6 Milliarden Euro zu verdoppeln. Mindestens die Hälfte avon soll Afrika zugute kommen. Der Ausbau der Zuammenarbeit im Wasserbereich, der Anpassung an den limawandel und die Erreichung der MDG erfordern ein ringend aufgestocktes Engagement. Afrikaexperten um den ehemaligen UN-Generalsekreär Kofi Annan stellen im „African Progress Panel Report 008“ vom Juni dieses Jahres jedoch für die G 8 insgeamt fest, dass die Geber weit hinter ihren bereits geachten Zusagen zurückliegen. Um noch kurz auf das Thema Finanzmärkte einzugeen: Dass globale Finanzmärkte globale Regeln brauhen, wurde durch die Immobilienkrise in den USA und Eva Bulling-Schröter gebene Reden Thilo Hoppe die Auswirkungen auf das internationale Finanzsystem deutlich. Da sich zentrale Finanzplätze in den G-8-Staaten befinden, tragen diese Staaten eine besondere Verantwortung bei der Aufgabe, den Finanzmärkten ein effektives, verbindliches Regelwerk zu geben. Vor allem die USA und Großbritannien betreiben bislang mit ihrer Weigerung, systematisch ein effektives Regelwerk aufzustellen, Klientelund Standortpolitik zum Schaden der Weltwirtschaft. Das muss ein Ende haben. Die anderen G-8Staaten sollten im eigenen Interesse auf eine Zusammenarbeit drängen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9751. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Antrag ist abgelehnt. Interfraktionell wird unter Zusatzpunkt 10 die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/9750 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das immerhin ist einvernehmlich. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die europäische Integration der Republik Moldau unterstützen – Drucksache 16/9755 – Hierzu haben die Kollegen Manfred Grund, Markus Meckel, Michael Link und Rainder Steenblock Reden vorbereitet, die allesamt zu Protokoll genommen werden. Wie kaum ein anderes Land in Europa hat die Republik Moldau nach wie vor unter den Folgen der großen historischen Tragödien des 20. Jahrhunderts zu leiden. Nach Jahrzehnten kommunistischer Diktatur und den Verwerfungen, die dem Zusammenbruch der Sowjetunion folgten, ist die Republik Moldau zum ärmsten Land des Kontinents geworden. Ihre staatliche Einheit ging infolge des Konfliktes um die abtrünnige Region Transnistrien verloren, ein Zustand, der bis heute andauert. Für kaum ein anderes Land westlich von Russland ist die europäische Perspektive von ähnlicher Bedeutung und mit ähnlichen Hoffnungen verbunden. Dabei ist es in erster Linie auf historische Zufälle zurückzuführen, dass die Republik Moldau im bisherigen Erweiterungsprozess der EU außen vor blieb. Wie die Länder des Baltikums fiel das Territorium Moldaus infolge des Zusatzprotokolls zum Hitler-Stalin-Pakt an die Sowjetunion. Doch anders als Litauen, Lettland und Estland vermochte Moldau nach deren Ende schon infolge des andauernden Konflikts um Transnistrien keinen vergleichbar schnellen Anschluss an den Westen zu finden. Während die Bürgerkriege im ehemaligen Jugoslawien letztlich als Katalysator des EU-Integrationsprozesses wirkten, war es im Falle Moldaus das frühe Ende der b b s b A t i k d a g g d u N d r u j s z s t K b I m A w M t S e f d s g b d e s h g g z D p c v n s s d (C (D ewaffneten Auseinandersetzungen, das keine vergleichare Öffnung der EU nach sich zog. Aufgrund der fortbetehenden Militärpräsenz Russlands in Transnistrien gaen letztlich auch machtpolitische Rücksichten den usschlag. So wurde Moldau zwar noch in den Stabili ätspakt für Südosteuropa einbezogen, nicht mehr jedoch n den Erweiterungsprozess, der auf den westlichen Balan beschränkt blieb. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bunestag die europäische Integration der Republik Moldau usdrücklich unterstützen. Zwar sind die Voraussetzunen für eine formelle Beitrittsperspektive derzeit nicht geeben. Die EU muss zunächst die notwendigen Reformen urchführen, um ihre Handlungsfähigkeit an ihre neue nd künftige Größe anzupassen. Doch auch nach dem ein der Iren zum Lissabonner Vertrag wird dies nicht as letzte Wort bleiben können. Denn es lässt sich nicht echtfertigen, dass diejenigen Länder, die am schwersten nd längsten unter der Teilung Europas zu leiden hatten, etzt von den Vorteilen der europäischen Einigung ausgechlossen bleiben sollen. Die Republik Moldau wird noch einen langen Weg hin ur EU zurückzulegen haben. Heute jedoch sollten wir ihr ignalisieren, dass es für sie zumindest eine implizite Beirittsperspektive geben wird; denn wenn sie künftig die riterien erfüllt, wird ihr der Beitritt nicht verwehrt bleien. Wir wollen mit unserem Eintreten für die europäische ntegration der Republik Moldau auch deren eigene Beühungen um eine Annäherung an die EU würdigen. ber wir tun dies nicht, weil wir über die Probleme hinegsehen wollten, die mit dem Transformationsprozess in oldau noch immer verbunden sind, sondern im Gegen eil, weil wir damit einem Impuls für eine nachdrückliche tärkung des Reformprozesses gegen wollen. Wir wollen, dass die Republik Moldau ihre Reformen ntschieden fortsetzt. Deshalb benennen wir auch die Deizite, die hinsichtlich der Demokratisierung des Landes, er Rechtsstaatlichkeit und der Einhaltung der Menchenrechte noch zu beheben sind. Dass die Zahl der Klaen moldauischer Bürger gegen die eigene Regierung eim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in en vergangenen Jahren gestiegen ist, ist zwar vor allem in Zeichen für die Entwicklung der Zivilgesellschaft, die ich ihrer Rechte mehr und mehr bewusst wird. Festzualten ist aber auch, dass diesen Klagen in den verganenen Jahren in mehr als 100 Fällen stattgegeben wurde. So wird die Meinungsfreiheit noch nicht ausreichend ewährleistet. Die Zustände in Haftanstalten entsprechen uweilen nicht europäischen Menschenrechtsstandards. ie Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere auch von olitischen Einflussnahmen, ist nicht hinreichend gesihert. Der Verdacht der politischen Instrumentalisierung on Strafverfahren ist jedenfalls in bestimmten Fällen icht gänzlich von der Hand zu weisen. Problematisch ind in dieser Hinsicht auch die Befugnisse der Generaltaatsanwaltschaft. Wir haben große Erwartungen an unsere Freunde in er Republik Moldau. Wir erwarten einen entschiedenen Ausbau der rechtsstaatlichen Garantien, und wir erwarten eine verstärkte, eine wirklich durchgreifende Bekämpfung der Korruption. Wir erkennen ausdrücklich an, welche Fortschritte dabei bereits in der einschlägigen Gesetzgebung gemacht wurden. Probleme bestehen jedoch oft noch darin, dass diese Gesetzgebung nicht oder nicht vollständig umgesetzt wird. Besondere Aufmerksamkeit muss den für 2009 anstehenden Parlamentswahlen gelten. Zu fairen Wahlen wird die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs aller Parteien zu den Medien gehören müssen. Ich verhehle nicht, dass die Anhebung der Sperrklausel von 4 auf 6 Prozent und das Verbot von Listenverbindungen bei mir Bedenken hervorrufen. An sich wären diese Änderungen grundsätzlich nicht zu beanstanden. Schließlich gibt es ähnliche Regelungen auch in anderen europäischen Ländern. Dass sie so kurzfristig vor den Wahlen erfolgt sind und den Oppositionsparteien nur wenig Gelegenheit zur Anpassung lassen, muss jedoch die Frage aufwerfen, ob diese Maßnahmen nicht letztlich dem Erhalt bestehender Mehrheitsverhältnisse dienen. Unverhältnismäßig erscheint mir auch die Tatsache, dass Doppelstaatsbürger von bestimmten öffentlichen Ämtern ausgeschlossen werden sollen – obwohl ich durchaus verstehe, dass sich für viele Moldauer damit Sorgen um ihre nationale Identität verbinden. Wir treten gleichwohl für eine schnellstmögliche Aufnahme von Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen des auslaufenden Partnerschaftsund Kooperationsabkommens ein, und zwar für ein Abkommen, das auch den Erwartungen der Republik Moldau gerecht wird und damit substanziell über den bisherigen Rahmen hinausgeht. Die bisherigen Reformbemühungen in Moldau rechtfertigen es nicht, dass das Verhältnis zur Republik Moldau hinter die Verhandlungen mit anderen Partnern zurückfällt. Wir tun dies jedoch in der Hoffnung, dass die Republik Moldau ihrerseits die Wahlgesetzgebung noch einmal überprüft und gegebenenfalls auch Vorschläge der Venedig-Kommission annimmt. Reformbedarf so deutlich zu benennen und gleichzeitig für die europäische Integration der Republik Moldau einzutreten, stellt keinen Widerspruch dar. Im Gegenteil: Nur wer ein klares Bekenntnis zur europäischen Perspektive der Republik Moldau abgibt, wer bereit ist, die Zusammenarbeit zu intensivieren und die Integration voranzubringen, der kann erwarten, mit seiner Kritik als Partner ernst genommen zu werden und eine konstruktive Rolle zu spielen. Kritik und Commitment müssen Hand in Hand gehen. Dieses Bekenntnis zur europäischen Integration der Republik Moldau schließt unsere Bemühungen um eine Lösung des Transnistrienkonflikts ein. Dieser Konflikt darf einer EU-Integration der Republik Moldau auf Dauer nicht im Wege stehen; denn dies würde das Land nur dem Druck anderer Konfliktparteien ausliefern und damit die Chancen für eine vertretbare Konfliktlösung vermindern. Der Konflikt in Transnistrien folgt keinen ethnischen oder religiösen Trennlinien. Seine Lösung hängt nicht von einem Ausgleich zwischen unterschiedlichen Volksgrup p R d m C t s m f M s w d b s l e d m e A k o s W b d w g J d G s a g n e E z M t l t M W a s f u I a Zu Protokoll ge (C (D en ab. Die Rechte der russischen Minderheit sind in der epublik Moldau umfassend gewährleistet, und Chisinau ürfte auch zur Gewährung eines weitgehenden Autonoiestatus bereit sein. In letzter Konsequenz sind es der harakter des Regimes in Tiraspol und indirekt die Hal ung Russlands, die für eine Lösung ausschlaggebend ind. Denn die Voraussetzung einer Wiedervereinigung uss sein, dass in Transnistrien ein ebensolcher Trans ormationsprozess stattfindet, wie er sich in der Republik oldau vollzieht. Die Alternative wäre nur ein Rück chlag in der demokratischen und rechtsstaatlichen Enticklung Moldaus insgesamt. Das ist der Grund, weshalb ie EU das Kozak-Memorandum abgelehnt hat. Hoffnungen auf eine schnelle Lösung des Konflikts haen sich bislang immer wieder zerschlagen. Die Europäiche Union hat ihr Engagement in dem Konflikt in den etzten Jahren verstärkt. Aber wir sollten uns auch auf ine langfristigere Strategie einstellen. Und wir sollten abei auch auf einen Wettbewerb der Systeme setzen. Eine Republik Moldau, in der rechtsstaatliche und deokratische Reformen weiter voranschreiten, in der sich in wirtschaftlicher Aufbauprozess vollzieht, wird ihre nziehungskraft gegenüber Transnistrien stärken. Eine onsequente Politik der Westintegration wird über kurz der lang auch Russlands Wahrnehmung seiner Interesen in der Region beeinflussen und den strategischen ert des Regimes in Tiraspol infrage stellen. Dafür aber raucht Chisinau eine strategische Perspektive, die nur ie EU anbieten kann. Die Republik Moldau wird darauf nicht unendlich lang arten können. Der Abwanderungsdruck gerade der junen, flexiblen und gut ausgebildeten Menschen ist seit ahren hoch. Er hat sich durch die jüngste Erweiterung er EU eher noch verstärkt, indem sie Visaschranken an renzen schuf, wo vorher keine waren. Heute besteht chätzungsweise ein Drittel des Sozialprodukts in Moldau us Rücküberweisungen seiner im Ausland lebenden Bürer. Sicher hat Moldau auch in wirtschaftlicher Hinsicht och wichtige Reformaufgaben vor sich. Nicht zuletzt gilt s, die Rechtsund Investitionssicherheit vor staatlichen ingriffen deutlich auszubauen. Doch bringen wir nicht ugleich die Perspektiven, die die EU zu bieten hat, nach oldau, dann droht das Land seine potenziellen Leis ungsträger mehr und mehr an das übrige Europa zu verieren, dann droht Moldau dauerhaft zum Armenund Alenheim Europas zu werden. Unser Interesse, das Interesse der EU an der Republik oldau ist abstrakter, aber nicht weniger bedeutsam. enn es richtig ist, dass die Ausrichtung der EU weniger uf materiellen Egoismen als auf Prinzipien und Wertvortellungen beruht, dann ist die Republik Moldau ein Testall für die Tragfähigkeit europäischer Politik. Die europäische Integration der Republik Moldau zu nterstützen, ist uns ein parteiübergreifendes Anliegen. ch freue mich, dass dieser Antrag breite Unterstützung uch in die Oppositionsfraktionen hinein gefunden hat. Manfred Grund gebene Reden In den vergangenen Jahren hat die Republik Moldau große Fortschritte auf ihrem Wege der Annäherung an die Europäische Union gemacht. Das Partnerschaftsund Kooperationsabkommen von 1998 sowie vor allem das Aktionsprogramm der vergangenen drei Jahre bildeten dazu einen geeigneten Handlungsrahmen. Die 2007 unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ins Leben gerufene Schwarzmeersynergie hat zusätzlich dafür gesorgt, dass dieses vergleichsweise kleine Land in unserer unmittelbaren Nachbarschaft nicht übersehen wird. Dennoch steht die Republik Moldau weiterhin vor einer Reihe von Problemen, zu deren Lösung die EU und damit auch Deutschland beitragen kann. In vielerlei Hinsicht entspricht der Respekt für Menschenrechte und Grundfreiheiten in Moldau noch immer nicht unseren Standards. Auch zur Rechtsstaatlichkeit ist es noch ein weiter Weg. Dabei sieht sich die Republik Moldau insbesondere bei der Umsetzung der Gesetzgebung strukturell bedingten Problemen gegenüber. Die jüngsten Anstrengungen des Landes bei der Reform des Justizund Polizeiwesens sowie im Bereich der Korruptionsbekämpfung sollten daher auch künftig konstruktiv begleitet werden. Ein neues Rahmenabkommen kann dabei den Weg freimachen für neue gemeinsame Vorhaben. Im Hinblick auf die Parlamentswahlen Moldaus im kommenden Jahr wird deutlich, dass der Demokratisierungsprozess noch viele Defizite aufweist. Die jüngsten Änderungen der Wahlgesetzgebung und die gegenwärtige Lage von Meinungsund Pressefreiheit geben dabei durchaus Anlass zur Sorge. Es darf nicht angehen, dass die moldauische Regierung über das Justizministerium die Zusammenschlüsse von Parteien verhindert. Denn in Kombination mit der neuen Sechs-Prozent-Hürde soll damit einzig und allein der Machterhalt der Kommunistischen Partei oder gar ihre absolute Parlamentsmehrheit gesichert werden. Neben der Fortsetzung des kritischen Dialogs und der konstruktiven Zusammenarbeit im Rahmen von OSZE und Europäischer Nachbarschaftspolitik bedarf es deshalb auch und vor allem des Engagements unserer Parteien und politischen Stiftungen, um die demokratische und freie Entwicklung der jungen moldauischen Demokratie zu unterstützen. Dies gilt sowohl mit Blick auf die politischen Parteien als auch auf die Zivilgesellschaft. Wirtschaftlich sieht sich die Republik Moldau ebenfalls zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Deren Bewältigung ist für uns als Nachbarn von gleichermaßen außenhandelsund sicherheitspolitischer Relevanz. Insbesondere in den ländlich geprägten Regionen Moldaus verarmt und überaltert die Gesellschaft zusehends. In einer am Montag vorgelegten Studie hat die OECD die dramatischen Auswirkungen skizziert, welche die Doppelbelastung von Transformation und Globalisierung für die Arbeitsmärkte der Schwarzmeerstaaten verdeutlicht. Ohne ausreichend zusätzliche Jobs kann das wirtschaftliche Wachstum auch in der Republik Moldau nicht die Abwanderung von Arbeitskräften verhindern – ob ins Ausland oder in die Schattenwirtschaft. Und diese kommt immerhin in der Republik Moldau für etwa die Hälfte des B r u R n s z H l A s d t w w M n n M d l r g R g S e s z s t d r d e i g ü e W t u E s I e d W h z d M F z z w Zu Protokoll ge (C (D ruttonationaleinkommens auf und stärkt lediglich Koruption und organisierte Kriminalität. Das kann nicht in nserem Interesse sein. Der Umfang der Handelsbeziehungen zwischen der epublik Moldau und der EU wächst stetig. Deutschland immt dabei eine wichtige Rolle ein: Bei den Importen ind wir nach dem Nachbarland Rumänien bereits der weitwichtigste EU-Partner und das viertwichtigste auptlieferland insgesamt. Zudem gilt es, die Entwick ung der moldauischen Wirtschaft auch weiterhin mit ufbauhilfen und dem Abbau von Handelsund Visachranken zu stärken. Nur so können die Bemühungen er Regierung Moldaus zur Verbesserung des Investiionsklimas wirksam unterstützt werden. Des Weiteren ürde sich dies positiv auf die Lage am Arbeitsmarkt ausirken und dazu beitragen, dass junge, gut ausgebildete oldauer nicht ins Ausland abwandern müssen, um das ötige Geld an Ihre Familien zurücküberweisen zu könen. Besonders lähmend für die Entwicklung der Republik oldau und hinderlich für ihren Weg der Annäherung an ie EU ist der weiterhin ungeklärte Transnistrien-Konfikt. Immerhin hat Präsident Voronin im April dieses Jahes die Gespräche mit der Führung der abtrünnigen Reion wieder aufgenommen. Zudem hat die moldauische egierung kürzlich Entwürfe für neuerliche Verhandlunen im Rahmen des 5+2-Prozesses ausarbeiten lassen. ie enthalten unter anderem einen Gesetzesentwurf für in Autonomiestatut Transnistriens und Fristen zur Umetzung dieses Gesetzes. Diese Schritte sind ausdrücklich u begrüßen, ebenso die aus Moskau signalisierte Bereitchaft, zur Stärkung des beiderseitigen Vertrauens beizuragen. Auch die russische Staatsduma hat beschlossen, ass eine Lösung dieses Konfliktes unter Achtung der teritorialen Integrität Moldaus erfolgen soll. Es ist wichtig, ass die EU in Fragen der gemeinsamen Nachbarschaft ng mit Russland zusammenarbeitet. Angesichts dieser positiven jüngeren Entwicklungen st es unerlässlich, dass die Bundesregierung alle Geleenheiten wahrnimmt, im Rahmen des 5+2-Prozesses ber OSZE, EU und die guten Beziehungen zu Russland ine Lösung des Transnistrien-Konfliktes voranzutreiben. ichtig ist dabei auch, dass die immer noch in Transnis rien lagernden Waffen kontrolliert abgezogen werden nd somit deren Proliferation in andere Konfliktgebiete inhalt geboten werden kann. Gerade im Kontext der intabilen Lage im Nordkaukasus ist dies gewiss auch im nteresse Russlands. Viele Menschen in der Republik Moldau hoffen auf ine europäische Perspektive. Dem hat auch die molauische Regierung wiederholt Ausdruck verliehen. Der eg allerdings ist noch weit und das Land hat noch viele erausfordernde Aufgaben vor sich. Eine zügige Fortsetung der konstruktiven Zusammenarbeit würde dabei beien Seiten viele Möglichkeiten eröffnen. Denn wenn die oldauer entschlossen danach streben, ein Teil des in rieden und Freiheit vereinten, demokratischen Europas u werden, dann müssen wir dies nach Kräften unterstüten und dem jeweiligen Fortschritt entsprechend beantorten. gebene Reden Der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommis sion zur Umsetzung der EU-Nachbarschaftspolitik vom 3. April 2008 hat zu unser aller Freude festgestellt, dass die Republik Moldau bedeutsame Schritte auf dem Weg der Annäherung an die EU vollzogen hat. So wurden positive Entwicklungen im Bereich der Menschrechtspolitik und dem Ausbau der Rechtsstaatlichkeit erreicht. Diese Erfolge sind für uns besonders wichtig, ist die Republik Moldau doch durch den Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union ein direktes Nachbarland geworden. Deshalb ist es auch selbstverständlich, dass man sich nicht auf den Erfolgen ausruht. Es ist noch sehr viel zu tun. Das gilt für beide Seiten – für Deutschland und die EU einerseits, aber vor allem für die Republik Moldau selbst. Denn noch immer muss man das Land am Dnjestr als ein „Armenhaus Europas“ bezeichnen – das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen ist mit circa 100 Euro im Monat erschreckend niedrig. Noch immer fristet dieses Land in der öffentlichen Wahrnehmung ein „Schattendasein“. Wann kann man schon mal etwas in den Medien über Moldau erfahren? Noch immer müssen deutliche Fortschritte vor allem bei der Stärkung demokratischer Einrichtungen, der Menschenrechte, der Bekämpfung der Korruption sowie bei der Unabhängigkeit der Justiz erzielt werden. Menschenund Organhandel sind dabei als bedrückendste Probleme zu nennen. Und noch immer ist die Transnistrien-Frage ungelöst. Russland darf seine Rolle als wichtiger Wirtschaftspartner und Energielieferant dieses Landes nicht ausnutzen, um es zu erpressen, wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war. Herr Außenminister, auch das ist eine Frage, in der Russland seiner Rolle im Sinne einer „Modernisierungspartnerschaft“ mit Deutschland und der EU gerecht werden muss. Russland muss sich von seinem ständigen „Njet“ und seiner zu sehr an Machtund Einflusspolitik ausgerichteten Strategie lösen, um an einer konstruktiven Lösung dieses sogenannten frozen conflict mitzuarbeiten. Wir müssen daran arbeiten, dass Transnistrien entmilitarisiert und entkriminalisiert wird. Es gibt kaum eine Region in Europa mit einem derartig großen Arsenal konventioneller Waffen. Transnistrien gilt auch als Geldwaschanlage, als Drogenumschlagsplatz und als Schmuggelhölle. Umso dringender ist hier gemeinschaftliches Handeln gefordert. Positiv zu erwähnen ist die Arbeit, die die „EUBAM“, die „Border Assistance Mission“ der Europäischen Union, an der ukrainisch-moldauischen Grenze mit 122 Experten aus 22 EU-Mitgliedstaaten leistet. Es bedarf aber eines Mehrs an Anstrengungen. Ich denke, wir alle sind uns einig: Die Republik Moldau ist ein Teil von Europa. Wenn wir uns darüber einig sind, dann müssen wir aber auch entsprechend handeln und die Republik Moldau als solche behandeln. Deshalb braucht sie weiterhin unsere Unterstützung, um die angesprochenen Probleme bewältigen zu können. Die Republik Moldau ist das einzige Land des „Stabilitätspaktes für Südosteuropa“ ohne konkrete EU-Betrittsperspektive. Gleichzeitig ist sie Teilnehmerin der „Europäischen N z u p a L r E c t A e t s F d W m r m g t M k n s s v e U k n A V e m R u d u t b J i P n R s k s i n I Zu Protokoll ge (C (D achbarschaftspolitik.“ Insofern sitzen die Moldauer wischen den Stühlen. Was ist nun richtig? Das Beispiel Moldaus zeigt, dass sich Deutschland nd die Europäische Union in dieser Frage ihrer außenolitischen Verantwortung stellen müssen. Dabei ist es uch ganz klar, dass wir in diesem Falle nicht nur einem and zur Seite stehen. Es ist in unserem ureigenen Inteesse, dass Länder, die sich in direkter Nachbarschaft zur U befinden, ein möglichst hohes Maß an Stabilität erreihen. Deshalb begrüßt und unterstützt die FDP-Bundesagsfraktion diesen interfraktionellen Antrag, der an den ntrag aus der letzten Legislaturperiode anknüpft. Die uropäische Integration der Republik Moldau muss unerstützt werden. Die Republik Moldau hat in den letzten Jahren eine ehr positive Entwicklung genommen. Dies freut die raktion Die Linke umso mehr, als in der Republik Molau seit 2001 unsere Schwesterpartei, die PCRM, regiert. ir erinnern uns noch sehr gut an die kritischen Komentare aus den verschiedenen politischen Familien Eu opas, als die PCRM in demokratischen Wahlen erstmals it überwältigender Mehrheit gewählt wurde. Es spricht anz offensichtlich für politische Zustimmung und Akzepanz unter den Wählerinnen und Wählern der Republik oldau, dass ihr Regierungsauftrag bei der letzten Wahl lar bestätigt wurde. Selbst die Unionsfraktion kommt icht umhin, die gute Zusammenarbeit mit den moldauichen Kommunistinnen und Kommunisten zu würdigen! Über eine solche Realitätseinsicht freut sich Die Linke elbstverständlich, und vielleicht könnte dies, meine sehr erehrten Kolleginnen und Kollegen von der Union, auch in Anlass sein, dass Sie einmal über Ihren verkrampften mgang mit der Linken im Deutschen Bundestag nachden en. Die Tatsache, dass der heute vorliegende interfraktioelle Antrag zur europäischen Integration Moldaus unter usgrenzung der Linken zustande kam, zeigt wieder, dass ertreter mancher Fraktionen ihre aus dem Kalten Krieg rerbte Wagenburgmentalität offenbar weiter pflegen öchten. Damit erweisen Sie weder sich selbst, noch der epublik Moldau einen Dienst. Denn gerade in der Republik Moldau haben wir durch nsere guten Kontakte dazu beigetragen, dass sich mit er Kommunistischen Partei der Republik Moldawien nd ihrem Präsidenten, Vladimir Voronin, ein enger Ausausch zwischen der Europäischen Union und der Repulik Moldau entwickelt hat. So haben wir bereits vor zwei ahren bei unserer internationalen Europakonferenz hier m Deutschen Bundestag Vertreter der Kommunistischen artei als Gäste und Referenten willkommen heißen könen. Wirtschaftspolitisch stellt sich die Entwicklung in der epublik Moldau noch immer als schwierig dar. Ein weentlicher Grund hierfür ist nicht zuletzt auch der ungelärte Konflikt in Transnistrien. Wir bekräftigen in dieem Zusammenhang ausdrücklich die Forderung des nterfraktionellen Antrags, dass eine Lösung des Transistrien-Konflikts die volle Souveränität und territoriale ntegrität der Republik Moldau sichern muss. gebene Reden Trotz der schwierigen Situation in der Region konnte in der Republik Moldau ein Wirtschaftswachstum von 4 bis 7 Prozent erreicht werden. Die Armut im Land hat sich von fast 80 Prozent auf zwischenzeitlich etwa 30 Prozent reduziert. Die offizielle Arbeitslosenquote ist von 8 auf 2,1 Prozent gefallen. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass viele moldawische Bürger ihr Land verlassen mussten, um in anderen Staaten Arbeit zu finden. Die Industrieproduktion konnte sich bei einem zwischenzeitlich konsolidierten Wachstum von circa 6 Prozent erholen. Deutschland ist für die Republik Moldau einer der wichtigsten Handelspartner: 12,2 Prozent aller Exporte und 8,7 Prozent aller Importe des Landes werden mit Deutschland abgewickelt. Trotzdem sollten wir nicht verkennen, dass aufgrund der geografischen Nähe und der traditionellen Handelsbeziehungen nach wie vor Russland der Haupthandelspartner für die Republik Moldau ist. Über 20 Prozent des gesamten Handelsvolumens der Republik entfallen auf den moldauisch-russischen Handel. Auch aus diesem Grund ist eine friedliche und einvernehmliche Zusammenarbeit der Republik Moldau mit Russland von großem Gewicht für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Alle Versuche der EU, durch ihre asymmetrische Nachbarschaftspolitik eine geostrategische Veränderung zulasten Russlands durchzusetzen, werden so die Entwicklung und Befriedung der Region spürbar erschweren. Die Fraktion Die Linke begrüßt den vorgelegten interfraktionellen Antrag grundsätzlich, wird sich in der Abstimmung jedoch enthalten, da wir meinen, dass der Antrag einige problematische Aspekte beinhaltet, die zu vermeiden gewesen wären, wenn es zu einem echten interfraktionellen Antrag – unter Einbeziehung der Fraktion Die Linke – gekommen wäre. Für problematisch halten wir die positive Bezugnahme auf die von der EU als Grundlage für Visaerleichterung vorgeschriebenen Rückführungsabkommen. Die EU nutzt die Visaerleichterungen für die Menschen in den Partnerländern dazu, ihre eigene, höchst restriktive Flüchtlingspolitik durch Druck auf diese Staaten durchzusetzen und ihnen auch gleich noch die Rückführungskosten aufzubürden. Die Fraktion Die Linke tritt dafür ein, dass mit der Republik Moldau schnellstmöglich ein Abkommen zur vollständigen Visabefreiung abgeschlossen wird. Wir sind davon überzeugt, dass dies auch eine wichtige Voraussetzung zur Stärkung der Souveränitat und territorialen Integrität ist, um panrumänische Begehrlichkeit einzudämmen. Viele Moldauer, die als zweite Staatsbürgerschaft die rumänische angenommen haben, taten dies vor allem wegen der diskriminierenden Visapraxis und um Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt zu bekommen. Die Fraktion Die Linke unterstützt eine partnerschaftliche und gleichberechtigte Zusammenarbeit der EU mit ihren Nachbarn. Die bisherige Europäische Nachbarschaftspolitik, die in weiten Teilen primär für die einseitige Durchsetzung von EU-Handelsinteressen genutzt w w N a E a l k s z f D i n t r ö w g S s l e m r S l p D g P S G t A U t E V D d p u r t z t ü d m s v S Zu Protokoll ge (C (D ird, halten wir für falsch. Sie muss dringend korrigiert erden. Wir treten zwar für eine Öffnung der Märkte der achbarschaftsstaaten für die Waren in der EU ein, sehen ber die Notwendigkeit, diesen Staaten eigenständige ntwicklungsperspektiven zu belassen. Hierzu gehört vor llem die Förderung der binnenwirtschaftlichen Entwickung mit öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur. Es ann deshalb nicht angehen, dass die EU die Partnerchaftsländer mit mehr oder minder sanftem Druck dazu wingt, ihre vorhandenen oder weiter aufzubauenden Inrastrukturen rigoros zu privatisieren und die öffentliche aseinsvorsorge immer weiter abzubauen. Die Kommunistische Partei der Republik Moldau hat hren ersten großen Wahlerfolg vor dem Hintergrund eier extremen Armutssituation errungen und seither wichige Erfolge bei der Bekämpfung der Armut erreicht. Geade dieses neugewonnene Fundament zwischen konomischem Wiederaufbau und sozialem Ausgleich ürde durch neoliberalen Privatisierungszwang wieder efährdet. Des Weiteren beurteilen wir die im Antrag erwähnte chwarzmeer-Synergie deutlich differenzierter und kriticher als die antragstellenden Fraktionen. In der Mitteiung der Kommission zur Schwarzmeer-Synergie wird xplizit sofort darauf hingewiesen, dass die Schwarzeer-Region einen eigenen geografischen Raum bilde: eich an natürlichen Ressourcen und an der strategischen chnittstelle zwischen Europa, Nahost und Innerasien iegend. Die Schwarzmeer-Synergie wird von EU-Seite rimär aufgrund eigener imperialer Ambitionen forciert. ie Interessen der Anrainerstaaten der Schwarzmeer-Reion geraten hierdurch ins Hintertreffen. Ein zentraler unkt der Schwarzmeer-Synergie ist nicht zuletzt die teuerung der Migration durch eine Verbesserung der renzsicherung. Damit wird – wie auch in der EU-Mit elmeer-Strategie – die vermeintliche Sicherung der EUußengrenze in die Nachbarregionen der Europäischen nion vorverlegt. Soziale, wirtschaftliche und infrastruk urelle Hilfe wird an die Erfüllung der Forderungen der U geknüpft. Das halten wir für inakzeptabel. Positiv sind dagegen die gemeinsamen Projekte zur erbesserung der Umweltsituation. Hier wünscht sich ie Linke jedoch noch ein weitaus größeres Engagement er EU und Deutschlands. Positiv ist im Antrag außerdem zu bewerten, dass der olitische Dialog mit der Republik Moldau intensiviert nd ein neues konsolidiertes Partnerschaftsund Koopeationsabkommen geschlossen werden soll. Die Linke unerstützt die Forderung, schnellstmöglich Verhandlungen u einem Nachfolgeabkommen aufzunehmen. Gleichzeiig erwarten wir ein größeres Entgegenkommen gegenber den berechtigten Forderungen der Republik Molau. Summa summarum unterstützt Die Linke jegliche Beühung für eine bessere und sozial gerechtere Nachbar chaftspolitik mit der Republik Moldau. Aufgrund der orgetragenen Argumente wird sie sich jedoch der timme enthalten. Dr. Diether Dehm gebene Reden Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)