Plenarprotokoll 16/172
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Mechthild Dyckmans, Birgit
Homburger, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: GmbH-Gründungen beschleu-
nigen und entbürokratisieren
(Drucksachen 16/671, 16/9737) . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Königshaus, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP: Die Regierungsverhandlun-
gen mit China zur Neuorientierung der
Entwicklungszusammenarbeit und zur
Förderung der chinesischen Zivilgesell-
schaft nutzen
(Drucksache 16/9745) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Walter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
18189 D
18190 A
18191 B
18193 C
18196 A
18198 A
18205 D
18206 A
18207 D
18209 C
18211 B
18212 C
18214 A
Deutscher B
Stenografisch
172. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
I n h a l
Wahl von Herrn Professor Manfred Wilke
als Mitglied des Beirats bei der Bundesbe-
auftragten für die Unterlagen des Staats-
sicherheitsdienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Absetzung der Tagesordnungspunkte 21 und
46 e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 5:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Modernisierung des
GmbH-Rechts und zur Bekämpfung
von Missbräuchen (MoMiG)
(Drucksachen 16/6140, 16/9737) . . . . . . .
G
D
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G
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B
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C
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Z
A
18187 B
18187 B
18189 C
18189 C
Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
18199 D
18201 D
undestag
er Bericht
ung
en 26. Juni 2008
t :
arrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 6:
roße Anfrage der Abgeordneten Jürgen
rittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker
eck (Köln), weiterer Abgeordneter und der
raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur
hina-Politik der Bundesregierung
Drucksachen 16/7212, 16/9513) . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 4:
ntrag der Abgeordneten Hellmut
18203 A
18204 B
18205 D
Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18215 C
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 46:
a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
steuerlichen Gleichbehandlung der Auf-
tragsforschung öffentlich-rechtlicher
Forschungseinrichtungen (Hochschul-
forschungsförderungsgesetz – HFFördG)
(Drucksache 16/5726) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Zusammen-
führung der Regelungen über befrie-
dete Bezirke für Verfassungsorgane des
Bundes
(Drucksache 16/9741) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm,
Ulrike Höfken, Nicole Maisch, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Forschung für
den ökologischen Landbau ausbauen
(Drucksache 16/9345) . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich
(Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Verlängerung der Hauptunter-
suchungsintervalle für Oldtimer mit
H-Kennzeichen
(Drucksache 16/9480) . . . . . . . . . . . . . . . .
f) Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung
gemäß § 56 a der Geschäftsordnung:
Technikfolgenabschätzung (TA)
Mediennutzung und eLearning in Schulen
Sachstandsbericht zum Monitoring
„eLearning“
(Drucksache 16/9527) . . . . . . . . . . . . . . . .
g) Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung
gemäß § 56 a der Geschäftsordnung:
Technikfolgenabschätzung (TA)
Zielgruppenorientiertes eLearning für
Kinder und ältere Menschen
Sachstandsbericht zum Monitoring
„eLearning“
(Drucksache 16/9528) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 47:
a) Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
b
c
d
e
f
18216 C
18217 B
18218 B
18219 D
18221 A
18221 B
18221 B
18221 C
18221 C
18221 C
ten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände-
rung des Europaabgeordnetengesetzes
und eines … Gesetzes zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes
(Drucksachen 16/9300, 16/9570) . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Abgeordneten Claudia Roth (Augs-
burg), Winfried Nachtwei, Marieluise
Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: 20 Jahre nach Halabja – Un-
terstützung für die Opfer der Giftgas-
angriffe
(Drucksachen 16/8197, 16/9150) . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried
Nachtwei, Alexander Bonde, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: NATO-Gipfel
für Kurswechsel in Afghanistan nutzen
(Drucksachen 16/8501, 16/9431) . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Klaus Hofbauer, Dirk Fischer (Ham-
burg), Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof),
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU sowie der Abge-
ordneten Heinz Paula, Uwe
Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD:
Zwölf-Tage-Regelung in Europa
wieder einführen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Patrick Döring, Horst Friedrich (Bay-
reuth), Ernst Burgbacher, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der FDP:
Wiedereinführung der Zwölf-Tage-
Regelung in Europa unterstützen
(Drucksachen 16/9076, 16/7861, 16/9739)
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu der Verordnung der
Bundesregierung: Verordnung zum
Schutz des Klimas vor Veränderungen
durch den Eintrag bestimmter fluorier-
ter Treibhausgase (Chemikalien-Klima-
schutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
(Drucksachen 16/9446, 16/9517 Nr. 2,
16/9731) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
)–p)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersichten 431, 432,
433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440
und 441 zu Petitionen
18221 D
18222 B
18222 C
18222 D
18223 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 III
(Drucksachen 16/9616, 16/9617, 16/9618,
16/9619, 16/9620, 16/9621, 16/9622,
16/9623, 16/9624, 16/9625, 16/9626) . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 5:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
gie zu der Verordnung der Bundesregie-
rung: Einhundertsiebte Verordnung zur
Änderung der Ausfuhrliste – Anlage
AL zur Außenwirtschaftsverordnung –
(Drucksachen 16/9211, 16/9391 Nr. 2.1,
16/9698) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus-
schusses: Übersicht 11 über die dem
Deutschen Bundestag zugeleiteten
Streitsachen vor dem Bundesverfas-
sungsgericht
(Drucksache 16/9782) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses: zu den Streitsachen
vor dem Bundesverfassungsgericht
2 BvE 2/08 und 2 BvR 1010/08
(Drucksache 16/9783) . . . . . . . . . . . . . . . .
d)–m)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersichten 442, 443,
444, 445, 446, 447, 448, 449, 450 und 451
zu Petitionen
(Drucksachen 16/9767, 16/9768, 16/9769,
16/9770, 16/9771, 16/9772, 16/9773,
16/9774, 16/9775, 16/9776) . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der
Bundesregierung zur unrechtmäßigen Ein-
leitung radioaktiver Lauge in das ehema-
lige Salzbergwerk Asse II
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Heinrich Sander, Minister
(Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . .
Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
S
C
D
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a
b
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18223 B
18224 C
18224 C
18224 D
18225 A
18226 A
18227 A
18228 A
18229 B
18230 B
18231 B
18232 C
18233 D
18234 D
18236 B
igmar Gabriel, Bundesminister
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arsten Müller (Braunschweig)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 7:
) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der CDU/CSU und der
SPD eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Bundes-
kindergeldgesetzes
(Drucksachen 16/8867, 16/9792) . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Bundeskindergeldgesetzes
(Drucksachen 16/9615, 16/9792) . . . .
– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 16/9793) . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
– zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin
Deligöz, Markus Kurth, Brigitte
Pothmer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Kinderzuschlag weiterent-
wickeln – Fürsorgebedürftigkeit
und verdeckte Armut von Erwerbs-
tätigen mit Kindern verhindern und
bekämpfen
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Bericht über die Aus-
wirkungen des § 6 a des Bundeskin-
dergeldgesetzes (Kinderzuschlag)
sowie über die gegebenenfalls not-
wendige Weiterentwicklung dieser
Vorschrift
(Drucksachen 16/8883, 16/4670, 16/9792)
) Antrag der Abgeordneten Diana Golze,
Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Armut trotz Arbeit vermeiden –
Benachteiligung Alleinerziehender
beim Kinderzuschlag beenden
(Drucksache 16/9746) . . . . . . . . . . . . . . .
ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
na Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
olfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
18237 C
18240 A
18241 A
18241 D
18242 A
18242 A
18242 A
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18242 C
18244 A
18245 B
18246 D
18248 B
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . .
Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Joachim Stünker, Michael Kauch,
Dr. Lukrezia Jochimsen und weiteren Abge-
ordneten eingebrachten Entwurfs eines Drit-
ten Gesetzes zur Änderung des Betreu-
ungsrechts
(Drucksache 16/8442) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . .
Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . .
T
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b
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V
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a
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18248 C
18248 D
18249 B
18250 B
18250 D
18252 A
18252 D
18253 C
18254 C
18255 A
18255 C
18256 D
18257 B
18258 D
18259 C
18259 D
18260 C
18260 C
18262 A
18263 B
18264 D
18265 D
18266 B
18267 B
18268 C
18269 B
18270 C
18271 B
18272 B
18273 D
agesordnungspunkt 9:
) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L.
Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Flexibler Eintritt in
die Rente bei Wegfall der Zuverdienst-
grenzen
(Drucksache 16/8542) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Irmingard
Schewe-Gerigk, Markus Kurth, Brigitte
Pothmer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Kurs halten bei der Erwerbsintegration
von älteren Beschäftigten – Teilrenten
erleichtern
(Drucksache 16/9748) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
olker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 10:
) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Modernisierung
der gesetzlichen Unfallversicherung
(Unfallversicherungsmodernisierungs-
gesetz – UVMG)
(Drucksachen 16/9154, 16/9788) . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Markus Kurth, Kerstin Andreae,
Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Die gesetzliche Unfallver-
sicherung fit für die Dienstleistungs-
gesellschaft machen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L.
Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der FDP:
Mehr Wettbewerb und Kapitalde-
ckung in der Unfallversicherung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus
Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Keine Leistungskürzungen
bei der gesetzlichen Unfallversiche-
rung
(Drucksachen 16/9312, 16/6645, 16/5616,
16/9788) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18275 A
18275 A
18275 B
18276 B
18279 C
18280 C
18282 B
18283 C
18283 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 V
Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . .
Volker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . .
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 11:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales zu dem An-
trag der Abgeordneten Klaus Ernst, Hüseyin-
Kenan Aydin, Dr. Lothar Bisky, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Förderung der Altersteilzeit durch die
Bundesagentur für Arbeit fortführen
(Drucksachen 16/9067, 16/9730) . . . . . . . . . .
Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 12:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundes-
rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Sicherung von Werkunternehmeran-
sprüchen und zur verbesserten Durchset-
zung von Forderungen (Forderungssiche-
rungsgesetz – FoSiG)
(Drucksachen 16/511, 16/9787) . . . . . . . . . . .
Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . .
Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . .
Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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18300 A
18301 D
18302 D
18303 D
18304 B
18305 A
18305 D
18306 A
18307 C
18308 B
18310 A
18310 B
18311 B
agesordnungspunkt 13:
ntrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer,
ritta Haßelmann, Markus Kurth, weiterer
bgeordneter und der Fraktion BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN: Statt Kooperative
obcenter – Grundsicherung für Arbeits-
uchende aus einer Hand mit gestärkten
ommunalen Kompetenzen organisieren
Drucksache 16/9441) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laus Brandner, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 14:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Bundesministergesetzes
(Drucksachen 16/5052, 16/9759) . . . . . . .
Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 16/9781) . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 15:
ntrag der Abgeordneten Elke Hoff,
r. Werner Hoyer, Jens Ackermann, weiterer
bgeordneter und der Fraktion der FDP:
ehr deutsche und internationale Unter-
tützung für den Wiederaufbauprozess im
rak
Drucksache 16/9605) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 16:
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
neten Michaela Noll, Antje Blumenthal,
Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Angelika Graf (Rosen-
heim), Renate Gradistanac, Kerstin
Griese, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Wirksame Bekämp-
18312 B
18312 B
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18324 A
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
fung der Genitalverstümmelung von
Mädchen und Frauen
(Drucksachen 16/9420, 16/9694) . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise
Beck (Bremen), Birgitt Bender, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mäd-
chen und Frauen vor Genitalver-
stümmelung schützen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks,
Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Genitalverstümmelung von
Mädchen und Frauen ächten und
bekämpfen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Kirsten Tackmann, Monika
Knoche, Sevim Dağdelen, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Weibliche Genitalverstüm-
melung verhindern _ Menschen-
rechte durchsetzen
(Drucksachen 16/3542, 16/3842, 16/4152,
16/8657) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Michaela Noll, Antje Blumenthal,
Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Renate Gradistanac,
Clemens Bollen, Angelika Graf (Ro-
senheim), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Häusliche Ge-
walt gegen Frauen konsequent wei-
ter bekämpfen
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Aktionsplan II der
Bundesregierung zur Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen
(Drucksachen 16/6429, 16/6584, 16/9367)
Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
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18330 B
18331 A
agesordnungspunkt 17:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
ärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab-
eordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike
änsel, Monika Knoche, weiterer Abgeord-
eter und der Fraktion DIE LINKE: Aner-
ennung und Wiedergutmachung der
eutschen Kolonialverbrechen im ehemali-
en Deutsch-Südwestafrika
Drucksachen 16/4649, 16/8418) . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 7:
ntrag der Abgeordneten Kerstin Müller
Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, weiterer
bgeordneter und der Fraktion BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN: Angebot an die na-
ibische Nationalversammlung für einen
arlamentarierdialog zur Versöhnungs-
rage
Drucksache 16/9708) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ünter Gloser, Staatsminister für
Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
nke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . .
üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . .
runhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 18:
eschlussempfehlung und Bericht des Haus-
altsausschusses
zu dem Antrag des Bundesministeriums
der Finanzen: Entlastung der Bundesre-
gierung für das Haushaltsjahr 2006
– Vorlage der Haushalts- und Vermö-
gensrechnung des Bundes (Jahres-
rechnung 2006) –
zu der Unterrichtung durch den Bundes-
rechnungshof: Bemerkungen des Bun-
desrechnungshofes 2007 zur Haushalts-
und Wirtschaftsführung des Bundes
(einschließlich der Feststellungen zur
Jahresrechnung 2006)
Drucksachen 16/4995, 16/7100, 16/7376
r. 3, 16/9640) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
ernhard Brinkmann (Hildesheim)
(SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . .
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
lexander Bonde (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18332 B
18332 B
18332 C
18333 B
18334 B
18335 C
18336 B
18337 C
18337 D
18338 D
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18341 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 VII
Tagesordnungspunkt 19:
Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz,
Irmingard Schewe-Gerigk, Priska Hinz (Her-
born), weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sorge-
rechtsregelung für Nichtverheiratete
reformieren
(Drucksache 16/9361) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 20:
a) Antrag der Abgeordneten Anette
Hübinger, Ilse Aigner, Michael
Kretschmer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab-
geordneten Gesine Multhaupt, Jörg Tauss,
Willi Brase, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Qualitätssiche-
rung im Wissenschaftssystem durch
eine differenzierte Gleichstellungspoli-
tik vorantreiben
(Drucksache 16/9756) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper,
Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
Frauen auf dem Sprung in die Wissen-
schaftselite
(Drucksache 16/9604) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Gesine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Krista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Florian Toncar,
Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Menschenrechtslage in Tibet verbes-
sern
(Drucksache 16/9747) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundes-
regierung: Festnahme des chinesischen Dis-
sidenten Hu Jia
Entschließung des Europäischen Parla-
ments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftie-
rung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia
EuB-EP 1652; P6_TA-PROV (2008) 0021
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18342 D
18344 B
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18349 B
Drucksachen 16/8609 A.9, 16/9822) . . . . . .
lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 22:
ntrag der Abgeordneten Axel E. Fischer
Karlsruhe-Land), Ilse Aigner, Katherina
eiche (Potsdam), weiterer Abgeordneter und
raktion der CDU/CSU sowie der Abgeord-
eten Andrea Wicklein, René Röspel, Jörg
auss, weiterer Abgeordneter und der Frak-
ion der SPD: Forschung und Entwicklung
ür die industrielle stoffliche Nutzung
achwachsender Rohstoffe in Deutschland
ündeln und stärken
Drucksache 16/9757) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
xel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 23:
ntrag der Abgeordneten Monika Knoche,
r. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Frank
pieth und der Fraktion DIE LINKE: Canna-
is zur medizinischen Behandlung freige-
en
Drucksache 16/9749) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
aria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
abine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 24:
ntrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck,
nette Hübinger, Dr. Wolf Bauer, weiterer
bgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
nd der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe,
regor Amann, Elvira Drobinski-Weiß, wei-
erer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
18349 B
18349 D
18351 B
18351 D
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18353 D
18355 A
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18360 A
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18365 B
VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
sowie der Abgeordneten Ute Koczy, Undine
Kurth (Quedlinburg), Thilo Hoppe, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Vorschlag Ecuadors
für den globalen Klima- und Biodiversi-
tätsschutz prüfen und weiterentwickeln –
Schutz des Yasuní-Nationalparks durch
Kompensationszahlungen für entgangene
Einnahmen erreichen
(Drucksache 16/9758) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Ute Koczy (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 25:
Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute
Koczy, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: G-8-Gipfel in Japan für Klimaschutz
und nachhaltige Entwicklung nutzen
(Drucksache 16/9751) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 10:
Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Addicks,
Hellmut Königshaus, Dr. Christel Happach-
Kasan, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP: Glaubwürdigkeit von G-8
nicht verspielen – Maßnahmen zur Be-
kämpfung der Nahrungsmittelkrise auf
dem Gipfeltreffen in Hokkaido beschließen
(Drucksache 16/9750) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . .
Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 26:
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die euro-
päische Integration der Republik Moldau
unterstützen
(Drucksache 16/9755) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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18371 B
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18371 C
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18374 A
18375 A
18376 A
18377 A
18377 B
18379 A
ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . .
r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 27:
ntrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner,
irgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abge-
rdneter und der Fraktion der FDP: Bekämp-
ung von Piraterie
Drucksache 16/9609) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 11:
ntrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid,
erstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bre-
en), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ursachen der
iraterie vor der somalischen Küste bear-
eiten – Politische Konfliktlösungsschritte
ür Somalia vorantreiben
Drucksache 16/9761) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 28:
weite Beratung und Schlussabstimmung des
on der Bundesregierung eingebrachten Ent-
urfs eines Gesetzes zu dem Abkommen
om 12. November 2007 zwischen der Bun-
esrepublik Deutschland und der Demo-
ratischen Volksrepublik Algerien zur Ver-
eidung der Doppelbesteuerung und zur
erhinderung der Steuervermeidung und
teuerhinterziehung auf dem Gebiet der
teuern vom Einkommen und vom Vermö-
en
Drucksachen 16/9561, 16/9786) . . . . . . . . . .
anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . .
arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 29:
ntrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang
ešković, Monika Knoche, weiterer Abgeord-
eter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Ab-
chiebungen in das Kosovo
Drucksache 16/9143) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18380 A
18380 C
18382 A
18383 A
18383 A
18383 A
18383 C
18384 D
18385 C
18386 D
18387 A
18387 D
18388 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 IX
Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 30:
Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Britta
Haßelmann, Ekin Deligöz, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Aktives Wahlalter bei Bundes-
tagswahlen auf 16 Jahre absenken
(Drucksache 16/6647) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Mayer (Altötting)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 31:
Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns-
ter), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Vertragsärzte und -zahnärzte nicht
mit 68 Jahren zwangsweise in den Ruhe-
stand schicken
(Drucksache 16/9445) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marion Caspers-Merk, Parl.
Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 32:
Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen,
Karin Binder, Dr. Barbara Höll, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Effektiven Diskriminierungsschutz ver-
wirklichen
(Drucksache 16/9637) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
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18396 A
18397 B
18397 B
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18399 A
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18401 B
18401 D
echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . .
evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 33:
ntrag der Abgeordneten Kerstin Andreae,
r. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander
onde, weiterer Abgeordneter und der Frak-
ion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rahmen-
edingungen für eine nachhaltige interna-
ionale Investitionspolitik schaffen –
ultilaterale Regeln für Staatsfonds entwi-
keln
Drucksache 16/9612) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
r. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
erstin Andreae (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 34:
eschlussempfehlung und Bericht des
echtsausschusses zu dem Antrag der Abge-
rdneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Patrick
öring, weiterer Abgeordneter und der Frak-
ion der FDP: Gegen Geheimniskrämerei –
ntscheidungen kommunaler Gesellschaf-
en transparent gestalten
Drucksachen 16/395, 16/9732) . . . . . . . . . . .
r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 35:
ntrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge,
laus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abge-
rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Für
ine qualitätsgesicherte und flächende-
kende Arzneimittelversorgung – Versand-
andel auf rezeptfreie Arzneimittel be-
renzen
Drucksache 16/9754) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
18402 B
18403 C
18405 A
18406 A
18406 D
18406 D
18407 C
18408 C
18409 B
18410 A
18411 A
18411 B
18412 A
18412 D
18413 C
18414 C
18415 C
X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
Zusatztagesordnungspunkt 12:
Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns-
ter), Martin Zeil, Heinz Lanfermann, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aus-
wüchse des Versandhandels mit Arzneimit-
teln unterbinden
(Drucksache 16/9752) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . .
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 36:
a) Antrag der Abgeordneten Jörg Rohde,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Wettbewerb in der Eingliede-
rungshilfe stärken – Wahlfreiheit und
Selbstbestimmung der Menschen mit
Behinderung erhöhen
(Drucksache 16/9451) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth,
Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe-
Gerigk, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Persönliche Budgets für berufliche Teil-
habe jetzt ermöglichen
(Drucksache 16/9753) . . . . . . . . . . . . . . . .
Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . .
Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) zur Ab-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Modernisierung der gesetzlichen Unfall-
versicherung (Unfallversicherungsmoderni-
s
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A
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18415 D
18415 D
18417 A
18418 A
18419 A
18419 C
18420 B
18421 A
18421 A
18421 B
18422 B
18423 A
18424 A
18425 B
18426 D
18427 A
ierungsgesetz – UVMG) (Tagesordnungs-
unkt 10 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än-
erung des Bundesministergesetzes (Tages-
rdnungspunkt 14)
alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
olker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
ntrags: Mehr deutsche und internationale
nterstützung für den Wiederaufbauprozess
m Irak (Tagesordnungspunkt 15)
iels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 5
u Protokoll gegebene Rede zur Beratung:
Anerkennung und Wiedergutmachung der
deuschen Kolonialverbrechen im ehemali-
gen Deutsch-Südwestafrika
Angebot an die namibische Nationalver-
sammlung für einen Parlamentarierdialog
zur Versöhnungsfrage
Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord-
ungspunkt 7)
erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Antrags: Sorgerechtsregelung für Nicht-
erheiratete reformieren (Tagesordnungs-
unkt 19)
te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
abine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
kin Deligöz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rigitte Zypries, Bundesministerin
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18427 D
18428 B
18429 B
18430 B
18431 B
18432 A
18432 C
18434 D
18435 D
18437 B
18438 B
18439 A
18440 A
18441 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 XI
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung:
– Antrag: Menschenrechtslage in Tibet ver-
bessern
– Beschlussempfehlung und Bericht: Fest-
nahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia
Entschließung des Europäischen Parla-
ments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung
des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia
(Zusatztagesordnungspunkte 8 und 9)
Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Anträge:
– Bekämpfung von Piraterie
– Ursachen der Piraterie vor der somali-
schen Küste bearbeiten – Politische Kon-
fliktlösungsschritte für Somalia vorantrei-
ben
(Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord-
nungspunkt 11)
Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . .
Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Mündliche Fragen 34 und 35
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Entwicklung der Gehälter der Vorstände der
zehn größten Unternehmen mit unmittelbarer
Beteiligung des Bundes in den letzten fünf
Jahren; Entwicklung der Bonuszahlungen der
Vorstände der zehn größten Unternehmen mit
unmittelbarer Beteiligung des Bundes in den
letzten fünf Jahren
Antwort
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(171. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3)
18441 D
18442 B
18443 B
18444 A
18444 C
18445 B
18446 C
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18187
(A) )
(B) )
172. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18427
(A) )
(B) )
nen, die nicht hinnehmbar sind. Nitzsche, Henry fraktionslos 26.06.2008
der besonders vom Strukturwandel betroffenen Bran-
chen verständlich, belastet aber über Gebühr andere
Branchen. Auch lassen Berechnungen der Wirkungs-
weise dieses Verteilungsschlüssels Verwerfungen erken-
Lips, Patricia CDU/CSU 26.06.2008
Müntefering, Franz SPD 26.06.2008
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
A
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N
g
s
b
d
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R
g
w
a
t
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aigner, Ilse CDU/CSU 26.06.2008
Andres, Gerd SPD 26.06.2008
Barnett, Doris SPD 26.06.2008*
Bellmann, Veronika CDU/CSU 26.06.2008
Bodewig, Kurt SPD 26.06.2008
Dr. Däubler-Gmelin,
Herta
SPD 26.06.2008*
Deittert, Hubert CDU/CSU 26.06.2008*
Dörmann, Martin SPD 26.06.2008
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 26.06.2008*
Gerster, Martin SPD 26.06.2008
Goldmann, Hans-
Michael
FDP 26.06.2008
Golze, Diana DIE LINKE 26.06.2008
Hänsel, Heike DIE LINKE 26.06.2008
Haibach, Holger CDU/CSU 26.06.2008*
Hintze, Peter CDU/CSU 26.06.2008
Hörster, Joachim CDU/CSU 26.06.2008*
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.06.2008
Ibrügger, Lothar SPD 26.06.2008
Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 26.06.2008*
Koczy, Ute BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.06.2008
Korte, Jan DIE LINKE 26.06.2008
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 26.06.2008
P
R
R
D
S
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S
S
A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Andrea Astrid Voßhoff
(CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf
eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzli-
chen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-
modernisierungsgesetz – UVMG) (Tagesord-
nungspunkt 10 a)
Ich kann dem Unfallversicherungsmodernisierungs-
esetz nicht zustimmen. Die mit dem UVMG beabsich-
igte Organisationsreform einschließlich der völligen
eustrukturierung des bestehenden Lastenausgleichs
eht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, berück-
ichtigt aber letztlich nicht in ausreichendem Maße die
erechtigten Interessen der gewerblichen Wirtschaft, die
ieses System allein und ausschließlich finanziert. Es ist
war zu begrüßen, dass auf Initiative der CDU/CSU im
ahmen der Beratungen noch zahlreiche Verbesserun-
en zugunsten der betroffenen Unternehmen erreicht
erden konnten, gleichwohl reichen diese allein nicht
us, die bestehenden Bedenken auszuräumen.
Die Wirkungsweise und Zielgenauigkeit des geplan-
en Verteilungsschlüssels von 70 : 30 ist zwar aus Sicht
ronold, Florian SPD 26.06.2008
aidel, Hans CDU/CSU 26.06.2008
amelow, Bodo DIE LINKE 26.06.2008
r. Scheer, Hermann SPD 26.06.2008
chily, Otto SPD 26.06.2008
r. Schui, Herbert DIE LINKE 26.06.2008
eib, Marion CDU/CSU 26.06.2008
töckel, Rolf SPD 26.06.2008
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
18428 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
(A) )
(B) )
Ebenso ist die geplante Freibetragsregelung für Klein-
unternehmen unzureichend. Es ist zutreffend, dass eine
Vielzahl von Kleinunternehmen der bisher ausgleichsbe-
rechtigten Berufsgenossenschaften eine Entlastung er-
fahren, Kleinunternehmen der bisher ausgleichspflichti-
gen Berufsgenossenschaften werden aber wegen der
einschränkenden Regelung des Freibeträges belastet wer-
den. Umfang und Auswirkungen dazu sind nur unzurei-
chend geprüft worden. Es fehlt zudem die klare politische
Absichtserklärung, auch die Unternehmen in den Lasten-
ausgleich einzubeziehen, an denen die öffentliche Hand
zum überwiegenden Teil beteiligt ist und die sich am
Markt auch dem Wettbewerb stellen, aber bisher, durch
die Zugehörigkeit zu den Unfallkassen des Bundes oder
der Unfallkassen der öffentlichen Hand, an diesem soli-
darischen Lastenausgleich der gewerblichen Wirtschaft
nicht beteiligt sind.
Konsequent abzulehnen ist die künftige Durchfüh-
rung des neuen Überaltlastenausgleichs durch das Bun-
desversicherungsamt auf Kosten der Unternehmen. Wie
auch in der Vergangenheit hätte die Selbstverwaltung,
die zudem die Grundstruktur des neuen Lastenausgleichs
entwickelt hat, wegen der Sachnähe diese Aufgabe auch
weiter erledigen können. Die Hereinnahme zusätzlicher
Belastungen aus dem Bereich Bergbau in den neuen
Überaltlastenausgleich ist zwar aus Sicht der betroffenen
Berufsgenossenschaft und der ihr angehörenden Unter-
nehmen verständlich, hier hätten aber politische Lösun-
gen gefunden werden müssen, die zu keiner einseitigen
Belastung der gewerblichen Wirtschaft führen.
Nicht hinnehmbar ist die geplante Ausgestaltung der
unternehmerischen Meldepflichten zur künftigen UV-Be-
triebsprüfung. Neben der Erweiterung der künftigen
DEÜV-Meldungen ist insbesondere die individualisierte
Angabe der geleisteten Arbeitsstunden praxisfern und
bedeutet neue bürokratische Belastungen. Hier hätte im
Sinne der Zielsetzung des Zweiten Mittelstandsentlas-
tungsgesetzes ein Verfahren gefunden werden müssen,
das für die Unternehmen zu einer bürokratischen Entlas-
tung führt und nicht die Gefahr des Gegenteils bewirkt.
Aufgrund der Komplexität der Probleme im Rahmen der
Umstellung des Meldeverfahrens hätte hier im Zweifel
eine Zurückstellung der Umstellung bis zur Klärung der
damit verbundenen offenen Fragen – wie vom Bundesrat
gefordert – erfolgen müssen.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Geset-
zes zur Änderung des Bundesministergesetzes
(Tagesordnungspunkt 14)
Ralf Göbel (CDU/CSU): Die Gesellschaft befindet
sich im Umbruch. Nach Berechnungen des Statistischen
Bundesamtes wird bis zum Jahr 2050 die Bevölkerung in
Deutschland um rund sieben Millionen Menschen auf
dann insgesamt 75 Millionen schrumpfen. Die demogra-
fische Entwicklung und der fortschreitende Strukturwan-
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el werden unsere Gesellschaft daher in nicht allzu kur-
er Zeit spürbar verändern.
Zugleich geht mit dem Bevölkerungsrückgang auch
ie bisherige bewährte Alterssicherungsstruktur verlo-
en. Infolge der demografischen Entwicklung steht im-
er weniger Beitragszahlern eine stetig steigende Zahl
n Beziehern von Altersversorgung gegenüber. Dass
iese wenigen die zu zahlenden Beiträge, insbesondere
ie der Alterssicherung, nicht mehr allein tragen können,
euchtet mittlerweile jedem ein. Deshalb erfordert diese
ür alle Gruppen schwierige Situation Einschnitte in
ahlreichen Bereichen.
So hat im Bereich der Alterssicherung jede Gruppe
nd damit auch jedes Mitglied dieser Gruppe einen sys-
emgerechten Beitrag zur Sicherung und Aufrechterhal-
ung des jeweiligen Alterssicherungssystems zu leisten.
ies gilt zunächst für alle Bürgerinnen und Bürger, die
n der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
ind. Sie haben in der Vergangenheit bereits spürbare
eistungseinschränkungen und Belastungen hinnehmen
üssen.
Gleiches gilt auch für die Beamtinnen und Beamten
es Bundes, der Länder und Gemeinden, die durch die
irkungsgleiche Übertragung der Kürzungen auf die Be-
mtenversorgung ebenso finanzielle Einbußen erfahren
aben. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zu-
ammenhang darauf hingewiesen, dass die Grenze des
umutbaren bei den Beamtenpensionen nahezu erreicht
st.
Den zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes erfor-
erlichen Sparmaßnahmen will sich aber auch die
berste politische Leitungsebene des Bundes nicht ver-
chließen. Dass auch sie zu Einsparungen bereit ist, zeigt
er dem Deutschen Bundestag vorliegende Entwurf ei-
es Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesminister-
esetzes, über den wir heute in zweiter und dritter Le-
ung beraten.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Bundesre-
ierung nicht erst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
ur Stabilisierung des Haushaltes beiträgt, sondern bereits
n der Vergangenheit mehrfach Sparbeiträge erbracht und
uf allgemeine Einkommenserhöhungen verzichtet hat,
o zuletzt im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006
it der vollständigen Abschaffung der jährlichen Sonder-
ahlung, des Weihnachtsgeldes.
Weitere finanzielle Sparbeiträge erbringt die oberste
eitungsebene nun mit dem uns vorliegenden Entwurf.
ieser sieht Einschnitte in die Versorgung sowohl der
undesminister als auch, durch entsprechende Verweise,
er Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatsse-
retäre vor.
Im Wesentlichen sieht der Entwurf folgende Ände-
ungen vor:
Erstens. Anhebung der Altersgrenze für den Bezug
on Ruhegehalt von derzeit 55 Jahren bzw. 60 Jahren auf
ie für Beamte geltende Regelaltersgrenze sowie die
öglichkeit, ab Vollendung des 55. Lebensjahres vor-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18429
(A) )
(B) )
zeitig Ruhegehalt, allerdings unter Hinnahme von Ab-
schlägen, in Anspruch zu nehmen.
Zweitens. Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den
Bezug von Ruhegehalt von zwei auf vier Jahre.
Drittens. Nachversicherung in der gesetzlichen Ren-
tenversicherung bei einem Ausscheiden ohne Anspruch
auf Ruhegehalt.
Viertens. Reduzierung der Bezugsdauer von Über-
gangsgeld von maximal drei Jahren auf dann maximal
zwei Jahre.
Fünftens. Erweiterung der Ruhensregelung für die
Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzkommen
sowie Rentenzahlungen entsprechend den Regelungen
im Beamtenversorgungsrecht.
Die Regelungen sollen dabei auch schon für die Mit-
glieder der jetzigen Bundesregierung gelten. Allerdings
sieht eine Übergangsregelung vor, dass durch zurücklie-
gende Amtszeiten bereits erworbene Anwartschaften auf
Ruhegehalt ungemindert fortbestehen. Private Erwerbs-
einkommen und Renten werden aber auch für die jetzi-
gen Mitglieder der Bundesregierung, die bereits einer
früheren Bundesregierung angehörten, angerechnet.
Daneben enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen,
die die Mitglieder des letzten Ministerrates der ehemali-
gen Deutschen Demokratischen Republik, die aufgrund
der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in ihr
Amt kamen, betreffen. Diese haben die demokratische
Umgestaltung der Gesellschaft gestaltet und zur Herstel-
lung der Einheit Deutschlands maßgeblich beigetragen.
Sie hatten Anteil an der historischen Leistung, die für die
politische, wirtschaftliche und soziale Vorbereitung des
3. Oktober 1990 notwendig waren. Diese historisch ein-
malige Aufgabe wurde bis heute in keiner Weise ange-
messen berücksichtigt. So besitzen sie auch nach fast
18 Jahren Deutscher Einheit keine ihrem Amt und ihrer
historischen Rolle entsprechenden Altersversorgungsan-
sprüche. Und dies, obwohl nur wenige im Anschluss an
ihr Amt eine Zukunft in der Politik oder im öffentlichen
Dienst fanden und nun auf eine Mindestversorgung an-
gewiesen sind.
Dem soll nun abgeholfen werden. Nach dem Entwurf
werden die Mitglieder der Übergangsregierung erstmals
in das System der Ministerversorgung einbezogen. Nach
Art. 1 Abs. 3 des Gesetzentwurfes erhalten die Mitglie-
der des Ministerrates der ehemaligen Deutschen Demo-
kratischen Republik unter Ministerpräsident a. D., Dr.
Lothar de Maizière, die diesem ab dem 12. April 1990
angehört haben, ab dem 55. Lebensjahr 5 Prozent der
Amtsbezüge eines Bundesministers.
Im Ergebnis stellt das Gesetz einen weiteren Beitrag
zur Konsolidierung der staatlichen Finanzen dar, an der
sich das Kabinett als oberste Leitungsebene der Bundes-
republik Deutschland ebenso beteiligt wie die Bürgerin-
nen und Bürger unseres Landes.
Siegmund Ehrmann (SPD): Im November 2007 ins
Plenum eingebracht, beraten wir heute in zweiter und
d
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(D
ritter Lesung nach intensiven koalitionsinternen Bera-
ungen abschließend Änderungen des Ministergesetzes.
m Kern setzen wir auch für die Mitglieder der Bundes-
egierung ein höheres Pensionsalter, Element des im
ovember letzten Jahres veränderten Rechtes der Abge-
rdnetenentschädigung, um. Schließlich ist es nach sorg-
ältiger Abwägung unser Anliegen, die Versorgung der
itglieder der demokratisch legitimierten letzten DDR-
egierung in das Ministergesetz einzubeziehen.
Mit dem Gesetzentwurf soll grundsätzlich die Regel-
ltersgrenze für Beamte – künftig 67 Jahre – auf die Ver-
orgung der Bundesminister übertragen werden. Wäh-
end bei Beamten der vorzeitige Ruhestand mit
ollendung des 63. Lebensjahres möglich ist, sollen die
undesminister die Versorgung bereits mit Vollendung
es 60. Lebensjahres, also sieben Jahre früher, in An-
pruch nehmen können. Da für jedes Jahr vorzeitigen Be-
ugs ein Abschlag von 3,6 Prozent von der Versorgung
bgezogen wird, würde sich ein maximaler Versorgungs-
bschlag von sieben mal 3,6 Prozent, also 25,2 Prozent
rgeben. Um dies zu vermeiden, wird die Minderung auf
4,4 Prozent begrenzt. Das entspricht dem höchstmögli-
hen Abschlag in der Beamtenversorgung.
Die Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt
ird von zwei auf vier Jahre heraufgesetzt, umfasst somit
ine ganze Wahlperiode. Sollte das Amtsverhältnis der
undeskanzlerin enden oder der Bundestag vorzeitig auf-
elöst werden, gilt dies wiederum nicht. Allerdings soll
rgänzend geregelt werden, dass bei der Mindestamtszeit
uch Zeiten vorangegangener Mitgliedschaften in einer
andesregierung berücksichtigt werden, wenn diese zu
einem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht ge-
ührt haben. Doch bleibt der geltende Ruhegehaltssatz
on 27,74 Prozent nach einer Amtszeit von vier Jahren
nverändert. Konsequenterweise muss im Ministergesetz
ie Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversi-
herung für den Fall geregelt werden, dass ein Mitglied
er Bundesregierung ohne Ruhegehaltsanspruch aus-
cheidet. Die maximale Bezugsdauer des Übergangsgel-
es wird von drei auf zwei Jahre verkürzt.
Zu guter Letzt werden die sogenannten Ruhensrege-
ungen erweitert. Das bedeutet, dass Erwerbs- und Er-
erbsersatzeinkommen nicht nur auf das Übergangs-
eld, sondern auch auf das Ruhegehalt angerechnet wird.
benso werden Rentenzahlungen auf das Übergangsgeld
nd das Ruhegehalt angerechnet.Soweit zu den wesentli-
hen Änderungen der bereits heute im Bundesminister-
esetz normierten strukturellen Elemente.
Nun zum Thema der versorgungsrechtlichen Behand-
ung der letzten und einzigen durch demokratische Wah-
en legitimierten Regierung der ehemaligen DDR. Ist es
m Ergebnis recht und billig, dass ihren Mitgliedern ein
uhegehaltsanspruch verwehrt, den Mitgliedern des Deut-
chen Bundestages hingegen, die zuvor der ersten demo-
ratisch gewählten ehemaligen Volkskammer angehör-
en, diese Mitgliedszeit wie eine Mitgliedszeit im
eutschen Bundestag angerechnet wird?
Unstreitig waren die ersten, aber auch letzten freien
ahlen zur Volkskammer der Höhepunkt der friedlichen
evolution durch die Menschen der ehemaligen DDR.
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Es ist mehr als angemessen, auch die besondere Stellung
der dabei gewählten Abgeordneten als Mitglieder eines
demokratisch legitimierten Verfassungsorganes, dem
überdies die herausragende und historisch außergewöhn-
liche Aufgabe oblag, den eigenen Staat abzuwickeln und
damit die Voraussetzung für ein geeintes Deutschland zu
schaffen, durch eine Mindestabsicherung zu würdigen.
Verglichen damit ist es nicht angemessen, dass die Mit-
glieder der von dieser frei gewählten Volkskammer beru-
fenen DDR-Regierung keine dem Amt angemessene
Mindestversorgung erwerben.
Der Gesetzentwurf trägt dieser Bewertung Rechnung.
Abweichend hierzu beantragen die Koalitionsfraktionen
mit dem vorliegenden Änderungsantrag, den bisher vor-
gesehenen Ruhegehaltssatz von 7 Prozent der Bezüge auf
5 Prozent zu senken. Die zugrunde liegenden Bezüge der
Bundesminister sind ihrerseits – auch das darf ich hier
einmal bemerken – mehrfach von der allgemeinen Ein-
kommensentwicklung der Beamtinnen und Beamten ab-
gekoppelt worden. Das bedeutet, dass dem Ministerpräsi-
denten circa 800 Euro und den Ministern circa 650 Euro
im Monat zustehen. Die Anrechnungsregelungen des Mi-
nistergesetzes, abgesehen von privaten Erwerbseinkom-
men, gelten auch für die Mitglieder des letzten Minister-
rates. Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ruhen die
Ruhegehaltsansprüche nach den allgemeinen Regeln des
Bundesministergesetzes gegebenenfalls vollständig. Bei
Abgeordneten des Deutschen Bundestages richtet sich
die Anrechnung nach § 29 des Abgeordnetengesetzes
Intensiv haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob
und in welchem Umfange ebenfalls die Staatssekretäre
der letzten DDR-Regierung in diese Modifikation einbe-
zogen werden können, was der Regierungsentwurf nicht
vorsieht. Hierzu ist anzumerken, dass die Staatssekretäre
in Deutschland seit jeher ihr Amt im Regelfall im Beam-
tenstatus wahrnehmen und damit dem Beamtenversor-
gungsrecht unterfallen. In seltenen Ausnahmefällen wer-
den sie außertariflich als Angestellte beschäftigt. In beiden
Fällen stehen sie aber nicht in einem öffentlich-rechtlichen
Amtsverhältnis wie Minister. Dies gilt lediglich für die
1966 auf Bundesebene eingeführten Parlamentarischen
Staatssekretäre, die grundsätzlich Bundestagsabgeordnete
sind und Mitgliedern der Bundesregierung beigegeben
werden können, aber nicht müssen. Ein derartiges Amt
sah das Recht der ehemaligen DDR nicht vor, obwohl die
Funktion von Staatssekretären auch von Volkskammerab-
geordneten wahrgenommen wurde. Ich persönlich bin der
Auffassung, dass wir dieses Thema weiterhin intensiv un-
tersuchen sollten, wobei hier in besonderer Weise aber
eventuelle Folgerungen für die Angehörigen der ehema-
ligen DDR-Sonderversorgungssysteme zu bedenken sind
und die Grundentscheidungen des Einigungsvertrags
nicht ohne Not infrage gestellt werden dürfen.
Für meine Fraktion empfehle ich, dem Gesetzentwurf
und dem vorliegenden Änderungsantrag zuzustimmen,
wie vom Innenausschuss mehrheitlich empfohlen.
Dr. Max Stadler (FDP): Der Gesetzgeber tut sich be-
kanntlich schwer, wenn er in eigener Sache zu entschei-
den hat. Erst vor wenigen Wochen hat der Deutsche
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undestag über die Erhöhung der Abgeordnetendiäten
eraten. Die massive Kritik der parlamentarischen Op-
osition sowie der Öffentlichkeit hat die Koalitionsfrak-
ionen schließlich dazu bewogen, von ihren Ursprungs-
länen Abstand zu nehmen. Immer dann, wenn sich die
bgeordneten mit ihren eigenen Rechtsverhältnissen be-
assen, steht automatisch der Vorwurf der Selbstbedie-
ung im Raum. Dieser Umstand ist jedoch zentraler Be-
tandteil des Systems. Aus diesem Grund wirbt die FDP-
undestagsfraktion seit Jahren für einen Systemwechsel
ei der Entschädigung von Politkern.
In der Regel befassen wir uns im Deutschen Bundes-
ag mit einer Erhöhung oder einer Anpassung der Ver-
orgungsleistungen für Abgeordnete. Es ist daher grund-
ätzlich anzuerkennen, dass die Bundesregierung mit
rem Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung
es Bundesministergesetzes Regelungen vorschlägt, die
m Ergebnis zu Kürzungen bei der Ministerversorgung
ühren. Der Gesetzentwurf bemüht sich, die Einschnitte
nd Änderungen, die Arbeiter, Angestellte und Beamte
n jüngster Zeit bei der Altersversorgung erfahren haben,
uch für Bundesminister nachzuvollziehen. Dazu gehört
eispielsweise die schrittweise Anhebung der Regelal-
ersgrenze auf 67 Jahre, die Heraufsetzung der Mindest-
mtszeit für den Bezug von Ruhegehalt auf vier Jahre
owie die Kürzung der maximalen Dauer des Bezuges
on Übergangsgeld auf zwei Jahre – soweit so gut. Ein
äherer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt jedoch, dass
er Gesetzeszweck durch zahlreiche Ausnahmetatbe-
tände in vielen Fällen vereitelt wird. So bleiben die Mit-
lieder der derzeitigen Bundesregierung von den Kür-
ungen in dem Gesetzentwurf weitgehend verschont.
on der Neuregelung werden alle Minister ausgenom-
en, die bereits vor dem Regierungswechsel im Novem-
er 2005 im Amt waren. Darüber hinaus werden ehema-
ige Mitglieder einer Landesregierung so behandelt, als
ären sie die gesamte Zeit Mitglied der Bundesregie-
ung gewesen. Damit ist auch an die Bundesminister de
aiziere, Schavan und von der Leyen gedacht. Ich will
eineswegs bestreiten, dass Regelungen zum Vertrau-
nsschutz notwendig und rechtlich geboten sein können.
enn der Bundesregierung aber daran gelegen ist, die
inschnitte, die den Bürgerinnen und Bürgern in den
etzten Jahren zugemutet wurden, auf sich selbst zu
bertragen, hätte ich mir durchaus mutigere Schritte vor-
tellen können. Auch bei der Regelung über die Früh-
ensionierung gelingt die Gleichstellung an Beamte
icht. Während Bundesbeamte erst ab dem 63. Lebens-
ahr die Möglichkeit der Frühpensionierung haben, soll
ies für Mitglieder der Bundesregierung bereits ab dem
0. Lebensjahr gelten.
Im Zentrum der Diskussion der vergangenen Monate
tand die sogenannte Ehrenpension für die Mitglieder
er letzten frei gewählten DDR-Regierung de Maizière.
as Ruhegehalt ist gedacht als Anerkennung für den
insatz der Regierung de Maizière beim demokratischen
euanfang nach der Wende 1989. Mit der Bundesregie-
ung ist die FDP-Bundestagsfraktion der Auffassung,
ass die Arbeit der letzten DDR-Regierung zu würdigen
st und ihr Beitrag für die parlamentarische Demokratie
auerhaft Bestand haben wird. Dennoch ist es den Bür-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18431
(A) )
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gerinnen und Bürgern nur schwer vermittelbar, wenn der
ehemalige Ministerpräsident und seine Minister auf-
grund einer Amtszeit von nur wenigen Monaten nach
dem 55. Lebensjahr Anspruch auf eine Pension in Höhe
von rund 800 Euro bzw. 650 Euro haben. In welchem
Verhältnis steht dies zu der Rente, die Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmern zusteht, nachdem sie mehrere
Jahrzehnte in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt ha-
ben? Hier liegt es allein in der Verantwortung der Bun-
desregierung, den Bürgerinnen und Bürgern diese Rege-
lung zu vermitteln. Ein gutes Gefühl scheint die
Bundesregierung bei dieser Regelung wohl auch nicht
gehabt zu haben. Schließlich haben die Koalitionsfrak-
tionen kurz vor der Abstimmung noch einen Änderungs-
antrag präsentiert, mit dem der Ruhegehaltssatz von ur-
sprünglich 7 Prozent auf 5 Prozent der Bezüge abgesenkt
wird.
So begrüßenswert der Ansatz des Gesetzentwurfes
insgesamt auch ist, so bedauerlich ist, dass die Bundesre-
gierung nicht den Mut zu einer grundlegenden Reform
des Bundesministergesetzes gefunden hat. Elf Jahre nach
der letzten Änderung des Gesetzes wäre die Zeit dafür
reif gewesen. Gerade bei den Anrechnungsvorschriften
von Versorgungsbezügen gibt es, gerade auch aus jüngs-
ter Zeit, Fälle, die einer intensiveren Diskussion bedurft
hätten. Nicht in allen Fällen kann eine Doppelversor-
gung tatsächlich vermieden werden. So hat zum Beispiel
das Verwaltungsgericht Kassel in einer Entscheidung
vom April diesen Jahres darauf hingewiesen, dass das
geltende Recht keine Vorschriften für die Anrechnung
von Ruhegehältern kennt, wenn jemand erst in der Kom-
mune und dann im Bundestag tätig gewesen ist. Es wäre
wünschenswert gewesen, wenn die Bundesregierung
auch solche Fälle bei der Ausgestaltung ihres Entwurfs
im Blick gehabt hätte.
Trotz einiger positiver Ansätze bei der Reform der
Ministerversorgung wird sich die FDP-Bundestagsfrak-
tion bei der Abstimmung enthalten.
Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): An-
gesichts der in diesem Hause beschlossenen Heraufset-
zung des Rentenalters für Angestellte und Beamte ist der
Schritt, die Alterssicherungssysteme der Minister denen
der Beamten dem Grunde nach anzugleichen, folgerich-
tig. Aber folgerichtig muss nicht immer folglich richtig
bedeuten. Für eine grundlegende Reform mit dem Ziel
einer nachhaltigen Stärkung der Alterssicherungssys-
teme, durch Einbeziehung der Bundesminister wie auch
aller Beamter in die gesetzliche Rentenversicherung,
fehlt es leider in diesem Haus an den notwendigen Mehr-
heiten. Insoweit stimmen wir notgedrungen den einzel-
nen Regelungen, die eine Besserstellung der Bundesmi-
nister gegenüber den Beamten und Beamtinnen
beseitigen wollen, zu. Damit enden aber die Überein-
stimmungen. Die Art und Weise, wie sie die Mitglieder
des letzten Ministerrats der ehemaligen DDR in die Mi-
nisterversorgung einbeziehen wollen, stößt nur noch auf
unser Unverständnis und wird in weiten Teilen der Be-
völkerung nur das Vorurteil der Selbstbedienungsmenta-
lität bedienen. Für maximal 174 Tage Amtszeit werden
die Anspruchsberechtigten eine dynamische, an den Be-
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ügen der Bundesminister angelehnte Pension von aktu-
ll 650 bis 800 Euro erhalten. Diese Großzügigkeit steht
n keinem Verhältnis zu der Knauserigkeit, die sie bei
er Gestaltung der Opferrente an den Tag gelegt haben.
o äußert sich die Gemeinschaft der ehemaligen politi-
chen Häftlinge für uns nachvollziehbar in einem Schrei-
en, das den meisten Abgeordneten vorliegen dürfte:
Nicht nur uns als älteste und größte Vereinigung der
pfer kommunistischer Gewaltherrschaft fällt es
chwer, Verständnis für eine solche Ehrung aufzubrin-
en. Unsere Mitglieder können beim besten Willen nicht
ie großen Verdienste sehen, die hier geehrt werden sol-
en. … Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre
reiheit, Gesundheit – und manchmal auch das Leben –
ür die Durchsetzung der Demokratie in unserem Land
eopfert haben. Soweit sie diese Versorgungsleistung als
ürdigung für die historisch einmalige Aufgabe der
erstellung der deutschen Einheit verstanden wissen
ollen, gebietet die historische Wahrheit den Hinweis,
ass nicht nur die Mitglieder letzten DDR-Regierung
ich diesbezüglich Verdienste erworben haben. Vielmehr
at den Grundstein dafür – und dies ist zu anderen Zei-
en von führenden Politikern aus Parteien aller anderen
raktionen dieses Hauses durch Zitate belegbar aner-
annt worden – die Regierung von Hans Modrow gelegt.
enn also die Herstellung der Einheit Deutschlands ei-
en Anspruch auf Altersversorgung nach diesem Gesetz
egründen soll, dann müsste dies auch für die Mitglieder
ieser Modrow-Regierung gelten.
Weiter halten wir auch die Art und Weise für bedenk-
ich, wie die Einbeziehung der – ich zitiere – „einzig frei
ewählten Regierung“ der DDR erfolgen soll, der die
undesregierung immerhin bescheinigt, zügig und verant-
ortungsvoll gehandelt zu haben: Nur Ministerpräsident
nd Minister erhalten ein Ruhegehalt. Staatssekretäre wer-
en nicht berücksichtigt. Hinter dieser Diskriminierung
teht nicht Respekt vor einer historischen Leistung, son-
ern eine kleinliche Siegermentalität, die den deutschen
inigungsprozess von Anfang an in vielen Bereichen ver-
orben hat und zum Anschluss verkommen ließ.
Einen besonders üblen Nachgeschmack hinterlässt
21 Abs. 3, letzter Satz. Die Linke hält es für selbstver-
tändlich, dass Berechtigte, die gegen die Grundsätze der
enschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder
n schwerwiegendem Maße die Stellung zum eigenen
orteil oder Nachteil anderer missbraucht haben, nicht
n den Genuss einer so gut ausgestatteten Ruhegehaltsre-
elung kommen sollen. Aber wieso unterstellt der Ge-
etzentwurf ein solches Verhalten eigentlich ausgerech-
et den Ministern und Ministerinnen der letzten DDR-
egierung? Doch wohl kaum weil Günter Krause, nach-
em er Minister der Bundesregierung wurde, wegen Un-
reue, Betrug und Steuerhinterziehung zurücktreten
usste? So viel Arroganz steht uns Westlern, zu denen
ch mich ja zählen darf, nicht an. Oder meinen wir, dies-
ezüglich eine blütenweiße Weste vorweisen zu können?
ollen wir etwa vergessen, dass es ein Mann wie Hans
lobke, immerhin Kommentator der Nürnberger Rasse-
esetze, bis in Adenauers Kanzleramt geschafft hat? Und
as ist nur ein Beispiel für eine alles andere als ge-
lückte Aufarbeitung einer Vergangenheit, in der gegen
18432 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
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Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß verstoßen
wurde. Auch hier hat den Verfassern des Textes offen-
sichtlich jedes Fingerspitzengefühl gefehlt. In der Kon-
sequenz bleibt mir daher nur die abschließende Feststel-
lung: Die Fraktion die Linke lehnt den vorliegenden
Gesetzentwurf ab.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Die Große Koalition hat über ein Jahr gebraucht,
das immer wieder öffentlich angekündigte Ministerge-
setz auch tatsächlich vorzulegen. Erst durch unseren An-
trag, einen Bericht über den Stand der Beratungen nach
§ 62 Abs. 2 zum Bundesministergesetz im Plenum auf-
zusetzen, haben Sie das vergessene Gesetz aus den Schub-
laden geholt. Nach Ihrem peinlichen Versuch, die Abge-
ordnetendiäten im Doppelpack zu erhöhen, erklärte die
Bundeskanzlerin, dass auch die Regierungsmitglieder
keine Übertragung des Tarifabschlusses auf ihre Minis-
ter- und Staatssekretärsbezüge wollen. Der Verzicht auf
Gehaltserhöhung war angesichts der berechtigten öffent-
lichen Empörung unumgänglich.
Sie haben mit dem jetzt zur Abstimmung stehenden
Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesministergeset-
zes einige Punkte aufgegriffen, die wir Grünen immer
wieder gefordert, aber bislang – auch nicht unter Rot-
Grün – durchsetzen konnten. Die Volksparteien waren
sich in den vergangenen Jahren in einem Punkt immer
einig: An den eigenen Privilegien wird nicht gerüttelt.
Die Minister- und Staatssekretäre blieben verschont von
den Reformen und Nullrunden, die es im Bereich der
Abgeordneten durchaus immer wieder gab.
Die nachfolgenden von Ihnen vorgeschlagenen Ände-
rungen begrüßen wir durchaus und wir tragen sie mit:
Die Kürzung der Bezugsdauer des Übergangsgeldes von
bislang maximal drei Jahren auf zwei Jahre. Die Anhe-
bung der Altersgrenze für den Bezugsbeginn des Ruhe-
gehalts. Die Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den
Bezug von Ruhegehalt von bislang zwei Jahren auf vier
Jahre.
Wir sind einverstanden mit der Entscheidung, dass
die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen
DDR, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten
freien Wahlen in der ehemaligen Deutschen Demokrati-
schen Republik in ihr Amt kamen, eine „Ehrenpension“
erhalten.
Wir haben allerdings kein Verständnis dafür, dass die
Regierungsfraktionen nicht an die Regelungen zur Al-
tersversorgung der Regierungsmitglieder insgesamt he-
rangehen. Nach wie vor besteht eine Doppelversorgung
dort, wo ein Ruhegehalt als Kabinettsmitglied und eine
Altersentschädigung als Abgeordneter bezogen wird. Im
Zusammenhang mit dem Ministergesetz hätten Sie die
überfällige Reform des § 29 Abs. 4 des Abgeordnetenge-
setzes in Angriff nehmen müssen. Es bleibt dabei, dass
Regierungsmitglieder zeitgleich Versorgungsansprüche
als Bundestagsabgeordnete und als Regierungsmitglieder
erwerben. Es ist gerade diese Kumulierung von Versor-
gungsansprüchen, die der Öffentlichkeit nicht zu vermit-
teln ist. Niemand kann gleichzeitig Vollzeit Abgeordne-
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er und Vollzeit Regierungsmitglied sein. Die derzeit
ültigen Anrechnungen sind viel zu niedrig.
Wir werden uns enthalten, weil Sie zwar einiges rich-
ig machen, aber insgesamt nicht den Mut haben, die
oppelte Altersversorgung von Regierungsmitgliedern
irklich zu reformieren.
nlage 4
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Mehr deutsche und
internationale Unterstützung für den Wieder-
aufbauprozess im Irak (Tagesordnungspunkt 15)
Niels Annen (SPD) Der uns hier zur Beratung vor-
iegende FDP-Antrag analysiert eingangs durchaus rich-
ig, dass die Lage im Irak auch fünf Jahre nach dem Ein-
arsch der sogenannten Koalitionstruppen unter der
ührung der USA weiterhin hochgradig instabil ist. Die
ahl der Terrorangriffe ist von monatlich 1 200 auf etwa
00 gesunken. Der britische Economist titelte deshalb
ogar, der Irak „repariere sich selbst“. Die Frage ist je-
och, wie dauerhaft dieser Erfolg ist. Denn die Situation
ann jederzeit kippen. Selbst die US-Streitkräfte und das
entagon zweifeln an der Nachhaltigkeit des bisher Er-
eichten. Der US-Kongress forderte daher jüngst „eine
eue Strategie“.
Dies sollte uns aufhorchen lassen. Denn die Konzepte,
ie in Washington spätestens seit Ende 2001 für einen
egimewechsel im Irak entwickelt worden waren, haben
ie momentane Lage dort mitzuverantworten. Verstehen
ie mich nicht falsch: Ich rede die Verbrechen der Regie-
ung Saddam Husseins damit alles andere als klein. Al-
ein bei dem Giftgasangriff auf die nordirakische Stadt
alabja kamen 1988 etwa 5 000 überwiegend kurdisch-
tämmige Menschen ums Leben. Auch die Verfolgung
er politischen Opposition unter Saddam und massive
enschenrechtsverletzungen sind uns noch allzu prä-
ent. Die dafür Verantwortlichen sollten daher mit rechts-
taatlichen Mitteln zur Rechenschaft gezogen werden.
Doch führt kaum ein Weg an der Erkenntnis vorbei,
ass die US-Regierung vor der militärischen Interven-
ion im Irak wichtige Hinweise und Warnungen vonsei-
en ihrer eigenen Nahost- und Militärexperten in den
ind geschlagen hat. Sie haben nicht nur die ethnischen
nd religiösen Spannungen im Land falsch eingeschätzt.
ie USA haben auch die Bedeutung des Irak für die Sta-
ilität in der Region unterschätzt. Der Iran würde heute
icht mit derartigem Selbstbewusstsein agieren können,
enn nicht der Irak als sein größter Widersacher am Bo-
en läge. Viele Nachbarstaaten in der Golfregion zeigen
ich darüber mit Recht ausgesprochen besorgt. Ihre Ant-
ort darauf liegt zum einen in eigenen Aufrüstungsplä-
en. Zum anderen bemühen sich die Golfstaaten zuneh-
end um eine Integration des Iran. Dies drückte auch
ie Einladung des Golfkooperationsrates an den Iran an-
ässlich seines letzten Gipfeltreffens aus. Die USA kön-
en aber weder an einer regionalen Aufrüstung ein Inte-
esse haben noch heißen sie die Einbindung des Iran in
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18433
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politische Gespräche am Golf gut. Ja, wie hätten sie es
denn dann gern? Wie es also um die Konzepte und Stra-
tegien der scheidenden US-Administration in Bezug auf
den Irak und auf die weitere Region steht, erfüllt mich
angesichts dessen doch mit Sorge und Zweifel.
Apropos Konzepte: Die oberste Forderung der FDP in
ihrem Antrag ist ja die Entwicklung eines „Konzepts,
das definiert, welchen Beitrag Deutschland für den Wi-
deraufbau des Iraks leisten kann“.
Meine Damen und Herren Kollegen von der FDP,
wenn Sie sich bei der Vorbereitung Ihres Antrags mit
den zuständigen Ministerien und allen voran dem Aus-
wärtigen Amt und dem BMZ in Verbindung gesetzt hät-
ten, dann wäre Ihrem Antrag vielleicht der Boden entzo-
gen worden. Es grenzt ja schon beinahe an ein Ärgernis,
dass Sie der Bundesregierung unterstellen, dass keine
Konzepte für eine derartig wichtige Region entwickelt
würden. Wie ich ja eingangs dargelegt habe, waren es
gerade die Strategien und Konzepte der rot-grünen Bun-
desregierung, auf deren Grundlage wir eine militärische
Intervention abgelehnt haben.
Diese Konzepte wurden selbstverständlich weiterent-
wickelt und angepasst. Aber ich vermute, dass Ihnen das
ohnehin bekannt ist, sodass ich diesen Teil Ihrer Forde-
rung als rhetorische Stilblüte betrachten werde.
Umso problematischer finde ich jedoch, dass Sie so
tun, als wäre die Bundesregierung nicht bereits umfas-
send am Wiederaufbau des Irak beteiligt, und das auch in
den meisten der Bereiche, die Sie in Ihrem Antrag expli-
zit ansprechen. Eine solche Verdrehung der Tatsachen
kann doch aber weder in Ihrem noch in unserem Inte-
resse liegen. Warum sollten wir unseren westlichen Part-
nern und den Irakern vermitteln wollen, wir täten weni-
ger als wir tun?
Lassen Sie mich daher im Folgenden ein paar Bei-
spiele für unseren Beitrag zum Wiederaufbau des Irak in
politischer und wirtschaftlicher Hinsicht nennen. So leis-
tet das Auswärtige Amt direkt und über die politischen
Stiftungen einen umfangreichen Beitrag zum Aufbau der
demokratischen Institutionen des Irak. Vieles davon
muss leider in den Nachbarländern stattfinden, sodass es
manchmal weniger sichtbar ist, als man sich vielleicht
wünschen würde. Aber allein die Friedrich-Ebert-Stif-
tung hat innerhalb von sechs Wochen zu Beginn dieses
Jahres 10 000 Wahlbeobachter ausgebildet. Diese sollen
ab dem Sommer – ebenfalls mit deutschen Mitteln finan-
ziert – eingesetzt werden, um den gesamten Prozess hin
zu Regionalwahlen im Herbst zu beobachten.
Und – wenn ich meine Kolleginnen und Kollegen von
der FDP darüber informieren darf – auch die FDP-nahe
Friedrich-Naumann-Stiftung hat sich in den letzten Jah-
ren umfassend im und für den Irak engagiert. Denn sie hat
das irakische Parlament im Prozess der Verfassungsge-
bung unterstützt. Parallel dazu hat übrigens die Ebert-
Stiftung die zivilgesellschaftliche Beteiligung an diesem
Prozess sichergestellt. Als Fortführung dieses Prozesses
wird die Ebert-Stiftung in Zukunft den Irakern beratend
bei der Erarbeitung der Ausführungsgesetze zur iraki-
schen Verfassung zur Seite stehen. Denn ohne diese Aus-
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ührungsgesetze ist ein zentraler Teil der Verfassung – ich
enne hier nur die Medien und den Ölsektor – im wahrs-
en Sinne des Wortes auf Sand gebaut.
Die Naumann-Stiftung hat – auch dies noch zu Ihrer
nformation – sich außerdem kürzlich auf einer Konfe-
enz mit der sehr komplexen Kirkuk-Frage beschäftigt.
elche Bedeutung auch die Bundesregierung dem Nord-
rak zumisst, zeigt die geplante Eröffnung eines deut-
chen Generalkonsulats in Erbil.
Auch im Bereich der Flüchtlingsproblematik ist die
undesregierung ausgesprochen aktiv gewesen. Bundes-
inisterin Wieczorek-Zeul hat sich dafür eingesetzt,
chnelle Hilfe für die irakischen Flüchtlinge in Syrien zu
iefern. Darüber hinaus hat sie hohe Summen in den Wi-
eraufbaufonds für den Irak eingezahlt. Damit soll das
chicksal der Binnenflüchtlinge im Irak gelindert wer-
en. Das BMZ hat darüber hinaus Studien finanziert, wie
yrien und Jordanien mit dem Flüchtlingsstrom umge-
en können und wie sie bei dieser schweren Aufgabe zu
nterstützen sind.
Als wenig zielführend fand ich in diesem Zusammen-
ang allerdings – und auch dies muss an dieser Stelle er-
ähnt sein – den Vorstoß von Bundesinnenminister
chäuble und einigen Koalitionskollegen, irakische
hristen privilegiert in Deutschland aufzunehmen. Mit
echt haben Nichtregierungsorganisationen und Flücht-
ingshilfswerke dagegen protestiert.
Ich möchte betonen, dass ich die innerreligiöse Ge-
alt im Irak aufs Schärfste verurteile. Es tut mir weh zu
ehen, wie die religiöse und kulturelle Vielfalt im Irak
ugrunde gerichtet wird. Es ist eine traurige Wahrheit,
ass es heute im Irak auch deshalb ruhiger geworden ist,
eil die religiös-ethnischen Säuberungen wohl weitge-
end abgeschlossen sind. Viele Stadtteile sind inzwi-
chen rein sunnitisch oder schiitisch. Gemischtreligiöse
ohnviertel gibt es kaum noch. Und die Minderheit der
ichtmuslimischen Bevölkerung gerät hierbei zwischen
ie Fronten. Doch müssen wir uns davor hüten, unter
en Flüchtlingen positiv oder negativ zu diskriminieren.
as Schicksal eines Flüchtlings ist grausam. Lassen Sie
ns deshalb auf die Ursachen dafür konzentrieren. Das
ntellektuelle und kulturelle Ausbluten des Irak muss ge-
toppt werden. Dazu gehört auch, dass wir uns dafür ein-
etzen, dass irakische Flüchtlinge zum geeigneten Zeit-
unkt wieder in einen friedlicheren und stabileren Irak
urückkehren können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, meine
iste mit deutschen Initiativen zum Wiederaufbau des
rak ist damit jedoch noch lange nicht zu Ende! Die FDP
ordert auch einen umfangreicheren Studierendenaus-
ausch. Nach meinen Informationen werden derzeit vom
AAD jährlich 100 Postgraduiertenstipendien für den
rak finanziert. Dies ist im Vergleich mit anderen arabi-
chen Ländern nicht nur eine hohe Anzahl von Stipen-
ien, sondern entspricht auch in etwa der Nachfrage.
Sicherheitstrainings in Deutschland für irakische
ournalisten finde ich jedoch – mit Verlaub – keine be-
onders sinnvolle Idee. Experten aus diesem Bereich ha-
en mich darin bestätigt. Zum einen gibt es bereits zahl-
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reiche solcher Trainings, die von einschlägigen NGOs
wie „Reporter ohne Grenzen“ durchgeführt werden.
Zum anderen – und dies wiegt schwerer – verfügen Ak-
teure, die selbst militärisch im Irak engagiert sind, über
wesentlich mehr Wissen über die konkreten Sicherheits-
bedingungen als deutsche Institutionen. Ihnen sollten da-
her auch die Trainings überlassen werden.
Dies bedeutet aber mitnichten, dass ich die Unterstüt-
zung irakischer Journalisten nicht für einen ganz wichti-
gen Punkt halte. Nur auch hier ist festzustellen, dass die
Bundesregierung und deutsche Stiftungen schon seit
Jahren aktiv sind. So hat Deutschland einen zentralen
Anteil daran, dass die Internetseite www.niqash.org zu
der zentralen Informationsbörse von Journalisten über
die Lage im Irak geworden ist. Sogar die UNO nutzt die-
ses Onlineradio, um sich zu informieren. Durch die deut-
sche Initiative in diesem Bereich konnten irakische Jour-
nalisten aus verschiedenen Landesteilen wieder
miteinander in Verbindung treten und so ihr Wissen tei-
len.
Grundsätzlich aber ist Deutschland durchaus im Be-
reich der Sicherheitstrainings weiterhin aktiv und inves-
tiert unter anderem in die Ausbildung von Bombenent-
schärfern. Die von der FDP geforderte Unterstützung der
NATO-Trainingsmission im Irak sollten wir aber viel-
leicht doch lieber denjenigen NATO-Mitgliedern über-
lassen, die auch tatsächlich im Irak militärisch aktiv
sind.
Wir sollten uns lieber weiterhin auf die zivilen Berei-
che konzentrieren. Ich möchte an dieser Stelle auf die
400 Richter, Staatsanwälte und Polizisten hinweisen, die
jährlich vom BKA im Rahmen der EU-Rechtsstaatsiniti-
ative in Deutschland ausgebildet werden. Eine Auswei-
tung dieses Projekts unter anderem auf Gefängnisperso-
nal, die derzeit in der EU diskutiert wird, unterstütze ich
ausdrücklich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie stim-
men mir zu, dass diese Auswahl von Projekten bereits
eine mehr als beeindruckende Liste darstellt. Sie de-
monstriert, welche Bedeutung die Bundesrepublik dem
Irak zumisst. Mehr ist ohne deutsches Personal – jenseits
der Botschaft – auch kaum leistbar. Ich mache hier die
FDP noch einmal auf die Reisewarnungen des Auswärti-
gen Amtes aufmerksam. Denn derzeit wird von solchen
Reisen – mit Ausnahme des kurdischen Autonomiege-
biets im Norden – massiv abgeraten. Projekte, die aus öf-
fentlichen Geldern finanziert werden, untersagen sogar
explizit den Einsatz von deutschem Personal.
Solange aber deutsche Organisationen nicht mitsamt
ihrer Mitarbeiter im Zentral- und Südirak arbeiten dür-
fen, ist konkrete Projektarbeit innerhalb des Irak etwas
erschwert. Dies gilt übrigens nicht nur für deutsche Insti-
tutionen, sondern für viele der großen internationalen
NGOs. Solange all diese Experten jedoch nicht im Irak
arbeiten können, ist auch die Stärkung des Engagements
eine nicht ganz einfach umzusetzende Forderung.
Für Trainings und Austausch mit irakischen Politi-
kern werden aber Nachbarländer und auch Deutschland
bereits eifrig genutzt. Demnächst besucht uns die iraki-
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che Ministerin für Menschenrechte, auch Ministerpräsi-
ent Maliki wird Ende Juli wieder in Deutschland erwar-
et. Der irakische Industrieminister hat sein Kommen
benfalls angekündigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen
on der FDP, auch diese Anregung wäre also nicht nötig
ewesen!
Lassen Sie mich aber abschließend noch ein ernstes
ort zum Nachbarstaatenprozess sagen. Die FDP for-
ert, diesen Prozess konstruktiv zu unterstützen. Liebe
olleginnen und Kollegen, ich muss nicht betonen, wie
ichtig wir die regionale Komponente der Krisenprä-
ention und Krisenbeilegung in der Region nehmen. Es
st nicht zuletzt Bundesaußenminister Steinmeier, der
uf einen Dialog mit dem Iran drängt. Und der die G-8-
nitiative für die Einbindung Pakistans für weitere regio-
ale Stabilität ergriffen hat. Deutschland hat deshalb
uch die Finanzierung eines Sekretariats für den Nach-
arschaftsprozess angeboten, in der Hoffnung, dass es
en Prozess effizienter gestaltet und beschleunigt. Doch
st dies nur möglich, wenn alle regionalen und überre-
ionalen Kräfte das Interesse an einem solchen Prozes-
es teilen. Dies ist momentan nicht gegeben und kann
uch nicht von uns erzwungen werden. Wir können uns
chon zufrieden zeigen, dass die Akteure bereit sind, an
inem Tisch zu sitzen und über gemeinsame Interessen
u diskutieren. Ich möchte daher gegen den implizierten
orwurf protestieren, dass die Bundesrepublik sich hier
iner konstruktiven Unterstützung verschließen würde.
as Gegenteil ist der Fall!
Ich will zum Ende kommen, denn das zweite Halbfi-
ale steht kurz bevor, und es wird heute noch über Geg-
er ganz anderer Art entschieden. Aber erkennen Sie
itte an, dass Deutschlands Agieren gegenüber dem Irak
n der Vergangenheit gut durchdacht war und hoffentlich
uch in der Zukunft gut durchdacht bleibt. Deshalb sind
llein für 2009 rund 20 Millionen Euro für Krisenprä-
ention in Bezug auf den Irak vorgesehen!
Die zentrale Bedeutung des Irak hat die Entscheidung
on Bundeskanzler Schröder geleitet, als er sich gegen
ine militärische Intervention im Irak aussprach, und sie
eitet unser heutiges politisches, humanitäres und wirt-
chaftliches Engagement in der Region.
nlage 5
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung der Anträge:
– Anerkennung und Wiedergutmachung der
deuschen Kolonialverbrechen im ehemali-
gen Deutsch-Südwestafrika
– Angebot an die namibische Nationalver-
sammlung für einen Parlamentarierdialog
zur Versöhnungsfrage
(Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord-
nungspunkt 7)
Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN): Der Völkermord an den Herero, Nama und ande-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18435
(A) )
(B) )
ren Volksgruppen Namibias ist eines der dunkelsten
Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte, dessen Aufar-
beitungszeit mehr als 100 Jahren überfällig ist.
Der systematische Vernichtungskrieg, der zwischen
1904 bis 1907 auf Befehl der deutschen Reichsregierung
von der sogenannten deutschen Schutztruppe geführt
wurde, kostete Zehntausende Herero, Nama und Ange-
hörige anderer Volksgruppen das Leben. Erstmals wur-
den sogenannte Konzentrationslager eingerichtet, in de-
nen viele Menschen zu Tode gequält wurden.
Viel zu lange hat es gedauert, bis sich die Bundesre-
publik zur Verantwortung zu dem Völkermord deutscher
Kolonialtruppen bekannt hat.
Erst die rot-grüne Bundesregierung hat 2004, vertre-
ten durch die damalige Entwicklungshilfeministerin,
Frau Wieczorek-Zeul, offiziell um Vergebung gebeten.
Auch ich möchte an dieser Stelle noch einmal aus-
drücklich sagen: Wir Grüne bekennen uns zur deutschen
Verantwortung für den Völkermord an Hereros, Namas
und Angehörigen anderer Volksgruppen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber betonen,
dass eine nur symbolische Übernahme von Verantwor-
tung ohne konkrete und vor allem der historischen Son-
derbeziehung angemessene Versöhnungsschritte wenig
wert ist.
Ich frage deshalb die Bundesregierung heute: Was ist
dieser Geste der Entwicklungsministerin im Jahr 2004
gefolgt? Wo sind ihre konkreten Schritte für eine ange-
messene Aussöhnung zwischen Namibia und Deutsch-
land?
Bemühungen der namibischen Regierung, die bereits
2006 von der namibischen Nationalversammlung den
Auftrag erhielt, mit der Bundesregierung in Verhandlun-
gen über Entschädigungen zu treten, sind bislang weit-
gehend ins Leere gelaufen.
Zwar haben sie im November 2007 eine sogenannte
Versöhnungsinitiative mit der namibischen Regierung
verabschiedet. Doch umfasst diese Initiative bislang nur
Zusagen über weitere Entwicklungsgelder in Höhe von
20 Millionen Euro für die Regionen, in denen die betrof-
fenen Volksgruppen leben.
Sie sagen damit vorweg ohne Dialog, was ihnen „die
Versöhnung“ wert ist. Das stößt zurecht auf Widerspruch
auf der namibischen Seite der Hereros und andere. Und
das sieht fast so aus, als wollte die Bundesregierung sich
von ihrer – wie Frau Wieczorek-Zeul es 2004 nannte –
„historisch-politischen“ und „moralisch-ethischen“ Ver-
antwortung freikaufen.
Ich meine: Das ist eher ein unmoralisches und völlig
unzureichendes Angebot für eine Aussöhnung.
Notwendig ist endlich ein umfassender und ergebnis-
offener Dialog zur gemeinsamen Aufarbeitung der Ver-
gangenheit, aus dem dann gemeinsame Initiativen zur
Versöhnung erwachsen können. Wir können doch nicht
mit einer großen Rede Erwartungen auf der namibischen
Seite schüren und dann 20 Millionen Euro anbieten. So
ist keine Versöhnung möglich. So verstärken wir nur die
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nttäuschung und überbrücken gerade nicht die beste-
enden Gräben. Im Gegenteil: Wir laufen Gefahr, sie so-
ar noch zu vertiefen.
Nicht dass sie mich falsch verstehen: Es geht mir ge-
ade nicht um Geld – oder um mehr Geld. Es geht uns in
nserem Antrag darum: Endlich einen breit angelegten
ialog auf Ebene des Parlamentes – nicht der Regierung –
u beginnen. Einen Dialog, der erst mal ergebnisoffen ist
nd der versucht, viele Ebenen der gesellschaftlichen
ersöhnung einzubeziehen. Bei dem es aber eben nicht
ofort und unmittelbar um materielle Wiedergutmachung
ehen soll, wie sie es vorschlagen.
Auch ihr Antrag widerspricht einer wirklich partner-
chaftlich entwickelten Agenda, weil er schon jetzt ein-
eitig konkrete Vorgaben nennt – sich festlegt auf das,
as vor allem eine Seite, nämlich Chief Riruako und
eine Anhänger wollen.
Wir greifen mit unserem Antrag die Initiative des Prä-
identen der namibischen Nationalversammlung, Theo-
en-Gurirab, auf und wollen der namibischen National-
ersammlung einen unfassenden deutsch-namibischen
arlamentarier-Dialog anbieten, auf unserer Seite hoch-
angig geführt durch das Präsidium des Deutschen Bun-
estages.
Deshalb hätte ich mir auch sehr gewünscht, dass wir
iesen Antrag hier interfraktionell verabschiedet hätten
Leider waren sie dazu nicht bereit. Sie – meine Damen
nd Herren – von der Koalition nicht, weil sie Angst ha-
en, es könnten mehr als 20 Millionen dabei herauskom-
en. Und sie von der Linken, weil sie sich schon jetzt
estgelegt haben, dass es mehr sein muss. Auch wenn ich
esthalten will, dass sie immerhin über ihren Antrag hin-
us zu solch einem Dialog bereit gewesen wären.
Ich finde das alles beschämend. Die namibische Seite
artet auf einen ehrlichen und ernstgemeinten Dialog,
er nicht nur die Chance bietet, den begangenen Völker-
ord in das geschichtliches Bewusstsein der deutschen
esellschaft zu bringen, sondern vielleicht auch zur
ussöhnung zwischen den verschiedenen Volksgruppen
uf der namibischen Seite beitragen kann.
Noch ist es für einen solchen Dialog nicht zu spät.
assen sie uns auf diesem Wege unserer Verantwortung
echnung tragen.
nlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Sorgerechtsregelung
für Nichtverheiratete reformieren (Tagesord-
nungspunkt 19)
Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute in ers-
er Lesung den Antrag der Grünen, der sich mit der elter-
ichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern be-
asst.
Lassen Sie mich zunächst die heutige Rechtslage
kizzieren:
18436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
(A) )
(B) )
Bis zur Kindschaftsrechtsreform 1998 stand dem Va-
ter nur dann das gemeinsame Sorgerecht zu, wenn er
zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war
oder beide nach der Geburt heirateten. Mit dem Inkraft-
treten der Kindschaftsrechtsreform wurden die bis dahin
geltenden Unterschiede zwischen ehelichen und nicht-
ehelichen Kindern weitestgehend aufgehoben. Dies hatte
zur Folge, dass sich auch im Bereich der elterlichen
Sorge deutliche Verbesserungen ergaben. Nicht mitei-
nander verheiratete Eltern haben seitdem die Möglich-
keit, die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben, wenn
sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Lehnt
die Mutter die gemeinsame Sorge allerdings ab, hat sie
weiterhin die Alleinsorge.
Der Gesetzgeber hatte damals bewusst die gemein-
same elterliche Sorge von der Zustimmung der Mutter
abhängig gemacht, da er die Lebenssituationen, in die
nichteheliche Kinder hineingeboren werden, als weniger
stabil eingeschätzt hat als die ehelicher Kinder. Wir kön-
nen nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass die Eltern
bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu ko-
operieren. Die gemeinsame Sorge wird daher davon ab-
hängig gemacht, dass die Eltern ihre Übereinstimmung
und Kooperationsbereitschaft durch die Abgabe von
Sorgeerklärungen dokumentieren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil
vom 29. Januar 2003 dem Gesetzgeber aufgegeben, bis
Ende 2003 eine Übergangsregelung für Eltern zu schaf-
fen, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt,
sich aber noch vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsre-
formgesetzes getrennt hatten. Der Gesetzgeber hat da-
raufhin die vom Bundesverfassungsgericht monierte Ge-
setzeslücke durch eine Übergangsregelung geschlossen.
Nichtsorgeberechtigte Väter, die sich vor dem 1. Juli
1998 getrennt und mit ihren Kindern ein Familienleben
im Sinne einer tatsächlichen gemeinsamen elterlichen
Sorge geführt haben, ohne jedoch Letztere wegen der
damals geltenden Gesetzeslage durch Sorgeerklärungen
rechtlich absichern zu können, konnten in der Folge die
Sorgeerklärung der verweigernden Mutter beim Fami-
liengericht ersetzen lassen, wenn dies dem Kindeswohl
diente.
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die
geltende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht
miteinander verheirateter Eltern für verfassungskonform
erklärt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ange-
führt, dass die gesetzgeberischen Annahmen mangels
empirischer Daten im Zeitpunkt des Urteils nicht in
Zweifel gezogen werden könnten. Das Bundesverfas-
sungsgericht hat in seiner Entscheidung jedoch zugleich
festgestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die tat-
sächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob
die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit
Bestand haben.
Das geltende Recht geht davon aus, dass sich eine
Mutter nur ausnahmsweise dem Wunsch des Vaters nach
einer gemeinsamen Sorge verweigert, das heißt wenn sie
dafür schwerwiegende Gründe hat und das Wohl ihres
Kindes schützen will. In diesem Sinne hat auch die
75. Justizministerkonferenz im Juni 2004 das Bundes-
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ustizministerium aufgefordert, zu prüfen, ob es nach In-
rafttreten des Gesetzes zur Umsetzung familienrechtli-
her Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
otwendig sei, für nicht miteinander verheiratete Eltern,
ie sich nach dem 1. Juli 1998 getrennt haben, ein ge-
ichtlich begründetes gemeinsames Sorgerecht zu schaf-
en, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft
it dem Kind gelebt haben und dies dem Kindeswohl
ient.
Die gesellschaftliche Realität von Familie hat sich in
en vergangenen Jahren, vor allem im großstädtischen
ereich, durchaus weiter verändert. Neben der „klassi-
chen“ Familienstruktur haben sich zunehmend neue Fa-
ilienformen herausgebildet. Immer mehr Kinder leben
n nichtehelichen Lebensgemeinschaften. In Deutschland
ird heute ein Drittel aller Kinder nichtehelich geboren,
n den neuen Bundesländern und vielen Großstädten sind
s sogar mehr als die Hälfte. Vor dem Hintergrund der ge-
ellschaftlichen Veränderungen ergeben sich neue rechts-
olitische Herausforderungen. Aus Sicht der Union muss
ei allen Fragen stets das Kindeswohl an erster Stelle ste-
en. Dieses stellt den entscheidenden Maßstab für et-
aige gesetzgeberische Initiativen dar. Auch mit Blick
uf das elterliche Sorgerecht stellen sich daher die zentra-
en Fragen: Worin besteht das Kindeswohl, und was ent-
pricht ihm?
Das Grundgesetz enthält hierzu eine wichtige Wertent-
cheidung: Mit dem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG hat
er Verfassungsgeber zum Ausdruck gebracht, dass es
rundsätzlich im Interesse des Kindes ist, mit Vater und
utter aufzuwachsen. Dies hat das Bundesverfassungs-
ericht mit seiner jüngsten Entscheidung vom 1. April
008 zur Durchsetzung des Umgangsrechts noch einmal
estätigt. Darüber hinaus benötigt das Kind jedoch auch
tabilität und Kontinuität. Vater und Mutter müssen be-
eit und auch dazu in der Lage sein, zum Wohle des Kin-
es zusammenzuwirken. Andernfalls, das heißt in den
ällen, in denen die Eltern nicht zusammen-, sondern
ielmehr gegeneinander wirken, ist es in der Regel für das
ind besser, dass das Sorgerecht alleine bei der Mutter
iegt.
Von einer solchen, auf Vertrauen und Kooperation an-
elegten Beziehung zwischen Vater und Mutter geht das
esetz grundsätzlich nur bei der Ehe aus; denn hier zei-
en Eltern, dass sie auf Dauer zusammenleben, gemein-
am Kinder erziehen und in jeder Lebenslage füreinan-
er einstehen wollen. Bei nichtehelichen Beziehungen
ann danach hingegen nicht von vornherein angenom-
en werden, dass die Eltemteile dauerhaft bereit und in
er Lage sind, zum Wohle des Kindes zusammenzuwir-
en. Dies gilt erst recht für solche Lebenssituationen, in
enen Vater und Mutter nicht einmal zusammenleben.
ie gemeinsame Sorge wird daher in diesen Fällen da-
on abhängig gemacht, dass die Eltern ihre entspre-
hende Kooperationsbereitschaft durch die Abgabe von
orgeerklärungen dokumentieren.
Mit der Herausbildung neuer Formen des familiären
usammenlebens hat sich gleichzeitig die Rolle der Vä-
er ganz erheblich verändert. Entgegen eines lange ver-
reiteten Vorurteils wollen auch nichteheliche Väter Ver-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18437
(A) )
(B) )
antwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an der
Erziehung ihres Kindes engagiert beteiligen. Insofern
stimme ich dem Antrag der Grünen grundsätzlich zu:
Auch diese Väter haben ein natürliches Elternrecht, das
ihnen nur bei schwerwiegenden Einwänden und aus
Gründen des Kindeswohls verweigert werden sollte. Der
heute zur Beratung stehende Antrag schlägt deshalb vor,
dass die gemeinsame Sorge bei nicht miteinander verhei-
rateten Eltern künftig unter bestimmten Bedingungen
auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden
kann. Dies ist aus unserer Sicht ein moderater Vorschlag,
der durchaus diskussionswürdig ist. Allerdings ist zu be-
rücksichtigen, dass es sich hier um eine gravierende
Neuregelung handeln würde. Deshalb darf eine solche
erst und nur aufgrund einer umfangreichen Datenbasis
erfolgen.
Leider wissen wir derzeit immer noch zu wenig über
die Lebenssituation der betroffenen Väter, Mütter und
Kinder. Daran hat auch eine Umfrage des Bundesjustiz-
ministeriums bei Rechtsanwälten und Jugendämtern im
Herbst 2006 nichts geändert. Statistisch belegt ist ledig-
lich seit 2004, dass etwa 45 Prozent aller nicht miteinan-
der verheirateten Paare gemeinsame Sorgeerklärungen
abgegeben haben. Die Gründe, warum 55 Prozent dies
nicht getan haben, waren hingegen vielfältig. Im Übri-
gen handelte es sich hierbei auch nicht um eine Untersu-
chung, die wissenschaftlichen Anforderungen genügt.
Deshalb plädiere ich dafür, jetzt keine vorschnelle Ent-
scheidung zu treffen. Stattdessen wollen wir ergänzend
zu den bisherigen Erhebungen eine wissenschaftliche
Untersuchung in Auftrag geben. Das Bundesministerium
der Justiz erarbeitet bereits ein Forschungsdesign und
wird auf dieser Grundlage tätig werden.
Da uns als Union dieses Thema – vor allem auch im
Interesse der Kinder – sehr wichtig ist, drängen wir da-
rauf, dass dieser Auftrag zeitnah ausgeschrieben und
vergeben wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser
Frage schon in Kürze Konkretes vorweisen können. Zu-
mindest zum derzeitigen Zeitpunkt lehnen wir jedoch
aus genannten Gründen eine Gesetzesänderung ab.
Christine Lambrecht (SPD): In ihrem Antrag „Sor-
gerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren“ for-
dert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesre-
gierung dazu auf, den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des § 1626 a BGB, der das Sorgerecht nicht
verheirateter Eltern betrifft, vorzulegen. Seit der Kind-
schaftsrechtsreform im Jahr 1998 sieht das Gesetz vor,
dass nichtverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht
nur dann erhalten können, wenn die Eltern erklären, dass
sie entweder die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
oder einander heiraten. Ansonsten bleibt es aber immer
bei der Regelung, dass die Mutter das Sorgerecht behält.
Es betrifft die wesentlichen Entscheidungen im Leben
des Kindes, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vor-
namensgebung, Festlegung der Religion, Einwilligung
in die ärztliche Behandlung, Anmeldung zur Kinderta-
gesstätte, Schule usw. Nur in den seltenen Fällen, dass
der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde oder sie aus
praktischen oder rechtlichen Gründen selbst nicht in der
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age ist, die Sorge auszuüben, kann der Vater sein eige-
es Sorgerecht erwirken.
Gleichzeitig fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
en eine Öffnung der bisherigen Regelung dahin ge-
end, dass ein Anspruch auf gerichtliche Einzelfallent-
cheidung zum gemeinsamen Sorgerecht möglich wird.
ie fordern eine neue Regelung, wonach eine gerichtli-
he Einzelfallentscheidung zugunsten des gemeinsamen
orgerechts auch gegen den ausdrücklichen Willen der
utter möglich ist. Einigen sich also die Elternteile aus
elchen Gründen auch immer nicht darauf, eine einver-
ehmliche Sorgeerklärung abzugeben, bleibt es bislang
eim alleinigen Sorgerecht für die Mutter. Dem lag bei
er Reform 1998 die Annahme zugrunde, dass ein gegen
en Willen der Mutter erzwungenes Sorgerecht nicht
em Wohl des Kindes entsprechen kann. Diese Regelung
at das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil
om 29. Januar 2003 als verfassungskonform bestätigt.
er Gesetzgeber kommt aber seiner Verantwortung
ach, zu prüfen, ob es Gründe gibt, die für die Änderung
er Regelung sprechen und in wie vielen Fällen ein ge-
einsames Sorgerecht der unverheirateten Eltern dem
indeswohl entspricht. Die Gründe, aus denen es nicht
u einem gemeinsamen Sorgerecht kommt, mögen viel-
ältig sein, sowohl bei Eltern, die niemals eine Bezie-
ung hatten, als auch bei solchen, die zusammenleben.
atsächlich kann man sagen, dass die Familienformen in
eutschland vielfältiger werden, die Zahl der nichteheli-
hen Lebensgemeinschaften mit Kindern steigt und die
nterschiede in der Lebensweise zwischen verheirateten
nd nichtverheirateten Paaren insgesamt geringer wer-
en.
Und in der Tat gibt es ein gewandeltes Selbstver-
tändnis von Vätern, die sich zu ihrer Erziehungsverant-
ortung bekennen, Umgangs- und Unterhaltspflichten
rfüllen und bereit sind, alltägliche Verantwortung für
hre Kinder zu übernehmen, also auch für die wesentli-
hen Entscheidungen im Leben des Kindes, die das Sor-
erecht betreffen.
In seinem Urteil vom 29. Januar 2003 hat das Bundes-
erfassungsgericht dem Gesetzgeber allerdings keine
orgaben gemacht, wie er den Prüfauftrag erfüllt. Insbe-
ondere hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetz-
eber nicht aufgegeben, bereits im Jahr 2003 eine wissen-
chaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben. In seinen
rteilsgründen hat es festgestellt, dass angesichts der neu
eschaffenen Rechtsform zum damaligen Zeitpunkt des
rteils noch keine tragfähigen empirischen Aussagen
öglich waren; vergleiche BVerfGE 107, 150 ff., 179 f.
o fehlten insbesondere gesicherte Erkenntnisse darüber,
b es trotz der neu geschaffenen Möglichkeit gemeinsa-
er Sorgetragung von Eltern eines nichtehelichen Kindes
auerhaft eine beachtliche Zahl von Fällen gibt, in denen
s bei Zusammenleben der Eltern mit dem Kind nicht zu
iner gemeinsamen Sorge kommt, und welche Gründe
ierfür maßgeblich sind.
Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen
ähern sich diesen beiden Fragen durch eine Befragung,
ie mittels Fragebögen bei Jugendämtern durchgeführt
urde; zum Beispiel Fink, „Die Verwirklichung des Kin-
18438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
(A) )
(B) )
deswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern“,
Seite 136 ff. Hierdurch kann man sicherlich einen gewis-
sen Einblick in die Häufigkeit dieser Fälle und die Motiv-
lage der Mütter bekommen. Die Befragung im Rahmen
dieser Untersuchungsmethode bezog sich nicht auf be-
lastbare statistische Daten, sondern beruhte auf Eindrü-
cken, Erinnerungen und Schätzungen dritter Personen. Es
handelt sich nicht um eine ausreichend gesicherte empi-
rische Untersuchung. Um belastbare Erkenntnisse zur
wahren Motivlage der Mütter zu erhalten, müssten die be-
troffenen Mütter und Väter vielmehr durch geschulte In-
terviewer gezielt und direkt befragt werden. Aus diesem
Grund beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz,
nunmehr eine entsprechende wissenschaftliche Untersu-
chung in Auftrag zu geben.
Bei der Klage des Vaters soll nach Meinung der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen die gerichtliche Prüfung für
alle Fälle gelten, in denen der Vater seinen Anteil an el-
terlicher Fürsorge erfüllt oder dies tun will, aber bislang
nur daran gehindert wurde. Eine solche Klage des Vaters
soll nach dem Antrag im Wesentlichen voraussetzen,
dass der Vater seinen Anteil an elterlicher Fürsorge er-
füllt, die Mutter sich jedoch aus kindeswohlfremden
Gründen weigert, eine gemeinsame Sorgeerklärung ab-
zugeben. Bevor es jedoch zu einer so weitreichenden,
unter Umständen gegen die Interessen alleinerziehender
Mütter gerichteten Regelung kommt, sollte auf jeden
Fall zuerst die vom Bundesjustizministerium in Auftrag
gegebene wissenschaftliche Untersuchung sorgfältig
ausgewertet werden. Es muss selbstverständlich sein, zu-
nächst mehr über die Motivlagen der Mütter zu erfahren,
warum diese nicht mit einem gemeinsamen Sorgerecht
einverstanden sind. Dies entspricht auch dem Kindes-
wohl. Es ist davon auszugehen, dass die Mütter sich
nicht ohne Grund weigern werden, eine gemeinsame
Sorgeerklärung abzugeben. Nicht klar in dem Antrag ist,
warum der Gesetzgeber diesen Müttern von vorneherein
misstrauen sollte. Daher lehnen wir den Antrag ab.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Unter dem Stichwort „Sorgerechtserklärung für Nicht-
verheiratete reformieren“ verbirgt sich ein seit langem
bekanntes und hoch sensibles Thema. Eine Behandlung
dieses Themas um diese späte Uhrzeit wird der schwieri-
gen Materie kaum gerecht.
Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz aus dem Jahr
1998 wurde unter anderem das Sorgerecht in Deutsch-
land neu geregelt. Die Vorbereitungen dieses Gesetzent-
wurfes habe ich als damalige Bundesjustizministerin in-
tensiv und leidenschaftlich begleitet. Vor der Reform
stand die elterliche Sorge bei einem nichtehelichen Kind
allein der Mutter zu. Eine gemeinsame Sorgetragung für
das nichteheliche Kind war gar nicht vorgesehen. Erst
durch die Kindschaftsrechtsreform wurde die Eigenver-
antwortung der nichtehelichen Lebenspartner gestärkt.
Seit diesem Zeitpunkt haben nicht miteinander verheira-
tete Eltern eines Kindes dann die gemeinsame elterliche
Sorge, wenn die beiden Elternteile übereinstimmende
Sorgeerklärungen abgegeben haben oder wenn sie einan-
der heiraten. Fehlen solche übereinstimmenden Sorgeer-
klärungen, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge.
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iese Neuregelung war damals ein wichtiger und bedeu-
ender Schritt hin zur gemeinsamen Sorge, um dem Kin-
eswohl gerecht zu werden.
Der Gesetzgeber hat die gemeinsame Sorge bei un-
erheirateten Elternteilen zum damaligen Zeitpunkt ganz
ewusst von der Zustimmung beider Elternteile abhän-
ig gemacht. In den meisten Fällen, in denen der Vater
ie elterliche Sorge mitbeansprucht, zum Beispiel inner-
alb nichtehelicher Lebensgemeinschaften, dürfte die
utter auch mit der Abgabe einer Sorgeerklärung ein-
erstanden sein. Daneben gibt es auch Fälle, in denen die
ltern zusammenleben und der Vater die elterliche Sorge
aktisch wahrnimmt, ohne die rechtliche Alleinsorge der
utter zu beanstanden. Hinsichtlich dieser Fälle wirft
ie aktuelle Rechtslage keine praktischen Probleme auf.
chwierigkeiten bietet die aktuelle Rechtslage höchstens
n Fällen, in denen der Vater ein gemeinsames Sorge-
echt wünscht, die Mutter jedoch keine Sorgeerklärung
bgibt.
Nichteheliche Kinder werden aber nicht nur in intak-
en nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, son-
ern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer
nd instabiler Beziehungen. Eine gemeinsame elterliche
orge setzt jedoch Übereinstimmung und Kooperations-
ereitschaft der Eltern voraus. Das Bundesverfassungs-
ericht hat insoweit bereits klargestellt, dass ein gemein-
ames Sorgerecht eine „tragfähige soziale Beziehung der
ltern zueinander“ und „ein Mindestmaß an Überein-
timmung“ voraussetzt; BVerfG, NJW 1995, 2155. Sind
iese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein gemeinsames
orgerecht gerade vor dem Hintergrund des Kindes-
ohls zumindest fraglich. Wenn eine Mutter eine ge-
einsame Sorgeerklärung verweigert, ist zunächst da-
on auszugehen, dass schwerwiegende Gründe für diese
ntscheidung vorliegen und es kein Missbrauch der
achtposition gegenüber dem Vater ist.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Ur-
eil im Jahre 2003 – BVerfG, NJW 2003, 955 – diese ge-
undene Regelung für verfassungskonform erklärt. Der
esetzgeber sei jedoch verpflichtet, die tatsächliche Ent-
icklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Rege-
ung zugrunde liegenden Annahmen auch der Wirklich-
eit entsprechen. Die Bundesregierung hat vor diesem
intergrund eine Rechtsvergleichung der EU-Mitglied-
taaten untereinander durchgeführt. Das Statistische
undesamt erfasst seit 2004 die Zahl der gemeinsamen
orgeerklärungen, und das Bundesjustizministerium hat
ine nicht repräsentative Umfrage bei Jugendämtern und
echtsanwälten durchgeführt. Alle diese Maßnahmen
ind jedoch letztendlich nicht geeignet, abschließend den
rüfauftrag des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen.
ier besteht noch dringender Nachholbedarf. Vor der
lärung dieser Grundlagen wird es jedoch schwer zu be-
rteilen sein, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
tellt diese selbstständige Entscheidung der Mütter, ob
ragfähige Gründe gegen die gemeinsame Sorgeerklä-
ung sprechen, nun infrage. Dem Vater soll eine gericht-
iche Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemein-
amen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18439
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werden. An diesem Punkt stellen sich die Fragen: Inwie-
weit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposi-
tion gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine
gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und
Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt
das gemeinsame Sorgerecht insbesondere dem betroffe-
nen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt der
Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? –
Eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses,
die zu diesem Antrag dringend geboten erscheint, wird
sich mit diesen offenen Problemstellungen auseinander-
setzen müssen. Auch die von dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen nicht umfassten, aber in der
Rechtswissenschaft diskutierten Modelle einer pauscha-
len gesetzlichen Zuweisung der gemeinsamen Sorge an
beide rechtlichen Elternteile oder die gemeinsame Sorge
kraft Gesetzes bei zusammenlebenden Elternteilen ge-
hört in diese Diskussion mit einbezogen, auch wenn die
FDP-Fraktion sie nicht präferiert.
Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Die Grünen fordern
in ihrem Antrag die Einführung der Möglichkeit einer
gerichtlichen Überprüfung der Weigerung der Mutter,
eine gemeinsame Sorgeerklärung mit dem Vater des
Kindes abzugeben. Die gemeinsame elterliche Sorge bei
unverheirateten Eltern wurde mit der Kindschaftsrechts-
reform 1998 eingeführt. Sie kann durch gemeinsame
Sorgeerklärung begründet werden. Wenn die unverheira-
tete Mutter der gemeinsamen Sorgeerklärung nicht zu-
stimmt, behält sie das alleinige Sorgerecht, § 1626 a
BGB.
In einer intakten Paarbeziehung bzw. Einvernehm-
lichkeit der unverheirateten Eltern wird in der Regel die
gemeinsame Sorge erklärt. Wir wissen doch viel zu we-
nig über die Gründe, warum Eltern die gemeinsame
Sorge nicht erklären. Zu diesem Ergebnis kam auch eine
Umfrage des Bundesministeriums der Justiz unter
400 Jugendämtern und Rechtsanwälten. Zwar erklären
über 50 Prozent der unverheirateten Eltern die gemein-
same Sorge, aus dieser Zahl lässt sich aber nicht schlie-
ßen, dass die übrigen Eltern wegen einer Weigerung der
Mütter auf die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklä-
rung verzichten. Wir brauchen belastbare Ergebnisse,
bevor gesetzliche Neuregelungen angestrebt werden.
Natürlich ist der Wunsch, Kindern zu ermöglichen,
Kontakt zu beiden Eltern zu haben und von beiden El-
tern sowohl finanziell als auch tatsächlich versorgt und
erzogen zu werden, ein frommer Wunsch. Gerade in den
strittigen Fällen ist die Frage, wie weit der Gesetzgeber
wirklich eingreifen kann. Nicht nur die Durchsetzung
der gemeinsamen elterlichen Sorge stößt an ihre Gren-
zen, sondern auch die Durchsetzung der tatsächlichen
Übernahme von Verantwortung für ein Kind gegen den
Willen eines Elternteiles.
Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht vor
kurzem hingewiesen, als es um die Pflicht eines Vaters
zum Umgang mit seinem Kind ging. Ein erzwungener
Umgang, dem ein Vater nur widerwillig nachkommt,
kann für ein Kind traumatisierend sein, argumentierte
das Gericht. Eine erzwungene gemeinsame Sorge kann
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ventuell ähnliche Wirkungen haben. Außerdem muss
arüber diskutiert werden, ob der Vorschlag des Antrags
berhaupt praktikabel ist. Eine Regelung über die elterli-
he Sorge, die nicht im Einvernehmen der Eltern erreicht
erden kann, entspricht nach den Erfahrungen in der
raxis gerade nicht dem Kindeswohl.
Auch Argumente des Bundesverfassungsgerichts
prechen für diese Auffassung, Entscheidung vom
9. Januar 2003, ich zitiere:
Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine
gegen den Willen eines Elternteils erzwungene ge-
meinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen
als Vorteilen für das Kind verbunden ist. Die ge-
meinsame Sorge setzt im Interesse des Kindes ein
Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den El-
tern voraus. Dass hierdurch der Zugang des Vaters
eines nichtehelichen Kindes zur elterlichen Sorge
auch von der Bereitschaft der Mutter abhängt, mit
ihm gemeinsam Sorge zu tragen, ist verfassungs-
rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die Mutter
kann ohne Bereitschaft des Vaters nicht mit ihm die
Sorge für das Kind teilen. Beide Eltern erhalten da-
mit gleichermaßen Zugang zur gemeinsamen Sorge
nur, wenn sie dies übereinstimmend wollen. Hierin
liegt allein keine unberechtigte Einschränkung des
väterlichen Elternrechts.
Durch die Einführung eines Überprüfungsverfahrens,
ie es die Grünen vorschlagen, wird das Kindeswohl in-
trumentalisiert und zum Spielball der Elterninteressen.
in enttäuschter Vater, der sich vielleicht eine Beziehung
it der Mutter gewünscht hat, bekommt so ein Druck-
ittel über das Kind in die Hand. Oder gar wenn das
ind aus einer Vergewaltigung entstanden ist; soll die
utter wirklich befürchten müssen, dass der Vergewalti-
er das Sorgerechtsüberprüfungsverfahren einleitet?
ollen die Jugendämter und Familiengerichte abwägen,
b die gemeinsame elterliche Sorge in einem solchen
all dem Kindeswohl entspricht, wenn zum Beispiel Ge-
alt gegen das Kind nicht zu erwarten ist? Welche
ründe der Mutter, keine gemeinsame Sorge zu wollen,
önnen überhaupt als Gründe des Kindeswohles aner-
annt werden? Das alles muss diskutiert werden, der
orschlag der Grünen kann auf keinen Fall der Weisheit
etzter Schluss sein.
Wenn das Kindeswohl prinzipiell über Erwachsenen-
nteressen gestellt wird, kann es eben auch für Erwach-
eneninteressen missbraucht werden. Eine Untersuchung
es Bundesministeriums der Justiz führt als einen Grund
er fehlenden gemeinsamen Sorgeerklärung an, dass die
ltern über die rechtlichen Folgen sehr häufig nicht aus-
eichend informiert seien. Hier muss angesetzt werden.
or nicht allzu vielen Jahren standen Kinder lediger
ütter noch unter Amtsvormundschaft des Jugendam-
es, weil man ihnen nicht zutraute, eigenständig und
berlegt im Sinne des Kindes zu entscheiden. Darüber
ind wir inzwischen hinaus. Deshalb gilt es, Lösungen
u finden, die Kindeswohl und Elterninteressen berück-
ichtigen, umfassende Beratung und Unterstützung von
ltern und geschultes Fachpersonal vor Ort anzubieten,
ie bei Konflikten auch vermitteln und Lösungen aufzei-
18440 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
(A) )
(B) )
gen können. Und nicht gerichtlich erzwungenes Sorge-
recht. Über weitere Schritte kann man nachdenken,
wenn das Ergebnis der vom Justizministerium beabsich-
tigten wissenschaftlichen Untersuchung vorliegt.
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit
der Kindschaftsrechtsreform 1998, aber auch seit 2003,
als das Bundesverfassungsgericht über den § 1626 a zu
befinden hatte, haben sich unsere Gesellschaft und mit
ihr auch die familiären Realitäten augenscheinlich ver-
ändert. Zumindest eine politische Debatte über die
Frage, ob die derzeitige Regelung zum gemeinsamen
Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern noch
zeitgemäß ist, wäre längst angebracht gewesen.
Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
mit Kindern ist binnen sieben Jahren von 550 000 auf
770 000 im Jahr 2005 angewachsen. Inzwischen werden
gut 200 000 Kinder jährlich nichtehelich geboren. Das
ist fast ein Drittel aller in einem Jahr geborenen Kinder!
Auch wenn immer mehr Eltern nach der Geburt des Kin-
des heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben, wächst
von Jahr zu Jahr die Zahl der Kinder, für die nur die
Mutter das Sorgerecht hat bzw. bei denen es zu keiner
gemeinsamen Sorgeerklärung gekommen ist, aus wel-
chen Gründen auch immer. Diese Entwicklungen ver-
weisen allerdings auch auf eine Gerechtigkeitslücke. Es
ist an der Zeit, sie zu schließen.
Es zeichnet sich doch ab, dass eine wesentliche An-
nahme des Bundesverfassungsgerichts in dieser Pau-
schalität offensichtlich nicht Bestand haben kann: Wenn
die Mutter die Abgabe der Sorgeerklärung verweigert,
mag dies oftmals daran liegen, dass sie denkt, dass dies
das Beste für das Kind ist. In vielen Fällen mag dies
auch richtig sein. Aber eben nicht immer! Die Gründe,
aus denen es nicht zu einer gemeinsamen Sorgeerklä-
rung kommt, sind vielfältig. Wir können nicht davon
ausgehen, dass das Kindeswohl bei der mütterlichen
Entscheidung immer im Vordergrund steht. Zahlreiche
Experten bestätigen, dass sich aus der Annahme, das
Kindeswohl würde von den Müttern immer vorrangig
berücksichtigt, kein gesetzlich vertretbarer Regelmecha-
nismus ableiten lässt. Eine immer größer werdende Zahl
an Vätern und Kindern ist betroffen von dieser Gerech-
tigkeitslücke. Sie wird auch nicht beseitigt werden, so-
lange wir als Gesetzgeber nicht handeln.
Auch wenn es immer noch an einer umfassenden Da-
tengrundlage mangelt, sprechen die meisten Gründe da-
für, dass das gemeinsame elterliche Sorgerecht dem Kin-
deswohl am ehesten entspricht. Auch deswegen haben
wir die gemeinsame elterliche Verantwortung bei den
Geschiedenen schon 1998 zum Regelfall erklärt. Es ist
nicht angemessen, dass bei nichtverheirateten Eltern der
Vater nicht einmal mehr eine Möglichkeit hat, das Veto
der Mutter von einer neutralen Instanz überprüfen zu las-
sen. Väter, die Verantwortung für ihr Kind übernehmen
wollen und sich bisher engagiert an der Erziehung betei-
ligt haben, dürfen nicht länger aufgrund einer pauscha-
lierenden Regelung ausgegrenzt werden.
In unserem Antrag fordern wir daher, dass die Fami-
liengerichte unter speziellen Voraussetzungen über den
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onkreten Einzelfall entscheiden sollen. Ziel muss es
ein, eine neue Balance zwischen dem Wohl und Inte-
esse des Kindes und beiden Eltern zu finden. Unser
orschlag würde dem Recht des Kindes auf beide Eltern
ehr Geltung verschaffen. Es würde die Rechtsschutz-
nd damit die Gerechtigkeitslücke für die Väter schlie-
en, und es würde dem Grundgedanken der UN-Kinder-
echtskonvention gerecht.
Eine moderne und zeitgemäße Familienpolitik kann
ich dem Problem nicht verschließen, dass die derzeitige
egelung in speziellen Fallkonstellationen die Ausgren-
ung von verantwortungsbewussten Vätern fördert. Dies
teht aktuellen Entwicklungen wie der wachsenden Inan-
pruchnahme des Elterngeldes von Vätern diametral ent-
egen.
Die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilität für
ie Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwach-
en und unter denen Eltern ihrer Verantwortung gerecht
erden, war selten so groß wie derzeit. Die Vereinbar-
eit von Familie und Beruf ist als Schlüsselproblem
dentifiziert worden. Das Elterngeld und der Ausbau der
etreuungsangebote sind logische Konsequenzen. Mit
er Reform des Unterhaltsrechts wurde das Familien-
echt den aktuellen Gegebenheiten jüngst weiter ange-
asst. Die Reform des Sorgerechts für die Nichtverheira-
eten ist ein wesentlicher weiterer Schritt. Es ist an der
eit, diesen Schritt zu gehen.
Schon Anfang 2003 hat das Bundesverfassungsge-
icht dem Gesetzgeber klar und unmissverständlich ei-
en Auftrag erteilt. Es kam zu dem Ergebnis, dass die
erzeitige Regelung zwar verfassungsgemäß ist, der Ge-
etzgeber aber zu beobachten und zu prüfen hat, ob die
ründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, den
ealen Gegebenheiten auch weiterhin entsprechen. Für
ns ist nicht erkennbar, dass die Bundesregierung bzw.
ie Große Koalition ihre Hausaufgaben gemacht hat.
Im Juni letzten Jahres haben wir die Bundesregierung
efragt, was aus dem Prüfauftrag geworden ist. Sie kön-
en dies unter der Drucksachennummer 16/5852 gerne
achlesen. Die Antwort der Bundesregierung lautet auf
en Punkt gebracht: Das Bundesministerium der Justiz
rüft, ob und wie Väter, die mit der Mutter des gemein-
amen Kindes nicht verheiratet sind, stärker an der elter-
ichen Sorge beteiligt werden können. Bei dieser vielver-
prechenden Antwort ist es dann aber auch geblieben.
ie sichtbaren Aktivitäten, mit denen das BMJ dem
rüfauftrag bisher nachgekommen ist, zeugen nicht ge-
ade von einer engagierten und verantwortungsbewuss-
en Wahrnehmung dieser Aufgabe. Auf die meisten der
on uns gestellten Fragen konnte die Bundesregierung
eine Antwort geben. Forschungsergebnisse: Fehlan-
eige!
Im April dieses Jahres hat der Europäische Gerichts-
of für Menschenrechte eine Klage zum § 1626 a ange-
ommen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Bun-
esregierung dort zu verteidigen gedenkt. Die grüne
undestagsfraktion ist den Anliegen des Verfassungsge-
ichts gerecht geworden. Mit unserem Antrag legen wir
as vor, was sich als zwingende Konsequenz ergibt: eine
oderate Öffnung der jetzigen Regelung für die Väter.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18441
(A) )
(B) )
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Kin-
der haben ein Recht auf beide Eltern – unabhängig da-
von, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind oder
nicht. Ich bin überzeugt davon, dass es für ein Kind am
allerbesten ist, wenn beide Eltern präsent sind und wich-
tige Angelegenheiten des Kindes gemeinsam entschei-
den. Allerdings dürfen wir nicht die Augen davor ver-
schließen, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, in dem
dafür notwendigen Umfang zu kooperieren.
Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat der
Gesetzgeber nicht miteinander verheirateten Paaren erst-
mals die Möglichkeit gegeben, die elterliche Sorge ge-
meinsam auszuüben. Der Gesetzgeber hat damit aner-
kannt, dass inzwischen viele Paare ohne Trauschein
zusammenleben und sich gemeinsam um ihre Kinder
kümmern. Allerdings musste der Gesetzgeber dabei
auch eine Tatsache berücksichtigen, die ich für sehr
wichtig halte: Viele der nichtverheirateten Paare leben
nicht oder nicht auf Dauer in einer stabilen Beziehung,
sondern auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen.
Nach einer Studie zur Lebenslage nichtehelicher Kinder,
die zur Vorbereitung der Kindschaftsrechtsreform in
Auftrag gegeben worden war, führen nichtverheiratete
Eltern zu Beginn der Schwangerschaft zu 81 Prozent
eine Partnerschaft; ist das Kind sechs Jahre alt, so sind es
noch 17 Prozent. Wir können daher nicht davon ausge-
hen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern in jedem
Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes
zu kooperieren. Würden wir einen Elternteil zur gemein-
samen Sorge zwingen, entstünde die Gefahr, dass für das
Kind wichtige Entscheidungen durch Streitigkeiten der
Eltern verzögert oder überhaupt nicht getroffen werden.
Dies ginge zulasten des Kindes, dessen Schutz das Sor-
gerecht als „Pflichtrecht“ der Eltern in erster Linie dient.
Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung,
dass die Eltern übereinstimmende Sorgeerklärungen ab-
geben und dadurch ihre Bereitschaft dokumentieren, in
Angelegenheiten des Kindes zu kooperieren.
Ich weiß, dass die bestehende gesetzliche Regelung
vor allem vonseiten betroffener Väter vielfach kritisiert
wird. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003
den Zeitraum seit dem Inkrafttreten der Regelung noch
für zu kurz gehalten, um das Regelungskonzept infrage
zu stellen. Ich finde, das Bundesverfassungsgericht hat
hier eine sehr überlegte Entscheidung getroffen, indem
es die Regelung des § 1626 a BGB für verfassungskon-
form erklärte und gleichzeitig den Gesetzgeber ver-
pflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten
und die gesetzlichen Annahmen zu überprüfen.
Wir haben seit der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts verschiedene Maßnahmen ergriffen, um
diesem Prüfauftrag nachzukommen, von denen ich Ih-
nen folgende kurz vorstellen möchte: Durch eine Ände-
rung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch wird seit dem
Jahr 2004 die Begründung der gemeinsamen Sorge
durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Die erhobenen
Statistiken zeigen, dass etwa 45 Prozent der nicht mit-
einander verheirateten Eltern die gemeinsame Sorge
durch Sorgeerklärungen begründen. Dies bedeutet, dass
das Rechtsinstitut der Sorgeerklärung zu einem großen
Teil gut angenommen wird. Andererseits geben immer-
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in mehr als die Hälfte der nichtverheirateten Eltern
eine Sorgeerklärungen ab. Diese Zahlen sind aber nur
edingt aussagekräftig. Wir kennen nicht die Gründe da-
ür, warum viele Eltern keine Sorgeerklärungen abge-
en. Einige dieser Eltern dürften geheiratet, andere wie-
erum nie zusammengelebt haben.
Um die Hintergründe näher zu beleuchten, hat das
undesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei
echtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Diese
efragung hat ein vielschichtiges Bild ergeben und ge-
eigt, dass hierzu eine wissenschaftlichen Ansprüchen
enügende empirische Untersuchung erforderlich ist. Ich
enke, dass die Regelung des § 1626 a BGB nun – zehn
ahre nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformge-
etzes – hinreichend gesellschaftlich verankert und er-
robt ist, um sie auf den Prüfstand einer umfassenden
issenschaftlichen Untersuchung zu stellen. Auf der
rundlage ihrer Ergebnisse kann dann entschieden wer-
en, ob und gegebenenfalls wie Väter künftig stärker an
er gemeinsamen Sorge beteiligt werden sollen. Vor Ab-
chluss dieser Untersuchung sehe ich keinen gesetzgebe-
ischen Handlungsbedarf.
nlage 7
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Antrag: Menschenrechtslage in Tibet ver-
bessern
– Beschlussempfehlung und Bericht: Fest-
nahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia
Entschließung des Europäischen Parlaments
vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des
chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia
(Zusatztagesordnungspunkte 8 und 9)
Michael Leutert (DIE LINKE): Die Menschen-
echtslage in der Volksrepublik China im Allgemeinen,
n Tibet im Besonderen, ist völlig zu Recht immer wie-
er Thema in der politischen Öffentlichkeit und daher
uch im Bundestag. In China finden Modernisierungen
on Staat und Gesellschaft statt, die immer mehr deut-
ich machen, dass menschenrechtliche Mindestnormen
nzureichend erfüllt sind. Die Bindung staatlichen Han-
elns an Menschenrechtsnormen ist eine notwendige Be-
ingung für eine humane Praxis.
Sicher, der Bundestag ist kein wissenschaftliches
nstitut, in dem an der Erörterung einer sehr überschau-
aren Themen- und Problempalette mit viel Zeit und Er-
enntnisorientierung gearbeitet werden kann. Aber das
eißt für uns nicht, dass wir uns unbeeindruckt von
achkenntnis auf schwierige Probleme werfen dürfen,
as ja auch Folgen haben soll für politisches Handeln.
ie FDP erfüllt in ihrem hier vorliegenden Antrag die
enntnisanforderungen nicht. Woher wissen Sie eigent-
ich, dass das Vorgehen der chinesischen Sicherheits-
räfte in Tibet nach dem Gewaltausbruch in Tibet unan-
emessen war? Als es noch eine Presseöffentlichkeit
18442 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
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gab, konnte man von deutschen Beobachtern wie Georg
Blume hören, dass die Reaktionen auf die Gewaltausbrü-
che eher zurückhaltend waren. Selbst die tibetische Exil-
regierung hat ihre Angaben über die Anzahl der Todes-
opfer ebenso massiv wie kleinlaut heruntergeschraubt.
Ebenso abenteuerlich ist es, von Protesten und Demonst-
rationen dort zu reden, wo es sich um xenophobe Gewalt-
exzesse handelt.
Wir sind alle hier im Plenum durch Herrn Staatsmi-
nister Erler informiert worden. Erklären Sie mir doch
bitte, was Xenophobie mit kulturellen und religiösen
Rechten zu tun haben könnte! Nein, derartige Anträge
muss meine Fraktion ablehnen. Nun liegt noch ein An-
trag vor: ein Antrag zu einer „Entschließung des Euro-
päischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftie-
rung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia“. Meine
Fraktion wird sich enthalten.
Zunächst: Wie so häufig ist unsere Fraktion nicht in die
Erarbeitung einbezogen worden, alle anderen Fraktionen
dieses Parlaments schon. Sie haben das nicht aus alter Ge-
wohnheit heraus vergessen, sondern im Menschenrechts-
ausschuss sogar ausdrücklich abgelehnt. Wenn der vorlie-
gende Antrag richtig und sinnvoll sein sollte, kann er
nicht plötzlich dadurch falsch oder sinnlos werden, wenn
ein Antragsteller mehr dabei ist. Genau das behaupten Sie
aber durch Ihr Verhalten. Das sollte eigentlich schon für
eine Enthaltung reichen.
Nun steckt da aber tatsächlich etwas, was meine Frak-
tion so nicht teilen kann. Wenn Sie die Entschließung
des Europäischen Parlaments genau lesen, so müsste Ih-
nen eigentlich auffallen, dass neben einer Reihe richtiger
Forderungen eine sehr problematische aufgestellt wird:
Das Europäische Parlament fordert darin vom Rat, ge-
eignete Schritte gegenüber der VR China zu unterneh-
men, ohne auch nur ansatzweise zu konditionieren, was
eigentlich „geeignet“ sein soll. Damit wird politische
Legitimation überanstrengt. Sie mögen darin kein Pro-
blem sehen, wir schon. Aus diesen Gründen ist es uns
nicht möglich, die Entschließung des Europäischen Par-
laments uneingeschränkt zu begrüßen, sondern wir wer-
den uns enthalten.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Bekämpfung von Piraterie
– Ursachen der Piraterie vor der somalischen
Küste bearbeiten – Politische Konfliktlö-
sungsschritte für Somalia vorantreiben
(Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord-
nungspunkt 11)
Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU): Die Nachrichten
über Piraterie und Entführungen in den Gewässern um
das Horn von Afrika sind bedrückend ernst und fordern
uns zum schnellen Handeln auf. Nach dem Lübecker
Frachter „Lehman Timber“ schockiert nun – wenn sich
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ie Angaben bestätigen; danach sieht es aus – die Ent-
ührung und Verschleppung von deutschen Segeltouris-
en. Dies sind nur zwei Fälle, die exemplarisch für einen
rnormen Anstieg von Piraterie stehen. Dies gilt welt-
eit, aber besonders in den Gewässern vor der somali-
chen Küste. Im vergangenen Jahr meldeten deutsche
eederein fast vier Dutzend Piraterievorfälle weltweit
on insgesamt 263 gemeldeten Fällen. 80 Prozent der
ngriffe finden in Küstennähe statt. In diesem Jahr wa-
en es bereits 20 Angriffe vor den Küsten Somalias. Der
olf von Aden, die Gewässer um das Horn von Afrika,
ehören zu den meist befahrenen der Welt. Hier verläuft
ine Hauptader des internationalen Seehandelsverkehrs.
Deutschland als Exportnation Nummer eins, mit der
rößten und modernsten Containerflotte und der dritt-
rößten Handelsflotte weltweit, hat ein vitales Interesse,
ass Piraterie bekämpft wird. Dies kann als Nothilfe auf
ee auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens,
as wir 1994 ratifiziert haben, bereits geschehen. Im
ahmen der Antiterrormission Enduring Freedom ist die
eutsche Marine im Bereich der Gewässer um das Horn
on Afrika präsent. Zurzeit leistet die Besatzung der Fre-
atte „Emden“ hervorragenden Dienst. Auch das muss
ier einmal erwähnt werden.
Die besondere Lage in den Gewässern vor Somalia
at die internationale Staatengemeinschaft aber vor ein
eues Problem gestellt. Somalia ist ein Land, dessen
erantwortliche nicht in der Lage sind und nicht die Mit-
el haben, die Staatshoheit in den eigenen Gewässern
nd an den eigenen Küsten auszuüben. Ein Ende dieser
esolaten und instabilen Situation in Somalia wird nicht
urzfristig möglich sein. Daher war der Bereich der Ho-
eitsgewässer bisher ein Schutzraum für operierende Pi-
aten, die teilweise in kleinen Schiffsverbänden operie-
en, bestens ausgerüstet und schwer bewaffnet sind. Sie
onnten von fremden Kriegsschiffen bisher nicht in der
2-Meilen-Zone aufgebracht werden. Somalia selbst
ber fehlen dazu die Mittel.
Durch die Resolution 1816 der Vereinten Nationen
önnen Piraten nun für zunächst sechs Monate auch in
en Hoheitsgewässern Somalias von Kriegsschiffen an-
erer Staaten verfolgt werden. Diese Resolution ist der
esonderen politischen Situation Somalias geschuldet.
ie ist in Übereinstimmung mit der Übergangsregierung
n Somalia verabschiedet. Es ist sicherlich richtig, diese
esonders schwierige politische Übergangssituation So-
alias auch als einen wesentlichen Faktor für die ver-
ehrte Piraterie in diesen Gewässern zu benennen. Es ist
eine Frage, dass eine stabile, politische Situation in So-
alia so schnell als möglich mit internationaler Hilfe er-
eicht werden muss.
Dazu hat es hier im Haus entsprechende Debatten und
ntschließungen gegeben. Es ist aber sicherlich nicht
innvoll, in dieser Situation, in der schnelles Handeln an-
ezeigt ist, den ganzen, sehr komplexen Themenbereich
it auf den Tisch zu heben. Deshalb halte ich den noch
urzfristig von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein-
ebrachten Antrag in dieser Situation für nicht hilfreich,
ondern eher bremsend und ablenkend. Wir müssen uns
eute um die Lösung eines deutschen Dilemmas bemü-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18443
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hen. Wie kann die deutsche Marine befähigt werden, au-
ßerhalb eines Verteidigungsfalles und außerhalb der Not-
hilfe gegen Piraterie vorzugehen? Das ist die Frage. Die
Antwort liegt in der Schaffung einer verlässlichen, ein-
deutigen Rechtsgrundlage. Dazu müssen Veränderun-
gen, ja, Erweiterungen der grundgesetzlichen Vorausset-
zungen geschaffen werden.
Akte der Piraterie sind grundsätzlich kein Terroris-
mus. Es sind kriminelle Verbrechen. Die Verbrechensbe-
kämpfung übernimmt bei uns die Polizei, nicht das Mili-
tär. Das Mandat im Rahmen der Operation Enduring
Freedom sieht Maßnahmen zur Bekämpfung des interna-
tionalen Terrorismus vor, nicht die Bekämpfung der Pi-
raterie. Nach dem internationalen Seerechtsübereinkom-
men, das Deutschland 1994 ratifiziert hat, hat aber jedes
Kriegsschiff das Recht, ein Piratenschiff aufzubringen
und die Personen des Schiffes festzunehmen. Dieses ist
aber auf den Fall der Nothilfe, also die Zeit des tatsächli-
chen Angriffs beschränkt. Die weitere Verfolgung der
Kriminellen auf See ist nach unseren Gesetzen Polizei-
aufgabe.
Eine Veränderung und Erweiterung unseres Grundge-
setzes könnte eine klare Grundlage für bewaffnete Ein-
sätze der Bundesmarine schaffen. Diese Notwendigkeit
wird im Antrag der Liberalen leider so nicht deutlich
hervorgehoben. Dabei ist es auch nicht das Ziel, eine
Vermischung von Einsätzen der Bundeswehr im Innern
und Äußeren zu schaffen. Vielmehr brauchen wir Klar-
heit in den deutschen Gesetzesgrundlagen, damit wir den
Verpflichtungen aus dem Seerechtsübereinkommen und
den Notwendigkeiten der Bekämpfung moderner Pirate-
rie entsprechen können. Es ist wichtig, hier entspre-
chende Grundlagen zu schaffen, um unserer Marine die
nötige Handlungssicherheit zu geben. Daher ist es rich-
tig, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten einer
Verfassungsänderung prüft. Wir müssen schnell zu
einem Ergebnis kommen, damit die deutsche Marine an
der Absicherung der Gewässer vor Somalia effektiv mit-
wirken kann. Die Gefahr durch Piraterie muss schnellst-
möglich eingedämmt werden.
Dr. Rolf Mützenich (SPD): Die heutige Debatte hat
einen traurigen aktuellen Anlass. Vor zwei Tagen haben
somalische Piraten bei einem Überfall auf eine Jacht
eine dreiköpfige deutsch-französische Familie und den
Kapitän des Schiffes gekidnappt. Die Gewässer vor So-
malia gehören für die internationale Schifffahrt zu den
gefährlichsten der Welt, weil Piraten dort immer wieder
Schiffe und Boote überfallen. Insgesamt ist die Piraterie
auf nahezu allen Weltmeeren auf dem Vormarsch. Die
moderne Piraterie ist gewalttätiger, blutiger und brutaler
geworden. Am gefährlichsten sind die Gewässer vor In-
donesien und Sri Lanka. Als riskant gelten auch die
Malakkastraße – vor allem bei Singapur und Kuala Lum-
pur –, das Rote Meer und neuerdings die Küste Soma-
lias. Doch nicht nur der Indische Ozean ist Jagdgebiet
von Seeräubern. Auch der Ostpazifik – hier vor allem
die Philippinen und die chinesischen Küstengewässer –
und der Südatlantik und die Küste vor Nigeria sind Pira-
tengebiet. Allein 2007 sind 43 deutsche Schiffe von Pi-
raten überfallen worden.
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Es ist also in der Tat an der Zeit – und ich denke hier-
ber sind sich alle einig –, dass die internationale Ge-
einschaft das Piratenunwesen auf den Weltmeeren
irksamer und effektiver bekämpfen muss! Ich möchte
ier aber auch betonen, dass meines Erachtens die völ-
errechtlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung der
iraterie bereits gegeben sind. Hierfür ist eine Änderung
es Grundgesetzes nicht notwendig. Die Deutsche Ma-
ine hat bereits heute alle rechtlichen Befugnisse, die sie
ur Bekämpfung von Piraterie braucht. So ist Nothilfe
atürlich auch auf Hoher See jederzeit möglich und be-
arf keiner weiteren rechtlichen Klärung: Wenn deut-
che oder Schiffe anderer Länder in unmittelbarer Not
ind, kann die Bundeswehr gegebenenfalls eingreifen.
ie Befugnis von Kriegsschiffen, Seeräuberschiffe auf-
ubringen, gehört zu den allgemeinen Regeln des Völ-
ergewohnheitsrechtes. Den völkerrechtlichen Rahmen
ierfür bietet seit 1982 das 3. Seerechtsübereinkommen
er Vereinten Nationen, welches der Deutsche Bundes-
ag am 2. September 1994 ratifiziert hat und in dem sich
uch Deutschland in Art. 100 ausdrücklich zur Bekämp-
ung der Piraterie verpflichtet. Des Weiteren hat der UN-
icherheitsrat, angesichts der Situation vor der Küste
omalias, am 2. Juni 2008 per UN-Resolution 1816 die
or Ort operierenden Seestreitkräfte ermächtigt, auch in-
erhalb der somalischen Hoheitsgewässer (12-Meilen-
one) gemäß Seerechtsübereinkommen gegen Piraten
orzugehen. Das heißt, die somalische Regierung hat
usdrücklich die Vereinten Nationen um Hilfe gebeten.
ach Art. 24 des Grundgesetzes wäre das eine Maß-
ahme der kollektiven Sicherheit und durch eine UN-
esolution abgedeckt.
Bei der Frage, ob eine Erweiterung des OEF-Manda-
es ein geeigneter Weg zur Bekämpfung der Piraterie ist,
abe ich jedoch meine Zweifel. OEF verfolgt andere
iele, eine Erweiterung des Mandats wäre deshalb mei-
es Erachtens der falsche Weg. Es ist in diesem Zusam-
enhang auch durchaus lohnenswert über den franzö-
isch-spanischen Vorschlag nachzudenken. Spanien und
rankreich haben eine eigenständige ESVP-Mission zur
ekämpfung der Piraterie in die Diskussion eingebracht.
ies wird unter anderem auch Thema beim Allgemeinen
at Ende Juni in Brüssel sein. Eine solche ESVP-Mis-
ion scheint mir ein gangbarer Weg zur Bekämpfung der
iraterie zu sein und würde natürlich ebenfalls eine
andatierung durch den Deutschen Bundestag erfor-
ern. Die Ansicht des Verteidigungsministeriums, dass
ie deutsche Verfassung es der Marine bisher verbiete
inzugreifen und dies Aufgabe der Bundespolizei sei,
ann ich nicht teilen. Die Gegebenheiten vor der deut-
chen Küste und die Kompetenzstreitigkeiten, die sich
us dem deutschen Föderalismus ergeben, können und
ollten auch nicht auf die Hohe See übertragen werden.
ie Forderung, Art. 87 zu ergänzen, damit die Bundes-
ehr ausdrücklich bisherige Polizeibefugnisse überneh-
en dürfte, macht im Zusammenhang mit der Bekämp-
ung der Piraterie jedenfalls wenig Sinn. Hier stellt sich
ie Frage, ob dies nicht vielmehr ein weiterer Versuch
on Teilen der Union ist, die Grenzen zwischen innerer
nd äußerer Sicherheit zu verwischen.
18444 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
(A) )
(B) )
Rolf Kramer (SPD): Die Piraterieüberfälle am Horn
von Afrika und in den Küstengewässern Somalias häu-
fen sich in den letzten Wochen und Monaten. Sie gefähr-
den zum Teil massiv die internationale und lokale zivile
Seeschifffahrt in diesem Bereich. Erst am Wochenende
ist wieder die Entführung eines deutschen Ehepaares von
einer Jacht nach Somalia bekannt geworden. Neben den
Fällen sogenannter Gelegenheitspiraterie mehren sich
am Horn von Afrika Fälle von organisierter Piraterie.
Davon betroffen sind auch humanitäre Hilfslieferungen,
die für die notleidende Bevölkerung in Somalia be-
stimmt sind. Die Übergangsregierung von Somalia ist
zur Pirateriebekämpfung in ihren Küstengewässern nicht
in der Lage und hat sich deshalb an die Staatengemein-
schaft mit der Bitte um Unterstützung gewandt.
Der UN-Sicherheitsrat hat am 8. Juni 2008 einstim-
mig die Resolution 1816 (2008) zu „Maßnahmen gegen
Piraterie und bewaffneten Raub vor Somalias Küste“
verabschiedet. Der Kern dieser unter Kapitel VII der
VN-Charta verabschiedeten Resolution ist, dass die im
allgemeinen Völkerrecht – und dem Seerechtsüberein-
kommen – für den Bereich der hohen See vorgesehenen
Befugnisse zur Piratenbekämpfung auf die Küstenge-
wässer Somalias ausgedehnt werden. Damit sind auch
dort Kriegsschiffe aller Staaten befugt, Piratenschiffe
aufzubringen, ihre Besatzung festzunehmen und an Bord
befindliche Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen.
Die Resolution 1816 schafft damit quasi einen einheit-
lichen „Pirateriebekämpfungsraum“ vor der somalischen
Küste. Diese Befugnis gilt für Schiffe jener Staaten, die
mit der Übergangsregierung in Somalia zusammenarbei-
ten und die von Somalia dem Generalsekretär der Verein-
ten Nationen vorab notifiziert werden. Diese Autorisie-
rung gilt für zunächst sechs Monate und ist auf den
Einzelfall Somalia beschränkt. Soweit ist hier völker-
rechtlich alles klar.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Dürfen
sich deutsche Marineverbände, die im Rahmen der OEF
in der Region tätig sind, an dieser Pirateriebekämpfung
beteiligen? Auch wenn völkerrechtlich alles klar ist, ver-
fassungsrechtlich gibt es noch einigen Klärungsbedarf.
Für den Einsatz der deutschen Streitkräfte bedarf es ei-
ner verfassungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage, dass
heißt, das Grundgesetz muss den Einsatz der Streitkräfte
ausdrücklich genehmigen. Dies ergibt sich aus Art. 87 a
Abs. 2 GG. Nun stellt sich die Frage, ob über die Art. 24
und Art. 25 des Grundgesetzes nicht eine solche Er-
mächtigungsgrundlage hergestellt werden kann.
Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist dies mög-
lich, da das Völkergewohnheitsrecht ebenso wie Art. 105
des VN-Seerechtsübereinkommens von 1982 den
Kriegsschiffen und besonders damit beauftragten Staats-
schiffen aller Staaten erlauben, auf hoher See gegen Pi-
ratenschiffe vorzugehen. Diese Vorschriften finden ins-
besondere über Art. 25 direkt Eingang in das nationale
Recht. Einer Verfassungsänderung hinsichtlich des Art.
87 a Grundgesetz bedarf es daher aus unserer Sicht
nicht. Der Parlamentsvorbehalt bleibt im Übrigen davon
unberührt.
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Wie sieht es nun mit dem Einsatz deutscher Kriegs-
chiffe in fremden Hoheitsgewässern aus. Nach § 16
eeaufgabengesetz ist dort die Bundespolizei zuständig,
enn Deutschland von dem jeweiligen Küstenland um
ilfe gebeten wird. Um nun die Marine einsetzen zu
önnen, bedarf es aus unserer Sicht aber auch hier keiner
rundgesetzänderung. Auch die Änderung des Seeauf-
abengesetzes und anderer einschlägiger Verordnungen
st nicht erforderlich. Es besteht kein plausibler Grund,
as Seeaufgabengesetz auf hoher See und in fremden
üstengewässern anders auszulegen. Die dort beschrie-
ene Kompetenzzuweisung an die Bundespolizei ist aus
nserer Sicht nicht abschließend zu verstehen, sodass die
riegschiffe der Marine zur Pirateriebekämpfung, wie
m Seerechtsübereinkommen vorgesehen, eingesetzt
erden können.
International stehen damit aus unserer Sicht der Pira-
eriebekämpfung durch die deutsche Marine keine ver-
assungsrechtlichen Probleme entgegen. Diese stellen
ich nur im nationalen Küstenmeer. Aber dieses Thema
tellt sich heute ja noch nicht.
Dr. Norman Paech (DIE LINKE): Seit der Entmach-
ung der Union Islamischer Gerichte, UIC, durch den
inmarsch des äthiopischen Militärs in Somalia beschäf-
igen wir uns mit einer Kette von Piratenüberfällen vor
er Küste Somalias. Die somalische Übergangsregie-
ung, die im Land wie auf ihren Gewässern weitgehend
andlungsunfähig ist, hat den UN-Sicherheitsrat mehr-
ach um Hilfe bei der Bekämpfung von Piraterie gebe-
en. Als Konsequenz hat der UN-Sicherheitsrat am
. Juni 2008 Resolution 1816 verabschiedet, die es den
taaten erlaubt, Piraten auch in somalischen Küstenge-
ässern zu verfolgen und zu bekämpfen. Die Bundesre-
ierung hat schnell signalisiert, dass sie nur zu bereit ist,
inen aktiven militärischen Part bei der Piratenbekämp-
ung zu übernehmen. Seither ist in Deutschland eine De-
atte darüber entbrannt, welche verfassungsrechtlichen
öglichkeiten und Grenzen für eine Beteiligung der
undeswehr an der aktiven, also militärischen, Bekämp-
ung von Piraterie bestehen.
Die Bundesregierung spricht von einer Rechtsun-
icherheit, die sich aus Art. 87 a des Grundgesetzes er-
ibt, der den Einsatz der Bundeswehr auf den Verteidi-
ungsfall beschränkt. Diese Rechtunsicherheit möchte
ie Bundesregierung mit einer Verfassungsänderung
usräumen. Die FDP argumentiert in ihrem knapp gehal-
enen Antrag in die entgegengesetzte Richtung: Eine
erfassungsänderung sei nicht nötig, da die Grundge-
etzartikel 24 und 25 auf den Vorrang des Völkerrechts
or dem Bundesrecht verweisen und damit die Bundes-
ehr der Ermunterung des UN-Sicherheitsrates, aktiv
egen Piraten vorzugehen, nachkommen könne bzw. so-
ar müsse.
Am Ende steht hinter dieser juristischen Debatte das-
elbe politische Ziel: Deutsche Soldaten sollen einen
reibrief erhalten, über die im Seerechtsübereinkommen
er Vereinten Nationen vorgesehene Nothilfe hinaus
ine aktive, militärische Rolle in der Piratenbekämpfung
inzunehmen. Sie sollen dafür auch präventiv und ohne
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18445
(A) )
(B) )
parlamentarische Debatte stationiert werden können. Die
Linke lehnt einen Einsatz der deutschen Marine gegen
Piraten ab. Die Bekämpfung von Piraterie ist und bleibt
eine Polizei- nicht eine Militäraufgabe. Wir lehnen des-
halb den Antrag der FDP ab.
Ganz im Gegensatz zu dem Antrag der FDP befasst
sich der vorliegende Antrag der Grünen mit den Ursa-
chen der Piraterie in Somalia: dem vollständigen Fehlen
jeder Staatlichkeit und dem seit Jahren andauernden Ge-
waltkonflikt. Wir teilen die Position der Grünen, dass
Somalia politische Lösungen braucht. Ebenso teilen wir
die Hoffnung auf einen Friedensprozess und die Forde-
rung nach einem Abzug des äthiopischen Militärs aus
dem Land. Allerdings können wir uns in der Frage des
internationalen militärischen Engagements dem Antrag
nicht anschließen. Die von der Afrikanischen Union ge-
führte Militärmission AMISOM ist gescheitert, eine
Überführung in eine UN-geführte Mission nach demsel-
ben Muster würde ebenfalls scheitern. Somalia braucht
einen Friedensprozess. In diesen müssen jedoch alle
Konfliktparteien und die Zivilbevölkerung eingebunden
sein. Das ist bei dem aktuellen Übereinkommen zwi-
schen der somalischen Übergangsregierung und der „Al-
lianz für die Befreiung Somalias“ leider nicht der Fall
und daher ist das Übereinkommen in der Tat fragil. Um
es zu stabilisieren, braucht man keine internationalen
Truppen mit robustem Mandat, sondern einen von allen
Seiten akzeptierten und beauftragten echten Blauhelm-
einsatz, um den vereinbarten Waffenstillstand zu über-
wachen. Wenn die Grünen sich dazu entschließen könn-
ten, ihren Antrag an dieser Stelle präziser zu formulieren
und sich von der Forderung nach einer UN-geführten
Kampftruppe zu trennen, würde es meiner Fraktion
leichter fallen, diesem Antrag zuzustimmen. So werden
wir uns enthalten.
Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Die Frage der Pirateriebekämpfung ist kein neues
Thema. Neu ist jedoch, dass die FDP heute den Antrag
vorlegt, dass die Bundeswehr unter Berufung auf Art. 25
Grundgesetz – und damit ohne Verfassungsänderung –
weltweit Jagd auf Piraten machen soll. Das heißt, es geht
um die hochbrisante Frage der verfassungsrechtlichen
Zulässigkeit von Einsätzen der Marine im In- und Aus-
land. Nicht mehr und nicht weniger verbirgt sich hinter
diesem Antrag.
Dies ist ein klarer Kurswechsel und eine völlige Neu-
interpretation des Grundgesetzes. Wir hatten beantragt,
darüber in den Ausschüssen zu debattieren. Das hat die
FDP abgelehnt. Die FDP weiß sehr gut, dass sie mit ih-
rer gewagten Interpretation die Büchse der Pandora öff-
net. Das ist alles nicht durchdacht. Ich habe doch den
Eindruck: Ihnen geht es nicht um die Sache, sondern um
zweifelhafte politische Stimmungsmache. Daran werden
wir uns nicht beteiligen.
Es fällt schon auf, dass die FDP mit ihrem Ruf nach
robusterem und offensiverem militärischen Vorgehen in
Afghanistan und am Horn von Afrika inzwischen zu den
militärischen Scharfmachern im Deutschen Bundestag
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utiert ist. Hier wollen die Liberalen die Union rechts
berholen.
Die FDP distanziert sich mit diesem Antrag von ihrer
igenen Regierungspolitik. Als 1994 das Seerechtsüber-
inkommen in deutsches Recht überführt wurde, lag die
ederführung bei der FDP. Sie stellte damals den Außen-
inister und die Justizministerin. Wir sind bislang im-
er davon ausgegangen, dass es ein Kernanliegen der
DP war und ist, dass die Bekämpfung der Piraterie eine
olizeiliche Aufgabe und keine militärische Aufgabe
ein darf.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine
rage des Kollegen Stinner bekräftigt, dass es sich bei
en Pirateriebekämpfungsbestimmungen des VN-See-
echtsübereinkommens um Völkergewohnheitsrecht han-
elt. Das wurde bislang auch von niemandem bestritten.
n einer Antwort auf eine FDP-Anfrage hat sie im Mai
ieses Jahres aber ebenfalls klargestellt: „Die allgemeine,
efahrunabhängige Befugnis zum Aufbringen von Pira-
enschiffen ist eine Befugnis, keine unbedingte Verpflich-
ung.“ Und sie fügte hinzu: „Ob und gegebenenfalls unter
elchen Voraussetzungen ein Schiff der Deutschen Ma-
ine von dieser völkerrechtlichen Befugnis Gebrauch ma-
hen kann, ist verfassungsrechtlich nicht abschließend
eklärt.“
Dies ist der entscheidende Punkt. Alle Bundesregie-
ungen und die Mehrzahl der Völkerrechtsexperten hat-
en sich bisher darauf verständigt, dass eine Beteiligung
eutscher Kriegsschiffe und Flugzeuge verfassungs-
echtlich nicht zulässig ist. Auch deshalb fordert die Ma-
ine und insbesondere die Union eine Änderung des
rt. 87 a. Wir können die FDP nur davor warnen, mit
em Grundgesetz Schindluder zu treiben. Dies gilt auch
ür die Arbeitsgruppe der Regierungskoalition. Wenn Sie
er Auffassung sind, die Bekämpfung von Piraterie sei
ine Daueraufgabe, die mit militärischen Mitteln und
on der Bundeswehr wahrgenommen werden soll, dann
üssen Sie das Grundgesetz ändern.
Hinter dem ganzen Hin und Her, ob Grundgesetzände-
ung oder keine Grundgesetzänderung, steckt eigentlich
ine ganz andere Frage, nämlich: Soll sich Deutschland
änger mit Marineeinheiten an der Antiterror-Operation
Enduring Freedom“ am Horn von Afrika beteiligen. Wir
einen, ganz klar nein. Nicht nur die Rechtfertigung
ber das Selbstverteidigungsrecht ist nach mehr als sechs
ahren äußerst brüchig geworden. Es gab in den vergan-
enen Jahren auch keine terroristischen Bewegungen, die
uf diesem Wege aufgeklärt werden konnten.
Wir wissen, dass viele Abgeordnete der Koalition den
EF-Einsatz lieber heute als morgen beenden möchten.
ass dies nicht geschieht, liegt daran, dass die einen den
orn Washingtons fürchten und die anderen mit der
eutschen Marine sowieso Größeres vorhaben. Manche
ähen sie gerne als weltweit operierende maritime Welt-
olizei zur Sicherung deutscher Rohstoffwege, Absatz-
ärkte und sonstiger Interessen.
In dieser Gemengelage kommen einigen von Ihnen
ie Piraten am Horn von Afrika gerade recht. Sie sehen
n der UN-Resolution 1816 über Maßnahmen gegen Pi-
(A) (C)
(B) )
raterie und bewaffneten Raub vor der Küste eine neue
Rechtsgrundlage für eine Bundeswehrbeteiligung. Sie
plädieren dafür, die Pirateriebekämpfung zum Auftrag
von OEF zu machen. Wir lehnen das entschieden ab.
Antiterrorkampf und Bekämpfung der Piraterie sind
zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wenn sich die Bun-
desregierung mit bewaffneten Streitkräften an der Um-
setzung der Resolution 1816 im Küstenmeer Somalias
beteiligen will, dann muss die dem Bundestag auf jeden
Fall ein neues Mandat vorlegen und darlegen, warum der
Einsatz bewaffneter Streitkräfte gegen Piraten nun ver-
fassungsrechtlich konform sein soll.
Allerdings haben wir erhebliche Zweifel, ob diese
taktischen juristischen Manöver auf stürmischer politi-
scher See die angemessene und die vordringlichste Art
und Weise sind, dem Problem der Piraterie an der soma-
lischen Küste Herr zu werden. Wer die Ursachen der Pi-
raterie vor der somalischen Küste beseitigen will, muss
sich an die Ursachen machen, und die liegen an Land,
nämlich in einer weiter zunehmenden Destabilisierung
Somalias. Meine Fraktion hatte hierzu bereits einen An-
trag vorgelegt, dem der Bundestag im Juni 2007 mehr-
kooperative Zukunftsperspektive gibt. Das ist wichtiger
als die von der FDP heute angestoßene Geisterschiffde-
batte.
Anlage 9
Neuabdruck der Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
171. Sitzung (Drucksache 16/9683, Fragen 34 und 35):
Wie haben sich die Gehälter der Vorstände der zehn größ-
ten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nennkapitals),
an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den letzten fünf
Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten Zahlen)?
Wie haben sich die Bonuszahlungen für die Vorstände der
zehn größten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nenn-
kapitals), an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den
letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten
Zahlen)?
Die zehn größten Unternehmen, an denen der Bund
unmittelbar beteiligt ist, sind – bezogen auf das Nenn-
kapital zum 31. Dezember 2006 – die Deutsche Telekom
heitlich zugestimmt hat. Gefolgt ist daraus leider seitens
der Bundesregierung nichts.
Die Bundesregierung muss dem Somalia-Konflikt
endlich mehr Aufmerksamkeit widmen und sich aktiver
an Initiativen zur Beilegung des Konflikts zwischen
Äthiopien und Eritrea beteiligen. Dazu legen wir Ihnen
heute erneut einen Antrag vor. Die äthiopische Armee
muss sich schnellstmöglich aus Somalia zurückziehen,
und eine Stabilisierungstruppe der Vereinten Nation –
übergangsweise AMISOM – muss entsandt werden. Der
Sondergesandte des VN-Generalsekretärs muss zur Um-
setzung des Übereinkommens vom 9. Juni zwischen
Übergangsregierung und ARS aktiv unterstützt werden.
Und wir müssen Somalia in Aussicht stellen, dass es für
eine von allen maßgeblichen politischen Kräften ein-
schließlich der UIC getragene Übergangsregierung eine
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G, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche
ahn AG, die Flughafen München GmbH, die DFS
eutsche Flugsicherung GmbH, die TLG IMMO-
ILIEN GmbH, die Internationale Mosel-Gesellschaft
bH, die Duisburger Hafen AG, die Deutsche Gesell-
chaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
nd die BWI Informationstechnik GmbH.
Die Entwicklung der Gehälter und Bonuszahlungen
er Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaften
zw. der Geschäftsführer der Gesellschaften mit be-
chränkter Haftung kann überwiegend den Geschäftsbe-
ichten bzw. dem Beteiligungsbericht entnommen wer-
en.
In einzelnen Fällen wird unter Bezugnahme auf § 286
bs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge verzich-
et, so aktuell bei der Duisburger Hafen AG.
18446 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
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172. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9