Plenarprotokoll 16/172
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Mechthild Dyckmans, Birgit
            Homburger, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der FDP: GmbH-Gründungen beschleu-
            nigen und entbürokratisieren
            (Drucksachen 16/671, 16/9737) . . . . . . . .
            Brigitte Zypries, Bundesministerin
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Königshaus, Dr. Karl Addicks, Christian
            Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der FDP: Die Regierungsverhandlun-
            gen mit China zur Neuorientierung der
            Entwicklungszusammenarbeit und zur
            Förderung der chinesischen Zivilgesell-
            schaft nutzen
            (Drucksache 16/9745) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Walter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            18189 D
            18190 A
            18191 B
            18193 C
            18196 A
            18198 A
            18205 D
            18206 A
            18207 D
            18209 C
            18211 B
            18212 C
            18214 A
            Deutscher B
            Stenografisch
            172. Sitz
            Berlin, Donnerstag, d
            I n h a l
            Wahl von Herrn Professor Manfred Wilke
            als Mitglied des Beirats bei der Bundesbe-
            auftragten für die Unterlagen des Staats-
            sicherheitsdienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
            nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Absetzung der Tagesordnungspunkte 21 und
            46 e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 5:
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Modernisierung des
            GmbH-Rechts und zur Bekämpfung
            von Missbräuchen (MoMiG)
            (Drucksachen 16/6140, 16/9737) . . . . . . .
            G
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            18187 B
            18187 B
            18189 C
            18189 C
            Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            18199 D
            18201 D
            undestag
            er Bericht
            ung
            en 26. Juni 2008
            t :
            arrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 6:
            roße Anfrage der Abgeordneten Jürgen
            rittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker
            eck (Köln), weiterer Abgeordneter und der
            raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur
            hina-Politik der Bundesregierung
            Drucksachen 16/7212, 16/9513) . . . . . . . . . .
            n Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 4:
            ntrag der Abgeordneten Hellmut
            18203 A
            18204 B
            18205 D
            Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            18215 C
            II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
            Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 46:
            a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            steuerlichen Gleichbehandlung der Auf-
            tragsforschung öffentlich-rechtlicher
            Forschungseinrichtungen (Hochschul-
            forschungsförderungsgesetz – HFFördG)
            (Drucksache 16/5726) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Erste Beratung des von den Fraktionen der
            CDU/CSU und der SPD eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Zusammen-
            führung der Regelungen über befrie-
            dete Bezirke für Verfassungsorgane des
            Bundes
            (Drucksache 16/9741) . . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm,
            Ulrike Höfken, Nicole Maisch, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Forschung für
            den ökologischen Landbau ausbauen
            (Drucksache 16/9345) . . . . . . . . . . . . . . . .
            d) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich
            (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der FDP: Verlängerung der Hauptunter-
            suchungsintervalle für Oldtimer mit
            H-Kennzeichen
            (Drucksache 16/9480) . . . . . . . . . . . . . . . .
            f) Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
            schung und Technikfolgenabschätzung
            gemäß § 56 a der Geschäftsordnung:
            Technikfolgenabschätzung (TA)
            Mediennutzung und eLearning in Schulen
            Sachstandsbericht zum Monitoring
            „eLearning“
            (Drucksache 16/9527) . . . . . . . . . . . . . . . .
            g) Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
            schung und Technikfolgenabschätzung
            gemäß § 56 a der Geschäftsordnung:
            Technikfolgenabschätzung (TA)
            Zielgruppenorientiertes eLearning für
            Kinder und ältere Menschen
            Sachstandsbericht zum Monitoring
            „eLearning“
            (Drucksache 16/9528) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 47:
            a) Zweite und dritte Beratung des von den
            Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
            b
            c
            d
            e
            f
            18216 C
            18217 B
            18218 B
            18219 D
            18221 A
            18221 B
            18221 B
            18221 C
            18221 C
            18221 C
            ten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände-
            rung des Europaabgeordnetengesetzes
            und eines … Gesetzes zur Änderung des
            Abgeordnetengesetzes
            (Drucksachen 16/9300, 16/9570) . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
            der Abgeordneten Claudia Roth (Augs-
            burg), Winfried Nachtwei, Marieluise
            Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: 20 Jahre nach Halabja – Un-
            terstützung für die Opfer der Giftgas-
            angriffe
            (Drucksachen 16/8197, 16/9150) . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
            der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried
            Nachtwei, Alexander Bonde, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: NATO-Gipfel
            für Kurswechsel in Afghanistan nutzen
            (Drucksachen 16/8501, 16/9431) . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
            entwicklung
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Klaus Hofbauer, Dirk Fischer (Ham-
            burg), Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof),
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der CDU/CSU sowie der Abge-
            ordneten Heinz Paula, Uwe
            Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der SPD:
            Zwölf-Tage-Regelung in Europa
            wieder einführen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Patrick Döring, Horst Friedrich (Bay-
            reuth), Ernst Burgbacher, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der FDP:
            Wiedereinführung der Zwölf-Tage-
            Regelung in Europa unterstützen
            (Drucksachen 16/9076, 16/7861, 16/9739)
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
            Reaktorsicherheit zu der Verordnung der
            Bundesregierung: Verordnung zum
            Schutz des Klimas vor Veränderungen
            durch den Eintrag bestimmter fluorier-
            ter Treibhausgase (Chemikalien-Klima-
            schutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
            (Drucksachen 16/9446, 16/9517 Nr. 2,
            16/9731) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            )–p)
            Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
            schusses: Sammelübersichten 431, 432,
            433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440
            und 441 zu Petitionen
            18221 D
            18222 B
            18222 C
            18222 D
            18223 A
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 III
            (Drucksachen 16/9616, 16/9617, 16/9618,
            16/9619, 16/9620, 16/9621, 16/9622,
            16/9623, 16/9624, 16/9625, 16/9626) . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 5:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
            gie zu der Verordnung der Bundesregie-
            rung: Einhundertsiebte Verordnung zur
            Änderung der Ausfuhrliste – Anlage
            AL zur Außenwirtschaftsverordnung –
            (Drucksachen 16/9211, 16/9391 Nr. 2.1,
            16/9698) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus-
            schusses: Übersicht 11 über die dem
            Deutschen Bundestag zugeleiteten
            Streitsachen vor dem Bundesverfas-
            sungsgericht
            (Drucksache 16/9782) . . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses: zu den Streitsachen
            vor dem Bundesverfassungsgericht
            2 BvE 2/08 und 2 BvR 1010/08
            (Drucksache 16/9783) . . . . . . . . . . . . . . . .
            d)–m)
            Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
            schusses: Sammelübersichten 442, 443,
            444, 445, 446, 447, 448, 449, 450 und 451
            zu Petitionen
            (Drucksachen 16/9767, 16/9768, 16/9769,
            16/9770, 16/9771, 16/9772, 16/9773,
            16/9774, 16/9775, 16/9776) . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 6:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der
            Bundesregierung zur unrechtmäßigen Ein-
            leitung radioaktiver Lauge in das ehema-
            lige Salzbergwerk Asse II
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Heinrich Sander, Minister
            (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . .
            Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            S
            C
            D
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            a
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            W
            J
            I
            18223 B
            18224 C
            18224 C
            18224 D
            18225 A
            18226 A
            18227 A
            18228 A
            18229 B
            18230 B
            18231 B
            18232 C
            18233 D
            18234 D
            18236 B
            igmar Gabriel, Bundesminister
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            arsten Müller (Braunschweig)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 7:
            ) – Zweite und dritte Beratung des von
            den Fraktionen der CDU/CSU und der
            SPD eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung des Bundes-
            kindergeldgesetzes
            (Drucksachen 16/8867, 16/9792) . . . .
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Änderung
            des Bundeskindergeldgesetzes
            (Drucksachen 16/9615, 16/9792) . . . .
            – Bericht des Haushaltsausschusses ge-
            mäß § 96 der Geschäftsordnung
            (Drucksache 16/9793) . . . . . . . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin
            Deligöz, Markus Kurth, Brigitte
            Pothmer, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Kinderzuschlag weiterent-
            wickeln – Fürsorgebedürftigkeit
            und verdeckte Armut von Erwerbs-
            tätigen mit Kindern verhindern und
            bekämpfen
            – zu der Unterrichtung durch die Bun-
            desregierung: Bericht über die Aus-
            wirkungen des § 6 a des Bundeskin-
            dergeldgesetzes (Kinderzuschlag)
            sowie über die gegebenenfalls not-
            wendige Weiterentwicklung dieser
            Vorschrift
            (Drucksachen 16/8883, 16/4670, 16/9792)
            ) Antrag der Abgeordneten Diana Golze,
            Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Armut trotz Arbeit vermeiden –
            Benachteiligung Alleinerziehender
            beim Kinderzuschlag beenden
            (Drucksache 16/9746) . . . . . . . . . . . . . . .
            ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            na Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            olfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            18237 C
            18240 A
            18241 A
            18241 D
            18242 A
            18242 A
            18242 A
            18242 B
            18242 C
            18244 A
            18245 B
            18246 D
            18248 B
            IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . .
            Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 8:
            Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Joachim Stünker, Michael Kauch,
            Dr. Lukrezia Jochimsen und weiteren Abge-
            ordneten eingebrachten Entwurfs eines Drit-
            ten Gesetzes zur Änderung des Betreu-
            ungsrechts
            (Drucksache 16/8442) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . .
            Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
            (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . .
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            18249 B
            18250 B
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            18252 A
            18252 D
            18253 C
            18254 C
            18255 A
            18255 C
            18256 D
            18257 B
            18258 D
            18259 C
            18259 D
            18260 C
            18260 C
            18262 A
            18263 B
            18264 D
            18265 D
            18266 B
            18267 B
            18268 C
            18269 B
            18270 C
            18271 B
            18272 B
            18273 D
            agesordnungspunkt 9:
            ) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L.
            Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian
            Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der FDP: Flexibler Eintritt in
            die Rente bei Wegfall der Zuverdienst-
            grenzen
            (Drucksache 16/8542) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Irmingard
            Schewe-Gerigk, Markus Kurth, Brigitte
            Pothmer, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Kurs halten bei der Erwerbsintegration
            von älteren Beschäftigten – Teilrenten
            erleichtern
            (Drucksache 16/9748) . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            olker Schneider (Saarbrücken)
            (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 10:
            ) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Modernisierung
            der gesetzlichen Unfallversicherung
            (Unfallversicherungsmodernisierungs-
            gesetz – UVMG)
            (Drucksachen 16/9154, 16/9788) . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Markus Kurth, Kerstin Andreae,
            Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Die gesetzliche Unfallver-
            sicherung fit für die Dienstleistungs-
            gesellschaft machen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L.
            Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion der FDP:
            Mehr Wettbewerb und Kapitalde-
            ckung in der Unfallversicherung
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus
            Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Keine Leistungskürzungen
            bei der gesetzlichen Unfallversiche-
            rung
            (Drucksachen 16/9312, 16/6645, 16/5616,
            16/9788) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            18275 A
            18275 A
            18275 B
            18276 B
            18279 C
            18280 C
            18282 B
            18283 C
            18283 D
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 V
            Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Gerald Weiß (Groß-Gerau)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . .
            Volker Schneider (Saarbrücken)
            (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . .
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 11:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Arbeit und Soziales zu dem An-
            trag der Abgeordneten Klaus Ernst, Hüseyin-
            Kenan Aydin, Dr. Lothar Bisky, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Förderung der Altersteilzeit durch die
            Bundesagentur für Arbeit fortführen
            (Drucksachen 16/9067, 16/9730) . . . . . . . . . .
            Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 12:
            Zweite und dritte Beratung des vom Bundes-
            rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Sicherung von Werkunternehmeran-
            sprüchen und zur verbesserten Durchset-
            zung von Forderungen (Forderungssiche-
            rungsgesetz – FoSiG)
            (Drucksachen 16/511, 16/9787) . . . . . . . . . . .
            Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . .
            Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            18284 A
            18285 D
            18287 A
            18288 C
            18290 C
            18291 A
            18292 B
            18293 D
            18295 D
            18297 D
            18298 A
            18298 D
            18300 A
            18301 D
            18302 D
            18303 D
            18304 B
            18305 A
            18305 D
            18306 A
            18307 C
            18308 B
            18310 A
            18310 B
            18311 B
            agesordnungspunkt 13:
            ntrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer,
            ritta Haßelmann, Markus Kurth, weiterer
            bgeordneter und der Fraktion BÜND-
            IS 90/DIE GRÜNEN: Statt Kooperative
            obcenter – Grundsicherung für Arbeits-
            uchende aus einer Hand mit gestärkten
            ommunalen Kompetenzen organisieren
            Drucksache 16/9441) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            laus Brandner, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 14:
            Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Dritten Gesetzes zur Änderung
            des Bundesministergesetzes
            (Drucksachen 16/5052, 16/9759) . . . . . . .
            Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
            § 96 der Geschäftsordnung
            (Drucksache 16/9781) . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 15:
            ntrag der Abgeordneten Elke Hoff,
            r. Werner Hoyer, Jens Ackermann, weiterer
            bgeordneter und der Fraktion der FDP:
            ehr deutsche und internationale Unter-
            tützung für den Wiederaufbauprozess im
            rak
            Drucksache 16/9605) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 16:
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Michaela Noll, Antje Blumenthal,
            Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
            Abgeordneten Angelika Graf (Rosen-
            heim), Renate Gradistanac, Kerstin
            Griese, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Wirksame Bekämp-
            18312 B
            18312 B
            18313 B
            18314 D
            18316 B
            18318 C
            18319 C
            18316 D
            18320 A
            18320 B
            18321 B
            18322 D
            18324 A
            VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
            fung der Genitalverstümmelung von
            Mädchen und Frauen
            (Drucksachen 16/9420, 16/9694) . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise
            Beck (Bremen), Birgitt Bender, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mäd-
            chen und Frauen vor Genitalver-
            stümmelung schützen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks,
            Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der
            FDP: Genitalverstümmelung von
            Mädchen und Frauen ächten und
            bekämpfen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Kirsten Tackmann, Monika
            Knoche, Sevim Dağdelen, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Weibliche Genitalverstüm-
            melung verhindern _ Menschen-
            rechte durchsetzen
            (Drucksachen 16/3542, 16/3842, 16/4152,
            16/8657) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Michaela Noll, Antje Blumenthal,
            Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der CDU/CSU sowie
            der Abgeordneten Renate Gradistanac,
            Clemens Bollen, Angelika Graf (Ro-
            senheim), weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der SPD: Häusliche Ge-
            walt gegen Frauen konsequent wei-
            ter bekämpfen
            – zu der Unterrichtung durch die Bun-
            desregierung: Aktionsplan II der
            Bundesregierung zur Bekämpfung
            von Gewalt gegen Frauen
            (Drucksachen 16/6429, 16/6584, 16/9367)
            Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
            Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
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            18324 D
            18325 A
            18325 B
            18325 C
            18326 C
            18327 B
            18328 C
            18329 B
            18330 B
            18331 A
            agesordnungspunkt 17:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            ärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab-
            eordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike
            änsel, Monika Knoche, weiterer Abgeord-
            eter und der Fraktion DIE LINKE: Aner-
            ennung und Wiedergutmachung der
            eutschen Kolonialverbrechen im ehemali-
            en Deutsch-Südwestafrika
            Drucksachen 16/4649, 16/8418) . . . . . . . . . .
            n Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 7:
            ntrag der Abgeordneten Kerstin Müller
            Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, weiterer
            bgeordneter und der Fraktion BÜND-
            IS 90/DIE GRÜNEN: Angebot an die na-
            ibische Nationalversammlung für einen
            arlamentarierdialog zur Versöhnungs-
            rage
            Drucksache 16/9708) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ünter Gloser, Staatsminister für
            Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . .
            üseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . .
            runhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 18:
            eschlussempfehlung und Bericht des Haus-
            altsausschusses
            zu dem Antrag des Bundesministeriums
            der Finanzen: Entlastung der Bundesre-
            gierung für das Haushaltsjahr 2006
            – Vorlage der Haushalts- und Vermö-
            gensrechnung des Bundes (Jahres-
            rechnung 2006) –
            zu der Unterrichtung durch den Bundes-
            rechnungshof: Bemerkungen des Bun-
            desrechnungshofes 2007 zur Haushalts-
            und Wirtschaftsführung des Bundes
            (einschließlich der Feststellungen zur
            Jahresrechnung 2006)
            Drucksachen 16/4995, 16/7100, 16/7376
            r. 3, 16/9640) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            ernhard Brinkmann (Hildesheim)
            (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . .
            r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            lexander Bonde (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            18332 B
            18332 B
            18332 C
            18333 B
            18334 B
            18335 C
            18336 B
            18337 C
            18337 D
            18338 D
            18340 B
            18341 A
            18341 C
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 VII
            Tagesordnungspunkt 19:
            Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz,
            Irmingard Schewe-Gerigk, Priska Hinz (Her-
            born), weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sorge-
            rechtsregelung für Nichtverheiratete
            reformieren
            (Drucksache 16/9361) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 20:
            a) Antrag der Abgeordneten Anette
            Hübinger, Ilse Aigner, Michael
            Kretschmer, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab-
            geordneten Gesine Multhaupt, Jörg Tauss,
            Willi Brase, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der SPD: Qualitätssiche-
            rung im Wissenschaftssystem durch
            eine differenzierte Gleichstellungspoli-
            tik vorantreiben
            (Drucksache 16/9756) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper,
            Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
            Frauen auf dem Sprung in die Wissen-
            schaftselite
            (Drucksache 16/9604) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Gesine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Krista Sager (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 8:
            Antrag der Abgeordneten Florian Toncar,
            Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster),
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
            FDP: Menschenrechtslage in Tibet verbes-
            sern
            (Drucksache 16/9747) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 9:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Menschenrechte und humanitäre
            Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundes-
            regierung: Festnahme des chinesischen Dis-
            sidenten Hu Jia
            Entschließung des Europäischen Parla-
            ments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftie-
            rung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia
            EuB-EP 1652; P6_TA-PROV (2008) 0021
            (
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            18342 B
            18342 C
            18342 D
            18342 D
            18344 B
            18345 D
            18347 A
            18347 D
            18349 B
            Drucksachen 16/8609 A.9, 16/9822) . . . . . .
            lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 22:
            ntrag der Abgeordneten Axel E. Fischer
            Karlsruhe-Land), Ilse Aigner, Katherina
            eiche (Potsdam), weiterer Abgeordneter und
            raktion der CDU/CSU sowie der Abgeord-
            eten Andrea Wicklein, René Röspel, Jörg
            auss, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            ion der SPD: Forschung und Entwicklung
            ür die industrielle stoffliche Nutzung
            achwachsender Rohstoffe in Deutschland
            ündeln und stärken
            Drucksache 16/9757) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            xel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 23:
            ntrag der Abgeordneten Monika Knoche,
            r. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Frank
            pieth und der Fraktion DIE LINKE: Canna-
            is zur medizinischen Behandlung freige-
            en
            Drucksache 16/9749) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            aria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            abine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 24:
            ntrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck,
            nette Hübinger, Dr. Wolf Bauer, weiterer
            bgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
            nd der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe,
            regor Amann, Elvira Drobinski-Weiß, wei-
            erer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
            18349 B
            18349 D
            18351 B
            18351 D
            18352 D
            18353 D
            18355 A
            18355 B
            18356 C
            18357 D
            18360 A
            18360 D
            18361 C
            18361 D
            18362 C
            18363 A
            18363 D
            18364 C
            18365 B
            VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
            sowie der Abgeordneten Ute Koczy, Undine
            Kurth (Quedlinburg), Thilo Hoppe, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Vorschlag Ecuadors
            für den globalen Klima- und Biodiversi-
            tätsschutz prüfen und weiterentwickeln –
            Schutz des Yasuní-Nationalparks durch
            Kompensationszahlungen für entgangene
            Einnahmen erreichen
            (Drucksache 16/9758) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Ute Koczy (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 25:
            Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute
            Koczy, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: G-8-Gipfel in Japan für Klimaschutz
            und nachhaltige Entwicklung nutzen
            (Drucksache 16/9751) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 10:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Addicks,
            Hellmut Königshaus, Dr. Christel Happach-
            Kasan, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der FDP: Glaubwürdigkeit von G-8
            nicht verspielen – Maßnahmen zur Be-
            kämpfung der Nahrungsmittelkrise auf
            dem Gipfeltreffen in Hokkaido beschließen
            (Drucksache 16/9750) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . .
            Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 26:
            Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
            und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die euro-
            päische Integration der Republik Moldau
            unterstützen
            (Drucksache 16/9755) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            18366 B
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            18367 C
            18369 B
            18369 D
            18370 B
            18371 B
            18371 C
            18371 C
            18373 A
            18374 A
            18375 A
            18376 A
            18377 A
            18377 B
            18379 A
            ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . .
            r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 27:
            ntrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner,
            irgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abge-
            rdneter und der Fraktion der FDP: Bekämp-
            ung von Piraterie
            Drucksache 16/9609) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            n Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 11:
            ntrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid,
            erstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bre-
            en), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ursachen der
            iraterie vor der somalischen Küste bear-
            eiten – Politische Konfliktlösungsschritte
            ür Somalia vorantreiben
            Drucksache 16/9761) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 28:
            weite Beratung und Schlussabstimmung des
            on der Bundesregierung eingebrachten Ent-
            urfs eines Gesetzes zu dem Abkommen
            om 12. November 2007 zwischen der Bun-
            esrepublik Deutschland und der Demo-
            ratischen Volksrepublik Algerien zur Ver-
            eidung der Doppelbesteuerung und zur
            erhinderung der Steuervermeidung und
            teuerhinterziehung auf dem Gebiet der
            teuern vom Einkommen und vom Vermö-
            en
            Drucksachen 16/9561, 16/9786) . . . . . . . . . .
            anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . .
            arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 29:
            ntrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang
            ešković, Monika Knoche, weiterer Abgeord-
            eter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Ab-
            chiebungen in das Kosovo
            Drucksache 16/9143) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            18380 A
            18380 C
            18382 A
            18383 A
            18383 A
            18383 A
            18383 C
            18384 D
            18385 C
            18386 D
            18387 A
            18387 D
            18388 C
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 IX
            Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 30:
            Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Britta
            Haßelmann, Ekin Deligöz, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Aktives Wahlalter bei Bundes-
            tagswahlen auf 16 Jahre absenken
            (Drucksache 16/6647) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Mayer (Altötting)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 31:
            Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns-
            ter), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
            FDP: Vertragsärzte und -zahnärzte nicht
            mit 68 Jahren zwangsweise in den Ruhe-
            stand schicken
            (Drucksache 16/9445) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marion Caspers-Merk, Parl.
            Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 32:
            Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen,
            Karin Binder, Dr. Barbara Höll, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Effektiven Diskriminierungsschutz ver-
            wirklichen
            (Drucksache 16/9637) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
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            18388 D
            18389 D
            18390 B
            18390 D
            18391 C
            18392 A
            18392 B
            18394 A
            18394 C
            18395 B
            18396 A
            18397 B
            18397 B
            18398 A
            18398 D
            18399 A
            18399 D
            18400 C
            18401 B
            18401 B
            18401 D
            echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 33:
            ntrag der Abgeordneten Kerstin Andreae,
            r. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander
            onde, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            ion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rahmen-
            edingungen für eine nachhaltige interna-
            ionale Investitionspolitik schaffen –
            ultilaterale Regeln für Staatsfonds entwi-
            keln
            Drucksache 16/9612) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            r. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            erstin Andreae (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 34:
            eschlussempfehlung und Bericht des
            echtsausschusses zu dem Antrag der Abge-
            rdneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Patrick
            öring, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            ion der FDP: Gegen Geheimniskrämerei –
            ntscheidungen kommunaler Gesellschaf-
            en transparent gestalten
            Drucksachen 16/395, 16/9732) . . . . . . . . . . .
            r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 35:
            ntrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge,
            laus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abge-
            rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Für
            ine qualitätsgesicherte und flächende-
            kende Arzneimittelversorgung – Versand-
            andel auf rezeptfreie Arzneimittel be-
            renzen
            Drucksache 16/9754) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            n Verbindung mit
            18402 B
            18403 C
            18405 A
            18406 A
            18406 D
            18406 D
            18407 C
            18408 C
            18409 B
            18410 A
            18411 A
            18411 B
            18412 A
            18412 D
            18413 C
            18414 C
            18415 C
            X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
            Zusatztagesordnungspunkt 12:
            Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Müns-
            ter), Martin Zeil, Heinz Lanfermann, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aus-
            wüchse des Versandhandels mit Arzneimit-
            teln unterbinden
            (Drucksache 16/9752) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . .
            Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 36:
            a) Antrag der Abgeordneten Jörg Rohde,
            Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der FDP: Wettbewerb in der Eingliede-
            rungshilfe stärken – Wahlfreiheit und
            Selbstbestimmung der Menschen mit
            Behinderung erhöhen
            (Drucksache 16/9451) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth,
            Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe-
            Gerigk, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Persönliche Budgets für berufliche Teil-
            habe jetzt ermöglichen
            (Drucksache 16/9753) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . .
            Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) zur Ab-
            stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
            zur Modernisierung der gesetzlichen Unfall-
            versicherung (Unfallversicherungsmoderni-
            s
            p
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            18415 D
            18415 D
            18417 A
            18418 A
            18419 A
            18419 C
            18420 B
            18421 A
            18421 A
            18421 B
            18422 B
            18423 A
            18424 A
            18425 B
            18426 D
            18427 A
            ierungsgesetz – UVMG) (Tagesordnungs-
            unkt 10 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 3
            u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            es Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än-
            erung des Bundesministergesetzes (Tages-
            rdnungspunkt 14)
            alf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            olker Schneider (Saarbrücken)
            (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 4
            u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
            ntrags: Mehr deutsche und internationale
            nterstützung für den Wiederaufbauprozess
            m Irak (Tagesordnungspunkt 15)
            iels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 5
            u Protokoll gegebene Rede zur Beratung:
            Anerkennung und Wiedergutmachung der
            deuschen Kolonialverbrechen im ehemali-
            gen Deutsch-Südwestafrika
            Angebot an die namibische Nationalver-
            sammlung für einen Parlamentarierdialog
            zur Versöhnungsfrage
            Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord-
            ungspunkt 7)
            erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 6
            u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            es Antrags: Sorgerechtsregelung für Nicht-
            erheiratete reformieren (Tagesordnungs-
            unkt 19)
            te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            abine Leutheusser-Schnarrenberger
            (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            kin Deligöz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rigitte Zypries, Bundesministerin
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            18427 D
            18428 B
            18429 B
            18430 B
            18431 B
            18432 A
            18432 C
            18434 D
            18435 D
            18437 B
            18438 B
            18439 A
            18440 A
            18441 A
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 XI
            Anlage 7
            Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung:
            – Antrag: Menschenrechtslage in Tibet ver-
            bessern
            – Beschlussempfehlung und Bericht: Fest-
            nahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia
            Entschließung des Europäischen Parla-
            ments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung
            des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia
            (Zusatztagesordnungspunkte 8 und 9)
            Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Anlage 8
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            der Anträge:
            – Bekämpfung von Piraterie
            – Ursachen der Piraterie vor der somali-
            schen Küste bearbeiten – Politische Kon-
            fliktlösungsschritte für Somalia vorantrei-
            ben
            (Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord-
            nungspunkt 11)
            Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 9
            Mündliche Fragen 34 und 35
            Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
            Entwicklung der Gehälter der Vorstände der
            zehn größten Unternehmen mit unmittelbarer
            Beteiligung des Bundes in den letzten fünf
            Jahren; Entwicklung der Bonuszahlungen der
            Vorstände der zehn größten Unternehmen mit
            unmittelbarer Beteiligung des Bundes in den
            letzten fünf Jahren
            Antwort
            Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            (171. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3)
            18441 D
            18442 B
            18443 B
            18444 A
            18444 C
            18445 B
            18446 C
            Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18187
            (A) )
            (B) )
            172. Sitz
            Berlin, Donnerstag, d
            Beginn: 9.0
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18427
        (A) )
        (B) )
        nen, die nicht hinnehmbar sind. Nitzsche, Henry fraktionslos 26.06.2008
        der besonders vom Strukturwandel betroffenen Bran-
        chen verständlich, belastet aber über Gebühr andere
        Branchen. Auch lassen Berechnungen der Wirkungs-
        weise dieses Verteilungsschlüssels Verwerfungen erken-
        Lips, Patricia CDU/CSU 26.06.2008
        Müntefering, Franz SPD 26.06.2008
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        *
        A
        g
        t
        N
        g
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        a
        t
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Aigner, Ilse CDU/CSU 26.06.2008
        Andres, Gerd SPD 26.06.2008
        Barnett, Doris SPD 26.06.2008*
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 26.06.2008
        Bodewig, Kurt SPD 26.06.2008
        Dr. Däubler-Gmelin,
        Herta
        SPD 26.06.2008*
        Deittert, Hubert CDU/CSU 26.06.2008*
        Dörmann, Martin SPD 26.06.2008
        Fischer (Karlsruhe-
        Land), Axel E.
        CDU/CSU 26.06.2008*
        Gerster, Martin SPD 26.06.2008
        Goldmann, Hans-
        Michael
        FDP 26.06.2008
        Golze, Diana DIE LINKE 26.06.2008
        Hänsel, Heike DIE LINKE 26.06.2008
        Haibach, Holger CDU/CSU 26.06.2008*
        Hintze, Peter CDU/CSU 26.06.2008
        Hörster, Joachim CDU/CSU 26.06.2008*
        Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.06.2008
        Ibrügger, Lothar SPD 26.06.2008
        Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 26.06.2008*
        Koczy, Ute BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.06.2008
        Korte, Jan DIE LINKE 26.06.2008
        Lafontaine, Oskar DIE LINKE 26.06.2008
        P
        R
        R
        D
        S
        D
        S
        S
        A
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        nlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Andrea Astrid Voßhoff
        (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf
        eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzli-
        chen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-
        modernisierungsgesetz – UVMG) (Tagesord-
        nungspunkt 10 a)
        Ich kann dem Unfallversicherungsmodernisierungs-
        esetz nicht zustimmen. Die mit dem UVMG beabsich-
        igte Organisationsreform einschließlich der völligen
        eustrukturierung des bestehenden Lastenausgleichs
        eht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, berück-
        ichtigt aber letztlich nicht in ausreichendem Maße die
        erechtigten Interessen der gewerblichen Wirtschaft, die
        ieses System allein und ausschließlich finanziert. Es ist
        war zu begrüßen, dass auf Initiative der CDU/CSU im
        ahmen der Beratungen noch zahlreiche Verbesserun-
        en zugunsten der betroffenen Unternehmen erreicht
        erden konnten, gleichwohl reichen diese allein nicht
        us, die bestehenden Bedenken auszuräumen.
        Die Wirkungsweise und Zielgenauigkeit des geplan-
        en Verteilungsschlüssels von 70 : 30 ist zwar aus Sicht
        ronold, Florian SPD 26.06.2008
        aidel, Hans CDU/CSU 26.06.2008
        amelow, Bodo DIE LINKE 26.06.2008
        r. Scheer, Hermann SPD 26.06.2008
        chily, Otto SPD 26.06.2008
        r. Schui, Herbert DIE LINKE 26.06.2008
        eib, Marion CDU/CSU 26.06.2008
        töckel, Rolf SPD 26.06.2008
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        18428 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
        (A) )
        (B) )
        Ebenso ist die geplante Freibetragsregelung für Klein-
        unternehmen unzureichend. Es ist zutreffend, dass eine
        Vielzahl von Kleinunternehmen der bisher ausgleichsbe-
        rechtigten Berufsgenossenschaften eine Entlastung er-
        fahren, Kleinunternehmen der bisher ausgleichspflichti-
        gen Berufsgenossenschaften werden aber wegen der
        einschränkenden Regelung des Freibeträges belastet wer-
        den. Umfang und Auswirkungen dazu sind nur unzurei-
        chend geprüft worden. Es fehlt zudem die klare politische
        Absichtserklärung, auch die Unternehmen in den Lasten-
        ausgleich einzubeziehen, an denen die öffentliche Hand
        zum überwiegenden Teil beteiligt ist und die sich am
        Markt auch dem Wettbewerb stellen, aber bisher, durch
        die Zugehörigkeit zu den Unfallkassen des Bundes oder
        der Unfallkassen der öffentlichen Hand, an diesem soli-
        darischen Lastenausgleich der gewerblichen Wirtschaft
        nicht beteiligt sind.
        Konsequent abzulehnen ist die künftige Durchfüh-
        rung des neuen Überaltlastenausgleichs durch das Bun-
        desversicherungsamt auf Kosten der Unternehmen. Wie
        auch in der Vergangenheit hätte die Selbstverwaltung,
        die zudem die Grundstruktur des neuen Lastenausgleichs
        entwickelt hat, wegen der Sachnähe diese Aufgabe auch
        weiter erledigen können. Die Hereinnahme zusätzlicher
        Belastungen aus dem Bereich Bergbau in den neuen
        Überaltlastenausgleich ist zwar aus Sicht der betroffenen
        Berufsgenossenschaft und der ihr angehörenden Unter-
        nehmen verständlich, hier hätten aber politische Lösun-
        gen gefunden werden müssen, die zu keiner einseitigen
        Belastung der gewerblichen Wirtschaft führen.
        Nicht hinnehmbar ist die geplante Ausgestaltung der
        unternehmerischen Meldepflichten zur künftigen UV-Be-
        triebsprüfung. Neben der Erweiterung der künftigen
        DEÜV-Meldungen ist insbesondere die individualisierte
        Angabe der geleisteten Arbeitsstunden praxisfern und
        bedeutet neue bürokratische Belastungen. Hier hätte im
        Sinne der Zielsetzung des Zweiten Mittelstandsentlas-
        tungsgesetzes ein Verfahren gefunden werden müssen,
        das für die Unternehmen zu einer bürokratischen Entlas-
        tung führt und nicht die Gefahr des Gegenteils bewirkt.
        Aufgrund der Komplexität der Probleme im Rahmen der
        Umstellung des Meldeverfahrens hätte hier im Zweifel
        eine Zurückstellung der Umstellung bis zur Klärung der
        damit verbundenen offenen Fragen – wie vom Bundesrat
        gefordert – erfolgen müssen.
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Geset-
        zes zur Änderung des Bundesministergesetzes
        (Tagesordnungspunkt 14)
        Ralf Göbel (CDU/CSU): Die Gesellschaft befindet
        sich im Umbruch. Nach Berechnungen des Statistischen
        Bundesamtes wird bis zum Jahr 2050 die Bevölkerung in
        Deutschland um rund sieben Millionen Menschen auf
        dann insgesamt 75 Millionen schrumpfen. Die demogra-
        fische Entwicklung und der fortschreitende Strukturwan-
        d
        z
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        el werden unsere Gesellschaft daher in nicht allzu kur-
        er Zeit spürbar verändern.
        Zugleich geht mit dem Bevölkerungsrückgang auch
        ie bisherige bewährte Alterssicherungsstruktur verlo-
        en. Infolge der demografischen Entwicklung steht im-
        er weniger Beitragszahlern eine stetig steigende Zahl
        n Beziehern von Altersversorgung gegenüber. Dass
        iese wenigen die zu zahlenden Beiträge, insbesondere
        ie der Alterssicherung, nicht mehr allein tragen können,
        euchtet mittlerweile jedem ein. Deshalb erfordert diese
        ür alle Gruppen schwierige Situation Einschnitte in
        ahlreichen Bereichen.
        So hat im Bereich der Alterssicherung jede Gruppe
        nd damit auch jedes Mitglied dieser Gruppe einen sys-
        emgerechten Beitrag zur Sicherung und Aufrechterhal-
        ung des jeweiligen Alterssicherungssystems zu leisten.
        ies gilt zunächst für alle Bürgerinnen und Bürger, die
        n der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
        ind. Sie haben in der Vergangenheit bereits spürbare
        eistungseinschränkungen und Belastungen hinnehmen
        üssen.
        Gleiches gilt auch für die Beamtinnen und Beamten
        es Bundes, der Länder und Gemeinden, die durch die
        irkungsgleiche Übertragung der Kürzungen auf die Be-
        mtenversorgung ebenso finanzielle Einbußen erfahren
        aben. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zu-
        ammenhang darauf hingewiesen, dass die Grenze des
        umutbaren bei den Beamtenpensionen nahezu erreicht
        st.
        Den zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes erfor-
        erlichen Sparmaßnahmen will sich aber auch die
        berste politische Leitungsebene des Bundes nicht ver-
        chließen. Dass auch sie zu Einsparungen bereit ist, zeigt
        er dem Deutschen Bundestag vorliegende Entwurf ei-
        es Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesminister-
        esetzes, über den wir heute in zweiter und dritter Le-
        ung beraten.
        Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Bundesre-
        ierung nicht erst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
        ur Stabilisierung des Haushaltes beiträgt, sondern bereits
        n der Vergangenheit mehrfach Sparbeiträge erbracht und
        uf allgemeine Einkommenserhöhungen verzichtet hat,
        o zuletzt im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006
        it der vollständigen Abschaffung der jährlichen Sonder-
        ahlung, des Weihnachtsgeldes.
        Weitere finanzielle Sparbeiträge erbringt die oberste
        eitungsebene nun mit dem uns vorliegenden Entwurf.
        ieser sieht Einschnitte in die Versorgung sowohl der
        undesminister als auch, durch entsprechende Verweise,
        er Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatsse-
        retäre vor.
        Im Wesentlichen sieht der Entwurf folgende Ände-
        ungen vor:
        Erstens. Anhebung der Altersgrenze für den Bezug
        on Ruhegehalt von derzeit 55 Jahren bzw. 60 Jahren auf
        ie für Beamte geltende Regelaltersgrenze sowie die
        öglichkeit, ab Vollendung des 55. Lebensjahres vor-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18429
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        zeitig Ruhegehalt, allerdings unter Hinnahme von Ab-
        schlägen, in Anspruch zu nehmen.
        Zweitens. Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den
        Bezug von Ruhegehalt von zwei auf vier Jahre.
        Drittens. Nachversicherung in der gesetzlichen Ren-
        tenversicherung bei einem Ausscheiden ohne Anspruch
        auf Ruhegehalt.
        Viertens. Reduzierung der Bezugsdauer von Über-
        gangsgeld von maximal drei Jahren auf dann maximal
        zwei Jahre.
        Fünftens. Erweiterung der Ruhensregelung für die
        Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzkommen
        sowie Rentenzahlungen entsprechend den Regelungen
        im Beamtenversorgungsrecht.
        Die Regelungen sollen dabei auch schon für die Mit-
        glieder der jetzigen Bundesregierung gelten. Allerdings
        sieht eine Übergangsregelung vor, dass durch zurücklie-
        gende Amtszeiten bereits erworbene Anwartschaften auf
        Ruhegehalt ungemindert fortbestehen. Private Erwerbs-
        einkommen und Renten werden aber auch für die jetzi-
        gen Mitglieder der Bundesregierung, die bereits einer
        früheren Bundesregierung angehörten, angerechnet.
        Daneben enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen,
        die die Mitglieder des letzten Ministerrates der ehemali-
        gen Deutschen Demokratischen Republik, die aufgrund
        der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in der
        ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in ihr
        Amt kamen, betreffen. Diese haben die demokratische
        Umgestaltung der Gesellschaft gestaltet und zur Herstel-
        lung der Einheit Deutschlands maßgeblich beigetragen.
        Sie hatten Anteil an der historischen Leistung, die für die
        politische, wirtschaftliche und soziale Vorbereitung des
        3. Oktober 1990 notwendig waren. Diese historisch ein-
        malige Aufgabe wurde bis heute in keiner Weise ange-
        messen berücksichtigt. So besitzen sie auch nach fast
        18 Jahren Deutscher Einheit keine ihrem Amt und ihrer
        historischen Rolle entsprechenden Altersversorgungsan-
        sprüche. Und dies, obwohl nur wenige im Anschluss an
        ihr Amt eine Zukunft in der Politik oder im öffentlichen
        Dienst fanden und nun auf eine Mindestversorgung an-
        gewiesen sind.
        Dem soll nun abgeholfen werden. Nach dem Entwurf
        werden die Mitglieder der Übergangsregierung erstmals
        in das System der Ministerversorgung einbezogen. Nach
        Art. 1 Abs. 3 des Gesetzentwurfes erhalten die Mitglie-
        der des Ministerrates der ehemaligen Deutschen Demo-
        kratischen Republik unter Ministerpräsident a. D., Dr.
        Lothar de Maizière, die diesem ab dem 12. April 1990
        angehört haben, ab dem 55. Lebensjahr 5 Prozent der
        Amtsbezüge eines Bundesministers.
        Im Ergebnis stellt das Gesetz einen weiteren Beitrag
        zur Konsolidierung der staatlichen Finanzen dar, an der
        sich das Kabinett als oberste Leitungsebene der Bundes-
        republik Deutschland ebenso beteiligt wie die Bürgerin-
        nen und Bürger unseres Landes.
        Siegmund Ehrmann (SPD): Im November 2007 ins
        Plenum eingebracht, beraten wir heute in zweiter und
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        ritter Lesung nach intensiven koalitionsinternen Bera-
        ungen abschließend Änderungen des Ministergesetzes.
        m Kern setzen wir auch für die Mitglieder der Bundes-
        egierung ein höheres Pensionsalter, Element des im
        ovember letzten Jahres veränderten Rechtes der Abge-
        rdnetenentschädigung, um. Schließlich ist es nach sorg-
        ältiger Abwägung unser Anliegen, die Versorgung der
        itglieder der demokratisch legitimierten letzten DDR-
        egierung in das Ministergesetz einzubeziehen.
        Mit dem Gesetzentwurf soll grundsätzlich die Regel-
        ltersgrenze für Beamte – künftig 67 Jahre – auf die Ver-
        orgung der Bundesminister übertragen werden. Wäh-
        end bei Beamten der vorzeitige Ruhestand mit
        ollendung des 63. Lebensjahres möglich ist, sollen die
        undesminister die Versorgung bereits mit Vollendung
        es 60. Lebensjahres, also sieben Jahre früher, in An-
        pruch nehmen können. Da für jedes Jahr vorzeitigen Be-
        ugs ein Abschlag von 3,6 Prozent von der Versorgung
        bgezogen wird, würde sich ein maximaler Versorgungs-
        bschlag von sieben mal 3,6 Prozent, also 25,2 Prozent
        rgeben. Um dies zu vermeiden, wird die Minderung auf
        4,4 Prozent begrenzt. Das entspricht dem höchstmögli-
        hen Abschlag in der Beamtenversorgung.
        Die Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt
        ird von zwei auf vier Jahre heraufgesetzt, umfasst somit
        ine ganze Wahlperiode. Sollte das Amtsverhältnis der
        undeskanzlerin enden oder der Bundestag vorzeitig auf-
        elöst werden, gilt dies wiederum nicht. Allerdings soll
        rgänzend geregelt werden, dass bei der Mindestamtszeit
        uch Zeiten vorangegangener Mitgliedschaften in einer
        andesregierung berücksichtigt werden, wenn diese zu
        einem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht ge-
        ührt haben. Doch bleibt der geltende Ruhegehaltssatz
        on 27,74 Prozent nach einer Amtszeit von vier Jahren
        nverändert. Konsequenterweise muss im Ministergesetz
        ie Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversi-
        herung für den Fall geregelt werden, dass ein Mitglied
        er Bundesregierung ohne Ruhegehaltsanspruch aus-
        cheidet. Die maximale Bezugsdauer des Übergangsgel-
        es wird von drei auf zwei Jahre verkürzt.
        Zu guter Letzt werden die sogenannten Ruhensrege-
        ungen erweitert. Das bedeutet, dass Erwerbs- und Er-
        erbsersatzeinkommen nicht nur auf das Übergangs-
        eld, sondern auch auf das Ruhegehalt angerechnet wird.
        benso werden Rentenzahlungen auf das Übergangsgeld
        nd das Ruhegehalt angerechnet.Soweit zu den wesentli-
        hen Änderungen der bereits heute im Bundesminister-
        esetz normierten strukturellen Elemente.
        Nun zum Thema der versorgungsrechtlichen Behand-
        ung der letzten und einzigen durch demokratische Wah-
        en legitimierten Regierung der ehemaligen DDR. Ist es
        m Ergebnis recht und billig, dass ihren Mitgliedern ein
        uhegehaltsanspruch verwehrt, den Mitgliedern des Deut-
        chen Bundestages hingegen, die zuvor der ersten demo-
        ratisch gewählten ehemaligen Volkskammer angehör-
        en, diese Mitgliedszeit wie eine Mitgliedszeit im
        eutschen Bundestag angerechnet wird?
        Unstreitig waren die ersten, aber auch letzten freien
        ahlen zur Volkskammer der Höhepunkt der friedlichen
        evolution durch die Menschen der ehemaligen DDR.
        18430 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
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        Es ist mehr als angemessen, auch die besondere Stellung
        der dabei gewählten Abgeordneten als Mitglieder eines
        demokratisch legitimierten Verfassungsorganes, dem
        überdies die herausragende und historisch außergewöhn-
        liche Aufgabe oblag, den eigenen Staat abzuwickeln und
        damit die Voraussetzung für ein geeintes Deutschland zu
        schaffen, durch eine Mindestabsicherung zu würdigen.
        Verglichen damit ist es nicht angemessen, dass die Mit-
        glieder der von dieser frei gewählten Volkskammer beru-
        fenen DDR-Regierung keine dem Amt angemessene
        Mindestversorgung erwerben.
        Der Gesetzentwurf trägt dieser Bewertung Rechnung.
        Abweichend hierzu beantragen die Koalitionsfraktionen
        mit dem vorliegenden Änderungsantrag, den bisher vor-
        gesehenen Ruhegehaltssatz von 7 Prozent der Bezüge auf
        5 Prozent zu senken. Die zugrunde liegenden Bezüge der
        Bundesminister sind ihrerseits – auch das darf ich hier
        einmal bemerken – mehrfach von der allgemeinen Ein-
        kommensentwicklung der Beamtinnen und Beamten ab-
        gekoppelt worden. Das bedeutet, dass dem Ministerpräsi-
        denten circa 800 Euro und den Ministern circa 650 Euro
        im Monat zustehen. Die Anrechnungsregelungen des Mi-
        nistergesetzes, abgesehen von privaten Erwerbseinkom-
        men, gelten auch für die Mitglieder des letzten Minister-
        rates. Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ruhen die
        Ruhegehaltsansprüche nach den allgemeinen Regeln des
        Bundesministergesetzes gegebenenfalls vollständig. Bei
        Abgeordneten des Deutschen Bundestages richtet sich
        die Anrechnung nach § 29 des Abgeordnetengesetzes
        Intensiv haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob
        und in welchem Umfange ebenfalls die Staatssekretäre
        der letzten DDR-Regierung in diese Modifikation einbe-
        zogen werden können, was der Regierungsentwurf nicht
        vorsieht. Hierzu ist anzumerken, dass die Staatssekretäre
        in Deutschland seit jeher ihr Amt im Regelfall im Beam-
        tenstatus wahrnehmen und damit dem Beamtenversor-
        gungsrecht unterfallen. In seltenen Ausnahmefällen wer-
        den sie außertariflich als Angestellte beschäftigt. In beiden
        Fällen stehen sie aber nicht in einem öffentlich-rechtlichen
        Amtsverhältnis wie Minister. Dies gilt lediglich für die
        1966 auf Bundesebene eingeführten Parlamentarischen
        Staatssekretäre, die grundsätzlich Bundestagsabgeordnete
        sind und Mitgliedern der Bundesregierung beigegeben
        werden können, aber nicht müssen. Ein derartiges Amt
        sah das Recht der ehemaligen DDR nicht vor, obwohl die
        Funktion von Staatssekretären auch von Volkskammerab-
        geordneten wahrgenommen wurde. Ich persönlich bin der
        Auffassung, dass wir dieses Thema weiterhin intensiv un-
        tersuchen sollten, wobei hier in besonderer Weise aber
        eventuelle Folgerungen für die Angehörigen der ehema-
        ligen DDR-Sonderversorgungssysteme zu bedenken sind
        und die Grundentscheidungen des Einigungsvertrags
        nicht ohne Not infrage gestellt werden dürfen.
        Für meine Fraktion empfehle ich, dem Gesetzentwurf
        und dem vorliegenden Änderungsantrag zuzustimmen,
        wie vom Innenausschuss mehrheitlich empfohlen.
        Dr. Max Stadler (FDP): Der Gesetzgeber tut sich be-
        kanntlich schwer, wenn er in eigener Sache zu entschei-
        den hat. Erst vor wenigen Wochen hat der Deutsche
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        undestag über die Erhöhung der Abgeordnetendiäten
        eraten. Die massive Kritik der parlamentarischen Op-
        osition sowie der Öffentlichkeit hat die Koalitionsfrak-
        ionen schließlich dazu bewogen, von ihren Ursprungs-
        länen Abstand zu nehmen. Immer dann, wenn sich die
        bgeordneten mit ihren eigenen Rechtsverhältnissen be-
        assen, steht automatisch der Vorwurf der Selbstbedie-
        ung im Raum. Dieser Umstand ist jedoch zentraler Be-
        tandteil des Systems. Aus diesem Grund wirbt die FDP-
        undestagsfraktion seit Jahren für einen Systemwechsel
        ei der Entschädigung von Politkern.
        In der Regel befassen wir uns im Deutschen Bundes-
        ag mit einer Erhöhung oder einer Anpassung der Ver-
        orgungsleistungen für Abgeordnete. Es ist daher grund-
        ätzlich anzuerkennen, dass die Bundesregierung mit
        rem Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung
        es Bundesministergesetzes Regelungen vorschlägt, die
        m Ergebnis zu Kürzungen bei der Ministerversorgung
        ühren. Der Gesetzentwurf bemüht sich, die Einschnitte
        nd Änderungen, die Arbeiter, Angestellte und Beamte
        n jüngster Zeit bei der Altersversorgung erfahren haben,
        uch für Bundesminister nachzuvollziehen. Dazu gehört
        eispielsweise die schrittweise Anhebung der Regelal-
        ersgrenze auf 67 Jahre, die Heraufsetzung der Mindest-
        mtszeit für den Bezug von Ruhegehalt auf vier Jahre
        owie die Kürzung der maximalen Dauer des Bezuges
        on Übergangsgeld auf zwei Jahre – soweit so gut. Ein
        äherer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt jedoch, dass
        er Gesetzeszweck durch zahlreiche Ausnahmetatbe-
        tände in vielen Fällen vereitelt wird. So bleiben die Mit-
        lieder der derzeitigen Bundesregierung von den Kür-
        ungen in dem Gesetzentwurf weitgehend verschont.
        on der Neuregelung werden alle Minister ausgenom-
        en, die bereits vor dem Regierungswechsel im Novem-
        er 2005 im Amt waren. Darüber hinaus werden ehema-
        ige Mitglieder einer Landesregierung so behandelt, als
        ären sie die gesamte Zeit Mitglied der Bundesregie-
        ung gewesen. Damit ist auch an die Bundesminister de
        aiziere, Schavan und von der Leyen gedacht. Ich will
        eineswegs bestreiten, dass Regelungen zum Vertrau-
        nsschutz notwendig und rechtlich geboten sein können.
        enn der Bundesregierung aber daran gelegen ist, die
        inschnitte, die den Bürgerinnen und Bürgern in den
        etzten Jahren zugemutet wurden, auf sich selbst zu
        bertragen, hätte ich mir durchaus mutigere Schritte vor-
        tellen können. Auch bei der Regelung über die Früh-
        ensionierung gelingt die Gleichstellung an Beamte
        icht. Während Bundesbeamte erst ab dem 63. Lebens-
        ahr die Möglichkeit der Frühpensionierung haben, soll
        ies für Mitglieder der Bundesregierung bereits ab dem
        0. Lebensjahr gelten.
        Im Zentrum der Diskussion der vergangenen Monate
        tand die sogenannte Ehrenpension für die Mitglieder
        er letzten frei gewählten DDR-Regierung de Maizière.
        as Ruhegehalt ist gedacht als Anerkennung für den
        insatz der Regierung de Maizière beim demokratischen
        euanfang nach der Wende 1989. Mit der Bundesregie-
        ung ist die FDP-Bundestagsfraktion der Auffassung,
        ass die Arbeit der letzten DDR-Regierung zu würdigen
        st und ihr Beitrag für die parlamentarische Demokratie
        auerhaft Bestand haben wird. Dennoch ist es den Bür-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18431
        (A) )
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        gerinnen und Bürgern nur schwer vermittelbar, wenn der
        ehemalige Ministerpräsident und seine Minister auf-
        grund einer Amtszeit von nur wenigen Monaten nach
        dem 55. Lebensjahr Anspruch auf eine Pension in Höhe
        von rund 800 Euro bzw. 650 Euro haben. In welchem
        Verhältnis steht dies zu der Rente, die Arbeitnehmerin-
        nen und Arbeitnehmern zusteht, nachdem sie mehrere
        Jahrzehnte in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt ha-
        ben? Hier liegt es allein in der Verantwortung der Bun-
        desregierung, den Bürgerinnen und Bürgern diese Rege-
        lung zu vermitteln. Ein gutes Gefühl scheint die
        Bundesregierung bei dieser Regelung wohl auch nicht
        gehabt zu haben. Schließlich haben die Koalitionsfrak-
        tionen kurz vor der Abstimmung noch einen Änderungs-
        antrag präsentiert, mit dem der Ruhegehaltssatz von ur-
        sprünglich 7 Prozent auf 5 Prozent der Bezüge abgesenkt
        wird.
        So begrüßenswert der Ansatz des Gesetzentwurfes
        insgesamt auch ist, so bedauerlich ist, dass die Bundesre-
        gierung nicht den Mut zu einer grundlegenden Reform
        des Bundesministergesetzes gefunden hat. Elf Jahre nach
        der letzten Änderung des Gesetzes wäre die Zeit dafür
        reif gewesen. Gerade bei den Anrechnungsvorschriften
        von Versorgungsbezügen gibt es, gerade auch aus jüngs-
        ter Zeit, Fälle, die einer intensiveren Diskussion bedurft
        hätten. Nicht in allen Fällen kann eine Doppelversor-
        gung tatsächlich vermieden werden. So hat zum Beispiel
        das Verwaltungsgericht Kassel in einer Entscheidung
        vom April diesen Jahres darauf hingewiesen, dass das
        geltende Recht keine Vorschriften für die Anrechnung
        von Ruhegehältern kennt, wenn jemand erst in der Kom-
        mune und dann im Bundestag tätig gewesen ist. Es wäre
        wünschenswert gewesen, wenn die Bundesregierung
        auch solche Fälle bei der Ausgestaltung ihres Entwurfs
        im Blick gehabt hätte.
        Trotz einiger positiver Ansätze bei der Reform der
        Ministerversorgung wird sich die FDP-Bundestagsfrak-
        tion bei der Abstimmung enthalten.
        Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): An-
        gesichts der in diesem Hause beschlossenen Heraufset-
        zung des Rentenalters für Angestellte und Beamte ist der
        Schritt, die Alterssicherungssysteme der Minister denen
        der Beamten dem Grunde nach anzugleichen, folgerich-
        tig. Aber folgerichtig muss nicht immer folglich richtig
        bedeuten. Für eine grundlegende Reform mit dem Ziel
        einer nachhaltigen Stärkung der Alterssicherungssys-
        teme, durch Einbeziehung der Bundesminister wie auch
        aller Beamter in die gesetzliche Rentenversicherung,
        fehlt es leider in diesem Haus an den notwendigen Mehr-
        heiten. Insoweit stimmen wir notgedrungen den einzel-
        nen Regelungen, die eine Besserstellung der Bundesmi-
        nister gegenüber den Beamten und Beamtinnen
        beseitigen wollen, zu. Damit enden aber die Überein-
        stimmungen. Die Art und Weise, wie sie die Mitglieder
        des letzten Ministerrats der ehemaligen DDR in die Mi-
        nisterversorgung einbeziehen wollen, stößt nur noch auf
        unser Unverständnis und wird in weiten Teilen der Be-
        völkerung nur das Vorurteil der Selbstbedienungsmenta-
        lität bedienen. Für maximal 174 Tage Amtszeit werden
        die Anspruchsberechtigten eine dynamische, an den Be-
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        ügen der Bundesminister angelehnte Pension von aktu-
        ll 650 bis 800 Euro erhalten. Diese Großzügigkeit steht
        n keinem Verhältnis zu der Knauserigkeit, die sie bei
        er Gestaltung der Opferrente an den Tag gelegt haben.
        o äußert sich die Gemeinschaft der ehemaligen politi-
        chen Häftlinge für uns nachvollziehbar in einem Schrei-
        en, das den meisten Abgeordneten vorliegen dürfte:
        Nicht nur uns als älteste und größte Vereinigung der
        pfer kommunistischer Gewaltherrschaft fällt es
        chwer, Verständnis für eine solche Ehrung aufzubrin-
        en. Unsere Mitglieder können beim besten Willen nicht
        ie großen Verdienste sehen, die hier geehrt werden sol-
        en. … Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre
        reiheit, Gesundheit – und manchmal auch das Leben –
        ür die Durchsetzung der Demokratie in unserem Land
        eopfert haben. Soweit sie diese Versorgungsleistung als
        ürdigung für die historisch einmalige Aufgabe der
        erstellung der deutschen Einheit verstanden wissen
        ollen, gebietet die historische Wahrheit den Hinweis,
        ass nicht nur die Mitglieder letzten DDR-Regierung
        ich diesbezüglich Verdienste erworben haben. Vielmehr
        at den Grundstein dafür – und dies ist zu anderen Zei-
        en von führenden Politikern aus Parteien aller anderen
        raktionen dieses Hauses durch Zitate belegbar aner-
        annt worden – die Regierung von Hans Modrow gelegt.
        enn also die Herstellung der Einheit Deutschlands ei-
        en Anspruch auf Altersversorgung nach diesem Gesetz
        egründen soll, dann müsste dies auch für die Mitglieder
        ieser Modrow-Regierung gelten.
        Weiter halten wir auch die Art und Weise für bedenk-
        ich, wie die Einbeziehung der – ich zitiere – „einzig frei
        ewählten Regierung“ der DDR erfolgen soll, der die
        undesregierung immerhin bescheinigt, zügig und verant-
        ortungsvoll gehandelt zu haben: Nur Ministerpräsident
        nd Minister erhalten ein Ruhegehalt. Staatssekretäre wer-
        en nicht berücksichtigt. Hinter dieser Diskriminierung
        teht nicht Respekt vor einer historischen Leistung, son-
        ern eine kleinliche Siegermentalität, die den deutschen
        inigungsprozess von Anfang an in vielen Bereichen ver-
        orben hat und zum Anschluss verkommen ließ.
        Einen besonders üblen Nachgeschmack hinterlässt
        21 Abs. 3, letzter Satz. Die Linke hält es für selbstver-
        tändlich, dass Berechtigte, die gegen die Grundsätze der
        enschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder
        n schwerwiegendem Maße die Stellung zum eigenen
        orteil oder Nachteil anderer missbraucht haben, nicht
        n den Genuss einer so gut ausgestatteten Ruhegehaltsre-
        elung kommen sollen. Aber wieso unterstellt der Ge-
        etzentwurf ein solches Verhalten eigentlich ausgerech-
        et den Ministern und Ministerinnen der letzten DDR-
        egierung? Doch wohl kaum weil Günter Krause, nach-
        em er Minister der Bundesregierung wurde, wegen Un-
        reue, Betrug und Steuerhinterziehung zurücktreten
        usste? So viel Arroganz steht uns Westlern, zu denen
        ch mich ja zählen darf, nicht an. Oder meinen wir, dies-
        ezüglich eine blütenweiße Weste vorweisen zu können?
        ollen wir etwa vergessen, dass es ein Mann wie Hans
        lobke, immerhin Kommentator der Nürnberger Rasse-
        esetze, bis in Adenauers Kanzleramt geschafft hat? Und
        as ist nur ein Beispiel für eine alles andere als ge-
        lückte Aufarbeitung einer Vergangenheit, in der gegen
        18432 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
        (A) )
        (B) )
        Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
        in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß verstoßen
        wurde. Auch hier hat den Verfassern des Textes offen-
        sichtlich jedes Fingerspitzengefühl gefehlt. In der Kon-
        sequenz bleibt mir daher nur die abschließende Feststel-
        lung: Die Fraktion die Linke lehnt den vorliegenden
        Gesetzentwurf ab.
        Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Die Große Koalition hat über ein Jahr gebraucht,
        das immer wieder öffentlich angekündigte Ministerge-
        setz auch tatsächlich vorzulegen. Erst durch unseren An-
        trag, einen Bericht über den Stand der Beratungen nach
        § 62 Abs. 2 zum Bundesministergesetz im Plenum auf-
        zusetzen, haben Sie das vergessene Gesetz aus den Schub-
        laden geholt. Nach Ihrem peinlichen Versuch, die Abge-
        ordnetendiäten im Doppelpack zu erhöhen, erklärte die
        Bundeskanzlerin, dass auch die Regierungsmitglieder
        keine Übertragung des Tarifabschlusses auf ihre Minis-
        ter- und Staatssekretärsbezüge wollen. Der Verzicht auf
        Gehaltserhöhung war angesichts der berechtigten öffent-
        lichen Empörung unumgänglich.
        Sie haben mit dem jetzt zur Abstimmung stehenden
        Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesministergeset-
        zes einige Punkte aufgegriffen, die wir Grünen immer
        wieder gefordert, aber bislang – auch nicht unter Rot-
        Grün – durchsetzen konnten. Die Volksparteien waren
        sich in den vergangenen Jahren in einem Punkt immer
        einig: An den eigenen Privilegien wird nicht gerüttelt.
        Die Minister- und Staatssekretäre blieben verschont von
        den Reformen und Nullrunden, die es im Bereich der
        Abgeordneten durchaus immer wieder gab.
        Die nachfolgenden von Ihnen vorgeschlagenen Ände-
        rungen begrüßen wir durchaus und wir tragen sie mit:
        Die Kürzung der Bezugsdauer des Übergangsgeldes von
        bislang maximal drei Jahren auf zwei Jahre. Die Anhe-
        bung der Altersgrenze für den Bezugsbeginn des Ruhe-
        gehalts. Die Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den
        Bezug von Ruhegehalt von bislang zwei Jahren auf vier
        Jahre.
        Wir sind einverstanden mit der Entscheidung, dass
        die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen
        DDR, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten
        freien Wahlen in der ehemaligen Deutschen Demokrati-
        schen Republik in ihr Amt kamen, eine „Ehrenpension“
        erhalten.
        Wir haben allerdings kein Verständnis dafür, dass die
        Regierungsfraktionen nicht an die Regelungen zur Al-
        tersversorgung der Regierungsmitglieder insgesamt he-
        rangehen. Nach wie vor besteht eine Doppelversorgung
        dort, wo ein Ruhegehalt als Kabinettsmitglied und eine
        Altersentschädigung als Abgeordneter bezogen wird. Im
        Zusammenhang mit dem Ministergesetz hätten Sie die
        überfällige Reform des § 29 Abs. 4 des Abgeordnetenge-
        setzes in Angriff nehmen müssen. Es bleibt dabei, dass
        Regierungsmitglieder zeitgleich Versorgungsansprüche
        als Bundestagsabgeordnete und als Regierungsmitglieder
        erwerben. Es ist gerade diese Kumulierung von Versor-
        gungsansprüchen, die der Öffentlichkeit nicht zu vermit-
        teln ist. Niemand kann gleichzeitig Vollzeit Abgeordne-
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        er und Vollzeit Regierungsmitglied sein. Die derzeit
        ültigen Anrechnungen sind viel zu niedrig.
        Wir werden uns enthalten, weil Sie zwar einiges rich-
        ig machen, aber insgesamt nicht den Mut haben, die
        oppelte Altersversorgung von Regierungsmitgliedern
        irklich zu reformieren.
        nlage 4
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung des Antrags: Mehr deutsche und
        internationale Unterstützung für den Wieder-
        aufbauprozess im Irak (Tagesordnungspunkt 15)
        Niels Annen (SPD) Der uns hier zur Beratung vor-
        iegende FDP-Antrag analysiert eingangs durchaus rich-
        ig, dass die Lage im Irak auch fünf Jahre nach dem Ein-
        arsch der sogenannten Koalitionstruppen unter der
        ührung der USA weiterhin hochgradig instabil ist. Die
        ahl der Terrorangriffe ist von monatlich 1 200 auf etwa
        00 gesunken. Der britische Economist titelte deshalb
        ogar, der Irak „repariere sich selbst“. Die Frage ist je-
        och, wie dauerhaft dieser Erfolg ist. Denn die Situation
        ann jederzeit kippen. Selbst die US-Streitkräfte und das
        entagon zweifeln an der Nachhaltigkeit des bisher Er-
        eichten. Der US-Kongress forderte daher jüngst „eine
        eue Strategie“.
        Dies sollte uns aufhorchen lassen. Denn die Konzepte,
        ie in Washington spätestens seit Ende 2001 für einen
        egimewechsel im Irak entwickelt worden waren, haben
        ie momentane Lage dort mitzuverantworten. Verstehen
        ie mich nicht falsch: Ich rede die Verbrechen der Regie-
        ung Saddam Husseins damit alles andere als klein. Al-
        ein bei dem Giftgasangriff auf die nordirakische Stadt
        alabja kamen 1988 etwa 5 000 überwiegend kurdisch-
        tämmige Menschen ums Leben. Auch die Verfolgung
        er politischen Opposition unter Saddam und massive
        enschenrechtsverletzungen sind uns noch allzu prä-
        ent. Die dafür Verantwortlichen sollten daher mit rechts-
        taatlichen Mitteln zur Rechenschaft gezogen werden.
        Doch führt kaum ein Weg an der Erkenntnis vorbei,
        ass die US-Regierung vor der militärischen Interven-
        ion im Irak wichtige Hinweise und Warnungen vonsei-
        en ihrer eigenen Nahost- und Militärexperten in den
        ind geschlagen hat. Sie haben nicht nur die ethnischen
        nd religiösen Spannungen im Land falsch eingeschätzt.
        ie USA haben auch die Bedeutung des Irak für die Sta-
        ilität in der Region unterschätzt. Der Iran würde heute
        icht mit derartigem Selbstbewusstsein agieren können,
        enn nicht der Irak als sein größter Widersacher am Bo-
        en läge. Viele Nachbarstaaten in der Golfregion zeigen
        ich darüber mit Recht ausgesprochen besorgt. Ihre Ant-
        ort darauf liegt zum einen in eigenen Aufrüstungsplä-
        en. Zum anderen bemühen sich die Golfstaaten zuneh-
        end um eine Integration des Iran. Dies drückte auch
        ie Einladung des Golfkooperationsrates an den Iran an-
        ässlich seines letzten Gipfeltreffens aus. Die USA kön-
        en aber weder an einer regionalen Aufrüstung ein Inte-
        esse haben noch heißen sie die Einbindung des Iran in
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18433
        (A) )
        (B) )
        politische Gespräche am Golf gut. Ja, wie hätten sie es
        denn dann gern? Wie es also um die Konzepte und Stra-
        tegien der scheidenden US-Administration in Bezug auf
        den Irak und auf die weitere Region steht, erfüllt mich
        angesichts dessen doch mit Sorge und Zweifel.
        Apropos Konzepte: Die oberste Forderung der FDP in
        ihrem Antrag ist ja die Entwicklung eines „Konzepts,
        das definiert, welchen Beitrag Deutschland für den Wi-
        deraufbau des Iraks leisten kann“.
        Meine Damen und Herren Kollegen von der FDP,
        wenn Sie sich bei der Vorbereitung Ihres Antrags mit
        den zuständigen Ministerien und allen voran dem Aus-
        wärtigen Amt und dem BMZ in Verbindung gesetzt hät-
        ten, dann wäre Ihrem Antrag vielleicht der Boden entzo-
        gen worden. Es grenzt ja schon beinahe an ein Ärgernis,
        dass Sie der Bundesregierung unterstellen, dass keine
        Konzepte für eine derartig wichtige Region entwickelt
        würden. Wie ich ja eingangs dargelegt habe, waren es
        gerade die Strategien und Konzepte der rot-grünen Bun-
        desregierung, auf deren Grundlage wir eine militärische
        Intervention abgelehnt haben.
        Diese Konzepte wurden selbstverständlich weiterent-
        wickelt und angepasst. Aber ich vermute, dass Ihnen das
        ohnehin bekannt ist, sodass ich diesen Teil Ihrer Forde-
        rung als rhetorische Stilblüte betrachten werde.
        Umso problematischer finde ich jedoch, dass Sie so
        tun, als wäre die Bundesregierung nicht bereits umfas-
        send am Wiederaufbau des Irak beteiligt, und das auch in
        den meisten der Bereiche, die Sie in Ihrem Antrag expli-
        zit ansprechen. Eine solche Verdrehung der Tatsachen
        kann doch aber weder in Ihrem noch in unserem Inte-
        resse liegen. Warum sollten wir unseren westlichen Part-
        nern und den Irakern vermitteln wollen, wir täten weni-
        ger als wir tun?
        Lassen Sie mich daher im Folgenden ein paar Bei-
        spiele für unseren Beitrag zum Wiederaufbau des Irak in
        politischer und wirtschaftlicher Hinsicht nennen. So leis-
        tet das Auswärtige Amt direkt und über die politischen
        Stiftungen einen umfangreichen Beitrag zum Aufbau der
        demokratischen Institutionen des Irak. Vieles davon
        muss leider in den Nachbarländern stattfinden, sodass es
        manchmal weniger sichtbar ist, als man sich vielleicht
        wünschen würde. Aber allein die Friedrich-Ebert-Stif-
        tung hat innerhalb von sechs Wochen zu Beginn dieses
        Jahres 10 000 Wahlbeobachter ausgebildet. Diese sollen
        ab dem Sommer – ebenfalls mit deutschen Mitteln finan-
        ziert – eingesetzt werden, um den gesamten Prozess hin
        zu Regionalwahlen im Herbst zu beobachten.
        Und – wenn ich meine Kolleginnen und Kollegen von
        der FDP darüber informieren darf – auch die FDP-nahe
        Friedrich-Naumann-Stiftung hat sich in den letzten Jah-
        ren umfassend im und für den Irak engagiert. Denn sie hat
        das irakische Parlament im Prozess der Verfassungsge-
        bung unterstützt. Parallel dazu hat übrigens die Ebert-
        Stiftung die zivilgesellschaftliche Beteiligung an diesem
        Prozess sichergestellt. Als Fortführung dieses Prozesses
        wird die Ebert-Stiftung in Zukunft den Irakern beratend
        bei der Erarbeitung der Ausführungsgesetze zur iraki-
        schen Verfassung zur Seite stehen. Denn ohne diese Aus-
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        ührungsgesetze ist ein zentraler Teil der Verfassung – ich
        enne hier nur die Medien und den Ölsektor – im wahrs-
        en Sinne des Wortes auf Sand gebaut.
        Die Naumann-Stiftung hat – auch dies noch zu Ihrer
        nformation – sich außerdem kürzlich auf einer Konfe-
        enz mit der sehr komplexen Kirkuk-Frage beschäftigt.
        elche Bedeutung auch die Bundesregierung dem Nord-
        rak zumisst, zeigt die geplante Eröffnung eines deut-
        chen Generalkonsulats in Erbil.
        Auch im Bereich der Flüchtlingsproblematik ist die
        undesregierung ausgesprochen aktiv gewesen. Bundes-
        inisterin Wieczorek-Zeul hat sich dafür eingesetzt,
        chnelle Hilfe für die irakischen Flüchtlinge in Syrien zu
        iefern. Darüber hinaus hat sie hohe Summen in den Wi-
        eraufbaufonds für den Irak eingezahlt. Damit soll das
        chicksal der Binnenflüchtlinge im Irak gelindert wer-
        en. Das BMZ hat darüber hinaus Studien finanziert, wie
        yrien und Jordanien mit dem Flüchtlingsstrom umge-
        en können und wie sie bei dieser schweren Aufgabe zu
        nterstützen sind.
        Als wenig zielführend fand ich in diesem Zusammen-
        ang allerdings – und auch dies muss an dieser Stelle er-
        ähnt sein – den Vorstoß von Bundesinnenminister
        chäuble und einigen Koalitionskollegen, irakische
        hristen privilegiert in Deutschland aufzunehmen. Mit
        echt haben Nichtregierungsorganisationen und Flücht-
        ingshilfswerke dagegen protestiert.
        Ich möchte betonen, dass ich die innerreligiöse Ge-
        alt im Irak aufs Schärfste verurteile. Es tut mir weh zu
        ehen, wie die religiöse und kulturelle Vielfalt im Irak
        ugrunde gerichtet wird. Es ist eine traurige Wahrheit,
        ass es heute im Irak auch deshalb ruhiger geworden ist,
        eil die religiös-ethnischen Säuberungen wohl weitge-
        end abgeschlossen sind. Viele Stadtteile sind inzwi-
        chen rein sunnitisch oder schiitisch. Gemischtreligiöse
        ohnviertel gibt es kaum noch. Und die Minderheit der
        ichtmuslimischen Bevölkerung gerät hierbei zwischen
        ie Fronten. Doch müssen wir uns davor hüten, unter
        en Flüchtlingen positiv oder negativ zu diskriminieren.
        as Schicksal eines Flüchtlings ist grausam. Lassen Sie
        ns deshalb auf die Ursachen dafür konzentrieren. Das
        ntellektuelle und kulturelle Ausbluten des Irak muss ge-
        toppt werden. Dazu gehört auch, dass wir uns dafür ein-
        etzen, dass irakische Flüchtlinge zum geeigneten Zeit-
        unkt wieder in einen friedlicheren und stabileren Irak
        urückkehren können.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, meine
        iste mit deutschen Initiativen zum Wiederaufbau des
        rak ist damit jedoch noch lange nicht zu Ende! Die FDP
        ordert auch einen umfangreicheren Studierendenaus-
        ausch. Nach meinen Informationen werden derzeit vom
        AAD jährlich 100 Postgraduiertenstipendien für den
        rak finanziert. Dies ist im Vergleich mit anderen arabi-
        chen Ländern nicht nur eine hohe Anzahl von Stipen-
        ien, sondern entspricht auch in etwa der Nachfrage.
        Sicherheitstrainings in Deutschland für irakische
        ournalisten finde ich jedoch – mit Verlaub – keine be-
        onders sinnvolle Idee. Experten aus diesem Bereich ha-
        en mich darin bestätigt. Zum einen gibt es bereits zahl-
        18434 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
        (A) )
        (B) )
        reiche solcher Trainings, die von einschlägigen NGOs
        wie „Reporter ohne Grenzen“ durchgeführt werden.
        Zum anderen – und dies wiegt schwerer – verfügen Ak-
        teure, die selbst militärisch im Irak engagiert sind, über
        wesentlich mehr Wissen über die konkreten Sicherheits-
        bedingungen als deutsche Institutionen. Ihnen sollten da-
        her auch die Trainings überlassen werden.
        Dies bedeutet aber mitnichten, dass ich die Unterstüt-
        zung irakischer Journalisten nicht für einen ganz wichti-
        gen Punkt halte. Nur auch hier ist festzustellen, dass die
        Bundesregierung und deutsche Stiftungen schon seit
        Jahren aktiv sind. So hat Deutschland einen zentralen
        Anteil daran, dass die Internetseite www.niqash.org zu
        der zentralen Informationsbörse von Journalisten über
        die Lage im Irak geworden ist. Sogar die UNO nutzt die-
        ses Onlineradio, um sich zu informieren. Durch die deut-
        sche Initiative in diesem Bereich konnten irakische Jour-
        nalisten aus verschiedenen Landesteilen wieder
        miteinander in Verbindung treten und so ihr Wissen tei-
        len.
        Grundsätzlich aber ist Deutschland durchaus im Be-
        reich der Sicherheitstrainings weiterhin aktiv und inves-
        tiert unter anderem in die Ausbildung von Bombenent-
        schärfern. Die von der FDP geforderte Unterstützung der
        NATO-Trainingsmission im Irak sollten wir aber viel-
        leicht doch lieber denjenigen NATO-Mitgliedern über-
        lassen, die auch tatsächlich im Irak militärisch aktiv
        sind.
        Wir sollten uns lieber weiterhin auf die zivilen Berei-
        che konzentrieren. Ich möchte an dieser Stelle auf die
        400 Richter, Staatsanwälte und Polizisten hinweisen, die
        jährlich vom BKA im Rahmen der EU-Rechtsstaatsiniti-
        ative in Deutschland ausgebildet werden. Eine Auswei-
        tung dieses Projekts unter anderem auf Gefängnisperso-
        nal, die derzeit in der EU diskutiert wird, unterstütze ich
        ausdrücklich.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie stim-
        men mir zu, dass diese Auswahl von Projekten bereits
        eine mehr als beeindruckende Liste darstellt. Sie de-
        monstriert, welche Bedeutung die Bundesrepublik dem
        Irak zumisst. Mehr ist ohne deutsches Personal – jenseits
        der Botschaft – auch kaum leistbar. Ich mache hier die
        FDP noch einmal auf die Reisewarnungen des Auswärti-
        gen Amtes aufmerksam. Denn derzeit wird von solchen
        Reisen – mit Ausnahme des kurdischen Autonomiege-
        biets im Norden – massiv abgeraten. Projekte, die aus öf-
        fentlichen Geldern finanziert werden, untersagen sogar
        explizit den Einsatz von deutschem Personal.
        Solange aber deutsche Organisationen nicht mitsamt
        ihrer Mitarbeiter im Zentral- und Südirak arbeiten dür-
        fen, ist konkrete Projektarbeit innerhalb des Irak etwas
        erschwert. Dies gilt übrigens nicht nur für deutsche Insti-
        tutionen, sondern für viele der großen internationalen
        NGOs. Solange all diese Experten jedoch nicht im Irak
        arbeiten können, ist auch die Stärkung des Engagements
        eine nicht ganz einfach umzusetzende Forderung.
        Für Trainings und Austausch mit irakischen Politi-
        kern werden aber Nachbarländer und auch Deutschland
        bereits eifrig genutzt. Demnächst besucht uns die iraki-
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        che Ministerin für Menschenrechte, auch Ministerpräsi-
        ent Maliki wird Ende Juli wieder in Deutschland erwar-
        et. Der irakische Industrieminister hat sein Kommen
        benfalls angekündigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen
        on der FDP, auch diese Anregung wäre also nicht nötig
        ewesen!
        Lassen Sie mich aber abschließend noch ein ernstes
        ort zum Nachbarstaatenprozess sagen. Die FDP for-
        ert, diesen Prozess konstruktiv zu unterstützen. Liebe
        olleginnen und Kollegen, ich muss nicht betonen, wie
        ichtig wir die regionale Komponente der Krisenprä-
        ention und Krisenbeilegung in der Region nehmen. Es
        st nicht zuletzt Bundesaußenminister Steinmeier, der
        uf einen Dialog mit dem Iran drängt. Und der die G-8-
        nitiative für die Einbindung Pakistans für weitere regio-
        ale Stabilität ergriffen hat. Deutschland hat deshalb
        uch die Finanzierung eines Sekretariats für den Nach-
        arschaftsprozess angeboten, in der Hoffnung, dass es
        en Prozess effizienter gestaltet und beschleunigt. Doch
        st dies nur möglich, wenn alle regionalen und überre-
        ionalen Kräfte das Interesse an einem solchen Prozes-
        es teilen. Dies ist momentan nicht gegeben und kann
        uch nicht von uns erzwungen werden. Wir können uns
        chon zufrieden zeigen, dass die Akteure bereit sind, an
        inem Tisch zu sitzen und über gemeinsame Interessen
        u diskutieren. Ich möchte daher gegen den implizierten
        orwurf protestieren, dass die Bundesrepublik sich hier
        iner konstruktiven Unterstützung verschließen würde.
        as Gegenteil ist der Fall!
        Ich will zum Ende kommen, denn das zweite Halbfi-
        ale steht kurz bevor, und es wird heute noch über Geg-
        er ganz anderer Art entschieden. Aber erkennen Sie
        itte an, dass Deutschlands Agieren gegenüber dem Irak
        n der Vergangenheit gut durchdacht war und hoffentlich
        uch in der Zukunft gut durchdacht bleibt. Deshalb sind
        llein für 2009 rund 20 Millionen Euro für Krisenprä-
        ention in Bezug auf den Irak vorgesehen!
        Die zentrale Bedeutung des Irak hat die Entscheidung
        on Bundeskanzler Schröder geleitet, als er sich gegen
        ine militärische Intervention im Irak aussprach, und sie
        eitet unser heutiges politisches, humanitäres und wirt-
        chaftliches Engagement in der Region.
        nlage 5
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung der Anträge:
        – Anerkennung und Wiedergutmachung der
        deuschen Kolonialverbrechen im ehemali-
        gen Deutsch-Südwestafrika
        – Angebot an die namibische Nationalver-
        sammlung für einen Parlamentarierdialog
        zur Versöhnungsfrage
        (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord-
        nungspunkt 7)
        Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN): Der Völkermord an den Herero, Nama und ande-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18435
        (A) )
        (B) )
        ren Volksgruppen Namibias ist eines der dunkelsten
        Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte, dessen Aufar-
        beitungszeit mehr als 100 Jahren überfällig ist.
        Der systematische Vernichtungskrieg, der zwischen
        1904 bis 1907 auf Befehl der deutschen Reichsregierung
        von der sogenannten deutschen Schutztruppe geführt
        wurde, kostete Zehntausende Herero, Nama und Ange-
        hörige anderer Volksgruppen das Leben. Erstmals wur-
        den sogenannte Konzentrationslager eingerichtet, in de-
        nen viele Menschen zu Tode gequält wurden.
        Viel zu lange hat es gedauert, bis sich die Bundesre-
        publik zur Verantwortung zu dem Völkermord deutscher
        Kolonialtruppen bekannt hat.
        Erst die rot-grüne Bundesregierung hat 2004, vertre-
        ten durch die damalige Entwicklungshilfeministerin,
        Frau Wieczorek-Zeul, offiziell um Vergebung gebeten.
        Auch ich möchte an dieser Stelle noch einmal aus-
        drücklich sagen: Wir Grüne bekennen uns zur deutschen
        Verantwortung für den Völkermord an Hereros, Namas
        und Angehörigen anderer Volksgruppen.
        Ich möchte in diesem Zusammenhang aber betonen,
        dass eine nur symbolische Übernahme von Verantwor-
        tung ohne konkrete und vor allem der historischen Son-
        derbeziehung angemessene Versöhnungsschritte wenig
        wert ist.
        Ich frage deshalb die Bundesregierung heute: Was ist
        dieser Geste der Entwicklungsministerin im Jahr 2004
        gefolgt? Wo sind ihre konkreten Schritte für eine ange-
        messene Aussöhnung zwischen Namibia und Deutsch-
        land?
        Bemühungen der namibischen Regierung, die bereits
        2006 von der namibischen Nationalversammlung den
        Auftrag erhielt, mit der Bundesregierung in Verhandlun-
        gen über Entschädigungen zu treten, sind bislang weit-
        gehend ins Leere gelaufen.
        Zwar haben sie im November 2007 eine sogenannte
        Versöhnungsinitiative mit der namibischen Regierung
        verabschiedet. Doch umfasst diese Initiative bislang nur
        Zusagen über weitere Entwicklungsgelder in Höhe von
        20 Millionen Euro für die Regionen, in denen die betrof-
        fenen Volksgruppen leben.
        Sie sagen damit vorweg ohne Dialog, was ihnen „die
        Versöhnung“ wert ist. Das stößt zurecht auf Widerspruch
        auf der namibischen Seite der Hereros und andere. Und
        das sieht fast so aus, als wollte die Bundesregierung sich
        von ihrer – wie Frau Wieczorek-Zeul es 2004 nannte –
        „historisch-politischen“ und „moralisch-ethischen“ Ver-
        antwortung freikaufen.
        Ich meine: Das ist eher ein unmoralisches und völlig
        unzureichendes Angebot für eine Aussöhnung.
        Notwendig ist endlich ein umfassender und ergebnis-
        offener Dialog zur gemeinsamen Aufarbeitung der Ver-
        gangenheit, aus dem dann gemeinsame Initiativen zur
        Versöhnung erwachsen können. Wir können doch nicht
        mit einer großen Rede Erwartungen auf der namibischen
        Seite schüren und dann 20 Millionen Euro anbieten. So
        ist keine Versöhnung möglich. So verstärken wir nur die
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        nttäuschung und überbrücken gerade nicht die beste-
        enden Gräben. Im Gegenteil: Wir laufen Gefahr, sie so-
        ar noch zu vertiefen.
        Nicht dass sie mich falsch verstehen: Es geht mir ge-
        ade nicht um Geld – oder um mehr Geld. Es geht uns in
        nserem Antrag darum: Endlich einen breit angelegten
        ialog auf Ebene des Parlamentes – nicht der Regierung –
        u beginnen. Einen Dialog, der erst mal ergebnisoffen ist
        nd der versucht, viele Ebenen der gesellschaftlichen
        ersöhnung einzubeziehen. Bei dem es aber eben nicht
        ofort und unmittelbar um materielle Wiedergutmachung
        ehen soll, wie sie es vorschlagen.
        Auch ihr Antrag widerspricht einer wirklich partner-
        chaftlich entwickelten Agenda, weil er schon jetzt ein-
        eitig konkrete Vorgaben nennt – sich festlegt auf das,
        as vor allem eine Seite, nämlich Chief Riruako und
        eine Anhänger wollen.
        Wir greifen mit unserem Antrag die Initiative des Prä-
        identen der namibischen Nationalversammlung, Theo-
        en-Gurirab, auf und wollen der namibischen National-
        ersammlung einen unfassenden deutsch-namibischen
        arlamentarier-Dialog anbieten, auf unserer Seite hoch-
        angig geführt durch das Präsidium des Deutschen Bun-
        estages.
        Deshalb hätte ich mir auch sehr gewünscht, dass wir
        iesen Antrag hier interfraktionell verabschiedet hätten
        Leider waren sie dazu nicht bereit. Sie – meine Damen
        nd Herren – von der Koalition nicht, weil sie Angst ha-
        en, es könnten mehr als 20 Millionen dabei herauskom-
        en. Und sie von der Linken, weil sie sich schon jetzt
        estgelegt haben, dass es mehr sein muss. Auch wenn ich
        esthalten will, dass sie immerhin über ihren Antrag hin-
        us zu solch einem Dialog bereit gewesen wären.
        Ich finde das alles beschämend. Die namibische Seite
        artet auf einen ehrlichen und ernstgemeinten Dialog,
        er nicht nur die Chance bietet, den begangenen Völker-
        ord in das geschichtliches Bewusstsein der deutschen
        esellschaft zu bringen, sondern vielleicht auch zur
        ussöhnung zwischen den verschiedenen Volksgruppen
        uf der namibischen Seite beitragen kann.
        Noch ist es für einen solchen Dialog nicht zu spät.
        assen sie uns auf diesem Wege unserer Verantwortung
        echnung tragen.
        nlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Sorgerechtsregelung
        für Nichtverheiratete reformieren (Tagesord-
        nungspunkt 19)
        Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute in ers-
        er Lesung den Antrag der Grünen, der sich mit der elter-
        ichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern be-
        asst.
        Lassen Sie mich zunächst die heutige Rechtslage
        kizzieren:
        18436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
        (A) )
        (B) )
        Bis zur Kindschaftsrechtsreform 1998 stand dem Va-
        ter nur dann das gemeinsame Sorgerecht zu, wenn er
        zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war
        oder beide nach der Geburt heirateten. Mit dem Inkraft-
        treten der Kindschaftsrechtsreform wurden die bis dahin
        geltenden Unterschiede zwischen ehelichen und nicht-
        ehelichen Kindern weitestgehend aufgehoben. Dies hatte
        zur Folge, dass sich auch im Bereich der elterlichen
        Sorge deutliche Verbesserungen ergaben. Nicht mitei-
        nander verheiratete Eltern haben seitdem die Möglich-
        keit, die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben, wenn
        sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Lehnt
        die Mutter die gemeinsame Sorge allerdings ab, hat sie
        weiterhin die Alleinsorge.
        Der Gesetzgeber hatte damals bewusst die gemein-
        same elterliche Sorge von der Zustimmung der Mutter
        abhängig gemacht, da er die Lebenssituationen, in die
        nichteheliche Kinder hineingeboren werden, als weniger
        stabil eingeschätzt hat als die ehelicher Kinder. Wir kön-
        nen nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass die Eltern
        bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu ko-
        operieren. Die gemeinsame Sorge wird daher davon ab-
        hängig gemacht, dass die Eltern ihre Übereinstimmung
        und Kooperationsbereitschaft durch die Abgabe von
        Sorgeerklärungen dokumentieren.
        Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil
        vom 29. Januar 2003 dem Gesetzgeber aufgegeben, bis
        Ende 2003 eine Übergangsregelung für Eltern zu schaf-
        fen, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt,
        sich aber noch vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsre-
        formgesetzes getrennt hatten. Der Gesetzgeber hat da-
        raufhin die vom Bundesverfassungsgericht monierte Ge-
        setzeslücke durch eine Übergangsregelung geschlossen.
        Nichtsorgeberechtigte Väter, die sich vor dem 1. Juli
        1998 getrennt und mit ihren Kindern ein Familienleben
        im Sinne einer tatsächlichen gemeinsamen elterlichen
        Sorge geführt haben, ohne jedoch Letztere wegen der
        damals geltenden Gesetzeslage durch Sorgeerklärungen
        rechtlich absichern zu können, konnten in der Folge die
        Sorgeerklärung der verweigernden Mutter beim Fami-
        liengericht ersetzen lassen, wenn dies dem Kindeswohl
        diente.
        Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die
        geltende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht
        miteinander verheirateter Eltern für verfassungskonform
        erklärt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ange-
        führt, dass die gesetzgeberischen Annahmen mangels
        empirischer Daten im Zeitpunkt des Urteils nicht in
        Zweifel gezogen werden könnten. Das Bundesverfas-
        sungsgericht hat in seiner Entscheidung jedoch zugleich
        festgestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die tat-
        sächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob
        die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit
        Bestand haben.
        Das geltende Recht geht davon aus, dass sich eine
        Mutter nur ausnahmsweise dem Wunsch des Vaters nach
        einer gemeinsamen Sorge verweigert, das heißt wenn sie
        dafür schwerwiegende Gründe hat und das Wohl ihres
        Kindes schützen will. In diesem Sinne hat auch die
        75. Justizministerkonferenz im Juni 2004 das Bundes-
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        ustizministerium aufgefordert, zu prüfen, ob es nach In-
        rafttreten des Gesetzes zur Umsetzung familienrechtli-
        her Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
        otwendig sei, für nicht miteinander verheiratete Eltern,
        ie sich nach dem 1. Juli 1998 getrennt haben, ein ge-
        ichtlich begründetes gemeinsames Sorgerecht zu schaf-
        en, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft
        it dem Kind gelebt haben und dies dem Kindeswohl
        ient.
        Die gesellschaftliche Realität von Familie hat sich in
        en vergangenen Jahren, vor allem im großstädtischen
        ereich, durchaus weiter verändert. Neben der „klassi-
        chen“ Familienstruktur haben sich zunehmend neue Fa-
        ilienformen herausgebildet. Immer mehr Kinder leben
        n nichtehelichen Lebensgemeinschaften. In Deutschland
        ird heute ein Drittel aller Kinder nichtehelich geboren,
        n den neuen Bundesländern und vielen Großstädten sind
        s sogar mehr als die Hälfte. Vor dem Hintergrund der ge-
        ellschaftlichen Veränderungen ergeben sich neue rechts-
        olitische Herausforderungen. Aus Sicht der Union muss
        ei allen Fragen stets das Kindeswohl an erster Stelle ste-
        en. Dieses stellt den entscheidenden Maßstab für et-
        aige gesetzgeberische Initiativen dar. Auch mit Blick
        uf das elterliche Sorgerecht stellen sich daher die zentra-
        en Fragen: Worin besteht das Kindeswohl, und was ent-
        pricht ihm?
        Das Grundgesetz enthält hierzu eine wichtige Wertent-
        cheidung: Mit dem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG hat
        er Verfassungsgeber zum Ausdruck gebracht, dass es
        rundsätzlich im Interesse des Kindes ist, mit Vater und
        utter aufzuwachsen. Dies hat das Bundesverfassungs-
        ericht mit seiner jüngsten Entscheidung vom 1. April
        008 zur Durchsetzung des Umgangsrechts noch einmal
        estätigt. Darüber hinaus benötigt das Kind jedoch auch
        tabilität und Kontinuität. Vater und Mutter müssen be-
        eit und auch dazu in der Lage sein, zum Wohle des Kin-
        es zusammenzuwirken. Andernfalls, das heißt in den
        ällen, in denen die Eltern nicht zusammen-, sondern
        ielmehr gegeneinander wirken, ist es in der Regel für das
        ind besser, dass das Sorgerecht alleine bei der Mutter
        iegt.
        Von einer solchen, auf Vertrauen und Kooperation an-
        elegten Beziehung zwischen Vater und Mutter geht das
        esetz grundsätzlich nur bei der Ehe aus; denn hier zei-
        en Eltern, dass sie auf Dauer zusammenleben, gemein-
        am Kinder erziehen und in jeder Lebenslage füreinan-
        er einstehen wollen. Bei nichtehelichen Beziehungen
        ann danach hingegen nicht von vornherein angenom-
        en werden, dass die Eltemteile dauerhaft bereit und in
        er Lage sind, zum Wohle des Kindes zusammenzuwir-
        en. Dies gilt erst recht für solche Lebenssituationen, in
        enen Vater und Mutter nicht einmal zusammenleben.
        ie gemeinsame Sorge wird daher in diesen Fällen da-
        on abhängig gemacht, dass die Eltern ihre entspre-
        hende Kooperationsbereitschaft durch die Abgabe von
        orgeerklärungen dokumentieren.
        Mit der Herausbildung neuer Formen des familiären
        usammenlebens hat sich gleichzeitig die Rolle der Vä-
        er ganz erheblich verändert. Entgegen eines lange ver-
        reiteten Vorurteils wollen auch nichteheliche Väter Ver-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18437
        (A) )
        (B) )
        antwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an der
        Erziehung ihres Kindes engagiert beteiligen. Insofern
        stimme ich dem Antrag der Grünen grundsätzlich zu:
        Auch diese Väter haben ein natürliches Elternrecht, das
        ihnen nur bei schwerwiegenden Einwänden und aus
        Gründen des Kindeswohls verweigert werden sollte. Der
        heute zur Beratung stehende Antrag schlägt deshalb vor,
        dass die gemeinsame Sorge bei nicht miteinander verhei-
        rateten Eltern künftig unter bestimmten Bedingungen
        auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden
        kann. Dies ist aus unserer Sicht ein moderater Vorschlag,
        der durchaus diskussionswürdig ist. Allerdings ist zu be-
        rücksichtigen, dass es sich hier um eine gravierende
        Neuregelung handeln würde. Deshalb darf eine solche
        erst und nur aufgrund einer umfangreichen Datenbasis
        erfolgen.
        Leider wissen wir derzeit immer noch zu wenig über
        die Lebenssituation der betroffenen Väter, Mütter und
        Kinder. Daran hat auch eine Umfrage des Bundesjustiz-
        ministeriums bei Rechtsanwälten und Jugendämtern im
        Herbst 2006 nichts geändert. Statistisch belegt ist ledig-
        lich seit 2004, dass etwa 45 Prozent aller nicht miteinan-
        der verheirateten Paare gemeinsame Sorgeerklärungen
        abgegeben haben. Die Gründe, warum 55 Prozent dies
        nicht getan haben, waren hingegen vielfältig. Im Übri-
        gen handelte es sich hierbei auch nicht um eine Untersu-
        chung, die wissenschaftlichen Anforderungen genügt.
        Deshalb plädiere ich dafür, jetzt keine vorschnelle Ent-
        scheidung zu treffen. Stattdessen wollen wir ergänzend
        zu den bisherigen Erhebungen eine wissenschaftliche
        Untersuchung in Auftrag geben. Das Bundesministerium
        der Justiz erarbeitet bereits ein Forschungsdesign und
        wird auf dieser Grundlage tätig werden.
        Da uns als Union dieses Thema – vor allem auch im
        Interesse der Kinder – sehr wichtig ist, drängen wir da-
        rauf, dass dieser Auftrag zeitnah ausgeschrieben und
        vergeben wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser
        Frage schon in Kürze Konkretes vorweisen können. Zu-
        mindest zum derzeitigen Zeitpunkt lehnen wir jedoch
        aus genannten Gründen eine Gesetzesänderung ab.
        Christine Lambrecht (SPD): In ihrem Antrag „Sor-
        gerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren“ for-
        dert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesre-
        gierung dazu auf, den Entwurf eines Gesetzes zur
        Änderung des § 1626 a BGB, der das Sorgerecht nicht
        verheirateter Eltern betrifft, vorzulegen. Seit der Kind-
        schaftsrechtsreform im Jahr 1998 sieht das Gesetz vor,
        dass nichtverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht
        nur dann erhalten können, wenn die Eltern erklären, dass
        sie entweder die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
        oder einander heiraten. Ansonsten bleibt es aber immer
        bei der Regelung, dass die Mutter das Sorgerecht behält.
        Es betrifft die wesentlichen Entscheidungen im Leben
        des Kindes, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vor-
        namensgebung, Festlegung der Religion, Einwilligung
        in die ärztliche Behandlung, Anmeldung zur Kinderta-
        gesstätte, Schule usw. Nur in den seltenen Fällen, dass
        der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde oder sie aus
        praktischen oder rechtlichen Gründen selbst nicht in der
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        age ist, die Sorge auszuüben, kann der Vater sein eige-
        es Sorgerecht erwirken.
        Gleichzeitig fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
        en eine Öffnung der bisherigen Regelung dahin ge-
        end, dass ein Anspruch auf gerichtliche Einzelfallent-
        cheidung zum gemeinsamen Sorgerecht möglich wird.
        ie fordern eine neue Regelung, wonach eine gerichtli-
        he Einzelfallentscheidung zugunsten des gemeinsamen
        orgerechts auch gegen den ausdrücklichen Willen der
        utter möglich ist. Einigen sich also die Elternteile aus
        elchen Gründen auch immer nicht darauf, eine einver-
        ehmliche Sorgeerklärung abzugeben, bleibt es bislang
        eim alleinigen Sorgerecht für die Mutter. Dem lag bei
        er Reform 1998 die Annahme zugrunde, dass ein gegen
        en Willen der Mutter erzwungenes Sorgerecht nicht
        em Wohl des Kindes entsprechen kann. Diese Regelung
        at das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil
        om 29. Januar 2003 als verfassungskonform bestätigt.
        er Gesetzgeber kommt aber seiner Verantwortung
        ach, zu prüfen, ob es Gründe gibt, die für die Änderung
        er Regelung sprechen und in wie vielen Fällen ein ge-
        einsames Sorgerecht der unverheirateten Eltern dem
        indeswohl entspricht. Die Gründe, aus denen es nicht
        u einem gemeinsamen Sorgerecht kommt, mögen viel-
        ältig sein, sowohl bei Eltern, die niemals eine Bezie-
        ung hatten, als auch bei solchen, die zusammenleben.
        atsächlich kann man sagen, dass die Familienformen in
        eutschland vielfältiger werden, die Zahl der nichteheli-
        hen Lebensgemeinschaften mit Kindern steigt und die
        nterschiede in der Lebensweise zwischen verheirateten
        nd nichtverheirateten Paaren insgesamt geringer wer-
        en.
        Und in der Tat gibt es ein gewandeltes Selbstver-
        tändnis von Vätern, die sich zu ihrer Erziehungsverant-
        ortung bekennen, Umgangs- und Unterhaltspflichten
        rfüllen und bereit sind, alltägliche Verantwortung für
        hre Kinder zu übernehmen, also auch für die wesentli-
        hen Entscheidungen im Leben des Kindes, die das Sor-
        erecht betreffen.
        In seinem Urteil vom 29. Januar 2003 hat das Bundes-
        erfassungsgericht dem Gesetzgeber allerdings keine
        orgaben gemacht, wie er den Prüfauftrag erfüllt. Insbe-
        ondere hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetz-
        eber nicht aufgegeben, bereits im Jahr 2003 eine wissen-
        chaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben. In seinen
        rteilsgründen hat es festgestellt, dass angesichts der neu
        eschaffenen Rechtsform zum damaligen Zeitpunkt des
        rteils noch keine tragfähigen empirischen Aussagen
        öglich waren; vergleiche BVerfGE 107, 150 ff., 179 f.
        o fehlten insbesondere gesicherte Erkenntnisse darüber,
        b es trotz der neu geschaffenen Möglichkeit gemeinsa-
        er Sorgetragung von Eltern eines nichtehelichen Kindes
        auerhaft eine beachtliche Zahl von Fällen gibt, in denen
        s bei Zusammenleben der Eltern mit dem Kind nicht zu
        iner gemeinsamen Sorge kommt, und welche Gründe
        ierfür maßgeblich sind.
        Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen
        ähern sich diesen beiden Fragen durch eine Befragung,
        ie mittels Fragebögen bei Jugendämtern durchgeführt
        urde; zum Beispiel Fink, „Die Verwirklichung des Kin-
        18438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
        (A) )
        (B) )
        deswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern“,
        Seite 136 ff. Hierdurch kann man sicherlich einen gewis-
        sen Einblick in die Häufigkeit dieser Fälle und die Motiv-
        lage der Mütter bekommen. Die Befragung im Rahmen
        dieser Untersuchungsmethode bezog sich nicht auf be-
        lastbare statistische Daten, sondern beruhte auf Eindrü-
        cken, Erinnerungen und Schätzungen dritter Personen. Es
        handelt sich nicht um eine ausreichend gesicherte empi-
        rische Untersuchung. Um belastbare Erkenntnisse zur
        wahren Motivlage der Mütter zu erhalten, müssten die be-
        troffenen Mütter und Väter vielmehr durch geschulte In-
        terviewer gezielt und direkt befragt werden. Aus diesem
        Grund beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz,
        nunmehr eine entsprechende wissenschaftliche Untersu-
        chung in Auftrag zu geben.
        Bei der Klage des Vaters soll nach Meinung der Frak-
        tion Bündnis 90/Die Grünen die gerichtliche Prüfung für
        alle Fälle gelten, in denen der Vater seinen Anteil an el-
        terlicher Fürsorge erfüllt oder dies tun will, aber bislang
        nur daran gehindert wurde. Eine solche Klage des Vaters
        soll nach dem Antrag im Wesentlichen voraussetzen,
        dass der Vater seinen Anteil an elterlicher Fürsorge er-
        füllt, die Mutter sich jedoch aus kindeswohlfremden
        Gründen weigert, eine gemeinsame Sorgeerklärung ab-
        zugeben. Bevor es jedoch zu einer so weitreichenden,
        unter Umständen gegen die Interessen alleinerziehender
        Mütter gerichteten Regelung kommt, sollte auf jeden
        Fall zuerst die vom Bundesjustizministerium in Auftrag
        gegebene wissenschaftliche Untersuchung sorgfältig
        ausgewertet werden. Es muss selbstverständlich sein, zu-
        nächst mehr über die Motivlagen der Mütter zu erfahren,
        warum diese nicht mit einem gemeinsamen Sorgerecht
        einverstanden sind. Dies entspricht auch dem Kindes-
        wohl. Es ist davon auszugehen, dass die Mütter sich
        nicht ohne Grund weigern werden, eine gemeinsame
        Sorgeerklärung abzugeben. Nicht klar in dem Antrag ist,
        warum der Gesetzgeber diesen Müttern von vorneherein
        misstrauen sollte. Daher lehnen wir den Antrag ab.
        Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
        Unter dem Stichwort „Sorgerechtserklärung für Nicht-
        verheiratete reformieren“ verbirgt sich ein seit langem
        bekanntes und hoch sensibles Thema. Eine Behandlung
        dieses Themas um diese späte Uhrzeit wird der schwieri-
        gen Materie kaum gerecht.
        Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz aus dem Jahr
        1998 wurde unter anderem das Sorgerecht in Deutsch-
        land neu geregelt. Die Vorbereitungen dieses Gesetzent-
        wurfes habe ich als damalige Bundesjustizministerin in-
        tensiv und leidenschaftlich begleitet. Vor der Reform
        stand die elterliche Sorge bei einem nichtehelichen Kind
        allein der Mutter zu. Eine gemeinsame Sorgetragung für
        das nichteheliche Kind war gar nicht vorgesehen. Erst
        durch die Kindschaftsrechtsreform wurde die Eigenver-
        antwortung der nichtehelichen Lebenspartner gestärkt.
        Seit diesem Zeitpunkt haben nicht miteinander verheira-
        tete Eltern eines Kindes dann die gemeinsame elterliche
        Sorge, wenn die beiden Elternteile übereinstimmende
        Sorgeerklärungen abgegeben haben oder wenn sie einan-
        der heiraten. Fehlen solche übereinstimmenden Sorgeer-
        klärungen, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge.
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        iese Neuregelung war damals ein wichtiger und bedeu-
        ender Schritt hin zur gemeinsamen Sorge, um dem Kin-
        eswohl gerecht zu werden.
        Der Gesetzgeber hat die gemeinsame Sorge bei un-
        erheirateten Elternteilen zum damaligen Zeitpunkt ganz
        ewusst von der Zustimmung beider Elternteile abhän-
        ig gemacht. In den meisten Fällen, in denen der Vater
        ie elterliche Sorge mitbeansprucht, zum Beispiel inner-
        alb nichtehelicher Lebensgemeinschaften, dürfte die
        utter auch mit der Abgabe einer Sorgeerklärung ein-
        erstanden sein. Daneben gibt es auch Fälle, in denen die
        ltern zusammenleben und der Vater die elterliche Sorge
        aktisch wahrnimmt, ohne die rechtliche Alleinsorge der
        utter zu beanstanden. Hinsichtlich dieser Fälle wirft
        ie aktuelle Rechtslage keine praktischen Probleme auf.
        chwierigkeiten bietet die aktuelle Rechtslage höchstens
        n Fällen, in denen der Vater ein gemeinsames Sorge-
        echt wünscht, die Mutter jedoch keine Sorgeerklärung
        bgibt.
        Nichteheliche Kinder werden aber nicht nur in intak-
        en nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, son-
        ern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer
        nd instabiler Beziehungen. Eine gemeinsame elterliche
        orge setzt jedoch Übereinstimmung und Kooperations-
        ereitschaft der Eltern voraus. Das Bundesverfassungs-
        ericht hat insoweit bereits klargestellt, dass ein gemein-
        ames Sorgerecht eine „tragfähige soziale Beziehung der
        ltern zueinander“ und „ein Mindestmaß an Überein-
        timmung“ voraussetzt; BVerfG, NJW 1995, 2155. Sind
        iese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein gemeinsames
        orgerecht gerade vor dem Hintergrund des Kindes-
        ohls zumindest fraglich. Wenn eine Mutter eine ge-
        einsame Sorgeerklärung verweigert, ist zunächst da-
        on auszugehen, dass schwerwiegende Gründe für diese
        ntscheidung vorliegen und es kein Missbrauch der
        achtposition gegenüber dem Vater ist.
        Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Ur-
        eil im Jahre 2003 – BVerfG, NJW 2003, 955 – diese ge-
        undene Regelung für verfassungskonform erklärt. Der
        esetzgeber sei jedoch verpflichtet, die tatsächliche Ent-
        icklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Rege-
        ung zugrunde liegenden Annahmen auch der Wirklich-
        eit entsprechen. Die Bundesregierung hat vor diesem
        intergrund eine Rechtsvergleichung der EU-Mitglied-
        taaten untereinander durchgeführt. Das Statistische
        undesamt erfasst seit 2004 die Zahl der gemeinsamen
        orgeerklärungen, und das Bundesjustizministerium hat
        ine nicht repräsentative Umfrage bei Jugendämtern und
        echtsanwälten durchgeführt. Alle diese Maßnahmen
        ind jedoch letztendlich nicht geeignet, abschließend den
        rüfauftrag des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen.
        ier besteht noch dringender Nachholbedarf. Vor der
        lärung dieser Grundlagen wird es jedoch schwer zu be-
        rteilen sein, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.
        Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
        tellt diese selbstständige Entscheidung der Mütter, ob
        ragfähige Gründe gegen die gemeinsame Sorgeerklä-
        ung sprechen, nun infrage. Dem Vater soll eine gericht-
        iche Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemein-
        amen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18439
        (A) )
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        werden. An diesem Punkt stellen sich die Fragen: Inwie-
        weit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposi-
        tion gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine
        gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und
        Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt
        das gemeinsame Sorgerecht insbesondere dem betroffe-
        nen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt der
        Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? –
        Eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses,
        die zu diesem Antrag dringend geboten erscheint, wird
        sich mit diesen offenen Problemstellungen auseinander-
        setzen müssen. Auch die von dem Antrag der Fraktion
        Bündnis 90/Die Grünen nicht umfassten, aber in der
        Rechtswissenschaft diskutierten Modelle einer pauscha-
        len gesetzlichen Zuweisung der gemeinsamen Sorge an
        beide rechtlichen Elternteile oder die gemeinsame Sorge
        kraft Gesetzes bei zusammenlebenden Elternteilen ge-
        hört in diese Diskussion mit einbezogen, auch wenn die
        FDP-Fraktion sie nicht präferiert.
        Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Die Grünen fordern
        in ihrem Antrag die Einführung der Möglichkeit einer
        gerichtlichen Überprüfung der Weigerung der Mutter,
        eine gemeinsame Sorgeerklärung mit dem Vater des
        Kindes abzugeben. Die gemeinsame elterliche Sorge bei
        unverheirateten Eltern wurde mit der Kindschaftsrechts-
        reform 1998 eingeführt. Sie kann durch gemeinsame
        Sorgeerklärung begründet werden. Wenn die unverheira-
        tete Mutter der gemeinsamen Sorgeerklärung nicht zu-
        stimmt, behält sie das alleinige Sorgerecht, § 1626 a
        BGB.
        In einer intakten Paarbeziehung bzw. Einvernehm-
        lichkeit der unverheirateten Eltern wird in der Regel die
        gemeinsame Sorge erklärt. Wir wissen doch viel zu we-
        nig über die Gründe, warum Eltern die gemeinsame
        Sorge nicht erklären. Zu diesem Ergebnis kam auch eine
        Umfrage des Bundesministeriums der Justiz unter
        400 Jugendämtern und Rechtsanwälten. Zwar erklären
        über 50 Prozent der unverheirateten Eltern die gemein-
        same Sorge, aus dieser Zahl lässt sich aber nicht schlie-
        ßen, dass die übrigen Eltern wegen einer Weigerung der
        Mütter auf die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklä-
        rung verzichten. Wir brauchen belastbare Ergebnisse,
        bevor gesetzliche Neuregelungen angestrebt werden.
        Natürlich ist der Wunsch, Kindern zu ermöglichen,
        Kontakt zu beiden Eltern zu haben und von beiden El-
        tern sowohl finanziell als auch tatsächlich versorgt und
        erzogen zu werden, ein frommer Wunsch. Gerade in den
        strittigen Fällen ist die Frage, wie weit der Gesetzgeber
        wirklich eingreifen kann. Nicht nur die Durchsetzung
        der gemeinsamen elterlichen Sorge stößt an ihre Gren-
        zen, sondern auch die Durchsetzung der tatsächlichen
        Übernahme von Verantwortung für ein Kind gegen den
        Willen eines Elternteiles.
        Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht vor
        kurzem hingewiesen, als es um die Pflicht eines Vaters
        zum Umgang mit seinem Kind ging. Ein erzwungener
        Umgang, dem ein Vater nur widerwillig nachkommt,
        kann für ein Kind traumatisierend sein, argumentierte
        das Gericht. Eine erzwungene gemeinsame Sorge kann
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        ventuell ähnliche Wirkungen haben. Außerdem muss
        arüber diskutiert werden, ob der Vorschlag des Antrags
        berhaupt praktikabel ist. Eine Regelung über die elterli-
        he Sorge, die nicht im Einvernehmen der Eltern erreicht
        erden kann, entspricht nach den Erfahrungen in der
        raxis gerade nicht dem Kindeswohl.
        Auch Argumente des Bundesverfassungsgerichts
        prechen für diese Auffassung, Entscheidung vom
        9. Januar 2003, ich zitiere:
        Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine
        gegen den Willen eines Elternteils erzwungene ge-
        meinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen
        als Vorteilen für das Kind verbunden ist. Die ge-
        meinsame Sorge setzt im Interesse des Kindes ein
        Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den El-
        tern voraus. Dass hierdurch der Zugang des Vaters
        eines nichtehelichen Kindes zur elterlichen Sorge
        auch von der Bereitschaft der Mutter abhängt, mit
        ihm gemeinsam Sorge zu tragen, ist verfassungs-
        rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die Mutter
        kann ohne Bereitschaft des Vaters nicht mit ihm die
        Sorge für das Kind teilen. Beide Eltern erhalten da-
        mit gleichermaßen Zugang zur gemeinsamen Sorge
        nur, wenn sie dies übereinstimmend wollen. Hierin
        liegt allein keine unberechtigte Einschränkung des
        väterlichen Elternrechts.
        Durch die Einführung eines Überprüfungsverfahrens,
        ie es die Grünen vorschlagen, wird das Kindeswohl in-
        trumentalisiert und zum Spielball der Elterninteressen.
        in enttäuschter Vater, der sich vielleicht eine Beziehung
        it der Mutter gewünscht hat, bekommt so ein Druck-
        ittel über das Kind in die Hand. Oder gar wenn das
        ind aus einer Vergewaltigung entstanden ist; soll die
        utter wirklich befürchten müssen, dass der Vergewalti-
        er das Sorgerechtsüberprüfungsverfahren einleitet?
        ollen die Jugendämter und Familiengerichte abwägen,
        b die gemeinsame elterliche Sorge in einem solchen
        all dem Kindeswohl entspricht, wenn zum Beispiel Ge-
        alt gegen das Kind nicht zu erwarten ist? Welche
        ründe der Mutter, keine gemeinsame Sorge zu wollen,
        önnen überhaupt als Gründe des Kindeswohles aner-
        annt werden? Das alles muss diskutiert werden, der
        orschlag der Grünen kann auf keinen Fall der Weisheit
        etzter Schluss sein.
        Wenn das Kindeswohl prinzipiell über Erwachsenen-
        nteressen gestellt wird, kann es eben auch für Erwach-
        eneninteressen missbraucht werden. Eine Untersuchung
        es Bundesministeriums der Justiz führt als einen Grund
        er fehlenden gemeinsamen Sorgeerklärung an, dass die
        ltern über die rechtlichen Folgen sehr häufig nicht aus-
        eichend informiert seien. Hier muss angesetzt werden.
        or nicht allzu vielen Jahren standen Kinder lediger
        ütter noch unter Amtsvormundschaft des Jugendam-
        es, weil man ihnen nicht zutraute, eigenständig und
        berlegt im Sinne des Kindes zu entscheiden. Darüber
        ind wir inzwischen hinaus. Deshalb gilt es, Lösungen
        u finden, die Kindeswohl und Elterninteressen berück-
        ichtigen, umfassende Beratung und Unterstützung von
        ltern und geschultes Fachpersonal vor Ort anzubieten,
        ie bei Konflikten auch vermitteln und Lösungen aufzei-
        18440 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
        (A) )
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        gen können. Und nicht gerichtlich erzwungenes Sorge-
        recht. Über weitere Schritte kann man nachdenken,
        wenn das Ergebnis der vom Justizministerium beabsich-
        tigten wissenschaftlichen Untersuchung vorliegt.
        Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit
        der Kindschaftsrechtsreform 1998, aber auch seit 2003,
        als das Bundesverfassungsgericht über den § 1626 a zu
        befinden hatte, haben sich unsere Gesellschaft und mit
        ihr auch die familiären Realitäten augenscheinlich ver-
        ändert. Zumindest eine politische Debatte über die
        Frage, ob die derzeitige Regelung zum gemeinsamen
        Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern noch
        zeitgemäß ist, wäre längst angebracht gewesen.
        Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
        mit Kindern ist binnen sieben Jahren von 550 000 auf
        770 000 im Jahr 2005 angewachsen. Inzwischen werden
        gut 200 000 Kinder jährlich nichtehelich geboren. Das
        ist fast ein Drittel aller in einem Jahr geborenen Kinder!
        Auch wenn immer mehr Eltern nach der Geburt des Kin-
        des heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben, wächst
        von Jahr zu Jahr die Zahl der Kinder, für die nur die
        Mutter das Sorgerecht hat bzw. bei denen es zu keiner
        gemeinsamen Sorgeerklärung gekommen ist, aus wel-
        chen Gründen auch immer. Diese Entwicklungen ver-
        weisen allerdings auch auf eine Gerechtigkeitslücke. Es
        ist an der Zeit, sie zu schließen.
        Es zeichnet sich doch ab, dass eine wesentliche An-
        nahme des Bundesverfassungsgerichts in dieser Pau-
        schalität offensichtlich nicht Bestand haben kann: Wenn
        die Mutter die Abgabe der Sorgeerklärung verweigert,
        mag dies oftmals daran liegen, dass sie denkt, dass dies
        das Beste für das Kind ist. In vielen Fällen mag dies
        auch richtig sein. Aber eben nicht immer! Die Gründe,
        aus denen es nicht zu einer gemeinsamen Sorgeerklä-
        rung kommt, sind vielfältig. Wir können nicht davon
        ausgehen, dass das Kindeswohl bei der mütterlichen
        Entscheidung immer im Vordergrund steht. Zahlreiche
        Experten bestätigen, dass sich aus der Annahme, das
        Kindeswohl würde von den Müttern immer vorrangig
        berücksichtigt, kein gesetzlich vertretbarer Regelmecha-
        nismus ableiten lässt. Eine immer größer werdende Zahl
        an Vätern und Kindern ist betroffen von dieser Gerech-
        tigkeitslücke. Sie wird auch nicht beseitigt werden, so-
        lange wir als Gesetzgeber nicht handeln.
        Auch wenn es immer noch an einer umfassenden Da-
        tengrundlage mangelt, sprechen die meisten Gründe da-
        für, dass das gemeinsame elterliche Sorgerecht dem Kin-
        deswohl am ehesten entspricht. Auch deswegen haben
        wir die gemeinsame elterliche Verantwortung bei den
        Geschiedenen schon 1998 zum Regelfall erklärt. Es ist
        nicht angemessen, dass bei nichtverheirateten Eltern der
        Vater nicht einmal mehr eine Möglichkeit hat, das Veto
        der Mutter von einer neutralen Instanz überprüfen zu las-
        sen. Väter, die Verantwortung für ihr Kind übernehmen
        wollen und sich bisher engagiert an der Erziehung betei-
        ligt haben, dürfen nicht länger aufgrund einer pauscha-
        lierenden Regelung ausgegrenzt werden.
        In unserem Antrag fordern wir daher, dass die Fami-
        liengerichte unter speziellen Voraussetzungen über den
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        onkreten Einzelfall entscheiden sollen. Ziel muss es
        ein, eine neue Balance zwischen dem Wohl und Inte-
        esse des Kindes und beiden Eltern zu finden. Unser
        orschlag würde dem Recht des Kindes auf beide Eltern
        ehr Geltung verschaffen. Es würde die Rechtsschutz-
        nd damit die Gerechtigkeitslücke für die Väter schlie-
        en, und es würde dem Grundgedanken der UN-Kinder-
        echtskonvention gerecht.
        Eine moderne und zeitgemäße Familienpolitik kann
        ich dem Problem nicht verschließen, dass die derzeitige
        egelung in speziellen Fallkonstellationen die Ausgren-
        ung von verantwortungsbewussten Vätern fördert. Dies
        teht aktuellen Entwicklungen wie der wachsenden Inan-
        pruchnahme des Elterngeldes von Vätern diametral ent-
        egen.
        Die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilität für
        ie Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwach-
        en und unter denen Eltern ihrer Verantwortung gerecht
        erden, war selten so groß wie derzeit. Die Vereinbar-
        eit von Familie und Beruf ist als Schlüsselproblem
        dentifiziert worden. Das Elterngeld und der Ausbau der
        etreuungsangebote sind logische Konsequenzen. Mit
        er Reform des Unterhaltsrechts wurde das Familien-
        echt den aktuellen Gegebenheiten jüngst weiter ange-
        asst. Die Reform des Sorgerechts für die Nichtverheira-
        eten ist ein wesentlicher weiterer Schritt. Es ist an der
        eit, diesen Schritt zu gehen.
        Schon Anfang 2003 hat das Bundesverfassungsge-
        icht dem Gesetzgeber klar und unmissverständlich ei-
        en Auftrag erteilt. Es kam zu dem Ergebnis, dass die
        erzeitige Regelung zwar verfassungsgemäß ist, der Ge-
        etzgeber aber zu beobachten und zu prüfen hat, ob die
        ründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, den
        ealen Gegebenheiten auch weiterhin entsprechen. Für
        ns ist nicht erkennbar, dass die Bundesregierung bzw.
        ie Große Koalition ihre Hausaufgaben gemacht hat.
        Im Juni letzten Jahres haben wir die Bundesregierung
        efragt, was aus dem Prüfauftrag geworden ist. Sie kön-
        en dies unter der Drucksachennummer 16/5852 gerne
        achlesen. Die Antwort der Bundesregierung lautet auf
        en Punkt gebracht: Das Bundesministerium der Justiz
        rüft, ob und wie Väter, die mit der Mutter des gemein-
        amen Kindes nicht verheiratet sind, stärker an der elter-
        ichen Sorge beteiligt werden können. Bei dieser vielver-
        prechenden Antwort ist es dann aber auch geblieben.
        ie sichtbaren Aktivitäten, mit denen das BMJ dem
        rüfauftrag bisher nachgekommen ist, zeugen nicht ge-
        ade von einer engagierten und verantwortungsbewuss-
        en Wahrnehmung dieser Aufgabe. Auf die meisten der
        on uns gestellten Fragen konnte die Bundesregierung
        eine Antwort geben. Forschungsergebnisse: Fehlan-
        eige!
        Im April dieses Jahres hat der Europäische Gerichts-
        of für Menschenrechte eine Klage zum § 1626 a ange-
        ommen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Bun-
        esregierung dort zu verteidigen gedenkt. Die grüne
        undestagsfraktion ist den Anliegen des Verfassungsge-
        ichts gerecht geworden. Mit unserem Antrag legen wir
        as vor, was sich als zwingende Konsequenz ergibt: eine
        oderate Öffnung der jetzigen Regelung für die Väter.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18441
        (A) )
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        Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Kin-
        der haben ein Recht auf beide Eltern – unabhängig da-
        von, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind oder
        nicht. Ich bin überzeugt davon, dass es für ein Kind am
        allerbesten ist, wenn beide Eltern präsent sind und wich-
        tige Angelegenheiten des Kindes gemeinsam entschei-
        den. Allerdings dürfen wir nicht die Augen davor ver-
        schließen, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, in dem
        dafür notwendigen Umfang zu kooperieren.
        Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat der
        Gesetzgeber nicht miteinander verheirateten Paaren erst-
        mals die Möglichkeit gegeben, die elterliche Sorge ge-
        meinsam auszuüben. Der Gesetzgeber hat damit aner-
        kannt, dass inzwischen viele Paare ohne Trauschein
        zusammenleben und sich gemeinsam um ihre Kinder
        kümmern. Allerdings musste der Gesetzgeber dabei
        auch eine Tatsache berücksichtigen, die ich für sehr
        wichtig halte: Viele der nichtverheirateten Paare leben
        nicht oder nicht auf Dauer in einer stabilen Beziehung,
        sondern auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen.
        Nach einer Studie zur Lebenslage nichtehelicher Kinder,
        die zur Vorbereitung der Kindschaftsrechtsreform in
        Auftrag gegeben worden war, führen nichtverheiratete
        Eltern zu Beginn der Schwangerschaft zu 81 Prozent
        eine Partnerschaft; ist das Kind sechs Jahre alt, so sind es
        noch 17 Prozent. Wir können daher nicht davon ausge-
        hen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern in jedem
        Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes
        zu kooperieren. Würden wir einen Elternteil zur gemein-
        samen Sorge zwingen, entstünde die Gefahr, dass für das
        Kind wichtige Entscheidungen durch Streitigkeiten der
        Eltern verzögert oder überhaupt nicht getroffen werden.
        Dies ginge zulasten des Kindes, dessen Schutz das Sor-
        gerecht als „Pflichtrecht“ der Eltern in erster Linie dient.
        Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung,
        dass die Eltern übereinstimmende Sorgeerklärungen ab-
        geben und dadurch ihre Bereitschaft dokumentieren, in
        Angelegenheiten des Kindes zu kooperieren.
        Ich weiß, dass die bestehende gesetzliche Regelung
        vor allem vonseiten betroffener Väter vielfach kritisiert
        wird. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003
        den Zeitraum seit dem Inkrafttreten der Regelung noch
        für zu kurz gehalten, um das Regelungskonzept infrage
        zu stellen. Ich finde, das Bundesverfassungsgericht hat
        hier eine sehr überlegte Entscheidung getroffen, indem
        es die Regelung des § 1626 a BGB für verfassungskon-
        form erklärte und gleichzeitig den Gesetzgeber ver-
        pflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten
        und die gesetzlichen Annahmen zu überprüfen.
        Wir haben seit der Entscheidung des Bundesverfas-
        sungsgerichts verschiedene Maßnahmen ergriffen, um
        diesem Prüfauftrag nachzukommen, von denen ich Ih-
        nen folgende kurz vorstellen möchte: Durch eine Ände-
        rung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch wird seit dem
        Jahr 2004 die Begründung der gemeinsamen Sorge
        durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Die erhobenen
        Statistiken zeigen, dass etwa 45 Prozent der nicht mit-
        einander verheirateten Eltern die gemeinsame Sorge
        durch Sorgeerklärungen begründen. Dies bedeutet, dass
        das Rechtsinstitut der Sorgeerklärung zu einem großen
        Teil gut angenommen wird. Andererseits geben immer-
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        in mehr als die Hälfte der nichtverheirateten Eltern
        eine Sorgeerklärungen ab. Diese Zahlen sind aber nur
        edingt aussagekräftig. Wir kennen nicht die Gründe da-
        ür, warum viele Eltern keine Sorgeerklärungen abge-
        en. Einige dieser Eltern dürften geheiratet, andere wie-
        erum nie zusammengelebt haben.
        Um die Hintergründe näher zu beleuchten, hat das
        undesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei
        echtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Diese
        efragung hat ein vielschichtiges Bild ergeben und ge-
        eigt, dass hierzu eine wissenschaftlichen Ansprüchen
        enügende empirische Untersuchung erforderlich ist. Ich
        enke, dass die Regelung des § 1626 a BGB nun – zehn
        ahre nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformge-
        etzes – hinreichend gesellschaftlich verankert und er-
        robt ist, um sie auf den Prüfstand einer umfassenden
        issenschaftlichen Untersuchung zu stellen. Auf der
        rundlage ihrer Ergebnisse kann dann entschieden wer-
        en, ob und gegebenenfalls wie Väter künftig stärker an
        er gemeinsamen Sorge beteiligt werden sollen. Vor Ab-
        chluss dieser Untersuchung sehe ich keinen gesetzgebe-
        ischen Handlungsbedarf.
        nlage 7
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung:
        – Antrag: Menschenrechtslage in Tibet ver-
        bessern
        – Beschlussempfehlung und Bericht: Fest-
        nahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia
        Entschließung des Europäischen Parlaments
        vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des
        chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia
        (Zusatztagesordnungspunkte 8 und 9)
        Michael Leutert (DIE LINKE): Die Menschen-
        echtslage in der Volksrepublik China im Allgemeinen,
        n Tibet im Besonderen, ist völlig zu Recht immer wie-
        er Thema in der politischen Öffentlichkeit und daher
        uch im Bundestag. In China finden Modernisierungen
        on Staat und Gesellschaft statt, die immer mehr deut-
        ich machen, dass menschenrechtliche Mindestnormen
        nzureichend erfüllt sind. Die Bindung staatlichen Han-
        elns an Menschenrechtsnormen ist eine notwendige Be-
        ingung für eine humane Praxis.
        Sicher, der Bundestag ist kein wissenschaftliches
        nstitut, in dem an der Erörterung einer sehr überschau-
        aren Themen- und Problempalette mit viel Zeit und Er-
        enntnisorientierung gearbeitet werden kann. Aber das
        eißt für uns nicht, dass wir uns unbeeindruckt von
        achkenntnis auf schwierige Probleme werfen dürfen,
        as ja auch Folgen haben soll für politisches Handeln.
        ie FDP erfüllt in ihrem hier vorliegenden Antrag die
        enntnisanforderungen nicht. Woher wissen Sie eigent-
        ich, dass das Vorgehen der chinesischen Sicherheits-
        räfte in Tibet nach dem Gewaltausbruch in Tibet unan-
        emessen war? Als es noch eine Presseöffentlichkeit
        18442 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
        (A) )
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        gab, konnte man von deutschen Beobachtern wie Georg
        Blume hören, dass die Reaktionen auf die Gewaltausbrü-
        che eher zurückhaltend waren. Selbst die tibetische Exil-
        regierung hat ihre Angaben über die Anzahl der Todes-
        opfer ebenso massiv wie kleinlaut heruntergeschraubt.
        Ebenso abenteuerlich ist es, von Protesten und Demonst-
        rationen dort zu reden, wo es sich um xenophobe Gewalt-
        exzesse handelt.
        Wir sind alle hier im Plenum durch Herrn Staatsmi-
        nister Erler informiert worden. Erklären Sie mir doch
        bitte, was Xenophobie mit kulturellen und religiösen
        Rechten zu tun haben könnte! Nein, derartige Anträge
        muss meine Fraktion ablehnen. Nun liegt noch ein An-
        trag vor: ein Antrag zu einer „Entschließung des Euro-
        päischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftie-
        rung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia“. Meine
        Fraktion wird sich enthalten.
        Zunächst: Wie so häufig ist unsere Fraktion nicht in die
        Erarbeitung einbezogen worden, alle anderen Fraktionen
        dieses Parlaments schon. Sie haben das nicht aus alter Ge-
        wohnheit heraus vergessen, sondern im Menschenrechts-
        ausschuss sogar ausdrücklich abgelehnt. Wenn der vorlie-
        gende Antrag richtig und sinnvoll sein sollte, kann er
        nicht plötzlich dadurch falsch oder sinnlos werden, wenn
        ein Antragsteller mehr dabei ist. Genau das behaupten Sie
        aber durch Ihr Verhalten. Das sollte eigentlich schon für
        eine Enthaltung reichen.
        Nun steckt da aber tatsächlich etwas, was meine Frak-
        tion so nicht teilen kann. Wenn Sie die Entschließung
        des Europäischen Parlaments genau lesen, so müsste Ih-
        nen eigentlich auffallen, dass neben einer Reihe richtiger
        Forderungen eine sehr problematische aufgestellt wird:
        Das Europäische Parlament fordert darin vom Rat, ge-
        eignete Schritte gegenüber der VR China zu unterneh-
        men, ohne auch nur ansatzweise zu konditionieren, was
        eigentlich „geeignet“ sein soll. Damit wird politische
        Legitimation überanstrengt. Sie mögen darin kein Pro-
        blem sehen, wir schon. Aus diesen Gründen ist es uns
        nicht möglich, die Entschließung des Europäischen Par-
        laments uneingeschränkt zu begrüßen, sondern wir wer-
        den uns enthalten.
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Anträge:
        – Bekämpfung von Piraterie
        – Ursachen der Piraterie vor der somalischen
        Küste bearbeiten – Politische Konfliktlö-
        sungsschritte für Somalia vorantreiben
        (Tagesordnungspunkt 27 und Zusatztagesord-
        nungspunkt 11)
        Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU): Die Nachrichten
        über Piraterie und Entführungen in den Gewässern um
        das Horn von Afrika sind bedrückend ernst und fordern
        uns zum schnellen Handeln auf. Nach dem Lübecker
        Frachter „Lehman Timber“ schockiert nun – wenn sich
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        ie Angaben bestätigen; danach sieht es aus – die Ent-
        ührung und Verschleppung von deutschen Segeltouris-
        en. Dies sind nur zwei Fälle, die exemplarisch für einen
        rnormen Anstieg von Piraterie stehen. Dies gilt welt-
        eit, aber besonders in den Gewässern vor der somali-
        chen Küste. Im vergangenen Jahr meldeten deutsche
        eederein fast vier Dutzend Piraterievorfälle weltweit
        on insgesamt 263 gemeldeten Fällen. 80 Prozent der
        ngriffe finden in Küstennähe statt. In diesem Jahr wa-
        en es bereits 20 Angriffe vor den Küsten Somalias. Der
        olf von Aden, die Gewässer um das Horn von Afrika,
        ehören zu den meist befahrenen der Welt. Hier verläuft
        ine Hauptader des internationalen Seehandelsverkehrs.
        Deutschland als Exportnation Nummer eins, mit der
        rößten und modernsten Containerflotte und der dritt-
        rößten Handelsflotte weltweit, hat ein vitales Interesse,
        ass Piraterie bekämpft wird. Dies kann als Nothilfe auf
        ee auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens,
        as wir 1994 ratifiziert haben, bereits geschehen. Im
        ahmen der Antiterrormission Enduring Freedom ist die
        eutsche Marine im Bereich der Gewässer um das Horn
        on Afrika präsent. Zurzeit leistet die Besatzung der Fre-
        atte „Emden“ hervorragenden Dienst. Auch das muss
        ier einmal erwähnt werden.
        Die besondere Lage in den Gewässern vor Somalia
        at die internationale Staatengemeinschaft aber vor ein
        eues Problem gestellt. Somalia ist ein Land, dessen
        erantwortliche nicht in der Lage sind und nicht die Mit-
        el haben, die Staatshoheit in den eigenen Gewässern
        nd an den eigenen Küsten auszuüben. Ein Ende dieser
        esolaten und instabilen Situation in Somalia wird nicht
        urzfristig möglich sein. Daher war der Bereich der Ho-
        eitsgewässer bisher ein Schutzraum für operierende Pi-
        aten, die teilweise in kleinen Schiffsverbänden operie-
        en, bestens ausgerüstet und schwer bewaffnet sind. Sie
        onnten von fremden Kriegsschiffen bisher nicht in der
        2-Meilen-Zone aufgebracht werden. Somalia selbst
        ber fehlen dazu die Mittel.
        Durch die Resolution 1816 der Vereinten Nationen
        önnen Piraten nun für zunächst sechs Monate auch in
        en Hoheitsgewässern Somalias von Kriegsschiffen an-
        erer Staaten verfolgt werden. Diese Resolution ist der
        esonderen politischen Situation Somalias geschuldet.
        ie ist in Übereinstimmung mit der Übergangsregierung
        n Somalia verabschiedet. Es ist sicherlich richtig, diese
        esonders schwierige politische Übergangssituation So-
        alias auch als einen wesentlichen Faktor für die ver-
        ehrte Piraterie in diesen Gewässern zu benennen. Es ist
        eine Frage, dass eine stabile, politische Situation in So-
        alia so schnell als möglich mit internationaler Hilfe er-
        eicht werden muss.
        Dazu hat es hier im Haus entsprechende Debatten und
        ntschließungen gegeben. Es ist aber sicherlich nicht
        innvoll, in dieser Situation, in der schnelles Handeln an-
        ezeigt ist, den ganzen, sehr komplexen Themenbereich
        it auf den Tisch zu heben. Deshalb halte ich den noch
        urzfristig von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein-
        ebrachten Antrag in dieser Situation für nicht hilfreich,
        ondern eher bremsend und ablenkend. Wir müssen uns
        eute um die Lösung eines deutschen Dilemmas bemü-
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18443
        (A) )
        (B) )
        hen. Wie kann die deutsche Marine befähigt werden, au-
        ßerhalb eines Verteidigungsfalles und außerhalb der Not-
        hilfe gegen Piraterie vorzugehen? Das ist die Frage. Die
        Antwort liegt in der Schaffung einer verlässlichen, ein-
        deutigen Rechtsgrundlage. Dazu müssen Veränderun-
        gen, ja, Erweiterungen der grundgesetzlichen Vorausset-
        zungen geschaffen werden.
        Akte der Piraterie sind grundsätzlich kein Terroris-
        mus. Es sind kriminelle Verbrechen. Die Verbrechensbe-
        kämpfung übernimmt bei uns die Polizei, nicht das Mili-
        tär. Das Mandat im Rahmen der Operation Enduring
        Freedom sieht Maßnahmen zur Bekämpfung des interna-
        tionalen Terrorismus vor, nicht die Bekämpfung der Pi-
        raterie. Nach dem internationalen Seerechtsübereinkom-
        men, das Deutschland 1994 ratifiziert hat, hat aber jedes
        Kriegsschiff das Recht, ein Piratenschiff aufzubringen
        und die Personen des Schiffes festzunehmen. Dieses ist
        aber auf den Fall der Nothilfe, also die Zeit des tatsächli-
        chen Angriffs beschränkt. Die weitere Verfolgung der
        Kriminellen auf See ist nach unseren Gesetzen Polizei-
        aufgabe.
        Eine Veränderung und Erweiterung unseres Grundge-
        setzes könnte eine klare Grundlage für bewaffnete Ein-
        sätze der Bundesmarine schaffen. Diese Notwendigkeit
        wird im Antrag der Liberalen leider so nicht deutlich
        hervorgehoben. Dabei ist es auch nicht das Ziel, eine
        Vermischung von Einsätzen der Bundeswehr im Innern
        und Äußeren zu schaffen. Vielmehr brauchen wir Klar-
        heit in den deutschen Gesetzesgrundlagen, damit wir den
        Verpflichtungen aus dem Seerechtsübereinkommen und
        den Notwendigkeiten der Bekämpfung moderner Pirate-
        rie entsprechen können. Es ist wichtig, hier entspre-
        chende Grundlagen zu schaffen, um unserer Marine die
        nötige Handlungssicherheit zu geben. Daher ist es rich-
        tig, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten einer
        Verfassungsänderung prüft. Wir müssen schnell zu
        einem Ergebnis kommen, damit die deutsche Marine an
        der Absicherung der Gewässer vor Somalia effektiv mit-
        wirken kann. Die Gefahr durch Piraterie muss schnellst-
        möglich eingedämmt werden.
        Dr. Rolf Mützenich (SPD): Die heutige Debatte hat
        einen traurigen aktuellen Anlass. Vor zwei Tagen haben
        somalische Piraten bei einem Überfall auf eine Jacht
        eine dreiköpfige deutsch-französische Familie und den
        Kapitän des Schiffes gekidnappt. Die Gewässer vor So-
        malia gehören für die internationale Schifffahrt zu den
        gefährlichsten der Welt, weil Piraten dort immer wieder
        Schiffe und Boote überfallen. Insgesamt ist die Piraterie
        auf nahezu allen Weltmeeren auf dem Vormarsch. Die
        moderne Piraterie ist gewalttätiger, blutiger und brutaler
        geworden. Am gefährlichsten sind die Gewässer vor In-
        donesien und Sri Lanka. Als riskant gelten auch die
        Malakkastraße – vor allem bei Singapur und Kuala Lum-
        pur –, das Rote Meer und neuerdings die Küste Soma-
        lias. Doch nicht nur der Indische Ozean ist Jagdgebiet
        von Seeräubern. Auch der Ostpazifik – hier vor allem
        die Philippinen und die chinesischen Küstengewässer –
        und der Südatlantik und die Küste vor Nigeria sind Pira-
        tengebiet. Allein 2007 sind 43 deutsche Schiffe von Pi-
        raten überfallen worden.
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        Es ist also in der Tat an der Zeit – und ich denke hier-
        ber sind sich alle einig –, dass die internationale Ge-
        einschaft das Piratenunwesen auf den Weltmeeren
        irksamer und effektiver bekämpfen muss! Ich möchte
        ier aber auch betonen, dass meines Erachtens die völ-
        errechtlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung der
        iraterie bereits gegeben sind. Hierfür ist eine Änderung
        es Grundgesetzes nicht notwendig. Die Deutsche Ma-
        ine hat bereits heute alle rechtlichen Befugnisse, die sie
        ur Bekämpfung von Piraterie braucht. So ist Nothilfe
        atürlich auch auf Hoher See jederzeit möglich und be-
        arf keiner weiteren rechtlichen Klärung: Wenn deut-
        che oder Schiffe anderer Länder in unmittelbarer Not
        ind, kann die Bundeswehr gegebenenfalls eingreifen.
        ie Befugnis von Kriegsschiffen, Seeräuberschiffe auf-
        ubringen, gehört zu den allgemeinen Regeln des Völ-
        ergewohnheitsrechtes. Den völkerrechtlichen Rahmen
        ierfür bietet seit 1982 das 3. Seerechtsübereinkommen
        er Vereinten Nationen, welches der Deutsche Bundes-
        ag am 2. September 1994 ratifiziert hat und in dem sich
        uch Deutschland in Art. 100 ausdrücklich zur Bekämp-
        ung der Piraterie verpflichtet. Des Weiteren hat der UN-
        icherheitsrat, angesichts der Situation vor der Küste
        omalias, am 2. Juni 2008 per UN-Resolution 1816 die
        or Ort operierenden Seestreitkräfte ermächtigt, auch in-
        erhalb der somalischen Hoheitsgewässer (12-Meilen-
        one) gemäß Seerechtsübereinkommen gegen Piraten
        orzugehen. Das heißt, die somalische Regierung hat
        usdrücklich die Vereinten Nationen um Hilfe gebeten.
        ach Art. 24 des Grundgesetzes wäre das eine Maß-
        ahme der kollektiven Sicherheit und durch eine UN-
        esolution abgedeckt.
        Bei der Frage, ob eine Erweiterung des OEF-Manda-
        es ein geeigneter Weg zur Bekämpfung der Piraterie ist,
        abe ich jedoch meine Zweifel. OEF verfolgt andere
        iele, eine Erweiterung des Mandats wäre deshalb mei-
        es Erachtens der falsche Weg. Es ist in diesem Zusam-
        enhang auch durchaus lohnenswert über den franzö-
        isch-spanischen Vorschlag nachzudenken. Spanien und
        rankreich haben eine eigenständige ESVP-Mission zur
        ekämpfung der Piraterie in die Diskussion eingebracht.
        ies wird unter anderem auch Thema beim Allgemeinen
        at Ende Juni in Brüssel sein. Eine solche ESVP-Mis-
        ion scheint mir ein gangbarer Weg zur Bekämpfung der
        iraterie zu sein und würde natürlich ebenfalls eine
        andatierung durch den Deutschen Bundestag erfor-
        ern. Die Ansicht des Verteidigungsministeriums, dass
        ie deutsche Verfassung es der Marine bisher verbiete
        inzugreifen und dies Aufgabe der Bundespolizei sei,
        ann ich nicht teilen. Die Gegebenheiten vor der deut-
        chen Küste und die Kompetenzstreitigkeiten, die sich
        us dem deutschen Föderalismus ergeben, können und
        ollten auch nicht auf die Hohe See übertragen werden.
        ie Forderung, Art. 87 zu ergänzen, damit die Bundes-
        ehr ausdrücklich bisherige Polizeibefugnisse überneh-
        en dürfte, macht im Zusammenhang mit der Bekämp-
        ung der Piraterie jedenfalls wenig Sinn. Hier stellt sich
        ie Frage, ob dies nicht vielmehr ein weiterer Versuch
        on Teilen der Union ist, die Grenzen zwischen innerer
        nd äußerer Sicherheit zu verwischen.
        18444 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
        (A) )
        (B) )
        Rolf Kramer (SPD): Die Piraterieüberfälle am Horn
        von Afrika und in den Küstengewässern Somalias häu-
        fen sich in den letzten Wochen und Monaten. Sie gefähr-
        den zum Teil massiv die internationale und lokale zivile
        Seeschifffahrt in diesem Bereich. Erst am Wochenende
        ist wieder die Entführung eines deutschen Ehepaares von
        einer Jacht nach Somalia bekannt geworden. Neben den
        Fällen sogenannter Gelegenheitspiraterie mehren sich
        am Horn von Afrika Fälle von organisierter Piraterie.
        Davon betroffen sind auch humanitäre Hilfslieferungen,
        die für die notleidende Bevölkerung in Somalia be-
        stimmt sind. Die Übergangsregierung von Somalia ist
        zur Pirateriebekämpfung in ihren Küstengewässern nicht
        in der Lage und hat sich deshalb an die Staatengemein-
        schaft mit der Bitte um Unterstützung gewandt.
        Der UN-Sicherheitsrat hat am 8. Juni 2008 einstim-
        mig die Resolution 1816 (2008) zu „Maßnahmen gegen
        Piraterie und bewaffneten Raub vor Somalias Küste“
        verabschiedet. Der Kern dieser unter Kapitel VII der
        VN-Charta verabschiedeten Resolution ist, dass die im
        allgemeinen Völkerrecht – und dem Seerechtsüberein-
        kommen – für den Bereich der hohen See vorgesehenen
        Befugnisse zur Piratenbekämpfung auf die Küstenge-
        wässer Somalias ausgedehnt werden. Damit sind auch
        dort Kriegsschiffe aller Staaten befugt, Piratenschiffe
        aufzubringen, ihre Besatzung festzunehmen und an Bord
        befindliche Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen.
        Die Resolution 1816 schafft damit quasi einen einheit-
        lichen „Pirateriebekämpfungsraum“ vor der somalischen
        Küste. Diese Befugnis gilt für Schiffe jener Staaten, die
        mit der Übergangsregierung in Somalia zusammenarbei-
        ten und die von Somalia dem Generalsekretär der Verein-
        ten Nationen vorab notifiziert werden. Diese Autorisie-
        rung gilt für zunächst sechs Monate und ist auf den
        Einzelfall Somalia beschränkt. Soweit ist hier völker-
        rechtlich alles klar.
        Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Dürfen
        sich deutsche Marineverbände, die im Rahmen der OEF
        in der Region tätig sind, an dieser Pirateriebekämpfung
        beteiligen? Auch wenn völkerrechtlich alles klar ist, ver-
        fassungsrechtlich gibt es noch einigen Klärungsbedarf.
        Für den Einsatz der deutschen Streitkräfte bedarf es ei-
        ner verfassungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage, dass
        heißt, das Grundgesetz muss den Einsatz der Streitkräfte
        ausdrücklich genehmigen. Dies ergibt sich aus Art. 87 a
        Abs. 2 GG. Nun stellt sich die Frage, ob über die Art. 24
        und Art. 25 des Grundgesetzes nicht eine solche Er-
        mächtigungsgrundlage hergestellt werden kann.
        Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist dies mög-
        lich, da das Völkergewohnheitsrecht ebenso wie Art. 105
        des VN-Seerechtsübereinkommens von 1982 den
        Kriegsschiffen und besonders damit beauftragten Staats-
        schiffen aller Staaten erlauben, auf hoher See gegen Pi-
        ratenschiffe vorzugehen. Diese Vorschriften finden ins-
        besondere über Art. 25 direkt Eingang in das nationale
        Recht. Einer Verfassungsänderung hinsichtlich des Art.
        87 a Grundgesetz bedarf es daher aus unserer Sicht
        nicht. Der Parlamentsvorbehalt bleibt im Übrigen davon
        unberührt.
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        Wie sieht es nun mit dem Einsatz deutscher Kriegs-
        chiffe in fremden Hoheitsgewässern aus. Nach § 16
        eeaufgabengesetz ist dort die Bundespolizei zuständig,
        enn Deutschland von dem jeweiligen Küstenland um
        ilfe gebeten wird. Um nun die Marine einsetzen zu
        önnen, bedarf es aus unserer Sicht aber auch hier keiner
        rundgesetzänderung. Auch die Änderung des Seeauf-
        abengesetzes und anderer einschlägiger Verordnungen
        st nicht erforderlich. Es besteht kein plausibler Grund,
        as Seeaufgabengesetz auf hoher See und in fremden
        üstengewässern anders auszulegen. Die dort beschrie-
        ene Kompetenzzuweisung an die Bundespolizei ist aus
        nserer Sicht nicht abschließend zu verstehen, sodass die
        riegschiffe der Marine zur Pirateriebekämpfung, wie
        m Seerechtsübereinkommen vorgesehen, eingesetzt
        erden können.
        International stehen damit aus unserer Sicht der Pira-
        eriebekämpfung durch die deutsche Marine keine ver-
        assungsrechtlichen Probleme entgegen. Diese stellen
        ich nur im nationalen Küstenmeer. Aber dieses Thema
        tellt sich heute ja noch nicht.
        Dr. Norman Paech (DIE LINKE): Seit der Entmach-
        ung der Union Islamischer Gerichte, UIC, durch den
        inmarsch des äthiopischen Militärs in Somalia beschäf-
        igen wir uns mit einer Kette von Piratenüberfällen vor
        er Küste Somalias. Die somalische Übergangsregie-
        ung, die im Land wie auf ihren Gewässern weitgehend
        andlungsunfähig ist, hat den UN-Sicherheitsrat mehr-
        ach um Hilfe bei der Bekämpfung von Piraterie gebe-
        en. Als Konsequenz hat der UN-Sicherheitsrat am
        . Juni 2008 Resolution 1816 verabschiedet, die es den
        taaten erlaubt, Piraten auch in somalischen Küstenge-
        ässern zu verfolgen und zu bekämpfen. Die Bundesre-
        ierung hat schnell signalisiert, dass sie nur zu bereit ist,
        inen aktiven militärischen Part bei der Piratenbekämp-
        ung zu übernehmen. Seither ist in Deutschland eine De-
        atte darüber entbrannt, welche verfassungsrechtlichen
        öglichkeiten und Grenzen für eine Beteiligung der
        undeswehr an der aktiven, also militärischen, Bekämp-
        ung von Piraterie bestehen.
        Die Bundesregierung spricht von einer Rechtsun-
        icherheit, die sich aus Art. 87 a des Grundgesetzes er-
        ibt, der den Einsatz der Bundeswehr auf den Verteidi-
        ungsfall beschränkt. Diese Rechtunsicherheit möchte
        ie Bundesregierung mit einer Verfassungsänderung
        usräumen. Die FDP argumentiert in ihrem knapp gehal-
        enen Antrag in die entgegengesetzte Richtung: Eine
        erfassungsänderung sei nicht nötig, da die Grundge-
        etzartikel 24 und 25 auf den Vorrang des Völkerrechts
        or dem Bundesrecht verweisen und damit die Bundes-
        ehr der Ermunterung des UN-Sicherheitsrates, aktiv
        egen Piraten vorzugehen, nachkommen könne bzw. so-
        ar müsse.
        Am Ende steht hinter dieser juristischen Debatte das-
        elbe politische Ziel: Deutsche Soldaten sollen einen
        reibrief erhalten, über die im Seerechtsübereinkommen
        er Vereinten Nationen vorgesehene Nothilfe hinaus
        ine aktive, militärische Rolle in der Piratenbekämpfung
        inzunehmen. Sie sollen dafür auch präventiv und ohne
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008 18445
        (A) )
        (B) )
        parlamentarische Debatte stationiert werden können. Die
        Linke lehnt einen Einsatz der deutschen Marine gegen
        Piraten ab. Die Bekämpfung von Piraterie ist und bleibt
        eine Polizei- nicht eine Militäraufgabe. Wir lehnen des-
        halb den Antrag der FDP ab.
        Ganz im Gegensatz zu dem Antrag der FDP befasst
        sich der vorliegende Antrag der Grünen mit den Ursa-
        chen der Piraterie in Somalia: dem vollständigen Fehlen
        jeder Staatlichkeit und dem seit Jahren andauernden Ge-
        waltkonflikt. Wir teilen die Position der Grünen, dass
        Somalia politische Lösungen braucht. Ebenso teilen wir
        die Hoffnung auf einen Friedensprozess und die Forde-
        rung nach einem Abzug des äthiopischen Militärs aus
        dem Land. Allerdings können wir uns in der Frage des
        internationalen militärischen Engagements dem Antrag
        nicht anschließen. Die von der Afrikanischen Union ge-
        führte Militärmission AMISOM ist gescheitert, eine
        Überführung in eine UN-geführte Mission nach demsel-
        ben Muster würde ebenfalls scheitern. Somalia braucht
        einen Friedensprozess. In diesen müssen jedoch alle
        Konfliktparteien und die Zivilbevölkerung eingebunden
        sein. Das ist bei dem aktuellen Übereinkommen zwi-
        schen der somalischen Übergangsregierung und der „Al-
        lianz für die Befreiung Somalias“ leider nicht der Fall
        und daher ist das Übereinkommen in der Tat fragil. Um
        es zu stabilisieren, braucht man keine internationalen
        Truppen mit robustem Mandat, sondern einen von allen
        Seiten akzeptierten und beauftragten echten Blauhelm-
        einsatz, um den vereinbarten Waffenstillstand zu über-
        wachen. Wenn die Grünen sich dazu entschließen könn-
        ten, ihren Antrag an dieser Stelle präziser zu formulieren
        und sich von der Forderung nach einer UN-geführten
        Kampftruppe zu trennen, würde es meiner Fraktion
        leichter fallen, diesem Antrag zuzustimmen. So werden
        wir uns enthalten.
        Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Die Frage der Pirateriebekämpfung ist kein neues
        Thema. Neu ist jedoch, dass die FDP heute den Antrag
        vorlegt, dass die Bundeswehr unter Berufung auf Art. 25
        Grundgesetz – und damit ohne Verfassungsänderung –
        weltweit Jagd auf Piraten machen soll. Das heißt, es geht
        um die hochbrisante Frage der verfassungsrechtlichen
        Zulässigkeit von Einsätzen der Marine im In- und Aus-
        land. Nicht mehr und nicht weniger verbirgt sich hinter
        diesem Antrag.
        Dies ist ein klarer Kurswechsel und eine völlige Neu-
        interpretation des Grundgesetzes. Wir hatten beantragt,
        darüber in den Ausschüssen zu debattieren. Das hat die
        FDP abgelehnt. Die FDP weiß sehr gut, dass sie mit ih-
        rer gewagten Interpretation die Büchse der Pandora öff-
        net. Das ist alles nicht durchdacht. Ich habe doch den
        Eindruck: Ihnen geht es nicht um die Sache, sondern um
        zweifelhafte politische Stimmungsmache. Daran werden
        wir uns nicht beteiligen.
        Es fällt schon auf, dass die FDP mit ihrem Ruf nach
        robusterem und offensiverem militärischen Vorgehen in
        Afghanistan und am Horn von Afrika inzwischen zu den
        militärischen Scharfmachern im Deutschen Bundestag
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        utiert ist. Hier wollen die Liberalen die Union rechts
        berholen.
        Die FDP distanziert sich mit diesem Antrag von ihrer
        igenen Regierungspolitik. Als 1994 das Seerechtsüber-
        inkommen in deutsches Recht überführt wurde, lag die
        ederführung bei der FDP. Sie stellte damals den Außen-
        inister und die Justizministerin. Wir sind bislang im-
        er davon ausgegangen, dass es ein Kernanliegen der
        DP war und ist, dass die Bekämpfung der Piraterie eine
        olizeiliche Aufgabe und keine militärische Aufgabe
        ein darf.
        Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine
        rage des Kollegen Stinner bekräftigt, dass es sich bei
        en Pirateriebekämpfungsbestimmungen des VN-See-
        echtsübereinkommens um Völkergewohnheitsrecht han-
        elt. Das wurde bislang auch von niemandem bestritten.
        n einer Antwort auf eine FDP-Anfrage hat sie im Mai
        ieses Jahres aber ebenfalls klargestellt: „Die allgemeine,
        efahrunabhängige Befugnis zum Aufbringen von Pira-
        enschiffen ist eine Befugnis, keine unbedingte Verpflich-
        ung.“ Und sie fügte hinzu: „Ob und gegebenenfalls unter
        elchen Voraussetzungen ein Schiff der Deutschen Ma-
        ine von dieser völkerrechtlichen Befugnis Gebrauch ma-
        hen kann, ist verfassungsrechtlich nicht abschließend
        eklärt.“
        Dies ist der entscheidende Punkt. Alle Bundesregie-
        ungen und die Mehrzahl der Völkerrechtsexperten hat-
        en sich bisher darauf verständigt, dass eine Beteiligung
        eutscher Kriegsschiffe und Flugzeuge verfassungs-
        echtlich nicht zulässig ist. Auch deshalb fordert die Ma-
        ine und insbesondere die Union eine Änderung des
        rt. 87 a. Wir können die FDP nur davor warnen, mit
        em Grundgesetz Schindluder zu treiben. Dies gilt auch
        ür die Arbeitsgruppe der Regierungskoalition. Wenn Sie
        er Auffassung sind, die Bekämpfung von Piraterie sei
        ine Daueraufgabe, die mit militärischen Mitteln und
        on der Bundeswehr wahrgenommen werden soll, dann
        üssen Sie das Grundgesetz ändern.
        Hinter dem ganzen Hin und Her, ob Grundgesetzände-
        ung oder keine Grundgesetzänderung, steckt eigentlich
        ine ganz andere Frage, nämlich: Soll sich Deutschland
        änger mit Marineeinheiten an der Antiterror-Operation
        Enduring Freedom“ am Horn von Afrika beteiligen. Wir
        einen, ganz klar nein. Nicht nur die Rechtfertigung
        ber das Selbstverteidigungsrecht ist nach mehr als sechs
        ahren äußerst brüchig geworden. Es gab in den vergan-
        enen Jahren auch keine terroristischen Bewegungen, die
        uf diesem Wege aufgeklärt werden konnten.
        Wir wissen, dass viele Abgeordnete der Koalition den
        EF-Einsatz lieber heute als morgen beenden möchten.
        ass dies nicht geschieht, liegt daran, dass die einen den
        orn Washingtons fürchten und die anderen mit der
        eutschen Marine sowieso Größeres vorhaben. Manche
        ähen sie gerne als weltweit operierende maritime Welt-
        olizei zur Sicherung deutscher Rohstoffwege, Absatz-
        ärkte und sonstiger Interessen.
        In dieser Gemengelage kommen einigen von Ihnen
        ie Piraten am Horn von Afrika gerade recht. Sie sehen
        n der UN-Resolution 1816 über Maßnahmen gegen Pi-
        (A) (C)
        (B) )
        raterie und bewaffneten Raub vor der Küste eine neue
        Rechtsgrundlage für eine Bundeswehrbeteiligung. Sie
        plädieren dafür, die Pirateriebekämpfung zum Auftrag
        von OEF zu machen. Wir lehnen das entschieden ab.
        Antiterrorkampf und Bekämpfung der Piraterie sind
        zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wenn sich die Bun-
        desregierung mit bewaffneten Streitkräften an der Um-
        setzung der Resolution 1816 im Küstenmeer Somalias
        beteiligen will, dann muss die dem Bundestag auf jeden
        Fall ein neues Mandat vorlegen und darlegen, warum der
        Einsatz bewaffneter Streitkräfte gegen Piraten nun ver-
        fassungsrechtlich konform sein soll.
        Allerdings haben wir erhebliche Zweifel, ob diese
        taktischen juristischen Manöver auf stürmischer politi-
        scher See die angemessene und die vordringlichste Art
        und Weise sind, dem Problem der Piraterie an der soma-
        lischen Küste Herr zu werden. Wer die Ursachen der Pi-
        raterie vor der somalischen Küste beseitigen will, muss
        sich an die Ursachen machen, und die liegen an Land,
        nämlich in einer weiter zunehmenden Destabilisierung
        Somalias. Meine Fraktion hatte hierzu bereits einen An-
        trag vorgelegt, dem der Bundestag im Juni 2007 mehr-
        kooperative Zukunftsperspektive gibt. Das ist wichtiger
        als die von der FDP heute angestoßene Geisterschiffde-
        batte.
        Anlage 9
        Neuabdruck der Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen
        der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        171. Sitzung (Drucksache 16/9683, Fragen 34 und 35):
        Wie haben sich die Gehälter der Vorstände der zehn größ-
        ten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nennkapitals),
        an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den letzten fünf
        Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten Zahlen)?
        Wie haben sich die Bonuszahlungen für die Vorstände der
        zehn größten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nenn-
        kapitals), an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den
        letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten
        Zahlen)?
        Die zehn größten Unternehmen, an denen der Bund
        unmittelbar beteiligt ist, sind – bezogen auf das Nenn-
        kapital zum 31. Dezember 2006 – die Deutsche Telekom
        heitlich zugestimmt hat. Gefolgt ist daraus leider seitens
        der Bundesregierung nichts.
        Die Bundesregierung muss dem Somalia-Konflikt
        endlich mehr Aufmerksamkeit widmen und sich aktiver
        an Initiativen zur Beilegung des Konflikts zwischen
        Äthiopien und Eritrea beteiligen. Dazu legen wir Ihnen
        heute erneut einen Antrag vor. Die äthiopische Armee
        muss sich schnellstmöglich aus Somalia zurückziehen,
        und eine Stabilisierungstruppe der Vereinten Nation –
        übergangsweise AMISOM – muss entsandt werden. Der
        Sondergesandte des VN-Generalsekretärs muss zur Um-
        setzung des Übereinkommens vom 9. Juni zwischen
        Übergangsregierung und ARS aktiv unterstützt werden.
        Und wir müssen Somalia in Aussicht stellen, dass es für
        eine von allen maßgeblichen politischen Kräften ein-
        schließlich der UIC getragene Übergangsregierung eine
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        G, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche
        ahn AG, die Flughafen München GmbH, die DFS
        eutsche Flugsicherung GmbH, die TLG IMMO-
        ILIEN GmbH, die Internationale Mosel-Gesellschaft
        bH, die Duisburger Hafen AG, die Deutsche Gesell-
        chaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
        nd die BWI Informationstechnik GmbH.
        Die Entwicklung der Gehälter und Bonuszahlungen
        er Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaften
        zw. der Geschäftsführer der Gesellschaften mit be-
        chränkter Haftung kann überwiegend den Geschäftsbe-
        ichten bzw. dem Beteiligungsbericht entnommen wer-
        en.
        In einzelnen Fällen wird unter Bezugnahme auf § 286
        bs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge verzich-
        et, so aktuell bei der Duisburger Hafen AG.
        18446 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 172. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
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        172. Sitzung
        Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2008
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9