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ID1617111600

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/171 Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister lagern in Deutschland und Europa Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18118 D 18119 A 18119 B 18119 C 18120 A 18120 B 18120 D 18121 A 18124 A 18125 B 18127 A 18128 B 18129 B 18130 C 18131 C 18132 C 18133 C Deutscher B Stenografisch 171. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 16/9690) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: In Form – Deutschlands Initiative für gesunde Ernäh- rung und mehr Bewegung Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H M H N H Z A d d S 18117 A 18117 B 18118 B BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . 18121 B 18121 D undestag er Bericht ung n 25. Juni 2008 t : orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er FDP: Haltung der Bundesregierung zu em Bericht der US-Luftwaffe über icherheitslücken bei den US-Atomwaffen- 18122 B 18123 A 18123 B 18123 D 18123 D Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18134 C 18135 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Höfer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister des Auswärtigen: zu den Er- gebnissen der Afghanistan-Konferenz in Paris in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Ute Koczy, Marieluise Beck (Bre- men), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwicklung in Afghanistan – Strategien für eine wirkungsvolle Aufbau- arbeit kohärent umsetzen (Drucksachen 16/8887, 16/9685) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Staatsaufbau in Afghanistan – Pari- ser Konferenz zur kritischen Überprüfung und Kurskorrektur des Afghanistan- Compacts nutzen (Drucksachen 16/9428, 16/9711) . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G E K E D T F ( D K S s A G Z K D K F S L b A G Z K M D V G n A A Z D N 18136 B 18137 B 18138 B 18138 B 18138 C 18141 B 18142 D 18144 C 18146 D 18148 A 18149 D 18151 B 18152 C 18154 A ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . arin Kortmann, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . etlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 3: ragestunde Drucksachen 16/9683, 16/9740) . . . . . . . . . . ringliche Frage 1 erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) icherheitslage des simbabwischen Oppo- itionsführers Morgan Tsvangirai ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ringliche Frage 2 erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) olgerungen aus dem Beschluss des UN- icherheitsrates zu Simbabwe und weitere ösungsansätze zur Deeskalation in Sim- abwe ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage des Referentenentwurfs für das esetz in Sachen Fahrgastrechte sowie och offene Sachfragen ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18155 A 18156 A 18156 D 18158 A 18159 A 18160 C 18160 D 18161 A 18161 B 18161 C 18162 B 18162 C 18163 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 III Mündliche Frage 21 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erfahrungen der außergerichtlichen Schlichtung im Bereich der Fahrgastrechte und geplante gesetzliche Regelungen in die- sem Zusammenhang Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu einer ver- kehrsträgerübergreifenden außergerichtli- chen Schlichtung im Bereich der Fahrgast- rechte Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung bei der be- absichtigten Vorlage eines Entwurfs für eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie durch die EU-Kommission sowie zur Ent- schließung des EU-Parlaments vom 20. Mai 2008 Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Frank Schäffler (FDP) Zeitpunkt des vollen Ausschöpfens der Liquiditätslinie der Finanzagentur GmbH gegenüber der IKB Deutschen Industrie- bank AG und Einfluss des Bundesministe- riums der Finanzen A N Z F M F Z s z m L I A N Z F M L H d H d p r A A Z L M V W h I p s b A A Z V D O N 18163 C 18163 C 18163 D 18164 A 18164 A 18164 C 18164 D ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 rank Schäffler (FDP) usammenhang des Ausscheidens der Ge- chäftsführer der Finanzagentur GmbH um 31. Dezember 2007 bzw. 30. April 2008 it deren Haltung zum Ausschöpfen der iquiditätslinie gegenüber der Deutschen ndustriebank AG (IKB) ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 45 utz Heilmann (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zur Aussage es Ministerpräsidenten von Schleswig- olstein bezüglich der Unterzeichnung des eutsch-dänischen Staatsvertrags zum ge- lanten Bau der festen Fehmarnbelt-Que- ung noch vor der Sommerpause ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 49 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ettbewerbsvorteile der DB Rent als undertprozentige Tochter der DB AG; nitiativen der Bundesregierung auf euro- äischer Ebene zur verbindlichen Berück- ichtigung des Tarifrechts bei Ausschrei- ungsverfahren ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . tto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18166 A 18166 B 18166 C 18166 C 18167 B 18167 C 18168 B 18168 C 18169 A 18169 B 18169 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 1 und 2 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Erklä- rung des US-Präsidenten Bush während seines Besuches in Deutschland zur Offen- haltung eines militärischen Vorgehens ge- gen den Iran Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 3 Manfred Kolbe (CDU/CSU) In der 16. Wahlperiode neu angesiedelte bzw. geplante Ansiedlungen von Bundes- einrichtungen in den östlichen Bundeslän- dern Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 4 Manfred Kolbe (CDU/CSU) In der 16. Wahlperiode neu angesiedelte bzw. geplante Ansiedlungen von Bundes- einrichtungen in den westlichen Bundes- ländern Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 5 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Unterrichtung der Lebensmittelproduzen- ten über die Möglichkeiten der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung sowie hier- für eingesetzte Haushaltsmittel Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 6 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Kenntnisse der Bundesregierung über den Ankauf land- und forstwirtschaftlicher F z A D A M C G d S w A A A M C H R a A A A M J K d S m s Z A T A M J E n l a A A T 18171 A 18171 C 18171 D 18172 B 18172 D lächen durch Energie- bzw. Saatgutkon- erne in den vergangenen fünf Jahren ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 7 ornelia Hirsch (DIE LINKE) eplante Maßnahmen in der verbleiben- en Zeit der 16. Legislaturperiode zur tärkung des zweiten und dritten Bildungs- eges ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 8 ornelia Hirsch (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu einem echtsanspruch auf einen mittleren Schul- bschluss ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 9 ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) onsequenzen der Bundesregierung aus em Eindringen von Radioaktivität in die alzlauge des Forschungsendlagers Asse it Wissen des Landesbergamtes Nieder- achsen im Hinblick auf das Helmholtz- entrum als Betreiber ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 10 ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaige Einschaltung der Bundesaufsicht ach dem Atomgesetz als Konsequenz feh- ender Kontrolle des Helmholtz-Zentrums ls Betreiber des Forschungsendlagers sse durch das Landesumweltamt ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18173 A 18173 B 18173 D 18174 A 18174 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 V Anlage 11 Mündliche Frage 11 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zur Geneh- migung des Bergamtes Clausthal-Zeller- feld für das Verbringen von zum Teil kon- taminierter Lauge im Bergwerk Asse II Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 12 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zum unge- schützten Verbleib verstrahlten Materials im Bergwerk Asse II und zu den Möglich- keiten einer Bergung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 13 und 14 Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den Vor- schlägen von Mitgliedern des Niedersächsi- schen Landtages bezüglich der Möglichkeit einer Rückholung der Atommüllfässer des Endlagers Asse; Auswirkungen des Baus von Strömungsbarrieren Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 15 Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durch radioaktive Verseuchung bedrohte Einzugsgebiete der Wasserwerke im Groß- raum Braunschweig bei Durchführung des Flutungskonzepts Asse II Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 16 und 17 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) H v A A T A M W F S s t A T A M J B d c E d A N A M C V b 5 b n p A N A M C T d L A N 18174 D 18175 A 18175 A 18175 B altung der Bundesregierung zur Prüfung on Alternativen zum Flutungskonzept von sse II ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Fragen 18 und 19 infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ehlende Information über stark erhöhte trahlenwerte im Forschungsendlager Asse II owie ungenehmigte Verbringung radioak- iver Substanzen durch den Betreiber ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Fragen 24 und 25 ürgen Koppelin (FDP) eantwortung der schriftlichen Frage 26 es Abg. Jürgen Koppelin in Drucksa- he 16/5954 vom 30. Mai 2008; Finanzielle inlagen von Institutionen des Bundes bei er IKB in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 28 arl-Ludwig Thiele (FDP) erlängerung und etwaige Erhöhung der estehenden Kreditlinie für die IKB auf 00 Millionen Euro durch die Bundesrepu- lik Deutschland – Finanzagentur GmbH ach dem Schnüren des ersten Rettungs- aketes am 30. Juni 2007 ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 29 arl-Ludwig Thiele (FDP) atsächliche Absicherung der Kreditlinie er IKB zu 100 Prozent über die gesamte aufzeit ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18175 C 18176 A 18176 B 18176 C 18176 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 Anlage 20 Mündliche Frage 30 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilweise oder vollständige Besicherung des von der Finanzagentur GmbH der IKB gewährten Kredits in Höhe von 500 Millio- nen Euro Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 31 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Angabe der Höhe der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer nach Bereichen und Feh- len dieser Informationen zum Beispiel bei Kraftstoffen Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 32 und 33 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Entwicklung der Streitfälle und des Ver- waltungsaufwandes bezüglich der steuerli- chen Absetzbarkeit für das häusliche Ar- beitszimmer nach dessen Einschränkung durch das Steueränderungsgesetz 2007 so- wie Wahrung des objektiven Nettoprinzips bei den geltenden Regelungen für die steu- erliche Absetzbarkeit Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 34 und 35 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Entwicklung der Gehälter der Vorstände der zehn größten Unternehmen mit unmit- telbarer Beteiligung des Bundes in den letz- ten fünf Jahren; Entwicklung der Bonus- zahlungen der Vorstände der zehn größten Unternehmen mit unmittelbarer Beteili- gung des Bundes in den letzten fünf Jahren Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D H ß n U s A d s A H A M S N l P d t s A H A M A H g d n A n b a A H A M D H p S b v B A K 18176 D 18177 A 18177 B 18177 D nlage 24 ündliche Frage 36 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zur Schlie- ung des nahezu gesamten eigenen Filial- etzes der Deutschen Post AG sowie dessen mwandlung in private Agenturen hin- ichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen ngebotsdichte von Postdienstleistungen, es Services und des Erhalts sozialver- icherungspflichtiger Beschäftigung ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Fragen 37 und 38 abine Zimmermann (DIE LINKE) otwendigkeit der Aufnahme von zusätz- ichen Kriterien bezüglich der Qualität von ostdienstleistungen sowie sozialer Min- eststandards für die Arbeitsplätze in sta- ionären Einrichtungen in die Post-Univer- aldienstleistungsverordnung ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Fragen 39 und 40 lexander Ulrich (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zur in der emeinsamen Erklärung der EU-Mitglie- er Belgien, Zypern, Griechenland, Spa- ien und Ungarn geäußerten Kritik an der usgestaltung der EU-Arbeitszeitrichtli- ie sowie zur weiterhin durch Frankreich eabsichtigten Wertung von Ruhezeiten als ktive Arbeitszeit ntwort artmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 41 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zum Inter- retationsvorschlag des bayerischen taatsministers für Unterricht und Kultus ezüglich der Ratifizierung der UN-Kon- ention über die Rechte der Menschen mit ehinderungen ntwort laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18178 A 18178 C 18179 B 18179 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 VII Anlage 28 Mündliche Frage 42 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Maßnahmen der Bundesregierung zur bes- seren Versorgung von Schwerbehinderten während ihres Krankenhausaufenthaltes seit Übergabe der Ergebnisse der ForseA- Kampagne „Ich muss ins Krankenhaus ... und nun?“ an die Beauftrage der Bundes- regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen am 27. September 2007 Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 43 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Behaup- tung des Ausreichens eines Einkommens in Höhe von 781 Euro für die Teilhabe am ge- sellschaftlichen Leben über den Grundbe- darf hinaus Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 44 Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Behaup- tung des Ausreichens eines Einkommens in Höhe von 781 Euro für die Teilhabe am ge- sellschaftlichen Leben über den Grundbe- darf hinaus sowie angemessener Grenzwert für die Ermittlung von Armut Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 46 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterzeichnung des Staatsvertrags zwi- schen Deutschland und Dänemark über Bau und Betrieb einer festen Fehmarnbelt- Querung Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M P V z H M A A A A M V G n A A A M L V t a w A U A N R t f z W ( U A N R z w ( G p F 18180 A 18180 B 18180 C 18181 A nlage 32 ündliche Fragen 47 und 48 eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage des Sachverständigengutachtens um Absturz eines Querriegels am Berliner auptbahnhof am 18. Januar 2007 und aßnahmen der Bundesregierung zur ufklärung der Verantwortlichkeiten ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 50 eronika Bellmann (CDU/CSU) rundlagen der Erstellung der TEN-Con- ect-Studie und Ergebnisse ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 51 utz Heilmann (DIE LINKE) on verzögerten Planungsverfahren be- roffene Flughäfen durch die fehlende Ver- bschiedung des untergesetzlichen Regel- erks zum Fluglärmgesetz ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 euabdruck einer zu Protokoll gegebenen ede zur Beratung des Berichts zu dem An- rag: Erarbeitung einer nationalen Strategie ür den Erhalt der Gewässerbiodiversität und ur Flankierung der Umsetzung der EG- asserrahmenrichtlinie in den Bundesländern 169. Sitzung, Tagesordnungspunkt 12) lrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . nlage 36 euabdruck einer zu Protokoll gegebenen ede zur Beratung des Entwurfs eines Geset- es zur Ergänzung der Bekämpfung der Geld- äsche und der Terrorismusfinanzierung Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz – wBekErgG) (169. Sitzung, Tagesordnungs- unkt 15) rank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . 18181 A 18181 B 18181 C 18181 D 18183 C VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 Anlage 37 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialisti- schen Republik Vietnam über die Zusammen- arbeit bei der Bekämpfung von schwerwie- genden Straftaten und der Organisierten Kriminalität (169. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 23) Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . 18184 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18117 (A) ) (B) ) 171. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18171 (A) ) (B) ) Welche Bundeseinrichtungen wurden in der laufenden Wahlperiode in den östlichen Bundesländern neu angesiedelt,Seib, Marion CDU/CSU 25.06.2008 des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksa- che 16/9683, Frage 3): Schily, Otto SPD 25.06.2008 Dr. Schui, Herbert DIE LINKE 25.06.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A d A ( Z l s n d s Z t e v A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 25.06.2008 Andres, Gerd SPD 25.06.2008 Barnett, Doris SPD 25.06.2008* Bodewig, Kurt SPD 25.06.2008 Brüning, Monika CDU/CSU 25.06.2008 Deittert, Hubert CDU/CSU 25.06.2008* Dörmann, Martin SPD 25.06.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 25.06.2008* Gerster, Martin SPD 25.06.2008 Golze, Diana DIE LINKE 25.06.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 25.06.2008 Haibach, Holger CDU/CSU 25.06.2008* Hintze, Peter CDU/CSU 25.06.2008 Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 25.06.2008 Hörster, Joachim CDU/CSU 25.06.2008* Ibrügger, Lothar SPD 25.06.2008 Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 25.06.2008* Korte, Jan DIE LINKE 25.06.2008 Lips, Patricia CDU/CSU 25.06.2008 Merz, Friedrich CDU/CSU 25.06.2008 Müntefering, Franz SPD 25.06.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 25.06.2008 Ramelow, Bodo DIE LINKE 25.06.2008 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.06.2008 Dr. Scheer, Hermann SPD 25.06.2008 S D D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Antwort es Staatsministers Günter Gloser auf die Fragen des bgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Drucksache 16/9683, Fragen 1 und 2): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Erklä- rung des US-Präsidenten George W. Bush während seines Be- suches in Deutschland in Bezug auf ein militärisches Vorge- hen gegen den Iran: „alle Optionen liegen auf dem Tisch“ (Spiegel Online vom 11. Juni 2008)? Hat die Bundeskanzlerin diesen Vorstellungen des US- Präsidenten widersprochen oder akzeptiert die Bundesregie- rung, dass die Konzeption der US-Administration auch ein militärisches Vorgehen gegen den Iran einschließt? u Frage 1: Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine po- itische Lösung der Auseinandersetzung um das irani- che Atomprogramm ein. Auch die Regierungen unserer Partner in den soge- annten E3/EU+3 – einschließlich der USA – verfolgen ieses Ziel. Während seines Besuchs in Deutschland hat US-Prä- ident George W. Bush dieses Ziel bekräftigt. u Frage 2: Die Bundesregierung kann keine vernünftige Alterna- ive zu einer politischen Lösung des Atomstreits mit Iran rkennen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 erwiesen. nlage 3 Antwort töckel, Rolf SPD 25.06.2008 r. Tabillion, Rainer SPD 25.06.2008 r. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 25.06.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 18172 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 (A) ) (B) ) und welche Ansiedlungen sind noch geplant, wie es gemäß dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom Novem- ber 2005 in Kapitel III Nr. 10 vorgesehen ist, wonach „neue Bundeseinrichtungen in den neuen Bundesländern angesiedelt werden sollen“? Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeri- ums des Innern (BMI) ist anzumerken: Im Zuge der Neuorganisation der Bundespolizei werden keine neuen Behörden oder Einrichtungen gegründet, sondern bereits bestehende – zum Teil unter neuen Behördenbezeich- nungen – zusammengefasst. Das neue Bundespolizeiprä- sidium mit derzeitigem Sitz in Potsdam vereinigt die bis- herigen fünf Bundespolizeipräsidien und die bisherige Bundespolizeidirektion; zugleich werden die heutigen 19 Bundespolizeiämter in zehn Bundespolizeidirektio- nen aufgehen. Zur Frage der endgültigen Unterbringung des Bundespolizeipräsidiums hat der Haushaltsaus- schuss des Deutschen Bundestages in seiner 70. Sitzung am 4. Juni 2008 die Erweiterung der Standortsuche auf das „Umland von Berlin“ beschlossen. Durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 22. November 2005 wurde mit Beginn der 16. Legisla- turperiode das Bundesministerium für Arbeit und Sozia- les (BMAS) errichtet; ihm wurden Aufgaben des ehema- ligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des ehemaligen Bundesministeriums für Gesund- heit und Soziale Sicherung übertragen. Das BMAS hat seinen ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in Bonn. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernäh- rung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wurden in der laufenden Legislaturperiode keine Ein- richtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung neu er- richtet. Es wurde lediglich mit der „Deutschen Biomas- seforschungszentrum gemeinnützigen GmbH“ ein neuer Zuwendungsempfänger mit Sitz in Leipzig etabliert. Die Errichtung weiterer eigenständiger Bundesein- richtungen ist darüber hinaus nicht geplant. Es soll aber das Bundesinstitut für Risikobewertung – mit Hauptsitz in Berlin – in Neuruppin eine neue Abteilung „Sicherheit von verbrauchernahen Produkten“ aufbauen; ob der Ein- zug in neue Gebäude allerdings noch in dieser Legisla- turperiode möglich sein wird, steht noch nicht fest. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wurde die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts „Bun- desstiftung Baukultur“ in Potsdam angesiedelt. Das zu Grunde liegende „Gesetz zur Errichtung einer Bundes- stiftung Baukultur“ ist am 22. Dezember 2006 in Kraft getreten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksa- che 16/9683, Frage 4): Welche Bundeseinrichtungen wurden in der laufenden Wahlperiode in den westlichen Bundesländern neu angesie- delt, und welche Ansiedlungen sind noch geplant? d g t u i d f a r a a B B r s t d w B i C d R f d w d s ö S s v B B s g m u s – – A d d ( (C (D Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums es Innern (BMI) hat am 2. April 2007 die – per zu- runde liegendem Gesetz vom 28. August 2006 errich- ete – „Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden nd Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BDBOS) hre Tätigkeit in Berlin aufgenommen. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums er Justiz (BMJ) ist am 1. Januar 2007 das „Bundesamt ür Justiz“ (BfJ) gemäß dem vom Deutschen Bundestag m 20. Oktober 2006 verabschiedeten „Gesetz zur Er- ichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundes- mts für Justiz“ in Bonn gegründet worden. Das BfJ hat ls Kernbestandteil sämtliche Aufgaben der Dienststelle undeszentralregister des Generalbundesanwalts beim undesgerichtshof übernommen, die seit dem Regie- ungsumzug 1999 ihren Sitz in Bonn hatte. Weiterhin ind Aufgaben der Dienststelle Bonn des Bundesminis- eriums der Justiz, die nicht ministerieller Natur waren, orthin verlagert worden. Das BfJ nimmt also ganz über- iegend Aufgaben wahr, die bereits bisher am Standort onn angesiedelt waren. Ein Bezug zu der Vereinbarung n Punkt III, Nr. 10 des Koalitionsvertrages von CDU, SU und SPD vom November 2005 besteht somit nicht. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums er Finanzen (BMF) ist am 7. März 2006 das „Zollamt heinfelden-Autobahn“ errichtet worden. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums ür Arbeit und Soziales (BMAS) wird auf der Grundlage es „Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der land- irtschaftlichen Sozialversicherung“ zum 1. Januar 2009 er „Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialver- icherung“ als bundesunmittelbare Körperschaft des ffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung errichtet. Der itz des Spitzenverbandes ist durch die Satzung zu be- timmen. Die bisherigen drei Spitzenverbände (Bundes- erband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, undesverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, undesverband der landwirtschaftlichen Krankenkas- en) mit Sitz in Kassel (Hessen) werden durch diese Re- elung zu einem einheitlichen Spitzenverband zusam- engeschlossen. Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeri- ms für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ind folgende Planungen zu nennen: Die Ansiedlung einer Eisenbahnunfalluntersuchungs- behörde (EUB) als rechtlich verselbstständigtem Teil des heutigen Eisenbahnbundesamtes (EBA) in Bonn; die Ansiedlung des Bundesaufsichtsamtes für Flug- sicherung in Langen/Hessen. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Drucksache 16/9683, Frage 5): Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18173 (A) ) (B) ) Wie wird die Bundesregierung die Möglichkeiten der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung den Lebensmittelprodu- zenten bekannt machen, und welche Haushaltsmittel sollen dafür konkret eingesetzt werden? Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz hat anlässlich der Verab- schiedung der Vierten Novelle zum Gentechnikgesetz den Flyer Das neue Gentechnikrecht 2008 aufgelegt. Er informiert in leicht verständlicher Form über die Kern- punkte der Gesetzesänderungen, darunter auch die „Ohne- Gentechnik“-Kennzeichnung. Darüber hinaus sind auf der Internetseite weiterführende Informationen verfüg- bar, die fortlaufend aktualisiert werden. Gezielte fachli- che Fragen beantwortet das Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit. Weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Rich- tung der Lebensmittelproduzenten sind zwar nicht in Form einer Informations„kampagne“, geplant, sie werden aber in die allgemeine Informationsarbeit des Ministe- riums eingebunden. Es kann im Übrigen davon ausgegan- gen werden, dass die Lebensmittelhersteller über die Sachlage informiert sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/9683, Frage 6): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Aufkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch Ener- gie- bzw. Saatgutkonzerne in den vergangenen fünf Jahren? Über den Ankauf land- und forstwirtschaftlicher Flä- chen durch Energie- bzw. Saatgutkonzerne in den ver- gangenen fünf Jahren liegen der Bundesregierung keine statistischen Erkenntnisse vor. Personenbezogene Daten über die berufliche Qualifikation, die wirtschaftliche Be- tätigung oder die mit dem Grundstückserwerb verfolgten Absichten des Erwerbers werden schon aus Rechtsgrün- den nicht statistisch erfasst und veröffentlicht. Im Bereich der Privatisierung der ehemaligen Treu- handflächen durch die Bodenverwertungs- und -verwal- tungs GmbH (BVVG) haben in den vergangenen fünf Jahren Veräußerungen von Flächen an Energie bzw. Saatgutkonzerne nicht in nennenswertem Umfang statt- gefunden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/9683, Frage 7): Welche Schritte zur Stärkung des zweiten und dritten Bil- dungsweges plant die Bundesregierung in der noch verblei- benden Legislaturperiode? Die Einrichtung von Möglichkeiten des sogenannten zweiten und dritten Bildungsweges, über die Nichtschü- ler die mittlere Reife oder das Abitur nachholen können b g d b d d s s d g b b s s s g g a h d B s s b g r E g b K G d A d d ( e f w „ R A (C (D zw. über die ohne formale Hochschulzugangsberechti- ung ein Studium aufgenommen werden kann, fällt in ie Zuständigkeit der Länder. Nichtschülerprüfungen und der Hochschulzugang für eruflich Qualifizierte sind Kernelemente einer Bil- ungspolitik, welche darauf gerichtet ist, durch Bildung ie persönliche Entwicklung und den beruflichen Auf- tieg zu fördern und Barrieren an den Schnittstellen un- eres Bildungssystems abzubauen. Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), em sogenannten Meister-BAföG, fördert die Bundesre- ierung den Aufstieg von Absolventen einer Berufsaus- ildung hin zum Meister oder zu vergleichbaren Fort- ildungsabschlüssen. Wir wollen dieses Instrument trukturell weiterentwickeln und den Kreis jener, die an- pruchsberechtigt sind, erweitern. Die Bundesregierung wird darüber hinaus Aufstiegs- tipendien einrichten, um finanzielle Anreize für diejeni- en zu setzen, die ihre Berufsausbildung erfolgreich ab- eschlossen haben und nun ein Hochschulstudium ntreten. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, darüber inaus den Weg ins Studium für beruflich Qualifizierte eutlich zu erleichtern. Der Innovationskreis Berufliche ildung hat für transparentere Regelungen zur Hoch- chulzugangsberechtigung bereits einen wichtigen An- toß gegeben. Hinzukommen muss aber die Anrechnung eruflich erworbener Kompetenzen auf ein einschlägi- es Hochschulstudium. Durch die vom Bundesministe- ium für Bildung und Forschung geförderten regionalen ntwicklungsprojekte sind hierfür wichtige Grundlagen eschaffen worden. Beide Themen, die Hochschulzugangberechtigung für eruflich Qualifizierte und die Anrechnung vorhandener ompetenzen, werden auf dem für den Herbst geplanten ipfeltreffen der Regierungschefs von Bund und Län- ern einen hohen Stellenwert einnehmen. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Drucksache 16/9683, Frage 8): Inwieweit hält es die Bundesregierung für rechtlich mög- lich und für politisch erforderlich, nicht nur den Rechtsan- spruch auf einen Hauptschulabschluss wie zurzeit öffentlich diskutiert, sondern angesichts der schlechten Chancen von Hauptschülerinnen und Hauptschülern auf einen qualifizierten Ausbildungsplatz mindestens den Rechtsanspruch auf einen mittleren Schulabschluss über die Arbeitsmarktpolitik bun- desweit zu verankern? Die Bundesregierung hält einen Rechtsanspruch auf inen Schulabschluss weder für rechtlich möglich noch ür bildungspolitisch richtig (vergleiche auch die Ant- ort der Bundesregierung auf Ihre Kleine Anfrage zu Planungen der Bundesregierung zur Verankerung des echtsanspruchs auf einen Hauptschulabschluss in der rbeitsmarktpolitik“ vom 21. Mai 2008). Diese Aussage 18174 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 (A) ) (B) ) bezieht sich generell auf einen Schulabschluss, also so- wohl auf einen Hauptschulabschluss wie auch einen Realschulabschluss. Ein Schulabschluss muss durch die Erfüllung bestimmter Anforderungen erworben werden. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für die Vergabe von Schulabschlüssen in der Zuständigkeit der Bundeslän- der. Für die Ausbildung in nach dem Berufsbildungsge- setz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbil- dungsberufen wird nach geltendem Recht kein bestimm- ter Schulabschluss vorausgesetzt. Heute werden circa ein Viertel aller Ausbildungsverträge mit Absolventen von Hauptschulen geschlossen. Jugendliche mit diesem Schulabschluss haben offenbar bei vielen ausbildenden Betrieben eine gute Chance. Ein mittlerer Schulab- schluss ist deshalb keineswegs erforderlich für eine qua- lifizierte Berufsausbildung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 9): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorgang, dass das Landesbergamt Niedersachsen seit 1997 wusste, dass im For- schungsendlager Asse Radioaktivität in die Salzlauge ein- dringt und diese von dem Helmholtz-Zentrum als Betreiber abgepumpt wurde, und was gedenkt die Bundesregierung an- gesichts dieser Information zu tun? In der Schachtanlage Asse werden seit 1988 Laugen- zutrittstellen auf der 750-m-Sohle auf Radioaktivität be- probt. Diese Beprobungen und die dabei gemessenen Überschreitungen der Freigrenzen wurden der Genehmi- gungsbehörde, dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) durch den Be- treiber mitgeteilt. Gleiches gilt für die Verbringung der Laugen ab 2005 in den sogenannten Tiefenaufschluss. Diese Verbringung war aus Sicht des Betreibers erfor- derlich, um aus Gründen des Strahlenschutzes eine poten- zielle Gefährdung der Bergleute in der Schachtanlage auszuschließen. Nach den Erkenntnissen der Bundesre- gierung hat es das LBEG versäumt, das niedersächsische Umweltministerium (NMU) als Aufsichtsbehörde recht- zeitig zu informieren und eine ausreichende strahlen- schutzrechtliche Genehmigungsgrundlage für die Ver- bringung der Laugen in den Tiefenaufschluss sicher zu stellen. Das BMU hat das niedersächsische Umweltmi- nisterium in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die ent- sprechenden strahlenschutzrechtlichen Grundlagen für den Betrieb der Asse geschaffen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 10): s r g V s j E n s s l v e a d d b w A u b S n b V A d N r A d d D S r o n B a c B (C (D Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Lan- desumweltamt – das seit September 2007 von der Pumppraxis wusste – nicht in der Lage ist, den Betreiber zu kontrollieren, und wird nun die Ankündigung des Bundesministers für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, um- gesetzt, dass nach dem Atomgesetz die Bundesaufsicht einge- schaltet wird? Am 19. Juni 2008 hat ein bundesaufsichtliches Ge- präch zwischen dem niedersächsischen Umweltministe- ium und dem Bundesumweltministerium unter Beteili- ung des Landesbergamtes und in Anwesenheit eines ertreters des Bundesministeriums für Bildung und For- chung zur Aufklärung der aktuellen fachlichen und uristischen Sachverhalte stattgefunden. Es bestand inigkeit darüber, dass die strahlenschutzrechtliche Ge- ehmigungslage für die Asse nicht ausreichend ist. Darüber hinaus wurde als Ergebnis des bundesauf- ichtlichen Gespräches festgelegt, dass das niedersächsi- che Umweltministerium zur lückenlosen Aufklärung al- er Sachverhalte einen Bericht erstellen wird. Ausgehend on der Feststellung des in die Schachtanlage Asse II ingelagerten radioaktiven Inventars wird dieser Bericht uch sämtliche derzeit bestehende rechtliche Grundlagen es Betriebes in der Anlage erfassen und bewerten sowie en Umgang mit radioaktiven Stoffen im Grubenge- äude dokumentieren. Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesum- eltministerium in seiner Eigenschaft als atomrechtliche ufsichtsbehörde werden diese Sachverhaltsaufklärung nd die sich daraus ergebenden Konsequenzen intensiv egleiten und prüfen und gegebenenfalls entsprechende chritte und Maßnahmen ableiten, welche auch die Ge- ehmigung durch das LBEG und die Aufsicht des NMU etreffen können. Mittlerweile hat das NMU den sofortigen Stopp des erbringens der kontaminierten Salzlösungen sowie die bstimmung aller Entscheidungen des LBEG bezüglich er Asse beim NMU angeordnet. Darüber hinaus hat das MU die Optimierung der Fachaufsicht durch Einfüh- ung eines Qualitätsmanagements beim LBEG zugesagt. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 11): Wie beurteilt die Bundesregierung die Genehmigung durch das Bergamt Clausthal-Zellerfeld, wonach das Verbrin- gen der eintretenden und zum Teil kontaminierten Lauge auf die unterste Ebene des Bergwerks Asse II zugelassen wurde? Die Bundesregierung sieht in dem geschilderten achverhalt einen Verstoß gegen das Strahlenschutz- echt, da mit radioaktiven Stoffen umgegangen wurde, hne dass entsprechende strahlenschutzrechtliche Ge- ehmigungen vorlagen. BMU hat NMU im Rahmen des undesaufsichtlichen Gesprächs am 19. Juni 2008 dazu ufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die entspre- henden strahlenschutzrechtlichen Grundlagen für den etrieb der Asse geschaffen werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18175 (A) ) (B) ) Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 12): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das ver- strahlte Material ungeschützt im Bergwerk Asse II verbleiben soll, oder kann es von dort wieder geborgen werden? Die Bundesregierung prüft im Rahmen des Optionen- vergleichs derzeit die Möglichkeit der Rückholung der Abfälle – insbesondere der mittelradioaktiven Abfälle. Oberste Priorität haben dabei die Sicherheit sowohl für das Betriebspersonal als auch für Mensch und Umwelt in der Umgebung der Schachtanlage. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Fragen 13 und 14): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit dem Bau von Strömungsbarrieren Fakten geschaffen werden, die eine Rückholung der radioaktiven Fässer erschweren oder gar unmöglich machen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag von Mit- gliedern des niedersächsischen Landtages, einen Baustopp in der Asse zu verfügen, um die Möglichkeit zur Rückholung der Atommüllfässer nicht zu verbauen? Zu Frage 13: Die Bundesregierung kann aus heutiger Sicht aus- schließen, dass mit dem Bau von Strömungsbarrieren Fakten geschaffen werden, die eine Rückholung der ra- dioaktiven Fässer erschweren oder eine Umsetzung al- ternativer Schließungskonzepte unmöglich machen, da ein Rückbau der Strömungsbarrieren jederzeit möglich ist. Zu Frage 14: Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Verfügung eines Baustopps eine zielführende Maß- nahme ist. Solange keine geprüften und bewerteten Al- ternativen zu dem derzeitigen Schließungskonzept vor- liegen, müssen alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit dieses Konzept noch rechtzeitig umgesetzt werden kann, bevor die Standsicherheit des Grubengebäudes ge- gebenenfalls nicht mehr gegeben ist. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 13. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 15): Z n G s Z v f g K w m d n i A d d G Z s f g e g H t d O B t l Z A v S n u (C (D Zieht die Bundesregierung in Betracht, dass Einzugsge- biete von Wasserwerken im Großraum Braunschweig bei der Durchführung des Flutungskonzepts von Asse II von radio- aktiver Verseuchung bedroht sind, und welche Wasserwerke könnte dieses Szenario umfassen? Das vom Betreiber der Schachtanlage Asse (Helmholtz- entrum München) vorgelegte Schließungskonzept ist ur genehmigungsfähig, wenn Kontaminationen des rundwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit ausge- chlossen werden können. Das LBEG prüft derzeit in usammenarbeit mit dem NMU, ob das vom Betreiber orgelegte Schließungskonzept diese Anforderung er- üllt. Durch die Umgebungsüberwachung ist aber nach- ewiesen, dass in der Umgebung der Asse bislang keine ontaminationen aufgetreten sind. Hierzu wurden und erden Proben von Boden und Grundwasser entnom- en sowie die Abluft der Schachtanlage überwacht. Vor iesem Hintergrund geht die Bundesregierung derzeit icht davon aus, dass eine Gefährdung der Wasserwerke m Großraum Braunschweig besteht. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen er Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/9683, Fragen 16 und 17): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Betreiber des Forschungsendlagers Asse II bei Wolfenbüttel – entgegen seiner mehrfachen öffentlichen Verlautbarungen – keine Alternativen zum Flutungskonzept tiefergehend geprüft hat? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass hier für ei- nen Optionenvergleich eine vertiefende Untersuchung zur Rückholung aller radioaktiven Abfälle mit den radiologischen Konsequenzen verschiedener Varianten einschließlich einer maschinellen und ferngesteuerten Variante anzustellen ist? u Frage 16: Der Betreiber hat Alternativen zum Konzept der ab- chließenden Verfüllung der Schachtanlage mit Schutz- luid geprüft und diese in einem Herleitungsbericht dar- elegt. Dennoch hat die Bundesregierung es für rforderlich gehalten, weitergehende und tiefere Prüfun- en von Optionen durchzuführen Eine Bewertung des erleitungsberichtes und der darin geprüften Alterna- iven wird deshalb durch unabhängige Experten in der urch BMBF und BMU eingerichteten Arbeitsgruppe ptionenvergleich vorgenommen. Ein abschließender ericht dieser Arbeitsgruppe zur umfassenden Bewer- ung alternativer Schließungskonzepte wird voraussicht- ich Ende Oktober vorliegen. u Frage 17: Die Rückholung insbesondere der mittelradioaktiven bfälle ist Gegenstand der Arbeiten der AG Optionen- ergleich. Derzeit wird im Auftrag des Bundesamtes für trahlenschutz eine entsprechende Studie erstellt, die icht nur die Rückholung im Allgemeinen, sondern auch nterschiedliche Varianten hierfür prüft. 18176 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 (A) ) (B) ) Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Fragen 18 und 19): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Betreiber des Forschungsendlagers Asse II weder die Öffent- lichkeit noch das niedersächsische Umweltministerium infor- miert hat, dass er bei der Beprobung der Laugenzuflüsse mehrfach stark erhöhte Strahlenwerte festgestellt hat? Wie beurteilt die Bundesregierung die Zuverlässigkeit des Betreibers des Forschungsendlagers Asse II im Angesicht der Verbringung radioaktiver Substanzen ohne Transportgeneh- migung durch das Bundesamt für Strahlenschutz? Zu Frage 18: In der Schachtanlage Asse werden seit 1988 Laugen- zutrittstellen auf der 750-m-Sohle auf Radioaktivität be- probt. Diese Beprobungen und die dabei gemessenen Überschreitungen der Freigrenzen wurden der Genehmi- gungsbehörde, dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) durch den Be- treiber mitgeteilt. Es wäre Aufgabe des LBEG gewesen, die zuständige Aufsichtsbehörde – das NMU – hierüber in Kenntnis zu setzen, da das NMU nicht unmittelbarer Ansprechpartner des Betreibers ist. Allerdings ist einzu- räumen, dass der Betreiber im Sinne der Schaffung von Transparenz und Glaubwürdigkeit sowohl die Öffent- lichkeit als auch die Aufsichtsbehörde hätte informieren können. Zu Frage 19: Im Rahmen des bundesaufsichtlichen Gesprächs am 19. Juni 2008 wurde vereinbart, dass das NMU einen Bericht zur lückenlosen Aufklärung der aktuellen Sach- verhalte vorlegen wird. Dabei wird auch die Zuverläs- sigkeit des Betreibers eine Rolle spielen. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 16/9683, Fragen 24 und 25): Welche Gründe hatte die Bundesregierung, auf meine schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 16/9554 vom 30. Mai 2008 in ihrer Antwort überhaupt nicht einzugehen, und warum gibt es weiterhin auch keinen Bezug der Antwort auf meine Frage? Welche finanziellen Einlagen von Institutionen des Bun- des (mit mittelbaren und unmittelbaren Bundesbeteiligungen) in jedweder Rechtsform gab es in den Jahren 2006, 2007 und 2008 bei der IKB Deutsche Industriebank AG? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die von Ihnen erfragten Informationen aus rechtlichen Gründen nicht durch die Bundesregierung bekannt gemacht wer- den können. Es obliegt den Unternehmen, gegebenen- falls etwaige Angaben publik zu machen, da nur diese umfassend einschätzen können, inwiefern das Recht des Unternehmens auf Schutz von Betriebs- und Geschäfts- geheimnissen sowie Rechte Dritter einer Veröffentli- c t S § A d d 1 u – l b ä A d d s a s d ä m a d f D D K H A d d D s (C (D hung entgegenstehen. Im Übrigen erfolgt die Unterrich- ung des Deutschen Bundestages über alle Fragen des chuldenwesens im parlamentarischen Gremium nach 3 BSchuWG. nlage 18 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Carl-Ludwig (FDP) (Drucksache 6/9683, Frage 28): Ist es zutreffend, dass die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH am Montag, dem 30. Juni 2007, nach dem Schnüren des ersten „Rettungspaketes“ für die IKB die bestehende Kreditlinie für die IKB nicht nur verlängert, son- dern auch auf 500 Millionen Euro erhöht hat? Das ist nicht zutreffend. Das angesprochene Limit für nbesicherte Geldanlagen der Finanzagentur bei der IKB nicht „Kreditlinie“ – wurde von der Finanzagentur zu- etzt im Monat Mai 2007 mit Wirkung ab Juni 2007 neu erechnet bzw. erhöht. Es ist am 30. Juli 2007 nicht ver- ndert worden. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele (FDP) (Druck- ache 16/9683, Frage 29): War sichergestellt, und wenn ja, wodurch, dass diese Kre- ditlinie über die gesamte Laufzeit zu 100 Prozent abgesichert war? Das Limit für unbesicherte Geldanlagen der Finanz- gentur bei der IKB – nicht „Kreditlinie“ – galt für unbe- icherte Geldmarktgeschäfte. Geldmarktgeschäfte, für ie Sicherheiten (Bundeswertpapiere, Pfandbriefe und hnliches) gestellt werden, fallen nicht unter dieses Li- it. Das Limit für unbesicherte Geldanlagen der Finanz- gentur bei der IKB wurde unter anderem mit Blick auf ie Mitgliedschaft des Instituts im Einlagensicherungs- onds des Bundesverbandes deutscher Banken bestimmt. er Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes eutscher Banken sichert „Verbindlichkeiten gegenüber unden“ und damit auch Forderungen der öffentlichen and. nlage 20 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 30): War der Kredit über 500 Millionen Euro, den die Finanz- agentur GmbH der IKB gewährte, vollständig oder teilweise besichert? Bei der von Ihnen genannten Transaktion handelt es ich um ein unbesichertes Geldmarktgeschäft. Geld- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18177 (A) ) (B) ) marktgeschäfte, für die Sicherheiten (Bundeswertpa- piere, Pfandbriefe und Ähnliches) gestellt werden, fallen nicht unter die Kontrahentenlimite der Finanzagentur. Das Limit für unbesicherte Geldanlagen der Finanz- agentur bei der IKB wurde unter anderem mit Blick auf die Mitgliedschaft des Instituts im Einlagensicherungs- fonds des Bundesverbandes deutscher Banken bestimmt. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deut- scher Banken sichert „Verbindlichkeiten gegenüber Kun- den“ und damit auch Forderungen der öffentlichen Hand. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 16/9683, Frage 31): In welchen Bereichen gibt es Aufzeichnungen über die Höhe der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, und warum gibt es diese in bestimmten Bereichen (beispielsweise bei den Mehrwertsteuereinnahmen auf Kraftstoffe) nicht? Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer – auch Mehr- wertsteuer – werden im Rahmen einer seit 1996 jährlich durchgeführten Bundesstatistik nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige veröffentlicht. Diese Umsatzsteuer- statistik weist die Höhe ausgeführter Lieferungen und sonstiger Leistungen gegliedert nach den Gewerbekenn- ziffern des leistenden Unternehmers aus. Eine Differen- zierung nach einzelnen Lieferungen oder Produkten und sonstigen Leistungen bzw. eine Zuordnung von leisten- dem Unternehmer zu erbrachter Leistung ist aufgrund der bei den Unternehmern erhobenen Daten nicht mög- lich. Somit ist eine verlässliche Einzeldarstellung des Steueraufkommens für bestimmte Umsätze mit Gegen- ständen und sonstigen Leistungen nicht möglich. Davon betroffen sind unter anderem auch die Umsatzsteuerein- nahmen auf Kraftstoffe. Die Angaben zum Umsatz der Tankstellen beinhalten unter anderem auch deren Um- sätze mit Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren, fes- ten Brennstoffe, Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf. Für Quantifizierungen im Umsatzsteuerbereich wer- den weitere statistische Materialien wie zum Beispiel die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe bis hin zu Verbandsangaben der Interessenvertretungen bestimmter Wirtschaftsberei- che hinzugezogen. Damit basieren tiefergehende Aussa- gen zu Steuereinnahmen auf sachkundigen Schätzungen. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 16/9683, Fragen 32 und 33): Wie haben sich Anzahl der Streitfälle und Umfang des Ver- waltungsaufwandes bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit für das häusliche Arbeitszimmer nach dessen Einschränkung durch das Steueränderungsgesetz 2007 und insbesondere durch Z e d l n z d w 2 Z s f w w d g F 6 A d d ( u p A B s G D T I d b s r d (C (D die Handhabungsvorschriften des Bundesministeriums der Finanzen im Vergleich zu vorher entwickelt, und wie zielfüh- rend hat sich diese Einschränkung hinsichtlich der Verwal- tungsvereinfachung und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erwiesen? Wie sieht die Bundesregierung das objektive Nettoprinzip bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit für das häusliche Ar- beitszimmer bei der geltenden Regelung gewahrt, wenn der Arbeitsmittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers liegt und trotzdem zugleich der Betrieb eines Arbeitszimmers eine vom Berufsverband und/oder von anderen Sachverständigen aner- kannte sachliche Notwendigkeit für die Sicherung des Ge- schäftsablaufes bzw. zur Ausübung des Berufs darstellt? u Frage 32: Die Gesetzesänderung hat zu einer erheblichen Ver- infachung des Besteuerungsverfahrens geführt, denn ie bisher notwendige Abgrenzung zwischen dem häus- ichen Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt und der ur beschränkten betrieblichen oder beruflichen Abgren- ung ist entfallen. Statistische Angaben über die Anzahl er Streitfälle können schon deswegen nicht vorliegen, eil die Veranlagungen für den Veranlagungszeitraum 007 noch nicht abgeschlossen sind. u Frage 33: Das objektive Nettoprinzip wird durch die Abzugsbe- chränkung nicht verletzt, denn bei den Aufwendungen ür das häusliche Arbeitszimmer handelt es sich um Auf- endungen, die die private Lebensführung berühren, eil das häusliche Arbeitszimmer begriffsnotwendig in ie eigengenutzte Wohnung des Steuerpflichtigen inte- riert ist. Verfassungsrechtliche Zweifel hieran hat das inanzgericht Brandenburg verneint (Beschluss vom . November 2007, 13 V 13146/07). nlage 23 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/9683, Frage 34): Wie haben sich die Gehälter der Vorstände der zehn größ- ten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nennkapitals), an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten Zahlen)? Die zehn größten Unternehmen, an denen der Bund nmittelbar beteiligt ist, sind – bezogen auf das Nennka- ital zum 31. Dezember 2006 – die Deutsche Telekom G, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche ahn AG, die Flughafen München GmbH, die DFS Deut- che Flugsicherung GmbH, die TLG IMMOBILIEN mbH, die Internationale Mosel-Gesellschaft mbH, die uisburger Hafen AG, die Deutsche Gesellschaft für echnische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die BWI nformationstechnik GmbH. Die Entwicklung der Gehälter und Bonuszahlungen er Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaften zw. der Geschäftsführer der Gesellschaften mit be- chränkter Haftung kann überwiegend den Geschäftsbe- ichten bzw. dem Beteiligungsbericht entnommen wer- en. 18178 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 (A) ) (B) ) In einzelnen Fällen wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge verzich- tet, so aktuell bei der Duisburger Hafen AG. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/9683, Frage 36): Wie bewertet die Bundesregierung die Schließung des na- hezu gesamten eigenen Filialnetzes der Deutschen Post AG sowie dessen Umwandlung in private Agenturen hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Angebotsdichte von Post- dienstleistungen, des Service und des Erhalts sozialversiche- rungspflichtiger Beschäftigung? Der Gewährleistungsauftrag nach Art. 87 f Grundge- setz zur Sicherstellung einer postalischen Grundversor- gung besteht unabhängig von der Postmarktöffnung zum l. Januar 2008 und der ausgelaufenen Universaldienstver- pflichtung der Deutschen Post AG fort. So auch die konkreten Regelungen der Post-Universaldienstleis- tungsverordnung (PUDLV). Danach müssen zum Bei- spiel weiterhin bundesweit mindestens 12 000 Poststellen nach entfernungs-, flächen- und einwohneranzahlbezoge- nen Kriterien bereitgestellt werden. Ausgelaufen ist lediglich die in der PUDLV bis zum 31. Dezember 2007 befristete und an den Monopolzeit- raum gekoppelte Regelung, wonach mindestens 5 000 der 12 000 bereitzustellenden Poststellen mit unternehmens- eigenem Personal zu betreiben waren. Die Postdienstun- ternehmen sind nunmehr in der Wahl der Vertriebsform einer Poststelle frei. Die in der PUDLV definierten Uni- versaldienstleistungen und Qualitätsmerkmale müssen jedoch weiterhin vollständig sowohl in den eigen- wie auch partnerbetriebenen Poststellen angeboten bzw. ein- gehalten werden. Eine Einschränkung des Dienstleistungsumfangs und des Service im Sinne der PUDLV wird es also trotz der betrieblichen Umwandlungsmaßnahmen im Filialnetz der Deutschen Post AG nicht geben. Die Einhaltung der postalischen Mindestvorgaben wird weiterhin durch die Bundesnetzagentur für Elektri- zität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überprüft. Bei Feststellung etwaiger Defizite im Sinne der PUDLV hat die Behörde nach dem Postgesetz be- stimmte Eingriffsmöglichkeiten. Die Deutsche Post AG hat jedoch mehrmals öffentlich und auch direkt gegen- über dem Bund versichert, die bisherige Größenordnung ihres Filialnetzes beibehalten und den Universaldienst vollumfänglich erbringen zu wollen. Zu den von den betrieblichen Umstrukturierungsmaß- nahmen betroffenen Beschäftigten hat die Deutsche Post AG mitgeteilt, dass diese zwar nicht mehr in den bisheri- gen Filialen, jedoch weiterhin gemäß Tarifvertrag und damit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeits- verhältnis im Konzern weiterbeschäftigt werden. Die Weiterbeschäftigung solle vorrangig im Briefbereich er- folgen, daneben werde die Möglichkeit auf Tätigkeiten in Postbank-Finanzcentern und für andere freie Stellen e B a A d g L Z N E B r b T U s G c m i M n p Z d n l t h g b (C (D röffnet. Betriebsbedingte Kündigungen seien auch mit lick auf den bis 2011 verlängerten Beschäftigungspakt usgeschlossen. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra- en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 16/9683, Fragen 37 und 38): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Arbeitsplätze im Bereich der 12 000 statio- nären Einrichtungen, in denen Verträge über Briefbeförde- rungsleistungen abgeschlossen und abgewickelt werden kön- nen und müssen, hinsichtlich Anzahl, tariflicher Entlohnung, Arbeitszeit infolge der Schließung der Filialen der Deutschen Post AG und der Übertragung der Erbringung entsprechender Dienstleistungen auf private Agenturen bzw. Partnerfilialen, und wäre es nicht notwendig, in der Post-Universaldienstleis- tungsverordnung neben einer Mindestzahl der stationären Einrichtungen auch soziale Mindestkriterien für die dort vor- handenen Beschäftigungsverhältnisse festzuschreiben? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den im Zusammenhang mit der Auslagerung von Filialen der Deut- schen Post AG geäußerten Bedenken des Deutschen Verban- des für Post, Informationstechnologie und Telekommunika- tion e. V. (DVPT), dass die Mitarbeiter in privaten Filialen nur unzureichend angelernt würden, es dort weniger Schalter gäbe, außerdem viele der neu gegründeten sogenannten Post- Points nur ein eingeschränktes Angebot an Dienstleistungen bereitstellen und sich der Service und die Beratung für die Postkunden durch die Auslagerung also verschlechtern würde, und wäre eine Aufnahme von zusätzlichen Qualitäts- kriterien – neben dem Umfang der anzubietenden Leistungen – in den Universaldienst vor diesem Hintergrund aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll? u Frage 37: Wie bereits in der Antwort zur mündlichen Frage r. 36 (25. Juni 2008) der Kollegin Dr. Dagmar nkelmann mitgeteilt, werden nach Kenntnislage der undesregierung die von den betrieblichen Umstrukturie- ungsmaßnahmen im Filialnetz der Deutschen Post AG etroffenen Mitarbeiter weiterhin gemäß dem geltenden arifvertrag im Konzern weiterbeschäftigt. Die Post- niversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) konkreti- iert den staatlichen Infrastrukturauftrag nach Art. 87 f rundgesetz in Verbindung mit dem Postgesetz zur Si- herstellung einer flächendeckenden Grundversorgung it Postdienstleistungen. Regelungszweck der PUDLV st die Festlegung von qualitativen und quantitativen indestkriterien für den postalischen Universaldienst, icht jedoch für arbeits- und sozialrechtliche Gesichts- unkte. u Frage 38: Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, ass die postalischen Universaldienstleistungen in part- erbetriebenen Einrichtungen in einer schlechteren Qua- ität angeboten werden, als in den sogenannten eigenbe- riebenen Filialen. Einzelfälle von Kundenbeschwerden insichtlich der Beratungsqualität hat es in der Vergan- enheit sowohl in eigenbetriebenen Filialen wie auch in ereits vorhandenen Postagenturen gegeben und können Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18179 (A) ) (B) ) in einer Dienstleistungsbranche niemals völlig ausge- schlossen werden. Nach Auskunft der Deutschen Post AG werden die Agenturmitarbeiter umfangreich ge- schult und können bei auftretenden Problemen auch während des Betriebes schnell mit speziellen Ansprech- partnern in Kontakt treten. Auch könne die Qualität der Dienstleistungsbereitstellung nicht an der Anzahl von Schaltern festgemacht werden. Vielfach werden partner- betriebene Poststellen zum Beispiel aufgrund von länge- ren Öffnungszeiten von den Kunden durchaus positiv wahrgenommen. Die angeführten „Post-Points“ sind im Übrigen ein zusätzliches Dienstleistungsangebot der Deutschen Post AG über die 12 600 Standorte mit einem PUDLV-Angebot hinaus. Das Unternehmen hat versi- chert, den Universaldienst weiterhin vollumfänglich und mit der Größenordnung des bisherigen Filialnetzes er- bringen zu wollen. Ein Erfordernis zur Anpassung der PUDLV aufgrund der Dienstleistungsbereitstellung über Agenturen sieht die Bundesregierung nicht. Vielmehr entspricht es der grundlegenden Systematik des Postge- setzes, dass mit dem Auslaufen des Restmonopols und der Universaldienstverpflichtung der Deutschen Post AG zum 31. Dezember 2007 der Universaldienst nunmehr in einem Mehrbetreiberumfeld erbracht wird und die Deut- sche Post AG wie auch die Wettbewerber in der Wahl der Vertriebsform einer postalischen Einrichtung frei sind. Maßgeblich ist, dass die Kriterien und Merkmale der PUDLV eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur wird weiterhin die Einhaltung der PUDLV-Vorgaben im Interesse der Kunden überwachen. Etwaige Erkenntnisse über die Lage und Entwicklung auf dem Gebiet des Post- wesens teilt sie den gesetzgebenden Körperschaften alle zwei Jahre in ihrem Tätigkeitsbericht mit. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra- gen des Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) (Drucksache 16/9683, Fragen 39 und 40): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung bezüglich der in der gemeinsamen Erklärung der Regierungen der EU-Mit- gliedstaaten Belgien, Zypern, Griechenland, Spanien und Un- garn geäußerten Kritik ein, dass die notwendige Balance zwi- schen dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einer flexiblen Arbeitsorganisation durch die EU-Ar- beitszeitrichtlinie nicht gelungen sei, kein signifikanter Fort- schritt hinsichtlich der Verbesserung des Gesundheitsschutzes bzw. der Sicherheit am Arbeitsplatz erzielt wurde, die Rege- lungen zum Opt-Out eine Ausweitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeiten über 65 Stunden hinaus ermögli- chen, sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüg- lich der Wertung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit nicht mit einer Ausweitung der Arbeitszeiten beantwortet werden sollte (bitte einzeln begründen)? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Ankündi- gung Frankreichs ein, Ruhezeiten weiterhin als aktive Ar- beitszeiten zu werten und sie nicht auf die Erholungsphasen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzurechnen, und weshalb beabsichtigt die Bundesregierung keine vergleich- bare Regelung im nationalen Arbeitsrecht? Z s b l A e S D L r r w 4 g A W w b d N m g b Z i a t c t A s n Z k s h t c B d D n f A d d ( (C (D u Frage 39: Die Bundesregierung teilt die von 5 der 27 Mitglied- taaten zu Protokoll (Ratsdokument: 10583/08) gege- ene Kritik an der Arbeitszeitrichtlinie nicht. Die Richt- inie zur Arbeitszeit enthält Mindeststandards für die rbeitszeitgestaltung in allen EU-Mitgliedstaaten. Der rzielte Kompromiss gewährleistet ein europaweites chutzniveau, das für alle Mitgliedstaaten umsetzbar ist. ie Regelungen versetzen viele Mitgliedstaaten in die age, auf die Rechtsprechung des Europäischen Ge- ichtshofes (EuGH) zum Bereitschaftsdienst zu reagie- en. Die Arbeitszeitrichtlinie sieht nach wie vor eine öchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 8 Stunden pro Woche vor. Die Bundesregierung be- rüßt, dass die Möglichkeiten für die Beschäftigung von rbeitnehmern über durchschnittlich 48 Stunden pro oche hinaus (Opt-out) erhalten bleibt. Das Instrument ird in Deutschland bei Bereitschaftsdienst und Arbeits- ereitschaft genutzt. Künftig wird das Opt-out aber aus- rücklich als Ausnahme gekennzeichnet und in seiner utzung eingeschränkt. Bisher ist nach der Richtlinie it Einverständnis des Arbeitnehmers eine Beschäfti- ung bis zu 78 Stunden möglich. In Zukunft wird die Ar- eitszeit beim Opt-out auf 60 Stunden im 3-Monats- eitraum begrenzt. Wird beim Bereitschaftsdienst die naktive Zeit als Arbeitszeit gewertet, so soll die Höchst- rbeitsgrenze 65 Stunden betragen. Die Tarifvertragspar- eien haben in beiden Fällen die Möglichkeit, abwei- hende Regelungen zu vereinbaren. Eine Aussage, dass „das EuGH-Urteil bzgl. der Wer- ung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit nicht mit usweitung der Arbeitszeiten beantwortet werden ollte“, ist in der Erklärung der fünf Mitgliedstaaten icht enthalten. u Frage 40: Die Bundesregierung kann der französischen Proto- ollerklärung (Ratsdokument: 10583/08) die vom Frage- teller angegebene Aussage nicht entnehmen. Frankreich at lediglich erklärt, dass es nicht beabsichtigt, die inak- ive Zeit während des Bereitschaftsdienstes auf die tägli- he und die wöchentliche Ruhezeit anzurechnen. Die undesregierung beabsichtigt keine Änderung im Sinne er Frage. Dies ist auch nicht erforderlich, weil in eutschland das Arbeitszeitgesetz bereits seit dem 1. Ja- uar 2004 regelt, dass Bereitschaftsdienst in vollem Um- ang Arbeitszeit ist. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 16/9683, Frage 41): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Siegfried Schneider, welcher in einem Brief an die Beauftragte der Bun- desregierung für die Belange behinderter Menschen und die behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der fünf Bundestagsfraktionen am 29. Mai 2008 folgende Interpreta- tionserklärung bei der Ratifizierung der UN-Konvention über 18180 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 (A) ) (B) ) die Rechte der Menschen mit Behinderungen vorschlägt: „Die Förderung von Menschen mit Behinderungen an besonderen Förderschulen als integrativer Teil des allgemeinen Bildungs- systems ist im Sinne des Art. 24 Ziff. 2 Buchst. e) eine wirk- same und individuell ausgerichtete Unterstützungsmaßnahme mit dem Ziel der vollständigen Einbindung in die Gesellschaft in einem Umfeld, das die größtmögliche schulische und sozia- le Entwicklung gestattet, und erfüllt somit das Recht auf Bil- dung im Sinne des Art. 24“? Die Interpretationserklärung wurde vom bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Abstim- mungsverfahren für die Unterzeichnung des Überein- kommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für eine spätere Ratifika- tion vorgeschlagen. Im Verfahren der Abstimmung für die Ratifikation ist dieser Vorschlag vom Land Bayern nicht wieder aufgegriffen worden. Auch die Kultusmi- nisterkonferenz hat in ihrer Stellungnahme keine Inter- pretationserklärung gefordert. Im Übrigen strebt die Bundesregierung eine Ratifikation ohne Interpretations- erklärung zu Art. 24 an. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/9683, Frage 42): Was hat die Bundesregierung seit Übergabe der Ergeb- nisse der ForseA-Kampagne „Ich muss ins Krankenhaus … und nun?“ an die Beauftragte der Bundesregierung für die Be- lange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, auf einer öf- fentlichen Veranstaltung im Kleisthaus am 27. September 2007 getan, um die laut ForseA „katastrophale“ Versorgung von Schwerbehinderten während ihres Krankenhausaufent- haltes zu ändern (bitte die Aktivitäten und Maßnahmen sowie die jeweiligen Akteure einzeln nennen)? Die Bundesregierung hat bereits anlässlich der Beant- wortung der Fragen 22 und 23 in der Fragestunde am 18. Juni 2008 zugesagt, sich in kurzfristig zu führenden Gesprächen mit allen Beteiligten dafür einzusetzen, dass bestehende Defizite bei der umfassenden Versorgung schwerbehinderter Krankenhauspatienten identifiziert und überwunden werden. Weitergehende Aussagen zu Aktivitäten und Maßnahmen sind der Bundesregierung erst nach Abschluss der Gespräche möglich. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/9683, Frage 43): Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass – vor allem an- gesichts der Inflation und enormer Preissteigerungen insbe- sondere bei Energiekosten – in Deutschland ein Einkommen von 781 Euro reicht, um „über den Grundbedarf hinaus auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, in seiner Antwort auf eine Frage in der Fragestunde des Bundestages am 18. Juni 2008 erklärte? n a a n A d c m s n E n M M e d E A d d ( M g r z i W s e D u s 1 H k u b – d d (C (D Ja. Die genannten 781 Euro Nettoeinkommen pro Mo- at bilden die sogenannte Armutsrisikoschwelle für eine lleinlebende Person in Deutschland und beziehen sich uf das Jahr 2005. Unterhalb dieses Wertes besteht defi- itionsgemäß das Risiko der Armut. Die Berechnung folgt der EU-weiten Definition des rmutsrisikos. Danach gilt ein Bürger als armutsgefähr- et, wenn er weniger als 60 Prozent des durchschnittli- hen äquivalenzgewichteten nationalen Nettoeinkom- ens zur Verfügung hat, wobei als Durchschnitt das ogenannte Medianeinkommen verwendet wird, das ge- au in der Mitte der nach Einkommenshöhe gestaffelten inkommen der Bevölkerung liegt. Dem Risiko der Einkommensarmut unterliegt dem- ach, wer ein Einkommen unterhalb eines bestimmten indestabstands zum Mittelwert der Gesellschaft hat. aße relativer Einkommensarmut sagen daher vor allem twas über die Einkommensverteilung aus. Sie sind je- och kein Maß für die Ermittlung des soziokulturellen xistenzminimums. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage es Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) DIE LINKE) (Drucksache 16/9683, Frage 44): Teilt die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Tech- nologie Hartmut Schauerte in der Fragestunde am 18. Juni 2008 vertretene Auffassung, dass ein Einkommen von 781 Euro über den Grundbedarf hinaus auch die Teilhabe am gesell- schaftlichen Leben ermöglicht, und gilt dies bereits für den Regelsatz von 351 Euro, bzw. welchen Grenzwert hält die Bundesregierung für die Ermittlung von Armut für angemes- sen? Ja. Ich habe bereits in der Antwort auf die Frage 43 von dB Enkelmann deutlich gemacht, dass es sich bei den enannten 781 Euro nicht um die Höhe des soziokultu- ellen Existenzminimums handelt, sondern um 60 Pro- ent des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens n Deutschland im Jahr 2005. Die Berechnung dieses ertes folgt EU-weit einheitlichen Regeln. Es handelt ich hierbei um einen Verteilungsindikator und nicht um in Maß für das soziokulturelle Existenzminimum. Das soziokulturelle Existenzminimum wird in eutschland vielmehr durch die Leistungen von SGB II nd XII definiert. Die in der Frage genannten 351 Euro ind der monatliche Eckregelsatz im SGB XII ab dem . Juli 2008. Außerdem werden noch die Miet- und eizkosten gezahlt. Zudem sind die Leistungsempfänger rankenversichert bzw. erhalten Krankenhilfe. Nach Berechnungen des Instituts für Sozialforschung nd Gesellschaftspolitik (ISG) kommt man auf Basis des is 30. Juni 2008 geltenden Eckregelsatzes von 347 Euro ohne Krankenversicherung – auf einen rechnerischen urchschnittlichen Bruttobedarf für einen Alleinstehen- en von 681 Euro pro Monat. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18181 (A) ) (B) ) Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 46): Wann wird die Bundesregierung den Staatsvertrag zwi- schen Deutschland und Dänemark über Bau und Betrieb einer festen Fehmarnbelt-Querung unterzeichnen und dem Deut- schen Bundestag zuleiten, nachdem der Entwurf des Staats- vertrags nach Äußerungen des schleswig-holsteinischen Mi- nisterpräsidenten Peter Harry Carstensen nun vorliegt? Ein Unterzeichnungstermin für den Staatsvertrag ist abhängig von den noch laufenden Abstimmungen und formalen Prüfungen. Im Lichte der bisherigen Abstim- mungen wird eine Unterzeichnung noch im Laufe des Sommers angestrebt. Die Bundesregierung ist an einer baldigen Unterzeichnung des Staatsvertrages sowie des- sen Ratifizierung interessiert. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Fragen 47 und 48): Wie bewertet die Bundesregierung als Gesellschafter der Deutschen Bahn AG (DB AG) die aktuelle Kenntnislage, dass ein Planungsfehler zum Absturz eines Querriegels am Berli- ner Hauptbahnhof am 18. Januar 2007 geführt hat, auf den die DB ProjektBau GmbH bereits am 24. April 2006 hingewiesen wurde (vergleiche Berliner Zeitung vom 6. Juni 2008), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Betracht? Seit wann ist der Bundesregierung das Sachverständigen- gutachten zum Beweissicherungsverfahren bekannt, und wel- che Schritte hat sie bislang zur Aufklärung der Verantwort- lichkeiten unternommen? Zu Frage 47: Die Frage betrifft einen Sachverhalt, der in die allei- nige unternehmerische Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fällt. Dieser Sachverhalt ist deshalb vor dem Hintergrund der Umsetzung des Beschlusses des Aus- schusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord- nung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996 (Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 13/6149) von der Bundesregierung nicht zu bewerten. Zu Frage 48: Der Bundesregierung liegt das Sachverständigengut- achten zum Beweissicherungsverfahren nicht vor, da die Zuständigkeit hinsichtlich der Bauaufsicht für die „Bügelbauten“ ausschließlich beim Land Berlin liegt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 16/9683, Frage 50): d G d L la k n A d d ( z P p F l H g n w v s e i u I s A „ G 1 U s (C (D Auf Grundlage welcher Zuarbeiten der entsprechenden Stellen wird die TEN-Connect-Studie erstellt, und welche Er- gebnisse hat diese Studie? Die „TEN-Connect-Studie“ ist eine Studie im Auftrag er Europäischen Kommission zur Vorbereitung des rünbuchs der Europäischen Kommission zur Revision er Leitlinien des transeuropäischen Netzes. Mehrere änder der Europäischen Union, unter anderem Deutsch- nd, haben hierzu die Ergebnisse ihre aktuellsten Ver- ehrsprognosen zur Verfügung gestellt. Die Studie ist och nicht abgeschlossen. nlage 34 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage es Abgeordneten Lutz Heilmann (DIE LINKE) Drucksache 16/9683, Frage 51): Bei welchen Flughäfen werden Planungsverfahren da- durch behindert oder verzögert, dass das untergesetzliche Re- gelwerk zum Fluglärmgesetz nicht verabschiedet ist, und wel- che weiteren rechtlichen Folgen hat es, dass dieses Regelwerk bislang noch nicht verabschiedet ist? Nach der Novellierung des Fluglärmgesetzes sind wei Planfeststellungsbeschlüsse ergangen. Der eine lanfeststellungsbeschluss betrifft den Ausbau des Flug- latzes Kassel-Calden, der andere den Ausbau des lughafens Frankfurt am Main. In beiden Planfeststel- ungsbeschlüssen hat die Planfeststellungsbehörde im inblick auf den passiven Schallschutz und die sonsti- en Regelungsbereiche des Fluglärmgesetzes auf das ovellierte Gesetz verwiesen. Die Zulässigkeit des Ver- eises auf die neuen gesetzlichen Regelungen wurde om Verwaltungsgerichtshof nicht dadurch infrage ge- tellt, dass die Durchführungsverordnungen noch nicht rlassen worden sind. Die Bundesregierung hat – auch m Hinblick auf die passiven Schallschutzmaßnahmen nd die Außenwohnbereichsentschädigungen – starkes nteresse daran, dass die Durchführungsverordnungen chnellstmöglich verabschiedet werden. nlage 35 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Berichts zu dem Antrag: Er- arbeitung einer nationalen Strategie für den Erhalt der Gewässerbiodiversität und zur Flan- kierung der Umsetzung der EG-Wasserrah- menrichtlinie in den Bundesländern (169. Sit- zung, Tagesordnungspunkt 12) Ulrich Petzold (CDU/CSU): Man ist fast versucht Guten Morgen“ zu sagen. Verehrte Kollegen von der rünen-Fraktion, haben Sie registriert, dass seit dem 9. November vergangenen Jahres ein Vorentwurf eines mweltgesetzbuches mit einem Teil II – Wasserwirt- chaft – im Internet steht? 18182 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 (A) ) (B) ) Haben Sie registriert, dass es seit dem 20. Mai eine überarbeitete Fassung dieses Gesetzentwurfes gibt? Am 28. Mai, also acht Tage nach der 2. Fassung des UGB-Referentenentwurfes, dann mit einem Antrag zu kommen, der durch das Buch II des UGB vorwegge- nommen ist, zeugt nicht von großer Nähe am Ball, um am heutigen Spieltage der EM beim Fußballjargon zu bleiben. In einer Situation, in der der Opposition Konkretes vorliegt, zeugt der Antrag nicht gerade davon, dass man sich mit dieser Vorlage beschäftigt hat. Im Gegensatz zu dem vorliegenden Antrag, der wohl kaum einen Eindruck von Stringenz hinterlässt, fährt die Bundesregierung einen klaren, in sich geschlossenen Kurs in der Wasserpolitik. Mit der 7. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz wur- den die schadstoffbezogenen Vorgaben der Wasserrahmen- richtlinie fristgerecht umgesetzt. Gemeinsam mit den Bundesländern wurde im Anschluss daran eine Muster- verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V, die die Bewertungskriterien für den guten Gewässerzustand enthalten, erarbeitet. Diese Musterverordnung wurde von allen, ich betone hier „von allen“, Bundesländern als Grundlage für den Erlass von Landesverordnungen ver- wendet. Wie Sie richtig in der Begründung ihres Antrages be- merken, kann der Bund infolge der von uns durchgeführten Föderalismusreform bei den stofflich und anlagenbezo- genen Regelungen des Wasserrechts jetzt Vollregelungen abweichungsfest beschließen. Genau diesen von Ihnen geforderten Ansatz verfolgen wir mit dem Teil II des UGB. Wir haben und werden dabei grossen Augenmerk auf EG-Rechtskonformität legen. Das gilt insbesondere auch für die auf dem UGB fußenden Rechtsverordnun- gen zur Gewässerbewirtschaftung, wie sie im § 16 Teil II des UGB-Entwurfes aufgeführt sind. Selbstverständlich bindet sich die Bundesrepublik auch im europäischen Rahmen in den Umsetzungsprozess der Wasserrahmen- richtlinie ein, in dem sie an allen relevanten CIS-Leitli- nien mitarbeitet. Wenn der Antrag also fordert, dass die Bundesregie- rung ihren Teil der Verantwortung übernimmt und den Ländern die Basis für eine Umsetzung der WRRL schafft, kann man nur konstatieren, dass dieses auf bes- tem Wege ist. Die 9. Naturschutzkonferenz hat ja gerade bestätigt, dass wir eine Einheit von Biodiversitätsstrate- gie und Gewässerstrategie fahren. Solche Elemente aus unserer Biodiversitätsstrategie, wie die Entwicklung von Bewertungskriterien für Grundwasserhabitate oder auch das Reduktionsprogramm für Pflanzenschutz, unterstüt- zen mit ihrer konsequenten Umsetzung die Erreichung der Ziele der WRRL. Das Gleiche gilt auch beim Schutz der Meeresum- welt. Hier ist die Bundesregierung im erheblichen Maße eingebunden in die Erfassung und Charakterisierung von Stoffen, die für die Meeresumwelt eine Gefährdung dar- stellen können; die Erfassung von Gefahrstoffquellen und die Erarbeitung von Reduzierungsmaßnahmen. m d u u t d s n V u a m b R k d a b C t a s d u S D j A a w d w l a S f g d b N s u t k i z n o t i (C (D Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, im Rah- en des Gewässerschutzes stärker Einfluss auf die Län- er zu nehmen. Wie Sie selbst wissen, arbeiten Bund nd Länder im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Wasser nd deren Gremien aber auch in den nationalen und in- ernationalen Flussgebietsgremien eng zusammen. Sie müssen aber auch den föderalen Aufbau der Bun- esrepublik zur Kenntnis nehmen. Wir sind im Gegen- atz zu anderen Staaten der EU nicht zentralistisch orga- isiert, mit allen Nachteilen, aber auch unbestreitbaren orteilen. Die von dieser Bundesregierung erfolgreich mgesetzte Föderalismusreform schafft uns gerade auch uf dem Gebiet der Wasserwirtschaft neue Bewegungs- öglichkeiten, die wir nutzen. Erlauben Sie mir aber itte schon die Frage: – was haben Sie in den Jahren Ihrer egierungsverantwortung auf diesem Gebiet getan? Ich ann mich schon noch gut an den Dauerstreit Ihres Bun- esministers Trittin mit Frau Umweltministerin Conrad us Rheinland-Pfalz erinnern, weswegen sich jahrelang eim Hochwasserschutzgesetz nichts bewegte. Frau onrad hatte übrigens Recht, als sie mit ihren Interven- ionen einiges vom Kopf auf die Füße stellte. Wie Sie mit der Realität umgehen, zeigt sich übrigens uch in Ihrer Forderung aus dem Bereich Gemein- chaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und es Küstenschutzes. Wenn Sie kritisieren, dass Maßnahmen des Deich- nd Dammbaus mit 80 Prozent gefördert werden, wissen ie, dass diese achtzigprozentige Förderung nur auf die eiche an Nord- und Ostsee zutreffen. Sie suggerieren edoch mit Ihrer Formulierung, in dem Sie es in einem temzug mit Flüssen und Auen benennen, dass dieses uch für Bundeswasserstraßen gelten würde. Sicherlich ürde eine solche Förderhöhe für Deichbauten an Bun- eswasserstraßen einige Bundesländer freuen. Aber enn Sie diese Förderung des Deichbaus so einfach ab- ehnen – wäre eine solche Förderung nicht vielleicht uch bei Deichrückverlegungen hilfreich? Sie wissen, bzw. Sie sollten es wissen, dass wir das in achsen-Anhalt an der Elbe genutzt haben. Die durchge- ührten und noch durchzuführenden Deichrückverlegun- en sind für ein nicht so furchtbar reiches Land nur mit er Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe finanzier- ar. Es bleibt übrig: Sie sind gegen den Deichbau an ord- und Ostsee. Mein Kollege Ingbert Liebing wird ich über solch eine Aussage freuen. Ihre grundsätzliche Kritik an einer weiteren Verbau- ng von Fließgewässern steht natürlich gegen eine wei- ere CO2-neutrale Energiegewinnung durch Wasser- raft. Wir glauben hier mit den gefundenen Regelungen m Teil II des UGB einen ausgewogenen Lösungsansatz u verfolgen. Genau so ist ihre Behauptung der Gewässerverunrei- igung durch wassergekühlte Kohlekraftwerke außer- rdentlich grenzwertig. Einer Gegendruckkondensa- ionsturbine, die einer Kühlung bedarf, ist es egal ob sie n einem Kernkraftwerk, einem Kohlekraftwerk oder Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18183 (A) ) (B) ) einem Gaskraftwerk eingesetzt ist. Eine Gegendruck- kondensationsturbine bleibt immer eine Gegendruck- kondensationsturbine, und sie ist immer mit einer Kühl- wasserinanspruchnahme verbunden. Die Behauptung einer gesonderten Wasserverschmutzung durch wasser- gekühlte Kohlekraftwerke ist, mit Verlaub gesagt, haar- sträubender Unsinn. Ein bisschen sollte man im Physik- unterricht aufgepasst haben, wenn man solch einen Antrag formuliert, wie sie es hier tun. Wir setzen, wie wir es in der letzten Sitzungswoche mit der Novelle des EEG auch zum Ausdruck gebracht haben, zukünftig verstärkt auf die Förderung der Kraft- Wärme-Kopplung und tragen auch damit zum Gewäs- serschutz bei. Die von Ihnen im Antrag behauptete mangelhafte Öf- fentlichkeitsbeteiligung und Information muss auch in das Reich der Fabel zurückverwiesen werden. Zum Vor- kommen von Stoffen in den Gewässern informieren ne- ben dem Umweltbundesamt, die Flussgebietsgemein- schaften und die Bundesländer. Hier ist in der Regel ein zeitnaher Online-Zugriff auf die Daten möglich. Es schürt nur das Misstrauen der Bürger, wenn die Behaup- tung aufgestellt wird, dem Bürger würden vorhandene Informationen vorenthalten werden. Ich hoffe, sie legen es nicht darauf an. In der ersten Forderung ihres Antrages verlangen sie, dass die Bundesregierung wirksamer dazu beitragen muss, dass Deutschland den Anforderungen der EU- Wasserrahmenrichtlinie vollständig und fristgerecht ent- spricht. Seit der ersten Bestandsaufnahme im Zusam- menhang mit der Umsetzung der WRRL wissen wir, dass es für 52 Prozent aller Grundwasserkörper unwahr- scheinlich oder unsicher ist, ob der von der WRRL ge- forderte gute chemische Zustand von diesen Grundwas- serkörpern erreicht wird. Diese Bestandsaufnahme erfolgte im Jahr 2004. Im Jahr 2004 war dafür noch ein Umweltminister Trittin zuständig. Daher sollte schon die Frage erlaubt sein, welche nationale Strategie für den Er- halt der Biodiversität hat dieser Umweltminister auf den Weg gebracht? Ich bin mir mit meiner Fraktion sicher, dass der Weg, den wir im Gewässer- und Biodiversitätsschutz gemein- sam mit den Bundesländern eingeschlagen haben, wirk- lich zielführend ist. Das Tor war längst gefallen, bevor die Opposition mit ihrem Antrag auf das Spielfeld auflief. Mit der Verantwortungsübernahme im Rahmen der Föderalismusreform, der Ausgestaltung des Wasser- rechts und der Umsetzung der WRRL im Rahmen der Schaffung eines Umweltgesetzbuches und den Rechts- verordnungen zur Gewässerbewirtschaftung gehen wir einen Weg Zug um Zug und ich finde es gut, wenn ver- antwortungsvolle Kollegen aus den Reihen der Opposi- tion sich kritisch aber offen mit dem Entwurf des Was- serrechtes im UGB auseinandersetzen und mit uns diesen Weg gemeinsam gehen. A g z R D d 2 n r m 2 n E g g h d b r e K g B s V D t G d n t R i w t b K k s m G b a g 7 g Ü n d m 1 (C (D nlage 36 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäsche- bekämpfungsergänzungsgesetz – GwBekErgG) (169. Sitzung, Tagesordnungspunkt 15) Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Mit dem vorlie- enden Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz set- en wir, wie so oft im Bereich der Innenpolitik, eine EG- ichtlinie um. So sollen die Vorgaben der sogenannten ritten EG-Geldwäscherichtline, Richtlinie 2005/60/EG es Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Fi- anzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Ter- orismusfinanzierung, und eine hierzu von der EG-Kom- ission erlassene Durchführungsrichtlinie, Richtlinie 006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006, in ationales Recht umgesetzt werden. Durch die Dritte G-Geldwäscherichtlinie sind die EU-rechtlichen Vor- aben für die nationalen Geldwäschegesetzgebungen rundlegend umstrukturiert und erweitert worden. Des- alb ist es nötig gewesen, mit diesem Gesetz auch das eutsche Geldwäscherecht vollständig neu zu fassen. Es eschränkt sich zu über 90 Prozent darauf, die europa- echtlichen Vorgaben eins zu eins umzusetzen. In dieser uroparechtlichen Überlagerung besteht ein wesentlicher ritikpunkt allgemeiner Natur: Es ist sehr unbefriedi- end, wenn der nationale Gesetzgeber, also der Deutsche undestag, keinen eigenen Entscheidungsspielraum hat, ondern auf die Rolle eines Notars herabsinkt, der die orgaben aus Brüssel in nationales Recht umsetzen soll. ies ist eine prinzipielle Durchbrechung der Gewalten- eilung. Es erfolgt keine materielle, parlamentarische esetzgebung, weder durch das Europaparlament noch urch den Deutschen Bundestag, sondern nur durch die ationalen Regierungen im Europäischen Rat. Die mit- elbare Legitimation durch die Umsetzung in nationales echt halte ich, insbesondere in sensiblen, grundrechts- ntensiven Regelungsbereichen, für problematisch. So- eit zur Kritik an dieser Verfahrensart. Nun zum Gesetzentwurf selbst. Das Gesetz ist wich- ig, um das Netz gegen Einschleusen von illegal erwor- enen Vermögenswerten, zum Beispiel aus organisierter riminalität, in den legalen Finanz- und Wirtschafts- reislauf europaweit noch enger zu flechten. Geldwä- che und die Finanzströme des internationalen Terroris- us werden in Deutschland in Zukunft mit dem neuen esetz noch effektiver bekämpft. Das zur Geldwäsche- ekämpfung entwickelte Instrumentarium wird nun auch uf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung aus- eweitet. In Zeiten des deutschen Terrorismus der 0er-Jahre hätte die Geldwäschebekämpfung nicht gezo- en. Die RAF hat sich in erster Linie finanziert durch berfälle auf Banken und Geldboten und durch Geisel- ahmen. Der islamistische Terrorismus dagegen nutzt ie gesamte Bandbreite der bekannten Finanzierungs- öglichkeiten. Bis 2005 wurden weltweit mehr als 50 Millionen Dollar, die als Terroristengelder identifi- 18184 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 (A) ) (B) ) ziert wurden, aus dem Geldverkehr gezogen. Völlig neu ist die industrielle Geschäftsbasis bei der Finanzierung, wie sie für den Multimillionär Osama Bin Laden nach- weisbar ist, ebenso wie das „Sponsoring“ aus Drogen- geldern. Deshalb macht die Erweiterung auf die Terro- rismusfinanzierung Sinn. Bei der Prüfung, ob ein Geldwäscheverdacht vorliegt, wird grundsätzlich ein ri- sikoorientierter Ansatz verfolgt. Dieser verdeutlicht, dass die Gefahr der Geldwäsche und der Terrorismus- finanzierung nicht bei allen Transaktionen oder Geschäf- ten gleich hoch ist. Zentrales Anliegen des Gesetzent- wurfes ist daher die Ausbalancierung von vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten unter Berücksichti- gung des Umstands, dass die Verpflichteten den ihnen obliegenden Anforderungen risikoadäquat und praxisge- recht unter vernünftigem Aufwand nachkommen kön- nen. Weiterhin steht die flexiblere Normierung der den Verpflichteten auferlegten Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden im Vordergrund. Grundlage soll dabei insbeson- dere die Risikoträchtigkeit der jeweiligen Transaktion oder Geschäftsbeziehung sein, nach der jeweils allge- meine, vereinfachte oder verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Vertragspartnern, Kunden und Mandanten zu beachten sind. Wo die Richtlinie es zuließ, erfolgte die Ausgestaltung des Gesetzes so, dass überflüssige Büro- kratiekosten vermieden wurden. Die häufige Kritik aus der Kreditwirtschaft an der übermäßigen Bürokratie des Gesetzes, zum Beispiel an § 1 Abs. 6 des Geldwäsche- gesetzes, wonach bei Gesellschaften der wirtschaftliche Eigentümer identifiziert werden muss, ist nicht gerecht- fertigt. Außerdem würde man, sollte man auf die ent- sprechende Verpflichtung verzichten, die Richtlinie nicht vollständig umsetzen und ein Vertragsverletzungsverfah- ren riskieren. Im Gesetzentwurf hat die Bundesregierung Verbesserungsvorschläge des Bundesrates aufgegriffen und so die Anwendung des Gesetzes praktikabler ge- macht. Die Aufzeichnungspflicht zur Identifizierung von juristischen Personen als Vertragspartner kann nun durch eine Kopie des Handelsregisterauszugs erfolgen und muss nicht manuell erfasst werden. Wird über Internet auf ein elektronisch geführtes Register zugegriffen, reicht die Anfertigung eines Ausdrucks aus, sodass ebenfalls auf eine manuelle Erfassung der Daten ver- zichtet werden kann. Die Einführung einer Bagatell- grenze von 2 500 Euro für die Identifikation bei Sorten- Bar-Geschäften, also beim Umtausch von Bargeld gegen Devisen, wurde eingeführt. Damit wird eine übermäßige Belastung von Banken in Grenzregionen verhindert. Zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs hat die FDP kurz- fristig einen Entschließungsantrag vorgelegt, der ab- zulehnen ist. Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundes- regierung kann ich nicht teilen. Die Regelung zur Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten stellt die Banken keineswegs vor unlösbare Probleme. Auch gibt es keinen Generalverdacht gegen die sogenannten poli- tisch exponierten Personen. Die FDP hat sich mit ihrem Antrag insbesondere die Kritik der Bankenverbände zu eigen gemacht, die uns nicht überzeugt. Insgesamt ist der vorliegende Gesetzentwurf kaum kritikwürdig, weil er sich ganz eng an die Richtlinie anlehnt, also dem Prinzip der Eins-zu-eins-Umsetzung folgt. Die Bekämpfung der Geldwäsche selbst hat sich grundsätzlich bewährt. Wenn e d g e u u A d d ü s m A k d S r r f S A h r z B k n g k d d r n ü m D w m v w n f g (C (D s auch sicher schwer ist, im Einzelnen die Effizienz und ie Wirksamkeit zu messen, so kann man dennoch sa- en, dass die Geldwäschevorschriften die Geldwäsche rschweren und somit auch die Terrorismusfinanzierung nd so einen Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalität nd Terrorismus leisten. nlage 37 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit bei der Be- kämpfung von schwerwiegenden Straftaten und der Organisierten Kriminalität (169. Sitzung, Tagesordnungspunkt 23) Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Die Regierung er Bundesrepublik Deutschland hat mit der Regierung er Sozialistischen Republik Vietnam ein Abkommen ber die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von chwerwiegenden Straftaten und der Organisierten Kri- inalität – OK-Abkommen – unterzeichnet. Ziel des bkommens ist es, die Zusammenarbeit bei der Be- ämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und es Terrorismus zu verbessern und dadurch die innere icherheit in den Vertragsstaaten zu erhöhen. OK-Abkommen mit Deutschland im Rahmen bilate- aler Verträge sind in den 90er-Jahren entstanden. Es wa- en nach der Maueröffnung – als Ausgleich für die weg- allenden Grenzen – die mittel- und osteuropäischen taaten, mit denen die Bundesrepublik sogenannte OK- bkommen abschloss. Nach dem 11. September 2001 at man diese OK-Abkommen auch für Zwecke der Ter- orismusbekämpfung geöffnet. Politische Kontroversen u diesen OK-Abkommen gab es bisher im Deutschen undestag nicht. Die datenschutzrechtlichen Regelungen dieser Ab- ommen sind alle – also das Abkommen mit Vietnam – ach einem mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten ab- estimmten Muster eingefügt. Für die Polizei werden eine neuen Befugnisse geschaffen. Grundlage bleibt as innerstaatliche Recht insbesondere die §§ 14 und 15 es BKA-Gesetzes. Nach Abs. 7 des § 14 wird das BKA veranlasst, da- auf hinzuweisen, dass die personenbezogenen Daten ur zu dem Zwecke genutzt werden dürfen, zu dem sie bermittelt worden sind. Ferner ist der beim Bundeskri- inalamt vorgesehene Löschungszeitpunkt mitzuteilen. ie Übermittlung personenbezogener Daten unterbleibt, enn Grund zu der Annahme besteht, dass mit der Über- ittlung gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes erstoßen wird. Die Übermittlung unterbleibt außerdem, enn durch sie schutzwürdige Interessen des Betroffe- en beeinträchtigt werden, insbesondere wenn im Emp- ängerland ein angemessener Datenschutzstandard nicht ewährleistet ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18185 (A) (C) (B) (D) Zweck von bilateralen Abkommen ist es, den Sicher- heitsbehörden bei der Zusammenarbeit Konturen zu ver- leihen, wie zum Beispiel Deliktfelder und den Rahmen der Zusammenarbeit festzulegen. Es wird quasi der Bo- den bereitet für eine gute bilaterale Zusammenarbeit. In den vergangenen Jahren wurden sogenannte OK- Abkommen geschlossen mit der Türkei – 2003 –, mit den Vereinigten Arabischen Emiraten – 2005 – und mit Kuwait – 2007. Daneben gibt es noch das hier zu behan- delnde Abkommen mit Vietnam – 2006. Es werden zur- zeit weitere Abkommen verhandelt, die jedoch noch nicht spruchreif sind. Seit Anfang der 90er-Jahre befindet sich die Wirt- schaft Vietnams in einem Übergangsprozess von einer Plan- zu einer Marktwirtschaft mit „sozialistischer Orien- tierung“. Diese schrittweise betriebene Erneuerungspoli- tik – „Doi Moi“ – hat in den ersten Jahren bemerkens- werte wirtschaftliche Erfolge erzielt, unter anderem hohe Wachstumsraten und enorme Exportsteigerungen. Vietnam ist ein Rising Star mit großer ökonomischer Entwicklung. Insgesamt nimmt Deutschland bei den Ausfuhren nach Vietnam nur Rang 14 ein – Platz 1 China, Platz 2 Singapur, Platz 3 Taiwan –, bleibt innerhalb der EU aber größter Handelspartner Vietnams. Betrachtet man die vietnamesischen Exporte, nimmt Deutschland – hinter den USA, Japan, Australien und China – Rang fünf ein. Wichtigste vietnamesische Exportprodukte nach Deutsch- land sind Schuhe, Bekleidung, Kaffee, Fisch und Pfeffer. In umgekehrter Richtung spielt der Export von Maschi- nen die wichtigste Rolle. Im Juli 2006 wurde ein neues Unternehmens- und ein Investitionsgesetz verabschiedet. Die Rahmenbedingun- gen für ausländische Unternehmer und Investoren haben sich dadurch verbessert. Der am 7. Januar 2007 erfolgte Beitritt Vietnams zur Welthandelsorganisation – WTO – wird die Attraktivität des vietnamesischen Marktes wei- ter erhöhen, wenngleich die Liberalisierung aufgrund vereinbarter Übergangsfristen nicht in allen Sektoren gleich schnell voranschreiten wird. Es ist eine kriminalistische Erfahrung, dass mit der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes und ihrer in- ternationalen Ausrichtung auch ein Mehr an internatio- naler Kriminalität einhergeht. Es ist richtig und vorsor- gend, dass sich Deutschland darauf einstellt. Gerade im Bereich der Bekämpfung besonders schwerer Straftaten kann uns dieses Abkommen mit Vietnam gute Dienste erweisen. 171. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Nicole Maisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, Sie ha-

    ben von 60 Minuten gesprochen. Geht die Bundesregie-
    rung also davon aus, dass bei einer Verspätung unter
    60 Minuten – zum Beispiel bei 58 Minuten – dem Fahr-
    gast kein Schaden entstanden ist, für den er zu entschädi-
    gen wäre?

    A

Rede von Alfred Hartenbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Verehrte Frau Maisch, es ist in der Tat so, dass da-
durch kein Schaden entstanden ist. Im Nahverkehr ist
das etwas anders, wie Sie wissen. Aber darüber können
wir uns später unterhalten. Seien Sie beruhigt: Nächste
Woche haben Sie den Referentenentwurf auf dem Tisch.

Ich muss mich korrigieren, Herr Präsident: ab 60 Mi-
nuten und ab 120 Minuten. Das habe ich eben falsch dar-
gestellt. Ich bitte auch Herrn Hofreiter um Nachsicht.

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(C (D Die Großzügigkeit scheint heute Nachmittag kaum och überboten werden zu können. Jetzt werden wir seen, ob sich das auch bei der nächsten Frage bestätigt. Wir kommen zu Frage 21: Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen der bisherigen außergerichtlichen Schlichtung im Bereich der Fahrgastrechte, und wie gedenkt die Bundesregierung die außergerichtliche Schlichtung gesetzlich zu regeln? A Meine Antwort lautet wie folgt: Die Erfahrung mit er Schlichtungsstelle Mobilität sind im Bereich des Eienbahnverkehrs positiv, da Streitigkeiten erfolgreich urch die Schlichtungsstelle Mobilität beigelegt werden. eitere Einzelheiten über die gesetzliche Verankerung er Schlichtung werden Gegenstand der bevorstehenden essortabstimmungen über den Referentenentwurf sein. Bitte, Herr Hofreiter. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)