Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18171
(A) )
(B) )
Welche Bundeseinrichtungen wurden in der laufenden
Wahlperiode in den östlichen Bundesländern neu angesiedelt,Seib, Marion CDU/CSU 25.06.2008
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des
Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksa-
che 16/9683, Frage 3):
Schily, Otto SPD 25.06.2008
Dr. Schui, Herbert DIE LINKE 25.06.2008
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aigner, Ilse CDU/CSU 25.06.2008
Andres, Gerd SPD 25.06.2008
Barnett, Doris SPD 25.06.2008*
Bodewig, Kurt SPD 25.06.2008
Brüning, Monika CDU/CSU 25.06.2008
Deittert, Hubert CDU/CSU 25.06.2008*
Dörmann, Martin SPD 25.06.2008
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 25.06.2008*
Gerster, Martin SPD 25.06.2008
Golze, Diana DIE LINKE 25.06.2008
Hänsel, Heike DIE LINKE 25.06.2008
Haibach, Holger CDU/CSU 25.06.2008*
Hintze, Peter CDU/CSU 25.06.2008
Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 25.06.2008
Hörster, Joachim CDU/CSU 25.06.2008*
Ibrügger, Lothar SPD 25.06.2008
Dr. Keskin, Hakki DIE LINKE 25.06.2008*
Korte, Jan DIE LINKE 25.06.2008
Lips, Patricia CDU/CSU 25.06.2008
Merz, Friedrich CDU/CSU 25.06.2008
Müntefering, Franz SPD 25.06.2008
Nitzsche, Henry fraktionslos 25.06.2008
Ramelow, Bodo DIE LINKE 25.06.2008
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.06.2008
Dr. Scheer, Hermann SPD 25.06.2008
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
nlage 2
Antwort
es Staatsministers Günter Gloser auf die Fragen des
bgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
Drucksache 16/9683, Fragen 1 und 2):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Erklä-
rung des US-Präsidenten George W. Bush während seines Be-
suches in Deutschland in Bezug auf ein militärisches Vorge-
hen gegen den Iran: „alle Optionen liegen auf dem Tisch“
(Spiegel Online vom 11. Juni 2008)?
Hat die Bundeskanzlerin diesen Vorstellungen des US-
Präsidenten widersprochen oder akzeptiert die Bundesregie-
rung, dass die Konzeption der US-Administration auch ein
militärisches Vorgehen gegen den Iran einschließt?
u Frage 1:
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine po-
itische Lösung der Auseinandersetzung um das irani-
che Atomprogramm ein.
Auch die Regierungen unserer Partner in den soge-
annten E3/EU+3 – einschließlich der USA – verfolgen
ieses Ziel.
Während seines Besuchs in Deutschland hat US-Prä-
ident George W. Bush dieses Ziel bekräftigt.
u Frage 2:
Die Bundesregierung kann keine vernünftige Alterna-
ive zu einer politischen Lösung des Atomstreits mit Iran
rkennen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
erwiesen.
nlage 3
Antwort
töckel, Rolf SPD 25.06.2008
r. Tabillion, Rainer SPD 25.06.2008
r. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 25.06.2008
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
18172 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008
(A) )
(B) )
und welche Ansiedlungen sind noch geplant, wie es gemäß
dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom Novem-
ber 2005 in Kapitel III Nr. 10 vorgesehen ist, wonach „neue
Bundeseinrichtungen in den neuen Bundesländern angesiedelt
werden sollen“?
Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeri-
ums des Innern (BMI) ist anzumerken: Im Zuge der
Neuorganisation der Bundespolizei werden keine neuen
Behörden oder Einrichtungen gegründet, sondern bereits
bestehende – zum Teil unter neuen Behördenbezeich-
nungen – zusammengefasst. Das neue Bundespolizeiprä-
sidium mit derzeitigem Sitz in Potsdam vereinigt die bis-
herigen fünf Bundespolizeipräsidien und die bisherige
Bundespolizeidirektion; zugleich werden die heutigen
19 Bundespolizeiämter in zehn Bundespolizeidirektio-
nen aufgehen. Zur Frage der endgültigen Unterbringung
des Bundespolizeipräsidiums hat der Haushaltsaus-
schuss des Deutschen Bundestages in seiner 70. Sitzung
am 4. Juni 2008 die Erweiterung der Standortsuche auf
das „Umland von Berlin“ beschlossen.
Durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom
22. November 2005 wurde mit Beginn der 16. Legisla-
turperiode das Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les (BMAS) errichtet; ihm wurden Aufgaben des ehema-
ligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
sowie des ehemaligen Bundesministeriums für Gesund-
heit und Soziale Sicherung übertragen. Das BMAS hat
seinen ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten
Dienstsitz in Bonn.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernäh-
rung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
wurden in der laufenden Legislaturperiode keine Ein-
richtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung neu er-
richtet. Es wurde lediglich mit der „Deutschen Biomas-
seforschungszentrum gemeinnützigen GmbH“ ein neuer
Zuwendungsempfänger mit Sitz in Leipzig etabliert.
Die Errichtung weiterer eigenständiger Bundesein-
richtungen ist darüber hinaus nicht geplant. Es soll aber
das Bundesinstitut für Risikobewertung – mit Hauptsitz
in Berlin – in Neuruppin eine neue Abteilung „Sicherheit
von verbrauchernahen Produkten“ aufbauen; ob der Ein-
zug in neue Gebäude allerdings noch in dieser Legisla-
turperiode möglich sein wird, steht noch nicht fest.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wurde
die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts „Bun-
desstiftung Baukultur“ in Potsdam angesiedelt. Das zu
Grunde liegende „Gesetz zur Errichtung einer Bundes-
stiftung Baukultur“ ist am 22. Dezember 2006 in Kraft
getreten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des
Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksa-
che 16/9683, Frage 4):
Welche Bundeseinrichtungen wurden in der laufenden
Wahlperiode in den westlichen Bundesländern neu angesie-
delt, und welche Ansiedlungen sind noch geplant?
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Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
es Innern (BMI) hat am 2. April 2007 die – per zu-
runde liegendem Gesetz vom 28. August 2006 errich-
ete – „Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden
nd Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BDBOS)
hre Tätigkeit in Berlin aufgenommen.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
er Justiz (BMJ) ist am 1. Januar 2007 das „Bundesamt
ür Justiz“ (BfJ) gemäß dem vom Deutschen Bundestag
m 20. Oktober 2006 verabschiedeten „Gesetz zur Er-
ichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundes-
mts für Justiz“ in Bonn gegründet worden. Das BfJ hat
ls Kernbestandteil sämtliche Aufgaben der Dienststelle
undeszentralregister des Generalbundesanwalts beim
undesgerichtshof übernommen, die seit dem Regie-
ungsumzug 1999 ihren Sitz in Bonn hatte. Weiterhin
ind Aufgaben der Dienststelle Bonn des Bundesminis-
eriums der Justiz, die nicht ministerieller Natur waren,
orthin verlagert worden. Das BfJ nimmt also ganz über-
iegend Aufgaben wahr, die bereits bisher am Standort
onn angesiedelt waren. Ein Bezug zu der Vereinbarung
n Punkt III, Nr. 10 des Koalitionsvertrages von CDU,
SU und SPD vom November 2005 besteht somit nicht.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
er Finanzen (BMF) ist am 7. März 2006 das „Zollamt
heinfelden-Autobahn“ errichtet worden.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
ür Arbeit und Soziales (BMAS) wird auf der Grundlage
es „Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der land-
irtschaftlichen Sozialversicherung“ zum 1. Januar 2009
er „Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialver-
icherung“ als bundesunmittelbare Körperschaft des
ffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung errichtet. Der
itz des Spitzenverbandes ist durch die Satzung zu be-
timmen. Die bisherigen drei Spitzenverbände (Bundes-
erband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften,
undesverband der landwirtschaftlichen Alterskassen,
undesverband der landwirtschaftlichen Krankenkas-
en) mit Sitz in Kassel (Hessen) werden durch diese Re-
elung zu einem einheitlichen Spitzenverband zusam-
engeschlossen.
Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeri-
ms für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
ind folgende Planungen zu nennen:
Die Ansiedlung einer Eisenbahnunfalluntersuchungs-
behörde (EUB) als rechtlich verselbstständigtem Teil
des heutigen Eisenbahnbundesamtes (EBA) in
Bonn;
die Ansiedlung des Bundesaufsichtsamtes für Flug-
sicherung in Langen/Hessen.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Drucksache 16/9683, Frage 5):
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18173
(A) )
(B) )
Wie wird die Bundesregierung die Möglichkeiten der
„Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung den Lebensmittelprodu-
zenten bekannt machen, und welche Haushaltsmittel sollen
dafür konkret eingesetzt werden?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz hat anlässlich der Verab-
schiedung der Vierten Novelle zum Gentechnikgesetz
den Flyer Das neue Gentechnikrecht 2008 aufgelegt. Er
informiert in leicht verständlicher Form über die Kern-
punkte der Gesetzesänderungen, darunter auch die „Ohne-
Gentechnik“-Kennzeichnung. Darüber hinaus sind auf
der Internetseite weiterführende Informationen verfüg-
bar, die fortlaufend aktualisiert werden. Gezielte fachli-
che Fragen beantwortet das Bundesamt für Verbraucher-
schutz und Lebensmittelsicherheit.
Weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Rich-
tung der Lebensmittelproduzenten sind zwar nicht in
Form einer Informations„kampagne“, geplant, sie werden
aber in die allgemeine Informationsarbeit des Ministe-
riums eingebunden. Es kann im Übrigen davon ausgegan-
gen werden, dass die Lebensmittelhersteller über die
Sachlage informiert sind.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 16/9683, Frage 6):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
Aufkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch Ener-
gie- bzw. Saatgutkonzerne in den vergangenen fünf Jahren?
Über den Ankauf land- und forstwirtschaftlicher Flä-
chen durch Energie- bzw. Saatgutkonzerne in den ver-
gangenen fünf Jahren liegen der Bundesregierung keine
statistischen Erkenntnisse vor. Personenbezogene Daten
über die berufliche Qualifikation, die wirtschaftliche Be-
tätigung oder die mit dem Grundstückserwerb verfolgten
Absichten des Erwerbers werden schon aus Rechtsgrün-
den nicht statistisch erfasst und veröffentlicht.
Im Bereich der Privatisierung der ehemaligen Treu-
handflächen durch die Bodenverwertungs- und -verwal-
tungs GmbH (BVVG) haben in den vergangenen fünf
Jahren Veräußerungen von Flächen an Energie bzw.
Saatgutkonzerne nicht in nennenswertem Umfang statt-
gefunden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
(Drucksache 16/9683, Frage 7):
Welche Schritte zur Stärkung des zweiten und dritten Bil-
dungsweges plant die Bundesregierung in der noch verblei-
benden Legislaturperiode?
Die Einrichtung von Möglichkeiten des sogenannten
zweiten und dritten Bildungsweges, über die Nichtschü-
ler die mittlere Reife oder das Abitur nachholen können
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zw. über die ohne formale Hochschulzugangsberechti-
ung ein Studium aufgenommen werden kann, fällt in
ie Zuständigkeit der Länder.
Nichtschülerprüfungen und der Hochschulzugang für
eruflich Qualifizierte sind Kernelemente einer Bil-
ungspolitik, welche darauf gerichtet ist, durch Bildung
ie persönliche Entwicklung und den beruflichen Auf-
tieg zu fördern und Barrieren an den Schnittstellen un-
eres Bildungssystems abzubauen.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG),
em sogenannten Meister-BAföG, fördert die Bundesre-
ierung den Aufstieg von Absolventen einer Berufsaus-
ildung hin zum Meister oder zu vergleichbaren Fort-
ildungsabschlüssen. Wir wollen dieses Instrument
trukturell weiterentwickeln und den Kreis jener, die an-
pruchsberechtigt sind, erweitern.
Die Bundesregierung wird darüber hinaus Aufstiegs-
tipendien einrichten, um finanzielle Anreize für diejeni-
en zu setzen, die ihre Berufsausbildung erfolgreich ab-
eschlossen haben und nun ein Hochschulstudium
ntreten.
Die Bundesregierung hält es für erforderlich, darüber
inaus den Weg ins Studium für beruflich Qualifizierte
eutlich zu erleichtern. Der Innovationskreis Berufliche
ildung hat für transparentere Regelungen zur Hoch-
chulzugangsberechtigung bereits einen wichtigen An-
toß gegeben. Hinzukommen muss aber die Anrechnung
eruflich erworbener Kompetenzen auf ein einschlägi-
es Hochschulstudium. Durch die vom Bundesministe-
ium für Bildung und Forschung geförderten regionalen
ntwicklungsprojekte sind hierfür wichtige Grundlagen
eschaffen worden.
Beide Themen, die Hochschulzugangberechtigung für
eruflich Qualifizierte und die Anrechnung vorhandener
ompetenzen, werden auf dem für den Herbst geplanten
ipfeltreffen der Regierungschefs von Bund und Län-
ern einen hohen Stellenwert einnehmen.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/9683, Frage 8):
Inwieweit hält es die Bundesregierung für rechtlich mög-
lich und für politisch erforderlich, nicht nur den Rechtsan-
spruch auf einen Hauptschulabschluss wie zurzeit öffentlich
diskutiert, sondern angesichts der schlechten Chancen von
Hauptschülerinnen und Hauptschülern auf einen qualifizierten
Ausbildungsplatz mindestens den Rechtsanspruch auf einen
mittleren Schulabschluss über die Arbeitsmarktpolitik bun-
desweit zu verankern?
Die Bundesregierung hält einen Rechtsanspruch auf
inen Schulabschluss weder für rechtlich möglich noch
ür bildungspolitisch richtig (vergleiche auch die Ant-
ort der Bundesregierung auf Ihre Kleine Anfrage zu
Planungen der Bundesregierung zur Verankerung des
echtsanspruchs auf einen Hauptschulabschluss in der
rbeitsmarktpolitik“ vom 21. Mai 2008). Diese Aussage
18174 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008
(A) )
(B) )
bezieht sich generell auf einen Schulabschluss, also so-
wohl auf einen Hauptschulabschluss wie auch einen
Realschulabschluss. Ein Schulabschluss muss durch die
Erfüllung bestimmter Anforderungen erworben werden.
Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für die Vergabe von
Schulabschlüssen in der Zuständigkeit der Bundeslän-
der.
Für die Ausbildung in nach dem Berufsbildungsge-
setz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbil-
dungsberufen wird nach geltendem Recht kein bestimm-
ter Schulabschluss vorausgesetzt. Heute werden circa
ein Viertel aller Ausbildungsverträge mit Absolventen
von Hauptschulen geschlossen. Jugendliche mit diesem
Schulabschluss haben offenbar bei vielen ausbildenden
Betrieben eine gute Chance. Ein mittlerer Schulab-
schluss ist deshalb keineswegs erforderlich für eine qua-
lifizierte Berufsausbildung.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 9):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorgang, dass das
Landesbergamt Niedersachsen seit 1997 wusste, dass im For-
schungsendlager Asse Radioaktivität in die Salzlauge ein-
dringt und diese von dem Helmholtz-Zentrum als Betreiber
abgepumpt wurde, und was gedenkt die Bundesregierung an-
gesichts dieser Information zu tun?
In der Schachtanlage Asse werden seit 1988 Laugen-
zutrittstellen auf der 750-m-Sohle auf Radioaktivität be-
probt. Diese Beprobungen und die dabei gemessenen
Überschreitungen der Freigrenzen wurden der Genehmi-
gungsbehörde, dem niedersächsischen Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) durch den Be-
treiber mitgeteilt. Gleiches gilt für die Verbringung der
Laugen ab 2005 in den sogenannten Tiefenaufschluss.
Diese Verbringung war aus Sicht des Betreibers erfor-
derlich, um aus Gründen des Strahlenschutzes eine poten-
zielle Gefährdung der Bergleute in der Schachtanlage
auszuschließen. Nach den Erkenntnissen der Bundesre-
gierung hat es das LBEG versäumt, das niedersächsische
Umweltministerium (NMU) als Aufsichtsbehörde recht-
zeitig zu informieren und eine ausreichende strahlen-
schutzrechtliche Genehmigungsgrundlage für die Ver-
bringung der Laugen in den Tiefenaufschluss sicher zu
stellen. Das BMU hat das niedersächsische Umweltmi-
nisterium in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde
dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die ent-
sprechenden strahlenschutzrechtlichen Grundlagen für
den Betrieb der Asse geschaffen werden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 10):
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Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Lan-
desumweltamt – das seit September 2007 von der Pumppraxis
wusste – nicht in der Lage ist, den Betreiber zu kontrollieren,
und wird nun die Ankündigung des Bundesministers für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, um-
gesetzt, dass nach dem Atomgesetz die Bundesaufsicht einge-
schaltet wird?
Am 19. Juni 2008 hat ein bundesaufsichtliches Ge-
präch zwischen dem niedersächsischen Umweltministe-
ium und dem Bundesumweltministerium unter Beteili-
ung des Landesbergamtes und in Anwesenheit eines
ertreters des Bundesministeriums für Bildung und For-
chung zur Aufklärung der aktuellen fachlichen und
uristischen Sachverhalte stattgefunden. Es bestand
inigkeit darüber, dass die strahlenschutzrechtliche Ge-
ehmigungslage für die Asse nicht ausreichend ist.
Darüber hinaus wurde als Ergebnis des bundesauf-
ichtlichen Gespräches festgelegt, dass das niedersächsi-
che Umweltministerium zur lückenlosen Aufklärung al-
er Sachverhalte einen Bericht erstellen wird. Ausgehend
on der Feststellung des in die Schachtanlage Asse II
ingelagerten radioaktiven Inventars wird dieser Bericht
uch sämtliche derzeit bestehende rechtliche Grundlagen
es Betriebes in der Anlage erfassen und bewerten sowie
en Umgang mit radioaktiven Stoffen im Grubenge-
äude dokumentieren.
Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesum-
eltministerium in seiner Eigenschaft als atomrechtliche
ufsichtsbehörde werden diese Sachverhaltsaufklärung
nd die sich daraus ergebenden Konsequenzen intensiv
egleiten und prüfen und gegebenenfalls entsprechende
chritte und Maßnahmen ableiten, welche auch die Ge-
ehmigung durch das LBEG und die Aufsicht des NMU
etreffen können.
Mittlerweile hat das NMU den sofortigen Stopp des
erbringens der kontaminierten Salzlösungen sowie die
bstimmung aller Entscheidungen des LBEG bezüglich
er Asse beim NMU angeordnet. Darüber hinaus hat das
MU die Optimierung der Fachaufsicht durch Einfüh-
ung eines Qualitätsmanagements beim LBEG zugesagt.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 11):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Genehmigung
durch das Bergamt Clausthal-Zellerfeld, wonach das Verbrin-
gen der eintretenden und zum Teil kontaminierten Lauge auf
die unterste Ebene des Bergwerks Asse II zugelassen wurde?
Die Bundesregierung sieht in dem geschilderten
achverhalt einen Verstoß gegen das Strahlenschutz-
echt, da mit radioaktiven Stoffen umgegangen wurde,
hne dass entsprechende strahlenschutzrechtliche Ge-
ehmigungen vorlagen. BMU hat NMU im Rahmen des
undesaufsichtlichen Gesprächs am 19. Juni 2008 dazu
ufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die entspre-
henden strahlenschutzrechtlichen Grundlagen für den
etrieb der Asse geschaffen werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18175
(A) )
(B) )
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 12):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das ver-
strahlte Material ungeschützt im Bergwerk Asse II verbleiben
soll, oder kann es von dort wieder geborgen werden?
Die Bundesregierung prüft im Rahmen des Optionen-
vergleichs derzeit die Möglichkeit der Rückholung der
Abfälle – insbesondere der mittelradioaktiven Abfälle.
Oberste Priorität haben dabei die Sicherheit sowohl für
das Betriebspersonal als auch für Mensch und Umwelt in
der Umgebung der Schachtanlage.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Fragen 13 und 14):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit dem
Bau von Strömungsbarrieren Fakten geschaffen werden, die
eine Rückholung der radioaktiven Fässer erschweren oder gar
unmöglich machen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag von Mit-
gliedern des niedersächsischen Landtages, einen Baustopp in
der Asse zu verfügen, um die Möglichkeit zur Rückholung
der Atommüllfässer nicht zu verbauen?
Zu Frage 13:
Die Bundesregierung kann aus heutiger Sicht aus-
schließen, dass mit dem Bau von Strömungsbarrieren
Fakten geschaffen werden, die eine Rückholung der ra-
dioaktiven Fässer erschweren oder eine Umsetzung al-
ternativer Schließungskonzepte unmöglich machen, da
ein Rückbau der Strömungsbarrieren jederzeit möglich
ist.
Zu Frage 14:
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die
Verfügung eines Baustopps eine zielführende Maß-
nahme ist. Solange keine geprüften und bewerteten Al-
ternativen zu dem derzeitigen Schließungskonzept vor-
liegen, müssen alle Voraussetzungen geschaffen werden,
damit dieses Konzept noch rechtzeitig umgesetzt werden
kann, bevor die Standsicherheit des Grubengebäudes ge-
gebenenfalls nicht mehr gegeben ist.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 13.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 15):
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Zieht die Bundesregierung in Betracht, dass Einzugsge-
biete von Wasserwerken im Großraum Braunschweig bei der
Durchführung des Flutungskonzepts von Asse II von radio-
aktiver Verseuchung bedroht sind, und welche Wasserwerke
könnte dieses Szenario umfassen?
Das vom Betreiber der Schachtanlage Asse (Helmholtz-
entrum München) vorgelegte Schließungskonzept ist
ur genehmigungsfähig, wenn Kontaminationen des
rundwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit ausge-
chlossen werden können. Das LBEG prüft derzeit in
usammenarbeit mit dem NMU, ob das vom Betreiber
orgelegte Schließungskonzept diese Anforderung er-
üllt. Durch die Umgebungsüberwachung ist aber nach-
ewiesen, dass in der Umgebung der Asse bislang keine
ontaminationen aufgetreten sind. Hierzu wurden und
erden Proben von Boden und Grundwasser entnom-
en sowie die Abluft der Schachtanlage überwacht. Vor
iesem Hintergrund geht die Bundesregierung derzeit
icht davon aus, dass eine Gefährdung der Wasserwerke
m Großraum Braunschweig besteht.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
er Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 16/9683, Fragen 16 und 17):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der
Betreiber des Forschungsendlagers Asse II bei Wolfenbüttel
– entgegen seiner mehrfachen öffentlichen Verlautbarungen –
keine Alternativen zum Flutungskonzept tiefergehend geprüft
hat?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass hier für ei-
nen Optionenvergleich eine vertiefende Untersuchung zur
Rückholung aller radioaktiven Abfälle mit den radiologischen
Konsequenzen verschiedener Varianten einschließlich einer
maschinellen und ferngesteuerten Variante anzustellen ist?
u Frage 16:
Der Betreiber hat Alternativen zum Konzept der ab-
chließenden Verfüllung der Schachtanlage mit Schutz-
luid geprüft und diese in einem Herleitungsbericht dar-
elegt. Dennoch hat die Bundesregierung es für
rforderlich gehalten, weitergehende und tiefere Prüfun-
en von Optionen durchzuführen Eine Bewertung des
erleitungsberichtes und der darin geprüften Alterna-
iven wird deshalb durch unabhängige Experten in der
urch BMBF und BMU eingerichteten Arbeitsgruppe
ptionenvergleich vorgenommen. Ein abschließender
ericht dieser Arbeitsgruppe zur umfassenden Bewer-
ung alternativer Schließungskonzepte wird voraussicht-
ich Ende Oktober vorliegen.
u Frage 17:
Die Rückholung insbesondere der mittelradioaktiven
bfälle ist Gegenstand der Arbeiten der AG Optionen-
ergleich. Derzeit wird im Auftrag des Bundesamtes für
trahlenschutz eine entsprechende Studie erstellt, die
icht nur die Rückholung im Allgemeinen, sondern auch
nterschiedliche Varianten hierfür prüft.
18176 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008
(A) )
(B) )
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Fragen 18 und 19):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der
Betreiber des Forschungsendlagers Asse II weder die Öffent-
lichkeit noch das niedersächsische Umweltministerium infor-
miert hat, dass er bei der Beprobung der Laugenzuflüsse
mehrfach stark erhöhte Strahlenwerte festgestellt hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zuverlässigkeit des
Betreibers des Forschungsendlagers Asse II im Angesicht der
Verbringung radioaktiver Substanzen ohne Transportgeneh-
migung durch das Bundesamt für Strahlenschutz?
Zu Frage 18:
In der Schachtanlage Asse werden seit 1988 Laugen-
zutrittstellen auf der 750-m-Sohle auf Radioaktivität be-
probt. Diese Beprobungen und die dabei gemessenen
Überschreitungen der Freigrenzen wurden der Genehmi-
gungsbehörde, dem niedersächsischen Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) durch den Be-
treiber mitgeteilt. Es wäre Aufgabe des LBEG gewesen,
die zuständige Aufsichtsbehörde – das NMU – hierüber
in Kenntnis zu setzen, da das NMU nicht unmittelbarer
Ansprechpartner des Betreibers ist. Allerdings ist einzu-
räumen, dass der Betreiber im Sinne der Schaffung von
Transparenz und Glaubwürdigkeit sowohl die Öffent-
lichkeit als auch die Aufsichtsbehörde hätte informieren
können.
Zu Frage 19:
Im Rahmen des bundesaufsichtlichen Gesprächs am
19. Juni 2008 wurde vereinbart, dass das NMU einen
Bericht zur lückenlosen Aufklärung der aktuellen Sach-
verhalte vorlegen wird. Dabei wird auch die Zuverläs-
sigkeit des Betreibers eine Rolle spielen.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen
des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache
16/9683, Fragen 24 und 25):
Welche Gründe hatte die Bundesregierung, auf meine
schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 16/9554 vom
30. Mai 2008 in ihrer Antwort überhaupt nicht einzugehen,
und warum gibt es weiterhin auch keinen Bezug der Antwort
auf meine Frage?
Welche finanziellen Einlagen von Institutionen des Bun-
des (mit mittelbaren und unmittelbaren Bundesbeteiligungen)
in jedweder Rechtsform gab es in den Jahren 2006, 2007 und
2008 bei der IKB Deutsche Industriebank AG?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die von
Ihnen erfragten Informationen aus rechtlichen Gründen
nicht durch die Bundesregierung bekannt gemacht wer-
den können. Es obliegt den Unternehmen, gegebenen-
falls etwaige Angaben publik zu machen, da nur diese
umfassend einschätzen können, inwiefern das Recht des
Unternehmens auf Schutz von Betriebs- und Geschäfts-
geheimnissen sowie Rechte Dritter einer Veröffentli-
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hung entgegenstehen. Im Übrigen erfolgt die Unterrich-
ung des Deutschen Bundestages über alle Fragen des
chuldenwesens im parlamentarischen Gremium nach
3 BSchuWG.
nlage 18
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Carl-Ludwig (FDP) (Drucksache
6/9683, Frage 28):
Ist es zutreffend, dass die Bundesrepublik Deutschland –
Finanzagentur GmbH am Montag, dem 30. Juni 2007, nach
dem Schnüren des ersten „Rettungspaketes“ für die IKB die
bestehende Kreditlinie für die IKB nicht nur verlängert, son-
dern auch auf 500 Millionen Euro erhöht hat?
Das ist nicht zutreffend. Das angesprochene Limit für
nbesicherte Geldanlagen der Finanzagentur bei der IKB
nicht „Kreditlinie“ – wurde von der Finanzagentur zu-
etzt im Monat Mai 2007 mit Wirkung ab Juni 2007 neu
erechnet bzw. erhöht. Es ist am 30. Juli 2007 nicht ver-
ndert worden.
nlage 19
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele (FDP) (Druck-
ache 16/9683, Frage 29):
War sichergestellt, und wenn ja, wodurch, dass diese Kre-
ditlinie über die gesamte Laufzeit zu 100 Prozent abgesichert
war?
Das Limit für unbesicherte Geldanlagen der Finanz-
gentur bei der IKB – nicht „Kreditlinie“ – galt für unbe-
icherte Geldmarktgeschäfte. Geldmarktgeschäfte, für
ie Sicherheiten (Bundeswertpapiere, Pfandbriefe und
hnliches) gestellt werden, fallen nicht unter dieses Li-
it.
Das Limit für unbesicherte Geldanlagen der Finanz-
gentur bei der IKB wurde unter anderem mit Blick auf
ie Mitgliedschaft des Instituts im Einlagensicherungs-
onds des Bundesverbandes deutscher Banken bestimmt.
er Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes
eutscher Banken sichert „Verbindlichkeiten gegenüber
unden“ und damit auch Forderungen der öffentlichen
and.
nlage 20
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 30):
War der Kredit über 500 Millionen Euro, den die Finanz-
agentur GmbH der IKB gewährte, vollständig oder teilweise
besichert?
Bei der von Ihnen genannten Transaktion handelt es
ich um ein unbesichertes Geldmarktgeschäft. Geld-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18177
(A) )
(B) )
marktgeschäfte, für die Sicherheiten (Bundeswertpa-
piere, Pfandbriefe und Ähnliches) gestellt werden, fallen
nicht unter die Kontrahentenlimite der Finanzagentur.
Das Limit für unbesicherte Geldanlagen der Finanz-
agentur bei der IKB wurde unter anderem mit Blick auf
die Mitgliedschaft des Instituts im Einlagensicherungs-
fonds des Bundesverbandes deutscher Banken bestimmt.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deut-
scher Banken sichert „Verbindlichkeiten gegenüber Kun-
den“ und damit auch Forderungen der öffentlichen
Hand.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 16/9683, Frage 31):
In welchen Bereichen gibt es Aufzeichnungen über die
Höhe der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, und warum gibt
es diese in bestimmten Bereichen (beispielsweise bei den
Mehrwertsteuereinnahmen auf Kraftstoffe) nicht?
Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer – auch Mehr-
wertsteuer – werden im Rahmen einer seit 1996 jährlich
durchgeführten Bundesstatistik nach der Klassifikation
der Wirtschaftszweige veröffentlicht. Diese Umsatzsteuer-
statistik weist die Höhe ausgeführter Lieferungen und
sonstiger Leistungen gegliedert nach den Gewerbekenn-
ziffern des leistenden Unternehmers aus. Eine Differen-
zierung nach einzelnen Lieferungen oder Produkten und
sonstigen Leistungen bzw. eine Zuordnung von leisten-
dem Unternehmer zu erbrachter Leistung ist aufgrund
der bei den Unternehmern erhobenen Daten nicht mög-
lich. Somit ist eine verlässliche Einzeldarstellung des
Steueraufkommens für bestimmte Umsätze mit Gegen-
ständen und sonstigen Leistungen nicht möglich. Davon
betroffen sind unter anderem auch die Umsatzsteuerein-
nahmen auf Kraftstoffe. Die Angaben zum Umsatz der
Tankstellen beinhalten unter anderem auch deren Um-
sätze mit Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren, fes-
ten Brennstoffe, Büchern, Zeitschriften, Zeitungen,
Schreibwaren und Bürobedarf.
Für Quantifizierungen im Umsatzsteuerbereich wer-
den weitere statistische Materialien wie zum Beispiel die
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, die Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe bis hin zu Verbandsangaben
der Interessenvertretungen bestimmter Wirtschaftsberei-
che hinzugezogen. Damit basieren tiefergehende Aussa-
gen zu Steuereinnahmen auf sachkundigen Schätzungen.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 16/9683, Fragen 32 und 33):
Wie haben sich Anzahl der Streitfälle und Umfang des Ver-
waltungsaufwandes bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit
für das häusliche Arbeitszimmer nach dessen Einschränkung
durch das Steueränderungsgesetz 2007 und insbesondere durch
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die Handhabungsvorschriften des Bundesministeriums der
Finanzen im Vergleich zu vorher entwickelt, und wie zielfüh-
rend hat sich diese Einschränkung hinsichtlich der Verwal-
tungsvereinfachung und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung
erwiesen?
Wie sieht die Bundesregierung das objektive Nettoprinzip
bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit für das häusliche Ar-
beitszimmer bei der geltenden Regelung gewahrt, wenn der
Arbeitsmittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers liegt und
trotzdem zugleich der Betrieb eines Arbeitszimmers eine vom
Berufsverband und/oder von anderen Sachverständigen aner-
kannte sachliche Notwendigkeit für die Sicherung des Ge-
schäftsablaufes bzw. zur Ausübung des Berufs darstellt?
u Frage 32:
Die Gesetzesänderung hat zu einer erheblichen Ver-
infachung des Besteuerungsverfahrens geführt, denn
ie bisher notwendige Abgrenzung zwischen dem häus-
ichen Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt und der
ur beschränkten betrieblichen oder beruflichen Abgren-
ung ist entfallen. Statistische Angaben über die Anzahl
er Streitfälle können schon deswegen nicht vorliegen,
eil die Veranlagungen für den Veranlagungszeitraum
007 noch nicht abgeschlossen sind.
u Frage 33:
Das objektive Nettoprinzip wird durch die Abzugsbe-
chränkung nicht verletzt, denn bei den Aufwendungen
ür das häusliche Arbeitszimmer handelt es sich um Auf-
endungen, die die private Lebensführung berühren,
eil das häusliche Arbeitszimmer begriffsnotwendig in
ie eigengenutzte Wohnung des Steuerpflichtigen inte-
riert ist. Verfassungsrechtliche Zweifel hieran hat das
inanzgericht Brandenburg verneint (Beschluss vom
. November 2007, 13 V 13146/07).
nlage 23
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 16/9683, Frage 34):
Wie haben sich die Gehälter der Vorstände der zehn größ-
ten Unternehmen (bezogen auf die Höhe des Nennkapitals),
an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist, in den letzten fünf
Jahren entwickelt (bitte Angaben in absoluten Zahlen)?
Die zehn größten Unternehmen, an denen der Bund
nmittelbar beteiligt ist, sind – bezogen auf das Nennka-
ital zum 31. Dezember 2006 – die Deutsche Telekom
G, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche
ahn AG, die Flughafen München GmbH, die DFS Deut-
che Flugsicherung GmbH, die TLG IMMOBILIEN
mbH, die Internationale Mosel-Gesellschaft mbH, die
uisburger Hafen AG, die Deutsche Gesellschaft für
echnische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die BWI
nformationstechnik GmbH.
Die Entwicklung der Gehälter und Bonuszahlungen
er Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaften
zw. der Geschäftsführer der Gesellschaften mit be-
chränkter Haftung kann überwiegend den Geschäftsbe-
ichten bzw. dem Beteiligungsbericht entnommen wer-
en.
18178 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008
(A) )
(B) )
In einzelnen Fällen wird unter Bezugnahme auf § 286
Abs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge verzich-
tet, so aktuell bei der Duisburger Hafen AG.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
LINKE) (Drucksache 16/9683, Frage 36):
Wie bewertet die Bundesregierung die Schließung des na-
hezu gesamten eigenen Filialnetzes der Deutschen Post AG
sowie dessen Umwandlung in private Agenturen hinsichtlich
der gesetzlich vorgeschriebenen Angebotsdichte von Post-
dienstleistungen, des Service und des Erhalts sozialversiche-
rungspflichtiger Beschäftigung?
Der Gewährleistungsauftrag nach Art. 87 f Grundge-
setz zur Sicherstellung einer postalischen Grundversor-
gung besteht unabhängig von der Postmarktöffnung zum
l. Januar 2008 und der ausgelaufenen Universaldienstver-
pflichtung der Deutschen Post AG fort. So auch die
konkreten Regelungen der Post-Universaldienstleis-
tungsverordnung (PUDLV). Danach müssen zum Bei-
spiel weiterhin bundesweit mindestens 12 000 Poststellen
nach entfernungs-, flächen- und einwohneranzahlbezoge-
nen Kriterien bereitgestellt werden.
Ausgelaufen ist lediglich die in der PUDLV bis zum
31. Dezember 2007 befristete und an den Monopolzeit-
raum gekoppelte Regelung, wonach mindestens 5 000 der
12 000 bereitzustellenden Poststellen mit unternehmens-
eigenem Personal zu betreiben waren. Die Postdienstun-
ternehmen sind nunmehr in der Wahl der Vertriebsform
einer Poststelle frei. Die in der PUDLV definierten Uni-
versaldienstleistungen und Qualitätsmerkmale müssen
jedoch weiterhin vollständig sowohl in den eigen- wie
auch partnerbetriebenen Poststellen angeboten bzw. ein-
gehalten werden.
Eine Einschränkung des Dienstleistungsumfangs und
des Service im Sinne der PUDLV wird es also trotz der
betrieblichen Umwandlungsmaßnahmen im Filialnetz
der Deutschen Post AG nicht geben.
Die Einhaltung der postalischen Mindestvorgaben
wird weiterhin durch die Bundesnetzagentur für Elektri-
zität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
überprüft. Bei Feststellung etwaiger Defizite im Sinne
der PUDLV hat die Behörde nach dem Postgesetz be-
stimmte Eingriffsmöglichkeiten. Die Deutsche Post AG
hat jedoch mehrmals öffentlich und auch direkt gegen-
über dem Bund versichert, die bisherige Größenordnung
ihres Filialnetzes beibehalten und den Universaldienst
vollumfänglich erbringen zu wollen.
Zu den von den betrieblichen Umstrukturierungsmaß-
nahmen betroffenen Beschäftigten hat die Deutsche Post
AG mitgeteilt, dass diese zwar nicht mehr in den bisheri-
gen Filialen, jedoch weiterhin gemäß Tarifvertrag und
damit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeits-
verhältnis im Konzern weiterbeschäftigt werden. Die
Weiterbeschäftigung solle vorrangig im Briefbereich er-
folgen, daneben werde die Möglichkeit auf Tätigkeiten
in Postbank-Finanzcentern und für andere freie Stellen
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röffnet. Betriebsbedingte Kündigungen seien auch mit
lick auf den bis 2011 verlängerten Beschäftigungspakt
usgeschlossen.
nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra-
en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 16/9683, Fragen 37 und 38):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Entwicklung der Arbeitsplätze im Bereich der 12 000 statio-
nären Einrichtungen, in denen Verträge über Briefbeförde-
rungsleistungen abgeschlossen und abgewickelt werden kön-
nen und müssen, hinsichtlich Anzahl, tariflicher Entlohnung,
Arbeitszeit infolge der Schließung der Filialen der Deutschen
Post AG und der Übertragung der Erbringung entsprechender
Dienstleistungen auf private Agenturen bzw. Partnerfilialen,
und wäre es nicht notwendig, in der Post-Universaldienstleis-
tungsverordnung neben einer Mindestzahl der stationären
Einrichtungen auch soziale Mindestkriterien für die dort vor-
handenen Beschäftigungsverhältnisse festzuschreiben?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den im
Zusammenhang mit der Auslagerung von Filialen der Deut-
schen Post AG geäußerten Bedenken des Deutschen Verban-
des für Post, Informationstechnologie und Telekommunika-
tion e. V. (DVPT), dass die Mitarbeiter in privaten Filialen nur
unzureichend angelernt würden, es dort weniger Schalter
gäbe, außerdem viele der neu gegründeten sogenannten Post-
Points nur ein eingeschränktes Angebot an Dienstleistungen
bereitstellen und sich der Service und die Beratung für die
Postkunden durch die Auslagerung also verschlechtern
würde, und wäre eine Aufnahme von zusätzlichen Qualitäts-
kriterien – neben dem Umfang der anzubietenden Leistungen –
in den Universaldienst vor diesem Hintergrund aus Sicht der
Bundesregierung sinnvoll?
u Frage 37:
Wie bereits in der Antwort zur mündlichen Frage
r. 36 (25. Juni 2008) der Kollegin Dr. Dagmar
nkelmann mitgeteilt, werden nach Kenntnislage der
undesregierung die von den betrieblichen Umstrukturie-
ungsmaßnahmen im Filialnetz der Deutschen Post AG
etroffenen Mitarbeiter weiterhin gemäß dem geltenden
arifvertrag im Konzern weiterbeschäftigt. Die Post-
niversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) konkreti-
iert den staatlichen Infrastrukturauftrag nach Art. 87 f
rundgesetz in Verbindung mit dem Postgesetz zur Si-
herstellung einer flächendeckenden Grundversorgung
it Postdienstleistungen. Regelungszweck der PUDLV
st die Festlegung von qualitativen und quantitativen
indestkriterien für den postalischen Universaldienst,
icht jedoch für arbeits- und sozialrechtliche Gesichts-
unkte.
u Frage 38:
Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür,
ass die postalischen Universaldienstleistungen in part-
erbetriebenen Einrichtungen in einer schlechteren Qua-
ität angeboten werden, als in den sogenannten eigenbe-
riebenen Filialen. Einzelfälle von Kundenbeschwerden
insichtlich der Beratungsqualität hat es in der Vergan-
enheit sowohl in eigenbetriebenen Filialen wie auch in
ereits vorhandenen Postagenturen gegeben und können
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18179
(A) )
(B) )
in einer Dienstleistungsbranche niemals völlig ausge-
schlossen werden. Nach Auskunft der Deutschen Post
AG werden die Agenturmitarbeiter umfangreich ge-
schult und können bei auftretenden Problemen auch
während des Betriebes schnell mit speziellen Ansprech-
partnern in Kontakt treten. Auch könne die Qualität der
Dienstleistungsbereitstellung nicht an der Anzahl von
Schaltern festgemacht werden. Vielfach werden partner-
betriebene Poststellen zum Beispiel aufgrund von länge-
ren Öffnungszeiten von den Kunden durchaus positiv
wahrgenommen. Die angeführten „Post-Points“ sind im
Übrigen ein zusätzliches Dienstleistungsangebot der
Deutschen Post AG über die 12 600 Standorte mit einem
PUDLV-Angebot hinaus. Das Unternehmen hat versi-
chert, den Universaldienst weiterhin vollumfänglich und
mit der Größenordnung des bisherigen Filialnetzes er-
bringen zu wollen. Ein Erfordernis zur Anpassung der
PUDLV aufgrund der Dienstleistungsbereitstellung über
Agenturen sieht die Bundesregierung nicht. Vielmehr
entspricht es der grundlegenden Systematik des Postge-
setzes, dass mit dem Auslaufen des Restmonopols und
der Universaldienstverpflichtung der Deutschen Post AG
zum 31. Dezember 2007 der Universaldienst nunmehr in
einem Mehrbetreiberumfeld erbracht wird und die Deut-
sche Post AG wie auch die Wettbewerber in der Wahl
der Vertriebsform einer postalischen Einrichtung frei
sind. Maßgeblich ist, dass die Kriterien und Merkmale
der PUDLV eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur
wird weiterhin die Einhaltung der PUDLV-Vorgaben im
Interesse der Kunden überwachen. Etwaige Erkenntnisse
über die Lage und Entwicklung auf dem Gebiet des Post-
wesens teilt sie den gesetzgebenden Körperschaften alle
zwei Jahre in ihrem Tätigkeitsbericht mit.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra-
gen des Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE)
(Drucksache 16/9683, Fragen 39 und 40):
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung bezüglich der
in der gemeinsamen Erklärung der Regierungen der EU-Mit-
gliedstaaten Belgien, Zypern, Griechenland, Spanien und Un-
garn geäußerten Kritik ein, dass die notwendige Balance zwi-
schen dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie einer flexiblen Arbeitsorganisation durch die EU-Ar-
beitszeitrichtlinie nicht gelungen sei, kein signifikanter Fort-
schritt hinsichtlich der Verbesserung des Gesundheitsschutzes
bzw. der Sicherheit am Arbeitsplatz erzielt wurde, die Rege-
lungen zum Opt-Out eine Ausweitung der durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeiten über 65 Stunden hinaus ermögli-
chen, sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüg-
lich der Wertung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit
nicht mit einer Ausweitung der Arbeitszeiten beantwortet
werden sollte (bitte einzeln begründen)?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Ankündi-
gung Frankreichs ein, Ruhezeiten weiterhin als aktive Ar-
beitszeiten zu werten und sie nicht auf die Erholungsphasen
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzurechnen, und
weshalb beabsichtigt die Bundesregierung keine vergleich-
bare Regelung im nationalen Arbeitsrecht?
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u Frage 39:
Die Bundesregierung teilt die von 5 der 27 Mitglied-
taaten zu Protokoll (Ratsdokument: 10583/08) gege-
ene Kritik an der Arbeitszeitrichtlinie nicht. Die Richt-
inie zur Arbeitszeit enthält Mindeststandards für die
rbeitszeitgestaltung in allen EU-Mitgliedstaaten. Der
rzielte Kompromiss gewährleistet ein europaweites
chutzniveau, das für alle Mitgliedstaaten umsetzbar ist.
ie Regelungen versetzen viele Mitgliedstaaten in die
age, auf die Rechtsprechung des Europäischen Ge-
ichtshofes (EuGH) zum Bereitschaftsdienst zu reagie-
en. Die Arbeitszeitrichtlinie sieht nach wie vor eine
öchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich
8 Stunden pro Woche vor. Die Bundesregierung be-
rüßt, dass die Möglichkeiten für die Beschäftigung von
rbeitnehmern über durchschnittlich 48 Stunden pro
oche hinaus (Opt-out) erhalten bleibt. Das Instrument
ird in Deutschland bei Bereitschaftsdienst und Arbeits-
ereitschaft genutzt. Künftig wird das Opt-out aber aus-
rücklich als Ausnahme gekennzeichnet und in seiner
utzung eingeschränkt. Bisher ist nach der Richtlinie
it Einverständnis des Arbeitnehmers eine Beschäfti-
ung bis zu 78 Stunden möglich. In Zukunft wird die Ar-
eitszeit beim Opt-out auf 60 Stunden im 3-Monats-
eitraum begrenzt. Wird beim Bereitschaftsdienst die
naktive Zeit als Arbeitszeit gewertet, so soll die Höchst-
rbeitsgrenze 65 Stunden betragen. Die Tarifvertragspar-
eien haben in beiden Fällen die Möglichkeit, abwei-
hende Regelungen zu vereinbaren.
Eine Aussage, dass „das EuGH-Urteil bzgl. der Wer-
ung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit nicht mit
usweitung der Arbeitszeiten beantwortet werden
ollte“, ist in der Erklärung der fünf Mitgliedstaaten
icht enthalten.
u Frage 40:
Die Bundesregierung kann der französischen Proto-
ollerklärung (Ratsdokument: 10583/08) die vom Frage-
teller angegebene Aussage nicht entnehmen. Frankreich
at lediglich erklärt, dass es nicht beabsichtigt, die inak-
ive Zeit während des Bereitschaftsdienstes auf die tägli-
he und die wöchentliche Ruhezeit anzurechnen. Die
undesregierung beabsichtigt keine Änderung im Sinne
er Frage. Dies ist auch nicht erforderlich, weil in
eutschland das Arbeitszeitgesetz bereits seit dem 1. Ja-
uar 2004 regelt, dass Bereitschaftsdienst in vollem Um-
ang Arbeitszeit ist.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Drucksache 16/9683, Frage 41):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des
bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Siegfried
Schneider, welcher in einem Brief an die Beauftragte der Bun-
desregierung für die Belange behinderter Menschen und die
behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der fünf
Bundestagsfraktionen am 29. Mai 2008 folgende Interpreta-
tionserklärung bei der Ratifizierung der UN-Konvention über
18180 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008
(A) )
(B) )
die Rechte der Menschen mit Behinderungen vorschlägt: „Die
Förderung von Menschen mit Behinderungen an besonderen
Förderschulen als integrativer Teil des allgemeinen Bildungs-
systems ist im Sinne des Art. 24 Ziff. 2 Buchst. e) eine wirk-
same und individuell ausgerichtete Unterstützungsmaßnahme
mit dem Ziel der vollständigen Einbindung in die Gesellschaft
in einem Umfeld, das die größtmögliche schulische und sozia-
le Entwicklung gestattet, und erfüllt somit das Recht auf Bil-
dung im Sinne des Art. 24“?
Die Interpretationserklärung wurde vom bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Abstim-
mungsverfahren für die Unterzeichnung des Überein-
kommens der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen für eine spätere Ratifika-
tion vorgeschlagen. Im Verfahren der Abstimmung für
die Ratifikation ist dieser Vorschlag vom Land Bayern
nicht wieder aufgegriffen worden. Auch die Kultusmi-
nisterkonferenz hat in ihrer Stellungnahme keine Inter-
pretationserklärung gefordert. Im Übrigen strebt die
Bundesregierung eine Ratifikation ohne Interpretations-
erklärung zu Art. 24 an.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 16/9683, Frage 42):
Was hat die Bundesregierung seit Übergabe der Ergeb-
nisse der ForseA-Kampagne „Ich muss ins Krankenhaus …
und nun?“ an die Beauftragte der Bundesregierung für die Be-
lange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, auf einer öf-
fentlichen Veranstaltung im Kleisthaus am 27. September
2007 getan, um die laut ForseA „katastrophale“ Versorgung
von Schwerbehinderten während ihres Krankenhausaufent-
haltes zu ändern (bitte die Aktivitäten und Maßnahmen sowie
die jeweiligen Akteure einzeln nennen)?
Die Bundesregierung hat bereits anlässlich der Beant-
wortung der Fragen 22 und 23 in der Fragestunde am
18. Juni 2008 zugesagt, sich in kurzfristig zu führenden
Gesprächen mit allen Beteiligten dafür einzusetzen, dass
bestehende Defizite bei der umfassenden Versorgung
schwerbehinderter Krankenhauspatienten identifiziert
und überwunden werden. Weitergehende Aussagen zu
Aktivitäten und Maßnahmen sind der Bundesregierung
erst nach Abschluss der Gespräche möglich.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
(Drucksache 16/9683, Frage 43):
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass – vor allem an-
gesichts der Inflation und enormer Preissteigerungen insbe-
sondere bei Energiekosten – in Deutschland ein Einkommen
von 781 Euro reicht, um „über den Grundbedarf hinaus auch
die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“,
wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister
für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, in seiner
Antwort auf eine Frage in der Fragestunde des Bundestages
am 18. Juni 2008 erklärte?
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Ja. Die genannten 781 Euro Nettoeinkommen pro Mo-
at bilden die sogenannte Armutsrisikoschwelle für eine
lleinlebende Person in Deutschland und beziehen sich
uf das Jahr 2005. Unterhalb dieses Wertes besteht defi-
itionsgemäß das Risiko der Armut.
Die Berechnung folgt der EU-weiten Definition des
rmutsrisikos. Danach gilt ein Bürger als armutsgefähr-
et, wenn er weniger als 60 Prozent des durchschnittli-
hen äquivalenzgewichteten nationalen Nettoeinkom-
ens zur Verfügung hat, wobei als Durchschnitt das
ogenannte Medianeinkommen verwendet wird, das ge-
au in der Mitte der nach Einkommenshöhe gestaffelten
inkommen der Bevölkerung liegt.
Dem Risiko der Einkommensarmut unterliegt dem-
ach, wer ein Einkommen unterhalb eines bestimmten
indestabstands zum Mittelwert der Gesellschaft hat.
aße relativer Einkommensarmut sagen daher vor allem
twas über die Einkommensverteilung aus. Sie sind je-
och kein Maß für die Ermittlung des soziokulturellen
xistenzminimums.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage
es Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken)
DIE LINKE) (Drucksache 16/9683, Frage 44):
Teilt die Bundesregierung die vom Parlamentarischen
Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Tech-
nologie Hartmut Schauerte in der Fragestunde am 18. Juni 2008
vertretene Auffassung, dass ein Einkommen von 781 Euro
über den Grundbedarf hinaus auch die Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben ermöglicht, und gilt dies bereits für den
Regelsatz von 351 Euro, bzw. welchen Grenzwert hält die
Bundesregierung für die Ermittlung von Armut für angemes-
sen?
Ja.
Ich habe bereits in der Antwort auf die Frage 43 von
dB Enkelmann deutlich gemacht, dass es sich bei den
enannten 781 Euro nicht um die Höhe des soziokultu-
ellen Existenzminimums handelt, sondern um 60 Pro-
ent des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens
n Deutschland im Jahr 2005. Die Berechnung dieses
ertes folgt EU-weit einheitlichen Regeln. Es handelt
ich hierbei um einen Verteilungsindikator und nicht um
in Maß für das soziokulturelle Existenzminimum.
Das soziokulturelle Existenzminimum wird in
eutschland vielmehr durch die Leistungen von SGB II
nd XII definiert. Die in der Frage genannten 351 Euro
ind der monatliche Eckregelsatz im SGB XII ab dem
. Juli 2008. Außerdem werden noch die Miet- und
eizkosten gezahlt. Zudem sind die Leistungsempfänger
rankenversichert bzw. erhalten Krankenhilfe.
Nach Berechnungen des Instituts für Sozialforschung
nd Gesellschaftspolitik (ISG) kommt man auf Basis des
is 30. Juni 2008 geltenden Eckregelsatzes von 347 Euro
ohne Krankenversicherung – auf einen rechnerischen
urchschnittlichen Bruttobedarf für einen Alleinstehen-
en von 681 Euro pro Monat.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18181
(A) )
(B) )
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Frage 46):
Wann wird die Bundesregierung den Staatsvertrag zwi-
schen Deutschland und Dänemark über Bau und Betrieb einer
festen Fehmarnbelt-Querung unterzeichnen und dem Deut-
schen Bundestag zuleiten, nachdem der Entwurf des Staats-
vertrags nach Äußerungen des schleswig-holsteinischen Mi-
nisterpräsidenten Peter Harry Carstensen nun vorliegt?
Ein Unterzeichnungstermin für den Staatsvertrag ist
abhängig von den noch laufenden Abstimmungen und
formalen Prüfungen. Im Lichte der bisherigen Abstim-
mungen wird eine Unterzeichnung noch im Laufe des
Sommers angestrebt. Die Bundesregierung ist an einer
baldigen Unterzeichnung des Staatsvertrages sowie des-
sen Ratifizierung interessiert.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
gen des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 16/9683, Fragen 47 und 48):
Wie bewertet die Bundesregierung als Gesellschafter der
Deutschen Bahn AG (DB AG) die aktuelle Kenntnislage, dass
ein Planungsfehler zum Absturz eines Querriegels am Berli-
ner Hauptbahnhof am 18. Januar 2007 geführt hat, auf den die
DB ProjektBau GmbH bereits am 24. April 2006 hingewiesen
wurde (vergleiche Berliner Zeitung vom 6. Juni 2008), und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Betracht?
Seit wann ist der Bundesregierung das Sachverständigen-
gutachten zum Beweissicherungsverfahren bekannt, und wel-
che Schritte hat sie bislang zur Aufklärung der Verantwort-
lichkeiten unternommen?
Zu Frage 47:
Die Frage betrifft einen Sachverhalt, der in die allei-
nige unternehmerische Zuständigkeit der Deutschen
Bahn AG fällt. Dieser Sachverhalt ist deshalb vor dem
Hintergrund der Umsetzung des Beschlusses des Aus-
schusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord-
nung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996
(Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 13/6149) von der
Bundesregierung nicht zu bewerten.
Zu Frage 48:
Der Bundesregierung liegt das Sachverständigengut-
achten zum Beweissicherungsverfahren nicht vor, da die
Zuständigkeit hinsichtlich der Bauaufsicht für die
„Bügelbauten“ ausschließlich beim Land Berlin liegt.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 16/9683, Frage 50):
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Auf Grundlage welcher Zuarbeiten der entsprechenden
Stellen wird die TEN-Connect-Studie erstellt, und welche Er-
gebnisse hat diese Studie?
Die „TEN-Connect-Studie“ ist eine Studie im Auftrag
er Europäischen Kommission zur Vorbereitung des
rünbuchs der Europäischen Kommission zur Revision
er Leitlinien des transeuropäischen Netzes. Mehrere
änder der Europäischen Union, unter anderem Deutsch-
nd, haben hierzu die Ergebnisse ihre aktuellsten Ver-
ehrsprognosen zur Verfügung gestellt. Die Studie ist
och nicht abgeschlossen.
nlage 34
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage
es Abgeordneten Lutz Heilmann (DIE LINKE)
Drucksache 16/9683, Frage 51):
Bei welchen Flughäfen werden Planungsverfahren da-
durch behindert oder verzögert, dass das untergesetzliche Re-
gelwerk zum Fluglärmgesetz nicht verabschiedet ist, und wel-
che weiteren rechtlichen Folgen hat es, dass dieses Regelwerk
bislang noch nicht verabschiedet ist?
Nach der Novellierung des Fluglärmgesetzes sind
wei Planfeststellungsbeschlüsse ergangen. Der eine
lanfeststellungsbeschluss betrifft den Ausbau des Flug-
latzes Kassel-Calden, der andere den Ausbau des
lughafens Frankfurt am Main. In beiden Planfeststel-
ungsbeschlüssen hat die Planfeststellungsbehörde im
inblick auf den passiven Schallschutz und die sonsti-
en Regelungsbereiche des Fluglärmgesetzes auf das
ovellierte Gesetz verwiesen. Die Zulässigkeit des Ver-
eises auf die neuen gesetzlichen Regelungen wurde
om Verwaltungsgerichtshof nicht dadurch infrage ge-
tellt, dass die Durchführungsverordnungen noch nicht
rlassen worden sind. Die Bundesregierung hat – auch
m Hinblick auf die passiven Schallschutzmaßnahmen
nd die Außenwohnbereichsentschädigungen – starkes
nteresse daran, dass die Durchführungsverordnungen
chnellstmöglich verabschiedet werden.
nlage 35
Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede
zur Beratung des Berichts zu dem Antrag: Er-
arbeitung einer nationalen Strategie für den
Erhalt der Gewässerbiodiversität und zur Flan-
kierung der Umsetzung der EG-Wasserrah-
menrichtlinie in den Bundesländern (169. Sit-
zung, Tagesordnungspunkt 12)
Ulrich Petzold (CDU/CSU): Man ist fast versucht
Guten Morgen“ zu sagen. Verehrte Kollegen von der
rünen-Fraktion, haben Sie registriert, dass seit dem
9. November vergangenen Jahres ein Vorentwurf eines
mweltgesetzbuches mit einem Teil II – Wasserwirt-
chaft – im Internet steht?
18182 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008
(A) )
(B) )
Haben Sie registriert, dass es seit dem 20. Mai eine
überarbeitete Fassung dieses Gesetzentwurfes gibt?
Am 28. Mai, also acht Tage nach der 2. Fassung des
UGB-Referentenentwurfes, dann mit einem Antrag zu
kommen, der durch das Buch II des UGB vorwegge-
nommen ist, zeugt nicht von großer Nähe am Ball, um
am heutigen Spieltage der EM beim Fußballjargon zu
bleiben.
In einer Situation, in der der Opposition Konkretes
vorliegt, zeugt der Antrag nicht gerade davon, dass man
sich mit dieser Vorlage beschäftigt hat.
Im Gegensatz zu dem vorliegenden Antrag, der wohl
kaum einen Eindruck von Stringenz hinterlässt, fährt die
Bundesregierung einen klaren, in sich geschlossenen
Kurs in der Wasserpolitik.
Mit der 7. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz wur-
den die schadstoffbezogenen Vorgaben der Wasserrahmen-
richtlinie fristgerecht umgesetzt. Gemeinsam mit den
Bundesländern wurde im Anschluss daran eine Muster-
verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V, die
die Bewertungskriterien für den guten Gewässerzustand
enthalten, erarbeitet. Diese Musterverordnung wurde
von allen, ich betone hier „von allen“, Bundesländern als
Grundlage für den Erlass von Landesverordnungen ver-
wendet.
Wie Sie richtig in der Begründung ihres Antrages be-
merken, kann der Bund infolge der von uns durchgeführten
Föderalismusreform bei den stofflich und anlagenbezo-
genen Regelungen des Wasserrechts jetzt Vollregelungen
abweichungsfest beschließen. Genau diesen von Ihnen
geforderten Ansatz verfolgen wir mit dem Teil II des
UGB. Wir haben und werden dabei grossen Augenmerk
auf EG-Rechtskonformität legen. Das gilt insbesondere
auch für die auf dem UGB fußenden Rechtsverordnun-
gen zur Gewässerbewirtschaftung, wie sie im § 16 Teil II
des UGB-Entwurfes aufgeführt sind. Selbstverständlich
bindet sich die Bundesrepublik auch im europäischen
Rahmen in den Umsetzungsprozess der Wasserrahmen-
richtlinie ein, in dem sie an allen relevanten CIS-Leitli-
nien mitarbeitet.
Wenn der Antrag also fordert, dass die Bundesregie-
rung ihren Teil der Verantwortung übernimmt und den
Ländern die Basis für eine Umsetzung der WRRL
schafft, kann man nur konstatieren, dass dieses auf bes-
tem Wege ist. Die 9. Naturschutzkonferenz hat ja gerade
bestätigt, dass wir eine Einheit von Biodiversitätsstrate-
gie und Gewässerstrategie fahren. Solche Elemente aus
unserer Biodiversitätsstrategie, wie die Entwicklung von
Bewertungskriterien für Grundwasserhabitate oder auch
das Reduktionsprogramm für Pflanzenschutz, unterstüt-
zen mit ihrer konsequenten Umsetzung die Erreichung
der Ziele der WRRL.
Das Gleiche gilt auch beim Schutz der Meeresum-
welt. Hier ist die Bundesregierung im erheblichen Maße
eingebunden in die Erfassung und Charakterisierung von
Stoffen, die für die Meeresumwelt eine Gefährdung dar-
stellen können; die Erfassung von Gefahrstoffquellen
und die Erarbeitung von Reduzierungsmaßnahmen.
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Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, im Rah-
en des Gewässerschutzes stärker Einfluss auf die Län-
er zu nehmen. Wie Sie selbst wissen, arbeiten Bund
nd Länder im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Wasser
nd deren Gremien aber auch in den nationalen und in-
ernationalen Flussgebietsgremien eng zusammen.
Sie müssen aber auch den föderalen Aufbau der Bun-
esrepublik zur Kenntnis nehmen. Wir sind im Gegen-
atz zu anderen Staaten der EU nicht zentralistisch orga-
isiert, mit allen Nachteilen, aber auch unbestreitbaren
orteilen. Die von dieser Bundesregierung erfolgreich
mgesetzte Föderalismusreform schafft uns gerade auch
uf dem Gebiet der Wasserwirtschaft neue Bewegungs-
öglichkeiten, die wir nutzen. Erlauben Sie mir aber
itte schon die Frage: – was haben Sie in den Jahren Ihrer
egierungsverantwortung auf diesem Gebiet getan? Ich
ann mich schon noch gut an den Dauerstreit Ihres Bun-
esministers Trittin mit Frau Umweltministerin Conrad
us Rheinland-Pfalz erinnern, weswegen sich jahrelang
eim Hochwasserschutzgesetz nichts bewegte. Frau
onrad hatte übrigens Recht, als sie mit ihren Interven-
ionen einiges vom Kopf auf die Füße stellte.
Wie Sie mit der Realität umgehen, zeigt sich übrigens
uch in Ihrer Forderung aus dem Bereich Gemein-
chaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und
es Küstenschutzes.
Wenn Sie kritisieren, dass Maßnahmen des Deich-
nd Dammbaus mit 80 Prozent gefördert werden, wissen
ie, dass diese achtzigprozentige Förderung nur auf die
eiche an Nord- und Ostsee zutreffen. Sie suggerieren
edoch mit Ihrer Formulierung, in dem Sie es in einem
temzug mit Flüssen und Auen benennen, dass dieses
uch für Bundeswasserstraßen gelten würde. Sicherlich
ürde eine solche Förderhöhe für Deichbauten an Bun-
eswasserstraßen einige Bundesländer freuen. Aber
enn Sie diese Förderung des Deichbaus so einfach ab-
ehnen – wäre eine solche Förderung nicht vielleicht
uch bei Deichrückverlegungen hilfreich?
Sie wissen, bzw. Sie sollten es wissen, dass wir das in
achsen-Anhalt an der Elbe genutzt haben. Die durchge-
ührten und noch durchzuführenden Deichrückverlegun-
en sind für ein nicht so furchtbar reiches Land nur mit
er Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe finanzier-
ar.
Es bleibt übrig: Sie sind gegen den Deichbau an
ord- und Ostsee. Mein Kollege Ingbert Liebing wird
ich über solch eine Aussage freuen.
Ihre grundsätzliche Kritik an einer weiteren Verbau-
ng von Fließgewässern steht natürlich gegen eine wei-
ere CO2-neutrale Energiegewinnung durch Wasser-
raft. Wir glauben hier mit den gefundenen Regelungen
m Teil II des UGB einen ausgewogenen Lösungsansatz
u verfolgen.
Genau so ist ihre Behauptung der Gewässerverunrei-
igung durch wassergekühlte Kohlekraftwerke außer-
rdentlich grenzwertig. Einer Gegendruckkondensa-
ionsturbine, die einer Kühlung bedarf, ist es egal ob sie
n einem Kernkraftwerk, einem Kohlekraftwerk oder
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18183
(A) )
(B) )
einem Gaskraftwerk eingesetzt ist. Eine Gegendruck-
kondensationsturbine bleibt immer eine Gegendruck-
kondensationsturbine, und sie ist immer mit einer Kühl-
wasserinanspruchnahme verbunden. Die Behauptung
einer gesonderten Wasserverschmutzung durch wasser-
gekühlte Kohlekraftwerke ist, mit Verlaub gesagt, haar-
sträubender Unsinn. Ein bisschen sollte man im Physik-
unterricht aufgepasst haben, wenn man solch einen
Antrag formuliert, wie sie es hier tun.
Wir setzen, wie wir es in der letzten Sitzungswoche
mit der Novelle des EEG auch zum Ausdruck gebracht
haben, zukünftig verstärkt auf die Förderung der Kraft-
Wärme-Kopplung und tragen auch damit zum Gewäs-
serschutz bei.
Die von Ihnen im Antrag behauptete mangelhafte Öf-
fentlichkeitsbeteiligung und Information muss auch in
das Reich der Fabel zurückverwiesen werden. Zum Vor-
kommen von Stoffen in den Gewässern informieren ne-
ben dem Umweltbundesamt, die Flussgebietsgemein-
schaften und die Bundesländer. Hier ist in der Regel ein
zeitnaher Online-Zugriff auf die Daten möglich. Es
schürt nur das Misstrauen der Bürger, wenn die Behaup-
tung aufgestellt wird, dem Bürger würden vorhandene
Informationen vorenthalten werden. Ich hoffe, sie legen
es nicht darauf an.
In der ersten Forderung ihres Antrages verlangen sie,
dass die Bundesregierung wirksamer dazu beitragen
muss, dass Deutschland den Anforderungen der EU-
Wasserrahmenrichtlinie vollständig und fristgerecht ent-
spricht. Seit der ersten Bestandsaufnahme im Zusam-
menhang mit der Umsetzung der WRRL wissen wir,
dass es für 52 Prozent aller Grundwasserkörper unwahr-
scheinlich oder unsicher ist, ob der von der WRRL ge-
forderte gute chemische Zustand von diesen Grundwas-
serkörpern erreicht wird. Diese Bestandsaufnahme
erfolgte im Jahr 2004. Im Jahr 2004 war dafür noch ein
Umweltminister Trittin zuständig. Daher sollte schon die
Frage erlaubt sein, welche nationale Strategie für den Er-
halt der Biodiversität hat dieser Umweltminister auf den
Weg gebracht?
Ich bin mir mit meiner Fraktion sicher, dass der Weg,
den wir im Gewässer- und Biodiversitätsschutz gemein-
sam mit den Bundesländern eingeschlagen haben, wirk-
lich zielführend ist.
Das Tor war längst gefallen, bevor die Opposition mit
ihrem Antrag auf das Spielfeld auflief.
Mit der Verantwortungsübernahme im Rahmen der
Föderalismusreform, der Ausgestaltung des Wasser-
rechts und der Umsetzung der WRRL im Rahmen der
Schaffung eines Umweltgesetzbuches und den Rechts-
verordnungen zur Gewässerbewirtschaftung gehen wir
einen Weg Zug um Zug und ich finde es gut, wenn ver-
antwortungsvolle Kollegen aus den Reihen der Opposi-
tion sich kritisch aber offen mit dem Entwurf des Was-
serrechtes im UGB auseinandersetzen und mit uns
diesen Weg gemeinsam gehen.
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nlage 36
Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche
und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäsche-
bekämpfungsergänzungsgesetz – GwBekErgG)
(169. Sitzung, Tagesordnungspunkt 15)
Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Mit dem vorlie-
enden Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz set-
en wir, wie so oft im Bereich der Innenpolitik, eine EG-
ichtlinie um. So sollen die Vorgaben der sogenannten
ritten EG-Geldwäscherichtline, Richtlinie 2005/60/EG
es Europäischen Parlaments und des Rates vom
6. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Fi-
anzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Ter-
orismusfinanzierung, und eine hierzu von der EG-Kom-
ission erlassene Durchführungsrichtlinie, Richtlinie
006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006, in
ationales Recht umgesetzt werden. Durch die Dritte
G-Geldwäscherichtlinie sind die EU-rechtlichen Vor-
aben für die nationalen Geldwäschegesetzgebungen
rundlegend umstrukturiert und erweitert worden. Des-
alb ist es nötig gewesen, mit diesem Gesetz auch das
eutsche Geldwäscherecht vollständig neu zu fassen. Es
eschränkt sich zu über 90 Prozent darauf, die europa-
echtlichen Vorgaben eins zu eins umzusetzen. In dieser
uroparechtlichen Überlagerung besteht ein wesentlicher
ritikpunkt allgemeiner Natur: Es ist sehr unbefriedi-
end, wenn der nationale Gesetzgeber, also der Deutsche
undestag, keinen eigenen Entscheidungsspielraum hat,
ondern auf die Rolle eines Notars herabsinkt, der die
orgaben aus Brüssel in nationales Recht umsetzen soll.
ies ist eine prinzipielle Durchbrechung der Gewalten-
eilung. Es erfolgt keine materielle, parlamentarische
esetzgebung, weder durch das Europaparlament noch
urch den Deutschen Bundestag, sondern nur durch die
ationalen Regierungen im Europäischen Rat. Die mit-
elbare Legitimation durch die Umsetzung in nationales
echt halte ich, insbesondere in sensiblen, grundrechts-
ntensiven Regelungsbereichen, für problematisch. So-
eit zur Kritik an dieser Verfahrensart.
Nun zum Gesetzentwurf selbst. Das Gesetz ist wich-
ig, um das Netz gegen Einschleusen von illegal erwor-
enen Vermögenswerten, zum Beispiel aus organisierter
riminalität, in den legalen Finanz- und Wirtschafts-
reislauf europaweit noch enger zu flechten. Geldwä-
che und die Finanzströme des internationalen Terroris-
us werden in Deutschland in Zukunft mit dem neuen
esetz noch effektiver bekämpft. Das zur Geldwäsche-
ekämpfung entwickelte Instrumentarium wird nun auch
uf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung aus-
eweitet. In Zeiten des deutschen Terrorismus der
0er-Jahre hätte die Geldwäschebekämpfung nicht gezo-
en. Die RAF hat sich in erster Linie finanziert durch
berfälle auf Banken und Geldboten und durch Geisel-
ahmen. Der islamistische Terrorismus dagegen nutzt
ie gesamte Bandbreite der bekannten Finanzierungs-
öglichkeiten. Bis 2005 wurden weltweit mehr als
50 Millionen Dollar, die als Terroristengelder identifi-
18184 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008
(A) )
(B) )
ziert wurden, aus dem Geldverkehr gezogen. Völlig neu
ist die industrielle Geschäftsbasis bei der Finanzierung,
wie sie für den Multimillionär Osama Bin Laden nach-
weisbar ist, ebenso wie das „Sponsoring“ aus Drogen-
geldern. Deshalb macht die Erweiterung auf die Terro-
rismusfinanzierung Sinn. Bei der Prüfung, ob ein
Geldwäscheverdacht vorliegt, wird grundsätzlich ein ri-
sikoorientierter Ansatz verfolgt. Dieser verdeutlicht,
dass die Gefahr der Geldwäsche und der Terrorismus-
finanzierung nicht bei allen Transaktionen oder Geschäf-
ten gleich hoch ist. Zentrales Anliegen des Gesetzent-
wurfes ist daher die Ausbalancierung von vereinfachten
und verstärkten Sorgfaltspflichten unter Berücksichti-
gung des Umstands, dass die Verpflichteten den ihnen
obliegenden Anforderungen risikoadäquat und praxisge-
recht unter vernünftigem Aufwand nachkommen kön-
nen. Weiterhin steht die flexiblere Normierung der den
Verpflichteten auferlegten Sorgfaltspflichten gegenüber
Kunden im Vordergrund. Grundlage soll dabei insbeson-
dere die Risikoträchtigkeit der jeweiligen Transaktion
oder Geschäftsbeziehung sein, nach der jeweils allge-
meine, vereinfachte oder verstärkte Sorgfaltspflichten
gegenüber Vertragspartnern, Kunden und Mandanten zu
beachten sind. Wo die Richtlinie es zuließ, erfolgte die
Ausgestaltung des Gesetzes so, dass überflüssige Büro-
kratiekosten vermieden wurden. Die häufige Kritik aus
der Kreditwirtschaft an der übermäßigen Bürokratie des
Gesetzes, zum Beispiel an § 1 Abs. 6 des Geldwäsche-
gesetzes, wonach bei Gesellschaften der wirtschaftliche
Eigentümer identifiziert werden muss, ist nicht gerecht-
fertigt. Außerdem würde man, sollte man auf die ent-
sprechende Verpflichtung verzichten, die Richtlinie nicht
vollständig umsetzen und ein Vertragsverletzungsverfah-
ren riskieren. Im Gesetzentwurf hat die Bundesregierung
Verbesserungsvorschläge des Bundesrates aufgegriffen
und so die Anwendung des Gesetzes praktikabler ge-
macht. Die Aufzeichnungspflicht zur Identifizierung von
juristischen Personen als Vertragspartner kann nun durch
eine Kopie des Handelsregisterauszugs erfolgen und
muss nicht manuell erfasst werden. Wird über Internet
auf ein elektronisch geführtes Register zugegriffen,
reicht die Anfertigung eines Ausdrucks aus, sodass
ebenfalls auf eine manuelle Erfassung der Daten ver-
zichtet werden kann. Die Einführung einer Bagatell-
grenze von 2 500 Euro für die Identifikation bei Sorten-
Bar-Geschäften, also beim Umtausch von Bargeld gegen
Devisen, wurde eingeführt. Damit wird eine übermäßige
Belastung von Banken in Grenzregionen verhindert. Zur
dritten Beratung des Gesetzentwurfs hat die FDP kurz-
fristig einen Entschließungsantrag vorgelegt, der ab-
zulehnen ist. Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundes-
regierung kann ich nicht teilen. Die Regelung zur
Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten stellt die
Banken keineswegs vor unlösbare Probleme. Auch gibt
es keinen Generalverdacht gegen die sogenannten poli-
tisch exponierten Personen. Die FDP hat sich mit ihrem
Antrag insbesondere die Kritik der Bankenverbände zu
eigen gemacht, die uns nicht überzeugt. Insgesamt ist der
vorliegende Gesetzentwurf kaum kritikwürdig, weil er
sich ganz eng an die Richtlinie anlehnt, also dem Prinzip
der Eins-zu-eins-Umsetzung folgt. Die Bekämpfung der
Geldwäsche selbst hat sich grundsätzlich bewährt. Wenn
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s auch sicher schwer ist, im Einzelnen die Effizienz und
ie Wirksamkeit zu messen, so kann man dennoch sa-
en, dass die Geldwäschevorschriften die Geldwäsche
rschweren und somit auch die Terrorismusfinanzierung
nd so einen Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalität
nd Terrorismus leisten.
nlage 37
Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu
dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Sozialistischen Republik
Vietnam über die Zusammenarbeit bei der Be-
kämpfung von schwerwiegenden Straftaten und
der Organisierten Kriminalität (169. Sitzung,
Tagesordnungspunkt 23)
Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Die Regierung
er Bundesrepublik Deutschland hat mit der Regierung
er Sozialistischen Republik Vietnam ein Abkommen
ber die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von
chwerwiegenden Straftaten und der Organisierten Kri-
inalität – OK-Abkommen – unterzeichnet. Ziel des
bkommens ist es, die Zusammenarbeit bei der Be-
ämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und
es Terrorismus zu verbessern und dadurch die innere
icherheit in den Vertragsstaaten zu erhöhen.
OK-Abkommen mit Deutschland im Rahmen bilate-
aler Verträge sind in den 90er-Jahren entstanden. Es wa-
en nach der Maueröffnung – als Ausgleich für die weg-
allenden Grenzen – die mittel- und osteuropäischen
taaten, mit denen die Bundesrepublik sogenannte OK-
bkommen abschloss. Nach dem 11. September 2001
at man diese OK-Abkommen auch für Zwecke der Ter-
orismusbekämpfung geöffnet. Politische Kontroversen
u diesen OK-Abkommen gab es bisher im Deutschen
undestag nicht.
Die datenschutzrechtlichen Regelungen dieser Ab-
ommen sind alle – also das Abkommen mit Vietnam –
ach einem mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten ab-
estimmten Muster eingefügt. Für die Polizei werden
eine neuen Befugnisse geschaffen. Grundlage bleibt
as innerstaatliche Recht insbesondere die §§ 14 und 15
es BKA-Gesetzes.
Nach Abs. 7 des § 14 wird das BKA veranlasst, da-
auf hinzuweisen, dass die personenbezogenen Daten
ur zu dem Zwecke genutzt werden dürfen, zu dem sie
bermittelt worden sind. Ferner ist der beim Bundeskri-
inalamt vorgesehene Löschungszeitpunkt mitzuteilen.
ie Übermittlung personenbezogener Daten unterbleibt,
enn Grund zu der Annahme besteht, dass mit der Über-
ittlung gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes
erstoßen wird. Die Übermittlung unterbleibt außerdem,
enn durch sie schutzwürdige Interessen des Betroffe-
en beeinträchtigt werden, insbesondere wenn im Emp-
ängerland ein angemessener Datenschutzstandard nicht
ewährleistet ist.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008 18185
(A) (C)
(B) (D)
Zweck von bilateralen Abkommen ist es, den Sicher-
heitsbehörden bei der Zusammenarbeit Konturen zu ver-
leihen, wie zum Beispiel Deliktfelder und den Rahmen
der Zusammenarbeit festzulegen. Es wird quasi der Bo-
den bereitet für eine gute bilaterale Zusammenarbeit.
In den vergangenen Jahren wurden sogenannte OK-
Abkommen geschlossen mit der Türkei – 2003 –, mit
den Vereinigten Arabischen Emiraten – 2005 – und mit
Kuwait – 2007. Daneben gibt es noch das hier zu behan-
delnde Abkommen mit Vietnam – 2006. Es werden zur-
zeit weitere Abkommen verhandelt, die jedoch noch
nicht spruchreif sind.
Seit Anfang der 90er-Jahre befindet sich die Wirt-
schaft Vietnams in einem Übergangsprozess von einer
Plan- zu einer Marktwirtschaft mit „sozialistischer Orien-
tierung“. Diese schrittweise betriebene Erneuerungspoli-
tik – „Doi Moi“ – hat in den ersten Jahren bemerkens-
werte wirtschaftliche Erfolge erzielt, unter anderem
hohe Wachstumsraten und enorme Exportsteigerungen.
Vietnam ist ein Rising Star mit großer ökonomischer
Entwicklung.
Insgesamt nimmt Deutschland bei den Ausfuhren
nach Vietnam nur Rang 14 ein – Platz 1 China, Platz 2
Singapur, Platz 3 Taiwan –, bleibt innerhalb der EU aber
größter Handelspartner Vietnams. Betrachtet man die
vietnamesischen Exporte, nimmt Deutschland – hinter
den USA, Japan, Australien und China – Rang fünf ein.
Wichtigste vietnamesische Exportprodukte nach Deutsch-
land sind Schuhe, Bekleidung, Kaffee, Fisch und Pfeffer.
In umgekehrter Richtung spielt der Export von Maschi-
nen die wichtigste Rolle.
Im Juli 2006 wurde ein neues Unternehmens- und ein
Investitionsgesetz verabschiedet. Die Rahmenbedingun-
gen für ausländische Unternehmer und Investoren haben
sich dadurch verbessert. Der am 7. Januar 2007 erfolgte
Beitritt Vietnams zur Welthandelsorganisation – WTO –
wird die Attraktivität des vietnamesischen Marktes wei-
ter erhöhen, wenngleich die Liberalisierung aufgrund
vereinbarter Übergangsfristen nicht in allen Sektoren
gleich schnell voranschreiten wird.
Es ist eine kriminalistische Erfahrung, dass mit der
wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes und ihrer in-
ternationalen Ausrichtung auch ein Mehr an internatio-
naler Kriminalität einhergeht. Es ist richtig und vorsor-
gend, dass sich Deutschland darauf einstellt. Gerade im
Bereich der Bekämpfung besonders schwerer Straftaten
kann uns dieses Abkommen mit Vietnam gute Dienste
erweisen.
171. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 25. Juni 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37