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ID1617014000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/170 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ordneter und der Fraktion der FDP: Energie- kosten senken – Mehr Netto für die Ver- braucher (Drucksache 16/9595) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 18036 A 18037 B 18039 C 18040 D 18042 D 18043 C 18044 B 18045 C 18047 A 18049 D 18050 A 18051 B 18052 B 18053 A 18054 C 18055 D 18056 B 18057 B Deutscher B Stenografisch 170. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Abwehr von Ge- fahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Drucksache 16/9588) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . T B s d D t L m s ( i Z A A 18029 A 18029 B 18031 B 18033 A 18034 A 18034 D Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18047 C undestag er Bericht ung 20. Juni 2008 t : agesordnungspunkt 28: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Wirtschaft und Technologie zu em Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, r. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Energiekosten für Privathaushalte it geringem Einkommen sofort wirksam enken Drucksachen 16/7745, 16/8264) . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 9: ntrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens ckermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abge- 18049 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18059 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheim- rentengesetz – EigRentG) (Drucksachen 16/8869, 16/9641, 16/9670) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur verbesserten Einbe- ziehung der selbstgenutzten Wohnim- mobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) (Drucksachen 16/9274, 16/9449, 16/9641, 16/9670) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9642) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . N D N O S O T Z d G c l ( B J D W J J T a b i Z A M 18060 C 18062 B 18062 C 18063 C 18064 B 18065 B 18066 B 18067 A 18067 D 18068 A 18068 D 18069 A 18070 C 18071 C 18072 B 18074 A 18072 B 18072 C 18072 C 18072 D 18076 A 18077 D 18079 A 18080 D icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 30: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Einführung der nachträgli- hen Sicherungsverwahrung bei Verurtei- ungen nach Jugendstrafrecht Drucksachen 16/6562, 16/9643) . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 31: ) Große Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (Drucksachen 16/2084, 16/2800) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Den 17. 5. als of- fiziellen Tag gegen Homophobie bege- hen (Drucksachen 16/5291, 16/9366) . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 10: ntrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), arieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, 18082 B 18083 C 18083 D 18084 A 18085 B 18085 D 18086 D 18087 A 18088 A 18089 A 18090 C 18091 B 18092 B 18093 B 18093 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 III weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgen- dern und Intersexuellen weltweit sicher- stellen – Yogyakarta-Prinzipien unterstüt- zen (Drucksache 16/9603) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Fa- kultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (Drucksachen 16/3440, 16/9644) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Rah- menbeschlusses des Rates der Europäi- schen Union zur Bekämpfung der sexu- ellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie (Drucksachen 16/3439, 16/9646) . . . . . . . c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkri- minalität (Drucksachen 16/7218, 16/9645) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Mechthild Dyckmans, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verbraucher- schutz beim Telefonmarketing verbessern – Call-Center erhalten (Drucksache 16/8544) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A Z A – – ( u F A Z – – – ( S H J W J B A Z d f t D 18093 C 18093 D 18095 A 18096 A 18097 A 18099 A 18100 A 18100 B 18100 C 18101 C 18101 D nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der nträge: Internationalen Klimaschutz sichern – In- tegrität und Wirksamkeit der CDM-Pro- jekte weiter verbessern Unterlaufen von Klimaschutzzielen durch CDM-Projekte beenden 169. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkte 7 nd 8) rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakulta- tivprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Über- einkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderporno- graphie Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Eu- ropäischen Union zur Bekämpfung der se- xuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie Entwurf eines Gesetzes zu dem Überein- kommen des Europarats vom 23. Novem- ber 2001 über Computerkriminalität Tagesordnungspunkt 34 a bis c) iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . elga Lopez (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Verbraucherschutz beim Tele- onmarketing verbessern – Call-Center erhal- en (Tagesordnungspunkt 33) r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18103 A 18104 A 18104 D 18106 A 18106 D 18107 C 18108 C 18109 C 18110 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18111 B 18112 B 18113 C 18114 B 18115 A 18115 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 18029 (A) ) (B) ) 170. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 18103 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen UnionDr. Hoyer, Werner FDP 20.06.2008 Hörster, Joachim CDU/CSU 20.06.2008 Hoff, Elke FDP 20.06.2008 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 20.06.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Akgün, Lale SPD 20.06.2008 Andres, Gerd SPD 20.06.2008 Annen, Niels SPD 20.06.2008 Becker, Dirk SPD 20.06.2008 Beckmeyer, Uwe SPD 20.06.2008 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 20.06.2008 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 20.06.2008 Dr. Bunge, Martina DIE LINKE 20.06.2008 Dörmann, Martin SPD 20.06.2008 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 20.06.2008 Freitag, Dagmar SPD 20.06.2008 Gabriel, Sigmar SPD 20.06.2008 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 20.06.2008 Gerster, Martin SPD 20.06.2008 Gloser, Günter SPD 20.06.2008 Golze, Diana DIE LINKE 20.06.2008 Griefahn, Monika SPD 20.06.2008 Griese, Kerstin SPD 20.06.2008 Gruß, Miriam FDP 20.06.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 20.06.2008 Hartenbach, Alfred SPD 20.06.2008 Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.06.2008 Hauer, Nina SPD 20.06.2008 Heinen, Ursula CDU/CSU 20.06.2008 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 20.06.2008* Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.06.2008 K D K K D D L L M D M M M N R R R S S S S D S W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten lug, Astrid SPD 20.06.2008 r. Kofler, Bärbel SPD 20.06.2008 orte, Jan DIE LINKE 20.06.2008 ünast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.06.2008 r. Küster, Uwe SPD 20.06.2008 r. Lammert, Norbert CDU/CSU 20.06.2008 eutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 20.06.2008 intner, Eduard CDU/CSU 20.06.2008* eckel, Markus SPD 20.06.2008 r. Merkel, Angela CDU/CSU 20.06.2008 erten, Ulrike SPD 20.06.2008 erz, Friedrich CDU/CSU 20.06.2008 ogg, Ursula SPD 20.06.2008 aumann, Kersten DIE LINKE 20.06.2008 aidel, Hans CDU/CSU 20.06.2008 amelow, Bodo DIE LINKE 20.06.2008 eichel, Maik SPD 20.06.2008 chily, Otto SPD 20.06.2008 chmidt (Aachen), Ulla SPD 20.06.2008 eehofer, Horst CDU/CSU 20.06.2008 eib, Marion CDU/CSU 20.06.2008 r. Solms, Hermann Otto FDP 20.06.2008 töckel, Rolf SPD 20.06.2008 ächter, Gerhard CDU/CSU 20.06.2008 eis, Petra SPD 20.06.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 18104 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 (A) ) (B) ) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Anträge: – Internationalen Klimaschutz sichern – Inte- grität und Wirksamkeit der CDM-Projekte weiter verbessern – Unterlaufen von Klimaschutzzielen durch CDM-Projekte beenden (169. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkte 7 und 8) Frank Schwabe (SPD): Klimaschutz ist eine Auf- gabe, der sich der gesamte Deutsche Bundestag stellen muss – in der jeweiligen Verantwortung von Koalition und Opposition, aber auch dort gemeinsam, wo es ein hohes Maß an Übereinstimmung gibt. Das ist beim heute vorliegenden Antrag der Fall, dem in der vorliegenden Fassung sicherlich alle Fraktionen des Hauses, CDU/ CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, zustimmen können. Klimaschutz muss national betrieben werden. Er führt letztlich zu Innovationen und Effizienzverbesserungen im Inland. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Notwen- digkeit einer Vorreiterrolle, um zu beweisen, dass hoher Wohlstand, Schonung von Rohstoffen und Klimaschutz zusammengehen können. Am Ende geht es jedoch um eine gemeinsame, weltweite Kraftanstrengung. Ein Mechanismus einer Verkoppelung der notwendi- gen nationalen Anstrengungen mit internationalen Maß- nahmen im Emissionshandel bilden die sogenannten fle- xiblen Mechanismen des Kioto-Protokolls. In diesem Haus gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, in welchem Maße internationale Maßnahmen auf nationale Klimaschutzanstrengungen angerechnet werden dürfen. Ich gehöre dabei eher zu denen, die zurückhaltend mit diesem Mechanismus umgehen wollen. Über die Sinn- haftigkeit des sogenannten Clean Development Mecha- nism, also der Möglichkeit, CO2-Zertifikate über inter- nationale Maßnahmen zum Klimaschutz zu generieren, gibt es jedoch keinen Zweifel. Von großer Bedeutung ist dabei, dass bei diesen Pro- jekten die ökologische, soziale und ökonomische Nach- haltigkeit berücksichtigt wird. Wir brauchen keine wei- teren Projekte in Entwicklungsländern, von denen vor allem der Investor profitiert und die Menschen vor Ort nichts haben. Von großer Relevanz ist auch, dass die Projekte nachweisbar zu Treibhausgaseinsparungen füh- ren, die andernfalls nicht erzielt worden wären. Das Prinzip der Zusätzlichkeit muss erfüllt sein. Ansonsten wäre das Instrument unwirksam und würde in der Summe sogar zu einem höheren CO2-Ausstoß führen. Es gibt allerdings die gemeinsame große Sorge, dass diese Integrität des CDM in Zweifel steht. Soll heißen: Sind wirklich alle Maßnahmen zusätzlich, helfen sie nachhaltig und beachten sie auch die sozialen Randbe- dingungen des Projekts? K d r d n d m n m t d d t B d s R n u e d h A C d d s n t b d S g v (C (D Untersuchungen in den letzten Monaten haben uns als limapolitiker deutlich gezeigt, dass es bei den Kriterien er Zusätzlichkeit und der Nachhaltigkeit Verbesse- ungsbedarf gibt. Einige Studien sprechen sogar davon, ass bis zu 40 Prozent der CDM-Projekte die Kriterien icht erfüllen. Vor dem Hintergrund, dass die Bedeutung ieser Projekte in den nächsten Jahren gewaltig zuneh- en wird, muss schnell gehandelt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Verhinderung von Mit- ahmeeffekten durch den Einsatz im Bereich von Kälte- itteln wie HFKW-23. Dazu gehören transparente Kri- erien für die Anerkennung von Projekten. Dazu gehört ie Überprüfbarkeit und Anfechtbarkeit von Entschei- ungen. Und es gehört dazu ein Ausbau der Möglichkei- en des Exekutivrats. Das bedeutet auch ein höheres udget. In den Verhandlungen zu einem Nachfolgeabkommen es Kioto-Protokolls müssen diese Dinge eine Rolle pielen. Die Bundesregierung hat dabei eine führende olle übernommen. Sie drängt auf Maßnahmen, die die otwendige Integrität erhöhen. Der Deutsche Bundestag nterstützt die Bundesregierung dabei nachhaltig. Wir rmuntern sie zu einer konsequenten Verhandlung bei iesem Thema. Das ist die gemeinsame Botschaft des eutigen Antrages. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativ- protokoll vom 25. Mai 2000 zum Über- einkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderporno- graphie – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäi- schen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kin- derpornographie – Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkom- men des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität (Tagesordnungspunkt 34 a bis c) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/ SU): Bündnis 90/Die Grünen rufen im Gleichklang mit en Linken zum Boykott gegen den Rahmenbeschluss es Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der exuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpor- ografie auf. Es blieb dem Kollegen Montag vorbehal- en, im Rechtsausschuss dafür zu werben, den Rahmen- eschluss nicht in deutsches Recht umzusetzen, weil er as gewachsene und geschlossene System des deutschen exualstrafrechts auf den Kopf stelle. Nun mag es genü- en, sich aus der Opposition heraus bei Gesetzgebungs- orhaben zu verweigern. Geradezu paradox muss aber Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 18105 (A) ) (B) ) anmuten, dass Bündnis 90/Die Grünen sich vom Acker stehlen, obwohl gerade sie es waren, die unter rot-grüner Regierungsverantwortung am 22. Dezember 2003 in Brüssel diesem Rahmenbeschluss zugestimmt haben, den es im Bereich der Kinderpornografie jetzt in deut- sches Recht umzusetzen gilt. Kinderpornografie ist ein internationales Problem, das durch die unzähligen Verbreitungs- und Austausch- möglichkeiten des Internets eine zusätzliche Dimension gewonnen hat. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen der Strafverfolgungsstatistik wieder. Kam es im Jahr 2002 zu insgesamt 467 Verurteilungen wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften – § 184 Abs. 5 StGB a. F. –, so waren es im Jahr 2003 bereits 739 und im Jahr darauf 938. Nach der Einführung des jetzigen § 184 b StGB, der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderporno- grafischer Schriften unter Strafe stellt, schnellte die Zahl der Verurteilten im Jahr 2005 auf 1 410 hoch, um im Jahr 2006 auf 1 580 Verurteilte zu steigen. Es überrascht daher nicht, dass sich die Staaten auf europäischer und internationaler Ebene diesem grenzüberschreitenden Phänomen annehmen. So kam es auch zur Verabschiedung des bereits ge- nannten Rahmenbeschlusses, nach dem die Mitglied- staaten der Europäischen Union gehalten sind, folgende Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen: Gemäß Art. 2 des Rahmenbeschlusses die Vornahme sexueller Hand- lungen mit einem Kind – wonach ausweislich der Be- griffsbestimmung in Art. 1 Buchstabe a des Rahmenbe- schlusses ein Kind jede Person unter 18 Jahren ist –, soweit Geld oder sonstige Vergütungen oder Gegenleis- tungen dafür geboten werden, dass sich das Kind an se- xuellen Handlungen beteiligt, sowie nach Art. 3 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses die Herstellung, Vertrieb, Ver- breitung, Weitergabe, Anbieten oder sonstiges Zugäng- lichmachen sowie den Erwerb oder Besitz von Kin- derpornografie. Um es vorab klarzustellen: Wir Abgeordnete der Re- gierungskoalition fühlen uns bei der Übernahme des Rahmenbeschlusses zur Kinderpornografie normativ frei. Wir wissen, dass und welchen Spielraum wir im na- tionalen Recht bei der Umsetzung eines Rahmenbe- schlusses haben, und wir wissen auch, dass wir – wo wir es rechtspolitisch für geboten halten – über die Vorgaben des europäischen Rechts hinausgehen dürfen. Auch da- von machen wir in diesem Gesetzentwurf Gebrauch. Im Opferinteresse ist es sinnvoll, die im deutschen Recht bestehenden Schutzaltersgrenzen bei sexuellem Missbrauch und im Bereich der Pornografie internatio- nalen Standards anzugleichen. Während im deutschen Sexualstrafrecht Kind eine Person unter 14 Jahren ist – Legaldefinition in § 176 Abs. 1 StGB –, ist dies nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Demgemäß werden wir beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB, das Schutzalter von derzeit unter 16 Jahren auf unter 18 Jahre anheben. In der Tatbestandsvariante des Ausnutzens einer Zwangslage haben wir die Beschränkung des Täteralters a s c x E n § s t A e g E i t d e s J n l g S b r b s d n g A g A s d s S f n w ß B e N d P m s n B s R F R s (C (D uf den über 18-Jährigen aufgehoben, obwohl europäi- che Vorgaben das nicht gebieten. Auch ein Jugendli- her, der die Zwangslage einer unter 18-Jährigen zu se- uellen Handlungen missbraucht, verwirklicht unseres rachtens strafwürdiges Unrecht, § 182 Abs. 1 StGB eue Fassung. So verstehen wir effektiven Opferschutz. In der zweiten Tatbestandsvariante des § 182 StGB, 182 Abs. 2 StGB neue Fassung, macht sich nur der trafbar, der als über 18-Jähriger einer unter 18 Jahre al- en Person für sexuelle Handlungen ein Entgelt, § 11 bs. 1 Ziffer 9 StGB, anbietet. Damit wollen wir sexu- lle Annäherungen Minderjähriger, auch wenn ein Ent- elt fließt, straffrei halten – dies auch deshalb, weil der ntgeltbegriff des § 11 Abs. 1 Ziffer 9 StGB weit gefasst st und eine Wertuntergrenze nicht enthält. Der oft zi- ierte Fall, dass ein 16-Jähriger eine 17-Jährige gegen eren Zusage, sexuelle Handlungen zuzulassen, ins Kino inlädt, ist demnach straffrei. Obwohl ebenfalls europarechtlich nicht vorgesehen, tellen wir den Versuch des sexuellen Missbrauchs von ugendlichen in § 182 Abs. 4 StGB unter Strafe, um ei- en Wertungswiderspruch auszugleichen. Beim sexuel- en Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist nach eltendem Recht der Versuch strafbar, § 179 Abs. 4 tGB. Warum soll dann der Versuch des sexuellen Miss- rauchs von Jugendlichen straflos bleiben? Die Forde- ung der Opposition, bei § 182 StGB die Versuchsstraf- arkeit auf die Fälle der Duldung oder Vornahme einer exuellen Handlung gegen Entgelt zu beschränken, löst iesen Wertungswiderspruch nicht. Im Bereich der Por- ografie unterscheiden wir jetzt zwischen kinderporno- rafischen Schriften, § 184b StGB, die das Alter der kteure mit bis zu unter 14 Jahren umfassen, und ju- endpornografischen Schriften, § 184c StGB, die das lter der Akteure von 14 bis 18 Jahren umfassen. Dabei oll – wie bei allen anderen Pornografiestraftatbestän- en – nicht nur die bildliche Darstellung unter Strafe ge- tellt werden, sondern jede verbotene pornografische chrift im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB. Festzuhalten bleibt, dass der Besitz solcher pornogra- ischer Schriften straflos bleibt, die mit Einwilligung ei- es Jugendlichen durch einen Jugendlichen hergestellt urden und sich im Besitz des Herstellers befinden. Au- erdem bereinigen wir eine durch die Entscheidung des undesgerichtshofs vom 2. Februar 2006 – 4 StR 570/05 – ntstandene Gesetzeslücke, indem wir in § 176 Abs. 4 r. 2 StGB klarstellen, dass auch derjenige strafbar ist, er ein Kind zu aufreizendem und geschlechtsbetontem osing bestimmt. Der zur Abstimmung vorgelegte Gesetzentwurf füllt aßvoll den EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der exuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpor- ografie aus. Wo es unter Opfergesichtspunkten oder zur eseitigung von Wertungswidersprüchen geboten er- cheint, geht der Entwurf bewusst über die Vorgaben des ahmenbeschlusses hinaus. Wer dem Gesetzentwurf nicht zustimmt, möge auch olgendes bedenken: Mit der Anpassung des deutschen echts an europarechtliche und internationale Standards chaffen wir die Grundlage dafür, dass Deutschland das 18106 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 (A) ) (B) ) Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention und das Europarat-Übereinkommen zur Computerkriminalität, die sogenannte Cybercrime-Konvention, ratifizieren kann. Mit den beiden Zustimmungsgesetzen, die heute ebenfalls zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf der Tagesordnung stehen, schafft der Deutsche Bun- destag die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Rati- fizierung. Auch insoweit verweigert sich die Opposition. Sie setzt damit ein falsches Signal. Man kann nicht ernsthaft gegen Kinderschutz sein! Geben Sie den Gesetzentwürfen Ihre Stimme. Sie schützen damit Kinder und Jugendliche zum Beispiel vor der Mitwirkung an der Herstellung von Kinder- bzw. Jugendpornografie ohne das sexuelle Selbstbestim- mungsrecht von Jugendlichen zu beschränken. Helga Lopez (SPD): Wir setzen heute den Rahmen- beschluss der EU zur Bekämpfung der sexuellen Aus- beutung von Kindern und der Kinderpornografie in na- tionales Recht um. Kurz zusammengefasst geht es dabei darum, den strafrechtlichen Schutz vor sexuellem Miss- brauch von Jugendlichen zu erweitern durch Einbezie- hung der 16- und 17-Jährigen. Außerdem wird der Anwendungsbereich der Strafvorschriften über porno- grafische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, auf Jugendli- che zwischen 14 und 18 Jahren erweitert. Im neugefassten § 182 Abs. 1 StGB geht es um den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Zwangs- lage. Zusätzlich zur Erweiterung der Schutzvorschrift auf Jugendliche bis 18 Jahren haben wir hier die Alters- grenze auf Täterseite aufgehoben; denn es ist für das Op- fer vollkommen unerheblich, ob die tatausführende Per- son unter oder über 18 Jahre alt ist. Ein zweites Beispiel: Wir stellen in Zukunft alle por- nografischen Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 18 Jahren zum Gegenstand ha- ben, unter Strafe. Auch diese Maßnahme halte ich für geboten. Durch die technischen Möglichkeiten – ich spreche hier nicht nur vom Internet, sondern auch vom Mobiltelefon – ist es heute sehr einfach, Bilder und Vi- deos zu verbreiten. Die Täter missbrauchen das Opfer nicht nur, sondern verhöhnen es zusätzlich durch das Weiterverbreiten von Bildern und Videos im Internet oder über das Handy. Hier war höchste Zeit, zu handeln. Wir schließen auch die Strafbarkeitslücken beim so- genannten Posing, dem aufreizenden und geschlechtsbe- tonten Zur-Schau-Stellen von Kindern. Damit wird dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2006 Rechnung getragen. Das Posing fällt mit der Neurege- lung unter die Straftat der Kinderpornografie. Verbrei- tung, Erwerb und Besitz aller jugendpornografischen Schriften, nicht nur bildlicher Darstellungen, werden über die kinderpornografischen Schriften hinaus unter Strafe gestellt. Allerdings soll der Besitz jugendporno- grafischer Schriften weniger umfassend unter Strafe ge- stellt werden als der Besitz kinderpornografischer Schriften. Lassen Sie mich auch noch einen Satz zu den soge- nannten Scheinjugendlichen sagen. Die Verbreitung von Pornografie, deren Darsteller Erwachsene mit jugendli- c w d h s g O h g l t w h s S i V D p a n A b d S h c g D K d c R S w b d d s B 2 K s s D r G i C s d m s (C (D hem Erscheinungsbild, also Scheinjugendliche sind, ird ebenfalls unter Strafe gestellt. Auch diese Vorgabe es Rahmenbeschlusses halte ich für richtig und wichtig. Zum Schluss will ich noch auf die Kritik aus den Rei- en der Opposition eingehen. Ich hätte niemals vermutet, dass diesem Gesetz Ein- chränkung der sexuellen Selbstbestimmung von Ju- endlichen unterstellt werden könnte, so wie es einige ppositionskollegen tun. Das Gegenteil ist der Fall. Was at Pornografie mit freier sexueller Entfaltung von Ju- endlichen zu tun? Was hat das Ausnutzen einer Not- age, eine Nötigung, mit freier sexueller Entfaltung zu un? Und dabei, mit Verlaub, ist es vollkommen egal, ie alt die Person ist, die bedrängt, nötigt und ausnutzt. Viele Verbände, unter anderem UNICEF und ECPAT, aben lange auf die deutsche Umsetzung des Rahmenbe- chlusses gewartet. Beim dritten Weltkongress zum chutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung in Brasilien m November dieses Jahres können wir nun endlich ollzug melden. Es wäre gut, wenn dann auch die von eutschland bereits gezeichnete Konvention des Euro- arates zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung uch ratifiziert wäre. Wir – das sage ich insbesondere auch im Auftrag mei- er sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen im usschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – egrüßen dieses Gesetz ausdrücklich. Jörg van Essen (FDP): 1994 hat der Deutsche Bun- estag in der Rechtspolitik Großes geleistet. Mit der trafrechtsreform zur Änderung des Sexualstrafrechts aben wir die Schutznormen vereinheitlicht, Widersprü- he aufgehoben und Diskriminierungen beseitigt. Es ist elungen, für diese Reform eine breite Mehrheit im eutschen Bundestag zu finden. Neben den damaligen oalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP hat auch ie SPD der Reform zugestimmt. Ich bin mehr denn je davon überzeugt, dass die Wei- henstellungen, die wir damals getroffen haben, die ichtigen waren. Wir haben uns auf ein einheitliches chutzalter von 16 Jahren geeinigt. Übereinstimmend ar der Bundestag auch der Auffassung, dass die Erpro- ung der Sexualität für die Jugendlichen unbelastet von er Befürchtung, in Strafverfahren verwickelt zu wer- en, stattfinden muss. Daher wurde bewusst eine Vor- chrift geschaffen, die jugendtypische, einvernehmliche eziehungen nicht erfassen soll. Ich war daher fassungslos, als die Bundesregierung 006 einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der den onsens im Sexualstrafrecht aufkündigt und uns gesell- chaftspolitisch zurückwirft in die 50er-Jahre. Der Ge- etzentwurf setzt einen Rahmenbeschluss der EU um. iesem Rahmenbeschluss hat die Bundesregierung in ot-grüner Regierungszeit zugestimmt. Dass gerade Rot- rün einen solchen Rechtsakt in Europa befördert hat, st ein bemerkenswerter Vorgang. Die Koalition von DU/CSU und SPD hat sich jedoch nicht darauf be- chränkt, den Rahmenbeschluss eng auszulegen und von en zahlreichen Ausnahmetatbeständen Gebrauch zu achen. Sie hat vielmehr die Vorschläge des Rahmenbe- chlusses weiter verschärft und ist erheblich über den Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 18107 (A) ) (B) ) Regelungsgehalt hinausgegangen. Während der Rah- menbeschluss keinerlei Aussage über das Täteralter trifft, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, auf jegliches Täteralter zu verzichten. Mit gutem Grund hat sich der Bundestag in den 90er-Jahren dafür ent- schieden, ein Täteralter von mindestens 18 Jahren vorzu- sehen. Die Bundesregierung verabschiedet sich damit von wesentlichen Grundprinzipien des Sexualstraf- rechts, wonach grundsätzlich von einem Erfahrungs- und Machtgefälle zwischen Täter und Opfer aufgrund des Altersunterschieds auszugehen ist. Auch bei der ge- nerellen Anhebung des Schutzalters geht der Gesetzent- wurf deutlich über den Rahmenbeschluss hinaus. Wäh- rend die Anhebung auf 18 Jahre nur für den Missbrauch gegen Entgelt gefordert ist, erweitert die Bundesregie- rung die Regelung auch bei den Fällen unter Ausnutzung einer Zwangslage. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie führen die Regelungen der Bundes- regierung zu Wertungswidersprüchen. Es ist anzuerken- nen, dass die Koalition in letzter Minute noch Änderun- gen an ihrem Ursprungsentwurf vorgenommen hat. Ich nenne hier die Differenzierung zwischen Kinder- und Ju- gendpornografie, die nun endlich die Unterschiede im Unrechtsgehalt anerkennt. Es ist bis heute völlig unklar, von welcher Motivation sich die Bundesregierung trei- ben lässt. Es wird nicht gelingen, in der Justiz einen Kronzeugen zu finden, der bestätigt, das geltende Sexualstrafrecht habe sich nicht bewährt, enthalte Lü- cken und müsse daher geändert werden. In einem Punkt sind wir uns alle einig: Sexueller Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Kin- derpornografie sind Verbrechen an der Seele von Kin- dern. Hier muss das Strafrecht mit aller Härte reagieren. Wahr ist aber auch, dass 17-jährige Jungen und Mädchen keine Kinder sind. Es zeugt von völliger Unkenntnis des Entwicklungsprozesses von Jugendlichen, wenn sie strafrechtlich mit 6-jährigen Kindern gleichgesetzt wer- den. Das zu schützende Rechtsgut im Sexualstrafrecht ist die sexuelle Selbstbestimmung, also die Freiheit der Person, über Ort, Zeit, Form und Partner sexueller Betä- tigung frei zu entscheiden. Es ist jedoch nicht die Auf- gabe des Strafrechts, die sexuelle Autonomie aufgrund von moralischen Anschauungen einzuschränken. Auf- gabe des Strafrechts ist es, Unrecht zu sanktionieren. Die Moral als Leitschnur für das, was Recht und Unrecht ist, zeugt von vergangenen Zeiten, von denen ich geglaubt habe, sie seien längst vergessen. Es ist schier unfassbar, dass erst der große öffentliche Druck die Koalition zum Einlenken bewegt hat. Die Än- derungen in der Beschlussempfehlung gehen in die rich- tige Richtung, sind aber bei Weitem nicht ausreichend, um den Gesetzentwurf zustimmungsfähig zu machen. Bis zuletzt hatte ich gehofft, dass die Koalitionsfraktio- nen sich den Argumenten aus Praxis und Wissenschaft öffnen und weitere Änderungen vornehmen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Bundesregierung nicht bereit war, sich zu bewegen. Auf nachvollziehbare Argumente, warum sich CDU/CSU und SPD entschieden haben, wie sie sich entschieden haben, warten wir bis heute verge- bens. Das Erfreuliche an der Rechtspolitik ist, dass viele Gesetzesvorhaben mit einer breiten Mehrheit des Parla- ments verabschiedet werden. Dieser Konsens ist von der Koalition beim Sexualstrafrecht bewusst nicht gesucht w e z w A s s a z B l v u S s t i e S d s f n S S 1 l s k f c H k R d g s S D R e v z c d 2 d s (C (D orden. Die FDP-Bundestagsfraktion kann dem Gesetz- ntwurf daher nicht zustimmen. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Die Streitfrage um vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ar nie, ob Kinder und Jugendliche Schutz vor sexueller usbeutung benötigen. Zu dieser wichtigen Zielstellung ind wir uns hier im Haus hoffentlich alle einig. Die ent- cheidende Frage ist, ob es diesem Ziel dient, zukünftig lle Menschen in Deutschland unter 18 Jahren als Kinder u behandeln. Denn so sieht es der Marschbefehl aus rüssel vor, der dem aktuellen Gesetzentwurf zugrunde iegt. Bevor uns dieser Marschbefehl aus Brüssel ereilte, erfügten wir in Deutschland über ein unangezweifeltes nd bewährtes System der Schutzaltersgrenzen. Das ystem beruhte auf der überzeugenden Idee, dass zwi- chen Kindern und Jugendlichen für deren strafbewehr- en Schutz unterschieden werden muss. Für Jugendliche st nun einmal typisch, dass diese ihre Sexualität gerade ntdecken und entwickeln. Sie dürfen erwarten, dabei chutz vom Staat zu erhalten. Sie erwarten gleichzeitig, abei vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Die Lö- ung dieses Widerspruchs liegt auf der Hand: Sie besteht ür den Gesetzgeber in der Wahl des richtigen Verhält- isses zwischen dem geleisteten Schutz vor ungewollter exualität und der gewährten Freiheit für gewollte exualität. Für Kinder dagegen – also für Personen unter 4 Jahren – verbieten sich solche Differenzierungen völ- ig; Kinder verdienen den absoluten Schutz des Strafge- etzgebers. Genau deshalb käme niemand in der Bevöl- erung auf den Einfall, für das Sexualstrafrecht ein ünfjähriges Kind mit einem siebzehnjährigen Jugendli- hen gleichzusetzen. Es wäre auch niemand in diesem ause auf einen solchen Einfall gekommen – hätte es einen Marschbefehl aus Brüssel mit ganz zweifelhafter echtsgrundlage gegeben. Wegen dieses Marschbefehls sah man sich im Bun- esministerium der Justiz zum Systembruch gezwun- en. Man hebelte das fein austarierte deutsche Sexual- trafrecht weitgehend aus. Ich zitiere aus einem chreiben des Staatssekretärs vom 2. Juni dieses Jahres: eutschland ist in der jetzigen Situation verpflichtet, den ahmenbeschluss umzusetzen. – Das ist schlicht und infach falsch. Ich zitiere wieder, diesmal das Bundes- erfassungsgericht. In seinen Ausführungen im Urteil um Europäischen Haftbefehl heißt es: Das Europäische Parlament, eigenständige Legiti- mationsquelle des europäischen Rechts, wird in dem Rechtsetzungsprozess lediglich angehört (vgl. Art. 39 Abs. 1 EU), was im Bereich der „dritten Säule“ den Anforderungen des Demokratieprinzips entspricht, weil die mitgliedstaatlichen Legislativ- organe die politische Gestaltungsmacht im Rahmen der Umsetzung, notfalls auch durch die Verweige- rung der Umsetzung, behalten. Wenn man dann aber doch – entgegen der ausdrückli- hen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – en Rahmenbeschluss des Rates vom 22. Dezember 003 für umsetzungsbedürftig hielte, so wäre es dennoch arauf angekommen, eine juristisch anspruchsvolle Um- etzung zu meistern, die sich in das deutsche System der 18108 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 (A) ) (B) ) Schutzaltersgrenzen einfügt und dabei umfassend von den Ausnahmebestimmungen des Rahmenbeschlusses Gebrauch macht. Für das Justizministerium aber wurden die Vorgaben des Rahmenbeschlusses gleichsam zu Soll- bruchstellen. Weil es das System der Schutzaltergrenzen missach- tete, legte das Ministerium dem Bundestag einen ersten Entwurf vor, der sehr viel antiquierte Moral und sehr wenig modernes Recht zu bieten hatte. Dazu zwei Beispiele: Der Entwurf schloss eine Bestrafung von 16- oder 17-jährigen Jugendlichen nicht aus, wenn diese einvernehmlich und zur eigenen Verwendung von sich selbst erotische Fotos oder Filme anfertigen. Für die Strafbarkeit pornografischer Schriften sollte es auch gar nicht auf das wirkliche Alter der Darsteller ankommen, sondern auf das scheinbare Alter. Die Strafbarkeit des Besitzes pornografischer Schriften, deren Darsteller nachweislich erwachsen waren, sollte sich gleichsam im Auge des beliebigen Betrachters entscheiden. Der erste Entwurf traf wegen solcher und anderer Seltsamkeiten auf den einhelligen Widerstand der Opposition und der Öffentlichkeit. Es ist einigermaßen begrüßenswert, dass man daraufhin im Justizministerium und aufseiten der Koalition wenigstens ein Mindestmaß an Einsehen hatte. Die gerade geschilderten Merkwürdigkeiten wurden je- denfalls gestrichen. Doch auch die aktuelle Fassung weist weiter ernste Mängel auf. Diese beruhen nicht länger auf der fälschli- chen Annahme einer Umsetzungspflicht. Sie sind poli- tisch gewollt. Deswegen geht man auch erheblich über das vom Rahmenbeschluss Geforderte hinaus. Auch dazu zwei Beispiele: Erstens. Der Rahmenbeschluss fordert lediglich, die bildliche Darstellung von jugendpornografischem Mate- rial unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe zu stellen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erfasst jedoch darüber hinaus zum Beispiel auch Literatur und Lieder. Was Sie mit dieser Kunstzensur bezwecken und wie sie es mit Art. 5 GG vereinbaren wollen, Nabokov, Gide und die Punkband „Die Ärzte“ in die Nähe des Strafrechts zu rücken, darüber verlieren sie wohlweislich kein Wort. Zweitens. Nach unserem Strafrecht darf eine 18-jäh- rige junge Frau mit einem 17-jährigen jungen Mann je- den Spaß haben, den die beiden wollen. Das wollen Sie glücklicherweise nicht ändern; denn was einvernehmlich in deutschen Jugendschlafzimmern geschieht, das geht schließlich den Staatsanwalt nichts an. Nach dem Ent- wurf soll es den Staatsanwalt aber doch etwas angehen, wenn die junge Frau von dem jungen Mann beim einver- nehmlichen Spaß Fotos schießt oder nur davon ein Bild malt, auch wenn dies nur zum persönlichen Gebrauch dient. Die beiden dürfen also alles machen aber nichts abbilden. Das ist unsinnig und widersprüchlich. Allein dass in diesem Bereich Ermittlungen möglich sind, be- lastet bereits das natürliche Bedürfnis von Jugendlichen, ihre Sexualität unbehelligt von staatlicher Gängelung zu entdecken und zu entwickeln. Wenn diese möglichen Er- mittlungen dann tatsächlich geführt werden, tritt weite- rer Schaden hinzu: Es ist leider die typische Folge un- sinniger Kriminalisierungen, dass sie den so zusätzlich und nutzlos befassten Ermittlungsbehörden die Zeit rau- b F g m t h A d d z i B a S d g e f z d r w d k h w e a l k g s k w e h d s g p u b K s n f s s S n „ m m S s z G „ e (C (D en, ernsten Straftaten nachzugehen, etwa wenn es um älle sexuellen Missbrauchs geht oder um Kinderporno- rafie. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich öchte zu Beginn meiner Rede eines vorab deutlich be- onen: Wir Grünen unterstützen alle Anstrengungen, die elfen, Kinder umfassend und wirksam vor sexueller usbeutung zu schützen. Kinderprostitution und Kin- erpornografie gilt es entschieden zu bekämpfen. Doch em Gesetzentwurf der Bundesregierung, der heute in weiter und dritter Lesung beraten wird, zielt – insoweit st sein Titel irreführend – auf weit mehr als nur auf die ekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern. Er zielt uf eine erhebliche Kriminalisierung einvernehmlicher exualkontakte Jugendlicher. Daran ändert auch nichts, ass die Koalition – nachdem die Öffentlichkeit dank uter Oppositionsarbeit von den Plänen erfuhr und sich rheblicher Widerstand gegen die ursprünglichen Pläne ormierte – nun einen zweimal entschärften Vorschlag ur Abstimmung stellt. Ich will nicht verhehlen: Die von er Koalition vorgenommenen Änderungen gehen in die ichtige Richtung, sie sind jedoch nach wie vor nicht eitgehend genug. Bislang sah das Sexualstrafrecht ein nach dem Alter er Betroffenen abstufendes, differenzierendes Schutz- onzept vor. Es stellte so einen sachgerechten Ausgleich er zwischen dem Recht junger Menschen, vor nicht ge- ünschten sexuellen Handlungen geschützt zu werden inerseits, und dem Recht von Jugendlichen, ihr Recht uf sexuelle Selbstbestimmung auch selbstbestimmt aus- eben zu können andererseits. Dieses gestufte Schutz- onzept wird mit den vorgesehenen Änderungen infrage estellt. So soll der bewährte § 182 StGB mit seinem ge- tuften Schutzkonzept nivelliert und damit die Strafbar- eit jugendlicher Sexualkontakte erheblich ausgeweitet erden. Ich möchte betonen: in § 182 StGB geht es um invernehmliche Sexualkontakte von Jugendlichen. Des- alb forderte die bisherige Strafnorm, neben dem Han- eln gegen Entgelt oder in Ausnutzungssituationen zu- ätzlich eine altersbedingte Überlegenheit des Täters egenüber dem Opfer. Denn diese Altersüberlegenheit rägt den Unwert des Handelns ganz entscheidend mit nd wird deshalb zu Recht vorausgesetzt. Die Regelung hat sich seit vielen Jahren in der Praxis ewährt. Es ist mir schlicht unverständlich, warum die oalition hier nun – ohne Not – umfangreiche Strafver- chärfungen vornimmt. Sie will das Altersgefälle eineb- en; in einigen Fällen soll gar ein umgekehrtes Altersge- älle möglich sein: Da wird dann der 14-jährige Jüngling trafbar, wenn er seine angehimmelte 17-Jährige in exuellen Absichten zu sich einlädt, weil sie – wegen tress zu Hause – für die Nacht ein Bett sucht. Denn ge- au diese Fälle fallen bereits unter die weite Tathandlung Ausnutzen einer Zwangslage“ in § 182 StGB. Sie hat it Gewalt oder Zwang eben nichts zu tun, allenfalls mit isslichen Situationen. Gerade wegen der Weite der trafnorm ist es aber auch notwendig, den Altersunter- chied zwischen älterem Täter und jüngerem Opfer bei- ubehalten, um Überkriminalisierung zu vermeiden. leiches gilt für die Tathandlung „gegen Entgelt“. Da Entgelt“ jeden geldwerten Vorteil – also auch schon ine geschenkte Kinokarte – umfasst, ist wegen der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 18109 (A) ) (B) ) Weite der Fälle auch hier ein deutliches Altersgefälle zwischen Opfer und Täter als unrechtsbestimmendes Moment unverzichtbar. Nur für die Tathandlung „gegen Geld“ halten wir die von der Regierung vorgeschlagene Heraufsetzung des Opferalters von 16 auf 18 Jahre, unter Beibehaltung des Täteralters von 18 Jahren, für diskussionswürdig, um dem Abgleiten Jugendlicher in die Prostitution entge- genzuwirken. Zu weitgehend ist auch die neu eingeführte Versuchs- strafbarkeit in § 182 StGB. Lehnt das 17-jährige – ver- meintliche – Opfer zum Beispiel in einer Zwangslage se- xuelle Avancen nach § 182 StGB ab, so zeigt sich darin doch gerade seine sexuelle Selbstbestimmung; der straf- rechtliche Schutz ist hier also gerade nicht erforderlich. Auch die strafrechtlichen Ausweitungen im Bereich der Jugendpornografie halten wir Grünen – nach wie vor – für zu weitgehend. Die Neuregelung sieht vor, erstmals die pornografische Darstellung Jugendlicher in einem neuen § 184 c StGB unter Strafe zu stellen, und geht dabei so- gar deutlich über die Vorgaben des EU-Rahmenbe- schlusses hinaus. So soll sich zum Beispiel auch strafbar machen, wer pornografische Aufnahmen Erwachsener verbreitet, die minderjährig erscheinen. Auch der einver- nehmliche Tausch aufreizender Fotos jugendlicher Pär- chen innerhalb ihrer Peergroup soll bestraft werden. Wa- rum hier ein Sanktionsbedürfnis bestehen soll, diese Antwort bleibt die Koalition leider schuldig. Mit unserem grünen Änderungsantrag, den wir auch hier im Plenum zur Diskussion und Abstimmung stellen, zeigen wir Alternativen. Unser Entwurf hält an dem al- tersgestuften System des Sexualstrafrechts fest und be- schränkt sich auf die nach europarechtlichen Vorgaben zwingend notwendigen Änderungen: In § 182 StGB wollen wir nur hinsichtlich des „Handelns gegen Geld“ das Schutzalter auf 18 Jahre anheben; bei den übrigen Tathandlungen, also dem Handeln gegen sonstiges Ent- gelt oder unter Ausnutzen einer Zwangslage, bleibt es beim bisherigen Recht, insbesondere also beim erforder- lichen Altersunterschied zwischen Täter und Opfer. Die Versuchsstrafbarkeit wird allein auf die Alternative „Handeln gegen Geld“ erstreckt. Zusätzlich wird die Norm als relatives Antragsdelikt ausgestaltet und eine Strafabsehensmöglichkeit geschaffen, um Fälle geringen Unrechts ausschließen zu können. Im Bereich Jugendpornografie werden nur die wirk- lich strafwürdigen Fälle erfasst, indem erstens nur die Verbreitungsalternativen unter Strafe gestellt werden und zweitens die Norm auf kommerzielle Kontexte be- schränkt wird. Privataufnahmen Jugendlicher, ausge- tauscht in der Peergroup, gehören nicht unter das scharfe Schwert des Strafrechts. Auch eine Besitzstrafbarkeit ist hier nicht sachgerecht, weil bei Jugendpornografie – an- ders als bei Kinderpornografie – der Abbildung eben ge- rade kein sexueller Missbrauch vorausgegangen ist. Auch nicht tatsächliche Geschehen, also virtuelle Dar- stellungen Jugendlicher und Darstellungen von nur scheinbar Jugendlichen, real aber Volljährigen, klam- mern wir – anders als der Koalitionsvorschlag – aus der Strafnorm aus. K A s W K r a z r l d b A t S v b M E h l l n d M h v r S e v w i m d t w W s d Z p t P J i j f m f s s J d (C (D Es ist fahrlässig und unverantwortlich von der Großen oalition, auf die von ihr beabsichtigten unglaublichen usweitungen des Sexualstrafrechts nicht hinzuweisen, ondern sie schlicht zu beschönigen und zu vernebeln. ir Grünen fordern die Koalition auf, die überbordene riminalisierung sexueller Handlungen Jugendlicher zu- ückzunehmen. Die Regierung ist in der Pflicht, sich uch auf internationaler Ebene für Regelungen einzuset- en, die nach Alter der Kinder und Jugendlichen diffe- enzierende Schutzkonzepte im Sexualstrafrecht ermög- ichen. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Die rei Gesetzentwürfe, die jetzt zur Abstimmung stehen, ehandeln ein trauriges Thema. Es geht um die sexuelle usbeutung von Kindern und Jugendlichen durch Prosti- ution und Pornoindustrie. Traurig ist aber nicht nur das chicksal der Opfer. Traurig ist auch das politische Ni- eau, auf dem dieses Thema diskutiert wird. Die Opposition wollte diesen Gesetzentwurf offenbar ewusst missverstehen. Sie hat in der Öffentlichkeit die issverständnisse darüber gezielt geschürt. Es ist der indruck erweckt worden, wir wollten hier eine über- olte Sexualmoral gesetzlich verordnen und das Liebes- eben von Teenagern kriminalisieren. Um es ganz deut- ich zu sagen: Das alles ist grober Unfug. Dies will iemand und das werden wir auch nicht tun. Es geht um en Schutz der sexuellen Selbststimmung von jungen enschen und nicht um deren Einschränkung. Was werden wir jetzt genau beschließen? Wir erhö- en zunächst das Schutzalter beim sexuellen Missbrauch on Jugendlichen von 16 auf 18 Jahre. Ich meine, es ist ichtig, dass alte Männer, die minderjährige Mädchen für ex bezahlen, künftig nicht mehr straflos bleiben. Mir ist s unverständlich, wie man angesichts der Schicksale on minderjährigen Prostituierten behaupten kann, wir ollten hier Teenager kriminalisieren, die ihre Freundin ns Kino einladen. Auch zukünftig macht sich niemand it einer solchen Einladung strafbar, und zwar selbst ann nicht, wenn er darauf hofft, es werde dort oder spä- er zu Zärtlichkeiten kommen. Strafbar macht sich nur, er Jugendliche für sexuelle Handlungen in irgendeiner eise „bezahlt“, und dies auch nur dann, wenn der Täter elbst über 18 Jahre alt ist. Der zweite Punkt, über den vehement diskutiert wor- en ist, ist die Strafbarkeit von Jugendpornografie. In ukunft soll nicht nur Kinder-, sondern auch Jugend- ornografie verboten sein. Das ist richtig, denn wir soll- en alle Minderjährigen vor der Ausbeutung durch die ornoindustrie schützen. Allerdings muss dabei eines ganz klar sein: Egal ob ugendlicher oder Erwachsener: Nicht jedes Nacktfoto st Pornografie. Andernfalls wäre der Playboy nicht an edem Kiosk öffentlich erhältlich. Ein harmloses Nackt- oto, das ein Jugendlicher von seiner ersten Freundin acht, ist daher keine Pornografie und hier gar nicht er- asst. Aber selbst wenn es sich um Pornografie handeln ollte, bleiben Jugendliche straffrei. Nämlich dann, wenn ie die Aufnahmen mit Einwilligung der dargestellten ugendlichen selbst hergestellt haben. Dies gilt auch für en Fall, dass die Jugendlichen erwachsen werden. Kein 18110 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 (A) ) (B) ) 17-Jähriger muss also befürchten, dass die Videoaufnah- men mit seiner Freundin am Tag seiner Volljährigkeit strafbar werden. Ich denke, mit der Form, die der Ge- setzentwurf nun hat, sind die Irritationen gründlich aus- geräumt. Mein Dank gilt auch dem Rechtsausschuss, der viel dafür getan hat, den Gesetzentwurf so zu formulie- ren, dass nun wirklich keine Missverständnisse mehr aufkommen können. Wir halten uns mit diesem Gesetz eng an den Rah- menbeschluss der EU, zu dessen Umsetzung wir selbst- verständlich verpflichtet sind. Wer Verpflichtungen ein- geht, muss sie auch erfüllen, so ist das nun einmal in einem Rechtsstaat. Es spielt dabei für mich keine Rolle, dass erst der Lissabon-Vertrag Sanktionen für die Nicht- umsetzung von Rahmenbeschlüssen einführen wird. Das Ziel der europäischen Vorgaben und unseres Gesetzes ist nämlich völlig richtig: Wir wollen den Schutz von Ju- gendlichen vor sexueller Ausbeutung durch Prostitution und Pornografie verbessern, und genau das tun wir auch. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Verbraucherschutz beim Telefonmarketing verbessern – Callcenter erhalten (Tagesordnungspunkt 33) Dr. Günter Krings (CDU/CSU): „Bei Anruf: Wer- bung.“ So titelte vor kurzem eine Tageszeitung und spielte dabei auf den bekannten Hitchcock-Film „Bei Anruf: Mord“ an. Nun hat mit Sicherheit die Telefon- werbung nicht dieselben Folgen, wie es der Anruf im Hitchcock-Film hat. Aber eines gilt bestimmt auch für die Telefonwerbung: Sie ist nervtötend. Aus der eigenen Erfahrung und aus dem eigenen Be- kanntenkreis kennt man zur Genüge Beispiele für uner- laubte Telefonwerbung, und meistens erreicht sie einen natürlich zu den unmöglichsten Zeiten und den unmög- lichsten Gelegenheiten. Und so überrascht es auch nicht weiter, dass bei einer Umfrage des Forsa-Instituts aus dem Jahre 2007 86 Prozent der Befragten angaben, sich von Telefonwerbung belästigt zu fühlen. Die bestehenden Regelungen greifen nur unzurei- chend, selbst wenn der Fall Tele2 aus dem letzten Jahr eine andere Deutung zulassen würde. Gegen Tele2 wurde zweimal eine Unterlassungsverfügung gerichtlich angeordnet. Da Tele2 jedoch immer noch kein Einsehen hatte und einfach weiter telefonisch auf Kundenfang ging, zog das Landgericht Düsseldorf die Notbremse und verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 200 000 Euro. Die Firma Tele2 legte in einem Fall Be- schwerde ein und einigte sich außergerichtlich auf 240 000 Euro. Dieser Sachverhalt darf aber nicht über eine landläu- fige Ineffizienz bei den bestehenden Regelungen hin- wegtäuschen. Nicht nur die FDP hat dies erkannt, son- dern auch die Koalitionsfraktionen. In Ihrem Antrag sprechen Sie die Problematik der untergeschobenen Ver- träge an. Als ich Ihren Antrag gelesen habe, kam mir d I b I u S a G d r b v u h b h b n a T e b e e a N a s g e d n u m o Z a k s f u s d m f s ü g w v t o ü e W (C (D erselbe Gedanke. Denn die meisten Punkte, die Sie in hrem Antrag ansprechen, sind auch von der Koalition ereits angedacht und intern bereits besprochen worden. hren Antrag damit einem Gesetzentwurf der Koalition nterzuschieben, ist ein netter Versuch, aber leider zum cheitern verurteilt. Das Thema steht seit einiger Zeit uf der politischen Tagesordnung der Koalition, und die espräche dazu gestalten sich so weit fortgeschritten, ass in allernächster Zeit mit einem Gesetzentwurf zu echnen ist. Ich will gerne die Punkte benennen, die uns als Union esonders am Herzen liegen und möchte mich als Erstes on den untergeschobenen Anträgen wieder hin zu den ntergeschobenen Verträgen bewegen. Denn die Vorge- ensweise bei den untergeschobenen Verträgen ist esonders perfide. Hier existiert ein Dreipersonenver- älnis: bisheriger Telekommunikationsanbieter, Ver- raucher und neuer Telekommunikationsanbieter. Der eue Telefonanbieter legt dem alten Telefonanbieter eine ngebliche Kündigung vom Verbraucher vor. Der alte elefonanbieter entlässt so häufig einen Verbraucher aus iner Kundenbeziehung, die dieser eigentlich gar nicht eenden will. Um diese Unsitte einzudämmen, ist der inzig richtige Weg für die Kündigung des Verbrauchers inen schriftlichen Nachweis zu fordern. Daher sind wir n dieser Stelle konform mit dem FDP-Antrag: Kein achweis, kein neuer Vertrag. Die Ausweitung des Widerrufs- und Rückgaberechts uf Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeit- chriften und Illustrierten und bei Verträgen zur Erbrin- ung von Wett- und Lotteriedienstleistungen findet benfalls unsere Zustimmung. Sie deckt sich auch mit er Forsa-Untersuchung von 2007. Jeder zweite hat da- ach einen Anruf erhalten, der in die Kategorie „Wett- nd Lotteriedienstleistungen“ fällt. Jeder vierte hat im- erhin noch einen Anruf zur Bewerbung einer Zeitung der Zeitschrift erhalten. Ursächlich für diese hohen ahlen ist sicherlich der Umstand, das beide Kategorien us dem Fernabsatzgesetz mit seinen Widerrufsmöglich- eiten herausgenommen sind. Dass sich dies nun ändern oll, begrüßen wir ausdrücklich. Im Fernabsatzgesetz halten wir einen weiteren Punkt ür unbedingt regelungsbedürftig. Es handelt sich dabei m die Problematik des untergeschobenen Tarifwech- els. Insbesondere ältere Menschen klagen hier häufig arüber, dass sie von den Telekommunkationsunterneh- en übervorteilt werden. Ein neuer Tarif muss keines- alls günstiger sein, wie es der Anrufer meistens uggeriert, und häufig merkt man erst später – wenn berhaupt –, dass man sich einen neuen Tarif eingefan- en hat. Diese Praxis wollen wir unterbinden. Daher schlagen ir ein Widerrufsrecht des Verbrauchers noch bis zur ollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragspar- eien vor, wenn das Unternehmen den Verbraucher nicht rdnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Das bedeutet im Klartext: Ist der Verbraucher nicht ber sein Widerrufsrecht belehrt worden, dann braucht r auch nichts zu bezahlen. Er kann sogar im Falle eines iderrufs erfolgte Leistungen ohne Wertersatz einbehal- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 18111 (A) ) (B) ) ten. Der Sumpf der unerlaubt vorgenommenen Tarif- wechsel dürfte so wirksam ausgetrocknet werden. Ebenfalls herrscht Einigkeit mit der FDP in Sachen Rufnummernunterdrückung. Es ist immer wieder ein Är- gernis, bei einem unerlaubten Werbeanruf die Nummer des Anrufenden nicht angezeigt zu bekommen. Eine Rückverfolgbarkeit des Anrufers wird so erfolgreich verhindert. Der Zwang zur Anzeige der Rufnummer sollte auch im Interesse der Callcenter-Branche sein, da dies ein Weg ist, Transparenz gegenüber den Verbrau- chern zu zeigen. Gleichzeitig sollte man aber, und hier beginnen dann die Unterschiede zur FDP, eine Rufnummernunterdrü- ckung als Ordnungswidrigkeit einstufen. Die Einführung eines Bußgeldes ist eh eine alte Unionsforderung und sollte sich nicht nur auf die Rufnummernunterdrückung beziehen, sondern auch auf die unzumutbare Belästi- gung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Im Fall Tele2 ist es au- genscheinlich geworden: Zivilrechtliche Verfahren ha- ben nicht die Durchschlagskraft, die wir uns vorgestellt haben. Ein effektiver Verbraucherschutz wird sich daher nur einstellen, wenn ein Bußgeld gegen den Telefonwer- bungssünder verhängt werden kann. Die Menschen in unserem Land erwarten, dass wir sie vor der Plage un- erlaubter Telefonwerbung schützen, und da heißt es nun: Daumenschrauben anziehen. Daher halte ich auch nichts von der Forderung der FDP, die Branche solle einen Ehrenkodex erarbeiten und verabschieden, um damit das Prinzip der Eigenverant- wortung der Wirtschaft herauszustreichen. An diesen Ehrenkodex werden sich eh nur die seriösen Callcenter beteiligen, die sich schon jetzt an die gesetzlichen Be- stimmungen halten. Ich bin dagegen, weiße Schafe noch weißer zu machen, weil es nicht daran ändert, dass die schwarzen Schafe schwarz bleiben. Mit unseren Maß- nahmen wollen wir gerade die unseriösen Unternehmen erreichen, die die unerlaubte Telefonwerbung im Mi- nutentakt durchführen und nicht diejenigen, die nach Recht und Gesetz handeln. Die Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung ist uns ein wichtiges Anliegen, was wir auch schon ver- schiedentlich zum Ausdruck gebracht haben. Daher gibt es zurzeit intensive Gespräche innerhalb der Koalition wie gesetzliche Veränderungen in diesem Bereich ausse- hen können. Ich bin recht zuversichtlich, dass das BMJ schon bald einen abgestimmten Entwurf ins Kabinett einbringen kann. Der durch unerlaubte Telefonwerbung belästigte Verbraucher hat es sich verdient. Dirk Manzewski (SPD): Wir debattieren hier heute über einen Antrag der FDP zum Thema unerwünschte Telefonwerbung. Die Problematik ist bekannt und wurde zuletzt von uns im Zusammenhang mit einem Antrag von Bündniss 90/Die Grünen hier im Plenum behandelt. Leider ist es offenbar nicht nur so, dass unerwünschte Telefonwerbung sich in letzter Zeit zu einer für die Ver- braucher immer schlimmer werdenden Belästigung ent- wickelt hat, sondern insbesondere die in diesem Zusam- m z m B s h d w s A v r g s n u f n d t e n A l m C e b z d e V a d b l p w d b d d l g z n z z w s g (C (D enhang untergeschobenen Verträge haben dramatisch ugenommen. Es ist daher völlig richtig, dass wir uns immer wieder it dieser Problematik befassen, zumal uns auch das undesjustizministerium in Kürze einen eigenen Vor- chlag zur Bekämpfung des Problems vorlegen wird. Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass es schon eute eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten gibt, ie aber offensichtlich nicht dazu geführt haben, uner- ünschte Telefonanrufe tatsächlich einzudämmen. So gibt es einen Unterlassungs-, einen Schadenersatz- owie einen Gewinnabschöpfungsanspruch. Es bestehen nfechtungsansprüche und – da es hier um Fernabsatz- erträge geht – umfassende Widerrufs- und Rückgabe- echte. Wir sollten uns daher langsam zweimal überle- en, welche Vorschläge wirklich Sinn machen, um die ogenannten Cold-Call-Anrufe wirksam zu unterbinden. Wenn die FDP nun auch die Verpflichtung zur Ruf- ummernanzeige vorschlägt, dann mag dieses helfen, m den Initiator des Anrufs zu identifizieren. Ich be- ürchte allerdings, dass die Angerufenen gleichwohl icht die Verbraucherschutzverbände informieren wer- en, da dies – bei allem Ärger über den Anruf – mit wei- erem Aufwand für sie verbunden ist. Im Übrigen kann ine Rufnummeranzeige manipuliert werden und wird icht besonders weiterhelfen, wenn sich der Anrufer im usland aufhält – und das wird verstärkt eintreten –, iebe Kolleginnen und Kollegen. Geradezu abenteuerlich finde ich in diesem Zusam- enhang den Vorschlag, dass nicht die Nummer des allcenters, sondern dessen Auftraggebers im Display rscheinen sollte. Abgesehen davon, dass es den Ver- raucherschutzverbänden oder Mitbewerbern nicht zu- umuten ist, dann den Streit darüber auszutragen, ob enn nun tatsächlich die Beauftragung eines Callcenters rfolgte oder nicht, will ich nicht die Callcenter aus der erantwortung entlassen, mit dem Auftraggeber vorab bzuklären, ob es sich hierbei um Cold-Call-Anrufe han- elt; denn es sind letztendlich ja die Callcenter, die die elästigenden Anrufe tätigen. Interessanter ist da schon der Vorschlag einer einheit- ichen Vorwahlnummer für alle Werber und Verkäufer er Telefon. Zwar ist die Belästigung bereits eingetreten, enn ich beim Ablesen des Telefondisplays feststelle, ass mich ein Telefonwerber sprechen möchte; denn ich in ja zumindest schon zum Telefon geeilt und werde as Telefon kaum ewig klingeln lassen. Ich könnte aber iese einheitliche Vorwahlnummer dann bei meinem Te- efonanbieter sperren lassen, sodass diese Anrufe erst ar nicht an mich weitergeleitet werden, und das wäre umindest prüf- und überlegenswert. Dass das bestehende Widerrufs- und Rückgaberecht ach Auffassung der FDP nunmehr auch auf Verträge ur Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften sowie um Erbringen von Lottodienstleistungen ausgeweitet erden soll, finde ich richtig, zumal dies auch dem Vor- chlag des Bundesjustizministeriums entsprechen wird. Zu Recht wird auch auf das besondere Problem unter- eschobener Telefonverträge hingewiesen. Der Schutz 18112 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 (A) ) (B) ) des Telefonkunden soll dort verstärkt werden, wo der neue Anbieter aufgrund einer angeblichen Bevollmächti- gung den bisherigen Vertrag kündigt und den Anschluss über sich freischaltet. Dies soll nach Auffassung der FDP dadurch geschehen, dass bei diesem Massenmiss- brauch der vermeintlich neue Telefonanbieter dem bis- herigen Telefonanbieter den Nachweis einer entspre- chenden Kündigung vorlegt. Abgesehen davon, dass dies auch dem Vorschlag des Bundesjustizministeriums entsprechen wird – die Kontakte der FDP dorthin schei- nen immer noch hervorragend zu sein –, macht dieser Vorschlag das eigentliche Dilemma deutlich. Die Vorschläge der FDP werden meiner persönlichen Auffassung nach nämlich ebenso wie die schon gelten- den Sanktionsmöglichkeiten nur partiell weiterhelfen. Die Unseriösen werden Wege finden, diese zu umgehen. Helfen wird meiner Meinung nach nur eine Art Bestäti- gungslösung. Worum geht es dem Telefonwerber denn letztendlich? Natürlich um den Abschluss eines Vertra- ges. Setzen wir bei dessen Wirksamkeit an, werden wir sehr schnell sehen, wie uninteressant diese Werbeanrufe werden. Abgesehen davon, dass schon nicht einzusehen ist, warum der Verbraucher derjenige sein soll, der hinter dem ihm aufgezwungenen oder untergeschobenen Ver- trag herzulaufen hat, setzen die Telefonwerber doch ge- rade darauf, dass nur ein Bruchteil der Betroffenen die ihnen zustehenden Rechte kennt und auch einsetzt. Ge- nau das wird doch von vornherein mit einkalkuliert. Wenn die FDP dies in ihrem Antrag grundsätzlich ab- lehnt, muss sie sich von mir den Hinweis der Wider- sprüchlichkeit gefallen lassen. Denn wenn man im Zu- sammenhang mit dem Wechsel eines Telefonanbieters einen Nachweis für die Kündigung des alten Vertrages verlangt, dann ist dies nichts anderes als eine Bestäti- gung des Willens des Kunden. Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings da- rauf hinweisen, dass dies bislang nur meiner persönli- chen Meinung entspricht. Wir sollten aber zumindest in den nun folgenden Wochen auch über diesen Lösungsan- satz ernsthaft diskutieren. Ich freue mich jedenfalls schon auf die anstehenden Beratungen. Hans-Michael Goldmann (FDP): Vor kurzem er- hielt ich eine Zuschrift eines spürbar genervten Bürgers. Ich zitiere mal aus dieser Mail: „Am Montag erhielt ich den ersten Anruf, ich habe mir erlaubt, einfach aufzule- gen! Ich wurde am selben Tag ein zweites Mal und ein drittes Mal angerufen – ich habe wieder einfach aufge- legt!“ Beim vierten Anruf ging der Schreiber dann ran und musste sich seiner Aussage nach nun eine Reihe von Vorwürfen anhören. Sein Brief an mich endet recht kühl und unmissverständlich: „Ich machte den Anrufer darauf aufmerksam, dass ich ein freier Mensch bin und ent- scheiden kann, mit wem ich wann reden will, und dass ich von dem Unternehmen keinerlei Telefonanrufe mehr wünsche und sie mich aus ihrer Telefonliste streichen sollen.“ r S d f w g s u b H B b r p u z l f d t n e t r d u n B c o a i A d a v e m a l u B w s w z b o a V g k c r (C (D Ich kann diesen Bürger verstehen und finde, er hat ichtig gehandelt. Aber das ist doch kein brauchbarer chutz, nur noch den Hörer aufzuknallen und am Abend en Netzstecker zu ziehen! Der Unmut dieses Bürgers ührt zu einer Frage und zwar: Wie viele solcher Anrufe, ie viele solcher Schreiben müssen noch ins Land ehen, bis die Bundesregierung endlich wirksame In- trumente vorlegt, die die sogenannten Cold Calls, die nerlaubten Werbeanrufe, eindämmt? „Bei Anruf Ver- raucherschutz“ schreibt Ministerin Zypries auf ihrer omepage mit Datum 11. März 2008 – bislang hat die undesregierung da aber nur eine ganz lange Leitung ewiesen. Vielmehr ist es höchste Zeit, dass die Bundes- egierung endlich ihr lang angekündigtes Maßnahme- aket hier in den Bundestag einbringt. Darauf warten wir nd die Bürgerinnen und Bürger inzwischen schon viel u lange. Und um es deutlich zu sagen: Durch die zöger- iche Haltung ist die Bundesregierung mitverantwortlich ür Hunderttausende von Belästigungen – einschließlich er nachteiligen Verträge, die Bürger als Folge unerlaub- er Werbeanrufe abgeschlossen haben. Die FDP-Bundestagsfraktion hat dagegen einen eige- en Antrag abgestimmt und bereits am 12. März 2008 ingebracht. Unser Antrag wird hier und heute debat- iert, und er enthält klare Forderungen an die Bundes- egierung. Wenn ich auf die Ausgangslage schaue, ist klar: Nach em geltenden Recht sind solche Anrufe verboten. Doch nseriöse Callcenter kümmern sich um dieses Verbot icht. Und darunter leiden sowohl die Bürgerinnen und ürger – aber auch in erheblichem Maße die die Call- enter, die für uns alle Aufträge wie etwa Buchungen der Stornierungen entgegennehmen oder Rückfragen bwickeln. Unser Antrag verbessert den Schutz der Verbraucher n drei zentralen Punkten. Vorrangig verbessert unser ntrag die Durchsetzbarkeit des geltenden Rechts. Zu- em gibt er dem Konsumenten die Freiheit, das Ausmaß n Werbung zu bestimmen, dass er in seinen eigenen ier Wänden akzeptieren möchte. Wenn das Telefon klingelt und ich auf dem Display ine unterdrückte Rufnummer sehe, dann beginne ich ittlerweile generell zu zögern, ob ich den Anruf noch nnehme. Das kann aber nicht im Sinne einer reibungs- osen Kommunikation sein, in der wir rasch erkennen nd entscheiden müssen. Wir fordern daher, dass die ürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Lage versetzt erden müssen, zu sehen, wer sie gerade anruft. Alle Unternehmen, die Werbeanrufe praktizieren, ollten verpflichtet werden, sich einer einheitlichen Vor- ahlnummer zu bedienen. Jeder Werbeanruf würde dann um Beispiel mit der Nummer 0500 beginnen. Der Ver- raucher hat dann die Option: Nehme ich den Anruf an der nicht? Darüber hinaus kann er den Telefonanbieter nweisen, gar keine Telefonate mit der entsprechenden orwahlnummer durchzustellen. Damit ist er in ver- leichbarer Weise vor Werbung geschützt wie gegen Re- lame im Briefkasten. Mithilfe der Nummer könnte der belästigte Verbrau- her auch das Unternehmen identifizieren. Viele unse- iöse Callcenter vereiteln die Schutzmöglichkeiten des Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 18113 (A) ) (B) ) Verbrauchers durch eine Unterdrückung der Rufnum- mer. Die Bundesregierung denkt lediglich über ein Ver- bot der Rufnummernunterdrückung nach. Mehr bringt nach unserer Auffassung, nicht nur die Telefonnummer des ausführenden Callcenters, sondern die Telefonnum- mer des Auftraggebers anzeigen zu lassen. Dann gehen die Beschwerden unmittelbar bei den Unternehmen ein, für die die Werbung letztlich gemacht wird. Davon ver- sprechen wir uns eine erhebliche präventive Wirkung. Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die Ausdehnung und Vereinheitlichung des Widerrufsrechts für den Käu- fer. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind im heutigen Fernabsatzrecht Verträge über die Lieferung von Zeitun- gen, Zeitschriften sowie die Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen. Gerade diese Bereiche sind aber in vielen Fällen Gegenstand unerlaubter Telefon- werbung. Der Schutz des Verbrauchers durch ein umfas- sendes Widerrufsrecht erfordert daher die Abschaffung solcher Ausnahmebereiche. Bei der unendlichen Vielzahl von Telekommunika- tionstarifen tritt vermehrt das Problem auf, dass nach dem unerlaubten Werbeanruf sofort die Umstellung des neuen Tarifs eingeleitet wird. Im Gesetz muss klarge- stellt werden, dass dadurch ein Widerrufsrecht nicht er- lischt. Wir halten es nicht für sinnvoll, darüber hinaus auch noch die Wirksamkeit von telefonisch geschlossenen Verträgen von einer schriftlichen Bestätigung des Ver- brauchers abhängig zu machen. Damit schaffen wir für den Verbraucher nur Verwirrung. Denn der Verbraucher müsste zwischen erlaubten Werbeanrufen per Telefon entscheiden, die zu wirksamen Verträgen führen, aber widerrufbar sind, und unerlaubten Anrufen, bei denen Verträge erst wirksam werden, wenn er sie schriftlich be- stätigt. Niemand kann sich aber so ganz sicher sein, ob er gelegentlich bei einer Teilnahme an Gewinnspielen nicht doch durch eine im Kleingedruckten verborgene Einwilligung zu Anrufen zugestimmt hat. Ein weiteres wettbewerbrechtswidriges Verhalten, ge- gen das der Verbraucherschutz ausgebaut werden muss, sind die sogenannten untergeschobenen Verträge. Ver- braucherinnen und Verbraucher werden mit angeblich bestellten Telekommunikationsdienstleistungen, vor al- lem mit DSL-Anschlüssen, konfrontiert, obwohl sie diese Anschlüsse gar nicht in Auftrag gegeben haben. Bürger finden sich plötzlich bei einem neuen Telefon- anbieter wieder oder in einem neuen Tarif ihres bisheri- gen Anbieters, obwohl sie ihre alten Verträge gar nicht bewusst gekündigt haben. In Zukunft sollte daher der Nachweis einer solchen Kündigungserklärung ausdrück- lich verlangt werden. Während die Bundesregierung dafür die Textform verlangt, schlägt die FDP vor, für die Verbraucher eine mündliche und am Telefon aufgezeichnete Erklärung ausreichen zu lassen. Das wäre unbürokratisch und würde den gewollten Wechsel des Telefon- oder Handy- tarifs per Telefon nicht verhindern. Kein Bedarf besteht für eine Anhebung des Bußgelds auf bis zu 50 000 Euro. Verbraucherzentralen können eine Abmahnung mit strafbewehrten Unterlassungs- erklärungen versehen, die die Gerichte befähigen im F 2 R n B g b d I d i S a E R s s s S h a L d D – d m a t i M h t M h i S k d e F I p a w g g d V s r u k n n b (C (D alle einer Nichtbeachtung Ordnungsgelder bis zu 50 000 Euro je Verstoß zu verhängen. Wir debattieren derzeit im Verbraucherschutz eine eihe von Themen, bei denen wir feststellen, dass das ötige Wissen und Können bei den Bürgerinnen und ürgern in Alltagsfragen deutlich mehr trainiert und estützt werden muss. Kurz gesagt: Notwendig ist Ver- raucheraufklärung. Es muss jedem klargemacht wer- en, dass er unerlaubte Werbeanrufe nicht dulden muss. ch möchte die Verbraucherinnen und Verbraucher an ieser Stelle auch wachrütteln, eine höhere Sensibilität m Umgang mit den persönlichen Daten zu haben. treuen Sie nicht wahllos Ihre Rufnummern und Mail- dressen! Jeder Verbraucher muss sich hier auch seiner igenverantwortung bewusst sein – aber auch seine echte kennen und wissen, wie und mit wessen Unter- tützung – beispielsweise der Verbraucherzentralen – er ie durchsetzen kann. Ich fordere die Bundesregierung daher auf: Nehmen ie diesen Antrag ernst, und setzen Sie zügig ein starkes ignal, um dieses von vielen als Landplage des 21. Jahr- underts beschriebene Vorgehen wirksam einzudämmen. Karin Binder (DIE LINKE): Obwohl in den Fach- usschüssen das Thema schon mehrfach diskutiert und ösungen versprochen wurden, ist eine Vorlage der Bun- esregierung zu diesem Thema seit Monaten überfällig. er Antrag der FDP auf Drucksache 16/8544 mahnt jetzt zu Recht – die Behandlung an. Ob wir deshalb gleich ie Callcenter als eine zu schützende Spezies ausweisen üssen, das halte ich für überflüssig. Mir hat die gute lte Kundenbetreuung eines Herstellers oder Dienstleis- ungsunternehmens mit den eigenen sachkundigen und n der Regel ordentlich bezahlten Mitarbeiterinnen und itarbeiter bisher in der Regel besser und schneller ge- olfen als ein ausgelagertes Callcenter, dessen Mitarbei- erinnen und Mitarbeiter zu dem Produkt, das sie an den ann und an die Frau bringen sollen, keinerlei Bezie- ung haben. Das sind zwar meistens gut geschulte, aber n der Regel deutlich unterbezahlte Spezialistinnen in achen Gesprächsführung; aber in der Sache selbst be- omme ich häufig nicht die gewünschte Auskunft. Klar, iese Kolleginnen und Kollegen können ja auch nicht infach mal kurz beim sachkundigen Kollegen in einer achabteilung nachfragen. Aber der Antrag enthält auch unterstützenswerte deen. Wir teilen die Forderungen nach einer ver- flichtenden Rufnummernanzeige zur Identifikation des nrufenden Unternehmens und einer einheitlichen Vor- ahlnummer für Callcenter, um den Angerufenen den ewerblichen Zweck des Anrufenden sofort erkennen zu eben. Wir teilen auch die Forderung nach Ausweitung es Widerrufs- und Rückgaberechts. Aber warum nur für erträge für Zeitungen und Zeitschriften oder Lotterie- piele? Auch die geforderten Maßnahmen zum Wider- ufsrecht gegen sogenannte untergeschobene Verträge nd die Maßnahmen gegen gesetzliche Lücken und Un- larheiten bei Verträgen mit Telekommunikationsunter- ehmen halten wir für hilfreich. Aber wäre es nicht für alle Menschen viel einfacher, achvollziehbarer und vor allem sicherer, insbesondere ei längerfristigen dauerhaften Leistungen einen schrift- 18114 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 (A) ) (B) ) lichen Vertrag in Händen zu halten, der erst gilt, wenn sie ihn mit ihrer Unterschrift bestätigt und zurückgesandt haben? Wir meinen, das wäre eindeutig die bessere, weil sichere, Lösung. Wir meinen damit ausdrücklich nicht eine schriftliche Vertragsbestätigung für die telefonische Pizzabestellung. Diese wird nämlich in der Regel nicht vom Pizzabäcker telefonisch eingeworben, sondern ak- tiv per Anruf von dem Kunden, der Kundin beauftragt, was doch einen deutlichen Unterschied im Sinne des Ge- setzes gegen den unlauteren Wettbewerb machen müsste. Auch Aufklärung und Informationskampagnen sind gut. Wenn es allerdings um Imagewerbung für Call- center gehen soll, dann sollen das bitte auch die Callcenter zahlen. Deshalb halte ich auch die Einführung eines Eh- renkodexes, um die „Eigenverantwortung“ der Callcenter- Branche zu stärken, für ein ehrenwertes Ansinnen – mehr aber auch nicht. Die Einführung einer unabhängigen – ich betone unabhängigen – zentralen Beschwerdestelle halte ich dagegen für eine gute Idee. Was mich nicht wundert, was ich allerdings sehr be- daure, ist die Tatsache, dass die FDP sich wieder einmal mehr vor den Karren der Unternehmen spannen lässt. So heißt es, die Callcenter-Branche sei an einer vom Ge- setzgeber unterstützten „Selbstreinigung“ interessiert. Gleichzeitig sprechen Sie sich in Ihrem Antrag gegen je- des Quäntchen mehr an staatlichen Sanktionierungen der Unternehmen aus: keine höheren Bußgelder und keine Gewinnabschöpfung bei fahrlässigen Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Sie lehnen höhere Bußgelder gegen die Verursacher ab, da die Behörden nicht über die erforderlichen Perso- nalkapazitäten für die Verfolgung der Verstöße verfügen würden. Dabei gehören Bußgelder zu den wenigen Mög- lichkeiten, die Unternehmen wegen unlauterer Telefon- werbung zu maßregeln. Das bestärkt unsere Auffassung, dass die Behörden personell besser ausgestattet werden müssen. Sie wollen weiterhin, dass das Sanktionsinstrument der Gewinnabschöpfung nur in Ausnahmefällen, bei nachgewiesenem Vorsatz, zum Tragen kommt. Sie wis- sen, wie schwierig es für die Verbraucherverbände ist, diesen Nachweis zu führen. Dabei ist die Abschöpfung von rechtswidrig erlangten Unternehmensgewinnen die einzig wirksame Waffe gegen unerlaubte Telefonwer- bung, weil allein sie den Unternehmen wirklich weh tut und damit zu einer Disziplinierung beiträgt. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das eigentliche Thema der Debatte ist doch nicht der Erhalt von Callcentern, sondern es geht um Verbraucherschutz, und zwar um vorsorgenden Verbraucherschutz. Ganz konkret bedeutet das: Wie können wir die Verbrauche- rinnen und Verbraucher in Deutschland endlich wirksam vor unerlaubter Telefonwerbung schützen? Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis, aber ausreichend ist er nicht. Fakt ist, dass gegen das Verbot von unerlaubter Telefonwerbung täglich tausendfach verstoßen wird. Das Ergebnis dieser Werbeanrufe sind nicht nur total genervte Menschen, sondern – und das ist noch viel schlimmer – Verbraucherinnen und Verbraucher, die durch unerlaubte Telefonwerbung abgezockt werden, w V r f A f A V z w s i f g l Z d b g k b s d t c d v w d E g c g v M tr n s b P w v f b t f V t d n v m d n f H d r (C (D eil sie nach einem solchen Anruf einen ungewollten ertrag am Hals haben, wie zum Beispiel eine Versiche- ung, ein Zeitungsabonnement oder einen neuen Tele- onvertrag. Besonders betroffen von dieser Form der bzocke sind ältere Menschen, die ganz gezielt angeru- en werden. Wir Grünen haben deshalb bereits im Januar 2007 den ntrag „Verbot von Telefonwerbung zum Schutz der erbraucherinnen und Verbraucher wirksam durchset- en“ in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem ir unter anderem Nachbesserungen bei der Gewinnab- chöpfung und die Einflussnahme der Bundesregierung n bundeseigenen Unternehmen und Aufsichtsräten ge- ordert haben. Daraufhin hat auch die Bundesregierung emerkt, dass bei unerlaubter Telefonwerbung Hand- ungsbedarf besteht. Seit Herbst 2007 kündigen nun Frau ypries und Herr Seehofer einen Gesetzesentwurf an, er unter anderem vorsieht, dass unerlaubte Telefonwer- ung und Rufnummernunterdrückung mit einem Buß- eld belegt wird. Aber bislang wurde uns noch immer ein tauglicher Gesetzesvorschlag vorgelegt. Vielmehr leibt es bei den wöchentlichen Willensbekundungen eitens der Bundesregierung. Aber vollmundige Ankün- igungen zum Weltverbrauchertag sowie Pressemit- eilungen reichen nicht aus und schützen die Verbrau- herinnen und Verbraucher vor allem nicht vor Abzocke urch Werbeanrufe. Jetzt ließ die Bundesregierung verlauten, dass sie noch or der Sommerpause ein Maßnahmenpaket vorlegen ill. Ich bin gespannt, ob den großen Ankündigungen iesmal endlich Taten folgen werden. Leider kommt der ntwurf in jedem Fall viel zu spät und ist zu kurz gesprun- en; denn er wird Mängel aufweisen. So ist eine schriftli- he Bestätigung von telefonisch abgeschlossenen Verträ- en nach unlauteren Werbeanrufen noch immer nicht orgesehen. Aber genau das brauchen wir, wenn wir die enschen in Deutschland wirksam vor ungewollten Ver- ägen nach Werbeanrufen schützen wollen. Wohlgemerkt reden wir hier nicht davon, dass bei ei- er telefonischen Pizzabestellung eine schriftliche Be- tätigung zu erfolgen hat. Dieses immer wieder vorge- rachte Beispiel ist Polemik; das hat nichts mit dem roblem der unerlaubten Telefonwerbung zu tun. Aber ir wollen sehr wohl, dass Verträge, die aufgrund von erbotenen – ich wiederhole: verbotenen – Werbeanru- en zustande kommen, eine schriftliche Bestätigung rauchen, um überhaupt erst wirksam zu sein. Ein erwei- ertes Widerrufsrecht, wie es die FDP in ihrem Antrag ordert, reicht hier nämlich nicht aus. Warum sollten erbraucherinnen und Verbraucher, die aufgrund unlau- erer Anrufe Verträge untergejubelt bekommen, zum Wi- erruf verpflichtet werden? Es kann nicht sein, dass sie achher auch noch den juristischen Ärger haben, zumal iele von ihnen kaum juristische Kenntnisse haben und it einem Widerruf überfordert wären. Wir setzen uns eshalb für die schriftliche Bestätigung und damit für ei- en vorsorgenden Verbraucherschutz ein. Offensichtlich haben die Länder dieses Problem eben- alls längst erkannt. Denn, sehr verehrte Damen und erren der Bundesregierung und der FDP, sie alle wer- en durch die Länderinitiativen bereits von links und echts überholt. Ich will ihnen drei Beispiele nennen: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 18115 (A) ) (B) ) Am 23. Mai 2008 wurde ein entsprechender Gesetzent- wurf aus Baden-Württemberg in den Bundesrat einge- bracht. Dieser sagt ganz klar, dass aus unlauterer Werbung hervorgegangene Verträge einer schriftlichen Bestäti- gung bedürfen. Die Beweislast tragen die Unternehmen. Außerdem gibt es einen Antrag aus Nordrhein-Westfa- len, getragen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und sogar von der FDP, sowie einen gemeinsamen An- trag aus Bremen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Beide Anträge fordern genau wie der baden- württembergische Gesetzentwurf die schriftliche Bestä- tigung nach unlauteren Werbeanrufen. Die Verbraucherminister der Länder und die Verbrau- cherverbände sind allesamt auf dieser Linie. Deshalb fordere ich Sie, liebe Frau Frau Zypries, lieber Herr Seehofer und sehr geehrte Damen und Herren der FDP, auf: Geben sie sich einen Ruck, und setzen auch Sie sich für die zu Recht von den Bundesländern, Verbraucher- verbänden und uns Grünen geforderte schriftliche Bestä- tigung nach unerlaubter Telefonwerbung ein! Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Ich meine, wir sind uns über das Problem völlig einig: Uner- laubte Telefonwerbung ist für viele Menschen eine mas- sive Belästigung. Sie ist ein Eingriff in die Privatsphäre, und sie zwingt vielen Verbrauchern Auseinandersetzun- gen darüber auf, ob nun tatsächlich am Telefon Verträge geschlossen worden sind oder nicht. Unerlaubte Telefon- werbung ist daher ein Missstand und wir wollen und wir werden dagegen etwas unternehmen. Der vorliegende Antrag der FDP greift viele Ideen der Bundesregierung auf. Wir haben sie vor kurzem in ei- nem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung vorgestellt. Wir planen vor allem fünf wichtige Rechtsänderungen und ich will sie noch einmal kurz zusammenfassen: Erstens soll das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung im Gesetz gegen den unlauteren Wett- bewerb präzisiert werden. Bei Verstößen soll ein Buß- geld bis zu 50 000 Euro verhängt werden können. Zweitens wollen wir die Unterdrückung der Rufnum- mern bei der Telefonwerbung verbieten. Dazu ändern wir das Telekommunikationsgesetz und schaffen eben- falls einen Bußgeldtatbestand. Drittens erhalten Verbraucher die Möglichkeit, be- stimmte telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerru- fen. Das gilt für die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie bei Wett- und Lotteriedienstleis- tungen. In diesen Bereichen wird telefonische Werbung nämlich besonders häufig eingesetzt. Viertens können Verbraucher künftig bei sämtlichen Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleis- tungen innerhalb der Widerrufsfrist die Verträge solange widerrufen, bis der Vertrag vollständig erfüllt ist. Bis- lang konnte man einen „untergeschobenen“ Vertrag dann nicht mehr lösen, wenn der Unternehmer damit begon- nen hatte, seine Leistung zu erbringen. Dies ist vor allem für Tarifwechsel im Telekommunikationsbereich rele- vant. Im Fall des Widerrufs soll der Verbraucher zudem nur dann Wertersatz für die bereits in Anspruch genom- m h d m V w a v t o f d n e s z r B m d w d A 2 s G – – – – – – d R b a s (C (D ene Leistung schulden, wenn er auf diese Rechtsfolge ingewiesen worden ist und dennoch zugestimmt hat, ass die Leistung vorzeitig erbracht wird. Die Unterneh- en handeln daher zukünftig bei „untergeschobenen“ erträgen auf eigene Gefahr. Auf diese Weise machen ir das Unterschieben von Verträgen wirtschaftlich un- ttraktiv. Fünftens und letztens schaffen wir eine Regelung, die or allem beim Wechsel des Telefon- oder Energieanbie- ers relevant ist: Eine Kündigung des alten Vertrages der die Vollmacht hierzu bedarf in Zukunft der Text- orm. Diese Regelung verhindert, dass der neue Anbieter urch bloßen Zuruf eigenmächtig in das Vertragsverhält- is des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter ingreift, ohne dass der Verbraucher dies wünscht. Alle diese fünf Maßnahmen werden wir in einem Ge- etz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und ur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonde- en Vertriebsformen verankern. Ihren Entwurf wird die undesregierung in diesem Sommer beschließen. Ich öchte Sie schon jetzt auffordern, den Gesetzentwurf ann im Bundestag zu unterstützen. Unerlaubte Telefon- erbung ist ein Ärgernis und wir wollen die Verbraucher avor noch besser schützen. nlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 845. Sitzung am 13. Juni 008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- timmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des rundgesetzes nicht zu stellen: Gesetz zur Rentenanpassung 2008 Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutz- gesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Conterganstif- tungsgesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Ver- sorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundes- besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 – BBVAnpG 2008/2009) Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungs- aufhebungsgesetzes Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt, ass sie den Antrag Leben am Lebensende – Bessere ahmenbedingungen für Schwerkranke und Ster- ende schaffen auf Drucksache 16/5134 zurückzieht. Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 9. Sitzung m 4. Juni 2008 folgenden Einigungsvorschlag be- chlossen: (A) ) (B) ) Das vom Deutschen Bundestag in seiner 154. Sitzung am 10. April 2008 beschlossene Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher und ande- rer Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 – WehrRÄndG 2008) – Drucksachen 16/7955, 16/8640, 16/9289 – wird bestätigt. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems – Drucksache 16/5850 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Teilnahme der Bundeswehr an der zivil-militärischen Unterstützungs- aktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in Darfur (AMIS) – Drucksachen 16/8851, 16/9196 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im ersten und zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2006 – Drucksachen 16/2488, 16/2548 Nr. 1.13 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2006 – Drucksachenn 16/3588, 16/3702 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2006 – Drucksachen 16/4686, 16/4804 Nr. 1 – Verteidigungsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung gemäß § 24 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgeset- zes (Berichtszeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006) – Drucksache 16/7920 – m U n (C (D Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Auswirkungen von Rabattvereinba- rungen für Arzneimittel, insbesondere auf die Wirk- samkeit der Festbetragsregelung – Drucksache 16/9284 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Ergebnisse des PPP-Eignungstests zur Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses/Bau des Humboldt-Forums im Schlossareal – Drucksachen 16/8638, 16/8964 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 16/8983 Nr. A.9 Ratsdokument 7683/08 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/8815 Nr. A.17 Ratsdokument 7232/08 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/8815 Nr. A.19 Ratsdokument 6717/08 Drucksache 16/9169 Nr. A.11 EuB-EP 1678; P6_TA-PROV(2008)0087 Drucksache 16/9169 Nr. A.12 Ratsdokument 7984/08 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/6389 Nr. 1.3 EuB-EP 1512; P6_TA-PROV(2007)0218 Drucksache 16/8609 Nr. A.10 EuB-EP 1653; P6_TA-PROV(2008)0023 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/3897 Nr. 1.18 Ratsdokument 15478/06 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/4105 Nr. 1.7 EuB-EP 1424 Drucksache 16/6389 Nr. 1.1 EuB-EP 1499; P6_TA-PROV(2007)0184 Drucksache 16/6389 Nr. 1.2 EuB-EP 1503; P6_TA-PROV(2007)0196 Drucksache 16/6715 Nr. 1.11 Ratsdokument 12594/07 Drucksache 16/7393 Nr. A.31 Ratsdokument 14631/07 18116 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 170. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 91, 1 0, T 170. Sitzung Berlin, Freitag, den 20. Juni 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    (Beifall bei der LINKEN)


Rede von: Unbekanntinfo_outline

n der Kurzgeschichte und im Gesetzentwurf schlägt das
wischen Freiheit und Sicherheit schwingende Pendel
ur in eine Richtung aus, das ist die Richtung der Sicher-
eit. Die Gerichte werden künftig mithilfe von Sachver-
tändigen entscheiden müssen, ob junge Menschen mit
oher Wahrscheinlichkeit furchtbare Verbrechen ver-
ben können.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die haben vorher schon eines verübt! Das sollte man nicht vergessen!)


Hier liegt das Grundproblem des Konzeptes der Si-
herungsverwahrung. Die Gerichte werden vor eine fast
icht lösbare Aufgabe gestellt. Es ist aus wissenschaftli-
her Sicht kaum möglich, eine verlässliche Prognose
ber die künftige Begehung schwerwiegender Straftaten
bzugeben. Jeder Mensch ist und bleibt Träger von
hance und Risiko; deshalb bleiben seine Wege letztlich
nergründlich. Für junge Menschen gilt dies umso mehr.
chließlich ist ihre Lebensgeschichte erst kurz, und ihre
ersönlichkeitsentwicklung dauert noch an. Weiter
ommt erschwerend hinzu, dass die Situation des Straf-
ollzugs, in der die Prognose erfolgt, eine Kunstwelt ist,
ie keine belastbaren Prognosen bezüglich des Verhal-
ens in Freiheit ermöglicht. Dessen sind Sie sich im
runde bewusst. Sie sind sich auch dessen bewusst, dass
ie gerade bei Jugendlichen für die Gefährlichkeitspro-
nose auf den Schutzwall der Voraussetzung der neuen
atsachen verzichten. Sie wissen auch, welch verhee-
ende Folgen es für die Prognosebasis hat, dass sich die
utachter im Regelfall nur auf eine einzige Anlasstat

tützen können. Sie haben deshalb ein schlechtes Gewis-
en.

Das schlechte Gewissen hat Sie dazu getrieben, unter
nderem die hohe Siebenjahreshürde für die Anlassver-
rteilung aufzustellen. Das ist aber ein fauler Ablasshan-
el. Ein ungeeignetes und in der Folge ungerechtes In-
trument wird nicht dadurch geeignet und gerecht, dass
s weniger Menschen ungerecht der Freiheit beraubt.






(A) )



(B) )


Wolfgang NeškoviæWolfgang Nešković
Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es weniger Men-
schen trifft. Führen Sie die mit gutem Grund eingeführte
Befristung der Jugendstrafe nicht dadurch ad absurdum,
dass Sie eine unbefristete Maßregel auf sie folgen lassen.
Es bedeutet einen unerträglichen Widerspruch, wenn ein
Jugendlicher für eine tatsächlich begangene Straftat wie
die, die Sie geschildert haben, und mag sie noch so
scheußlich sein, höchstens zehn Jahre Jugendstrafe er-
halten kann, für eine aber noch gar nicht begangene
Straftat lebenslanges Wegsperren befürchten muss.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist doch das Wesen der Maßnahme!)


Verlangen Sie von unserem Rechtsstaat nicht, mit ge-
spaltener Zunge zu sprechen! Er wird sich daran ver-
schlucken.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Was schlagen Sie denn vor?)


Deswegen: Stimmen Sie dem Entschließungsantrag
meiner Fraktion zu! Meine Fraktion fordert die Einset-
zung einer Expertenkommission,


(Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Ah!)


die sich einmal die grundsätzliche Frage stellt, wie wir
mit dem Institut der Sicherungsverwahrung insgesamt
umgehen. Das haben die Sachverständigen gefordert,
aber Sie ignorieren sie. Das ist typisch für Ihre Politik.
Dann kann es eine vertretbare Lösung für den Rechts-
staat geben.

Die eingangs erwähnte Kurzgeschichte verdankt im
Übrigen ihren Namen der Tatsache, dass einige der Hell-
seher Minderheitenvoten verfasst haben, die geheim ge-
blieben sind. Die Wahrheit ist: Die Hellseher sind sich
über die Zukunft gar nicht einig. Wie die Gutachter in ei-
nem Fall der Sicherungsverwahrung, so verfügen auch
sie in Wahrheit nur über Annahmen zu dieser Zukunft,
und wie bei der Sicherungsverwahrung wurden die Men-
schen in dieser Kurzgeschichte lediglich aufgrund von
Annahmen in die Verwahrung genommen. Die Begab-
teste der Hellseherinnen verschafft einem der Verfolgten
dann die nötige Einsicht zu seiner Zukunft mit einem
einzigen Satz: Du hast die Wahl. – Erkennen auch Sie
an, dass junge Menschen immer die Wahl haben, das
Gute oder das Schlechte zu tun. Niemand kann diese
Wahl mit ausreichender Sicherheit vorhersehen. Auch
Sie haben jetzt die Wahl. Machen Sie guten Gebrauch
davon! Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab!

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Jetzt spricht Jerzy Montag für das Bündnis 90/Die

    Grünen.