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ID1616324700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/163 Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- 17122 C 17124 A 17125 C 17127 B 17128 B 17129 D 17131 A 17132 C 17133 D 17134 D 17143 B 17145 B 17146 C 17148 D 17149 D 17151 C Deutscher B Stenografisch 163. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Irmingard Schewe-Gerigk und Willy Wimmer (Neuss) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung der neuen Abgeordneten Manuel Sarrazin und Christian Hirte . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 b, 24 b und 34 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte: 60 Jahre Israel Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b D C R D 17119 A 17119 B 17119 B 17120 D 17121 A 17121 B Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17136 A undestag er Bericht ung en 29. Mai 2008 t : agesordnungspunkt 4: ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bundesbericht Forschung und Innova- tion 2008 (Drucksache 16/9260) . . . . . . . . . . . . . . . ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2008 (Drucksache 16/8600) . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17136 D 17137 A 17137 A 17138 C 17140 A 17141 C wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Ände- rung des Unterhaltsvorschussgesetzes (Drucksache 16/7889) . . . . . . . . . . . . . . . 17153 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 7. Dezem- ber 2004 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat zum Ver- trag vom 23. November 1964 über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet über die Erhebung und die Ausrichtung eines Anteils der von der Schweiz in ihrem Staatsgebiet und im Gebiet der Gemeinde Büsingen am Hochrhein erhobenen leistungsabhängi- gen Schwerverkehrsabgabe (LSVA-Ab- kommen Büsingen) (Drucksache 16/9041) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Güter- kraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 16/9236) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheim- rentengesetz – EigRentG) (Drucksache 16/9274) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Eu- ropaabgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordne- tengesetzes (Drucksache 16/9300) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ach- ten Gesetzes zur Änderung des Gemein- definanzreformgesetzes (Drucksachen 16/9275, 16/9288) . . . . . . . g) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 8. Novem- ber 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer (Drucksache 16/9276) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bun- i j k l Z a b c 17153 C 17153 C 17153 C 17153 D 17153 D 17154 A desrepublik Deutschland und der Re- gierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten und der Organisierten Kri- minalität (Drucksache 16/9277) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregie- rung für das Haushaltsjahr 2007 – Vor- lage der Haushalts- und Vermögensrech- nung des Bundes (Jahresrechnung 2007) – (Drucksache 16/8834) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Heinz Riesenhuber, Dr. Michael Fuchs, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ute Berg, Dr. Rainer Wend, Doris Barnett, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Das neue Zentrale Innovationsprogramm Mittel- stand ZIM optimal ausgestalten und konsolidierungskonform finanzieren (Drucksache 16/8905) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag des Präsidenten des Bundesrech- nungshofes: Rechnung des Bundesrech- nungshofes für das Haushaltsjahr 2007 – Einzelplan 20 – (Drucksache 16/9046) . . . . . . . . . . . . . . . ) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erster Erfahrungsbericht der Bundes- regierung gemäß § 24 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (Berichtszeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006) (Drucksache 16/7920) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ) Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Faire Chancen für private und privat- gewerbliche Anbieter bei der Kinderbe- treuung – Ohne weiteres Zögern Ent- wurf des Kinderförderungsgesetzes vorlegen (Drucksache 16/8406) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel, Karin Binder, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Hermes-Bürgschaft für das Ilisu-Staudammprojekt zurückziehen (Drucksache 16/9308) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Netto für alle (Drucksache 16/9310) . . . . . . . . . . . . . . . 17154 A 17154 A 17154 B 17154 B 17154 C 17154 C 17154 C 17154 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 III d) Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Britta Haßelmann, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Barrierefreiheit und demografischer Wandel – Auf die Herausforderungen für den Tourismus reagieren (Drucksache 16/9315) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Auswirkungen von Ra- battvereinbarungen für Arzneimittel, insbesondere auf die Wirksamkeit der Festbetragsregelung (Drucksache 16/9284) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Äl- testenrats – zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Chancen der Charta der Vielfalt nutzen – zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu der Beratung der Großen An- frage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Euro- päisches Jahr der Chancengleichheit für alle (Drucksachen 16/8502, 16/7537, 16/9219) b)–i) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 407, 408, 409, 410, 411, 412, 413 und 414 zu Pe- titionen (Drucksachen 16/9081, 16/9082, 16/9083, 16/9084, 16/9085, 16/9086, 16/9087, 16/9088) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates der Deutschen Welle gemäß §§ 31 und 36 des Deutsche-Welle-Ge- setzes (DWG) (Drucksachen 16/9350, 16/9351) . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z A B l z R D M U H P B M D R F C V T A ( M F P w ( H R S D J S S 17154 D 17155 A 17155 B 17155 C 17156 B 17156 B 17157 C 17158 C 17163 D usatztagesordnungspunkt 3: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterschied- iche Meinungen in der Bundesregierung um Energie- und Klimapaket enate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . atricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Müller, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . ranz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . hristian Carstensen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Hartfrid Wolff Rems-Murr), Dr. Heinrich L. Kolb, Patrick einhardt, weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Zuwanderung durch ein unktesystem steuern – Fachkräftemangel irksam bekämpfen Drucksache 16/8492) . . . . . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . ebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17159 A 17160 C 17161 C 17162 D 17164 A 17164 D 17165 D 17167 B 17169 A 17170 B 17171 C 17172 B 17173 C 17174 D 17175 A 17176 C 17177 C 17178 A 17180 A 17181 D 17182 D 17184 D 17186 C 17187 B 17189 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Ta- geseinrichtungen und in der Kinderta- gespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) (Drucksache 16/9299) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Öffentliche Kinderbetreuung ausbauen – Kommerzialisierung der Kinder- und Jugendhilfe vermeiden (Drucksache 16/9305) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der interna- tionalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Natio- nen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch- Technischen Abkommens zwischen der in- ternationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Drucksache 16/9287) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . U D T A W o f k S ( O O D O D F A F C G T a 17190 A 17190 B 17190 B 17191 C 17192 D 17193 B 17194 C 17195 D 17197 A 17198 A 17199 B 17200 D 17201 A 17202 C 17203 C 17204 C 17205 C 17206 B ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: ntrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, erner Dreibus, Ulla Lötzer, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Ent- ernungspauschale sofort vollständig aner- ennen – Verfassungsmäßigkeit und teuergerechtigkeit herstellen Drucksache 16/9167) . . . . . . . . . . . . . . . . . . skar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . abriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesol- dungs- und -versorgungsanpas- sungsgesetz 2008/2009 – BBVAnpG 2008/2009) (Drucksachen 16/9059, 16/9341) . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Bun- desbesoldungsgesetzes (Drucksachen 16/1033, 16/9341) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9347) . . . . . . . . . . . . . 17207 A 17208 A 17209 A 17209 B 17210 C 17210 D 17212 C 17212 D 17213 A 17214 B 17215 A 17215 D 17216 D 17217 B 17217 C 17217 D 17218 C 17219 A 17220 C 17220 C 17220 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 V c) Bericht des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Bundesministergesetzes (Drucksachen 16/5052, 16/9342) . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Dr. Thea Dückert, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte der Beschäf- tigten von Discountern verbessern (Drucksache 16/9101) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Persön- lichkeitsrechte abhängig Beschäftigter si- chern – Datenschutz am Arbeitsplatz stärken (Drucksache 16/9311) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallver- sicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) (Drucksache 16/9154) . . . . . . . . . . . . . . . . b i Z A K g D s s ( K H G V M W M T a b M 17220 D 17220 D 17222 B 17223 B 17224 C 17225 C 17225 D 17226 A 17226 D 17228 C 17228 D 17229 A 17230 B 17231 D 17232 D ) Antrag der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Wettbewerb und Kapitaldeckung in der Unfallversi- cherung (Drucksache 16/6645) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Markus Kurth, erstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN: Die gesetzliche Unfallver- icherung fit für die Dienstleistungsgesell- chaft machen Drucksache 16/9312) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: ) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Umweltschutz in Afrika – Ge- meinsame Verantwortung für die Erde übernehmen (Drucksache 16/5132) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Kerstin Müller (Köln), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Afrika beim Schutz der Umwelt, des Klimas und der Anpassung an den Klimawan- del unterstützen (Drucksache 16/9313) . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17232 D 17233 A 17233 A 17234 B 17235 B 17236 A 17237 B 17238 C 17239 C 17241 A 17242 A 17242 D 17243 A 17243 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Marcus Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Ulla Burchardt, Willi Brase, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Rahmen- bedingungen für Lebenslanges Lernen verbessern – Weiterbildung und Quali- fizierung ausbauen und stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Der beruf- lichen Weiterbildung den notwendigen Stellenwert einräumen (Drucksachen 16/8380, 16/7527, 16/9298) . . Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Bartsch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kostenpflichtige Service-Telefon- nummer der Arbeitsagentur in eine gebüh- renfreie Rufnummer umwandeln (Drucksache 16/9097) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäi- schen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine eu- ropäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung KOM (2007) 708 endg.; Ratsdok. 10215/07 (Drucksachen 16/7817 Nr. A.5, 16/8613) . . . T B s V o C d G p g w ( T A S n ( T A M r M k g ( N D M H P T a b c 17244 B 17246 A 17247 A 17247 D 17248 D 17249 D 17250 B 17250 C agesordnungspunkt 17: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Ernährung, Landwirtschaft und erbraucherschutz zu dem Antrag der Abge- rdneten Renate Künast, Ulrike Höfken, ornelia Behm, weiterer Abgeordneter und er Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: esundheitscheck der europäischen Agrar- olitik – Mit Klimabonus zu Klimaschutz, uter Ernährung und nachhaltiger Ent- icklung Drucksachen 16/7709, 16/8534) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und der PD: Zukunft des Branntweinmonopols ach 2010 Drucksache 16/9304) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: ntrag der Abgeordneten Patrick Döring, echthild Dyckmans, Michael Kauch, weite- er Abgeordneter und der Fraktion der FDP: ietrechtsänderungen zur Erleichterung lima- und umweltfreundlicher Sanierun- en Drucksache 16/7175) . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . eidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ) Unterrichtung durch die deutsche Delega- tion in der Euromediterranen Parlamenta- rischen Versammlung: Zweite Plenarta- gung am 26. und 27. März 2006 in Brüssel (Belgien) (Drucksache 16/9207) . . . . . . . . . . . . . . . ) Unterrichtung durch die deutsche Delega- tion in der Euromediterranen Parlamenta- rischen Versammlung: Dritte Plenarta- gung vom 16. bis 18. März 2007 in Tunis (Drucksache 16/8490) . . . . . . . . . . . . . . . ) Unterrichtung durch die deutsche Delega- tion in der Euromediterranen Parlamenta- rischen Versammlung: Vierte Plenarta- gung am 26. und 27. März 2008 in Vouliagmeni (Athen), Griechenland (Drucksache 16/9183) . . . . . . . . . . . . . . . 17250 D 17251 A 17251 B 17251 C 17253 A 17254 A 17255 A 17255 D 17256 D 17256 D 17257 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 VII Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Nešković, Sevim Dağdelen, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: 15 Jahre nach Änderung des Grundrechts auf Asyl – Für einen rechts- staatlichen Umgang mit Schutzsuchenden in Deutschland und in der Europäischen Union (Drucksache 16/8838) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (Drucksache 16/8954) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Jerzy Montag, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Toleranz ge- genüber Korruption (Drucksachen 16/4459, 16/7731) . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuregelung des Schornsteinfe- gerwesens (Drucksache 16/9237) . . . . . . . . . . . . . . . . T Z F b Ä b ( – G M D P W D T a b D C A H S 17257 B 17257 B 17258 C 17259 D 17260 A 17261 A 17262 D 17263 A 17264 A 17264 B 17265 B 17266 D 17267 B 17268 A 17268 D agesordnungspunkt 25: weite und dritte Beratung des von den raktionen der CDU/CSU und der SPD einge- rachten Entwurfs eines Gesetzes zur nderung des Heimkehrerstiftungsaufhe- ungsgesetzes Drucksachen 16/9058, 16/9318) . . . . . . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9348) . . . . . . . . . . . . . . . ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . aik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christoph Bergner, Parl. Staats- sekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften (Drucksache 16/9077) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu den Protokollen vom 12. Februar 2004 zur Änderung des Übereinkom- mens vom 29. Juli 1960 über die Haf- tung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zu- satzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982 und zur Änderung des Zusatzüberein- kommens vom 31. Januar 1963 zum Pa- riser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fas- sung des Zusatzprotokolls vom 28. Ja- nuar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982 (Gesetz zu den Pari- ser Atomhaftungs-Protokollen 2004) (Drucksache 16/9078) . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . hristoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17269 A 17269 A 17269 B 17270 A 17270 C 17270 D 17271 A 17271 C 17272 B 17272 C 17272 C 17273 C 17274 C 17275 B 17275 D VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 Tagesordnungspunkt 27: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Sascha Raabe, Gregor Amann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Deutschlands globale Verantwortung für die Bekämp- fung vernachlässigter Krankheiten – Inno- vation fördern und Zugang zu Medika- menten für alle sichern (Drucksachen 16/8884, 16/9320) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Cornelia Pieper, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Tropische Armutskrankheiten stärker in der deutschen Entwicklungszusammenar- beit berücksichtigen – Forschungsanstren- gungen ausweiten (Drucksache 16/9309) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vorschlag der EU- Kommission für den Emissionshandel nach 2012 überarbeiten – Klima schüt- zen, Stromverbraucher entlasten, Wett- bewerb stärken – zu der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissions- A F G M E B N A L A N s g W z n A Z – – – ( P A Z d d 17276 C 17276 C 17276 D 17278 A 17279 D 17280 D 17281 C zertifikaten (inkl. 5862/08 ADD 1 bis 5862/08 ADD 3) KOM (2008)16 endg.; Ratsdok. 5862/08 (Drucksachen 16/8075, 16/8455 Nr. A.16, 16/9334) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 amensverzeichnis der Mitglieder des Deut- chen Bundestages, die an der Wahl der Mit- lieder des Rundfunkrates der Deutschen elle gemäß § 31 des Deutsche-Welle-Geset- es (DWG) teilgenommen haben (Tagesord- ungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Anpas- sung von Dienst- und Versorgungsbezü- gen im Bund 2008/2009 (Bundesbesol- dungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 – BBVAnpG 2008/2009) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Bundesministergesetzes Tagesordnungspunkt 10 a und c) etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts zu en Anträgen: 17282 C 17283 A 17283 C 17284 D 17285 B 17285 D 17287 A 17287 D 17289 A 17290 A 17292 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 IX – Rahmenbedingungen für Lebenslanges Lernen verbessern – Weiterbildung und Qualifizierung ausbauen und stärken – Der beruflichen Weiterbildung den not- wendigen Stellenwert einräumen (Tagesordnungspunkt 14) Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Kostenpflichtige Service-Tele- fonnummer der Arbeitsagentur in eine gebüh- renfreie Rufnummer umwandeln (Tagesord- nungspunkt 15) Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkredi- ten für mehr Wachstum und Beschäftigung (Tagesordnungspunkt 16) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d d s m E M W H D U A Z d p N L R D D C A Z d – – – ( T H A D A R 17292 C 17293 C 17295 D 17296 D 17297 C 17298 B 17299 C 17300 C 17301 B 17302 A 17302 D 17304 B 17305 D 17306 B 17307 A nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts zu em Antrag: Gesundheitscheck der europäi- chen Agrarpolitik – Mit Klimabonus zu Kli- aschutz, guter Ernährung und nachhaltiger ntwicklung (Tagesordnungspunkt 17) arlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Zukunft des Branntweinmono- ols nach 2010 (Tagesordnungspunkt 18) orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Unterrichtungen: Zweite Plenartagung am 26. und 27. März 2006 in Brüssel (Belgien) Dritte Plenartagung vom 16. bis 18. März 2007 in Tunis Vierte Plenartagung am 26. und 27. März 2008 in Vouliagmeni (Athen), Griechen- land Tagesordnungspunkt 20 a bis c) homas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ans Raidel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . r. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17307 C 17308 D 17309 D 17310 C 17311 C 17312 C 17313 C 17314 C 17316 A 17316 D 17317 C 17318 B 17319 A 17319 D 17320 B 17321 A 17322 A X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (Tagesord- nungspunkt 22) Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (Tagesordnungs- punkt 24) Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17323 A 17324 A 17325 C 17326 A 17326 D 17328 C 17329 B 17330 A 17330 D 17331 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17119 (A) ) (B) ) 163. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17289 (A) (C) (B) ) Anlagen zum Stenografischen Bericht * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Köhler (Wiesbaden), Kristina CSU/CSU 29.05.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 29.05.2008 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2008 Bodewig, Kurt SPD 29.05.2008 Brunkhorst, Angelika FDP 29.05.2008 Bülow, Marco SPD 29.05.2008 Dörmann, Martin SPD 29.05.2008 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 29.05.2008 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2008 Ernst, Klaus DIE LINKE 29.05.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 29.05.2008* Gabriel, Sigmar SPD 29.05.2008 Glos, Michael CDU/CSU 29.05.2008 Golze, Diana DIE LINKE 29.05.2008 Gröhe, Hermann CDU/CSU 29.05.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 29.05.2008 Heilmann, Lutz DIE LINKE 29.05.2008 Hinsken, Ernst CDU/CSU 29.05.2008 Hochbaum, Robert CDU/CSU 29.05.2008 Hörster, Joachim CDU/CSU 29.05.2008* Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2008 Klug, Astrid SPD 29.05.2008 K D K D L M N N P R R D S S D T D W Z Z A (D en Abgeordneten ortmann, Karin SPD 29.05.2008 r. Küster, Uwe SPD 29.05.2008 urth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2008 r. Lamers (Heidelberg), Karl CDU/CSU 29.05.2008 opez, Helga SPD 29.05.2008 üntefering, Franz SPD 29.05.2008 aumann, Kersten DIE LINKE 29.05.2008 itzsche, Henry fraktionslos 29.05.2008 iltz, Gisela FDP 29.05.2008 aidel, Hans CDU/CSU 29.05.2008 ix, Sönke SPD 29.05.2008 r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 29.05.2008 chily, Otto SPD 29.05.2008 iebert, Bernd CDU/CSU 29.05.2008 r. Spielmann, Margrit SPD 29.05.2008 hönnes, Franz SPD 29.05.2008 r. Troost, Axel DIE LINKE 29.05.2008 ieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 29.05.2008 eil, Martin FDP 29.05.2008 ypries, Brigitte SPD 29.05.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 17290 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Ute Granold Reinhard Grindel Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Marcus Weinberg Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Annette Widmann-Mauz Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Renate Gradistanac Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Dr. Wolfgang Götzer Marlene Mortler Kai Wegner Peter Friedrich Anlage 2 der Mitglieder des Deutsch schen Welle gemäß Paragr CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Dorothee Bär Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Clemens Binninger Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Georg Brunnhuber Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Dr. Stephan Eisel Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Ralf Göbel Josef Göppel Peter Götz D O H G M J B C K F A H D D A S A B S V E J J J M H T M G D D D A D H K D P In E P D S W D L M D P D Namensverz en Bundestages, die an der W af 31 des Deutsche-Welle-Ge r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg lav Gutting olger Haibach erda Hasselfeldt ichael Hennrich ürgen Herrmann ernd Heynemann hristian Hirte laus Hofbauer ranz-Josef Holzenkamp nette Hübinger ubert Hüppe r. Peter Jahr r. Hans-Heinrich Jordan ndreas Jung (Konstanz) teffen Kampeter lois Karl ernhard Kaster iegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) olker Kauder ckart von Klaeden ürgen Klimke ulia Klöckner ens Koeppen anfred Kolbe artmut Koschyk homas Kossendey ichael Kretschmer unther Krichbaum r. Günter Krings r. Martina Krogmann r. Hermann Kues ndreas G. Lämmel r. Norbert Lammert elmut Lamp atharina Landgraf r. Max Lehmer aul Lehrieder gbert Liebing duard Lintner atricia Lips r. Michael Luther tephan Mayer (Altötting) olfgang Meckelburg r. Michael Meister aurenz Meyer (Hamm) aria Michalk r. h. c. Hans Michelbach hilipp Mißfelder r. Eva Möllring E R U D S R D D P E D F J K D D A P A H H D K C A I D D B U W H K M T J J E C G A M T L M H A D A V A M eichnis ahl der Mitglieder des Run setzes teilgenommen haben duard Oswald ita Pawelski lrich Petzold r. Joachim Pfeiffer ibylle Pfeiffer onald Pofalla aniela Raab r. Peter Ramsauer eter Rauen ckhardt Rehberg r. Heinz Riesenhuber ranz Romer ohannes Röring urt J. Rossmanith r. Norbert Röttgen r. Christian Ruck lbert Rupprecht (Weiden) eter Rzepka nita Schäfer (Saalstadt) ermann-Josef Scharf artmut Schauerte r. Annette Schavan arl Schiewerling hristian Schmidt (Fürth) ndreas Schmidt (Mülheim) ngo Schmitt (Berlin) r. Andreas Schockenhoff r. Ole Schröder ernhard Schulte-Drüggelte we Schummer ilhelm Josef Sebastian orst Seehofer urt Segner arion Seib homas Silberhorn ohannes Singhammer ens Spahn rika Steinbach hristian Freiherr von Stetten ero Storjohann ndreas Storm ax Straubinger homas Strobl (Heilbronn) ena Strothmann ichael Stübgen ans Peter Thul ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl rnold Vaatz olkmar Uwe Vogel ndrea Astrid Voßhoff arco Wanderwitz K W E D W W S G N In R E D D K S S U K D U L V C G D K B E U M D C M D D K D D S S H P A E G R G D (C (D dfunkrates der Deut- laus-Peter Willsch illy Wimmer (Neuss) lisabeth Winkelmeier- Becker agmar Wöhrl olfgang Zöller illi Zylajew PD regor Amann iels Annen grid Arndt-Brauer ainer Arnold rnst Bahr (Neuruppin) oris Barnett r. Hans-Peter Bartels laus Barthel ören Bartol abine Bätzing we Beckmeyer laus Uwe Benneter r. Axel Berg te Berg othar Binding (Heidelberg) olker Blumentritt lemens Bollen erd Bollmann r. Gerhard Botz laus Brandner ernhard Brinkmann (Hildesheim) delgard Bulmahn lla Burchardt artin Burkert r. Michael Bürsch hristian Carstensen arion Caspers-Merk r. Peter Danckert r. Herta Däubler-Gmelin arl Diller r. Carl-Christian Dressel etlef Dzembritzki ebastian Edathy iegmund Ehrmann ans Eichel etra Ernstberger nnette Faße lke Ferner abriele Fograscher ainer Fornahl abriele Frechen agmar Freitag Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17291 (A) ) (B) ) Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Petra Hinz (Essen) Gerd Höfer Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Dr. Bärbel Kofler Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Dr. Hans-Ulrich Krüger Angelika Krüger-Leißner Jürgen Kucharczyk Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Waltraud Lehn Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Lothar Mark Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Markus Meckel Petra Merkel (Berlin) Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg Marko Mühlstein Detlef Müller (Chemnitz) Michael Müller (Düsseldorf) Gesine Multhaupt Dr. Rolf Mützenich Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Christoph Pries Florian Pronold Dr. Sascha Raabe M S G D W R D K M O M A A B D M D U S H C O O R S E F D D R R W J D A L R C D J D J J D R S J D H P G D L D A E D W H U M F D C echthild Rawert teffen Reiche (Cottbus) erold Reichenbach r. Carola Reimann alter Riester ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth (Esslingen) ichael Roth (Heringen) rtwin Runde arlene Rupprecht (Tuchenbach) nton Schaaf xel Schäfer (Bochum) ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder r. Frank Schmidt lla Schmidt (Aachen) ilvia Schmidt (Eisleben) einz Schmitt (Landau) arsten Schneider (Erfurt) laf Scholz ttmar Schreiner einhard Schultz (Everswinkel) wen Schulz (Spandau) wald Schurer rank Schwabe r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier örg-Otto Spiller ieter Steinecke ndreas Steppuhn udwig Stiegler olf Stöckel hristoph Strässer r. Peter Struck oachim Stünker r. Rainer Tabillion örg Tauss ella Teuchner r. h. c. Wolfgang Thierse üdiger Veit imone Violka örg Vogelsänger r. Marlies Volkmer edi Wegener etra Weis unter Weißgerber r. Rainer Wend ydia Westrich r. Margrit Wetzel ndrea Wicklein ngelbert Wistuba r. Wolfgang Wodarg altraud Wolff (Wolmirstedt) eidi Wright ta Zapf anfred Zöllmer DP r. Karl Addicks hristian Ahrendt D U E P M U O P H D D M J D B D M D H G J H S I M M P B D H D C J D M D D D C F C D D H D K D D R D W D D H C D U D D K J K O U D K aniel Bahr (Münster) we Barth rnst Burgbacher atrick Döring echthild Dyckmans lrike Flach tto Fricke aul K. Friedhoff orst Friedrich (Bayreuth) r. Edmund Peter Geisen r. Wolfgang Gerhardt iriam Gruß oachim Günther (Plauen) r. Christel Happach-Kasan irgit Homburger r. Werner Hoyer ichael Kauch r. Heinrich L. Kolb ellmut Königshaus udrun Kopp ürgen Koppelin einz Lanfermann ibylle Laurischk na Lenke ichael Link (Heilbronn) arkus Löning atrick Meinhardt urkhardt Müller-Sönksen irk Niebel ans-Joachim Otto (Frankfurt) etlef Parr ornelia Pieper örg Rohde r. Konrad Schily arina Schuster r. Hermann Otto Solms r. Max Stadler r. Rainer Stinner arl-Ludwig Thiele lorian Toncar hristoph Waitz r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff (Rems-Murr) IE LINKE arin Binder r. Lothar Bisky r. Martina Bunge oland Claus r. Diether Dehm erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann r. Gregor Gysi ans-Kurt Hill ornelia Hirsch r. Barbara Höll lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen r. Hakki Keskin atja Kipping an Korte atrin Kunert skar Lafontaine lla Lötzer orothée Menzner ornelia Möller W D P B P V D D F D D A J S B D K V C B A E D H K K B B W P P U D B U S F R M A N J K W O B C K M E C Ir D G R S D H D J W J (C (D olfgang Nešković r. Norman Paech etra Pau odo Ramelow aul Schäfer (Köln) olker Schneider (Saarbrücken) r. Ilja Seifert r. Petra Sitte rank Spieth r. Kirsten Tackmann r. Axel Troost lexander Ulrich örn Wunderlich abine Zimmermann ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae olker Beck (Köln) ornelia Behm irgitt Bender lexander Bonde kin Deligöz r. Thea Dückert ans-Josef Fell ai Gehring atrin Göring-Eckardt ritta Haßelmann ettina Herlitzius infried Hermann eter Hettlich riska Hinz (Herborn) lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast onika Lazar nna Lührmann icole Maisch erzy Montag erstin Müller (Köln) infried Nachtwei mid Nouripour rigitte Pothmer laudia Roth (Augsburg) rista Sager anueal Sarrazin lisabeth Scharfenberg hristine Scheel mingard Schewe-Gerigk r. Gerhard Schick rietje Staffelt ainder Steenblock ilke Stokar von Neuforn r. Wolfgang Strengmann- Kuhn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe ürgen Trittin olfgang Wieland osef Philip Winkler 17292 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und -versor- gungsanpassungsgesetz 2008/2009 – BBVAnpG 2008/2009) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Bundesministergesetzes (Tagesordnungspunkt 10 a und c) Petra Pau (DIE LINKE): Mit der folgenden Abstim- mung geht es darum, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf die Bezüge von Beamtinnen und Beamten so- wie Richterinnen und Richtern des Bundes zu übertra- gen – jedenfalls im Wesentlichen. Dem wird die Frak- tion Die Linke zustimmen. Die Beamtinnen und Beamten haben in den zurück- liegenden Jahren mehrfach Einbußen hinnehmen müs- sen. Aber auch ihre Lebenshaltungskosten sind gestie- gen. Deshalb ist es höchste Zeit, dass sie endlich besser besoldet werden als bisher. Überfällig ist die Angleichung der Bezüge ostdeut- scher Beamtinnen und Beamte an das Westniveau. In diesem Jahr wird die deutsche Einheit „volljährig“. Des- halb ist es höchste Zeit, dass auch die Mauern zwischen Ost und West, die sich noch immer auch durch Tarifver- träge ziehen, fallen Leider geschieht keine Angleichung bei den Arbeits- zeiten der Tarifbeschäftigten und der Beamtinnen und Beamten auf einheitlich 39 Stunden. Die Linke kritisiert das und fordert Nachbesserung, übrigens nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch von den zuständigen Gewerkschaften. Der vorliegende Gesetzentwurf enthielt ursprünglich einen Art. 13. Mit ihm sollten die sogenannten Diäten der Mitglieder des Bundestages ebenfalls angehoben werden. Formal wäre das rechtens, aber politisch wäre es falsch gewesen. Deshalb war Die Linke klar dagegen. Nun haben sich die Unionsfraktion und die SPD-Frak- tion darauf geeinigt, die Diätenerhöhung heute auszu- klammern, nicht ohne Grummeln und Widerstand, wie man hören konnte. Dieser Rückzug sei „feige“, war so- gar zu hören. Ich hingegen finde: Wenn die Regierung und wenn die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gelegentlich wahrnehmen, wie die Stimmung in der Be- völkerung wirklich ist, dann ist das nicht feige, sondern eine Voraussetzung für eine lebendige und akzeptierte Demokratie. Wenn sich aber die Meinung weiter verfes- tigt, dass die da oben sowieso machen was sie wollen, dann ist das auch ein Einfallstor für die demokratiefeind- lichen Parolen und ihrer rechtsextremistischen Kamera- den. Das kann keine Partei im Bundestag ernsthaft oder fahrlässig wollen. v k A d e i g s A d z L s b w g n S Z j 1 s g f v s 1 is le P B d l b h w (C (D Nun weiß auch ich, dass man, wenn es um die Bezüge on Abgeordneten geht, schnell Emotionen bedienen ann. Das werde ich mitnichten populistisch bedienen. ber wir brauchen endlich eine Regelung, die uns aus em Selbstbedienungsvorwurf herausbringt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns nicht verboten, ine neue Regelung zu finden. Die Fraktion Die Linke st für entsprechende Vorschläge offen. Wir sind auch ern bereit, eigene Vorstellungen beizusteuern. Lassen ie uns also verantwortlich darüber reden! nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Rahmenbedingungen für Lebenslanges Ler- nen verbessern – Weiterbildung und Qualifi- zierung ausbauen und stärken – Der beruflichen Weiterbildung den notwen- digen Stellenwert einräumen (Tagesordnungspunkt 14) Uwe Schummer (CDU/CSU): Lernen ist wie Ru- ern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man urück. Dieser Erfahrung stellt sich der Koalitionsantrag zum ebenslangen Lernen. Bildung schafft Beteiligungschancen für den Men- chen, der seine berufliche Perspektive verbessert. Ohne erufliche Qualifikation steigt das Risiko, arbeitslos zu erden, um das Dreifache. Bildung schafft Beteili- ungschancen für unser Land. Exportweltmeister kann ur bleiben, wer seine Potenziale nutzt. Bildung ist der chlüssel zu einer guten sozialen und wirtschaftlichen ukunft. Schon heute berechnet die Wirtschaft einen ährlichen Verlust an Aufträgen mit einem Volumen von 8,5 Milliarden Euro der entsteht, weil Stellen nicht be- etzt werden. Deutschland hatte 2007 fast 60 000 Patentanmeldun- en, ist damit Spitzenreiter in Europa und belegt den ünften Platz weltweit. 80 Prozent der Patente kamen on betrieblichen Mitarbeitern, 20 Prozent von Hoch- chulen, Forschungseinrichtungen und Einzelerfindern. Das Flaggschiff der Bildung ist das duale System mit ,5 Millionen Auszubildenden in 490 000 Betrieben. Dies t eine Voraussetzung für die Weiterbildungsfähigkeit. Im tzten Jahr gab es 644 000 neue Ausbildungsplätze, ein lus im Zweijahresvergleich um fast 14 Prozent. Die undesagentur für Arbeit und die Kammern sagen, dass ie Zahl in diesem Jahr erstmals seit 1992 über 700 000 iegen wird. Seit 2005 eine Steigerung um 130 000 Aus- ildungsplätze. Die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren at sich seit 2005 halbiert: 300 000 junge Menschen, die ieder eine Zukunft haben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17293 (A) ) (B) ) Die Opposition fragt nach dem roten Faden unserer Politik. 2005 gingen täglich 2000 Arbeits- und Ausbil- dungsplätze verloren, heute werden täglich 1400 neue geschaffen. Die Hartz-Gesetze haben die Weiterbildung in Deutschland kurz- und kleingeschossen. Wir bauen wieder auf und schaffen neue Impulse. Die Union hat bereits 2005 einen Antrag zum lebenslangen Lernen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Koalitions- vereinbarung knüpfte daran an. Unser Antrag bündelt diese Maßnahmen. Ein erster Erfolg ist, dass die Beteili- gung an der formalen Weiterbildung von 41 Prozent auf 43 Prozent gestiegen ist. Unser Ziel ist eine Weiterbil- dungsquote der Erwerbstätigen von 50 Prozent und beim informellen Lernen von 80 Prozent. Eine älter werdende Gesellschaft lebt von der Lust am Lernen. Heute geht sie mit zunehmendem Alter zurück. Wir wollen Anreize setzen, dass Lernen im Lebenslauf selbstverständlich wird. Eine DIHK-Befragung zur Wei- terbildung hat ergeben: Zwei Drittel der Befragten sag- ten, sie lohne sich. 70 Prozent erhielten eine bessere Po- sition, 61 Prozent ein höheres Gehalt. Für jeden Dritten verbesserte sich die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Unsere neuen Instrumente sind eine Bildungsprämie als Direktzuschuss von 154 Euro für Arbeitnehmer mit mittlerem und geringem Einkommen. Höhere Einkom- men können Weiterbildungskosten über den pauschalen Steuerfreibetrag von 920 Euro absetzen. Es ist ein Start; nicht das Ziel. Wir wissen, dass die Opposition immer mehr fordern wird, als die Haushaltslage hergibt. Doch wir sagen: Lieber prozesshaft starten als bis zur Ideallö- sung warten und noch mehr Zeit verlieren. Eine Bildungsallianz soll die Programme von Bund, Ländern und Sozialpartnern aufeinander abstimmen. Größte Hebelwirkung hat die Erweiterung des Vermö- gensbildungsgesetzes durch Prämie, Zinsen, Eigenan- teil und Arbeitgeberanteil. Derzeit werden 7 Millionen Arbeitnehmer durch die Sparzulage gefördert. Sie sol- len Guthaben flexibel für Bildung nutzen können. 15 Millionen Arbeitnehmer sind betroffen. Die Einkom- mensgrenzen für die Sparförderung werden durch die geplante Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung er- höht: Ledige 20 000 Euro, Verheiratete 40 000 Euro Jah- resverdienst. Davon ist dann jeder zweite Beschäftigte betroffen. Arbeitnehmer als Mitunternehmer: Dies war lange Zeit ein unterschätztes Thema. 80 000 Betriebe wech- seln jährlich ihren Chef. 30 000 Betriebe verschwinden vom Markt, weil der bisherige Unternehmer in Rente geht und kein Nachfolger da ist. Die Kombination von Mitarbeiterbeteiligung und Bildungssparen sichert Un- ternehmen und Arbeitsplätze. Hinzu kommen Weiterbil- dungsdarlehen und Zeitkonten, die zeitverzinst für Fami- lienphasen und für Qualifizierungszeiten genutzt werden können. Wir ermuntern die Tarif- und Betriebsparteien, diesen Weg zu gehen. Unsere Themen, die bei der Bil- dungsallianz besprochen werden sollten, sind der Insol- venzschutz und die Mobilität, wenn Arbeitnehmer ihren Betrieb wechseln. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Ge- sellschaft, weg von der Dequalifizierung der Menschen d l n z W a t m e t i p l s t g s p n d s h g s W P r I Q l d d F O A f m w d t d b b W s p w v w f z l f r s f L (C (D urch frühzeitige Verrentung, Entlassung und Billigst- öhne, Hin zu der Erkenntnis: Arbeitnehmer sind nicht ur Kostenfaktor; sie sind Aktivposten. Unser Antrag um lebenslangen Lernen und die neuen Instrumente der eiterbildung werden diesen Prozess verstärken. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Die zweite und bschließende Beratung des gemeinsam von den Koali- ionsfraktionen vorgelegten Antrags im Bundestag öchte ich für die SPD zum Anlass nehmen nicht noch inmal die detaillierte Analyse aus den Ausschussbera- ungen aufzunehmen und auch nicht die noch folgenden ntensiven Fachberatungen zu einzelnen Programm- unkten vorwegzunehmen, sondern einzelne grundsätz- iche Überlegungen und Feststellungen anzustellen. Es ist gut, dass sich nicht nur in der Bundesregierung, ondern auch in den großen Parteien zur Frage der Wei- erbildung umfassend angelegte konzeptionelle Beratun- en vollziehen, die ein bisher in der Bildungsdebatte zu ehr vernachlässigtes Feld wieder in den Mittelpunkt der olitischen Agenda rücken. Nicht nur kleinere Fraktio- en des Bundestages wie Bündnis 90/Die Grünen, son- ern auch die SPD-Arbeitsgruppe Bildung und For- chung sind mit umfassenden und komplexen Konzepten ier schon vor einiger Zeit in die Diskussion eingestie- en. Die Sozialdemokratie insgesamt hat über ein Ge- amtkonzept zur mittel- und langfristigen Stärkung der eiterbildung auf der Ebene des Präsidiums bis hin zu arteitagsbeschlüssen bereits entschieden. Die Bundes- egierung hat schließlich mit den Ergebnissen aus dem nnovationskreis Weiterbildung sowie der Vorlage einer ualifizierungsinitiative deutlich gemacht welche Hand- ungsmöglichkeiten und -perspektiven sie in Ausfüllung es Koalitionsvertrags für diese Legislaturperiode und arüber hinaus nutzen bzw. schaffen will. Hierzu vier eststellungen: Erstens. Wenn von der FDP, aber auch von anderen ppositionsparteien, wie es in der ersten Lesung unserer nträge geschehen ist, vehement der rote Faden einge- ordert wird, dann darf sich dahinter nicht das funda- entale Missverständnis verbergen, dass es für die Auf- ertung und Weiterentwicklung von Weiterbildung nur as eine herausragende Instrument und die eine ultima- ive politische Handlungslinie gibt. Gerade Weiterbil- ung ist von den Problemen und den Bedarfslagen, den eteiligten Akteuren aller staatlicher Ebenen bis hin zum reit ausgefächerten subsidiär verankerten System der eiterbildungsträger so komplex, dass auch die politi- che Unterstützung dieses Bereiches entsprechend kom- lex sein muss. Dies gilt insbesondere auch deshalb, eil Weiterbildung im Sinne des modernen Konzepts on lebensbegleitendem Lernen nicht erst dann anfängt, enn Bildungsprozesse abgeschlossen sind, sondern aktisch mit Beginn der frühkindlichen Bildungspro- esse im Sinne eines Aufbaus von Bildungsfähigkeit und etztlich auch Weiterbildungsfähigkeit. Auch deshalb inden sich sowohl in den Konzepten der Bundesregie- ung zur Qualifizierungsinitiative als auch in den Vor- chlägen des Innovationskreises Weiterbildung Anknüp- ungspunkte von der frühkindlichen Bildung bis zum ernen im höheren Erwerbs- und Lebensalter. 17294 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Zum anderen hat Weiterbildung neben ihrem primä- ren Charakter als lebensbegleitendes Lernen immer auch eine kompensatorische Funktion, die sich auf den Aus- gleich von Bildungsdefiziten bezieht. Schon diese dop- pelte Funktion der primären Weiterbildung und der se- kundären kompensatorischen Weiterbildung führt dazu, dass Lösungskonzepte entsprechend vielgestaltig und mehrdimensional sind. Dies gilt es mitzubeachten, wenn die Dualität von beruflicher und allgemeiner Weiterbil- dung einbezogen wird. Aus all dem folgt im Übrigen, dass eine Weiterbildungsstrategie nicht streng an ein Ressort gebunden sein kann, sondern die Gesamtheit ei- ner Regierung fordert hierbei insbesondere die ressort- übergreifende Zusammenarbeit des Bildungs-, Arbeits- und Sozial- sowie des Familienressorts. Zweitens. In der Koalitionsvereinbarung wie in dem ge- meinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen wird deshalb auch der sogenannte Bildungsgipfel alias Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsgipfel, der von der Bundeskanzlerin für die gesamte Regierung im Zusammenwirken mit den Ministerpräsidenten der Länder vorbereitet wird, grund- sätzlich positiv angesprochen. Für die Sozialdemokratie darf ich an dieser Stelle noch einmal den Wunsch aus- drücken, dass der Bildungsgipfel keine schlechte Du- blette des Kohlschen Bildungsgipfels wird, der nur eine wahlkampfbezogene Eintagsfliege war, sondern dass hieraus eine kontinuierliche Kooperation von Bund, Ländern und allen anderen beteiligten Akteuren er- wächst und eine konstruktive auch institutionelle, Zu- sammenarbeit zwischen Bund und Ländern und anderen Partnern zur Verstetigung und Verstärkung der nachhalti- gen Politik für Weiterbildung entsteht. Genauso wichtig ist uns, dass Weiterbildung als ressort- übergreifendes Prinzip von den hieran beteiligten Res- sorts konstruktiv aufgenommen wird. Um es konkret zu sagen: Die drei konkreten Initiativen von Bundesarbeits- minister Scholz – Schaffung eines Rechts auf den nach- gemachten Hauptschulabschluss im Sinne einer zweiten Chance, Einführung eines Ausbildungsbonus, um allen Jugendlichen, auch Altbewerbern, eine Chance auf eine qualifizierte berufliche Ausbildung zu ermöglichen, Ver- stärkung von Weiterbildungsfördermöglichkeiten nach den Sozialgesetzbüchern II und III für Menschen, die in Arbeitslosigkeit leben oder von Arbeitslosigkeit betroffen sein könnten – sind solche sehr konstruktiven Beiträge, die nicht aus einem nichtklassischen Bildungsressort kommen. Als Sozialdemokraten hat es uns deshalb sehr befremdet, mit welcher harschen Ablehnung die Bundes- bildungsministerin auf die Initiative von Minister Scholz für den Rechtsanspruch auf einen ersten allgemeinbilden- den Schulabschluss, der in den meisten Bundesländern noch als Hauptschulabschluss etikettiert sein dürfte, re- agiert hat. Es ist eine Allerweltsweisheit, die Frau Schavan an der Stelle kundgetan hat: Sie hat darauf hingewiesen, dass es jetzt schon die Möglichkeit gibt, Hauptschulab- schlüsse auch nach der aktiven Schulzeit im Sinne einer zweiten Chance nachzumachen. Die neue Qualität liegt darin, dass es dies nicht nur als Möglichkeit und als An- gebot gibt, sondern dass hieraus ein Recht erwachsen kann, mit allen Implikationen für eine materielle Forde- r Z b i S l Z n d k c b e k 1 a g j n a H t n S K n t n w g d t t d n l s A B t a i d g A d d E f d g d H e v s (C (D ung, eine zeitliche Absicherung und eine institutionelle ugänglichkeit. Dass wir in Deutschland hier einen großen Nachhol- edarf haben, zeigt sich nicht nur in der Tatsache, dass mmer noch jedes Jahr über 80 000 junge Menschen die chule ohne einen entsprechenden Schulabschluss ver- assen, sondern auch darin, dass wir auch eine große ahl von Menschen haben, die in höherem Alter immer och ohne einen Schulabschluss bzw. einen Berufsbil- ungsabschluss sind. Wenn wir es hinbekommen önnen, mit dem Schulabschluss anzufangen, wird es si- herlich richtig sein, dieses dann weiter durchzubuchsta- ieren, und zwar in Bezug auf den Rechtsanspruch auf inen nachgemachten beruflichen Bildungsabschluss. Zwei Zahlen müssen sich alle Interessierten hier mer- en: 1,5 Millionen Menschen in Deutschland zwischen 5 und 25 sind ohne Berufsabschluss. Und wenn man es uf alle Altersgruppen bezieht, liegen wir insgesamt bei eschätzten 9 Millionen Menschen bis zum 65. Lebens- ahr. Dass dieses keine ausreichende Basis bildet, nicht ur für die betroffenen einzelnen Menschen, sondern uch die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und im inblick auf den Fachkräftebedarf und für die Innova- ionspotenziale der Zukunft insgesamt, braucht hier icht weiter ausgeführt zu werden. Frau Ministerin chavan sollte keine überflüssige und sachlich falsche onfrontation suchen. Die Bundesregierung sollte zu ei- er echten ressortübergreifenden Qualifizierungsinitia- ive mit Blick auf den Bildungsgipfel finden, bei der icht gegeneinander, sondern miteinander gearbeitet ird. Drittens. Es ist gemeinsame Erkenntnis der Bundesre- ierung und der Koalitionsfraktionen – aber ich bin sicher, ies auch für die bildungsinteressierten Oppositionsfrak- ionen sagen zu dürfen, dass die in einer Kabinettsinitia- ive aus dem August 2007 auf Schloss Meseberg gefor- erte, notwendige Erhöhung der Bildungsbeteiligung ur dann zu erreichen ist, wenn diese Notwendigkeit zu ebensbegleitendem Lernen im öffentlichen Bewusstsein tärker verankert wird, wenn Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmer Weiterbildung als Chance und nicht als elastung begreifen, wenn Unternehmerinnen und Un- ernehmer Weiterbildung nicht als Kostenstelle, sondern ls Zukunftsinvestition von aus betreiben und wenn sich m Übrigen das öffentliche Bewusstsein Bahn bricht, ass eine höhere Weiterbildungsbeteiligung von nicht so ut qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmern ein vorrangiges gemeinsames Interesse arstellt. Für eine erfolgreiche Kampagne zum lebensbegleiten- en Lernen braucht es nicht nur mehr wissenschaftliche xpertise, zum Beispiel durch den Ausbau der Bildungs- orschung, mehr gesellschaftliche Breite, zum Beispiel urch die Einbeziehung der Tarifpartner, wichtiger Trä- erorganisationen und der Zivilgesellschaft, mehr Koor- inierung aller politischen Ebenen in Deutschland im inblick auf ein gemeinsames Ziel, zum Beispiel durch inen Bund-Länder-Kommunen-Pakt, sondern es braucht or allem auch mehr Projekte, die neue Chancen und Per- pektiven eröffnen. Solche Projekte sind – auf Grundlage Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17295 (A) ) (B) ) des Koalitionsvertrags und eines gemeinsamen Antrags der Koalitionsfraktionen, aber auch zusätzlicher Initiati- ven aus der Regierung – jetzt in Arbeit. Ich nenne hier vier Projekte: Erstens. Mit der deutlichen Ausweitung von Alphabe- tisierungs- und Grundbildungsangeboten gibt es ein sol- ches klar adressiertes Projekt speziell für die Gruppe der Menschen, die sich über Weiterbildung elementare Bil- dungs- und Aufstiegschancen erschließen wollen. Zweitens. Mit dem Rechtsanspruch auf einen ersten allgemeinen Bildungsabschluss bzw. Hauptschulabschluss wird das Programm der zweiten Chance zugespitzt. Mil- lionen von Menschen über die verschiedenen Alters- gruppen hinweg können und müssen letztlich hierfür ge- wonnen werden. Drittens. Die von den Koalitionsfraktionen ange- strebte höhere Weiterbildungsbereitschaft von Men- schen, die sich im beruflichen Bereich als Meister, Tech- niker oder Fachwirt aufstiegsorientiert qualifizieren können oder die als beruflich sehr gut Qualifizierte aus ihrer Berufstätigkeit heraus in ein Studium streben kön- nen, wollen die Koalitionsfraktionen mit der Novellie- rung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sowie dem zusätzlichen Angebot eines Aufstiegsstipendiums in Ergänzung der bisherigen Stipendienwerke zusätzlich ausbauen. Die SPD freut sich, dass speziell die Weiter- entwicklung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgeset- zes, auf die wir unsere zusätzlichen Anstrengungen in dieser Legislaturperiode konzentrieren, auch bei den Fachkollegen des Koalitionspartners und darüber hinaus eine positive Resonanz gefunden hat. Viertens. Mit dem Projekt der Bildungsprämie neh- men wir schließlich auf, dass es eine Ungerechtigkeit gibt in Bezug auf die materielle Unterstützung, die bisher nur Besserverdienende erhielten, wenn sie ihre berufli- chen Weiterbildungskosten steuerwirksam geltend ma- chen konnten, gegenüber solchen – das ist keine kleine Zahl von Menschen – die trotz harter Arbeit ein Einkom- men haben, das von seiner Höhe her gar nicht mehr steu- erpflichtig ist. Hier stellen wir Gleichheit – damit auch Gerechtigkeit – her. Mit dem Angebot einer Bildungsprä- mie von bis zu 154 Euro Zuschuss dürfen wir zugleich davon ausgehen, einen Kreis von rund 80 Prozent der bisherigen Weiterbildungsmaßnahmen im beruflichen Bereich von den Kosten her zu erfassen. Ich habe diese vier konkreten Projekte bewusst genannt, weil wir uns als Sozialdemokraten davon ver- sprechen, dass die notwendige Kampagne für das Le- benslange Lernen damit eben auch tragfähige Kristalli- sationspunkte gewinnt, die materiell über Aufklärung, Werbung und über Bewusstseinsbildung herausreichen und hilfreich für die Menschen sind. Wir haben die dringliche Bitte: Die gesamte Opposi- tion soll mit weitergehenden Vorschlägen die Regie- rungsfraktionen antreiben; so tun wir es selbst auch in- nerhalb der Regierung und der eigenen Fraktionen. Nur zerreden sollten wir solche Kristallisationspunkte nicht, denn wenn sie denn hoffentlich Wirksamkeit entfalten, mag es am Ende schnell vergessen sein, von wem die p J s s u d m d d u a r s m D w r e a s g v z s m W w D s b d d t S b i l z t A B d d r l t A e Z G D 2 w a g Ö d (C (D olitische Initiative ausging. Aber wenn wir in diesen ahren eine Weiterbildungsdynamik insgesamt in Gang etzen können, kommt dieses letztlich dem Gemeinwe- en und den Menschen insgesamt zugute. Das muss für ns im Vordergrund stehen. Wenn also Konsens das eine Fundament bildet, auf em eine umfassende Weiterbildungsbewegung fußen uss, erhält sie natürlich zusätzliche Dynamik durch en politischen Streit und die politische Differenz, die eshalb hier auch nicht verschwiegen werden soll. Für ns Sozialdemokraten ist Bildung ein öffentliches Gut, uf dessen Förderung, Organisation und Qualitätssiche- ung der Staat verpflichtet ist. Bildungsrechte sind Men- chenrechte, die allen Menschen unabhängig von ihren ateriellen Verhältnissen zur Verfügung stehen müssen. eshalb sind wir so vehemente Streiter für ein BAföG ie für das Meister-BAföG, auch um allgemeine und be- ufliche Bildung – sie sind gleichwertig – gleichermaßen rnsthaft zu fördern. Deshalb sagen wir jetzt schon, dass us einer erfolgreichen Bildungsprämie ein Rechtsan- pruch in Form eines Erwachsenenbildungsförderungs- esetzes werden muss. Deshalb stützen wir eine sinn- olle Initiative für ein Aufstiegsstipendium und wissen ugleich, dass es auch hier eine sinnvolle Erweiterung, ei es über das BAföG oder das Meister-BAföG, geben uss, um allen beruflich Qualifizierten, die wir in ihrer eiterbildung für ein akademisches Studium gewinnen ollen, faire Förderungsbedingungen zu garantieren. eshalb bauen wir auf die Perspektive einer Arbeitsver- icherung auf, bei der dann Rechtsansprüche auf Weiter- ildung eben nicht nur an Arbeitslosigkeit oder die Be- rohung durch Arbeitslosigkeit gebunden sind. Um iese Ziele zu erreichen, können wir jetzt erste Schritte un. Wir werden dafür kämpfen, dass auch die weiteren chritte möglich werden. Denn unser Kredo ist: Weiter- ildung ist ein Menschenrecht. Aufstieg durch Bildung n Solidarität muss für möglichst viele Menschen mög- ich werden. Patrick Meinhardt (FDP): Wir diskutieren heute um wiederholten Mal in diesem Jahr das Thema Wei- erbildung und Lebenslanges Lernen. Der vorliegende ntrag der Regierungsfraktionen ist ein hervorragendes eispiel dafür, dass nicht schlecht, sondern gut gemeint as Gegenteil von gut ist. Sie stellen völlig zu Recht fest, ass Weiterbildung ein wichtiger Bestandteil der Siche- ung des Wohlstands in unserer Gesellschaft ist. Sie stel- en weiterhin fest, dass sich Arbeitsnehmer, die sich wei- erbilden, ihre Beschäftigungsfähigkeit sichern und ihre ufstiegs- und Einkommenschancen steigern. Sie stellen benfalls völlig zu Recht fest, dass es weiterhin unser iel sein muss, besonders die Weiterbildungsbeteiligung eringqualifizierter und Älterer erheblich zu verbessern. enn laut EU-Statistik haben sich 2006 43 Prozent der 5- bis 64-jährigen Deutschen entweder privat oder ge- erblich weitergebildet. Das war zwar geringfügig mehr ls 2003, doch trotzdem liegt Deutschland im EU-Ver- leich weiterhin im hinteren Feld. Skandinavier und sterreicher kommen im Vergleich auf eine Weiterbil- ungsquote von 70 Prozent bis 90 Prozent 17296 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Es könnten noch einige weitere Punkte genannt wer- den, die jede Fraktion dieses Hauses unbenommen un- terschreiben würde. Das gilt übrigens auch für den An- trag der Fraktion Die Linke. Bei aller Übereinstimmung darin, dass die Weiterbil- dung in Deutschland ausgebaut werden muss, so unter- scheiden sich unsere Ansätze erheblich. Vor allem haben die beiden Regierungsfraktionen offensichtlich beim mühsamen und im Endergebnis für beide Seiten unbe- friedigenden Aushandeln von Instrumenten und Konzep- ten der Weiterbildung, diejenigen aus den Augen verlo- ren, um die es gehen muss. Kaum jemand scheint sich die drei Zielgruppen ernsthaft vor Augen zu führen, für die wir Weiterbildung stärken müssen: Erstens. Wir haben ein ernsthaftes Problem in der Weiterbildung bei kleinen und mittleren Unternehmen, nicht weil diese nicht weiterbilden wollen, wie sie von den Linken gerne unterstellen, sondern weil sie es sich oft finanziell nicht leisten können. Gerade unsere deut- schen kleinen und mittelständischen Unternehmen be- dürfen der Unterstützung, wenn es um die Qualifizie- rung der eigenen Mitarbeiter geht. Deswegen brauchen wir endlich bundesweit Weiterbildungsschecks, die bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten decken und die von der Landesregierung in NRW schon mit großem Er- folg und hoher Akzeptanz eingeführt wurden. Damit ge- ben wir den Beschäftigten von kleinen und mittleren Un- ternehmen konkret Möglichkeiten der Weiterbildung. Nichts davon findet sich im Konzept der Koalition. Die Union ist zu schwach, um das Konzept durchzusetzen, was ihre CDU-Landesregierung in NRW erfolgreich um- gesetzt hat. Zweitens. Zielgruppe Nummer Zwei sind junge Men- schen unter 30 Jahren, die weder einen Berufs- noch Schulabschluss haben. Diesen Menschen verspricht der Arbeitsminister seit kurzer Zeit ein verbrieftes Recht auf einen Hauptschulabschluss. Die Bundesbildungsministe- rin widerspricht. Welchen Personalchef wird ein Ab- schluss überzeugen, der bestenfalls eine Schulbescheini- gung ist? Wir brauchen kein Recht auf einen Hauptschulabschluss – wir brauchen gute Hauptschüler. Stattdessen sollten Sie lieber die Weiterbildungsmög- lichkeiten schaffen, bei denen junge Menschen ihren Abschluss nachholen können. Das wäre ein stimmiges Konzept, um die Zahl der jungen Menschen ohne Schul- abschluss zu senken. Das Konzept des Arbeitsministers garantiert zwar einen Abschluss und bereinigt die Statis- tik, lässt aber die jungen Menschen anschließend im Re- gen stehen, da sie den Übergang zum Berufsleben mit ei- nem verbrieften Abschluss nicht meistern werden. Die Weiterbildung muss den jungen Menschen als zweite Chance offen stehen, ihnen als Anker dienen, um Schar- ten im Lebenslauf auswetzen und Fehler korrigieren zu können. Wir müssen gerade in das Fundament der Bil- dung investieren – sonst zerstören wir Lebensentwürfe. Gerade uns Liberalen liegt viel daran, den Menschen Optionen, Perspektiven und Möglichkeiten zu bieten und ihnen nicht den Weg zur persönlichen Ausgestaltung der Zukunft zu verbauen. Deswegen werden wir uns ve- hement für die Unterstützung und den Ausbau dieses In- strumentariums einsetzen und hierfür werben. b t z m g t D u d t D u B c v a t G n s W S a w 5 r b e d t t u W g a d M n v f s d B i K v m a s t T n d W D (C (D Drittens. Die Koalitionäre verlieren die älteren Ar- eitnehmer aus dem Blick. Deren Wissen und Fähigkei- en dürfen wir nicht so leichtfertig vergeben, wie es urzeit geschieht. Die Beteiligung an Weiterbildungs- aßnahmen von älteren Arbeitnehmern ist erschreckend ering. Angesichts des vielfach festgestellten Facharbei- ermangels, der demografischen Entwicklung in eutschland und der Wertschätzung älterer Menschen in nserer Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, ass Arbeitnehmer die letzten 17 Jahre bis zum Ren- enalter ihre beruflichen Fähigkeiten nicht weiterbilden. iese Klientel nimmt auch mal 2 000 Euro in die Hand, m sich weiterzubilden. Notwendig wären vernünftige ildungskredite, die auch teurere Maßnahmen ermögli- hen. Ihre Finanzierungsmodelle gehen an der Realität ollkommen vorbei. Für Berufskarrieren und Chancen uf dem Arbeitsmarkt, insbesondere für ältere Berufstä- ige, bieten Weiterbildungsmodule eine besonders gute elegenheit, sich durch die systematische Aneignung euen Wissens einen Vorteil zu verschaffen. Doch bri- anterweise stoßen die Angebote und Maßnahmen der eiterbildung in diesem Personenkreis leider häufig auf kepsis und Ablehnung. Nicht zuletzt weil sie nicht ltersgerecht beworben und entsprechend umgesetzt erden. Es bedarf eines anderen Umganges mit einem 5-Jährigen mit langer beruflicher Erfahrung und einem eichhaltigen Wissensvorrat als mit einem gerade ausge- ildeten 20-Jährigen. Generell vermissen wir Liberale am Koalitionsantrag ine stimmige Grundlinie, den roten oder schwarzen Fa- en. Die Koalition fordert Weiterbildungsallianzen, Wei- erbildungskampagnen, Weiterbildungsforschung, Wei- erbildungsmaßnahmen der BA, Weiterbildungsberatung nd Weiterbildungsaktivitäten, um dadurch das nationale eiterbildungsziel, nämlich die Weiterbildungsbeteili- ung auf 50 Prozent der formalisierten und 80 Prozent in llen Lernformen zu steigern. Der inflationäre Gebrauch es Präfix „Weiterbildung“ beim Versuch, halbgare aßnahmen auf den Markt zu werfen, verdeutlicht nur och deutlicher, dass die Koalition nichts Substanzielles orzuweisen hat. Das sind alles nur Potemkinsche Dör- er – bunte Fassade mit nichts dahinter! Notwendig ist doch nicht weniger als ein Bewusst- einswandel! Lernen muss fortan ein Leben lang stattfin- en! Angefangen im Kindergarten, über die Schule und erufsausbildung bis zur regelmäßigen Weiterbildung m Beruf. Das muss die Marschrichtung sein, Sie, liebe olleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, erlieren aber im zähen Kompromiss um Einzelmaßnah- en diese Grundlinie aus den Augen. Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): Die llgemeine Euphorie der Bundesregierung über den ent- tandenen Maßnahmenkatalog kann und will ich nicht eilen. Aus dem durchaus sinnvollen Bericht der immermann-Kommission wurden allein das soge- annte Weiterbildungssparen und die Bildungsprämie in ie Pläne der Bundesregierung übernommen. Zum Einmaleins der Politik gehört die Formel: Wer eiterbildung ausbauen will, der muss auch investieren. ie selbstverordnete Kostenneutralität, die CDU/CSU Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17297 (A) ) (B) ) und SPD im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, wird deshalb sicher kaum zu einer explosionsartigen Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung führen. Diese Kritik teilen auch die Gutachter, die das BMBF im Rah- men des Eckpunktepapiers zum Weiterbildungssparen beauftragt hat: Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass ein par- tieller Zielkonflikt zwischen dem Ziel der Mobili- sierung bisher wenig oder nicht partizipierender Bevölkerungsgruppen und der Vorgabe des Koali- tionsvertrags nach Haushaltsneutralität besteht. Da die Bundesregierung nicht umfassend in die Wei- terbildung investieren will, muss das Geld zwangsläufig von den Bürgern kommen. Damit wird nicht nur die Ver- antwortung der Beschäftigungsfähigkeit auf die Men- schen abgeschoben, sondern auch noch mehrheitlich die Kosten. Die von Ihnen ausgearbeiteten Finanzierungsin- strumente sind ein Witz. Letztendlich müssen die Bürger und Bürgerinnen, die sich weiterbilden wollen, selbst tief in die eigene Tasche greifen. Das als Möglichkeit zur Verbesserung der Weiterbildungssituation zu feiern, ist absurd und irreführend. Diese Instrumente helfen auch nicht dem Personen- kreis der Erwerbslosen und Geringqualifizierten, den Sie ebenfalls in Ihrem Antrag ansprechen: denn diese Gruppe verfügt in der Regel gar nicht über Rücklagen, aus denen sie ihre eigene Weiterbildung finanzieren könnte. Das schreiben sogar Sie selbst in Ihrer Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes. Gerade diesen Menschen, denen eine große Bedeutung bei der Weiterbildungsbetei- ligung zukommt, begegnen Sie mit einer Ignoranz, die kaum noch zu überbieten ist. Diese Ansicht wird auch im schon von mir zitierten BMBF-Gutachten zum Weiterbil- dungssparen geteilt: Es sei abschließend noch darauf hingewiesen, dass eine stärkere Förderung arbeitsloser Personen oder von Maßnahmen zur Nachqualifizierung von Perso- nen ohne vorhergehenden Schulabschluss wün- schenswert gewesen wäre. Dies ist aber über ein In- strument, das – wie im Koalitionsvertrag gefordert – eine individuelle Beteiligung vorsieht, nicht mög- lich. Die Linke fordert hier eine verstärkte Förderung von Erwerbslosen und Geringqualifizierten in Form von langfristigen Maßnahmen, unabhängig von ihren finan- ziellen Möglichkeiten. Einen letzten, aber wichtigen Punkt möchte ich hier noch ansprechen: Wenn Sie von CDU/CSU und SPD in einem Jahr hier stehen und sich über einen Anstieg der Weiterbildungsbeteiligung von 2 Prozent freuen, denken Sie auch ein wenig an den schönen Ausspruch:Glaub keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. – Bis- her stehen in Ihren Argumentationen vor allem die Zah- len zur Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen im Vordergrund. Das Lernen im Lebenslauf funktioniert aber nur, wenn die Menschen auch Zeit zum Lernen ha- ben. Kurzfristige Maßnahmen, die oftmals nicht länger als sechs Stunden gehen, helfen nicht dabei. Den Vor- schlag, die Dauer von Maßnahmen in die Gewichtung mit einzubeziehen, was die OECD schon seit 2006 in ih- r i s e a k n d b c n a s t e n s v d N p z a K b d k W u „ b i v s d l s w t e k H d D b l n d e c T d P n (C (D en Studien zu Weiterbildung macht, verwirft das BMBF n ihrem Berichtssystem, und zwar aus Gründen der An- chaulichkeit! In Zukunft wird daher wohl weiterhin ine verzerrte Datenlage vom BMBF zu erwarten sein, llein um eine Luftblase als Meilenstein verkaufen zu önnen. Aus diesen Gründen wird die Fraktion Die Linke icht in Ihren Freudengesang mit einstimmen. Wir for- ern ein umfassendes Weiterbildungsrahmengesetz, das undesweit einheitliche Standards festsetzt und bran- henspezifische Fondslösungen, damit auch die Unter- ehmen in die Verantwortung genommen werden. Das lles setzen Sie mit Ihren Plänen nicht in die Tat um; Sie uchen ausschließlich nach der für den Haushalt güns- igsten Lösung. Dass Sie es mit der Weiterbildung nicht rnst meinen, liegt da auf der Hand. Hier kommen wir ur vorwärts, wenn wir Weiterbildung als gesamtgesell- chaftliche Aufgabe begreifen und sie nicht in die Eigen- erantwortung des Einzelnen abschieben. Da ihr Antrag ies nicht beachtet, lehnen wir ihn ab. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Es ist zu begrüßen, dass nun überhaupt einmal ein aar handfestere Vorschläge von der Bundesregierung um Thema Weiterbildung vorliegen, an denen wir uns ls Opposition abarbeiten können. Lange genug hat die oalition uns ja mit warmen Worten abgespeist. Was allerdings im Regierungskonzept „Lernen im Le- enslauf“ vorgesehen ist, reicht nicht aus, um Weiterbil- ung in Deutschland wirklich voranzubringen. Das be- lagen nicht nur wir, sondern auch viele andere aus dem eiterbildungsbereich. Die Gewerkschaft Erziehung nd Wissenschaft beispielsweise sagt, dass – ich zitiere – engagierte Akteure der Weiterbildung nach der Mitar- eit im Innovationskreis … enttäuscht feststellen, dass hre Vorschläge hinter abstrakten Zielformulierungen erschwinden“. Die Regierung setzt in der Weiterbildungspolitik fal- che Schwerpunkte oder gestaltet Instrumente so aus, ass sie nicht zum Ziel führen. Lassen Sie mich das an einem Beispiel erläutern. Wer ebenslanges Lernen ernst meint, der muss auch dafür orgen, dass Menschen über ihre gesamte Biografie hin- eg gut vorbereitete, sinnvolle Bildungsentscheidungen reffen können. Deshalb ist Beratung in Bildungsfragen norm wichtig – und zwar nicht nur im Rahmen der lassischen Bildungsinstitutionen wie Schule oder ochschule. Frau Schavan hat letztes Jahr eine Studie es BMBF zur Bildungsberatungslandschaft vorgestellt. arin heißt es, dass die Beratungslandschaft als Ganzes etrachtet heterogen und an vielen Stellen unübersicht- ich sei. Zugegeben, diese Erkenntnis ist nicht wahnsin- ig neu. Doch tut die Regierung etwas, um dies zu än- ern? Nein. Sie plant lediglich eine Telefonhotline und in Internetportal. Internetportale gibt es schon zahlrei- he; da trägt eines mehr eher zur Verwirrung als zu mehr ransparenz bei. Und die Telefonhotline? Wer soll denn a sitzen und die Menschen beraten? Wie werden diese ersonen qualifiziert? Das ist alles unklar. Das sind doch icht die Strukturen, die wir dringend brauchen. Das ist 17298 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) doch nicht ausreichend, um eine flächendeckende, träger- unabhängige und individuell zugeschnittene Beratung zu ermöglichen. Wir Grünen plädieren schon lange dafür, Bildungsberatung bei Verbraucherzentralen anzusiedeln. Zur Schwerpunktsetzung der Regierung noch ein paar Worte. Sie zielen stark auf Anreize, um den Einzelnen bzw. die Einzelne zu mehr Weiterbildungsausgaben zu bewegen. Eigenverantwortung zu stärken, ist nicht per se falsch. Auch wir Grünen befürworten das Instrument des Bildungssparens, wenn es so ausgestaltet ist, dass auch Geringverdiener davon profitieren. Unsere Fraktion hat gerade einen entsprechenden Antrag beschlossen. Doch dürfen diese Sparanreize für die Individuen nicht das Kernelement einer Weiterbildungsstrategie sein. Viel wichtiger ist ein Erwachsenenbildungsförderungsge- setz. Das ist der entscheidende Hebel, um Weiterbildung zu fördern. Und es würde uns auch viel mehr helfen als der Streit zwischen den Ministern Scholz und Schavan über einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulab- schluss. Doch nicht nur das Erwachsenen-BAföG fehlt im Re- gierungskonzept. Es enthält auch kein Instrument, um speziell kleine und mittlere Unternehmen, KMU, zu mehr Weiterbildung anzuregen. Drei Viertel der KMU bieten ihren Beschäftigten keine Weiterbildung. Wir Grüne schlagen hier ein Anreizprogramm ähnlich den britischen „Small Firm Development Accounts“ vor. Es soll KMU helfen, Personalentwicklungs- und Weiterbil- dungsstrategien zu etablieren. Eine Bemerkung noch zu Ihrem neuen Vorhaben „Lernen vor Ort“. Es ist ja richtig, dass man im Weiter- bildungsbereich die Vernetzung in der Region fördert. Genau dafür wurde ja auch das große Programm „Ler- nende Regionen“ ins Leben gerufen, das seit 2001 läuft. Bis heute war diese Regierung jedoch nicht in der Lage, dieses Projekt ordnungsgemäß abzuschließen und in nachhaltige Strukturen zu überführen. Von den zwei gro- ßen wissenschaftlichen Begleituntersuchungen gibt es bis heute keine öffentlich verfügbaren Abschlussbe- richte. Das ist doch absurd. Da wird das eine Programm mehr schlecht als recht abgewickelt, und dann stampft man ein ganz ähnliches Projekt neu aus dem Boden. Das ist überhaupt nicht nachhaltig. Die Regierung hat noch einen weiten Weg in der Wei- terbildungspolitik vor sich. Aber wir geben die Hoff- nung nicht auf, dass sich etwas verbessert. Denn lernfä- hig soll ja auch die Regierung ein Leben lang bleiben. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Kostenpflichtige Service-Telefonnummer der Arbeitsagentur in eine gebührenfreie Rufnummer umwandeln (Tagesordnungspunkt 15) Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Mit den Ge- setzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde zwischen 2002 und 2004 ein ganzes Paket von N d n m s d d m b g f s K G w b a ß d b G E d B d d l t d i B V t b 2 s z v o r n w d K s a K d D O a t (C (D euregelungen und Änderungen in fast allen Bereichen er Arbeitsförderung verabschiedet. Ziel war es dabei, ach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ die Autono- ie und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Wirt- chaft und Gesellschaft zu stärken. Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 hat im Wesentlichen er Umbau der Arbeitsverwaltung zur heutigen Bun- esagentur für Arbeit mit dem Ziel der Schaffung einer odernen Dienstleistungseinrichtung am Arbeitsmarkt egonnen. Damals hat es wohl kaum jemand für möglich ehalten, dass sich aus einer Bundesbehörde mit festge- ahrenen Strukturen eine Serviceagentur entwickelt, die ich nach den Bedürfnissen der von ihr zu betreuenden unden richtet. Heute können wir feststellen, dass dieser Umbau im roßen und Ganzen hervorragend funktioniert hat, auch enn es in einzelnen Teilbereichen noch Optimierungs- edarf gibt. Daher möchte ich an dieser Stelle allen Ver- ntwortlichen bei der Bundesagentur für Arbeit ein gro- es Lob aussprechen für ihr Engagement, dass sie bei er BA geleistet haben und immer noch leisten. Der mit der Reform eingeleitete organisatorische Um- au der BA geht dem Bericht zur Evaluierung der Hartz- esetze zufolge in die richtige Richtung. Transparenz, ffizienz und Wirtschaftlichkeit der Arbeit der BA wür- en deutlich gesteigert. Lobend erwähnt wurden in dem ericht die verbindlichen Zielvereinbarungen zwischen en verschiedenen Organisationsebenen der BA und das amit verbundene Controlling. Die neue Transparenz er- aubt erstmalig eine fundierte Diskussion über die Quali- ät ihrer Dienstleistungen. Das Herzstück der Organisationsreform der BA war as Modell des Kundenzentrums, das den Kundenstrom n den Arbeitsagenturen systematisch steuern und die eratungsleistung verbessern soll. Tatsächlich wurde die orgabe, mindestens 60 Prozent der arbeitnehmerorien- ierten Vermittlungskapazitäten für Beratungsgespräche ereitzustellen, dem Bericht zufolge bereits im März 006 fast erreicht. Auch die Mitarbeiter der BA äußern ich eher positiv zur Neuorganisation. Dass in einem großen Verwaltungsapparat nicht alles u 100 Prozent den Erwartungen entsprechen kann, ist erständlich. Auch ich bin der Meinung, dass selbst bei ptimaler Umsetzung aller Erwartungen noch Verbesse- ungen möglich und nötig sein können. Was jedoch nicht ötig ist, ist das Suchen nach dem Haar in der Suppe, ie Sie es von der Linksfraktion mit Ihrem Antrag tun. Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Optimierung er Arbeitsabläufe und vor allem zur Steigerung der undenzufriedenheit 52 Servicecenter eingerichtet, die ich mit den Problemen der Bürgerinnen und Bürger useinandersetzen. Dadurch werden bei den Vermittlern apazitäten frei, die für die Vermittlung und Integration er Kunden in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. arum muss es in erster Linie gehen, nämlich um eine ptimierung der eigentlichen Kernaufgabe der Bundes- gentur für Arbeit. Die 3 000 Mitarbeiter der Servicecenter nehmen die elefonischen Anfragen für 480 Arbeitsagenturen auf Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17299 (A) ) (B) ) und leisten damit einen besseren und schnelleren Dienst, als wenn jeder Arbeitsuchende bei seiner zuständigen Agentur anrufen müsste wie bisher. Das alte Problem war doch, dass die BA-Kunden mehrere Versuche ge- braucht haben, um ihre Arbeitsagentur direkt zu errei- chen. Das hat übrigens auch Telefongebühren gekostet, die von den Betroffenen getragen werden mussten. Es kann also keine Rede davon sein, dass den Arbeitslosen durch die Servicehotline zusätzliche Kosten entstehen. Wir haben es bei den Servicecentern mit einer Er- folgsgeschichte zu tun. 80 Prozent aller Anrufer bekom- men bereits beim ersten Anruf einen sachkundigen Mit- arbeiter in die Leitung, der sich direkt um seine Fragen kümmern kann. An Schnelligkeit ist das durch andere Hotlines, die es mittlerweile für fast alles gibt, nicht zu übertreffen. Wenn wir schon über die Kosten für die Hotline dis- kutieren, müssen wir auch über die Zahlen reden, um die es hier geht. Ein Anruf bei dieser Servicenummer kostet den Anrufer 3,9 Cent pro Minute. Ich habe mich bei der Bundesagentur für Arbeit einmal nach der durchschnitt- lichen Gesprächsdauer erkundigt, die ein solcher Anruf in Anspruch nimmt. Das sind exakt 2 Minuten pro Anru- fer. Wir reden hier also nicht von einer teuren Service- hotline, die dazu dient, die Kassen des Anbieters zu fül- len, sondern von Kosten in Höhe von 7,8 Cent pro Anruf. Es ist doch allemal billiger, wenn den Kunden der BA für 7,8 Cent pro Anruf geholfen wird, als wenn sie sich für 2,10 Euro oder mehr einen Fahrschein für öffentliche Verkehrsmittel kaufen müssten, um zur Arbeitsagentur zu fahren. Wir müssen doch die Maßstäbe im Auge be- halten, über die wir hier diskutieren. Jede Fahrt zur Ar- beitsagentur kostet mehr als ein Anruf für insgesamt 7,8 Cent und muss ohnehin von den Arbeitslosen bis zu einer Höhe von 6 Euro selbst getragen werden. Es ist schlicht und ergreifend dreist, wenn Sie mit Ih- rem Antrag den Eindruck erwecken wollen, als würden hier hilflose BA-Kunden durch einen Anruf über Gebühr belastet. Für jeden Kunden, bei dem das Gespräch länger als diese 2 Minuten dauert, besteht die Möglichkeit, dass er sich zurückrufen lässt und die Kosten dann zulasten der BA gehen. Die Mitarbeiter der Servicehotline weisen auch auf diese Möglichkeit hin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicehot- line leisten eine hervorragende Arbeit und bewältigen pro Jahr 50 Millionen Anrufe. Das ist ein gigantisches Dienstleistungsvolumen, das aus meiner Sicht auch 7,8 Cent pro Anruf wert ist. Wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, die Servicenum- mer entlastet die Arbeitsagenturen vor Ort, dann ist das richtig. Nicht richtig ist jedoch die Behauptung, diese Entlastung werde nicht an die Arbeitslosen weitergege- ben. Sie wird weitergegeben in Form von kürzeren Bear- beitungszeiten und qualitativ besserer Beratung. Sie ha- ben sich ja noch nicht einmal die Mühe gemacht und die Kosten beziffert, um die die Arbeitsagentur durch die Servicenummer entlastet wird. Das wäre zumindest ein diskutabler Ansatz gewesen. Aber Sie beschränken sich a z B d l s B n n d v r s D t n D h d d g N d u T b a d k A w k m W a b b e w f D O i d k G F d k s k (C (D ufs Polemisieren und darauf, einen Teufel an die Wand u malen, den es nicht gibt. Sie vergleichen in Ihrem Antrag zudem Äpfel mit irnen, genauer gesagt die Bundesagentur für Arbeit mit er Rentenversicherung Bund. Die kostenpflichtige Hot- ine der BA mit der kostenfreien Hotline der Rentenver- icherung gleichzusetzen, taugt nicht für eine schlüssige egründung Ihres Anliegens. Die Rentenversicherung bearbeitet jährlich 3,8 Millio- en Anrufe auf ihrer Hotline im Vergleich zu 50 Millio- en Anrufen bei der Bundesagentur für Arbeit. Durch ieses vergleichsweise geringe Volumen ist die Renten- ersicherung auch in der Lage, die Anrufe mit den be- eits vorhandenen Mitarbeitern zu bearbeiten, ohne zu- ätzlich Kräfte für eine Hotline finanzieren zu müssen. as ist ein ganz anderes Betreuungssystem, das die Ren- enversicherung hier vorhält und das mit der BA in kei- er Weise vergleichbar ist. Mir geht es darum, dass allen Arbeitsuchenden in eutschland so schnell und umfassend wie möglich ge- olfen wird. Der Hotlineservice leistet dafür die erfor- erliche Arbeit und zwar schneller, kostengünstiger für ie Betroffenen und effektiver, als das je zuvor der Fall ewesen ist. Katja Mast (SPD): Immer Anschluss unter dieser ummer – Ihre Bundesagentur für Arbeit! Und genau as haben mir viele Bürgerinnen und Bürger, Freunde nd Bekannte versichert. Natürlich habe ich die Service- elefonnummer auch selbst ausprobiert. Ich kann nur estätigen: Die Service-Telefonnummer der Arbeits- gentur ist eine gut funktionierende Dienstleistung für ie Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Man be- ommt die Auskunft schnell, und der lange Weg zum mt für jede Kleinigkeit ist Vergangenheit. Am Beispiel ird das klar: Aus Sternenfels im östlichen Enzkreis ann es mit dem Zug bei zweimal Umsteigen bis zur Fa- ilienkasse in Nagold gut zwei Stunden dauern – ein eg. Per Telefon bleibt man einfach gelassen daheim uf dem Sofa sitzen. Seit gut einem Jahr kann jeder bundesweit – von Frei- urg bis Flensburg – unter ein und derselben Nummer ei der Bundesagentur für Arbeit Auskünfte am Telefon rhalten. Das klappt so, weil alle Kundenanrufe, egal oher, immer dorthin weitergeleitet werden, wo jemand rei ist – unnötige Warteschleifen werden vermieden. ie Arbeitsvermittler in den 178 Arbeitsagenturen vor rt werden dadurch entlastet, um sich noch stärker auf hre Hauptaufgabe zu konzentrieren: Die Arbeitsuchen- en in Arbeit zu vermitteln und damit die Arbeitslosig- eit zu bekämpfen. Aktuell betragen die von den Anrufern zu tragenden ebühren 3,9 Cent pro angefangener Minute aus dem estnetzanschluss. Die Gebühren erhält nicht die Bun- esagentur für Arbeit – wie man irrtümlich annehmen önnte –, sondern sind ein ganz normaler Tarif der Deut- chen Telekom. Viele wissen es nicht, aber schon heute ann man die Gebühren umgehen, denn die Ratsuchen- 17300 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) den werden jederzeit auch zurückgerufen – egal ob aufs Festnetz oder aufs Handy. Aber das ist mir und der SPD-Bundestagsfraktion noch nicht genug: Die Bundesagentur für Arbeit soll zur besten Arbeitsvermittlung der Welt werden, und dazu gehört auch ein kostenloser Service für die Kunden. Es sind die Kunden, die die Agentur durch ihre Beiträge und Steuermittel bezahlen. Wir brauchen also eine ge- bührenfreie Service-Telefonnummer der Arbeitsagentur. Wir Sozialdemokraten finden aber, dass wir mit unse- ren Hartz-Gesetzen die Selbstverwaltung gestärkt haben. Denn es war unsere Gesetzgebung, die Schluss mit den alltäglichen Eingriffen der Politik auf die Bundesagentur für Arbeit gemacht hat. Aufgabe des Parlaments ist es, die Rahmenbedingungen für die Arbeitsvermittlung per Gesetz zu beschließen, und es ist Aufgabe der Bundesre- gierung, die Rechtsaufsicht – also die Aufsicht darüber, dass dieses Recht eingehalten wird – bei der Bundes- agentur für Arbeit zu führen. Aber es ist eben auch Auf- gabe des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Ar- beit, über die Organisationsfragen zu entscheiden. Das ist auch der Grund, weshalb der Verwaltungsrat stark be- setzt ist – sowohl aus den Bundesländern, der Bundesre- gierung als auch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberver- tretern. Und das ist auch der Grund dafür, weshalb ich der Linken ausdrücklich widersprechen will, bei ihrem An- liegen, die Bundesregierung könnte die Bundesagentur für Arbeit „anweisen“, eine gebührenfreie Service-Tele- fonnummer einzurichten. Es fehlt also wieder einmal bei ihnen am richtigen Weg, das Ziel zu erreichen. Wenn der Weg der falsche ist, kommt man nie am Ziel an! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wol- len aber, dass die Bürgerinnen und Bürger – so schnell wie möglich – den gewohnt guten Service kostenfrei be- kommen. Das kann nur über das Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit, den Verwaltungsrat, funk- tionieren. Dieser wurde im Übrigen auch vor der Ein- richtung der Servicenummern der Bundesagentur für Ar- beit informiert. Doch wer sitzt in diesem Verwaltungsrat der Bun- desagentur für Arbeit? Seit 2004 sitzen hier bis 2010 ins- gesamt 21 Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Vonseiten der Arbeitgeber sitzen im Verwaltungsrat beispielsweise die Bundesvereinigung der Arbeitgeber- verbände, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und der Bundesverband des Deutschen Groß- und Au- ßenhandels. Vonseiten der Arbeitnehmer sind dies der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Einzelgewerk- schaften Verdi, IG Metall, IG Bau, NGG und IG BCE. Bei den öffentlichen Körperschaften sind dies unter an- derem Vertreter von Bundesministerien und einzelne Landesarbeitsministerien: Günther Beckstein sitzt mit seiner bayrischen Landesregierung genauso wie Jürgen Rüttgers mit seiner nordrhein-westfälischen Landes- regierung dabei. Meine Position ist klar: Ich spreche mich gegen den Antrag aus, weil er von anno dazumal ausgeht, als die a m H m l g G s A A v D r A S K n i m d d A K w h d J S S K t n a n s E n l S S m d b D d n H s r l e h r Z g ß s (C (D lltägliche Einwirkung der Politik auf die Arbeitsver- ittlung gang und gäbe war. Nach den erfolgreichen artz-Reformen bei der Modernisierung der Arbeitsver- ittlung gibt es aber eine Dreiteilung der Verantwort- ichkeiten: Das Parlament setzt die Rahmenbedingun- en. Das Bundesarbeitsministerium gewährleistet, dass esetze beachtet werden, und ein starker Verwaltungsrat orgt als Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für rbeit für die Zweckmäßigkeit und Durchführung der rbeitsvermittlung selbst und ist Kümmerer für den Ser- icegedanken. Es gelten bei diesem Antrag Bertolt Brechts Worte: as Gegenteil von gut ist gut gemeint. Oder auch: Gut echerchiert ist halb gewonnen. In einem Punkt hat der ntrag aber Recht: Wir brauchen eine gebührenfreie ervice-Telefonnummer der Arbeitsagentur. Dies ist ern einer modernen Dienstleistungseinrichtung, die fi- anziert wird aus den Beitragsmitteln und Steuergeldern hrer Kunden! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialde- okraten fordern daher den Verwaltungsrat der Bun- esagentur für Arbeit auf, seine Freiheit zu nutzen und ie gebührenfreie Servicenummer einzuführen! Jörg Rohde (FDP): Bevor ich auf den vorliegenden ntrag der Linken eingehe, wüsste ich gerne von den olleginnen und Kollegen der Linken, was sie eigentlich irklich mit Initiativen wie der heute zur Beratung ste- enden bezwecken. Wüsste ich es nicht besser, ginge ich avon aus, dass Sie tatsächlich eine Verbesserung für die obsuchenden in unserem Lande erreichen wollen. Aber ie selbst wissen, dass der von Ihnen gewählte Weg zum cheitern verurteilt ist, und das nehmen Sie billigend in auf. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass die Koali- ionsfraktionen ihrem Antrag zustimmen, und sei er auch och so gut begründet. Das mag bedauerlich sein, ist ber nun einmal so. Uns von der FDP ergeht es da leider icht anders. Ihnen aber geht es nur um die Effektha- cherei und die Pflege Ihres Images als Robin Hood der rwerbslosen. Sie suggerieren Aktivität, bewirken aber ichts. Anstatt im Hintergrund Überzeugungsarbeit zu eisten und mithilfe der Medien sanften Druck in Ihrer ache auf das Arbeitsministerium auszuüben, machen ie hier Ihr Anliegen zum Bestandteil Ihres arbeits- arktpolitischen Dauerfeuerwerkes, von dem – wie je- er weiß – bekanntlich nur Schall und Rauch übrigblei- en wird. So hilft man den Menschen nicht, meine amen und Herren bei den Linken. Zum Antrag: Eine Begrenzung der Anrufdauer über as Instrument höherer Anrufkosten wäre in der Tat icht hinnehmbar. „Fasse Dich kurz“ ist ein Gebot der öflichkeit, darf aber insbesondere bei einkommens- chwachen Menschen nicht durch höhere Telefongebüh- en erzwungen werden. Man muss hier immer sicherstel- en, dass kein Kunde durch hohe Telefongebühren von inem wichtigen Anruf bei der Beratungshotline abge- alten werden darf. Daraus aber nun gleich die Forde- ung nach Gebührenfreiheit abzuleiten, schießt übers iel hinaus und wird dem Gebot des sparsamen Um- angs mit Beitragsmitteln, aus denen sich die BA zu gro- en Teilen finanziert, nicht gerecht. 3,9 Cent pro Minute ind ein Preis, der sich am oberen Ende der Ortstarife im Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17301 (A) ) (B) ) Festnetz der Telekom befindet. Solange diese Ober- grenze nicht überschritten wird, halte ich die Kosten für vertretbar. Das Angebot einer Hotline, die bundesweit unter der gleichen Rufnummer erreichbar ist, ist grundsätzlich richtig. Die Gebühren dafür sollten nicht höher als die für ein Ortsgespräch sein. Diese Vorgabe ist mit 3,9 Cent pro Minute gerade noch erfüllt. Wünschenswert wäre es darüber hinaus, wenn die Hotline auch im jeweiligen Ortsnetz unter Umgehung der Sonderrufnummer an- wählbar ist. Denn immer mehr kostenbewusste Men- schen telefonieren mit Flatrates oder speziellen Festnetz- Tarif-Optionen, die in der Regel aber nicht für Sonder- rufnummern gelten. Hier könnte man vielleicht noch nacharbeiten. Lassen Sie uns das in den Ausschussbera- tungen klären. Aber viel wichtiger als die Kosten für die telefonische Beratung ist doch deren inhaltliche Qualität. Und hier kommen wir zum eigentlichen Pferdefuß der deutschen Jobvermittlung, die als weltfremdeste Arbeitsvermitt- lung noch meilenweit vom Anspruch des Ministers Scholz ist, die „weltbeste“ Jobvermittlung zu sein: Pra- xisferne, Bürokratie ohne Ende, lange Wartezeiten, wo- chenlang keine Termine, ständig neue Ansprechpartner, falsche Bescheide, Klagen ohne Ende, das ist die Reali- tät in den meisten Arbeitsagenturen. Hier muss sich et- was ändern. Die FDP predigt in diesem Haus gebetsmühlenartig, wie die Jobvermittlung verbessert werden kann: Mit ei- ner Kommunalisierung dieser Aufgabe und einem gründlichen Ausmisten der unzähligen nutzlosen Förder- instrumente. Wir brauchen eine schlägkräftige Jobver- mittlung vor Ort, die sowohl die Erwerbslosen als auch die lokalen und regionalen Arbeitgeber bestens kennt und mit wenigen, aber zielgenauen und effizienten För- derinstrumenten dort hilft, wo eine Vermittlung sonst nicht erfolgen kann. Hier ist die Bundesregierung in der Bringschuld, nicht zuletzt auch deshalb, weil es den Wählern im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot verspro- chen wurde. Passiert ist bislang nichts. Ob Müntefering oder Scholz: Diese Minister hatten und haben nicht den Mut, die Arbeitsmarktreformen fortzusetzen. Stattdessen überlässt die Bundesregierung den Linken das Feld, die das Parlament Woche für Woche mit Schaufensteranträ- gen zur Sozialpolitik überziehen. Vor allem von den Ko- alitionsparteien CDU und CSU sowie der Bundeskanzle- rin hätte ich deutlich mehr erwartet. Es wird Zeit, dass die Liberalen wieder Verantwortung für Deutschland übernehmen. Wir sind vorbereitet! Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): „Fordern und Fördern“ war das Konzept der Bundesregierung. Jeder, der diesen flotten Spruch ernst genommen hat, muss sich veralbert vorkommen. Das Konzept der Bundesagentur für Arbeit lautet: „Arbeitsuchende, bitte melden Sie sich nicht und rufen Sie auch nicht an! Wenn Sie anrufen, dann müssen Sie zahlen.“ Arbeitsuchende zahlen 3,9 Cent pro Minute, wenn sie sich mithilfe der Agentur aktiv um Arbeit küm- mern wollen. Das ist unverschämt, wenn man bedenkt, d r v z d f V h d d e b d t d k s p s l w n B f s 1 k k l D l i d u t c w e r k d d r M T B n d g (C (D ass Arbeitslose über Jahre in die Arbeitslosenversiche- ung eingezahlt haben und dann im Versicherungsfall on der Arbeitsagentur und der Telekom ein zweites Mal ur Kasse gebeten werden. In Anbetracht der Tatsache, ass ein Hartz-IV-Empfänger im Monat über eine Tele- onpauschale von nur circa 23 Euro verfügt, ist dieses erfahren besonders perfide. Die Bundesregierung begründet auf meine Anfrage in dieses Vorgehen wie folgt: „Als Alternative bestand die Möglichkeit einer gänzlich gebührenfreien Rufnummer. Diese bringt ein erhöhtes Kostenrisiko, da die Anrufer auf die Gesprächsdauer keine Rücksicht nehmen müssten. Der Arbeitslose als Kostenrisiko, als Nervensäge, der ie Bundesagentur von der eigentlichen Arbeit abhält, ist ies das Verständnis der Bundesregierung? War da nicht inmal die Rede von Kunden, die von der Arbeitsagentur etreut werden sollen? Geht man so mit Kunden um, die ie Dienstleistung mit ihren jahrelang eingezahlten Bei- rägen bereits vorfinanziert haben? Bemerkenswert ist, ass die Deutsche Rentenversicherung schon 1999 ihre ostenpflichtige Service-Telefonnummer wieder abge- chafft hat, weil sie der Meinung war, dass eine kosten- flichtige Telefonnummer keine kundenfreundliche Lö- ung ist. Warum ist die Deutsche Rentenversicherung schon im etzten Jahrtausend zu dieser Einsicht gekommen, und arum ist die Bundesagentur noch nicht zu der Erkennt- is gekommen? Gibt es vielleicht andere Gründe für die undesagentur für die kostenpflichtigen Service-Tele- onnummern, vielleicht alte Freundschaften oder Seil- chaften? Die Telekom hat von der Bundesagentur einen 00 Millionen Euro schweren Auftrag zugeschanzt be- ommen. Die Einnahmen aus der Service-Nummer be- ommt die Telekom noch obendrauf. 2007 sind 50 Mil- ionen Anrufe bei den Arbeitsagenturen eingegangen. amit hat die Telekom auf Kosten der Arbeitslosen Mil- ionen eingestrichen. Doch wie sich jetzt herausstellte, st das nur eine netter Bonus für die Telekom. Die Bun- esagentur hat mit dem Konzern für die Bereitstellung nd die Erbringung von Telekommunikationsdienstleis- ungen einen Vertrag über 60 Monate geschlossen. Dafür zahlt die Bundesagentur die bereits erwähnten irca 100 Millionen Euro. Der Auftrag an die Telekom urde freihändig vergeben, was bei dieser Summe schon in weiterer Skandal ist. Die Linke fordert mit ihrem Antrag die Bundesregie- ung auf, die Bundesagentur anzuweisen, dass die bisher ostenpflichtige bundesweite Service-Nummer der Bun- esagentur in eine gebührenfreie Rufnummer umgewan- elt wird. Als Haushälterin meiner Fraktion will ich da- auf hinweisen, dass der Bundesagentur dadurch keine ehrkosten entstehen, da die Einnahmen der Service- elefonnummer vollständig an die Telekom gehen. Die undesagentur muss mit der Telekom den 100-Millio- en-Euro-Vertrag nachverhandeln und sicherstellen, ass die Telekom im Rahmen des üppigen Vertrages die ebührenfreie Rufnummer absichert. 17302 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Wer der Auffassung ist, dass Arbeitslose keine Bitt- steller sind, wer der Auffassung ist, dass sich die Tele- kom nicht auf Kosten der Arbeitslosen eine goldene Nase verdienen darf, und wer der Auffassung ist, dass die Bundesagentur die Arbeitslosen nicht abwimmeln darf, sondern sich noch intensiver um ihre Probleme kümmern muss, der kann unserem Antrag nur zustim- men. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Arbeitslose oder absehbar von Arbeitslosigkeit betrof- fene Menschen sind per Gesetz mit vielen Pflichten be- legt. Es besteht aus meiner Sicht kein Anlass, sie für die Erledigung dieser Pflichten auch noch bezahlen zu las- sen. Denn ein Anruf bei der Service-Nummer der Arbeits- agentur kann ganz schön ins Geld gehen: Festnetz- aber auch Flatratekunden zahlen 3,9 Cent pro Minute; Mobil- kunden können sogar bis zu 72 Cent pro Gesprächsmi- nute loswerden; bei Prepaidkarten liegen die Kosten teil- weise noch höher. Ende letzten Jahres hat der Vorsitzende des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, Herr Weise, im Ausschuss für Arbeit und Soziales berichtet, dass pro Woche mehr als 1 Million Anrufe bei der Servicenummer eingehen. Selbst wenn wir von kurzen Gesprächen und dem ge- ringsten Gebührensatz ausgehen, kann sich jeder hier lebhaft vorstellen, welche enorme Gebührensumme da Monat für Monat zusammenkommt. Wenn Arbeitslose Fragen zu ihrer Situation haben, ei- nen Gesprächstermin mit ihrem Berater vereinbaren oder junge Menschen die Berufsberatung in Anspruch neh- men wollen – in jedem Fall werden sie abkassiert, wenn sie sich zu diesem Zweck an die zentrale Telefon-Ser- vicenummer der Bundesagentur wenden. Und, das hat Herr Weise ebenfalls berichtet, auch viele Arbeitslosen- geld-II-Bezieher nutzen die Servicenummer. Dass ge- rade sie aber wenig Geld für teure Nummern haben, dürfte allseits bekannt sein. Die Gebühren für die Ser- vicenummer – da stimmen wir der Linken zu – müssen weg. Um nicht missverstanden zu werden: Ich halte die Einrichtung einer zentralen Nummer und das Angebot der telefonischen Erledigung von Geschäftsvorgängen für eine nützliche Sache. Aber ich halte nichts davon, das Ganze mit einer indirekten Gebühr über Telefonkos- ten zu belegen. Sicher können Arbeitslose dadurch Zeit und vielleicht sogar Geld sparen, wenn beispielsweise Fahrtkosten wegfallen. Aber auch die Bundesagentur für Arbeit hat durch die telefonische Bearbeitung Vorteile und Effi- zienzgewinne, sodass beide Seiten profitieren. Das sollte genügen. Die Bundesregierung vertritt ja offenbar die Meinung – so verstehe ich jedenfalls die im Antrag zitierte Äuße- rung von Staatssekretär Thönnes –, dass nur Gebühren die Anrufer auf die Gesprächsdauer achten ließen und sie anderenfalls die Service-Nummern dazu nutzten, um sich mal wieder so richtig auszusprechen. Ich glaube, diese Auffassung verkennt nicht nur die Situation von A r d d d F R d a v a n d b f s A I W M b d t z b d U l w v a z e p d g F m S E z w S (C (D rbeitslosen, sondern auch den Sinn und Zweck von Be- atungstelefonen. Es geht darum, seine Anliegen zu erle- igen und Fragen beantwortet zu bekommen. Da ist für ie Dauer aus meiner Sicht vor allen Dingen entschei- end, wie kompetent und schnell diese Anliegen und ragen bearbeitet werden. Lebhaft ist mir noch die Erzählung des Kollegen omer von der CDU im Ausschuss in Erinnerung, der in er Sache eines Bäckermeisters aus seiner Region mehr ls einen Tag lang vergeblich versuchte, über die Ser- icenummer der Bundesagentur eine bestimmte Sachbe- rbeiterin zu fassen zu bekommen. Das lag sicherlich icht am Sprechbedürfnis des Kollegen Romers, aber as können wir bestimmt in der anstehenden Ausschuss- eratung noch klären. Wir unterstützen das Anliegen, und ich würde mich reuen, wenn wir insgesamt zu einer einmütigen Auffas- ung gelangen. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäi- schen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (Tages- ordnungspunkt 16) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Die europäische nitiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr achstum und Beschäftigung soll das Marktumfeld von ikrofinanzinstituten verbessern, wenn nicht gar auf- auen. Begründet wird das Ganze damit, dass diese Kre- ite mit einem Volumen von bis zu 25 000 Euro nur sel- en den Weg zu Kleinstunternehmen mit weniger als ehn Beschäftigten bzw. Nichterwerbspersonen oder Ar- eitslosen schaffen, denen so der Start in die Selbststän- igkeit erleichtert werden soll. Sicher sind wir als nionsfraktion, auch als Koalition, der Meinung, wil- ens und auch bemüht, diese Personen zu unterstützen, o es nur möglich ist. Nur stellt sich die Frage: Ist die on der Europäischen Kommission angestrebte Initiative uch zielführend? In Deutschland existieren bereits sehr gute Ansätze ur Förderung der Vergabe von Kleinstkrediten, wie twa durch die KfW. Bevor ich jedoch auf deren Förder- rogramme zu sprechen kommen möchte – abgesehen avon, ob es in Deutschland auch ohne die Initiative eht – möchte ich auf den Entschließungsantrag der raktionen von CDU/CSU, SPD und FDP aufmerksam achen. Hierin sprechen wir uns ausdrücklich gegen die chaffung einer neuen Fazilität mit Fachpersonal auf U-Ebene, die bankfremde Mikrofinanzinstitute finan- iell und technisch unterstützen soll, aus. Denn selbst enn diese neue Mitarbeiterstruktur aus dem Budget der trukturfonds finanziert würde, so bedeutet dieser Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17303 (A) ) (B) ) Schritt eine erneute Erweiterung der umfangreichen EU- Verwaltung. Über das löbliche Bemühen um die Förde- rung von Kleinstkrediten darf das Subsidiaritätsprinzip nicht vergessen werden. Ein europäischer Mehrwert ist bei der Schaffung einer solchen neuen administrativen Einheit absolut nicht erkennbar. Zumal, wo Mitglied- staaten in ihren eigenen Ländern seit Jahren zu Recht be- müht sind, Ministeriums- und Verwaltungspersonal ab- zubauen. Nicht zu Unrecht hat unsere Bundeskanzlerin den Bürokratieabbau auf nationaler und europäischer Ebene zur Chefsache erklärt, wurde der Nationale Nor- menkontrollrat errichtet und haben wir uns in der Koali- tion zum Ziel gemacht, die Belastung noch in dieser Le- gislaturperiode um 12,5 Prozent abzubauen. Auch die von der Kommission geplante Einrichtung einer Schuldnerdatenbank auf europäischer Ebene lehnen wir strikt ab und verweisen auf schon bestehende Institu- tionen wie zum Beispiel in Deutschland die SCHUFA Holding AG. Auch hier muss der regionalen Verschieden- heit der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden. Der Vorschlag nach Lockerung der Zinscaps inten- diert eine höhere Bereitstellung von Kleinstkrediten. Da durch diese Lockerung eine Kostendeckung erzielt wer- den soll, bedeutet im Umkehrschluss jedoch, dass die Zinsen erheblich steigen würden. Und wer wäre schon bereit, einen Kleinstkredit mit einem Zinssatz von bis zu 20 Prozent aufzunehmen? Zinscaps sollten definitiv in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten ver- bleiben. Auffällig ist auch die offensichtliche Diskrepanz bei der Bewertung der Kommission bezüglich der Abde- ckung von Verwaltungskosten durch Institutionen auf nationaler Ebene auf der einen und auf europäischer Ebene auf der anderen Seite. Die Übernahme von Ver- waltungskosten für Kleinstkredite durch die National- staaten kann von der Generaldirektion Wettbewerb als nicht hinzunehmender Beihilfetatbestand eingestuft und somit verboten werden. Eine Übernahme der Verwal- tungskosten durch einen Fond beim EIF, der durch steu- erlich begünstigte Einlagen Dritter gespeist wird, gilt hingegen als beihilferechtlich unbedenklich. Ein solches Vorgehen, das darauf abzielt, Kompetenzen über den Weg des Wettbewerbsrechts an sich zu ziehen, ist nicht akzeptabel. Wir fordern allerdings die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für einen möglichst unbürokrati- schen Gesetzesrahmen einzusetzen. Wenn wir den Blick auf vor allem osteuropäische Mitgliedsländer richten, stellen wir fest, dass dort kleinere Unternehmen Pro- bleme beim Zugang zu Kleinstkrediten haben. Die Ver- gabe solcher Kredite wird dort bislang nicht im notwen- digen Umfang von der Kreditwirtschaft abgedeckt. Hier wollen wir eine politische Unterstützung für den Vor-Ort-Aufbau spezieller Mikrofinanzinstitute in den osteuropäischen Mitgliedsländern und betrachten dies unter den in der Bundesrepublik Deutschland gesammel- ten guten Erfahrungen als sinnvolle Maßnahme. Schauen wir so einmal, welch gute Erfahrung das sind. n F l r z b 1 K s b d A a F K n b t R k 2 ö D d f m g K z h E v ä S a g 2 f n E f s n Z k l h d c s u t N S (C (D Im Jahr 2006 reichte die KfW etwa 661 000 Mikrofi- anzierungen in Höhe von bis zu 25 000 Euro aus. Diese örderungen erreichten ein Gesamtvolumen von 5,28 Mil- iarden Euro. Um Unternehmensgründungen generell zu finanzie- en, griffen 319 000 Gründer auf externe Finanzmittel urück. Bei einem Volumen von fast 9 Milliarden Euro eliefen sich 68 Prozent auf ein geringeres Volumen als 0 000 Euro. Auch die Personengruppe von Frauen, die von der ommission als besonders förderungsbedürftig einge- tuft wird, schneidet überraschen gut ab. In Mecklen- urg-Vorpommern, einem Bundesland, in dem die För- erung von regionaler Wirtschaft ein enorm wichtiges nliegen ist, entfielen 2007 beispielsweise etwas mehr ls anderthalbmal so viele positiv votierte Zusagen auf rauen wie auf Männer. Dass trotz der positiven Entwicklung die Vergabe von leinstkrediten nicht ausreicht, wollen wir hier aber gar icht bestreiten. So werden Gründungsfinanzierungen, ei denen ein höheres Startkapital als 25 000 Euro benö- igt wird, zum Großteil über Bankdarlehen finanziert. Im ahmen von bis zu 10 000 Euro erfolgt dies aber nur zu napp 40 Prozent und im Bereich zwischen 10 000 und 5 000 Euro nur zu etwa 25 Prozent. Hier werden viel fter Freunde und Bekannte um Unterstützung gebeten. ies indiziert natürlich, dass der Zugang zu Kleinstkre- iten zu aufwendig gestaltet ist. Aber auch hier hat die KfW Mittel und Wege geschaf- en: So gibt es beispielsweise das Programm „StartGeld“ it tilgungsfreien Anlaufsjahren für junge oder neu zu ründende Unternehmen und sogar der Möglichkeit, den redit außerplanmäßig ohne Vorfälligkeitsentschädigung urückzuzahlen. Die Zusagen haben sich in Deutschland ierbei von 2 600 mit einem Volumen von 86 Millionen uro im Jahr 2006 auf 3 500 Zusagen und ein Volumen on 113 Millionen Euro in 2007 erweitern können. Eine hnlich positive Entwicklung zeichnet sich auch im egment der Darlehen zwischen 5 000 und 10 000 Euro b. Auch hier stieg die Anzahl der Zusagen um 1 000 ge- enüber dem Vorjahr auf insgesamt 2 400 Zusagen in 007. Weiter existiert seit September 2006 der Mikrofinanz- onds Deutschland. Dieser wurde durch das Bundesmi- isterium für Wirtschaft und Technologie mithilfe des RP-Sondervermögens, durch das Bundesministerium ür Arbeit und Soziales mit ESF-Mitteln und die KfW owie die GLS-Bank gegründet. Das Programm zielt ge- au auf Gründer und Kleinunternehmer mit erschwertem ugang zu Bankkrediten ab. In Zusammenarbeit mit lo- alen Mikrofinanzierern gelingt es hier, auch bei sprach- ichen Barrieren und Gründungen aus Arbeitslosigkeit eraus, echte Starthilfe für Unternehmen zu bieten. Da er Fonds das Risiko zu 100 Prozent gegen Ausfall absi- hert, gehen die Banken gerne diese Verbindung ein. Be- onders erfolgreich war diese Mischung aus „Beratung nd Kleinstkredit“ in solch strukturell schwachen Gebie- en wie etwa in Berlin-Pankow oder der Dortmunder ordstadt. Der Erfolg dieses Programms liegt hier mit icherheit an der Transparenz und den niedrigen Kosten, 17304 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) die durch die Nähe vorgegeben sind. Eine europäische Institution würde dies nicht erreichen. Schließlich müssen wir uns als Politiker nicht jeden Schuh anziehen. Der private Mikrofinanzsektor weist ein hohes Wachstum auf: Das Volumen der privaten Investi- tionen konnte sich zwischen 2003 und 2005 fast verdop- peln. Auch der Blick ins außereuropäische Ausland ist hier erlaubt. Denn nicht zuletzt wurde Muhammad Yunus, der vor über 30 Jahren die indische Grameen Bank gegründet hat, im Jahr 2006 hierfür mit dem Friedensno- belpreis ausgezeichnet. Die Grameen Bank vergibt Kleinst- kredite an Arme, die bei herkömmlichen Banken durchs Raster fallen. Seit Gründung gewährte das Institut insge- samt Gelder in Höhe von 5,8 Milliarden Dollar. Die Rückzahlungsrate lag bei 98,9 Prozent. Nach Schätzun- gen der Beratungsgruppe zur Unterstützung der Armen, CGAP, einem Zusammenschluss von Entwicklungshilfe- und Finanzorganisationen, gibt es weltweit 2700 lokale Mikrofinanzinstitute, die bisher 750 Millionen Kleinst- kredite in Höhe von durchschnittlich 345 Dollar vergeben haben. Eines der größten Mikrofinanzinstitute ist die Ban- kengruppe ProCredit. Sie ist mittlerweile in 19 Ländern vertreten und erhielt von der Ratingagentur Fitch die Bo- nitätsbezeichnung „Investment-Grade“. Sie vergibt Kre- dite nur an Kleinunternehmer, die mindestens sechs Mo- nate im Geschäft sind. Seit Gründung der Bankengruppe 1998 sind 50 Millionen Euro staatlicher Subventionen an ProCredit geflossen. Aber auch ohne staatliche Subventionen können Ban- ken in diesem Bereich erfolgreich wirtschaften. So ha- ben Banken wie Dexia, Credit Suisse und Rothschild breit zugängliche Fonds aufgelegt. Leider erfahren dies Kleinanleger aber überhaupt erst gar nicht. Das hat fol- genden Grund: Kreditgeschäfte werden normalerweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin geprüft. Da die Kredite der betreffenden Fonds aber von ausländischen Mikrofinanzbanken vergeben werden, fallen sie nicht unters Kreditwesengesetz und werden von der BaFin nicht durchleuchtet. Daher dürfen sie weder offiziell zugelassen noch beworben werden. Sie sind nur über die direkte Anfrage bei der Fondsge- sellschaft oder über Banken erhältlich. Hier können und müssen wir ansetzen, um dem Engpass der Versorgung mit Kleinstkrediten entgegenzuwirken. Auch kann der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des GmbH-Rechts eine Möglichkeit sein, den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Hier muss das Mindeststammkapital auf 10 000 Euro statt wie bisher 25 000 Euro, gesenkt werden. Wenn wir dies erreichen und sich die Vergabe von Kleinstkrediten weiter etabliert, Kleinstkredite den Weg zu Unternehmen finden, wenn die KfW Beispiel sein kann, wie wir durch deutsches Know-how osteuropäi- sche Mitgliedsländer unterstützen können, dann ist dies allemal zielführender als eine europäische Initiative. Doris Barnett (SPD): Nach wie vor gehört zu den obersten Zielen in der Europäischen Union, im Rahmen d g n b v S s s k d g k g u n d m h K k n H n A z t a g a b G d l W s z s s l s b I W b t t t C r e J M l (C (D er Lissabon-Strategie für mehr Beschäftigung zu sor- en. Beschäftigung und damit Arbeitsplätze entstehen icht nur in bestehenden Unternehmen, sondern wir erle- en gerade auch bei uns in Deutschland eine Zunahme on Existenzgründungen. Lange Zeit war ein solcher chritt für Menschen, die gerade die Hochschule verlas- en haben, aber auch für solche, die arbeitslos geworden ind, praktisch undenkbar. In Deutschland gab es dafür ein Klima – und auch kein Geld. Mit der Agenda 2010 haben wir hier in Deutschland ie Eigeninitiative verstärkt gefördert, Existenzgründun- en unterstützt. In der Zwischenzeit liegen auch Er- enntnisse zu Existenzgründungen und deren notwendi- en Rahmenbedingungen vor. Auch haben sich Banken, nd zwar von der KfW bis zu den Sparkassen und Ge- ossenschaftsbanken, und auch Privatinitiativen auf iese Unternehmensgründungen eingerichtet und helfen it gezielten Programmen, welche von der Beratung bis in zu günstigen Finanzierungsmöglichkeiten auch von leinstkrediten reichen. Natürlich ist dabei nicht zu ver- ennen, dass eben nicht alle Existenzgründungen in ei- er Erfolgsgeschichte enden. Aber weit mehr als die älfte der Existenzgründer haben es geschafft: Sie sind icht nur weiterhin am Markt, sie haben auch zusätzliche rbeitsplätze geschaffen. Ohne vorhandene Unterstüt- ung durch Kleinkredite wären aber viele Gründerinitia- iven nicht möglich gewesen. Deshalb sage ich es hier uch ausdrücklich: Das Thema Kleinstkredite ist von roßer Bedeutung für das Unternehmertum bei uns und uch nicht mehr wegzudenken. Dass sich die EU-Kommission mit diesem Instrument efasst, weil es im Einzelfall zwar wenige, aber in der esamtheit viele Arbeitsplätze schaffen kann, und somit ie Lissabon-Strategie unterstützt, ist absolut richtig. Al- erdings sind die dabei ins Auge gefassten Mittel und ege nicht die, die wir von deutscher Seite her unter- tützen sollten, weil sie massiv in das Subsidiaritätsprin- ip eingreifen. Die EU-Kommission greift zunehmend in die Fein- teuerung von wirtschaftlichen Prozessen ein und setzt ich so dem Vorwurf der Gleichmacherei aus. Die Über- egungen zur Regelung von Kleinstkrediten auf europäi- cher Ebene kommen ja nicht von ungefähr. Im Novem- er 2007 wurde diese Mitteilung über eine europäische nitiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr achstum und Beschäftigung erstellt. Am 1. Februar 2008 startete die EU-Kommission eine is zum 31. März 2008 laufende öffentliche Konsulta- ion zur geplanten europäischen Regelung für kleine Un- ernehmen, den sogenannten Small Business Act. Mit dieser Konsultation will die EU-Kommission un- er anderem auch Einblick in bestehende Probleme und hancen vom Marktzugang einschließlich der Finanzie- ungsmöglichkeiten von KMUs erhalten. Wenn sie dann in Maßnahmenpaket als Ergebnis der Konsultation im uni 2008 vorlegen wird, wird mit Sicherheit eben die itteilung herangezogen, über die wir hier debattieren. Ich will ja nicht behaupten, dass der Maßnahmenkata- og, der als Ergebnis der Konsultation in 2008 zum Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17305 (A) ) (B) ) Small Business Act vorgelegt werden wird, bereits im November 2007 feststand, aber auf den Gedanken könnte man schon kommen. Die Art und Weise, wie die EU-Kommission nun den Markt für Kleinstkredite ankurbeln und attraktiv machen will, kann allerdings nicht auf Zustimmung stoßen, wes- halb sich der Wirtschaftsausschuss auch entschlossen hat, diese Entschließung zu fassen und die Bundesregie- rung aufzufordern, in Brüssel entsprechend zu handeln. Lassen Sie mich ein paar Punkte herausgreifen: Bei den Kleinstkrediten handelt es sich um Durch- schnittsbeträge von 7 000 Euro bis 10 000 Euro. Wegen der relativ geringen Kreditsumme und der kurzen Lauf- zeiten fallen die Verwaltungskosten in der Relation recht hoch aus, die durch die Zinscaps aber nicht abgebildet werden können. Die EU-Kommission will diese Zinscaps lockern. Damit sollen höhere Zinsen möglich sein, die ja – so meint die Kommission – durch die kur- zen Laufzeiten nicht auffallen! Diese Begründung macht mich doch schon etwas sprachlos; denn mit günstigen Kleinstkrediten soll doch den Existenzgründern geholfen werden, die in den allermeisten Fällen gar nicht über ei- gene Rücklagen verfügen, also auf jeden Euro angewie- sen sind. Wenn ein leichter Kreditzugang nur durch hohe Zinsen gewährt werden kann, wird das nicht zu einer größeren Bereitschaft führen, eben diese Kredite aufzu- nehmen und sich selbständig zu machen, weil die Belas- tung ja nicht mehr abschätzbar wird. Des Weiteren ist es mehr als fraglich, ob der Aufbau ei- ner gemeinsamen europäischen Datenbank über Schuld- nerausfall und Verluste bei Kleinstkrediten nebst EU-weit einheitlichen Bewertungshilfen tatsächlich dem Ausbau von Kleinstkreditgeschäften hilft. Die Kreditinstitute ha- ben sicherlich nichts gegen eine solche Datenbank, die ih- nen zur Verfügung steht. Aber ob diese Sammelwut auch dem Datenschutz oder gar dem Verbraucherschutz der potenziellen Kreditnehmer dient und entspricht, ist wohl in Frage zu stellen. Das Risiko von Kreditinstituten, die Kleinstkredite vergeben, dadurch abzumildern, indem man es auf die Steuerzahler abwälzt, ist auch nicht akzeptabel, wenn die Kommission ja gleichzeitig die Lockerung der Zinscaps fordert und somit schon Kosten und Risiken auf den Kreditnehmer abwälzt. Deshalb muss hinterfragt wer- den, warum Einzelpersonen oder Unternehmen, die Geld in private Mikro-Kreditinstitute geben oder gar in Form von Schenkungen einbringen, Steuernachlässe erhalten sollten. Die Frage ist deshalb notwendig, weil die Kom- mission ja selbst im Rahmen ihrer Kohäsionspolitik eine eigene Kleinstkreditfazilität einrichten will und somit Fi- nanzmittel und technische Hilfe bereitstellen will. Dazu schlägt die Kommission ein eigens dafür einzu- richtendes Sonderreferat beim Europäischen Investi- tionsfonds vor, das sich aus Mitteln der Strukturfonds fi- nanzieren würde. Dieses Sonderreferat würde dann wohl auch das vorgeschlagene Gütesiegel entwickeln und eu- ropaweit verleihen. Ich muss zugeben, dass die Kommission hier alles be- dacht hat – nur nicht die Tatsache, dass wir es hier nicht m K E d b N A k K t z s k k d e z g a r g d b K g w h A v m d K R k v a K s T R e m d s f s i s b d F r d b r (C (D it Millionen-Euro-Beträgen zu tun haben, sondern mit reditsummen von durchschnittlich 7 000 bis 10 000 uro und recht kurzen Laufzeiten. Bisher organisieren ie Mitgliedstaaten ihr Kreditwesen auch auf dem Ge- iet vernünftig und bauen es aus. Schließlich erzeugt die achfrage nach Kleinstkrediten auch das entsprechende ngebot. Aber nur weil es bisher in den Bankberichten eine ausführlichen Angaben zur Entwicklung dieses reditsektors gibt, bedarf es im Umkehrschluss nicht au- omatisch einer europäischen Einrichtung, die nicht nur usätzliches Geld kostet bzw. Geld braucht, das dann einem ursprünglichen Zweck nicht zugeführt werden ann, nämlich den Strukturfonds. Bedenkt man die notwendigerweise entstehende Büro- ratie, die hinter einem solchen Sonderreferat steckt, das arüber hinaus auch noch Gütesiegel verteilen will, wofür s ja auch Richtlinien geben muss mit Statistiken, Notifi- ierungsanforderungen, Kontrollverfahren, Genehmigun- en usw., dann darf, nein es muss an dieser Stelle dann uch nachgefragt werden, welchen Sinn diese ganze Ein- ichtung überhaupt macht, wenn doch die Kommission leichzeitig an „Schnellmaßnahmen zur Verringerung er Verwaltungslasten in der Europäischen Union“ ar- eitet – ich beziehe mich hier auf die Mitteilung der ommission vom 13. März 2008 über die für 2008 vor- esehenen Sofortmaßnahmen zur Verringerung der Ver- altungslasten in der Europäischen Union. Ich rate des- alb der EU-Kommission, sich an ihren selbst gestellten uftrag zu halten und unnötige Verwaltungslasten zu ermeiden. Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion noch- als nachdrücklich die Bundesregierung auf, sich bei er EU-Kommission dafür einzusetzen, diese Initiative zu leinstkrediten zu stoppen und den Mitgliedstaaten im ahmen der Subsidiarität die Organisation von Kleinst- rediten zu überlassen. Ich bin sicher, dass im Rahmen on Kooperationen Mitgliedstaaten sich gegenseitig uch beim Aufbau bzw. bei der Weiterentwicklung von leinstkrediten helfen werden. Paul K. Friedhoff (FDP): Mit der heutigen Be- chlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und echnologie beraten wir eine gemeinsame Initiative der egierungskoalition und der Fraktion der FDP. Es ist das rklärte Ziel der Initianten, auf Basis einer breiten parla- entarischen Unterstützung eine konstruktive Korrektur er vorliegenden Initiative der Europäischen Kommis- ion anzuregen. Eine starke bundesdeutsche Position zu inden, ist deshalb im Interesse aller Fraktionen im Deut- chen Bundestag. Die Förderung der Entwicklung von Kleinstkrediten st wirtschafts- und sozialpolitisch zu begrüßen. Wirt- chaftliche Dynamik kann sich nur einstellen, wo Risiko- ereitschaft, Eigeninitiative und Unternehmertum nicht urch den mangelhaften Zugang zu adäquat bepreistem remdkapital eingeschränkt oder abgewürgt wird. Ge- ade für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende ist eshalb die Verfügbarkeit von kleinen Kreditsummen eispielsweise zur Finanzierung von Produktionsmate- ialien von entscheidender Bedeutung. Mikrokredite sind 17306 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) somit ein nachhaltiger Beitrag zur Stärkung mittelständi- scher Strukturen. Gegen die Initiative der Europäischen Kommission spricht aus unserer Sicht vor allem die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Neue Bürokratie, Zentralisierung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene stehen den Bedürfnissen der Kreditnehmer entgegen. Mehr noch als das klassische Kreditgeschäft bedarf es im Bereich von Kleinstkrediten schlanker Strukturen, klarer dezentraler Verantwortlich- keit und einer hohen Flexibilität bei der Berücksichti- gung lokaler Standortfaktoren. Die Schaffung neuer Planstellen beim markt- und kundenfernen Europäischen Investitionsfonds lehnen wir deshalb ab. Ein funktionsfähiger Binnenmarkt ist auch nicht auf eine staatlich organisierte Schuldnerdatenbank auf euro- päischer Ebene angewiesen. Ziel muss es vielmehr sein, privatwirtschaftliche Strukturen zu fördern und gleich- zeitig Voraussetzungen für einen intensivierten System- und Strukturwettbewerb auch in diesem Wirtschaftssek- tor zu schaffen. Die bereits bestehenden Strukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten werden von der Europäi- schen Kommission in der vorliegenden Mitteilung nicht ausreichend gewürdigt. Der von uns getragene und heute zu beratende Be- schluss des zuständigen Ausschusses stellt eine politi- sche Konsenslösung dar. Im Sinne einer möglichst effek- tiven Position des bundesdeutschen Parlaments haben wir uns für eine gemeinsame Initiative ausgesprochen. Wir drücken hier folglich nicht unsere liberale Idealvor- stellung aus. Insbesondere der durch die Regierungsko- alition vertretene Standpunkt zur Vermeidung einer Zinscaplockerung wird von uns differenzierter beurteilt. Zinscaps sind sozialpolitisch motivierte Eingriffe in den Marktprozess, welcher bei funktionierendem Wett- bewerb – und damit in jedem Finanzmarkt der Europäi- schen Union – keine Rechtfertigung besitzt. Die Kredit- märkte in Europa weisen eine ausreichende Anzahl alternativer Marktteilnehmer auf. Es bestehen weder Mo- nopol- noch Oligopoltendenzen. Der sozialpolitisch mo- tivierte Markteingriff ist somit wettbewerbsrechtlich nicht gerechtfertigt. Gleichzeitig bedeuten Zinscaps, dass nicht jeder Kreditnehmer zu einem risikoadäquaten Zins- satz einen Zugang zu Krediten bekommt. Die Europäi- sche Kommission will diese Unterversorgung verhin- dern, indem sie für eine Lockerung des Zinscaps bei Unternehmenskrediten einsteht. Dies ist wirtschaftspoli- tisch-, finanzpolitisch- und letztlich entwicklungspoli- tisch zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund werben wir heute noch ein- mal bei allen Fraktionen, die vorliegende Initiative zu- mindest in der Tendenz im Interesse der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Wir reden heute über Vorschläge zur Förderung von Mikrokrediten. Wohlgemerkt nicht für Bangladesch, wo der Friedensno- belpreisträger Muhammad Yunus dieses Instrument zur Bekämpfung der Armut erfand. Nein! Die EU-Kommis- s u d z v a a n d b d e w k K I – W s k D S f u m h b „ c m A d w f w e P t n F e t m e S S n d d w g m u w d S (C (D ion will Mikrokredite in Europa fördern. Sie will dazu nter anderem eine neue Behörde schaffen und fordert ie Mitgliedstaaten auf, vorgeschriebene Zinsobergren- en abzuschaffen, die bislang insbesondere Wucher erhindern sollen. Diese Forderungen kritisieren die Ko- litionsfraktionen und die FDP in ihrem Entschließungs- ntrag zu Recht. Denn selbst wenn insbesondere in den euen Mitgliedstaaten Osteuropas Probleme bei der Kre- itfinanzierung von Kleinstunternehmen bestehen – es leibt immer noch zweifelhaft, ob diese Probleme durch ie zentralisierte Regulierung des Mikrofinanzbereichs ffektiv bekämpft werden können. Die wirklich kritischen Punkte in der EU-Vorlage erden im vorliegenden Entschließungsantrag aber mit einem Wort erwähnt. Und das ist äußerst schade, liebe olleginnen und Kollegen aus der Regierungskoalition! Ich habe bereits gesagt, dass Muhammad Yunus die dee der Mikrofinanzen entwickelte, um Menschen insbesondere Frauen – in den ärmsten Ländern der elt eine Möglichkeit zur Selbsthilfe zu geben, damit ie die schlimmste Armut überwinden können. Eines önnen Mikrokredite aber auf keinen Fall sein, meine amen und Herren! Sie können kein Ersatz für starke ozialsysteme und eine vernünftige Arbeitsplätze schaf- ende Wirtschaftspolitik in Europa sein! Genau das will ns die EU-Kommission in ihrer Mitteilung aber weis- achen, wenn sie die Mikrokredite in einen Zusammen- ang mit ihrem Konzept zur sogenannten Flexicurity ringt. Was diese Flexicurity bedeutet wissen wir: Viel Flexibilität“ der Beschäftigten und wenig soziale Si- herheit. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass die Kom- ission sich lobend auf das deutsche Instrument der Ich G bezieht, das – nebenbei bemerkt – bei Verabschie- ung der EU-Vorlage schon lange wieder abgeschafft ar. Auch bei der Ich AG wurde die Verantwortung für ehlende Arbeitsplätze auf die Arbeitsuchenden abge- älzt. Zukünftig sollen Arbeitslose dann offensichtlich inen Mikrokredit beantragen und sehen wo sie bleiben. rekäre Selbstständigkeit soll gefördert werden, um gu- en Gewissens soziale Sicherheiten abzubauen. Aber icht mit uns! Ich möchte an dieser Stelle auch noch eine andere rage stellen: Wenn der Kommission wirklich etwas an inem verbesserten Zugang zu Krediten für kleine Un- ernehmen liegt, warum kämpft sie an anderer Stelle im- er wieder für das Gegenteil? Wir haben in Deutschland inen großen Sektor öffentlich-rechtlicher Banken und parkassen, sowie einen starken genossenschaftlichen ektor. Es sind nach wie vor diese Bereiche, die die klei- en Unternehmen mit Krediten versorgen, während sich ie Privaten immer weiter zurückziehen. Trotzdem greift ie Kommission die Sparkassen an und schwächt diese, o sie nur kann: 2005 wurden die staatlichen Haftungs- arantien auf Druck von Brüssel abgeschafft, später ka- en der Kampf um den Namensschutz für Sparkassen nd andere Attacken unter dem Deckmantel des Wettbe- erbsrechts hinzu. Diese Politik der Kommission ist es, ie kritisiert werden muss! Die Linke steht ein für den Erhalt des deutschen Drei- äulen-Modells! Wir brauchen einen starken genossen- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17307 (A) ) (B) ) schaftlichen und öffentlichen Bankensektor, dem auch die Möglichkeit gegeben wird, sich auf sein Kernge- schäft zu konzentrieren! Dann wird auch die Kreditfinan- zierung wieder einfacher – auch im Bereich der Mikro- Unternehmen, wohlgemerkt im Bereich derjenigen, die aus eigenem Antrieb gegründet werden, nicht unter dem Druck fehlender Sozialsysteme! Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beraten heute über einen Entschließungsantrag der Regierungskoalition und der FDP im Zusammenhang mit der europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung. Im Kern geht es um das Aufstocken von Fachpersonal zur Unterstützung und Koordinierung von Mikrofinanz- instituten beim Europäischen Investitionsfonds, EIF. Normalerweise bin auch ich skeptisch, wenn es um Gründungen oder Erweiterungen von EU-Einrichtungen geht. Bürokratieabbau sei hier als Schlagwort genannt. Aber: In diesem Fall lohnt es sich doch einmal, näher hinzuschauen. Mikrofinanzierungen sind ein effektives Instrument zur Armutsbekämpfung in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Aber auch in Deutschland sind sie insbesondere zur Förderung von Existenzgründungen von großer Bedeutung. Ich denke, Sie stimmen mir in diesem Punkt zu. So können oft gerade diejenigen, die am nötigsten auf kleine Darlehen angewiesen sind, vom Bankkredit bei der Existenzgründung nur träumen. Kleingründer mit wenig Eigenkapital und Kreditbedarf, die den Schritt in die Selbstständigkeit womöglich noch aus der Arbeitslosigkeit heraus wagen, haben kaum Zu- gang zu Banken. Hier helfen Mikrofinanzierungen oft schnell und unbürokratisch. Grundsätzlich sind das Know-how und die Bereit- schaft für bankfremde Mikrofinanzierungen in den letz- ten Jahren deutlich gestiegen. Insbesondere die öffentli- chen Stellen in Deutschland lernen glücklicherweise dazu. Wie Mikrofinanz aber praktisch funktioniert, wis- sen viele Entscheidungsträger bis heute nicht. Das birgt aber große Gefahren. DB Research schätzt den aktuellen weltweiten Bedarf an Mikrokrediten auf 250 Milliarden Dollar. Bisher konnten nur circa 100 Mil- lionen Mikrokreditnehmer bedient werden. Das ist ein Bruchteil von den geschätzten potenziellen 1 Milliarde Nachfragern. Wir reden also nicht mehr nur von ein paar wenigen kleinen Investments, sondern von einer immen- sen Mikrokreditnachfrage. Wenn wir auch nur annäh- rend diese Nachfrage bedienen wollen, benötigen wir in den kommenden Jahren kompetente Fachleute und ins- besondere ein koordiniertes Vorgehen in Europa. Hier kann der EIF in Brüssel wertvolle Arbeit leisten. Wir re- den übrigens auch nicht von der Gründung einer neuen Behörde sondern lediglich über weiteres Fachpersonal beim EIF bei schon bestehender Infrastruktur. In der EU-Kommission, im EIF, aber auch bei NGOs wie dem European Microfinance Network gibt es das notwendige Wissen und die Erfahrungen für Mikrofi- nanz, das uns auch in Deutschland entscheidend weiter- bringen kann. Es mangelt aber an einer Stelle, die die v u s d T z F e r a d E d A d m l Ü w ü v n b l F b c c w a G P g d m e d c J a v t l n f (C (D erschiedenen Förderprogramme transversal betrachtet nd koordiniert. Experten aus dem Mikrofinanzsektor, wie zum Bei- piel dem Deutschen Mikrofinanzinstitut und Oikocre- it, raten uns deshalb zu einem solchen europäischen hinktank. Sie sehen in Brüssel derzeit eher zu wenig als u viel fachkompetentes Personal. Wir müssen uns die rage stellen: Was ist zeit- und personalintensiver? Eine uropäische Koordinierung, wo laut den Fachleuten be- eits das notwendige Know-how liegt und eine gute, aber usbaufähige Infrastruktur gegeben ist oder ein unkoor- iniertes, nicht abgestimmtes Verfahren auf nationaler bene? Subsidiarität in allen Ehren, aber hier scheint mir er europäische Weg vielversprechender zu sein. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Gesundheitscheck der europäischen Agrarpolitik - Mit Klimabonus zu Klimaschutz, guter Ernährung und nachhalti- ger Entwicklung (Tagesordnungspunkt 17) Marlene Mortler (CDU/CSU): „Gesundheitscheck er europäischen Agrarpolitik – Mit Klimabonus zu Kli- aschutz, guter Ernährung und nachhaltiger Entwick- ung“ – Die Grünen haben mit ihrem Antrag eine kluge berschrift gewählt, aber der Inhalt ist mehr als frag- ürdig. Gott sei Dank, dass die Grünen nicht alleine ber europäische Agrarpolitik entscheiden können. Die orgesehene Gesundheitsüberprüfung würde sonst zu ei- er Totaloperation werden. Selbst die EU-Kommission hat bis zum heutigen Tag etont, dass sie mit dem Gesundheitscheck keine grund- egenden Reformen einleiten wolle. Kommissarin ischer-Bohl ist jetzt monatelang durchs Land gereist zw. hat reisen lassen und immer wieder von Vereinfa- hung, von Verbesserung, von Vereinheitlichung gespro- hen – nicht mehr und nicht weniger. Und Sie tun so, als enn die letzten Reformen 20 Jahre her wären und jetzt lles auf den Kopf gestellt werden müsste. Die Wahrheit ist: Die Gemeinsame Agrarpolitik, AP, ist die am weitesten integrierte gemeinschaftliche olitik der Europäischen Union mit weitreichenden Fol- en für die Mitgliedstaaten und ihre Regionen. Ihr Fun- ament ist das europäische Agrarmodell, das heißt, eine ultifunktionale Landwirtschaft. Ich bin stolz, dass wir ine so vielfältige Landwirtschaft haben. Mit ihren Pro- uktions- und Betriebsformen hat sie weltweit Vorbild- harakter. Die umfassenden Agrarreformen der vergangenen ahre haben unsere GAP modernisiert und immer wieder ngepasst. Sie stellen unsere Landwirte auch in Zukunft or große Herausforderungen. Seit 2005 werden die letz- en tiefgreifenden Beschlüsse zur europäischen Agrarpo- itik auf unseren Höfen umgesetzt, und sie sind längst icht abgeschlossen. Mitbeschlossen wurde diese Re- orm von Ihrer damaligen Landwirtschaftsministerin. 17308 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Sie steht für mich persönlich im Wort, diesen Rahmen, wie versprochen, auch bis 2013 zu erhalten. Unsere Landwirte erwarten völlig zu Recht Verlässlichkeit und sichere Rahmenbedingungen. Auch australische Farmer haben uns in der letzten Sit- zungswoche in einer Gesprächsrunde bestätigt: „Wir müssen schon mit dem Wetter und den Wet- terkapriolen fertig werden. Da brauchen wir zumin- dest einen Rahmen, der nicht auf drei, vier, fünf Jahre, sondern auf zehn Jahre und mehr ausgerich- tet ist.“ Deshalb ist es logisch und konsequent, dass wir uns als Unionsfraktion entschieden gegen weitreichende Einschnitte bei der ersten Säule aussprechen. Die Direkt- zahlungen dieser ersten Säule sind direkt einkommens- wirksam. Das heißt, sie kommen zu 100 Prozent bei un- seren Betrieben an. An dieser Stelle möchte ich einmal unseren Verbrau- cherinnen und Verbrauchern, den Bürgerinnen und Bür- gern in unserem Land danken. Die Diskussionen der letzten Monate haben deutlich gemacht, dass die Ver- braucher – dass Sie – sogar ausdrücklich wünschen, dass der Bauer einen Ausgleich für niedrige Preise bekommt. Aber sie akzeptieren dies nur dann, wenn dieser Aus- gleich auch zu 100 Prozent bei der Bauernfamilie an- kommt und nicht im System versickert. Deshalb sollten wir uns jetzt auf die aktuellen Legislaturvorschläge der Kommission konzentrieren. Andererseits müssen wir die Überprüfung des EU-Haushalts im Auge behalten; denn diese steht im nächsten Jahr ebenfalls an. Es gibt viel zu gewinnen, es gibt aber auch einiges zu verlieren; denn die Verordnungsvorschläge der Kommis- sion zum Gesundheitscheck werden dem Anspruch ver- lässlicher Politik nicht wirklich gerecht. Glaubwürdigkeit schaut aus meiner Sicht anders aus; denn Modulation be- deutet immer Kürzungen zulasten unserer Betriebe. Leider erwecken Andersdenkende immer wieder den Eindruck, dass die angedachte progressive Modulation nur Großbetriebe treffen würde. Das ist schlichtweg falsch. Sie würden selbst in meinem landwirtschaftlich klein strukturierten Wahlkreis jeden zweiten Betrieb treffen. Das heißt, bis zu 13 Prozent der Betriebsprämie würden auf einen Schlag gestrichen werden, das, wie ge- sagt, bei einer kleinbäuerlichen Struktur. In der Praxis sind also bereits kleine und mittlere Bauernhöfe, ob Haupt- oder Nebenerwerbsbetriebe, Milcherzeuger, Schweinebe- triebe, Sonderkulturen, Ackerbau und selbst Ökobetriebe mit weniger als 20 Hektar Äcker oder Wiesen betroffen. Aus gesamtdeutscher Sicht finde ich es aber richtig, dass die Degression gefallen ist. Zu Art. 68: Er ist neu, aber nicht besser als Art. 69, weil es nicht ehrlich und nicht fair ist, wenn ich den Mit- gliedstaaten sage: Macht neue Maßnahmen, aber das Geld müsst ihr vorher von den Betriebsprämien, also den Betrieben, holen. Sie sagen in Ihrem Antrag: „Agrarpolitik ist ein schwarzer Fleck der Klimapolitik.“ Wo leben Sie denn? Nennen Sie mir eine Branche, die für uns Sauerstoff pro- d D d A s w d r P P u w z d w v z S E e D W E b I s R m i A v c v R n G m d d D t N R d A D e r e r (C (D uziert und Kohlendioxid bindet, und das jedes Jahr neu. as passiert nicht durch Brachflächen, sondern durch or- entliche Bewirtschaftung. Wir fangen doch nicht bei dam und Eva an. Warum ringen wir im Moment bei- pielsweise beim EEG um die besten Lösungen? Weil ir uns den Herausforderungen stellen, weil wir wollen, ass über Gülle in den Biogasanlagen Emissionen weiter eduziert werden. Zu nachhaltiger Entwicklung gehört eine gesunde flanze. Wenn ich sie nicht pflege, dünge und guten flanzenschutz betreibe, wird sie krank. Das ist wie mit ns Menschen, wenn sich keiner um uns kümmert, wenn ir uns zu einseitig ernähren oder wenn wir keine Medi- in nehmen, obwohl wir sie brauchten. Zur Milch. Wenn die Kommission die Aufstockung er Milchquoten nicht zurücknimmt, dann bekommen ir keine sanfte Landung. Die Kommission provoziert ielmehr mit ihren Vorschlägen eine Bruchlandung. Das eigt die aktuelle Milchstreikinitiative. Sie ist aus meiner icht absolut berechtigt. „Landwirtschaft stärken, heißt an morgen denken!“ in Danke an Euch, liebe ARGE-Landjugend, nach Bay- rn. Ihr habt mit eurer Bewertung zum Health-Check die inge auf den Punkt gebracht. Wir brauchen also keine ende, wie die Grünen sie fordern. Wir brauchen ein nde der Wende. Wir brauchen das Geld dort, wo es am esten angelegt ist: bei unseren Bäuerinnen und Bauern. ch fordere Sie daher auf: Stärken Sie Bundeslandwirt- chaftsminister Seehofer! Nur mit Geschlossenheit im ücken kann er für unsere Betriebe in Europa das Opti- ale erreichen. Die deutsch-französische Achse hat das n der Vergangenheit eindrucksvoll bewiesen. Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Die EU- grarpolitik hat sich bereits gewandelt. Mit den jetzt orgelegten Legislativvorschlägen zum Gesundheits- heck hat die EU-Kommission – wie in der Mitteilung om November angekündigt – Kurs in Richtung weiterer eformen gehalten. Wir unterstützen den eingeschlage- en Reformkurs. Die Kommission stellt die Weichen richtig: mehr eld für die Entwicklung der ländlichen Räume und ehr Geld für die Herausforderungen des Klimawan- els, des Schutzes der Artenvielfalt und der Sicherung er Welternährung. Es ist richtig, die Förderung von den irektzahlungen hin zu den Maßnahmen umzuschich- en, die Antworten auf diese Herausforderungen geben. ur so ist eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen äume zu gewährleisten. Wir stehen in der Agrarpolitik vor neuen Herausfor- erungen. Der Klimaschutz, den die Grünen in ihrem ntrag in den Mittelpunkt gestellt haben, ist eine davon. ie Landwirtschaft und mit ihr die Agrarpolitik müssen inen Beitrag zum Klimaschutz leisten; ich denke, da- über sind sich alle einig. Die zweite Herausforderung ist in der Zeit seit der rsten Lesung dieses Antrages in den Vordergrund ge- ückt: Wir reden nicht mehr über Überschüsse in der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17309 (A) ) (B) ) Landwirtschaft; im Gegenteil: Wir müssen die Frage stellen, wie wir die Welt in Zukunft ernähren können. Diese beiden Themen sind in den letzten Wochen in die Schlagzeilen, auf die Titelseiten und in alle Reden zur Agrarpolitik gerutscht. Gleichzeitig werden schon heute mit der Diskussion der EU-Finanzen ab 2013 die Perspektiven und Rahmenbedingungen der Europäi- schen Agrarpolitik bestimmt. Wir müssen diese Heraus- forderungen annehmen. Ich habe den Eindruck, in den Debatten werden die neuen Herausforderungen als Begründung für die alten Lösungen verwendet. Auf der einen Seite wird dann die Gentechnik als das Allheilmittel verkauft, auf der ande- ren Seite große Betriebe als Subventionsgrab verteufelt. Beides bringt uns nicht weiter. Der Weltagrarrat hat im April eine Änderung der agrarpolitischen Ziele eingefordert. Seine Kernthese ist, dass das bisherige Modell – Innovationen zur Ertrags- steigerung und die damit einhergehende Senkung der Er- zeugerpreise – nach dem Zweiten Weltkrieg in den In- dustriestaaten sehr erfolgreich war, dass es aber die aktuellen Herausforderungen nicht lösen kann. Wir müssen dem Erhalt der natürlichen Ressourcen und den umweltverträglichen Anbaumethoden mehr Be- achtung schenken. Es geht darum, Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele genauso mit einzubeziehen wie so- ziale Ungleichheit, Kriege, Nahrungsmittelmangel, Än- derungen unserer auf Öl basierenden Wirtschaft. Explizit bezieht sich der Weltagrarrat auf die Multifunktionalität der Landwirtschaft. Die Nachfrage nach Agrarprodukten wird weiter stei- gen. Die Landwirtschaft muss mehr Lebensmittel für im- mer mehr Menschen produzieren. Gleichzeitig wird Biomasse als Ersatz für Öl verwendet. Die Herausforde- rungen des Klimawandels, des Schutzes der Artenviel- falt und der Sicherung der Welternährung werden damit weiter in den Mittelpunkt der Agrarpolitik rücken. Es ist das Recht und gleichzeitig auch die verantwortungsbe- wusste Pflicht des Weltagrarrates, entsprechend dieser zentralen Ziele Forderungen zu formulieren. Wie wollen wir die Ziele über die Europäische Agrar- politik erreichen? Zum einen – hier stimme ich den Grü- nen zu – brauchen wir eine stärkere Zielorientierung in der Gemeinsamen Agrarpolitik. Zum anderen brauchen wir eine vernünftige Finanzierung der dazu notwendigen Maßnahmen. Ein „Weiter so“ mit Detailkorrekturen wird den neuen Herausforderungen nicht gerecht. Das heißt: Modulation ja! Wir brauchen die Stärkung der zweiten Säule. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministe- rium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz liegt völlig richtig, wenn er für die Maßnahmen der zweiten Säule ein konsistentes Konzept und eine Neuausrichtung einfordert. Damit unterstützt er die Posi- tion der SPD in der Großen Koalition. Die SPD hat er- reicht, dass die Bundesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um ein Konzept zu erarbei- ten. Der Weg ist richtig. Unverständlich ist für mich, dass die Kommission an einer größenabhängigen Modulation f d v K m ß d r l v p i m d g w p h Ü d b H A g s l s n s d 2 K D t v H d u d t o u g l g D p b d d n i (C (D esthält. Ich sehe wohl, dass die Legislativvorschläge eutlich weniger Subventionskürzungen für Landwirte orsehen als ursprünglich geplant. Insbesondere bei der ürzung der Zahlungen an große Betriebe ist die Kom- ission Deutschland entgegengekommen. Dies begrü- en wir. Dennoch: Eine progressive Modulation widerspricht er Zielorientierung der Agrarförderung und belastet ge- ade die schwachen ländlichen Räume in Ostdeutsch- and. Wir sprechen uns daher gegen jegliche progressi- en Elemente aus. Die mit der Agrarreform von 2003 eingeführten Ver- flichtungen hinsichtlich der Einhaltung von Standards n den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebens- ittelsicherheit gelten für alle Flächen. Es geht uns doch arum, welche Leistungen ein Betrieb erbringt, nicht wie roß er ist. Eine Differenzierung nach Betriebsgrößen ürde im Widerspruch zu den Zielen der Cross-Com- liance-Regelung stehen. Die Kommission weist darauf hin, dass der Gesund- eitscheck auch eine Vorbereitung auf die anstehende berprüfung des EU-Haushalts darstellt. Wir wissen, ass die Agrarpolitik dabei als eines der zentralen Pro- lemfelder angesehen wird. Es wird also bei dieser aushaltsüberprüfung um die künftige Finanzierung der grarpolitik und der Politik für die ländlichen Räume ehen. Planungssicherheit heißt damit, frühzeitig Weichen zu tellen: Wir brauchen eine zielorientierte Politik für die ändlichen Räume und für eine nachhaltige Landwirt- chaft. Es wäre fahrlässig, jetzt auf kurzfristige Pla- ungssicherheit bei den Direktzahlungen an landwirt- chaftliche Betriebe zu setzen. Wir müssen schon heute ie Perspektiven nach der Reform der EU-Finanzen ab 013 in den Blick nehmen. Dazu brauchen wir Kraft, reativität und die Unterstützung des Berufsstands. iese Zukunftsaufgabe müssen wir gemeinsam meis- ern. Hans-Michael Goldmann (FDP): Die Legislativ- orschläge der EU-Kommission zum sogenannten ealth-Check sind eine bittere Enttäuschung für die eutschen Landwirte. Aus der zugesagten Überprüfung nd Nachjustierung der letzten GAP-Reform ist nun och eine weitere Agrarreform mit massiven Einschnit- en für die Landwirte in Deutschland geworden, und das, bwohl die Gemeinsame Agrarpolitik bereits 1992, 2000 nd 2003/2004 umfassend reformiert wurde. Anstatt zum Versprechen zu stehen, die Direktzahlun- en der ersten Säule bis 2013 unangetastet zu lassen, sol- en die Direktzahlungen nun doch – je nach Betriebs- röße – zwischen 16 und 22 Prozent gekürzt werden. as wird weder der versprochenen Verlässlichkeit euro- äischer Agrarpolitik noch der unternehmerischen Plan- arkeit gerecht. Außerdem ist eine Größendegression, ie einseitig auf Kosten der Betriebe in den neuen Län- ern geht, nicht akzeptabel, insbesondere auch deshalb icht, weil die so geschaffenen neuen Modulationsmittel n der zweiten Säule von den Bundesländern zusätzlich 17310 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) kofinanziert werden müssten, wozu sehr häufig die Lan- desmittel nicht ausreichen. Auch wenn wir begrüßen, dass bestätigt wurde, 2015 aus der Milchquote auszusteigen, kann es natürlich nicht angehen, dass die EU-Kommission im Hinblick auf ein eventuell zu schaffendes Begleitprogramm für die Milch- bauern auf die Ausweitung der zusätzlichen nationalen Modulation über Art. 69 der Verordnung zu nationalen Sonderregelungen zu verweisen. Dies geht zulasten der Landwirte und kann so nicht hingenommen werden. Enttäuschend ist zudem, dass Bundeslandwirt- schaftsminister Seehofer auch sein Versprechen zu deutlichen Vereinfachungen und Entbürokratisierungen nicht eingelöst hat. Durch Cross-Compliance droht so- gar ein weiteres Aufblähen durch neue Prüfbereiche. Durch die Zerstrittenheit von CDU/CSU und SPD in zentralen Verhandlungspunkten – insbesondere bei der Modulation – wurden die deutschen Interessen zum Spielball anderer Mitgliedstaaten. Die agrarpolitische Durchsetzungsfähigkeit der Bundesregierung und des Bundeslandwirtschaftsministers Seehofer in Europa sind damit auf einem historischen Tiefpunkt angekommen. Die Position der Grünen zur Gesundheitsüberprüfung der europäischen Agrarpolitik ist widersprüchlich und bauernfeindlich. Einerseits fordert die Fraktionsvorsit- zende und ehemalige Landwirtschaftministerin Künast die Abschaffung der Agrarsubventionen im EU-Haus- halt, andererseits wird in dem hier vorliegenden Antrag eine Fortführung bzw. Ausweitung der EU-Agrarförde- rung unter anderem Namen gefordert. Widersprüchlich ist zudem, dass im Antrag einerseits die letzte Agrarre- form als „Gegenstrategie zu Fehlentwicklungen wie Überschusserzeugung, Marktverzerrung, Lebensmittel- skandalen und ökologischen Folgeschäden“ ausdrück- lich gewürdigt wird. Andererseits fordern die Antrag- steller die „notwendige Wende in der Agrarpolitik“ im Rahmen der Gesundheitsüberprüfung. Der EU-Agrar- haushalt wird zum Jäger 90 der Grünen. Ständig sollen mit den Agrarmitteln alle möglichen Programme und Projekte gefördert werden. Im Gegensatz dazu fordert die FDP-Bundestagsfrak- tion eine Stärkung der unternehmerischen und mittel- ständischen Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen der Gesundheitsüberprüfung. Dazu sind insbesondere die überbordende Bürokratie abzubauen und Vereinfa- chungen durchzusetzen. Aus Gründen der Planungssi- cherheit und Verlässlichkeit müssen die Direktzahlungen der ersten Säule bis zum Jahr 2013 gesichert bleiben. Danach kann über eine degressive Ausgestaltung der Di- rektzahlungen verhandelt werden. Die von der EU-Kom- mission geplante Kappung bzw. Degression bedeutet eine Existenzgefährdung bislang stabiler Unternehmen und vieler Arbeitsplätze im ländlichen Raum, die zu ei- ner enormen Verunsicherung der gesamten Branche und der Menschen in den neuen Ländern führen würde. Das lehnt die FDP strikt ab. Für die FDP-Bundestagsfraktion muss der erfolgrei- che Reformkurs zur marktwirtschaftlichen Weiterent- wicklung der gemeinsamen Agrarpolitik konsequent fortgeführt werden. Eine leistungsfähige, unternehmeri- s d w k K ü s f g t v w P h s w h z f s z V l g A g Z A z J g 6 a n s k E g z d d A P d t s s V w b g l (C (D che und nachhaltige Landwirtschaft ist die entschei- ende Voraussetzung für die Herstellung qualitativ hoch- ertiger Lebensmittel. Nur eine effiziente und produktive Landwirtschaft ann den notwendigen Beitrag zu einem wirkungsvollen limaschutz leisten. Gesetzliche Regulierungen, die berproportional und einseitig die Land- und Forstwirt- chaft belasten, wie sie auch die Grünen in ihrem Antrag ordern, lehnen wir Liberale ab. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Vor zehn Ta- en hat EU-Kommissarin Fischer Boel die überarbeite- en Vorschläge der Kommission zum Gesundheitscheck orgestellt. Im Vergleich zu den ersten Überlegungen urden einige verheerende Wirkungen abgeschwächt. roblematisch und ungerecht bleiben sie dennoch. Eine albe Katastrophe bleibt immer noch eine. Die Ab- chmelzung der sogenannten Direktzahlung an die land- irtschaftlichen Betriebe um bis zu 45 Prozent in Ab- ängigkeit von der Höhe der Gesamtfördersumme ist war vom Tisch; wurde die „progressive Modulation“ er- unden. Das bedeutet eine über die kommenden Jahre an- teigende Kürzung der Direktzahlungen. Bis zu 17 Pro- ent der Fördermittel verlieren die Betriebe nach diesem orschlag also immer noch – vor allem in Ostdeutsch- and. Erster Knackpunkt des Vorschlags ist: Es wird Geld ekürzt, das dringend in den Betrieben für den Erhalt von rbeitsplätzen gebraucht wird, und das, obwohl es ei- entlich beim Gesundheitscheck 2008/2009 nur um eine wischenbilanz der Beschlüsse zur Gemeinsamen grarpolitik von 2005 gehen sollte. Die deutlichste Kür- ung trifft Betriebe ab 300 000 Euro Direktzahlungen pro ahr. Im Jahr 2012, mit Erreichen der Endstufe der pro- ressiven Modulation, würde so ein Betrieb mindestens 0 000 Euro weniger Direktzahlungen pro Jahr erhalten ls zurzeit. Das entspricht einer gut bezahlten Stelle in ei- em Landwirtschaftsbetrieb. Angesichts eines durch- chnittlichen Haushaltseinkommens in meinem Wahl- reis von etwa 15 000 Euro entspricht diese Summe dem inkommen von vier durchschnittlichen Haushalten. Das ilt pro Betrieb. Der Kommissionsvorschlag zwingt die Betriebe doch u mehr Rationalisierung und Arbeitsplatzabbau. Gerade as können wir uns aber im sozialen Brennpunkt ost- eutsches Dorf gar nicht leisten. Hier existieren laut Agrarbericht noch circa 5 000 grargenossenschaften und weitere 20 000 juristische ersonen. Sie bieten häufig die letzten Arbeitsplätze in en Dörfern. Die vorgeschlagene progressive Modula- ion würde also einen dramatischen Stellenabbau auslö- en; ausgerechnet in den Regionen, die heute schon als truktur- und einkommensarm gelten. Die Tendenzen der erarmung, Vergreisung und sozialen Destabilisierung ürden damit weiter gestärkt. Zweiter Knackpunkt: Der Vorschlag ist ungerecht. Er erücksichtigt in keiner Weise die besonderen Bedin- ungen, unter denen diese ostdeutschen Betriebe alltäg- ich arbeiten, und er ignoriert die gesellschaftlichen, vor Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17311 (A) ) (B) ) allem sozialen und ökologischen Leistungen, die sie in den Dörfern erbringen, in denen sie verwurzelt sind. Dritter Knackpunkt: Es wird vergessen, dass das Geld nicht nur den Betrieben verloren geht, sondern auch den Regionen, die durch diese größeren landwirtschaftlichen Betriebe geprägt sind, übrigens häufig bereits seit histo- rischer Zeit, weil zum Beispiel der magere Acker weni- ger Menschen eine Lebensgrundlage bietet. Die Kommission behauptet zwar, dass die Modula- tionsmittel in die Regionen zurückfließen sollen, aus de- nen sie kommen. Aber dort werden sie nicht oder nur teilweise ankommen. Natürlich sieht auch Die Linke die neuen Herausfor- derungen, die von der EU-Kommission definiert wer- den: Klimawandel, Wassermanagement, Bioenergie und Biodiversität. Gestalterische Agrarpolitik findet natür- lich vor allem in der zweiten Säule, das heißt in den För- derprogrammen zur ländlichen Entwicklung statt. Dabei wird ausgeblendet: Erstens. Gerade dieser Fördertopf war vor Jahren noch deutlich voller und wurde durch politische Ent- scheidungen geschröpft. Zweitens. Jetzt sollen also Löcher gestopft werden, indem neue – im Budget der Betriebe – gerissen werden. Dieses Ausspielen der Regionen gegen die landwirt- schaftlichen Betriebe macht Die Linke nicht mit. Drittens. Die Mittel werden nicht oder nur zum Teil in den ländlichen Programmen verfügbar sein; denn die Mittel der zweiten Säule müssen von den Ländern ko- finanziert werden. Aber gerade die ostdeutschen Länder, die mit dem Geldsegen beglückt werden sollen, können oft schon jetzt das Geld gar nicht abfordern, weil die Ko- finanzierung die Landeshaushalte überfordert. Die wirkliche Konsequenz der Kommissionsvorschläge ist also eine neue Umverteilung. Landwirtschaftliche Betriebe werden untereinander und gegen die Regionen ausgespielt, Ost gegen West. Die Linke fordert den Ver- zicht auf die Kürzung der Direktzahlungen im Rahmen des Gesundheitschecks 2008/2009, weil sie strukturpoli- tisch das vollkommen falsche Signal ist und weil sie die sozialen Probleme vor allem in ostdeutschen Dörfern, aber nicht nur dort, verschärft und weil sie ungerecht ist. Die Grünen unterstützen mit ihrem Antrag diese ver- fehlte Agrarpolitik der Kommission und fordern sogar Verschärfungen. Sie tragen damit zur Schwächung der ländlichen Räume in Ostdeutschland bei; sie eröffnen eine Debatte zur falschen Zeit. Deshalb lehnen wir die- sen Antrag ab. Die Linke fordert aber gleichzeitig dringend eine De- batte zum EU-Agrarhaushalt und zur Förderphilosophie nach dem Ende der aktuellen Förderperiode, also nach 2013, ein. Wir brauchen gerechte und faire Regeln, gerade in der Landwirtschaft. Dazu gehört für Die Linke zwingend die Frage der Anerkennung der sozialen und ökologischen Leistungen der Betriebe als Voraussetzung für Förderun- gen. Dazu gehört auch die Frage nach dem Nachweis ge- s F w h s h d z g f c u u c t D k s E m n t p a a h z g l l p H u f v r e g t M D h z E c U r K z G a f d B (C (D ellschaftlich gewollter Wirkungen der Förderung. Diese ragen sind legitim und müssen dringend beantwortet erden. Entsprechend diesen Antworten muss dann ge- andelt werden. Aber eben erst, wenn sie beantwortet ind. Entstehende finanzielle Spielräume im EU-Agrar- aushalt dürfen zukünftig nicht im Weltraum verschwin- en, etwa über Galileo. Das Geld muss den Menschen ugute kommen, die in den Dörfern leben wollen. Dazu ehören existenzsichernde Arbeit und Strukturen der öf- entlichen Daseinsvorsorge. Dazu gehören flächende- kend multifunktionale landwirtschaftliche Betriebe, die nsere Grundversorgung mit Lebens- und Futtermitteln nd zukünftig auch mit Energie sichern. Die flächende- kende Landbewirtschaftung muss gleichzeitig die na- ürlichen Lebensgrundlagen unserer Nachfahren sichern. as ist die agrarpolitische Zielbestimmung der Die Lin- en und das ist das Maß, an dem agrarpolitische Vor- chläge von wem auch immer gemessen werden. Die U-Kommission hat diese Hürde eindeutig gerissen und uss nachsitzen. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mi- ister Seehofer blockiert die dringend notwendige Wei- erentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrar- olitik – GAP – und verweigert damit die Lösung der nstehenden Probleme. Das zeigt sich deutlich bei der ktuellen Krise in der Milchpolitik: Minister Seehofer at mit seiner Positionierung in Brüssel viel zu lange ge- ögert, so dass jetzt kaum noch Einflussmöglichkeiten egen Milchpreisdumping und die drohende Weltmarkt- iberalisierung bestehen, die laut Kommission einen Ver- ust von 7,8 Milliarden Euro verursachen wird. Seehofer räsentiert sich einmal mehr als Mundwerker denn als andwerker. Da verspricht er lautstark einen Milchfonds nd legt dafür kein Finanzierungskonzept vor. Die Mittel ür die Grünlandwirtschaft will er nicht verbessern. Die on der Europäischen Kommission in Art. 68 der Agrar- eform eröffneten Möglichkeiten zur Finanzierung will r nicht nutzen. Auch will er Milchrenten anbieten; leichzeitig lehnt er die Mittelaufstockung in der zwei- en Säule dafür ab. Wir wollen ein modernes Marktanpassungs- und engenregulierungssystem, wie es der Bundesverband eutscher Milchviehhalter e. V. auch fordert. Ein Beibe- alten einer Regulierung ist viel billiger für die Steuer- ahler als jegliche Subventionen und sichert die Qualität. s ermöglicht zugleich, dass die Milchbauern kostende- kend wirtschaften können. Gerade befindet sich der Verhandlungsmarathon der N-Konferenz zur biologischen Vielfalt auf der Zielge- ade. Artenschutz wird zwar in den stolzen Reden der limakanzlerin in Bonn versprochen; Millionen werden ugleich bei der EU bei der konkreten Ausgestaltung der AP blockiert. Die Ursache für das Artensterben ist vor llem die industrielle Landwirtschaft. Mehr Förderung ür Natur- und Umweltschutz sind die dringend notwen- igen Maßnahmen dagegen. Einmal mehr beweist die undesregierung, dass ihr der politische Wille fehlt, die 17312 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Themen Klima- und Artenschutz realpolitisch anzuge- hen. Stattdessen kündigt die Bundesregierung nun an, die neuen Modulationsgelder „investitionsfördernd“ auszu- geben. Überhört hat sie da wohl die Vorgaben der EU- Kommission: Die neuen Finanzmittel sollen der Bewäl- tigung der globalen Herausforderungen Klimaschutz, Erhalt der Artenvielfalt und Wassermanagement dienen. Die Bundesregierung und ihre Landesminister sind für die Umsetzung und Kofinanzierung der Förderung der Programme für den ländlichen Raum und der Agrar- umweltmaßnahmen zuständig. Hier liegt der Hase im Pfeffer: Die angeblichen Subventionskürzungen für die Landwirte von 400 Millionen Euro für den Rest der GAP-Laufzeit, von denen Minister Seehofer spricht, ver- bleiben in Wirklichkeit durch Umschichtung in die zweite Säule in den Bundesländern und müssen dort ko- finanziert werden. Seehofer spielt sich gerne als Retter des ländlichen Raums auf. Er darf nun die dringend not- wendigen Mittel für den ländlichen Raum nicht zurück- weisen, um den eigenen Haushalt zu schonen, sondern muss gemeinsam mit seinen Kollegen in den Bundeslän- dern Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung finden. Wir fordern, dass sich die Bundesregierung für eine Verbes- serung der Kofinanzierungsmöglichkeit und verbindli- che Programme in der zweiten Säule einsetzt, um diese Gegenfinanzierung zu erleichtern. Schließlich gleichen die zusätzlichen Modulationsmittel gerade mal das aus, was die Bundesregierung den ländlichen Regionen seit den Verhandlungen zum EU-Haushalt für 2007 bis 2013 jährlich kürzt. Das Geld wird dringend gebraucht, um die Planungssicherheit für all die Betriebe wieder herzu- stellen, die mit einer nachhaltigen oder ökologischen Be- wirtschaftung und der Teilnahme an Agrarumweltmaß- nahmen zum Erhalt unserer Kulturlandschaft beitragen. Gestern verkündete Bundesminister Seehofer in der Agrarausschusssitzung, dass er die von der EU-Kommis- sion vorgeschlagene betriebsgrößenabhängige Modula- tion an den Arbeitskraftbesatz des Betriebes binden will. Das ist positiv. Er erfüllt damit die Forderung aus unse- rem Antrag nach einer sozial gerechteren Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Direktbeihilfen. Damit soll mehr Verteilungsgerechtigkeit bei den Kürzungen zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben erreicht werden. Vor allem die großen, arbeitsintensiven Betriebe in den östli- chen Bundesländern und die Tierhalter erhalten dann eine angemessene Förderung. Wir erwarten, dass Seehofer diese Arbeitsplatzbindung in Brüssel durchsetzt. Ziel muss es sein, den Faktor Arbeit zukünftig grundsätzlich in die Bemessung der Direktzahlungen einzubeziehen. Mittelfristig muss die gesamte Agrarförderung auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüft und noch weiter an gesell- schaftliche Leistungen gekoppelt werden. Wir Grüne fordern die Bundesregierung und Minister Seehofer auf, erstens die Förderung der Klima-, Arten-, Tier- und Umweltschutzmaßnahmen in beiden Säulen der Agrarförderung durch Verbesserung der Modulation und Einführung eines Klimabonusses zu stärken und die EU- Kommission dahin gehend zu unterstützen, sich zweitens bei der EU-Kommission dafür stark zu machen, dass die A m g k B b i z B s l t A A h H m d n s b a B e l v n p E s w f A d b m d w w d V w e U w s g d (C (D usstiegsstrategie aus der Milchquote rückgängig ge- acht wird und stattdessen ein flexibles Milchmengenre- ulierungssystem eingesetzt wird, drittens dem Arbeits- raftbesatz eines Betriebes einen direkten Einfluss auf die emessung der Direktzahlungen der ersten Säule zu ge- en und damit ein sozial gerechtes Verteilungssystem zu nstallieren, viertens Cross-Compliance als Instrument ur Durchsetzung von Mindeststandards unter dem lickwinkel Klimaschutz, Sozialstandards und Arbeits- chutz inhaltlich zu erweitern und fünftens die Verbind- ichkeit und die Kofinanzierungsbedingungen der zwei- en Säule zu verbessern, um die Planungssicherheit und ttraktivität für die Wirtschaft zu stärken. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zukunft des Brannt- weinmonopols nach 2010 (Tagesordnungs- punkt 18) Norbert Schindler (CDU/CSU): Vor zwei Jahren aben wir mit großer Zustimmung in diesem Hohen aus die Änderung des Gesetzes über das Branntwein- onopol beschlossen. Mit dieser Entscheidung schieden ie gewerblichen Brennereien aus dem Branntweinmo- opol aus, da die Beihilferegelung als mit dem Gemein- amen Markt unvereinbar angesehen wurde. Gleichzeitig wurde den landwirtschaftlichen Korn- rennereien die gesetzliche Möglichkeit eröffnet, den us Getreide gewonnenen Naturalkohol weiterhin an die undesmonopolverwaltung abzuliefern. Somit wurde in Beschluss von 1999, das Branntweinmonopol auf die andwirtschaftlichen Brennereien zu reduzieren, nach- ollzogen. Mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Fi- anzausschusses zur Änderung des Branntweinmono- olgesetzes am 19. Mai 2006 und des darin enthaltenen ntschließungsantrags zur Zukunft dieses wichtigen In- trumentes zur Förderung der Agraralkoholerzeugung urde die Bundesregierung verpflichtet, die Funktions- ähigkeit des Branntweinmonopols zunächst bis zum uslaufen der EG-rechtlichen Ausnahmeregelung für en deutschen Weg bis Ende 2010 sicherzustellen. Darü- er hinaus hat der Bundestag die Regierung gebeten, alle öglichen EG- und verfassungsrechtlich zulässigen För- ermaßnahmen zu prüfen, über die die dezentrale land- irtschaftliche Produktion von Alkohol aufrechterhalten erden kann. Diese von den zuständigen Ressorts BMF und BMELV urchgeführte Prüfung hat nunmehr ergeben, dass die erlängerung der geltenden Ausnahmegenehmigung um eitere sieben Jahre die beste und gesetzestechnisch am infachsten zu realisierende Fördermaßnahme darstellt. m genügend Zeit zu haben, die Fortführung des Brannt- einmonopols oder einer rechtlich zulässigen und wirt- chaftlich gleichwertigen Regelung über 2010 hinaus zu ewährleisten, wird die Bundesregierung mit vorliegen- em Antrag aufgefordert, sich schon heute bei der EU- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17313 (A) ) (B) ) Kommission für die Belange der deutschen kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien einzusetzen. Die Stützung der traditionellen deutschen Brennerei- wirtschaft durch eine Verlängerung des Branntweinmo- nopols sichert den Erhalt von mehreren Tausend land- wirtschaftlichen Betrieben mit Verschluss- oder Abfindungsbrennereien mit rund 4000 Vollzeitarbeits- plätzen in der Brennerei- und Landwirtschaft. Die klei- nen landwirtschaftlichen Brennereien stellen einen Teil unserer seit Jahrtausenden gewachsenen Natur- und Kul- turlandschaft, die durch unterschiedlichste landwirt- schaftliche Nutzungen geprägt ist und in Zukunft ge- prägt sein wird, dar. Die nachhaltige Bewirtschaftung in diesen Betriebsformen trägt eindeutig zum Erhalt der bio- logischen und der Strukturvielfalt bei. Diese sind nicht nur erstrebenswertes Ziel, sondern Voraussetzung für die Attraktivität ländlicher Regionen als Erholungs- und Le- bensräume. Neben dem Erhalt der Vielfalt im ländlichen Raum muss auch die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung der bäuerlichen Produktionen berücksichtigt werden. Der Landwirt stellt nicht nur Lebensmittel her – für die er derzeit keine kostendeckenden Preise erwirtschaften kann; dies nur als Anmerkung zur derzeitigen Milch- preisdiskussion –, sondern fungiert auch als Landschafts- pfleger und Energiewirt, meist in Ergänzung des Haupt- erwerbs. Diese Nebentätigkeiten müssen sich aber auch in seinem Einkommen bemerkbar machen, und dies ist ohne Stützung derzeit leider nicht möglich. Ich sehe die landwirtschaftlichen Alkoholhersteller als mögliche Anbieter von Rohstoffen für eine neue Genera- tion von Biokraftstoffen; sie tragen im Wesentlichen dazu bei, dass der von uns erwünschte Energiemix nach- haltig aus heimischen Rohstoffen und nicht aus fragwür- digen Importen erfüllt wird. Hier nehmen die Brenner und die Bundesmonopolverwaltung – als Auf- und Ver- käufer – eine wichtige Stellung ein. Dabei ist die Verwal- tung natürlich in der besonderen Pflicht, mit ihren Ver- käufen auf dem Alkoholmarkt kein Preisdumping zu betreiben, damit andere Alkoholhersteller und -anbieter nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Nochmals gute Gründe, warum der deutsche Weg und mit ihm das Branntweinmonopol erhalten bleiben muss: Wertschöpfung im ländlichen Raum, Bereitstellung und Erhalt von Arbeitsplätzen nicht nur in der Landwirt- schaft und den Brennereien, sondern auch in den Zulie- ferbetrieben – Landhandel, Handwerk –, gut entwickel- tes Know-how im Apparatbau, das weltweit anerkannt ist, Pflege der Kulturlandschaft, Erhalt der Biodiversität, zum Beispiel durch Streuobstwiesen, umweltfreundliche Produktion durch Verwertung von Schlempe als Futter- mittel. Nicht zuletzt stellt die Herstellung von Destillaten in kleinen Brennereien auf dem Land auch eine Tradition dar, die es zu bewahren gilt. Zwar profitieren Direktver- markter von Bränden nicht direkt vom Monopol, haben aber durch den Abfluss größerer Mengen Alkohols ande- rer Hersteller an die Monopolverwaltung größere Marktchancen und können damit kostendeckende Preise am Markt erwirtschaften. Und wer möchte nach einem g a r v B M s g E i C z a a d t n u w B s a b B N w n H H b s F d w n s s B s z O l f e H h g S m n i (C (D uten Essen nicht mal ein Gläschen „Selbstgebrannten“ uf sein eigenes Wohl zu akzeptablen Preisen konsumie- en? In diesem Sinne erwarte ich von der Bundesregierung ollen Einsatz für eine Verlängerung des deutschen ranntweinmonopols bis 2017, auch wenn nicht alle arkteilnehmer im Alkoholbereich diese Forderung tützen wollen. Aber meines Erachtens sind die oben an- eführten Argumente so stichhaltig, dass sie auch eine U-Kommission überzeugen können. Und dabei setze ch auch auf das Engagement der Abgeordneten aller ouleur im Europäischen Parlament, den deutschen Weg u vertreten und sich nicht nur für die Stützung von Rum us den französischen Überseedepartements, sondern uch für deutschen Schnaps stark zu machen! Lydia Westrich (SPD): Jetzt haben die Kollegen och noch einmal eindringlich dargestellt, was sich hin- er dem sperrigen Wort „Branntweinmonopol“ verbirgt, ämlich Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze, Landschafts- nd Naturschutz. Wir haben wenige Beispiele einer solchen Kreislauf- irtschaft, wie sie den bäuerlichen Betrieben durch das rennrecht ermöglicht wird. Dass es in der ländlich trukturierten Westpfalz, die keine großen Bodenschätze ufweist, noch so viele landwirtschaftliche Vollerwerbs- etriebe gibt, verdankt sie allein dem zweiten Standbein rennerei. Viele der Höfe haben sich sogar schon in der achfolge auf die Weiterführung festgelegt – umso mehr erden es sein, wenn es uns gelingt, das Branntweinmo- opol über 2010 hinaus zu erhalten. Ich wohne auf einer landwirtschaftlich genutzten ochebene; in den Tälern sind Wälder und Bäche, die änge überziehen grüne Weiden. Dieses Landschafts- ild so zu erhalten, wie es sich seit Jahrhunderten dar- tellt, wäre ohne den Bestand vieler landwirtschaftlicher amilienbetriebe nicht möglich. Streuobstwiesen umrun- en die Dörfer, eine Vielzahl alter Duftrosen ergibt ein underbares Destillat. Durch das 90 Jahre alte Branntweinmonopol ist es ei- er strukturschwachen Region gelungen, die Wirt- chaftskraft vor Ort auszubauen und zu erhalten. Es gibt eine Wertschöpfungskette, die von For- chungs- und Lehrprojekten an der Fachhochschule über etriebe, die Destillationsgeräte herstellen oder warten, pezielle Transporteure für den verplombten Alkohol bis u den landwirtschaftlichen Betrieben und kleineren bstbrennereien reicht. Selbst die Tourismusentwick- ung ist davon berührt. Die wenigen Mittel, die wir aus dem Bundeshaushalt ür das Monopol aufwenden, vervielfachen sich vor Ort indrucksvoll in Arbeitsplätze für Ingenieure, Techniker, andwerker, Fahrer, Kontrolleure, Brennmeister – wir aben sogar eine Brennmeisterin – und natürlich für die anzen bäuerlichen Familien. Wir müssen keinen Soja- chrot importieren, haben hochwertiges Eiweißfutter- ittel durch die abfallende Schlempe und natürlich ge- auso hochwertigen Alkohol für Pharma- und Kosmetik- ndustrie. Wir brauchen keine Prämien für die Pflege 17314 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) ungenutzter Brachflächen zu zahlen, und die gewach- sene Kulturlandschaft bleibt in ihrer Substanz erhalten. Richard Rutz, der Vorsitzende unseres Brennereiver- bandes, sagte: „Wir haben die Grausamkeiten, die uns der Bundeshaushalt durch die Kürzungen in den letzten Jahren auferlegt hat, mühsam in unseren Betrieben ver- arbeitet, haben modernisiert und die Abläufe optimiert. Wir brauchen ein deutliches Signal, dass sich weiteres Investieren lohnt und dass wir unseren Kindern die Wei- terführung des Betriebes empfehlen können.“ Mit dem Antrag, den wir heute vorlegen, soll dieses Signal nach Brüssel gegeben werden. Die in Deutsch- land mit staatlichen Beihilfen geförderte Alkoholmenge kann auf dem EU-Binnenmarkt keine Wettbewerbsver- zerrung hervorrufen. Wenn wir zum Beispiel im Jahr 2010 600 000 Hektoliter geförderten Alkohol her- stellen, so fällt diese Menge im großen EU-Agraralko- holmarkt von 50 bis 60 Millionen Hektolitern kaum auf. Außerdem steckt kein Cent EU-Geld darin. Ganz im Ge- genteil, wir ersparen der EU Beihilfen für die betroffe- nen Betriebe. Die Kreislaufwirtschaft, der Erhalt der Kulturland- schaft und die Existenz der vielen Streuobstwiesen mit alten, selten gewordenen Obstsorten entsprechen genau den europäischen Zielen. Inzwischen kommen bereits sehr interessierte Besucher aus Bulgarien, aus Ungarn, die diese Kreislaufwirtschaft für ihre Entwicklung als gute Chance betrachten. Ich möchte nicht erleben, dass bei uns in Deutschland wertvolle Strukturen zerschlagen werden, die eigentlich als Beispiel für eine ökonomisch und ökologisch gut funktionierende Landwirtschaft aus- strahlen können. Deshalb ist es wichtig, diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt in die parlamentarische Beratung einzubringen. Der Bundesrat hat sich vor kurzem in seiner Agrarmi- nisterkonferenz eindeutig für die Beibehaltung des Branntweinmonopols ausgesprochen. Nur das Saarland hat dagegen votiert. Vermutlich weiß Ministerpräsident Peter Müller, der so gern für die Abschaffung von Sub- ventionen eintritt, nicht, dass es auch in seinem Land ge- nügend Familienbetriebe gibt, die ihren wertvollen Bei- trag für die vielfältige Landschaft des Saarlandes leisten. Da bitte ich die Kolleginnen und Kollegen aus diesem Land, hier für Aufklärung zu sorgen. Das Europäische Parlament steht unserer Forderung nach Verlängerung der Ausnahmeregelung in weiten Teilen aufgeschlossen gegenüber. Es bleibt an uns, der Europäischen Kommission noch einmal die Vorteile auch für die europäische Politik und Fortentwicklung aufzuzeigen. Wenn Länder wie Bulgarien eventuell ebenfalls solche Strukturen einrichten könnten, würde sich das positiv auf die ökonomisch sinnvolle Landwirt- schaft vor Ort auswirken. Bei uns ist das Branntweinmonopol, das wir auf die landwirtschaftlichen Familienbetriebe eingegrenzt ha- ben, nicht verzichtbar. Die Monopolverwaltung selbst hat sich straff organisiert, ihr sparsames Wirtschaften kann für andere Behörden beispielgebend sein. M I d n s t h f B u e r d G s s t d m s m a u m w m e s f Ä s l s g B l l h d v z d w e E l d v f s e t – A (C (D Wir können feststellen, dass wir mit diesen wenigen illionen Euro aus dem Bundeshaushalt eine Fülle von nvestitionen, Wissen und Wirtschaftskraft befördern, eren Sinnhaftigkeit selbst vom Bundesrechnungshof icht infrage gestellt werden kann. Deshalb arbeiten wir chon jetzt dafür – und bekräftigen das mit diesem An- rag –, die Ausnahmegenehmigung in Brüssel über 2010 inaus um weitere sieben Jahre auszudehnen. Wir schaf- en damit die notwendige Planungssicherheit für unsere etriebe. Es lohnt sich daran mitzuarbeiten, Kolleginnen nd Kollegen; denn nicht alles, was nur in Deutschland xistiert, muss per se auf den Prüfstand gestellt werden. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Vor 90 Jah- en, am 26. Juli 1918, unterzeichnete Kaiser Wilhelm II as erste Branntweinmonopolgesetz. Seither gilt dieses esetz in seinen wesentlichen Grundzügen und insbe- ondere in seiner Zielsetzung der Förderung landwirt- chaftlicher Betriebe unverändert. Aufgrund seines Al- ers, seiner historischen Bezeichnung und der Tatsache, ass dieses agrar- und regionalpolitische Förderinstru- ent seit 1976 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt ge- tützt werden muss, sah sich das deutsche Branntwein- onopol in der Vergangenheit immer wieder der Kritik usgesetzt, in der heutigen Zeit ein völlig überflüssiges nd kostspieliges Fossil aus der Antike zu sein. Ich öchte heute noch einmal eine Lanze für das Brannt- einmonopol brechen und erläutern, warum ich zusam- en mit meinem Kollegen Norbert Schindler den heute ingebrachten Entschließungsantrag initiiert habe. Uns geht es darum, die politischen Weichen dafür zu tellen, dass das Branntweinmonopol auch nach 2010 ortbestehen kann. Denn nach einigen grundlegenden nderungen stellt das Branntweinmonopol heute eine ehr sinnvolle Förderung für die Landwirtschaft, die ändlichen Räume und zum Erhalt unserer Kulturland- chaft dar. Im Jahr 1999 haben wir das Branntweinmonopol rundlegend reformiert, indem wir die gewerblichen renner davon ausgenommen und das Monopol auf die andwirtschaftlichen Brennereien, die quasi eine Kreis- aufwirtschaft repräsentieren, reduziert haben. Dadurch aben wir den Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt eutlich verringert und die ökonomische Zukunft des erbleibenden Monopols verlängert. Das Monopol steht nach dieser Reform für einen spe- ifisch deutschen Weg der Alkoholerzeugung. Die Pro- uktion erfolgt dezentral in kleinen und mittleren land- irtschaftlichen Brennereien, die mit der Landwirtschaft ine ökonomische und ökologische Einheit bilden, eine inheit, die sich bestens bewährt hat. In diesem Herstel- ungsprozess geht nichts verloren. Die Schlempe wird an as Vieh verfüttert, die Gülle zur Düngung der Felder erwendet, und das Getreidekorn oder die Kartoffel lie- ern den Rohstoff für den Alkohol. Als Nebenerwerb tellt die Brennerei für den landwirtschaftlichen Betrieb in starkes wirtschaftliches Standbein dar. Zugleich un- erstützen die Brenner die Pflege der Kulturlandschaft ich denke hier insbesondere an die kleinbäuerlichen bfindungsbrennereien, die Obst von ökologisch wert- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17315 (A) ) (B) ) vollen Streuobstwiesen zu Alkohol verarbeiten – und dienen damit dem gesamten ländlichen Raum durch Wertschöpfung und Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Um das Missverständnis zu vermeiden, das Brannt- weinmonopol fördere das Trinken von hochprozentigem Alkohol und sei daher nicht länger mit dem Kampf der Bundesregierung gegen den insbesondere bei Jugendli- chen zunehmenden riskanten oder missbräuchlichen Al- koholkonsum vereinbar, möchte ich unterstreichen, dass der überwiegende Teil des im Rahmen des Branntwein- monopols produzierten Alkohols in der kosmetischen oder pharmazeutischen Industrie landet. Nur ein kleiner Teil landet in den beiden Leberlappen von Abgeordneten oder anderen Feinschmeckern von hochprozentigen Spi- rituosen. Mit dem heutigen Entschließungsantrag möchte der Deutsche Bundestag den im Jahre 2009 bzw. 2010 in Brüssel anstehenden Entscheidungsprozess um das künf- tige Schicksal des Branntweinmonopols politisch beglei- ten und der Bundesregierung bei ihrem Kampf in Brüs- sel für den Erhalt des Branntweinmonopols den Rücken stärken. Die Erfahrung der Jahre 2001 bis 2003, als die EU- Kommission mit ihrem Vorschlag für eine europäische Alkoholmarktordnung das deutsche Branntweinmonopol ersatzlos und ohne Übergangsfristen abschaffen wollte, hat gezeigt, dass nur ein gemeinsamer mit großem politi- schen Druck geführter Kampf der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages über alle Partei- und Fraktions- grenzen hinweg, der Landesregierungen und Landtage und der deutschen Europaabgeordneten die Wettbe- werbsfetischisten die EU-Kommission zum Einlenken bewegen konnte, sodass letztlich eine zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristete Ausnahmeregelung für das Branntweinmonopol im Rat durchgesetzt werden konnte. Die EU-Kommission muss dem Rat und dem EP bis Ende 2009 einen Bericht zusammen mit geeigneten Vorschlägen vorlegen, wie es mit dem deutschen Brannt- weinmonopol weitergehen soll. Als wir uns zuletzt im Mai 2006 im Deutschen Bun- destag anlässlich einer Änderung des Branntweinmono- polgesetzes mit dem Branntweinmonopol befasst hatten, waren wir uns einig, dass die traditionelle deutsche Agraralkoholerzeugung auch über das Jahr 2010 hinaus fortgeführt werden sollte. Ich verweise in diesem Zu- sammenhang noch einmal auf die Entschließung vom 19. Mai 2006. Damals wollten wir aber die Möglichkeit eines alternativen Fördermodells, das mit dem EG-Recht leichter vereinbar sein könnte, nicht von vornherein aus- schließen. Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausge- stellt – hier verweise ich auf Prüfungen der Experten des Bundesfinanz- und Bundeslandwirtschaftsministeriums, der Länderministerien und der Verbände –, dass es zu ei- ner Verlängerung der geltenden beihilferechtlichen Aus- nahmeregelung des Branntweinmonopols um weitere sieben Jahre keine Alternative gibt. Eine Förderung der Brennereien im Rahmen der ers- ten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, das heißt, über entkoppelte Direktzahlungen je Betrieb, eine Förderung der Brennereien im Rahmen der sogenannten zweiten S l r A E n e d v m b B u B e s a 2 L i d J s n B u h a r i z e g 2 k B g s r w V L r s g d s H u i m g c O u A m 4 (C (D äule der Agrarpolitik bzw. der Verordnung über den ändlichen Raum, der ELER-Verordnung, eine Förde- ung der Brennereien durch Deminimis-Beihilfen im grarsektor und letztlich auch eine mögliche künftige rzeugung von Ethanol für Kraftstoffzwecke – Bioetha- ol – durch die traditionellen deutschen Brennereien sind ntweder kein adäquater Ersatz zur Einkommens- und amit Existenzsicherung der Brennereien oder scheiden on vornherein aus rechtlichen, technischen oder ökono- ischen Gründen aus. Wir haben damals – das möchte ich freimütig zuge- en – auch den Zeitpunkt der erneuten Befassung im undestag falsch eingeschätzt. Wir wollten das Thema rsprünglich erst im ersten Quartal 2009 auf Basis eines erichts der Bundesregierung beraten. Eine Befassung rst im ersten Quartal des Jahres 2009 wäre eindeutig zu pät gewesen. Man muss davon ausgehen, dass die Be- mten der EU-Kommission bereits zu Beginn des Jahres 009 Struktur und Inhalt des Berichts konzipieren. Die andwirte, die aus Kartoffeln Alkohol erzeugen, müssen m Frühjahr 2009 bereits das Pflanzgut einkaufen, das ann ab Herbst 2010 zu Alkohol verarbeitet werden soll. e früher die Bundesregierung in Brüssel vor 2010 vor- tellig wird, um für eine Verlängerung des Branntweinmo- opols zu werben, desto eher wird die EU-Kommission in rüssel gewahr, dass es sich beim Branntweinmonopol m ein für Deutschland wichtiges politisches Anliegen andelt. Wichtig ist, dass die EU-Kommission von sich us als geeigneten Weg die Verlängerung der Ausnahme- egelung um sieben Jahre bis 2017 vorschlägt. Denn nur n diesem Fall kann der Rat die Verlängerung mit qualifi- ierter Mehrheit beschließen. Würde die Kommission ine Verlängerung ablehnen, müsste der Rat einstimmig egen die EU-Kommission entscheiden; das scheint bei 7 Mitgliedstaaten relativ ausgeschlossen. Man sieht: Es ann nicht früh genug mit der Überzeugungsarbeit in rüssel begonnen werden. Ich denke, wir haben gute Ar- umente für eine Verlängerung, die letztlich auch Brüs- el überzeugen müssen. Durch den Erhalt der landwirtschaftlichen Brenne- eien werden volks- und betriebswirtschaftliche Negativ- irkungen – insbesondere der Verlust von rund 4 000 ollzeitarbeitsplätzen in der Brennereiwirtschaft und der andwirtschaft – vermieden. Darüber hinaus sichern wir und 7 000 landwirtschaftlichen Betrieben mit Ver- chluss- oder Abfindungsbrenner ihre Existenz und beu- en so der Vernichtung von weiteren Arbeitsplätzen in er Verwaltung und der regionalen gewerblichen Wirt- chaft – Apparatebauer, Landhandel und einheimische andwerker – vor. Das Branntweinmonopol leistet einen nverzichtbaren Beitrag zum Artenschutz. Zurzeit findet n Bonn die UN-Artenschutzkonferenz statt. Die ökono- ische Nutzung des Obstes von seltenen hochstämmi- en Obstbäumen auf sogenannten Streuobstwiesen si- hert nicht nur die biologische Vielfalt seltener bstbaumarten, sondern auch die Vielfalt von Insekten nd Tieren, die sich in den Streuobstwiesen wohlfühlen. Die im Rahmen des Branntweinmonopols geförderte lkoholmenge von circa 600 000 Hektolitern Alkohol acht bei einem EU-Alkoholmarkt von derzeit rund 0 Millionen Hektolitern gerade einmal 1,5 Prozent aus. 17316 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Ein Marktanteil von 1,5 Prozent kann sicher nicht den EU-Alkoholmarkt stören. Hinzu kommt, dass der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewon- nene Alkohol ausschließlich in Deutschland abgesetzt wird, also auch nicht direkt auf anderen EU-Märkten verkauft wird. Nicht zuletzt als Abgeordneter aus Westfalen bzw. dem Münsterland, das bekanntlich die Hochburg der Ge- treidebrennerei in Deutschland ist, möchte ich bitten, dass wir uns gemeinsam wie bisher für die landwirt- schaftlichen Brennereien, für die durch die Brennereien gepflegte Kulturlandschaft und insbesondere für die durch sie geschaffenen Arbeitsplätze im ländlichen Raum einsetzen. Denn das Branntweinmonopol ist nicht nur wichtig für die Landwirtschaft; es ist auch gut für den ländlichen Raum. Dr. Volker Wissing (FDP): Man fragt sich wirklich, was Sie eigentlich mit diesem Entschließungsantrag be- zwecken wollen. Wenn CDU/CSU und SPD diesen An- trag in den Deutschen Bundestag einbringen, dann kann das doch nur eines bedeuten: Sie trauen ihrer Bundesre- gierung nicht. CDU/CSU und SPD vermuten anschei- nend, dass wenn sie im Deutschen Bundestag nicht ge- nügend Druck ausüben, die Bundesregierung beim Branntweinmonopol auf europäischer Ebene klein bei- gibt. Ich könnte jetzt Ihre Forderungen eine nach der ande- ren durchdeklinieren und Sie jedes Mal fragen, ob die Bundesregierung dazu Ihrer Aufforderung bedarf. Sie fordern in Ihrem Antrag die Bundesregierung auf, sich bereits 2008 intensiv dafür einzusetzen, dass die EU- Kommission in dem von ihr bis Ende 2009 zu erstellen- den Bericht zur Evaluierung der bisherigen Beihilfen im Rahmen des Branntweinmonopols die Verlängerung der geltenden EG-beihilferechtlichen Ausnahmeregelung in der Verordnung über die einheitliche Gemeinsame Marktorganisation für Agrarprodukte um weitere sieben Jahre bis 2017 vorschlägt und zugleich ihre Erklärung aus dem Jahre 2003 zur Zulässigkeit der Auszahlung von Ausgleichsbeiträgen bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Branntweinmonopol über das Ende der Ausnah- meregelung hinaus bestätigt. Das heißt doch vor allem: Zum einen sind SPD und CDU/CSU nicht in der Lage, kurze Sätze zu bilden, und zum anderen bedarf die Bundesregierung offensichtlich einer solchen Aufforderung. Das sagt ziemlich viel über den Zustand dieser Bundesregierung. Die Gräben ver- laufen nicht nur zwischen Schwarz und Rot, sondern obendrein zwischen der Regierung und den sie tragen- den Fraktionen. Diese Ministerriege ist offensichtlich so träge geworden, dass sie zum Jagen getragen werden muss. Das wird einem durch ihren Entschließungsantrag jedenfalls noch einmal so richtig deutlich vor Augen ge- führt. Wir sehen Ihren Entschließungsantrag insgesamt mit sehr gemischten Gefühlen. Ob eine Bundesregierung, die nicht will, tatsächlich mittels eines Entschließungs- antrages auf Trab gebracht werden kann? Ich bezweifle es. Aber das können Sie, meine sehr geehrten Kollegin- n t z d o E p r l r e d W u E s i g i s f n d e d u n d n f d d s d H s B k k m s v b n v u B m l (C (D en und Kollegen von CDU/CSU und SPD, besser beur- eilen. Trotz allem halte ich es für ein fatales Signal an die ahllosen kleinen Brennereibetriebe in Deutschland, ass die Bundesregierung aus eigener Kraft nicht willens der in der Lage ist, sich um sie zu kümmern. Dieser ntschließungsantrag von CDU/CSU und SPD ist kein ositives Signal an die landwirtschaftlichen Brenne- eien, er ist ein Zeichen für die politische Orientierungs- osigkeit der Großen Koalition. Wenn Sie wirklich etwas für die Zukunft des Brenne- eiwesens in Deutschland tun wollen, dann führen Sie ine Anhörung durch, stellen Sie sich den Argumenten er Gegner und Befürworter des Branntweinmonopols. as die Brennereien, was die Bürgerinnen und Bürger in nserem Land von Ihnen erwarten, sind keine wohlfeilen ntschließungsanträge, sondern Konzepte – und zwar olche, die über den Tag hinaus tragen. Ihr Antrag ist aber alles andere als ein Konzept, ja er st nicht einmal eine Entschließung. Es ist niemandem eholfen, wenn Sie die Bundesregierung auffordern, sich ntensiv für etwas einzusetzen. Die Bundesregierung soll ich nicht für etwas einsetzen, sondern Ergebnisse lie- ern. Aber Sie trauen sich nicht einmal, konkrete Ergeb- isse einzufordern. Nein, Sie geben sich damit zufrie- en, die Bundesregierung aufzufordern „sich intensiv inzusetzen“ – sich zu bemühen … Nun sind Bemühungen per se nichts Schlechtes, und ie FDP honoriert Ihre Bemühungen durchaus. Aber um nsere Zustimmung zu bekommen, müssen Sie Ergeb- isse liefern. Mit Ihren „Bemühungen“ geben wir uns je- enfalls nicht zufrieden. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Das Branntweinmo- opol hat im Laufe seiner Geschichte eine interessante inanzpolitische Wandlung erfahren. Ursprünglich war as Branntweinmonopol als zusätzliche Einnahmequelle er öffentlichen Hand konzipiert. Der Staat hatte Exklu- ivrechte, die den Bezug, die Herstellung, die Einfuhr, en Handel und die Reinigung von Branntwein betrafen. eute ist es mutiert zu einer besonderen Form der Agrar- ubvention, da die Bundesmonopolverwaltung für ranntwein den durch Reinigung gewonnen Neutralal- ohol unter dem Einkaufspreis für den Rohalkohol ver- auft. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein uss daher aus Haushaltsmitteln subventioniert werden. Subventionen stellen einen Eingriff in den marktwirt- chaftlichen Preismechanismus dar. Bei der Begründung on Subventionen ist zu fragen, wer warum durch diese egünstigt werden soll und ob dieses Mittel dafür geeig- et ist. Für die Bundestagsfraktion Die Linke kommen or allem verteilungspolitische, arbeitsmarktpolitische nd lenkungspolitische, wie zum Beispiel ökologische, egründungen infrage. Im konkreten Fall des Branntweinmonopols sind die ittelbar Begünstigten vor allem kleinere landwirtschaft- iche Betriebe und die mit diesen eng verbundenen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17317 (A) ) (B) ) landwirtschaftlichen Brennereien, Obstgemeinschafts- brennereien sowie Abfindungsbrennereien. An diesen Brennereien hängen 4 000 Vollzeitarbeitsplätze in der Brennereiwirtschaft und 7 000 Betriebe in der Landwirt- schaft. Die Brennereien erzeugen Rohalkohol im Rahmen von Brennkontingenten und liefern diesen zur Reinigung und Vermarktung an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ab. Diese zahlt den Brennereien gesetzlich festgelegte Übernahmepreise, welche über den Markt- preisen liegen. Die gesetzlich festgelegten Übernahme- preise orientieren sich dabei an den Herstellungskosten. Den beteiligten landwirtschaftlichen Betrieben wird so die Möglichkeit geboten, ein Zusatzeinkommen zu erzie- len. Die mit dem Branntweinmonopol verbundenen Struk- turen von kleinteiligen landwirtschaftlichen Betrieben und Brennereien sind langjährig gewachsen und oftmals eng verbunden mit erhaltenswertem landschaftlichen Kulturraum, Beispiel: Streuobstwiesen. In der Erhaltung dieses Kulturraums liegt eine Rechtfertigung für die Auf- rechterhaltung des Branntweinmonopols. Die Symbiose zwischen Brennereien und landwirtschaftlichen Betrie- ben äußert sich darüber hinaus in einer aus ökologischer Sicht zu begrüßenden Kreislaufwirtschaft. Nicht marktfä- hige landwirtschaftliche Produkte – Getreide, Kartoffeln, Obst – können so verwertet werden, bei der Alkoholher- stellung entstehende Restprodukte – Schlempe – werden als Viehfutter wiederverwendet. Das Branntweinmono- pol bildet somit eine ökonomische und ökologische Ein- heit mit der Landwirtschaft, stärkt eine umweltfreundli- che Kreislaufwirtschaft und bewirkt die Erhaltung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. Verteilungs- und wettbewerbspolitisch ist zu ergän- zen, dass die größeren gewerblichen Brennereien nicht mehr zum Branntweinmonopol dazugehören. Es umfasst nur noch einen sehr kleinen Teilsektor des deutschen Agraralkoholmarktes. Eine Wettbewerbsverzerrung ist damit weitgehend ausgeschlossen. Daher ist die Initiative der Regierungsfraktionen zur Verlängerung des Branntweinmonopols über das Jahr 2010 hinaus zu begrüßen. Der Bundestag hatte sich be- reits 2006 hierfür einstimmig ausgesprochen. Bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission kann diesbe- züglich auch auf nationale Sonderregelungen in anderen Mitgliedstaaten verwiesen werden. Die deutschen Agrar- alkoholerzeuger verweisen hier auf das französische Bei- spiel. In Frankreich existiert eine Sonderregelung bei der Besteuerung von traditionellem Rum aus den französi- schen überseeischen Departements Martinique, Réunion und Guadeloupe. Auf Rum, der aus diesen Departements stammt, wird ein ermäßigter Steuersatz angewandt, der um bis zu 50 Prozent unter dem Regelsteuersatz in Frankreich liegt. Ursprünglich sollte diese Sonderrege- lung bis zum Jahr 2009 begrenzt sein. Am 6. Juli 2007 hat nun die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Entscheidung des Rates vorgelegt, wonach der zeitliche Rahmen für die Besteuerung dieses traditionellen Rums bis Ende 2012 verlängert werden soll. Die deutschen Agraralkoholerzeuger verweisen zu Recht darauf, dass die Voraussetzungen für die reduzierte Steuer auf tradi- tionellen Rum aus den französischen überseeischen De- p e s r K W W u h d m k n p D c n s g s d w B h B g a m o g n g k p e F B w s r n G P t c l d v p S m g (C (D artements die gleichen seien wie diejenigen, welche für ine Beibehaltung des deutschen Branntweinmonopols prächen. In beiden Fällen würden durch die Ausnahme- egelungen für kleine Brennereien deren Existenz und onkurrenzfähigkeit gegenüber industriell arbeitenden ettbewerbern gesichert. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): enn wir die landwirtschaftliche Brennereiwirtschaft nd die Produktion von Agraralkohol in Deutschland er- alten wollen, dann besteht zur Förderung im Rahmen es Branntweinmonopolgesetzes keine Alternative. Dies üssen wir uns ganz klar machen, wenn wir darüber dis- utieren, wie es nach dem Auslaufen der Ausnahmege- ehmigung der EU für die Förderung der Agraralkohol- roduktion in landwirtschaftlichen Brennereien in eutschland nach 2010 weitergehen soll. Ein Großteil des Rohalkohols, den landwirtschaftli- he Brennereien erzeugen, liefern sie an die Bundesmo- opolverwaltung für Branntwein. Trotz erheblicher An- trengungen der Branche kann auch in Zukunft nur ein eringer Teil in Form von Destillaten bzw. Bränden elbst vermarktet werden. Das heißt, dass die Abnahme es Alkohols durch die Monopolverwaltung für die land- irtschaftliche Brennereiwirtschaft von existenzieller edeutung ist. Mit einer Flächenprämie wäre den Betrieben nicht ge- olfen. Denn wenn man die Förderung durch das ranntweinmonopol auf die Fläche umrechnet, dann er- eben sich etwa 2 000 bis 3 000 Euro pro Hektar. Auch ndere Möglichkeiten zur Förderung – etwa als Demini- is-Beihilfe in Höhe von bis zu 6 000 Euro pro Betrieb der in Form von flächenbezogenen Agrarumweltpro- rammen – würden im Vergleich zu dieser Förderung zu iedrig ausfallen. Das heißt also: Ohne den Preisaus- leich durch die Branntweinmonopolverwaltung gäbe es einen ökonomischen Anreiz mehr für die Agraralkohol- roduktion in landwirtschaftlichen Brennereien. Ohne ine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die örderung der Agraralkoholproduktion im Rahmen des ranntweinmonopolgesetzes über das Jahr 2010 hinaus ird es also keine landwirtschaftliche Brennereiwirt- chaft in Deutschland mehr geben. Wir Grüne sind dafür, die landwirtschaftliche Brenne- eiwirtschaft zu erhalten und dazu die EU-Ausnahmege- ehmigung zu verlängern, und zwar aus folgenden ründen: Die landwirtschaftlichen Obstbrennereien tragen zur flege und zum Erhalt der ökologisch wertvollen und ar- enreichen Streuobstwiesen bei. Sie sorgen für zusätzli- he Einkommen für Nebenerwerbs- oder Haupterwerbs- andwirte. Sie tragen bei großen Ernten zur Entlastung es Obstmarktes bei und verhindern damit einen Preis- erfall beim Frischobst. Sie fördern die Regionen und rägen unsere Kulturlandschaft mit. Leider tut die Bundesregierung nicht viel, um die treuobstbestände zu schützen und zu erhalten. Ökono- isch können sie gegenüber modernen Obstbaumplanta- en nicht mithalten. Um sie zu erhalten, braucht es also 17318 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) einer speziellen Unterstützung. Die Streuobstbestände der Bundesrepublik sind folglich in den vergangenen 50 Jahren von 1,5 Millionen auf 300 000 Hektar ge- schrumpft. Wenn nicht schnellstens Maßnahmen ergrif- fen werden, droht ein noch weiterer Rückgang einer besonders artenreichen Kulturlandschaft. Die Bundesre- gierung muss im Jahr der Biodiversität das formulierte Ziel erreichen, den Rückgang der Artenvielfalt zu stop- pen. Dazu gehört auch, die Streuobstwiesen zu erhalten bzw. den Streuobstwiesenanteil wieder zu erhöhen. Ohne die Förderung der landwirtschaftlichen Obst- brennereien droht aber stattdessen ein zusätzlicher und noch schnellerer Verlust an Streuobstwiesen. Außerdem steht eine hohe Anzahl an Existenzen auf dem Spiel. Es geht bei den landwirtschaftlichen Brennereien aber nicht nur um die Obstbrennereien. Es geht auch um die Kartoffel- und die Getreidebrennereien. Auch diese leis- ten einen Beitrag zur regionalen Kreislaufwirtschaft und zur regionalen Wertschöpfung. Auch sie sind es wert er- halten zu werden. Die Landwirte, Obstbauern und Brennereien brau- chen Planungssicherheit! Die Aussaat des Getreides und der Kartoffeln, die im Jahr 2010 der Alkoholgewinnung dienen, müssen im Jahr 2009 erfolgen. Deswegen muss die Regierung jetzt handeln, wenn sie der landwirt- schaftlichen Brennereiwirtschaft in Deutschland eine Zukunft geben will. Minister Seehofer ist in der Pflicht, jetzt in Brüssel eine Verlängerung der Ausnahmegeneh- migung zu erreichen, so wie es seinerzeit Renate Künast gelungen ist. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu. Noch eine Anregung zum Schluss: Der Name des Branntweinmonopolgesetzes ist völlig überholt, denn ein Branntweinmonopol besteht schon lange nicht mehr. Dieses Gesetz gibt durch seinen Namen also einen völlig falschen Eindruck seines Inhaltes. Das wäre nicht so schlimm, wenn der Begriff „Monopol“ nicht so schlecht besetzt wäre. Monopole will jeder abschaffen. Warum also nicht auch das Branntweinmonopol? Genau diese Gefahr besteht. Um also dieser Gefahr vorzubeugen, ist es dringend an der Zeit, das Gesetz umzubenennen, etwa in Branntweingesetz. Auch für einen solchen Antrag hätte die Koalition unsere Stimmen. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtungen: – Zweite Plenartagung am 26. und 27. März 2006 in Brüssel (Belgien) – Dritte Plenartagung vom 16. bis 18. März 2007 in Tunis – Vierte Plenartagung am 26. und 27. März 2008 in Vouliagmeni (Athen), Griechenland (Tagesordnungspunkt 20 a bis c) Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Die Euromediter- rane Parlamentarische Versammlung hat sich 1995 mit d s v a t l ä w t z t b g d g B R w g d P i m s a B d m i A K d t i z B j e F m i k F P b R r i f E m K ö (C (D er Erklärung von Barcelona und mit dem 2005 verab- chiedeten Arbeitsprogramm große Ziele gesetzt. Dies or dem Hintergrund und im Bewusstsein, dass sich die ktuellen Probleme, die unsere Länder und Gesellschaf- en betreffen, nicht mehr im nationalen Rahmen lösen assen. Ob in der Frage der Migration, der inneren und ußeren Sicherheit, ob in der Frage des Klima- und Um- eltschutzes oder der Energiesicherheit: Die euromedi- erranen Partnerländer müssen gemeinsame Positionen u globalen Herausforderungen definieren und zur Wei- erentwicklung der bestehenden politischen Prozesse eitragen. Ich möchte nachfolgend aufzeigen, wo uns das gelun- en ist, und auch auf Politikfelder hinweisen, bei denen er Barcelona-Prozess hinter seinem Potenzial zurück- eblieben ist. Zunächst ist positiv anzumerken, dass es in einigen ereichen, gerade im Umwelt- und Energiesektor, eine eihe von Initiativen der Partnerländer gibt. Dadurch ird meiner Auffassung nach unterstrichen, dass die zu- egebenermaßen hochgesteckten ökonomischen Ziele in en angesprochenen Bereichen innerhalb des Barcelona- rozesses realisierbar sind. Beim Stichwort Umwelt- und Klimapolitik möchte ch außerdem auf die Notwendigkeit hinweisen, im Rah- en des Finanzprogramms der Europäischen Nachbar- chaftspolitik gemeinsame Strategien zu entwickeln, um uf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der ekämpfung des Klimawandels und der Wüstenbildung, em Schutz der Ökosysteme und der Förderung des enschlichen Wohlergehens zu reagieren Ein weiteres Positivbeispiel ist zu nennen: So werden m Zusammenhang mit dem Barcelona-Prozess verstärkt usbildungsprogramme für Jugendliche gefördert. Die ommission hat im Rahmen des MEDA-2-Programms ie Fördersumme von anfangs 700 Millionen Euro letz- es Jahr nochmals deutlich erhöht. Ausdrücklich möchte ch in diesem Zusammenhang an den Vorschlag einer irkulären Migration bzw. Mobilitätspartnerschaft von undesinnenminister Dr. Schäuble erinnern. Gerade unge Menschen aus den Euromed-Partnerstaaten sind ingeladen, für einen bestimmten Zeitraum zu Aus- und ortbildungszwecken in die Europäische Union zu kom- en, um anschließend ihre dort erworbenen Kenntnisse n ihren Herkunftsstaaten einzusetzen. Dieses Modell ann auch dazu beitragen, den Zusammenhang zwischen rieden, Handel und Zivilgesellschaft innerhalb der artnerländer zu verdeutlichen Nicht verhehlen möchte ich allerdings, dass die Eta- lierung und Umsetzung internationaler Standards bei echtssicherheit, Menschenrechten und guter Regie- ungsführung in der Mittelmeerregion unbefriedigend st. Hier haben wir für den Bereich der politischen Re- ormen versäumt, ein Benchmarking aufzunehmen. Die ntwicklung der Demokratie in der Mittelmeerregion uss gerade mit dem Fokus „Nahostkonflikt“ eine der ernfragen der Partnerschaft bleiben. Ich bin davon überzeugt: Nur wenn wir die sozialen, kologischen und kulturellen Herausforderungen besser Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17319 (A) ) (B) ) bedenken, können wir die wirtschaftlichen Freiheiten, die die Globalisierung mit sich bringt, auch tatsächlich zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in unseren Län- dern nutzen. Wenn wir uns als Euromed-Partner zu einer gemeinsamen politischen Verantwortung für die darge- stellten Aspekte bekennen und effektiv, ehrlich und ver- trauensvoll zusammenarbeiten, können wir die Poten- ziale des Barcelona-Prozesses weiter ausschöpfen und die Demokratisierungspolitik konsequenter umsetzen. Lassen Sie uns zusammen daran arbeiten! Hans Raidel (CDU/CSU): Der Mittelmeerraum wurde 1995 von der EU zum Gebiet von strategischer Bedeutung erhoben. Im selben Jahr wurde von den Au- ßenministern der Barcelona-Prozess ins Leben gerufen. Er ist das institutionelle Fundament für die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mittelmeernachbarländern, insbesondere Nordafrika, in Form von Handelskoopera- tions- oder Europamittelmeerabkommen. Das oberste Ziel ist die Schaffung eines Raumes des Friedens, der Stabilität und des gemeinsamen Wohlstan- des im Mittelmeerbecken. Bis 2010 wird eine Freihan- delszone angestrebt. Dabei setzt die EU auf eine Stabili- sierung und langfristige politische und wirtschaftliche Transformation der Partnerländer mittels wirtschaftli- cher, politischer und sozialer Kooperation. Kernthemen sind die „politische und Sicherheitspartnerschaft“, die „Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft“ und die „Part- nerschaft der Zivilgesellschaften in kulturellen, sozialen und menschlichen Bereichen“. Dass auch der Nahost-Friedensprozess im Mittel- punkt des Interesses steht, versteht sich ganz von selbst. Die Lösung dieses Konfliktes ist geradezu eine wichtige Voraussetzung für alle anderen Bemühungen. Für die nächsten zehn Jahre stehen wieder 16 Milliar- den Euro aus dem EU-Haushalt für die einzelnen Pro- gramme und Projekte zur Verfügung. Ähnlich wie bei der NATO PV, der OSZE PV und der IPU wurde schnell erkannt, dass zur Unterstützung der gemeinsamen Interessen die parlamentarische Beglei- tung unverzichtbar ist. Deshalb erfolgte 2004 die Grün- dung der Parlamentarischen Versammlung Europa/Mit- telmeer. Als deutsche Delegation arbeiten wir in allen Ausschüssen intensiv mit. Als deutscher Delegationslei- ter habe ich eine Analyse zur Lage, Organisation und zur Dynamik erarbeitet, die viel Beachtung im Politischen Ausschuss der EM-PV gefunden hat. Heute stehen wir vor einer neuen Herausforderung. Auf Vorschlag Frankreichs wurde der Barcelona-Prozess in „Union für das Mittelmeer“ umbenannt bzw. mit eige- nen Verwaltungsstrukturen „neu erfunden“. Nach inten- siven Gesprächen auf der Ebene der Regierungschefs wurde jetzt eine Form gefunden, die dem Thema neue Dynamik verleihen kann. Während der französischen Ratspräsidentschaft sollen die Weichen gestellt werden. Frau Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier haben erfolgreich den richtigen Weg abge- steckt, nämlich innerhalb der EU und nicht außerhalb. r s s s w T t l w g A u d e g g t V D a r e r s z t k p d f D g 2 m c h b r G z i e p l m e h n (C (D Auf unsere Jahrestagung in Athen hat die Parlamenta- ische Versammlung bereits reagiert und beschlossen, ich organisatorisch neu aufzustellen. Wir begrüßen ehr, dass unser deutscher Kollege, EU-Präsident Profes- or Dr. Pöttering, zum Präsidenten der EM-PV gewählt urde. Damit ist eine entschlossene Umsetzung des ransformationsprozesses der EM-PV und eine nachhal- ige Mittelmeerpolitik im Rahmen der EM-PV gewähr- eistet. Damit effiziente Strukturen entstehen können, haben ir in Athen dafür gesorgt, dass falsche Weichenstellun- en keine Mehrheit fanden, insbesondere haben wir die blehnung des vorgelegten Finanzstatutes durchgesetzt. Jetzt sind wir allerdings zu großer kooperativer Mit- nd Zusammenarbeit aufgefordert. Dazu sind wir als eutsche Delegation bereit. Als ersten Beitrag habe ich inen kompletten Organisationsplan für die EM-PV aus- earbeitet und Herrn Professor Dr. Pöttering als Anre- ung übersandt. Selbstverständlich wird die Ausarbei- ung auch der Bundesregierung und dem Parlament zur erfügung gestellt. Der Barcelona-Prozess, das unbekannte Wesen. Der ornöschenschlaf muss beendet werden. Die neue Form, ls „Sarkozy-Plan“ bekannt geworden, von Deutschland ichtig einjustiert, kann die dringend nötige Dynamik ntfalten. Während der EU-Ratspräsidentschaft Frank- eichs ab Juli 2008 soll die Umsetzung erfolgen. Wenn ie so wollen: der Barcelona-Prozess mit seinen Zielset- ungen „in neuen Kleidern“ und mit neuem Namen. Wenn wir den Mittelmeerprozess erfolgreich gestal- en können, handeln wir nicht nur im Interesse Nordafri- as, sondern setzen uns auch für eine gute Zukunft Euro- as und damit auch für Deutschland ein. Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Der Deutsche Bun- estag hat bereits in der 15. Wahlperiode in einem inter- raktionellen Antrag die Stärkung der parlamentarischen imension des euromediterranen Barcelona-Prozesses efordert. Fast auf den Tag genau hat am 26. und 7. März diesen Jahres die vierte Plenartagung der Euro- editerranen Parlamentarischen Versammlung in Grie- henland stattgefunden. Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass wir für unsere eutige Debatte einen attraktiveren Zeitpunkt zugeteilt ekommen hätten, der der Bedeutung des Themas ge- echt geworden wäre. Doch hierzu werden wir nochmals elegenheit im EU-Ausschuss haben. Die Diskussion der vergangenen Wochen und Monate eigt wie wichtig die parlamentarische Zusammenarbeit st, und es wäre der Sache nicht dienlich, sich nur auf ine Akteursebene zu konzentrieren. Zu Erlangung von olitischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Stabi- ität bedarf es aber unterschiedlicher Kooperationsfor- en bzw. -ansätze. Insofern kommt der Euromed-PV ine sehr wichtige Rolle zu. Wir haben es im Mittelmeerraum mit einer äußerst eterogenen Staatenlandschaft zu tun, die gekennzeich- et ist durch eine Vielzahl von „Herausforderungen“. 17320 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Hierzu gehörte die politische Lage im Nahen Osten in toto, ebenso Fragen im wirtschaftlichen und ökonomi- schen Bereich, Klimawandel und Energieversorgung, Meinungsfreiheit und Menscherechte, kultureller Dia- log usw. Von „Wandel durch Verflechtung“ hat Bundesaußen- minister Frank-Walter Steinmeier im Zusammenhang mit der Beziehungen zwischen der EU und Russland ge- sprochen und diese Aussage lässt sich ebenfalls für die Mittelmeerregion treffen. Im Wissen um die Bedeutung und die Verantwortung hat die deutsche EU-Ratspräsi- dentschaft in das Zentrum ihrer Politik gegenüber dem Mittelmeerraum die vier Themenschwerpunkte: Erstens die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, zweitens der Kampf gegen die illegale Zuwanderung, drittens die Energiesicherheit und viertens die friedliche Lösung des Nahostkonflikts gesetzt. Wir müssen aber auch sehr aufpassen, dass mit der Schaffung neuer Strukturen, nicht das Gegenteil von dem erreicht wird, was ursprünglich konzipiert war: Nämlich eine immer enger werdende Verflechtung zwi- schen der EU und den an sie angrenzenden Staaten des Mittelmeers, die auf einer gleichberechtigten Partner- schaft beruht. Der französische Vorschlag, die Idee, dass die Staaten des Mittelmeers stärker kooperieren müssen, ist vom Ansatz her richtig. Doch Darstellung und letzt- lich Intention waren falsch. Statt die auf mittlerweile 27 Staaten angewachsene EU stärker zusammen zu brin- gen, sind vielmehr Zentrifugalkräfte frei geworden, die das Gegenteil bewirkt hätten. – Die jüngsten Äußerun- gen von polnischer Seite nach Schaffung einer Ostunion sind im Übrigen sehr vorsichtig formuliert. Anscheinend ist man sich dort darüber schon im Klaren, welcher Spaltpilz sich hier zeigen könnte. Es war deshalb richtig und wichtig zugleich, dass nunmehr die von Frankreich geplante „Mittelmeer- union“ nun doch als Initiative der gesamten Europäi- schen Union mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten entwi- ckelt werden soll. Wir sind deshalb sehr gespannt auf die Vorschläge der Europäischen Kommission. Die Grundlage für die Mittelmeerpolitik der Europäi- schen Union ist und bleibt der Barcelona-Prozess. Nun besteht die Möglicheit, den 1995 eingeschlagenden Weg Schritt für Schritt, Projekt für Projekt, Aktion für Ak- tion, weiterzugehen und die unbestreitbar bestehenden Defizite der vergangenen Jahre zu verringern. Zu Recht wurde von Frankreich darauf hingewiesen, dass dieser Prozess bislang nicht die Erfolge erzielt hat, die erwartet worden waren. Aber, es sind eben auch die Mitgliedstaa- ten der EU selbst, die hier eine Bringschuld haben und nicht mit dem Finger auf die anderen zeigen dürfen. Die Debatte um die „Mittelmeerunion“ zeigt aber auch, wie wichtig die deutsch-französische Zusammen- arbeit für Europa ist: Nur wenn Frankreich und Deutsch- land zu einer gemeinsamen Position finden, kann die EU zusammengehalten werden. Dr. Karl Addicks (FDP): Mehr als 10 Jahre nach Beginn des Barcelona-Prozesses ist es nun Zeit, Bilanz z s Z s m n D s s a s v d c s k m E i s N l f g I a h b N E e e t m m s D u h w u i f g u l g m M g S d s (C (D u ziehen. Leider fällt die Bilanz ernüchternd aus. Ich age bewusst „leider“, denn 1996 ist man mit großen ielen angetreten. Eine bessere Zusammenarbeit zwi- chen der EU und den Mittelmeeranrainerstaaten wollte an erreichen. Wir alle wissen, dass dieses Ziel bisher och nicht erreicht ist und der Weg noch lang sein wird. ie Partnerschaft mit 39 Anrainerstaaten hat sich wirt- chaftlich noch nicht wie erwartet ausgewirkt. Das Wirt- chaftswachstum ist zwar nicht schlecht, aber durch den nhaltenden Bevölkerungszuwachs in der Region hat ich das Wohlstandsgefälle zur EU in vielen Ländern ergrößert. Wir haben bei Weitem nicht das erreicht, was das Ziel er europäischen Nachbarschaftspolitik ist: Stabilität, Si- herheit und Wohlstand aller Betroffenen zu stärken. Alle drei Ziele sind nur durch eine Öffnung der politi- chen Systeme, eine Stärkung des Rechtsstaates, die Be- ämpfung von Korruption und die Ausweitung der de- okratischen Rechte der Bevölkerungen zu erreichen. in friedliches, freiheitliches und demokratisches Klima n den Ländern des Maghreb und des Nahen Ostens zu chaffen, muss eine der Kernaufgaben europäischer achbarschaftspolitik sein. Mit einer kurzfristigen Stabi- isierung des Status quo in der Region ist keinem gehol- en, ganz im Gegenteil: Es würden verschärfte Spannun- en innerhalb der Gesellschaften entstehen, die nicht im nteresse der Europäischen Union sind. Die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten, aber uch der Karikaturenstreit – Presse- und Meinungsfrei- eit – in den letzten Jahren zeigen, wie wichtig die Ein- eziehung und Bedeutung der Maghreb-Region und des ahen Ostens ist. Stichwort: Dialog der Kulturen. Die uromediterrane Parlamentarische Versammlung ist ein rster Schritt in die richtige Richtung. Die EMPV ist das inzige Gremium, in dem sowohl Israel als auch Paläs- ina vertreten sind. Wie den Berichten der letzten drei Treffen zu entneh- en ist, haben genau diese eben angesprochenen The- en auch die Euromed-Treffen der letzten Jahre über- chattet und beeinflusst. Immer wieder kam es bei den elegationstreffen zu heftigen Auseinandersetzungen nd gegenseitigen Schuldzuweisungen im Zusammen- ang mit dem Nahost-Konflikt. Uns steht noch viel Arbeit bevor, die aber gemacht erden muss und an der sich alle beteiligen müssen. Der ngelöste Nahost-Konflikt hat sich in der Vergangenheit mmer wieder als ein fast unüberbrückbares Hindernis ür den Barcelona-Prozess erwiesen. Das kann nicht län- er hingenommen werden. Wir und auch die EU müssen ns stärker um eine Vermittlung zwischen Israel und Pa- ästina bemühen und uns stärker im Nahost-Quartett en- agieren. In jüngster Vergangenheit konnten wir wieder ver- ehrt über die Partnerschaft zwischen der EU und den ittelmeeranrainerstaaten lesen und diskutieren. An- estoßen hat diese Debatte der französische Präsident arkozy mit seinem Vorschlag einer Mittelmeerunion, er nicht ganz uneigennützig war. Die Mittelmeerunion oll das Prestigeprojekt der im zweiten Halbjahr 2008 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17321 (A) ) (B) ) bevorstehenden französischen EU-Ratspräsidentschaft sein. Sarkozy schwebte ein exklusives Bündnis nach dem Vorbild der EU vor. Nicht-Anrainer des Mittelmee- res sollten nur einen Beobachterstatus erhalten. Proteste gegen diesen Vorschlag kamen allen voran aus Deutsch- land. Gemeinsam hat man sich nun darauf geeinigt, dass die Mittelmeerunion alle EU-Mitglieder, die Europäi- sche Kommission und die Mitglieder und Beobachter des Barcelona-Prozesses sowie die anderen Küstenstaa- ten des Mittelmeeres umfassen wird. Aber auch ein neuer Name garantiert nicht, dass wir mehr erreichen und bewegen können. Denn die Pro- bleme bestehen weiter. Ich erinnere nur an die Westsa- hara-Frage. Ich bin gespannt, wie Herr Sarkozy den Streit zwischen Algerien und Marokko um dieses Gebiet lösen möchte, ohne dass es zu einer Belastung für die Mittelmeerunion wird. Oder auch der Nahost-Konflikt: Es gibt erste Anzeichen, dass die arabischen Staaten mit einer gleichberechtigten Teilnahme Israels ihre Pro- bleme haben. Ich bin skeptisch – das gebe ich offen zu – würde mich aber umso mehr freuen, wenn wir eine Bele- bung des Barcelona-Prozesses erreichen. Alexander Ulrich (DIE LINKE): Die Euromediter- rane Parlamentarische Versammlung erhält nicht immer die Aufmerksamkeit, die sie verdient. Dabei ist sie etwas Besonderes: Sie ist die einzige Möglichkeit der Begeg- nung für israelische und palästinensische Parlamentarier. Seit die europäischen Kernmächte, Deutschland und Frankreich, über die Union für das Mittelmeer streiten, richten sich unsere Blicke wieder stärker nach Süden. Wir feiern diese Tage den 60. Geburtstag Israels. Die Gründung des israelischen Staates bedeutet uns Freude, Trauer, Verantwortung und Hoffnung: Wir freuen uns über eine Heimat für alle Bürger des israelischen Staates, die ihnen Schutz vor Ermordung und Verfolgung bot. Wir trauern darum, dass unser Land Millionen seiner jü- dischen Töchter und Söhne durch die Schoa verlor. Wir tragen die historische Verantwortung, dass die Gründung des Staates Israels mit neuem Leid einherging und Paläs- tinenser und Israelis bis zum heutigen Tage nicht in Si- cherheit leben. Wir hoffen, dass beide Seiten den Mut zu einem gerechten Frieden finden. Israel befindet sich heute in einer Position der Stärke. Wir vertrauen daher auf den Mut, weil dies, seit „David gegen Goliath“ die stärkste Waffe Israels war. Deutsch- land trägt eine besondere Verantwortung, im Rahmen der EU sowohl die Existenz Israels als auch einen le- bensfähigen palästinensischen Staat zu fördern, um ei- nen Frieden zu ermöglichen. Die historische und dop- pelte Verantwortung Deutschlands gegenüber Israeli und Palästinensern ist auch eine Chance, denn sie verpflich- tet zu besonderer Neutralität. Wir begrüßen daher die politischen Entwicklungen seit der Plenartagung der Parlamentarischen Versamm- lung in Athen. Dort war es noch zu sehr hitzigen Wort- gefechten zwischen Angehörigen der Hamas, Syrien und der israelischen Delegation gekommen. Wir begrüßen daher die Bereitschaft Israels zu Gesprächen mit Syrien, wir begrüßen die Initiative des ehemaligen US-Präsiden- t K p d d s s t s ß i d a B M s a d w s m h u h t E A w n p d a S R e E a w S d M e „ d r t t E g m z N E g F (C (D en Jimmy Carter für den Dialog mit allen relevanten räften der Region, und wir appellieren an die Konflikt- arteien, ihr gegenseitiges Misstrauen bei der Blockade es Gazastreifens durch internationale Unterstützung bei er Überwachung von Waffenlieferungen und Waffen- tillstand zu überwinden. Denn die Blockade Gazas chadet den Menschen und nutzt nur den falschen Kräf- en in diesem Konflikt. Den Empfehlungen der deut- chen Delegation im Abschlussbericht von Athen schlie- en wir uns uneingeschränkt an. Mit großer Sorge betrachten wir die Entwicklungen m Rahmen des Barcelona-Prozesses bzw. der Union für as Mittelmeer. Wir meinen, dass sowohl die deutschen ls auch die französischen Diven zu lange Europa als ühne eines großen Theaters missbraucht haben. Frau erkel und Herr Sarkozy erinnern in ihren Gebietsan- prüchen auf Osteuropa bzw. das Mittelmeer manchmal n Bismarck und Napoleon. Es ist schon bemerkenswert, ass sich hierzu im Bericht der deutschen Delegation enig findet bzw. sich im Rahmen der Parlamentari- chen Versammlung auch nicht viel ereignet hat. Die im Rahmen der zweiten Plenartagung der Parla- entarischen Versammlung in Brüssel diskutierte Frei- andelszone mit den euromediterranen Ländern erscheint ns ungeeignet für eine erfolgreiche Partnerschaft. Frei- andel führt nur zu mehr Wohlstand unter Gleichen, un- er Ungleichen schadet er oftmals der ökonomischen ntwicklung. Wir sollten die Integration daher bei den rbeitsmärkten, im Bildungs- und Hochschulsektor so- ie bei der technologischen Kooperation beginnen, icht bei Waren und Dienstleistungen. Wir hätten uns auch ein eindeutigeres Signal in uncto Flüchtlingsschutz gewünscht. Wir können nicht ie Staaten Nordafrikas mit Waren überschwemmen, ber die Menschen im Mittelmeer ertrinken lassen. Der onderberichterstatter der Vereinten Nationen für das echt auf Nahrung nennt diese humanitäre Katastrophe in „Imperium der Schande“. Diese Schande soll vor den uropäern verborgen werden; daher soll die Flüchtlings- bwehr bereits in der Sahara stattfinden. Die Menschen erden dann nicht mehr ertrinken, sondern verdursten. oziale Mindeststandards in Europa würden die Angst er Menschen vor Migration – wir benötigen dringend igration – verringern. Die Geschichte lehrt uns: Mau- rn haben keine Chance. Herr Sarkozy, Frau Merkel, tear down that wall!“ Die Atom-Diplomatie von Herrn Sarkozy im Rahmen er Mittelmeerunion ist nicht hinnehmbar. Die Verteue- ung der Energie hat auch zum Anstieg der Lebensmit- elpreise geführt und wird den Migrationsdruck zukünf- ig erheblich erhöhen. Wir müssen weg von den fossilen nergieträgern und dem Sicherheitsrisiko Nuklearener- ie. Es wäre daher vernünftiger, wenn wir uns im Rah- en der Mittelmeerpartnerschaft um die großen Poten- iale bei der Solar, Wasser- und Windenergie in ordafrika bemühen würden. Dies entspricht auch den mpfehlungen zur Diversifizierung der Energieversor- ung im Bericht von Athen. Die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben wie der lüchtlingspolitik im Rahmen von Public-Private-Part- 17322 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) nerships zur Befriedigung der kommerziellen Interessen von Investoren lehnen wir ab. Es fehlt wie auf allen Ebe- nen der Europapolitik an vernünftiger parlamentarischer Kontrolle. Der Konflikt um das Präsidium der Mittel- meerunion belegt zudem, dass der Konflikt um die au- ßenpolitischen Kompetenzen mit dem Vertrag von Lissa- bon nicht gelöst, sondern institutionalisiert wurde. Diese beiden Aspekte fehlen uns im Bericht der deutschen De- legation. Die Parlamentarische Versammlung sollte daher in Zukunft stärker genutzt werden, Rechenschaft von den Regierungen der beteiligten Staaten zu verlangen. Wir werden den Prozess der angedeuteten Umwidmung des Gremiums vor dem Hintergrund der Union für das Mit- telmeer zukünftig aufmerksam verfolgen. Der Deutsche Bundestag sollte sich dem anschließen. Dies erfordert, die Berichte der deutschen Delegation zukünftig nicht erst mit zwei Jahren Verspätung abzunicken. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zum Auftakt der EU-Ratspräsidentschaft Portu- gals hat der französische Präsident Nicolas Sarkozy im Frühjahr 2007 die bereits länger bestehende Idee einer Mittelmeerunion wieder ins Gespräch gebracht. Die Mit- telmeerunion soll beim Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und Mittel- meerpartnerländer am 13. Juli 2008 anlässlich des Euro- päischen Rates aus der Taufe gehoben werden. Die Transparenz des konkreten Vorhabens ließ von Anfang an zu wünschen übrig. Sarkozys ursprünglicher Plan, einen neuen und eigen- ständigen Verbund außerhalb der EU zu schaffen, ist Gott sei Dank gescheitert, und das nicht zuletzt an unse- rem vereinten Widerstand. Ich möchte Bundeskanzlerin Angela Merkel ausdrücklich loben; denn sie war eine der treibenden Kräfte, um die geplante Mittelmeerunion in die bestehenden Strukturen der EU zu integrieren, als Weiterentwicklung der seit zwölf Jahren bestehenden euromediterranen Partnerschaft, des sogenannten Barce- lona-Prozesses. Als Mitglied der deutschen Delegation bei der Euro- mediterranen Parlamentarischen Versammlung betone ich: Ja, die Bilanz der euromediterranen Beziehungen ist ernüchternd, denn nur wenige Regierungen in den Län- dern des südlichen Mittelmeerraums haben ein eindeuti- ges Interesse an demokratischen Reformen und regiona- ler Integration gezeigt. Dabei nimmt die Bedeutung der Beziehungen mit und unter unseren südlichen Mittel- meeranrainern stetig zu, und das nicht nur bei den Be- mühungen um eine Friedenslösung im Nahen Osten, dem Dialog mit dem Islam, Lösungen von Migrations- fragen und der Frage der Sicherheit der Energieversor- gung. Aber: Anstatt gleich neue, parallele und doppelte Strukturen zu schaffen und noch mehr Geld für die EU- Mittelmeerpolitik lockerzumachen, hätte zuvor analysiert und bilanziert werden sollen, warum der viel kritisierte B g r N k s w w P d d d d g d a u z i a g l r S k f A a s d s v n A p V m R N d u w l t r n g n u w (C (D arcelona-Prozess und die EU-Nachbarschaftspolitik ge- enüber den südlichen Anrainern bisher so wenig erfolg- eich waren. An mangelnder Finanzierung liegt es nicht. icht einmal drei Viertel des bereitgestellten Geldes onnten ausgegeben werden. Wie sollen die gewünschten Inhalte und Projekte bes- er umgesetzt und die Ziele der neuen Union erreicht erden? Was soll wirklich neu sein außer dem Namen, as macht die qualitative Aufwertung des Barcelona- rozesses aus? Die Mittelmeerpartner haben zwar die Neubelebung es Barcelona-Prozesses begrüßt, sich aber bereits wie- er deutlich gegen multilaterale Investitionen zulasten er bilateralen Mittelzuweisungen gestellt. Zweitens hat ie syrische Regierung bereits angedeutet, dass sie auf- rund der möglichen Anwesenheit Israels am kommen- en Gipfeltreffen nicht teilnehmen will, die Türkei weiß uch noch nicht, Libyen will nur Sondergast sein. Das geht ja wieder gut los. All das widerspricht einem nserer europäischen Grundprinzipien: die Bereitschaft ur regionalen Kooperation. Es muss klar sein: Das eine st ohne das andere nicht zu haben. Wer Geld will, muss uch kooperieren wollen. Die Kommission hat jetzt mit ihrer Mitteilung einen uten Aufschlag gemacht, vor allem zu den institutionel- en Fragen, auch wenn die Frage nach dem Funktionie- en der Projektarbeit noch nicht ganz ausgefeilt scheint: arkozys ursprüngliche Idee, nur Mittelmeeranrainer önnten in der geplanten Kopräsidentschaft der Union ür das Mittelmeer vertreten sein, kann nur ein Witz sein. uch der im Frühjahr angenommene Kompromiss – die lle zwei Jahre wechselnde Kopräsidentschaft aus einem üdlichen Partnerland und einem EU-Mitgliedsland – wi- erspricht meines Erachtens dem Gedanken der europäi- chen Integration und ihrer gemeinsamen Interessens- ertretung, da auf EU-Seite zunächst nacheinander die eun Länder die Kopräsidentschaft innehätten, die selbst nrainer des Mittelmeers sind. Meiner Meinung nach steht doch außer Frage: Die ge- lante Kopräsidentschaft muss mit den Regeln des EU- ertrages über die Außenvertretung der EU übereinstim- en. Demnach muss nach jetzigem Stand die rotierende atspräsidentschaft auch die Mittelmeerunion vertreten. ach Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages sind das ann der neue Ratspräsident, der Kommissionspräsident nd der Hohe Vertreter. Wo kämen wir denn hin, wenn ir für jedes regionale Kooperationsprojekt unterschied- iche Vertretungen nach außen aufbauen? Damit begeis- ern wir unsere europäischen Bürger, die die EU-Struktu- en eh schon für recht unübersichtlich halten, bestimmt icht wieder für die EU. Jetzt müssen wir daran arbeiten, die noch offenen Fra- en nach den genauen Zuständigkeiten und dem Sitz des eu zu gründenden Sekretariats, dem Generalsekretär nd der Rechenschaftspflicht gemeinschaftlich zu beant- orten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17323 (A) ) (B) ) Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (Ta- gesordnungspunkt 22) Ute Granold (CDU/CSU): Wir befassen uns heute mit einer Änderung des Erb- und Verjährungsrechts, die nicht sehr umfassend, aber dennoch wichtig ist. Das Erb- recht hat sich in seinen Grundzügen bewährt, doch ma- chen gesellschaftliche Entwicklungen und veränderte Wertvorstellungen, insbesondere eine stärkere Berück- sichtigung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, eine Anpassung erforderlich. Es geht im Wesentlichen um die Erweiterung des Selbstbestimmungsrechts und damit der Testierfreiheit des Erblassers, die Stärkung der Rechte der Erben gegenüber den Pflichtteilsberechtigten sowie die stärkere Honorierung familiärer Leistungen, wie zum Beispiel der Pflege. Grundlage für die vorgesehenen Änderungen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2005. Kernpunkt dieser Entscheidung ist die Feststellung, dass die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass durch die Erbrechtsgaran- tie und den Schutz der Familie nach Maßgabe des Grundgesetzes gewährleistet sein muss. Damit ist es uns als Gesetzgeber also verwehrt, das Pflichtteilsrecht, wie gelegentlich diskutiert, gänzlich abzuschaffen oder etwa auf das Unterhaltsminimum zu reduzieren. Gleichwohl gewährt das Bundesverfassungs- gericht einen weiten Spielraum, was die Ausgestaltung des Pflichtteilsrechts im Einzelnen angeht. Im Rahmen dieser Vorgaben und im Lichte der verän- derten gesellschaftlichen Bedingungen wollen wir mit der nunmehr anstehenden Novellierung die unterschied- lichen Interessen neu austarieren. Dabei bewegen wir uns in einem Spannungsfeld zwischen der Testierfreiheit des Erblassers einerseits und der unentziehbaren ange- messenen Teilhabe der Kinder am Nachlass andererseits. In diesem Sinne enthält der heute zur Beratung anste- hende Entwurf eine ganze Reihe von Änderungen, die im Vorfeld insbesondere mit den Verbänden und Län- dern breit diskutiert wurden und dort große Zustimmung gefunden haben. Die zum Teil nicht mehr zeitgemäßen Gründe für ei- nen Entzug des Pflichtteils werden entsprechend einer seit langem erhobenen Forderung modernisiert und an die veränderten familiären bzw. sozialen Strukturen und Wertvorstellungen angepasst. Danach soll im Interesse einer Stärkung der Testierfreiheit der Kreis der vor ei- nem Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten zu schüt- zenden Personen erweitert werden. Der Entziehungsgrund des „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels“ soll entfallen. Im Gegenzug soll künftig eine Entziehung des Pflichtteils bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat ausreichen, wenn des- h E w f i e E g k V B i t g k g g t k d t d e a f B d A v s s P t B b a A b Z z n a a s u a d z i h a v E (C (D alb die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass dem rblasser nicht mehr zuzumuten wäre. Eine weitere wichtige Neuregelung stellt die Um- andlung der starren Ausschlussfrist von zehn Jahren ür Schenkungen beim Pflichtteilsergänzungsanspruch n eine dann gleitende Ausschlussfrist dar. Die Frist zur rbrechtlichen Berücksichtigung wird also durch die inführung einer sogenannten Pro-rata-Lösung flexibler estaltet, indem die ergänzungspflichtige Schenkung ünftig zeitanteilig gemindert wird. Mit Blick auf diesen orschlag wurden bereits im Vorfeld von den Verbänden edenken vorgetragen. Wir werden daher diesen Punkt m weiteren Gesetzgebungsverfahren besonders sorgfäl- ig prüfen. Für die Union ist es ein besonders wichtiges Anlie- en, die häusliche Pflege künftig auch im Erbrecht stär- er zu berücksichtigen und eine entsprechende Privile- ierung vorzunehmen. Damit wollen wir den hohen esellschaftlichen Stellenwert der häuslichen Pflege un- erstreichen und das Engagement der Angehörigen stär- er als bisher honorieren. Der Gesetzentwurf sieht zu iesem Zweck eine Erweiterung des ausgleichsberech- igten Personenkreises auf alle gesetzlichen Erben sowie en Wegfall der bisherigen Einschränkung vor, nach der ine Ausgleichung nur stattfindet, wenn der Pflegende uf ein berufliches Einkommen verzichtet hat. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang jedoch, dass ür die Höhe der Ausgleichung künftig eine regelmäßige ewertung der Pflegeleistungen anhand der Pflegesätze es § 36 Abs. 3 SGB XI vorgenommen werden soll. uch hier bedarf es daher im weiteren Gesetzgebungs- erfahren einer sorgfältigen Prüfung. Um den unter- chiedlichen Fallgestaltungen – ich denke dabei bei- pielsweise an Menschen, die besonders aufwendige flegemaßnahmen benötigen – gerecht zu werden, soll- en wir hier alternative bzw. ergänzende Regelungen in etracht ziehen. Der vorliegende Entwurf sieht schließlich vor, die islang praktisch bedeutungslose Stundungsmöglichkeit ufzuwerten und sie jedem Erben einzuräumen. Dieser nsatz wird in der Fachwelt ganz überwiegend positiv ewertet. Es gibt jedoch vereinzelt Bedenken, dass das iel, eine wirklich praxisgerechte Stundungsmöglichkeit u eröffnen, nicht erreicht wird. Hier sind sicherlich och einige kritische Fragen zu klären; ich denke etwa n mittelständische Unternehmen, deren Fortbestand ufgrund eines Erbfalls nicht gefährdet werden darf. Anders als im ursprünglichen Entwurf vorgeschlagen, ieht der Gesetzentwurf jetzt vor, die bisherige familien- nd erbrechtliche Sonderverjährung soweit wie möglich n die dreijährige Regelverjährung anzupassen, die seit em Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002 gilt. Eine weitere Anregung des Bundesrates im Anhang u diesem Gesetz betrifft eine Änderung, die wir bereits m Rahmen des letzten Jahressteuergesetzes thematisiert aben: die Schaffung eines Steuerfreibetrages für ehren- mtliche Betreuer in Höhe der Übungsleiterpauschale on 2 100 Euro. Angesichts des großen, unverzichtbaren ngagements ehrenamtlicher Betreuer plädiere ich da- 17324 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) für, diese Forderung im weiteren Verfahren ergebnisof- fen zu prüfen. Zusammenfassend lässt also sich festhalten: Die vor- geschlagenen Änderungen stellen mit Blick auf die Re- formvorschläge der Verbände lediglich eine „kleine“ Lö- sung dar. Vor dem Hintergrund der veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen ist die Novelle überfällig. Da sich das Erbrecht aber, wie schon erwähnt, insgesamt bewährt hat, halte ich die punktuellen Neujustierungen dieser „kleinen“ Lösung für angemessen und zweckdienlich. Wir nehmen die im Vorfeld geäußerten Bedenken bzw. Anregungen ernst und werden diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren ergebnisoffen prüfen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Das heutige Erbrecht stützt sich in seinen wesentlichen Zügen noch auf das Familienbild des 19. Jahrhunderts. Dieses Familienbild hat sich in über 100 Jahren sehr ver- ändert, in deren Verlauf die Verbreitung der häuslichen Gemeinschaft von verheirateten Eltern mit ihren minder- jährigen Kindern stetig abnimmt. Im Gegenzug nehmen von diesem Muster abweichende Lebensformen immer weiter zu. Abzulesen ist dies an der rückläufigen Anzahl von Eheschließungen, den steigenden Scheidungszahlen, den anhaltend niedrigen Geburtenzahlen sowie der stei- genden Anzahl nicht verheirateter zusammenlebender Paare. Es ist unstrittig, dass die Familie in ihrer traditio- nellen Form seltener wird und sich dafür andere Lebens- formen etablieren. Die Klein- und Kleinstfamilie wird da- mit zu einer Lebensform unter vielen anderen. Allein die Zahl der Ehescheidungen stieg von 1985 bis 2006 von 179 364 auf 190 928. Von diesen Ehescheidungen waren im Jahre 2006 alleine 148 624 minderjährige Kinder be- troffen. Darüber hinaus wird jedes vierte Kind mittler- weile außerehelich geboren. Immer mehr Kinder leben in sogenannten Patchworkfamilien. Die Bindung zu dem El- ternteil, mit dem die Kinder zusammenleben, ist häufig enger als zum leiblichen Elternteil. Die veränderten ge- sellschaftlichen und wirtschaftlichen Umstände legen eine Überprüfung der Grundsätze des Pflichtteilsrechts nah. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits in zwei Kleinen Anfragen (Drucksachen 15/3899 und 16/3222) in den Jahren 2004 und 2006 auf den Änderungsbedarf hingewiesen. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung nun endlich auf diese veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse. Die Modernisierung der Pflichtteilsentzie- hungsgründe im Rahmen des Gesetzentwurfes stellt eine wesentliche Neuerung zur Stärkung des Selbstbestim- mungsrechts und der Testierfreiheit des Erblassers dar. Dazu gehört, dass die Pflichtteilsentziehungsgründe für alle Pflichtteilsberechtigten angeglichen werden, der Kreis der vom Verhalten des Pflichtteilsberechtigten Be- troffenen auch auf Lebenspartner, Stief- und Pflegekin- der erweitert wird und der Katalog der Entziehungs- gründe überarbeitet wurde. Diese Neuregelungen sind zu unterstützen. Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetz- lichen Erben dar; denn häusliche Pflege von Angehöri- g T h d l k g h w h a n d s d u b a D t d Z b V F G t d s g m l g a l k s g n P m e d d m s m f t R v D k z U s P n (C (D en wird in unserer Gesellschaft ein immer wichtigeres hema. Viele Angehörige erbringen in diesem Bereich erausragende Leistungen, die auf dem Grundgedanken er familiären Solidarität beruhen. Gerade diese fami- iäre Verbundenheit ist aber auch der Grund dafür, dass eine Vereinbarungen über einen finanziellen Ausgleich etroffen werden. Hat der Erblasser dann kein Testament interlassen, geht der pflegende Angehörige oft leer aus, as den finanziellen Ausgleich betrifft. Die bisher beste- enden Regelungen, wonach nur für Abkömmlinge, die uf berufliches Einkommen verzichten, eine Anrech- ungsmöglichkeit besteht, sind zu eng. Die Erweiterung er Ausgleichspflicht, wie sie der Gesetzentwurf vor- ieht, auf alle gesetzlichen Erben und unabhängig von em Verzicht auf berufliches Einkommen, ist daher zu nterstützen. Durch die vorgesehenen nachträglichen Anrechnungs- estimmungen wird die Testierfreiheit ebenfalls maßvoll usgeweitet. Dies greift nicht unverhältnismäßig in die ispositionsfreiheit des beschenkten Erben bzw. Pflicht- eilsberechtigten ein. Zwar ist zum Zeitpunkt der Zuwen- ung für den Beschenkten nicht voraussehbar, ob die uwendung zu erbrechtlichen Konsequenzen führt; es esteht jedoch die Möglichkeit, durch eine vertragliche ereinbarung Rechtssicherheit zu schaffen. Welcher orm diese vertragliche Vereinbarung sein muss, wird im esetzgebungsverfahren noch zu diskutieren sein. Zu schützen ist auch das seit vielen Jahren verheira- ete Ehepaar, dessen Vermögen im Wesentlichen aus em selbst bewohnten Familieneigenheim besteht. Ver- tirbt nämlich ein Ehegatte und ist kein weiteres Vermö- en vorhanden, ist es dem überlebenden Ehegatten nicht öglich, den Pflichtteil bezogen auf das Haus auszuzah- en. Ein Verkauf des Hauses und ein Umzug in eine un- ewohnte Umgebung wären die Folge. Es entspricht ber gerade dem Willen des Erblassers, dass der länger ebende Ehegatte in dem Eigenheim wohnen bleiben ann. Auch in einem solchen Fall muss sichergestellt ein, dass eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs erfol- en kann. Auch mit Blick auf die Vererbung von Unter- ehmen kann die sofort eintretende Fälligkeit des flichtteilsanspruchs den Erben und damit das Unterneh- en in einem ganz besonderen Maße belasten. Dadurch ntstehende Liquiditätsengpässe können dazu führen, ass Unternehmen weit unter Wert und gegen den Willen es Erblassers verkauft werden müssen. Ob die Neufor- ulierung der entsprechenden Vorschriften in dem Ge- etzentwurf diesbezüglich eine Verbesserung bringt, uss sich im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwur- es im Deutschen Bundestag zeigen. Die FDP-Bundes- agsfraktion wird hierauf Wert legen. Die Einführung einer gleitenden Ausschlussfrist im ahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs wird auch on der FDP-Bundestagsfraktion seit langem gefordert. ie bisherige Stichtagsregelung, nach der eine Schen- ung unberücksichtigt bleibt, wenn zur Zeit des Erbfalls ehn Jahre seit der Schenkung verstrichen sind, führte zu nbilligkeiten. Die nun vorgeschlagene gleitende Aus- chlussfrist mildert das bisherige Alles-oder-Nichts- rinzip deutlich ab und gibt dem Beschenkten mehr Pla- ungssicherheit. Viele Fragen, unter anderem zur Be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17325 (A) ) (B) ) handlung nichtehelicher Partner und Ehegatten, sind in diesem Zusammenhang noch zu klären. Zu einer Umge- hung der Ansprüche nichtehelicher Kinder darf es aber nicht kommen. Der Gesetzentwurf enthält insgesamt so- mit etliche Detailregelungen, die der Stärkung der Tes- tierfreiheit dienen. Dieser eingeschlagene Weg ist unter- stützenswert. Über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus möchte ich jedoch auf das Problem hinweisen, dass das Pflicht- teilsrecht sowohl Verständnisprobleme als auch teilweise einen Akzeptanzverlust in der Bevölkerung aufweist. Vermehrt richten sich Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und ver- langen eine Abschaffung des Pflichtteilsrechts. Auch aus dem Bereich der notariellen Praxis wird berichtet, dass das Pflichtteilsrecht sehr häufig im Mittelpunkt der erb- rechtlichen Beratung stehe. Den Erblassern gehe es fast immer um die Frage, inwieweit die als unpassend emp- fundene gesetzliche Regelung geändert bzw. gestaltet werden könne. Das Bundesverfassungsgericht hat in sei- ner Entscheidung vom 19. April 2005 (l BvR 1644/00) festgestellt, dass das Pflichtteilsrecht eine grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass des Erblas- sers darstelle. Das Merkmal der Familiensolidarität, die grundsätzlich unauflösbar zwischen dem Erblasser und seinen Kindern bestehe, präge das Pflichtteilsrecht. Bei der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung habe der Ge- setzgeber jedoch einen weiten Gestaltungsspielraum. Das heißt, dass die Realisierung des Pflichtteilsrechts nicht umgangen werden darf. Die Höhe des Pflichtteils- rechts ist verfassungsrechtlich jedoch nicht strikt vorge- geben. Der Wandel der sozialen Strukturen und Traditionen führt zu einer zunehmenden Individualisierung, aber auch zu einer Pluralisierung der Familienformen und Fa- milienbeziehungen. Um auf diese veränderten gesell- schaftlichen Verhältnisse zu reagieren, bedarf es auch sich fortentwickelnder Verantwortungsgemeinschaften. Der Stärkung der Testierfreiheit kommt dabei eine wich- tige Bedeutung zu. Denn letztendlich ist es das Vermö- gen des Erblassers, welches vererbt wird. Der Erblasser hat ein Recht, über sein Vermögen bestimmen zu kön- nen. Dabei zu berücksichtigen ist jedoch die unentzieh- bare Nachlassteilhabe der Pflichtteilsberechtigten. Das Pflichtteilsrecht ist zu Recht als verfassungsrechtlich ge- boten anzusehen; denn es spiegelt die Familiensolidarität im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge wider und darf nicht angetastet werden. Vor diesem Hintergrund sollte, wenn man schon eine Reform des Erbrechts angeht, die zentrale Beschränkung der Testierfreiheit, nämlich die Höhe des Pflichtteilsan- spruchs von derzeit der Hälfte zumindest offen im Ge- setzgebungsverfahren diskutiert werden. In den Beratun- gen des Rechtsausschusses des Bundesrates wurde zumindest angedacht, die Höhe des Pflichtteilsanspruchs auf ein Drittel zu reduzieren. Zu fordern ist diesbezüg- lich eine rechtstatsächliche Untersuchung zur Praxis und zu den Vorstellungen der Beteiligten zum Erbrecht. B s r s l S n i t v w n s d s w h b w E R w r 1 Ä p d d e k i n v h – b n W d b H a l d d W E a d r W i t z (C (D Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Ich habe diesen eitrag in einen juristisch-handwerklichen und einen ge- ellschaftspolitischen Teil gegliedert. Der vorgelegte Gesetzentwurf nimmt eine Reihe echtlicher Feinjustierungen am Erbrecht vor, die für ich betrachtet nachvollziehbar erscheinen. Es ist sicher- ich sinnvoll, die Regeln der kurzen Verjährung der chuldrechtsreform zu überdenken, wenn sie im Verhält- is zum Erbrecht zu unbilligen Ergebnissen führen. Es st sicherlich angebracht, die Entziehungs- und Anfech- ungsgründe für den Pflichtteil dem heutigen Verständnis on Moral und Sitte anzupassen. Es ist auch begrüßens- ert, unzeitgemäße Unterscheidungen von Lebenspart- erschaften und Ehen innerhalb des Erbrechts abzu- chaffen. Es macht ebenfalls Sinn, solchen Erben, die en Erblasser zu Hause pflegten, einen Ausgleichsan- pruch aus der Erbmasse zu verschaffen. Wir werden ohl in naher Zukunft ein Gesetz verabschieden, das andwerklich innerhalb des bestehenden Systems Ver- esserungen bringt. Das bestehende Erbrechtssystem ird damit wohl widerspruchsfreier werden. Aber das rbrecht selbst bleibt als Widerspruch erhalten. Ich komme zum gesellschaftspolitischen Teil meiner ede. Hierzu möchte ich an die Begründung des Ent- urfes anknüpfen. Dort heißt es sinngemäß, das Erb- echt habe sich seit seiner Kodifizierung am Ende des 9. Jahrhunderts bewährt. Es bestehe nur punktueller nderungsbedarf. Sie alle kennen und verwenden das olitische Ideal von der Leistungsgesellschaft. Ich will iesen Begriff jetzt einmal sehr ernst nehmen. In einer Leistungsgesellschaft entscheidet die indivi- uelle Leistung eines Menschen über sein Vermögen. In iner Leistungsgesellschaft gelangt zu Wohlstand, wer örperlich fleißig oder geistig rege war. Bedenklich sind n einer solchen Gesellschaft dann jedoch Vorteile, die icht auf eigener Leistung beruhen. Diese Bedenken ermisse ich, wenn es um die gesellschaftspolitische Be- andlung des Erbrechtes geht. Denn Erbschaft beruht klar erkennbar – nicht auf der eigenen Leistung des Er- en. Erbschaft – das ist der letzte goldene Löffel, der ei- em in den Mund gesteckt wird. Den ersten goldenen Löffel gibt es schon in der iege, so sie im richtigen Haus steht. Wer in vermögen- em Hause aufwächst, der erhält Förderung, beste Aus- ildung, Chancen und Geschenke. Wer in einer Moabiter interhofwohnung groß wird, der erhält Sorgen, Zweifel n den eigenen Fähigkeiten und Steine in den Weg ge- egt. Für den einen gibt es noch viele goldene Löffel, für en anderen nur das trügerische Versprechen des Lohns er Leistung. Die Erbschaft ist der letzte goldene Löffel. er nie Not oder Existenzangst kannte, erhält durch die rbschaft nun noch einmal üppige Unterstützung. Wer ber dringend Unterstützung braucht, geht leer aus. Es geht mir nicht um Omas Häuschen. Es geht mir um ie großen und riesigen Vermögen, die durch die Gene- ationen hindurchgereicht werden wie ein Adelstitel. ie dieses Gerechtigkeitsdilemma gelöst werden kann, st eine komplexe Frage, die ebenso komplexe Antwor- en erfordert, Antworten, die Sie wahrscheinlich als „So- ialismus“ alten Stils brandmarken würden – und damit 17326 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) wohl mit einem Denkverbot belegen würden. Nein, es geht nicht einfach um das, was im Sozialismus Umver- teilung genannt wurde. Es geht um Gemeinsinn und Ge- meinnützigkeit. Es geht um den zentralen Satz unseres Grundgesetzes, der wieder zu Geltung kommen soll: Ei- gentum verpflichtet. Ich könnte ihnen hier viel erzählen über die Einbrin- gung von Erbschaften in gemeinnützige Projekte, in Stif- tungen, über Ideen, die sich nicht eben mal in einer Vier- Minuten-Mitternachtsrede ausbreiten lassen. Wir, die Fraktion der Linken, möchten Sie aber zu einem Diskurs einladen, Sie auffordern, mit uns auch über Ideen nach- zudenken, die außerhalb der üblichen Parlamentsverlaut- barungen liegen. Wir möchten Sie zu einer Diskussion über Chancengleichheit einladen, einer Diskussion über das, was schon die Mütter und Väter des Grundgesetzes im Sinn hatten: die Sozialbindung des Eigentums. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Uns liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Erb- und Ver- jährungsrechts vor, der heute in erster Lesung im Bun- destag beraten wird. Der thematische wie politische Schwerpunkt des Entwurfes liegt unzweifelhaft im Erb- recht. Daher möchte ich mich in meiner Rede diesem Bereich vorrangig zuwenden und auf die Änderungen im Verjährungsrecht, die mir nicht problematisch erschei- nen, nicht näher eingehen. Wir Grünen unterstützen die Zielsetzung des Entwur- fes, das Erbrecht zu modernisieren, mit veralteten Rege- lungen „aufzuräumen“ und Unstimmigkeiten zu beseiti- gen. Es ist richtig, den Pflichtteilsentziehungsgrund des „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels“, der längst nicht mehr zeitgemäß ist, zu streichen. Richtig und not- wendig ist es auch, die Entziehungsgründe zu vereinheit- lichen, also gesetzlich keine Unterscheidung mehr zu treffen zwischen Abkömmlingen und Eltern, Ehegatten und Lebenspartnern. Jedoch ist zu kritisieren, dass Le- benspartner insoweit nicht ausdrücklich und eindeutig in den Schutzbereich des § 2333 BGB einbezogen wurden, sondern – so die Gesetzesbegründung – im Begriff der „ähnlich nahe stehenden Personen“ miterfasst sein sol- len. Solcherlei Versteck-Regelungen sind unangemes- sen und gehen zulasten schwul-lesbischer Lebenspart- nerschaften, weil sie diese aus dem Licht des Gesetzes in den Schatten der Fußnoten drücken und unnötige Inter- pretationsspielräume zulassen. Hier muss nachgebessert werden. Ein von Bundesjustizministerin Zypries als ganz zen- tral hervorgehobener Punkt des Gesetzentwurfes betrifft die verstärkte erbrechtliche Berücksichtigung erbrachter Pflegeleistungen. Nach dem neuen § 2057 b BGB kann ein gesetzlicher Erbe, der den Erblasser während länge- rer Zeit gepflegt hat, bei der Auseinandersetzung der Erbmasse einen Ausgleich für die von ihm erbrachten Pflegeleistungen verlangen. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Die Erbringung und finanzielle Absicherung von Pflegeleistungen ist und bleibt an erster Stelle eine sozialpolitische, gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung, sie kann und darf nicht ins Erbrecht „abgeschoben“ werden, wenngleich dies eine erbrechtli- c a i c l G d – a d r t m v a G l a l m d R n r b B n h r d w n c t u E w d u r U r g B e a B E d t J 3 n D „ d T (C (D he Berücksichtigung von Pflegeleistungen auch nicht usschließt. Die vorgeschlagene konkrete erbrechtliche Regelung m Gesetz enthält jedoch aus meiner Sicht einen erhebli- hen Schwachpunkt. Sie klammert eine nicht unwesent- iche, ja ich möchte sogar sagen eine ganz wesentliche ruppe von Pflegenden von vornherein aus dem Anwen- ungsbereich aus: die der pflegenden Schwiegerkinder das sind heute zumeist die Schwiegertöchter – und uch der Lebensgefährten! Den in der Gesetzesbegrün- ung angeführten und auch erfassten Fall der nicht be- ufstätigen Frau, die ihre verwitwete kinderlose Schwes- er pflegt – ja, den mag es geben. Das Gros der Fälle acht er jedoch nicht aus. Aber wesentliche Gruppen on im Familienverbund Pflegenden von vornherein uszuklammern, darin sehen wir ein klares Defizit des esetzes. Wer aus familiärer Solidarität heraus Pflege- eistungen erbringt – gleich ob als Schwiegerkind oder uch als Lebensgefährte –, darf keine Schlechterbehand- ung durch das Gesetz erfahren! Hier reicht es nicht, sich it Verweis auf Praktikabilitätserwägungen um notwen- ige Antworten herumzudrücken. In den Beratungen des echtsausschusses werden wir darauf dringen, insoweit ach Lösungsansätzen zu suchen, um damit nichtge- echtfertigte Ungleichbehandlungen abzuwenden. Zum Schluss möchte ich noch kurz auf die „Omni- usforderung“ des Bundesrates eingehen, ehrenamtliche etreuerinnen und Betreuer in die Regelungen zur soge- annte steuerfreien Übungsleiterpauschale einzubezie- en. In diesem Punkt hat die Bundesregierung Prüfbe- eitschaft signalisiert. Ich würde mich sehr freuen, wenn iese Prüfbereitschaft – endlich – zu einem Änderungs- illen würde. Denn wir Grüne erheben diese Forderung ach Schaffung eines Steuerfreibetrages für ehrenamtli- he Betreuerinnen und Betreuer in Höhe der Übungslei- erpauschale bereits seit langem – ich verweise nur auf nseren Änderungsantrag 16(14)0256 vom Juni 2007. hrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten eine ichtige, verantwortungsvolle, eine persönlich for- ernde und mitunter auch sehr aufwendige Arbeit; sie nterstützen unter Betreuung stehende Menschen in de- en rechtlichen Angelegenheiten, leisten den Betroffenen nterstützung, geben Zuwendung. Diese wichtige eh- enamtliche Arbeit, die kostenintensive Berufsbetreuun- en vermeiden hilft, wird mit gerade mal 323 Euro pro etreuung und Jahr pauschal vergütet. Darauf Steuern zu rheben, kann nicht richtig sein und fördert das Ehren- mt nicht. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Auf die Generation der rben kommt ein wahrer Geldsegen zu. Während 1970 eine urchschnittliche Hinterlassenschaft noch 28 000 DM be- rug, hatte sich der Betrag 1990 schon versiebenfacht. Im ahre 2010 dürfen die Erben mit durchschnittlich fast 00 000 Euro rechnen. Bereits jetzt haben die Bürgerin- en und Bürger nach Auskunft des Bundesverbands eutscher Banken insgesamt 9 Billionen Euro auf der hohen Kante“ liegen. Das bedeutet im Durchschnitt, ass jeder, ob Baby oder Greis, rund 94 000 Euro in der asche oder besser auf der Bank hat. Natürlich sind Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17327 (A) ) (B) ) diese Reichtümer nicht in jedem Haushalt vorhanden, der Armuts- und Reichtumsbericht spricht eine deutliche Sprache. Aber eine weitere sehr erstaunliche Zahl ist, dass inzwischen fast jeder zweite Bundesbürger Haus- oder Grundbesitz hat. Ein kleines Häuschen ist also in sehr vielen Familien zu vererben. Auch der Staat profitiert von diesem Wohlstand. Während 1997 über die Schenkung- oder Erbschaft- steuer 2,1 Milliarden Euro erwirtschaftet wurden, ist diese Einnahme kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2006 lagen die Einnahmen schon bei 3,8 Milliarden. Aber wo es viel Geld gibt, ist der Streit nicht weit. Und viel Streit bedeutet viel Arbeit für Rechtsanwälte, Notare und Ge- richte. Und es bedeutet, dass das Erbrecht zunehmend weiter an Bedeutung gewinnen wird. Wir wollen dieses Rechtsgebiet deshalb an einigen Stellen reformieren. Viele Bürgerinnen und Bürger kennen die Gestaltungs- möglichkeiten nicht, die ihnen das geltende Erbrecht bietet und machen deshalb nur zurückhaltend davon Ge- brauch. Wir gehen davon aus, dass nur knapp ein Drittel der künftigen Erblasserinnen und Erblasser ein Testa- ment oder einen Erbvertrag gemacht hat. Ich bin über- zeugt, dass eine vernünftige Regelung der Vermögens- nachfolge so manchen Streit in der Familie vermeiden kann. Wir brauchen Änderungen dort, wo sich in der Praxis ein Bedürfnis entwickelt oder sich das Recht als veraltet erwiesen hat. Die Anhörung der Verbände hat uns in die- ser Zielrichtung bestätigt. Auch der Bundesrat befürwor- tet den Reformentwurf im Grundsatz. Er hat lediglich kleinere Detailänderungen vorgeschlagen und Prüfbit- ten formuliert. Hauptziele der Reform sind die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Testierfreiheit. Dazu setzt unsere Reform an folgenden wesentlichen Punkten an: Es werden, wie seit langem gefordert, die Pflichtteilsentziehungsgründe überarbeitet. Dabei ist ein wesentlicher Ansatz die Erweiterung des Schutzbereichs der Entziehungsgründe. Im geltendem Recht ist es so: Richtet sich der Angriff des Pflichtteilsberechtigten ge- gen das Leben eines Beteiligten, ist der Schutzbereich am weitesten. Eine Entziehung des Pflichtteils ist mög- lich, wenn der Pflichtteilsberechtigte entweder dem Erb- lasser, seinem Ehegatten oder einem anderen Abkömm- ling des Erblassers nach dem Leben trachtet. Bei schweren tätlichen Attacken nur gegen die körperliche Unversehrtheit und nicht gegen das Leben sieht das Ge- setz eine Pflichtteilsentziehung lediglich dann vor, wenn der Erblasser oder sein Ehegatte, von dem der Pflicht- teilsberechtigte zusätzlich abstammen muss, angegriffen wurde. Aber nicht nur am Schutzbereich, auch bei den Ent- ziehungsgründen setzt die Reform an. Wer kann noch et- was mit dem Begriff „ehrloser und unsittlicher Lebens- wandel“ anfangen? Und warum kann ein solcher nur dem Kind vorgeworfen werden und nur hier die Pflicht- teilsentziehung rechtfertigen? Eltern oder Ehegatten dür- fen ohne pflichtteilsrechtliche Konsequenz ehrlos und unsittlich leben. Und können wir heute noch ernsthaft vertreten, dass die Ermordung eines fremden Kindes kein ehrloser und unsittlicher Lebenswandel und damit auch kein Pflichtteilsentziehungsgrund ist? Die Pflicht- t m z u t g n e s z w V n h d g h n c d d n P r k m B k t l v s l n k d k S U e t k d V d n S d r z D d t d Z g S (C (D eilsentziehungsgründe sollen in genau diesen Punkten odernisiert werden: Künftig sollen alle Pflichtteilsent- iehungsgründe für Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten nd Lebenspartner gleichermaßen gelten. Eine Pflicht- eilsentziehung soll möglich sein bei einem tätlichen An- riff gegen den Erblasser, seinen Ehegatten, Lebenspart- er oder einen anderen Abkömmling. Darüber hinaus rweitern wir diesen Schutzbereich auch auf dem Erblas- er ähnlich nahestehende Personen. Der Pflichtteilsent- iehungsgrund des ehrlosen oder unsittlichen Lebens- andels entfällt. Stattdessen soll eine rechtskräftige erurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens ei- em Jahr ohne Bewährung künftig zur Pflichtteilsentzie- ung berechtigen, wenn die Pflichtteilsüberlassung für en Erblasser unzumutbar ist. Gleiches soll für ver- leichbare Taten gelten, die im Zustand der Schuldunfä- igkeit begangen wurden. Die Stärkung der Testierfreiheit wird auch durch ei- en weiteren wichtigen Punkt umgesetzt: die nachträgli- he Anrechnung von Zuwendungen auf Pflichtteil oder as Erbe. Wendet der Erblasser zu Lebzeiten seinen Kin- ern etwas zu, so kann eine solche Schenkung derzeit ur unter engen Voraussetzungen auf den Erb- oder flichtteil angerechnet werden. Der Erblasser muss be- eits vor oder bei der Zuwendung eine Anrechnung er- lärt haben. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht öglich. Gerade bei Geldgeschenken wissen aber viele ürgerinnen und Bürger nicht, dass es nach der Schen- ung nicht mehr möglich ist, diese auf Erb- oder Pflicht- eil anrechnen zu lassen. Viele gehen wie selbstverständ- ich davon aus, dass hohe Geldzuwendungen eine Art orweggenommene Auszahlung des späteren Erbes sein ollen. Künftig sollen die Erblasser diese „Fehlvorstel- ung“ berichtigen können und nachträglich die Anrech- ungen erklären oder frühere Erklärungen widerrufen önnen. Die nachträglichen Erklärungen sind aus Grün- en der Rechtssicherheit an eine bestimmte Form ge- nüpft: die Form eines Testaments oder Erbvertrags. Der tärkung des Selbstbestimmungsrechts dient auch die mwandlung der starren Ausschlussfrist für Pflichtteils- rgänzungsansprüche in eine gleitende Ausschlussfrist. Schenkungen des Erblassers können zu einem Pflicht- eilsergänzungsanspruch führen. Derzeit werden Schen- ungen dabei in voller Höhe berücksichtigt, wenn seit er Schenkung noch keine zehn Jahre verstrichen sind. erstirbt der Erblasser auch nur einen Tag vor Ablauf er Frist, wird der Pflichtteilsberechtigte für die Berech- ung seines Anspruchs so gestellt, als gehöre die chenkung noch zum Nachlass. Verstirbt der Erblasser agegen nach Ablauf der Frist, geht der Pflichtteilsbe- echtigte im Hinblick auf die Schenkung leer aus. Für den Erben, der vorrangig zur Pflichtteilsergän- ung verpflichtet ist, geht es damit um alles oder nichts“. as halte ich für ungerecht. Je mehr Jahre verstreichen, esto weniger soll die Schenkung künftig bei der Pflicht- eilsergänzung berücksichtigt werden. Ausgehend von en zehn Jahren soll die Schenkung pro Jahr mit einem ehntel weniger in Ansatz gebracht werden. Diese Re- elung führt auch bei Zuwendungen an gemeinnützige tiftungen künftig zu mehr Planungssicherheit. 17328 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Ein weiterer Reformpunkt ist die Stundung des Pflichtteilsanspruchs nach § 2331 a BGB. Viele ältere Ehepaare äußern in ihren Eingaben an das Bundesminis- terium der Justiz die Sorge, dass das hart erarbeitete Häuschen bei Versterben eines Ehegatten verkauft wer- den müsse, um den Pflichtteil der Kinder zu bezahlen. Viele wissen nicht, dass wir bereits heute schon eine Re- gelung haben, die zumindest dem Ehegatten oder Le- benspartner in dieser Situation helfen kann: die Stun- dung. Allerdings sind die Voraussetzungen sehr eng. Die Regelung gilt nur für den pflichtteilsberechtigten Erben. Hier sind Erweiterungen notwendig. Deshalb soll die Möglichkeit der Stundung künftig jedem Erben eröffnet werden. Damit kann zum Beispiel die als Erbin einge- setzte Lebensgefährtin Stundung verlangen. Aber auch für Familienbetriebe kann diese Neuregelung nützlich sein. Wird der Betrieb nicht dem Sohn, sondern dem Neffen vererbt, kann die Gefahr der Zerschlagung des Betriebes wegen Zahlung des Pflichtteilsanspruchs durch eine Stundung abgewendet werden. Ein weiteres wichtiges Reformziel ist die bessere Ho- norierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich. Viele Angehörige erbringen bei der privaten Pflege ge- rade betagter Menschen wichtige Leistungen. Zwei Drit- tel der auf Pflege angewiesenen Personen werden zu Hause versorgt, in erster Linie von Familienmitgliedern. Da die Pflege aufgrund der familiären Verbundenheit er- folgt, treffen die Beteiligten in der Praxis vielfach keine Vereinbarungen über ein angemessenes Entgelt. Der Ge- pflegte sorgt aus den unterschiedlichsten Gründen auch nicht immer dafür, die ihm erbrachten Leistungen aus der Pflegeversicherung an die pflegenden Angehörigen weiterzuleiten. Hat der Erblasser kein Testament errichtet, in dem er die Pflege durch Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis hätte honorieren können, geht der pflegende Angehörige für seine erbrachten Leistungen oftmals leer aus. Er er- hält zwar seinen Erbteil, aber dieser spiegelt bei mehre- ren Erben nicht die überobligatorisch erbrachten Leis- tungen im Vergleich zu den anderen Erben wider. § 2057 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der eine Anre- chung von Pflegleistungen zwar ermöglicht, hilft in der Regel nicht weiter. Denn die Regelung ist eng: Sie gilt nur für Abkömmlinge und nur, wenn die Pflege unter Verzicht auf berufliches Einkommen erfolgt ist. Damit wird der häufigste praktische Fall nicht erfasst. Pflegt zum Beispiel die Tochter ihre Mutter oder ihren Vater und ist sie Hausfrau, so verzichtet sie für die Pflege nicht auf berufliches Einkommen. Sie erhält damit bei der Erbauseinandersetzung keinen Ausgleich. Diese Pflege- leistungen sollen stärker und in häufigeren Fällen hono- riert werden. Künftig sollen alle gesetzlichen Erben und nicht nur wie im geltenden Recht Abkömmlinge ausglei- chungsberechtigt sein. Der Verzicht auf berufliches Ein- kommen als Voraussetzung entfällt. Zudem wird der Praxis ein Bewertungsmaßstab für die Pflegeleistung an die Hand geben. Die Wertbemessung soll an die Sätze aus der gesetzlichen Pflegeversicherung anknüpfen. Ich bin überzeugt, dass wird damit auch die Arbeit der Ge- richte und der Anwälte bei den gerade hier so sinnvollen Vergleichen vereinfachen. m s E r l A d D S d f B s b d l r r w f h d f a A w d m u T h t r n k n K r b s L l a f d k h b h R g (C (D Lassen Sie uns die Chance nutzen, das Erbrecht ge- einsam voranzubringen! Lassen Sie uns in den Aus- chüssen diskutieren und am Ende der Beratungen ein rb- und Verjährungsrecht beschließen, das den Bürge- innen und Bürger mehr Spielraum ermöglicht, ihren etzten Willen umzusetzen! nlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens Lena Strothmann (CDU/CSU): Die Leistungen und ie Funktionsfähigkeit des Schornsteinfegerwesens in eutschland sind vorbildlich. Dennoch widerspricht das chornsteinfegerrecht in seiner derzeitigen Ausprägung em EU-Recht zur Dienstleistungsfreiheit. Die EU ver- olgt die Umsetzung der Dienstleistungsfreiheit in allen ereichen in Europa. Die EU-Kommission hat als Lö- ung bereits vor einigen Jahren die vollständige Aufhe- ung unseres Systems gefordert. Schließlich holte sie as schärfste Schwert hervor und leitete ein Vertragsver- etzungsverfahren ein, das bis zum Europäischen Ge- ichtshof führen kann. Das Verfahren ruht während unse- es Gesetzgebungsverfahrens, aber es kann jederzeit ieder einen Schub erhalten. Der nun vorliegende Re- ormentwurf stellt ein Ergebnis aus langwierigen Ver- andlungen mit der Kommission dar. Vorrangiges Ziel er Kommission: Die Umsetzung der Dienstleistungs- reiheit in Deutschland. Das bedeutet, Schornsteinfeger us dem EU-Ausland können ab sofort hier tätig werden. uf frei werdende Kehrbezirke können sie sich sofort be- erben. Gleichrangiges Ziel im nationalen Interesse sind er Schutz der Verbraucher in Bezug auf Brand- und Kli- aschutz und Energieeinsparung. Diese Ziele bleiben nter staatlicher Aufsicht und stellen die hoheitlichen ätigkeiten des Bezirksbevollmächtigten dar. Dieser ho- eitliche Bereich kann nur in Verbindung mit dem Sys- em der Beleihung, mit Kehrbezirken und einer Gebüh- enordnung umgesetzt werden. Alles andere würde eine eue staatliche Behörde notwendig machen. Die Tätig- eiten des Bezirksbevollmächtigten bestehen dann nur och aus der Feuerstättenschau und der Führung des ehrbuches. Da dies zum Erhalt des Betriebes nicht aus- eichen wird, heben wir das bisherige Nebenerwerbsver- ot auf. Die Bezirke werden wiederum aber durch Aus- chreibung nach sieben Jahren und nicht mehr auf ebenszeit vergeben. Erneute Bewerbungen sind natür- ich möglich. Der Wettbewerb wird nicht nur durch die Konkurrenz us dem EU-Ausland gestärkt. Auch unsere Schornstein- eger, die nicht Bezirksbevollmächtigte sind – das sind iejenigen, die bisher auf den Bewerberlisten standen –, önnen sich selbstständig machen. Das konnten sie bis- er nicht. Dieses Vorrecht war den Bezirksinhabern vor- ehalten. Alle Betriebe können zukünftig die nicht ho- eitlichen Schornsteinfegerarbeiten, zum Beispiel die einigung, auf dem Markt anbieten. Damit hat der Bür- er erstmals die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17329 (A) ) (B) ) und sich einen Schornsteinfeger selbst auszusuchen. Die Fäden werden organisatorisch beim Bezirksbevollmäch- tigten zusammenlaufen, da seine Kollegen des freien Wettbewerbs ihm gegenüber eine Art Berichtspflicht ha- ben, zum Beispiel über erfolgte BImSch-Messungen. Das mag sich kompliziert anhören, wird in der Praxis aber leicht laufen und ist zudem der einzige Weg, die Verpflichtung der Eigentümer nachhalten zu können. Noch einmal: Die einzige Alternative wäre eine neue Aufsichtsbehörde. Auf das Schornsteinfegerhandwerk werden viele Änderungen zukommen. Die Schornstein- feger werden sich dem Wettbewerb stellen, sie müssen sich im Markt behaupten lernen und in Teilen ein neues Berufsbild mitentwickeln. Sie haben erkannt, dass sie sich verändern müssen. Sie sind dazu bereit, da es letzt- lich positive Auswirkungen hat und es das Handwerk zu- kunftsfähig macht. Die Reform hat auch Einfluss auf angrenzende Handwerke. Insbesondere das Sanitär-Hei- zung-Klima-Handwerk sieht Wettbewerbsverzerrungen auf sich zukommen. Durch den Wegfall des Nebentätig- keitsverbotes für Schornsteinfeger können diese sich – nach entsprechender Qualifikation mit Meisterab- schluss – auch im SHK-Handwerk betätigen. Umgekehrt geht das zwar auch, aber erst nach Ende der gut vierjäh- rigen Übergangsfrist. Zudem plädiert das SHK-Hand- werk entweder für die Beibehaltung der jetzigen Tren- nung von Messung und Wartung oder eben für einen ganz freien Wettbewerb, an dem sie dann auch teilhaben wollen. Wir werden über all diese Punkte und auch noch über andere Detailfragen sprechen: Dazu gehören die Festschreibung der Kehrbezirke, die unterschiedlichen Rechtssysteme aufgrund der Über- gangsfrist, die Trennung zwischen Wartung und Mes- sung, die Aspekte der Altersversorgung und auch die Mitarbeiterausbildung. Bei all diesen noch offenen Fra- gen werden wir die Forderungen der EU im Auge haben müssen. Denn eines ist ganz klar: Erneute grundsätzliche Änderungen sind mit der Kommission nicht verhandel- bar. Details ja, aber eine Abkehr von der Liberalisierung ist unmöglich. Es ist daher schlichtweg unseriös, wenn die Fraktion Die Linke sich hier wider besseren Wissens als Fürsprecher oder gar Bewahrer des bestehenden Sys- tems hinstellt. Sie wissen, dass das nicht geht. Seit meh- reren Jahren ist klar, dass auf das Schornsteinfegerwesen in Deutschland Änderungen zukommen. In welchem Ausmaß und mit welchen Auswirkungen genau, kristal- lisiert sich nunmehr heraus. Alle brauchen Planungs- sicherheit: die Schornsteinfeger, deren Berufsbild sich sehr ändern wird, die Gesellen, die eine Perspektive brauchen, und die Auszubildenden, die wir auch zukünf- tig gewinnen wollen. Sie alle müssen wissen, was kommen wird. Daher ist es notwendig, dass wir bei der Reform des Schornstein- fegerwesens keine Zeit mehr verlieren. Andrea Wicklein (SPD): Vor gut einem Monat war ich mit einem Bezirksschornsteinfegermeister aus Pots- dam auf den Dächern der Stadt unterwegs. Ich wollte mir ein eigenes Bild von der Tätigkeit der Schornsteinfe- ger machen. Ich war bei einer Feuerstättenschau dabei, sah in Schornsteine hinein und konnte sehen, wie S u m d w i B B B A d l t p a d l t U w d d d S u P s P H f S K t f t t s d M l t d s C s ß k s a S s u k d d z h (C (D chornsteinfeger Mängel an Feuerungsanlagen erkunden nd feststellen. Bei meinem Besuch wurde mir noch ein- al deutlich: Die Tätigkeit der Schornsteinfeger ist trotz er technischen Fortschritte bei Heizungsanlagen nach ie vor unerlässlich. Mit ihrem fachkundigen Blick und hren Messungen bewahren sie Hauseigentümer vor randgefahren. Mit ihren Messungen nach der Ersten undesimmissionsschutzverordnung wird ein wichtiger eitrag zum Schutz der Umwelt geleistet. Die wichtige ufgabe, Brand- und Umweltschutz in unseren Gebäu- en sicherzustellen, sollte daher auch in Zukunft staat- ich geregelt bleiben. Das Schornsteinfegerhandwerk spielt dabei eine zen- rale Rolle. Zwar müssen wir nach Vorgaben der Euro- äischen Union das Schornsteinfegermonopol teilweise ufheben und die periodischen Messungen nach der Bun- esimmissionsschutzverordnung in den Wettbewerb ent- assen. Doch Schornsteinfegermeister als bevollmäch- igte Unternehmer des Staates sind heute für Brand- und mweltschutz an Feuerungsanlagen verantwortlich und erden es auch in Zukunft sein. Es war ein großer Erfolg, ass die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit er Europäischen Kommission erreichen konnte, dass er heute vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des chornsteinfegerwesens den Vorgaben der EU entspricht nd dem Schornsteinfegerhandwerk trotzdem eine klare erspektive gibt. Die Dienstleistungsfreiheit wird sofort, die Niederlas- ungsfreiheit nach einer Übergangszeit gewährt. Nach rüfung ihrer handwerklichen Qualifikation durch die andwerkskammer und Eintragung in das Schornstein- egerregister können EU-Ausländer in Deutschland als chornsteinfeger tätig werden. Trotzdem werden die ehrbezirke beibehalten, werden Schornsteinfegermeis- er als Bezirksbevollmächtigte weiter die Kehrbücher ühren. Sie werden über die Feuerstättenschau die Be- riebssicherheit der Anlagen überprüfen und die Pflich- en der Eigentümer kontrollieren. Wir haben mit der Be- chränkung des Gesetzes auf die hoheitlichen Aufgaben en Teil erhalten, der im Interesse der Gesellschaft ist. it anderen Worten: Die Brandsicherheit in Deutsch- and bleibt trotz der Umsetzung der EU-Vorgaben wei- erhin gewahrt. Dem Schornsteinfegerhandwerk wird trotz der Verän- erungen eine Perspektive gegeben. Sicher: Der Anpas- ungsprozess bringt Veränderungen, aber eben auch hancen mit sich. In Zukunft werden die Bezirksschorn- teinfegermeister, die dann Bezirksbevollmächtigte hei- en, nicht mehr allein von Gebühreneinnahmen leben önnen. Nicht nur wegen der Niederlassungsfreiheit, ondern auch deshalb muss das Nebenerwerbsverbot ufgehoben werden. In Zukunft können sich dann auch chornsteinfeger in anderen Gewerken betätigen, wenn ie die nötigen handwerksrechtlichen Qualifikationen nd Voraussetzungen erfüllen. Dies bietet neue Möglich- eiten für die Schornsteinfeger, auch für diejenigen, die erzeit mit der Ausbildung beginnen. Natürlich entsteht adurch auch neue Konkurrenz für andere Gewerke, so um Beispiel für das Sanitär-, Heizungs- und Klima- andwerk. 17330 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) ) (B) ) Es muss aber deutlich gesagt werden: Umgekehrt ste- hen in Zukunft auch die Schornsteinfeger unter Konkur- renzdruck. Die in den Wettbewerb entlassenen Aufgaben der Schornsteinfeger können ab dem Jahr 2013 von je- dem wahrgenommen werden, der sich fortbildet und in die Handwerksrolle als Schornsteinfeger eintragen lässt. Den Bürgerinnen und Bürgern steht es daher in Zukunft frei, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr-, und Mess- arbeiten beauftragen. Das bedeutet mehr Freiheit, aber natürlich auch mehr Verantwortung. Um zu wissen, wer in der Umgebung als Schornsteinfeger tätig ist, wird ein Register geführt, aus dem sich die Haus- und Wohnungs- eigentümer ihren Schornsteinfeger wählen können. Die Übergangszeit bietet allen Beteiligten die Mög- lichkeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen. Ich bin überzeugt, das wird ihnen auch gelingen. Sicher wird sich der Markt in Zukunft ändern. Der Gesetzent- wurf bietet aber die Gewähr dafür, dass trotz der Anpas- sung des Schornsteinfegerwesens an das EU-Recht un- sere Ziele beim Brand- und Klimaschutz erfüllbar bleiben. Paul K. Friedhoff (FDP): Der Deutsche Bundestag ist aufgerufen, den Traditionsberuf des Schornsteinfe- gers neu zu regeln. Diese Reform ist angesichts veralte- ter und verbraucherfeindlicher Strukturen in diesem Handwerksbereich notwendig und angesichts des euro- päischen Vertragsverletzungsverfahrens auch überfällig. Die hierin liegende Chance zur Rechtsverbesserung wird jedoch mit dem vorgelegten Entwurf vertan. Während die Bundesregierung – wie schon die Vor- gängerregierung – bei der Umsetzung von europäischen Vorgaben oft über das Ziel hinausschießt, regelt sie mit dem vorliegenden Entwurf nur das Nötigste. Um der eu- ropäischen Dienstleistungsfreiheit zu genügen, soll es nun Schornsteinfegern aus dem EU-Ausland gestattet werden, in deutschen Kaminen zu kehren. Anwendungs- fälle dieser Liberalisierung werden sich wohl höchstens in grenznahen Regionen ergeben, für die meisten Ver- braucher ist sie ohne Belang. Die eigentlichen Probleme jedoch werden nicht gelöst. Den Mut, das Schornsteinfe- gerwesen umfassend und konsequent zu modernisieren, hat die Bundesregierung nicht. Nebulös bleibt die zu- künftige Zuständigkeit für die amtliche Immissions- schutzmessung. Die neue Gebührenordnung wird durch die Bundesregierung verschwiegen. Von einer zukunfts- festen Altervorsorge für die Schornsteinfeger und Be- zirksbevollmächtigten wird nicht gesprochen. Dem Aus- bildungswesen wird die nötige Finanzierungsperspektive verwehrt. Es fehlt an einer Regelung zum Informations- austausch mit den Brandbekämpfungskräften. Stattdessen wird mit dem Gesetzentwurf das bislang wichtigste Prinzip in der Arbeitsteilung zwischen Schornsteinfegern und Heizungsbauerhandwerk aufge- brochen. Es muss auch weiterhin heißen: Wer installiert und wartet, kontrolliert nicht, und wer kontrolliert, der wartet und installiert nicht. Wenn man aber Schornstein- fegern erlaubt, auch Wartungstätigkeiten durchzufüh- ren, führt dies zu einer Selbstkontrolle, was dem Gedan- k z S g L H w w v z m w s b S w f t d f t n D 2 l m z h m k t w g b o z V i t f r g i r N c w g l W w B w G (C (D en einer neutralen und unabhängigen Überprüfung uwiderläuft. Das Problem stellt sich auf der anderen eite natürlich gleichfalls, wenn nach Ablauf der Über- angsfrist entsprechend qualifizierte SHK-Betriebe auch eistungen der Schornsteinfeger anbieten dürfen. auptzweck der Schornsteinfegertätigkeit muss die Ge- ährleistung von Brandsicherheit bleiben. Diesem Ziel ird nicht gedient, wenn wir durch eine Vermischung on Wartung und Kontrolle am Ende sozusagen Hei- ungsbauer mit angeschlossener Kaminkehrerei bekom- en. Das Gesetzesvorhaben geht zulasten des SHK-Hand- erks. Aufgrund ungleicher Übergangsfristen entstehen pürbare Wettbewerbsverzerrungen. Die in ihrem Kehr- ezirk bis 2013 durch ihr Kehrmonopol geschützten chornsteinfeger werden einseitig zulasten des Hand- erks privilegiert. Die deutschen SHK-Handwerker dür- en bis dahin nicht im Berufsfeld der Schornsteinfeger ätig werden. Das Nebenerwerbsverbot für diese fällt je- och sofort. Darüber hinaus besteht langfristig die Ge- ahr, dass Bezirksbevollmächtigte den umfassenden Da- enbestand des Kehrbuchs für gezielte Werbeangebote utzen. Hier muss noch einmal nachgebessert werden. Das Gesetzesvorhaben geht zulasten der Verbraucher. as Reformmonster verursacht zunächst mindestens 2 Millionen Euro zusätzlicher Bürokratiekosten, die etztlich der Bürger zu zahlen hat. Obwohl in immer ehr Gebäuden rußfreie und wartungsarme Heizsysteme um Einsatz kommen, soll das Kontrollintervall noch er- öht werden: Statt einmal in fünf Jahren soll nun zwei- al in sieben Jahren des Hauseigentümers Feuerstätte ontrolliert werden. Das wird die Kosten in die Höhe reiben. Letztlich werden wohl auch die weiterhin not- endigen Gebührensätze über dem heutigen Niveau lie- en. Dass den Verbrauchern so keine Entlastung ge- racht werden kann, wird von der Bundesregierung ffensichtlich bewusst in Kauf genommen: In der Geset- esbegründung gibt sie offen zu, dass sie Senkungen des erbraucherpreisniveaus nicht erwartet. Wieder einmal st die Bundesregierung einer der Preistreiber der Na- ion. Das Schornsteinfegerwesen ist aufgerufen, durch Re- ormbereitschaft die Akzeptanz seiner Stellung beim üb- igen Handwerk und beim zahlungsverpflichteten Bür- er zu erhöhen. Reform im Dialog statt in Konfrontation st meiner Meinung nach die Lösung. Es darf nicht da- um gehen, die Gewerke gegeneinander auszuspielen. ötig ist eine sinnvolle Verzahnung und eine versöhnli- he Arbeitsteilung mit dem Heizungs- und Klimahand- erk. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Die Linke ist egen die von der Großen Koalition angestrebte Libera- isierung des deutschen Schornsteinfegerhandwerks. arum? Es drohen ein Abbau von Sicherheit und Um- eltschutz, Mehrkosten für den Verbraucher und prekäre eschäftigung in einem bisher gesicherten Berufsstand, enn die Bundesregierung mit den Kehrarbeiten einen roßteil der bisher hoheitlichen Aufgaben der Schorn- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17331 (A) ) (B) ) steinfegerinnen und Schornsteinfeger dem Wettbewerb preisgibt. In der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf räumt die Bundesregierung selbst ein – ich zitiere –: Mit den neuen Regelungen sind „Abstriche an Betriebs- und Brandsi- cherheit, Umweltschutz, Klimaschutz oder an den Zielen der Energieeinsparung zu befürchten“. Allerdings wür- den diese nicht über „ein vertretbares Maß“ hinausge- hen. Und: „Zur Erreichung dieses Zieles ist allerdings der Aufbau einer gewissen Bürokratie unvermeidbar.“ Das sagt wohl alles. Und zu möglichen Kostensteigerun- gen für den Verbraucher bemerkt sie: „Geringfügige Einzelpreisanpassungen können aufgrund der neu einge- führten Wettbewerbssituation nicht gänzlich ausge- schlossen werden.“ Einzelne Bürgerinitiativen kritisieren das bestehende Schornsteinfegerwesen wegen mangelnder Transparenz und unnötiger Kosten. Eins ist klar: Mit dem vorliegen- den Gesetzentwurf ist die Bundesregierung keine dieser Fragen systematisch angegangen. Hausbesitzer sollen künftig zwar frei wählen können, wer ihren Kamin kehrt. Aber dafür werden sie gegenüber der gegenwärtigen Lö- sung wahrscheinlich höhere Kosten aufbringen müssen. Die Linke sieht noch eine weitere gefährliche Ent- wicklung. Bisher garantierte der Beruf einer Schorn- steinfegerin oder eines Schornsteinfegers ein gesichertes Einkommen. Das wird künftig nicht mehr so sein, wenn die Bundesregierung ihre Pläne umsetzt. Schon jetzt for- dern die Arbeitgeber im Schornsteinfegerhandwerk die Einführung einer neuen Billiglohngruppe für Kehrarbei- ten, also genau den Bereich, der dem Wettbewerb freige- geben werden soll – und das obwohl laut neuem Gesetz- entwurf dafür eine Mindestqualifikation gefordert wird. Die Linke unterstützt hier die Schornsteinfegergewerk- schaft in ihren Aktivitäten und ihrer Forderung, die An- zahl der Kehrbezirke zumindest bis zum Ende des Über- gangszeitraums festzuschreiben. Und wir sehen die Gefahr, dass es durch die Aufhebung des Nebenerwerbs- verbotes für die Schornsteinfeger in anderen Gewerben wie der Heiz- und Klimatechnik zu Verdrängungswett- bewerb kommen kann. Ich fasse an dieser Stelle zusammen: Die Bundesre- gierung plant einen Gesetzentwurf, von dem sie selbst weiß, dass es Abstriche an Brandsicherheit und Umwelt- schutz gibt und die Kosten für den Verbraucher steigen können. Ich füge hinzu: Einem bisher gesicherten Be- rufsstand droht der Einzug prekärer Beschäftigung. Die Bundesregierung behauptet nun, sie müsse dies alles tun. Denn es gebe ein Vertragsverletzungsverfah- ren, dass das deutsche Schornsteinfegergesetz gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der Europäi- schen Union verstoße. Aber ich frage: Wer hat diese Eu- ropäische Union gemacht, in der das Streikrecht und so- ziale Mindeststandards als Hindernis für den freien Wettbewerb angesehen wird? Die Bundesrepublik ist das größte Mitgliedsland der Europäischen Union. SPD und Union, beide Parteien haben in den letzten drei Jahr- zehnten die Regierung gestellt und hätten für eine sozi- ale Ausrichtung der Europäischen Union eintreten kön- nen. a V v t m R M g 7 g W m t e H v f a B s R w W h a i l s n S z u m v g s d g h a g b N W b d w w w t (C (D Und zu guter Letzt: Die Regierung kann sich hier uch deshalb nicht herausreden, weil sie es 2006 bei der erabschiedung der sogenannten Bolkestein-Richtlinie ersäumt hat, das Schornsteinfegerhandwerk vom Gel- ungsbereich der Dienstleistungs-Richtlinie auszuneh- en. Mit diesem Gesetz droht ein gesellschaftlicher ückschritt. Dafür ist Die Linke nicht zu haben. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): it dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neure- elung des Schornsteinfegerwesens endet nach mehr als 0 Jahren das Kehrmonopol. Diese Reform haben wir allerdings nicht unserer Re- ierung, sondern der EU-Kommission zu verdanken. irtschaftsminister Glos und seine Kollegen haben sich it Händen und Füßen dagegen gewehrt, wollten den Sta- us quo für die 20 000 Schornsteinfeger beibehalten. Erst in EU-Vertragsverletzungsverfahren zwingt sie zum andeln. Das bisherige deutsche Schornsteinfegergesetz erstößt gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungs- reiheit der EU. Warum die Regierung hier nicht von sich us tätig wurde, ist mir schleierhaft. Nun gut, jetzt kommt also die Neuregelung. Aber ein lick in den Gesetzentwurf zeigt uns, dass die Ziele die- es Gesetzes, nämlich faire und verbraucherfreundliche ahmenbedingungen zu schaffen, mitnichten erreicht erden. Selbst das CDU-geführte Bundesland Baden- ürttemberg ist mit diesem Entwurf unzufrieden und atte im Bundesrat Änderungsanträge eingebracht, die ber keine Mehrheit gefunden haben. In diesem Fall rate ch Ihnen: Hören Sie auf Ihre Kollegen aus Süddeutsch- and! Dieser Gesetzentwurf ist unausgegoren und unvoll- tändig. Sie bleiben auf halber Strecke stehen. Warum ur? Mit diesem Entwurf ist keiner zufrieden, weder die chornsteinfeger, noch die Mitbewerber aus den Hei- ungs- und Installationsbetrieben und die Bürgerinnen nd Bürger in Deutschland schon gar nicht, denn sie üssen die Rechnung am Ende bezahlen. Schauen wir uns doch ein mal an, wie Sie Wettbewerb erstehen: Künftig wird ein Bezirk auf sieben Jahre ver- eben. In diesem Zeitraum findet zweimal, also durch- chnittlich alle 3,5 Jahre, eine Feuerstättenschau statt, ie aber nur von den jeweiligen Bezirksschornsteinfe- ern – bzw. jetzt sollen sie ja Bezirksbevollmächtigte eißen – durchgeführt werden dürfen. Damit bleiben aber uch weiterhin alle anderen Schornsteinfeger außen vor. Der Gesetzentwurf sieht zudem weitreichende Über- angsfristen vor; das heißt, bis zum 31. Dezember 2012 leibt das Kehrmonopol bei den Schornsteinfegern. Das ebentätigkeitsverbot wird allerdings mit sofortiger irkung aufgehoben. Schornsteinfeger können demnach ei entsprechender Qualifikation Arbeiten im Bereich es Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks anbieten, ährend dem übrigen Handwerk dieses zunächst ver- ehrt bleibt. Wo findet hier Wettbewerb statt? Warum können Hausbesitzer nicht selbst entscheiden, en Sie mit der Wartung Ihrer Heizungsanlagen beauf- ragen? Da viele bereits Wartungsverträge mit Fachbe- 17332 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 (A) (C) (B) (D) trieben haben, die Emissionsmessungen beinhalten, kommt es hier zu Doppelmessungen und somit zu unnö- tigen weiteren Kosten für die Hausbesitzer. Der Nach- weis der Durchführung dieser notwendigen Messungen kann gegenüber den Behörden auch auf anderem Weg erbracht werden, zum Beispiel durch zertifizierte Hei- zungsmonteure. Die Kontrollintervalle sollten wir übrigens an den technischen Fortschritt der Heizungsanlagen anpassen. Nur so können wir verhindern, dass jährlich viele Schornsteine gereinigt werden, obwohl sie sauber sind und weder eine Brand- noch eine Gesundheitsgefahr be- steht. Beim Schornsteinfeger handelt es sich um einen sehr alten Beruf, dessen Bestand noch immer auf dem not- wendigen vorbeugenden Brandschutz wie aber auch sehr zunehmend auf dem angewandten Umweltschutz grün- det. Deutschland hat hier mit die höchsten Standards weltweit, und das ist sicher auch der Verdienst der Schornsteinfeger. Das möchte ich an dieser Stelle aus- drücklich würdigen. Bündnis 90/Die Grünen treten für einen echten Wett- bewerb bei den Schornsteinfegern ein. In vielen anderen Branchen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass mehr Wettbewerb zu mehr Qualität und Kostentranspa- renz führen kann. Auch die Schornsteinfeger werden von diesem Wettbewerb profitieren. Ich nenne nur die qualifizierte Beratung ökoeffizienter Heiztechniken als einen von möglichen neuen Tätigkeitsbereichen. Es las- sen sich ja bereits einige Schornsteinfeger zu Gebäude- energieberatern ausbilden. Hier sehe ich ein großes Potenzial für die gesamte Branche. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Gesetz- entwurf gründlich zu überarbeiten um dabei auch ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden: weniger Kon- trolle, weniger Bürokratie, aber mehr Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. 163. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Paul Lehrieder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Wenn ich Ihren Vorschlag anschaue, stelle ich fest,

    ass sich keine Regelungen finden, die die Gründung
    on Betriebsräten im Verhältnis zum Status quo erleich-
    ern. Sie schreiben:

    Der Prozess der Einleitung von Betriebsratswahlen
    muss gesetzlich besser geschützt werden. Die ge-
    richtliche Bestellung eines Wahlvorstands auf An-
    trag der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss
    für Kleinbetriebe bis 100 Beschäftigte erleichtert
    werden.

    ier findet sich nichts, was nicht ohnehin schon möglich
    äre.


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie bessere Vorschläge?)







    (A) )



    (B) )


    Paul Lehrieder
    Ich kann Ihnen, Frau Pothmer, allerdings sagen, um
    Sie zu beruhigen: Es kommt kein eigener Antrag von
    mir.

    Meine Damen und Herren, die beiden vorgelegten
    Anträge, über die wir heute diskutieren, werden wir aus
    gutem Grund ablehnen. Wir werden die Ergebnisse der
    Auswertung der Vorgänge bei Lidl abwarten, darüber in
    der gebotenen Sachlichkeit sprechen und daraus die ent-
    sprechenden Schlüsse ziehen. Falls wir Handlungsbedarf
    sehen, werden wir zu gegebener Zeit hier darüber disku-
    tieren und sodann, Frau Kollegin Pothmer, sofern es er-
    forderlich ist, eigene Anträge einbringen.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Telekom hat für Sie gar nicht stattgefunden? – Gegenruf des Abg. Paul Lehrieder [CDU/ CSU]: Ich habe es vorhin angesprochen!)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege

Dr. Heinrich Kolb das Wort.


(Beifall bei der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich L. Kolb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    In den Anträgen der Grünen werden zwei Komplexe an-
    gesprochen: das Betriebsverfassungsgesetz und der
    Schutz der Daten der Arbeitnehmer.

    Ich möchte zunächst auf das Thema Betriebsverfas-
    sungsgesetz eingehen und darauf hinweisen, dass es die
    FDP war, die 1972 gemeinsam mit der SPD die betriebli-
    che Mitbestimmung in Deutschland eingeführt hat.


    (Beifall bei der FDP – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1972!)


    Leitbild war dabei die Kooperation von Arbeitnehmern
    und Arbeitgebern in den Betrieben, das einvernehmliche
    Miteinander von Unternehmen und Betriebsrat, nicht die
    Konfrontation. Ich erwähne das, weil die Grünen als Re-
    aktion auf unakzeptable Vorkommnisse – das gebe ich
    hier gerne zu – bei sogenannten Discountern jetzt vor-
    schlagen, mit einer allgemeingültigen und beileibe nicht
    auf Discounter beschränkten Verschärfung der Vor-
    schriften des Betriebsverfassungsgesetzes die streitige
    Errichtung von Betriebsräten sozusagen zum Modell zu
    erheben und damit das bisherige Regel-/Ausnahmever-
    hältnis umzukehren. Wenn ich mir so durchlese, was Sie
    da so alles in Ihrem Antrag fordern, kann ich nur sagen,
    Frau Stokar von Neuforn: Da war wohl Ihre Abteilung
    „Agitation und Klassenkampf“ am Werke. Ich glaube
    aber nicht, dass dieser Denkansatz auf Dauer Erfolg ver-
    spricht.

    Jeder Unternehmer und auch die Arbeitnehmer in den
    Betrieben wissen – wenn sie es noch nicht wissen, müs-
    sen sie es lernen –: Nur wenn es auf Dauer zu einem In-
    teressenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Unter-
    nehmern kommt, wenn Betriebsrat und Unternehmer
    zum Wohle des Unternehmens und seiner Arbeitnehmer

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    (C (D usammenarbeiten, ist der Bestand eines Unternehmens nd seiner Arbeitsplätze gesichert. Ich bin ähnlich wie er Kollege Lehrieder der Meinung, dass ein solcher Ineressenausgleich in den geltenden Vorschriften des Beriebsverfassungsgesetzes – gerade auch, was das Voreld einer Betriebsratsgründung angeht – ausreichend erankert ist. Vor dem Hintergrund, dass Rot-Grün im Jahre 2000 ine größere Reform des Betriebsverfassungsgesetzes urchgeführt hat, frage ich mich schon, Frau Stokar von euforn, warum Sie Ihre Forderungen nicht schon daals erhoben oder umgesetzt haben. Das Problem war amals schon bekannt. Nein, ich glaube, die Vorschläge der Grünen zur Änerung des Betriebsverfassungsgesetzes, zum Beispiel ie Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses für ie Dauer der Amtszeit eines Betriebsrates, gehen zu eit. Sie wirken sich in der Praxis eher kontraproduktiv us. ie entsprechen auch nicht dem Gesetzesstand, so zum eispiel Ihre Forderung unter Ziffer 1 e Ihres Antrags. ie Möglichkeit, auch ohne Vorliegen eines Tarifvertraes einen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat einzuichten, gibt es nach § 3 Abs. 3 des Betriebsverfassungsesetzes doch längst. Dieser Antrag ist zu sehr vom edanken des Klassenkampfes geprägt und findet desalb nicht unsere Zustimmung. Schauen wir uns einmal Ihre Ausführungen zum Daenschutz an. Ich darf zunächst daran erinnern, dass der eutsche Bundestag die Bundesregierung schon mehr ach aufgefordert hat, den Arbeitnehmerdatenschutz zu tärken, (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


    (Beifall des Abg. Jörg Rohde [FDP])


    nd dazu bereits fraktionsübergreifend gemeinsame Ent-
    chließungen verabschiedet hat. Es stellt sich angesichts
    er jüngsten Fälle schon die Frage, ob die geltenden
    echtlichen Regelungen ausreichen.

    Fakt ist auch, dass die Stärkung des Arbeitnehmerda-
    enschutzes bereits von der rot-grünen Bundesregierung
    ür die letzte Wahlperiode angekündigt war. Sie lässt
    ber noch immer auf sich warten. Insofern ist es schon
    onderbar, dass sich nun ausgerechnet die Grünen als
    üterin von Bürgerrechten und Datenschutz gerieren.
    uch hier frage ich: Warum haben Sie nicht gehandelt,

    ls Sie die Gelegenheit dazu hatten?


    (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann ich sagen: Weil das von der SPD blockiert wurde! – Gegenrufe von der FDP: Oh!)


    amals hat sich Ihre Regierung hinter Überlegungen auf
    uropäischer Ebene versteckt, die es angeblich abzuwar-
    en galt. Danach hat man von dieser Sache nichts mehr
    ehört.

    Ihre Sorge um den Datenschutz und das Recht auf in-
    ormationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen






    (A) )



    (B) )


    Dr. Heinrich L. Kolb
    und der Arbeitnehmer ist aber, gemessen an Ihrem frühe-
    ren Verhalten, höchst unglaubwürdig. Wir wollen und
    werden nicht vergessen, dass es die rot-grüne Bundesre-
    gierung war, die die Axt wiederholt an die Bürgerrechte
    gelegt hat. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das
    sogenannte Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
    und das Finanzmarktförderungsgesetz, mit dem das
    Bankgeheimnis quasi abgeschafft wurde. Unter Ihrer Re-
    gierungsverantwortung wurde die Erhebung und Spei-
    cherung biometrischer Daten eingeführt.


    (Zuruf von der FDP: So war es!)


    Sie, die Grünen, waren es doch, die sogar einen Persil-
    schein zur Aufgabe des Datenschutzes erteilten, bevor
    die Voraussetzungen überhaupt klar geregelt waren. Da-
    rauf muss man an dieser Stelle hinweisen.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Zur aktuellen Situation möchte ich Folgendes sagen:
    Die in der letzten Zeit aufgedeckten skandalösen Fälle
    belegen, wie wichtig effektiver Datenschutz auch im pri-
    vaten Bereich ist. Die Unternehmen müssen den Schutz
    der informationellen Selbstbestimmung gegenüber ihren
    Mitarbeitern wahren. Man gewinnt manchmal den Ein-
    druck, dass Datenschutz ein Bürgerrecht zweiter Klasse
    ist und Missbräuche oft gar nicht mehr als Missbräuche
    definiert werden. Hier gilt es, Abstumpfungstendenzen
    und der Herabsetzung von Hemmschwellen entgegenzu-
    treten.

    Wir brauchen dringend eine gesamtgesellschaftliche
    Diskussion über den Stellenwert des Datenschutzes. Ge-
    rade die jüngsten Fälle bei der Telekom zeigen exempla-
    risch, dass große Datenmengen die Gefahr des Miss-
    brauchs erhöhen. Deshalb bleibt die FDP bei ihrer
    strikten Ablehnung der von der Großen Koalition einge-
    führten Vorratsspeicherung von Telekommunikationsda-
    ten.


    (Beifall bei Abgeordneten der FDP)


    Wir glauben, dass das Bundesdatenschutzgesetz no-
    velliert werden muss. Die schwarz-rote Bundesregierung
    muss endlich initiativ werden, auch was die informatio-
    nelle Selbstbestimmung in Arbeitsverhältnissen angeht.

    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)