Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17289
(A) (C)
(B) )
Anlagen zum Stenografischen Bericht
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
Köhler (Wiesbaden),
Kristina
CSU/CSU 29.05.2008
Anlage 1
Liste der entschuldigt
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Andres, Gerd SPD 29.05.2008
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.05.2008
Bodewig, Kurt SPD 29.05.2008
Brunkhorst, Angelika FDP 29.05.2008
Bülow, Marco SPD 29.05.2008
Dörmann, Martin SPD 29.05.2008
Drobinski-Weiß,
Elvira
SPD 29.05.2008
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.05.2008
Ernst, Klaus DIE LINKE 29.05.2008
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 29.05.2008*
Gabriel, Sigmar SPD 29.05.2008
Glos, Michael CDU/CSU 29.05.2008
Golze, Diana DIE LINKE 29.05.2008
Gröhe, Hermann CDU/CSU 29.05.2008
Hänsel, Heike DIE LINKE 29.05.2008
Heilmann, Lutz DIE LINKE 29.05.2008
Hinsken, Ernst CDU/CSU 29.05.2008
Hochbaum, Robert CDU/CSU 29.05.2008
Hörster, Joachim CDU/CSU 29.05.2008*
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.05.2008
Klug, Astrid SPD 29.05.2008
K
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en Abgeordneten
ortmann, Karin SPD 29.05.2008
r. Küster, Uwe SPD 29.05.2008
urth (Quedlinburg),
Undine
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.05.2008
r. Lamers (Heidelberg),
Karl
CDU/CSU 29.05.2008
opez, Helga SPD 29.05.2008
üntefering, Franz SPD 29.05.2008
aumann, Kersten DIE LINKE 29.05.2008
itzsche, Henry fraktionslos 29.05.2008
iltz, Gisela FDP 29.05.2008
aidel, Hans CDU/CSU 29.05.2008
ix, Sönke SPD 29.05.2008
r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 29.05.2008
chily, Otto SPD 29.05.2008
iebert, Bernd CDU/CSU 29.05.2008
r. Spielmann,
Margrit
SPD 29.05.2008
hönnes, Franz SPD 29.05.2008
r. Troost, Axel DIE LINKE 29.05.2008
ieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 29.05.2008
eil, Martin FDP 29.05.2008
ypries, Brigitte SPD 29.05.2008
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
17290 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
(A) )
(B) )
Ute Granold
Reinhard Grindel
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Dr. Gerd Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Bernd Neumann (Bremen)
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Marcus Weinberg
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Annette Widmann-Mauz
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Angelika Graf (Rosenheim)
Dieter Grasedieck
Dr. Wolfgang Götzer Marlene Mortler Kai Wegner Peter Friedrich
Anlage 2
der Mitglieder des Deutsch
schen Welle gemäß Paragr
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Dorothee Bär
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Dr. Stephan Eisel
Anke Eymer (Lübeck)
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Ralf Göbel
Josef Göppel
Peter Götz
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hristian Hirte
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r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
ndreas Jung (Konstanz)
teffen Kampeter
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ernhard Kaster
iegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
olker Kauder
ckart von Klaeden
ürgen Klimke
ulia Klöckner
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artmut Koschyk
homas Kossendey
ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
r. Martina Krogmann
r. Hermann Kues
ndreas G. Lämmel
r. Norbert Lammert
elmut Lamp
atharina Landgraf
r. Max Lehmer
aul Lehrieder
gbert Liebing
duard Lintner
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r. Michael Luther
tephan Mayer (Altötting)
olfgang Meckelburg
r. Michael Meister
aurenz Meyer (Hamm)
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r. h. c. Hans Michelbach
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r. Eva Möllring
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r. Joachim Pfeiffer
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r. Peter Ramsauer
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r. Heinz Riesenhuber
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r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
lbert Rupprecht (Weiden)
eter Rzepka
nita Schäfer (Saalstadt)
ermann-Josef Scharf
artmut Schauerte
r. Annette Schavan
arl Schiewerling
hristian Schmidt (Fürth)
ndreas Schmidt (Mülheim)
ngo Schmitt (Berlin)
r. Andreas Schockenhoff
r. Ole Schröder
ernhard Schulte-Drüggelte
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ilhelm Josef Sebastian
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homas Silberhorn
ohannes Singhammer
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rika Steinbach
hristian Freiherr von Stetten
ero Storjohann
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homas Strobl (Heilbronn)
ena Strothmann
ichael Stübgen
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r. Hans-Peter Uhl
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dfunkrates der Deut-
laus-Peter Willsch
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lisabeth Winkelmeier-
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agmar Wöhrl
olfgang Zöller
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r. Hans-Peter Bartels
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r. Axel Berg
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othar Binding (Heidelberg)
olker Blumentritt
lemens Bollen
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r. Gerhard Botz
laus Brandner
ernhard Brinkmann
(Hildesheim)
delgard Bulmahn
lla Burchardt
artin Burkert
r. Michael Bürsch
hristian Carstensen
arion Caspers-Merk
r. Peter Danckert
r. Herta Däubler-Gmelin
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r. Carl-Christian Dressel
etlef Dzembritzki
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iegmund Ehrmann
ans Eichel
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nnette Faße
lke Ferner
abriele Fograscher
ainer Fornahl
abriele Frechen
agmar Freitag
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17291
(A) )
(B) )
Monika Griefahn
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Hubertus Heil
Dr. Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Stephan Hilsberg
Petra Hinz (Essen)
Gerd Höfer
Iris Hoffmann (Wismar)
Frank Hofmann (Volkach)
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber
Josip Juratovic
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Dr. Bärbel Kofler
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Angelika Krüger-Leißner
Jürgen Kucharczyk
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Waltraud Lehn
Gabriele Lösekrug-Möller
Dirk Manzewski
Lothar Mark
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Markus Meckel
Petra Merkel (Berlin)
Dr. Matthias Miersch
Ursula Mogg
Marko Mühlstein
Detlef Müller (Chemnitz)
Michael Müller (Düsseldorf)
Gesine Multhaupt
Dr. Rolf Mützenich
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Christoph Pries
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
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echthild Rawert
teffen Reiche (Cottbus)
erold Reichenbach
r. Carola Reimann
alter Riester
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r. Ernst Dieter Rossmann
arin Roth (Esslingen)
ichael Roth (Heringen)
rtwin Runde
arlene Rupprecht
(Tuchenbach)
nton Schaaf
xel Schäfer (Bochum)
ernd Scheelen
r. Hermann Scheer
arianne Schieder
r. Frank Schmidt
lla Schmidt (Aachen)
ilvia Schmidt (Eisleben)
einz Schmitt (Landau)
arsten Schneider (Erfurt)
laf Scholz
ttmar Schreiner
einhard Schultz
(Everswinkel)
wen Schulz (Spandau)
wald Schurer
rank Schwabe
r. Angelica Schwall-Düren
r. Martin Schwanholz
olf Schwanitz
ita Schwarzelühr-Sutter
olfgang Spanier
örg-Otto Spiller
ieter Steinecke
ndreas Steppuhn
udwig Stiegler
olf Stöckel
hristoph Strässer
r. Peter Struck
oachim Stünker
r. Rainer Tabillion
örg Tauss
ella Teuchner
r. h. c. Wolfgang Thierse
üdiger Veit
imone Violka
örg Vogelsänger
r. Marlies Volkmer
edi Wegener
etra Weis
unter Weißgerber
r. Rainer Wend
ydia Westrich
r. Margrit Wetzel
ndrea Wicklein
ngelbert Wistuba
r. Wolfgang Wodarg
altraud Wolff
(Wolmirstedt)
eidi Wright
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anfred Zöllmer
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r. Karl Addicks
hristian Ahrendt
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aniel Bahr (Münster)
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rnst Burgbacher
atrick Döring
echthild Dyckmans
lrike Flach
tto Fricke
aul K. Friedhoff
orst Friedrich (Bayreuth)
r. Edmund Peter Geisen
r. Wolfgang Gerhardt
iriam Gruß
oachim Günther (Plauen)
r. Christel Happach-Kasan
irgit Homburger
r. Werner Hoyer
ichael Kauch
r. Heinrich L. Kolb
ellmut Königshaus
udrun Kopp
ürgen Koppelin
einz Lanfermann
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na Lenke
ichael Link (Heilbronn)
arkus Löning
atrick Meinhardt
urkhardt Müller-Sönksen
irk Niebel
ans-Joachim Otto
(Frankfurt)
etlef Parr
ornelia Pieper
örg Rohde
r. Konrad Schily
arina Schuster
r. Hermann Otto Solms
r. Max Stadler
r. Rainer Stinner
arl-Ludwig Thiele
lorian Toncar
hristoph Waitz
r. Claudia Winterstein
r. Volker Wissing
artfrid Wolff (Rems-Murr)
IE LINKE
arin Binder
r. Lothar Bisky
r. Martina Bunge
oland Claus
r. Diether Dehm
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r. Dagmar Enkelmann
r. Gregor Gysi
ans-Kurt Hill
ornelia Hirsch
r. Barbara Höll
lla Jelpke
r. Lukrezia Jochimsen
r. Hakki Keskin
atja Kipping
an Korte
atrin Kunert
skar Lafontaine
lla Lötzer
orothée Menzner
ornelia Möller
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olfgang Nešković
r. Norman Paech
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odo Ramelow
aul Schäfer (Köln)
olker Schneider
(Saarbrücken)
r. Ilja Seifert
r. Petra Sitte
rank Spieth
r. Kirsten Tackmann
r. Axel Troost
lexander Ulrich
örn Wunderlich
abine Zimmermann
ÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN
erstin Andreae
olker Beck (Köln)
ornelia Behm
irgitt Bender
lexander Bonde
kin Deligöz
r. Thea Dückert
ans-Josef Fell
ai Gehring
atrin Göring-Eckardt
ritta Haßelmann
ettina Herlitzius
infried Hermann
eter Hettlich
riska Hinz (Herborn)
lrike Höfken
r. Anton Hofreiter
ärbel Höhn
te Koczy
ylvia Kotting-Uhl
ritz Kuhn
enate Künast
onika Lazar
nna Lührmann
icole Maisch
erzy Montag
erstin Müller (Köln)
infried Nachtwei
mid Nouripour
rigitte Pothmer
laudia Roth (Augsburg)
rista Sager
anueal Sarrazin
lisabeth Scharfenberg
hristine Scheel
mingard Schewe-Gerigk
r. Gerhard Schick
rietje Staffelt
ainder Steenblock
ilke Stokar von Neuforn
r. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
ans-Christian Ströbele
r. Harald Terpe
ürgen Trittin
olfgang Wieland
osef Philip Winkler
17292 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
(A) )
(B) )
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung
– Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung
von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund
2008/2009 (Bundesbesoldungs- und -versor-
gungsanpassungsgesetz 2008/2009 – BBVAnpG
2008/2009)
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesbesoldungsgesetzes
– Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände-
rung des Bundesministergesetzes
(Tagesordnungspunkt 10 a und c)
Petra Pau (DIE LINKE): Mit der folgenden Abstim-
mung geht es darum, den Tarifabschluss im öffentlichen
Dienst auf die Bezüge von Beamtinnen und Beamten so-
wie Richterinnen und Richtern des Bundes zu übertra-
gen – jedenfalls im Wesentlichen. Dem wird die Frak-
tion Die Linke zustimmen.
Die Beamtinnen und Beamten haben in den zurück-
liegenden Jahren mehrfach Einbußen hinnehmen müs-
sen. Aber auch ihre Lebenshaltungskosten sind gestie-
gen. Deshalb ist es höchste Zeit, dass sie endlich besser
besoldet werden als bisher.
Überfällig ist die Angleichung der Bezüge ostdeut-
scher Beamtinnen und Beamte an das Westniveau. In
diesem Jahr wird die deutsche Einheit „volljährig“. Des-
halb ist es höchste Zeit, dass auch die Mauern zwischen
Ost und West, die sich noch immer auch durch Tarifver-
träge ziehen, fallen
Leider geschieht keine Angleichung bei den Arbeits-
zeiten der Tarifbeschäftigten und der Beamtinnen und
Beamten auf einheitlich 39 Stunden. Die Linke kritisiert
das und fordert Nachbesserung, übrigens nicht nur von
der Bundesregierung, sondern auch von den zuständigen
Gewerkschaften.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthielt ursprünglich
einen Art. 13. Mit ihm sollten die sogenannten Diäten
der Mitglieder des Bundestages ebenfalls angehoben
werden. Formal wäre das rechtens, aber politisch wäre es
falsch gewesen. Deshalb war Die Linke klar dagegen.
Nun haben sich die Unionsfraktion und die SPD-Frak-
tion darauf geeinigt, die Diätenerhöhung heute auszu-
klammern, nicht ohne Grummeln und Widerstand, wie
man hören konnte. Dieser Rückzug sei „feige“, war so-
gar zu hören. Ich hingegen finde: Wenn die Regierung
und wenn die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
gelegentlich wahrnehmen, wie die Stimmung in der Be-
völkerung wirklich ist, dann ist das nicht feige, sondern
eine Voraussetzung für eine lebendige und akzeptierte
Demokratie. Wenn sich aber die Meinung weiter verfes-
tigt, dass die da oben sowieso machen was sie wollen,
dann ist das auch ein Einfallstor für die demokratiefeind-
lichen Parolen und ihrer rechtsextremistischen Kamera-
den. Das kann keine Partei im Bundestag ernsthaft oder
fahrlässig wollen.
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Nun weiß auch ich, dass man, wenn es um die Bezüge
on Abgeordneten geht, schnell Emotionen bedienen
ann. Das werde ich mitnichten populistisch bedienen.
ber wir brauchen endlich eine Regelung, die uns aus
em Selbstbedienungsvorwurf herausbringt.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns nicht verboten,
ine neue Regelung zu finden. Die Fraktion Die Linke
st für entsprechende Vorschläge offen. Wir sind auch
ern bereit, eigene Vorstellungen beizusteuern. Lassen
ie uns also verantwortlich darüber reden!
nlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu den Anträgen:
– Rahmenbedingungen für Lebenslanges Ler-
nen verbessern – Weiterbildung und Qualifi-
zierung ausbauen und stärken
– Der beruflichen Weiterbildung den notwen-
digen Stellenwert einräumen
(Tagesordnungspunkt 14)
Uwe Schummer (CDU/CSU): Lernen ist wie Ru-
ern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man
urück.
Dieser Erfahrung stellt sich der Koalitionsantrag zum
ebenslangen Lernen.
Bildung schafft Beteiligungschancen für den Men-
chen, der seine berufliche Perspektive verbessert. Ohne
erufliche Qualifikation steigt das Risiko, arbeitslos zu
erden, um das Dreifache. Bildung schafft Beteili-
ungschancen für unser Land. Exportweltmeister kann
ur bleiben, wer seine Potenziale nutzt. Bildung ist der
chlüssel zu einer guten sozialen und wirtschaftlichen
ukunft. Schon heute berechnet die Wirtschaft einen
ährlichen Verlust an Aufträgen mit einem Volumen von
8,5 Milliarden Euro der entsteht, weil Stellen nicht be-
etzt werden.
Deutschland hatte 2007 fast 60 000 Patentanmeldun-
en, ist damit Spitzenreiter in Europa und belegt den
ünften Platz weltweit. 80 Prozent der Patente kamen
on betrieblichen Mitarbeitern, 20 Prozent von Hoch-
chulen, Forschungseinrichtungen und Einzelerfindern.
Das Flaggschiff der Bildung ist das duale System mit
,5 Millionen Auszubildenden in 490 000 Betrieben. Dies
t eine Voraussetzung für die Weiterbildungsfähigkeit. Im
tzten Jahr gab es 644 000 neue Ausbildungsplätze, ein
lus im Zweijahresvergleich um fast 14 Prozent. Die
undesagentur für Arbeit und die Kammern sagen, dass
ie Zahl in diesem Jahr erstmals seit 1992 über 700 000
iegen wird. Seit 2005 eine Steigerung um 130 000 Aus-
ildungsplätze. Die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren
at sich seit 2005 halbiert: 300 000 junge Menschen, die
ieder eine Zukunft haben.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17293
(A) )
(B) )
Die Opposition fragt nach dem roten Faden unserer
Politik. 2005 gingen täglich 2000 Arbeits- und Ausbil-
dungsplätze verloren, heute werden täglich 1400 neue
geschaffen. Die Hartz-Gesetze haben die Weiterbildung
in Deutschland kurz- und kleingeschossen. Wir bauen
wieder auf und schaffen neue Impulse. Die Union hat
bereits 2005 einen Antrag zum lebenslangen Lernen in
den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Koalitions-
vereinbarung knüpfte daran an. Unser Antrag bündelt
diese Maßnahmen. Ein erster Erfolg ist, dass die Beteili-
gung an der formalen Weiterbildung von 41 Prozent auf
43 Prozent gestiegen ist. Unser Ziel ist eine Weiterbil-
dungsquote der Erwerbstätigen von 50 Prozent und beim
informellen Lernen von 80 Prozent.
Eine älter werdende Gesellschaft lebt von der Lust am
Lernen. Heute geht sie mit zunehmendem Alter zurück.
Wir wollen Anreize setzen, dass Lernen im Lebenslauf
selbstverständlich wird. Eine DIHK-Befragung zur Wei-
terbildung hat ergeben: Zwei Drittel der Befragten sag-
ten, sie lohne sich. 70 Prozent erhielten eine bessere Po-
sition, 61 Prozent ein höheres Gehalt. Für jeden Dritten
verbesserte sich die Sicherheit des Arbeitsplatzes.
Unsere neuen Instrumente sind eine Bildungsprämie
als Direktzuschuss von 154 Euro für Arbeitnehmer mit
mittlerem und geringem Einkommen. Höhere Einkom-
men können Weiterbildungskosten über den pauschalen
Steuerfreibetrag von 920 Euro absetzen. Es ist ein Start;
nicht das Ziel. Wir wissen, dass die Opposition immer
mehr fordern wird, als die Haushaltslage hergibt. Doch
wir sagen: Lieber prozesshaft starten als bis zur Ideallö-
sung warten und noch mehr Zeit verlieren.
Eine Bildungsallianz soll die Programme von Bund,
Ländern und Sozialpartnern aufeinander abstimmen.
Größte Hebelwirkung hat die Erweiterung des Vermö-
gensbildungsgesetzes durch Prämie, Zinsen, Eigenan-
teil und Arbeitgeberanteil. Derzeit werden 7 Millionen
Arbeitnehmer durch die Sparzulage gefördert. Sie sol-
len Guthaben flexibel für Bildung nutzen können.
15 Millionen Arbeitnehmer sind betroffen. Die Einkom-
mensgrenzen für die Sparförderung werden durch die
geplante Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung er-
höht: Ledige 20 000 Euro, Verheiratete 40 000 Euro Jah-
resverdienst. Davon ist dann jeder zweite Beschäftigte
betroffen.
Arbeitnehmer als Mitunternehmer: Dies war lange
Zeit ein unterschätztes Thema. 80 000 Betriebe wech-
seln jährlich ihren Chef. 30 000 Betriebe verschwinden
vom Markt, weil der bisherige Unternehmer in Rente
geht und kein Nachfolger da ist. Die Kombination von
Mitarbeiterbeteiligung und Bildungssparen sichert Un-
ternehmen und Arbeitsplätze. Hinzu kommen Weiterbil-
dungsdarlehen und Zeitkonten, die zeitverzinst für Fami-
lienphasen und für Qualifizierungszeiten genutzt werden
können. Wir ermuntern die Tarif- und Betriebsparteien,
diesen Weg zu gehen. Unsere Themen, die bei der Bil-
dungsallianz besprochen werden sollten, sind der Insol-
venzschutz und die Mobilität, wenn Arbeitnehmer ihren
Betrieb wechseln.
Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Ge-
sellschaft, weg von der Dequalifizierung der Menschen
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urch frühzeitige Verrentung, Entlassung und Billigst-
öhne, Hin zu der Erkenntnis: Arbeitnehmer sind nicht
ur Kostenfaktor; sie sind Aktivposten. Unser Antrag
um lebenslangen Lernen und die neuen Instrumente der
eiterbildung werden diesen Prozess verstärken.
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Die zweite und
bschließende Beratung des gemeinsam von den Koali-
ionsfraktionen vorgelegten Antrags im Bundestag
öchte ich für die SPD zum Anlass nehmen nicht noch
inmal die detaillierte Analyse aus den Ausschussbera-
ungen aufzunehmen und auch nicht die noch folgenden
ntensiven Fachberatungen zu einzelnen Programm-
unkten vorwegzunehmen, sondern einzelne grundsätz-
iche Überlegungen und Feststellungen anzustellen.
Es ist gut, dass sich nicht nur in der Bundesregierung,
ondern auch in den großen Parteien zur Frage der Wei-
erbildung umfassend angelegte konzeptionelle Beratun-
en vollziehen, die ein bisher in der Bildungsdebatte zu
ehr vernachlässigtes Feld wieder in den Mittelpunkt der
olitischen Agenda rücken. Nicht nur kleinere Fraktio-
en des Bundestages wie Bündnis 90/Die Grünen, son-
ern auch die SPD-Arbeitsgruppe Bildung und For-
chung sind mit umfassenden und komplexen Konzepten
ier schon vor einiger Zeit in die Diskussion eingestie-
en. Die Sozialdemokratie insgesamt hat über ein Ge-
amtkonzept zur mittel- und langfristigen Stärkung der
eiterbildung auf der Ebene des Präsidiums bis hin zu
arteitagsbeschlüssen bereits entschieden. Die Bundes-
egierung hat schließlich mit den Ergebnissen aus dem
nnovationskreis Weiterbildung sowie der Vorlage einer
ualifizierungsinitiative deutlich gemacht welche Hand-
ungsmöglichkeiten und -perspektiven sie in Ausfüllung
es Koalitionsvertrags für diese Legislaturperiode und
arüber hinaus nutzen bzw. schaffen will. Hierzu vier
eststellungen:
Erstens. Wenn von der FDP, aber auch von anderen
ppositionsparteien, wie es in der ersten Lesung unserer
nträge geschehen ist, vehement der rote Faden einge-
ordert wird, dann darf sich dahinter nicht das funda-
entale Missverständnis verbergen, dass es für die Auf-
ertung und Weiterentwicklung von Weiterbildung nur
as eine herausragende Instrument und die eine ultima-
ive politische Handlungslinie gibt. Gerade Weiterbil-
ung ist von den Problemen und den Bedarfslagen, den
eteiligten Akteuren aller staatlicher Ebenen bis hin zum
reit ausgefächerten subsidiär verankerten System der
eiterbildungsträger so komplex, dass auch die politi-
che Unterstützung dieses Bereiches entsprechend kom-
lex sein muss. Dies gilt insbesondere auch deshalb,
eil Weiterbildung im Sinne des modernen Konzepts
on lebensbegleitendem Lernen nicht erst dann anfängt,
enn Bildungsprozesse abgeschlossen sind, sondern
aktisch mit Beginn der frühkindlichen Bildungspro-
esse im Sinne eines Aufbaus von Bildungsfähigkeit und
etztlich auch Weiterbildungsfähigkeit. Auch deshalb
inden sich sowohl in den Konzepten der Bundesregie-
ung zur Qualifizierungsinitiative als auch in den Vor-
chlägen des Innovationskreises Weiterbildung Anknüp-
ungspunkte von der frühkindlichen Bildung bis zum
ernen im höheren Erwerbs- und Lebensalter.
17294 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
(A) )
(B) )
Zum anderen hat Weiterbildung neben ihrem primä-
ren Charakter als lebensbegleitendes Lernen immer auch
eine kompensatorische Funktion, die sich auf den Aus-
gleich von Bildungsdefiziten bezieht. Schon diese dop-
pelte Funktion der primären Weiterbildung und der se-
kundären kompensatorischen Weiterbildung führt dazu,
dass Lösungskonzepte entsprechend vielgestaltig und
mehrdimensional sind. Dies gilt es mitzubeachten, wenn
die Dualität von beruflicher und allgemeiner Weiterbil-
dung einbezogen wird. Aus all dem folgt im Übrigen,
dass eine Weiterbildungsstrategie nicht streng an ein
Ressort gebunden sein kann, sondern die Gesamtheit ei-
ner Regierung fordert hierbei insbesondere die ressort-
übergreifende Zusammenarbeit des Bildungs-, Arbeits-
und Sozial- sowie des Familienressorts.
Zweitens. In der Koalitionsvereinbarung wie in dem ge-
meinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen wird deshalb
auch der sogenannte Bildungsgipfel alias Weiterbildungs-
bzw. Qualifizierungsgipfel, der von der Bundeskanzlerin
für die gesamte Regierung im Zusammenwirken mit den
Ministerpräsidenten der Länder vorbereitet wird, grund-
sätzlich positiv angesprochen. Für die Sozialdemokratie
darf ich an dieser Stelle noch einmal den Wunsch aus-
drücken, dass der Bildungsgipfel keine schlechte Du-
blette des Kohlschen Bildungsgipfels wird, der nur eine
wahlkampfbezogene Eintagsfliege war, sondern dass
hieraus eine kontinuierliche Kooperation von Bund,
Ländern und allen anderen beteiligten Akteuren er-
wächst und eine konstruktive auch institutionelle, Zu-
sammenarbeit zwischen Bund und Ländern und anderen
Partnern zur Verstetigung und Verstärkung der nachhalti-
gen Politik für Weiterbildung entsteht.
Genauso wichtig ist uns, dass Weiterbildung als ressort-
übergreifendes Prinzip von den hieran beteiligten Res-
sorts konstruktiv aufgenommen wird. Um es konkret zu
sagen: Die drei konkreten Initiativen von Bundesarbeits-
minister Scholz – Schaffung eines Rechts auf den nach-
gemachten Hauptschulabschluss im Sinne einer zweiten
Chance, Einführung eines Ausbildungsbonus, um allen
Jugendlichen, auch Altbewerbern, eine Chance auf eine
qualifizierte berufliche Ausbildung zu ermöglichen, Ver-
stärkung von Weiterbildungsfördermöglichkeiten nach
den Sozialgesetzbüchern II und III für Menschen, die in
Arbeitslosigkeit leben oder von Arbeitslosigkeit betroffen
sein könnten – sind solche sehr konstruktiven Beiträge,
die nicht aus einem nichtklassischen Bildungsressort
kommen. Als Sozialdemokraten hat es uns deshalb sehr
befremdet, mit welcher harschen Ablehnung die Bundes-
bildungsministerin auf die Initiative von Minister Scholz
für den Rechtsanspruch auf einen ersten allgemeinbilden-
den Schulabschluss, der in den meisten Bundesländern
noch als Hauptschulabschluss etikettiert sein dürfte, re-
agiert hat. Es ist eine Allerweltsweisheit, die Frau Schavan
an der Stelle kundgetan hat: Sie hat darauf hingewiesen,
dass es jetzt schon die Möglichkeit gibt, Hauptschulab-
schlüsse auch nach der aktiven Schulzeit im Sinne einer
zweiten Chance nachzumachen. Die neue Qualität liegt
darin, dass es dies nicht nur als Möglichkeit und als An-
gebot gibt, sondern dass hieraus ein Recht erwachsen
kann, mit allen Implikationen für eine materielle Forde-
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ung, eine zeitliche Absicherung und eine institutionelle
ugänglichkeit.
Dass wir in Deutschland hier einen großen Nachhol-
edarf haben, zeigt sich nicht nur in der Tatsache, dass
mmer noch jedes Jahr über 80 000 junge Menschen die
chule ohne einen entsprechenden Schulabschluss ver-
assen, sondern auch darin, dass wir auch eine große
ahl von Menschen haben, die in höherem Alter immer
och ohne einen Schulabschluss bzw. einen Berufsbil-
ungsabschluss sind. Wenn wir es hinbekommen
önnen, mit dem Schulabschluss anzufangen, wird es si-
herlich richtig sein, dieses dann weiter durchzubuchsta-
ieren, und zwar in Bezug auf den Rechtsanspruch auf
inen nachgemachten beruflichen Bildungsabschluss.
Zwei Zahlen müssen sich alle Interessierten hier mer-
en: 1,5 Millionen Menschen in Deutschland zwischen
5 und 25 sind ohne Berufsabschluss. Und wenn man es
uf alle Altersgruppen bezieht, liegen wir insgesamt bei
eschätzten 9 Millionen Menschen bis zum 65. Lebens-
ahr. Dass dieses keine ausreichende Basis bildet, nicht
ur für die betroffenen einzelnen Menschen, sondern
uch die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und im
inblick auf den Fachkräftebedarf und für die Innova-
ionspotenziale der Zukunft insgesamt, braucht hier
icht weiter ausgeführt zu werden. Frau Ministerin
chavan sollte keine überflüssige und sachlich falsche
onfrontation suchen. Die Bundesregierung sollte zu ei-
er echten ressortübergreifenden Qualifizierungsinitia-
ive mit Blick auf den Bildungsgipfel finden, bei der
icht gegeneinander, sondern miteinander gearbeitet
ird.
Drittens. Es ist gemeinsame Erkenntnis der Bundesre-
ierung und der Koalitionsfraktionen – aber ich bin sicher,
ies auch für die bildungsinteressierten Oppositionsfrak-
ionen sagen zu dürfen, dass die in einer Kabinettsinitia-
ive aus dem August 2007 auf Schloss Meseberg gefor-
erte, notwendige Erhöhung der Bildungsbeteiligung
ur dann zu erreichen ist, wenn diese Notwendigkeit zu
ebensbegleitendem Lernen im öffentlichen Bewusstsein
tärker verankert wird, wenn Arbeitnehmerinnen und
rbeitnehmer Weiterbildung als Chance und nicht als
elastung begreifen, wenn Unternehmerinnen und Un-
ernehmer Weiterbildung nicht als Kostenstelle, sondern
ls Zukunftsinvestition von aus betreiben und wenn sich
m Übrigen das öffentliche Bewusstsein Bahn bricht,
ass eine höhere Weiterbildungsbeteiligung von nicht so
ut qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und
rbeitnehmern ein vorrangiges gemeinsames Interesse
arstellt.
Für eine erfolgreiche Kampagne zum lebensbegleiten-
en Lernen braucht es nicht nur mehr wissenschaftliche
xpertise, zum Beispiel durch den Ausbau der Bildungs-
orschung, mehr gesellschaftliche Breite, zum Beispiel
urch die Einbeziehung der Tarifpartner, wichtiger Trä-
erorganisationen und der Zivilgesellschaft, mehr Koor-
inierung aller politischen Ebenen in Deutschland im
inblick auf ein gemeinsames Ziel, zum Beispiel durch
inen Bund-Länder-Kommunen-Pakt, sondern es braucht
or allem auch mehr Projekte, die neue Chancen und Per-
pektiven eröffnen. Solche Projekte sind – auf Grundlage
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17295
(A) )
(B) )
des Koalitionsvertrags und eines gemeinsamen Antrags
der Koalitionsfraktionen, aber auch zusätzlicher Initiati-
ven aus der Regierung – jetzt in Arbeit. Ich nenne hier
vier Projekte:
Erstens. Mit der deutlichen Ausweitung von Alphabe-
tisierungs- und Grundbildungsangeboten gibt es ein sol-
ches klar adressiertes Projekt speziell für die Gruppe der
Menschen, die sich über Weiterbildung elementare Bil-
dungs- und Aufstiegschancen erschließen wollen.
Zweitens. Mit dem Rechtsanspruch auf einen ersten
allgemeinen Bildungsabschluss bzw. Hauptschulabschluss
wird das Programm der zweiten Chance zugespitzt. Mil-
lionen von Menschen über die verschiedenen Alters-
gruppen hinweg können und müssen letztlich hierfür ge-
wonnen werden.
Drittens. Die von den Koalitionsfraktionen ange-
strebte höhere Weiterbildungsbereitschaft von Men-
schen, die sich im beruflichen Bereich als Meister, Tech-
niker oder Fachwirt aufstiegsorientiert qualifizieren
können oder die als beruflich sehr gut Qualifizierte aus
ihrer Berufstätigkeit heraus in ein Studium streben kön-
nen, wollen die Koalitionsfraktionen mit der Novellie-
rung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sowie
dem zusätzlichen Angebot eines Aufstiegsstipendiums
in Ergänzung der bisherigen Stipendienwerke zusätzlich
ausbauen. Die SPD freut sich, dass speziell die Weiter-
entwicklung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgeset-
zes, auf die wir unsere zusätzlichen Anstrengungen in
dieser Legislaturperiode konzentrieren, auch bei den
Fachkollegen des Koalitionspartners und darüber hinaus
eine positive Resonanz gefunden hat.
Viertens. Mit dem Projekt der Bildungsprämie neh-
men wir schließlich auf, dass es eine Ungerechtigkeit
gibt in Bezug auf die materielle Unterstützung, die bisher
nur Besserverdienende erhielten, wenn sie ihre berufli-
chen Weiterbildungskosten steuerwirksam geltend ma-
chen konnten, gegenüber solchen – das ist keine kleine
Zahl von Menschen – die trotz harter Arbeit ein Einkom-
men haben, das von seiner Höhe her gar nicht mehr steu-
erpflichtig ist. Hier stellen wir Gleichheit – damit auch
Gerechtigkeit – her. Mit dem Angebot einer Bildungsprä-
mie von bis zu 154 Euro Zuschuss dürfen wir zugleich
davon ausgehen, einen Kreis von rund 80 Prozent der
bisherigen Weiterbildungsmaßnahmen im beruflichen
Bereich von den Kosten her zu erfassen.
Ich habe diese vier konkreten Projekte bewusst
genannt, weil wir uns als Sozialdemokraten davon ver-
sprechen, dass die notwendige Kampagne für das Le-
benslange Lernen damit eben auch tragfähige Kristalli-
sationspunkte gewinnt, die materiell über Aufklärung,
Werbung und über Bewusstseinsbildung herausreichen
und hilfreich für die Menschen sind.
Wir haben die dringliche Bitte: Die gesamte Opposi-
tion soll mit weitergehenden Vorschlägen die Regie-
rungsfraktionen antreiben; so tun wir es selbst auch in-
nerhalb der Regierung und der eigenen Fraktionen. Nur
zerreden sollten wir solche Kristallisationspunkte nicht,
denn wenn sie denn hoffentlich Wirksamkeit entfalten,
mag es am Ende schnell vergessen sein, von wem die
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olitische Initiative ausging. Aber wenn wir in diesen
ahren eine Weiterbildungsdynamik insgesamt in Gang
etzen können, kommt dieses letztlich dem Gemeinwe-
en und den Menschen insgesamt zugute. Das muss für
ns im Vordergrund stehen.
Wenn also Konsens das eine Fundament bildet, auf
em eine umfassende Weiterbildungsbewegung fußen
uss, erhält sie natürlich zusätzliche Dynamik durch
en politischen Streit und die politische Differenz, die
eshalb hier auch nicht verschwiegen werden soll. Für
ns Sozialdemokraten ist Bildung ein öffentliches Gut,
uf dessen Förderung, Organisation und Qualitätssiche-
ung der Staat verpflichtet ist. Bildungsrechte sind Men-
chenrechte, die allen Menschen unabhängig von ihren
ateriellen Verhältnissen zur Verfügung stehen müssen.
eshalb sind wir so vehemente Streiter für ein BAföG
ie für das Meister-BAföG, auch um allgemeine und be-
ufliche Bildung – sie sind gleichwertig – gleichermaßen
rnsthaft zu fördern. Deshalb sagen wir jetzt schon, dass
us einer erfolgreichen Bildungsprämie ein Rechtsan-
pruch in Form eines Erwachsenenbildungsförderungs-
esetzes werden muss. Deshalb stützen wir eine sinn-
olle Initiative für ein Aufstiegsstipendium und wissen
ugleich, dass es auch hier eine sinnvolle Erweiterung,
ei es über das BAföG oder das Meister-BAföG, geben
uss, um allen beruflich Qualifizierten, die wir in ihrer
eiterbildung für ein akademisches Studium gewinnen
ollen, faire Förderungsbedingungen zu garantieren.
eshalb bauen wir auf die Perspektive einer Arbeitsver-
icherung auf, bei der dann Rechtsansprüche auf Weiter-
ildung eben nicht nur an Arbeitslosigkeit oder die Be-
rohung durch Arbeitslosigkeit gebunden sind. Um
iese Ziele zu erreichen, können wir jetzt erste Schritte
un.
Wir werden dafür kämpfen, dass auch die weiteren
chritte möglich werden. Denn unser Kredo ist: Weiter-
ildung ist ein Menschenrecht. Aufstieg durch Bildung
n Solidarität muss für möglichst viele Menschen mög-
ich werden.
Patrick Meinhardt (FDP): Wir diskutieren heute
um wiederholten Mal in diesem Jahr das Thema Wei-
erbildung und Lebenslanges Lernen. Der vorliegende
ntrag der Regierungsfraktionen ist ein hervorragendes
eispiel dafür, dass nicht schlecht, sondern gut gemeint
as Gegenteil von gut ist. Sie stellen völlig zu Recht fest,
ass Weiterbildung ein wichtiger Bestandteil der Siche-
ung des Wohlstands in unserer Gesellschaft ist. Sie stel-
en weiterhin fest, dass sich Arbeitsnehmer, die sich wei-
erbilden, ihre Beschäftigungsfähigkeit sichern und ihre
ufstiegs- und Einkommenschancen steigern. Sie stellen
benfalls völlig zu Recht fest, dass es weiterhin unser
iel sein muss, besonders die Weiterbildungsbeteiligung
eringqualifizierter und Älterer erheblich zu verbessern.
enn laut EU-Statistik haben sich 2006 43 Prozent der
5- bis 64-jährigen Deutschen entweder privat oder ge-
erblich weitergebildet. Das war zwar geringfügig mehr
ls 2003, doch trotzdem liegt Deutschland im EU-Ver-
leich weiterhin im hinteren Feld. Skandinavier und
sterreicher kommen im Vergleich auf eine Weiterbil-
ungsquote von 70 Prozent bis 90 Prozent
17296 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
(A) )
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Es könnten noch einige weitere Punkte genannt wer-
den, die jede Fraktion dieses Hauses unbenommen un-
terschreiben würde. Das gilt übrigens auch für den An-
trag der Fraktion Die Linke.
Bei aller Übereinstimmung darin, dass die Weiterbil-
dung in Deutschland ausgebaut werden muss, so unter-
scheiden sich unsere Ansätze erheblich. Vor allem haben
die beiden Regierungsfraktionen offensichtlich beim
mühsamen und im Endergebnis für beide Seiten unbe-
friedigenden Aushandeln von Instrumenten und Konzep-
ten der Weiterbildung, diejenigen aus den Augen verlo-
ren, um die es gehen muss. Kaum jemand scheint sich
die drei Zielgruppen ernsthaft vor Augen zu führen, für
die wir Weiterbildung stärken müssen:
Erstens. Wir haben ein ernsthaftes Problem in der
Weiterbildung bei kleinen und mittleren Unternehmen,
nicht weil diese nicht weiterbilden wollen, wie sie von
den Linken gerne unterstellen, sondern weil sie es sich
oft finanziell nicht leisten können. Gerade unsere deut-
schen kleinen und mittelständischen Unternehmen be-
dürfen der Unterstützung, wenn es um die Qualifizie-
rung der eigenen Mitarbeiter geht. Deswegen brauchen
wir endlich bundesweit Weiterbildungsschecks, die bis
zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten decken und die
von der Landesregierung in NRW schon mit großem Er-
folg und hoher Akzeptanz eingeführt wurden. Damit ge-
ben wir den Beschäftigten von kleinen und mittleren Un-
ternehmen konkret Möglichkeiten der Weiterbildung.
Nichts davon findet sich im Konzept der Koalition. Die
Union ist zu schwach, um das Konzept durchzusetzen,
was ihre CDU-Landesregierung in NRW erfolgreich um-
gesetzt hat.
Zweitens. Zielgruppe Nummer Zwei sind junge Men-
schen unter 30 Jahren, die weder einen Berufs- noch
Schulabschluss haben. Diesen Menschen verspricht der
Arbeitsminister seit kurzer Zeit ein verbrieftes Recht auf
einen Hauptschulabschluss. Die Bundesbildungsministe-
rin widerspricht. Welchen Personalchef wird ein Ab-
schluss überzeugen, der bestenfalls eine Schulbescheini-
gung ist? Wir brauchen kein Recht auf einen
Hauptschulabschluss – wir brauchen gute Hauptschüler.
Stattdessen sollten Sie lieber die Weiterbildungsmög-
lichkeiten schaffen, bei denen junge Menschen ihren
Abschluss nachholen können. Das wäre ein stimmiges
Konzept, um die Zahl der jungen Menschen ohne Schul-
abschluss zu senken. Das Konzept des Arbeitsministers
garantiert zwar einen Abschluss und bereinigt die Statis-
tik, lässt aber die jungen Menschen anschließend im Re-
gen stehen, da sie den Übergang zum Berufsleben mit ei-
nem verbrieften Abschluss nicht meistern werden. Die
Weiterbildung muss den jungen Menschen als zweite
Chance offen stehen, ihnen als Anker dienen, um Schar-
ten im Lebenslauf auswetzen und Fehler korrigieren zu
können. Wir müssen gerade in das Fundament der Bil-
dung investieren – sonst zerstören wir Lebensentwürfe.
Gerade uns Liberalen liegt viel daran, den Menschen
Optionen, Perspektiven und Möglichkeiten zu bieten
und ihnen nicht den Weg zur persönlichen Ausgestaltung
der Zukunft zu verbauen. Deswegen werden wir uns ve-
hement für die Unterstützung und den Ausbau dieses In-
strumentariums einsetzen und hierfür werben.
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Drittens. Die Koalitionäre verlieren die älteren Ar-
eitnehmer aus dem Blick. Deren Wissen und Fähigkei-
en dürfen wir nicht so leichtfertig vergeben, wie es
urzeit geschieht. Die Beteiligung an Weiterbildungs-
aßnahmen von älteren Arbeitnehmern ist erschreckend
ering. Angesichts des vielfach festgestellten Facharbei-
ermangels, der demografischen Entwicklung in
eutschland und der Wertschätzung älterer Menschen in
nserer Gesellschaft können wir es uns nicht leisten,
ass Arbeitnehmer die letzten 17 Jahre bis zum Ren-
enalter ihre beruflichen Fähigkeiten nicht weiterbilden.
iese Klientel nimmt auch mal 2 000 Euro in die Hand,
m sich weiterzubilden. Notwendig wären vernünftige
ildungskredite, die auch teurere Maßnahmen ermögli-
hen. Ihre Finanzierungsmodelle gehen an der Realität
ollkommen vorbei. Für Berufskarrieren und Chancen
uf dem Arbeitsmarkt, insbesondere für ältere Berufstä-
ige, bieten Weiterbildungsmodule eine besonders gute
elegenheit, sich durch die systematische Aneignung
euen Wissens einen Vorteil zu verschaffen. Doch bri-
anterweise stoßen die Angebote und Maßnahmen der
eiterbildung in diesem Personenkreis leider häufig auf
kepsis und Ablehnung. Nicht zuletzt weil sie nicht
ltersgerecht beworben und entsprechend umgesetzt
erden. Es bedarf eines anderen Umganges mit einem
5-Jährigen mit langer beruflicher Erfahrung und einem
eichhaltigen Wissensvorrat als mit einem gerade ausge-
ildeten 20-Jährigen.
Generell vermissen wir Liberale am Koalitionsantrag
ine stimmige Grundlinie, den roten oder schwarzen Fa-
en. Die Koalition fordert Weiterbildungsallianzen, Wei-
erbildungskampagnen, Weiterbildungsforschung, Wei-
erbildungsmaßnahmen der BA, Weiterbildungsberatung
nd Weiterbildungsaktivitäten, um dadurch das nationale
eiterbildungsziel, nämlich die Weiterbildungsbeteili-
ung auf 50 Prozent der formalisierten und 80 Prozent in
llen Lernformen zu steigern. Der inflationäre Gebrauch
es Präfix „Weiterbildung“ beim Versuch, halbgare
aßnahmen auf den Markt zu werfen, verdeutlicht nur
och deutlicher, dass die Koalition nichts Substanzielles
orzuweisen hat. Das sind alles nur Potemkinsche Dör-
er – bunte Fassade mit nichts dahinter!
Notwendig ist doch nicht weniger als ein Bewusst-
einswandel! Lernen muss fortan ein Leben lang stattfin-
en! Angefangen im Kindergarten, über die Schule und
erufsausbildung bis zur regelmäßigen Weiterbildung
m Beruf. Das muss die Marschrichtung sein, Sie, liebe
olleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen,
erlieren aber im zähen Kompromiss um Einzelmaßnah-
en diese Grundlinie aus den Augen.
Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): Die
llgemeine Euphorie der Bundesregierung über den ent-
tandenen Maßnahmenkatalog kann und will ich nicht
eilen. Aus dem durchaus sinnvollen Bericht der
immermann-Kommission wurden allein das soge-
annte Weiterbildungssparen und die Bildungsprämie in
ie Pläne der Bundesregierung übernommen.
Zum Einmaleins der Politik gehört die Formel: Wer
eiterbildung ausbauen will, der muss auch investieren.
ie selbstverordnete Kostenneutralität, die CDU/CSU
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17297
(A) )
(B) )
und SPD im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben,
wird deshalb sicher kaum zu einer explosionsartigen
Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung führen. Diese
Kritik teilen auch die Gutachter, die das BMBF im Rah-
men des Eckpunktepapiers zum Weiterbildungssparen
beauftragt hat:
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass ein par-
tieller Zielkonflikt zwischen dem Ziel der Mobili-
sierung bisher wenig oder nicht partizipierender
Bevölkerungsgruppen und der Vorgabe des Koali-
tionsvertrags nach Haushaltsneutralität besteht.
Da die Bundesregierung nicht umfassend in die Wei-
terbildung investieren will, muss das Geld zwangsläufig
von den Bürgern kommen. Damit wird nicht nur die Ver-
antwortung der Beschäftigungsfähigkeit auf die Men-
schen abgeschoben, sondern auch noch mehrheitlich die
Kosten. Die von Ihnen ausgearbeiteten Finanzierungsin-
strumente sind ein Witz. Letztendlich müssen die Bürger
und Bürgerinnen, die sich weiterbilden wollen, selbst
tief in die eigene Tasche greifen. Das als Möglichkeit zur
Verbesserung der Weiterbildungssituation zu feiern, ist
absurd und irreführend.
Diese Instrumente helfen auch nicht dem Personen-
kreis der Erwerbslosen und Geringqualifizierten, den Sie
ebenfalls in Ihrem Antrag ansprechen: denn diese Gruppe
verfügt in der Regel gar nicht über Rücklagen, aus denen
sie ihre eigene Weiterbildung finanzieren könnte. Das
schreiben sogar Sie selbst in Ihrer Änderung des Fünften
Vermögensbildungsgesetzes. Gerade diesen Menschen,
denen eine große Bedeutung bei der Weiterbildungsbetei-
ligung zukommt, begegnen Sie mit einer Ignoranz, die
kaum noch zu überbieten ist. Diese Ansicht wird auch im
schon von mir zitierten BMBF-Gutachten zum Weiterbil-
dungssparen geteilt:
Es sei abschließend noch darauf hingewiesen, dass
eine stärkere Förderung arbeitsloser Personen oder
von Maßnahmen zur Nachqualifizierung von Perso-
nen ohne vorhergehenden Schulabschluss wün-
schenswert gewesen wäre. Dies ist aber über ein In-
strument, das – wie im Koalitionsvertrag gefordert –
eine individuelle Beteiligung vorsieht, nicht mög-
lich.
Die Linke fordert hier eine verstärkte Förderung von
Erwerbslosen und Geringqualifizierten in Form von
langfristigen Maßnahmen, unabhängig von ihren finan-
ziellen Möglichkeiten.
Einen letzten, aber wichtigen Punkt möchte ich hier
noch ansprechen: Wenn Sie von CDU/CSU und SPD in
einem Jahr hier stehen und sich über einen Anstieg der
Weiterbildungsbeteiligung von 2 Prozent freuen, denken
Sie auch ein wenig an den schönen Ausspruch:Glaub
keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. – Bis-
her stehen in Ihren Argumentationen vor allem die Zah-
len zur Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen im
Vordergrund. Das Lernen im Lebenslauf funktioniert
aber nur, wenn die Menschen auch Zeit zum Lernen ha-
ben. Kurzfristige Maßnahmen, die oftmals nicht länger
als sechs Stunden gehen, helfen nicht dabei. Den Vor-
schlag, die Dauer von Maßnahmen in die Gewichtung
mit einzubeziehen, was die OECD schon seit 2006 in ih-
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en Studien zu Weiterbildung macht, verwirft das BMBF
n ihrem Berichtssystem, und zwar aus Gründen der An-
chaulichkeit! In Zukunft wird daher wohl weiterhin
ine verzerrte Datenlage vom BMBF zu erwarten sein,
llein um eine Luftblase als Meilenstein verkaufen zu
önnen.
Aus diesen Gründen wird die Fraktion Die Linke
icht in Ihren Freudengesang mit einstimmen. Wir for-
ern ein umfassendes Weiterbildungsrahmengesetz, das
undesweit einheitliche Standards festsetzt und bran-
henspezifische Fondslösungen, damit auch die Unter-
ehmen in die Verantwortung genommen werden. Das
lles setzen Sie mit Ihren Plänen nicht in die Tat um; Sie
uchen ausschließlich nach der für den Haushalt güns-
igsten Lösung. Dass Sie es mit der Weiterbildung nicht
rnst meinen, liegt da auf der Hand. Hier kommen wir
ur vorwärts, wenn wir Weiterbildung als gesamtgesell-
chaftliche Aufgabe begreifen und sie nicht in die Eigen-
erantwortung des Einzelnen abschieben. Da ihr Antrag
ies nicht beachtet, lehnen wir ihn ab.
Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN): Es ist zu begrüßen, dass nun überhaupt einmal ein
aar handfestere Vorschläge von der Bundesregierung
um Thema Weiterbildung vorliegen, an denen wir uns
ls Opposition abarbeiten können. Lange genug hat die
oalition uns ja mit warmen Worten abgespeist.
Was allerdings im Regierungskonzept „Lernen im Le-
enslauf“ vorgesehen ist, reicht nicht aus, um Weiterbil-
ung in Deutschland wirklich voranzubringen. Das be-
lagen nicht nur wir, sondern auch viele andere aus dem
eiterbildungsbereich. Die Gewerkschaft Erziehung
nd Wissenschaft beispielsweise sagt, dass – ich zitiere –
engagierte Akteure der Weiterbildung nach der Mitar-
eit im Innovationskreis … enttäuscht feststellen, dass
hre Vorschläge hinter abstrakten Zielformulierungen
erschwinden“.
Die Regierung setzt in der Weiterbildungspolitik fal-
che Schwerpunkte oder gestaltet Instrumente so aus,
ass sie nicht zum Ziel führen.
Lassen Sie mich das an einem Beispiel erläutern. Wer
ebenslanges Lernen ernst meint, der muss auch dafür
orgen, dass Menschen über ihre gesamte Biografie hin-
eg gut vorbereitete, sinnvolle Bildungsentscheidungen
reffen können. Deshalb ist Beratung in Bildungsfragen
norm wichtig – und zwar nicht nur im Rahmen der
lassischen Bildungsinstitutionen wie Schule oder
ochschule. Frau Schavan hat letztes Jahr eine Studie
es BMBF zur Bildungsberatungslandschaft vorgestellt.
arin heißt es, dass die Beratungslandschaft als Ganzes
etrachtet heterogen und an vielen Stellen unübersicht-
ich sei. Zugegeben, diese Erkenntnis ist nicht wahnsin-
ig neu. Doch tut die Regierung etwas, um dies zu än-
ern? Nein. Sie plant lediglich eine Telefonhotline und
in Internetportal. Internetportale gibt es schon zahlrei-
he; da trägt eines mehr eher zur Verwirrung als zu mehr
ransparenz bei. Und die Telefonhotline? Wer soll denn
a sitzen und die Menschen beraten? Wie werden diese
ersonen qualifiziert? Das ist alles unklar. Das sind doch
icht die Strukturen, die wir dringend brauchen. Das ist
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doch nicht ausreichend, um eine flächendeckende, träger-
unabhängige und individuell zugeschnittene Beratung zu
ermöglichen. Wir Grünen plädieren schon lange dafür,
Bildungsberatung bei Verbraucherzentralen anzusiedeln.
Zur Schwerpunktsetzung der Regierung noch ein paar
Worte. Sie zielen stark auf Anreize, um den Einzelnen
bzw. die Einzelne zu mehr Weiterbildungsausgaben zu
bewegen. Eigenverantwortung zu stärken, ist nicht per se
falsch. Auch wir Grünen befürworten das Instrument des
Bildungssparens, wenn es so ausgestaltet ist, dass auch
Geringverdiener davon profitieren. Unsere Fraktion hat
gerade einen entsprechenden Antrag beschlossen. Doch
dürfen diese Sparanreize für die Individuen nicht das
Kernelement einer Weiterbildungsstrategie sein. Viel
wichtiger ist ein Erwachsenenbildungsförderungsge-
setz. Das ist der entscheidende Hebel, um Weiterbildung
zu fördern. Und es würde uns auch viel mehr helfen als
der Streit zwischen den Ministern Scholz und Schavan
über einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulab-
schluss.
Doch nicht nur das Erwachsenen-BAföG fehlt im Re-
gierungskonzept. Es enthält auch kein Instrument, um
speziell kleine und mittlere Unternehmen, KMU, zu
mehr Weiterbildung anzuregen. Drei Viertel der KMU
bieten ihren Beschäftigten keine Weiterbildung. Wir
Grüne schlagen hier ein Anreizprogramm ähnlich den
britischen „Small Firm Development Accounts“ vor. Es
soll KMU helfen, Personalentwicklungs- und Weiterbil-
dungsstrategien zu etablieren.
Eine Bemerkung noch zu Ihrem neuen Vorhaben
„Lernen vor Ort“. Es ist ja richtig, dass man im Weiter-
bildungsbereich die Vernetzung in der Region fördert.
Genau dafür wurde ja auch das große Programm „Ler-
nende Regionen“ ins Leben gerufen, das seit 2001 läuft.
Bis heute war diese Regierung jedoch nicht in der Lage,
dieses Projekt ordnungsgemäß abzuschließen und in
nachhaltige Strukturen zu überführen. Von den zwei gro-
ßen wissenschaftlichen Begleituntersuchungen gibt es
bis heute keine öffentlich verfügbaren Abschlussbe-
richte. Das ist doch absurd. Da wird das eine Programm
mehr schlecht als recht abgewickelt, und dann stampft
man ein ganz ähnliches Projekt neu aus dem Boden. Das
ist überhaupt nicht nachhaltig.
Die Regierung hat noch einen weiten Weg in der Wei-
terbildungspolitik vor sich. Aber wir geben die Hoff-
nung nicht auf, dass sich etwas verbessert. Denn lernfä-
hig soll ja auch die Regierung ein Leben lang bleiben.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Kostenpflichtige
Service-Telefonnummer der Arbeitsagentur in
eine gebührenfreie Rufnummer umwandeln
(Tagesordnungspunkt 15)
Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Mit den Ge-
setzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
wurde zwischen 2002 und 2004 ein ganzes Paket von
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euregelungen und Änderungen in fast allen Bereichen
er Arbeitsförderung verabschiedet. Ziel war es dabei,
ach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ die Autono-
ie und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Wirt-
chaft und Gesellschaft zu stärken.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 hat im Wesentlichen
er Umbau der Arbeitsverwaltung zur heutigen Bun-
esagentur für Arbeit mit dem Ziel der Schaffung einer
odernen Dienstleistungseinrichtung am Arbeitsmarkt
egonnen. Damals hat es wohl kaum jemand für möglich
ehalten, dass sich aus einer Bundesbehörde mit festge-
ahrenen Strukturen eine Serviceagentur entwickelt, die
ich nach den Bedürfnissen der von ihr zu betreuenden
unden richtet.
Heute können wir feststellen, dass dieser Umbau im
roßen und Ganzen hervorragend funktioniert hat, auch
enn es in einzelnen Teilbereichen noch Optimierungs-
edarf gibt. Daher möchte ich an dieser Stelle allen Ver-
ntwortlichen bei der Bundesagentur für Arbeit ein gro-
es Lob aussprechen für ihr Engagement, dass sie bei
er BA geleistet haben und immer noch leisten.
Der mit der Reform eingeleitete organisatorische Um-
au der BA geht dem Bericht zur Evaluierung der Hartz-
esetze zufolge in die richtige Richtung. Transparenz,
ffizienz und Wirtschaftlichkeit der Arbeit der BA wür-
en deutlich gesteigert. Lobend erwähnt wurden in dem
ericht die verbindlichen Zielvereinbarungen zwischen
en verschiedenen Organisationsebenen der BA und das
amit verbundene Controlling. Die neue Transparenz er-
aubt erstmalig eine fundierte Diskussion über die Quali-
ät ihrer Dienstleistungen.
Das Herzstück der Organisationsreform der BA war
as Modell des Kundenzentrums, das den Kundenstrom
n den Arbeitsagenturen systematisch steuern und die
eratungsleistung verbessern soll. Tatsächlich wurde die
orgabe, mindestens 60 Prozent der arbeitnehmerorien-
ierten Vermittlungskapazitäten für Beratungsgespräche
ereitzustellen, dem Bericht zufolge bereits im März
006 fast erreicht. Auch die Mitarbeiter der BA äußern
ich eher positiv zur Neuorganisation.
Dass in einem großen Verwaltungsapparat nicht alles
u 100 Prozent den Erwartungen entsprechen kann, ist
erständlich. Auch ich bin der Meinung, dass selbst bei
ptimaler Umsetzung aller Erwartungen noch Verbesse-
ungen möglich und nötig sein können. Was jedoch nicht
ötig ist, ist das Suchen nach dem Haar in der Suppe,
ie Sie es von der Linksfraktion mit Ihrem Antrag tun.
Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Optimierung
er Arbeitsabläufe und vor allem zur Steigerung der
undenzufriedenheit 52 Servicecenter eingerichtet, die
ich mit den Problemen der Bürgerinnen und Bürger
useinandersetzen. Dadurch werden bei den Vermittlern
apazitäten frei, die für die Vermittlung und Integration
er Kunden in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
arum muss es in erster Linie gehen, nämlich um eine
ptimierung der eigentlichen Kernaufgabe der Bundes-
gentur für Arbeit.
Die 3 000 Mitarbeiter der Servicecenter nehmen die
elefonischen Anfragen für 480 Arbeitsagenturen auf
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und leisten damit einen besseren und schnelleren Dienst,
als wenn jeder Arbeitsuchende bei seiner zuständigen
Agentur anrufen müsste wie bisher. Das alte Problem
war doch, dass die BA-Kunden mehrere Versuche ge-
braucht haben, um ihre Arbeitsagentur direkt zu errei-
chen. Das hat übrigens auch Telefongebühren gekostet,
die von den Betroffenen getragen werden mussten. Es
kann also keine Rede davon sein, dass den Arbeitslosen
durch die Servicehotline zusätzliche Kosten entstehen.
Wir haben es bei den Servicecentern mit einer Er-
folgsgeschichte zu tun. 80 Prozent aller Anrufer bekom-
men bereits beim ersten Anruf einen sachkundigen Mit-
arbeiter in die Leitung, der sich direkt um seine Fragen
kümmern kann. An Schnelligkeit ist das durch andere
Hotlines, die es mittlerweile für fast alles gibt, nicht zu
übertreffen.
Wenn wir schon über die Kosten für die Hotline dis-
kutieren, müssen wir auch über die Zahlen reden, um die
es hier geht. Ein Anruf bei dieser Servicenummer kostet
den Anrufer 3,9 Cent pro Minute. Ich habe mich bei der
Bundesagentur für Arbeit einmal nach der durchschnitt-
lichen Gesprächsdauer erkundigt, die ein solcher Anruf
in Anspruch nimmt. Das sind exakt 2 Minuten pro Anru-
fer. Wir reden hier also nicht von einer teuren Service-
hotline, die dazu dient, die Kassen des Anbieters zu fül-
len, sondern von Kosten in Höhe von 7,8 Cent pro
Anruf.
Es ist doch allemal billiger, wenn den Kunden der BA
für 7,8 Cent pro Anruf geholfen wird, als wenn sie sich
für 2,10 Euro oder mehr einen Fahrschein für öffentliche
Verkehrsmittel kaufen müssten, um zur Arbeitsagentur
zu fahren. Wir müssen doch die Maßstäbe im Auge be-
halten, über die wir hier diskutieren. Jede Fahrt zur Ar-
beitsagentur kostet mehr als ein Anruf für insgesamt
7,8 Cent und muss ohnehin von den Arbeitslosen bis zu
einer Höhe von 6 Euro selbst getragen werden.
Es ist schlicht und ergreifend dreist, wenn Sie mit Ih-
rem Antrag den Eindruck erwecken wollen, als würden
hier hilflose BA-Kunden durch einen Anruf über Gebühr
belastet. Für jeden Kunden, bei dem das Gespräch länger
als diese 2 Minuten dauert, besteht die Möglichkeit, dass
er sich zurückrufen lässt und die Kosten dann zulasten
der BA gehen. Die Mitarbeiter der Servicehotline weisen
auch auf diese Möglichkeit hin.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicehot-
line leisten eine hervorragende Arbeit und bewältigen
pro Jahr 50 Millionen Anrufe. Das ist ein gigantisches
Dienstleistungsvolumen, das aus meiner Sicht auch
7,8 Cent pro Anruf wert ist.
Wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, die Servicenum-
mer entlastet die Arbeitsagenturen vor Ort, dann ist das
richtig. Nicht richtig ist jedoch die Behauptung, diese
Entlastung werde nicht an die Arbeitslosen weitergege-
ben. Sie wird weitergegeben in Form von kürzeren Bear-
beitungszeiten und qualitativ besserer Beratung. Sie ha-
ben sich ja noch nicht einmal die Mühe gemacht und die
Kosten beziffert, um die die Arbeitsagentur durch die
Servicenummer entlastet wird. Das wäre zumindest ein
diskutabler Ansatz gewesen. Aber Sie beschränken sich
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ufs Polemisieren und darauf, einen Teufel an die Wand
u malen, den es nicht gibt.
Sie vergleichen in Ihrem Antrag zudem Äpfel mit
irnen, genauer gesagt die Bundesagentur für Arbeit mit
er Rentenversicherung Bund. Die kostenpflichtige Hot-
ine der BA mit der kostenfreien Hotline der Rentenver-
icherung gleichzusetzen, taugt nicht für eine schlüssige
egründung Ihres Anliegens.
Die Rentenversicherung bearbeitet jährlich 3,8 Millio-
en Anrufe auf ihrer Hotline im Vergleich zu 50 Millio-
en Anrufen bei der Bundesagentur für Arbeit. Durch
ieses vergleichsweise geringe Volumen ist die Renten-
ersicherung auch in der Lage, die Anrufe mit den be-
eits vorhandenen Mitarbeitern zu bearbeiten, ohne zu-
ätzlich Kräfte für eine Hotline finanzieren zu müssen.
as ist ein ganz anderes Betreuungssystem, das die Ren-
enversicherung hier vorhält und das mit der BA in kei-
er Weise vergleichbar ist.
Mir geht es darum, dass allen Arbeitsuchenden in
eutschland so schnell und umfassend wie möglich ge-
olfen wird. Der Hotlineservice leistet dafür die erfor-
erliche Arbeit und zwar schneller, kostengünstiger für
ie Betroffenen und effektiver, als das je zuvor der Fall
ewesen ist.
Katja Mast (SPD): Immer Anschluss unter dieser
ummer – Ihre Bundesagentur für Arbeit! Und genau
as haben mir viele Bürgerinnen und Bürger, Freunde
nd Bekannte versichert. Natürlich habe ich die Service-
elefonnummer auch selbst ausprobiert. Ich kann nur
estätigen: Die Service-Telefonnummer der Arbeits-
gentur ist eine gut funktionierende Dienstleistung für
ie Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Man be-
ommt die Auskunft schnell, und der lange Weg zum
mt für jede Kleinigkeit ist Vergangenheit. Am Beispiel
ird das klar: Aus Sternenfels im östlichen Enzkreis
ann es mit dem Zug bei zweimal Umsteigen bis zur Fa-
ilienkasse in Nagold gut zwei Stunden dauern – ein
eg. Per Telefon bleibt man einfach gelassen daheim
uf dem Sofa sitzen.
Seit gut einem Jahr kann jeder bundesweit – von Frei-
urg bis Flensburg – unter ein und derselben Nummer
ei der Bundesagentur für Arbeit Auskünfte am Telefon
rhalten. Das klappt so, weil alle Kundenanrufe, egal
oher, immer dorthin weitergeleitet werden, wo jemand
rei ist – unnötige Warteschleifen werden vermieden.
ie Arbeitsvermittler in den 178 Arbeitsagenturen vor
rt werden dadurch entlastet, um sich noch stärker auf
hre Hauptaufgabe zu konzentrieren: Die Arbeitsuchen-
en in Arbeit zu vermitteln und damit die Arbeitslosig-
eit zu bekämpfen.
Aktuell betragen die von den Anrufern zu tragenden
ebühren 3,9 Cent pro angefangener Minute aus dem
estnetzanschluss. Die Gebühren erhält nicht die Bun-
esagentur für Arbeit – wie man irrtümlich annehmen
önnte –, sondern sind ein ganz normaler Tarif der Deut-
chen Telekom. Viele wissen es nicht, aber schon heute
ann man die Gebühren umgehen, denn die Ratsuchen-
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den werden jederzeit auch zurückgerufen – egal ob aufs
Festnetz oder aufs Handy.
Aber das ist mir und der SPD-Bundestagsfraktion
noch nicht genug: Die Bundesagentur für Arbeit soll zur
besten Arbeitsvermittlung der Welt werden, und dazu
gehört auch ein kostenloser Service für die Kunden. Es
sind die Kunden, die die Agentur durch ihre Beiträge
und Steuermittel bezahlen. Wir brauchen also eine ge-
bührenfreie Service-Telefonnummer der Arbeitsagentur.
Wir Sozialdemokraten finden aber, dass wir mit unse-
ren Hartz-Gesetzen die Selbstverwaltung gestärkt haben.
Denn es war unsere Gesetzgebung, die Schluss mit den
alltäglichen Eingriffen der Politik auf die Bundesagentur
für Arbeit gemacht hat. Aufgabe des Parlaments ist es,
die Rahmenbedingungen für die Arbeitsvermittlung per
Gesetz zu beschließen, und es ist Aufgabe der Bundesre-
gierung, die Rechtsaufsicht – also die Aufsicht darüber,
dass dieses Recht eingehalten wird – bei der Bundes-
agentur für Arbeit zu führen. Aber es ist eben auch Auf-
gabe des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Ar-
beit, über die Organisationsfragen zu entscheiden. Das
ist auch der Grund, weshalb der Verwaltungsrat stark be-
setzt ist – sowohl aus den Bundesländern, der Bundesre-
gierung als auch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberver-
tretern.
Und das ist auch der Grund dafür, weshalb ich der
Linken ausdrücklich widersprechen will, bei ihrem An-
liegen, die Bundesregierung könnte die Bundesagentur
für Arbeit „anweisen“, eine gebührenfreie Service-Tele-
fonnummer einzurichten. Es fehlt also wieder einmal bei
ihnen am richtigen Weg, das Ziel zu erreichen. Wenn der
Weg der falsche ist, kommt man nie am Ziel an!
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wol-
len aber, dass die Bürgerinnen und Bürger – so schnell
wie möglich – den gewohnt guten Service kostenfrei be-
kommen. Das kann nur über das Selbstverwaltungsorgan
der Bundesagentur für Arbeit, den Verwaltungsrat, funk-
tionieren. Dieser wurde im Übrigen auch vor der Ein-
richtung der Servicenummern der Bundesagentur für Ar-
beit informiert.
Doch wer sitzt in diesem Verwaltungsrat der Bun-
desagentur für Arbeit? Seit 2004 sitzen hier bis 2010 ins-
gesamt 21 Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber
und der öffentlichen Körperschaften.
Vonseiten der Arbeitgeber sitzen im Verwaltungsrat
beispielsweise die Bundesvereinigung der Arbeitgeber-
verbände, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
und der Bundesverband des Deutschen Groß- und Au-
ßenhandels. Vonseiten der Arbeitnehmer sind dies der
Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Einzelgewerk-
schaften Verdi, IG Metall, IG Bau, NGG und IG BCE.
Bei den öffentlichen Körperschaften sind dies unter an-
derem Vertreter von Bundesministerien und einzelne
Landesarbeitsministerien: Günther Beckstein sitzt mit
seiner bayrischen Landesregierung genauso wie Jürgen
Rüttgers mit seiner nordrhein-westfälischen Landes-
regierung dabei.
Meine Position ist klar: Ich spreche mich gegen den
Antrag aus, weil er von anno dazumal ausgeht, als die
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lltägliche Einwirkung der Politik auf die Arbeitsver-
ittlung gang und gäbe war. Nach den erfolgreichen
artz-Reformen bei der Modernisierung der Arbeitsver-
ittlung gibt es aber eine Dreiteilung der Verantwort-
ichkeiten: Das Parlament setzt die Rahmenbedingun-
en. Das Bundesarbeitsministerium gewährleistet, dass
esetze beachtet werden, und ein starker Verwaltungsrat
orgt als Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für
rbeit für die Zweckmäßigkeit und Durchführung der
rbeitsvermittlung selbst und ist Kümmerer für den Ser-
icegedanken.
Es gelten bei diesem Antrag Bertolt Brechts Worte:
as Gegenteil von gut ist gut gemeint. Oder auch: Gut
echerchiert ist halb gewonnen. In einem Punkt hat der
ntrag aber Recht: Wir brauchen eine gebührenfreie
ervice-Telefonnummer der Arbeitsagentur. Dies ist
ern einer modernen Dienstleistungseinrichtung, die fi-
anziert wird aus den Beitragsmitteln und Steuergeldern
hrer Kunden! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialde-
okraten fordern daher den Verwaltungsrat der Bun-
esagentur für Arbeit auf, seine Freiheit zu nutzen und
ie gebührenfreie Servicenummer einzuführen!
Jörg Rohde (FDP): Bevor ich auf den vorliegenden
ntrag der Linken eingehe, wüsste ich gerne von den
olleginnen und Kollegen der Linken, was sie eigentlich
irklich mit Initiativen wie der heute zur Beratung ste-
enden bezwecken. Wüsste ich es nicht besser, ginge ich
avon aus, dass Sie tatsächlich eine Verbesserung für die
obsuchenden in unserem Lande erreichen wollen. Aber
ie selbst wissen, dass der von Ihnen gewählte Weg zum
cheitern verurteilt ist, und das nehmen Sie billigend in
auf. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass die Koali-
ionsfraktionen ihrem Antrag zustimmen, und sei er auch
och so gut begründet. Das mag bedauerlich sein, ist
ber nun einmal so. Uns von der FDP ergeht es da leider
icht anders. Ihnen aber geht es nur um die Effektha-
cherei und die Pflege Ihres Images als Robin Hood der
rwerbslosen. Sie suggerieren Aktivität, bewirken aber
ichts. Anstatt im Hintergrund Überzeugungsarbeit zu
eisten und mithilfe der Medien sanften Druck in Ihrer
ache auf das Arbeitsministerium auszuüben, machen
ie hier Ihr Anliegen zum Bestandteil Ihres arbeits-
arktpolitischen Dauerfeuerwerkes, von dem – wie je-
er weiß – bekanntlich nur Schall und Rauch übrigblei-
en wird. So hilft man den Menschen nicht, meine
amen und Herren bei den Linken.
Zum Antrag: Eine Begrenzung der Anrufdauer über
as Instrument höherer Anrufkosten wäre in der Tat
icht hinnehmbar. „Fasse Dich kurz“ ist ein Gebot der
öflichkeit, darf aber insbesondere bei einkommens-
chwachen Menschen nicht durch höhere Telefongebüh-
en erzwungen werden. Man muss hier immer sicherstel-
en, dass kein Kunde durch hohe Telefongebühren von
inem wichtigen Anruf bei der Beratungshotline abge-
alten werden darf. Daraus aber nun gleich die Forde-
ung nach Gebührenfreiheit abzuleiten, schießt übers
iel hinaus und wird dem Gebot des sparsamen Um-
angs mit Beitragsmitteln, aus denen sich die BA zu gro-
en Teilen finanziert, nicht gerecht. 3,9 Cent pro Minute
ind ein Preis, der sich am oberen Ende der Ortstarife im
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Festnetz der Telekom befindet. Solange diese Ober-
grenze nicht überschritten wird, halte ich die Kosten für
vertretbar.
Das Angebot einer Hotline, die bundesweit unter der
gleichen Rufnummer erreichbar ist, ist grundsätzlich
richtig. Die Gebühren dafür sollten nicht höher als die
für ein Ortsgespräch sein. Diese Vorgabe ist mit 3,9 Cent
pro Minute gerade noch erfüllt. Wünschenswert wäre es
darüber hinaus, wenn die Hotline auch im jeweiligen
Ortsnetz unter Umgehung der Sonderrufnummer an-
wählbar ist. Denn immer mehr kostenbewusste Men-
schen telefonieren mit Flatrates oder speziellen Festnetz-
Tarif-Optionen, die in der Regel aber nicht für Sonder-
rufnummern gelten. Hier könnte man vielleicht noch
nacharbeiten. Lassen Sie uns das in den Ausschussbera-
tungen klären.
Aber viel wichtiger als die Kosten für die telefonische
Beratung ist doch deren inhaltliche Qualität. Und hier
kommen wir zum eigentlichen Pferdefuß der deutschen
Jobvermittlung, die als weltfremdeste Arbeitsvermitt-
lung noch meilenweit vom Anspruch des Ministers
Scholz ist, die „weltbeste“ Jobvermittlung zu sein: Pra-
xisferne, Bürokratie ohne Ende, lange Wartezeiten, wo-
chenlang keine Termine, ständig neue Ansprechpartner,
falsche Bescheide, Klagen ohne Ende, das ist die Reali-
tät in den meisten Arbeitsagenturen. Hier muss sich et-
was ändern.
Die FDP predigt in diesem Haus gebetsmühlenartig,
wie die Jobvermittlung verbessert werden kann: Mit ei-
ner Kommunalisierung dieser Aufgabe und einem
gründlichen Ausmisten der unzähligen nutzlosen Förder-
instrumente. Wir brauchen eine schlägkräftige Jobver-
mittlung vor Ort, die sowohl die Erwerbslosen als auch
die lokalen und regionalen Arbeitgeber bestens kennt
und mit wenigen, aber zielgenauen und effizienten För-
derinstrumenten dort hilft, wo eine Vermittlung sonst
nicht erfolgen kann. Hier ist die Bundesregierung in der
Bringschuld, nicht zuletzt auch deshalb, weil es den
Wählern im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot verspro-
chen wurde. Passiert ist bislang nichts. Ob Müntefering
oder Scholz: Diese Minister hatten und haben nicht den
Mut, die Arbeitsmarktreformen fortzusetzen. Stattdessen
überlässt die Bundesregierung den Linken das Feld, die
das Parlament Woche für Woche mit Schaufensteranträ-
gen zur Sozialpolitik überziehen. Vor allem von den Ko-
alitionsparteien CDU und CSU sowie der Bundeskanzle-
rin hätte ich deutlich mehr erwartet. Es wird Zeit, dass
die Liberalen wieder Verantwortung für Deutschland
übernehmen. Wir sind vorbereitet!
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): „Fordern und
Fördern“ war das Konzept der Bundesregierung. Jeder,
der diesen flotten Spruch ernst genommen hat, muss sich
veralbert vorkommen.
Das Konzept der Bundesagentur für Arbeit lautet:
„Arbeitsuchende, bitte melden Sie sich nicht und rufen
Sie auch nicht an! Wenn Sie anrufen, dann müssen Sie
zahlen.“ Arbeitsuchende zahlen 3,9 Cent pro Minute,
wenn sie sich mithilfe der Agentur aktiv um Arbeit küm-
mern wollen. Das ist unverschämt, wenn man bedenkt,
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ass Arbeitslose über Jahre in die Arbeitslosenversiche-
ung eingezahlt haben und dann im Versicherungsfall
on der Arbeitsagentur und der Telekom ein zweites Mal
ur Kasse gebeten werden. In Anbetracht der Tatsache,
ass ein Hartz-IV-Empfänger im Monat über eine Tele-
onpauschale von nur circa 23 Euro verfügt, ist dieses
erfahren besonders perfide.
Die Bundesregierung begründet auf meine Anfrage
in dieses Vorgehen wie folgt:
„Als Alternative bestand die Möglichkeit einer
gänzlich gebührenfreien Rufnummer. Diese bringt
ein erhöhtes Kostenrisiko, da die Anrufer auf die
Gesprächsdauer keine Rücksicht nehmen müssten.
Der Arbeitslose als Kostenrisiko, als Nervensäge, der
ie Bundesagentur von der eigentlichen Arbeit abhält, ist
ies das Verständnis der Bundesregierung? War da nicht
inmal die Rede von Kunden, die von der Arbeitsagentur
etreut werden sollen? Geht man so mit Kunden um, die
ie Dienstleistung mit ihren jahrelang eingezahlten Bei-
rägen bereits vorfinanziert haben? Bemerkenswert ist,
ass die Deutsche Rentenversicherung schon 1999 ihre
ostenpflichtige Service-Telefonnummer wieder abge-
chafft hat, weil sie der Meinung war, dass eine kosten-
flichtige Telefonnummer keine kundenfreundliche Lö-
ung ist.
Warum ist die Deutsche Rentenversicherung schon im
etzten Jahrtausend zu dieser Einsicht gekommen, und
arum ist die Bundesagentur noch nicht zu der Erkennt-
is gekommen? Gibt es vielleicht andere Gründe für die
undesagentur für die kostenpflichtigen Service-Tele-
onnummern, vielleicht alte Freundschaften oder Seil-
chaften?
Die Telekom hat von der Bundesagentur einen
00 Millionen Euro schweren Auftrag zugeschanzt be-
ommen. Die Einnahmen aus der Service-Nummer be-
ommt die Telekom noch obendrauf. 2007 sind 50 Mil-
ionen Anrufe bei den Arbeitsagenturen eingegangen.
amit hat die Telekom auf Kosten der Arbeitslosen Mil-
ionen eingestrichen. Doch wie sich jetzt herausstellte,
st das nur eine netter Bonus für die Telekom. Die Bun-
esagentur hat mit dem Konzern für die Bereitstellung
nd die Erbringung von Telekommunikationsdienstleis-
ungen einen Vertrag über 60 Monate geschlossen.
Dafür zahlt die Bundesagentur die bereits erwähnten
irca 100 Millionen Euro. Der Auftrag an die Telekom
urde freihändig vergeben, was bei dieser Summe schon
in weiterer Skandal ist.
Die Linke fordert mit ihrem Antrag die Bundesregie-
ung auf, die Bundesagentur anzuweisen, dass die bisher
ostenpflichtige bundesweite Service-Nummer der Bun-
esagentur in eine gebührenfreie Rufnummer umgewan-
elt wird. Als Haushälterin meiner Fraktion will ich da-
auf hinweisen, dass der Bundesagentur dadurch keine
ehrkosten entstehen, da die Einnahmen der Service-
elefonnummer vollständig an die Telekom gehen. Die
undesagentur muss mit der Telekom den 100-Millio-
en-Euro-Vertrag nachverhandeln und sicherstellen,
ass die Telekom im Rahmen des üppigen Vertrages die
ebührenfreie Rufnummer absichert.
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Wer der Auffassung ist, dass Arbeitslose keine Bitt-
steller sind, wer der Auffassung ist, dass sich die Tele-
kom nicht auf Kosten der Arbeitslosen eine goldene
Nase verdienen darf, und wer der Auffassung ist, dass
die Bundesagentur die Arbeitslosen nicht abwimmeln
darf, sondern sich noch intensiver um ihre Probleme
kümmern muss, der kann unserem Antrag nur zustim-
men.
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Arbeitslose oder absehbar von Arbeitslosigkeit betrof-
fene Menschen sind per Gesetz mit vielen Pflichten be-
legt. Es besteht aus meiner Sicht kein Anlass, sie für die
Erledigung dieser Pflichten auch noch bezahlen zu las-
sen. Denn ein Anruf bei der Service-Nummer der Arbeits-
agentur kann ganz schön ins Geld gehen: Festnetz- aber
auch Flatratekunden zahlen 3,9 Cent pro Minute; Mobil-
kunden können sogar bis zu 72 Cent pro Gesprächsmi-
nute loswerden; bei Prepaidkarten liegen die Kosten teil-
weise noch höher.
Ende letzten Jahres hat der Vorsitzende des Vorstands
der Bundesagentur für Arbeit, Herr Weise, im Ausschuss
für Arbeit und Soziales berichtet, dass pro Woche mehr
als 1 Million Anrufe bei der Servicenummer eingehen.
Selbst wenn wir von kurzen Gesprächen und dem ge-
ringsten Gebührensatz ausgehen, kann sich jeder hier
lebhaft vorstellen, welche enorme Gebührensumme da
Monat für Monat zusammenkommt.
Wenn Arbeitslose Fragen zu ihrer Situation haben, ei-
nen Gesprächstermin mit ihrem Berater vereinbaren oder
junge Menschen die Berufsberatung in Anspruch neh-
men wollen – in jedem Fall werden sie abkassiert, wenn
sie sich zu diesem Zweck an die zentrale Telefon-Ser-
vicenummer der Bundesagentur wenden. Und, das hat
Herr Weise ebenfalls berichtet, auch viele Arbeitslosen-
geld-II-Bezieher nutzen die Servicenummer. Dass ge-
rade sie aber wenig Geld für teure Nummern haben,
dürfte allseits bekannt sein. Die Gebühren für die Ser-
vicenummer – da stimmen wir der Linken zu – müssen
weg.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich halte die
Einrichtung einer zentralen Nummer und das Angebot
der telefonischen Erledigung von Geschäftsvorgängen
für eine nützliche Sache. Aber ich halte nichts davon,
das Ganze mit einer indirekten Gebühr über Telefonkos-
ten zu belegen.
Sicher können Arbeitslose dadurch Zeit und vielleicht
sogar Geld sparen, wenn beispielsweise Fahrtkosten
wegfallen. Aber auch die Bundesagentur für Arbeit hat
durch die telefonische Bearbeitung Vorteile und Effi-
zienzgewinne, sodass beide Seiten profitieren. Das sollte
genügen.
Die Bundesregierung vertritt ja offenbar die Meinung
– so verstehe ich jedenfalls die im Antrag zitierte Äuße-
rung von Staatssekretär Thönnes –, dass nur Gebühren
die Anrufer auf die Gesprächsdauer achten ließen und
sie anderenfalls die Service-Nummern dazu nutzten, um
sich mal wieder so richtig auszusprechen. Ich glaube,
diese Auffassung verkennt nicht nur die Situation von
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rbeitslosen, sondern auch den Sinn und Zweck von Be-
atungstelefonen. Es geht darum, seine Anliegen zu erle-
igen und Fragen beantwortet zu bekommen. Da ist für
ie Dauer aus meiner Sicht vor allen Dingen entschei-
end, wie kompetent und schnell diese Anliegen und
ragen bearbeitet werden.
Lebhaft ist mir noch die Erzählung des Kollegen
omer von der CDU im Ausschuss in Erinnerung, der in
er Sache eines Bäckermeisters aus seiner Region mehr
ls einen Tag lang vergeblich versuchte, über die Ser-
icenummer der Bundesagentur eine bestimmte Sachbe-
rbeiterin zu fassen zu bekommen. Das lag sicherlich
icht am Sprechbedürfnis des Kollegen Romers, aber
as können wir bestimmt in der anstehenden Ausschuss-
eratung noch klären.
Wir unterstützen das Anliegen, und ich würde mich
reuen, wenn wir insgesamt zu einer einmütigen Auffas-
ung gelangen.
nlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts: Mitteilung der Kommission an den
Rat, das Europäische Parlament, den Europäi-
schen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Eine europäische
Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten
für mehr Wachstum und Beschäftigung (Tages-
ordnungspunkt 16)
Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Die europäische
nitiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr
achstum und Beschäftigung soll das Marktumfeld von
ikrofinanzinstituten verbessern, wenn nicht gar auf-
auen. Begründet wird das Ganze damit, dass diese Kre-
ite mit einem Volumen von bis zu 25 000 Euro nur sel-
en den Weg zu Kleinstunternehmen mit weniger als
ehn Beschäftigten bzw. Nichterwerbspersonen oder Ar-
eitslosen schaffen, denen so der Start in die Selbststän-
igkeit erleichtert werden soll. Sicher sind wir als
nionsfraktion, auch als Koalition, der Meinung, wil-
ens und auch bemüht, diese Personen zu unterstützen,
o es nur möglich ist. Nur stellt sich die Frage: Ist die
on der Europäischen Kommission angestrebte Initiative
uch zielführend?
In Deutschland existieren bereits sehr gute Ansätze
ur Förderung der Vergabe von Kleinstkrediten, wie
twa durch die KfW. Bevor ich jedoch auf deren Förder-
rogramme zu sprechen kommen möchte – abgesehen
avon, ob es in Deutschland auch ohne die Initiative
eht – möchte ich auf den Entschließungsantrag der
raktionen von CDU/CSU, SPD und FDP aufmerksam
achen. Hierin sprechen wir uns ausdrücklich gegen die
chaffung einer neuen Fazilität mit Fachpersonal auf
U-Ebene, die bankfremde Mikrofinanzinstitute finan-
iell und technisch unterstützen soll, aus. Denn selbst
enn diese neue Mitarbeiterstruktur aus dem Budget der
trukturfonds finanziert würde, so bedeutet dieser
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17303
(A) )
(B) )
Schritt eine erneute Erweiterung der umfangreichen EU-
Verwaltung. Über das löbliche Bemühen um die Förde-
rung von Kleinstkrediten darf das Subsidiaritätsprinzip
nicht vergessen werden. Ein europäischer Mehrwert ist
bei der Schaffung einer solchen neuen administrativen
Einheit absolut nicht erkennbar. Zumal, wo Mitglied-
staaten in ihren eigenen Ländern seit Jahren zu Recht be-
müht sind, Ministeriums- und Verwaltungspersonal ab-
zubauen. Nicht zu Unrecht hat unsere Bundeskanzlerin
den Bürokratieabbau auf nationaler und europäischer
Ebene zur Chefsache erklärt, wurde der Nationale Nor-
menkontrollrat errichtet und haben wir uns in der Koali-
tion zum Ziel gemacht, die Belastung noch in dieser Le-
gislaturperiode um 12,5 Prozent abzubauen.
Auch die von der Kommission geplante Einrichtung
einer Schuldnerdatenbank auf europäischer Ebene lehnen
wir strikt ab und verweisen auf schon bestehende Institu-
tionen wie zum Beispiel in Deutschland die SCHUFA
Holding AG. Auch hier muss der regionalen Verschieden-
heit der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen
werden.
Der Vorschlag nach Lockerung der Zinscaps inten-
diert eine höhere Bereitstellung von Kleinstkrediten. Da
durch diese Lockerung eine Kostendeckung erzielt wer-
den soll, bedeutet im Umkehrschluss jedoch, dass die
Zinsen erheblich steigen würden. Und wer wäre schon
bereit, einen Kleinstkredit mit einem Zinssatz von bis zu
20 Prozent aufzunehmen? Zinscaps sollten definitiv in
der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten ver-
bleiben.
Auffällig ist auch die offensichtliche Diskrepanz bei
der Bewertung der Kommission bezüglich der Abde-
ckung von Verwaltungskosten durch Institutionen auf
nationaler Ebene auf der einen und auf europäischer
Ebene auf der anderen Seite. Die Übernahme von Ver-
waltungskosten für Kleinstkredite durch die National-
staaten kann von der Generaldirektion Wettbewerb als
nicht hinzunehmender Beihilfetatbestand eingestuft und
somit verboten werden. Eine Übernahme der Verwal-
tungskosten durch einen Fond beim EIF, der durch steu-
erlich begünstigte Einlagen Dritter gespeist wird, gilt
hingegen als beihilferechtlich unbedenklich. Ein solches
Vorgehen, das darauf abzielt, Kompetenzen über den
Weg des Wettbewerbsrechts an sich zu ziehen, ist nicht
akzeptabel.
Wir fordern allerdings die Bundesregierung auf, sich
auf europäischer Ebene für einen möglichst unbürokrati-
schen Gesetzesrahmen einzusetzen. Wenn wir den Blick
auf vor allem osteuropäische Mitgliedsländer richten,
stellen wir fest, dass dort kleinere Unternehmen Pro-
bleme beim Zugang zu Kleinstkrediten haben. Die Ver-
gabe solcher Kredite wird dort bislang nicht im notwen-
digen Umfang von der Kreditwirtschaft abgedeckt.
Hier wollen wir eine politische Unterstützung für den
Vor-Ort-Aufbau spezieller Mikrofinanzinstitute in den
osteuropäischen Mitgliedsländern und betrachten dies
unter den in der Bundesrepublik Deutschland gesammel-
ten guten Erfahrungen als sinnvolle Maßnahme. Schauen
wir so einmal, welch gute Erfahrung das sind.
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Im Jahr 2006 reichte die KfW etwa 661 000 Mikrofi-
anzierungen in Höhe von bis zu 25 000 Euro aus. Diese
örderungen erreichten ein Gesamtvolumen von 5,28 Mil-
iarden Euro.
Um Unternehmensgründungen generell zu finanzie-
en, griffen 319 000 Gründer auf externe Finanzmittel
urück. Bei einem Volumen von fast 9 Milliarden Euro
eliefen sich 68 Prozent auf ein geringeres Volumen als
0 000 Euro.
Auch die Personengruppe von Frauen, die von der
ommission als besonders förderungsbedürftig einge-
tuft wird, schneidet überraschen gut ab. In Mecklen-
urg-Vorpommern, einem Bundesland, in dem die För-
erung von regionaler Wirtschaft ein enorm wichtiges
nliegen ist, entfielen 2007 beispielsweise etwas mehr
ls anderthalbmal so viele positiv votierte Zusagen auf
rauen wie auf Männer.
Dass trotz der positiven Entwicklung die Vergabe von
leinstkrediten nicht ausreicht, wollen wir hier aber gar
icht bestreiten. So werden Gründungsfinanzierungen,
ei denen ein höheres Startkapital als 25 000 Euro benö-
igt wird, zum Großteil über Bankdarlehen finanziert. Im
ahmen von bis zu 10 000 Euro erfolgt dies aber nur zu
napp 40 Prozent und im Bereich zwischen 10 000 und
5 000 Euro nur zu etwa 25 Prozent. Hier werden viel
fter Freunde und Bekannte um Unterstützung gebeten.
ies indiziert natürlich, dass der Zugang zu Kleinstkre-
iten zu aufwendig gestaltet ist.
Aber auch hier hat die KfW Mittel und Wege geschaf-
en: So gibt es beispielsweise das Programm „StartGeld“
it tilgungsfreien Anlaufsjahren für junge oder neu zu
ründende Unternehmen und sogar der Möglichkeit, den
redit außerplanmäßig ohne Vorfälligkeitsentschädigung
urückzuzahlen. Die Zusagen haben sich in Deutschland
ierbei von 2 600 mit einem Volumen von 86 Millionen
uro im Jahr 2006 auf 3 500 Zusagen und ein Volumen
on 113 Millionen Euro in 2007 erweitern können. Eine
hnlich positive Entwicklung zeichnet sich auch im
egment der Darlehen zwischen 5 000 und 10 000 Euro
b. Auch hier stieg die Anzahl der Zusagen um 1 000 ge-
enüber dem Vorjahr auf insgesamt 2 400 Zusagen in
007.
Weiter existiert seit September 2006 der Mikrofinanz-
onds Deutschland. Dieser wurde durch das Bundesmi-
isterium für Wirtschaft und Technologie mithilfe des
RP-Sondervermögens, durch das Bundesministerium
ür Arbeit und Soziales mit ESF-Mitteln und die KfW
owie die GLS-Bank gegründet. Das Programm zielt ge-
au auf Gründer und Kleinunternehmer mit erschwertem
ugang zu Bankkrediten ab. In Zusammenarbeit mit lo-
alen Mikrofinanzierern gelingt es hier, auch bei sprach-
ichen Barrieren und Gründungen aus Arbeitslosigkeit
eraus, echte Starthilfe für Unternehmen zu bieten. Da
er Fonds das Risiko zu 100 Prozent gegen Ausfall absi-
hert, gehen die Banken gerne diese Verbindung ein. Be-
onders erfolgreich war diese Mischung aus „Beratung
nd Kleinstkredit“ in solch strukturell schwachen Gebie-
en wie etwa in Berlin-Pankow oder der Dortmunder
ordstadt. Der Erfolg dieses Programms liegt hier mit
icherheit an der Transparenz und den niedrigen Kosten,
17304 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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die durch die Nähe vorgegeben sind. Eine europäische
Institution würde dies nicht erreichen.
Schließlich müssen wir uns als Politiker nicht jeden
Schuh anziehen. Der private Mikrofinanzsektor weist ein
hohes Wachstum auf: Das Volumen der privaten Investi-
tionen konnte sich zwischen 2003 und 2005 fast verdop-
peln. Auch der Blick ins außereuropäische Ausland ist
hier erlaubt. Denn nicht zuletzt wurde Muhammad
Yunus, der vor über 30 Jahren die indische Grameen Bank
gegründet hat, im Jahr 2006 hierfür mit dem Friedensno-
belpreis ausgezeichnet. Die Grameen Bank vergibt Kleinst-
kredite an Arme, die bei herkömmlichen Banken durchs
Raster fallen. Seit Gründung gewährte das Institut insge-
samt Gelder in Höhe von 5,8 Milliarden Dollar. Die
Rückzahlungsrate lag bei 98,9 Prozent. Nach Schätzun-
gen der Beratungsgruppe zur Unterstützung der Armen,
CGAP, einem Zusammenschluss von Entwicklungshilfe-
und Finanzorganisationen, gibt es weltweit 2700 lokale
Mikrofinanzinstitute, die bisher 750 Millionen Kleinst-
kredite in Höhe von durchschnittlich 345 Dollar vergeben
haben.
Eines der größten Mikrofinanzinstitute ist die Ban-
kengruppe ProCredit. Sie ist mittlerweile in 19 Ländern
vertreten und erhielt von der Ratingagentur Fitch die Bo-
nitätsbezeichnung „Investment-Grade“. Sie vergibt Kre-
dite nur an Kleinunternehmer, die mindestens sechs Mo-
nate im Geschäft sind. Seit Gründung der Bankengruppe
1998 sind 50 Millionen Euro staatlicher Subventionen an
ProCredit geflossen.
Aber auch ohne staatliche Subventionen können Ban-
ken in diesem Bereich erfolgreich wirtschaften. So ha-
ben Banken wie Dexia, Credit Suisse und Rothschild
breit zugängliche Fonds aufgelegt. Leider erfahren dies
Kleinanleger aber überhaupt erst gar nicht. Das hat fol-
genden Grund: Kreditgeschäfte werden normalerweise
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
BaFin geprüft. Da die Kredite der betreffenden Fonds
aber von ausländischen Mikrofinanzbanken vergeben
werden, fallen sie nicht unters Kreditwesengesetz und
werden von der BaFin nicht durchleuchtet. Daher dürfen
sie weder offiziell zugelassen noch beworben werden.
Sie sind nur über die direkte Anfrage bei der Fondsge-
sellschaft oder über Banken erhältlich. Hier können und
müssen wir ansetzen, um dem Engpass der Versorgung
mit Kleinstkrediten entgegenzuwirken.
Auch kann der Gesetzesentwurf der Bundesregierung
zur Modernisierung des GmbH-Rechts eine Möglichkeit
sein, den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Hier muss das Mindeststammkapital auf 10 000 Euro
statt wie bisher 25 000 Euro, gesenkt werden.
Wenn wir dies erreichen und sich die Vergabe von
Kleinstkrediten weiter etabliert, Kleinstkredite den Weg
zu Unternehmen finden, wenn die KfW Beispiel sein
kann, wie wir durch deutsches Know-how osteuropäi-
sche Mitgliedsländer unterstützen können, dann ist dies
allemal zielführender als eine europäische Initiative.
Doris Barnett (SPD): Nach wie vor gehört zu den
obersten Zielen in der Europäischen Union, im Rahmen
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er Lissabon-Strategie für mehr Beschäftigung zu sor-
en. Beschäftigung und damit Arbeitsplätze entstehen
icht nur in bestehenden Unternehmen, sondern wir erle-
en gerade auch bei uns in Deutschland eine Zunahme
on Existenzgründungen. Lange Zeit war ein solcher
chritt für Menschen, die gerade die Hochschule verlas-
en haben, aber auch für solche, die arbeitslos geworden
ind, praktisch undenkbar. In Deutschland gab es dafür
ein Klima – und auch kein Geld.
Mit der Agenda 2010 haben wir hier in Deutschland
ie Eigeninitiative verstärkt gefördert, Existenzgründun-
en unterstützt. In der Zwischenzeit liegen auch Er-
enntnisse zu Existenzgründungen und deren notwendi-
en Rahmenbedingungen vor. Auch haben sich Banken,
nd zwar von der KfW bis zu den Sparkassen und Ge-
ossenschaftsbanken, und auch Privatinitiativen auf
iese Unternehmensgründungen eingerichtet und helfen
it gezielten Programmen, welche von der Beratung bis
in zu günstigen Finanzierungsmöglichkeiten auch von
leinstkrediten reichen. Natürlich ist dabei nicht zu ver-
ennen, dass eben nicht alle Existenzgründungen in ei-
er Erfolgsgeschichte enden. Aber weit mehr als die
älfte der Existenzgründer haben es geschafft: Sie sind
icht nur weiterhin am Markt, sie haben auch zusätzliche
rbeitsplätze geschaffen. Ohne vorhandene Unterstüt-
ung durch Kleinkredite wären aber viele Gründerinitia-
iven nicht möglich gewesen. Deshalb sage ich es hier
uch ausdrücklich: Das Thema Kleinstkredite ist von
roßer Bedeutung für das Unternehmertum bei uns und
uch nicht mehr wegzudenken.
Dass sich die EU-Kommission mit diesem Instrument
efasst, weil es im Einzelfall zwar wenige, aber in der
esamtheit viele Arbeitsplätze schaffen kann, und somit
ie Lissabon-Strategie unterstützt, ist absolut richtig. Al-
erdings sind die dabei ins Auge gefassten Mittel und
ege nicht die, die wir von deutscher Seite her unter-
tützen sollten, weil sie massiv in das Subsidiaritätsprin-
ip eingreifen.
Die EU-Kommission greift zunehmend in die Fein-
teuerung von wirtschaftlichen Prozessen ein und setzt
ich so dem Vorwurf der Gleichmacherei aus. Die Über-
egungen zur Regelung von Kleinstkrediten auf europäi-
cher Ebene kommen ja nicht von ungefähr. Im Novem-
er 2007 wurde diese Mitteilung über eine europäische
nitiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr
achstum und Beschäftigung erstellt.
Am 1. Februar 2008 startete die EU-Kommission eine
is zum 31. März 2008 laufende öffentliche Konsulta-
ion zur geplanten europäischen Regelung für kleine Un-
ernehmen, den sogenannten Small Business Act.
Mit dieser Konsultation will die EU-Kommission un-
er anderem auch Einblick in bestehende Probleme und
hancen vom Marktzugang einschließlich der Finanzie-
ungsmöglichkeiten von KMUs erhalten. Wenn sie dann
in Maßnahmenpaket als Ergebnis der Konsultation im
uni 2008 vorlegen wird, wird mit Sicherheit eben die
itteilung herangezogen, über die wir hier debattieren.
Ich will ja nicht behaupten, dass der Maßnahmenkata-
og, der als Ergebnis der Konsultation in 2008 zum
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17305
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Small Business Act vorgelegt werden wird, bereits im
November 2007 feststand, aber auf den Gedanken
könnte man schon kommen.
Die Art und Weise, wie die EU-Kommission nun den
Markt für Kleinstkredite ankurbeln und attraktiv machen
will, kann allerdings nicht auf Zustimmung stoßen, wes-
halb sich der Wirtschaftsausschuss auch entschlossen
hat, diese Entschließung zu fassen und die Bundesregie-
rung aufzufordern, in Brüssel entsprechend zu handeln.
Lassen Sie mich ein paar Punkte herausgreifen:
Bei den Kleinstkrediten handelt es sich um Durch-
schnittsbeträge von 7 000 Euro bis 10 000 Euro. Wegen
der relativ geringen Kreditsumme und der kurzen Lauf-
zeiten fallen die Verwaltungskosten in der Relation recht
hoch aus, die durch die Zinscaps aber nicht abgebildet
werden können. Die EU-Kommission will diese
Zinscaps lockern. Damit sollen höhere Zinsen möglich
sein, die ja – so meint die Kommission – durch die kur-
zen Laufzeiten nicht auffallen! Diese Begründung macht
mich doch schon etwas sprachlos; denn mit günstigen
Kleinstkrediten soll doch den Existenzgründern geholfen
werden, die in den allermeisten Fällen gar nicht über ei-
gene Rücklagen verfügen, also auf jeden Euro angewie-
sen sind. Wenn ein leichter Kreditzugang nur durch hohe
Zinsen gewährt werden kann, wird das nicht zu einer
größeren Bereitschaft führen, eben diese Kredite aufzu-
nehmen und sich selbständig zu machen, weil die Belas-
tung ja nicht mehr abschätzbar wird.
Des Weiteren ist es mehr als fraglich, ob der Aufbau ei-
ner gemeinsamen europäischen Datenbank über Schuld-
nerausfall und Verluste bei Kleinstkrediten nebst EU-weit
einheitlichen Bewertungshilfen tatsächlich dem Ausbau
von Kleinstkreditgeschäften hilft. Die Kreditinstitute ha-
ben sicherlich nichts gegen eine solche Datenbank, die ih-
nen zur Verfügung steht. Aber ob diese Sammelwut auch
dem Datenschutz oder gar dem Verbraucherschutz der
potenziellen Kreditnehmer dient und entspricht, ist wohl
in Frage zu stellen.
Das Risiko von Kreditinstituten, die Kleinstkredite
vergeben, dadurch abzumildern, indem man es auf die
Steuerzahler abwälzt, ist auch nicht akzeptabel, wenn die
Kommission ja gleichzeitig die Lockerung der Zinscaps
fordert und somit schon Kosten und Risiken auf den
Kreditnehmer abwälzt. Deshalb muss hinterfragt wer-
den, warum Einzelpersonen oder Unternehmen, die Geld
in private Mikro-Kreditinstitute geben oder gar in Form
von Schenkungen einbringen, Steuernachlässe erhalten
sollten. Die Frage ist deshalb notwendig, weil die Kom-
mission ja selbst im Rahmen ihrer Kohäsionspolitik eine
eigene Kleinstkreditfazilität einrichten will und somit Fi-
nanzmittel und technische Hilfe bereitstellen will.
Dazu schlägt die Kommission ein eigens dafür einzu-
richtendes Sonderreferat beim Europäischen Investi-
tionsfonds vor, das sich aus Mitteln der Strukturfonds fi-
nanzieren würde. Dieses Sonderreferat würde dann wohl
auch das vorgeschlagene Gütesiegel entwickeln und eu-
ropaweit verleihen.
Ich muss zugeben, dass die Kommission hier alles be-
dacht hat – nur nicht die Tatsache, dass wir es hier nicht
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it Millionen-Euro-Beträgen zu tun haben, sondern mit
reditsummen von durchschnittlich 7 000 bis 10 000
uro und recht kurzen Laufzeiten. Bisher organisieren
ie Mitgliedstaaten ihr Kreditwesen auch auf dem Ge-
iet vernünftig und bauen es aus. Schließlich erzeugt die
achfrage nach Kleinstkrediten auch das entsprechende
ngebot. Aber nur weil es bisher in den Bankberichten
eine ausführlichen Angaben zur Entwicklung dieses
reditsektors gibt, bedarf es im Umkehrschluss nicht au-
omatisch einer europäischen Einrichtung, die nicht nur
usätzliches Geld kostet bzw. Geld braucht, das dann
einem ursprünglichen Zweck nicht zugeführt werden
ann, nämlich den Strukturfonds.
Bedenkt man die notwendigerweise entstehende Büro-
ratie, die hinter einem solchen Sonderreferat steckt, das
arüber hinaus auch noch Gütesiegel verteilen will, wofür
s ja auch Richtlinien geben muss mit Statistiken, Notifi-
ierungsanforderungen, Kontrollverfahren, Genehmigun-
en usw., dann darf, nein es muss an dieser Stelle dann
uch nachgefragt werden, welchen Sinn diese ganze Ein-
ichtung überhaupt macht, wenn doch die Kommission
leichzeitig an „Schnellmaßnahmen zur Verringerung
er Verwaltungslasten in der Europäischen Union“ ar-
eitet – ich beziehe mich hier auf die Mitteilung der
ommission vom 13. März 2008 über die für 2008 vor-
esehenen Sofortmaßnahmen zur Verringerung der Ver-
altungslasten in der Europäischen Union. Ich rate des-
alb der EU-Kommission, sich an ihren selbst gestellten
uftrag zu halten und unnötige Verwaltungslasten zu
ermeiden.
Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion noch-
als nachdrücklich die Bundesregierung auf, sich bei
er EU-Kommission dafür einzusetzen, diese Initiative zu
leinstkrediten zu stoppen und den Mitgliedstaaten im
ahmen der Subsidiarität die Organisation von Kleinst-
rediten zu überlassen. Ich bin sicher, dass im Rahmen
on Kooperationen Mitgliedstaaten sich gegenseitig
uch beim Aufbau bzw. bei der Weiterentwicklung von
leinstkrediten helfen werden.
Paul K. Friedhoff (FDP): Mit der heutigen Be-
chlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und
echnologie beraten wir eine gemeinsame Initiative der
egierungskoalition und der Fraktion der FDP. Es ist das
rklärte Ziel der Initianten, auf Basis einer breiten parla-
entarischen Unterstützung eine konstruktive Korrektur
er vorliegenden Initiative der Europäischen Kommis-
ion anzuregen. Eine starke bundesdeutsche Position zu
inden, ist deshalb im Interesse aller Fraktionen im Deut-
chen Bundestag.
Die Förderung der Entwicklung von Kleinstkrediten
st wirtschafts- und sozialpolitisch zu begrüßen. Wirt-
chaftliche Dynamik kann sich nur einstellen, wo Risiko-
ereitschaft, Eigeninitiative und Unternehmertum nicht
urch den mangelhaften Zugang zu adäquat bepreistem
remdkapital eingeschränkt oder abgewürgt wird. Ge-
ade für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende ist
eshalb die Verfügbarkeit von kleinen Kreditsummen
eispielsweise zur Finanzierung von Produktionsmate-
ialien von entscheidender Bedeutung. Mikrokredite sind
17306 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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somit ein nachhaltiger Beitrag zur Stärkung mittelständi-
scher Strukturen.
Gegen die Initiative der Europäischen Kommission
spricht aus unserer Sicht vor allem die Verletzung des
Subsidiaritätsprinzips. Neue Bürokratie, Zentralisierung
von Verantwortlichkeiten und Kompetenzverlagerung
auf die europäische Ebene stehen den Bedürfnissen der
Kreditnehmer entgegen. Mehr noch als das klassische
Kreditgeschäft bedarf es im Bereich von Kleinstkrediten
schlanker Strukturen, klarer dezentraler Verantwortlich-
keit und einer hohen Flexibilität bei der Berücksichti-
gung lokaler Standortfaktoren. Die Schaffung neuer
Planstellen beim markt- und kundenfernen Europäischen
Investitionsfonds lehnen wir deshalb ab.
Ein funktionsfähiger Binnenmarkt ist auch nicht auf
eine staatlich organisierte Schuldnerdatenbank auf euro-
päischer Ebene angewiesen. Ziel muss es vielmehr sein,
privatwirtschaftliche Strukturen zu fördern und gleich-
zeitig Voraussetzungen für einen intensivierten System-
und Strukturwettbewerb auch in diesem Wirtschaftssek-
tor zu schaffen. Die bereits bestehenden Strukturen in
den einzelnen Mitgliedstaaten werden von der Europäi-
schen Kommission in der vorliegenden Mitteilung nicht
ausreichend gewürdigt.
Der von uns getragene und heute zu beratende Be-
schluss des zuständigen Ausschusses stellt eine politi-
sche Konsenslösung dar. Im Sinne einer möglichst effek-
tiven Position des bundesdeutschen Parlaments haben
wir uns für eine gemeinsame Initiative ausgesprochen.
Wir drücken hier folglich nicht unsere liberale Idealvor-
stellung aus. Insbesondere der durch die Regierungsko-
alition vertretene Standpunkt zur Vermeidung einer
Zinscaplockerung wird von uns differenzierter beurteilt.
Zinscaps sind sozialpolitisch motivierte Eingriffe in
den Marktprozess, welcher bei funktionierendem Wett-
bewerb – und damit in jedem Finanzmarkt der Europäi-
schen Union – keine Rechtfertigung besitzt. Die Kredit-
märkte in Europa weisen eine ausreichende Anzahl
alternativer Marktteilnehmer auf. Es bestehen weder Mo-
nopol- noch Oligopoltendenzen. Der sozialpolitisch mo-
tivierte Markteingriff ist somit wettbewerbsrechtlich
nicht gerechtfertigt. Gleichzeitig bedeuten Zinscaps, dass
nicht jeder Kreditnehmer zu einem risikoadäquaten Zins-
satz einen Zugang zu Krediten bekommt. Die Europäi-
sche Kommission will diese Unterversorgung verhin-
dern, indem sie für eine Lockerung des Zinscaps bei
Unternehmenskrediten einsteht. Dies ist wirtschaftspoli-
tisch-, finanzpolitisch- und letztlich entwicklungspoli-
tisch zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund werben wir heute noch ein-
mal bei allen Fraktionen, die vorliegende Initiative zu-
mindest in der Tendenz im Interesse der Bundesrepublik
Deutschland zu unterstützen.
Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Wir reden
heute über Vorschläge zur Förderung von Mikrokrediten.
Wohlgemerkt nicht für Bangladesch, wo der Friedensno-
belpreisträger Muhammad Yunus dieses Instrument zur
Bekämpfung der Armut erfand. Nein! Die EU-Kommis-
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ion will Mikrokredite in Europa fördern. Sie will dazu
nter anderem eine neue Behörde schaffen und fordert
ie Mitgliedstaaten auf, vorgeschriebene Zinsobergren-
en abzuschaffen, die bislang insbesondere Wucher
erhindern sollen. Diese Forderungen kritisieren die Ko-
litionsfraktionen und die FDP in ihrem Entschließungs-
ntrag zu Recht. Denn selbst wenn insbesondere in den
euen Mitgliedstaaten Osteuropas Probleme bei der Kre-
itfinanzierung von Kleinstunternehmen bestehen – es
leibt immer noch zweifelhaft, ob diese Probleme durch
ie zentralisierte Regulierung des Mikrofinanzbereichs
ffektiv bekämpft werden können.
Die wirklich kritischen Punkte in der EU-Vorlage
erden im vorliegenden Entschließungsantrag aber mit
einem Wort erwähnt. Und das ist äußerst schade, liebe
olleginnen und Kollegen aus der Regierungskoalition!
Ich habe bereits gesagt, dass Muhammad Yunus die
dee der Mikrofinanzen entwickelte, um Menschen
insbesondere Frauen – in den ärmsten Ländern der
elt eine Möglichkeit zur Selbsthilfe zu geben, damit
ie die schlimmste Armut überwinden können. Eines
önnen Mikrokredite aber auf keinen Fall sein, meine
amen und Herren! Sie können kein Ersatz für starke
ozialsysteme und eine vernünftige Arbeitsplätze schaf-
ende Wirtschaftspolitik in Europa sein! Genau das will
ns die EU-Kommission in ihrer Mitteilung aber weis-
achen, wenn sie die Mikrokredite in einen Zusammen-
ang mit ihrem Konzept zur sogenannten Flexicurity
ringt. Was diese Flexicurity bedeutet wissen wir: Viel
Flexibilität“ der Beschäftigten und wenig soziale Si-
herheit. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass die Kom-
ission sich lobend auf das deutsche Instrument der Ich
G bezieht, das – nebenbei bemerkt – bei Verabschie-
ung der EU-Vorlage schon lange wieder abgeschafft
ar. Auch bei der Ich AG wurde die Verantwortung für
ehlende Arbeitsplätze auf die Arbeitsuchenden abge-
älzt. Zukünftig sollen Arbeitslose dann offensichtlich
inen Mikrokredit beantragen und sehen wo sie bleiben.
rekäre Selbstständigkeit soll gefördert werden, um gu-
en Gewissens soziale Sicherheiten abzubauen. Aber
icht mit uns!
Ich möchte an dieser Stelle auch noch eine andere
rage stellen: Wenn der Kommission wirklich etwas an
inem verbesserten Zugang zu Krediten für kleine Un-
ernehmen liegt, warum kämpft sie an anderer Stelle im-
er wieder für das Gegenteil? Wir haben in Deutschland
inen großen Sektor öffentlich-rechtlicher Banken und
parkassen, sowie einen starken genossenschaftlichen
ektor. Es sind nach wie vor diese Bereiche, die die klei-
en Unternehmen mit Krediten versorgen, während sich
ie Privaten immer weiter zurückziehen. Trotzdem greift
ie Kommission die Sparkassen an und schwächt diese,
o sie nur kann: 2005 wurden die staatlichen Haftungs-
arantien auf Druck von Brüssel abgeschafft, später ka-
en der Kampf um den Namensschutz für Sparkassen
nd andere Attacken unter dem Deckmantel des Wettbe-
erbsrechts hinzu. Diese Politik der Kommission ist es,
ie kritisiert werden muss!
Die Linke steht ein für den Erhalt des deutschen Drei-
äulen-Modells! Wir brauchen einen starken genossen-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17307
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schaftlichen und öffentlichen Bankensektor, dem auch
die Möglichkeit gegeben wird, sich auf sein Kernge-
schäft zu konzentrieren! Dann wird auch die Kreditfinan-
zierung wieder einfacher – auch im Bereich der Mikro-
Unternehmen, wohlgemerkt im Bereich derjenigen, die
aus eigenem Antrieb gegründet werden, nicht unter dem
Druck fehlender Sozialsysteme!
Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir beraten heute über einen Entschließungsantrag der
Regierungskoalition und der FDP im Zusammenhang
mit der europäischen Initiative zur Entwicklung von
Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Im Kern geht es um das Aufstocken von Fachpersonal
zur Unterstützung und Koordinierung von Mikrofinanz-
instituten beim Europäischen Investitionsfonds, EIF.
Normalerweise bin auch ich skeptisch, wenn es um
Gründungen oder Erweiterungen von EU-Einrichtungen
geht. Bürokratieabbau sei hier als Schlagwort genannt.
Aber: In diesem Fall lohnt es sich doch einmal, näher
hinzuschauen.
Mikrofinanzierungen sind ein effektives Instrument
zur Armutsbekämpfung in den Entwicklungs- und
Schwellenländern. Aber auch in Deutschland sind sie
insbesondere zur Förderung von Existenzgründungen
von großer Bedeutung. Ich denke, Sie stimmen mir in
diesem Punkt zu. So können oft gerade diejenigen, die
am nötigsten auf kleine Darlehen angewiesen sind, vom
Bankkredit bei der Existenzgründung nur träumen.
Kleingründer mit wenig Eigenkapital und Kreditbedarf,
die den Schritt in die Selbstständigkeit womöglich noch
aus der Arbeitslosigkeit heraus wagen, haben kaum Zu-
gang zu Banken. Hier helfen Mikrofinanzierungen oft
schnell und unbürokratisch.
Grundsätzlich sind das Know-how und die Bereit-
schaft für bankfremde Mikrofinanzierungen in den letz-
ten Jahren deutlich gestiegen. Insbesondere die öffentli-
chen Stellen in Deutschland lernen glücklicherweise
dazu. Wie Mikrofinanz aber praktisch funktioniert, wis-
sen viele Entscheidungsträger bis heute nicht.
Das birgt aber große Gefahren. DB Research schätzt
den aktuellen weltweiten Bedarf an Mikrokrediten auf
250 Milliarden Dollar. Bisher konnten nur circa 100 Mil-
lionen Mikrokreditnehmer bedient werden. Das ist ein
Bruchteil von den geschätzten potenziellen 1 Milliarde
Nachfragern. Wir reden also nicht mehr nur von ein paar
wenigen kleinen Investments, sondern von einer immen-
sen Mikrokreditnachfrage. Wenn wir auch nur annäh-
rend diese Nachfrage bedienen wollen, benötigen wir in
den kommenden Jahren kompetente Fachleute und ins-
besondere ein koordiniertes Vorgehen in Europa. Hier
kann der EIF in Brüssel wertvolle Arbeit leisten. Wir re-
den übrigens auch nicht von der Gründung einer neuen
Behörde sondern lediglich über weiteres Fachpersonal
beim EIF bei schon bestehender Infrastruktur.
In der EU-Kommission, im EIF, aber auch bei NGOs
wie dem European Microfinance Network gibt es das
notwendige Wissen und die Erfahrungen für Mikrofi-
nanz, das uns auch in Deutschland entscheidend weiter-
bringen kann. Es mangelt aber an einer Stelle, die die
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erschiedenen Förderprogramme transversal betrachtet
nd koordiniert.
Experten aus dem Mikrofinanzsektor, wie zum Bei-
piel dem Deutschen Mikrofinanzinstitut und Oikocre-
it, raten uns deshalb zu einem solchen europäischen
hinktank. Sie sehen in Brüssel derzeit eher zu wenig als
u viel fachkompetentes Personal. Wir müssen uns die
rage stellen: Was ist zeit- und personalintensiver? Eine
uropäische Koordinierung, wo laut den Fachleuten be-
eits das notwendige Know-how liegt und eine gute, aber
usbaufähige Infrastruktur gegeben ist oder ein unkoor-
iniertes, nicht abgestimmtes Verfahren auf nationaler
bene? Subsidiarität in allen Ehren, aber hier scheint mir
er europäische Weg vielversprechender zu sein.
nlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Gesundheitscheck der
europäischen Agrarpolitik - Mit Klimabonus zu
Klimaschutz, guter Ernährung und nachhalti-
ger Entwicklung (Tagesordnungspunkt 17)
Marlene Mortler (CDU/CSU): „Gesundheitscheck
er europäischen Agrarpolitik – Mit Klimabonus zu Kli-
aschutz, guter Ernährung und nachhaltiger Entwick-
ung“ – Die Grünen haben mit ihrem Antrag eine kluge
berschrift gewählt, aber der Inhalt ist mehr als frag-
ürdig. Gott sei Dank, dass die Grünen nicht alleine
ber europäische Agrarpolitik entscheiden können. Die
orgesehene Gesundheitsüberprüfung würde sonst zu ei-
er Totaloperation werden.
Selbst die EU-Kommission hat bis zum heutigen Tag
etont, dass sie mit dem Gesundheitscheck keine grund-
egenden Reformen einleiten wolle. Kommissarin
ischer-Bohl ist jetzt monatelang durchs Land gereist
zw. hat reisen lassen und immer wieder von Vereinfa-
hung, von Verbesserung, von Vereinheitlichung gespro-
hen – nicht mehr und nicht weniger. Und Sie tun so, als
enn die letzten Reformen 20 Jahre her wären und jetzt
lles auf den Kopf gestellt werden müsste.
Die Wahrheit ist: Die Gemeinsame Agrarpolitik,
AP, ist die am weitesten integrierte gemeinschaftliche
olitik der Europäischen Union mit weitreichenden Fol-
en für die Mitgliedstaaten und ihre Regionen. Ihr Fun-
ament ist das europäische Agrarmodell, das heißt, eine
ultifunktionale Landwirtschaft. Ich bin stolz, dass wir
ine so vielfältige Landwirtschaft haben. Mit ihren Pro-
uktions- und Betriebsformen hat sie weltweit Vorbild-
harakter.
Die umfassenden Agrarreformen der vergangenen
ahre haben unsere GAP modernisiert und immer wieder
ngepasst. Sie stellen unsere Landwirte auch in Zukunft
or große Herausforderungen. Seit 2005 werden die letz-
en tiefgreifenden Beschlüsse zur europäischen Agrarpo-
itik auf unseren Höfen umgesetzt, und sie sind längst
icht abgeschlossen. Mitbeschlossen wurde diese Re-
orm von Ihrer damaligen Landwirtschaftsministerin.
17308 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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Sie steht für mich persönlich im Wort, diesen Rahmen,
wie versprochen, auch bis 2013 zu erhalten. Unsere
Landwirte erwarten völlig zu Recht Verlässlichkeit und
sichere Rahmenbedingungen.
Auch australische Farmer haben uns in der letzten Sit-
zungswoche in einer Gesprächsrunde bestätigt:
„Wir müssen schon mit dem Wetter und den Wet-
terkapriolen fertig werden. Da brauchen wir zumin-
dest einen Rahmen, der nicht auf drei, vier, fünf
Jahre, sondern auf zehn Jahre und mehr ausgerich-
tet ist.“
Deshalb ist es logisch und konsequent, dass wir uns
als Unionsfraktion entschieden gegen weitreichende
Einschnitte bei der ersten Säule aussprechen. Die Direkt-
zahlungen dieser ersten Säule sind direkt einkommens-
wirksam. Das heißt, sie kommen zu 100 Prozent bei un-
seren Betrieben an.
An dieser Stelle möchte ich einmal unseren Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern, den Bürgerinnen und Bür-
gern in unserem Land danken. Die Diskussionen der
letzten Monate haben deutlich gemacht, dass die Ver-
braucher – dass Sie – sogar ausdrücklich wünschen, dass
der Bauer einen Ausgleich für niedrige Preise bekommt.
Aber sie akzeptieren dies nur dann, wenn dieser Aus-
gleich auch zu 100 Prozent bei der Bauernfamilie an-
kommt und nicht im System versickert. Deshalb sollten
wir uns jetzt auf die aktuellen Legislaturvorschläge der
Kommission konzentrieren. Andererseits müssen wir die
Überprüfung des EU-Haushalts im Auge behalten; denn
diese steht im nächsten Jahr ebenfalls an.
Es gibt viel zu gewinnen, es gibt aber auch einiges zu
verlieren; denn die Verordnungsvorschläge der Kommis-
sion zum Gesundheitscheck werden dem Anspruch ver-
lässlicher Politik nicht wirklich gerecht. Glaubwürdigkeit
schaut aus meiner Sicht anders aus; denn Modulation be-
deutet immer Kürzungen zulasten unserer Betriebe.
Leider erwecken Andersdenkende immer wieder den
Eindruck, dass die angedachte progressive Modulation
nur Großbetriebe treffen würde. Das ist schlichtweg
falsch. Sie würden selbst in meinem landwirtschaftlich
klein strukturierten Wahlkreis jeden zweiten Betrieb
treffen. Das heißt, bis zu 13 Prozent der Betriebsprämie
würden auf einen Schlag gestrichen werden, das, wie ge-
sagt, bei einer kleinbäuerlichen Struktur. In der Praxis sind
also bereits kleine und mittlere Bauernhöfe, ob Haupt-
oder Nebenerwerbsbetriebe, Milcherzeuger, Schweinebe-
triebe, Sonderkulturen, Ackerbau und selbst Ökobetriebe
mit weniger als 20 Hektar Äcker oder Wiesen betroffen.
Aus gesamtdeutscher Sicht finde ich es aber richtig, dass
die Degression gefallen ist.
Zu Art. 68: Er ist neu, aber nicht besser als Art. 69,
weil es nicht ehrlich und nicht fair ist, wenn ich den Mit-
gliedstaaten sage: Macht neue Maßnahmen, aber das
Geld müsst ihr vorher von den Betriebsprämien, also den
Betrieben, holen.
Sie sagen in Ihrem Antrag: „Agrarpolitik ist ein
schwarzer Fleck der Klimapolitik.“ Wo leben Sie denn?
Nennen Sie mir eine Branche, die für uns Sauerstoff pro-
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uziert und Kohlendioxid bindet, und das jedes Jahr neu.
as passiert nicht durch Brachflächen, sondern durch or-
entliche Bewirtschaftung. Wir fangen doch nicht bei
dam und Eva an. Warum ringen wir im Moment bei-
pielsweise beim EEG um die besten Lösungen? Weil
ir uns den Herausforderungen stellen, weil wir wollen,
ass über Gülle in den Biogasanlagen Emissionen weiter
eduziert werden.
Zu nachhaltiger Entwicklung gehört eine gesunde
flanze. Wenn ich sie nicht pflege, dünge und guten
flanzenschutz betreibe, wird sie krank. Das ist wie mit
ns Menschen, wenn sich keiner um uns kümmert, wenn
ir uns zu einseitig ernähren oder wenn wir keine Medi-
in nehmen, obwohl wir sie brauchten.
Zur Milch. Wenn die Kommission die Aufstockung
er Milchquoten nicht zurücknimmt, dann bekommen
ir keine sanfte Landung. Die Kommission provoziert
ielmehr mit ihren Vorschlägen eine Bruchlandung. Das
eigt die aktuelle Milchstreikinitiative. Sie ist aus meiner
icht absolut berechtigt.
„Landwirtschaft stärken, heißt an morgen denken!“
in Danke an Euch, liebe ARGE-Landjugend, nach Bay-
rn. Ihr habt mit eurer Bewertung zum Health-Check die
inge auf den Punkt gebracht. Wir brauchen also keine
ende, wie die Grünen sie fordern. Wir brauchen ein
nde der Wende. Wir brauchen das Geld dort, wo es am
esten angelegt ist: bei unseren Bäuerinnen und Bauern.
ch fordere Sie daher auf: Stärken Sie Bundeslandwirt-
chaftsminister Seehofer! Nur mit Geschlossenheit im
ücken kann er für unsere Betriebe in Europa das Opti-
ale erreichen. Die deutsch-französische Achse hat das
n der Vergangenheit eindrucksvoll bewiesen.
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Die EU-
grarpolitik hat sich bereits gewandelt. Mit den jetzt
orgelegten Legislativvorschlägen zum Gesundheits-
heck hat die EU-Kommission – wie in der Mitteilung
om November angekündigt – Kurs in Richtung weiterer
eformen gehalten. Wir unterstützen den eingeschlage-
en Reformkurs.
Die Kommission stellt die Weichen richtig: mehr
eld für die Entwicklung der ländlichen Räume und
ehr Geld für die Herausforderungen des Klimawan-
els, des Schutzes der Artenvielfalt und der Sicherung
er Welternährung. Es ist richtig, die Förderung von den
irektzahlungen hin zu den Maßnahmen umzuschich-
en, die Antworten auf diese Herausforderungen geben.
ur so ist eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen
äume zu gewährleisten.
Wir stehen in der Agrarpolitik vor neuen Herausfor-
erungen. Der Klimaschutz, den die Grünen in ihrem
ntrag in den Mittelpunkt gestellt haben, ist eine davon.
ie Landwirtschaft und mit ihr die Agrarpolitik müssen
inen Beitrag zum Klimaschutz leisten; ich denke, da-
über sind sich alle einig.
Die zweite Herausforderung ist in der Zeit seit der
rsten Lesung dieses Antrages in den Vordergrund ge-
ückt: Wir reden nicht mehr über Überschüsse in der
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17309
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Landwirtschaft; im Gegenteil: Wir müssen die Frage
stellen, wie wir die Welt in Zukunft ernähren können.
Diese beiden Themen sind in den letzten Wochen in
die Schlagzeilen, auf die Titelseiten und in alle Reden
zur Agrarpolitik gerutscht. Gleichzeitig werden schon
heute mit der Diskussion der EU-Finanzen ab 2013 die
Perspektiven und Rahmenbedingungen der Europäi-
schen Agrarpolitik bestimmt. Wir müssen diese Heraus-
forderungen annehmen.
Ich habe den Eindruck, in den Debatten werden die
neuen Herausforderungen als Begründung für die alten
Lösungen verwendet. Auf der einen Seite wird dann die
Gentechnik als das Allheilmittel verkauft, auf der ande-
ren Seite große Betriebe als Subventionsgrab verteufelt.
Beides bringt uns nicht weiter.
Der Weltagrarrat hat im April eine Änderung der
agrarpolitischen Ziele eingefordert. Seine Kernthese ist,
dass das bisherige Modell – Innovationen zur Ertrags-
steigerung und die damit einhergehende Senkung der Er-
zeugerpreise – nach dem Zweiten Weltkrieg in den In-
dustriestaaten sehr erfolgreich war, dass es aber die
aktuellen Herausforderungen nicht lösen kann.
Wir müssen dem Erhalt der natürlichen Ressourcen
und den umweltverträglichen Anbaumethoden mehr Be-
achtung schenken. Es geht darum, Entwicklungs- und
Nachhaltigkeitsziele genauso mit einzubeziehen wie so-
ziale Ungleichheit, Kriege, Nahrungsmittelmangel, Än-
derungen unserer auf Öl basierenden Wirtschaft. Explizit
bezieht sich der Weltagrarrat auf die Multifunktionalität
der Landwirtschaft.
Die Nachfrage nach Agrarprodukten wird weiter stei-
gen. Die Landwirtschaft muss mehr Lebensmittel für im-
mer mehr Menschen produzieren. Gleichzeitig wird
Biomasse als Ersatz für Öl verwendet. Die Herausforde-
rungen des Klimawandels, des Schutzes der Artenviel-
falt und der Sicherung der Welternährung werden damit
weiter in den Mittelpunkt der Agrarpolitik rücken. Es ist
das Recht und gleichzeitig auch die verantwortungsbe-
wusste Pflicht des Weltagrarrates, entsprechend dieser
zentralen Ziele Forderungen zu formulieren.
Wie wollen wir die Ziele über die Europäische Agrar-
politik erreichen? Zum einen – hier stimme ich den Grü-
nen zu – brauchen wir eine stärkere Zielorientierung in
der Gemeinsamen Agrarpolitik. Zum anderen brauchen
wir eine vernünftige Finanzierung der dazu notwendigen
Maßnahmen. Ein „Weiter so“ mit Detailkorrekturen wird
den neuen Herausforderungen nicht gerecht. Das heißt:
Modulation ja! Wir brauchen die Stärkung der zweiten
Säule.
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministe-
rium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz liegt völlig richtig, wenn er für die Maßnahmen
der zweiten Säule ein konsistentes Konzept und eine
Neuausrichtung einfordert. Damit unterstützt er die Posi-
tion der SPD in der Großen Koalition. Die SPD hat er-
reicht, dass die Bundesregierung eine interministerielle
Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um ein Konzept zu erarbei-
ten. Der Weg ist richtig. Unverständlich ist für mich, dass
die Kommission an einer größenabhängigen Modulation
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esthält. Ich sehe wohl, dass die Legislativvorschläge
eutlich weniger Subventionskürzungen für Landwirte
orsehen als ursprünglich geplant. Insbesondere bei der
ürzung der Zahlungen an große Betriebe ist die Kom-
ission Deutschland entgegengekommen. Dies begrü-
en wir.
Dennoch: Eine progressive Modulation widerspricht
er Zielorientierung der Agrarförderung und belastet ge-
ade die schwachen ländlichen Räume in Ostdeutsch-
and. Wir sprechen uns daher gegen jegliche progressi-
en Elemente aus.
Die mit der Agrarreform von 2003 eingeführten Ver-
flichtungen hinsichtlich der Einhaltung von Standards
n den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebens-
ittelsicherheit gelten für alle Flächen. Es geht uns doch
arum, welche Leistungen ein Betrieb erbringt, nicht wie
roß er ist. Eine Differenzierung nach Betriebsgrößen
ürde im Widerspruch zu den Zielen der Cross-Com-
liance-Regelung stehen.
Die Kommission weist darauf hin, dass der Gesund-
eitscheck auch eine Vorbereitung auf die anstehende
berprüfung des EU-Haushalts darstellt. Wir wissen,
ass die Agrarpolitik dabei als eines der zentralen Pro-
lemfelder angesehen wird. Es wird also bei dieser
aushaltsüberprüfung um die künftige Finanzierung der
grarpolitik und der Politik für die ländlichen Räume
ehen.
Planungssicherheit heißt damit, frühzeitig Weichen zu
tellen: Wir brauchen eine zielorientierte Politik für die
ändlichen Räume und für eine nachhaltige Landwirt-
chaft. Es wäre fahrlässig, jetzt auf kurzfristige Pla-
ungssicherheit bei den Direktzahlungen an landwirt-
chaftliche Betriebe zu setzen. Wir müssen schon heute
ie Perspektiven nach der Reform der EU-Finanzen ab
013 in den Blick nehmen. Dazu brauchen wir Kraft,
reativität und die Unterstützung des Berufsstands.
iese Zukunftsaufgabe müssen wir gemeinsam meis-
ern.
Hans-Michael Goldmann (FDP): Die Legislativ-
orschläge der EU-Kommission zum sogenannten
ealth-Check sind eine bittere Enttäuschung für die
eutschen Landwirte. Aus der zugesagten Überprüfung
nd Nachjustierung der letzten GAP-Reform ist nun
och eine weitere Agrarreform mit massiven Einschnit-
en für die Landwirte in Deutschland geworden, und das,
bwohl die Gemeinsame Agrarpolitik bereits 1992, 2000
nd 2003/2004 umfassend reformiert wurde.
Anstatt zum Versprechen zu stehen, die Direktzahlun-
en der ersten Säule bis 2013 unangetastet zu lassen, sol-
en die Direktzahlungen nun doch – je nach Betriebs-
röße – zwischen 16 und 22 Prozent gekürzt werden.
as wird weder der versprochenen Verlässlichkeit euro-
äischer Agrarpolitik noch der unternehmerischen Plan-
arkeit gerecht. Außerdem ist eine Größendegression,
ie einseitig auf Kosten der Betriebe in den neuen Län-
ern geht, nicht akzeptabel, insbesondere auch deshalb
icht, weil die so geschaffenen neuen Modulationsmittel
n der zweiten Säule von den Bundesländern zusätzlich
17310 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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kofinanziert werden müssten, wozu sehr häufig die Lan-
desmittel nicht ausreichen.
Auch wenn wir begrüßen, dass bestätigt wurde, 2015
aus der Milchquote auszusteigen, kann es natürlich nicht
angehen, dass die EU-Kommission im Hinblick auf ein
eventuell zu schaffendes Begleitprogramm für die Milch-
bauern auf die Ausweitung der zusätzlichen nationalen
Modulation über Art. 69 der Verordnung zu nationalen
Sonderregelungen zu verweisen. Dies geht zulasten der
Landwirte und kann so nicht hingenommen werden.
Enttäuschend ist zudem, dass Bundeslandwirt-
schaftsminister Seehofer auch sein Versprechen zu
deutlichen Vereinfachungen und Entbürokratisierungen
nicht eingelöst hat. Durch Cross-Compliance droht so-
gar ein weiteres Aufblähen durch neue Prüfbereiche.
Durch die Zerstrittenheit von CDU/CSU und SPD in
zentralen Verhandlungspunkten – insbesondere bei der
Modulation – wurden die deutschen Interessen zum
Spielball anderer Mitgliedstaaten. Die agrarpolitische
Durchsetzungsfähigkeit der Bundesregierung und des
Bundeslandwirtschaftsministers Seehofer in Europa sind
damit auf einem historischen Tiefpunkt angekommen.
Die Position der Grünen zur Gesundheitsüberprüfung
der europäischen Agrarpolitik ist widersprüchlich und
bauernfeindlich. Einerseits fordert die Fraktionsvorsit-
zende und ehemalige Landwirtschaftministerin Künast
die Abschaffung der Agrarsubventionen im EU-Haus-
halt, andererseits wird in dem hier vorliegenden Antrag
eine Fortführung bzw. Ausweitung der EU-Agrarförde-
rung unter anderem Namen gefordert. Widersprüchlich
ist zudem, dass im Antrag einerseits die letzte Agrarre-
form als „Gegenstrategie zu Fehlentwicklungen wie
Überschusserzeugung, Marktverzerrung, Lebensmittel-
skandalen und ökologischen Folgeschäden“ ausdrück-
lich gewürdigt wird. Andererseits fordern die Antrag-
steller die „notwendige Wende in der Agrarpolitik“ im
Rahmen der Gesundheitsüberprüfung. Der EU-Agrar-
haushalt wird zum Jäger 90 der Grünen. Ständig sollen
mit den Agrarmitteln alle möglichen Programme und
Projekte gefördert werden.
Im Gegensatz dazu fordert die FDP-Bundestagsfrak-
tion eine Stärkung der unternehmerischen und mittel-
ständischen Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen
der Gesundheitsüberprüfung. Dazu sind insbesondere
die überbordende Bürokratie abzubauen und Vereinfa-
chungen durchzusetzen. Aus Gründen der Planungssi-
cherheit und Verlässlichkeit müssen die Direktzahlungen
der ersten Säule bis zum Jahr 2013 gesichert bleiben.
Danach kann über eine degressive Ausgestaltung der Di-
rektzahlungen verhandelt werden. Die von der EU-Kom-
mission geplante Kappung bzw. Degression bedeutet
eine Existenzgefährdung bislang stabiler Unternehmen
und vieler Arbeitsplätze im ländlichen Raum, die zu ei-
ner enormen Verunsicherung der gesamten Branche und
der Menschen in den neuen Ländern führen würde. Das
lehnt die FDP strikt ab.
Für die FDP-Bundestagsfraktion muss der erfolgrei-
che Reformkurs zur marktwirtschaftlichen Weiterent-
wicklung der gemeinsamen Agrarpolitik konsequent
fortgeführt werden. Eine leistungsfähige, unternehmeri-
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che und nachhaltige Landwirtschaft ist die entschei-
ende Voraussetzung für die Herstellung qualitativ hoch-
ertiger Lebensmittel.
Nur eine effiziente und produktive Landwirtschaft
ann den notwendigen Beitrag zu einem wirkungsvollen
limaschutz leisten. Gesetzliche Regulierungen, die
berproportional und einseitig die Land- und Forstwirt-
chaft belasten, wie sie auch die Grünen in ihrem Antrag
ordern, lehnen wir Liberale ab.
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Vor zehn Ta-
en hat EU-Kommissarin Fischer Boel die überarbeite-
en Vorschläge der Kommission zum Gesundheitscheck
orgestellt. Im Vergleich zu den ersten Überlegungen
urden einige verheerende Wirkungen abgeschwächt.
roblematisch und ungerecht bleiben sie dennoch. Eine
albe Katastrophe bleibt immer noch eine. Die Ab-
chmelzung der sogenannten Direktzahlung an die land-
irtschaftlichen Betriebe um bis zu 45 Prozent in Ab-
ängigkeit von der Höhe der Gesamtfördersumme ist
war vom Tisch; wurde die „progressive Modulation“ er-
unden. Das bedeutet eine über die kommenden Jahre an-
teigende Kürzung der Direktzahlungen. Bis zu 17 Pro-
ent der Fördermittel verlieren die Betriebe nach diesem
orschlag also immer noch – vor allem in Ostdeutsch-
and.
Erster Knackpunkt des Vorschlags ist: Es wird Geld
ekürzt, das dringend in den Betrieben für den Erhalt von
rbeitsplätzen gebraucht wird, und das, obwohl es ei-
entlich beim Gesundheitscheck 2008/2009 nur um eine
wischenbilanz der Beschlüsse zur Gemeinsamen
grarpolitik von 2005 gehen sollte. Die deutlichste Kür-
ung trifft Betriebe ab 300 000 Euro Direktzahlungen pro
ahr. Im Jahr 2012, mit Erreichen der Endstufe der pro-
ressiven Modulation, würde so ein Betrieb mindestens
0 000 Euro weniger Direktzahlungen pro Jahr erhalten
ls zurzeit. Das entspricht einer gut bezahlten Stelle in ei-
em Landwirtschaftsbetrieb. Angesichts eines durch-
chnittlichen Haushaltseinkommens in meinem Wahl-
reis von etwa 15 000 Euro entspricht diese Summe dem
inkommen von vier durchschnittlichen Haushalten. Das
ilt pro Betrieb.
Der Kommissionsvorschlag zwingt die Betriebe doch
u mehr Rationalisierung und Arbeitsplatzabbau. Gerade
as können wir uns aber im sozialen Brennpunkt ost-
eutsches Dorf gar nicht leisten.
Hier existieren laut Agrarbericht noch circa 5 000
grargenossenschaften und weitere 20 000 juristische
ersonen. Sie bieten häufig die letzten Arbeitsplätze in
en Dörfern. Die vorgeschlagene progressive Modula-
ion würde also einen dramatischen Stellenabbau auslö-
en; ausgerechnet in den Regionen, die heute schon als
truktur- und einkommensarm gelten. Die Tendenzen der
erarmung, Vergreisung und sozialen Destabilisierung
ürden damit weiter gestärkt.
Zweiter Knackpunkt: Der Vorschlag ist ungerecht. Er
erücksichtigt in keiner Weise die besonderen Bedin-
ungen, unter denen diese ostdeutschen Betriebe alltäg-
ich arbeiten, und er ignoriert die gesellschaftlichen, vor
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17311
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allem sozialen und ökologischen Leistungen, die sie in
den Dörfern erbringen, in denen sie verwurzelt sind.
Dritter Knackpunkt: Es wird vergessen, dass das Geld
nicht nur den Betrieben verloren geht, sondern auch den
Regionen, die durch diese größeren landwirtschaftlichen
Betriebe geprägt sind, übrigens häufig bereits seit histo-
rischer Zeit, weil zum Beispiel der magere Acker weni-
ger Menschen eine Lebensgrundlage bietet.
Die Kommission behauptet zwar, dass die Modula-
tionsmittel in die Regionen zurückfließen sollen, aus de-
nen sie kommen. Aber dort werden sie nicht oder nur
teilweise ankommen.
Natürlich sieht auch Die Linke die neuen Herausfor-
derungen, die von der EU-Kommission definiert wer-
den: Klimawandel, Wassermanagement, Bioenergie und
Biodiversität. Gestalterische Agrarpolitik findet natür-
lich vor allem in der zweiten Säule, das heißt in den För-
derprogrammen zur ländlichen Entwicklung statt. Dabei
wird ausgeblendet:
Erstens. Gerade dieser Fördertopf war vor Jahren
noch deutlich voller und wurde durch politische Ent-
scheidungen geschröpft.
Zweitens. Jetzt sollen also Löcher gestopft werden,
indem neue – im Budget der Betriebe – gerissen werden.
Dieses Ausspielen der Regionen gegen die landwirt-
schaftlichen Betriebe macht Die Linke nicht mit.
Drittens. Die Mittel werden nicht oder nur zum Teil in
den ländlichen Programmen verfügbar sein; denn die
Mittel der zweiten Säule müssen von den Ländern ko-
finanziert werden. Aber gerade die ostdeutschen Länder,
die mit dem Geldsegen beglückt werden sollen, können
oft schon jetzt das Geld gar nicht abfordern, weil die Ko-
finanzierung die Landeshaushalte überfordert.
Die wirkliche Konsequenz der Kommissionsvorschläge
ist also eine neue Umverteilung. Landwirtschaftliche
Betriebe werden untereinander und gegen die Regionen
ausgespielt, Ost gegen West. Die Linke fordert den Ver-
zicht auf die Kürzung der Direktzahlungen im Rahmen
des Gesundheitschecks 2008/2009, weil sie strukturpoli-
tisch das vollkommen falsche Signal ist und weil sie die
sozialen Probleme vor allem in ostdeutschen Dörfern,
aber nicht nur dort, verschärft und weil sie ungerecht ist.
Die Grünen unterstützen mit ihrem Antrag diese ver-
fehlte Agrarpolitik der Kommission und fordern sogar
Verschärfungen. Sie tragen damit zur Schwächung der
ländlichen Räume in Ostdeutschland bei; sie eröffnen
eine Debatte zur falschen Zeit. Deshalb lehnen wir die-
sen Antrag ab.
Die Linke fordert aber gleichzeitig dringend eine De-
batte zum EU-Agrarhaushalt und zur Förderphilosophie
nach dem Ende der aktuellen Förderperiode, also nach
2013, ein.
Wir brauchen gerechte und faire Regeln, gerade in der
Landwirtschaft. Dazu gehört für Die Linke zwingend die
Frage der Anerkennung der sozialen und ökologischen
Leistungen der Betriebe als Voraussetzung für Förderun-
gen. Dazu gehört auch die Frage nach dem Nachweis ge-
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ellschaftlich gewollter Wirkungen der Förderung. Diese
ragen sind legitim und müssen dringend beantwortet
erden. Entsprechend diesen Antworten muss dann ge-
andelt werden. Aber eben erst, wenn sie beantwortet
ind.
Entstehende finanzielle Spielräume im EU-Agrar-
aushalt dürfen zukünftig nicht im Weltraum verschwin-
en, etwa über Galileo. Das Geld muss den Menschen
ugute kommen, die in den Dörfern leben wollen. Dazu
ehören existenzsichernde Arbeit und Strukturen der öf-
entlichen Daseinsvorsorge. Dazu gehören flächende-
kend multifunktionale landwirtschaftliche Betriebe, die
nsere Grundversorgung mit Lebens- und Futtermitteln
nd zukünftig auch mit Energie sichern. Die flächende-
kende Landbewirtschaftung muss gleichzeitig die na-
ürlichen Lebensgrundlagen unserer Nachfahren sichern.
as ist die agrarpolitische Zielbestimmung der Die Lin-
en und das ist das Maß, an dem agrarpolitische Vor-
chläge von wem auch immer gemessen werden. Die
U-Kommission hat diese Hürde eindeutig gerissen und
uss nachsitzen.
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mi-
ister Seehofer blockiert die dringend notwendige Wei-
erentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrar-
olitik – GAP – und verweigert damit die Lösung der
nstehenden Probleme. Das zeigt sich deutlich bei der
ktuellen Krise in der Milchpolitik: Minister Seehofer
at mit seiner Positionierung in Brüssel viel zu lange ge-
ögert, so dass jetzt kaum noch Einflussmöglichkeiten
egen Milchpreisdumping und die drohende Weltmarkt-
iberalisierung bestehen, die laut Kommission einen Ver-
ust von 7,8 Milliarden Euro verursachen wird. Seehofer
räsentiert sich einmal mehr als Mundwerker denn als
andwerker. Da verspricht er lautstark einen Milchfonds
nd legt dafür kein Finanzierungskonzept vor. Die Mittel
ür die Grünlandwirtschaft will er nicht verbessern. Die
on der Europäischen Kommission in Art. 68 der Agrar-
eform eröffneten Möglichkeiten zur Finanzierung will
r nicht nutzen. Auch will er Milchrenten anbieten;
leichzeitig lehnt er die Mittelaufstockung in der zwei-
en Säule dafür ab.
Wir wollen ein modernes Marktanpassungs- und
engenregulierungssystem, wie es der Bundesverband
eutscher Milchviehhalter e. V. auch fordert. Ein Beibe-
alten einer Regulierung ist viel billiger für die Steuer-
ahler als jegliche Subventionen und sichert die Qualität.
s ermöglicht zugleich, dass die Milchbauern kostende-
kend wirtschaften können.
Gerade befindet sich der Verhandlungsmarathon der
N-Konferenz zur biologischen Vielfalt auf der Zielge-
ade. Artenschutz wird zwar in den stolzen Reden der
limakanzlerin in Bonn versprochen; Millionen werden
ugleich bei der EU bei der konkreten Ausgestaltung der
AP blockiert. Die Ursache für das Artensterben ist vor
llem die industrielle Landwirtschaft. Mehr Förderung
ür Natur- und Umweltschutz sind die dringend notwen-
igen Maßnahmen dagegen. Einmal mehr beweist die
undesregierung, dass ihr der politische Wille fehlt, die
17312 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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Themen Klima- und Artenschutz realpolitisch anzuge-
hen.
Stattdessen kündigt die Bundesregierung nun an, die
neuen Modulationsgelder „investitionsfördernd“ auszu-
geben. Überhört hat sie da wohl die Vorgaben der EU-
Kommission: Die neuen Finanzmittel sollen der Bewäl-
tigung der globalen Herausforderungen Klimaschutz,
Erhalt der Artenvielfalt und Wassermanagement dienen.
Die Bundesregierung und ihre Landesminister sind
für die Umsetzung und Kofinanzierung der Förderung
der Programme für den ländlichen Raum und der Agrar-
umweltmaßnahmen zuständig. Hier liegt der Hase im
Pfeffer: Die angeblichen Subventionskürzungen für die
Landwirte von 400 Millionen Euro für den Rest der
GAP-Laufzeit, von denen Minister Seehofer spricht, ver-
bleiben in Wirklichkeit durch Umschichtung in die
zweite Säule in den Bundesländern und müssen dort ko-
finanziert werden. Seehofer spielt sich gerne als Retter
des ländlichen Raums auf. Er darf nun die dringend not-
wendigen Mittel für den ländlichen Raum nicht zurück-
weisen, um den eigenen Haushalt zu schonen, sondern
muss gemeinsam mit seinen Kollegen in den Bundeslän-
dern Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung finden. Wir
fordern, dass sich die Bundesregierung für eine Verbes-
serung der Kofinanzierungsmöglichkeit und verbindli-
che Programme in der zweiten Säule einsetzt, um diese
Gegenfinanzierung zu erleichtern. Schließlich gleichen
die zusätzlichen Modulationsmittel gerade mal das aus,
was die Bundesregierung den ländlichen Regionen seit
den Verhandlungen zum EU-Haushalt für 2007 bis 2013
jährlich kürzt. Das Geld wird dringend gebraucht, um
die Planungssicherheit für all die Betriebe wieder herzu-
stellen, die mit einer nachhaltigen oder ökologischen Be-
wirtschaftung und der Teilnahme an Agrarumweltmaß-
nahmen zum Erhalt unserer Kulturlandschaft beitragen.
Gestern verkündete Bundesminister Seehofer in der
Agrarausschusssitzung, dass er die von der EU-Kommis-
sion vorgeschlagene betriebsgrößenabhängige Modula-
tion an den Arbeitskraftbesatz des Betriebes binden will.
Das ist positiv. Er erfüllt damit die Forderung aus unse-
rem Antrag nach einer sozial gerechteren Ausgestaltung
der landwirtschaftlichen Direktbeihilfen. Damit soll mehr
Verteilungsgerechtigkeit bei den Kürzungen zwischen
den landwirtschaftlichen Betrieben erreicht werden. Vor
allem die großen, arbeitsintensiven Betriebe in den östli-
chen Bundesländern und die Tierhalter erhalten dann eine
angemessene Förderung. Wir erwarten, dass Seehofer
diese Arbeitsplatzbindung in Brüssel durchsetzt. Ziel
muss es sein, den Faktor Arbeit zukünftig grundsätzlich
in die Bemessung der Direktzahlungen einzubeziehen.
Mittelfristig muss die gesamte Agrarförderung auf ihre
Zukunftsfähigkeit überprüft und noch weiter an gesell-
schaftliche Leistungen gekoppelt werden.
Wir Grüne fordern die Bundesregierung und Minister
Seehofer auf, erstens die Förderung der Klima-, Arten-,
Tier- und Umweltschutzmaßnahmen in beiden Säulen der
Agrarförderung durch Verbesserung der Modulation und
Einführung eines Klimabonusses zu stärken und die EU-
Kommission dahin gehend zu unterstützen, sich zweitens
bei der EU-Kommission dafür stark zu machen, dass die
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usstiegsstrategie aus der Milchquote rückgängig ge-
acht wird und stattdessen ein flexibles Milchmengenre-
ulierungssystem eingesetzt wird, drittens dem Arbeits-
raftbesatz eines Betriebes einen direkten Einfluss auf die
emessung der Direktzahlungen der ersten Säule zu ge-
en und damit ein sozial gerechtes Verteilungssystem zu
nstallieren, viertens Cross-Compliance als Instrument
ur Durchsetzung von Mindeststandards unter dem
lickwinkel Klimaschutz, Sozialstandards und Arbeits-
chutz inhaltlich zu erweitern und fünftens die Verbind-
ichkeit und die Kofinanzierungsbedingungen der zwei-
en Säule zu verbessern, um die Planungssicherheit und
ttraktivität für die Wirtschaft zu stärken.
nlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Zukunft des Brannt-
weinmonopols nach 2010 (Tagesordnungs-
punkt 18)
Norbert Schindler (CDU/CSU): Vor zwei Jahren
aben wir mit großer Zustimmung in diesem Hohen
aus die Änderung des Gesetzes über das Branntwein-
onopol beschlossen. Mit dieser Entscheidung schieden
ie gewerblichen Brennereien aus dem Branntweinmo-
opol aus, da die Beihilferegelung als mit dem Gemein-
amen Markt unvereinbar angesehen wurde.
Gleichzeitig wurde den landwirtschaftlichen Korn-
rennereien die gesetzliche Möglichkeit eröffnet, den
us Getreide gewonnenen Naturalkohol weiterhin an die
undesmonopolverwaltung abzuliefern. Somit wurde
in Beschluss von 1999, das Branntweinmonopol auf die
andwirtschaftlichen Brennereien zu reduzieren, nach-
ollzogen.
Mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Fi-
anzausschusses zur Änderung des Branntweinmono-
olgesetzes am 19. Mai 2006 und des darin enthaltenen
ntschließungsantrags zur Zukunft dieses wichtigen In-
trumentes zur Förderung der Agraralkoholerzeugung
urde die Bundesregierung verpflichtet, die Funktions-
ähigkeit des Branntweinmonopols zunächst bis zum
uslaufen der EG-rechtlichen Ausnahmeregelung für
en deutschen Weg bis Ende 2010 sicherzustellen. Darü-
er hinaus hat der Bundestag die Regierung gebeten, alle
öglichen EG- und verfassungsrechtlich zulässigen För-
ermaßnahmen zu prüfen, über die die dezentrale land-
irtschaftliche Produktion von Alkohol aufrechterhalten
erden kann.
Diese von den zuständigen Ressorts BMF und BMELV
urchgeführte Prüfung hat nunmehr ergeben, dass die
erlängerung der geltenden Ausnahmegenehmigung um
eitere sieben Jahre die beste und gesetzestechnisch am
infachsten zu realisierende Fördermaßnahme darstellt.
m genügend Zeit zu haben, die Fortführung des Brannt-
einmonopols oder einer rechtlich zulässigen und wirt-
chaftlich gleichwertigen Regelung über 2010 hinaus zu
ewährleisten, wird die Bundesregierung mit vorliegen-
em Antrag aufgefordert, sich schon heute bei der EU-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17313
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Kommission für die Belange der deutschen kleinen und
mittleren landwirtschaftlichen Brennereien einzusetzen.
Die Stützung der traditionellen deutschen Brennerei-
wirtschaft durch eine Verlängerung des Branntweinmo-
nopols sichert den Erhalt von mehreren Tausend land-
wirtschaftlichen Betrieben mit Verschluss- oder
Abfindungsbrennereien mit rund 4000 Vollzeitarbeits-
plätzen in der Brennerei- und Landwirtschaft. Die klei-
nen landwirtschaftlichen Brennereien stellen einen Teil
unserer seit Jahrtausenden gewachsenen Natur- und Kul-
turlandschaft, die durch unterschiedlichste landwirt-
schaftliche Nutzungen geprägt ist und in Zukunft ge-
prägt sein wird, dar. Die nachhaltige Bewirtschaftung in
diesen Betriebsformen trägt eindeutig zum Erhalt der bio-
logischen und der Strukturvielfalt bei. Diese sind nicht
nur erstrebenswertes Ziel, sondern Voraussetzung für die
Attraktivität ländlicher Regionen als Erholungs- und Le-
bensräume.
Neben dem Erhalt der Vielfalt im ländlichen Raum
muss auch die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung der
bäuerlichen Produktionen berücksichtigt werden. Der
Landwirt stellt nicht nur Lebensmittel her – für die er
derzeit keine kostendeckenden Preise erwirtschaften
kann; dies nur als Anmerkung zur derzeitigen Milch-
preisdiskussion –, sondern fungiert auch als Landschafts-
pfleger und Energiewirt, meist in Ergänzung des Haupt-
erwerbs. Diese Nebentätigkeiten müssen sich aber auch
in seinem Einkommen bemerkbar machen, und dies ist
ohne Stützung derzeit leider nicht möglich.
Ich sehe die landwirtschaftlichen Alkoholhersteller als
mögliche Anbieter von Rohstoffen für eine neue Genera-
tion von Biokraftstoffen; sie tragen im Wesentlichen
dazu bei, dass der von uns erwünschte Energiemix nach-
haltig aus heimischen Rohstoffen und nicht aus fragwür-
digen Importen erfüllt wird. Hier nehmen die Brenner
und die Bundesmonopolverwaltung – als Auf- und Ver-
käufer – eine wichtige Stellung ein. Dabei ist die Verwal-
tung natürlich in der besonderen Pflicht, mit ihren Ver-
käufen auf dem Alkoholmarkt kein Preisdumping zu
betreiben, damit andere Alkoholhersteller und -anbieter
nicht in ihrer Existenz gefährdet werden.
Nochmals gute Gründe, warum der deutsche Weg und
mit ihm das Branntweinmonopol erhalten bleiben muss:
Wertschöpfung im ländlichen Raum, Bereitstellung und
Erhalt von Arbeitsplätzen nicht nur in der Landwirt-
schaft und den Brennereien, sondern auch in den Zulie-
ferbetrieben – Landhandel, Handwerk –, gut entwickel-
tes Know-how im Apparatbau, das weltweit anerkannt
ist, Pflege der Kulturlandschaft, Erhalt der Biodiversität,
zum Beispiel durch Streuobstwiesen, umweltfreundliche
Produktion durch Verwertung von Schlempe als Futter-
mittel.
Nicht zuletzt stellt die Herstellung von Destillaten in
kleinen Brennereien auf dem Land auch eine Tradition
dar, die es zu bewahren gilt. Zwar profitieren Direktver-
markter von Bränden nicht direkt vom Monopol, haben
aber durch den Abfluss größerer Mengen Alkohols ande-
rer Hersteller an die Monopolverwaltung größere
Marktchancen und können damit kostendeckende Preise
am Markt erwirtschaften. Und wer möchte nach einem
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uten Essen nicht mal ein Gläschen „Selbstgebrannten“
uf sein eigenes Wohl zu akzeptablen Preisen konsumie-
en?
In diesem Sinne erwarte ich von der Bundesregierung
ollen Einsatz für eine Verlängerung des deutschen
ranntweinmonopols bis 2017, auch wenn nicht alle
arkteilnehmer im Alkoholbereich diese Forderung
tützen wollen. Aber meines Erachtens sind die oben an-
eführten Argumente so stichhaltig, dass sie auch eine
U-Kommission überzeugen können. Und dabei setze
ch auch auf das Engagement der Abgeordneten aller
ouleur im Europäischen Parlament, den deutschen Weg
u vertreten und sich nicht nur für die Stützung von Rum
us den französischen Überseedepartements, sondern
uch für deutschen Schnaps stark zu machen!
Lydia Westrich (SPD): Jetzt haben die Kollegen
och noch einmal eindringlich dargestellt, was sich hin-
er dem sperrigen Wort „Branntweinmonopol“ verbirgt,
ämlich Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze, Landschafts-
nd Naturschutz.
Wir haben wenige Beispiele einer solchen Kreislauf-
irtschaft, wie sie den bäuerlichen Betrieben durch das
rennrecht ermöglicht wird. Dass es in der ländlich
trukturierten Westpfalz, die keine großen Bodenschätze
ufweist, noch so viele landwirtschaftliche Vollerwerbs-
etriebe gibt, verdankt sie allein dem zweiten Standbein
rennerei. Viele der Höfe haben sich sogar schon in der
achfolge auf die Weiterführung festgelegt – umso mehr
erden es sein, wenn es uns gelingt, das Branntweinmo-
opol über 2010 hinaus zu erhalten.
Ich wohne auf einer landwirtschaftlich genutzten
ochebene; in den Tälern sind Wälder und Bäche, die
änge überziehen grüne Weiden. Dieses Landschafts-
ild so zu erhalten, wie es sich seit Jahrhunderten dar-
tellt, wäre ohne den Bestand vieler landwirtschaftlicher
amilienbetriebe nicht möglich. Streuobstwiesen umrun-
en die Dörfer, eine Vielzahl alter Duftrosen ergibt ein
underbares Destillat.
Durch das 90 Jahre alte Branntweinmonopol ist es ei-
er strukturschwachen Region gelungen, die Wirt-
chaftskraft vor Ort auszubauen und zu erhalten.
Es gibt eine Wertschöpfungskette, die von For-
chungs- und Lehrprojekten an der Fachhochschule über
etriebe, die Destillationsgeräte herstellen oder warten,
pezielle Transporteure für den verplombten Alkohol bis
u den landwirtschaftlichen Betrieben und kleineren
bstbrennereien reicht. Selbst die Tourismusentwick-
ung ist davon berührt.
Die wenigen Mittel, die wir aus dem Bundeshaushalt
ür das Monopol aufwenden, vervielfachen sich vor Ort
indrucksvoll in Arbeitsplätze für Ingenieure, Techniker,
andwerker, Fahrer, Kontrolleure, Brennmeister – wir
aben sogar eine Brennmeisterin – und natürlich für die
anzen bäuerlichen Familien. Wir müssen keinen Soja-
chrot importieren, haben hochwertiges Eiweißfutter-
ittel durch die abfallende Schlempe und natürlich ge-
auso hochwertigen Alkohol für Pharma- und Kosmetik-
ndustrie. Wir brauchen keine Prämien für die Pflege
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ungenutzter Brachflächen zu zahlen, und die gewach-
sene Kulturlandschaft bleibt in ihrer Substanz erhalten.
Richard Rutz, der Vorsitzende unseres Brennereiver-
bandes, sagte: „Wir haben die Grausamkeiten, die uns
der Bundeshaushalt durch die Kürzungen in den letzten
Jahren auferlegt hat, mühsam in unseren Betrieben ver-
arbeitet, haben modernisiert und die Abläufe optimiert.
Wir brauchen ein deutliches Signal, dass sich weiteres
Investieren lohnt und dass wir unseren Kindern die Wei-
terführung des Betriebes empfehlen können.“
Mit dem Antrag, den wir heute vorlegen, soll dieses
Signal nach Brüssel gegeben werden. Die in Deutsch-
land mit staatlichen Beihilfen geförderte Alkoholmenge
kann auf dem EU-Binnenmarkt keine Wettbewerbsver-
zerrung hervorrufen. Wenn wir zum Beispiel im
Jahr 2010 600 000 Hektoliter geförderten Alkohol her-
stellen, so fällt diese Menge im großen EU-Agraralko-
holmarkt von 50 bis 60 Millionen Hektolitern kaum auf.
Außerdem steckt kein Cent EU-Geld darin. Ganz im Ge-
genteil, wir ersparen der EU Beihilfen für die betroffe-
nen Betriebe.
Die Kreislaufwirtschaft, der Erhalt der Kulturland-
schaft und die Existenz der vielen Streuobstwiesen mit
alten, selten gewordenen Obstsorten entsprechen genau
den europäischen Zielen. Inzwischen kommen bereits
sehr interessierte Besucher aus Bulgarien, aus Ungarn,
die diese Kreislaufwirtschaft für ihre Entwicklung als
gute Chance betrachten. Ich möchte nicht erleben, dass
bei uns in Deutschland wertvolle Strukturen zerschlagen
werden, die eigentlich als Beispiel für eine ökonomisch
und ökologisch gut funktionierende Landwirtschaft aus-
strahlen können. Deshalb ist es wichtig, diesen Antrag
zum jetzigen Zeitpunkt in die parlamentarische Beratung
einzubringen.
Der Bundesrat hat sich vor kurzem in seiner Agrarmi-
nisterkonferenz eindeutig für die Beibehaltung des
Branntweinmonopols ausgesprochen. Nur das Saarland
hat dagegen votiert. Vermutlich weiß Ministerpräsident
Peter Müller, der so gern für die Abschaffung von Sub-
ventionen eintritt, nicht, dass es auch in seinem Land ge-
nügend Familienbetriebe gibt, die ihren wertvollen Bei-
trag für die vielfältige Landschaft des Saarlandes leisten.
Da bitte ich die Kolleginnen und Kollegen aus diesem
Land, hier für Aufklärung zu sorgen.
Das Europäische Parlament steht unserer Forderung
nach Verlängerung der Ausnahmeregelung in weiten
Teilen aufgeschlossen gegenüber. Es bleibt an uns, der
Europäischen Kommission noch einmal die Vorteile
auch für die europäische Politik und Fortentwicklung
aufzuzeigen. Wenn Länder wie Bulgarien eventuell
ebenfalls solche Strukturen einrichten könnten, würde
sich das positiv auf die ökonomisch sinnvolle Landwirt-
schaft vor Ort auswirken.
Bei uns ist das Branntweinmonopol, das wir auf die
landwirtschaftlichen Familienbetriebe eingegrenzt ha-
ben, nicht verzichtbar. Die Monopolverwaltung selbst
hat sich straff organisiert, ihr sparsames Wirtschaften
kann für andere Behörden beispielgebend sein.
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Wir können feststellen, dass wir mit diesen wenigen
illionen Euro aus dem Bundeshaushalt eine Fülle von
nvestitionen, Wissen und Wirtschaftskraft befördern,
eren Sinnhaftigkeit selbst vom Bundesrechnungshof
icht infrage gestellt werden kann. Deshalb arbeiten wir
chon jetzt dafür – und bekräftigen das mit diesem An-
rag –, die Ausnahmegenehmigung in Brüssel über 2010
inaus um weitere sieben Jahre auszudehnen. Wir schaf-
en damit die notwendige Planungssicherheit für unsere
etriebe. Es lohnt sich daran mitzuarbeiten, Kolleginnen
nd Kollegen; denn nicht alles, was nur in Deutschland
xistiert, muss per se auf den Prüfstand gestellt werden.
Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Vor 90 Jah-
en, am 26. Juli 1918, unterzeichnete Kaiser Wilhelm II
as erste Branntweinmonopolgesetz. Seither gilt dieses
esetz in seinen wesentlichen Grundzügen und insbe-
ondere in seiner Zielsetzung der Förderung landwirt-
chaftlicher Betriebe unverändert. Aufgrund seines Al-
ers, seiner historischen Bezeichnung und der Tatsache,
ass dieses agrar- und regionalpolitische Förderinstru-
ent seit 1976 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt ge-
tützt werden muss, sah sich das deutsche Branntwein-
onopol in der Vergangenheit immer wieder der Kritik
usgesetzt, in der heutigen Zeit ein völlig überflüssiges
nd kostspieliges Fossil aus der Antike zu sein. Ich
öchte heute noch einmal eine Lanze für das Brannt-
einmonopol brechen und erläutern, warum ich zusam-
en mit meinem Kollegen Norbert Schindler den heute
ingebrachten Entschließungsantrag initiiert habe.
Uns geht es darum, die politischen Weichen dafür zu
tellen, dass das Branntweinmonopol auch nach 2010
ortbestehen kann. Denn nach einigen grundlegenden
nderungen stellt das Branntweinmonopol heute eine
ehr sinnvolle Förderung für die Landwirtschaft, die
ändlichen Räume und zum Erhalt unserer Kulturland-
chaft dar.
Im Jahr 1999 haben wir das Branntweinmonopol
rundlegend reformiert, indem wir die gewerblichen
renner davon ausgenommen und das Monopol auf die
andwirtschaftlichen Brennereien, die quasi eine Kreis-
aufwirtschaft repräsentieren, reduziert haben. Dadurch
aben wir den Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt
eutlich verringert und die ökonomische Zukunft des
erbleibenden Monopols verlängert.
Das Monopol steht nach dieser Reform für einen spe-
ifisch deutschen Weg der Alkoholerzeugung. Die Pro-
uktion erfolgt dezentral in kleinen und mittleren land-
irtschaftlichen Brennereien, die mit der Landwirtschaft
ine ökonomische und ökologische Einheit bilden, eine
inheit, die sich bestens bewährt hat. In diesem Herstel-
ungsprozess geht nichts verloren. Die Schlempe wird an
as Vieh verfüttert, die Gülle zur Düngung der Felder
erwendet, und das Getreidekorn oder die Kartoffel lie-
ern den Rohstoff für den Alkohol. Als Nebenerwerb
tellt die Brennerei für den landwirtschaftlichen Betrieb
in starkes wirtschaftliches Standbein dar. Zugleich un-
erstützen die Brenner die Pflege der Kulturlandschaft
ich denke hier insbesondere an die kleinbäuerlichen
bfindungsbrennereien, die Obst von ökologisch wert-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17315
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vollen Streuobstwiesen zu Alkohol verarbeiten – und
dienen damit dem gesamten ländlichen Raum durch
Wertschöpfung und Bereitstellung von Arbeitsplätzen.
Um das Missverständnis zu vermeiden, das Brannt-
weinmonopol fördere das Trinken von hochprozentigem
Alkohol und sei daher nicht länger mit dem Kampf der
Bundesregierung gegen den insbesondere bei Jugendli-
chen zunehmenden riskanten oder missbräuchlichen Al-
koholkonsum vereinbar, möchte ich unterstreichen, dass
der überwiegende Teil des im Rahmen des Branntwein-
monopols produzierten Alkohols in der kosmetischen
oder pharmazeutischen Industrie landet. Nur ein kleiner
Teil landet in den beiden Leberlappen von Abgeordneten
oder anderen Feinschmeckern von hochprozentigen Spi-
rituosen.
Mit dem heutigen Entschließungsantrag möchte der
Deutsche Bundestag den im Jahre 2009 bzw. 2010 in
Brüssel anstehenden Entscheidungsprozess um das künf-
tige Schicksal des Branntweinmonopols politisch beglei-
ten und der Bundesregierung bei ihrem Kampf in Brüs-
sel für den Erhalt des Branntweinmonopols den Rücken
stärken.
Die Erfahrung der Jahre 2001 bis 2003, als die EU-
Kommission mit ihrem Vorschlag für eine europäische
Alkoholmarktordnung das deutsche Branntweinmonopol
ersatzlos und ohne Übergangsfristen abschaffen wollte,
hat gezeigt, dass nur ein gemeinsamer mit großem politi-
schen Druck geführter Kampf der Bundesregierung, des
Deutschen Bundestages über alle Partei- und Fraktions-
grenzen hinweg, der Landesregierungen und Landtage
und der deutschen Europaabgeordneten die Wettbe-
werbsfetischisten die EU-Kommission zum Einlenken
bewegen konnte, sodass letztlich eine zunächst bis zum
31. Dezember 2010 befristete Ausnahmeregelung für
das Branntweinmonopol im Rat durchgesetzt werden
konnte. Die EU-Kommission muss dem Rat und dem EP
bis Ende 2009 einen Bericht zusammen mit geeigneten
Vorschlägen vorlegen, wie es mit dem deutschen Brannt-
weinmonopol weitergehen soll.
Als wir uns zuletzt im Mai 2006 im Deutschen Bun-
destag anlässlich einer Änderung des Branntweinmono-
polgesetzes mit dem Branntweinmonopol befasst hatten,
waren wir uns einig, dass die traditionelle deutsche
Agraralkoholerzeugung auch über das Jahr 2010 hinaus
fortgeführt werden sollte. Ich verweise in diesem Zu-
sammenhang noch einmal auf die Entschließung vom
19. Mai 2006. Damals wollten wir aber die Möglichkeit
eines alternativen Fördermodells, das mit dem EG-Recht
leichter vereinbar sein könnte, nicht von vornherein aus-
schließen. Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausge-
stellt – hier verweise ich auf Prüfungen der Experten des
Bundesfinanz- und Bundeslandwirtschaftsministeriums,
der Länderministerien und der Verbände –, dass es zu ei-
ner Verlängerung der geltenden beihilferechtlichen Aus-
nahmeregelung des Branntweinmonopols um weitere
sieben Jahre keine Alternative gibt.
Eine Förderung der Brennereien im Rahmen der ers-
ten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, das heißt, über
entkoppelte Direktzahlungen je Betrieb, eine Förderung
der Brennereien im Rahmen der sogenannten zweiten
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äule der Agrarpolitik bzw. der Verordnung über den
ändlichen Raum, der ELER-Verordnung, eine Förde-
ung der Brennereien durch Deminimis-Beihilfen im
grarsektor und letztlich auch eine mögliche künftige
rzeugung von Ethanol für Kraftstoffzwecke – Bioetha-
ol – durch die traditionellen deutschen Brennereien sind
ntweder kein adäquater Ersatz zur Einkommens- und
amit Existenzsicherung der Brennereien oder scheiden
on vornherein aus rechtlichen, technischen oder ökono-
ischen Gründen aus.
Wir haben damals – das möchte ich freimütig zuge-
en – auch den Zeitpunkt der erneuten Befassung im
undestag falsch eingeschätzt. Wir wollten das Thema
rsprünglich erst im ersten Quartal 2009 auf Basis eines
erichts der Bundesregierung beraten. Eine Befassung
rst im ersten Quartal des Jahres 2009 wäre eindeutig zu
pät gewesen. Man muss davon ausgehen, dass die Be-
mten der EU-Kommission bereits zu Beginn des Jahres
009 Struktur und Inhalt des Berichts konzipieren. Die
andwirte, die aus Kartoffeln Alkohol erzeugen, müssen
m Frühjahr 2009 bereits das Pflanzgut einkaufen, das
ann ab Herbst 2010 zu Alkohol verarbeitet werden soll.
e früher die Bundesregierung in Brüssel vor 2010 vor-
tellig wird, um für eine Verlängerung des Branntweinmo-
opols zu werben, desto eher wird die EU-Kommission in
rüssel gewahr, dass es sich beim Branntweinmonopol
m ein für Deutschland wichtiges politisches Anliegen
andelt. Wichtig ist, dass die EU-Kommission von sich
us als geeigneten Weg die Verlängerung der Ausnahme-
egelung um sieben Jahre bis 2017 vorschlägt. Denn nur
n diesem Fall kann der Rat die Verlängerung mit qualifi-
ierter Mehrheit beschließen. Würde die Kommission
ine Verlängerung ablehnen, müsste der Rat einstimmig
egen die EU-Kommission entscheiden; das scheint bei
7 Mitgliedstaaten relativ ausgeschlossen. Man sieht: Es
ann nicht früh genug mit der Überzeugungsarbeit in
rüssel begonnen werden. Ich denke, wir haben gute Ar-
umente für eine Verlängerung, die letztlich auch Brüs-
el überzeugen müssen.
Durch den Erhalt der landwirtschaftlichen Brenne-
eien werden volks- und betriebswirtschaftliche Negativ-
irkungen – insbesondere der Verlust von rund 4 000
ollzeitarbeitsplätzen in der Brennereiwirtschaft und der
andwirtschaft – vermieden. Darüber hinaus sichern wir
und 7 000 landwirtschaftlichen Betrieben mit Ver-
chluss- oder Abfindungsbrenner ihre Existenz und beu-
en so der Vernichtung von weiteren Arbeitsplätzen in
er Verwaltung und der regionalen gewerblichen Wirt-
chaft – Apparatebauer, Landhandel und einheimische
andwerker – vor. Das Branntweinmonopol leistet einen
nverzichtbaren Beitrag zum Artenschutz. Zurzeit findet
n Bonn die UN-Artenschutzkonferenz statt. Die ökono-
ische Nutzung des Obstes von seltenen hochstämmi-
en Obstbäumen auf sogenannten Streuobstwiesen si-
hert nicht nur die biologische Vielfalt seltener
bstbaumarten, sondern auch die Vielfalt von Insekten
nd Tieren, die sich in den Streuobstwiesen wohlfühlen.
Die im Rahmen des Branntweinmonopols geförderte
lkoholmenge von circa 600 000 Hektolitern Alkohol
acht bei einem EU-Alkoholmarkt von derzeit rund
0 Millionen Hektolitern gerade einmal 1,5 Prozent aus.
17316 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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Ein Marktanteil von 1,5 Prozent kann sicher nicht den
EU-Alkoholmarkt stören. Hinzu kommt, dass der im
Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewon-
nene Alkohol ausschließlich in Deutschland abgesetzt
wird, also auch nicht direkt auf anderen EU-Märkten
verkauft wird.
Nicht zuletzt als Abgeordneter aus Westfalen bzw.
dem Münsterland, das bekanntlich die Hochburg der Ge-
treidebrennerei in Deutschland ist, möchte ich bitten,
dass wir uns gemeinsam wie bisher für die landwirt-
schaftlichen Brennereien, für die durch die Brennereien
gepflegte Kulturlandschaft und insbesondere für die
durch sie geschaffenen Arbeitsplätze im ländlichen
Raum einsetzen. Denn das Branntweinmonopol ist nicht
nur wichtig für die Landwirtschaft; es ist auch gut für
den ländlichen Raum.
Dr. Volker Wissing (FDP): Man fragt sich wirklich,
was Sie eigentlich mit diesem Entschließungsantrag be-
zwecken wollen. Wenn CDU/CSU und SPD diesen An-
trag in den Deutschen Bundestag einbringen, dann kann
das doch nur eines bedeuten: Sie trauen ihrer Bundesre-
gierung nicht. CDU/CSU und SPD vermuten anschei-
nend, dass wenn sie im Deutschen Bundestag nicht ge-
nügend Druck ausüben, die Bundesregierung beim
Branntweinmonopol auf europäischer Ebene klein bei-
gibt.
Ich könnte jetzt Ihre Forderungen eine nach der ande-
ren durchdeklinieren und Sie jedes Mal fragen, ob die
Bundesregierung dazu Ihrer Aufforderung bedarf. Sie
fordern in Ihrem Antrag die Bundesregierung auf, sich
bereits 2008 intensiv dafür einzusetzen, dass die EU-
Kommission in dem von ihr bis Ende 2009 zu erstellen-
den Bericht zur Evaluierung der bisherigen Beihilfen im
Rahmen des Branntweinmonopols die Verlängerung der
geltenden EG-beihilferechtlichen Ausnahmeregelung in
der Verordnung über die einheitliche Gemeinsame
Marktorganisation für Agrarprodukte um weitere sieben
Jahre bis 2017 vorschlägt und zugleich ihre Erklärung
aus dem Jahre 2003 zur Zulässigkeit der Auszahlung von
Ausgleichsbeiträgen bei einem vorzeitigen Ausscheiden
aus dem Branntweinmonopol über das Ende der Ausnah-
meregelung hinaus bestätigt.
Das heißt doch vor allem: Zum einen sind SPD und
CDU/CSU nicht in der Lage, kurze Sätze zu bilden, und
zum anderen bedarf die Bundesregierung offensichtlich
einer solchen Aufforderung. Das sagt ziemlich viel über
den Zustand dieser Bundesregierung. Die Gräben ver-
laufen nicht nur zwischen Schwarz und Rot, sondern
obendrein zwischen der Regierung und den sie tragen-
den Fraktionen. Diese Ministerriege ist offensichtlich so
träge geworden, dass sie zum Jagen getragen werden
muss. Das wird einem durch ihren Entschließungsantrag
jedenfalls noch einmal so richtig deutlich vor Augen ge-
führt.
Wir sehen Ihren Entschließungsantrag insgesamt mit
sehr gemischten Gefühlen. Ob eine Bundesregierung,
die nicht will, tatsächlich mittels eines Entschließungs-
antrages auf Trab gebracht werden kann? Ich bezweifle
es. Aber das können Sie, meine sehr geehrten Kollegin-
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en und Kollegen von CDU/CSU und SPD, besser beur-
eilen.
Trotz allem halte ich es für ein fatales Signal an die
ahllosen kleinen Brennereibetriebe in Deutschland,
ass die Bundesregierung aus eigener Kraft nicht willens
der in der Lage ist, sich um sie zu kümmern. Dieser
ntschließungsantrag von CDU/CSU und SPD ist kein
ositives Signal an die landwirtschaftlichen Brenne-
eien, er ist ein Zeichen für die politische Orientierungs-
osigkeit der Großen Koalition.
Wenn Sie wirklich etwas für die Zukunft des Brenne-
eiwesens in Deutschland tun wollen, dann führen Sie
ine Anhörung durch, stellen Sie sich den Argumenten
er Gegner und Befürworter des Branntweinmonopols.
as die Brennereien, was die Bürgerinnen und Bürger in
nserem Land von Ihnen erwarten, sind keine wohlfeilen
ntschließungsanträge, sondern Konzepte – und zwar
olche, die über den Tag hinaus tragen.
Ihr Antrag ist aber alles andere als ein Konzept, ja er
st nicht einmal eine Entschließung. Es ist niemandem
eholfen, wenn Sie die Bundesregierung auffordern, sich
ntensiv für etwas einzusetzen. Die Bundesregierung soll
ich nicht für etwas einsetzen, sondern Ergebnisse lie-
ern.
Aber Sie trauen sich nicht einmal, konkrete Ergeb-
isse einzufordern. Nein, Sie geben sich damit zufrie-
en, die Bundesregierung aufzufordern „sich intensiv
inzusetzen“ – sich zu bemühen …
Nun sind Bemühungen per se nichts Schlechtes, und
ie FDP honoriert Ihre Bemühungen durchaus. Aber um
nsere Zustimmung zu bekommen, müssen Sie Ergeb-
isse liefern. Mit Ihren „Bemühungen“ geben wir uns je-
enfalls nicht zufrieden.
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Das Branntweinmo-
opol hat im Laufe seiner Geschichte eine interessante
inanzpolitische Wandlung erfahren. Ursprünglich war
as Branntweinmonopol als zusätzliche Einnahmequelle
er öffentlichen Hand konzipiert. Der Staat hatte Exklu-
ivrechte, die den Bezug, die Herstellung, die Einfuhr,
en Handel und die Reinigung von Branntwein betrafen.
eute ist es mutiert zu einer besonderen Form der Agrar-
ubvention, da die Bundesmonopolverwaltung für
ranntwein den durch Reinigung gewonnen Neutralal-
ohol unter dem Einkaufspreis für den Rohalkohol ver-
auft. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
uss daher aus Haushaltsmitteln subventioniert werden.
Subventionen stellen einen Eingriff in den marktwirt-
chaftlichen Preismechanismus dar. Bei der Begründung
on Subventionen ist zu fragen, wer warum durch diese
egünstigt werden soll und ob dieses Mittel dafür geeig-
et ist. Für die Bundestagsfraktion Die Linke kommen
or allem verteilungspolitische, arbeitsmarktpolitische
nd lenkungspolitische, wie zum Beispiel ökologische,
egründungen infrage.
Im konkreten Fall des Branntweinmonopols sind die
ittelbar Begünstigten vor allem kleinere landwirtschaft-
iche Betriebe und die mit diesen eng verbundenen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17317
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(B) )
landwirtschaftlichen Brennereien, Obstgemeinschafts-
brennereien sowie Abfindungsbrennereien. An diesen
Brennereien hängen 4 000 Vollzeitarbeitsplätze in der
Brennereiwirtschaft und 7 000 Betriebe in der Landwirt-
schaft. Die Brennereien erzeugen Rohalkohol im Rahmen
von Brennkontingenten und liefern diesen zur Reinigung
und Vermarktung an die Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein ab. Diese zahlt den Brennereien gesetzlich
festgelegte Übernahmepreise, welche über den Markt-
preisen liegen. Die gesetzlich festgelegten Übernahme-
preise orientieren sich dabei an den Herstellungskosten.
Den beteiligten landwirtschaftlichen Betrieben wird so
die Möglichkeit geboten, ein Zusatzeinkommen zu erzie-
len.
Die mit dem Branntweinmonopol verbundenen Struk-
turen von kleinteiligen landwirtschaftlichen Betrieben
und Brennereien sind langjährig gewachsen und oftmals
eng verbunden mit erhaltenswertem landschaftlichen
Kulturraum, Beispiel: Streuobstwiesen. In der Erhaltung
dieses Kulturraums liegt eine Rechtfertigung für die Auf-
rechterhaltung des Branntweinmonopols. Die Symbiose
zwischen Brennereien und landwirtschaftlichen Betrie-
ben äußert sich darüber hinaus in einer aus ökologischer
Sicht zu begrüßenden Kreislaufwirtschaft. Nicht marktfä-
hige landwirtschaftliche Produkte – Getreide, Kartoffeln,
Obst – können so verwertet werden, bei der Alkoholher-
stellung entstehende Restprodukte – Schlempe – werden
als Viehfutter wiederverwendet. Das Branntweinmono-
pol bildet somit eine ökonomische und ökologische Ein-
heit mit der Landwirtschaft, stärkt eine umweltfreundli-
che Kreislaufwirtschaft und bewirkt die Erhaltung von
Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.
Verteilungs- und wettbewerbspolitisch ist zu ergän-
zen, dass die größeren gewerblichen Brennereien nicht
mehr zum Branntweinmonopol dazugehören. Es umfasst
nur noch einen sehr kleinen Teilsektor des deutschen
Agraralkoholmarktes. Eine Wettbewerbsverzerrung ist
damit weitgehend ausgeschlossen.
Daher ist die Initiative der Regierungsfraktionen zur
Verlängerung des Branntweinmonopols über das Jahr
2010 hinaus zu begrüßen. Der Bundestag hatte sich be-
reits 2006 hierfür einstimmig ausgesprochen. Bei den
Verhandlungen mit der EU-Kommission kann diesbe-
züglich auch auf nationale Sonderregelungen in anderen
Mitgliedstaaten verwiesen werden. Die deutschen Agrar-
alkoholerzeuger verweisen hier auf das französische Bei-
spiel. In Frankreich existiert eine Sonderregelung bei der
Besteuerung von traditionellem Rum aus den französi-
schen überseeischen Departements Martinique, Réunion
und Guadeloupe. Auf Rum, der aus diesen Departements
stammt, wird ein ermäßigter Steuersatz angewandt, der
um bis zu 50 Prozent unter dem Regelsteuersatz in
Frankreich liegt. Ursprünglich sollte diese Sonderrege-
lung bis zum Jahr 2009 begrenzt sein. Am 6. Juli 2007
hat nun die EU-Kommission einen Vorschlag für eine
Entscheidung des Rates vorgelegt, wonach der zeitliche
Rahmen für die Besteuerung dieses traditionellen Rums
bis Ende 2012 verlängert werden soll. Die deutschen
Agraralkoholerzeuger verweisen zu Recht darauf, dass
die Voraussetzungen für die reduzierte Steuer auf tradi-
tionellen Rum aus den französischen überseeischen De-
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artements die gleichen seien wie diejenigen, welche für
ine Beibehaltung des deutschen Branntweinmonopols
prächen. In beiden Fällen würden durch die Ausnahme-
egelungen für kleine Brennereien deren Existenz und
onkurrenzfähigkeit gegenüber industriell arbeitenden
ettbewerbern gesichert.
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
enn wir die landwirtschaftliche Brennereiwirtschaft
nd die Produktion von Agraralkohol in Deutschland er-
alten wollen, dann besteht zur Förderung im Rahmen
es Branntweinmonopolgesetzes keine Alternative. Dies
üssen wir uns ganz klar machen, wenn wir darüber dis-
utieren, wie es nach dem Auslaufen der Ausnahmege-
ehmigung der EU für die Förderung der Agraralkohol-
roduktion in landwirtschaftlichen Brennereien in
eutschland nach 2010 weitergehen soll.
Ein Großteil des Rohalkohols, den landwirtschaftli-
he Brennereien erzeugen, liefern sie an die Bundesmo-
opolverwaltung für Branntwein. Trotz erheblicher An-
trengungen der Branche kann auch in Zukunft nur ein
eringer Teil in Form von Destillaten bzw. Bränden
elbst vermarktet werden. Das heißt, dass die Abnahme
es Alkohols durch die Monopolverwaltung für die land-
irtschaftliche Brennereiwirtschaft von existenzieller
edeutung ist.
Mit einer Flächenprämie wäre den Betrieben nicht ge-
olfen. Denn wenn man die Förderung durch das
ranntweinmonopol auf die Fläche umrechnet, dann er-
eben sich etwa 2 000 bis 3 000 Euro pro Hektar. Auch
ndere Möglichkeiten zur Förderung – etwa als Demini-
is-Beihilfe in Höhe von bis zu 6 000 Euro pro Betrieb
der in Form von flächenbezogenen Agrarumweltpro-
rammen – würden im Vergleich zu dieser Förderung zu
iedrig ausfallen. Das heißt also: Ohne den Preisaus-
leich durch die Branntweinmonopolverwaltung gäbe es
einen ökonomischen Anreiz mehr für die Agraralkohol-
roduktion in landwirtschaftlichen Brennereien. Ohne
ine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die
örderung der Agraralkoholproduktion im Rahmen des
ranntweinmonopolgesetzes über das Jahr 2010 hinaus
ird es also keine landwirtschaftliche Brennereiwirt-
chaft in Deutschland mehr geben.
Wir Grüne sind dafür, die landwirtschaftliche Brenne-
eiwirtschaft zu erhalten und dazu die EU-Ausnahmege-
ehmigung zu verlängern, und zwar aus folgenden
ründen:
Die landwirtschaftlichen Obstbrennereien tragen zur
flege und zum Erhalt der ökologisch wertvollen und ar-
enreichen Streuobstwiesen bei. Sie sorgen für zusätzli-
he Einkommen für Nebenerwerbs- oder Haupterwerbs-
andwirte. Sie tragen bei großen Ernten zur Entlastung
es Obstmarktes bei und verhindern damit einen Preis-
erfall beim Frischobst. Sie fördern die Regionen und
rägen unsere Kulturlandschaft mit.
Leider tut die Bundesregierung nicht viel, um die
treuobstbestände zu schützen und zu erhalten. Ökono-
isch können sie gegenüber modernen Obstbaumplanta-
en nicht mithalten. Um sie zu erhalten, braucht es also
17318 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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einer speziellen Unterstützung. Die Streuobstbestände
der Bundesrepublik sind folglich in den vergangenen
50 Jahren von 1,5 Millionen auf 300 000 Hektar ge-
schrumpft. Wenn nicht schnellstens Maßnahmen ergrif-
fen werden, droht ein noch weiterer Rückgang einer
besonders artenreichen Kulturlandschaft. Die Bundesre-
gierung muss im Jahr der Biodiversität das formulierte
Ziel erreichen, den Rückgang der Artenvielfalt zu stop-
pen. Dazu gehört auch, die Streuobstwiesen zu erhalten
bzw. den Streuobstwiesenanteil wieder zu erhöhen.
Ohne die Förderung der landwirtschaftlichen Obst-
brennereien droht aber stattdessen ein zusätzlicher und
noch schnellerer Verlust an Streuobstwiesen. Außerdem
steht eine hohe Anzahl an Existenzen auf dem Spiel.
Es geht bei den landwirtschaftlichen Brennereien aber
nicht nur um die Obstbrennereien. Es geht auch um die
Kartoffel- und die Getreidebrennereien. Auch diese leis-
ten einen Beitrag zur regionalen Kreislaufwirtschaft und
zur regionalen Wertschöpfung. Auch sie sind es wert er-
halten zu werden.
Die Landwirte, Obstbauern und Brennereien brau-
chen Planungssicherheit! Die Aussaat des Getreides und
der Kartoffeln, die im Jahr 2010 der Alkoholgewinnung
dienen, müssen im Jahr 2009 erfolgen. Deswegen muss
die Regierung jetzt handeln, wenn sie der landwirt-
schaftlichen Brennereiwirtschaft in Deutschland eine
Zukunft geben will. Minister Seehofer ist in der Pflicht,
jetzt in Brüssel eine Verlängerung der Ausnahmegeneh-
migung zu erreichen, so wie es seinerzeit Renate Künast
gelungen ist. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu.
Noch eine Anregung zum Schluss: Der Name des
Branntweinmonopolgesetzes ist völlig überholt, denn
ein Branntweinmonopol besteht schon lange nicht mehr.
Dieses Gesetz gibt durch seinen Namen also einen völlig
falschen Eindruck seines Inhaltes. Das wäre nicht so
schlimm, wenn der Begriff „Monopol“ nicht so schlecht
besetzt wäre. Monopole will jeder abschaffen. Warum
also nicht auch das Branntweinmonopol? Genau diese
Gefahr besteht. Um also dieser Gefahr vorzubeugen, ist
es dringend an der Zeit, das Gesetz umzubenennen, etwa
in Branntweingesetz. Auch für einen solchen Antrag
hätte die Koalition unsere Stimmen.
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Unterrichtungen:
– Zweite Plenartagung am 26. und 27. März
2006 in Brüssel (Belgien)
– Dritte Plenartagung vom 16. bis 18. März
2007 in Tunis
– Vierte Plenartagung am 26. und 27. März
2008 in Vouliagmeni (Athen), Griechenland
(Tagesordnungspunkt 20 a bis c)
Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Die Euromediter-
rane Parlamentarische Versammlung hat sich 1995 mit
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er Erklärung von Barcelona und mit dem 2005 verab-
chiedeten Arbeitsprogramm große Ziele gesetzt. Dies
or dem Hintergrund und im Bewusstsein, dass sich die
ktuellen Probleme, die unsere Länder und Gesellschaf-
en betreffen, nicht mehr im nationalen Rahmen lösen
assen. Ob in der Frage der Migration, der inneren und
ußeren Sicherheit, ob in der Frage des Klima- und Um-
eltschutzes oder der Energiesicherheit: Die euromedi-
erranen Partnerländer müssen gemeinsame Positionen
u globalen Herausforderungen definieren und zur Wei-
erentwicklung der bestehenden politischen Prozesse
eitragen.
Ich möchte nachfolgend aufzeigen, wo uns das gelun-
en ist, und auch auf Politikfelder hinweisen, bei denen
er Barcelona-Prozess hinter seinem Potenzial zurück-
eblieben ist.
Zunächst ist positiv anzumerken, dass es in einigen
ereichen, gerade im Umwelt- und Energiesektor, eine
eihe von Initiativen der Partnerländer gibt. Dadurch
ird meiner Auffassung nach unterstrichen, dass die zu-
egebenermaßen hochgesteckten ökonomischen Ziele in
en angesprochenen Bereichen innerhalb des Barcelona-
rozesses realisierbar sind.
Beim Stichwort Umwelt- und Klimapolitik möchte
ch außerdem auf die Notwendigkeit hinweisen, im Rah-
en des Finanzprogramms der Europäischen Nachbar-
chaftspolitik gemeinsame Strategien zu entwickeln, um
uf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der
ekämpfung des Klimawandels und der Wüstenbildung,
em Schutz der Ökosysteme und der Förderung des
enschlichen Wohlergehens zu reagieren
Ein weiteres Positivbeispiel ist zu nennen: So werden
m Zusammenhang mit dem Barcelona-Prozess verstärkt
usbildungsprogramme für Jugendliche gefördert. Die
ommission hat im Rahmen des MEDA-2-Programms
ie Fördersumme von anfangs 700 Millionen Euro letz-
es Jahr nochmals deutlich erhöht. Ausdrücklich möchte
ch in diesem Zusammenhang an den Vorschlag einer
irkulären Migration bzw. Mobilitätspartnerschaft von
undesinnenminister Dr. Schäuble erinnern. Gerade
unge Menschen aus den Euromed-Partnerstaaten sind
ingeladen, für einen bestimmten Zeitraum zu Aus- und
ortbildungszwecken in die Europäische Union zu kom-
en, um anschließend ihre dort erworbenen Kenntnisse
n ihren Herkunftsstaaten einzusetzen. Dieses Modell
ann auch dazu beitragen, den Zusammenhang zwischen
rieden, Handel und Zivilgesellschaft innerhalb der
artnerländer zu verdeutlichen
Nicht verhehlen möchte ich allerdings, dass die Eta-
lierung und Umsetzung internationaler Standards bei
echtssicherheit, Menschenrechten und guter Regie-
ungsführung in der Mittelmeerregion unbefriedigend
st. Hier haben wir für den Bereich der politischen Re-
ormen versäumt, ein Benchmarking aufzunehmen. Die
ntwicklung der Demokratie in der Mittelmeerregion
uss gerade mit dem Fokus „Nahostkonflikt“ eine der
ernfragen der Partnerschaft bleiben.
Ich bin davon überzeugt: Nur wenn wir die sozialen,
kologischen und kulturellen Herausforderungen besser
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17319
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bedenken, können wir die wirtschaftlichen Freiheiten,
die die Globalisierung mit sich bringt, auch tatsächlich
zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in unseren Län-
dern nutzen. Wenn wir uns als Euromed-Partner zu einer
gemeinsamen politischen Verantwortung für die darge-
stellten Aspekte bekennen und effektiv, ehrlich und ver-
trauensvoll zusammenarbeiten, können wir die Poten-
ziale des Barcelona-Prozesses weiter ausschöpfen und
die Demokratisierungspolitik konsequenter umsetzen.
Lassen Sie uns zusammen daran arbeiten!
Hans Raidel (CDU/CSU): Der Mittelmeerraum
wurde 1995 von der EU zum Gebiet von strategischer
Bedeutung erhoben. Im selben Jahr wurde von den Au-
ßenministern der Barcelona-Prozess ins Leben gerufen.
Er ist das institutionelle Fundament für die Beziehungen
zwischen der EU und ihren Mittelmeernachbarländern,
insbesondere Nordafrika, in Form von Handelskoopera-
tions- oder Europamittelmeerabkommen.
Das oberste Ziel ist die Schaffung eines Raumes des
Friedens, der Stabilität und des gemeinsamen Wohlstan-
des im Mittelmeerbecken. Bis 2010 wird eine Freihan-
delszone angestrebt. Dabei setzt die EU auf eine Stabili-
sierung und langfristige politische und wirtschaftliche
Transformation der Partnerländer mittels wirtschaftli-
cher, politischer und sozialer Kooperation. Kernthemen
sind die „politische und Sicherheitspartnerschaft“, die
„Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft“ und die „Part-
nerschaft der Zivilgesellschaften in kulturellen, sozialen
und menschlichen Bereichen“.
Dass auch der Nahost-Friedensprozess im Mittel-
punkt des Interesses steht, versteht sich ganz von selbst.
Die Lösung dieses Konfliktes ist geradezu eine wichtige
Voraussetzung für alle anderen Bemühungen.
Für die nächsten zehn Jahre stehen wieder 16 Milliar-
den Euro aus dem EU-Haushalt für die einzelnen Pro-
gramme und Projekte zur Verfügung.
Ähnlich wie bei der NATO PV, der OSZE PV und der
IPU wurde schnell erkannt, dass zur Unterstützung der
gemeinsamen Interessen die parlamentarische Beglei-
tung unverzichtbar ist. Deshalb erfolgte 2004 die Grün-
dung der Parlamentarischen Versammlung Europa/Mit-
telmeer. Als deutsche Delegation arbeiten wir in allen
Ausschüssen intensiv mit. Als deutscher Delegationslei-
ter habe ich eine Analyse zur Lage, Organisation und zur
Dynamik erarbeitet, die viel Beachtung im Politischen
Ausschuss der EM-PV gefunden hat.
Heute stehen wir vor einer neuen Herausforderung.
Auf Vorschlag Frankreichs wurde der Barcelona-Prozess
in „Union für das Mittelmeer“ umbenannt bzw. mit eige-
nen Verwaltungsstrukturen „neu erfunden“. Nach inten-
siven Gesprächen auf der Ebene der Regierungschefs
wurde jetzt eine Form gefunden, die dem Thema neue
Dynamik verleihen kann. Während der französischen
Ratspräsidentschaft sollen die Weichen gestellt werden.
Frau Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister
Steinmeier haben erfolgreich den richtigen Weg abge-
steckt, nämlich innerhalb der EU und nicht außerhalb.
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Auf unsere Jahrestagung in Athen hat die Parlamenta-
ische Versammlung bereits reagiert und beschlossen,
ich organisatorisch neu aufzustellen. Wir begrüßen
ehr, dass unser deutscher Kollege, EU-Präsident Profes-
or Dr. Pöttering, zum Präsidenten der EM-PV gewählt
urde. Damit ist eine entschlossene Umsetzung des
ransformationsprozesses der EM-PV und eine nachhal-
ige Mittelmeerpolitik im Rahmen der EM-PV gewähr-
eistet.
Damit effiziente Strukturen entstehen können, haben
ir in Athen dafür gesorgt, dass falsche Weichenstellun-
en keine Mehrheit fanden, insbesondere haben wir die
blehnung des vorgelegten Finanzstatutes durchgesetzt.
Jetzt sind wir allerdings zu großer kooperativer Mit-
nd Zusammenarbeit aufgefordert. Dazu sind wir als
eutsche Delegation bereit. Als ersten Beitrag habe ich
inen kompletten Organisationsplan für die EM-PV aus-
earbeitet und Herrn Professor Dr. Pöttering als Anre-
ung übersandt. Selbstverständlich wird die Ausarbei-
ung auch der Bundesregierung und dem Parlament zur
erfügung gestellt.
Der Barcelona-Prozess, das unbekannte Wesen. Der
ornöschenschlaf muss beendet werden. Die neue Form,
ls „Sarkozy-Plan“ bekannt geworden, von Deutschland
ichtig einjustiert, kann die dringend nötige Dynamik
ntfalten. Während der EU-Ratspräsidentschaft Frank-
eichs ab Juli 2008 soll die Umsetzung erfolgen. Wenn
ie so wollen: der Barcelona-Prozess mit seinen Zielset-
ungen „in neuen Kleidern“ und mit neuem Namen.
Wenn wir den Mittelmeerprozess erfolgreich gestal-
en können, handeln wir nicht nur im Interesse Nordafri-
as, sondern setzen uns auch für eine gute Zukunft Euro-
as und damit auch für Deutschland ein.
Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Der Deutsche Bun-
estag hat bereits in der 15. Wahlperiode in einem inter-
raktionellen Antrag die Stärkung der parlamentarischen
imension des euromediterranen Barcelona-Prozesses
efordert. Fast auf den Tag genau hat am 26. und
7. März diesen Jahres die vierte Plenartagung der Euro-
editerranen Parlamentarischen Versammlung in Grie-
henland stattgefunden.
Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass wir für unsere
eutige Debatte einen attraktiveren Zeitpunkt zugeteilt
ekommen hätten, der der Bedeutung des Themas ge-
echt geworden wäre. Doch hierzu werden wir nochmals
elegenheit im EU-Ausschuss haben.
Die Diskussion der vergangenen Wochen und Monate
eigt wie wichtig die parlamentarische Zusammenarbeit
st, und es wäre der Sache nicht dienlich, sich nur auf
ine Akteursebene zu konzentrieren. Zu Erlangung von
olitischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Stabi-
ität bedarf es aber unterschiedlicher Kooperationsfor-
en bzw. -ansätze. Insofern kommt der Euromed-PV
ine sehr wichtige Rolle zu.
Wir haben es im Mittelmeerraum mit einer äußerst
eterogenen Staatenlandschaft zu tun, die gekennzeich-
et ist durch eine Vielzahl von „Herausforderungen“.
17320 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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Hierzu gehörte die politische Lage im Nahen Osten in
toto, ebenso Fragen im wirtschaftlichen und ökonomi-
schen Bereich, Klimawandel und Energieversorgung,
Meinungsfreiheit und Menscherechte, kultureller Dia-
log usw.
Von „Wandel durch Verflechtung“ hat Bundesaußen-
minister Frank-Walter Steinmeier im Zusammenhang
mit der Beziehungen zwischen der EU und Russland ge-
sprochen und diese Aussage lässt sich ebenfalls für die
Mittelmeerregion treffen. Im Wissen um die Bedeutung
und die Verantwortung hat die deutsche EU-Ratspräsi-
dentschaft in das Zentrum ihrer Politik gegenüber dem
Mittelmeerraum die vier Themenschwerpunkte: Erstens
die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik,
zweitens der Kampf gegen die illegale Zuwanderung,
drittens die Energiesicherheit und viertens die friedliche
Lösung des Nahostkonflikts gesetzt.
Wir müssen aber auch sehr aufpassen, dass mit der
Schaffung neuer Strukturen, nicht das Gegenteil von
dem erreicht wird, was ursprünglich konzipiert war:
Nämlich eine immer enger werdende Verflechtung zwi-
schen der EU und den an sie angrenzenden Staaten des
Mittelmeers, die auf einer gleichberechtigten Partner-
schaft beruht. Der französische Vorschlag, die Idee, dass
die Staaten des Mittelmeers stärker kooperieren müssen,
ist vom Ansatz her richtig. Doch Darstellung und letzt-
lich Intention waren falsch. Statt die auf mittlerweile
27 Staaten angewachsene EU stärker zusammen zu brin-
gen, sind vielmehr Zentrifugalkräfte frei geworden, die
das Gegenteil bewirkt hätten. – Die jüngsten Äußerun-
gen von polnischer Seite nach Schaffung einer Ostunion
sind im Übrigen sehr vorsichtig formuliert. Anscheinend
ist man sich dort darüber schon im Klaren, welcher
Spaltpilz sich hier zeigen könnte.
Es war deshalb richtig und wichtig zugleich, dass
nunmehr die von Frankreich geplante „Mittelmeer-
union“ nun doch als Initiative der gesamten Europäi-
schen Union mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten entwi-
ckelt werden soll. Wir sind deshalb sehr gespannt auf die
Vorschläge der Europäischen Kommission.
Die Grundlage für die Mittelmeerpolitik der Europäi-
schen Union ist und bleibt der Barcelona-Prozess. Nun
besteht die Möglicheit, den 1995 eingeschlagenden Weg
Schritt für Schritt, Projekt für Projekt, Aktion für Ak-
tion, weiterzugehen und die unbestreitbar bestehenden
Defizite der vergangenen Jahre zu verringern. Zu Recht
wurde von Frankreich darauf hingewiesen, dass dieser
Prozess bislang nicht die Erfolge erzielt hat, die erwartet
worden waren. Aber, es sind eben auch die Mitgliedstaa-
ten der EU selbst, die hier eine Bringschuld haben und
nicht mit dem Finger auf die anderen zeigen dürfen.
Die Debatte um die „Mittelmeerunion“ zeigt aber
auch, wie wichtig die deutsch-französische Zusammen-
arbeit für Europa ist: Nur wenn Frankreich und Deutsch-
land zu einer gemeinsamen Position finden, kann die EU
zusammengehalten werden.
Dr. Karl Addicks (FDP): Mehr als 10 Jahre nach
Beginn des Barcelona-Prozesses ist es nun Zeit, Bilanz
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u ziehen. Leider fällt die Bilanz ernüchternd aus. Ich
age bewusst „leider“, denn 1996 ist man mit großen
ielen angetreten. Eine bessere Zusammenarbeit zwi-
chen der EU und den Mittelmeeranrainerstaaten wollte
an erreichen. Wir alle wissen, dass dieses Ziel bisher
och nicht erreicht ist und der Weg noch lang sein wird.
ie Partnerschaft mit 39 Anrainerstaaten hat sich wirt-
chaftlich noch nicht wie erwartet ausgewirkt. Das Wirt-
chaftswachstum ist zwar nicht schlecht, aber durch den
nhaltenden Bevölkerungszuwachs in der Region hat
ich das Wohlstandsgefälle zur EU in vielen Ländern
ergrößert.
Wir haben bei Weitem nicht das erreicht, was das Ziel
er europäischen Nachbarschaftspolitik ist: Stabilität, Si-
herheit und Wohlstand aller Betroffenen zu stärken.
Alle drei Ziele sind nur durch eine Öffnung der politi-
chen Systeme, eine Stärkung des Rechtsstaates, die Be-
ämpfung von Korruption und die Ausweitung der de-
okratischen Rechte der Bevölkerungen zu erreichen.
in friedliches, freiheitliches und demokratisches Klima
n den Ländern des Maghreb und des Nahen Ostens zu
chaffen, muss eine der Kernaufgaben europäischer
achbarschaftspolitik sein. Mit einer kurzfristigen Stabi-
isierung des Status quo in der Region ist keinem gehol-
en, ganz im Gegenteil: Es würden verschärfte Spannun-
en innerhalb der Gesellschaften entstehen, die nicht im
nteresse der Europäischen Union sind.
Die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten, aber
uch der Karikaturenstreit – Presse- und Meinungsfrei-
eit – in den letzten Jahren zeigen, wie wichtig die Ein-
eziehung und Bedeutung der Maghreb-Region und des
ahen Ostens ist. Stichwort: Dialog der Kulturen. Die
uromediterrane Parlamentarische Versammlung ist ein
rster Schritt in die richtige Richtung. Die EMPV ist das
inzige Gremium, in dem sowohl Israel als auch Paläs-
ina vertreten sind.
Wie den Berichten der letzten drei Treffen zu entneh-
en ist, haben genau diese eben angesprochenen The-
en auch die Euromed-Treffen der letzten Jahre über-
chattet und beeinflusst. Immer wieder kam es bei den
elegationstreffen zu heftigen Auseinandersetzungen
nd gegenseitigen Schuldzuweisungen im Zusammen-
ang mit dem Nahost-Konflikt.
Uns steht noch viel Arbeit bevor, die aber gemacht
erden muss und an der sich alle beteiligen müssen. Der
ngelöste Nahost-Konflikt hat sich in der Vergangenheit
mmer wieder als ein fast unüberbrückbares Hindernis
ür den Barcelona-Prozess erwiesen. Das kann nicht län-
er hingenommen werden. Wir und auch die EU müssen
ns stärker um eine Vermittlung zwischen Israel und Pa-
ästina bemühen und uns stärker im Nahost-Quartett en-
agieren.
In jüngster Vergangenheit konnten wir wieder ver-
ehrt über die Partnerschaft zwischen der EU und den
ittelmeeranrainerstaaten lesen und diskutieren. An-
estoßen hat diese Debatte der französische Präsident
arkozy mit seinem Vorschlag einer Mittelmeerunion,
er nicht ganz uneigennützig war. Die Mittelmeerunion
oll das Prestigeprojekt der im zweiten Halbjahr 2008
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17321
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bevorstehenden französischen EU-Ratspräsidentschaft
sein. Sarkozy schwebte ein exklusives Bündnis nach
dem Vorbild der EU vor. Nicht-Anrainer des Mittelmee-
res sollten nur einen Beobachterstatus erhalten. Proteste
gegen diesen Vorschlag kamen allen voran aus Deutsch-
land. Gemeinsam hat man sich nun darauf geeinigt, dass
die Mittelmeerunion alle EU-Mitglieder, die Europäi-
sche Kommission und die Mitglieder und Beobachter
des Barcelona-Prozesses sowie die anderen Küstenstaa-
ten des Mittelmeeres umfassen wird.
Aber auch ein neuer Name garantiert nicht, dass wir
mehr erreichen und bewegen können. Denn die Pro-
bleme bestehen weiter. Ich erinnere nur an die Westsa-
hara-Frage. Ich bin gespannt, wie Herr Sarkozy den
Streit zwischen Algerien und Marokko um dieses Gebiet
lösen möchte, ohne dass es zu einer Belastung für die
Mittelmeerunion wird. Oder auch der Nahost-Konflikt:
Es gibt erste Anzeichen, dass die arabischen Staaten mit
einer gleichberechtigten Teilnahme Israels ihre Pro-
bleme haben. Ich bin skeptisch – das gebe ich offen zu –
würde mich aber umso mehr freuen, wenn wir eine Bele-
bung des Barcelona-Prozesses erreichen.
Alexander Ulrich (DIE LINKE): Die Euromediter-
rane Parlamentarische Versammlung erhält nicht immer
die Aufmerksamkeit, die sie verdient. Dabei ist sie etwas
Besonderes: Sie ist die einzige Möglichkeit der Begeg-
nung für israelische und palästinensische Parlamentarier.
Seit die europäischen Kernmächte, Deutschland und
Frankreich, über die Union für das Mittelmeer streiten,
richten sich unsere Blicke wieder stärker nach Süden.
Wir feiern diese Tage den 60. Geburtstag Israels. Die
Gründung des israelischen Staates bedeutet uns Freude,
Trauer, Verantwortung und Hoffnung: Wir freuen uns
über eine Heimat für alle Bürger des israelischen Staates,
die ihnen Schutz vor Ermordung und Verfolgung bot.
Wir trauern darum, dass unser Land Millionen seiner jü-
dischen Töchter und Söhne durch die Schoa verlor. Wir
tragen die historische Verantwortung, dass die Gründung
des Staates Israels mit neuem Leid einherging und Paläs-
tinenser und Israelis bis zum heutigen Tage nicht in Si-
cherheit leben. Wir hoffen, dass beide Seiten den Mut zu
einem gerechten Frieden finden.
Israel befindet sich heute in einer Position der Stärke.
Wir vertrauen daher auf den Mut, weil dies, seit „David
gegen Goliath“ die stärkste Waffe Israels war. Deutsch-
land trägt eine besondere Verantwortung, im Rahmen
der EU sowohl die Existenz Israels als auch einen le-
bensfähigen palästinensischen Staat zu fördern, um ei-
nen Frieden zu ermöglichen. Die historische und dop-
pelte Verantwortung Deutschlands gegenüber Israeli und
Palästinensern ist auch eine Chance, denn sie verpflich-
tet zu besonderer Neutralität.
Wir begrüßen daher die politischen Entwicklungen
seit der Plenartagung der Parlamentarischen Versamm-
lung in Athen. Dort war es noch zu sehr hitzigen Wort-
gefechten zwischen Angehörigen der Hamas, Syrien und
der israelischen Delegation gekommen. Wir begrüßen
daher die Bereitschaft Israels zu Gesprächen mit Syrien,
wir begrüßen die Initiative des ehemaligen US-Präsiden-
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en Jimmy Carter für den Dialog mit allen relevanten
räften der Region, und wir appellieren an die Konflikt-
arteien, ihr gegenseitiges Misstrauen bei der Blockade
es Gazastreifens durch internationale Unterstützung bei
er Überwachung von Waffenlieferungen und Waffen-
tillstand zu überwinden. Denn die Blockade Gazas
chadet den Menschen und nutzt nur den falschen Kräf-
en in diesem Konflikt. Den Empfehlungen der deut-
chen Delegation im Abschlussbericht von Athen schlie-
en wir uns uneingeschränkt an.
Mit großer Sorge betrachten wir die Entwicklungen
m Rahmen des Barcelona-Prozesses bzw. der Union für
as Mittelmeer. Wir meinen, dass sowohl die deutschen
ls auch die französischen Diven zu lange Europa als
ühne eines großen Theaters missbraucht haben. Frau
erkel und Herr Sarkozy erinnern in ihren Gebietsan-
prüchen auf Osteuropa bzw. das Mittelmeer manchmal
n Bismarck und Napoleon. Es ist schon bemerkenswert,
ass sich hierzu im Bericht der deutschen Delegation
enig findet bzw. sich im Rahmen der Parlamentari-
chen Versammlung auch nicht viel ereignet hat.
Die im Rahmen der zweiten Plenartagung der Parla-
entarischen Versammlung in Brüssel diskutierte Frei-
andelszone mit den euromediterranen Ländern erscheint
ns ungeeignet für eine erfolgreiche Partnerschaft. Frei-
andel führt nur zu mehr Wohlstand unter Gleichen, un-
er Ungleichen schadet er oftmals der ökonomischen
ntwicklung. Wir sollten die Integration daher bei den
rbeitsmärkten, im Bildungs- und Hochschulsektor so-
ie bei der technologischen Kooperation beginnen,
icht bei Waren und Dienstleistungen.
Wir hätten uns auch ein eindeutigeres Signal in
uncto Flüchtlingsschutz gewünscht. Wir können nicht
ie Staaten Nordafrikas mit Waren überschwemmen,
ber die Menschen im Mittelmeer ertrinken lassen. Der
onderberichterstatter der Vereinten Nationen für das
echt auf Nahrung nennt diese humanitäre Katastrophe
in „Imperium der Schande“. Diese Schande soll vor den
uropäern verborgen werden; daher soll die Flüchtlings-
bwehr bereits in der Sahara stattfinden. Die Menschen
erden dann nicht mehr ertrinken, sondern verdursten.
oziale Mindeststandards in Europa würden die Angst
er Menschen vor Migration – wir benötigen dringend
igration – verringern. Die Geschichte lehrt uns: Mau-
rn haben keine Chance. Herr Sarkozy, Frau Merkel,
tear down that wall!“
Die Atom-Diplomatie von Herrn Sarkozy im Rahmen
er Mittelmeerunion ist nicht hinnehmbar. Die Verteue-
ung der Energie hat auch zum Anstieg der Lebensmit-
elpreise geführt und wird den Migrationsdruck zukünf-
ig erheblich erhöhen. Wir müssen weg von den fossilen
nergieträgern und dem Sicherheitsrisiko Nuklearener-
ie. Es wäre daher vernünftiger, wenn wir uns im Rah-
en der Mittelmeerpartnerschaft um die großen Poten-
iale bei der Solar, Wasser- und Windenergie in
ordafrika bemühen würden. Dies entspricht auch den
mpfehlungen zur Diversifizierung der Energieversor-
ung im Bericht von Athen.
Die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben wie der
lüchtlingspolitik im Rahmen von Public-Private-Part-
17322 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
(A) )
(B) )
nerships zur Befriedigung der kommerziellen Interessen
von Investoren lehnen wir ab. Es fehlt wie auf allen Ebe-
nen der Europapolitik an vernünftiger parlamentarischer
Kontrolle. Der Konflikt um das Präsidium der Mittel-
meerunion belegt zudem, dass der Konflikt um die au-
ßenpolitischen Kompetenzen mit dem Vertrag von Lissa-
bon nicht gelöst, sondern institutionalisiert wurde. Diese
beiden Aspekte fehlen uns im Bericht der deutschen De-
legation.
Die Parlamentarische Versammlung sollte daher in
Zukunft stärker genutzt werden, Rechenschaft von den
Regierungen der beteiligten Staaten zu verlangen. Wir
werden den Prozess der angedeuteten Umwidmung des
Gremiums vor dem Hintergrund der Union für das Mit-
telmeer zukünftig aufmerksam verfolgen. Der Deutsche
Bundestag sollte sich dem anschließen. Dies erfordert,
die Berichte der deutschen Delegation zukünftig nicht
erst mit zwei Jahren Verspätung abzunicken.
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Zum Auftakt der EU-Ratspräsidentschaft Portu-
gals hat der französische Präsident Nicolas Sarkozy im
Frühjahr 2007 die bereits länger bestehende Idee einer
Mittelmeerunion wieder ins Gespräch gebracht. Die Mit-
telmeerunion soll beim Gipfeltreffen der Staats- und
Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und Mittel-
meerpartnerländer am 13. Juli 2008 anlässlich des Euro-
päischen Rates aus der Taufe gehoben werden. Die
Transparenz des konkreten Vorhabens ließ von Anfang
an zu wünschen übrig.
Sarkozys ursprünglicher Plan, einen neuen und eigen-
ständigen Verbund außerhalb der EU zu schaffen, ist
Gott sei Dank gescheitert, und das nicht zuletzt an unse-
rem vereinten Widerstand. Ich möchte Bundeskanzlerin
Angela Merkel ausdrücklich loben; denn sie war eine der
treibenden Kräfte, um die geplante Mittelmeerunion in
die bestehenden Strukturen der EU zu integrieren, als
Weiterentwicklung der seit zwölf Jahren bestehenden
euromediterranen Partnerschaft, des sogenannten Barce-
lona-Prozesses.
Als Mitglied der deutschen Delegation bei der Euro-
mediterranen Parlamentarischen Versammlung betone
ich: Ja, die Bilanz der euromediterranen Beziehungen ist
ernüchternd, denn nur wenige Regierungen in den Län-
dern des südlichen Mittelmeerraums haben ein eindeuti-
ges Interesse an demokratischen Reformen und regiona-
ler Integration gezeigt. Dabei nimmt die Bedeutung der
Beziehungen mit und unter unseren südlichen Mittel-
meeranrainern stetig zu, und das nicht nur bei den Be-
mühungen um eine Friedenslösung im Nahen Osten,
dem Dialog mit dem Islam, Lösungen von Migrations-
fragen und der Frage der Sicherheit der Energieversor-
gung.
Aber: Anstatt gleich neue, parallele und doppelte
Strukturen zu schaffen und noch mehr Geld für die EU-
Mittelmeerpolitik lockerzumachen, hätte zuvor analysiert
und bilanziert werden sollen, warum der viel kritisierte
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arcelona-Prozess und die EU-Nachbarschaftspolitik ge-
enüber den südlichen Anrainern bisher so wenig erfolg-
eich waren. An mangelnder Finanzierung liegt es nicht.
icht einmal drei Viertel des bereitgestellten Geldes
onnten ausgegeben werden.
Wie sollen die gewünschten Inhalte und Projekte bes-
er umgesetzt und die Ziele der neuen Union erreicht
erden? Was soll wirklich neu sein außer dem Namen,
as macht die qualitative Aufwertung des Barcelona-
rozesses aus?
Die Mittelmeerpartner haben zwar die Neubelebung
es Barcelona-Prozesses begrüßt, sich aber bereits wie-
er deutlich gegen multilaterale Investitionen zulasten
er bilateralen Mittelzuweisungen gestellt. Zweitens hat
ie syrische Regierung bereits angedeutet, dass sie auf-
rund der möglichen Anwesenheit Israels am kommen-
en Gipfeltreffen nicht teilnehmen will, die Türkei weiß
uch noch nicht, Libyen will nur Sondergast sein.
Das geht ja wieder gut los. All das widerspricht einem
nserer europäischen Grundprinzipien: die Bereitschaft
ur regionalen Kooperation. Es muss klar sein: Das eine
st ohne das andere nicht zu haben. Wer Geld will, muss
uch kooperieren wollen.
Die Kommission hat jetzt mit ihrer Mitteilung einen
uten Aufschlag gemacht, vor allem zu den institutionel-
en Fragen, auch wenn die Frage nach dem Funktionie-
en der Projektarbeit noch nicht ganz ausgefeilt scheint:
arkozys ursprüngliche Idee, nur Mittelmeeranrainer
önnten in der geplanten Kopräsidentschaft der Union
ür das Mittelmeer vertreten sein, kann nur ein Witz sein.
uch der im Frühjahr angenommene Kompromiss – die
lle zwei Jahre wechselnde Kopräsidentschaft aus einem
üdlichen Partnerland und einem EU-Mitgliedsland – wi-
erspricht meines Erachtens dem Gedanken der europäi-
chen Integration und ihrer gemeinsamen Interessens-
ertretung, da auf EU-Seite zunächst nacheinander die
eun Länder die Kopräsidentschaft innehätten, die selbst
nrainer des Mittelmeers sind.
Meiner Meinung nach steht doch außer Frage: Die ge-
lante Kopräsidentschaft muss mit den Regeln des EU-
ertrages über die Außenvertretung der EU übereinstim-
en. Demnach muss nach jetzigem Stand die rotierende
atspräsidentschaft auch die Mittelmeerunion vertreten.
ach Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages sind das
ann der neue Ratspräsident, der Kommissionspräsident
nd der Hohe Vertreter. Wo kämen wir denn hin, wenn
ir für jedes regionale Kooperationsprojekt unterschied-
iche Vertretungen nach außen aufbauen? Damit begeis-
ern wir unsere europäischen Bürger, die die EU-Struktu-
en eh schon für recht unübersichtlich halten, bestimmt
icht wieder für die EU.
Jetzt müssen wir daran arbeiten, die noch offenen Fra-
en nach den genauen Zuständigkeiten und dem Sitz des
eu zu gründenden Sekretariats, dem Generalsekretär
nd der Rechenschaftspflicht gemeinschaftlich zu beant-
orten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17323
(A) )
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Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (Ta-
gesordnungspunkt 22)
Ute Granold (CDU/CSU): Wir befassen uns heute
mit einer Änderung des Erb- und Verjährungsrechts, die
nicht sehr umfassend, aber dennoch wichtig ist. Das Erb-
recht hat sich in seinen Grundzügen bewährt, doch ma-
chen gesellschaftliche Entwicklungen und veränderte
Wertvorstellungen, insbesondere eine stärkere Berück-
sichtigung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, eine
Anpassung erforderlich. Es geht im Wesentlichen um die
Erweiterung des Selbstbestimmungsrechts und damit der
Testierfreiheit des Erblassers, die Stärkung der Rechte
der Erben gegenüber den Pflichtteilsberechtigten sowie
die stärkere Honorierung familiärer Leistungen, wie zum
Beispiel der Pflege.
Grundlage für die vorgesehenen Änderungen ist eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
19. April 2005. Kernpunkt dieser Entscheidung ist die
Feststellung, dass die grundsätzlich unentziehbare und
bedarfsunabhängige Mindestbeteiligung der Kinder des
Erblassers an dessen Nachlass durch die Erbrechtsgaran-
tie und den Schutz der Familie nach Maßgabe des
Grundgesetzes gewährleistet sein muss.
Damit ist es uns als Gesetzgeber also verwehrt, das
Pflichtteilsrecht, wie gelegentlich diskutiert, gänzlich
abzuschaffen oder etwa auf das Unterhaltsminimum zu
reduzieren. Gleichwohl gewährt das Bundesverfassungs-
gericht einen weiten Spielraum, was die Ausgestaltung
des Pflichtteilsrechts im Einzelnen angeht.
Im Rahmen dieser Vorgaben und im Lichte der verän-
derten gesellschaftlichen Bedingungen wollen wir mit
der nunmehr anstehenden Novellierung die unterschied-
lichen Interessen neu austarieren. Dabei bewegen wir
uns in einem Spannungsfeld zwischen der Testierfreiheit
des Erblassers einerseits und der unentziehbaren ange-
messenen Teilhabe der Kinder am Nachlass andererseits.
In diesem Sinne enthält der heute zur Beratung anste-
hende Entwurf eine ganze Reihe von Änderungen, die
im Vorfeld insbesondere mit den Verbänden und Län-
dern breit diskutiert wurden und dort große Zustimmung
gefunden haben.
Die zum Teil nicht mehr zeitgemäßen Gründe für ei-
nen Entzug des Pflichtteils werden entsprechend einer
seit langem erhobenen Forderung modernisiert und an
die veränderten familiären bzw. sozialen Strukturen und
Wertvorstellungen angepasst. Danach soll im Interesse
einer Stärkung der Testierfreiheit der Kreis der vor ei-
nem Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten zu schüt-
zenden Personen erweitert werden.
Der Entziehungsgrund des „ehrlosen und unsittlichen
Lebenswandels“ soll entfallen. Im Gegenzug soll künftig
eine Entziehung des Pflichtteils bei einer Verurteilung
wegen einer vorsätzlichen Straftat ausreichen, wenn des-
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alb die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass dem
rblasser nicht mehr zuzumuten wäre.
Eine weitere wichtige Neuregelung stellt die Um-
andlung der starren Ausschlussfrist von zehn Jahren
ür Schenkungen beim Pflichtteilsergänzungsanspruch
n eine dann gleitende Ausschlussfrist dar. Die Frist zur
rbrechtlichen Berücksichtigung wird also durch die
inführung einer sogenannten Pro-rata-Lösung flexibler
estaltet, indem die ergänzungspflichtige Schenkung
ünftig zeitanteilig gemindert wird. Mit Blick auf diesen
orschlag wurden bereits im Vorfeld von den Verbänden
edenken vorgetragen. Wir werden daher diesen Punkt
m weiteren Gesetzgebungsverfahren besonders sorgfäl-
ig prüfen.
Für die Union ist es ein besonders wichtiges Anlie-
en, die häusliche Pflege künftig auch im Erbrecht stär-
er zu berücksichtigen und eine entsprechende Privile-
ierung vorzunehmen. Damit wollen wir den hohen
esellschaftlichen Stellenwert der häuslichen Pflege un-
erstreichen und das Engagement der Angehörigen stär-
er als bisher honorieren. Der Gesetzentwurf sieht zu
iesem Zweck eine Erweiterung des ausgleichsberech-
igten Personenkreises auf alle gesetzlichen Erben sowie
en Wegfall der bisherigen Einschränkung vor, nach der
ine Ausgleichung nur stattfindet, wenn der Pflegende
uf ein berufliches Einkommen verzichtet hat.
Kritisiert wird in diesem Zusammenhang jedoch, dass
ür die Höhe der Ausgleichung künftig eine regelmäßige
ewertung der Pflegeleistungen anhand der Pflegesätze
es § 36 Abs. 3 SGB XI vorgenommen werden soll.
uch hier bedarf es daher im weiteren Gesetzgebungs-
erfahren einer sorgfältigen Prüfung. Um den unter-
chiedlichen Fallgestaltungen – ich denke dabei bei-
pielsweise an Menschen, die besonders aufwendige
flegemaßnahmen benötigen – gerecht zu werden, soll-
en wir hier alternative bzw. ergänzende Regelungen in
etracht ziehen.
Der vorliegende Entwurf sieht schließlich vor, die
islang praktisch bedeutungslose Stundungsmöglichkeit
ufzuwerten und sie jedem Erben einzuräumen. Dieser
nsatz wird in der Fachwelt ganz überwiegend positiv
ewertet. Es gibt jedoch vereinzelt Bedenken, dass das
iel, eine wirklich praxisgerechte Stundungsmöglichkeit
u eröffnen, nicht erreicht wird. Hier sind sicherlich
och einige kritische Fragen zu klären; ich denke etwa
n mittelständische Unternehmen, deren Fortbestand
ufgrund eines Erbfalls nicht gefährdet werden darf.
Anders als im ursprünglichen Entwurf vorgeschlagen,
ieht der Gesetzentwurf jetzt vor, die bisherige familien-
nd erbrechtliche Sonderverjährung soweit wie möglich
n die dreijährige Regelverjährung anzupassen, die seit
em Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002 gilt.
Eine weitere Anregung des Bundesrates im Anhang
u diesem Gesetz betrifft eine Änderung, die wir bereits
m Rahmen des letzten Jahressteuergesetzes thematisiert
aben: die Schaffung eines Steuerfreibetrages für ehren-
mtliche Betreuer in Höhe der Übungsleiterpauschale
on 2 100 Euro. Angesichts des großen, unverzichtbaren
ngagements ehrenamtlicher Betreuer plädiere ich da-
17324 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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für, diese Forderung im weiteren Verfahren ergebnisof-
fen zu prüfen.
Zusammenfassend lässt also sich festhalten: Die vor-
geschlagenen Änderungen stellen mit Blick auf die Re-
formvorschläge der Verbände lediglich eine „kleine“ Lö-
sung dar. Vor dem Hintergrund der veränderten
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen ist die Novelle überfällig. Da sich das Erbrecht
aber, wie schon erwähnt, insgesamt bewährt hat, halte
ich die punktuellen Neujustierungen dieser „kleinen“
Lösung für angemessen und zweckdienlich.
Wir nehmen die im Vorfeld geäußerten Bedenken
bzw. Anregungen ernst und werden diese im weiteren
Gesetzgebungsverfahren ergebnisoffen prüfen.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Das heutige Erbrecht stützt sich in seinen wesentlichen
Zügen noch auf das Familienbild des 19. Jahrhunderts.
Dieses Familienbild hat sich in über 100 Jahren sehr ver-
ändert, in deren Verlauf die Verbreitung der häuslichen
Gemeinschaft von verheirateten Eltern mit ihren minder-
jährigen Kindern stetig abnimmt. Im Gegenzug nehmen
von diesem Muster abweichende Lebensformen immer
weiter zu. Abzulesen ist dies an der rückläufigen Anzahl
von Eheschließungen, den steigenden Scheidungszahlen,
den anhaltend niedrigen Geburtenzahlen sowie der stei-
genden Anzahl nicht verheirateter zusammenlebender
Paare. Es ist unstrittig, dass die Familie in ihrer traditio-
nellen Form seltener wird und sich dafür andere Lebens-
formen etablieren. Die Klein- und Kleinstfamilie wird da-
mit zu einer Lebensform unter vielen anderen. Allein die
Zahl der Ehescheidungen stieg von 1985 bis 2006 von
179 364 auf 190 928. Von diesen Ehescheidungen waren
im Jahre 2006 alleine 148 624 minderjährige Kinder be-
troffen. Darüber hinaus wird jedes vierte Kind mittler-
weile außerehelich geboren. Immer mehr Kinder leben in
sogenannten Patchworkfamilien. Die Bindung zu dem El-
ternteil, mit dem die Kinder zusammenleben, ist häufig
enger als zum leiblichen Elternteil. Die veränderten ge-
sellschaftlichen und wirtschaftlichen Umstände legen
eine Überprüfung der Grundsätze des Pflichtteilsrechts
nah. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits in zwei
Kleinen Anfragen (Drucksachen 15/3899 und 16/3222)
in den Jahren 2004 und 2006 auf den Änderungsbedarf
hingewiesen.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung
nun endlich auf diese veränderten gesellschaftlichen
Verhältnisse. Die Modernisierung der Pflichtteilsentzie-
hungsgründe im Rahmen des Gesetzentwurfes stellt eine
wesentliche Neuerung zur Stärkung des Selbstbestim-
mungsrechts und der Testierfreiheit des Erblassers dar.
Dazu gehört, dass die Pflichtteilsentziehungsgründe für
alle Pflichtteilsberechtigten angeglichen werden, der
Kreis der vom Verhalten des Pflichtteilsberechtigten Be-
troffenen auch auf Lebenspartner, Stief- und Pflegekin-
der erweitert wird und der Katalog der Entziehungs-
gründe überarbeitet wurde. Diese Neuregelungen sind zu
unterstützen. Eine weitere wesentliche Neuerung stellt
die Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetz-
lichen Erben dar; denn häusliche Pflege von Angehöri-
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en wird in unserer Gesellschaft ein immer wichtigeres
hema. Viele Angehörige erbringen in diesem Bereich
erausragende Leistungen, die auf dem Grundgedanken
er familiären Solidarität beruhen. Gerade diese fami-
iäre Verbundenheit ist aber auch der Grund dafür, dass
eine Vereinbarungen über einen finanziellen Ausgleich
etroffen werden. Hat der Erblasser dann kein Testament
interlassen, geht der pflegende Angehörige oft leer aus,
as den finanziellen Ausgleich betrifft. Die bisher beste-
enden Regelungen, wonach nur für Abkömmlinge, die
uf berufliches Einkommen verzichten, eine Anrech-
ungsmöglichkeit besteht, sind zu eng. Die Erweiterung
er Ausgleichspflicht, wie sie der Gesetzentwurf vor-
ieht, auf alle gesetzlichen Erben und unabhängig von
em Verzicht auf berufliches Einkommen, ist daher zu
nterstützen.
Durch die vorgesehenen nachträglichen Anrechnungs-
estimmungen wird die Testierfreiheit ebenfalls maßvoll
usgeweitet. Dies greift nicht unverhältnismäßig in die
ispositionsfreiheit des beschenkten Erben bzw. Pflicht-
eilsberechtigten ein. Zwar ist zum Zeitpunkt der Zuwen-
ung für den Beschenkten nicht voraussehbar, ob die
uwendung zu erbrechtlichen Konsequenzen führt; es
esteht jedoch die Möglichkeit, durch eine vertragliche
ereinbarung Rechtssicherheit zu schaffen. Welcher
orm diese vertragliche Vereinbarung sein muss, wird im
esetzgebungsverfahren noch zu diskutieren sein.
Zu schützen ist auch das seit vielen Jahren verheira-
ete Ehepaar, dessen Vermögen im Wesentlichen aus
em selbst bewohnten Familieneigenheim besteht. Ver-
tirbt nämlich ein Ehegatte und ist kein weiteres Vermö-
en vorhanden, ist es dem überlebenden Ehegatten nicht
öglich, den Pflichtteil bezogen auf das Haus auszuzah-
en. Ein Verkauf des Hauses und ein Umzug in eine un-
ewohnte Umgebung wären die Folge. Es entspricht
ber gerade dem Willen des Erblassers, dass der länger
ebende Ehegatte in dem Eigenheim wohnen bleiben
ann. Auch in einem solchen Fall muss sichergestellt
ein, dass eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs erfol-
en kann. Auch mit Blick auf die Vererbung von Unter-
ehmen kann die sofort eintretende Fälligkeit des
flichtteilsanspruchs den Erben und damit das Unterneh-
en in einem ganz besonderen Maße belasten. Dadurch
ntstehende Liquiditätsengpässe können dazu führen,
ass Unternehmen weit unter Wert und gegen den Willen
es Erblassers verkauft werden müssen. Ob die Neufor-
ulierung der entsprechenden Vorschriften in dem Ge-
etzentwurf diesbezüglich eine Verbesserung bringt,
uss sich im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwur-
es im Deutschen Bundestag zeigen. Die FDP-Bundes-
agsfraktion wird hierauf Wert legen.
Die Einführung einer gleitenden Ausschlussfrist im
ahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs wird auch
on der FDP-Bundestagsfraktion seit langem gefordert.
ie bisherige Stichtagsregelung, nach der eine Schen-
ung unberücksichtigt bleibt, wenn zur Zeit des Erbfalls
ehn Jahre seit der Schenkung verstrichen sind, führte zu
nbilligkeiten. Die nun vorgeschlagene gleitende Aus-
chlussfrist mildert das bisherige Alles-oder-Nichts-
rinzip deutlich ab und gibt dem Beschenkten mehr Pla-
ungssicherheit. Viele Fragen, unter anderem zur Be-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17325
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handlung nichtehelicher Partner und Ehegatten, sind in
diesem Zusammenhang noch zu klären. Zu einer Umge-
hung der Ansprüche nichtehelicher Kinder darf es aber
nicht kommen. Der Gesetzentwurf enthält insgesamt so-
mit etliche Detailregelungen, die der Stärkung der Tes-
tierfreiheit dienen. Dieser eingeschlagene Weg ist unter-
stützenswert.
Über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus möchte
ich jedoch auf das Problem hinweisen, dass das Pflicht-
teilsrecht sowohl Verständnisprobleme als auch teilweise
einen Akzeptanzverlust in der Bevölkerung aufweist.
Vermehrt richten sich Bürgerinnen und Bürger an den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und ver-
langen eine Abschaffung des Pflichtteilsrechts. Auch aus
dem Bereich der notariellen Praxis wird berichtet, dass
das Pflichtteilsrecht sehr häufig im Mittelpunkt der erb-
rechtlichen Beratung stehe. Den Erblassern gehe es fast
immer um die Frage, inwieweit die als unpassend emp-
fundene gesetzliche Regelung geändert bzw. gestaltet
werden könne. Das Bundesverfassungsgericht hat in sei-
ner Entscheidung vom 19. April 2005 (l BvR 1644/00)
festgestellt, dass das Pflichtteilsrecht eine grundsätzlich
unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche
Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass des Erblas-
sers darstelle. Das Merkmal der Familiensolidarität, die
grundsätzlich unauflösbar zwischen dem Erblasser und
seinen Kindern bestehe, präge das Pflichtteilsrecht. Bei
der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung habe der Ge-
setzgeber jedoch einen weiten Gestaltungsspielraum.
Das heißt, dass die Realisierung des Pflichtteilsrechts
nicht umgangen werden darf. Die Höhe des Pflichtteils-
rechts ist verfassungsrechtlich jedoch nicht strikt vorge-
geben.
Der Wandel der sozialen Strukturen und Traditionen
führt zu einer zunehmenden Individualisierung, aber
auch zu einer Pluralisierung der Familienformen und Fa-
milienbeziehungen. Um auf diese veränderten gesell-
schaftlichen Verhältnisse zu reagieren, bedarf es auch
sich fortentwickelnder Verantwortungsgemeinschaften.
Der Stärkung der Testierfreiheit kommt dabei eine wich-
tige Bedeutung zu. Denn letztendlich ist es das Vermö-
gen des Erblassers, welches vererbt wird. Der Erblasser
hat ein Recht, über sein Vermögen bestimmen zu kön-
nen. Dabei zu berücksichtigen ist jedoch die unentzieh-
bare Nachlassteilhabe der Pflichtteilsberechtigten. Das
Pflichtteilsrecht ist zu Recht als verfassungsrechtlich ge-
boten anzusehen; denn es spiegelt die Familiensolidarität
im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge wider und darf
nicht angetastet werden.
Vor diesem Hintergrund sollte, wenn man schon eine
Reform des Erbrechts angeht, die zentrale Beschränkung
der Testierfreiheit, nämlich die Höhe des Pflichtteilsan-
spruchs von derzeit der Hälfte zumindest offen im Ge-
setzgebungsverfahren diskutiert werden. In den Beratun-
gen des Rechtsausschusses des Bundesrates wurde
zumindest angedacht, die Höhe des Pflichtteilsanspruchs
auf ein Drittel zu reduzieren. Zu fordern ist diesbezüg-
lich eine rechtstatsächliche Untersuchung zur Praxis und
zu den Vorstellungen der Beteiligten zum Erbrecht.
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Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Ich habe diesen
eitrag in einen juristisch-handwerklichen und einen ge-
ellschaftspolitischen Teil gegliedert.
Der vorgelegte Gesetzentwurf nimmt eine Reihe
echtlicher Feinjustierungen am Erbrecht vor, die für
ich betrachtet nachvollziehbar erscheinen. Es ist sicher-
ich sinnvoll, die Regeln der kurzen Verjährung der
chuldrechtsreform zu überdenken, wenn sie im Verhält-
is zum Erbrecht zu unbilligen Ergebnissen führen. Es
st sicherlich angebracht, die Entziehungs- und Anfech-
ungsgründe für den Pflichtteil dem heutigen Verständnis
on Moral und Sitte anzupassen. Es ist auch begrüßens-
ert, unzeitgemäße Unterscheidungen von Lebenspart-
erschaften und Ehen innerhalb des Erbrechts abzu-
chaffen. Es macht ebenfalls Sinn, solchen Erben, die
en Erblasser zu Hause pflegten, einen Ausgleichsan-
pruch aus der Erbmasse zu verschaffen. Wir werden
ohl in naher Zukunft ein Gesetz verabschieden, das
andwerklich innerhalb des bestehenden Systems Ver-
esserungen bringt. Das bestehende Erbrechtssystem
ird damit wohl widerspruchsfreier werden. Aber das
rbrecht selbst bleibt als Widerspruch erhalten.
Ich komme zum gesellschaftspolitischen Teil meiner
ede. Hierzu möchte ich an die Begründung des Ent-
urfes anknüpfen. Dort heißt es sinngemäß, das Erb-
echt habe sich seit seiner Kodifizierung am Ende des
9. Jahrhunderts bewährt. Es bestehe nur punktueller
nderungsbedarf. Sie alle kennen und verwenden das
olitische Ideal von der Leistungsgesellschaft. Ich will
iesen Begriff jetzt einmal sehr ernst nehmen.
In einer Leistungsgesellschaft entscheidet die indivi-
uelle Leistung eines Menschen über sein Vermögen. In
iner Leistungsgesellschaft gelangt zu Wohlstand, wer
örperlich fleißig oder geistig rege war. Bedenklich sind
n einer solchen Gesellschaft dann jedoch Vorteile, die
icht auf eigener Leistung beruhen. Diese Bedenken
ermisse ich, wenn es um die gesellschaftspolitische Be-
andlung des Erbrechtes geht. Denn Erbschaft beruht
klar erkennbar – nicht auf der eigenen Leistung des Er-
en. Erbschaft – das ist der letzte goldene Löffel, der ei-
em in den Mund gesteckt wird.
Den ersten goldenen Löffel gibt es schon in der
iege, so sie im richtigen Haus steht. Wer in vermögen-
em Hause aufwächst, der erhält Förderung, beste Aus-
ildung, Chancen und Geschenke. Wer in einer Moabiter
interhofwohnung groß wird, der erhält Sorgen, Zweifel
n den eigenen Fähigkeiten und Steine in den Weg ge-
egt. Für den einen gibt es noch viele goldene Löffel, für
en anderen nur das trügerische Versprechen des Lohns
er Leistung. Die Erbschaft ist der letzte goldene Löffel.
er nie Not oder Existenzangst kannte, erhält durch die
rbschaft nun noch einmal üppige Unterstützung. Wer
ber dringend Unterstützung braucht, geht leer aus.
Es geht mir nicht um Omas Häuschen. Es geht mir um
ie großen und riesigen Vermögen, die durch die Gene-
ationen hindurchgereicht werden wie ein Adelstitel.
ie dieses Gerechtigkeitsdilemma gelöst werden kann,
st eine komplexe Frage, die ebenso komplexe Antwor-
en erfordert, Antworten, die Sie wahrscheinlich als „So-
ialismus“ alten Stils brandmarken würden – und damit
17326 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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wohl mit einem Denkverbot belegen würden. Nein, es
geht nicht einfach um das, was im Sozialismus Umver-
teilung genannt wurde. Es geht um Gemeinsinn und Ge-
meinnützigkeit. Es geht um den zentralen Satz unseres
Grundgesetzes, der wieder zu Geltung kommen soll: Ei-
gentum verpflichtet.
Ich könnte ihnen hier viel erzählen über die Einbrin-
gung von Erbschaften in gemeinnützige Projekte, in Stif-
tungen, über Ideen, die sich nicht eben mal in einer Vier-
Minuten-Mitternachtsrede ausbreiten lassen. Wir, die
Fraktion der Linken, möchten Sie aber zu einem Diskurs
einladen, Sie auffordern, mit uns auch über Ideen nach-
zudenken, die außerhalb der üblichen Parlamentsverlaut-
barungen liegen. Wir möchten Sie zu einer Diskussion
über Chancengleichheit einladen, einer Diskussion über
das, was schon die Mütter und Väter des Grundgesetzes
im Sinn hatten: die Sozialbindung des Eigentums.
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Uns
liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Erb- und Ver-
jährungsrechts vor, der heute in erster Lesung im Bun-
destag beraten wird. Der thematische wie politische
Schwerpunkt des Entwurfes liegt unzweifelhaft im Erb-
recht. Daher möchte ich mich in meiner Rede diesem
Bereich vorrangig zuwenden und auf die Änderungen im
Verjährungsrecht, die mir nicht problematisch erschei-
nen, nicht näher eingehen.
Wir Grünen unterstützen die Zielsetzung des Entwur-
fes, das Erbrecht zu modernisieren, mit veralteten Rege-
lungen „aufzuräumen“ und Unstimmigkeiten zu beseiti-
gen. Es ist richtig, den Pflichtteilsentziehungsgrund des
„ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels“, der längst
nicht mehr zeitgemäß ist, zu streichen. Richtig und not-
wendig ist es auch, die Entziehungsgründe zu vereinheit-
lichen, also gesetzlich keine Unterscheidung mehr zu
treffen zwischen Abkömmlingen und Eltern, Ehegatten
und Lebenspartnern. Jedoch ist zu kritisieren, dass Le-
benspartner insoweit nicht ausdrücklich und eindeutig in
den Schutzbereich des § 2333 BGB einbezogen wurden,
sondern – so die Gesetzesbegründung – im Begriff der
„ähnlich nahe stehenden Personen“ miterfasst sein sol-
len. Solcherlei Versteck-Regelungen sind unangemes-
sen und gehen zulasten schwul-lesbischer Lebenspart-
nerschaften, weil sie diese aus dem Licht des Gesetzes in
den Schatten der Fußnoten drücken und unnötige Inter-
pretationsspielräume zulassen. Hier muss nachgebessert
werden.
Ein von Bundesjustizministerin Zypries als ganz zen-
tral hervorgehobener Punkt des Gesetzentwurfes betrifft
die verstärkte erbrechtliche Berücksichtigung erbrachter
Pflegeleistungen. Nach dem neuen § 2057 b BGB kann
ein gesetzlicher Erbe, der den Erblasser während länge-
rer Zeit gepflegt hat, bei der Auseinandersetzung der
Erbmasse einen Ausgleich für die von ihm erbrachten
Pflegeleistungen verlangen. Ich möchte an dieser Stelle
betonen: Die Erbringung und finanzielle Absicherung
von Pflegeleistungen ist und bleibt an erster Stelle eine
sozialpolitische, gesamtgesellschaftliche Aufgabe und
Herausforderung, sie kann und darf nicht ins Erbrecht
„abgeschoben“ werden, wenngleich dies eine erbrechtli-
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he Berücksichtigung von Pflegeleistungen auch nicht
usschließt.
Die vorgeschlagene konkrete erbrechtliche Regelung
m Gesetz enthält jedoch aus meiner Sicht einen erhebli-
hen Schwachpunkt. Sie klammert eine nicht unwesent-
iche, ja ich möchte sogar sagen eine ganz wesentliche
ruppe von Pflegenden von vornherein aus dem Anwen-
ungsbereich aus: die der pflegenden Schwiegerkinder
das sind heute zumeist die Schwiegertöchter – und
uch der Lebensgefährten! Den in der Gesetzesbegrün-
ung angeführten und auch erfassten Fall der nicht be-
ufstätigen Frau, die ihre verwitwete kinderlose Schwes-
er pflegt – ja, den mag es geben. Das Gros der Fälle
acht er jedoch nicht aus. Aber wesentliche Gruppen
on im Familienverbund Pflegenden von vornherein
uszuklammern, darin sehen wir ein klares Defizit des
esetzes. Wer aus familiärer Solidarität heraus Pflege-
eistungen erbringt – gleich ob als Schwiegerkind oder
uch als Lebensgefährte –, darf keine Schlechterbehand-
ung durch das Gesetz erfahren! Hier reicht es nicht, sich
it Verweis auf Praktikabilitätserwägungen um notwen-
ige Antworten herumzudrücken. In den Beratungen des
echtsausschusses werden wir darauf dringen, insoweit
ach Lösungsansätzen zu suchen, um damit nichtge-
echtfertigte Ungleichbehandlungen abzuwenden.
Zum Schluss möchte ich noch kurz auf die „Omni-
usforderung“ des Bundesrates eingehen, ehrenamtliche
etreuerinnen und Betreuer in die Regelungen zur soge-
annte steuerfreien Übungsleiterpauschale einzubezie-
en. In diesem Punkt hat die Bundesregierung Prüfbe-
eitschaft signalisiert. Ich würde mich sehr freuen, wenn
iese Prüfbereitschaft – endlich – zu einem Änderungs-
illen würde. Denn wir Grüne erheben diese Forderung
ach Schaffung eines Steuerfreibetrages für ehrenamtli-
he Betreuerinnen und Betreuer in Höhe der Übungslei-
erpauschale bereits seit langem – ich verweise nur auf
nseren Änderungsantrag 16(14)0256 vom Juni 2007.
hrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten eine
ichtige, verantwortungsvolle, eine persönlich for-
ernde und mitunter auch sehr aufwendige Arbeit; sie
nterstützen unter Betreuung stehende Menschen in de-
en rechtlichen Angelegenheiten, leisten den Betroffenen
nterstützung, geben Zuwendung. Diese wichtige eh-
enamtliche Arbeit, die kostenintensive Berufsbetreuun-
en vermeiden hilft, wird mit gerade mal 323 Euro pro
etreuung und Jahr pauschal vergütet. Darauf Steuern zu
rheben, kann nicht richtig sein und fördert das Ehren-
mt nicht.
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der
undesministerin der Justiz: Auf die Generation der
rben kommt ein wahrer Geldsegen zu. Während 1970 eine
urchschnittliche Hinterlassenschaft noch 28 000 DM be-
rug, hatte sich der Betrag 1990 schon versiebenfacht. Im
ahre 2010 dürfen die Erben mit durchschnittlich fast
00 000 Euro rechnen. Bereits jetzt haben die Bürgerin-
en und Bürger nach Auskunft des Bundesverbands
eutscher Banken insgesamt 9 Billionen Euro auf der
hohen Kante“ liegen. Das bedeutet im Durchschnitt,
ass jeder, ob Baby oder Greis, rund 94 000 Euro in der
asche oder besser auf der Bank hat. Natürlich sind
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17327
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diese Reichtümer nicht in jedem Haushalt vorhanden,
der Armuts- und Reichtumsbericht spricht eine deutliche
Sprache. Aber eine weitere sehr erstaunliche Zahl ist,
dass inzwischen fast jeder zweite Bundesbürger Haus-
oder Grundbesitz hat. Ein kleines Häuschen ist also in
sehr vielen Familien zu vererben.
Auch der Staat profitiert von diesem Wohlstand.
Während 1997 über die Schenkung- oder Erbschaft-
steuer 2,1 Milliarden Euro erwirtschaftet wurden, ist
diese Einnahme kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2006
lagen die Einnahmen schon bei 3,8 Milliarden. Aber wo
es viel Geld gibt, ist der Streit nicht weit. Und viel Streit
bedeutet viel Arbeit für Rechtsanwälte, Notare und Ge-
richte. Und es bedeutet, dass das Erbrecht zunehmend
weiter an Bedeutung gewinnen wird. Wir wollen dieses
Rechtsgebiet deshalb an einigen Stellen reformieren.
Viele Bürgerinnen und Bürger kennen die Gestaltungs-
möglichkeiten nicht, die ihnen das geltende Erbrecht
bietet und machen deshalb nur zurückhaltend davon Ge-
brauch. Wir gehen davon aus, dass nur knapp ein Drittel
der künftigen Erblasserinnen und Erblasser ein Testa-
ment oder einen Erbvertrag gemacht hat. Ich bin über-
zeugt, dass eine vernünftige Regelung der Vermögens-
nachfolge so manchen Streit in der Familie vermeiden
kann.
Wir brauchen Änderungen dort, wo sich in der Praxis
ein Bedürfnis entwickelt oder sich das Recht als veraltet
erwiesen hat. Die Anhörung der Verbände hat uns in die-
ser Zielrichtung bestätigt. Auch der Bundesrat befürwor-
tet den Reformentwurf im Grundsatz. Er hat lediglich
kleinere Detailänderungen vorgeschlagen und Prüfbit-
ten formuliert. Hauptziele der Reform sind die Stärkung
des Selbstbestimmungsrechts und der Testierfreiheit.
Dazu setzt unsere Reform an folgenden wesentlichen
Punkten an: Es werden, wie seit langem gefordert, die
Pflichtteilsentziehungsgründe überarbeitet. Dabei ist ein
wesentlicher Ansatz die Erweiterung des Schutzbereichs
der Entziehungsgründe. Im geltendem Recht ist es so:
Richtet sich der Angriff des Pflichtteilsberechtigten ge-
gen das Leben eines Beteiligten, ist der Schutzbereich
am weitesten. Eine Entziehung des Pflichtteils ist mög-
lich, wenn der Pflichtteilsberechtigte entweder dem Erb-
lasser, seinem Ehegatten oder einem anderen Abkömm-
ling des Erblassers nach dem Leben trachtet. Bei
schweren tätlichen Attacken nur gegen die körperliche
Unversehrtheit und nicht gegen das Leben sieht das Ge-
setz eine Pflichtteilsentziehung lediglich dann vor, wenn
der Erblasser oder sein Ehegatte, von dem der Pflicht-
teilsberechtigte zusätzlich abstammen muss, angegriffen
wurde.
Aber nicht nur am Schutzbereich, auch bei den Ent-
ziehungsgründen setzt die Reform an. Wer kann noch et-
was mit dem Begriff „ehrloser und unsittlicher Lebens-
wandel“ anfangen? Und warum kann ein solcher nur
dem Kind vorgeworfen werden und nur hier die Pflicht-
teilsentziehung rechtfertigen? Eltern oder Ehegatten dür-
fen ohne pflichtteilsrechtliche Konsequenz ehrlos und
unsittlich leben. Und können wir heute noch ernsthaft
vertreten, dass die Ermordung eines fremden Kindes
kein ehrloser und unsittlicher Lebenswandel und damit
auch kein Pflichtteilsentziehungsgrund ist? Die Pflicht-
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eilsentziehungsgründe sollen in genau diesen Punkten
odernisiert werden: Künftig sollen alle Pflichtteilsent-
iehungsgründe für Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten
nd Lebenspartner gleichermaßen gelten. Eine Pflicht-
eilsentziehung soll möglich sein bei einem tätlichen An-
riff gegen den Erblasser, seinen Ehegatten, Lebenspart-
er oder einen anderen Abkömmling. Darüber hinaus
rweitern wir diesen Schutzbereich auch auf dem Erblas-
er ähnlich nahestehende Personen. Der Pflichtteilsent-
iehungsgrund des ehrlosen oder unsittlichen Lebens-
andels entfällt. Stattdessen soll eine rechtskräftige
erurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens ei-
em Jahr ohne Bewährung künftig zur Pflichtteilsentzie-
ung berechtigen, wenn die Pflichtteilsüberlassung für
en Erblasser unzumutbar ist. Gleiches soll für ver-
leichbare Taten gelten, die im Zustand der Schuldunfä-
igkeit begangen wurden.
Die Stärkung der Testierfreiheit wird auch durch ei-
en weiteren wichtigen Punkt umgesetzt: die nachträgli-
he Anrechnung von Zuwendungen auf Pflichtteil oder
as Erbe. Wendet der Erblasser zu Lebzeiten seinen Kin-
ern etwas zu, so kann eine solche Schenkung derzeit
ur unter engen Voraussetzungen auf den Erb- oder
flichtteil angerechnet werden. Der Erblasser muss be-
eits vor oder bei der Zuwendung eine Anrechnung er-
lärt haben. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht
öglich. Gerade bei Geldgeschenken wissen aber viele
ürgerinnen und Bürger nicht, dass es nach der Schen-
ung nicht mehr möglich ist, diese auf Erb- oder Pflicht-
eil anrechnen zu lassen. Viele gehen wie selbstverständ-
ich davon aus, dass hohe Geldzuwendungen eine Art
orweggenommene Auszahlung des späteren Erbes sein
ollen. Künftig sollen die Erblasser diese „Fehlvorstel-
ung“ berichtigen können und nachträglich die Anrech-
ungen erklären oder frühere Erklärungen widerrufen
önnen. Die nachträglichen Erklärungen sind aus Grün-
en der Rechtssicherheit an eine bestimmte Form ge-
nüpft: die Form eines Testaments oder Erbvertrags. Der
tärkung des Selbstbestimmungsrechts dient auch die
mwandlung der starren Ausschlussfrist für Pflichtteils-
rgänzungsansprüche in eine gleitende Ausschlussfrist.
Schenkungen des Erblassers können zu einem Pflicht-
eilsergänzungsanspruch führen. Derzeit werden Schen-
ungen dabei in voller Höhe berücksichtigt, wenn seit
er Schenkung noch keine zehn Jahre verstrichen sind.
erstirbt der Erblasser auch nur einen Tag vor Ablauf
er Frist, wird der Pflichtteilsberechtigte für die Berech-
ung seines Anspruchs so gestellt, als gehöre die
chenkung noch zum Nachlass. Verstirbt der Erblasser
agegen nach Ablauf der Frist, geht der Pflichtteilsbe-
echtigte im Hinblick auf die Schenkung leer aus.
Für den Erben, der vorrangig zur Pflichtteilsergän-
ung verpflichtet ist, geht es damit um alles oder nichts“.
as halte ich für ungerecht. Je mehr Jahre verstreichen,
esto weniger soll die Schenkung künftig bei der Pflicht-
eilsergänzung berücksichtigt werden. Ausgehend von
en zehn Jahren soll die Schenkung pro Jahr mit einem
ehntel weniger in Ansatz gebracht werden. Diese Re-
elung führt auch bei Zuwendungen an gemeinnützige
tiftungen künftig zu mehr Planungssicherheit.
17328 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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Ein weiterer Reformpunkt ist die Stundung des
Pflichtteilsanspruchs nach § 2331 a BGB. Viele ältere
Ehepaare äußern in ihren Eingaben an das Bundesminis-
terium der Justiz die Sorge, dass das hart erarbeitete
Häuschen bei Versterben eines Ehegatten verkauft wer-
den müsse, um den Pflichtteil der Kinder zu bezahlen.
Viele wissen nicht, dass wir bereits heute schon eine Re-
gelung haben, die zumindest dem Ehegatten oder Le-
benspartner in dieser Situation helfen kann: die Stun-
dung. Allerdings sind die Voraussetzungen sehr eng. Die
Regelung gilt nur für den pflichtteilsberechtigten Erben.
Hier sind Erweiterungen notwendig. Deshalb soll die
Möglichkeit der Stundung künftig jedem Erben eröffnet
werden. Damit kann zum Beispiel die als Erbin einge-
setzte Lebensgefährtin Stundung verlangen. Aber auch
für Familienbetriebe kann diese Neuregelung nützlich
sein. Wird der Betrieb nicht dem Sohn, sondern dem
Neffen vererbt, kann die Gefahr der Zerschlagung des
Betriebes wegen Zahlung des Pflichtteilsanspruchs
durch eine Stundung abgewendet werden.
Ein weiteres wichtiges Reformziel ist die bessere Ho-
norierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich.
Viele Angehörige erbringen bei der privaten Pflege ge-
rade betagter Menschen wichtige Leistungen. Zwei Drit-
tel der auf Pflege angewiesenen Personen werden zu
Hause versorgt, in erster Linie von Familienmitgliedern.
Da die Pflege aufgrund der familiären Verbundenheit er-
folgt, treffen die Beteiligten in der Praxis vielfach keine
Vereinbarungen über ein angemessenes Entgelt. Der Ge-
pflegte sorgt aus den unterschiedlichsten Gründen auch
nicht immer dafür, die ihm erbrachten Leistungen aus
der Pflegeversicherung an die pflegenden Angehörigen
weiterzuleiten.
Hat der Erblasser kein Testament errichtet, in dem er
die Pflege durch Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis
hätte honorieren können, geht der pflegende Angehörige
für seine erbrachten Leistungen oftmals leer aus. Er er-
hält zwar seinen Erbteil, aber dieser spiegelt bei mehre-
ren Erben nicht die überobligatorisch erbrachten Leis-
tungen im Vergleich zu den anderen Erben wider.
§ 2057 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der eine Anre-
chung von Pflegleistungen zwar ermöglicht, hilft in der
Regel nicht weiter. Denn die Regelung ist eng: Sie gilt
nur für Abkömmlinge und nur, wenn die Pflege unter
Verzicht auf berufliches Einkommen erfolgt ist. Damit
wird der häufigste praktische Fall nicht erfasst. Pflegt
zum Beispiel die Tochter ihre Mutter oder ihren Vater
und ist sie Hausfrau, so verzichtet sie für die Pflege nicht
auf berufliches Einkommen. Sie erhält damit bei der
Erbauseinandersetzung keinen Ausgleich. Diese Pflege-
leistungen sollen stärker und in häufigeren Fällen hono-
riert werden. Künftig sollen alle gesetzlichen Erben und
nicht nur wie im geltenden Recht Abkömmlinge ausglei-
chungsberechtigt sein. Der Verzicht auf berufliches Ein-
kommen als Voraussetzung entfällt. Zudem wird der
Praxis ein Bewertungsmaßstab für die Pflegeleistung an
die Hand geben. Die Wertbemessung soll an die Sätze
aus der gesetzlichen Pflegeversicherung anknüpfen. Ich
bin überzeugt, dass wird damit auch die Arbeit der Ge-
richte und der Anwälte bei den gerade hier so sinnvollen
Vergleichen vereinfachen.
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Lassen Sie uns die Chance nutzen, das Erbrecht ge-
einsam voranzubringen! Lassen Sie uns in den Aus-
chüssen diskutieren und am Ende der Beratungen ein
rb- und Verjährungsrecht beschließen, das den Bürge-
innen und Bürger mehr Spielraum ermöglicht, ihren
etzten Willen umzusetzen!
nlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Lena Strothmann (CDU/CSU): Die Leistungen und
ie Funktionsfähigkeit des Schornsteinfegerwesens in
eutschland sind vorbildlich. Dennoch widerspricht das
chornsteinfegerrecht in seiner derzeitigen Ausprägung
em EU-Recht zur Dienstleistungsfreiheit. Die EU ver-
olgt die Umsetzung der Dienstleistungsfreiheit in allen
ereichen in Europa. Die EU-Kommission hat als Lö-
ung bereits vor einigen Jahren die vollständige Aufhe-
ung unseres Systems gefordert. Schließlich holte sie
as schärfste Schwert hervor und leitete ein Vertragsver-
etzungsverfahren ein, das bis zum Europäischen Ge-
ichtshof führen kann. Das Verfahren ruht während unse-
es Gesetzgebungsverfahrens, aber es kann jederzeit
ieder einen Schub erhalten. Der nun vorliegende Re-
ormentwurf stellt ein Ergebnis aus langwierigen Ver-
andlungen mit der Kommission dar. Vorrangiges Ziel
er Kommission: Die Umsetzung der Dienstleistungs-
reiheit in Deutschland. Das bedeutet, Schornsteinfeger
us dem EU-Ausland können ab sofort hier tätig werden.
uf frei werdende Kehrbezirke können sie sich sofort be-
erben. Gleichrangiges Ziel im nationalen Interesse sind
er Schutz der Verbraucher in Bezug auf Brand- und Kli-
aschutz und Energieeinsparung. Diese Ziele bleiben
nter staatlicher Aufsicht und stellen die hoheitlichen
ätigkeiten des Bezirksbevollmächtigten dar. Dieser ho-
eitliche Bereich kann nur in Verbindung mit dem Sys-
em der Beleihung, mit Kehrbezirken und einer Gebüh-
enordnung umgesetzt werden. Alles andere würde eine
eue staatliche Behörde notwendig machen. Die Tätig-
eiten des Bezirksbevollmächtigten bestehen dann nur
och aus der Feuerstättenschau und der Führung des
ehrbuches. Da dies zum Erhalt des Betriebes nicht aus-
eichen wird, heben wir das bisherige Nebenerwerbsver-
ot auf. Die Bezirke werden wiederum aber durch Aus-
chreibung nach sieben Jahren und nicht mehr auf
ebenszeit vergeben. Erneute Bewerbungen sind natür-
ich möglich.
Der Wettbewerb wird nicht nur durch die Konkurrenz
us dem EU-Ausland gestärkt. Auch unsere Schornstein-
eger, die nicht Bezirksbevollmächtigte sind – das sind
iejenigen, die bisher auf den Bewerberlisten standen –,
önnen sich selbstständig machen. Das konnten sie bis-
er nicht. Dieses Vorrecht war den Bezirksinhabern vor-
ehalten. Alle Betriebe können zukünftig die nicht ho-
eitlichen Schornsteinfegerarbeiten, zum Beispiel die
einigung, auf dem Markt anbieten. Damit hat der Bür-
er erstmals die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17329
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und sich einen Schornsteinfeger selbst auszusuchen. Die
Fäden werden organisatorisch beim Bezirksbevollmäch-
tigten zusammenlaufen, da seine Kollegen des freien
Wettbewerbs ihm gegenüber eine Art Berichtspflicht ha-
ben, zum Beispiel über erfolgte BImSch-Messungen.
Das mag sich kompliziert anhören, wird in der Praxis
aber leicht laufen und ist zudem der einzige Weg, die
Verpflichtung der Eigentümer nachhalten zu können.
Noch einmal: Die einzige Alternative wäre eine neue
Aufsichtsbehörde. Auf das Schornsteinfegerhandwerk
werden viele Änderungen zukommen. Die Schornstein-
feger werden sich dem Wettbewerb stellen, sie müssen
sich im Markt behaupten lernen und in Teilen ein neues
Berufsbild mitentwickeln. Sie haben erkannt, dass sie
sich verändern müssen. Sie sind dazu bereit, da es letzt-
lich positive Auswirkungen hat und es das Handwerk zu-
kunftsfähig macht. Die Reform hat auch Einfluss auf
angrenzende Handwerke. Insbesondere das Sanitär-Hei-
zung-Klima-Handwerk sieht Wettbewerbsverzerrungen
auf sich zukommen. Durch den Wegfall des Nebentätig-
keitsverbotes für Schornsteinfeger können diese sich
– nach entsprechender Qualifikation mit Meisterab-
schluss – auch im SHK-Handwerk betätigen. Umgekehrt
geht das zwar auch, aber erst nach Ende der gut vierjäh-
rigen Übergangsfrist. Zudem plädiert das SHK-Hand-
werk entweder für die Beibehaltung der jetzigen Tren-
nung von Messung und Wartung oder eben für einen
ganz freien Wettbewerb, an dem sie dann auch teilhaben
wollen. Wir werden über all diese Punkte und auch noch
über andere Detailfragen sprechen:
Dazu gehören die Festschreibung der Kehrbezirke,
die unterschiedlichen Rechtssysteme aufgrund der Über-
gangsfrist, die Trennung zwischen Wartung und Mes-
sung, die Aspekte der Altersversorgung und auch die
Mitarbeiterausbildung. Bei all diesen noch offenen Fra-
gen werden wir die Forderungen der EU im Auge haben
müssen. Denn eines ist ganz klar: Erneute grundsätzliche
Änderungen sind mit der Kommission nicht verhandel-
bar. Details ja, aber eine Abkehr von der Liberalisierung
ist unmöglich. Es ist daher schlichtweg unseriös, wenn
die Fraktion Die Linke sich hier wider besseren Wissens
als Fürsprecher oder gar Bewahrer des bestehenden Sys-
tems hinstellt. Sie wissen, dass das nicht geht. Seit meh-
reren Jahren ist klar, dass auf das Schornsteinfegerwesen
in Deutschland Änderungen zukommen. In welchem
Ausmaß und mit welchen Auswirkungen genau, kristal-
lisiert sich nunmehr heraus. Alle brauchen Planungs-
sicherheit: die Schornsteinfeger, deren Berufsbild sich
sehr ändern wird, die Gesellen, die eine Perspektive
brauchen, und die Auszubildenden, die wir auch zukünf-
tig gewinnen wollen.
Sie alle müssen wissen, was kommen wird. Daher ist
es notwendig, dass wir bei der Reform des Schornstein-
fegerwesens keine Zeit mehr verlieren.
Andrea Wicklein (SPD): Vor gut einem Monat war
ich mit einem Bezirksschornsteinfegermeister aus Pots-
dam auf den Dächern der Stadt unterwegs. Ich wollte
mir ein eigenes Bild von der Tätigkeit der Schornsteinfe-
ger machen. Ich war bei einer Feuerstättenschau dabei,
sah in Schornsteine hinein und konnte sehen, wie
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chornsteinfeger Mängel an Feuerungsanlagen erkunden
nd feststellen. Bei meinem Besuch wurde mir noch ein-
al deutlich: Die Tätigkeit der Schornsteinfeger ist trotz
er technischen Fortschritte bei Heizungsanlagen nach
ie vor unerlässlich. Mit ihrem fachkundigen Blick und
hren Messungen bewahren sie Hauseigentümer vor
randgefahren. Mit ihren Messungen nach der Ersten
undesimmissionsschutzverordnung wird ein wichtiger
eitrag zum Schutz der Umwelt geleistet. Die wichtige
ufgabe, Brand- und Umweltschutz in unseren Gebäu-
en sicherzustellen, sollte daher auch in Zukunft staat-
ich geregelt bleiben.
Das Schornsteinfegerhandwerk spielt dabei eine zen-
rale Rolle. Zwar müssen wir nach Vorgaben der Euro-
äischen Union das Schornsteinfegermonopol teilweise
ufheben und die periodischen Messungen nach der Bun-
esimmissionsschutzverordnung in den Wettbewerb ent-
assen. Doch Schornsteinfegermeister als bevollmäch-
igte Unternehmer des Staates sind heute für Brand- und
mweltschutz an Feuerungsanlagen verantwortlich und
erden es auch in Zukunft sein. Es war ein großer Erfolg,
ass die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit
er Europäischen Kommission erreichen konnte, dass
er heute vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des
chornsteinfegerwesens den Vorgaben der EU entspricht
nd dem Schornsteinfegerhandwerk trotzdem eine klare
erspektive gibt.
Die Dienstleistungsfreiheit wird sofort, die Niederlas-
ungsfreiheit nach einer Übergangszeit gewährt. Nach
rüfung ihrer handwerklichen Qualifikation durch die
andwerkskammer und Eintragung in das Schornstein-
egerregister können EU-Ausländer in Deutschland als
chornsteinfeger tätig werden. Trotzdem werden die
ehrbezirke beibehalten, werden Schornsteinfegermeis-
er als Bezirksbevollmächtigte weiter die Kehrbücher
ühren. Sie werden über die Feuerstättenschau die Be-
riebssicherheit der Anlagen überprüfen und die Pflich-
en der Eigentümer kontrollieren. Wir haben mit der Be-
chränkung des Gesetzes auf die hoheitlichen Aufgaben
en Teil erhalten, der im Interesse der Gesellschaft ist.
it anderen Worten: Die Brandsicherheit in Deutsch-
and bleibt trotz der Umsetzung der EU-Vorgaben wei-
erhin gewahrt.
Dem Schornsteinfegerhandwerk wird trotz der Verän-
erungen eine Perspektive gegeben. Sicher: Der Anpas-
ungsprozess bringt Veränderungen, aber eben auch
hancen mit sich. In Zukunft werden die Bezirksschorn-
teinfegermeister, die dann Bezirksbevollmächtigte hei-
en, nicht mehr allein von Gebühreneinnahmen leben
önnen. Nicht nur wegen der Niederlassungsfreiheit,
ondern auch deshalb muss das Nebenerwerbsverbot
ufgehoben werden. In Zukunft können sich dann auch
chornsteinfeger in anderen Gewerken betätigen, wenn
ie die nötigen handwerksrechtlichen Qualifikationen
nd Voraussetzungen erfüllen. Dies bietet neue Möglich-
eiten für die Schornsteinfeger, auch für diejenigen, die
erzeit mit der Ausbildung beginnen. Natürlich entsteht
adurch auch neue Konkurrenz für andere Gewerke, so
um Beispiel für das Sanitär-, Heizungs- und Klima-
andwerk.
17330 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
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Es muss aber deutlich gesagt werden: Umgekehrt ste-
hen in Zukunft auch die Schornsteinfeger unter Konkur-
renzdruck. Die in den Wettbewerb entlassenen Aufgaben
der Schornsteinfeger können ab dem Jahr 2013 von je-
dem wahrgenommen werden, der sich fortbildet und in
die Handwerksrolle als Schornsteinfeger eintragen lässt.
Den Bürgerinnen und Bürgern steht es daher in Zukunft
frei, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung
der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr-, und Mess-
arbeiten beauftragen. Das bedeutet mehr Freiheit, aber
natürlich auch mehr Verantwortung. Um zu wissen, wer
in der Umgebung als Schornsteinfeger tätig ist, wird ein
Register geführt, aus dem sich die Haus- und Wohnungs-
eigentümer ihren Schornsteinfeger wählen können.
Die Übergangszeit bietet allen Beteiligten die Mög-
lichkeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen.
Ich bin überzeugt, das wird ihnen auch gelingen. Sicher
wird sich der Markt in Zukunft ändern. Der Gesetzent-
wurf bietet aber die Gewähr dafür, dass trotz der Anpas-
sung des Schornsteinfegerwesens an das EU-Recht un-
sere Ziele beim Brand- und Klimaschutz erfüllbar
bleiben.
Paul K. Friedhoff (FDP): Der Deutsche Bundestag
ist aufgerufen, den Traditionsberuf des Schornsteinfe-
gers neu zu regeln. Diese Reform ist angesichts veralte-
ter und verbraucherfeindlicher Strukturen in diesem
Handwerksbereich notwendig und angesichts des euro-
päischen Vertragsverletzungsverfahrens auch überfällig.
Die hierin liegende Chance zur Rechtsverbesserung wird
jedoch mit dem vorgelegten Entwurf vertan.
Während die Bundesregierung – wie schon die Vor-
gängerregierung – bei der Umsetzung von europäischen
Vorgaben oft über das Ziel hinausschießt, regelt sie mit
dem vorliegenden Entwurf nur das Nötigste. Um der eu-
ropäischen Dienstleistungsfreiheit zu genügen, soll es
nun Schornsteinfegern aus dem EU-Ausland gestattet
werden, in deutschen Kaminen zu kehren. Anwendungs-
fälle dieser Liberalisierung werden sich wohl höchstens
in grenznahen Regionen ergeben, für die meisten Ver-
braucher ist sie ohne Belang. Die eigentlichen Probleme
jedoch werden nicht gelöst. Den Mut, das Schornsteinfe-
gerwesen umfassend und konsequent zu modernisieren,
hat die Bundesregierung nicht. Nebulös bleibt die zu-
künftige Zuständigkeit für die amtliche Immissions-
schutzmessung. Die neue Gebührenordnung wird durch
die Bundesregierung verschwiegen. Von einer zukunfts-
festen Altervorsorge für die Schornsteinfeger und Be-
zirksbevollmächtigten wird nicht gesprochen. Dem Aus-
bildungswesen wird die nötige Finanzierungsperspektive
verwehrt. Es fehlt an einer Regelung zum Informations-
austausch mit den Brandbekämpfungskräften.
Stattdessen wird mit dem Gesetzentwurf das bislang
wichtigste Prinzip in der Arbeitsteilung zwischen
Schornsteinfegern und Heizungsbauerhandwerk aufge-
brochen. Es muss auch weiterhin heißen: Wer installiert
und wartet, kontrolliert nicht, und wer kontrolliert, der
wartet und installiert nicht. Wenn man aber Schornstein-
fegern erlaubt, auch Wartungstätigkeiten durchzufüh-
ren, führt dies zu einer Selbstkontrolle, was dem Gedan-
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en einer neutralen und unabhängigen Überprüfung
uwiderläuft. Das Problem stellt sich auf der anderen
eite natürlich gleichfalls, wenn nach Ablauf der Über-
angsfrist entsprechend qualifizierte SHK-Betriebe auch
eistungen der Schornsteinfeger anbieten dürfen.
auptzweck der Schornsteinfegertätigkeit muss die Ge-
ährleistung von Brandsicherheit bleiben. Diesem Ziel
ird nicht gedient, wenn wir durch eine Vermischung
on Wartung und Kontrolle am Ende sozusagen Hei-
ungsbauer mit angeschlossener Kaminkehrerei bekom-
en.
Das Gesetzesvorhaben geht zulasten des SHK-Hand-
erks. Aufgrund ungleicher Übergangsfristen entstehen
pürbare Wettbewerbsverzerrungen. Die in ihrem Kehr-
ezirk bis 2013 durch ihr Kehrmonopol geschützten
chornsteinfeger werden einseitig zulasten des Hand-
erks privilegiert. Die deutschen SHK-Handwerker dür-
en bis dahin nicht im Berufsfeld der Schornsteinfeger
ätig werden. Das Nebenerwerbsverbot für diese fällt je-
och sofort. Darüber hinaus besteht langfristig die Ge-
ahr, dass Bezirksbevollmächtigte den umfassenden Da-
enbestand des Kehrbuchs für gezielte Werbeangebote
utzen. Hier muss noch einmal nachgebessert werden.
Das Gesetzesvorhaben geht zulasten der Verbraucher.
as Reformmonster verursacht zunächst mindestens
2 Millionen Euro zusätzlicher Bürokratiekosten, die
etztlich der Bürger zu zahlen hat. Obwohl in immer
ehr Gebäuden rußfreie und wartungsarme Heizsysteme
um Einsatz kommen, soll das Kontrollintervall noch er-
öht werden: Statt einmal in fünf Jahren soll nun zwei-
al in sieben Jahren des Hauseigentümers Feuerstätte
ontrolliert werden. Das wird die Kosten in die Höhe
reiben. Letztlich werden wohl auch die weiterhin not-
endigen Gebührensätze über dem heutigen Niveau lie-
en. Dass den Verbrauchern so keine Entlastung ge-
racht werden kann, wird von der Bundesregierung
ffensichtlich bewusst in Kauf genommen: In der Geset-
esbegründung gibt sie offen zu, dass sie Senkungen des
erbraucherpreisniveaus nicht erwartet. Wieder einmal
st die Bundesregierung einer der Preistreiber der Na-
ion.
Das Schornsteinfegerwesen ist aufgerufen, durch Re-
ormbereitschaft die Akzeptanz seiner Stellung beim üb-
igen Handwerk und beim zahlungsverpflichteten Bür-
er zu erhöhen. Reform im Dialog statt in Konfrontation
st meiner Meinung nach die Lösung. Es darf nicht da-
um gehen, die Gewerke gegeneinander auszuspielen.
ötig ist eine sinnvolle Verzahnung und eine versöhnli-
he Arbeitsteilung mit dem Heizungs- und Klimahand-
erk.
Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Die Linke ist
egen die von der Großen Koalition angestrebte Libera-
isierung des deutschen Schornsteinfegerhandwerks.
arum? Es drohen ein Abbau von Sicherheit und Um-
eltschutz, Mehrkosten für den Verbraucher und prekäre
eschäftigung in einem bisher gesicherten Berufsstand,
enn die Bundesregierung mit den Kehrarbeiten einen
roßteil der bisher hoheitlichen Aufgaben der Schorn-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008 17331
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steinfegerinnen und Schornsteinfeger dem Wettbewerb
preisgibt.
In der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf räumt die
Bundesregierung selbst ein – ich zitiere –: Mit den neuen
Regelungen sind „Abstriche an Betriebs- und Brandsi-
cherheit, Umweltschutz, Klimaschutz oder an den Zielen
der Energieeinsparung zu befürchten“. Allerdings wür-
den diese nicht über „ein vertretbares Maß“ hinausge-
hen. Und: „Zur Erreichung dieses Zieles ist allerdings
der Aufbau einer gewissen Bürokratie unvermeidbar.“
Das sagt wohl alles. Und zu möglichen Kostensteigerun-
gen für den Verbraucher bemerkt sie: „Geringfügige
Einzelpreisanpassungen können aufgrund der neu einge-
führten Wettbewerbssituation nicht gänzlich ausge-
schlossen werden.“
Einzelne Bürgerinitiativen kritisieren das bestehende
Schornsteinfegerwesen wegen mangelnder Transparenz
und unnötiger Kosten. Eins ist klar: Mit dem vorliegen-
den Gesetzentwurf ist die Bundesregierung keine dieser
Fragen systematisch angegangen. Hausbesitzer sollen
künftig zwar frei wählen können, wer ihren Kamin kehrt.
Aber dafür werden sie gegenüber der gegenwärtigen Lö-
sung wahrscheinlich höhere Kosten aufbringen müssen.
Die Linke sieht noch eine weitere gefährliche Ent-
wicklung. Bisher garantierte der Beruf einer Schorn-
steinfegerin oder eines Schornsteinfegers ein gesichertes
Einkommen. Das wird künftig nicht mehr so sein, wenn
die Bundesregierung ihre Pläne umsetzt. Schon jetzt for-
dern die Arbeitgeber im Schornsteinfegerhandwerk die
Einführung einer neuen Billiglohngruppe für Kehrarbei-
ten, also genau den Bereich, der dem Wettbewerb freige-
geben werden soll – und das obwohl laut neuem Gesetz-
entwurf dafür eine Mindestqualifikation gefordert wird.
Die Linke unterstützt hier die Schornsteinfegergewerk-
schaft in ihren Aktivitäten und ihrer Forderung, die An-
zahl der Kehrbezirke zumindest bis zum Ende des Über-
gangszeitraums festzuschreiben. Und wir sehen die
Gefahr, dass es durch die Aufhebung des Nebenerwerbs-
verbotes für die Schornsteinfeger in anderen Gewerben
wie der Heiz- und Klimatechnik zu Verdrängungswett-
bewerb kommen kann.
Ich fasse an dieser Stelle zusammen: Die Bundesre-
gierung plant einen Gesetzentwurf, von dem sie selbst
weiß, dass es Abstriche an Brandsicherheit und Umwelt-
schutz gibt und die Kosten für den Verbraucher steigen
können. Ich füge hinzu: Einem bisher gesicherten Be-
rufsstand droht der Einzug prekärer Beschäftigung.
Die Bundesregierung behauptet nun, sie müsse dies
alles tun. Denn es gebe ein Vertragsverletzungsverfah-
ren, dass das deutsche Schornsteinfegergesetz gegen die
Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der Europäi-
schen Union verstoße. Aber ich frage: Wer hat diese Eu-
ropäische Union gemacht, in der das Streikrecht und so-
ziale Mindeststandards als Hindernis für den freien
Wettbewerb angesehen wird? Die Bundesrepublik ist das
größte Mitgliedsland der Europäischen Union. SPD und
Union, beide Parteien haben in den letzten drei Jahr-
zehnten die Regierung gestellt und hätten für eine sozi-
ale Ausrichtung der Europäischen Union eintreten kön-
nen.
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Und zu guter Letzt: Die Regierung kann sich hier
uch deshalb nicht herausreden, weil sie es 2006 bei der
erabschiedung der sogenannten Bolkestein-Richtlinie
ersäumt hat, das Schornsteinfegerhandwerk vom Gel-
ungsbereich der Dienstleistungs-Richtlinie auszuneh-
en. Mit diesem Gesetz droht ein gesellschaftlicher
ückschritt. Dafür ist Die Linke nicht zu haben.
Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
it dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neure-
elung des Schornsteinfegerwesens endet nach mehr als
0 Jahren das Kehrmonopol.
Diese Reform haben wir allerdings nicht unserer Re-
ierung, sondern der EU-Kommission zu verdanken.
irtschaftsminister Glos und seine Kollegen haben sich
it Händen und Füßen dagegen gewehrt, wollten den Sta-
us quo für die 20 000 Schornsteinfeger beibehalten. Erst
in EU-Vertragsverletzungsverfahren zwingt sie zum
andeln. Das bisherige deutsche Schornsteinfegergesetz
erstößt gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungs-
reiheit der EU. Warum die Regierung hier nicht von sich
us tätig wurde, ist mir schleierhaft.
Nun gut, jetzt kommt also die Neuregelung. Aber ein
lick in den Gesetzentwurf zeigt uns, dass die Ziele die-
es Gesetzes, nämlich faire und verbraucherfreundliche
ahmenbedingungen zu schaffen, mitnichten erreicht
erden. Selbst das CDU-geführte Bundesland Baden-
ürttemberg ist mit diesem Entwurf unzufrieden und
atte im Bundesrat Änderungsanträge eingebracht, die
ber keine Mehrheit gefunden haben. In diesem Fall rate
ch Ihnen: Hören Sie auf Ihre Kollegen aus Süddeutsch-
and!
Dieser Gesetzentwurf ist unausgegoren und unvoll-
tändig. Sie bleiben auf halber Strecke stehen. Warum
ur? Mit diesem Entwurf ist keiner zufrieden, weder die
chornsteinfeger, noch die Mitbewerber aus den Hei-
ungs- und Installationsbetrieben und die Bürgerinnen
nd Bürger in Deutschland schon gar nicht, denn sie
üssen die Rechnung am Ende bezahlen.
Schauen wir uns doch ein mal an, wie Sie Wettbewerb
erstehen: Künftig wird ein Bezirk auf sieben Jahre ver-
eben. In diesem Zeitraum findet zweimal, also durch-
chnittlich alle 3,5 Jahre, eine Feuerstättenschau statt,
ie aber nur von den jeweiligen Bezirksschornsteinfe-
ern – bzw. jetzt sollen sie ja Bezirksbevollmächtigte
eißen – durchgeführt werden dürfen. Damit bleiben aber
uch weiterhin alle anderen Schornsteinfeger außen vor.
Der Gesetzentwurf sieht zudem weitreichende Über-
angsfristen vor; das heißt, bis zum 31. Dezember 2012
leibt das Kehrmonopol bei den Schornsteinfegern. Das
ebentätigkeitsverbot wird allerdings mit sofortiger
irkung aufgehoben. Schornsteinfeger können demnach
ei entsprechender Qualifikation Arbeiten im Bereich
es Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks anbieten,
ährend dem übrigen Handwerk dieses zunächst ver-
ehrt bleibt. Wo findet hier Wettbewerb statt?
Warum können Hausbesitzer nicht selbst entscheiden,
en Sie mit der Wartung Ihrer Heizungsanlagen beauf-
ragen? Da viele bereits Wartungsverträge mit Fachbe-
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trieben haben, die Emissionsmessungen beinhalten,
kommt es hier zu Doppelmessungen und somit zu unnö-
tigen weiteren Kosten für die Hausbesitzer. Der Nach-
weis der Durchführung dieser notwendigen Messungen
kann gegenüber den Behörden auch auf anderem Weg
erbracht werden, zum Beispiel durch zertifizierte Hei-
zungsmonteure.
Die Kontrollintervalle sollten wir übrigens an den
technischen Fortschritt der Heizungsanlagen anpassen.
Nur so können wir verhindern, dass jährlich viele
Schornsteine gereinigt werden, obwohl sie sauber sind
und weder eine Brand- noch eine Gesundheitsgefahr be-
steht.
Beim Schornsteinfeger handelt es sich um einen sehr
alten Beruf, dessen Bestand noch immer auf dem not-
wendigen vorbeugenden Brandschutz wie aber auch sehr
zunehmend auf dem angewandten Umweltschutz grün-
det. Deutschland hat hier mit die höchsten Standards
weltweit, und das ist sicher auch der Verdienst der
Schornsteinfeger. Das möchte ich an dieser Stelle aus-
drücklich würdigen.
Bündnis 90/Die Grünen treten für einen echten Wett-
bewerb bei den Schornsteinfegern ein. In vielen anderen
Branchen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass
mehr Wettbewerb zu mehr Qualität und Kostentranspa-
renz führen kann. Auch die Schornsteinfeger werden
von diesem Wettbewerb profitieren. Ich nenne nur die
qualifizierte Beratung ökoeffizienter Heiztechniken als
einen von möglichen neuen Tätigkeitsbereichen. Es las-
sen sich ja bereits einige Schornsteinfeger zu Gebäude-
energieberatern ausbilden. Hier sehe ich ein großes
Potenzial für die gesamte Branche.
Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Gesetz-
entwurf gründlich zu überarbeiten um dabei auch ihren
eigenen Ansprüchen gerecht zu werden: weniger Kon-
trolle, weniger Bürokratie, aber mehr Entlastung für die
Bürgerinnen und Bürger.
163. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 29. Mai 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11