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        )
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17053
        (A) )
        (B) )
        Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.05.2008
        Irber, Brunhilde SPD 09.05.2008
        Rohde, Jörg FDP 09.05.2008
        Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 09.05.2008
        Schily, Otto SPD 09.05.2008
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Ackermann, Jens FDP 09.05.2008
        Ahrendt, Christian FDP 09.05.2008
        Albach, Peter CDU/CSU 09.05.2008
        Bodewig, Kurt SPD 09.05.2008
        Brunnhuber, Georg CDU/CSU 09.05.2008
        Dörflinger, Thomas CDU/CSU 09.05.2008
        Döring, Patrick FDP 09.05.2008
        Dörmann, Martin SPD 09.05.2008
        Ernstberger, Petra SPD 09.05.2008
        Freitag, Dagmar SPD 09.05.2008
        Gleicke, Iris SPD 09.05.2008
        Göppel, Josef CDU/CSU 09.05.2008
        Goldmann, Hans-
        Michael
        FDP 09.05.2008
        Golze, Diana DIE LINKE 09.05.2008
        Haibach, Holger CDU/CSU 09.05.2008
        Haustein, Heinz-Peter FDP 09.05.2008
        Heinen, Ursula CDU/CSU 09.05.2008
        Dr. Hemker, Reinhold SPD 09.05.2008
        Dr. Hendricks,
        Barbara
        SPD 09.05.2008
        Heß, Petra SPD 09.05.2008
        Hochbaum, Robert CDU/CSU 09.05.2008
        Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.05.2008
        Hofbauer, Klaus CDU/CSU 09.05.2008
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        oczy, Ute BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.05.2008
        ressl, Nicolette SPD 09.05.2008
        unert, Katrin DIE LINKE 09.05.2008
        r. Lehmer, Max CDU/CSU 09.05.2008
        enke, Ina FDP 09.05.2008
        eutert, Michael DIE LINKE 09.05.2008
        eutheusser-
        Schnarrenberger,
        Sabine
        FDP 09.05.2008
        r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 09.05.2008
        eierhofer, Horst FDP 09.05.2008
        erten, Ulrike SPD 09.05.2008
        ontag, Jerzy BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09.05.2008
        üller (Gera), Bernward CDU/CSU 09.05.2008
        üller (Erlangen),
        Stefan
        CDU/CSU 09.05.2008
        üntefering, Franz SPD 09.05.2008
        itzsche, Henry fraktionslos 09.05.2008
        oll, Michaela CDU/CSU 09.05.2008
        ofalla, Ronald CDU/CSU 09.05.2008
        aidel, Hans CDU/CSU 09.05.2008
        r. Ramsauer, Peter CDU/CSU 09.05.2008
        auen, Peter CDU/CSU 09.05.2008
        eiche (Potsdam),
        Katherina
        CDU/CSU 09.05.2008
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        17054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008
        (A) )
        (B) )
        Anlage 2
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Anträge:
        – Effiziente und ökologische Energie- und
        Wertholzproduktion in Agroforstsystemen
        ermöglichen – Ökologische Vorteilswirkun-
        gen von Agroforstsystemen erforschen
        – Bundeswaldgesetz ändern – Agroforstsys-
        teme unterstützen, forstwirtschaftliche Ver-
        einigungen stärken und Gentechnik im
        Wald verbieten
        (Tagesordnungspunkt 24 a und b)
        Dr. Hans-Heinrich Jordan (CDU/CSU): Die Nah-
        rungsmittel- und Bioenergieproduktion sowie der Natur-
        und Umweltschutz – Stichwort „Biodiversität“ stehen in
        einem untrennbaren dynamischen Zusammenhang. Die
        kürzlich eingetretene weltweite Krise bei der Versorgung
        mit bezahlbaren Nahrungsmitteln, verbunden mit der
        Tatsache, dass Lebensmittelpreise sich zukünftig am
        Erdölpreis orientieren werden, ist nur ein Beleg für diese
        Wirkung. Hinzu kommt, dass die Weltbevölkerung bis
        2050 auf annähernd 9 Milliarden Menschen anwachsen
        wird. Dies wird die Nachfrage nach Lebensmitteln wei-
        ter steigen lassen. Außerdem gibt es Veränderungen bei
        den Verzehrgewohnheiten.
        In den Schwellenländern wie zum Beispiel China
        oder Indien, wird heute mehr Fleisch und Milch ver-
        braucht als noch vor zehn Jahren. Hinzu kommt, dass der
        weltweit steigende Energiebedarf Auswirkungen auf das
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        Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 09.05.2008
        Schmidt (Nürnberg),
        Renate
        SPD 09.05.2008
        Dr. Schockenhoff,
        Andreas
        CDU/CSU 09.05.2008
        Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 09.05.2008
        Silberhorn, Thomas CDU/CSU 09.05.2008
        Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 09.05.2008
        Dr. Stadler, Max FDP 09.05.2008
        Strothmann, Lena CDU/CSU 09.05.2008
        Teuchner, Jella SPD 09.05.2008
        Wolff (Rems-Murr),
        Hartfrid
        FDP 09.05.2008
        Zimmermann, Sabine DIE LINKE 09.05.2008
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
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        nergie- und Rohstoffangebot und die Energiepreise ha-
        en wird.
        Das Ziel muss sein, die in Deutschland vorhandenen
        otenziale im Sinne von hoher Wertschöpfung und
        rößtmöglicher Unabhängigkeit zu nutzen und zu ent-
        ickeln. Land- und forstwirtschaftliche Rohstoffe und
        ie Nahrungsmittelproduktion dürfen nicht als Objekt
        pekulativer Eingriffe genutzt werden.
        Die Land- und Forstwirtschaft befindet sich derzeit in
        inem rasanten Wandel. Die Nachfrage nach erneuerba-
        en Energien und das Wachstum der gesamten Branche
        aben dazu geführt, dass die Landwirtschaft vor neue
        erausforderungen gestellt wird. Landwirte sind seit ei-
        iger Zeit nicht mehr nur Nahrungsmittelerzeuger, son-
        ern zunehmend auch Energiewirte. Mit diesem Wandel
        ehen vielfältige Gesetzesänderungen einher, die sowohl
        ie Land- als auch die Energiewirtschaft betreffen.
        Eingeleitet, begleitet und unterstützt wurden diese
        eränderungen durch vielfältige Aktions- und Förder-
        rogramme der Bundesregierung zum Erhalt der biologi-
        chen Vielfalt und zum Klimaschutz. Die Maßnahmen
        m zu novellierenden EEG müssen dazu neue Chancen
        ffnen. Ganz entscheidend sind dabei finanzielle An-
        eize. Fest steht, dass es ohne Startfinanzierungen und
        ngemessene Subventionen zu keiner marktwirtschaft-
        ich getragenen Veränderung in diesem Energiesektor
        äme. Dennoch ist das langfristige Ziel der CDU/CSU-
        raktion, auch hier stärker die Kräfte des Marktes zur
        ntfaltung kommen zu lassen.
        Aufgabe dieser Bundesregierung ist es, die vor uns
        iegenden gesellschaftlichen Veränderungsprozesse in
        iesem immer wichtiger werdenden Sektor aktiv zu ge-
        talten. Dabei hilft es nicht, mit ideologischen Vorbehal-
        en die bevorstehenden Probleme und Entscheidungen
        nzugehen, sondern mit ausgewogenem Sachverstand.
        s gilt, die vielfältigen Dimensionen, die jede dieser
        ntscheidungen betrifft, gut zu durchdenken. Hier hat
        er Antrag der Linken Nachholbedarf.
        Kernpunkt der vorliegenden Anträge ist die rechtliche
        inbindung von Agroforstsystemen in Deutschland. Mit
        er Frage der agroforstlichen Bewirtschaftung von land-
        irtschaftlichen Flächen, sind auch die Fragen nach der
        lächenkonkurrenz für die Nahrungsmittel- und Ener-
        ieproduktion sowie die Fragen nach den umwelt- und
        aturschutzrechtlichen Auflagen und Regelungen zu klä-
        en. Diese wiederum sind oft von europarechtlichen Re-
        elungen, wie die Entkopplung der Direktzahlungen von
        er Produktion sowie der Einführung der Cross-Com-
        liance, bestimmt. Die 2003 beschlossene EU-Agrarre-
        orm koppelt Direktzahlungen ab 2005 unmittelbar an
        ie Erbringung bestimmter Leistungen im Umwelt- und
        aturschutz. Aber nicht nur das.
        Es stellt sich außerdem die Frage, wie das Bundes-
        aldgesetz gestaltet werden muss, damit landwirtschaft-
        iche Flächen unbeschadet ihres rechtlichen Status als
        groforst oder mit anderen neuartigen Systemen zu-
        ünftig kombiniert und genutzt werden können. Diese
        lärung fordert zwar auch der Antrag der FDP, doch
        eht die vorliegende Klarstellung nicht weit genug. Der
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17055
        (A) )
        (B) )
        Gesetzgeber muss vor allem entscheiden, wie restriktiv
        mit der neuen Form der landwirtschaftlichen Nutzung
        „Agroforst“ umgegangen werden soll, zum Beispiel:
        Reicht die gute fachliche Praxis zur Agroforst-Bewirt-
        schaftung? Inwieweit soll das Jagdrecht, der Umwelt-
        und Naturschutz hier zum Tragen kommen? Welche
        wasserschutzrechtlichen Voraussetzungen sind zu beach-
        ten? Entscheidend ist auch die Einbindung in das neue
        Bundesumweltgesetzbuch.
        Gute Erfahrungen in England und Frankreich mit
        Agroforstsystemen lassen durchaus den Schluss zu, dass
        sich diese Systeme aus land- und forstwirtschaftlicher
        Sicht lohnen können. Die Leistungen von Gehölzen bei
        der Produktion, der mikroklimatischen Regulierung und
        dem Erosionsschutz sind unbestritten und ausreichend
        wissenschaftlich untersucht. Feldversuche der Universi-
        tät Leeds haben gezeigt, dass auf einer agroforstlichen
        Fläche in trockenen Sommern eine Ertragssteigerung
        der Wintergerste von über 20 Prozent erreicht werden
        konnte. Grund hierfür war der durch Baumreihen be-
        wirkte Windschutz, der den Wasserbedarf der Acker-
        pflanzen verringerte. Die Wirtschaftlichkeit dieser Sys-
        teme ist also durchaus möglich.
        Auch aus Sicht der Biodiversität haben Agroforstsys-
        teme keine negativen Auswirkungen. Durch den Anbau
        von Gehölzen zur Wertholznutzung auf einer Fläche, die
        gleichzeitig landwirtschaftlich durch Ackerbau und/oder
        Weidehaltung genutzt wird, entsteht ein mehrschichtiges
        Ökosystem, dass das ganze Jahr über Lebensraum für
        Tiere bietet.
        Aufgrund der Fragen, die sich aus dieser neuen Nut-
        zungsform der landwirtschaftlichen Flächen ergeben, hat
        die Bundesregierung bereits 2005 mehrere Forschungs-
        projekte initiiert. Zudem wurden mit den Veränderungen
        in der Ressortforschung des BMELV die Voraussetzun-
        gen für eine kontinuierliche wissenschaftlich fundierte
        Beratungs- und Begleitforschung geschaffen. So sind die
        dem Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut angeschlos-
        senen Forschungseinrichtungen zur Biodiversität, zum
        ökologischen Landbau, zur Waldökologie, Forstgenetik
        und Holzbiologie exzellent dazu geeignet, die notwendi-
        gen wissenschaftlich begründeten Entscheidungshilfen
        zu liefern. Ob eine agroforstliche Nutzung von landwirt-
        schaftlichen Flächen sich letztendlich wirtschaftlich
        lohnt, muss der Markt entscheiden.
        Unter kritischer Gewichtung der zuvor dargestellten
        Sachverhalte sind die Anträge der Fraktion Die Linke
        und der FDP abzulehnen.
        Dr. Gerhard Botz (SPD): Noch vor einer guten Wo-
        che haben wir etwas erstaunt in Südengland auf Agro-
        forstflächen, die älter als 25 Jahre waren, gestanden und
        uns die humorvollen Erläuterungen des Initiators dieser
        Forschungsprojekte angehört. Was mich betrifft, so habe
        ich vorher schon vieles über Agroforstsysteme gewusst,
        aber noch viel mehr in diesen Tagen dazugelernt.
        Ein schlichtes Fazit könnte lauten: Es lohnt sich auf
        jeden Fall, mittel- und langfristig den Erfahrungsschatz
        der Landwirte mit dem der Baumwirte gemeinsam in
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        ine erfolgreiche Bewirtschaftung einzubringen. Den
        enschen hat das schon früher sehr viel genutzt. In Zu-
        unft wird es in vielfacher Hinsicht wieder viel nutzen
        önnen.
        Dem Antrag der FDP-Fraktion zu diesem Thema
        ann ich in einigen Punkten ohne Weiteres zustimmen.
        as trifft zum Beispiel voll auf die Punkte 6 und 8 zu.
        Der Punkt 6 betrifft die generelle Förderfähigkeit die-
        er Kombination von land- und forstwirtschaftlichen Be-
        irtschaftungssystemen durch die ELER-Verordnung
        on 2005.
        Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Anlegungs-
        osten dieser Systeme nicht für Weihnachtsbaumkultu-
        en und Kurzumtriebsplantagen gezahlt werden.
        Eine Anerkennung von Agroforstsystemen als Aus-
        leichs- bzw. Ersatzmaßnahmen halte ich für durchaus
        ngebracht, da es in der Regel für die Bewirtschafter
        wischen der Etablierungs- und Erntephase einen erheb-
        ichen Zeitraum mit dennoch beachtlichem Pflegeauf-
        and gibt.
        Was die Frage der noch ausstehenden Forschungsar-
        eiten auf diesem Gebiet betrifft, so haben mich die Er-
        ahrungen in Frankreich und England in meiner Über-
        eugung bestärkt, dass wir auf genügend Fachwissen
        ufbauen können, um den Landwirten die wichtigsten
        mpfehlungen in die Hand zu geben. Weitere sehr spezi-
        ische Forschungen können und sollten natürlich folgen.
        an muss aber nicht auf deren Ergebnisse warten, um
        it Agroforsten in einem größeren Umfang zu beginnen.
        Eine kurzsichtige, sehr stark auf Maximalerträge aus-
        erichtete Denk- und Verfahrensweise steht im Wider-
        pruch zu den in den Agroforstsystemen an sich ruhen-
        en Vorteilswirkungen. Deshalb bin ich ausdrücklich
        afür, diese von Kurzumtriebsplantagen, die zumeist für
        ie Energieholzgewinnung angelegt werden, per Defini-
        ion zu trennen.
        Beide Formen sollten deshalb namentlich im Waldge-
        etz vom Waldbegriff abgetrennt werden.
        Der Antrag der Linken fordert die Neudefinition des
        egriffes „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ im Bun-
        esnaturschutzgesetz. So sehr ich mit meiner Fraktion
        er Auffassung bin, den Begriff der „guten fachlichen
        raxis“ im Rahmen kommender gesetzlicher Verbesse-
        ungen eindeutig festzuschreiben, so sehr bin ich aller-
        ings überzeugt, dass wir das im existierenden Fachrecht
        ealisieren sollten.
        Dagegen halte ich den Ansatz der Stärkung der wirt-
        chaftlichen Position der Vermarktungsstrukturen für die
        igentümer des Kleinprivatwaldes, wie auch im Antrag
        er Linken beschrieben, prinzipiell für richtig. Das ist
        uch die Intention des Koalitionsvertrages. Diese müs-
        en wir unbedingt umsetzen, wenn wir erreichen wollen,
        ass Wertschöpfung dort stattfindet, wo die vielen klei-
        en Eigentümer in unseren ländlichen Räumen leben
        nd arbeiten.
        Unseren Koalitionspartner CDU/CSU möchte ich an-
        ässlich unserer jüngsten Erfahrungen in Frankreich und
        17056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008
        (A) )
        (B) )
        England nochmals dringend auffordern, sich in zwei
        Punkten entscheidend zu bewegen:
        Erstens. Bei der Frage, den Begriff der „guten fachli-
        chen Praxis“ in das Fachrecht – sprich, in das Bundes-
        waldgesetz aufzunehmen. Da dementsprechend gehan-
        delt und verfahren wird in Deutschland, kann man
        diesen Begriff auch gesetzlich festschreiben.
        Zweitens. Die Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Mit-
        teln aus der ersten Säule über den Weg der Modulation
        hin in die zweite Säule, um sie zum Beispiel „landwirt-
        schaftsnah“ zum Nutzen der Landwirte langfristig sinn-
        voll zu binden, der Art, dass Agroforstsysteme mit all ih-
        ren Vorteilswirkungen etabliert werden können, sollte
        Sie doch endlich dazu bewegen, endlich ihre festgefah-
        rene Haltung gegenüber der Modulation aufzugeben.
        Drittens. Da wir im Großen und Ganzen eine große
        Übereinstimmung in vielen wichtigen Fragen feststellen
        können, sehen wir einer fruchtbaren Diskussion im Aus-
        schuss entgegen, auch wenn wir beiden Anträgen in der
        jetzt vorliegenden Form nicht zustimmen können.
        Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Heute haben
        wir ein seltenes Ereignis zu vermelden: Sowohl der An-
        trag der FDP als auch der Antrag der Linken fordert das-
        selbe, nämlich die Unterstützung von Agroforstsyste-
        men. In diesen Anbausystemen wird dieselben Fläche
        gleichzeitig land- und forstwirtschaftlich genutzt.
        Auf der Ausschussreise vergangene Woche nach
        Frankreich und England wurde klar: Fraktionsübergrei-
        fend sehen wir in Agroforstsystemen eine Chance. Dort
        haben wir viele Kombinationsmöglichkeiten gesehen:
        Weizen mit Walnuss, Pappeln mit Raps, Speierling mit
        Wein. Diese Kombination von Ackerkultur und Baum-
        nutzung bietet viele Vorteile:
        Erstens. Das Einkommen der landwirtschaftlichen
        Nutzfläche wird erhöht, zum Beispiel durch die zusätzli-
        che Produktion von Holz zur energetischen oder stoffli-
        chen Nutzung.
        Zweitens. Es wird gleichzeitig ein Beitrag zur Be-
        kämpfung des Klimawandels wie auch zur Anpassung
        an seine Auswirkungen geleistet.
        Drittens. Durch Agroforstsysteme werden die Acker-
        kulturen wieder vielfältiger.
        Viertens. Agroforstsysteme sorgen für eine größere
        Vielfalt im Landschaftsbild. Gerade in touristisch ge-
        nutzten Regionen ist dieser Effekt nicht zu unterschät-
        zen!
        Fünftens. Agroforstsysteme können zu einer ökologi-
        schen Aufwertung des Ackers beitragen: durch größere
        Artenvielfalt und durch weniger Pflanzenschutz- und
        Düngemittel.
        Bei so vielen Vorteilen drängt sich natürlich die Frage
        auf: Warum wird das dann nicht längst genutzt? Erstes
        Problem: Land- und Forstwirtschaft sind in Europa seit
        200 Jahren getrennte Welten. Diese Trennung gedank-
        lich zu überwinden, ist offensichtlich nicht einfach und
        braucht Zeit. In England gibt es trotzdem 20 Jahre, in
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        rankreich immerhin 15 Jahre Erfahrungen durch sehr
        ngagierte Forschungsprojekte. Diese Erfahrungen zei-
        en aber auch Problem Nummer 2: Es fehlt an For-
        chung. Diese Systeme müssen optimiert werden, damit
        ie wirtschaftlich und ökologisch funktionieren. Schat-
        enwurf, Mikroklima, Wasserbedarf und Vermarktungs-
        öglichkeiten müssen zusammenpassen, speziell ange-
        asste Sorten sind nötig. Insgesamt muss das Konzept
        ur Region und zum Standort passen. Es reicht eben
        icht, irgendwelche Bäume in den Acker zu pflanzen.
        Wir brauchten deshalb erstens deutlich mehr Geld für
        ie Agrarforschung, um diese Wissenslücken zu schlie-
        en.
        Es wäre für die Zukunft sehr gut angelegtes Geld mit
        roßer sozialer und ökologischer Dividende. Wir brau-
        hen zweitens eine Änderung des Bundeswaldgesetzes.
        groforstsysteme sind nach der derzeit gültigen Defini-
        ion Wälder. Die Nutzung wäre also erheblich einge-
        chränkt. Die Bundesregierung kündigt schon lange an,
        n der neuen Wald-Begriffsdefinition Agroforstsysteme
        lar auszuschließen.
        Unser Antrag fordert jetzt zum Handeln auf. Die land-
        irtschaftlichen Betriebe brauchen endlich einen recht-
        ch abgesicherten Zugang zu dieser Nutzungsalternative.
        azu gehört auch die längst überfällige Neudefinition
        er ordnungsgemäßen Forstwirtschaft im Sinne der Re-
        elungen zur naturnahen Waldbewirtschaftung im Bun-
        esnaturschutzgesetz. Dazu gehört für Die Linke: Ver-
        icht auf gentechnisch veränderte Bäume, größere
        aturnähe, vor allem durch einheimische, standortbe-
        orzugte Baumarten, kahlschlagfreies Wirtschaften, ab-
        echslungsreiche Waldrandgestaltung, Reduzierung der
        odenbearbeitung und Bodenverdichtung, der Einsatz
        on Pflanzenschutzmitteln und die Begrenzung der
        ilddichte. Und wir fordern außerdem bessere gesetz-
        iche Regelungen für Kleinprivatwaldbesitzerinnen und
        besitzer.
        Lassen Sie uns, diese Themen diskutieren und Lösun-
        en finden – im Interesse des ländlichen Raums.
        Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        groforstwirtschaft – also das Kultivieren von Bäumen
        uf landwirtschaftlich genutzter Fläche – ist nicht neu.
        ber Jahrhunderte wurden optimierte Systeme entwi-
        kelt. Dazu gehören beispielsweise Streuobst auf Grün-
        and oder fruchttragende Hecken am Feldrain. Durch
        ndustrialisierung und Mechanisierung der Landbewirt-
        chaftung wurden Bäume und Hecken beseitigt und die
        andschaft ausgeräumt.
        Eine Renaissance der Agroforstwirtschaft begann in
        en Entwicklungsländern. Dort, wo Wasser und Dünge-
        ittel oft die begrenzenden Faktoren für den Ernteertrag
        ind, ist man sich der Vorteilswirkungen dieser Landnut-
        ungsform stärker bewusst als bei uns: Schatten, Wind-
        chutz, Erosionsschutz, die phytosanitären Effekte und
        ie bessere Ressourcenausnutzung machen sich in einer
        ow-level-Landwirtschaft mit einem geringen Betriebs-
        itteleinsatz natürlich besonders bezahlt.
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17057
        (A) )
        (B) )
        Aber auch in der EU werden die Ressourcen knapp
        und damit teurer. Deshalb finanzierte die EU in den Jah-
        ren 2001 bis 2005 ein Forschungsprojekt über die Agro-
        forstwirtschaft mit dem Namen SAFE, Silvoarable Agro-
        forestry For Europe. Am SAFE-Pojekt beteiligten sich
        acht Länder: Frankreich, England, Niederlande, Spanien,
        Italien, Griechenland, Schweiz und Deutschland. Deutsch-
        land war mit einem Teilprojekt in Schleswig-Holstein,
        Herzogtum Lauenburg, beteiligt. Die Federführung lag
        bei INRA, dem nationalen Agrarforschungsinstitut Frank-
        reichs.
        Sieht man sich die Ergebnisse dieses europäischen
        Forschungsprojektes an, so kann man feststellen, dass
        bei regional optimierten Systemen mit standorttypische
        Pflanzen höhere Erträge sowohl für die Agrar- als auch
        für die Forstkultur erzielt werden können. Auch unter
        Klimaschutzaspekten sind die zusätzlichen Bäume in der
        Landschaft positiv zu bewerten, denn im Falle der Wert-
        holzproduktion wird CO2 langfristig festgelegt, im Falle
        der Energieholzproduktion können fossile Brennstoffe
        ersetzt und damit CO2-Emissionen vermieden werden.
        Unter der Voraussetzung, dass ein Markt für die Er-
        zeugnisse aus Agroforstsystemen besteht oder neu auf-
        gebaut wird, führt Agroforstwirtschaft zu einer Steige-
        rung der regionalen Wertschöpfung. Davon konnten wir
        uns jüngst auf einer Delegationsreise des Agrarausschus-
        ses in Frankreich und Großbritannien überzeugen.
        Insbesondere in der Region Montpellier boomt die
        Agroforestry, denn mit ihrer Hilfe konnte der darnieder-
        liegende Weinbau aufgewertet werden. Die Qualität des
        Weines hat sich erhöht, ebenso die biologische Vielfalt,
        und auch das Landschaftsbild wurde deutlich attraktiver.
        Sehr hilfreich für diese Entwicklung war das Kompe-
        tenzzentrum, das Forschung und Entwicklung sowie Be-
        ratung interessierter Landwirte durch praktische Bei-
        spiele ermöglicht. Das Gelände ist 50 Hektar groß und
        hat inzwischen nicht nur viele Landwirte, sondern auch
        den französischen Präsidenten überzeugt. So wurden in
        Frankreich im letzten Winter 1 400 Hektar Agroforstsys-
        teme angelegt. Das Ziel in Frankreich ist, 500 000 Hek-
        tar mit Wertholz zu bepflanzen, um den Import von Tro-
        penholz vollständig ersetzen zu können.
        Nach einer Umfrage im Rahmen des SAFE-Projektes
        haben 40 Prozent der Landwirte Interesse an der Agro-
        forstwirtschaft. Was ist zu tun, damit deutsche Landwirte
        auch in diese Landnutzungsform einsteigen? Die bünd-
        nisgrüne Bundestagsfraktion hat bereits auf einem Fach-
        gespräch, zu dem auch Vertreter des BMELV – damals
        noch BMVEL – eingeladen waren, folgende notwendige
        Voraussetzungen identifiziert:
        Erstens. Im Bundeswaldgesetz muss klargestellt wer-
        den, dass Bäume auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
        kein Wald sind.
        Zweitens. Die Bundesregierung sollte die Entwick-
        lung durch ein Kompetenzzentrum beschleunigen.
        Drittens. Die Forschung über Agroforstwirtschaft
        muss ausgebaut werden.
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        Viertens. Der Weg muss freigemacht werden, dass die
        ördermittel für die Anlage von Agroforstsystemen aus
        em ELER-Fonds auch bei den deutschen Landwirten
        nkommen.
        Unseren entsprechenden Antrag vom September 2006
        aben Union und SPD bei Enthaltung der FDP im Mai
        007 abgelehnt. Aber immerhin hat die Fachagentur
        achwachsende Rohstoffe inzwischen einiges an For-
        chung zum Thema auf den Weg gebracht.
        Der aktuelle Antrag der FDP enthält viele der genann-
        en Maßnahmen, die wir für die Einführung der Agro-
        orstwirtschaft in Deutschland erforderlich halten, aber
        eider auch einige Punkte, die wir für falsch bzw. ver-
        ichtbar halten. Der Antrag der Linken stimmt mit unse-
        en Zielen überein. Allerdings geht es darin mehr um das
        undeswaldgesetz und nur am Rande um Agroforstwirt-
        chaft. In Bezug auf die Waldgesetznovelle werden wir
        inen deutlich detaillierteren Antrag vorlegen.
        Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und
        offe, dass danach auch die Koalitionsfraktionen zu dem
        chluss kommen, dass mit Agroforstwirtschaft alle ge-
        innen und keiner verliert. Endlich mal wieder ein
        rima Thema für einen gemeinsamen Antrag. Überwin-
        en Sie die ideologischen Schranken, liebe Kollegen von
        er Union. Die Landwirte werden es Ihnen ganz sicher
        anken.
        nlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Volkswirtschaftliche
        Kosten der Agro-Gentechnik ermitteln und of-
        fenlegen (Tagesordnungspunkt 25)
        Dr. Max Lehmer (CDU/CSU): Die volkswirtschaftli-
        hen Kosten der Grünen Gentechnik waren bereits
        hema der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom
        . November 2007. Die Fragen wurden durch die Bun-
        esregierung, denke ich, bereits hinreichend beantwortet
        7. Dezember 2007). Dennoch hat Die Linke es als not-
        endig erachtet, hierzu noch einmal einen Antrag zu
        ormulieren.
        Die Biotechnologie hält wahrscheinlich mehr Ant-
        orten auf die dringenden Fragen der Menschheit
        nämlich Gesundheit, Energie und Nahrung – bereit als
        ede andere Spitzentechnologie. Die Wertschöpfung ver-
        chiebt sich derzeit in vielen Ländern hin zur FuE-inten-
        iven Industrie und zu wissensintensiven Dienstleistun-
        en. Diese Bereiche tragen erheblich mehr zum
        achstum von Produktion, Außenhandel und Beschäfti-
        ung bei als andere Bereiche der Wirtschaft.
        Die Gegner der Grünen Gentechnik führen stets an,
        iese Technologie sei zu wenig erforscht, ja sprechen so-
        ar von einer Risikotechnologie. Nun wollen die Kolle-
        en von der Fraktion Die Linke aber mit ihrem Antrag
        ffensichtlich die Kosten der Erforschung, zum Beispiel
        er Sicherheitsforschung, anprangern. Das passt nicht
        usammen.
        17058 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008
        (A) )
        (B) )
        Zur Relation der Zahlen: Allein das BMBF fördert
        Forschungsprojekte und Institutionen mit jährlich rund
        6 Milliarden Euro. Auf die Grüne Gentechnik entfallen
        davon beispielsweise für die Sicherheitsforschung (der
        mit Abstand größte Posten) nur circa 20 Millionen Euro
        in den vergangenen fünf Jahren (2003 bis 2007), also
        4 Millionen Euro pro Jahr! Man kann in diesem Zusam-
        menhang demnach wahrlich nicht behaupten, die Grüne
        Gentechnik verursache hohe Kosten.
        Sollen die volkswirtschaftlichen Kosten einer Tech-
        nologie ermittelt werden, hat dies keinen Sinn, ohne sich
        mit den Chancen und dem Nutzen zu beschäftigen. Die
        Entscheidung für die Grüne Gentechnik ist längst gefal-
        len – in Deutschland, in der EU, weltweit! Sie wurde
        auch deshalb positiv getroffen, da diese Technologie
        nach breiter wissenschaftlicher Einschätzung enorme
        Potenziale besitzt und damit ein großer volkswirtschaft-
        licher Nutzen von ihr zu erwarten ist. Auch liegt es in
        der Natur der Sache, dass forschende Institutionen
        – gleich, ob staatlich oder privat – Innovationen immer
        nur mit entsprechenden Vorleistungen auf den Weg brin-
        gen können.
        Wir stehen weltweit vor großen Herausforderungen.
        Bedingt durch die wachsende Weltbevölkerung steigt
        der Bedarf an Lebensmitteln, Rohstoffen und Energie in
        den nächsten Jahrzehnten stark an. Gleichzeitig müssen
        wir den großen ökologischen Herausforderungen, wie
        CO2-Minderung oder dem Ersatz fossiler Brennstoffe,
        gerecht werden. Hierbei steht die Pflanze als zentraler
        Organismus im Mittelpunkt. Die verfügbare Anbauflä-
        che für den Pflanzenbau pro Erdenbürger nimmt jedoch
        dramatisch ab. Sie wird sich laut wissenschaftlicher Pro-
        gnosen bis zum Jahr 2040 halbieren!
        Damit ist es unabdingbar, die Leistungsfähigkeit un-
        serer Kulturpflanzen und damit die Effizienz der Land-
        wirtschaft entscheidend zu steigern, so zum Beispiel für
        Pflanzen mit verbessertem Nährstoffgehalt, höherer
        Energiedichte, größerer Widerstandsfähigkeit gegen kli-
        matischen Stress (Eignung für wasserarme Standorte)
        oder Widerstandsfähigkeit gegen Schädlinge und Krank-
        heiten. Das bietet Möglichkeit zur Vermeidung von Er-
        trags- und Qualitätsverlusten. Auch ökologische Vorteile
        wie reduzierter chemischer Pflanzenschutz und verbes-
        serter Erosionsschutz sind zu nennen. Zur Erreichung
        dieser Ziele kann die Grüne Gentechnik einen großen
        Beitrag leisten. Breite Wissenschaftskreise in Deutsch-
        land und Europa sprechen bei der Biotechnologie aus
        diesem Grund von einer der Schlüsseltechnologien des
        21. Jahrhunderts.
        Die Kosten von innovativen Technologien können zu
        einem frühen Zeitpunkt keinesfalls für eine volks-
        wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse herangezogen
        werden. Vielmehr gilt es, durch intensive begleitende
        Forschung die Nutzungsmöglichkeiten umfassend aus-
        zuloten. Es ist selbstverständlich, dass mit gleicher In-
        tensität auch die sicherheitsrelevanten Fragen untersucht
        werden müssen. Der gesamte volkswirtschaftliche Nut-
        zen hängt letztlich von einer durchgehenden, verantwor-
        tungsvollen Nutzen-Risiken-Abwägung ab. Die Verhin-
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        erung von Innovationen dagegen verursacht immense
        olkswirtschaftliche Kosten!
        Denken wir nur an die Rote Biotechnologie. Hier
        urden in den 70er- und 80er-Jahren fatale Fehlent-
        cheidungen getroffen. Deutschland war einst die Apo-
        heke der Welt. Aber wir haben längst den Anschluss
        erloren. Eine Studie der EU-Kommission kam kürzlich
        u dem Ergebnis, dass im Jahr 2005 lediglich 6 von
        40 neu zugelassenen Medikamenten in deutschen Fir-
        en entwickelt wurden. Zu einem ähnlichen Ergebnis
        am eine Analyse im Rahmen der Hightech-Strategie
        er Bundesregierung. 1986 stoppte der damalige hessi-
        che Umweltminister Joschka Fischer den Bau zweier
        ereits genehmigter Anlagen für die Produktion von ne-
        enwirkungsarmem, biotechnologisch erzeugtem Human-
        nsulin. 1998 – 14 Jahre(!) nach der ursprünglichen Ge-
        ehmigung und zahlreichen Prozessen vor dem Hessi-
        chen Verwaltungsgerichtshof – konnte das Unterneh-
        en schließlich die Produktion aufnehmen. Der Schaden
        ag im dreistelligen Millionenbereich. Heute muss der
        taat die auf dem Gebiet der Roten Biotechnologie täti-
        en Unternehmen mit Milliardenbeträgen unterstützen,
        m den Anschluss nicht für immerzu verlieren. Der
        olkswirtschaftliche Schaden ist unermesslich.
        Das darf uns bei der Grünen Gentechnik nicht auch
        assieren. Deshalb setzen wir uns nachdrücklich für die
        ntensivierung der Forschung zur Steigerung der Leis-
        ungsfähigkeit und Standortanpassung von Pflanzen ein.
        Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Wir reden heute über
        ie volkswirtschaftlichen Kosten der Grünen Gentech-
        ik. Und in der Tat halten auch wir es für richtig und
        ichtig, dass nach über 20 Jahren Debatte über das Für
        nd Wider der Grünen Gentechnik endlich systematisch
        aten gesammelt werden, die eine sozioökonomische
        nalyse ermöglichen. Das könnte die öffentliche De-
        atte endlich auf eine sachliche Basis stellen. Eine sol-
        he Bewertung unter Einbeziehung auch der gesell-
        chaftlichen Kosten könnte dafür sorgen, angesichts
        napper Kassen die finanziellen Mittel effektiv einzuset-
        en.
        Aber wer hier einfach einen von der Bundesregie-
        ung abzuleistenden Katalog von anderthalb Seiten auf-
        tellt, macht es sich sehr leicht.
        Im Rahmen einer Untersuchung der Auswirkungen
        es Einsatzes transgenen Saatguts auf die wirtschaftli-
        hen, gesellschaftlichen und politischen Strukturen in
        ntwicklungsländern hat das Büro für Technikfolgenab-
        chätzung, TAB beim Deutschen Bundestag zum wie-
        erholten Mal festgestellt, dass eine sozioökonomische
        ewertung der Grünen Gentechnik bisher fehlt und drin-
        end nottut. Dabei wurde aber auch deutlich gemacht,
        ie schwer es ist, die für eine Gegenüberstellung des ge-
        ellschaftlichen Nutzens und der Kosten nötigen Daten
        u ermitteln.
        Nach unserer Auffassung muss auf EU-Ebene ange-
        etzt werden. Das EU-Zulassungsverfahren für GVO-
        flanzen muss überarbeitet und um sozioökonomische
        spekte erweitert werden. Es reicht nicht aus, die wis-
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        senschaftliche Kompetenz der zuständigen Behörden zu
        stärken und die Transparenz zu erhöhen. Vielmehr müs-
        sen die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der
        Einführung eines neuen GVO, die ökologischen Effekte
        des GVO-Anbaus im Gesamtsystem und die Akzeptanz
        und die Kontrollmöglichkeiten in die Entscheidung ein-
        bezogen werden. Vor einer Zulassung müssen Aspekte
        wie die mögliche Gefährdung traditioneller Anbaufor-
        men, die Auswirkungen auf Naturschutzgebiete und
        Kulturlandschaften sowie die Folgen für einzelne Land-
        wirte, den Wettbewerb und ganze Regionen geprüft und
        in einer Folgenabschätzung bewertet werden. In diesem
        Sinne müssen wir uns einsetzen für eine Überarbeitung:
        Ein transparentes, demokratisches und allgemein aner-
        kanntes Zulassungsverfahren trägt nicht nur zu einer
        stärkeren Akzeptanz der Grünen Gentechnik bei, son-
        dern vermeidet auch jahrelange Diskussionen.
        Laut TAB ist auch der wirtschaftliche Nutzen gen-
        technisch veränderter Pflanzen bisher nicht erwiesen.
        Bei den bisherigen EU-Zulassungen durch die EFSA
        stellt sich für mich da schon die Frage: Wenn doch der
        Verdacht auf mögliche Umwelt- oder Gesundheitsrisiken
        durch naturwissenschaftliche Studien untermauert wer-
        den muss, um in die Bewertung einzufließen, warum
        muss es keinerlei Untersuchung bzw. Nachweis für den
        wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen des je-
        weiligen Konstruktes geben? Das muss sich ändern.
        Der wirtschaftliche Nutzen gentechnisch veränderter
        Pflanzen ist nicht bewiesen. Liest man die taz von heute,
        stimmt das vielleicht nicht ganz; denn unter der Über-
        schrift „Der deutsche Gentech-Filz“ wird über die engen
        Verknüpfungen zwischen den für die Genehmigung gen-
        technisch veränderter Organismen zuständigen Behör-
        den und den Industrievertretern und Lobbyvereinen be-
        richtet. Beruhigend ist allerdings nicht, dass auf diese
        Weise der wirtschaftliche Nutzen zumindest für einige
        gesichert scheint. Üble Verdachtsmomente kommen da
        auf, die die Akzeptanz der Grünen Gentechnik bei den
        Verbraucherinnen und Verbrauchern ganz gewiss nicht
        erhöhen und die die Politik in Misskredit bringen. Des-
        halb muss solchen Hinweisen dringend nachgegangen
        werden. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Thema noch
        ganz ausführlich hier debattieren werden. Wir brauchen
        unbedingt mehr Transparenz in diesem Bereich.
        Das EU-Parlament hat diese Woche ein obligatori-
        sches Register für alle Vertreter von Industrieverbänden,
        Umweltschutzgruppen und anderen Nichtregierungsor-
        ganisationen gefordert, um mehr Licht ins Treiben der
        Lobbyisten zu bringen. Dabei sollen auch die „finanziel-
        len Interessen“ der Lobbyisten aufgelistet werden: Von
        wem werden sie in welcher Höhe bezahlt? – Diese Initia-
        tive begrüßen wir sehr. Wir wollen Wahrheit und Klar-
        heit durch Transparenz. Nur Transparenz schafft Ver-
        trauen und stellt sicher, dass beim Zulassungsverfahren
        alles mit rechten Dingen zugeht, dass auch kritische
        Meinungen einfließen und dass den Bedenken der Men-
        schen und dem Vorsorgeprinzip ausreichend Rechnung
        getragen wird.
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        Den Antrag der Linken lehnen wir ab. Aber wir sind
        ern bereit, gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie wir
        ehr Licht ins Dunkel bringen können.
        Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Es ist ein zu-
        ächst einmal richtiger Ansatz, auf die volkswirtschaftli-
        hen Kosten einer Züchtungsmethode zu schauen, so
        ie der Antrag der Linken dies fordert. Aber dabei darf
        an nicht stehen bleiben. Im zweiten Schritt sollte man
        ann den volkswirtschaftlichen Nutzen ermitteln und
        eide Zahlen einander gegenüberstellen.
        Weltweit haben Volkswirtschaften so gehandelt, und
        as Ergebnis ist, dass von Jahr zu Jahr der Anbau gen-
        echnisch veränderter Pflanzen steigt. Die Bilanz ist po-
        itiv. Doch die Linke unterlässt den zweiten Schritt. Wa-
        um wohl? – Sie fürchtet das Ergebnis.
        Sie hat selbst von der Regierung erfragt, dass im Jahr
        006 durch den Befall mit dem Maiszünsler den Land-
        irten ein Schaden in Höhe von 11 Millionen Euro ent-
        tanden ist. Bei Anbau von gentechnisch verändertem
        t-Mais hätte der Schaden vermieden werden können.
        er Maiszünsler kommt mit Ausnahme von Schleswig-
        olstein in jedem Bundesland vor. Im Land Branden-
        urg, insbesondere im Oderbruch, ist die Befallsrate ex-
        rem hoch. In ganz Brandenburg lag die Befallshäufig-
        eit 2007 über 20 Prozent, in den östlichen Landkreisen
        wischen 30 Prozent und 80 Prozent, im Jahr davor so-
        ar bei 98 Prozent. Die Zahlen stammen vom Landesamt
        ür Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuord-
        ung.
        Doch das Gentechnikgesetz und die von der Bundes-
        egierung billigend in Kauf genommene Stimmungsma-
        he gegen Landwirte, die gentechnisch veränderten Sor-
        en offen gegenüberstehen, verhindern, dass Landwirte
        n den Befallsgebieten des Maiszünslers Bt-Mais an-
        auen. Diese Landwirte sind einem erheblichen psychi-
        chen Druck ausgesetzt. Das führt dazu, dass in erhebli-
        hem Umfang die Felder durch Einsatz von chemischen
        flanzenschutzmitteln geschützt werden müssen und
        ass die Landwirte dort teilweise herbe wirtschaftliche
        inbußen hinnehmen müssen. Durch Anbau von Bt-
        ais ließe sich dies vermeiden.
        Die Regierungspolitik dieser Bundesregierung und
        on Landwirtschaftsminister Seehofer persönlich, unter-
        tützt von der Linken und den Grünen, trägt viel dazu
        ei, dass in einigen Bundesländern gegenüber der Grü-
        en Gentechnik eine hysterische Stimmung im Land
        errscht. Die Bundesregierung tritt dem nicht entgegen.
        er sich die Zitate anguckt, die ein Aktionsbündnis ge-
        ammelt und gedruckt hat, liest seitenweise Zitate mit
        orderungen nach genfreien Lebensmitteln und anderen
        lödsinn. Äpfel sind gesund. Jede einzelne Zelle hat ei-
        en Zellkern, der das Genom des Apfels enthält, und die-
        es besteht aus lauter Genen.
        Sie, Herr Seehofer, tragen Mitverantwortung daran,
        ass ein solches Aktionsbündnis so total in die Irre gelei-
        et wird, dass es solche Sätze druckt:
        „Mein Essen soll genfrei bleiben.“ – Ulrike Dörfel,
        ülmen; „Nur genfreie Lebensmittel kommen in meine
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        Speisen hinein.“ – Gerda Gillmeister, Tuttlingen; „Ohne
        Gen ist das Leben schen.“ – Moritz Ehrhardt, Pfinzwei-
        ler; „Mutationen im Essen führen zu Mutationen im
        Menschen.“ – Norman Jung, Sebnitz; „Wir wünschen
        uns für die kommende Generation genfreie Lebensmittel.
        Europa muss genfrei bleiben.“ – Hannelore Kerler, Wan-
        gen.
        Ein Minister im Land der Dichter und Denker spricht
        von Sojamais. Sojamais hat etwas mit Dichtung zu tun,
        aber nicht mit Denken. Sojamais, was ist das? Eine
        Kreuzung? Wo kann man Sojamais kaufen?
        Der Zickzackkurs von Minister Seehofer bei der Grü-
        nen Gentechnik und seine Ignoranz gegenüber Tatsachen
        schädigt auch das Ansehen Deutschlands als Wissens-
        standort. Es ist nur gut, dass die Menschen im Land
        deutlich weiter sind als der zuständige Minister. Sie wol-
        len nicht – so eine ganz neue Umfrage von Emnid – dass
        ihre durchaus vorhandene Skepsis gegenüber der Grünen
        Gentechnik dazu führt, dass in den ärmsten Ländern der
        Erde Menschen hungern müssen. Diesen Menschen kön-
        nen wir die Sicherheit geben, dass der Anbau gentech-
        nisch veränderter Pflanzen die Umwelt nicht belastet. Im
        Gegenteil; im Fall des Bt-Maises hat der Anbau sogar
        Vorteilswirkungen.
        Wir können ihnen auch die Sicherheit geben, dass der
        Verzehr von Produkten aus gentechnisch veränderten
        Pflanzen gesund ist. Es gibt kein einziges Beispiel, das
        dieses widerlegt.
        Nur eine effiziente, innovative und unternehmerische
        Land- und Ernährungswirtschaft kann eine stetig wach-
        sende Weltbevölkerung – inzwischen leben 6,7 Milliar-
        den Menschen auf der Erde, 2050 werden es 9 Milliar-
        den Menschen sein – sicher, qualitativ hochwertig und in
        ausreichendem Maße ernähren. Produktivität und Effi-
        zienz dienen neben der Ernährungssicherung dem Klima-,
        Umwelt-, Verbraucher- und Naturschutz. Eine neue
        „Grüne Revolution“ auf dem Acker ist notwendig. Dafür
        müssen wir die Grüne Gentechnik nutzen und dürfen sie
        nicht verteufeln.
        Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Für Die
        Linke hat der Schutz der gentechnikfreien Landwirt-
        schaft und Imkerei absoluten Vorrang; denn sie arbeiten
        im Interesse der großen Mehrheit der Verbraucherinnen
        und Verbraucher.
        Mit dem Antrag, den wir heute vorlegen, greifen wir
        in der Debatte um Nutzen und Risiken der Agro-Gen-
        technik ein Thema auf, das leider oft ausgeblendet wird:
        die volkswirtschaftlichen Kosten ihrer Anwendung. Wir
        beantragen, diese Kosten zu ermitteln und offenzulegen.
        Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, was man dage-
        gen haben kann – egal, wie man zur Agro-Gentechnik
        steht. Denn es ist doch eine Selbstverständlichkeit, diese
        Kosten bei der Diskussion um Nutzen und Risiko der
        Agro-Gentechnik zu berücksichtigen!
        Jedem Gesetzentwurf sollte eine gründliche Analyse
        der finanziellen Auswirkungen vorausgehen. Bei der
        Novellierung des Gentechnikgesetzes wurden jedoch nur
        die Kosten der Landes- und Bundesbehörden betrachtet.
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        rleichterungen bei der Antragstellung der Gentechnik-
        onzerne werden gar als Kostenersparnis gewertet!
        Die Linke hat die Bundesregierung Ende 2007 in ei-
        er Kleinen Anfrage (Drucksache 16/7066) bereits nach
        en volkswirtschaftlichen Kosten der Agro-Gentechnik
        efragt.
        Wir wollten zum Beispiel wissen:
        Wie hoch waren die Kosten der Überwachung des
        ommerziellen Genmaisanbaus?
        Welche Kosten entstanden bei Schutzmaßnahmen für
        kologisch besonders wertvolle Gebiete?
        Wie hoch sind die Analysekosten von Imkerinnen und
        mkern zum Nachweis der Gentechnikfreiheit ihres Ho-
        igs?
        Die Antwort (Drucksache 16/7441) der Bundesregie-
        ung dokumentiert ihre Ahnungslosigkeit!
        Das ist ein Offenbarungseid und absolut inakzeptabel!
        Denn das bedeutet doch nichts anderes als: Die Bun-
        esregierung fördert die Anwendung dieser Risikotech-
        ologie, ohne auch nur zu prüfen, wie viel ihre Anwen-
        ung die Gesellschaft kostet! Sie will nicht mal wissen,
        as es die Volkswirtschaft kostet! Oder, um es noch
        eutlicher zu sagen: Sie lässt zu, dass die Agro-Gentech-
        ik-Konzerne den Gewinn machen und wir alle dafür be-
        ahlen! Und auch die gentechnikfreie Landwirtschaft
        nd Imkerei bleiben auf Mehrkosten sitzen!
        Diese Kosten zu erfassen das ist das Ziel des Antrags
        er Linken: Diese Wissenslücke muss geschlossen wer-
        en!
        Und die Kosten für die Volkwirtschaft sind vielfältig:
        Sie entstehen bei Freisetzungsversuchen, also beim
        nbau nicht zugelassener gentechnisch veränderter
        flanzensorten; sie entstehen beim kommerziellen An-
        au von Genmais; Folgekosten treten auch auf durch die
        otwendigkeit getrennter Lagerungs-, Verarbeitungs-
        nd Handelswege, durch Prüfkosten usw.
        Aber: Was man nicht weiß, kann man natürlich auch
        icht berücksichtigen. Damit ist doch eines klar: Wer
        ine problemlose Koexistenz zwischen Agro-Gentech-
        ik auf der einen und gentechnikfreier Landwirtschaft
        nd Imkerei auf der anderen Seite propagiert, sagt
        leichzeitig: Koste es, was es wolle!
        Minister Seehofer betont immer wieder, die gentech-
        ikfreie Landwirtschaft hätte für ihn Vorrang. Aber das
        egenteil ist die Realität! Denn die gentechnikfreie
        andwirtschaft und Imkerei ist nachweisbar mehrbelas-
        et: erstens durch die Verunreinigungen ihrer Äcker und
        er Ernte mit gentechnisch verändertem Material, zwei-
        ens durch Mehrkosten zur Verhinderung oder zum
        achweis der Freiheit von diesen Verunreinigungen.
        Dass das eine klare Wettbewerbsverzerrung ist, liegt
        uf der Hand, und das ausgerechnet zu ungunsten der
        etriebe, die im Interesse der übergroßen Mehrheit der
        erbraucherinnen und Verbraucher produzieren.
        Denn 80 Prozent wollen kein Gen-Food!
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17061
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        Aus diesem Grund beantragt Die Linke, die direkten
        und indirekten Kosten zu ermitteln und offen zu legen,
        die der gesamten Volkswirtschaft durch die Anwendung
        der Agro-Gentechnik entstehen.
        Übrigens: Im Hessischen Landtag haben sich vergan-
        gene Woche Grüne, Linke und Sozialdemokraten ge-
        meinsam gegen gentechnisch veränderte Pflanzen auf
        landeseigenen Flächen ausgesprochen!
        Diese politische Mehrheit gibt es auch im Bundestag!
        Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns
        im Ausschuss ernsthaft über diesen Antrag diskutieren!
        Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
        Kosten der Agro-Gentechnik müssen derzeit von den
        gentechnikfrei produzierenden Landwirten, den Ver-
        brauchern und der öffentlichen Hand – die Lebensmittel-
        kontrolle der Bundesländer und Kommunen – getragen
        werden. Die Gewinne ernten einige wenige Unterneh-
        men. Dies läuft dem Verursacherprinzip diametral entge-
        gen und ist ein politisches Desaster.
        Mit der Agro-Gentechnik wird zusätzlich ein giganti-
        scher Verwaltungs- und Bürokratieaufwand erzwungen.
        Nur einige Teilbereiche sind zum Beispiel von der ABL
        (Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft) und
        Grünen untersucht worden: Analysekosten und zusätzli-
        che Reinigungsarbeiten kosten die konventionell und
        ökologisch arbeitenden Landwirte zwischen 200 und
        2 000 Euro. Gerade jetzt versuchen die US-Konzerne
        und Futtermittelimporteure, sich von der Verpflichtung
        zur Vermeidung von Kontamination zu befreien. Dafür
        sollen tatsächlich sogar Bestandteile von ungenehmigten
        gentechnisch veränderten Organismen im Futter oder in
        Lebensmitteln erlaubt sein. Pharmagene oder ungeprüfte
        Bakterienbestandteile sollen in Futterkrippen und auf
        den Tellern der Verbraucher landen dürfen.
        Damit wäre jedes Zulassungsverfahren ad absurdum
        geführt. Und genau das ist die Absicht dieser Industrie-
        vertreter, die zurzeit mit aller Macht auf die Entschei-
        dungsträger Einfluss nehmen; ausdrücklich unterstützt
        von „Verbraucherminister“ Seehofer und „Bauern“-Ver-
        bandspräsident Sonnleitner.
        Milliarden fließen in die Biotechnologie, viel davon
        indirekt in die Grüne Gentechnik. Direkt wird die Agro-
        Gentechnik mit 25 Millionen Euro gefördert, völlig am
        Markt vorbei und obwohl fast 80 Prozent der Verbrau-
        cher und viele Landwirte die Agro-Gentechnik nicht
        wollen und die Vermeidung von GVO-Verunreinigung
        den Betrieben teuer zu stehen kommt. In den Regalen
        der Supermärkte findet sich kein einziges GVO-Lebens-
        mittel, und sogar die tatsächliche Aussaatfläche gegen-
        über der gemeldeten Anbauflächen ist weit geringer.
        Auch ist die Zahl der Beschäftigten in der Biotechnolo-
        gie im Zeitraum von 2001 bis 2006 gesunken: von
        13 212 Mitarbeitern in 2001 auf 9 670 Mitarbeiter in
        2006. Und von dieser bereits geringen Zahl sind die we-
        nigsten Arbeitsplätze im Bereich des umstrittenen An-
        wendungsbereichs der Gentechnik zu finden.
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        Um den Verbraucherwillen endlich zu brechen, wer-
        en gleich noch einmal 2 Millionen Euro in ein „Kom-
        unikationsmanagement“ gepumpt, noch dazu aus Mit-
        eln der biologischen Sicherheitsforschung. Gelder für
        ine unabhängige und fundierte Evaluation der Agro-
        entechnik werden dagegen verweigert. Und dabei sind
        ründliche Untersuchungen dieser Risikotechnologie
        berfällig.
        Die waghalsigen Versprechungen der Gentechlobby
        enerell sind mehr als fragwürdig. Erstens: Agro-Gen-
        echnik rettet die Welternährung. Es ist allgemein be-
        annt, dass Hunger viele Ursachen hat: Verteilung, Was-
        erknappheit, Lagerungsprobleme, Kriege usw. Diese
        robleme lassen sich nicht einfach durch eine techni-
        ierte und teure Ertragssteigerung lösen. Bauern und
        leinbauern werden in eine riskante Abhängigkeit ge-
        ührt, und dies kostet sie ihre Existenz. Und selbst Er-
        ragssteigerungen sind nicht wissenschaftlich glaubwür-
        ig belegt, nicht bei uns und erst recht nicht unter den
        nbaubedingungen, wie sie in den Entwicklungsländern
        elten.
        Das zynischste Produkt ist der „Golden Reis“, der
        entechnisch vitaminisiert ist. Menschen, die hungern
        nd denen eine gute Ernährung vorenthalten wird, leiden
        n Mangelkrankheiten, etwa Blindheit, und sollen statt-
        essen mit dem Wunderreis „geheilt“ werden. Dabei
        äre eine ordentliche Gesundheits- und Nahrungsmittel-
        ersorgung die viel hilfreichere und effizientere Me-
        hode. Der „Golden Reis“ ist eine unethische Markt-
        urchsetzungsstrategie. Stattdessen sollten wir auf
        uttermittelimporte wie Gensoja und unseren exzessiven
        leischkonsum verzichten und die Flächen für die Nah-
        ungsmittelerzeugung nutzen
        Zweitens: Agro-Gentechnik spart Pestizide. Dies ist
        ine schöne Versprechung. Gelungen ist dies noch nie.
        tattdessen werden die Resistenzen gegen Herbizide ge-
        teigert, ergibt eine neue Studie des Bundesamtes für
        aturschutz. Demnach gab es schon 2005 acht Unkräu-
        er, die gegen Glyphosat resistent waren – Tendenz stei-
        end.
        Laut dem letzten ISAAA-Bericht – die ISAAA gibt
        m Auftrag der internationalen Biotechnologie-Industrie
        egelmäßig Berichte über die angeblichen Erfolge der
        gro-Gentechnik heraus – wird für Brasilien angenom-
        en, dass der Anbau von Round-up-Ready-Soja in den
        ahren 2003 bis 2005 den Landwirten eine Einkommen-
        teigerung um 1,4 Milliarden Dollar gebracht habe. Wie
        ber ist diese Zahl zustande gekommen? Laut einer Ein-
        chätzung des Büros für Technikfolgenabschätzung be-
        uht diese Zahl letztlich auf Zahlen einer Auswertung
        zw. Schätzung der paranáischen Landwirtschaftsbe-
        örde, also eines brasilianischen Bundesstaates. Erhoben
        urde sie noch dazu nur für das Jahr 2004 für – eine
        icht genannte Zahl von – Produzenten in West Paraná.
        iese Schätzung ergab einen Kostenvorteil von 74 Dol-
        ar pro Hektar für das Jahr 2004 der HR-Sojabauern ge-
        enüber den konventionell anbauenden Landwirten.
        iese Zahl sagt noch nichts über den Gewinn aus, weil
        eine Ertragsangaben gemacht werden. Woher die Zah-
        en in der ISAAA-Studie dann für die anderen Jahre und
        17062 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008
        (A) )
        (B) )
        für Brasilien insgesamt stammen, bleibt unklar. Das
        TAB vermutet, dass diese 74 Dollar pro Hektar für die
        restlichen Jahre mit den vom ISAAA geschätzten An-
        bauzahlen für Brasilien einfach multipliziert wurde.
        Die Beispiele zeigen deutlich: Die volkswirtschaftli-
        chen Kosten der Agro-Gentechnik sind viel zu hoch, der
        Nutzen für Landwirte, wenn überhaupt, gering, und Ver-
        braucher haben gar keinen Nutzen von der Agro-Gen-
        technik – nur höhere Preise, weil die Vermeidungskosten
        steigen.
        Die Forderung ist schon in zahlreichen Anträgen ent-
        halten, aber es schadet ja nichts, dem noch einmal zuzu-
        stimmen.
        Anlage 4
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April
        2008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
        stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des
        Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes
        – Erstes Gesetz zur Änderung des Hopfengesetzes
        – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG)
        Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz)
        – Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsold-
        gesetzes (16. WSGÄndG)
        – Gesetz zu der Entschließung vom 8. Juli 2005 zur
        Änderung des Übereinkommens vom 26. Oktober
        1979 über den physischen Schutz von Kernmate-
        rial
        – Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen
        von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes
        schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen
        (AFS-Gesetz)
        – Gesetz zu dem Vertrag vom 8. September 2006
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        der Republik Trinidad und Tobago über die För-
        derung und den gegenseitigen Schutz von Kapi-
        talanlagen
        – Gesetz zu dem Vertrag vom 1. August 2006 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und der
        Republik Madagaskar über die gegenseitige För-
        derung und den gegenseitigen Schutz von Kapi-
        talanlagen
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 2006
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        der Republik Guinea über die gegenseitige För-
        derung und den gegenseitigen Schutz von Kapi-
        talanlagen
        – Gesetz zu dem Vertrag vom 5. Februar 2007 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
        –
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        Königreich Bahrain über die Förderung und den
        gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
        Gesetz zu dem Vertrag vom 30. Mai 2007 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
        Sultanat Oman über die Förderung und den ge-
        genseitigen Schutz von Kapitalanlagen
        Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beam-
        tinnen und Beamten in den Ländern (Beamten-
        statusgesetz – BeamtStG)
        Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligen-
        diensten
        Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
        ung gefasst:
        Die Bundesregierung wird aufgefordert, Migranten-
        elbsthilfeorganisationen gezielt anzusprechen und zu
        ntsprechenden Maßnahmen zu ermuntern, an der
        urchführung der Jugendfreiwilligendienste sowohl als
        insatzstelle, aber auch als Träger mitzuwirken. Dabei
        st jedoch darauf zu achten, dass keine Sonderstrukturen
        ür junge Menschen mit Migrationshintergrund aufge-
        aut werden. Insbesondere ist bei der Durchführung der
        ugendfreiwilligendienste darauf zu achten, dass sowohl
        ie Träger der Jugendfreiwilligendienste als auch die je-
        eiligen Einsatzstellen die Integration der jungen Men-
        chen in die deutsche Gesellschaft anstreben und dabei
        er Dienst unter Beachtung der Grundwerte des Grund-
        esetzes gemeinwohlorientiert ausgerichtet ist.
        Besonders begrüßenswert sind Partnerschaften von
        igrantenselbsthilfeorganisationen mit den bereits be-
        tehenden, zugelassenen Trägern der Jugendfreiwilligen-
        ienste, um voneinander zu profitieren und mehr Ju-
        endliche mit Migrationshintergrund als Freiwillige zu
        ewinnen.
        Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der
        Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungs-
        gesetz)
        Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
        ung gefasst:
        Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Pflege-Wei-
        erentwicklungsgesetz die notwendige Anpassung der
        eistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung an die
        edarfslage der Pflegebedürftigen und ihrer Ange-
        örigen gelungen ist. Dazu gehören insbesondere die
        tufenweise Anhebung der Pflegesätze, die auch die
        äuslichen Versorgungsstrukturen verbessert, sowie die
        ubstanzielle Verbesserung der Leistungen für Demenz-
        ranke.
        Der Bundesrat bedauert jedoch, dass es nicht gelun-
        en ist, die gesetzliche Pflegeversicherung auf eine dau-
        rhaft gesicherte Finanzierungsbasis zu stellen.
        Der Bundesrat hält deshalb einen weiteren Reform-
        chritt für dringend erforderlich, um die Leistungsfähig-
        eit und Finanzierungsbasis der gesetzlichen Pflegever-
        icherung auch angesichts des demografischen Wandels
        nd der damit verbundenen absehbaren deutlichen Zu-
        ahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen dauer-
        aft zu sichern. In diesem Rahmen ist der Aufbau eines
        Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17063
        (A) (C)
        (B) )
        Kapitalstocks unverzichtbar, da ein reines Umlagesys-
        tem, das sich allein an den Arbeitskosten orientiert, auf
        Dauer überfordert wäre.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        nachstehenden Vorlagen absieht:
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Wohngeld- und Mietenbericht 2006
        Drucksache 16/8135 Nr. A.25
        Ratsdokument 5153/08
        Drucksache 16/8296 Nr. A.2
        EuB-EP 1636; P6_JA-PROV(2008)0612
        Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
        Drucksache 16/4635 Nr. 2.21
        Ratsdokument 6312/07
        Drucksache 16/7817 Nr. A.5
        Ratsdokument 10215/07
        Drucksache 16/7817 Nr. A. 14
        Ratsdokument 15650/07
        Drucksache 16/8135 Nr. A.9
        Ratsdokument 16840/07
        Drucksache 16/8135 Nr. A.22
        – Drucksachen 16/5853, 16/6369 Nr. 1.6 –
        Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Stand und Bewertung der Exportförderung sowie Eva-
        luierung der Exportinitiative Erneuerbare Energien
        – Drucksachen 16/8276, 16/8814 Nr. 1 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62
        Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
        Strom und Gas 2007: Wettbewerbsdefizite und zöger-
        liche Regulierung
        – Drucksachen 16/7087, 16/7573 Nr. 2 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni-
        onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer
        Beratung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 16/8455 Nr. A.l
        Ratsdokument 5928/08
        Drucksache 16/8455 Nr. A.2
        Ratsdokument 5947/08
        Drucksache 16/8455 Nr. A.3
        Ratsdokument 6049/08
        Innenausschuss
        Drucksache 16/150 Nr. 2.230
        Ratsdokument 13019/05
        Drucksache 16/4501 Nr. 1.8
        EuB-EP 1453;P6_TA-PROV(2006)0602
        Drucksache 16/5681 Nr. 1.11
        Ratsdokument 9243/07
        Drucksache 16/7817 Nr. A.19
        Ratsdokument 14143/07
        (D
        Ratsdokument 5121/08
        Drucksache 16/8815 Nr. A.13
        Ratsdokument 5780/08
        Drucksache 16/8815 Nr. A. 16
        Ratsdokument 7146/08
        Ausschuss für Arbeit und Soziales
        Drucksache 16/8455 Nr. A.10
        Ratsdokument 5869/08
        Drucksache 16/8455 Nr. A.ll
        Ratsdokument 5999/08
        Drucksache 16/8609 Nr. A.7
        EuB-EP 1627; P6_TA-PROV(2008)0574
        Ausschuss für die Angelegenheiten der
        Europäischen Union
        Drucksache 16/6389 Nr. 1.41
        Ratsdokument 11491/07
        Drucksache 16/6389 Nr. 1.50
        Ratsdokument 11489/07
        Drucksache 16/63 89 Nr. 1.95
        Ratsdokument l T625/07
        Drucksache 16/6865 Nr. 1.22
        Ratsdokument CIG 1/1/07 REV1
        Drucksache 16/6865 Nr. 1.23
        Ratsdokument CIG 2/1/07 REV1
        Drucksache 16/6865 Nr. 1.24
        Ratsdokument CIG 3/1/07 REV1
        Drucksache 16/6865 Nr. 1.25
        Ratsdokument CIG 4/1/07 REV1
        Drucksache 16/7817 Nr. A.26
        Ratsdokument CIG 14/07
        Drucksache 16/7817 Nr. A.27
        Ratsdokument CIG 15/07
        Drucksache 16/7905 Nr. A.17
        Ratsdokument 16752/07
        Drucksache 16/8135 Nr. A.2
        Ratsdokument 16747/07
        Drucksache 16/8135 Nr. A.17
        Ratsdokument 16714/07
        161. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4