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(B)
)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17053
(A) )
(B) )
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2008
Irber, Brunhilde SPD 09.05.2008
Rohde, Jörg FDP 09.05.2008
Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 09.05.2008
Schily, Otto SPD 09.05.2008
Anlage 1
Liste der entschuldigt
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Ackermann, Jens FDP 09.05.2008
Ahrendt, Christian FDP 09.05.2008
Albach, Peter CDU/CSU 09.05.2008
Bodewig, Kurt SPD 09.05.2008
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 09.05.2008
Dörflinger, Thomas CDU/CSU 09.05.2008
Döring, Patrick FDP 09.05.2008
Dörmann, Martin SPD 09.05.2008
Ernstberger, Petra SPD 09.05.2008
Freitag, Dagmar SPD 09.05.2008
Gleicke, Iris SPD 09.05.2008
Göppel, Josef CDU/CSU 09.05.2008
Goldmann, Hans-
Michael
FDP 09.05.2008
Golze, Diana DIE LINKE 09.05.2008
Haibach, Holger CDU/CSU 09.05.2008
Haustein, Heinz-Peter FDP 09.05.2008
Heinen, Ursula CDU/CSU 09.05.2008
Dr. Hemker, Reinhold SPD 09.05.2008
Dr. Hendricks,
Barbara
SPD 09.05.2008
Heß, Petra SPD 09.05.2008
Hochbaum, Robert CDU/CSU 09.05.2008
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2008
Hofbauer, Klaus CDU/CSU 09.05.2008
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
oczy, Ute BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2008
ressl, Nicolette SPD 09.05.2008
unert, Katrin DIE LINKE 09.05.2008
r. Lehmer, Max CDU/CSU 09.05.2008
enke, Ina FDP 09.05.2008
eutert, Michael DIE LINKE 09.05.2008
eutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 09.05.2008
r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 09.05.2008
eierhofer, Horst FDP 09.05.2008
erten, Ulrike SPD 09.05.2008
ontag, Jerzy BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2008
üller (Gera), Bernward CDU/CSU 09.05.2008
üller (Erlangen),
Stefan
CDU/CSU 09.05.2008
üntefering, Franz SPD 09.05.2008
itzsche, Henry fraktionslos 09.05.2008
oll, Michaela CDU/CSU 09.05.2008
ofalla, Ronald CDU/CSU 09.05.2008
aidel, Hans CDU/CSU 09.05.2008
r. Ramsauer, Peter CDU/CSU 09.05.2008
auen, Peter CDU/CSU 09.05.2008
eiche (Potsdam),
Katherina
CDU/CSU 09.05.2008
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
17054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008
(A) )
(B) )
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Effiziente und ökologische Energie- und
Wertholzproduktion in Agroforstsystemen
ermöglichen – Ökologische Vorteilswirkun-
gen von Agroforstsystemen erforschen
– Bundeswaldgesetz ändern – Agroforstsys-
teme unterstützen, forstwirtschaftliche Ver-
einigungen stärken und Gentechnik im
Wald verbieten
(Tagesordnungspunkt 24 a und b)
Dr. Hans-Heinrich Jordan (CDU/CSU): Die Nah-
rungsmittel- und Bioenergieproduktion sowie der Natur-
und Umweltschutz – Stichwort „Biodiversität“ stehen in
einem untrennbaren dynamischen Zusammenhang. Die
kürzlich eingetretene weltweite Krise bei der Versorgung
mit bezahlbaren Nahrungsmitteln, verbunden mit der
Tatsache, dass Lebensmittelpreise sich zukünftig am
Erdölpreis orientieren werden, ist nur ein Beleg für diese
Wirkung. Hinzu kommt, dass die Weltbevölkerung bis
2050 auf annähernd 9 Milliarden Menschen anwachsen
wird. Dies wird die Nachfrage nach Lebensmitteln wei-
ter steigen lassen. Außerdem gibt es Veränderungen bei
den Verzehrgewohnheiten.
In den Schwellenländern wie zum Beispiel China
oder Indien, wird heute mehr Fleisch und Milch ver-
braucht als noch vor zehn Jahren. Hinzu kommt, dass der
weltweit steigende Energiebedarf Auswirkungen auf das
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Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 09.05.2008
Schmidt (Nürnberg),
Renate
SPD 09.05.2008
Dr. Schockenhoff,
Andreas
CDU/CSU 09.05.2008
Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 09.05.2008
Silberhorn, Thomas CDU/CSU 09.05.2008
Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 09.05.2008
Dr. Stadler, Max FDP 09.05.2008
Strothmann, Lena CDU/CSU 09.05.2008
Teuchner, Jella SPD 09.05.2008
Wolff (Rems-Murr),
Hartfrid
FDP 09.05.2008
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 09.05.2008
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
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nergie- und Rohstoffangebot und die Energiepreise ha-
en wird.
Das Ziel muss sein, die in Deutschland vorhandenen
otenziale im Sinne von hoher Wertschöpfung und
rößtmöglicher Unabhängigkeit zu nutzen und zu ent-
ickeln. Land- und forstwirtschaftliche Rohstoffe und
ie Nahrungsmittelproduktion dürfen nicht als Objekt
pekulativer Eingriffe genutzt werden.
Die Land- und Forstwirtschaft befindet sich derzeit in
inem rasanten Wandel. Die Nachfrage nach erneuerba-
en Energien und das Wachstum der gesamten Branche
aben dazu geführt, dass die Landwirtschaft vor neue
erausforderungen gestellt wird. Landwirte sind seit ei-
iger Zeit nicht mehr nur Nahrungsmittelerzeuger, son-
ern zunehmend auch Energiewirte. Mit diesem Wandel
ehen vielfältige Gesetzesänderungen einher, die sowohl
ie Land- als auch die Energiewirtschaft betreffen.
Eingeleitet, begleitet und unterstützt wurden diese
eränderungen durch vielfältige Aktions- und Förder-
rogramme der Bundesregierung zum Erhalt der biologi-
chen Vielfalt und zum Klimaschutz. Die Maßnahmen
m zu novellierenden EEG müssen dazu neue Chancen
ffnen. Ganz entscheidend sind dabei finanzielle An-
eize. Fest steht, dass es ohne Startfinanzierungen und
ngemessene Subventionen zu keiner marktwirtschaft-
ich getragenen Veränderung in diesem Energiesektor
äme. Dennoch ist das langfristige Ziel der CDU/CSU-
raktion, auch hier stärker die Kräfte des Marktes zur
ntfaltung kommen zu lassen.
Aufgabe dieser Bundesregierung ist es, die vor uns
iegenden gesellschaftlichen Veränderungsprozesse in
iesem immer wichtiger werdenden Sektor aktiv zu ge-
talten. Dabei hilft es nicht, mit ideologischen Vorbehal-
en die bevorstehenden Probleme und Entscheidungen
nzugehen, sondern mit ausgewogenem Sachverstand.
s gilt, die vielfältigen Dimensionen, die jede dieser
ntscheidungen betrifft, gut zu durchdenken. Hier hat
er Antrag der Linken Nachholbedarf.
Kernpunkt der vorliegenden Anträge ist die rechtliche
inbindung von Agroforstsystemen in Deutschland. Mit
er Frage der agroforstlichen Bewirtschaftung von land-
irtschaftlichen Flächen, sind auch die Fragen nach der
lächenkonkurrenz für die Nahrungsmittel- und Ener-
ieproduktion sowie die Fragen nach den umwelt- und
aturschutzrechtlichen Auflagen und Regelungen zu klä-
en. Diese wiederum sind oft von europarechtlichen Re-
elungen, wie die Entkopplung der Direktzahlungen von
er Produktion sowie der Einführung der Cross-Com-
liance, bestimmt. Die 2003 beschlossene EU-Agrarre-
orm koppelt Direktzahlungen ab 2005 unmittelbar an
ie Erbringung bestimmter Leistungen im Umwelt- und
aturschutz. Aber nicht nur das.
Es stellt sich außerdem die Frage, wie das Bundes-
aldgesetz gestaltet werden muss, damit landwirtschaft-
iche Flächen unbeschadet ihres rechtlichen Status als
groforst oder mit anderen neuartigen Systemen zu-
ünftig kombiniert und genutzt werden können. Diese
lärung fordert zwar auch der Antrag der FDP, doch
eht die vorliegende Klarstellung nicht weit genug. Der
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17055
(A) )
(B) )
Gesetzgeber muss vor allem entscheiden, wie restriktiv
mit der neuen Form der landwirtschaftlichen Nutzung
„Agroforst“ umgegangen werden soll, zum Beispiel:
Reicht die gute fachliche Praxis zur Agroforst-Bewirt-
schaftung? Inwieweit soll das Jagdrecht, der Umwelt-
und Naturschutz hier zum Tragen kommen? Welche
wasserschutzrechtlichen Voraussetzungen sind zu beach-
ten? Entscheidend ist auch die Einbindung in das neue
Bundesumweltgesetzbuch.
Gute Erfahrungen in England und Frankreich mit
Agroforstsystemen lassen durchaus den Schluss zu, dass
sich diese Systeme aus land- und forstwirtschaftlicher
Sicht lohnen können. Die Leistungen von Gehölzen bei
der Produktion, der mikroklimatischen Regulierung und
dem Erosionsschutz sind unbestritten und ausreichend
wissenschaftlich untersucht. Feldversuche der Universi-
tät Leeds haben gezeigt, dass auf einer agroforstlichen
Fläche in trockenen Sommern eine Ertragssteigerung
der Wintergerste von über 20 Prozent erreicht werden
konnte. Grund hierfür war der durch Baumreihen be-
wirkte Windschutz, der den Wasserbedarf der Acker-
pflanzen verringerte. Die Wirtschaftlichkeit dieser Sys-
teme ist also durchaus möglich.
Auch aus Sicht der Biodiversität haben Agroforstsys-
teme keine negativen Auswirkungen. Durch den Anbau
von Gehölzen zur Wertholznutzung auf einer Fläche, die
gleichzeitig landwirtschaftlich durch Ackerbau und/oder
Weidehaltung genutzt wird, entsteht ein mehrschichtiges
Ökosystem, dass das ganze Jahr über Lebensraum für
Tiere bietet.
Aufgrund der Fragen, die sich aus dieser neuen Nut-
zungsform der landwirtschaftlichen Flächen ergeben, hat
die Bundesregierung bereits 2005 mehrere Forschungs-
projekte initiiert. Zudem wurden mit den Veränderungen
in der Ressortforschung des BMELV die Voraussetzun-
gen für eine kontinuierliche wissenschaftlich fundierte
Beratungs- und Begleitforschung geschaffen. So sind die
dem Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut angeschlos-
senen Forschungseinrichtungen zur Biodiversität, zum
ökologischen Landbau, zur Waldökologie, Forstgenetik
und Holzbiologie exzellent dazu geeignet, die notwendi-
gen wissenschaftlich begründeten Entscheidungshilfen
zu liefern. Ob eine agroforstliche Nutzung von landwirt-
schaftlichen Flächen sich letztendlich wirtschaftlich
lohnt, muss der Markt entscheiden.
Unter kritischer Gewichtung der zuvor dargestellten
Sachverhalte sind die Anträge der Fraktion Die Linke
und der FDP abzulehnen.
Dr. Gerhard Botz (SPD): Noch vor einer guten Wo-
che haben wir etwas erstaunt in Südengland auf Agro-
forstflächen, die älter als 25 Jahre waren, gestanden und
uns die humorvollen Erläuterungen des Initiators dieser
Forschungsprojekte angehört. Was mich betrifft, so habe
ich vorher schon vieles über Agroforstsysteme gewusst,
aber noch viel mehr in diesen Tagen dazugelernt.
Ein schlichtes Fazit könnte lauten: Es lohnt sich auf
jeden Fall, mittel- und langfristig den Erfahrungsschatz
der Landwirte mit dem der Baumwirte gemeinsam in
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ine erfolgreiche Bewirtschaftung einzubringen. Den
enschen hat das schon früher sehr viel genutzt. In Zu-
unft wird es in vielfacher Hinsicht wieder viel nutzen
önnen.
Dem Antrag der FDP-Fraktion zu diesem Thema
ann ich in einigen Punkten ohne Weiteres zustimmen.
as trifft zum Beispiel voll auf die Punkte 6 und 8 zu.
Der Punkt 6 betrifft die generelle Förderfähigkeit die-
er Kombination von land- und forstwirtschaftlichen Be-
irtschaftungssystemen durch die ELER-Verordnung
on 2005.
Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Anlegungs-
osten dieser Systeme nicht für Weihnachtsbaumkultu-
en und Kurzumtriebsplantagen gezahlt werden.
Eine Anerkennung von Agroforstsystemen als Aus-
leichs- bzw. Ersatzmaßnahmen halte ich für durchaus
ngebracht, da es in der Regel für die Bewirtschafter
wischen der Etablierungs- und Erntephase einen erheb-
ichen Zeitraum mit dennoch beachtlichem Pflegeauf-
and gibt.
Was die Frage der noch ausstehenden Forschungsar-
eiten auf diesem Gebiet betrifft, so haben mich die Er-
ahrungen in Frankreich und England in meiner Über-
eugung bestärkt, dass wir auf genügend Fachwissen
ufbauen können, um den Landwirten die wichtigsten
mpfehlungen in die Hand zu geben. Weitere sehr spezi-
ische Forschungen können und sollten natürlich folgen.
an muss aber nicht auf deren Ergebnisse warten, um
it Agroforsten in einem größeren Umfang zu beginnen.
Eine kurzsichtige, sehr stark auf Maximalerträge aus-
erichtete Denk- und Verfahrensweise steht im Wider-
pruch zu den in den Agroforstsystemen an sich ruhen-
en Vorteilswirkungen. Deshalb bin ich ausdrücklich
afür, diese von Kurzumtriebsplantagen, die zumeist für
ie Energieholzgewinnung angelegt werden, per Defini-
ion zu trennen.
Beide Formen sollten deshalb namentlich im Waldge-
etz vom Waldbegriff abgetrennt werden.
Der Antrag der Linken fordert die Neudefinition des
egriffes „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ im Bun-
esnaturschutzgesetz. So sehr ich mit meiner Fraktion
er Auffassung bin, den Begriff der „guten fachlichen
raxis“ im Rahmen kommender gesetzlicher Verbesse-
ungen eindeutig festzuschreiben, so sehr bin ich aller-
ings überzeugt, dass wir das im existierenden Fachrecht
ealisieren sollten.
Dagegen halte ich den Ansatz der Stärkung der wirt-
chaftlichen Position der Vermarktungsstrukturen für die
igentümer des Kleinprivatwaldes, wie auch im Antrag
er Linken beschrieben, prinzipiell für richtig. Das ist
uch die Intention des Koalitionsvertrages. Diese müs-
en wir unbedingt umsetzen, wenn wir erreichen wollen,
ass Wertschöpfung dort stattfindet, wo die vielen klei-
en Eigentümer in unseren ländlichen Räumen leben
nd arbeiten.
Unseren Koalitionspartner CDU/CSU möchte ich an-
ässlich unserer jüngsten Erfahrungen in Frankreich und
17056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008
(A) )
(B) )
England nochmals dringend auffordern, sich in zwei
Punkten entscheidend zu bewegen:
Erstens. Bei der Frage, den Begriff der „guten fachli-
chen Praxis“ in das Fachrecht – sprich, in das Bundes-
waldgesetz aufzunehmen. Da dementsprechend gehan-
delt und verfahren wird in Deutschland, kann man
diesen Begriff auch gesetzlich festschreiben.
Zweitens. Die Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Mit-
teln aus der ersten Säule über den Weg der Modulation
hin in die zweite Säule, um sie zum Beispiel „landwirt-
schaftsnah“ zum Nutzen der Landwirte langfristig sinn-
voll zu binden, der Art, dass Agroforstsysteme mit all ih-
ren Vorteilswirkungen etabliert werden können, sollte
Sie doch endlich dazu bewegen, endlich ihre festgefah-
rene Haltung gegenüber der Modulation aufzugeben.
Drittens. Da wir im Großen und Ganzen eine große
Übereinstimmung in vielen wichtigen Fragen feststellen
können, sehen wir einer fruchtbaren Diskussion im Aus-
schuss entgegen, auch wenn wir beiden Anträgen in der
jetzt vorliegenden Form nicht zustimmen können.
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Heute haben
wir ein seltenes Ereignis zu vermelden: Sowohl der An-
trag der FDP als auch der Antrag der Linken fordert das-
selbe, nämlich die Unterstützung von Agroforstsyste-
men. In diesen Anbausystemen wird dieselben Fläche
gleichzeitig land- und forstwirtschaftlich genutzt.
Auf der Ausschussreise vergangene Woche nach
Frankreich und England wurde klar: Fraktionsübergrei-
fend sehen wir in Agroforstsystemen eine Chance. Dort
haben wir viele Kombinationsmöglichkeiten gesehen:
Weizen mit Walnuss, Pappeln mit Raps, Speierling mit
Wein. Diese Kombination von Ackerkultur und Baum-
nutzung bietet viele Vorteile:
Erstens. Das Einkommen der landwirtschaftlichen
Nutzfläche wird erhöht, zum Beispiel durch die zusätzli-
che Produktion von Holz zur energetischen oder stoffli-
chen Nutzung.
Zweitens. Es wird gleichzeitig ein Beitrag zur Be-
kämpfung des Klimawandels wie auch zur Anpassung
an seine Auswirkungen geleistet.
Drittens. Durch Agroforstsysteme werden die Acker-
kulturen wieder vielfältiger.
Viertens. Agroforstsysteme sorgen für eine größere
Vielfalt im Landschaftsbild. Gerade in touristisch ge-
nutzten Regionen ist dieser Effekt nicht zu unterschät-
zen!
Fünftens. Agroforstsysteme können zu einer ökologi-
schen Aufwertung des Ackers beitragen: durch größere
Artenvielfalt und durch weniger Pflanzenschutz- und
Düngemittel.
Bei so vielen Vorteilen drängt sich natürlich die Frage
auf: Warum wird das dann nicht längst genutzt? Erstes
Problem: Land- und Forstwirtschaft sind in Europa seit
200 Jahren getrennte Welten. Diese Trennung gedank-
lich zu überwinden, ist offensichtlich nicht einfach und
braucht Zeit. In England gibt es trotzdem 20 Jahre, in
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rankreich immerhin 15 Jahre Erfahrungen durch sehr
ngagierte Forschungsprojekte. Diese Erfahrungen zei-
en aber auch Problem Nummer 2: Es fehlt an For-
chung. Diese Systeme müssen optimiert werden, damit
ie wirtschaftlich und ökologisch funktionieren. Schat-
enwurf, Mikroklima, Wasserbedarf und Vermarktungs-
öglichkeiten müssen zusammenpassen, speziell ange-
asste Sorten sind nötig. Insgesamt muss das Konzept
ur Region und zum Standort passen. Es reicht eben
icht, irgendwelche Bäume in den Acker zu pflanzen.
Wir brauchten deshalb erstens deutlich mehr Geld für
ie Agrarforschung, um diese Wissenslücken zu schlie-
en.
Es wäre für die Zukunft sehr gut angelegtes Geld mit
roßer sozialer und ökologischer Dividende. Wir brau-
hen zweitens eine Änderung des Bundeswaldgesetzes.
groforstsysteme sind nach der derzeit gültigen Defini-
ion Wälder. Die Nutzung wäre also erheblich einge-
chränkt. Die Bundesregierung kündigt schon lange an,
n der neuen Wald-Begriffsdefinition Agroforstsysteme
lar auszuschließen.
Unser Antrag fordert jetzt zum Handeln auf. Die land-
irtschaftlichen Betriebe brauchen endlich einen recht-
ch abgesicherten Zugang zu dieser Nutzungsalternative.
azu gehört auch die längst überfällige Neudefinition
er ordnungsgemäßen Forstwirtschaft im Sinne der Re-
elungen zur naturnahen Waldbewirtschaftung im Bun-
esnaturschutzgesetz. Dazu gehört für Die Linke: Ver-
icht auf gentechnisch veränderte Bäume, größere
aturnähe, vor allem durch einheimische, standortbe-
orzugte Baumarten, kahlschlagfreies Wirtschaften, ab-
echslungsreiche Waldrandgestaltung, Reduzierung der
odenbearbeitung und Bodenverdichtung, der Einsatz
on Pflanzenschutzmitteln und die Begrenzung der
ilddichte. Und wir fordern außerdem bessere gesetz-
iche Regelungen für Kleinprivatwaldbesitzerinnen und
besitzer.
Lassen Sie uns, diese Themen diskutieren und Lösun-
en finden – im Interesse des ländlichen Raums.
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
groforstwirtschaft – also das Kultivieren von Bäumen
uf landwirtschaftlich genutzter Fläche – ist nicht neu.
ber Jahrhunderte wurden optimierte Systeme entwi-
kelt. Dazu gehören beispielsweise Streuobst auf Grün-
and oder fruchttragende Hecken am Feldrain. Durch
ndustrialisierung und Mechanisierung der Landbewirt-
chaftung wurden Bäume und Hecken beseitigt und die
andschaft ausgeräumt.
Eine Renaissance der Agroforstwirtschaft begann in
en Entwicklungsländern. Dort, wo Wasser und Dünge-
ittel oft die begrenzenden Faktoren für den Ernteertrag
ind, ist man sich der Vorteilswirkungen dieser Landnut-
ungsform stärker bewusst als bei uns: Schatten, Wind-
chutz, Erosionsschutz, die phytosanitären Effekte und
ie bessere Ressourcenausnutzung machen sich in einer
ow-level-Landwirtschaft mit einem geringen Betriebs-
itteleinsatz natürlich besonders bezahlt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17057
(A) )
(B) )
Aber auch in der EU werden die Ressourcen knapp
und damit teurer. Deshalb finanzierte die EU in den Jah-
ren 2001 bis 2005 ein Forschungsprojekt über die Agro-
forstwirtschaft mit dem Namen SAFE, Silvoarable Agro-
forestry For Europe. Am SAFE-Pojekt beteiligten sich
acht Länder: Frankreich, England, Niederlande, Spanien,
Italien, Griechenland, Schweiz und Deutschland. Deutsch-
land war mit einem Teilprojekt in Schleswig-Holstein,
Herzogtum Lauenburg, beteiligt. Die Federführung lag
bei INRA, dem nationalen Agrarforschungsinstitut Frank-
reichs.
Sieht man sich die Ergebnisse dieses europäischen
Forschungsprojektes an, so kann man feststellen, dass
bei regional optimierten Systemen mit standorttypische
Pflanzen höhere Erträge sowohl für die Agrar- als auch
für die Forstkultur erzielt werden können. Auch unter
Klimaschutzaspekten sind die zusätzlichen Bäume in der
Landschaft positiv zu bewerten, denn im Falle der Wert-
holzproduktion wird CO2 langfristig festgelegt, im Falle
der Energieholzproduktion können fossile Brennstoffe
ersetzt und damit CO2-Emissionen vermieden werden.
Unter der Voraussetzung, dass ein Markt für die Er-
zeugnisse aus Agroforstsystemen besteht oder neu auf-
gebaut wird, führt Agroforstwirtschaft zu einer Steige-
rung der regionalen Wertschöpfung. Davon konnten wir
uns jüngst auf einer Delegationsreise des Agrarausschus-
ses in Frankreich und Großbritannien überzeugen.
Insbesondere in der Region Montpellier boomt die
Agroforestry, denn mit ihrer Hilfe konnte der darnieder-
liegende Weinbau aufgewertet werden. Die Qualität des
Weines hat sich erhöht, ebenso die biologische Vielfalt,
und auch das Landschaftsbild wurde deutlich attraktiver.
Sehr hilfreich für diese Entwicklung war das Kompe-
tenzzentrum, das Forschung und Entwicklung sowie Be-
ratung interessierter Landwirte durch praktische Bei-
spiele ermöglicht. Das Gelände ist 50 Hektar groß und
hat inzwischen nicht nur viele Landwirte, sondern auch
den französischen Präsidenten überzeugt. So wurden in
Frankreich im letzten Winter 1 400 Hektar Agroforstsys-
teme angelegt. Das Ziel in Frankreich ist, 500 000 Hek-
tar mit Wertholz zu bepflanzen, um den Import von Tro-
penholz vollständig ersetzen zu können.
Nach einer Umfrage im Rahmen des SAFE-Projektes
haben 40 Prozent der Landwirte Interesse an der Agro-
forstwirtschaft. Was ist zu tun, damit deutsche Landwirte
auch in diese Landnutzungsform einsteigen? Die bünd-
nisgrüne Bundestagsfraktion hat bereits auf einem Fach-
gespräch, zu dem auch Vertreter des BMELV – damals
noch BMVEL – eingeladen waren, folgende notwendige
Voraussetzungen identifiziert:
Erstens. Im Bundeswaldgesetz muss klargestellt wer-
den, dass Bäume auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
kein Wald sind.
Zweitens. Die Bundesregierung sollte die Entwick-
lung durch ein Kompetenzzentrum beschleunigen.
Drittens. Die Forschung über Agroforstwirtschaft
muss ausgebaut werden.
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Viertens. Der Weg muss freigemacht werden, dass die
ördermittel für die Anlage von Agroforstsystemen aus
em ELER-Fonds auch bei den deutschen Landwirten
nkommen.
Unseren entsprechenden Antrag vom September 2006
aben Union und SPD bei Enthaltung der FDP im Mai
007 abgelehnt. Aber immerhin hat die Fachagentur
achwachsende Rohstoffe inzwischen einiges an For-
chung zum Thema auf den Weg gebracht.
Der aktuelle Antrag der FDP enthält viele der genann-
en Maßnahmen, die wir für die Einführung der Agro-
orstwirtschaft in Deutschland erforderlich halten, aber
eider auch einige Punkte, die wir für falsch bzw. ver-
ichtbar halten. Der Antrag der Linken stimmt mit unse-
en Zielen überein. Allerdings geht es darin mehr um das
undeswaldgesetz und nur am Rande um Agroforstwirt-
chaft. In Bezug auf die Waldgesetznovelle werden wir
inen deutlich detaillierteren Antrag vorlegen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und
offe, dass danach auch die Koalitionsfraktionen zu dem
chluss kommen, dass mit Agroforstwirtschaft alle ge-
innen und keiner verliert. Endlich mal wieder ein
rima Thema für einen gemeinsamen Antrag. Überwin-
en Sie die ideologischen Schranken, liebe Kollegen von
er Union. Die Landwirte werden es Ihnen ganz sicher
anken.
nlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Volkswirtschaftliche
Kosten der Agro-Gentechnik ermitteln und of-
fenlegen (Tagesordnungspunkt 25)
Dr. Max Lehmer (CDU/CSU): Die volkswirtschaftli-
hen Kosten der Grünen Gentechnik waren bereits
hema der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom
. November 2007. Die Fragen wurden durch die Bun-
esregierung, denke ich, bereits hinreichend beantwortet
7. Dezember 2007). Dennoch hat Die Linke es als not-
endig erachtet, hierzu noch einmal einen Antrag zu
ormulieren.
Die Biotechnologie hält wahrscheinlich mehr Ant-
orten auf die dringenden Fragen der Menschheit
nämlich Gesundheit, Energie und Nahrung – bereit als
ede andere Spitzentechnologie. Die Wertschöpfung ver-
chiebt sich derzeit in vielen Ländern hin zur FuE-inten-
iven Industrie und zu wissensintensiven Dienstleistun-
en. Diese Bereiche tragen erheblich mehr zum
achstum von Produktion, Außenhandel und Beschäfti-
ung bei als andere Bereiche der Wirtschaft.
Die Gegner der Grünen Gentechnik führen stets an,
iese Technologie sei zu wenig erforscht, ja sprechen so-
ar von einer Risikotechnologie. Nun wollen die Kolle-
en von der Fraktion Die Linke aber mit ihrem Antrag
ffensichtlich die Kosten der Erforschung, zum Beispiel
er Sicherheitsforschung, anprangern. Das passt nicht
usammen.
17058 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008
(A) )
(B) )
Zur Relation der Zahlen: Allein das BMBF fördert
Forschungsprojekte und Institutionen mit jährlich rund
6 Milliarden Euro. Auf die Grüne Gentechnik entfallen
davon beispielsweise für die Sicherheitsforschung (der
mit Abstand größte Posten) nur circa 20 Millionen Euro
in den vergangenen fünf Jahren (2003 bis 2007), also
4 Millionen Euro pro Jahr! Man kann in diesem Zusam-
menhang demnach wahrlich nicht behaupten, die Grüne
Gentechnik verursache hohe Kosten.
Sollen die volkswirtschaftlichen Kosten einer Tech-
nologie ermittelt werden, hat dies keinen Sinn, ohne sich
mit den Chancen und dem Nutzen zu beschäftigen. Die
Entscheidung für die Grüne Gentechnik ist längst gefal-
len – in Deutschland, in der EU, weltweit! Sie wurde
auch deshalb positiv getroffen, da diese Technologie
nach breiter wissenschaftlicher Einschätzung enorme
Potenziale besitzt und damit ein großer volkswirtschaft-
licher Nutzen von ihr zu erwarten ist. Auch liegt es in
der Natur der Sache, dass forschende Institutionen
– gleich, ob staatlich oder privat – Innovationen immer
nur mit entsprechenden Vorleistungen auf den Weg brin-
gen können.
Wir stehen weltweit vor großen Herausforderungen.
Bedingt durch die wachsende Weltbevölkerung steigt
der Bedarf an Lebensmitteln, Rohstoffen und Energie in
den nächsten Jahrzehnten stark an. Gleichzeitig müssen
wir den großen ökologischen Herausforderungen, wie
CO2-Minderung oder dem Ersatz fossiler Brennstoffe,
gerecht werden. Hierbei steht die Pflanze als zentraler
Organismus im Mittelpunkt. Die verfügbare Anbauflä-
che für den Pflanzenbau pro Erdenbürger nimmt jedoch
dramatisch ab. Sie wird sich laut wissenschaftlicher Pro-
gnosen bis zum Jahr 2040 halbieren!
Damit ist es unabdingbar, die Leistungsfähigkeit un-
serer Kulturpflanzen und damit die Effizienz der Land-
wirtschaft entscheidend zu steigern, so zum Beispiel für
Pflanzen mit verbessertem Nährstoffgehalt, höherer
Energiedichte, größerer Widerstandsfähigkeit gegen kli-
matischen Stress (Eignung für wasserarme Standorte)
oder Widerstandsfähigkeit gegen Schädlinge und Krank-
heiten. Das bietet Möglichkeit zur Vermeidung von Er-
trags- und Qualitätsverlusten. Auch ökologische Vorteile
wie reduzierter chemischer Pflanzenschutz und verbes-
serter Erosionsschutz sind zu nennen. Zur Erreichung
dieser Ziele kann die Grüne Gentechnik einen großen
Beitrag leisten. Breite Wissenschaftskreise in Deutsch-
land und Europa sprechen bei der Biotechnologie aus
diesem Grund von einer der Schlüsseltechnologien des
21. Jahrhunderts.
Die Kosten von innovativen Technologien können zu
einem frühen Zeitpunkt keinesfalls für eine volks-
wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse herangezogen
werden. Vielmehr gilt es, durch intensive begleitende
Forschung die Nutzungsmöglichkeiten umfassend aus-
zuloten. Es ist selbstverständlich, dass mit gleicher In-
tensität auch die sicherheitsrelevanten Fragen untersucht
werden müssen. Der gesamte volkswirtschaftliche Nut-
zen hängt letztlich von einer durchgehenden, verantwor-
tungsvollen Nutzen-Risiken-Abwägung ab. Die Verhin-
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erung von Innovationen dagegen verursacht immense
olkswirtschaftliche Kosten!
Denken wir nur an die Rote Biotechnologie. Hier
urden in den 70er- und 80er-Jahren fatale Fehlent-
cheidungen getroffen. Deutschland war einst die Apo-
heke der Welt. Aber wir haben längst den Anschluss
erloren. Eine Studie der EU-Kommission kam kürzlich
u dem Ergebnis, dass im Jahr 2005 lediglich 6 von
40 neu zugelassenen Medikamenten in deutschen Fir-
en entwickelt wurden. Zu einem ähnlichen Ergebnis
am eine Analyse im Rahmen der Hightech-Strategie
er Bundesregierung. 1986 stoppte der damalige hessi-
che Umweltminister Joschka Fischer den Bau zweier
ereits genehmigter Anlagen für die Produktion von ne-
enwirkungsarmem, biotechnologisch erzeugtem Human-
nsulin. 1998 – 14 Jahre(!) nach der ursprünglichen Ge-
ehmigung und zahlreichen Prozessen vor dem Hessi-
chen Verwaltungsgerichtshof – konnte das Unterneh-
en schließlich die Produktion aufnehmen. Der Schaden
ag im dreistelligen Millionenbereich. Heute muss der
taat die auf dem Gebiet der Roten Biotechnologie täti-
en Unternehmen mit Milliardenbeträgen unterstützen,
m den Anschluss nicht für immerzu verlieren. Der
olkswirtschaftliche Schaden ist unermesslich.
Das darf uns bei der Grünen Gentechnik nicht auch
assieren. Deshalb setzen wir uns nachdrücklich für die
ntensivierung der Forschung zur Steigerung der Leis-
ungsfähigkeit und Standortanpassung von Pflanzen ein.
Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Wir reden heute über
ie volkswirtschaftlichen Kosten der Grünen Gentech-
ik. Und in der Tat halten auch wir es für richtig und
ichtig, dass nach über 20 Jahren Debatte über das Für
nd Wider der Grünen Gentechnik endlich systematisch
aten gesammelt werden, die eine sozioökonomische
nalyse ermöglichen. Das könnte die öffentliche De-
atte endlich auf eine sachliche Basis stellen. Eine sol-
he Bewertung unter Einbeziehung auch der gesell-
chaftlichen Kosten könnte dafür sorgen, angesichts
napper Kassen die finanziellen Mittel effektiv einzuset-
en.
Aber wer hier einfach einen von der Bundesregie-
ung abzuleistenden Katalog von anderthalb Seiten auf-
tellt, macht es sich sehr leicht.
Im Rahmen einer Untersuchung der Auswirkungen
es Einsatzes transgenen Saatguts auf die wirtschaftli-
hen, gesellschaftlichen und politischen Strukturen in
ntwicklungsländern hat das Büro für Technikfolgenab-
chätzung, TAB beim Deutschen Bundestag zum wie-
erholten Mal festgestellt, dass eine sozioökonomische
ewertung der Grünen Gentechnik bisher fehlt und drin-
end nottut. Dabei wurde aber auch deutlich gemacht,
ie schwer es ist, die für eine Gegenüberstellung des ge-
ellschaftlichen Nutzens und der Kosten nötigen Daten
u ermitteln.
Nach unserer Auffassung muss auf EU-Ebene ange-
etzt werden. Das EU-Zulassungsverfahren für GVO-
flanzen muss überarbeitet und um sozioökonomische
spekte erweitert werden. Es reicht nicht aus, die wis-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17059
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senschaftliche Kompetenz der zuständigen Behörden zu
stärken und die Transparenz zu erhöhen. Vielmehr müs-
sen die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der
Einführung eines neuen GVO, die ökologischen Effekte
des GVO-Anbaus im Gesamtsystem und die Akzeptanz
und die Kontrollmöglichkeiten in die Entscheidung ein-
bezogen werden. Vor einer Zulassung müssen Aspekte
wie die mögliche Gefährdung traditioneller Anbaufor-
men, die Auswirkungen auf Naturschutzgebiete und
Kulturlandschaften sowie die Folgen für einzelne Land-
wirte, den Wettbewerb und ganze Regionen geprüft und
in einer Folgenabschätzung bewertet werden. In diesem
Sinne müssen wir uns einsetzen für eine Überarbeitung:
Ein transparentes, demokratisches und allgemein aner-
kanntes Zulassungsverfahren trägt nicht nur zu einer
stärkeren Akzeptanz der Grünen Gentechnik bei, son-
dern vermeidet auch jahrelange Diskussionen.
Laut TAB ist auch der wirtschaftliche Nutzen gen-
technisch veränderter Pflanzen bisher nicht erwiesen.
Bei den bisherigen EU-Zulassungen durch die EFSA
stellt sich für mich da schon die Frage: Wenn doch der
Verdacht auf mögliche Umwelt- oder Gesundheitsrisiken
durch naturwissenschaftliche Studien untermauert wer-
den muss, um in die Bewertung einzufließen, warum
muss es keinerlei Untersuchung bzw. Nachweis für den
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen des je-
weiligen Konstruktes geben? Das muss sich ändern.
Der wirtschaftliche Nutzen gentechnisch veränderter
Pflanzen ist nicht bewiesen. Liest man die taz von heute,
stimmt das vielleicht nicht ganz; denn unter der Über-
schrift „Der deutsche Gentech-Filz“ wird über die engen
Verknüpfungen zwischen den für die Genehmigung gen-
technisch veränderter Organismen zuständigen Behör-
den und den Industrievertretern und Lobbyvereinen be-
richtet. Beruhigend ist allerdings nicht, dass auf diese
Weise der wirtschaftliche Nutzen zumindest für einige
gesichert scheint. Üble Verdachtsmomente kommen da
auf, die die Akzeptanz der Grünen Gentechnik bei den
Verbraucherinnen und Verbrauchern ganz gewiss nicht
erhöhen und die die Politik in Misskredit bringen. Des-
halb muss solchen Hinweisen dringend nachgegangen
werden. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Thema noch
ganz ausführlich hier debattieren werden. Wir brauchen
unbedingt mehr Transparenz in diesem Bereich.
Das EU-Parlament hat diese Woche ein obligatori-
sches Register für alle Vertreter von Industrieverbänden,
Umweltschutzgruppen und anderen Nichtregierungsor-
ganisationen gefordert, um mehr Licht ins Treiben der
Lobbyisten zu bringen. Dabei sollen auch die „finanziel-
len Interessen“ der Lobbyisten aufgelistet werden: Von
wem werden sie in welcher Höhe bezahlt? – Diese Initia-
tive begrüßen wir sehr. Wir wollen Wahrheit und Klar-
heit durch Transparenz. Nur Transparenz schafft Ver-
trauen und stellt sicher, dass beim Zulassungsverfahren
alles mit rechten Dingen zugeht, dass auch kritische
Meinungen einfließen und dass den Bedenken der Men-
schen und dem Vorsorgeprinzip ausreichend Rechnung
getragen wird.
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Den Antrag der Linken lehnen wir ab. Aber wir sind
ern bereit, gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie wir
ehr Licht ins Dunkel bringen können.
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Es ist ein zu-
ächst einmal richtiger Ansatz, auf die volkswirtschaftli-
hen Kosten einer Züchtungsmethode zu schauen, so
ie der Antrag der Linken dies fordert. Aber dabei darf
an nicht stehen bleiben. Im zweiten Schritt sollte man
ann den volkswirtschaftlichen Nutzen ermitteln und
eide Zahlen einander gegenüberstellen.
Weltweit haben Volkswirtschaften so gehandelt, und
as Ergebnis ist, dass von Jahr zu Jahr der Anbau gen-
echnisch veränderter Pflanzen steigt. Die Bilanz ist po-
itiv. Doch die Linke unterlässt den zweiten Schritt. Wa-
um wohl? – Sie fürchtet das Ergebnis.
Sie hat selbst von der Regierung erfragt, dass im Jahr
006 durch den Befall mit dem Maiszünsler den Land-
irten ein Schaden in Höhe von 11 Millionen Euro ent-
tanden ist. Bei Anbau von gentechnisch verändertem
t-Mais hätte der Schaden vermieden werden können.
er Maiszünsler kommt mit Ausnahme von Schleswig-
olstein in jedem Bundesland vor. Im Land Branden-
urg, insbesondere im Oderbruch, ist die Befallsrate ex-
rem hoch. In ganz Brandenburg lag die Befallshäufig-
eit 2007 über 20 Prozent, in den östlichen Landkreisen
wischen 30 Prozent und 80 Prozent, im Jahr davor so-
ar bei 98 Prozent. Die Zahlen stammen vom Landesamt
ür Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuord-
ung.
Doch das Gentechnikgesetz und die von der Bundes-
egierung billigend in Kauf genommene Stimmungsma-
he gegen Landwirte, die gentechnisch veränderten Sor-
en offen gegenüberstehen, verhindern, dass Landwirte
n den Befallsgebieten des Maiszünslers Bt-Mais an-
auen. Diese Landwirte sind einem erheblichen psychi-
chen Druck ausgesetzt. Das führt dazu, dass in erhebli-
hem Umfang die Felder durch Einsatz von chemischen
flanzenschutzmitteln geschützt werden müssen und
ass die Landwirte dort teilweise herbe wirtschaftliche
inbußen hinnehmen müssen. Durch Anbau von Bt-
ais ließe sich dies vermeiden.
Die Regierungspolitik dieser Bundesregierung und
on Landwirtschaftsminister Seehofer persönlich, unter-
tützt von der Linken und den Grünen, trägt viel dazu
ei, dass in einigen Bundesländern gegenüber der Grü-
en Gentechnik eine hysterische Stimmung im Land
errscht. Die Bundesregierung tritt dem nicht entgegen.
er sich die Zitate anguckt, die ein Aktionsbündnis ge-
ammelt und gedruckt hat, liest seitenweise Zitate mit
orderungen nach genfreien Lebensmitteln und anderen
lödsinn. Äpfel sind gesund. Jede einzelne Zelle hat ei-
en Zellkern, der das Genom des Apfels enthält, und die-
es besteht aus lauter Genen.
Sie, Herr Seehofer, tragen Mitverantwortung daran,
ass ein solches Aktionsbündnis so total in die Irre gelei-
et wird, dass es solche Sätze druckt:
„Mein Essen soll genfrei bleiben.“ – Ulrike Dörfel,
ülmen; „Nur genfreie Lebensmittel kommen in meine
17060 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008
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Speisen hinein.“ – Gerda Gillmeister, Tuttlingen; „Ohne
Gen ist das Leben schen.“ – Moritz Ehrhardt, Pfinzwei-
ler; „Mutationen im Essen führen zu Mutationen im
Menschen.“ – Norman Jung, Sebnitz; „Wir wünschen
uns für die kommende Generation genfreie Lebensmittel.
Europa muss genfrei bleiben.“ – Hannelore Kerler, Wan-
gen.
Ein Minister im Land der Dichter und Denker spricht
von Sojamais. Sojamais hat etwas mit Dichtung zu tun,
aber nicht mit Denken. Sojamais, was ist das? Eine
Kreuzung? Wo kann man Sojamais kaufen?
Der Zickzackkurs von Minister Seehofer bei der Grü-
nen Gentechnik und seine Ignoranz gegenüber Tatsachen
schädigt auch das Ansehen Deutschlands als Wissens-
standort. Es ist nur gut, dass die Menschen im Land
deutlich weiter sind als der zuständige Minister. Sie wol-
len nicht – so eine ganz neue Umfrage von Emnid – dass
ihre durchaus vorhandene Skepsis gegenüber der Grünen
Gentechnik dazu führt, dass in den ärmsten Ländern der
Erde Menschen hungern müssen. Diesen Menschen kön-
nen wir die Sicherheit geben, dass der Anbau gentech-
nisch veränderter Pflanzen die Umwelt nicht belastet. Im
Gegenteil; im Fall des Bt-Maises hat der Anbau sogar
Vorteilswirkungen.
Wir können ihnen auch die Sicherheit geben, dass der
Verzehr von Produkten aus gentechnisch veränderten
Pflanzen gesund ist. Es gibt kein einziges Beispiel, das
dieses widerlegt.
Nur eine effiziente, innovative und unternehmerische
Land- und Ernährungswirtschaft kann eine stetig wach-
sende Weltbevölkerung – inzwischen leben 6,7 Milliar-
den Menschen auf der Erde, 2050 werden es 9 Milliar-
den Menschen sein – sicher, qualitativ hochwertig und in
ausreichendem Maße ernähren. Produktivität und Effi-
zienz dienen neben der Ernährungssicherung dem Klima-,
Umwelt-, Verbraucher- und Naturschutz. Eine neue
„Grüne Revolution“ auf dem Acker ist notwendig. Dafür
müssen wir die Grüne Gentechnik nutzen und dürfen sie
nicht verteufeln.
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Für Die
Linke hat der Schutz der gentechnikfreien Landwirt-
schaft und Imkerei absoluten Vorrang; denn sie arbeiten
im Interesse der großen Mehrheit der Verbraucherinnen
und Verbraucher.
Mit dem Antrag, den wir heute vorlegen, greifen wir
in der Debatte um Nutzen und Risiken der Agro-Gen-
technik ein Thema auf, das leider oft ausgeblendet wird:
die volkswirtschaftlichen Kosten ihrer Anwendung. Wir
beantragen, diese Kosten zu ermitteln und offenzulegen.
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, was man dage-
gen haben kann – egal, wie man zur Agro-Gentechnik
steht. Denn es ist doch eine Selbstverständlichkeit, diese
Kosten bei der Diskussion um Nutzen und Risiko der
Agro-Gentechnik zu berücksichtigen!
Jedem Gesetzentwurf sollte eine gründliche Analyse
der finanziellen Auswirkungen vorausgehen. Bei der
Novellierung des Gentechnikgesetzes wurden jedoch nur
die Kosten der Landes- und Bundesbehörden betrachtet.
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rleichterungen bei der Antragstellung der Gentechnik-
onzerne werden gar als Kostenersparnis gewertet!
Die Linke hat die Bundesregierung Ende 2007 in ei-
er Kleinen Anfrage (Drucksache 16/7066) bereits nach
en volkswirtschaftlichen Kosten der Agro-Gentechnik
efragt.
Wir wollten zum Beispiel wissen:
Wie hoch waren die Kosten der Überwachung des
ommerziellen Genmaisanbaus?
Welche Kosten entstanden bei Schutzmaßnahmen für
kologisch besonders wertvolle Gebiete?
Wie hoch sind die Analysekosten von Imkerinnen und
mkern zum Nachweis der Gentechnikfreiheit ihres Ho-
igs?
Die Antwort (Drucksache 16/7441) der Bundesregie-
ung dokumentiert ihre Ahnungslosigkeit!
Das ist ein Offenbarungseid und absolut inakzeptabel!
Denn das bedeutet doch nichts anderes als: Die Bun-
esregierung fördert die Anwendung dieser Risikotech-
ologie, ohne auch nur zu prüfen, wie viel ihre Anwen-
ung die Gesellschaft kostet! Sie will nicht mal wissen,
as es die Volkswirtschaft kostet! Oder, um es noch
eutlicher zu sagen: Sie lässt zu, dass die Agro-Gentech-
ik-Konzerne den Gewinn machen und wir alle dafür be-
ahlen! Und auch die gentechnikfreie Landwirtschaft
nd Imkerei bleiben auf Mehrkosten sitzen!
Diese Kosten zu erfassen das ist das Ziel des Antrags
er Linken: Diese Wissenslücke muss geschlossen wer-
en!
Und die Kosten für die Volkwirtschaft sind vielfältig:
Sie entstehen bei Freisetzungsversuchen, also beim
nbau nicht zugelassener gentechnisch veränderter
flanzensorten; sie entstehen beim kommerziellen An-
au von Genmais; Folgekosten treten auch auf durch die
otwendigkeit getrennter Lagerungs-, Verarbeitungs-
nd Handelswege, durch Prüfkosten usw.
Aber: Was man nicht weiß, kann man natürlich auch
icht berücksichtigen. Damit ist doch eines klar: Wer
ine problemlose Koexistenz zwischen Agro-Gentech-
ik auf der einen und gentechnikfreier Landwirtschaft
nd Imkerei auf der anderen Seite propagiert, sagt
leichzeitig: Koste es, was es wolle!
Minister Seehofer betont immer wieder, die gentech-
ikfreie Landwirtschaft hätte für ihn Vorrang. Aber das
egenteil ist die Realität! Denn die gentechnikfreie
andwirtschaft und Imkerei ist nachweisbar mehrbelas-
et: erstens durch die Verunreinigungen ihrer Äcker und
er Ernte mit gentechnisch verändertem Material, zwei-
ens durch Mehrkosten zur Verhinderung oder zum
achweis der Freiheit von diesen Verunreinigungen.
Dass das eine klare Wettbewerbsverzerrung ist, liegt
uf der Hand, und das ausgerechnet zu ungunsten der
etriebe, die im Interesse der übergroßen Mehrheit der
erbraucherinnen und Verbraucher produzieren.
Denn 80 Prozent wollen kein Gen-Food!
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17061
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Aus diesem Grund beantragt Die Linke, die direkten
und indirekten Kosten zu ermitteln und offen zu legen,
die der gesamten Volkswirtschaft durch die Anwendung
der Agro-Gentechnik entstehen.
Übrigens: Im Hessischen Landtag haben sich vergan-
gene Woche Grüne, Linke und Sozialdemokraten ge-
meinsam gegen gentechnisch veränderte Pflanzen auf
landeseigenen Flächen ausgesprochen!
Diese politische Mehrheit gibt es auch im Bundestag!
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns
im Ausschuss ernsthaft über diesen Antrag diskutieren!
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Kosten der Agro-Gentechnik müssen derzeit von den
gentechnikfrei produzierenden Landwirten, den Ver-
brauchern und der öffentlichen Hand – die Lebensmittel-
kontrolle der Bundesländer und Kommunen – getragen
werden. Die Gewinne ernten einige wenige Unterneh-
men. Dies läuft dem Verursacherprinzip diametral entge-
gen und ist ein politisches Desaster.
Mit der Agro-Gentechnik wird zusätzlich ein giganti-
scher Verwaltungs- und Bürokratieaufwand erzwungen.
Nur einige Teilbereiche sind zum Beispiel von der ABL
(Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft) und
Grünen untersucht worden: Analysekosten und zusätzli-
che Reinigungsarbeiten kosten die konventionell und
ökologisch arbeitenden Landwirte zwischen 200 und
2 000 Euro. Gerade jetzt versuchen die US-Konzerne
und Futtermittelimporteure, sich von der Verpflichtung
zur Vermeidung von Kontamination zu befreien. Dafür
sollen tatsächlich sogar Bestandteile von ungenehmigten
gentechnisch veränderten Organismen im Futter oder in
Lebensmitteln erlaubt sein. Pharmagene oder ungeprüfte
Bakterienbestandteile sollen in Futterkrippen und auf
den Tellern der Verbraucher landen dürfen.
Damit wäre jedes Zulassungsverfahren ad absurdum
geführt. Und genau das ist die Absicht dieser Industrie-
vertreter, die zurzeit mit aller Macht auf die Entschei-
dungsträger Einfluss nehmen; ausdrücklich unterstützt
von „Verbraucherminister“ Seehofer und „Bauern“-Ver-
bandspräsident Sonnleitner.
Milliarden fließen in die Biotechnologie, viel davon
indirekt in die Grüne Gentechnik. Direkt wird die Agro-
Gentechnik mit 25 Millionen Euro gefördert, völlig am
Markt vorbei und obwohl fast 80 Prozent der Verbrau-
cher und viele Landwirte die Agro-Gentechnik nicht
wollen und die Vermeidung von GVO-Verunreinigung
den Betrieben teuer zu stehen kommt. In den Regalen
der Supermärkte findet sich kein einziges GVO-Lebens-
mittel, und sogar die tatsächliche Aussaatfläche gegen-
über der gemeldeten Anbauflächen ist weit geringer.
Auch ist die Zahl der Beschäftigten in der Biotechnolo-
gie im Zeitraum von 2001 bis 2006 gesunken: von
13 212 Mitarbeitern in 2001 auf 9 670 Mitarbeiter in
2006. Und von dieser bereits geringen Zahl sind die we-
nigsten Arbeitsplätze im Bereich des umstrittenen An-
wendungsbereichs der Gentechnik zu finden.
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Um den Verbraucherwillen endlich zu brechen, wer-
en gleich noch einmal 2 Millionen Euro in ein „Kom-
unikationsmanagement“ gepumpt, noch dazu aus Mit-
eln der biologischen Sicherheitsforschung. Gelder für
ine unabhängige und fundierte Evaluation der Agro-
entechnik werden dagegen verweigert. Und dabei sind
ründliche Untersuchungen dieser Risikotechnologie
berfällig.
Die waghalsigen Versprechungen der Gentechlobby
enerell sind mehr als fragwürdig. Erstens: Agro-Gen-
echnik rettet die Welternährung. Es ist allgemein be-
annt, dass Hunger viele Ursachen hat: Verteilung, Was-
erknappheit, Lagerungsprobleme, Kriege usw. Diese
robleme lassen sich nicht einfach durch eine techni-
ierte und teure Ertragssteigerung lösen. Bauern und
leinbauern werden in eine riskante Abhängigkeit ge-
ührt, und dies kostet sie ihre Existenz. Und selbst Er-
ragssteigerungen sind nicht wissenschaftlich glaubwür-
ig belegt, nicht bei uns und erst recht nicht unter den
nbaubedingungen, wie sie in den Entwicklungsländern
elten.
Das zynischste Produkt ist der „Golden Reis“, der
entechnisch vitaminisiert ist. Menschen, die hungern
nd denen eine gute Ernährung vorenthalten wird, leiden
n Mangelkrankheiten, etwa Blindheit, und sollen statt-
essen mit dem Wunderreis „geheilt“ werden. Dabei
äre eine ordentliche Gesundheits- und Nahrungsmittel-
ersorgung die viel hilfreichere und effizientere Me-
hode. Der „Golden Reis“ ist eine unethische Markt-
urchsetzungsstrategie. Stattdessen sollten wir auf
uttermittelimporte wie Gensoja und unseren exzessiven
leischkonsum verzichten und die Flächen für die Nah-
ungsmittelerzeugung nutzen
Zweitens: Agro-Gentechnik spart Pestizide. Dies ist
ine schöne Versprechung. Gelungen ist dies noch nie.
tattdessen werden die Resistenzen gegen Herbizide ge-
teigert, ergibt eine neue Studie des Bundesamtes für
aturschutz. Demnach gab es schon 2005 acht Unkräu-
er, die gegen Glyphosat resistent waren – Tendenz stei-
end.
Laut dem letzten ISAAA-Bericht – die ISAAA gibt
m Auftrag der internationalen Biotechnologie-Industrie
egelmäßig Berichte über die angeblichen Erfolge der
gro-Gentechnik heraus – wird für Brasilien angenom-
en, dass der Anbau von Round-up-Ready-Soja in den
ahren 2003 bis 2005 den Landwirten eine Einkommen-
teigerung um 1,4 Milliarden Dollar gebracht habe. Wie
ber ist diese Zahl zustande gekommen? Laut einer Ein-
chätzung des Büros für Technikfolgenabschätzung be-
uht diese Zahl letztlich auf Zahlen einer Auswertung
zw. Schätzung der paranáischen Landwirtschaftsbe-
örde, also eines brasilianischen Bundesstaates. Erhoben
urde sie noch dazu nur für das Jahr 2004 für – eine
icht genannte Zahl von – Produzenten in West Paraná.
iese Schätzung ergab einen Kostenvorteil von 74 Dol-
ar pro Hektar für das Jahr 2004 der HR-Sojabauern ge-
enüber den konventionell anbauenden Landwirten.
iese Zahl sagt noch nichts über den Gewinn aus, weil
eine Ertragsangaben gemacht werden. Woher die Zah-
en in der ISAAA-Studie dann für die anderen Jahre und
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für Brasilien insgesamt stammen, bleibt unklar. Das
TAB vermutet, dass diese 74 Dollar pro Hektar für die
restlichen Jahre mit den vom ISAAA geschätzten An-
bauzahlen für Brasilien einfach multipliziert wurde.
Die Beispiele zeigen deutlich: Die volkswirtschaftli-
chen Kosten der Agro-Gentechnik sind viel zu hoch, der
Nutzen für Landwirte, wenn überhaupt, gering, und Ver-
braucher haben gar keinen Nutzen von der Agro-Gen-
technik – nur höhere Preise, weil die Vermeidungskosten
steigen.
Die Forderung ist schon in zahlreichen Anträgen ent-
halten, aber es schadet ja nichts, dem noch einmal zuzu-
stimmen.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April
2008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des
Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes
– Erstes Gesetz zur Änderung des Hopfengesetzes
– Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz)
– Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsold-
gesetzes (16. WSGÄndG)
– Gesetz zu der Entschließung vom 8. Juli 2005 zur
Änderung des Übereinkommens vom 26. Oktober
1979 über den physischen Schutz von Kernmate-
rial
– Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen
von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes
schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen
(AFS-Gesetz)
– Gesetz zu dem Vertrag vom 8. September 2006
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Trinidad und Tobago über die För-
derung und den gegenseitigen Schutz von Kapi-
talanlagen
– Gesetz zu dem Vertrag vom 1. August 2006 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Madagaskar über die gegenseitige För-
derung und den gegenseitigen Schutz von Kapi-
talanlagen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 2006
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Guinea über die gegenseitige För-
derung und den gegenseitigen Schutz von Kapi-
talanlagen
– Gesetz zu dem Vertrag vom 5. Februar 2007 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
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Königreich Bahrain über die Förderung und den
gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Gesetz zu dem Vertrag vom 30. Mai 2007 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Sultanat Oman über die Förderung und den ge-
genseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beam-
tinnen und Beamten in den Ländern (Beamten-
statusgesetz – BeamtStG)
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligen-
diensten
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ung gefasst:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Migranten-
elbsthilfeorganisationen gezielt anzusprechen und zu
ntsprechenden Maßnahmen zu ermuntern, an der
urchführung der Jugendfreiwilligendienste sowohl als
insatzstelle, aber auch als Träger mitzuwirken. Dabei
st jedoch darauf zu achten, dass keine Sonderstrukturen
ür junge Menschen mit Migrationshintergrund aufge-
aut werden. Insbesondere ist bei der Durchführung der
ugendfreiwilligendienste darauf zu achten, dass sowohl
ie Träger der Jugendfreiwilligendienste als auch die je-
eiligen Einsatzstellen die Integration der jungen Men-
chen in die deutsche Gesellschaft anstreben und dabei
er Dienst unter Beachtung der Grundwerte des Grund-
esetzes gemeinwohlorientiert ausgerichtet ist.
Besonders begrüßenswert sind Partnerschaften von
igrantenselbsthilfeorganisationen mit den bereits be-
tehenden, zugelassenen Trägern der Jugendfreiwilligen-
ienste, um voneinander zu profitieren und mehr Ju-
endliche mit Migrationshintergrund als Freiwillige zu
ewinnen.
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der
Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungs-
gesetz)
Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie-
ung gefasst:
Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Pflege-Wei-
erentwicklungsgesetz die notwendige Anpassung der
eistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung an die
edarfslage der Pflegebedürftigen und ihrer Ange-
örigen gelungen ist. Dazu gehören insbesondere die
tufenweise Anhebung der Pflegesätze, die auch die
äuslichen Versorgungsstrukturen verbessert, sowie die
ubstanzielle Verbesserung der Leistungen für Demenz-
ranke.
Der Bundesrat bedauert jedoch, dass es nicht gelun-
en ist, die gesetzliche Pflegeversicherung auf eine dau-
rhaft gesicherte Finanzierungsbasis zu stellen.
Der Bundesrat hält deshalb einen weiteren Reform-
chritt für dringend erforderlich, um die Leistungsfähig-
eit und Finanzierungsbasis der gesetzlichen Pflegever-
icherung auch angesichts des demografischen Wandels
nd der damit verbundenen absehbaren deutlichen Zu-
ahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen dauer-
aft zu sichern. In diesem Rahmen ist der Aufbau eines
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008 17063
(A) (C)
(B) )
Kapitalstocks unverzichtbar, da ein reines Umlagesys-
tem, das sich allein an den Arbeitskosten orientiert, auf
Dauer überfordert wäre.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Wohngeld- und Mietenbericht 2006
Drucksache 16/8135 Nr. A.25
Ratsdokument 5153/08
Drucksache 16/8296 Nr. A.2
EuB-EP 1636; P6_JA-PROV(2008)0612
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 16/4635 Nr. 2.21
Ratsdokument 6312/07
Drucksache 16/7817 Nr. A.5
Ratsdokument 10215/07
Drucksache 16/7817 Nr. A. 14
Ratsdokument 15650/07
Drucksache 16/8135 Nr. A.9
Ratsdokument 16840/07
Drucksache 16/8135 Nr. A.22
– Drucksachen 16/5853, 16/6369 Nr. 1.6 –
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stand und Bewertung der Exportförderung sowie Eva-
luierung der Exportinitiative Erneuerbare Energien
– Drucksachen 16/8276, 16/8814 Nr. 1 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62
Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
Strom und Gas 2007: Wettbewerbsdefizite und zöger-
liche Regulierung
– Drucksachen 16/7087, 16/7573 Nr. 2 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni-
onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer
Beratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 16/8455 Nr. A.l
Ratsdokument 5928/08
Drucksache 16/8455 Nr. A.2
Ratsdokument 5947/08
Drucksache 16/8455 Nr. A.3
Ratsdokument 6049/08
Innenausschuss
Drucksache 16/150 Nr. 2.230
Ratsdokument 13019/05
Drucksache 16/4501 Nr. 1.8
EuB-EP 1453;P6_TA-PROV(2006)0602
Drucksache 16/5681 Nr. 1.11
Ratsdokument 9243/07
Drucksache 16/7817 Nr. A.19
Ratsdokument 14143/07
(D
Ratsdokument 5121/08
Drucksache 16/8815 Nr. A.13
Ratsdokument 5780/08
Drucksache 16/8815 Nr. A. 16
Ratsdokument 7146/08
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/8455 Nr. A.10
Ratsdokument 5869/08
Drucksache 16/8455 Nr. A.ll
Ratsdokument 5999/08
Drucksache 16/8609 Nr. A.7
EuB-EP 1627; P6_TA-PROV(2008)0574
Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union
Drucksache 16/6389 Nr. 1.41
Ratsdokument 11491/07
Drucksache 16/6389 Nr. 1.50
Ratsdokument 11489/07
Drucksache 16/63 89 Nr. 1.95
Ratsdokument l T625/07
Drucksache 16/6865 Nr. 1.22
Ratsdokument CIG 1/1/07 REV1
Drucksache 16/6865 Nr. 1.23
Ratsdokument CIG 2/1/07 REV1
Drucksache 16/6865 Nr. 1.24
Ratsdokument CIG 3/1/07 REV1
Drucksache 16/6865 Nr. 1.25
Ratsdokument CIG 4/1/07 REV1
Drucksache 16/7817 Nr. A.26
Ratsdokument CIG 14/07
Drucksache 16/7817 Nr. A.27
Ratsdokument CIG 15/07
Drucksache 16/7905 Nr. A.17
Ratsdokument 16752/07
Drucksache 16/8135 Nr. A.2
Ratsdokument 16747/07
Drucksache 16/8135 Nr. A.17
Ratsdokument 16714/07
161. Sitzung
Berlin, Freitag, den 9. Mai 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4