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    Plenarprotokoll 16/160 Tagesordnungspunkt 3: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Heinz Schmitt (Lan- dau), Marco Bülow, Dirk Becker, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltnaturschutzgipfel 2008 in Bonn – Biologische Vielfalt schüt- zen, nachhaltig und gerecht nutzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Deutschland – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (Drucksachen 16/8756, 16/8878, 16/8890, 16/8077, 16/7082, 16/9106) . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Birgit Homburger, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Allge- meine Grundsätze für den Naturschutz in Deutschland (Drucksachen 16/3099, 16/7278) . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, 16802 C 16802 D Deutscher B Stenografisch 160. Sitz Berlin, Donnerstag, I n h a l Hilfe für Birma nach dem Zyklon „Nargis“ . . . Begrüßung des Präsidenten des litauischen Parlaments, Herrn Česlovas Juršėnas . . . . Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Margrit Spielmann . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 10 . . . Zur Geschäftsordnung Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16799 A 16799 B 16799 B 16799 C 16801 A 16801 B 16802 A Horst Meierhofer, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Leitli- nien für den internationalen Arten- undestag er Bericht ung den 8. Mai 2008 t : und Lebensraumschutz im Rahmen des Übereinkommens über die biolo- gische Vielfalt – zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Undine Kurth (Qued- linburg), Ulrike Höfken, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Erhalten, was uns erhält – Die UN-Konferenzen zur biologischen Sicherheit und zum Übereinkommen über die biologi- sche Vielfalt zum Erfolg machen – zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Natur- schutz praxisorientiert voranbrin- gen – Entwicklung der Wildtiere in Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: UN-Biodiversitätsgipfel II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 durch Vorreiterrolle beim Schutz der biologischen Vielfalt und fairen Nord- Süd-Ausgleich zum Erfolg führen (Drucksache 16/9066) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tropen- waldschutz braucht solide Finanzierung – Entwaldung vermeiden, Klima- und Biodiversität schützen (Drucksache 16/9065) . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sigmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Förderung der Altersteil- zeit durch die Bundesagentur für Ar- beit fortführen (Drucksache 16/9067) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Altersteilzeit fortentwickeln – zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE V D D E B G J A D A D W T a b c d 16803 A 16803 A 16803 B 16804 C 16806 A 16807 B 16809 D 16811 C 16814 D 16814 D 16816 B 16817 C 16818 C 16819 C 16820 C 16821 B 16821 D 16823 A LINKE: Rente mit 67 – Berichts- pflicht zum Arbeitsmarkt nicht ver- wässern – Bestandsprüfungsklausel konkretisieren (Drucksachen 16/4552, 16/4553, 16/6749) olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . lke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ndrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . olfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsge- setzes (Drucksache 16/9058) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 24. Sep- tember 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Arabi- schen Emirate über die Zusammenar- beit im Sicherheitsbereich (Drucksache 16/9039) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Bevölkerungssta- tistikgesetzes (Drucksachen 16/9040, 16/9079) . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Thea Dückert, Dr. Wolfgang 16823 A 16823 B 16825 B 16827 B 16828 B 16829 A 16830 C 16832 A 16832 D 16833 D 16835 A 16835 B 16836 C 16837 B 16838 B 16838 D 16839 A 16840 C 16842 C 16842 C 16842 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 III Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Vergaberecht reformie- ren – Rechtssicherheit schaffen – Eck- punkte für die Reform des Vergabe- rechts (Drucksache 16/8810) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Ost- seeparlamentarierkonferenz: 16. Jahresta- gung der Ostseeparlamentarierkonfe- renz vom 27. bis 28. August 2007 in Berlin (Drucksache 16/7809) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Seelotsgesetzes (Drucksache 16/9037) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der grenzüber- schreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung (Drucksache 16/8839) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Klaus Hofbauer, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Heinz Paula, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zwölf-Tage-Rege- lung in Europa wieder einführen (Drucksache 16/9076) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verbesserung der Fi- nanzsituation der Krankenhäuser (Drucksache 16/9057) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kranken- häuser zukunftsfähig machen (Drucksache 16/9008) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes b c d Z A d B c r u D K M G D R 16842 D 16843 A 16843 A 16843 A 16843 B 16843 B 16843 C zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 16/8870, 16/9109) . . . . . . . ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (Drucksachen 16/8743, 16/9025) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Ersten Gesetzes zur Än- derung des Conterganstiftungsgeset- zes (Drucksachen 16/8653, 16/9025) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9026) . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Mechthild Dyckmans, Hans- Michael Goldmann, Jens Ackermann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Ra- tes über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wieder- verkaufs und Tausches derselben (Drucksachen 16/8187, 16/9115) . . . . . . . ) – l) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 398, 399, 400, 401, 402, 403, 404, 405 und 406 zu Petitionen (Drucksachen 16/8894, 16/8895, 16/8896, 16/8897, 16/8898, 16/8899, 16/8900, 16/8901, 16/8902) . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen er CDU/CSU und der SPD: Wachstum und eschäftigung als Grundlage wirtschaftli- her Sicherheit – Haltung der Bundesregie- ung zur Entwicklung des Arbeitsmarktes nd zu den Wachstumsperspektiven für eutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . r. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . olf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16843 C 16843 D 16844 A 16844 A 16844 B 16844 C 16845 C 16845 C 16846 C 16847 C 16848 D 16849 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Zukunft der Bahn, Bahn der Zu- kunft – Die Bahnreform weiterentwickeln (Drucksache 16/9070) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bahnprivatisierung zügig und konsequent beschließen (Drucksache 16/8774) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunft des Schie- nenverkehrs sichern (Drucksache 16/9071) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . D U E T a b K D P O I A V A M T B m – 16850 D 16851 D 16852 D 16854 A 16855 B 16856 A 16858 A 16859 A 16860 C 16860 C 16860 D 16861 A 16862 D 16864 D 16867 B 16869 C 16871 D 16872 A 16873 A 16874 D Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . nak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2008 (Drucksachen 16/8744, 16/9100) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9108) . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rente um vier Prozent erhöhen – Dämpfungsfaktoren abschaffen (Drucksache 16/9068) . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . skar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ericht des Ausschusses für Gesundheit ge- äß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt und weiteren Abgeordneten ein- 16875 B 16876 B 16878 A 16879 D 16880 C 16881 D 16881 D 16882 A 16882 A 16884 A 16884 C 16885 A 16886 C 16887 A 16888 C 16889 C 16890 B 16891 C 16893 B 16893 D 16894 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 V gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgeset- zes und anderer Vorschriften – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Gesetzliche Voraussetzungen für heroingestützte Behandlung Schwerst- abhängiger schaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Ulla Jelpke, Frank Spieth, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Heroinmodell in die Regelver- sorgung überführen und Therapiefrei- heit der Ärztinnen und Ärzte schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kontrollierte He- roinabgabe in die Regelversorgung auf- nehmen (Drucksachen 16/4696, 16/2075, 16/2503, 16/3840, 16/8886) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugend- schutzgesetzes (Drucksachen 16/8546, 16/9024) . . . . . . . . . . Antje Blumenthal (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T B s – – – ( 1 D H K D N T B s – – ( J H 16895 C 16896 A 16896 D 16898 C 16899 C 16900 D 16901 C 16902 A 16902 C 16903 B 16903 C 16905 A 16906 B 16907 A 16907 D 16908 D agesordnungspunkt 9: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Notwendige Verbesserungen am Telemediengesetz jetzt angehen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Ulla Lötzer, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Telemediengesetz verbes- sern – Datenschutz und Verbraucher- rechte stärken zu dem Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fehlende Verbraucherschutzregeln und Rechts- unsicherheiten im Telemediengesetz be- seitigen Drucksachen 16/5613, 16/6772, 16/6394, 6/8099) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . laus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . r. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Peter Bleser, Julia Klöckner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Rainer Wend, Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Sicheres Spielzeug für unsere Kinder zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: EU-Spiel- zeugrichtlinie modernisieren und Ver- braucherschutz ausbauen Drucksachen 16/8496, 16/7837, 16/8977) . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . 16910 C 16911 A 16913 A 16914 A 16915 C 16916 A 16916 C 16917 D 16918 A 16918 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Kersten Naumann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Entschädigung für Opfer national- sozialistischer Verfolgung (Drucksachen 16/3536, 16/7950) . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Maik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung der Bundesnotarordnung (Neurege- lung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) (Drucksache 16/4972) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Große Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die europäische Zukunft Bosniens und Herzegowinas (Drucksachen 16/4796, 16/6313) . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Michael Link (Heilbronn), Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Eigenverantwor- c M H D D W T E g z d k ( H F G U W T A ( D t n r d ( T B t H 16920 A 16921 A 16921 D 16922 D 16923 C 16924 C 16924 C 16925 D 16926 B 16927 B 16927 D 16929 A 16930 A 16930 D 16931 A 16932 B 16933 C 16934 B 16935 A 16935 D 16936 C tung Bosnien-Herzegowinas stärken – Amt des Hohen Repräsentanten ab- schaffen – Notstandsrecht international absichern (Drucksache 16/8541) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Rainder Steenblock, Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Euro- päische Verantwortung für Bosnien- Herzegowina ernst nehmen (Drucksache 16/9069) . . . . . . . . . . . . . . . arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: rste Beratung des von der Bundesregierung ein- ebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergän- ung der Bekämpfung der Geldwäsche und er Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebe- ämpfungsergänzungsgesetz – GwBekErgG) Drucksachen 16/9038, 16/9080) . . . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: ntrag der Abgeordneten Joachim Günther Plauen), Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick öring, weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Einführung einer elektro- isch lesbaren Chipkarte für den Baube- eich – Wirksames Mittel zur Bekämpfung er Schwarzarbeit Drucksache 16/4208) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: eschlussempfehlung und Bericht des Ältes- enrates zu dem Antrag der Abgeordneten ans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting- 16936 C 16936 C 16936 D 16938 A 16939 A 16939 D 16941 A 16942 D 16943 B 16944 A 16944 B 16945 A 16945 D 16947 B 16948 A 16948 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 VII Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Deutschen Bundestag zum Vorbild für die sparsame und klimafreundliche Stromversorgung machen (Drucksachen 16/7529, 16/8820) . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Kornelia Möller, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitgeberzusammenschlüsse zur Stärkung ländlicher Räume (Drucksachen 16/4806, 16/8262) . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Oslo-Prozess zum Erfolg führen – Jegliche Streumunition ächten (Drucksache 16/8909) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion B e ( B H A E R N A L A E E ü r S n A E D ü u G t A E H s z p A E K H H J n M S S S G o 16949 A 16949 B 16950 C 16951 C 16952 B 16952 D 16953 C 16953 D 16954 D 16955 D 16956 B 16957 B 16957 D 16958 A 16960 A 16961 B 16962 B 16962 D 16964 A ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einführung ines Europäischen Tags der Meere Drucksache 16/8213) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . olger Ortel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung der Abgeordneten Dr. Dagmar nkelmann (DIE LINKE) zur Abstimmung ber die Nr. 5 der Beschlussempfehlung: Unter- ichtung durch die Bundesregierung: Nationale trategie zur biologischen Vielfalt (Tagesord- ungspunkt 3 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Ilja Seifert (DIE LINKE) zur Abstimmung ber den von den Fraktionen der CDU/CSU nd SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten esetzes zur Änderung des Conterganstif- ungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 28 b) . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) zur Ab- timmung über den Entwurf eines Gesetzes ur Rentenanpassung 2008 (Tagesordnungs- unkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten erstin Griese, Siegmund Ehrmann, Michael artmann (Wackernheim), Nina Hauer, Iris offmann (Wismar), Josip Juratovic, Johannes ung (Karlsruhe), Christian Lange (Back- ang), Caren Marks, Ursula Mogg, Katja ast, Gesine Multhaupt, Dr. Carola Reimann, ilvia Schmidt (Eisleben), Rita Schwarzelühr- utter, Rolf Stöckel und Andreas Weigel (alle PD) zur Abstimmung über den Entwurf eines esetzes zur Rentenanpassung 2008 (Tages- rdnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16964 C 16964 D 16965 C 16966 D 16967 A 16967 D 16968 D 16969 A 16969 C 16969 D 16970 B 16970 C VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Einführung einer elektronisch lesbaren Chipkarte für den Baubereich – Wirk- sames Mittel zur Bekämpfung der Schwarzar- beit (Tagesordnungspunkt 15) Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Andreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Kranz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . Werner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16971 B 16972 D 16973 D 16974 C 16975 B 16975 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 16799 (A) ) (B) ) 160. Sitz Berlin, Donnerstag, Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 16969 (A) ) (B) ) terganstiftungsgesetzes zu in der Erwartung, dass dies die seit einem halben Jahrhundert mit ihren schweren Behinderungen leben, eine Verdoppelung des bestehen- den Nachteilausgleichs zuzubilligen. Wir stimmen dem Gesetz zur Änderung des Con- Müntefering, Franz SPD 08.05.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 08.05.2008 Raidel, Hans CDU/CSU 08.05.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt A u A H r s n d z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albach, Peter CDU/CSU 08.05.2008 Bodewig, Kurt SPD 08.05.2008 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 08.05.2008 Dörmann, Martin SPD 08.05.2008 Ernst, Klaus DIE LINKE 08.05.2008 Gleicke, Iris SPD 08.05.2008 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.05.2008 Golze, Diana DIE LINKE 08.05.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.05.2008 Heil, Hubertus SPD 08.05.2008 Hirsch, Cornelia DIE LINKE 08.05.2008 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.05.2008 Irber, Brunhilde SPD 08.05.2008 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 08.05.2008 Kunert, Katrin DIE LINKE 08.05.2008 Lenke, Ina FDP 08.05.2008 Leutert, Michael DIE LINKE 08.05.2008 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 08.05.2008 Merz, Friedrich CDU/CSU 08.05.2008 Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.05.2008 Müller (Gera), Bernward CDU/CSU 08.05.2008 S S D U W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage2 Erklärung der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Nr. 5 der Beschlussempfehlung: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (Tagesordnungspunkt 3 a, Drucksache 16/9106) Ich erkläre im Namen der Fraktion DIE LINKE, dass nser Votum „Nein“ lautet. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 28 b) Es ist selten, vielleicht sogar erstmalig in diesem aus, dass ein Gesetzentwurf, der wirkliche Verbesse- ungen für Menschen mit Behinderungen bringt, so chnell beraten und dann auch noch einstimmig ange- ommen wird. Die Linke und ich auch ganz persönlich stimmen gern em Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgeset- es zu, weil es überfällig war, den circa 2 700 Menschen, chily, Otto SPD 08.05.2008 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 08.05.2008 r. Sitte, Petra DIE LINKE 08.05.2008 lrich, Alexander DIE LINKE 08.05.2008 olff (Rems-Murr), Hartfrid FDP 08.05.2008 immermann, Sabine DIE LINKE 08.05.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 16970 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 (A) ) (B) ) als ein erster Schritt auf einem längeren Weg – gemein- sam mit den Betroffenen – begriffen wird, auf dem das Prinzip des Nachteilausgleichs tatsächlich so ausgebaut wird, wie es erforderlich ist. Wir stimmen dem Gesetz zur Änderung des Con- terganstiftungsgesetzes zu in der Erwartung, dass eine offizielle Entschuldigung von Bundestag und Bundesre- gierung für das Versagen der Politik und Justiz in dem Conterganskandal bei den Betroffenen und ihren Ange- hörigen folgt. Wir stimmen dem Gesetz zur Änderung des Con- terganstiftungsgesetzes zu in der Erwartung, dass auch die Firma Grünenthal endlich einen deutlichen finanziel- len Beitrag für die Betroffenen bereitstellt. Wir stimmen dem Gesetz zur Änderung des Con- terganstiftungsgesetzes zu in der Erwartung, dass wei- tere Maßnahmen folgen werden, die allen Contergange- schädigten die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Hier geht es um Menschen- rechte, wie sie in der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben sind, und nicht um Gnadenakte für ein paar Bedürftige. Wir stimmen dem Gesetz zur Änderung des Con- terganstiftungsgesetzes zu in der Erwartung, dass die Diskussion über die Lebenssituation der Contergange- schädigten genutzt wird, um die zukünftige Behinderten- politik insgesamt hinsichtlich der Teilhabeermöglichung für alle Menschen mit Behinderungen und ihre Angehö- rigen zu verändern. Zur Ermöglichung selbstbestimmter Lebensführung und umfassender Teilhabe gehören Bar- rierenbeseitigung und der Ausgleich behinderungsbe- dingter Nachteile. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2008 (Ta- gesordnungspunkt 5 a) Auf Seite 2 Punkt D ist zu den finanziellen Auswir- kungen auf die öffentlichen Haushalte ausgeführt: „Die mit dem Entwurf des Gesetzes zur Rentenanpassung 2008 verbundenen Mehrausgaben werden bis einschließ- lich 2010 im Einzelplan 11 erwirtschaftet, für das Jahr 2011 im Einzelplan 11 (globale Minderausgabe von 1 Milliarden Euro) und im Gesamthaushalt.“ Die vorgesehene Erwirtschaftung durch eine „globale Minderausgabe“ trage ich nicht mit. Es ist eine titel- scharfe Ausplanung vorzunehmen. Dies entspricht den Haushaltsgrundsätzen von Haushaltswahrheit und Haus- haltsklarheit. Wird dies nicht berücksichtigt, ist es eine Vorbelastung der Haushaltsdiskussion im Jahr 2010 für Maßnahmen, die 2008 veranlasst wurden. Sosehr anzuerkennen ist, dass die Haushaltsbelastung nicht durch Schuldaufnahme ausgeglichen werden soll, so wenig ist akzeptabel, die Haushaltsdiskussion im Jahr 2 i h i s z d d g w g d A e V s r j w r s W d s D G t R n z B 2 B V z n i (C (D 010 mit der Auflösung einer globalen Minderausgabe n der Größenordnung von 1 Milliarde Euro zu belasten. Dieses Haushaltsgebaren entspricht nicht dem haus- altspolitischen Verantwortungsbewusstsein, von dem ch mich leiten lasse. Einen in drei Jahren absehbaren Finanzbedarf in die- er Größenordnung durch globale Minderausgaben aus- ugleichen, schränkt die Entscheidungsmöglichkeiten erjenigen zu stark ein, die im Jahr 2010 die Entschei- ungen zu treffen haben. Daher kann ich diese Gegenfinanzierung nicht mittra- en. Da ich aber die Rentenanpassung, wie im Gesetzent- urf vorgesehen, unterstütze, werde ich mich als Mit- lied einer der Koalitionsfraktionen bei der zweiten und ritten Lesung des Gesetzes enthalten. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese, Siegmund Ehrmann, Michael Hartmann (Wackernheim), Nina Hauer, Iris Hoffmann (Wismar), Josip Juratovic, Johannes Jung (Karlsruhe), Christian Lange (Backnang), Caren Marks, Ursula Mogg, Katja Mast, Gesine Multhaupt, Dr. Carola Reimann, Silvia Schmidt (Eisleben), Rita Schwarzelühr-Sutter, Rolf Stöckel und Andreas Weigel (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenan- passung 2008 (Tagesordnungspunkt 5 a) Die öffentliche Debatte ist geprägt von der Kritik an iner zu geringen Rentenerhöhung einerseits und der erschiebung der finanziellen Lasten durch die vorge- chlagene Rentenerhöhung zulasten der künftigen Gene- ationen andererseits. Die Frage der Rentenerhöhung ist edoch zuerst eine Frage der Lohnentwicklung, deshalb ollen wir einen Mindestlohn. Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung be- uht aber auch darauf, dass ausreichend in diese Ver- icherung eingezahlt wird. Durch den demografischen andel geht dieser Grundsatz immer weniger auf. Denn ie demografische Entwicklung hat einen erheblichen trukturellen Wandel unserer Gesellschaft zur Folge. urch die steigende Lebenserwartung und die niedrigen eburtenzahlen altert die Bevölkerung in Deutschland. Dadurch verändert sich das Verhältnis zwischen Bei- ragszahlern und Beitragszahlerinnen und Rentnern und entnerinnen. 1950 wurde die Rente eines Rentners och durch die Beiträge von vier Erwerbstätigen finan- iert, heute sind es noch dreieinhalb Beitragszahler und eitragszahlerinnen pro Rentner und Rentnerinnen. 040 werden es lediglich noch zwei Beitragszahler und eitragszahlerinnen sein, und bereits 2050 beträgt das erhältnis unter gleichbleibenden Bedingungen fast eins u eins. Außerdem beziehen die Rentner und Rentnerin- en durch die gestiegene Lebenserwartung immer länger hre Renten. Seit 1980 ist die durchschnittliche Renten- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 16971 (A) ) (B) ) bezugsdauer im Westen bei Männern von elf Jahren auf 15,2 Jahre und bei Frauen von 13,8 (West) auf 19 Jahre gestiegen. Bereits jetzt werden die Lücken in der Rentenkasse mit jährlich 80 Milliarden Euro Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Die Zahlen zur demografi- schen Entwicklung verdeutlichen, dass sich das Finan- zierungsdefizit der gesetzlichen Rentenversicherung ab- sehbar nicht verbessern wird. Die Renten der heute jungen Generationen werden also deutlich niedriger aus- fallen als die jetzigen Renten. Um im Alter nicht auf die Unterstützung des Staates angewiesen zu sein, müssen junge Menschen deshalb deutlich mehr als die heutige Rentnergeneration private Vorsorge betreiben. Durch die Aussetzung des Riesterfaktors in der Rentenformel wird die private Vorsorge aber erschwert. Denn als Folge der Rentenerhöhung wird sich die geplante Senkung der Rentenversicherungsbeiträge von heute 19,9 auf 19,3 Prozent um mehrere Jahre verzögern. Populistische Rentenpolitik, wie sie in Teilen der Uni- onsfraktion zu hören ist, lehnen wir ab. Höhere Renten für Geringverdiener zu fordern, gleichzeitig aber durch den Widerstand gegen Mindestlöhne Arbeitsverdienste zu verhindern, die zu höheren Renten führen, ist verlo- gen. Probleme, die am Arbeitsmarkt entstehen, können nicht über das Rentensystem gelöst werden. Um die ge- setzliche Rentenversicherung zukunftssicher zu machen und den jüngeren Generationen ausreichend Spielraum für private Vorsorge zu lassen, muss stattdessen der de- mografische Riesterfaktor in der Rentenformel nach zwei Jahren wieder wirksam werden. Uns ist bewusst, dass es viele Rentner und Rentnerin- nen gibt, die wenig Geld zur Verfügung haben und für die die geplante Erhöhung deshalb hilfreich ist. Dies al- les bedenkend stimmen wir dem Gesetz zur Rentenan- passung 2008 zu. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Einführung einer elektronisch lesbaren Chipkarte für den Baube- reich – Wirksames Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Tagesordnungspunkt 15) Paul Lehrieder (CDU/CSU): Die Erbringung von Eigenleistung bei Erstellung eines Bauvorhabens ist für sich betrachtet genauso wenig verwerflich wie die Mit- hilfe von Familienangehörigen oder die einmalige kolle- giale Nachbarschaftshilfe. Die Grenze zur Schwarzarbeit ist jedoch da überschritten, wo regelmäßig nachhaltig und nicht nur vorübergehend eine vermeintliche Hilfe geleistet werden soll und hierfür auch ein regelmäßiges berechnetes Entgelt gezahlt wird. Viele haben sich gleichwohl in unserer Gesellschaft daran gewöhnt, mit der Schwarzarbeit zu leben, und da- bei vergessen, was diese eigentlich für sich betrachtet wirklich ist: eine Form der Steuerhinterziehung, die der V m l t u u m T z 3 B a N p D z g S H C s m „ d n n w S A s r B o W d ü B s s A d D C u e t v c S t s a f (C (D olkswirtschaft schadet und in unserem Land leider im- er noch viel zu häufig vorkommt. Über die Höhe des volkswirtschaftlichen Schadens iegen nur ungefähre Schätzungen mit hohen Bandbrei- en vor. Unabhängig davon steht fest, dass Schwarzarbeit nd illegale Beschäftigung gesetzestreue Unternehmer nd Arbeitnehmer schädigen und beträchtliche Einnah- eausfälle bei der Sozialversicherung verursachen. Das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung in übingen schätzt das Volumen der Schattenwirtschaft, u der der auch die Schwarzarbeit gehört, auf 49 Milliarden Euro allein für das Jahr 2007. Gerade im ereich der Bauwirtschaft sind die Folgen von Schwarz- rbeit und Schattenwirtschaft besonders gravierend. ach Schätzungen der Verbände gibt es in der Bundesre- ublik circa 300 000 Schwarzarbeiter in diesem Bereich. ies hat zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und um Abbau von circa 180 000 regulären Arbeitsplätzen eführt. Ein entscheidender Punkt bei der Bekämpfung der chwarzarbeit ist eine Verbesserung der Beweislage. ier wurde die Einführung einer fälschungssicheren hipkarte als eine Möglichkeit angesehen, illegale Be- chäftigung gerade auch auf den Baustellen einzudäm- en. Sie weisen in Ihrem Antrag auch auf das Pilotprojekt Chipkarte“ für die Region Berlin-Brandenburg hin, auf as sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geei- igt hatten. Wenn Sie aber behaupten, es sei bislang ichts in dieser Richtung geschehen, so ist dies nicht ahr. In den vergangenen Jahren hat die Berliner CDU den enat der Stadt Berlin immer wieder dazu gedrängt, das ngebot der Bundesregierung anzunehmen und die fäl- chungssichere Chipkarte als Modellversuch im Baube- eich einzuführen. Gescheitert sind alle Vorstöße an der eratungsresistenz der PDS-Fraktion im Berliner Abge- rdnetenhaus und ihrem Wirtschaftssenator Harald olf. Parallel dazu hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern es Bundesarbeits- und des Bundesfinanzministeriums berprüft, inwieweit es sinnvoll ist, eine Chipkarte im aubereich einzuführen. Eine echte Verbesserung wäre ie dann, wenn auf diese Weise ein schneller Abgleich ozialversicherungsrelevanter Daten möglich wäre. Die rbeitsgruppe ist aber zu dem Schluss gekommen, dass ie Finanzkontrolle Schwarzarbeit dies bereits jetzt per atenbankabgleich leisten kann. Die Einführung der hipkarte im Baubereich wäre dem gegenüber zu teuer nd auch zu kompliziert. Sie wäre außerdem nicht aktu- ll genug und hätte im Ergebnis auch keine andere Funk- ion als die gängigen Ausweispapiere. Es genügt deshalb öllig, eine Mitführungspflicht für Ausweise in Bran- hen einzuführen, die wie der Baubereich besonders von chwarzarbeit betroffen sind. Bauverbände wie der Zen- ralverband des Deutschen Baugewerbes haben bereits ignalisiert, dass diese Lösung anstelle einer Chipkarte usreichend sei. Mit dem Vorstoß der CDU Berlin und der Überprü- ung durch die Bundesregierung ist meines Erachtens al- 16972 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 (A) ) (B) ) les getan worden, um dem selbst gestellten Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen. Die Chipkarte ist also längst nicht das Wundermittel gegen Schwarzar- beit, für das man sie nach Lektüre des FDP-Antrages halten könnte. Die wirksame Bekämpfung von Schwarz- arbeit setzt immer eine Kombination aus präventiven und repressiven Mitteln voraus. Mit differenzierten Maßnahmen zur direkten Bekämpfung der Schwarzar- beit und nachhaltiger Wirtschaftspolitik, die ihr das Was- ser abgräbt, ist die Regierungskoalition diesen Voraus- setzungen bereits jetzt wirkungsvoll nachgekommen. Es gilt, finanzielle Anreize für Schwarzarbeit abzu- bauen, um reguläre Arbeit günstiger zu machen. Hier sei nur die bessere steuerliche Absetzbarkeit von haushalts- nahen Dienstleistungen zu nennen. Des Weiteren muss die Staatsquote gesenkt werden, damit sich die Wirtschaft entfalten kann und die Belas- tungen für die Unternehmen sinken. Anreize für mehr le- gale Beschäftigungsverhältnisse bietet zum Beispiel die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, durch die sich die Arbeitskosten verringern lassen. Ver- weisen möchte ich darüber hinaus auch auf die im Mai 2007 verabschiedete Unternehmensteuerreform, die un- ter anderem mittelständische Unternehmen deutlich ent- lasten wird. Damit verbunden muss Schwarzarbeit dort, wo sie Teil der organisierten Kriminalität ist, in den Straftatbe- ständen auch benannt werden und sich strafverschärfend auswirken. Zur direkten Bekämpfung illegaler Beschäf- tigung sind vonseiten der Bundesregierung bereits diffe- renzierte Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Es ist verständlich, dass diese nach ihrer Einführung erst greifen müssen, bevor sie ihre Wirkung entfalten. Mitt- lerweile haben sie sich als sehr viel effektiver erwiesen, als es uns die FDP glauben machen will. Ich nenne einige Beispiele: Im Kampf gegen illegale Beschäftigung wurden und werden auf Bundes- und re- gionaler Ebene Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit geschlossen. Bereits 2004 schlossen sich im Bereich der Bauwirtschaft die Gewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt, das Bundesfinanzministerium, der Hauptverband der deut- schen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe zu einem solchen Bündnis zusammen. Von zentraler Bedeutung ist die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. So arbeitet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung seit 2005 eng mit den Landesfinanzministerien zusammen. Qualität und Quan- tität des gegenseitigen Informationsaustausches konnten seither erheblich gesteigert werden. Allein im Zeitraum zwischen Juli 2006 bis Mai 2007 leitete die Finanzkon- trolle Schwarzarbeit mehr als 13 000 Informationen an die Landesfinanzbehörden weiter und erhielt ihrerseits 9 000 Hinweise. Insbesondere durch das große Echo in den Medien er- zielen Schwerpunktprüfungen über die eigentliche Kon- trollfunktion hinaus eine erhebliche präventive Wirkung. 2007 wurden derartige Prüfungen unter anderem im Baugewerbe, im Speditions-, Transport- und Logistikge- werbe, in der Fleischbranche und im Gebäudereiniger- handwerk durchgeführt. Die Schadenssumme im Rah- m i E d r d g b e r d d s k d s w g t d t v s K t B a w g d g – d 2 P k M p u b A d u t d s s b t d P z g m (C (D en straf- und bußgeldrechtlicher Ermittlungen nahm m Vergleich zum Vorjahr von 603,6 auf 561,8 Millionen uro und damit um 6,93 Prozent ab. Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit werden azu missbraucht, die Regelungen der Sozialversiche- ung, der Steuer und des Arbeitsrechts zu umgehen. Aus iesem Grund wurde im März 2005 von der Bundesre- ierung die Task Force zur Bekämpfung des Miss- rauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ingerichtet. Auch nach dem Willen der neuen Bundes- egierung werden die Arbeiten der Task Force unter Fe- erführung des Bundesministeriums der Finanzen und es Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fortge- etzt. Die Task Force verfolgt das Ziel, die Rechtmäßig- eit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit urch die Einhaltung der Übergangsregelungen im Zu- ammenhang mit dem EU-Beitritt sicherzustellen. Dazu urden unter anderem der Dialog mit den neuen Mit- liedstaaten verstärkt und die Kontrollen der Finanzkon- rolle Schwarzarbeit intensiviert. Außerdem wurde bei er Datenstelle der Rentenversicherungsträger eine zen- rale Datenbank eingerichtet. In ihr werden die Daten der on den ausländischen Sozialversicherungsträgern über- andten Entsendebescheinigungen E 101 erfasst. Die ontrollbehörden können auf diese Datenbank automa- isch zugreifen. Dies ist nur eine Auswahl der Maßnahmen, die die undesregierung bereits zur Bekämpfung der Schwarz- rbeit ergriffen hat. Wenn man von deren Erfolg reden ill, sollte man immer vor Augen haben, dass sich ille- ale Beschäftigung nicht exakt messen lässt. Es liegt in er Natur der Sache, dass Schwarzarbeit sich im Verbor- enen abspielt. Empirische Studien belegen jedoch trotz ihrer methodisch bedingten Unsicherheitsmargen –, ass die Schwarzarbeit in den vergangenen Jahren seit 004 deutlich zurückgegangen ist. Wir sind mit unserer olitik auf diesem Feld einen großen Schritt vorange- ommen. Auch weiterhin werden wir alle vorhandenen ittel verbessern und auch neue – wie die Chipkarte – rüfen, um der Schwarzarbeit Herr zu werden. Andreas Steppuhn (SPD): Illegale Beschäftigung nd Schwarzarbeit sind nach wie vor gravierende Pro- leme für die deutsche Wirtschaft mit äußerst negativen uswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt. Ich enke, darüber sind wir uns einig. Mit der Schaffung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nd den erweiterten Kontrollbefugnissen sind die Struk- uren deutlich effektiver geworden. Sie tragen erheblich azu bei, dass wir bei der Bekämpfung von illegaler Be- chäftigung und Schwarzarbeit erfolgreicher geworden ind. Das seit dem 1. August 2004 bestehende Schwarzar- eitsbekämpfungsgesetz hat neben der FKS auch erwei- erte Prüfungsmöglichkeiten geschaffen, die zum einen ie örtliche Ebene stärken sollen und zum anderen die rozess- und Ergebnisverantwortung präzisiert. Das eigt: Wir haben die Bedeutung erkannt und den Kampf egen diese Art der Wirtschaftskriminalität aufgenom- en. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 16973 (A) ) (B) ) Damit will ich nicht sagen, es sei alles perfekt. Es gibt noch genug zu tun. Die Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung und Schwarzarbeit hat für uns und für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Von daher mutet es schon ein wenig seltsam an, dass die FDP in ihrem An- trag den Deutschen Bundestag auffordert, festzustellen, dass illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit den Staat, die sozialen Sicherungssysteme und die Baubetriebe schädigen. Es scheint mir, als wenn die FDP nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit ist. Vielleicht liegt dies aber auch da- ran, dass der Antrag, den wir hier heute behandeln, ein Antrag aus dem vergangenen Jahr ist; genauer gesagt: vom 31. Januar 2007. Denn wie bekannt ist, haben die zuständigen Bundesministerien für Finanzen und für Ar- beit und Soziales festgestellt, dass die Einführung einer elektronischen Chipkarte auf dem Bau uns nicht unbe- dingt bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit weiterbringt. Zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfung der Einführung einer Chipkarte im Baubereich wurde am 13. Juni 2006 zwischen dem BMAS und den BMF eine Arbeitsgruppe eingerichtet, von der mittlerweile auch der Abschlussbericht vorliegt. Das Ergebnis lautet: Die Einführung einer Chipkarte zur Identifikation ist nicht zur Verbesserung der Datenzugriffe geeignet. Vielmehr wird empfohlen, von diesem Vorhaben aufgrund seiner bürokratischen Unpraktikabilität Abstand zu nehmen, da die Einführung einer Chipkarte nicht zur Verbesserung der Datenzugriffe geeignet ist. Hinzu kommt: Sie verur- sacht mehr Kosten, mehr Bürokratie und einen erhöhten Aufwand für die Herstellung und Ausgabe der Karte. Zudem kann die Fälschungssicherheit der Karte nicht garantiert werden. Ebenso stellt sich die Frage der Aktua- lität der Daten auf der Karte. Das bedeutet: Erfolg unbe- kannt. Bei der derzeitigen Kontrolle durch die FKS liegen die Defizite nicht bei dem Zugriff auf Datenbanken, son- dern der größte Aufwand erfolgt durch die Identifikation der Personen. Daher wäre es sinnvoller, eine verbesserte Mitführungspflicht von Ausweis oder Reisepass in allen Branchen gesetzlich zu verankern. Eine Vielzahl anderer Maßnahmen, wie zum Beispiel die eben genannte Mit- führungspflicht des Personalausweises und die Möglich- keit, direkt auf der Baustelle mit Behörden die Daten ab- zugleichen, ersetzt vieles von dem, was die elektronische Chipkarte leisten sollte. Dennoch muss man überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, gerade mit Blick auf Großprojekte, Systeme zu ent- wickeln, die eine wirksame Kontrolle von Arbeitsver- hältnissen, das bedeutet, die Abführung von ordnungsge- mäßen Sozialversicherungsbeiträgen, sicherstellen. Um Schwarzarbeit zu bekämpfen, sollten wir einen Schritt weiter denken und nach praktikablen Lösungen suchen, um diese Kriminalität einzudämmen. Dazu gehört mehr Personal bei der FKS, dazu gehört eine erhöhte Präsenz auf den Baustellen, dazu gehört die verstärkte Zusam- menarbeit mit den Ländern. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den letzten Wochen und Monaten mit dem Thema Bekämpfung von i A s t M n a s d e g r n a m b d G l F t s B f m a z d n s J E l B k a n B 1 s w n S s r s d S g F g m S g (C (D llegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie mit der rbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit intensiv be- chäftigt. Angesichts der Tatsachen, dass die Finanzkon- rolle Schwarzarbeit obendrein die Aufgabe hat, die indestlöhne zu kontrollieren, und dass auch hierbei eue Bereiche wie das Gebäudereinigerhandwerk und uch die Postdienstleistungen hinzugekommen sind, tellt sich für uns die Frage, ob nicht eine Aufstockung es Personals bei der FKS notwendig ist. Gleichzeitig ist s für uns wichtig, die Strukturen zur Erreichung eines rößeren Erfolgs weiterzuentwickeln. Die Bundesregie- ung arbeitet derzeit an einem Maßnahmenpaket, das ge- au das beinhaltet. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass Schwarz- rbeit und illegale Beschäftigung, gerade wenn sie auch it krimineller Energie betrieben wird, an den Wurzeln ekämpft werden müssen. Daher glaube ich, dass wir in en kommenden Wochen in den Ausschüssen reichlich elegenheit haben werden, uns diesem Thema zu stel- en. Von daher: Wir als Sozialdemokraten sind in der rage schon weiter und sehen deshalb in der sogenann- en Chipkarte nicht mehr das Allheilmittel. Im Übrigen ind wir uns hierbei mit den Tarifvertragsparteien in der auwirtschaft auch weitestgehend darin einig, dass wir ür die Zukunft bei den noch zu ergreifenden Maßnah- en auf die Erfahrungen, die von den Behörden, aber uch von den Sozialpartnern gesammelt worden sind, urückgreifen. Ernst Kranz (SPD): Durch Schwarzarbeit entgehen em Staat jedes Jahr enorme Steuereinnahmen. Nach ei- er Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsfor- chung Tübingen erreichte die Schattenwirtschaft im ahr 2007 ein Volumen in Höhe von 349 Milliarden uro. Das sind 14,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Die rot-grüne Bundesregierung hatte seinerzeit Rege- ungen auf den Weg gebracht, um den Weg in die legale eschäftigung attraktiver zu gestalten, wie die Absen- ung des Eingangsteuersatzes von 25,9 Prozent in 1998 uf 15 Prozent in 2005, die Reform der Handwerksord- ung, die gerade Kleinstunternehmer von unnötigen arrieren befreit hat, die Abzugsmöglichkeit von 0 Prozent der Aufwendungen bei haushaltsnahen Be- chäftigungsverhältnissen, und für den Baubereich urde 2002 ein Generalunternehmerhaftung eingeführt, ach der der Generalunternehmer für die Abführung der ozialversicherungsbeiträge seiner Subunternehmer ein- tehen muss. Mit dem 2004 verabschiedeten Gesetz zur Intensivie- ung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zu- ammenhängender Steuerhinterziehung wurde insbeson- ere die Kompetenz der Zollverwaltung gestärkt. In das trafgesetzbuch wurde die Nichtabführung von Arbeit- eberanteilen an die Sozialversicherung aufgenommen. erner muss der private Empfänger sämtliche Rechnun- en über Leistungen, die mit seinem Grundstück zusam- enhängen, zwei Jahre lang aufbewahren, damit chwarzarbeit gegebenenfalls auch im Nachhinein fest- estellt werden kann. Und schließlich darf seitdem der 16974 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 (A) ) (B) ) Unfallversicherungsträger für seine wegen Schwarzar- beit entgangenen Beiträge Regress fordern. Es wurde eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, die Anreize enthalten, Sanktionen vorsehen und damit auch präventi- ven Charakter haben. Hinzu kam die Gründung von Aktionsbündnissen, in denen sich die Verbände und Gewerkschaften zur Be- kämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäfti- gung verpflichtet haben. Die Baubranche zählt dazu. Die hier gegründeten regionalen Bündnisse setzen soge- nannte Baustellenläufer ein, die aufgrund ihrer Milieu- kenntnisse sehr erfolgreich sind. Der Bericht des Bundesrechnungshofes aus diesem Frühjahr über die Organisation und Arbeitsweise der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ hat mit seiner Kritik auf viele Unzulänglichkeiten hingewiesen. Auch wenn das BMF die Kritik teilweise zurückweist, so ist den- noch ein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Auch für mich war die Chipkarte auf dem Bau eine Möglichkeit, Schwarzarbeit im Baubereich zu bekämp- fen. Ich beschäftige mich nun seit über zwei Jahren da- mit. Weil sowohl Arbeitgebervertreter als auch Arbeit- nehmervertreter die Chipkarte wollen, schienen die Voraussetzungen dafür günstig zu sein. Inzwischen liegt uns der Bericht von BMAS und BMF zur „Einführung einer Sozialkarte zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“ vor. Ich denke, dass auch Sie von der FDP den Bericht bereits gelesen haben. Dann werden Sie die Problematiken mit einer möglichen Einführung bereits kennen. Deshalb brauche ich an die- ser Stelle das Für und Wider nicht noch einmal darzule- gen. Es gäbe allerdings eine Reihe von anderen Maßnah- men, die die Kontrolle erleichtern: So würde es ausrei- chen, eine bußgeldbewehrte Mitführungspflicht von Per- sonalausweisen bzw. Pässen gesetzlich zu verankern. Hier ist die Mitwirkung des Innenministeriums gefragt. Im Gegenzug kann die Mitführungspflicht des Sozial- versicherungsausweises abgeschafft werden. Hier muss auch der Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, wenn seine Mitarbeiter sich nicht ausweisen können und mit Sanktionen rechnen. Ansonsten tauscht er die betrof- fenen Arbeitnehmer lediglich aus und deren Nachfolger trifft dasselbe Problem. Damit wäre das Problem aller- dings nicht gelöst. Weiterführend wäre auch die Einfüh- rung einer besonderen Meldung zur Sozialversicherung mit Beginn einer Beschäftigung. Es ist eine flächende- ckende, länderweite Einrichtung von Schwerpunkt- staatsanwaltschaften erforderlich. Hier sind die Länder gefragt, die das bislang abgelehnt haben. Es braucht ge- eignete Strukturen für die Umsetzung der Gesetze auch im staatsanwaltschaftlichen Bereich. So könnte die „Fi- nanzkontrolle Schwarzarbeit“ Kleinfälle übernehmen und die Staatsanwaltschaft von vielen zeitraubenden kleinen Ermittlungsverfahren entlasten. Darüber hinaus ist ein funktionierendes System der justiziellen Zusam- menarbeit im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in Europa erforderlich, sodass Geldstrafen und Bußgelder auch über die Grenzen hinweg vollstreckt werden kön- nen. Hierzu Bedarf es Änderungen im Völkerrecht. Es w S p h s d d B k z k a K d w t d n m k s w i m i t d s a a J m T h d t b t d h v G f s g u s v d T B j n k (C (D äre hilfreich, Bedienstete der „Finanzkontrolle chwarzarbeit“ auf Großbaustellen permanent und damit räventiv einzusetzen. Hier müsste allerdings der Bau- err zustimmen. Die Verbände selbst können verstärkt ogenannte Bauläufer einsetzen, die verdächtige Fälle er „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ melden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich enke, das Thema „Einführung einer Chipkarte auf dem au“ ist intensiv erörtert worden. Jetzt gilt es, jene wir- ungsvolleren Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die ur besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit beitragen önnen. Wichtig ist dabei die institutionelle Zusammen- rbeit zwischen Bundes- und Länderebene, damit die ontrolle und auch der juristische Vollzug gestärkt wer- en. Wobei ich mir sicher bin: In geraumer Zeit werden ir noch einmal über die effektive Anwendung der digi- alen technischen Möglichkeiten, auch zur Bekämpfung er Schwarzarbeit, reden müssen. Joachim Günther (Plauen) (FDP): Große Koalitio- en lösen große Probleme – das denken zumindest im- er noch einige Bürger unseres Landes. Wenn es um leinere Probleme geht, dann scheint es unendlich chwierig zu sein, innerhalb einer Großen Koalition eine enigstens kleine Mehrheit auf den Weg zu bringen. Das Thema „Chipkarte und Schwarzarbeit“, vor allem m Baubereich, ist so eine unendliche Geschichte. Ich öchte nur an die Vielzahl von Podiumsdiskussionen er- nnern, an denen Mitglieder dieses Hauses vor der letz- en Bundestagswahl teilgenommen haben. „Wir werden ie Chipkarte einführen.“, war von den roten und chwarzen Genossen zu hören. Jetzt sind sie in einer Ko- lition vereint, und was ist geschehen? Nichts – aber uch rein gar nichts! Das ist die Antwort von fast drei ahren große Koalition. Nun kann man sich die Arbeit machen und noch ein- al alles aufzählen, wer, wo, was gesagt und warum das hema Schwarzarbeit eine so große Bedeutung erlangt at. Die meisten kennen diese Zahlen. Ich möchte trotz- em speziell für den Baubereich noch einmal die wich- igsten Eckpunkte aufzeigen: Die Kosten für legale Ar- eit sind hoch. Steuern, Sozialabgaben und andere arifliche Vereinbarungen verdoppeln bis vervierfachen iese gegenüber der Schwarzarbeit. Die Bauwirtschaft at in den letzten Jahren einen großen Beschäftigungs- erlust erfahren, der im Osten bis zu 27 Prozent erreicht. eltende Vorschriften, wie das Schwarzarbeiterbekämp- ungsgesetz sowie die Vorschriften über den Sozialver- icherungsausweis haben nicht den erwünschten Erfolg ebracht. Auf vielen Konferenzen innerhalb von Verbänden nd Landtagen wurde ausführlich über dieses Thema ge- prochen. Sogar in dem nicht gerade dünnen Koalitions- ertrag ist wortwörtlich zu lesen: „Da vermutet wird, ass Schwarzarbeit besonders häufig auf Baustellen, im axigewerbe und in der Gastronomie auftritt, wird die undesregierung die Ergebnisse des geplanten Pilotpro- ektes der Region Berlin-Brandenburg, bei dem Arbeit- ehmer in diesen Branchen verpflichtet werden, Chip- arten sichtbar zu tragen, die sie als regulär Beschäftigte Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 16975 (A) ) (B) ) ausweisen, prüfen und die Chipkarten gegebenfalls bun- desweit einführen.“ Dieser Absatz hat bei einigen Verbänden der ange- sprochenen Branchen sofort Jubel ausgelöst. Jubel – aber keinerlei Umsetzung ist das Fazit von heute. Auch im Berliner Senat müsste man denken, dass die Einführung der Chipkarte Formsache sei, wenn man die beiden Volksparteien hört. So erklärte 2005 der damalige wirtschaftspolitische Sprecher der CDU, Kai Wegner: „Die Schwarzarbeit bleibt auch weiterhin eine der größ- ten arbeitsmarktpolitischen Geißeln in Deutschland … Mit der Einführung einer elektronisch lesbaren und fäl- schungssicheren Chipkarte soll zukünftig der Sozialver- sicherungsausweis ersetzt werden.“ Im gleichen Jahr erklärte SPD-Fraktionschef Michael Müller zur Einfüh- rung der Chipkarte: „Gedacht ist dieses Instrument da- für, dass Kontrolleure schnell und eindeutig feststellen können, wer sich zum Beispiel auf Baustellen legal auf- hält – und wer dies illegal tut …“. Verbunden damit seien „notfalls Sanktionen, vor allem auch gegen die je- weiligen Arbeitgeber, falls der ein oder andere ohne Chipkarte angetroffen werden sollte.“ Ich glaube, diese Beispiele reichen aus, um die Wil- lensbildung wiederzugeben. Der Zeitraum von 2005 bis heute müsste selbst für eine Große Koalition lang genug sein, um sich erfolgreich zu verständigen. Wir wollen Ihnen heute ein Angebot machen: Stim- men Sie unserem Vorschlag nach den Beratungen im Ausschuss zu, und schon haben Sie sich geeinigt und et- was Glaubwürdigkeit wiederhergestellt. Werner Dreibus (DIE LINKE): Wir stimmen den Antragstellern zu, wenn sie schreiben, dass illegale Be- schäftigung den Staat schädigt, seine sozialen Siche- rungssysteme und die Baubetriebe, die sozialversiche- rungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Richtig ist auch, dass die bestehenden gesetzlichen Maßnahmen – das Gesetz gegen illegale Beschäftigung sowie die Vorschriften über den Sozialversicherungsausweis – nicht ausreichen, die illegale Beschäftigung zu bekämp- fen. Die Forderung nach zusätzlichen gesetzlichen In- strumenten ist daher eine aktuelle Forderung. Nicht aktuell ist die Forderung nach einer Chipkarte für den Baubereich. Das Pro und Kontra eines elektro- nisch lesbaren Versicherungsausweises wurde in den vergangenen Monaten von den zuständigen Arbeitgeber- verbänden, der Gewerkschaft IG BAU und den Ministe- rien für Arbeit und Soziales sowie Finanzen eingehend erörtert. Ergebnis: Alle Beteiligten erwarten von einer Chipkarte keine Beschleunigung der Prüfung, ob Be- schäftigte illegal oder legal beschäftigt werden. Offensichtlich weiß die FDP-Fraktion über diese De- batte und ihre Ergebnisse nichts. Anders ist nicht zu er- klären, dass sie sich in ihrem Antrag ausschließlich auf den Koalitionsvertrag bezieht, und der stammt bekannt- lich aus dem Jahr 2005. Diese Nachlässigkeit schadet dem Anliegen, illegale Arbeit besser zu bekämpfen. Es schadet auch dem Ansehen der Politik, weil der Ein- druck entsteht, sie sei nicht auf der Höhe der Zeit. A V a d g O a m k d Z d n b s e v b h t s s V g P v k z i D t G D t F g ß B d B m z F n r l u A T B R v m (C (D Auf der Höhe der Zeit ist die einmütige Präferenz von rbeitgebervertretern, Gewerkschaftsvertretern und den ertretern der beiden Ministerien, die Mitführung eines mtlichen Personaldokuments auf Baustellen oder an an- eren Arbeitsstätten zur Pflicht zu machen. Beim heuti- en Stand der Technik könnten die Kontrollbehörden an rt und Stelle anhand der personenbezogenen Daten auf lle relevanten Datenbanken zugreifen. Die Frage, ob je- and illegal oder legal beschäftigt ist, würde sofort ge- lärt. Notwendig ist weiterhin – das betonen die IG BAU, er Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der entralverband des Deutsches Baugewerbes gemeinsam –, as Schlupfloch der nachträglichen Meldung eines euen Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitge- er zu schließen. Heute ist es zulässig, ein neues Be- chäftigungsverhältnis bis zu sechs Wochen nach dem igentlichen Beginn der Beschäftigung bei der Sozial- ersicherung zu melden. Die Baufirma etwa, die illegal eschäftigt, kann sich bei Kontrollen so immer darauf inausreden, dass ein noch nicht gemeldeter Beschäftig- er gerade erst eingestellt worden sei und die Meldung elbstverständlich noch erfolge. Diese Lücke muss ge- chlossen werden. Zukünftig muss die Anmeldung beim ersicherungsträger vor Beginn der Beschäftigung erfol- en. Die Forderungen nach der Mitführungspflicht eines ersonaldokuments und der Meldung der Beschäftigung or Arbeitsantritt dürften wohl auch der Koalition be- annt sein. Aktiv geworden ist sie bisher noch nicht. Deshalb wird meine Fraktion in Kürze einen Antrag u diesen und anderen Maßnahmen vorlegen, mit denen llegale Beschäftigung wirksamer bekämpft und die urchsetzung von tariflichen Mindeststandards erleich- ert wird. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im runde kann ich es mit meiner Rede sehr kurz machen: er Antrag der FDP-Fraktion legt den Finger in die rich- ige Wunde, und deshalb unterstützen wir auch seine orderungen. Schließlich warten wir alle schon seit län- erem auf eine offizielle Verlautbarung seitens der Gro- en Koalition, wie sie es denn mit der Chipkarte für den aubereich oder einem Modellversuch in Berlin-Bran- enburg tatsächlich hält. Natürlich ist mir der Bericht der Arbeitsgruppe des MAS und des BMF vom Januar 2008 bekannt, aber ich uss zu diesem Bericht sagen, dass er mich nicht über- eugt hat und sich letztlich in seinem Fazit in nebulösen ormulierungen im Ungefähren verliert. Da wird von ei- er weiteren „vertieften“ Erörterung und von Optimie- ung bereits vorhandener Initiativen fabuliert, was letzt- ich nichts anders aussagt als: Wir lassen es, wie es ist, nd wir werden auch keine Initiative mehr ergreifen. – ber täglich grüßt uns das Murmeltier, wenn es um das hema Schwarzarbeit geht. Hier ist weit und breit keine esserung zu erkennen und bei der weiterhin inaktiven egierung auch nicht zu erwarten. Ich frage mich und or allem die Große Koalition, was eigentlich passieren uss, damit Bund und Länder endlich energischer gegen 16976 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 (A) (C) (B) (D) diesen Missbrauch vorgehen. Denn die Schwarzarbeit schadet nicht nur dem Staat sondern, vor allem vielen ehrlichen Handwerksbetrieben und klein- und mittel- ständischen Bauunternehmen, und sie verzerrt die Wett- bewerbssituation gerade und besonders im Baugewerbe. Es ist gar nicht auszudenken, über welche steuerli- chen Entlastungen – Achtung, liebe Kollegen von der CSU: genau hinhören – wir tatsächlich und ehrlich spre- chen könnten, wenn nur ein Teil der entgangenen Steuer- einnahmen aus der Schwarzarbeit generiert werden könnte. Die Einführung einer Chipkarte für den Baube- reich wäre zumindest den Versuch wert gewesen, auch wenn sie natürlich keine Erfolgsgarantie geben kann. Aber ohne einen Versuch werden wir es auch nie erfah- ren. Hier gilt wie in den guten alten Spontizeiten der Spruch: Wir wissen nicht, ob es besser wird, wenn es an- ders wird, aber wir wissen, dass es anders werden muss, damit es besser wird. Die Große Koalition und die Bundesregierung knei- fen, vertrauen auf die Zukunft – worauf eigentlich? –, und wir dürfen dann mit Spannung wieder den nächsten Bericht zum Stand der Schwarzarbeit und ihrer Bekämp- fung erwarten. Gerade der Union sei gesagt, dass sie dann auch nicht mehr das Recht hat, auf ihren diversen Homepages – siehe zum Beispiel Berliner CDU – die Einführung der Chipkarte unverdrossen zu fordern, sich aber dann im konkreten Fall vom Acker zu machen. Das ist Etikettenschwindel. Ich fordere Sie daher auf: Erklären Sie uns hier und heute, dass Sie sich dem Bericht der Arbeitsgruppe in- haltlich voll anschließen, oder stellen sie den Bericht strittig! Ansonsten sehe ich nicht ein, warum wir in Zu- kunft bei Ihnen in öffentlichen Diskussionen um die Be- kämpfung der Schwarzarbeit noch Nachsicht walten las- sen sollten. Geben Sie sich einen Ruck, und trauen Sie sich wenigstens einmal den Versuch in Berlin-Branden- burg zu! Noch gebe ich die Hoffnung nicht auf. 160. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Ich schließe die Aussprache.

    Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Innenaus-
    chusses zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem
    itel „Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer
    erfolgung“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Be-
    chlussempfehlung auf Drucksache 16/7950, den Antrag
    er Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/3536 abzu-
    ehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
    egenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp-

    ehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
    nd der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion
    ie Linke und Enthaltung vom Bündnis 90/Die Grünen

    ngenommen.

    Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
    Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der

    (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)


    – Drucksache 16/4972 –
    Überweisungsvorschlag:
    Rechtsausschuss (f)

    Innenausschuss

    Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
    eden zu Protokoll gegeben. Es handelt sich um die






    (A) )



    (B) )


    Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
    Reden der Kollegen Michael Grosse-Brömer, CDU/
    CSU, Christoph Strässer, SPD, der Kollegin Mechthild
    Dyckmans, FDP, der Kollegen Wolfgang Nešković, Die
    Linke, und Jerzy Montag, Bündnis 90/Die Grünen, so-
    wie des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred
    Hartenbach.



Rede von Michael Grosse-Brömer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ausgangspunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs zur

Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat ist das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April
2004. Darin hatte das Gericht die bisherige zu § 6 Abs. 2
u. 3 Bundesnotarordnung entwickelte Verwaltungspraxis
gerügt. Hauptkritikpunkt: Das Auswahlsystem werde
dem Prinzip der Bestenauslese nicht ausreichend gerecht,
deshalb sei es zumindest teilweise verfassungswidrig.

Notare sind für eine verlässliche und funktionstüchtige
Rechtspflege unentbehrlich. Deshalb ist das Eintreten des
höchsten deutschen Gerichts für die Bestenauslese im
Rahmen der Notarauswahl richtig und konsequent. Über
die Verwaltungsvorschriften der Länder ist ein verfas-
sungskonformes Auswahlsystem nicht zufriedenstellend
zu regeln. Mit dem Bundesrat bin ich deshalb der Ansicht,
dass aufgrund des erwähnten Urteils gesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht.

Durch die derzeit vorhandenen Schwächen beim Zu-
gang zum Anwaltsnotariat kommt es erfahrungsgemäß
auch immer wieder zu langwierigen Konkurrentenstreit-
verfahren. Dadurch können vakante Notarstellen oft län-
gere Zeit nicht wiederbesetzt werden. Auch dieses Manko
soll durch den Entwurf abgebaut werden.

Der maßgebliche Lösungsansatz des Gesetzentwurfs
– eine stärkere Berücksichtigung notarspezifischer Leis-
tungen – ist richtig. Den Rechtsanwälten, die den Wunsch
nach einer Bestellung als Anwaltsnotar haben, kann da-
durch der Quasi-Rückfall in studentische Zeiten, das
heißt innerhalb möglichst kurzer Zeit möglichst viele
Fortbildungsnachweise anzusammeln, erspart werden.

Unter dem Druck, häufig notarielle Fortbildungskurse
zu besuchen, welche regelmäßig an Wochenenden statt-
finden, leiden bislang wohl vor allem Frauen mit Kindern
bzw. Frauen mit Kinderwunsch. Das hat jedenfalls die
„Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen“ des DAV in einem
Memorandum ausdrücklich bemängelt. Insoweit ist zu
hoffen, dass durch den Wegfall des „Zwangs zum Schei-
nesammeln“ sowohl der niedrige Anteil von Frauen bei
den Anwaltsnotaren als auch der Familienzusammenhalt
erhöht werden können. Künftig soll es de lege ferenda
neben dem Ergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprü-
fung entscheidend auf das Ergebnis einer vor einem ei-
genständigen Prüfungsamt abzulegenden „notariellen
Fachprüfung“ ankommen. Auch dieses Konzept der Bes-
tenauslese mittels einer fachspezifischen Prüfung er-
scheint vom Ansatz her überzeugend. Gleichwohl lässt
ein Blick auf den geplanten Prüfungsaufwand und Prü-
fungsumfang etwas Besorgnis aufkommen. Bereits die
umfangreichen Einzelbestimmungen über die notarielle
Fachprüfung – §§ 7a bis 7i der geänderten BNotO – las-
sen bei mir die Befürchtung entstehen, dass sich die nota-
rielle Fachprüfung in der Praxis als „drittes juristisches

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(C (D taatsexamen“ darstellen könnte. So sollen die Prüfungsandidaten ihr Wissen in allen Rechtsgebieten der notaiellen Amtstätigkeit in sechs jeweils fünfstündigen ufsichtsarbeiten sowie einer mündlichen Prüfung – betehend aus einem Vortrag und einem Gruppenprüfungsespräch mit drei Abschnitten – unter Beweis stellen. olglich werden sich die Notaraspiranten, nachdem sie ereits zwei unzweifelhaft schwierige Staatsprüfungen estanden haben, de facto einem dritten juristischen taatsexamen stellen müssen. Das geht mir etwas zu weit! Ich halte es für unerlässlich, dass die Vorbereitung für ie notarielle Fachprüfung berufsbegleitend erfolgen ann und keine Auszeit erfordert. Dies auch vor dem Hinergrund, dass der freiberuflich tätige Kollege schließlich icht nur seinen Lebensunterhalt, sondern auch das Geld ür die Prüfung erarbeiten muss. Da für die Durchfühung der Prüfung ein organisatorisch eigenständiges rüfungsamt bei der Bundesnotarkammer eingerichtet erden soll und die hierfür anfallenden Kosten durch rüfungsgebühren ausgeglichen werden sollen, könnte ich die notarielle Fachprüfung für die Prüflinge nämlich icht nur als fachlich schwierig, sondern auch als teuer rweisen. Neben dem zentralen Punkt der Einführung einer noariellen Fachprüfung sieht der Gesetzentwurf eine Reihe on Änderungen und Ergänzungen der in § 6 Abs. 2 NotO normierten Regelvoraussetzungen für die Bestel ung vor. So soll es künftig auf eine tatsächlich ausgeübte ünfjährige Rechtsanwaltstätigkeit statt auf einen bloßen ulassungsnachweis ankommen. An anderen Voraussetzungen des Zugangs zum Analtsnotariat hält der Entwurf dagegen fest. Dies betrifft twa den Staatsangehörigkeitsvorbehalt oder die dreijähige örtliche Wartefrist. Bei dieser Frist soll künftig nicht ehr der Amtsgerichts-, sondern der Landgerichtsbezirk aßgebend sein. Im Einzelnen werden wir die Notwendigkeit einiger im ntwurf vorgesehener Änderungen des Zugangs zum Analtsnotariat noch im Verfahren diskutieren. So könnte twa für den Beibehalt der örtlichen Wartefrist das Vereiden des „Ämter-Hoppings“ im Rahmen hoheitlicher ätigkeiten angeführt werden. Andererseits fragt es sich, b es in Zeiten der modernen Kommunikation und der inführung des elektronischen Rechtsverkehrs tatsäch ich noch entscheidend auf das Vertrautsein mit den rtlichen Gegebenheiten ankommt. Hier gibt es auch bei en Verbänden und Rechtswissenschaftlern unterschiediche Ansichten. Meiner Ansicht nach kann ebenfalls interfragt werden, ob die von den Kandidaten nachzueisende notarspezifische Praxisausbildung tatsächlich 60 Stunden umfassen muss. Nach der ersten Lesung lassen sich sicherlich noch eitere Details mit Experten aus Wissenschaft und echtspflege diskutieren. Ich möchte hier auf eine beeutsame Frage eingehen, der wir deutschen Parlamenarier in der Vergangenheit vielleicht nicht immer die erorderliche Aufmerksamkeit haben zukommen lassen. Die ede ist vom Europarecht. Wenn bei Gesetzesberatungen m Bundestag teilweise erbittert um Details gerungen ird, soll man Brüssel oder auch Luxemburg nicht aus den Augen lassen. Das zeigt sich auch bei der Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat. Während auf nationaler deutscher Ebene über generelle Fragen wie die Bestenauslese oder spezielle Fragen wie die örtliche Wartefrist gestritten wird, ist nach über elfjährigem Streit zwischen Kommission und Bundesregierung am 12. Februar dieses Jahres als dritte Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik erhoben worden (Rs. C-54/08)


(A) )


(B) )

gehörigkeitsvorbehalt des § 5 BNotO, der nach Ansicht
der Kommission gegen die in den Art. 43 und 45 EGV sta-
tuierte Niederlassungsfreiheit verstößt. Sollte die Kom-
mission mit ihrer Klage obsiegen, hätten es deutsche No-
tare wohl bald mit europäischer Konkurrenz wie dem
solicitor und notary public Mark Kober-Smith aus Kent
zu tun. Dieser hatte – einen lukrativen Markt vor Augen –
das Vertragsverletzungsverfahren maßgeblich mitini-
tiiert.

Nun wäre die englische Konkurrenz aus meiner Sicht
nicht zu fürchten. Es könnte aber zu einer Inländerdiskri-
minierung kommen, wenn die deutschen Notare gemäß
§ 10a BNotO an ihren Amtsbereich gebunden wären, ihre
ausländischen Kollegen dagegen nicht. Dass mit diesem
Szenario das System der Bestenauslese und das Erforder-
nis der örtlichen Wartefrist aus einem ganz anderen
Blickwinkel zu bewerten wären, brauche ich hier wohl
kaum ausführlicher zu erläutern.

Worum es mir letztendlich geht, ist nicht vorauseilen-
der Gehorsam gegenüber Europa. Der EuGH muss
schließlich erst noch entscheiden. Ich möchte lediglich
die Sensibilität dahin gehend erhöhen, dass eine wichtige
und weitreichende Entscheidung in Europa zum hier
maßgeblichen Thema noch aussteht. Deshalb halte ich es
für angebracht, im vorliegenden Fall der Neuregelung
des Zugangs zum Anwaltsnotariat die Entwicklung in Eu-
ropa sehr genau zu verfolgen. Wenig wäre damit gewon-
nen, ein neues System des Zugangs zum Anwaltsnotariat
zu etablieren, nur um dieses dann anschließend nach dem
Urteil des EuGH wieder nachbessern zu müssen.

Nach allem unterstütze ich den Gesetzentwurf grund-
legend und in seinen wesentlichen Regelungen. Ich er-
laube mir aber auch die Mahnung zu einem aufmerksa-
men Blick nach Europa zu diesem Thema.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christoph Strässer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    In der letzten Sitzungswoche haben wir uns einem Ge-

    setzentwurf die Anwaltschaft betreffend gewidmet. In die-
    ser Woche richten wir unser Augenmerk auf das Berufs-
    bild des Notars. „Der Notar ist der weltliche Beichtvater.
    Er ist Puritaner von Profession und Ehrlichkeit“, heißt es
    bei Shakespeare. Dem Berufsbild des Notars werden
    durch die Rechtsuchenden demnach einige herausra-
    gende Eigenschaften zugeschrieben. Und tatsächlich
    kommt dem Notar in unserem Rechtssystem eine wichtige
    Bedeutung zu. Der Notar ist Amtsperson und betreut die
    Rechtsuchenden bei schwierigen und folgenreichen
    Rechtsgeschäften. Notare sind besonders ausgebildete
    und erfahrene Juristen. Dementsprechend sind nur quali-
    fizierte Juristen mit spezifischen Fachkenntnissen als

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    Zu Protokoll ge

    (C (D otare zu bestellen. In Deutschland gibt es etwa 600 hauptberufliche Notare und ungefähr 7 200 Analtsnotare. Um die Anwaltsnotare geht es in dem nun orgelegten Gesetzentwurf. Mit dem Bundesratsentwurf soll der Zugang zum Analtsnotariat neu geregelt und damit auf eine Entscheiung des Bundesverfassungsgerichts reagiert werden. as Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Verwal ungspraxis zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Die ndividuelle Prüfung der fachlichen Eignung des einzelen Bewerbers ist für den Bereich des Anwaltsnotariats anders als im Bereich des hauptberuflichen Notariats it mehrjährigem Anwärterdienst – wegen der einge chränkten Erkenntnismöglichkeiten und der größeren tellenund Bewerberzahlen praktisch nur schwer durchhrbar. Bisher beschränkte man sich bei der Verwaltungs raxis im Auswahlverfahren neben dem Ergebnis des weiten Staatsexamens auf eine formalisierte Auswahl ach eher quantitativ bestimmten Kriterien. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr festgetellt, dass diese Verwaltungspraxis und Rechtsprechung em Grundrecht auf freie Berufswahl nicht hinreichend echnung tragen, und eine individuelle Prüfung und Pronose der fachlichen Eignung des einzelnen Bewerbers efordert. Dazu gehöre eben auch eine stärkere und diferenziertere Gewichtung notarspezifischer Leistungen egenüber dem Ergebnis des oftmals zum Zeitpunkt der ewerbung lange zurückliegenden Staatsexamens. Soohl das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer mfassenden Qualifikation der Anwaltsnotare als auch as Interesse der Bewerber selbst, strikt nach ihrer Eigung und Befähigung für das Amt des Notars ausgewählt u werden, gebieten daher eine Neuregelung des Zugangs um Anwaltsnotariat. Eine länderübergreifende Arbeitsruppe ist dieser Notwendigkeit nachgekommen und hat nter Beteiligung des Justizministeriums und der Bundesotarkammer den vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist der Vorschlag, für ewerber um ein Anwaltsnotariat eine notarielle Fachrüfung vor einem bei der Bundesnotarkammer unter Beeiligung der betroffenen Landesjustizverwaltung einzuichtenden Prüfungsamt vorzusehen. Darüber hinaus uss der Bewerber seine Tätigkeit als Rechtsanwalt achweisen. Bisher galt sein Zulassungsnachweis als usreichend. Ferner muss er eine dreijährige hauptberufiche Tätigkeit im Landgerichtsbezirk statt bisher im mtsgerichtsbezirk sowie eine Reihe von Fortbildungseranstaltungen und eine Praxisausbildung als Notar achweisen. Wir sind sehr wohl der Meinung, dass eine notarielle ugangsprüfung zum Anwaltsnotariat eine geeignete aßnahme zur Verbesserung der Bestenauslese und der ahrung der Chancengleichheit der Bewerber ist. Die undesregierung hat in ihrer Stellungnahme aber – meier Meinung nach – zu Recht einige Änderungen vorgechlagen und darauf hingewiesen, dass neben einer Quaitätssicherung und gerechten Bestenauslese auch erücksichtigt werden muss, dass die erforderliche Beufsvorbereitung berufsbegleitend während der Anwaltsätigkeit geleistet werden muss. Sie regt an, im Laufe der Michael Grosse-Brömer gebene Reden parlamentarischen Beratungen zu prüfen, ob die Prüfungsanforderungen nach dem Bundesratsentwurf der durch die Berufsvorbereitung entstehenden Zusatzbelastung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausreichend Rechnung tragen. Entsprechendes gilt für die Praxisausbildung, die nach dem Gesetzentwurf vor der Bestellung zum Notar nachgewiesen werden muss. Denn es muss in jedem Fall bedacht werden, ob oder inwieweit von einem Bewerber um das Amt als Anwaltsnotar mehr verlangt werden kann als von Notarassessoren, die eine in der Regel drei Jahre dauernde Anwärterzeit ohne Fachprüfung absolvieren, bevor schließlich die Ernennung zum Notar erfolgt. Konkret stellen sich daher Fragen im Hinblick auf die Angemessenheit der Prüfungsanforderungen sowie der Anforderungen an die Praxisausbildung. Ich möchte an dieser Stelle einige Fragen aufwerfen, die wir in den anstehenden Verhandlungen für uns beantworten müssen. Der Umfang der Fachprüfung dürfte nicht ganz unproblematisch sein, da neben notarspezifischen Themen annähernd der gesamte Bereich des Bürgerlichen Rechts und das Gesellschaftsrecht umfasst werden. Es stellt sich die Frage, ob wir wirklich eine Art drittes Staatsexamen einführen wollen. Oder reicht es nicht vielmehr aus, die Prüfung auf die notarspezifischen Themenbereiche zu beschränken, da ohnehin das zweite Staatsexamen nach wie vor in die Gesamtbeurteilung für die Auswahl der Bewerber einfließt? Könnten nicht fünf statt sechs Aufsichtsarbeiten genügen? Der Deutsche Anwaltsverein warnt nicht ganz zu Unrecht vor einem neuen komplizierten, ressourcenverschlingenden System. Könnte der Prüfungsstoff nicht außerdem in einer Rechtsverordnung geregelt werden? Damit könnte der Verordnungsgeber flexibel auf sich wandelnde Anforderungen an das Berufsbild reagieren. In vielen Bundesländern wird der Prüfungsstoff in einer Rechtsverordnung geregelt. Als letzten Punkt möchte ich die Residenzpflicht der Bewerber problematisieren. Ich begrüße eine Lockerung der Regelung zur örtlichen Wartefrist, wie sie mit dem Bundesratsentwurf verbunden ist, nach dem die örtlichen Grenzen der Wartefrist vom Amtsauf den Landgerichtsbezirk ausgeweitet werden sollen. Doch wir sollten diskutieren, ob im Zuge der modernen Kommunikation und des elektronischen Rechtsverkehrs die örtliche Wartefrist grundsätzlich noch beibehalten werden sollte. In einer Zeit, in der der Ort der Rechtshandlung an Bedeutung verliert, verliert auch die Beschränkung möglicherweise ihre Berechtigung. Bei den hauptberuflichen Notaren gibt es eine ähnliche Beschränkung jedenfalls nicht. In kleinen oder ländlichen Bezirken kann die bisherige Regelung jedenfalls im Einzelfall dazu führen, dass die örtliche Wartezeit Bewerbern mit besseren Qualifikationen den Berufszugang verwehrt. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung könnten diese und weitere Fragen erörtert werden. Und ich bin mir sicher, dass, wenn die weiteren Beratungen genau so gut laufen wie die zu den Erfolgshonoraren, wir zu einem guten Ergebnis kommen werden. l e k B k k L w D H W O v a w g g e n e r h b s b l w V o s N f a d D n g d v b n l t e f f e Z v s s w g Zu Protokoll ge (C (D Das Anwaltsnotariat kann in Deutschland auf eine ange Geschichte zurückblicken. Bereits im Staat Preußen ntwickelte sich die Verbindung von Notariat und Advoatur. Diese Tradition hat sich bis heute fortgesetzt. Die esonderheit beim Anwaltsnotariat ist, dass diese Tätigeit nicht bundesweit in gleicher Weise ausgeübt werden ann, sondern je nach den Bestimmungen des jeweiligen andesrechts. In den neuen Bundesländern ist beispielseise eine Tätigkeit als Anwaltsnotar nicht vorgesehen. er Anwaltsnotar ist nur in den Ländern Berlin, Bremen, essen, Niedersachsen und in Teilen von Nordrheinestfalen und Schleswig-Holstein bekannt. Das Anwaltsnotariat hat sich grundsätzlich bewährt. bwohl Notare Träger eines öffentlichen Amtes sind und om Staat ernannt werden, üben sie ihre Tätigkeit unbhängig aus. Einer unzulässigen Vermischung von Analtstätigkeit und Ausübung des Notaramtes wird vorebeugt, indem der Anwaltsnotar dem Mandanten egenüber klarzustellen hat, in welcher Berufsausübung r ihm gegenüber tätig wird. Ist der Anwaltsnotar in seier Eigenschaft als Notar tätig geworden, schließt dies ine gleichzeitige Tätigkeit als Rechtsanwalt aus. Der Zugang zum Anwaltsnotariat ist an strenge Voaussetzungen geknüpft. Die Bestellung als Anwaltsnotar ängt wesentlich davon ab, ob in dem Amtsgerichtsezirk, in dem der Rechtsanwalt zugelassen wird, grundätzlich ein Bedarf für die Besetzung einer Notarstelle esteht. Weitere Kriterien sind unter anderem die persöniche und fachliche Eignung des Bewerbers, das Alter soie bestimmte allgemeine und örtliche Wartezeiten. Die oraussetzungen hierfür enthält die Bundesnotarrdnung. Das Bundesverfassungsgericht hat 2004 in einem Bechluss festgestellt, dass die Auswahlkriterien in § 6 der otarordnung unter Berücksichtigung der mit dem öf entlichen Amt der Notare verbundenen Besonderheiten us Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz grundsätzlich den Anforerungen des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz entsprechen. ie Berücksichtigung der Kriterien, insbesondere derjeigen zur fachlichen Eignung, seien verfassungsrechtlich eboten. Das Gericht hat aber des Weiteren entschieden, ass Auslegung und Anwendung der Normen nicht den erfassungsrechtlichen Erfordernissen genügen. So sei ei der Auswahl der Bewerber für das Amt des Anwaltsotars nicht der Vorrang desjenigen mit der besten fachichen Eignung gewährleistet. Das Gericht hat zudem kriisiert, dass es beim Zugang zum Anwaltsnotariat an iner konkreten und einzelfallbezogenen Bewertung der achlichen Leistung des Bewerbers mangele. Der Bundesrat hat die Entscheidung des Bundesverassungsgerichts zum Anlass genommen, einen Gesetzntwurf zur Änderung der Bundesnotarordnung mit dem iel der Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat orzulegen. Diese Initiative des Bundesrates ist grundätzlich zu begrüßen. Unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts haben sich die Notarkammern des Analtsnotariats bereits seit längerer Zeit für eine Neureelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat ausgesprochen. Christoph Strässer gebene Reden Der Gesetzentwurf führt ein Zugangsund Auswahlsystem ein, das sowohl fachliche Mindeststandards sichern, als auch eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Auswahlentscheidung ermöglichen soll. Dazu schlägt der Entwurf im Einzelnen die Einführung einer notariellen Fachprüfung vor einem bei der Bundesnotarkammer einzurichtenden Prüfungsamt vor. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nur solche Bewerber zu Notaren bestellt werden, die sich umfassend auf die notarielle Tätigkeit vorbereiten und unter Beweis gestellt haben, dass sie über die für die Ausübung dieses Amtes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und diese praxisgerecht umsetzen können. Der Gesetzentwurf unterlässt es jedoch, konkrete Vorgaben dazu zu machen, wie der Erwerb dieser Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgen soll. Bei der Beratung über das Rechtsdienstleistungsgesetz waren wir uns im Deutschen Bundestag einig darin, dass das Gesetz dem Ziel dienen muss, die Qualität der Rechtsberatung im Interesse der Mandanten zu sichern. Dieser Maßstab muss auch bei der Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat angelegt werden. Es ist daher zu überlegen, ob der Zugang nicht darüber hinaus eine berufsbegleitende Vorbereitung während der Anwaltstätigkeit erfordern sollte. Dies kann beispielsweise durch die Pflichtteilnahme an Grundkursen zur Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung erreicht werden. Auf den Nachweis von Praxiserfahrung sollte im Interesse einer qualifizierten Rechtspflege nicht verzichtet werden. Die Anwaltschaft und die Bundesregierung haben sich hierzu ähnlich geäußert. Fraglich ist darüber hinaus, ob es der in § 6 Abs. 2 des Entwurfs vorgesehenen Wartezeit von drei Jahren in dem Landgerichtsbezirk, in dem die in Aussicht genommene Notarstelle zu besetzen ist, tatsächlich bedarf. Es ist vielfach darauf hingewiesen worden, dass heute in Zeiten des elektronischen Rechtsverkehrs die in der Gesetzesbegründung geforderte Wartefrist, die den Bewerber mit dem Umgang mit Rechtsuchenden, Gerichten und Behörden im Landgerichtsbezirk vertraut machen soll, entbehrlich geworden ist. Auch hier bedarf es einer näheren Prüfung, ob die Wartefrist tatsächlich geeignet ist, die Qualität des Anwaltsnotariats zu sichern oder ob sie vielmehr ein bürokratisches Hindernis ist, das einer vergangenen Zeit angehört. Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird, einvernehmlich zu einer guten Lösung zu kommen. Die Hinweise und Vorschläge der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf sind dazu überwiegend sachgerecht. Wir sollten uns daher zügig mit den Vertretern der entsprechenden Berufsverbände und Kammern zusammensetzen, um gemeinsam nach einer akzeptablen Regelung für den Zugang zum Anwaltsnotariat zu suchen. Der Gesetzentwurf des Bundesrates bietet dafür eine gute Beratungsgrundlage. Im Jahre 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verwaltungspraxis der Bundesländer für die Zulassung zum Anwaltsnotariat verfassungs w d Ä r B o t s V B d i H d c s g g s l f 1 m A M s s d v s n Z l B g n w s m S s r e E s s P k p Zu Protokoll ge (C (D idrig ist und nachgebessert werden muss. Der Entwurf es Bundesrates möchte diesen Vorgaben nun mit einer nderung der Bundesnotarordnung nachkommen. Be eits diese Herangehensweise überzeugt nicht. Denn das undesverfassungsgericht hatte nicht die Bundesnotarrdnung, also Bundesrecht, gerügt, sondern die Verwalungspraxis der Länder. Es ist daher einigermaßen seltam, dass die Länder nicht etwa ihre beanstandete erwaltungspraxis nachbesserten, sondern nun mit einem undesratsentwurf die vom Gericht unbeanstandete Bunesnotarordnung verändern wollen. Anstatt zu tun, was hnen selbst möglich ist, rufen die Länder also nach der ilfe des Bundes. Wir werden also im Gesetzgebungsverfahren erstens iskutieren müssen, ob wir überhaupt eine bundesrechtlihe Lösung wollen. Für eine bundesrechtliche Lösung präche immerhin das Ziel einer bundeseinheitlichen Reelung. Aber die Einheit der Rechtsordnung ist für sich enommen noch kein Wert. Sie trägt – als Zielstellung – ogar ein besonderes Risiko in sich. Es ist das grundsätziche Risiko, es für 16 Länder auf einmal und zentral alsch zu machen – bei gleichzeitigem Verzicht auf 6 Einzelchancen für die Landesgesetzgeber, es besser zu achen. Bei sieben Bundesländern, die derzeit über ein nwaltsnotariat verfügen, ergäbe das für die vorliegende aterie sogar eine Glückszahl an Chancen. Mir scheint aber, der Entwurf verwirklicht eher das Riiko und nicht die Chance: Er ist an den inhaltlichen Vorgaben des Bundesverfasungsgerichtes zu messen. Im Kern lassen sich zwei Hauptvorgaben der Entscheiung des Bundesverfassungsgerichtes entnehmen: Zum einen war dafür zu sorgen, dass im Zulassungserfahren die im Anwaltsberuf erworbenen notarspezifichen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers in eiem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen im weiten Juristischen Staatsexamen bewertet werden. Zum anderen war künftig sicherzustellen, dass im Zuassungsverfahren insgesamt aussagekräftige fachliche eurteilungsmaßstäbe zugrunde gelegt werden. Wie geht der Entwurf des Bundesrates mit diesen Voraben um? Anstatt Kriterien zu liefern, nach denen die otarspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten der Beerber neben den Leistungen im Zweiten Staatsexamen achgemäß bewertet werden könnten, führt der Entwurf it der notariellen Fachprüfung gleichsam ein drittes taatsexamen ein. Nicht die langjährige juristisch praktiche Tätigkeit eines Menschen ist danach von besondeem Belang, sondern dessen kurzfristiges Aufbäumen in iner Prüfungssituation. Nach meinem Verständnis der ntscheidung war es jedoch die Intention des Verfasungsgerichtes, die im Beruf erworbenen notarspezifichen Kenntnisse und Fähigkeiten – als Leistung in der raxis – mit einer stärkeren Gewichtung zu versehen. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren zweitens disutieren müssen, ob wir überhaupt eine notarielle Fachrüfung wollen. Mechthild Dyckmans gebene Reden Wir werden dann drittens darüber reden müssen, ob wir sie in der gewählten Art wollen. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere die des Deutschen Anwaltsvereines, enthalten reichlich Kritik, mit der wir uns dann im weiteren Beratungsverfahren auseinanderzusetzen haben. Schließlich wird viertens der enorme organisatorische und personelle Aufwand kritisch zu besprechen sein, den diese neue Prüfung nach sich zieht. Als Ergebnis will ich zusammenfassen: Wenn wir im Gesetzgebungsverfahren gangbare Wege erkennen, wie wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht mit weniger Aufwand und besseren Ergebnissen umsetzen können, dann sollten wir einen dieser Wege tunlichst beschreiten und den vorgelegten Entwurf schreddern. Mit seinem Beschluss vom 20. April 2004 hat das Bun desverfassungsgericht die bisherige Zulassungspraxis zum Anwaltsnotariat in weiten Teilen gekippt und damit zugleich auch dem bisher praktizierten Punktesystem eine deutliche Rüge erteilt, denn das bisherige Auswahlverfahren, so das Gericht, misst der spezifischen fachlichen Eignung für das Amt des Notars nur eine untergeordnete Rolle bei und überbetont im Gegensatz dazu die allgemeine Befähigung für juristische Berufe und Erfahrungen aus dem Anwaltsberuf. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung ist es aus Sicht der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen so notwendig wie richtig, die Zugangsregelungen zum Anwaltsnotariat zu überarbeiten und die Zulassungsentscheidung deutlich stärker als bisher an eine individuelle Prüfung und fachliche Eignungsprognose der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber zu knüpfen. Es ist zu begrüßen, dass sich das Bundesjustizministerium mit den Justizverwaltungen der Bundesländer mit Anwaltsnotariat sowie der Bundesnotarkammer zusammengesetzt hat, um zeitnah in den erforderlichen Diskussionsprozess um Neuregelungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat einzutreten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis eben dieses – drei Jahre währenden – Diskussionsprozesses. Ich meine, dass die nun auf dem Tisch liegenden Vorschläge zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat im Grundsatz in die richtige Richtung gehen. Die aus meiner Sicht zentrale Neuerung betrifft die Einführung einer notariellen Fachprüfung zum Anwaltsnotariat. Eine solche Prüfung sichert die persönliche und fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Arbeit im Anwaltsnotariat, in dem es die notarspezifischen Kompetenzen und Leistungen der Bewerber stärker als bisher berücksichtigt. Die notarielle Fachprüfung trägt damit ganz zentral dazu bei, dem Ziel der Bestenauslese auch im Bereich des Anwaltsnotariates Rechnung zu tragen. In der öffentlichen Diskussion über den Gesetzentwurf wird nur in einzelnen, kleineren Punkten Kritik geäußert. So wird die Frage aufgeworfen, ob der Umfang des schriftlichen Teils der Fachprüfung angemessen ausgestaltet worden ist. Es erscheint auch mir auf den ersten B s d r c r s i n a b h u A d d z a m n l i d s l w s A v r z z w s a s w w B t K t d E Z w Z d d m g r s Zu Protokoll ge (C (D lick nicht unbedingt nachvollziehbar, warum es hierbei echs fünfstündiger Prüfungsklausuren bedürfen soll, in enen zudem thematisch über die notarspezifischen Beeiche hinaus zum Beispiel auch Wissen zum Bürgerlihen, zum Handelsund zu verschiedentlichem Prozessecht geprüft werden soll. Ist es wirklich gewollt, dass die chriftliche Fachprüfung zum Anwaltsnotariat – das ja mmerhin im Nebenberuf ausgeübt wird – den Umfang eies dritten juristischen Staatexamens erhält? Bei der Bentwortung dieser Frage sollte nicht unberücksichtigt leiben, dass der mit einer so umfänglichen Prüfung einergehende Vorbereitungsaufwand erheblich sein dürfte nd überdies die Bewerber ja zeitgleich auch noch als nwälte praktizieren. Von daher möchte ich anregen, ass wir uns der Frage der Prüfungsdichte im Rahmen er Beratungen im Rechtsausschuss noch einmal genauer uwenden. Es gibt noch einen weiteren Punkt, den ich mit Blick uf das Anwaltsnotariat an dieser Stelle ansprechen öchte. Er betrifft den Anteil weiblicher Anwaltsnotarinen, der bislang – immer noch – deutlich unter 10 Prozent iegt, obgleich der Anteil weiblicher Rechtsanwältinnen nzwischen bei über 30 Prozent angekommen ist. Ich enke, dieser Umstand kann und darf uns nicht zufrieden tellen. Auch der Gesetzgeber muss sich der Frage stelen, wie der Anteil weiblicher Anwaltsnotarinnen erhöht erden kann. Dies sollten wir gerade auch in der Diskus ion um die veränderten Zulassungsvoraussetzungen zum nwaltsnotariat nicht aus dem Blick verlieren. Ich plädiere dafür, dass wir die Beratungen zu dem orliegenden Gesetzentwurf zügig und zielorientiert fühen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt inwischen fast vier Jahre zurück. Die jetzigen Anwärter um Anwaltsnotariat sind unsicher, wie es weitergehen ird. Die organisatorische Durchführung des Verfahrens ei, so versicherte die Bundesnotarkammer, kurzfristig relisierbar. Von daher denke ich, dass eine zeitnahe Verabchiedung des Gesetzentwurfes nicht nur richtig und ünschenswert, sondern auch machbar ist. Wir Grünen erden hieran konstruktiv mitarbeiten. A Wir beraten heute einen Gesetzentwurf des Bundesraes zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat. ern des Gesetzesvorschlags ist die Einführung einer no ariellen Fachprüfung, deren Benotung neben der Note es zweiten Staatsexamens für die Bestenauslese bei der ntscheidung der Landesjustizverwaltungen über den ugang zum Anwaltsnotariat entscheiden soll. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorhaben. Das bisherige Auswahlsystem für den Zugang zum Analtsnotariat ist nur noch schwierig zu handhaben. Das ählen von Punkten für die Dauer der Anwaltstätigkeit, en Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die Zahl er als Notarvertreter aufgenommenen Urkunden und anch andere Tätigkeiten ist streitanfällig. Ein grundleender Mangel des bestehenden Systems liegt zudem dain, dass die genannten Kriterien nur quantitativer Art ind: Die Dauer der Anwaltstätigkeit wird lediglich nach Wolfgang NeškoviæWolfgang Nešković gebene Reden Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach Jahren bemessen. Der individuelle Umfang, die Art und Qualität der Anwaltstätigkeit sind ohne Bedeutung. Entsprechendes gilt für die weiteren genannten Zugangskriterien nach dem geltenden Recht. Echte Qualitätssicherung sieht anders aus. Faire Chancen für alle Bewerber erfordern eine Neuregelung. Das Regelungsmodell einer notariellen Fachprüfung ist geeignet, Qualitätssicherung und eine gerechte Bestenauslese zu erreichen. Eine notarielle Fachprüfung sichert die für den Berufseinstieg erforderliche fachliche Qualität der Berufsangehörigen. Sie ist geeignet, klare und transparente Zugangskriterien zum Anwaltsnotariat zu schaffen. Sie kann deshalb Rechtsstreitigkeiten vermeiden helfen. Sie ermöglicht eine gerechte Bestenauslese. Ich verspreche mir von ihr auch deutlich mehr Chancen für Rechtsanwältinnen, den Notarberuf zu ergreifen, was Not tut. Bisher sind Notarinnen im Anwaltsnotariat deutlich unterrepräsentiert. Die Einführung einer notariellen Fachprüfung ist daher gut. Bei den weiteren Beratungen zu ihrer Ausgestaltung im Einzelnen werden wir aber auch berücksichtigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber für den Zugang zum Notaramt die erforderliche Vorbereitung auf den Notarberuf berufsbegleitend während ihrer Anwaltstätigkeit leisten müssen. Die neuen Anforderungen für die notarielle Fachprüfung müssen den Erfordernissen der Praxis entsprechen. Wir wollen Leute, die in der Praxis erfahren sind und gute Arbeit leisten, und wir müssen darauf achten, dass wir nicht diejenigen bevorzugen, die es sich leisten können, sich mit viel Zeit und Geld auf theoretische Prüfungsfragen vorzubereiten. Ich denke, wir sind uns auch darin einig, dass in der notariellen Fachprüfung nur notarspezifische Themen abgefragt werden sollten. Einzelne Anforderungen des Entwurfs können vielleicht reduziert werden. Vier an Stelle von sechs Klausuren wären wohl auch ausreichend. Einen zweiten mir wichtigen Punkt des Gesetzentwurfs möchte ich noch ansprechen. Der Entwurf des Bundesrates hält an der sogenannten örtlichen Wartezeit fest. Örtliche Wartezeit heißt, dass zum Anwaltsnotar nur bestellt werden soll, wer zuvor drei Jahre in dem Ort als Anwalt tätig war, in dem die Notarstelle zu besetzen ist. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, auf eine solche Regelung zu verzichten. Auch auswärtige Bewerber können ohne weiteres leistungsfähig sein. Wir sollten diese Frage im parlamentarischen Verfahren besonders sorgfältig prüfen. Es ist an der Zeit, den Zugang zum Anwaltsnotariat zu modernisieren. Lassen Sie uns eine Regelung aus einem Guss schaffen, die die Qualität der Amtstätigkeit der Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare auch in der Zukunft sichert und die gleiche Chancen für alle Bewerberinnen und Bewerber gewährleistet. Der Gesetzentwurf des Bundesrates bietet hierfür ein klares und richtiges Regelungsmodell. w n a i A F s i n G G K g w b E g u g e e (C (D Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent urfs auf Drucksache 16/4972 an die in der Tagesordung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es nderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann st die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 a bis 13 c auf: a)





    (A) )


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