Plenarprotokoll 16/158
Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Weis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Jörg Vogelsänger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 27:
a) Antrag der Abgeordneten Jürgen
Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Keine Sozialisierung von Spe-
kulationsverlusten – Voraussetzungen
für eine grundlegende Reform des
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . .
Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . .
Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Peer Steinbrück, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16667 A
16668 A
16669 D
16670 A
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16676 B
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16680 A
16681 C
16683 A
16684 C
16686 C
16687 C
16687 D
Deutscher B
Stenografisch
158. Sitz
Berlin, Freitag, den
I n h a l
Tagesordnungspunkt 26:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und der SPD eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur verbesserten Ein-
beziehung der selbst genutzten Wohnim-
mobilie in die geförderte Altersversorgung
(Eigenheimrentengesetz – EigRentG)
(Drucksache 16/8869) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . .
Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Volker Schneider (Saarbrücken)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b
c
M
L
D
16659 A
16659 A
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16662 C
16664 C
16665 D
öffentlich-rechtlichen Finanzsektors
schaffen
(Drucksache 16/8771) . . . . . . . . . . . . . . . . 16671 A
undestag
er Bericht
ung
25. April 2008
t :
) Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler,
Martin Zeil, Dr. Hermann Otto Solms,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Reaktion auf die Krise der
staatlichen Banken
(Drucksache 16/6998) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert
Schui, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Sozialisierung der Verluste ver-
hindern – Sicherungsfonds für privaten
Finanzsektor schaffen
(Drucksache 16/8888) . . . . . . . . . . . . . . .
artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
eo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
r. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
16671 A
16671 A
16671 B
16672 C
16674 C
Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
16688 A
16689 A
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008
Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 28:
a) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Neurege-
lung des Wohngeldrechts und zur
Änderung anderer wohnungsrecht-
licher Vorschriften
(Drucksachen 16/6543, 16/8918) . . . .
– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 16/8923) . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter,
Lutz Heilmann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Heiz-
kostenzuschüsse für einkommens-
schwache Privathaushalte ermögli-
chen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Bettina Herlitzius, Markus Kurth,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Erwerbsarmut verhin-
dern – Einkommen stärken – Wohn-
geld jetzt verbessern
(Drucksachen 16/3351, 16/8053, 16/8922)
Wolfgang Tiefensee, Bundesminister
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . .
Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 29:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der
Vereinbarung von Erfolgshonoraren
(Drucksachen 16/8384, 16/8916) . . . . . . . . . .
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16692 C
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16694 A
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16696 B
16697 C
16698 B
16699 C
16701 A
16701 B
16702 A
lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . .
r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . .
erzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 30:
) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion DIE LINKE eingebrachten
Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Anspruchs- und Anwart-
schaftsüberführungsgesetzes (2. AAÜG-
ÄndG)
(Drucksache 16/7035) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Keine Diskriminierungen und
Ungerechtigkeiten gegenüber Älteren in
den neuen Bundesländern bei der Über-
leitung von DDR-Alterssicherungen in
bundesdeutsches Recht
(Drucksache 16/7019) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Gerechte Alterseinkünfte für
Beschäftigte im Gesundheits- und So-
zialwesen der DDR
(Drucksache 16/7020) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Gerechte Lösung für die ren-
tenrechtliche Situation von in der DDR
Geschiedenen
(Drucksache 16/7021) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Schaffung einer gerechten Ver-
sorgungslösung für die vormalige be-
rufsbezogene Zuwendung für Ballett-
mitglieder in der DDR
(Drucksache 16/7022) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Regelung der Ansprüche der
Bergleute der Braunkohleveredlung
(Drucksache 16/7023) . . . . . . . . . . . . . . .
16702 B
16703 B
16704 B
16706 C
16707 B
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16709 C
16709 D
16709 D
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 III
g) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Beseitigung von Rentennachtei-
len für Zeiten der Pflege von Angehöri-
gen in der DDR
(Drucksache 16/7024) . . . . . . . . . . . . . . . .
h) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Rentenrechtliche Anerken-
nung für fehlende Zeiten von Land-
und Forstwirten, Handwerkern und an-
deren Selbstständigen sowie deren mit-
helfenden Familienangehörigen aus der
DDR
(Drucksache 16/7025) . . . . . . . . . . . . . . . .
i) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Rentenrechtliche Anerken-
nung von zweiten Bildungswegen und
Aspiranturen in der DDR
(Drucksache 16/7026) . . . . . . . . . . . . . . . .
j) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Rentenrechtliche Anerken-
nung von DDR-Sozialversicherungsre-
gelungen für ins Ausland mitreisende
Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie
von im Ausland erworbenen renten-
rechtlichen Zeiten
(Drucksache 16/7027) . . . . . . . . . . . . . . . .
k) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Rentenrechtliche Anerken-
nung aller freiwilligen Beiträge aus
DDR-Zeiten
(Drucksache 16/7028) . . . . . . . . . . . . . . . .
l) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Kein Versorgungsunrecht bei
den Zusatz- und Sonderversorgungen
der DDR
(Drucksache 16/7029) . . . . . . . . . . . . . . . .
m) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Regelung der Ansprüche und
Anwartschaften auf Alterssicherung für
Angehörige der Deutschen Reichsbahn
(Drucksache 16/7030) . . . . . . . . . . . . . . . .
n) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Angemessene Altersversor-
o
p
q
D
M
D
A
D
A
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T
a
16710 A
16710 A
16710 A
16710 B
16710 B
16710 C
16710 C
gung für Professorinnen und Professo-
ren neuen Rechts, Ärztinnen und Ärzte
im öffentlichen Dienst, Hochschul-
lehrerinnen und Hochschullehrer, Be-
schäftigte universitärer und anderer
wissenschaftlicher außeruniversitärer
Einrichtungen in den neuen Bundeslän-
dern
(Drucksache 16/7031) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Schaffung einer angemessenen
Altersversorgung für Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes, die nach 1990
ihre Tätigkeit fortgesetzt haben
(Drucksache 16/7032) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Schaffung einer angemessenen
Altersversorgung für Angehörige von
Bundeswehr, Zoll und Polizei, die nach
1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben
(Drucksache 16/7033) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Einheitliche Regelung der Al-
tersversorgung für Angehörige der
technischen Intelligenz der DDR
(Drucksache 16/7034) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
aria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . .
r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . .
nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . .
r. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . .
nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 31:
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Fakultativprotokoll vom
18. Dezember 2002 zum Übereinkom-
men gegen Folter und andere grau-
16710 C
16710 D
16711 A
16711 A
16711 B
16711 C
16712 B
16713 B
16714 C
16715 C
16716 D
16717 C
16718 C
16719 B
16721 A
16721 B
16721 D
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008
same, unmenschliche oder erniedri-
gende Behandlung oder Strafe
(Drucksache 16/8249) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck
(Köln), Marieluise Beck (Bremen),
Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Für eine effektive Umset-
zung des Zusatzprotokolls zur VN-Anti-
Folter-Konvention
(Drucksache 16/8760) . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe
– zu dem Antrag der Abgeordneten Florian
Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP: Für eine zü-
gige Zeichnung, Ratifizierung und Um-
setzung des Zusatzprotokolls zur Anti-
Folter-Konvention der Vereinten Natio-
nen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Volker
Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen),
Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Für eine unverzügliche Zeich-
nung und Ratifizierung des Zusatzpro-
tokolls zur Anti-Folter-Konvention der
Vereinten Nationen
(Drucksachen 16/455, 16/360, 16/8790) . . . .
Tagesordnungspunkt 32:
Antrag der Abgeordneten Volker Beck
(Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Markus
Kurth, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das euro-
päische Antidiskriminierungsrecht weiter-
entwickeln
(Drucksache 16/8198) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 33:
Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller
(Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
N
E
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A
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16722 D
16723 A
16723 A
16723 C
16723 D
16725 A
16725 D
16726 B
16727 A
IS 90/DIE GRÜNEN: Kenia stabilisieren –
ntwicklung in Frieden unterstützen
Drucksache 16/8403) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . .
arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . .
Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 34:
ntrag der Abgeordneten Volker Beck
Köln), Birgitt Bender, Alexander Bonde,
eiterer Abgeordneter und der Fraktion
ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz
erstellen – Empfehlungen des Bundes-
echnungshofes zur Mitarbeit von Beschäf-
igten aus Verbänden und Unternehmen in
bersten Bundesbehörden zügig umsetzen
Drucksache 16/8762) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakulta-
tivprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum
Übereinkommen gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedri-
gende Behandlung oder Strafe
Antrag: Für eine effektive Umsetzung des
Zusatzprotokolls zur VN-Anti-Folter-
Konvention
Antrag: Für eine zügige Zeichnung, Rati-
fizierung und Umsetzung des Zusatzproto-
kolls zur Anti-Folter-Konvention der Ver-
einten Nationen
Antrag: Für eine unverzügliche Zeichnung
und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur
Anti-Folter-Konvention der Vereinten Na-
tionen
Tagesordnungspunkt 31 a und b und Zusatz-
agesordnungspunkt 8)
te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16727 D
16727 D
16729 A
16730 A
16731 B
16732 A
16733 A
16733 C
16735 A
16736 A
16737 C
16738 C
16739 B
16740 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 V
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Das europäische Antidiskrimi-
nierungsrecht weiterentwickeln (Tagesord-
nungspunkt 32)
Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
Antrags: Kenia stabilisieren – Entwicklung in
Frieden unterstützen (Tagesordnungspunkt 33)
Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . .
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Transparenz herstellen – Emp-
fehlungen des Bundesrechnungshofes zur
Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden
und Unternehmen in obersten Bundesbehör-
den zügig umsetzen (Tagesordnungspunkt 34)
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Michael Hartmann (Wackernheim)
(SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16740 D
16741 C
16741 D
16743 A
16741 D
16744 C
16745 D
16746 C
16747 A
16748 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16659
(A) )
(B) )
158. Sitz
Berlin, Freitag, den
Beginn: 9.0
1) Anlage 5
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16735
(A) )
(B) )
Johannes Zapf, Uta SPD 25.04.2008
DIE GRÜNEN
Hoffmann (Wismar), Iris SPD 25.04.2008
Jung (Karlsruhe), SPD 25.04.2008
Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25.04.2008
Wimmer (Neuss),
Willy
CDU/CSU 25.04.2008
Anlage 1
Liste der entschuldigt
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aigner, Ilse CDU/CSU 25.04.2008
Albach, Peter CDU/CSU 25.04.2008
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.04.2008
Bernhardt, Otto CDU/CSU 25.04.2008
Bierwirth, Petra SPD 25.04.2008
Binninger, Clemens CDU/CSU 25.04.2008
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 25.04.2008
Brüning, Monika CDU/CSU 25.04.2008
Bülow, Marco SPD 25.04.2008
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 25.04.2008
Döring, Patrick FDP 25.04.2008
Dörmann, Martin SPD 25.04.2008
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 25.04.2008
Friedhoff, Paul K. FDP 25.04.2008
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 25.04.2008
Gleicke, Iris SPD 25.04.2008
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.04.2008
Götz, Peter CDU/CSU 25.04.2008
Golze, Diana DIE LINKE 25.04.2008
Günther (Plauen),
Joachim
FDP 25.04.2008
Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.04.2008
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 25.04.2008
Haustein, Heinz-Peter FDP 25.04.2008
Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/ 25.04.2008
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
leiminger, Christian SPD 25.04.2008
limke, Jürgen CDU/CSU 25.04.2008
otting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.04.2008
unert, Katrin DIE LINKE 25.04.2008
r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 25.04.2008
opez, Helga SPD 25.04.2008
ogg, Ursula SPD 25.04.2008
ortler, Marlene CDU/CSU 25.04.2008
itzsche, Henry fraktionslos 25.04.2008
aula, Heinz SPD 25.04.2008
r. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 25.04.2008
r. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 25.04.2008
ix, Sönke SPD 25.04.2008
oth (Heringen),
Michael
SPD 25.04.2008
charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.04.2008
chily, Otto SPD 25.04.2008
chmidt (Nürnberg),
Renate
SPD 25.04.2008
chneider (Erfurt),
Carsten
SPD 25.04.2008
chultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 25.04.2008
teinbach, Erika CDU/CSU 25.04.2008
euchner, Jella SPD 25.04.2008
eisskirchen
(Wiesloch), Gert
SPD 25.04.2008
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
16736 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008
(A) )
(B) )
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativ-
protokoll vom 18. Dezember 2002 zum
Übereinkommen gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe
– Antrag: Für eine effektive Umsetzung des
Zusatzprotokolls zur VN-Anti-Folter-Kon-
vention
– Antrag: Für eine zügige Zeichnung, Ratifi-
zierung und Umsetzung des Zusatzproto-
kolls zur Anti-Folter-Konvention der Ver-
einten Nationen
– Antrag: Für eine unverzügliche Zeichnung
und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur
Anti-Folter-Konvention der Vereinten Na-
tionen
(Tagesordnungspunkt 31 a und b, Zusatztages-
ordnungspunkt 8)
Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute in ers-
ter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe. Lassen Sie mich zunächst die
Geschichte dieses Schutzregimes und seines Überwa-
chungsmechanismus nachzeichnen, bevor ich auf die
Forderungen und Kritikpunkte der Opposition eingehen
werde.
Die Vereinten Nationen haben am 10. Dezember 1984
das „Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder
Strafe“ die UN-Anti-Folter-Konvention, verabschiedet.
Die UN-Anti-Folter-Konvention trat am 26. Juni 1987
nach der Ratifizierung durch 20 Mitgliedstaaten in Kraft.
Zurzeit haben 145 Staaten – unter anderem auch die Bun-
desrepublik Deutschland – die Konvention ratifiziert. Die
Einhaltung des Vertragswerks wird vom UN-Ausschuss
gegen Folter überwacht. Die Konvention ist völkerrecht-
lich verbindlich. Sie ergänzt die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte von 1948 und die Genfer Konven-
tionen von 1949 und deren Zusatzprotokoll von 1977, in-
dem sie „Folter“ genau definiert und Maßnahmen zu ihrer
Verhinderung, Verfolgung und Bestrafung regelt.
Am 18. Dezember 2002 hat die UN-Generalver-
sammlung das Fakultativprotokoll zur UN-Anti-Folter-
konvention angenommen. Das „Optional Protocol to the
Convention Against Torture“, OPCAT, enthält einen prä-
ventiven Ansatz zum Schutz vor Folter und steht seit
Anfang 2003 zur Ratifizierung bereit. Die Bundesregie-
rung hat das Fakultativprotokoll am 20. September 2006
gezeichnet.
Ziel des Fakultativprotokolls ist es, durch einen prä-
ventiven Ansatz den Schutz vor Folter weltweit zu ver-
bessern. Zu diesem Zweck sieht das Fakultativprotokoll
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inen internationalen Präventions- bzw. Kontroll-
echanismus in Form eines Unterausschusses des Anti-
olter-Ausschusses der UN sowie die Verpflichtung zur
inrichtung entsprechender nationaler Präventionsme-
hanismen vor.
Der internationale Präventionsmechanismus soll nach
em Vorbild des Europäischen Anti-Folter-Ausschusses
n den Mitgliedstaaten Besuche durchführen und hat das
echt, Empfehlungen auszusprechen. Die nationalen
räventionsmechanismen sind als unabhängige Gremien
inzurichten und müssen ebenfalls Besuchs- und Emp-
ehlungsrecht erhalten. Vorgesehen sind die Einrichtung
iner Bundesstelle zur Verhütung von Folter sowie einer
änderkommission.
Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz-
ntwurf enthält zwei Elemente: Er hat zum einen die Ra-
ifizierung zum Inhalt. Damit wird das Fakultativproto-
oll für die Bundesrepublik bindend und Bestandteil der
eutschere Rechtsordnung. Darüber hinaus wird zum an-
eren die Umsetzung, das heißt insbesondere die Ein-
ichtung des nationalen Kontroll- und Besuchsmechanis-
us, geregelt.
Das Fakultativprotokoll verpflichtet die Vertragsstaa-
en, einen oder mehrere nationale Präventionsmechanis-
en einzurichten. Für Deutschland besteht die Besonder-
eit, dass die erforderlichen institutionellen Änderungen
owohl in die Bundes- als auch in die Landeszuständig-
eiten fallen, da Gewahrsamseinrichtungen sowohl beim
und als auch den Ländern bestehen.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind die Gewahr-
amseinrichtungen der Bundeswehr und der Bundespolizei
etroffen. Für Besuche in diesen Einrichtungen wird das
undesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem
undesministerium des Innern und dem Bundesministe-
ium der Verteidigung eine Bundesstelle zur Verhütung
on Folter errichten.
Im Zuständigkeitsbereich der Länder besteht eine
ielzahl von Gewahrsamseinrichtungen des Justizvoll-
uges, der Polizei und der Psychiatrie. Zwar existieren in
inigen Ländern verschiedene Stellen, die einzelne der
om Fakultativprotokoll vorgesehenen Kompetenzen
usüben können. Für die Funktion des Nationalen Prä-
entionsmechanismus im Sinne des Fakultativprotokolls
st jedoch eine flächendeckende Kontrollmöglichkeit er-
orderlich. Aus diesem Grunde soll durch einen Staats-
ertrag der Länder eine gemeinsame Länderkommission
ingerichtet werden, die neben der Bundesstelle als na-
ionaler Präventionsmechanismus tätig wird.
Im Rahmen der Einrichtung des nationalen Kontroll-
nd Besuchsmechanismus ist außerdem die Einrichtung
ines gemeinsamen Sekretariats bei der Kriminologi-
chen Zentralstelle in Wiesbaden vorgesehen, das glei-
hermaßen von der Bundesstelle und der Länderkommis-
ion genutzt werden soll. Die Personal- und Sachkosten
ollen insgesamt nicht mehr als 300 000 Euro betragen,
on denen die Länder zusammen 200 000 Euro und der
und 100 000 Euro tragen wird.
Zu der bisherige Verzögerung bei der Ratifizierung ist
s wegen des anfänglichen Widerstands der Länder ge-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16737
(A) )
(B) )
kommen. Deren Zustimmung ist aufgrund des Lindauer
Abkommens erforderlich, da das Fakultativprotokoll
ihre Zuständigkeit betrifft. Der Widerstand hat sich da-
bei weniger am Länderanteil an den damit verbundenen
Kosten von 200 000 Euro entzündet, sondern war vor-
wiegend dem prinzipiellen Ziel geschuldet, nur sehr zu-
rückhaltend neue Bürokratien zuzulassen. Da die Länder
ihren anfänglichen Widerstand zwischenzeitlich aufge-
geben haben, steht einer Ratifizierung nunmehr nichts
mehr im Wege.
Diese Verzögerung haben FDP und Grüne 2006 zum
Anlass genommen, um in zwei Anträgen eine schnelle
Ratifizierung zu fordern. Auch die Union hat von An-
fang an auf eine schnelle Ratifizierung gedrängt. Mit
dem Einbringen des Gesetzentwurfes ist diese Forderung
nunmehr hinfällig. Außerdem hat die Fraktion von
Bündnis 90/Die Grünen nun in einem weiteren Antrag,
über den wir heute ebenfalls beraten, von der Bundesre-
gierung eine zügige Umsetzung des Zusatzprotokolls zur
Anti-Folter-Konvention sowie weitere Anstrengungen
im globalen Kampf gegen die Folter gefordert.
In diesem Zusammengang haben sie unter anderem
den Ausbau des bisher beschlossenen Präventionsme-
chanismus gefordert. Sobald die bereits erwähnten Ver-
handlungen über den hierfür erforderlichen Staatsvertrag
in Kürze abgeschlossen sind, hat sich auch dieser Aspekt
erledigt.
Ich finde es sehr vernünftig, dass die Bundesregie-
rung zunächst die Effektivität der beschlossenen Präven-
tionsstelle bewerten will, bevor man über einen weiteren
Ausbau beraten kann. Diese abschließende Bewertung
ist aber erst dann möglich, wenn sich der Mechanismus
institutionalisiert hat, also die Stelle eingerichtet worden
ist und erste Erfahrungen vorliegen. Sollte sich dann he-
rausstellen, dass eine effektive Prävention nicht gewähr-
leistet werden kann, kann eine weitere sachliche und
personelle Aufstockung geprüft werden.
International setzt sich die Bundesregierung regelmä-
ßig und nachdrücklich sowohl in bilateralen Gesprächen
als auch im Rahmen der Vereinten Nationen und ge-
meinsam mit ihren EU-Partnern für ein absolutes Folter-
verbot ein. Dies schließt ausdrücklich das absolute Fol-
terverbot auch im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus ein. Die Bundesregierung ist der Überzeu-
gung, dass das Verbringen von festgehaltenen Personen
in einen anderen Staat, um sie dort zu verhören oder ver-
hören zu lassen, völkerrechtlich unzulässig ist, wenn da-
durch eine Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten
erfolgen soll, insbesondere wenn auf diese Weise das
Folterverbot umgangen werden soll.
Wie auch in den EU-Leitlinien für die Politik der Eu-
ropäischen Union gegenüber Drittländern betreffend
Folter und andere grausame, unmenschliche oder ernied-
rigende Behandlung oder Strafe, die derzeit aktualisiert
werden, dargelegt, fordert die Bundesregierung im Rah-
men der EU-Menschenrechtsarbeit regelmäßig Drittstaa-
ten zum Beitritt zur VN-Anti-Folter-Konvention, zum
Internationalen Pakt für bürgerliche und politische
Rechte sowie zu einschlägigen regionalen Übereinkünf-
ten auf. Zur besseren Umsetzung der EU-Leitlinien be-
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reffend Folter hat die Rats-AG Menschenrechte Anfang
pril 2008 eine Umsetzungsstrategie erarbeitet. Es ist
eabsichtigt, dass diese Strategie nach ihrer Annahme
urch den Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Au-
enbeziehungen am 29. April 2008 öffentlich zugänglich
emacht wird. Ferner unterstützt die Bundesregierung
egelmäßig die Arbeit des Büros des Hochkommissariats
ür Menschenrechte im Bereich Folteropfer durch Bei-
räge zu dem Freiwilligen Fonds der Vereinten Nationen
ür Opfer von Folter.
Die Unionsfraktion steht ausdrücklich hinter dem
roßen Engagement der Bundesregierung zur globalen
urchsetzung eines absoluten Folterverbotes. Die natio-
ale Umsetzung des Fakultativprotokolls ist – wie Sie ja
einen Ausführungen entnehmen konnten – auf einem
uten Weg.
Jetzt bleibt es mir abschließend nur noch, an die Kol-
eginnen und Kollegen der Opposition zu appellieren, in
en weiteren Beratungen in den Ausschüssen konstruk-
iv mitzuarbeiten und – da wir uns in der Zielsetzung ja
inig sind – auf ihre bisherige Symbol- und Schaufens-
erpolitik in dieser Frage zu verzichten.
Christoph Strässer (SPD): Der Schutz der Men-
chenrechte auch international ist uns ein vordringliches
nliegen. Um dabei glaubhaft zu sein, muss ihr Schutz
ei uns beginnen. Dafür ist der heute vorliegende Ge-
etzentwurf so wichtig.
Deutschland ist an der Ausarbeitung des 2002 vorge-
egten Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention
aßgeblich beteiligt gewesen. Inzwischen haben immer-
in 61 Länder das Protokoll unterzeichnet, und 34 haben
s ratifiziert. Ich bedauere, dass Deutschland dabei nicht
u den ersten gehörte. Das liegt, das muss man sagen,
or allem an den Ländern. Da erschienen andere Ver-
räge wichtiger, war ihnen die Gesetzeslage gegen Folter
chon eindeutig genug. Und auch die finanzielle Seite
chreckte die Länder. Umso mehr bin ich froh, dass wir
as Protokoll nach langem Warten endlich ratifizieren
önnen.
Dieser Schritt ist nicht nur symbolkräftig; er hat auch
raktische Relevanz. Denn das Fakultativprotokoll eta-
liert zwei neue Präventionsmechanismen: Auf interna-
ionaler Ebene treten wir dem UN-Unterausschuss zur
erhütung von Folter und anderer grausamer, unmensch-
icher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bei.
uf nationaler Ebene muss eine neue Institution ge-
chaffen werden. Dem Protokoll gemäß muss das eine
nabhängige Einrichtung sein, welche alle Orte, an de-
en es zu Freiheitsentzug, egal welcher Art, kommt, be-
uchen und überprüfen kann: also Strafvollzug, Untersu-
hungshaft, Polizeigewahrsam, Abschiebehaft und auch
reiheitsentzug in psychiatrischen Kliniken oder Pflege-
eimen.
Der Entwurf der Länder sieht dafür eine Kommission
on mindestens vier unabhängigen, ehrenamtlichen Be-
bachtern vor. Der Bund will einen Beamten für eine
eue Bundesstelle zur Folterprävention einsetzen. Ge-
einsam sollen sie sich ein Sekretariat, das an die Kri-
16738 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008
(A) )
(B) )
minologische Zentralstelle in Wiesbaden angegliedert
wird, teilen. Allerdings sind die Länder bislang nur be-
reit, 200 000 Euro jährlich dafür bereitzustellen. Vom
Bund kommen 100 000 Euro. Insgesamt stehen damit
300 000 Euro für die Folterprävention zur Verfügung.
Dies ist insgesamt sicherlich kein Beitrag, mit dem man
Vorbildfunktion für solche Länder übernehmen könnte,
die dem Protokoll bislang noch nicht beigetreten sind.
Diese Mittel werden wohl nicht reichen. Um Miss-
ständen glaubhaft vorbeugen zu können, brauchen wir
eine bessere Ausstattung des Kontrollgremiums. Darauf
müssen wir weiterhin drängen und werden dies auch tun.
Denn die Auseinandersetzung mit dem Thema Folter,
die klare Bestätigung unseres Standpunktes, dass die
Menschenwürde jede Form von Folter und anderer grau-
samer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
verbietet, ist bedeutsam gerade in einer Zeit, in der auch
in unserer Gesellschaft wieder über dieses Thema disku-
tiert werden muss.
Deshalb werden wir, trotz der beschriebenen Unzu-
länglichkeiten, den vorliegenden Gesetzentwurf be-
schließen. Das Warten darauf hat lange genug gedauert.
Unserer Glaubwürdigkeit in der Welt als Vorkämpfer für
die Menschenrechte schulden wir es, das Protokoll nun
so schnell wie möglich zu ratifizieren.
Dass man zum Schutz vor Folter und erniedrigender
Behandlung noch mehr machen kann, das beweist ein
Blick zu den Nachbarn: In – der föderalen Republik –
Österreich stehen 42 Inspektoren allein für den Bereich
der Kontrolle der Polizei zur Verfügung. Sie führen jedes
Jahr 400 bis 500 Besuche vor Ort durch, fertigen für je-
den Besuch einen Bericht an, sowie auch Quartals- und
Dringlichkeitsberichte, die alle direkt an das zuständige
Ministerium gehen. Auch die Finanzausstattung der
Kommission von etwa 750 000 Euro im Jahr für ein
Land mit einem Zehntel der Einwohnerzahl Deutsch-
lands ist deutlich üppiger als die für ganz Deutschland
vorgesehenen 300 000 Euro pro Jahr. Da bleibt also noch
viel Raum für Verbesserung in Deutschland.
FDP und Grüne haben ihre inzwischen zum Teil über-
holten Anträge zum Thema noch einmal auf die Tages-
ordnung setzen lassen. Sie bringen uns heute keinen Mil-
limeter weiter. Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf heute
mit breiter Mehrheit beschlossen wird und die Umset-
zung beginnen kann, auch wenn der Spielraum ausge-
nützt wird, den der Vertrag bietet, wonach die vorgese-
henen Mechanismen erst in drei Jahren funktionsfähig
sein werden. Es gilt der Appell an die Länder, endlich
mit dem unwürdigen Gezerre aufzuhören und endlich
den erforderlichen Staatsvertrag abzuschließen. Es ist
gut, dass wir uns alle darin einig sind, dass das Fakulta-
tivprotokoll unverzüglich ratifiziert werden soll. Des-
halb: Unterstützen Sie den Antrag der Bundesregierung!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grü-
nen, ich stimme ja mit Ihnen überein, dass die Ausstat-
tung der Kommission gegen Folter besser werden muss.
Allerdings liegt das in der Hand der Länder. Sie regieren
in Bremen und Hamburg mit. Ich freue mich, wenn Sie
sich dort durch eine Bundesratsinitiative für diese gute
Sache einsetzen! Dann schauen wir gerne weiter – die
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nterstützung der SPD-Bundestagsfraktion ist Ihnen ge-
iss.
In diesem Jahr feiern wir den sechzigsten Jahrestag
er Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wir
ollten zeigen, dass wir fest zu ihren Grundsätzen stehen
nd sie als Mahnung auffassen, in unserem Bemühen um
en Schutz der Menschenrechte nicht nachzulassen. Las-
en Sie uns den Entwurf der Bundesregierung jetzt be-
chließen und dann die Arbeit der Kommission aufmerk-
am verfolgen.
Florian Toncar (FDP): Die heute zur Debatte ste-
enden Initiativen befassen sich mit der Umsetzung des
akultativprotokolls zur VN-Anti-Folter-Konvention.
ieses Protokoll sieht Besuche in Einrichtungen vor, in
enen Personen sich unter Freiheitsentzug aufhalten
üssen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen des
ustizvollzugs, der Polizei sowie geschlossene psychia-
rische Anstalten. Ziel des Protokolls ist es, die men-
chenwürdige Behandlung dieser Personen sicherzustel-
en. Zu diesem Zweck sollen Inspektionsteams die
etreffenden Einrichtungen besuchen und ihre Empfeh-
ungen für Verbesserungen an die Leitungen richten.
iese Inspektionsbesuche sollen eine präventive Wir-
ung erzielen, indem Defizite frühzeitig erkannt und
ehoben werden. Konkret geht es um die Prüfung von
aktoren wie Zellengröße, hygienische Zustände, Ver-
flegung, medizinische Versorgung, Bildungsmöglich-
eiten und nicht zuletzt der Umgang zwischen Insassen
nd Wachpersonal sowie der Umgang unter den Insas-
en. Die Inspektionsteams sollen aus erfahrenen Fach-
euten zusammengesetzt sein, die interdisziplinär zusam-
enarbeiten, sodass sich ihre unterschiedliche Expertise
rgänzt. Da die Besuche unangekündigt stattfinden wer-
en, müssen sich die Leiter der entsprechenden Einrich-
ungen Tag und Nacht auf Inspektionen einrichten.
Auch wenn die Zustände in deutschen Gefängnissen,
olizeistationen oder Psychiatrien grundsätzlich deutlich
esser sind als in vielen anderen Staaten, belegt doch der
kandal um den in der JVA Siegburg von Mithäftlingen
efolterten und zum Selbstmord gezwungenen Gefange-
en, dass auch hinter deutschen Gefängnismauern Dinge
us dem Ruder laufen können. Die Umsetzung des Fa-
ultativprotokolls ist also auch hierzulande notwendig
nd dringend geboten.
Umso unverständlicher ist es, dass dieser Schritt so-
ange auf sich warten ließ. Die FDP-Bundestagsfraktion
atte bereits in der 15. Wahlperiode einen Antrag für die
eichnung und Umsetzung des Fakultativprotokolls vor-
elegt. Auch in der 16. Wahlperiode hat die FDP erneut
inen Vorstoß zur Umsetzung des Fakulativprotokolls
emacht. Auch wenn Deutschland das Protokoll mittler-
eile unterzeichnet hat, bleiben die in unserem Antrag
ufgezeigten Forderungen hinsichtlich der Umsetzung
eiterhin aktuell.
Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzesentwurf
er Bundesregierung soll den Beitrag des Bundes bei
chaffung eines Nationalen Präventionsmechanismus re-
eln. Die Bundesländer ihrerseits haben einen Staatsver-
ag abgeschlossen. Der Nationale Präventionsmechanis-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16739
(A) )
(B) )
mus umfasst die Schaffung einer aus vier ehrenamtlichen
Mitgliedern zusammengesetzten Länderkommission so-
wie eine Bundesstelle, die beim BMJ in Abstimmung
mit den Bundesministerien für Inneres sowie Verteidi-
gung eingerichtet wird. Deren Arbeit wird in einem Se-
kretariat zusammengeführt, das bei der Kriminologi-
schen Zentralstelle in Wiesbaden angesiedelt werden
soll. In diesem Sekretariat wird eine wissenschaftliche
Mitarbeiterstelle neu geschaffen. Diese Vollzeitstelle ist
die einzige personelle Aufstockung im Zusammenhang
mit der Umsetzung des Fakultativprotokolls. Die eigent-
lichen Inspektionsbesuche des Nationalen Präventions-
mechanismus werden durch die vier ehrenamtlichen
Mitglieder der Länderkommission durchgeführt. Insge-
samt steht ein Budget von 300 000 Euro zur Verfügung.
Schon dadurch wird deutlich, dass die Inspektionen nur
stichprobenartig erfolgen können.
Umso wichtiger ist es, dass die Handelnden des Na-
tionalen Präventionsmechanismus sich eng mit den in
einigen Bundesländern bereits bestehenden Besuchs-
kommissionen vernetzen. Dies ist notwendig, obwohl
bei einigen dieser existierenden Besuchskommissionen
Zweifel hinsichtlich ihrer von den Vereinten Nationen
geforderten Unabhängigkeit bestehen. Aufgrund seiner
geringen personellen Ausstattung ist der Nationale Prä-
ventionsmechanismus darauf angewiesen, die Zusam-
menarbeit mit bestehenden Kontrollinstitutionen wie
Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbänden, An-
staltsbeiräten und Patientenfürsprechern zu suchen.
Bis der von den Bundesländern unterzeichnete Staats-
vertrag von den Länderparlamenten ratifiziert ist und der
Nationale Präventionsmechanismus seine Arbeit auf-
nimmt, wird noch einige Zeit vergehen. Nach Hinterle-
gung der Ratifikationsurkunde hat sich Deutschland für
diese Phase bis zu drei Jahre Zeit ausbedungen.
Sobald belastbare Erfahrungswerte vorliegen, sollte
der Deutsche Bundestag sich nochmals der Frage stellen,
ob der Nationale Präventionsmechanismus in seiner vor-
gesehenen Form richtig aufgestellt ist, um seinen Auf-
trag effektiv zu erfüllen. Ohne einer Schaffung von über-
flüssiger Bürokratie das Wort zu reden, wird man in der
kommenden Wahlperiode kritisch prüfen müssen, ob die
jetzige Lösung den Anforderungen der Vereinten Natio-
nen gerecht wird. Fachleute haben hier deutliche Zweifel
angemeldet.
Zum Schluss möchte ich nochmals unterstreichen,
dass die FDP die baldige Umsetzung des Fakultativpro-
tokolls zur Anti-Folter-Konvention begrüßt. Damit sen-
det Deutschland auch international ein sichtbares Zei-
chen für den hohen Stellenwert der Menschenrechte in
unserem Land aus. Die FDP-Bundestagsfraktion wollte
diesen Schritt schon in der letzten Wahlperiode vollzie-
hen. Es sehr bedauerlich, dass so viel Zeit in diese Sache
verstreichen musste.
Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE): Wir diskutieren
heute über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
zum Zusatzprotokoll der Anti-Folter-Konvention der
Vereinten Nationen, die Folter und verwandte Praktiken
verbieten soll. Dieses Protokoll sieht die Einrichtung na-
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ionaler Mechanismen zur Überprüfung von Hafteinrich-
ungen, Gewahrsamseinrichtungen, Psychiatrien usw.
urch unabhängige Beobachter, einschließlich der Mög-
ichkeit von Beschwerden usw. gegenüber dieser unab-
ängigen Stelle, vor.
In Deutschland erfordert der Ratifizierungsprozess
in Ratifizierungsgesetz in Form eines Bundesgesetzes,
as allerdings Länderkompetenzen nicht unberührt lässt,
a sehr viele Gewahrsamseinrichtungen, Haftanstalten
sw. durch eine Landesgesetzgebung betroffen sind.
ies erfordert eine einvernehmliche Regelung. Die Län-
er Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben
ich hier bislang gesperrt. Die Bundesregierung sah sich
enötigt, einen Kompromiss zu suchen. Dieser Kompro-
iss wird aber den Anforderungen eines nationalen Me-
hanismus zur Verhinderung von Folter bei weitem nicht
erecht.
Niemand kann ernsthaft die Notwendigkeit einer Ra-
ifizierung des Zusatzprotokolls zur VN-Anti-Folter-
onvention infrage stellen. Als einen wichtigen Beitrag
ürdigt die Linke den vorliegenden Gesetzentwurf. Der
esetzentwurf hat ja auch lange genug auf sich warten
assen. Die Hauptschuld dafür kann man nicht der Bun-
esregierung anlasten. Die Verzögerung geht auf den
iderstand der Länder Sachsen, Niedersachsen und
achsen-Anhalt zurück. Der Preis, den die Bundesregie-
ung aber letztlich dafür zahlen musste, ist aus Sicht der
inken die jetzt vorgesehene Struktur des vom Zusatz-
rotokoll vorgesehenen Präventionsmechanismus.
Die gegenwärtig vorgesehene Struktur des Präven-
ionsmechanismus mit vier ehrenamtlichen Beobachtern,
ie dann allein (!) im Bereich des Polizeigewahrsams
ngefähr 1 000 Einrichtungen untersuchen sollen, ist ab-
olut fragwürdig. Hinzu kommen alle möglichen weite-
en Gewahrsamseinrichtungen. Das ist so fragwürdig,
ass auch Vertreter der Koalitionsfraktionen nicht um-
inkommen, einzuräumen, dass diese Ausstattung defi-
itär ist. Die Kritik, dass dieser Mechanismus seinen
weck nicht annähernd erfüllen kann, leuchtet schnell
in. Das Argument, dies sei doch wenigstens ein Ein-
tieg, ausbaufähig nach einer Überprüfung, ist eine Be-
euerung – mehr nicht. Wo sollen denn aussagekräftige
aten herkommen, deren Auswertung dann die Notwen-
igkeit eines eventuellen Ausbaus der materiellen Aus-
tattung erkennbar macht?
Nicht zu verstehen ist aber auch Folgendes: Die Bun-
esrepublik Deutschland behauptet doch immer wieder,
ine gestiegene internationale Verantwortung zu haben.
enn das stimmen sollte, dann ist die Signalwirkung,
ie hier produziert wird, sicherlich nicht günstig. Viel-
eicht wird in Deutschland nicht gefoltert; sicher gibt es
uch Möglichkeiten der Verfolgung eventuellen Fehlver-
altens. Aber Letzteres ist nur möglich, wenn ein Tatvor-
urf bereits erhoben wurde. Präventive Maßnahmen sol-
en bereits vor einem eventuellen Fehlverhalten ihre
irkung haben. Aber wenn ein reiches Land wie
eutschland kein Geld für einen Präventionsmechanis-
us ausgeben will, der zu irgendetwas tauglich wäre,
as sollen dann Regierungen weniger reicher Länder sa-
en? Und wie will die Bundesrepublik Deutschland sich
16740 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008
(A) )
(B) )
gegenüber solchen Ländern für eine Ratifizierung des
Fakultativprotokolls einsetzen?
Gerade im außenpolitischen Bereich hätte eine der
Aufgabenstellung eines Präventionsmechanismus ange-
messene materielle Ausstattung eine positive Signalwir-
kung. Ein weiterer Aspekt besteht ja in der Tat darin,
dass der sogenannte Kampf gegen den Terror internatio-
nal zu einer nachlässigeren Haltung gegenüber der unbe-
dingten Geltung des Folterverbots geführt hat. Dass hier
ein Bedarf besteht, die Gefahr eines menschenrechtli-
chen Dammbruchs abzusenken, kann man nicht infrage
stellen.
Es gibt ja auch ernst zu nehmende Vorwürfe, dass
deutsche Stellen in die Vernehmung möglicherweise ge-
folterter Personen verwickelt sind. Allein das sollte doch
ein ausreichender Grund sein, sich zu überlegen, welche
Schritte jenseits irgendwelcher Bekenntnisse Deutsch-
land zu einer wirksamen Durchsetzung eines absoluten
Folterverbots leisten kann. Es ist aber aller erkennbaren
Wahrscheinlichkeit nach davon auszugehen, dass die
Koalition bereit sein wird, es mit einer fast nur symboli-
schen Aktivität bewenden zu lassen. Wir sehen durch-
aus, dass die Bundesregierung den Weg des Kompromis-
ses beschreiten musste, aber unsere Skepsis können wir
nicht verhehlen.
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das
„Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezem-
ber 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behand-
lung oder Strafe“ bereitet die überfällige Ratifizierung
des Fakultativprotokolls vor.
Zielrichtung des Protokolls ist die Verbesserung des
präventiven Schutzes vor Folter oder erniedrigender Be-
handlung durch die Einrichtung eines nationalen Präven-
tionsorgans. Kernaufgabe des Organs ist es, regelmäßige
Besuche an allen Orten durchzuführen, an denen Men-
schen die Freiheit entzogen ist. Darunter fallen in der
Bundesrepublik auf Bundesebene die Gewahrsamsein-
richtungen der Bundespolizei und die Einrichtungen zum
Freiheitsentzug an Soldaten durch Behörden der Bun-
deswehr. Auf Länderebene betroffen sind die Bereiche
Strafvollzug, Untersuchungshaft, psychiatrische Einrich-
tungen, Abschiebehafteinrichtungen, Gewahrsamsein-
richtungen der Polizei, Pflege- und Altenheime, in denen
Personen gemäß § 1906 BGB untergebracht sind, und
Einrichtungen zur geschlossenen Unterbringung von
Kindern und Jugendlichen. Das nationale Gremium hat
nach dem Zusatzprotokoll die Befugnis, die Besuche un-
angekündigt durchzuführen und vertrauliche Gespräche
mit den Betroffenen zu führen. Auf der Grundlage der
Besuche soll das Organ Berichte erstellen und Empfeh-
lungen für Exekutive und Legislative abgeben sowie in
einem regelmäßigen Dialog mit dem Internationalen Un-
terausschuss für die Prävention von Folter stehen.
Mit unserem grünen Antrag begrüßen wir diese Rati-
fizierung ausdrücklich. Dass sie erst so spät erfolgt, liegt
vor allem an dem lang anhaltenden Widerstand einiger
unionsgeführter Bundesländer, die der Zeichnung zu-
stimmen müssen. Finanzielle und bürokratische Beden-
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en hatten eine Einigung mit dem Bund zur Einrichtung
ines nationalen Präventionsorgans lange Zeit verhin-
ert. Hier zeigt sich einmal mehr die widersprüchliche
altung der Union zu Menschenrechten: Missstände in
nderen Staaten werden mit großer Verve angeprangert.
ei Missständen im eigenen Land wird geschwiegen,
nd sogar die bloße Einrichtung eines Präventionsinstru-
ents wird blockiert.
Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls soll nach
nserem Kenntnisstand mit der Einlegung eines Vorbe-
altes verbunden werden. Dies wird die Einrichtung des
ationalen Präventionsorgans gegebenenfalls noch auf
ahre verzögern. Die Bundesrepublik ist damit das ein-
ige Land, das einen solchen Vorbehalt einlegt. Das al-
ein ist schon ein negatives Signal.
Dazu kommt, dass die bisher beschlossene Struktur
ines nationalen Präventionsmechanismus unterfinan-
iert, personell unterbesetzt und damit kaum in der Lage
ein wird, die Vorgaben des Zusatzprotokolls zu erfüllen.
ir fordern die Bundesregierung deshalb auf, auch nach
er erfolgten Ratifizierung in ihren Bemühungen um
ine effektive Umsetzung des Zusatzprotokolls nicht
achzulassen. Dazu gehört vor allem, gegenüber den
ändern zu verdeutlichen, dass deren finanzielle Decke-
ung eine wirksame Arbeit des Organs unmöglich macht.
ber auch der Bund muss seine Mittel für das nationale
räventionsorgan erhöhen. Vier Personen, wie bisher
orgesehen, können unmöglich den Anforderungen aus
em Zusatzprotokoll gerecht werden, insbesondere nicht
ie Anzahl an Besuchen vorbereiten, durchführen und
ie Erkenntnisse in Berichtsform festhalten.
Im Kontext der aktuellen Debatte um das Folterverbot
at die Einrichtung eines effektiven, personell wie finan-
iell ausreichend ausgestatteten nationalen Präventions-
echanismus nicht nur innen- sondern auch außenpoliti-
che Signalwirkung. Ein ineffizientes Präventionsorgan,
as aufgrund eines Vorbehaltes erst nach Jahren einge-
ichtet wird und dann seine Arbeit nicht leisten kann, ist
n jeder Hinsicht ein schlechtes Signal. Wenn Deutsch-
and im Kampf um die weltweite Ächtung der Folter
laubwürdig und kraftvoll agieren will, dann muss jetzt,
ach der Ratifizierung, mit Nachdruck an einer effekti-
en Umsetzung des Fakultativprotokolls gearbeitet wer-
en. Dazu fordern wir die Bundesregierung und die Län-
er auf.
Will man ernsthaft in Kauf nehmen, dass Länder, in
enen Folter zum Alltag gehört, bei der Vermeidung ei-
es effizienten Präventionsmechanismus auf Deutsch-
and als Vorbild verweisen können? Wir müssen diese
ebatte im Hinblick auf die Signalwirkung an andere
änder fortsetzen.
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der
undesministerin der Justiz: Die erste Lesung des Ver-
ragsgesetzes zu dem Fakultativprotokoll zum VN-Anti-
olter-Übereinkommen möchte ich zum Anlass nehmen,
chon einmal auf das vorauszuschauen, was wir hier in
eutschland nach der Ratifikation – die wir nach den
offentlich schnellen Beratungen des Vertragsgesetzes
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16741
(A) )
(B) )
durchführen können – zu leisten haben, um den Ansprü-
chen des Protokolls zu genügen.
Wie Sie wissen, müssen wir einen sogenannten natio-
nalen Präventionsmechanismus einrichten; das sollen
eine Länderkommission für den Zuständigkeitsbereich
der Länder und eine Bundesstelle für die Gewahrsams-
einrichtungen des Bundes werden. Beide sollen Gewahr-
samseinrichtungen aufsuchen, Missstände feststellen und
Berichte und Empfehlungen abgeben. Sie werden jeweils
durch ein Sekretariat unterstützt, das nach den gemeinsa-
men Vorstellungen des Bundes und der Justizministerien
der Länder bei der Kriminologischen Zentralstelle in
Wiesbaden angesiedelt werden soll.
Es ist im Vorfeld viel Kritik an der geplanten Ausstat-
tung des ganzen Mechanismus geübt worden; das Ganze
sei – auch im europäischen Vergleich – viel zu klein di-
mensioniert und nicht arbeitsfähig. Dass die Ressourcen
knapp sind, kann man nicht bestreiten. Aber ich meine,
wir müssen versuchen, was wir mit den zur Verfügung
stehenden Mitteln unternehmen können, und wir müssen
auf das Engagement der ehrenamtlich Tätigen in Kom-
mission und Bundesstelle bauen. Beim Justizministe-
rium werden sie auch offene Ohren für alle weiteren Un-
terstützungsmaßnahmen finden, die wir leisten können.
Das setzt aber voraus, dass die Gremien erst einmal in
der vorgesehenen Weise ihre Arbeit aufnehmen können.
Die Länderseite hat ihre Hausaufgaben insofern ge-
macht, als inzwischen ein Staatsvertragsentwurf vor-
liegt. Ich hoffe, dass sich auch alle anderen Unklarheiten
– was etwa die Anbindung an die Kriminologische Zen-
tralstelle angeht – demnächst bereinigen lassen.
Ich möchte hier noch einmal daran erinnern, dass der
Vorschlag, für Bundesstelle und Länderkommission ein
gemeinsames Sekretariat bei der Kriminologischen Zen-
tralstelle einzurichten, von den Ländern gemacht wurde,
um die Gründung eines ganz neuen, eigenen Gremiums
– das sonst erforderlich wäre – zu vermeiden.
Diese Anregung hat die Bundesregierung natürlich
gern aufgegriffen. Zum einen sind wir ja immer dafür,
bestehende Strukturen auch sinnvoll zu nutzen, ehe man
etwas Neues erfindet. Zum anderen erzeugt die Anbin-
dung des Sekretariats und der wissenschaftlichen Hilfs-
kräfte bei der Kriminologischen Zentralstelle nicht zu
unterschätzende Synergieeffekte. Die Forschungen der
Kriminologischen Zentralstelle im Bereich der „Strafen
und Maßregeln“ und „Straftäterbehandlung“ weisen zum
Teil jetzt schon Bezüge zu den Regelungen des Proto-
kolls auf und können in Richtung der Folterprävention
ausgedehnt werden. Letztlich bietet die Einrichtung ei-
nes gemeinsamen Sekretariats wirtschaftliche Vorteile,
und das ohnehin knapp bemessene Budget insbesondere
der Länderkommission kann für mehr Besuche einge-
setzt werden.
Sinnvolle Alternativen für eine Einbindung in beste-
hende Institutionen sehe ich nicht. Ich meine daher, dass
wir darauf achten sollten, die Lösung mit der Kriminolo-
gischen Zentralstelle – die schwer genug zu finden war –
nicht infrage zu stellen. Vielleicht kann ja die Beschluss-
empfehlung des Ausschusses auch in geeigneter Weise
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arauf hinweisen. Mir geht es jetzt darum, das Protokoll
öglichst bald zu ratifizieren und dafür zu sorgen, dass
nsere daraus erwachsenden völkerrechtlichen Ver-
flichtungen voll erfüllt werden. Die Bundesregierung
ird jedenfalls alles dafür tun, und ich hoffe, dass das
ertragsgesetz uns bald die Grundlage dafür geben wird.
nlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Das europäische An-
tidiskriminierungsrecht weiterentwickeln (Ta-
gesordnungspunkt 32)
Daniela Raab (CDU/CSU): Ich sag ganz ehrlich
leich zu Beginn: Das zurzeit gültige Allgemeine Gleich-
ehandlungsgesetz entspricht nicht meinen Vorstellun-
en und auch nicht den Wünschen vieler meiner Kolle-
innen und Kollegen. Ich wehre mich gegen den
esserwisserischen Zeigefinger der EU-Kommission, die
eutschland und anderen Ländern vorschreiben will, wie
iskriminierungsschutz zu funktionieren hat. Ich wehre
ich gegen das dauernde Gejammer einiger Fraktionen
ieses Hauses, das den Eindruck vermittelt, in Deutsch-
and und Europa würden nur diskriminierte Menschen
erumlaufen. Und ich wehre mich deshalb gegen weitere
ersuche der Kommission, nochmals Richtlinien zu die-
em Thema aufzulegen.
Warum? Ganz einfach: Wir brauchen sie nicht. Es gibt
ohl kaum ein anderes Rechtssystem, das so umfangrei-
hen Diskriminierungsschutz bietet wie das Deutsche,
nd das schon – wohl gemerkt – vor dem unseligen All-
emeinen Gleichbehandlungsgesetz. Bei uns herrscht
ine funktionierende Ausgewogenheit zwischen dem
chutz vor Diskriminierung und Privatautonomie, und
as soll auch bitte so bleiben.
Wir begrüßen es daher, dass die Europäische Kom-
ission davon abzusehen scheint, sich weitere Kriterien
ür die Richtlinie auszudenken. Blicken wir einmal auf
ndere europäische Staaten. Gegen elf Mitgliedstaaten
urde ein formelles Vertragsverletzungsverfahren eröff-
et, weil sie angeblich bereits die letzten Antidiskrimi-
ierungsrichtlinien mangelhaft umgesetzt haben. Es
ragt sich nur, an wem das liegt.
Ist man in der Kommission vielleicht schon einmal
uf die Idee gekommen, dass die Richtlinien gar nicht
msetzungsfähig sind? Ist man darüber hinaus auf die
dee gekommen, Teile dieser Richtlinien zu überarbei-
en, bevor man Mitgliedstaaten an den Pranger stellt?
Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen von den
rünen ist reichlich dünn; daher ist zumindest vonseiten
einer Fraktion alles Notwendige dazu gesagt. Ich
enke, dass klar geworden ist, dass Sie mit unserer Un-
erstützung diesbezüglich nicht rechnen können.
Mechthild Dyckmans (FDP): Wir alle erinnern uns
och gut an die Auseinandersetzungen der vergangenen
ahre im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit
er Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungs-
16742 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008
(A) )
(B) )
richtlinien. Wir erinnern uns noch gut an die Regierungs-
erklärung der Bundeskanzlerin im November 2005, in
der sie erklärt hat, die Bundesregierung habe sich vorge-
nommen, EU-Richtlinien im Grundsatz nur noch eins zu
eins umzusetzen. Wir erinnern uns noch gut an die Aus-
sagen der Bundesjustizministerin, wonach die Freiheit
der Bürgerinnen und Bürger in einem liberalen Staat ge-
rade darin bestehe, Unterschiede zu machen und un-
gleich behandeln zu dürfen. Ich erinnere mich besonders
gerne an die Disziplin der Kolleginnen und Kollegen aus
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sie aufbringen
mussten, um all ihren Unmut und all ihre inneren Wider-
stände zu unterdrücken, damit sie dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz letztlich zustimmen konnten.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen befasst
den Bundestag nun erneut mit dem Antidiskriminie-
rungsrecht. In dem Antrag wird die Bundesregierung
aufgefordert, sich im Ministerrat gegenüber der Europäi-
schen Kommission für eine Weiterentwicklung des euro-
päischen Antidiskriminierungsrechts einzusetzen.
Die FDP-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass
das Antidiskriminierungsrecht ein denkbar schlechter
Sachverhalt für eine weitergehende Harmonisierung in
Europa ist. Wir haben bereits bei der Umsetzung der EU-
Richtlinien in nationales Recht festgestellt, welche Pro-
bleme es macht, die europäischen Vorgaben in unsere
nationale Rechtsordnung zu integrieren. Schuld daran
hat nicht allein die Kommission; schuld sind wir selber,
da wir es versäumt haben, frühzeitig auf den Rechtsset-
zungsprozess in Europa Einfluss zu nehmen. Wir sollten
aus diesen Fehlern lernen anstatt sie erneut bewusst zu
wiederholen. Ich sage daher für meine Fraktion ganz
klar: Für eine Weiterentwicklung des europäischen Anti-
diskriminierungsrechts sehen wir keinerlei Bedarf.
Für uns Liberale spielt hier das Subsidiaritätsprinzip
eine zentrale Rolle. Das Subsidiaritätsprinzip zielt da-
rauf ab, dass die größere Einheit in einer Gemeinschaft
nur dann für die Erfüllung einer Aufgabe zuständig sein
soll, wenn das Individuum oder die kleinere Einheit aus
eigener Kraft dazu nicht in der Lage ist. Wir vertrauen
hier auf die Einsicht und die Kompetenz der europäi-
schen Mitgliedstaaten. Viele Länder haben die europäi-
schen Vorgaben bereits übererfüllt. Auch der deutsche
Gesetzgeber hat sich nicht auf eine Eins-zu-eins-Umset-
zung der Richtlinien beschränkt. Das Gesetz geht viel-
mehr wesentlich über die EU-Richtlinien hinaus. Diskri-
minierungsverbote wegen Rasse, ethnischer Herkunft,
Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, Re-
ligion und Weltanschauung gelten in allen betroffenen
Rechtsbereichen, obwohl die Richtlinien dies nur für den
Bereich des Arbeitsrechts vorsehen. Aus Sicht der FDP-
Bundestagsfraktion besteht daher keinerlei Notwendig-
keit für weitergehende Regelungen.
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich die
Bundesregierung anlässlich der Unterrichtung des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales – (Ausschussdrucksa-
che 16(11)951 vom 22. April 2008 – gegen aktuelle
Pläne der Kommission gewandt hat, die Gleichstellungs-
vorschriften in Europa auszuweiten. Wir haben bereits
heute in Europa einen hohen Standard im Bereich des
Antidiskriminierungsrechts. Auch der Vertrag von Lissa-
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on, dem der Deutsche Bundestag gestern mit breiter
ehrheit zugestimmt hat, enthält in den Art. 2 und 3 das
ekenntnis zu den Werten Nichtdiskriminierung, Tole-
anz, Gerechtigkeit und Solidarität. In Art. 6 bekennt
ich die Union ausdrücklich zu den Rechten, Freiheiten
nd Grundsätzen der europäischen Grundrechtecharta
owie zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
aneben sind mit dem Aktionsprogramm zur Bekämp-
ung von Diskriminierung in den Jahren 2001 bis 2006
ahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um Diskrimi-
ierung in der EU abzubauen. Hervorzuheben sind dabei
ie Fortbildungsmaßnahmen für Richter, Staatsanwälte
nd Rechtsanwälte sowie die finanzielle Unterstützung
ür ein Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen.
urch das Programm „Progress“ sind diese Maßnahmen
is in das Jahr 2013 verlängert worden. Es ist zudem von
er Kommission bisher nicht schlüssig dargelegt wor-
en, dass tatsächlich eine Notwendigkeit für weiterge-
ende Antidiskriminierungsmaßnahmen besteht. Sowohl
as Europäische Parlament wie auch die Kommission ar-
umentieren in erster Linie mit Umfragen, wonach eine
ehrheit der Bürger der Auffassung ist, dass Diskrimi-
ierung nach wie vor verbreitet sei. Diese „gefühlte Dis-
riminierung“ ist jedoch kein hinreichender Anlass, um
ie Rechtsetzungsmaschinerie in Europa erneut in Gang
u setzen.
Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundes-
egierung daher in ihrer ablehnenden Position. Es ist
ichtig, zunächst die Erfahrungen mit dem Allgemeinen
leichbehandlungsgesetz abzuwarten, bevor neue Schritte
rwogen werden. Die Unterstützung der Liberalen hat
ie Bundesregierung auch bei ihrem Vorgehen gegen die
üge der Kommission wegen der angeblichen unzurei-
henden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtli-
ien. Ebenso wie die Bundesregierung ist auch die FDP-
undestagsfraktion der Auffassung, dass die Umsetzung
er Richtlinien in deutsches Recht umfänglich erfolgt
st. Das Aufforderungsschreiben der Kommission zeigt,
ass man sich in Brüssel wenig Mühe gemacht hat, sich
ntensiv mit dem deutschen Rechtssystem auseinander-
usetzen. Dies zeigt sich insbesondere an den Ausfüh-
ungen der Kommission zum deutschen Kündigungs-
chutzrecht. Wir fordern die Bundesregierung daher auf,
iese Haltung auch weiterhin mit Nachdruck gegenüber
er Kommission zu vertreten.
Die Kommission rügt allerdings zu Recht die Un-
leichbehandlung von Lebenspartnern in Deutschland.
u Beginn des Monats hat der Europäische Gerichtshof
ie Rechte von Lebenspartnern wesentlich gestärkt, in-
em er entschieden hat, dass sie beim Arbeitsentgelt mit
erheirateten Arbeitnehmern gleichgestellt werden müs-
en. Da die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Be-
chäftigung und im Beruf ausdrücklich auch für öffentli-
he Stellen gilt, müssen Lebenspartner hinsichtlich der
he- und familienbezogenen Regelungen im Beamten-
echt endlich mit Ehepartnern gleichgestellt werden. Hier
ätte die Bundesregierung schon längst tätig werden kön-
en, da die Regelungsbereiche in die Zuständigkeit des
ationalen Gesetzgebers fallen. Die Bundesregierung
ollte jetzt zügig handeln und die entsprechenden Ge-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16743
(A) )
(B) )
setze auf den Weg bringen, bevor Brüssel weitere
Schritte gegen die Bundesrepublik Deutschland einleitet.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Kenia stabilisieren –
Entwicklung in Frieden unterstützen (Tages-
ordnungspunkt 33)
Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE): Am 17. April
wurde das kenianische Kabinett vereidigt, das 43 Minis-
ter und fast 50 Stellvertreter umfasst. Es wird rund ein
Achtel des kenianischen Staatshaushalts verschlingen.
Damit ist die Krise in Kenia zwar vorerst entschärft wor-
den. Doch sie ist noch nicht ausgestanden, und die ihr zu
Grunde liegenden Konflikte sind noch lange nicht be-
wältigt. Das stellt der heute vorliegende Antrag richtig
fest.
Kurzfristig muss die Koalitionsregierung die humani-
täre Situation in den Griff bekommen. Weit über
100 000 Menschen konnten noch nicht in ihre Heimat
zurück. Viele haben Eigentum und Lebensgrundlage
verloren, denn die Gewalt kostete neben den menschli-
chen Opfern auch rund 400 000 Arbeitsplätze. Zugleich
stiegen die Nahrungsmittelpreise um mehr als 15 Pro-
zent. Gerade die für die Ernährungssicherung wichtigen
Regionen Zentralkenias waren besonders stark vom
Konflikt betroffen. Darum rechnen Hilfswerke mit blei-
benden Engpässen.
Weitaus schwieriger ist die Überwindung der politi-
schen und gesellschaftlichen Spaltung des Landes. Dazu
haben sich die Koalitionäre zwar rhetorisch bekannt.
Nun müssen den Worten Taten folgen. Die Überwindung
der ethnischen Polarisierung kann nicht verordnet wer-
den, sondern muss sich auf gesellschaftliche Träger stüt-
zen. Doch die Koalition steht in der Pflicht, weil Hardli-
ner beider Seiten versuchten, aus der „Ethnisierung“
sozialer Konflikte politisches Kapital zu schlagen. Min-
destens 1 300 Menschen wurden Opfer ihrer zynischen
Politik. Die Kenianerinnen und Kenianer haben ein
Recht darauf, dass die Gewalt der Milizen und der Si-
cherheitskräfte untersucht, verfolgt und geahndet wird.
Reformversprechen müssen umgesetzt werden. Zentral
ist die Verfassungsreform, die Kibaki bereits 2002 an-
kündigte. Damals wurde sie verschleppt, um einen star-
ken Premierminister Odinga zu verhindern. Jetzt muss
sie gelingen.
Kenia braucht eine neue, eine soziale Wirtschaftspoli-
tik, um die strukturellen sozio-ökonomischen Konflikte
zu entschärfen. Diese haben sich durch die neoliberalen
Reformen der letzten Jahre zugespitzt: 54 Prozent der Be-
völkerung leben von weniger als 2 US-Dollar pro Tag –
häufig auch dann, wenn sie einen Arbeitsplatz in der
formellen Wirtschaft haben. Beide Parteien haben im
Wahlkampf Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsreformen
versprochen, doch Skepsis ist angebracht. Denn anstelle
einer sozialen Politik leistet sich Kenia seit Jahren eine
systemische Korruption. Davon profitieren zwar Regie-
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ungseliten und einige Wirtschaftseliten massiv, aber die
orruption belastet die Wirtschaftsentwicklung mit
achstumseinbußen von jährlich 2 Prozent.
Die Umsetzung dieser Ziele wird die Koalition vor er-
ebliche Konflikte stellen, denn der Riss der Gesell-
chaft geht auch durch das Kabinett. Wir erinnern uns,
ass der Wahlverlierer Kibaki nur nach äußerem Druck
n eine Machtteilung einwilligte.
Deutschland, die EU und die internationale Staaten-
nd Gebergemeinschaft haben aber die Möglichkeit, zur
tabilisierung der Situation in Kenia beizutragen und po-
itischen Stillstand zu verhindern. Wir erwarten daher
on der Bundesregierung: dem Appell der UNO für ein
0-Millionen-Dollar-Paket für humanitäre Hilfen und
aßnahmen der Konfliktnachsorge zu folgen, den Parteien
eitere Vermittlungsangebote zu machen und regionale
nitiativen zum Beispiel der AU zu unterstützen, lokale
nitiativen der Konfliktbearbeitung stärker zu fördern.
Wir erwarten zudem, dass sich die Bundesregierung
afür einsetzt, dass die von EU und Finanzinstitutionen
esetzten Wirtschafts- und Handelsbedingungen korri-
iert werden – hierunter fällt zum Beispiel die Annullie-
ung des EPA-Interimsabkommen mit Kenia.
Wir erwarten, dass ungebundene Budgethilfen ausge-
etzt werden, bis von der Regierung ernsthafte Bemü-
ungen zur Aufarbeitung der Gewalt, zur Achtung der
ürgerrechte und zur Bekämpfung der Korruption er-
olgt sind. Das Wahlverhalten der Bevölkerung, die un-
bhängigen Medien, der Kampf der Zivilgesellschaft für
enschenrechte und soziale Teilhabe, und das mutige
intreten lokaler Initiativen gegen die Gewalt haben ge-
eigt, dass die Demokratie in Kenia lebt – auch wenn
ies einige Eliten des Landes noch nicht bemerkt haben.
m Entwicklung in Frieden zu unterstützen, müssen
iese demokratischen Kräfte Kenias gestärkt werden.
nlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Transparenz herstel-
len – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
zur Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden
und Unternehmen in obersten Bundesbehörden
zügig umsetzen (Tagesordnungspunkt 34)
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): „Rechnungshof
arnt vor Lobbyisten“, „Wirtschaft zieht hochoffiziell
ie Strippen“, „Lobbyisten schreiben an Gesetzentwür-
en mit“ – so oder ähnlich lauteten die Überschriften in
er Presse nach der Veröffentlichung eines Rechnungs-
ofberichts.
Bereits unter Rot-Grün hat sich in den obersten Bun-
esbehörden eine Praxis etabliert, die das Vertrauen in
ie Integrität und Funktionsfähigkeit der Bundesverwal-
ung erschüttert hat.
In der Bundesverwaltung werden derzeit circa 100 ex-
rne Beschäftigte aus Verbänden und Wirtschaftsunter-
ehmen eingesetzt. Diese „Externen“ besetzen gelegent-
16744 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008
(A) )
(B) )
lich auch Funktionen, in denen die Interessen des entsen-
denden Unternehmens nachhaltig berührt sind. Ich will
nur ein Beispiel aus dem Bundesrechnungshofsbericht
zitieren (Beispiel 15):
„Im Rahmen eines eigenen Austauschprogramms ei-
ner obersten Bundesbehörde entsandte ein börsennotier-
tes deutsches Technologieunternehmen eine Beschäf-
tigte für die Dauer von 18 Monaten. Die externe
Beschäftigte wurde in einer Organisationseinheit der
obersten Bundesbehörde eingesetzt, die für die Betreu-
ung einschließlich der Außenwirtschaftsförderung in
dem für das Unternehmen relevanten Technologiebe-
reich zuständig ist.“
Die Externen werden weiterhin von dem Wirtschafts-
unternehmen oder dem Verband bezahlt, zu dem sie nach
einiger Zeit wieder zurückkehren. Dieser ist und bleibt
ihr wahrer Arbeitgeber. Die Presseberichte spiegeln das
ungute Gefühl wider, das viele dabei empfinden. Wenn
Vertreter von Partikularinteressen in der öffentlichen
Verwaltung, die ausschließlich dem Allgemeinwohl ver-
pflichtet ist, eingesetzt werden, ist Vorsicht geboten.
Dort, wo die Möglichkeit von Interessenkollisionen und
Einflussnahme besteht oder die Erlangung von Wettbe-
werbsvorteilen droht, ist Transparenz das oberste Gebot.
In diesem sensiblen Interessengeflecht erfolgte Aufklä-
rung – wie so oft – erst durch die Medien und den Be-
richt des Bundesrechnungshofs, der diese zweifelhaften
Praktiken zutage förderte.
Ich bezweifle nicht, dass der Personalaustausch zwi-
schen Wirtschaft und Verwaltung ein wichtiges Element
der Personalentwicklung sein kann, weil die Beschäftig-
ten Einblicke in Prozess und Strukturen der jeweils an-
deren Seite erhalten. Auch kann es spezielle zeitlich be-
grenzte Projekte geben, bei denen die Expertise solcher
Fachleute unverzichtbar ist.
Doch zweierlei muss klar sein:
Erstens: Dauerhaft benötigter Sachverstand kann
nicht durch externe Experten bereitgestellt werden, son-
dern muss in der Verwaltung selbst vorhanden sein.
Zweitens: Es muss klare und verbindliche Regeln ge-
ben, wenn der öffentliche Dienst den hohen Ansprüchen
an Integrität und Transparenz genügen will.
Ausgehend von dieser Prämisse hat der Bundesrech-
nungshof vernünftige Empfehlungen abgegeben. Ich
will die wichtigsten nennen: Es muss ausdrücklich fest-
gelegt werden, dass Personalmangel kein Grund für die
Beschäftigung von Externen ist. Die Dauer der Beschäf-
tigung muss grundsätzlich begrenzt sein – die Empfeh-
lung lautet sechs Monate. Bestimmte Funktionen müs-
sen für Externe tabu sein. Dazu gehören Funktionen in
Leitungs- und Kontrollbereichen, die Aufsicht über die
entsendende Stelle, die Entscheidung über Vergabe öf-
fentlicher Aufträge sowie Funktionen, die konkrete Ge-
schäftsinteressen des entsendenden Unternehmens be-
rühren. Dazu gehört auch die Federführung über
entsprechende Gesetzentwürfe. Transparenz muss ge-
währleistet sein, das heißt der Status der externen Be-
schäftigten muss verdeutlicht werden. Dazu gehört auch
die Einführung einer jährlichen Berichtspflicht über die
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eschäftigung von Externen. Dies hätte auch präventive
irkung für zukünftige Beschäftigungsverhältnisse.
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen
orschlag über Rahmenbedingungen für den Einsatz ex-
erner Personen in Form einer Verwaltungsvorschrift
orgelegt, der zurzeit innerhalb der Bundesregierung ab-
estimmt wird. Ich unterstütze diesen Vorschlag nach-
rücklich, weil er die vom Bundesrechnungshof aufge-
tellten Grundsätze angemessen berücksichtigt. Ich gehe
avon aus, dass bei bestimmten Ressorts wie dem Aus-
ärtigen Amt oder dem Wirtschaftsministerium der an-
ängliche Widerstand gegen diese Transparenzregeln in
ine kooperative Mitwirkung übergeht. Alles andere
ürde das Parlament auch nicht hinnehmen können.
Der Haushaltsausschuss hat die Bundesregierung in
einer Sitzung am 9. April aufgefordert, klare Grenzen
ür den Einsatz Externer zu ziehen und rasch zu einer
erbindlichen Regelung auf der Grundlage der Empfeh-
ungen des Bundesrechnungshofs zu kommen. Wir Parla-
entarier setzen auf die Einsichtsfähigkeit der Ministe-
ien. Sollten die Selbstreinigungskräfte der öffentlichen
erwaltung jedoch nicht dazu ausreichen, hier Abhilfe zu
chaffen, müssen wir als Gesetzgeber handeln und ein
eschäftigungsverbot mit Ausnahmeregelungen im Be-
mtenrecht schaffen.
Ich hoffe jedoch, dass es einer solchen gesetzgeberi-
chen Maßnahme nicht bedarf.
Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Nein,
eutschland ist keine „gekaufte Republik“! Nein, die
undesrepublik ist kein korrupter Staat! Dies sei deshalb
leich zu Beginn festgestellt, weil manche offensichtlich
ine nicht mehr nur klammheimliche Freude daran ha-
en, überall, wo sie gehen und stehen, dieses Land ka-
utt zu reden, zu senden oder zu schreiben. Als hätten
ir dann eine Art Ersatzdemokratie in der Kiste.
Vor diesem Agieren warne ich. Niemand im Deut-
chen Bundestag sollte jenen, die anscheinend vergessen
aben oder gar nicht erst wissen wollen, wie sehr das par-
amentarische Regierungssystem zu Frieden, Wohlstand
nd Freiheit seit nunmehr fast 60 Jahren beigetragen hat,
ie Hand reichen. Es ist leider nur allzu notwendig, dies
estzustellen angesichts der aufgeregten Debatten um
en angeblichen Einfluss von Lobbyisten in Ministerien
ährend der letzten Wochen.
Unsere Pflicht ist es allerdings genauso, Risiken zu
rkennen und zu minimieren, Fehlentwicklungen zu
toppen und das Handeln der Exekutive zu kontrollieren.
Angesichts des dramatischen Ansehensverlustes den
taat und seine Institutionen betreffend, müssen wir die
tärke zur Selbstheilung dort beweisen, wo Fehlent-
icklungen eingetreten sind. Das ist allerdings etwas an-
eres, als selbst den Untergang des Abendlandes zu pre-
igen, nämlich ein Zeichen, dass das Immunsystem
nseres Staatskörpers sehr wohl funktioniert, weil seine
rgane auf volle Leistung geschaltet sind.
Wie fast immer, so lohnt sich also auch hier das ge-
aue Hinschauen! Auslöser der jüngsten Empörungs-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16745
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welle war ein Bericht des Bundesrechnungshofs, der
sich mit der Beschäftigung externer Mitarbeiter in Bun-
desministerien beschäftigt. Darin wird festgestellt, dass
jährlich rund hundert Personen als sogenannte Leihbe-
amte in den Häusern an den verschiedensten Stellen und
zu den verschiedensten Zwecken über unterschiedlich
lange Zeiträume hinweg tätig waren. Lediglich 6 Prozent
davon stammten übrigens aus der gewerblichen Wirt-
schaft, alle übrigen aus Behörden und Einrichtungen des
Bundes, aus Verbänden, wie zum Beispiel den Gewerk-
schaften, oder gemeinnützigen Institutionen.
Die Firmenvertreter unterstützten mit ihrem praxis-
oder wissenschaftsnahen Handeln die Arbeit der Minis-
terien. Lässt sich aber deshalb schon feststellen: Na,
dann ist ja wirklich alles in Ordnung, der Sturm im Was-
serglas kann sich wieder legen? Keineswegs! Denn auch
wenn es sich nur um einige wenige Mitarbeiter aus der
gewerblichen Wirtschaft handeln mag, die in den obers-
ten Bundesbehörden agierten und agieren, so lohnt sich
doch der Blick auf die Qualität ihrer Arbeit und die
Kompetenzen, die ihnen dabei zugewiesen wurden oder
sind. Denn nichts wäre fataler als der Eindruck, dass die
Neutralität staatlichen Handelns nicht gewährleistet ist.
Nichts wäre schlimmer für ein Parlament, als wenn es in
seinem Vertrauen auf die Vorbereitung von Gesetzent-
würfen von den auf das Gesamtwohl verpflichteten Be-
amtinnen und Beamten betrogen würde.
Wir als frei gewählte Abgeordnete haben einen An-
spruch darauf, dass ein Gesetzentwurf des Verkehrsmi-
nisteriums nicht Inhalte von Fraport oder anderen Fir-
men enthält. Gesetzgeber sind wir. Exekutive sind die
Ministerien. Und deshalb haben Firmenvertreter nichts,
aber auch gar nichts verloren auf der Leitungsebene der
Häuser. Sie dürfen nicht Referatsleiter sein oder an
Grundsatzentscheidungen mitwirken. Vor allem aber:
Wir Abgeordnete wollen und müssen wissen, wer denn
außer Beamtinnen und Beamten so alles mitgewirkt hat
an den vielen netten Gesetzesvorlagen, über die wir ent-
scheiden müssen. Rosstäuscherei darf nicht zum Kenn-
zeichen von Regierungshandeln werden. Das sage ich,
ganz gleich, wen es betreffen mag.
Ich sage aber auch: Das Fachwissen, das in einer
komplexen Gesellschaft in einer bestimmten Tiefe nur in
der gewerblichen Wirtschaft so aktuell und intensiv vor-
handen sein kann, soll der Staat nutzen. Ich will keine
bornierten Ministerien, die glauben, sie kämen ohne
Sach- und Fachverstand anderer aus. Fatal ist aber die
Einflussnahme auf Gesetze, die Unternehmen zu ihren
eigenen Gunsten vornehmen. Fatal ist die drohende Ma-
nipulation des Parlaments auf dem Umweg über das Mi-
nisterium.
Deshalb lautet unsere erste Forderung: Wir wollen
wissen, wer die Feder geführt oder mitgeführt hat bei der
Gesetzesformulierung.
Transparenz ist also das Schlüsselwort in der gesam-
ten Debatte. Dies sage ich auch in die Richtung all jener,
die das Kind gleich mit dem Bade ausschütten wollen.
Dass Beamte auf Zeit in die Wirtschaft wechseln und
Personen aus der Wirtschaft auf Zeit das Innenleben von
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inisterien kennenlernen, ist nämlich eine gute Sache,
on der beide Seiten nur lernen können.
Wir wollen sehr bald schon einen Vorschlag vorlegen,
er vorsieht, dass zukünftig dem Deutschen Bundestag
ährlich ein Bericht zur Debatte vorgelegt, der über Art
nd Umfang der zeitweiligen Beschäftigung Externer
uskunft gibt. Dieser ist außerdem im Internet zu veröf-
entlichen. Bundesrechnungshof und Bundesinnenminis-
erium sollen daran mitwirken. Schließlich wollen wir,
ass dem Vorblatt eines jeden Gesetzesentwurfs zukünf-
ig eine Auflistung vorangestellt wird, aus der hervor-
eht, welche externen Kräfte daran mitgewirkt haben. So
ird sinnvolle Mitarbeit dokumentiert und fragwürdige
influssnahme schon im Vorfeld verhindert.
Der Bundesrechnungshof hat, unterstützt von einem
eschluss des Haushaltsausschusses, die Bundesregie-
ung aufgefordert, eigene Vorschläge zu unterbreiten.
iese sollten nach unserer Auffassung einen Verhaltens-
odex beinhalten, der zu einer regierungsweiten Verein-
eitlichung führt und ebenfalls Transparenz schafft, zum
eispiel wenn sogenannte Leihbeamte gegenüber Drit-
en auftreten.
Mit all diesen und weiteren Maßnahmen belegt
eutschland, dass es offen genug ist für den gebotenen
ustausch zwischen Wirtschaft und Politik und dass es
leichzeitig gar nicht erst das Risiko einer Interessenver-
ischung eingeht.
Gisela Piltz (FDP): Selbst Transparency Internatio-
al Deutschland hält grundsätzlich den Austausch zwi-
chen Wirtschaft und Verwaltung vor dem Hintergrund
euer und komplexer Fragestellungen der Gesellschaft
ür notwendig. Eine Skandalisierung des Austauschs ist
aher dann nicht angebracht, wenn der Austausch nicht
m luftleeren Raum, sondern nach festgelegten Spielre-
eln erfolgt.
Der Bericht des Bundesrechnungshofs führt deutlich
us, dass solche Spielregeln zurzeit nicht bestehen. Bis-
er wurden aber auch keine vorsätzlichen Missbrauchs-
älle beim Einsatz von externen Beschäftigten festge-
tellt.
Ich halte die Finanzierungspraxis hinsichtlich des
insatzes von Externen jedoch für problematisch. In
0 Prozent der Fälle wurden die Kosten des Einsatzes
icht oder nur im geringen Umfang von den Bundesbe-
örden getragen. Die Zweckbestimmung von Haushalts-
itteln kann so unterlaufen werden, und der bittere Bei-
eschmack der Abhängigkeit bleibt. Außerdem bin ich
mmer wieder über das „Allwissen“ der Industrie über-
ascht. Oftmals sind Vertreter der Wirtschaft besser über
ie Vorgänge in den Ministerien informiert als die ge-
ählten Volksvertreter, die sich jede Antwort der Bun-
esregierung erst mühsam erarbeiten müssen.
Der Austausch funktioniert somit auf jeden Fall in
ichtung Wirtschaft. Funktioniert er aber auch in Rich-
ung Verwaltung? Oder liegt der Nutzen alleine aufseiten
er Wirtschaft, die sich ihre Gesetze selber schreibt, wie
s die Presse formuliert hat?
16746 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008
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Spielregeln, wann und wie ein Einsatz von externen
Beschäftigten erfolgen kann, sind daher geboten. Nur so
wird die Verwaltung das Vertrauen in ihre neutrale und
unbefangene Aufgabenwahrnehmung glaubwürdig auf-
rechterhalten können. Nur so wird sichergestellt, dass
das Budgetrecht des Parlaments nicht durch abgebildete
Stellen im Bundeshaushalt untergraben wird. Und nur so
wird auch sichergestellt, dass der Markt sich frei entfal-
ten kann und Konkurrenz nicht in Form von staatlichen
Gesetzen ausgestochen wird, sondern transparente Ent-
scheidungen zustande kommen. Behörden dürfen nicht
zu Marionetten der Wirtschaft werden.
Als Entschuldigung für die bisherige Praxis können
und dürfen die Behörden auch nicht das Argument der li-
nearen Stellenkürzung vorbringen. Denn wer seine Per-
sonalbedarfsplanung in der Regel nicht nachvollziehbar
darlegt, kann sich auch nicht auf einen erheblichen Per-
sonalmangel und das Fehlen von ausreichend qualifizier-
tem Personal berufen. Außerdem hat das mit Haushalts-
klarheit und -wahrheit nichts mehr zu tun.
Der Einsatz von externen Beschäftigten erfolgte zu-
dem ohne vorab festgelegte Verantwortlichkeiten, ge-
schlossene Zielvereinbarungen und eine nachträgliche
Evaluierung. Außerdem wurden keine Prioritäten für
den Einsatz des eigenen Personals aufgestellt.
Ich befinde mich in guter Gesellschaft, wenn auch der
Bundesrechnungshof die Personalplanung der Behörden
nicht nachvollziehen kann. Denn leider hat allzu oft der
Stellenplan mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun. Trauri-
ges Vorbild ist in diesem Zusammenhang ist die Bundes-
anstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisa-
tionen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), die jetzt
neben einer erheblichen bewilligten Stellenzahl weitere
Externe beschäftigen muss, obwohl dem Parlament et-
was anderes vorgelegt wurde.
Es hat mich außerdem schon sehr verwundert, im Be-
richt des Bundesrechnungshofes zu lesen, dass externe
Beschäftigte auch bei der Außenvertretung der Bundes-
regierung mitgewirkt haben. Das spricht Bände für den
Zustand der Bundesregierung, die anscheinend noch
nicht einmal ihre eigenen wesentlichen Kernaufgaben
bewältigen kann.
Etwas ist aber sehr bedauerlich. Die Beschäftigung
von Externen hat leider nicht dazu geführt, dass unsere
Fragen an die Bundesregierung ausreichend beantwortet
werden können. Viel zu häufig lese ich immer noch in
den Antworten auf meine Kleinen Anfragen: „Dazu lie-
gen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor“.
Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
ist daher dem Grunde nach richtig und wichtig. Er kann
aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Zeiten
grüner Regierungsbeteiligung das Personalaustauschpro-
gramm „Seitenwechsel“ initiiert wurde. Hier jetzt empö-
rend von „Implementierung von Interessenvertretern“ zu
sprechen – wie es Volker Beck in der Presse getan hat,
obwohl er selbst in der Regierungskoalition das Pro-
gramm mit abgezeichnet hat –, ist scheinheilig.
Außerdem hat der Haushaltsausschuss bereits ein-
stimmig beschlossen, dass die Bundesregierung eine
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erbindliche Verwaltungsvorschrift über die Mitarbeit
on Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in
bersten Bundesbehörden erstellen soll.
Die Idee, einen allgemeinen Verhaltenskodex für die
itarbeit von externen Beschäftigten zu schaffen, halten
ir als FDP für unterstützenswert. Außerdem sollten
esetzentwürfe, die unter Beteiligung von Lobbyisten
ustande gekommen ist, gekennzeichnet werden. Dann
ird auch für uns Abgeordnete endlich deutlich, aus
elcher Feder das jeweilige Werk stammt.
Der Bericht des Bundesrechnungshofs hat es uns
eutlich vor Augen geführt: Es muss sich etwas ändern.
ir müssen Verfahren entwickeln, die das Missbrauchs-
isiko minimieren, die Unabhängigkeit der Behörden
nd die Qualität der Rechtssetzung garantieren, um den
issens- und Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltung
nd Wirtschaft auf sichere Beine zu stellen. Dies wird
uch die FDP in den nunmehr anstehenden Ausschuss-
eratungen deutlich machen und einfordern.
Gesine Lötzsch (DIE LINKE): „Lobbyismus war
estern. Die deutsche Politik ist längst unterwandert.“
ieses wenig schmeichelhafte Urteil steht auf dem Um-
chlag eines Buches, das vor wenigen Wochen vorge-
tellt wurde und große Resonanz in der Öffentlichkeit
efunden hat. Die Journalisten Kim Otto und Sascha
damek haben bei Kiepenheuer & Witsch ein Buch mit
em Titel „Der gekaufte Staat“ herausgebracht. Der Un-
ertitel des Buches lautet: „Wie Konzernvertreter in
eutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schrei-
en.“
Und genau um diese Frage geht es in dem Bericht des
echnungshofes, auf den die Grünen sich in ihrem An-
rag beziehen. Angeregt durch Nachfragen von Journa-
isten und auch durch Fragen von Abgeordneten hat der
undesrechnungshof recherchiert, in welchen Minis-
erien welche Externen mit welchen Aufgaben betraut
aren. Man kann die Externen auch sehr deutlich als
obbyisten bezeichnen.
In aller Bescheidenheit möchte ich darauf hinweisen,
ass ich bereits im Jahre 2003 dieses Thema im Deut-
chen Bundestag angesprochen habe. Ich fragte damals
anach, ob es richtig sei, dass eine Juristin des Bundes-
erbandes Investment und Asset Management maßgeb-
ich bzw. federführend an der Erarbeitung des Gesetzent-
urfes des Finanzministeriums zu den Hedgefonds, im
lartext: zur Zulassung von Hedgefonds in Deutschland
berhaupt, beteiligt war.
Wir erinnern uns: Der ehemalige SPD-Vorsitzende
nd Vizekanzler Franz Müntefering hat die Hedgefonds
ls „Heuschrecken“ bezeichnet – und das war nicht lo-
end gemeint.
Damals – 2003 – wurde das Land von einer rot-grü-
en Koalition regiert. Man wollte modern sein und
laubte, ein Programm „Seitenwechsel“ sei Ausdruck
esonderer Modernität. Das Programm „Seitenwechsel“
oll übrigens eine Idee von Otto Schily gewesen sein.
tto Schily ist ja in den letzten Tagen vor allem dadurch
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16747
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aufgefallen, dass er meint, Gesetze und Regeln gelten
nur für andere.
Der Kollege Volker Beck von den Grünen gehörte da-
mals bereits dem Bundestag an und glaubte – vorausge-
setzt, er wusste von „Seitenwechsel“ – an diese ver-
meintliche Modernität. Aber ich freue mich immer,
wenn Kollegen klüger werden und genauer nachfragen.
Meine Position ist eine ganz klare: Lobbyisten gehö-
ren nicht in Ministerien. Lobbyisten können Briefe
schreiben, auf Veranstaltungen ihre Positionen darlegen.
Aber wenn Lobbyisten in den Ministerien ihre eige-
nen Gesetze schreiben, schicken sie uns damit Viren,
Würmer und Trojaner. Diese Praxis muss ein Ende ha-
ben. Letztendlich ist das eine Frage der Demokratie.
Wenn wir weiter zulassen, dass Lobbyisten in den Minis-
terien sitzen und zu allem Zugang haben, tragen wir zur
Aushöhlung der Demokratie bei. Das dürfen wir alle ge-
meinsam nicht zulassen.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Der Deutsche Bundestag verhandelt heute einen Antrag
meiner Fraktion zur Beschäftigung externer Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter in obersten Bundesbehörden. Wir
verlangen die unverzügliche Beendigung der bisherigen
Praxis und die konsequente Umsetzung der Empfehlun-
gen des Bundesrechnungshofes. Wir reden hier nicht
über Petitessen, sondern über einen handfesten Skandal:
Das Budgetrecht des Parlaments wurde hintergangen,
die Bindung des exekutiven Handelns allein an Recht
und Gesetz wurde infrage gestellt und das Parlament
wiederholt unvollständig und wahrheitswidrig unterrich-
tet. Die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes zu
diesem Themenbereich sind eindeutig und erfordern ein
unverzügliches Handeln der Bundesregierung. Der Par-
lamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminis-
ter, Peter Altmaier, hat dies in der Fragestunde des Bun-
destages am 9. April 2008 auch zugesagt – ich hoffe,
dass er diese Zusage einhalten kann. Wir werden hier
weiter Druck machen!
Denn als das Thema im Herbst 2006 in der Öffent-
lichkeit zunehmend diskutiert wurde, waren die Aus-
künfte von Herrn Altmaier alles andere als verlässlich:
So stellte er in der Antwort der Fragestunde am 25. Ok-
tober 2006 auf meine Frage nach der Vergütung von ex-
ternen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fest, dass – ich
zitiere: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die
Bundesregierung tätig sind, für diese Tätigkeit auch von
der Bundesregierung bezahlt werden.“ Diese Informa-
tion stellte sich – wie wir dem jetzt vorliegenden Bericht
des Bundesrechnungshofs entnehmen können – als nicht
haltbar heraus – das Hohe Haus wurde hier falsch infor-
miert.
Erst durch weitere parlamentarische Nachfragen, den
gerade erwähnten Bericht des Bundesrechnungshofes
und weitere Recherchen wurde bekannt, dass weit mehr
externe Beschäftigte in den obersten Bundesbehörden
beschäftigt wurden und – jetzt folgt das eigentlich Bri-
sante – dass – so der Bundesrechnungshof – „in einigen
Bereichen erhöhte Risiken von Interessenkonflikten be-
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tehen“. Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wur-
en nicht nur in den allermeisten Fällen von ihrem bishe-
igen Arbeitgeber bezahlt, nein, sie waren auch an der
rarbeitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen so-
ie von Leitungsvorlagen beteiligt, die zum Teil Berei-
he betrafen, die die Interessensphäre der entsendenden
nternehmen mehr als nur berührten. Sie nahmen an der
ußenvertretung der Bundesministerien teil, ohne dass
ie für die übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer als
xterne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennbar wa-
en. Sie haben in zwei Fällen sogar als Referatsleiter und
amit in Leitungsfunktionen einzelner Häuser fungiert.
nd: Der von der Bundesregierung betonte Gedanke des
rfahrungsaustauschs wird ad absurdum geführt, wenn
an sich vor Augen führt, dass in den Jahren 2004 bis
006 jährlich durchschnittlich 100 externe Mitarbeiterin-
en und Mitarbeiter in obersten Bundesbehörden beschäf-
gt wurden, im Gegenzug jedoch nur einige wenige Be-
mte in Wirtschaft und Verbände gingen. Kurzum, die
raxis der Bundesregierung vermittelt – so der Bundes-
echnungshof – den „bösen Schein fehlender Neutrali-
ät“ – und er hat recht! Nun geht es nicht darum, den
wischen der Verwaltung auf der einen Seite und der
irtschaft, den Verbänden und anderen Organisationen
uf der anderen Seite notwendigen und belebenden Wis-
ens- und Erfahrungstransfer generell zu unterbinden.
as kann in einer demokratischen und pluralistischen
esellschaft wie der unseren auch gar nicht gewollt sein.
s geht aber um die Herstellung von Transparenz, und es
eht darum, bereits jeden Anschein von Interessenkon-
likten zu vermeiden. Von vornherein muss klar sein,
er Koch und wer Kellner ist. Für mich als Abgeordne-
en muss zum Beispiel in einer Ausschusssitzung von
nfang an erkennbar sein, dass eine Vertreterin, ein Ver-
reter eines Bundesministeriums ein externer Mitarbeiter
st oder eben nicht.
Mit dem vorliegenden Antrag fordert meine Fraktion,
iese Transparenz herzustellen und die Empfehlungen
es Bundesrechnungshofes schnellstmöglich umzuset-
en. Dabei sollten die Dauer des Einsatzes externer Mit-
rbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich auf sechs
onate begrenzt und auf Bereiche beschränkt werden,
ür die ein böser Schein von Interessenskonflikten von
ornherein ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus
uss die Umsetzung der Forderungen durch eine Rege-
ung erfolgen, die in allen Häusern gleichermaßen gilt
nd angewandt wird. Die Bundesregierung hat – das
abe ich eingangs bereits erwähnt – ein zügiges Aufgrei-
en der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zuge-
agt. Es bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich geschieht.
weifel sind insoweit jedenfalls nicht gänzlich unbe-
ründet: Denn eine weitere Zusage in der Fragestunde
m 9. April 2008 hat der Parlamentarische Staatssekretär
ltmaier bislang nicht umgesetzt: Danach wollte er mir
eitnah eine Liste der Gesetz- und Verordnungsentwürfe
ukommen lassen, an denen externe Mitarbeiterinnen
nd Mitarbeiter in der Vergangenheit mitgearbeitet ha-
en. Diese Liste liegt mir – obwohl mittlerweile über
wei Wochen vergangen sind – immer noch nicht vor.
ch möchte an dieser Stelle nochmals an die Aussage des
undesinnenministeriums erinnern und um die zeitnahe
bersendung der Liste bitten.
(A) (C)
(B) )
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit-
geteilt, dass sie den Antrag „Für ein transparentes,
mittelstandsfreundliches, innovationsoffenes und so-
ziales Vergaberecht“ auf Drucksache 16/6786 zurück-
zieht.
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitge-
teilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 02 Titel 894 01
– Drucksachen 16/8549, 16/8814 Nr. 4 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
Haushaltsausschuss
Drucksache 16/8296 Nr. A.3
Ratsdokument 5594/08
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 16/8455 Nr. A.6
Ratsdokument 5878/08
Drucksache 16/8455 Nr. A.8
Ratsdokument 6087/08
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 16/6715 Nr. 1.22
EuB-EP 1518; P6_TA-PROV(2007)0236
Drucksache 16/7070 Nr. A.12
Ratsdokument 13864/07
Drucksache 16/7223 Nr. A.3
Ratsdokument 14000/07
Drucksache 16/7393 Nr. A.19
Ratsdokument 14369/07
Drucksache 16/7575 Nr. A.15
Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
ner Beratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 16/7817 Nr. A.3
EuB-EP 1600; P6_TA-PROV(2007)0483
Drucksache 16/8135 Nr. A.12
Ratsdokument 5081/08
Drucksache 16/8135 Nr. A.13
Ratsdokument 5083/08
Drucksache 16/8135 Nr. A.15
Ratsdokument 5107/08
Drucksache 16/8135 Nr. A.34
Ratsdokument 5401/08
Drucksache 16/8296 Nr. A.1
Ratsdokument 5385/08
Drucksache 16/8609 Nr. A.2
Ratsdokument 5484/08
Rechtsausschuss
Drucksache 16/8135 Nr. A.39
Ratsdokument 5169/08
(D
Ratsdokument 14998/07
Drucksache 16/7817 Nr. A.10
Ratsdokument 15549/07
Drucksache 16/7905 Nr. A.5
Ratsdokument 16318/07
Drucksache 16/7905 Nr. A.14
Ratsdokument 16600/07
Drucksache 16/7905 Nr. A.21
Ratsdokument 16477/07
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 16/7817 Nr. A.4
EuB-EP 1604; P6_TA-PROV(2007)0488
Drucksache 16/7817 Nr. A.13
Ratsdokument 15605/07
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 16/8455 Nr. A.18
Ratsdokument 5818/08
16748 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008
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0, T
158. Sitzung
Berlin, Freitag, den 25. April 2008
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6