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    Plenarprotokoll 16/158 Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Weis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jörg Vogelsänger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: a) Antrag der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine Sozialisierung von Spe- kulationsverlusten – Voraussetzungen für eine grundlegende Reform des Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16667 A 16668 A 16669 D 16670 A 16670 B 16676 B 16677 D 16679 D 16680 A 16681 C 16683 A 16684 C 16686 C 16687 C 16687 D Deutscher B Stenografisch 158. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur verbesserten Ein- beziehung der selbst genutzten Wohnim- mobilie in die geförderte Altersversorgung (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) (Drucksache 16/8869) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b c M L D 16659 A 16659 A 16661 A 16662 C 16664 C 16665 D öffentlich-rechtlichen Finanzsektors schaffen (Drucksache 16/8771) . . . . . . . . . . . . . . . . 16671 A undestag er Bericht ung 25. April 2008 t : ) Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Martin Zeil, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reaktion auf die Krise der staatlichen Banken (Drucksache 16/6998) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sozialisierung der Verluste ver- hindern – Sicherungsfonds für privaten Finanzsektor schaffen (Drucksache 16/8888) . . . . . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 16671 A 16671 A 16671 B 16672 C 16674 C Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16688 A 16689 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ortwin Runde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrecht- licher Vorschriften (Drucksachen 16/6543, 16/8918) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/8923) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Heiz- kostenzuschüsse für einkommens- schwache Privathaushalte ermögli- chen – zu dem Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Markus Kurth, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erwerbsarmut verhin- dern – Einkommen stärken – Wohn- geld jetzt verbessern (Drucksachen 16/3351, 16/8053, 16/8922) Wolfgang Tiefensee, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren (Drucksachen 16/8384, 16/8916) . . . . . . . . . . A M D W J C T a b c d e f 16689 B 16690 D 16692 B 16692 C 16692 C 16692 D 16694 A 16695 A 16696 B 16697 C 16698 B 16699 C 16701 A 16701 B 16702 A lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 30: ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Anspruchs- und Anwart- schaftsüberführungsgesetzes (2. AAÜG- ÄndG) (Drucksache 16/7035) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Diskriminierungen und Ungerechtigkeiten gegenüber Älteren in den neuen Bundesländern bei der Über- leitung von DDR-Alterssicherungen in bundesdeutsches Recht (Drucksache 16/7019) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Alterseinkünfte für Beschäftigte im Gesundheits- und So- zialwesen der DDR (Drucksache 16/7020) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Lösung für die ren- tenrechtliche Situation von in der DDR Geschiedenen (Drucksache 16/7021) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schaffung einer gerechten Ver- sorgungslösung für die vormalige be- rufsbezogene Zuwendung für Ballett- mitglieder in der DDR (Drucksache 16/7022) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Regelung der Ansprüche der Bergleute der Braunkohleveredlung (Drucksache 16/7023) . . . . . . . . . . . . . . . 16702 B 16703 B 16704 B 16706 C 16707 B 16708 A 16709 B 16709 C 16709 C 16709 C 16709 D 16709 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 III g) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Beseitigung von Rentennachtei- len für Zeiten der Pflege von Angehöri- gen in der DDR (Drucksache 16/7024) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche Anerken- nung für fehlende Zeiten von Land- und Forstwirten, Handwerkern und an- deren Selbstständigen sowie deren mit- helfenden Familienangehörigen aus der DDR (Drucksache 16/7025) . . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche Anerken- nung von zweiten Bildungswegen und Aspiranturen in der DDR (Drucksache 16/7026) . . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche Anerken- nung von DDR-Sozialversicherungsre- gelungen für ins Ausland mitreisende Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie von im Ausland erworbenen renten- rechtlichen Zeiten (Drucksache 16/7027) . . . . . . . . . . . . . . . . k) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche Anerken- nung aller freiwilligen Beiträge aus DDR-Zeiten (Drucksache 16/7028) . . . . . . . . . . . . . . . . l) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kein Versorgungsunrecht bei den Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR (Drucksache 16/7029) . . . . . . . . . . . . . . . . m) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Reichsbahn (Drucksache 16/7030) . . . . . . . . . . . . . . . . n) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Angemessene Altersversor- o p q D M D A D A I T a 16710 A 16710 A 16710 A 16710 B 16710 B 16710 C 16710 C gung für Professorinnen und Professo- ren neuen Rechts, Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst, Hochschul- lehrerinnen und Hochschullehrer, Be- schäftigte universitärer und anderer wissenschaftlicher außeruniversitärer Einrichtungen in den neuen Bundeslän- dern (Drucksache 16/7031) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schaffung einer angemessenen Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben (Drucksache 16/7032) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schaffung einer angemessenen Altersversorgung für Angehörige von Bundeswehr, Zoll und Polizei, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben (Drucksache 16/7033) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einheitliche Regelung der Al- tersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR (Drucksache 16/7034) . . . . . . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 31: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkom- men gegen Folter und andere grau- 16710 C 16710 D 16711 A 16711 A 16711 B 16711 C 16712 B 16713 B 16714 C 16715 C 16716 D 16717 C 16718 C 16719 B 16721 A 16721 B 16721 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 same, unmenschliche oder erniedri- gende Behandlung oder Strafe (Drucksache 16/8249) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine effektive Umset- zung des Zusatzprotokolls zur VN-Anti- Folter-Konvention (Drucksache 16/8760) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe – zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine zü- gige Zeichnung, Ratifizierung und Um- setzung des Zusatzprotokolls zur Anti- Folter-Konvention der Vereinten Natio- nen – zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine unverzügliche Zeich- nung und Ratifizierung des Zusatzpro- tokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen (Drucksachen 16/455, 16/360, 16/8790) . . . . Tagesordnungspunkt 32: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das euro- päische Antidiskriminierungsrecht weiter- entwickeln (Drucksache 16/8198) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- N E ( K A M D T A ( w B h r t o ( N A L A Z – – – – ( t U C F D V 16722 D 16723 A 16723 A 16723 C 16723 D 16725 A 16725 D 16726 B 16727 A IS 90/DIE GRÜNEN: Kenia stabilisieren – ntwicklung in Frieden unterstützen Drucksache 16/8403) . . . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 34: ntrag der Abgeordneten Volker Beck Köln), Birgitt Bender, Alexander Bonde, eiterer Abgeordneter und der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz erstellen – Empfehlungen des Bundes- echnungshofes zur Mitarbeit von Beschäf- igten aus Verbänden und Unternehmen in bersten Bundesbehörden zügig umsetzen Drucksache 16/8762) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakulta- tivprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedri- gende Behandlung oder Strafe Antrag: Für eine effektive Umsetzung des Zusatzprotokolls zur VN-Anti-Folter- Konvention Antrag: Für eine zügige Zeichnung, Rati- fizierung und Umsetzung des Zusatzproto- kolls zur Anti-Folter-Konvention der Ver- einten Nationen Antrag: Für eine unverzügliche Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Na- tionen Tagesordnungspunkt 31 a und b und Zusatz- agesordnungspunkt 8) te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16727 D 16727 D 16729 A 16730 A 16731 B 16732 A 16733 A 16733 C 16735 A 16736 A 16737 C 16738 C 16739 B 16740 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 V Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Das europäische Antidiskrimi- nierungsrecht weiterentwickeln (Tagesord- nungspunkt 32) Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Kenia stabilisieren – Entwicklung in Frieden unterstützen (Tagesordnungspunkt 33) Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Transparenz herstellen – Emp- fehlungen des Bundesrechnungshofes zur Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten Bundesbehör- den zügig umsetzen (Tagesordnungspunkt 34) Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16740 D 16741 C 16741 D 16743 A 16741 D 16744 C 16745 D 16746 C 16747 A 16748 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16659 (A) ) (B) ) 158. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    1) Anlage 5 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16735 (A) ) (B) ) Johannes Zapf, Uta SPD 25.04.2008 DIE GRÜNEN Hoffmann (Wismar), Iris SPD 25.04.2008 Jung (Karlsruhe), SPD 25.04.2008 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25.04.2008 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 25.04.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 25.04.2008 Albach, Peter CDU/CSU 25.04.2008 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2008 Bernhardt, Otto CDU/CSU 25.04.2008 Bierwirth, Petra SPD 25.04.2008 Binninger, Clemens CDU/CSU 25.04.2008 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 25.04.2008 Brüning, Monika CDU/CSU 25.04.2008 Bülow, Marco SPD 25.04.2008 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 25.04.2008 Döring, Patrick FDP 25.04.2008 Dörmann, Martin SPD 25.04.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 25.04.2008 Friedhoff, Paul K. FDP 25.04.2008 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 25.04.2008 Gleicke, Iris SPD 25.04.2008 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2008 Götz, Peter CDU/CSU 25.04.2008 Golze, Diana DIE LINKE 25.04.2008 Günther (Plauen), Joachim FDP 25.04.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2008 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 25.04.2008 Haustein, Heinz-Peter FDP 25.04.2008 Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/ 25.04.2008 K K K K D L M M N P D D R R S S S S S S T W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten leiminger, Christian SPD 25.04.2008 limke, Jürgen CDU/CSU 25.04.2008 otting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2008 unert, Katrin DIE LINKE 25.04.2008 r. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 25.04.2008 opez, Helga SPD 25.04.2008 ogg, Ursula SPD 25.04.2008 ortler, Marlene CDU/CSU 25.04.2008 itzsche, Henry fraktionslos 25.04.2008 aula, Heinz SPD 25.04.2008 r. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 25.04.2008 r. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 25.04.2008 ix, Sönke SPD 25.04.2008 oth (Heringen), Michael SPD 25.04.2008 charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2008 chily, Otto SPD 25.04.2008 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 25.04.2008 chneider (Erfurt), Carsten SPD 25.04.2008 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 25.04.2008 teinbach, Erika CDU/CSU 25.04.2008 euchner, Jella SPD 25.04.2008 eisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 25.04.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 16736 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 (A) ) (B) ) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativ- protokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – Antrag: Für eine effektive Umsetzung des Zusatzprotokolls zur VN-Anti-Folter-Kon- vention – Antrag: Für eine zügige Zeichnung, Ratifi- zierung und Umsetzung des Zusatzproto- kolls zur Anti-Folter-Konvention der Ver- einten Nationen – Antrag: Für eine unverzügliche Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Na- tionen (Tagesordnungspunkt 31 a und b, Zusatztages- ordnungspunkt 8) Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute in ers- ter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Lassen Sie mich zunächst die Geschichte dieses Schutzregimes und seines Überwa- chungsmechanismus nachzeichnen, bevor ich auf die Forderungen und Kritikpunkte der Opposition eingehen werde. Die Vereinten Nationen haben am 10. Dezember 1984 das „Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ die UN-Anti-Folter-Konvention, verabschiedet. Die UN-Anti-Folter-Konvention trat am 26. Juni 1987 nach der Ratifizierung durch 20 Mitgliedstaaten in Kraft. Zurzeit haben 145 Staaten – unter anderem auch die Bun- desrepublik Deutschland – die Konvention ratifiziert. Die Einhaltung des Vertragswerks wird vom UN-Ausschuss gegen Folter überwacht. Die Konvention ist völkerrecht- lich verbindlich. Sie ergänzt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Genfer Konven- tionen von 1949 und deren Zusatzprotokoll von 1977, in- dem sie „Folter“ genau definiert und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung, Verfolgung und Bestrafung regelt. Am 18. Dezember 2002 hat die UN-Generalver- sammlung das Fakultativprotokoll zur UN-Anti-Folter- konvention angenommen. Das „Optional Protocol to the Convention Against Torture“, OPCAT, enthält einen prä- ventiven Ansatz zum Schutz vor Folter und steht seit Anfang 2003 zur Ratifizierung bereit. Die Bundesregie- rung hat das Fakultativprotokoll am 20. September 2006 gezeichnet. Ziel des Fakultativprotokolls ist es, durch einen prä- ventiven Ansatz den Schutz vor Folter weltweit zu ver- bessern. Zu diesem Zweck sieht das Fakultativprotokoll e m F E c d i R P e f e L e t k d d r m t m h s k B s b B B r v V z e v a v i f v e t u e s c s s v B e (C (D inen internationalen Präventions- bzw. Kontroll- echanismus in Form eines Unterausschusses des Anti- olter-Ausschusses der UN sowie die Verpflichtung zur inrichtung entsprechender nationaler Präventionsme- hanismen vor. Der internationale Präventionsmechanismus soll nach em Vorbild des Europäischen Anti-Folter-Ausschusses n den Mitgliedstaaten Besuche durchführen und hat das echt, Empfehlungen auszusprechen. Die nationalen räventionsmechanismen sind als unabhängige Gremien inzurichten und müssen ebenfalls Besuchs- und Emp- ehlungsrecht erhalten. Vorgesehen sind die Einrichtung iner Bundesstelle zur Verhütung von Folter sowie einer änderkommission. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz- ntwurf enthält zwei Elemente: Er hat zum einen die Ra- ifizierung zum Inhalt. Damit wird das Fakultativproto- oll für die Bundesrepublik bindend und Bestandteil der eutschere Rechtsordnung. Darüber hinaus wird zum an- eren die Umsetzung, das heißt insbesondere die Ein- ichtung des nationalen Kontroll- und Besuchsmechanis- us, geregelt. Das Fakultativprotokoll verpflichtet die Vertragsstaa- en, einen oder mehrere nationale Präventionsmechanis- en einzurichten. Für Deutschland besteht die Besonder- eit, dass die erforderlichen institutionellen Änderungen owohl in die Bundes- als auch in die Landeszuständig- eiten fallen, da Gewahrsamseinrichtungen sowohl beim und als auch den Ländern bestehen. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind die Gewahr- amseinrichtungen der Bundeswehr und der Bundespolizei etroffen. Für Besuche in diesen Einrichtungen wird das undesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem undesministerium des Innern und dem Bundesministe- ium der Verteidigung eine Bundesstelle zur Verhütung on Folter errichten. Im Zuständigkeitsbereich der Länder besteht eine ielzahl von Gewahrsamseinrichtungen des Justizvoll- uges, der Polizei und der Psychiatrie. Zwar existieren in inigen Ländern verschiedene Stellen, die einzelne der om Fakultativprotokoll vorgesehenen Kompetenzen usüben können. Für die Funktion des Nationalen Prä- entionsmechanismus im Sinne des Fakultativprotokolls st jedoch eine flächendeckende Kontrollmöglichkeit er- orderlich. Aus diesem Grunde soll durch einen Staats- ertrag der Länder eine gemeinsame Länderkommission ingerichtet werden, die neben der Bundesstelle als na- ionaler Präventionsmechanismus tätig wird. Im Rahmen der Einrichtung des nationalen Kontroll- nd Besuchsmechanismus ist außerdem die Einrichtung ines gemeinsamen Sekretariats bei der Kriminologi- chen Zentralstelle in Wiesbaden vorgesehen, das glei- hermaßen von der Bundesstelle und der Länderkommis- ion genutzt werden soll. Die Personal- und Sachkosten ollen insgesamt nicht mehr als 300 000 Euro betragen, on denen die Länder zusammen 200 000 Euro und der und 100 000 Euro tragen wird. Zu der bisherige Verzögerung bei der Ratifizierung ist s wegen des anfänglichen Widerstands der Länder ge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16737 (A) ) (B) ) kommen. Deren Zustimmung ist aufgrund des Lindauer Abkommens erforderlich, da das Fakultativprotokoll ihre Zuständigkeit betrifft. Der Widerstand hat sich da- bei weniger am Länderanteil an den damit verbundenen Kosten von 200 000 Euro entzündet, sondern war vor- wiegend dem prinzipiellen Ziel geschuldet, nur sehr zu- rückhaltend neue Bürokratien zuzulassen. Da die Länder ihren anfänglichen Widerstand zwischenzeitlich aufge- geben haben, steht einer Ratifizierung nunmehr nichts mehr im Wege. Diese Verzögerung haben FDP und Grüne 2006 zum Anlass genommen, um in zwei Anträgen eine schnelle Ratifizierung zu fordern. Auch die Union hat von An- fang an auf eine schnelle Ratifizierung gedrängt. Mit dem Einbringen des Gesetzentwurfes ist diese Forderung nunmehr hinfällig. Außerdem hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nun in einem weiteren Antrag, über den wir heute ebenfalls beraten, von der Bundesre- gierung eine zügige Umsetzung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention sowie weitere Anstrengungen im globalen Kampf gegen die Folter gefordert. In diesem Zusammengang haben sie unter anderem den Ausbau des bisher beschlossenen Präventionsme- chanismus gefordert. Sobald die bereits erwähnten Ver- handlungen über den hierfür erforderlichen Staatsvertrag in Kürze abgeschlossen sind, hat sich auch dieser Aspekt erledigt. Ich finde es sehr vernünftig, dass die Bundesregie- rung zunächst die Effektivität der beschlossenen Präven- tionsstelle bewerten will, bevor man über einen weiteren Ausbau beraten kann. Diese abschließende Bewertung ist aber erst dann möglich, wenn sich der Mechanismus institutionalisiert hat, also die Stelle eingerichtet worden ist und erste Erfahrungen vorliegen. Sollte sich dann he- rausstellen, dass eine effektive Prävention nicht gewähr- leistet werden kann, kann eine weitere sachliche und personelle Aufstockung geprüft werden. International setzt sich die Bundesregierung regelmä- ßig und nachdrücklich sowohl in bilateralen Gesprächen als auch im Rahmen der Vereinten Nationen und ge- meinsam mit ihren EU-Partnern für ein absolutes Folter- verbot ein. Dies schließt ausdrücklich das absolute Fol- terverbot auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ein. Die Bundesregierung ist der Überzeu- gung, dass das Verbringen von festgehaltenen Personen in einen anderen Staat, um sie dort zu verhören oder ver- hören zu lassen, völkerrechtlich unzulässig ist, wenn da- durch eine Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten erfolgen soll, insbesondere wenn auf diese Weise das Folterverbot umgangen werden soll. Wie auch in den EU-Leitlinien für die Politik der Eu- ropäischen Union gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder ernied- rigende Behandlung oder Strafe, die derzeit aktualisiert werden, dargelegt, fordert die Bundesregierung im Rah- men der EU-Menschenrechtsarbeit regelmäßig Drittstaa- ten zum Beitritt zur VN-Anti-Folter-Konvention, zum Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte sowie zu einschlägigen regionalen Übereinkünf- ten auf. Zur besseren Umsetzung der EU-Leitlinien be- t A b d ß g r f t f g D n m g l d t e t s A b s l m h e z v t s s d k p b t V l A s u n s c F h v o n m (C (D reffend Folter hat die Rats-AG Menschenrechte Anfang pril 2008 eine Umsetzungsstrategie erarbeitet. Es ist eabsichtigt, dass diese Strategie nach ihrer Annahme urch den Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Au- enbeziehungen am 29. April 2008 öffentlich zugänglich emacht wird. Ferner unterstützt die Bundesregierung egelmäßig die Arbeit des Büros des Hochkommissariats ür Menschenrechte im Bereich Folteropfer durch Bei- räge zu dem Freiwilligen Fonds der Vereinten Nationen ür Opfer von Folter. Die Unionsfraktion steht ausdrücklich hinter dem roßen Engagement der Bundesregierung zur globalen urchsetzung eines absoluten Folterverbotes. Die natio- ale Umsetzung des Fakultativprotokolls ist – wie Sie ja einen Ausführungen entnehmen konnten – auf einem uten Weg. Jetzt bleibt es mir abschließend nur noch, an die Kol- eginnen und Kollegen der Opposition zu appellieren, in en weiteren Beratungen in den Ausschüssen konstruk- iv mitzuarbeiten und – da wir uns in der Zielsetzung ja inig sind – auf ihre bisherige Symbol- und Schaufens- erpolitik in dieser Frage zu verzichten. Christoph Strässer (SPD): Der Schutz der Men- chenrechte auch international ist uns ein vordringliches nliegen. Um dabei glaubhaft zu sein, muss ihr Schutz ei uns beginnen. Dafür ist der heute vorliegende Ge- etzentwurf so wichtig. Deutschland ist an der Ausarbeitung des 2002 vorge- egten Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention aßgeblich beteiligt gewesen. Inzwischen haben immer- in 61 Länder das Protokoll unterzeichnet, und 34 haben s ratifiziert. Ich bedauere, dass Deutschland dabei nicht u den ersten gehörte. Das liegt, das muss man sagen, or allem an den Ländern. Da erschienen andere Ver- räge wichtiger, war ihnen die Gesetzeslage gegen Folter chon eindeutig genug. Und auch die finanzielle Seite chreckte die Länder. Umso mehr bin ich froh, dass wir as Protokoll nach langem Warten endlich ratifizieren önnen. Dieser Schritt ist nicht nur symbolkräftig; er hat auch raktische Relevanz. Denn das Fakultativprotokoll eta- liert zwei neue Präventionsmechanismen: Auf interna- ionaler Ebene treten wir dem UN-Unterausschuss zur erhütung von Folter und anderer grausamer, unmensch- icher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bei. uf nationaler Ebene muss eine neue Institution ge- chaffen werden. Dem Protokoll gemäß muss das eine nabhängige Einrichtung sein, welche alle Orte, an de- en es zu Freiheitsentzug, egal welcher Art, kommt, be- uchen und überprüfen kann: also Strafvollzug, Untersu- hungshaft, Polizeigewahrsam, Abschiebehaft und auch reiheitsentzug in psychiatrischen Kliniken oder Pflege- eimen. Der Entwurf der Länder sieht dafür eine Kommission on mindestens vier unabhängigen, ehrenamtlichen Be- bachtern vor. Der Bund will einen Beamten für eine eue Bundesstelle zur Folterprävention einsetzen. Ge- einsam sollen sie sich ein Sekretariat, das an die Kri- 16738 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 (A) ) (B) ) minologische Zentralstelle in Wiesbaden angegliedert wird, teilen. Allerdings sind die Länder bislang nur be- reit, 200 000 Euro jährlich dafür bereitzustellen. Vom Bund kommen 100 000 Euro. Insgesamt stehen damit 300 000 Euro für die Folterprävention zur Verfügung. Dies ist insgesamt sicherlich kein Beitrag, mit dem man Vorbildfunktion für solche Länder übernehmen könnte, die dem Protokoll bislang noch nicht beigetreten sind. Diese Mittel werden wohl nicht reichen. Um Miss- ständen glaubhaft vorbeugen zu können, brauchen wir eine bessere Ausstattung des Kontrollgremiums. Darauf müssen wir weiterhin drängen und werden dies auch tun. Denn die Auseinandersetzung mit dem Thema Folter, die klare Bestätigung unseres Standpunktes, dass die Menschenwürde jede Form von Folter und anderer grau- samer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verbietet, ist bedeutsam gerade in einer Zeit, in der auch in unserer Gesellschaft wieder über dieses Thema disku- tiert werden muss. Deshalb werden wir, trotz der beschriebenen Unzu- länglichkeiten, den vorliegenden Gesetzentwurf be- schließen. Das Warten darauf hat lange genug gedauert. Unserer Glaubwürdigkeit in der Welt als Vorkämpfer für die Menschenrechte schulden wir es, das Protokoll nun so schnell wie möglich zu ratifizieren. Dass man zum Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung noch mehr machen kann, das beweist ein Blick zu den Nachbarn: In – der föderalen Republik – Österreich stehen 42 Inspektoren allein für den Bereich der Kontrolle der Polizei zur Verfügung. Sie führen jedes Jahr 400 bis 500 Besuche vor Ort durch, fertigen für je- den Besuch einen Bericht an, sowie auch Quartals- und Dringlichkeitsberichte, die alle direkt an das zuständige Ministerium gehen. Auch die Finanzausstattung der Kommission von etwa 750 000 Euro im Jahr für ein Land mit einem Zehntel der Einwohnerzahl Deutsch- lands ist deutlich üppiger als die für ganz Deutschland vorgesehenen 300 000 Euro pro Jahr. Da bleibt also noch viel Raum für Verbesserung in Deutschland. FDP und Grüne haben ihre inzwischen zum Teil über- holten Anträge zum Thema noch einmal auf die Tages- ordnung setzen lassen. Sie bringen uns heute keinen Mil- limeter weiter. Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf heute mit breiter Mehrheit beschlossen wird und die Umset- zung beginnen kann, auch wenn der Spielraum ausge- nützt wird, den der Vertrag bietet, wonach die vorgese- henen Mechanismen erst in drei Jahren funktionsfähig sein werden. Es gilt der Appell an die Länder, endlich mit dem unwürdigen Gezerre aufzuhören und endlich den erforderlichen Staatsvertrag abzuschließen. Es ist gut, dass wir uns alle darin einig sind, dass das Fakulta- tivprotokoll unverzüglich ratifiziert werden soll. Des- halb: Unterstützen Sie den Antrag der Bundesregierung! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grü- nen, ich stimme ja mit Ihnen überein, dass die Ausstat- tung der Kommission gegen Folter besser werden muss. Allerdings liegt das in der Hand der Länder. Sie regieren in Bremen und Hamburg mit. Ich freue mich, wenn Sie sich dort durch eine Bundesratsinitiative für diese gute Sache einsetzen! Dann schauen wir gerne weiter – die U w d s u d s s s h F D d m J t s l b l D k b F p k u s l m e d t P b S g n a k u l h Z g e g w a w d S g tr (C (D nterstützung der SPD-Bundestagsfraktion ist Ihnen ge- iss. In diesem Jahr feiern wir den sechzigsten Jahrestag er Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wir ollten zeigen, dass wir fest zu ihren Grundsätzen stehen nd sie als Mahnung auffassen, in unserem Bemühen um en Schutz der Menschenrechte nicht nachzulassen. Las- en Sie uns den Entwurf der Bundesregierung jetzt be- chließen und dann die Arbeit der Kommission aufmerk- am verfolgen. Florian Toncar (FDP): Die heute zur Debatte ste- enden Initiativen befassen sich mit der Umsetzung des akultativprotokolls zur VN-Anti-Folter-Konvention. ieses Protokoll sieht Besuche in Einrichtungen vor, in enen Personen sich unter Freiheitsentzug aufhalten üssen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen des ustizvollzugs, der Polizei sowie geschlossene psychia- rische Anstalten. Ziel des Protokolls ist es, die men- chenwürdige Behandlung dieser Personen sicherzustel- en. Zu diesem Zweck sollen Inspektionsteams die etreffenden Einrichtungen besuchen und ihre Empfeh- ungen für Verbesserungen an die Leitungen richten. iese Inspektionsbesuche sollen eine präventive Wir- ung erzielen, indem Defizite frühzeitig erkannt und ehoben werden. Konkret geht es um die Prüfung von aktoren wie Zellengröße, hygienische Zustände, Ver- flegung, medizinische Versorgung, Bildungsmöglich- eiten und nicht zuletzt der Umgang zwischen Insassen nd Wachpersonal sowie der Umgang unter den Insas- en. Die Inspektionsteams sollen aus erfahrenen Fach- euten zusammengesetzt sein, die interdisziplinär zusam- enarbeiten, sodass sich ihre unterschiedliche Expertise rgänzt. Da die Besuche unangekündigt stattfinden wer- en, müssen sich die Leiter der entsprechenden Einrich- ungen Tag und Nacht auf Inspektionen einrichten. Auch wenn die Zustände in deutschen Gefängnissen, olizeistationen oder Psychiatrien grundsätzlich deutlich esser sind als in vielen anderen Staaten, belegt doch der kandal um den in der JVA Siegburg von Mithäftlingen efolterten und zum Selbstmord gezwungenen Gefange- en, dass auch hinter deutschen Gefängnismauern Dinge us dem Ruder laufen können. Die Umsetzung des Fa- ultativprotokolls ist also auch hierzulande notwendig nd dringend geboten. Umso unverständlicher ist es, dass dieser Schritt so- ange auf sich warten ließ. Die FDP-Bundestagsfraktion atte bereits in der 15. Wahlperiode einen Antrag für die eichnung und Umsetzung des Fakultativprotokolls vor- elegt. Auch in der 16. Wahlperiode hat die FDP erneut inen Vorstoß zur Umsetzung des Fakulativprotokolls emacht. Auch wenn Deutschland das Protokoll mittler- eile unterzeichnet hat, bleiben die in unserem Antrag ufgezeigten Forderungen hinsichtlich der Umsetzung eiterhin aktuell. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzesentwurf er Bundesregierung soll den Beitrag des Bundes bei chaffung eines Nationalen Präventionsmechanismus re- eln. Die Bundesländer ihrerseits haben einen Staatsver- ag abgeschlossen. Der Nationale Präventionsmechanis- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16739 (A) ) (B) ) mus umfasst die Schaffung einer aus vier ehrenamtlichen Mitgliedern zusammengesetzten Länderkommission so- wie eine Bundesstelle, die beim BMJ in Abstimmung mit den Bundesministerien für Inneres sowie Verteidi- gung eingerichtet wird. Deren Arbeit wird in einem Se- kretariat zusammengeführt, das bei der Kriminologi- schen Zentralstelle in Wiesbaden angesiedelt werden soll. In diesem Sekretariat wird eine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle neu geschaffen. Diese Vollzeitstelle ist die einzige personelle Aufstockung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Fakultativprotokolls. Die eigent- lichen Inspektionsbesuche des Nationalen Präventions- mechanismus werden durch die vier ehrenamtlichen Mitglieder der Länderkommission durchgeführt. Insge- samt steht ein Budget von 300 000 Euro zur Verfügung. Schon dadurch wird deutlich, dass die Inspektionen nur stichprobenartig erfolgen können. Umso wichtiger ist es, dass die Handelnden des Na- tionalen Präventionsmechanismus sich eng mit den in einigen Bundesländern bereits bestehenden Besuchs- kommissionen vernetzen. Dies ist notwendig, obwohl bei einigen dieser existierenden Besuchskommissionen Zweifel hinsichtlich ihrer von den Vereinten Nationen geforderten Unabhängigkeit bestehen. Aufgrund seiner geringen personellen Ausstattung ist der Nationale Prä- ventionsmechanismus darauf angewiesen, die Zusam- menarbeit mit bestehenden Kontrollinstitutionen wie Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbänden, An- staltsbeiräten und Patientenfürsprechern zu suchen. Bis der von den Bundesländern unterzeichnete Staats- vertrag von den Länderparlamenten ratifiziert ist und der Nationale Präventionsmechanismus seine Arbeit auf- nimmt, wird noch einige Zeit vergehen. Nach Hinterle- gung der Ratifikationsurkunde hat sich Deutschland für diese Phase bis zu drei Jahre Zeit ausbedungen. Sobald belastbare Erfahrungswerte vorliegen, sollte der Deutsche Bundestag sich nochmals der Frage stellen, ob der Nationale Präventionsmechanismus in seiner vor- gesehenen Form richtig aufgestellt ist, um seinen Auf- trag effektiv zu erfüllen. Ohne einer Schaffung von über- flüssiger Bürokratie das Wort zu reden, wird man in der kommenden Wahlperiode kritisch prüfen müssen, ob die jetzige Lösung den Anforderungen der Vereinten Natio- nen gerecht wird. Fachleute haben hier deutliche Zweifel angemeldet. Zum Schluss möchte ich nochmals unterstreichen, dass die FDP die baldige Umsetzung des Fakultativpro- tokolls zur Anti-Folter-Konvention begrüßt. Damit sen- det Deutschland auch international ein sichtbares Zei- chen für den hohen Stellenwert der Menschenrechte in unserem Land aus. Die FDP-Bundestagsfraktion wollte diesen Schritt schon in der letzten Wahlperiode vollzie- hen. Es sehr bedauerlich, dass so viel Zeit in diese Sache verstreichen musste. Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE): Wir diskutieren heute über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zusatzprotokoll der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen, die Folter und verwandte Praktiken verbieten soll. Dieses Protokoll sieht die Einrichtung na- t t d l h e d d u D d s g m c g t K w G l d W S r L p t d u s r d h z Z e s t D d s d e W d l a h w l W D m w g (C (D ionaler Mechanismen zur Überprüfung von Hafteinrich- ungen, Gewahrsamseinrichtungen, Psychiatrien usw. urch unabhängige Beobachter, einschließlich der Mög- ichkeit von Beschwerden usw. gegenüber dieser unab- ängigen Stelle, vor. In Deutschland erfordert der Ratifizierungsprozess in Ratifizierungsgesetz in Form eines Bundesgesetzes, as allerdings Länderkompetenzen nicht unberührt lässt, a sehr viele Gewahrsamseinrichtungen, Haftanstalten sw. durch eine Landesgesetzgebung betroffen sind. ies erfordert eine einvernehmliche Regelung. Die Län- er Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben ich hier bislang gesperrt. Die Bundesregierung sah sich enötigt, einen Kompromiss zu suchen. Dieser Kompro- iss wird aber den Anforderungen eines nationalen Me- hanismus zur Verhinderung von Folter bei weitem nicht erecht. Niemand kann ernsthaft die Notwendigkeit einer Ra- ifizierung des Zusatzprotokolls zur VN-Anti-Folter- onvention infrage stellen. Als einen wichtigen Beitrag ürdigt die Linke den vorliegenden Gesetzentwurf. Der esetzentwurf hat ja auch lange genug auf sich warten assen. Die Hauptschuld dafür kann man nicht der Bun- esregierung anlasten. Die Verzögerung geht auf den iderstand der Länder Sachsen, Niedersachsen und achsen-Anhalt zurück. Der Preis, den die Bundesregie- ung aber letztlich dafür zahlen musste, ist aus Sicht der inken die jetzt vorgesehene Struktur des vom Zusatz- rotokoll vorgesehenen Präventionsmechanismus. Die gegenwärtig vorgesehene Struktur des Präven- ionsmechanismus mit vier ehrenamtlichen Beobachtern, ie dann allein (!) im Bereich des Polizeigewahrsams ngefähr 1 000 Einrichtungen untersuchen sollen, ist ab- olut fragwürdig. Hinzu kommen alle möglichen weite- en Gewahrsamseinrichtungen. Das ist so fragwürdig, ass auch Vertreter der Koalitionsfraktionen nicht um- inkommen, einzuräumen, dass diese Ausstattung defi- itär ist. Die Kritik, dass dieser Mechanismus seinen weck nicht annähernd erfüllen kann, leuchtet schnell in. Das Argument, dies sei doch wenigstens ein Ein- tieg, ausbaufähig nach einer Überprüfung, ist eine Be- euerung – mehr nicht. Wo sollen denn aussagekräftige aten herkommen, deren Auswertung dann die Notwen- igkeit eines eventuellen Ausbaus der materiellen Aus- tattung erkennbar macht? Nicht zu verstehen ist aber auch Folgendes: Die Bun- esrepublik Deutschland behauptet doch immer wieder, ine gestiegene internationale Verantwortung zu haben. enn das stimmen sollte, dann ist die Signalwirkung, ie hier produziert wird, sicherlich nicht günstig. Viel- eicht wird in Deutschland nicht gefoltert; sicher gibt es uch Möglichkeiten der Verfolgung eventuellen Fehlver- altens. Aber Letzteres ist nur möglich, wenn ein Tatvor- urf bereits erhoben wurde. Präventive Maßnahmen sol- en bereits vor einem eventuellen Fehlverhalten ihre irkung haben. Aber wenn ein reiches Land wie eutschland kein Geld für einen Präventionsmechanis- us ausgeben will, der zu irgendetwas tauglich wäre, as sollen dann Regierungen weniger reicher Länder sa- en? Und wie will die Bundesrepublik Deutschland sich 16740 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 (A) ) (B) ) gegenüber solchen Ländern für eine Ratifizierung des Fakultativprotokolls einsetzen? Gerade im außenpolitischen Bereich hätte eine der Aufgabenstellung eines Präventionsmechanismus ange- messene materielle Ausstattung eine positive Signalwir- kung. Ein weiterer Aspekt besteht ja in der Tat darin, dass der sogenannte Kampf gegen den Terror internatio- nal zu einer nachlässigeren Haltung gegenüber der unbe- dingten Geltung des Folterverbots geführt hat. Dass hier ein Bedarf besteht, die Gefahr eines menschenrechtli- chen Dammbruchs abzusenken, kann man nicht infrage stellen. Es gibt ja auch ernst zu nehmende Vorwürfe, dass deutsche Stellen in die Vernehmung möglicherweise ge- folterter Personen verwickelt sind. Allein das sollte doch ein ausreichender Grund sein, sich zu überlegen, welche Schritte jenseits irgendwelcher Bekenntnisse Deutsch- land zu einer wirksamen Durchsetzung eines absoluten Folterverbots leisten kann. Es ist aber aller erkennbaren Wahrscheinlichkeit nach davon auszugehen, dass die Koalition bereit sein wird, es mit einer fast nur symboli- schen Aktivität bewenden zu lassen. Wir sehen durch- aus, dass die Bundesregierung den Weg des Kompromis- ses beschreiten musste, aber unsere Skepsis können wir nicht verhehlen. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das „Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezem- ber 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behand- lung oder Strafe“ bereitet die überfällige Ratifizierung des Fakultativprotokolls vor. Zielrichtung des Protokolls ist die Verbesserung des präventiven Schutzes vor Folter oder erniedrigender Be- handlung durch die Einrichtung eines nationalen Präven- tionsorgans. Kernaufgabe des Organs ist es, regelmäßige Besuche an allen Orten durchzuführen, an denen Men- schen die Freiheit entzogen ist. Darunter fallen in der Bundesrepublik auf Bundesebene die Gewahrsamsein- richtungen der Bundespolizei und die Einrichtungen zum Freiheitsentzug an Soldaten durch Behörden der Bun- deswehr. Auf Länderebene betroffen sind die Bereiche Strafvollzug, Untersuchungshaft, psychiatrische Einrich- tungen, Abschiebehafteinrichtungen, Gewahrsamsein- richtungen der Polizei, Pflege- und Altenheime, in denen Personen gemäß § 1906 BGB untergebracht sind, und Einrichtungen zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Das nationale Gremium hat nach dem Zusatzprotokoll die Befugnis, die Besuche un- angekündigt durchzuführen und vertrauliche Gespräche mit den Betroffenen zu führen. Auf der Grundlage der Besuche soll das Organ Berichte erstellen und Empfeh- lungen für Exekutive und Legislative abgeben sowie in einem regelmäßigen Dialog mit dem Internationalen Un- terausschuss für die Prävention von Folter stehen. Mit unserem grünen Antrag begrüßen wir diese Rati- fizierung ausdrücklich. Dass sie erst so spät erfolgt, liegt vor allem an dem lang anhaltenden Widerstand einiger unionsgeführter Bundesländer, die der Zeichnung zu- stimmen müssen. Finanzielle und bürokratische Beden- k e d H a B u m u h n J z l e z s W d e n L l A P v d d d h z m s d r i l g n v d d d n l D L B t F s D h (C (D en hatten eine Einigung mit dem Bund zur Einrichtung ines nationalen Präventionsorgans lange Zeit verhin- ert. Hier zeigt sich einmal mehr die widersprüchliche altung der Union zu Menschenrechten: Missstände in nderen Staaten werden mit großer Verve angeprangert. ei Missständen im eigenen Land wird geschwiegen, nd sogar die bloße Einrichtung eines Präventionsinstru- ents wird blockiert. Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls soll nach nserem Kenntnisstand mit der Einlegung eines Vorbe- altes verbunden werden. Dies wird die Einrichtung des ationalen Präventionsorgans gegebenenfalls noch auf ahre verzögern. Die Bundesrepublik ist damit das ein- ige Land, das einen solchen Vorbehalt einlegt. Das al- ein ist schon ein negatives Signal. Dazu kommt, dass die bisher beschlossene Struktur ines nationalen Präventionsmechanismus unterfinan- iert, personell unterbesetzt und damit kaum in der Lage ein wird, die Vorgaben des Zusatzprotokolls zu erfüllen. ir fordern die Bundesregierung deshalb auf, auch nach er erfolgten Ratifizierung in ihren Bemühungen um ine effektive Umsetzung des Zusatzprotokolls nicht achzulassen. Dazu gehört vor allem, gegenüber den ändern zu verdeutlichen, dass deren finanzielle Decke- ung eine wirksame Arbeit des Organs unmöglich macht. ber auch der Bund muss seine Mittel für das nationale räventionsorgan erhöhen. Vier Personen, wie bisher orgesehen, können unmöglich den Anforderungen aus em Zusatzprotokoll gerecht werden, insbesondere nicht ie Anzahl an Besuchen vorbereiten, durchführen und ie Erkenntnisse in Berichtsform festhalten. Im Kontext der aktuellen Debatte um das Folterverbot at die Einrichtung eines effektiven, personell wie finan- iell ausreichend ausgestatteten nationalen Präventions- echanismus nicht nur innen- sondern auch außenpoliti- che Signalwirkung. Ein ineffizientes Präventionsorgan, as aufgrund eines Vorbehaltes erst nach Jahren einge- ichtet wird und dann seine Arbeit nicht leisten kann, ist n jeder Hinsicht ein schlechtes Signal. Wenn Deutsch- and im Kampf um die weltweite Ächtung der Folter laubwürdig und kraftvoll agieren will, dann muss jetzt, ach der Ratifizierung, mit Nachdruck an einer effekti- en Umsetzung des Fakultativprotokolls gearbeitet wer- en. Dazu fordern wir die Bundesregierung und die Län- er auf. Will man ernsthaft in Kauf nehmen, dass Länder, in enen Folter zum Alltag gehört, bei der Vermeidung ei- es effizienten Präventionsmechanismus auf Deutsch- and als Vorbild verweisen können? Wir müssen diese ebatte im Hinblick auf die Signalwirkung an andere änder fortsetzen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Die erste Lesung des Ver- ragsgesetzes zu dem Fakultativprotokoll zum VN-Anti- olter-Übereinkommen möchte ich zum Anlass nehmen, chon einmal auf das vorauszuschauen, was wir hier in eutschland nach der Ratifikation – die wir nach den offentlich schnellen Beratungen des Vertragsgesetzes Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16741 (A) ) (B) ) durchführen können – zu leisten haben, um den Ansprü- chen des Protokolls zu genügen. Wie Sie wissen, müssen wir einen sogenannten natio- nalen Präventionsmechanismus einrichten; das sollen eine Länderkommission für den Zuständigkeitsbereich der Länder und eine Bundesstelle für die Gewahrsams- einrichtungen des Bundes werden. Beide sollen Gewahr- samseinrichtungen aufsuchen, Missstände feststellen und Berichte und Empfehlungen abgeben. Sie werden jeweils durch ein Sekretariat unterstützt, das nach den gemeinsa- men Vorstellungen des Bundes und der Justizministerien der Länder bei der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden angesiedelt werden soll. Es ist im Vorfeld viel Kritik an der geplanten Ausstat- tung des ganzen Mechanismus geübt worden; das Ganze sei – auch im europäischen Vergleich – viel zu klein di- mensioniert und nicht arbeitsfähig. Dass die Ressourcen knapp sind, kann man nicht bestreiten. Aber ich meine, wir müssen versuchen, was wir mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unternehmen können, und wir müssen auf das Engagement der ehrenamtlich Tätigen in Kom- mission und Bundesstelle bauen. Beim Justizministe- rium werden sie auch offene Ohren für alle weiteren Un- terstützungsmaßnahmen finden, die wir leisten können. Das setzt aber voraus, dass die Gremien erst einmal in der vorgesehenen Weise ihre Arbeit aufnehmen können. Die Länderseite hat ihre Hausaufgaben insofern ge- macht, als inzwischen ein Staatsvertragsentwurf vor- liegt. Ich hoffe, dass sich auch alle anderen Unklarheiten – was etwa die Anbindung an die Kriminologische Zen- tralstelle angeht – demnächst bereinigen lassen. Ich möchte hier noch einmal daran erinnern, dass der Vorschlag, für Bundesstelle und Länderkommission ein gemeinsames Sekretariat bei der Kriminologischen Zen- tralstelle einzurichten, von den Ländern gemacht wurde, um die Gründung eines ganz neuen, eigenen Gremiums – das sonst erforderlich wäre – zu vermeiden. Diese Anregung hat die Bundesregierung natürlich gern aufgegriffen. Zum einen sind wir ja immer dafür, bestehende Strukturen auch sinnvoll zu nutzen, ehe man etwas Neues erfindet. Zum anderen erzeugt die Anbin- dung des Sekretariats und der wissenschaftlichen Hilfs- kräfte bei der Kriminologischen Zentralstelle nicht zu unterschätzende Synergieeffekte. Die Forschungen der Kriminologischen Zentralstelle im Bereich der „Strafen und Maßregeln“ und „Straftäterbehandlung“ weisen zum Teil jetzt schon Bezüge zu den Regelungen des Proto- kolls auf und können in Richtung der Folterprävention ausgedehnt werden. Letztlich bietet die Einrichtung ei- nes gemeinsamen Sekretariats wirtschaftliche Vorteile, und das ohnehin knapp bemessene Budget insbesondere der Länderkommission kann für mehr Besuche einge- setzt werden. Sinnvolle Alternativen für eine Einbindung in beste- hende Institutionen sehe ich nicht. Ich meine daher, dass wir darauf achten sollten, die Lösung mit der Kriminolo- gischen Zentralstelle – die schwer genug zu finden war – nicht infrage zu stellen. Vielleicht kann ja die Beschluss- empfehlung des Ausschusses auch in geeigneter Weise d m u p w V A g b g g b D D m d l h V s w c u g e S d m f a w n n f a u I t G m d t n J d (C (D arauf hinweisen. Mir geht es jetzt darum, das Protokoll öglichst bald zu ratifizieren und dafür zu sorgen, dass nsere daraus erwachsenden völkerrechtlichen Ver- flichtungen voll erfüllt werden. Die Bundesregierung ird jedenfalls alles dafür tun, und ich hoffe, dass das ertragsgesetz uns bald die Grundlage dafür geben wird. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Das europäische An- tidiskriminierungsrecht weiterentwickeln (Ta- gesordnungspunkt 32) Daniela Raab (CDU/CSU): Ich sag ganz ehrlich leich zu Beginn: Das zurzeit gültige Allgemeine Gleich- ehandlungsgesetz entspricht nicht meinen Vorstellun- en und auch nicht den Wünschen vieler meiner Kolle- innen und Kollegen. Ich wehre mich gegen den esserwisserischen Zeigefinger der EU-Kommission, die eutschland und anderen Ländern vorschreiben will, wie iskriminierungsschutz zu funktionieren hat. Ich wehre ich gegen das dauernde Gejammer einiger Fraktionen ieses Hauses, das den Eindruck vermittelt, in Deutsch- and und Europa würden nur diskriminierte Menschen erumlaufen. Und ich wehre mich deshalb gegen weitere ersuche der Kommission, nochmals Richtlinien zu die- em Thema aufzulegen. Warum? Ganz einfach: Wir brauchen sie nicht. Es gibt ohl kaum ein anderes Rechtssystem, das so umfangrei- hen Diskriminierungsschutz bietet wie das Deutsche, nd das schon – wohl gemerkt – vor dem unseligen All- emeinen Gleichbehandlungsgesetz. Bei uns herrscht ine funktionierende Ausgewogenheit zwischen dem chutz vor Diskriminierung und Privatautonomie, und as soll auch bitte so bleiben. Wir begrüßen es daher, dass die Europäische Kom- ission davon abzusehen scheint, sich weitere Kriterien ür die Richtlinie auszudenken. Blicken wir einmal auf ndere europäische Staaten. Gegen elf Mitgliedstaaten urde ein formelles Vertragsverletzungsverfahren eröff- et, weil sie angeblich bereits die letzten Antidiskrimi- ierungsrichtlinien mangelhaft umgesetzt haben. Es ragt sich nur, an wem das liegt. Ist man in der Kommission vielleicht schon einmal uf die Idee gekommen, dass die Richtlinien gar nicht msetzungsfähig sind? Ist man darüber hinaus auf die dee gekommen, Teile dieser Richtlinien zu überarbei- en, bevor man Mitgliedstaaten an den Pranger stellt? Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen von den rünen ist reichlich dünn; daher ist zumindest vonseiten einer Fraktion alles Notwendige dazu gesagt. Ich enke, dass klar geworden ist, dass Sie mit unserer Un- erstützung diesbezüglich nicht rechnen können. Mechthild Dyckmans (FDP): Wir alle erinnern uns och gut an die Auseinandersetzungen der vergangenen ahre im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit er Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungs- 16742 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 (A) ) (B) ) richtlinien. Wir erinnern uns noch gut an die Regierungs- erklärung der Bundeskanzlerin im November 2005, in der sie erklärt hat, die Bundesregierung habe sich vorge- nommen, EU-Richtlinien im Grundsatz nur noch eins zu eins umzusetzen. Wir erinnern uns noch gut an die Aus- sagen der Bundesjustizministerin, wonach die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in einem liberalen Staat ge- rade darin bestehe, Unterschiede zu machen und un- gleich behandeln zu dürfen. Ich erinnere mich besonders gerne an die Disziplin der Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sie aufbringen mussten, um all ihren Unmut und all ihre inneren Wider- stände zu unterdrücken, damit sie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz letztlich zustimmen konnten. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen befasst den Bundestag nun erneut mit dem Antidiskriminie- rungsrecht. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im Ministerrat gegenüber der Europäi- schen Kommission für eine Weiterentwicklung des euro- päischen Antidiskriminierungsrechts einzusetzen. Die FDP-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass das Antidiskriminierungsrecht ein denkbar schlechter Sachverhalt für eine weitergehende Harmonisierung in Europa ist. Wir haben bereits bei der Umsetzung der EU- Richtlinien in nationales Recht festgestellt, welche Pro- bleme es macht, die europäischen Vorgaben in unsere nationale Rechtsordnung zu integrieren. Schuld daran hat nicht allein die Kommission; schuld sind wir selber, da wir es versäumt haben, frühzeitig auf den Rechtsset- zungsprozess in Europa Einfluss zu nehmen. Wir sollten aus diesen Fehlern lernen anstatt sie erneut bewusst zu wiederholen. Ich sage daher für meine Fraktion ganz klar: Für eine Weiterentwicklung des europäischen Anti- diskriminierungsrechts sehen wir keinerlei Bedarf. Für uns Liberale spielt hier das Subsidiaritätsprinzip eine zentrale Rolle. Das Subsidiaritätsprinzip zielt da- rauf ab, dass die größere Einheit in einer Gemeinschaft nur dann für die Erfüllung einer Aufgabe zuständig sein soll, wenn das Individuum oder die kleinere Einheit aus eigener Kraft dazu nicht in der Lage ist. Wir vertrauen hier auf die Einsicht und die Kompetenz der europäi- schen Mitgliedstaaten. Viele Länder haben die europäi- schen Vorgaben bereits übererfüllt. Auch der deutsche Gesetzgeber hat sich nicht auf eine Eins-zu-eins-Umset- zung der Richtlinien beschränkt. Das Gesetz geht viel- mehr wesentlich über die EU-Richtlinien hinaus. Diskri- minierungsverbote wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, Re- ligion und Weltanschauung gelten in allen betroffenen Rechtsbereichen, obwohl die Richtlinien dies nur für den Bereich des Arbeitsrechts vorsehen. Aus Sicht der FDP- Bundestagsfraktion besteht daher keinerlei Notwendig- keit für weitergehende Regelungen. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich die Bundesregierung anlässlich der Unterrichtung des Aus- schusses für Arbeit und Soziales – (Ausschussdrucksa- che 16(11)951 vom 22. April 2008 – gegen aktuelle Pläne der Kommission gewandt hat, die Gleichstellungs- vorschriften in Europa auszuweiten. Wir haben bereits heute in Europa einen hohen Standard im Bereich des Antidiskriminierungsrechts. Auch der Vertrag von Lissa- b M B r s u s D f z n d u f D b d d h d g M n k d z r r G e d R c n B d i d i z r s d d g Z d d v s s c e r h n n s (C (D on, dem der Deutsche Bundestag gestern mit breiter ehrheit zugestimmt hat, enthält in den Art. 2 und 3 das ekenntnis zu den Werten Nichtdiskriminierung, Tole- anz, Gerechtigkeit und Solidarität. In Art. 6 bekennt ich die Union ausdrücklich zu den Rechten, Freiheiten nd Grundsätzen der europäischen Grundrechtecharta owie zur Europäischen Menschenrechtskonvention. aneben sind mit dem Aktionsprogramm zur Bekämp- ung von Diskriminierung in den Jahren 2001 bis 2006 ahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um Diskrimi- ierung in der EU abzubauen. Hervorzuheben sind dabei ie Fortbildungsmaßnahmen für Richter, Staatsanwälte nd Rechtsanwälte sowie die finanzielle Unterstützung ür ein Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen. urch das Programm „Progress“ sind diese Maßnahmen is in das Jahr 2013 verlängert worden. Es ist zudem von er Kommission bisher nicht schlüssig dargelegt wor- en, dass tatsächlich eine Notwendigkeit für weiterge- ende Antidiskriminierungsmaßnahmen besteht. Sowohl as Europäische Parlament wie auch die Kommission ar- umentieren in erster Linie mit Umfragen, wonach eine ehrheit der Bürger der Auffassung ist, dass Diskrimi- ierung nach wie vor verbreitet sei. Diese „gefühlte Dis- riminierung“ ist jedoch kein hinreichender Anlass, um ie Rechtsetzungsmaschinerie in Europa erneut in Gang u setzen. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundes- egierung daher in ihrer ablehnenden Position. Es ist ichtig, zunächst die Erfahrungen mit dem Allgemeinen leichbehandlungsgesetz abzuwarten, bevor neue Schritte rwogen werden. Die Unterstützung der Liberalen hat ie Bundesregierung auch bei ihrem Vorgehen gegen die üge der Kommission wegen der angeblichen unzurei- henden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtli- ien. Ebenso wie die Bundesregierung ist auch die FDP- undestagsfraktion der Auffassung, dass die Umsetzung er Richtlinien in deutsches Recht umfänglich erfolgt st. Das Aufforderungsschreiben der Kommission zeigt, ass man sich in Brüssel wenig Mühe gemacht hat, sich ntensiv mit dem deutschen Rechtssystem auseinander- usetzen. Dies zeigt sich insbesondere an den Ausfüh- ungen der Kommission zum deutschen Kündigungs- chutzrecht. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, iese Haltung auch weiterhin mit Nachdruck gegenüber er Kommission zu vertreten. Die Kommission rügt allerdings zu Recht die Un- leichbehandlung von Lebenspartnern in Deutschland. u Beginn des Monats hat der Europäische Gerichtshof ie Rechte von Lebenspartnern wesentlich gestärkt, in- em er entschieden hat, dass sie beim Arbeitsentgelt mit erheirateten Arbeitnehmern gleichgestellt werden müs- en. Da die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Be- chäftigung und im Beruf ausdrücklich auch für öffentli- he Stellen gilt, müssen Lebenspartner hinsichtlich der he- und familienbezogenen Regelungen im Beamten- echt endlich mit Ehepartnern gleichgestellt werden. Hier ätte die Bundesregierung schon längst tätig werden kön- en, da die Regelungsbereiche in die Zuständigkeit des ationalen Gesetzgebers fallen. Die Bundesregierung ollte jetzt zügig handeln und die entsprechenden Ge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16743 (A) ) (B) ) setze auf den Weg bringen, bevor Brüssel weitere Schritte gegen die Bundesrepublik Deutschland einleitet. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Kenia stabilisieren – Entwicklung in Frieden unterstützen (Tages- ordnungspunkt 33) Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE): Am 17. April wurde das kenianische Kabinett vereidigt, das 43 Minis- ter und fast 50 Stellvertreter umfasst. Es wird rund ein Achtel des kenianischen Staatshaushalts verschlingen. Damit ist die Krise in Kenia zwar vorerst entschärft wor- den. Doch sie ist noch nicht ausgestanden, und die ihr zu Grunde liegenden Konflikte sind noch lange nicht be- wältigt. Das stellt der heute vorliegende Antrag richtig fest. Kurzfristig muss die Koalitionsregierung die humani- täre Situation in den Griff bekommen. Weit über 100 000 Menschen konnten noch nicht in ihre Heimat zurück. Viele haben Eigentum und Lebensgrundlage verloren, denn die Gewalt kostete neben den menschli- chen Opfern auch rund 400 000 Arbeitsplätze. Zugleich stiegen die Nahrungsmittelpreise um mehr als 15 Pro- zent. Gerade die für die Ernährungssicherung wichtigen Regionen Zentralkenias waren besonders stark vom Konflikt betroffen. Darum rechnen Hilfswerke mit blei- benden Engpässen. Weitaus schwieriger ist die Überwindung der politi- schen und gesellschaftlichen Spaltung des Landes. Dazu haben sich die Koalitionäre zwar rhetorisch bekannt. Nun müssen den Worten Taten folgen. Die Überwindung der ethnischen Polarisierung kann nicht verordnet wer- den, sondern muss sich auf gesellschaftliche Träger stüt- zen. Doch die Koalition steht in der Pflicht, weil Hardli- ner beider Seiten versuchten, aus der „Ethnisierung“ sozialer Konflikte politisches Kapital zu schlagen. Min- destens 1 300 Menschen wurden Opfer ihrer zynischen Politik. Die Kenianerinnen und Kenianer haben ein Recht darauf, dass die Gewalt der Milizen und der Si- cherheitskräfte untersucht, verfolgt und geahndet wird. Reformversprechen müssen umgesetzt werden. Zentral ist die Verfassungsreform, die Kibaki bereits 2002 an- kündigte. Damals wurde sie verschleppt, um einen star- ken Premierminister Odinga zu verhindern. Jetzt muss sie gelingen. Kenia braucht eine neue, eine soziale Wirtschaftspoli- tik, um die strukturellen sozio-ökonomischen Konflikte zu entschärfen. Diese haben sich durch die neoliberalen Reformen der letzten Jahre zugespitzt: 54 Prozent der Be- völkerung leben von weniger als 2 US-Dollar pro Tag – häufig auch dann, wenn sie einen Arbeitsplatz in der formellen Wirtschaft haben. Beide Parteien haben im Wahlkampf Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsreformen versprochen, doch Skepsis ist angebracht. Denn anstelle einer sozialen Politik leistet sich Kenia seit Jahren eine systemische Korruption. Davon profitieren zwar Regie- r K W h s d i u S l v 8 M w I I d g g r s h B f a M E z d U d A w d f d h d d t te n (C (D ungseliten und einige Wirtschaftseliten massiv, aber die orruption belastet die Wirtschaftsentwicklung mit achstumseinbußen von jährlich 2 Prozent. Die Umsetzung dieser Ziele wird die Koalition vor er- ebliche Konflikte stellen, denn der Riss der Gesell- chaft geht auch durch das Kabinett. Wir erinnern uns, ass der Wahlverlierer Kibaki nur nach äußerem Druck n eine Machtteilung einwilligte. Deutschland, die EU und die internationale Staaten- nd Gebergemeinschaft haben aber die Möglichkeit, zur tabilisierung der Situation in Kenia beizutragen und po- itischen Stillstand zu verhindern. Wir erwarten daher on der Bundesregierung: dem Appell der UNO für ein 0-Millionen-Dollar-Paket für humanitäre Hilfen und aßnahmen der Konfliktnachsorge zu folgen, den Parteien eitere Vermittlungsangebote zu machen und regionale nitiativen zum Beispiel der AU zu unterstützen, lokale nitiativen der Konfliktbearbeitung stärker zu fördern. Wir erwarten zudem, dass sich die Bundesregierung afür einsetzt, dass die von EU und Finanzinstitutionen esetzten Wirtschafts- und Handelsbedingungen korri- iert werden – hierunter fällt zum Beispiel die Annullie- ung des EPA-Interimsabkommen mit Kenia. Wir erwarten, dass ungebundene Budgethilfen ausge- etzt werden, bis von der Regierung ernsthafte Bemü- ungen zur Aufarbeitung der Gewalt, zur Achtung der ürgerrechte und zur Bekämpfung der Korruption er- olgt sind. Das Wahlverhalten der Bevölkerung, die un- bhängigen Medien, der Kampf der Zivilgesellschaft für enschenrechte und soziale Teilhabe, und das mutige intreten lokaler Initiativen gegen die Gewalt haben ge- eigt, dass die Demokratie in Kenia lebt – auch wenn ies einige Eliten des Landes noch nicht bemerkt haben. m Entwicklung in Frieden zu unterstützen, müssen iese demokratischen Kräfte Kenias gestärkt werden. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Transparenz herstel- len – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten Bundesbehörden zügig umsetzen (Tagesordnungspunkt 34) Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): „Rechnungshof arnt vor Lobbyisten“, „Wirtschaft zieht hochoffiziell ie Strippen“, „Lobbyisten schreiben an Gesetzentwür- en mit“ – so oder ähnlich lauteten die Überschriften in er Presse nach der Veröffentlichung eines Rechnungs- ofberichts. Bereits unter Rot-Grün hat sich in den obersten Bun- esbehörden eine Praxis etabliert, die das Vertrauen in ie Integrität und Funktionsfähigkeit der Bundesverwal- ung erschüttert hat. In der Bundesverwaltung werden derzeit circa 100 ex- rne Beschäftigte aus Verbänden und Wirtschaftsunter- ehmen eingesetzt. Diese „Externen“ besetzen gelegent- 16744 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 (A) ) (B) ) lich auch Funktionen, in denen die Interessen des entsen- denden Unternehmens nachhaltig berührt sind. Ich will nur ein Beispiel aus dem Bundesrechnungshofsbericht zitieren (Beispiel 15): „Im Rahmen eines eigenen Austauschprogramms ei- ner obersten Bundesbehörde entsandte ein börsennotier- tes deutsches Technologieunternehmen eine Beschäf- tigte für die Dauer von 18 Monaten. Die externe Beschäftigte wurde in einer Organisationseinheit der obersten Bundesbehörde eingesetzt, die für die Betreu- ung einschließlich der Außenwirtschaftsförderung in dem für das Unternehmen relevanten Technologiebe- reich zuständig ist.“ Die Externen werden weiterhin von dem Wirtschafts- unternehmen oder dem Verband bezahlt, zu dem sie nach einiger Zeit wieder zurückkehren. Dieser ist und bleibt ihr wahrer Arbeitgeber. Die Presseberichte spiegeln das ungute Gefühl wider, das viele dabei empfinden. Wenn Vertreter von Partikularinteressen in der öffentlichen Verwaltung, die ausschließlich dem Allgemeinwohl ver- pflichtet ist, eingesetzt werden, ist Vorsicht geboten. Dort, wo die Möglichkeit von Interessenkollisionen und Einflussnahme besteht oder die Erlangung von Wettbe- werbsvorteilen droht, ist Transparenz das oberste Gebot. In diesem sensiblen Interessengeflecht erfolgte Aufklä- rung – wie so oft – erst durch die Medien und den Be- richt des Bundesrechnungshofs, der diese zweifelhaften Praktiken zutage förderte. Ich bezweifle nicht, dass der Personalaustausch zwi- schen Wirtschaft und Verwaltung ein wichtiges Element der Personalentwicklung sein kann, weil die Beschäftig- ten Einblicke in Prozess und Strukturen der jeweils an- deren Seite erhalten. Auch kann es spezielle zeitlich be- grenzte Projekte geben, bei denen die Expertise solcher Fachleute unverzichtbar ist. Doch zweierlei muss klar sein: Erstens: Dauerhaft benötigter Sachverstand kann nicht durch externe Experten bereitgestellt werden, son- dern muss in der Verwaltung selbst vorhanden sein. Zweitens: Es muss klare und verbindliche Regeln ge- ben, wenn der öffentliche Dienst den hohen Ansprüchen an Integrität und Transparenz genügen will. Ausgehend von dieser Prämisse hat der Bundesrech- nungshof vernünftige Empfehlungen abgegeben. Ich will die wichtigsten nennen: Es muss ausdrücklich fest- gelegt werden, dass Personalmangel kein Grund für die Beschäftigung von Externen ist. Die Dauer der Beschäf- tigung muss grundsätzlich begrenzt sein – die Empfeh- lung lautet sechs Monate. Bestimmte Funktionen müs- sen für Externe tabu sein. Dazu gehören Funktionen in Leitungs- und Kontrollbereichen, die Aufsicht über die entsendende Stelle, die Entscheidung über Vergabe öf- fentlicher Aufträge sowie Funktionen, die konkrete Ge- schäftsinteressen des entsendenden Unternehmens be- rühren. Dazu gehört auch die Federführung über entsprechende Gesetzentwürfe. Transparenz muss ge- währleistet sein, das heißt der Status der externen Be- schäftigten muss verdeutlicht werden. Dazu gehört auch die Einführung einer jährlichen Berichtspflicht über die B W V t v g d s d w f e w s f v l m r V s B a s D B g e b p w s h l u d f d w e s S S w d d u O n (C (D eschäftigung von Externen. Dies hätte auch präventive irkung für zukünftige Beschäftigungsverhältnisse. Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen orschlag über Rahmenbedingungen für den Einsatz ex- erner Personen in Form einer Verwaltungsvorschrift orgelegt, der zurzeit innerhalb der Bundesregierung ab- estimmt wird. Ich unterstütze diesen Vorschlag nach- rücklich, weil er die vom Bundesrechnungshof aufge- tellten Grundsätze angemessen berücksichtigt. Ich gehe avon aus, dass bei bestimmten Ressorts wie dem Aus- ärtigen Amt oder dem Wirtschaftsministerium der an- ängliche Widerstand gegen diese Transparenzregeln in ine kooperative Mitwirkung übergeht. Alles andere ürde das Parlament auch nicht hinnehmen können. Der Haushaltsausschuss hat die Bundesregierung in einer Sitzung am 9. April aufgefordert, klare Grenzen ür den Einsatz Externer zu ziehen und rasch zu einer erbindlichen Regelung auf der Grundlage der Empfeh- ungen des Bundesrechnungshofs zu kommen. Wir Parla- entarier setzen auf die Einsichtsfähigkeit der Ministe- ien. Sollten die Selbstreinigungskräfte der öffentlichen erwaltung jedoch nicht dazu ausreichen, hier Abhilfe zu chaffen, müssen wir als Gesetzgeber handeln und ein eschäftigungsverbot mit Ausnahmeregelungen im Be- mtenrecht schaffen. Ich hoffe jedoch, dass es einer solchen gesetzgeberi- chen Maßnahme nicht bedarf. Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Nein, eutschland ist keine „gekaufte Republik“! Nein, die undesrepublik ist kein korrupter Staat! Dies sei deshalb leich zu Beginn festgestellt, weil manche offensichtlich ine nicht mehr nur klammheimliche Freude daran ha- en, überall, wo sie gehen und stehen, dieses Land ka- utt zu reden, zu senden oder zu schreiben. Als hätten ir dann eine Art Ersatzdemokratie in der Kiste. Vor diesem Agieren warne ich. Niemand im Deut- chen Bundestag sollte jenen, die anscheinend vergessen aben oder gar nicht erst wissen wollen, wie sehr das par- amentarische Regierungssystem zu Frieden, Wohlstand nd Freiheit seit nunmehr fast 60 Jahren beigetragen hat, ie Hand reichen. Es ist leider nur allzu notwendig, dies estzustellen angesichts der aufgeregten Debatten um en angeblichen Einfluss von Lobbyisten in Ministerien ährend der letzten Wochen. Unsere Pflicht ist es allerdings genauso, Risiken zu rkennen und zu minimieren, Fehlentwicklungen zu toppen und das Handeln der Exekutive zu kontrollieren. Angesichts des dramatischen Ansehensverlustes den taat und seine Institutionen betreffend, müssen wir die tärke zur Selbstheilung dort beweisen, wo Fehlent- icklungen eingetreten sind. Das ist allerdings etwas an- eres, als selbst den Untergang des Abendlandes zu pre- igen, nämlich ein Zeichen, dass das Immunsystem nseres Staatskörpers sehr wohl funktioniert, weil seine rgane auf volle Leistung geschaltet sind. Wie fast immer, so lohnt sich also auch hier das ge- aue Hinschauen! Auslöser der jüngsten Empörungs- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16745 (A) ) (B) ) welle war ein Bericht des Bundesrechnungshofs, der sich mit der Beschäftigung externer Mitarbeiter in Bun- desministerien beschäftigt. Darin wird festgestellt, dass jährlich rund hundert Personen als sogenannte Leihbe- amte in den Häusern an den verschiedensten Stellen und zu den verschiedensten Zwecken über unterschiedlich lange Zeiträume hinweg tätig waren. Lediglich 6 Prozent davon stammten übrigens aus der gewerblichen Wirt- schaft, alle übrigen aus Behörden und Einrichtungen des Bundes, aus Verbänden, wie zum Beispiel den Gewerk- schaften, oder gemeinnützigen Institutionen. Die Firmenvertreter unterstützten mit ihrem praxis- oder wissenschaftsnahen Handeln die Arbeit der Minis- terien. Lässt sich aber deshalb schon feststellen: Na, dann ist ja wirklich alles in Ordnung, der Sturm im Was- serglas kann sich wieder legen? Keineswegs! Denn auch wenn es sich nur um einige wenige Mitarbeiter aus der gewerblichen Wirtschaft handeln mag, die in den obers- ten Bundesbehörden agierten und agieren, so lohnt sich doch der Blick auf die Qualität ihrer Arbeit und die Kompetenzen, die ihnen dabei zugewiesen wurden oder sind. Denn nichts wäre fataler als der Eindruck, dass die Neutralität staatlichen Handelns nicht gewährleistet ist. Nichts wäre schlimmer für ein Parlament, als wenn es in seinem Vertrauen auf die Vorbereitung von Gesetzent- würfen von den auf das Gesamtwohl verpflichteten Be- amtinnen und Beamten betrogen würde. Wir als frei gewählte Abgeordnete haben einen An- spruch darauf, dass ein Gesetzentwurf des Verkehrsmi- nisteriums nicht Inhalte von Fraport oder anderen Fir- men enthält. Gesetzgeber sind wir. Exekutive sind die Ministerien. Und deshalb haben Firmenvertreter nichts, aber auch gar nichts verloren auf der Leitungsebene der Häuser. Sie dürfen nicht Referatsleiter sein oder an Grundsatzentscheidungen mitwirken. Vor allem aber: Wir Abgeordnete wollen und müssen wissen, wer denn außer Beamtinnen und Beamten so alles mitgewirkt hat an den vielen netten Gesetzesvorlagen, über die wir ent- scheiden müssen. Rosstäuscherei darf nicht zum Kenn- zeichen von Regierungshandeln werden. Das sage ich, ganz gleich, wen es betreffen mag. Ich sage aber auch: Das Fachwissen, das in einer komplexen Gesellschaft in einer bestimmten Tiefe nur in der gewerblichen Wirtschaft so aktuell und intensiv vor- handen sein kann, soll der Staat nutzen. Ich will keine bornierten Ministerien, die glauben, sie kämen ohne Sach- und Fachverstand anderer aus. Fatal ist aber die Einflussnahme auf Gesetze, die Unternehmen zu ihren eigenen Gunsten vornehmen. Fatal ist die drohende Ma- nipulation des Parlaments auf dem Umweg über das Mi- nisterium. Deshalb lautet unsere erste Forderung: Wir wollen wissen, wer die Feder geführt oder mitgeführt hat bei der Gesetzesformulierung. Transparenz ist also das Schlüsselwort in der gesam- ten Debatte. Dies sage ich auch in die Richtung all jener, die das Kind gleich mit dem Bade ausschütten wollen. Dass Beamte auf Zeit in die Wirtschaft wechseln und Personen aus der Wirtschaft auf Zeit das Innenleben von M v d j u A f t d t g w E B r D k h B t D A g m n s n f d i g a h f s E 6 n h m g i r d w d R t d e (C (D inisterien kennenlernen, ist nämlich eine gute Sache, on der beide Seiten nur lernen können. Wir wollen sehr bald schon einen Vorschlag vorlegen, er vorsieht, dass zukünftig dem Deutschen Bundestag ährlich ein Bericht zur Debatte vorgelegt, der über Art nd Umfang der zeitweiligen Beschäftigung Externer uskunft gibt. Dieser ist außerdem im Internet zu veröf- entlichen. Bundesrechnungshof und Bundesinnenminis- erium sollen daran mitwirken. Schließlich wollen wir, ass dem Vorblatt eines jeden Gesetzesentwurfs zukünf- ig eine Auflistung vorangestellt wird, aus der hervor- eht, welche externen Kräfte daran mitgewirkt haben. So ird sinnvolle Mitarbeit dokumentiert und fragwürdige influssnahme schon im Vorfeld verhindert. Der Bundesrechnungshof hat, unterstützt von einem eschluss des Haushaltsausschusses, die Bundesregie- ung aufgefordert, eigene Vorschläge zu unterbreiten. iese sollten nach unserer Auffassung einen Verhaltens- odex beinhalten, der zu einer regierungsweiten Verein- eitlichung führt und ebenfalls Transparenz schafft, zum eispiel wenn sogenannte Leihbeamte gegenüber Drit- en auftreten. Mit all diesen und weiteren Maßnahmen belegt eutschland, dass es offen genug ist für den gebotenen ustausch zwischen Wirtschaft und Politik und dass es leichzeitig gar nicht erst das Risiko einer Interessenver- ischung eingeht. Gisela Piltz (FDP): Selbst Transparency Internatio- al Deutschland hält grundsätzlich den Austausch zwi- chen Wirtschaft und Verwaltung vor dem Hintergrund euer und komplexer Fragestellungen der Gesellschaft ür notwendig. Eine Skandalisierung des Austauschs ist aher dann nicht angebracht, wenn der Austausch nicht m luftleeren Raum, sondern nach festgelegten Spielre- eln erfolgt. Der Bericht des Bundesrechnungshofs führt deutlich us, dass solche Spielregeln zurzeit nicht bestehen. Bis- er wurden aber auch keine vorsätzlichen Missbrauchs- älle beim Einsatz von externen Beschäftigten festge- tellt. Ich halte die Finanzierungspraxis hinsichtlich des insatzes von Externen jedoch für problematisch. In 0 Prozent der Fälle wurden die Kosten des Einsatzes icht oder nur im geringen Umfang von den Bundesbe- örden getragen. Die Zweckbestimmung von Haushalts- itteln kann so unterlaufen werden, und der bittere Bei- eschmack der Abhängigkeit bleibt. Außerdem bin ich mmer wieder über das „Allwissen“ der Industrie über- ascht. Oftmals sind Vertreter der Wirtschaft besser über ie Vorgänge in den Ministerien informiert als die ge- ählten Volksvertreter, die sich jede Antwort der Bun- esregierung erst mühsam erarbeiten müssen. Der Austausch funktioniert somit auf jeden Fall in ichtung Wirtschaft. Funktioniert er aber auch in Rich- ung Verwaltung? Oder liegt der Nutzen alleine aufseiten er Wirtschaft, die sich ihre Gesetze selber schreibt, wie s die Presse formuliert hat? 16746 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 (A) ) (B) ) Spielregeln, wann und wie ein Einsatz von externen Beschäftigten erfolgen kann, sind daher geboten. Nur so wird die Verwaltung das Vertrauen in ihre neutrale und unbefangene Aufgabenwahrnehmung glaubwürdig auf- rechterhalten können. Nur so wird sichergestellt, dass das Budgetrecht des Parlaments nicht durch abgebildete Stellen im Bundeshaushalt untergraben wird. Und nur so wird auch sichergestellt, dass der Markt sich frei entfal- ten kann und Konkurrenz nicht in Form von staatlichen Gesetzen ausgestochen wird, sondern transparente Ent- scheidungen zustande kommen. Behörden dürfen nicht zu Marionetten der Wirtschaft werden. Als Entschuldigung für die bisherige Praxis können und dürfen die Behörden auch nicht das Argument der li- nearen Stellenkürzung vorbringen. Denn wer seine Per- sonalbedarfsplanung in der Regel nicht nachvollziehbar darlegt, kann sich auch nicht auf einen erheblichen Per- sonalmangel und das Fehlen von ausreichend qualifizier- tem Personal berufen. Außerdem hat das mit Haushalts- klarheit und -wahrheit nichts mehr zu tun. Der Einsatz von externen Beschäftigten erfolgte zu- dem ohne vorab festgelegte Verantwortlichkeiten, ge- schlossene Zielvereinbarungen und eine nachträgliche Evaluierung. Außerdem wurden keine Prioritäten für den Einsatz des eigenen Personals aufgestellt. Ich befinde mich in guter Gesellschaft, wenn auch der Bundesrechnungshof die Personalplanung der Behörden nicht nachvollziehen kann. Denn leider hat allzu oft der Stellenplan mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun. Trauri- ges Vorbild ist in diesem Zusammenhang ist die Bundes- anstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisa- tionen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), die jetzt neben einer erheblichen bewilligten Stellenzahl weitere Externe beschäftigen muss, obwohl dem Parlament et- was anderes vorgelegt wurde. Es hat mich außerdem schon sehr verwundert, im Be- richt des Bundesrechnungshofes zu lesen, dass externe Beschäftigte auch bei der Außenvertretung der Bundes- regierung mitgewirkt haben. Das spricht Bände für den Zustand der Bundesregierung, die anscheinend noch nicht einmal ihre eigenen wesentlichen Kernaufgaben bewältigen kann. Etwas ist aber sehr bedauerlich. Die Beschäftigung von Externen hat leider nicht dazu geführt, dass unsere Fragen an die Bundesregierung ausreichend beantwortet werden können. Viel zu häufig lese ich immer noch in den Antworten auf meine Kleinen Anfragen: „Dazu lie- gen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor“. Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist daher dem Grunde nach richtig und wichtig. Er kann aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Zeiten grüner Regierungsbeteiligung das Personalaustauschpro- gramm „Seitenwechsel“ initiiert wurde. Hier jetzt empö- rend von „Implementierung von Interessenvertretern“ zu sprechen – wie es Volker Beck in der Presse getan hat, obwohl er selbst in der Regierungskoalition das Pro- gramm mit abgezeichnet hat –, ist scheinheilig. Außerdem hat der Haushaltsausschuss bereits ein- stimmig beschlossen, dass die Bundesregierung eine v v o M w G z w w d W r u W u a b g D s s g A d t d b R t l B t w L d s d v l w K ü u a b n g b s O (C (D erbindliche Verwaltungsvorschrift über die Mitarbeit on Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in bersten Bundesbehörden erstellen soll. Die Idee, einen allgemeinen Verhaltenskodex für die itarbeit von externen Beschäftigten zu schaffen, halten ir als FDP für unterstützenswert. Außerdem sollten esetzentwürfe, die unter Beteiligung von Lobbyisten ustande gekommen ist, gekennzeichnet werden. Dann ird auch für uns Abgeordnete endlich deutlich, aus elcher Feder das jeweilige Werk stammt. Der Bericht des Bundesrechnungshofs hat es uns eutlich vor Augen geführt: Es muss sich etwas ändern. ir müssen Verfahren entwickeln, die das Missbrauchs- isiko minimieren, die Unabhängigkeit der Behörden nd die Qualität der Rechtssetzung garantieren, um den issens- und Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltung nd Wirtschaft auf sichere Beine zu stellen. Dies wird uch die FDP in den nunmehr anstehenden Ausschuss- eratungen deutlich machen und einfordern. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): „Lobbyismus war estern. Die deutsche Politik ist längst unterwandert.“ ieses wenig schmeichelhafte Urteil steht auf dem Um- chlag eines Buches, das vor wenigen Wochen vorge- tellt wurde und große Resonanz in der Öffentlichkeit efunden hat. Die Journalisten Kim Otto und Sascha damek haben bei Kiepenheuer & Witsch ein Buch mit em Titel „Der gekaufte Staat“ herausgebracht. Der Un- ertitel des Buches lautet: „Wie Konzernvertreter in eutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schrei- en.“ Und genau um diese Frage geht es in dem Bericht des echnungshofes, auf den die Grünen sich in ihrem An- rag beziehen. Angeregt durch Nachfragen von Journa- isten und auch durch Fragen von Abgeordneten hat der undesrechnungshof recherchiert, in welchen Minis- erien welche Externen mit welchen Aufgaben betraut aren. Man kann die Externen auch sehr deutlich als obbyisten bezeichnen. In aller Bescheidenheit möchte ich darauf hinweisen, ass ich bereits im Jahre 2003 dieses Thema im Deut- chen Bundestag angesprochen habe. Ich fragte damals anach, ob es richtig sei, dass eine Juristin des Bundes- erbandes Investment und Asset Management maßgeb- ich bzw. federführend an der Erarbeitung des Gesetzent- urfes des Finanzministeriums zu den Hedgefonds, im lartext: zur Zulassung von Hedgefonds in Deutschland berhaupt, beteiligt war. Wir erinnern uns: Der ehemalige SPD-Vorsitzende nd Vizekanzler Franz Müntefering hat die Hedgefonds ls „Heuschrecken“ bezeichnet – und das war nicht lo- end gemeint. Damals – 2003 – wurde das Land von einer rot-grü- en Koalition regiert. Man wollte modern sein und laubte, ein Programm „Seitenwechsel“ sei Ausdruck esonderer Modernität. Das Programm „Seitenwechsel“ oll übrigens eine Idee von Otto Schily gewesen sein. tto Schily ist ja in den letzten Tagen vor allem dadurch Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 16747 (A) ) (B) ) aufgefallen, dass er meint, Gesetze und Regeln gelten nur für andere. Der Kollege Volker Beck von den Grünen gehörte da- mals bereits dem Bundestag an und glaubte – vorausge- setzt, er wusste von „Seitenwechsel“ – an diese ver- meintliche Modernität. Aber ich freue mich immer, wenn Kollegen klüger werden und genauer nachfragen. Meine Position ist eine ganz klare: Lobbyisten gehö- ren nicht in Ministerien. Lobbyisten können Briefe schreiben, auf Veranstaltungen ihre Positionen darlegen. Aber wenn Lobbyisten in den Ministerien ihre eige- nen Gesetze schreiben, schicken sie uns damit Viren, Würmer und Trojaner. Diese Praxis muss ein Ende ha- ben. Letztendlich ist das eine Frage der Demokratie. Wenn wir weiter zulassen, dass Lobbyisten in den Minis- terien sitzen und zu allem Zugang haben, tragen wir zur Aushöhlung der Demokratie bei. Das dürfen wir alle ge- meinsam nicht zulassen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Deutsche Bundestag verhandelt heute einen Antrag meiner Fraktion zur Beschäftigung externer Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter in obersten Bundesbehörden. Wir verlangen die unverzügliche Beendigung der bisherigen Praxis und die konsequente Umsetzung der Empfehlun- gen des Bundesrechnungshofes. Wir reden hier nicht über Petitessen, sondern über einen handfesten Skandal: Das Budgetrecht des Parlaments wurde hintergangen, die Bindung des exekutiven Handelns allein an Recht und Gesetz wurde infrage gestellt und das Parlament wiederholt unvollständig und wahrheitswidrig unterrich- tet. Die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes zu diesem Themenbereich sind eindeutig und erfordern ein unverzügliches Handeln der Bundesregierung. Der Par- lamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminis- ter, Peter Altmaier, hat dies in der Fragestunde des Bun- destages am 9. April 2008 auch zugesagt – ich hoffe, dass er diese Zusage einhalten kann. Wir werden hier weiter Druck machen! Denn als das Thema im Herbst 2006 in der Öffent- lichkeit zunehmend diskutiert wurde, waren die Aus- künfte von Herrn Altmaier alles andere als verlässlich: So stellte er in der Antwort der Fragestunde am 25. Ok- tober 2006 auf meine Frage nach der Vergütung von ex- ternen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fest, dass – ich zitiere: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Bundesregierung tätig sind, für diese Tätigkeit auch von der Bundesregierung bezahlt werden.“ Diese Informa- tion stellte sich – wie wir dem jetzt vorliegenden Bericht des Bundesrechnungshofs entnehmen können – als nicht haltbar heraus – das Hohe Haus wurde hier falsch infor- miert. Erst durch weitere parlamentarische Nachfragen, den gerade erwähnten Bericht des Bundesrechnungshofes und weitere Recherchen wurde bekannt, dass weit mehr externe Beschäftigte in den obersten Bundesbehörden beschäftigt wurden und – jetzt folgt das eigentlich Bri- sante – dass – so der Bundesrechnungshof – „in einigen Bereichen erhöhte Risiken von Interessenkonflikten be- s d r E w c U A s e r d U E m 2 n ti a P r t z W a s D G E g f w t A t i d d z a M f v m l u h f s Z g a A z z u b z I B Ü (C (D tehen“. Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wur- en nicht nur in den allermeisten Fällen von ihrem bishe- igen Arbeitgeber bezahlt, nein, sie waren auch an der rarbeitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen so- ie von Leitungsvorlagen beteiligt, die zum Teil Berei- he betrafen, die die Interessensphäre der entsendenden nternehmen mehr als nur berührten. Sie nahmen an der ußenvertretung der Bundesministerien teil, ohne dass ie für die übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer als xterne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennbar wa- en. Sie haben in zwei Fällen sogar als Referatsleiter und amit in Leitungsfunktionen einzelner Häuser fungiert. nd: Der von der Bundesregierung betonte Gedanke des rfahrungsaustauschs wird ad absurdum geführt, wenn an sich vor Augen führt, dass in den Jahren 2004 bis 006 jährlich durchschnittlich 100 externe Mitarbeiterin- en und Mitarbeiter in obersten Bundesbehörden beschäf- gt wurden, im Gegenzug jedoch nur einige wenige Be- mte in Wirtschaft und Verbände gingen. Kurzum, die raxis der Bundesregierung vermittelt – so der Bundes- echnungshof – den „bösen Schein fehlender Neutrali- ät“ – und er hat recht! Nun geht es nicht darum, den wischen der Verwaltung auf der einen Seite und der irtschaft, den Verbänden und anderen Organisationen uf der anderen Seite notwendigen und belebenden Wis- ens- und Erfahrungstransfer generell zu unterbinden. as kann in einer demokratischen und pluralistischen esellschaft wie der unseren auch gar nicht gewollt sein. s geht aber um die Herstellung von Transparenz, und es eht darum, bereits jeden Anschein von Interessenkon- likten zu vermeiden. Von vornherein muss klar sein, er Koch und wer Kellner ist. Für mich als Abgeordne- en muss zum Beispiel in einer Ausschusssitzung von nfang an erkennbar sein, dass eine Vertreterin, ein Ver- reter eines Bundesministeriums ein externer Mitarbeiter st oder eben nicht. Mit dem vorliegenden Antrag fordert meine Fraktion, iese Transparenz herzustellen und die Empfehlungen es Bundesrechnungshofes schnellstmöglich umzuset- en. Dabei sollten die Dauer des Einsatzes externer Mit- rbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich auf sechs onate begrenzt und auf Bereiche beschränkt werden, ür die ein böser Schein von Interessenskonflikten von ornherein ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus uss die Umsetzung der Forderungen durch eine Rege- ung erfolgen, die in allen Häusern gleichermaßen gilt nd angewandt wird. Die Bundesregierung hat – das abe ich eingangs bereits erwähnt – ein zügiges Aufgrei- en der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zuge- agt. Es bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich geschieht. weifel sind insoweit jedenfalls nicht gänzlich unbe- ründet: Denn eine weitere Zusage in der Fragestunde m 9. April 2008 hat der Parlamentarische Staatssekretär ltmaier bislang nicht umgesetzt: Danach wollte er mir eitnah eine Liste der Gesetz- und Verordnungsentwürfe ukommen lassen, an denen externe Mitarbeiterinnen nd Mitarbeiter in der Vergangenheit mitgearbeitet ha- en. Diese Liste liegt mir – obwohl mittlerweile über wei Wochen vergangen sind – immer noch nicht vor. ch möchte an dieser Stelle nochmals an die Aussage des undesinnenministeriums erinnern und um die zeitnahe bersendung der Liste bitten. (A) (C) (B) ) Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag „Für ein transparentes, mittelstandsfreundliches, innovationsoffenes und so- ziales Vergaberecht“ auf Drucksache 16/6786 zurück- zieht. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitge- teilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 02 Titel 894 01 – Drucksachen 16/8549, 16/8814 Nr. 4 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Haushaltsausschuss Drucksache 16/8296 Nr. A.3 Ratsdokument 5594/08 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/8455 Nr. A.6 Ratsdokument 5878/08 Drucksache 16/8455 Nr. A.8 Ratsdokument 6087/08 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/6715 Nr. 1.22 EuB-EP 1518; P6_TA-PROV(2007)0236 Drucksache 16/7070 Nr. A.12 Ratsdokument 13864/07 Drucksache 16/7223 Nr. A.3 Ratsdokument 14000/07 Drucksache 16/7393 Nr. A.19 Ratsdokument 14369/07 Drucksache 16/7575 Nr. A.15 Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/7817 Nr. A.3 EuB-EP 1600; P6_TA-PROV(2007)0483 Drucksache 16/8135 Nr. A.12 Ratsdokument 5081/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.13 Ratsdokument 5083/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.15 Ratsdokument 5107/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.34 Ratsdokument 5401/08 Drucksache 16/8296 Nr. A.1 Ratsdokument 5385/08 Drucksache 16/8609 Nr. A.2 Ratsdokument 5484/08 Rechtsausschuss Drucksache 16/8135 Nr. A.39 Ratsdokument 5169/08 (D Ratsdokument 14998/07 Drucksache 16/7817 Nr. A.10 Ratsdokument 15549/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.5 Ratsdokument 16318/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.14 Ratsdokument 16600/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.21 Ratsdokument 16477/07 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/7817 Nr. A.4 EuB-EP 1604; P6_TA-PROV(2007)0488 Drucksache 16/7817 Nr. A.13 Ratsdokument 15605/07 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/8455 Nr. A.18 Ratsdokument 5818/08 16748 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 158. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. April 2008 91, 1 0, T 158. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. April 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6

Rede von Dr. Martina Bunge
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

o haben eben viele keine Beiträge gezahlt. Könnte man
un nicht sagen: Okay, das war damals so geregelt, und
ir suchen nun für die Betroffenen eine gerechte Rege-

ung?


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Maria Michalk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich gebe Ihnen recht, dass verlorene Jahre niemand

    achholen kann. Das ist ja gerade die Krux für die Rent-
    er, über die ich gerade gesprochen habe.


    (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: So ist es!)


    Es stimmt auch, dass es bestimmte Möglichkeiten au-
    erhalb der Rentenkassen in der Bundesrepublik gibt:
    erufsständische Versorgungssysteme und andere. Wir
    eden hier aber von der gesetzlichen Rentenversiche-
    ung.

    Auf den weiteren Aspekt, den Sie angesprochen ha-
    en, dass nämlich eine Einzelbetrachtung sinnvoll sei,
    erde ich noch eingehen. Zunächst geht es jetzt aber
    icht um Bundestagsabgeordnete, sondern um die Über-
    ührung des Rentenrechts Ost in das Rentenrecht West.
    arauf möchte ich jetzt eingehen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Es bestreitet niemand, dass die Statistik, die auch ich
    twas bemüht habe – das gebe ich zu –, immer etwas
    altes an sich hat. Durchschnittszahlen treffen niemals
    inzelschicksale. Es gab schon viele Termine, an denen






    (A) )



    (B) )


    Maria Michalk
    die Ostrenten immer mehr den Westrenten angepasst
    wurden. Wir werden auf diesem Weg in geordneten
    Schritten weitergehen.

    Das Grundsystem stellt nun niemand außer den Lin-
    ken infrage, die mit ihren heute vorliegenden 16 populis-
    tischen Anträgen und ihrem Gesetzentwurf versuchen,
    Dinge auf den Weg zu bringen, von denen sie selber wis-
    sen, dass sie so niemals eintreten werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch des Abg. Dr. Gregor Gysi [DIE LINKE])


    – Ich komme noch darauf, Herr Gysi.

    In den meisten Punkten hat das Bundessozialgericht
    bzw. das Bundesverfassungsgericht die Grundlagen un-
    serer Gesetzgebung zur Rentenüberführung ja auch be-
    stätigt. Ich bestätige aber auch, dass uns bestimmte Ein-
    zelschicksale immer und immer wieder beschäftigen,
    weil hierbei das Gerechtigkeitsempfinden angesprochen
    wird.

    Weil unsere sozialrechtlichen Regelungen im Rechts-
    staat nicht so einfach über Bord geworfen werden kön-
    nen, wie das im sozialistischen Kollektivismus möglich
    war, haben wir selbstverständlich akzeptiert, wenn ge-
    rade zum Bereich der systemnahen Versorgungsregelun-
    gen Urteile ergangen sind, die unter den nicht betroffe-
    nen Rentnergruppen Unverständnis, manchmal sogar
    Frust hervorriefen und bestimmte materielle Verwerfun-
    gen mit sich brachten. Viele wissen, dass wir erhebliche
    Nachzahlungssummen im Rahmen unserer Haushalts-
    führung aufbringen mussten. Gerade im letzten Jahr
    haben wir so 23 Millionen Euro zusätzlich für die Über-
    führung von Zusatzversorgungssystemen in die Renten-
    versicherung im Nachhinein bereitstellen müssen. Die-
    ses Geld fällt ja auch nicht vom Himmel.

    Grundlage für eine vertrauenserhaltende Rentenpoli-
    tik ist nach unserer Auffassung in jedem Fall, das Ren-
    tengerechtigkeit und Rentenstabilität nicht an statisti-
    schen Durchschnittszahlen festgemacht werden, sondern
    daran, inwieweit ein System in der Lage ist, Verwerfun-
    gen zu korrigieren und neu entstandene Ungerechtigkei-
    ten zu beseitigen. Mehrfach hat das Parlament dies ge-
    tan. Herr Grund hat das noch einmal in eindrucksvoller
    Weise in Erinnerung gerufen. Gerade der Petitionsaus-
    schuss des Deutschen Bundestages ist ein Sensor, der
    uns hier im Hohen Haus durch seine Berichterstattung
    immer wieder aufs Neue anzeigt, wo möglicherweise
    Handlungsbedarf besteht.

    Die permanente Diskussion zu unterschiedlichen Fra-
    gen des Rentenrechts ist für die CDU/CSU-Bundestags-
    fraktion selbstverständlich ein ständiger Begleiter. Auch
    das möchte ich noch einmal sagen.

    Komischerweise just zu dem Zeitpunkt, als öffentlich
    wurde, dass wir Kollegen aus den neuen Bundesländern
    mit unserer Bundeskanzlerin zu diesem Themenkomplex
    eine Meinungsbildung verabredet haben und uns mit den
    Detailfragen befassten, setzte sich die Fraktion Die
    Linke auf den fahrenden Zug

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    (C (D nd brachte diese 16 Anträge und den Gesetzentwurf, ber die wir heute diskutieren, ein. Die populistischen üge dieses Vorgehens sind den meisten Gott sei Dank icht verborgen geblieben. Sie haben – das muss ich Ihnen vorwerfen – nur die bsicht, die positive Wirkung unserer Initiative zu zer tören. Das werden wir nicht zulassen. Wir werden sachgerecht an diesem Thema weiterareiten. Wir wollen nicht die Erwartungshaltungen einelner Rentnergruppen gegeneinander ausspielen. Das äre nicht richtig. Ich denke hier zum Beispiel an die Forscher, die nach er friedlichen Revolution in den weltweit anerkannten orschungszentren große Aufbauarbeit geleistet haben nd nach 1995 in den Ruhestand getreten sind. Diese belagen sich, wenn sie den Vergleich sehen. Ich sehe auch die Situation von geschiedenen Frauen. iele weitere Beispiele könnte ich noch anführen. as ist aber keine Aufzählung und auch keine Auswahl, eder eine Zusage noch eine Absage. Ich möchte nur erdeutlichen, dass wir uns mit dem Thema intensiv bechäftigen und von daher auf Ihre Initiative nicht angeiesen sind. Wahre Demokraten suchen, wenn es unterschiedliche einungen in einer so wichtigen Sache gibt, nach einem onsens, und sie werben dann auch gemeinsam für die en Konsens. Ich wünsche mir, dass wir dies in den ächsten Monaten schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und FDP)


    (Lachen bei der Linken)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    (Widerspruch bei der Linken)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Zuruf von der Linken: Aha!)


    (Zuruf von der Linken: Aha!)