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    Plenarprotokoll 16/153 BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Hildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 16/8714, 16/8739) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Frank Schäffler (FDP) Konzernverlust der Kreditanstalt für Wie- 16058 D 16059 B 16059 B 16059 C 16059 D 16060 A 16060 B 16060 C 16060 C 16060 D 16063 C 16063 C 16064 A 16064 A 16064 B Deutscher B Stenografisch 153. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- wurf zur Änderung des Bundeskindergeld- gesetzes; weitere Fragen zur Kabinetssit- zung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin P D E D C D D D E D 16057 A 16057 B 16058 A 16058 A 16058 B 16058 B 16058 C Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16061 A undestag er Bericht ung n 9. April 2008 t : aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Eva Möllring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16061 C 16061 C 16061 D 16061 D 16062 A 16062 B 16062 C 16062 D 16063 A 16063 A deraufbau (KfW) und Auswirkungen auf das Fördergeschäft der KfW nach Ansicht der Bundesregierung II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Frank Schäffler (FDP) Auswirkungen der Rettungsmaßnahmen zu- gunsten der Deutschen Industriebank AG (IKB) auf die Kreditanstalt für Wiederauf- bau und den Bundeshaushalt Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Carl-Ludwig Thiele (FDP) Beurteilung der Übernahme der IKB-An- teile durch den Bund vor dem Hintergrund des Rücktritts von Ingrid Matthäus-Maier als Vorstandsvorsitzende der Kreditanstalt für Wiederaufbau Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 4 Carl-Ludwig Thiele (FDP) Ausgleich der Belastungen bei der Kredit- anstalt für Wiederaufbau (KfW) unter Vermeidung von Einschränkungen bei der Fördertätigkeit der KfW und weiterer Be- lastungen des Bundeshaushalts Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C F M C S d r a c A A Z C M C V B M ü 2 A A Z C M I P 1 d z g t t A D Z I M M A I v G I 16064 B 16064 C 16065 A 16065 B 16065 C 16065 D 16066 A 16066 C 16066 D 16066 D 16067 A 16067 B 16067 D 16068 B 16068 C 16068 D 16068 D 16069 C 16069 C ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 ornelia Hirsch (DIE LINKE) chlussfolgerungen der Bundesregierung aus en Ergebnissen der Studie „Studienbe- echtigte 2006 ein halbes Jahr nach Schul- bgang“ sowie Zeitpunkt der Veröffentli- hung dieser Ergebnisse ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 ornelia Hirsch (DIE LINKE) eröffentlichung der offiziellen Antwort der undesregierung auf den Bericht des UN- enschenrechtsinspektors Vernor Muñoz ber das Recht auf Bildung vom 21. März 007 ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 nge Höger (DIE LINKE) osition der Bundesregierung zu der am 9. März 2008 getroffenen Entscheidung er US-amerikanischen Administration be- üglich Genehmigung von Waffenlieferun- en an das Kosovo angesichts der restrik- iven Vorgaben durch die UN-Resolu- ion 1244 ntwort r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen nge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nzeichen für eine Verschlechterung des nvestitionsklimas in Russland infolge des on der russischen Duma verabschiedeten esetzes zur Beschränkung ausländischer nvestitionen in 42 strategischen Bereichen 16069 D 16070 B 16070 D 16071 A 16071 C 16072 A 16072 C 16072 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 III Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Bemühungen der Schweiz bezüglich einer Lockerung der in der Deutschen Verord- nung festgelegten Begrenzung der Anflüge zum Züricher Flughafen über deutsches Gebiet und Haltung der Bundesregierung dazu Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Reaktion der Bundesregierung auf das An- sinnen der Schweiz bezüglich einer Locke- rung der Deutschen Verordnung (DVO) Antwort Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Strafrechtliche Verfolgung von Taxifahrern wegen des Transports illegal Eingereister vor dem Hintergrund der Beförderungs- pflicht nach Personenbeförderungsgesetz und dem Diskriminierungsverbot Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes ü V B A t B A P Z D V H D V M D H w z d A P Z D D D V M V B t t f J d r t o 2 A P Z V D 16073 B 16073 C 16074 B 16074 C 16074 D 16075 A 16075 C 16075 D 16076 A ber die „Mitarbeit von Beschäftigten aus erbänden und Unternehmen in obersten undesbehörden“ sowie Maßnahmen zum usschluss der Berücksichtigung von Par- ikularinteressen bei der Gesetzgebung des undes ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu den Vor- ürfen des Bundesrechnungshofes in Be- ug auf die Beteiligung von Lobbyisten an er Gesetzgebung des Bundes ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 29 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eteiligung externer Mitarbeiter von Un- ernehmen und Verbänden an der Erarbei- ung von Gesetz- und Verordnungsentwür- en der Bundesregierung in den letzten fünf ahren sowie Schlussfolgerungen der Bun- esregierung aus dem Bericht des Bundes- echnungshofes zur Mitarbeit von Beschäf- igten aus Verbänden und Unternehmen in bersten Bundesbehörden vom 25. März 008 ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16076 D 16077 A 16077 C 16078 A 16078 C 16078 D 16079 A 16079 B 16079 D 16079 D 16080 B 16080 D 16080 D 16081 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 Mündliche Frage 30 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erteilung von Auskünften durch die Bun- desregierung über eine Ausbildungsunter- stützung der GSG 9 für Spezialeinheiten anderer Staaten sowie Bewertung der Wir- kung dieser Einsätze Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 31 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Stellungnahme der Bundesregierung zur Auf- forderung der EU-Kommission zur Nachbes- serung des nationalen Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrechts Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 38 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem Urteil des EuGH zum niedersäch- sischen Vergabegesetz Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42 Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbringung eines Arbeitnehmer-Daten- schutzgesetzes angesichts der aktuellen Fälle von Mitarbeiterüberwachung bei Le- bensmitteldiscountern wie Lidl Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D M D m v t S M g A K Z D A D H M D K r r g A K Z D Z A B l r m R K M S E A H M J P 16081 C 16081 D 16082 B 16082 C 16082 C 16082 D 16083 B 16083 C 16083 D ündliche Frage 43 r. Diether Dehm (DIE LINKE) aßnahmen der Bundesregierung zur urchsetzung der Möglichkeit von Allge- einverbindlichkeitserklärungen für die om EuGH-Urteil im Fall „Rüffert“ be- roffenen Tarifverträge und Branchen zur icherung von sozialen und tariflichen indeststandards bei öffentlichen Aufträ- en ntwort laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 44 r. Diether Dehm (DIE LINKE) onkrete Maßnahmen der Bundesregie- ung zur Weiterentwicklung der Entsende- ichtlinie und der Vergaberichtlinie auf- rund des EuGH-Urteils im Fall „Rüffert“ ntwort laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterschied- iche Auffassungen innerhalb der Bundes- egierung zur Erhöhung der Biospritbei- ischung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . enate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arko Mühlstein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . osef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . etra Bierwirth (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16084 B 16084 B 16085 B 16085 C 16085 D 16086 A 16086 A 16086 D 16087 A 16088 B 16089 B 16090 C 16092 C 16093 C 16094 B 16095 B 16096 C 16097 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 V Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forderungen von Krankenkassen und eini- gen Bundesländern nach späterem Wirksam- werden des zum 1. Januar 2009 vorgesehenen Gesundheitsfonds durch die Einführung ei- ner Übergangsfrist Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestätigung von Berechnungen über anfal- lende Verwaltungskosten in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro durch die Ein- führung des Gesundheitsfonds und Konse- quenzen der Bundesregierung Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 5 und 6 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zugrunde liegender Maßstab für die Höhe der finanziellen Förderung im zukünftigen Finanzierungsabkommen für die Sorbische Nationalstiftung und demokratische Legiti- mierung der Vertreter des sorbischen Vol- kes als Verhandlungspartner Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D V D A A A M S E E R s d A A A M R E z A K A M R G g s N A K A M P V d 2 16098 A 16099 B 16100 C 16101 A 16101 B 16101 C 16101 D nlage 5 ündliche Frage 9 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) oraussichtliches Inkraftsetzen der neuen IN 18040 „Barrierefreies Bauen“ ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 12 evim Dağdelen (DIE LINKE) insatz der Bundesregierung zugunsten des rlasses finanzieller Forderungen bzw. der ückführung bisheriger Einnahmen von- eiten der Deutschen Bahn AG gegenüber er Initiative „Zug der Erinnerung“ ntwort chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 13 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inführung einer generellen Tempobegren- ung auf der Elbe ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 14 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für die Durchführung der Ausbag- erung der Elbe ohne Prüfung der ökologi- chen Auswirkungen auf Unterelbe und ordsee ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 15 eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erlässlichkeit der Studie „Prognose der eutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 025“ hinsichtlich Entwicklung der Bin- 16102 C 16102 C 16103 A 16103 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 nenschifffahrt nach Berlin und Branden- burg in Zusammenhang mit dem Verkehrs- projekt Deutsche Einheit Nr. 17 Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 16 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gutachten und Zahlen für die Aussage von Bundesminister Wolfgang Tiefensee bei ei- nem Besuch in Wittenberge gegenüber der Presse zur Sicherung der Tauchtiefe der Elbe von 1,60 Meter durch Unterhaltsar- beiten an 345 Tagen im Jahr zur Gewähr- leistung der Schifffahrt Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 17 und 18 Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Ausgestaltung der Eingriffsrege- lung in einem neu zu schaffenden Umwelt- gesetzbuch sowie Aufnahme naturschutz- rechtlicher Regelungen über die gute fachliche Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 19 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in den Verhandlungen über ein Umweltge- setzbuch zu den Vorschlägen anderer Mi- nisterien bezüglich der Beschränkung der geplanten integrierten Vorhabengenehmi- gung auf IVU-Anlagen Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S G s c u E g A A A M H G t a f d B A A A M H Z v b t t m d m P n A A A M B V r K 16103 D 16104 A 16104 B 16104 C nlage 13 ündliche Frage 20 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für das Aufführen von Klima- chutzregelungen in verschiedenen Bü- hern des geplanten Umweltgesetzbuches nd für die Reduzierung auf die Bereiche missionshandel und erneuerbare Ener- ien ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 21 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) renze der Unbedenklichkeit bei Konzen- rationen von Phosphor, Alkali- und Erd- lkalimetallen für Katalysatoren und Ruß- ilter sowie deren mögliche Schädigung urch Beimischungen aus Pflanzenöl und iodiesel ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 22 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eitliches Vorziehen der Anrechenbarkeit on mit mineralölstämmigen Ölen hydrierten iogenen Ölen zur Erreichung der gewünsch- en Biokraftstoffquote bei Nichtinkrafttre- en der Verordnung zur Erhöhung des Bei- ischungsanteils von Ethanol; Kenntnis er Bundesregierung über die bessere che- ische und ökonomische Eignung von almöl im Vergleich zu Rapsöl für das ge- annte Verfahren ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 23 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orgesehene CO2-Einsparung der Bundes- egierung bei der Zusammenstellung ihres lima- und Energiepakets durch die einge- 16104 C 16104 D 16105 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 VII plante, aber nun ausbleibende Erhöhung der Beimischquote für Biokraftstoff sowie Kompensationsmaßnahmen Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 24 Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherstellung der Nachhaltigkeit von Bio- kraftstoffen im Falle der Nichtratifizierung der deutschen Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraftstoffe durch die EU-Kommis- sion sowie Haltung der Bundesregierung zur Position der EU-Kommission bezüglich nationaler Nachhaltigkeitsvorschriften im Verhältnis zu den zukünftigen EU-Vor- schriften Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 26 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Unvereinbarkeit der generellen Sicherung von Daten von EU-Bürgern im Ausländer- zentralregister des Bundesamtes für Mi- gration und Flüchtlinge mit europäischem Recht, insbesondere mit der EU-Aufent- haltsrichtlinie, dem Diskriminierungsver- bot sowie den EU-Datenschutzregelungen laut EU-Generalanwalt Miguel Poiares Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 32 und 33 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Bedenken des brandenburgischen Justizmi- nisteriums im Umgang des Landes Branden- burg mit unbekannten Bodenreformerben sowie Zeitpunkt und Art der Unterrichtung des Bundesministeriums der Justiz Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D K h B A N A M D U n d v A N A M C D t z E t l n d J t A N A M C A k E l d A N 16105 A 16105 C 16105 C 16106 A nlage 20 ündliche Frage 34 r. Hermann Otto Solms (FDP) onditionierung der letzten Sanierungs- ilfe des Einlagensicherungsfonds privater anken ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 35 r. Hermann Otto Solms (FDP) mgang des Bundesministeriums der Fi- anzen bzw. der Bundesanstalt für Finanz- ienstleistungsaufsicht mit der Bewertung on Risiken im Fall von Banksanierungen ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 36 hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erzeitige Anzahl der Anspruchsberechtig- en für den Entlastungsbetrag für Alleiner- iehende; zugrunde gelegte Annahmen zur rmittlung der Zahl der Anspruchsberech- igten in der Datensammlung zur Steuerpo- itik 2007 des Bundesministeriums der Fi- anzen; Abfrage der Anzahl der Nutzer er Steuerklasse II für die vergangenen ahre seit Einführung des Entlastungsbe- rags für Alleinerziehende ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 37 hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bfrage der Anzahl der Nutzer der Steuer- lasse II für die vergangenen Jahre seit inführung des Entlastungsbetrags für Al- einerziehende und Mitteilung an den Bun- estag ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16106 B 16106 C 16106 D 16106 D VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 Anlage 24 Mündliche Fragen 40 und 41 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zum durch die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und anderen in Auftrag gegebenen Exper- tenbericht zur Erfüllung der an die Türkei gestellten Auflagen für eine Absicherung des Ilisu-Staudammprojekts durch Export- kreditgarantien aus Deutschland, Öster- reich und der Schweiz sowie Konsequenzen für das deutsche Engagement Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 48 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Konver- tierung von Homosexuellen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16107 D 16108 A Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Fragen 45 und 46 Alexander Ulrich (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zum EuGH- Urteil bezüglich der Einhaltung von Tarif- verträgen bei der Vergabe öffentlicher Auf- träge sowie in diesem Zusammenhang eventuell bestehender Ergänzungsbedarf bei den europäischen Verträgen Antwort Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 47 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Zahl der durch die Aufnahme ihrer Bran- che in das Entsendegesetz einen Mindest- lohn erhaltenden Arbeitnehmer sowie wei- tere Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich der Zahlung von Mindestlöhnen für Arbeitnehmer anderer Branchen A M J H s d g t m k g A D A M V H T s H A D 16107 A 16107 C nlage 28 ündliche Fragen 49 und 50 osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zur Auffas- ung des Vereins Wüstenstrom bezüglich er Entwicklung von homosexuellen Nei- ungen infolge von Traumata sowie zur Be- reuung der Opfer durch Einrichtungen it einer solchen Auffassung; Notwendig- eit einer Intervention durch die Bundesre- ierung bei solchen Veranstaltungen ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Frage 51 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung bzw. des rägers aej zu den Konzepten von Wüsten- trom e. V. einschließlich der Theorie zu omosexualität und sexuellem Missbrauch ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16108 B 16109 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 16057 (A) ) (B) ) 153. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 16101 (A) ) (B) ) Beteiligten sowohl in den betroffenen Bundesministe- GRÜNEN) (Drucksache 16/8714, Fragen 5 und 6): Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8714, Frage 1): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen von Krankenkassen und auch einigen Bun- desländern, den zum 1. Januar 2009 vorgesehenen Gesund- heitsfonds erst nach einer Übergangsfrist wirksam werden zu lassen? Die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten bei allen r a b v f h s A d F D f b l j V F d W k t e g s g g h A r a F K s u s g a w A d A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 09.04.2008* Bartol, Sören SPD 09.04.2008 Dreibus, Werner DIE LINKE 09.04.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 09.04.2008* Golze, Diana DIE LINKE 09.04.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.04.2008 Dr. Hemker, Reinhold SPD 09.04.2008 Hörster, Joachim CDU/CSU 09.04.2008* Irber, Brunhilde SPD 09.04.2008 Laurischk, Sibylle FDP 09.04.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 09.04.2008 Paula, Heinz SPD 09.04.2008 Sager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.04.2008 Schily, Otto SPD 09.04.2008 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 09.04.2008 Seehofer, Horst CDU/CSU 09.04.2008 Steinbach, Erika CDU/CSU 09.04.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht ien, den Landesregierungen, dem Bundesversicherungs- mt (BVA) und bei den Krankenkassen und ihren Ver- änden laufen seit Monaten intensiv und werden den om Gesetzgeber vorgesehenen Start des Gesundheits- onds zum 1. Januar 2009 sicherstellen. Die jetzt anste- enden Regelungsinstrumente greifen ineinander und ind aufeinander abgestimmt. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/8714, Frage 2): Kann die Bundesregierung Berechnungen, nach denen durch die Einführung des Gesundheitsfonds infolge der Administration für die neuen Zusatzbeiträge und durch die zusätzlichen Transferflüsse, die zwischen Kassen und Ge- sundheitsfonds entstehen, Verwaltungskosten in der Größen- ordnung von mehr als 1 Milliarde Euro verursacht werden, bestätigen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Einrichtung und Verwaltung des Gesundheits- onds setzt auf die bewährten Verwaltungsstrukturen eim Bundesversicherungsamt auf. Hierfür sind zusätz- iche Finanzmittel von nicht einmal 3 Millionen Euro ährlich erforderlich, die für personelle und sächliche erwaltungskosten beim BVA entstehen. Die in der rage enthaltenen Einschätzungen erscheinen der Bun- esregierung bei weitem überhöht und unrealistisch. enn eine Erhebung von Zusatzbeiträgen zum Tragen ommt, ist es Aufgabe der Krankenkassen, hierfür wei- estgehend standardisierte und elektronische Verfahren inzusetzen, die den Verwaltungs- und Kontrollaufwand ering halten. Im Übrigen werden im Startjahr des Ge- undheitsfonds 100 Prozent der voraussichtlichen Aus- aben der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt edeckt sein. Durch die Zuweisungen aus dem Gesund- eitsfonds auf der Grundlage des neuen, vollständigen usgleichs der unterschiedlichen Einkommensstruktu- en und des neuen, morbiditätsorienten Risikostruktur- usgleichs werden die Krankenkassen damit eine inanzausstattung erhalten, mit der gut wirtschaftende assen auskommen und eine gute Versorgung ihrer Ver- icherten organisieren können. Auch Zahlungsflüsse zwischen den Krankenkassen nd dem Gesundheitsfonds, die es im Übrigen bereits eit über 10 Jahren im Rahmen des Risikostrukturaus- leichs zwischen den Krankenkassen gibt, sind im Zeit- lter des Gesundheitsfonds mit überschaubarem Auf- and abzuwickeln. nlage 4 Antwort es Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen der bgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE 16102 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 (A) ) (B) ) Welcher Maßstab liegt der Höhe der finanziellen Förde- rung im zukünftigen Finanzierungsabkommen für die Sorbi- sche Nationalstiftung zugrunde (zum Beispiel Gesamtbedarf oder Erhalt eines institutionellen Grundstocks oder Relation zu anderen von der Bundesregierung geförderten Minderhei- ten)? Mit welchen demokratisch legitimierten Vertretern des Sorbischen Volkes wird bzw. wurde über das neue Finanzie- rungsabkommen für die Sorbische Nationalstiftung verhan- delt? Zu Frage 5: Maßstab für die Bemessung der Höhe der finanziellen Förderung der Stiftung für das sorbische Volk sind die Mittel, die bei sparsamer Haushaltsführung unabweisbar notwendig sind, die sorbische Kultur und Sprache in ih- rer Substanz zu erhalten. Hierbei sind Leistungen von öffentlichen Haushalten (zum Beispiel im Bildungsbe- reich), die unabhängig von der Förderung durch die Stif- tung für das sorbische Volk erbracht werden, selbstver- ständlich in Anrechnung zu bringen. Seitens des Bundes sind auch die im Prüfbericht des Bundesverwaltungsam- tes und die in der Prüfungsmitteilung des Bundesrech- nungshofes über die Prüfung des Zuschusses des Bundes an die „Stiftung für das sorbische Volk“ vom 20. März 2007 aufgezeigten Kritikpunkte zu berücksichtigen. So wird der Bund seine Zuwendung nicht mehr pauschal und in einem anteiligen Verhältnis zu den Länderzuwen- dungen gewähren, sondern auf der Grundlage von zuvor definierten inhaltlichen Förderschwerpunkten zur Verfü- gung stellen. In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum Haushalt 2008 am 15. November 2007 wurde einstimmig beschlossen, dass die Stiftung – abweichend von dem im Regierungsent- wurf zunächst vorgesehenen Förderansatz von 7 Millio- nen Euro – mit 7 Millionen Euro etatisiert wird. Davon sind jedoch 2 Millionen Euro qualifiziert gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses. In der Begründung hierzu wurde zudem ausgeführt, dass die Bundesregierung ein umfas- sendes Weiterentwicklungskonzept vorlegen soll, wel- ches eine Förderdegression vorsieht und die Bedenken von Bundesrechnungshof und Bundesverwaltungsamt umsetzt. Mit den in den Haushalten der Länder Sachsen (5,454 Millionen Euro) und Brandenburg (2,575 Millio- nen Euro, davon 600 000 Euro gesperrt) veranschlagten Zuwendungssummen stehen der Stiftung im Haushalts- jahr 2008 damit rund 15,6 Millionen Euro zur Verfü- gung. Bund und Länder prüfen derzeit, ob ein Finanzie- rungsabkommen abgeschlossen werden kann, das der Stiftung bis 2012 einen jährlichen Zuschuss in dieser Höhe sichert. Zu Frage 6: Die Verhandlungen über den Abschluss eines zukünf- tigen Finanzierungsabkommens werden zwischen den Vertragspartnern Bund und den Ländern Sachsen und Brandenburg geführt. Dass darin die notwendigen Be- lange zum Schutz und Erhalt der sorbischen Kultur in Deutschland entsprechend Berücksichtigung finden, ist alleine schon dadurch sichergestellt, dass Vertreter aller d d A u z t A d d ( s d D z V D b d A d d ( g N B h r s e t g z e t w D d g u t (C (D rei Zuwendungsgeber in den verantwortlichen Gremien er Stiftung für das sorbische Volk aktiv mitarbeiten. uch wurden die Eckpunkte des zwischen dem Bund nd den Ländern Sachsen und Brandenburg zwischen- eitlich geplanten Abkommens in der Sitzung des Stif- ungsrates am 27. März 2008 in Cottbus behandelt. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 16/8714, Frage 9): Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die neue DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ in Kraft gesetzt, und wel- che „Barrieren“ sind dabei noch zu überwinden? Die DIN 18 040 ist vom zuständigen DIN-Arbeitsaus- chuss inhaltlich fertiggestellt. Zu dieser Norm liegen je- och in dem dem DIN-Arbeitsausschuss übergeordneten IN-Beirat Einsprüche vor, die vor Erstellung eines offi- iellen Normenentwurfs noch bearbeitet werden müssen. or Jahresende 2008 ist daher nicht mit einem Entwurf der IN 18 040 zu rechnen. Die Einführung der Norm als ver- indliche Planungsregel ist nicht Angelegenheit der Bun- esregierung, sondern die der einzelnen Bundesländer. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage er Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Drucksache 16/8714, Frage 12): Inwieweit wird sich die Bundesregierung konkret dafür einsetzen, dass die Deutsche Bahn AG der Initiative „Zug der Erinnerung“, die finanziellen Forderungen für Streckengebüh- ren etc. erlässt bzw. die bisherigen Einnahmen an die Initative zurückführt und die wichtige erinnerungspolitische Bildungs- arbeit der Initiative hinsichtlich der Rolle der Deutschen Reichsbahn bei den Deportationen in der Nazizeit zudem nicht weiter durch technokratische Hürden wie beim Berliner Hauptbahnhof beständig massiv behindert? Der Bund hat in der Vergangenheit mehrfach deutlich emacht, dass er die Erinnerung an die Verbrechen des ationalsozialismus für ein wichtiges Anliegen hält. Der undesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung at die antijüdische Politik des Reichsverkehrsministe- iums zwischen 1933 und 1945 von unabhängigen Wis- enschaftlern untersuchen lassen und sich darüber hinaus rfolgreich für eine Wanderausstellung zu den Deporta- ionen in die Konzentrations- und Vernichtungslager ein- esetzt, die am 23. Januar 2008 unter dem Titel „Sonder- üge in den Tod“ in Berlin im Bahnhof Potsdamer Platz röffnet wurde. Vor diesem Hintergrund hat er die Initia- ive „Zug der Erinnerung“ ausdrücklich begrüßt. Gleich- ohl kann der Bund einer Aktiengesellschaft wie der B AG keine zwingenden Vorgaben zum Umgang mit em „Zug der Erinnerung“ machen. Die DB AG trifft emäß dem Aktienrecht ihre Entscheidungen in eigener nternehmerischer Verantwortung. Die Bundesregierung begrüßt alle konstruktiven Bei- räge zur Unterstützung des „Zuges der Erinnerung“, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 16103 (A) ) (B) ) wozu auch Spenden an den Verein gehören. So unter- stützt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Initiative des Ministers den Auf- enthalt des „Zuges der Erinnerung“ in der Hauptstadt Berlin mit 15 000 Euro. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erwartet zudem, dass die DB AG die für die Ausstellung anfallenden Trassen- und Stationsgebühren eins zu eins an den Verein „Zug der Erinnerung e. V.“ spendet. Die Bundesregierung geht da- von aus, dass die DB AG den mit dem „Zug der Erinne- rung“ geleisteten Beitrag zur Gedenk- und Erinnerungs- kultur würdigt und konstruktiv unterstützt. Dazu gehört auch, in der Bundeshauptstadt Berlin einen zentralen Ort für den „Zug der Erinnerung“ zur Verfügung zu stellen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8714, Frage 13): Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, auf der Elbe eine generelle Tempobegrenzung einzuführen, so wie sie auf anderen Bundeswasserstraßen wie zum Beipsiel dem Rhein gelten – besonders vor dem Hintergrund, dass das für den Zeitraum vom 22. bis 25. Mai 2008 in Dömitz und Geesthacht geplante Powerbootrennen vom Veranstalter of- fensichtlich auch auf den massiven öffentlichen Druck hin ab- gesagt wurde? Soweit allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Binnenschifffahrtsstraßen bestehen, sind diese zur Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsver- kehrs eingeführt worden. Sie haben ihre Ursache zum Beispiel in der begrenzten Einsehbarkeit von Strecken, eingeschränkten Manövriermöglichkeiten, häufigen Schleusendurchfahrten oder geringen Abständen zu Uferbauwerken. Solche Gründe sind für die Elbe nicht ersichtlich. Anders als auf den kleinen Wasserstraßen und dem deutschen Kanalnetz ist auf den großen Bin- nenschifffahrtsstraßen Rhein, Mosel, Weser, Elbe und Donau lediglich auf der staugeregelten Mosel eine gene- relle Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt (30 Kilo- meter pro Stunde; für Kleinfahrzeuge, das heißt Fahr- zeuge mit weniger als 20 Meter Länge, auf den frei einsehbaren Flussstrecken 60 Kilometer pro Stunde). Darüber hinaus gibt es partiell auf der Mittelweser eine Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit auf dort vorhande- nen Schleusen- und Verbindungskanälen. Die für den 24. Mai 2008 vorgesehene, zwischenzeit- lich abgesagte Veranstaltung war als Sportbootsternfahrt beantragt und nicht als ein Powerbootrennen. Als solche wurde sie auch vom Wasser- und Schifffahrtsamt Lauen- burg genehmigt. In der Genehmigung wurde ein Motor- bootrennen nochmals ausdrücklich verboten. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des Abgeordneten Rainer Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8714, Frage 14): H s H b s u d t H g n r m d m H s s t A d A N L f g a l g T l (C (D Warum wird die für Mitte April 2008 von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und der Hamburg Port Authority (HPA) geplante 4,8 Millionen Euro teure Aus- baggerung der Elbe (um 2 Meter auf eine Wassertiefe von 16,30 Metern auf einer Länge von 2 Kilometern und einer Breite von 300 Metern im Bereich der Insel Hanskalbsand) mit den damit verbundenen Ablagerungen vor der Störmün- dung im Rahmen des Sedimentmanagements für den Hambur- ger Hafen und die gesamte Unterelbe vom Hamburger Hafen bis zur Mündung in die Nordsee ohne Genehmigungsverfah- ren, also ohne Prüfung der ökologischen Auswirkungen auf Unterelbe und Nordsee, durchgeführt? Gegenstand der angesprochenen Maßnahme von amburg Port Authority (HPA) ist die Einrichtung eines ogenannten „Sedimentfangs“ in der Tideelbe vor dem amburger Hafen bei Fahrrinnen-Kilometer 642 bis 644, ei der auf gesamter Breite der Fahrrinne die Boden- ohle um 2 Meter vertieft wird. Die Maßnahme wird allein von HPA durchgeführt nd finanziert. Mit der Maßnahme soll erreicht werden, ass sich dort das mit der Flut stromaufwärts transpor- ierte unbelastete Sediment gezielt absetzt, bevor es den amburger Hafen erreichen kann und dort regelmäßig ebaggert werden müsste. Die Maßnahme ist Teil eines achhaltigen Sedimentmanagements für die Tideelbe. Die Maßnahme bedarf keines Genehmigungsverfah- ens, weil sie der Unterhaltung zuzuordnen ist; sie hat it dem geplanten Ausbauvorhaben nichts zu tun. Für ie Unterhaltungsmaßnahme ist jedoch das Einverneh- en der betroffenen Wasserwirtschaftsbehörden und die erstellung des Benehmens mit den betroffenen Natur- chutzbehörden erforderlich. Insofern haben bereits Ge- präche stattgefunden, in denen seitens der Länder posi- ive Signale gegeben wurden. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des bgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/8714, Frage 15): Teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung die Auffassung des Leiters des Wasserstraßen- neubauamtes Berlin, Rolf Dietrich, der im Tagesspiegelartikel „Alles im Fluss“ vom 3. März 2008 erklärt, dass Prognosen der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung in Auftrag gegebenen Studie „Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 2025“ „Kaffee- satzleserei“ seien, nach der für die Binnenschifffahrt nach Berlin und Brandenburg selbst bei einem Vollausbau des Ver- kehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) ein deutli- cher Rückgang gegenüber heute zu erwarten sei, und wenn nein, welche Auswirkungen haben die aktuellen Prognosen auf die Ausbauziele für VDE 17? Die aus dem Tagesspiegelartikel zitierte Aussage des eiters des Wasserstraßenneubauamts Berlin ist in einen alschen Zusammenhang gesetzt worden. Sie bezog sich enerell auf die Problematik der Trendfortschreibung uf Basis kurzer Zeitreihen. Es wäre falsch aus den vor- iegenden Ergebnissen der Verkehrsverflechtungspro- nose 2025 auf einen Rückgang des aktuell ansteigenden ransportbedarfs auf der Wasserstraße schließen zu wol- en. Vor dem Hintergrund des allein im Zeiträum von 16104 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 (A) ) (B) ) 2004 bis 2007 um rund 15 Prozent gestiegenen Ver- kehrsaufkommens der Binnenschifffahrt in Brandenburg bestätigen die Länder Brandenburg und Berlin den Aus- baubedarf für das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE) 17. Mit Blick darauf, dass erst die Fertigstellung des Ge- samtprojekts den vollständigen Nutzen der durchgehen- den Wasserstraßenverbindung vom Rhein bis Berlin zur Verfügung stellt, hält die Bundesregierung an der zügi- gen Vollendung des VDE 17 fest. Dies ist wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung in Berlin und Brandenburg. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 16/8714, Frage 16): Auf welche Zahlen oder Gutachten stützen sich die Aussa- gen von Bundesminister Wolfgang Tiefensee bei einem Be- such in Wittenberge (laut Bericht des Prignitzer „Verhaltene Zusage für Autobahn 14 und Elbe“ vom 28. März 2008), die Bundesregierung strebe an, in der Elbe mit intensiven Unter- haltungsarbeiten an 345 Tagen im Jahr für eine Tauchtiefe von 1,60 Metern zu sorgen und damit Schifffahrtsverhältnisse zu sichern, wie sie vor dem Hochwasser 2002 in der Elbe bestan- den hätten – mit der Folge, dass der Wittenberger Bürgermeis- ter Dr. Oliver Hermann erklärte, sich intensiv um einen Ha- fenausbau in der Stadt zu bemühen –, obwohl nach Zahlen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Ost von 1997 bis 2001 in keinem Jahr Tauchtiefen von 1,60 Metern an 345 Tagen in der Elbe erreicht wurden, sondern im Elbabschnitt E 8, an dem Wittenberge liegt, die Fahrrinnentiefe von 1,60 Metern in den Jahren von 1997 bis 2002 durchschnittlich an circa 112 Tagen jährlich unterschritten wurde? Herr Bundesminister Tiefensee hat bei seinem Besuch in Wittenberge die im Jahr 2005 mit dem Bundesminis- terium für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit abgestimmte Position zu dem Unterhaltungsziel an der Elbe zwischen Tschechien und Geesthacht wiedergege- ben. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Fragen der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8714, Fragen 17 und 18): Wird die Bundesregierung an der bisherigen Ausgestal- tung der Eingriffsregelung in ein neu zu schaffendes Umwelt- gesetzbuch festhalten, wie sie im veröffentlichten Referenten- entwurf des Umweltgesetzbuchs formuliert ist, obwohl es aus den unterschiedlichen Ressorts erhebliche Widerstände dage- gen gibt, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung dann diese Eingriffsregelung festzuschreiben? Plant die Bundesregierung naturschutzrechtliche Regelun- gen über die gute fachliche Praxis in der Land-, Forst- und Fischreiwirtschaft (gfP) im Umweltgesetzbuch zu integrieren, und wenn ja, wie werden diese Regelungen konkret aussehen? Die Abstimmungen zum Referentenentwurf eines Umweltgesetzbuchs, der den Ländern und Verbänden nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung zur A r A d A G t V b U r D d d s s A d A G a s A d A d A G w d (C (D nhörung zu übersenden ist, sind innerhalb der Bundes- egierung noch nicht abgeschlossen. nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/8714, Frage 19): Welche Gründe sprechen aus Sicht des Bundesministe- riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegen die Vorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in den Verhandlungen um ein Umweltgesetzbuch, die geplante integrierte Vorhaben- genehmigung nur auf IVU-Anlagen zu beziehen? Die Gründe des Bundesministeriums für Umwelt, Na- urschutz und Reaktorsicherheit, die geplante integrierte orhabengenehmigung nicht nur auf IVU-Anlagen zu eziehen, ergeben sich aus dem Referentenentwurf zum mweltgesetzbuch, der mit Zustimmung der Bundes- egierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. ie Abstimmungen zu diesem Referentenentwurf, der en Ländern und Verbänden nach der Geschäftsordnung er Bundesregierung zur Anhörung zu übersenden ist, ind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abge- chlossen. nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/8714, Frage 20): Warum hält es die Bundesregierung für sinnvoll, Regelun- gen zum Klimaschutz im Umweltgesetzbuch in verschiedenen Büchern (vor allem Buch V und Buch IV) aufzuführen und auf die Bereiche Emissionshandel und erneuerbare Energien zu reduzieren? Für die Struktur des Umweltgesetzbuchs (Aufteilung uf verschiedene Bücher) sind im Wesentlichen rechts- ystematische Gründe maßgebend. Im Übrigen sind die bstimmungen innerhalb der Bundesregierung auch zu ieser Frage nicht abgeschlossen. nlage 14 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des bgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/8714, Frage 21): Welche Konzentrationen von Phosphor, Alkali- und Erd- alkalimetallen hält die Bundesregierung für unbedenklich be- züglich der Verträglichkeit in Katalysatoren und Rußfiltern, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass Katalysatoren und Rußfilter durch die Beimischung von Pflanzenölen und Biodiesel zerstört werden, die die derzeit geltenden DIN-Nor- men und Vornormen für Biodiesel und Pflanzenöle einhalten? Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei Ver- endung von normgerechten Kraftstoffen keine Schä- en auftreten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 16105 (A) ) (B) ) Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 16/8714, Frage 22): Denkt die Bundesregierung darüber nach, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anrechenbarkeit von mit mineralöstäm- migen Ölen hydrierten biogenen Ölen zeitlich vorzuziehen, falls die Verordnung zur Erhöhung des Beimischungsanteils von Ethanol auf 10 Prozent nicht in Kraft treten sollte, um die von der Bundesregierung gewünschte Biokraftstoffquote zu erreichen, und ist der Bundesregierung bewusst, dass ein hö- herer Wasserstoffbedarf für Rapsöl im Vergleich zu Palmöl bedeutet, dass das Verfahren chemisch und ökonomisch bes- ser für Palmöl als für Rapsöl geeignet ist? Die Bundesregierung plant dies nicht. Im Allgemei- nen besteht trotz aktuell zu verzeichnender Annäherung der Preisunterschiede zwischen Raps- und Palmöl gegen- wärtig ein Preisvorteil für Palmöl von mehr als 10 Pro- zent. Bei Verwendung von Rapsöl besteht im Vergleich zu Palmöl ein höherer Wasserstoffbedarf. Die Bundes- regierung geht davon aus, dass bis 2010 die notwendigen Nachhaltigkeitskriterien vorliegen. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 16/8714, Frage 23): Welche CO2-Einsparung hatte die Bundesregierung bei der Zusammenstellung ihres Klima- und Energiepakets durch die erhöhte Beimischungsquote für Biokraftstoff vorgesehen, und durch welche anderen zusätzlichen Klimaschutzmaßnah- men im Verkehrsbereich möchte die Bundesregierung die nun ausbleibenden CO2-Einsparungen aus der Erhöhung der Bei- mischungsquote kompensieren? Im Integriertem Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom 5. Dezember 2007 wird der zu er- reichende Klimaschutzbeitrag durch Biokraftstoffe als netto Klimaschutzbeitrag auf 5 Prozent bis zum Jahr 2015 und 10 Prozent bis zum Jahr 2020 festgelegt. Der Verzicht auf die Beimischungsobergrenze für E10 hat für die Klimaschutzstrategie der Bundesregierung keine Konsequenzen, da der bis 2020 zu erreichende Klima- schutzbeitrag dann über andere Bereiche der erneuerba- ren Energien, insbesondere im Stromsektor mehr als kompensiert werden kann. Was die Reduzierung der CO2-Emissionen von Pkw- Neufahrzeugen auf europäischer Ebene betrifft, so wird derzeit der Verordnungsvorschlag zur Erreichung des 130-Gramm-Ziels durch fahrzeugtechnische Maßnah- men verhandelt. Ein Vorschlag der Europäischen Kom- mission zur Umsetzung des integrierten Ansatzes, mit dem weitere 10 Gramm reduziert werden sollen, liegt noch nicht vor. Dabei ist sicherzustellen, dass die Redu- zierung um 10 Gramm weiterhin erreicht wird. A d A N n m d R d r h r w j E d A d A s s r t P ( g g d z a d r d w k k (C (D nlage 17 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der bgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/8714, Frage 24): Wie wird die Bundesregierung die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen für den Fall sicherstellen, dass die EU-Kom- mission die deutsche Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraft- stoffe nicht ratifiziert, und unterstützt die Bundesregierung die Haltung der EU-Kommission, dass nationale Nachhaltigkeits- vorschriften für Biokraftstoffe nicht strenger sein dürfen als die zukünftigen EU-Vorschriften? Die Bundesregierung hat die Nachhaltigkeitsverord- ung wie EU-rechtlich vorgeschrieben bei der EU-Kom- ission notifiziert. Die EU-Kommission hat mitgeteilt, ass sie bereits einen Vorschlag für entsprechende EU- egelungen beschlossen hat und daher das Inkrafttreten er deutschen Verordnung angehalten. Die Bundesregie- ung unterstützt EU-einheitliche anspruchsvolle Nach- altigkeitskriterien, da dann für die Biokraftstoffförde- ung aller EU-Mitgliedstaaten diese Kriterien verbindlich erden. Angesichts der Dringlichkeit des Problems muss etzt allerdings sichergestellt werden, dass die geplante U-Regelung genauso schnell in Kraft treten kann, wie as bei der nationalen Regelung der Fall wäre. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 16/8714, Frage 26): Inwieweit sieht die Bundesregierung die heftige Kritik des Bundesbeauftragten für Datenschutz an der generellen Siche- rung von Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern im Auslän- derzentralregister des Bundesamtes für Migration und Flücht- linge, die dieser bereits am 6. September 2004 gegenüber der Berliner Zeitung Der Tagesspiegel geäußert hat, nun bestätigt, nachdem der EU-Generalanwalt Miguel Poiares vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 3. April 2008 in einem Schlussantrag dies für nicht mit europäischem Recht vereinbar bzw. diese Speicherung für zu umfassend als von der EU-Aufenthaltsrichtlinie erlaubt erklärt hat und damit ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot sowie die EU- Datenschutzregelungen vorliege? Die Position des Bundesbeauftragten für den Daten- chutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu Speiche- ung von Unionsbürgerdaten im Ausländerzentralregis- er ist der Bundesregierung bekannt. Im Gegensatz zur osition des BfDI hat der Generalanwalt beim EuGH Miguel Poiares Maduro) in seinem Schlussantrag keine enerelle Ablehnung der Speicherung von Unionsbür- erdaten ausgesprochen, vielmehr ist sie auch aus Sicht es Generalanwalts grundsätzlich zulässig. Auch die entrale Datenverarbeitung bleibt nach dem Schluss- ntrag des Generalanwalts zulässig, wenn es keine an- ere effektive Möglichkeit zur Vollziehung zuwande- ungs- und aufenthaltsrechtlicher Regelungen gibt. Ob er EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts folgen ird, bleibt ohnehin abzuwarten. Ein Termin für die Ver- ündung des Urteils ist noch nicht bekannt. Solange es ein entgegenstehendes Urteil des EuGH gibt, hält die 16106 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 (A) ) (B) ) Bundesregierung selbstverständlich ungeachtet des in einzelnen Punkten von der Haltung der Bundesregierung abweichenden Vertrages des Generalanwaltes an ihrer Rechtsauffassung fest, dass die Speicherung von Unions- bürgerdaten im Ausländerzentralregister mit EU-Recht vereinbar ist. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 16/8714, Fragen 32 und 33): Wann konkret und auf welchem Weg hat das Bundes- ministerium der Justiz Kenntnis darüber erhalten, dass das Brandenburgische Justizministerium sich gegen die Verfah- rensweise des Landes Brandenburg im Umgang mit unbe- kannten Bodenreformerben ausgesprochen hat? Welche konkreten Bedenken wurden dabei vonseiten des Brandenburgischen Justizministeriums geäußert? Zu Frage 32: Die Fragestellung erweckt den Eindruck, das Bundes- ministerium der Justiz habe davon Kenntnis, dass sich das Brandenburger Justizministerium nach außen hin ge- gen das Vorgehen ausgesprochen hat. Derartige Kennt- nisse liegen hier aber nicht vor. In der Antwort auf die Frage Nr. 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 16/8317) wird vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass sich das Brandenburger Justiz- ministerium auf Fachebene in einem Telefongespräch gegenüber dem Bundesministerium der Justiz gegen das Vorgehen ausgesprochen hat. Dieses Telefonat fand im Juli 2000 statt. Zu Frage 33: Das Bundesministerium der Justiz ist auf Arbeits- ebene vom Deutschen Notarinstitut im Juli 2000 auf das Vorgehen in Brandenburg angesprochen worden und hat auf fernmündliche Nachfrage bei dem Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg die Auskunft erhalten, dass dem dortigen Ministerium der Justiz das Vorgehen bekannt war und es sich dagegen ausgesprochen hat. Es ist nicht feststellbar, ob und welche Bedenken Gegen- stand des Telefongesprächs waren. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (FDP) (Drucksache 16/8714, Frage 34): Ist die letzte Sanierungshilfe des Einlagensicherungsfonds privater Banken (300 Millionen Euro) konditioniert, und wenn ja, in welcher Form? Die Verhandlungen mit dem Bundesverband deut- scher Banken über die technische Umsetzung des am 13. Februar 2008 beschlossenen Rettungspaketes sind inzwischen abgeschlossen. Der Inhalt unterliegt der Ver- traulichkeit. Der Bundesverband deutscher Banken hat im Vorfeld öffentlich erklärt, dass seine Beteiligung un- t R K A d d ( k A p s u h S s h d d d n A d d G d 9 A v A d d G (C (D er der Bedingung der letztmaligen Inanspruchnahme im ahmen von Stützungsmaßnahmen des Bundes oder der fW stehe. nlage 21 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage es Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (FDP) Drucksache 16/8714, Frage 35): Ist es nach den Erfahrungen und Beurteilungen des Bun- desministeriums der Finanzen bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Fall von Banksanierungen üblich, Risiken glatt zu stellen, oder empfiehlt es sich, die Ri- siken auf den Büchern zu halten und auf günstigere Marktbe- wertungen zu warten? Das Bundesministerium der Finanzen verfügt über eine Kenntnisse, die es erlauben würden, eine generelle ussage darüber zu treffen, welches der richtige Zeit- unkt für die Ausplatzierung von Risiken ist. Ob die Ri- iken glattgestellt werden oder auf den Büchern gehalten nd auf günstigere Marktbewegungen gewartet wird, ängt immer vom jeweiligen Einzelfall und der Art der anierung ab. Jede Sanierung kann anders ausgestaltet ein und ist von den jeweiligen Einzelfallumständen ab- ängig. Die Entscheidung über die Art und Einzelheiten er Sanierung eines Institutes können nur der Vorstand es Institutes sowie dessen Anteilseigner treffen. Auch ie Bankenaufsicht kann eine derartige Entscheidung icht treffen. nlage 22 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage er Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/8714, Frage 36): Wie hoch ist derzeit die Anzahl der Anspruchsberechtig- ten für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, und, falls keine aktuellen Zahlen verfügbar sind, welche Annahmen zur Anzahl von Anspruchsberechtigten liegen dem in der Daten- sammlung zur Steuerpolitik 2007 des Bundesministeriums der Finanzen ausgewiesenen Steuerausfall von 660 Millionen Euro für 2007 zugrunde? Nach seit kurzem vorliegenden vorläufigen Angaben es Statistischen Bundesamtes hatten im Jahre 2004 rund 00 000 Personen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für lleinerziehende. Endgültige Ergebnisse für 2004 werden oraussichtlich bis Ende des Jahres vorliegen. nlage 23 Antwort er Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl auf die Frage er Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/8714, Frage 37): Wird bzw. kann die Bundesregierung von den Bundeslän- dern die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer der Steuerklasse II für die zurückliegenden Jahre abfragen, seitdem der Entlas- tungsbetrag für Alleinerziehende eingeführt wurde, und diese dem Bundestag mitteilen, und, wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 16107 (A) ) (B) ) Erfahrungsgemäß lassen sich mithilfe derartiger Son- deranfragen bei 16 Steuerverwaltungen der Länder keine verlässlichen und hinreichend vollständigen Daten ge- winnen. Auch im Hinblick auf die mit solchen Anfragen verbundenen zusätzlichen Belastungen der Länderfi- nanzverwaltungen sind keine derartigen Sonderanfragen beabsichtigt. Durch die inzwischen erreichten Verbesse- rungen bei den Steuerstatistiken, die jetzt durchgehend jährlich – statt wie früher nur alle drei Jahre – durchge- führt werden, kann in den kommenden Jahren eine deutli- che Aktualitätsverbesserung erwartet werden. Das Bun- desfinanzministerium ist in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern darum bemüht, die im Bereich der Statistik bestehenden Möglichkeiten für Verbesserungen bei Qualität und Aktualität der Steuerstatistiken noch besser auszuschöpfen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 16/8714, Fragen 40 und 41): Wie beurteilt die Bundesregierung den internationalen Ex- pertenbericht, der von der Euler Hermes Kreditversicherung AG, der Österreichischen Kontrollbank AG und der Schwei- zerischen Exportrisikoversicherung in Auftrag gegeben wurde und die Erfüllung der Auflagen durch die türkische Regierung untersucht, die, als Voraussetzung für die Absicherung des Ilisu-Staudammprojekts durch Exportkreditgarantien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, erlassen wurden? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Expertenberichtes, bzw. haben die Ergebnisse Einfluss auf das Engagement der deutschen Bundesregierung für das Ilisu-Staudammprojekt? Zu Frage 40: Die Bundesregierung ist über die Ergebnisse der Ex- pertenberichte sehr besorgt. Sie kommen in den drei un- tersuchten Bereichen – Umsiedlung, Umwelt, Kultur- güter – zu dem Schluss, dass die türkischen Stellen mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Verzug sind und dass die hohen internationalen Standards (Weltbankstan- dards) nicht konsequent eingehalten werden. Beispiels- weise entsprechen die im Bereich Umsiedlung bereits eingeleiteten Enteignungsverfahren nicht den Weltbank- standards. Dies ist nicht akzeptabel. Zu Frage 41: Nach den vertraglichen Regelungen steht der türki- schen Regierung zunächst das Recht zu, die von den Ex- perten aufgezeigten Versäumnisse in einer angemesse- nen Frist zu korrigieren. Hierzu wurden die Ergebnisse der Expertenberichte und die von den Experten vorge- schlagenen Verbesserungsvorschläge mit den zuständi- gen türkischen Projektverantwortlichen intensiv erörtert. Den türkischen Projektverantwortlichen wurde verdeut- licht, dass wir ein anhand der Expertenvorschläge ent- sprechendes Vorgehen erwarten. Wenn die vereinbarten Maßnahmen nicht eingehalten werden, müssen vertrags- konforme Konsequenzen geprüft werden, die gegebe- nenfalls die Verschiebung des Baubeginns bedeuten könnten, aber auch die Einleitung von Maßnahmen zum A s g A d d ( Z R D f z f P m Z r f r T s w n r A d d ( (C (D usstieg aus den Verträgen. Über das weitere Vorgehen timmt sich die Bundesregierung eng mit den zuständi- en Stellen in der Schweiz und Österreich ab. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Fragen es Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) Drucksache 16/8714, Fragen 45 und 46): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit eine Politik im Rahmen der Europäischen Union entwi- ckelt werden kann, dass die Aussage des Vorsitzenden der IG BAU, das durch das EuGH-Urteil im Fall „Rüffert“ (Rechts- sache C-346/06) „ein weiterer Schritt hin zum Raubtierkapita- lismus“ gegangen wurde, der dazu führen wird, „dass die Bür- ger Europa endgültig ablehnen“, und auch die Einschätzung des Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer, dass die EuGH-Richter eine „dogmatische Auslegung der Entsenderichtlinie“ vorgenommen hätten, in Zukunft verhindert werden kann? Ergibt sich aus dem „Rüffert-Urteil“ nach Ansicht der Bun- desregierung ein notwendiger Ergänzungsbedarf bei den euro- päischen Verträgen, da das Gericht etwa nach Einschätzung der sozialdemokratischen Europaabgeordneten Karin Jöns die Grundfreiheiten regelmäßig höher bewertet als Grundrechte, und welche Auswirkungen auf das Tarifrecht sowie auf die existierenden Tariftreuegesetze in den Bundesländern, etwa in Berlin, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein, erwartet die Bundesregie- rung vor dem Hintergrund des Gerichtsurteils? u Frage 45: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der echtssache „Rüffert“ ist am 3. April 2008 ergangen. ie Bundesregierung wird das Urteil auswerten und prü- en, ob bzw. gegebenenfalls welche Maßnahmen ange- eigt sind. Lohnvorgaben bleiben nach der im Urteil er- olgten Auslegung der Entsenderichtlinie (und des rimärrechts) durch den EuGH grundsätzlich weiterhin öglich. u Frage 46: Wie bereits zu Frage 45 gesagt, wird die Bundesregie- ung das Urteil auswerten und prüfen, ob und gegebenen- alls welche Maßnahmen angezeigt sind. Sofern sich Ta- iftreuegesetze in einzelnen Bundesländern auf regionale arifverträge beziehen, die nicht allgemeinverbindlich ind, ist das Gerichtsurteil auf diese entsprechend anzu- enden. Der Anpassungsbedarf im Landesrecht einzel- er Bundesländer hängt somit vom jeweiligen Landes- echt ab. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Klaus Brandner auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/8714, Frage 47): Wie viele Arbeitnehmer werden durch die Aufnahme ihrer Branche in das Entsendegesetz einen Mindestlohn erhalten, und was will die Bundesregierung unternehmen, damit die Arbeitnehmer, die nicht in den entsprechenden Branchen ar- beiten, einen Mindestlohn erhalten? 16108 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 (A) ) (B) ) In den Branchen, die bis zum Stichtag 31. März 2008 ihr Interesse an der Aufnahme in das Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz bekundet haben, sind nach Angaben der an- tragstellenden Sozialpartner knapp 1,6 Millionen Arbeit- nehmer beschäftigt. Der Koalitionsausschuss hat sich im Rahmen der Mindestlohndiskussion am 18. Juni 2007 neben der Aus- weitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf eine Modernisierung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes geeinigt. Auf der Grundlage dieser Gesetze sollen künf- tig branchenbezogene Mindestlöhne eingeführt werden können. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 16/8714, Frage 48): Ist es, Bezug nehmend auf die Antwort des Parlamentari- schen Staatssekretärs, Dr. Hermann Kues, dass die Bundes- regierung „mehrheitlich“ Seminare zur Konvertierung von Homosexuellen ablehne (Plenarprotokoll 16/150, Seite 15809; Bundestagsdrucksache 16/8022), zutreffend, dass es innerhalb der Bundesregierung eine Minderheitenposition gibt, die die Konvertierung von Homosexuellen befürwortet? Die Bundesregierung vertritt weder die Auffassung, dass Homosexualität einer Therapie bedarf, noch dass Homosexualität einer Therapie zugänglich ist. Innerhalb der Bundesregierung gibt es keine Minderheitenposition, die die Konvertierung von Homosexuellen befürwortet. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8714, Fra- gen 49 und 50): Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse die Auffas- sung, „sexueller Missbrauch“ führe bei den Opfern unter an- derem zur „Entwicklung von homosexuellen Neigungen (ich suche im Gegenüber, was ich selbst nicht habe)“ (Quelle: www.wuestenstrom.de), „Homosexualität … sei Ausdruck ei- nes Traumas und könne suchtartige Züge annehmen“ und sei „heilbar“ (www.wuestenstrom.com) bzw. „veränderbar“ (www.wuestenstrom.de), und halten sie und der Träger eine Einrichtung, die diese Auffassungen vertritt, für geeignet, um (homo- wie heterosexuelle) Opfer von sexuellem Missbrauch zu betreuen (Christival Seminar 650 „Tabuthema: Jungen als Opfer sexuellen Missbrauchs“. Stefan Schmidt, Marbach, Wüstenstrom e. V.)? Warum haben die Bundesregierung und der Träger bei dem Seminar der OJC (Offensive Junger Christen e. V./Deut- sches Institut für Jugend und Gesellschaft) mit dem Ziel der Absage interveniert und hat dies bei dem Seminar von Wüs- tenstrom e. V. bisher unterlassen, obwohl sich beide Gruppen gleichermaßen an den Standpunkten der sogenannten Ex- Gay-Ministries orientieren, und worin liegen die humanwis- senschaftlichen Differenzen in den Konzeptionen und Grund- lagen dieser beiden Organisationen? Z m m w W S F t B m s t e d w V s i A w h W a d d s w f d D l s d H s e d n s s i z Z D s c s w e s s e s a w C u (C (D u Frage 49: In den letzten Wochen und Monaten haben wir bereits ehrfach und zahlreich die Fragen im Zusammenhang it Christival beantwortet. Ich bin aber auch heute gerne ieder bereit, auf Ihre Fragen, verehrter Herr Kollege inkler, zu antworten, auch wenn ich mich damit in der ache wiederhole. So darf ich Sie zu dem ersten Teil der rage Nr. 49 auf die Beantwortung der von Ihrer Frak- ion gestellten Kleinen Anfrage 16/8022 verweisen: Die undesregierung vertritt weder die Auffassung, dass Ho- osexualität einer Therapie bedarf, noch dass Homo- exualität einer Therapie zugänglich ist. In diesem Kon- ext sind auch sogenannte Therapien zu bewerten, die ine „Heilung“ von Homosexualität versprechen. Bei er Beantwortung des zweiten Teils der Frage 49 ist zum iederholten Mal darauf zu verweisen, dass es nach dem erständnis der Bundesregierung zum Verhältnis zwi- chen Staat und freien Trägern nicht Aufgabe des Staates st, im Einzelnen die Träger und die Geeignetheit ihrer ngebote auf ihre weltanschauliche Auffassung und die issenschaftliche Qualität des Therapieverständnisses in zu bewerten. Und speziell auf den von Ihnen hinterfragten Träger üstenstrom e. V. bezogen verweise ich ausdrücklich uf die bereits mit der Antwort der Bundesregierung auf ie Kleine Anfrage 16/8022 übermittelte Aussage, aus er deutlich geworden ist, dass wir diesen Träger und eine Auffassung weder unterstützen noch teilen. Inwie- eit mit dem von Ihnen zitierten Träger, der diese Auf- assung der Bundesregierung teilen soll, die AEJ oder er CVJM gemeint ist, entzieht sich meiner Kenntnis. azu empfehle ich (siehe Antwort zu Frage 51 des Kol- egen Beck) den Dialog mit diesen Trägern. Im Übrigen tehe ich hier für die Bundesregierung und vertrete nicht ie Auffassungen Dritter. Ich wäre Ihnen, sehr geehrter err Kollege Winkler, dankbar, wenn wir diese Diskus- ion beenden könnten. Ich sehe nicht, in welcher Weise s weiterführend ist. Ihre kritische Meinung hinsichtlich er Auffassung des Trägers Wüstenstrom e. V. stelle ich icht infrage. Ich lehne es aber wie gesagt ab, weltan- chauliche Positionen dieses Trägers auf deren wissen- chaftlichen Gehalt hin zu bewerten. Deshalb appelliere ch hiermit erneut an Sie: Lassen Sie andere Meinungen u. Ich kann damit leben. u Frage 50: Das Bundesjugendministerium hat sich gegen eine urchführung des Seminars 644 „Homosexualität ver- tehen“ auf der Veranstaltung Christival 2008 ausgespro- hen, da hier in besonderer Weise Ansichten und Per- pektiven zur Homosexualität thematisiert und vorgestellt erden sollten, für die unseres Erachtens kein Platz auf iner solchen Veranstaltung besteht. Bei diesem Seminar tand im Vordergrund eine wissenschaftsferne Diskus- ion und Darstellung von Homosexualität. Für eine solch xponierte Diskussion, die sich weit weg von der An- icht der überwiegenden Mehrheit der Wissenschaftler us Psychiatrie, Psychotherapie und Psychologie be- egt, haben wir kein Verständnis. Die Veranstaltung des hristivals 2008 erscheint uns hierfür ein ausgesprochen ngeeignetes Podium und entsprechend haben wir uns Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 16109 (A) (C) (B) ) auch bei unserem Partner, der Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend Deutschland, der aej, eingebracht. Das Seminar 650 „Tabuthema: Jungen als Opfer sexuel- verweisen – und wir haben uns schon in einigen Parla- mentarischen Fragestunden mit dem Thema beschäftigt. Die Bundesregierung vertritt weder die Auffassung, dass len Missbrauchs“ hat die folgende Beschreibung: Was brauchen speziell männliche Opfer sexuellen Miss- brauchs? Was bewegt die Täter? Geht uns das Thema als Christen etwas an? Es ist grundsätzlich eine positive Perspektive, dass sich die Veranstalter und Seminaran- bieter innerhalb des Christivals offensiv mit den Proble- men und Belastungen von sexuell missbrauchten männ- lichen Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen und hier Hilfen und Unterstützung anbieten. Gerade unter dem seelsorgerischen Aspekt gilt es hier vieles aufzuar- beiten, die Opfer zu begleiten und ihnen beizustehen. Bei dem Seminar 650 steht offenkundig nicht das Thema Homosexualität, sondern die Thematisierung von sexuellem Missbrauch, dessen Enttabuisierung in Bezug auf männliche Opfer und entsprechende Hilfen, speziell im seelsorgerischen Kontext, im Vordergrund. Die Bundesregierung führt keine Meinungskontrolle bei Trägern und Vereinen durch. Soweit sie sich im Rah- men des Grundgesetzes bewegen, können und wollen wir Aktivitäten von Vereinen und Gruppierungen, die von uns abgelehnte Auffassungen vertreten, nicht kon- trollieren und sanktionieren. Hierzu leben wir in einem weltanschaulich neutralen Rechtsstaat, in dem die Glau- bens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundge- setzlich geschützte Rechte sind. Auch hier wiederhole ich mich: Ich denke, nur so kann man in einem pluralen Staat miteinander umgehen. Wir können nicht von jedem Anbieter verlangen, dass er exakt die Meinung vertritt, die auch von der Bundesregierung vertreten wird. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/8714, Frage 51): Wie beurteilen die Bundesregierung bzw. der Träger aej humanwissenschaftlich und theologisch die Konzepte von Wüstenstrom e. V. einschließlich ihrer Theorie, dass Homo- sexualität „veränderbar“ oder „heilbar“ ist, dass „sexueller Missbrauch“ bei den Opfern unter anderem zur „Entwicklung von homosexuellen Neigungen (ich suche im Gegenüber, was ich selbst nicht habe)“ führe (Quelle: www.wuestenstrom.de), und ihrer Ansicht „Sexueller Missbrauch hat viele Folgen – darunter auch Homosexualität!“ (www.wuestenstrom.de), und was unterscheiden die Träger OJC und Wüstenstrom, dass der Träger und die Bundesregierung wegen der humanwissen- schaftlichen und theologischen Ansätze des OJC/Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft (Schreiben der Bundes- ministerin an Abgeordneten Volker Beck – Köln – vom 1. Februar 2008) eine Absage des Seminars Nr. 644 OJC/ Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden durchsetzten und trotz faktisch gleicher Ansätze bei der anderen Homosexuellenheilungsorganisation wüsten- strom beim Seminar Nr. 650 bisher anscheinend nicht oder nicht mit dem gleichen Erfolg tätig geworden ist? Zu dem ersten Teil darf ich Sie auf die Beantwortung der von Ihrer Fraktion gestellten Kleinen Anfrage 16/8022 H s A a d s t d r T b e V m K b D s c s v k d s s w d P b b l J g O G m s M l s r V g v l s l n s e n M t (D omosexualität einer Therapie bedarf, noch dass Homo- exualität einer Therapie zugänglich ist. Hinsichtlich der uffassung und Beurteilung der aej zum Thema rege ich n, den begonnenen Dialog mit der Arbeitsgemeinschaft er evangelischen Jugend weiter zu betreiben – hier cheint mir auch der richtige Ansatz für eine konstruk- ive Diskussion zu liegen – im direkten Austausch mit er aej und mit den Trägern und Vereinen. Die Bundes- egierung führt keine Bewertung und Beurteilung der räger OJC und wuestenstrom durch. Nicht die Prüfung der veranstaltenden Träger stand ei unserer Intervention im Blick, sondern mit welcher xponierten Wirkung wird hier in einer bundesweiten eranstaltung, unter Schirmherrschaft von Frau Bundes- inisterin von der Leyen und mit Förderung aus dem JP des Bundes, das Thema Homosexualität aus einer esonders wissenschaftsfernen Sicht behandelt. Das Bundesjugendministerium hat sich gegen eine urchführung des Seminars 644 „Homosexualität ver- tehen“ auf der Veranstaltung Christival 2008 ausgespro- hen, da hier in besonderer Weise Ansichten und Per- pektiven zur Homosexualität thematisiert und orgestellt werden sollten, für die unseres Erachtens ein Platz auf einer solchen Veranstaltung besteht. Bei iesem Seminar stand im Vordergrund eine wissen- chaftsferne Diskussion und Darstellung von Homo- exualität. Für eine solch exponierte Diskussion, die sich eit weg von der Ansicht der überwiegenden Mehrheit er Wissenschaftler aus Psychiatrie, Psychotherapie und sychologie bewegt, hatten wir kein Verständnis und ha- en uns entsprechend auch bei unserem Partner, der Ar- eitsgemeinschaft der evangelischen Jugend Deutsch- and, der aej, eingebracht. Das Seminar 650 Tabuthema: ungen als Opfer sexuellen Missbrauchs“ hat die fol- ende Beschreibung: Was brauchen speziell männliche pfer sexuellen Missbrauchs? Was bewegt die Täter? eht uns das Thema als Christen etwas an? Bei dem Se- inar 650 steht offenkundig nicht das Thema Homo- exualität, sondern die Thematisierung von sexuellem issbrauch, dessen Enttabuisierung in Bezug auf männ- iche Opfer und entsprechende Hilfen, speziell im seel- orgerischen Kontext im Vordergrund. Die Bundesregie- ung führt keine Meinungskontrolle bei Trägern und ereinen durch. Soweit sie sich im Rahmen des Grund- esetzes bewegen, können und wollen wir Aktivitäten on Vereinen und Gruppierungen, die von uns abge- ehnte Auffassungen vertreten, nicht kontrollieren und anktionieren. Hierzu leben wir in einem weltanschau- ich neutralen Rechtsstaat, in dem die Glaubens-, Mei- ungs- und Versammlungsfreiheit grundgesetzlich ge- chützte Rechte sind. Ich denke, nur so kann man in inem pluralen Staat miteinander umgehen. Wir können icht von jedem Anbieter verlangen, dass er exakt die einung vertritt, die auch von der Bundesregierung ver- reten wird. 153. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 9. April 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)





    (A) )



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Die nächste Frage stellt der Kollege Carl-Ludwig

Thiele.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Carl-Ludwig Thiele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Sehr geehrte Frau Ministerin, zu Beginn dieser Wahl-

    periode richteten wir seitens der FDP eine Kleine An-
    frage an die Bundesregierung, die Sie beantwortet ha-
    ben. Dort wie auch später haben Sie aufgelistet, dass es
    etwa 145 unterschiedliche familienbezogene Leistungen
    gebe. In der Aufstellung Ihres Ministeriums sind Sie auf
    Leistungen des Staates in Höhe von etwa 180 Milliarden
    Euro gekommen, wobei man darüber diskutieren kann,
    ob es Leistungen des Staates oder Ansprüche des Bür-
    gers sind. Beim Existenzminimum handelt es sich mei-
    ner Ansicht nach nicht um eine Leistung des Staates,
    sondern um einen Anspruch des Bürgers.

    Sie haben seinerzeit gesagt, Sie wollten ein Gesamt-
    konzept erstellen. Ein solches Gesamtkonzept liegt aber
    immer noch nicht vor. Daher frage ich Sie: Ist es sinn-
    voll, die jetzt in Rede stehende Maßnahme vor das Ge-
    setz zu ziehen, oder wäre es nicht sinnvoller, sie in ein
    Gesamtkonzept einzubinden? Wir fragten danach zu Be-
    ginn dieser Wahlperiode und befinden uns inzwischen in
    der zweiten Hälfte der Legislaturperiode. Möglicher-
    weise kommt es nicht mehr zu einer grundsätzlichen
    Überarbeitung der familienpolitischen Leistungen, was
    wir sehr bedauerten. Halten Sie es nicht für richtig, end-
    lich das grundlegende Konzept vorzulegen?

    Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    Auf die erste Frage von Frau Lenke hin habe ich
    schon das grundlegende Konzept für die Bekämpfung
    von Kinderarmut innerhalb der Familienleistungen dar-
    gelegt. Am Beispiel Ausbau der Kinderbetreuung kann
    ich Ihnen verdeutlichen, dass sich eine Leistung nicht
    immer nur auf ein Thema bzw. ein Problem bezieht.

    Der Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Drei-
    jährigen ist ein Posten innerhalb der familienpolitischen
    Leistungen. Dadurch wird sowohl die Vereinbarkeit von
    Beruf und Familie für alle Familien als auch die früh-
    kindliche Bildung für alle Kinder – insbesondere aber
    für die Kinder aus benachteiligten Schichten – deutlich
    verbessert. Dies ist aber eben nicht nur spezifisch für Fa-
    milien im mittleren Einkommensbereich oder für Allein-
    erziehende, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II
    herausfallen möchten und das dank einer guten Kinder-
    betreuung auch können.

    Genauso ist der Kinderzuschlag ein Teil des Gesamt-
    konzeptes zur Bekämpfung der Kinderarmut. Er ist auch
    ein Teil der familienpolitischen Leistungen, die Sie eben
    angesprochen haben, zu denen zum Beispiel – ich darf
    einmal etwas ganz anderes nennen – die Witwenrente
    gehört.

    Sie sehen also, dass der Kinderzuschlag ein Instru-
    ment ist, das von allen gesellschaftlichen Gruppen und
    Fraktionen als sinnvolle und richtige arbeitsmarkt- und
    familienpolitische Maßnahme angesehen wird und es
    verdient, weiterentwickelt und verbessert zu werden. In

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    (C (D em großen Kontext der familienpolitischen Leistung arf diesbezüglich nicht gesagt werden: Wir tun gar ichts, solange wir von der Witwenrente bis zur Jugendilfe – um einmal alle Themen zu nennen – nicht alles nalysiert haben. Ich glaube, dies ist ein absolut richtiger und wichtiger chritt. Es gibt im öffentlichen Raum niemanden, der as bestreitet. Ich kann Ihnen dazu sagen – das ist auch wichtig –: er Kinderzuschlag wird von der Geltung des Gesetzes n evaluiert werden, so, wie wir das beim Elterngeldgeetz auch getan haben. Das ist bei Gesetzen nicht selbsterständlich. Ich halte dies aufgrund der Entwicklung er Gesetze in einer sich verändernden Welt für ein ichtiges politisches Vorgehen, damit ein Feinmonito ing vorliegt, aus dem hervorgeht, wie das Gesetz wirkt nd wie effizient es ist. Was sind die Daten, die wir aus der dauernden Evaluaion ablesen können? An welchem Punkt müssen wir etas verbessern oder verändern? Dies werden wir beim inderzuschlag von Tag eins an betrachten, was keine elbstverständlichkeit ist. Das Wort hat die Kollegin Eva Möllring. Frau Ministerin, ich denke, dass der Kinderzuschlag esonders für viele Alleinerziehende wichtig ist, die war eine Arbeitsstelle haben, aber damit aus zeitlichen nd fachlichen Gründen kein besonders hohes Einkomen erwirtschaften können, und die häufig keinen Un erhalt erhalten. Können Sie sagen oder gibt es irgendwelche Schätungen darüber, wie hoch der Anteil der Alleinerziehenen ist, die von dem Kindergeld profitieren und es nuten können, und wie sich der Anteil gegenüber dem eutigen Anteil steigert? Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für amilie, Senioren, Frauen und Jugend: Diese Schätzungen liegen nicht vor. Oder sagen mir ie Fachleute des Ministeriums etwas anderes? – Nein. chätzungen darüber liegen nicht vor. Aus der Evaluation des Kinderzuschlages im verganenen Jahr weiß ich aber, dass der Anteil der Alleinrziehenden relativ gering war – er lag bei rund 7 Proent –, weil es so hoch komplex war, die Mindesteinommensgrenze zu berechnen. Man muss dazu sagen: ieser Anteil bezieht sich auf die wenigen, die den Kinerzuschlag erhalten haben. Die Zahl derer, die Anträge estellt haben, war sehr viel höher. Das zeigt schon, dass diese sehr schwierig zu beantortende Frage, wer überhaupt den Kinderzuschlag beommt, für viele aus der Zielgruppe sicherlich eine hohe emmschwelle bedeutete, den Kinderzuschlag zu bean ragen und dann auch zu erhalten. Ich bin der festen berzeugung, dass die Zahl steigen wird, weil die Zahl Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen der Alleinerziehenden in Relation zur Gesamtbevölkerung steigen wird. Ich mache darauf aufmerksam, dass mir noch drei Wortmeldungen zur Regierungsbefragung vorliegen und ich alle drei zulassen möchte. Das setzt voraus, dass sich die Fragestellerinnen und Fragesteller bitte auf die Fragen konzentrieren und es dadurch ermöglichen, dass kurz geantwortet werden kann. Das Wort hat die Kollegin Elke Reinke. Vielen Dank. – Ich möchte noch einmal auf das Pro blem der Absenkung der Zahl der berechtigten Kinder von 500 000 auf 250 000 eingehen. Sie sagten vorhin, es sei der guten Arbeitsmarktsituation oder dem Aufschwung geschuldet, dass so viele Eltern wieder in Arbeit gekommen sind. Es ist uns allen bekannt, dass der Niedriglohnsektor boomt und dass eine halbe Million Menschen ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Ich weiß nicht, woher Sie Ihr Zahlenmaterial haben. Wenn Ihnen entsprechende Zahlen vorliegen, dann wäre es nett, wenn Sie sie uns zur Verfügung stellen oder erläutern könnten. Ich kann Ihre Angaben nicht nachvollziehen. Denn die Zahl der armen Kinder hat sich seit der Einführung der Hartz-IV-Regelungen verdoppelt. Das ist die Realität. Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ihre Aussage, die Zahl der armen Kinder habe sich seit der Einführung der Hartz-IV-Regelungen verdoppelt, ist völlig irreführend. Denn das Arbeitslosengeld II ist aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hervorgegangen. Es versteht sich von selbst, dass bei der Zusammenlegung dieser zwei Systeme, die vorher getrennt betrachtet worden sind, die Zahl der Leistungsbezieher rein statistisch steigt. Ich will damit nicht suggerieren, dass ich nicht meine, was ich in diesem Parlament schon mehrfach gesagt habe, nämlich dass es unser vorrangiges Ziel ist, die Kinderarmut in diesem Land konsequent zu bekämpfen. Zu Ihrer Eingangsfrage, woher die Zahlen stammen: Die Zahlen liegen auch Ihnen vor. Was die Entwicklung des Kinderzuschlags in den Jahren 2006 und 2007 angeht – in diesem Zeitraum sind keine Gesetzesänderungen erfolgt; die Grundvoraussetzung ist also unverändert geblieben –, sind im Jahr 2006 durch den Kinderzuschlag 124 000 Kinder erreicht worden und im Jahr 2007 rund 100 000. Das heißt, mehr Kinder – das entspricht dem Ziel des Kinderzuschlags – und ihre Familien sind aus dem Transferbezug heraus in Arbeit gegangen. Das ist die Grundlage dessen, was ich eben ausgeführt habe. Es muss unser Grundanliegen bleiben – ich glaube, in diesem Bestreben sind wir uns alle einig –, Familien auf D m b m k k d h n u I e a w L g f F ß d n r e W d l b i n K n b U n g z F d b n z s g G (C (D auer zu befähigen, unabhängig von den Transfersysteen auf eigenen Füßen zu stehen. Ein weiterer Schritt esteht darin, durch das Absenken der Mindesteinkomensgrenze weitere Familien zu erreichen, die vorher eine Chance gehabt hätten, den Kinderzuschlag zu beommen. Das Wort hat die Kollegin Ina Lenke. Frau Ministerin, die Wohlfahrtsverbände kritisieren en Gesetzentwurf zum Kinderzuschlag, den Sie uns eute in Teilen vorstellen. Sie kritisieren, dass trotz des euen Kinderzuschlages rund zwei Millionen Kinder nd Jugendliche weiterhin Sozialleistungen beziehen. nsofern frage ich Sie, ob Sie die Notwendigkeit sehen, twas für diese zwei Millionen Kinder zu tun. Meine Anschlussfrage knüpft an Carl-Ludwig Thiele n: Inwieweit ist beabsichtigt, zunächst einmal auszuerten, welche der 145 familienund ehebezogenen eistungen in die falsche bzw. in die richtige Richtung ehen, und dann ein Gesamtkonzept zu erstellen? Insoern haben auch die Wohlfahrtsverbände Fragen an Sie. Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für amilie, Senioren, Frauen und Jugend: Was die Kritik der Wohlfahrtsverbände angeht, begrüen sie – übrigens wie die Gewerkschaften – den Kinerzuschlag an sich. Sie halten die von uns vorgeseheen Verbesserungen beim Kinderzuschlag für absolut ichtig, aber sie wünschen sich mehr. Das betrifft die ben bereits genannten Komponenten, nämlich entweder ahlmöglichkeit – also die Vermeidung von Hilfebe ürftigkeit – oder Höchstgrenzen. Ihre Aussage, dass deutlich mehr Kinder in Familien eben, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist richtig. Das ezieht sich zum Beispiel auch auf Kinder in Familien, n denen niemand ein Einkommen erwirtschaftet. Bei ihen greift der Kinderzuschlag naturgemäß nicht. Der inderzuschlag ist für die Eltern definiert, die aus eigeer Kraft ihr Einkommen verdienen können. Deshalb leibt er das richtige arbeitsmarktpolitische Instrument. nser Ziel muss grundsätzlich sein, dass Eltern ein eigees Einkommen beziehen, für das der Kinderzuschlag ewährt wird. Es kann nicht sein, dass der Kinderuschlag bei den Hartz-IV-Beziehern greift. Denn die amilien, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, erhalten iese, wenn sie keine Arbeit haben. Der Kinderzuschlag etrifft vor allem die Aufstocker. Dabei ist unser Ansinen, dass niemand nur deshalb Arbeitlosengeld II beieht, weil er Kinder hat, obwohl er auf eigenen Füßen tehen könnte. Vielen Dank, Frau Ministerin. Die letzte Frage bezieht sich auf andere Themen der estrigen Kabinettssitzung. Das Wort hat die Kollegin esine Lötzsch. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage an die Bundesregierung zu folgendem Sachverhalt – das Thema hat schon häufig eine Rolle gespielt –: Es geht um das Verhalten von Bahnchef Mehdorn. Wie in der vergangenen Woche in der Presse bekannt wurde, hat Bahnchef Mehdorn in einem Papier mit offiziellem Briefkopf der Deutschen Bahn die 74 einflussreichsten deutschen Unternehmer aufgefordert, beim Volksbegehren zu Tempelhof zugunsten des Flughafens Stellung zu beziehen. Ich möchte von der Bundesregierung gerne wissen, wie sie bewertet, dass der Bahnchef die logistischen Möglichkeiten des Unternehmens missbraucht, um in ein Volksbegehren in seinem Sinne einzugreifen. Frau Staatsministerin Müller. H Frau Kollegin Lötzsch, Ihre Frage fällt sicherlich in die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums, das hier vertreten ist. Es geht hier um die gestrige Kabinettssitzung, an der ich teilgenommen habe. Aber da das Thema, das Sie ansprechen, nicht Gegenstand dieser Sitzung war, möchte ich Ihre Ausführungen zu diesem Punkt nicht kommentieren. Danke, Frau Staatsministerin. – Ich beende die Befra gung der Bundesregierung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde – Drucksachen 16/8714, 16/8739 – Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Ziffer 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dringlichen Fragen auf Drucksache 16/8739 auf. Diese beziehen sich auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung der dringlichen Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl zur Verfügung. Ich rufe die dringliche Frage 1 des Kollegen Frank Schäffler auf: Wie beurteilt die Bundesregierung den Konzernverlust der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe, KfW, von rund 6,2 Milliarden Euro für das Jahr 2007, und welche Auswirkungen auf das Fördergeschäft der KfW ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus? N Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Schäffler, der Verlustausweis der KfW nach HGB beträgt für das Geschäftsjahr 2007 1,4 Milliarden Euro und nach IFRS – dazu ist die KfW nun verpflichtet – 6,2 Milliarden Euro. Diese Tatsache beeinflusst natürlich die Fördertätigkeit im Zusammenhang mit dem ERP, da die Erträge der KfW dazu beitragen. Allerdings wird die ERP-Förderung an sich dadurch nicht beein f R z I d H d g E w s i I F h d d d d d f i k b V B S u t W k „ G e z d f t k l G F (C (D lusst – das ist ein Unterschied –, da der Bund die im ahmen der Neuordnung des ERP-Sondervermögens ugesagte Förderung und den Substanzerhalt garantiert. ch darf Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern, ass es eine schriftliche Zusage von Herrn Mirow und errn Gatzer, die dem Haushaltsausschuss vorliegt, gibt, ass von Bundesseite für eine entsprechende Sicherung esorgt wird. Ihre erste Zusatzfrage, bitte. Frau Staatssekretärin, ich habe nicht nur nach dem RP-Sondervermögen gefragt, sondern auch danach, ie das Fördergeschäft der KfW im Allgemeinen aus ieht. Wie Sie wissen, gibt es einen Feuerwehrfonds, der m Zusammenhang mit den Rettungsmaßnahmen für die KB aufgezehrt wurde. Die Zinserträge aus diesem onds kamen ebenfalls dem Fördergeschäft zugute. Wie och ist der Ausfall für die KfW an dieser Stelle? N Herr Kollege Schäffler, ich will bei der Beantwortung er Frage nach der Beeinträchtigung der Förderung urch die KfW auf die Aussage des Ministers verweisen, ass auch das allgemeine Fördergeschäft der KfW auf em durchschnittlichen Niveau der vergangenen Jahre ortgesetzt werden kann. Eine konkrete Ausfallzahl kann ch Ihnen nicht nennen, weil die Bundesregierung noch eine Möglichkeit hat, solche Zahlen vorzulegen. Ihre zweite Zusatzfrage. Ursache für die Verluste ist das Engagement der KfW ei der IKB. Es kommt nun im Wesentlichen auf den erkaufsprozess an. Wir haben in Deutschland mehrere anken, im Wesentlichen im öffentlichen Bereich, die chwierigkeiten haben, die aber diesen Verkaufsprozess nd insbesondere das, was das notleidende Geschäft berifft, sehr unterschiedlich regeln. Deshalb meine Frage: ieso hat die KfW nicht darauf gedrungen, dass das risiobehaftete Geschäft bei der IKB in eine sogenannte bad bank“ ausgegliedert wird und man nur das positive eschäft zu verkaufen versucht? Denn wir stellen aktu ll fest, dass dann, wenn man versucht, das zusammen u verkaufen, es niemand haben will. N Herr Kollege Schäffler, Sie beschreiben richtig die öfentlich geführte Debatte darüber, inwieweit risikobehafetes Geschäft und „sicheres“ Geschäft getrennt werden önnen. Ich als Vertreterin der Bundesregierung bin alerdings keineswegs befugt, Ihnen zu sagen, wieso die eschäftsentscheidung der KfW in der vorliegenden orm getroffen worden ist. Das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage hat der Kol lege Hermann Otto Solms. Frau Staatssekretärin, wenn ich die Informationen richtig verstanden habe, kann die Bundesregierung nicht garantieren, dass der Schaden in Höhe von 6,2 Milliarden Euro, der eingetreten ist, tatsächlich das Ende der Fahnenstange ist, sondern es können durchaus im Laufe der Zeit weitere Schäden eintreten. Vor diesem Hintergrund: Wie können Sie garantieren, wenn auf die KfW möglicherweise weitere Belastungen zukommen, der Reservefonds aber aufgezehrt ist, dass das nicht zulasten der Förderpolitik der Kreditanstalt für Wiederaufbau geht bzw. sich das nicht auf das ERP-Sondervermögen auswirken wird? N Herr Kollege Solms, es ist völlig richtig, dass die letztendliche Bewertung der Risiken und der Verluste der IKB nicht möglich ist. Darauf hat die Bundesregierung mehrfach hingewiesen. Ich will Ihre Frage in zwei Bereiche aufteilen. Zuerst zur Frage nach der Fördertätigkeit im Zusammenhang mit dem ERP-Sondervermögen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Förderung zum Teil unabhängig von der derzeitigen Situation der KfW finanziert werden kann, weil Eigenkapital und Nachrangkapital eingebracht worden sind. Allein daraus ergeben sich ungefähr 470 Millionen Euro pro Jahr an Eingängen, die für die Förderung verwendet werden können. Eventuell anstehende weitere Notwendigkeiten werden durch eine Garantie – ich erinnere an das Schreiben an den Haushaltsausschuss, das ich vorhin erwähnt hatte – durch den Bund abgesichert. Zum zweiten Teil Ihrer Frage, was die sonstige Förderung angeht, muss ich darauf hinweisen – ich hatte vorhin schon Herrn Schäffler diesbezüglich geantwortet –, dass wir die Lücken, die sich bisher ergeben, nicht beziffern können, dass es aber notwendig sein wird, gemeinsam – Bundesregierung und KfW – entsprechende Lösungen zu finden, weil es wichtig ist, dass die Geschäftstätigkeit der KfW erhalten bleibt. Ich wiederhole die Aussage des Ministers, dass die durchschnittliche Fördertätigkeit der KfW auch im Geschäft außerhalb des ERP-Sondervermögens erhalten bleiben muss. Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Hirsch. Besten Dank. – Mich würde interessieren, warum in der Bundesregierung bisher noch nicht über Konsequenzen auch für den Bundesfinanzminister, beispielsweise in Form eines Rücktritts, nachgedacht wird, da er sich persönlich noch vor einigen Monaten in diversen Veröffentlichungen dafür gelobt hat, dass er solche Geschäfte, die sich jetzt als Verlustgeschäfte herausstellen, maßgeblich vereinfacht hat. d d f h u d s n ü z Z Z s 8 R h s S m F m m h v e x g F d n l d t g d S w a (C (D N Frau Kollegin Hirsch, ich bezweifle ausdrücklich, ass die Öffentlichkeitsarbeit des Ministers so stattgeunden hat, wie Sie sie beschreiben, und weise darauf in, dass die vorrangige Aufgabe des Finanzministers nter anderem darin besteht, sich über Strukturfragen es Finanzmarkts Gedanken zu machen. Er hat auch entprechende Initiativen auf europäischer und internatioaler Ebene auf den Weg gebracht. Insofern besteht berhaupt kein Anlass für den Minister, über das nachudenken, was Sie mit Ihrer Frage nahelegen. Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Martin eil. Frau Staatssekretärin, Sie sind schon vorhin auf die ahlen eingegangen, die die Verluste des Konzerns bechreiben. Die Garantien der KfW belaufen sich auf über Milliarden Euro. Wir sollten einmal das maximale isiko sehen. Sie haben gesagt, man sei bestrebt – Sie aben auf einen Brief des Finanzministeriums hingewieen –, Defizite auszugleichen. In welcher Höhe wird der teuerzahler aus jetziger Sicht in Mithaftung genomen? Herr Kollege, dieser Brief ist eine Antwort auf die rage nach der Fördertätigkeit aus dem ERP-Sonderverögen. Um es aufrechtzuerhalten, gibt es einen Benchark von ungefähr 590 Millionen Euro pro Jahr. Ich abe Ihnen schon vorhin dargestellt, in welcher Höhe die on der momentanen Situation unabhängigen Erträge ingehen. Insofern können wir von einer Lücke von maimal etwas mehr als 100 Millionen Euro ausgehen. Ich will auch die sich dahinter verbergende Frage aufreifen. Im Moment ist noch nicht geklärt, in welcher orm diese Garantien eingelöst werden. Die Aussage, er Steuerzahler werde automatisch belastet, kann so icht stimmen. Wir kommen damit zur dringlichen Frage 2 des Kol egen Frank Schäffler: Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Rettungsmaßnahmen zugunsten der Deutschen Industriebank AG, IKB, auf die KfW und den Bundeshaushalt vor dem Hintergrund der am 7. April 2008 bekannt gewordenen neuen Belastungen für die KfW? N Herr Kollege Schäffler, um Ihre Frage zu beantworen, will ich einen Teil der Antworten von vorhin aufreifen. Wie ich schon beschrieben habe, werden wir arauf achten, dass die Fördertätigkeit aus dem ERPondervermögen in entsprechender Höhe fortgesetzt erden kann. Wir werden darauf achten müssen, dass uch die Fördertätigkeit der KfW im anderen Geschäft Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl erhalten bleibt. Konkrete Auswirkungen können natürlich erst benannt werden, wenn konkrete Zahlen vorliegen. Sie haben das Wort zu einer Zusatzfrage. Fra 1,2 Milliarden Euro sollen direkt über den Bundeshaushalt als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden; hinzukommen 300 Millionen Euro des Bankenverbandes; außerdem ist ein fiktiver Verkaufspreis von 800 Millionen Euro eingeplant worden. Ist die Zahl von 800 Millionen Euro Ihrer Ansicht nach aus heutiger Sicht realistisch, und war sie zum damaligen Zeitpunkt realistisch? N Die Bewertung der Zahlen ist nicht allein von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden; das ist auch Ihnen bekannt. Nach unserer Einschätzung ist der Wert 800 Millionen Euro, so die damalige Bewertung, am unteren Rand anzusiedeln. Das heißt, wir halten diese Schätzung der Einnahmen durch den Verkauf der IKB für sehr konservativ. Ihre zweite Zusatzfrage. Der Finanzminister hat diese Zahl in seiner Regie rungserklärung am 15. Februar genannt, wissend, dass der Börsenkurs der IKB zum damaligen Zeitpunkt in der Summe bei 648 Millionen Euro lag. Mit anderen Worten: Die Kapitalisierung der IKB betrug am 15. Februar 2008 648 Millionen Euro. Der Anteil des Bundes betrug zum damaligen Zeitpunkt 37 Prozent bzw. knapp 240 Millionen Euro. Hat der Bundesfinanzminister zum damaligen Zeitpunkt das Parlament wissentlich falsch über die Erwartungen, was den Verkaufserlös betrifft, informiert? Ich finde schon, dass eine Differenz der Marktkapitalisierung von 561 Millionen Euro zum damaligen Zeitpunkt etwas ist, was dem Parlament erklärt werden muss. N Herr Kollege Schäffler, Sie unterstellen in Ihrer Frage, es sei die alleinige Entscheidung und Bewertung des Bundesfinanzministers gewesen. Dies war nicht so. Wie Sie wissen, kam die Aufteilung der entsprechenden Kosten in einer gemeinsamen Bewertung durch verschiedene Ministerien und den KfW-Verwaltungsrat zustande. Insofern bitte ich Sie ausdrücklich, dies zur Kenntnis zu nehmen. Die Summe von 800 Millionen Euro, die der Finanzminister im Übrigen im Ausschuss n a H s r u k t V z E V m e w e d A m d p Z m M h a a d s I L S w n (C (D och einmal erläutert hat, war nicht vom Finanzminister llein gegriffen. Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Kollege ermann Otto Solms. Frau Staatssekretärin, ich habe die Pressemeldungen o verstanden, dass die Rücklagen der KfW nicht ausgeeicht haben, um die eingetretenen Verluste abzudecken, nd dass Sie deshalb nicht nur einen möglichen Veraufserlös gegengerechnet haben, sondern auch zukünfige Gewinne – mögliche Gewinne – gegen eingetretene erluste gerechnet haben. Ich möchte Sie fragen: Entspricht das den Grundsäten ordnungsgemäßer Bilanzierung und Buchführung? ntspricht es insbesondere dem in Deutschland üblichen orsichtsprinzip im Rahmen der Bilanzierung, dass Sie ögliche zukünftige Gewinne gegen faktisch bereits ingetretene Verluste rechnen? In der Privatwirtschaft äre das undenkbar, und jeder Wirtschaftsprüfer würde s verwerfen. N Herr Kollege Solms, unabhängig davon, dass Sie die ntwort in Ihrer Frage eigentlich schon gegeben haben, öchte ich Ihnen Folgendes sagen: Ich gehe davon aus, ass die Verfahrensweise den notwendigen Sorgfaltsflichten entsprochen hat. Zu einer weiteren Zusatzfrage hat der Kollege Martin eil das Wort. Frau Staatssekretärin, eine der angedachten Maßna en ist eine Kapitalerhöhung der IKB. Halten Sie diese aßnahme vor dem Hintergrund, dass die KfW eine be errschende Stellung damit nicht nur erhalten, sondern uch ausbauen würde und damit andere Gesellschafter us dem Obligo wären, nach wie vor für richtig? N Herr Kollege, Sie wissen, dass es dazu eine Grundatzentscheidung der Hauptversammlung gegeben hat. nsofern halte ich die Entscheidung für richtig. Eine weitere Zusatzfrage stellt nun der Kollege Carl udwig Thiele. Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, reichen der chirm und die Mittel, die jetzt zur Verfügung gestellt orden sind, Ihrer Auffassung nach aus, oder können och weitere Belastungen entstehen? N Herr Kollege Thiele, wie gerade auch in dieser Fragestunde schon klar geworden ist, wird es nicht möglich sein, alle Risiken endgültig zu bewerten. Ich halte es aber für völlig falsch, jetzt Anlass zu weiteren Spekulationen zu geben. Wir haben deutlich gemacht, dass wir in dem aufgezeigten Rahmen abschirmen, dass wir das Ganze aber nicht endgültig bewerten können – das hat sich in den Wochen zuvor gezeigt –, ehe beispielsweise der Verkauf der IKB abgeschlossen ist. Wir kommen damit zur dringlichen Frage 3 des Kol legen Carl-Ludwig Thiele: Ist die Bundesregierung angesichts des Rücktritts von Ingrid Matthäus-Maier als Vorstandsvorsitzende der KfW der Ansicht, dass die Übernahme der IKB-Anteile durch den Bund richtig war? N Frau Präsidentin! Herr Kollege Thiele, zu Ihrer Frage ist Folgendes zu bemerken: Für mich ist nicht erkennbar, dass die Bewertung der Entscheidung, die IKB-Anteile zu übernehmen, durch den Rücktritt von Frau MatthäusMaier in irgendeiner Weise beeinflusst wird. Dass ein Zusammenhang aufgezeigt wird, hat womöglich damit zu tun, dass nur auf diese Art und Weise eine dringliche Frage gestellt werden konnte. Sie haben das Wort zur ersten Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, vielleicht können Sie mir dann die Frage beantworten, ob Sie der Auffassung sind, dass die Übernahme der IKB-Anteile sinnvoll war. N Herr Kollege Thiele, Sie wissen, dass diese Entscheidung im Jahr 2001 getroffen worden ist. Sie wissen auch, dass es im Kern nicht Aufgabe der jetzigen Bundesregierung ist, diese Entscheidung nachträglich zu bewerten. Ich will aber darauf hinweisen, dass inzwischen sehr häufig der Eindruck erweckt wird, als sei es eine alleinige politische Entscheidung der Regierung – oder des Finanzministers – gewesen. Ich glaube, es macht Sinn, eventuell auch durch Presseartikel aus der damaligen Zeit deutlich zu machen, dass es dem wirtschaftlichen Umfeld und ganz besonders auch den Mittelstandskunden der IKB ein dringendes Anliegen war, dass diese Anteile übernommen werden, weil damals mit der Gefahr einer Zerschlagung der IKB gerechnet werden musste. Ihre zweite Zusatzfrage. s r a d g h w J ü s S k d b B w s i w h S d d l h W g d s s A h d d z E n b h s d W e n 2 v s (C (D Frau Staatssekretärin, der zuständige Minister war einerzeit ein SPD-Minister, Hans Eichel. Die gerade zuückgetretene Vorstandssprecherin hat in ihrer Funktion ls Vorstandssprecherin, aber auch schon als Vorstand er KfW immer erklärt, die IKB sei für die KfW zwinend erforderlich, um – Zitat –„das Ohr am Markt zu alten.“ Das ist nicht nur mir gegenüber von ihr erklärt orden, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit. etzt kann man erkennen, an welchem Markt die KfW ber die IKB tatsächlich das Ohr hatte. Ich muss schon agen, hier ist im Nachhinein durchaus eine gewisse chwerhörigkeit festzustellen; denn das, was dort nirschte, führt nicht nur zu Problemen bei der IKB, sonern auch zu Problemen bei der KfW und über die Proleme bei der KfW zu Problemen des Bundes und des undeshaushalts. Deshalb stelle ich noch einmal meine Frage; denn es äre aus meiner Sicht das erste Mal, dass die Regierung agt: Die Wirtschaft äußert einen Wunsch, wir kommen hm nach. – Der Wunsch ist von der Wirtschaft geäußert orden. Daher möchte ich Sie in diesem Zusammenang noch einmal fragen, ob auch rückblickend, aus der icht der derzeitigen Bundesregierung, die Entscheiung, Anteile an der IKB zu erwerben, richtig war. N Herr Kollege Thiele, zuerst will ich noch einmal deutich machen, dass ich in der Antwort auf Ihre Frage vorin nicht beschrieben habe, dass der Wunsch von der irtschaft geäußert worden sei und dass die Bundesre ierung dem sozusagen gefolgt sei. Ich wollte nur der in er Frage mitklingenden Unterstellung, es sei auschließlich eine politisch geprägte Entscheidung geween, ein anderes und, wie ich finde, nicht unwichtiges rgument entgegensetzen. Zweitens. Es ist so – wir haben im Ausschuss schon äufiger miteinander darüber diskutieren können –, dass iese falsche Geschäftspolitik im Nachhinein und nachem sie als solche erkannt werden konnte, nicht akeptiert werden kann. Daraus aber im Nachhinein die ntscheidung hinsichtlich der Frage der IKB-Überahme – die damals aus anderen Gründen, die ich auch eschrieben habe, getroffen wurde – zu hinterfragen, alte ich für logisch nicht konsequent, weil dies untertellen würde, dass die Problematik der Bundesregierung amals bekannt gewesen sei. Zu einer Zusatzfrage hat Herr Kollege Solms das ort. Frau Staatssekretärin, im Gegensatz zu dem, was Sie ben sagten, ist meine Erkenntnis die, dass die Überahme des Anteils an der IKB durch die KfW im Jahr 001 ursächlich damit begründet worden war, dass man erhindern wollte, dass eine ausländische Bank – insbeondere in Rede stand die Royal Bank of Scotland – Dr. Hermann Otto Solms diese Anteile übernimmt. Vor dem Hintergrund dieser Tatsache, die auch der Herr Bundesfinanzminister im Finanzausschuss bestätigt und nicht dementiert hat, frage ich Sie: Würden Sie bzw. die Bundesregierung heute nicht der Meinung sein, dass es sehr viel klüger gewesen wäre, man hätte diese Übernahme durch die Royal Bank of Scotland durchführen lassen? Das ist eine Bank, die in der Europäischen Union angesiedelt ist. Insofern spräche kein Grund dagegen. Fremdenfeindlichkeit sollte für uns auch kein Argument sein. Meine Frage ist also: Sind Sie vor diesem Hintergrund nicht auch der Meinung, dass es sehr viel klüger gewesen wäre, man hätte diese Übernahme stattfinden lassen, weil der deutsche Steuerzahler so vor einem riesigen Milliardenschaden bewahrt worden wäre? N Herr Kollege Solms, zum einen lässt sich im Nachhinein natürlich nicht bewerten, welche Konsequenzen zum Beispiel für die Mittelstandsfinanzierung eine derartige Übernahme gehabt hätte. Diese hätte ja durchaus auch realwirtschaftliche Konsequenzen haben können. Wir beide betreiben ja jetzt einen Rückblick und bewegen uns in einem spekulativen Bereich. Insofern muss ich Sie um Verständnis bitten, dass es mir nicht möglich ist, die Frage, die Sie gestellt haben, anders als mit Nein zu beantworten. Es ist nämlich tatsächlich so. Ich habe zum anderen den Widerspruch, den Sie angesprochen haben, nicht erkennen können. Das, was Sie beschrieben haben, und die Aussage, es seien durchaus Sorgen auch vonseiten der Wirtschaft formuliert worden, hängen ja mit der möglichen Entwicklung der IKB zusammen. Das ist kein Widerspruch, sondern beides ergänzt sich eher. Die nächste Frage stellt der Kollege Zeil. Frau Staatssekretärin, würden Sie denn, wenn Sie rückblickend keine klare Bewertung vornehmen können, mir für die Zukunft zustimmen, dass das Geschäftsmodell der öffentlichen Banken aufgrund der gemachten Erfahrungen dringend der Überprüfung bedarf und es auf ihre eigentliche Tätigkeit zurückgeführt werden sollte, damit künftig ausgeschlossen werden kann, dass solche Spekulationsgeschäfte auf dem Rücken der Steuerzahler stattfinden? N Herr Kollege, erstens möchte ich feststellen, dass es nicht darum geht, dass ich keine klare Bewertung vornehmen kann, sondern vielmehr darum, dass es nicht Aufgabe der jetzigen Bundesregierung ist, eine Entscheidung der damaligen Bundesregierung zu bewerten. Zweitens stelle ich fest: Ja, es ist durchaus sinnvoll, eine Debatte, aber in einem etwas breiteren Rahmen als den, den Sie aufgezeigt haben, über die Frage der Aufga b B Z d s g s is d r I v w r m E – l d T u z F k b j s d s (C (D en und im Übrigen auch der Struktur der öffentlichen anken zu führen. Das Wort hat der Kollege Schäffler. Frau Staatssekretärin, ist zum einen zum damaligen eitpunkt, also 2001, vonseiten der KfW oder der Bunesregierung geprüft worden, ob das damalige Gechäftsmodell der KfW, also das klassische Mittelstandseschäft, ertragreich war? Sind Sie zum anderen der Meinung, dass das Mitteltandsgeschäft der KfW heute immer noch ertragreich t? N Herr Kollege Schäffler, als jemand, der der Bundesegierung im Jahre 2001 nicht angehört hat, kann ich hre erste Frage nicht beantworten. Ich müsste ansonsten age um den Sachverhalt herumreden. Bezüglich Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf hineisen, dass die Verluste bei der KfW, von denen wir ge ade gesprochen haben, nachweisbar durch die Probleatik IKB entstanden sind und ansonsten durchaus ein rtrag erzielt worden wäre. (Frank Schäffler [FDP]: Bei der IKB meine ich!)