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    Plenarprotokoll 16/152 – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/8522) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Nicole Maisch, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzielle Nachhaltig- keit und Stärkung der Verbraucher – Für eine konsequent nutzerorien- tierte Pflegeversicherung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ent- bürokratisierung der Pflege vorantreiben – Qualität und Transparenz der stationären Pflege erhöhen (Drucksachen 16/672, 16/6836) . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . 15984 A 15984 B 15984 C 15986 B 15988 C Deutscher B Stenografisc 152. Si Berlin, Freitag, de I n h a Nachruf auf den ehemaligen Bundesminister der Justiz Hans Engelhard . . . . . . . . . . . . . . Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Hans Georg Faust . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur struk- turellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiter- entwicklungsgesetz) (Drucksachen 16/7439, 16/7486, 16/8525) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15983 A 15983 D 15983 D Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine humane und solidarische Pflegeabsicherung undestag her Bericht tzung n 14. März 2008 l t : – zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine zukunftsfest und ge- nerationengerecht finanzierte, die Selbstbestimmung stärkende, trans- parente und unbürokratische Pflege – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Vierter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversiche- rung (Drucksachen 16/7136, 16/7472, 16/7491, 16/7772, 16/8525) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 15984 B Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15991 B 15992 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Riester-Rente auf den Prüf- stand stellen (Drucksache 16/8495) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wiederein- führung der Lebensstandardsicherung in der gesetzlichen Rente (Drucksachen 16/5903, 16/6921) . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15994 D 15996 D 15997 B 15998 D 15999 B 16000 D 16002 B 16003 C 16004 B 16005 C 16006 C 16007 B 16007 D 16009 A 16010 A 16012 C 16012 C 16012 D 16014 C 16015 C 16016 D 16017 B 16018 A 16018 D 16020 A 16020 D 16021 C 16022 C Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordne- ten Dr. Sascha Raabe, Gabriele Groneberg, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine neue, effektive und an den Bedürfnissen der Hungernden ausgerichtete Nahrungs- mittelhilfekonvention (Drucksachen 16/8192, 16/8485) . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: NATO-Gipfel für Kurswechsel in Afghanistan nutzen (Drucksache 16/8501) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Große Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Gisela Piltz, Sibylle Laurischk, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Aus- wertungen der Erfahrungen mit anony- mer Geburt und Babyklappe (Drucksachen 16/5489, 16/7220) . . . . . . . . . . 16024 B 16026 A 16027 A 16028 C 16028 D 16030 B 16031 B 16033 B 16034 B 16035 B 16036 B 16036 C 16037 C 16039 A 16040 B 16041 D 16042 D 16043 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 III Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Helga Lopez (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Europol-Beschluss rechtsstaatlich verbessern (Drucksache 16/7742) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Europol-Beschluss rechtsstaat- lich verbessern (Tagesordnungspunkt 28) Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16043 C 16044 C 16046 A 16046 D 16047 A 16048 A 16048 D 16050 A 16050 C 16051 A 16051 D 16052 D 16053 D 16054 B 16054 D 16056 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 15983 (A) (C) (B) (D) 152. Si Berlin, Freitag, de Beginn: 9
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    1) Anlage 2 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 16051 (A) (C) (B) (D) Müller (Düsseldorf), SPD 14.03.2008 gleich zu Beginn festhalten, dass die Reform von Euro- pol jedoch nicht mit diesem Beschluss endet, sondern Michael Wolfgang Gunkel (SPD): Heute beraten wir einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der den Beschluss zur Errichtung des Europäischen Polizeiamtes an verschiedenen Punkten kritisiert. Lassen Sie mich Sabine Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 14.03.2008 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.03.2008 Anlage 1 Liste der entschuldi Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ackermann, Jens FDP 14.03.2008 Annen, Niels SPD 14.03.2008 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 14.03.2008 Bülow, Marco SPD 14.03.2008 Caspers-Merk, Marion SPD 14.03.2008 Dreibus, Werner DIE LINKE 14.03.2008 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 14.03.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 14.03.2008 Freitag, Dagmar SPD 14.03.2008 Gloser, Günter SPD 14.03.2008 Golze, Diana DIE LINKE 14.03.2008 Groneberg, Gabriele SPD 14.03.2008 Großmann, Achim SPD 14.03.2008 Günther (Plauen), Joachim FDP 14.03.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.03.2008 Dr. Hemker, Reinhold SPD 14.03.2008 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 14.03.2008 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.03.2008 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 14.03.2008 Dr. Hoyer, Werner FDP 14.03.2008 Leutheusser- Schnarrenberger, FDP 14.03.2008 Anlagen zum Stenografischen Bericht gten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Europol-Beschluss rechtsstaatlich verbessern (Tagesordnungs- punkt 28) Nitzsche, Henry fraktionslos 14.03.2008 Paula, Heinz SPD 14.03.2008 Pflug, Johannes SPD 14.03.2008 Raidel, Hans CDU/CSU 14.03.2008 Roth (Esslingen), Karin SPD 14.03.2008 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 14.03.2008 Sager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.03.2008 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 14.03.2008 Schily, Otto SPD 14.03.2008 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 14.03.2008 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 14.03.2008 Dr. Schmidt, Frank SPD 14.03.2008 Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 14.03.2008 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.03.2008 Dr. Stinner, Rainer FDP 14.03.2008 Strothmann, Lena CDU/CSU 14.03.2008 Ulrich, Alexander DIE LINKE 14.03.2008 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 14.03.2008 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 16052 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 (A) (C) (B) (D) noch weitere Verhandlungen stattfinden. Die Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe Europol sowie dem Ausschuss nach Art. 36 des EU-Vertrages und dem Ausschuss der Ständigen Vertreter haben zu zahlreichen Veränderungen am Beschluss geführt. Insofern erübrigt sich der zu bera- tende Antrag in vielerlei Hinsicht. Lassen Sie mich im Folgenden auf einige der Kritik- punkte eingehen. Der Antrag der Grünen fordert erwei- terte Kontrollmöglichkeiten von Europol durch das Eu- ropäische Parlament. Dazu bleibt festzustellen, dass innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Ratsbe- schlusses sowie danach in einem regelmäßigen Vier-Jah- res-Zeitraum eine externe Evaluierung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses sowie zu Europol-Aktivitäten statt- finden soll. Der Evaluierungsbericht dieser Auswertung soll der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischem Parlament vorgelegt werden. Insofern sehe ich die geforderte Beteiligung des Europäi- schen Parlaments gewährleistet. Der Antrag der Grünen fordert die Verbesserung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und kritisiert, dass das Recht auf Zugang zu den sie betreffenden Daten für jede Person erschwert ist. Der beanstandete Ratsbe- schluss nimmt in seiner derzeitigen Fassung Bezug auf die Europaratskonvention zum Schutz von Personen im Hinblick auf die automatisierte Datenverarbeitung vom 28. Januar 1981 sowie die Empfehlung No. R (87) 15 des Ministerkommitees des Europarates vom 17. Sep- tember 1987 und verpflichtet Europol auf Einhaltung dieser Prinzipien. In Art. 28, 30 und 31 des Ratsbe- schlusses werden Individualrechte hinsichtlich Datenzu- gang, Recht auf Berichtigung bzw. Löschung und Ver- fahren detailliert geregelt. Die Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten und die enge Zweckbindung beim Datenschutz, wonach personenbezogene Daten nur für bereichsspezifisch und präzise festgelegte Zwecke gespeichert werden und nur im Rahmen dieser Zwecke verwendet werden dürfen, runden den Datenschutz ab. Weiterhin kritisiert der Antrag der Grünen, dass Euro- pol Daten von privaten Stellen nahezu unkontrolliert ent- gegennehmen darf. Es mangele dem Vorschlag der Kommission an klaren Vorgaben zur Datenverknüpfung und Kooperation zwischen Europol und Mitgliedstaaten oder EU-Einrichtungen. Hierzu bleibt jedoch festzuhal- ten, dass der Datenaustausch mit Drittstellen nur mit sol- chen Drittstellen erfolgt, die in eine vom Europäischen Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments gebil- ligte Liste aufgenommen wurden. Der Datenaustausch mit Dritten erfolgt in den EU-Mitgliedstaaten nur über nationale Kontaktstellen, in anderen Staaten, mit denen Europol Abkommen geschlossen hat, ebenfalls mit den dortigen Kontaktstellen. Private Dritte, mit denen Euro- pol Informationen austauschen will, müssen ebenfalls in die Liste aufgenommen werden, die vom Verwaltungsrat von Europol gebilligt werden muss. Der Antrag der Grünen fordert, dass Immunität für Europol-Bedienstete im Zusammenhang mit operativen Tätigkeiten bei gemeinsamen Ermittlungstruppen gene- rell und auch für bestehende Ermittlungsgruppen ausge- schlossen wird. Das Problem der Immunität ist mittler- weile zufriedenstellend gelöst. Die Kommission wird einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der EG- Verordnung 549769 vorlegen. Diese Verordnung legt un- ter anderem Gruppen von Beamten fest, die keine Immu- nität genießen. Dazu sollen zukünftig auch Europol- Beamte zählen, die an Gemeinsamen Ermittlungstrup- pen teilnehmen. Der Antrag der Grünen kritisiert außerdem, dass die Zuständigkeit von Europol unnötigerweise von „organi- sierte“ auf „schwere“ Kriminalität erweitert wird, und verlangt, dass Europol weiterhin ausschließlich für die organisierte Kriminalität zuständig ist. Die Ausweitung des Mandats ist jedoch erforderlich, weil es durchaus grenzüberschreitende Fälle schwerer Kriminalität gibt, die nicht gleichzeitig Fälle von organisierter Kriminalität sind. Bei der von den Grünen geforderten Beschränkung können wesentliche Bereiche der grenzüberschreitenden schweren Kriminalität nicht bekämpft werden. Zum Schluss beanstandet der uns hier vorliegende Antrag, dass das Abkommen keine Vorschriften über die zwingende gerichtliche Kontrolle der Maßnahmen von Europol enthält, sondern lediglich die Möglichkeit, durch einen Beschluss der Mitgliedstaaten Streitfragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Eine zusätz- liche Aufnahme von Bestimmungen zur justiziellen Kontrolle von Europol ist nicht angezeigt, da insofern die allgemeinen Vorschriften Anwendung finden. Eine verstärkte, nur auf Europol zugeschnittene justizielle Kontrolle erscheint nicht erforderlich. Es lässt sich abschließend festhalten, dass die Ver- handlungen auf gutem Wege sind und erkennbar ist, dass sich die Bundesregierung für das Erreichen der berech- tigten Anliegen des Antrages einsetzt. Daher lehnt die SPD-Fraktion den vorgelegten Antrag ab. Gisela Piltz (FDP): In einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist die Zu- sammenarbeit der Sicherheitsbehörden unerlässlich. Eu- ropol ist damit ein zentraler Baustein der europaweiten Kriminalitätsbekämpfung. Wo Grenzen fallen, macht auch die Kriminalität nicht an nationalen Grenzen halt. Europol als Instrument zur Bekämpfung grenzüber- schreitender Kriminalität auszubauen und die Arbeit des europäischen Polizeiamtes zu verbessern, ist daher ein richtiges Anliegen. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität muss europaweit im Fokus der Innenpolitik stehen. Die Arbeit von Europol ist hier von großer Be- deutung. Schon längst besteht aber Reformbedarf bei der Ar- beit des europäischen Polizeiamtes. Mit dem Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates, Europol als Agentur der EU zu gestalten, ist die Notwendigkeit erkannt worden, dass das europäische Polizeiamt nicht mehr außerhalb der EU-Strukturen stehen darf, sondern Teil davon sein muss. Dies ist eine wichtige Vorarbeit angesichts der noch stärkeren Verankerung in den euro- päischen Strukturen durch den Vertrag von Lissabon: Denn nach Ratifizierung des Vertrags werden durch Ver- ordnungen im Rahmen eines ordentlichen Gesetzge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 16053 (A) (C) (B) (D) bungsverfahrens von Rat und Europäischem Parlament der Aufbau, die Arbeitsweise, der Tätigkeitsbereich und die Aufgaben Europols festgelegt werden. Durch die Überführung Europols in eine europäische Agentur wer- den die Europol-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu EU-Beamtinnen und EU-Beamten. Es ist begrüßenswert, dass die mit diesem Status einhergehende Immunität bei der Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen auf- gehoben wird. Umso mehr gilt dies, wenn die Kompe- tenzen von Europol erweitert werden. Doch die grundsätzlichen Probleme der mangelnden parlamentarischen Kontrolle werden mit der Umgestal- tung von Europol in eine EU-Agentur vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht gelöst. Denn die EU- Agenturen – darauf hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits an anderer Stelle hingewiesen, so auch in unserem Antrag „Gerichtliche und parlamentari- sche Kontrolle von EU-Agenturen“ (Drucksache 16/8049) – kranken an einer nicht ausreichend ausgestalteten Kon- trolle durch das Europäische Parlament ebenso wie an fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten der EU-Bürgerin- nen und -Bürger gegenüber deren Maßnahmen. Zwar wird der Haushalt von Europol als EU-Agentur künftig dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vorge- legt. Doch beklagen die EU-Parlamentarier die noch im- mer mangelhafte haushalterische Kontrolle der Agentu- ren und die ungelösten Probleme bei der Anwendung der Entlastungsregelungen. Die Ausweitung der Kontroll- rechte des Parlaments über das Haushaltsrecht ist mithin noch längst nicht ausreichend, um gerade im Bereich der Arbeit von Europol, mithin in einem Bereich, bei dem tief in Grundrechte Betroffener eingegriffen werden kann, den hohen rechtsstaatlichen Ansprüchen zu genü- gen, die wir an die EU stellen müssen. Unklar sind – wie allgemein bei EU-Agenturen – die Rechtsschutzmöglichkeiten. Wenn Europol mehr Kom- petenzen erhält, gilt umso mehr, dass die Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger durch eine ausreichende gerichtliche Kontrollmöglichkeit gewahrt werden. Es fehlt auf europäischer Ebene ein klares Bekenntnis zu ei- nem Rechtsschutzsystem beim Handeln von EU-Agen- turen. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der künftige rechtliche Rahmen von Europol mit einigen Fragezei- chen zu versehen. Die Lösungen, die im vorliegenden Antrag der Fraktion der Grünen dargestellt werden, blei- ben jedoch leider im Vagen. Der Bundestag muss ein klares Signal senden – unsere Position darf sich nicht in Allgemeinplätzen erschöpfen. Gegebenenfalls wird es notwendig sein, sich vielleicht im Rahmen einer Anhö- rung intensiver mit der Rechtsschutzproblematik – und ebenso mit der parlamentarischen Kontrolle wie auch dem Datenschutz – zu befassen. Die Kompetenzerweiterungen für Europol müssen ohnehin einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Organisierte Kriminalität ist ein typisches Feld grenz- überschreitender krimineller Strukturen. Hier besteht un- bestritten die Notwendigkeit für eine enge Ermittlungs- zusammenarbeit. Natürlich gibt es auch in anderen Bereichen Kriminalität, die nationale Grenzen über- schreitet, unter anderem natürlich auch im Bereich terro- ristischer Aktivitäten. Sofern Europol aber in diesen Be- reichen eigene Zuständigkeiten erhalten soll, ist es in besonderem Maße vordringlich, die Kontrollmöglichkei- ten zu verbessern. Mehr Befugnisse ohne mehr Kontrolle ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Da- her muss zuerst geklärt werden, wie die gerichtlichen und parlamentarischen Kontrollen verbessert werden können, bevor Europol einen Kompetenzzuwachs er- fährt. Der Ausbau von Europol zu einer echten europäi- schen Polizeibehörde ist richtig. Aber in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist es Condi- tio sine qua non, dass der rechtsstaatliche Rahmen als Erstes bestimmt wird. Der Umgang mit dem Datenschutz ist ein Problem, das im Zusammenhang mit Europol und der dort schon heute bestehenden Datenbank leider nicht neu ist. Euro- pol darf nicht zum Ausweichhafen für eine Umgehung des Datenschutzes werden. Die Ausweitung der Daten- sammlungsbefugnisse von Europol insbesondere im Hinblick auf die Speicherung von Daten privater Stellen und von Drittstaaten ist höchst problematisch. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass diese Problematik von un- serer Bundesregierung überhaupt erkannt wird – denn wer schon hierzulande beständig versucht, die Daten- sammlungen diverser Sicherheits- und auch anderer Be- hörden auszuweiten, dem fehlt die notwendige Sensibili- tät. Und auch auf Ebene der EU-Kommission fehlt es am Bewusstsein und an der Achtung, dass mit personenbe- zogenen Daten kein Schindluder getrieben werden darf. Eine EU, die die Vorratsdatenspeicherung beschlossen hat, braucht klare Schranken und das wachsame Auge auch der nationalen Parlamente. Die Zukunft von Europol ist ein wichtiges Thema. Es ist gut, dass sich der Deutsche Bundestag heute und auch im Weiteren damit befasst. Petra Pau (DIE LINKE): Erstens. Europol ist ein Polizeiamt der Europäischen Union. Es soll die Bekämp- fung grenzüberschreitender Kriminalität koordinieren. Die Befugnisse von Europol sind vertraglich geregelt. Diese Regeln und der Status wurden mehrfach geändert. Darum geht es auch jetzt. Zweitens. Europol war nie unumstritten. Insbeson- dere aus bürgerrechtlichen und aus demokratischen Gründen stand Europol von Anfang an in der Kritik. Denn Mitarbeiter von Europol haben Sonderrechte und -vollmachten, die zum Beispiel mit dem deutschen Poli- zeirecht nicht vergleichbar sind. Drittens. Ich schicke das alles vorweg, um zu illus- trieren, warum Die Linke die aktuellen Änderungen sehr zwiespältig sieht. Europol entzieht sich weitgehend der öffentlichen, parlamentarischen und rechtlichen Kon- trolle. Das war so und daran wird sich auch nun nichts Wesentliches ändern. Viertens. Das wiederum führt zu einem weiteren Ma- kel. Europol schwebt auch beim Thema Datenschutz weitgehend im rechtsfreien Raum. Der großzügige Um- gang der Bundesregierung mit sensiblen Daten der Bür- gerinnen und Bürger hat ja ohnehin Konjunktur, was wir ablehnen. 16054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 (A) (C) (B) (D) Fünftens. Trotz dieser strukturellen Defekte soll Eu- ropol nun noch mehr Befugnisse erhalten. Das ist sach- lich widersinnig und rechtsstaatlich nicht hinnehmbar. Dasselbe trifft auf Formulierungen zu, die höchst ausleg- bar sind und folglich nicht mehr, sondern weniger Si- cherheit bringen. Sechstens. Ursprünglich sollte Europol die grenzüber- schreitende „Organisierte Kriminalität“ bekämpfen. Künftig soll sich Europol auch der schweren Kriminali- tät widmen. Ich nehme nicht an, dass damit explizit die kriminelle Steuerhinterziehung der Zumwinkel & Co. gemeint ist. Siebtens. Grundsätzlich gilt für Die Linke: Je größer die Befugnisse von Europol sind, desto klarer muss der Auftrag von Europol definiert werden und desto gründli- cher muss die parlamentarische und rechtsstaatliche Kontrolle sein. Genau daran mangelt es aber. Achtens. Deshalb ist die Alternative für die Fraktion Die Linke übersichtlich. Entweder es bleibt beim vorlie- genden Beschluss zu Europol. Dann sagen wir Nein. Oder Europol wird auf eine rechtsstaatliche und bürger- rechtliche Basis gestellt. Dann sehen wir gerne weiter. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das starre, an die Einstimmigkeit gebundene, Europol- Übereinkommen von 1995 soll durch einen flexibleren Ratsbeschluss ersetzt werden. Auch wir finden: Jeder Umbau tut dem noch viel zu wenig kontrollierten Poli- zeiamt gut. Denn das ist ein guter Anlass, um für mehr Rechtsstaatlichkeit bei dieser EU-Behörde zu sorgen. Unsere Forderungen haben wir in einem Antrag nieder- gelegt. Einen Punkt auf unserer Liste hat die Bundesre- gierung sogar schon abgearbeitet. Es ist ihr bei den Ver- handlungen im Rat gelungen, die Immunität der Europol-Bediensteten in operativen Ermittlungsgruppen nicht mehr zur Anwendung kommen zu lassen. Das An- dauern der Abschottung der Polizei vor der Verantwort- lichkeit für ihr Tun wäre auch ein Anachronismus gewe- sen. Hier kommen wir langsam auf normales rechtsstaatli- ches Niveau. Das muss aber noch ausgebaut werden, zu- mal der Beschluss eine ganze Menge an Kompetenzzu- wachs für Europol bringen soll. Wir erwarten, dass ein neuer rechtlicher Rahmen für Europol eine Kriminali- tätsbekämpfung mit Augenmaß gewährleistet und den Schutz der Bürgerrechte sichert. Diesen Anforderungen hält der Vorschlag auch nach den Kompromissen zwi- schen den ständigen Vertretern bislang nicht stand. Denn wie erklärt es sich, dass die Zuständigkeit von Europol von bisher „organisierter“ auf „schwere“ Kriminalität er- weitert wird? Die schwere Kriminalität ist dabei sicher nur der Anfang. Wenn wir die Zuständigkeit von Euro- pol erweitern, werden zukünftig weitere Ausweitungen diskutiert werden. Am Ende haben wir das allzuständige Europäische Polizeiamt. Polizeiarbeit ist und bleibt aber Sache der Mitgliedsstaaten. Europol soll dabei eine Hilfe sein, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Diese Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion ist naturgemäß begrenzt. Deshalb wundere ich mich, wieso in dem Entwurf Europol die Möglichkeit gegeben werden soll, Daten von privaten Stellen nahezu unkon- trolliert entgegennehmen zu dürfen. Mir stellen sich da doch ein paar Fragen, zum Beispiel nach der Seriosität solcher privaten Quellen und ihrer Aussagekraft. Wie lange dürfen diese Daten gespeichert werden und wann sind sie zu löschen? Darauf finde ich in dem Ent- wurfstext bislang keine befriedigenden Antworten und ich sehe auch nicht, dass die Bundesregierung den Da- tenschutz bei Europol zu ihren primären Verhandlungs- zielen erklärt hätte. Mit der vorliegenden Ermächtigung wird Europol jedenfalls zum Datenstaubsauger, der Dos- siers über alles und jedes anlegen kann. Deshalb fordern wir, dass Europol Daten von privaten Stellen nur unter strengen Bedingungen aufnehmen darf. Weiter möchten wir, dass dieses Verfahren mit gerichtli- cher Kontrolle und der Überprüfung der Datenverarbei- tung in den Mitgliedstaaten einhergeht, und dass ferner auch die Weitergabe von Daten an Drittstaaten strengen Restriktionen unterworfen wird. Der Europäische Daten- schutzbeauftragte hat dazu im Übrigen das Notwendige gesagt. Auch beim Datenschutz müssen wir zu allge- mein üblichen rechtsstaatlichen Standards bei Europol kommen. Das Beispiel zeigt: Die Behörde muss transparenter werden. Vor allem aber brauchen wir gerichtliche Kon- trolle. Es kann nicht sein, dass Europol-Mitarbeiter an gemeinsamen Ermittlungsgruppen aktiv mitwirken dür- fen, an polizeilichen Maßnahmen teilhaben und dann keine klaren Regeln für eine gerichtliche Verantwortlich- keit besteht. Dass Handlungen von Europol nach wie vor allenfalls dann gerichtlich kontrolliert werden können, wenn die Mitgliedsstaaten es gnadenhalber zulassen, ist nicht mehr zeitgemäß. Ein Relikt aus den Zeiten des Europas der Diploma- ten und Beamten ist auch noch, dass im Beschluss eine – nur wohlwollend gering zu nennende – politische Kon- trolle vorgesehen ist. Die Rechte des Europäischen Par- laments müssen umfassender gestärkt werden. Das Min- deste ist hier eine Mitwirkung bei der Wahl des Europol- Direktors und ein umfassendes Fragerecht. All das zeigt: Wir brauchen ein Europa der Bürger und der Bürgerrechte, auch und gerade bei Europol. Ein vernünftiger Datenschutz ist der Anfang. Gerichtliche und politische Kontrolle sind in der Gewaltenteilung ei- gentlich selbstverständlich. Was wir dagegen nicht brau- chen, ist ein europäisches FBI. Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister des Innern: Seit Inkrafttreten der Europol-Kon- vention im Jahr 1998 liefert das Europäische Polizeiamt ein sehr gutes Beispiel institutionalisierter europäischer Zusammenarbeit. Die Koordinierung der Arbeit nationa- ler Polizeibehörden sowie die Förderung des Informa- tionsaustauschs zwischen ihnen ist dabei die zentrale Aufgabe Europols. Die Erweiterung der EU zum 1. Januar 2007, der suk- zessive Abbau der Binnengrenzen, vor allem aber die Bedrohung unserer Gemeinschaft durch internationalen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 16055 (A) (C) (B) (D) Terrorismus und grenzübergreifende Kriminalität ver- langen, dass angesichts dieser Herausforderungen die polizeiliche Kooperation in Europa verbessert wird. Bereits mit Inkrafttreten des zweiten und dritten Än- derungsprotokolls zur Europol-Konvention im Jahr 2007 wurde Europol weiter an die Anforderungen moderner Kriminalitätsbekämpfung angepasst und seine Effizienz maßgeblich gesteigert. So ermöglicht etwa das zweite Änderungsprotokoll Europol die Teilnahme an gemeinsamen Ermitt- lungsteams der EU-Mitgliedstaaten und verleiht Europol das Recht diese um die Einleitung von Ermittlungen zu ersuchen. Das dritte Änderungsprotokoll eröffnet Europol unter anderem die Möglichkeit, Experten aus Drittstaaten in einer Analysegruppe der EU-Mitgliedstaaten bei Euro- pol mitarbeiten zu lassen. Aus Sicht der Bundesregie- rung ist es wichtig, dass von den neu geschaffenen Mög- lichkeiten in der praktischen Arbeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung von Europol an gemeinsamen Ermitt- lungsteams, von der bislang nur sehr zögerlich Gebrauch gemacht wird. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wollen wir die durch einen Ratsbeschluss angestrebte Überführung Europols in den Rechtsrahmen der EU dazu nutzen, Eu- ropol weiter operativ zu stärken. Im Rahmen der Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister im Juni 2007 konnte bereits Einigkeit erzielt werden, dass der Zustän- digkeitsbereich von Europol ausgeweitet wird, so dass zum Beispiel etwa die Verbreitung von Kinderpornogra- fie über das Internet, schwere Störung der öffentlichen Sicherheit durch reisende Gewalttäter, Hooligans usw. erfasst sind. Auch für eine Beratung und Unterstützung durch Europol bei europäischen Großveranstaltungen besteht Bedarf. Dies sind Kriminalitätsphänomene, die nicht notwen- dig in organisierter Form begangen werden. Gleichwohl müssen die Bürger in der Union auch vor nichtorgani- sierter schwerer Kriminalität geschützt werden. Um es daher deutlich zu sagen: Ich sehe es geradezu als ein rechtsstaatliches Gebot an, das Mandat Europols gene- rell auf Fälle schwerwiegender grenzüberschreitender Kriminalität auszuweiten, um auch insoweit eine effek- tive Verbrechensbekämpfung zu ermöglichen. Die Bundesregierung verkennt freilich nicht, dass durch die Ausweitung der Tätigkeit Europols die Sorge wächst, dass Aufgabenerweiterungen ohne eine entspre- chende Kontrolle und rechtsstaatliche Absicherung er- folgen. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Um eines vorab vorab klarzustellen: Europol wird auch zukünftig keine Zwangsmaßnahmen durchführen. Und dort, wo Europol-Bedienstete an gemeinsamen Er- mittlungsgruppen teilnehmen, werden sie keine Immuni- tät genießen. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben sich immer dagegen ausgesprochen, Europol-Be- diensteten, die an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, Immunität zu gewähren. Es ist ein großer Erfolg unserer Bemühungen, dass die Europäische Kom- mission mittlerweile auf diese zentrale Forderung der Mitgliedstaaten eingegangen ist. Im Laufe der Beratungen in den europäischen Gre- mien zum Europol-Ratsbeschluss wurde auch berück- sichtigt, dass der Informationsaustausch strikter daten- schutzrechtlicher Regeln bedarf und eine demokratische Kontrolle Europols durch das Europäische Parlament notwendig ist. Zunächst zur Frage des Datenschutzes: Wo es um den Datenaustausch zwischen Europol und Drittstaaten bzw. Drittstellen geht, wurden hohe Hürden errichtet. Damit ein Datenaustausch mit Drittstaaten und Drittstellen überhaupt möglich ist, müssen folgende Voraussetzun- gen erfüllt sein: Die Staaten bzw. Stellen müssen zu- nächst in eine Liste aufgenommen werden, die vom Rat beschlossen wird. Zuvor muss der Rat hierzu das Euro- päische Parlament anhören. Erst auf der Grundlage eines solchen Listeneintrags kann Europol mit Drittstaaten und Drittstellen Kooperationsabkommen schließen, und erst auf der Grundlage eines solchen Kooperationsab- kommens ist ein Datenaustausch möglich. Damit wurde nach meiner Überzeugung eine Regelung geschaffen, die dem Datenaustausch mit Drittstaaten und Drittstellen eine größtmögliche Transparenz verschafft, ohne opera- tive Belange zu beeinträchtigen. Bei der Frage der Datenverarbeitung durch Europol werden wir im Ratsbeschluss die ganz eindeutige Rege- lung haben, dass Daten, von denen noch nicht klar ist, ob sie für die Aufgabenerfüllung von Europol relevant sind, weder im Informationssystem noch in den Analysear- beitsdateien gespeichert werden dürfen. Auch die Frage, wie lange die Speicherung von Daten erforderlich ist, hat im Entwurf des Ratsbeschlusses Berücksichtigung ge- funden: Analysedateien dürfen danach nicht länger als drei Jahre gespeichert werden. Schließlich wird auch das Recht auf Auskunft im Ratsbeschluss verankert sein. Die Möglichkeit, Aus- kunftsersuche abzulehnen, wird nur bestehen, wenn die Tätigkeit von Europol, nationale Ermittlungen, die öf- fentliche Sicherheit und Ordnung oder Rechte Dritter ge- fährdet würden. Darüber hinaus wird jede Person das Recht haben, die Gemeinsame Kontrollinstanz anzuru- fen, um eine eventuelle Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten überprüfen zu lassen. Für den Fall, dass ge- speicherte Daten nicht korrekt sind oder Daten unrecht- mäßig gespeichert wurden, wird ein Anspruch auf Be- richtigung bzw. Löschung existieren. Ohne dass ich die einzelnen datenschutzrechtlichen Mechanismen noch weiter ausbreiten möchte, lässt sich doch mit Fug und Recht sagen, dass die Balance zwi- schen dem operativ notwendigen Austausch von Infor- mationen und dem Recht des Einzelnen auf Schutz sei- ner persönlichen Daten sehr gut gewahrt ist. Doch lassen Sie mich, bevor ich zum Ende komme, noch einige Worte über die demokratische Kontrolle Eu- ropols verlieren: Wie ich schon vorhin erwähnt hatte, ist das Europäische Parlament bereits eingebunden, wenn darüber zu entscheiden ist, mit welchen Drittstaaten und 16056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 (A) (C) (B) (D) Drittstellen Europol Kooperationsabkommen soll ab- schließen können. Darüber hinaus wurde in den Entwurf des Europol- Ratsbeschlusses eine Bestimmung aufgenommen, wo- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. nach der Europol-Verwaltungsrat innerhalb von vier Jah- ren nach Inkrafttreten des Ratsbeschlusses sowie danach in einem regelmäßigen Rhythmus eine externe Evaluie- rung der Tätigkeit Europols in Auftrag geben muss. Der Evaluierungsbericht muss dann der Kommission, dem Rat sowie dem Europäischen Parlament vorgelegt wer- den. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die operative Stär- kung Europols ist angesichts der aktuellen Herausforde- rungen notwendig. Die gebotenen rechtsstaatlichen Ab- sicherungen und die demokratische Kontrolle Europols wurden dabei berücksichtigt. Wenn daher an die Bundes- regierung die Aufforderung gerichtet werden soll, zur rechtsstaatlichen Verbesserung von Europol beizutragen, so möchte ich dem entgegnen: Bei der Abwägung von operativen Belangen und rechtlichem Schutz haben wir bereits das Optimum erreicht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie die Anträge Für mehr Klimaschutz im Verkehr – Kfz-Steuer auf CO2-Ausstoß umstellen auf Drucksache 16/4431 und Das deutsche Filmerbe sichern auf Drucksache 16/8215 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 2006 – Drucksache 16/3984 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 2007 – Drucksache 16/7394 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Aufstieg durch Bildung – Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung – Drucksache 16/7750 – Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/7393 Nr. A.26 Ratsdokument 13036/07 Drucksache 16/7817 Nr. A.21 Ratsdokument 15616/07 Innenausschuss Drucksache 16/7223 Nr. A.7 Ratsdokument 14094/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.15 Ratsdokument 16611/07 Finanzausschuss Drucksache 16/7817 Nr. A.16 Ratsdokument 15672/07 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7817 Nr. A.31 Ratsdokument 16256/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.7 Ratsdokument 16466/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.8 Ratsdokument 16476/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.3 Ratsdokument 16782/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.4 Ratsdokument 16783/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.5 Ratsdokument 16784/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.6 Ratsdokument 16785/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.30 Ratsdokument 5310/08 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/7393 Nr. A.6 EuB-EP 1573; P6_TA-PROV(2007)0423 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/6389 Nr. I.42 Ratsdokument 11497/07 Drucksache 16/7223 Nr. A.8 Ratsdokument 14110/07 Drucksache 16/7393 Nr. A.17 Ratsdokument 14235/07 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/8135 Nr. A.41 EuB-EP 1630; P6_TA-PROV(2008)0577 152. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. März 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Annette Widmann-Mauz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! 1995 hat
    die damalige unionsgeführte Bundesregierung die Pfle-
    geversicherung eingeführt. Das war ein Meilenstein in
    der Sozialversicherungsgeschichte der Bundesrepublik
    Deutschland.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Heute, dreizehn Jahre später, wird diese Erfolgsge-
    schichte fortgeschrieben. Mit der Umsetzung des vorlie-
    genden Gesetzentwurfs werden erstmals seit Einführung
    der Pflegeversicherung Leistungen angehoben und neue
    Leistungen eingeführt. Außerdem wird eine regelmäßige
    Anpassung der Leistungsbeträge verankert.

    Auch wenn sich die Lebenserwartung der Menschen,
    der Altersaufbau der Gesellschaft und die familiären
    Strukturen ändern oder neue Krankheitsbilder entstehen:
    Das Leistungsversprechen, das die Pflegeversicherung
    gibt, hat auch in Zukunft Bestand; darauf können sich
    die Menschen verlassen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Für die junge Generation ist dies auf Dauer nur möglich,
    wenn wir ein Mehr an Kapitaldeckung in dieses System
    einführen. Wir wissen, dass das mit dieser Koalition
    nicht möglich ist. Aber, lieber Kollege Lanfermann, im
    Gegensatz zu Ihnen verfahren wir nicht nach dem Motto,
    dass, wenn wir unser Ziel nicht erreichen können, die
    Menschen, die pflegebedürftig sind, darunter leiden
    müssen. Das ist mir uns nicht zu machen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Dass wir heute in der abschließenden Lesung so weit
    gekommen sind, ist das Ergebnis intensiver, erfolgrei-
    cher parlamentarischer Beratungen; denn über den
    ursprünglichen Gesetzentwurf hinaus ist es gelungen,
    zahlreiche Leistungsverbesserungen zugunsten der
    Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflege-
    kräfte auf den Weg zu bringen. Im Zentrum dieser Ver-
    handlungen standen für die Unionsfraktion, CDU und
    CSU, drei Grundsätze: mehr Qualität und Leistungs-
    gerechtigkeit, so viel Transparenz wie möglich und so
    wenig Bürokratie wie nötig.






    (A) (C)



    (B) (D)


    Annette Widmann-Mauz

    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Warum? Bei dieser Reform geht es nämlich in allererster
    Linie um die Menschen, um die Pflegebedürftigen, ihre
    Angehörigen, die Pflegekräfte und diejenigen Bürgerin-
    nen und Bürger, die ehrenamtlich in diesem Bereich
    ganz Hervorragendes und Außergewöhnliches leisten.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Jeder Euro, der über höhere Beiträge von den Beitrags-
    zahlern aufgebracht wird, muss verantwortungsbewusst
    zu allererst genau bei diesen Menschen ankommen.

    Die Pflegeversicherung ist gut, aber sie stößt seit ge-
    raumer Zeit an ihre Grenzen, finanziell und bezogen auf
    ihre Leistungen. Damit sie gut bleibt, handelt die Große
    Koalition. Sie schafft jetzt das, worüber Rot-Grün sieben
    lange Jahre nur diskutiert hat.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Alle wussten es, aber geschehen ist fast nichts: Ich denke
    an die Demenz als Altersrisiko, das ständig zunimmt.
    Denken wir zum Beispiel an eine ältere Frau, die auf ein-
    mal nicht mehr weiß, wie sie nach Hause kommt, die
    vergisst, dass der Herd noch angeschaltet ist, und die
    nahe Angehörige nicht mehr erkennt und damit nicht
    mehr von Fremden unterscheiden kann. Was will ich da-
    mit sagen? Demenzkranke brauchen weniger medizini-
    sche Pflege im engeren Sinn, sie brauchen vielmehr Be-
    treuung und Hilfe im Alltag – und diese häufig rund um
    die Uhr. Das stellt insbesondere für die Angehörigen
    eine wahnsinnig große Belastung dar. Sie pflegen zum
    Teil unter kaum vorstellbaren körperlichen, aber auch
    seelischen Belastungen aufopferungsvoll ihre Angehöri-
    gen. Nicht selten muss ihr eigenes Leben auf die Bedürf-
    nisse der Angehörigen ausgerichtet werden, oft auch
    noch nach oder neben der eigenen Erwerbstätigkeit und
    der Versorgung der Kinder. Das verdient unseren ganzen
    Respekt und unsere ganze Anerkennung. Genau diesen
    Menschen wollen wir mit dem vorgelegten Gesetzent-
    wurf helfen. Wir wollen sie weiter entlasten und unter-
    stützen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Mit diesem Gesetzentwurf werden in Zukunft De-
    menzerkrankte, die noch nicht in der Pflegeversicherung
    eingestuft sind, zum ersten Mal Leistungen erhalten. Wir
    werden die Leistungen für die Demenzkranken insge-
    samt aufstocken. Waren es bislang im ambulanten Be-
    reich maximal 460 Euro im Jahr, werden es in Zukunft
    bis zu 200 Euro im Monat und damit bis zu 2 400 Euro
    pro Jahr sein. 560 Millionen Euro mehr stehen allein im
    ambulanten Bereich dafür zur Verfügung. Die Angehö-
    rigen erhalten damit die Möglichkeit, zusätzliche Hilfen
    zu sich ins Haus zu holen. Das ist wichtig; denn wir wis-
    sen doch: Pflege ist weiblich. Pflegekräfte, die ehren-
    amtlich Engagierten, die pflegenden Angehörigen – es
    sind meist die Frauen, die diese Arbeit leisten. Gerade
    für sie, die häufig nebenbei so viel anderes zu leisten und
    zu meistern haben, ist dies ein wirklich wesentlicher und
    längst überfälliger Schritt.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Demenz macht nicht an der eigenen Haustür halt.
    Nach Schätzung des Medizinischen Dienstes der Kran-
    kenkassen weisen 50 Prozent der Heimbewohner mitt-
    lerweile die Diagnose Demenz auf. Auch für sie musste
    endlich etwas getan werden. Manchmal hört man zwar,
    die Heimbewohner seien rund um die Uhr untergebracht,
    sie seien versorgt und deshalb müsse man nichts mehr
    tun, doch „versorgt“ heißt eben nicht unbedingt „ange-
    messen betreut“. Wir als Union haben uns nicht damit
    zufrieden gegeben, dass die zusätzlichen Leistungen nur
    auf den ambulanten Bereich beschränkt bleiben. Wir
    wollten, dass auch Demenzerkrankte in den Heimen
    zusätzliche Betreuung erfahren können.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Deshalb sind wir sehr zufrieden, dass es in den Beratun-
    gen gelungen ist, auch noch zusätzliche Betreuungsan-
    gebote für Demenzkranke in den Heimen festzuschrei-
    ben. In Zukunft können zusätzliche Betreuungskräfte für
    Demenzkranke in den Heimen eingestellt werden. Damit
    wird das bisherige Pflegepersonal von diesen Aufgaben
    entlastet, und neue sozialversicherungspflichtige Ar-
    beitsplätze können entstehen.

    Wir wollten, dass das Geld nicht einfach in höheren
    Pflegesätzen versickert. Nein, wir wollten mit nachge-
    wiesenem zusätzlichem Personal auch zusätzliche Be-
    treuungsangebote schaffen. Dies ist wichtig. Jetzt kön-
    nen zum Beispiel Tätigkeiten wie das gemeinsame
    Tischdecken oder das gemeinsame Kartoffelschälen mit
    Betreuung für Demenzkranke angeboten werden. Das
    hilft diesen Menschen, das ist sinnvoll und gut und trägt
    zur Steigerung der Lebensqualität in den Heimen bei.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Gang in ein
    Pflegeheim ist für jeden eine schwere Entscheidung. Na-
    türlich wollen alle in der Regel nur das Beste für ihre
    Angehörigen. Aber was tun, wenn die Kinder oder die
    Enkel nicht mehr am Heimatort wohnen oder ihre Be-
    rufstätigkeit oder finanzielle Gründe es nicht erlauben,
    zu Hause zu pflegen, oder wenn es diese nahen Angehö-
    rigen nicht mehr gibt, die die Versorgung übernehmen
    könnten? Wenn es aus welchen Gründen auch immer zu
    einer Entscheidung für einen Umzug in ein Heim
    kommt, dann sollte diese Entscheidung – sie fällt schwer
    genug – wenigstens gut informiert und guten Gewissens
    getroffen werden können.

    Deshalb tragen wir Mitverantwortung dafür, dass die
    größtmögliche Transparenz nicht nur über die Lage und
    die Ausstattung der Zimmer gewährleistet wird, sondern
    vor allen Dingen Informationen über die Pflegequalität
    und die Angebote der Heime zur Verfügung stehen. Des-
    halb wollen wir, dass die Ergebnisse von Qualitätsprü-
    fungen zukünftig veröffentlicht werden und in verständ-
    licher Art und Weise für jedermann einsehbar sind. Das
    kann auch im Internet geschehen. Aber auch im Pflege-
    heim selbst sind zukünftig eine Zusammenfassung dieser
    Prüfberichte des Medizinischen Dienstes und die






    (A) (C)



    (B) (D)


    Annette Widmann-Mauz
    zugrunde liegende Bewertungssystematik transparent
    und verständlich zugänglich zu machen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Das kann je nach Qualitätsstandard mit Sternchen wie
    im Hotel geschehen. Was für uns zur Orientierung bei je-
    der Hotelbuchung selbstverständlich ist, was wir erwar-
    ten, das sollte doch bei der Auswahl eines Pflegeheims,
    das ja immerhin der Lebensmittelpunkt werden soll, nur
    billig sein. Deshalb wollen wir diese Transparenz. Es ist
    notwendig, dass sie umgesetzt wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Aber nur mit besserer Transparenz, die ohne Zweifel
    nötig ist, ist es nicht getan. Wir als Unionsfraktion konn-
    ten uns nicht damit abfinden, dass ein Pflegeheim nur
    alle fünf Jahre kontrolliert wird. Auch im Gesetzentwurf
    waren nur dreijährige Prüfungen vorgesehen. Wir woll-
    ten, dass jedes Jahr unangemeldet Kontrollen in die
    Heime kommen. Das ist wichtig und stärkt die Sicher-
    heit und die Transparenz.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Elke Ferner [SPD]: Das war unser Antrag! Aber das ist egal!)


    Mit dem jetzt zur Abstimmung vorliegenden Entwurf
    sind die Heime transparenter geworden. Die Transparenz
    ist nämlich der beste Schutz vor Missständen. Das sind
    wir den älteren Menschen in unserem Land schuldig.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Dieses Mehr an Transparenz darf umgekehrt nicht zu
    noch mehr Bürokratie für die Pflegekräfte vor Ort füh-
    ren. Die haben nämlich schon genug davon.


    (Zurufe von der FDP: Eben! – Mehr als genug!)


    Im Vordergrund der Prüfung werden deshalb in Zukunft
    die Pflegequalität und damit das Ergebnis der Pflege am
    Menschen stehen. Wichtig ist doch nicht in erster Linie
    das, was in den Bergen von Aktenordnern an Struktur-
    und Prozessqualität dokumentiert ist. Wichtig sind doch
    das körperliche und seelische Wohlbefinden und die Le-
    bensqualität, die durch die Pflege beim Pflegebedürfti-
    gen ankommen.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


    Schließlich soll die Pflegekraft in ihrer Arbeit doch zu-
    erst am Menschen und nicht am Schreibtisch tätig sein.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


    Der Umzug fürs Heim bringt häufig auch eine große
    Veränderung bei der ärztlichen Versorgung mit sich.
    Natürlich wünscht sich fast jeder, dass der vertraute
    langjährige Hausarzt, der so manchen ein Leben lang be-
    gleitet hat, nun auch in der neuen Umgebung die ärztli-
    che Versorgung übernimmt. Aber wir wissen auch: Das
    ist nicht immer möglich. Deshalb ist es so notwendig,
    dass die ärztliche und gerade auch die fachärztliche Ver-
    sorgung in Zukunft gewährleistet bleiben. Denn es ist
    notwendig, dass auch zum Beispiel ein Augenarzt oder
    ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt die Menschen im Alter, de-
    ren Sehkraft und Hörfähigkeit nachlassen, an der Ge-
    meinschaft teilhaben lassen können, die auch im Pflege-
    heim stattfindet.

    Uns als Union ist es sehr wichtig gewesen, dass das
    Arzt-Patienten-Verhältnis, welches ein besonderes Ver-
    trauensverhältnis ist, nicht gestört wird und die freie
    Arztwahl im Pflegeheim weiterhin möglich ist. Deshalb
    setzen wir auf Kooperationen mit niedergelassenen Ärz-
    ten oder Arztgruppen – ob selbstständig oder unterstützt
    durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Erst wenn
    solche Kooperationen, die gut und notwendig sind, nicht
    funktionieren, kann auch ein angestellter Arzt im Heim
    Menschen versorgen. Eines muss aber ganz klar sein:
    Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben. Kein Arzt darf
    zugewiesen werden. Darauf legen wir großen Wert und
    dies ist jetzt mit diesem Gesetz gesichert.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die Pflegebedürftigkeit kann jeden jederzeit treffen –
    direkt oder indirekt. Die Angehörigen spielen dann eine
    wirklich wichtige Rolle und leisten sehr viel. Deshalb
    haben wir uns mit vielen Veränderungen in diesem Ge-
    setzentwurf ganz besonders für sie eingesetzt. Denken
    wir an die sechsmonatige Pflegezeit und an den An-
    spruch, wieder in den Beruf einsteigen zu können. Den-
    ken wir an den Freistellungsanspruch, der jetzt gewährt
    wird.


    (Elke Ferner [SPD]: Erfolg hat viele Mütter und Väter! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Ein bisschen mehr Solidarität!)


    Wir verkürzen darüber hinaus die Wartezeit auf die
    Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege für diejeni-
    gen, die neu in eine solche Situation kommen. In der
    Verhinderungspflege besteht häufig kein Rentenan-
    spruch mehr, was den Angehörigen das Leben schwer
    macht. Wir wollen ihnen an dieser Stelle helfen, indem
    wir wichtige weitere Neuerungen für pflegende Angehö-
    rige schaffen.


    (Elke Ferner [SPD]: Toll!)


    Für die Pflegekräfte wollen wir die Attraktivität des
    Berufs steigern. Was von den professionellen Pflegekräf-
    ten geleistet wird, ist wirklich herausragend. Körperlich
    und psychisch ist dieser Beruf schwer. Wir wollen, dass
    er gerade für junge Menschen attraktiver wird. Deshalb
    eröffnen wir die Möglichkeit, dass ausgewählte ärztliche
    Tätigkeiten nicht nur delegiert, sondern auch eigenver-
    antwortlich von Pflegekräften durchgeführt werden kön-
    nen. Das stärkt die Verantwortung und damit die Attrak-
    tivität des Berufs.

    Wir werden auch die Zukunftsperspektive für eine
    Tätigkeit als Einzelpflegekraft stärken. Man kann dann
    sozusagen sein eigener Herr oder seine eigene Frau sein.
    Damit entstehen neue, flexible Einsatzfelder für Pflege-
    kräfte in der Praxis. Dies ist wichtig, um dem Beruf auch
    weitere Perspektiven zu eröffnen.






    (A) (C)



    (B) (D)


    Annette Widmann-Mauz

    (Beifall bei der CDU/CSU – Frank Spieth [DIE LINKE]: Und zu welchem Lohn?)


    Der Gesetzentwurf hat im Parlament nochmals deutli-
    che Verbesserungen erfahren. Damit werden allen Betei-
    ligten – den Betroffenen, den Angehörigen und den Pfle-
    gekräften – neue Wege aufgezeigt. Deshalb geht mein
    Dank an diesem Tag nicht nur an die Kolleginnen und
    Kollegen der Fraktionen, insbesondere meiner Fraktion,
    sondern auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    der Fraktionen und des Ministeriums.



Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Kollegin, Sie können jetzt nicht mehr vollstän-

dig vortragen, wem im Einzelnen Dank gebührt.


(Heiterkeit)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Annette Widmann-Mauz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Den Dank habe ich jetzt schon allgemein zum Aus-

    druck gebracht; personenbezogen würde es in der Tat
    länger dauern. Aber es ist wichtig, diesen Dank zu sa-
    gen; denn ohne die tatkräftige Unterstützung wäre das
    Ergebnis nicht erreicht worden. Deshalb müssen wir uns
    die Zeit dafür nehmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Es ist ein guter Gesetzentwurf, der den Menschen in
    unserem Lande, denjenigen, die das Schicksal in die
    Lage gebracht hat, pflegebedürftig zu sein, weiterhilft.
    Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

    Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)