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    Plenarprotokoll 16/152 – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/8522) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Nicole Maisch, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzielle Nachhaltig- keit und Stärkung der Verbraucher – Für eine konsequent nutzerorien- tierte Pflegeversicherung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ent- bürokratisierung der Pflege vorantreiben – Qualität und Transparenz der stationären Pflege erhöhen (Drucksachen 16/672, 16/6836) . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . 15984 A 15984 B 15984 C 15986 B 15988 C Deutscher B Stenografisc 152. Si Berlin, Freitag, de I n h a Nachruf auf den ehemaligen Bundesminister der Justiz Hans Engelhard . . . . . . . . . . . . . . Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Hans Georg Faust . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur struk- turellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiter- entwicklungsgesetz) (Drucksachen 16/7439, 16/7486, 16/8525) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15983 A 15983 D 15983 D Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine humane und solidarische Pflegeabsicherung undestag her Bericht tzung n 14. März 2008 l t : – zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine zukunftsfest und ge- nerationengerecht finanzierte, die Selbstbestimmung stärkende, trans- parente und unbürokratische Pflege – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Vierter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversiche- rung (Drucksachen 16/7136, 16/7472, 16/7491, 16/7772, 16/8525) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 15984 B Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15991 B 15992 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Riester-Rente auf den Prüf- stand stellen (Drucksache 16/8495) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wiederein- führung der Lebensstandardsicherung in der gesetzlichen Rente (Drucksachen 16/5903, 16/6921) . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15994 D 15996 D 15997 B 15998 D 15999 B 16000 D 16002 B 16003 C 16004 B 16005 C 16006 C 16007 B 16007 D 16009 A 16010 A 16012 C 16012 C 16012 D 16014 C 16015 C 16016 D 16017 B 16018 A 16018 D 16020 A 16020 D 16021 C 16022 C Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordne- ten Dr. Sascha Raabe, Gabriele Groneberg, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine neue, effektive und an den Bedürfnissen der Hungernden ausgerichtete Nahrungs- mittelhilfekonvention (Drucksachen 16/8192, 16/8485) . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: NATO-Gipfel für Kurswechsel in Afghanistan nutzen (Drucksache 16/8501) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Große Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Gisela Piltz, Sibylle Laurischk, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Aus- wertungen der Erfahrungen mit anony- mer Geburt und Babyklappe (Drucksachen 16/5489, 16/7220) . . . . . . . . . . 16024 B 16026 A 16027 A 16028 C 16028 D 16030 B 16031 B 16033 B 16034 B 16035 B 16036 B 16036 C 16037 C 16039 A 16040 B 16041 D 16042 D 16043 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 III Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Helga Lopez (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Europol-Beschluss rechtsstaatlich verbessern (Drucksache 16/7742) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Europol-Beschluss rechtsstaat- lich verbessern (Tagesordnungspunkt 28) Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16043 C 16044 C 16046 A 16046 D 16047 A 16048 A 16048 D 16050 A 16050 C 16051 A 16051 D 16052 D 16053 D 16054 B 16054 D 16056 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 15983 (A) (C) (B) (D) 152. Si Berlin, Freitag, de Beginn: 9
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    1) Anlage 2 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 16051 (A) (C) (B) (D) Müller (Düsseldorf), SPD 14.03.2008 gleich zu Beginn festhalten, dass die Reform von Euro- pol jedoch nicht mit diesem Beschluss endet, sondern Michael Wolfgang Gunkel (SPD): Heute beraten wir einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der den Beschluss zur Errichtung des Europäischen Polizeiamtes an verschiedenen Punkten kritisiert. Lassen Sie mich Sabine Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 14.03.2008 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.03.2008 Anlage 1 Liste der entschuldi Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ackermann, Jens FDP 14.03.2008 Annen, Niels SPD 14.03.2008 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 14.03.2008 Bülow, Marco SPD 14.03.2008 Caspers-Merk, Marion SPD 14.03.2008 Dreibus, Werner DIE LINKE 14.03.2008 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 14.03.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 14.03.2008 Freitag, Dagmar SPD 14.03.2008 Gloser, Günter SPD 14.03.2008 Golze, Diana DIE LINKE 14.03.2008 Groneberg, Gabriele SPD 14.03.2008 Großmann, Achim SPD 14.03.2008 Günther (Plauen), Joachim FDP 14.03.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.03.2008 Dr. Hemker, Reinhold SPD 14.03.2008 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 14.03.2008 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.03.2008 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 14.03.2008 Dr. Hoyer, Werner FDP 14.03.2008 Leutheusser- Schnarrenberger, FDP 14.03.2008 Anlagen zum Stenografischen Bericht gten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Europol-Beschluss rechtsstaatlich verbessern (Tagesordnungs- punkt 28) Nitzsche, Henry fraktionslos 14.03.2008 Paula, Heinz SPD 14.03.2008 Pflug, Johannes SPD 14.03.2008 Raidel, Hans CDU/CSU 14.03.2008 Roth (Esslingen), Karin SPD 14.03.2008 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 14.03.2008 Sager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.03.2008 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 14.03.2008 Schily, Otto SPD 14.03.2008 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 14.03.2008 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 14.03.2008 Dr. Schmidt, Frank SPD 14.03.2008 Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 14.03.2008 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.03.2008 Dr. Stinner, Rainer FDP 14.03.2008 Strothmann, Lena CDU/CSU 14.03.2008 Ulrich, Alexander DIE LINKE 14.03.2008 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 14.03.2008 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 16052 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 (A) (C) (B) (D) noch weitere Verhandlungen stattfinden. Die Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe Europol sowie dem Ausschuss nach Art. 36 des EU-Vertrages und dem Ausschuss der Ständigen Vertreter haben zu zahlreichen Veränderungen am Beschluss geführt. Insofern erübrigt sich der zu bera- tende Antrag in vielerlei Hinsicht. Lassen Sie mich im Folgenden auf einige der Kritik- punkte eingehen. Der Antrag der Grünen fordert erwei- terte Kontrollmöglichkeiten von Europol durch das Eu- ropäische Parlament. Dazu bleibt festzustellen, dass innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Ratsbe- schlusses sowie danach in einem regelmäßigen Vier-Jah- res-Zeitraum eine externe Evaluierung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses sowie zu Europol-Aktivitäten statt- finden soll. Der Evaluierungsbericht dieser Auswertung soll der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischem Parlament vorgelegt werden. Insofern sehe ich die geforderte Beteiligung des Europäi- schen Parlaments gewährleistet. Der Antrag der Grünen fordert die Verbesserung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und kritisiert, dass das Recht auf Zugang zu den sie betreffenden Daten für jede Person erschwert ist. Der beanstandete Ratsbe- schluss nimmt in seiner derzeitigen Fassung Bezug auf die Europaratskonvention zum Schutz von Personen im Hinblick auf die automatisierte Datenverarbeitung vom 28. Januar 1981 sowie die Empfehlung No. R (87) 15 des Ministerkommitees des Europarates vom 17. Sep- tember 1987 und verpflichtet Europol auf Einhaltung dieser Prinzipien. In Art. 28, 30 und 31 des Ratsbe- schlusses werden Individualrechte hinsichtlich Datenzu- gang, Recht auf Berichtigung bzw. Löschung und Ver- fahren detailliert geregelt. Die Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten und die enge Zweckbindung beim Datenschutz, wonach personenbezogene Daten nur für bereichsspezifisch und präzise festgelegte Zwecke gespeichert werden und nur im Rahmen dieser Zwecke verwendet werden dürfen, runden den Datenschutz ab. Weiterhin kritisiert der Antrag der Grünen, dass Euro- pol Daten von privaten Stellen nahezu unkontrolliert ent- gegennehmen darf. Es mangele dem Vorschlag der Kommission an klaren Vorgaben zur Datenverknüpfung und Kooperation zwischen Europol und Mitgliedstaaten oder EU-Einrichtungen. Hierzu bleibt jedoch festzuhal- ten, dass der Datenaustausch mit Drittstellen nur mit sol- chen Drittstellen erfolgt, die in eine vom Europäischen Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments gebil- ligte Liste aufgenommen wurden. Der Datenaustausch mit Dritten erfolgt in den EU-Mitgliedstaaten nur über nationale Kontaktstellen, in anderen Staaten, mit denen Europol Abkommen geschlossen hat, ebenfalls mit den dortigen Kontaktstellen. Private Dritte, mit denen Euro- pol Informationen austauschen will, müssen ebenfalls in die Liste aufgenommen werden, die vom Verwaltungsrat von Europol gebilligt werden muss. Der Antrag der Grünen fordert, dass Immunität für Europol-Bedienstete im Zusammenhang mit operativen Tätigkeiten bei gemeinsamen Ermittlungstruppen gene- rell und auch für bestehende Ermittlungsgruppen ausge- schlossen wird. Das Problem der Immunität ist mittler- weile zufriedenstellend gelöst. Die Kommission wird einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der EG- Verordnung 549769 vorlegen. Diese Verordnung legt un- ter anderem Gruppen von Beamten fest, die keine Immu- nität genießen. Dazu sollen zukünftig auch Europol- Beamte zählen, die an Gemeinsamen Ermittlungstrup- pen teilnehmen. Der Antrag der Grünen kritisiert außerdem, dass die Zuständigkeit von Europol unnötigerweise von „organi- sierte“ auf „schwere“ Kriminalität erweitert wird, und verlangt, dass Europol weiterhin ausschließlich für die organisierte Kriminalität zuständig ist. Die Ausweitung des Mandats ist jedoch erforderlich, weil es durchaus grenzüberschreitende Fälle schwerer Kriminalität gibt, die nicht gleichzeitig Fälle von organisierter Kriminalität sind. Bei der von den Grünen geforderten Beschränkung können wesentliche Bereiche der grenzüberschreitenden schweren Kriminalität nicht bekämpft werden. Zum Schluss beanstandet der uns hier vorliegende Antrag, dass das Abkommen keine Vorschriften über die zwingende gerichtliche Kontrolle der Maßnahmen von Europol enthält, sondern lediglich die Möglichkeit, durch einen Beschluss der Mitgliedstaaten Streitfragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Eine zusätz- liche Aufnahme von Bestimmungen zur justiziellen Kontrolle von Europol ist nicht angezeigt, da insofern die allgemeinen Vorschriften Anwendung finden. Eine verstärkte, nur auf Europol zugeschnittene justizielle Kontrolle erscheint nicht erforderlich. Es lässt sich abschließend festhalten, dass die Ver- handlungen auf gutem Wege sind und erkennbar ist, dass sich die Bundesregierung für das Erreichen der berech- tigten Anliegen des Antrages einsetzt. Daher lehnt die SPD-Fraktion den vorgelegten Antrag ab. Gisela Piltz (FDP): In einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist die Zu- sammenarbeit der Sicherheitsbehörden unerlässlich. Eu- ropol ist damit ein zentraler Baustein der europaweiten Kriminalitätsbekämpfung. Wo Grenzen fallen, macht auch die Kriminalität nicht an nationalen Grenzen halt. Europol als Instrument zur Bekämpfung grenzüber- schreitender Kriminalität auszubauen und die Arbeit des europäischen Polizeiamtes zu verbessern, ist daher ein richtiges Anliegen. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität muss europaweit im Fokus der Innenpolitik stehen. Die Arbeit von Europol ist hier von großer Be- deutung. Schon längst besteht aber Reformbedarf bei der Ar- beit des europäischen Polizeiamtes. Mit dem Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates, Europol als Agentur der EU zu gestalten, ist die Notwendigkeit erkannt worden, dass das europäische Polizeiamt nicht mehr außerhalb der EU-Strukturen stehen darf, sondern Teil davon sein muss. Dies ist eine wichtige Vorarbeit angesichts der noch stärkeren Verankerung in den euro- päischen Strukturen durch den Vertrag von Lissabon: Denn nach Ratifizierung des Vertrags werden durch Ver- ordnungen im Rahmen eines ordentlichen Gesetzge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 16053 (A) (C) (B) (D) bungsverfahrens von Rat und Europäischem Parlament der Aufbau, die Arbeitsweise, der Tätigkeitsbereich und die Aufgaben Europols festgelegt werden. Durch die Überführung Europols in eine europäische Agentur wer- den die Europol-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu EU-Beamtinnen und EU-Beamten. Es ist begrüßenswert, dass die mit diesem Status einhergehende Immunität bei der Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen auf- gehoben wird. Umso mehr gilt dies, wenn die Kompe- tenzen von Europol erweitert werden. Doch die grundsätzlichen Probleme der mangelnden parlamentarischen Kontrolle werden mit der Umgestal- tung von Europol in eine EU-Agentur vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht gelöst. Denn die EU- Agenturen – darauf hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits an anderer Stelle hingewiesen, so auch in unserem Antrag „Gerichtliche und parlamentari- sche Kontrolle von EU-Agenturen“ (Drucksache 16/8049) – kranken an einer nicht ausreichend ausgestalteten Kon- trolle durch das Europäische Parlament ebenso wie an fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten der EU-Bürgerin- nen und -Bürger gegenüber deren Maßnahmen. Zwar wird der Haushalt von Europol als EU-Agentur künftig dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vorge- legt. Doch beklagen die EU-Parlamentarier die noch im- mer mangelhafte haushalterische Kontrolle der Agentu- ren und die ungelösten Probleme bei der Anwendung der Entlastungsregelungen. Die Ausweitung der Kontroll- rechte des Parlaments über das Haushaltsrecht ist mithin noch längst nicht ausreichend, um gerade im Bereich der Arbeit von Europol, mithin in einem Bereich, bei dem tief in Grundrechte Betroffener eingegriffen werden kann, den hohen rechtsstaatlichen Ansprüchen zu genü- gen, die wir an die EU stellen müssen. Unklar sind – wie allgemein bei EU-Agenturen – die Rechtsschutzmöglichkeiten. Wenn Europol mehr Kom- petenzen erhält, gilt umso mehr, dass die Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger durch eine ausreichende gerichtliche Kontrollmöglichkeit gewahrt werden. Es fehlt auf europäischer Ebene ein klares Bekenntnis zu ei- nem Rechtsschutzsystem beim Handeln von EU-Agen- turen. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der künftige rechtliche Rahmen von Europol mit einigen Fragezei- chen zu versehen. Die Lösungen, die im vorliegenden Antrag der Fraktion der Grünen dargestellt werden, blei- ben jedoch leider im Vagen. Der Bundestag muss ein klares Signal senden – unsere Position darf sich nicht in Allgemeinplätzen erschöpfen. Gegebenenfalls wird es notwendig sein, sich vielleicht im Rahmen einer Anhö- rung intensiver mit der Rechtsschutzproblematik – und ebenso mit der parlamentarischen Kontrolle wie auch dem Datenschutz – zu befassen. Die Kompetenzerweiterungen für Europol müssen ohnehin einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Organisierte Kriminalität ist ein typisches Feld grenz- überschreitender krimineller Strukturen. Hier besteht un- bestritten die Notwendigkeit für eine enge Ermittlungs- zusammenarbeit. Natürlich gibt es auch in anderen Bereichen Kriminalität, die nationale Grenzen über- schreitet, unter anderem natürlich auch im Bereich terro- ristischer Aktivitäten. Sofern Europol aber in diesen Be- reichen eigene Zuständigkeiten erhalten soll, ist es in besonderem Maße vordringlich, die Kontrollmöglichkei- ten zu verbessern. Mehr Befugnisse ohne mehr Kontrolle ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Da- her muss zuerst geklärt werden, wie die gerichtlichen und parlamentarischen Kontrollen verbessert werden können, bevor Europol einen Kompetenzzuwachs er- fährt. Der Ausbau von Europol zu einer echten europäi- schen Polizeibehörde ist richtig. Aber in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist es Condi- tio sine qua non, dass der rechtsstaatliche Rahmen als Erstes bestimmt wird. Der Umgang mit dem Datenschutz ist ein Problem, das im Zusammenhang mit Europol und der dort schon heute bestehenden Datenbank leider nicht neu ist. Euro- pol darf nicht zum Ausweichhafen für eine Umgehung des Datenschutzes werden. Die Ausweitung der Daten- sammlungsbefugnisse von Europol insbesondere im Hinblick auf die Speicherung von Daten privater Stellen und von Drittstaaten ist höchst problematisch. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass diese Problematik von un- serer Bundesregierung überhaupt erkannt wird – denn wer schon hierzulande beständig versucht, die Daten- sammlungen diverser Sicherheits- und auch anderer Be- hörden auszuweiten, dem fehlt die notwendige Sensibili- tät. Und auch auf Ebene der EU-Kommission fehlt es am Bewusstsein und an der Achtung, dass mit personenbe- zogenen Daten kein Schindluder getrieben werden darf. Eine EU, die die Vorratsdatenspeicherung beschlossen hat, braucht klare Schranken und das wachsame Auge auch der nationalen Parlamente. Die Zukunft von Europol ist ein wichtiges Thema. Es ist gut, dass sich der Deutsche Bundestag heute und auch im Weiteren damit befasst. Petra Pau (DIE LINKE): Erstens. Europol ist ein Polizeiamt der Europäischen Union. Es soll die Bekämp- fung grenzüberschreitender Kriminalität koordinieren. Die Befugnisse von Europol sind vertraglich geregelt. Diese Regeln und der Status wurden mehrfach geändert. Darum geht es auch jetzt. Zweitens. Europol war nie unumstritten. Insbeson- dere aus bürgerrechtlichen und aus demokratischen Gründen stand Europol von Anfang an in der Kritik. Denn Mitarbeiter von Europol haben Sonderrechte und -vollmachten, die zum Beispiel mit dem deutschen Poli- zeirecht nicht vergleichbar sind. Drittens. Ich schicke das alles vorweg, um zu illus- trieren, warum Die Linke die aktuellen Änderungen sehr zwiespältig sieht. Europol entzieht sich weitgehend der öffentlichen, parlamentarischen und rechtlichen Kon- trolle. Das war so und daran wird sich auch nun nichts Wesentliches ändern. Viertens. Das wiederum führt zu einem weiteren Ma- kel. Europol schwebt auch beim Thema Datenschutz weitgehend im rechtsfreien Raum. Der großzügige Um- gang der Bundesregierung mit sensiblen Daten der Bür- gerinnen und Bürger hat ja ohnehin Konjunktur, was wir ablehnen. 16054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 (A) (C) (B) (D) Fünftens. Trotz dieser strukturellen Defekte soll Eu- ropol nun noch mehr Befugnisse erhalten. Das ist sach- lich widersinnig und rechtsstaatlich nicht hinnehmbar. Dasselbe trifft auf Formulierungen zu, die höchst ausleg- bar sind und folglich nicht mehr, sondern weniger Si- cherheit bringen. Sechstens. Ursprünglich sollte Europol die grenzüber- schreitende „Organisierte Kriminalität“ bekämpfen. Künftig soll sich Europol auch der schweren Kriminali- tät widmen. Ich nehme nicht an, dass damit explizit die kriminelle Steuerhinterziehung der Zumwinkel & Co. gemeint ist. Siebtens. Grundsätzlich gilt für Die Linke: Je größer die Befugnisse von Europol sind, desto klarer muss der Auftrag von Europol definiert werden und desto gründli- cher muss die parlamentarische und rechtsstaatliche Kontrolle sein. Genau daran mangelt es aber. Achtens. Deshalb ist die Alternative für die Fraktion Die Linke übersichtlich. Entweder es bleibt beim vorlie- genden Beschluss zu Europol. Dann sagen wir Nein. Oder Europol wird auf eine rechtsstaatliche und bürger- rechtliche Basis gestellt. Dann sehen wir gerne weiter. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das starre, an die Einstimmigkeit gebundene, Europol- Übereinkommen von 1995 soll durch einen flexibleren Ratsbeschluss ersetzt werden. Auch wir finden: Jeder Umbau tut dem noch viel zu wenig kontrollierten Poli- zeiamt gut. Denn das ist ein guter Anlass, um für mehr Rechtsstaatlichkeit bei dieser EU-Behörde zu sorgen. Unsere Forderungen haben wir in einem Antrag nieder- gelegt. Einen Punkt auf unserer Liste hat die Bundesre- gierung sogar schon abgearbeitet. Es ist ihr bei den Ver- handlungen im Rat gelungen, die Immunität der Europol-Bediensteten in operativen Ermittlungsgruppen nicht mehr zur Anwendung kommen zu lassen. Das An- dauern der Abschottung der Polizei vor der Verantwort- lichkeit für ihr Tun wäre auch ein Anachronismus gewe- sen. Hier kommen wir langsam auf normales rechtsstaatli- ches Niveau. Das muss aber noch ausgebaut werden, zu- mal der Beschluss eine ganze Menge an Kompetenzzu- wachs für Europol bringen soll. Wir erwarten, dass ein neuer rechtlicher Rahmen für Europol eine Kriminali- tätsbekämpfung mit Augenmaß gewährleistet und den Schutz der Bürgerrechte sichert. Diesen Anforderungen hält der Vorschlag auch nach den Kompromissen zwi- schen den ständigen Vertretern bislang nicht stand. Denn wie erklärt es sich, dass die Zuständigkeit von Europol von bisher „organisierter“ auf „schwere“ Kriminalität er- weitert wird? Die schwere Kriminalität ist dabei sicher nur der Anfang. Wenn wir die Zuständigkeit von Euro- pol erweitern, werden zukünftig weitere Ausweitungen diskutiert werden. Am Ende haben wir das allzuständige Europäische Polizeiamt. Polizeiarbeit ist und bleibt aber Sache der Mitgliedsstaaten. Europol soll dabei eine Hilfe sein, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Diese Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion ist naturgemäß begrenzt. Deshalb wundere ich mich, wieso in dem Entwurf Europol die Möglichkeit gegeben werden soll, Daten von privaten Stellen nahezu unkon- trolliert entgegennehmen zu dürfen. Mir stellen sich da doch ein paar Fragen, zum Beispiel nach der Seriosität solcher privaten Quellen und ihrer Aussagekraft. Wie lange dürfen diese Daten gespeichert werden und wann sind sie zu löschen? Darauf finde ich in dem Ent- wurfstext bislang keine befriedigenden Antworten und ich sehe auch nicht, dass die Bundesregierung den Da- tenschutz bei Europol zu ihren primären Verhandlungs- zielen erklärt hätte. Mit der vorliegenden Ermächtigung wird Europol jedenfalls zum Datenstaubsauger, der Dos- siers über alles und jedes anlegen kann. Deshalb fordern wir, dass Europol Daten von privaten Stellen nur unter strengen Bedingungen aufnehmen darf. Weiter möchten wir, dass dieses Verfahren mit gerichtli- cher Kontrolle und der Überprüfung der Datenverarbei- tung in den Mitgliedstaaten einhergeht, und dass ferner auch die Weitergabe von Daten an Drittstaaten strengen Restriktionen unterworfen wird. Der Europäische Daten- schutzbeauftragte hat dazu im Übrigen das Notwendige gesagt. Auch beim Datenschutz müssen wir zu allge- mein üblichen rechtsstaatlichen Standards bei Europol kommen. Das Beispiel zeigt: Die Behörde muss transparenter werden. Vor allem aber brauchen wir gerichtliche Kon- trolle. Es kann nicht sein, dass Europol-Mitarbeiter an gemeinsamen Ermittlungsgruppen aktiv mitwirken dür- fen, an polizeilichen Maßnahmen teilhaben und dann keine klaren Regeln für eine gerichtliche Verantwortlich- keit besteht. Dass Handlungen von Europol nach wie vor allenfalls dann gerichtlich kontrolliert werden können, wenn die Mitgliedsstaaten es gnadenhalber zulassen, ist nicht mehr zeitgemäß. Ein Relikt aus den Zeiten des Europas der Diploma- ten und Beamten ist auch noch, dass im Beschluss eine – nur wohlwollend gering zu nennende – politische Kon- trolle vorgesehen ist. Die Rechte des Europäischen Par- laments müssen umfassender gestärkt werden. Das Min- deste ist hier eine Mitwirkung bei der Wahl des Europol- Direktors und ein umfassendes Fragerecht. All das zeigt: Wir brauchen ein Europa der Bürger und der Bürgerrechte, auch und gerade bei Europol. Ein vernünftiger Datenschutz ist der Anfang. Gerichtliche und politische Kontrolle sind in der Gewaltenteilung ei- gentlich selbstverständlich. Was wir dagegen nicht brau- chen, ist ein europäisches FBI. Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister des Innern: Seit Inkrafttreten der Europol-Kon- vention im Jahr 1998 liefert das Europäische Polizeiamt ein sehr gutes Beispiel institutionalisierter europäischer Zusammenarbeit. Die Koordinierung der Arbeit nationa- ler Polizeibehörden sowie die Förderung des Informa- tionsaustauschs zwischen ihnen ist dabei die zentrale Aufgabe Europols. Die Erweiterung der EU zum 1. Januar 2007, der suk- zessive Abbau der Binnengrenzen, vor allem aber die Bedrohung unserer Gemeinschaft durch internationalen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 16055 (A) (C) (B) (D) Terrorismus und grenzübergreifende Kriminalität ver- langen, dass angesichts dieser Herausforderungen die polizeiliche Kooperation in Europa verbessert wird. Bereits mit Inkrafttreten des zweiten und dritten Än- derungsprotokolls zur Europol-Konvention im Jahr 2007 wurde Europol weiter an die Anforderungen moderner Kriminalitätsbekämpfung angepasst und seine Effizienz maßgeblich gesteigert. So ermöglicht etwa das zweite Änderungsprotokoll Europol die Teilnahme an gemeinsamen Ermitt- lungsteams der EU-Mitgliedstaaten und verleiht Europol das Recht diese um die Einleitung von Ermittlungen zu ersuchen. Das dritte Änderungsprotokoll eröffnet Europol unter anderem die Möglichkeit, Experten aus Drittstaaten in einer Analysegruppe der EU-Mitgliedstaaten bei Euro- pol mitarbeiten zu lassen. Aus Sicht der Bundesregie- rung ist es wichtig, dass von den neu geschaffenen Mög- lichkeiten in der praktischen Arbeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung von Europol an gemeinsamen Ermitt- lungsteams, von der bislang nur sehr zögerlich Gebrauch gemacht wird. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wollen wir die durch einen Ratsbeschluss angestrebte Überführung Europols in den Rechtsrahmen der EU dazu nutzen, Eu- ropol weiter operativ zu stärken. Im Rahmen der Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister im Juni 2007 konnte bereits Einigkeit erzielt werden, dass der Zustän- digkeitsbereich von Europol ausgeweitet wird, so dass zum Beispiel etwa die Verbreitung von Kinderpornogra- fie über das Internet, schwere Störung der öffentlichen Sicherheit durch reisende Gewalttäter, Hooligans usw. erfasst sind. Auch für eine Beratung und Unterstützung durch Europol bei europäischen Großveranstaltungen besteht Bedarf. Dies sind Kriminalitätsphänomene, die nicht notwen- dig in organisierter Form begangen werden. Gleichwohl müssen die Bürger in der Union auch vor nichtorgani- sierter schwerer Kriminalität geschützt werden. Um es daher deutlich zu sagen: Ich sehe es geradezu als ein rechtsstaatliches Gebot an, das Mandat Europols gene- rell auf Fälle schwerwiegender grenzüberschreitender Kriminalität auszuweiten, um auch insoweit eine effek- tive Verbrechensbekämpfung zu ermöglichen. Die Bundesregierung verkennt freilich nicht, dass durch die Ausweitung der Tätigkeit Europols die Sorge wächst, dass Aufgabenerweiterungen ohne eine entspre- chende Kontrolle und rechtsstaatliche Absicherung er- folgen. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Um eines vorab vorab klarzustellen: Europol wird auch zukünftig keine Zwangsmaßnahmen durchführen. Und dort, wo Europol-Bedienstete an gemeinsamen Er- mittlungsgruppen teilnehmen, werden sie keine Immuni- tät genießen. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben sich immer dagegen ausgesprochen, Europol-Be- diensteten, die an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, Immunität zu gewähren. Es ist ein großer Erfolg unserer Bemühungen, dass die Europäische Kom- mission mittlerweile auf diese zentrale Forderung der Mitgliedstaaten eingegangen ist. Im Laufe der Beratungen in den europäischen Gre- mien zum Europol-Ratsbeschluss wurde auch berück- sichtigt, dass der Informationsaustausch strikter daten- schutzrechtlicher Regeln bedarf und eine demokratische Kontrolle Europols durch das Europäische Parlament notwendig ist. Zunächst zur Frage des Datenschutzes: Wo es um den Datenaustausch zwischen Europol und Drittstaaten bzw. Drittstellen geht, wurden hohe Hürden errichtet. Damit ein Datenaustausch mit Drittstaaten und Drittstellen überhaupt möglich ist, müssen folgende Voraussetzun- gen erfüllt sein: Die Staaten bzw. Stellen müssen zu- nächst in eine Liste aufgenommen werden, die vom Rat beschlossen wird. Zuvor muss der Rat hierzu das Euro- päische Parlament anhören. Erst auf der Grundlage eines solchen Listeneintrags kann Europol mit Drittstaaten und Drittstellen Kooperationsabkommen schließen, und erst auf der Grundlage eines solchen Kooperationsab- kommens ist ein Datenaustausch möglich. Damit wurde nach meiner Überzeugung eine Regelung geschaffen, die dem Datenaustausch mit Drittstaaten und Drittstellen eine größtmögliche Transparenz verschafft, ohne opera- tive Belange zu beeinträchtigen. Bei der Frage der Datenverarbeitung durch Europol werden wir im Ratsbeschluss die ganz eindeutige Rege- lung haben, dass Daten, von denen noch nicht klar ist, ob sie für die Aufgabenerfüllung von Europol relevant sind, weder im Informationssystem noch in den Analysear- beitsdateien gespeichert werden dürfen. Auch die Frage, wie lange die Speicherung von Daten erforderlich ist, hat im Entwurf des Ratsbeschlusses Berücksichtigung ge- funden: Analysedateien dürfen danach nicht länger als drei Jahre gespeichert werden. Schließlich wird auch das Recht auf Auskunft im Ratsbeschluss verankert sein. Die Möglichkeit, Aus- kunftsersuche abzulehnen, wird nur bestehen, wenn die Tätigkeit von Europol, nationale Ermittlungen, die öf- fentliche Sicherheit und Ordnung oder Rechte Dritter ge- fährdet würden. Darüber hinaus wird jede Person das Recht haben, die Gemeinsame Kontrollinstanz anzuru- fen, um eine eventuelle Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten überprüfen zu lassen. Für den Fall, dass ge- speicherte Daten nicht korrekt sind oder Daten unrecht- mäßig gespeichert wurden, wird ein Anspruch auf Be- richtigung bzw. Löschung existieren. Ohne dass ich die einzelnen datenschutzrechtlichen Mechanismen noch weiter ausbreiten möchte, lässt sich doch mit Fug und Recht sagen, dass die Balance zwi- schen dem operativ notwendigen Austausch von Infor- mationen und dem Recht des Einzelnen auf Schutz sei- ner persönlichen Daten sehr gut gewahrt ist. Doch lassen Sie mich, bevor ich zum Ende komme, noch einige Worte über die demokratische Kontrolle Eu- ropols verlieren: Wie ich schon vorhin erwähnt hatte, ist das Europäische Parlament bereits eingebunden, wenn darüber zu entscheiden ist, mit welchen Drittstaaten und 16056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 (A) (C) (B) (D) Drittstellen Europol Kooperationsabkommen soll ab- schließen können. Darüber hinaus wurde in den Entwurf des Europol- Ratsbeschlusses eine Bestimmung aufgenommen, wo- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. nach der Europol-Verwaltungsrat innerhalb von vier Jah- ren nach Inkrafttreten des Ratsbeschlusses sowie danach in einem regelmäßigen Rhythmus eine externe Evaluie- rung der Tätigkeit Europols in Auftrag geben muss. Der Evaluierungsbericht muss dann der Kommission, dem Rat sowie dem Europäischen Parlament vorgelegt wer- den. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die operative Stär- kung Europols ist angesichts der aktuellen Herausforde- rungen notwendig. Die gebotenen rechtsstaatlichen Ab- sicherungen und die demokratische Kontrolle Europols wurden dabei berücksichtigt. Wenn daher an die Bundes- regierung die Aufforderung gerichtet werden soll, zur rechtsstaatlichen Verbesserung von Europol beizutragen, so möchte ich dem entgegnen: Bei der Abwägung von operativen Belangen und rechtlichem Schutz haben wir bereits das Optimum erreicht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie die Anträge Für mehr Klimaschutz im Verkehr – Kfz-Steuer auf CO2-Ausstoß umstellen auf Drucksache 16/4431 und Das deutsche Filmerbe sichern auf Drucksache 16/8215 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 2006 – Drucksache 16/3984 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 2007 – Drucksache 16/7394 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Aufstieg durch Bildung – Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung – Drucksache 16/7750 – Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/7393 Nr. A.26 Ratsdokument 13036/07 Drucksache 16/7817 Nr. A.21 Ratsdokument 15616/07 Innenausschuss Drucksache 16/7223 Nr. A.7 Ratsdokument 14094/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.15 Ratsdokument 16611/07 Finanzausschuss Drucksache 16/7817 Nr. A.16 Ratsdokument 15672/07 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7817 Nr. A.31 Ratsdokument 16256/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.7 Ratsdokument 16466/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.8 Ratsdokument 16476/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.3 Ratsdokument 16782/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.4 Ratsdokument 16783/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.5 Ratsdokument 16784/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.6 Ratsdokument 16785/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.30 Ratsdokument 5310/08 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/7393 Nr. A.6 EuB-EP 1573; P6_TA-PROV(2007)0423 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/6389 Nr. I.42 Ratsdokument 11497/07 Drucksache 16/7223 Nr. A.8 Ratsdokument 14110/07 Drucksache 16/7393 Nr. A.17 Ratsdokument 14235/07 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/8135 Nr. A.41 EuB-EP 1630; P6_TA-PROV(2008)0577 152. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. März 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit

    dem heute anstehenden Beschluss dieses Gesetzes brin-
    gen wir eine Debatte zum Abschluss, die nicht immer
    einfach war, mit deren Ergebnis ich aber sehr zufrieden
    bin.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Wir stärken die Pflegeversicherung, die sich bewährt
    und die vieles geleistet hat. Vor Einführung der Pflege-
    versicherung fielen Hunderttausende Menschen, die auf
    Pflege angewiesen waren, in die Sozialhilfe. Heute be-
    wahren die Leistungen der Pflegeversicherung viele vor
    diesem Schicksal.

    Seit 1995 sind über 300 000 neue Arbeitsplätze im
    Bereich der Pflege entstanden. 2,1 Millionen Menschen
    erhalten Leistungen der Pflegeversicherung. Für mehr als
    400 000 Menschen – es sind vor allen Dingen Frauen –
    zahlt die Pflegeversicherung in die Rentenversicherung
    ein. Trotzdem gibt es eine Reihe von Herausforderungen,
    auf die wir uns einstellen müssen.

    Wer sich entschließt, einen Angehörigen zu pflegen,
    braucht dazu seine ganze Kraft und hat keine Zeit, zu
    Hinz und Kunz zu laufen, um die Papiere zusammenzu-
    bekommen. Er wendet viel Kraft und viel Zeit auf, nimmt
    Einschränkungen seines Lebens in Kauf. Lange Wege,
    bürokratische Anträge, Klärung der Zuständigkeit – das
    muss nicht sein. Hier werden wir die Menschen in Zu-
    kunft entlasten.


    (Beifall bei der SPD)


    Mit den Pflegestützpunkten werden vernetzte, wohn-
    ortnahe Beratungsangebote entstehen. Fallmanager und
    Fallmanagerinnen werden den Pflegebedürftigen und ih-
    ren Angehörigen als verlässliche Partner zur Seite ste-
    hen. Sie werden nicht nur beraten, sondern den Pflege-
    fall während des gesamten Verlaufs begleiten: von der
    Entlassung aus dem Krankenhaus über Rehabilitations-
    maßnahmen bis hin zur Pflege zu Hause oder in einer
    stationären Einrichtung. In den Pflegestützpunkten kön-






    (A) (C)



    (B) (D)


    Bundesministerin Ulla Schmidt
    nen auch diejenigen Rat und Unterstützung finden, die
    die deutsche Sprache vielleicht nicht so gut beherrschen,
    die bei der Organisation der Pflege überfordert sind oder
    die ihre Rechte und Ansprüche nicht kennen. Für uns ist
    klar: Sprache, Herkunft und soziale Schicht dürfen kein
    Hindernis sein, seine Rechte als Versicherter wahrzuneh-
    men.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Spieth [DIE LINKE])


    Die Verantwortung für die Einführung der Pflegestütz-
    punkte liegt bei den Ländern. Nun können und müssen
    die Länder zeigen, wie wichtig ihnen eine moderne
    Pflege ist.

    Ich muss gestehen, dass mir bei der Diskussion über
    die Pflegestützpunkte ein Zitat von Schopenhauer einge-
    fallen ist:

    Gute Ideen werden zuerst verlacht, dann bekämpft
    und schließlich kopiert.


    (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Ich bin sicher, dass wir erleben werden, wie sich die
    größten Kritiker der Pflegestützpunkte, wenn sich diese
    erst etabliert haben, zu Vätern und Müttern dieses Ge-
    dankens erklären werden.


    (Beifall bei der SPD)


    Es ist ausdrücklich erwünscht, dass durch die Pflege-
    stützpunkte die vorhandenen Strukturen weiterentwi-
    ckelt werden, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiter und
    die Selbsthilfegruppen eingebunden werden. Ich bin
    froh, dass wir es gemeinsam erreichen konnten, dass die
    Fördermittel für niedrigschwellige Pflege- und Betreu-
    ungsangebote von jetzt 20 Millionen Euro auf 50 Millio-
    nen Euro erhöht werden. Dieses Geld soll eingesetzt
    werden, um das bürgerschaftliche Engagement und das
    Engagement der Selbsthilfe im Bereich der Pflege zu
    fördern und damit die Pflege zu stärken.


    (Beifall bei der SPD)


    Nehmen Angehörige beruflich eine Auszeit, um zu
    pflegen, werden für sechs Monate Sozialbeiträge über-
    nommen. Außerdem können sich Angehörige, wenn je-
    mand in ihrer Familie zum Pflegefall wird, für zehn Tage
    freistellen lassen, um kurzfristig die nötigsten Dinge zu
    organisieren. Damit stärken wir die Pflege in der Fami-
    lie.

    Die Leistungen der Pflegeversicherung werden
    schrittweise erhöht und ab 2015 systematisch an die Preis-
    entwicklung angepasst. Ein Aspekt ist mir dabei beson-
    ders wichtig: Der Betreuungsbedarf von demenzkranken,
    psychisch kranken und geistig behinderten Menschen
    wird erstmals als Leistung anerkannt.


    (Beifall bei der SPD)


    Demenziell erkrankte und psychisch kranke Pflegebe-
    dürftige erhalten künftig einen monatlichen Betrag von
    100 oder 200 Euro bei häuslicher Pflege – auch dann,
    wenn sie keine Pflegestufe haben –, um damit zusätzli-
    che Hilfen finanzieren zu können.

    Ich bin sehr froh, dass wir auch in der stationären
    Versorgung dazu eine praktikable Lösung gefunden ha-
    ben. Eine Erhöhung der Leistungen alleine würde zwar
    die Sozialhilfe entlasten, aber sie hätte nicht bewirkt,
    dass mehr Pflegekräfte für die Betreuung zur Verfügung
    stehen. Deshalb gehen wir mit der Pflegereform einen
    völlig neuen Weg: Erstmals werden durch die Pflegever-
    sicherung zusätzliche Betreuungsassistenten in den sta-
    tionären Einrichtungen für Menschen mit erhöhtem Be-
    treuungsaufwand finanziert. Das hilft diesen Menschen
    direkt, weil die Angebote ausgeweitet werden und sie
    besser aktiviert werden können. Es entlastet aber auch
    die Altenpflegerinnen und Altenpfleger, die tagtäglich
    unter sehr starker Verdichtung der Aufgaben ihre Arbeit
    in den Einrichtungen verrichten müssen, und gibt ihnen
    Zeit, das zu tun, wofür sie diesen Beruf gewählt haben,
    nämlich den von ihnen betreuten Menschen Zuwendung
    zu geben.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Wir stärken die häusliche Pflege und fördern alterna-
    tive Wohnformen. Pflegebedürftige können in Zukunft
    in Wohn- und Lebensgemeinschaften und auch dann,
    wenn sie im selben Haus oder in der Nachbarschaft woh-
    nen, ihre Leistungen bündeln und Pflegeangebote gemein-
    sam nutzen. Das bedeutet Zeitgewinn, und Zeitgewinn
    bedeutet Zuwendung. Davon profitieren die Pflegebe-
    dürftigen und die Pflegenden gleichermaßen.

    Ich habe großen Respekt vor der Arbeit, die Frauen
    und Männer in Pflegeheimen leisten. Mehr als 90 Pro-
    zent von ihnen leisten gute und aufopferungsvolle Ar-
    beit. Wenn etwas schiefläuft, dann liegt das in der Regel
    nicht an den Personen selber, sondern daran, wie eine
    Einrichtung organisiert und geführt ist.

    Wir wollen die Missstände auf ein Minimum reduzie-
    ren. Niemand kann garantieren, dass es keine Missstände
    gibt, aber wir wollen dagegen angehen. Die Qualitäts-
    prüfungen in den Pflegeeinrichtungen werden künftig
    jährlich und in der Regel unangemeldet stattfinden. Was
    dabei zählt, ist die Qualität der Ergebnisse. Entscheidend
    für die zukünftige Qualitätsentwicklung ist die Transpa-
    renz der Pflegeberichte. Pflegebedürftige und ihre Ange-
    hörigen können sich in Zukunft verlässlich darüber in-
    formieren, ob ein Heim etwas taugt, zum Beispiel durch
    die Einführung eines Ampel- oder Sternesystems und
    dadurch, dass wir alle Einrichtungen – ob ambulant oder
    stationär – dazu verpflichten, die Prüfberichte in ver-
    ständlicher Form öffentlich zugänglich zu machen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    So können schwarze Schafe schneller gefunden werden.
    Die Menschen können dann schlechte Einrichtungen
    oder Pflegedienste meiden. Das ist, glaube ich, der beste
    Weg, um diejenigen zu unterstützen, die tagtäglich für
    die Verbesserung der Qualität kämpfen.

    Jedes schwarze Schaf ist eines zu viel. Dagegen müs-
    sen wir angehen. Aber wir sollten nicht vergessen, dass
    die allermeisten Pflegerinnen und Pfleger in den Einrich-






    (A) (C)



    (B) (D)


    Bundesministerin Ulla Schmidt
    tungen eine großartige und verantwortungsvolle Arbeit
    leisten.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Deshalb ist die Gesellschaft ihnen zu Dank und Aner-
    kennung verpflichtet. Ich glaube, ich spreche im Namen
    des gesamten Hauses, wenn ich diesen Menschen, die
    rund um die Uhr unermüdlich ihre Arbeit leisten, einen
    herzlichen Dank ausspreche.


    (Beifall im ganzen Hause)


    Ich will nicht verschweigen, dass ich es gerne gese-
    hen hätte, wenn die private Pflegeversicherung ihren
    Beitrag zur Finanzreform geleistet hätte.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Das bleibt für mich erst einmal unbefriedigend. Den-
    noch: Nennen Sie mir eine andere Reform in dieser Le-
    gislaturperiode, die so konkrete und spürbare Erleichte-
    rungen für die Menschen enthält, oder eine Reform, die
    Leistungsverbesserungen von insgesamt mehr als
    15 Prozent mit sich bringt!


    (Zurufe von der FDP: Keine!)


    Das Gesetz, das wir heute verabschieden, ist ein Er-
    folg für die Menschen in unserem Land, die Pflegebe-
    dürftigen, die Angehörigen und die Ehrenamtlichen so-
    wie für die Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen.
    Für uns ist wichtig, dass wir auch in der Pflegeversiche-
    rung auf dem Weg der solidarischen Absicherung der
    großen Lebensrisiken bleiben. Das tut der Gesellschaft
    und ihrem Zusammenhalt gut.

    Ich bedanke mich bei allen, die an den Diskussionen
    und Anhörungen in den Ausschüssen teilgenommen und
    daran mitgewirkt haben: bei den Koalitionsfraktionen,
    den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie insbeson-
    dere beim Kollegen Seehofer und der Kollegin von der
    Leyen, die an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs betei-
    ligt waren.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Nächster Redner ist der Kollege Heinz Lanfermann

für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Lanfermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    ren! Das Lob für alle, die in der Pflege tätig sind, können
    wir sehr wohl mittragen. Das sage ich für die FDP-Frak-
    tion ausdrücklich.


    (Beifall bei der FDP)


    Gleichwohl steht heute nicht die grundlegende oder so-
    gar die große Pflegereform zur Abstimmung, die die Ko-
    alition vor zweieinhalb Jahren vollmundig angekündigt
    hat, sondern nur die wenigen Punkte, auf die sich Union
    und SPD als kleinster gemeinsamer Nenner mit Mühe
    und Not einigen konnten.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie so oft!)


    Da mag sich die Gesundheitsministerin noch so viel
    Mühe geben, jede Leistungsänderung großzureden und
    jede Beitragserhöhung kleinzureden, da mag sich gleich
    eine ganze Reihe von Koalitionsrednern bemühen, jedes
    kleinste Detail als weltbewegenden Fortschritt zu ver-
    künden, die schlichte Wahrheit, der unumstößliche Fakt
    ist: Die von der Großen Koalition versprochene Reform
    ist in ihrem allerwichtigsten Punkt gescheitert. Die drin-
    gend notwendige Finanzreform findet nicht statt.


    (Beifall bei der FDP)


    Die Koalition hat es nicht geschafft. Sie hat genau ge-
    nommen vor sich selbst kapituliert. Noch schlimmer: Sie
    hat, die Kanzlerin vorneweg, ein Versprechen gebro-
    chen. Am 7. Juli 2006 versprach Frau Merkel in der
    Bild-Zeitung:

    Wir werden die Pflegeversicherung im nächsten
    Jahr reformieren, aber Beitragserhöhungen stehen
    nicht auf der Tagessordnung.

    Das sieht heute anders aus. Wie sagt Frau Merkel immer:
    Versprochen, gebrochen.


    (Beifall bei der FDP)


    Der Pflegeversicherungsbeitrag wird ab dem 1. Juli
    2008 von 1,7 auf 1,95 Prozent, für Kinderlose sogar von
    1,95 auf 2,2 Prozent erhöht. Beim durchschnittlichen Ar-
    beitnehmereinkommen in Deutschland von gut 27 000
    Euro sind das 34 Euro im Jahr. Von wegen, es koste im-
    mer nur so viel wie eine Tasse Kaffee, Frau Schmidt!


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir wissen ja nicht, mit wem Frau Schmidt Kaffee trinkt!)


    Auch die Arbeitgeber müssen 34 Euro drauflegen. Das
    ist nach dem „Kinderlosenstrafbeitrag“ und dem zusätz-
    lichen dreizehnten Beitrag im Jahre 2006 schon die dritte
    Beitragserhöhung innerhalb von drei Jahren.


    (Beifall bei Abgeordneten der FDP)


    Es gibt noch ein weiteres gebrochenes Versprechen.
    Die jungen Abgeordneten der Unionsfraktion haben ge-
    gen ihre Überzeugung der vermurksten Gesundheitsre-
    form nur zugestimmt, weil ihnen von ihrem Fraktions-
    vorsitzenden Herrn Kauder versprochen wurde, die
    Union werde nur dann eine Pflegereform mittragen,
    wenn zumindest ein Einstieg in eine Kapitaldeckung
    stattfindet. Heute aber soll ein Gesetz verabschiedet wer-
    den, mit dem das nicht stattfindet, mit dem sogar neue fi-
    nanzielle Lasten aufgebaut und zulasten der jüngeren
    Generationen in die Zukunft verschoben werden. Nach
    dem Motto „Augen zu und durch“ und der sehr wackeli-
    gen Aussage, nun habe man Geld für die nächsten fünf,
    sechs Jahre, lässt man das Wichtigste liegen. So bleibt es
    beim Umlageverfahren, und so werden in der Zukunft
    massive Beitragssatzerhöhungen und/oder empfindliche
    Leistungskürzungen – je nach Wahl, wahrscheinlich bei-
    des – schon aufgrund des demografischen Wandels un-
    vermeidbar sein.






    (A) (C)



    (B) (D)


    Heinz Lanfermann
    Wir alle wissen es, und die Bürger sprechen uns da-
    rauf an: Bis 2050 gibt es dreimal so viele Pflegebedürf-
    tige, und die Zahl der Beitragszahler geht um ein Drittel
    zurück. Man kann das hochrechnen: Das bedeutet min-
    destens eine Verdopplung des Beitragssatzes auf über
    4 Prozent, wahrscheinlich eher auf über 5 oder 6 Prozent.
    Das Forschungszentrum Generationenverträge der Uni
    Freiburg hat ausgerechnet, was die junge Generation je-
    der Tag kostet,


    (Elke Ferner [SPD]: Von welchen Versicherungen werden die denn gesponsert?)


    der vergeht, ohne dass die notwendige Umstellung vor-
    genommen wird: 29 Millionen Euro pro Tag, also – das
    ist leicht nachzurechnen – über 10 Milliarden Euro pro
    Jahr. Wenn wir jetzt weitere zwei, drei Jahre brauchen,
    bis wir diese Umstellung mit einer neuen, besseren Re-
    gierung vornehmen können, dann sind es über 30 Mil-
    liarden Euro, Frau Schmidt, die in Ihrer Bilanz zulasten
    der jungen Generation stehen.


    (Beifall bei der FDP)


    Die FDP will einen Umstieg in eine kapitalgedeckte
    Versicherung, bei der die Jungen ansparen können, damit
    sie im Alter als Generation für ihre eigenen Kosten auf-
    kommen. Nur so entgeht man der demografischen Falle.


    (Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Wie hoch wäre dann der Beitrag?)


    Meine Damen und Herren, die Regierung und die sie
    tragenden Fraktionen haben sehr viel Redezeit, die
    Opposition hat sehr wenig. Daher verweise ich auf den
    Antrag der FDP-Fraktion „Für eine zukunftsfest und ge-
    nerationengerecht finanzierte, die Selbstbestimmung
    stärkende, transparente und unbürokratische Pflege“ auf
    Drucksache 16/7491, der alle unsere Vorschläge zur Zu-
    kunft der Pflege enthält. Ebenso sehr zur Lektüre zu
    empfehlen ist unser Antrag „Entbürokratisierung der
    Pflege vorantreiben – Qualität und Transparenz der sta-
    tionären Pflege erhöhen“, Drucksache 16/672. Wenn
    man diesem Antrag folgte, Frau Schmidt, behöbe man
    viele Missstände. Man würde mehr Transparenz schaf-
    fen, für weniger Bürokratie sorgen und den Pflegenden,
    die zum Teil 30 Prozent, oft sogar mehr ihrer Zeit für
    Bürokratie verbrauchen, die Gelegenheit geben, diese
    Zeit für die Zuwendung am Pflegebett einzusetzen.


    (Beifall bei der FDP)


    Frau Schmidt hat wieder einmal viel zu den Pflege-
    stützpunkten gesprochen. Das ist ein etwas martiali-
    scher Begriff; ich glaube, es ist so eine Art Basislager für
    die Eroberung der Pflege von Staats wegen.


    (Beifall bei der FDP – Lachen bei der SPD)


    Sie sind überflüssig, schädlich und teuer. Was für die
    Gesundheitsreform der Gesundheitsfonds ist, sind für
    die Pflegereform die Pflegestützpunkte.


    (Beifall bei der FDP)


    Besonders perfide ist, was Frau Schmidt mit den be-
    stehenden Angeboten vorhat. Unter den süßen Klängen
    der Melodie „Allen wird geholfen, alles aus einer Hand,
    alle sind eingeladen, alle können mitmachen, bestehende
    Strukturen werden einbezogen“ wird in Wirklichkeit mit
    berechnender Kälte allen, die schon in der Pflegebera-
    tung tätig sind, nach und nach nur die Alternative ange-
    boten:


    (Elke Ferner [SPD]: Das ist der größte Schwachsinn, den ich je gehört habe!)


    Mach mit, und zwar unter unserer Aufsicht und Leitung,
    oder sieh zu, wo du bleibst, wenn wir hier eine eigene,
    alles abdeckende Struktur aufbauen.


    (Elke Ferner [SPD]: Manchmal hilft Lesen, Herr Lanfermann!)


    Tatsache ist, dass die Pflegestützpunkte sehr umstrit-
    ten waren und dass die Unionsfraktion sie nie gewollt
    hat. Es war nicht schön für Sie, dass Frau von der Leyen
    und Herr Seehofer dieser Sache erst einmal zugestimmt
    haben, auch wenn sie hinterher leichte Absetzbewegun-
    gen gemacht haben. Es gab eine Anhörung dazu hier im
    Bundestag; die allermeisten Experten und Betroffenen,
    bis auf ganz wenige Ausnahmen, haben gesagt: Das
    taugt nichts. Wir sind gegen die Pflegestützpunkte. Wir
    wollen sie nicht; sie sind wirklich schlecht. – Nur im Ge-
    sundheitsministerium und in der SPD-Fraktion haben es
    einige mit bemerkenswerter Autosuggestion geschafft,
    das Ergebnis dieser Anhörung umzudeuten.


    (Beifall bei der FDP – Lachen bei der SPD – Elke Ferner [SPD]: Die Länder 16 : 0 und die Bundesregierung!)


    Herr Zöller hat diese Vorgehensweise in der Welt vom
    21. Januar 2008 – das muss ich heute hier zitieren – ge-
    schildert:

    Das, was Frau Schmidt macht, hat mit kollegialer
    Zusammenarbeit nichts mehr zu tun. Sie trickst und
    täuscht, was das Zeug hält. Beispiel Pflegereform:
    Frau Schmidt weiß, dass wir die Pflegestützpunkte
    ablehnen, die ihr Gesetzentwurf vorsieht. Trotzdem
    schreibt sie in den Pflegebericht der Bundesregie-
    rung: Pflegestützpunkte werden begrüßt. Und dann
    veranlasst ihr Ministerium noch vor dem Kabinetts-
    entscheid eine Pressemeldung, in der steht, dass das
    Kabinett Pflegestützpunkte begrüßt.

    Vielleicht sollten Sie sich darüber noch einmal unterhal-
    ten.

    Ich meine, die Union hat sich hier über den Tisch zie-
    hen lassen. Sie glaubt, weil die Anschubfinanzierung di-
    vidiert durch die Summe pro Einheit 1 200 beträgt, es
    gäbe nur 1 200 Pflegestützpunkte. Sie waren in den Ver-
    handlungen schon einmal weiter und wollten nur ein
    paar Versuchsstützpunkte pro Land zugestehen; das ist
    aber Vergangenheit. Nach einer Tickermeldung vom
    7. März 2008 sagt Frau Schmidt, es werden wohl 2 500
    bis 3 000.


    (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Aha!)


    Das ist ja auch ganz einfach. Die Anschubfinanzierung
    macht sowieso nur Peanuts aus gegenüber den Folgekos-
    ten, die über die Jahre entstehen und von den Pflegekas-
    sen, also den Beitragszahlern, den Kommunen und den






    (A) (C)



    (B) (D)


    Heinz Lanfermann
    Ländern gezahlt werden. Was Sie da erreicht haben,
    bringt nicht viel.


    (Beifall bei der FDP)


    Dass Sie die Flasche Salzsäure nicht trinken wollten,
    kann ich verstehen; aber eine halbe Flasche macht Sie
    auch nicht glücklich.


    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP)


    Es ist aber noch schlimmer. Niemand weiß, was kom-
    men soll. Was ist eigentlich ein Pflegestützpunkt? Wie
    sieht er aus? Wer und wie viele Personen sitzen da, und
    von wem wird das Ganze bezahlt?


    (Elke Ferner [SPD]: Lesen hilft, Herr Lanfermann!)


    Ist das öffentlich-rechtliches Kaffeekochen? Was soll
    das sein? Nirgendwo steht etwas dazu, weder im Gesetz-
    entwurf noch in der Begründung. Auf welchen Struktu-
    ren in den Ländern soll aufgebaut werden? Hier soll ver-
    netzt, aufgebaut und koordiniert werden. Ich habe die
    Ministerin zweimal angeschrieben und gefragt: Welche
    Institutionen gibt es in den Ländern, auf denen man auf-
    baut? Wann gibt man noch etwas hinzu? – Ich habe
    zweimal eine höchst lapidare Antwort von Frau Caspers-
    Merk bekommen.


    (Daniel Bahr [Münster] [FDP]: Sie haben doch wohl nichts anderes erwartet!)


    Darin steht nichts zu den Inhalten. Sie wissen es auch
    nicht.

    Natürlich wird es Länder geben, die Pflegestütz-
    punkte einrichten. Man muss nur ein anderes Schild an
    einer Institution anbringen, um in den Genuss der An-
    schubfinanzierung zu kommen; das ist ganz einfach. Das
    gibt das Gesetz her. Dadurch, dass Sie dies den Ländern
    übertragen, geben Sie sogar die Kontrolle aus der Hand.
    Das wird nicht zu Ihrem Vorteil, sondern zu Ihrem Nach-
    teil sein. Sie werden es erleben.


    (Beifall bei der FDP)


    Sie haben gesagt, dass die Pflegestützpunkte
    800 Millionen Euro kosten. 290 Millionen Euro sind für
    Pflegeberater vorgesehen. Wo steht denn, dass es so
    viele Pflegeberater gibt? Außerdem ist zu lesen, dass für
    je 25 Menschen in den Heimen eine Kraft bezahlt werde,
    die die aufwendige Betreuung von Altersverwirrten und
    psychisch Kranken in die Hand nimmt.