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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/151 b) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausweitung und Stär- kung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksache 16/8489) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 23, 45 und 93) (Drucksache 16/8488) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich, Dr. Hakki Keskin, weiterer Abgeordneter und der Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Hermann Gröhe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15837 A 15837 A 15850 D 15851 C 15852 B 15852 C 15852 D 15853 D 15855 A 15856 A 15856 B 15856 C Deutscher B Stenografisc 151. Si Berlin, Donnerstag, I n h a Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Wolfgang Wieland . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 14 . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 (Drucksache 16/8300) . . . . . . . . . . . . . . . . 15835 A 15835 B 15836 B 15836 B 15836 D Fraktion DIE LINKE: Intransparenz beenden – Eine lesbare Fassung des Reformvertrags schaffen (Drucksache 16/7446) . . . . . . . . . . . . . . . . 15837 B undestag her Bericht tzung den 13. März 2008 l t : Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15837 D 15838 B 15839 D 15841 C 15843 B 15844 B 15846 A 15847 B 15848 B 15849 C Tagesordnungspunkt 4: a) – Zweite und dritte Beratung des vo der Bundesregierung eingebrachte n n II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 Entwurfs eines Sechzehnten Geset- zes zur Änderung des Wehrsold- gesetzes (16. WSGÄndG) (Drucksachen 16/8188, 16/8470) . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/8471) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Unverzügliche Erhöhung des Wehrsoldes (Drucksache 16/5970) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Siebert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Maik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: a) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Hans-Peter Uhl, Kristina Köhler (Wiesbaden), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gabriele Fograscher, Klaus Uwe Benneter, Dr. Michael Bürsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbot des Vereins „Collegium Humanum“ sowie des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ prüfen und bestehende Gemeinnützigkeit aberken- nen (Drucksache 16/8497) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Naumann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Ausweitung der Inlandseinsätze der Bundeswehr (Drucksache 16/6036) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Chancen der Charta der Vielfalt nut- zen (Drucksache 16/8502) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15857 C 15857 D 15857 D 15858 A 15858 D 15859 D 15861 B 15862 B 15863 B 15864 C 15864 D 15866 A 15866 B 15866 B Tagesordnungspunkt 30: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hopfengesetzes (Drucksachen 16/8153, 16/8397) . . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Entschlie- ßung vom 8. Juli 2005 zur Änderung des Übereinkommens vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial (Drucksachen 16/8151, 16/8486) . . . . . . . c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 8. September 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseiti- gen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 16/8251, 16/8520) . . . . . . . d) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 1. August 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Madagaskar über die gegen- seitige Förderung und den gegenseiti- gen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 16/8252, 16/8520) . . . . . . . e) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guinea über die gegenseitige Förderung und den gegen- seitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 16/8253, 16/8520) . . . . . . . f) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 5. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bahrain über die Förde- rung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 16/8254, 16/8520) . . . . . . . g) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 30. Mai 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital- anlagen (Drucksachen 16/8255, 16/8520) . . . . . . . 15866 C 15866 D 15867 A 15867 B 15867 B 15867 C 15867 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 III h) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädli- cher Bewuchsschutzsysteme auf Schif- fen (AFS-Gesetz) (Drucksachen 16/8154, 16/8503) . . . . . . . i) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Sylvia Kotting-Uhl, Rainder Steenblock, Nicole Maisch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Antifoulingab- kommen unverzüglich ratifizieren (Drucksachen 16/5777, 16/8498) . . . . . . . j)–q) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379 und 380 zu Peti- tionen (Drucksachen 16/8385, 16/8386, 16/8387, 16/8388, 16/8389, 16/8390, 16/8391, 16/8392) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: a)–i) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 381, 382, 383, 384, 385. 386, 387, 388 und 389 zu Petitionen (Drucksachen 16/8505, 16/8506, 16/8507, 16/8508, 16/8509, 16/8510, 16/8511, 16/8512, 16/8513) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Verbraucher- politischen Bericht vorlegen (Drucksache 16/8499) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Moderne Ver- braucherpolitik fortführen und weiter- entwickeln (Drucksachen 16/684, 16/8398) . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uda Carmen Freia Heller (CDU/CSU) . . . . . 15867 D 15868 B 15868 C 15869 A 15870 A 15870 A 15870 B 15871 C Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Walter Riester, Dr. Sascha Raabe, Gabriele Groneberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklungs- und Schwellenländer verstärkt beim Auf- bau und bei Reformen von sozialen Siche- rungssystemen unterstützen und soziale Sicherung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit implemen- tieren (Drucksachen 16/7747, 16/8484) . . . . . . . . . . Walter Riester (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das deut- sche Filmerbe sichern (Drucksache 16/8504) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15873 A 15874 A 15874 C 15876 A 15877 B 15879 A 15879 C 15881 B 15881 C 15883 B 15883 D 15884 D 15886 C 15887 C 15887 D 15888 C 15889 B 15890 B 15891 D 15892 C 15893 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer Brüderle, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ent- lastung von Vorstand und Aufsichtsrat der IKB Deutsche Industriebank AG durch Nutzung der Stimmrechte der KfW Kredit- anstalt für Wiederaufbau verhindern (Drucksache 16/8493) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Antrag der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Peter Bleser, Julia Klöckner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Rainer Wend, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicheres Spielzeug für unsere Kinder (Drucksache 16/8496) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: EU-Spielzeug- richtlinie modernisieren und Verbrau- cherschutz ausbauen (Drucksache 16/7837) . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Haus- haltsausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Privatisierungs- folgen seriös bilanzieren – Privatisierungen aussetzen (Drucksachen 16/3914 , 16/5565) . . . . . . . . . 15894 A 15894 B 15895 D 15896 D 15897 B 15898 A 15898 C 15899 C 15900 C 15900 C 15900 D 15901 D 15902 D 15904 A 15904 C 15905 C 15906 B 15907 B Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz) (Drucksachen 16/8307, 16/8523) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/8521) . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) (SPD) . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beschäftigungspotenziale bei den Dienst- leistungen (Drucksachen 16/4817, 16/6746) . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Hans-Joachim Fuchtel, Eckart von Klaeden, Norbert Barthle, weiterer Abgeord- 15907 C 15908 C 15909 C 15910 B 15911 A 15911 D 15913 A 15913 A 15914 A 15914 B 15914 B 15915 D 15916 C 15918 B 15919 C 15920 C 15920 D 15921 D 15923 C 15924 B 15926 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 V neter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Monika Griefahn, Lothar Mark, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erneuerbare Energien, wie Solarenergie, Geothermie, Wind- und Wasserkraft, für die Energie- versorgung deutscher Einrichtungen im Ausland einsetzen – für Klimaschutz und Nachhaltigkeit (Drucksachen 16/7489, 16/7910) . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Gudrun Kopp, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geset- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 16/8405) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mehr Dynamik und mehr Wettbewerb für die deutsche Volkswirtschaft – Entflechtungsrege- lung in das Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen und europäisches Recht integrieren (Drucksachen 16/4065, 16/5946) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren (Drucksache 16/8384) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Katja Kipping, Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Innovative Arbeitsförderung ermöglichen – Projektförderung nach § 10 SGB III zulassen (Drucksachen 16/3889, 16/5167) . . . . . . . . . . 15927 C 15927 D 15928 B 15930 B 15932 A 15932 D 15934 A 15934 A 15934 C 15934 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Lokale Entschei- dungsspielräume und passgenaue Hilfen für Arbeitssuchende sichern (Drucksache 16/8524) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abge- ordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einfuhrverbot für den gentechnisch verän- derten Mais MON810 anordnen und den Verkauf von MON810-Saatgut stoppen (Drucksachen 16/7835, 16/8399) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Mahnungen des Sachverstän- digenrates ernst nehmen – Mehr Freiheit wagen (Drucksachen 16/7112, 16/8263) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans- Kurt Hill, Dr. Barbara Höll, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Eon-Netz in die öffentliche Hand über- nehmen (Drucksache 16/8494) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Markus Kurth, Cornelia Behm, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erwerbsarmut verhindern – Einkommen stärken – Wohngeld jetzt ver- bessern (Drucksache 16/8053) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion 15934 D 15935 A 15935 B 15935 C 15935 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 der FDP: Medizinische Versorgung der Bundeswehr an die Einsatzrealitäten anpassen – Kompetenzzentrum für posttraumatische Belastungsstörungen einrichten (Drucksache 16/7176) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Inge Höger, Monika Knoche, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Adäquate Behandlungs- und Betreuungskapazitäten für an post- traumatischen Belastungsstörungen erkrankte Angehörige der Bundeswehr (Drucksache 16/8383) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Keine EU-Exportsubventionen für Schweinefleisch in Entwicklungsländer (Drucksache 16/8404) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Ent- wicklungs- und Schwellenländer verstärkt beim Aufbau und bei Reformen von sozialen Sicherungssystemen unterstützen und soziale Sicherung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit implementie- ren (Tagesordnungspunkt 6) Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen – Antrag: Mehr Dynamik und mehr Wettbe- werb für die deutsche Volkswirtschaft – Entflechtungsregelung in das Gesetz ge- gen Wettbewerbsbeschränkungen und europäisches Recht integrieren (Tagesordnungspunkt 8 a und b) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 15935 D 15936 A 15936 B 15936 C 15937 A 15937 D 15938 C 15939 D Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgs- honoraren (Tagesordnungspunkt 15) Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Innovative Arbeitsförderung ermöglichen – Projektförderung nach § 10 SGB III zulas- sen – Lokale Entscheidungsspielräume und passgenaue Hilfen für Arbeitsuchende si- chern (Tagesordnungspunkt 16 und Zusatztagesord- nungspunkt 5) Peter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Einfuhrverbot für den gentechnisch veränder- ten Mais MON810 anordnen und den Verkauf von MON810-Saatgut stoppen (Tagesord- nungspunkt 17) Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15941 B 15943 A 15943 C 15944 B 15945 A 15946 B 15947 B 15947 D 15948 C 15949 C 15951 A 15952 A 15952 C 15953 B 15954 A 15954 D 15955 D 15956 D 15957 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 VII Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Mahnungen des Sachverständigenrates ernst nehmen – Mehr Freiheit wagen (Tagesord- nungspunkt 18) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Medizinische Versorgung der Bundeswehr an die Einsatzrealitäten anpassen – Kom- petenzzentrum für posttraumatische Be- lastungsstörungen einrichten – Adäquate Behandlungs- und Betreuungs- kapazitäten für an posttraumatischen Be- lastungsstörungen erkrankte Angehörige der Bundeswehr (Tagesordnungspunkt 21 a und b) Monika Brüning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15958 D 15959 C 15959 D 15960 C 15961 B 15971 C Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Eon-Netz in die öffentliche Hand übernehmen (Tagesordnungspunkt 19) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Erwerbsarmut verhindern – Ein- kommen stärken – Wohngeld jetzt verbessern (Tagesordnungspunkt 20) Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15962 A 15963 D 15965 A 15965 D 15966 C 15967 B 15968 B 15969 B 15970 B 15970 D Petra Heß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Keine EU-Exportsubventionen für Schweinefleisch in Entwicklungsländer (Tagesordnungspunkt 22) Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15972 B 15973 D 15974 D 15975 B 15976 D 15978 A 15979 A 15979 D 15981 A 15981 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15835 (A) (C) (B) (D) 151. Si Berlin, Donnerstag, Beginn: 1
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    2) Anlage 11 überweisen. – Damit sind Sie wiederum einverstanden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15937 (A) (C) (B) (D) absicherung einzuführen. Ich kann mir aber ehrlich ge- Schultz (Everswinkel), SPD 13.03.2008 ganz zu schweigen. Ihr Antrag gibt darauf überhaupt keine Antworten. Die Forderungen, die Sie erheben, sindReinhard sagt nicht vorstellen, wie das im derzeitigen Kongo, Guinea, Niger, Burkina, Tschad, Sudan und vielen ande- ren funktionieren soll. Das sind Gesellschaften, in denen es am Solidargedanken noch fehlt, von den Finanzen Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 13.03.2008 Anlage 1 Liste der entschuldi Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ackermann, Jens FDP 13.03.2008 Bülow, Marco SPD 13.03.2008 Caspers-Merk, Marion SPD 13.03.2008 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 13.03.2008* Dreibus, Werner DIE LINKE 13.03.2008 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 13.03.2008 Golze, Diana DIE LINKE 13.03.2008 Groneberg, Gabriele SPD 13.03.2008 Großmann, Achim SPD 13.03.2008 Günther (Plauen), Joachim FDP 13.03.2008 Hintze, Peter CDU/CSU 13.03.2008 Hochbaum, Robert CDU/CSU 13.03.2008 Dr. Lauterbach, Karl SPD 13.03.2008 Lintner, Eduard CDU/CSU 13.03.2008* Nitzsche, Henry fraktionslos 13.03.2008 Paula, Heinz SPD 13.03.2008 Pflug, Johannes SPD 13.03.2008 Piltz, Gisela FDP 13.03.2008 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.03.2008 Raidel, Hans CDU/CSU 13.03.2008 Roth (Esslingen), Karin SPD 13.03.2008 Schily, Otto SPD 13.03.2008 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 13.03.2008 Anlagen zum Stenografischen Bericht gten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Entwicklungs- und Schwellenländer verstärkt beim Aufbau und bei Reformen von sozialen Sicherungssystemen unterstützen und soziale Sicherung als Schwerpunkt der deut- schen Entwicklungszusammenarbeit implemen- tieren (Tagesordnungspunkt 6) Dr. Karl Addicks (FDP): Bei der Abstimmung über den Antrag der Koalition werden wir uns heute der Stimme enthalten. Mehr ist nicht drin, wir wollen damit auch nur signalisieren, dass wir die Aufgabe erkannt ha- ben, aber Ihrem Antrag nicht folgen mögen. Dieser An- trag enthält viel Wunschdenken, viele richtige Erkennt- nisse, aber so gut wie keine Folgerungen, wie es denn nun wirklich gehen soll. Immerhin haben Sie, Herr Riester, in Ihrer letzten Rede dazu keinen Zweifel offen gelassen über die Riesigkeit der Aufgabe, eine Aufgabe, die nach Ihren Worten das bisherige Verständnis von Entwicklungspolitik überschreitet. Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Aber dennoch muss ja irgendwann ir- gendwie angefangen werden. Damit wir uns da richtig verstehen: Ich spreche hier nicht von den Schwellenländern, in denen zum Teil ein- fache Systeme der sozialen Sicherung, wenn auch nur für erlauchte Kreise, bereits existieren. Ich spreche hier und heute von der Riesenaufgabe, in den afrikanischen Subsahara-Entwicklungsländern eine existenzielle Basis- Steinbach, Erika CDU/CSU 13.03.2008 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 13.03.2008 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 13.03.2008* Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 15938 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) nichts als Allgemeinplätze, da kann man sich anschlie- ßen. Haben Sie denn mal eine Anhaltszahl, was es kosten würde, zum Beispiel im Niger mit 13 Millionen Einwoh- nern und einem Haushaltsvolumen von circa 700 Millio- nen Dollar eine Minimalabsicherung einzuführen? Und mit welchen Leistungen? Sie schreiben in Ihrem Antrag, es sei bisher in der Entwicklungszusammenarbeit zu viel Wert auf die wirt- schaftliche Entwicklung dieser Länder gelegt worden. Also, ich möchte davor warnen, nun die wirtschaftliche Entwicklung zugunsten der sozialen Systeme zu dros- seln. Die ist doch meistens sowieso schon zu gering. Und die wollen Sie noch weiter zurückfahren? Das wäre ein ganz großer Fehler. Im Grunde kann der Aufbau von Solidarsystemen einzig und allein synchron erfolgen wie alle anderen Fördermaßnahmen auch, dann wird ein Schuh draus. Wobei natürlich eine stärkere Wirtschafts- entwicklung am ehesten eine Finanzierung von einfa- chen Sozialsystemen ermöglichen wird. Mit dieser Erkenntnis stehen wir auch nicht allein, das sehen andere genauso wie wir, zum Beispiel die UN. Ausgehend von kleinsten Ansätzen muss der Aufbau dieser Systeme mit der Wirtschaftsentwicklung Hand in Hand gehen. Und damit muss tatsächlich bald angefan- gen werden. Die Aufgabe wird durch Zuwarten nicht kleiner, sondern größer. Aids, Malaria, Tuberkulose und die anderen Epidemien warten nicht, bis da etwas pas- siert ist. Wir werden in den nächsten Jahren, wenn wir unsere ODA-Quote erfüllen wollen, einen kräftigen Aufwuchs an Mitteln haben, aber auch der wird nur ein Tropfen auf den heißen Stein gegenüber der immensen Größe der Aufgabe sein. Wenn Sie davon 60 Prozent Budgethilfe vergeben wollen, dann, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen, wird für eine existenzielle Solidarabsicherung kaum mehr was übrig bleiben. Aber wir wollen jetzt nicht schon wieder über Budgethilfe streiten. Ich gebe das nur zu bedenken. Und wie soll das gehen mit dem informellen Sektor, der in manchen Ländern 80 oder sogar 90 Prozent der Wirtschaft ausmacht? Wie soll denn ein soziales Siche- rungssystem aufgebaut werden in Ländern, wo der größte Teil der Bevölkerung nicht einmal einen Geburts- schein oder Ausweispapiere oder irgendeine sonstige Legitimation hat? Soll das zuerst nur für Arbeitsplatzinhaber gelten oder von Anfang an auch für den informellen Sektor? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das für alle gleichzeitig machbar ist. Auf der anderen Seite könnte auch niemand ausgeschlossen werden. Dass man da das deutsche System nicht einfach über- tragen kann, das ergibt sich eigentlich von selbst. Aber die Kollegin Pfeiffer hielt unser System in ihrer letzten Rede noch für einen Exportschlager. Also, da habe ich so meine Bedenken. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – Antrag: Mehr Dynamik und mehr Wettbe- werb für die deutsche Volkswirtschaft – Ent- flechtungsregelung in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und europäi- sches Recht integrieren (Tagesordnungspunkt 8 a und b) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Werte Abgeordnete der FDP, „Mehr Dynamik und mehr Wettbewerb für die deutsche Volkswirtschaft“ überschrieben Sie ihren letz- ten Antrag zum Thema Entflechtung. Lassen Sie mich eines klarstellen – hier liegen wir auf einer Linie –: Auch die CDU/CSU tritt ein für freien und fairen Wettbewerb. Wettbewerb ist gut, Wettbewerb sichert den Wohlstand, die Kreativität, die Innovation und letztlich den Erfolg der deutschen Marktwirtschaft. Zunächst eine grundsätzliche Anmerkung: Wir be- trachten die Vorteile von Wettbewerb immer zu einseitig aus Verbrauchersicht. In vielen Bereichen haben sich aber inzwischen Markt- und Machtstrukturen ergeben, die aus Sicht des Verbrauchers vielleicht noch akzepta- bel sind, keinesfalls aber aus Sicht der Zulieferer. Neh- men Sie zum Beispiel den Lebensmittelsektor. Gewiss, gemessen am Einkommen sind die Ausgaben für Le- bensmittel in Deutschland nicht hoch. Die Konzentration hat hier – noch – keine auffälligen Nachteile für den Ver- braucher. Die Lieferanten sind die Leidtragenden. Der Mittelstand blutet aus. Der Preisdruck verschlechtert die Qualität und erhöht die Risiken. Das alles haben wir über Jahrzehnte nicht im Blick gehabt und haben eigent- lich vergessen, was Ludwig Erhard mit „Wohlstand für alle“ im Blick hatte. Auch das ist eine Entwicklung, über die wir nachdenken müssen. Gerne will ich mich hier – wie die Antragsteller – auf den Energiesektor konzentrieren. Hohe Energiepreise belasten die Verbraucherinnen und Verbraucher und ge- fährden die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Der Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hat das klar erkannt, mutig thematisiert und ist das Problem ent- schlossen angegangen. Der Weg zum funktionierenden Wettbewerb muss ein wohl durchdachter sein. Eine er- zwungene Eigentumsentflechtung ist derzeit keine prak- tikable Lösung. Dazu zwei Gründe: Erstens. Eine verordnete Entflechtung ist ein unver- hältnismäßiger Eingriff in die Eigentumsverhältnisse der Stromversorger: Mit großer Sicherheit hätte eine derart drastische Maßnahme langwierige und harte juristische Auseinandersetzungen zur Folge, die sich leicht über mehrere Jahre hinziehen könnten. Die sich daraus erge- bene Rechtsunsicherheit würde nicht nur im Bereich der Stromproduktionen zu einem Investitionsstau führen – gerade in den dringend notwendigen Netzausbau würde wohl kaum ein großes Unternehmen mehr investieren. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15939 (A) (C) (B) (D) Möchten Sie wirklich den Zerfall der deutschen Energie- versorgung verantworten müssen? Noch sind wir Welt- meister in Sachen Versorgungssicherheit. Zweitens. Keine deutschen Alleingänge in Europa: Es muss eine für alle gangbare Lösung für ganz Europa ge- funden werden. EU-Kommissionspräsident Barroso be- harrt auch weiterhin auf der von ihm geforderten eigen- tumsrechtlichen Aufspaltung in getrennte Unternehmen für Produktion und Netzbetrieb. Wir müssen einer EU- Entscheidung jetzt nicht zuvorkommen. Wenn Deutsch- land voreilig und im Alleingang dem deutschen Kartell- amt die Möglichkeit gibt, marktbeherrschende deutsche Unternehmen zu entflechten, hätte dies wohl fatale Aus- wirkungen auf die Positionierung der deutschen Strom- wirtschaft gegenüber der europäischen Konkurrenz. So- lange es keine europäische Regelung gibt, würden Investitionen abwandern und sowohl Produktionskapazi- täten als auch Arbeitsplätze in Deutschland verloren ge- hen. Internationale Konzerne würden ihren Strom zu- künftig in den Grenzregionen um Deutschland herum produzieren, um diesen später in Deutschland teuer zu verkaufen. Bei Betreibern von Kernkraftwerken ist diese Tendenz durch eine verstärkte Bautätigkeit in Grenzre- gionen – wenn auch aus anderen Gründen – bereits heute zu belegen. Fazit: Erst wenn alle anderen Maßnahmen gescheitert sind, darf der Staat es wagen, in das Eigentumsrecht der Bürger einzugreifen, um den Wettbewerb zu sichern – als Ultima Ratio also. Davon kann jedoch heute nicht die Rede sein. Vielmehr befinden wir uns – nicht zuletzt dank des Einsatzes unseres Bundesministers Glos – auf dem richtigen Weg. Wir arbeiten derzeit an der Umset- zung eines konzeptionell durchdachten Gesamtkonzepts, das Ihnen allen bekannt sein dürfte. Auch gegen den massiven Widerstand so mancher Konzerne wird dieses Paket Schritt für Schritt umgesetzt: Der Netzzugang und der Netzanschluss sind gesetzlich gewährleistet und kön- nen durch Entscheidungen der Bundesnetzagentur und vor Gericht durchgesetzt werden. Infolge der Regulie- rung der Netzentgelte sind die Netzkosten durch Verfü- gungen der Bundesnetzagentur um bis zu 20 Prozent ab- gesenkt worden. Auch haben wir bereits heute eine Form der Entflech- tung im Energiebereich durchgesetzt. Energieversor- gungsunternehmen, die sowohl Netze als natürliche Mo- nopole betreiben als auch in den Wettbewerbsbereichen Erzeugung und Vertrieb tätig sind, unterliegen bereits heute den Vorgaben zur organisatorischen Entflechtung. Dabei muss der Netzbetrieb in einer separaten Gesell- schaft erfolgen, bei der die Entscheidungsgewalt über das Netzgeschäft, das Rechnungswesen, die Netz- und Netz- nutzerinformationen sowie die Buchhaltung getrennt von den Wettbewerbssparten ist. Mit der Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung sowie der Strom- und der Gasgrundversorgungsverordnung hat das Ministe- rium den Wechsel des Strom- und Gasversorgers für Haushaltskunden wesentlich erleichtert. Jetzt können Ver- braucher selbst gegen überhöhte Preise vorgehen, indem sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Um den Wettbewerb weiter zu stärken, wurde kürz- lich ein weiteres Maßnahmenpaket umgesetzt. Es setzt an drei Punkten an: den Netzen, der Stromversorgung und der Preismissbrauchsaufsicht. Die am 6. November 2007 in Kraft getretene Anreizregulierungsverordnung wird schon sehr bald für mehr Effizienz beim Betrieb der Strom- und Gasnetze sorgen. Bislang wurden die Netzentgelte auf der Grundlage der Kosten der Betriebs- führung ermittelt. Ab dem 1. Januar 2009 werden den Netzbetreibern Obergrenzen für ihre Erlöse vorgegeben. Bleiben die Netzbetreiber mit ihren Kosten unter diesen Obergrenzen, können sie die Differenz als Gewinn ein- behalten. So werden mit der Anreizregulierung im Mo- nopolbereich der Netze vergleichbare Bedingungen wie im echten Wettbewerb geschaffen. Faire Netzentgelte werden die Folge sein. Die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung ist am 30. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie räumt Investitions- hindernisse im Bereich der Stromproduktion beiseite, in- dem sie den diskriminierungsfreien Anschluss neuer Kraftwerke ans Stromnetz nicht nur garantiert, sondern auch beschleunigt und erleichtert. Die eben erläuterten Maßnahmen entfalten erst mittelfristig ihre volle Wir- kung. Solange der Wettbewerb noch nicht wie ge- wünscht funktioniert, bedarf es eines schärferen Kartell- rechts. Die im November letzten Jahres vom Bundestag beschlossene Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen erleichtert es den Kartellbehörden, marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen missbräuchlich überhöhte Strom- und Gaspreise nachzu- weisen. Diese verstärkte Aufsicht gegen Preismiss- brauch wurde bis zum Jahr 2012 befristet. Eon denkt unter dem Druck nationaler und europäi- scher Politik darüber nach, die Netze zu verkaufen und er- hebliche Produktionskapazitäten abzugeben. Ich sage aber auch, dass wir uns um die Sicherheit der Netzversorgung kümmern müssen. Die hohe Versorgungssicherheit in die- sem Bereich darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Hier sollte aber der Verkäufer Eon ein entsprechendes Eigenin- teresse haben. Ohne funktionierende Netze lässt sich näm- lich kein Strom verkaufen. Gott sei Dank sind hier auch die Interessen vernetzt. Wir sollten also die Instrumente wirken lassen, ab- warten, was die eingeleiteten Maßnahmen bewirken, und nicht, wie von der FDP gefordert, den letzten Schritt ganz am Anfang tun. Rolf Hempelmann (SPD): Die FDP konfrontiert uns heute mit einem Gesetzentwurf bzw. einem Antrag, mit dem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das GWB, um eine Entflechtungsregelung ergänzt werden soll. Ganz offenkundig hat die FDP dabei insbesondere den Stromerzeugungsmarkt in Deutschland im Blick. Sie geht davon aus, dass ein bestehendes Oligopol von vier Unternehmen Preiswettbewerb blockiere und letztlich überhöhte Verbraucherpreise verursache. Deshalb – so der Lösungsansatz der FDP – müsse das Kartellamt als Ultima Ratio die Möglichkeit erhalten, marktbeherr- schende Unternehmen entweder zum Verkauf oder zu- mindest zur rechtlichen und organisatorischen Abspal- 15940 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) tung von Vermögensteilen zwingen zu können. Konkret sollen dabei „von der Ausgliederung einzelner assets bis zur Abspaltung ganzer Unternehmens- bzw. Konzern- teile alle Maßnahmen, die zur Belebung des Wettbe- werbs geeignet erscheinen, möglich sein“. Richtig an der Einschätzung der FDP ist, dass wir im Stromerzeugungsmarkt mit einer oligopolistischen Marktsituation konfrontiert sind. Dies haben wir erkannt und daher mit einer ganzen Reihe von Instrumenten – ich nenne nur die Netzregulierung, die Kraftswerksan- schlussverordnung oder die bereits erfolgte Verschär- fung des Kartellrechts – Rahmenbedingungen für eine Intensivierung des Wettbewerbs gesetzt. Maßnahmen, wie sie nun von der FDP vorgeschlagen werden, lehnen wir hingegen ab. Sie sind im Übrigen auch nicht sonder- lich originell, sondern wiederholen lediglich Forderun- gen, mit denen sich schon der hessische Wirtschafts- minister Riehl aus guten Gründen nicht durchsetzen kann. Diese Ideen werden auch durch Wiederholung nicht richtiger, vielmehr dürfte ihre Umsetzung weit mehr Schaden als Nutzen anrichten. Wir haben gerade Ende vergangenen Jahres hier im Haus eine Novelle des GWB verabschiedet und damit den Wettbewerbsrahmen neu justiert. Dabei ist gerade für den Energiesektor eine wesentliche Stärkung der kar- tellrechtlichen Missbrauchsaufsicht durchgesetzt wor- den. Ein Schlüsselelement der Novelle war die vorge- nommene Umkehr der Beweislast. Liegt der Preis eines Energieversorgers deutlich über dem eines Vergleichsun- ternehmens, so ist es nun, anders als in der Vergangen- heit, an dem Unternehmen, diese Preisdifferenz gegen- über den Kartellbehörden sachlich zu rechtfertigen. Auf diese Weise dürfte eine effektive Missbrauchskontrolle sichergestellt sein und mehr noch: Wir erhoffen uns von der Verschärfung des GWB auch eine präventive Wir- kung auf die zukünftige Preisgestaltung der Energieun- ternehmen. Inzwischen entfaltet die Novelle erste konkrete Wir- kungen. Gerade in der vergangenen Woche hat das Bun- deskartellamt auf der Basis des neuen § 29 GWB Miss- brauchsverfahren gegen rund 35 Gasversorger wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Hintergrund ist, dass das Kartellamt in einer vorangegangenen bun- desweiten Untersuchung der Gaspreise teilweise erhebli- che Preisabweichungen von 25 bis 40 Prozent festge- stellt hat. Vor diesem Hintergrund rate ich sehr dazu, das Kartellamt nun seine Arbeit tun zu lassen und die end- gültigen Ergebnisse der Missbrauchsverfahren abzuwar- ten, ehe bereits nach weiteren Instrumenten gerufen wird. Wichtig ist nämlich auch an dieser Stelle eines noch einmal ganz deutlich zu unterstreichen: Wir waren uns bereits im Rahmen der letztjährigen GWB-Novelle einig und sind auch durch die Öffentliche Anhörung in der Auffassung bestärkt worden, dass die GWB-Novelle kein Allheilmittel ist. Sie ist vielmehr ein Übergangsin- strument, das lediglich eine Brückenfunktion bis zur Entwicklung eines vollständig funktionierenden Wettbe- werbs übernehmen kann. Oder anders ausgedrückt: Die GWB-Novelle ist ein Behelfsinstrument, das wir nur so lange brauchen, bis unsere strukturellen, eher mittelfris- tig angelegten Maßnahmen zur Intensivierung des Wett- bewerbs wirken. Hier nun noch weitere Verschärfungen vorzunehmen und den Wettbewerbsrahmen schon wie- der umzugestalten, macht daher keinen Sinn. Auch die Unternehmen, von denen wir an anderer Stelle zu Recht dringend benötigte Investitionen einfordern, haben ein Anrecht auf ein Mindestmaß an Planungssicherheit. Gegen den Vorschlag der FDP spricht ein Zweites: seine mangelnde Praktikabilität. Bereits in der ersten Be- ratung des Antrags ist auf die ganz erheblichen Rechts- streitigkeiten hingewiesen worden, die eine Umsetzung der FDP-Forderung geradezu zwangsläufig nach sich ziehen müsste. Vor dem Hintergrund der Eigentumsga- rantie des Grundgesetzes würde wohl kaum ein Unter- nehmen einen solch tief greifenden, bis zu einer Zer- schlagung reichenden, Eingriff in sein Eigentum klaglos hinnehmen. Wir würden also sehenden Auges in eine Klagewelle hineinlaufen und insofern eine Art Beschäf- tigungsprogramm für Verfassungsjuristen auflegen – der Sache dient dies nicht. Denn während der zu erwarten- den langwierigen Auseinandersetzungen wäre mit Sicherheit keines der von einer Zersplitterung bedrohten Unternehmen bereit, auch nur einen Cent am Standort Deutschland zu investieren. Viel eher würden die ent- sprechenden Investments und die mit ihnen verbundenen Impulse für Wertschöpfung und Beschäftigung an uns vorbeigehen oder auf die lange Bank geschoben werden. Auf die rechtlichen Probleme derartiger Vorschläge hat übrigens auch Herr Heitzer, der Präsident des Bundes- kartellamtes, mehrfach hingewiesen. Mit anderen Wor- ten: Ausgerechnet der Chef jener Behörde, die Sie mit ihrem Gesetzentwurf zu stärken vorgeben, hält nichts von dieser Idee. Das sollte Ihnen zu denken geben. Aber selbst wenn wir diese, in der Tat schwerwiegen- den, juristischen Bedenken einmal beiseitelassen, sage ich Ihnen: Ihr Antrag passt nicht in die aktuelle (energie) wirtschaftspolitische Debatte. Sämtliche Ideen, die auf eine Zerschlagung von Unternehmen oder auch auf Zu- baumoratorien für große Konzerne abzielen, weisen in die Irre. Jedenfalls in der Rhetorik sind Sie mit uns einig, dass wir unsere Energiepolitik an der Zieltrias von Um- weltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Wirt- schaftlichkeit ausrichten wollen. Diese Ziele aber wer- den wir auf der Grundlage von Zerschlagungsfantasien nicht erreichen können. Im Gegenteil: Wir brauchen, wie uns übrigens neutrale Institutionen wie das schon er- wähnte Bundeskartellamt oder die Bundesnetzagentur bestätigen, dringend Investitionen in leistungsfähige Netze, aber auch in neue Erzeugungskapazitäten. Und dafür sollten wir alle, die zu investieren bereit sind, herz- lich willkommen heißen – sehr gerne die neuen Anbie- ter, aber eben auch die Etablierten, ohne deren Finanz- kraft wir die vor uns liegenden Herausforderungen nicht werden stemmen können. Ich will das Gesagte präzisieren: Erstens. Wir brauchen Investitionen in neue und effi- ziente Erzeugungskapazitäten, um unsere ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Wenn die CO2-Emissio- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15941 (A) (C) (B) (D) nen in Deutschland wie geplant um 40 Prozent bis 2020 abgesenkt werden sollen, dann muss das oberste Gebot sein, die ältesten und schmutzigsten Kraftwerke mög- lichst bald abzuschalten. Das aber geht nur, wenn ent- sprechende Ersatzinvestitionen in klimaverträglichere Kraftwerke möglich sind und nicht aufgrund neu ge- schaffener Kartellrechtstatbestände verhindert werden. Hier gilt: Wer Investitionen in moderne, möglichst auf KWK-Basis angelegte Kraftwerke mit deutlich höheren Wirkungsgraden bzw. deutlich geringeren Emissionen behindert, der tut dem Klima einen Bärendienst. Zweitens. Wir brauchen Investitionen aber auch zur Auf- rechterhaltung unserer Versorgungssicherheit. Deutschland ist heute Stromexportland und soll dies auch bleiben. Um aber die entsprechende Wertschöpfung und genauso die Sicherheit unserer Energieversorgung aufrecht zu erhal- ten, werden in den kommenden Jahren – über alle Effi- zienzanstrengungen hinaus – Investitionen in einer Er- zeugungskapazität von 35 000 MW benötigt. Auch vor diesem Hintergrund dürfen wir kein Unternehmen a priori von Investitionen ausschließen. Drittens. Und last, but not least sind Investitionen in neue Kapazitäten auch aus Gründen der Wirtschaftlich- keit dringend erforderlich. Die Diskussion um die stei- genden Strompreise – angemessener wäre eine Debatte über die Energiepreise insgesamt – ist uns allen bekannt, und sie wird auch zu Recht geführt. Wir brauchen wett- bewerbsverträgliche Energiepreise insbesondere wenn wir die energieverbrauchende Industrie über den Tag hi- naus am Standort Deutschland halten wollen. Nun aber ausgerechnet durch eine Unternehmenszerschlagung preissenkende Impulse zu erwarten, ist eine naive Vor- stellung. Ich frage mich, woher die FDP diese Annahme nimmt. Ist es nicht vielmehr so, dass die FDP-Vor- schläge, indem sie Investitionen jedenfalls der großen Unternehmen blockieren, eine bestehende Knappheitssi- tuation verstetigen? Und ist es nicht so, dass in einem Markt, der „short“ ist, mit Sicherheit keine preissenken- den Impulse zu erwarten sind? Ich meine: Genau dies wird passieren, und daher sollten wir alle sehr, sehr vor- sichtig sein, wenn dieser Tage Vorschläge wie der uns vorliegende unterbreitet werden. Wir befinden uns derzeit in einer Situation, in der dringend notwendige Investitionen in neue Kraftwerke, aber auch in neue Leitungen, mitunter sehr schwierig durchzusetzen sind. Das liegt bei manchem Unterneh- men an der explodierenden Entwicklung der Kraftwerks- preise, nicht selten sind es aber auch lokale Widerstände, die die Realisierung von Investitionen verhindern. Wir alle hätten sicherlich genug zu tun, hier gemeinsam durch Aufklärung und Kommunikation dabei mitzuhel- fen, dass wieder ein etwas investitionsfreundlicheres Klima entsteht. Was wir aber mit Sicherheit nicht tun sollten, ist, die ohnehin schwierige Lage durch neue ge- setzliche Regelungen weiter zu verkomplizieren. In die- sem Sinne wäre auch die FDP gut beraten, ihren Gesetz- entwurf noch einmal gründlich zu überdenken. Martin Zeil (FDP): Der Weg zu mehr Konkurrenz im Energiemarkt – und damit auf Dauer auch wieder zu sin- kenden Energiepreisen – „ist lang und holprig“, so der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Einen ersten Stein wollen wir mit dem von der FDP Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf und mit unserem Antrag aus dem Weg räumen. Monopolkommission und Bundeskartellamt haben immer wieder festgestellt, dass im deutschen Energie- sektor Monopol- und Oligopolstrukturen vorliegen, die einen Wettbewerb verhindern und für die hohen Preise mitverantwortlich sind. Ein Blick auf die Zahlen unter- mauert dies: In Deutschland kontrollieren die großen Energieversorger rund 80 Prozent der Kraftwerkskapazi- tät. Dazu verfügen die vier großen Stromkonzerne neben der Kraftwerkskapazität über fast 100 Prozent des Stromnetzes. Das ist einer der größten Hemmschuhe für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt. Ne- ben dem Staat als Preistreiber ist diese Wettbewerbssitua- tion eine der Hauptursachen für die im europäischen Vergleich immer noch hohen Endkundenpreise für Strom. Daran haben weder die rot-grüne noch die schwarz-rote Bundesregierung etwas geändert. Es war eher das Gegenteil der Fall: Zum Beispiel sind die monopolistischen Strukturen im Postsektor von der Koalition aus CDU, CSU und SPD offenbar politisch ge- wollt. In den netzgebundenen Märkten setzt der Wettbe- werb aber eine Konkurrenz der Infrastrukturen voraus, und so sind für die Märkte für Strom, Gas oder auch die Eisenbahn andere Konzepte gefragt. Die EU-Kommission hat verschiedentlich Initiativen für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten vorgelegt, wie zum Beispiel die Verordnung des Europäischen Par- laments und des Rates zur Änderung über die Netzzu- gangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel, die Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rates zur Einrichtung einer Agentur für die Kooperation der Energieregulatoren oder die aktuel- len Pläne, Stromnetz und Stromproduktion strikt zu tren- nen. Die Bundesregierung hat daran zwar im Einzelnen Kritik geübt, ohne aber eine eigene Strategie oder Kon- zeption zu entwickeln. Bundeswirtschaftsminister Glos hat als einzigen Beitrag eine kleine GWB-Novelle be- züglich der Preiskontrolle im Energiebereich vorgelegt und als großartige Lösung der Wettbewerbsprobleme ge- priesen. Nun ist das Gesetz in Kraft, und es gibt – wie von uns und den meisten Sachverständigen vorausgesagt – keine nennenswerten Tendenzen hin zu mehr Wettbe- werb oder günstigeren Energiepreisen. Hinzu kommt, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit dafür verant- wortlich war, dass wichtige Elemente wie die Anreizre- gulierung immer wieder verschoben wurden. Am morgigen Freitag debattiert der Bundesrat über den Antrag des Landes Hessen zum Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen. Die FDP hat der Union die Arbeit abge- nommen und einen nahezu identischen Gesetzentwurf, den wir heute debattieren, in den Deutschen Bundestag eingebracht. Damit muss insbesondere die Union end- lich Farbe bekennen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn das nicht rot, die Farbe der Monopole und der Staats- 15942 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) wirtschaft, sondern gelb, die Farbe der Freiheit und des Wettbewerbs, wäre. Die FDP tritt damit der Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung auf dem Gebiet des Kartellrechts ent- gegen. Wir schaffen mit dem Instrument der Entflech- tung als Ultima Ratio sozusagen ein Gegenstück zur Mi- nistererlaubnis und wollen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf dem Bundeskartellamt die Möglichkeit geben, marktbeherrschende Unternehmen zum Verkauf oder zumindest zur organisatorischen und rechtlichen Abtrennung von Vermögensteilen zu zwingen. Mit unserem Gesetz wird auch ausgeschlossen, dass andere Oligopolisten auf dem Markt oder sogar konzern- eigene Unternehmen als Käufer auftreten. Wir wollen nichts über das Knie brechen, sondern dem betroffenen Unternehmen zwei, in besonderen Fällen sogar mehrere Jahre für die Entflechtung einräumen. Mit dieser parla- mentarischen Initiative würden wir die Elemente des Kartellrechts endlich zeitgemäß fortentwickeln. Es ist zudem eine alte Tradition im amerikanischen Recht, die wir hier aufgreifen. So gibt es beispielsweise den Sher- man Antitrust Act in den Vereinigten Staaten bereits seit 1890. Einzelne deutsche Energiekonzerne gehen bereits die- sen Weg. Damit rächt sich die Tatenlosigkeit der Bun- desregierung. Da sie selbst kein Konzept hat, läuft sie der aktuellen Debatte in Deutschland und Europa hinter- her. Es wird von vielen Seiten seit Jahren immer wieder ins Feld geführt, dass eine eigentumsrechtliche Entflech- tung einer Enteignung der etablierten Energieunterneh- men gleichkomme. An diesem Argument ist sicherlich richtig, dass diese Option in die Eigentumsrechte der Konzerne eingreift. Wir betonen aber auch die Vorraus- setzungen, die für eine solche Entflechtung von Unter- nehmen gegeben sein müssen: Es muss sich erstens um einen Markt mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung han- deln. Dies betrifft vor allem Märkte mit Gütern, an de- nen ein erhebliches versorgungs- und strukturpolitisches Interesse besteht, zum Beispiel den Energiemarkt. Zu- dem muss zweitens das betroffene Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehaben. Drittens darf zugleich auf diesem Markt auf absehbare Zeit kein we- sentlicher Wettbewerb zu erwarten sein. Wir sagen aber auch, dass eine Entflechtung, also die eigentumsrechtliche Trennung von Energieproduktion und -verteilung, erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und auch nur dann, wenn auf andere Weise kein we- sentlicher Wettbewerb zu erreichen ist, als politische Lö- sung angewandt werden soll. Das ist auch etwas anderes als eine Enteignung im klassischen Sinne. Denn zum ei- nen schaffen wir die Möglichkeit, dass das betroffene Unternehmen die Entflechtung maßgeblich mitgestalten kann, indem es Vorschläge für eine Unternehmensumge- staltung unterbreitet. Zum anderen stehen diejenigen, die für einen solchen Schritt plädieren, auch nicht im Ver- dacht, radikale Enteignungsfanatiker zu sein. So forderte die Deutsche Bank in einer aktuellen Studie die eigen- tumsrechtliche Entflechtung. Die DB Research stellt in dieser Studie fest: „Insbesondere auf dem Elektrizitätsmarkt wäre die vollständige Trennung der Erzeugerstufe von den Netzen ideal, um mehr Wettbewerb in den einzel- nen Ländern und auf dem europäischen Markt zu erreichen.“ Und weiter: „Bis dato ermöglichen die Leistungsmonopole den Stromkonzernen, die Konkurrenz klein und die Preise hoch zu halten.“ Insgesamt stehen wir vor einer einfachen Rechnung: Ein Netzbetreiber, der keinen Strom produziert, hat kein Interesse, Kapazitäten zurückzuhalten, um Wettbewer- ber zu benachteiligen. Letztendlich wird sich dies positiv auf den Strompreis auswirken. Ein reiner Netzbetreiber wird das Netz effizienter ausbauen. Die meisten Energie- experten sind sich deshalb einig: Die Grundvorsausset- zung, dass zwischen den Stromerzeugern überhaupt Wettbewerb entstehen kann, ist die Trennung von Netz und Produktion. Letztendlich bekommen wir sinkende Preise, da sich erstens der Wettbewerb intensivieren wird und da zwei- tens die Kosten für die sogenannte Regelenergie sinken, welche derzeit lediglich innerhalb des Einzugsbereichs eines der großen Energieversorger abgerechnet wird. Ein Beispiel: Wenn in meiner Heimat Bayern ein Stromüber- schuss besteht, im Norden der Republik aber ein Defizit, dann zahlen die Verbraucher sowohl im Norden als auch im Süden einen Regelaufschlag, der auf die Netzkosten umgelegt wird, und das, obwohl der Nettostromüber- schuss null ist. Ein weiteres, häufig vorgebrachtes Argument gegen die Trennung von Netz und Erzeugung bzw. Vertrieb ist die Gefährdung der Sicherheit der Energieversorgung. Dieses Argument überzeugt ebenfalls nicht. Verschiede- nen Studien der EU-Kommission ist zu entnehmen, dass es in Europa eine Vielzahl von Ländern gibt, in denen die Trennung von Erzeugung und Netz längst Realität ist. Im Stromsektor ist dies beispielsweise in elf von 27 EU-Staaten der Fall, im Gassektor in mindestens sie- ben Ländern. Es gibt aber kein einziges erkennbares Zei- chen, dass die Versorgungssicherheit in diesen Ländern gelitten hat. Deshalb gibt es auch bei der EU-Kommis- sion keine Bedenken, die eigentumsrechtliche Entflech- tung auf europäischer Ebene durchzusetzen. In Ländern wie Großbritannien und den Niederlanden, wo es bereits die Trennung von Stromerzeugung und Netz gibt, ist die Aufteilung auch relativ konfliktfrei vonstattengegangen. Kurz- bis mittelfristig ist nicht mit einem Abbau der Marktzutrittsschranken und damit auch nicht mit mehr Wettbewerb zu rechnen. Deshalb müssen die verkruste- ten Marktstrukturen im Energiesektor aufgebrochen werden. Wir brauchen endlich einen sich selbst tragen- den, dauerhaften Wettbewerb im Energiemarkt. Aus die- sem Grunde müssen endliche alle Elemente, von der An- reizregulierung bis zum Ausbau der Grenzkuppelstellen, ausgeschöpft werden. Wenn das alles nichts bewirkt, dann ist „die vollständige Trennung … die sauberste Lösung“ so der Energiemarktexperte Christian von Hirschhausen in der aktuellen Wirtschaftswoche. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15943 (A) (C) (B) (D) Es geht letztlich um eine Urforderung der sozialen Marktwirtschaft, nämlich dass Wettbewerb gewährleistet werden muss. Eine Entflechtungsnorm als Ultima Ratio ins GWB aufzunehmen, wäre kein Akt der Verstaatli- chung, sondern ein Mittel, um der freien Marktwirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen. In diesen Bereichen muss die Bundesregierung ihre Hausaufgaben machen und endlich ein schlüssiges Konzept vorlegen. Die Union steht vor einer Richtungsentscheidung, da die von ihr ge- führten Regierungen in Hessen und Schleswig-Holstein in dieser Debatte schon wesentlich weiter sind als die Bundesregierung. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Eon vermeldet eine Stei- gerung des Konzerngewinns für 2007 um 27 Prozent auf 7,7 Milliarden Euro. RWE steigert sein Betriebsergebnis um 15 Prozent auf 6,5 Milliarden Euro, obwohl der Kon- zern 2007 eine halbe Million Kunden verloren hat. Diese Gewinne haben wir alle bezahlt, mit unserer monatli- chen Strom- und Gasrechnung. Der Energiemarkt ist ein Paradebeispiel für vermachtete Strukturen und den Miss- brauch von Marktmacht. Die Folge sind überteuerte Preise und eine Energieversorgung, die auf große um- weltschädliche Kohle- und Atomkraftwerke setzt. Die Diskussion um diesen Missbrauch hat zu dem hessischen Gesetzentwurf geführt, den Sie, von der FDP nun hier parallel in den Bundestag einbringen. Ja, es ist ein eindeutiges Defizit der deutschen Gesetzgebung, dass sie keine Entflechtung kennt. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet eine Diskussionsgrundlage, krankt aber noch an folgenden Stellen: Sie sagen, Marktmacht und Missbrauch reichten nicht für Entflechtungsregeln aus. Sie sind der Auffassung, es sei nur in Erwägung zu ziehen, wenn der Wettbewerb durch ein Übermass an Martkmacht beschränkt wird und mit herkömmlichen Mitteln nicht nachhaltig beseitigt werden könne. Das halten wir für eine zu hohe Hürde. Das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung muss selbst Grund genug sein, ein Entflechtungsverfahren ein- leiten zu können. Es muss dann Sache des Unterneh- mens sein nachzuweisen, dass kein Missbrauch vorliegt. Ein Aspekt fehlt ihnen völlig: Während Sie und das Kartellrecht im Wesentlichen nur auf den Wettbewerb abzielen, haben wir einen umfassenden demokratiepoli- tischen Zugang zu dem Thema. Ziel einer Entflechtungs- regelung muss auch sein, wirtschaftliche Macht zu ver- hindern. Wirtschaftliche Macht ist auch politische Macht und gefährdet demokratische Entscheidungsprozesse. Wir alle erleben doch ständig die Einflussnahme einiger weniger transnationaler Konzerne bis hin zur Erpressung der Politik. Neben der von uns bereits viel diskutierten Macht der Energiekonzerne gilt das insbesondere auch für die Medien, weil es dort um Macht über Meinungs- bildung und politische Willensbildung geht. Der Ministerdispens geht ebenfalls in die falsche Richtung. Wir haben beim Eon/Ruhrgas Verfahren exemplarisch gesehen, wie die Ministererlaubnis miss- braucht wird. Die Verflechtungen zwischen Wirtschaft und Politik, gerade auch im Energiesektor, sind einfach zu groß. Die Ministererlaubnis muss abgeschafft wer- den. Insofern geht auch ihre Forderung nach Eingriffsmög- lichkeiten des Wirtschaftsministeriums gegenüber Ent- flechtung, wenn es um Global Player auf internationalen Märkten und die Auswirkungen auf ihre Stellung geht, in die völlig falsche Richtung. Stattdessen sind hier auch auf europäischer und internationaler Ebene Schritte ge- gen die Macht der Global Player notwendig. Dabei ist es wichtig – und das fehlt bei Ihnen völlig – das Kartellrecht vom reinen Wettbewerbsrecht auf den Verbraucherschutz auszuweiten. Die Folgen des Miss- brauchs der Marktmacht tragen ja nicht nur die Konkur- renten am Markt, sondern meist auch die Verbraucherin- nen und Verbraucher. Deren Rechte müssen gestärkt werden. Beim Eingreifen des Bundeskartellamtes wegen der Einpreisung der CO2-Zertifikate haben nur andere Unternehmen eine Entschädigung erhalten. Die Verbrau- cherinnen und Verbraucher, die die Preise letztlich be- zahlt haben, sind leer ausgegangen. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen der FDP: Den Ansatz teilen wir, über die Ausführungen müssen wir noch streiten, wenn Entflechtung zu mehr Demokratie in der Wirtschaft führen soll. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir begrüßen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen der FDP, wie wir bereits den Antrag „Mehr Dynamik und mehr Wettbewerb für die deutsche Volkswirtschaft – Entflechtungsregelung in das GWB und europäische Recht integrieren“, Drucksache 16/4065, positiv gesehen haben. Ich möchte kurz daran erinnern, dass das Thema Entflechtung von marktbeherrschenden Unternehmen schon verschiedentlich im Bundestag durch die SPD in der zehnten Wahlperiode und die Grünen in der 13. Wahlperiode eingebracht worden ist. Damit sind wir beim Thema! Für einen dynamischen Wettbewerb fehlt im deutschen Gesetz gegen die Wett- bewerbsbeschränkung noch ein Instrument für eine ak- tive Wettbewerbspolitik. In den angelsächsischen Län- dern wurden mit dem Instrument der Entflechtung von Unternehmen sowohl für Unternehmen, die horizontal eine marktbeherrschende Stellung hatten, als auch für Unternehmen, die vertikal integriert waren und deshalb eine marktbeherrschende Stellung hatten, gute Erfahrun- gen gemacht. Der Wettbewerb auf den jeweiligen Märk- ten konnte wieder belebt und Innovationen befördert werden. Stichworte sind AT&T Fernmeldemonopolist in den USA oder Standard Oil in den USA. Ökonomen kommen zu der Erkenntnis, dass die aktive struktur- orientierte Wettbewerbspolitik positiv zu bewerten ist. Zur Schaffung wettbewerblicher Bedingungen auf Infra- strukturmärkten oder in Netzökonomien ist eine aktive Wettbewerbspolitik notwendig. Denn die vorhandenen Marktstrukturen, beispielsweise in den Energiemärkten, führen zur Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Um hier die Wettbewerbsintensität zu steigern, ist eine Entflech- tung der marktbeherrschenden Unternehmen oder Mo- nopolisten geboten. Wenn es in Deutschland dieses In- 15944 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) strument im GWB schon eher gegeben hätte, dann wäre das Ziel der Europäischen Kommission, einen europäi- schen Energiebinnenmarkt zu schaffen, in Deutschland einfacher umzusetzen gewesen. Dabei ist die Entflechtung von marktbeherrschenden Unternehmen in der Regel ein einmaliger Akt, um den Wettbewerb auf verkrusteten oder vermachteten Märk- ten wieder zu beleben. Deshalb ist es nur ein ergänzen- des Instrument im GWB zu den anderen verankerten Wettbewerbsinstrumenten, wie das Verbot wettbewerbs- beschränkender Verhaltensweisen oder die Missbrauchs- aufsicht. Das Instrument der Entflechtung ist aber auch in Fusionsverfahren relevant, um von vornherein die Entstehung von Marktmacht zu verhindern. Dieser Aspekt ist auf europäischer Ebene in Art. 81 und 82 be- reits verankert. Trotzdem gehen wir an dieser Stelle mit unseren Forderungen über den Gesetzesentwurf der FDP hinaus und fordern – wie bereits in unserem Gesetzes- entwurf zur Änderung des GWB, Drucksache 16/365 von Januar 2006 – die Abschaffung der Ministererlaub- nis § 42 GWB. Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirt- schaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an preis- werten, ökologischen und qualitativ hochwertigen Gütern werden am ehesten durch einen wettbewerblichen Ord- nungsrahmen gewährleistet. In der Vergangenheit wurde die Ministererlaubnis häufig mit dem Argument, Ein- schränkungen des Wettbewerbs waren durch die Schaf- fung multinationaler Konzerne mit Sitz in Deutschland zu rechtfertigen, begründet. An dieser Idee hält die FDP mit dem Ministerdispens gemäß § 42 a fest. Wir sind der Mei- nung, dass der eigentliche Bezugsrahmen der europäische Binnenmarkt ist und nicht die Schaffung nationaler Champions! Eine dynamische und innovative Volkswirt- schaft lebt von ihrer Vielfalt, auch von ihrer Vielfalt an Unternehmen, die einen fairen Wettbewerb benötigen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren (Tagesordnungspunkt 15) Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren. Es handelt sich dabei um ein Gesetzgebungsvorhaben, das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsge- richts notwendig geworden ist. Das Bundesverfassungs- gericht hat mit Beschluss vom 12. Dezember das gegen- wärtig in der Bundesrechtsanwaltsordnung enthaltene Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren zwar im Grundsatz bestätigt. Es hat allerdings unter dem Gesichts- punkt der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG für eine bestimmte Fallkonstellation Ausnahmen gefordert. Eine Lockerung dieses Verbots soll dann erforderlich sein, wenn ein Rechtsuchender aufgrund seiner wirt- schaftlichen Verhältnisse das Risiko, im Misserfolgsfall mit den Kosten qualifizierter anwaltlicher Unterstützung belastet zu bleiben, nicht oder zumindest nicht vollstän- dig zu tragen vermöge, und ihn dies von der Verfolgung seiner Rechte abhalte. Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit trotz der bestehenden Institute der Prozess- kostenhilfe und der Beratungshilfe zugunsten unbemit- telter Rechtsuchender eine Lücke gesehen, die es zu schließen gelte. Wir wollen diese Lücke allerdings mit Augenmaß und möglichst eng begrenzt an den vom Bun- desverfassungsgericht gemachten Vorgaben schließen. In den USA haben die Erfolgshonorare für Anwälte, Contingency Fees, die ursprünglich zur Unterstützung vermögensloser Kläger gedacht waren, ganz erheblich zur Etablierung einer Anwaltsindustrie beigetragen. In den USA sind inzwischen Schadensersatzprozesse nicht selten Investitionen hochspezialisierter Anwaltskanz- leien, die zunächst in eigener Regie nach haftungsrele- vanten und lukrativen Sachverhalten suchen, um sich erst nach erfolgter Recherche und Kalkulation quasi als letztem Schritt auch noch nach passenden Klägern umse- hen. Bei Erfolgshonoraren, die bis zu 40 Prozent der ins- gesamt zugesprochenen Summe eines Vergleichs oder Urteils betragen können, ist dies wahrlich eine unter- nehmerische Investition in die Zukunft, leider mit ein paar unerwünschten Schattenseiten. Mehr als nötig agiert in diesem System der Anwalt wie ein freier Un- ternehmer, dessen betriebswirtschaftliche Interessen mir doch zu sehr an erster Stelle stehen. All dies sind Entwicklungen und Erscheinungen, die nach meiner festen Überzeugung nicht zu unserer bewährten deut- schen Rechtstradition passen und die wir tunlichst mei- den sollten. Amerikanische Verhältnisse – ich habe das immer wieder betont – wollen wir jedenfalls nicht. Ich bin dem Bundesverfassungsgericht deshalb außer- ordentlich dankbar, dass es in seiner Entscheidung den dem Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren zu- grunde liegenden gesetzgeberischen Erwägungen sozu- sagen seinen verfassungsgerichtlichen Segen erteilt hat. Der Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit, das Ver- trauen der Bevölkerung in die Integrität der Anwalt- schaft und der Schutz der Rechtsuchenden vor einer Übervorteilung durch überhöhte Gebührensätze sind vom Gericht ausdrücklich als legitime Ziele, die eine Einschränkung der Berufsfreiheit rechtfertigen, bewertet worden. Der vorliegende Gesetzentwurf beruht auf Vorschlägen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen An- waltsvereins. Während der DAV – wie schon im Verfah- ren vor dem Bundesverfassungsgericht – für einen weitge- henden Entfall des Verbots von Erfolgshonoraren plädiert hatte, war die BRAK für eine strikt an der vom Bundes- verfassungsgericht verlangten Ausnahmeregelung orien- tierte Umsetzung eingetreten. Der Gesetzentwurf be- schreitet einen Mittelweg. Er geht allerdings insoweit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus, als er die dort geforderte Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot von erfolgsabhängigen Vergütungen nur als Regel- beispiel beschreibt. Bundesrat und BRAK befürchten da- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15945 (A) (C) (B) (D) her, dass auf diese Weise weitere Möglichkeiten für Er- folgshonorare eröffnet werden. Da das Bundesverfassungsgericht in seiner Ent- scheidung allerdings auch die Möglichkeit eröffnet hatte, das Verbot von Erfolgshonoraren gänzlich entfal- len zu lassen, lässt der Gesetzentwurf auch in Fällen, in denen die Rechtsverfolgung für den Rechtsuchenden mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden ist, sol- che Vereinbarungen zu. Wir werden im weiteren Ver- lauf der Gesetzesberatungen sehr genau prüfen, ob diese im Regierungsentwurf vorgesehene etwas weitere Öffnung der Zulässigkeit der Vereinbarung von Er- folgshonoraren mit unserem Kernanliegen einer engen Begrenzung auf das verfassungsrechtlich Unabding- bare vereinbar ist. Da das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat, bis zum 30. Juni 2008 eine Regelung zu treffen, ist höchste Eile geboten. Wir werden deshalb im Rechtssausschuss nach Ostern ein erweitertes Berichter- stattergespräch durchführen und im Lichte der dort ge- wonnenen Erkenntnisse zu einem baldigen Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens kommen. Christoph Strässer (SPD): Ein deutsches Sprich- wort besagt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. – Die Rechtsweggarantie, also der Anspruch eines jeden Bürgers, gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung vermeintlicher Rechtspositionen wahr- nehmen zu können, ist in einem Rechtsstaat ein hohes Gut – manchmal auch ein teures. Sein Recht zu bekom- men, darf aber in einem Rechtsstaat jedenfalls nicht da- ran scheitern, dass der Rechtsuchende seinen vermeintli- chen Rechtsanspruch deshalb nicht geltend macht, weil er es sich nicht leisten kann. Daher gibt es aus guten Gründen die Prozesskostenhilfe; und das soll in vollem Umfang auch so bleiben. Es kann aber Fälle geben, in denen für Rechtsuchende, die wegen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Prozesskosten- oder Beratungshilfe mehr in Anspruch nehmen können, eine Rechtsverfolgung zum Beispiel ein so großes finanziel- les Risiko darstellt, dass sie davon absehen. Deshalb kann es Sinn machen, Erfolgshonorare für Anwälte in Ausnahmefällen zuzulassen. Damit würde für Kläger das finanzielle Risiko sinken, einen Prozess zu führen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird deshalb das bislang geltende Verbot von Erfolgshonora- ren gelockert und es Anwälten und Mandanten künftig erlaubt, eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall zu vereinbaren, wenn der Rechtsuchende ansonsten da- von absehen würde oder, schlimmer noch, müsste, seine Rechte wahrzunehmen. Mit diesem Entwurf wird aber gleichzeitig klarge- stellt, dass eine „Amerikanisierung“ unserer Rechts- ordnung nicht befürchtet werden muss. Eine gesunde Portion Skepsis gegenüber amerikanischen Erfolgshono- raren für Rechtsanwälte bleibt durchaus berechtigt. Denn es gibt sehr wohl gute Gründe für einen zurückhal- tenden Umgang mit Erfolgshonoraren. Ein Kommentar zur Rechtsanwaltsordnung von 1920 drückt es noch so aus: „Als Organ der Rechtspflege darf sich der Rechts- anwalt nicht zum Gesellschafter einer Partei im Rechts- streit herabwürdigen.“ Ganz so drastisch möchte ich es nicht ausdrücken, aber eine gebotene kritische Distanz, die gewahrt bleiben muss, ist eine unverzichtbare Vo- raussetzung für eine funktionierende Rechtspflege. Da- neben muss die Regelung so ausgestaltet sein, dass sie den Rechtsuchenden vor einer Übervorteilung durch überhöhte Vergütungssätze schützt und die prozessuale Waffengleichheit im Auge behält, da der Beklagte im Prozess nicht über die Möglichkeit verfügt, sein Kosten- risiko ähnlich zu verlagern. Zudem schützen geregelte Vergütungssätze, darunter auch gesetzliche Mindestge- bühren, dass Dumpingpreise die Qualität des Rechtsrats mindern. Ein gänzliches Verbot einer erfolgsbasierten Vergü- tung kann aber gleichermaßen zu unbilligen Ergebnissen führen, hat zu Recht das Bundesverfassungsgericht ent- schieden. Es sind eben nicht nur Fälle vorstellbar, in de- nen das Verbot von Erfolgshonoraren eine qualifizierte Rechtsberatung und -durchsetzung garantiert. Es ist auch denkbar, dass durch ein solches ausnahmsloses Verbot Rechtsverfolgung erschwert oder gar unmöglich ge- macht wird. Bisher ließ das Gesetz keine Ausnahmen des Grundsatzes vom Verbot von Erfolgshonoraren zu. Damit soll und muss Schluss sein. Bis zum 30. Juni 2008 haben wir eine Neuregelung dieses Problems zu be- schließen. Welche Fälle sind denkbar, in denen Ausnahmen vom Grundsatz des Verbots von Erfolgshonoraren Sinn machen? Das kann für Fälle zutreffen, in denen um Rechte gestritten wird, die einen wesentlichen Vermö- gensbestandteil eines Rechtsuchenden ausmachen wie zum Beispiel bei einem Prozess um einen Erbteil oder einen Entschädigungsbetrag. Auch hohe, aber streitige Schmerzensgeldforderungen könnten in bestimmten Fällen wirtschaftlich nur durchsetzbar sein, wenn der Geschädigte die Gewissheit hat, im Verlustfall zumin- dest neben den Kosten des Verfahrens und der gegneri- schen Anwaltskosten nicht auch noch die Kosten des eigenen Anwalts tragen zu müssen. Ähnliches kann für mittelständische Unternehmen gelten, die vor der Frage stehen, ob sie einen riskanten Bauprozess führen sol- len, der mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden ist. Dass Bedarf an einer moderaten Liberalisierung be- steht, wird jedenfalls deutlich. Studien haben gezeigt, dass eine Mehrheit der Anwaltschaft sich für eine Öff- nung ausspricht und Erfolgshonorare befürwortet. In ei- ner Befragung gab sogar eine ganze Reihe von Anwälten an, bereits verbindlich oder unverbindlich schon einmal Erfolgshonorare vereinbart zu haben. Ein Großteil der Anwaltschaft sei zudem schon von Mandanten auf die Möglichkeit von erfolgshonorierter Mandatsübernahme angesprochen worden. Auch im Hinblick auf die interna- tionale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Anwalt- schaft ist eine Liberalisierung zu begrüßen. Denn in Europa gibt es sehr wohl einen allgemeinen Trend zum Erfolgshonorar. In vielen europäischen Nachbarländern sind Erfolgshonorare bereits zulässig oder sind derartige Bestrebungen im Gange. Der Gesetzentwurf trägt auch dieser Entwicklung Rechnung. 15946 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Er erfüllt die Vorgaben des BVerfG und den Wunsch der Anwaltschaft, ohne das grundsätzliche Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren in Frage zu stellen. Die Möglichkeit einer vollständigen Freigabe wäre unter bestimmten Voraussetzungen nach der Entscheidung des BVerfG zwar durchaus verfassungskonform gewesen. Aber wie ich meine, aus guten und genannten Gründen sieht der Gesetzentwurf davon ab und beschreitet einen Mittelweg, indem er zwar geringfügig über das vom BVerfG vorgegebene Minimum hinausgeht, aber vom Maximum der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten keinen Gebrauch macht und die Zweckmäßigkeit der bisherigen Regelung nicht grundsätzlich in Frage stellt. Für den Fall der Vereinbarung von Erfolgshonoraren sollen in Zukunft zum Schutz der Rechtsuchenden Auf- klärungs- und Hinweispflichten normiert werden. So wird sichergestellt, dass der Rechtsuchende aufgrund ei- ner asymmetrischen Informationsverteilung nicht über- stürzt und unüberlegt eine Entscheidung trifft, deren wirtschaftliche Risiken er nicht abschätzen kann. Während der Gesetzentwurf in der Anwaltschaft doch ganz grundsätzlich auf Zustimmung stößt, gibt es hin- sichtlich einiger dieser formalen Vorschriften im Detail gleichwohl noch Gesprächsbedarf. Einige der Regelun- gen gingen zu weit und würden unverhältnismäßig in be- stehende Praktiken eingreifen. In Stellungnahmen unter anderem des Bundesrates, des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer wurden einige Be- denken vorgetragen. Die Bundesregierung ist in ihrer Gegenäußerung bereits auf eine ganze Reihe von Punk- ten, auch zustimmend, eingegangen. In den anstehenden Beratungsgesprächen werden wir diese Fragen noch ein- mal vertiefen. Aber ich bin mir schon jetzt sicher, dass wir ein Gesetz mit Augenmaß verabschieden werden, ein Gesetz, das vor allen den Belangen der Rechtsuchen- den, aber auch der Anwaltschaft Rechnung trägt. Mechthild Dyckmans (FDP): Die Bundesregierung hat dargestellt, welche Rahmenbedingungen das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zur Neu- regelung der Erfolgshonorare vorgegeben hat. Das ausnahmslose Verbot der Erfolgshonorare ist verfas- sungswidrig. Wir können das Verbot vollständig aufhe- ben oder müssen, wenn wir dies nicht wollen, zumindest Ausnahmen von dem Verbot zulassen. Für die FDP sage ich ganz klar: Für uns haben die vom Gesetzgeber mit dem Verbot verfolgten Gemein- wohlziele – Wahrung der Unabhängigkeit des Anwalts, Schutz der Rechtsuchenden vor Übervorteilung und Her- stellung der prozessualen Waffengleichheit vor Gericht – ein hohes Gewicht. Diese Gemeinwohlziele müssen wir auch bei einer eventuell in naher Zukunft aus Europa auf uns zukommenden Debatte über Gebührenordnungen der freien Berufe – also auch der Anwälte – im Auge be- halten. Zwar hat der EuGH erst im vergangenen Dezem- ber zum Fall „Cipolla“ entschieden, dass die mitglied- staatlichen Anwalts-Gebührenregelungen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Trotz- dem sind auf europäischer Ebene weiterhin Bestrebun- gen im Gange, die nationalen Gebührenordnungen in- frage zu stellen. Es ist für uns Liberale wichtig, dass bei dieser Diskussion nicht allein Aspekte des Wettbewerbs ausschlaggebend sind. Das Berufsrecht und damit auch die Gebührenordnung muss auch im Lichte der Interes- sen der Verbraucher und im vorliegenden Fall im Inte- resse der Wahrung einer geordneten Rechtspflege gese- hen werden. In Abwägung der genannten Gemeinwohlziele kommt für uns schon aus diesen Gründen eine vollstän- dige Freigabe von Erfolgshonoraren nicht in Betracht. Mit der Bundesregierung sind wir der Auffassung, dass sich unser bisheriges System bewährt hat. Wir brauchen keine Erfolgshonorare nach amerikanischem Vorbild. Die Entscheidung zur Übernahme einer Rechtssache darf nicht primär eine kaufmännisch zu beurteilende In- vestitionsentscheidung sein. Zwar werden amerikani- sche Verhältnisse nicht alleine durch die teilweise Ermöglichung von Erfolgshonoraren entstehen, da exor- bitante Schadensersatzforderungen und exorbitante An- waltshonorare in den USA auf das gesamte US-amerika- nische Rechtssystem zurückzuführen sind. Wir sollten aber den Anfängen wehren und uns nicht schrittweise dem amerikanischen Rechtssystem annähern. Ich ver- weise in diesem Zusammenhang nur auf die europäi- schen Bestrebungen zur Einführung von Sammelklagen. Wir brauchen eine Regelung, die es Rechtsuchenden ermöglicht, durch die Vereinbarung einer erfolgsbasier- ten Vergütung das finanzielle Risiko einer Klage zumin- dest teilweise auf den Rechtsanwalt zu verlagern, wenn sie sonst insbesondere aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse davon absehen würden, ihre Rechte geltend zu machen. Daher begrüßen wir es, dass die Bundesregierung eine Regelung vorschlägt, wonach auch in Zukunft die Vereinbarung von Erfolgshonoraren grundsätzlich die Ausnahme sein wird. Der Gesetzent- wurf ist im Wesentlichen auch bei den beteiligten Krei- sen auf Zustimmung gestoßen. Zum Teil wird allerdings gefordert, dass ausschließlich die wirtschaftlichen Ver- hältnisse des Mandanten Voraussetzung für die Zulässig- keit der Vereinbarung von Erfolgshonoraren sein sollen. Der Gesetzentwurf geht hier etwas weiter, wenn er an die „besonderen Umstände der konkreten Angelegen- heit“ anknüpft und die wirtschaftlichen Verhältnisse nur als einen – wenn auch wichtigen – Umstand ansieht. In unseren Beratungen im Rechtsausschuss werden wir si- cherstellen müssen, dass damit nicht ein Einfallstor für die generelle Vereinbarung von Erfolgshonoraren ge- schaffen werden soll. Das Gesetz sieht bei der Vereinbarung von Erfolgsho- noraren zum Schutze der Mandanten auch besondere In- formations- und Belehrungspflichten vor. So sind im Ge- setzentwurf zum Beispiel Informationspflichten zu finden hinsichtlich einer kurzen Darstellung der wesent- lichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, auf denen die Einschätzung der Erfolgsaussichten beruht, der Bedingung, bei deren Eintritt die Vergütung verdient sein soll, und eines Hinweises, dass der Mandant im Falle des Unterliegens gegebenenfalls die Gerichtskos- ten und die gegnerischen Kosten zu tragen habe. Die Bundesregierung hat sich bereits bereit erklärt, die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15947 (A) (C) (B) (D) Pflicht zur Angaben der voraussichtlichen gesetzlichen Vergütung und erfolgsunabhängigen vertraglichen Ver- gütung noch einmal zu überarbeiten. Unnötige Bürokratie wollen wir mit diesem Gesetz nicht schaffen; nur die wirklich sinnvollen und für die Entscheidung beider Seiten notwendigen Informations- und Belehrungspflichten sollten Eingang in das Gesetz finden. Abschließend müssen wir uns auch über die An- wendungsbereiche der geplanten Regelung klar werden: Künftig soll es nicht nur möglich sein, Erfolgshonorare bei den klassischen zivilrechtlichen Konstellationen zu vereinbaren. Erfolgshonorare sollen – zumindest theore- tisch – auch bei Familienangelegenheiten, öffentlich- rechtlichen Streitigkeiten und – dies möchte ich an die- ser Stelle deutlich machen – im Strafrecht vereinbart werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch mit diesem Aspekt der Erfolgshonorare befasst. Es hat uns in deutlichen Worten darauf hingewiesen, dass auf dem Gebiet des Familien- und Strafrechts, aber auch in weiten Bereichen des öffentlichen Rechts keine Ver- mögenswerte generiert werden, die den Mandanten in die Lage versetzen, die Anwaltskosten aufzubringen. Auch wir sollten uns mit dieser Frage beschäftigen. Wichtig ist mir hier insbesondere der Umstand, dass nach dem Gesetzentwurf in der Vereinbarung mit dem Mandanten auch die wesentlichen tatsächlichen Um- stände anzugeben sind, auf denen die Einschätzung der Erfolgsaussichten beruht. Es ist hier jedoch zu beachten, dass einem Angeklagten nicht einerseits das Recht zum Schweigen eingeräumt werden kann und andererseits der Zwang ausgeübt wird, den Sachverhalt korrekt in der Vergütungsvereinbarung darstellen zu müssen. Hierüber müssen wir reden. Ob Schriftformerfordernisse, Informationspflichten oder Prognoseentscheidungen – wir haben noch etwas Zeit für unsere Beratungen bis zum Ablauf der Frist, die uns das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat. Lassen Sie uns diese sinnvoll nutzen. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Wir beraten heute einen Gesetzesantrag, weil das Bundesverfas- sungsgericht die rechtspolitische Entscheidung, Erfolgs- honorare ausnahmslos zu verbieten, verfassungsrecht- lich beanstandet hat. Das Gericht hat damit nicht die rechtspolitische Entscheidung für ein grundsätzliches Verbot von Erfolgshonoraren bemängelt, sondern nur die Striktheit dieser Entscheidung gerügt. Daraus ergibt sich die Aufgabenstellung, auf die wir uns beschränken soll- ten. Dafür gibt es gute Gründe. Ich erinnere an die Motivlage bei Einführung des ge- setzlichen Verbotes für Erfolgshonorare im Jahre 1994. In der Gesetzesbegründung heißt es: Bei dem Verbot, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, steht die Frage der Unabhängigkeit des Anwaltes im Vordergrund. Sie ist gefährdet, wenn bei der Führung der Sache wirtschaftliche Erwägungen den Ausschlag geben könnten. So klar sah man das einmal, und so klar sieht es meine Fraktion auch heute noch. Wir meinen, das Gute am vorgelegten Entwurf ist, dass man im Justizministe- rium der Versuchung widerstanden hat, die vom Bundes- verfassungsgericht leicht geöffnete Tür zum Erfolgsho- norar voll aufzustoßen. Der Regierungsentwurf wählte eine andere Lösung. Sie besteht darin, zu dem grundsätz- lichen Verbot einen Ausnahmetatbestand zu schaffen, der insbesondere sozial schwachen Rechtsuchenden nüt- zen soll. Der Ausnahmetatbestand lässt sich allerdings auch auf eine ganze Reihe von anderen Konstellationen bezie- hen. In denen müsste es allerdings nicht zwingend um soziale Fragen gehen. Wir werden im Rechtsauschuss bei den anstehenden Beratungen also darauf Acht geben, dass sich der Ausnahmetatbestand im Entwurf nicht plötzlich in eine allgemeine Öffnungsklausel verwan- delt. Eine Frage bleibt im Entwurf der Regierung aller- dings völlig unbehandelt. Das ist die wichtige Frage nach dem Zusammenhang von Erfolgshonorar und Pro- zesskostenhilfe. Diesen Zusammenhang greift auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung, die dem aktuellen Vorhaben zugrunde liegt, auf. Ich zitiere: Die Möglichkeit, mit einem Rechtsanwalt ein Erfolgs- honorar zu vereinbaren, kann das Institut der Prozess- kostenhilfe nicht ersetzen. Der mittellose Rechtsuchende darf durch Versagung der Prozesskostenhilfe nicht fak- tisch dazu gezwungen werden, eine Erfolgshonorarver- einbarung abzuschließen. Sie sehen also, wie genau das Gericht aktuelle Tendenzen in der Politik beobachtet und welche Warnungen es für erforderlich hält. Sie wissen auch, dass im Rechtsauschuss ein Entwurf des Bundes- rates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe bereits vor- liegt. Es ist aber zu allererst Sache des Staates, nicht der Anwaltschaft, mittellosen oder einkommensschwachen Personen die Wahrnehmung ihrer Rechtsangelegenhei- ten zu ermöglichen. Ein Erfolgshonorar kann diese Pflicht sinnvoll ergänzen, keinesfalls ersetzen. Wer die- sen Ersatz gleichwohl betreibt, der führt eine Privatisie- rung staatlicher Fürsorgepflichten auf dem Rücken der Rechtsuchenden durch. Das ist nicht hinnehmbar und wird auf unseren heftigen Widerstand stoßen. Sozial- demokratische Unterstützung ist uns hierbei willkom- men. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um es gleich vorwegzunehmen. Ich bin kein Freund da- von, die Bezahlung von Rechtsbeistand vom späteren Erfolg abhängig zu machen. Als allgemeines Modell der Anwaltsvergütung taugt es nicht. Wenn jedoch Lücken beim Zugang zur Rechtsverfolgung bestehen, müssen wir sie schließen. Unsere Maxime dabei ist aber: Das darf nur in begründeten Einzelfällen und nur dann pas- sieren, wenn der Mandant aus wirtschaftlichen Gründen von einer ordentlichen Vertretung seiner Interessen ab- geschnitten wäre. Dass es solche Fälle gibt, zeigt uns die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Für sol- che Fallkonstellationen brauchen wir eine neue Rege- lung und wir brauchen Rechtssicherheit. 15948 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt, der in die richtige Richtung zielt. Vieles sehen wir ähnlich. An der Rechtssicherheit muss aber noch ein wenig gefeilt werden. Wir würden die Regelung gern en- ger formuliert wissen. Sie wollen das Erfolgshonorar un- ter „besonderen Umständen“ ermöglichen. Das scheint uns zu weit zu gehen. Andere als wirtschaftliche Gründe können die Inanspruchnahme von Rechtsbeistand legiti- merweise nicht behindern. Wer Einkommen und Vermö- gen hat, muss dies auf das Risiko einer Niederlage hin einsetzen. Das sollte die Regel sein. Nur wenn diese Vo- raussetzungen fehlen, sollen Mandant und Anwalt aus- nahmsweise eine Sondervereinbarung treffen dürfen. Mit der jetzigen Formulierung kommt dieser Ausnahme- charakter des Erfolgshonorars zu wenig zum Ausdruck. Dies könnte eine Hintertür öffnen, durch die auch solche Mandanten schlüpfen, die sich sonst einen Anwalt leis- ten können. Was ist zum Beispiel bei hochriskanten Fäl- len? Sind es dann auch besondere Umstände, wenn der Anwalt zum Beispiel wegen einer ungewöhnlich hohen Leistungsklage bereit ist, sich am Risiko einer Klage ins Blaue hinein zu beteiligen? Ich meine, hier sollten wir etwas mehr Rechtsklarheit in das Gesetz bringen und uns an den Gedanken der Prozesskostenhilfe orientieren. Auch sollten wir darüber nachdenken, ob man den Anwendungsbereich nicht allein Verbrauchern vorbehal- ten sollte. Wer Unternehmer ist, der hat schon jetzt über Prozesskostenfinanzierer und Versicherer die Möglich- keit, seine Interessen durchzusetzen. Der Zugang zum Recht scheint mir hier ausreichend gewährleistet zu sein. Ein Erfolgshonorar sollte zudem nicht in jeder belie- bigen Höhe vereinbar sein. Es setzt Fehlanreize zum übermäßigen Prozessieren, wenn die Höhe des Honorars nicht in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftli- chen Bedeutung der Sache und zu seinem Risiko steht. Denkbar wäre es auch – da sind wir selbst noch in der Diskussion – ob nicht eine Vervielfachung der gesetzli- chen Gebühren in diesen Fällen ausreichend wäre. Die Großzügigkeit, die Sie eingangs walten lassen, wäre da- für an anderer Stelle angebracht. Bei der Frage, wie die Regelung abgeschlossen wird und welche Informations- pflichten den Rechtsanwalt treffen, lassen Sie leider zu viel Bürokratie zu. Die Neuregelung muss aber, wenn sie funktionieren soll, praktikabel sein. Das ist sie bisher nicht ausreichend. Für eine Gebührenvereinbarung verlangen sie die Schriftform, also eine Unterschrift. Zur Arbeitserleichte- rung sollte jedoch die Textform genügen. E-Mails und Faxe dürften ausreichen, um die Vereinbarung in Kraft zu setzen. Am Anfang des Mandats muss selbstverständ- lich eine Belehrung über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung bzw. die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, die Höhe des Erfolgszuschlages, die Erfolgs- bedingungen, die zum Eintritt des Anspruchs auf ein Er- folgshonorar führen, erfolgen. Auch muss auf die Kos- tentragungspflichten im Unterliegensfall sowie die Gerichtskosten hingewiesen werden. Über die Erfolgs- aussichten dagegen kann vernünftigerweise zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht aufgeklärt werden. Wie wahrscheinlich ein Obsiegen ist, muss sich erst nach Un- tersuchung des Sachverhalts und eingehender rechtlicher Prüfung erweisen. Dies gleich am Anfang von den An- wälten zu verlangen, setzt zu früh an. Im Zweifel müsste ein Anwalt vor Abschluss der Vereinbarung eine kosten- lose Vorprüfung übernehmen, um eine sichere Prognose abgeben zu können. Das kann es nicht sein, was Sie mit ihrem Gesetzesentwurf wollen. Nicht vollständig schlüssig erscheinen mir auch die vorgeschlagenen Rechtsfolgen für eine nichtige Gebüh- renvereinbarung. Hier müsste unterschieden werden, ob der Anwalt oder der Mandant das Scheitern zu verant- worten hat. Ist Letzteres der Fall, weil dieser beispiels- weise über seine Vermögensverhältnisse getäuscht hat, sollte im Erfolgsfall weiterhin die vereinbarte Vergütung zu zahlen sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Mandanten, die es später bereuen, ihren Anwalt an der Streitsumme beteiligt zu haben, die Vereinbarung künst- lich platzen lassen. Das alles sind Fragen, über die wir uns im Rechtsausschuss noch verständigen werden. Aus unserer Sicht muss auch noch über weitere Detailrege- lungen gesprochen werden. So muss meines Erachtens darüber nachgedacht werden, was in den nicht seltenen Fällen geschuldet wird, in denen ein Anwalt einen Teil- erfolg erzielt. Klarzustellen ist weiterhin, dass eine Ver- gütungsvereinbarung auch zur Abwehr von Angriffen und nicht nur zur Geltendmachung von Ansprüchen ge- troffen werden kann. In der Tendenz aber liegen unsere Einschätzungen nah beieinander und deshalb sehe ich den kommenden Erörterungen mit Zuversicht entgegen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Mit dem Entwurf eines Ge- setzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren tragen wir geänderten Gegeben- heiten des Rechtsberatungsmarktes Rechnung. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Mitte dieses Jahres, 30. Juni 2008, eine Neuregelung zu treffen, nach der Erfolgshonorare zu- mindest dann zugelassen werden müssen, wenn „der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasier- ten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen“; Beschluss vom 12.12.2006 – 1 BvR 2576/04, Tz. 97. Erfolgshonorare müssen daher zugelassen werden zugunsten von Bürge- rinnen und Bürgern, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ansonsten ihre Rechte nicht verfolgen könn- ten. Das Bundesverfassungsgericht hat aber zugleich be- sonders betont, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, darüber zu entscheiden, ob er an einem weitestgehenden Verbot von Erfolgshonoraren festhalten möchte oder ob er das Verbot – so ausdrücklich das Gericht – „völlig aufgeben oder an ihm nur noch unter engen Vorausset- zungen, wie etwa im Fall unzulänglicher Aufklärung des Mandanten, festhalten“ möchte; Tz. 110. Die Gegebenheiten des Rechtsberatungsmarktes spre- chen dafür, Erfolgshonorare in – etwas – weiterem Um- fang zuzulassen, als es durch das Verfassungsrecht zwin- gend gefordert ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15949 (A) (C) (B) (D) Es gibt viele Hinweise dafür, dass für Erfolgshono- rare ein Bedarf existiert. Obwohl Erfolgshonorare abso- lut verboten sind, haben nach eine Studie des Soldan- Instituts 8 Prozent der befragten Anwältinnen und An- wälte eingeräumt, Erfolgshonorare fallweise zu verein- baren; AnwBI. 2006, 50. Zwar haben sich 45 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einer Befra- gung dafür ausgesprochen, dass Erfolgshonorare nur in dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Aus- nahmefall – Bedürftigkeit des Mandanten – erlaubt wer- den. 55 Prozent sprechen sich aber für eine weitere Öff- nung aus, 42 Prozent sogar für eine völlige Aufhebung des Verbots; Hommerich/Kilian, Brennpunkte des an- waltlichen Berufsrechts – Das Soldan Berufsrechtsbaro- meter, NJW 2007, 2308, 2314. Auch der Blick über die Grenzen bestätigt, dass anwaltliche Erfolgshonorare als Vergütungsform bei uns anerkannt werden sollten: Welt- weit stellen wir fest, dass erfolgsbasierte Anwaltsvergü- tungen zunehmend zugelassen werden. Die Gegebenheiten des Rechtsberatungsmarktes strei- ten daher dafür, einen Mittelweg zu gehen, so wie es auch der Deutsche Anwaltverein vorgeschlagen hat. Ein Erfolgshonorar sollte nicht nur dann vereinbart werden dürfen, wenn ein Rechtsuchender aufgrund seiner wirt- schaftlichen Verhältnisse darauf angewiesen ist, eine er- folgsbasierte Vergütung zu vereinbaren, um anwaltliche Hilfe zu erhalten. Auch Rechtsuchende, für die die Rechtsverfolgung mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden ist – etwa ein mittelständischer Unternehmer, der vor der Frage steht, ob er einen riskanten Bauprozess führt – sollten die Möglichkeit erhalten, mit der Verein- barung eines Erfolgshonorars ihr Kostenrisiko zu be- grenzen. Die Anwaltschaft wendet sich heute dagegen, bei der Vereinbarung von Erfolgshonoraren zum Schutz der Rechtsuchenden Informationspflichten zu begründen. Dies überrascht. Die ersten Reaktionen auf die Entschei- dung des Bundesverfassungsgerichts waren noch anders. Eine Neuregelung, so eine Pressemeldung des DAV, „müsse ... auch umfangreiche Informationspflichten des Anwalts vorsehen“; Pressemeldung DAV Nr. 13/07. Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, eröffnet für alle Vertragsbeteiligten Chancen und Verant- wortung. Der Regierungsentwurf verlangt daher, dass „die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Er- wägungen kurz darzustellen [sind], auf denen die Ein- schätzung der Erfolgsaussichten beruht“; § 4 a Abs. 3 Satz 1 RVG-E. Die Rechtsuchenden – übrigens auch der An- walt – erhalten damit Klarheit. Dabei braucht nur das fest- gehalten zu werden, was im Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses bekannt ist. Ermittlungs- und Prüfungspflichten des Anwalts vor Vertragsschluss werden nicht begründet. Für eine Befürchtung, Anwältinnen und Anwälte könnten durch unverhältnismäßige Informationspflichten belastet werden, besteht also kein Anlass. Erfolgshonorare sollen und werden keine „Regelform“ der Anwaltsvergütung sein. Aber die Vertragsbeteiligten sollen Spielraum erhalten, um die Besonderheiten ihres individuellen Falles bei ihrer Vergütungsvereinbarung be- rücksichtigen zu können. Damit passen wir das anwalt- liche Berufsrecht an die Erfordernisse und Gegebenheiten des Rechtsberatungsmarktes an. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Innovative Arbeitsförderung ermöglichen – Projektförderung nach § 10 SGB III zulas- sen – Lokale Entscheidungsspielräume und pass- genaue Hilfen für Arbeitssuchende sichern (Tagesordnungspunkt 16 und Zusatztagesord- nungspunkt 5) Peter Rauen (CDU/CSU): Heute erleben wir wieder einmal – was zumindest den Antrag der Linken betrifft – den zwanghaften Versuch, den prosperierenden Arbeits- markt mit fruchtlosen Beschäftigungsmaßnahmen über- ziehen zu wollen. Dieser Versuch bezeugt wirtschaftli- che Unkenntnis und politische Unvernunft: Wir reden heute zum wiederholten Mal über das Projekt „Teilzeit Plus“, das in den Jahren 2002 bis 2004 unter anderem in Dresden veranstaltet und vor über vier Jahren – zu Recht – beendet wurde. In diesem Projekt sollten Unternehmen bei mangel- hafter Auftragslage ihre Mitarbeiter in einer 50:50 Lö- sung an öffentliche Vereine im Rahmen einer ABM-Lö- sung ausleihen dürfen, um diese damit im laufenden Arbeitsverhältnis halten zu können. Nach Aussage der örtlichen Arbeitsagentur war die- ses Projekt von vornherein lediglich gedacht für Kleinst- betriebe, wie zum Beispiel Projektierungsbüros, und selbst dies sollte in einem überschaubaren Rahmen statt- finden. Von flächendeckender Wirtschaftsförderung war insofern keineswegs die Rede. Hintergedanke war zu- dem, in öffentlich geförderten Projekten unabgerufene Fachkräfte zu platzieren, um dort deren Fachwissen ge- zielt einbringen zu können. Schnell wurde bei dieser Maßnahme allerdings offenkundig, dass für einen sinn- vollen Ablauf des Modells eine bezahlte Koordinations- stelle unabdingbar gewesen wäre, was wiederum die Kosten in die Höhe getrieben hätte. Letzten Endes trug sich das ganze Projekt auch orga- nisatorisch nicht und hätte einer dauerhaften Fremd- finanzierung bedurft. Somit blieb es beim Versuch. Da- raus nun ein Erfolgsmodell linker Denkart machen zu wollen, ist schon erschreckend realitätsfern. Unverfroren hingegen ist, dass die Linken uns vorgaukeln wollen, dass sie sich um die Belange des Mittelstandes kümmern könnten. Weiß doch nun wirklich jeder, wie zutiefst ab- lehnend gerade die Linken dem Mittelstand und mittel- ständischem Unternehmergeist entgegentreten. Nicht ohne bewußte Zielsetzung wurden deshalb mittelständi- sche Unternehmungen gerade im gelebten Sozialismus – also in ihrer DDR – drangsaliert und letztendlich ab 1972 Stück für Stück verboten. Das Endergebnis dieser 15950 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) sozialistischen Wahnvorstellung ist allgemein bekannt: Völliger wirtschaftlicher Zusammenbruch! Die offensichtliche Tatsache, dass sich seit dem Jahre 2005 die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes und der deutschen Wirtschaft erheblich geändert haben, wird von ihrer, der linken Seite ebenso gänzlich ignoriert. Ich meine sogar, die arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedin- gungen haben sich nicht nur ein Jahr nach Beendigung des Projektes, sondern eben wegen Beendigung solcher Projekte eindeutig positiv verändert. Doch bei den Lin- ken gilt weiterhin das Motto, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Zur Auffrischung Ihres Gedächtnisses hier nur kurz wenige Fakten: Die Zahl der sozialversicherungspflich- tig Beschäftigten stieg in den letzten zwei Jahren – De- zember 2005 bis Dezember 2007 – um über eine Mil- lion, während sie in den vier Jahren zuvor – also in der Zeit der Teilzeit Plus-Projekte – um 1,655 Millionen zu- rückgegangen war. Die Bruttolöhne sind in den vergan- genen zwei Jahren um 43 Milliarden Euro gestiegen, netto 17 Milliarden Euro, in den vier Jahren zuvor gerade einmal um 24 Milliarden Euro, netto 12,7 Mil- liarden Euro. Die Rücklagen der Rentenversicherung stie- gen in den zwei Jahren unserer Regierung von 1,7 Milliar- den Euro auf 11,5 Milliarden Euro. Zur Erinnerung: Im Oktober 2005 musste der Finanz- minister der Rentenversicherung einen Kredit gewähren, um die Renten überhaupt auszahlen zu können. Tatsäch- lich konnten wir zu Anfang 2008 den Gesamtsozialversi- cherungsbeitrag auf unter 40 Prozent senken. Eine Maß- nahme, die nicht nur Monat für Monat Geld in die Taschen der Bürger bringt, sondern auch gleichzeitig Ar- beitsplätze schafft, Arbeitsplätze, die an keinem Tropf öffentlicher Mittel hängen. Mit diesen Fakten wird un- zweifelhaft klar, dass sich die Umstände seit Ende des Modellversuches in Dresden grundlegend geändert ha- ben. Doch die Antragsteller leben offensichtlich noch in einer illusionären Welt, wie es diese heute gar nicht mehr gibt. Gleichwohl war und ist die seit 1998 nach § 10 SGB III geregelte Freie Förderung ein bedeutsamer Schritt in Richtung Dezentralisierung und Regionalisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Arbeitsämter hatten und haben immer noch die Möglichkeit, in konkreten Fällen und zeitlich begrenzt, bis zu zehn Prozent ihres örtlichen Eingliederungstitels für Neuansätze, Modell- versuche und das Schließen von Regelungslücken zu verwenden. Im Übrigen wurde auf eine Rechtsverord- nung, die es der Bundesregierung erlauben würde, Ein- fluss auf die Ausgestaltung der Maßnahmen und die Ent- scheidung über die Vergabe der Mittel zu nehmen, bewusst verzichtet. Dies kann allerdings keine generelle Aufforderung zur Umverteilung von Fördermitteln darstellen, so wie dies laut Antrag der Linken geschehen soll: Gelder, die durch die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung aufgebracht wurden, sollen nach dieser Vorstellung ver- teilt werden, um damit einen künstlichen – nicht lebens- fähigen – Arbeitsmarkt „am staatlichen Tropf“ und so- mit am Leben zu erhalten. Die dadurch entstehenden Wettbewerbsverzerrungen werden billigend, wenn nicht sogar bewusst, in Kauf genommen. Das bedeutet kurz gesagt: Dort, wo zwei halbe Stellen für Tischler vom Amt finanziert werden, wird zugleich ein bis dahin regulär angestellter Tischler arbeitslos. Das kann nun wirklich nicht Sinn der Sache sein. Dabei ist die diesbezügliche Sperrklausel im Gesetz – § 10 SGB III, Absatz 1, Satz 3 – eindeutig geregelt und keinesfalls zu übersehen: Bei Leistungen an Arbeitgeber ist darauf zu achten, Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden. Aus gutem Grund hat deshalb auch der Bundesrech- nungshof zuvor ausufernde Praktiken im Zusammen- hang mit der Freien Förderung erfolgreich angemahnt: Die Agenturen förderten die Projekte unabhängig vom Eingliederungserfolg und schufen zumeist nur befristete Beschäftigungen. Förderaufwand und nachhaltige Eingliederung standen in keinem ange- messenen Verhältnis. Die BA gab nur unzureichend vor, wie die Projekte zu gestalten waren. … Die Bundesagentur für Arbeit hat … die Projektförde- rung ausgesetzt und wird die Freie Förderung auf Individualhilfen beschränken so der Ergebnisbericht des Bundesrechnungshofs 2006. Dieser Bericht läßt an Klarheit wenig zu wünschen übrig, und es war im wahrsten Sinne des Wortes eine „weise“ Entscheidung der Bundesagentur, darauf zu rea- gieren. Auch von der Bundesagentur sind die Anweisungen klar und deutlich: Die freien Leistungen dürfen weder in ihrer Ausge- staltung und Ausrichtung an die Stelle der Regel- leistungen treten noch die dort getroffenen Voraus- setzungen aushebeln. Sie dürfen auch gesetzliche Leistungen nicht aufstocken. Es ist unzulässig, im Rahmen eines Programms, mit der freien Förde- rung eine regionale Regelleistung zu schaffen. Wenn also die Linken nun behaupten, die Freie För- derung sei durch „Anweisung von oben“ generell abge- schafft worden, ist dies schlichtweg falsch. Sie wurde le- diglich auf ein sinnvolles, zielführendes und konkretes Maß beschränkt. Waren 2003 insgesamt 17 116 Perso- nen in der Freien Förderung, wurden im Jahr 2006 zu- sammen 25 340 Personen durch die Freie Förderung un- terstützt. Das ist ein Drittel mehr als zuvor! Streuen Sie also den Menschen keinen Sand in die Augen, indem sie so tun, als gäbe es dieses Instrument gar nicht mehr. An dieser Stelle, so meine ich, sollten wir die Gele- genheit nutzen und dem Vorstandschef der Bundesagen- tur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, und seinen Mitstrei- tern dafür danken, dass sie durch erfolgreiche Arbeit die Effizienz und die Finanzen der Agentur in eine gute Ord- nung gebracht haben. Die seinerzeit eingeleitete Umge- staltung des Arbeitsamtes als eine 100 000 Mitarbeiter- Behörde hin zur BA heutiger Erscheinung ermöglichte Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15951 (A) (C) (B) (D) uns unter anderem die Senkung der Arbeitslosenversi- cherungsbeiträge auf nunmehr 3,3 Prozent. Ein kurzes Wort noch zum Antrag der Grünen und zum Instrument der „Weiteren Leistungen“: Ich kann die Argu- mentation des Baden-Württembergischen Ministeriums für Arbeit und Soziales, wie diese in der Ausschussdruck- sache 938 ausgeführt ist, durchaus nachvollziehen, geht es hier doch gerade darum, mit maßgeschneiderten Hilfen – vor Ort – Menschen, die lange arbeitslos sein mussten, wieder in eine vernünftige Stellung zu bringen. Hier sehe ich noch ausgiebigen Diskussionsbedarf und er- warte im Ausschuss eine zielgerichtete und praktikable Lösung für die Menschen, die unserer Unterstützung be- dürfen. Insofern muss uns allen eine Tatsache bewusst sein: Die Wirtschaft ist natürlich kein Selbstzweck. Der Mensch steht und bleibt im Mittelpunkt des Wirtschaf- tens. Es ist aber unsere Aufgabe, den Unternehmen, die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, die freie Ausübung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu gewährleisten. Erst dort – und nur dort –, wo selbst das potentielle Markt- ergebnis nicht akzeptabel sein kann, dürfen wir eingrei- fen, um Fehlentwicklungen zu verhindern. Das Verteilen von Geldern der Beitragszahler im Gießkannenprinzip ist jedenfalls keine sinnvolle Lösung. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Zunächst wende ich mich dem Antrag der Linken zu, der fordert, die Pro- jektförderung nach § 10 SGB III zuzulassen. Ich könnte es mir einfach machen und meine Rede vom 29. März 2007 vortragen. Damals beschäftigte sich der Bundestag bereits mit ihrem Anliegen. Hätte er seinerzeit zur Ab- stimmung gestanden, wäre ihr Antrag abgelehnt worden. Mittlerweile wurde er im Fachausschuss beraten, hat dort die Mehrheit nicht überzeugt – und so wird es heute auch sein. Denn die Begründung ist nicht richtiger ge- worden und die Forderung geht auch ein Jahr später in die falsche Richtung. Wenn für ein Politikfeld der Begriff „innovativ“ zu Recht verwendet werden kann, dann ist es das Feld der Arbeitsmarktpolitik. Seit 2003 hat es eine Fülle neuer In- strumente gegeben, ja sogar so viele, dass wir nunmehr viele gute Gründe dafür haben, den „Instrumentenkas- ten“ aufzuräumen, zu bündeln und uns statt auf viele auf einige erfolgreiche konzentrieren zu wollen. Dafür fin- den wir nicht nur im Parlament große Zustimmung, ge- rade die Praktiker vor Ort halten das für richtig. Die von ihnen angesprochene Projektförderung ist ein Unterfall der freien Förderung. Welcher gesetzlichen Re- gelung unterliegt sie? Die Agenturen für Arbeit können bis zu 10 Prozent der im Eingliederungstitel enthaltenen Mittel für Ermessenleistungen der aktiven Arbeitsmarkt- förderung einsetzen, um die Möglichkeiten der gesetz- lich geregelten, aktiven Arbeitsmarktförderung durch freie Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zu erwei- tern. Schauen wir auf die Zahl der Förderfälle, stellen wir fest: Das Instrument wird genutzt. 2005 hatten wir etwa 80 000 Förderfälle, 2006 bereits über 100 000 und in diesem Jahr bis Februar 2008 schon über 11 000 Fälle. Offenkundig braucht weder das Parlament noch die Agentur für Arbeit ihren Antrag. Ich begrüße ausdrück- lich, dass die BA klugerweise auch die Förderung von Projekten in dem gesetzlich gegebenen Rahmen wieder nutzt, zum Beispiel im Rahmen präventiver Förderung in Schulen, um neue Wege zu erproben. Meine Damen und Herren von den Linken, seit Ein- bringung Ihres Antrages hat sich der Arbeitsmarkt weiter gut entwickelt. War schon damals das genannte Projekt „Teilzeit plus“ in Dresden nicht mehr arbeitsmarktkon- form, so trifft diese Kritik heute noch deutlicher. Schon deutlich mehr auf der Höhe der Zeit ist da die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie ist sogar so zeit- nah, dass ihr Antrag erst gestern auf unsere Tische flat- terte. Aber schnell ist nicht immer auch richtig. Was ha- ben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, gemacht? Sie haben einen unbestritten vorhan- denen Klarstellungsbedarf in der Anwendung des § 16 Absatz 2 SGB II genutzt und sich vehement auf die Seite der Kritiker und Bedenkenträger gestellt. Das kennen wir von Ihnen. Das ist nicht mutig, sondern nur einfach. Aber genau das ist ein Privileg der Opposition. Wir können und wollen es uns nicht ganz so einfach machen. Was haben wir getan? Zunächst haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass es tatsächlich die Finan- zierung von Maßnahmen auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 SGB II gegeben hat, die eine andere Finanzie- rungsquelle hätten haben müssen. Das hat der Bundes- rechnungshof zu Recht gerügt. Dennoch wären von einer restriktiven Auslegung des § 16 Abs. 2, weitere Einglie- derungsleistungen, erfolgreiche, innovative und bereits ausgezeichnete Projekte betroffen. Dies will auch die SPD-Bundestagsfraktion so nicht hinnehmen. Deshalb haben wir uns unverzüglich an das Ministerium gewandt und sind, so bewerte ich die Konsultation, in einem kon- struktiven Gespräch, um Lösungen zu erarbeiten. Was ist uns dabei besonders wichtig? Wir wollen auch weiterhin jungen Menschen eine Perspektive auf einen Hauptschulabschluss eröffnen, auch wenn eine anschließende Ausbildung noch nicht „in trockenen Tüchern“ ist. Da stimmen wir mit ihnen überein. Optimistischer als Sie sehe ich jedoch, wie zü- gig wir die bereits erwähnte „Instrumentendebatte“ ab- schließen werden. Aber Sie brauchen ja diese Zweifel, um Ihre aktuelle Kritik anbringen zu können. Sicher werden Sie die überarbeiteten Förderinstrumente noch in diesem Jahr würdigen können. Sie werden feststellen, dass sie so ausgestaltet sein werden, dass die Instrumente grundsätzlich flexibler und passgenauer angewendet werden können, dass sie die so- zialintegrativen Ansätze des SGB II berücksichtigen und den individuellen Erfordernissen von Arbeitsuchenden gerechter werden. Wenn ich damit den Punkt vier Ihrer Forderungen zi- tiere, was sie hoffentlich erkannt haben, dann signali- siere ich Ihnen damit, dass wir bereits bevor Sie diesen Antrag gestellt haben eine kluge Weiterentwicklung un- serer Arbeitsmarktpolitik in Gang gesetzt haben. 15952 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Bleibt mir abschließend noch der Hinweis, dass in den Fragen der finanziellen Rückforderung für rechts- widrig erbrachte Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II zumindest in Teilen auf Rückerstattung verzich- tet wurde. Aber gerade weil wir eine rechtskonforme Leistungsgewährung weder hier noch an anderer Stelle infrage stellen, legen wir als SPD-Bundestagsfraktion viel Wert darauf, dass am Ende der Instrumentendebatte klare Strukturen, einfache Instrumente und individuelle Lösungen stehen, dass so viel Standardisierung wie möglich, aber auch so viel individueller Entscheidungs- spielraum wie nötig eröffnet wird. Wir wollen eindeutige Verantwortlichkeit bei der Erreichung der Ziele und eine bessere Vernetzung von SGB III und SGB II. Qualität ist das Schlüsselwort für die von uns ge- wünschten Änderungen. Daran werden wir jeden Vor- schlag messen. Jörg Rohde (FDP): Mit Ihrem heute zur Abstim- mung vorliegenden Antrag liegen Sie, werte Kollegin- nen und Kollegen der Linken in einem Punkt richtig. Es ist zweifellos richtig, dass die freie Förderung im SGB III ausgeweitet werden sollte. Denn in der freien Förderung liegen die Chancen für passgenaue, individu- elle und flexible Projekte zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Wir sind uns auch einig darin, dass die Vermittlung Langzeitarbeitsloser in Arbeit nur regio- nal und dezentral sowie mit innovativen, flexiblen In- strumenten gelingen kann. Vor diesem Hintergrund ist es in der Tat nicht nachzuvollziehen, dass die Bundesagen- tur für Arbeit die Projektförderung auf Eis gelegt hat. So gesehen würden wir dem vorliegenden Antrag heute gerne zustimmen, können dies im Ergebnis aus mehre- ren Gründen jedoch nicht, sondern werden uns darum enthalten. Wir können nicht zustimmen, weil Ihr Antrag zwar in die richtige Richtung zielt, aber auf bestenfalls halbem Wege stehen bleibt, nämlich allein bei der Pro- jektförderung. Letztlich wollen Sie von den Linken an einem System herumdoktern, das einfach nur abge- schafft gehört. Ich meine die Bundesagentur für Arbeit. In ihrer jetzigen Form hat sich die Mammutbehörde BA nicht bewährt. Hier werden unzählige Aufgaben mehr schlecht als recht verwaltet, die viel besser von den Kreisen und Kommunen übernommen werden sollten. Die FDP im Deutschen Bundestag fordert deshalb seit langem die Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit und eine grundlegende Neuorganisation und Kommuna- lisierung der Jobvermittlung. Jeder Arbeitgeber, jeder Arbeitsuchende und jeder lo- kale und regionale Arbeitsmarkt in Deutschland ist an- ders. Deshalb müssen sich auch die Jobvermittlungsstra- tegien unterscheiden und müssen auf diese Unterschiede eingehen. Was in der Stadt München funktioniert, muss noch lange nicht im ländlichen Raum Frankens klappen. Hier wie dort müssen ganz unterschiedliche Brücken zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebern gebaut werden. Die Projektförderung kann dabei eine konstruk- tive Rolle spielen und sollte von der BA nicht nur umge- hend wieder in Kraft gesetzt werden, sondern auch aus- geweitet werden. Erfolgreich entfalten kann sich Projektförderung aber nur dann, wenn die Kommunen mit der Jobvermittlung vertraut werden. Denn niemand kennt seine Kunden – gleich ob Arbeitgeber oder Jobsu- cher – besser als die Kommune. Die Bundesagentur und die Argen werden hier immer hinterherhinken, weil sie letztlich viel zu weit vom Kunden und seinen individuel- len Bedürfnissen entfernt sind. Eine leistungsstarke Jobvermittlung ist die eine Seite der Medaille, wir dürfen aber die andere Seite nicht ver- gessen: Nämlich die der Arbeitgeber. Jede Jobvermittlung kann nur erfolgreich sein, wenn die Arbeitgeber, also vor allem die mittelständischen Un- ternehmen, wirtschaftlich auf sicherem Boden stehen, ver- lässliche Rahmenbedingungen haben und auch die nöti- gen Spielräume für neue Investitionen – und damit neue Jobs – haben. Wir brauchen ein einfaches und gerechtes Steuersystem, mehr Flexibilität im Kündigungsschutz, bessere schulische und berufliche Bildung sowie einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Wenn wir diese positiven Rahmenbedingungen schaffen, be- kommen wir auch die Sockelarbeitslosigkeit in den Griff und werden viel weniger auf Förderinstrumente in der Ar- beitsmarktpolitik angewiesen sein. Katja Kipping (DIE LINKE): Wollen wir eine Ar- beitsförderung, die auch den Regionen und regionalen Akteuren am Arbeitsmarkt einen Spielraum für innova- tive Projekte ermöglicht? Wenn ja, dann wäre der § 10 des Ditten Buches Sozialgesetzbuch geeignet. Er ermög- licht genau diesen Spielraum. Er ermöglicht die Umset- zung kreativer und innovativer Ideen, die sich an den konkreten Bedingungen der Region orientieren. Dies wird zum Beispiel durch das Projekt „Teilzeit Plus“ in Dresden belegt, das von 2002 bis 2004 von der Arbeitsagentur finanziell unterstützt wurde. Mit diesem Projekt wurden zwar keine neuen Arbeitsplätze geschaf- fen, aber immerhin die Beschäftigten in Handwerksbe- trieben vor der Erwerbslosigkeit bewahrt. Das Projekt „Teilzeit Plus“ wurde in Zusammenarbeit der Kreishand- werkerschaft, eines Umweltzentrums und der Arbeits- agentur durchgeführt. Es waren 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 38 Handwerksbetrieben und 48 Ver- eine beteiligt. Das Ziel des Projekts war es, die Abfede- rung von betrieblichen Auftragsschwankungen mit der Ausführung gesellschaftlich sinnvoller Arbeiten zu ver- binden. Wenn in den Handwerksbetrieben die Auftrags- lage zurückging, arbeiteten die Beschäftigten für eine gewisse Zeit nur noch verkürzt für ihre Firma und in der restlichen Zeit für einen gemeinnützigen Verein. Die Ar- beitsagentur hat für die Zeit, die die Beschäftigten für die Vereine arbeiteten, die Lohnzahlung übernommen. Für die Betriebe und die dort Beschäftigten hatte dieses Projekt den Vorteil, dass trotz konjunktureller Schwan- kungen keine Entlassungen vorgenommen werden muss- ten und der Betrieb weiter existieren konnte. Die Vereine konnten auf qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter zurückgreifen, die für sie gemeinnützige Arbeiten erledigten. Darüber hinaus wurden Wettbewerbsverzer- rungen vermieden, da die Kreishandwerkerschaft das Projekt selbst mit verwaltete und sowohl die Unbedenk- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15953 (A) (C) (B) (D) lichkeitsbescheinigungen für die Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit der Arbeiten in den Vereinen ausstellte als auch die Auftragslage der Handwerksbetriebe im Blick hatte. „Teilzeit Plus“ wird von allen Beteiligten sehr positiv beurteilt und musste trotzdem aufgrund einer Geschäfts- anweisung der Bundesagentur für Arbeit eingestellt wer- den, da sie die Möglichkeit der Projektförderung zu- gunsten von Individualförderungen ab 2003 ausgesetzt hat. Obwohl die Projektförderung sowohl für die Be- triebe als auch die Beschäftigten wie beschrieben posi- tive Effekte haben kann, findet sie seitdem nicht mehr statt. Die Win-win-Situation für alle Beteiligten wird durch eine Geschäftsanweisung der Bundesagentur un- terbunden. Wir fordern, dass die Bundesregierung sich aktiv in der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Ar- beit dafür einsetzt, dass die Aussetzung der Möglichkeit der innovativen Projektförderung nach § 10 des SGB III umgehend zurückgenommen wird. Was wir brauchen ist eine innovative Arbeitsförde- rung, die sich an den Erfordernissen und Möglichkeiten der Akteure auf dem Arbeitsmarkt orientiert. Grundsätz- lich aber brauchen wir eine Arbeitsförderung, die nicht auf Abschreckung der Erwerbslosen durch Repressionen zielt, sondern die Erwerbslose ermutigt, eigene Arbeits- förderungsprojekte zu entwickeln oder sich selbst einen Arbeitsplatz in Arbeitsförderungsprojekten auszusu- chen. Für diesen innovativen Ansatz gibt es einen Namen: Arbeitsmarkt von unten. Er orientiert auf die verstärkte Teilhabe und Selbstbestimmung der Erwerbs- losen, setzt auf deren soziale und berufliche Kompetenzen statt auf schikanöse Repressionen, wie sie bei Hartz IV an der Tagesordnung sind. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Immer wenn es darum geht, dezentrale Strukturen und lokale Kompetenzen zu stärken, hat die schwarzrote Koalition offensichtlich ein Problem. Das belegen die beiden hier vorliegenden Anträge. Sie wurden im Ab- stand von ungefähr einem Jahr gestellt und zeugen von denselben Problemen: Der Angst der Bundesregierung vor Kontrollverlust und ihrem Misstrauen gegenüber denjenigen, die vor Ort mit den Arbeitslosen arbeiten und das Ziel haben, für sie neue Perspektiven zu eröff- nen. Dabei geht es zunächst um die freie Förderung des SGB III. Dieses von Rotgrün eingeführte innovative In- strument zieht immer dann, wenn neue Ansätze und Pro- jekte erprobt oder Regelungslücken gefüllt werden sollen. Seit dem 1. März 2007 ist nach einer Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit der Projekt- förderung ausgesetzt worden. Das gilt nach wie vor, auch wenn im Ausschuss alle Fraktionen das hohe Lied der Projekte gesungen haben. Im Ergebnis ist die Projektför- derung zwar gesetzlich verankert, aber faktisch nicht möglich. Das ist ein Unding und Drückebergerei der ver- antwortlichen Bundesregierung, die mit einer Rechtsver- ordnung einen Rahmen setzen könnte. Ungleich schwerwiegender ist aber nun die rigorose Beschränkung der sogenannten weiteren Leistungen des Sozialgesetzbuches II durch die Bundesregierung. Die bisher vorhandene Möglichkeit, flexibel und vor Ort auf die spezifischen Problemlagen bestimmter Zielgruppen und Hilfebedürftiger einzugehen, wird so zunichtege- macht. Wird die Bundesregierung nicht gestoppt, stehen viele erfolgreiche Integrationsansätze für besonders schwer integrierbare Zielgruppen vor dem Aus. Das sind beispielsweise: kombinierte Beschäftigungs- und Qualifi- zierungsmaßnahmen für Migranten, sozialpädagogisch betreute berufliche Orientierungshilfen für Jugendliche, Maßnahmen zum Nachholen von Schulabschlüssen für junge Erwachsene, kombinierte Ausbildungs- und Kin- derbetreuungsangebote für alleinerziehende junge Müt- ter, sozialpädagogische Begleitungen oder aufsuchende Angebote der Jugendberufshilfe zur Verhinderung von Verwahrlosung und Verarmung. Die Begrenzung der „weiteren Leistungen“ auf Ein- zelfallhilfen bedeutet, dass diese Fördermaßnahmen be- endet werden müssen. Kofinanzierte Angebote, die zum Beispiel gemeinsam mit der Jugendhilfe konzipiert und finanziert wurden, sind ebenfalls nicht mehr ohne Weite- res möglich. Gewachsene Strukturen und Kooperationen werden zerstört. Die Bundesregierung begründet ihre Vorgehensweise mit der missbräuchlichen Nutzung der „weiteren Leis- tungen“, die sie zukünftig verhindern will. Dabei schießt sie jedoch weit übers Ziel hinaus. Im Ergebnis blockiert die Bundesregierung eine dezentrale und zielgruppen- orientierte Integrationspolitik und damit den ganzheitli- chen Hilfeansatz, der gerade Ziel und Aufgabe des SGB II ist. Die Bundesregierung muss ihren restriktiven Katalog für erlaubte „weitere Leistungen“ sofort wieder zurück- ziehen, damit die passgenauen Hilfen für Arbeit- suchende nicht eingestellt werden müssen. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte mögliche Über- nahme besonders innovativer Ansätze im Zuge der Re- form des arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens reicht nicht. Bis diese Reform kommt, sind die aufge- bauten Strukturen und Kooperationen längst zerstört. Ich hoffe sehr, dass sich diese Haltung in den Aus- schussberatungen durchsetzen wird. Denn nicht nur wir Grünen, die Träger der Grundsicherung, die Kommunen, die Länder, die Wohlfahrtsverbände und zahlreiche andere Träger sind dieser Meinung. Auch die arbeitsmarktpoliti- sche Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles ist auf unserer Seite. In einem Schreiben an Bun- desarbeitsminister Scholz vom Januar schlug sie vor „zu prüfen, ob eine geänderte Rechtsauslegung … zum jetzi- gen Zeitpunkt notwendig und sinnvoll ist. Vielmehr soll- ten wir die Überlegungen hier in den größeren Kontext im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Straffung des Instru- mentenkastens stellen. … Eine anderslautende Regelung jetzt und heute im SGB II könnte so verstanden werden, dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Viel spricht für das Argument, dass die Arbeitsuchenden im SGB II aufgrund ihrer besonderen Situation andere Hilfen benötigen als Personen, die gerade erst arbeitslos gewor- den sind …“ 15954 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Frau Kollegin Nahles, in dieser Sache passt kein Blatt Papier zwischen uns und ich setze sehr auf Ihr Engage- ment im Ausschuss. Gemeinsam werden wir die Bun- desregierung sicherlich zum Umdenken bringen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Einfuhrverbot für den gentechnisch veränderten Mais MON810 anordnen und den Verkauf von MON810-Saatgut stoppen (Tages- ordnungspunkt 17) Dr. Max Lehmer (CDU/CSU): Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich bereits mehrfach mit den in dem Antrag geforderten Maßnahmen zu dem gentechnisch veränderten Mais MON810 beschäftigt. Die Antragsteller fordern wieder- holt ein Einfuhrverbot sowie ein Verkaufsverbot für MON810-Saatgut. Als Begründung wird immer wieder angeführt, es gäbe neue wissenschaftliche Studien, die Zweifel an der gesundheitlichen und ökologischen Un- bedenklichkeit belegen sollen. Ausdrücklich stelle ich wiederholt fest: Das oberste Gebot einer Zulassung gilt uneingeschränkt, nach der die Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt gewährleistet sein muss. Unter dieser Zielsetzung hat das BVL mit Be- scheid vom 27. April 2007 das teilweise Ruhen der Ge- nehmigung zum Inverkehrbringen von MON810 ange- ordnet. Danach durfte Saatgut von MON810 erst dann wieder zu kommerziellen Zwecken abgegeben werden, wenn der Inhaber der Genehmigung dem BVL einen den aktuellen Anforderungen entsprechenden Beobachtungs- plan für MON810 vorgelegt hat. Hintergrund für den Er- lass war, dass aus Sicht des BMELV noch nicht alle Zweifel endgültig ausgeräumt wurden, dass der Anbau von MON810 keine Gefahr für die Umwelt bedeuten kann. Um solche eventuellen Gefahren frühzeitig entde- cken zu können, wurde die eingehendere Beobachtung gefordert. Derzeit lagen und liegen keine Belege dafür vor, dass von MON810 tatsächlich Gefahren für die Umwelt aus- gehen. Der Erlass der Maßnahme war also allein vom Vorsorgegedanken geprägt. Vom Zulassungsinhaber wurde anordnungsgemäß ein Plan zur Überwachung des Anbaues von MON810 vorgelegt, der nach Einschät- zung des BMELV den gestellten Anforderungen ent- spricht. Zusätzliche Prüfbitten des Bundesamtes für Na- turschutz, die in dem vorliegenden Plan nicht abgedeckt werden konnten, werden im Zuge einer überwachungs- begleitenden Forschung vonseiten des BVL abgedeckt. Hierbei handelt es sich vor allem um die Beobachtung von Langzeiteffekten auf Bodenorganismen und Nicht- Ziel-Tiere. Damit wurde die Schutzmaßnahme gegen- standslos und Saatgut der Linie MON810 kann seit De- zember 2007 in Deutschland wieder vertrieben werden. Von den Antragstellern wird und wurde bereits mehr- fach auf neue Erkenntnisse hingewiesen, die besondere gesundheitliche und ökologische Risiken im Zusammen- hang mit dem Anbau von MON810 belegen sollen. Diese sind jedoch nach den Ergebnissen intensiver Re- cherchen und erneuter, mehrfacher Überprüfung der ein- schlägigen wissenschaftlichen Untersuchungen, insbe- sondere der EFSA und des BVL, nicht bestätigt. Zudem sind während der zehnjährigen Anbauzeit von MON810 keinerlei Schäden an Mensch, Tier oder der Umwelt festgestellt worden. Dieses entspricht de facto einem Langzeitexperiment. Dem vorliegenden Antrag kann aus diesen genannten Gründen nicht zugestimmt werden. Ausdrücklich möchte ich feststellen, dass Zulassun- gen ausschließlich nach den festgelegten, wissenschafts- basierten Sicherheits- und Anwendungsvorschriften aus- gesprochen werden sollen. Ich stimme damit der Forderung von Bundesminister Seehofer zu, den politi- schen Entscheidungsprozess in den EU-Gremien zu ver- einfachen und auf eine objektive, wissenschaftliche Grundlage zu stellen. Es ist nicht hinnehmbar, dass in diesem Bereich nach Mehrheiten und aktuellen Stim- mungen entschieden wird. Zielgerichtete, erfolgsorien- tierte Forschung verlangt verlässliche Rahmenbedingun- gen. Dies gilt insbesondere auch für die Grüne Gentechnik, die hinsichtlich der absehbaren Herausfor- derungen bei der Erzeugung von Pflanzen als Lebens- mittel und Pflanzen für die stoffliche und energetische Verwertung enorme Potenziale birgt. Diese Chancen nicht zu nutzen, wäre gerade für den Hightechstandort Deutschland verhängnisvoll. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Wir haben bereits gefordert, den Anbau von MON810 auszusetzen. Diese Forderung wiederhole ich hiermit; denn seit Bekannt- werden des Monitoringplans von Monsanto bzw. der ge- naueren Umstände dieses Monitorings hat sich eine neue Sachlage ergeben: Der Plan scheint das Papier nicht wert, auf dem er steht. Wir haben uns gemeinsam mit unserem Koalitions- partner zum Schutz von Mensch und Umwelt als obers- tes Ziel des Gentechnikrechts verpflichtet. Gemeinsam haben wir gemäß diesem Ziel das Gentechnikrecht no- velliert – im Bestreben, den Bestand der gentechnik- freien Landwirtschaft zu schützen und gleichzeitig den Anbau von solchen GVO-Pflanzen, deren Unbedenk- lichkeit für Gesundheit und Umwelt bewiesen ist, zu er- leichtern. Bei MON810 ist zweifelhaft, ob diese Voraussetzun- gen erfüllt sind. Der von Monsanto vorgelegte Monito- ringplan ist nicht geeignet, für eine aussagekräftige und auswertbare Beobachtung der Umweltauswirkungen zu sorgen. MON810 ist weder auf Basis der aktuellen wis- senschaftlichen Erkenntnisse noch auf Grundlage der derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen bewertet worden. Neben Frankreich haben auch Ungarn, Grie- chenland, Österreich und Polen nationale Einfuhr- bzw. Anbauverbote für MON810-Mais erlassen. Sie berufen sich dabei auf die Schutzklausel des Art. 23 der EU-Frei- setzungsrichtlinie 2001/18/EG. Die Schutzklausel er- möglicht den Mitgliedstaaten ein vorübergehendes Ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15955 (A) (C) (B) (D) bot des Einsatzes eines bestimmten GVO, wenn neue oder zusätzliche Informationen über diesen GVO vorlie- gen, die zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht vorla- gen. Im Falle von MON810 liegt die Zulassung auf EU- Ebene bereits zehn Jahre zurück. Die lange Liste der Studien, die seitdem neue Erkenntnisse ergeben haben, lässt sich dem Schreiben des BVL vom 27. April 2007 an Monsanto entnehmen. Diese Liste ist nicht komplett. So gibt es auch neue Untersuchungen zum Bt-Toxin- Gehalt von MON810-Pflanzen, die neben drastischen Schwankungen feststellen, dass die vom Anbieter ange- gebenen Werte nicht mit den tatsächlich auf dem Acker produzierten Mengen übereinstimmen. Die Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG, nach der MON810 damals zugelassen wurde, ist inzwischen durch die neue Richtlinie 2001/18/EG abgelöst worden. Sie schreibt einen Plan zur Beobachtung der Umweltaus- wirkungen vor. Die Überwachung der Umweltauswirkun- gen wird bisher nicht in geeigneter Weise durchgeführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens- mittelsicherheit, BVL, hatte mit Verfügung vom 27. April 2007 das Ruhen der Inverkehrbringensgeneh- migung angeordnet. Dort hieß es: Der Genehmigungsinhaber lässt Landwirte, die MON 810 anbauen, einen Fragebogen ausfüllen, in dem allgemeine Anbaudaten sowie verschiedene Parameter abgefragt werden. Diese Fragebögen sind ein nützliches Instrument für eine rein visuelle Erfassung agronomisch relevanter Aspekte der An- baufläche. Sie sind aber nicht geeignet, statistisch auswertbare Daten zu Umweltauswirkungen auf Agrarflächen und in der Umgebung, zum Beispiel auf Nichtzielorganismen, zu liefern. Fragebögen stellen somit ein ergänzendes Element dar, können aber ein Monitoring nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht ersetzen. Aufgrund von neuen Informationen und zusätzlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich der Nicht- zielorganismen und der Neubewertung bereits vorliegen- der Informationen sah das BVL „berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt“. Auch wenn Monsanto inzwi- schen einen Monitoringplan vorgelegt hat, hat sich an dieser Situation nichts geändert. Dennoch hat das BVL am 6. Dezember 2007 das Inverkehrbringen von MON810 wieder zugelassen. Zentraler Teil des aktuellen Monitoringplans von Monsanto sind jene Fragebögen, von denen es im BVL- Schreiben vom 27. April 2007 heißt, dass sie zur Daten- sammlung über Umweltauswirkungen ungeeignet seien. Das Bundesamt für Naturschutz, BfN, hat den Beobach- tungsplan stark kritisiert und sieht die Auflagen des BVL nicht bzw. nur unzureichend erfüllt. Laut Anordnung des BVL sollte der Plan mehrere für die Risikoeinschätzung relevante Prüfpunkte berücksichtigen wie den Verbleib des von MON810 produzierten Gifts im Boden sowie dessen Auswirkungen auf Bodenorganismen und Boden- funktion als auch Auswirkungen des Gifts auf Nichtziel- organismen. Der vorgelegte Monitoringplan sieht keine fallspezifi- sche, sondern nur eine allgemeine Beobachtung vor. Um dem „berechtigten Grund zu der Annahme, dass der An- bau von MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt“ nachzugehen und die Auflagen des BVL-Schreibens vom 27. April 2007 zu erfüllen, ist aber eine fallspezifi- sche Beobachtung nötig. Studien belegen die schädliche Wirkung des Gen-Maises auf Schmetterlingslarven; mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt kön- nen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Laut BfN sollten als Minimum gezielte Beob- achtungen hinsichtlich der Auswirkungen des Gen-Mai- ses auf Schmetterlinge, aquatische Organismen wie Kö- cherfliegenlarven und die Exposition und den Verbleib des von dem Gen-Mais produzierten Gifts in die Umwelt durchgeführt werden. Für die Überwachung der Um- weltwirkungen sieht der Plan die Abfrage bereits beste- hender Monitoringprojekte wie das Tagfaltermonitoring, das Brutvogelmonitoring oder das Bienenmonitoring vor. Monsanto will diese Daten auswerten und dem BVL zur Kenntnis geben. Diese Projekte werden mit öffentlichen Geldern fi- nanziert, teilweise wird die Arbeit durch Ehrenamtliche geleistet. Bisher wurden die Beteiligten nicht von Mon- santo darüber informiert, dass ihre Projekte nun Teil des Monitoringplans werden sollen. Auch eine Beteiligung an der Finanzierung der Projekte scheint nicht geplant zu sein. Offen ist auch, wie die teilweise in nicht gentech- nikspezifischen Projekten und durch Laien gesammelten Daten standardisiert werden können, damit sie überhaupt für GVO-Monitoring aussagekräftig sind und verglichen und bewertet werden können. Nach Meldungen des Spiegel von dieser Woche ist eine Bereitstellung dieser Daten mit den im Monitoringplan aufgeführten Beobachtungsnetzwerken wie dem Deutschen Jagd- schutzverband, dem Dachverband Deutscher Avifaunis- ten oder dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, UFZ, überhaupt nicht vereinbart worden. Da die UFZ nicht einmal Beobachtungsräume im Umfeld von MON810-Anbauflächen hat, ist es gar nicht möglich, für das MON810-Monitoring relevante Daten zu erheben. Es gibt viele Gründe, die für eine Aussetzung des An- baus von MON810 sprechen. Der Anbau muss untersagt werden, bis die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, und das muss schnell gehen. Deshalb stimmen wir dem Antrag der Grünen nicht zu. Die Prüfung neuer Informa- tionen über ein mögliches Gefährdungspotenzial dauert uns zu lange. Der Anbaustopp muss noch vor der Aus- saat erfolgen. Es kann den Landwirten nicht zugemutet werden, dass ihnen erst nach wochen- oder monatelan- gem Prüfungs- und Diskussionsprozess dann im laufen- den Anbau die Vermarktung von MON810 untersagt wird. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Der Schutz von Mensch und Umwelt hat auf allen Ebenen Vorrang. Daher ist es völlig unverständlich, wenn die Grünen heute ein Einfuhrverbot für den gentechnisch veränder- ten Mais der Sorte MON810 sowie ein Verkaufsverbot für das Saatgut fordern. Diese Sorte wurde zehn Jahre lang weltweit ohne jegliche Beanstandung angebaut. Die 15956 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Grünen nennen in ihrem Antrag kein einziges Beispiel für eine Gefährdung von Umwelt oder der Gesundheit von Menschen oder Tieren durch Anbau oder Verzehr dieser Sorte. Warum also sollte diese Sorte verboten werden? Es seien Zweifel an der Unbedenklichkeit auf- gekommen, heißt es im Antrag. Aber diese Zweifel wer- den nicht benannt. Die Grünen nehmen sie offensichtlich nicht einmal so ernst, dass sie ausführen, worin die Zweifel begründet liegen. Sie nennen stattdessen Län- der, die MON810 verboten haben. Doch bevor man sich Verboten anschließt, sollte man zumindest deren Grund- lage prüfen. Gerade angesichts der zehnjährigen positi- ven Erfahrung mit dieser Sorte ist eine solche Prüfung – wenn es um die Sache geht – selbstverständlich. Neh- men wir als ein Beispiel den Forschungsbericht des Bun- desumweltamtes von Österreich, erschienen im Dezem- ber 2007. Es ist kein Forschungsbericht, sondern eine Literaturstudie. Auf 31 Seiten erfolgt eine dürftige Zu- sammenfassung der Literatur. Die Literaturstudie ent- spricht inhaltlich der Risikobewertung von MON810, die im Juni 2006 das Bundesamt für Naturschutz erstellt hatte. Das Bundesamt für Verbraucherschutz hatte im selben Monat Kernaussagen der Stellungnahme ein- drucksvoll widerlegt mit dem Fazit: „Das BVL kann aus den bisherigen Publikationen keine spezifischen (schäd- lichen) Wirkungen des MON810-Mais auf die Umwelt erkennen.“ Angesichts dieser klaren Aussage ist verständlich, dass der sogenannte BVL-Erlass vom 27. April 2007 vom Minister gegen die Fachmeinung des BVL durchge- setzt wurde. In diesem Erlass wurde nach der Aussaat von MON810 ein Verkaufsverbot für MON810 verfügt. Die FDP hat dies scharf kritisiert, weil völlig unbegrün- det die Bevölkerung geängstigt wurde. Der damalige Präsident des BVL ist für seine Unterschrift unter den Erlass mit einer Abteilungsleiterstelle im Ministerium belohnt worden. Der Erlass wurde im Dezember, da er- kennbar unbegründet, aufgehoben. Es gibt somit keinen nachvollziehbaren, sachlichen Grund für ein Verbot der Sorte MON810. Der Antrag der Grünen ist daher als Dienstleistung für ihre Klientel zu werten. Er steht in ei- ner Linie mit ihrer üblichen Verbotspolitik. Sie fordern ein Verbot für ein Produkt, das sich über zehn Jahre be- währt hat. Die FDP lehnt den Verbotsantrag ab. Gleichzeitig kritisieren wir das Vorgehen von Mon- santo bei der Organisation des Umweltmonitoring. Die behördliche Auflage, ein Umweltmonitoring durchzu- führen, muss erfüllt werden. Die Umweltbeobachtung des Anbaus von MON810 muss entsprechend der Richt- linie 2001/18/EG sowie der ergänzenden Leitlinie und der Leitlinie der EFSA erfolgen. Nach unserer fachli- chen Einschätzung ist es sinnvoll, dafür bestehende Mo- nitoringsysteme zu nutzen. Es ist jedoch eine selbstver- ständliche Pflicht des Unternehmens Monsanto, die einzelnen Verbände und Institutionen, die bisher schon unter unterschiedlichen Gesichtspunkten ein Umwelt- monitoring betreiben, von Anfang an in die Überlegun- gen zum geforderten Umweltmonitoring einzubeziehen. Bereits am 6. Dezember des letzten Jahres hatte Mon- santo dem Bundesamt für Verbraucherschutz einen Mo- nitoringplan vorgelegt und fünf deutsche Institutionen benannt, deren Monitoringsysteme genutzt werden soll- ten. Drei Monate später teilt das dort genannte Helm- holtz-Zentrum für Umweltforschung mit, dass Monsanto noch keinen Kontakt aufgenommen habe. Ein derartig laxer Umgang mit der Vereinbarung zum Umweltmoni- toring ist eine Missachtung der zuständigen Behörden, der gesetzlichen Vorschriften und der Institutionen, de- ren Dienstleistungen Monsanto nutzen wollte. Vor die- sem Hintergrund sollte Monsanto alternative Überlegun- gen für sein Umweltmonitoring anstellen. Institutionen, die auf ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen sind, wer- den ihren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern nicht zumuten wollen, mittelbar für ein Unter- nehmen zu arbeiten, das es nicht einmal für nötig befunden hat, die Institutionen darüber zu informieren. Das Unternehmen Monsanto wird weltweit wegen seines Umgangs mit der Öffentlichkeit sowie mit Ver- tragspartnern scharf kritisiert. Es hätte guten Grund, in Deutschland einen auf gegenseitigen Respekt angelegten Umgang zu zeigen. Das vorliegende Beispiel zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Die FDP unterscheidet anders als andere politische Mitbewerber zwischen dem Vorgehen von Monsanto und der Züchtungsmethode Grüne Gen- technik. Wie Patrick Moore, der Mitbegründer von Greenpeace und deren langjähriger Präsident es darge- stellt hat, stehen den rein theoretischen Risiken der Züch- tungsmethode Grüne Gentechnik zahlreiche praktische Vorteile gegenüber. Die FDP will diese nutzen. Wir haben in unserem Antrag „Biotechnologische Innovationen im Interesse von Verbrauchern und Landwirten weltweit nut- zen – Biotechnologie ein Instrument zur Bekämpfung von Armut und Hunger in den Entwicklungsländern“ zahlreiche Beispiele genannt für die Vorteile der Züch- tungsmethode und deren Möglichkeiten, gerade in Län- dern der Dritten Welt die Armut zu lindern und die Er- nährungssituation zum Beispiel durch den Goldenen Reis zu verbessern. Auch in Deutschland bieten die BT- Mais-Sorten die Chance, zugleich mit der Bekämpfung des Maiszünslers auch die Futterqualität zu verbessern, weil Sekundärinfektionen durch Pilze vermieden wer- den, der Gehalt an kanzerogenen Pilzgiften vermindert wird. Der Anbau von BT-Mais ist naturverträglicher als die Bekämpfung des Maiszünslers durch chemischen Pflanzenschutz. Es muss auch in Deutschland möglich sein, die Vorteile und Chancen der Züchtungsmethode Grüne Gentechnik zu nutzen. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Diese Woche schrieb der SPIEGEL: „Genmais ohne Überwachung?“ Damit war nicht die fehlende parlamentarische Kontrolle gemeint. Um diese kümmert sich die Fraktion Die Linke schon! Nein, die Meldung spielte auf den von Monsanto vorgelegten Monitoringplan zur Umweltbeobachtung des Genmais MON810 an. Der Plan sei lückenhaft und zur Überwachung der Umweltwirkungen des Genmais völlig ungenügend. Das kritisieren Umwelt- und Ver- braucherschutzorganisationen schon seit Wochen. Der Monitoringplan basiert auf Daten von bestehenden Um- weltbeobachtungen. In diesen werden Tagfalter, Wild- tiere, Bienen und Brutvögel beobachtet. Übrigens größ- tenteils ehrenamtlich! Natürlich sind das keine Studien, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15957 (A) (C) (B) (D) die den spezifischen Anforderungen an Überwachungs- untersuchungen für Risiken im Zusammenhang mit dem kommerziellen Anbau von genetisch veränderten Pflan- zen genügen. Laut Aussagen der Expertinnen und Ex- perten, die in diesen Monitoringprogrammen arbeiten, liegen nicht mal Genmaisfelder in der Nähe der Be- obachtungsflächen! Da frage ich mich: Wie soll etwas effektiv überwacht werden, wenn im Umkreis kilometer- weit keine Beobachtungen stattfinden? Oder wenn die Untersuchungen überhaupt nicht dazu geeignet sind, die Wirkung des transgenen Maispollens zum Beispiel auf das Bodenleben zu erfassen? Ein ernst gemeintes, wirk- sames Monitoring sieht ganz anders aus. Zur Heilung der Defizite im Monsanto-Überwachungsprogramm, wird nun von der Bundesregierung eine anbaubeglei- tende Forschung beauftragt. Die Linke sagt dagegen: Wenn Monsanto keinen wirksamen Überwachungsplan vorlegen kann, darf auch kein MON810 ausgesät wer- den! Schon deshalb, weil es sich hier ja nicht mal um Forschungsanbau handelt, sondern um kommerziellen Anbau. Die Linke hat zu dieser Problematik am Mittwoch eine Kleine Anfrage gestellt. Ich bin gespannt, was die Bundesregierung antworten wird. Wir wollen wissen, warum das Bundesamt für Verbraucherschutz und Le- bensmittelsicherheit (BVL) den Verkauf von MON810- Saatgut wieder zugelassen hat. Die vom BVL vorge- brachte Begründung für diese Entscheidung überzeugt nämlich nicht nur mich nicht. Der vom US-Multi vorge- legte Monitoringplan ist mit dem Vorsorgeprinzip nicht vereinbar und darf daher nicht als Grundlage für den kommerziellen Anbau dieser Risikotechnologie genutzt werden! MON810 ist eine „never ending story“: Der Genmais ist schon seit Jahren in der Kritik. Er schafft Unfrieden in den Dörfern, gefährdet die gentechnikfreie Landwirt- schaft und bietet keine Lösungen für die durchaus aner- kannten agrartechnischen Probleme. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist nicht, die Interessen der Saatgutmultis durchzusetzen. Wir müssen Schaden von der Gesell- schaft abwenden! Es führt aus Sicht der Linken in die Irre, wenn die landwirtschaftliche Zukunft Deutsch- lands konzernfreundlich von genetisch veränderten Pflanzen abhängig gemacht wird. Dieses Jahr sind circa 4 423 Hektar mit Genmais bestellte Äcker beim BVL angemeldet worden. Das sind 0,03 Prozent der landwirt- schaftlichen Nutzfläche. Also fast nichts. Oft werden viele der angemeldeten Flächen gar nicht genutzt. Aber ob ein Anbau überhaupt stattfinden darf, hängt auch von uns ab. Findet der vorliegende Antrag auf ein vorläufiges Verbot des Anbaus eine Mehrheit, dann kann rechtzeitig vor der Aussaat die Notbremse gezogen werden. Die na- tionale Schutzklausel basierend auf Art. 23 der Freiset- zungsrichtlinie bietet die Möglichkeit für solche vorläu- figen Verbote. Vielleicht sollte sich Minister Seehofer mal mit dem ebenfalls konservativen französischen Prä- sidenten Nicolas Sarkozy ernsthaft austauschen. Der hat sich bereits klar gegen eine weitere Nutzung des Gen- mais MON810 ausgesprochen und die nationale Schutz- klausel genutzt. Lernen Sie Französisch, Herr Minister! Übrigens gibt es bei MON810 nicht nur Probleme mit der gentechnikfreien Landwirtschaft oder der Imkerei. Leider hat die Koalition es versäumt, bei der Novellie- rung des Gentechnikgesetzes am Anfang dieses Jahres den Schutz von ökologisch sensiblen Gebieten zu verbes- sern. Eine Studie des brandenburgischen Landwirt- schaftsministeriums hat kürzlich ergeben, dass der trans- gene Maispollen durchaus einen Effekt auf Schutzgebiete und die darin lebenden Tiere und Pflanzen hat. Es wird empfohlen, mindestens 1 000 Meter Abstand einzuhalten um die geschützten Tiere nicht zu gefährden. Da man sich dabei nicht auf die Bundesregierung verlassen kann, wird das brandenburgische Landwirtschaftsministerium aktiv und verabredet mit den Genbauern freiwillige Sicher- heitsabstände zu den ökologisch sensiblen Gebieten. Da- mit entgehen die Landwirte auch dem Problem, dass Un- tere Naturschutzbehörden den Umbruch des Genmais anordnen könnten – wie im vergangenen Jahr geschehen. Ich finde das Engagement des Brandenburger Ministe- riums – übrigens SPD-geführt – sinnvoll, auch wenn wir Linke eine gesetzliche Regelung gefordert hatten. Anscheinend sieht nicht nur Die Linke den Anbau von MON810 kritisch: Drei Fraktionen in diesem Haus lehnen MON810 ab. Die Grünen beschreiben ihre Gründe im vorliegenden Antrag. Auch die SPD-Fraktion meldet sich regelmäßig kritisch zu Wort. Der stellvertre- tende Fraktionsvorsitzende Ulrich Kelber sagte vor vier Wochen – Zitat: „Wir erwarten von Landwirtschaftsmi- nister Seehofer, dass er MON 810 verbietet.“ Zitat Ende. Die Gentechnikexpertin der Sozialdemokraten Elvira Drobinski-Weiß mahnte diese Woche zur Eile – Zitat: „Der Anbaustopp muss noch vor der Aussaat erfolgen.“ Zitat Ende. Gut: Ich nehme Sie beim Wort, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. Haben Sie Mut und verlas- sen Sie ihre großkoalitionäre Zwangsjacke zugunsten ei- nes längst überfälligen Moratoriums! Die Linke stimmt dem Antrag jedenfalls zu. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Genmais MON810 geht in diesem Jahr – wenn auch auf sehr wenigen Flächen – bereits in die dritte Anbau- saison, und das ist Landwirtschaftsminister Seehofer zu „verdanken“. Zunehmend bedenkliche Studien belegen das Risiko der Gensaat: kanadische und französische Studien, aber genauso eine aktuelle Untersuchung des Landesumwelt- amtes Brandenburg. Die Ergebnisse der Studie im Natur- park Märkische Schweiz, die im Februar veröffentlicht wurde, belegen, dass sich die Maispollen sehr viel weiter verbreiten als bisher vorausgesetzt. Ein Abstand von mindestens 1 000 Metern dürfe an keiner Stelle unter- schritten werden, um die Schmetterlinge und andere ge- fährdete Arten zu schützen. Andere Laboruntersuchun- gen zum Beispiel zum Genmais BT 176 zeigen auf, dass bereits äußerst geringe Pollenkonzentrationen des Gen- mais genügen, um den Tod der Schmetterlinge herbeizu- führen. Vor diesem Hintergrund ist der Umgang von Minister Seehofer mit der Zulassung von MON810 ein Akt der 15958 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Willkür zugunsten von Monsanto. Aufgrund des öffent- lichen Druckes der Grünen wurde vom zuständigen Bun- desamt für Verbraucherschutz der Verkauf des Genmais im Frühjahr 2007 gestoppt, weil der Genmais „ein Ri- siko für die Umwelt“ darstellt: nach der erfolgten Aus- saat, versteht sich. Und im Dezember 2007 unter skanda- lösen Umständen vor der neuen Aussaat im April wieder zugelassen. Bedingung für diese Wiederzulas- sung war nach Angaben des BVL die Vorlage eines Mo- nitoringplans durch Monsanto. Doch statt eines eigenen Monitoring-Plans gab Monsanto die Untersuchungen ah- nungsloser Umwelt- und Jagdverbände an. Diese (Deut- sches Bienenmonitoring des ImkerBundes, Tagfaltermo- nitoring der Umweltverbände, das Monitoring des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten und des Deut- schen Jagdschutzverbandes) empören sich darüber, dass sie von der Industrie nicht einmal in Kenntnis gesetzt wurden und ihre Untersuchungen nicht im Mindesten für ein Gentechnik-Monitoring geeignet seien. Der Präsi- dent des konservativen Jagdschutzverbandes, der ehe- malige Landwirtschaftsminister Borchert, CDU-MdB schreibt: „… dass unser Verband zu keinem Zeitpunkt von Monsanto in der Angelegenheit kontaktiert bzw. über das geplante Vorhaben in Kenntnis gesetzt worden ist. Insofern ist unser WILD-Projekt in dem Monitoring- plan ohne unser Wissen oder gar Einverständnis benannt worden.“ Des Weiteren schreibt er, dass „in keinem un- serer jährlich publizierten WILD-Berichte das Thema GVO (gentechnisch veränderte Organismen) erwähnt wurde“. Der Jagdschutzverband verlangt wie die ande- ren Verbände vom Bundesminister eine Auskunft darü- ber, aufgrund welcher Erkenntnisse das BVL zu seinen Schlussfolgerungen gelangt sei und ob überhaupt eine Eignungsprüfung der fünf benutzten Monitorings für ein GVO Monitoring vorliege. Auch ohne diese Antwort der Bundesregierung zu kennen: Diese Art der einseitigen Vertretung der Gen- tech-Konzerninteressen verträgt sich nicht mit Rechts- staatlichkeit und Verfassung. Dort heißt es in Art. 20 a: „Der Staat schützt in Verantwortung für die kommenden Generationen (auch) die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere (…)“. Die Menschen, die sich um Umwelt und Gesundheit berechtigt sorgen, fühlen sich durch die Verschlechterung des Gentechnikgesetzes und die omi- nöse Wiederzulassung mehr und mehr in die Ohnmacht getrieben. So wird Minister Seehofer auch zu verantwor- ten haben, wenn sich dieses Gefühl in den Protestaktio- nen entlädt. Eine solche Situation darf nicht entstehen. Inzwischen kommen wie in Bayern mehr als 700 Men- schen – auch die Bauern im Deutschen Bauernverband – zu den Gentechnikwiderstandsveranstaltungen und grün- den gentechnikfreie Regionen. In der dreisten, die Meinung der Bevölkerung und die Risiken ignorierenden Vorgehensweise der Bundesregie- rung und Minister Seehofers liegt die Erklärung für den Absturz der CSU bei den letzten Wahlen, nicht beim Nichtraucherschutz. Wenn die Bundesregierung einen Rest an Glaubwürdigkeit behalten will, muss der Anbau des Genmais MON810 umgehend vor der Aussaat ge- stoppt werden. Was sagte Seehofer noch im Januar 2008 auf der ersten internationalen Agrarministerkonferenz zur Grünen Woche: „Da schrillen bei mir alle Alarm- glocken!“ Er forderte in diesem Zusammenhang eine Sonderrolle Deutschlands und hat vor einem zunehmen- den Gentechnikanbau in Deutschland aus wirtschaftli- chen Zwängen gewarnt. Den Reden müssen dann auch die Taten folgen. Wir fordern die Bundesregierung auf: den Verkauf von MON810-Saatgut zu stoppen, aufgrund der neuen und zusätzlichen Informationen im Hinblick auf die Ge- fährdung von Menschen oder der Umwelt ein Ruhen der Inverkehrbringensregelung für Produkte aus MON810 entsprechend Art. 23 der RL 2001/18/EG einzuleiten, sich auf EU-Ebene gegen eine Neuzulassung von MON810 einzusetzen, sich für eine Verbesserung des EU-Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Pflanzen einzusetzen wie unter anderem dafür, dass die Verfahren für die Öffentlichkeit transparenter werden und dass wissenschaftliche Bedenken nationaler Behör- den der EU-Länder und unabhängiger Experten stärker als bisher berücksichtigt und einbezogen werden. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Mahnungen des Sachverständigen- rates ernst nehmen – Mehr Freiheit wagen (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Im traurigen Mo- nat November war’s – da haben Sie, liebe Kollegen von der FDP, uns diesen Antrag vorgelegt. Darin fordern Sie die Bundesregierung auf, die Mahnungen des Sachver- ständigenrates ernst zu nehmen und mehr Freiheit zu wa- gen. Nach der Debatte und den Beratungen in den betei- ligten Ausschüssen liegt nun die Beschlussempfehlung des federführenden Wirtschaftsausschuss vor, der dazu rät, diesen Antrag abzulehnen. Um es kurz zu machen: Dem ist nur wenig hinzuzufügen. Natürlich nehmen wir den Bericht des Sachverständi- genrates ernst und ignorieren ihn nicht; das ist schon mal ein grundlegender Irrtum. Darum stimmen im Übrigen auch die Aussagen des Sachverständigenrates zur Ent- wicklung der Wachstumsraten mit denen der Bundes- regierung überein. Die Regierung hat von Anfang an sehr moderate Schätzungen vorgelegt. Wir lassen uns eben lieber von einer positiven Entwicklung überra- schen, statt beständig nach unten korrigieren zu müssen. Das Gutachten ist auch ein Beleg für den Erfolg die- ser Großen Koalition: eine Million weniger Arbeitslose als noch im Herbst 2005 nach sieben Jahren Rot-Grün; eine Million mehr Menschen, die wieder einer Beschäf- tigung nachgehen. Darüber hinaus liegt die Zahl der Er- werbstätigen insgesamt bei über 40 Millionen – ein his- torischer Wert. Zudem sinkt die Staatsquote auf etwa 45 Prozent, und die Neuverschuldung geht kontinuier- lich gen null. Insgesamt können wir also auf eine sehr gute Bilanz für die erste Halbzeit der Koalition blicken. Die Sachverständigen bestärken uns in unserem Handeln Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15959 (A) (C) (B) (D) und fordern uns auf, den eingeschlagenen Weg der Re- formen weiterzugehen. Das ist eine Aufforderung, der wir gerne nachkommen, und darum können Sie sicher sein, dass wir das auch tun werden. Ein großer Teil der Forderungen, die Sie, liebe Kolle- gen von der FDP, stellen, hat sich erledigt; denn wir ha- ben sie bereits in die Tat umgesetzt. Der andere Teil Ihrer Forderungen ist schlichtweg abzulehnen; denn er würde uns klar vom Kurs abbringen, also weg von unserem Re- formweg, und damit würden wir nicht zuletzt auch den Rat der Sachverständigen ignorieren. Das kann ja auch nicht in Ihrem Interesse liegen. Lassen Sie mich Ihnen ein prägnantes Beispiel geben. Sie fordern, dass die Beitragsmittel der BA nicht in den Bundeshaushalt „verschoben“ werden sollen. Da darf ich Sie beruhigen: Natürlich werden diese Gelder nicht hin- und hergeschoben. Die Überschüsse der BA gehö- ren dahin, wo sie hergekommen sind, nämlich zurück in die Taschen der Beitragszahler. Darum entlasten wir Ar- beitgeber und Arbeitnehmer, und darum haben wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung noch einmal von 4,2 Prozent auf nun 3,3 Prozent abgesenkt. An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass aufgrund der positiven Lage eine weitere Absenkung des Beitrags- satzes möglich ist; vielleicht gelingt es uns sogar, unter die 3-Prozent-Grenze zu kommen. Zudem haben wir da- mit unser Ziel, die Lohnnebenkosten endlich wieder un- ter die 40-Prozent-Marke zu senken, erreicht. Damit machen wir Arbeit günstiger und ermöglichen die Schaf- fung weiterer Arbeitsplätze. Mit der Senkung der Bei- träge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf zuerst 4,2 Prozent und nun um weitere 0,9 Prozent haben wir übrigens die stärkste Absenkung der Lohnnebenkosten vorgenommen, die jemals von einer Bundesregierung beschlossen worden ist. Das Wichtigste aber bleibt für uns die damit erzielte tatsächliche Nettoentlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; denn ihnen bleibt nun mehr netto von ih- rem Lohn in der Geldbörse. Konkret bedeutet das für ei- nen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer eine Entlastung von mehr als 270 Euro im Jahr. Dagegen sieht Ihre Bilanz ja nicht ganz so rosig aus, wenn ich beispielsweise an die Zeit der gelb-roten Koali- tion in meiner Heimat denke. In Rheinland-Pfalz können Sie mit Herrn Beck gemeinsam auf eine „glanzvolle Bilanz“ ordnungspolitischer Arbeit zurückschauen. Ich habe hier einige Höhepunkte für Sie: Im gesamten Zeit- raum von 1947 bis 1990, also inklusive Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg, hat das Land Rheinland- Pfalz insgesamt 10 Milliarden Euro Schulden gemacht. In den 13 Jahren Ihrer Regierungszeit, also von 1991 bis 2003, haben Sie diese Schulden lässig verdoppelt und es in den 13 Jahren auf traurige 24 Milliarden Euro ge- bracht. – Bis Ende 2005 wurde ein Schuldenstand von rund 6 350 Euro je Einwohner erreicht. Das ist bundes- weit beispiellos. Dies bedeutet seit Ende 1991 – hier lag der Schuldenstand bei 2 954 Euro pro Kopf – einen Zu- wachs um 3 396 Euro. Das sind 115 Prozent in 14 Jah- ren, das sind insgesamt 14,509 Milliarden Euro Schul- den. – Solange Sie im Landtag in Mainz gesessen haben, ist die Zahl der Arbeitslosen von 76 000 auf das Dop- pelte, nämlich auf 147 000 Arbeitslose, angestiegen. – Obendrein haben Sie die Bezirksregierungen abgeschafft und sich lieber gegen eine bürgerfreundliche, ortsnahe Verwaltung und für eine bürokratische, zentralistische Neuorganisation entschieden. – Das nenne ich „Er- folge“. Vielleicht sollten Sie aber auch einfach etwas gründli- cher lesen: Der Sachverständigenrat schreibt, dass es aufgrund der Krise an den Finanzmärkten zu einer Ver- langsamung des Aufschwungs gekommen ist und wir deshalb für das kommende Jahr mit einem Wirtschafts- wachstum von nur 1,9 Prozent rechnen können. Dann aber kommt die eigentliche Aussage: Diese Abschwächung ist aber kein Indiz dafür, dass der Aufschwung zum Erliegen kommt oder gar eine Rezession bevorsteht. Man sollte Zitate eben nicht aus dem Zusammenhang reißen, um ihren Inhalt damit zu verfälschen. Wir können, denke ich, stolz sein auf das, was wir bisher erreicht haben. Dies ist für uns aber noch lange kein Grund, uns auf unseren Lorbeeren auszuruhen. Wir werden weiter alles dafür tun, damit der Aufschwung sich verfestigt und die positive Entwicklung für die Menschen in diesem Land weiter anhält. Das ist der Auf- trag, den wir mit der Wahl angenommen haben, und den werden wir auch ausführen. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Die FDP folgt frommen Bräuchen und hat sich kollektiv eine Ent- giftungskur gegönnt. Das Heilfasten wurde eingeleitet mit einem Fasteneinlauf. Der Erfolg war durchschla- gend: Alles, was die FDP in den letzten Jahren an neoli- beralen Giften im Fettgewebe und in den Knochen ange- lagert hatte, wurde mobilisiert. Alles Gift muss raus. Und was sich da alles findet: Der Schutz von Unter- nehmen mit strategischer Bedeutung vor Staatsfonds wird abgelehnt. Freie Fahrt für Staatsfonds. – Ein neuer Akzent im Freiheitsbegriff der FDP. Ablehnung von Mindestlöhnen. Freie Fahrt für Lohndumping. Freiheit vom existenzsichernden Einkommen als FDP-Pro- gramm. Kein Staatsanteil an der Bundesdruckerei, weil die Sicherheitsphilosophie des Unternehmens, das fäl- schungssichere Personalausweise druckt, natürlich Pri- vatsache ist. Natürlich kommt auch Angedautes zum Vorschein, wie das berühmte „einfache und gerechte Steuersystem“ oder die „kapitalgedeckte Pflegeversicherung“. So ist das bei Einläufen. Alles in allem: Das Gift ist raus. Die FDP fühlt sich erleichtert. Wir lehnen ab und spülen runter. Nachdem die Herren Westerwelle und Pinkwart sich offen für neue Berührungsflächen in der Parteienland- schaft zeigen, ist es nur konsequent, zu entschlacken und Ballast abzuwerfen. Mal sehen, was kommt. Rainer Brüderle (FDP): Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick- 15960 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) lung soll die Bundesregierung wissenschaftlich fun- diert beraten und deren Urteilsbildung bei wirtschafts- politischen Fragestellungen erleichtern. Die derzeitige schwarz-rote Bundesregierung schlägt bei ihrer Mei- nungsbildung die Mahnungen der Wirtschaftsweisen aber offenkundig einfach in den Wind. Das gute Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre hat mittlerweile zu mehr Beschäftigung und zu einer ver- besserten Haushaltslage geführt. Grundlage für diese po- sitive Entwicklung waren die boomende Weltwirtschaft, moderate Lohn- und Tarifabschlüsse in den vergangenen Jahren, erhebliche Umstrukturierungen der deutschen Unternehmen und letztlich auch die Arbeitsmarktrefor- men der vergangenen Legislaturperiode. Statt diesen Weg fortzusetzen, dreht die Große Koalition das Rad jetzt wieder zurück. Die Verlängerung der Arbeitslosengeldzahlungen für Ältere ist nur vermeintlich sozial. Tatsächlich senkt eine solche Maßnahme die Wiederbeschäftigungschancen äl- terer Menschen, wenn sie arbeitslos geworden sind. Und dass Arbeitgeber solche Regelungen gern für Frühver- rentungen nutzen, ist uns allen hinlänglich bekannt. Die meisten Unternehmen haben ihre Hausaufgaben besser gemacht als die Regierung. Sie haben ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit in den vergangenen Jahren gefes- tigt oder zurückgewonnen, trotz des starken Euro. Um unseren Wohlstand langfristig zu sichern, reicht es aber nicht, wenn unsere Produkte auf den Märkten dieser Welt erfolgreich sind. Deutschland muss auch im internationalen Standortwettbewerb Erfolg haben. Wenn Kapital und gut ausgebildete Menschen aus Deutschland in andere Länder abwandern, muss uns das zu denken geben. Diese Abwanderung zu verhindern, sollte die Aufgabe der Bundesregierung sein. Langfristig entschei- det die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstand- ort über unseren Wohlstand. Langfristig nützt uns eine von der Weltwirtschaft geborgte konjunkturbedingt boo- mende Exportnachfrage nicht viel, wenn die Weltkon- junktur wieder schwächer wird. Alle Wachstumsprognosen für dieses Jahr liegen deutlich unter dem des vergangenen Jahres. Die Bundes- regierung geht in ihrer offiziellen Prognose jetzt von 1,7 Prozent aus und liegt damit noch am oberen Rand der Vorhersagen. Den privaten Konsum, auf den die Bundesregierung ihre Hoffnung gesetzt hatte, hat sie mit der Mehrwertsteuererhöhung selbst ausgebremst. Stei- gende Steuern und Sozialabgaben und eine relativ hohe Inflation von mehr als 3 Prozent am Jahresende 2007 und immer noch 2,8 Prozent in diesem Januar haben die wirtschaftliche Situation durchschnittlich Verdienender weiter getrübt. Die Mehrwertsteuererhöhung nützt nur den neuen Ausgabenwünschen der Regierung; den Bür- gern und der Wirtschaft schadet sie. Deshalb braucht Deutschland endlich wieder eine konsistente wirtschaftspolitische Reformagenda, die auf Wettbewerb und Subsidiarität setzt, mehr unternehmeri- sche und persönliche Freiheit unterstützt und die sozia- len Sicherungssysteme zukunftsfähig macht. Wir brau- chen keinen Protektionismus in Deutschland. Das Außenwirtschaftsgesetz muss internationalen Handel und Investitionen unterstützen und nicht unterbinden. Wir brauchen Wettbewerb und keine Monopole. Was die Regierung bei der Post veranstaltet, ist eine Politik ge- gen Wachstum und gegen Arbeitsplätze. Das Umsatz- steuerprivileg der Deutschen Post AG verzerrt den Wett- bewerb. Es gehört abgeschafft. Mit den Mindestlöhnen zementiert die Regierung das Postmonopol dauerhaft. Das garantiert keinen Arbeitsplatz, das vernichtet Ar- beitsplätze im großen Stil. Die entlassenen Briefträger der Post-Konkurrenten können sich für ihre Kündigung bei der Bundesregierung bedanken. Wir müssen die Arbeitsmärkte flexibler machen und dürfen nicht mit Mindestlöhnen zusätzlich in den Markt- prozess eingreifen. Es darf gerade nicht das Ziel sein, den Staatseinfluss in der Wirtschaft zu vergrößern. Über- all dort, wo der Staat seine Finger im Spiel hat, geht es in der Wirtschaft schief. Die Krise der IKB ist dabei nur das aktuellste Stichwort. Der politische Zickzackkurs der Bundesregierung ist das Gegenteil einer solchen abgestimmten Reformpoli- tik. Deutschland braucht endlich wieder eine politische Führungsverantwortung, für die „mehr Freiheit wagen“ nicht nur ein gebrochenes Wahlversprechen ist. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Mit ihrem Antrag fordert die FDP die Bundesregierung auf, die Mahnung des Sachverständigenrats ernst zu nehmen. Diese Mah- nung lautet: „Das Erreichte nicht verspielen.“ Es stellt sich die Frage: Was haben wir erreicht? Das Wirtschaftswachstum hat in den letzten beiden Jahren deutliche zugenommen, nach einer langen Phase der Stagnation. Auf den Abschwung folgte ein Aufschwung. Ist das eine Errungenschaft, die man bewahren könnte? Nur dann, wenn man davon ausgeht, dass es sich nicht um eine zyklische Erholung handelt, sondern um einen anhaltenden Wachstumsschub. Ich habe da meine Zwei- fel. Der Aufschwung führte zu mehr Beschäftigung und zu weniger Arbeitslosigkeit. Auch dies ist nicht unge- wöhnlich. Die entscheidende Frage ist: Wie stark steigt die Zahl der Beschäftigten im Aufschwung, und wie stark fällt sie im folgenden Abschwung? Aktuell stieg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 716 000. Im vergangenen Aufschwung waren es 645 000. Es ent- stehen also nicht mehr Arbeitsplätze, als es in einem Wirtschaftsaufschwung üblich ist. Die Agenda 2010 hat kein Beschäftigungswunder ausgelöst. Man darf sich nicht davon blenden lassen, dass die Arbeitslosigkeit deutlich stärker zurückgegangen ist. Dies erklärt sich nicht aus einem Mehr an Beschäftigung, sondern aus ei- nem Weniger an Erwerbspersonen. Langfristig geht die Entwicklung in die falsche Richtung: Im Abschwung nach dem Jahr 2000 sind mehr Arbeitsplätze vernichtet worden, als jetzt geschaffen wurden. Will man die erreichte Beschäftigung nicht verspie- len, muss man sie sichern. Das würde bedeuten: den Kündigungsschutz stärken, Leiharbeit und geringfügige Beschäftigung in gute Arbeit umwandeln, also in unbe- fristetete, sozialversicherungspflichtige, tariflich ent- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15961 (A) (C) (B) (D) lohnte Arbeitsverhältnisse. Dies ist natürlich nicht die Form von Freiheit, die die FDP in ihrem Antrag wagen will. Wer gehört zu den Gewinnern des Aufschwungs? Die Beschäftigten sind es nicht. Ihre Nettolöhne sind in die- sem Aufschwung real um 1,5 Prozent gesunken. Das ist sehr ungewöhnlich. Im Aufschwung davor waren sie noch um 8 Prozent gestiegen. Noch dramatischer ist die Entwicklung bei den Rentnerinnen und Rentnern und bei anderen Sozialeinkommensbeziehern. Die Sozialleistun- gen wurden insgesamt um fast 6 Prozent gekürzt. Wenn im Aufschwung Löhne und Sozialleistungen zurückge- hen, müssen die Gewinn- und Vermögenseinkommen dramatisch steigen. Das sind sie auch, real um 25 Pro- zent. Erreicht wurde, mit den Worten des Deutschen In- stituts für Wirtschaftsforschung, eine „dauerhafte Polari- sierung der verfügbaren Einkommen“. Ist das die Errungenschaft, die es nicht zu verspielen gilt? Der Aufschwung ist labil. Die FDP sorgt sich zu Recht. Er ist fast ausschließlich vom Export getragen, zyklische Ersatzinvestitionen kamen hinzu. Beim Kon- sum hat kein Aufschwung stattgefunden. Das konnte er auch nicht. Es besteht nun mal ein Zusammenhang zwi- schen Einkommensverteilung und Konsumentwicklung, den weder der Sachverständigenrat noch die FDP zur Kenntnis nehmen wollen. Für die meisten Menschen geht es nicht darum das Erreichte nicht zu verspielen, sondern das Verlorene zurückzugewinnen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In seinem Gutachten mit dem Titel „Das Erreichte nicht verspielen“ warnt der Sachverständigenrat zur Begut- achtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor der Absage an oder der Verschiebung von Reformen in den Sozialversicherungssystemen und vor einer Aufgabe des Ziels der Haushaltskonsolidierung. Nach dem Herbst- gutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute ist dies der zweite dringende Appell der maßgeblichen Wirtschafts- experten an die Bundesregierung, die Reformziele nicht aus den Augen zu verlieren. Der Höhepunkt des Konjunkturaufschwungs ist mit der mäßigen Wachstumsprognose von 1,9 Prozent für 2008 im Vergleich zu der erwarteten Wachstumspro- gnose für 2007 von 2,6 Prozent laut Sachverständigenrat bereits überschritten. Der Börsencrash vom 21. Januar hat deutlich gemacht, dass die Politik nicht weiter mit Aufschwungszenarien planen kann. Die anhaltende Phase des konjunkturellen Aufschwungs muss konse- quent zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden, weil sonst im nächsten Abschwung der Konjunktur eine dra- matische Finanzsituation für die öffentliche Hand ent- steht. Diese Hinweise müssen wir sehr ernst nehmen. Der Sachverständigenrat weist zu Recht auf die Re- formdividende hin, die wesentlich auf die strukturellen Reformen während der Regierungsjahre der rot-grünen Koalition zwischen 1998 und 2005 zurückzuführen ist. Der Sachverständigenrat lehnt deshalb richtigerweise das Vorhaben der Großen Koalition ab, die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes I wieder zu verlängern und die Rentenreform abzuschwächen. Kritisiert werden auch Vorhaben wie der Gesundheitsfonds. Zugleich warnen die Sachverständigen vor einem neuen Protektionismus, der ausländische Investoren abschreckt. Deutschland braucht mehr, nicht weniger Finanzströme. Der Bundesregierung muss jetzt zu einer wirtschafts- politisch begründeten Gesamtstrategie umsteuern und die Strukturreformen in allen sozialen Sicherungssyste- men fortsetzen, um sie für die Erfordernisse der Zukunft fit zu machen und zu einer dauerhaft stabilen Senkung der Lohnnebenkosten zu kommen. Besonders drängend ist eine gezielte und spürbare Absenkung der Lohnne- benkosten im unteren Einkommensbereich durch das grüne Progressivmodell, durch das wesentliche Beschäf- tigungseffekte generiert werden können. Zugleich muss das Gutachten des Sachverständigen- rates differenziert bewertet werden. Es reicht nicht aus, die durchgesetzten Reformen beizubehalten oder – wie die FDP in ihrem Antrag – einfach die Forderungen des Sachverständigenrates eins zu eins zu übernehmen. Die erfolgten Reformschritte müssen ausgewertet werden, um Nachsteuerungsbedarfe zu erkennen. Eine Neujustie- rung der Arbeitsmarktreformen darf nicht einfach die Uhren zurückdrehen, sondern muss Lösungen für neue Herausforderungen bieten. Dazu gehört auch die Defini- tion von verbindlichen Standards wie Mindestlöhnen. Viele Wirtschaftsexperten weisen darüber hinaus zu Recht auf die deutlichen Beschäftigungs- und nachhalti- gen Wachstumspotenziale hin, die eine ökologische Neuausrichtung des Wirtschaftens verspricht. Das igno- riert die FDP, und diese Blickweise zählt auch nicht zu den Stärken des Sachverständigenrates. Die FDP nimmt mit ihrem Antrag pauschal positiv auf das Jahresgutachten Bezug und leitet hieraus ihre be- kannten politischen Forderungen ab. So fordert sie unter anderem eine Reduzierung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, eine Flexibilisierung des Kündigungs- schutzes und eine allgemeine Absage an Mindestlöhne. Der Antrag der FDP verbleibt weitestgehend in pro- grammatischen Allgemeinplätzen. Die Kritik an der Bundesregierung ist in weiten Bereichen nicht falsch, kann dann aber nicht in Plattitüden wie „mehr Freiheit wagen“ zusammengefasst und mit dem Abbau von Ar- beitnehmerrechten garniert werden. Es ist einfach falsch und fahrlässig, so undifferenziert zu argumentieren. Mittlerweile sind nicht nur 74 Prozent der Bürgerin- nen und Bürger für die Einführung von Mindestlöhnen, sondern auch 68 Prozent der FDP-Wähler. Und das aus gutem Grund: Schließlich müssen wirtschaftliche Fort- schritte auch bei den Menschen ankommen. Niemandem ist geholfen, wenn wir ein Heer von schlecht bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben, die dann noch ergänzende staatliche Leistungen beziehen müssen, um über die Runden zu kommen. Deswegen ist auch die platte Forderung nach Flexibilisierung des Kündigungs- schutzes falsch. Alle Gutachten zum Thema sagen uns: Es lässt sich weder eine negative Auswirkung des Kün- digungsschutzes auf die Wirtschaft nachweisen noch po- sitive Auswirkungen, wenn wir ihn runterfahren. Aber das Signal an die Menschen ist fatal: Heuern und Feuern – und Arbeiten zu Dumpinglöhnen. 15962 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Daher kann die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen diesem Antrag nicht zustimmen. Wir teilen die Einschät- zung, dass wir uns intensiv mit den Forderungen des Sachverständigenrates auseinandersetzen müssen. Das versäumt die Bundesregierung und lässt viele gute und wichtige Vorschläge der Experten in der Schublade ver- stauben. Uns ist aber auch nicht geholfen, wenn wir mit dem Holzhammer auf Arbeitnehmerrechte einschlagen und die Menschen zu miesen Bedingungen beschäftigen. Eine Wirtschaftspolitik, bei der nichts ankommt bei den Menschen führt zu guter Rendite, aber zu einer Gesell- schaft, die immer weiter auseinanderdriftet. Spätestens nach Nokia sollte die FDP gemerkt haben, dass ein plat- ter Neoliberalismus heute weder hilfreich ist noch die Menschen überzeugt. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: E.ON-Netz in die öf- fentliche Hand übernehmen (Tagesordnungs- punkt 19) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Der Antrag der Linken ist keine große Überraschung. Auf jedes Ereignis in Politik und Wirtschaft kommt bei den Linken der re- flexartige Ruf nach dem Staat. Zur Erinnerung an die Schulzeit: Ein Reflex ist die Reaktion eines Organismus auf einen bestimmten Reiz ohne Einschaltung des Ge- hirns. Aber was ist denn auch von einer Partei zu erwar- ten, die einmal einen Staat trug, der bis unter die Bettde- cken seiner Bürger herumgeschnüffelt hat? Was Sie hier fordern, ist nichts anderes, als das Rad der Geschichte wieder zurückzudrehen. Davor kann ich nur warnen. Ich möchte noch einmal daran erinnern, wo wir ei- gentlich herkommen. Seit 1998 wächst der Energiemarkt sukzessive zu einem Binnenmarkt zusammen. Die Vor- teile, die den Verbrauchern durch den EU-weiten Wett- bewerb bei anderen Produkten und Dienstleistungen schon lange zugute kamen, sollten sich auch für Strom und Gas umsetzen. Leider ist insbesondere Deutschland unter der damaligen rot-grünen Regierung mit angezoge- ner Handbremse gestartet. Zwar sind bis 2001/2002 die Strompreise gesunken, aber das war eher ein Marktberei- nigungseffekt der großen vier Erzeuger als wirklicher Wettbewerb. Der verhandelte Netzzugang hemmte jede Entwicklung, vom Gassektor will ich gar nicht erst re- den. Mit der EnWG-Novelle im Jahr 2005 haben wir einen Paradigmenwechsel im Energiemarkt eingeläutet. Der Union ist es im Vermittlungsverfahren durch Regulie- rung der Netze und ein vereinfachtes Marktmodell im Gasbereich gelungen, dem Wettbewerb mit dem Gesetz wichtige Impulse zu geben. Seit November 2005 ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur, BNetzA, per Gesetz der neutrale Schiedsrichter, der die Netzentgelte vorab anhand eines präzisen Kostenkata- logs genehmigt und für einen fairen Zugang zu den Net- zen sorgt. Das heißt, staatliche Regulierung wurde auf den Bereich eingeschränkt, wo die Mechanismen des Marktes versagt haben. Dazu gehört der natürliche Mo- nopolbereich der Netze, nicht aber die Erzeugung oder der Vertrieb. Und das Netz bleibt ein Monopol, egal ob in staatlicher oder privater Hand. Deshalb bleibt uns durch den Vorschlag der Linken kein Stück weit die Re- gulierung erspart. Dem Wettbewerb ist durch eine staat- liche Übernahme der Netze nicht geholfen. Wir brauchen eine Regulierung, die diesem natürli- chen Monopol entsprechende Rahmenbedingungen setzt und einen Als-ob-Wettbewerb darstellt. Hier haben wir gehandelt und sind den Weg des regulierten Netzzugan- ges gegangen. Die Ex-ante- und die Anreizregulierung sind Markenzeichen des Paradigmenwechsels. Damit wurde klar der Pfad zu mehr Wettbewerb betreten. Das ist zukunftsweisend und trägt bereits erste Früchte: Die Netznutzungsentgelte für normale Haushaltskunden sind im letzten Jahr um 1 Cent pro Kilowattstunde – von 7,7 Cent auf 6,7 Cent – gesunken. Der Anteil der Netz- nutzungsentgelte an den Stromkosten ist von über 38 Prozent auf 32 Prozent zurückgegangen. Wir haben für den Wettbewerb noch weitere Dinge getan: Erstens. Private Stromverbraucher können ihren Lieferanten so einfach wie ihr Bankkonto wechseln. Zweitens. Wir schaffen mehr Wettbewerb bei der Stromerzeugung. Denn wir brauchen neue Kraftwerke und vor allem solche von neuen Anbietern. Drittens. Der Netzbetreiber muss sich künftig an sei- nen effizientesten Wettbewerbern messen lassen. Das schaffen wir durch die so genannte Anreizregulierung. Damit haben wir die Weichen gestellt, dass weitere Effi- zienzpotenziale bei den Netzen gehoben werden. Viertens. Solange der Wettbewerb jedoch noch nicht wie gewünscht funktioniert, brauchen wir kurzfristig eine Schärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsauf- sicht. Daher hat das BMWi eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, auf den Weg gebracht, die am ersten Januar 2008 in Kraft getreten ist. Das Kartellamt hat seinen neuen Handlungsspielraum direkt genutzt und Verfahren gegen 35 Gasversorger ein- geleitet. Das ist im Sinne Ludwig Erhards, der einen starken Staat dort wollte, wo er den Wettbewerb stützt. Nun müssen die marktbeherrschenden Energiekonzerne nachweisen, dass ihre Strom- und Gaspreise gerechtfer- tigt sind. Natürlich haben wir auch noch ein Stück Weg vor uns. Die staatlich administrierten Abgaben und Belastun- gen sind mit über 40 Prozent des Haushaltsstrompreises noch deutlich zu hoch. Zudem müssen die bisher einge- führten Anreiz- und Steuerinstrumente besser aufeinan- der abgestimmt werden. Schließlich wollen wir nicht ein gesetzgeberisches Dickicht schaffen, das ähnlich un- durchdringlich und ineffizient ist wie das Steuerrecht. Schon heute werden zu viele Stellen im Namen des Kli- maschutzes parallel gefordert und gefördert, belohnt und bestraft. Dazu ist der Emissionshandel als zentrales In- strument des Klimaschutzes zu stärken. Das sind komplexe Maßnahmen, die nicht immer ein- fach zu verstehen sind. Dazu braucht man Gehirn. Aber Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15963 (A) (C) (B) (D) nur durch mehr Wettbewerb sind optimal die Potenziale zu nutzen, die in der Wirtschaft stecken. Die Linken wollen mit ein paar Beamten das leisten, wozu Tausende motiviere Marktteilnehmer bereitstehen. Sie wollen den Staatshaushalt mit zusätzlichen Geldern belasten. Im- merhin würde der Kauf des deutschen Stromnetzes über 100 Milliarden Euro kosten. Nicht damit eingerechnet sind mehrere Milliarden Euro, die dringend in das Stromnetz investiert werden müssen. Dieses Geld will die Linke den Kommunen aufbürden. Das ist ein verant- wortungsloser Umgang mit Steuergeldern und eine un- geheuerliche Belastung für die nächsten Generationen. Und nicht einmal der Strom wird dadurch billiger. Dort wo sich das Stromnetz in öffentlichen Händen befindet, sind die höchsten Strompreise zu zahlen. Die Beispiele Schiene und Autobahn zeigen auch, wozu staatliche Be- teiligung führt: zu Investitionsstau. Nein, für die Union ist eindeutig: Wir schaffen An- reize, dass mehr Anbieter in das Netz einspeisen können und damit mehr Wettbewerb entsteht. Denn bei der Er- zeugung ist das eigentlich preistreibende Oligopol, das unbedingt geknackt werden muss. Die Entscheidung von Eon, seine Stromnetze zu verkaufen, ist eine reine Unter- nehmensentscheidung. Wenn sich ein Versorger freiwil- lig von seinem Netz trennen will, wird er nicht aufgehal- ten. Der Vorschlag der EU-Kommission geht aber weit darüber hinaus. Brüssel will eine zwangsweise Abtren- nung der Netze. Diesen Schritt lehnt die Bundesregie- rung ab und hat auf EU-Ebene mit dem „dritten Weg“ ei- nen vernünftigen Vorschlag unterbreitet. Sie hat dabei die volle Unterstützung der Union. Die von der EU-Kommission erwünschten Effekte sind empirisch nicht belegbar. In Großbritannien etwa, wo die Übertragungsnetze längst abgetrennt wurden, lie- gen die Großhandelspreise für Strom seit Monaten konti- nuierlich über den deutschen. Briten und Niederländer konnten die Abtrennung der Verteilnetze vergleichs- weise leicht durchsetzen, befanden sich diese doch in der öffentlichen Hand. In Deutschland dagegen ist ein sol- cher Schritt verfassungsrechtlich außerordentlich be- denklich. Art. 14 des Grundgesetzes – Schutz des Eigentums – bildet einen hohen Schutzwall um die Netze. Ich be- fürchte eine tiefgreifende Entflechtung verzögert die Li- beralisierung erheblich. Jahrelanger Rechtsstreit ist vor- programmiert. Rechtsunsicherheit behindert notwendige Investitionen. Sie würden auch kein neues Auto kaufen, wenn sie wüssten, dass der Staat es ihnen in einem hal- ben Jahr abnimmt. Bevor wir europaweit nun zum nächsten Sprung ansetzen, sollten wir lieber erstmal schauen, ob der zweite Schritt vollständig getan wurde. Das Zweite EU-Binnenmarktpaket ist noch gar nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt worden. In vielen Nach- barländern, beispielsweise in Frankreich oder Spanien, existieren merkwürdige Konstrukte, um die Strompreise etwa für die Industrie staatlich zu senken. Hier entstehen Wettbewerbsverzerrungen, die nicht vereinbar sind mit einem liberalen Markt. Deutschland hat in Europa die größte Netzstabilität und die wenigsten Ausfallzeiten. Dieser Standard muss gehalten werden. Gleichzeitig ist das Stromnetz eine der Hauptschlagadern Deutschlands. Wenn dies nicht funk- tioniert, gehen die Lichter aus. Darum hat Deutschland ein vitales Interesse daran wer das Netz besitzt. Hier set- zen wir uns für eine Ergänzung des Außenwirtschaftsge- setzes ein, damit Mitsprache- und Einspruchmöglichkei- ten entstehen, sobald 25 Prozent und mehr Anteile am Stromnetz den Besitzer wechseln. Auch das gehört zu den Rahmenbedingungen. Aber es sind nur Rahmenbe- dingungen, die der Staat setzt, damit sich der Markt in die richtige Richtung entfaltet. Es sind keine Fesseln, die das Stromnetz an den Staat binden und zu einer sozialis- tischen Steuerung führen. Natürlich kontrolliert der Staat das Stromnetz nicht zu 100 Prozent. Das dies einer Par- tei, die 40 Jahre lang jede Bewegung ihrer Bürger zu 100 Prozent kontrolliert hat, nicht passt, ist klar. Die CDU ist die Partei der sozialen Marktwirtschaft. Sie hat mit Ludwig Erhard die soziale Marktwirtschaft in der Nachkriegszeit gegen vielfache Widerstände durch- gesetzt und die Bundesrepublik Deutschland mit ihr er- folgreich gemacht. Die CDU lehnt sozialistische und an- dere Formen des Kollektivismus ab. Darum haben wir auch begonnen den Energiemarkt in Deutschland so zu formen, dass auch auf ihm die soziale Marktwirtschaft gilt. Nur so ist eine konkurrenzfähige und sozialverträg- liche Energieversorgung auf Dauer zu erreichen. Der Antrag der Linken ist nicht marktwirtschaftlich und schon gar nicht sozial und wird deshalb von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt. Rolf Hempelmann (SPD): Wir haben es heute mit einem sehr aktuellen Thema zu tun: dem vom Eon-Kon- zern angekündigten Verkauf seines Netzbetriebs. Diese Nachricht hat insbesondere im Blätterwald einige Aufre- gung und auch Erstaunen ausgelöst. Ich denke aber, dass sich die Überraschung über diese Entscheidung jeden- falls bei allen, die die aktuelle Diskussion genau verfol- gen, in Grenzen gehalten haben dürfte. Wir wissen, dass die Unternehmen derzeit eine Reihe von Optionen prü- fen, wie zukünftig mit dem Netzgeschäft umzugehen ist. Und dazu gehört selbstverständlich auch die Möglichkeit eines Verkaufs. Diese Überlegungen haben mehrere Ursachen. Eine davon ist sicherlich die 2005 durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes bzw. die Einrichtung der Bundesnetzagentur, BNetzA, ausgelöste Kontrolle der Netznutzungsentgelte. Dieses Regulierungsinstrument funktioniert; gerade im Strombereich haben wir bereits in der ersten Entgeltgenehmigungsrunde Absenkungen der beantragten Netzentgelte in einer Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro erlebt. Mindestens für den Bereich der Übertragungsnetzbetreiber hat die BNetzA mit ihren Entscheidungen vom Januar dieses Jahres deutlich ge- macht, dass sie willens ist, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Kürzungen von bis zu 29 Prozent gegen- über den Anträgen sprechen, so denke ich, eine sehr deutliche Sprache. Wir befinden uns also erkennbar in einer Situation, in der die Zeiten der Monopolrenditen offenkundig vorbei sind. Man könnte auch sagen: Politik und Regulierungs- 15964 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) behörden sind in ihrem Bestreben, Kostensenkungs- potenziale im Netzbereich zu erschließen, erfolgreich. Dass damit umgekehrt für die großen, aber auch für die kleinen Netzbetreiber die Attraktivität des Netzgeschäfts nicht eben zunimmt, dürfte auf der Hand liegen und ei- nen wesentlichen Einfluss auf Entscheidungen wie die heute zu diskutierende haben. Darüber hinaus haben wir alle mitbekommen, dass die Eon-Entscheidung zum Netzverkauf in erheblichem Umfang durch Prozesse auf europäischer Ebene beför- dert oder zumindest beschleunigt worden ist. Da war zum einen das seit längerem laufende EU-Kartellverfah- ren gegen Eon, das die Kommission im Falle eines Netz- verkaufs offenbar einzustellen bereit ist. Ich meine, dass es schon berechtigt ist, an dieser Stelle einmal nachzu- fragen, ob es denn wirklich opportun ist, wenn hier Dinge, die eigentlich nur sehr wenig miteinander zu tun haben, von der Kommission zur Durchsetzung ihrer In- teressen instrumentalisiert werden. Da war zum anderen die Debatte um eine eigentums- rechtliche Entflechtung vertikal integrierter Energiekon- zerne, wie sie von der Kommission in ihrem im September letzten Jahres vorgestellten Energiebinnenmarktpaket gefordert worden ist. Diese Debatte hat in den zurücklie- genden Wochen noch einmal deutlich an Fahrt aufge- nommen, auch durch die Tatsache, dass acht Mitglied- staaten – darunter Deutschland und Frankreich – ein Alternativkonzept, einen dritten Weg, vorgestellt haben. Dieses Alternativmodell, das den bestehenden Regulie- rungsrahmen verschärfen und insbesondere organisatori- sche Maßnahmen zur Steigerung der Unabhängigkeit der Netzgesellschaften sowie konkrete Vorgaben für den Be- reich der Netzinvestitionen umfassen würde, hätte zu- gleich den Vorteil, ohne tief greifende Eingriffe in beste- hende Eigentumsstrukturen auszukommen. In dieser Auseinandersetzung hat die Eon-Entschei- dung die Position der Kommission sicherlich nicht gerade geschwächt. Dennoch: Bis heute ist uns die Kommission den Nachweis schuldig geblieben, dass die Eigentum- sentflechtung tatsächlich Vorteile im Sinne der Verbrau- cher mit sich bringt. Jedenfalls im Blick auf die bislang vorliegenden empirischen Daten ist eher vom Gegenteil auszugehen. Nimmt man etwa einen seriösen Vergleich der Strompreise vor, dann ergibt sich folgendes Bild: 2006 lag der Strompreis ohne Steuern und Abgaben im ei- gentumsrechtlich entflochtenen Italien bei 16,7 Cent/ kWh, und exakt derselbe Preis war auch im oft zitierten Musterland des energiewirtschaftlichen Wettbewerbs, im Großbritannien, zu entrichten. In Deutschland dagegen lag der Preis auf der Grundlage einer informatorischen und operationellen, aber eben nicht eigentumsrechtlichen Entflechtung bei 11,8 Cent und damit beinahe ein Drittel unter dem von Italien und Großbritannien. Selbst wenn man in Rechnung stellt, dass es auch Staaten mit Eigen- tumsentflechtung gibt, in denen die Preise wie zum Bei- spiel in Dänemark oder Schweden geringfügig unterhalb des deutschen Niveaus liegen, geht kein Weg an der Er- kenntnis vorbei, dass die Unterstellung eines Kausalzu- sammenhangs von Eigentumsentflechtung und Preisen schlechterdings nicht aufrechtzuerhalten ist. Ganz ähnlich sieht es übrigens auch bei den Netz- investitionen aus. Die Kommission geht hier – analog zur Frage der Preise – davon aus, dass eine Eigentums- entflechtung günstige Auswirkungen auf die Investi- tionstätigkeit der Netzbetreiber und damit auf die Netz- sicherheit insgesamt haben würde. Ein Gutachten der Unternehmensberatung A. T. Kearny, das diese Frage genauer analysiert, kommt zu anderen Ergebnissen: Mit Ausnahme von National Grid in Großbritannien ist keine Korrelation zwischen der gewählten Entflechtungs- variante und der Investitionstätigkeit der Netzbetreiber zu erkennen. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass sich die Frage der Netzinvestitionen noch verschärfen würde, wenn die Kommission ihre Forderung nach einer Eigentumsentflechtung ohne die Aufnahme einer etwai- gen dritten Option gegen die Unternehmen durchsetzen würde. Die Folge wären möglicherweise langwierige ju- ristische Auseinandersetzungen, während derer wohl kaum ein Netzbetreiber noch ausreichend in den Ausbau und Erhalt seines Netzes investieren würde. Demgegen- über hätten Modelle wie die aktuell diskutierte Variante einer Netz AG, in die die verschiedenen Übertragungs- netzbetreiber ihre Netze einbringen würden und die auch weitere Kapitalgeber umfassen würde, sicherlich den Vorteil, dass sie auf freiwilliger Basis erfolgen und die Gefahr eines Investitionsattentismus verringern würden. Im Unterschied zu den Antragstellern von der Linken bin ich fest davon überzeugt, dass eine solche privatwirt- schaftliche Organisation der Netzgesellschaft erhebliche Vorteile gegenüber einer Verstaatlichung hätte. Alle Er- fahrung zeigt doch, dass der Staat, wo immer er in eine quasi-unternehmerische Rolle geschlüpft ist, nicht eben erfolgreich gewesen ist. Unternehmen in öffentlicher Hand haben sich nicht dadurch ausgezeichnet, dass sie besonders kosteneffizient agieren und sich privaten Un- ternehmen gegenüber als überlegen erweisen. Im Gegen- teil. Weil das so ist, sage ich an die Adresse der Linken: Schuster bleib bei deinem Leisten. Wir in der Politik sollten, wie wir das im Rahmen der Netzregulierung ja auch erfolgreich tun, in der Tat klare Rahmenbedingun- gen setzen. Das operative Geschäft aber sollten wir doch denjenigen überlassen, die über die notwendige unter- nehmerische Kompetenz verfügen. Diese Präferenz für eine privatwirtschaftliche Lösung macht übrigens nicht nur vor dem Hintergrund der Frage der Kosteneffizienz einigen Sinn. Ich glaube vielmehr, dass auch unser aller Interesse an einer auch weiterhin hohen Netzqualität und -sicherheit am ehesten auf dieser Basis erfüllt werden kann. Wir benötigen in den kom- menden Jahren massive Investitionen in den Ausbau un- serer Netze. Diese Investitionen wird es nicht geben ohne Investoren, die bereit sind, Milliardenbeträge in die Hand zu nehmen. Anders als Die Linke bin ich davon überzeugt, dass sich diese Mittel am ehesten von einem privatwirtschaftlich organisierten Netzbetreiber und eben nicht von der öffentlichen Hand werden aufbringen und effizient einsetzen lassen. Das allerdings hat auch zur Voraussetzung, und zwar unabhängig davon, ob eine etwaige Netzgesellschaft pri- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15965 (A) (C) (B) (D) vat oder öffentlich organisiert wäre, dass wir auch zukünftig Rahmenbedingungen gestalten, die angemes- sene, aber eben auch auskömmliche Renditen ermögli- chen. Ein „race to the bottom“, das früher oder später zwangsläufig zulasten der Netzqualität gehen müsste, kann in niemandes Interesse liegen. Im Gegenteil: Wir alle wissen, dass die Ansprüche an die Netze aufgrund einer immer dezentraleren Struktur der Stromeinspei- sung, aber auch wegen des zunehmenden internationalen Stromhandels in den nächsten Jahren erheblich steigen werden. Dafür brauchen wir leistungsfähige und investi- tionsstarke Netzbetreiber. Die Verstaatlichung der Netze, wie sie der Linken vorschwebt, ist kaum der geeignete Weg, um den vor uns liegenden Herausforderungen ge- recht zu werden. Gudrun Kopp (FDP): „Um es gleich vorweg zu sa- gen: Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt den hier und heute zu beratenden Antrag der Fraktion Die Linke „Eon-Netz in die öffentliche Hand übernehmen“ ab. Wir lehnen ihn ab, weil er ökonomisch falsch ist; offenbart, dass die Linkspartei aus der Geschichte nichts gelernt hat; einen Anschlag auf die soziale Marktwirtschaft dar- stellt.“ Vom Titel des Antrags abgesehen sind diese ersten Zeilen meiner heutigen Rede identisch mit dem, was ich in der vorletzten Woche zu einem anderen Antrag der Fraktion Die Linke hier im Hohen Hause vorgetragen habe. Dies zeigt, dass die Linkspartei offenbar nicht in der Lage ist, sich aus den Fesseln der Vergangenheit zu lösen. Es nutzt aber weder den Menschen in Deutschland noch irgendwelchen abstrakten Verteilungsphantasien, wenn Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen von der Lin- ken, hier jede Woche zu jedem Thema die immergleiche Lösung vortragen: nämlich die Verstaatlichung der Pro- duktionsmittel! Was bei Marx schon falsch war und im vergangenen Jahrhundert Hunderte von Millionen Men- schen in den ökonomischen Abgrund und – das sollte nicht vergessen werden – den millionenfachen Tod ge- trieben hat, das kann kein Rezept für die Zukunft sein. Solange Sie Ihren Sozialismusphantasien zur Verskla- vung der Menschheit anhängen, können Sie nicht auf die Zustimmung der FDP rechnen. Eine Verstaatlichung von Energienetzen – sei es im Übertragungsnetzbereich, im Verteilnetzbereich oder in beiden – löst nicht ein einziges Problem, das wir heute auf den Energiemärkten haben, es schafft lediglich neue. Die Energienetzwirtschaft kennt so gut wie keinen paral- lelen Netzbau, weshalb dieser Sektor zu Recht als natür- liches Monopol bezeichnet wird. Natürliche Monopole tendieren immer dazu, Kosten zu produzieren, völlig un- abhängig davon, wer dieses Monopol betreibt. Das wäre auch und gerade bei einem öffentlichen Unternehmen nicht anders. Und genau deshalb ist es unabdingbar, dass diese Monopole staatlich reguliert werden. Dies ge- schieht in Deutschland seit 2005 durch die Bundesnetz- agentur, die ihre Sache nach unserer Meinung ganz aus- gezeichnet macht. Dafür meinen herzlichen Dank an Herrn Kurth und seine Mitarbeiter, die diese schwierige Aufgabe übernommen haben. Dies allein zeigt schon, dass eine Verstaatlichung der Übertragungsnetze uns wettbewerbspolitisch keinen Schritt weiterbringen würde. Dafür entstünde aber eine ganze Reihe neuer Probleme: So müsste zunächst einmal ein Enteignungsverfahren durchgeführt werden für diejenigen Netze, die nicht frei- willig veräußert werden. Dafür sieht unser Grundgesetz zu Recht hohe Hürden vor, die zu überschreiten vermut- lich Jahre in Anspruch nehmen würde, in denen kein Cent in den dringend notwendigen Ausbau der Netze in- vestiert würde. Auch bleibt unbeantwortet, woher das Geld für eine solche Transaktion kommen soll. Soll der Bund, der noch immer aufgrund einer verfehlten Haus- haltspolitik jedes Jahr neue Schulden aufnimmt, die Steuern erhöhen, um diese Milliardenbeträge zusam- menzubringen? Und wenn ja, welche Steuern wollen Sie erhöhen? Darüber hinaus bringen öffentliche Unternehmen im- mer ganz spezifische Probleme mit sich, die jeder von uns von seinen örtlichen Sparkassen oder Unternehmen wie der Deutschen Post AG oder Telekom kennt. Zu- nächst einmal werden diese Betriebe – das ist im kom- munalen Bereich deutlich zu erkennen – allzu gern be- nutzt als Versorgungsposten für verdiente Parteifreunde, die nach Parteienproporz eingesetzt werden – nicht im- mer zum Vorteil der Unternehmen. Ferner werden diese Unternehmen nicht selten mit sachfremden Aufgaben überfrachtet. Unter dem Strich bleibt festzuhalten: Liebe Kollegen und Kolleginnen von der Linkspartei, lassen Sie sich doch einmal was Neues einfallen. Jedes erdenkliche Pro- blem immer gleich mit Steuererhöhungen, Verstaatli- chung und Regulierung zu beantworten, mag zwar ihre Kommunistenfreunde in Westdeutschland erfreuen, ein Beitrag zur Lösung energiewirtschaftlicher Probleme ist das nicht. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Jahrelang hat die Eon AG gemeinsam mit den anderen Stromkonzernen die Bun- desregierung vorgeschickt, in Brüssel gegen eine Ent- flechtung von Stromproduktion und Transport zu kämp- fen. Pünktlich zum Energierat, an dem genau über diese Frage verhandelt werden sollte, kam der Paukenschlag: Ohne vorher mit der Bundesregierung gesprochen zu ha- ben, kündigt Eon an, sich von seinem Übertragungsnetz zu trennen. Eon tanzt der Bundesregierung auf der Nase herum und macht sie in Brüssel lächerlich. Bis zu 8 Milliarden Euro, das ist die Strafe, die Eon laut Medienberichten droht – wegen illegaler Preisab- sprachen und Behinderung des Wettbewerbs. Die bei Eon von der EU-Kommission beschlagnahmten Akten enthalten offenbar hinreichende Beweise für den Markt- machtmissbrauch. Und nun die Absprache zwischen der EU-Kommission und Eon: Brüssel verzichtet auf die Strafe, wenn sich Eon von seinem Übertragungsnetz und von Kraftwerkskapazitäten in Höhe von 4 800 Megawatt trennt. Das ist ein fauler Deal; in dieser Hinsicht stimme ich mit Minister Glos völlig überein. Eon darf nicht mit einem politischen Kuhhandel aus der Verantwortung ent- 15966 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) lassen werden. Wer die Stromkundinnen und Stromkun- den betrügt, muss bestraft werden. Was soll nun aber mit den Netzen passieren? Sie wur- den in der Vergangenheit heruntergewirtschaftet. Der Blackout im November 2005, der auf dem Gebiet der RWE passierte, war nur eine Vorwarnung. Die Netze sind völlig veraltet. Ihre übliche Nutzungsdauer wird auf 50 Jahre angesetzt. Laut Bundesnetzagentur haben die 220 KV-Masten im Durchschnitt das Alter von 50 Jah- ren, manche sind sogar 80 bis 85 Jahre alt. Die Strom- konzerne haben fleißig überhöhte Netznutzungsgebüh- ren kassiert, aber kaum in die Netze investiert. Dies gefährdet die Versorgungssicherheit und behindert den Ausbau regenerativer Energien. Es ist doch im Sinne des Klimaschutzes unerträglich, dass bei starkem Wind, also genau dann, wenn viel Windstrom produziert werden könnte, die Windanlagen abgeschaltet werden müssen, weil das Netz von Eon den Strom nicht aufnehmen kann. Jahrelang haben sie den Ausbau der Netze in die Regio- nen, in denen regenerativer Strom produziert wird, verzögert. Und warum? Weil der saubere Strom eine un- angenehme Konkurrenz für die Atom- und Kohlever- stromer wie Eon ist. Der Betrieb der Netzinfrastruktur muss gesamtgesell- schaftlichen Zielen dienen. Aufgabe ist eine möglichst sichere, bezahlbare, umweltverträgliche, verbraucher- freundliche und effiziente Versorgung der Allgemein- heit. Das Beispiel Eon zeigt, dass diese Ziele mit einem privatwirtschaftlichen Netzbetrieb nicht zu erreichen sind: Die Netze sind überaltert, die Durchleitungsgebüh- ren viel zu hoch, der Einsatz regenerativer Energien wird behindert und bezahlen müssen dies alles die Verbrau- cher und Verbraucherinnen mit völlig überteuerten Strompreisen. Auch dieses Jahr vermeldet Eon wieder eine Gewinnsteigerung von 27 Prozent auf 7,7 Milliar- den Euro. Hauptursache: die hohen Strompreise. Aufgrund des überragenden Allgemeinwohlinteresses darf das Übertragungsnetz von Eon weder in die Hände privater Finanzspekulanten noch anderer privater Inves- toren fallen. Auch diese würden nur versuchen, mög- lichst hohe Profite mit dem Netz zu erzielen. Die Strom- netze gehören – genauso wie die Straßen und das Schienennetz – in die öffentliche Hand. Diese ist dafür am besten geeignet. Sie kann die Ziele, der sicheren und effizienten Stromversorgung mit den Zielen der sauberen und bezahlbaren Versorgung am besten vereinigen. Die Investitionsmittel für den nötigen Ausbau und der Er- neuerung der Netze können weiterhin über die Nut- zungsentgelte refinanziert werden. Die öffentliche Hand muss aber keine höchstmögliche Rendite mit den Netzen erzielen. Sie kann deshalb die Preise senken. Und was am wichtigsten ist: Sie kann den Netzbetrieb auf die energiepolitischen Ziele von Klimaschutz und Atomaus- stieg ausrichten. Eon hat die Verpflichtungen, die mit dem Netzbetrieb verbunden sind, nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Dies ist ein Missbrauch der Netzinfrastruktur, der eine Enteignung oder Vergesellschaftung im Sinne des Grundgesetzes rechtfertigt. Zur Entschädigungsfrage stellt die Deutsche Bank völlig zu Recht fest, dass die Energieriesen die hohen Gewinne und ihr Kapital un- rechtmäßig mit Monopolrenditen erwirtschaftet haben. Damit haben sie ihre Entschädigung für die Enteignung schon vorab kassiert. Deshalb: Lassen Sie uns jetzt die Chance nutzen und das Netz der Eon AG in die öffentli- che Hand überführen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von Wettbewerb auf dem Energiemarkt können wir ernsthaft nicht reden. 90 Prozent der Stromerzeugung wird durch die großen Vier – Eon, EnBW, Vattenfall und RWE – abgedeckt, und sie halten das ganze Übertra- gungsnetz. Die Wettbewerber klagen über Hindernisse beim Netzanschluss. Der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt fehlen Mittel und Personal. Die Ver- braucherinnen und Verbraucher klagen über steigende Energiepreise. Ownership Unbundling: Die Trennung von Netz und Energieerzeugung ist dringend geboten, damit die Neuen – insbesondere auch die Anbieter von Strom aus regene- rativen Energiequellen – auf dem Strommarkt eine Chance haben und die Hindernisse aus dem Weg ge- räumt werden, die die Großen gesetzt haben. Wir müs- sen auch das Oligopol der Großen bei der Energieerzeu- gung brechen. Bündnis 90/Die Grünen fordert, sie so lange zum Verkauf von Kraftwerken zu zwingen, bis ihre Übermacht abgebaut ist. Die EU fordert den Wettbewerb massiv ein und dringt auf Ownership Unbundling. Was macht die Bundesre- gierung? Statt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vertreten und den Wettbewerb zu stär- ken, kämpft Minister Glos auf totem Gleis weiter in Brüssel für seinen dritten Weg. Dabei hat sich seit eini- gen Tagen die Lage völlig verändert. Eon fällt dem Wirt- schaftsminister in den Rücken. Um sich vor drohenden Kartellverfahren zu schützen, geht Eon in die Offensive und bietet seinerseits an, sein Übertragungsnetz zu ver- kaufen. Das wirft ohne Zweifel die Frage auf, ob hier ein fauler Deal vorliegt. Nichtsdestotrotz öffnen sich da- durch aber neue Chancen für den Wettbewerb. Auch Vattenfall denkt laut nach, wie es weitergehen soll und ob das eigene Netz an den Markt gebracht werden soll. Diese Entwicklung ist absolut positiv zu bewerten. Damit – und mit einem weiteren Unbundling-Engage- ment der EU – kommt Bewegung in den starren Energie- markt. Jetzt gilt es, Konzepte zu entwickeln, um den Energiemarkt neu zu ordnen. Der Antrag der Linken zur Verstaatlichung des Eon- netzes bringt in der Sache gar nichts. Im Klartext: Eon bewegt sich zögerlich, darum wird sein Netz enteignet. Was ist mit RWE, mit Vattenfall, mit EnBW? Da schweigt sich die Linksfraktion aus. Was würde das Bundesverfassungsgesetz zu einer Lex Eon sagen? Eine Sozialisierung lässt sich nicht aus dem Ärmel schütteln, sondern muss gut begründet werden. Auch der Gleich- heitsgrundsatz kann hier nicht einfach missachtet wer- den. Aber selbst bei einer Enteignung aller Netze wird nicht von heute auf morgen alles gut. Vermutlich wären jahrelange Prozesse die Folge, während derer dann nie- mand mehr ins Netz investiert, weil die Lage unklar ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15967 (A) (C) (B) (D) So einfach darf man es sich auch nicht machen, dass ein VEB Netze dann alles gut werden lassen würde. Die Netze reichen nicht, wie sie sind. Wir brauchen Investitionen: an den Grenzkuppelstellen, bei den Wind- parks, bei neuen umweltfreundlichen Kraftwerken. Dazu brauchen wir Know-how, Geld und Verantwortungsbe- wusstsein. Das Know-how gibt es jetzt schon bei den Netzabteilungen der Großen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen sich in neue Strukturen einbinden. In- vestoren fürs Netz sind gesucht. Die müssen wir moti- vieren – und mit klaren Regeln dafür sorgen, dass keine einseitige Dominanz besteht. Deshalb müssen die gro- ßen Vier ihre Netze abgeben. Ziel muss sein, die Netze in eine gesamtdeutsche Netzgesellschaft zu integrieren. Dabei muss der Staat die Regeln setzen. Das heißt aber nicht, bis ins letzte Unternehmensglied die Verwaltungs- struktur des öffentlichen Dienstes umzusetzen. Wir müs- sen klare Entscheidungen für einen wettbewerbsgerech- ten Netzausbau auf der Zielebene der Netzgesellschaft umsetzen. Dafür brauchen wir einen ordnungspolitisch starken Staat, der vernünftig mit den Investoren zusam- menarbeitet. Die Probleme sind klar, auch die Anforderungen der EU. Mit platten Anträgen für der einer Lex Eon ist nie- mandem geholfen. Wir brauchen jetzt vernünftige Pläne für eine deutsche Netzgesellschaft, und wir brauchen eine Bundesregierung, die im Bereich Energie, Wettbe- werb und Verbraucherschutz endlich ihrer ordnungspoli- tischen Verantwortung gerecht wird. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Erwerbsarmut ver- hindern – Einkommen stärken – Wohngeld jetzt verbessern (Tagesordnungspunkt 20) Gero Storjohann (CDU/CSU): Wir diskutieren heute einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, den diese Fraktion am 13. Februar 2008, also erst kürzlich, in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Der Antrag der Grünen hat zum Ziel, das Wohngeld für die Bezieher geringerer Einkommen zu erhöhen. Nun ist die Reform des Wohngeldrechts in den letzten Monaten bereits verstärkt in den Fokus parlamentari- scher Beratungen gelangt. Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 hatten CDU, CSU und SPD das Ziel formuliert, das Wohngeldrecht durch Bund und Länder zügig mit dem Ziel einer deutlichen Vereinfachung zu überprüfen. Im Mittelpunkt hierbei stand die Prämisse, das Wohngeld werde weiterhin der sozialen Absicherung des Wohnens dienen. Wohngeld sei keine Subvention, sondern eine Fürsorgeleistung. So steht es im Koali- tionsvertrag und daran halten wir auch fest. In Umsetzung der Ziele dieses Vertrages hat die Bun- desregierung im September vergangenen Jahres den Ent- wurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeld- rechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf hat zum Ziel, das Wohngeldrecht fortzuentwickeln und im Voll- zug zu vereinfachen. Hintergrund ist, dass die sogenann- ten Transferleistungsempfänger, also unter anderem die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe, seit dem 1. Januar 2005 vom Bezug von Wohngeld ausge- schlossen sind. Die Kosten für die Unterkunft dieses Personenkreises werden seitdem im Rahmen der jeweili- gen Transferleistung berücksichtigt. Seit Januar 2005 hat deswegen die Zahl der Wohn- geldempfänger deutlich abgenommen. Im Jahr 2006 ha- ben knapp 666 000 Haushalte Wohngeld erhalten. 2004, vor der Reform, lag die Zahl noch bei knapp 2,3 Millio- nen Haushalten. Die finanziellen Aufwendungen für das Wohngeld sind von 5,1 Millionen Euro im Jahre 2004 auf 1,1 Millionen Euro im Jahre 2006 zurückgegangen. Zugleich hat aber die Zahl derjenigen Haushalte zuge- nommen, die ergänzend Arbeitslosengeld II in Form der sogenannten Kosten der Unterkunft beziehen. Diese Leistungen sind im Vergleich zum Wohngeld vielfach höher. Weil jedoch die Kosten für die Unterkunft eine kommunale Leistung darstellen, findet derzeit eine Kos- tenverlagerung auf die Kommunen statt. Von dieser Kos- tenverlagerung profitieren der Bund und die Länder. Deshalb ist eine Erhöhung des Wohngeldes auch im ur- eigenen Interesse unserer Kommunen; denn so stärken wir deren Finanzkraft und deren politische Handlungsfä- higkeit. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung des Deutschen Bundestages hat am 12. Dezember 2007 eine umfangreiche Expertenanhörung durchge- führt. Eine Bewertung der Ergebnisse dieser Anhörung ist vom Ausschuss zwischenzeitlich noch nicht vorge- nommen worden. Dafür bedarf es angesichts der umfas- senden Stellungnahmen der Experten auch noch einiger Zeit. Wir wollen eine Gesetzesnovelle, die in erster Linie den Empfängern des Wohngeldes nützt und ihnen ge- recht wird. Schnellschüsse lehnen wir von der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang ab. Sicherlich ist es die Aufgabe einer Oppositionsfrak- tion, die Arbeit der Bundesregierung kritisch zu beglei- ten. Wenn allerdings von den Grünen in dem heute zu diskutierenden Antrag formuliert wird, der von der Bun- desregierung vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Ände- rung des Wohngeldrechts ziele lediglich auf eine Verein- fachung von Verwaltungsabläufen ab und sei mangels einer Leistungsnovelle nicht geeignet, das Wohngeld als ein den Leistungen des SGB II vorgelagertes System zu stärken, so muss dies schon verwundern. Bereits am 17. Januar 2008, also rund einen Monat vor Einreichung des Antrages der Grünen, haben mein Kollege Dirk Fischer und ich erklärt, dass eine Wohn- gelderhöhung auf der Tagesordnung steht und die CDU/ CSU-Fraktion dem offen gegenübersteht. Wir haben da- mit bereits kurz nach dem Jahreswechsel die von den Grünen jetzt erst geforderte Leistungsnovelle beim Wohngeldrecht zusammen mit unserem Koalitionspart- ner angeschoben. Wir hielten es also schon früh für gerechtfertigt, die im Ausschuss beratene Wohngeldno- velle um eine weitere Leistungskomponente zu ergän- zen. Nachzulesen ist dies in unserer Presseerklärung 15968 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) vom 17. Januar. Die Grünen scheinen hier ein wenig die Zeit verschlafen zu haben; anders ist der heute hier in Rede stehende Antrag nicht zu deuten. Das Konzept der Bundesregierung zur Erhöhung des Wohngeldes liegt bereits seit dem 22. Februar auf dem Tisch. Im Mittelpunkt dieses Konzepts steht die Entlas- tung der Hauptbezieher von Wohngeld. Dies sind seit Einführung des Arbeitslosengeldes II nunmehr in erster Linie viele Arbeitnehmer mit geringem Einkommen so- wie Rentner. Seit 2001 sind die Mieten um 7 Prozent, die kalten Betriebskosten um 7 Prozent und die warmen Be- triebskosten um 32 Prozent angestiegen. Die Mietbelas- tung bei Haushalten mit niedrigem Einkommen liegt heute durchschnittlich bei 35 Prozent des Gesamtein- kommens und damit deutlich über der Mietbelastung im Bundesdurchschnitt, die bei etwa 25 Prozent liegt. Wir werden deshalb geringverdienende Arbeitnehmer und Rentner bei der Bewältigung dieses Kostenanstiegs an- gemessen unterstützen. Das Konzept der Bundesregierung sieht hierzu eine Erhöhung des Wohngeldes um insgesamt 520 Millionen Euro vor. Von der Verbesserung werden ab 2009 rund 850 000 Haushalte profitieren. Eine Familie mit zwei Kindern könnte dann rund 80 Euro mehr im Monat er- halten. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber jetzt um etwa 70 Prozent. Insgesamt wird das Wohngeld im Durchschnitt von 90 auf 150 Euro steigen. Dies zeigt: Die von der Großen Koalition geplante Wohngelderhö- hung hilft Haushalten mit geringem Einkommen. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt daher das geplante Gesetz- gebungsvorhaben. Über den Antrag der Grünen werden wir in den Aus- schussberatungen zu befinden haben. Sören Bartol (SPD): In Ihrem Antrag fordern die Grünen die Bundesregierung auf, das Wohngeld jetzt zu verbessern – eine richtige Forderung. Darüber herrscht Konsens in diesem Haus. Das wollen wir alle. Aktuell aber ist diese Forderung Ihres Antrags vom 13. Februar 2008 nicht mehr. Am 22. Februar hat Bundesminister Tiefensee sein Konzept für eine Wohngelderhöhung vor- gestellt. Nach der Einigung der Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD auf der Klausurtagung vom 26./27. Februar wird das Konzept zur Wohngelderhö- hung nun vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgearbeitet. Das Konzept sieht eine Erhöhung um insgesamt 520 Millionen Euro vor. Für die Empfängerinnen und Empfänger bedeutet das eine durchschnittliche Erhö- hung ihrer Wohngeldleistung um rund zwei Drittel. Eine Familie mit zwei Kindern würde rund 80 Euro mehr er- halten, eine Rentnerin ca. 42 Euro mehr. Insgesamt wird das Wohngeld im Schnitt von 90 auf 150 Euro steigen. Eine Leistungsverbesserung des seit 2001 nicht mehr er- höhten Wohngeldes war nicht zuletzt vor dem Hinter- grund des im Wohngeld- und Mietenbericht 2006 der Bundesregierung konstatierten Mietanstiegs von 10 Prozent, vor allem aber aufgrund der in diesem Zeit- raum mit mehr als 30 Prozent überproportional gestie- genen Energiepreise dringend erforderlich geworden. Mittel- und langfristig haben wir mit dem CO2-Gebäu- desanierungsprogramm und der Einführung des Energie- ausweises eine adäquate und nachhaltige Antwort auf das Problem der steigenden Energiekosten gefunden. Er- gänzend dazu brauchen wir jetzt eine Erweiterung des Wohngeldes, um Geringverdiener und Rentner zu unter- stützen, für die hohe Nebenkostenabrechnungen ein Ar- mutsrisiko bedeuten. Maßstab dabei muss deshalb die Warmmiete sein. Hierbei gilt es, eine Lösung zu finden, die sowohl sozial- als auch energiepolitisch sinnvoll ist. Das von Bundesminister Tiefensee vorgestellte auf drei Säulen basierende Konzept wird beidem gerecht. Dazu sieht es – wie unter anderem auch im vorliegenden An- trag gefordert – die Umstellung des Wohngeldsystems von einem Bruttokaltmieten- auf ein Warmmietenkon- zept vor. Damit werden die Heizkosten in die berück- sichtigungsfähige Miete einbezogen. Anreize zum Ener- giesparen bleiben trotzdem bestehen, da immer nur ein Teil der Warmmiete erstattet wird. Zudem werden die Miethöchstbeträge um 10 Prozent angehoben. Diese An- hebung ermöglicht die Berücksichtigung höherer Mieten bei der Wohngeldberechnung; das ist eine bei der Um- stellung auf Warmmieten notwendige flankierende Maß- nahme, da sonst die Einbeziehung der Nebenkosten bei mehr als 60 Prozent der Empfänger ins Leere laufen würde. Drittens ist eine Anhebung der Wohngeldtabel- lenwerte um 10 Prozent vorgesehen. Hinzu kommt die Zusammenfassung der Höchstbeträge für Miete in einer Kategorie auf Neubauniveau. Der Wegfall der Baual- tersklassen bedeutet für rund zwei Drittel der Haushalte, die Wohngeld empfangen, eine finanzielle Verbesserung. Das von Bundesminister Tiefensee vorgestellte Kon- zept entspricht sowohl dem Ergebnis der Sachverständi- genanhörung zum Wohngeldänderungsgesetz vom 12. Dezember 2007 als auch den Forderungen der Bau- und Wohnungspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion, die in der Debatte um die Novelle des Wohngeldgesetzes klargestellt hatten, dass der im Gesetzentwurf zum Wohngeldänderungsgesetz zentralen Verwaltungsverein- fachung eine deutliche Leistungsverbesserung folgen muss. Die in der Anhörung geäußerten Bedenken bezüg- lich des erweiterten Haushaltsbegriffs und der gesamt- schuldnerischen Haftung wurden im BMVBS ebenfalls berücksichtigt, die entsprechenden Änderungen im Ge- setzentwurf vorgenommen. Für die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger bedeuten die vorgesehen Änderungen eine durchschnitt- liche Erhöhung ihrer Wohngeldleistung um bis zu zwei Drittel. Eine Familie mit zwei Kindern würde rund 80 Euro mehr erhalten, eine Rentnerin 42 Euro mehr. Insgesamt wird das Wohngeld im Schnitt von 90 auf 150 Euro steigen. Finanziert wird die Erhöhung zu je 200 Millionen von Bund und Ländern. Hinzu kommen die im laufenden Verfahren zur Wohngeldvereinfachung vereinbarten 120 Millionen. Die Länder haben bereits ihre Zustimmung signalisiert. Damit wird sichergestellt, dass das Wohngeld seiner Intention, einkommensschwachen Haushalten ein familiengerechtes und angemessenes Wohnen zu ermöglichen, auch weiterhin gerecht wird. Insbesondere Geringverdiener und Rentnerinnen und Rentner, die angesichts der gestiegenen Miet- und Ener- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15969 (A) (C) (B) (D) giekosten bei der derzeitigen Gesetzeslage, die eine Be- zuschussung der Heizkosten ausschließt, an ihre Gren- zen stoßen, werden so entlastet. Davon profitieren vor allem strukturschwache Regionen im Osten, wo der An- teil der im Jahr 2006 bundesweit 691 119 Wohngeld- haushalte an Privathaushalten mit 2,9 Prozent fast dop- pelt so hoch ist wie im Westen mit l,5 Prozent. Wohngeld ist ein zielgenaues sozialpolitisches Instru- ment. Seine Stärkung ist so wichtig wie folgerichtig: Wir brauchen starke, dem Transfersystem vorgelagerte Leis- tungen, wenn wir wieder mehr Menschen aus dem ALG-II- Bezug herausholen wollen. Auch im Hinblick auf die sogenannten Aufstocker, die ergänzend zu ihrem Ein- kommen Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen, ist ein attraktives, um die genannten Punkte erweitertes Wohn- geld zentral. Das Problem: Leistungen zu den Kosten der Unterkunft sind heute in vielen Fällen finanziell attrakti- ver als Wohngeld. Bei einer Wohngeldreform muss es deshalb auch darum gehen, die bestehende Gerechtig- keitslücke zu ALG-II-Empfängern, bei denen die Kosten der Unterkunft komplett übernommen werden, zu schlie- ßen. Die Erhöhung des Wohngeldes muss außerdem so gestaltet sein, dass Erwerbstätige mit niedrigem Ein- kommen nicht mehr als Aufstocker unter das SGB II fal- len. Derzeit erhalten 274 000 Haushalte nach dem SGB II ausschließlich Unterkunftskosten. Um das zu än- dern, brauchen wir Leistungen, die dem staatlichen Transfersystem vorgelagert sind. Eine davon ist das Wohngeld. Doch ich möchte an dieser Stelle auf eine weitere zu sprechen kommen: Noch immer bedeuten Kinder in Deutschland ein Armutsrisiko, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Es ist daher vorgesehen, neben dem Wohngeld auch den Kinderzu- schlag auszubauen. Künftig sollen mehr Personen mit geringem Einkommen von ihm profitieren. Die Pläne der Familienministerin von der Leyen sehen vor, dass weitere 150 000 Kinder von Familien mit geringem Ein- kommen den Kinderzuschlag erhalten sollen. Dazu soll die Mindesteinkommensgrenze gesenkt werden. Mit der Neuregelung würden dann insgesamt 250 000 Kinder er- reicht. Der Zuschlag in der Höhe von 140 Euro monat- lich pro Kind soll verhindern, dass Familien nur wegen der Ausgaben für ihre Kinder unter Hartz IV fallen. Zu- sammen mit einem erhöhten Kinderzuschlag kann das Wohngeld dazu beitragen, Geringverdiener wieder aus dem ALG-II-Bezug herauszuholen. Die Einführung ei- nes flächendeckenden Mindestlohns ist und bleibt ein weiteres zentrales Element zur Verhinderung von Er- werbsarmut in Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Konzept zur Wohngeldverbesserung von Bundesminister Tiefensee. Unser Ziel ist, dass die Wohngelderhöhung am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Patrick Döring (FDP): Um es vorweg zu nehmen: Die FDP-Fraktion wird den Antrag der Grünen ableh- nen; dies nicht in erster Linie wegen der wohngeldrecht- lichen Aspekte, sondern vor allem wegen der Forderung nach der Einführung von Mindestlöhnen. Zum Wohngeld: Viele Anregungen im vorliegenden Antrag zur Novellierung des Wohngeldgesetzes sind richtig und werden von mir und meiner Fraktion aus- drücklich geteilt. Dazu zählt insbesondere die Anhebung des Wohngeldes. Der Zweck des Wohngeldgesetzes ist es, Menschen mit geringen Einkommen so zu unterstüt- zen, dass sie mit ihrem Einkommen und dem Wohngeld als Zuschuss ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Mit diesem Ziel wurde zuletzt zum 1. Januar 2001 das Wohngeld angehoben. Bislang erfolgt die Zahlung von Wohngeld als Zuschuss allein auf die Kaltmiete. In den letzten Jahren hat sich die Struktur der Miet- zahlungen aber drastisch verändert. Zum einen sind die Kaltmieten gestiegen. Da liegt aber nicht das ganz große Problem für viele Haushalte. Ganz deutliche Zusatzbe- lastungen sind durch die Kostenexplosion bei den Ener- giepreisen eingetreten, an denen auch die Grünen in ih- rer Zeit in der Bundesregierung mitgewirkt haben. Natürlich haben auch andere Belastungen der letzten und der aktuellen Bundesregierung, wie beispielsweise die Erhöhung der Mehrwertsteuer, dazu geführt, dass es nun Menschen gibt, die es nicht wagen, die Heizung anzu- stellen, weil sie Angst haben, die Rechnung nicht bezah- len zu können. Daher ist es angesichts dieser neuen zusätzlichen Belastungen nicht nur erforderlich, das Wohngeld insgesamt anzuheben, sondern in die Berech- nungsgrundlage – mit Deckelung – auch die Heizkosten und Kosten für Warmwasser einzubeziehen. Es sind auch viele andere Punkte zu diskutieren, da- runter der wohngeldrechtliche Haushaltsbegriff und die gesamtschuldnerische Haftung für zu viel gezahltes Wohngeld. Mit dem jetzigen Vorschlag zum Wohngeld- gesetz belastet die Bundesregierung das Wohnen in Stu- denten-WGs oder sogenannten Alten-WGs mit einem Haftungsrisiko, das die Bereitschaft zum Wohnen in ei- ner WG sinken lassen wird. Diejenigen, die es können, nehmen sich dann lieber eine eigene Wohnung. Dass da- durch insgesamt erheblich mehr Wohngeld zu zahlen sein würde, ist die logische Konsequenz. Man wird – ohne zu übertreiben – dem bisherigen Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Wohngeldrechts attestieren dürfen, dass er völlig an der Realität vorbeigeht und, da er keine Erhöhung des Wohngeldes vorsieht, nicht geeignet ist, die Ziele des Wohngeldes zu erreichen. Denn um ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sicherzustellen, sind Er- höhungen erforderlich. Dass der zuständige Minister dies inzwischen auch so sieht, freut die Liberalen. Wir werden daher, wenn die Ankündigungen zutref- fen, ja auch schon bald einen – hoffentlich stark – über- arbeiteten Entwurf der Bundesregierung diskutieren dür- fen. Aus Sicht der FDP-Fraktion muss klar sein – und da- rauf werden wir in der kommenden Debatten immer wie- der hinweisen: Es ist nicht richtig, wenn inzwischen in vielen Fällen und nicht nur als Ausnahme die Summe aus Arbeitslosengeld II und den Kosten der Unterkunft mehr beträgt als die Summe aus einem geringen Ein- kommen und Wohngeld oder einem geringen Arbeitslo- sengeld I und Wohngeld. Das setzt die falschen Anreize. 15970 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Daher fordert die FDP-Fraktion schon seit langem eine Erhöhung des Wohngeldes. So gut meine Fraktion und ich den meisten wohn- geldrechtlichen Forderungen der Grünen zustimmen können, so wenig teilen wir ihre Position zum Mindest- lohn – das werden Sie erwartet haben. Gleich drei Mal haben die Antragsteller die wenig glückliche Verknüpfung zwischen Mindestlohn und Wohngeld in ihrem Antrag verankert. Darüber können wir nicht hinwegsehen. Die FDP-Fraktion hat immer wieder deutlich gemacht, warum Mindestlöhne der fal- sche Weg sind: Liegen die Mindestlöhne unter dem Marktniveau, sind sie wirkungslos. Liegen sie darüber, kosten sie Arbeitsplätze. Treffen sie genau das Maß, sind sie nutzlose Regulierung. Wenn wir annehmen dürfen – und sonst macht die ganze Debatte darüber keinen Sinn –, dass die Befürwor- ter des Mindestlohns einen Mindestlohn weit über dem Marktpreis anstreben, muss man feststellen, dass Sie sich wieder einmal aktiv für die Vernichtung von Ar- beitsplätzen in Deutschland einsetzen und vielen Men- schen die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nehmen. So haben wir es gerade erst im Postsektor er- lebt. Den Menschen, die aufgrund der Einführung eines Mindestlohns ihren Arbeitsplatz verloren haben, hilft dann auch die Erhöhung und Verbesserung des Wohn- geldes nur noch während der Zeit, in der ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Danach bleibt nur das ALG II. Und das bedeutet: Das Ziel bei der Erneuerung und Verbesserung des Wohngeldrechts, nämlich dass weniger Menschen auf die Zahlung von Arbeitslosen- geld II angewiesen sind, das konterkarieren die Grünen in ihrem Antrag durch die Forderung nach der Einfüh- rung von Mindestlöhnen. Das entwertet die erwähnten guten Ansätze zum Wohngeldgesetz völlig und findet daher auch nicht die Zustimmung der FDP-Fraktion. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Circa 700 000 Wohn- geldempfängerinnen und Wohngeldempfänger in der Bundesrepublik Deutschland erhalten gegenwärtig auf- grund ihres geringen Familieneinkommens einen Zu- schuss zur Kaltmiete. Dieser ist trotz nachweislich ge- stiegener Steuern und Abgaben sowie Reallohnverlusten seit 2001 nicht mehr dynamisiert worden, obwohl so- wohl die Mieten als auch die Nebenkosten, vor allem die warmen Betriebskosten, förmlich explodiert sind. Die Linke hat immer wieder eine Anpassung gefor- dert und kritisiert, dass die ursprüngliche Wohngeld- novelle an der Realität und der Lage der Betroffenen vollkommen vorbeigeht. Deshalb hatte die Opposition auch eine Anhörung gefordert. Dort verrissen selbst die von der Großen Koalition bestellten Gutachter den Ge- setzentwurf, der keinerlei Verbesserung für die Wohn- geldempfänger vorsah. Lediglich die Verwaltung konnte von einigen bürokratischen Verbesserungen profitieren. Herr Bundesminister Tiefensee hat nun im Ergebnis der Wohngeldanhörung einen neuen Entwurf der Wohn- geldnovelle seitens der Bundesregierung angekündigt. Die Linke begrüßt dabei die Ankündigung des Bundes- ministers Wolfgang Tiefensee, das Wohngeld durch- schnittlich um 70 Prozent bzw. 60 bis 80 Euro im Monat zu erhöhen. Die Ankündigung von Bundesbauminister Tiefensee erfüllt eine wesentliche Forderung der Linken nach einer deutlichen Erhöhung des Wohngeldes. Gesetz ist die Ankündigung damit aber noch lange nicht, und noch liegt dem Parlament keine neue Wohn- geldnovelle vor. Wie so oft werden wir uns also auf quä- lende und lange Auseinandersetzungen mit – und ich denke auch innerhalb – der Großen Koalition einstellen müssen. Wir warnen allerdings die Bundesregierung vor einer Rolle rückwärts. Sollten sich die Ankündigungen vom Vorabend der Hamburg-Wahl als Wahlkampfge- klingel herausstellen, lassen Ihnen die Betroffenen und auch wir das nicht durchgehen. Damit das Wohngeld wieder einen verlässlichen und wirksamen Beitrag zur Entlastung einkommensschwa- cher Haushalte leisten kann, hält die Linke ihre Forde- rungen nach vollständiger Anerkennung der Kosten für Heizung und Warmwasser als Bestandteil der Miete bei der Berechnung des Wohngeldes, nach regelmäßiger An- passung des Wohngeldes an die Mieten- und Lohnent- wicklung – Dynamisierung – und nach Erhöhung der Einkommensgrenzen der Wohngeldberechtigten auf- recht. Das würde die Zahl der Wohngeldberechtigten er- höhen und die Aufstockerhaushalte, die heute durch die Argen und Optionskommunen betreut werden, reduzie- ren oder zumindest begrenzen. Mit ihren Niedriglöhnen können diese nicht mehr ihre Miete bezahlen und müs- sen ergänzend Kosten der Unterkunft beantragen, eine Entwicklung, für die auch Bündnis 90/Die Grünen mit Ihrer Zustimmung zu Hartz IV Verantwortung tragen. Wenn Bündnis 90/Die Grünen uns durch neue Einsich- ten dabei helfen wollen, die Wirkung der Hartz-Gesetze zu überwinden, dann stehen wir beide zumindest in die- ser Frage auf der gleichen Seite. Wir stehen dem Antrag daher positiv gegenüber und signalisieren Zustimmung zu diesem Antrag, der für uns im ersten Schritt in die richtige Richtung weist. Die Linke geht in ihren Forderungen jedoch weiter, wie ich soeben bereits zum Ausdruck gebracht habe. Wir werden bei Vorlage der Wohngeldnovelle durch die Bun- desregierung – das sei hier schon angekündigt – einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen. Res- sortübergreifend ist dabei darauf zu achten, dass die positiven Veränderungen im Wohngeld auch mit den be- absichtigten Kindergeldzuschlägen und anderen sozial- politischen Maßnahmen der Bundesregierung abge- stimmt werden. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mehrfach hat Bundesminister Wolfgang Tiefensee die Erhöhung des Wohngelds angekündigt. Angeblich haben sich die Koalitionsfraktionen und Ministerien ja auch schon auf ein Konzept geeinigt. Eine Ergänzung oder ein neuer Entwurf des Wohngeldgesetzes liegt bisher aber noch nicht vor. Bei den Ankündigungen zur Erhöhung des Wohngelds handelt es sich also nur um leere Ver- sprechen! Wir wollen nach den vielen Worten endlich Taten se- hen, damit sich die Situation der Geringverdiener und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15971 (A) (C) (B) (D) vieler Rentner schnellstmöglich bessert. Man darf Men- schen, die jeden Cent umdrehen und jede Ausgabe genau planen müssen, nicht länger warten lassen. Deshalb be- antragen wir, das Wohngeld jetzt zu verbessern. Wir for- dern eine unverzügliche Erhöhung des Wohngeldes und die Einbettung der Wohngeldreform in eine Gesamtstra- tegie zur Vermeidung von Erwerbsarmut. Denn nur so können wir sicherstellen, dass möglichst viele Men- schen, die von ihrer Arbeit nicht leben können, künftig nicht mehr auf ergänzende staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen sind. Wir brauchen eine Gesamtstrategie zur Vermeidung von Erwerbsarbeit mit Mindestlöhnen und mit progressiv gestaffelten Sozialabgaben. Die ge- ringen Einkommen müssen entlastet werden. Bündnis 90/Die Grünen fordern, das Wohngeld dyna- misch an die Mieten- und Einkommensentwicklung an- zupassen und zu erhöhen, damit es seine Entlastungswir- kung wieder erfüllen kann. Die sogenannte zweite Miete – Warmwasser- und Heizkosten – muss in die Berech- nung des Wohngeldanspruchs einbezogen und anteilig erstattet werden. Vor dem Hintergrund des Klimawan- dels und drastisch steigender Energiepreise setzen wir uns für kostenlose Energieberatungen und ein Bonussys- tem ein. So wird ein zusätzlicher Anreiz zum Energie- sparen geschaffen und Haushalte mit besonders gerin- gem Energieverbrauch werden belohnt. Keiner weiß, ob es sich bei den Ankündigungen von Bundesminister Wolfgang Tiefensee nur um wahltakti- sche Luftbuchungen vor den Wahlen in Hessen, Nieder- sachsen und Hamburg gehandelt hat. Die Versprechungen des Verkehrsministers gefährden die Planungssicherheit für die Kommunen. Denn die Höhe des von Bund und Ländern zu zahlenden Wohngeldes hat erheblichen Ein- fluss auf die kommunalen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft bei Hartz-IV-Empfängerinnen und „Aufsto- ckern“. Die Kommunen werden durch die steigende Zahl der Hartz-IV-„Aufstocker“ finanziell übermäßig stark belastet, da sie den Löwenanteil der Unterkunfts- kosten tragen. Die finanziellen Spielräume für andere kommunale und soziale Aufgaben schrumpfen zusam- men. Hier gilt es die Kommunen zu entlasten. Herr Minister Tiefensee, machen Sie ihre Ankündi- gung wahr! Folgen Sie der Einschätzung der Sachver- ständigen aus der Anhörung im Verkehrsausschuss! Eine Anpassung des Wohngelds an das heutige Mieten- und Einkommensniveau sowie an die gestiegenen Lebens- haltungskosten ist dringend notwendig. Lassen Sie die Menschen nicht länger warten! Erhöhen Sie das Wohn- geld jetzt! Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Medizinische Versorgung der Bundeswehr an die Einsatzrealitäten anpassen – Kompe- tenzzentrum für posttraumatische Belas- tungsstörungen einrichten – Adäquate Behandlungs- und Betreuungska- pazitäten für an posttraumatischen Belas- tungsstörungen erkrankte Angehörige der Bundeswehr (Tagesordnungspunkt 21 a und b) Monika Brüning (CDU/CSU): Wir beraten heute über zwei Anträge, welche sich mit der Thematik der Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen – PTBS – bei Soldatinnen und Soldaten beschäftigen. Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten eine hervor- ragende Arbeit. Die Einsätze der Bundeswehr in den verschiedensten Kriegs- und Krisenregebieten der Welt nehmen zu. Hierbei sieht sie sich ständig neuen Einsatz- realitäten gegenüber, Einsatzrealitäten, die insbesondere eine gesteigerte Gefährdungslage mit sich bringen. Dies wird uns derzeit besonders in Afghanistan vor Augen ge- führt. Mit der Zunahme der Auslandseinsätze und den damit verbundenen besonderen Anforderungen an die Soldatin- nen und Soldaten gehen häufig psychische Belastungen einher. Die extremen Belastungssituationen über Ver- kehrs- und Minenunfälle bis hin zu Terroranschlägen, mit denen die meist jungen Menschen in Einsätzen im Aus- land konfrontiert werden, dürfen nicht unterschätzt wer- den. Bisher wurden bereits rund 700 Soldaten in Bundes- wehrkrankenhäusern wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung behandelt. Das entspricht etwa einem Prozent aller Soldaten, die im Ausland waren. Feldstu- dien von Streitkräften anderer Nationen – USA, Nieder- lande, Skandinavien – haben jedoch gezeigt, dass circa 4 bis 5 Prozent aller Soldaten im Einsatz von PTBS be- troffen sind. Für die Bundeswehr, eine „Einsatzarmee im Werden“, fehlen noch entsprechende Erhebungen. Da- rüber hinaus sind die langfristigen Folgen dieser Erkran- kung im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr noch nicht hinreichend erforscht. Bei der posttraumatischen Belastungsstörung handelt es sich um eine verzögerte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine außergewöhnliche Bedrohung. Nach den beiden Weltkriegen sagte man über Soldaten, die zit- terten, nicht schlafen konnten und sprachlos am Tisch saßen, sie hätten das „Kriegszittern“ oder eine „Schüt- zengrabenneurose“. Seit dem Vietnam-Krieg ist die Be- zeichnung „Posttraumatische Belastungsstörung“ ein feststehender Begriff und meint, dass ein Mensch nach einem extrem belastenden Ereignis psychisch erkrankt. Die Symptome von PTBS sind vielfältig. Nicht immer reagiert die Psyche sofort. Manche Soldaten merken erst Jahre nach dem Einsatz, dass sie traumatisiert sind. Nicht jeder, dem ein potenziell traumatisches Ereignis widerfährt, entwickelt eine posttraumatische Belastungs- störung. Die PTBS entsteht nicht aufgrund erhöhter psy- chischer Labilität des Betroffenen. Auch psychisch voll- kommen gesunde und in sich gefestigte Persönlichkeiten können eine PTBS entwickeln. Nichtsdestotrotz nimmt die Anzahl der Soldaten, die an einer PTBS erkranken, zu. Viele Soldaten sind betroffen, lassen sich jedoch aus den verschiedensten Gründen nicht behandeln. Auch der 15972 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Wehrbeauftragte hat diesen nicht unerheblichen Aspekt in seinen Jahresbericht aufgenommen. So berichtet er, dass Wehrpsychologen davon ausgehen: „Viele Soldaten fühlen sich nach wie vor stigmatisiert, wenn sie sich be- handeln lassen.“ Die Bundeswehr bereitet ihre Soldaten auf die Ein- sätze in den Krisenregionen sehr sorgfältig vor. Bei der Vorbereitung verfügt sie auch über ein medizinisch-psy- chologisches Stresskonzept, durch dessen Hilfe sich die Soldaten darauf vorbereiten, mit Stress und psychischer Belastung umzugehen. Bei auftretenden PTBS wird die Behandlung schwerpunktmäßig im Bundeswehrkran- kenhaus Hamburg durchgeführt, wo 33 Betten in der Abteilung Psychiatrie zur Verfügung stehen. Darüber hi- naus stehen im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz weitere 27 Betten und in den Bundeswehrkrankenhäu- sern Ulm und Berlin 25 bzw. 30 Betten bereit. Dies reicht jedoch nicht aus. Um den Betroffenen umfassend helfen zu können, besteht weiterhin großer Handlungs- bedarf insbesondere bei der Sensibilisierung und Be- wusstseinsbildung für das Krankheitsbild PTBS, ausrei- chenden und umfassenden Behandlungskapazitäten und -konzepten und der Erforschung des Krankheitsbildes im besonderen Kontext der Auslandseinsätze der Bundes- wehr. In den uns vorliegenden Anträgen werden viele rich- tige Fakten erörtert. Unter anderem wird die Schaffung eines Kompetenzzentrums angedacht. Dies wäre ein möglicher Ansatz. Ich denke jedoch, dass wir keine vor- schnellen Maßnahmen ergreifen, sondern zunächst eine umfassende Analyse der Problematik und erforderlichen Maßnahmen vornehmen sollten. Einen guten Schritt in die richtige Richtung haben wir im vergangenen Jahr im Bereich der Versorgung mit der Verabschiedung des Einsatzweiterverwendungsgesetzes gemacht. Mit dem Gesetz wurden Regelungen für eine Wiedereinstellung in den Fällen vorgesehen, in denen die gesundheitliche Schädigung durch eine Auslandsver- wendung erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses erkannt wird. Der PTBS wird hier also bereits weitge- hend Rechnung getragen. Eine PTBS belastet nicht nur die Betroffenen, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf das familiäre Um- feld. Wir dürfen unsere Soldaten und ihre Angehörigen nicht damit alleinlassen. Wir müssen uns deshalb vorran- gig der Problematik psychischer Belastungen durch die neuen Einsatzrealitäten der Bundeswehr annehmen. Dies sollte auf einer soliden und umfassenden Analyse basie- ren. Die CDU/CSU-Fraktion empfiehlt deshalb die Über- weisung beider Anträge an die federführenden Aus- schüsse. Petra Heß (SPD): Die Fraktionen der FDP und der Linken fordern – wenn auch aus unterschiedlichen Moti- ven und mit unterschiedlichen Herleitungen – die An- passung der medizinischen Versorgung innerhalb der Bundeswehr an die Einsatzrealitäten und die Einrichtung von Kompetenzzentren für die Erforschung und die Be- handlung sogenannter posttraumatischer Belastungsstö- rungen. Während sich die FDP bei der Begründung ihrer Forderung relativ nüchtern an die Fakten hält, nimmt Die Linke ihren Antrag erneut zum Anlass, ihre grund- sätzliche Ablehnung einer deutschen Armee, der deut- schen Außen- und Sicherheitspolitik und der Politik der NATO zum Ausdruck zu bringen. Davon einmal abgesehen, liegen die Forderungen der beiden Anträge relativ nah beieinander. Im Wesentlichen werden folgende Maßnahmen gefordert: erstens die fort- laufende Anpassung der medizinischen und vor allem der psychologischen Betreuungs- und Behandlungskapa- zitäten an den tatsächlichen Bedarf, zweitens die Ein- richtung einer anonymen Beratung und Betreuung von Betroffenen und deren Familien durch Errichtung von Hotlines und eines 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes, drittens die Errichtung eines Kompetenz- und For- schungszentrums zur Behandlung von PTBS an einem oder mehreren Bundeswehrkrankenhäusern und den re- gelmäßigen fachmedizinischen Erfahrungsaustausch mit zivilen Stellen und den entsprechenden Sanitätseinrich- tungen der anderen alliierten Streitkräfte, viertens Aus- bildung und Schulung von Bundeswehrmedizinern zur Erkennung von PTBS und zur zeitnahen Hilfe und Aus- bildung sogenannter Peers als Ansprechpartner im Ein- satz, damit zeitnah Hilfe bei psychischen Problemen er- folgen kann, fünftens bessere Vorbereitung der Soldatinnen und Soldaten auf mögliche Stresssituationen im Einsatz und deren Bewältigung, sechstens die Ver- besserung der Nachsorge durch a) Ausweiten der Frage- bögen – psychische Belastung –, b) Erfassen auch der ausscheidenden Soldaten, der freiwillig länger Dienen- den etc., c) Gewähren von mehrtägigen Erholungspha- sen nach dem Einsatz und vor allem d) zeitnahe Durch- führung der Einsatznachbereitung und siebtens zeitnah die notwendigen Maßnahmen wie Erhebungen und Be- fragungen durchführen, um die Behandlung für PTBS geschädigte Soldatinnen und Soldaten fortlaufend ver- bessern und den Einsatzbedingungen anpassen zu kön- nen. Auch der Bericht des Wehrbeauftragten für das Jahr 2007 sieht in der angemessenen Behandlung der zuneh- menden Zahl von Soldatinnen und Soldaten, die an einer PTBS leiden, eine Herausforderung, die zeitnah ange- nommen werden muss. Problematisch beurteilt der Be- richt vor allem die Tatsache, dass viele Soldatinnen und Soldaten sich durch einen Besuch beim Psychologen nach wie vor stigmatisiert sehen und auch Nachteile in ihrer Laufbahnentwicklung befürchten. Der Ausbau der Erforschung und Behandlung von Traumata innerhalb der Bundeswehr und die zügige Ermittlung und, falls notwendig, Anpassung der Kapazitäten werden ebenfalls in dem Bericht angemahnt. Damit steht die Frage im Raum: Wird nicht genug für die im Einsatz befindlichen und aus dem Einsatz zurück- kehrenden Soldatinnen und Soldaten und deren Familien getan, und was muss verbessert werden, um eine gelin- gende Wiedereingliederung der Soldatinnen und Solda- ten in ihren Alltag zu erreichen? Und hier reicht ein nüchterner Blick auf die Faktenlage, um festzustellen, die geforderten Maßnahmen sind im Aufbau befindlich Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15973 (A) (C) (B) (D) oder existieren bereits, werden laufend fortentwickelt und verbessert und damit den „Erfordernissen der Ein- sätze immer wieder angepasst“. Dabei konzentrieren sich die einsatzvorbereitenden Maßnahmen vor allem auf den Aspekt der Prävention: Eine möglichst realitätsnahe Ausbildung soll die Solda- tinnen und Soldaten mit dem vertraut machen, was sie im Einsatz erwartet, alle möglichen Gefahrenlagen und Maßnahmen zum Selbstschutz werden dabei genaues- tens erörtert. Hier wird jeder Soldat auf die besonderen Anforderungen seines Einsatzdienstpostens vorbereitet, die er oder sie im Einklang mit den Einsatzregeln – Rules of Engagement – zu erfüllen hat. Jeder Soldat, der in den Einsatz geht, wird darüber hinaus über seine Möglich- keiten zur persönlichen Gesundheitsvorsorge und den Umgang mit Stress informiert. Ganz wesentlich ist in diesem Zusammenhang natürlich auch das Lernen von Stressbewältigungstechniken. Zahlreiche Soldaten werden darüber hinaus am Zen- trum für Innere Führung in Stressbewältigung geschult und sollen als Multiplikatoren – Peers – wirken. Hier sorgt die Bundeswehr also gleich von zwei Seiten vor, indem sie zum einen aufklärt, zum anderen zahlreiche Soldaten speziell für den Umgang mit Stress im Einsatz schult, die dann vor Ort den Kameraden als Ansprech- partner zur Seite stehen. Im Einsatz steht die psychische Stabilisierung der Soldatinnen und Soldaten dann an erster Stelle. Zeigt ein Soldat während des Einsatzes Verhaltensauffälligkeiten, so sollen diese sogenannten Multiplikatoren erste Hilfe leisten und den Betroffenen über weitere Hilfsangebote bereits im Einsatz informieren. Hier stehen dem Solda- ten Gespräche mit einem Seelsorger oder Arzt, der eben- falls in der Erkennung und Beurteilung von Belastungs- störungen geschult ist, respektive einem Truppen- psychologen offen. Die Einsatznachbereitung ergänzt den präventiven Ansatz der Einsatzvorbereitung, indem sie ein weiteres Bündel an Maßnahmen bereithält, um je- dem einzelnen Soldaten und jeder einzelnen Soldatin eine möglichst gelungene Rückkehr in den Alltag zu er- möglichen. Die Maßnahmen reichen von einsatznaher Erholung von besonders belasteten Soldaten und präventiven Ku- ren – „Kolbow“-Kur – nach besonders belastenden Er- eignissen bis hin zu einem Pflichtbesuch an einem zwei- bis dreitägigen Einsatznachbereitungsseminar, das hel- fen soll, die Eindrücke aus dem Einsatz zu verarbeiten und diesen innerlich abzuschließen. Selbstverständlich sind wir uns da einig, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, dass eine erfolgreiche Einsatznachsorge jeden Soldaten und jede Soldatin erfassen und vor den möglichen negativen Nachwirkungen eines Einsatzes so weit als möglich be- wahren muss. Auch muss in diesem Zusammenhang dafür Sorge ge- tragen werden, dass eine aus psychischen Gründen not- wendige vorzeitige Rückkehr aus dem Einsatz dem be- troffenen Soldaten oder der betroffenen Soldatin nicht zum Schaden in seiner Laufbahn gereicht oder ihn vor den Kameraden stigmatisiert. Stigmatisierungsängste und die Angst vor einem Karriereknick müssen hierbei noch stärker fokussiert werden, damit jeder Soldat und jede Soldatin die angebotene Hilfe in jedem Fall in An- spruch nimmt. Hier bedarf es tatsächlich weiterer An- strengungen, da absehbar ist, dass die Belastungen, de- nen unsere Soldatinnen und Soldaten in Zukunft ausgesetzt sein werden, eher zu als abnehmen werden. Probleme einer umfassenden Einsatznachsorge sind aber nicht nur Stigmatisierungsängste, sondern auch die Erfassung aller Zeitsoldaten, Reservisten und Wehr- pflichtigen, falls diese nach dem Einsatz unmittelbar zu ihrer Ausbildung oder Arbeitsstelle zurück müssen. Tre- ten trotz der genannten Maßnahmen bei Soldatinnen und Soldaten posttraumatische Belastungsstörungen auf, so ist eine qualitativ hochwertige und effektive Behandlung ambulant oder stationär an Bundeswehreinrichtungen oder an zivilen Einrichtungen möglich. Dabei sind die Kapazitäten für Diagnostik und Therapie derzeit ausrei- chend vorhanden und nicht in vollem Umfang ausge- schöpft. Auch die Kooperation und die Forschung auf dem Gebiet der PTBS werden intensiv betrieben und ge- lebt. Es findet hier ein reger Erfahrungsaustausch mit zivi- len Einrichtungen und Krankenhäusern statt, und jeder außerhalb einer Bundeswehreinrichtung behandelte Pa- tient erweitert das Wissen der Bundeswehr, indem seine Therapie am Ende der Behandlung von der Bundeswehr von der zivilen Einrichtung erfragt, erfasst und für die eigenen Arbeit ausgewertet wird. Auch der internatio- nale Erfahrungsaustausch wird gepflegt, und Ergebnisse anderer Behandlungsmethoden werden laufend berück- sichtigt. Abschließend lassen Sie mich noch ein paar Worte zu der immer wieder erwogenen Errichtung eines For- schungszentrums sagen: Die Prüfung zur Einrichtung ei- nes Forschungszentrums ist zu begrüßen, allerdings darf nicht nur einer Krankenhausabteilung ein Name überge- stülpt werden. Die Errichtung eines Forschungszentrums wäre nur mit einer erheblichen Aufstockung des Perso- nals und der Stellen machbar, da nicht in bestehende Strukturen immer mehr Aufgaben hineinprojiziert wer- den können. Deshalb bin ich gespannt auf das Ergebnis einer Prüfung und stehe dem Ansinnen grundsätzlich po- sitiv gegenüber. Elke Hoff (FDP): Ich bin froh, dass dieser Antrag der FDP-Bundestagsfraktion so schnell den Weg in den Deutschen Bundestag gefunden hat und damit auch zü- gig im Verteidigungsausschuss behandelt werden kann. Denn das Thema Posttraumatische Belastungsstörungen – PTBS – gewinnt an Bedeutung. Daher bin ich auch froh, dass der Wehrbeauftragte in seinem in der letzten Woche vorgestellten Bericht dem Thema einen promi- nenten Platz einräumt. Der Bericht hat eine zentrale For- derung unseres Antrages aufgegriffen, nämlich die Schaffung eines Kompetenzzentrums an einem der Bun- deswehrkrankenhäuser. Die Ursache für die zunehmende Bedeutung von PTBS liegt auf der Hand: Immer mehr Soldaten werden 15974 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) im Rahmen der Auslandseinsätze mit Situationen kon- frontiert, die tiefe Spuren hinterlassen können. Insbe- sondere die Einsätze in Afghanistan haben die Truppe stark verändert. So mussten laut General Viereck, Be- fehlshaber des Einsatzführungskommandos, allein 200 Soldaten jährlich aufgrund des psychischen Drucks, vor allem durch die andauernde Terrorgefahr, vorzeitig nach Hause geschickt werden. Die mittel- und langfristigen Folgen solcher Extrem- situationen, mit denen die Soldatinnen und Soldaten nach ihrem Einsatz zu kämpfen haben, sind Depressionen, Ge- reiztheit und Suchtprobleme. Bei besonders belastenden Vorfällen, wie beispielsweise einer Geiselnahme oder dem Tod von Kameraden, können Posttraumatische Belas- tungsstörungen auftreten. Dabei handelt es sich in aller Regel um eine verzögerte Reaktion auf ein sehr belasten- des Ereignis oder eine Situation von außergewöhnlicher Bedrohung. Sie werden auch als „Rückkehrer-Trauma“ bezeichnet. Die Zahl der Soldatinnen und Soldaten der Bundes- wehr, die an PTBS in der Folge eines Auslandseinsatzes erkranken, hat in den vergangenen Jahren stetig zuge- nommen. In den Jahren 2004/2005 hat sich die Zahl der PTBS-betroffenen Soldaten gegenüber den Vorjahren nahezu verdreifacht. Besonders bei Soldatinnen und Sol- daten aus dem ISAF-Kontingent treten vermehrt PTBS- Erkrankungen auf. Die aktuellen Zahlen für die Jahre 2006 und 2007 wurden bislang noch nicht veröffentlicht. Es ist aber aufgrund der verschärften Sicherheitslage in Afghanistan anzunehmen, dass die Zahl der PTBS-Er- krankungen weiter steigen wird. An PTBS erkrankte Soldatinnen und Soldaten werden schwerpunktmäßig im Bundeswehrkrankenhaus Ham- burg behandelt. Dort stehen für die circa 7 600 Soldaten, die sich derzeit im Auslandseinsatz befinden, lediglich 33 Betten in der Abteilung Psychiatrie zur Verfügung. Dieses Kontingent muss für eine stationäre Behandlung sowohl von PTBS als auch anderer stressbedingter psy- chischer Erkrankungen ausreichen. Ergänzend hierzu stehen im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz noch einmal 27 Betten und in den Bundeswehrkrankenhäu- sern Ulm und Berlin 25 bzw. 30 Betten bereit. Das scheint mir langfristig nicht auszureichen. Die Zahl der stationären Behandlungskapazitäten für psychische Er- krankungen darf nicht länger auf Basis des Streitkräfte- umfangs geplant werden. Da dieser in den letzten Jahren sinkt, sind die Behandlungskapazitäten nach dem Rasen- mäherprinzip in allen Fachbereichen der Bundeswehr- krankenhäuser reduziert worden. Die Bundesregierung lässt hier eine bedarfsgerechte Schwerpunktsetzung ver- missen. Denn die Bedeutung psychischer Erkrankungen innerhalb der Bundeswehr ist trotz sinkenden Streitkräf- teumfangs deutlich gestiegen. Daher muss die Bundesre- gierung den wirklichen Bedarf ermitteln und die Be- handlungskapazitäten dementsprechend anpassen. Ferner liegt die Zahl der gemeldeten und statistisch erfassten PTBS-Erkrankungen in den deutschen Streit- kräften bei circa 1 Prozent und damit auffällig niedrig. Mit circa 4 bis 5 Prozent liegt dieser Wert in den Streit- kräfteverbänden anderer Staaten weitaus höher, wie Stu- dien aus den USA, den Niederlanden und den skandina- vischen Ländern belegen. Daher kann eine hohe Dunkelziffer an PTBS-Betroffenen unter den Bundes- wehrsoldaten angenommen werden. Gründe für ein Ver- schweigen der Erkrankung können unter anderem die Furcht der betroffenen Soldaten vor Stigmatisierung und Laufbahnnachteilen sein. Daher ist es in Zukunft wich- tig, Verfahren zu etablieren, durch die den Betroffenen auch rasche anonyme Hilfe gewährleistet werden kann. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, Bera- tungsangebote einzurichten, die von PTBS-Betroffenen anonym in Anspruch genommen werden können. Dazu sollte aus unserer Sicht eine 24-Stunden-Hotline und ein anonymer 24-stündiger psychologischer Bereitschafts- dienst für die Soldatinnen und Soldaten gehören. Die Vermeidung und Behandlung von PTBS-Erkran- kungen wird zukünftig einen wichtigen Bereich der mili- tärisch-medizinischen Versorgung unserer Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz darstellen. Daher sollte ein „Kompetenzzentrum“ für PTBS an einem der Bundes- wehrkrankenhäuser eingerichtet werden, in dem Aufklä- rungs- und Forschungsarbeit zusammenlaufen können. Dies könnte auch den Wissenstransfer und Erfahrungsaus- tausch zwischen deutschen Bundeswehrärzten und Medi- zinern aus anderen internationalen Streitkräfteverbänden verbessern. Ohne Zweifel haben insbesondere unsere amerikanischen Partner langjährige und schmerzhafte Er- fahrungen in diesem Bereich sammeln können, die wir nutzen sollten. Ferner besteht so die Möglichkeit, dass dort Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Kom- mandeure, Einheitsführer und Betriebsärzte besser gebün- delt und veranstaltet werden können. Die medizinisch-psychische Versorgung für die Sol- datinnen und Soldaten muss den neuen Einsatzrealitäten angepasst werden. Die Erfüllung der Fürsorgepflicht er- fordert ein umfassendes Gesamtkonzept hinsichtlich der Vorsorge, Behandlung und Nachsorge von Posttraumati- schen Belastungsstörungen. Die hier bestehenden Defi- zite müssen durch die Bundesregierung schnellstmöglich ausgeräumt werden. Daher bitten wir um Unterstützung unseres Antrages zum Wohle unserer Soldatinnen und Soldaten. Inge Höger (DIE LINKE): Die Mehrheiten im Bun- destag haben sich seit Anfang der 1990er-Jahre dafür entschieden, aus der Bundeswehr eine „Armee im Ein- satz“ zu machen. Wer Soldatinnen und Soldaten in mehr Regionen und in immer gefährlicheren Situationen ein- setzt, der kalkuliert auch Opfer ein: Opfer unter der Zi- vilbevölkerung im Einsatzgebiet, aber auch Opfer bei den Bundeswehrangehörigen. Neben Toten und Men- schen mit physischen Verletzungen gibt es vermehrt auch psychische Schäden. Seit den Auslandseinsätzen in den 90er-Jahren traten immer mehr Posttraumatische Belastungsstörungen – PTBS – auf. Seelische Verletzungen und psychologische Erkran- kungen gefährden und belasten zurückkehrende Solda- tinnen und Soldaten, deren Angehörige und ihre soziale Umgebung. Obwohl dieses Problem aus anderen Län- dern längst bekannt ist und spätestens seit den Balkan- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15975 (A) (C) (B) (D) einsätzen auch in Deutschland nicht mehr zu übersehen war, wurde es dennoch weitgehend ignoriert. Leider unterblieb bisher die Entwicklung eines umfas- senden Betreuungs- und Rehabilitationskonzepts für ein- satzbedingte psychische Erkrankungen. Die Probleme der Soldaten und Soldatinnen nach der Rückkehr aus dem Auslandseinsatz wurden nicht in ausreichendem Maße ernst genommen. Der Fokus beim Umgang mit PTBS lag bis jetzt meist auf der Sicherstellung der Erfül- lung des militärischen Auftrags. Wegen PTBS wurden in den Jahren von 1995 bis 2006 rund 640 Soldaten in Bun- deswehrkrankenhäusern behandelt. Das ist ungefähr 1 Pro- zent der Soldatinnen und Soldaten, die im Ausland wa- ren. Experten schätzen die Zahl behandlungsbedürftiger psychischer Störungen bei den Rückkehrerinnen und Rückkehrern auf 10 bis 20 Prozent. Diese Größenord- nungen sind auch aus anderen Staaten mit Truppen in vergleichbaren Einsätzen bekannt, wie etwa in den Nie- derlanden oder Schweden. Um bessere Hilfe und Vorbeugung zu ermöglichen fordert Die Linke unter anderem eine umfassende Be- darfsermittlung für Betreuungs- und Behandlungskapazi- täten. Direkt Hilfe für Betroffene und Angehörige kann eine Hotline bieten. Dieses Modell hat sich bei den nie- derländischen Streitkräften bereits bewährt. Auch aus- scheidende und bereits ausgeschiedene freiwillige Wehr- dienstleistende genauso wie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und Berufssoldatinnen und -soldaten müssen in die Hilfen einbezogen werden. In allen Bundeswehrkran- kenhäusern sollen Psychotraumazentren für die statio- näre Behandlung mit ausreichender Bettenzahl einge- richtet werden. Grundsätzlich gilt jedoch: Solange sich die Bundeswehr weiterhin an militärischen Interventio- nen beteiligt, wird es trotz aller Präventionsmaßnahmen weiter zu PTBS bei Soldatinnen und Soldaten kommen. Den Forderungen des FDP-Antrages kann ich mich weitgehend anschließen. Im Gegensatz zur FDP sieht Die Linke in den Auslandseinsätzen jedoch keine we- sentliche strategische Aufgabe der Bundeswehr. Der An- trag der Fraktion Die Linke verbindet die Forderung nach einer umfassenden Hilfe und Vorbeugung von PTBS-Erkrankungen mit einer klaren Ablehnung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Für diesen Antrag bitten wir – auch im Interesse der Soldatinnen und Sol- daten sowie der Angehörigen – um Unterstützung. Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Auslandseinsätze der Bundeswehr dienen alle der Kriegs- und Gewalteindämmung im Auftrag der Verein- ten Nationen. Die völkerrechtliche Legalität und sicher- heitspolitische Notwendigkeit solcher Einsätze gegen den Krieg ändert nichts daran, dass sie mit erheblichen physischen und psychischen Belastungen für die Solda- tinnen und Soldaten einhergehen. Im Einsatz müssen sie mit der Gefahr von Anschlägen und Minen leben, im schlimmsten Fall gar mit Tod oder Verwundung rechnen, aber auch die ständige soziale Kontrolle oder die feh- lende Intimsphäre im Einsatz sowie die Trennung von der Familie, Probleme mit den Kindern oder dem Partner bzw. der Partnerin werden von den Soldaten und Solda- tinnen als erhebliche, manchmal extreme Belastung er- lebt. Soldaten und Soldatinnen müssen mit diesen Belas- tungen umgehen und sie bewältigen können. Die erste Unterstützung dabei muss von der jeweili- gen soldatischen Einheit und den unmittelbaren mili- tärischen Vorgesetzen kommen: ein Gruppenklima von Solidarität und Offenheit, das Rückhalt gerade in Kon- fliktsituationen gibt und wo Probleme, Ängste und psy- chische Belastungen nicht als Schwächen abgekanzelt werden. Das Notwendige ist aber längst nicht hinrei- chend. Es braucht genauso eine angemessene Ausbil- dung in Stressbewältigungsstrategien und ein Netz zur psychosozialen Betreuung, Begleitung und Beratung. Deshalb ist es richtig, dass in den vergangenen Jahren die Einsatzvorbereitung, -begleitung und -nachberei- tung sukzessive ausgebaut und verbessert wurde. Auch die verbesserten Reintegrationsangebote für Soldaten und Soldatinnen sowie ihre Angehörigen nach der Rück- kehr aus dem Einsatzland sind positiv. Im Bereich Prävention ist bereits Vieles geschehen. Das reicht aber längst nicht aus. Gerade im Zusammen- hang mit posttraumatischen Belastungsstörungen müs- sen wir endlich vorankommen. Mit der Verschärfung der Einsatzbedingungen kommen zunehmend mehr Soldaten und Soldatinnen mit psychischen Problemen aus Aus- landseinsätzen zurück. Die Zahl der Soldaten und Solda- tinnen mit posttraumatischen Belastungsstörungen hat sich in den vergangen Jahren nahezu verdreifacht. Waren 2003 noch 48 Soldaten und Soldatinnen mit PTBS in Be- handlung, so waren es 2005 bereits 146 Fälle. Insgesamt sind laut jüngstem Bericht des Wehrbeauftragten bisher rund 700 Soldaten und Soldatinnen mit der Diagnose „PTBS“ nach einem Auslandseinsatz behandelt worden. Das verbreitetste Symptom sind Flashbacks, plötzliche, quälend echte Erinnerungen an das traumatisierende Geschehen. Sie können sich verschieden äußern. Die Be- troffenen leiden unter Schlafstörungen und Konzentra- tionsschwierigkeiten. Sie sind oft reizbar und neigen zu Wut-, manchmal auch zu Gewaltausbrüchen. Depressio- nen, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch können die Folge sein. Ursache des Traumas sind drama- tische Erlebnisse, die Konfrontation mit Tod und Ver- wundung, das Gefühl von Angst und Hilflosigkeit, Situationen, wie sie in den internationalen Einsätzen der Bundeswehr zur Friedenssicherung immer häufiger vor- kommen. Trotz des Anstieges an posttraumatischen Belastungs- störungen hat das Verteidigungsministerium den Ernst der Lage noch nicht hinreichend erkannt. Man beruhigt sich damit, dass die bisherigen 700 Betroffenen nicht einmal ein Prozent der zurückgekehrten Soldaten und Soldatinnen darstellen. Im Vergleich zu den US-ameri- kanischen oder britischen Streitkräften ist diese Zahl tat- sächlich vergleichsweise gering. Die Dunkelziffer für die Bundeswehr liegt laut Expertenmeinung jedoch um ein Mehrfaches höher. Auch der Wehrbeauftragte geht davon aus, dass die Anzahl der Bundeswehrsoldaten und -soldatinnen mit posttraumatischen Belastungsstörungen vier Mal so hoch ist. Das liegt zum einen daran, dass die Statistik weder die Reservisten noch die freiwillig Län- gerwehrdienstleistenden erfasst, die nach Ende des Aus- 15976 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) landseinsatzes aus der Bundeswehr ausgeschieden sind. Es liegt zum anderen auch daran, dass die Symptome oft erst mit deutlicher Zeitverzögerung nach Monaten oder manchmal gar nach Jahren auftreten oder aber sich die Betroffenen aus Angst vor Stigmatisierung und Karriere- nachteilen, wenn überhaupt, dann erst sehr spät melden. Der Zunahme an PTBS-Fällen nach Auslandseinsät- zen stehen die zu geringe Anzahl hauptamtlicher Trup- penpsychologen sowie ärztlicher Psychotherapeuten ge- genüber. Das ist nicht hinnehmbar. Der Wehrbeauftragte fordert zu Recht, dass zur Erkennung und Behandlung von PTBS qualifiziertes Personal bereits vor Ort im Ein- satz notwendig ist. Eine schnelle Reaktion auf extreme Grenz- und Gewalterfahrungen kann dazu beitragen, psychische Belastungen abzumildern. So genannte Peers sind als Ansprech- und Gesprächspartner deshalb hilf- reich und notwendig. Sie sind aber ebenso wenig wie die Truppenpsychologen für die Behandlung ausgebildet. Das können nur Mediziner und Medizinerinnen mit ent- sprechender Ausbildung in der Psycho-Traumatologie. Hier muss viel mehr getan werden. Mit der bisherigen geringen Anzahl an Dienstposten für ärztliche Psycho- therapeuten an den Bundeswehrkrankenhäusern ist das nicht zu machen. Sie fehlen dort bereits jetzt. Deshalb halte ich viele Forderungen in den Anträgen der FDP und der Linken, wie den Ausbau der Betreuungs- und Behandlungskapazitäten für PTBS-Betroffene oder auch die Einrichtung eines Kompetenz- und Forschungszen- trums zur Behandlung von PTBS, für richtig und not- wendig. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen hätte diesen Forderungen mehr Gewicht verleihen können. Im Laufe der weiteren parlamentarischen Beratungen be- steht aber immer noch die Möglichkeit, zu einem frak- tionsübergreifenden Beschluss zu kommen. Im Sinne der betroffenen Menschen wäre das wünschenswert. Un- abhängig davon wäre aber auf jeden Fall die Bildung ei- ner Berichterstattergruppe des Verteidigungsausschusses zur PTBS-Problematik angebracht. Abschließend möchte ich einen weiteren wichtigen Aspekt im Zusammenhang mit traumatischen Erfahrun- gen ansprechen: Als erstes stehen Politiker und Parla- ment in der Verantwortung, jeden Einsatz von Streitkräf- ten sorgsam abzuwägen. Die Soldatinnen und Soldaten müssen dem Auftraggeber Politik begründet vertrauen können. Das ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, Einsatzbelastungen bewältigen zu können. Wenn die Politik Soldatinnen und Soldaten in gefähr- liche Einsätze schickt, dann müssen wir uns auch über die Konsequenzen im Klaren sein. Nicht zuletzt geht es dabei immer auch um so zentrale Fragen wie die nach den Auswirkungen von Einsatzerfahrungen auf die Sol- datinnen und Soldaten und wie sie sich mit diesen nach der Rückkehr aus dem Einsatz in unserer Gesellschaft wieder integrieren können. Diejenigen, die im Sinne des Friedensauftrages des Grundgesetzes einen wichtigen Beitrag zur kollektiven Friedenssicherung leisten, haben daher jedes Recht auf entsprechende Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen. Das ist politische Maßgabe. Ebenso wenig dürfen wir jedoch die Menschen in den Ländern und Regionen, in denen die Bundeswehr einge- setzt ist, aus dem Blick verlieren. Sie sind durch Krieg, Vertreibung und massive Menschenrechtsverletzungen meist selbst schwer belastet und traumatisiert. Wer vor Ort in Krisenregionen war, weiß nur allzu gut, dass es ohne eine Stärkung der Zivilgesellschaft, ohne Wahr- heitsfindung, Versöhnung und soziale Neuordnung kei- nen nachhaltigen Frieden geben kann. Entscheidend ist dafür auch die Integration ehemaliger Soldaten und Kriegsveteranen. Auch sie müssen mit ihren Erfahrun- gen und Erlebnissen einen entsprechenden Ort in den Gesellschaften finden können. Sonst bleibt das Gewalt- potenzial enorm. Im Bereich der Versöhnungsarbeit leis- ten gerade kleine, aber wichtige Projekte des Zivilen Friedensdienstes – ZFD – mit wenig Personal und Mit- teln Enormes. Deshalb ist es ausgesprochen kurzsichtig und unklug, wenn solche Ansätze und Projekte nur in der Dimension „Tropfen auf dem heißen Stein“ gefördert werden. Und ausgesprochen destruktiv ist, dass be- währte ZFD-Projekte zur Integration ehemaliger Kämp- fer in Serbien und Bosnien-Herzegowina seitens der Bundesregierung keine Unterstützung mehr bekommen sollen. In Zeiten der viel beschworenen „vernetzten Sicherheit“ ist das in keiner Weise nachvollziehbar. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Keine EU-Export- subventionen für Schweinefleisch in Entwick- lungsländer (Tagesordnungspunkt 22) Anette Hübinger (CDU/CSU): Seit dem 30. Novem- ber 2007 werden von der Europäischen Union wieder Ex- porterstattungen für Schweinefleischteile – zu welchen beispielsweise Schlachthälften, Teilstücke und Schweine- bäuche zu zählen sind – gewährt. Diese Verordnung geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück und wurde im zuständigen Verwaltungsausschuss von den EU-Mitgliedstaaten Ende vergangenen Jahres beschlos- sen. Seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung können Ausfuhren von Schweinefleisch in alle Staaten außer- halb der EU mit bis zu 54 Euro pro 100 Kilogramm sub- ventioniert werden. Eine Entscheidung, die kurz vor Abschluss der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwi- schen der EU und den AKP-Staaten getroffen wurde, die aus entwicklungspolitischer Sicht und den damit verbun- denen Bemühungen, Agrarsubventionen abzubauen, auf den ersten Blick befremdlich und kontraproduktiv er- scheint. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert im vor- gelegten Antrag einerseits, die Festsetzung von Export- erstattungen für Schweinefleisch rückgängig zu machen, und andererseits, auf Exportsubventionen für Agrarpro- dukte in Entwicklungsländer grundsätzlich zu verzich- ten. Ein Petitum der Entwicklungsländer, mit dem sich die WTO seit längerem auseinandersetzt. In meinen Au- gen sprechen Sie in Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolle- ginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, auf der einen Seite richtigerweise die entwicklungspolitische Relevanz der Wiedereinführung von Exporterstattungen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15977 (A) (C) (B) (D) für Schweinefleisch an, auf der anderen Seite ignorieren Sie aber weitgehend die agrar- bzw. außenhandelspoliti- sche Dimension dieser Entscheidung. Es wird deutlich, dass Sie die vorliegende Problematik zu einseitig be- trachten, und dies wird einer umfassenden Analyse zur Notwendigkeit bzw. zu den Auswirkungen der Export- subventionierung von Schweinefleisch nicht gerecht. Unstrittig ist, dass in der EU eine schwierige Marktlage und ein damit verbundener Preisdruck auf Schweine- fleisch zu konstatieren ist. Dieser Entwicklung entge- genzuwirken, war unausweichlich. Die zuvor einge- führte Regelung zur privaten Lagerhaltung war der erste Schritt. Im Rahmen dieser Maßnahme werden für die private Lagerhaltung je nach Teilstück und nach Mona- ten gestaffelte Zahlungen gewährt, um das Missverhält- nis von zyklusbedingten niedrigen Schweinefleischprei- sen und steigenden Futtermittelkosten auszugleichen. Diese bis Ende Juni 2008 verlängerte Maßnahme hat maßgeblich dazu beigetragen, den Markt zu entlasten. Sie reicht jedoch allein nicht aus, um die schwierige Marktlage zu bereinigen. Die Wiedereinführung der Ex- porterstattungen ist somit als weiterführende Maßnahme anzusehen, um die nicht zu verleugnenden Martkschwie- rigkeiten in Bezug auf Schweinefleisch zu bewältigen. Weiterhin darf in diesem Zusammenhang nicht ver- gessen werden, dass sich die europäischen Bauern im in- ternationalen Agrarmarkt bewegen. So ist Deutschland nach den USA, Frankreich und den Niederlanden viert- größter Agrarexporteur der Welt. Im Bereich Schweine- fleisch ist Deutschland sogar europaweit führend. Der starke Rückgang des US-Dollars bzw. der steigende Wert des Euros in den vergangenen Monaten hatte aller- dings zur Folge, dass die europäischen Schweinefleisch- exporteure gegenüber ihren internationalen Konkurren- ten – zum Beispiel Brasilien, Kanada und den USA – mehr und mehr an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Auch als Reaktion auf diese Problematik war die Wiederein- führung der Exporterstattungen für Schweinefleisch not- wendig. Nicht zuletzt deuten die erzielten Exporterfolge nach Russland oder China darauf hin, dass das Instru- ment der Exportförderung greift und solange die interna- tionalen Hauptkonkurrenten im Bereich des Agrarsek- tors mit Subventionen arbeiten, wäre es vonseiten der EU fahrlässig, die europäischen Schweinefleischprodu- zenten mit ungleichen Mitteln auf dem internationalen Agrarmarkt antreten zu lassen. Im Hinblick auf die ent- wicklungspolitische Dimension muss die Thematik äu- ßerst differenziert betrachtet werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Beschluss zur Wiedereinführung von Exportsubventionen für Schweinefleisch in alle Länder außerhalb der EU WTO-rechtlich im Rahmen der erlaubten Möglichkeiten liegt. Die WTO-Ministerin- nen und -Minister einigten sich zwar 2005 in Hongkong auf eine Abschaffung der Exportsubventionen bis Ende 2013, allerdings tritt dieser Beschluss erst infolge eines Endergebnisses der Doha-Welthandelsrunde in Kraft. Seit Herbst 2007 wird – im Besonderen im Agrarbereich – fieberhaft nach Kompromissen gesucht, die auch den Abbau jeglicher Formen von Exportunterstützung be- treffen. Die EU hat im Laufe der Verhandlungen deutlich ihre Kompromissbereitschaft zum Ausdruck gebracht, und mit Blick auf eine Einigung bin ich optimistisch, dass sich ein tragfähiger Kompromiss auf Basis des Vor- schlags von Botschafter Falconer durchsetzen wird. Bis die WTO-Verhandlungen abgeschlossen sind und die dann international geltenden Regelungen angewendet werden können, müssen nach meiner Ansicht andere Wege gefunden werden, um die Interessen der europäi- schen Agrar- bzw. Außenhandelspolitik mit den Forde- rungen der Entwicklungspolitik in Einklang zu bringen. In Europa haben wir uns für den Weg entschieden, in den WTO-konformen Wirtschaftspartnerschaftsabkom- men – EPAs – und Interimsabkommen die Zusammen- arbeit mit AKP-Staaten in Handelsfragen neu zu gestalten. Die abgeschlossenen EPAs beinhalten dabei zwingend Regelungen, welche Exportsubventionen vonseiten der EU – auch in Bezug auf Schweinefleisch – ausschließen. Auch einige abgeschlossene Interimsabkommen be- inhalten diese Regelung, wenn deren Aufnahme ge- wünscht wurde. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Schweinefleisch als sensibles Produkt zu klassifizieren. Somit greifen die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten schon jetzt Re- gelungen auf, die für den im Rahmen der WTO abge- stimmten Welthandel noch in weiter Zukunft liegen und machen die Schutzdimensionen der so oft gescholtenen EPAs deutlich. Lassen Sie mich am Beispiel Afrikas verdeutlichen, um welche Größenordnungen es sich beim subventio- nierten Schweinefleischexport handelt. 1999 lag der subventionierte Export bei 50 Prozent. Bis heute ist er auf 5 Prozent zurückgegangen. Exporte nach Afrika – Hauptabnehmer sind dabei Angola und Südafrika – machen circa 3 Prozent aller EU-Exporte aus. Zudem importiert Südafrika hauptsächlich gefrorenes Fleisch und Angola vor allen Dingen Würste. Die neu eingeführ- ten Exporterstattungen von 0,31 Euro pro Kilo beziehen sich aber auf unverarbeitetes Schweinefleisch. Der ma- ximale Erstattungsbetrag von 0,54 Euro pro Kilo gilt da- gegen für gesalzene und getrocknete Ware – zum Bei- spiel Parma- und Serranoschinken – und besteht schon seit längerer Zeit. Die befürchtete Marktverdrängung einheimischer Kleinproduzentinnen und Kleinproduzen- ten kann nicht dadurch verhindert werden, dass sich die EU einseitig weltweit geltende Wettbewerbsbeschrän- kungen auferlegt und die Konkurrenten wie Brasilien und die USA weiterhin diese Märkte bedienen. Vielmehr muss die Entwicklungspolitik bis zu einer WTO-Rege- lung dafür Sorge tragen, die Wettbewerbsnachteile klein- bäuerlicher Schweineproduktion in Afrika als Folge fehlender Investitionen in die notwendigen Vermark- tungstrukturen vor Ort aufzuarbeiten. An diesem Punkt anzusetzen ist in meinen Augen erfolgversprechender, als ein europäisches Verbot von Exporterstattungen in Entwicklungsländer zu fordern, welches über die bereits eingegangenen und noch einzugehenden Verpflichtun- gen in den EPAs hinausgeht. Die Zusage der EU gegenüber den 78 AKP-Staaten bis 2013 alle Formen von Agrarsubventionen auslaufen zu lassen, gilt weiterhin. Die Bundesregierung und die 15978 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Mitgliedstaaten der EU werden sich im Rahmen der WTO-Verhandlungen für eine schnelle Einigung einset- zen, die auch eine internationale Abschaffung jeglicher Formen von Exporterstattungen beinhaltet. Ohne die gleichen Spielregeln im internationalen Agrarmarkt ist es heute jedoch noch nicht möglich – auch im Interesse der europäischen Bauern – gänzlich auf Exportsubven- tionen für Agrarprodukte zu verzichten. Zumal die Ziel- richtung der Maßnahme vor allem auf den russischen Markt ausgerichtet ist. Dieser Aspekt, sehr geehrte Kolleginnen und Kolle- gen von Bündnis 90/Die Grünen, fehlt in Ihrem Antrag gänzlich. Des Weiteren verkennen Sie in Ihrem Antrag, dass für die AKP-Staaten mit den EPAs bzw. Interimsab- kommen Möglichkeiten vorliegen, schon jetzt – unab- hängig von den zukünftigen Ergebnisse der Doha-Welt- handelsrunde – Handelbeziehungen zur EU aufzubauen, welche Exporterstattungen vonseiten der EU ausschlie- ßen. Aus diesen Gründen lehnt die CDU/CSU-Fraktion den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen ab. Dr. Sascha Raabe (SPD): Der Antrag der Grünen geht dem Grunde nach in die richtige Richtung. 2005 hatte die EU im Rahmen der WTO-Welthandelsrunde in Hongkong zugesichert, ihre Exportsubventionen bis 2013 abzubauen. Wenn die EU jetzt im November ver- gangenen Jahres die Wiedereinführung von Exporterstat- tungen für unverarbeitetes Schweinefleisch beschlossen hat, dann kann man nicht sagen, dass das mit der in Hongkong eingeschlagenen Richtung in Einklang zu bringen wäre. Bei allem Verständnis für die schwierige Lage auf dem Schweinefleischmarkt, die offenbar Hilfe- leistungen seitens der EU erforderlich gemacht hat, bleibt doch festzuhalten, dass der Griff in die Subventi- onsschatulle der falsche Weg ist. Nun ist es beim Schweinefleisch so, dass die subven- tionierten Exporte zu weiten Teilen nach Russland, Ja- pan und Osteuropa und nur in äußerst geringem Maße in Entwicklungsländer gehen. Allein auf Russland entfal- len 32 Prozent der gesamten EU-Schweinefleischex- porte. Der Anteil des nach Afrika exportierten Schwei- nefleisches beträgt dagegen weniger als 3 Prozent der gesamten Exportmenge. Davon geht das meiste Fleisch nach Angola, ein kleiner Rest überwiegend nach Süd- afrika. Europa exportiert somit mehr Schweinefleisch nach Kroatien als insgesamt in Entwicklungsländer. In- sofern würde ich auch die Lage bei den Exporterstattun- gen für Schweinefleisch nicht ganz so schwarzsehen, wie das im Antrag der Grünen dargestellt wird. Die Aus- wirkungen für die Bauern in Afrika werden voraussicht- lich kaum spürbar, Märkte in Entwicklungsländern so gut wie nicht beeinträchtigt sein. Zudem kann man die Hoffnung haben, dass sich der saisonal schwankende Schweinefleischmarkt in Europa wieder erholt und die Exporterstattungen schnell wieder zurückgefahren wer- den können. Dennoch halte ich es für richtig, dass man sich jede Subvention, die entgegen der Aussagen von Hongkong heimlich durch die Hintertür wieder eingeführt wird, ge- nau anschaut. So gesehen ist der Grünen-Antrag zu- nächst einmal ein dankenswerter Beitrag. Wir müssen jetzt darauf achten, dass die Schweinefleischsubventio- nierung nicht lediglich der Auftakt für weitere Stützun- gen auch in anderen Bereichen ist und so ein erfolgrei- cher Abschluss der Doha-Runde gefährdet wird. Wir werden also Herrn Seehofer und seinen europäischen Kollegen genau auf die Finger schauen. Beim Schweinefleisch werden wir Minister Seehofer beim Wort nehmen, wenn er sagt, dass die Exporterstat- tungen lediglich der Überbrückung der aktuell schwieri- gen Lage dienen sollen. Es kann jedenfalls nicht sein, dass das, was in zähen Verhandlungen 2005 durchgesetzt worden ist, jetzt wieder infrage stehen soll. Der Be- schluss von Hongkong, die Exportsubventionen bis 2013 zu beenden, war ein Erfolg und hat uns dem Ziel, den Welthandel gerechter zu gestalten, ein kleines Stückchen näher gebracht. Sicher hätte man sich einen früheren Ausstieg aus dem europäischen Subventionswahnsinn gewünscht. Das war aber leider nicht durchzusetzen. Es wird also noch eine Weile dauern, bis die Export- subventionen auslaufen, aber immerhin ist ein Ende in Sicht. Dann werden hoffentlich die zahllosen Negativbei- spiele für die schlimmen Folgen europäischer Agrarex- portsubventionen Geschichte sein. So bedroht beispiels- weise nach wie vor in Burkina Faso subventioniertes Milchpulver aus Europa die Existenz vieler Milchbauern, die gegen die Dumpingpreise nicht konkurrieren können. Europäisches Milchpulver ist dort pro Liter weniger als halb so teuer wie ein Liter einheimische Frischmilch. Den Luxus, das heimische Produkt zu kaufen, wird sich in Burkina Faso kaum jemand leisten können. Ähnliches gilt für den Geflügelmarkt. Hähnchenteile, die sich in Eu- ropa nicht verkaufen lassen, werden tiefgefroren nach Af- rika verschifft. Dort werden sie – Subventionen sei dank – zu Schleuderpreisen unters Volk gebracht. Viele Fami- lien, die von der Hühnerhaltung gelebt haben, haben so ihre Existenz verloren. Wohlgemerkt sind es beim Hühn- chenfleisch nicht die Exportsubventionen, sondern die in- ternen Stützungen des Getreides und somit des Hühner- futters, die neben dem europäischem Konsumverhalten für diese Verzerrungen verantwortlich sind. Wir sehen die Folgen dieser verqueren Subventions- politik nicht nur im Nahrungsmittelsektor, sondern auch in anderen Bereichen und mit anderen Protagonisten. In Westafrika hängt das Leben von 15 Millionen Kleinbau- ern von der Baumwollproduktion ab. In den USA hinge- gen gibt es nur ein paar Tausend Baumwollfarmer. Trotzdem erhalten diese paar Tausend Farmer 5 Milliar- den US-Dollar an Subventionen pro Jahr. In den USA wird jedes Kilo Baumwolle allein mit 50 Cent subven- tioniert, während in Benin ein Farmer ein Kilo Baum- wolle überhaupt nur für 40 Cent verkaufen kann. Diese Bauern haben kaum eine Chance, ihre Ware auf dem Weltmarkt zu fairen Bedingungen zu verkaufen. Ebenso wie Europa müssen also auch die USA ihre Subventions- politik dringend überprüfen. Die OECD-Staaten haben im vergangenen Jahr 349 Milliarden US-Dollar an Subventionen im Agrarsektor ausgezahlt. Das ist verhee- rend. Im Vergleich dazu beträgt übrigens die gesamte öf- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15979 (A) (C) (B) (D) fentliche Entwicklungszusammenarbeit aller OECD-Län- der zusammen nicht einmal ein Drittel dieser Summe. Für die AKP-Staaten sind die noch immer laufenden EPA-Verhandlungen ein Hoffnungsschimmer. In den Ab- kommen wird festgeschrieben, dass für die Produkte, die liberalisiert werden, keine Exportsubventionen mehr ge- zahlt werden. Man kann also nur hoffen, dass die bislang abgeschlossenen Interimsabkommen schnellstmöglich in eine endgültige, nachhaltig entwicklungsorientierte Form gebracht werden. Zahlreiche Exportstützungen könnten dann bereits vor dem Endzeitpunkt 2013 zumindest in diesen Regionen als erledigt betrachtet werden. Wir brauchen wirkliche Wirtschaftspartnerschaftsab- kommen zwischen der EU und den AKP-Staaten. Die Betonung liegt hier eindeutig auf dem Begriff „Partner- schaft“. Nachdem Ende vergangenen Jahres nicht zuletzt durch die Art der Verhandlungsführung auf europäischer Seite einiges an Porzellan zerbrochen wurde, müssen die Verhandlungen nun auf Augenhöhe und im gegenseiti- gen Einverständnis weitergeführt werden, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Von einem fairen Welthandel, von einer gerechten Gestaltung der Globalisierung werden wir alle profitieren. Wir werden uns daher weiter dafür einsetzen, der unsinnigen Sub- ventionspolitik ein Ende zu bereiten. Das, was Ende No- vember in Brüssel für den Export von Schweinfleisch entschieden wurde, ist Politik von gestern. Manfred Zöllmer (SPD): Die Lage auf dem Markt für Schweinefleisch ist weiterhin sehr angespannt. Die Preise sind in den letzten Wochen zwar leicht gestiegen, sie decken aber nicht die bei der Produktion entstande- nen Kosten. Am stärksten betroffen sind die Ferkeler- zeuger. Die Ferkelpreise bewegen sich schon seit gerau- mer Zeit auf einem sehr niedrigen Niveau. Ursächlich für diese Entwicklung sind die stark gestiegenen Futter- mittelpreise und das, was in der ökonomischen Theorie zutreffend als „Schweinezyklus“ bezeichnet wird. Die deutsche Schweinewirtschaft ist für die Landwirt- schaft insgesamt von großer Bedeutung. Deutschland ist vom Nettoimporteur von Schweinefleisch zu einem Net- toexporteur geworden. Unsere Zielsetzung bleibt auch weiterhin eine Stärkung des Veredelungsstandortes Deutschland. Von daher darf uns diese Entwicklung nicht gleichgültig lassen. Die Strategie der Bundesregierung, den Absatz für die Erzeugung im stärkeren Maße im Export zu finden, ist grundsätzlich richtig. Die verbesserte Marktöffnung in Richtung Russland und China hat zu einer Entlastung auf den Märkten beigetragen. Die Exportmöglichkeiten nach Japan und Südkorea zu verbessern, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir unterstützen die Bundesre- gierung nachdrücklich bei diesen Bemühungen. Die von der EU eingeleitete Maßnahme, in Deutsch- land bis zu 13 000 Tonnen Schweinefleisch im Rahmen der privaten Lagerhaltung vom Markt zu nehmen, ist richtig. Dies trägt zu einer deutlichen Entlastung auf dem Markt für Schweinefleisch bei. Dieses Instrument sollte von den Marktteilnehmern auch entsprechend ge- nutzt werden. Zusätzlich wurde von der Kommission beschlossen, Exporterstattungen für unverarbeitetes Schweinefleisch in Höhe von 31,10 Euro je 100 kg einzuführen. Nach den geltenden WTO-Regeln kann die EU pro Jahr insge- samt 588 000 Tonnen Schweinefleisch mit Exporterstat- tungen exportieren. Bisher wurde die Quote zu rund 40 Prozent ausgenutzt. Diese Exportsubventionen sind staatliche Leistungen mit dem Ziel, preisgünstigere Exporte zu ermöglichen. Die Exporteure erhalten dadurch einen Wettbewerbsvor- teil gegenüber Anbietern aus anderen Ländern. Export- subventionen sind seit langer Zeit heftig umstritten. Sie verzerren internationale Preisrelationen und haben häu- fig schädliche Auswirkungen für lokale Erzeugermärkte. Eine ganze Reihe von Entwicklungsländern haben sich zu Recht über die negativen Auswirkungen von Export- erstattungen beklagt. Es gibt viele Beispiele dafür, dass lokale Märkte, besonders in Afrika, nachhaltig beschä- digt wurden. Die Auswirkungen für die lokalen Erzeuger und die Nahrungsmittelversorgung waren teilweise ex- trem negativ, sinkende Einkommen und steigende Armut häufig die Folge. Die EU hat deshalb bei den WTO-Verhandlungen in Hongkong im Rahmen der laufenden Doha-Runde die Abschaffung aller handelsverzerrenden Exportsubven- tionen für landwirtschaftliche Güter bis 2013 angeboten. Dieses Angebot war verbunden mit der Forderung, par- allel alle Exportförderinstrumente, auch durch Staats- handelsunternehmen, sowie die Nahrungsmittelhilfe zur Überschussbeseitigung abzuschaffen. Ziel war es, den Entwicklungsländern im Rahmen der Doha-Entwick- lungsrunde entgegenzukommen und faire Handelsbedin- gungen für landwirtschaftliche Produkte zu schaffen. Das jetzt zusätzlich angewandte Instrument der Ex- porterstattung für Schweinefleisch ist deshalb ein Rück- fall in längst überwunden geglaubte Zeiten handelsver- zerrender Praktiken. Das Versprechen der EU bei den Verhandlungen in Hongkong muss eingehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn die Exporte von Schweine- fleisch in Entwicklungsländer, insbesondere in afrikani- sche Länder, sich auch jetzt auf einem niedrigen Niveau bewegen. Es bleibt ein falsches Signal. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen formuliert zu Recht Kritik am Verhalten der Kommission. Es gibt Al- ternativen zu diesem Instrument. Eine verstärkte Export- förderung ohne Exporterstattungen ist möglich; das hat die Bundesregierung mit ihren Initiativen in Richtung Russland, China, Japan und Südkorea gezeigt. Der An- trag der Grünen beschränkt sich allerdings nicht auf Ex- porterstattungen. In der Antragsbegründung wird ein un- qualifizierter Rundumschlag gegen die Produktion von Schweinefleisch in Deutschland gestartet. Dies hat mit dem eigentlichen Sachverhalt nichts zu tun. Wir werden deshalb den Antrag ablehnen. Hellmut Königshaus (FDP): Es ist sehr bedauer- lich, dass wir dieses wichtige Thema erst zu so später 15980 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) Stunde im Parlament debattieren können. Es ist schade, dass der Koalitionsmehrheit in diesem Hause augen- scheinlich die Sensibilität für dieses wichtige Thema fehlt. Das Thema der EU-Exportsubventionierungen ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Verbraucher in Europa, vor allem aber auch für die Produzenten in Ent- wicklungsländern. Überhaupt: Es mutet schon merkwürdig an, dass wir über das Thema „EU-Exportsubventionen für Schweine- fleisch“ in Zeiten von steigenden Nahrungsmittelpreisen noch diskutieren müssen. Subventionen sind schon an sich ein Übel. Aber diese Subventionen sind in Zeiten steigender Nahrungsmittelpreise nun wirklich völlig überholt. Milch, Brot, Fleisch – alles wird bei uns teurer. Und dazu trägt die EU mit ihrer Förderpolitik auch noch bei, indem sie mit viel Geld in Europa hergestellte Lebens- mittel auf dem Weltmarkt geradezu verschleudert. Die Hälfte des EU-Haushalts geht für Agrarsubventionen drauf. Jedes Jahr werden mehr als 900 Millionen Euro nur dafür ausgegeben, dass zum Beispiel Milch, Ge- treide, Geflügel, Schweine- und Rindfleisch zu billigsten Preisen außerhalb der EU abgesetzt werden. Allein für Getreide plant die EU-Kommission 62 Millionen Euro Fördermittel ein. Und für Zucker sollen noch einmal 440 Millionen Euro dazu kommen. Für Milch und Milcherzeugnisse sind es 276 Millionen, für Geflügel 91 Millionen Euro. Und die Liste geht noch weiter. Die Verbraucher zahlen dabei doppelt: Erst mit den Steuern für die Subventionen und dann an der Kasse für überteu- erte Lebensmittel. Die Welthandelsorganisation sagt, dass EU-Exportsubventionen den Weltmarkt kaputtma- chen und verhindern, dass ärmere Länder am Markt be- stehen können. Zu Recht. Mit den niedrigen Preisen kön- nen die Produzenten in den Entwicklungsländern nicht mithalten. Aus Verantwortung gegenüber den Verbrau- chern und Solidarität mit den Ländern der Dritten Welt gehören die Exportsubventionen für Lebensmittel abge- schafft. Wir haben schon früh Vorschläge gemacht, diese dop- pelte Verschwendung und Marktverzerrung zu beseiti- gen. Unser Modell der Kulturlandschaftsprämie wurde schon auf dem FDP-Bundesparteitag 2001 einstimmig beschlossen. Kernpunkt des Modells ist die Stärkung der unternehmerischen Landwirtschaft durch eine Entkoppe- lung der Prämien von der Produktion. Landwirte sollen für ihre Leistungen zur Pflege und für den Erhalt der Kulturlandschaft honoriert werden. Landwirte produzie- ren für die nachfragenden Märkte unter Einhaltung der Fachgesetze im Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz. Dadurch würde Bürokratie abgebaut, Überschüsse wür- den verringert und notwendige entwicklungs- und han- delspolitische Korrekturen vorgenommen sowie der EU- Haushalt deutlich entlastet. Das FDP-Modell einer Kul- turlandschaftsprämie wurde mit der Umsetzung der EU- Agrarreform 2005 in Deutschland und der Europäischen Union verwirklicht. Damit hat die FDP mit ihrem Mo- dell den Grundstein für eine marktwirtschaftlichere Aus- richtung der Gemeinsamen Agrarpolitik gelegt. Die FDP-Fraktion setzt sich vor diesem Hintergrund für die Abschaffung der EU-Exportsubventionen ein, insbeson- dere weil diese zu massiven Handelsverzerrungen vor al- lem gegenüber Entwicklungsländern führen. Darunter leiden dort insbesondere deren Landbevölkerung und die kleinbäuerlichen Betriebe, die auf den Export von agra- rischen Rohstoffen und den damit verbundenen Einnah- men besonders angewiesen sind. Freier Handel ist fairer Handel. Von einem freien Handel profitieren vor allem die Entwicklungsländer und die kleinbäuerliche Land- wirtschaft. Deshalb ist es aus agrar- und entwicklungs- politischer Sicht wichtig und notwendig, dass die lau- fende WTO-Runde zu einem weiteren Abbau des Agrarprotektionismus in allen beteiligten Ländern führt. Flankierend müssen die kleinbäuerlichen Betriebe in den Entwicklungsländern über die verschiedenen Entwick- lungshilfeorganisationen besonders unterstützt werden. Es ist also vollkommen klar, dass wir auch in diesem Einzelfall – der EU-Exportsubventionen für Schweine- fleisch – bei unserer Haltung bleiben werden: wir lehnen sie ab. Insofern sind wir mit dem Grundtenor des An- trags von Bündnis 90/Die Grünen einverstanden. Schwieriger wird es da schon mit der Forderung, die Exporterstattungen für Schweinefleisch rückgängig zu machen. Darüber werden wir im Ausschuss noch disku- tieren müssen, wie so etwas funktionieren soll. Aber es sei schon jetzt angemerkt, dass wir Rechtssicherheit und Verlässlichkeit nicht nur von den Regierungen der Ent- wicklungsländer verlangen dürfen, sondern dies vor allem auch selbst praktizieren müssen. Eine Rückab- wicklung staatlicher Fehlleistungen zulasten der daran unschuldigen Landwirte lehnen wir ab. Um die Krise am Schweinemarkt zu beheben, sind aus unserer Sicht marktwirtschaftliche Instrumente ge- eigneter. Dazu sind insbesondere die „hausgemachten“ Probleme, die mit der Setzung falscher Rahmenbedin- gungen durch die Bundesregierung zu tun haben, zu än- dern. Insbesondere die Kostentreiberei durch die Wettbe- werbsverzerrungen der Schweinehaltungsverordnung und den geplanten „Tierschutz-TÜV“ sind hier zu nen- nen. Wer wie die Bundesregierung eine innovations- feindliche Politik zulasten der Landwirtschaft und der Biotechnologie in Deutschland und Europa betreibt, darf sich auch nicht über teurere Futtermittel beklagen. Denn in den Hauptwettbewerbsländern der EU sind die Kosten für Futtermittel auch wegen der Nutzung neuer GVO- Sorten deutlich niedriger. Dieser Kostenvorteil für Land- wirte in den USA, Kanada und Brasilien wird durch die zögerliche Genehmigungspolitik der EU mit Unterstüt- zung der Bundesregierung verstärkt und macht bis zu 50 Euro je Tonne Futter aus, also ungefähr den Betrag, mit dem die EU mit Subventionen den Exportpreis drückt. Es ist bedauerlich, dass die Fraktion Die Grünen ihren ansonsten sehr vernünftigen Antrag ideologisch über- frachtet, indem sie erneut moderne Tierhaltung diskredi- tiert, die ihrem Ideal vom „ökologischen Landbau“ nicht entspricht. Wir werden uns also im Ausschuss beraten müssen, ob wir in dieser Frage zu einer gemeinsamen Position kommen können. Ausschließen möchte ich das nicht, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 15981 (A) (C) (B) (D) denn dem Grundgedanken des Antrags stimmen wir zu: EU-Exportsubventionen gehören abgeschafft. Heike Hänsel (DIE LINKE): Es ist nicht akzeptabel, dass die Europäische Union mit Zustimmung der Bun- desregierung ihre hausgemachten Probleme in alle Welt exportiert. Die Bundesregierung hat im EU-Verwal- tungsrat der Wiedereinführung der Ausfuhrerstattungen für den Export von unbehandeltem Schweinefleisch zu- gestimmt. Das ist ökologisch unsinnig und entwick- lungspolitisch unverantwortlich. Die Schriftliche Frage unserer Fraktion, ob die Zu- stimmung der deutschen Delegation im EU-Verwal- tungsrat mit dem BMZ abgestimmt war, hat uns das fe- derführende Landwirtschaftsministerium schlicht nicht beantwortet. Deswegen frage ich Frau Wieczorek-Zeul hier ganz direkt: War die Zustimmung der deutschen De- legation zur Wiedereinführung der Ausfuhrerstattungen für Schweinefleischexporte mit Ihrem Haus koordiniert? Und wenn ja: Haben Sie die kritischen Stimmen von ent- wicklungspolitischen Organisationen gehört? Wie stel- len Sie sich dazu? Das BMELV hat uns auch die Frage nach der Entwicklungsverträglichkeit dieser Maßnahme nur sehr ausweichend beantwortet: mit dem lapidaren Verweis darauf, dass die Exporte ja nur zu einem sehr kleinen Teil nach Afrika, zu einem wesentlich größeren Teil jedoch zum Beispiel nach Russland gingen. So ig- norant kann man nicht mit existenziellen Ängsten in den Abnehmerländern und mit der fundierten Kritik von Fachleuten umgehen. Dabei müssten wir viel grundsätz- licher über die Ordnung der Landwirtschaft in der EU und des Agrarhandels weltweit diskutieren: Europäische Landwirte müssen in Europa die Mög- lichkeit haben, ihre Märkte zu finden und die Preise zu erzielen, die sie benötigen, um ihre Existenz zu sichern. Von den Ausfuhrerstattungen profitieren nur die Fleisch- exporteure, die offensichtlich in der Lage sind, mit ihren Lobbyisten die Politik zu bestimmen. Unter dem Preis- verfall, der durch das Anheizen der Überschussproduk- tion ausgelöst wird, leiden aber vor allem die kleinen und mittleren Betriebe, die für die lokalen und regiona- len Märkte in der EU produzieren. Das ist auch ein entwicklungspolitischer Irrsinn. Auf dem WTO-Ministertreffen in Hongkong Ende 2005 hatte die EU den Abbau ihrer Agrarexportsubventionen bis 2013 angekündigt. Darauf haben sich die Verhandlungs- partner in den Ländern des Südens und viele entwick- lungspolitische Organisationen verlassen. Die Wieder- einführung der Ausfuhrerstattungen für Schweinefleisch widerspricht streng genommen nicht den Zusagen von Hongkong, aber sie ist ein Signal, das vollkommen in die falsche Richtung geht: eine kurzfristige Maßnahme, selbstverschuldete eigene Probleme auf Kosten Schwä- cherer zu lösen. Erstens können auch Exportvolumen, die aus der Per- spektive des Exportweltmeisters klein erscheinen, als Im- porte in Afrika gewaltigen Schaden anrichten, das wissen wir aus vielen Bereichen des Agrarhandels zwischen der EU und Afrika. Zudem nehmen die Schweinefleischex- porte nach Afrika zu, wie der EED in einem Brief, der auch den Kollegen und Kolleginnen von den Koalitions- fraktionen zugegangen sein dürfte, aufzeigt. Bereits vor der Wiedereinführung der Subventionen verdrängen die Schweinefleischimporte aus der EU in Afrika im großen Stil lokale Produzenten und nehmen ihnen die Existenz- grundlage. Dazu kommt: Auch in Russland führen die EU-Exportsubventionen zu Marktverzerrungen und zu Verdrängung zuungunsten lokaler Produzenten. Zweitens ist diese Art der „Problemlösung“ durch die EU kurzsichtig und ökologisch irrsinnig: Die Überpro- duktion an Schweinefleisch und der damit verbundene Preisnachlass sind ja nicht „höhere Gewalt“, sonder Er- gebnis einer falschen Politik. Ich nenne nur die Vereinfa- chung der Genehmigungsverfahren für Schweinemast- anlagen und die Aufhebung der Flächenbindung der Tierhaltung in der Agrarinvestitionsförderung. Immer neue Großanlagen wie zum Beispiel die Schweinemastanlage in Hassleben mit 80 000 Stallplät- zen werden gefördert und erhöhen den Fleischberg, den hierzulande keiner will. Wir wollen auch nicht, dass in Deutschland Schweine mit gentechnisch verändertem Importsoja aus Brasilien gefüttert werden, um sie nach Asien zu exportieren. Exportsubventionen nach Russ- land oder in andere Teile der Welt lösen keine Probleme sondern bilden Anreize für zusätzliche Produktion und Überschüsse. Und die Gülle, die dabei anfällt, bleibt hier und stellt mittlerweile eines der größten ökologi- schen Probleme der Agrarwirtschaft hierzulande dar. Deshalb unterstützen wir den hier vorliegenden Antrag der Grünen, die Agrarexportsubventionen für Schweine- fleisch zurückzunehmen und grundsätzlich die Ausfuhr in Entwicklungsländer von der Subventionierung auszu- nehmen. Die Perspektive muss weiterhin und vor allem glaubwürdig auf die Abschaffung der Agrarexportsub- ventionen gerichtet sein. Zur Erinnerung: Die Bundesregierung hat den UN- Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Men- schenrechte ratifiziert, mit dem sie in Art. 11 das Men- schenrecht auf angemessene Nahrung völkerrechtlich verbindlich anerkennt, und auch die freiwilligen Leitli- nien der FAO zum Menschenrecht auf Nahrung unter- stützt. Diese fordern in Teil III: „Internationale Maßnah- men, Aktionen und Verpflichtungen“ alle Staaten unter anderem dringend dazu auf, ihre Anstrengungen zur Re- duzierung – mit dem Ziel des Abbaus – sämtlicher For- men von Exportsubventionen zu verstärken. Mit ihrer Verteidigung der Exportsubventionen für Schweine- fleisch verstößt die Bundesregierung demnach gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Men- schenrechtes auf Nahrung. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Frage, welche Auswirkungen Subventionen in der Land- wirtschaft und dabei gerade Exportsubventionen auf Entwicklungsländer haben, beschäftigt die Politik schon mehr als 20 Jahre. Schon in den 80er-Jahren haben uns Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen en detail im Einzelfall nachgewiesen, wie Märkte insbeson- dere in afrikanischen Ländern negativ von einer unsinni- 15982 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 (A) (C) (B) (D) gen, unfairen europäischen Subventionspolitik massiv geschädigt werden. Und nach all den Erfahrungen fragt man sich wirk- lich: Warum gelingt es nicht, andere Formen der Unter- stützung der Landwirtschaft zu finden und auch ohne in- ternationales Abkommen und neue WTO-Regeln auf Im vorliegenden Antrag nun wird diese Fehlentwick- lung beschrieben am Beispiel der EU-Exportsubventio- nen für Schweinefleisch. Auch für diese gilt einmal mehr: Die Wiedereinführung von Schweinefleischexportsub- ventionen durch die EU ist aus entwicklungspolitischer, handelspolitischer und agrarpolitischer Sicht völlig un- sinnig. Exportsubventionen in AKP-Länder, vor allem Subventionen zu verzichten, die neben den erwähnten Nachteilen für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern auch einen nicht hinnehmbaren Umgang mit Steuermitteln mit sich bringt? Und auch der Blick auf die Profiteure dieser Form der Subventionierung wird uns nicht leicht gemacht. Politische Initiativen unserer Fraktion, transpa- rent zu machen, wer besonderes Interesse an diesen Sub- ventionen hat, wird mit Verweis auf den Datenschutz ab- gelehnt. Ob subventionierte Rindfleischexporte nach Süd- afrika oder Tomatenmark und Reis nach Ghana, das Mus- ter ist immer das Gleiche. Eine Politik, die die Bedin- gungen für die lokale Landwirtschaft verschlechtert. Wer sich mit Entwicklungspolitik beschäftigt, hat nie wirk- lich einsehen können, wieso eine Bäuerin in der Nähe ei- ner afrikanischen Stadt, sagen wir in Mosambik, nicht in der Lage ist, mit Produkten zu konkurrieren, die in diese Stadt aus Europa importiert werden. Dass afrikanische Regierungen im Einzelfall nicht von den Möglichkeiten Gebrauch machen, gegen diese „Dumping-Exporte“ vor- zugehen, erschwert die Situation. Auch dort ist das Inte- resse, „günstige Lebensmittel“ gerade in den städtischen Räumen anzubieten, gelegentlich höher als eine gezielte Politik zur Förderung der eigenen Landwirtschaft. All dies fällt zusammen mit der nicht zu bestreitenden Tatsache, dass auch heute zwischen 60 und 70 Prozent der Bevölkerung in Subsahara-Afrika von der Landwirt- schaft und dem daraus zu erzielenden – kargen – Ein- kommen abhängig sind. Die Weltbank hat in ihrem Weltentwicklungsbericht die Bedeutung der ländlichen Entwicklung und der Landwirtschaft wiederentdeckt. Dort heißt es unter anderem: „Im 21. Jahrhundert bleibt die Landwirtschaft fundamental für eine nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung. Drei von vier Menschen in Entwicklungsländern leben in ländlichen Regionen –; 2,1 Milliarden Menschen leben von weniger als zwei Dollar am Tag und 880 Millionen Menschen von weniger als 1 Dollar am Tag – für die Mehrzahl die- ser Menschen hängt das Leben von der Landwirtschaft ab.“ Die internationale Gebergemeinschaft räumt mitt- lerweile ein, dass sie zu lange die Entwicklung des länd- lichen Raums zu wenig befördert und unterstützt hat. Die EU verfolgt ihrem Selbstverständnis nach das Ziel einer kohärenten Politik zwischen den verschiedenen Politikfeldern. Sie hat einen ersten Kohärenzbericht vor- gelegt, in dem auf die Probleme hingewiesen wird zwi- schen der Handels-, Agrar- und Entwicklungspolitik. sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 nach Afrika, sind besonders schädlich. Viele Staaten dort verfügen nicht über ausreichende Kapazitäten, um die Auswirkungen subventionierter Exporte zu kontrollieren und handelspolitische Gegenmaßnahmen einzusetzen. Schon durchschnittliche Preise der EU-Exporte liegen mit 0,44 Euro pro Kilo weit unter den Kosten, zu denen einheimische Mäster in Westafrika und Zentralafrika produzieren können, so hat es uns der Evangelische Ent- wicklungsdienst anhand von Zahlen der FAO vorgerech- net. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen geht beispielsweise von durch- schnittlichen Produktionskosten von 1,72 Euro pro Kilo aus. Die EU hat in der laufenden Welthandelsrunde ange- boten, die Exportsubventionen auslaufen zu lassen. Nun wissen wir alle, dass es noch kein Abkommen in der lau- fenden Welthandelsrunde gibt. Im Jargon der Bürokratie wird nun darauf verwiesen, dass die Ministererklärung von Hongkong eine Abschaffung der Exporterstattungen erst bis Ende 2013 festlegt. Bis dahin bestünde weiter die Möglichkeit, bei Bedarf das „marktsteuernde Instrument der Exporterstattungen“ anzuwenden. Eine zutreffende Beschreibung für eine falsche Politik. Eine Politik, die sich die EU von 2006 bis 2007 rund 273,6 Millionen Euro hat kosten lassen, in Form von Ausgaben für Erstat- tungen. Dies betrifft sowohl die Ausfuhr in Industrie- als auch in Entwicklungsländer. In Beschlüssen zur Exportsubventionierung und der fortgesetzten Praxis zeigt sich, dass die EU kein aufrech- ter Makler ist. Sie setzt ein falsches Signal und beschä- digt die Märkte in Entwicklungsländern. Diese Form der Unterstützung für die Großproduzen- ten fördert eine widersinnige Agrarpolitik, die zum Bau von riesigen Tierfabriken führt. Sie orientieren sich of- fensichtlich nicht an der Marktnachfrage, der Absatz ih- rer Produkte lässt sich offensichtlich nur durch Dumping- preise sicherstellen. Gerade in einer Zeit, in der die Preise für viele Agrargüter auf hohem Niveau sind, gehören Ex- portsubventionen zu den Interventionen, die besser heute als morgen beendet werden müssen. Zustimmende Ent- wicklungspolitikerinnen und Politiker finden sich schnell für solch eine Forderung. Doch bislang haben es nicht nur in Frankreich, sondern auch bei uns einflussreiche Agrar- lobbyisten immer noch verstanden, ihren Interessen Ge- hör zu verschaffen. Agrarexportsubventionen gehören ohne Wenn und Aber abgeschafft. nd 91, 1 2, 0, T 22 151. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. März 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich gebe das Wort dem Kollegen Dr. Carl-Christian

    Dressel, SPD-Fraktion.



Rede von Dr. Carl-Christian Dressel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ohne

jetzt eine Replik geben zu wollen, möchte ich anknüpfen
an das, was Herr Trittin gesagt hat: Gerade wenn man
mit Vorurteilen gegenüber Europa aufräumen will, ge-
rade wenn man darstellen will, dass Europa etwas ist,
was jeden angeht, muss man feststellen: Der Vertrag von
Lissabon ist ein wichtiger Schritt, weil Europa mit die-
sem Vertrag transparenter, effizienter und vor allem de-
mokratischer wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Wir erleben auch einen weiteren wichtigen Entwick-
lungsschritt: Nachdem sich die Europäische Union
schon einige Zeit als Raum der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts versteht, sind jetzt in Art. 2 des EU-Ver-
trages die Werte aufgeführt, auf die sich die Union stützt,
Werte wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und die
Achtung der Menschenwürde. Für eine Gemeinschaft,
die ursprünglich als Europäische Wirtschaftsgemein-
schaft gegründet wurde, ist diese Entwicklung zu einer
Wertegemeinschaft etwas, was mit uns Sozialdemokra-
ten der überwiegende Teil des Hauses nur gutheißen
kann.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)







(A) (C)



(B) (D)


Dr. Carl-Christian Dressel
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen
werden, dass durch den Vertrag von Lissabon die Charta
der Grundrechte für die Institutionen der EU erstmals
Rechtsverbindlichkeit erhält. Ich wage aber vorauszusa-
gen: Wenn die Charta der Grundrechte gegenüber den
Institutionen der EU gilt, dann wird sich im Sinne eines
Jus Communae Europaeum auch eine Entwicklung in
die nationalen Verfassungsräume abzeichnen, so wie es
jetzt schon ein fruchtbares Miteinander im deutschen
Verfassungsraum auf Bundes- und Länderebene gibt.

Gleichzeitig wird im Rahmen der Stärkung der natio-
nalen Parlamente allerdings auch das Europäische Parla-
ment weiter gestärkt. Dies haben wir als Parlamentarier
seit Jahren gewünscht. Das gilt sowohl für uns als auch
für die Kolleginnen und Kollegen des Europäischen Par-
laments. Wir können uns erfreut darüber zeigen, dass ge-
rade diese Fortschritte während der deutschen EU-Rats-
präsidentschaft im Jahre 2007 beschlossen worden sind.

Zu den Fortschritten gehört auch, dass die Opposition
im Deutschen Bundestag mehr Rechte erhält, oder – wie
es Nikolai Fichtner in der Financial Times Deutschland
formuliert hat – „Mehr Macht für Opposition im Bun-
destag“. Es besteht die Möglichkeit, dass die Opposition,
wenn sie über ein bestimmtes Quorum der Mitglieder
des Deutschen Bundestages verfügt, gegen europäische
Vorhaben mit der Subsidiaritätsklage vorgehen kann.
Ich denke, dieses Oppositionsrecht ist beispielhaft und
fraktionsübergreifend begrüßenswert.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir hoffen, dass wir mit der heutigen Debatte den Ra-
tifizierungsprozess beschleunigen können. Die Bundes-
regierung hat den Gesetzentwurf am 19. Dezember 2007
beschlossen. Ich gehe davon aus, dass gerade von der
deutschen Ratifizierung eine besondere Signalwirkung
ausgeht. Wir wollen, dass der Ratifizierungsprozess in
allen Mitgliedstaaten – an die „Linken“ gerichtet füge
ich hinzu: inklusive Irland – zügig und positiv verläuft,
damit der Vertrag zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft
treten kann.

Was wir als Bundesrepublik Deutschland dazu beitra-
gen können, das tun wir auch. Neben der Ratifikation
des Vertrages von Lissabon und der Verabschiedung des
sogenannten Begleitgesetzes müssen wir unser Grund-
gesetz behutsam anpassen, um die Ziele zu erreichen,
die wir mit dem Begleitgesetz verfolgen:

Erstens. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Grundgesetzes sieht vor, durch die Einfügung eines
Abs. 1 a in Art. 23 das Recht des Bundestages und des
Bundesrates auf Erhebung der Subsidiaritätsklage im
Grundgesetz zu verankern und im Rahmen des Opposi-
tionsschutzes die Pflicht des Bundestags einzuführen,
auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Erhebung
der Subsidiaritätsklage zu beschließen.

Zweitens. Das Mehrheitsprinzip wird in einzelnen
Fällen modifiziert, sodass wir im Begleitgesetz in Ein-
zelfällen die Zweidrittelmehrheit anstelle der im Hause
üblichen einfachen Mehrheit festschreiben können.
Drittens. Durch eine Änderung von Art. 45 des
Grundgesetzes wird der Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union zur Wahrnehmung der
Rechte ermächtigt, die dem Deutschen Bundestag in den
vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union ein-
geräumt werden.

Viertens. Um einen Gleichklang im Rahmen des Op-
positionsschutzes, der im System des Grundgesetzes für
die Bundesrepublik Deutschland angelegt ist, zu ge-
währleisten, wird das für Normenkontrollanträge maß-
gebende Quorum nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz
von einem Drittel auf ein Viertel angepasst, wie es schon
bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen vor-
geschrieben ist und wie es auch künftig bei der Erhebung
der Subsidiaritätsbeschwerde vor dem Europäischen Ge-
richtshof geregelt wird.

Das ist ein vernünftiger und rechtssicherer Weg, der
sich in der Tradition unseres Parlaments und seines Vor-
gängers befindet. Am 8. September 1948 hat Carlo
Schmid im Parlamentarischen Rat ausgeführt – ich zi-
tiere –:

… daß die drei Staatsfunktionen Gesetzgebung,
ausführende Gewalt und Rechtsprechung in den
Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Or-
gane liegen, und zwar deswegen in den Händen
verschiedener Organe liegen müssten, damit sie
sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten
können.

Dieses von Carlo Schmid definierte Ideal können wir
durch den EU-Reformvertrag auf die europäische Ebene
ausweiten; denn die Möglichkeit einer verbesserten ge-
genseitigen Kontrolle auf europäischer wie auf nationa-
ler Ebene ist gegeben. Lassen Sie uns ein fraktionsüber-
greifendes Signal für dieses Ziel aussenden. Ich
wünsche, dass jede demokratisch und wahrhaft euro-
päisch gesinnte Fraktion in diesem Haus den vorgelegten
Gesetzentwürfen zustimmt, sodass wir Einstimmigkeit
erreichen.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Nächster Redner ist der Kollege Thomas Silberhorn,

    CDU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei der CDU/CSU)